Home About us Products Services Contact us Bookmark
:: wikimiki.org ::
Illegale Immigration

Illegale Immigration

Illegale Migration ist eine Art der Migration und bezeichnet grenzübergreifende Wanderungsbewegungen (soziologisch: eine horizontale soziale Mobilität), das heißt Einwanderung, Auswanderung oder Transitwanderung, die außerhalb staatlicher Regulierungsversuche statt finden.

Rahmenbedingungen

Illegale Migration wird auch manchmal "irreguläre Migration" genannt, was suggeriert, dass diese Art der Migration keinen Regeln folge. Es ist ein besonderes Merkmal, dass Migration außerhalb (trotz) staatlicher rechtlicher und ordnungspolitischer Regelungsversuche nach geschieht. Unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen findet illegale Migration wie Migration nach bestimmten sozioökonomischen Regelmäßigkeiten statt. Illegale Migration hat viele Formen:
- Fluchtmigration tendiert eher zur Verlagerung des Lebensmittelpunkts aus der Herkunfts- in eine Zielregion,
- Arbeitsmigration hat vielfach die Form der Pendelmigration oder zirkulären Migration, bei der der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland beibehalten wird. Auf diesem Gebiet kommt es auch häufig zu befristeten Migrationsprojekten, das heißt nach einer bestimmten Zeit kehrt der 'illegale' Migrant in sein Land zurück.

Begleiterscheinung der globalen Netzwerkgesellschaft

Illegale Migration ist eine Begleiterscheinung der globalen Netzwerkgesellschaft (Globalisierung) und findet in einem Geflecht migrationsauslösender, migrationslenkender und migrationsermöglichender Faktoren statt. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei grenzübergreifende private, ethnische, kommerzielle und kriminelle Netzwerke, über die Informationen, Geld und andere Ressourcen zwischen Herkunfts- und Zielländern verlaufen. Dies führt zu grenzübergreifenden transnationalen sozialen Räumen, die Herkunfts- und Zielregionen von Immigranten verbinden (vgl. Transnationalismus).

Humane Begleiterscheinungen

Dominiert wird dieses Geschehen von einer Art Wettrüsten: Faktoren wie die Notwendigkeit, immer ausgeklügeltere Grenzkontrollmaßnahmen umgehen zu müssen oder der Wunsch nach Bequemlichkeit und Schnelligkeit der Reise bestimmen die Preishöhe. Kriminelles Gebaren, welches z. B. Immigranten gegenüber die bezahlte Dienstleistung nicht erbringt oder die 'Kunden' gar ausbeutet, ist nicht ungewöhnlich; Schätzungen gehen von 20-25% aller Fälle aus, wobei eine Einbindung in private und ethnische Netzwerke einen gewissen Schutz vor Betrug erbringen kann. Mehr und mehr Immigranten und deren kommerzielle und kriminelle Dienstleister ("Schleuser", Menschenhändler) nützen solche scheinbar legalen Migrationsmöglichkeiten zur Erreichung der selbstgesteckten Ziele. Mehr und mehr entwickelt sich illegale Migration somit zur "Embedded Migration", d. h. zunehmend sind illegale Reisebewegungen eingebettet in legale Reisebewegungen. Seit dem Schengener Abkommen grenzt die EU "geschlossen" an Länder mit deutlich niedrigerem Wohlstandsniveau und vergleichbar grossem Wohlstandsgefaelle wie zwischen den USA und Mexiko. Wie auch an der Grenze zwischen den USA und Mexiko werden die Grenzen besonders stark gesichert. Es kommt daher verstärkt zu Verletzungen zum Teil zu Toten. siehe auch: Schleuser, Schleuserbande, Ceuta

Rechtliches

Illegale Migranten

Ein illegaler Migrant (umgangssprachlich z. T. Illegaler) ist eine Person, die unerlaubt (illegal) in ein Land einreist und/oder sich unerlaubt in einem Land aufhält.
- Unter einer unerlaubten Einreise wird verstanden, dass die betreffenden Personen für ihre Einreise keine gültigen Papiere besitzen beziehungsweise besitzen können, die ihnen diese Einreise erlauben würden. Sie müssten deshalb, im Falle einer Kontrolle, mit einer Einreiseverweigerung, einer Abschiebung, Ausweisung oder einer Verhaftung rechnen.
- Unerlaubte Einreise besteht auch dann wenn die Papiere ungültig werden, die einst regulär erhalten wurden und einen erlaubten Aufenthalt begründeten; das sind zum Beispiel: (Aufenthaltserlaubnisse und -bewilligungen, Duldungen, Asyl, Visa...). Besonders ist dass dann der Fall, wenn ihr Aufenthalt (wie z. B. im Fall von Asylbewerbern, die vollziehbar zur Ausreise aufgefordert und zur Abschiebung ausgeschrieben sind) nicht mehr regularisierbar ist.

Scheinlegale Migranten

Von den so definierten Illegalen wird jene Personengruppe abgehoben, die mit Hilfe falscher oder gefälschter Papiere scheinbar legal einreisen bzw. sich im Land aufhalten. Diese Gruppe der "Scheinlegalen" wird wie folgt definiert: Scheinlegale Immigranten sind Personen, die mit gefälschten Papieren (Pässe, Personalausweise, Sichtvermerke) einreisen. Diese Gruppe setzt sich aus zwei Untergruppen zusammen: # Die erste Untergruppe wird dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Papiere irregulär erwirbt. Unter irregulärem Erwerb werden hierbei alle Wege verstanden, mit Hilfe derer eine Person an regulären Antrags- und Erteilungsmodi vorbei zu Papieren gelangen kann. Die Papiere werden beispielsweise erworben durch (Ver-)Fälschung eines gestohlenen Ausweises (z. B. Manipulierung durch Lichtbildaustausch), Kauf von (Blanko-)Papieren für eine neue Identität, durch Erpressung oder Diebstahl. # Die zweite Untergruppe besorgt sich von den dazu autorisierten Stellen legale Einreisepapiere durch wissentliche Vortäuschung einer nichtzutreffenden Einreise- bzw. Aufenthaltsabsicht. In diese Gruppe fallen all diejenigen, die beispielsweise vorgeben, als Tourist, Geschäftsmann oder Besucher einreisen zu wollen, obwohl sie von vornherein die Absicht haben, nach ihrer Einreise zu bleiben. Zu dieser Gruppe werden abschließend auch diejenigen Personen hinzugerechnet, die einen scheinbar regulären Aufenthaltsstatus über den Abschluss einer Schein- oder Kontraktehe erwerben. Dies deshalb, weil auch sie den Aufenthaltsstatus auf eine Art und Weise erwerben, der von Seiten des Gesetzes und der Behörden als nicht legal angesehen wird. Eng mit der Gruppe der Illegalen sind Scheinlegale trotz ihres Besitzes von Papieren deshalb verwandt, weil ...
- auch gefälschte und nichtregistrierte Dokumente ein gewisses Risiko der Enttarnung beinhalten,
- ein Fingerabdruckvergleich ergeben kann, dass selbst Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren andernorts bereits unter anderem Namen registriert sind,
- Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren, die aber nicht auf ihre Identität lauten, dann Probleme bekommen, wenn sie andere Nachweise zur Person erbringen müssen, dies aber nicht können. Dies gilt z. B., wenn sie einen Führerschein auf anderen Namen besitzen, zur Eheschließung erforderliche Dokumente wie Geburtsurkunde oder Ehefähigkeitszeugnisse nicht besorgen können usw. Aus diesen Gründen sind die Vorteile der Scheinlegalen gegenüber den Illegalen oft nur von sehr begrenzter Dauer.

"einfach illegale" und "doppelt illegale" Migranten

Eine weitere Unterscheidung ist die zwischen "einfach illegalen" und "doppelt illegalen" Migranten: Während die "einfach illegalen" gegen Auflagen verstoßen, die an ein legal erworbenes Visum oder einen Aufenthaltstitel gebunden wären, sind jene, die ohne gültige Papiere einreisen und gegen andere erlaubnisrechtlich geregelte Sachverhalte verstoßen, "doppelt illegal".

Größenordnung

Aufgrund der zunehmenden Abschottung der Außengrenzen sowie des zunehmenden Kontrolldrucks im Inland festigt sich der Eindruck, dass der Anteil der Scheinlegalen in den letzten Jahren deutlich ansteigt und quantitativ in Relation zu den Illegalen an Bedeutung als eigenständige und distinkte Gruppe mit spezifischen Problemen innerhalb des Illegalenmilieus gewinnt. Eine Schätzung der Größenordnung der illegalen Migration ist deshalb schwierig, weil die Migrationsbewegungen im Verborgenen ablaufen, bzw., weil Immigranten durch den Erwerb gut gefälschter Papiere oder die Verwendung echter Papiere auf fiktive Identitäten die 'illegale Natur' ihres Grenzübertritts immer besser tarnen. Für Deutschland kann jedoch eine Größenordnung von 500 000 bis 1 Million 'Illegaler' durchaus angenommen werden. Die Zahl ist deutlich gesunken, da mit dem EU-Beitritt von Ländern wie Polen, der Slowakei oder Ungarn zum 1. Mai 2004 deren Staatsangehörige im Unionsgebiet automatisch aufenthaltsrechtlich legalisiert wurden (Nähere Begründung siehe hier: [http://www.joerg-alt.de/publikationen/materialanlagen/materialanlagen.html Anlage 4] (Größenschätzung für Deutschland)). Weltweit verstärken sich wahrscheinlich die unerlaubten Migrationsbewegungen. siehe auch: Rückführungsabkommen

Probleme für staatliche Kontrolle

Illegale Migration wird trotz technisch verbesserter Kontrollmöglichkeiten für die Staaten immer schwerer kontrollierbar. In der heutigen Welt fördern und erlauben Staaten bestimmte grenzübergreifende Wanderungsbewegungen (z.B. von Geschäftsleuten, Besuchern und Touristen), was es eben auch anderen ermöglicht, diese erlaubten Wanderungsmöglichkeiten 'zweckzuentfremden'. Der Einschluss biometrischer Merkmale in Personaldokumente wird an hier bestehenden Kontrollproblemen nicht viel ändern, denn Kontrolle setzt Kontrollierbarkeit voraus. Laut Bundesgrenzschutz-Jahresbericht 2002 kam es zu 436 580 484 Reisebewegungen über die deutschen Schengen-Außengrenzen. Würden hier stets alle Papiere in der erforderlichen Gründlichkeit geprüft, bräche der Grenzverkehr zusammen. Diese Aussage hat auch Gültigkeit nach dem EU-Beitritt der zehn mittel- und osteuropäischen Nachbarländer, da zum einen die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und ihnen nicht restlos abgeschafft sind und die Reisebewegungen über die Schengen-Außengrenzen nun die neuen Staaten kapazitätsmäßig vor vergleichbare Probleme steht wie die ressourcenmäßig ungleich besser ausgestattete Bundesrepublik. Der unerlaubte Übertritt über die Grüne Grenze verliert zunehmend an Attraktivität wegen der immer höheren Kosten und des immer höheren Risikos, von der Grenzpolizei mithilfe von hochtechnisierten Geräten aufgespürt, anschließend verhaftet und zurückgeschoben zu werden. Vergleichbar ist die Situation an der "Blauen Grenze", dem Seeweg, wie die unvermindert hohe Zahl Todesfälle im Mittelmeer belegen. In allen Fällen gilt aber: Hat man aber die EU-Außengrenze an einer Stelle überwunden, besteht aufgrund der europaweiten Reisefreiheit kein größeres Problem mehr, an den gewünschten Zielort zu gelangen. Siehe auch: Grenzregime

