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Illegale MigrationIllegale Migration ist eine Art der Migration und bezeichnet grenzübergreifende Wanderungsbewegungen (soziologisch: eine horizontale soziale Mobilität), das heißt Einwanderung, Auswanderung oder Transitwanderung, die außerhalb staatlicher Regulierungsversuche statt finden.
Rahmenbedingungen
Illegale Migration wird auch manchmal "irreguläre Migration" genannt, was suggeriert, dass diese Art der Migration keinen Regeln folge. Es ist ein besonderes Merkmal, dass Migration außerhalb (trotz) staatlicher rechtlicher und ordnungspolitischer Regelungsversuche nach geschieht.
Unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen findet illegale Migration wie Migration nach bestimmten sozioökonomischen Regelmäßigkeiten statt.
Illegale Migration hat viele Formen:
- Fluchtmigration tendiert eher zur Verlagerung des Lebensmittelpunkts aus der Herkunfts- in eine Zielregion,
- Arbeitsmigration hat vielfach die Form der Pendelmigration oder zirkulären Migration, bei der der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland beibehalten wird. Auf diesem Gebiet kommt es auch häufig zu befristeten Migrationsprojekten, das heißt nach einer bestimmten Zeit kehrt der 'illegale' Migrant in sein Land zurück.
Illegale Migration ist eine Begleiterscheinung der globalen Netzwerkgesellschaft (Globalisierung) und findet in einem Geflecht migrationsauslösender, migrationslenkender und migrationsermöglichender Faktoren statt. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei grenzübergreifende private, ethnische, kommerzielle und kriminelle Netzwerke, über die Informationen, Geld und andere Ressourcen zwischen Herkunfts- und Zielländern verlaufen. Dies führt zu grenzübergreifenden transnationalen sozialen Räumen, die Herkunfts- und Zielregionen von Immigranten verbinden (vgl. Transnationalismus).
Humane Begleiterscheinungen
Dominiert wird dieses Geschehen von einer Art Wettrüsten: Faktoren wie die Notwendigkeit, immer ausgeklügeltere Grenzkontrollmaßnahmen umgehen zu müssen oder der Wunsch nach Bequemlichkeit und Schnelligkeit der Reise bestimmen die Preishöhe. Kriminelles Gebaren, welches z. B. Immigranten gegenüber die bezahlte Dienstleistung nicht erbringt oder die 'Kunden' gar ausbeutet, ist nicht ungewöhnlich; Schätzungen gehen von 20-25% aller Fälle aus, wobei eine Einbindung in private und ethnische Netzwerke einen gewissen Schutz vor Betrug erbringen kann.
Mehr und mehr Immigranten und deren kommerzielle und kriminelle Dienstleister ("Schleuser", Menschenhändler) nützen solche scheinbar legalen Migrationsmöglichkeiten zur Erreichung der selbstgesteckten Ziele. Mehr und mehr entwickelt sich illegale Migration somit zur "Embedded Migration", d. h. zunehmend sind illegale Reisebewegungen eingebettet in legale Reisebewegungen.
Seit dem Schengener Abkommen grenzt die EU "geschlossen" an Länder mit deutlich niedrigerem Wohlstandsniveau und vergleichbar grossem Wohlstandsgefaelle wie zwischen den USA und Mexiko. Wie auch an der Grenze zwischen den USA und Mexiko werden die Grenzen besonders stark gesichert. Es kommt daher verstärkt zu Verletzungen zum Teil zu Toten.
siehe auch: Schleuser, Schleuserbande, Ceuta
Rechtliches
Illegale Migranten
Ein illegaler Migrant (umgangssprachlich z. T. Illegaler) ist eine Person, die
unerlaubt (illegal) in ein Land einreist und/oder sich unerlaubt in einem Land aufhält.
- Unter einer unerlaubten Einreise wird verstanden, dass die betreffenden Personen für ihre Einreise keine gültigen Papiere besitzen beziehungsweise besitzen können, die ihnen diese Einreise erlauben würden. Sie müssten deshalb, im Falle einer Kontrolle, mit einer Einreiseverweigerung, einer Abschiebung, Ausweisung oder einer Verhaftung rechnen.
