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| Hungersnot |
HungersnotEine Hungersnot ist ein Phänomen, bei dem ein großer Prozentsatz der Bevölkerung einer Region oder eines Landes unterernährt ist und Tod durch Verhungern in großem Maße zunimmt. Hunger war in der alten Welt so weit verbreitet, dass der Hunger neben Krieg, Pest und Tod einer der vier Apokalyptischen Reiter war.
Trotz der viel größeren technologischen und ökonomischen Möglichkeiten der modernen Welt, kommt Hunger noch in vielen Teilen der Welt vor, meistens in den Entwicklungsländern.
Ursache von Hungersnöten sind Missernten bei gleichzeitig fehlender Vorratshaltung durch natürliche Gründe wie Unwetter, Schädlinge, sonstige Naturkatastrophen und künstliche Hungersnöte, hervorgerufen durch Krieg, oder absichtlich mit genozidaler Absicht ausgelöst.
Im letzter Zeit werden zunehmend nicht nur die natürlichen und ökonomischen Ursachen der Hungersnöte betrachtet, sondern auch die politischen Gründe analysiert. Der herausragende Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen, hat angemerkt, dass es in keiner funktionierenden Demokratie jemals zu einer Hungersnot gekommen ist.
Hunger hat eine starke Auswirkung auf Demographie, z. B. ist beobachtet worden, dass Perioden des umfangreichen Hungers zu eine Verringerung der Zahl der weiblichen Kinder führen kann. Demographen und Historiker debattieren die Ursachen dieser Tendenz. Einige glauben, dass Eltern absichtlich männliche Kinder bevorzugen (indem Sie weibliche Kinder töten oder verkaufen, siehe Infantizid). Andere glauben, dass biologische Prozesse die Ursache sein können.
Wie der Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen beobachtet, ist Hunger normalerweise ein Problem der Nahrungsmittelverteilung und Armut, nicht ein absoluter Mangel an Nahrung.
In vielen Fällen wie dem Großen Sprung nach vorn, Nordkorea in der Mitte der 90er oder Zimbabwe seit dem Jahr 2000, kann Hunger als Resultat der Regierungspolitik angesehen werden. Im schlimmsten Fall wird Hunger zum Werkzeug einer repressiven Regierungen als Mittel, eine unerwünschte Bevölkerungsgruppe zu beseitigen, wie im Holodomor in der Ukraine während der dreißiger Jahre.
In anderen Fällen wie Somalia, ist Hunger eine Konsequenz des Bürgerkrieges, da Nahrungsmittelverteilungssysteme unterbrochen werden.
Heute werden Stickstoff-Düngemittel, neue Schädlingsbekämpfungsmittel, Neulandgewinnung und andere landwirtschaftliche Technologien als Waffen gegen den Hunger verwendet. Sie erhöhen die Getreideernte um das zwei-, drei- oder vielfache. Entwickelte Nationen teilen diese Technologien mit Entwicklungsländern, die ein Hungerproblem haben. Da jedoch Hunger in der heutigen Zeit normalerweise das Resultat von Kriegen oder Verteilungsproblemen ist, ist es fraglich, wieviel Auswirkung neue landwirtschaftliche Technologien auf diesem Problem haben würden.
Obwohl eigentlich genügend Nahrungsmittel für die gesamte Weltbevölkerung vorhanden wären, gibt es auch im 21. Jahrhundert vor allem in Afrika immer noch katastrophale Hungersnöte.
Ursachen von Hungersnöten am Beispiel Sahelzone
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass neben den natürlichen Ursachen der ausbleibenden Niederschläge oder Niederschlägen zur falschen Zeit und Erosionsschäden vor allem der Mensch zu Hungersnöten beiträgt:
- durch unterlassene Hilferufe
- allgemeine Kriegswirren
- fehlende Anreize zur Überschussproduktion (zu tiefe staatl. Aufkaufpreise)
- Vermarktungsverbote
- Verstaatlichung von Großbetrieben; niedrige Produktivität, unrationelle Arbeitsweise
- fehlende Infrastruktur
- hoher Bevölkerungsdruck
- durch kolonialzeitliche Grenzfestsetzungen in Vielvölkerstaaten
- politische Willkürmaßnahmen der Machthaber
Hungersnöte in der Geschichte
Asien
China
- 1333-37 große Hungersnot mit 4.000.000 Toten.
- 1876-79 große Hungersnot in Nordchina mit 11.000.000 Toten.
- 1892-94 große Hungersnot mit 1.000.000 Toten.
- 1896-97 große Hungersnot mit 5.000.000 Toten.
- 1920-21 große Hungersnot in Nordchina mit 500.000 Toten.
- 1928-29 große Hungersnot mit 10.000.000 Toten.
- Die größte Hungersnot in China, und vielleicht der ganzen Weltgeschichte, wurde von 1959-61 durch den Großen Sprung nach vorn ausgelöst, einem sozialen Experiment, dem 30 - 43 Mio. Menschen zum Opfer fielen.
Indien
- 1630-1631 gab es eine große Hungersnot in Indien. Aufzeichnungen zeigen, dass der Kannibalismus so verbreitet war, dass menschliches Fleisch auf dem freien Markt verkauft wurde.
- 1770 erste bengalische Hungersnot mit 6.500.000 Toten.
- 1866 Hungersnot in Bengalen und Orissa mit 1.500.000 Toten.
- 1876-78 große Hungersnot mit 5.000.000 Toten.
- 1899-1900 Hungersnot mit 1.250.000 Toten.
- 1943-44 eine weitere Hungersnot in Bengalen.
- 1966 Hungersnot in Bihar. Die USA teilten 900.000 Tonnen Korn zu, um den Hunger zu bekämpfen.
Vietnam
- Die japanische Besetzung während des Zweiten Weltkrieges verursachte die Vietnamesische Hungersnot von 1945, die 2 Million Opfer kostete.
- Nach der Wiedervereinigung des Landes nach dem Vietnamkrieg, kam es in den achtziger Jahren zu einer kurzen Hungernot, die viele Leute veranlasste, das Land zu verlassen.
Kleinasien
- ca. 1200 v. Chr.: Hungersnot in Kleinasien, bezeugt durch Erwähnung von Getreide-Hilflieferungen an das Hethiterreich in Schriftquellen aus Ägypten und Ugarit in Syrien.
Afrika
Hunger ist auch im Afrika der modernen Zeit weit verbreitet. Viele Länder produzieren nicht genug Nahrungmittel und sind auf Importe angewiesen. Klimaschwankungen, Dürren, Bodenunfruchtbarkeit, Erosion und Heuschreckenschwärme können zu Ernteausfällen führen. Ein weitere Unsicherheitsfaktor sind politische Instabilität, bewaffnete Konflikte und Bürgerkriege, Korruption und Misswirtschaft, außerdem eine Handelspolitik, die die afrikanische Landwirtschaft schädigt.
Schließlich hat AIDS auch langfristige ökonomische Effekte auf die Landwirtschaft, indem es die in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung zurück geht.
- 1968-74 Hungersnot in der Sahelzone
- 1973 Hungersnot in Äthiopien
- 1982-85 Hungersnot in Äthiopien
- 2000 Hungersnot in Simbabwe
- 2005 Hungersnot in Niger
Ausgewählte nicht von Menschen erzeugte Hungersnöte
(Schätzungen nach Encyclopedia Britannica 1992)
Künstliche, durch Menschen erzeugte Hungersnöte
(Schätzungen nach Lexikon der Völkermorde 1998)
Prävention
Hungersnöte können verhindert werden durch folgende Maßnahmen:
- Vorratshaltung, sowohl staatlicherseits als auch von privater Seite
- Geburtenkontrolle
- Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion
- Beseitigung der Ursachen von Ernteschädlingen
Bücher
- Jean Ziegler: Wie kommt der Hunger in die Welt? Ein Gespräch mit meinem Sohn, Bertelsmann, München 2002, ISBN 3-570300595
- Gewalt.Macht.Hunger, Josef Nussbaumer unter Mitarbeit von Guido Rüthemann ( http://www.studienverlag.at/titel.php3?TITNR=1558 )
- Mike Davis: Die Geburt der Dritten Welt, Verlag Assoziation, 2004, ISBN 3-935936117
- Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde, Rowohlt, Hamburg 1998, ISBN 3-499-22338-4
Siehe auch
- Hunger
- [http://www.thehungersite.de/ Webseite über Hunger]
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ja:飢饉
Die Apokalyptischen Reiter
]] Die vier apokalyptischen Reiter erwähnt die Bibel im 6. Kapitel der Offenbarung des Johannes als Boten der nahenden Apokalypse (Weltuntergang).
Die apokalyptischen Reiter der Offenbarung
Im letzten Bibelbuch des Neuen Testaments wird berichtet, dass weder ein Mensch noch ein Engel, sondern nur ein Lamm für würdig erachtet wird, ein Buch zu öffnen, welches mit sieben Siegeln geschützt ist. Für die meisten christlichen Interpreten steht das Lamm für Jesus Christus. Beim Öffnen des ersten Siegels erscheinen die vier Sendboten und suchen die Menschheit mit ihren Geißeln heim. Die vier Reiter personifizieren in der Tradition Krieg, Hunger, Pest und Tod.
Die weiße Farbe des ersten Pferdes symbolisiert den Sieg; denn die Generäle dieser Zeit ritten häufig weiße Pferde, nachdem sie eine Schlacht oder einen Krieg gewonnen hatten. Die Krone des Reiters ist als Preis zu verstehen für Erfolge im Krieg. Der mitgeführte Bogen kann als Symbol einer feindlichen Macht jener Zeit stehen, der Parther, die für die Kunst des Bogenschießens berühmt waren.
Die rote Farbe des zweiten Pferds symbolisiert das Blut des Krieges, und das vom Reiter geführte Schwert symbolisiert Krieg und Gewalt.
Die schwarze Farbe des dritten Pferdes symbolisiert Tod und Hunger. Sein Reiter führt ein Maß mit, das Nahrungsmangel, Inflation und Hunger bedeutet.
Das vierte fahle, blasse Pferd bedeutet Furcht, Krankheit, Niedergang und Tod. Die Reihenfolge erfolgt gemäß der Angabe des Propheten Sacharja Kapitel 1 bzw. 6.
Der Bibeltext lautet (Offb 6,1-8):
:Und ich sah, dass das Lamm das erste der sieben Siegel auftat, und ich hörte eine der vier Gestalten sagen wie mit einer Donnerstimme:
:Komm!