Politische Handlungsperspektiven

Grundsaetzliches

In Deutschland ist die gesellschaftspolitische Debatte seit Jahren zwischen zwei Polen gefangen:
- Auf der einen Seite stehen jene, die eine Verbindung zwischen aufenthaltsrechtlicher Illegalität und schwerer Kriminalität ziehen und sich auf repressive Ansätze wie beispielsweise Aufrüstung der Bundespolizei, Abschiebungen oder die Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Arbeitsamt und Zoll konzentrieren.
- Dagegen stehen diejenigen, die die Ansicht vertreten mit diesen Mitteln könne man den komplexen Abläufen zwischen den Nationalstaaten und innerhalb der eigenen Gesellschaft nicht beikommen. Vor allem linksorientierte Gruppen vertreten die Forderung nach Legalisierungskampagnen, ähnlich denen in Spanien, Italien oder den USA. Dabei handelt es sich etwa um Stichtagsregelungen, die an die Länge des Aufenthalts oder vorhandenen Beschäftigungsverhältnissen gebunden sind.
  - Aber auch hiergegen gibt es gewichtige Einwände: Die Erfahrungen jener Länder, die dieses Instrument zur Aufenthaltsregularisierung durchführten belegt, dass relativ schnell neue Illegale Migranten nachzogen sodass früher oder später eine neue Legalisierung erforderlich wurde. Der wichtige Kritikpunkt, dass Legalisierungen einen Pull-Faktor bedeuten, ist also nicht rundweg von der Hand zu weisen. Entsprechend wenig tut sich im Bereich Politik und Recht, wie die Abwesenheit des Themas im inzwischen in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz belegt.

Aktueller Stand der gesellschaftspolitischen Debatte

Eine Initiative, die Blockade zwischen 'Repressionsbefürwortern' und 'Legalisierern' in Deutschland zu überwinden, könnte das vom Katholischen Forum Leben in der Illegalität initiierte und auf der dortigen Homepage eingestellten "Manifests illegale Zuwanderung - für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion" sein. Es wurde bis zum Stichtag 1. August 2005 von 400 Politikern, Bürgermeistern, Richtern, Vorsitzenden von Gewerkschaften und Berufsverbänden, Medienvertretern, Prominenten und Wissenschaftlern unterzeichnet. Darin wird gefordert, als Einstieg sich zunächst einmal um die faktische Gewährleistung von sozialen Rechten zu kümmern, die auch Illegalen nach deutschem Recht zustehen, und, damit zusammenhängend, klarzustellen, dass humanitär motivierte Hilfe nicht den Tatbestand der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt darstellt. Dieser Einstieg empfiehlt sich zudem, weil rechtlich kein Widerspruch besteht zwischen der Gewährleistung sozialer Mindeststandards einerseits und dem Recht des Staates auf Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt andererseits. Es klärt aber die Möglichkeiten und Verpflichtungen von Berufsgruppen wie Ärzten, Lehrern und Sozialarbeitern einerseits, und den Organen des Staates, die zur Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt zuständig sind (Bundespolizei, Polizei, Ordnungs- und Arbeitsämter) andererseits.

Unterstützernetzwerke

Besonders linke Gruppen kritisieren unter dem Motto kein mensch ist illegal die Kriminalisierung der Zuwanderung in die BRD. Sie organisieren sich oft zusammen mit illegalen Immigranten, um ihnen bei ihrem Leben in der Illegalität zu helfen, indem sie ihnen Deutschkurse, Rechtshilfe, etc. anbieten. Auch kirchliche Beratungsstellen, Krankenhäuser und Schulen sind auf diesem Gebiet unterstützend tätig. Siehe auch: Sans papiers, Visa-Affäre, Ceuta

Literatur


- Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990
- Madjiguène Cissé: Papiere für alle. Die Bewegung der Sans Papiers in Frankreich. ISBN 3-935936-14-1
- Heike Herzog, Eva Wälde: Sie suchten das Leben ... Suizide als Folge deutscher Flüchtlingspolitik. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-810-3
- jour fixe initiative berlin (Hg.): Fluchtlinien des Exils. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-431-0
- Eva Kaewnetara, Hans Uske: Migration und Alter. Auf dem Weg zu einer kultur-kompetenten Altenarbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-77-7
- Hito Steyerl, Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hg.): Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik. Unrast Verlag, 2003, ISBN 3-89771-425-6
- Hans Uske, Michael Heveling-Fischell, Waldemar Mathejczyk: Risiko Migration. Krankheit und Behinderung durch Arbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-81-5
- Imran Ayata: "Hürriyet Love Express", Kiepenheuer & Witsch 2005, S. 207, EUR 7,90.
- Marei Pelzer: Reformruine Zuwanderungsgesetz: moderne Fassade – marode Substanz. Mit dem Zuwanderungsgesetz zurück zum Ausländerpolizeirecht. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster, 2005. ISBN 3-89771-737-9

Weblinks


- [http://www.joerg-alt.de www.joerg-alt.de] Website mit ausführlichen Informationen zu illegaler Migration und unerlaubtem Aufenthalt
- [http://www.f-r.de/uebersicht/alle_dossiers/politik_inland/welche_auslaender_wollen_die_deutschen/leben_in_der_schattenwelt/ www.f-r.de] Dossier "Leben in der Schattenwelt" in der Frankfurter Rundschau.
- [http://www.forum-illegalitaet.de www.forum-illegalitaet.de] Katholisches Forum Leben in der Illegalität
- [http://www.aha-bueren.de/ohnepapiere/start.htm www.aha-bueren.de] Wissenschaftliche Arbeit zu den Rahmenbedingungen und der Lebenssituation "illegaler" MigrantInnen in Deutschland sowie zu den Möglichkeiten der Vermeidung von Illegalität und der Hilfe für die Betroffenen.
- [http://no-racism.net/migration/ www.no-racism.net] Schwerpunkt Migration
- [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topictoview=6 www.sicetnon.org] Schwerpunkt 'Soziologie.Raum.Migration.Illegalität' der philosophischen Internetzeitschrift 'Sic et Non' Kategorie:Ausländerrecht Kategorie:Politik

Migration

Migration (von lat.: migratio: Wanderung) kann im speziellen bedeuten:
- in der Soziologie im weitesten Sinne jeder längerfristige Wohnortswechsel eines Menschen. siehe: Migration (Soziologie) :auch: Arbeitsmigration, Emigration (Auswanderung), Immigration (Einwanderung), Migrationsforschung, Anthropogeografie, Soziale Mobilität
- in der Geographie eine Wanderung von menschlichen Individuen oder Gruppen mit dem Ergebnis eines nicht nur kurzfristigen Wohnsitzwechsels. Formen: Emigration (Auswanderung), Immigration (Einwanderung) und die seltenere Form der Permigration (Durchwanderung). siehe auch Binnenwanderungssaldo
- in der Biologie werden auch Tierwanderungen wie der jährliche Vogelzug als Migration bezeichnet.
- Daneben existiert noch die Spezialbedeutung in der Populationsgenetik: Migration (Genetik)
- ins Öffentliche Recht gehören die Begriffe "Illegaler Immigrant" und "Illegale Immigration"
- den Wechsel grundlegender Softwareprogramme und/oder die Transformation von Daten in neue Formate Migration (Informationstechnik)
- in der Geophysik bzw. Seismik die rechnergestützte Entzerrung seismischer Messdaten, z.B. aus einer Lotzeitsektion - siehe Migration (Seismik)
- in der Künstliche Intelligenz beschreibt Migration die selbstständige Bewegung von Software-Agenten zwischen verschiedenen Rechnern
- in der IT-Branche bedeutet dies eine Integration von alter Technologie in neue Technologien unter weitgehender Nutzung vorhandener Technologie. (Bsp: Übergang einer klassische Ethernet-Technologie in eine ATM-Technologie unter Beibehaltung der strukturierten Verkabelung)
- in der Elektrochemie die Wanderung von Ionen im elektrischen Feld

Soziologie

Die Soziologie beschreibt und untersucht die Struktur-, Funktions- und Entwicklungszusammenhänge der Gesellschaft. Sie ist eine Sozialwissenschaft, die sich nicht auf spezifische Themengebiete (wie etwa die Politikwissenschaft oder die Wirtschaftswissenschaften) festgelegt hat, sondern den Anspruch erhebt, mit einer Reihe von soziologischen Methoden das soziale Zusammenleben in Gemeinschaften und Gesellschaften zu erforschen. Dazu fragt die Soziologie nach dem Sinn und den Strukturen des sozialen Handelns sowie nach den damit verbundenen Normen und untersucht einerseits die Gesellschaft als Ganzes, aber auch ihre Teilbereiche, beispielsweise einzelne soziale Gebilde (bzw. Systeme, Institutionen, Gruppen und Organisationen). Zugleich wirft sie ihren Blick auf den sozialen Wandel, dem diese unterliegen. sozialen Wandel] Der Anspruch der Soziologie kommt in Max Webers Definition einer verstehenden und zugleich erklärenden Soziologie (§ 1, Wirtschaft und Gesellschaft) zum Ausdruck. Demnach ist Soziologie "eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will". Eine hochkomplexe Aufgabe - man verstehe und erkläre nur einmal die abgebildete Wiedergabe sozialer Handlungen auf dem Gemälde Renoirs (rechts) - ganz abgesehen von den Fragen, was über das soziale Zusammenleben die Tatsache verrät, dass es gemalt, ausgestellt und bewundert wurde. Konkrete Themen, mit denen sich die Soziologie beschäftigt, sind beispielsweise Sozialstruktur, Arbeit, Migration, Geschlecht, soziale Netzwerke, Sexualität, Alltag und Lebenswelt. Für viele dieser Themen haben sich spezielle Soziologien etabliert (s.u.), andere -- wie etwa die allgemeine Frage nach den Wechselwirkungen von Handeln und Struktur -- sind Thema der allgemeinen Soziologie. Auch überschneiden sich die soziologischen Fragestellungen hier oft mit denen der Sozialpsychologie und mit anderen Sozialwissenschaften.

