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| Hypothek |
HypothekEine Hypothek ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück. Sie erlaubt es dem Hypothekengläubiger sich aus dem Grundstück durch dessen Verwertung zu befriedigen. Die Hypothek zählt damit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Umgangssprachlich wird daher häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet.
Im übertragenen Sinn wird das Wort Hypothek ebenfalls als Synonym für eine besondere Belastung verwendet. So galten zum Beispiel die Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus als schwere Hypothek für die junge Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit.
Deutsches Recht
Die Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht. Es kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden. Der Inhaber der Hypothek ist berechtigt, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu fordern. Das heißt, der Hypothekengläubiger darf Substanz und Nutzungen des Grundstücks durch Zwangsvollstreckung (§1147 BGB) nutzen, um die festgelegte Geldsumme zu erhalten. Dies kann der Schuldner durch Zahlung an den Gläubiger verhindern, § 1142 BGB. Durch die Hypothek ist das Grundstück dem Gläubiger verpfändet. Die Bedeutung der Hypothek tritt in der Praxis zu Gunsten der Grundschuld immer weiter zurück.
Für Pfandrechte an Schiffen gelten die besonderen Vorschriften zur Schiffshypothek, die denen zu den Grundpfandrechten weitgehend ähneln.
Im österreichischen Sachenrecht ist die Hypothek ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache und somit, im Gegensatz zum deutschen Recht, auch per definitionem ein Pfandrecht.
Verhältnis zur persönlichen Forderung
Im Gegensatz zur Grundschuld besteht eine intensive Verknüpfung (Akzessorietät) der Hypothek am Grundstück mit der persönlichen Forderung gegen den Schuldner. Für die Hypothek ist die Existenz einer solchen persönlichen, auf die Zahlung von Geld gerichteten Forderung unabdingbare gesetzliche Voraussetzung. Diese persönliche Forderung ist typischerweise ein Darlehen, muss es aber rechtlich nicht sein, auch alle anderen persönlichen Geldforderungen (beispielsweise aus anderen Verträgen oder auch Schadensersatzansprüche) können durch eine Hypothek gesichert werden.
Bestellung der Hypothek
Die Hypothek entsteht durch Einigung (vergleiche § 873 Abs.1 BGB) zwischen dem Eigentümer und dem Inhaber der persönlichen Forderung und Eintragung (vergleiche §§ 873, 1115 Abs.1 BGB) der Hypothek in das Grundbuch. Bei der Briefhypothek, die nach dem Gesetz den Regelfall darstellen soll, wird die Hypothek in einem besonderen Hypothekenbrief verbrieft. Dadurch wird erreicht, dass die Hypothek ohne Eintragung im Grundbuch durch Abtretung der Forderung und Übergabe des Briefes übertragen werden kann, was ihre Verkehrsfähigkeit erhöht. Im Fall der Briefhypothek ist zur Entstehung als Hypothek neben Einigung und Eintragung zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich; vor der Briefübergabe handelt es sich um eine Eigentümergrundschuld.
Übertragung der Hypothek
Die Übertragung der Hypothek erfolgt durch Abtretung der persönlichen Forderung. Mit der Forderung geht die Hypothek auf den neuen Inhaber über. Dieser gesetzliche Regelfall der Hypothek wird als Verkehrshypothek bezeichnet. Bei ihrer Übertragung stellt sich das Problem, dass sich der Erwerber bei strenger Durchführung der Abhängigkeit der Hypothek von der Forderung nicht auf den Inhalt des Grundbuches verlassen könnte, weil er stets überprüfen müsste, ob die persönliche Forderung (noch) besteht. Zur Überwindung dieser Schwierigkeit erstreckt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der öffentliche Glaube an die Richtigkeit des Grundbuches für die Hypothek auch auf die Forderung. Die Hypothek kann also auch dann gutgläubig erworben werden, wenn entgegen dem Grundbuch die Forderung nicht (mehr) existiert.
Wirtschaftlicher Grund für die Übertragung der Hypothek können Forderungsverkauf oder zum Beispiel Umschuldung sein.
Für die Sicherungshypothek gilt das nicht. Sie ist streng akzessorisch zur persönlichen Forderung. Bei ihr kann sich der Erwerber zum Beweise der Forderung nicht auf das Grundbuch berufen. Gleichzeitig ist die Sicherungshypothek als Buchrecht, d.h. ohne Brief, ausgestaltet.
Einen Spezialfall der Sicherungshypothek stellt die Höchstbetragshypothek dar. Sie ist eine Sicherungshypothek, bei der nicht eine bestimmte Forderung in bestimmter Höhe gesichert wird, sondern im Grundbuch nur ein Höchstbetrag genannt wird, die Feststellung der Forderung aber vorbehalten bleibt.
Auch wenn die Forderung, auf die sich die Hypothek bezieht, durch den Eigentümer getilgt wurde, bleibt die Hypothek im Grundbuch dennoch eingetragen. Durch die Erteilung einer löschungsfähigen Quittung, in der die Bank bestätigt, dass die zugrundeliegende Forderung durch den Eigentümer getilgt wurde, erhält der Eigentümer die Möglichkeit, die derzeit eingetragene verdeckte Eigentümergrundschuld in eine offene Eigentümergrundschuld umzuwandeln. Dazu wendet er sich mit der löschungsfähigen Quittung an einen Notar seiner Wahl, der seinen Antrag auf Umschreibung beglaubigt und diesen dem Grundbuchamt einreicht.
Hypothekenhaftung
Die Haftung des Grundstücks für die Hypothek erstreckt sich auf die wesentlichen und nicht wesentlichen Bestandteile einschließlich der Erzeugnisse, auf das Zubehör des Grundstücks, die Miet- und Pachtforderungen und auf die Versicherungsforderungen aus der Versicherung von Gegenständen, die zur Haftungsmasse gehören.
Wirtschaftliche Bedeutung
In der Praxis wurde die Hypothek weitgehend von der Grundschuld verdrängt. Praktische Bedeutung hat sie allerdings noch als Zwangshypothek und Bauhandwerker-Sicherungshypothek.
Darlehen, die durch Hypotheken besichert werden, können meist zu günstigeren Zinssätzen gewährt werden. Wenn der Beleihungswert des Grundstückes 60% der Hypothek übersteigt, reduziert sich bei der kreditgebenden Bank die Belastung der haftenden Eigenmittel. Über die haftenden Eigenmittel wird letztendlich die Höhe der insgesamt von einem Kreditinstitut zu vergebenden Kredite gesteuert, dies ist im deutschen Recht im Kreditwesengesetz geregelt.
Werden Hypothekendarlehen von spezialisierten Kreditinstituten, den Hypothekenbanken oder Schiffshypothekenbanken, gewährt, so wird für diese die Refinanzierung am Kapitalmarkt durch die Emission von Pfandbriefen erleichtert. Dies kann wiederum zu geringeren Refinanzierungskosten führen.
Österreichisches Recht
siehe: Pfandrecht/Hypothek
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG010302377.html §§ 1113 ff. BGB]
- [http://www.diehypothek.ch/glossar.html Hypotheken-Glossar]
- [http://www.immobilienscout24.de/de/finanzierung/kaufplaner/finanzierung/grundschuld.jsp Regelung Hypothek und Eintragung Grundschuld]
Kategorie:Sachenrecht Kategorie:Bank und Kreditwesen Kategorie:Finanzierung
ja:抵当権
Dingliches RechtAls dingliche Rechte bezeichnet man in Deutschland Herrschaftsrechte an Sachen.
Der Rechtsinhaber wird also durch sein dingliches Recht an der Sache selbst berechtigt, in bestimmter Weise mit dieser oder in Bezug auf diese zu verfahren. Als von der Rechtsgemeinschaft geschützte Rechtsposition des einzelnen Rechtsinhabers ist das dingliche Recht mithin ein Fall des subjektiven Rechts.
Das signifikanteste Beispiel, zugleich das umfassendste dingliche Recht ist das Eigentum. Die Sache wird dem Rechtsinhaber zu Eigentum zugewiesen, so dass dieser nach seinem Ermessen mit der Sache verfahren und jeden Dritten von der Einwirkung ausschließen darf (vergleiche BGB). Wie jedes subjektive Recht kann aber auch das Eigentumsrecht nicht schrankenlos gewährt werden, was das Gesetz auch dadurch zum Ausdruck bringt, dass die Ausübung des Eigentumsrechts an entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen oder Rechten Dritter seine Grenze findet. Zu dieser privatrechtlichen Einschränkung kommt noch die verfassungsrechtliche Sozialbindung des Eigentums ( Abs. 2 GG) hinzu.
Neben dem Eigentumsrecht gibt es eine Reihe von beschränkten dinglichen Rechten. Diese gewähren dem Rechtsinhaber nur einen beschränkten nach der Art des jeweiligen Rechts ausgestalteten rechtlichen Zugriff auf die Sache, der insoweit aber wiederum dem umfassenden Recht des Eigentümers, dieses seinerseits beschränkend, vorgeht. Die beschränkten dinglichen Rechte stellen also Belastungen des Eigentums dar. Beispiele beschränkter dinglicher Rechte sind etwa die Grunddienstbarkeit, der Nießbrauch, das Pfandrecht, die Hypothek oder die Grundschuld (vergleiche Sachenrecht).
Kategorie:Sachenrecht
GläubigerAls Gläubiger wird im Schuldrecht bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird auch als Schuldverhältnis bezeichnet. Auch die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben, werden als Gruppe Gläubiger genannt. In der Zwangsvollstreckung ist Gläubiger derjenige, der einen vollstreckbaren Anspruch geltend macht.
Der Begriff ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld zurückzahlen werde.
Im Insolvenzverfahren vertreten die Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich. Hauptorgan ist die so genannte Gläubigerversammlung, § 74 InsO. Die Gläubigerversammlung trifft die wesentlichen Entscheidungen im Insolvenzverfahren. Daneben kann von der Gläubigerversammlung noch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden, der den Insolvenzverwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützen und überwachen soll, § 69 InsO.