:Und ich sah, und siehe, ein weißes Pferd. Und der darauf saß, hatte einen Bogen, und ihm wurde eine Krone gegeben, und er zog aus sieghaft und um zu siegen.
:Und als es das zweite Siegel auftat, hörte ich die zweite Gestalt sagen:
:Komm!
:Und es kam heraus ein zweites Pferd, das war feuerrot. Und dem, der darauf saß, wurde Macht gegeben, den Frieden von der Erde zu nehmen, dass sie sich untereinander umbrächten, und ihm wurde ein großes Schwert gegeben.
:Und als es das dritte Siegel auftat, hörte ich die dritte Gestalt sagen:
:Komm!
:Und ich sah, und siehe, ein schwarzes Pferd. Und der darauf saß, hatte eine Waage in seiner Hand.
:Und ich hörte eine Stimme mitten unter den vier Gestalten sagen: Ein Maß Weizen für einen Silbergroschen und drei Maß Gerste für einen Silbergroschen; aber dem Öl und Wein tu keinen Schaden!
:Und als es das vierte Siegel auftat, hörte ich die Stimme der vierten Gestalt sagen:
:Komm!
:Und ich sah, und siehe, ein fahles Pferd. Und der darauf saß, dessen Name war: Der Tod, und die Hölle folgte ihm nach. Und ihnen wurde Macht gegeben über den vierten Teil der Erde, zu töten damit Schwert und Hunger und Pest und durch die wilden Tiere auf Erden.
Die vier apokalyptischen Reiter in Kunst und Literatur
- Albrecht Dürer: Die vier apokalyptischen Reiter, 1498, Holzschnitt
- Salvador Dalí: Der apokalyptische Reiter
- Terry Pratchett und Neil Gaiman: Gutes Omen, Roman
- Aphrodite's Child: The Four Horseman, Lied (Album 666, musikalische Verarbeitung der Offenbarung des Johannes)
Auf Vicente Blasco Ibáñez' 1. Weltkriegsroman Die apokalyptischen Reiter (1916) basieren folgende Filme:
- Vincente Minelli: Die vier apokalyptischen Reiter, 1961
- Rex Ingram: Die vier apokalyptischen Reiter, 1921
- Metallica: The Four Horsemen, 1983
Der Webcomic [http://www.endtimescomic.com End Times] schildert vier junge Mädchen, die an dem selben Tag sterben, an dem sie zu den vier Reiterinnen werden. Jedes Mädchen stirbt nach der Art ihres „Namens“, z.B.: das Mädchen Famine an Anorexie, das Mädchen Pestilence an einer exotischen Krankheit.
Die vier apokalyptischen Reiter der Paarbeziehung
Die vier apokalyptischen Reiter stehen nach John Gottman auch für die Kommunikationssünden, die eine Ehe bzw. intime Beziehung dauerhaft ruinieren und sich in vielfältiger Gestalt als prozesshaftes Geschehen zeigen und zur Trennung des Paares führen können:
#Kritik: Schuldzuweisungen und Anklagen, die ihren Höhepunkt in einer generellen Verurteilung des Partners finden
#Verachtung und Geringschätzung des Partners
#Abwehr mit Rechtfertigung (und Verleugnung der eigenen Anteile), die den Konflikt aufrecht erhalten
#"Mauern", Schließen der Schotten und Rückzug,
Die Demonstration der eigenen Macht (gerade auch als Abwehr von Ohnmachtsgefühlen) wird vermutlich auf allen Stufen dieses Isolations- und Trennungsprozesses eingesetzt und wird gelegentlich, so von Bas Kast, als "fünfter Reiter" bezeichnet.
Hierbei zeigen sich auch Geschlechtsunterschiede im Verhalten, als Kritik mehr von Frauen, Mauern mehr von Männern als "Konfliktbewältigungsmechanismus" eingesetzt wird.
Weblinks
- http://theol.uibk.ac.at/leseraum/bibel/offb6.html Die Offenbarung des Johannes, Kapitel 6
Kategorie:Eschatologie
Kategorie:Stoffe und Motive
Missernte]]
Ernte fasst alle Arbeiten zusammen, die zum Einbringen landwirtschaftlicher Gewächse und Früchte notwendig sind. Der forstwirtschaftliche Einschlag von Holz im Wald wird als Holzernte bezeichnet.
Große Bedeutung für die Ernte haben
- der richtige Zeitpunkt
- das Wetter
- schnelle Abwicklung der notwendigen Arbeiten
In Deutschland unterscheidet man drei Haupternten:
#Heuernte: sie erstreckt sich auf alle grünen Futtergewächse, die den Winter über in trockenem Zustand aufbewahrt werden sollen.
#Getreideernte: umfasst die Ernte von Getreide, Öl- und Hülsenfrüchten
#Wurzelfruchternte: Ernte von Wurzel- und Knollengewächsen (z.B. Kartoffeln und Zuckerrüben).
Die Ernte war zu allen Zeiten der wichtigste Zeitraum eines landwirtschaftlichen Jahres. Das erfolgreiche Einbringen und Lagern der Ernteerträge bedeutete das Überleben des nächsten Winters.
Gerade in nördlicheren Breiten Europas, in denen pro Jahr nur eine einzige Ernte eingebracht wird, bedeuteten Missernten oft Hungersnot, Armut und den Tod.
Die Ernte wurde deshalb schon bei den Griechen und Römern durch besondere Feierlichkeiten abgeschlossen. Das kirchliche Erntedankfest, in Deutschland meist am ersten Sonntag nach Michaelis gefeiert, ist an die Stelle der heidnischen Ernteopfer getreten.
Zum Abschluss der Ernte findet oftmals eine, in früheren Jahrhunderten vom Gutsherrn veranstaltete, Festlichkeit statt, das so genannte Erntebier, auf der die Arbeiter vom Betriebsinhaber bewirtet werden. Häufig übergibt auch heute noch die Belegschaft dem Betriebsleiter zum Dank den Erntekranz (oder eine Erntekrone).
Ertrag
Als Ertrag wird die Ernteeinfuhr pro Flächeneinheit (meist pro Hektar) aufgefasst. Methoden um den Ertrag zu steigern waren und sind beispielsweise Dreifelderwirtschaft, Dünger oder künstliche Bewässerung.
Missernte
Als Missernte bezeichnete man eine Ernte mit einem sehr schlechten Ertrag. Dadurch gibt es oft Versorgungsprobleme im betreffenden Land.
Missernten treten oft in Folge von langanhaltender Trockenheit,
Unwettern oder Insektenplagen auf.
In früheren Jahrhunderten führten Missernten häufig zu Hungersnöten in der Bevölkerung. Die Ernährung der Menschen bestand aus landwirtschaftlichen Produkten, die nicht konserviert werden konnten. Auch Nutztiere, wie Kühe und Schweine wurden mit diesen Produkten gefüttert und waren daher von Missernten betroffen.
Missernten und Hungersnöte führten früher oft zu Auswanderungen in andere Länder oder Kontinente.
Siehe auch
- Erntemaschine, Nachleserecht, Erntedank
Weblinks
Kategorie:Feldwirtschaft
Missernte
UnwetterAls Unwetter werden extreme Wetterphänomene mit Gefahren für Menschen und Sachwerte bezeichnet. Insbesondere sind folgende Wetterausprägungen oft Unwetter:
- Gewitter
- Sturm
- Orkan
- Blizzard (Schneesturm)
- Wirbelsturm (Staubteufel, Tornado, Tropischer Wirbelsturm)
- Sandsturm
- Starkregen
- Glatteisregen
- Hagelschlag
siehe auch
- Unwetterwarnsystem WIND
Weblinks
- [http://www.unwetterzentrale.de Unwetterzentrale meteomedia] Landkreisgenaue Unwettervorhersagen
- [http://www.naturgewalten.de Naturgewalten.de - Informationen über Unwetter in Deutschland und weltweit]
- [http://www.wetterchronik.de Berichte über historische Unwetter in Deutschland]
Kategorie:Meteorologie
NaturkatastropheEine Naturkatastrophe ist eine natürlich entstandene Veränderung der Erdoberfläche oder der Atmosphäre, die auf Lebewesen und deren Umgebung verheerende Auswirkungen hat. Ein spektakuläres Naturereignis (beispielsweise ein Gletscherabbruch auf Grönland) genügt also nicht; im engeren Sinne kann ein Naturereignis nur dann zur "Katastrophe" werden, wenn es sich auf Menschen auswirkt: Es gibt keine Naturkatastrophen, nur Kulturkatastrophen (Lars Clausen/ Wieland Jäger). Wenn hingegen Menschen die Verursacher der Katastrophe sind, spricht man von einer Umweltkatastrophe. Der Zeitraum, in dem die Veränderungen stattfinden, reicht von Sekunden bis zu Jahren.
Die Betrachtung und Analyse von Naturkatastrophen ist immer abhängig von verschiedenen Komponenten. Die wichtigsten Gründe sind:
- Globale Bevölkerungszunahme (exponentielle Entwicklung). Beispiel: im Jahr 1800 lebten 1 Mrd. Menschen auf der Erde, heute sind es 6,3 Mrd.
- Insgesamt steigender Lebensstandard in fast allen Ländern der Erde führt zu wachsenden Wertbeständen, die im Falle einer Katastrophe betroffen sind.
- Konzentration von Bevölkerung und Werten in Großstadträumen: Entstehung zahlreicher Megastädte auch in gefährdeten Regionen (z.B. Tokio: 30 Mio. Einwohner).
- Besiedelung und Industrialisierung stark exponierter Regionen, insbesondere an Küsten, in Flussniederungen, Tourismus in Gefahrenzonen, z.B. in Florida.
- Anfälligkeit moderner Gesellschaften und Technologien, Bautechnik, Geräte, Netzwerke; Probleme auch bei Zulieferern.
- Weltweite Änderungen der Umweltbedingungen, Klimaänderung, Wasserverknappung, Verlust der Artenvielfalt.
Maßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen werden im Rahmen des Katastrophenschutzes ergriffen.
Einteilung verschiedener Naturkatastrophen
Die Klassifikation erfolgt nach nicht von Menschen herrührenden (nicht anthropogenen) Ursachen. Viele dieser Ursachen lassen sich allerdings auch auf Menschen zurückführen (beispielsweise Eindeichungen). Kriege, Bürgerkriege und bewaffnete Konflikte werden nicht zu den Naturkatastrophen gezählt.