Geschichte der Soziologie

Für eine ausführlichere Darstellung siehe Geschichte der Soziologie. Als eine eigenständige Wissenschaft gibt es die "Soziologie" erst seit Ende des 19. Jahrhunderts. Ihre Entstehungsgeschichte ist eng mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft im Europa des 19. Jahrhunderts sowie mit der fortschreitenden Industrialisierung verbunden. Als Begründer der Soziologie als eigenständige Wissenschaft gilt Auguste Comte. Die Soziologie im heutigen Sinne wird jedoch insbesondere auf Max Weber und Émile Durkheim zurück geführt. Vorläufer der Soziologie sind in der Geschichtswissenschaft, der Nationalökonomie, aber auch im Journalismus und in den Policeywissenschaften zu sehen. Unmittelbare Vorläufer der Soziologie wie Karl Marx werden heute ebenfalls als soziologische Klassiker verstanden. Doch hatten auch schon ältere Autoren Werke stark soziologischen Charakters geschrieben, etwa Xenophón, Polýbios, Ibn Khaldun, Giambattista Vico und Adolph Freiherr Knigge.

Gliederungen der Soziologie

Soziologische Theorien

Soziologie war nie eine Wissenschaft mit nur einem Paradigma. So lassen sich in der heutigen deutschsprachigen Soziologie mindestens vier große Ansätze unterscheiden.
- Der Rational Choice-Ansatz (bekannter Vertreter dieser Richtung: Hartmut Esser), auch als methodologischer Individualismus bezeichnet, führt Aggregatphänomene auf die Entscheidungen und das dementsprechende Handeln einzelner Individuen zurück und geht davon aus, dass hier rationale Wahlen auffindbar sind. Zwischen RC-Ansatz, quantitativer Methodologie und ökonomischer Theorie herrschen gewisse Affinitäten vor.
- Weiterhin einflussreich ist die Kritische Theorie, die inzwischen durch eine Nähe zum (französischen) Poststrukturalismus gekennzeichnet ist.
- Als eine dritte große und insbesondere im deutschsprachigen Raum einflussreiche Schule lässt sich die soziologische Systemtheorie im Gefolge von Talcott Parsons (vgl. zu ihm Strukturfunktionalismus) und Niklas Luhmann nennen. Soziologie moderner Gesellschaften wird hier nicht als eine Wissenschaft verstanden, die individuelles Handeln betrachtet. Gesellschaft wird vielmehr auf Kommunikationen und Nicht-Kommunikationen in sozialen Teilsystemen zugeschnitten.
- Zu nennen ist schließlich eine Vielzahl von Arbeiten, die sich grob einem interpretativen und qualitativ-rekonstruktiven Paradigma zuordnen lassen. Ausgehend von Phänomenologie und Pragmatismus stehen hierbei subjektive Sinnqualitäten und die Rekonstruktion der Entstehungsbedingungen, Verläufe und Konsequenzen sozialer Praktiken im Vordergrund.

Gliederung nach der Ebene sozialer Phänomene

Eine häufig vorzufindende Unterteilung der Soziologie unterscheidet zwischen dem Blick auf Gesellschaften (Makrosoziologie) und dem Blick auf das individuelle Handeln (Mikrosoziologie). Daneben wird teilweise eine Mesosoziologie als Soziologie einer intermediären Ebene, in der Handeln und soziale Systeme zusammentreffen, angeführt.

Mikrosoziologie (Individuum, Interaktion, Handeln)


- Methodologischer Individualismus (auch Rational-Choice-Theorie)
- Symbolischer Interaktionismus
- Phänomenologische Soziologie
- Konfliktsoziologie
- Figurationssoziologie
- Ethnomethodologie
- Situationsdynamik: If men define situations as real, they are real in their consequences. (Thomas-Theorem); zumal in der soziologischen Rollentheorie werden auch situative Rollen behandelt.

Mesosoziologie


- Soziologie der Institutionen, Rituale, Organisationen und sozialen Netzwerke.

Makrosoziologie (Kollektiv, Gesellschaft, System, Struktur)


- Funktionalismus
- Strukturalismus
- Strukturfunktionalismus
- Marxistische Soziologie
- Kritische Theorie (auch Frankfurter Schule)
- Systemtheorie

Soziologische Methoden

Um eine der Soziologie angemessene Methodik wurde seit den Anfängen der Disziplin im so genannten Methodenstreit gerungen. Das methodische Instrumentarium der Soziologie lässt sich wie folgt gliedern:
- Empirische Sozialforschung
  - Qualitative Methoden
    - Biografieforschung
    - Grounded Theory
    - Objektive Hermeneutik
    - Qualitative Inhaltsanalyse
    - Historische Soziologie
  - Quantitative Methoden

Allgemeine und spezielle Soziologien

Schließlich lassen sich Themenbereiche der Soziologie auch danach unterscheiden, ob sie der allgemeinen Soziologie zuzurechnen sind, also generelle Gültigkeit beanspruchen, oder ob es sich dabei um Themen einer speziellen Soziologie handelt.

Allgemeine Soziologie

Der Allgemeinen Soziologie werden die für das Fach wichtigen theoretischen Ansätze und auch Sachgebiete wie das Verhältnis von Akteur und Gesellschaft bzw. Person und sozialem System, sowie die Struktur und der Wandel von Gesellschaften/sozialen Systemen zugerechnet. Themen der Allgemeinen Soziologie sind u.a. soziales Handeln und soziale Beziehung, soziale Ungleichheit, Gruppen, Sozialisation, sozialer Wandel, Soziale Mobilität, Methoden der empirischen Forschung, soziale Rollen, Tausch, Klasse, Elite, Macht und Herrschaft etc.

Spezielle Soziologien

Spezielle Soziologien - informell auch Bindestrichsoziologien genannt - befassen sich mit den Strukturen und Prozessen gesellschaftlicher Teilsysteme oder institutioneller Bereiche der Gesellschaft. Zu den wichtigisten speziellen Soziologien gehören Arbeitssoziologie, Familiensoziologie, Politische Soziologie. Durch die zunehmende Differenzierung auch der Soziologie selbst bilden sich laufend weitere spezielle Soziologien. Eine ausführliche Auflistung gibt die Liste spezieller Soziologien.

Angewandte Soziologie

Der Erfolg einer soziologischen Theorierichtung ist nicht nur von ihrer intellektuellen Tüchtigkeit und wissenschaftlichen Bedeutung abhängig, sondern -- wissenschaftssoziologisch gesehen -- durchaus auch von der Nachfrage nach soziologischer Beratung durch den Markt beziehungsweise durch die Politik. Hier wird in der Soziologie am meisten in den Bereichen der Markt- und Wahlforschung verdient, was die Entwicklung der quantitativen Methoden (Statistik) und der an die Naturwissenschaften angelehnten Theorieansätze relativ begünstigt - die Fragen sind meist eingeschränkt und auf die allernächste Zukunft bezogen. Hier kam es (zuerst in den USA, seit den späten 1940er Jahren auch in Deutschland) zur Gründung von Umfragefirmen und Meinungsforschungsinstituten. Mit den Auswirkungen gesellschaftlicher Prozesse auf die Raumstruktur befasst sich die Stadtsoziologie (vgl. auch Sozialer Raum). (Dabei wird häufig auch mit Methoden der Geographie gearbeitet.) Einige spezielle Soziologien (Militär-, Medizin-, Sport- und Katastrophensoziologie) sind einigermaßen auf Beratung eingestellt, nicht aber mehr die Industriesoziologie, seit ab den 1970er Jahren das Fach aus den "Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen" Fakultäten (Fachbereichen) in die Philosophischen hinüber gewandert ist. Diktaturen haben vor allem vor einer die Mentalität der Bevölkerung berücksichtigenden und darüber Auskunft gebenden Soziologie Angst; bei besonderem (dann oft geheimem) Beratungsbedarf erlauben sie gelegentlich soziologische Fragestellungen (sehr typisch in der DDR im Bereich der Stadt- und Jugendsoziologie).

Einführende Bücher in die Soziologie


- Günter Endruweit / Trommsdorff, Gisela (Hgg.) - Wörterbuch der Soziologie; 2. Aufl., Stuttgart 2002 :Eine kundige und zur Zeit (2004) auch die neueste Übersicht im Handbuchcharakter mit zahlreichen Mitarbeiter/inne/n. Doch bleiben auch die anderen erhältlichen soziologischen Wörterbücher empfehlenswert.
- Wolfgang Eßbach - Studium Soziologie UTB, 1996. :Überblick über die Entstehungsgeschichte der Soziologie, ihre heutigen Anwendungsfelder, das Soziologiestudium und wichtige Grundbegriffe.
- Anthony Giddens: Soziologie; 2. überarb. Auflage; aus dem englischen (Sociology), 1997 Nausner& Nausner : "Das Standardwerk im englischsprachigem Raum vom Cambridgeprofessor ISBN 3-901402-22-5
- Dirk Kaesler (Hg.) - Klassiker der Soziologie; München 2000; C.H. Beck Verlag :Wiederum in zwei Bänden zeigt eine jüngere Generation von Soziologen im Rahmen von jeweils 20 Seiten, wer cum grano salis die Klassiker sind. Einunddreißig von ihnen werden erstens in ihrem Leben und dem zeitgenössischen Kontext, zweitens in ihrem Werk und deren wichtigsten Begriffen und drittens in ihrer Wirkung auf das zeitgenössisches soziologisches Denken und auf die gegenwärtige internationale Soziologie dargestellt. Diese beiden Bände helfen, die Klassiker kurz zu rekapitulieren und in eine Geschichte zu verorten.
- Walter M. Sprondel - Über das Verhältnis der Soziologie zu den Geisteswissenschaften, in: Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Annette Treibel - Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart; 6. Aufl. Wiesbaden 2004. VS Verlag :Teil des Einführungskurses in die Soziologie in vier Bänden. In diesem Band werden die soziologischen Theorien in ihrer Struktur aufgearbeitet und vorgestellt.Gleichzeitig werden Verbindungslinien gezogen um das Geflecht der unterschiedlichen Ansätze transparenter zu machen.

Weblinks


- [http://www.soziologie.uni-freiburg.de/fachschaft/studium/wasistsoz.php Was ist Soziologie ]
- [http://www.socioweb.de/seminar/einfuehrung/index.htm Soziologie-Lexikon] mit über 2000 Einträgen
- [http://agso.uni-graz.at/lexikon/ 50 Klassiker der Soziologie]
- [http://www.uni-marburg.de/soziologie/schwerpunkte/nojs.html Universität Marburg], FB Soziologie: Erläuterte Systematik der Forschungsschwerpunkte
- [http://www.soziologie.de DGS - Deutsche Gesellschaft für Soziologie]
- [http://www.bds-soz.de BDS - Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen]
- [http://wwww.gesis.org/ GESIS] Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen e.V.
- [http://www.valt.helsinki.fi/esa/ ESA - European Sociological Association]
- [http://www.ucm.es/info/isa/ ISA - International Sociological Association]

Siehe auch

Portal:Soziologie, Liste soziologischer Artikel, Liste von Soziologinnen und Soziologen, Liste bahnbrechender soziologischer Publikationen ! Kategorie:Sozialwissenschaft ja:社会学 ko:사회학 ms:Sosiologi simple:Sociology th:สังคมวิทยา

Arbeitsmigration

Unter Arbeitsmigration versteht man das Auswandern (von migratio, lat. für Wanderung, Auswanderung) von Menschen zum Zweck einer Arbeit in einem fremden Land. Dabei ging (und geht auch heute noch) die Wanderung vorwiegend aus industriell unterentwickelteren Ländern in die Industrienationen.

