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| Fahrzeugschein |
Fahrzeugschein__NOTOC__
Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle (auch Straßenverkehrsamt genannt) bei der Anmeldung von Kraftfahrzeugen ausgestellt und dient der Hilfe bei der Identifizierung eines motorbetriebenen Fahrzeugs. Ab Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein EU-einheitlichen Regelungen zur Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die neuen Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, diese Bescheinigung im Formular jedoch nur noch als Klammerzusatz zur Bezeichnung "Zulassungbescheinigung Teil I" tragen, werden bei Um- und Neuzulassung ausgestellt.
Rechtliche Bedeutung
In Deutschland ist der Fahrzeugschein (§ 24 StVZO) seit 1.10.2005 Teil I der Zulassungsbescheinigung, deren Teil II der Fahrzeugbrief ist. Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Angaben, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen, sowie Name und Anschrift des Fahrzeughalters, amtliches Kennzeichen und Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung.
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen.
Aussehen und Beschaffenheit sind in Muster 2a (und 2c für Fahrzeuge der Bundeswehr) der StVZO vorgeschrieben. Die "Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" (Verkehrsblatt 2005 S. 188) erläutert den Fahrzeugschein und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen ([http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Zulassungsbescheinigung_Teil1.pdf Muster der Zulassungsbescheinigung]).
Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 StGB (Urkundenfälschung) anwendbar.
Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist im Fahrzeug ständig mitzuführen (§ 18 Abs. 5 Satz 3 StVZO). Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, kann ein Bußgeld von Eur 10,- verhängt werden (BKatNr. 174).
Beschreibung des alten Fahrzeugscheines
Der Fahrzeugschein enthält:
Seite 1
- amtliches Kennzeichen
- Name und Anschrift des Fahrzeughalters
Seite 2
- zu 1. Schlüsselnummer
- 1. Fahrzeug- und Aufbauart
- 2. Fahrzeughersteller
- 3. Typ und Ausführung
- 4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- 5. Antriebsart
- 6. Höchstgeschwindigkeit in km/h
- 7. Leistung in kW bei U/min
- 8. Hubraum cm³
- 9. Nutz- oder Aufliegelast
- 10. Rauminhalt des Tanks in m³
- 11. Steh-/Liegeplätze
- 12. Sitzplätze
- 13. Maße über alles in mm Länge/Breite/Höhe
- 14. Leergewicht in kg
- 15. zul. Gesamtgewicht
Seite 3
- 16. zul. Achslast in kg vorn/mitten/hinten
- 20. - 23. Bereifung (siehe Autoreifen)
- 32. Tag der ersten Zulassung
- 33. Bemerkungen (gehen über Seite 1 und 2)
Seite 4, 5 und 6
Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung und Termin der nächsten Hauptuntersuchung.
Infotext zur Allgemeinen Betriebserlaubnis und zu einigen Ziffern.
Beschreibung des neuen Fahrzeugsscheins (Teil I der Zulassungsbescheinigung)
Kategorie:Urkunde
Kategorie:Straßenverkehrszulassungsrecht
Kategorie:Kraftfahrzeug
KraftfahrzeugAls Kraftfahrzeug (Abk.: "Kfz", Schweizerisch: Motorfahrzeug) bezeichnet man jedes nicht an Gleise gebundene Landfahrzeug (Straßenfahrzeug), das sich mit Hilfe eines ein- oder angebauten Motors aus eigener Kraft fortbewegt. Kfz werden als Verkehrsmittel verwendet.
Verkehrsmittel
Liste der Kraftfahrzeuge
Zu den Kraftfahrzeugen zählen u.a.:
- Motorräder in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien
- Kraftrad
- Kleinkrafträder
- Leichtkräfträder/Motorroller
- Motorfahrräder (Mofas) (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektroroller)
- Personenkraftwagen (Automobile)
- Motorisierte Rikscha
- Tuk-Tuk
- ATV/Quad
- Lastkraftwagen
- Kraftomnibusse (KOM) (auch Oberleitungs- und Spurbusse)
- Zugmaschinen
- Sonder-Kfz
- Abschleppwagen
- Amphibienfahrzeuge an Land
- Elektrokarren
- Fahrzeuge der Feuerwehr (z.B. Leiterwagen)
- Fahrzeugkrane
- Flurförderzeuge (Hubwagen, Gabelstapler usw.)
- Golfplatzfahrzeug
- Kettenfahrzeuge aller Art (z.B. Panzer, Pistenraupen, Schneemobile)
- motorbetriebene Rollstühle
- Sanitätskraftwagen (Sanka), Rettungswagen, Notarztwagen
- Schleppfahrzeuge für Flugzeuge
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM), sofern nicht schienengebunden
- Solarmobil
- Traktoren
- Wohnmobile
- Zweiwegefahrzeug
Internationale Klassifizierung
Für eine genauere Spezifikation wurden Kraftfahrzeuge nach einem internationalen Schlüssel eingeteilt:
- L
- L1 Einspurige Kleinmotorräder
- L2 Mehrspurige Motorräder
- L3 Motorräder
- L4 Motorräder mit Beiwagen
- L5 Motordreiräder
- M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
- M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
- M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen
- M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen
- N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern
- N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
- N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t.
- N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
- O Anhänger einschließlich Sattelanhänger
- O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger)
- O2 Anhänger bis 3,5 t
- O3 Anhänger bis 10 t
- O4 Anhänger über 10 t
Technik
Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Teilen, die in Aggregaten und selbstständigen Baugruppen zusammengefasst sind. Das mittelbare und unmittelbare Zusammenspiel aller Teile gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion des Automobils. Zu den Hauptbaugruppen zählen:
- Motor
- Kraftübertragung
- Fahrwerk
- Karosserie oder auch Aufbau genannt
- Fahrzeugelektrik/ -elektronik
Motoren sind Maschinen, die durch Energieumwandlung mechanische Antriebskraft erzeugen. Im Automobilbau werden momentan vorrangig Verbrennungsmotoren eingesetzt. Jedoch sind alternative Antriebskonzepte auf dem Vormarsch.
Die Unterteilung der Verbrennungsmotoren erfolgt nach mehreren Gesichtspunkten:
- nach der Bauform
- Hubkolbenmotor
- Kreiskolbenmotor, (auch Wankel- oder Drehkolbenmotor genannt
- Gasturbine
- nach dem verwendeten Energieträger (Kraftstoff)
- Ottomotor (Benzinmotor)
- Dieselmotor
- Vielstoffmotor
- nach dem Wirkprinzip
- Zweitakt
- Viertakt
Nachdem benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge lange Zeit die Automobiltechnik beherrschten, lassen gestiegenes Umwelbewusstsein und die Verteuerung, sowie absehbare Veringerung der Verfügbarkeit von mineralölbasierten Kraftstoffen auch alternative Antriebskonzepte wieder in das Blickfeld von Automobilentwicklern und -produzenten rücken.
Alternative Antriebstechnik sind:
- der Elektroantrieb
- der Hybridantrieb
- der Einsatz von Biokraftstoffen
Die Kraftübertragung beinhaltet alle Baugruppen die im Antriebsstrang zwischen dem Motor und den Antriebsrädern angeordnet sind. Hauptaufgaben der Kraftübertragung sind die Weiterleitung, Verteilung und Regelung des Drehmoments und der Drehzahl. Zur Kraftübertragung gehört:
- Kupplung
- Schaltgetriebe
- Verteilergetriebe
- Gelenkwelle oder Kette
- Ausgleichgetriebe
Als Fahrwerk versteht man alle Teile, die das Fahrverhalten eines Kraftfahrzeugs bestimmen bzw. beeinflussen. Dazu zählen:
- Bremsanlage
- Federung und Dämpfung
- Lenkung
- Radaufhängung
- Räder und Bereifung
Das Fahrwerk dient in seiner Gesamtheit dazu, das Kraftfahrzeug fahrbar zu machen. Neben der Möglichkeit die Fahrtrichtung zu ändern, muss das Fahrwerk auch auf unebenen Strecken den stetigem Kontakt zur Fahrbahn zu halten, um so Kräfte zu übertragen.
Zur Zeit wird im PKW meist eine Einzelradaufhängung verwendet. Bei Geländewagen und LKW kommt nach wie vor auch die Starrachse zur Anwendung. Dort kommt vereinzelt auch noch die Blattfeder als Federelement zum Einsatz, während sonst Drehstab- und Schraubenfedern dominieren. Insbesondere beim LKW wird jedoch vermehrt auch die Luftfederung angewendet, die eine einfache Anpassung an die Beladung ermöglicht. Beim PKW ist die Luftfederung aus Kostengründen bislang der Oberklasse vorbehalten.
Als Karosserie bezeichnet man den Aufbau und die Verkleidung des Kraftfahrzeugs. Man unterscheidet drei verschiedene Bauformen:
- Rahmenbauweise
- selbsttragende Bauweise
- mittragende Bauweise
Bei der Rahmenbauweise bilden Karosserie und Rahmen eine eigene Einheit und werden elastisch miteinander verbunden. Diese Bauweise wird vorrangig im LKW-Bau eingesetzt.
Bei der selbsttragenden Bauweise übernimmt eine versteifte Bodengruppe die Funktion des Rahmens. Der gesamte Aufbau bildet eine Einheit. Diese Bauweise wird vorrangig im PKW-Bau eingesetzt.
Bei der mittragenden Bauweise ist der Rahmen mit der Karosserie über Schweiß- oder Schraubverbindungen fest verbunden.
Zur elektrischen Anlage des Kraftfahrzeugs gehören alle spannungführenden Bauteile. Das sind:
- Zündanlage
- Generator
- Fahrzeugbatterie
- Starter
- Bordnetz
- Beleuchtungseinrichtung
- sonstige elektrische Einrichtungen
- Fahrtrichtungsanzeiger
- Signalhörner
- Vorglühanlagen
- Anzeigeinstrumente und Kontrollleuchten
- Airbagsysteme
- Zentralverriegelung
- Wegfahrsperren
- Diebstahl-Warnanlagen
- Klimaanlage
- Komfortsysteme
Umweltschutz, Landschaftsschutz
Die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sind der Hauptgrund für Straßen mit allen ihren Folgen (Landversiegelung, Abholzung etc.). Da es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Fahrzeuge handelt, die mit Verbrennungsmotoren (genauer: mit der durch Verbrennungsmotoren erzeugten Kraft) angetrieben werden, ist das KFZ auch einer der Verursacher von Luftverschmutzung. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes lassen sich Energiesparautos von den üblichen Kraftfahrzeugen unterscheiden, siehe 3-Liter-Auto.
Fahrerlaubnis
Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Grund setzt in fast allen Ländern der Welt den Besitz einer Fahrerlaubnis voraus, die mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Ein Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis.
Besteuerung
Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen werden einige Steuern erhoben. Neben dem Zweck der Geldbeschaffung setzen Staaten dieses Instrument auch zur Verminderung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Umweltschäden ein. Neben der verbrauchsabhängigen Mineralölsteuer gibt es die zeitbezogene Kraftfahrzeugsteuer und (seltener, z. B. in Dänemark) eine Zulassungssteuer.
Sonstiges
Kraftfahrzeuge haben zumeist eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und tragen ein amtliches Kfz-Kennzeichen oder ein Versicherungskennzeichen.
