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Herrscher
Ein Herrscher (auch "Regent" oder "Potentat") ist das Oberhaupt eines Stammes, Volkes, Reiches oder Landes. Im europäischen Raum wurden Herrscher beispielsweise Monarch, Zar, Kaiser, König, Herzog, Graf/Markgraf oder Fürst genannt.
In den europäischen Monarchien wurden die Herrschernamen aus ihrem Vornamen, gefolgt von einer Ordinalzahl gebildet (z. B. Ludwig XIV.).
Siehe auch
- Monarchie
- Dynastie
- Herrschaft
- Liste der Staatsoberhäupter, Herrscher und Regierungschefs (der ganzen Welt, historisch und aktuell)
- Portal:Geschichte
Kategorie:Herrschaftssoziologie
ja:摂政
StammDer Begriff Stamm tritt in folgenden Zusammenhängen auf:
# Der aufrecht wachsende Teil eines Baumes oder Strauches (Pflanzenwuchsform). Siehe auch: Rinde.
# in der Ethnologie: Volksstamm; Phyle
# in der Tierzucht eine Gruppe gezüchteter Tiere mit fest etablierten Merkmalen, siehe Stamm (Tierzucht)
# als Klassifikationsebene in der Systematik in der Biologie, siehe Stamm (Biologie)
# Eine durch Gewöhnung zusammengefügte Menschengruppe (fester Stamm der Zuhörerschaft). Siehe auch Sippe oder Geschlecht.
# In der Linguistik der Teil des Wortes, dem Präfixe oder Suffixe angefügt werden können, siehe Wortstamm
# In der Nachrichtentechnik eine Abzweigleitung, von der mehrere Empfangsgeräte betrieben werden.
# In der Pfadfinderbewegung eine Gruppe der Pfadfinder vor Ort. Normalerweise 25 - 125 Mitglieder.
# Bei schweizer Studentenverbindungen wird so der Stammtisch genannt.
Folgende Persönlichkeiten tragen den Namen "Stamm":
- Johann Jakob Stamm (1911-1993)
- John Samuel Stamm (1878-1956)
- Hugo Stamm (Redakteur und Sektenkritiker, - 1949)
- Peter Stamm (Schriftsteller, - 1963)
Volk
Der Ausdruck Volk bezeichnet sprachlich als Fügewort eine große Anzahl (schlecht abzählbarer) Individuen, die durch gemeinsame Merkmale verbunden sind. Der deutsche Begriff "Volk" ist nicht identisch mit dem lateinischen Begriff "Nation" im antiken Rom.
Die älteste Bedeutung "viele gleichartige Leute" ist noch in Worten wie "Fußvolk" präsent. Ohne weitere Bestimmung stand "Volk" sodann für ein Siedlungsvolk, in neuerer Zeit eher für Kulturvolk, Stammesvolk oder Staatsvolk verwendet.
Siedlungs-, National- und Kulturvolk
Ein Siedlungsvolk ist in einem Gebiet zusammenlebende große Gruppe von Menschen, dort oft in echter lokaler Gemeinschaft bzw. Verwandtschaft in Stämme bzw. Sippen gegliedert, die durch das Zusammenleben gemeinsame kulturelle Weisen und verwandtschaftliche Netzwerke ausgebildet haben, sich auch gerne von gemeinsamen (fiktiven) Ahnen herleiten. Diese Gemeinsamkeiten werden auf ein konstruiertes Kulturvolk oder Nationalvolk übertragen. Das römische Volk ist so ursprünglich die in Rom lebenden Menschen bezeichnend, zunehmend abstrahierend aber die römischen Staatsbürger und ausgewanderte Sippen mit Traditionen der römischen Kultur.
Der Begriff des Nationalvolks wurde Ende des 19. und Anfang 20. Jahrhundert stark überhöht gebraucht. Er fasste gleichzeitig staatliche, kulturelle und gemeinschaftliche (besonders verwandschaftliche) Eigenabgrenzung nach Aussen zusammen. Diese Sicht wurde später als unhaltbar dekonstruiert und postmoderne Denkrichtungen verweisen bei einer solchen Begriffsbildung auf die problematischen Folgewirkungen in der Gesellschaft.
In der heutigen Zeit spricht man fachlich genauer von Nation (staatlich), Ethnie (kulturell) und Stamm (gemeinschaftlich), die die anteiligen Charakterisierungen von Staatsvolk (staatlich), Kulturvolk (kulturell) und Stammesvolk (gemeinschaftlich) bezeichnen. Der einfache Begriff "Volk" verbleibt so als unscharfes und übertragbares Hilfswort, das in Fügungen vorkommen kann, etwa Bienenvolk, Gottesvolk oder Straßenvolk, wo es die Bedeutung einer unbestimmt hohen Anzahl ausdrückt, die miteinander in Beziehung stehen.
Verständnis
Die situative Verwendung als zuschreibendes Merkmal für Siedlungsvolk in bestimmender Form (jenes Menschen siedelnd in/ kommend aus) wird in der weiteren klassifizierenden Verwendung unscharf. So entstehen durch Wanderungsbewegungen in einem Siedlungsgebiet Mischungen von alteingesessenen und zugewanderten Volksgruppen, die sich zum Teil nur schwer mischen. Dagegen kann über verwandtschaftlichen Austausch hinaus in Grenzgebieten auch ein kultureller Austausch stattfinden, der ethnische Merkmale überträgt.
Die eigentlich zuschreibende Verwendung ging zunehmend in selbstzuschreibende Bezeichnung über. Hier drückt man die eigene Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Menschen aus, aufgrund einer (oft nur angenommen) gemeinsamen Herkunft und Geschichte (Mythos), und verweist auf gemeinsame Traditionen und Bräuche. Häufig verbunden ist dies mit geregelter Heirat untereinander (Endogamie), die eine echte verwandtschaftliche Bedeutung ergibt, bis hin zum Mythos eines gemeinsamen Urahnen (Hellen, Abraham).
Eine besondere Form der Zuschreibung und Selbstzuschreibung ergibt sich bei nomadischen ('schweifenden') Völkern, deren Mitglieder sich mit sesshaften Völkern nicht mischen, jedoch untereinander in verwandtschaftlichem und kulturellen Kontakt bleiben. (Vgl. dazu den Mythos von Kain und Abel.)
In Europa sind die Volksgruppen der Zigeuner lange von der Sesshaftigkeit abgehalten worden, sie haben dann ein Muster für das sog. "Fahrende Volk" überhaupt abgegeben. Auch wo sie zwangsweise (Wohnwagenlager) oder freiwillig (oft in Schlichtbausiedlungen) sesshaft gemacht wurden, halten sie bis heute noch merkliche Distanz zu Anderen.
Die Nichtsesshaften sind dabei nicht selten staatenlos.
Durch die Verschiedenheit von gemeinsamer Sesshaftigkeit und kultureller Identität entstehen Vielvölkerstaaten bzw. multikulturelle Staaten. Wo die kulturellen und verwandtschaftlichen Grenzen nicht zu scharf sind, entstehen auch in der Zuweisung zu Volksgruppen fließende Abgrenzungen der Zusammenfügung als Volksstamm. Durch die kontinuierlichen Austauschprozesse genetischer, sprachlicher, religiöser und kultureller Art entwickelt und verändert sich jedes Volk im Lauf der Zeit sehr stark - aus dieser natürlichen Variabilität heraus gibt es z.B. nur wenig Identität zwischen Germanen und Deutschen.
Bedeutungen
Das Wort Volk (vgl. althochdt. folc "viele") bezeichnete Menschen, die durch ein Merkmal verbunden sind (z. B. "Fußvolk", "fahrendes Volk"), früh aber auch (11. Jahrhundert) eine durch gemeinsame Herrschaftsform, Sprache, Kultur und Geschichte verbundene große Gruppierung von Menschen.
Die Soziologie behandelt den Themenkreis vorzugsweise unter Gesellschaft (auch Gemeinschaft).
Auch die Begriffe der Völkerkunde und Volkskunde ("Europäischen Ethnologie") sind schärfer gefasst ("Volksstamm").
Die Politikwissenschaft behandelt das Thema meist unter Nation. Im Unterschied zum "Volk" schließt eine Nation die Menschen auf Grund politischer Aktionen zusammen. Nationalstaaten, die sich primär als Staat eines Volkes verstehen, also homogene Nationalstaaten sind, tragen ihre inneren Streitigkeiten seltener als ethnische Konflikte aus als inhomogene Vielvölkerstaaten, Beispiel: "Russland". Zur "Volksherrschaft" insgesamt siehe die "Demokratie".
Rechtlich können die Angehörigen eines Volkes Bürger unterschiedlicher Staaten sein (s. Staatsangehörigkeit), z. B. die Dänen, die die dänische, deutsche oder grönländische Staatsangehörigkeit haben mögen.
Der staatsrechtliche Begriff Staatsvolk bezieht sich dagegen nur auf das Volk im (gemeinsamen) Staate. (Beispiel: Türken mit türkischer Staatsangehörigkeit und Türken mit anderen Staatsangehörigkeiten gehören unterschiedlichen Staatsvölkern an, obwohl Letztere sich weiterhin zum türkischen Volk rechnen mögen.) Das Staatsvolk ist jeweils gemeint, wenn - wie in Deutschland - bei jedem Rechtsurteil als Anfangsformel "Im Namen des Volkes!" gesprochen wird.
Postmodern
In neuerer (poststrukturalistischer) Literatur (etwa Hardt/Negri: Empire) findet man den Hinweis darauf, dass "Volk" regelmäßig nur eine Begriffswelt bezeichnete, die die Gemeinschaft von Menschen dahingehend verändern sollte, dass sie – durch welche Prozesse auch immer – aneinander angeglichen werden und nach außen abgegrenzt werden. Als eigentlicher neutraler Begriff für die Ansammlung an Menschen und ihrer Charakteristika wird vorgeschlagen, auf den Grundbegriff der "Menge" (im engl. Original: "Multitude") zurückzugehen.