Kategorie: Insolvenzrecht
Kategorie:Schuldrecht
Kategorie:Zwangsvollstreckungsrecht
GrundpfandrechtGrundpfandrechte bilden die Grundlage zur Kreditsicherung durch Immobilien. Sie sind im deutschen Recht in den §§ 1113 ff. BGB geregelt.
Die Grundformen der Grundpfandrechte sind:
- Hypothek (§ 1113 BGB),
- Grundschuld (§ 1191 BGB)
- Rentenschuld (§ 1199 BGB)
Kategorie:Sachenrecht
KreditEin Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere "glauben" und creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Das Guthaben des Kreditwerbers entspricht der Forderung des Kreditgebers. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet. Es ist ein Fremdkapital und verursacht Zinsen, die den Gewinn mindern und die Liquidität des Unternehmens belasten.
Die Höhe des Kredites ist in einer Summe von Zahlungsmitteleinheiten (Geld, Währung) ausgedrückt. Zu einem Kreditvertrag gehören folgende Details:
- Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten
- Kreditzinsen, eventuelles Disagio und Bearbeitungsgebühren
- Sicherstellung für den Kreditgeber
Kreditvergabe
Aufgrund von Krediten der Zentralbank (Zentralbankgeld-Guthaben) und von Einlagen von Bankkunden (Nichtbanken) können Geschäftsbanken ihren Kunden Kredite erteilen. Dazu verpfänden die Kreditkunden ihnen in der Regel Sicherheiten (Hypotheken auf Grundstücken, Wertpapiere). Nach Zusage des Kredits kann der Kreditnehmer von einem Sichtguthabenkonto bei seiner Bank aus (Girokonto in Deutschland, Kontokorrentkonto in der Schweiz) über ein Guthaben in Buchgeld (Sichtguthaben) bis zur Höhe des gewährten Kredits verfügen. Er kann davon Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder einer anderen Bank vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen.
Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht einerseits eine Forderung (Schuldtitel) der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits. Sie erscheint als Aktiv-Posten in der Bilanz der Bank. Auf der anderen Seite entsteht auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf die Herausgabe von Bargeld lautet, sogenanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld erscheint als Passiv-Posten in der Bilanz. Es wird als Einlage bezeichnet und betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat Zahlungsmittelcharakter, weil es von Konto zu Konto überwiesen werden und so in der Wirtschaft umlaufen kann. Deshalb ist Kreditgewährung immer Geldschöpfung. Bei der Rückzahlung des Kredites wird Geld vernichtet und der Schuldtitel aufgelöst.
Die Kreditvergabe einer Geschäftsbank muss durch Eigenkapital der Bank, Einlagen ihrer Kunden sowie Zentralbankgeld-Guthaben ausreichend abgesichert, gedeckt sein. Reicht dies nicht aus, um die Kreditvergabe in dem von der Bank gewünschten Ausmaß durchzuführen, so hat sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich bei anderen Banken, notfalls auch bei der Zentralbank Geld zu leihen, Refinanzierung genannt. Von welcher dieser Möglichkeiten sie Gebrauch macht, hängt von den Zinskonditionen der Banken ab. Da Refinanzierungen wegen der hohen Zinssätze sehr teuer sind, werden sie nur tageweise, manchmal sogar nur halbtageweise in Anspruch genommen (daher die Bezeichnung Tagesgeld).
Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.
Arten von Krediten
Man unterscheidet unter anderem folgende Kreditarten:
- nach der Laufzeit:
- kurzfristig (z.B. Lombardkredit)
- mittelfristig
- langfristig
- nach der Art der Inanspruchnahme des Kredits:
- roulierend: Dem Kreditnehmer wird ein Kreditrahmen bereitgestellt, innerhalb dessen er über Kredit verfügen kann. Wenn ein Teil zurückbezahlt wird, kann der Betrag von Neuem in Anspruch genommen werden.
- einmalig: Zurückgezahlte Beträge können nicht mehr verwendet werden.
- nach der Besicherung:
- ungesichert (Blankokredit)
- gesichert (z.B. Hypothekarkredit, Diskontkredit, Bürgschaftskredit)
- nach der Höhe:
- Kleinkredit
- Großkredit
- Millionenkredit
- nach der Art der Bereitstellung:
- Barkredit (z.B. Dispositionskredit, Kontokorrentkredit)
- Warenkredit
- Kreditleihe (z.B. Akzeptkredit)
- nach der Verwendung:
- Konsumkredit (z.B. Ratenkredit, Bauspardarlehen)
- Produktivkredit (z.B. Betriebsmittelkredit, Saisonkredit)
- nach dem Kreditgeber:
- Bankkredit
- Lieferantenkredit
- Arbeitgeberdarlehen
- Verwandtendarlehen
- Staatskredit
Streng genommen ist auch das kurzfristige private Geldborgen ein Kredit, der aber nur mündlich vereinbart ist. Auch der Überziehungsrahmen bei einem Gehaltskonto hat rechtlich eine ähnliche Basis, ist aber eine der teuersten Kreditformen.
Rembourskredit ist ein Kredit im Außenhandelsgeschäft.
Sicherstellung des Kredits
Der Kreditnehmer nimmt den Kredit im allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall eine Sicherstellung der aufgenommenen Summe oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen:
- Hypothek oder Grundschulden auf Grundstücke, Betriebsanlagen oder Bauwerke,
- Recht auf Pfändung eines Teils des Einkommens oder des durch den Kredit erwarteten Gewinns,
- Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte, wie Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Auszahlungen von fälligen Kapitallebensversicherungen und sonstige Forderungen
- Bei Personalkrediten durch einen Bürgen (in vielen Fällen der Ehepartner) und eine Lebensversicherung auch in Form einer Risikolebensversichung
- Wechsel auf die Kreditsumme bei kurzfristigen Finanzierungen von Firmen, wie Warenzwischenfinanzierungen
- oder durch sonstige Vereinbarungen.
Bei größeren Krediten - z.B. für eine Aktiengesellschaft - ist vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands auch der Aufsichtsrat oder ein Wirtschaftsprüfer mit der Angelegenheit zu befassen.
Kreditzinsen
Bei der laufenden (manchmal auch "endfälligen") Rückzahlung eines Kredits wird für gewöhnlich mehr Geld verlangt, als ursprünglich als Guthaben ausgegeben wurde. Diese Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per anno ("% p.a.") angegeben.
Die Veranlassung, eine Finanzierung endfällig aufzunehmen beruht in der Regel auf dem sogenannten "Leverage-Effekt". Dabei wird -zumindest in der Erwartungshaltung- eine höhere Eigenkapital- als Fremdkapitalverzinsung erzielt. Zum (unter steuerlichen Aspekten durchzuführenden) Vergleich kommt jedoch nicht selten der Aspekt des Rendite- (eventuell auch Kapital-) Risikos des Tilgungsträgers hinzu.
Es gibt aber auch zinsfreie Darlehen - vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Komunen können auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Zinssatz richtet sich vor allem
- nach der Laufzeit des Kredits (einige Monate bis über 30 Jahre), wobei die tatsächliche Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist, wesentlichen Einfluss haben kann;
- nach der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditwerbers und seinen Sicherstellungen,
- nach dem momentanen Eckzinssatz oder seiner Prognose in die Zukunft. Dies wirkt sich bei der Refinanzierung der Kreditgeber über den Geld- oder Kapitalmarktsatz aus.
In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von
- der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
- bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und manchmal
- von den geplanten Vorhaben, für die der Kredit verwendet werden soll.
Investitionskredite
Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens (wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge etc.) und dem Umbau von Gebäuden. Die Laufzeit eines Kredit für Investitionen richtet sich nach der Nutzungsdauer des Investitionsgutes. Alles was Sie langfristig nutzen, sollten Sie auch langfristig finanzieren!
Die Kreditsumme wird bei der Anschaffung der Investitionsgüter auf einmal ausbezahlt und später zu vereinbarten Raten abgezahlt. Die anfallenden Kreditkosten können daher relativ genau in der Budgetplanung berücksichtigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, in Fremdwährungen, wie z.B. Yen oder Schweizer Franken, zu finanzieren. Das Zinsniveau kann hier günstiger sein als bei der Euro-Finanzierung. Das Risiko besteht allerdings in der Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro und Fremdwährung.
Betriebsmittelkredite
Der Betriebsmittelkredit ist ein kurzfristiger Kredit zur finanziellen Überbrückung der Zeitspanne zwischen dem Anfall von Ausgaben für die Beschaffung und den entsprechenden Verkaufserlösen. Er dient zur Finanzierung von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie der Vorfinanzierung sonstiger laufender Ausgaben. Bis zur mit der Bank vereinbarten Höhe kann man über diesen Kredit frei verfügen.
Kündigung
Die Kündigung ist die einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages.
Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung. Bei vorzeitiger Kündigung seitens des Kreditnehmers ist die Bank berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben, dessen Berechnungsmethode vom BGH festgeschrieben ist.
Bei Zinsfestschreibungen von mehr als 10 Jahren kann der Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist nach 609a BGB kündigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
Vom Kreditantrag bis zur Kreditbewilligung
- Kreditantrag
- Kreditfähigkeit
- Kreditsicherheiten
- Kreditunterlagen
- Kreditzusage
- Auszahlungsvoraussetzungen
Anmerkungen
- Der Kredit selbst ist kein Zahlungsmittel an sich.
- Für manche rechtliche Fragen - z.B. bei Zahlungsschwierigkeiten, Konkurs und ähnlichem, gibt es Kreditschutz-Verbände.
