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| Guillaume-Henri Dufour |
Guillaume-Henri DufourGuillaume-Henri Dufour ( - 15. September 1787 in Konstanz; † 14. Juli 1875 in Les Eaux-Vives, heute Gemeinde Genf) war ein Schweizer Humanist, General, Politiker, Kartograf und Ingenieur.
Er gehörte zu den ersten Generälen in der Geschichte der Schweizer Armee. Als Kartograf erwarb er insbesondere Verdienste durch die Erstellung der ersten detaillierten topographischen Karte der Schweiz. Darüber hinaus war er als Mitglied des 1863 in Genf ins Leben gerufenen Komitees der Fünf einer der Gründer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und von 1863 bis 1864 dessen erster Präsident.
Studium und Karriere in der Armee
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz
Guillaume-Henri Dufour wurde 1787 als Sohn von Bénédict und Pernette Valentin in Konstanz geboren. Sein Vater war Uhrmacher und später Abgeordneter in der Genfer Nationalversammlung. Als Guillaume-Henri zwei Jahre alt war, kehrten seine Eltern nach Genf zurück, das sie 1782 verlassen hatten. Er machte in Genf seinen Schulabschluß und studierte anschließend Geisteswissenschaft und Physik. Von 1807 bis 1809 studierte er dann an der Ecole polytechnique in Paris und von 1809 bis 1810 an der Ecole supérieure d'application du génie in Metz. Er heiratete und hatte mit seiner Frau im Laufe ihrer Ehe vier Töchter.
Im Jahr 1811 trat er in die französische Armee ein, die er nach mehreren Einsätzen und seiner Beförderung zum Hauptmann 1817 verliess, um nach Genf zurückzukehren. Im gleichen Jahr wurde er in diesem Rang in die neu geschaffene Schweizer Armee eingegliedert, in der er 1827 zum Oberst befördert wurde. 1819 war er an der Gründung der Militärschule von Thun beteiligt, an der er bis 1831 tätig war und unter anderem Louis-Napoleon Bonaparte, den späteren französischen Kaiser Napoleon III., unterrichtete, mit dem er auch später freundschaftlich verbunden blieb.
Ab 1831 war er Chef der Generalstabsabteilung. In dieser Funktion oblag ihm die Organisation der Verteidigung der Schweiz im Kriegsfall. Am 21. Oktober 1847 wurde er von der Tagsatzung zum General und damit zum Befehlshaber der eidgenössischen Truppen ernannt und erhielt den Auftrag, den Sonderbund aufzulösen. Dies gelang ihm nach einem nur dreiwöchigen und größtenteils unblutigen Feldzug, der mit der Kapitulation der Sonderbund-Kantone endete. Bereits während dieser Auseinandersetzungen achtete Dufour streng auf die Einhaltung humanitärer Grundsätze bei den Kampfhandlungen. In den Jahren 1849, 1856 und 1859 wurde ihm von der Bundesversammlung erneut der Oberbefehl über das Schweizer Bundesheer übertragen, um im Rahmen verschiedener Auseinandersetzungen Übergriffe auf die Schweiz zu verhindern.
Tätigkeit als Kartograf und Politiker
Von 1817 bis 1850 war er Kantonsingenieur in Genf und unterrichtete ab 1821 an der Genfer Akademie gelegentlich in den Fächern Mathematik, Geometrie, Vermessungskunde und Hydraulik. Von 1845 bis 1856 war er für die Erarbeitung des Katasters des Kantons Genf zuständig. Von 1832 bis 1864 erstellte er als Leiter des Eidgenössischen Topographischen Bureaus die sogenannte Dufourkarte, eine topographische Karte der Schweiz im Massstab 1:100.000. Darüber hinaus war er in Genf als Ingenieur tätig und konstruierte den grossen Quai und mehrere Brücken. Er war darüber hinaus entscheidend an der Stadtplanung in Genf und an der Planung des Schweizer Eisenbahnnetzes beteiligt.
1819 wurde er in Genf für die Liberalen in den Repräsentierenden Rat gewählt. Von 1848 bis 1851 war er für das Berner Seeland Mitglied des Schweizer Nationalrats, ebenso wie von 1854 bis 1857 für Genf. Im Ständerat vertrat er von 1863 bis 1866 den Kanton Genf.
Wirken als Mitglied des IKRK
Zusammen mit Henry Dunant, den Ärzten Dr. Théodore Maunoir und Dr. Louis Appia sowie dem Juristen Gustave Moynier gründete er im Februar 1863 in Genf das Fünfer-Komitee, aus welchem kurze Zeit später das Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege und im Jahr 1876 das Internationale Komitee vom Roten Kreuz entstand. Obwohl er Dunants Buch "Eine Erinnerung an Solferino" sehr positiv bewertete, hatte er anfangs Zweifel an der Realisierbarkeit von Dunants Vorschlägen zur Gründung freiwilliger Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege. Trotz dieser Zweifel bewog ihn sein Glauben an die Richtigkeit dieser Idee, sich an der Gründung des Internationalen Komitees und an dessen Arbeit aktiv zu beteiligen. Insbesondere seine militärischen Erfahrungen und sein Prestige waren dabei für das Komitee von großem Nutzen. Nach der formalen Gründung des Internationalen Komitees wurde er 1863 zu dessen erstem Präsidenten gewählt.
Während der Diplomatischen Konferenz, auf der im August 1864 die erste Genfer Konvention verabschiedet wurde, führte Dufour den Vorsitz der Versammlung. Es ist überliefert, daß er auf die Aussage eines britischen Teilnehmer, er könne ohne ein Siegel die Konvention nicht unterzeichnen, mit seinem Taschenmesser dem Delegierten einen Knopf von der Tunika schnitt und dem verblüfften Delegierten mit den Worten "Hier, Eure Exzellenz, haben Sie das Wappen Ihrer Majestät" überreichte. Im gleichen Jahr, im Alter von 77 Jahren, gab er das Amt des Präsidenten des Internationalen Komitees an Gustave Moynier ab. Sowohl die Verwendung eines weißen Kreuzes auf rotem Grund als Schweizer Staatswappen wie auch die Verwendung des roten Kreuzes auf weißem Grund, also der farblichen Umkehrung der Schweizer Flagge, als Symbol des IKRK und der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie als Schutzzeichen der Genfer Abkommen gehen auf Dufour zurück.
Trivia
Der mit 4.634 Metern höchste Punkt der Schweiz, die Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv an der italienischen Grenze, ist seit 1863 nach ihm benannt.
Literatur
- Pierre Boissier: History of the International Committee of the Red Cross. Volume I: From Solferino to Tsushima. Henry Dunant Institute, Genf 1985, ISBN 2-88-044012-2
- Caroline Moorehead: Dunant's dream: War, Switzerland and the history of the Red Cross. HarperCollins, London 1998, ISBN 0-00-255141-1 (gebundene Ausgabe); HarperCollins, London 1999, ISBN 0-00-638883-3 (Taschenbuch-Ausgabe)
- Otto Weiss: General Dufour als Heerführer. Ein Beitrag zur Schweizer Geschichte des 19. Jahrhunders. Bern 1939
- Esouard Chapuisat: General Dufour. 1787 - 1875. 2. Auflage. Tusculum-Verlag, Dietikon 1950
- Jean-Jacques Langendorf: Guillaume-Henri Dufour. General - Kartograph - Humanist. Eine Bildbiographie. Schweizer Verlagshaus, Zürich 1987, ISBN 3-72-636550-8
Weblinks
- [http://www.redcross.int/en/history/not_dufour.asp Red Cross and Red Crescent Movement History - Henri Dufour] (engl.)
- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D3862.html Historisches Lexikon der Schweiz - Dufour, Guillaume-Henri]
Dufour, Guillaume-Henri
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Schweiz
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (franz. Confédération suisse, ital. Confederazione Svizzera, rätoroman. Confederaziun svizra, lat. Confoederatio Helvetica), kurz Schweiz, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde.
Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Alpenrhein und Jura, Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km). Der westliche Nachbar ist Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge.
In Kürze
Frankreich
Die Schweiz ist geprägt von Gebirgen, Seen und Wäldern.
Die Schweizer verstehen sich als «Willensnation» – sie bilden weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl speist sich aus der gemeinsamen Geschichte, den gemeinsamen Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, Volksrechte) und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden.
Der Legende nach wurde die Eidgenossenschaft am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese gegründet. Der 1. August ist deshalb heute Nationalfeiertag.
Die Schweiz in ihrer heutigen Form als föderalistischer Bundesstaat besteht seit 1848. Sie gliedert sich in 26 Kantone.
Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.4 Millionen, davon sind 20.6 % Ausländer.
Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (BFS, 2005).
Offizielle Landessprachen sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch.
41 % der Schweizer Bürger sind römisch-katholisch und 40 % sind evangelisch-reformiert.
Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig.
Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch neutral. Sie ist Mitglied der UNO, der EFTA, des Europarats, der WTO, nicht aber der Europäischen Union.
Das Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für Confœderatio Helvetica, die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.
Geografie
CH
Die Schweiz gliedert sich in fünf geografische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura, das Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite.
38% (14'813 km²) der Schweizer Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Davon sind 30.4% (12'522 km²) Wald. Überbaut sind 5.8% (2418 km²). 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche.
Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.
Geologie
Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer
Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen.
Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura ist ein junges Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.
Berge
Oberrheinische Tiefebene
In der Schweiz gibt es insgesamt 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz; 19 sind an der Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz. Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt.
Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (4107 m) und die Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe.
Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m).
In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich tiefer, nicht desto weniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (2032 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz. Erwähnenswert sind auch die Gebirge im Tessin.
Die grösste Erhebung im Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1718 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich das Chasseral (1607 m). Weitere Berge sind la Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und le Suchet (1588 m).
Siehe auch: Liste der Berge in der Schweiz
Liste der Berge in der Schweiz]]
Seen
Die Schweiz hat aufgrund ihrer topographischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten viele Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen.
Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden).
Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19,28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü.M. den tiefsten Punkt der Schweiz.
Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²).
Siehe auch: Liste der Seen in der Schweiz
Flüsse
Liste der Seen in der Schweiz]]
Zwei der drei grössten Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden.
Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San Bernhardino-Passes an der Grenze zum Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein und dem Österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz, verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (Der grösste Teil des Kantones Schaffhausen und ein Teil des Halbkantons Basel-Stadt befindet sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden bis er schliesslich in die Nordsee mündet.
Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den gesamten Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer.
Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in Rhein oder Rhône.
Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silser- und Silvaplanersee in Richtung Norden und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau.
Der Namensgeber des Kantons Tessin, der Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po.
Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz.
Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss), welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Le Doubs, der in Frankreich entspringt nach Norden fliesst und teils die schweiz/französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Le Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône.
Siehe auch: Liste der Flüsse in der Schweiz
Klima
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran.
Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage.
Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Regenmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr.
Die Regenmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990).
Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. In der Magadinoebene im Tessin liegt der Durchschnittswert etwa 2 bis 3 °C höher. Im Oberengadin ist es rund 10 °C kälter. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987).
Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes Ereignis ist, war deren Intensität in der Periode 1999–2002 vor allem im Emmental, im Laufental wie auch im Toggenburg am höchsten. Es hagelte dort bis zu 60 Minuten im Jahresdurchschnitt. In den anderen Regionen beschränkt sich Hagel auf unter 30 Minuten.
Nebel ist im ganzen Mittelland zu beobachten. Besonders häufig ist der Nebel entlang der Aare, der nördlichen Reuss wie auch im Thurgau, wo er vor allem im Herbst über mehrere Wochen auftreten kann. In den Tälern erscheint der Nebel seltener.
Häufig auftretende Winde in der Schweiz sind der milde Föhn und die kalte Bise. Die höchste je gemessene Windgeschwindigkeit ist 285 km/h (Jungfraujoch, 27. Februar 1990).
Bekannte Formen von Naturkatastrophen in der Schweiz sind Schnee- und Gerölllawinen sowie Überschwemmungen.
Flora und Fauna
30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet.
In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen, Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen- (Bannwald) und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab).
Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwälder.
Im Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle bei der Ernährung der Bevölkerung spielten.
Bevölkerung
Sprachen
Kastanienwälder
Der Artikel 4 der Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.». Im Artikel 701 heisst es zudem: «Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.»
Im Kanton Zürich ist zusätzlich die Gebärdensprache verfassungsmässig anerkannt.
Wegen der oben zitierten Verfassungsbestimmung mit vier anerkannten Landessprachen, nehmen manche Leute irrtümlich an, Schweizer sprächen vier Sprachen, was jedoch nicht der Fall ist. Wirklich viersprachig ist einzig der Bundesstaat als Institution. Bereits auf Kantons- und Gemeindeebene ist es anders: In den meisten Fällen existiert nur eine Amtssprache. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren.
Mit 63.7 % ist Deutsch (hellgrau) die meistverbreitete Sprache. Die Bevölkerung spricht aber gemeinläufig einen der vielen schweizerdeutschen Dialekte. Französisch wird von 20.4 % (blau) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig die Suisse romande oder Romandie genannt. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden wird Italienisch (rot, Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (grün), hat einen Anteil von 0.5 % und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen daneben noch deutsch sprechen. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 % der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbisch-Bosnisch-Kroatische mit 1.5 % am weitesten verbreitet.
Als Fremdsprachen beherrschen die meisten Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch.
Siehe auch: Sprachen in der Schweiz, :Kategorie:Schweizer Sprache
Religionen
:Kategorie:Schweizer Sprache]
Von den Schweizer Bürgern sind 41 % katholisch, 40 % reformiert, 2.5 % in Freikirchen, 5.5 % gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 % sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 % römisch-katholisch, 5 % evangelisch-reformiert, 17 % orthodox, 18 % islamisch, und 2 % ohne Bekenntnis.
Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen zusätzlich die Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind.
Protestantisch dominiert sind der Kanton Bern, Teile von Graubünden und Schaffhausen, Zürich, Basel die meisten Westschweizer Kantone, insbesondere die Calvinstadt Genf. Die Römisch-Katholische Kirche dominiert in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis, Tessin, in den Kantonen der Zentralschweiz und in Teilen der Ostschweiz. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0.33 % ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas.
Siehe auch: Religionen in der Schweiz
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Schweiz.
Nach dem Untergang des Römischen Reiches besiedelten Burgunder und Alamannen das Gebiet der heutigen Schweiz. Bis 746 unterwarfen die Franken beide Völker, deren Territorium Teil des Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei grösstenteils zum Stammesherzogtum Schwaben und zum Königreich Burgund. In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Zähringer, Kyburger, Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Ausserdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von grösster Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg.
Burgund]
Die drei «Urkantone» oder «Waldstätte» (Orte) Uri, Schwyz und Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen KönigsRudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die Begründung der alten Eidgenossenschaft und damit als schweizerischer Nationalfeiertag festgelegt. Beim Bündnis von 1291 ging es jedoch weniger um den Schutz vor dem Haus Habsburg, als vielmehr darum, sich für die Unsicherheiten nach der Wahl eines neuen deutschen Königs abzusichern. Tatsächlich folgte ja auf Rudolf eine eher unsichere Zeit mit schnell wechselnden Herrschern.
Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25.11.1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayer. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wurde als die Acht Alten Orte bezeichnet.
Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie sogar die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450) in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die habsburgischen Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, so dass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11.6.1474 in der «Ewigen Richtung» gezwungen sah, die alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrich III. gegen Karl den Kühnen von Burgund und vernichteten den mächtigen burgundischen Staat. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten.
Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform von Kaiser Maximilian I.. Der Versuch Maximilians, im sogenannten Schwabenkrieg die Eidgenossen gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel mit der faktischen Unabhängigkeit der Schweiz vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von weiteren Kantonen erweiterte sich die Eidgenossenschaft bis 1513 auf Dreizehn Orte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten zugewandten Orte.
zugewandten Orte
Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Tessin und schliesslich sogar von Mailand, über welches sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach einer Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine weitere wirksame Aussenpolitik verhindert und es begann die Phase des "Stillsitzens", was man später Neutralitätspolitik nannte. Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äusseren Konflikten. Die alte Eidgenossenschaft wurde damit faktisch ein französisches Protektorat.
Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus und führte zu grossen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach den religiös begründeten Kappelerkriegen kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden blieben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten.
Am 24. Oktober 1648 erreichte die Schweiz im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität und löste sich damit vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt. Im Gebiet der Schweiz wurde daraufhin nach französischem Vorbild eine Helvetische Republik als Zentralstaat errichtet. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Fünf Jahre später, 1803, verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediationsakte der Schweiz jedoch wieder eine Verfassung, welche zum Prinzip des Föderalismus und damit zu autonomen Kantonen zurückkehrte. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt. Waadt
1815 wurde die «immer währende Neutralität der Schweiz» durch die europäischen Grossmächte am Wiener Kongress anerkannt. Eine neue Verfassung, der «Bundesvertrag», stärkte in der so genannten Restauration die Eigenständigkeit der Kantone, so das die Schweiz wieder zu einem Staatenbund wurde.
Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach der Niederlage der konservativ-katholischen Kantone wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch eine neue Bundesverfassung (1848) eingeschränkt. Bern wurde der Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments. Die Bundesverfassung wurde nur zweimal 1874 und 1999 revidiert.
Auf Initiative von Henri Dunant erfolgt 1864 in Genf die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Während der beiden Weltkriege bewahrte die Schweiz offiziell ihre Neutralität, die allgemeine Mobilmachung wurde jedoch angeordnet. Die Schweiz nahm im Zweiten Weltkrieg einerseits Flüchtlinge auf, wies aber zeitweise gezielt Juden an den Grenzen ab. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren im Bergier-Berichtes kritisch aufgearbeitet. Unrühmliche Kapitel der neueren Zeit sind einerseits die Verfolgung der Jenischen zwischen 1926 und 1972 durch das «Hilfswerk» Kinder der Landstrasse und anderseits die sechsstellige Zahl an Verdingkindern, welche zwischen 1800 bis in die 1960er und 1970er-Jahren zu Zwangsarbeit auf Bauernhöfen eingesetzt wurden und häufig misshandelt worden sind.
Die Volksrechte wurden seit 1848 immer stärker ausgebaut. 1919 wurde das Proporzwahlverfahren für den Nationalrat eingeführt. 1971 wurde in einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht nach jahrzehntelangen Kampf angenommen. Der von der Regierung angestrebte Beitritt zum EWR scheiterte 1992. Die Schweiz trat nach einer positv ausgegangenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei.
Politik
Hauptartikel: Politisches System der Schweiz
Politisches System
Die Schweiz, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit bildet, ist ein Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
- die direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
- den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
- die Konkordanzdemokratie
- ihre selbstdeklarierte Neutralität
Gewaltenteilung
Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:
- Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
- Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten «Bundesräten» (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
- Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben.
Siehe auch: Liste der Bundespräsidenten der Schweiz, Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates
Parteien
Parteien mit Vertreter im Bundesrat («Bundesratsparteien») sind:
- die Schweizerische Volkspartei (SVP; Stimmenanteil 2003: 26.6%),
- die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP; Stimmenanteil 2003: 23.3%),
- die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP; Stimmenanteil 2003: 17.3%) sowie
- die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; Stimmenanteil 2003: 14.4%).
SP, FDP und SVP haben je zwei Sitze, die CVP hat einen. Diese Verteilung ist neu seit Dezember 2003, davor galt die sogenannte Zauberformel.
Von den übrigen Parteien hat die Grüne Partei der Schweiz den grössten Stimmenanteil (2003: 7.4%).
Siehe auch: Politische Parteien in der Schweiz
Internationale Organisationen
Politische Parteien in der Schweiz
Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten Länder trat die Schweiz 2002 der UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der OSZE, dem Europarat wie auch in der EFTA tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnerschaft für den Frieden der NATO teil und ratifizierte das Kyoto-Protokoll.
Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur Neutralität der Schweiz.
Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen
Politische Strukturen
Kantone
Die Schweiz in den Vereinten Nationen
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen (vor der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999: 23 Kantone, wovon drei in je zwei Halbkantone gegliedert waren). Die Schweiz weist im europäischen Vergleich einen sehr ausgeprägten Föderalismus auf, der die politische und wirtschaftliche Kleinräumigkeit und Fragmentiertheit der Schweiz verstärkt.
Enklaven und Exklaven
Büsingen am Hochrhein wie auch Campione d'Italia sind Enklaven in der Schweiz:
- Die deutsche Gemeinde Büsingen ist nördlich des Rheins vom Kanton Schaffhausen umgeben, südlich davon grenzt sie an die Kantone Zürich und Thurgau.
- Das italienische Campione, bekannt für sein Spielcasino, ist am Luganersee innerhalb des Kantons Tessin.
Weitere Enklaven und Exklaven gehören eher in das Kuriositätenkabinett, so liegt das Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht in russischem Hoheitsgebiet. Deren Fläche beträgt 563 m². Die Schweiz selbst hat innerhalb Liechtensteins eine Exklave. Beide Gebiete sind allerdings nur einige Quadratmeter gross.
Regionen
Schöllenenschlucht
Neben den geologischen und den geografischen Regionen definierte das Bundesamt für Statistik für die Schweiz sieben Grossregionen.
Diese sind die Ostschweiz, Zürich, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, die Espace Mittelland, die Région Lémanique wie auch der Ticino.
In der Umgangssprache wird die Zentralschweiz häufig Innerschweiz genannt. Die Region zwischen Bern und Zürich wird auch als Mittelland bezeichnet und der französischsprachige Teil der Schweiz wird als Romandie, Welschschweiz oder Westschweiz bezeichnet.
Siehe auch: Grossregionen der Schweiz
Städte
Die grösste Schweizer Stadt ist Zürich mit rund 366'000 Einwohnern (Stand 2004). Die Agglomeration umfasst 1'080'000 Einwohner. Weitere Grossstädte mit über 100'000 Einwohnern sind Genf, Basel, die Bundesstadt Bern sowie Lausanne. Die Bevölkerungsdichte ist im flachen Mittelland sehr hoch, im Alpenland und im Jura naturgemäss dünn.
Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden der Schweiz.
Landesverteidigung
Hauptartikel: Schweizer Armee
Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4.6 Milliarden Franken (2004).
Der Auftrag der Armee ist in der Bundesverfassung festgelegt.
- Raumsicherung und Verteidigung zur Behauptung des Schweizer Territorium
- Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung bei Naturkatastrophen oder Grossanlässen
- Friedensförderung, beispielsweise als unbewaffnete Militärbeobachter für die UNO
Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.
Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen Aushebung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis.
Die meisten bestehen die Aushebung, d. h. sind diensttauglich. Die Dienstuntauglichen müssen – von den Behinderten abgesehen – eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit, einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Zur Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5-fache des Militärdienstes angesetzt. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 21 Wochen Dauer ausgebildet.
