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Gut - Das Substantiv Gut (etymologisch verwandt mit "Gatte", "Gatter" und "Gitter", = Passendes, Gefügiges) bezeichnet
#in den Rechtswissenschaften
:- einen materiellen, für jemandes "Hab und Gut" bestimmten Wertgegenstand, ein Besitztum, siehe Gütergemeinschaft und Gütertrennung in der Ehe
:- den Grund und Boden eines Gutsbesitzers, siehe Gut (juristisch)
#einen landwirtschaftlichen Betrieb mitsamt den dazugehörigen Ländereien, siehe Gutshof
#in der Wirtschaft ein Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, siehe Ökonomisches Gut
#in der Philosophie das Gute als ideellen (ästhetischen, religiösen, vor allem moralischen) positiven Wert, siehe Das Gute
#in der Seemannssprache die Gesamtheit der Taue und Seile in der Takelage eines Schiffes, siehe Gut (Seemanssprache)
- Das Adjektiv gut (unregelmäßig gesteigert mit "besser" und "am besten" (vgl. bass) bezeichnet
#umgangssprachlich etwas, was wohl tut, wohl geraten oder sittlich wertvoll ist
#in der Pädagogik die zweitbeste erreichbare Note im deutschen Notensystem, siehe Schulnote)
- Als Abkürzung meint GUT die grand unified theory (= große vereinheitlichte Theorie), die als eine einheitliche physikalische Theorie noch gesucht wird
SubstantivEin Substantiv (auch Hauptwort, Namenwort oder Dingwort; zum Teil auch Nomen) bezeichnet ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person, die in Raum und Zeit existiert oder existiert hat. Außerdem gehören in der deutschen Sprache (und einigen anderen) zu den grammatischen Substantiven abstrakte Objekte oder Eigenschaften, wie Wirklichkeit, Güte, Unwissenheit, Unmöglichkeit, das Gehen, das Rot und andere.
Zu unterscheiden sind:
- Eigenname, Name (lat. nomen proprium): Paula, die Alpen, Hamburg
- Gattungsname, (lat. nomen appellativum): Mensch, Tisch, Kunst, Liebe
- Stoff-/Substanzname: Milch, Gold
Substantive gehören wie Substantivierungen (die Blauen, das Streiten, das Ich) zu den Nomen. Das Nomen bildet den Kopf der Nominalphrase: „ein schönes Bild“, „die lieben Kleinen“, „der Mann, der zuviel wusste“. Der Kopf gibt Genus-, Numerus- und Kasusmerkmale an die veränderbaren Teile der Nominalphrase weiter, bestimmt also die Grammatik dieser Wortgruppe.
Substantive scheinen in allen Sprachen vorzukommen - der westliche Begriff von ihnen ist aber nicht immer problemlos übertragbar, das gilt z.B. für den irokesischen Sprachtyp.
In der deutschen Sprache können aus verschiedenen anderen Wortarten Substantive gebildet werden. Zum Beispiel können aus Verben (wie „zurückgehen“) Verbalsubstantive („der Rückgang“) gebildet werden.
Aus einigen Substantiven können auch Wörter anderer Wortarten gebildet werden.
Substantive beginnen im Deutschen mit einem Großbuchstaben.
Beispiele:
- der Bundespräsident (eine Person, eine Funktion)
- der Gott (ein mythologisches Wesen)
- das Haus (ein materielles Objekt)
- das Wasser (ein materielles Objekt, allgemeiner Oberbegriff)
- die Drei (eine Zahl, Menge)
- das Gehen, aus dem Verb gehen
- das Rot, aus dem Adjektiv rot
Deutsche Substantive gehören entweder dem Genus Maskulinum (männlich) mit dem bestimmten Artikel der, dem Femininum (weiblich) mit dem bestimmten Artikel die oder dem Neutrum (sächlich) mit dem bestimmten Artikel das an.
Im DaF-Unterricht („Deutsch als Fremdsprache“) macht die Grammatik von der Möglichkeit Gebrauch, für die Fremdsprachenlerner das Genus des Substantivs über die Substantivendung und den Artikel erkennbar zu machen. Besonders zuverlässig sind die Regeln für die femininen Substantive, unter denen sich zahlreiche mit den Endungen -e, -anz, -ion, -ik, -heit, -keit, -ung und -tät finden.
Substantive sind in flektierenden Sprachen deklinierbar („beugbar“), im Deutschen existieren vier Fälle (Kasus): Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Die deutsche Deklination ist noch einigermaßen komplex. Das Englische hat kaum noch Kasusdifferenzierungen, es nähert sich in dieser Hinsicht dem Chinesischen, das keinerlei Flexion aufweist.
Obwohl die meisten Substantive in den Numeri Singular und Plural vorkommen, werden bestimmte Substantive nur im Singular (Singularetantum) bzw. im Plural (Pluraletantum) gebraucht.
Zusammengesetzte Substantive (Komposita)
Durch Zusammensetzung mehrerer Wörter können neue Substantive gebildet werden.
Beispiele:
- das Rotwild
- der Autoverkehr
- die Sonnenfinsternis
- der Landesmusikdirektor
- die Fluss-Schifffahrt bzw. die Flussschifffahrt
- die Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitänsmützenkokarde
Dabei steht das Grundwort in der deutschen Sprache und vielen anderen Sprachen rechts, links davon stehen entsprechende modifizierende bzw. erklärende Wörter, die selbst zusammengesetzt sein können. Prinzipiell können so beliebig lange Substantive gebildet werden, die meisten bestehen aber aus zwei, drei oder vier Wörtern.
In der deutschen Sprache werden zusammengesetzte Substantive zusammengeschrieben oder zur Verdeutlichung der Struktur durch einen Bindestrich verbunden.
In einigen Sprachen, zum Beispiel im Englischen, werden sie jedoch oft weder zusammengeschrieben, noch besonders gekennzeichnet. Die getrennte Schreibweise wird immer häufiger irrtümlich ins Deutsche übernommen. Dieses Phänomen bezeichnet man abwertend als Deppenleerzeichen.
Siehe auch
- Genus, Wort, Artikel, Syntax, Adjektiv, Verb
Kategorie:Grammatik
Kategorie:Wort
ja:名詞
ko:명사 (품사)
simple:Noun
RechtswissenschaftDie Rechtswissenschaft (Jurisprudenz, umgangssprachlich in Deutschland auch Jura, in Österreich und der Schweiz auch Jus) ist die Wissenschaft vom Recht; sie befasst sich mit der Erkenntnis und Fortschreibung des objektiven Rechts und ist neben der Theologie, Medizin und der Philosophie eine der Grundwissenschaften.
Die klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist Ulpian: Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten, die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge (Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia, Ulpian primo libro reg., Digesten 1,1,10,2).
Bezeichnung
Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich als „Jura-Studium“ bezeichnet. Der Begriff Jura wurde in diesem Zusammenhang das erste Mal an der Universität von Bologna verwandt. Er leitet sich vom lateinischen ius = „das Recht“ ab. „Jura“ sind „die Rechte“, sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht (kanonisches Recht), welche damals noch gleichberechtigt nebeneinander standen. Manche Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch noch zum „Doctor iuris utriusque“ (lat. „Doktor beider Rechte“). In Österreich und der Schweiz wird nur „Jus“ studiert. Wer ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert hat, wird als Jurist bezeichnet.
Abgrenzung
Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von Natur- und reinen Sozial-Wissenschaften darin, dass sie sich in ihrer aktuellen Form - zumindest in ihren Hauptfeldern - nicht mit objektiven Erkenntnissen im Sinne von realen, sinnlich erfahrbaren Phänomenen beschäftigt ("Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft"). Dies bleibt Nebenzweigen der Rechtswissenschaft vorbehalten, wie etwa der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie und der Kriminologie. Dabei hat insbesondere die Rechtsphilosophie in der Rechtswissenschaft und im Rechtsstudium, im Vergleich zu Hochmittelalter und Renaissance, erheblich an Stellenwert verloren. Die Kriminologie welche sich u.a. mit empirischer Forschung beschäftigt, hat an den Hochschulen aber einen eher geringen Stellenwert. In neuerer Zeit beschäftigt sich die Rechtswissenschaft viel mit der rechtlichen Methodik und der Lehre von der Gesetzesauslegung. Das heißt, dass sie sich mit der Interpretation von rechtlichen Regelungen befasst, die von rechtsetzenden Organen hervorgebracht werden, in erster Linie durch die Gesetzgebung, teilweise auch durch die Gerichte (sog. Richterrecht). Es handelt sich insofern bei der Rechtswissenschaft um eine Sprachwissenschaft mit sozialwissenschaftlichen Elementen.
Kritiker bemängeln, dass die Kenntnisse in Ökonomie und insbesondere Volkswirtschaftslehre bei Juristen im Studium kaum vermittelt werden. Dies habe beispielsweise Auswirkungen auf die Gesetzgebung. Doch gerade hier seien ökonomische Kenntnisse von besonderem Interesse. Allerdings sind gerade gesetzgeberische Entscheidungen keineswegs dem Juristen vorbehalten, sondern werden in der Demokratie von den Parlamenten vorgenommen. An einigen Fachhochschulen und Universitäten ist als Reaktion auf diesen Mangel als erster Schritt der Studiengang des Wirtschaftsjuristen entstanden, der allerdings nur für die Tätigkeit in Unternehmen qualifiziert.
Kritisiert wird auch, dass so genannte Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte oder die Rechtssoziologie im Jurastudium nur am Rande behandelt werden, was ein kritisches, die Gesetze reflektierendes Studium erschwere. Werfen sie doch Fragen auf, ohne die eine wissenschaftlich-korrekte Auslegung und Einordnung von Rechtsnormen schwer möglich ist. Im Gegensatz zu gerichtlicher Rechtsanwendung muss Rechtswissenschaft gerade eine Reflexion über den Gesetzestext hinaus leisten, nur so können der Entstehungsprozess, die gesellschaftliche Funktion (z.B. Sozialkontrolle bei Strafrechtsnormen) und historische Bezüge erfasst und dargelegt werden.
Dem lässt sich jedoch entgegenhalten, dass die Rechtswissenschaft im Schwerpunkt die Wissenschaft vom geltenden Recht ist. Als solche hat sie aber nur dann Legitimation und Überzeugungskraft, wenn sie dem Gesetz - und dem darin ausgedrückten demokratisch gebildeten Willen - verpflichtet ist und möglichst keine eigene Wertung - auch nicht Ergebnisse gesetzesferner Reflexion - hinzufügt. Die damit angesprochene zentrale Bedeutung der Dogmatik des Rechts schließt es keineswegs aus, auch die geschichtliche Entwicklung der Rechtsnormen in Betracht zu ziehen (vgl. nur v. Savigny).
Rechtsschulen und Theorierichtungen
- Historische Rechtsschule
- Soziologische Rechtsschule / Sozialwissenschaftliche Theorie des Rechts
- Rechtshermeneutik
- Fiqh islamische Jurisprudenz. Religiös legitimierte Gesetze, die Schari'a
Siehe auch: Rechtsphilosophie
Historisches
Die Frage, was Recht ist, wurde über die Jahrhunderte immer wieder unterschiedlich beantwortet. Angefangen von der Gleichsetzung mit herrschenden Moralvorstellungen (vgl. auch Naturrecht) über die Vorstellung, nur eine Regel, die von einer Körperschaft oder Person (i.d.R. dem "Herrscher") erlassen wurde, die auch die Autorität (zum Erlassen und Durchsetzen) dazu hatte (Rechtspositivismus), könne als Recht verstanden werden, bis zu unseren heute üblichen Rechtssystemen.