Die Abkürzung Kfz taucht unter anderem in folgenden Wörtern auf:
Kfz-Kennzeichen, Kfz-Teile, Kfz-Zubehör, Kfz-Werkstatt, Kfz-Schlüssel, Kfz-Schein, Kfz-Brief, Kfz-Zulassungsstelle
Siehe auch
Themenliste Fahrzeugtechnik, Automobil, Straßenverkehr, Kraftfahrzeugtechnik, Kraftverkehr, Verkehrsmittel
Weblinks
Kategorie:Fahrzeug
Kategorie:Kraftfahrzeug
Zulassungsbescheinigung
Die Zulassungsbescheinigung ist ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung über die technischen Betriebsvoraussetzungen. Für Kfz-Neuanmeldungen und -Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I ab Oktober 2005 den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. In Kombination mit dem Typenschein ist der zeitliche Verlauf der Eigentümer bis zum letzt zugelassenen Kennzeichen, Zulassungsbesitzer nachweisbar.
Umtausch
Eine generelle Umtauschpflicht ist nicht gegeben. Allerdings darf für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.
Eine Umtauschpflicht besteht also, wenn z.B. ein Fahrzeugschein verloren gegangen ist und der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist. Der Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheiniugng Teil II, und der Fahrzeuschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt.
Vorteile
Als Vorteile der neuen Dokumente werden v. a. die höhere Fälschungssicherheit und die EU-weite Lesbarkeit hervorgehoben. Daneben weist die Informationsgehalt der Zulassungsbescheinigung Teil I einen höheren Informationsgehalt auf als der bisherige Fahrzeugscheins.
Nachteile
Kritisiert wird hauptsächlich, dass in Teil II nur noch die letzten beiden Eigentümer des Kfz aufgeführt werden können (im Gegensatz zu bisher sechs im Fahrzeugbrief), da somit die Wertermittlung für gebrauchte Fahrzeuge erschwert werde. Von der EU wird jedoch angeführt, dass diese begrenzte Halterauflistung aus datenschutzrechtlichen Gründen unerlässlich sei. Unter dem punkt B(1) wird dafür die Anzahl der Vorhalter des Kfz eingetragen.
Kategorie:Straßenverkehrszulassungsrecht
Kategorie:Urkunde
Kategorie:Stra%C3%9Fenverkehr_%28%C3%96sterreich%29
StVZODie deutsche, offiziell bezeichnete Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Rechtsverordnung auf Grundlage des des Straßenverkehrsgesetzes, erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Gemeinsam mit der Fahrerlaubnisverordnung und der Straßenverkehrsordnung regelt die StVZO weite Bereiche des Straßenverkehrsrechts.
Regelungsgehalt
Die Straßenverkehrszulassung regelt die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die früher in §§ 1 - 15l StVZO enthaltene Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (insbesondere als Fahrer von Kraftfahrzeugen) ist heute in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgegangen.
Zulassung und Zulassungspflicht
Die Zulassung zum Straßenverkehr gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Sofern es sich dabei um Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde handelt, bedarf es nach § 18 StVZO sowohl der Erteilung der Betriebserlaubnis (ersatzweise der EG-Typengenehmigung nach §§ 19 ff. StVZO) als auch eines amtlichen Kennzeichens (§ 23 StVZO), um zum Straßenverkehr zugelassen zu werden. Nach dieser Zulassung ist ein Fahrzeugschein auszustellen.
Bauart von Fahrzeugen
Während für Kraftfahrzeuge die Vorschriften der §§ 32 - 62 StVZO sehr detailreich die Bauart beschreiben, werden die übrigen Fahrzeuge (insbesondere Fahrräder) in den §§ 63 - 67 StVZO beschrieben.
Weitere Regelungen
Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr ("Hauptuntersuchung") wird nach § 29 StVZO vorgeschrieben. Der Nachweis hierfür erfolgt über die Eintragung im Fahrzeugschein und der Prüfplakette am Kennzeichen. Die Vorschriften für die Abgasuntersuchung finden sich in § 47a StVZO. Die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Polizei in Eilzuständigkeit kann nach § 17 StVZO die Behebung von Mängeln innerhalb einer Frist auferlegen und gegebenenfalls die Benutzung untersagen ("Fahrzeug stilllegen") oder einschränken. Die Versäumung der notwendigen Untersuchung innerhalb der Frist ist eine Ordnungswidrigkeit.
Regelmäßig bedürfen Kraftfahrzeuge auch nach §§ 29a-29d StVZO eines Versicherungsschutzes. Dies wird durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) ausführlich geregelt.
Die Ordnungswidrigkeiten nach der StVZO werden mit unterschiedlichen Geldbußen, die in der Bußgeldkatalogverordnung enthalten sind, geahndet.
Anlagen
Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der komplizierten technischen Bestimmungen, Grenzwerte u. a. insgesamt 28 Anlagen an die StVZO sowie Muster für Vordrucke u. ä. angefügt.
Weblinks
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf Straßenverkehrszulassungsordnung (PDF-Datei, 890 KByte)
Kategorie:Gesetz (Deutschland)
BetriebserlaubnisDie Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO) ist - zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen - Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und den einschlägigen Vorschriften entspricht. Sie wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt.
Man unterscheidet zwischen der
- Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
- der Einzelbetriebserlaubnis (EBE)
- der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Muster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis einen Fahrzeugbrief, der bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss. Die ABE bleibt bis zum Widerruf oder bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis (näheres dazu siehe § 19 Abs. 2 StVZO).
Die Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) wird für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses. Ein Beispiel dafür wäre ein selbst konstruiertes Fahrzeug oder der Import eines "Exoten", der in Deutschland zugelassen werden soll.
Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Einbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, muss bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wird geregelt im §19 Abs. 2 StVZO.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße (mit Punkten in Flensburg !) geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
Kategorie:Straßenverkehr
StVZODie deutsche, offiziell bezeichnete Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Rechtsverordnung auf Grundlage des des Straßenverkehrsgesetzes, erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Gemeinsam mit der Fahrerlaubnisverordnung und der Straßenverkehrsordnung regelt die StVZO weite Bereiche des Straßenverkehrsrechts.
Regelungsgehalt
Die Straßenverkehrszulassung regelt die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die früher in §§ 1 - 15l StVZO enthaltene Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (insbesondere als Fahrer von Kraftfahrzeugen) ist heute in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgegangen.
Zulassung und Zulassungspflicht
Die Zulassung zum Straßenverkehr gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Sofern es sich dabei um Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde handelt, bedarf es nach § 18 StVZO sowohl der Erteilung der Betriebserlaubnis (ersatzweise der EG-Typengenehmigung nach §§ 19 ff. StVZO) als auch eines amtlichen Kennzeichens (§ 23 StVZO), um zum Straßenverkehr zugelassen zu werden. Nach dieser Zulassung ist ein Fahrzeugschein auszustellen.
Bauart von Fahrzeugen
Während für Kraftfahrzeuge die Vorschriften der §§ 32 - 62 StVZO sehr detailreich die Bauart beschreiben, werden die übrigen Fahrzeuge (insbesondere Fahrräder) in den §§ 63 - 67 StVZO beschrieben.
Weitere Regelungen
Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr ("Hauptuntersuchung") wird nach § 29 StVZO vorgeschrieben. Der Nachweis hierfür erfolgt über die Eintragung im Fahrzeugschein und der Prüfplakette am Kennzeichen. Die Vorschriften für die Abgasuntersuchung finden sich in § 47a StVZO. Die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Polizei in Eilzuständigkeit kann nach § 17 StVZO die Behebung von Mängeln innerhalb einer Frist auferlegen und gegebenenfalls die Benutzung untersagen ("Fahrzeug stilllegen") oder einschränken. Die Versäumung der notwendigen Untersuchung innerhalb der Frist ist eine Ordnungswidrigkeit.
Regelmäßig bedürfen Kraftfahrzeuge auch nach §§ 29a-29d StVZO eines Versicherungsschutzes. Dies wird durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) ausführlich geregelt.
Die Ordnungswidrigkeiten nach der StVZO werden mit unterschiedlichen Geldbußen, die in der Bußgeldkatalogverordnung enthalten sind, geahndet.
Anlagen
Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der komplizierten technischen Bestimmungen, Grenzwerte u. a. insgesamt 28 Anlagen an die StVZO sowie Muster für Vordrucke u. ä. angefügt.
Weblinks
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf Straßenverkehrszulassungsordnung (PDF-Datei, 890 KByte)
Kategorie:Gesetz (Deutschland)
StrafgesetzbuchDurch ein Strafgesetzbuch geregelt wird das Strafrecht in
- Deutschland, siehe Strafgesetzbuch (Deutschland)
- Österreich, siehe Strafgesetzbuch (Österreich)
- und in der Schweiz, siehe Strafgesetzbuch (Schweiz)
Kategorie:Strafe
Polizei
Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ist der Polizei als Exekutivorgan des "staatlichen Gewaltmonopols" die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt.
Abgrenzungen
Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA auch der Kommune oder einer bemächtigten Behörde wie z.B. einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei). Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak. Allerdings haben diese Carabinieri kein völkerrechtliches Mandat.
Die Polizei ist in Deutschland von den Ordnungsbehörden und dem Militär zu unterscheiden. Beide Abgrenzungen bestehen erst seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Ordnungsbehörden nehmen insbesondere die Verfolgung kommunaler Ordnungswidrigkeiten wahr. Die Abgrenzung ist jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSCE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).
Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Geschichte
Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom altgriechischen Polis (zu Deutsch: "Stadt") ab. Er bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in dem Wort "baupolizeilich" erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde ursprünglich das Wort "Polizeistaat" benutzt. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden.
Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.
Im Dritten Reich wurde in Deutschland der Spruch: "Die Polizei, dein Freund und Helfer" geprägt, der aber unter geänderten Vorzeichen auch für das Selbstverständnis der Polizei im freiheitlich-demokratischen Staat gelten kann.
Die abwertende Bezeichnung "Bulle" hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache. Dort wird ein Polizist als "Puhler" bezeichnet.
Deutschland
In Deutschland war das Polizeiwesen, wie fast überall in Europa, dreigeteilt enstanden. Es gab die kommunalen (Kriminal-)polizeien in großen Städten, den in Städten, Gemeinden und Landkreisen abgeordneten Gendarmen der historisch als Militärangehöriger im Rahmen des Preussischen Beamtenrechts zu sehen ist und die Polizei.
Drittes Reich
Im Dritten Reich wurde bereits sehr früh (Mitte der 1930er) die Polizei auf die Reichshauptstadt hin zentralgeschaltet.
Auch die Feuerwehren wurden als Exekutivorgane des Deutschen Staates betrachtet, den Komunalverwaltungen entzugen und dem "Reichsinnenministerium" als eine eigene Poluzeiabteilung unterstellt.
Die Polizeifahrzeuge (und Fahrzeuge der Feuerwehren) waren im Dritten Reich dunkelgrün lackiert, mit schwarzen Radkästen und dem weißen Schriftzug POLIZEI, beziehungsweise FEUERPOLIZEI an den Türen.
Die Uniformen waren hellgrün mit schwarzen Schaftstiefeln und hellgrünen Schirmmützen. Im "Einsatz" wurden dunkelgraue, fast schwarze Schackos statt der Schirmmützen getragen. Die Uniform Jacken wurden "Röcke" genannt und besaßen hohe, geschlossene Krägen, an deren Spiegel sich die Dienstgrade befanden.
Nachkriegszeit bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland/Deutschen Demokratischen Republik
Die Nachkriegszeit lief geviertelt, da jede der vier Besatzungsmächte ihre eigenen Vorstellungen in der eigenen Besatzungszone durchzusetzen suchte.
Die us-amerikanischen Streitkräfte hatten am Ende des Zweiten Weltkrieges (fast) die gesammte Südhälfte des heutigen Deutschlands eingenommen. Später wurden gemäß des Vertrages von Jalta das heutige Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen im Tausch gegen (West-) Berlin an die UdSSR abgegeben.