- Unerlaubte Einreise besteht auch dann wenn die Papiere ungültig werden, die einst regulär erhalten wurden und einen erlaubten Aufenthalt begründeten; das sind zum Beispiel: (Aufenthaltserlaubnisse und -bewilligungen, Duldungen, Asyl, Visa...). Besonders ist dass dann der Fall, wenn ihr Aufenthalt (wie z. B. im Fall von Asylbewerbern, die vollziehbar zur Ausreise aufgefordert und zur Abschiebung ausgeschrieben sind) nicht mehr regularisierbar ist.
Scheinlegale Migranten
Von den so definierten Illegalen wird jene Personengruppe abgehoben, die mit Hilfe falscher oder gefälschter Papiere scheinbar legal einreisen bzw. sich im Land aufhalten. Diese Gruppe der "Scheinlegalen" wird wie folgt definiert:
Scheinlegale Immigranten sind Personen, die mit gefälschten Papieren (Pässe, Personalausweise, Sichtvermerke) einreisen. Diese Gruppe setzt sich aus zwei Untergruppen zusammen:
# Die erste Untergruppe wird dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Papiere irregulär erwirbt. Unter irregulärem Erwerb werden hierbei alle Wege verstanden, mit Hilfe derer eine Person an regulären Antrags- und Erteilungsmodi vorbei zu Papieren gelangen kann. Die Papiere werden beispielsweise erworben durch (Ver-)Fälschung eines gestohlenen Ausweises (z. B. Manipulierung durch Lichtbildaustausch), Kauf von (Blanko-)Papieren für eine neue Identität, durch Erpressung oder Diebstahl.
# Die zweite Untergruppe besorgt sich von den dazu autorisierten Stellen legale Einreisepapiere durch wissentliche Vortäuschung einer nichtzutreffenden Einreise- bzw. Aufenthaltsabsicht. In diese Gruppe fallen all diejenigen, die beispielsweise vorgeben, als Tourist, Geschäftsmann oder Besucher einreisen zu wollen, obwohl sie von vornherein die Absicht haben, nach ihrer Einreise zu bleiben. Zu dieser Gruppe werden abschließend auch diejenigen Personen hinzugerechnet, die einen scheinbar regulären Aufenthaltsstatus über den Abschluss einer Schein- oder Kontraktehe erwerben. Dies deshalb, weil auch sie den Aufenthaltsstatus auf eine Art und Weise erwerben, der von Seiten des Gesetzes und der Behörden als nicht legal angesehen wird.
Eng mit der Gruppe der Illegalen sind Scheinlegale trotz ihres Besitzes von Papieren deshalb verwandt, weil ...
- auch gefälschte und nichtregistrierte Dokumente ein gewisses Risiko der Enttarnung beinhalten,
- ein Fingerabdruckvergleich ergeben kann, dass selbst Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren andernorts bereits unter anderem Namen registriert sind,
- Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren, die aber nicht auf ihre Identität lauten, dann Probleme bekommen, wenn sie andere Nachweise zur Person erbringen müssen, dies aber nicht können. Dies gilt z. B., wenn sie einen Führerschein auf anderen Namen besitzen, zur Eheschließung erforderliche Dokumente wie Geburtsurkunde oder Ehefähigkeitszeugnisse nicht besorgen können usw.
Aus diesen Gründen sind die Vorteile der Scheinlegalen gegenüber den Illegalen oft nur von sehr begrenzter Dauer.
"einfach illegale" und "doppelt illegale" Migranten
Eine weitere Unterscheidung ist die zwischen "einfach illegalen" und "doppelt illegalen" Migranten: Während die "einfach illegalen" gegen Auflagen verstoßen, die an ein legal erworbenes Visum oder einen Aufenthaltstitel gebunden wären, sind jene, die ohne gültige Papiere einreisen und gegen andere erlaubnisrechtlich geregelte Sachverhalte verstoßen, "doppelt illegal".