Literatur
- Henning Eichberg: The People of Democracy, Århus 2004, ISBN 87-7955-292-7 [http://www.klim.dk/bog.asp?TitelID=1312&nav=1,79,77]
- Alfred Schobert, Siegfried Jäger (Hg.) (2004). Mythos Identität. Fiktion mit Folgen. ISBN 3-89771-735-2 (international angelegter Überblick über Nationen- und Identitätenbildung)
- Kien Nghi Ha: Ethnizität und Migration Reloaded. Kulturelle Identität, Differenz und Hybridität im postkolonialen Diskurs. Überarb. und erw. Neuauflage, [Westfälisches Dampfboot/WVB] 1999/2004, ISBN 3-86573-009-4
- Michael Hardt und Antonio Negri (2000), Empire. Die neue Weltordnung, Frankfurt am Main / New York 2002, ISBN 3-593-36994-X (postmoderne Ansichten zum Begriff und Alternativvorschläge)
Siehe auch
- Menge
- Ethnogenese
- Volk (Nation), völkisch
- Einwanderung
- Individualismus
- zahlreiche Zusammensetzungen mit "Volk-", etwa Volksbühne, Volkslied, Volksmund, Volkswagen, Volksrepublik, Volkseigentum, Volksempfänger, Volksvertretung, Völkerball
- Leute
- Zivilisation
- Völkermord
Kategorie:Ethnologie Kategorie:Volkskunde
simple:People
ReichSubstantiv
Das Substantiv Reich (v. althochdt.: richi, a.d. Keltischen) bezeichnet in hoch- und niederdeutschen sowie nordgermanischen Sprachen (holländisch rijk, norwegisch/schwedisch rike, dänisch rige, vgl. englisch rich):
#allgemein Bereich, Gebiet:
# - Reich der Farben
# - Reich der Töne
# - Reich der Träume
# politisch den territorialen Herrschaftsbereich eines Monarchen (Monarchie, Kaiserreich, Königreich) beziehungsweise eines Staates:
# - Römisches Reich
# - Heiliges Römisches Reich
# - Deutsches Reich
# - Königreich Norwegen
# - Kaisertum Österreich
# - Osmanisches Reich
#einen religiös/mythologisch oder ideologisch besonders hervorgehobenen Raum
# - Totenreich
# - Reich Gottes
# - Reich des Bösen
#in der Biologie eine Klassifikationskategorie für Lebewesen: Reich (Biologie)
#umgangssprachlich im Saarland alle Teile Deutschlands, außer dem Saarland selbst
Adjektiv
Das Adjektiv reich bezeichnet das Vorhandensein von Reichtum
Personennamen
Folgende Personen tragen den Familiennamen Reich:
- Ferdinand Reich (1799-1882), deutscher Mineraloge
- Wilhelm Reich (1897-1957), Psychologe
- Steve Reich, Komponist
- Marcel Reich-Ranicki, Literaturkritiker
- Philipp Erasmus Reich, Autor
Ortsnamen
Orte mit dem Namen Reich
- Reich (Hunsrück)
Kategorie:Familienname
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
MonarchDie Monarchie (über französisch monarchie aus griechisch μοναρχία, monarchía - Alleinherrschaft) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der einer Einzelperson (dem Monarchen bzw. der Monarchin) eine oft von Gott/einer Gottheit abgeleitete Autorität zugesprochen wird, die ihre Herrschaft über den persönlichen Machtbesitz hinaus legitimiert. Die Monarchie ist dabei Gegenbegriff zur Republik. Eine demokratische Monarchie ist hingegen möglich, sofern der Monarch keine reale Machtstellung inne hat.
Geschichtliche Entwicklung
Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott/eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im Kaiserreich China, das den Herrscher unter anderem als Sohn des Himmels (天子, Pīnyīn: tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.
Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.
Wahl- und Erbmonarchie
Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2005) sind es noch Malaysia, die Vereinigten Arabische Emirate, der Vatikanstaat und formal auch noch das Fürstentum Andorra.
Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre "Häuptlinge", die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde sogar nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen der Kirche und der staatlichen Autorität. Die Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft "von Gottes Gnaden". Im Gegenzug sicherte sich die Kirche selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.
Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.
Formen der Monarchie
Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:
Absolute Monarchie
In dieser Form besitzt der Monarch den Anspruch nach der alleinigen Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis L'état, c'est moi (deutsch: Der Staat bin ich.) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2005) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten.
Konstitutionelle Monarchie
In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der Verfassung geregelt. Die Regierung aber wird weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist das Deutsche Kaiserreich 1871 bis 1918 (Semiabsolutistisch) bzw. das Fürstentum Liechtenstein heute.
Parlamentarische Monarchie
Die Parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der Konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch zusätzlich zur Bindung durch die Verfassung de facto keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr nimmt (mit wenigen Ausnahmen). Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt, obwohl de jure immer noch ein beträchtlicher Einfluss des Monarchen gegeben sein kann. Diesem kommen jedoch zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu.In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen.
Arten gegenwärtiger Monarchien
Mit dem Stand 2005 gibt es
1 Kaiserreich:
- Japan
34 Königreiche:
- Antigua und Barbuda -
- Australien -
- Bahamas -
- Bahrain
- Barbados -
- Belgien
- Belize -
- Bhutan
- Dänemark
- Grenada -
- Großbritannien und Nordirland -
- Jamaica -
- Jordanien
- Kambodscha
- Kanada -
- Lesotho
- Malaysia (offizieller Titel lautet Yang di-Pertuan Agong, dt.: Oberster Herrscher)
- Marokko
- Nepal
- Neuseeland -
- Niederlande
- Norwegen
- Papua Neuguinea -
- Saint Kitts und Nevis -
- Saint Lucia -
- Saint Vincent und die Grenadinen -
- Salomonen -
- Saudi Arabien
- Schweden
- Spanien
- Swasiland
- Thailand
- Tonga
- Tuvalu -
1 Großherzogtum:
- Luxemburg
1 Herzogtum:
- Normandie nach Verlust des Kontinentalbesitzes bestehend nur noch aus den Kanalinseln als Kronbesitz in Personalunion mit dem Vereinigten Königreich; die Kanalinseln zerfallen in die beiden Vogteien Guernsey und Jersey, die auch den Lehnsstaat Sark mitumfassen
3 Fürstentümer:
- Andorra (offizieller Titel der beiden Staatsoberhäupter: Co-Fürst)
- Liechtenstein
- Monaco
1 Herrschaft:
- Isle of Man (offizieller Titel des - z. Zt. weiblichen - Staatsoberhauptes: Lord of Mann) in Personalunion mit dem Vereinigten Königreich)
2 Sultanate:
- Oman
- Brunei
9 Scheichtümer (Emirate):
- Katar
- Kuwait
- die sieben Gliedstaaten, die zu den Vereinigten Arabischen Emiraten gehören (Unionsoberhaupt ist ein Monarch eines Gliedstaates mit dem Titel Präsident)
1 Häuptling:
- Samoa (traditioneller Titel: o le Ao o le Malo)
1 souveränes Papsttum:
- Vatikanstadt
- Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen die britische Königin Staatsoberhaupt ist).
Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherren mehr.
Siehe auch
- Bund der Aufrechten
- Kaisertreue Jugend
- Konstitutionelle Monarchie
- Liste der Herrscherlisten
- Monarchismus
- Monarchisten
- Monarchisten in Deutschland
- Republik
- Tradition und Leben
Weblinks
- [http://www.pro-Monarchie.de www.pro-Monarchie.de] - Homepage von "Tradition und Leben e.V."
- [http://www.kaisertreuejugend.org kaisertreue Jugend]
- [http://www.Monarchiefreunde.de www.Monarchiefreunde.de] - Homepage der "Bürgervereinigung 'Monarchiefreunde'"
- [http://www.das-Kaiserreich.de www.das-Kaiserreich.de] - Informationen zum Deutschen Kaiserreich
- http://de.groups.yahoo.com/group/Monarchie_der_Zukunft - Gruppe "Monarchie der Zukunft"
- [http://www.Adelsrecht.de www.Adelsrecht.de] - man beachte das Kapitel "[http://www.Adelsrecht.de/Nichtbeanstandung/nichtbeanstandung.html Nichtbeanstandung]"!
- [http://www.Monarchisten.org www.Monarchisten.org]
!Kategorie:Politischer BegriffKategorie:RechtsgeschichteKategorie:Staatsform
ja:君主制
ko:군주제
ZarZar (v. bulg. цар oder russ. царь ; aus lat. Caesar) war der Titel der bulgarischen, russischen und serbischen Monarchen.
In Bulgarien wurde der Titel seit dem Jahr 864 vom Herrscher Boris I. Michail verwendet.
Dieses slawische Derivat distanzierte sich bewusst vom lateinischen Ursprung wegen der Rivalität mit Byzanz, soll aber dennoch imperialistische Ambitionen des Titelträgers andeuten. So nahm Simeon I. 917 den Titel „Zar der Bulgaren und Griechen“ an.
In Russland wurde der Titel von 1546 bis 1917 verwendet. Erstmalig nutzte Iwan III. 1478 ungekrönt diesen Titel. 1721 übernahm Peter I. den Titel Kaiser (Imperator), gleichbedeutend mit dem Titel Zar. Die russischen Herrscher trugen vorher den Titel Großfürst (russ. Weliki Knjas). Dieser Titel wurde in neuerer Zeit für alle nicht regierenden Mitglieder der Zarenfamilie (außer dem Zaren und/oder der Zarin) genutzt, wobei der jeweilige Thronfolger seit 1797 als Zarewitsch von den übrigen Großfürsten abgehoben wurde. Seit der dynastischen Hausordnungsreform des Zaren Alexander III. (1881-1894) durften nur noch jüngere Zarensöhne und deren jeweilige eigene Kinder den Titel eines "Großfürsten" oder einer "Großfürstin" tragen, entferntere Verwandte wurden zu "Fürsten" oder "Fürstinnen" herabgestuft.