In den USA ist das Polizeisystem ähnlich "chaotisch" organisiert, wie es sich auch in Deutschland vor dem Dritten Reich dargestellt hatte, mit Ausnahme der Gendarmerie, die es in den USA nicht gibt.
Unmittelbar nach Einnahme der Gebiete durch die US-Streitkräfte übernahmen die US-Militärpolizeien (jede us-amerikanische Teilstreitkraft hat eine eigene Militär- und eine eigene Kriminalpolizei die Polizeiaufgaben, gliederten die Feuerwehren aber sofort wieder auf die kommunalen Ebenen hin in ihre ehemaligen Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren aus.
Nach der Kapitulation Deutschlands am 08.05.1945 und der Durchführung der Entnazifizierung über den "1.000-Fragen-Fragebogen" wurden wieder deutsche Polizisten, zuallererst auf kommunaler Ebene, mit Befugnissen ausgestattet. Erst mit der Gründung der ersten Bundesländer wurden Länderpolizeien eingeführt/zugelassen. Und je nachdem, wie die Landesverfassungen es erlaubten, blieb es, wie in Bayern, bei einem neben-/und miteinander von kommunalen und Länderpolizeien oder wurden, wie in Hessen, die komunalen Polizeien in die Landespolizei integriert/übernommen.
Die Briten hatten zum Kiegsende Nordwestdeutschland, einschließlich des südlichen (heutigen) Mecklemburg Vorpommerns und des nordwestlichen (heutigen) Thüringens eingenommen. Nicht besetzt war der nördliche Teil Schleswig-Holsteins, das "Südschleswig"
Auch in der britischen Besatzungszone übernahm zuerst nur die Militärpolizei die Polizeiaufgaben und trennte sich sofort von der Feuerwehr, die in den nicht polizeilichen Organisationszustand von vor dem Dritten Reich zurückversetzt wurden.
Auch die Briten tauschten mit den Sowjets gemäß des "Jaltavertrages" ihre eroberten Gebiete "östlich der Elbe" gegen ihren Teil von (West-) Berlin und Wien.
Da das britische Oberkommando in Deutschland nur möglichst wenig Ansprechpartner bei den örtlichen Polizeien haben wollten, wurden kommunale Polizeien nicht zugelassen. Nach der Entnazisfizierung (derselbe 1.000-Punkte Fragebogen wie bei den US-Amerikanern) wurde recht schnell über die Schaffung von Ländern nachgedacht. Damit einher ging die Idee von Länderpolizeien.
Wegen des Materialmangels wurden die Röcke der Polizisten des Dritten Reichs einfach gekürzt und die Kragenspiegel entfernt. Die Dienstränge wanderten auf die Schultern und Ärmel. Hellgrün wurde umgefärbt in dunkelblau, eine Farbe., die im übrigen nicht Wasserfest war und dafür sorgte, das jeder der deutschen Polizisten in der britischen Besatzungszone, wenn er buchstäblich im Regen stand, blaue Pfützen hinterließ, wo er ging, stand und saß.
Die Fahrzeuge blieben dunkelgrün mit weißer Aufschrift und schwarzen Radkästen.
Und das Blaulicht (eine Dauerleuchte, noch kein Blink- oder Rundumlicht) wurde eingeführt.
Die Franzosen hatten zum Kiegsende das heutige Saarland (und die heute zu Frankreich gehörenden Gebiete) eingenommen. Nicht
Auch in der französischen Besatzungszone übernahm zuerst nur die Militärpolizei die Polizeiaufgaben und trennte sich sofort von der Feuerwehr, die in den nicht polizeilichen Organisationszustand von vor dem Dritten Reich zurückversetzt wurden.
Auch die Franzosen erhielten gemäß des Vertrages von Jalta ihren Teil von (West-) Berlin und Wien, entnazifiozierten die deutschen Polizisten unfd begannen diese auf kommunaler Ebene in ihre alten Befugnisse einzusetzen, sowie vom Kriegsende an ihre eigenen (die französischen) Gendarmen mit den Polizeidiensten in den besetzten Gebieten zu betrauen.
Die Sowjetunion ist ein sehr zentralistisch organisierter Staat. Auch in den durch die Sowjetarmee besetzten Gebieten und später, den Gebieten, die durch den Tausch gegen (West-) Berlin an die anderen drei Kriegsaliierten gingen, wurde die Feuerwehr sofort wieder aus der Polizei ausgegliedert, deren eigentliche Polizeiaufgaben zu allerst von der sowjetischen Militärpolizei übernommen wurde, die bis zum Ende der DDR am 03.10.1990 volle Polizeibefugnisse behielt.
Die zivile, deutsche Polizei wurde in der sowjetischen Besatzungszone von vorneherein (nach der Entnazifizierung und der notwendigen sozialistisch/kommunistischen Schulung der einzelnen Beamten) sehr zentralistisch und nach (Ost-) Berlin ausgerichtet organisiert.
Der Eintausch von den Westlichen, nicht die die Sowjetunion besetzen Gebieten und ein Viertel Wiens gegen (West-) Berlin gemäß des Vertrages von Jalta wartete man in Moskau allerdings ab, bevor man sich mit der eventuellen Gründung einer neuen, zivilen (deutschen) Polizei näher befasste.
Bundesrepublik Deutschland bis zum 03.10.1990
Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundespolizei und Bundeskriminalamt als Polizeien des Bundes, Zoll als Finanzverwaltung mit polizeilichen Vollzugsbereichen und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Bis in die 1990er Jahre gab es auch noch die Bahnpolizei, welche nur auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn polizeiliche Aufgaben wahrnahm. Mit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn in den 1990ern wurde die Bahnpolizei mit allem Personal and sämtlicher Ausstattung vom Bundesgrenzschutz übernommen, der 2005 in Bundespolizei umgetauft wurde. Ferner gab es bei der Deutschen Bundespost den Betriebssicherungsdienst, der jedoch i.d.R. nicht nach außen auftrat sondern nur intern ermittelte und dann die örtlich zuständige Polizei informierte.
Außerdem waren in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Militäreinheiten der mit der Bundesrepublik Deutschland befreundeten, ehemahligen Besatzungsmächte stationiert, die alle ihre Militärpolizeien mitgebracht hatten, die ebenfalls Polizeigewalt besaßen, auch wenn diese Polizeigewalt im Laufe der Zeit von diesen aliierten Parteien nur auf die eigenen Militärangehörigen angewendet wurden. Dennoch konnte man Streifenwagen dieser Militärpolizeien bis 1990 an den großen Standorten der Aliierten, wie z.B. der Britisch Rheinarmee in Bielefeld oder der 7ten US-Armee in Heidelberg, auch in den deutschen Innenstädten patrouillieren sehen.
Eine Sonderrolle nimmt die Polizei beim Deutschen Bundestag ein. Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden. Die Landespolizeien und die Bundespolizei nehmen ausschließlich zivile Aufgaben war und sind im Falle einer militärischen Auseinandersetzung Nichtkombattanten. Angehörige der Polizei sind mehrheitlich Polizeivollzugsbeamte.
Seit den 1980ern ist in der Bundesrepublik Deutschland auch Frauen der Zugang zum uniformierten Polizeidienst erlaubt, wobei die Öffnung dieses Berufes nicht bundesweit gleichzeitig erfolgte, sondern in manchen Bundesländern früher und in anderen später statt fand.
Da die Poliei in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist, muss nach dem nun folgenden Kapitel DDR auf die einzelnen Bundesländer detailierter eingegangen werden.
In der Deutschen Demokratischen Republik war die Polizei völlig anders, nämlich als Nationale Volkspolizei sehr straff militärisch organisiert. Dennoch unterstand die Volkspolizei dem Innenministerium der DDR in (Ost-) Berlin und war somit eine echte Polizei und keine Abteilung der Armee, wie es etwa die Gendarmerien in Frankreich oder Italien immer noch darstellen.
Wie in der Bundesrepublik Deutschland war die Volkspolizei in Schutz-, Verkehrs-, Kriminalpolizei usw untergliedert.
Die Volkspolizei trug weiß/grau/dunkelgrünbeige Uniformen. Die Fahrzeuge waren dunkelgrün/weiß lackiert.
Die dem Verteidigungsministerium der DDR unterstellten Grenztruppen besaßen die alleinige Polizeigewalt im mehrere Kilometer breiten Grenzbereich. An der Schranke aus dem inneren der DDR kommend zur Einfahrt in diesen Grenzbereich (die Stelle, an der auf den Transitautobahnen der Verkehr geteilt wurde in "Transitverkehr" und "Ausreise" endete das Zuständigkeits- und Befugnisgebiet der Volkspolizei und begann das der Grenztruppen und der Grenzpolizei.
Die Polizisten der DDR, die man im Bereich der Grenzübergangsstellen traf, waren keine Volkspolizisten sondern Grenzpolizisten, sowie Zöllner. Die der Volkspolizei ähnlich uniformierte Grenzpolizei unterstand dem Staatssicherheitsdienst, die Zöllner dem Wirtschaftsministeium.
Desweiteren hatte die Militärpolizei volle Polizeigewalt. Allerdings war das nicht die Militärpolizei der Nationalen Volksarme (die gab es nicht) sondern die Militärpolizei der Sowjetarmee.
Die o.a. DDR-Behörden hörten mit der Unterschrift der Herren Helmut Kohl und Lothar de Maiziere unter dem sogenannten "Deutsch-Deutschen-Wiedervereinigungsvertrag" am 03.10.1990 auf zu existieren und wurden, wie im vorhergegangenen "4+2 Vertrag" zwischen den beiden deutschen und den 4 aliierten Staaten verabredet, diesen ehemaligen "Besatzungsmächten" die innerdeutsch geltenden Befugnisse auch der Militärpolizeien, entzogen.
Die Volkspolizei wurde geografisch in 5 Teile zerschlagen und zur Neuordnung des Polizeiwesens in den neuen 5 Bundesländern als jeweilige Länderpolizei übernommen.
Die Grenztruppen und die Grenzpolizei hörten auf zu existieren. Der Zoll der DDR wurde in die Struktur der Bundeszollverwaltung eingegliedert.
Die Sowjetarmee zog ab und nahm ihre Militärpolizei mit.
Seit 1994 nehmen Polizeibeamte und -beamtinnen der Länder an internationalen Einsätzen teil. Bereits davor gab es Auslandseinsätze einzelner Polizeibeamter oder einzelner Ermittlungsteams, die jedoch nichts mit dem zu tun haben, was unter "Internationale Einsätze", wie z.B. der Ausbildung der Polizei(en) in Afghanistan oder anderen "Kriegsnachfolgeopperationen), etc. zu tun haben, sondern eher solchen Aufgaben gewidmet war, wie der Identifizierung von im Ausland bei Naturkatastrophen oder Flugzeugabstürzen umgekommenen Personen, der Fahndung nach Personen, die sich ins Ausland abgesetzt hatten und ähnlichem.
Internationale Einsätze
Internationale Einsätze
Nachdem seit den 1970ern die Uniformen und Fahrzeuge der Länderpolizeien in der Bundesrepublik Deutschland grün und beige waren, haben die Bundesländer Brandenburg , Hamburg und Hessen 2004/2005 damit angefangen, ihre Landespolizei auf dunkelblaue Uniformen umzustellen.
Auch die Fahrzeuge wechseln bei den Landespolizeien in den 1970ern zu weiß/hellgrün und seit 2002 von grün/weiß über grün/silber zu (seit 2004) blau/silber, eine Umstellung, die je nach Finanzlage der Bundesländer und Einsatzzweck/Haltbarkeit/Finanzierung der einzelnen Fahrzeuge bundesweit noch bis 2020 dauern wird.