Einleitung

Arbeitsmigration nach Deutschland

Die große Einwanderungsphase der Arbeitsmigranten (auch Gastarbeiter genannt) begann in Deutschland während der 1950er, als Deutschland während der Phase des Wirtschaftswunders ein Mangel an Arbeitskräften erfuhr und Gastarbeiter aus dem Ausland anwarb. Geplant war, auch im anfänglichen Sinne vieler Angeworbener, ein Rotationsprinzip: Ein zeitlich begrenzter Aufenthalt (i.d.R. zwei bis drei Jahre) und dann wieder in die Heimat zurück. Viele dieser Gastarbeiter änderten jedoch ihre Meinung, holten ihre Familien nach und blieben für immer. Bis in die 1970er Jahre kamen so über fünf Millionen Gastarbeiter und ihre Familien nach Deutschland, vorwiegend aus den Mittelmeerländern Türkei, Italien, Spanien, ehemaliges Jugoslawien, Griechenland, Marokko, Tunesien und Portugal. Etwa seit 1990 aber auch aus Osteuropa nach Westeuropa - Zerfall des Ostblocks, Mauerfall, Erweiterung der EU 2004.

Arbeitsmigration weltweit

Ähnlich wie Deutschland begannen auch andere europäische Länder, Gastarbeiter anzuwerben, z.B. Frankreich oder Großbritannien. Diese warben vermehrt in den Ländern, die damals oder einstmals zu ihren Kolonien zählten. Durch den Ölboom warben auch viele nahöstliche Staaten Gastarbeiter an, vor allem aus Pakistan, Indien und Bangladesch, aber auch aus ärmeren arabischen Ländern und aus Schwarzafrika. In manchen Ländern, wie etwa in Kuwait, machen Arbeitsemigranten bis zu 80 % der Wohnbevölkerung aus. Integrationsbestrebungen gibt es hier im Allgemeinen kaum, und es ist oft gesetzlich auch nach Jahrzehnten nicht möglich, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Auch in den USA ist eine Arbeitsmigration zu betrachten, vorwiegend aus Mexiko. Der Demograph Jeff Passel schätzte die Zahl der illegalisierten Ausländer in den USA im März 2004 auf 10,3 Millionen, davon sollen 57 % oder 5,9 Millionen Mexikaner sein. (Quelle: "Migration News", April 2005) In Asien gibt es Millionen von Arbeitsmigranten; den höchsten Anteil machen sie in Singapur aus, wo die Ausländer etwa 30% der Arbeitskräfte stellen. Vom Westen fast vollkommen unbeachtet findet in Westafrika Arbeitsmigration in großem Stile statt. Millionen von jungen Menschen vor allem aus den Sahelländern arbeiten unter oft unmenschlichen Bedingungen z. B. auf Plantagen in den Küstenstaaten wie Ghana, Côte d'Ivoire und Liberia, aber auch im Senegal. Auch Großstädte wie Lagos und die nigerianische Erdölindustrie haben große Anziehungskraft.

Legalisierungen

Anders als in Deutschland kam es in anderen Ländern immer wieder zu umfangreichen Legalisierungen vorher illegalisierter Ausländerinnen und Ausländer. Im Jahr 2004 erlaubte die thailändische Regierung allen nichtautorisierten Ausländern, die vor dem November 2003 gekommen waren, sich registrieren zu lassen. 1,5 Millionen Personen nutzten diese Möglichkeit. Von Februar 2005 bis Mai 2005 haben in Spanien 700.000 Illegalisierte eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Tote

Da die Möglichkeiten zur legalen Migration für viele Menschen sehr begrenzt sind, nutzen viele Migrantinnen und Migranten die Hilfe kommerzieller Anbieter. Dabei kommt es immer wieder zu Todesfällen. Im Juni 2000 waren im Hafen der englischen Stadt Dover 58 asiatische Flüchtlinge erstickt in einem Lastwagen aufgefunden worden.

Folgen für die Gastländer

Die Probleme, die aus der Arbeitsmigration resultierten, waren, und sind zum Teil bis heute, hausgemacht, da eigentlich ein dauerhafter Zuzug nicht geplant war und somit keine Integrationsprogramme vorlagen: Einerseits Ablehnung der sesshaft gewordenen Ausländer durch Ausgrenzung, Diskriminierung bis hin zu Ausländerhass und Anstieg der kriminellen Delikte und Anschläge gegen Ausländer. Andererseits auch das Gruppenbilden der einzelnen Nationen unter sich, das bis hin zu Bandenbildung und kriminellen Auswüchsen führte und das Ablehnen der neuen Lebensweise und der Kultur (diese vor allem bei türkischen Staatsangehörigen). Ein Zuwanderungsgesetz für 2003, das eine einheitliche Regelung der Arbeitsmigration in Deutschland regeln sollte, wurde wegen uneinheitlicher Stimmabgabe im Bundesrat nicht verabschiedet.

Folgen für die Herkunftsländer

Mindestens so groß wie in den Gastländern ist der Impakt massiver Arbeitsmigration auch für die Herkunftsländer. Einerseits können die Geldsendungen von Gastarbeitern einen großen Teil des jeweiligen Bruttornationaleinkommens darstellen - so übertreffen diese Summen zum Beispiel in Moldawien und Albanien bei weitem die im Land erwirtschafteten Leistungen. Andererseits können durch massive Abwanderung vor allem junger Menschen ganze Landstriche überaltern. Auch die sozialen Folgen können bedeutend sein. So werden oft Familien jahrzehntelang zerissen. Oft fällt es rückkehrenden Gastarbeitern schwer, sich in ihrer Heimat wieder einzufinden. Sie sind zerissen zwischen alter und neuer Heimat und werden oft von den daheimgebliebenen abgelehnt. Im ehemaligen Jugoslawien besteht zum Beispiel das Klischee vom Landarbeiter, der nach zehn Jahren Baustelle im weißen Mercedes nach Hause kommt und hier den hohen Herrn spielt. Da meist vor allem Männer auswandern, kann sich Emigration auch auf die demographische Situation einer Region auswirken. Andererseits hat in Ländern mit einer langen Tradition der "Gastarbajteri", wie etwa Jugoslawien, diese zu einem fruchtbaren Austausch mit den Gastländern, hier vor allem der deutschsprachige Raum, geführt.

"Brain Drain"

Als Brain Drain bezeichnet man die Auswanderung der qualifizierteren Bevölkerungsschichten, wenn diese nicht die Möglichkeiten gegeben sehen, im eigenen Land eine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeit zu finden und davon leben zu können. Brain Drain führt oft zu einem Teufelskreis: Durch einen Mangel an qualifiziertem Personal verschlechtert sich die Attraktivität des Standorts und damit auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation noch weiter. Brain Drain findet auch zu Zeiten statt, wo ansonsten der Migration enge Riegel vorgeschoben sind, da trotzt aller Einwanderungsbeschrängungen Experten noch immer gesucht sind. Viele Länder haben "Brain Gain"-Programme eingeführt, um diese Entwicklung aufzuhalten. Dabei versucht man durch besondere Angebote und Unterstützung vor allem für junge Akademiker, diese zum Bleiben zu bewegen. Ein Schwerpunkt ist dabei oft auch, das Bildungssystem zu verbessern, da ein Studium in einem anderen Land erfahrungsgemäß oft der erste Schritt zum Auswandern ist. Der Erfolg solcher Bestrebungen hält sich jedoch in Grenzen, da sie ohne Verbesserung der allgemeinen Situation meist nicht viel mehr als Absichtserklärungen sind. Unter anderem in Ländern Südosteuropas ist Brain Drain eines der größten Hindernisse für Fortschritt sowie in der öffentlichen politischen Diskussion eines der brennendsten Themen.

Siehe auch

Auswanderung, Emigration, Immigration, Integration, Migration, Wirtschaftsflüchtling, Schwarzarbeit, Wirtschaftswunder

Literatur


- Castro Varela María Do Mar, Clayton Dimitria (Hg.): "Migration, Gender, Arbeitsmarkt. Neue Beiträge zu Frauen und Globalisierung", 2003, ISBN 3-89741-126-1
- Kien Nghi Ha: Ethnizität und Migration Reloaded. Kulturelle Identität, Differenz und Hybridität im postkolonialen Diskurs. Überarb. und erw. Neuauflage, Berlin 1999/2004, ISBN 3-86573-009-4
- Dario/Kanzleiter, Boris (Hrg.): Nach Norden. Mexikanische ArbeitsmigrantInnen zwischen neoliberaler Umstrukturierung, Militarisierung der US-Grenze und dem amerikanischen Traum. Verlag: Schwarze Risse, 1999, ISBN 3-924737-47-9
- Eva Kaewnetara, Hans Uske: Migration und Alter. Auf dem Weg zu einer kultur-kompetenten Altenarbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-77-7
- Hans Uske, Michael Heveling-Fischell, Waldemar Mathejczyk: Risiko Migration. Krankheit und Behinderung durch Arbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-81-5
- Heike Herzog, Eva Wälde: Sie suchten das Leben ... Suizide als Folge deutscher Flüchtlingspolitik. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-810-3
- Hito Steyerl, Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hg.): Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik. Unrast Verlag, 2003, ISBN 3-89771-425-6
- jour fixe initiative berlin (Hg.): Fluchtlinien des Exils. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-431-0

Weblinks


- [http://no-racism.net/thema/90/ www.no-racism.net] Schwerpunkt: Arbeit und Migration
- [http://www.labournet.de/diskussion/wipo/migration/ www.labournet.de] Beiträge zu Arbeitsmigration und den Positionen der Gewerkschaften
- [http://gastarbajteri.at/ www.gastarbjteri.at] 40 Jahre Arbeitsmigration in Österreich]
- [http://migration.ucdavis.edu/mn/index.php Migration News] Kategorie:Wirtschaft Kategorie:Arbeit

Soziales Netzwerk

Soziale Netzwerke sind Netzwerke, die # in der Soziologie gegebene Interaktionsgeflechte (z. B. Bekanntschafts-Netzwerke) abbilden, # in (zumeist) der Betriebswirtschaftslehre zielbezogene Organisationen (z. B. informelle Zusammenschlüsse, Verbände) von Menschen umschreiben, die durch das Netzwerk einen Vorteil erfahren oder sich erhoffen; # in der Systemtheorie werden sie dann oft als Systeme aufgefasst. (zu berücksichtigen sind noch die psychologischen und pädagogischen Anwendungen bzw. "Schulen", die sich ebenfalls etabliert haben.)