Größenordnung
Aufgrund der zunehmenden Abschottung der Außengrenzen sowie des zunehmenden Kontrolldrucks im Inland festigt sich der Eindruck, dass der Anteil der Scheinlegalen in den letzten Jahren deutlich ansteigt und quantitativ in Relation zu den Illegalen an Bedeutung als eigenständige und distinkte Gruppe mit spezifischen Problemen innerhalb des Illegalenmilieus gewinnt.
Eine Schätzung der Größenordnung der illegalen Migration ist deshalb schwierig, weil die Migrationsbewegungen im Verborgenen ablaufen, bzw., weil Immigranten durch den Erwerb gut gefälschter Papiere oder die Verwendung echter Papiere auf fiktive Identitäten die 'illegale Natur' ihres Grenzübertritts immer besser tarnen. Für Deutschland kann jedoch eine Größenordnung von 500 000 bis 1 Million 'Illegaler' durchaus angenommen werden. Die Zahl ist deutlich gesunken, da mit dem EU-Beitritt von Ländern wie Polen, der Slowakei oder Ungarn zum 1. Mai 2004 deren Staatsangehörige im Unionsgebiet automatisch aufenthaltsrechtlich legalisiert wurden (Nähere Begründung siehe hier: [http://www.joerg-alt.de/publikationen/materialanlagen/materialanlagen.html Anlage 4] (Größenschätzung für Deutschland)). Weltweit verstärken sich wahrscheinlich die unerlaubten Migrationsbewegungen.
siehe auch: Rückführungsabkommen
Probleme für staatliche Kontrolle
Illegale Migration wird trotz technisch verbesserter Kontrollmöglichkeiten für die Staaten immer schwerer kontrollierbar. In der heutigen Welt fördern und erlauben Staaten bestimmte grenzübergreifende Wanderungsbewegungen (z.B. von Geschäftsleuten, Besuchern und Touristen), was es eben auch anderen ermöglicht, diese erlaubten Wanderungsmöglichkeiten 'zweckzuentfremden'. Der Einschluss biometrischer Merkmale in Personaldokumente wird an hier bestehenden Kontrollproblemen nicht viel ändern, denn Kontrolle setzt Kontrollierbarkeit voraus. Laut Bundesgrenzschutz-Jahresbericht 2002 kam es zu 436 580 484 Reisebewegungen über die deutschen Schengen-Außengrenzen. Würden hier stets alle Papiere in der erforderlichen Gründlichkeit geprüft, bräche der Grenzverkehr zusammen. Diese Aussage hat auch Gültigkeit nach dem EU-Beitritt der zehn mittel- und osteuropäischen Nachbarländer, da zum einen die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und ihnen nicht restlos abgeschafft sind und die Reisebewegungen über die Schengen-Außengrenzen nun die neuen Staaten kapazitätsmäßig vor vergleichbare Probleme steht wie die ressourcenmäßig ungleich besser ausgestattete Bundesrepublik. Der unerlaubte Übertritt über die Grüne Grenze verliert zunehmend an Attraktivität wegen der immer höheren Kosten und des immer höheren Risikos, von der Grenzpolizei mithilfe von hochtechnisierten Geräten aufgespürt, anschließend verhaftet und zurückgeschoben zu werden. Vergleichbar ist die Situation an der "Blauen Grenze", dem Seeweg, wie die unvermindert hohe Zahl Todesfälle im Mittelmeer belegen. In allen Fällen gilt aber: Hat man aber die EU-Außengrenze an einer Stelle überwunden, besteht aufgrund der europaweiten Reisefreiheit kein größeres Problem mehr, an den gewünschten Zielort zu gelangen.
Siehe auch: Grenzregime
Politische Handlungsperspektiven
Grundsaetzliches
In Deutschland ist die gesellschaftspolitische Debatte seit Jahren zwischen zwei Polen gefangen:
- Auf der einen Seite stehen jene, die eine Verbindung zwischen aufenthaltsrechtlicher Illegalität und schwerer Kriminalität ziehen und sich auf repressive Ansätze wie beispielsweise Aufrüstung der Bundespolizei, Abschiebungen oder die Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Arbeitsamt und Zoll konzentrieren.