Mit der Reform Armee XXI, angenommen 2003, wird die Mannschaftsstärke von den 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.
Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. So entstand die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee».
Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Terrestrisch wurde sie auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch B-29 Bomber der USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen. Auch wurde Schaffhausen irrtümlich von der USAF bombardiert und ein weiterer Bomber der USAF, der seinen Verband verloren hatte, entledigte sich seiner explosiven Ladung über Basel.
Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren erfolglos für eine Abschaffung ein. Zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk bisher jedoch deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armee-Einsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.
Sozialversicherungen
Hauptartikel: Schweizer Sozialpolitik
In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind meistens Zwangsversicherungen, das heisst, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung.
- die Krankenversicherung.
- die Mutterschaftsversicherung.
- die Unfallversicherung.
- die Invalidenversicherung (IV), für Personen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen.
Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers.
Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden steuerlich gefördert.
Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei-Säulen-System bezeichnet.
Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, so dass Militärdienstpflichtige während der Ausübung militärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung.
Siehe auch: Sozialversicherung (Schweiz)
Gesundheitswesen
Hauptartikel: Gesundheitswesen Schweiz
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig von seiner Nationalität aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern («Grundversicherung», «obligatorische Krankenpflegeversicherung»). Die Krankenkassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d. h. die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Perso
GeneralGeneral, Plural Generale oder Generäle, bezeichnet im Militär den höchsten Dienstgrad der höchsten Dienstgradgruppe der Offiziere bei Heer und Luftwaffe.
Bei den meisten Armeen wird der Dienstgrad auf den Schulterstücken durch goldene Sterne angezeigt. In den meisten NATO-Staaten trägt er vier Sterne. In der Bundeswehr wird er nach der Bundesbesoldungsordnung B 10 besoldet. Nachgeordnet sind die Dienstgrade Generalleutnant (3 Sterne, B 9), Generalmajor (2 Sterne, B 7) und Brigadegeneral (1 Stern, B 6). Der dem General entsprechende Rang bei der Marine lautet Admiral.
Im Sanitätsdienst heißen die höchsten Dienstgrade:
- Generalarzt / Generalapotheker bzw. (Marine): Admiralarzt / Admiralapotheker
- Generalstabsarzt bzw. Admiralstabsarzt
- Generaloberstabsarzt bzw. Admiraloberstabsarzt
Geschichte
General ist eine im späteren Mittelalter aufkommende, aber eher selten verwendete Abkürzung für alle mit General- zusammengesetzten Titel. In Frankreich und Spanien nimmt die Benennung gerade bei militärischen Titeln im 15. Jahrhundert zu. Seit dem 16. Jahrhundert ist es eine fast ausschließlich militärische Bezeichnung.
Deutsche Armeen kannten seit dem 19. Jahrhundert folgende Generaldienstgrade:
- Generalmajor
- Generalleutnant
- General der Infanterie, General der Kavallerie, General der Artillerie, (in der Wehrmacht auch: General der Flieger, General der Pioniere, General der Fernmeldetruppe, General der Nachschubtruppe, General der Panzertruppe, General der Fallschirmjäger).
- Generaloberst
- Generalfeldmarschall (nur im Kriegsfall oder für besondere Verdienste)
Diese Reihenfolge wurde mit der Aufstellung der Bundeswehr aus politischen Gründen und zugunsten der Vereinheitlichung im NATO-Rahmen abgeändert (siehe unten).
Deutschland
Generalfeldmarschall
Bei der deutschen Bundeswehr gibt es vier Generalsdienstgrade:
- 1 Stern: Brigadegeneral
- 2 Sterne: Generalmajor
- 3 Sterne: Generalleutnant
- 4 Sterne: General
Ein Brigadegeneral kann im deutschen Heer unter anderem eine Brigade führen (wenn er denn befördert wurde (Wartezeiten sind die Regel!)), ein Generalmajor beispielsweise eine Division, ein Generalleutnant ein Korps. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Dienstposten für Generale, zum Beispiel im Ministerium oder in verschiedenen Kommandobehörden, Ämtern und Schulen.
Der (Viersterne-)Generals-Rang bleibt in der nationalen Hierarchie dem Generalinspekteur der Bundeswehr vorbehalten. Weitere Vier-Sterne-Generalsdienstposten können von Offizieren der Bundeswehr im multinationalen Bereich (NATO) wahrgenommen werden. Beispiel hierfür war General Harald Kujat in seiner Zeit als Vorsitzender des Militärausschusses der NATO.
Alle Generalsränge werden unabhängig von ihrem Grad mit Herr/Frau General oder – im Sanitätsdienst – Generalarzt angesprochen.
Zum General wird man nicht "planmäßig" befördert, sondern (in Deutschland) durch den Bundespräsidenten ernannt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Art. 60 Abs. 1 GG). Die Soldatenlaufbahnverordnung regelt die Ernennung zum Brigadegeneral und die eventuell folgenden Beförderungen bis hin zum 4-Sterne-General nur allgemein.
: § 5 (4) SLV: Eine Beförderung ist nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung oder der letzten Beförderung [...], soweit in dieser Verordnung keine andere Frist bestimmt ist, es sei denn, dass der bisherige Dienstgrad nicht regelmäßig durchlaufen zu werden brauchte.
Da jedoch die Beförderung zum Oberst im Allgemeinen mittels „mindestens 15 Jahre Offizier gewesen sein“ (§25 (3) SLV) geregelt ist, und wenn man im besten Falle annimmt, dass man mit 18 Jahren als Offizieranwärter beginnt, mit 21 Jahren Leutnant und mit 36 Jahren Oberst wird, so könnte man theoretisch mit 37 Jahren Brigadegeneral werden.
In der DDR waren die Rangstufen entsprechend dem sowjetischen System Generalmajor – Generalleutnant – Generaloberst – Armeegeneral.
Schweiz
Die entsprechenden Dienstgrade lauten:
- Brigadier
- Divisionär
- Korpskommandant
- General (Oberbefehlshaber der Armee nur in Kriegszeiten)
Die Schweizer Armee verwendet anstelle der Sterne das Edelweiss als Gradabzeichen.
In der Schweiz wird nur bei einer Kriegsmobilmachung ein General als Oberbefehlshaber der Armee eingesetzt. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt.
Die bekanntesten Schweizer Generäle sind:
- General Guillaume-Henri Dufour während des Sonderbundskrieges 1847
- General Hans Herzog während des Deutsch-Französischen Krieges 1870/1871
- General Ulrich Wille während des Ersten Weltkrieges 1913 - 1918
- General Henri Guisan während des Zweiten Weltkrieges 1939 - 1945
siehe auch: Liste Schweizer Generäle
Ausnahme von der Regel ist der Generalsrang des an der Demarkationslinie in Panmunjeom, Südkorea eingesetzten Offiziers, momentan Gerhard Brügger. Dieser hat, aus Gleichstellungsgründen, ebenfalls Generalsrang in Form eines Generalmajors (2-Sterne-General).
Österreich
Österreich hat Ende 2002 seine Generalsstruktur verändert und dem deutschen System angepasst:
alt:
- Brigadier
- Divisionär
- Korpskommandant
- General
neu:
- Brigadier
- Generalmajor
- Generalleutnant
- General
Derzeit ist General Roland Ertl als Chef des Generalstabes in Österreich der ranghöchste Offizier.
Weblinks
- [http://www.generals.dk The Generals of WWII] (englisch)
Kategorie:Dienstgrad (Bundeswehr)
Kategorie:Militär (Österreich)
Kategorie:Militär (Schweiz)
Kategorie:Generalsdienstgrad
Kategorie:Offiziersdienstgrad
ja:将軍
Kartograf
Ein Kartograf oder Kartograph befasst sich mit der Kartografie. Er erstellt Karten, Atlanten und Globen.