Unterschiedliche Verwendungen

Deskription sozialer Interaktionen

Der Begriff "soziales Netzwerk" ist im ersten Fall eine Deskription sozialer Interaktionen beliebigen Typs und wurde zuerst in der englischen Social Anthropology (vgl. Ethnosoziologie) von J. Clyde Mitchell, A. L. Epstein, Bruce Kapferer u. a. (von der Manchester School) benutzt, um lose Selbstorganisationen von einzelnen Zuwanderern in kolonialen Industriestädten (z. B. in Sambia) zu ermitteln und zu erklären; der Begriff wurde dann nach Europa übertragen, um z. B. informellen Einflussgrößen für eheliche Arbeitsteilung auf die Spur zu kommen (Elizabeth Bott), und in Deutschland zumal von Franz Urban Pappi, Peter Kappelhoff u. a., um Willensbildungen in der Kommunalpolitik zu erschließen (vgl. Stadtsoziologie). Das Nützliche dieses Ansatzes war, dass "soziale Netzwerke" gerade keine 'Ziele' haben, sondern sehr disparate Ziele einzelner Akteure und Gruppen verknüpfen, und gerade hierfür mangelte vorher ein analytischer Begriff.

Gewollte lose Form der Organisation

Sodann wurde, im zweiten Fall, der Begriff zur Beschreibung einer gewollten losen Form der Organisation übernommen und abgewandelt. Er umfasste zunächst Cliquen u. dergl. Nur in diesem Fall ist ein "Netzwerk" teilweise mit dem Systemgedanken kompatibel, der in Natur und Technik eine große Rolle spielt, sowie im Bereich der gesellschaftlichen und sozialen Prozesse. Er wurde z. T. dann auch beschönigend benutzt (vgl. Ideologie), um (zumal flache) Hierarchien ohne Bezug auf "Herrschaft" zu beschreiben, indem er - gar nicht unrealistisch - Formen der Kooperation betonte. Er verlor aber genau den Charakter, eine ungewollte Strukturierung aufzudecken. Ein derartiges Netzwerk ist zum Beispiel die Summe von sozialen Kontakten zur Erlangung persönlicher Vorteile, zum Beispiel in der Politik oder im Berufsleben (Karriere-Netzwerk). Der Begriff Netzwerk löst hier sprachlich die eher negativ besetzten Begriffe Seilschaft und Vitamin B ab, mit denen die Beziehungsgeflechte der Anderen, beispielsweise des politischen Gegners, abqualifiziert werden. Die eigenen Verbindungen zwecks Erlangung persönlicher Vorteile werden dagegen heute als Netzwerk schöngeredet.

Netzwerke in der Systemtheorie

Die Wahrnehmung der Lebenswelt als eines Netzwerks, das Denken in Netzwerken, ist ein Element (nicht nur) des Systemdenkens, das sich in den letzten Jahrzehnten in allen Bereichen als ein vorrangiges Paradigma modernen Denkens hervorgearbeitet hat. Stand hier zunächst die Komposition des Systems aus seinen Teilen, und die Feststellung der Eigenschaften der Systemteile und des Gesamtsystems im Vordergrund des Interesses, so traten doch bald die Beziehungen der Systemteile zueinander als eigenständige Dimension hervor. Es stellte sich schnell heraus, dass die Summe der Eigenschaften der Teile nicht die Eigenschaften des Ganzen ergibt. Die systemischen Eigenschaften sind nicht bei einem einzelnen Systemteil vorhanden, sondern ergeben sich durch die prozesshaften Beziehungen der Teile. Bei näherer Betrachtung lösen sich diese Teile sogar wiederum in kleinere netzwerkartig organisierte Systeme auf, so dass schließlich die Zusammenhänge, Beziehungen und Prozesse als eigenständige Ebene primär in den Blick geraten. In der Technik vermag dies sogar eine neuartige Klasse von "Fehlern" (von der Ingenieurwissenschaft her gesehen: von "systemischen Fehlern") vor Augen rücken, die im Extremfall sogar das System (z. B. eine Fabrikanlage) katastrophal gefährden können (Systemzerstörung). Konkretisiert auf den (zumeist) wirtschaftlichen Bereich bedeutet der systemtheoretische Ansatz eine Abkehr von herkömmlichen, hierarchisch-dirigistisch gesetzten Organisationsstrukturen und eine Hinwendung zu Kooperation und Koordination in Netzwerken in Wirtschaft und Gesellschaft. Die in diesen Netzwerken handelnden Akteure agieren im Rahmen von Organisationen, Unternehmen oder als Einzelpersonen in unterschiedlichen Netzwerken. Unternehmen und Organisationen bilden selber eigene Netzwerke und werden in größere Netzwerkstrukturen eingebunden. Von den damit verbunden diskursiven Prozessen wird (meist in der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre) viel erwartet, werden synergetische Effekte postuliert und Innovationen in Aussicht gestellt. Auch wenn gleichzeitig die Schwierigkeiten dieser Entwicklung deutlich werden, so ist (2003) der Trend doch ungebrochen und ein Umdenken in Gang gesetzt. Nach Weyer (2000) können (systemische) soziale Netzwerke entsprechend den Handlungsbereichen in vier Kategorien eingeteilt werden:
- Strategische Netzwerke - Unternehmensnetzwerke
- Regionale Netzwerke
- Policy-Netzwerke
- Innovationsnetzwerke

Untersuchung Sozialer Netzwerke

Soziale Netzwerke werden unter anderem in der Ethnologie, Soziologie, Sozialpsychologie, Kommunikationswissenschaft, Computerphysik und Spieltheorie erforscht. Dafür existiert eine entfaltete Terminologie ("Multiplexität", "Netzwerkdichte" u.v.a.m.). Die dort entwickelten Verfahren können auch zur webometrischen Untersuchung des Internets eingesetzt werden. Es zeigt sich, dass Soziale Netzwerke von ihrer Struktur oft Small World Netzwerke bilden, in denen die maximale Distanz zwischen einzelnen Einheiten überraschend gering ist. Einige populäre Berühmtheit erlangte eine frühe Studie, mit der ermitteln werden sollte, wie lange ein Paket von der amerikanischen West- zur Ostküste braucht, wenn es nur zwischen bereits bekannten Personen weitergegeben wird (Studie "Small World" von Stanley Milgram, 1967). Details zur Simulation sozialer Netzwerke finden sich unter dem Stichwort Small-World-Phänomen. Siehe auch: Netzwerk, Graphentheorie, Netzwerktheorie, Figuration

Social Software

In den USA ist im Jahr 2003 mit Social Software der Trend entstanden, die Möglichkeiten des Internet für die Bildung virtueller sozialer Netzwerke zu nutzen. Besonderer Vorteil gegenüber realen sozialen Netzwerken ist die Ortsungebundenheit und der geringe Aufwand zur Netzwerkpflege. Speziell auf die Knüpfung von Beziehungsnetzen abgestimmte Software und Techniken sind beispielsweise Handshakes.de und FOAF. Allgemein lässt sich zwischen privaten und beruflichen Netzwerken unterschieden. Private Netzwerke dienen der Bündelung privater, oft freizeitorientierter Interessen. Berufliche Netzwerke dienen der Generierung von Geschäften durch Empfehlungen. Siehe auch: Computervermittelte Kommunikation

Literatur


- Waibel, Martin J. (2004): [http://www.fpi-publikationen.de/supervision/Waibel-Netzwerke-Supervision-11-2004.pdf Konzepte des Sozialen Netzwerks, des sozialen Rückhalts sowie des sozioemotionalen Rückhaltes für die Praxis der Integrativen Supervision] In: SUPERVISION: Theorie – Praxis – Forschung. Eine interdisziplinäre Internet-Zeitschrift - 11/2004.
- J. Clyde Mitchell: Social networks in urban situations
- Stanley Wassermann, Katherine Faust: Social Network Analysis: Methods and Applications, Cambridge University Press 1994
- Fritjof Capra: Lebensnetz, Scherz Verlag 2000, ISBN 3502191069
- Niklas Luhmann "Soziale Systeme" Suhrkamp
- Johannes Weyer: Soziale Netzwerke, Oldenbourg Verlag 2000 ISBN 3-486-25257-7
- Albert-Laszlo Barabasi Linked: How Everything Is Connected to Everything Else and What It Means for Business, Science, and Everyday Life ISBN 0452284392
- Torsten Kleinz, Netzbekanntschaften. Neue Internet-Dienste helfen, soziale Netzwerke zu flechten. In: C't 18/2004 S. 84 ISSN 0724-8679
- Wouter de Nooy, Andrej Mrvar, Vladimir Batagelj: Exploratory Social Network Analysis with Pajek, Cambridge University Press 2005
- Otto Speck "System-Heilpädagogik"
- Harvey Mackay "NETWORKING" Das Buch über die Kunst, Beziehungen aufzubauen und zu nutzen ISBN 3-430-16257-2 erschienen im ECON - Verlag

Links

Persönliche Netzwerke:
- Handshakes http://www.handshakes.de/
- OpenBC http://www.openbc.com/
- Unternehmernetzwerk http://www.1xEuropa.net
- Orangenhain | women.business.community http://www.orangenhain.net
- Touristiknetzwerk http://www.1xEuropa.de
- FOAF http://www.foaf-project.org/
- Friendster http://www.friendster.com/
- Orkut http://www.orkut.com
- XFN http://gmpg.org/xfn/
- FriendofaFriend http://www.friendofafriend.de
- Meine Freunde http://www.meinefreunde.de/
- Slug http://www.slug.ch/
- Yahoo! 360° http://360.yahoo.com/ Software:
- Pajek: Social Network Analysis and Visualization http://vlado.fmf.uni-lj.si/pub/networks/pajek/
- UCInet: http://www.analytictech.com/ Kategorie:Soziologie Kategorie:Netzwerk ja:社会的ネットワーク simple:Social network

Sozialer Raum

Das Konzept des Sozialen Raums, wie es der französische Soziologe Pierre Bourdieu entwickelt hat, fungiert mittels einer räumlichen Visualisierung der sozialen Positionen von Individuen (s.Topologie) als Darstellungsmittel der Analyse sozialer Strukturen. Die Verteilungsstrukturen des gesamtgesellschaftlichen und des individuellen Kapitals zeichnet Bourdieu in einem dreidimensionalen sozialen Raum nach. Bourdieu untersucht die Kapitalausstattung anhand von Merkmalen wie Beruf, Einkommen und Ausbildungsniveau als wichtigste Lebensbedingungen, erweitert durch für ihn sekundäre Merkmale wie Geschlecht, Alter, Ethnie, Nationalität. Das soziale Feld bildet die Handlungsebene, das "Spielfeld", innerhalb des sozialen Raumes.

Bourdieu

Bourdieus Konzept ist von der stadt- und raumsoziologischen Konzeption des sozialen Raumes als eines sozial gegliederten geographischen Raumes zu unterscheiden /vgl. unten).