- Dagegen stehen diejenigen, die die Ansicht vertreten mit diesen Mitteln könne man den komplexen Abläufen zwischen den Nationalstaaten und innerhalb der eigenen Gesellschaft nicht beikommen. Vor allem linksorientierte Gruppen vertreten die Forderung nach Legalisierungskampagnen, ähnlich denen in Spanien, Italien oder den USA. Dabei handelt es sich etwa um Stichtagsregelungen, die an die Länge des Aufenthalts oder vorhandenen Beschäftigungsverhältnissen gebunden sind.
- Aber auch hiergegen gibt es gewichtige Einwände: Die Erfahrungen jener Länder, die dieses Instrument zur Aufenthaltsregularisierung durchführten belegt, dass relativ schnell neue Illegale Migranten nachzogen sodass früher oder später eine neue Legalisierung erforderlich wurde. Der wichtige Kritikpunkt, dass Legalisierungen einen Pull-Faktor bedeuten, ist also nicht rundweg von der Hand zu weisen. Entsprechend wenig tut sich im Bereich Politik und Recht, wie die Abwesenheit des Themas im inzwischen in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz belegt.
Aktueller Stand der gesellschaftspolitischen Debatte
Eine Initiative, die Blockade zwischen 'Repressionsbefürwortern' und 'Legalisierern' in Deutschland zu überwinden, könnte das vom Katholischen Forum Leben in der Illegalität initiierte und auf der dortigen Homepage eingestellten "Manifests illegale Zuwanderung - für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion" sein. Es wurde bis zum Stichtag 1. August 2005 von 400 Politikern, Bürgermeistern, Richtern, Vorsitzenden von Gewerkschaften und Berufsverbänden, Medienvertretern, Prominenten und Wissenschaftlern unterzeichnet. Darin wird gefordert, als Einstieg sich zunächst einmal um die faktische Gewährleistung von sozialen Rechten zu kümmern, die auch Illegalen nach deutschem Recht zustehen, und, damit zusammenhängend, klarzustellen, dass humanitär motivierte Hilfe nicht den Tatbestand der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt darstellt. Dieser Einstieg empfiehlt sich zudem, weil rechtlich kein Widerspruch besteht zwischen der Gewährleistung sozialer Mindeststandards einerseits und dem Recht des Staates auf Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt andererseits. Es klärt aber die Möglichkeiten und Verpflichtungen von Berufsgruppen wie Ärzten, Lehrern und Sozialarbeitern einerseits, und den Organen des Staates, die zur Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt zuständig sind (Bundespolizei, Polizei, Ordnungs- und Arbeitsämter) andererseits.
Unterstützernetzwerke
Besonders linke Gruppen kritisieren unter dem Motto kein mensch ist illegal die Kriminalisierung der Zuwanderung in die BRD. Sie organisieren sich oft zusammen mit illegalen Immigranten, um ihnen bei ihrem Leben in der Illegalität zu helfen, indem sie ihnen Deutschkurse, Rechtshilfe, etc. anbieten. Auch kirchliche Beratungsstellen, Krankenhäuser und Schulen sind auf diesem Gebiet unterstützend tätig.
Siehe auch: Sans papiers, Visa-Affäre, Ceuta
Literatur
- Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990
- Madjiguène Cissé: Papiere für alle. Die Bewegung der Sans Papiers in Frankreich. ISBN 3-935936-14-1
- Heike Herzog, Eva Wälde: Sie suchten das Leben ... Suizide als Folge deutscher Flüchtlingspolitik. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-810-3
- jour fixe initiative berlin (Hg.): Fluchtlinien des Exils. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-431-0
- Eva Kaewnetara, Hans Uske: Migration und Alter. Auf dem Weg zu einer kultur-kompetenten Altenarbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-77-7
- Hito Steyerl, Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hg.): Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik. Unrast Verlag, 2003, ISBN 3-89771-425-6
- Hans Uske, Michael Heveling-Fischell, Waldemar Mathejczyk: Risiko Migration. Krankheit und Behinderung durch Arbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-81-5
- Imran Ayata: "Hürriyet Love Express", Kiepenheuer & Witsch 2005, S. 207, EUR 7,90.
