:: wikimiki.org ::
| Hessen |
Hessen
Hessen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt ist Wiesbaden.
Geografie
Nachbarländer
In der Mitte Deutschlands liegend grenzt Hessen an die Länder Nordrhein-Westfalen (Grenzlänge: 269 330 m), Niedersachsen (167 013 m), Thüringen (269 647 m), Bayern (261 881 m), Baden-Württemberg (176 540 m) und Rheinland-Pfalz (266 325 m). Daraus ergibt sich eine Gesamtgrenzlänge von 1410,736 km.
Städte
Die größten hessischen Städte sind (geordnet nach Einwohnerzahl) Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Hanau, Marburg an der Lahn, Gießen, Fulda, Rüsselsheim, Wetzlar und Bad Homburg v. d. Höhe - siehe auch: Liste der Orte in Hessen.
Mittelgebirge & Berge
Hessens Landschaft besteht aus zahlreichen Mittelgebirgen; nach deren jeweils höchsten (hessischen) Bergen sortiert sind dies: Rhön, Taunus, Upland, Vogelsberg, Hoher Meißner, Kellerwald, Westerwald, Kaufunger Wald, Knüllgebirge, Habichtswald, Odenwald, Stölzinger Gebirge, Spessart, Schlierbachswald, Seulingswald und Reinhardswald. Die höchste Stelle des Landes befindet sich auf der Wasserkuppe (950 m ü. NN) in der Rhön (zu den hessischen Mittelgebirgen und weiteren Bergen: Liste der Berge in Hessen).
Gewässer
Flüsse
Unter anderen durchfließen die nachfolgend genannten Flüsse das Bundesland Hessen ganz oder nur teilweise. Während der Strom Rhein im Südwesten des Landes die Grenze zu Rheinland-Pfalz bildet, ist der Neckar auf kleiner Strecke südlicher Grenzfluss zu Baden-Württemberg und die Werra bzw. die Fulda bilden im Osten bzw. in Nordhessen teilweise die Grenze zu Thüringen und Niedersachsen oder kreuzen diese politischen Grenzen; die längsten bzw. bekanntesten Fließgewässer (mit jeweiliger Gesamtlänge) in Hessen sind:
Seen
In Hessen liegen keine sehr großen natürlichen Seen. Der größte hessische Stausee ist der nordhessische Edersee.
Becken & Niederungen
Die größten Ebenen sind das Rhein-Main-Gebiet, die Oberrheinische Tiefebene und die Wetterau. Nach Norden schließen sich die so genannten "Hessischen Beckenlandschaften" an: Amöneburger Becken, Fritzlar-Waberner Becken und Kasseler Becken. Diese Becken sind jedoch im geomorpholgischen Sinn eigentlich keine Becken sondern teils weiträumige Niederungen, die von Flüssen durchflossen werden. Die niedrigste Stelle von Hessen befindet sich bei Lorch am Rhein (81 m ü. NN) im Rheingau-Taunus-Kreis.
Staatsaufbau
Allgemein
Hessen ist laut seiner Verfassung Glied der deutschen Republik. Die Staatsform ist eine demokratische und parlamentarische Republik. Außerdem bekennt sich Hessen zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet.
Legislative
Die Legislative wird vom Landtag ausgeübt, soweit sie nicht dem Volke durch Volksentscheid zugedacht ist. Der Landtag besteht aus den vom Volke gewählten Abgeordneten.
Das passive Wahlrecht haben alle Stimmberechtigten, die das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.
Alle Parteien mit mehr als 5 Prozent der Stimmen sind im Landtag vertreten.
Exekutive
Die Exekutive ist die Hessische Landesregierung und die ihr unterstellte Landesverwaltung. Die Landesregierung setzt sich aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern zusammen. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag verantwortlich. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtage. Der Ministerpräsident vertritt das Land Hessen nach außen.
Der Landtag wählt ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Der Ministerpräsident ernennt daraufhin die Minister.
Eine Besonderheit ist, dass Angehörige der Häuser, die bis 1918 in Deutschland oder einem anderen Land regiert haben oder in einem anderen Land regieren, nicht Mitglieder der Landesregierung werden können.