Erweiterung der Klassen- und Schichtungstheorien

Bourdieu erweitert die üblichen vertikalen Klassen- und Schichtungstheorien um zwei weitere Dimensionen. Die soziale Position wird innerhalb des durch die Dimensionen Kapitalvolumen, Kapitalstruktur und soziale Laufbahn entfalteten sozialen Raums bestimmt. Das die soziale Position bestimmende Gesamtvolumen an ökonomischem, kulturellem und sozialem Kapital bildet die vertikale Dimension. Die Kapitalstruktur wird auf der horizontalen Ebene dargestellt und spannt sich zwischen den Polen ökonomisches Kapital auf der rechten Seite und kulturelles Kapital auf der linken Seite auf. Das soziale Kapital bleibt bei der horizontalen Darstellung unberücksichtigt. Die dritte Dimension bildet die zeitliche Entwicklung vergangener wie potentieller sozialer Laufbahnen ab. Diese Dimension zeigt an, wie bzw. ob sich die soziale Position eines Individums oder einer gesellschaftlichen Gruppe innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in Bezug zum Kapitalvolumen und zur Kapitalstruktur verändert hat. Bourdieu berücksichtigt dabei den Ausgangspunkt eines Lebenslaufs, die soziale Herkunft, den Umfang des in der Familie "ererbten" Kapitals, auch in Form inkorporierten kulturellen Kapitals, und die in den Habitus des Individums eingegangenen Dispositionen.

Konstruierte Klassen

Für diese Darstellung des sozialen Raums als Kräftefeld "präpariert" Bourdieu theoretisch konstruierte, also nicht reale Klassen heraus. Eine Klasse bezeichnet eine Art Cluster von Individuen mit ähnlicher Position im sozialen Raum, bestimmt durch Herkunft, Kapitalvolumen und -struktur. Ein Klassenangehöriger ist durch die Beziehung aller relevanten Merkmale zueinander definiert. Bourdieu spricht von wahrscheinlichen Klassen, deren "Klassenbewusstsein" nur in einem diffusen, nicht kollektiven Sinn für die relationale Position im sozialen Raum (d.h. im Verhältnis zu anderen im sozialen Raum) besteht. Ererbtes Startkapital ermöglicht, je nach Klassenzugehörigkeit der Eltern, unterschiedlich wahrscheinliche Lebensläufe und Lebenschancen. Im sozialem Raum, als Topologie gedacht, unterscheidet Bourdieu in erster Linie drei Klassen sozialer Akteure: die obere, mittlere und untere Klasse. Es gibt dabei keine starren, glatten Grenzen, sondern fließende Übergänge. Die untere Klasse wird nicht weiter unterteilt. Innerhalb der Mittelklasse unterscheidet Bourdieu das absteigende, das neue und das exekutive Kleinbürgertum. Die Oberklasse wird in eine dominante ökonomische und eine dominierte kulturelle Fraktion untergliedert. Diese beiden Klassenfraktionen liegen horizontal nebeneinander, sind durch eine gegensätzliche Verteilungsstruktur der Kapitalarten gekennzeichnet und tragen permanente Kämpfe um die Vormachtstellung in der Gesellschaft aus.

Dynamik des sozialen Raums

Die sozialen Positionen, die ein Individum innerhalb des sozialen Raumes inne hat, sind wandelbar und können in der schematischen Darstellung zu einer Ortsveränderung in horizontaler oder vertikaler Richtung führen. Permanente Entwicklung von Investitionsstrategien in eine oder mehrere Kapitalarten sind zum Aufstieg oder der Vermeidung eines Abstiegs innerhalb der Sozialstruktur unabdingbar. Die Wertigkeit der verschiedenen Kapitalarten wird an ihrem gegenwärtigen Tauschwert als Produkt gesellschaftlicher Auseinandersetzungen bemessen. Die permanenten Investitionsstrategien der Individuen und der ständige Wandel der Wertigkeiten der Kapitalarten konstituieren die Dynamik innerhalb des sozialen Raums.

Weitere Begriffsverwendungen

Stadtsoziologisch wird auch das Zusammenwirken von sozial vielfach erschlossener bzw. zugänglicher Umwelt und die Mentalität der Städter mit Konzepten des "sozialen Raums" untersucht, etwa bei der Analyse von Urbanität. Daran schließen architektursoziologische Fragestellungen an, die auch die "Landschaftsarchitektur" (z.B. Landschaftsparks) einbeziehen (vgl. z.B.: Ulf Jacob: "Es soll gut auf der Erde werden" oder Die Gartenwelten des Hermann Fürst von Pückler-Muskau als soziale Raumstrukturen. In: Kultursoziologie, 1998, Jg. VII, H. 2, S. 55-79). Die Soziologin Martina Löw hat eine Studie zur Raumsoziologie veröffentlicht, in der sie sich mit verschiedenen Konzepten des sozialen Raums auseinandersetzt und einen relationalen Raumbegriff entwickelt. Sie versteht unter Raum eine relationale (An)Ordnung von Körpern (das können Lebewesen, aber auch Objekte sein), die in Platzierungs- und Syntheseprozessen verknüpft werden. Vgl. Löw, Martina: Raumsoziologie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. 2001.

Siehe auch

Lebensraum, Raum der Lebensstile Kategorie:Soziologie

Schleuser

Den Bediener einer Schiffsschleuse nennt man in der Regel Schleusenwärter ---------- Der Ausdruck Schleuser bezeichnet je nach dem Zusammenhang
- Menschen, die anderen Menschen zur Flucht in ein anderes Land verhelfen, oder
- Menschen, die es anderen Menschen ermöglichen, entgegen den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes in dieses Land zu gelangen und sich dort aufzuhalten. Der Begriff kann, je nach Kontext, als abfällig gelten. Schleuser wurden in Deutschland jene genannt, die im 2. Weltkrieg Verfolgten Deutschen (zum Beispiel Juden) zur Flucht in die Schweiz verhalfen. In der DDR wurden Personen, die DDR-Bürger und andere in die BRD oder Personen illegal in die DDR brachten, als Schleuser bezeichnet. Andere DDR-Bezeichnungen für sie waren "kriminelle Fluchthelfer" oder Schlepper. DDR-Gesetze sahen für Schleuser mehrjährige Haftstrafen vor. Heute nennt man Personen, die Ausländern die illegale Migration in ein anderes Land ermöglichen, Menschenhändler oder Schlepper. Seit 1990 hat sich der Begriff in den Medien und der Politik eindeutig abfälligen Beiklang. Schleusern, die vor dieser Zeit Menschen zur Ausreise aus der DDR verhalfen, wurde vom Bundesgerichtshof per Urteil zugesichert, dass bis zu 40.000,- DM ein legitimes Entgelt für eine Schleusung wäre. Aus rechtlicher Sicht ist der Begriff Schleuser im § 96 Aufenthaltsgesetz geregelt. Schleuser ist, wer einen anderen dazu anstiftet oder ihm dabei Hilfe leistet unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen oder sie hier aufzuhalten und die entweder gegen Geld tut, wiederholt handelt oder mehrere (mindestens drei) Personen gleichzeitig schleust. Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetz. Kategorie:Ausländerrecht Kategorie:Asylrecht

Schengener Abkommen

Im Schengener Übereinkommen vereinbarten mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten.

Inhalt des Abkommens

Während in diesen Ländern die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Außengrenzen zu Drittstaaten genau kontrolliert. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen, Island sowie die Schweiz ab 2007) und Reisende aus Drittstaaten. Das Schengen-System beinhaltet u.a. Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Daher kann an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Visum, insbesondere [http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html Schengenvisum] vorhanden ist oder anderweitige Gründe gegen eine Einreise- und/oder Aufenthaltsgewährung sprechen. Ist ein so genanntes Schengenvisum von einem Mitgliedsland erteilt, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Schengen-Staaten. Das Problem sind die Schengen-Außengrenzen: die Schweiz (zukünftig) oder Deutschland haben keine; Frankreich, Spanien oder Italien und Polen und Litauen etc. aber sehr wohl. Das Problem des Visa-Missbrauchs (insb. Menschenhandel, Zwangsprostitution etc.) darf daher nicht nur auf diese Länder verlagert werden, es muss eine Europäische Lösung gefunden werden. In allen Schengen-Ländern sind daher verschärfte, Zoll- und Bundespolizeiliche Kontrollen innerstaatlich in Kraft und werden durch die länderspezifischen Behörden wahrgenommen, z. B. in Deutschland durch die Bundespolizei bzw. den Zoll. In Ausnahmefällen, z. B. bei internationalen Großveranstaltungen (Fußballeuropa- und Weltmeisterschaft) oder Gipfeltreffen, kann das Schengen-Übereinkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen eingeführt werden. Als Ausgleich für die fehlenden Grenzkontrollen wurde ein elektronischer Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem) geschaffen und die Schleierfahndung und polizeiliche Nacheile (kurzfristige Verfolgung von Straftätern auf ausländischem Staatsgebiet) eingeführt. Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde beschlossen, das Übereinkommen von Schengen in das EU-Recht zu integrieren. Dies wurde am 1. Mai 1999 umgesetzt. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Allerdings wehrten sich diese Länder anders als beim völkerrechtlichen Abschluss des Schengener Abkommens nicht mehr gegen die Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU. Aufgrund des [http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:11997D/PRO/02:DE:HTML Schengen-Protokolls] wurde es in den rechtlichen Rahmen der EU überführt. Seither sind die Organe der EU für die Fortentwicklung des Schengener Rechts verantwortlich, ohne dass dies notwendig in allen Mitgliedstaaten gilt. Es ist dies eine Sonderform der Ungleichzeitigkeit innerhalb der EU nach dem Vorbild der Währungsunion. Sein [http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79969788C19010187&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET&where=() erstes Urteil] zur Auslegung des Schengener Rechts sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2003 über den Schutz vor Doppelbestrafung innerhalb der EU.