1917 wurde mit der Februarrevolution die Herrschaft der russischen Zaren beendet.
"Zar" war der Herrschertitel
- in Bulgarien 864-1014, 1186-1396 und 1908-1946,
- in Serbien von 1346-1371.
Literatur
- Detlef Jena: Die russischen Zaren in Lebensbildern, Weltbild, ISBN 3-8289-0545-5
Siehe auch
- Liste der russischen Zaren
- Liste der bulgarischen Zaren
- Geschichte Russlands, Geschichte der Ukraine
- Geschichte Weißrusslands, Geschichte Bulgariens, Geschichte Serbiens
Filme
- Padenije dynastii Romanowych (Der Fall der Dynastie Romanow), Esfir Schub, UdSSR 1927 - Zum 10. Jahrestag der Februarrevolution
Kategorie:Adelstitel
ja:ツァーリ
Kaiser
Kaiser ist einer der höchsten Adelstitel.
Das deutsche Wort Kaiser leitet sich wie auch das russische bzw. slawische Zar von dem lateinischen Eigennamen Caesar - nach dem römischen Staatsmann Gaius Julius Caesar - ab (Caesar wurde in der Antike wie "Kaisar", nicht "Zäsar", ausgesprochen) und bezeichnete in Europa die ranghöchsten Monarchen. Analog dazu wurde der Titel Kaiser später auch auf die Herrscher Persiens, Äthiopiens, Chinas, Japans, Koreas und Annams (Vietnams) angewandt und 1878 auch von den Königen Englands in ihrer Funktion als Herrscher Indiens angenommen. Der Kaisertitel wurde in der Regel nur solchen Monarchen zugestanden, die eine übernationale Herrschaft ausübten.
Die Entwicklung des europäischen Kaisertitels
Indien
Der Wandel des Eigennamens Caesar zum Herrschertitel erfolgte in einem fast 100 Jahre dauernden Prozess vom Tod Gaius Julius Caesars 44 v. Chr. bis zum Amtsantritt des Kaisers Claudius im Jahr 41. Zur vollen römischen Herrschertitulatur gehörten seit Augustus die drei Bestandteile Imperator, Caesar und Augustus.
Seit Beginn des europäischen Mittelalters wurde, je nach Epoche und Sprachgebiet einer dieser Titel zur Bezeichnung der höchsten Herrscherwürde verwandt. Die meisten germanischen Sprachen übernahmen die griechische Form von Caesar, Kaisaros. Daraus entwickelte sich das deutsche Wort Kaiser.
In den romanischen Sprachen bezeichnet dagegen ein von Imperator entlehntes Wort den Kaiser, etwa das italienische imperatore oder das französische empereur, auf das auch das englische emperor zurückgeht. Auch im albanischen Wort mbret für "König" ist noch der Imperator zu erkennen.
Entstehung des Kaisertitels im antiken Rom
Nachdem Gaius Julius Caesar in den Jahren 49-45 v. Chr. im Bürgerkrieg die Alleinherrschaft über Rom errungen hatte, wagte er es nicht, sich den bei den Römern verpönten Königstitel zuzulegen. Da die frühe Römische Republik aber für Notzeiten das außerordentliche Amt des Diktators gekannt hatte, ließ sich Caesar vom Senat zum Dictator perpetuus ("Diktator auf Lebenszeit") wählen.
Zudem trug er den Titel Imperator, der sich von dem Begriff imperium herleitete und ursprünglich die militärische Befehlsgewalt über eine Legion bezeichnete. Zur Zeit der Republik konnte jeder Befehlshaber einer Legion von seinen Truppen zum Imperator ausgerufen werden. Später blieb der Titel allein den Kaisern vorbehalten. Er bezeichnete die tatsächliche Quelle ihrer Macht, die Militärgewalt.
Als erster Kaiser der Geschichte gilt aber nicht Caesar, sondern sein Großneffe Gaius Octavius, der spätere Augustus. Dieser nahm nach Caesars Ermordung 44 v. Chr. dessen Namen an, da der Diktator
ihn testamentarisch adoptiert hatte. Er nannte sich von 42 v. Chr. bis 38 v. Chr. Gaius Iulius divi filius Caesar (also "Sohn des vergöttlichten Gaius Iulius Caesar"), dann bis 27 v. Chr. Imperator Caesar divi filius mit dem Beinamen Octavian.
Nachdem auch er alle Konkurrenten um die Macht ausgeschaltet hatte, verschleierte er seine faktisch königsgleiche Stellung durch den bescheiden klingenden Titel princeps, der zuvor als princeps senatuus den "Ersten des Senats", als einen Ersten unter Gleichen bezeichnet hatte, nun aber als "Ersten Bürger" verstanden wurde. Aus diesem Titel gingen der französische und englische prince und das italienische principe hervor, die alle "Fürst" bedeuten, und daraus wiederum das deutsche "Prinz".
Für die angebliche "Wiederherstellung der Republik" verlieh der Senat Octavian 27 v. Chr. den Ehrentitel Augustus, der "Erhabene", unter dem er in die Geschichte eingegangen ist. Nicht nur seine Beinamen Caesar und Augustus sowie sein Titel Imperator, sondern auch seine Staatsämter, die höchsten in Rom, wurden in seiner Familie erblich, so dass der Prinzipat de facto eine Monarchie darstellte.
Seit Kaiser Claudius wurde der Name Caesar endgültig zum Bestandteil der römischen Herrschertitulatur.
In der Spätantike wandelte sich die Bedeutung des Titels Augustus. Seit der Tetrarchie Kaiser Diokletians existierten teils zwei Augusti, also Seniorkaiser, denen jeweils ein eigener Herrschaftsbereich unterstand. Seit Valentinian I. herrschte ein Kaiser im Westen, ein anderer im Osten. Diese Entwicklung wurde nach dem Tod Theodosius' I. endgültig.
Sonderbedeutungen des Titels "Caesar"
Seit der Zeit von Kaiser Hadrian wurde der Titel Caesar auf den designierten Nachfolger des Herrschers angewendet. Die Reichsreform unter Kaiser Diokletian sah eine Vierherrschaft (Tetrarchie) von jeweils zwei Seniorkaiser (Augusti) und zwei diesen untergeordneten Juniorkaisern (Caesares) vor. Valentinian I. erhob seinen Sohn Gratian gleich zum Augustus.
Im byzantinischen Reich blieb Caesar Teil der offiziellen Kaisertitulatur bis Justinian II.. Anschließend taucht er weiterhin als besonderer Ehrentitel auf, fast ausschließlich innerhalb der kaiserlichen Familie. Unter Alexios I. Komnenos verliert der Titel diese Bedeutung und wird später zu einem Ehrentitel abgewertet.
Sakrale Stellung des Kaisertums
Zu den höchsten Staatsämtern im antiken Rom hatte auch das des Oberpriesters, des Pontifex Maximus gehört, das schon Caesar innegehabt hatte. Es verlieh seinen und Augustus' Nachfolgern neben ihrer säkularen auch eine sakrale Würde. Die sakrale Würde des Kaisertum konnte auf eine lange Tradition zurückblicken, die bereits im Alten Orient begonnen hatte. Bereits Caesar war vergöttlicht worden und diese Linie wurde im antiken Rom fortgeführt. Sie gipfelte schließlich in dem rigiden Hofzeremoniell der Spätantike. Nach der Christianisierung unter Konstantin dem Großen wurde zwar der heidnische Titel Pontifex Maximus abgelegt (wenn auch erst unter Gratian und Theodosius I.), die Sakralität der Kaiserwürde blieb davon aber weitgehend unangetastet.
Auch die byzantinischen Kaiser, die russischen Zaren und die Kaiser des Heiligen Römischen Reichs leiteten aus den sakralen, zuweilen als Sakrament verstandenen Riten ihrer Krönung eine priestergleiche Stellung ab, sowie den Anspruch, die höchsten weltlichen Würdenträger und dem Papst gleichgestellt zu sein. Dieser Anspruch und die damit verbundenen Eingriffe der Kaiser in den kirchlichen Bereich führten im Abendland im 11. Jahrhundert zu einem schweren Konflikt zwischen dem römisch-deutschen Kaisertum und dem römischen Papsttum, dem Investiturstreit, in dem letzteres sich weitgehend durchsetzte und später gar selbst für sich in Anspruch nahm, über das Kaisertum und sogar die Wahl des Rex Romanorum zu verfügen. Dieser Anspruch wurde jedoch im 14. Jahrhundert endgültig abgewiesen (siehe Goldene Bulle). Aber auch in den anderen abendländischen Königreichen kam es, wenn auch nicht in dieser Härte, zu einem Disput. Im Osten - sowohl in Byzanz als auch in Russland - gelang es den Kaisern und den Zaren dagegen stets, den Vorrang vor den Patriarchen ihrer jeweiligen orthodoxen Kirchen zu wahren.
