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Iter

Iter

Der Kernfusionsreaktor International Thermonuclear Experimental Reactor („ITER“, deutsch: Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor) ist ein gemeinsames Forschungsprojekt der Europäischen Union und der Länder Japan, Kanada, Schweiz, Russland, Volksrepublik China, Südkorea und USA. Die USA waren von 1998 bis 2003 vorübergehend aus dem ITER-Projekt ausgestiegen, Kanada seit 2004. Die EU, die USA, Japan, China, Russland und Südkorea gaben am 28. Juni 2005 nach langen Verhandlungen den Startschuss für den Bau des so genannten Iter-Reaktors. Sie beschlossen, für insgesamt 9,6 Milliarden Euro einen Versuchsreaktor in Cadarache in Südfrankreich zu bauen. Er soll 20 Jahre lang betrieben werden. ITER soll Wege zu einer wirtschaftlichen Nutzung der kontrollierten Kernfusion aufzeigen. Die ursprüngliche Bedeutung der Abkürzung 'ITER' („International Thermonuclear Experimental Reactor“) wird offiziell nicht mehr verwendet, stattdessen soll auf die lateinische Bedeutung für „iter“, 'der Weg', verwiesen werden.

Kernfusion

Nach dem Vorbild der Sonne wird bei der Kernfusion Wasserstoff zu Helium verschmolzen. Dabei wird eine große Menge Energie in Form von (Wärme)-Strahlung frei. Ein Gramm Wasserstoff setzt dabei etwa dieselbe Menge Energie frei wie acht Tonnen Erdöl oder elf Tonnen Kohle. Die Wasserstoffbombe macht sich diesen Effekt zunutze, allerdings wird hier die Energie unkontrolliert auf einmal freigesetzt.

Fusionsreaktor

Schon seit Jahrzehnten wird an der zivilen Nutzung der Kernfusion geforscht. Das größte Problem dabei ist, dass sich die Wasserstoffkerne extrem annähern müssen, um fusionieren zu können. Dem wirkt die abstoßende elektrische Kraft zwischen den Kernen aber entgegen. Deshalb muss das Produkt von Temperatur und Druck eine gewisse Schwelle überschreiten. In der Sonne reichen auf Grund des hohen Drucks 15,6 Millionen Grad Celsius aus. Bei den niedrigeren Drücken, die im Reaktor beherrschbar sind, liegt die Zündtemperatur bei mehreren hundert Millionen Grad Celsius. Auf derart hohe Temperaturen kann man den Wasserstoff aber nicht in bisher gebräuchlichen Medien erhitzen, da er sofort alle Gefäße zum Schmelzen oder Verdampfen bringen würde. Der Wasserstoff wird daher in einem Vakuum erhitzt, schwebend, ohne Kontakt zum Behältnis. Um das zu erreichen, werden starke Magnete um die torusförmige Reaktionskammer errichtet, die das hocherhitzte Wasserstoffplasma durch Magnetfelder in Position halten. Um den enormen Energieverlust konventioneller Elektromagnete zu reduzieren, werden die Spulen energiesparend als Supraleiter ausgeführt. Der Energieaufwand zur Kühlung ist deutlich geringer als der Verlust durch den elektrischen Widerstand, der bei ungekühlten Spulen vorhanden wäre. Bei einem Ausfall des Magnetfeldes wird – entgegen der allgemeinen Auffassung – der Reaktor durch die enormen Temperaturen nicht zerstört. Der Kontakt mit der Reaktorwand verunreinigt das Plasma und lässt es sofort auskühlen. Außerdem ist das Plasma hoch verdünnt: Bei Iter kommen auf 837 Kubikmeter Plasmavolumen nur 0,5 Gramm Plasmamaterial. Das entspricht einer Dichte wie in einem Hochvakuum. Das Kühlen der Magnete, das Halten und Erhitzen des Plasmas benötigt enorme Energiemengen, bis der Fusionsprozess überhaupt einsetzt. Ist der Prozess erst einmal in Gang gekommen, wird ein Großteil der Heizenergie durch die entstehenden Alphastrahlung (Heliumkerne) gedeckt. Bei bisherigen Projekten konnte die Fusion nur über kurze Zeit (etwa 2 Sekunden) aufrecht erhalten werden, so dass die durch die Fusion gewonnene Energie nur einem kleinen Teil der eingesetzten Energie entsprach. Bereits realisierte Ergebnisse belaufen sich auf 20 Megawatt Heizleistung Aktivierungsenergie und 16 Megawatt Leistung des Reaktors.

ITER-Projekt

Der Reaktor soll die wissenschaftliche und technische Machbarkeit der Energieerzeugung aus Kernfusion demonstrieren. Als erster Testreaktor soll er netto mehr Energie liefern, als er zum Betrieb benötigt. Es wird mit einer Energieverstärkung von 10 gerechnet. Das bedeutet, dass zehnmal mehr Energie freigesetzt werden soll, als zur Plasmaheizung notwendig ist. Wesentlicher Beitrag zu der positiven Energiebilanz liefert die Baugröße, der konsequente Einsatz von Supraleitern und die Verwendung des radioaktiven Tritiums. Der Energieausstoß soll sich dabei in den Dimensionen eines herkömmlichen Kraftwerks bewegen. Mit dem Projekt sollen wesentliche Schlüsselelemente getestet werden, die für eine praktische wirtschaftliche Anwendung der Kernfusion notwendig sind. Er soll außerdem Erfahrungen im Betrieb liefern, die für einen geplanten nachfolgenden Demonstrationsreaktor (DEMO) notwendig sind. Der Deuterium-Tritium-Fusionsreaktor wird im Forschungszentrum Cadarache im Süden Frankreichs zu wissenschaftlichen Zwecken erbaut. Staatspräsident Jacques Chirac bezeichnete dieses Vorhaben als das größte Wissenschaftsprojekt seit der Internationalen Raumstation.

Technische Daten

ITER funktioniert nach dem Tokamak-Prinzip: in einem toroidalen Magnetfeld wird aus Wasserstoff ein Plasmastrom erzeugt. Dieser soll auf die entsprechende Temperatur und Dichte gebracht werden, um eine Kernfusion zu ermöglichen. Nach den bisherigen Planungen (Stand 2001) sind die technischen Eckpunkte:

Projekt

Bei Gesprächen 1985 zwischen Michail Gorbatschow, François Mitterrand und Ronald Reagan wurde eine Zusammenarbeit bei der Forschung beschlossen. Die ersten Planungen begannen 1988 im deutschen Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, die 1990 in einem ersten Entwurf eines Testreaktors resultierten. Mittlerweile sind auch Japan, die EU, die Schweiz, die Volksrepublik China, und Südkorea an den Forschungen beteiligt. Von 1998 bis 2001 wurde die Reaktorkonstruktion detailliert ausgearbeitet und abgeschlossen. Kanada ist im Dezember 2003 aus dem Projekt ausgestiegen, diskutiert aber über einen Wiedereinstieg. Indien und Brasilien haben 2004 ihr Interesse an einer Beteiligung angekündigt. Mit einem Baubeginn rechnet man im Moment im Jahr 2006, mit einer Betriebsaufnahme ist ab ca. 2015 zu rechnen. Die Kosten für das ITER-Projekt werden auf etwa 10 Milliarden Euro veranschlagt, etwa 4 Milliarden Euro davon entfallen auf die Planung und den Bau der Anlage, ca. 1,5 Milliarden Euro muss das Land tragen, in dem der Reaktor errichtet wird, den Rest teilen sich die anderen Projektpartner. Mittlerweile wurde das Projekt in eine kleinere Version mit ca. 6 Milliarden Euro geändert (Stand Juni 2005). Nicht nur der Bau, auch der Betrieb des Testreaktors ist teuer, in den geplanten 20 Betriebsjahren wird er nochmal rund 4,5 Milliarden Euro kosten. Wenn sich die Ergebnisse aus dem Testbetrieb wie erwartet gestalten, kann mit einem ersten regulären Fusionskraftwerk ab 2030–2040 gerechnet werden. Von deutscher Seite am Projekt beteiligt ist das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) in Garching bei München und das Institut für Plasmaphysik (IPP) am Forschungszentrum Jülich. Weitere wissenschaftliche Zentren liegen in San Diego, USA und Naka, Japan. Das Aufsichtsgremium ITER-Council hat seinen Sitz in Moskau, Russland.