Teilnehmer am Abkommen

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter der fünf EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg bei Schengen (Luxemburg) auf dem Fahrgastschiff „Princesse Marie-Astrid“ auf der Mosel das Schengener Übereinkommen. Für dieses historische Ereignis wurde Schengen ausgewählt, da es gemeinsam mit seinen Nachbargemeinden Perl (Deutschland) und Apach (Frankreich) einen Knotenpunkt in der Mitte Europas bildet. Am 19. Juni 1990 unterzeichneten diese Länder dann das Schengener Durchführungsübereinkommen, in dem die konkreten Verfahrensabläufe der Umsetzung des Übereinkommens in gesetzlicher und technischer Hinsicht festgelegt sind. Inzwischen haben 33 Länder das Abkommen unterzeichnet bzw. nehmen faktisch an ihm teil. Es ist zu unterscheiden zwischen dem formalen Inkrafttreten des multilateralen Vertrages (nach Ratifikation durch alle teilnehmenden Staaten) und der faktischen Abschaffung der Grenzkontrollen. Die Grenzkontrollen können in einem Land erst dann abgeschafft werden, wenn die technischen Voraussetzungen (z. B. Anbindung des Landes an das Schengener Informationssystem) erfüllt sind. Dies nimmt in der Regel einige Jahre in Anspruch. Weitere Beitritte wird es erst mit der Fertigstellung des Schengener Informationssystems II geben. Geplant ist dies für 2007, ob die Entwicklung derzeit im Zeitplan liegt, ist nicht bekannt. Übersicht über die Teilnehmerländer:

Beitritt der Schweiz

Die Schweiz ratifizierte das Abkommen am 16. Oktober 2004. Gegen das Abkommen wurde das Referendum ergriffen, damit die Vorlage vom Volk angenommen werden muss. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich ab 2007 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone Appenzell I.-Rh (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent). Derweil möchte die EU laut EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner ihrerseits erst das Abkommen ratifizieren, wenn die Schweizer im Referendum am 25. September 2005 der Personenfreizügigkeit auch für die Bürger der zehn neuen EU-Länder zustimmt. Am 19. Mai 2004 teilte die EU-Kommission nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Übereinkommen beitreten solle. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden. Mit der durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 besiegelten Teilnahme der Schweiz am Schengener Abkommen entfällt auch für dieses Land die Visumspflicht. Dies ist für die 21 Prozent der Ausländer und Ausländerinnen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz (höchster Anteil in Europa) von besonderer Bedeutung, von denen ein großer Teil selbst beim kurzen Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien ein Visum brauchte und einen solchen Übertritt lange im Voraus planen musste. Nun braucht diese Personengruppe kein Visum mehr. Das gleiche gilt natürlich umgekehrt. Auch Liechtenstein, das bereits jetzt seine Grenze zur Schweiz nicht kontrolliert, dürfte zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie die Schweiz dem Schengener Übereinkommen beitreten, da zwischen der Schweiz und Liechtenstein, wo dann die Schengen-Außengrenze verlaufen würde, Grenzkontrollen eingeführt werden müssten, was von liechtensteinischer Seite als zu aufwändig angesehen wird. Die Schweiz wird aber auch nach Umsetzung nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion sein. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter bewacht sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren. Der alte Spruch "Haben Sie Waren mit?" wird also an der Grenze zur Schweiz noch lange nicht der Vergangenheit angehören.

Kritik

Die Folgen und Auswirkungen des Schengener Übereinkommens sind seit den 1980er Jahren Kritik von Bürger- und Menschenrechtsinitiativen ausgesetzt. Der Wegfall von Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten geht mit der Verpflichtung einher, die Außengrenzen zum Zwecke der Fluchtabwehr, der Bekämpfung illegaler Einwanderung, angemessen, d.h. meist verstärkt, zu sichern. Bis zum EU-Beitritt Polens war beispielsweise die Ostgrenze Deutschlands (Oder-Neiße-Linie) eine verstärkt gesicherte Grenze. Personen, die eine derartige Grenze dennoch rechtswidrig überwinden wollen, nehmen teure und kriminelle Schleuser-Unternehmen in Anspruch oder riskieren beim Grenzübertritt ihr Leben. Nach unabhängigen Schätzungen sind an der deutschen Ostgrenze von 1993 bis 2003 etwa 145, hingegen an der Schengen-Südgrenze, insbesondere an der Meerenge von Gibraltar und in der Ägäis, zwischen 1994 und 2004 mehr als 5.000 Menschen beim versuchten Grenzübertritt ums Leben gekommen.

Siehe auch


- Schengen
- Schengener Informationssystem
- Grenzregime, Menschenhändler

Weblinks


- [http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:L:2000:239:SOM:DE:HTML Erstmalige Gesamtveröffentlichung des Schengen-Besitzstands im Amtsblatt der Europäischen Union (September 2000)]
- [http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html Details beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland]
- [http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20010528/430739de.pdf Bericht aus dem Europäischen Parlament]
- Status von [http://www.europa.admin.ch/hilfe/keywords/d/96-1.htm Schengen/Dublin in der Schweiz.]

Kritik am Schengener Abkommen


- [http://no-racism.net/rubrik/37/ www.no-racism.net] Überwachung im Schengenland
- [http://www.noborder.org/item_archive.php?id=80 www.noborder.org] The Schengen Information System - Electronic instrument of migration control and deportation (englisch)
- [http://www.statewatch.org/news/2005/may/sisII-analysis-may05.pdf www.statewatch.org] Statewatch Bericht über SIS II (englisch) Kategorie:Politik (Europa) Kategorie:Europäischer Vertrag Kategorie:Zoll Kategorie:1985

Ceuta

Ceuta [] ist eine autonome spanische Exklave an der Mittelmeerküste Marokkos, nahe der Straße von Gibraltar. Wie Melilla gehört Ceuta politisch zu Spanien, geographisch jedoch zu Afrika. Sie ist eine 18,5 km² große Halbinsel, die 21 km von der Küste der spanischen Halbinsel entfernt ist. Die Stadt ist bekannt als Anlaufpunkt für illegale Immigration von Afrikanern in die Europäische Union.

Geschichte

Die abwechslungsreiche Geschichte der Stadt begann mit den Phöniziern. Es ist aber nicht gesichert, ob an der Stelle des heutigen Ceuta dauerhafte Siedlungen existierten. Die Griechen nannten den Ort Επτά Αδελφοί (Heptá Adelphoí - Sieben Brüder). 319 v. Chr. übernahmen die Karthager die Stadt, nach dem Zweiten Punischen Krieg wurde Ceuta als Septem Fratres (Sieben Brüder) römisch, und die Einwohner erhielten das römische Bürgerrecht. Ceutas strategische und wirtschaftliche Bedeutung wuchs, und sie wurde neben dem konkurrierenden Tanger zur bedeutendsten Stadt der römischen Provinz Mauretania Tingitana. 429 eroberten die Vandalen die Stadt, 534 fiel sie wieder an das Byzantinische Reich als Nachfolger des Römischen Reiches, um dann 616 von den Westgoten erobert zu werden. Im Jahr 709 nahmen schließlich die Araber die Stadt ein, zwei Jahre, bevor sie auf die spanische Halbinsel zogen und diese für Jahrhunderte besetzten. 1415 wurde die Stadt von König Johann I. für Portugal während der Reconquista zurückerobert. 1668 wurde Ceuta als Ergebnis des Restaurationskrieges im Frieden von Lissabon von Portugal an Spanien abgetreten. Nach der Unabhängigkeit Marokkos (1956) wurde Ceuta ein Souveräner Ort (Plaza de soberanía), der direkt der spanischen Regierung unterstellt war. Ceuta ist seit 1995 eine Autonome Stadt (spanisch ciudad autónoma) und genießt ähnliche Rechte wie die autonomen Gemeinschaften. Sinngemäß das gleiche gilt für Melilla, während die drei unbewohnten Plazas del Soberanía unmittelbar der spanischen Regierung unterstehen.

Weitere Daten

Bevölkerungsdichte: 4.035 Einw./km²
höchste Erhebung: 345 m

Aktuelles

Migranten aus schwarzafrikanischen Ländern versuchen über Algerien und Marokko nach Melilla und Ceuta zu gelangen, um nach Spanien oder in andere Länder der EU einzureisen. Siehe auch den Artikel zu Melilla.

Weblinks

[http://www.ceuta.es Offizielle Website der Stadt Ceuta] Kategorie:Spanische autonome Gemeinschaft Kategorie:Exklave ja:セウタ zh-min-nan:Ceuta

Illegal

Illegalität (lat.) ist das Gegenteil von Legalität, also ein Widerspruch mit bestehenden staatlichen Gesetzen. Eine Situation heißt illegal bzw. ungesetzlich (schärfer: gesetzeswidrig), wenn ein anwendbares Gesetz vorsieht, dass diese Situation so nicht hätte passieren dürfen. Die Deklaration, wer oder was illegal sei oder nicht, entspringt keiner "höheren Logik", sondern ist menschengemacht. Aus diesem Grund wird korrekterweise der Begriff illegalisiert statt illegal verwendet, denn die betroffenen Situationen und Menschen werden illegalisiert durch diejenigen, die die anwendbaren Gesetze und Verordnungen machen, und im übrigen auch durch diejenige, die diese Gesetze und Verordnungen konkret anwenden.
- Daraus abgeleitet heißt z. B. ein Gegenstand illegalisiert bezüglich eines Gesetzes, wenn er im anwendbaren Rechtsraum des Gesetzes (z. B. auf einem bestimmten Staatsgebiet) nicht existieren darf.
- Analog dazu wird auch eine Person als illegalisiert bezüglich eines Gesetzes bezeichnet, wenn sie im anwendbaren Rechtsraum des Gesetzes (z. B. auf einem bestimmten Staatsgebiet) nicht existieren darf.

Im politischen Widerstand

In Diktaturen wird unter illegaler Arbeit die Auflehnung gegen die bestehenden Verhältnisse verstanden. Auch in Deutschland gilt bestimmtes Handeln zur Auflehnung gegen die bestehenden Verhältnisse als verfassungsfeindlich und daher als illegal.

Im allgemeinen Sprachgebrauch

Es befindet sich z. B. jemand in der Illegalität, der sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem Land befindet oder einer Tätigkeit nachgeht, die gesetzlich verboten ist. Wer z. B. Heroin konsumiert bzw. damit handelt, begeht damit in den meisten Staaten der Welt eine illegale Handlung, da dies in der Regel gegen staatliche Gesetze verstößt. Ebenso verhält sich eine Prostituierte illegal, wenn die Prostitution in dem Land, in dem sie sie ausübt, gesetzlich verboten ist. Siehe auch: Untergrund, illegale Migration, kein mensch ist illegal Kategorie:Rechtspolitik

Abschiebung

Das Wort Abschiebung bezeichnet
- einen juristischen Begriff, siehe Abschiebung (Recht)
- einen geologischen Begriff, siehe Abschiebung (Geologie)

Haft

Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz). Eine Haft beginnt mit der Verhaftung. Die häufigste Form ist die Haft zur Strafvollstreckung (Strafhaft). Sie setzt die Menschenrechte einer bestimmten Person temporär außer Kraft um die Rechte der Allgemeinheit besser schützen zu können. Es ist abzugrenzen zwischen Haft, Festnahme und Polizeigewahrsam.

Zivilprozessrecht

Muss der Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) gezwungen werden, so ist eine Zwangsmaßnahme nach §§ 901, 904 ZPO statthaft. Diese Haft darf nicht länger als sechs Monate dauern. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, der sich regelmäßig der Vollstreckungshilfe durch die Polizei bedient. Die Verwahrung erfolgt in den Justizvollzugsanstalten. Die Zwangshaft kann verhängt werden, wenn unvertretbare Handlungen (wie zum Beispiel eine Auskunft) erzwungen werden sollen. Auch diese Haft darf sechs Monate nicht übersteigen. Rechtsgrundlage sind die §§ 888 und 904 ff. ZPO. In der Praxis kommt es zur Verhängung einer Zwangshaft erst dann, wenn zuvor verhängte Zwangsgelder den Willen des Schuldners nicht beugen konnten oder das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann und stattdessen Ersatzzwangshaft vollzogen wird. Ausnahme:Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.(Art.11, 8. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 19. Dezember 1966, BGBl. 1973, Teil II, S. 1534).