Endogene/tektonische Ursachen
- Erdbeben und Seebeben
- Vulkanausbrüche mit Lavafluss, Vulkaneinstürze, Vulkanexplosionen
- Tsunamis (durch Seebeben hervorgerufene Flutwellen)
- Gletscherlauf (auch gravitatorische Ursachen)
- Erdrutsche, Lawinen, Bergstürze, Muren
- Steinschlag
- Meteoriteneinschläge
- Gletscherlauf (auch endogene/tektonische Ursachen)
Sonstige Ursachen
- Strudel
- Heuschreckeneinfall
- Termitenbefall
- Ungeziefer
- Vorkommen bestimmter Krankheiten (z. B. Malaria)
Katastrophenstatistiken
Größere Versicherungskonzerne führen in der Regel geographisch organisierte Risikostatistiken, die ihnen als Berechnungsgrundlage für Versicherungsprämien dienen. Die EM-DAT OFDA/CRED International Disasters Database der WHO dokumentiert seit 1988 die weltweiten Katastrophen. Demnach ereigneten sich zwischen 1900 und 2003 insgesamt 9195 größere Katastrophen mit jeweils mindestens 10 Toten. Davon hatten Wetterkatastrophen mit 57 % den höchsten Anteil, keine 20 % waren geologischen Ursprungs (Vulkanausbrüche, Erdbeben), wie auch die in die geologische Kategorie gezählten Tsunamis; der Rest waren biologische Katastrophen (Seuchen und Plagen).
Die Weltbank hat 2005 in ihrem Report Natural Disaster Hotspots: A Global Risk Analysis Karten publiziert, die die Verteilung der Risiken auf Weltkarten zeigen. Etliche davon sind zu sehen auf den Seiten der Columbia University: [http://www.ldeo.columbia.edu/chrr/research/hotspots/].
Liste historischer Katastrophen
Siehe auch
- Katastrophe
- Katastrophensoziologie
- Vulkanismus
- Sommeranomalie
- Jahrhundertflut
Aööe tot
Weblinks
- [http://www.naturgewalten.de/ Naturgewalten von Thomas Sävert]
- [http://www.forstner-billau.at/detail/index.htm Über die Gewalten der Natur]
- [http://www.uni-muenster.de/MineralogieMuseum/vulkane/Vulkan-13.htm Naturkatastrophe durch Vulkanismus]
- [http://www.em-dat.net/ Die Emergency Disaster Database EM-DAT] (englisch)
Kategorie:Katastrophenliste
ja:自然災害
Krieg
Krieg ist ein militärisch ausgetragener Konflikt zwischen Staaten und/oder planmäßig vorgehenden, bewaffneten nichtstaatlichen Kollektiven. Seine Formen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staatssysteme gebunden: Er kann beispielsweise als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt auch innerhalb von Staaten stattfinden, zum Weltkrieg oder zum Völkermord werden.
Völkermord
Begriff
Das Wort "Krieg" bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit“, „Anstrengung“, „Streit“. Das Verb „kriegen“ heißt einerseits „Krieg führen“, andererseits „bekommen, erhalten“: Dies kann Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzeigen. Auch wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein ökonomischer Hintergrund. In der Sprache Sanskrit bedeutet Krieg "Wunsch nach mehr Kühen".
Während individuelles oder kollektives Rauben und Töten von Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat strafbar ist, wird „Krieg“ nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind damit Kriegspartei.
Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs- von Verteidigungskrieg.
Typen
Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:
Ein zwischenstaatlicher Krieg findet in der Regel zwischen zwei oder mehreren Staaten statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen- oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen die Armee einer Besatzungsmacht.
In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, aber nicht staatlich organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften, "Privatarmeen" und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen Staatsregierung geführt werden.
In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B. als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts.
Diese Typologie ist nicht eindeutig, da real zahlreiche Misch- und Übergangsformen vorkommen. Der heutige „Krieg gegen den Terror“, den die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen haben, ist darin ein Sonderfall. Er lässt sich weder als zwischenstaatlicher Krieg noch als Bürgerkrieg einordnen, sondern gilt als asymmetrischer Konflikt: Eine Staatenkoalition (Koalitionskrieg) kämpft gegen eine als weltweite Kriegspartei auftretende terroristische Gruppierung (Partisanen- oder Guerillakrieg, wobei die Eigensicht - Kriegspartei - der Außensicht - Gruppenkriminalität - widerspricht). Dabei verfolgen beide Parteien auf strategischer, taktischer und operativer Ebene unverkennbar bestimmte Ziele: politische Hegemonie, ideologische Vorherrschaft, wirtschaftliche Vorteile.
Weitere Sonderformen sind unter Anderem die Fehde, Bandenkriege und Wirtschaftskriege.
Verlaufsschema
Kriege werden innerhalb eines Verbandes immer auf drei Ebenen mit unterschiedlicher Entscheidungsgewalt organisiert:
- die strategische Ebene: Hier wird entschieden, ob, warum und wozu ein Krieg geführt wird. Strategische Entscheidungen werden meist von führenden Politikern oder den ranghöchsten Militärpersonen eines Kollektivs getroffen.
- die taktische Ebene: Hier wird entschieden, wie der Krieg geführt wird. Diese Entscheidungen werden meist von Personen getroffen, die innerhalb des Verbandes militärische Führungskompetenz erworben haben.
- die operative Ebene: Hier sollen Personen die innerhalb der übergeordneten Ebenen getroffenen Entscheidungen ausführen. Die meisten Kriegsteilnehmer agieren auf dieser Ebene.
Der allgemeine Ablauf einer Kriegsentscheidung kann in vier Phasen eingeteilt werden, die sich im Krieg wie ein Kreislauf ständig wiederholen:
- Orientierung: Der kriegerische Verband sucht im Gebiet seines (potentiellen) Gegnerkollektivs oder seiner Gegner nach möglichen Angriffszielen.
- Observierung: Das nähere Umfeld eines ausgewählten Kriegsziels wird auf Verteidigungsmaßnahmen des Gegnerverbands hin untersucht.
- Entscheidung: Der kriegerische Verband trifft aufgrund der gewonnenen Informationen eine Entscheidung darüber, ob ein Angriff erfolgt oder nicht.
- Handlung: Der kriegerische Verband führt nach getroffener Entscheidung einen Angriff auf seinen Gegner durch.
Der kriegerische Verband, der diesen Kreislauf - auch OOEH-Schema genannt - ungestört durchführen kann, ist in der Offensive. Ein Verband, der selber nicht zu einem vollständigen OOEH-Entscheidungskreislauf in der Lage ist, versucht diesen bei seinem Gegner mit Hilfe von geeigneten Verteidigungsmaßnahmen zu unterbrechen. Er befindet sich also in der Defensive.
Hauptursachen
Beim Krieg sind die vordergründigen Kriegsanlässe von den tieferen Kriegsursachen zu unterscheiden. Die meisten Kriege lassen sich auf einige Hauptursachen zurückführen. Dazu gehören vor allem:
- wirtschaftliche Vorteile, Ressourcenmangel
- politisches und/oder ideologisches Hegemoniestreben (z.B. Dschihad)
- drohender Verlust von Einfluss in besetzten bzw. annektierten Gebieten
- mangelnde Wehrhaftigkeit gegenüber möglichen Angreifern, die diese zum Krieg einladen (passive Kehrseite von aktivem Hegemoniestreben) Auch als "Machtvakuum" bezeichnet.
- ethnische Konflikte
- Nationalismus
- religiöser Fanatismus, Dogmatismus oder auf Krieg basierende Rituale in verschiedenen Religionskriegen (z.B. Dschihad im Islam, Kreuzzüge im Christentum, „Blumenkriege“ der Azteken)
- Ablenkung von innenpolitischen Missständen, um Bevölkerung und Staatsführung zusammenzuschweißen
- struktureller Militarismus, also die Abhängigkeit einer Wirtschaftsordnung vom Kriegführen zwecks Absatz militärischer Produkte.
Krieg ist jedoch selten monokausal zu erklären: Viele der hier genannten ökonomischen, politischen, ideologischen, religiösen und kulturellen Kriegsgründe spielen in der Realität zusammen, bedingen sich gegenseitig und gehen ineinander über. Darum lässt sich der Kriegsbegriff auch nicht auf militärische Aggressionshandlungen einengen. Diese durchlaufen fast immer eine Vorbereitungsphase: Krieg beginnt in der Regel im "Frieden". Wirklicher Frieden ist also mehr als die Abwesenheit von Krieg.
Geschichte
Antike und europäisches Mittelalter
Frieden
Raubkriege begleiten die menschliche Kulturgeschichte seit jeher. Für vorstaatliche Stammesgesellschaften war ein bewaffneter Raubzug oft Mittel des Überlebens und Machterwerbs zugleich. Die Frühzeit dieser Stammesfehden entsprach in etwa dem, was heute als Bewaffneter Konflikt gilt: Kleinere lokale Gruppen bekämpften sich in oft spontaner, ungeplanter Form und mit ständig wechselnden Allianzen.
Erst mit dem Aufkommen von staatsähnlichen Gebilden, die im Altertum fast immer Monarchien waren, entstanden speziell zum Kämpfen abgestellte Heere. Die Machthaber bedienten sich der Heere in Konflikten, die von ihnen als persönliches Duell verstanden wurden.
Die herrschenden Oberschichten der Zeit sahen den Krieg als Normalzustand an. Der darauf folgende Friede bedurfte besonderer Vertragsschlüsse. Im Griechenland des 4. vorchristlichen Jahrhunderts gab es infolge der Entwicklung nach dem Peloponnesischen Krieg, der die Polis-Ordnung Griechenlands destabilisiert hatte, dagegen mehrere Versuche, durch die Idee des Allgemeinen Friedens eine dauerhafte Friedensordnung zu begründen.
Antike Großreiche entstanden oft aus organisierten Raubzügen. Sie stellten die eroberten Gebiete unter Tributzwang, versklavten oder deportierten Teile der Bevölkerung. Sie setzten militärische Siege in eine dauerhafte Herrschaft um. Auch das römische Reich besetzte die eroberten Gebiete und nutzte sie ökonomisch aus. Die Pax Romana der römischen Kaiserzeit beruhte auf ständiger militärischer Präsenz.