Hinter dem Farbwechsel der Polizeifarbe von Grün auf Blau steckt der europäische Gedanke, Polizeien innereuropäisch einheitlicher auftreten zu lassen. Auch wenn die Direktive dazu noch nicht verabschieded wurde, die beteiligten Unterhändler im für die innereuropäische Polizeiarbeit zuständigen Ausschuss am Europäischen Parlament, haben sich schon 1998 auf Blau geeinigt, insbesondere auf Druck der Franzosen und Italiener, die nicht von (Dunkel-) Blau abrücken wollten und der Deutschen, die sich eher vorstellen konnten auf Blau zu wechseln, als z.B. auf das british favorisierte Rotorange. Zudem kam Blau im Jahr 1998 in den meisten EU-Mitgliedsstaaten bereits in der einen oder anderen Form und Helligkeit als Farbe an Streifenwagen vor.
Da die o.a. Direktive noch diskutiert wird, ist noch keine europäische Nation zu einer Farbumstellung verpflichtet. Die einzelnen Polizeien/Innenministerien in der Bundesrepublik Deutschland, die bereits umstellen, handeln im vorauseilenden Gehorsam.
Hinter dem Farbwechsel der Wagengrundfarbe von weiß auf silber steckt die Umstellung der Länder zum Jahrtausendwechsel, weg vom klassischen Erwerb der Fahrzeuge als Eigentum, hin zum Leasen und dem damit entstandenen finanziellen Druck der Leasinggesellschaften immer Fahrzeuggrundfarben zu wählen, deren Wiederverkaufswert möglichst hoch ist. Autos in Silbergraumetallic haben in Deutschalnd einen deutlich höheren Wiederverkaufswert als Kraftfahrzeuge in Weiß.
Es gibt Bundesländer, wie z.B. Schleswig Holstein, in denen vor der Umstellung auf blau bereits Einsatzfahrzeuge beschafft wurden, die zwar schon silbergrau lackiert aber noch mit grüner Farbe kombinert waren.
Im heutigen Baden-Württemberg stand am 08.05.1945 die US-Armee.
Die Polizei war bis in die 70er Jahre in Stadtpolizeien und Landespolizei unterteilt. Die Landespolizei unterschied sich von den Stadtpolizeien am augenfälligsten dadurch, daß sie grüne Uniformen trug und die Fahrzeuge auch grün lackiert waren (Stadtpolizei: blau). Das Abzeichen der Landespolizei bestand aus einem Polizeistern in dessen Mitte die Landesfarben auf einem Wappenschild zu sehen waren. Dieses Abzeichen wurde 1978 durch den heute üblichen Stern mit dem mittigen kleinen Landeswappen ersetzt.
Eine Stadtpolizei durften nur Städte mit mehr als 250.000 Einwohner besitzen. Die letzte Stadt mit einer eigenen Stadtpolizei war Stuttgart. Diese Polizei wurde in den 70ern aufgelöst und das Polizeipräsidium Stuttgart in die Landespolizeidirektion Stuttgart II überführt. Einer der wichtigsten Stuttgarter Polizeispräsidenten war Paul Rau. Die Polizeimotoräder wurden von ihm eingeführt und werden umgangssparachlich auch als Raureiter bezeichnet.
Bis 2005 gliederte sich die Landespolizei dann in vier Landespolizeidirektionen mit einem Regierungsbezirk als Dienstbereich (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart I und Tübingen) und einer Landespolizeidirektion mit dem Dienstbereich Stadtkreis Stuttgart (LPD Stuttgart II), einer Bereitschaftspolizeidirektion (Göppingen, ab 1998: Bereitschaftspolizeiprädidium), einer Wasserschutzpolizeidirektion und einer Verkehrspolizeiinspektion die aber nur für den Regierungsbezirk Tübingen zuständig war.
Im heutigen Berlin stand am 08.05.1945 die Swojetarmee.
Gemäß den in Jalta getriffenen Abkommen wurde Berlin gedrittelt. Das östliche Drittel blieb sowjetisch besetzt und fiel bis zum 03.10.1990 in die Geschichte der DDR. Die westlichen zwei Drittel Berlins wurden wieder gedrittelt und gingen je zu etwa gleichen Teilen an die britischen, die französischen und die us-amerikanischen Besatzer, um dann, bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland jeweils eigene Polizeigeschichten zu erleben. Nach der Gründung der Bunsdesrepublik Deutschland wurden die Polizeien der drei westlichen Besatzungszonen in die Länderpolizei Berlin hinein vereint.
Wegen des Flugverbotes für Deutsche über Berlin bis zum 03.10.1990, gab es auch bei der (West-) Berliner Polizei bis 1990 keine Luftfahrzeuge.
Im heutigen Brandenburg reichten sich am 08.05.1945 sowjetische und us-amerikanische Soldaten die Hand. Durch den Vertrag von Jalta fiel Brandenburg in die sowjetische Besatzungszone und erlebte bis zum 03.10.1990 die (Polizei-) Geschichte der DDR.
Bayern war am 09.05.1945 us-amerikanisch und kanadisch besetzt und gehörte bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland zur us-amerikanischen Besatzungszone. Bis zum Ende der 19670er / Anfang der 1970er gab es in Bayern noch Kommunalpolizeien. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Kriminalpolizei München. Der ZDF-Polizist "Inspektor Derrick" war am Anfang seiner "Karriere" noch Kommunalbeamter der Stadt München.
Im heutigen Sachsen standen zum Kriegsende die us-amerikanischen Soldaten.
Im heutigen Bremen standen am Kriegsende die Briten. In Bremerhaven hatten die USA einen militärischen Brückenkopf gebildet. Bremen ist (neben Hamburg) das einzige zweigeteilte Bundesland. Es gibt keine Verbindung aus der Stadt Bremen zur Stadt Bremerhafen, die nicht durch Niedersachsen führt. Mit der Gründung der Landespolizeien wurden daher schon sehr früh (und im britischen Interesse) die Bewegungen und Befugnisse der Bremer Polizei zwischen Bremen und Bremerhaven vertraglich geregelt.
In Hamburg standen am 09.05.1945 britische Soldaten. Die Insel Neuwerk ist die Enklave des Bundeslandes Hamburg und nur auf dem Weg durch Niedersachsen erreichbar, oder die Elbe hinab, auf der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Wegen des hauptsächlich hamburgischen Zieles der Elbnutzer und der Enklawe Neuwerk, wurden mit der Gründung der Länderpolizeien die Befugnisse der Hamburger Polizei auf dem niedersächsisch/schleswig-holsteiner "Grenzfluss" Elbe zwischen der Grenze zu DDR und der Nordsee sehr schnell vertraglich geregelt.
Oberster Dienstherr der Polizei in Hamburg ist der Innensenator, mit der Einschränkung der "fremdvergebenen" Weisungsbefungnis durch die Staatsanwaltschaft an die Kriminalpolizei.
Wie in z.B. Schleswig-Holstein auch, ist die Kriminalpolizei eine andere Behörde gewesen, als die Polizei und wurde erst durch mehrere Lanespolizeistrukturreformen enger mit der Polizei verschmolzen. Eine ritte Polizeibehörde stellte die Wasserschutzpolizei dar, die auch erst durch Strukturreformen mit der Polizei verschmolzen ist. Aber noch immer, muss der Polizeibewerber sich bereits in seiner Bewerbung, vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob er seinen Dienst in der Wasserschutz-, Schutz- oder zur Kriminalpolizei absolvieren möchte.
Dienstränge
Wie folgt stellen sich die Dienstränge bei der Polizei in Hamburg dar:
Polizei:
- Polizeianwärter (PA)
- Polizeimeister zur Anstellung (PMzA)
- Polizeimeister (PM)
- Polizeiobermeister (POM)
- Polizeihauptmeister (PHM)
- Polizeiommisarsanwärter (PKA)
- Polizeikommissar zur Anstellung (PKzA)
- Polizeikommissar (PK)
- POlizeioberkommissar (POK)
- Polizeihauptkommissar (PHK)
- Polizeiratsanwärter (PRA)
- Polizeirat zur Anstellung (PRzA)
- Polizeirat (PR)
- Polizeioberrat (POR)
- Polizeidirektor (PD)
- leitender Polizeidirektor (ltPD)
Die Kriminalpolizei in Hamburg besitzt dieselben Dienstränge, allerdings sind das Wort "POLIZEI" und die dazugehörige Abkürzung "P" durch das Wort "KRIMINAL" und die dazugehörige Abkürzung "K" zu ersetzen.
Farben/Uniformen
Die amerikanisierte Umstellung der Uniformen 2005 ist eine von dem ehemaligen Innensenator Schill durchgesetzte Idee und stellt bundesweit einen Vorschlag dar, wie die neue, europäisch blaue Uniform aussehen könnte.
Die Farben an den Fahrzeugen wurden in Hamburg direkt von Grünweiß auf Blausilber umgestellt. Erste blausilberne Fahrzeuge gingen in Hamburg 2002 in den Polizeidienst.
Das heutige Hessen war zum Kriegsende us-amrerikanisch (im äuserten Westen auch französisch) besetzt. Der Vertrag von jalta ließ es an die USA fallen.
Auch sich wenn im heutigen Mecklemburg britische und sowjetische Soldaten zum Kriegsende die Hand reichten, durch den Vertrag von Jalta fiel es (mit Ausname einer kleinen Landspitze im Südwesten) an die Sowjetarmee. Der kleine Südwestzipfel blieb britisch und erlebte bis zum 03.10.1990 die Geschichte Schleswig Holsteins, um dann per Volksabstimmung auch weiterhin zu Schleswig-Holstein zu gehören.
In Niedersachsen standen am Kriegsende britische und australische Soldaten. Niedersachsen fiel in die britische Besatzungszone. Mit der Gründung der Landespolizeien begann hier eine eigene Geschichte.
In Nordrhein Westfahlen standen am Kriegsende die Briten und Australier. Nordrhein-Westfahlen fiel bis zur Gründung der Länerpolizei in britisches Ressort.
Im heutigen Rheinland Pfalz trafen sich US-Amerikaner, Kanadier, Australier, Briten und Franzosen. Mit dem Austausch nach dem Vertrag von Jalta fiel Rheinland Pfalz an die USA.
Im Saarland standen am Kriegsende die Franzosen. Durch den Jalta fielen die Gebiete westlich des Rheins an das Saarland und die östlich wurden französisch. Durch Volksabstimmung im Saarland, ging dieses später aus französischer Besatzungszone an die Bundesrepublik Deutschland, während das Elsass französisch blieb.
In Sachsen Anhalt befanden sich zum Kriegsende die US-Amerikaner. Durch Jalta ging Sachsen Anhalt an die Sowjetmächte und erlebte bis zum 03.10.1990 die Geschichte der DDR.
Der Bereich südlich des Nordostseekanals war zum Kriegsende britisch besetzt. Der Bereich nördlich des Nordostseekanals war zum Kriegsende Deutsch. Durch Jalta fiel Schleswig-Holstein an die britische Besatzungsmacht und ein kleiner östlicher Zipfel an die Sowjets. Nach dem 03.10.1990 ging dieser Zipfel durch Volksentscheid zurück an Schleswig-Holstein.
Die Polizei in Schleswig-Holstein kennt seit 1933 keine "Komunalpolizei" mehr.
Nach dem Krieg wurde die Polizei zweisäulig, als Kriminalpolizei und Schuzpolizei des Landes aufgestellt. Obwohl durch zwei große Landespolizeistrukturreformen die Kriminalpolizei und die Schutzpolizei miteinander verschmolzen wurden, muss sich heute noch jeder Bewerber von vorneherein für die Karrire entweder bei der Kriminal- oder auch der Schutzpolizei entscheiden.