- Marei Pelzer: Reformruine Zuwanderungsgesetz: moderne Fassade – marode Substanz. Mit dem Zuwanderungsgesetz zurück zum Ausländerpolizeirecht. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster, 2005. ISBN 3-89771-737-9
Weblinks
- [http://www.joerg-alt.de www.joerg-alt.de] Website mit ausführlichen Informationen zu illegaler Migration und unerlaubtem Aufenthalt
- [http://www.f-r.de/uebersicht/alle_dossiers/politik_inland/welche_auslaender_wollen_die_deutschen/leben_in_der_schattenwelt/ www.f-r.de] Dossier "Leben in der Schattenwelt" in der Frankfurter Rundschau.
- [http://www.forum-illegalitaet.de www.forum-illegalitaet.de] Katholisches Forum Leben in der Illegalität
- [http://www.aha-bueren.de/ohnepapiere/start.htm www.aha-bueren.de] Wissenschaftliche Arbeit zu den Rahmenbedingungen und der Lebenssituation "illegaler" MigrantInnen in Deutschland sowie zu den Möglichkeiten der Vermeidung von Illegalität und der Hilfe für die Betroffenen.
- [http://no-racism.net/migration/ www.no-racism.net] Schwerpunkt Migration
- [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topictoview=6 www.sicetnon.org] Schwerpunkt 'Soziologie.Raum.Migration.Illegalität' der philosophischen Internetzeitschrift 'Sic et Non'
Kategorie:Ausländerrecht
Kategorie:Politik
MigrationMigration (von lat.: migratio: Wanderung) kann im speziellen bedeuten:
- in der Soziologie im weitesten Sinne jeder längerfristige Wohnortswechsel eines Menschen. siehe: Migration (Soziologie)
:auch: Arbeitsmigration, Emigration (Auswanderung), Immigration (Einwanderung), Migrationsforschung, Anthropogeografie, Soziale Mobilität
- in der Geographie eine Wanderung von menschlichen Individuen oder Gruppen mit dem Ergebnis eines nicht nur kurzfristigen Wohnsitzwechsels. Formen: Emigration (Auswanderung), Immigration (Einwanderung) und die seltenere Form der Permigration (Durchwanderung). siehe auch Binnenwanderungssaldo
- in der Biologie werden auch Tierwanderungen wie der jährliche Vogelzug als Migration bezeichnet.
- Daneben existiert noch die Spezialbedeutung in der Populationsgenetik: Migration (Genetik)
- ins Öffentliche Recht gehören die Begriffe "Illegaler Immigrant" und "Illegale Immigration"
- den Wechsel grundlegender Softwareprogramme und/oder die Transformation von Daten in neue Formate Migration (Informationstechnik)
- in der Geophysik bzw. Seismik die rechnergestützte Entzerrung seismischer Messdaten, z.B. aus einer Lotzeitsektion - siehe Migration (Seismik)
- in der Künstliche Intelligenz beschreibt Migration die selbstständige Bewegung von Software-Agenten zwischen verschiedenen Rechnern
- in der IT-Branche bedeutet dies eine Integration von alter Technologie in neue Technologien unter weitgehender Nutzung vorhandener Technologie. (Bsp: Übergang einer klassische Ethernet-Technologie in eine ATM-Technologie unter Beibehaltung der strukturierten Verkabelung)
- in der Elektrochemie die Wanderung von Ionen im elektrischen Feld
Soziale MobilitätUnter sozialer Mobilität versteht man die Bewegung der Einzelpersonen zwischen den Klassen und Schichten und innerhalb dieser bei Veränderung des Berufs und der beruflichen Stellung, also Bewegung und Veränderung im sozialen Beziehungsraum; zumeist als Auf- oder Abstieg (vertikale Mobilität). Demgegenüber ist die räumliche Mobilität (auch als territoriale Mobilität bezeichnet) die Bewegung der Einzelpersonen im geographischen Raum (siehe auch Wanderung, Auswanderung. Horizontale Mobilität ist die Veränderung des Berufs oder der Tätigkeit, ohne dass sich dabei die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht ändert.