Ausbildung
Um in der Kartografie zu arbeiten, gibt es verschiedene Ausbildungen.
Der Facharbeiter für Kartografie ist ein Lehrberuf. Ebenso ist es möglich, an einer Fachhochschule ein Studium als Diplom-Ingenieur für Kartografie/FH abzuschließen. Als einzige Universität bietet die TU Dresden einen Studiengang Kartografie an.
Berühmte Kartografen
sortiert nach Geburtsjahr
15. Jahrhundert
- Zuane Pizzigano (zu Beginn des 15. Jahrhunderts)
- Hartmann Schedel (1440 - 1514)
- Konrad Türst (1450 - 1503) erschuf die heute älteste und damals sehr detaillierte Karte der Schweiz
- Amerigo Vespucci (1454 - 1512) kartierte Südamerikas große Flussmündungen
- Martin Behaim (1459 - 1507) erschuf den älteste heute noch erhaltene Erdglobus.
- Erhard Etzlaub (1460 - 1532)
- Piri Reis (1465 - 1554/55)
- Martin Waldseemüller (um 1470 - 1518/20)
- Sebastian Münster (1488 - 1552)
- Peter Apian (1495 - 1552)
16. Jahrhundert
- Gerard de Jode (1509 - 1591)
- Gerhard Mercator (d.i. Gerhard Krämer) (1512 - 1594) erstellte die ersten brauchbaren Karten für die Seefahrt (winkeltreue Projektion).
- Tilemann Stella (1525 - 1589)
- Abraham Ortelius (1527 - 1598)
- Caspar Henneberg (1529 - 1600)
- Philipp Apian (1531 - 1589)
- Jodocus Hondius (1563 - 1612)
- Pieter Bast (1570 - 1605)
- Willem Blaeu (1571 - 1638)
- Matthäus Merian (1593 - 1650)
- Joan Blaeu (1596 - 1673)
- Joseph Plepp (1598 - 1642)
17. Jahrhundert
- Hans Conrad Gyger (1599 - 1674)
- Christoph Hartknoch (1644 - 1687)
- Louis Joliet (1645-1700)
- Vincenzo Coronelli (1650 - 1718)
- Herman Moll (1654 - 1732)
- Peter Schenk (1660 - 1718/19)
- Johann Baptist Homann (1664 - 1724)
- Guillaume Delisle (1675 - 1726)
- Matthäus Seutter (1678 - 1757)
- Georg Matthäus Vischer (1628 - 1696)
- Erich Philipp Ploennies (1672 - 1751)
18. Jahrhundert
- Peter Anich (1723-1766), Pionier der Hochgebirgskartografie
- Blasius Hueber (1735-1814)
- Friedrich Wilhelm Karl von Schmettau (1743 - 1743)
- Adolf Stieler (1775-1836)
- Henri Dufour (1787 - 1875) - Ersteller der Dufourkarte
19. Jahrhundert
- Blasius Kozenn (1821 - 1871)
- August Petermann (1822 - 1878)
- Carl Diercke (1842 - 1913)
- Max Eckert-Greifendorff (1868 - 1938)
- Hermann Haack (1872 - 1966)
- Paul Diercke (1874 - 1937)
- Karl Wenschow (1884 - 1947)
- Eduard Imhof (1895 - 1986)
20. Jahrhundert
- Edgar Lehmann (1905 - 1990)
- Wolfgang Pillewizer (1911 - 1999)
- Erik Arnberger (1917 - 1987)
- Günther Hake (1922 - 2000)
- Rudi Ogrissek (1926 - 1999)
21. Jahrhundert
-
Siehe auch: :Kategorie:Kartograf
Kategorie:Kartografie
Kategorie:Beruf
Schweizer ArmeeDie Schweizer Armee (Offizielle Bezeichnungen dt: Schweizer Armee; fr: Armée Suisse; it: Esercito Svizzero; rät: Armada Svizra; engl: Swiss Armed Forces) ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe.
Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grossen grenzüberschreitenden Seen (Lac Léman, Bodensee, Lago Maggiore) sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Diese Motorbootkompanie ist funktions-technisch in die Genie (Pioniere) integriert.
Auftrag der Schweizer Armee
Der Auftrag der Schweizer Armee ist in der Bundesverfassung wie folgt festgelegt:
#Raumsicherung und Verteidigung
#Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung
#Friedensförderung
Raumsicherung und Verteidigung ist der eigentliche Kernauftrag der Armee. Es geht dabei um die Behauptung des Territoriums der Schweiz. Dies soll sowohl durch die abschreckende Wirkung als auch durch die ständige Kampfbereitschaft für den Ernstfall geschehen.
Subsidiäre Einsätze bilden den Hauptanteil der aktuellen Einsätze der Armee. Seit November 2002 ist diese Verwendung zum Hauptauftrag geworden. Bei Naturkatastrophen kann die Armee Katastrophenhilfebataillone aufbieten. Umstritten ist insbesondere der Dauerauftrag der Botschafts- und Konsulatsbewachungen. Ebenso umstritten sind Einsätze zugunsten von Grossveranstaltungen wie dem G8-Gipfel, dem WEF, der Expo.02 oder diversen Sportveranstaltungen.
Friedensförderung ist ein für die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Abkommen wichtiger, personell aber sehr kleiner Bereich. Die Schweiz stellt der UNO unbewaffnete Militärbeobachter zur Verfügung. Daneben gibt es zurzeit nur zwei bewaffnete Einheiten im Ausland: die seit 1999 der KFOR unterstellte Swisscoy mit rund 100 Soldaten und seit Herbst 2004 10-20 Soldaten im Rahmen der EUFOR Mission in Bosnien.
Struktur der Armee
Die Schweizer Armee wird in die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe (früher auch Flugwaffe genannt) aufgeteilt. Die beiden Teilstreitkräfte sind für ihre Lehrverbände und weitere untergeordnete Verbände wie Brigaden oder Dienststellen verantwortlich.
Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee (AdA) sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.
Wegen dieses Milizsystems, dem im zweiten Weltkrieg erbauten Reduit und der weltweit einzigartigen Form der Volksbewaffnung, bei der Angehörige der Armee ihre persönliche Waffe mit Munition zu Hause aufbewahren, entstand die Redewendung „Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee!“.
Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde von diesem Massenheer-Prinzip in mehreren Schritten Abstand genommen, allerdings mit wesentlicher Verzögerung auf umliegende europäische Staaten, welche bereits reine Berufsarmeen geschaffen haben. Die Wehrpflicht steht in der Schweiz noch nicht zur Diskussion. De facto wird jedoch die Milizarmee immer mehr zu einer Grundwehrdiener-Armee mit starker Berufskomponente umgebaut, was in etwa dem Modell des österreichischen Bundesheers entspricht.
Unter dem Namen Armee XXI lief die grossangelegte Armeereform, mit der die Armee an die veränderte sicherheitspolitische Situation angepasst wurde.
Nun, da die Reform an sich abgeschlossen ist, soll der Projektname Armee XXI nicht mehr verwendet werden. Die zu verwendende Bezeichnung lautet Schweizer Armee, im Gegensatz zur Armee 95, wo man noch von der Schweizerischen Armee sprach. In den anderen Landessprachen hat sich die Bezeichnung hingegen nicht verändert.
Das dazugehörige neue Militärgesetz wurde am 18. Mai 2003 von Volk und Ständen an einer Volksabstimmung angenommen. Es brachte im Wesentlichen folgende Änderungen:
Die Mannschaftsstärke wurde von 400'000 (Armee 95) auf rund 200'000 AdA reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.