Frauen stand der Kriminalpolizeidienst schon seit Gründung der Landespolizei offen.
Weibliche Schutzpolizisten sind in Schleswig Holsteinerst seit Anfang/Mitte der 1980er "erlaubt".
Die Schutzpolizei im Land Schleswig Holstein ist nach Tätigkeiten in Verkehrs-, Bereitschafts-, Umwelt-, Wasserschutz, etc -polizei untergliedert.
Organisatorisch gibt es Polizei- und Kriminalpolizeidirektionen als oberste polizeiliche Einheit und Polizeistationen (oft nicht ganztägig besetzte Satelittenadressen von übergeordnetten Polizeirevieren) als unterste "Behörde".
Oberster Dienstherr ist einzig und alleine der Innenminister des Landes.
Etwas anders verhält sich das mit der Kriminalpolizei. Dienstaufsicht hat zwar der Innenminister, die Strafprozessordung verlangt aber eine fachliche Unterordnung unter die weisungsbefugten Staasanwaltschaften.
Dienstränge/Über- und Unterordnungen
Wie folgt stellen sich die Dienstränge (aufsteigend) bei der Polizei in Schleswig Holstein dar:
- einfacher Dienst
- seit den 1970ern weggefallen
- mittlerer Dienst
- Polizeianwärter (PA)
- Polizeimeister zur Anstellung (PMzA)
- Polizeimeister (PM)
- Polizeiobermeister (POM)
- Polizeihauptmeister (PHM)
- gehobener Dienst
- Polizeikommisarsanwärter (PKA)
- Polizeikommissar zur Anstellung (PKzA)
- Polizeikommissar (PK)
- Polizeioberkommissar (POK)
- Polizeihauptkommissar (PHK)
- höherer Dienst
- Polizeiratsanwärter (PRA)
- Polizeirat zur Anstellung (PRzA)
- Polizeirat (PR)
- Polizeioberrat (POR)
- Polizeidirektor (PD)
- leitender Polizeidirektor (ltPD)
Die Kriminalpolizei (ohne LKA, das nicht zur Landespolizei gehört, sondern eine eigene Landespolizeibehörde darstellt) in Schleswig Holstein besitzt dieselben Dienstgrade wie die Polizei, allerdings sind das Wort "POLIZEI" und die dazugehörige Abkürzung "P" durch das Wort "KRIMINAL" und die dazugehörige Abkürzung "K" zu ersetzen.
Je nach Hierarchie sind die übergeordneten Behörden weisungsbefugt. In bestimmten Konstellationen sind auch Weisungen durch Staatsanwälte denkbar.
Ausbildung
In Schleswig Holstein hat der Bewerber die Auswahl Polizei-/ oder Kriminalpolizeidienst zu treffen. Das LKA (Landeskriminalamt) ist eine eigene Behörde des Landes, die der Landespolizei beigestellt aber nicht unter- oder übergeordnet ist. Der (Kriminal-)Polizeibewerber kann daher später nur unter bestimmten Bedingungen zwischen Polizei und Kriminalpolizeidienst wechseln, ein Wechsel zum LKA oder vom LKA in den Landespolizeidienst ist rechtlich nur sehr schwer durchführbar.
Der Mittlere und Gehobene Dienst der (Kriminal-) Polizei wird in der Landespolizeischule Schleswig Holstein in Eutin ausgebildet, wobei die für bestimmte Fachbereiche vorgesehenen (Kriminal-) Polizisten ihre Spezialausbildungen auch außerpolizeilich (wie z.B. die "Brandermittler" in der Landesfeuerwehrschule) oder in ihren späteren Dienststellen erhalten.
In der Ausbildung zu höheren Dienst werden die (Kriminal-) Polizeibeamte und -beamtinnen zur Polizeiführungsakademie nach Münster in Nordrhein Westfahlen entsand.
Die Ausbildung zum (Kriminal-) Polizeidienst in Schleswig Holstein (mittlerer und geobener Dienst) dauert dreieinhalb Jahre.
Der Bewerber zum höheren (Kriminal-) Polizeidienst muss ein absolviertes Studium mitbringen und drückt, je nach Endverwendung, 2 bis 3 jahre die Schulbank.
Für die Laufbahn als politischer Beamter gibt es keine beruflichen Voraussetzungen und keine Ausbildung.
Politische Beamte werden von ihren Ministern ernannt und sollten, müssen aber nicht nach fachlicher Eignung bestimmt werden.
Auch der Minister ist lediglich vom Staatsminister zu ernennen, ohne weitere beruflichen Vorraussetzungen mitbringen zu müssen.
Farben/Uniformen
Mit der Gründung der Landespolizei wurden die dunkelblauen Uniformen wieder hellgrün gewaschen und erhielten die Polizeifahrzeuge weiße, satt bisher schwarze radkästen.
Mit der Bundesvereinheitlichung der Polizeiuniformen und -fahrzeuge wurde in den 1970ern das Dunkelgrün an den fahrzeugen durch Hellgrün ersetzt und die Hellgrüne Uniform gegen die beige-grüne Uniform ausgetauscht.
Mit der Umstellung von Grün auf Blau ist aus finanziellen gründen zunächst nur in Sachen Fuhrpark zu rechnen.
Diese "Blauen allerdings, bisher in Grün mit den Amtlichen Ortskennzeichen der jeweiligen Standorte der Fahrzeuge versehen, werden ausnahmslos statt der Ortskennbuchstaben die Buchstabenfolge "SH" für Schleswig Holstein vor der in Schleswig Holstein für Polizei und Justiz reservierten Dreitausendernummer führen.
Die Umstellung von Grünweiß auf Grünslber begann 2002.
Seit 2004 befinden sich die ersten blausilbernen Fahrzeuge in Schleswig-Holstein im Polizeidienst.
höheren Dienst
lokale Besonderheiten
Obwohl ein Flächenland hat die Polizei in Schleswig-Holstein keine Hubschrauber oder andere Luftfahrzeuge. In der Vergangenheit bediente man sich in Amtshilfe des "Fliegerstandortes" des Bundesgrenzschutzes in Hartenholm, der mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung und der EU-Erweiterung dem "Grenzverlauf" gen Osten folgte. Für eine Bundeshgrenzschutzersatzbeschaffung von Hubschraubern fehlt Schleswig Holstein das Geld. Im holsteiner Speckgürtel Hamburgs wird daher eng mit der Hamburger Polizei (die über eine Hubschrauberstaffel verfügt) zusammengearbeitet.
Es gibt keinen (kriminal-) polizeilichen Gerichtsmediziner. Werden Gerichtsmediziner benötigt, bedient sich die Polizei, bzw bedienen sich Staatsanwaltschaften Schleswig-holsteins der zivilen Institute für Pathologie an der Christian Albrechts Universität in Hamburg und Lübeck, sowie dem Institut für pathologie der Universität Hamburg.
Die der Küste vorgelagerten Aufgaben der Wasserschutzpolizei werden von Zoll, Bundesgrenzschutz (seit 2005 Bundespolizei) und Wasserschutzpolizei gleichermaßen wahrgenommen, die erst seit etwa 2000 in eine gemeinsam gebildete "Küstenwache" hineinorganisiert wurden, zu der allerdings immer noch Personal und Ausstattung von den einzelnen Behörden (Länderpolizei (Bremen/Hamburg/Mecklemburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein), Bundespolizei und Zoll) lediglich abgestellt/abgeordnet werden.
Die Wasserschutzpolizeiaufgaben auf der holsteiner Seite der Elbe wurden bereits mit Gründung der Länderpolizeien in den britisch besetzten Gebieten vertraglich an die Polizei Hamburg abgegeben.
Ein beträchtlicher Teil Schleswig Holsteins ist Zollgrenzbezirk.
Innerhalb des Zollgrenzbezirkes hat der Zoll wesentlich weiter reichende Befugnisse, als die Polizei. Zum Beispiel benötigt der Zoll innerhalb des Zollgrenzbezirkes keinen Durchsuchungsbefehl, um Durchsuchungen vornehmen zu dürfen und ist auch nicht an das Nachtruhegebot gebunden, welches Durchsuchungen (auch mit Durchsuchungsbefehl) vor 06:00 Uhr morgens in Deutschland verbietet.
Bei Tätigkeiten innerhalb des Zollgrenzbezirkes bittet die Polizei im Land Schleswig Holstein nicht selten den Zoll im Amtshilfe.
Mit dem Nachbarstaat Dänemark und dort der Polizei in Südjütland, verbindet die Polizei in Schleswig Holstein schon seit Ende der 1960er ein sehr kollegiales und gutes, grenzüberschreitendes Arbeitsverhältnis.
Durch die extensiv genutzten Fährverbindungen ist Schleswig Holstein nicht nur Grenzland zu Dänemark, sondern auch zu Schweden, Finnland, Norwegen, Lettland, Estland, Litauen, Russland und Polen, was, insbesondere die skandinavischen Staaten betreffend, seit den 1970ern zu guter Zusammenarbeit geführt hat.
Durch die gesellschaftliche Umstrukturierung seit dem 03.10.1990 sind einige Fährverbindungen ostwärts gewandert, was dazu führte, dass die Polizei in Schleswig Holstein seitdem auch eng mit den Polizeien in den drei baltischen Staaten und Russland zusammenzuarbeiten hat.
In Thüringen befanden sich zum Kriegsende die US-Amerikaner und Briten. Durch Jalta ging Thüringen an die Sowjetmächte und erlebte bis zum 03.10.1990 die Geschichte der DDR.
Siehe auch:
Portal:Polizei, :Kategorie:Polizei, :Kategorie:Polizist, :Kategorie:Kriminalist, :Kategorie:Führungs- und Einsatzmittel, :Kategorie:Beamtenrecht, :Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht, Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, :Kategorie:Zoll
, Internetwache
Österreich
In Österreich gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 in den Wachkörper Bundespolizei sowie in die Justizwache. Der Begriff "Bundespolizei" selbst bezeichnet den Wachkörper Bundespolizei. Er ist dem Innenministerium und den anderen Sicherheitsbehörden unterstellt; die Justizwache dem Justizministerium.
Justizministerium
Gemeinden und Städte können eigene Stadtpolizeien gründen, die von der Bundespolizei unabhängig sind.
Seit 1. Juli 2005 werden die Aufgaben von Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps sowie der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen.
Siehe: Bundespolizei (Österreich)
Schweiz
Bundespolizei (Österreich)
Bundespolizei (Österreich)
In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die [http://www.seepolizei.ch/ Seepolizei].
Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei, das aber eine privatrechtliche (Aktiengesellschaft) Organisation ist.
Siehe: Polizei (Schweiz)
Andere Staaten
Frankreich
In Frankreich gibt es drei Arten von Polizeikräften: Zu den Zivilpolizeibehörden gehören die Nationalpolizei (Police Nationale) des Innenministeriums und die Gemeindepolizei (Police Municipale), die dem Bürgermeister untersteht. Daneben gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie Nationale, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist.
Die zivilen Ordnungskräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ab.
Auch die französische Gendarmerie wurde 1791 unmittelbar nach der Revolution geschaffen und war im 19. Jh. das Vorbild für die Gendarmerien vieler anderer Staaten.
Die Nationalpolizei unterteilt sich wieder in die Schutzpolizei (Police Administrative) und die Kriminalpolizei (Police Judicaire).
Die Bereitschaftspolizei CRS, die (Compagnie Républicaine de Sécurité) ist eine Spezialeinheit der Nationalpolizei, durchaus vergleichbar mit der GIGN, der Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale der Gendarmerie.