Der Kaisertitel im Fränkischen Reich
orthodoxen Kirchen
Nach dem Untergang des Weströmischen Reichs und der Absetzung seines letzten Kaisers Romulus Augustulus im Jahr 476 riss die Kaisertradition im Westen zunächst ab. Die oströmischen Kaiser erhoben den Anspruch, nunmehr die rechtmäßigen Herrscher des gesamten Römischen Reiches zu sein, und Justinian I. (527-565) vermochte durch die Eroberung von Teilen Italiens, Spaniens und Nordafrikas diesen Anspruch zeitweilig auch machtpolitisch zu untermauern. Im 7. und 8. Jahrhundert jedoch war dieser byzantinische Anspruch im Westen angesichts der erstarkenden germanischen Königreiche der Franken oder Langobarden sowie der islamischen Eroberung Nordafrikas und großer Teile Spaniens nur noch theoretisch. Die Kaiserkrönung des Frankenkönigs Karls des Großen am Weihnachtstag des Jahres 800 in Rom wurde daher als machtpolitisch begründete Wiederherstellung des (West-)Römischen Reichs (restauratio imperii) betrachtet, und 812 erlangte Karl der Große auch die Anerkennung der Gleichrangigkeit seines Kaisertitels vom byzantinischen Kaisertum.
Karl der Große nannte sich serenissimus Augustus a deo coronatus magnus, pacificus, imperator romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum, "allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede bringender Kaiser, der das römische Reich regiert, durch Gottes Barmherzigkeit auch König der Franken und Langobarden". Vor allem die Herrschaft über das langobardische (= lombardische) Königreich Italien wurde seither zum machtpolitischen Schlüssel des norditalienischen Kaisertums. Dieses wurde während des 9. Jahrhunderts in verschiedenen Linien der Karolinger weitertradiert, wobei zuletzt zwei ostfränkische (deutsche) Karolinger-Könige - Karl III. (Karl der Dicke, 887-888) und Arnulf von Kärnten (896-899) - zu Kaisern aufstiegen, geriet jedoch mit dem Machtverfall der Karolinger im frühen 10. Jahrhundert in die Hände burgundischer oder norditalienischer Machthaber, um nach 924 für knapp drei Jahrzehnte vollends außer Gebrauch zu kommen.
Die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Hauptartikel Römisch-deutscher Kaiser
Römisch-deutscher Kaiser in einer Abbildung aus dem „Liber ad honorem Augusti“ des Petrus de Ebulo, 1196]]
Nach seiner Eroberung Norditaliens 951/52 war es der römisch-deutsche König Otto I. (Otto der Große), der 962 mit seiner Kaiserkrönung durch den Papst in Rom die Tradition des Römischen und des Karolingerreiches wiederbelebte. Seither betrachteten sich alle deutschen Könige bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806 als einzig berechtigte Nachfolger der römischen Caesaren und als weltliche Oberhäupter der Christenheit. Zur Erlangung der Kaiserkrone war jedoch während des gesamten Mittelalters ein aufwendiger Romzug zur Krönung durch den Papst erforderlich, was entsprechende Geld- und Machtmittel voraussetzte. Dadurch erklärt sich, daß etliche deutsche Könige erst nach Jahren oder Jahrzehnten den Kaisertitel erlangten und daß eine ganze Reihe weiterer Könige diesen Titel niemals erhalten konnte. Insbesondere zwischen 1250 und 1313 und nochmals zwischen 1378 und 1433 gab es jahrzehntelange "kaiserlose" Phasen. Die letzten deutschen Könige, die sich in Rom von Päpsten zu römischen Kaisern krönen ließen, waren 1433 der Luxemburger Sigismund und 1452 der Habsburger Friedrich III., der 1493 verstarb. Dessen Sohn und Nachfolger Maximilian I. gelang hingegen kein Romzug, doch durfte er 1508 mit päpstlicher Genehmigung den Titel "Erwählter Römischer Kaiser" annehmen, den seither sämtliche deutschen Könige bis 1806 ab ihrem königlichen Herrschaftsantritt führten. Maximilians Enkel und Nachfolger Karl V. war der letzte deutsche König, der sich 1530 nochmals von einem Papst zum Kaiser krönen ließ - allerdings nicht mehr in Rom (das er 1527 hatte erobern und plündern lassen), sondern in Bologna - als gezielte Demütigung des Papstes, der dorthin reisen mußte, statt wie bisher Gastgeber des künftigen Kaisers zu sein. Karls Bruder und Nachfolger Ferdinand I. verzichtete bei Herrschaftsantritt 1556 vollends auf eine päpstliche Krönung, sondern führte mit Zustimmung der Kurfürsten fortan als deutscher König automatisch auch den römischen Kaisertitel. Der päpstliche Protest verhallte ungehört, alle Nachfolger Ferdinands I. handelten bis 1806 ebenso.
Zwischen ihrer Wahl (siehe dazu auch Wahlmonarchie) und ihrer Krönung zum deutschen König trugen diese Monarchen den Titel Römischer König. Dieser war auch der Titel des gewählten Thronfolgers eines Kaisers, sofern ein solcher schon zu Lebzeiten des Vorgängers gewählt wurde.
Auch der Titel Augustus (Erhabener) blieb den Herrschern des Heiligen Römischen Reichs erhalten. Allerdings leitete man im Mittelalter das Wort von seiner ursprünglichen lateinischen Verbform augere (für vermehren, vergrößern) her. Daher wird der Titelbestandteil Semper Augustus der römisch-deutschen Kaiser im Mittelalter in der Regel mit Allzeit Mehrer des Reichs übersetzt, in der Neuzeit auch mit Allzeit erhabener Kaiser.
Deutsche Kaiser
römisch-deutschen Kaiser
"Deutscher Kaiser" war ab 1871 der Titel des Königs von Preußen in seiner Eigenschaft als Präsidium des Bundes in der föderal organisierten Erbmonarchie "Deutsches Reich" (siehe auch Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches). Titelträger waren die drei Hohenzollernkaiser Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II. Der Titel erlosch mit der erfolgreichen Ausrufung des Deutschen Reiches zur Republik am 9. November 1918 durch Philipp Scheidemann.
Ausrufung eines "Deutschen Kaisers"
Nach dem Sieg Preußens und seiner deutschen Verbündeten über Frankreich im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurde der "König von Preußen", Wilhelm I., am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses Versailles zum "Deutschen Kaiser" proklamiert. Dies geschah gegen seinen ursprünglichen Willen, denn unmittelbar davor war es darüber zwischen Wilhelm I. und seinem Ministerpräsidenten Otto von Bismarck zu einer schweren Auseinandersetzung um den exakten Titel gekommen. Da der König sich weniger als Deutscher denn als Preuße verstand, hatte er den Kaisertitel ursprünglich ablehnen wollen, bevorzugte aber im Falle seiner Annahme den Titel "Kaiser von Deutschland". Dies hätte allerdings als Anspruch auf nicht zum Reich gehörige deutschsprachige Gebiete - etwa Österreichs, der Schweiz und den (dt.) Gebieten in Norditalien - ausgelegt, aber auch als weitreichender Herrschaftsanspruch gegenüber den übrigen deutschen Bundesfürsten gedeutet werden können. Zudem hätte diese Titulatur angedeutet, dass Deutschland Besitz des Kaisers war. Um dieses Konfliktpotenzial von vornherein auszuschalten, bestand Bismarck auf der Titulatur "Deutscher Kaiser und König von Preußen" und setzte sich schließlich durch. Von vornherein schied der Titel der Revolution von 1848 Kaiser der Deutschen aus, da hier der Aspekt der Volkssouveränität über Gebühr hervorgehoben worden wäre.
Beim die Proklamation abschließenden Kaiserhoch der auf Schloss Versailles anwesenden deutschen Souveräne - die damit die Zustimmung einer "Konstituante" wahrnahmen) -, sah sich ihr Sprecher, der Großherzog von Baden, also in einem verfassungsrechtlichen und persönlichen Dilemma. Vermutlich von Bismarck beraten, löste er es, indem er das allgemeine Hoch auf den "Kaiser Wilhelm" ausbrachte.
Macht des Deutschen Kaisers
Da 1871 im Wesentlichen die Verfassung des Norddeutschen Bundes als Reichsverfassung übernommen wurde, hatte der "Deutsche Kaiser" staatsrechtlich nur die Stellung des dortigen "Bundespräsidenten", war also eben nicht "Kaiser von Deutschland", was mit der teilweise beibehaltenen Souveränität der Einzelstaaten (so mit derjenigen der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg und der Republiken Bremen, Lübeck und Hamburg) kollidiert hätte.
Der deutsche Kaisertitel war mithin verfassungsrechtlich lediglich ein klingender Name für die eher nüchterne Funktion des preußischen Königs als Präsident des Bundesrates deutscher Fürsten und Freien Städte - dem formell höchsten Verfassungsorgan zunächst ab 1867 des "Norddeutschen Bundes" und ab 1871 des um Süddeutschland erweiterten Deutschen Reiches. Gleichwohl stellte dieser Kaisertitel für den preußischen Monarchen gegenüber den innerdeutschen Königen von Bayern, Sachsen und Württemberg eine Rangerhöhung dar und führte auf internationaler Ebene zu einer Rangangleichung des preußisch-deutschen Monarchen mit den Kaisern von Russland und von Österreich. Ergänzt wurde dieser Titel in dem von Bismarck entworfenen Manifest zur Kaiserproklamation durch einen Rückgriff auf die mittelalterliche Form des "Semper Augustus". Der neue Kaiser wurde darin bezeichnet als Allzeit Mehrer des deutschen Reiches, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.
Alsbald gewann der Titel an öffentlicher Bedeutung durch die sich an ihn knüpfende "Reichsromantik" seit den "Freiheitskriegen" gegen Napoleon I.. Namentlich unter dem propagandistisch begabten letzten Deutschen Kaiser Wilhelm II. (1888-1918) gewann der Kaisertitel gegenüber dem preußischen Königstitel das Übergewicht und wurde zum Symbol der Einheit der Nation.
Politisch jedoch war der Deutsche Kaiser als König des weitaus größten Bundesstaates (Preußens) immer mächtiger als staatsrechtlich. Diese Macht erodierte jedoch unter der langen Regierung Wilhelms II. (1888-1918), der 1917 faktisch von der Militärdiktatur Ludendorffs abgelöst wurde.