Judikative
Die Judikative wird vom Hessischen Staatsgerichtshof und den weiteren Gerichten des Landes ausgeübt. Der Staatsgerichtshof besteht aus elf Mitgliedern, und zwar fünf Richtern und sechs vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Mitgliedern, die nicht dem Landtag angehören dürfen. Der Staatsgerichtshof entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, die Verletzung der Grundrechte, bei Anfechtung des Ergebnisses einer Volksabstimmung, über Verfassungstreitigkeiten sowie in den in der Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Fällen.
Politik
Bei der Landtagswahl am 2. Februar 2003 erhielt die CDU zum ersten Mal in Hessen die absolute Mehrheit im Parlament (56 Sitze).
Die nächste Landtagswahl wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 stattfinden.
Siehe auch:Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen.
Eine Besonderheit der hessischen Verfassung ist die noch immer existente Todesstrafe. Sie ist in Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 festgelegt. Da das Grundgesetz jedoch die Abschaffung der Todesstrafe bestimmt und in der Normenhierarchie über Landesverfassungen steht, wird sie nicht vollstreckt. Der entsprechende Artikel in der hessischen Verfassung soll bei einer zukünftigen Reform der Verfassung wohl geändert werden. Bemerkenswert ist jedoch, dass er trotz mehrerer Änderungen der Verfassung seit Inkrafttreten, die letzte Änderung war 2002, immer noch in dieser Form besteht. Da Verfassungsänderungen in Hessen jedoch neben der Zustimmung des Parlaments einer Volksabstimmung bedürfen, wird möglicherweise eine Zustimmung der hessischen Bevölkerung als nicht sicher angesehen. Im Januar 1970 stellte die Fraktion FDP einen Antrag zur Änderung der hessischen Verfassung, der als ersten Punkt die Streichung von Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 vorsah - dieser Antrag wurde jedoch nach knapp zwei Monaten zurückgezogen.
- 16. Oktober 1945 - 1946: Karl Geiler (Groß-Hessen)
- 20. Dezember 1946 - 1950: Christian Stock, SPD
- 14. Dezember 1950 - 1969: Georg August Zinn, SPD
- 3. Oktober 1969 - 1976: Albert Osswald, SPD
- 12. Oktober 1976 - 1987: Holger Börner, SPD
- 23. April 1987 - 1991: Walter Wallmann, CDU
- 5. April 1991 - 1999: Hans Eichel, SPD
- 7. April 1999 - : Roland Koch, CDU
Mitglieder der Hessischen Landesregierung.
Wappen und Flagge
Das Wappen zeigt auf blauem Grund einen steigenden Löwen, der neunmal silbern und rot geteilt ist. Der Löwe wurde ursrpünglich vom Landgrafen von Thüringen benutzt und wird heute in Hessens Wappen verwendet, da das Gebiet des heutigen Hessens bis 1247 zu deren Herschaftsgebiet gehörte.
Die Landesflagge ist rot-weiß; die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Landeswappen.
Bevölkerung
Der größte Teil der hessischen Bevölkerung lebt im südlichen Landesteil entlang der Gebiete um die Flüsse Rhein und Main (siehe auch Rhein-Main-Gebiet). Ein weiterer Ballungsraum ist die Gegend um das nordhessische Kassel.
Die hessische Mundart, das fränkische Hessisch-Nassauisch, gehört zum Westmitteldeutschen innerhalb der deutschen Sprache an.
Etwa 43 Prozent der Bevölkerung gehören den evangelischen Landeskirchen von Hessen und Nassau, von Kurhessen-Waldeck sowie des Rheinlandes an. Etwa 26 Prozent sind römisch-katholischen Bekenntnisses; das Landesgebiet gehört zu den Diözesen Fulda, Limburg und Mainz.
Verwaltungsgliederung
Regierungsbezirke
Hessen ist seit 1981 verwaltungsmäßig unterteilt in die drei Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel, diese wiederum in 5 kreisfreie Städte und 21 Landkreise mit 426 Gemeinden.