Standort

Der ITER wird gemäß Medienberichten vom 28. Juni 2005 in Cadarache (Südfrankreich) gebaut. So haben sich die Teilnehmer mit dem Rückzug Japans auf den französischen Standort geeinigt. Die Entscheidung soll mit Vertragsunterzeichnung Ende 2005 verbindlich werden. Seit 2001 wurde über einen Standort für den ITER beraten. Standortbewerbungen lagen aus Frankreich, Spanien, Japan und Kanada vor. 2005 konkurrierten noch Frankreich (Cadarache) und Japan (Rokkasho-Mura) um den Standort. Während die USA, Japan und Südkorea den Standort Rokkasho-Mura bevorzugten, stimmten die EU, die Volksrepublik China und Russland für Cadarache. Am 28. Juni 2005 entschieden die beteiligten Staaten, den Testreaktor im französischen Cadarache zu erstellen. Bei der Zustimmung Japans spielten aber nicht nur sachliche Abwägungen, sondern auch außenpolitische Aspekte eine Rolle. Außerdem sollen Japan Sonderkonditionen eingeräumt werden, da es sich doch dazu entschloss, dass der Reaktor in Europa gebaut werden soll. Bereits im November 2004 hatte der EU-Ministerrat einstimmig beschlossen, ITER nur in Cadarache zu bauen, notfalls auch ohne die Beteiligung Japans, Süd-Koreas und der USA. Für den Bau des ITER gab es bis 2003 auch eine inoffizielle deutsche Bewerbung mit dem ehemaligen KKW-Nord „Bruno Leuschner“ in Lubmin an der Ostsee. Das Kraftwerksgelände wurde in den letzten Jahren durch die Energiewerke Nord GmbH als Zwischenlager sehr gut ausgebaut und ein Industriehafen mit überdurchschnittlichem Tiefgang gebaut. Im Sommer des Jahres 2003 kippte Bundeskanzler Gerhard Schröder – trotz einer Zusage des ehemaligen Kanzlers Helmut Kohl – die Zusage zur Bewerbung um den ITER. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell setzte sich in diesem Zusammenhang in der Berliner Landesvertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für ein Ende der Fusionsforschung und Kernspaltung in Deutschland ein und bemühte sich ebenfalls, die Montage des in Greifswald geplanten Forschungsreaktors vom Typ Stellarator, den Wendelstein 7-X des Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, zu verhindern. Argumentiert wird damit, dass die Kernfusion innerhalb der nächsten 50 Jahre nichts zu der erforderlichen schnellsten Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitrage und dass man mit dem investierten Geld auf anderen Gebieten weit mehr Arbeitsplätze schaffen könne. Mit dem ITER Kernfusionsreaktor am Standort Lubmin wäre die Universität Greifswald langfristig zu einem der Spitzenstandorte internationaler Fusionsforschung geworden, da wissenschaftliches Fachpersonal sowohl am Max-Planck-Institut, an der Universität Greifswald und am ITER beteiligt gewesen wäre. Lubmin war international der erfolgversprechendste Konkurrent. Der nun festgelegte Standort Cadarache in Frankreich ist ein Erdbeben-Risikogebiet, dies galt ebenfalls für den in Betracht gezogenen japanischen Standort.

Kritik

Die Ankündigung des Standortes für den Testreaktor hat eine kontroverse Diskussion über das Projekt und die Kernfusion im Allgemeinen entfacht. Kritiker, wie die Umweltorganisation Greenpeace, weisen darauf hin, dass auch bei Kernfusion Radioaktivität entsteht – wenn auch in erheblich geringerem Maße als bei der Kernspaltung –, nämlich im Behälter, in dem die Kernfusion abläuft. Nur dieser muss nach Betriebsende entsorgt und für etwa 100 Jahre sicher gelagert werden. Andere Gegner äußern sich besorgt über die neue Technik. Sie befürchten, dass sich das Projekt finanziell nicht rechnet und die angestrebten Ziele nicht erreicht werden. Für das gesamte Projekt sind bisher über zehn Milliarden Euro veranschlagt worden. Ein Nachweis, dass Kernfusion zur Energiegewinnung überhaupt wirtschaftlich genutzt werden kann, steht bislang noch aus – dieser Nachweis soll von ITER in 30 Jahren erbracht werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Baugröße. Für einen wirtschaftlichen Betrieb wird eine elektrische Leistung im Gigawatt-Bereich notwendig sein. Kleine dezentrale Kraftwerke besitzen aufgrund der höheren Redundanz eine größere Verfügbarkeit. Große Leistungsblöcke stellen hohe Anforderungen an das Kraftwerksmanagement. Es muss genügend Kraftwerksreserve vorgehalten werden.

Siehe auch


- Kernfusionsreaktor
- Tokamak
- Joint European Torus (JET) – bestehender Kernfusionsreaktor in Culham, England

Weblinks


- http://www.iter.org/ – Offizielle Homepage des ITER-Projekts
- http://www.ipp.mpg.de/ippcms/de/pr/forschung/iter/index.html – Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
- http://www.fz-juelich.de/ipp/ITER – Institut für Plasmaphysik am Kernforschungszentrum Jülich
- http://www.iaea.org – International Atomic Energy Agency Kategorie:Kernenergie Kategorie:Kernphysik ja:ITER zh-min-nan:Kok-chè Jia̍t-hu̍t-chú Si̍t-giām Hoán-èng-lô·

Kernfusionsreaktor

Als Kernfusionsreaktor bezeichnet man nukleare Reaktoren, die durch Verschmelzung (Fusion) von Atomkernen Wärme und damit wiederum Strom erzeugen. Bisher ist es noch nicht gelungen, Kernfusionsreaktoren zu bauen, die dauerhaft mehr elektrische Energie erbringen, als sie für die Fusion aufnehmen müssen. Gelänge es, einen solchen Reaktor zu bauen, könnte er aber mit vergleichsweise geringem Brennstoffverbrauch große Mengen an Strom liefern. An Kernfusionsreaktoren wird seit etwa 1960 intensiv geforscht. Die grundlegenden nuklearen Reaktionen und deren immenses Potenzial zur Energiefreisetzung sind durch die Entwicklung der Wasserstoffbombe bestens bekannt. Jedoch verläuft dort die Reaktion unkontrolliert. Die erste kontrollierte Kernfusion gelang 1970 mit Tokamak 3 in der Sowjetunion. Die meisten Experten schätzen – seit Jahrzehnten – dass die ersten kommerziellen Kernfusionsreaktoren erst ungefähr in fünfzig Jahren zu erwarten sind. Hauptproblem ist die Beherrschung der für die Kernfusion notwendigen hohen Drücke und Temperaturen. Der erste Versuchsreaktor, der mehr Energie erzeugen soll, als zum Aufbau des Fusionsplasmas benötigt wird, ist der ITER, dessen Planungsphase abgeschlossen ist. Die Europäische Union, die USA, Japan, die Volksrepublik China, Russland und Südkorea gaben am 28. Juni 2005 nach langen Verhandlungen den Startschuss für den Bau des so genannten ITER-Reaktors bekannt. Sie beschlossen, für insgesamt 9,6 Milliarden Euro einen Versuchsreaktor in Cadarache in Südfrankreich zu bauen. Er soll 20 Jahre lang betrieben werden. Cadarache