Begriff
Soziale Mobilität vollzieht sich sowohl auf der Grundlage der Dynamik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen sowie demographischen Verschiebungen (siehe Kinderzahl, Generationenabstand) zwischen den Klassen und Schichten (dabei selbstverständlich die Berufe und die Zahl ihrer jeweils darin Beschäftigten einschließend), als auch auf der Grundlage der Neuverteilung der Talente (siehe auch Begabungen) und Fähigkeiten in einer jeden Generation.
Intragenerationenmobilität
Die Intragenerationenmobilität, die Karriere, erfolgt innerhalb eines Menschenlebens. Zu ihr gehören Veränderung der sozialen Stellung einer Person durch Ausbildung, durch Beförderung, oft auch durch Erbschaft von Vater und Schwiegervater oder durch wirtschaftliche Strukturveränderungen (etwa durch Schließung von Kohlengruben und Übergang in Ersatz-Erwerbszweige), nicht selten verbunden mit räumlicher Mobilität.
Intergenerationenmobilität
Unter Intergenerationenmobilität, der sozialen Mobilität im engeren Sinne, versteht man den Wechsel der sozialen Stellung, der sich von einer Generation zur anderen vollzieht. Soziale Mobilität, deshalb oft im gleichen Sinne wie soziale Herkunft (oder mit sozialem Aufstieg und Abstieg bei einem Schichtenmodell) gebraucht, wurde von der Sozialforschung, oft nur als Vater-Sohn-Mobilität verstanden, weil die Frauen früher keinen eigenen Beruf hatten. Ein vollständiges Bild ergibt sich aber nur, wenn man auch die Vater-Schwiegersohn-Mobilität mit betrachtet.
Das Problem der Vergleichbarkeit von Intergenerationenmobilität bei unterschiedlicher Skalierung
Der Begriff "Soziale Mobilität" wurde 1927 durch den Soziologen Pitrim Sorokin geprägt. Da Klassen und Schichten, ebenso wie Berufe und Beschäftigte in Wirtschaftszweigen dynamische Kategorien sind, die ihren zahlenmäßigen Umfang ständig ändern, ergeben sich für die Messung der Intergenerationenmobilität schwerwiegende methodische Probleme. Aus der Sicht der Skalierungstheorie handelt es sich bei den eben genannten Kategorien um die Messung von Mobilität mit Nominalskalen, was dazu führt, dass die Werte verschiedener Länder oder über mehrere Generationen hinweg nicht direkt vergleichbar sind. Auch wenn es nicht an Anstrengungen gefehlt hat, mit diesem Problem fertig zu werden, so ist doch - bis auf Teillösungen - auf diesem Skalierungsniveau keine völlige Vergleichbarkeit von Daten zu erreichen.
Günstiger sieht es bei den Ordinalskalen beziehungsweise quasimetrischen Skalen aus, also mit Einkommen, Bildungsjahren, Besitz und Steuerklasse. Aus diesen werden oft synthetische Skalen gebildet, wie Sozialprestige und Sozialstatus, die eine statistische Synthese der eben genannten Kriterien darstellen.
Es gibt also keine "soziale Mobilität an sich", sondern nur Mobilität auf beziehungsweise in einer definierten Skala. Für eine Feststellung, dass die soziale Mobilität, zum Beispiel auf der Bildungsskala (gemessen in Bildungsjahren und Qualifikationsstufen) zugenommen oder abgenommen hat, ist es notwendig, diese Bildungsskala auf Standardwerte zu normieren.
Zentrale Fragestellungen
Zwangsläufig ist jede Untersuchung zur sozialen Mobilität auch ein Vorstoß in die Sozialgeschichte und Wirtschaftsgeschichte. Nach Reinhard Schüren haben vier Fragestellungen in der jüngeren Forschung einen besonderen Stellenwert:
# Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Industrialisierung, Berufsstrukturwandel und beruflicher Mobilität, wobei diese häufig als Indikator für die Offenheit einer Gesellschaft interpretiert wurden.