Hier gibt es wiederum zwei Arten von Rechtssystemen, die des kodifizierten (abstrakt definierten) Rechts und die des Fallrechts (common law). Das kodifizierte Recht hat sich im wesentlichen aus dem römischen Recht entwickelt. So war es Justinian, der als erster das römische Recht zusammenstellte und damit zugleich im gesamten römischen Reich vereinheitlichte (im Corpus Iuris Civilis). Auch wenn im kodifizierten Recht frühere Entscheidungen berücksichtigt werden, hat letztlich immer das Gesetzbuch und der Gesetzestext - gegebenenfalls auch Gewohnheitsrecht - die höchste Autorität. Napoleon hat dann das Zivilrecht überarbeitet und im Code civil neu kodifiziert. Er ist seitdem im französischsprachigen Raum, den ehemaligen französischen Kolonien und weiteren Ländern verbreitet. Daneben steht die deutsche Rechtstradition, die auf dem Boden des gemeinen Rechts in der Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ausdruck gefunden und ebenfalls über Deutschland hinaus ausgestrahlt hat.
Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung der englischen Rechtstradition des common law. Das Recht ist im Grundsatz nicht kodifiziert, sondern wird von der Rechtsprechung auf Grund von Präjudizien weiterentwickelt. Dieses Rechtssystem wurde auch in den USA und anderen ehemaligen britischen Kolonien übernommen und weiterentwickelt. So gibt es in den USA eine Schule des "legal realism", nach der allein das Recht ist, was die Gerichte als Recht anwenden und vollstrecken werden. Andere Besonderheiten des US-amerikanischen Rechts sind die enorme Bedeutung der Schwurgerichte (vgl. Jury).
Zukünftige Entwicklungen werden zunehmend von den unterschiedlichen Rechtsvorstellungen und Systemen beeinflusst werden. Völkerrecht beispielsweise wurde noch nie kodifiziert (in Paragraphen gefasst), und man kann heute Tendenzen erkennen, die darauf hindeuten, dass die Rechtstradition im Herkunftsland auch die Position in internationalen Auseinandersetzungen beeinflusst. Das geht soweit, dass zur Zeit im englischen Sprachraum die Vision eines erneuerten positiven Imperialismus diskutiert wird, während Kontinentaleuropa und andere Länder mit kodifiziertem Recht davon träumen, das Völkerrecht verbindlich zu machen und die Vereinten Nationen als oberste Instanz zu etablieren.
Studium
Rechtswissenschaften stellen einen der zentralen Studiengänge dar, die beinahe jede deutsche Universität anbietet, zugleich gilt das Studium jedoch auch als extrem umfangreich und anspruchsvoll. Deshalb, und da sich die juristische Arbeitsweise im Wesentlichen auf das Beherrschen fallorientierter Problemlösungsstrategien stützt, werden bevorzugt Juristen mit Führungspositionen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft betraut.
Die Studienordnungen differieren von Bundesland zu Bundesland, verallgemeinernd und im Groben lässt jedoch umreißen, wie sich das Studium in etwa aufteilt:
Es untergliedert sich in etwa 3 Phasen. Zunächst gibt es das Grundstudium, das meist mit einzelnen Abschlussklausuren endet. Hieran schließt sich eine zweite Phase an, gekennzeichnet von den sog. (großen) Übungen, die ebenso von Klausuren, aber auch umfassenden Hausarbeitsgutachten begleitet werden und in deren Anschluss üblicherweise jeder Student noch etwa ein Jahr in Examensvorbereitungen verbringt. Diese Phase endet dann mit dem 1. Staatsexamen. Hiermit schließt die offizielle universitäre Ausbildung zwar zumeist auch insgesamt ab, da aber als Anwalt nur zugelassen werden kann, wer auch ein 2. Staatsexeman absolviert hat, wird diese Phase hier noch als dritte Phase bezeichnet. Sie besteht aus einem Referendariat und zumeist noch einer kleinen Vorbereitungsphase auf das 2. Staatsexamen.
Die Regelstudienzeit differiert auch regional, beträgt aber bis zum ersten Examen 4,5-5 Jahre, das 2. Staatsexamen lässt sich danach nur schwerlich schneller als in zwei Jahren absolvieren.
Siehe auch
- Liste lateinischer Rechtsbegriffe
- Liste der rechtswissenschaftlichen Lehren und Theorien
- Recht
- Liste der Rechtsthemen
- Generalklausel
- Systematische Struktur Deutsches Recht
- JuraWiki - Wiki in deutscher Sprache, das sich ausschließlich mit juristischen Themen befasst.
- Stephan Zimprich im ZEIT-Studienführer über das Fach Jura (Beschreibung für Studienanfänger): http://www.das-ranking.de/che6/CHE6?module=WasIst&do=show&esb=5
- Manuel J. Hartung in der ZEIT über das Fach Jura (Analyse): http://www.zeit.de/2005/22/C-JURA-Serie
Weblinks
- [http://www.jurawiki.de/ JuraWiki.de]
- http://www.igfm.de/Konventionen/mrerkl.htm - Menschenrechte
Kategorie:Wissenschaft
!
ja:法学
th:นิติศาสตร์
Gütergemeinschaft
Gütergemeinschaft ist nach deutschem Familienrecht ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten (vgl. §§ 1415 ff. BGB). Sie wird durch notariellen Ehevertrag vereinbart. Durch die Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches Vermögen beider Ehepartner (Gesamtgut). Dagegen verwaltet jeder Ehegatte sein Vorbehaltsgut (z.B. ihm zustehende beschränkte persönliche Dienstbarkeiten) und Sondergut (u.a. die Gegenstände, die durch Ehevertrag dazu erklärt worden sind) selbständig. Erwerb eines Ehegatten während bestehender Gütergemeinschaft (Arbeitseinkommen, Schenkung, Erbschaft) fällt automatisch ins Gesamtgut.
Die Gütergemeinschaft endet nicht durch Tod eines Ehegatten oder durch Scheidung.
Der Güterstand der Gütergemeinschaft ist heute eher seltener geworden. Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland Kraft Gesetzes gilt, falls die Ehegatten nichts abweichendes vereinbart haben.
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG012202377.html §§ 1415 ff. BGB]
Kategorie:Familienrecht
GütertrennungDie Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein vertraglich vereinbarter Güterstand zwischen Eheleuten im deutschen Familienrecht (vgl. § 1414 BGB). Gütertrennung wird durch notariellen Ehevertrag vereinbart. Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten, ohne dass nach der Scheidung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Jedem Ehegatten obliegt die Verwaltung seines Vermögens. Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. Der Güterstand der Gütertrennung kommt nur selten vor.
Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland Kraft Gesetzes gilt, wenn die Ehegatten nichts Abweichendes vereinbart haben.
Leben die Eheleute in Zugewinngemeinschaft erfolgt ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote des überlebenden Ehegatten. Haben die Eheleute Gütertrennung vereinbart, so entfällt diese pauschale Erhöhung der Erbquote. Bei Vereinbarung von Gütertrennung ist daher auch immer zu überlegen, ob eine Verfügung von Todeswegen errichtet werden soll.
Kategorie:Familienrecht
EheAls Ehe (v. althochdeutsch: ewa = Vertrag, rechtsprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch (Rechts-) Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft, traditionell gesehen von Mann und Frau, Ehegatten oder auch Ehepaar genannt. Die Ethnologie bezeichnet mit Ehe herkömmlich eine institutionalisierte Wirtschafts- und Reproduktionsgemeinschaft zwischen zwei oder mehr Personen unterschiedlichen Geschlechts (nicht unbedingt gleichen Rechts), deren gemeinsame Kinder durch die Ehe legitim werden. Die Voraussetzung der Verschiedengeschlechtlichkeit ist jedoch nicht mehr universell anerkannt; die Niederlande oder Spanien, aber auch Deutschland (wenn auch unter anderer Bezeichnung) kennen sie nicht (mehr) oder nur noch eingeschränkt, in den USA gibt es - heftig bekämpfte - Bestrebungen in diese Richtung. In Artikel 143 der offiziellen deutschen Fassung des belgischen Zivilgesetzbuches heißt es nunmehr: „Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können eine Ehe eingehen.“
Weiter gefasst umfasst eine Ehe immer eine Art öffentlich (oft religiös) anerkannten Vertrags, sowie ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Personen, die durch diesen Vertrag geregelt werden. Die Modalitäten des Vertrages sowie seines Zustandekommens hängen in hohem Maße von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft ab. In vielen, insbesondere patrilinearen Gesellschaften hat die Ehe auch die Funktion der Absicherung einer bestimmten legitimen Erblinie.
Die Ehe endet durch Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung oder mit dem Tod eines Partners. Die katholische Eheauffassung allerdings kennt keine Scheidung, sondern nur eine Nichtigerklärung. Eine katholische Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklärt werden, das heißt sie bestand dann von Anfang an nicht. Kritik an dem "Lebenslang-Konzept" kam beispielsweise vom spanischen Dichter Cervantes; er schlug vor, die Ehe von vornherein auf drei bis fünf Jahre zu befristen, wonach sie, wie andere Verträge auch, beendet oder verlängert werden könnte.
An der Vorstellung vom allgemeinen sittlichen Wert der Ehe hat sich bis heute im Prinzip wenig geändert, wie die im deutschen Grundgesetz verankerte staatliche Bevorzugung und Subventionierung der Lebensform Ehe auf allen Ebenen belegt. De facto sind unverheiratete Paare nur in wenigen Ländern verheirateten (fast) gleichgestellt, zum Beispiel in Skandinavien und in den Niederlanden.
Die Geschichte der Ehe
Von der Poly- zur Monogamie
Über die Anfänge der "Ehe" diesseits des Tier-Mensch-Übergangsfeldes wissen wir empirisch nichts, selbst ausdeutbare Grabfunde der Archäologie reichen bislang nicht soweit zurück.
Ältere Sozialevolutionisten gingen von einer linearen Evolution der Paarbindungen unter Menschen aus: Zu Beginn der Menschheit habe Promiskuität geherrscht, die sich anschließend zur Gruppenehe und schlussendlich über die Polygamie zur Monogamie entwickelt hätte. Dieser Ansicht nach wurde die Monogamie als die kulturell am höchsten stehende Eheform betrachtet. Nach gleicher Logik (eine spätere Entwicklung stelle zwangsläufig eine "höhere" Entwicklungsform dar) müsste die heutige Scheidungsrate ebenfalls als "höhere" Form der Ehe betrachtet werden, im Vergleich zu der früheren Regelform einer lebenslangen Ehe. Die wenigsten der älteren Sozialevolutionisten ziehen jedoch diese Konsequenz aus solcher teleologischen Logik.
Monogam lebende Völker scheinen in vorchristlicher respektive vorislamischer Zeit wenig verbreitet gewesen zu sein (nach Tacitus' Schriften waren die Germanen mit ihrer Einehe eine Ausnahme unter den Barbaren der Antike) und nur bei wenigen herrschte Polyandrie, wo eine Frau mit mehreren Männern verheiratet war.