Literatur
- Falter, Manuel: "Die Praxis des Kreditgeschäfts, 16. Auflage", Deutscher Sparkassenverlag, 2004, ISBN 3-09-301520-0
- Borchert, Manfred: "Geld und Kredit", Oldenbourg, 2003, ISBN 3-486-27420-1
Siehe auch
- Beteiligungskapital
- Betriebswirtschaftslehre
- Emissionskredit
- Förderungskapital
- Fremdkapital
- Fremdwährungskredit
- Internationaler Währungsfonds
- Investition
- Klumpenrisiko
- Kontokorrentkredit
- Konsortialkredit
- Pfandfreigabe
- Refinanzierung
- Verschuldungsgrad
- Volkswirtschaftslehre
- Währung
- Welthandel
- Mikrokredit
Weblinks
- [http://www.destatis.de/themen/d/thm_geld.htm/ Statistisches Bundesamt mit Zahlen zur Banken- und Kreditbranche]
- [http://www.kreditorder.de/kwg.html KWG (Kreditwesengesetz)]
- [http://www.kfw.de/ KfW]
Kategorie:Bank und Kreditwesen
Kategorie:Schuldrecht
Kategorie:Finanzierung
ja:クレジットタイトル
UmgangsspracheUmgangssprache (Alltagssprache oder auch Gebrauchssprache) ist die im (all)täglichen Leben verwendete Sprache mit dem breitesten Kommunikationspotenzial. Sie folgt nicht immer den Regeln der normativ (oder präskriptiv) für allgemeinverbindlich erklärten formellen Schriftsprache bzw. normierten Standardsprache, die vor allem in Fachsprachen Verwendung findet oder in der hochstilisierten Form einer Hoch- und Bildungssprache.
Man kann nicht sagen, dass die Umgangssprache dort, wo sie von den präskriptiven Regeln der hochsprachlichen Norm abweicht, falsch ist. Genau genommen stellt sie als Alltagssprache sogar deren eigentliche Grundlage dar; als solche folgt sie zunächst einmal ihren eigenen Regeln. Probleme ergeben sich allein daraus, dass sprachliche Fest-Legungen, wie sie in Gremien von Sprachwissenschaftlern vereinbart, für allgemein verbindlich erklärt und für beispielsweise den staatlich organisierten Unterricht in Schulen vorgeschrieben sowie dann auch in Nachschlagewerken wie z.B. dem Duden gehalten werden, die sprachlichen Regeln im Alltag nicht in ausreichendem Maße berücksichtigen können, zumal diese nicht immer sinnvoll sind und noch dazu dauernder Veränderung unterliegen. Von daher können Eindruck und Meinung aufkommen, Abweichungen der Umgangssprache von der hochsprachlichen Norm seien falsch oder zeugten von Sprachverfall.
Umgangssprache ist nicht mit Mundart (Dialekt) bzw. Regiolekt gleichzusetzen.
Mit Umgangssprache können zwei verschiedene Begriffe bezeichnet werden:
# die Ausgleichsvarietät zwischen Dialekt und Standardsprache, ohne dass diese extreme Dialektismen aufweist.
# die Sprachschicht, die für informellere, private Situationen benutzt wird, als es die auf formelle Sprachsitutationen beschränkte Hochsprache erlaubt.
Allgemeines
Die Abweichungen von der Hochsprache sind gering, so dass die Umgangssprache allgemein verständlich ist.
Umgangssprache redet, wer wie Martin Luther „dem Volk aufs Maul schaut“.
Eine Sprache wird in der Regel nicht von den Sprechern selbst als Umgangssprache bezeichnet.
Umgangssprache unterscheidet sich in dieser Hinsicht von der gehobenen Sprache, von öffentlicher Rede, Drama, Gedicht, aber auch dem Lexikonartikel sowie der Zwischenschicht von populärer gehobener Umgangssprache (Essay, Zeitungsartikel, Rundfunk- oder Fernsehsprache (Fernsehdeutsch)).
Genauso unterscheidet sich die Umgangssprache des Laien von der Fachsprache mit Spezialausdrücken (Termini der Medizinersprache, Technikersprache).
Hier ist nicht die grammatikalische Konstruktion der Sprache, sondern ein ungenaues Benutzen der Fachausdrücke Kennzeichen des Umgangssprachlichen.
(Siehe auch: Jargon). Insofern ist der Begriff Umgangssprache nicht wohldefiniert, sondern hängt vom Zusammenhang ab, in dem er gebraucht wird.
Es handelt sich bei Diskrepanzen zwischen Fachsprache und Umgangssprache aber nicht durchwegs um Ungenauigkeiten oder Kontextabhängigkeiten. Es gibt unzweideutige, klar definierte Unterschiede zwischen Umgangssprache und Fachsprache, die in unterschiedlichen Werten zwischen bestimmten Berufsgruppenangehörigen und Laien begründet sind. Ein solches Auseinanderklaffen von Werten wird abwertend auch als déformation professionnelle bezeichnet.
Beispiele:
Ein medizinischer Befund gilt für die Fachperson als negativ, wenn das Vorliegen einer bestimmten Diagnose aufgrund dieses Befundes nicht zu vermuten ist, und der Befund wird als positiv beurteilt, wenn er das Vorliegen einer bestimmten Diagnose wahrscheinlicher macht oder beweist. Umgangssprachlich ist dagegen das Ergebnis des Vorliegens einer Erkrankung für die betroffene Person zumeist als negativ zu betrachten, während das Fehlen eines Befundes grundsätzlich positiven Charakter hat. Aus dieser Darlegung verständlich nun die Frage des befreundeten Arztes - War der Befund negativ? und die korrekte Antwort - Nein, nein, es ist alles gut!
Im akademischen Sinne gilt eine steile Lernkurve als positiv, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer bei den Schülern einen Erfolg im Unterricht erzielt, oder wenn ein Psychologe bei einem Versuchstier einen Erfolg im Experiment verzeichnen kann. Wird Lernen aber als grundsätzlich störende Aufwandsgröße betrachtet, was insbesondere umgangssprachlich der Fall ist, so gilt eine steile Lernkurve als negativ.
Umgangssprache und Sprachentwicklung
Jede Sprache ist in einem ständigen Wandel begriffen. Die Sprachentwicklung findet heute im alltäglichen Leben beschleunigt statt -
- unter anderem wegen höherer Mobilität, Fremdenverkehr, Massenmedien, EDV und U-Musik,
- aber in anderer Hinsicht verlangsamt durch die normierende Wirkung des Fernsehens und der Auflockerung von Dialektgrenzen.
Andererseits ist die formelle Beschreibung einer Sprache nicht rein abstrakt, sondern an die Umgangssprache angelehnt. Sie nimmt Elemente der Umgangssprache auf (siehe Sprachgebrauch) und verändert sich, nachdem die Umgangssprache eine erkennbare Veränderung durchgemacht hat.
Beiträge zur Umgangssprache
Die Umgangssprache ist immer durch die Sprache unterschiedlicher Teile der Gesellschaft beeinflusst. Insbesondere Jugendsprache und andere Szenesprachen nehmen Einfluss auf die Umgangssprache der folgenden Generation.
Daneben kennt man noch Sprachen, die auf spezielle Gruppen beschränkt sind und somit eine geringere Bedeutung innerhalb der Gesellschaft haben: Soldatensprache, Sportlersprache, Gefängnissprache, Bergmannssprache, Jägersprache, Fachsprachen.
Regionalsprachen, Umgangssprachen, Dialekte und Mundarten
Durch die gegenwärtig Mobilität und die Massenmedien schwindet die Zahl der Mundarten und Dialekte kontinuierlich. Zugleich schwindet der Regionalcharakter umgangssprachlicher Elemente. Gleichzeitig wächst der Wirkungsbereich der Umgangssprache.
Siehe auch
- Abkürzungen
- Anglizismus
- Hochdeutsch
- Kreolsprachen / Kreolisch
- Mundart
- Pidgin
- Regionalsprache
- Sauglattismus
- Slang
- Standardsprache
- Volksmund
Literatur
- Küpper, Heinz: Illustriertes Lexikon der deutschen Umgangssprache. Stuttgart: Klett 1982. 8 Bde. -- ISBN 3-12-570010-8.
- Küpper, Wörterbuch der deutschen Umgangssprache, 1987, 959 S. ISBN 312570300X
- Lameli, Alfred: Standard und Substandard. Stuttgart 2004, 272 S. ISBN 3515085580
Netzlinks
- [http://www.urbandictionary.com/ Urban Dictionary] - umfangreiche Sammlung von Begriffen und Redewendungen [englisch]
!
ja:俗語
simple:Slang
DarlehenDas Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet, ein vereinbartes Darlehensentgelt zu zahlen und bei Fälligkeit den Betrag bzw. die oder eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten.
Im Gegensatz zum Darlehen versteht man meist unter Kredit eine Verbindlichkeit, die nach ihrem Entstehen nicht nur getilgt, sondern unter bestimmten Umständen auch erhöht werden kann. Mangels eigener gesetzlicher Regelungen beurteilt sich der Kredit nach den Gesetzesnormen über das Darlehen.
Gesetzliche Regelungen
Deutschland
Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 hat der deutsche Gesetzgeber die Bestimmungen für das Gelddarlehen ( ff BGB) und das Sachdarlehen ( ff BGB) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) voneinander getrennt. Zugleich wurde das Recht des Verbraucherdarlehensvertrages, also eines zwischen einem Unternehmer (z.B. einer Bank) und einem Verbraucher geschlossenen Gelddarlehensvertrags, das zuvor durch das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) geregelt war, neu in die ff BGB integriert.
Österreich
Anders als in Deutschland wird in Österreich von einem Konsumentendarlehen anstelle eines Verbraucherdarlehens gesprochen.
Tatbestandsmerkmale
Wie bei jedem Vertrag ist eine Einigung bezüglich der essentialia negotii erforderlich, hier also über die Höhe des Geldbetrages oder die zur Verfügung zu stellende Sache und eine Verzinsung.
Bei Gelddarlehen wird in der Regel ein Zinssatz vereinbart, der - wenn nichts besonderes vereinbart wird - stets nach Ablauf jeweils eines Jahres zu zahlen ist. Ist die Laufzeit kürzer als ein Jahr, sind die Zinsen bei der Rückerstattung zu entrichten, vgl. II BGB. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann eine zusätzliche Darlehensgebühr vereinbart werden. Diese kann sich nach der Höhe des Darlehens richten und von Bank zu Bank variieren.
Als Objekt eines Sachdarlehens kommen nur vertretbare Sachen in Betracht, vgl. BGB.
Das Vertragsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist ein Dauerschuldverhältnis. Wenn die Vertragsparteien für die Rückerstattung keinen Zeitpunkt bestimmen, hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Falls sie eine feste Laufzeit vereinbaren, können beide den Darlehensvertrag vorzeitig einseitig nur in den gesetzlich geregelten oder vereinbarten Fällen kündigen oder einvernehmlich aufheben.