Kriege und Bürgerkriege stellten auch später weiterhin einen Normalzustand dar. Dabei durchlief die Kriegsführung unterschiedliche Phasen. Die Waffentechnologie entwickelte sich dort am schnellsten weiter, wo Herrscher über Mittel und Absichten zum Krieg verfügten.
Im Gefolge der Reformation zerfiel die relativ stabile Einheit des Mittelalters, das Heilige Römische Reich unter Führung von Kaiser und Papst. Die Verbindung von konfessionellen und machtpolitischen Gegensätzen führte schließlich zum Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648. Dabei gingen angekündigte Feldschlachten oft mit Raubzügen, Plünderungen und Massakern an der Zivilbevölkerung einher. Im Verlauf starb etwa ein Drittel der mitteleuropäischen Bevölkerung, sei es durch unmittelbare Kriegswirkungen, sei es durch Kriegsfolgen wie Missernten und eingeschleppte Seuchen.
Diese Geschehnisse bewirkten einen Gesinnungswandel. Der Westfälische Frieden 1648 brachte zum ersten Mal das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten in die Diskussion. Der Krieg entwertete den Anspruch, religiöse Standpunkte mit Waffengewalt durchzusetzen. Der Westfälische Friede leitete in Europa die Trennung von Politik und Religion ein.
Die darauf folgende vergleichsweise friedliche Periode begünstigte die Aufklärung. Aus der Idee der allgemeinen Menschenrechte entwickelte sich die Idee des gehegten Krieges im zivilen Rahmen. Hatte seit Augustinus von Hippo die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg die Kriterien zur Legitimation geliefert, so übernahmen dies nun aufgeklärte Juristen wie Hugo Grotius. Machthaber folgten den Kriterien vor allem aus pragmatischen und finanziellen Gründen. Frieden als Ziel der Politik wurde denkbar und streckenweise auch erreicht: etwa in der Epoche nach dem Wiener Kongress 1815.
Die moderne Form des Krieges setzte Nationalstaaten voraus, die über ein Steueraufkommen und Militärbudget verfügen und damit eine stehende Armee aufstellen können. Die Entwicklung führte zu immer größeren Armeen mit immer stärkeren Waffen und entsprechend höheren Opferzahlen.
Im 19. Jahrhundert finden sich auch erste Ansätze zur Begrenzung und Regulierung von bewaffneten Konflikten, die sich als modernes Völkerrecht etablierten. Daraus abgeleitet wurde auch das kodifizierte Kriegsrecht und das Kriegsvölkerrecht (siehe [http://www.fak4.ch/truppeninfo/kriegsvoelkerrecht.htm hier]). Seine bedeutendsten Errungenschaften vor 1914 waren:
- die Genfer Konvention von 1864, die vor allem die humane Versorgung von Kriegsopfern vorsah;
- die Haager Landkriegsordnung von 1907, die erstmals strikt zwischen Zivilisten und Kombattanten trennte und in Artikel 22 den revolutionären Satz festschrieb ([http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/Texte/1910_107.html]): „Die Staaten haben kein unbegrenztes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“
Die Kriegsgründe blieben bei dieser Kodifizierung des Kriegsverlaufs ausgeklammert, und die Wahl der Mittel wurde ebenfalls noch nicht verbindlich geregelt.
Das Zeitalter der Weltkriege
Kombattant, 1919]]
Kombattant)]]
Kombattant)]]
Kombattant eingebrannter Schatten einer Person und einer Leiter]]
Kombattant
Im Ersten Weltkrieg führte der Einsatz von Panzern, U-Booten, Giftgas sowie die totale Kriegswirtschaft zu einem neuen Gesicht des Krieges. Feld- und Seeschlachten forderten Millionen Todesopfer und Abermillionen von Schwerverletzten.
Die bisherige europäische Bündnis-, Gleichgewichts- und Vertragspolitik mit ihrer Doppelstrategie von Hochrüstung und Diplomatie war nicht zuletzt am Konkurrenzkampf um Kolonien gescheitert. Darum wurde vor allem auf Initiative des US-Präsidenten Woodrow Wilson nach 1918 versucht, eine internationale Konfliktregelung zu institutionalisieren. Die Gründung des Völkerbunds stellte den Frieden als gemeinsames Ziel der Staaten heraus und gab dem Völkerrecht eine organisatorische Basis.
Der Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskrieges war ein weiterer Schritt, um nicht nur den Kriegsverlauf, sondern die Staatssouveränität bei der Entscheidung zum Krieg zu begrenzen und den Verteidigungskrieg international akzeptierten Kriterien zu unterwerfen.
Angesichts der neuen Kriegsqualität, die die Massenvernichtungsmittel bedeuteten, wurde ferner versucht, bestimmte als unnötig grausam verstandene Waffen zu ächten und zu verbieten. Dies gelang bis 1939 jedoch noch nicht, obwohl die prinzipielle juristische Handhabe dafür mit der Haager Landkriegsordnung gegeben war.
Der Aufstieg des Nationalsozialismus beendete diese Bemühungen. Systematisch ignorierte Adolf Hitler von 1933 bis 1939 die völkerrechtlichen Obligationen Deutschlands und bereitete seinen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor. Die Appeasement-Politik Großbritanniens scheiterte 1938 mit der deutschen Besetzung von Tschechien. Der Weg in den 2. Weltkrieg war damit frei.
Dieser begann wie der erste als konventioneller Krieg, wurde aber rasch und unaufhaltsam zum totalen Krieg. Staatlich gelenkte Kriegswirtschaft, Kriegsrecht, allgemeine Wehrpflicht und Propagandaschlachten an der Heimatfront bezogen die Völker ganz und gar in die Kampfhandlungen ein. Die Mobilisierung aller nationalen Reserven für Kriegszwecke hob die Unterscheidung zwischen beteiligten Zivilisten und Kombattanten auf. Die Kriegsführung ignorierte das Völkerrecht.
So kam es im Kriegsverlauf
- zum Bombenkrieg gegen dicht besiedelte Gebiete, erstmals durch deutsche Bomber 1937 im spanischen Bürgerkrieg auf Guernica und 1940 auf London und Coventry, dann auch durch die englisch-amerikanischen Flächenbombardements von Dresden und anderen deutschen Städten,
- zur Verbindung von territorialer Eroberung und Massenvernichtung im deutschen Russlandfeldzug, wobei deutsche Wehrmacht und SS zusammenwirkten,
- das massenhafte Zugrundegehen von Kriegsgefangenen, wozu gleichermaßen organisatorische Überforderung, Gleichgültigkeit und kriminelle Energie beitrugen,
- zur Strategie der „verbrannten Erde“, die die Deutschen erst im Partisanenkrieg in Osteuropa, dann im Rückzug auch im eigenen Land anwandten,
- und schließlich zu den US-amerikanischen Atombombenabwürfen auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945.
Die Nürnberger Prozesse schufen den neuen Straftatsbestand des „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: dies war der erste Versuch, überhaupt Menschen nach dem Völkerrecht wegen ihrer Kriegsverbrechen zu beurteilen.
Die ungeheure Steigerung der Vernichtungskapazitäten und Verselbstständigung der Kriegführung verstärkte nach 1945 die Bemühungen, Kriege generell zu vermeiden. In Europa, besonders in Deutschland herrschte bei weiten Teilen der Zivilbevölkerung die Einstellung vor: Nie wieder Krieg!
Erneut wirkten nun vor allem die USA auf die Einrichtung einer Weltorganisation zur diplomatischen Konfliktlösung und Kriegsverhütung hin: die UNO. Die Erfahrung der Ohnmacht des Völkerrechts in den Weltkriegen fand ihren Niederschlag in ihrer Charta, hier vor allem in Kapitel II, Absatz 4:
:Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Dies verbot erstmals allgemeinverbindlich jeden Angriffskrieg und jede militärische Erpressung. Die Charta bekräftigt das Prinzip der Nichteinmischung und das natürliche Recht zur Selbstverteidigung im Fall eines feindlichen Angriffs. Sie verpflichtet alle Mitglieder zu gemeinsamen friedenserhaltenden oder wiederherstellenden Maßnahmen und machte diese von einem Mandat des UN-Sicherheitsrats abhängig. Dabei stand auch die Sorge vor einem neuen weltumspannenden Konflikt Pate, die durch den Zerfall der Anti-Hitler-Koalition bereits auf der Konferenz von Potsdam im Juli 1945 am Horizont auftauchte.
Auch die Bemühungen zur Ächtung bestimmter Waffengattungen wurden seit 1945 verstärkt. Doch während das Verbot von B- und C-Waffen weithin akzeptiert wurde, misslang das universale Verbot der Atomwaffen. Bis 1949 besaßen die USA das Atommonopol; bis 1954 erreichte die Sowjetunion ein strategisches „Atompatt“, das vor allem auf der Bereithaltung von Wasserstoffbomben und Fernlenkwaffen beruhte. Beide weltpolitischen Kontrahenten waren von nun an zum atomaren Zweitschlag mit unkalkulierbaren Folgen im Feindesland fähig.
Seit dem Beinahe-Zusammenstoß der Supermächte in der Kubakrise von 1962 wurden ergänzend aber erste Schritte zur gemeinsamen Rüstungskontrolle gemacht. Die KSZE wurde 1973 eingerichtet und erlaubte den Europäern gewisse eigenständige Abrüstungsinitiativen mit der Sowjetunion. Hinzu kam die seit 1979 wachsende Friedensbewegung, die den innenpolitischen Druck zu Abrüstungsvereinbarungen vor allem in Westeuropa und den USA verstärkte. Mit Gorbatschows Angeboten gelang 1986 in Reykjavik ein Durchbruch zum vollständigen Rückzug aller Mittelstreckenraketen aus Europa, der eine Reihe Folgeverträge nach sich zog.
Mittelstreckenraketen
Unterhalb der Atomkriegsschwelle fanden jedoch zwischen 1945 und 1990 laufend sogenannte konventionelle Kriege vor allem in Ländern der so genannten Dritten Welt statt. Eine Reihe davon waren Stellvertreterkriege, z.B. der Koreakrieg (1950 bis 1953), der Vietnamkrieg (1964-1975) sowie zahlreiche Konflikte in Afrika und Lateinamerika. Dort verhinderte der Blockgegensatz des Kalten Krieges und das gegenseitige Abstecken von Einflusszonen der Supermächte häufig regionale Konfliktlösungen und begünstigte verlängerte Bürgerkriege mit vom Ausland finanzierten Guerillakämpfern.