Es sind nur wenige Gesellschaften bekannt, in der Polygynie und Polyandrie gleichzeitig praktiziert wurden (siehe Gruppenehe und Pseudogruppenehe). Vor allem durch die Expansion monotheistischer Religionen und die Missionierung wurde die Monogamie zur weltweit vorherrschenden Eheform. Doch war im alten Judentum und ist im zeitgenössischen Islam die Monogamie kein Zwang.
Die Eheschließung war vermutlich primär ein Friedens- und Bündnisvertrag zwischen Sippen, und - mittels oft komplizierter Exogamie- und Endogamieregeln - als Bindeglied zwischen Clans oder Phratrien. Sie galt seit der Antike auch als eine Vorbedingung für den Beginn einer Familie, die als Baustein einer Gemeinschaft und der Gesellschaft angesehen wurde. Damit diente die Installierung der Ehe nicht nur den Interessen zweier Einzelpersonen oder ihrer Kinder, sondern auch den Zwecken religiöser und weltlicher Eliten. (Bis in die Neuzeit hinein war z. B. im Hochadel die "Ehe zur linken Hand" ohne Legitimierung und Erbrecht der Kinder nach dem Vater möglich.)
Neueste Zeit
Die mittlerweile etwas liberalere sexuelle Praxis in der Kultur der westlichen Neuzeit, sowie die verhältnismäßige Einfachheit von Scheidung und Wiederverheiratung haben zu einem Anstieg der so genannt seriellen Monogamie geführt. Sich von einem (Ehe-)Partner zu trennen, um mit dem nächsten zu leben, hat vordergründig weder mit Polygamie noch mit Promiskuität zu tun. Allerdings zeigen sich dabei oft Muster, die den bei der Polygamie herrschenden Mustern gleichen - etwa die Heirat eines Mannes mit einer sehr viel jüngeren, vor allem äußerlich attraktiven Frau als "Trophäe" gegen Ende einer besonders erfolgreichen beruflichen Karriere des Mannes.
Seit dem 19. Jahrhundert haben alternative Gruppierungen die Gruppenehe geübt, in der alle erwachsenen Mitglieder miteinander verheiratet waren (siehe Oneida). In noch jüngerer Zeit, nämlich zusammen mit der Queer-Bewegung und der Bi-Bewegung entstand, beginnend in den USA und hier der Region um San Francisco, die Polyamory-Subkultur, in der dauerhafte nichtmonogame und einvernehmliche Liebesbeziehungen zwischen mehreren Partnern gefördert werden.
Inzesttabu
Alle bekannten Zivilisationen haben in unterschiedlichem Grad stets die Ehe mit Bluts-Verwandten tabuisiert, namentlich zwischen Elternteilen und ihren Kindern. Fast alle Völker verbieten die Ehe zwischen Bruder und Schwester. Vielfach untersagt man auch die Ehe zwischen Verwandten zweiten Grades. Viele Völker haben sich weitere Beschränkungen auferlegt, so die Ehe mit Personen gleichen Familiennamens oder mit Personen mit dem gleichen Totemtier. Siehe dazu auch den Artikel Heiratsregeln.
Eine Ausnahme bildete das alte Ägypten, wo die Ehe zwischen Bruder und Schwester in der Familie des Pharao gestattet war; dieses Privileg wurde dem Volk verweigert und könnte dazu gedient haben, Macht und Lebenskraft in einer Familie zu konzentrieren (siehe auch Inzest).
Die Konsequenz des Inzesttabus ist die Forderung nach exogamer, der auf eine andere Gruppe bezogenen Heirat. Ethnologen betonen, das Inzesttabu diene also dazu, den sozialen Zusammenhalt zu fördern (vgl. Schwägerschaft).
Endogamie
Bestimmte Völker fördern auch die Ehe innerhalb einer bestimmten Gruppe (Endogamie) und fordern auf, jemanden aus dem gleichen Stamm zu heiraten. Auch rassistische Gesetze der Vergangenheit, die Verbindungen unterschiedlicher Rassenangehöriger zu verbieten suchten, lassen sich als Beispiele von Endogamie ansehen.
Scheidung - Ehevertrag
Viele Gesellschaften kennen das Verfahren der Scheidung für die Beendigung der Ehe. Die Anerkennung der Scheidung ist in verschiedenen Weltanschauungen unterschiedlich geregelt.
In modernen Rechtssystemen besteht die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen. Dieser Vertrag dokumentiert u. a. die Vereinbarungen der Ehepartner bezüglich die Konsequenzen einer Scheidung. Im deutschen Rechtssystem ist es üblich, dass Eheverträge Regelungen enthalten zu den Themen:
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
Während Unterhaltsregelungen auch in anderen Rechtssystemen häufig vorkommen, hängen die Regelungen über Zugewinnausgleich von dem vom jeweiligen Rechtssystem vorgesehenen ehelichen Güterstand ab (Voraussetzung für einen Zugewinnausgleich ist, dass die Form der Zugewinngemeinschaft bekannt ist), sowie von den Möglichkeiten des jeweiligen Sozialsystems (Voraussetzung für einen Versorgungsausgleich ist eine gesetzliche Rentenversicherung o. ä.).
Ehe und Religion
Viele Religionen kennen umfangreiche Regeln für die Ehe.
Christentum
In den östlich-orthodoxen Kirchen ist die Ehe eines der Mysterien. Sie wird durch den Priester gespendet. Ein besonderer Ritus ist dabei die Krönung der Brautleute. Die orthodoxen Kirchen erlauben im Notfall eine oder sogar zwei Scheidungen, die Feier zur Wiederverheiratung ist jedoch weniger festlich als die zu einer ersten Eheschließung; es überwiegt der Gedanke der Buße. Vor einer dritten Heirat wird sogar ein ganzes Bußjahr verlangt. Mehr als drei Ehen dürfen grundsätzlich von keinem geschlossen werden, außer das "Kirchengericht" entscheidet umgekehrt.
Für die römisch-katholische Kirche ist die Ehe zwischen zwei getauften Christen eines der sieben Sakramente. Die Partner spenden einander das Ehesakrament selbst. Gültig ist eine Ehe nur, wenn sie nach den kirchlichen Vorschriften geschlossen wird. Dabei erfragt der Geistliche im Beisein von zwei Zeugen den Ehekonsens. Für die Ehe mit einem Nichtchristen oder einem Christen anderer Konfession kann die Erlaubnis erteilt werden, nur standesamtlich oder nach dem Ritus der anderen Konfession zu heiraten. Die Eheleute können sich zwar ("von Tisch und Bett") trennen, aber eine Scheidung ist nicht möglich. Kirchlich kann deshalb nur heiraten, wessen frühere Ehen durch Tod oder Ungültigerklärung (Annullierung) nicht mehr bestehen.
In der Schweiz und in Deutschland ist die bürgerliche Trauung rechtliche Voraussetzung, kirchlich getraut werden zu dürfen. Die kirchliche Trauung gibt Gottes Segen für die Ehe, auch wenn sie nicht als Sakrament angesehen wird. Auch Geschiedene können kirchlich getraut werden. Auch die Reformierte Kirche versteht die Ehe nicht als Sakrament, sieht jedoch den Ehestand als heilig an, wie der Heidelberger Katechismus in seiner Auslegung des Siebten Gebotes klar macht.Im Anglikanismus wird die Ehe ebenfalls nicht als Sakramen verstanden (da nicht von Christi eingesetzt, und auch nicht für alle Menschen notwendig), aber dem Eheritus wird ein sakramentaler Charakter zugesprochen (da es ein äußerlich sichtbares Ritus ist, und Mittel zur Gnade). Derzeit gibt es innerhalb des Anglikanismus eine lebendige Diskussion darüber, ob die Ehe auf heterosexuelle Paare weiterhin begrenzt bleiben soll. Auch in manchen Gliedkirchen der EKD werden Segnungszeremonien für gleichgeschlechtliche Paare entwickelt und durchgeführt. Die Metropolitan Community Church feiert seit Jahrzehnten schon gleichgeschlechtliche wie auch verschiedengeschlechtliche Ehen.
Hinduismus
Der Hinduismus sieht in der Ehe eine heilige Aufgabe, die religiöse und soziale Verpflichtungen zur Folge hat.
Buddhismus
Im Buddhismus wird die Ehe weder gestärkt noch wird davon abgeraten. Es wird jedoch gelehrt, wie man eine glückliche Ehe verbringen kann.
Islam
Nach islamischem Verständnis sind die Lebensbereiche von Männern und Frauen grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung - zu einem Teil - legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe u. a. zur geistigen Vervollkommnung.
Judentum
Orthodoxen Juden ist die Ehe sehr wichtig, weil sie glauben, dass ein Mann die Aufgabe hat, seine zweite Hälfte, also die Frau zu finden. Das Reformjudentum, dem die Ehe ebenfalls wichtig ist, behauptet hingegen, dass es nicht allein die Aufgabe des Mannes sei, eine Frau zu finden, sondern auch umgekehrt. Für beide ist die Eheschließung eine große Mitzwa und wird als eine der größten und wichtigsten Lebensentscheidungen für beide Partner betrachtet.
Ehe heute in Deutschland
Bis Ende des 18. Jahrhunderts war die Eheschließung ausschließlich Sache der Kirchen. Der Einfluss des französischen Rechts (vgl. Code Civil) begünstigte die Zivilehe, denn in vielen Territorien im westlichen Deutschland kam französisches Personenstandsrecht zur Anwendung. Zu ersten ganz eigenständigen deutschen partikularrechtlichen Gesetzen kam es erst in den 1850er Jahren (Frankfurt, Oldenburg u. a.). Die erste in Oldenburg durchgeführte zivilrechtliche Trauung erfolgte 1855 in Varel. Geheiratet haben damals der Baptistenprediger Haese und Meta Schütte. Gerade "Dissidenten" wie sie, die keiner der damaligen großen Konfessionen angehörten und denen mancherorts eine rechtlich anerkannte kirchliche Eheschließung verweigert wurde, trugen zur Einführung und Durchsetzung der Zivilehe bei.
Als Folge von Kulturkampf und dem späteren Reichskonkordat wurden die staatlichen Standesämter eingeführt, in denen die Ehe unabhängig von einem weltanschaulichen Bekenntnis geschlossen wird (Zivilehe). Eine kirchliche Eheschließung darf zusätzlich, jedoch erst nach der bürgerlich-rechtlichen Eheschließung stattfinden. Wegen der Religionsfreiheit und da religiöse Zeremonien vom Staat sowieso nicht als rechtlich bindend anerkannt werden, kann über die Verfassungskonformität dieser Bestimmung des Personenstandsgesetzes diskutiert werden. In Österreich ist eine rein kirchliche Eheschließung ohne weiteres möglich und hat keinerlei Rechtsfolgen.