Der Kaisertitel in Byzanz
Byzanz
Im Oströmischen oder Byzantinischen Reich bestand die römische Kaisertradition nach dem Ende der Antike noch rund 1000 Jahre fort - bis zur Eroberung Konstantinopels durch die Türken im Jahre 1453. Unter Kaiser Herakleios (610-641) wurde anstelle des lateinischen Augustus Imperator der griechische Titel Basileus eingeführt, was der stärker werdenden Gräzisierung des Reiches Rechnung trug. Den staatsrechtlich begründeten Anspruch, Rechtsnachfolger der antiken römischen Kaiser zu sein, gab der jeweilige Basileus von Byzanz niemals auf. Mit der seit 812 erweiterten Titulatur Basileus ton Rhomaion, "Herrscher der Römer", machten die Kaiser in Konstantinopel diesen Anspruch noch einmal verstärkt deutlich, vermutlich als besondere Abgrenzung zum durch Karl den Großen im Jahre 800 erneuerten west-römischen Kaisertum (was in der Forschung allerdings strittig ist). Titel der byzantinischen Hauptkaiser war auch Autokrator, während Basileus - namentlich seit dem 10. Jahrhundert - an Mitkaiser vergeben wurde.
Während der Kreuzzüge wurde Konstantinopel auf Betreiben Venedigs 1204 von den Kreuzfahrerheeren eingenommen. In Konstantinopel und weiteren von den "Lateinern" (Katholiken) beherrschten Gebieten entstand das sogenannte Lateinische Kaiserreich, ein vom päpstlichen Rom und Venedig abhängiger, vor allem von französischen Adligen regierter Kreuzfahrerstaat. Derselbe sah sich faktisch - sowohl durch erfolgreiche "griechische" Gegenoffensiven als auch durch das Unabhängigkeitsbestreben der eigenen "fränkischen" Vasallen - sehr bald auf die Hauptstadt Konstantinopel beschränkt. Mit deren Rückeroberung durch die griechischen Kaiser von Nikaia 1261 endete das Lateinische Kaiserreich, der letzte Kaiser Balduin II. (1228-1261) verstarb 1273 im Exil. Sein Sohn Philipp von Courtenay hielt jedoch seinen Anspruch auf den Thron als Titular-Kaiser aufrecht (+ 1283), seine Enkelin Katharina II. (+ 1346) vererbte den lateinischen Kaiser-Titel an ihren Sohn Robert von Anjou, den Fürsten von Tarent (+ 1366). Nach dem Aussterben der tarentinischen Anjou 1373 fiel das Titular-Kaisertum an Jakob von Beaux, nach dessen Tod an den französischen Prinzen Ludwig, Herzog von Anjou (+ 1384). Dessen Sohn Ludwig II. von Anjou scheint 1384 als Letzter Anspruch auf den kaiserlichen Titel erhoben zu haben. Dieses jüngere Haus Anjou, das im 14. und 15. Jahrhundert mit wechselndem Erfolg auch Anspruch auf die Königskrone von Sizilien (genauer: auf das Teilreich von Neapel) erhob, starb 1480 mit Graf Rene von der Provence aus, der als Titularkönig von Jerusalem, Sizilien und Aragon auch die Ansprüche auf den lateinischen Kaisertitel geerbt hatte. Diese fielen letztlich - ohne daß sie offensichtlich noch geltend gemacht worden wären - an Renes Erben: die Könige von Frankreich und die Herzöge von Lothringen und Bar, und über diese wiederum das österreichische Kaiserhaus Habsburg-Lothringen.
Nikaia (Nizäa)
Nach der Eroberung Konstantinopels 1204 hatten sich in scharfer Opposition zum Lateinischen Kaiserreich etliche "griechische" (d.h. orthodoxe) Nachfolgestaaten gebildet, unter denen einige den Anspruch auf den vakant gewordenen byzantinischen Kaisertitel erhoben. Der mächtigste Teilstaat war das zuerst von den Laskariden, dann ab 1258/59 von den Palaiologen regierte Kaiserreich von Nikaia (lateinisch auch: Nicäa), dem es schließlich gelang, Konstantinopel 1261 zurückzuerobern und das Byzantinische Reich unter der Dynastie der Palaiologen für nochmals fast zwei Jahrhunderte wieder zu errichten. Der letzte byzantinische Kaiser Konstantin XI. Palaiologos (1449-1453) kam während der Eroberung seiner Hauptstadt durch die Osmanen im Kampf ums Leben. Seitenzweige der Palaiologen-Dynastie überlebten langfristig in Italien (Markgrafen von Montferrat) und bis heute in Frankreich; aus letzterer Linie stammen einflußreiche Personen wie der auch schriftstellerisch begabte Botschafter am Zarenhof Maurice Paléologue (1859-1944), der im Ersten Weltkrieg eine wichtige politische Rolle spielte.
Trapezunt
Weniger erfolgreich waren - trotz besserer dynastischer Ansprüche - die konkurrierenden Staaten von Thessaloniki, dessen Herrscher aus der bis 1204 regierenden byzantinischen Kaiserdynastie der Angeloi stammten und zwischen 1215 bis 1240 ebenfalls Anspruch auf den Kaisertitel erhoben, sowie das im nördlichen Kleinasien gelegene Kaiserreich Trapezunt, das von Nachfahren der bis 1185 in Byzanz regierenden Kaiserdynastie der Komnenen beherrscht wurde. Während Tessaloniki teils von Nikaia erobert wurde, teils in untergeordnete Teilfürstentümer (Despotate) zerfiel, konnte Trapezunt seine Eigenständigkeit sogar länger als das 1453 von den Osmanen eroberte Byzantinische Reich behaupten. Ähnlich wie dieses in seiner Spätzeit war allerdings auch Trapezunt längst zu einem türkischen Vasallenstaat geworden - zuerst abhängig vom kleinasiatischen Sultanat Ikonium (Konya), dann von den Osmanen. Diese erzwangen 1461 die Kapitulation von Trapezunt, setzten den letzten "Großkomnenen" David Komnenos (1458-1461) ab und ermordeten den Exkaiser und seine Familie 1466.
Kaisertitel auf dem Balkan
Bulgarien im Mittelalter
Das byzantinische Vorbild wirkte sich im Hochmittelalter auf größere Reichsbildungen slawischer Völker auf dem Balkan aus, die in offener Konkurrenz zum byzantinischen Kaisertum ebenfalls den Kaiser- bzw. Zarentitel annahmen. Der erste Versuch dieser Art war der des Bulgaren-Chans Simeon I. (+927), der 917 den Titel "Zar der Bulgaren und Griechen" annahm. Dieses bulgarische Kaiserreich wurde jedoch hundert Jahre später (1018) durch die Byzantiner wieder zerstört. Die Dynastie der Aseniden knüpfte an die Zarentradition 1185 wieder an, doch dieses zweite Bulgarische Reich verlor im 14. Jahrhundert an Macht und Bedeutung, längst bevor es 1393 von den Osmanen erobert wurde.
Serbien
Stattdessen wurde damals das Königreich Serbien zum neuen Herausforderer von Byzanz, dessen Herrscher Stefan Duschan (+1355) im Jahre 1346 demonstrativ den Kaisertitel annahm. Dieses Kaiserreich zerfiel jedoch nach dem plötzlichen Tode seines Gründers rasch, schon bevor die Osmanen die Serben ihrer Herrschaft unterwarfen.
Bulgarien in der Neuzeit
Als das seit 1878 autonome Fürstentum Bulgarien 1908 seine Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich erklärte, nahm der bisherige Fürst Ferdinand I. in Anknüpfung an die mittelalterliche Großreich-Tradition den Zarentitel wieder an. Auch Konstantinopel hätten die Bulgaren im Ersten Balkankrieg von 1912/13 beinahe erobert. Diese überzogenen imperialen Ambitionen konnte Bulgarien jedoch angesichts starker konkurrierender Nachbarn niemals umsetzen, und auch international wurde der Zarentitel nicht anerkannt. Stattdessen firmierten die Herrscher Bulgariens von 1908 bis 1946 gegenüber dem Ausland als Könige.
Kaisertitel in Russland
So wie sich zunächst die fränkischen und später die deutschen Könige als Nachfolger der Weströmischen Kaiser sahen, so betrachteten sich die Großfürsten von Moskau seit dem Fall von Konstantinopel als rechtmäßige Erben des oströmischen Kaisertums. Sie waren nun die angesehensten Herrscher orthodoxen Glaubens, und Großfürst Iwan III. hatte 1472 Zoe (russ. Sofia), eine Nichte des letzten Kaisers von Byzanz Konstantin XI. Paläologos geheiratet. Unter Iwan III. wurde die Idee von Moskau als Drittem Rom formuliert und der Titel "Zar" erstmals verwendet. Im Jahr 1547 ließ sich Großfürst Iwan IV. der Schreckliche offiziell zum Zaren von ganz Russland krönen. Zar Peter I. (Peter der Große) nahm 1721 zusätzlich den kaiserlichen Titel "Imperator" bzw. "Kaiserliche Majestät" (Imperatorskoje Welitschestwo) an. Seither wurde den russischen Herrschern auch im westeuropäischen System der Höfe und der Diplomatie der Kaiser-Titel zuerkannt. Beide Titel - Imperator und Zar - trugen die russischen Kaiser bis zum Sturz des letzten Herrschers aus dem Haus Romanow, Nikolaus' II., im Jahr 1917.
Das französische Kaisertum
Nikolaus' II.