Für und Wider

Machbarkeit und Kosten

Das Kernproblem ist der Einschluss des heißen Wasserstoffplasmas bei einer Dichte und einer Temperatur (100 Mio. Kelvin), bei der die Kernfusion stattfinden kann. Es ist noch nicht klar, inwiefern die Kernfusion mit herkömmlichen Energiequellen konkurrieren könnte, da man zwar mit nur geringen Kosten für den Brennstoff rechnen müsse, der Bau des eigentlichen Reaktors jedoch einen erheblichen finanziellen Kraftakt bedeutet. Aktuelle Berechnungen (2005) gehen von einem Kostenaufwand von rund 4,8 Mrd. EUR aus, um einen funktionstüchtigen Kernfusionsreaktor zu etablieren. Die Betriebskosten hochgerechnet auf 30 Jahre würden nochmals den gleichen Betrag in Anspruch nehmen. Kalkulationen ergeben etwa das 1-2fache des heutigen Strompreises. Andererseits ist davon auszugehen, dass bei einer weitergehenden Verknappung der fossilen Energieträger der Preis dieser Brennstoffe weiter steigen wird. Es ist als nicht sicher anzusehen, dass regenerative Methoden der Stromerzeugung wie z. B. die Solar-, Wind- oder Wasserenergie so ausgebaut werden, dass mit ihnen alleine dauerhaft der gesamte Welt-Energiebedarf gedeckt werden wird. Somit ist es möglich, dass die Kernfusion, wenn sie (in vielleicht 50 Jahren) operativ einsatzfähig ist, nicht teurer als herkömmliche Stromerzeugungsmethoden sein wird. Bislang stehen jedoch noch bedeutende technische Probleme zwischen den theoretischen Kenntnissen und einem laufenden Prototypen. Es ist nicht endgültig geklärt, ob ein Fusionsreaktor kommerziell nutzbare Energie liefern kann. Mit ITER soll gezeigt werden, dass die Vergrößerung des Reaktors das erhoffte bessere Verhältnis von aufgewendeter zu gewonnener Energie liefert. Der Nachfolger von ITER, DEMO, soll um das Jahr 2040 schließlich kommerziell nutzbare Energiegewinnung demonstrieren. Ein weiterer Nachteil ist, dass Fusionskraftwerke sich nicht leicht in die bestehenden Stromnetze einfügen lassen, da sie aus physikalischen Gründen Groß-Kraftwerke im GW-Bereich sein müssen.

Verfügbarkeit des Brennstoffs

Die ersten Fusionsreaktoren sollen die Deuterium-Tritium-Reaktion (D+T) nutzen: : D \ + \ T \ \rightarrow \ ^4He \ + \ n Diese Reaktoren sollen das Tritium aus Lithium erbrüten. Da Lithium seltener vorkommt als Deuterium, stellt es den begrenzenden Brennstoff dar. Die technisch nutzbare Lithium-Vorkommen sollten ausreichen, um den Energiebedarf der Menschheit einige tausend Jahre sicherzustellen. Erst mit der Deuterium-Helium-3 (D \ + \ ^3He) oder der Deuterium-Deuterium-Reaktion (D+D), die allerdings wesentlich schwieriger zu realisieren sind, wäre eine Energieversorgung darüber hinaus gegeben. Der Brennstoff ist also
- ausreichend für mindestens einige tausend Jahre vorhanden,
- leicht zu gewinnen und preiswert, und
- weltweit verteilt (sodass keine politischen Abhängigkeiten auftreten).

Umweltverträglichkeit und Sicherheit

Fusionskraftwerke haben
- keine Abgase, insbesondere keine Treibhausabgase wie CO2;
- keine Kernreaktion, die außer Kontrolle laufen kann, da die Zündbedingungen aufwändig aufrechterhalten werden müssen und das Brennstoffinventar im Reaktor klein ist (<500g Superschwerer Wasserstoff);
- weniger radioaktive Abfallprodukte mit geringerer Halbwertzeit im Vergleich zur Kernspaltung;
- keine Verwendung von Kernwaffenmaterialien, daher keine Verbreitungsgefahr von Kernwaffen. Im Vergleich zur Kernspaltung wird vergleichsweise wenig radioaktives Material erzeugt. Es entsteht aufgrund der Aktivierung der Reaktorwände durch die bei der Fusionsreaktion freigesetzten Neutronen. Durch Wahl geeigneter Baumaterialen können die entstehenden Isotope, und somit deren Halbwertzeiten, kontrolliert werden. Es gilt als sicher, dass die Halbwertszeiten der entstehenden Isotope generell nur Hunderte, nicht aber Zehntausende von Jahren betragen. Daher entfällt eine Endlagerung zum größten Teil. Kritiker weisen auf die in weiter Zukunft liegende Verfügbarkeit hin und geben zu bedenken, dass Fragen der Sicherheit und Umweltverträglichkeit erst bei einem weiter entwickelten Konzept beantwortbar seien. Das im Reaktor erbrütete Tritium ist radioaktiv (Betastrahlung), so daß nach Inbetriebnahme der Reaktor nur noch mit dementsprechender Schutzausrüstung zugänglich ist. Alle Reparaturen und Wartungsarbeiten am Reaktor müssen daher gegebenenfalls auch ferngesteuert ausgeführt werden. Das Brutmaterial Lithium ist höchst reaktionsfreudig. Mit Fusionskraftwerken wäre es möglich, die anderen, problematischen Elektrizitätswerkstypen zu beseitigen: Verbrennungskraftwerke (CO2 (Treibhausgas), Schwefel- und Uranemissionen), Wasserkraftwerke (Störung von Ökosystemen), Windkraftwerke (Störung des Landschaftsbildes, Schallemissionen), Kernspaltungskraftwerke (Atommüll), Biogaskraftwerke verbrauchen eventuell Lebensraum.

Reaktortypen

Ein Fusionsreaktor muss zwei Zwecke erfüllen: # Einschluss des Plasmas derart, dass eine dauerhafte Reaktion aufrechterhalten wird; # Abfuhr von Energie zur technischen Nutzung. Es werden mehrere Möglichkeiten verfolgt, den Einschluss zu bewerkstelligen: Magnetfeldeinschluss: In Tokamaks und Stellaratoren schließt ein torusförmiges verdrilltes Magnetfeld das Plasma ein. Tokamaks erzeugen die Verdrillung durch Induzieren eines elektrischen Stroms in das Plasma, Stellaratoren haben dazu spezielle, komplizierte Formen der Magnetfeldspulen. Durch den Einsatz eines Divertor kann das Plasma gereinigt werden. Inertieller oder Trägheitseinschluss: Hierbei wird der Brennstoff in Form kleiner Kügelchen (Pellets) durch Laserpulse oder Schwerionenstrahlen in kurzer Zeit zur Zündung gebracht. Die Reaktion läuft so lange ab, wie der Brennstoff durch seine Masseträgheit zusammenhält. Da beim Trägheitseinschluß brisante Technologien eingesetzt werden, kommt eine internationale Beteilung mit einem zwangsläufigen Wissenstransfer nicht in Frage. Die Hochleistungslaser wurden im Rahmen des SDI-Projektes entwickelt, während das Implosionsverfahren zur Optimierung von Kernwaffen Verwendung findet. Farnsworth-Hirsch-Fusor: Farnsworth-Hirsch-Fusor-Reaktoren verzichten weitgehend auf einen Einschluss, erzeugen aber in einem dünnen Gas durch elektrische Entladung ausreichend viele schnelle Ionen. Diese werden in Richtung auf die innere, hohle, kugelförmige Elektrode beschleunigt, so dass es im Inneren dieser Elektrode dann zu Stößen und Fusionsreaktionen kommt. Die begrenzte thermische Belastung auf dieser inneren Elektrode verhindert aber zugleich den Betrieb bei hohen Stromdichten. Damit ist der Fusor eine gute regelbare Neutronenquelle im Labormaßstab, aber keine Energiequelle.

Kalte Kernfusion

Einige Forscher haben behauptet, Kernfusion im Reagenzglas an Katalysatoren bei tiefen Temperaturen beobachtet zu haben. Diese kontroversen Experimente gelten heute als pseudowissenschaftlich. Die damals gemessenen Wärmefreisetzungen werden von Wissenschaftlern zumeist mit unerwarteten chemischen Reaktionen erklärt. Der Begriff "Kalte Fusion" geht auf einen Vorschlag von Andrei Sacharow von 1948 zurück, die (funktionierende, aber ineffiziente) Myonen-katalysierte Kernfusion: Ein Myon verdrängt das Elektron eines Tritiumatoms. Auf Grund der hohen Masse des Myons ist sein Orbital um den Tritiumkern wesentlich kleiner als das des Elektrons. Durch das kleinere Orbital können die beiden positiv geladenen Atomkerne näher aneinander gebracht werden. Dieser reduzierte Atom-Abstand kann durch den Tunneleffekt überwunden werden. Dem myonischen Tritiumatom lagert sich ein Deuteriumatom an. Deuterium- und Tritiumatom kommen sich dabei nahe genug, um zu fusionieren. In 99.4% der Fälle wird das Myon wieder freigesetzt und kann so weitere Kernreaktionen katalysieren. Mit einer Lebensdauer von 2.2 Mikrosekunden (= 10^s = 0,000 001s) überlebt ein Myon mehr als 100 Reaktionen, dabei werden etwa 2 GeV an Energie frei. Leider gibt es keinen effizienten Weg, um Myonen (Ruhemasse m_0 = 106 MeV) herzustellen. Für die Produktion in Teilchenbeschleunigern muss pro Myon etwa eine Energie von 3 GeV aufgewendet werden.