Der Nationalsozialismus deformierte die bürgerliche Ehe hin zu einer dem Staate vollständig nützlichen Institution. Er verbot "rassische Mischehen" durch ein Ehegesetz, trennte häufig solche Ehen und förderte die "reinrassige" Reproduktion für den Staat (Erbgesundheitsgesetz). Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Art. 6 Grundgesetz nach dem Zweiten Weltkrieg lässt sich auch vor diesem Hintergrund verstehen: Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates, doch ihr Kernbereich wird dessen direktem Zugriff entzogen. Für die heutige Form der Ehe gilt grundgesetzlich das Leitbild der Gleichberechtigung. Im Eherecht des BGB umgesetzt wurde dies nicht schon 1949, sondern in mehreren Schritten seit 1953.
Ehegatten werden ökonomische Vorteile eingeräumt wie zum Beispiel das Ehegattensplitting bei der Berechnung der Einkommensteuer; das Ehegattensplitting bringt jedoch vor allem dann ökonomische Vorteile, wenn die Einkommen der Ehegatten sich deutlich voneinander unterscheiden und ist damit als Anreiz zur "Hausfrauenehe" in die Kritik geraten. Weitere Vorteile wie Vertrauen und gegenseitige Anregung werden von verschiedenen Gruppen gefördert (Marriage Encounter, Familienwerke von politischer oder weltanschaulicher Seite und andere). Unklar ist jedoch, wie der Staat zwischen Eheleute zum erhöhten Vertrauen beitragen kann oder soll, außer durch das bereits bestehende Zeugnisverweigerungsrecht.
Die in Deutschland am 1. August 2001 gesetzlich eingeführte Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner bringt alle rechtlichen und sozialen Pflichten einer Ehe mit sich, bietet aber nur manche ihrer Vorteile. Im Steuerrecht, Beamtenrecht und Adoptionsrecht hat der Bundesrat bislang keiner Gleichstellung zugestimmt.
Die Form der Ehe wird seit längerem immer seltener von Paaren zur Gestaltung ihres Zusammenlebens gewählt. Während 2002 in Deutschland noch 388.000 Paare heirateten, waren es im Jahr darauf nur noch 383.000, was einem Rückgang von 1,4 Prozent entspricht. Viele Paare binden sich heute ohne Trauschein oder gehen wechselnde Partnerschaften ein. Doch verweist die Familiensoziologie darauf, dass vor dem 19. Jahrhundert die Lage statistisch ähnlich war, und dass die soziale Bedeutung der "Ehe" deswegen nicht unbedingt gemindert werde.
siehe auch: Eherecht
Soziologische Komponenten
Aus religiösen, soziologischen und psychologischen Gründen hat eine Zusage zur Ehe vor Freunden, der Familie und der Öffentlichkeit - für welche die Trauzeugen und der Priester bzw. Standesbeamte stehen - ein besonderes Gewicht. Ähnlich einem Eid vor Zeugen hat daher das gegenseitige Versprechen eines Ehepaares im Regelfall eine größere Tragfähigkeit als eine ganz private (manchmal gar nicht definitiv ausgesprochene) Entscheidung.
Psychologische Komponenten
Unter dem Begriff Ehepaar wird oft besondere Vertrautheit und Gütergemeinschaft der Partner subsumiert (denn ein tiefes Verständnis des ehelichen Güterrechts, was eben statt Gütergemeinschaft die Zugewinngemeinschaft vorsieht, ist bei der überwiegenden Mehrheit der Eheleute nicht vorhanden), andererseits heute auch oft die Gefahr von Verengung, erkaltender Liebe oder Scheidung. Die zunehmende Sicht auf negative Aspekte hat einerseits mit wachsender Bindungsangst zu tun, andererseits mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Freiheiten.
Ehepaare, die gerne verheiratet sind, suchen und finden im Laufe der Zeit ihre jeweils eigene Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verbundenheit. Ein solches (veränderliches) Gleichgewicht erlaubt freie Kontakte nach außen, das Bewahren eines eigenen Freundeskreises und die Pflege gemeinsamer Kontakte.
Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. Sie sind wichtig, um der möglichen Gefahr des schleichenden "Verstummens" zu begegnen. Auch die Balance zwischen Sicherheit und Wandel, zwischen Gewohnheiten und Neuem ist im Gespräch öfters zu hinterfragen.
Vorbereitung und Beratung
Ein spezieller Bereich die Ehe betreffend ist der Kontakt von Ehepaaren zu den jeweiligen Herkunftsfamilien. In der Ehevorbereitung, von Seelsorgern und Eheberatern wird die Wichtigkeit betont, dem Partner klaren Vorrang vor den eigenen Eltern zu geben. Die notwendige Loslösung wird schon im Alten Testament treffend beschrieben: ... Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen ....
Mit der Geburt oder Adoption von Kindern ändert sich die eheliche Partnerschaft in vielen Bereichen. Nun ist es besonders wichtig, Irritationen offen, aber behutsam anzusprechen und mit möglichen seelischen Verletzungen gut umzugehen. Freundschaften zu anderen jungen Familien oder Eherunden erleichtern diese Phase.
Ehe heute in Belgien, den Niederlanden, Kanada, Spanien
Diese Länder weisen die Besonderheit auf, dass sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können. Im kanadischen Provinz von Ontario ist es notwendig, vor der Ehe, eine Lizenz von der kommunalen Verwaltung zu beantragen. Mit der Lizenz ist es dann möglich, vor einem Beamten der Stadtverwaltung, einem Richter, oder einer anerkannten religiösen Figur die Ehe einzugehen.
Soziologische Komponenten
Aus religiösen, soziologischen und psychologischen Gründen hat eine Zusage zur Ehe vor Freunden, der Familie und der Öffentlichkeit - für welche die Trauzeugen und der Priester bzw. Standesbeamte stehen - ein besonderes Gewicht. Ähnlich einem Eid vor Zeugen hat daher das gegenseitige Versprechen eines Ehepaares im Regelfall eine größere Tragfähigkeit als eine ganz private (manchmal gar nicht definitiv ausgesprochene) Entscheidung.
Psychologische Komponenten
Unter dem Begriff Ehepaar wird oft besondere Vertrautheit und Gütergemeinschaft der Partner subsumiert (denn ein tiefes Verständnis des ehelichen Güterrechts, das in diesen Ländern unterschiedlich ausgestaltet ist, und die Gütergemeinschaft nicht immer vorsieht, ist bei der überwiegenden Mehrheit der Eheleute nicht vorhanden), andererseits heute auch oft die Gefahr von Verengung, erkaltender Liebe oder Scheidung. Die zunehmende Sicht auf negative Aspekte hat einerseits mit wachsender Bindungsangst zu tun, andererseits mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Freiheiten.
Ehepaare, die gerne verheiratet sind, suchen und finden im Laufe der Zeit ihre jeweils eigene Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verbundenheit. Ein solches (veränderliches) Gleichgewicht erlaubt freie Kontakte nach außen, das Bewahren eines eigenen Freundeskreises und die Pflege gemeinsamer Kontakte.
Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. Sie sind wichtig, um der möglichen Gefahr des schleichenden "Verstummens" zu begegnen. Auch die Balance zwischen Sicherheit und Wandel, zwischen Gewohnheiten und Neuem ist im belgischen, niederländischen, spanischen bzw. kanadischem Gespräch öfters zu hinterfragen.
Vorbereitung und Beratung
Ein spezieller Bereich die Ehe betreffend ist der Kontakt von Ehepaaren zu den jeweiligen Herkunftsfamilien. In der Ehevorbereitung, von Seelsorgern und Eheberatern wird die Wichtigkeit betont, dem Partner klaren Vorrang vor den eigenen Eltern zu geben. Es ist auch für belgische Verlobte möglich, aber keinesfalls üblich, sich von deutschen Eheberatern in dieser Hinsicht beraten zu lassen. Die notwendige Loslösung wird schon im Alten Testament treffend beschrieben: ... Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen .... Das Alte Testament wird auch in diesen Ländern, und nicht nur in Deutschland gelesen.
Mit der Geburt oder Adoption von Kindern ändert sich die eheliche Partnerschaft in vielen Bereichen. Nun ist es besonders wichtig, Irritationen offen, aber behutsam anzusprechen und mit möglichen seelischen Verletzungen gut umzugehen. Freundschaften zu anderen jungen Familien oder Eherunden erleichtern diese Phase. Nicht nur junge deutsche Ehepaare schließen untereinander Freundschaften, sondern auch in Kanada ist dieses Phänomen bekannt.
Ehe heute in den USA
Das US-amerikanische Eherecht wird von den einzelnen Bundesstaaten geregelt. Das ergibt ein komplexes Flickwerk von verschiedenen Güter- und Scheidungsrechten. Als eine Art Vertrag zwischen den beiden Eheleuten werden Ehen, die in einem Bundesstaat geschlossen werden, auch in anderen Bundesstaaten anerkannt. Eine Ausnahme hierzu sind gleichgeschlechtlichen Ehen; hier erlaubt es das Defense of Marriage Act aus 1996, dass der Bund und die einzelnen Staaten zur Anerkennung dieser Ehen nicht verpflichtet sind. Da dieses Gesetz nicht Verfassungsrang hat, wie die Vorschrift über gegenseitiges Anerkenntnis von Verträgen, ist es derzeit umstritten, ob es verfassungskonform ist. Der Landtag von Kalifornien hat einen Gesetz zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlichen Paaren verabschiedet; Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat jedoch sein Veto angekündigt.
Viele Wirkungen der Ehe, z. B. bei der Veranlagung zur Bundeseinkommenssteuer, oder bei Migrationsfragen, werden vom Bund geregelt. Bis 1967 wurden Ehen zwischen Menschen unterschiedlicher Rasse nicht in allen US-Bundesstaaten zugelassen. In diesem Jahr verurteilte das Supreme Court den Staat Virginia dazu, eine im District of Columbia geschlossene Ehe zwischen einem Mann europäischer und einer Frau afrikanischer Herkunft anzuerkennen.
Vor der Eheschließung muss eine Heiratsserlaubnis (marriage license) beantragt werden. Nur durch sie wird die Ehe gesetzlich anerkannt. In den USA kann die religiöse und die gesetzliche Zeremonie zur Eheschließung gleichzeitig stattfinden. Falls die Ehe von einem Geistlichen geschlossen wird, kann er gleichzeitig als Standesbeamter handeln und die Ehe damit auch rechtlich in Kraft setzen. Dies erfordert die Unterzeichnung der Heiratserlaubnis. Eine rein religiöse Zeremonie wird vom Gesetz nicht anerkannt.
Soziologische Komponenten
Aus religiösen, soziologischen und psychologischen Gründen hat eine Zusage zur Ehe vor Freunden, der Familie und der Öffentlichkeit - für welche die Trauzeugen und der Priester bzw. Standesbeamte stehen - ein besonderes Gewicht. Ähnlich einem Eid vor Zeugen hat daher das gegenseitige Versprechen eines Ehepaares im Regelfall eine größere Tragfähigkeit als eine ganz private (manchmal gar nicht definitiv ausgesprochene) Entscheidung.
Psychologische Komponenten
Unter dem Begriff Ehepaar wird oft besondere Vertrautheit und Gütergemeinschaft der Partner subsumiert (denn ein tiefes Verständnis des ehelichen Güterrechts, das in den verschiedenen US-Bundesstaaten unterschiedlich ausgestaltet ist, und die Gütergemeinschaft nicht immer vorsieht, ist bei der überwiegenden Mehrheit der Eheleute nicht vorhanden), andererseits heute auch oft die Gefahr von Verengung, erkaltender Liebe oder Scheidung. Die zunehmende Sicht auf negative Aspekte hat einerseits mit wachsender Bindungsangst zu tun, andererseits mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Freiheiten.