Im Zuge einer allgemeinen Reform wurden die Dienstränge auch der "zivilen" Polizeien in Frankreich am Ende des Zwanzigsten Jahrhunderts "militarisiert", was bei interbehördlichen Zusammenarbeiten das Erkennen, wer wem überstellt oder untergeordnet zu sein hat, erleichtert.
Großbritannien
Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale]]
Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale
Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale
Im Vereinigten Königreich ist die Polizei historisch wie z.B. in Frankreich zum Teil zivil und zum Teil militärisch gewachsen.
Allerdings haben verschiedene Polizeistrukturreformen dazu geführt, dass man als Außenstehender nicht erkkennen kann, ob ein Polizist, den man sieht, dem Verteidigungs- oder dem Innenministerium unterstellt ist, da alle "Police" heißen, gleiche Uniformen tragen und die Farben der Einsatzfahrzeuge sich nur im Verwendungszweck (Verkehrspolizei, Personenschutz für das Diplomatische Corps ausländischer Nationen in Großbritannien, Schutzpolizei, etc), nicht aber in ihrer administrativen Zugehörigkeit voneinander unterscheiden.
Lediglich polizeieigene Luftfahrtzeuge, wie zum Beispiel Hubschrauber, sind von Polizei zu Polizei unterschiedlich lackiert.
Sowohl die offiziellen Webseite des britischen Verteidigungsministeriums, als auch der des britischen Innenministeriums, als auch die Webseiten der diverser Städte und Gemeinden, "bedienen" eine jede seine/ihre eigene Polizei.
Grund ist, dass in fast jeder Grafschaft und in fast jeder Gemeinde die Polizei aus einer anderen Geschichte heraus gegründet wurde und jeweils unabhängig ist von der Polizei in einer Nachbargraftschaft/-stadt.
International wohl bekannteste ist die MET, die "London Metropolitan Police" (Stadtpolizei), die ihr Hauptquartier seit ihrem Umzug im Jahre 1967 im New Scottland Yard hat und knapp 32.000 Polizisten und Polizistinnen in zivilen Diensten (wie den Kriminalpolizeien) und uniformierten Diensten (wie der Schutzpolizei) beschäftigt. Es gibt auch kleine Polizeien in Großbritannien mit nur rund einem dutzend Mitarbeiter. Allerdings ist jede Polizei in Großbritannien jeder anderen Polizei innerhalb des Königreiches gleichgestellt.
Die Tatsache jedoch, dass die Stadtpolizei in London die älteste Kriminalpolizei in Großbritannien stellt (im Jahr 1829 im Gebäude "Scotland Yard" gegründet), noch dazu in der größten Stadt im Königreich hat dieser Polizei im Verlauf der Zeit ein großes Archiv und eine sehr umfangreiche Erfahrung in Sachen Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung von Verbrechen verschafft. Das führte dazu zu, dass schon früh Londoner (Kriminal-) Polizeibeamte auch von andere Polizeien in Großbritannien um Amtshilfe gebeten wurden.
Am Beispiel London läßt sich auch gut zeigen, wie chaotisch die britische Polizei organisiert zu sein scheint.
Immerhin gibt es in London 4 Behörden mit gültiger Polizeigewalt: die oben bereits erwähnte Stadtpolizei, dann noch eine nur im Stadtkern zuständige eigene Behörde, die sich "Innenstadtpolizei" (City of London Police) nennt, des weiteren die "Bahnpolizei" (British Transport Police) und die "Hafenbehörden" (Harbour Authorithies).
Unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 07.07.2005 wurde wieder einmal versucht auf nationaler Ebene die britischen Polizeien zu reformieren und im gesammten Königreich unter einen Hut zu bekommen, was am Einfluß konservativer, lokalpatriotischer, politischer Kräfte und nach dem Hinweis darauf, dass gerade dieses Ereignis doch gezeigt habe, wie hervorragend all diese Polizeien zusammenarbeiteten, scheiterte.
Italien
07.07.2005
Italien hat wie Frankreich oder Spanien kein föderal gegliedertes Polizeisystem, sondern unterhält mehrere nationale Polizeikörper mit z.T. sich überschneidenden Zuständigkeiten, auch um Machtkonzentrationen in einer Hand bzw. in einem Ministerium zu verhindern. Dem Innenministerium untersteht die zivile Staatspolizei (Polizia di Stato), die hauptsächlich in grösseren Städten operiert.
Die Carabinieri unterstehen als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium und versehen nach Weisung des Innenministeriums Polizeidienst. Sie haben vor allem auf dem Lande ein dichtes Netz von Wachstationen.
Eine dritte nationale Polizeitruppe ist die Guardia di Finanza, eine militärisch organisierte Finanzpolizei, die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
untersteht und für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zuständig ist. Sie ist vor allem auch auch im Bereich Steuer- und Zollfahndung tätig.
In der für die Mafiabekämpfung zuständigen Direzione Investigativa Antimafia (DIA)
arbeiten vor allem Angeörige der o.g. Polizeien unter einem Dach zusammen.
Das Innenministerium ist für die Koordinierung aller nationalen
Polizeikräfte zuständig. Der Chef der Staatspolizei ist zugleich Generaldirektor für
die öffentliche Sicherheit und als solcher nationaler Polizeikoordinatior.
Darüber hinaus bestehen auf nationaler Ebene einige besondere Polizeibehörden. Dazu gehören die
dem Justizministerium unterstehende Gefängnispolizei (Polizia Penitenziaria), die dem Landwirtschaftsministerium unterstehende Forstpolizeibehörde (Corpo Forestale dello Stato), sowie die militärisch organisierte Küstenwache (Guardia Costiera), die zum Geschäftsbereich des Verkehrsministeriums gehört. Die Verkehrspolizei (Polizia Stradale) ist ein relativ selbständiger Organisationsbereich der Polizia di Stato, die für die Überwachung des Straßenverkehrs besonders auf überörtlichen und überregionalen Straßen zustandig ist.
Während die Carabinieri dem Verteidungsministerium permanent unterstellt sind (und nach Weisung des Innenministeriums tätig werden), können Finanzpolizei und Küstenwache im Verteidigungsfall ebenfalls dem Verteidigungsministerium bzw. dem Generalstab zur militärischen Verteidigung der Landesgrenzen unterstellt werden.
Auf lokaler Ebene gibt es die unbewaffneten Gemeindepolizeien (Vigili Urbani oder Polizia Municipale), die sich hauptsächlich um die Regelung des örtlichen
Strassenverkehrs kümmern. Sie unterstehen den jeweiligen Bürgermeistern, die oberste Dienstaufsicht führen jedoch die Regionalregierungen.
Auf Provinzebene gibt es noch die kleine Polizia Provinciale, die für die Einhaltung der
Jagd- und Binnenfischereivorschriften der jeweiligen Provinzregierung sorgt.
Niederlande
Polizia Municipale
Bis 1994 gab es in den Niederlanden eine zweigliedrige Polizeiorganisation: Alle größeren Gemeinden (insgesamt 148) hatten eine Gemeindepolizei (Gemeentepolitie), die dem Bürgermeister unterstand. Die Staatspolizei (Rijkspolitie) war für kleinere Kommunen und das ganze Staatsgebiet betreffende Sicherheitsaufgaben zuständig und dem Justizminister verantwortlich. Seit dem Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes am 1. April 1994 sind alle zivilen Polizeiformationen einheitlich organisiert und uniformiert. Das Land ist nun in 25 Polizeiregionen (politieregios) eingeteilt, die je über ein Regionalkorps (regiokorps) verfügen. Die Leitung der regionalen Polizei obliegt einem Korpschef, der von einem Regionalvorstand unterstützt wird, dem auch Vertreter der örtlichen Stadtverwaltungen und der Justiz angehören. Daneben gibt es ein Landpolizeikorps (Korps Landelijke Politie Diensten - KLPD), das für Verkehrsbelange auf überörtlichen Straßen, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und andere übergreifende Aufgaben zuständig ist. Der Korpsverwalter der KLPD untersteht seit 2000 direkt dem Innenminister (vorher dem Justizministerium). Bei der Landpolizei sind diverse spezielle Einheiten und Stellen angesiedelt wie Wasserschutz-, Bahn- und Autobahnpolizei, Interpol-Verbindungsbüro, berittene Polizei und ein Sicherheitsdienst für Regierungseinrichtungen und Botschaften. In den Niederlanden sind etwa 55.000 zivile Polizeibeamte im Dienst.
Die niederländische Gendarmerie, Koninklijke Marechaussee genannt, gehört organisatorisch als eigene Teilstreitkraft in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, untersteht aber bei der Ausübung ihrer polizeilichen Aufgaben auch anderen Ministerien. Dazu gehören neben dem Grenzschutz, der Bewachung der Flughäfen und der fremdenpolizeilichen Tätigkeit auch der Personenschutz für die Königsfamilie.
Zur Unterstützung und Entlastung professioneller Polizeikräfte existieren in vielen niederländischen Städten so gen. Stadtwachen (Stadswacht), deren Angehörige zwar uniformiert, aber unbewaffnet sind. Die Aufsicht über die Stadtwachen wird in der Regel von der Polizei wahrgenommen.
Spanien
Das Polizeisystem Spaniens umfasst im Wesentlichen vier Arten von Polizeikörpern: die gleichermaßen dem Verteidigungs- und Innenministerium unterstehende und militärisch organisierte Gendarmerie oder "Bürgergarde" (Guardia Civil), die gesamtstaatliche Nationalpolizei (Cuerpo Nacional de Policía - CNP) des Innenministeriums, die Polizeien der Autonomen Gemeinschaften (Policía Autónomica), die bislang im Baskenland, in Katalonien und in Navarra aufgestellt wurden, sowie die Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal genannt). Als Spezialeinheiten bestehen innerhalb der CNP bspw. Bereitschaftspolizeieinheiten (Unidades de Intervención Policial - UIP) und so gen. "Besondere Sicherheits-Einsatzgruppen" (Grupos Operativos Especiales de Seguridad - GOES), die zusammen mit der (in etwa der deutschen GSG 9 vergleichbaren) "Sondereinsatzgruppe" (Grupo Especial de Operaciones - GEO) vor allem der Terrorabwehr dienen.
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Guardia Civil und Nationalpolizei ist sehr kompliziert und nicht immer leicht nachzuvollziehen. Beispielsweise ist die Guardia Civil für den Schutz der Landesgrenzen, den Verkehr auf außerörtlichen Straßen, Gefangenentransporte, den Naturschutz und die Erteilung von Waffenscheinen, die Nationalpolizei dagegen für die Personenkontrolle an den Grenzen, Pass- und Ausländerangelegenheiten, die Überwachung von Spielkasinos und die Drogenbekämpfung zuständig. In den Autonomien, die über eine eigene Polizei verfügen, werden die Aufgaben der Guardia Civil i. d. R. von der Autonomiepolizei wahrgenommen (die im Übrigen großteils aus ehemaligen Mitgliedern der Guardia Civil besteht). Die Autonomiepolizei des Baskenlandes heißt Ertzaintza, die von Navarra Policía Foral (span.) oder Foruzaingoa (bask.) und die von Katalonien Mossos d'Esquadra.
Aufgrund der komplizierten Organisation wird die Polizeiarbeit in Spanien des Öfteren auch durch deutsche, offiziell bezeichnete Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Rechtsverordnung auf Grundlage des des Straßenverkehrsgesetzes, erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Gemeinsam mit der Fahrerlaubnisverordnung und der Straßenverkehrsordnung regelt die StVZO weite Bereiche des Straßenverkehrsrechts.