Kernfusion im Labormaßstab

Im Jahr 2002 machte ein Team rund um den Forscher Rusi Taleyarkhan mit einem spektakulären Fusionsexperiment[http://www.sciencemag.org/feature/data/hottopics/bubble/index.shtml] auf sich aufmerksam. Demzufolge wurden im Rahmen der Sonolumineszenz die Produktion von Neutronen beobachtet. Dabei handelt es sich um Gasblasen in Flüssigkeiten, die durch Ultraschall angeregt werden und beim Kollabieren kurzzeitig sehr hohe Drücke und Temperaturen erreichen. Dabei kommt es zur Licht-Aussendung und der zitierten Arbeit zufolge auch zur Kernfusion (Bläschen-Fusion, auch Sonofusion genannt). Hauptkritikpunkt an den Arbeiten war, dass auch Neutronen verwendet wurden, um die Gasblasen ursprünglich zu erzeugen. Das Messgerät könne diese Anregungsneutronen nicht sicher genug von den Fusionsneutronen unterscheiden. 2004 wiederholte Taleyarkhan seine Experimente mit einer verbesserten Messausrüstung, um seine Kritiker zu überzeugen. Die Ergebnisse wurden in der Märzausgabe 2004 von Physical Review E [http://scitation.aip.org/getabs/servlet/GetabsServlet?prog=normal&id=PLEEE8000069000003036109000001&idtype=cvips&gifs=Yes] veröffentlicht. Es handelt sich hier zwar, falls die Experimente sich bestätigen, ebenfalls um Kernfusion in kleinen Anlagen, aber nicht um wortwörtlich „kalte“ Kernfusion, da kurzzeitig extrem hohe Temperaturen und Drücke erreicht werden. Unklar ist auch hier die Energiebilanz, also das Verhältnis aus zugeführter Schallenergie zu erzeugter Fusionsenergie. Die BBC-Wissenschaftssendung Horizon hat sich dieses Themas angenommen [http://www.bbc.co.uk/sn/tvradio/programmes/horizon/experiment_prog_summary.shtml] und das Experiment von einem unabhängigen Expertenteam unter der Leitung von Seth Putterman gemäß den Anleitungen in Taleyarkhans Aufsatz wiederholt, um eine Bestätigung der Ergebnisse zu finden. Taleyarkhan selbst nahm daran nicht teil. Die Versuchsanordnung enthielt genauere Messgeräte zum Nachweis von Neutronen als die originale Versuchsanordnung. Das Ergebnis war negativ. Im Einzelvergleich der Daten im Nanosekundenbereich fand Putterman kein einziges Neutron, das zeitgleich mit einem Lichtblitz aufgetreten war (als Beweis für eine stattgefundene Kernfusion). Taleyarkhan wies die Ergebnisse zurück, da er die Baugleichheit der Versuchsanordnung anzweifelte. Möglicherweise werden weitere Labors weltweit sich an Wiederholungen des Experiments machen, um die Ergebnisse Taleyarkhans zu reproduzieren oder aber einen Gegenbeweis seiner These zu liefern.

Heizen des Plasmas

Während einer laufenden Kernfusion können die gebildeten Heliumkerne die Energie zur Aufrechterhaltung der für die Fusionsreaktion notwendigen Temperatur liefern. Um die Fusion in Gang zu bringen, muss das Wasserstoffplasma allerdings auf etwa 100 Millionen Grad aufgeheizt werden. Zu diesem Zweck sind verschiedene Konzepte entworfen worden.

Elektrisches Heizen

Das Plasma ist ein elektrischer Leiter und kann mittels eines induzierten elektrischen Stroms erwärmt werden. Allerdings steigt die Leitfähigkeit des Plasmas mit steigender Temperatur, so dass der dem Strom entgegengesetzte Widerstand ab etwa 20-30 Millionen Grad nicht mehr ausreicht, das Plasma stärker zu erwärmen.

Neutralteilchen-Einschuss

Das Einschießen von neutralen Atomen in das Plasma ist eine weitere Methode. Die kinetische Energie der Atome (die im Plasma sofort ionisiert werden) dient zum Aufheizen des Plasmas.

Magnetische Kompression

Ein Gas kann durch schnelles ("adiabatisches") Zusammenpressen erwärmt werden. Dasselbe kann mit einem Plasma durchgeführt werden und ein Magnetfeld ist geeignet, das Plasma zusammenzupressen. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Methode ist, dass das Plasma gleichzeitig dichter wird und somit eine höhere Reaktionsrate erhält. Nachteilig ist, dass das komprimierte Plasma unter Umständen nur noch einen kleinen Teil des Volumens des Reaktionsgefäßes einnimmt.

Elektromagnetische Wellen

Mikrowellen können die Ionen und Elektronen im Plasma auf ihren Resonanzfrequenzen anregen, und somit Energie in das Plasma übertragen.

Selbstheizung der Reaktion

20% der freigesetzten Energie ist kinetische Energie der erzeugten Helium-Atomkerne. Durch Stöße wird diese Energie auf die im Plasma befindlichen Deuterium- und Tritium-Atome übertragen, wodurch sich die Temperatur des Plasmas erhöht.

Brennmaterial

Deuterium-Tritium-Reaktoren

Die einfachste erreichbare Kernfusion ist die zwischen Deuterium und Tritium. Daher wird sie auch zuerst eingesetzt werden. \ ^3T \ + \ ^2D \ \rightarrow \ ^4He \ + \ n \ + \ 17,6 \; MeV \ \ (1) Diese Reaktion besitzt allerdings folgende Nachteile: # Das erforderliche Tritium ist radioaktiv. # Bei der Reaktion entstehen viele Neutronen, die das Reaktormaterial radioaktiv aktivieren. # Es ist schwierig, genau so viel Tritium zu erzeugen, wie verbraucht wird. Die Erbrütung von Tritium findet meistens im Blanket des betreffenden Fusionsreaktors statt. Insbesondere der Neutronenfluss, der den eines typischen Kernspaltungsreaktors um den Faktor 100 übertrifft, stellt ein Problem dar. Zum einen altern die Materialien, aus denen der Reaktor besteht, dadurch verstärkt. Zum anderen können durch Kernreaktionen zwischen den Neutronen und Wandatomen radioaktive Isotope gebildet werden. Bei der Wahl der verwendeten Materialien muss dies berücksichtigt werden, um möglichst wenig radioaktives Material zu erzeugen, und die Lebensdauern der erzeugten Isotope kurz zu halten. Die Neutronen sind die Teilchen, deren Energie letztlich zur Stromerzeugung verwendet wird, da sie als neutrale Teilchen das einschließende Magnetfeld verlassen und ihre Energie an einen Kühlkreislauf abgeben können. Weiterhin soll mit ihrer Hilfe das in der Natur nicht vorkommende Tritium aus Lithium erbrütet werden: (7.6% Vorkommen) \ ^6Li \ + \ n \ \rightarrow \ ^4He \ + \ ^3H \ + \ 4,78 \; MeV \ \ (2) (92.4% Vorkommen) \ ^7Li \ + \ n \ \rightarrow \ ^4He \ + \ ^3H \ + \ n' \ - \ 2,47 \; MeV \ \ (3) Der Wirkungsquerschnitt für die exotherme Reaktion mit 6Li ist für Fusionsneutronen (kinetische Energie etwa 14 MeV) geringer als für die Reaktion mit 7Li, bei der auch wieder ein Neutron abgegeben wird. Allerdings haben diese sekundären Neutronen geringere Energie, weil die Reaktion endotherm verläuft und auch Energie an die anderen Reaktionsprodukte abgegeben wird. Dadurch ist für die sekundären Neutronen der Wirkungsquerschnitt für eine weitere Reaktion mit 7Li viel geringer, der für 6Li aber höher. Da bei jeder Fusionsreaktion ein Neutron freigesetzt wird, muss man im Durchschnitt durch jedes Neutron ein Tritiumatom erzeugen, um den Tritiumbedarf decken zu können. Wegen der Erfahrung mit Brutreaktoren rechnet man damit, dass man aufgrund von Neutronenverlusten noch die folgende zusätzliche Kernreaktion benötigt: \ ^9Be \ + \ n \ \rightarrow \ 2 ^4He \ + \ 2 n \ - \; 1,57 MeV \ \ (4) Dies ist eine Neutronenmultiplikationsreaktion. Hinweis: Unter der ausschließlichen Verwendung der Reaktionen gemäß der Gleichungen (1), (2), (4) bekommt man die Plasmaheizung quasi "geschenkt".