Ehepaare, die gerne verheiratet sind, suchen und finden im Laufe der Zeit ihre jeweils eigene Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verbundenheit. Ein solches (veränderliches) Gleichgewicht erlaubt freie Kontakte nach außen, das Bewahren eines eigenen Freundeskreises und die Pflege gemeinsamer Kontakte.
Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. Sie sind wichtig, um der Gefahr des schleichenden "Verstummens" zu begegnen, die auch in USA vorhanden ist. Auch die Balance zwischen Sicherheit und Wandel, zwischen Gewohnheiten und Neuem ist im Gespräch öfters zu hinterfragen.
Vorbereitung und Beratung
Ein spezieller Bereich die Ehe betreffend ist der Kontakt von Ehepaaren zu den jeweiligen Herkunftsfamilien. In der Ehevorbereitung, von Seelsorgern und Eheberatern wird die Wichtigkeit betont, dem Partner klaren Vorrang vor den eigenen Eltern zu geben. Aufgrund der großen Entfernungen, aber auch wegen der sprachlichen Barrieren ist es keinesfalls üblich, dass US-amerikanische Verlobte sich von deutschen Eheberatern in dieser Hinsicht beraten lassen. Zudem hat die US-amerikanische Eheberatung eine eigene Tradition entwickelt. Die notwendige Loslösung wird schon im Alten Testament treffend beschrieben: ... Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen .... Das Alte Testament wird in USA mindestens so häufig wie in Deutschland gelesen.
Mit der Geburt oder Adoption von Kindern ändert sich die eheliche Partnerschaft in vielen Bereichen. Nun ist es besonders wichtig, Irritationen offen, aber behutsam anzusprechen und mit möglichen seelischen Verletzungen gut umzugehen. Freundschaften zu anderen jungen US-amerikanischen oder ausländischen Familien oder Eherunden erleichtern diese Phase.
Literatur
- Marianne Weber: Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung. Tübingen 1907.
- Dieter Schwab: Grundlagen und Gestalt der staatlichen Ehegesetzgebung in der Neuzeit bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Bielefeld 1967.
- Klaus Jürgen Matz: Pauperismus und Bevölkerung. Die gesetzlichen Ehebeschränkungen in den süddeutschen Staaten während des 19. Jahrhunderts. Stuttgart 1980.
- Arne Duncker: Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe. Persönliche Stellung von Frau und Mann im Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft 1700-1914. Köln u.a. 2003.
- Josef Prader/Heinrich J.F. Reinhard: Das kirchliche Eherecht in der seelsorglichen Praxis, Ludgerus-Verlag, Essen 2001, ISBN 3-87497237-2
Belletristik über die Ehe ist zahlreich, wenn auch bei Weitem nicht so umfangreich wie über die Liebe. So gehören zum Beispiel "Die Wahlverwandtschaften" (Goethe 1809) oder die "Künstlerehe" (Schefer 1828) zu den Glanzstücken.
- Felicitas von Lovenberg: Verliebe dich oft, verlobe dich selten, heirate nie? Die Sehnsucht nach der romantischen Liebe. Droemer Verlag 2005, ISBN 3-426-27368-3
Verwandte Themen
- Generell: Portal:Zusammenleben, Partnerschaft und Sexualität - Familie - Verlöbnis - Heiratsverbot - Heiratsregeln - Verwandtenheirat - Hochzeitsbräuche - Frauenraub - Brautgabe - Bräutigamsgabe- Mitgift - Heirat - Matrimonium - Hochzeit - Eingetragene Lebenspartnerschaft - Eheformen - Gynäogamie - Arrangierte Heirat - Geschwisterheirat - Vernunftehe - Morganatische Ehe - Außereheliche Beziehung - Ehebruch - Scheidung - Witwe - Josefsehe - Wilde Ehe - Kameradschaftsehe - Unehelich - Vorehelich - Lebensgemeinschaft - Handschuhehe - Verliebtheit - Flitterwochen - Beziehung - Eheberatung - Marriage Encounter
- Mittelalter: Friedelehe - Muntehe - Wittum - Wahlbruderschaft – Kebsehe - Winkelehe
Weblinks
- http://www.ehetherapie.de
- EKHN: [http://www.ekhn.de/inhalt/leben/trauung/index.htm Infos zur Trauung (christliche Bedeutung, Antworten zu häufigen Fragen, Tipps zur Mitwirkung, ...)]
- [http://www.katholisch.de/3791.htm Katholische Kirche in Deutschland: Die Ehe]
- [http://www.eurasien.net/antworten/?aktion=antwort&text=ehe Buddhismus und Ehe]
- [http://www.asn-ibk.ac.at/bildung/faecher/geschichte/maike/mittelalter/MaV.htm Ehe im Mittelalter]
- [http://www.law.umkc.edu/faculty/projects/ftrials/conlaw/loving.html Urteil in Loving vs. Virginia]
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Kategorie:Feste & Brauchtum
Kategorie:Familienrecht
ja:結婚
ko:결혼
Gut (juristisch)Güter können danach unterschieden werden, ob bei ihrer Nutzung Rivalität und Ausschließbarkeit vorliegt bzw. nicht vorliegt. Rivalität liegt vor, wenn die Nutzung von einer Person A die Nutzung von eine anderen Person B beeinträchtigt. Ausschließbarkeit liegt vor, wenn eine Person A die Nutzung von einer anderen Person B legal und effektiv verhindern kann.
Anhand dieser beiden Kriterien können alle Güter einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden:
- reines öffentliches Gut, zum Beispiel die Luft zum Atmen
- unreines öffentliches Gut, beispielsweise Theater
- privates Gut, zum Beispiel Nahrungsmittel
- Clubgut, beispielsweise Wikipedia
Siehe auch: Gut (ökonomisch), Rechtsgut
Kategorie:Rechtslexikon
Gutshof
Ein Gutshof ist ein größeres landwirtschaftliches Anwesen oder Bauernhof, auch Gut genannt.
Es beinhaltet die Gutsanlage (Herrenhaus, Ställe, Scheunen und Gesindehäuser) mit allem an Land, Forst und Wasser.
Früher bezeichnete ein Gut Vermögen oder Besitz daraus entwickelte sich die Bezeichnung Gut für ein großes landwirtschaftliches Anwesen. Die Güter, welche Ritter für verdienstvolle Tätigkeiten gegenüber ihrem König erhielten, wurden auch Rittergut genannt. In Norddeutschland, vor allem Schleswig-Holstein, gab es dafür auch die Bezeichnung Adliges Gut. Im Laufe der Zeit löste sich die Bezeichnung als Ritter- oder Adliges Gut von den Besitzverhältnissen und stellte lediglich noch die Bezeichnung für ein mit bestimmten Rechten ausgestattes landwirtschaftliches Unternehmen dar, das durchaus auch Bürgerlichen gehören konnte.
Damit einher ging die Gerichtsbarkeit innerhalb des Gutsbezirk vom Gutsherrn aus, in Preußen sogar bis ins 19. Jahrhundert hinein (Patrimonialgerichtsbarkeit).
Kategorie:Landwirtschaftliches Gebäude
Wirtschaft
Der Begriff Wirtschaft (Wortbedeutung: "Wert schaffen") umschreibt alle Einrichtungen und Handlungen von Menschen mit dem Ziel, die in der Umwelt vorhandenen Ressourcen und die vom Menschen geschaffenen Ressourcen zu nutzen, um die Erhaltung und Sicherheit des Lebens der Menschen zu garantieren und zu fördern sowie ihre materiellen und immateriellen Bedürfnisse zu befriedigen.
Die Bedürfnisse des Menschen können in drei Bereiche aufgeteilt werden, deren Reihenfolge eine Priorisierung bei der Zuteilung von Gütern ermöglicht:
- Existenzbedürfnisse umfassen unter anderem das Bedürfnis nach ausreichender Nahrung, Flüssigkeit, Wohnraum und Sicherheit;
- Grundbedürfnisse umfassen unter anderem das Bedürfnis nach Gesundheit, Umwelt und Kleidung und Ähnlichem.
- Luxusbedürfnisse können dagegen nicht generalisiert beschrieben werden. Sie hängen vom Stand der jeweiligen Gesellschaft ab. So kann in einer modernen westlichen Wirtschaft die internationale Mobilität bereits als Grundbedürfnis angesehen werden, in anderen Gesellschaften dagegen noch als Luxusbedürfnis. Siehe dazu auch Lebensstandard.
Die Wirtschaft hat eine Verantwortung als eine der gestaltenden Kräfte in der Gesellschaft. Mit dieser Dimension der Gestaltung ist die Wirtschaftsethik befasst. Viele Unternehmensberater weisen auf die Gefahren hin, in die sich Unternehmen begeben, wenn sie offensichtlich egoistisch handeln und dadurch ihr Image bei potenziellen Kunden und Geschäftspartnern schädigen.
Entwicklung zur modernen Wirtschaft
Eine typologisierende Geschichte der Wirtschaft beginnt mit der Ausnutzung der in der Natur vorhandenen Güter, beispielsweise der Nahrung und der Rohstoffe. Diese Bereiche der Wirtschaft - Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bergbau - bilden bis heute einen fundamentalen Bestandteil der Gesamtwirtschaft. Sie dienen der Bevölkerung primär zur Befriedigung ihrer elementaren Bedürfnisse, der sog. Existenzbedürfnisse.
Darauf aufbauend wird eine Wirtschaft entwickelt, die bereits vorhandene Güter in andere Güter umwandelt. Dieser Bereich wird als "gewerbliche Wirtschaft" bezeichnet und umfasst Handwerk und Industrie. Produkte der gewerblichen Wirtschaft befriedigen üblicherweise andere Bedürfnisse als die, die mit den Ausgangsgütern befriedigt werden.
Um die Befriedigung der Bedürfnisse einer Bevölkerung sicherzustellen, müssen die vorhandenen Güter jedoch auch an verschiedenen Orten verfügbar sein. Hierzu dienen die Wirtschaftsbereiche des Handels und die Verkehrswirtschaft.
Schließlich reichen materielle Güter alleine nicht zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse aus. So umfasst der Bereich der Dienstleistungswirtschaft ein weites Spektrum an immateriellen Gütern.
In der modernen Wirtschaft wird zudem oftmals die Informationswirtschaft als neuer, eigenständiger Bereich aufgeführt, der die Versorgung von Menschen mit den richtigen Informationen zur gewünschten Zeit sicherstellen soll.
Wirtschaftsformen
Mehr in einem typologischen als historischen Sinn kann die Selbstversorgung als ursprüngliche Wirtschaftsform angesehen werden, in der jeder Mensch oder kleine Gruppen von Menschen jeweils alle Aufgaben übernehmen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse notwendig sind.
Auf Basis größerer sozialer Gemeinschaften entwickelt sich das Prinzip der Tauschwirtschaft, in der einzelne Menschen die Rolle eines Spezialisten ausüben und sich auf die Produktion oder Umwandlung eines speziellen Gutes konzentrieren. Die Befriedigung der Bedürfnisse erfolgt dabei im gegenseitigen Austausch dieser Güter. Das Prinzip der Tauschwirtschaft ist die Grundlage für praktisch alle heutigen Wirtschaftsformen.