Landkreise
Gemeinde
Kreisfreie Städte
- Darmstadt (DA) (Reg.-Bez. Darmstadt)
- Frankfurt am Main (F) (Reg.-Bez. Darmstadt)
- Kassel (KS) (Reg.-Bez. Kassel)
- Offenbach am Main (OF) (Reg.-Bez. Darmstadt)
- Wiesbaden (WI) (Reg.-Bez. Darmstadt)
Städte und Gemeinden
Mit Frankfurt am Main liegt eine der wichtigsten deutschen Städte im Bundesland Hessen. Die eigentliche Stadt hat 655.000 Einwohner, mit dem engeren Umland sind es knapp 2 Millionen. Im ganzen Ballungsraum Rhein-Main lebt über die Hälfte der hessischen Bevölkerung, auch die meisten anderen großen Städte befinden sich hier: Wiesbaden (272.000 Einwohner), Darmstadt (140.000), Offenbach am Main (119.000), Hanau (89.000), Rüsselsheim (60.000) und Bad Homburg vor der Höhe (52.000).
Die größte Stadt der übrigen Landesteile ist Kassel, die historische Hauptstadt Nordhessens, mit 199.000 Einwohnern heute die drittgrößte Stadt des Landes. Marburg (79.000 Einwohner), Gießen (73.000) und Wetzlar (53.000) liegen in Mittelhessen, Fulda (63.000) in Osthessen.
In Frankfurter Umland liegen neun weitere Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern (Rodgau, Oberursel, Dreieich, Maintal, Hofheim am Taunus, Neu-Isenburg, Langen, Dietzenbach und Mörfelden-Walldorf). An der südhessischen Bergstraße liegen drei weitere Städte dieser Größenordnung (Bensheim, Viernheim und Lampertheim). Trotz der geringen Einwohnerzahl von nur 33.000 hat Limburg an der Lahn eine gewisse Zentrumsfunktion für den dünn besiedelten Westen des Landes.
Größte Städte
Eine Auflistung aller Städte und Gemeinden des Landes finden Sie in der Liste der Orte in Hessen.
Regionen
Wirtschaft
Das Rhein-Main-Gebiet in Südhessen besitzt nach dem Ruhrgebiet die größte Industriedichte in Deutschland. Hier sind chemisch-pharmazeutische Industrie, Maschinen- und Fahrzeugbau und, vor allem in Frankfurt am Main, Dienstleistungsunternehmen ansässig. Offenbach ist bekannt für seine Lederindustrie, Hanau als Standort der Materialforschung und -verarbeitung, Rüsselsheim als Standort der Automobilindustrie und Wetzlar mit dem Zentrum der optischen- und feinmechanischen Industrie sowie der Schwerindustrie.
Etwa 1/3 der hessischen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Im hessischen Biblis befindet sich eines der deutschen Atomkraftwerke.
Ende Januar 2005 zählte Hessen 278.508 Erwerbslose, somit beträgt die Arbeitslosenquote 9,3 % (8,4 % im Vorjahrsmonat). Mit 7,2 % hat der Arbeitsamtbezirk Frankfurt die niedrigste Quote, während der Arbeitsamtbezirk Kassel mit 13,3 % die höchste Quote landesweit aufweist.
Die größten Arbeitgeber in Hessen
# Sparkasse
# Deutsche Lufthansa
# REWE
# Deutsche Bahn
# Adam Opel
# Deutsche Bank
# Siemens AG und Siemens VDO Automotive
# Volkswagen
# Fraport
# Dresdner Bank
# Buderus
# Philips
Geschichte
Antike
Der Name Hessen geht auf den germanischen Stamm der Chatten, der im historischen Kernraum um die Flüsse Fulda und Eder und zwischen den Oberläufen der Flüsse Lahn und Werra, also im Raum Niederhessen bzw. Nordhessen und Oberhessen bzw. Mittelhessen siedelten, zurück, und bezeichnet ursprünglich die hier ansässigen Nachkommen der germanischen Chatten.
Die Chatti (lat., sprich [xatən] mit ch wie in ach) sind die Stammväter der Hessen, ihr Versammlungsort war das Thingfeld zwischen Fritzlar und Gudensberg, südlich von Kassel. Chatten (Chatti--> Hatti--> Hassi (um 700)--> Hessi (738)--> Hessen) und Friesen sind übrigens die einzigen germanischen Stämme, die sowohl ihren Namen als auch ihr Siedlungsgebiet bis in die Gegenwart beibehalten haben.
In einigen Teilen des modernen Hessens siedelten ursprünglich Kelten. Im Jahr 6. v.Chr. fand eine Schlacht um das Oppidum am Dünsberg statt, welche von den Römern gewonnen wurde. Nach der Schlacht erfolgte die Zerstörung des Oppdiums durch Römische Truppen
und der Einfluss der Kelten in der Region ging zurück.