Tendenzen seit 1990
Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1990 endete der Kalte Krieg. Die Auflösung der Sowjetunion und Jugoslawiens führte Anfang der 90er Jahre zu einem starken Anstieg der Zahl der Kriege. Seit 1992 hat sich die Zahl der laufenden Kriege (pro Jahr) jedoch nahezu halbiert [http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/index.htm]. Es kam jedoch auch zu neuen Kriegen, die nun auch im Westen zunehmend wieder als legitime Mittel zum Erreichen politischer Ziele wie der Durchsetzung von Menschenrechten oder als Prävention gegen tatsächliche oder vermutete Rüstungspläne und Angriffsabsichten des Gegners angesehen werden.
Die UNO nahm ihre kriegsvermeidende Rolle nicht immer wahr, sondern legitimierte einige militärische Eingriffe, die zuvor als illegale Angriffskrieg galten. Durch dieses Schaffen neuer Fakten veränderte sich die Auslegung des geltenden Völkerrechts: Das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten wird immer öfter aufgegeben.
Offenbar wird – zumindest in der westlichen Welt – die Vorstellung von Krieg als Kampf „Staat gegen Staat“ oder „Volk gegen Volk“ allmählich abgelöst von der Idee, dass Kriege eine Art Polizeiaktion der Weltgemeinschaft gegen aus den Regeln ausscherende Mitglieder sind oder sein sollten. Dabei besteht jedoch über die Auslegung der Regelverletzung, die einen Krieg rechtfertigen kann, bisher in der UNO keine Einigkeit. Das dort bisher zur Feststellung legitimer Selbstverteidigung gültige Verfahren im UN-Sicherheitsrat wurde zuletzt 2003 von der einzigen verbliebenen Supermacht, den USA, unterlaufen und missachtet. Damit wurde die Allgemeingültigkeit des Völkerrechts erneut in Frage gestellt.
Die Unzulänglichkeit der bisherigen völkerrechtlichen Kriterien, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen wird zunehmend erkannt: etwa gegenüber ethnischen Völkermorden ohne offenkundige staatliche Lenkung, neueren asymmetrischen Konflikten; sich auflösenden oder mit Privatarmeen verbindenden Staatsgebilden, der Strategie der „preemptive strikes“ (vorbeugenden Entwaffnung) und dem internationalen Waffenhandel. So hat die UNO bisher weder die Überprüfung der tatsächlichen Kriegsgründe noch die Kontrolle der Waffentechnologie noch die Einhaltung von Abkommen zur Ächtung und Nichtverbreitung von ABC-Waffen wirksam geleistet.
Ferner wurde mit der neueren Legitimation von Angriffskriegen ein neues Wettrüsten eingeleitet. Dabei wird seitens der USA und anderer Staaten wie Nordkorea oder der Volksrepublik China auch der Ersteinsatz von Atomwaffen eingeplant und vorbereitet. In Russland ist ebenfalls eine neue Hinwendung zur auch atomaren Hochrüstung zu verzeichnen. Die Schwelle zum Atomkrieg wurde mit sogenannten „mini nukes“ deutlich gesenkt.
Krieg und Politik
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt im Artikel 26 (1):
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Seit der Neuzeit wird Krieg eng mit der Politik souveräner Nationalstaaten verknüpft, die innenpolitisch über ein Gewaltmonopol verfügen. Der preußische Militärtheoretiker Clausewitz sah Krieg als „Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“. Weil diese Gewalt von einem souveränen Staatswesen ausgeht, definierte er sie als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“:
„So sehen wir also, dass der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln. Was dem Kriege nun noch eigentümlich bleibt, bezieht sich bloß auf die eigentümliche Natur seiner Mittel.“
Eine politische Orientierung, die Krieg für natürlich, unvermeidbar, sogar fortschrittsfördernd hält und Rüstungsanstrengungen prinzipiell bejaht, nennt man Militarismus. Der griechische Philosoph Heraklit drückt diese Haltung mit dem geflügelten Wort aus: „Krieg ist der Vater aller Dinge.“
Die entgegengesetzte Haltung will Kriege nicht nur vermeiden, sondern langfristig als Mittel der Konfliktaustragung ausschließen, abschaffen und überflüssig machen: Der Pazifismus (von Lateinisch pacem facere: „Frieden schaffen“).
Für ihn ist Krieg „eine Geißel der Menschheit“ (UNO-Charta).
Zwischen diesen Polen bewegt sich die so genannte „Realpolitik“ des Großteils aller Staaten, die militärische Gewalt als ultima ratio – „letztes Mittel“ – nie ganz ausschließt und von Fall zu Fall als unvermeidlich anwendet. Dabei ist in heutigen westlichen Gesellschaften vor, in und nach einem Krieg meist heftig umstritten, ob und wann dieses Mittel tatsächlich das letzte, der Krieg also wirklich unvermeidbar war und ist.
Auslöser
Hierzu werden mitunter kriegsauslösende Einzeltaten inszeniert (Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg) oder wirtschaftliche Konflikte provoziert (Zoll, Patentrecht, Einfuhrbeschränkungen). Da sowohl Attentate als auch Terrorakte die moralische Rechtfertigung für einen Krieg bilden können, kommt der Inszienierung eines Krieges oft höhere Bedeutung zu, als der späteren Durchführung. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Kriegsführung neben logistischen und humanitären Gesichtspunkten vor allem ökonomische Zwänge birgt.
Besondere regierungspolitische Motive
In ärmeren Ländern dienen Kriege oft innenpolitischem Kalkül. Dabei rechnet die Regierung eines solchen Landes damit, dass das Volk durch das durch den Krieg erzeugte Härteklima mit unmittelbaren Lebensfunktionen wie Nahrung, Kleidung, Wohnung so beschäftigt ist, dass es keine Zeit mehr hat, sich Themen wie Regierung, Politik oder Wirtschaft zu widmen. Eine Regierung kann so versuchen, Kritik zu unterdrücken.
Wohlstandsnationen führen Kriege meist abseits der eigenen Heimat. Eine drastische Einengung der Lebensgrundlage ist in diesen, eher höher gebildeten Bevölkerungen meist nicht vermittelbar und würde nicht breit akzeptiert. Dennoch wird in der Heimat eine „psychologische Militarisierung“ auf das gesamte Volk übertragen, welche auf Patriotismus und Duldung der Beschneidung von Grundrechten, beispielsweise im Wege der Terrorismusbekämpfung, abzielen.
In beiden Fällen handelt es sich um eine Art Flucht nach vorn, im Zusammenhang mit bereits unabhängig vom Krieg bestehenden Strukturproblemen im eigenen Land beziehungsweise drohendem Machtverlust der Regierung. Der Krieg kann als Rechtfertigung für unterschiedliche Einschränkungen (zum Beispiel der Menschenrechte oder der Sozialversorgung) verwendet werden.
Da eine Bevölkerung sich zumeist in relativer Akzeptanz mit ihrer Regierung befindet (gestützt durch staatlich gelenkte Medien oder durch echte Akzeptanz von aggressiven Expansionsabsichten beziehungsweise durch stillschweigendes Erdulden der Staatsführung), stellt die Wechselwirkung zwischen der Volksmeinung einerseits und der Legitimation einer Regierung Krieg zu führen andererseits, ein besonders wichtiges Instrument der Militarisierung im Vorfeld der Kriegsführung dar.
Ausnahmezustand
Zu diesen kleinen Kriegen zählen Krawalle, Aufstände, der Staatsstreich, Bürgerkriege usw. Sie bilden die überwältigende Mehrzahl aller Kriege; die „regulären“ Kriege zwischen Staaten und regulären Truppen demgegenüber die Ausnahme.
Einige Autoren (Agamben, Hardt und Negri) hinterfragen diese Ansicht mittlerweile, so werde Ausnahmezustand zum Normalzustand zu erklärt:
- Aktionen, die man früher in einem Krieg durchführte, werden nun als so genannte „Polizeimaßnahmen“ durchgeführt
- Die Bekämpfung des Terrorismus steht in einem Spannungsverhältniss zu Demokratie, etwa durch die Beschneidung von bürgerlichen Freiheiten.
Die Politik sehe Krieg nicht mehr als letztes Mittel, sondern als Werkzeug zur Kontrolle und Disziplinierung.
Ressourceneinsatz
Wegen der extremen Belastung, die der Krieg den beteiligten Parteien auferlegt, ist eine positiv gestimmte eigene Öffentlichkeit für eine kriegführende Institution oder Nation von kriegsentscheidender Bedeutung.
Militärstrategie
Die militärische Strategie ist der Plan, um den Zweck des Krieges zu erreichen. Zweck des Krieges ist nach Clausewitz immer der Friede, in dem die eigenen Interessen dauerhaft gesichert sind.
Militärische Strategien ändern sich mit der Waffenentwicklung. In der Geschichte wurden häufig dominante Mächte zurückgeworfen, weil neuere, wirksamere Waffen entwickelt wurden. Aber auch ohne Neuentwicklung von Waffen können bessere strategische Planungen einen Krieg entscheiden, u. U. auch aus der Unterlegenheit heraus.
In der Militärstrategie geht es immer darum, durch geschickte räumliche und zeitliche Anordnung der Gefechtssituationen den Erfolg herbeizuführen. Als Krönung gilt es allgemein, wenn man ohne einen Kampf den Sieg davonträgt. Kriegslisten sind daher ein wesentliches Element des Krieges. Die wohl berühmteste Kriegslist der Geschichte ist die des trojanischen Pferdes.
Militärstrategie lässt sich nach Edward Luttwak in zwei Dimensionen aufspannen. Einer Horizontalen und einer Vertikaklen. Die Horizontale Ebene entspricht der temporären Abfolge jeder strategischen Operation inklusive Clausewitzs Kulminationspunkt.
Die Vertikale Dimension gliedert sich in mehrere Ebenen. Die unterste ist die technische Ebene, diese umfasst die Effektivität, als auch die Kosten von Waffensystemen, und damit auch den Ausbildungsstand und Leistungsfähigkeit der einzelnen Soldaten.
Als nächstes folgt die taktische Ebene. Sie umfasst die untere Militärische Führung also alles bis Batallions oder Brigadeebene, sowie die Moral der Truppe und beinhaltet vor allem die Geländeausnutzung.