Diese 120'000 aktiven Verbände leisten jedes Jahr drei (für Soldaten) bzw. vier (für Kader) Wochen Wiederholungskurs. Die Reserve-Einheiten leisten in der Regel keine Wiederholungskurse (WK), können aber bei einer veränderten Sicherheitslage durch Bundesratsbeschluss (Exekutive) auch dazu verpflichtet werden.
Teilweise existiert die Ausrüstung dieser Reserve-Einheiten nur "auf dem Papier". Zwar verfügt die Schweizer Armee aufgrund der Halbierung des Bestandes über eine Vielzahl an modernem und funktionsfähigem, aber überschüssigem Material, wie Kampfpanzer vom Typ Pz 87/Leopard 2, doch werden bei Neuanschaffungen, wie dem Telematik-System IMFS plus, Reserve-Einheiten nur verzögert oder gar nicht ausgerüstet. Aufgrund der Begrenzungen durch das verfügbare Budget werden diese Reserve-Einheiten also nur bedingt einsatzbereit sein.
Angesicht der Tatsache, dass die Armee 61 noch über 600'000 AdA verfügte, stellen die Reformen Armee 95 und Armee XXI eine drastische Reduktion der Bestände dar. Diese Entwicklung spiegelt die veränderte Sicherheitslage in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges wider. Erreicht wurde diese Reduktion nicht durch eine Senkung der Aushebungszahlen, wobei diese auch bedingt rückläufig sind, sondern vielmehr durch die Kürzung des Pensums der Diensttage der einzelenen AdA. Dadurch dass der einzelne AdA nun weniger Diensttage erfüllen muss, leistet er weniger Wiederholungskurse und kann so jünger aus dem Aktivdienst in den Reservedienst und aus dem Reservedienst in den Landsturm versetzt werden, um dann am Ende seiner Dienstzeit auch offiziell aus der Armee entlassen zu werden.
Die Rekrutenschule (Grundausbildung) dauert neu nicht mehr 15, sondern je nach Funktion 18 oder 21 Wochen. Wer die kürzere RS absolviert, leistet später einen zusätzlichen Wiederholungskurs (ADF, Ausbildungsdienst der Formationen). Ausserdem leisten nicht mehr alle AdA eine komplette RS.
Neu ist es auch möglich, die gesamte Dienstzeit am Stück zu absolvieren, das heisst, an die Rekrutenschule von 18 resp. 21 Woche wird direkt die VBA 2 angehängt, also die Wiederholungskurse. Dieser Dienst als sogenannter Durchdiener dauert 300 Tage für normale Soldaten, 430 Tage für Unteroffiziere und 600 Tage für Zugführer. Während der VBA 2 werden diese Durchdiener vor allem in subsidiären Einsätzen eingesetzt, zum Beispiel zum Botschaftenschutz, etc. Nach den geleisteten Diensttagen werden die Soldaten in die Reserve entlassen. Für sie wird der jährliche WK hinfällig, lediglich am Obligatorischen Schiessen, das jeder Soldat absolvieren muss, müssen sie bis zur definitiven Entlassung aus der Armee mit 30 Jahren (für Offiziere höher) teilnehmen.
Die Gleichberechtigung wurde verbessert. Neu können Schweizerinnen jede Funktion in der Schweizer Armee ausüben. Früher war ihnen der Eintritt in Kampfverbände nicht möglich.
Die Aushebung wurde auf mehrere Tage verlängert, um eine bessere Selektion zu ermöglichen. Kaderanwärter werden bereits an der Aushebung vorgemerkt.
Andere Änderungen betreffen die Disziplinarstrafen (neu auch Bussgelder möglich), die Dienstgrade, die Abzeichen, die Dienstdauer und diverse andere Details.
Dienstpflicht
Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren zur militärischen Musterung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis.
Die meisten bestehen die militärische Musterung, d.h. sind diensttauglich. Dienstuntauglich werden Schweizer, welche Behinderungen haben oder ungenügende körperliche, beziehungsweise psychische Leistungen aufweisen. Diese müssen - ausser Behinderte - eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. Die meisten Dienstuntauglichen leisten dann Zivilschutz.
Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossen Aufwand durchzusetzen. Häufig sucht der Verweigerungswillige zuerst Alternativen wie zum Beispiel den waffenlosen Dienst in der Armee, wenige wählen den Zivildienst. Dieser ist jedoch mit einer Gewissensprüfung verbunden. Die überwiegende Mehrheit lässt sich daher über den sogenannten "blauen Weg" (Farbe der Militärsanität) ausmustern. In seltenen Fällen wird die Militärjustiz aktiv (sog. "violetter Weg"), was in der Regel mit einer Verurteilung des Verweigerers (Gefängnisstrafe) endet.
Siehe auch: Schiesspflicht
Die Rekrutenschule
Als Rekrutenschule (RS) wird die Grundausbildung in der Schweizer Armee bezeichnet. Sie wird von allen Dienstleistenden, auch Unteroffiziers- oder Offiziersanwärtern absolviert und dauert in der Regel 21 Wochen. Für gewisse Funktionen beträgt die Dauer der RS nur 18 Wochen und für einzelne Spezialfunktionen mehr als 21 Wochen.
Die RS ist in drei Phasen aufgeteilt. Während jeder Phase soll der Rekrut sein Wissen und Können vertiefen und dabei vom Kader aktiv unterstützt werden. Für das Gros der Truppen richtet sich die Rekrutenschule nach folgendem Muster:
;Allgemeine Grundausbildung (AGA, 7 Wochen):Ausbildung im soldatischen Grundhandwerk, speziell in den Bereichen Dienstbetrieb, persönliche Waffe (Sturmgewehr/ Pistole), Sanitätsdienst, ABC-Schutzdienst.
;Funktionsbezogene Grundausbildung (FGA, 6 Wochen):Funktionsspezifische Ausbildung, insbesondere Haupt- (Panzer, Panzerhaubitze etc) bzw. Korpswaffen (Panzerfaust, Maschinengewehr etc)
;Verbandsausbildung (VBA1, 5 bzw. 8 Wochen):Übungen auf Stufe Kompanie oder Batallion
Unteroffiziers- und Offiziersanwärter werden nach der AGA getrennt von den Soldaten ausgebildet.
Vor der Reform zur Armee XXI dauerte die Rekrutenschule 15 (Armee 95) bzw. 17 (Armee 61) Wochen und wurde von allen Dienstleistenden vollständig geleistet. Die Kürzung wird mit der gestrafften Weiterausbildung begründet.
Allgemeine Grundausbildung
In der allgemeinen Grundausbildung (AGA) geht es vor allem darum den Rekruten grundsätzliche Dinge in den Bereichen Dienstbetrieb, Sturmgewehr, Sanitätsdienst/Kameradenhilfe, ABC-Schutz, Gefechtstechnik und körperliche Konstitution beizubringen.
Die AGA dauert je nach Truppengattung drei bis sechs Wochen und wird durch Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt.
Funktionsbezogene Grundausbildung
In der funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA) werden die Rekruten mit dem Hauptaufgabe ihrer Einheit vertraut gemacht. Während der FGA lernt also der Füsilier mit der Panzerfaust umzugehen, der Kanonier sein Geschütz zu bedienen, der Sanitätssoldat Verletzte zu pflegen, der Richtstrahlpionier die Richtschüsseln aufzustellen und die Geräte zu konfigurieren. Dies ist analog zu den anderen Einheiten.
Die FGA dauert sieben bis zehn Wochen und wird wie die AGA-Phase von Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt. Je nach Truppengattung sofort, oder nach vier Wochen, stossen dann die angehenden Unteroffiziere zur Truppe und übernehmen dort Funktionen. Gleichzeitig werden geeignete Rekruten zu Soldaten befördert und in Unteroffiziers- oder Offiziersschulen eingeteilt.