Frankreich war seit den Tagen der westfränkischen Karolinger und der seit 987 regierenden Kapetinger, von denen alle später regierenden Dynastien bis zu den Bourbonen und den Orleans abstammten, ein Königreich gewesen. Wenn auch ein westfränkischer Karolinger des 9. Jahrhunderts - Karl II. der Kahle - kurzfristig die römische Kaiserkrone getragen hatte und spätere französische Könige wie Franz I., der langjährige Gegner des Habsburgers Karl V. im 16. Jahrhundert, mit deren Erwerb liebäugelten, hatte Frankreich keine Kaiser-Tradition. Dies änderte sich erst mit dem 1792 erfolgten Sturz des französischen Königtums in der Französischen Revolution.
Im Jahr 1804 versuchte der damalige Militärdiktator Napoléon Bonaparte, seit seinem Putsch von 1799 der 1. Konsul der Französischen Republik, eine eigene monarchische Tradition zu begründen. Ähnlich wie der Konsuls-Titel auf antike Traditionen der römischen Republik verwies, nahm auch der von Napoleon I. 1804 angenommene Kaisertitel (Empereur) auf die antike römische Tradition des Militär-Kaisertums Bezug. Durch die Verklammerung dieses nach-revolutionären französischen Kaisertums mit der 1805 neugeschaffenen Königskrone von Italien (faktisch Nord- und Mittelitalien) knüpfte Napoleon zugleich an karolingische Traditionen an, zumal die italienische Königskrone die alte Langobardenkrone war, die schon Karl der Große getragen hatte. Indem Napoleon sich 1804 in der Kirche Notre Dame in Paris im Beisein des Papstes Pius VII., der jedoch am eigentlichen Krönungsakt nicht mitwirkte, mit eigener Hand zum "Kaiser der Franzosen" krönte, ging es offensichtlich um eine Synthese aus sakraler Legitimation und individueller Leistungs-Legitimation, wobei allerdings letztere in Form einer "Krönung aus eigener Kraft" überwog. Dieses napoleonische Kaisertum wurde für zahlreiche postrevolutionäre Militärkaisertümer der Folgezeit (siehe Haiti, Mexiko, viel später noch Zentralafrika, bedingt auch Brasilien) vorbildlich. Selbst die schon erwähnte deutsche Kaiserproklamation von 1871 entbehrte - trotz ihrer letztlich anderen Grundlagen der alten preußischen Militärmonarchie und der bundesfürstlichen Antrags-Fiktion - nicht des Nimbus eines großen militärischen Sieges (ausgerechnet über das napoleonisch-kaiserliche Frankreich).
Das Kaisertum Napoleons I. basierte auf dem Nimbus des siegreichen, genialen Feldherrn. Sobald Napoleon diese Siege nicht mehr garantieren konnte, erodierte die Legitimität seiner Herrschaft, die 1814/15 zweimal gegen eine gesamteuropäische Koalition zusammenbrach. Napoleons Neffe Louis Napoleon Bonaparte, der sich später Napoléon III. nannte, vermochte nach der Revolution von 1848, welche das "Bürgerkönigtum" der Orleans beseitigt hatte, vom Ruhme seines verstorbenen Onkels zehrend zum Präsidenten der zweiten Französischen Republik gewählt zu werden. 1851 machte er sich durch einen Putsch zum Präsidenten auf Lebenszeit, 1852 proklamierte er am Krönungstag Napoleons I. die Restauration des bonapartistischen Kaisertums. Dieses sogenannte "2. Kaiserreich" basierte auf großzügiger Förderung des bourgeoisen Kapitalismus bei gleichzeitiger plebiszitärer Einbeziehung katholisch-ländlicher Schichten, doch es basierte daneben ähnlich wie das erste Kaiserreich sehr stark auch auf militärischem Erfolg. Folgerichtig endete auch dieses Militärkaisertum des persönlich wenig militärischen Napoleon III. mit einer militärischen Katastrophe - Frankreichs Niederlage bei Sedan im Deutsch-Französischen Krieg von 1870, die den sofortigen Sturz des Kaisers zur Folge hatte.
Das Kaisertum in Österreich
Deutsch-Französischen Krieg
Um zu verhindern, dass Napoleon I. 1804 zu seiner Krönung die Insignien des Heiligen Römischen Reichs benutzte und sich so in dessen altehrwürdige Kaiser-Tradition stellen konnte, hatte der damalige römisch-deutsche Kaiser, der Habsburger Franz II., die Reichskleinodien von Nürnberg nach Wien überführen lassen, wo sie - abgesehen von einer Unterbrechung während der Zeit des Nationalsozialismus, als sie kurzfristig nach Nürnberg zurückkehrten - bis heute in der Schatzkammer der Hofburg aufbewahrt werden. Kaiser Franz II. legte 1806 die Krone des Heiligen Römischen Reiches nieder und erklärte zugleich dieses Reich für erloschen, um eine mögliche Wahl Napoleons zu seinem Nachfolger von vornherein auszuschließen.
Da der Habsburger protokollarisch nicht hinter den anderen europäischen Erbkaisern - dem "Emporkömmling" Napoleon, aber auch dem russischen Zaren - zurück stehen wollte, hatte er angesichts des zerfallenden Heiligen Römischen Reiches schon im Jahre 1804 den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich angenommen. Dieser neugeschaffene Kaisertitel, der mit keinerlei Krönungsakt verbunden war, obwohl eine Kaiserkrone existierte, war eigentlich traditionslos, hob jedoch auf die in weiten Bevölkerungskreisen längst gegebene Identifikation des seit dem 15. Jahrhundert fast ununterbrochen von den Habsburgern geführten römischen Kaisertitels mit ihrem Stammland Österreich ab.
Für ein Jahrhundert bildete der österreichische Kaisertitel fortan die symbolische Klammer für das zunächst Kaisertum Österreich, ab 1867 Österreich-Ungarn genannte habsburgische Vielvölkerreich; insbesondere der lang regierende Franz Joseph I. (1848-1916) wurde zur Personifizierung des "Kaisers" schlechthin. Dessen Großneffe und Nachfolger Karl I., mußte 1918 auf die Regierung verzichten und ins Exil gehen.
Kaiser außerhalb Europas
Seit der frühen Neuzeit hat es sich in Europa eingebürgert, auch die Herrscher bedeutender außereuropäischer Reiche als "Kaiser" zu bezeichnen: so den chinesischen Sohn des Himmels, den japanischen Tennō, den indischen Großmogul, den Schah von Persien bzw. Iran und den Negus Negest (König der Könige) von Äthiopien. Diese traditionelle Kaiserherrschaft wurde allerdings teils durch äußere, meist durch innere Umwälzungen in Indien 1858, in China 1911/12, in Äthiopien 1974/75 und in Iran 1979 beendet und blieb - mit erheblichem Bedeutungswandel in den 1860er Jahren und erneut 1945 - lediglich in Japan bestehen.
Der Osmanische Sultan
Auch der osmanische Sultan (Osmanisches Reich) konnte spätestens seit dem 15./16. Jahrhundert nicht nur kaiserliche Machtfülle, sondern auch den kaiserlichen Rang beanspruchen. Seit der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1453 betrachteten sich alle osmanischen Sultane auch als Fortsetzer der byzantinischen Reichstradition und Herrschaftsansprüche (was freilich ideell bedingt war und in der Forschung nicht unumstritten ist). In arabisch-persisch-türkisch-mongolischer Misch-Tradition standen zwar im offiziellen Titel der osmanischen Herrscher die Bezeichnungen "Sultan" (auch "Sultan der Sultane"), "Padischah" (Großkönig) oder "Khan" (auch "Khan der Khane") ganz oben, sämtlich orientalische Äquivalente zum europäischen Kaisertitel. Darüber hinaus aber trugen die Osmanen-Herrscher auch den expliziten Titel eines "Kaisers der drei Städte von Konstantinopel, Adrianopel und Bursa". Entsprechend wurde der osmanische Sultan später auch im diplomatischen Verkehr von den europäischen Mächten als "Kaiserliche Majestät" anerkannt, die Prinzen und Prinzessinnen des osmanischen Hauses waren selbstverständlich "Kaiserliche Hoheiten". Der Sturz des osmanischen Sultanats beendete 1922 dieses Kaisertum.
Annam
In Südostasien nahmen ab 1806 die bisher als Könige firmierenden Herrscher von Annam Vietnam den Kaisertitel an - mit Genehmigung der Großmacht China, die traditionell die Oberhoheit über das Gebiet beanspruchte. Die nach 1860 eindringenden französischen Kolonialherren übersetzten jedoch den vietnamesischen Kaisertitel ab 1884 gezielt als "König" und verweigerten ihm damit die Anerkennung. Im Jahre 1945 wurde zugunsten des letzten Kaiser-Königs von Annam, Bao Dai (1926-1945), kurzfristig ein "Kaiserreich Vietnam" proklamiert, das jedoch nach wenigen Wochen in einen kommunistischen Norden und einen republikanischen Süden (zuerst unter französischer, dann unter US-amerikanischer Hegemonie) geteilt wurde. Exkaiser Bao Dai fungierte 1949-1955 als republikanischer Staatschef von Südvietnam, bevor er ins französische Exil ging.
Kaiserreiche der Kolonialzeit
Außerhalb Europas kam es im 19. Jahrhundert zu einer Reihe neugeschaffener, oft aus modernen europäischen Traditionen schöpfender Kaisertümer. Fast alle diese Neuschöpfungen standen im Kontext des europäischen Imperialismus und Kolonialismus.
Indien
Dies gilt vor allem für das 1876/77 von den herrschenden britischen Kolonialherren England neu gegründete "Kaiserreich Indien", wobei der jeweilige König (oder die regierende Königin) von Großbritannien in Personalunion den Titel eines "Kaisers (oder einer Kaiserin) von Indien" führte. Dieser Kaisertitel besaß eine doppelte Funktion: Er sollte innenpolitisch die uneinheitliche (teils direkte, teils indirekte) britische Herrschaft in Indien symbolisch verklammern, und er sollte außenpolitisch die Ranggleichheit des britischen Königreiches gegenüber den europäischen Kaiserreichen Russland, Österreich und Deutschland sicherstellen. Erst im Zuge der Teilung des Kaiserreiches Indien in zwei unabhängige Staaten Indien und Pakistan verzichtete der britische König 1948 auf die Führung dieses indischen Kaisertitels.