Um die Zeitenwende zogen viele Kelten fort und die zurückgebliebenen Kelten vermischten sich mit den zuziehenden Germanen. Bis zum Ende des 1. Jahrhunderts wurde das spätere Südhessen dann römisch, während der Norden (Nieder- und Oberhessen) im Einflussbereich der Chatten verblieb.
Durch das spätere Hessen verlief der Obergermanische Limes, von dem vor allem im Taunus noch zahlreiche Reste zu sehen sind (Saalburg).
Mittelalter
Im 6. Jahrhundert geriet Hessen unter fränkischen Einfluss. Bonifatius, der "Apostel der Deutschen", missionierte dort und in Thüringen etwa ab 720. 723 fällte er die Donareiche bei Fritzlar und leitete damit die Christianisierung der Chatten und benachbarten Stämme ein. 724 gründete er das Kloster Fritzlar und das benachbarte Bistum Büraburg, 744 das Kloster Fulda. Seit dem 8. Jahrhundert entwickelte sich im späteren südöstlichen Landesteil die Via Regia, die das fränkische Stammesherzogtum um Mainz mit der Königspfalz Frankfurt, den Abteien Fulda und Hersfeld sowie dem Handels- und Missionsstützpunkt Erfurt verband.
Durch König Konrad II. erhält eine Grafenfamilie Werner von Grüningen aus Schwaben Einfluss im Reich. Ab 1027 sind sie Inhaber der hessischen Grafschaft Maden und gewinnen andere Grafschaften an der Lahn dazu. Graf Werner I. fällt 1040 in Böhmen; Werner II. 1053 in Civitate im der Normannenschlacht; in den Annalen Lamperts von Hersfeld heißt es, Werner III. sei mit Erzbischof Adalbert von Bremen mächtiger als Heinrich IV. gewesen. Außerdem erhalten sie die Klöster Hasungen und Kaufungen sowie das von Werner IV. 1113 gegründete Kloster Breitenau, welcher 1121 stirbt. Damit waren sie teilweise fast so mächtig wie die Konradiner in Hessen.
Durch Erbschaft und Heirat fielen die hessischen Grafschaften im Fulda-Eder-Raum von 1122-1247 unter die Herrschaft der Ludowinger, die ab 1130 auch Landgrafen von Thüringen waren. Nach dem Aussterben der Ludowinger erstritt im hessisch-thüringischen Erbfolgekrieg (1247-1264) die Landgrafentochter Sophie, verheiratete Herzogin von Brabant, für ihren Sohn Heinrich I. von Hessen, auch Heinrich das Kind genannt, wieder die Unabhängigkeit Hessens vom thüringischen Erbe der Ludowinger, welches an die sächsischen Wettiner fiel.
1292 wird die neue Landgrafschaft Hessen, Hauptstadt Kassel, vom Kaiser als Reichsfürstentum bestätigt. Im HRR zählten ab den Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen zum Fürstenstand und waren damit den Herzögen gleichgestellt. Das Haus Hessen regiert in Hessen bis 1866 (Hessen-Kassel) b.z.w. 1918 (Hessen-Darmstadt).
Renaissance
Philipp der Großmütige machte Hessen in der Reformationszeit zu einer die deutsche Geschichte wesentlich beeinflussenden Macht. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Territorium Hessen bereits durch Erbschaft, vor allem der Grafschaft Katzenelnbogen, nennenswerte Erweiterungen im Rhein-Main-Raum erfahren.
Nach dem Tod von Philipp I., dem Großmütigen wurde Hessen 1567 nach altertümlichen Erbregeln im so genannten Vierbrüdervergleich in vier Staaten geteilt: Wilhelm IV. erhielt mit Hessen-Kassel die Hälfte des Landes, Ludwig IV. erhielt Hessen-Marburg, Philipp II. Hessen-Rheinfels und Georg I. Hessen-Darmstadt. Hessen-Rheinfels ging 1583 im Erbgang in den Besitz von Hessen Kassel und Hessen-Darmstadt über, Hessen-Marburg fiel 1604 auf gleichem Wege an Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Später spaltete sich zeitweise die Landgrafschaft Hessen-Rotenburg von Hessen-Kassel, Hessen-Homburg von Hessen-Darmstadt ab.