Deuterium-Deuterium-Reaktoren

Bei der D-D-Reaktion ist kein Erbrüten des Brennstoffs nötig. Zwei Reaktionen sind möglich: \ D \ + \ D \ \rightarrow \ p \ + \ T \ + \ 4,04 \; MeV \ D \ + \ D \ \rightarrow \ n \ + \ ^3He \ + \ 3,37 \; MeV Folgereaktionen: p \ + \ T \ \rightarrow \ ^4He \ + \ \gamma D \ + \ T \ \rightarrow \ n \ + \ ^4He D \ + \ ^3He \ \rightarrow \ p \ + \ ^4He T \ + \ T \ \rightarrow \ 2 n \ + \ ^4He

Schwerere Materialien

Es ist vorgeschlagen worden, Materialien wie Lithium, Beryllium oder Bor zu fusionieren. Derartige Reaktionen würden wenige Neutronen freisetzen, und die Energie in geladenen Teilchen abgeben, also leicht zu nutzen sein. Trotz dieser attraktiven Eigenschaften wird der Einsatz solcher Materialien aufgrund einer im Vergleich zur D-T-Reaktion 5-fach höheren Reaktionstemperatur nicht erwartet.

Kernfusionexperimente

Tokamaks

Tokamak
- JET - Culham, England
- ITER - Cadarache, im Süden Frankreichs
- ASDEX Upgrade am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching bei München

Stellaratoren

Stellarator
- Wendelstein 7-AS - Garching bei München
- Wendelstein 7-X - Greifswald

Trägheitseinschluss (Laserfusion)


- NIF
- inertial electrostatic confinement

Siehe auch


- Deuterium
- Tritium

Literatur

[http://www.ipp.mpg.de/ippcms/de/pr/publikationen/pdf/berichte.pdf Einführung in die Kernfusion, IPP-Berichte] (PDF, 9 MB)

Weblinks


- http://www.iter.org - ITER
- http://fire.pppl.gov - FIRE
- http://fusedweb.pppl.gov/FAQ/fusion-faq.html - FUSION FAQ
- http://www.efda.org - European Fusion Development Agreement
- http://fusedweb.pppl.gov/Glossary/glossary.html - Plasma/Fusion Glossary
- http://www.ipp.mpg.de - Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Kategorie:Kernenergie Kategorie:Plasmaphysik th:ปฏิกิริยานิวเคลียร์ฟิวชัน

Europäische Union

Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund von 25 Staaten mit 456,9 Millionen Einwohnern (sieben Prozent der Weltbevölkerung). Sie stellt gemessen am Bruttoinlandsprodukt den größten Wirtschaftsraum der Welt dar. Bruttoinlandsprodukt

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Europäischen Union Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in den 50er Jahren darauf an, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit darüber hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden und Europa letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 jedoch in der französischen Nationalversammlung. Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. Später wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet, der die drei bisher gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in die Europäischen Gemeinschaften (EG) vereinte. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte entwickelt, wodurch der Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde. Der Vertrag von Maastricht 1992 beschloss die Gründung der Europäischen Union (EU). Die Union bestand aus den bereits 1967 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EG) und den beiden neu gegründeten Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Justiz und Inneres (JI) aus der später Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet, die am 1. Mai 2004 stattfand und die die EU von 15 Mitgliedstaaten auf 25 Mitgliedstaaten erweiterte. Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung feierlich in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag musste allerdings noch von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Der Verfassungsvertrag wurde jedoch bereits bei der französischen und niederländischen Volksabstimmung im Mai und Juni 2005 abgelehnt. Daraufhin verschob das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten die Ratifizierung auf unbestimmte Zeit. Weitere Entscheidungen durch Ratifizierung stehen jedoch noch in einigen europäischen Staaten an. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erreicht werden, kann damit die Verfassung nicht in Kraft treten. Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln den Vertrag annimmt, obliegt die weitere Vorgehensweise laut Seite 472 der Verfassung dem Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs. Neben der Europäischen Verfassung sind momentan auch die Erweiterung nach Süden und Osten und die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wichtigste Debatten zur Frage der Zukunft der Europäischen Union.

Gründe und Ziele

Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit bewerkstelligt werden. Dieser ursprüngliche Grund wird in den stabilen Ländern Westeuropas heute nicht mehr stark beachtet, die Sicherung von Frieden, Stabilität und ihrer Existenz ist aber immer noch für viele Staaten ein Grund, für einen Beitritt zur Union und ein Grund neue Staaten aufzunehmen. Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen (Lissabon-Strategie). Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung. Ziel der Union ist es ein Europa mit ausgewogenem Wirtschaftswachstum, wettbewerbsfähiger sozialer Marktwirtschaft und besserer Umweltqualität zu schaffen. Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz.

Geografie

sozialen Schutz Die Europäische Union reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien Guadeloupe, Guayana, Martinique, Réunion, die Kanaren, die Azoren, und Madeira sowie die afrikanischen Territorien Ceuta und Melilla, die ebenfalls der EU angehören. Alle Staaten (mit Ausnahme der Überseeterritorien und afrikanischen Territorien) liegen auf dem europäischen Kontinent, mit Zypern wurde 2004 jedoch auch ein Staat aufgenommen, der geografisch zu Asien gezählt wird. Der Mont Blanc liegt in den Savoyer Alpen und ist mit 4808 m der höchste Berg der EU. Der größte See ist der Vänersee, ein Binnensee im Südwesten von Schweden mit einer Fläche von 5650 km². Er liegt 44 m über dem Meer, hat eine mittlere Tiefe von 27 m und die größte Tiefe beträgt 106 m. Der längste Fluss ist die Donau mit 2850 km, davon durchfließen 1627 km die EU. Sie entspringt im Schwarzwald und mündet im Donaudelta in das Schwarze Meer. Das Klima reicht im Norden von der Kalten Klimazone bis zum Süden zur Subtropischen Klimazone. Im Norden (Finnland) liegen die Durchschnittstemperaturen bei -13 °C im Winter und +15 °C im Sommer. Dagegen wird im Süden (Malta), im Winter ein durchschnittliche Temperatur von +12 °C und im Sommer von +25 °C erreicht.

Sprachen

Hauptartikel: Amtssprachen der Europäischen Union, Minderheitensprachen in der Europäischen Union In der EU werden heute 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe kontaktiert werden können. Am 13. Juni 2005 wurde die Irische Sprache als die bisherige letzte Amtssprache der EU anerkannt. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden. Reden im Plenum werden von Dolmetschern übersetzt.

Mitglieder und Beitrittskandidaten

Mitglieder

Hauptartikel: Mitgliedsländer der EU

Beitrittsbedingungen

Hauptartikel: Kopenhagener Kriterien Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Staat die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die unter anderem eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standhalten kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen machen

Beitrittskandidaten

EU-Binnenmarktes] Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU
- Bulgarien (voraussichtlicher Beitritt 2007)
- Rumänien (voraussichtlicher Beitritt 2007)
- Kroatien (Beginn der Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005)
- Türkei (Beginn der ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005, Dauer bis zu 15 Jahre)
- Mazedonien (Anm.: Mazedonien hat von der EU noch keinen Kandidatenstatus bekommen. Empfehlung der Kommission über Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wird für Ende 2005 erwartet)

Die drei Säulen der Union

Hauptartikel: drei Säulen der Europäischen Union Die Europäische Union ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht. Diese wurden 1993 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.

Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften (EG)

Die Europäischen Gemeinschaften sind supranationale Organisationen und bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, bis 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den Europäischen Gemeinschaften. Entscheidungen im Rahmen der ersten Säule fallen innerhalb der Organe der EU, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Europäischen Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft ebenfalls zahlreiche Rechte und Pflichten.

Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik soll die Außenpolitik der Mitgliedstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Personell wird Sie durch den Hohen Vertreter für die GASP repräsentiert. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen. Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung.

Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (PJZS)

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule und definiert lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen.