Verbandsausbildung
Von der 13. Woche bis zum RS-Ende in der 18. oder 21. Woche verbringen die Rekruten, welche nun zu Soldaten befördert worden sind, an einem anderem Standort als die AGA/FGA-Phase. Es geht nun darum, die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, welche nun alle aus den Kaderschulen kommen, zusammenzubringen und Leistungen auf der Stufe Kompanie und Bataillon zu vollbringen. Im Vordergrund stehen vor allem realistische Gefechtsübungen, welche alle Beteiligten an die Grenzen ihres Können und Wissens führen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass ein Kompaniekommandant während einer Woche nur 5–10 Stunden schläft, oder die Soldaten unter hohem Druck, mit zuwenig Nahrung und Schlafentzug Aufträge nach wie vor korrekt ausführen.
Wiederholungskurs (WK)
Jeder Angehörige der Schweizer Armee hat nach der Rekrutenschule eine bestimmte Anzahl von Diensttagen zu leisten. Dieser jährliche Kurs dauert in der Regel 3-4 Wochen. Eine Ausnahme bilden die Durchdiener, welche ihre Dienstleistung am Stück (300 Tage) leisten und danach in die Reserve umgeteilt werden.
Ausrüstung
Schusswaffe
Bataillon]
Der überwiegende Teil der Soldaten ist mit dem Sturmgewehr 90 (SIG 550) als persönlicher Waffe ausgerüstet. Das Stgw 90 Kaliber 5,6 mm ist unter den massenweise hergestellten Handfeuerwaffen eine der präzisesten. Die Offiziere und höheren Unteroffiziere sind mit der Armeepistole 75 (SIG SAUER P220) im Kaliber 9 mm ausgerüstet. Die Angehörigen der Armee nehmen ihre persönliche Waffe zwischen den Dienstleistungen nach Hause, was dazu führt, dass die Schweiz eine hohe Dichte an Feuerwaffen aufweist. Trotzdem sind Missbräuche dieser Waffen selten aber statistisch doch feststellbar. Insbesondere werden ca 23,9 aller Suizide mit Schusswaffen begangen (Stand 2005 [http://www.bag.admin.ch/gespol/suizidpraevention/d/suizid.pdf]) wovon deutlich mehr als die Hälfte mit Armeewaffen (Stand 1996 [http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel24125?layout=popup]). Es ist anzumerken das seit 1996, die Bestände um 380'000 AdA (Angehöriger der Armee) verkleinert wurden. Das bedeutet auch eine Reduktion der Armeewaffen in gleichem Umfang.
Uniform
Meist wird im Dienst der Tarnanzug („TAZ“) getragen, das sind Hose und Jacke mit Tarnaufdruck. Mechanisierte Truppen tragen ggf. einen Einteiler, der die Bergung aus Fahrzeugen erleichtert und dessen Taschen mit Reissverschlussen anstatt Knöpfen gesichert sind. Dazu kommen als Kopfbedeckung eine Mütze oder Helm (mit Tarnüberzug), oder das Béret (Barett), dessen Farbe von der Truppengattung abhängt.
Die Rang- und Funktionsabzeichen, aus Metall und rautenförmig, werden auf dem Kragen getragen.
Mobilmachungen
Insgesamt fanden 3 Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 unter der Führung von General Hans Herzog statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee von der Vereinigten Bundesversammlung beschlossen und der germanophile Oberstkorpskommandant Ulrich Wille zum Oberbefehlshaber und General gewählt. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Der frankophone Westschweizer Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.
Den Generalsrang (Vier-Sterne-General) gibt es in der Schweizer Armee nur bei einer Kriegsmobilmachung. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Reihen der Armeeangehörigen (meistens Korpskommandanten, prinzipiell ist auch ein gewöhnlicher Soldat wählbar) einen General als Oberbefehlshaber der Armee. Der Bundesrat bleibt jedoch auch nach der Wahl des Generals die oberste vollziehende und leitende Behörde.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Ansonsten wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft seit ihrer Gründung 1848 terrestrisch auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräften konfrontiert.
Einsätze im Landesinnern
Die Schweizer Armee wurde in der Vergangenheit oft zur Niederschlagung von Streiks und Demonstrationen im Inland eingesetzt. die Bekanntesten Einsätze dieser Art waren:
- 1875: Einsatz gegen streikende Arbeiter beim Bau des Gotthardtunnels. 4 Arbeiter werden erschossen, 13 schwer verletzt.
- 1918: Einsatz gegen den Schweizerischen Generalstreik. Insgesamt werden 3 Arbeiter erschossen.
- 1932: Einsatz gegen eine antifaschistische Demonstration in Genf. 13 Demonstranten werden erschossen, 65 weitere verletzt.
Kontroverse um die Schweizer Armee
Bereits in den späten 1950er-Jahren bildete sich eine Opposition gegen die damals geplante Aufrüstung der Schweizer Armee mit Kernwaffen. Eine Initiative aus pazifistischen Kreisen wurde 1962, eine weitere Initiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz 1963 von Volk und Ständen abgelehnt. Die Option einer nuklearen Bewaffnung wurde erst ab 1976 mit der Zustimmung des Ständerats zum Atomwaffensperrvertrag endgültig aufgegeben.
Da die militärische Bedrohung im heutigen Europa zurzeit für die Schweiz ziemlich klein ist, wird immer wieder in Frage gestellt, ob die Schweiz überhaupt eine bewaffnete Streitmacht braucht. Auch mit den sogenannten Durchdienern ist die Frage aufgetaucht, ob dieses System, also die gesamte Dienstzeit am Stück statt im Verlaufe von zehn Jahren zu absolvieren, nicht das Miliz-System aushöhlt.
Insbesondere eine Organisation, die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA), welche das Ziel verfolgt, die Armee abzuschaffen, ist wiederholt mit Vorstössen aufgefallen. Auf GSoA-Initiativen hin konnten die Schweizerinnen und Schweizer bereits zweimal über die Auflösung ihrer Armee abstimmen. Beim ersten Mal 1989 stimmten noch 35.6% der Stimmenden für eine Abschaffung. Das Ergebnis einer zweiten Abstimmung 2001 war mit nur 23.2 % Ja-Stimmen weit deutlicher als jenes 12 Jahre zuvor.
Die GSoA ist auch mit weiteren antimilitärischen Initiativen in Erscheinung getreten. Erwähnt sei hier der Versuch, den Kauf von F/A-18-Kampfflugzeugen zu verhindern. Innerhalb eines Monats sammelte sie 1992 eine halbe Million Unterschriften für eine Initiative, welche sich unter anderem gegen den Kauf der Flugzeuge aussprach. Das Stimmvolk verwarf diese Initiative jedoch mit 57.1% Nein-Stimmen zu 42.9% Ja-Stimmen.
Weblinks
- [http://www.vbs.ch Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport]
- [http://www.heer.vbs.admin.ch/internet/heer/de/home.htm Webseite der Teilstreitkraft Heer]
- [http://www.vbs-ddps.ch/internet/luftwaffe/de/home.html Offizielle Webseite der Schweizer Luftwaffe]
- [http://www.armee-info.com Hier finden Sie Informationen rund um die Schweizer Armee (Rekrutenschule, Orientierungstag usw..)]