Ordnungshaft

Wird gegen gerichtliche Anordnungen verstoßen oder wird eine gerichtliche Verhandlung gestört, so kann das Gericht Ordnungshaft gegen den Störer (auch bei Eidverweigerung oder versäumtem Erscheinen) verhängen. Die Ordnungshaft dauert mindestens einen Tag und kann bei einer Mehrzahl von Verstößen bis zu zwei Jahre dauern. Kann ein Ordnungsgeld als Zwangsmittel nicht beigetrieben werden, so verhängt das Gericht eine sog. Ersatzordnungshaft.

Strafverfahrensrecht

Ist ein Strafverfahren noch nicht abgeschlossen, so kann der dringend Tatverdächtige in die Untersuchungshaft ("U-Haft") genommen werden. Zur Inhaftierung zur Untersuchungshaft muss ein Haftgrund, in der Regel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln o. Ä.) vorliegen. Das Gericht kann die Erzwingungshaft anordnen, wenn bestimmte Handlungen erzwungen werden sollen (z. B. Herausgabe von Beweismitteln, Zeugenaussage etc.). Die Verbüßung eines strafprozessual angeordneten Freiheitsentzuges wird als Freiheitsstrafe (auch: Strafhaft) bezeichnet. Ist der zu einer Geldstrafe oder zu einem Bußgeld Verurteilte nicht zahlungsfähig, so kann eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden.

Auslieferungshaft

Ebenfalls eine Maßnahme der Strafverfolgung stellt die Auslieferungshaft dar. Deutschland erfüllt damit seine auf internationalem Recht basierenden Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten, flüchtige Straftäter der Justiz ihres Heimatlandes zu überstellen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind
- das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 23. Dezember 1982 (IRG) sowie
- bilaterale Verträge zwischen den Staaten (Rechtshilfeabkommen). Voraussetzung für eine Auslieferung ist, dass die im Auslieferungsbegehren vorgeworfene Straftat auch nach deutschem Recht strafbar ist. Politische Vergehen sind von der Auslieferung ausgenommen. Gewährtes Asyl steht einer Auslieferung grundsätzlich nicht entgegen (§ 4 AsylVfG). Die Gefahr drohender Verfolgung ist im Auslieferungsverfahren selbständig zu prüfen (Kleinknecht/Meyer-Großner, Kommentar zur StPO, S. 46 Rn 209). Die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ist nach Art. 16 GG grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise kann durch Gesetz eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Über eine Auslieferung entscheidet das örtlich zuständige Oberlandesgericht.

Organisationshaft

Siehe Hauptartikel: Organisationshaft

Abschiebungshaft

(unkorrekt auch: Abschiebehaft) Zur Sicherung der Abschiebung (Sicherungshaft) und Vorbereitung der Ausweisung (Vorbereitungshaft) kann nach § 57 AuslG Haft angeordnet werden. Abschiebunghaft wird durch das Amtsgericht auf Antrag der Ausländerbehörde verhängt. Haftgründe der Sicherungshaft ergeben sich aus § 57 Abs. 2 AuslG. Haftgründe für die Vorbereitungshaft aus § 57 Abs. 1 Satz 1 AuslG. Bei dieser Art der Haft handelt es sich nicht um eine Strafhaft, sondern um eine Verwaltungshaft. Daher gelten hierfür nicht die im Strafrecht anwendbaren Verfahrensabläufe, sondern die Regelungen des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (FreihEntzG, § 103 II AuslG). Da diese Form der Haft der Sicherung der Abschiebung dient, kann Abschiebungshaft nicht verhängt werden, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Abschiebung nicht in absehbarer Zeit möglich ist (z.B. Fehlende Abschiebewege, andauernder Abschiebestopp). siehe auch:
- Zusammenfassung der Querverweise (außer Rechtsgrundlagen): Justiz, Rechtspflege, Richter, Freiheitsentzug, Haftbefehl, Strafhaft, Untersuchungshaft, Verhaftung, Justizvollzugsanstalt, Strafverfahrensrecht, Abschiebung (Recht), Asyl, Auslieferungshaft, Ordnungshaft, Zivilprozessrecht, Haftbedingungen
- Ähnliche Maßnahmen Verhaftung, Festnahme, Gewahrsam, Maßregelvollzug
- Rechtsgrundlagen Strafprozessordnung, Strafvollzugsgesetz, Zivilprozessordnung, Ausländergesetz, Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen Kategorie:Strafvollzugsrecht Kategorie:Strafverfahrensrecht ja:逮捕

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem neuen Aufenthaltsgesetz, § 7 und 8. Sie ist grundsätzlich befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden (die einzelnen Zwecke des Aufenthalts werden in § 16 bis 36 aufgeführt). Sie ist nicht immer mit einer Arbeitserlaubnis verbunden; ob eine Arbeitserlaubnis besteht, hängt vom Zweck der Aufenthaltserlaubnis ab.

Weblinks


- [http://www.aufenthaltstitel.de/index.html Informationen zum deutschen Aufenthaltsrecht]

Aufenthaltsbewilligung

Eine Aufenthaltsbewilligung ist eine Form der Aufenthaltsgenehmigung, die erteilt wird, wenn einem Ausländer der Aufenthalt nur für einen bestimmten, seiner Natur nach einen nur vorübergehenden Aufenthalt erfordernden Zweck erlaubt wird. Die gesetzliche Grundlage sind die §§ 28, 29 Ausländergesetz. Über Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung entscheidet die Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Aus diesem Grunde spielen die Verwaltungsvorschriften zum AuslG ab Ziffer 28.1 eine bedeutende Rolle. Klassische Fälle von dem Zweck nach vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland sind Fälle von Ausländern, die in Deutschland eine Aus- und Fortbildung (Studium, Sprachkurs) absolvieren. Auch zum Zwecke der vorübergehenden Erwerbstätigkeit (z. B. Saisonarbeitskräfte, Au-Pair-Aufenthalte) kann eine Aufenthaltsbewilligung nach § 10 AuslG in Verbindung mit §§ 2 bis 4 der AAV erteilt werden. Da es sich bei dieser Form der Aufenthaltsgenehmigung immer nur um einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland handelt, ist eine die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung im Anschluss an die Aufenthaltsbewilligung selbst nach mehrjährigen Aufenthalten mit Aufenthaltsbewilligung nicht möglich.

Weblinks


- [http://www.aufenthaltstitel.de Webseite zum deutschen Aufenthaltsrecht]
- [http://www.info4alien.de Ausländerrecht-Portal] Kategorie:Ausländerrecht

Duldung

Die Duldung ist eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern, und stellt damit in der Praxis den schwächsten der Aufenthaltstitel dar, obwohl sie nach dem Gesetz keiner ist. § 60 a Aufenthaltsgesetz regelt, wer eine Duldung erhält. Die Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, was reguläre Lohnarbeit oder Selbständigkeit ausschließt. Es kann aber ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. In der Praxis arbeiten viele Betroffene schwarz bei Verwandten mit besserem Aufenthaltstitel, oder anderen Arbeitgebern die im Austausch für billige Arbeit über das Verbot hinwegsehen. Inhaber einer Duldung dürfen sich nach § 61 Aufenthaltsgesetz nur in ihrem Bundesland aufhalten; der Aufenthalt und die Wohnsitznahme können weiter beschränkt werden. Dies kann in der Praxis auch geschehen, um Druck auf ausreisepflichtige Ausländer auszuüben. Nach dem neuen § 25 (5) des Aufenthaltsgesetzes soll die Duldung nach 18 Monaten in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Dies darf aber nur geschehen, wenn der Ausländer nicht selbst seine Ausreise behindert, etwa indem er es versäumt, sich einen Pass zu besorgen. In der Praxis leben allerdings weiterhin über 200 000 Geduldete in Deutschland, fast die Hälfte davon ist schon seit mindestens 10 Jahren geduldet. Da die Duldungen immer nur kurzfristig ausgesprochen werden und so jederzeit mit baldiger Abschiebung gerechnet werden muss, bedeutet dieser Zustand eine erhebliche Belastung für die Betroffenen. Entwicklung einer längerfristigen Perspektive ist nicht möglich; betroffene Schulkinder können zwar die allgemeinbildende Schule besuchen, eine anschließende Berufsausbildung ist allerdings nicht gestattet. Kategorie:Ausländerrecht

Asyl

Unter der Bezeichnung Asyl versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Wort Asyl stammt von dem griechischen Adjektiv Asylos, deutsch: "unverletzt" bzw. "nicht ausgeraubt", mit politischer Konnotation ist asylos am ehesten mit "unantastbar" (<"unraubbar") zu übersetzen, : "(griechisch "sylan" = berauben, "a" = nicht).

Begriffsgeschichte

Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel [http://www.biblegateway.com/passage/?book_id=4&chapter=35&version=10 4.Mose 35,6] erwähnten Freistädte. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten. Und wurden bei der Aufteilung des Landes Israels an die Stämme institutionalisiert. Als ein "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte. Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission. Die Städte führten für ihre Bürger Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entfernte Häuser oder Kolonien "ausgesetzt" wurden. Viele berühmte Persönlichkeiten mußten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl. Im 19. Jahrhundert waren dies unter anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Die Schweiz, bzw. Zürich waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten. Heute versteht man unter Asyl primär das aus dieser Entwicklung abgeleitet "Politische Asyl", das anerkannten politischen Flüchtlingen gewährt wird. Die vorkapitalistischen und kapitalistischen Kriege und Unterdrückungsverhältnisse, die bolschewistische Revolution, und noch viel mehr die Zeit des Nationalsozialismus bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen, wie aus den Ostblockländern nach dem gescheiterten Aufstand in Ungarn 1956 oder nach der Niederwalzung des jungen Prager Frühlings 1968. Die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR flohen, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren. Anfang 2004 bezifferte das UNHCR die Zahl der weltweiten Flüchtlinge, für die es zuständig ist, auf 17 Millionen Menschen (6.19 Mio in Asien, 4.29 Mio in Afrika, 4.24 in Europa, 1.32 in Lateinamerika, 0.98 Mio in Nordamerika und 0.07 Mio in Ozeanien), hinzu kommen die Palästinaflüchtlinge, für die mit dem UNRWA eine spezielle UNO-Organisation zuständig ist. Zu den außer Landes Geflüchteten kommen nach der Schätzung des UNHCR zusätzlich etwa 25 Millionen "Internally Displaced Persons", also Flüchtlinge im eigenen Land. In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei.

Asyl in Deutschland

Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Durch die Änderung des GG im Jahr 1993 ("Asylkompromiss") wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering, häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und der Status politisch Verfolgter nach der GFK dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich gestellt.

Asyl in der Schweiz

Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durc