Ausnahmeregelungen

13 der 25 EU-Staaten haben den Euro per Ausnahmegenehmigung noch nicht eingeführt, so dass von den 25 Staaten derzeit nur 12 dem Euroraum angehören. Seit der Umsetzung des Vertrags von Amsterdam gilt das Schengener Abkommen in allen EU-Staaten. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Ebenso gelten bis zum Wegfall der Grenzkontrollen (ca. 2007) für die 10 neuen EU-Staaten Ausnahmeregelungen.

Weitergehende Verträge

Während die 22 EU-Verträge den Kern der EU ausmachen und von jedem Mitgliedsland angenommen werden müssen, gibt es noch zahlreiche weitere multilaterale Verträge innerhalb der EU, denen die Mitgliedstaaten freiwillig beitreten können.

Die politischen Organe

Hauptartikel: Politisches System der Europäischen Union Die Europäische Union folgt in ihrem Aufbau dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative und hinsichtlich der Gesetzgebung den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat in Brüssel ist das oberste Gremium der EU, bislang jedoch kein Organ. Er setzt sich gegenwärtig aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer, deren Außenministern sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei die Außenminister und der Kommissionspräsident nur beratende Funktion haben. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt Leitlinien und Ziele der EU-Politik fest. Der Rat ist jedoch nicht direkt an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Die Ratspräsidentschaft rotiert momentan halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Exekutive, also das ausführende Organ der Union. Sie schlägt Gesetze vor (Initiativrecht) und kontrolliert deren Einhaltung. Der Präsident und die Mitglieder der EU-Kommission (Kommissare), die jeweils einem bestimmten Ressort vorstehen, werden von den Mitgliedsländern nominiert und durch das Europäische Parlament bestätigt. Momentan stellt jedes Mitgliedsland einen Kommissar. Die Europäische Kommission ist ungefähr mit der deutschen Bundesregierung vergleichbar.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschließenden Organen der Union. Er ist also Teil der Legislative, die in ihrer Zusammensetzung einem Zweikammersystem entspricht. Er repräsentiert innerhalb der Legislative die Mitgliedsländer und setzt sich je nach Politikfeld aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen. Der Ministerrat beschließt zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze. Je nach Politikfeld ist entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat notwendig. Der Ministerrat ist also innerhalb der Zweikammer-Legislative der EU das Oberhaus. Das am ehesten vergleichbare Organ in Deutschland wäre der Bundesrat.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Union. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Legislative die Bevölkerung. Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. In der Zweikammer-Legislative der Europäischen Union entspricht das Europäische Parlament damit dem Unterhaus. Die vergleichbare Institution in Deutschland ist der Bundestag.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht und damit die Judikative, also das kontrollierende Organ, der Union. Neben dem eigentlichen Europäischen Gerichtshof existiert noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von den Regierungen ihrer Länder für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Alle drei Jahre erfolgt eine teilweise Neubesetzung beider Instanzen. Der EuGH kann von seiner Funktion als Hüter des Rechts mit dem Bundesverfassungsgericht verglichen werden. Er bezeichnet das europäische Primärrecht, also die Verträge, auch durchgehend als „Verfassung“ der Gemeinschaften.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 25 Mitglieder, eines aus jedem EU-Land, und wird vom Ministerrat für sechs Jahre gewählt. Er kontrolliert den Haushalt der Union, also ihre Einnahmen und Ausgaben. Der Europäische Rechnungshof hat keine direkten Rechtsbefugnisse, sondern leitet seine Feststellungen direkt an die anderen Institutionen der Union weiter. Der Europäische Rechnungshof entspricht in seiner Funktion dem Bundesrechnungshof.

Politikfelder

Zollunion und Binnenmarkt

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d. h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle noch durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber teilweise noch an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die Europaeische Gemeinschaft (EG, frueher EWG) auch Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) (die EU kann nicht Mitglied der WTO sein, da sie keine Rechtspersoenlichkeit besitzt), und wenngleich alle EU-Staaten auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EG, die für sie spricht. Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Die wichtigste Auswirkung des Binnenmarktes ist, dass es in Europa größtenteils keine nationalen Märkte mehr gibt, sondern nur noch einen europäischen Markt. Die Vorteile für den Verbraucher bestehen darin, dass es so eine größere Auswahl an Produkten gibt und dass der größere Konkurrenzdruck die Firmen zwingt, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen und/oder besserer Qualität anzubieten.

Wettbewerbspolitik

Um Wirtschaftskartelle und -monopole auf EU-Ebene zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die nationalen Kartellbehörden ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von nationalen Subventionen zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Länder bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig (z. B. Ostdeutschland). Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass viele nationale Monopole, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der europäischen und nationalen Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.

Wirtschafts- und Währungsunion

Hauptartikel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion Die Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten. Mitglied waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Die Länder verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die regionalen Währungen in den zwölf teilnehmenden EU-Staaten. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.

Wirtschaftspolitik

Einheit Einheit Einheit Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und nichtstaatlichen Organisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt. Der Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt ist überproportional, dieser Wirtschaftsbereich unterliegt vollständig EU-Kontrolle. Der Verwaltungskostenanteil ist dabei alles andere als unerheblich. Die globalen Konkurrenten sind zudem weniger tropische Entwicklungsländer als vor allem USA und Kanada. Von allen EU-Staaten verwendet Deutschland den geringsten Teil von EU-Mitteln für die Landwirtschaft - vermutlich mit dem höchsten Verwaltungskostenanteil. Die europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind die wichtigsten Strukturfonds, sie sorgen für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen. Das erste Ziel und damit auch das wichtigste Ziel des EFRE ist, Regionen zu fördern deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (z. B. Ostdeutschland). Dafür werden 80 % der Mittel verwendet und in Infrastrukturprojekte, Mittelstandsförderungen und Projekte im Gesundheitswesen und der Forschung gesteckt. Diese Regionen heißen dann Ziel-1-Regionen. Vom EFRE profitieren aber auch die so genannten Ziel-2-Regionen, sie erhalten 13 % der Mittel und unterstützten Regionen die von wirtschaftlicher Umstellung betroffen sind (z. B. aufgrund von Verarmung ländlicher Gebiete oder industriellem Rückgang). Mit den restlichen 7 % des Budgets werden schließlich die Gemeinschaftsinitiativen wie z. B. URBAN und INTERREG finanziert. URBAN dient zur Förderung von Städten mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben und INTERREG fördert die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Für die regionale Entwicklung in den 25 Mitgliedsländern will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionen ausgeben. Aber Ostdeutschland, deren Förderungssumme sich bis Ende 2006 auf über 21 Mrd. Euro belaufen wird, wird dann wahrscheinlich nicht mehr zu den förderungswürdigen Ziel-1-Regionen gehören. Grund dafür ist die Osterweiterung 2004 und der damit verbundene schwächere BIP-Durchschnittswert der EU. Somit ist das BIP in Ostdeutschland besser als der ausschlaggebende 75 % BIP-Durchschnittswert und deshalb auch nicht mehr förderungswürdig. Dies gilt entsprechend für strukturschwache Gebiete in Westdeutschland.

Finanzhilfen und Förderprogramme

Hauptartikel: Förderprogramme der EU Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z.B. in den europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in den europäischen Sozialfonds, in den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Steuerung der Fischerei). Oft werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedsländer. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte. Direkt bezahlt die EU-Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Sie laufen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie in der EU-Außenpolitik. Überwiegend werden EU-interne Projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU beitreten wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die dritte Welt wird geleistet. Externe Förderung werden auch zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben, sowie um die Stabilität zu sichern. Die Europäische Union fördert auch neue Technologien. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird. Das ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) hat so mittlerweile weltweit verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen (z. B. Euro-ISDN, GSM und DECT). Die EU verfolgt auch eine eigene Weltraum-Politik, deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der ESA erfolgt. Für die Raumfahrt-Politik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.