Historisch zu verstehen ist die Unwirksamkeit des Darlehens wegen Wuchers. Das sittenwidrige oder Wuchergeschäft ist nach BGB nichtig. In der Regel liegt dies bei allen synallagmatischen Rechtsgeschäften vor, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem besonderen Missverhältnis stehen. In Betracht kommt aber auch der Zinswucher, von dem gesprochen wird, wenn der vereinbarte Zins den am Markt üblicherweise gehandelten Zins um 100% übersteigt (z.B. 24% p.a. statt 12% p.a.).
Darlehensarten
: - endfälliges Darlehen: Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt.
: - Annuitätendarlehen: Der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen ist immer gleich hoch. Dadurch steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit an und der Zinsanteil sinkt entsprechend.
: - Tilgungsdarlehen: Die Tilgung bleibt während der Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. Dadurch sinken die Raten während der Laufzeit.
: - Laufzeitdarlehen, LAUDA, Ratendarlehen: Der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit wird am Anfang der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend wird bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Betrag (Rate) zurückgezahlt.
: - partiarisches Darlehen: Der Darlehensgeber erhält statt oder zusätzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung.
Wirtschaftlichkeit
Insbesondere bei Konsumentendarlehen zur Finanzierung von Unterhaltungselektronik, Reisen und dergleichen sind Darlehen oft unwirtschaftlich, da die Zinssätze meist relativ hoch sind. Die zunehmende Verschuldung vieler Haushalte ist in den meisten Fällen auf derartige Darlehen zurückzuführen.
Sicherung
Zur Sicherung eines Kredites können durch den Darlehensnehmer Sicherheiten gestellt werden, wie z. B. Sicherungsübereignung von Sachen, Abtretung von Forderungen und Grundschulden. Der schuldrechtliche Vertrag, der für die dinglichen Sicherungsgeschäfte den Rechtsgrund (die causa) bildet, ist die Sicherungsabrede und nicht der Darlehensvertrag.
Darlehenskosten
Der Effektivzins ist ein ausgezeichneter Kostenindikator bei der Suche nach preisgünstigen Darlehen. Es gibt gesetzliche Regelungen zur Berechnung des Effektivzinses. Für eine genaue Berechnung lässt sich jedoch auch sehr gut die klassische Rentenrechnung einsetzen, wenn Betrag und Zeitpunkt aller mit dem Darlehen verbundenen Ein- und Auszahlungen vom Darlehensanbieter abgefragt werden können:
- Auszahlungen (Beispiel):
- Darlehensbetrag oder Darlehensbeträge
- Einzahlungen (Beispiele):
- Zinsen
- Verzugszinsen
- Tilgungen -
- Gebühren (Darlehen, Girokonto usw.)
- Versicherungskosten
- Restschuld (bei vorzeitiger Tilgung)
Wenn Darlehen einen Aufbau haben, der ihr Verständnis erschwert, dann müssen einfach alle Zahlungen ohne Berücksichtigung ihrer Benennung erfasst werden, denn die Wirkung einer Zahlung ist geldlich völlig unabhängig davon, wie die Zahlung bezeichnet wird. Effektivzinsformeln, in denen Ein- und Auszahlungen nach Kategorie rechnerisch unterschiedlich ausgewertet werden, können für zwei Darlehen mit gleichartigen Zahlungsfluss (Betrag und Zeit) zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Anwendung der klassischen Rentenrechnung zur Effektivzinsberechnung vermeidet Manipulationen des Effektivzinses durch Darlehensgestaltung.
Bei manchen Darlehenskonstruktionen ist die Anwendung vorgeschriebener Effektivzinsberechnungen kaum möglich. Hier hilft die klassische Rentenrechnung ganz besonders. Heute sind die bei der Rentenrechnung verwendeten iterativen Verfahren sowohl in speziellen Darlehensanalyseprogrammen wie auch schon in manchen Spreadsheet-Programmen implementiert.
Siehe auch
- Lehen
- Annuitätendarlehen
- Bausparvertrag
- Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen
- Effektivzins
- Kredit
- Kreditvertrag
- Kreditsicherungsrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Rentenrechnung
- Rentenschuld
- Schuldverschreibung
Kategorie:Schuldrecht Kategorie:Bank und Kreditwesen
ja:融資
Zeit des NationalsozialismusDie Zeit des Nationalsozialismus, in einem historisch inkorrekten Sinn auch als „Drittes Reich“ bezeichnet, umfasst die Geschichte des Deutschen Reiches in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945, also die Regierungszeit der totalitären Diktatur der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) unter Adolf Hitler. Der Begriff meint hier nicht nur dessen Politik, sondern auch seine Ideologie, deren Geschichte und Wirkungen über die Regierungsdauer der Nationalsozialisten hinausgeht.
Nationalsozialismus
Die damals herrschende, staatlich verordnete totalitäre Ideologie des Nationalsozialismus gilt als Variante des ursprünglich in Italien geprägten Faschismus. Mit diesem verbinden ihn einige wesentliche Merkmale, zum Beispiel:
- antidemokratischer Führerkult,
- Militarismus,
- aggressiver Nationalismus
- der Anspruch einer aus dem Sozialismus entlehnten "Einheit von Volk und Staat".
In Italien war der originäre Faschismus unter dem so genannten "Duce" (= Führer) Benito Mussolini von 1922 bis 1943 an der Macht. Seit Beginn des 2. Weltkriegs war Italien zusammen mit dem Kaiserreich Japan der wichtigste politische und militärische Verbündete des Deutschen Reiches (vgl. Achsenmächte).
Zur Vorgeschichte des Nationalsozialismus gehört daneben vor allem der deutschvölkische Antisemitismus, der die faschistischen durch rassistische Elemente und weit aggressivere Vernichtungsziele ergänzte.
In Österreich begann die Zeit des Nationalsozialismus mit seinem "Anschluss" an das nunmehr "Großdeutsche Reich" im März 1938. Auch dort gab es eine längere Vorgeschichte, zu der auch ein österreichischer Ableger der NSDAP gehörte.
Die NS-Propaganda nannte das auf die Person Adolf Hitlers ausgerichtete Regime anfangs auch "Drittes Reich". Dieser historisch falsche Begriff hat sich bis heute im deutschen Sprachbereich, aber auch im englischen Sprachbereich als "Third Reich" als Synonym für die NS-Diktatur eingebürgert.
Welthistorische Wirkungen erlangte das NS-Regime besonders durch den von Hitler ausgelösten 2. Weltkrieg, der ca. 55 bis 60 Millionen Menschenleben forderte, und den Holocaust: einen bis heute beispiellosen, weil vor allem industriell betriebenen Völkermord, dem allein etwa 6 Millionen europäischer Juden zum Opfer fielen. Hinzu kamen weitere Massenmorde an verschiedenen Bevölkerungsgruppen, die im NS-Jargon als "unerwünscht", "lebensunwert" oder "rassisch minderwertig" galten: zum Beispiel an Behinderten, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuellen, Slawen (vor allem Polen und Russen) sowie verschiedenen Regimegegnern.
Die Zeit des Nationalsozialismus wird oft in die Vorkriegszeit (1933 bis 1939) und die Zeit des Zweiten Weltkriegs (1939 bis 1945) unterteilt. Der Artikel berücksichtigt außerdem die Vorgeschichte.
Geschichtlicher Ablauf
Deutschland und der Nationalsozialismus vor der Machtübernahme
siehe auch: Deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Geschichte der Parteien in Deutschland
Wurzeln und Bestandteile der NS-Ideologie
Die Ursprünge des Nationalsozialismus gehen vor allem auf antisemitische und nationalistische Stimmungen und Ziele zurück, die während des Kaiserreichs in der deutsch-völkischen Bewegung vertreten waren.
Daraus gingen gegen Ende des 19. Jahrhunderts unterschiedliche kleine Parteien und Gruppen
hervor, deren wichtigste Gemeinsamkeit der Antisemitismus und die Bereitschaft zu terroristischer Gewalt gegen Andersdenkende war. Eine davon war die Thule-Gesellschaft: Sie entstand in der Endphase des 1. Weltkriegs als eine Art Geheimbund. Viele seiner Mitglieder wechselten bald nach ihrer Gründung in die neue NSDAP über: darunter auch spätere NS-Größen und führende "Ideologen" wie Alfred Rosenberg, Rudolf Hess, Hans Frank oder Julius Streicher.
Die NSDAP verfügte jedoch zunächst nicht über eine einheitliche Programmatik. Partei-Ideologen griffen auf ein Konglomerat verschiedener philosophischer und pseudowissenschaftlicher Theoreme des 19. Jahrhunderts zurück, die unausgeglichen nebeneinander standen: Bruchstücke der Ideen Friedrich Nietzsches, genetische Begründungen des Rassismus unter Bezugnahme auf die Forschungen Charles Darwins (vgl. Sozialdarwinismus), antisemitische Verschwörungstheorien wie die "Protokolle der Weisen von Zion", esoterische Elemente und ein "völkischer" Antikapitalismus.
Das Symbol der Swastika (Hakenkreuz) übernahmen die Nationalsozialisten aus asiatischer und germanischer Mythologie. Als Heilsbringer aufgefasst, ersetzte es in gewisser Weise den mit dem christlichen Kreuzessymbol verbundenen Messianismus durch eine politische Heilserwartung. Ihre Flaggenfarben knüpften bewusst an das Schwarz-Weiß-Rot der Kaiserzeit an, wobei die Dominanz der Farbe Rot auch den Kommunismus beerben und dessen Anhänger beeindrucken sollte. Auch der Name "National-Sozialismus" appellierte an Wählerschichten der Rechten wie der Linken zugleich, um sie auf die eigene Seite zu ziehen.
Die Geschichtsauffassung des Marxismus, nach der die Geschichte eine Abfolge von Klassenkämpfen darstellt, wurde von den Nationalsozialisten, namentlich von Hitler, umgedeutet, und in seiner programmatischen Autobiographie „Mein Kampf“ definiert als eine Abfolge von "Rassenkämpfen" um „Lebensraum“, an deren Ende die "gesündeste" und "durchsetzungsfähigste" "Rasse" obsiege, nachdem sie "minderwertige Rassen" ausgerottet oder versklavt habe.