- [http://http://www.antirep.ch/Texte/militaereinsaetze.html Innere Einsätze der Schweizer Armee 1860-2003]
Siehe auch: Dienstgrade in der Schweizer Armee
Kategorie:Heer
Kategorie:Militär (Schweiz)
Internationales Komitee vom Roten Kreuz
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung umfasst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (Föderation) sowie derzeit 181 anerkannte nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Alle diese Organisationen sind voneinander rechtlich unabhängig und innerhalb der Bewegung durch gemeinsame Grundsätze, Ziele, Symbole, Statuten und Organe miteinander verbunden. Die weltweit gleichermaßen geltende Mission der Bewegung, unabhängig von staatlichen Institutionen und auf der Basis freiwilliger Hilfe, ist der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde sowie die Verminderung des Leids von Menschen in Not, ohne Ansehen von Nationalität und Abstammung oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ansichten der Betroffenen und Hilfeleistenden.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz besteht aus bis zu 25 Schweizer Staatsbürgern und ist die einzige Organisation, die im Humanitären Völkerrecht erfasst und als dessen Kontrollorgan genannt ist. Es ist neben dem Heiligen Stuhl und dem Souveränen Malteser-Ritterorden eines der wenigen originären nicht-staatlichen Völkerrechtssubjekte. Seine ausschließlich humanitäre Mission ist der Schutz von Leben und Würde der Opfer von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten. Sie basiert auf den Prinzipien der Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit.
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften koordiniert innerhalb der Bewegung die Kooperation zwischen den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Auf internationaler Ebene leitet und organisiert sie, in Zusammenarbeit mit den nationalen Gesellschaften, Hilfsmissionen nach nicht kriegsbedingten Notsituationen wie zum Beispiel Naturkatastrophen und Epidemien.
Die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sind Organisationen in fast allen Ländern der Welt, welche jeweils in ihrem Heimatland im Sinne des internationalen Völkerrechts sowie der Statuten der Internationalen Bewegung tätig sind. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können sie darüber hinaus weitere humanitäre Aufgaben wahrnehmen, die nicht unmittelbar durch völkerrechtliche Bestimmungen oder die Prinzipien der Bewegung vorgegeben sind.
Die weit verbreitete Bezeichnung Internationales Rotes Kreuz und die Abkürzung IRK sollten nach Möglichkeit nicht verwendet werden, da es keine Organisation mit diesem Namen gibt und diese Bezeichnungen zu Verwirrungen bei der Unterscheidung zwischen dem IKRK und der Föderation führen können.
Geschichte
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
Solferino, Henry Dunant und die Gründung des IKRK
Epidemien
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts gab es keine auch nur annähernd systematische Kriegskrankenpflege, keine gesicherten Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Verwundeten, geschweige denn eine Vorsorge durch Bereitstellung von Hilfskräften in ausreichender Zahl und mit angemessener Ausrüstung und Ausbildung. Im Jahre 1859 reiste der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant nach Italien, um dort mit dem französischen Kaiser Napoléon III über seine Probleme beim Erhalt von Landkonzessionen im französisch besetzten Algerien zu sprechen. Dabei wurde er am 24. Juni 1859 in der Nähe des kleinen Ortes Solferino Zeuge der Schlacht von Solferino und San Martino, in deren Verlauf an einem einzigen Tag rund 40.000 Soldaten getötet oder verwundet wurden. Die völlig unzureichende medizinische Versorgung und Betreuung sowie das Leid der verwundeten Soldaten entsetzten ihn so sehr, dass er den ursprünglichen Zweck seiner Reise völlig vergaß und sich mehrere Tage lang der Versorgung der Verwundeten sowie der Organisation von Hilfsmaßnahmen widmete. Unter dem Eindruck dieser Erlebnisse schrieb er ein Buch, welches er 1862 unter dem Titel Eine Erinnerung an Solferino auf eigene Kosten veröffentlichte und an führende Persönlichkeiten aus Politik und Militär in ganz Europa verschickte. Neben einer sehr eindringlichen Schilderung dessen, was er 1859 erlebte, regte er in diesem Buch die Bildung von freiwilligen Hilfsorganisationen an, die sich in Friedenszeiten auf Hilfe für Verwundete im Krieg vorbereiten sollten. Des Weiteren forderte er den Abschluss von Verträgen, in denen die Neutralität und der Schutz der Kriegsverwundeten und der sie versorgenden Personen sowie aller für sie getroffenen Einrichtungen gesichert werden sollte.
1862
In seiner Heimatstadt Genf gründete Henry Dunant am 9. Februar 1863 mit vier weiteren Bürgern - dem Juristen Gustave Moynier, den Ärzten Louis Appia und Théodore Maunoir sowie dem Armeegeneral Guillaume-Henri Dufour - als Kommission der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft ein Komitee der Fünf zur Vorbereitung einer internationalen Konferenz zur Umsetzung seiner Ideen. Bereits acht Tage später beschlossen die fünf Gründungsmitglieder die Umbenennung der Kommission in Internationales Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege. Vom 26. bis zum 29. Oktober des gleichen Jahres fand auf Anregung des Komitees eine Internationale Konferenz in Genf statt, „[…] die über die Mittel beraten soll, mit denen man der Unzulänglichkeit der Sanitätsdienste im Felde abhelfen könnte […]“ (Zitat aus der Einladung zu dieser Konferenz). Insgesamt 36 Personen nahmen an dieser Konferenz teil, und zwar 18 offizielle Delegierte von Regierungen ihrer jeweiligen Länder, sechs Delegierte verschiedener Vereine und Verbände, sieben nicht offizielle ausländische Teilnehmer und die fünf Mitglieder des Internationalen Komitees. Die auf dieser Konferenz durch offizielle Delegierte vertretenen Länder waren Baden, Bayern, Frankreich, Großbritannien, Hannover, Hessen, Italien, Niederlande, Österreich, Preußen, Russland, Sachsen, Schweden und Spanien. Zu den Beschlüssen und Forderungen dieser Konferenz, welche am 29. Oktober 1863 in Form von Resolutionen angenommen wurden, zählten unter anderem:
- die Gründung nationaler Hilfsgesellschaften für Kriegsverwundete
- die Neutralisierung der Verwundeten
- die Entsendung freiwilliger Pflegekräfte für Hilfeleistungen auf das Schlachtfeld
- die Organisation und Durchführung weiterer internationaler Konferenzen
- die Einführung eines Kenn- und Schutzzeichens in Form einer weißen Armbinde mit rotem Kreuz
Spanien
Bereits ein Jahr später kam es auf Einladung der Schweizer Regierung an alle europäischen Länder sowie an die Vereinigten Staaten von Amerika, Brasilien und Mexiko zu einer diplomatischen Konferenz, an der 26 Delegierte aus 16 Staaten teilnahmen. Am 22. August 1864 wurde während dieser Konferenz die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ durch Vertreter von zwölf Staaten unterzeichnet. In dieser Konvention wurden in zehn Artikeln die Vorschläge zum Schutz und zur Neutralisierung der Verwundeten, des Hilfspersonals und der entsprechenden Einrichtungen verbindlich festgelegt. Des Weiteren enthielt die Konvention zwei Bedingungen zur Anerkennung einer nationalen Gesellschaft:
# Die nationale Gesellschaft muss zuvor von der Regierung ihres Landes anerkannt worden sein.
# Die Regierung des betreffenden Landes muss zuvor der Genfer Konvention beigetreten sein.
Bereits 1864 entstanden auch die ersten nationalen Gesellschaften in Belgien, Dänemark, Frankreich, Oldenburg, Preußen, Spanien und Württemberg. Am 16. April 1864 nahmen an den Düppeler Schanzen erstmals Hilfskräfte und, mit Dr. Louis Appia und dem holländischen Hauptmann Charles Van de Velde, auch offizielle Delegierte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes an einem Krieg teil. 1867 fand unter Beteiligung von Vertretern von neun Regierungen, 16 nationalen Rotkreuzgesellschaften und des Internationalen Komitees die erste Internationale Rotkreuzkonferenz statt.
Im gleichen Jahr musste Henry Dunant aufgrund des desolaten V | | |