Die meisten modernen Wirtschaftsformen lassen sich grundsätzlich weiter in die Bereiche Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft aufteilen. Die ursprüngliche Naturalwirtschaft ermöglicht den Austausch von Gütern nur zwischen Personen, die gegenseitig über Güter zur Befriedigung der Bedürfnisse des jeweils anderen verfügen. Die Geldwirtschaft führt das neutrale Tauschmittel Geld ein, das die Suche nach einem geeigneten Tauschpartner erleichtert.
Die Realität zeigt heute in den meisten großen Wirtschaftsnationen einen überwiegenden Anteil an Geldwirtschaft. Dabei ist jedoch in den meisten Fällen auch ein oftmals nicht unbedeutender Teil an Naturalwirtschaft zu beobachten, der auf dem Austausch von gegenseitigen Leistungen basiert. Insbesondere in Vereinen, sozialen Organisationen, aber auch im Bereich der Schwarzarbeit lassen sich noch heute oftmals Tauschgeschäfte ohne Verwendung von Geld feststellen.
Der Bereich der Geldwirtschaft kann zudem grob noch weiter unterteilt werden in die Formen der Marktwirtschaft und der Planwirtschaft. Dabei überlässt die Marktwirtschaft den Beteiligten das eigenverantwortliche Handeln in Form eines - mehr oder weniger freien - Marktes, der den Ausgleich zwischen Bedürfnissen und Gütern schaffen soll.
Die Planwirtschaft hingegen ist darauf angelegt, mit Hilfe einer zentralen Steuerung die Bedürfnisse der Menschen zu ermitteln und die vorhandenen Ressourcen zu einer gerechten Verteilung der produzierten Güter einzusetzen.
In der Realität lassen sich in den meisten Wirtschaftssystemen jedoch wiederum Elemente beider Ansätze finden. So sind auch in den westlichen Dienstleistungsnationen stets einzelne Wirtschaftsbereiche in Form der Planwirtschaft abgedeckt worden, beispielsweise das Postwesen. Auch gelten heute in praktisch allen modernen Wirtschaften die Güter "Sicherheit" und "öffentlicher Verkehr" als Aufgabe des Staates und werden zentral verwaltet. Um trotz des planwirtschaftlichen Ansatzes die Vorteile der Marktwirtschaft zur Optimierung des Mitteleinsatzes zu nutzen, wird vermehrt zur Form des regulierten Marktes gegriffen, in dem die Beteiligten weitgehende wirtschaftliche Freiheit genießen, jedoch einer gewissen staatlichen Kontrolle unterworfen sind, indem sie z.B. zur Erbringung gewisser Mindestleistungen zu festgelegten Preisen gezwungen sind.
In Westeuropa ist hierbei oftmals von sozialer Marktwirtschaft die Rede. Dieser Begriff wurde weitgehend von Ludwig Erhard, dem ersten deutschen Bundeswirtschaftsminister nach dem Zweiten Weltkrieg und späteren Bundeskanzler, in den 1950er Jahren geprägt.
Wirtschaftswissenschaften
Zur Untersuchung wirtschaftlichen Handelns, der Gesetze der wirtschaftlichen Entwicklung und zur wissenschaftlichen Unterstützung staatlichen und betrieblichen Entscheidens haben sich die Wirtschaftswissenschaften (Ökonomik) entwickelt. Sie werden üblicherweise in zwei Bereiche aufgeteilt, die Volkswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre.
Die Volkswirtschaftslehre untersucht gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge in der Mikroökonomie als Resultat rationaler Entscheidungen individueller Akteure (Haushalte, Unternehmen) und in der Makroökonomie als Ergebnis des systematischen Zusammenspiels gesamtwirtschaftlicher Aggregate (gesamtwirtschaftliche Nachfrage, Investitionen, Preisniveau etc.).
Die Betriebswirtschaft hingegen befasst sich mit dem Verhalten einer wirtschaftlichen Einheit, dem Unternehmen, im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten und Mittel.
Als Begründer der modernen Wirtschaftswissenschaften wird zumeist der Schotte Adam Smith angesehen, der 1776 sein berühmtes Buch An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations veröffentlichte. In diesem Buch kritisierte Smith den bis dahin zumeist vorherrschenden Merkantilismus. Sein weit verbreitetes Werk fand in Großbritannien und den USA große Anerkennung und vermittelte erstmals die Idee einer neuen Wissenschaftsrichtung zur Untersuchung des wirtschaftlichen Handelns. Smith brachte insbesondere bereits existierende Ideen der Gewaltenteilung von Montesquieu und die Ideen des Historikers David Hume über menschliche Motive und Handlungsweisen zusammen.
Die moderne Volkswirtschaftslehre beruht zum einen auf den Untersuchungen und Veröffentlichungen von John Maynard Keynes, der in seinem umstrittenen Werk The Economic Consequences of the Peace die Reparationszahlungen nach dem 1. Weltkrieg als Ruin für die Volkswirtschaft Deutschlands kritisierte. Vor allem seine Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes dominierte über mehrere Jahrzehnte die makroökonomische Diskussion. Neben dieser nachfrageorientierten (keynesianischen) Volkswirtschaftslehre hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend eine angebotsorientierte Orientierung (Monetarismus) Verbreitung und Anerkennung gefunden, die auf den Ökonomen Milton Friedman zurückgeht. Im wirtschaftspolitischen Bereich wurden diese angebotsorientierten Sichtweisen am deutlichsten in England von der Premierministerin Margaret Thatcher (Thatcherismus) und in den USA von dem Präsidenten Ronald Reagan (Reaganomics) umgesetzt.
In den Wirtschaftswissenschaften wird heute meistens davon ausgegangen, dass die Bedürfnisse des Menschen theoretisch unbegrenzt sind. Da die Mittel zur Befriedigung dieser Bedürfnisse jedoch begrenzt sind, können zwangsläufig nicht alle Bedürfnisse befriedigt werden. Die Güter zur Befriedigung der Bedürfnisse sind also knapp (Prinzip der Güterknappheit), die Wirtschaft umschreibt in dieser Sicht die Aufgabe, die vorhandenen Güter optimal zu nutzen.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit: Die Christliche Soziallehre
Unter kritischer Abkehr von nachweislich falschen libertären Wirtschaftstheorien entwickelten die Kirchen gemeinsam mit sozialen Organisation ein alternatives, weniger marktfundamentalistisches Wirtschaftskonzept, welches, aufbauend auf die christlichen Grundüberzeugungen, das Leben der Menschen solidarischer und nachhaltiger gestalten helfen soll.
Ökologie, Ökonomie - Dem Wohl und dem Überleben dienen
Dieses Leitbild verbindet die ökologische Frage mit der sozialen und ökonomischen Frage und dem Thema des Überlebens der Menschheit. "Dauerhafte Entwicklung" bzw. "Nachhaltigkeit" vernetzt folgende Gesichtspunkte:
-Gerechtigkeit und Frieden: ein weltweites Entwicklungskonzept für alle Menschen - besonders in den wirtschaftlich schwachen und armen Ländern - in ihrem staaten- und länderübergreifenden Zusammenleben
-Ökologie: die Rückkopplung der weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsprozesse an die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
-Gegenwart: die Sicherung der Grundversorgung für alle heute lebenden Menschen und die Teilhabe aller Menschen an den Gütern der Erde
-Zukunft und Vorsorge: die Sicherung der Existenzvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben künftiger Genera-
tionen, also der vorsorgliche Umgang mit Natur und Umwelt zugunsten der Lebensmöglichkeiten der Menschen in der Zukunft.
Auf diese Weise schließt die Leitvorstellung der Nachhaltigkeit das Anliegen der ökologischen Vorsorge und der Prävention ein. Unter anderem leitet sie dazu an, die Ressourcen der Natur zu schonen sowie erneuerbare Energien (z.B. Sonnen- und Windenergie) zu nutzen, um einer Erwärmung der Erdatmosphäre vorzubeugen. Auch in Kirche und Theologie findet der Begriff der Nachhaltigkeit bzw. der ökologischen Vorsorge zunehmend Beachtung. Er ergänzt, vervollständigt und vernetzt die ethischen Werte und Prinzipien, die für Kirche und Theologie traditionell leitend sind, wie z.B. die Würde der Person, Gerechtigkeit, Solidarität, Gemeinwohl, Bewahrung der Schöpfung.
In diesem Sinn betont das Wort "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit", das der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz 1997 zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland verabschiedet haben:
"Die christliche Soziallehre muß künftig mehr als bisher das Bewußtsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik wekken. Sie muß den Grundgedanken der Bewahrung der Schöpfung mit dem einer Weltgestaltung verbinden, welche der Einbindung aller gesellschaftlichen Prozesse in das - allem menschlichen Tun vorgegebene - umgreifende Netzwerk der Natur Rechnung trägt. Nur so können die Menschen ihrer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen gerecht werden. Eben dies will der Leitbegriff einer nachhaltigen, d. h. dauerhaft umweltgerechten Entwicklung zum Ausdruck bringen" (Nr.125).
Siehe auch
- Wirtschaftsordnung
- Portal:Wirtschaft
Literatur
- Heinz-J. Bontrup: Arbeit, Kapital und Staat. - Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft. PapyRossa-Verlag Köln. Zweite Auflage 2005. ISBN 3-89438-326-7
- Heinz-J. Bontrup: Volkswirtschaftslehre. Grundlagen der Mikro- und Makroökonomie. Oldenbourg Verlag. Zweite Auflage, München, Wien 2004. ISBN 3-486-57576-7
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung, Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
Weblinks
- [http://www.bdvb.de bdvb] - Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.
- Telepolis special: [http://www.heise.de/tp/deutsch/special/eco/default.html Ökonomie]
- [http://www.wirtschaftswiki.de/index.php?title=Hauptseite] - Wirtschaftswiki des Handelsblatt
- [http://www.wertekommission.de Wertekommission] - Initiative 25-45jähriger Fach- und Führungskräfte zum Thema Werte in der Wirtschaft
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ja:経済学
ko:경제학
simple:Economics
th:เศรษฐศาสตร์
Philosophie. Ausschnitt aus „Die Schule von Athen“ von Raffael (um 1510).]]
Die Philosophie (griech. φιλοσοφία, philosophia wörtlich „Liebe zur Weisheit“) hat im Gegensatz zu den einzelnen Wissenschaften keinen klar bestimmbaren, begrenzten Gegenstandsbereich. Allgemein könnte man sie als den Versuch der kritisch-rationalen Selbstüberprüfung des Denkens bezeichnen, als eine methodische Reflexion. Der Versuch, Philosophie zu definieren, ist bereits Gegenstand der Philosophie selbst.
Der Beginn des philosophischen Denkens im 6. vorchristlichen Jahrhundert markiert den eigentlichen Beginn der europäischen Geistesgeschichte. Erst im Laufe der Jahrhunderte differenzierten sich die Methoden und Diszplinen der Welterschließung, indem sich die einzelnen Wissenschaften nach und nach aus der Philosophie ausgliederten. Die bis heute gültigen Kerngebiete der Philosophie sind die Logik als die Wissenschaft vom folgerichtigen Denken, die Ethik als die Wissenschaft vom rechten Handeln und die Metaphysik als die Wissenschaft von den ersten Gründen des Seins und der Wirklichkeit; weitere Grunddisziplinen sind die Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, die sich mit den Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns im allgemeinen bzw. speziell in den unterschiedlichen Einzelwissenschaften beschäftigen.