Laut Hitler war die "arische" Rasse, zu der er das „deutsche Volk“ zählte, zu diesem Sieg auserwählt. Als Hauptfeind in diesem "Menschheitskampf" - noch vor anderen "Rassen" -, bezeichnete Hitler dabei die Juden, die er nicht als Religionsgemeinschaft, sondern - entgegen jeglichem Augenschein - als "Rasse" definierte, deren besondere Gefahr darin bestehe, die verschiedenen "Rassen" vermischen zu wollen, und dabei auf Ideologien wie den Liberalismus, Internationalismus, Pazifismus oder den Marxismus zurück griffen. Dadurch würden sie an sich "gesunde Rassen" zersetzen. Wo die Nationalsozialisten nicht-arische "Rassen" "nur" als „Untermenschen“ betrachteten, wurden „die Juden“ im Sprachgebrauch Hitlers zu „Ungeziefer“ und „Krankheitserregern“.
Entstehungsbedingungen
Kriegsniederlage
siehe Hauptartikel: Erster Weltkrieg, Novemberrevolution
Die verbreitete Ablehnung der Republik wurde durch verschiedene Faktoren begünstigt. Dazu gehörten zunächst vor allem die Maßnahmen der kaiserlichen Obersten Heeresleitung (OHL) am Ende des Ersten Weltkriegs, die die Kriegsführung zu verantworten hatte. Im September 1918 mussten die Generäle Erich Ludendorff und Paul von Hindenburg die Kriegsniederlage einräumen und stuften den Kampf als aussichtslos ein. Sie empfahlen dem Kaiser nun, die zuvor abgelehnten Waffenstillstandsbedingungen des US-Präsidenten Woodrow Wilson anzunehmen und die Regierungsverantwortung den liberalen und demokratischen Kräften anzuvertrauen, was in den Oktoberreformen geschah. Damit schoben sie zugleich die Verantwortung für ihr Versagen und dessen Folgen ab, so dass die Zustimmung zu den Kapitulationsbedingungen des 10. November 1918 und später zum Versailler Vertrag formell nicht mehr in ihre Zuständigkeit fiel.
Diese Situation ermöglichte die seit etwa 1920 verbreitete Propagandalüge der "Dolchstoßlegende". Hindenburg selbst stellte diese auf, indem er behauptete, das "...im Felde unbesiegte deutsche Heer" sei "von hinten...erdolcht..." worden. Der Vorwurf sollte die linken Kräfte treffen, deren Novemberrevolution das von den Generälen hinausgezögerte Kriegsende erzwungen hatte. Die Dolchstoßlegende wurde von zahlreichen Medien, vor allem des Hugenberg-Pressekonzerns, begeistert aufgegriffen und propagiert.
Revolution und Entstehung der Republik
siehe Hauptartikel: Novemberrevolution, Weimarer Republik
Die Novemberrevolution ermöglichte zwar die Gründung der Republik; doch in ihrem Verlauf sah die SPD-Führung um Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann und Gustav Noske vor allem eine Gefahr durch weitergehende Forderungen der Revolutionäre. Um dieser Gefahr zu begegnen wurde der Ebert-Groener-Pakt geschlossen: Die neue Regierung erhielt die Unterstützung rechtsextremer Gruppen wie den Freikorps und regulärer Truppen, im Gegenzug verzichtete sie auf demokratische Reformen bei der Reichswehr. So war schon die Entstehung der ersten Demokratie auf deutschem Boden von blutigen, bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen überschattet. Diese begünstigten auch bei Teilen der linken Wählerbasis eine republikfeindliche Einstellung.
Die Strukturen und das Personal der Kaiserzeit mit oft rechtsextremer Einstellung in weiten Teilen von Wirtschaft, Verwaltung, Justiz und Militär wurden in die Weimarer Republik übernommen. Die Weimarer Reichsverfassung schützte ausdrücklich einige Privilegien des kaiserlichen Beamtenapparats.
Die NSDAP war weder die einzige noch die erste rechtsextreme Partei, die die parlamentarisch-demokratische Weimarer Republik von Grund auf ablehnte und bekämpfte. Diese Haltung verband sie vielmehr mit einer Reihe von national-konservativen und nationalistischen Parteien, die sich um 1918/1919 neu gründeten, vor allem die DNVP. Sie vertrat die antidemokratische Grundhaltung von großen Teilen des konservativen, d.h. monarchistisch-kaisertreuen Bürgertums.
Seit 1919 begingen Rechtsextremisten relativ häufig politische Morde an bedeutenden Vertretern der Arbeiterbewegung (z.B. Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Kurt Eisner). Die Münchner Räterepublik wurde durch die Freikorps brutal niedergeschlagen, und auch liberale und konservative sogenannte Erfüllungspolitiker (Walter Rathenau, Matthias Erzberger) wurden Opfer von Mordanschlägen. Rechtsextreme Täter entgingen häufig einer Strafverfolgung oder milde bestraft, gegen politisch motivierte Straftaten von Sozialisten und Kommunisten ging die Justiz mit äußerster Härte vor.
Diese Blindheit galt auch für die massenwirksame Propaganda, die nicht nur von den Rechtsextremen selbst ausging, sondern von einer Vielzahl "bürgerlicher" Medien geteilt und mitgetragen wurde. Die Demokraten in der Verwaltung der Weimarer Republik wurden zum Teil systematisch verunglimpft: so z.B. der Berliner Polizeipräsident Bernhard Weiß, der gegen Rechtsbrüche der SA vorging. Die Bildung solcher paramilitärischen Verbände wurde ebenfalls von den Behörden geduldet: Die SA begleitete die Versammlungen und Kundgebungen ihrer Partei und begann auch bei anderen Parteiversammlungen immer wieder Straßen- und Saalschlachten.
Ferner verhinderten institutionelle und verfassungsrechtliche Defizite der Weimarer Republik zeitweise eine tragfähige, demokratisch legitimierte Politik. Das geltende Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel verhalf auch kleinsten Splitterparteien zu Sitzen im Reichstag. Diese hatten weniger die Interessen der Gesamtbevölkerung als die ihrer Klientel im Auge. Dadurch wurden oft eindeutige Mehrheiten verhindert und heterogene Regierungskoalitionen erzwungen, die dann in Krisenzeiten auseinanderbrachen oder dazu führten, dass man die Arbeit durch ein Ermächtigungsgesetz der Regierung überließ. So wurden mehrfach Neuwahlen ausgerufen. Gerade dies führte am Ende der Republik zu einer Politik, die von Notverordnungen des mächtigen Reichspräsidenten geprägt war. All dies lähmte den demokratischen Willensbildungsprozess und verstärkte die Unzufriedenheit der Bürger mit den etablierten politischen Parteien in den Zeiten der Krise.
Weimarer Republik
siehe Hauptartikel: Weimarer Republik
1920-1925: Gründung, Verbot und Neuaufbau der NSDAP
Die NSDAP ging am 24. Februar 1920 in der noch jungen Weimarer Republik aus der Deutschen Arbeiterpartei (DAP) in München hervor. Sie vertrat in ihrem 25-Punkte-Programm von Anfang an entschieden antidemokratische, völkisch-nationalistische und rassistische, vor allem antisemitische Positionen. Ende des Jahres erwarb sie den Münchner Beobachter und macht ihn zum Völkischen Beobachter (VB), dem "Kampfblatt der nationalsozialistischen Bewegung Großdeutschlands". Anfangs ermöglichte er es Hitler, die Menschen öfter, ab 8. Februar 1923 täglich zu erreichen. Nach der Machtübernahme hatten die Artikel des VB offiziellen Charakter.
Adolf Hitler war bis dahin ein in der Öffentlichkeit unbekannter, erfolgloser, 1913 nach Bayern umgezogener österreichischer Kunstmaler und im 1. Weltkrieg einfacher Soldat (Gefreiter) in einem bayrischen Regiment gewesen. Im Auftrag des Militärs besuchte er unter anderem Veranstaltungen der DAP und wurde zunächst von ihr als Redner angeworben. In dieser Funktion kam er zum Ruf eines "Trommlers" und "Einpeitschers" der Partei, der er in Bayern schnell einen gewissen Zulauf aus völkischen Kreisen verschaffen konnte. Hitler wurde 1921 zum Vorsitzenden der NSDAP, nachdem sein Redetalent für die Partei nahezu unverzichtbar geworden war. Der Organisation schlossen sich auch ehemals führende kaisertreue Militärs an, so zum Beispiel ex-General Erich Ludendorff, im 1. Weltkrieg Mitglied der Obersten Heeresleitung.
Die NSDAP-Mitglieder gehörten von Beginn an zu den entschiedensten Gegnern der Republik, obwohl auch sie in ihrem Rahmen Wähler zu gewinnen versuchten. Anfangs konnte die neue rechtsextreme Partei die antidemokratische Grundströmung nicht auf ihre Mühlen lenken. Aber sie nutzte die allgemeine Ablehnung des Versailler Vertrages, um die von ihr so bezeichneten "Novemberverbrecher" an den öffentlichen Pranger zu stellen. Wie allen Rechtsextremen galten ihr besonders die führenden SPD-Politiker, denen 1918 die Macht übergeben worden bzw. "zugefallen" war (Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann), als Erfüllungsgehilfen der alliierten Siegermächte des 1. Weltkriegs. Sie diffamierte die Demokratie als vorübergehende Erscheinung und nannte sie "Systemzeit". Eine große Hilfe waren die hohen Reparationsforderungen der Alliierten.
Der Kapp-Putsch vom März 1920 stellte die Republik auf eine erste Bewährungsprobe. Freikorps unter General von Lüttwitz besetzten das Berliner Regierungsviertel und ernannten den ehemaligen Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp zum Reichskanzler. Die legale Regierung zog sich zunächst nach Dresden und anschließend nach Stuttgart zurück und rief von dort aus zum Generalstreik gegen die Putschisten auf. Der Putsch scheiterte rasch; entscheidend für die Niederlage war die Weigerung der Ministerialbürokratie, den Anordnungen Kapps Folge zu leisten. Die Reichswehr hatte sich demgegenüber abwartend verhalten (Hans von Seeckt: „Truppe schießt nicht auf Truppe.“).