Korea
Ebenfalls im imperialistisch-kolonialistischen Kontext steht die 1897 erfolgte Annahme des Kaisertitels durch den König von Korea, obschon diese antikolonialistisch gedacht war. Die koreanischen Könige standen traditionell unter der Oberherrschaft der Kaiser von China, doch der Ausgang des japanisch-chinesischen Krieges zwang China 1895, die Unabhängigkeit Koreas anzuerkennen. Dieser Akt sollte aus japanischer Sicht allerdings nur die Vorstufe zur eigenen Kolonisierung Koreas sein, doch zeitweilig bildeten imperialistische Interessen Russlands ein Gegengewicht. Die Annahme des Kaisertitels durch den bereits seit 1864/73 regierenden König Kwang Mu symbolisierte vor diesem Hintergrund das koreanische Streben nach Gleichrangigkeit mit den Herrschern von Japan und China und den ernsthaften Willen zur Bewahrung der Unabhängigkeit. Als Russland 1904/05 von Japan militärisch besiegt wurde, brach jedoch das dazu erforderliche Mächte-Gleichgewicht zusammen. Der koreanische Kaiser mußte 1905 das "Protektorat" des japanischen Tenno akzeptieren und wurde - als zu eigenwillig - 1907 von den Japanern zur Abdankung gezwungen, 1910 setzten die Japaner auch seinen Sohn und Nachfolger Kaiser Hyung Hui ab und machten der Unabhängigkeit des Landes auch formell ein Ende. Die japanische Kolonialherrschaft in Korea dauerte bis zu Japans Niederlage im Zweiten Weltkrieg 1945. Die beiden Ex-Kaiser, von den Japanern 1910 zu Prinzen herabgestuft, verstarben 1919 bzw. 1926 in Korea, ihre Nachfahren leben in Südkorea.
Mandschukuo
Eine japanische Kolonie war auch der 1932 geschaffene, jedoch international kaum anerkannte Staat "Mandschukuo" (Mandschu-Staat) in der von Japan besetzten chinesischen Provinz der Mandschurei. Dieser Staat, der mit der Niederlage Japans im Zweiten Weltkrieg 1945 endete, wobei die Mandschurei ans kommunistische China fiel, wurde 1934 von den Japanern zum Kaiserreich proklamiert. Der Kaisertitel des Staatsoberhauptes ergab sich aus dessen Person - dem ehemaligen (und letzten) Kaiser von China, Pu Yi, der dort als Kinder-Kaiser (unter der Devise "Hsüan Tung") zwischen 1908 und 1912 "regiert" hatte und 1917 nochmals (vergeblich) von einem General zum Kaiser proklamiert worden war. Pu Yi hatte bereits 1932 das Amt eines "Regenten" von Mandschukuo angetreten, das er als Stammland seiner Vorfahren - der chinesischen Mandschu-Dynastie - und damit als sein legitimes Erbe begriff. Während der Kaiser von Mandschukuo (seine neue Devise lautete: "Kang Te") Wert darauf legte, symbolisch an die chinesische Kaisertradition anzuknüpfen (und damit weiterhin einen Herrschaftsanspruch über ganz China verband), waren die Japaner daran interessiert, das Neuartige des Kaisertums von Mandschukuo herauszustellen. Dieses war faktisch nur eine japanische Marionettenregierung, wenn auch bei einem Staatsbesuch Pu Yis in Japan 1937 Ranggleichheit mit dem japanischen Tenno Hirohito demonstriert wurde. Pu Yi, nach langjähriger sowjetischer und chinesischer Haft zu einem musterhaften Bürger der neuen Volksrepublik China umerzogen, verstarb 1967 in Peking. Seine lesenswerte Autobiografie gab die Vorlage ab für den ebenso bemerkenswerten Bernardo Bertolucci-Film "Der letzte Kaiser". Mit Pu Yis Bruder und früherem Thronfolger Pu Dschieh starb 1987 die engste männliche Linie der Tsching-Dynastie aus, entferntere Angehörige des ehemaligen Kaiserhauses leben jedoch noch heute in China.
Mittelamerikanische Kaiserreiche
In der Karibik und in Lateinamerika entstanden die im 19. Jahrhundert geschaffenen, meist kurzlebigen Kaisertümer zum einen aus antikolonialistischer Haltung, zum anderen in Anlehnung an das post-revolutionäre Militär-Kaisertum Napoleons I. in Frankreich.
Haiti
Dieser ambivalente Kontext läßt sich zuerst in Haiti beobachten, der bisherigen französischen Kolonie Saint Domingue, die sich in den 1790er Jahren durch einen blutigen Aufstand der bisherigen schwarze Sklaven von der Vorherrschaft der Weißen zu befreien versuchte. Nachdem das revolutionäre Frankreich versucht hatte, Kolonialismus und Sklaverei gewaltsam aufrechtzuerhalten, wurden die Expeditionstruppen Napoleons 1804 letztlich doch zur Kapitulation gezwungen. Der letzte Führer des schwarzen Unabhängigkeitskampfes, Jean-Jacques Dessalines, proklamierte sich - ganz wie sein bisheriger Feind Napoleon I. - im Jahre 1804 zum "Empereur" Jacques I., wurde aber schon 1806 gestürzt und ermordet. Daraufhin spaltete sich Haiti bis 1820 in einen nördlichen und südlichen Teilstaat, wobei der Herrscher des Nordens, Henri Christophe, zwischen 1811 und 1820 als "König Henri I." regierte.
Auch in der 1820 vereinigten Republik Haiti nahm einer ihrer Präsidenten, der seit 1847 regierende Faustin Soulouque, den Kaisertitel an und regierte zwischen 1849 und 1859 als Faustin I., bevor er 1859 ins Exil getrieben wurde. Seither ist Haiti eine (nach wie vor sehr instabile) Republik.
Mexiko
Ähnliche antikolonialistisch-bonapartistische Ambivalenzen zeigt die Etablierung eines Kaisertums in Mexiko, das nach langjährigem Bürgerkrieg 1821 seine Unabhängigkeit von Spanien erkämpft hatte. Dort gelang es dem Militärführer Agustín de Iturbide, der erst 1820 auf die Seite der Aufständischen gewechselt war, die er zuvor als spanischer Offizier bekämpft hatte, sich 1822 als Agustín I. zum Kaiser ("Emperador", Imperator) zu proklamieren. Bereits nach zehn Monaten wurde diese Monarchie 1823 beendet. Als der abgedankte und exilierte Iturbide 1824 sein Wort brach und nach Mexiko zurückkehrte, wurde er von republikanischen Truppen erschossen.
Das zweite mexikanische Kaiserreich (1863-1867) war die Folge eines Bürgerkrieges zwischen Liberalen und Konservativen und des Bündnisses der letzteren mit einem ausländischen Imperialismus. Im Mai 1863 ließ der französische Kaiser Napoleon III. Mexiko durch seine Truppen besetzen, im Juli 1863 wurde die republikanische Staatsform durch ein Kaiserreich von französischen Gnaden ersetzt. Zum neuen Kaiser wählten die mexikanischen Konservativen 1864 mit Zustimmung Napoleons den österreichischen Erzherzog Maximilian, einen Bruder Franz Josephs I., was die internationale Legitimität des neuen Staates erhöhen und zugleich an die frühere (spanische) Habsburgerherrschaft in Mexiko (bis 1700) erinnern sollte. Da der neue Kaiser kinderlos war, adoptierte er 1865 die Nachfahren seines Vorgängers Iturbide und erklärte dessen Enkel Augustin zum Thronfolger - ein symbolischer Akt der Verschmelzung von alter und neuer Welt. Die gesellschaftliche Basis dieses Kaiserreiches war dennoch viel zu schwach: Als das französische Expeditionskorps 1867 abzog, brach die Herrschaft Maximilians zusammen, die Republik wurde unter Benito Juárez wiederhergestellt, der gefangengenommene Habsburger ebenso wie einst Iturbide standrechtlich erschossen. Der adoptierte Thronfolger, Prinz Agustín de Iturbide y Green, wurde erst 1890 von Präsident Porfirio Díaz verhaftet und enteignet, und verstarb 1925 im US-amerikanischen Exil. Mit ihm erlosch die männliche Linie dieses Kaiserhauses.