Als nächstes folgt die operative Ebene. In dieser findet sich die militärische Strategie von Divisionsebene und aufwärts. Hier werden größere militärische Manöver unter anderen Gesichtspunkten wie in der taktischen Ebene geplant und ausgeführt. Hier entscheiden weniger das Gelände als beispielsweise die zur verfügungstehenden Ressourcen inklusive die Einbeziehung wirtschaftlicher Kapazität.
Als oberste Ebene gilt die Gefechtsfeldstrategie. In ihr entscheiden einzig und alleine die politischen Ziele und Eigenheiten der kriegführenden Parteien. Auf einem Kriegsschauplatz wird die Strategie im Rahmen von Feldzügen durch Operationen umgesetzt. Für Operationen werden Weisungen und Operationspläne erstellt, die die übergeordneten strategischen Ziele in praktische, militärische Aufträge und Handeln umsetzen.
Zu den berühmtesten strategischen Denkern gehören Sun Tzu (Die Kunst des Krieges) und Carl von Clausewitz (Vom Kriege).
Ethische Aspekte
Wirkungen
Carl von Clausewitz
Jeder Krieg ist, neben dem Verlust von Infrastruktur oder Arbeitsplätzen, immer auch mit Tod und furchtbarem Leid verbunden. Diese entstehen einerseits als zwangsläufige Nebenfolgen des Waffeneinsatzes gegen Menschen, andererseits aus strategischen Gründen (zum Beispiel beim Sprengen von Brücken oder durch Vergiftung von Grundnahrungsmitteln), zum Teil wird die Zerstörung von Gebäuden, ja der ganzen Infrastruktur des Kriegsgegners aber auch bewusst herbeigeführt, um die Zerstörungskraft einer Armee zu demonstrieren und den Gegner einzuschüchtern (zum Beispiel „Shock and awe“-Strategie im Irak-Krieg).
In vielen Kriegen wurden (und werden) Kriegsverbrechen begangen (beispielsweise Folterungen, Übergriffe auf die Zivilbevölkerung, etc.). Das große Machtgefälle in Kriegsgebieten und die weitgehende Freiheit vor Strafverfolgung können in Verbindung mit der Allgegenwart des Todes natürliche Hemmschwellen abbauen.
Bedeutung
Viele Kriege waren von entscheidender historischer Bedeutung. Durch die Römischen Kriege wurde die „Zivilisation“ in Europa verbreitet und durch Kriege im Rahmen der Völkerwanderung das Ende des römischen Reiches herbeigeführt. Die Auswirkungen hiervon waren so stark, dass 1000 Jahre Chaos folgten, welche aus heutiger Sicht als Mittelalter bezeichnet werden.
Durch die Revolutionskriege wurde der demokratische Gedanke in Europa verbreitet, durch die Bauernkriege der Protestantismus. So wurde das Aufstreben des Faschismus im 2. Weltkrieg beendet oder zumindest so stark zurückgedrängt, dass Faschisten nunmehr eine Randstellung einnehmen.
Neben den politischen Auswirkungen hat ein Krieg immer eine Vielzahl an negativen Folgen. So dezimiert er die Bevölkerung eines Landes extrem, durch den 2. Weltkrieg wurden ganze Jahrgänge nahezu ausradiert. Ebenso drastisch sind die wirtschaftlichen Folgen.
Alternativen
Da als eine der rationalen Kriegsursachen der Kampf um Ressourcen gilt, werden Kriege umso unwahrscheinlicher, je günstiger Ressourcen einer Region für eine andere Region verfügbar werden, ohne in einer kriegerischen Auseinandersetzung unter Lebensgefahr erobert werden zu müssen. Damit sind Kriege wirtschaftlich um so uninteressanter, je besser die bestehenden Ressourcen im Wege von Vereinbarungen genutzt werden.
Alternative zum militärischen Widerstand („Krieg“), wenn man angegriffen wird, sind die Konzepte des „zivilen Widerstands“.
Da Volkswirtschaften (ebenso wie Regionen, Städte und Familien) in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten und Ressourcen zurückhalten, erscheint dieses „Idealbild“ der Welt utopisch.
Bewertung des Krieges
Immer wieder wurde in der Geschichte versucht, die Kriegsführung bestimmten Regeln oder moralischen Vorgaben zu unterwerfen, also zu einer Art Verhaltenskodex zu finden. Die sich im Krieg Bahn brechende Aggression wird „höheren Werten“ unterworfen – und letztlich damit auch relativiert.
Nach verlorenen Kriegen neigen die Menschen dazu, Krieg generell zu verdammen. So kamen in Deutschland nach 1945 Formeln wie „Nie wieder Krieg“ auf (bekannt ist das Plakat von Käthe Kollwitz mit diesem Titel). Nach Siegen hingegen wird der Krieg verherrlicht. So ist die Welt voll von Siegesdenkmalen, Triumphbögen und anderen Erinnerungen an große militärische Erfolge.
Oft wird der Krieg heroisiert. Kant beispielsweise schreibt: Selbst der Krieg, wenn er mit Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird, hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je mehreren Gefahren es ausgesetzt war und sich mutig darunter hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu erniedrigen pflegt. (Kritik der Urteilskraft, § 28.
Von der Natur als einer Macht.)
In der europäischen Literatur wird häufig so zwischen dem „geordneten“ und dem nicht geordneten Krieg unterschieden. Auf der anderen Seite stehen die, die im Prinzip mit der gleichen Grundüberlegung wirtschaftlichen Wohlstand als beste Kriegsprävention ansehen. Hier neigt man dazu, die Perversionen des ungehegten Krieges als Normalzustand des Krieges darzustellen. Daraus folgen Überlegungen, wie Krieg vermieden werden kann und Versuche, einen ewigen Frieden zu erreichen. Der Krieg wird so als das absolute Böse angesehen, als das Werk von moralisch verkommenen Machthabern, die aus niederen Motiven ihr Land in einen Krieg stürzen.
Es gibt auch Ansichten, dass sich der Charakter des Krieges geändert habe und folglich heute ein „gehegter Krieg“ nicht mehr möglich sei. Dass sich die Formen des Krieges ändern, ist aber eine Feststellung, die so alt ist wie die Geschichte der Menschheit. Neue Kriegsformen wurden zu allen Zeiten als ordnungswidrig geachtet, häufig als Verstöße gegen eine göttliche Ordnung. Heute werden in der abendländischen Kultur bestimmte Kriegsformen als zulässig dargestellt (etwa Bombenabwürfe auf Städte, die Militär treffen sollen, aber auch Zivilpersonen gefährden), während andere Kriegsformen (etwa Selbstmordattentate, die nicht militärische Einrichtungen treffen) als unzulässig interpretiert werden, während in der islamischen Welt oft die gegenteilige Ansicht anzutreffen ist.
Krieg ist nicht nur ein Mittel staatlich organisierter und gelenkter Politik. Neben den Staaten, die als kriegführende Seite ein Heer hatten, spielten offenbar zu allen Zeiten die ,nicht regulären' Gruppen im Krieg eine erhebliche Rolle: Kosaken, Jäger, Husaren, Samurai, Partisanen, in der neuerer Zeit die Guerilla, Freischärler, Milizen und Taliban. Was nicht regulär ist, wird politisch diskutiert. Bei noch genauerem Hinsehen allerdings merkt man, dass die Theorie des irregulären Kämpfers (Partisanen) eine Weiterentwicklung der Clausewitzschen Theorie ist, wie sie die Clausewitz-Kenner Lenin und Carl Schmitt vorgenommen haben.
Somit scheitert auch der Versuch, zwischen einem Konflikt und einem formal erklärten Krieg zu unterscheiden und die Bezeichnung „Krieg“ auf jene Konflikte einzuschränken, die mit einer formalen Kriegserklärung einhergehen.
Völkerrecht
Das moderne Völkerrecht versucht, zwischenstaatliche Kriege von anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung, Angriffs- und Verteidigungskrieg, Zivilisten und Militärpersonal und damit legitime von illegitimen Kriegshandlungen zu unterscheiden.
Der zwischenstaatliche Krieg soll gemäß seinen Regeln mit einer Kriegserklärung beginnen. Diese war im Mittelmeerraum schon seit der Antike vorgesehen. Sie wird seit der Neuzeit aber sehr oft übergangen und durch den Angriff selbst ersetzt.
Ein erklärter Kriegszustand, bei dem jedoch die Waffen schweigen, heißt Waffenstillstand, ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation. Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg selbst.
Gegenbegriff zum „Krieg“ ist der „Frieden“. Dieser setzt völkerrechtlich wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg jedoch weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation (Lateinisch: „Besiegung“).
Historisch häufiger aber sind Zwischenzustände wie der einer dauerhaften Besetzung ohne gültigen Friedensvertrag oder ein Zustand, bei dem sich die Gegner ständig auf einen offenen Krieg vorbereiten, dessen Verlauf planen und einüben. Paradebeispiel dafür ist der Kalte Krieg.
Der organisierte Einsatz von Waffen bedeutet immer die massenhafte Tötung von Menschen. Schon die ständige Rüstung zum Krieg erfordert Aufwendungen und verschlingt Mittel, die für andere Aufgaben fehlen. Auch wenn eine kriegführende Partei Todesopfer nicht anstrebt, werden sie immer als unvermeidbar in Kauf genommen. Wer diese Wirkung betrachtet, nennt diese Form der gewaltsamen Konfliktaustragung daher meist „staatlich organisierten Massenmord“ (Bertha von Suttner, Karl Barth). Darin kommt zum Ausdruck, dass das Phänomen des Krieges kaum wertneutral zu betrachten ist, weil es dabei immer auch um das Leben vieler und die langfristigen Perspektiven aller Menschen geht.
Zugleich zeigt die Verbindung von Staat und Krieg sowie die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Krieg, Raub und Mord das Fehlen einer allgemein akzeptierten Rechtsinstanz an. Die UN-Charta und der Internationale Strafgerichtshof können als Schritte zur verbindlichen Durchsetzung des Völkerrechts angesehen werden. Ob sie eher zur Rechtfertigung oder Reduktion neuer Kriege beitragen, ist noch nicht entschieden.
Die Ächtung des Krieges
Die menschliche Sehnsucht nach einem Frieden, der die „Geißel der Menschheit“ überwindet, ist uralt. Politische Friedensarbeit kann sich daher auf breite und heterogene Traditionen stützen.
- In der chinesischen Kosmologie des Taoteking und der Philosophie des weisen Staatslenkers Laotse spielte die Kriegsvermeidung durch harmonischen Interessenausgleich eine wichtige Rolle.