Begriffsgeschichte
Der Begriff Philosophie, zusammengesetzt aus griech. φίλος „Freund“ und σοφία „Weisheit“, bedeutet, wörtlich aus dem Griechischen übersetzt „Liebe zur Weisheit“ bzw. einfach „zum Wissen“ – denn sophía besitzt zunächst einmal jemand, der ein Fachmann für etwas ist. Die Wortprägung Philosophie tritt wahrscheinlich das erste Mal bei Platon auf.
Zwar wurde in der späteren Antike die Einführung des Begriffes „Philosophie“ Pythagoras von Samos zugeschrieben (vgl. Diogenes Laertios De vita et moribus philosophorum, I, 12; Cicero: Tusculanae disputationes, V, 8-9). Diese Zuschreibung geht zurück auf eine Notiz aus einem verlorenen Werk des Herakleides Pontikos, eines Schülers des Aristoteles. Vermutlich ist diese Notiz aber nicht korrekt: Sie folgt dem Muster der weitverbreiteten Pythagoras-Legenden jener Zeit.
Ursprünglich bezog sich der Begriff „Philosophie“ auf eine Denktradition, die vom antiken Griechenland ausging. Er wird heute aber auch für asiatische Denktraditionen (östliche Philosophie) und eher religiöse Weltanschauungen verwendet. Daneben taucht der Begriff in jüngerer Zeit im Wirtschafts-Jargon und in der Technik als Synonym für Strategie oder Gesamtkonzept auf (Unternehmensphilosophie, Designphilosophie).
Was ist Philosophie?
Die Frage, was Philosophie eigentlich ist, ist bereits eine philosophische Frage. Philosophie ist nicht in eine allgemeingültige feste Definition zu bringen. Es ließe sich auch keine finden, der alle Philosophen zustimmen könnten, weil jeder, der philosophiert, eine eigene Sicht der Dinge entwickelt. Daher gibt es beinahe so viele Antworten auf diese Frage, wie es Philosophen gibt. Die Verwendung des Begriffs „Philosophie“ in der Geschichte füllt im Historischen Wörterbuch der Philosophie so viele Spalten, dass dieser Artikel als eigenständiges Buch publiziert wurde. Carl Friedrich von Weizsäcker hat es einmal so formuliert: „Philosophie ist die Wissenschaft, über die man nicht reden kann, ohne sie selbst zu betreiben.“
Selbstverständnis
Carl Friedrich von Weizsäcker (12. Jh.), Detail]]
Die ersten Philosophen, die sich selbst so bezeichneten – Platon und Sokrates – verstanden Philosophie als Alternative zur mythischen Religion und ihrer Ordnung. Indem sich der Mensch durch Philosophieren die Welt selbst erklärt, emanzipiert er sich von der Welt des Aberglaubens, der Priesterherrschaft und der Götter. Sokrates wurde deshalb als „Verderber der Jugend“ hingerichtet. Bis in die Gegenwart hinein setzt sich die Philosophie stets kritisch mit der Religion auseinander, grenzt sich von ihr ab und betrachtet sich dieser in der Regel als überlegen.
Das Selbstverständnis der Philosophie hat sich im Laufe ihrer Geschichte immer wieder gewandelt. Vor allem in bestimmten Phasen der Neuzeit wurde sie als allen Einzelwissenschaften übergeordnete Universalwissenschaft begriffen, die – um die Wirklichkeit als Ganzes zu erfassen – zu den letzten Ursachen und Prinzipien vordringt und dabei ewiggültige, allgemeine Wahrheiten entdeckt und zugänglich macht (Philosophia perennis). Im Mittelalter wurde der Kern der Philosophie durch die so genannten artes liberales bestimmt, zu denen Grammatik, Dialektik, Rethorik sowie Geometrie, Arithmetik, Astronomie und Musik gehörten. Dabei dominierte zeitweise das Bild der Philosophie als einer „Dienerin der Theologie“ (ancilla theologiae), d.h. als Hilfswissenschaft. Noch bis ins 18. Jahrhundert war die Philosophie eine der klassischen Fakultäten neben Theologie, Medizin und Recht. Erst nach einer grundlegenden Ausbildung in Philosophie, die mit dem Magister abschloss, konnten sich die Studenten naturwissenschaftlichen Fragen und Forschungen zuwenden. Im 19. Jahrhundert begann dann immer mehr die Verselbständigung zunächst der Naturwissenschaften und dann auch der philologischen und der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Die moderne Fachwissenschaft Philosophie zieht ihre Rechtfertigung aus dem Anspruch, philosophische Methoden könnten auch für andere Wissens- und Praxisgebiete hilfreich sein. Darüber hinaus betrachten die Philosophen die Erörterung ethischer Themen und Grundsatzfragen als ihr ureigenes Gebiet.
Charakteristika
gesellschaftswissenschaftlichen (1750)]]
Der Beginn aller Philosophie ist das Sich-Wundern, das Staunen. Platon schrieb: „Das Staunen ist die Einstellung eines Mannes, der die Weisheit wahrhaft liebt, ja es gibt keinen anderen Anfang der Philosophie als diesen“, und auch Aristoteles stellte fest: „Staunen veranlasste zuerst – wie noch heute – die Menschen zum Philosophieren.“ Menschen, denen alles selbstverständlich erscheint, finden nicht zur Philosophie. Durch ihr Staunen ist die Philosophie die Mutter aller Wissenschaften. Dies gilt sowohl historisch, da aus ihr alle anderen Wissenschaften entstanden sind, als auch systematisch, da sie als Meta-Wissenschaft über die Aufgaben und Möglichkeiten der Wissenschaften reflektiert.
Ein ähnlicher Grundzug der Philosophie ist das Fragen, besonders auch das Infragestellen des scheinbar Zweifelsfreien und Selbstverständlichen. Das Fragen ist damit eine weitere Quelle der Philosophie. Aus sich selbst heraus kann die Philosophie dem Fragen keine Grenzen setzen: Sie stellt radikal alles in Frage – sogar sich selbst. Dadurch beginnt die Philosophie gleichsam immer wieder bei Null, da jede einzelne Aussage immer wieder hinterfragt werden darf. Es ist erlaubt, alles zu bezweifeln, außer dem Zweifeln selbst. Der philosophische Diskurs ist daher eine niemals endende, kontroverse Diskussion.
Die Philosophie umfasst verschiedene geistige Bemühungen. Dabei handelt es sich um Nachdenken, Analysieren und Überprüfen mit Hilfe der Mittel des vernünftig-rationalen, kritischen Denkens. Philosophie stellt die Fragen, die die Wissenschaften (bisher) nicht beantwortet haben oder grundsätzlich nicht beantworten können. Diese Fragen richten sich auf den Menschen selbst und die ihn umgebende Welt. Philosophie wird also nicht um ihrer selbst willen betrieben, sondern um des Menschen willen. Dabei findet sie nie allgemein anerkannte Antworten, sondern stellt einen endlosen, dynamischen Prozess dar.
Philosophisch gebildete Menschen unterscheiden sich darum von den übrigen nicht darin, dass sie mehr (nützliches) Wissen zur Verfügung hätten. Sie besitzen allerdings in der Regel einen besseren Überblick über die Argumente, die in einer philosophischen Debatte über einen bestimmten Diskussionsgegenstand bereits vorgebracht wurden. So kann es etwa hilfreich sein, bei einem aktuell diskutierten Problem (z.B. Euthanasie) danach zu fragen, welche Antwortmöglichkeiten die Philosophie bisher dazu angeboten hat und welche Auseinandersetzungen es um diese Vorschläge bereits gab.
Formen des Philosophierens
Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Arten des Philosophierens unterscheiden: die Philosophie als Streben nach Wissen, die Philosophie als Lebensweise und die akademische Philosophie.
Philosophie als Weltweisheit
Euthanasie
Philosophie als Weltweisheit ist diejenige Philosophie, die sich mit den philosophischen Sachverhalten beschäftigt, die jedermann interessieren. Im Alltag können das verschiedene, für den Einzelnen bedeutsame Gegenstände sein, z.B. "Was ist (für mich) das gute Leben?". Meist handelt es sich um allgemein diskutierte oder gesellschaftlich relevante Fragen. Die Probleme stammen dabei in der Regel nicht aus dem philosophischen, sondern aus dem öffentlichen Diskurs.
Von anderen Herangehensweisen – wie etwa dem Beantworten dieser Fragen mit gesellschaftlichen oder religiösen Traditionen – unterscheidet sich die Philosophie insofern, als dass sie sich bei der Klärung dabei im weitesten Sinne rationaler, d.h. (allein) auf vernunftgemäßes Denken gestützter Methoden bedient.
Philosophie als Lebensform
In der Antike wurde die Philosophie häufig nicht nur theoretisch betrieben, sondern als eigene, praktische Lebensweise kultiviert. Weisheit und die Verwirklichung des „rechten Lebens“ waren die praktische Ausrichtung etwa der Stoa oder des Epikureismus.
Bei der Philosophie als Lebensform geht es darum, sich selber als Mensch auszubilden und ein durch philosophische Erkenntnisse geprägtes Leben zu führen. Bestimmt wird dieses Ideal in der Philosophie traditionell durch das große Vorbild Sokrates, der nicht etwa Bücher schrieb, sondern seine Zeit vornehmlich mit philosophischen Gesprächen zugebracht haben soll.
Philosophie als Wissenschaft
zudecken
In der philosophischen Ausbildung an der Universität ist die Philosophie als Wissenschaft heute die einzige der drei Formen, die noch gelehrt wird. Natürlich bietet der akademische Betrieb mit seiner Verwissenschaftlichung auch nicht den Rahmen, um eine umfassende „Erziehung des Menschen zum Menschen“ zu leisten.
Das akademische Philosophieren unterscheidet sich vom alltäglichen Philosophieren nicht prinzipiell durch die Fragen, sondern eher durch den Rahmen – in der Regel die Universität – und durch bestimmte Formen der Aus- und Abgrenzung philosophischer Tätigkeit. Es gelten verschiedene Übereinkünfte über die Formen des Argumentierens und der wissenschaftlichen Publikation sowie die zugelassene Fachterminologie. Die Tätigkeiten des akademisch Philosophierenden umfassen dabei die Prüfung der Voraussetzungen einer Position, das Rekonstruieren und Widerlegen von Argumenten, die genaue Analyse und Unterscheidung von Begriffen, die eigene Positionierung und die Argumentation für oder gegen Thesen.
Grundsätzlich lassen sich zwei Ansätze bzw. Bereiche des akademischen Philosophierens unterscheiden: die historische und die systematische Vorgehensweise.
- Historisch arbeitet die Philosophie dann, wenn sie versucht, die Positionen und Thesen von Denkern wie Platon, Thomas von Aquin oder Kant zu rekonstruieren, zu verstehen und zu interpretieren. Auch die Herausarbeitung bestimmter philosophischer Strömungen oder Auseinandersetzungen in der Geschichte gehört hierzu.