Brasilien
Einen interessanten Sonderfall postkolonialen Kaisertums bildet das Kaiserreich Brasilien. Die bisherige portugiesische Kolonie hatte im Unterschied zu den spanischen Nachbarkolonien Lateinamerikas im Zeitalter Napoleons I. eine ganz eigene Entwicklung genommen: Ähnlich wie in Spanien war Napoleon auch in Portugal einmarschiert und hatte dort das politische System der Kolonialmacht erschüttert, doch anders als der spanischen Königsfamilie war dem portugiesischen Hof (mit britischer Hilfe) 1808 die Flucht in die Übersee-Kolonie Brasilien gelungen. Die auch dort aufkeimenden Unabhängigkeitsbestrebungen gingen daher eine Zeit lang mit der Reformbereitschaft der Monarchie konform: 1815 proklamierte der portugiesische Prinzregent (ab 1816: König Johann VI.) Brasilien zum gleichberechtigten Teil-Königreich eines "Vereinigten Königreiches von Portugal, Brasilien und der Algarve". Diese an das britische (unter seinen Teilen ebenfalls keineswegs gleichberechtigte) "Vereinigte Königreich" erinnernde Konstruktion hielt, so lange der königliche Hof in Rio de Janeiro residierte. Doch als König Johann und sein Hof 1821 nach Portugal zurückkehren mussten (wo sie schon lange verlangt wurden), hatte der als Prinzregent in Rio zurückbleibende portugiesisch-brasilianische Kronprinz Peter nur noch die Wahl, von der brasilianischen Unabhängigkeitsbewegung gestürzt zu werden oder sich an deren Spitze zu stellen. Der offenbar durchaus vom südamerikanischen Caudillismo seiner Nachbarstaaten beeinflusste europäische Prinz wählte den zweiten Weg und erklärte sich, indem er seinen Vater absetzte und jede Bindung an Portugal aufhob, als Peter I. zum Kaiser von Brasilien. Insofern war das neue Kaiserreich eine einzigartige Mischung aus bonapartistischer Illegitimität und dynastischer Kontinuität, zumal Peter eine Erzherzogin des ultralegitimistischen Hauses Habsburg heiratete. Noch bemerkenswerter war, dass das Kaiserreich Brasilien sogar den Sturz seines Gründers 1831 überlebte. Peter I. dankte zugunsten seines minderjährigen Sohnes und Thronfolgers Peter II. ab, und auch die Kräfte, die diesen Machtwechsel erzwungen hatten, entschieden sich für den neuen, in Brasilien geborenen Kind-Kaiser als das offenbar beste Symbol staatlicher Einheit und als Mittel zur Bürgerkriegsvermeidung. 1840 übernahm Peter II. persönlich die Regierung, und nur weil er sie klug im Stile eines konstitutionell-liberalen Bürgerpräsidenten zu führen wusste, bestand das Kaiserreich Brasilien ein weiteres halbes Jahrhundert. Der persönlich hochgeachtete Kaiser wurde jedoch alt, seine Tochter und sein französischer Schwiegersohn waren wenig populär, der Fortbestand der Dynastie nach dem Tode des regierenden Kaisers wurde fraglich. Am Ende wurde das brasilianische Kaisertum von den sich zuspitzenden Konflikten zwischen Republikanern und unbeugsamen Konservativen in die Zange genommen, als die in Stellvertretung des abwesenden Kaisers agierende Kronprinzessin Isabella 1888 aus Gewissensgründen die Aufhebung der Sklaverei verfügte und damit einen Keil zwischen Dynastie und konservative Sklavenhalter trieb. Ein Militärputsch zwang Peter II. schon 1889 zur Abdankung und die ganze Dynastie zum Verlassen des Landes. Der Ex-Kaiser starb 1891 im französischen Exil, die von seinem Schwiegersohn abstammende Linie der kaiserlich brasilianischen Prinzen von Orleans-Braganza existiert noch heute.
Die Farce des Zentralafrikanischen Kaiserreichs
Als bizarr anmutender Epilog auf die bonapartistische Kaisertradition des 19. Jahrhunderts erscheint das kurzlebige postkoloniale Kaiserreich in der Zentralafrikanischen Republik. Der dort seit 1966 durch einen Putsch zur Macht gelangte Präsident Jean-Bedel Bokassa, ein früherer Unteroffizier der französischen Kolonialarmee, proklamierte sich 1977 zum "Empereur" und imitierte dabei die Selbstkrönung Napoleons I. mit in Paris hergestellten Krönungsinsignien. Das Kaiserreich dieses Despoten wurde international kaum anerkannt und blieb kurzlebig, bereits 1979 wurde Bokassa gestürzt.
Fortdauer
Das einzige heute noch bestehende Kaiserreich der Welt ist Japan.
Liste der Kaiserreiche
Europäische Kaiserreiche
- Rom
- Byzanz
- Heiliges Römisches Reich deutscher Nation
- Deutsches Reich
- Österreich
- Bulgarien
- Serbien
- Russland
- 1. Französisches Kaiserreich
- 2. Französisches Kaiserreich
Außereuropäische Kaiserreiche
- Osmanisches Reich
- China
- Japan
- Indisches Mogulreich
- Brasilien
- Persien
- Äthiopien
- Haiti
- Annam (heute Vietnam)
- Korea
- Mexiko
- Mandschukuo
- Zentralafrika
Siehe auch
- Herrscher
- Liste der Referenztabellen#Personen
- Monarchie
- Regierungsform
- Römische Kaiser (Portal und Themenliste Rom)
- Zweikaiserproblem
Literatur
- Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, Sp. 851 ff. (zum Kaisertum in Byzanz und im Heiligen Römischen Reic
Herzog
Herzog, von althochdeutsch: herizogo "der vor dem Heer zieht", ist ein Adelstitel.
- Ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von Stammesfürsten durch Wahl oder durch Los bestimmt wurden.
- In der Merowingerzeit waren Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben, denen der König ein Herzogtum mit Oberhoheit über Land- und ggf. Markgrafschaften verliehen hatte.
- Im Frühmittelalter entstanden im Raum des fränkischen Reiches erbliche Stammesherzogtümer, die von den Karolingern aufgehoben wurden, mit dem Niedergang der königlichen Zentralgewalt Ende des 9. Jahrhunderts aber wieder auflebten. Die Stammesherzöge im Ostfrankenreich zu Zeiten Heinrichs I. waren in der Regel Mitglieder regionaler Herrscher-Dynastien.
- Im Heiligen Römischen Reich verwandelten sich im 12. und 13. Jahrhundert die Stammesherzogtümer zunehmend in Territorial- und Titular-Herzogtümer. Ein Herzog war danach Herrscher über bestimmte, räumlich oft zerrissene Territorien oder Träger des vom König verliehenen Adelstitels. Die Herzogswürde wurde vom König als Lehen vergeben und konnte auch wieder entzogen werden (siehe Heinrich der Löwe und dessen Absetzung in Sachsen und Bayern 1180).
Auf diese Weise wurde der ursprünglich auf ein Stammesgebiet bezogene Titel eines "Herzogs von Sachsen" nach 1180 aufgespalten und regional neu zugeordnet: Der Erzbischof von Köln erhielt vom deutschen König den Titel eines "Herzogs von Westfalen" (einer bis dahin zu Sachsen gehörigen Region, quasi West-Sachsen), während das Fürstenhaus der Askanier den Titel eines "Herzogs von Sachsen" für den Ostteil des bisherigen Stammesherzogtums erhielt (seit 1356 als Kurfürsten von Sachsen mit Sitz in Wittenberg). Durch Aussterben der Wittenberger Askanier 1423 ging der Kurfürsten- und sächsische Herzogstitel an die noch viel weiter östlich sitzenden Wettiner, die Markgrafen von Meißen über, wodurch der ursprünglich auf das heutige "Niedersachsen" zentrierte Herzogstitel und Landesnahme in das heutige "Land Sachsen" um Dresden und Meißen geriet, mit dem er bis dahin überhaupt nichts zu tun hatte.
Während sich in Bayern der stammesbezogene Herzogstitel seit 1180 auf die Ländereien der Wittelsbacher beschränkte, die ihn seither führten, kam der Titel eines Herzogs von Schwaben seit dem Aussterben der Hohenstaufen 1268 völlig außer Gebrauch. Der "Herzog von Franken" führte als Ehrentitel des Fürstbischofs von Würzburg bis 1802/03 ein Schattendasein.
Zugleich aber traten im Spätmittelalter durch Rangerhebungen verschiedener Fürsten neue dynastisch-territorial definierte Herzogtümer hinzu: Den Anfang machten die 1180 der von ihnen früher besetzten Stammesherzogtümer Sachsen und Bayern verlustig gegangenen Welfen, die im 13. Jahrhundert für ihre Erbbesitzungen in Norddeutschland den Titel eines "Herzogs von Braunschweig" erhielten. Im 14. Jahrhundert wurden auch die slawischen Fürsten von Mecklenburg, im 15. Jahrhundert der Graf von Württemberg vom Kaiser zu Herzögen "befördert". In der Frühen Neuzeit ebbte diese Form der Rangerhöhung ab; statt dessen versuchten seither einige Herzöge, den höherwertigen Kurfürsten-Titel (mit dem Recht der Teilnahme an der Kaiserwahl) zu erlangen, was dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg 1692 gelang, dem konkurrierenden Herzog von Württemberg erst 1803.
Mit der Zerschlagung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons I. über Deutschland erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden - wie der von Württemberg - erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten - wie die diversen Linien von Anhalt - stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in Deutschland einige bisherige Herzöge 1815 zu "Großherzögen" auf (Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Luxemburg).
Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat "Hoheit") waren zwischen 1815 und 1918: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1886, Linie Hannover ab 1913), der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor mehrere Teil-Herzogtümer), der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der 1890 das souveräne Großherzogtum Luxemburg erbte, der bis 1864 als Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg regierende König von Dänemark (der in diesen drei Staaten vom König von Preußen abgelöst wurde, welcher zugleich Nassau annektierte) sowie die (in dieser Dreier-Kombination ab 1826 in Thüringen herrschenden) wettinischen Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.
Außerhalb Deutschlands existierten in Europa ab 1815 souveräne Herzogtümer auch in Italien - Modena, Parma und Piacenza, Lucca, Guastalla, Massa und Carrara). Alle diese Staaten verschwanden 1859/60 im Zuge der italienischen Einigung.
Das 1815 anstelle der einstigen Adelsrepublik Genua geschaffene "Herzogtum Genua" war von vornherein unselbständiger Bestandteil des Königreiches Sardinien.
In vielen europäischen Monarchien wurden bzw. werden königlichen Prinzen zusätzlich historische Herzogstitel verliehen (mit Ländereien und Einkünften, aber ohne Herrschaftsrechte). Dies galt für Frankreich bis zum Ende der Monarchie 1848/70 und für Italien entsprechend bis 1946, es gilt heute noch für Spanien, Schweden und | | |