- In Indien, China und Japan breiteten Jainismus und Buddhismus eine Ethik der Gewaltlosigkeit, Toleranz und Friedensliebe aus, die seit 500 v. Chr. die Gestalt einer Weltreligion gewann.
- In der antiken griechischen Philosophie der Antike stellten Sokrates und die Skeptiker die Selbstverständlichkeit in Frage, mit der Wahrheitsbesitz beansprucht und angeblich ewige Rechte gegen andere verteidigt werden. Die Stoiker Zenon und Chrysippos wandten sich gegen das Kriegführen und stellten Überlegungen an, ob Kriege notwendig seien oder wie man sie vermeiden könne.
- In allen europäischen Staatsutopien von Platon bis Thomas Morus spielte die Gewaltminderung durch ideale Gesetzgebung und Menschenbildung eine Rolle.
- Das Gottesbild des Judentums hat den weithin üblichen Einsatz der eigenen Religion zur Rechtfertigung der eigenen Kriege erschwert. In den Visionen der Heilsprophetie erscheint Gott als kommender Weltrichter, der die Völker zu endgültiger Abrüstung anweist: „Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. Es wird kein Volk wider das andere das Schwert erheben, und sie werden hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen. Ein jeder wird unter seinem Weinstock und Feigenbaum wohnen, und niemand wird sie schrecken. Denn der Mund des Herrn Zebaoth (der Heerscharen) hat es geredet.“ (Micha 4, 2-4).
- Diese Weisung zur universalen Abrüstung hat Jesus Christus durch das prophetische Zeichen des Gewaltverzichts (Markus 11, 7/Sacharja 9, 9) und die Selbsthingabe zur Versöhnung (Markus 14, 22-24) im Neuen Testament bekräftigt. Darum ist der tätige Einsatz für weltweiten Frieden (Lukas 2, 14) für Christen wie für Juden integraler Bestandteil ihres Glaubens (Römerbrief 12, 18).
- Der klassische, konservative und fundamentalistische Islam sieht Frieden nach der Eroberung des gesamten Dar al-Harb (Gebiet der Nichtmuslime) vor. Danach soll die gesamte Erde unter der Scharia in einer Pax islamica leben. Die Welteroberung geschieht mittels kriegerischem Dschihad. Danach soll dann das Idealbild eines „Paradieses unter dem Schwert des Islam“ herrschen.
- Die Instrumentalisierung religiöser Ideale für politische Interessen fand einen Höhepunkt mit den Kreuzzügen des Mittelalters, die die heiligen Stätten „befreien“ und christliche Staaten errichten wollten. Die Kreuzzugs-Ideologie des ewigen Kampfes des „Guten“ gegen das „Böse“ spielt noch heute eine bedeutende Rolle.
- In der Neuzeit wurde der Gewaltverzicht im Westen von den Religion entkoppelt. Immanuel Kant, Jean-Jacques Rousseau und andere Aufklärer strebten den „ewigen Frieden“ an und entwarfen rechtsstaatliche und demokratische Konzepte, um ihn herbeizuführen. Ludwig van Beethoven hat diesem Traum am Ende der 9. Sinfonie mit seiner Vertonung von Schillers Gedicht Ode an die Freude („alle Menschen werden Brüder“) ein musikalisches Denkmal gesetzt.
- Im Zeitalter der europäischen Nationalkriege gewann das Völkerrecht, nach der verheerenden Erfahrungen des 1. Weltkriegs der Gedanke eines Völkerbunds zur Kriegsverhinderung Akzeptanz. Der Briand-Kellogg-Pakt galt der Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik. Die UNO hat den Angriffskrieg verboten, den Weltfrieden zum Ziel aller Politik erhoben und erstmals ansatzweise wirksame Formen der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ermöglicht.
Diese Tendenzen wurden durch die ungeheure Steigerung der Vernichtungsmöglichkeiten im Krieg notwendig und gestärkt. Die UNO konnte Kriegsursachen wie ökonomische und politische Interessengegensätze jedoch nicht aufheben und viele Kriege nicht verhindern. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ließ sich bis heute nicht wirksam stoppen. Der am Ende des Kalten Kriegs eingeleitete Abrüstungsprozess kam seit den „neuen Kriegen“ zum Erliegen und wurde durch neue Aufrüstungstendenzen abgelöst. Internationaler Terrorismus und Antiterrorkrieg lassen die Gewaltbereitschaft weltweit noch weiter wachsen.
So ist der Frieden nach wie vor eine äußerst bedrohte, verletzliche Pflanze und eine Utopie, die des täglichen Einsatzes bedarf, um eines Tages wirklich werden zu können. Eine Alternative dazu gibt es im Zeitalter der Massenvernichtungsmittel nicht mehr. Spätestens seit Erfindung der Atombombe ist der Frieden „die Überlebensbedingung des technischen Zeitalters“ geworden
(Heidelberger Thesen der EKD 1959).
Siehe auch
- Portal:Militär
- Destruktivität
- Polemologie, Kriegsakademie, Liste der Kriege
Literatur
- Capa, Robert: Slightly Out of Focus. New York: The Modern Library 1999.
- Clausewitz, Carl von : Vom Kriege. Ullstein, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-548-36413-6
- Creveld, Martin L. van: Die Zukunft des Krieges. Gerling Akademie Verlag, München 1998, ISBN 3-932425-04-9
- Creveld, Martin L. van: Frauen und Krieg. Gerling Akademie Verlag, München 2001, ISBN 3-932425-33-2
- Einstein, Albert; Freu
GenozidDer Völkermord (Synonym: der Genozid) ist ein Straftatbestand, der im Völkerstrafrecht entstanden ist, mittlerweile aber auch in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert ist.
Des Völkermords schuldig macht sich, wer
- in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten,
- eine der folgenden Handlungen begeht:
:a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
:b) das Zufügen von ernsthaften körperlichen oder geistigen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
:c) die absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
:d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
:e) die gewaltsame Verbringung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
Dabei ist zu beachten, dass nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich ist, nicht aber auch ihre effektive Vernichtung. Die Handlungen unter den Buchstaben a bis e hingegen müssen tatsächlich (und willentlich) begangen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass es nicht viele Opfer braucht, damit die Täter sich des Völkermords schuldig machen. Bloss ihre Vernichtungsabsicht muss sich auf die ganze Gruppe oder einen massgeblichen Teil von ihr richten. Die Täter erfüllen den Straftatbestand beispielsweise, wenn sie - in dieser besonderen Absicht - einzelnen Gruppenmitgliedern ernsthafte körperliche oder geistige Schäden zufügen. Dies mag angesichts des Begriffs Völker-Mord erstaunen, wird in dieser Variante doch gar kein Mensch ermordet. Der Ansatzpunkt der Definition ist jedoch ein anderer. Denn es sollen verschiedene Gewaltverbrechen erfasst werden, die sich durch eine besonders menschenverachtende Absicht auszeichnen. Mit anderen Worten: Es geht gewissermaßen um den Versuch, ein Volk zu ermorden. Wer wollte schon verlangen, dass das Volk (genauer: die besondere Gruppe) tatsächlich vernichtet sein müsste, bevor die Täter wegen Völkermord bestraft werden können?
Umgekehrt gilt auch: Unter a) bis e) genannte Maßnahmen sind kein Völkermord, wenn ihr Ziel nicht darin besteht, eine Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten, egal wieviele Mitglieder getötet oder sonstwie beeinträchtigt werden. Solche Maßnahmen sind ebenfalls kein Völkermord, wenn ihr Ziel darin besteht, eine Gruppe auszurotten, die nicht durch nationale, ethnische, rassische oder religiöse Eigenschaften definiert ist.
Dies zeigt den problematischen Charakter der Völkermord Definition nach dem Völkerstrafrecht, denn Massenmorde nach sozialen oder geographischen Kriterien sowie zielloses Morden werden vom Völkermord Paragraphen nicht erfasst.
Im Völkerrecht nicht bekannt sind die entsprechend der Analogie Völkermord - Mord möglichen Vergehen Völkertotschlag sowie fahrlässige Völkertötung.
Ob hingegen in jedem Fall, wo Einzelne sich des Völkermords schuldig machen, der Rahmen des Geschehens pauschal als "Völkermord" bezeichnet werden sollte, ist eine andere Frage. Denn es ist für die Strafbarkeit Einzelner nicht erforderlich, dass sie ihre Taten im Rahmen eines breit angelegten oder systematischen Angriffs auf die Opfergruppe begehen (im Gegensatz etwa zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit).
Diese Definition kann als mehr oder weniger allgemeingültig bezeichnet werden, denn der Völkermord ist dasjenige völkerstrafrechtliche Verbrechen mit der schärfsten und anerkanntesten Definition: Alle massgeblichen Normierungen stimmen im Wesentlichen mit der Definition von Artikel II der Völkermordkonvention der UNO (s.u.) überein. Andere völkerstrafrechtliche Tatbestände dagegen, insbesondere das Verbrechen des Angriffskrieges (Aggression), sind weitgehend umstritten.
Der Begriff "Genozid" (v. griech.: γένος, génos, = (eigentlich) Herkunft, Abstammung, Geschlecht, (im weiteren Sinne auch) das Volk + lat.: caedere = morden, metzeln) wurde 1943 von dem polnischen Anwalt Raphael Lemkin (1900-1959) geprägt für einen Gesetzesentwurf zur Bestrafung der Nazi-Verbrechen. 1944 übertrug er den Ausdruck ins Englische als genocide.