- Systematisch geht die Philosophie vor, wenn sie versucht, zu einem bestimmten Problemfeld Standpunkte zu vertreten, Fragen innerhalb der verschiedenen philosophischen Disziplinen zu beantworten, die Voraussetzungen oder Implikationen einer bestimmten Frage oder These zu verstehen oder überhaupt erst die verwendeten Begriffe in bestimmten Fragen, Thesen oder Positionen zu klären. Lautet die Frage innerhalb der theoretischen Philosophie „Hat der Mensch einen freien Willen?“, so muss für eine Antwort zunächst die Begriffe des „Willens“, der „Freiheit“ und des „Menschseins“ einer genaueren Analyse unterzogen werden.
Die historischen und die systematischen Herangehensweisen bzw. Bereiche sind dabei prinzipiell durch das jeweilige Ziel der philosophischen Untersuchungen voneinander abgrenzbar. Viele Philosophen und Philosophinnen forschen allerdings auf beiden Gebieten, was sich insofern auch ergänzt, als die Schriften herausragender philosophischer Autoren auch für das systematische Philosophieren hilfreiche Überlegungen enthalten. Außerdem können in vielen Fällen die heutigen Fragen nur dann wirklich präzise gestellt und beantwortet werden, wenn der historische Hintergrund für ihr Aufkommen und die relevante Begrifflichkeit verstanden sind.
Gegenstände der Philosophie
Systematische Gegenstände
Begrifflichkeit
Man kann die Philosophie in einen theoretischen Bereich und in einen praktischen Bereich unterteilen. Die theoretische Philosophie untersucht die Möglichkeiten und Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens und die allgemeinen Strukturen des menschlichen Bewusstseins. Außerdem wird versucht, grundsätzliche Aussagen über das Sein zu treffen. Disziplinen sind u.a. Ontologie, Metaphysik, Logik, Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie. Die praktische Philosophie beschäftigt sich hingegen mit Bereichen, die direkte Auswirkungen auf das praktische Leben haben können. Disziplinen sind u.a. Ethik, Rechtsphilosophie, politische Philosophie und Sozialphilosophie.
Auch wenn sich der Bereich, den die Philosophie insgesamt umfasst, in gewissem Sinne nicht eingrenzen lässt (da sie „alles“ behandelt), gib es doch bestimmte Domänen, in denen sie hauptsächlich tätig ist. Der Philosoph Immanuel Kant hat diese einmal in den folgenden Fragen zusammengefasst:
# Was kann ich wissen?
# Was soll ich tun?
# Was darf ich hoffen?
# Was ist der Mensch?
Diese Fragen könnte man auch in etwa so formulieren:
# Wie können wir zu Erkenntnis gelangen und wie sind diese Erkenntnisse einzuschätzen? (Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie, Logik)
# Wie sollen wir handeln? (Ethik)
# Was ist die Welt? Warum gibt es überhaupt irgendetwas statt einfach nur nichts? (Metaphysik, Ontologie). Gibt es Gott? Steuert die Geschichte auf ein Ziel zu und wenn ja auf welches? (Religionsphilosophie, Geschichtsphilosophie)
# Was sind wir für Wesen? In welchem Verhältnis stehen wir zu der Welt, die wir vorfinden? (Philosophische Anthropologie, Kulturphilosophie, Ästhetik)
Im Folgenden wird vorgestellt, welche Themenbereiche diese Fragen – und damit auch die Philosophie – berühren.
;Was ist der Mensch?
Die philosophischen Anthropologie stellt zunächst die Frage nach dem Unterschied zwischen Mensch und Tier. Was ist Bewusstsein und Selbstbewusstsein, was ist das „Ich“ und wie wird es geschaffen, wie sind Selbsterkenntnis und Selbstidentität möglich? Gibt es einen Geist der vom Körper bzw. Leib verschieden ist? Besitzen wir eine (unsterbliche) Seele bzw. Geist? Wann beginnt und endet das menschliche Leben? Haben wir einen freien Willen oder ist alles bereits vorherbestimmt? Welchen Einfluss haben wir auf die Geschichte und welchen Einfluss hat sie auf uns? Hat alles Sein nur einen Sinn durch den Menschen? Oder ist das menschliche Sein als Ganzes sinnlos? Welche Bedeutung hat die Kunst für den Menschen? Gibt es allgemeine Prinzipien für die Ästhetik?
Ästhetik
;Was können wir wissen?
Die Erkenntnistheorie fragt nach den Möglichkeiten, Erkenntnisse zu erlangen. So befasst sie sich mit der Frage, wie sich die Wahrheit oder Falschheit von Theorien überprüfen lassen. Die Wahrnehmung der Wirklichkeit stellt sie ebenso auf den Prüfstand wie den Einfluss von Sprache und Denken auf den Erkenntnisprozess. Außerdem versucht sie, die Grenzen der Erkenntnis abzustecken und zu definieren, was als „wissenschaftlich“ bezeichnet werden kann.
;Was soll ich tun?
Die Ethik beschäftigt sich mit dem menschlichen Handeln. Ist der Mensch in seinen Handlungen frei? Gibt es absolute, verbindliche Werte oder ist alles relativ? Gibt es einen Unterschied zwischen subjektiv und objektiv richtigem Handeln? Was ist gut, was ist böse? Kann man richtiges Verhalten mit Hilfe der Vernunft begründen? Gibt es allgemein gültige Tugenden? Was sind Tatsachen, was sind Werturteile? Soll dasjenige zur Regel werden, was die Mehrheit macht? Worauf stützt sich das Recht? Gibt es einen Unterschied zwischen natürlichen Rechten und den Gesetzen, zwischen Recht und Gerechtigkeit? Wie gehen wir mit Schuld, Sühne und Strafe um? Wie soll man sich im Staat verhalten? Was darf man gegen einen Unrechtsstaat unternehmen? Was soll in einer Gemeinschaft an Idealen verwirklicht werden, z.B. mehr Freiheit oder mehr Sicherheit? Was ist der Sinn des Lebens? Wie sollen wir unsere Kinder erziehen?
;Was ist die Welt?
Hiermit sind grundsätzliche Fragen der Kosmologie angesprochen, die z.B. die Physik nicht beantworten kann; etwa: warum überhaupt irgendetwas existiert, welchen Sinn und welches Ziel die Welt hat (Teleologie), ob es einen Unterschied zwischen Geist und Materie gibt und ob dem Diesseits ein Jenseits gegenübersteht. Auch geht es um die Unterschiede zwischen der vom Menschen vorgefundenen Natur und der durch den Menschen geschaffenen Kultur.
;Was darf ich hoffen?
Die Religionsphilosophie untersucht religiöse Fragestellungen, um Hinweise auf die Existenz göttlichen, überirdischen Seins oder, anders ausgedrückt, das Bestehen einer „Weltvernunft“ (Logos) zu ergründen. Dazu gehört auch, religiöse Auffassungen zu hinterfragen (Religionskritik) und aufklärerisch zu wirken.
Historische Gegenstände
Siehe auch: Geschichte der Philosophie
Natürlich setzt sich die Philosophie auch mit ihrer eigenen Geschichte auseinander. Wer die philosophischen Einsichten und Begrifflichkeiten der Vergangenheit kennt, kann alte Fehler vermeiden und vielleicht einen neuen Gedanken zu den alten Lehren hinzufügen. Der Philosoph Alfred North Whitehead charakterisierte die Geschichte der europäischen Philosophie seit Aristoteles einmal als bloße „Fußnoten zu Platon“.
Fußnote
Im 6. Jahrhundert v. Chr. wird in Ionien mit den naturphilosophischen Fragen der Vorsokratiker nach dem Urgrund oder Anfang der Welt (arché) die Philosophie der Antike eingeleitet. Mit Sokrates beginnt die Blütezeit der attischen Philosophie. Seine Lebensweise und Kunst der Gesprächsführung – die er „Hebammenkunst“ (Mäeutik) nannte – wirken bis heute fort; das ironische Eingeständnis seines Nichtwissens (gr. oída eídos oudèn „Ich weiß, dass ich nichts weiß“) ist sprichwörtlich geblieben. Da Sokrates nichts Schriftliches hinterließ, schuf sein Schüler Platon eine Reihe von Dialogen, in denen er diesen als literarische Figur auftreten lässt. Platon verfasste ein umfangreiches, für die westliche Philosophie bis heute zentrales Werk, erdachte die Ideenlehre, gründete außerhalb Athens die Akademie, die erst 529 nach über 900 Jahren aufgelöst wurde und war der Lehrer von Aristoteles. Dieser wiederum stützte sich auch auf empirische Forschung. Er führte den Begriff der Substanz und die Metaphysik als „Erste Philosophie“ ein - eine den übrigen Wissenschaften übergeordnete Disziplin - und begründete eine Lehre vom Zusammenhang zwischen „Form“ und „Stoff“ (Hylemorphismus). In der Zeit des Hellenismus folgten die weniger theoretisch, sondern auf das „rechte Leben“, d.h. die Lebenspraxis ausgerichteten Schulen: die Stoa, für die die Tugend (virtus) das höchste Gut darstellte, und der Epikureismus, der eine Glückslehre beinhaltete und eine aufgeklärte Zuwendung zum Diesseits vertrat. In der Spätantike wird die Platonische Lehre im Neuplatonismus wieder aufgegriffen und umgeformt. Die wichtige Rolle, die die „Abstufungen“ des Seins hier spielen, weisen bereits ebenso auf das Mittelalter voraus wie die christlichen Lehren des Kirchenvaters Augustinus, die die kommenden Jahrhunderte entscheidend mitprägen sollten.
Die Philosophie des Mittelalters beginnt etwa um 500, nachdem zuvor schon die Patristik die Grundlagen der christlichen Lehre und Kirche gelegt hatte. In der Frühscholastik begründet Abaelard, der die Vernunft in Glaubensfragen höher schätzte als die Autorität, die scholastische Methode der Gegenüberstellung und Auflösung gegensätzlicher Argumente. Der auch naturwissenschaftlich forschende Albertus Magnus und der große Kirchenlehrer Thomas von Aquin führten in der Hochscholastik mit einer Renaissance und Überformung der aristotelischen Lehre die mittelalterliche Philosophie zu einem Höhepunkt. Die philosophische Mystik erlebt mit Meister Eckhart ihren Höhepunkt. Mit Wilhelm von Ockham und Nikolaus von Kues als Vorbereitern zukünftiger Vorstellungen und der modernen Wissenschaft beginnt sich in der Spätscholastik bereits langsam die Neuzeit anzukündigen.
Neuzeit
In der Philosophie der Renaissance und des Humanismus bildeten sich ab 1450 die Eigenheiten der Neuzeit aus. Die Naturwissenschaften und die Mathematik lösen sich von der Philosophe und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Philosophie der Neuzeit setzt mit dem Streit zwischen dem Rationalismus (René Descartes, Leibniz), der die überragende Bedeutung der Vernunft für den Erkenntnisprozess hervorhebt, und dem Empirismus (John Locke, Thomas Hobbes), der letztlich alle Erkenntnis aus Sinneserfahrungen ableiten will, ein. Dieser Konflikt gipfelt in der Zeit der Aufklärung in der Kritischen Philosophie von | | |