Regelungsgehalt
Die Straßenverkehrszulassung regelt die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die früher in §§ 1 - 15l StVZO enthaltene Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (insbesondere als Fahrer von Kraftfahrzeugen) ist heute in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgegangen.
Zulassung und Zulassungspflicht
Die Zulassung zum Straßenverkehr gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Sofern es sich dabei um Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde handelt, bedarf es nach § 18 StVZO sowohl der Erteilung der Betriebserlaubnis (ersatzweise der EG-Typengenehmigung nach §§ 19 ff. StVZO) als auch eines amtlichen Kennzeichens (§ 23 StVZO), um zum Straßenverkehr zugelassen zu werden. Nach dieser Zulassung ist ein Fahrzeugschein auszustellen.
Bauart von Fahrzeugen
Während für Kraftfahrzeuge die Vorschriften der §§ 32 - 62 StVZO sehr detailreich die Bauart beschreiben, werden die übrigen Fahrzeuge (insbesondere Fahrräder) in den §§ 63 - 67 StVZO beschrieben.
Weitere Regelungen
Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr ("Hauptuntersuchung") wird nach § 29 StVZO vorgeschrieben. Der Nachweis hierfür erfolgt über die Eintragung im Fahrzeugschein und der Prüfplakette am Kennzeichen. Die Vorschriften für die Abgasuntersuchung finden sich in § 47a StVZO. Die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Polizei in Eilzuständigkeit kann nach § 17 StVZO die Behebung von Mängeln innerhalb einer Frist auferlegen und gegebenenfalls die Benutzung untersagen ("Fahrzeug stilllegen") oder einschränken. Die Versäumung der notwendigen Untersuchung innerhalb der Frist ist eine Ordnungswidrigkeit.
Regelmäßig bedürfen Kraftfahrzeuge auch nach §§ 29a-29d StVZO eines Versicherungsschutzes. Dies wird durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) ausführlich geregelt.
Die Ordnungswidrigkeiten nach der StVZO werden mit unterschiedlichen Geldbußen, die in der Bußgeldkatalogverordnung enthalten sind, geahndet.
Anlagen
Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der komplizierten technischen Bestimmungen, Grenzwerte u. a. insgesamt 28 Anlagen an die StVZO sowie Muster für Vordrucke u. ä. angefügt.
Weblinks
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf Straßenverkehrszulassungsordnung (PDF-Datei, 890 KByte)
Kategorie:Gesetz (Deutschland)
SchlüsselnummerDie Schlüsselnummer im Fahrzeugschein und -brief gibt Typ und Klasse eines Fahrzeugs an.
Anhand der Schadstoff-Schlüsselnummer (die letzten beiden Stellen der "Schlüsselnummer zu 1") im Fahrzeugbrief und -schein kann die Emissionsklasse des Fahrzeugs und damit die KFZ-Steuer bestimmt werden.
Weblink
[http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm]
FahrzeugherstellerEin Fahrzeughersteller ist ein Unternehmen, welches Fahrzeuge herstellt.
Mit Fahrzeughersteller werden in der Regel jedoch nur Unternehmen bezeichnet, die Straßenfahrzeuge (PKW oder LKW) produzieren. Unternehmen, die andere Fahrzeuge herstellen, wie z.B. Fahrräder werden meist nicht mit Fahrzeughersteller bezeichnet, sondern wie in diesem Beispiel als Fahrradhersteller.
Einen Sonderfall stellen Fahrzeugtuner dar. Wenn die durch diese Firmen durchgeführten Umbaumaßnahmen sehr tiefgreifend sind, dann ist der Hersteller des Ausgangsproduktes offiziell nicht mehr der Hersteller, sondern die Tuningfirma, obwohl diese das Fahrzeug nicht selbst hergestellt hat.
Die Tuningfirma ist dann auch als Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen. So werden z.B. Fahrzeuge von Mercedes-Benz, die von Brabus umgebaut wurden nicht mehr als Mercedes, sondern als Brabus zugelassen.
Kategorie:Kraftfahrzeugtechnik
Kategorie:Automobilhersteller
HubraumIn jeder Kolbenmaschine legt der Kolben einen Weg zwischen dem oberen und dem unteren Totpunkt im Zylinder zurück, den Kolbenhub. Durch die Multiplikation von Kolbenhub s mit der Zylindergrundfläche A ( wobei r der Halbmesser der sogenannten Bohrung ist), und Anzahl der Kolben im Motor erhält man den Hubraum.
Der Hubraum (auch Hubvolumen bezeichnet) ist neben der Leistung eine der Kenngrößen eines Verbrennungsmotors.
Je nachdem ob der Kolbenhub größer oder kleiner als der Durchmesser des Zylinders ist, spricht man von einem Langhuber (oder überquadratisch) oder einem Kurzhuber (unterquadratisch).
Der Hubraum wird oft auch für die Steuerbemessung oder Prämienhöhe bei Versicherungen herangezogen.
Da die Steuern meist gestaffelt sind, wurden immer wieder Motoren mit Hubräumen knapp unter diesen Grenzwerten gebaut (z.B. 1.998 cm3 statt 2.000 cm3). Auch die Typenbezeichnung eines Kraftfahrzeuges hat oft den Hubraum in der genaueren Bezeichnung.
Auch zahlreiche Gesetze, z.B. das deutsche Kraftfahrzeuggesetz, nehmen den Hubraum als Bemessungsgrundlage, z.B. Führerscheinklassen bei Kleinkrafträdern.
Durch den Hubraum wird bei Motoren ohne Turbo- oder Kompressoraufladung der Rahmen für das maximale Drehmoment vorgegeben.
Faustformel für Saugmotoren : Der Wert für das maximale Drehmoment in Nm gemessen liegt hier bei etwa einem Zehntel des Hubraumes in cm3 gemessen. Eine Abweichung des Drehmomentwertes zum Zehntel des Hubraumwertes von etwa 10% bis 15% ist hierbei jedoch oft vorhanden, in der Regel nach unten.
Beispiel: Hat ein Saugmotor einen Hubraum von 2.000 cm3, so liegt das maximale Drehmoment meist bei 170-200 Nm. Läge es deutlich höher (z.B. über 250 Nm), ist davon auszugehen, daß der Motor über eine Turbo- oder Kompressoraufladung verfügt.
Mit Abstrichen läßt sich diese Faustformel auch auf Turbodieselmotoren ohne Direkteinspritzung anwenden. Hier haben Motoren mit Direkteinspritzung ein deutlich höheres Drehmoment.
Siehe auch: Verdichtungsverhältnis
Kategorie:Verbrennungsmotor
Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen nach dem Kolbenhubraum stellt eine Barriere gegen die Entwicklung schadstoff- und verbrauchsoptimierter, leiser Motoren dar. Sinnvoller wäre die Besteuerung von Ottomotoren nach der maximal angesaugten Luftmenge, um wünschenswerte frühe oder späte Einlassventilschlusszeiten nicht zu behindern. Ebenso würde eine Verbrauchs- oder Abgassteuer die Entwicklung sparsamer Motoren nicht behindern.
ja:排気量
AutoreifenDer Autoreifen (schweiz. Pneu) bildet mit der Autofelge das Rad des Autos.
Autos]
Reifenarten nach Einsatzzweck
Als Bindeglied zwischen Fahrzeug und Fahrbahn hängt die Wahl des Reifens wesentlich von der Beschaffenheit des Untergrundes ab. In Mitteleuropa fahren Autos zumeist auf asphaltierten Straßen, mit einer Oberflächentemperatur zwischen -15° C bis und 60° C.
Die Straßen können trocken, feucht, nass oder mit mehreren Millimetern Wasser bedeckt sein. Im Winter kann zusätzlich Neuschnee, festgefahrener oder Eis auftreten. Theoretisch gäbe es für jede Situation einen anderen optimalen Reifen. Um unter den Randbedingungen Produktionskosten und Lebensdauer ein möglichst breites Spektrum abzudecken werden die folgenden Reifenarten unterschieden.
Sommerreifen
Sommerreifen sind für Straßenverhältnisse ohne Schnee und Eis ausgelegt. Sie verfügen über eine Gummimischung, die auch bei hohen Temperaturen nicht zu weich wird und eine hohe mögliche Geschwindigkeit garantieren. Ihr Profil sorgt dafür, dass auch auf nassen Fahrbahnen durch Abtransport von Wasser durch die Profilrinnen beim Abrollen des Reifens ein Kontakt zwischen Gummi und Asphalt hergestellt und somit die Verzahnung mit der Fahrbahn ermöglicht werden kann. Ebenfalls kann dadurch Aquaplaning bis zu einer gewissen Geschwindigkeit vermieden werden.
Winterreifen (M&S - Reifen)
Winterreifen sind für niedrige Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse ausgelegt. Sie verfügen über eine kälteresistente Gummimischung, die bei Minustemperaturen weniger verhärtet und damit eine Verzahnung mit dem Untergrund (Kraftübertragung) ermöglicht und sind als solche mit dem M&S-Symbol (engl.: Mud and Snow, dt.: Matsch und Schnee) und einer stilisierten Schneeflocke gekennzeichnet. Im Unterschied zu Sommerreifen sind sie nicht nur mit einem einfachen Profil, sondern zusätzlich mit Lamellen ausgestattet, die eine Verzahnung mit losem Untergrund beispielsweise Schnee ermöglicht. Die Winterprofile nähern sich optisch immer mehr den Sommerprofilen an. Deshalb sind Winterreifen heute auch komfortabel und laufruhig. Bei der Profilentwicklung wird auf möglichst zahlreiche Greifkanten geachtet, das sind Rillen und Einschnitte in den Profilblöcken. Hinzu kommen die bereits erwähnten Lamellen, kleine Einschnitte, die sich beim Abrollen des Reifens öffnen und so im Schnee zusätzlich für Traktion (Kraftübertragung) sorgen. Je nach Außentemperatur sollen Winterreifen im Gegensatz zu Sommerreifen mit 0,2 bar bis 0,3 bar mehr Luftdruck als vom Fahrzeughersteller angegeben gefahren werden. Dies begründet sich mit der weicheren Gummimischung und dem Effekt, dass mehr Luftdruck für eine zusätzliche Unterstützung der Karkasse sorgt.
Die von der Reifenindustrie aufgestellte Regel, Winterreifen sollten bereits bei dauerhaften Temperaturen unterhalb von ca. 7 °C montiert werden, da sie hier auch bei trockener Fahrbahn durch die spezielle Gummimischung angeblich deutlich bessere Hafteigenschaften als Sommerreifen besitzen, ist durch unabhängige Tests widerlegt worden. Sommerreifen bieten auch bei Temperaturen unter 7°C noch deutlich bessere Bremseigenschaften und kürzere Bremswege als vergleichbare Winterreifen, solange die Strecke nicht mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Bei leichtem Regen sind die Eigenschaften von Winter- und Sommerreifen bei niedrigen Plusgraden vergleichbar, bei starkem Regen sind Winterreifen jedoch überlegen. Bei Glatteis oder geschlossener Schneedecke ist der Bremsweg von Sommerreifen dreimal länger als der von Winterreifen.
Anders als bei Sommerreifen, ist es bei Winterreifen auch erlaubt, abweichend von den einzuhaltenden Angaben des Fahrzeugscheines, Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex einzusetzen. Dabei ist wieder die M&S-Kennzeichnung ausschlaggebend, die übrigens auch Ganzjahresreifen aufweisen können.