Völkermorde in der Geschichte
- Völkermord an den Katharern (Albigenser) (1209-1244)
- Völkermord an den Ureinwohnern Amerikas, an den Indianern, Inkas, Mayas und den Azteken (1521-Mitte des 20. Jahrhunderts) Vom Beginn an der Besiedelung Amerikas bis zu den letzten Taten des Ku Klux Klans
- Völkermord an den Ureinwohnern Australiens, siehe Aborigine und Tasmanier
- Völkermord an den Ureinwohnern des Kongo 1885-1908 durch König Leopold II. von Belgien
- Völkermord an den Herero (1904-1907) durch die deutsche Besatzungsmacht (Kolonialmacht) in Deutsch-Südwest-Afrika, heute Namibia (siehe Aufstand der Herero und Nama)
- Genozid an der indianischen Bevölkerung Feuerlands (1910)
- Völkermord an den Armeniern (1915-1923)
- Völkermord an den Ukrainern in der kommunistischen Sowjetunion (1932 -1933)
- Völkermorde in Europa unter dem Nationalsozialismus, insbesondere der Holocaust an den Juden (1933-1945)
- Völkermord an den Esten, Letten und Litauern unter Stalin (1941, 1944-53)
- Völkermord an den Juden, Gefangenen (Deutsche, Polen) und den aus politischen Gründen Inhaftierten unter Stalin
- Völkermord in China unter Mao Zedong
- Volkermord an den Papua Indonesiens (1962-heute)
- Völkermord an den Chinesen Indonesiens (1965)
- Burundi (1972)
- Völkermord in Kambodscha (1971-1979)
- Völkermord in Osttimor (1975-1999)
- Völkermorde im Tschad durch Hissène Habré (ethnischen Gruppen im Süden (1984), an den Hadjerai (1987) und an den Zaghawa (1989))
- Völkermord in Ruanda (Tutsi) (1994)
- Völkermord an den muslimischen Bosniern (1992-1995); Massaker von Srebrenica (1995)
- Völkermord an den Hazara und anderen nicht-paschtunischen Bevölkerungsanteilen in Afghanistan durch die Taliban (1996-2001)
- Völkermord an den Dschandschawid in der Region Darfur (2004 - bis heute) im westlichen Sudan mit ca. 300.000 Toten
Ob in jedem Fall der Straftatbestand des Völkermords erfüllt ist oder ob es sich um sonstige Verbrechen wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen handelt, ist in vielen Fällen umstritten (siehe auch die Liste der Verbrechen gegen die Menschheit).
vgl. insbesondere den [http://en.wikipedia.org/wiki/Genocides_in_history Artikel in der englischen Wikipedia]
UN-Konvention gegen Völkermord
Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der UNO in der Resolution 260 die "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" (Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide), die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention im Februar 1955. Nach der Konvention ist Völkermord ein Verbrechen gemäß internationalem Recht, "das von der zivilisierten Welt verurteilt wird".
Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. Dezember 1947, in der festgestellt wurde, dass "Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert", um den völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als "eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören:
:a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
:b) das Zufügen von ernsthaften körperlichen oder geistigen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
:c) die absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
:d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
:e) die gewaltsame Verbringung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
Im deutschen Völkerstrafgesetzbuch ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/__6.html § 6 VStGB]) wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch ([http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a264.html Art. 264 StGB]) ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.
Literatur
- Mihran Dabag/Kristin Platt: Genozid und Moderne, Opladen: Leske+Budrich 1998, ISBN 3-8100-1822-8
- Zeitschrift für Genozidforschung (seit 1999, halbjährlich), Paderborn: W. Fink/ Ferdinand Schöningh, ISSN 14388-8332
- Frank Selbmann: Der Tatbestand des Genozids im Völkerstrafrecht, Leipzig: Leipziger Universitätsverlag, 2002. ISBN 3936522332
- William A. Schabas, Genozid im Völkerrecht, HIS Edition, aus dem Englischen von Holger Fliessbach, 2003. ISBN 3-930908-88-3, (Rechtswissenschaftlich exzellent durchdrungen [http://www.his-online.de/edition/programm/088.htm])
- Alain Destexhe, Rwanda and Genocide in the Twentieth Century, London/East Haven 1995 (Destexhe erkennt nur die Ausrottung der Armenier im Osmanischen Reich 1915, die deutsche "Endlösung der Judenfrage" und Rwanda 1994 als echte Völkermorde im 20. Jahrhundert an)
- Harald Welzer: Täter. Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden, Frankfurt a. M 2005, S. Fischer Verlag, ISBN 3100894316
- Leonard S. Newman/Ralph Erber (Eds.): Understanding Genocide. The Social Psychology of the Holocaust, Oxford: Oxford University Press, 2002, ISBN 0-19-513362-5
- Dominik J. Schaller/Rupen Boyadjian/Vivianne Berg/Hanno Scholtz (Hrsg.): Enteignet, vertrieben, ermordet. Beiträge zur Genozidforschung, Zürich: Chronos, 2004, ISBN 3-0340-0642-X
Siehe auch
- Völkerstrafrecht
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Vergleichende Völkermordforschung
- Demozid
- Kinder der Landstrasse der Schweiz (1926 bis 1972, Missbrauch des Fürsorgerechts zur Eliminierung der Fahrenden, nach heutigem Schweizer Recht bzw. UN-Konvention ein Völkermord)
- Massenmord, Massaker
Weblinks
- http://www.hrweb.org/legal/genocide.html - Konvention zur Verhütung und Verfolgung des Völkermord-Verbrechens (englisch)
- [http://www.holocaust-education.de/aktuell/ Umfangreiche Infoseite zum Holocaust]
Kategorie:Besondere Strafrechtslehre
Kategorie:Völkerrecht
Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)
Kategorie:Menschenrechte
ja:ジェノサイド
simple:Genocide
DemokratieDie Demokratie (griechisch δημοκρατία, von δήμος, démos – Volk und κρατία, kratía – Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke), ursprünglich von Aristoteles abwertend im Sinne von »Herrschaft des Pöbels« gebraucht, bezeichnete zunächst die direkte Volksherrschaft (heute: Direktdemokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird »Demokratie« zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird. In den so genannten Repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt, die über Parlamente und in der Regierung im Auftrag des Volkes Herrschaft ausüben sollen. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen übt das Volk die Macht selbst aus, zum Beispiel mittels Volksentscheiden, kooperativer Planung. Entscheidendes Merkmal der Demokratie ist die Möglichkeit, die jeweilige Regierung durch eine Abstimmung (entweder des Volkes oder gewählter Vertreter) austauschen zu können, hierin unterscheidet sie sich von der tyrannischen Staatsform.
Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im folgenden dargestellte Demokratieverständnis, das Bestandteile der westlichen/bundesdeutschen Vorstellung vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklärbar sind. Frühe Demokratietheoretiker der Neuzeit standen dem Prinzip vom Rechtsstaat oder einer Verfassung skeptisch gegenüber, da diese die Macht des Volkes souverän zu entscheiden, beeinträchtigen würden – ebenso wie frühe liberale Theoretiker die Demokratie skeptisch sahen, da eine konsequente Demokratie auch problemlos in die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen könnte. Zum westlichen Demokratieverständnis gehören, neben der Beteiligung aller Bürger, der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte.
In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Art. 20, Abs. 2 GG). Auch in der österreichischen Bundesverfassung heißt es bereits im Artikel 1: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Geschichte
Die Geschichte der Demokratie ist eng verknüpft mit der Idee der Naturrechte, heute eher bekannt unter dem Begriff der Menschenrechte. Ausgehend davon wurde die Idee der Gleichberechtigung der Freien entwickelt, die sich in den frühen Ansätzen zu demokratischen Gesellschaften wiederfindet. Die Mitgestaltungsbefugnisse eines Menschen hingen zunächst, wie von eben genanntem Begriff impliziert, am Status der Person: Nur Freie – was Sklaven, Frauen und Nicht-Bürger ausschloss – hatten diese Rechte inne.
Als erste Verwirklichung der Demokratie in der Geschichte wird die Attische Demokratie angesehen, die nach heftigem Ringen des Adels und der Reichen mit dem einfachen Volk errichtet worden war und allen männlichen Vollbürgern der Stadt Athen Mitbestimmungsrechte in der Regierung gewährte. Beamte wurden per Los bestimmt oder gewählt. Eine Gewaltenteilung im modernen Sinne gab es jedoch nicht.
Die Staatsform war nicht unumstritten, gewährte sie doch beispielsweise den Bürgern das Recht, Mitbürger, die als gefährlich für die Demokratie angesehen wurden, in die Verbannung zu schicken (siehe auch Ostrakismos, Scherbengericht) – eine Praxis, die recht häufig und nicht immer zum Wohle Athens angewandt wurde. Auch waren die Beschlüsse der Volksversammlung leicht beeinflussbar – der Demagoge trat auf und sollte nicht selten eine unglückliche Rolle in der Politik Athens spielen (vgl. Kleon und Alkibiades sowie Peloponnesischer Krieg). Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden Demokratien eingerichtet, die aber vor allem dafür sorgen sollten, dass die Interessen Athens gewahrt wurden.
Der bekannte Althistoriker Christian Meier erklärte die Einführung der Demokratie durch die Griechen dadurch, dass sie entdeckt hätten, dass Demokratie die Antwort auf die Frage ist, wie es der Politik gelingen kann, auch die Herrschaft selbst zum Gegenstand von Politik zu machen (vgl. Christian Meier, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt a.M. 1980).
Der antike Philosoph Aristoteles verwendet den Begriff Demokratie in seiner Politik negativ, um die Herrschaft der Armen zu bezeichnen; diese "entartete Staatsform" würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Allerdings lehnte er die Demokratie (in ihrer gemäßigten Form) nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat. Aristoteles plädierte aber für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die so genannte Politie.
Auch die römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate, auch wenn freilich das oligarchische Prinzip bestimmend war. Es sei aber doch darauf hingewiesen, dass der Historiker Fergus Millar einen anderen Standpunkt vertritt und die römische Republik viel mehr als eine Art direkt-demokratisches Staatswesen interpretiert hat; die diesbezügliche Diskussion ist noch nicht beendet. Die historisch für uns bedeutendere Leistung Roms dürfte allerdings die Etablierung einer frühen Form eines Rechtsstaats sein – einem Konzept, das ebenfalls eng mit unserem heutigen Verständnis von Demokratie zusammenhängt.
Zur Zeit des Mittelalters wurden die demokratischen Ideen nahezu vollständig aus Europa verdrängt, nur in den Reichsstädten mit Bürgerrechten und Teilen der Schweiz überlebten diese Ideen teilweise.
Ab dem 17. Jahrhundert wurde von Jean-Jacques Rousseau der Begriff der Volkssouveränität propagiert, John Locke und Charles de Secondat Montesquieu etablierten im 18. Jahrhundert den Begriff der Gewaltenteilung – beides wird als elementarer Bestandteil eines modernen, demokratischen Rechtsstaates betrachtet.
Gleichzeitig hatten sich in den USA fünf Indianer-Stämme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine Räte-Verfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner ließen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung von den Irokesen anregen.
Die Vorarbeiten dieser Philosophen, das Vorbild des englischen Parlamentarismus und auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fande | | |