19. Jahrhundert
1803 erfuhr die Landgrafschaft Hessen-Kassel durch den Reichsdeputationshauptschluss die Aufwertung zum Kurfürstentum Hessen (Kurhessen), Kassel war weiterhin Residenz- und Hauptstadt. 1816 geht das vormalige Fürstbistum Fulda als Großherzogtum Fulda in den kurhessischen Staat ein. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde 1806 zum Großherzogtum Hessen erhoben.
Im Deutsch-Österreichischen Krieg von 1866 stand der hessische Kurfürst auf der Seite von Österreich. Nach dem Sieg Preußens wurde der Kurfürst verbannt, und Preußen verleibte sich das Kurfürstentum ein. Ähnlich erging es Nassau; der letzte nassauische Herzog Adolf wurde 1890 Großherzog von Luxemburg. Enge Verbindungen zum russischen Zarenhaus bewahrten den gleichfalls mit Österreich verbündeten Darmstädter Großherzog und sein Land vor einem gleichen Schicksal - Preußen wollte keine Konfrontation mit Russland herausfordern. Doch musste auch das Großherzogtum Hessen-Darmstadt einige (relativ moderate) Gebietseinbußen zu Gunsten Preußens hinnehmen und in ein enges Bündnis mit Preußen eintreten. 1868 entstand aus dem besetzten Kurfürstentum Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, dem Herzogtum Nassau, der Freien Stadt Frankfurt am Main, einigen Landstrichen des Großherzogtums Hessen-Darmstadt (sog. "Hinterland" mit Biedenkopf, Vöhl an der Eder) und zwei kleinen bayerischen Grenzgebieten die preußische Provinz Hessen-Nassau.
20. Jahrhundert
Auch in der Weimarer Republik existierten weiterhin Hessen-Nassau als preußische Provinz und Hessen(-Darmstadt) als Volksstaat Hessen. 1929 wurden der Freistaat Waldeck und 1932 der Kreis Wetzlar aus der Rheinprovinz in die Provinz Hessen-Nassau eingegliedert. 1944 wurde die Provinz Hessen-Nassau in Anlehnung an die Reichsverteidigungsbezirke in die Provinzen Kurhessen und Nassau aufgeteilt. Die Provinz Nassau umfaßte nun aber auch das einst kurhessische Main-Kinzig-Gebiet (Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern).
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Land Hessen auf dem Gebiet der amerikanischen Besatzungszone hergestellt. Die amerikanische Militärregierung vereinigte am 19. September 1945 durch die Proklamation Nr. 2 die ehemaligen preußischen Provinzen Kurhessen und Nassau und den Volksstaat Hessen zum Land "Großhessen". Nicht einbezogen wurden allerdings jene Gebiete, die Teil der französische Besatzungszone geworden waren. Dies waren die nassauischen Kreise Sankt Goarshausen, Unterlahn, Ober- und Unterwesterwald und die linksrheinischen Teile des ehemaligen Volksstaates Hessen (die einstige Provinz Rheinhessen, von der nur einige rechtsrheinische Mainzer Vororte hessisch blieben). Diese französisch besetzten Gebiete fielen 1946 als Regierungsbezirke Montabaur (ehemals nassauische Kreise) und Rheinhessen an Rheinland-Pfalz.
Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war damit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands. Damit wurde auch der Name des Landes von "Großhessen" in "Hessen" geändert. Hauptstadt ist die vormalige nassauische Residenz Wiesbaden. Das Land Hessen galt lange Jahre als besonders fortschrittlich und wegweisend ("Hessen vorn").
Dialekt
Das Hessische (das heißt die nördlichen Dialekte des Rheinfränkischen) gehört zu der mitteldeutschen Dialektgruppe und weist in den verschiedenen Landesteilen starke Unterschiede auf. Dieses wird nördlich der Linie Wiesbaden-Aschaffenburg gesprochen und reicht bis einschließlich Siegen und Kassel im Norden. Südlich davon werden die südlichen Dialekte des Rheinfränkischen (Rheinfränkisch i.e.S.) gesprochen. In den Ballungsgebieten allerdings sind Dialekte sehr selten zu hören, es herrscht das Hochdeutsche vor.