In diesem Fall ist ein Aufkleber mit dem Aufdruck "XXX km/h" im Sichtbereich des Fahrers anzubringen. Diese Geschwindigkeitsgrenze muss beachtet werden, da ein Reifen bei höherer Geschwindigkeit platzen kann. Inzwischen werden Winterreifen auch mit dem Geschwindigkeitssymbol V (bis 240 km/h), vereinzelt auch mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) angeboten, und in fast allen Sommerreifen-Größen. Es sind damit kaum mehr Einschränkungen mit der Montage von Winterreifen verbunden. Auf schneefreien und trockenen Strecken, bei höheren Temperaturen vor allem ist allerdings mit stärkerem Abrieb von Winterreifen zu rechnen.
Der ADAC empfiehlt, Winterreifen die älter als 6 Jahre sind zu ersetzen, da im Laufe der Zeit die Gummimischung verhärtet und die Hafteigenschaften der Reifen dann deutlich nachlassen, selbst wenn die Profiltiefe noch ausreichend ist.
Eine besonders für Eis wirksame Technik ist die Verwendung von Spikes. Das sind Stahlstifte, die auf dafür ausgelegten Reifen angebracht werden können. Da Spikes die Fahrbahn erheblich abnutzen, sind sie in vielen Teilen Europas nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig.
Ganzjahresreifen
Ganzjahresreifen sind gleichermaßen für den Gebrauch im Sommer, als auch im Winter geeignet. Sie stellen somit ein Mittel zwischen Sommerreifen und Winterreifen dar, was den Vorteil hat, dass der Fahrzeughalter zur entsprechenden Jahreszeit keinen Reifenwechsel vornehmen muss und die entsprechenden Kosten für einen weiteren Satz Reifen spart. Sie werden vor allem in Ländern, in denen geringe Temperaturunterschiede zwischen den Jahreszeiten bestehen (zum Beispiel Großbritannien), gefahren, während sie zum Beispiel in den Alpenländern eine geringere Verbreitung finden.
Es ist jedoch davor zu warnen, die Fahreigenschaften dieser Reifenart zu überschätzen, da die Haftung bei Schnee und Eis nicht an die Eigenschaften echter Winterreifen herankommt. Im Sommer sind ein höherer Abrieb von Ganzjahresreifen und ein größerer Kraftstoffverbrauch zu erwarten.
Reifenarten nach Bauart
Radialreifen
Radialreifen (X-Technologie) wurden 1948 von Michelin entwickelt und eingeführt, auf Anregung von Citroën, welche eine höhere Lebensdauer der bis dahin üblichen Diagonalreifen erreichen wollten. Das Ziel wurde erreicht: schon die ersten Radialreifen hielten mehr als doppelt so lange wie die Diagonalreifen.
Das Prinzip der Radialreifen beruht auf einer klaren Trennung der Funktionen im Reifenunterbau - radial angeordnete Karkasslagen für besseres Einfedern und stabilisierende Gürtellagen unter der Lauffläche. Innerhalb der Karkasse liegen die gummierten Cordfäden in einer oder mehreren Lagen radial, also im rechten Winkel zur Laufrichtung. Der Effekt ist - zusätzlich zur höheren Laufleistung - eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Diagonalreifen in Bezug auf Haftung bei Nässe und in Kurven sowie Laufeigenschaften.
Diagonalreifen
Diagonalreifen waren in der Frühzeit des Automobils üblich. Sie weisen mehrere schräg überkreuzte Karkasslagen auf. Heute sind sie normalerweise nur noch im landwirtschaftlichen Bereich, bei Oldtimern und bei älteren Motorrädern üblich. Auch im Offroad - Bereich werden sie teilweise noch eingesetzt, weil sie aufgrund der (im Straßenbetrieb unerwünschten) starken Beweglichkeit der Lauffläche gegenüber den Radialreifen den Vorteil einer besseren Selbstreinigung im Schlamm und einer besseren Anpassung an unebene Untergründe bieten.
Reifenaufbau
- Laufstreifen/Lauffläche: Dieser stellt die Verbindung zur Fahrbahn her. Der Laufstreifen enthält das Profildesign (Profilblöcke und -rillen) sowie Lamellen, die je nach Sommer- oder Winterreifen verschieden ausgebaut sind.
- Seitenwand: Diese stellt den äußeren Schutz der Karkasse dar
- Karkasse: Sie stellt den tragenden Unterbau (Gerüst) eines Reifens dar. Die Karkasse ist der entscheidende Festigkeitsträger eines Reifens und wird durch Gürtel und Laufstreifen komplettiert. Sie besteht aus einer oder zwei Gewebeschichten, die in Gummi eingebettet sind. Das Gewebe besteht aus Kunstfasern, Kunstseide (Rayon) und in Radialreifen auch aus Stahlcorden. Die Karkasse wird durch den Innendruck gespannt, verleiht dem Reifen Zusammenhalt.
- Wulst: Er sorgt für die feste Verbindung zwischen Reifen und Felge und besteht aus Stahldrähten sowie aus der Wulstzehe und Wulstferse
- Innenschicht: ((Inner-)Liner) Diese aus einer besonderen Gummimischung hergestellte Schicht sorgt dafür, dass die Luft nicht nach außen diffundiert
Herstellung
Die einzelnen Reifenbauteile werden in Lagen vorgefertigt. Dies erfolgt meist mit speziellen Spritzmaschinen oder wenn die Lagen auch Gewebe oder Stahlcord enthalten mit s.g. Kalandern.
Anschließend werden diese Lagen vom Reifenkern beginnend an eine Wickelmaschine nacheinander aufgebracht. Als letztes wird die Laufflächenmischung aufgebracht und der Reifenrohling (green tire) wird im letzten Schritt in einer Form vulkanisiert. Die Vulkanisationsdauer und Temperatur (bei PKW Reifen 150-160°C) hängt von der Größe und Dicke des Reifen ab. In diesem letzten Schritt erhält der Reifen das Profil, welches als Negativ in der Form eingearbeitet ist.
Runderneuerte Reifen
Die Alternative zu einem neuen Reifen ist ein runderneuerter Reifen. Dazu wird bei einem abgefahrenen Reifen die alte Lauffläche maschinell abgeraut (oder mit Messern abgeschält), eine neue Lauffläche aufgelegt und anschließend vulkanisiert. Diese Methode ist in der Herstellung bis zu einem Drittel billiger, als die für einen Neureifen.
Heutzutage werden dabei zwei Verfahren angewendet: die Kaltrunderneuerung und die Heißrunderneuerung.
Entgegen häufiger Auffassung haben runderneuerte Reifen im Allgemeinen keinen erhöhten Rollwiderstand mehr gegenüber Neureifen. Weiterentwickelte und auch neue Technologien bei der Herstellung und Verarbeitung der neuen Laufflächen sind der Grund dafür.
Im PKW-Bereich spielen runderneuerte Reifen in Deutschland aus Kostengründen eine eher untergeordnete Rolle.
LKW-Reifen werden hingegen so oft runderneuert wie sie keine Vorschäden haben und die Karkasse ein weiteres Reifenleben garantiert.
Auch runderneuerte Reifen müssen über eine EWG-Zulassung verfügen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Reifenbezeichnung/markierung
Ein Autoreifen wird durch folgende Angaben bestimmt:
- Reifenbreite
- Verhältnis von Flankenhöhe zur (nominalen) Reifenbreite (nicht zur Laufflächenbreite) in Prozent
- Bauweise der Karkasse (Diagonal- oder Radialreifen)
- Felgendurchmesser in Zoll
- Tragfähigkeitsindex
- Geschwindigkeitsindex
- Zusätzliche Bezeichnungen
Alle Daten sind auf dem Autoreifen seitlich ersichtlich. Die Art und Weise der Beschriftung wird durch die ECE 30 (siehe Weblinks) geregelt.
So bedeutet die Aufschrift 185/65 R 15 85 H folgendes:
:185 bedeutet: Die Lauffläche des Autoreifens ist 185 mm breit
:65 gibt das prozentuale Verhältnis von Flankenhöhe zu Reifenbreite an; in unserem Beispiel beträgt die Flankenhöhe 120 mm.
:R kennzeichnet die radiale Bauweise der Reifenkarkasse.
:- kennzeichnet die diagonale Bauweise der Reifenkarkasse.
:15 gibt den notwendigen Felgendurchmesser für diesen Reifen in Zoll an.
:85 ist der Tragfähigkeitsindex, in diesem Beispiel 515 kg.
:H ist der Geschwindigkeitsindex und gibt die max. erlaubte Geschwindigkeit an. Hier 210 km/h.
Diese Angaben müssen in Deutschland mit den Daten in den Kfz-Papieren übereinstimmen.
Wichtig ist vor allem der Geschwindigkeits- oder Speed-Index, die Liste reicht von A bis W. Hier die meist gebräuchlichen (mit der zulässigen Maximalgeschwindigkeit des Reifens):
:Q = 160 km/h,
:R = 170 km/h,
:S = 180 km/h,
:T = 190 km/h,
:U = 200 km/h,
:H = 210 km/h,
:V = 240 km/h,
:W = 270 km/h,
:Y = 300 km/h.
Das Kürzel ZR gilt generell für Reifen über 240 km/h und ist oft noch mit einem Zusatz versehen. Beispiel: 225/45 ZR 17 Y.
Des Weiteren findet man am Ende des Schriftzuges bei Reifen für den Winter- oder Schlechtwegeeinsatz die Abkürzung M&S (für Matsch & Schnee, aus dem Englischen "mud and snow"); bei Spikereifen ist noch ein E hinter dem S zu finden.
Zusätzliche Bezeichnungen
;E4: Reifen nach ECE-Regelungen genehmigt, 4 = Genehmigungsland (Beispiel)
;030908: Genehmigungsnummer des Reifens
;e13: Reifen nach ECE-Geraeusch-Regelung genehmigt, 13 = Genehmigungsland (Beispiel)
;DOT-Nummer: verschlüsselter Herstellercode; zeigt außerdem an, dass der Reifen den amerikanischen DOT (Department Of Transportation) Anforderungen entspricht; die vier letzten Ziffern nennen das Produktionsdatum (z.B. DOT xxxx 3204 = 32. Woche 2004)
;Tubeless: (TL) schlauchlos
;Tubetype: (TT) Schlauchausführung
;Made in: Herstellungsland
;C (commercial): Leicht-LKW-Reifen (z.B. 185 R14 C)
;CP : Reifen zum Einsatz auf Motorwohnwagen
;B: Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse für Motorräder (z. B. 150/70 B 17 69 H)
;M+S: Matsch + Schnee-Reifen, Winterreifen
;SFI: Abk. für "side facing inwards" Innenseite bei asymmetrischen Reifen
;SFO: Abk. für "side facing outwards" Außenseite bei asymmetrischen Reifen
;TWI: Profilabnutzungsanzeige in Hauptprofilrillen (TreadWearIndicator)
;XL extra load: Schwerlastreifen
;R oder rf: reinforced (engl.) Bezeichnung für Reifen mit verstärkter Karkasse und damit erhöhter Tragfähigkeit - vor allem für Transporter
;Regroovable: Nachschneidbar (LKW-Reifen)
Sonstiges
Laufrichtung
Reifenprofile werden heute in der Regel so konstruiert, dass sie in vorgeschriebener Laufrichtung abrollen müssen.
Bei Reifen mit laufrichtungsgebundenem Profil gibt es auf der Seitenwand meist einen Pfeil oder einen Hinweis, der die vorgeschriebene Drehrichtung angibt.
Das bewährt sich immer öfter und bringt Vorteile bei den Reifenleistungen (Geräuschentwicklung, Nässe-Eigenschaften) sowie bei der Kraftübertragung auf Schnee und Eis.
Kraftstoffverbrauch
Die Fahrzeughersteller schreiben für jeden Fahrzeugtyp genau den Reifendruck vor. Er beeinflusst das gesamte Fahrverhalten und dam | | |