Abkommen und Programme mit Nicht-EU-Ländern/Regionen

Die EU hat ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Sie verfolgt damit, genau wie im Inneren, den Ansatz, die Beziehungen zwischen Staaten als Ausgleich von Interessen zu sehen.
- MEDA-Programm
- Europäische Nachbarschaftspolitik
- Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, militärische Stärkung

Hauptartikel: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union Ein wichtiges Ziel der EU ist die Verteidigung und Vergrößerung ihrer militärischen Stärke: „Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen“ (Verfassungsentwurf Teil III, Art. I-12/4). Die EU-Staaten verpflichten sich ferner per Verfassung „ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern“. Eine Europäische Verteidigungsagentur soll eingerichtet werden mit der Aufgabe „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Linke Kritiker lehnen diese als imperialistisch empfundenen Ziele der EU ab. Die Union besitzt kein eigenes Militär, sondern greift auf die Truppen der Mitgliedstaaten zurück. Sogenannte Friedenseinsätze sollen dann in Zukunft unter Schirmherrschaft der EU stattfinden. Diese Friedenseinsätze sind jedoch umstritten, wie etwa der Kosovo-Krieg, der 1999 noch unter NATO-Befehl und mit Hilfe der Bundeswehr geführt wurde.

Kulturpolitik

Eine fördernde Politik der EU auf kulturellem Gebiet wurde durch den Vertrag von Maastricht ermöglicht, durch den die EU Kompetenzen auf diesem Gebiet erhielt. Die EU darf jedoch nur einen Beitrag leisten, muss die Maßnahmen der Nationalstaaten unterstützen und die Vielfalt der Kulturen achten und fördern. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Gesondert ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.

Finanzhaushalt

Zur Finanzierung der Ausgaben der Europäischen Union verfügt diese über so genannte Eigenmittel, die man auch als Steuereinnahmen definieren könnte. Sie werden vor allem aus Beiträgen der Mitgliedstaaten erzielt, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Zöllen. Die Eigenmittel fließen der EU automatisch zu, es bedarf hierfür keines Beschlusses der einzelstaatlichen Behörden. Die Hauptbeiträge der Mitgliedstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt, denn die EU darf keine Kredite aufnehmen. Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier das Vereinigte Königreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet bekommt. Diese Ausnahme wurde ausgehandelt da es im Vereinigten Königreich weniger Bauern als in anderen EU-Ländern gibt und dadurch auch weniger Fördermittel erhält.

Geschichtliche Entwicklung

Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommen (BNE) eingeführt, die sich durch Anwendung eines bestimmten Satzes auf die Summe der BNE aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992, 1,20 % des Gesamtbetrags des BNE der Gemeinschaft erreichte. Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BNE anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993-1999 hat der Europäische Rat am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000-2006 geeinigt. Es wurde ein neuer Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BNE festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurden eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird. Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 2007-2013 wird von der Europäischen Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Sonderrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4 Milliarden Euro Ersparnis. Die Neuregelung würde stufenweise zwischen 2008 und 2012 eingeführt und sähe vor, den Geberländern deren Nettobeitrag 0,35 % ihrer Wirtschaftsleistung überschreitet, 2/3 des überschreitenden Betrags zu erstatten. Diese Neuregelung scheiterte jedoch beim EU-Gipfel im Juni 2005, da sich die Mitgliedsländer nicht einigen konnten.
Großbritannien begründet den Rabatt mit der unterproportionalen Förderung der Landwirtschaft. Im EU-Durchschnitt werden 40 % der EU-Mittel für die Landwirtschaft aufgewendet, in Großbritannien nur 20%. In Dänemark und Deutschland - dem größten Nettozahler der EU - werden allerdings nur rund 12 % der EU-Mittel für die Landwirtschaft aufgewendet, ohne dass diesen Staaten ein Rabatt gewährt würde.

Künftiger Finanzrahmen

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Finanzierung 2007-2013 sieht wie folgt aus:

Kritikpunkte

Bürokratie und Demokratiedefizit

Mit der Wortschöpfung Eurokratie wird kritisiert, dass die Entscheidungen innerhalb der EU von einer gesichtslosen Bürokratie getroffen würden, die niemandem verantwortlich sei und von niemandem gewählt wird. Die Eurokratie soll dabei das Gegenteil zur Demokratie darstellen. Die EU-Kommissare, die im Schnitt alle fünf Jahre wechseln und selbst nicht von der Bevölkerung, sondern von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten gewählt werden, hätten innerhalb ihrer Behörde letztendlich gar keine Macht – die läge bei den Verwaltungsbeamten. In eine ähnliche Richtung geht die Kritik einiger Politikwissenschaftler, die auf ein Demokratiedefizit innerhalb der EU hinweisen. Insbesondere wird eine ungenügende demokratische Legitimierung verbindlicher Entscheidungen festgestellt. Denn der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan der EU wird ausschließlich von den nationalen Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine ausreichende Kontrollmöglichkeit haben. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, ein Grundprinzip jeder funktionierenden Demokratie, im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat ohne parlamentarische Kontrolle legislative Funktion aus. Andere Politikwissenschaftler halten jedoch die Legitimation des Rates als Gremium demokratisch gewählter Regierungen für ausreichend. Zudem verweisen sie auf eine mögliche zusätzliche Legitimation durch gute und effiziente Entscheidungen (Output-Legitimation). :„Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend“Günter Verheugen, ehem. EU-Erweiterungskommissar

Verwaltungskosten

Die zahlreichen Organe der EU und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge erfordern eine Vielzahl von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Insbesondere durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede andere Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt.

Verlust an regionalen Eigenheiten

Während durch die Gründung des Europäischen Binnenmarktes einerseits mehr Wettbewerb erreicht werden könnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Lasten regionaler Eigenheiten. So entschied beispielsweise der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland traditionell wichtige Reinheitsgebot für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits bewahrt die EU ganz explizit regionale Besonderheiten durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen nur in Nürnberg produzierte Bratwürste Original Nürnberger Rostbratwurst heißen, für

Japan

Japan (jap. 日本 Nihon/Nippon; ) ist nach Indonesien, Madagaskar und Papua-Neuguinea der viertgrößte Inselstaat der Welt. Er liegt im Pazifik vor den Küsten Russlands und Koreas. Der Landesname setzt sich aus den Zeichen 日 (Aussprache ni, in der Bedeutung „Tag“ oder „Sonne“) und 本 (Aussprache hon, in der Bedeutung „Ursprung“ oder „Wurzel“) zusammen. Japan ist deshalb auch bekannt als „Land der aufgehenden Sonne“. Sowohl der frühere mythologische Name Cipangu als auch Japan leiten sich vermutlich von der chinesischen Aussprache der Schriftzeichen (chin. 日本國 rìbĕnguó) ab. Mit Japan befasst sich ein eigener Bereich der Kulturwissenschaft und Landeskunde, die Japanologie.

Geographie

Japanologie Hauptartikel: Geographie Japans Japan ist eine Inselkette, die sich entlang der Ostküste Asiens erstreckt. Die Hauptinseln sind Hokkaidō im Norden, die zentrale und größte Insel Honshū, sowie Shikoku und Kyūshū im Süden. Dazu kommen ca. 3.000 kleinere Inseln, die sich vor allem in der Seto-Inlandsee und als Ryūkyū-Inseln konzentrieren. Über den gesamten Archipel verläuft eine Gebirgskette, die ungefähr 73% der Landmasse Japans ausmacht. Der höchste Berg Japans ist der Fujisan auf der Hauptinsel Honshū mit 3.776 m über dem Meeresspiegel. Nur in den Regionen Kantō (Großraum Tōkyō) und Kansai (Kyōto - Ōsaka - Kōbe) finden sich größere Ebenen. Beide sind dicht besiedelt und der Standort gleich mehrerer Millionenstädte. Auf Grund des Mangels an Flachland werden Berghänge durch Terassenfeldbau kultiviert.

Regionale Einteilung

Hauptartikel: Regionen Japans Japan ist in acht Regionen eingeteilt: Hokkaidō, Tōhoku, Kantō, Chūbu, Kansai, Chūgoku, Shikoku und Kyūshū. Diese Einteilung ist historisch begründet und spielt heutzutage nur eine untergeordnete Rolle. Politisch ist Japan in Präfekturen gegliedert (siehe Politik).