Die NSDAP gewann zunächst vor allem in München eine gewisse Anhängerschaft, spielte aber in Bayern während der ersten Jahre der Republik ansonsten kaum eine wichtige politische Rolle. Außerhalb Bayerns wurde Hitler Anfang der 1920er Jahre nicht wirklich ernst genommen.
Dennoch versuchten Hitler und Ludendorff mit einigen Parteigängern am 9. November 1923 beim so genannten Hitler-Ludendorff-Putsch, ausgehend von einer Versammlung im Münchner Bürgerbräukeller, deren Führung Hitler an sich gerissen hatte, die Regierung in Bayern und im Reich abzusetzen. Die verschiedenen Krisen im Deutschen Reich, so etwa die große Inflation (vgl. Deutsche Inflation 1914 bis 1923) oder die französisch-belgische Ruhrbesetzung, beides Folgen der Niederlage im 1. Weltkrieg und dem Versailler Vertrag, den Hitler und die Seinen als "Verrat der Demokraten am im Felde unbesiegten deutschen Heer" betrachteten (vgl. Dolchstoßlegende), schienen ihm als günstige Voraussetzungen, den Putsch zu wagen. Viele Unzufriedene, wie entlassene Offiziere und Personen die durch die Inflation faktisch enteignet worden waren, sammelten sich in der NSDAP
Beim anschließenden Marsch auf die Feldherrnhalle wurde der Putschversuch jedoch schnell von der bayerischen Landespolizei niedergeschlagen. Kurz darauf wurde Hitler zur gesetzlichen Mindeststrafe von 5 Jahren Festungshaft in der Festung Landsberg verurteilt und die NSDAP zunächst verboten. Den Prozess konnte Hitler als Propagandaveranstaltung nutzen. In der Haft, während der Hitler viele Vergünstigungen genoss, entschloss sich Hitler, die Macht in Deutschland auf legalem Wege zu erringen. Er diktierte seinem damaligen Sekretär und späteren Stellvertreter Rudolf Hess seine programmatische Autobiografie "Mein Kampf", in der er seine Ziele und Vorhaben, die er nach 1933 umsetzen sollte, vorweg nahm.
Der Hitlerputsch war der vorläufige Höhepunkt der Rechstextremen gewesen, mit einem wirtschaftlichen Aufschwung fiel ihre Bedeutung. Auf dem Markt erschienen Neuheiten wie der für alle zugängliche Rundfunk oder erschwingbare Autos aus der Massenproduktion, die von den Nationalsozialisten früh und erfolgreich genutzt wurden.
Die nationalsozialistische Bewegung zerbrach in mehrere Parteien, von denen aber nur 2 eine gewisse Bedeutung erreichten und die auch insgesamt an Stimmen verloren. Eine der beiden bedeutenderen war die Großdeutsche Volksgemeinschaft unter dem von Hitler ausgewählten Alfred Rosenberg, der im Juli 1924 von Julius Streicher und Hermann Esser abgelöst wurde. Sie konkurrierte mit der Nationalsozialistischen Freiheitsbewegung Großdeutschlands mit Gregor Strasser und Erich Ludendorff.
Schon am 20. Dezember 1924 wurde er wieder aus der Haft entlassen.
1925-1929: Die NSDAP als Splitterpartei
Am 27. Februar wurde die NSDAP in München neu gegründet und die meisten nationalsozialistischen Gruppen und Parteien vereinigten sich in ihr unter der unumschränkten Führung Hitlers. Die Strukturen der Partei wurden in den folgenden Jahren geprüft und ihre Organisation verbessert.
Als 1924 dem Reichspräsidenten Friedrich Ebert im Dolchstoßprozess vorgeworfen wurde, durch seine Beteiligung an den Streiks während des Weltkriegs habe er Landesverrat begangen, ließ er eine Blinddarmentzündung nicht rechtzeitig behandeln und starb 1925. Die folgende Wahl gewann der trotz gegenteiliger öffentlichen Bekundigungen noch immer seinem ehemaligen Kaiser treue parteilose Paul von Hindenburg, der von den meisten Rechtsparteien, ihnen voran der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) unterstützt wurde. Hindenburg hatte einen wesentlichen Anteil an der Dolchstoßlegende, die er im November 1919 vor einem Untersuchungsausschuss der Weimarer Nationalversammlung das erste Mal öffentlich dargelegt hatte. Für die Wahl hatte die NSDAP mit Erich Ludendorff ebenfalls einen Kandidaten aufgestellt, der aber mit 1,1% im ersten Wahlgang scheiterte. Hitler, der im selben Jahr seine österreichische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte und somit vorerst (bis 1932) als staatenlos firmierte, hatte jedoch zunächst in einigen deutschen Ländern noch öffentliches Redeverbot, das zuletzt 1928 in Preußen aufgehoben wurde, nachdem er nun bekundete die Machtübernahme auf legalem Weg erreichen zu wollen.
1926 konnte sich Hitler auf dem ersten Reichsparteitag der NSDAP in Weimar gegen die Brüder Gregor und Otto Strasser, die den "linken" Parteiflügel anführten, durchsetzen. Fortan setzte er seine Hoffnungen insbesondere in die Wählerschichten des Mittelstandes und der Landbevölkerung, die mit der herrschenden Politik aufgrund wirtschaftlicher Belastungen und entsprechenden Einbußen besonders unzufrieden waren.
Allerdings war die NSDAP bis zur Reichstagswahl von 1930 kaum mehr als eine Splitterpartei, und nur eine von vielen im Reichstag vertretenen völkischen Parteien am politischen rechten Rand. Die lange Zeit größte und einflussreichste unter ihnen, die den völkischen Block anführte, war die DNVP. Bei der Reichstagswahl am 20. Mai 1928 verlor die NSDAP sogar zwei Mandate und kam mit 2,6 % der Wählerstimmen auf nur 12 Sitze im Reichstag.
Nachdem sich die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Deutschland, die seit 1924 relativ stabil geworden waren, ab Mitte 1929 innerhalb weniger Monate wieder dramatisch verschlechterten, änderte sich die politische Parteienlandschaft in kurzer Zeit zugunsten der ideologischen Pole am linken und rechten "Rand der Gesellschaft", was sich gerade auch auf die NSDAP begünstigend auswirkte.
1929-1933: Krise der Republik - der Weg der NSDAP zur Macht
1929 konnte die NSDAP und Hitler mit dem Volksentscheid über den Young-Plan zur Neureglung der Reparationszahlungen, dessen Initiator der Pressezar und DNVP-Angehörige Alfred Hugenberg war, wieder auf die politische Bühne zurückkehren. Der Volksentscheid scheiterte, die NSDAP aber hatte mit ihrer Propaganda neue Wählerkreise erreichen können.
In den folgenden Jahren gewann die NSDAP wieder mehr und mehr an Bedeutung. Grund war vor allem die Weltwirtschaftskrise, die auch durch die starken Finanzverflechtungen in Verbindung mit den Reparationszahlungen Deutschlands verstärkt wurde.
Im Kontext der Weltwirtschaftskrise stieg die Arbeitslosigkeit in Deutschland sprunghaft an. So verstärkte sich bei vielen Wählern nun der Ruf nach einem „starken Mann“. Vor diesem Hintergrund gewann die Propaganda der NSDAP innerhalb kurzer Zeit ungeahnte Überzeugungskraft: Hitlers Wahlkampfparole, sein Ziel sei es, die „politischen Parteien aus Deutschland hinweg zu fegen“, stieß nun bei vielen Unzufriedenen, besonders aus der Mittelschicht, auf offene Ohren. Sie trieb ihm viele Wähler zu, nicht nur aus dem völkisch-nationalen, sondern auch dem bürgerlich-konservativen Lager.
Die Nationalsozialisten verstanden es, die Massen durch Großveranstaltungen für sich zu gewinnen, und nutzten modernste Wahlkampfmittel, zum Beispiel die konsequente Emotionalisierung und die Nutzung von Flugzeugen. Hitlers Angriffe richteten sich gegen alles, was mit dem „Weimarer System“ in Verbindung gebracht wurde - vom Parteiensystem, bestehend aus verschiedenen relativ kleinen Parteien und Splitterparteien, bis hin zum eigentlichen demokratisch-parlamentarischen Prinzip.
Im März 1930 zerbrach die von dem Sozialdemokraten Hermann Müller geführte Große Koalition über der Frage einer geringfügigen Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung. Reichspräsident Hindenburg ernannte den Zentrumspolitiker Heinrich Brüning zum Kanzler. Mit dem Ernennungsrecht nach Art. 53 WRV war in Verbindung mit dem Notverordnungsrecht nach Art. 48 WRV und dem Parlamentsauflösungsrecht nach Art. 25 ein Präsidialkabinett möglich, also eine Minderheitsregierung, die nur auf das Vertrauen des Präsidenten und dessen Notstandsvollmachten gestützt war. Ein solches Präsidialkabinett wurde unter Brünings Führung etabliert. Zu dieser Entscheidung hatte das Fehlen einer arbeitsfähigen Regierung ebenso beigetragen wie die mangelnde Konsensfähigkeit der Parteien. Dass jedoch tatsächlich alle Verhandlungsspielräume erschöpft waren, wurde bezweifelt. Auch wurden nur die Minister der SPD ausgewechselt, so dass ein vom Präsidenten gewünschter und von den meisten Parteien unterstützter Schwenk nach rechts wahrscheinlich war.
Da das Parlament von dem Recht Gebrauch machen wollte, die Notverordnungen des Präsidenten aufzuheben, löste dieser am 18. Juli 1930 den Reichstag auf. Bei den Wahlen konnte die NSDAP die Zahl ihrer Abgeordneten von 12 auf 107 erhöhen und wurde damit zur zweitstärksten Partei. Jetzt gab es nicht einmal mehr eine Mehrheit für eine Große Koalition im Reichstag, der zunehmend zum Forum für die Agitation rechter und linker Gegner der Republik wurde. In einem Prozess gegen Offiziere der Reichswehr, denen die Verbreitung von nationalsozialistischer Propaganda vorgeworfen wurde, bezeugte Hitler in seinem öffentlichkeitswirksamen Legalitätseid, dass er die Macht „nicht mit illegalen Mitteln“ anstrebe, und trat damit Gerüchten über einen Putsch entgegen. Die NSDAP brauche „noch zwei bis drei Wahlen“, dann werde sie „in der Mehrheit sitzen“ und „den Staat so gestalten, wie wir ihn haben wollen“.