Das in Rundfunk und Fernsehen häufiger gebrauchte und irreführend als Hessisch bezeichnete Rhein-Main-Deutsch unterscheidet sich grundsätzlich von den Dialekten des historischen hessischen Kernbereiches, wie sie heute zum Teil noch in Nieder-, Ober- oder Osthessen vorkommen. Auch der südhessische Dialekt weist deutlich Unterschiede von der in Radio und Fernsehen propagierten Mundart auf und wird wie alle hessischen Dialekte heute stark bedrängt.
Literatur
Allgemeine Literatur zu Hessen
- Eckhart G. Franz: Die Chronik Hessens. Chronik-Verlag, Dortmund 1991, ISBN 3-611-00192-9
Literatur zur Kunstgeschichte von Hessen
- Renate Liebenwein, Stefan Rothe: Die Blauen Bücher, Kaiserpfalz und Wolkenkratzer. Kunst in Hessen. Langewiesche Verlag, Königstein im Taunus 2000, ISBN 3-7845-4612-9
Literatur zur Natur in Hessen
- Hans Joachim Fröhlich: Wege zu alten Bäumen. Band 1 - Hessen. WDV Wirtschaftsdienst, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-926181-06-0
- Hermann-Josef Rapp (Hrsg.): Reinhardswald. Eine Kulturgeschichte. Euregio, Kassel 2002, ISBN 13-933617-12-X
Siehe auch
- Portal:Hessen
- Dialekte in Hessen
Weblinks
- [http://www.hessen.de www.hessen.de]
- [http://www.hessischer-landtag.de www.hessischer-landtag.de]
- [http://atlas.umwelt.hessen.de/ Umweltatlas Hessen], offizielles Informationsangebot mit zahlreichen Karten und Daten zu naturräumlichen und geografischen Grundlagen (Geologie, Landschaft, Wasser, Verkehr, Bevölkerung, Flächennutzung, Planung ...)
- [http://www.stadtplandienst.de/hessen.asp Hessen im Deutschen Stadtplandienst]
-
als:Hessen
ja:ヘッセン州
ko:헤센 주
Bundesland (Deutschland)Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.
Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt, denn die deutschen Länder sind Staaten im Sinne des Völkerrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“ der Bundesrepublik.
Diese Unterscheidung ist nicht unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen des besetzten Deutschen Reiches zunächst neue Länder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden
(siehe Geschichte der deutschen Länder) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu wurde im Südosten des besetzten Deutschen Reiches zuerst der Bund (Republik Österreich) wiedererrichtet und danach als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer.
Karte
Geschichte der deutschen Länder
Die Angaben zur Einwohnerzahl sind folgendermaßen datiert:
- 31. Dezember 2003: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
- Juni 2004: Hamburg
- 30. Juni 2004: Mecklenburg-Vorpommern
- 30. September 2004: Saarland
- 31. Dezember 2004: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen
- 31. März 2005: Sachsen
- 30. April 2005: Berlin, Bremen
Weitere Gliederung
Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:
- Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz.
- Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in manchen Bundesländern auch als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
- Kommunalverbände: In einigen Bundesländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.
- Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.400 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z. B. eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
Geschichte der deutschen Länder
Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:
- Amerikanische Besatzungszone: Bayern, Hessen, Württemberg-Baden, Bremen
- Britische Besatzungszone: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg
- Französische Besatzungszone: Württemberg-Hohenzollern, Rheinland-Pfalz, Baden
- Sowjetische Besatzungszone: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg
- Berlin stand zunächst unter dem Viermächtestatut.
Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.
Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.
Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.
Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neugegründeten Ländern fort.
Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden Bundesländer. Auch Schleswig-Holstein wird mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Bundesland. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus.
Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt.
Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.
1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – Berlin (West) war bis dato kein vollwertiges Bundesland – Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht.
Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.
Flaggen der deutschen Länder
Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge (siehe z. B. hier:Bayern), zum anderen die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.
In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.
Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.
Siehe auch
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Einwohnerzahl
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Fläche
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Bevölkerungsdichte
- Liste der Flaggen deutscher Länder
- Liste der Wappen deutscher Länder
- Politisches System Deutschlands
- Politisches System Bayerns
- Nordstaat
Weblinks
- [http://www.parlamentsspiegel.de/ Parlamentsspiegel - Dokumente der Landesparlamente der Bundesrepublik Deutschland]
Kategorie:Deutschland
Kategorie:Deutsche Geschichte (20. Jh.)
ja:ドイツの地方行政区分
ko:독일의 행정 구역
simple:States of Germany
Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003.
Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990):
Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report]
Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.
Böden und Flächennutzung
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.
Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Staatsorganisation
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Bundesregierung
Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung
Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Parteien]
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.
Siehe auch: Grundgesetz
Bundesländer
Parteienlandschaft
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt.
Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an.
Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.).
Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005
Außenpolitik
Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen.
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.
Militär
Vereinten Nationen
Vereinten Nationen]
Hauptartikel: Bundeswehr
Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss.
Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.
Geschichte
Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.
Frühgeschichte und Antike
Geschichte der DDR
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde.
Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.
Völkerwanderung und Frühmittelalter
98
Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht.
Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.
Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt.
Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung.
Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen).
Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war.
Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.
Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.
Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.
Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den
Wiesbaden
Wiesbaden ist die Landeshauptstadt Hessens und nach Frankfurt am Main zweitgrößte Stadt des Landes. Die Stadt ist eines der ältesten Kurbäder Europas mit 26 heißen und einer kalten Thermalquelle.
Wiesbaden bildet eines der neun Oberzentren des Landes Hessen und zählt ebenso wie Frankfurt am Main, Mainz, Darmstadt, Offenbach am Main und Hanau zu den Kernstädten des Rhein-Main-Gebiets.
Die Einwohnerzahl der Stadt Wiesbaden überschritt im Jahr 1906 die Grenze von 100.000, wodurch sie zur Großstadt wurde.
Geographie
Großstadt
Allgemeines
Wiesbaden, die größte Stadt des Rheingaus, liegt am rechten Ufer des Rheins gegenüber der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz, mit der es ein Doppelzentrum bildet, in einer Gebirgsmulde des Main-Taunus-Vorlandes. Die Mulde wird begrenzt vom Neroberg im Norden, der Bierstadter Warte im Osten, dem Biebricher Wald im Westen und dem Hainer Berg im Süd-Osten.
Ihre geographische Lage ist 50° 05' nördlicher Breite und 08° 15' östlicher Länge.
Die Höhenlage der Innenstadt beträgt 115 Meter am Schloßplatz, der höchste Punkt der Stadt befindet sich mit 608 Metern am Rheinhöhenweg, der niedrigste Punkt an der Hafeneinfahrt Schierstein mit 83 Metern.
Das Stadtgebiet hat eine Größe von 204 Quadratkilometern, misst von Nord nach Süd 17,6 Kilometer und von West nach Ost 19,7 Kilometer. Im Norden wird es von ausgedehnten Waldgebieten (27,4% des Stadtgebietes), im Westen von Weinbergen und im Osten von landwirtschaftlich genutzten Flächen (31,1%) umgeben. Von der 79 Kilometer langen Stadtgrenze bildet der Rhein 10,3 Kilometer.
Östlich, aber auch westlich und auf dem Stadtgebiet, erstreckt sich der Rheingau. Wiesbaden wird deswegen auch als Tor zum Rheingau bezeichnet.
Klima
Ihre geschützte Lage am Südfuß des Taunus verleiht Wiesbaden ein mildes Klima: Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 9,5 Grad Celsius, die jährliche Niederschlagsmenge 622 Liter pro Quadratmeter, und die durchschnittliche Sonnenscheindauer im Jahr liegt bei 1.565 Stunden. Wiesbaden zählt damit zu den wärmsten deutschen Städten. Durch die Lage in einer Talmulde und ungünstig platzierte Hochhäuser ist der Luftaustausch in der Innenstadt eingeschränkt.
Nachbargemeinden
Sonnenschein
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Landeshauptstadt Wiesbaden oder liegen in ihrer unmittelbaren Nähe, sie werden im Uhrzeigersinn beginnend im Norden genannt:
Stadtgliederung
Uhrzeigersinn
Das Stadtgebiet von Wiesbaden ist in 26 Stadt- beziehungsweise Ortsbezirke aufgeteilt. Jeder Ortsbezirk hat einen Ortsbeirat mit Ortsvorsteher, welcher Vorsitzender des Ortsbeirats ist. Zu den einzelnen Ortsbezirken gehören teilweise auch Wohnplätze mit eigenem Namen.
Die Stadtbezirke Mainz-Amöneburg, M | | |