Klima

Aufgrund der Nord-Süd-Ausdehnung des Landes ist das Klima in Japan sehr unterschiedlich ausgeprägt, die Inselkette erstreckt sich von der kalt-gemäßigten Klimazone in Hokkaidō, mit kalten und schneereichen Wintern, bis in die Subtropen in Okinawa. Dazu kommt der Einfluss von Winden - im Winter vom asiatischen Kontinent zum Meer, und im Sommer vom Meer zum Kontinent. Im späten Juni und frühen Juli fällt im Süden ein Großteil des Jahresniederschlages als monsunartige Regenfront (jap. 梅雨前線 baiu zensen), außerdem ist diese Zeit Taifun-Saison mit bis zu zwanzig Wirbelstürmen jährlich. Japan kann wegen seiner breit gefächerten geographischen Verhältnisse in sechs Hauptklimaregionen eingeteilt werden:
- Hokkaidō: nicht sonderlich starke Niederschläge, aber während der langen kalten Winter größere Schneeverwehungen
- Japanisches Meer: Der Nordwestwind im Winter bringt starken Schneefall. Im Sommer ist diese Region kühler als die pazifische Region, jedoch gibt es hier öfter Föhn.
- Zentrales Hochland (Chūo-kochi): starke Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter sowie Tag und Nacht, geringe Niederschläge
- Seto-Inlandsee: Die Berge der Region Chūgoku und Shikoku halten den Wind auf und führen zu einem ganzjährig milden Klima.
- Pazifikregion: kalte Winter mit geringem Schneefall und heiße trockene Sommer
- Nansei-shoto (Ryūkyū-Inseln): Subtropisches Klima mit warmen Wintern und heißen Sommern. Starke Niederschläge vor allem während der Regenzeit, regelmäßig auftretende Taifune. Bild:Klima wakkanai.png|Klimadiagramm Wakkanai (Hokkaidō) Bild:Klima tokio.png|Klimadiagramm Tokio (Honshū) Bild:Klima kagoshima.png|Klimadiagramm Kagoshima (Kyūshū)

Naturerscheinungen

Kyūshū] Japan liegt an der geologischen Bruchzone dreier tektonischer Platten (die Eurasische Platte im Westen und Norden, die Philippinische Platte im Süden und die Pazifische Platte im Osten). Von seinen etwa 240 Vulkanen, die zum pazifischen Feuerring gehören, sind 40 aktiv. In der gesamten Region gibt es nahezu täglich leichtere Erdbeben, in größeren Abständen auch schwere (z. B. Großes Kanto-Erdbeben 1923, Erdbeben von Kōbe 1995). Jedes Jahr findet zum Jahrestag des Kanto-Erdbebens im September eine Übung zum Katastrophenschutz statt. Im Spätsommer beginnt die Taifun-Saison, bei der vor allem der Süden und Südwesten Japans von über dem Pazifischen Ozean entstehenden Wirbelstürmen heimgesucht wird (z. B. von Tokage im Oktober 2004). In den letzten tausend Jahren starben in Japan über 160.000 Menschen durch Tsunamis (durch unterseeische Erdbeben ausgelöste Flutwellen). Das Land verfügt heutzutage durch Messbojen im Pazifik über ein effektives Tsunami-Frühwarnsystem. Für die Bevölkerung finden regelmäßig Trainingsprogramme statt, viele japanische Küstenstädte schützen sich durch das Errichten riesiger Deiche. Diese Wälle aus Stahlbeton sind teilweise 10 Meter hoch, bis zu 25 Meter breit und mit stabilen Metalltoren ausgestattet.

Die zehn größten Städte

Tōkyō (Tokio) (8.340.000 Einwohner) – Yokohama (3.375.500) – Ōsaka (2.639.700) – Nagoya (2.213.700) – Sapporo (1.874.900) – Kōbe (1.523.900) – Kyōto (1.469.500) – Fukuoka (1.400.100) – Kawasaki (1.315.900) – Hiroshima (1.155.600) – Sendai (1.027.500) siehe auch: Städte in Japan

Infrastruktur

Städte in Japan]Die gut ausgebauten Bahntrassen Japans haben eine Gesamtlänge von 23.577 km. Das entspricht Platz 14 (Stand 2004) der Weltrangliste (zum Vergleich: Deutschland liegt mit 46.142 km auf Platz 9; Stand 2004; Quelle: CIA World Factbook). Die Nord-Süd-Verbindung des Shinkansen ist die Lebensader des Landes. 1964, zu den Olympischen Spielen wurde das erste Teilstück von Tōkyō nach Osaka eröffnet, damit können die Japaner als Erfinder des modernen Hochgeschwindigkeitszugs gelten. Durch kleine Strecken der sieben Nachfolgegesellschaften der privatisierten Staatsbahn JR, durch Privatbahnen, Überlandbusse und Fähren ist nahezu jedes Dorf und jede kleine Insel in Japan an das Netz angeschlossen. In den Städten gibt es exzellente Nahverkehrsverbindungen, U-Bahnen wie in Tōkyō, Osaka, Kyōto und vielen anderen, Straßenbahnen wie in Hiroshima oder Matsuyama und natürlich Busse. Auch ungewöhnliche Lösungen finden sich in Japan, wie die Einschienenbahn Kitakyūshū. Bahn- sowie Nahverkehrsbeförderungsgebühren schwanken stark nach Region und Betreibergesellschaft, sind aber wegen fehlender staatlicher Subventionierung im allgemeinen hoch. Ein Auto besitzt in Japan in erster Linie die Landbevölkerung und die obere Mittelklasse. Da die Städte sehr dicht bebaut sind, müssen Japaner in den Ballungsräumen nachweisen, dass sie einen Parkplatz besitzen, bevor sie sich ein Auto kaufen können. Es sind rund 45 Millionen Autos im Land zugelassen. In Wohngegenden sind die Straßen sehr eng und haben keine Bürgersteige. Es gibt im Straßenbild auch kaum LKWs, denn nur schmale Kleinlaster kommen in den engen Gässchen überall durch, um kleine Läden oder die an jeder Ecke vorhandenen Getränkeautomaten zu beliefern. Das japanische mautpflichtige Autobahnnetz umfasst rund 7.000 Kilometer, weitere 2.000 sind in Planung. Das Netz ist in staatlicher Hand, die Betreibergesellschaften wurden jedoch im Jahr 2005 in private Gesellschaften in öffentlichem Besitz umgewandelt und sollen eventuell verkauft werden. Auf den Autobahnen herrscht ein Tempolimit von 110 km/h. In Japan herrscht Linksverkehr. Linksverkehr Das gut ausgebaute Straßen- und Bahnnetz ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass im bergigen Inland und zwischen den Inseln viele Tunnel und Brücken nötig sind, und dass die Infrastruktur ständig durch Erdbeben, Taifune und Vulkanausbrüche gefährdet ist. Strom- und Telefonleitungen sind in Japan grundsätzlich oberirdisch geführt, damit man sie im Katastrophenfall schnell wieder herstellen kann. Ein Problem sind allerdings die unterirdischen Gasleitungen, die meisten Japaner kochen mit Erdgas. Bei Erdbeben brechen dadurch schnell Feuer aus. Zur japanischen Infrastruktur gehört deswegen auch ein dichtes Netz an Katastrophenwarnsystemen und Rettungsinseln. Auch mit Häfen und Flughäfen ist Japan gut ausgestattet, da Japan auf Grund seiner Insellage sämtlichen internationalen Verkehr per Schiff oder Flugzeug abhandeln muss. Die größten Flughäfen sind Tokyo Narita, Kansai International Airport und der zur EXPO Aichi 2005 neu eröffnete Central Japan International Airport. Da ebenes Land in Japan immer knapp ist, wurden die letzten zwei der drei auf künstlichen Inseln im Meer errichtet. Bei Kitakyūshū ist eine weitere solche Flughafeninsel in Bau. Ebenfalls gut ausgebaut ist das Telefonnetz, mittlerweile sind schnelle Internetzugänge Standard und nahezu die gesamte Bevölkerung vom Schulkind bis zum Greis besitzt ein Handy. Japaner begeistern sich schnell für neue technische Spielereien, und man kann davon ausgehen, dass auch in Zukunft viele neue Erfindungen auf diesem Gebiet zuerst auf dem japanischen Markt zu finden sein werden.

Flora und Fauna

Handy Handy Handy Das Japanische Archipel erstreckt sich in einem langen Bogen von Norden (45. Breitengrad, Hokkaidō) nach Süden (20. Breitengrad, Okinotorishima). Im Inland finden sich eine Reihe Gebirgsketten, die die Baumgrenze überschreiten, außerdem gehört zu Japan eine größere Zone im Ostpazifik. Verglichen mit der Enge des Lebensraums, findet sich in Japan eine Vielzahl von Arten. Durch die Position als vorgelagerte Inselgruppe hat sich eine zwar mit „Kontinentalasien“ verwandte, aber eigenständige Flora und Fauna entwickelt. Besonders erwähnt seien hier die