Aber nicht nur der rechte Flügel der Parteienlandschaft erstarkte, sondern auch der extrem linke. Die republik-freundlichen Sozialdemokraten verloren im Gegensatz zu den Liberalen weniger Stimmen, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) konnte sogar Stimmen gewinnen und wurde zu einer bedeutenden Macht im Parlament und auf der Straße. Denn längst hatte sich der Kampf, ausgehend von den Kampforganisationen der NSDAP (SA und SS) und der KPD (Roter Frontkämpferbund), auf die Straße verlagert, wo sich teilweise bürgerkriegsähnliche Szenen abspielten. Daran hatten selbst die republikanisch gesinnten Kräfte mit einem eigenen Kampfverband, dem sozialdemokratisch dominierten Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Anteil. Auch diese chaotischen Gewaltszenen spielten letztlich – obwohl diese oft dafür verantwortlich waren – den Nationalsozialisten in die Hände, da Hitler immer häufiger als „letzte Karte“ ins Spiel gebracht wurde, der die geordneten Verhältnisse wiederherstellen würde.
Um eine weitere Stärkung der radikalen Flügelparteien zu verhindern, tolerierte die SPD im Reichstag weitgehend die auf Kürzung der Sozialausgaben basierende Deflationspolitik Brünings, welche aber die wirtschaftliche Krise kurzfristig noch verschärfte.
Am 11. Oktober 1931 vereinigte sich auf Initiative der DNVP unter Leitung des Medienzars Alfred Hugenberg die nationalistische Rechte zur Harzburger Front. Als Reaktion bildeten die republiktreuen Organisationen unter dem Fahnensymbol der drei Pfeile die Eiserne Front. Die NSDAP schaffte es, unter anderem mit finanzieller Unterstützung von Großindustriellen wie Fritz Thyssen von den Vereinigten Stahlwerken, Albert Vögler oder Emil Kirdorf vom Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat, die Stimmung der Bevölkerung durch populäre Parolen gegen den Parlamentarismus aufzugreifen. Am 27. Januar 1932 hielt Hitler einen Vortrag im Düsseldorfer Industrieclub, wo er sowohl das auf Privateigentum gegründete freie Unternehmertum als auch das nationalsozialistische Führerprinzip auf das Leistungsprinzip zurückführte. Die NSDAP konnte so ihre Spendeneinnahmen von der Industrie noch einmal erhöhen. Die Kontakte zwischen NSDAP und Industrie sollten durch zwei Beraterstäbe gefördert werden, durch die vom ehemaligen Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht gegründete „Arbeitsstelle Dr. Schacht“ sowie den vom Chemie-Unternehmer Wilhelm Keppler geleiteten „Industrieausschuss für Wirtschaftsfragen“. Welche Rolle die Großindustrie bis zur Machtübernahme im Einzelnen spielte, ist umstritten. Nach der Machtübernahme versuchte sie, sich die Gunst Hitlers zu sichern.
Nachdem Hitler 1932 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte, nahm er an der Reichspräsidentenwahl 1932 teil. Bezeichnend für die Situation der Republik war, dass keiner der Kandidaten Thälmann, Hitler und Hindenburg ein Demokrat war. Die Parteien der Mitte bis zur SPD unterstützten den Sieger Hindenburg, um einen Erfolg Hitlers zu verhindern. Brüning hatte sich mit seinem Verbot der SA und der Osthilfeverordnung, die von den ostpreußischen Grundbesitzern – zu denen auch Hindenburg gehörte – stark kritisiert wurde, beim Reichspräsidenten in Misskredit gebracht. Hindenburg nahm ihm zudem übel, dass er auf sein Betreiben auch von den Anhängern der SPD zum Reichspräsidenten gewählt worden war. Er entzog ihm sein Vertrauen, und Brüning, der aufgrund seiner Sparpolitik in der Bevölkerung ohnehin kaum Rückhalt besaß, musste zurücktreten. Der Kanzler wurde nach eigenem Bekunden „hundert Meter vor dem Ziel“ gestürzt, da seine Deflationspolitik noch keine Wirkung entfalten konnte. Auch sein Ziel der Gleichberechtigung Deutschlands und der endgültigen Aufhebung der Reparationen hatte er nicht erreicht.
Sein Nachfolger Franz von Papen ersuchte Hindenburg sofort um Auflösung des Parlaments. Er wollte die Unterstützung der Nationalsozialisten und hob dafür das Verbot der SA und der SS wieder auf. Hitler hatte die Wahl zum Reichspräsidenten verloren, aber einen großen Popularitätsanstieg erreicht. Bei der nächsten Reichstagswahl am 31. Juli 1932 erhielt die NSDAP 230 Mandate und war damit die stärkste Fraktion im Reichstag. Dies war das höchste Wahlergebnis der NSDAP bei demokratischen Wahlen. Hitler wollte von Hindenburg zum Kanzler ernannt werden, die angebotene Vizekanzlerschaft lehnte er ab. Da die Kommunisten 89 Mandate errungen hatten, hatten die beiden extremen Flügelparteien eine negative Mehrheit erreicht, die jede parlamentarische Arbeit unmöglich machte. Papen löste den gerade erst gewählten Reichstag nach einem mit großer Mehrheit gegen ihn gerichteten Misstrauensvotum durch eine vorbereitete Order Hindenburgs wieder auf. Bereits am 20. Juli hatte er die Regierung von Preußen abgesetzt, die letzte Bastion der Republik. Als Vorwand für den „Preußenschlag“, der häufig als Staatsstreich bezeichnet wurde, diente das angebliche Versagen der preußischen Polizei am „Altonaer Blutsonntag“, heftigen Straßenkämpfen zwischen Kommunisten und der von Papen wieder erlaubten SA.
Die Neuwahlen vom November des Jahres brachten einen Rückgang der Stimmen für die NSDAP. Die meisten Beobachter interpretierten dies als Anfang vom Ende der NSDAP. Eine regierungsfähige Mehrheit existierte weiterhin nicht. Papen, der inzwischen Konjunkturprogramme gestartet hatte, trat zurück, nachdem ihm klar geworden war, dass er die Unterstützung der Reichswehr bei der Absicherung einer Diktaturregierung nicht besaß. Zudem hatte es der Reichstag aufgrund eines Verfahrensfehlers Papens geschafft, ihm rechtlich wirkungslos, aber öffentlichkeitswirksam das Misstrauen auszusprechen. Aufgrund der fehlenden Unterstützung durch Wehrminister General Kurt von Schleicher, die im Zuge einer militärischen Simulation eines möglichen Aufstandes (des „Planspiels Ott“) sichtbar geworden war, verweigerte Hindenburg die geforderte Auflösung des Reichstags ohne Festsetzung von Neuwahlen. Diese Ausschaltung des Parlaments, gestützt auf das Argument des Staatsnotstands, hätte einen offensichtlichen Verfassungsbruch dargestellt.
Planspiels Ott
Papens Nachfolger wurde Kurt von Schleicher, der bis dahin im Hintergrund die Fäden gezogen hatte und für Papens Sturz verantwortlich war. Doch auch sein Konzept, einen Ausweg aus der Krise zu finden, scheiterte. Er hatte eine breite „Querfront“ von den Gewerkschaften bis zum linken Flügel der NSDAP um Gregor Strasser erstrebt, Strasser musste aber vor Hitler kapitulieren. Am 28. Januar 1933 musste auch Schleicher zurücktreten, nachdem er zuletzt selbst von Hindenburg erfolglos die Ausrufung des Staatsnotstands gefordert hatte. Schleicher selbst war kein Demokrat, seine Verhältnis zur NSDAP wandelte sich mehrmals, zuletzt empfahl er Hindenburg ein Kabinett unter Hitler (AdR, Dok. Nr. 72 vom 28.1.1933).
Schleicher konnte nicht wissen, dass ausgerechnet er, Meister der Intrigen, nun selbst Opfer einer Intrige geworden war: Schon am 4. Januar 1933 hatte sich sein ehemaliger Schützling Franz von Papen mit Hitler zu Geheimverhandlungen im Privathaus des Kölner Bankiers Kurt von Schröder getroffen. Diesem Gespräch folgten weitere, zuletzt auch unter Anwesenheit des Staatssekretärs des Reichspräsidenten, Otto Meißner, und des Sohnes des Reichspräsidenten, Oskar von Hindenburg, beides einflussreiche Berater in der Kamarilla des greisen Paul von Hindenburg. Sie vereinbarten eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nämlich Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister, angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen vorgesehen.
Reichspräsident von Hindenburg, der sich bis zuletzt gegen eine Kanzlerschaft des „böhmischen Gefreiten“ Hitler gesträubt hatte, konnte mit dem Hinweis, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute, beruhigt werden. Ein weiteres zentrales Argument für Hindenburg war die formale Verfassungskonformität der Lösung Hitler. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bedeutete faktisch das Ende der Weimarer Republik - auch wenn die Weimarer Verfassung formal nie außer Kraft gesetzt wurde.
Paul von Hindenburg war in diesen Wochen von allen einflussreichen Lobbyistenverbänden und den Beratern seiner Kamarilla bearbeitet worden (siehe dazu die Artikel zur: Industrielleneingabe (Rolle des Reichsverbandes der Industrie), zum Osthilfeskandal (Rolle des Reichslandbundes)). Inwieweit das seine Entscheidung wirklich beeinflusste, ist schwer zu sagen – Hindenburg hatte zu diesem Zeitpunkt das 86. Lebensjahr erreicht.
Deutschland unter der Herrschaft der NSDAP
Gründe für den Erfolg der NSDAP
Das Ende der Republik und der Erfolg der Nationalsozialisten hatten keine einzelne, sondern eine ganze Reihe von Ursachen, die im Zusammenspiel Hitler an die Macht brachten. Weder das Ende der Republik war von Anfang an unvermeidlich, noch war der Erfolg der NSDAP selbstverständlich, andere Gruppen und Personen, wie Franz von Papen hätten nach dem Ende der Republik gerne einen etwas anderen Weg eingeschlagen.
Die Gründe für das Ende der Weimarer Republik reichen von ihrem Anfang im verlorenen Ersten Weltkrieg bis zu Hitler und der NSDAP, die anders wie Papen es schafften, ihren Plan durchzusetzen. Gründe für den Erfolg der NSDAP waren
- ihr vordergründig überzeugendes Weltbild
- die Unterstützung durch einflußreiche und finanzkräftige Wirtschaftsgrößen
- ihr Entstehen in der Ordnungszelle Bayern wo sie gute Unterstützung fand
- ihr 25-Punkte-Programm und Symbolik, mit dem sie auch bisherige Sozialisten anzog
- ihre Fähigkeiten zur Propaganda und zur Agitation
- ihre hemmungslose Gewaltbereitschaft
- die Unterschätzung durch konservative Kreise
- ihre Struktur als sehr gut organisierte Kaderpartei
- nicht zuletzt die Person Adolf Hitlers.
Gleichschaltung
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler: Dies markierte das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Diktatur des Nationalsozialismus und wurde von den Nationalsozialisten als Machtergreifung gefeiert. Hindenburg löste den Reichstag auf und setzte Neuwahlen an.
Die Gleichschaltung, die Unterwerfung unter die und die Angleichung an die Nationalsozialisten, begann mit der Gleichschaltung der Länder, die alle hoheitlichen Aufgaben verloren, es folgten Parteien, Organistionen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Medien, Künstler und Justiz.
Unterdrückung der eigenen Bevölkerung
In der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes am 4. Februar und nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 in der Reichstagsbrandverordnung schränkte Reichspräsident Hindenburg die Grundrechte ein. Die KPD wurde verboten und viele ihrer Mitglieder verhaftet. Der Reichstagsbrand lieferte die Begründung für die Gefangennahme vieler Parlamentsmitglieder. Andere gingen in den Untergrund oder flohen ins Ausland, als die Verhaftungswelle anlief. Das so genannte Ermächtigungsgesetz gab am 23. März der Regierung fast uneingeschränkte Gesetzgebungsbefugnisse.
Die „Machtergreifung“ 1933 bis 1935 lief mit einer Mischung von Unterdrückung des linken Parteienspektrums, Einschränkung zunächst der öffentlichen, bald dann auch der beruflich-wirtschaftlichen und sonstigen Betätigungsmöglichkeiten von Juden sowie der Nötigung liberaler und demokratischer Gruppierungen zur immer stärkeren Gleichschaltung fast aller öffentlichen Lebensbereiche zum Führerstaat ab. Sportvereine, die Arbeiterschaft, die Handwerkerschaft, auch Kirchenmitglieder und Geistliche wurden von der "Bewegung" erfasst. Die betroffenen Organisationen ordneten sich oft lieber unter als aufgelöst oder verboten zu werden. Die NSDAP erhielt einen erheblichen Mitgliederzulauf; die neuen Mitglieder wurden von den Altnazis spotthaft als "Märzgefallene" bezeichnet.
Innerhalb kurzer Zeit wurden alle politischen Parteien verboten, wenn sie sich nicht selbst auflösten. Bis 1934 wurden die bisherigen Länder, ebenso die Presse, die Gewerkschaften und die Justiz gleichgeschaltet.
Das erste Konzentrationslager (KZ) wurde - zunächst noch vor allem für politische Gegner - schon 1933 in Dachau eingerichtet. Dieses und viele weitere im ganzen Reichsgebiet wurdem unter dem Mantel einer Polizeimaßnahme nach außen gerechtfertigt. Anfangs gab es auch noch wilde Konzentrationslager, die später durch ständige KZs ersetzt wurden.
Im April 1933 begann der Boykott jüdischer Geschäfte, mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" die Entfernung jüdischer Beamter aus dem Staatsdienst sowie durch das Verbot jeder öffentlichen Betätigung von Juden deren konsequente Ausschaltung aus dem gesamten öffentlichen Leben. Auch jüdische Hochschullehrer, die als Teilnehmer am Ersten Weltkrieg - "Frontkämpfer" - zunächst nicht entlassen werden konnten, durften keine Vorlesungen mehr halten.
Im Juni/Juli 1933 wurden die evangelischen Landeskirchen in einer Reichskirche unter Leitung eines Reichsbischofs zusammengeschlossen. Vor allem die Deutschen Christen propagierten ein "judenreines" Evangelium und waren dem "Führer" ergeben. Dagegen bildete sich im September der Pfarrernotbund, aus dem im Juni 1934 die Bekennende Kirche hervorging. In ihr sammelten sich evangelische Christen, die Übergriffe des Staates auf die Kirche, oft aber nicht den Nationalsozialismus als solchen ablehnten. Nachdem die katholische Kirche die NSDAP entschieden abgelehnt hatte, erkannte sie diese als Regierungspartei an, und der Vatikan schloss mit Deutschland das Reichskonkordat, das die Stellung der katholischen Bischöfe in Deutschland sichern sollte, Hitler aber auch zu internationalem Ansehen verhalf.
Reichskonkordat wurden vertrieben.]]
In ihrem 25-Punkte-Programm hatte die NSDAP unter anderem die Forderung nach Enteigung und Verstaatlichung von Großbetrieben aufgestellt. Hitler ignorierte diese sozialistische Komponente jedoch, da er die Unterstützung der Großindustrie und der Reichswehr nicht verlieren wollte.
Innerhalb der nationalsozialistischen Bewegung gab es jetzt Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen. Die Sturmabteilung (SA) unter Hitlers Duzfreund Ernst Röhm wollte die Reichswehr übernehmen und trat für eine soziale Umgestaltung der Gesellschaft ein. Dies war mit Hitlers Plänen, für die er die Reichswehr und die Wirtschaft als Partner brauchte, nicht vereinbar. Der Machtkampf wurde 1934 entschieden. Unter Zuraten von Heinrich Himmler, Joseph Goebbels und Hermann Göring ließ Hitler wegen eines angeblichen durch Röhm geplanten Putsches zahlreiche politische Gegner innerhalb der NSDAP, auch Ernst Röhm, ermorden.
Nach Hindenburgs Tod am 2. August 1934 übernahm Hitler nach einem Gesetz, das seine Regierung beschlossen hatte, das Amt des Reichspräsidenten und trug den Titel „Führer (anstelle eines Präsidenten) und Reichskanzler“; durch ein Plebiszit ließ er sein Vorgehen im Nachhinein bestätigen. Der Kriegsminister Werner von Blomberg, der im Konzept der Konservativen zur "Einrahmung" Hitlers eine wichtige Rolle gespielt hatte und von Hindenburg verfassungswidrig vor der Ernnenung Hitlers ernannt worden war, ließ die Reichswehr daraufhin auf Hitler persönlich vereidigen. Auch das Berufsbeamtentum musste einen „Führereid“ ablegen, so dass regimekritische Akademiker ihre Ämter verloren.
In der folgenden Zeit wurde das gesamte gesellschaftliche Leben von NS-Organisationen wie Hitler-Jugend, Deutsche Arbeitsfront, Kraft durch Freude (KDF) und Bund Deutscher Mädel (BDM) durchdrungen.
1935-1939: Stabilisierung der Macht, Aufrüstung und Vergrößerung des Reiches
1935 wurde die Reichswehr mit Einführung der Wehrpflicht in die Wehrmacht umgewandelt und das Saarland wieder ins Deutsche Reich integriert. Der Wiedereingliederung des Saarlands ging dort eine Volksabstimmung voraus, die eine überwältigende Zustimmung zu dieser Wiedereingliederung und gegen einen Anschluss an Frankreich ergab.
Auf dem Reichsparteitag der NSDAP wurden die Nürnberger Rassengesetze beschlossen, die die schon 1933 begonnene Ausgrenzung und Isolierung der deutschen Juden begründeten und Rassismus und Antisemitismus als Staatsgesetze verankerten.
1936 marschierte die Wehrmacht in das entmilitarisierte Rheinland ein und brach damit wie bei der Einführung der Wehrpflicht den Versailler Vertrag.
Im August fanden in Berlin die Olympischen Spiele statt, die Hitler als Propagandabühne für die Weltöffentlichkeit nutzte. Der Vierjahresplan von 1936 sollte das Deutsche Reich bis spätestens 1940 kriegsbereit machen. Das Regime unterstützte nun zusammen mit Mussolinis Italien den faschistischen General Franco im Spanischen Bürgerkrieg gegen die dortige Republik auch militärisch. Die Legion Condor der deutschen Luftwaffe zerstörte 1937 bei einem Flächenbombardement die baskische Stadt Guernica. Der spanische Bürgerkrieg bot Hitler die Gelegenheit, die Einsatzfähigkeit seines Militärs im Kriegsfall zu testen.
1938 erzwang Hitler im Münchner Abkommen den Anschluss des Sudetenlandes an das Deutsche Reich. Zuvor hatte er Österreich an das Deutsche Reich angeschlossen und dabei große Zustimmung vieler Österreicher erhalten. Um sich den Rücken für seine Expansionsziele im Osten freizuhalten, schloss er mit der Sowjetunion im August 1939 den Hitler-Stalin-Pakt. In dessen geheimem Zusatzprotokoll wurde Polen, das für den Fall eines Krieges zwischen den beiden Staaten aufgeteilt.
Am 9. November inszenierten die Nationalsozialisten die Reichspogromnacht und legten in zahlreichen Synagogen Feuer. Zum Teil als Zivilpersonen auftretende ortsbekannte SA- und SS-Angehörige misshandelten und ermordeten viele deutsche Juden vor den Augen der Polizei, die meist nicht einschritt. Im März 1939 marschierten Hitlers Truppen auch in die so genannte Resttschechei und das Memelland ein.
1939-1942: erste Hälfte des 2. Weltkrieges
Bundesrepublik Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
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