# Das Interesse am sich wandelnden Grad der Offenheit und Durchlässigkeit einer Gesellschaft, dokumentiert an der Zugänglichkeit von Elite-Positionen, etwa des Adels oder des Besitz- und Bildungsbürgertums, durch berufliche Rekrutierung und durch Heiratskreise.
# Das Interesse an der sozialen und politischen Bedeutung und Auswirkung von Mobiliät. Vor allem wurde nach der Bedeutung von Aufstiegschancen und -barrieren für die Lebenschancen, das Bewusstsein und die Bewegung der Arbeiterklasse gefragt.
# Man kann häufige oder zunehmende berufliche Mobilität oder Heiratsbeziehungen zwischen zwei oder mehr gesellschaftlichen Gruppen als Ausdruck großer oder wachsender sozialer Nähe zwischen ihnen deuten, umgekehrt geringe oder abnehmende Mobilität als Ausdruck ausgeprägter oder zunehmender sozialer Distanz.
Das wünschenswerte Maß an sozialer Mobilität
Über die in sozialen Systemen wünschenswerte soziale Mobilität gibt es unterschiedliche politische Auffassungen. Eine erste Auffassung hält eine völlige Gleichverteilung beziehungsweise Zufallsverteilung der Kinder auf die sozialen Klassen und Schichten für absolut wünschenswert, das heißt die soziale Herkunft beziehungsweise das Elternhaus sollten darauf überhaupt keinen Einfluss haben. Ein derartiges Ideal erscheint utopisch beziehungsweise nur auf Kosten der Zerstörung der Familie und der Familienerziehung und der Beseitigung der freien Berufswahl möglich (siehe Pol Pot).
Für eine zweite Auffassung erscheint die völlige Vorherbestimmung des Berufes beziehungsweise der Berufsgruppe aus der sozialen Stellung der Eltern wünschenswert. Ihren Ausdruck hat diese Zielstellung in der hinduistischen Kastenverfassung gefunden. Mit dem von den wissenschaftlichen und technischen Veränderungen geforderten sozialen Wandel ist ein solches System unvereinbar.
In der Realität existieren deshalb Systeme mit verschiedenen Graden der sozialen Mobilität. Selbst die vom Adel geprägte Gesellschaft war, wie konkrete Untersuchungen zeigen, in nicht unerheblichem Maße offen und mobil, das heißt wirtschaftlich anpassungsfähig und dynamisch, schon allein deswegen, um die Bevölkerungsverluste durch Seuchen, Kriege und Hungersnöte in bestimmten Gebieten und Berufsgruppen rasch wieder ausgleichen zu können.
Literatur
- Peter A. Berger: Soziale Moblität, in: Bernhard Schäfers´/Wolfgang Zapf (Hrsg.): Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands, Opladen 2001, S. 595-605 [http://www.soziologie.uni-rostock.de/berger/sozialstruktur_vorl/BergerMobilitaet.pdf]
- Hartmut Kaelble: Soziale Mobilität und Chancengleichheit im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen 1983.
- Reinhard Schüren: Soziale Mobilität. Muster, Veränderungen und Bedingungen im 19. und 20. Jahrhundert. St. Katharina 1989.
- V. Weiss: Bevölkerung und soziale Mobilität: Sachsen 1550 - 1880. Berlin: Akademie-Verlag 1993, ISBN 3-05-001973-5.
Kategorie:Soziologie
ArbeitsmigrationUnter Arbeitsmigration versteht man das Auswandern (von migratio, lat. für Wanderung, Auswanderung) von Menschen zum Zweck einer Arbeit in einem fremden Land. Dabei ging (und geht auch heute noch) die Wanderung vorwiegend aus industriell unterentwickelteren Ländern in die Industrienationen.
Einleitung
Arbeitsmigration nach Deutschland
Die große Einwanderungsphase der Arbeitsmigranten (auch Gastarbeiter genannt) begann in Deutschland während der 1950er, als Deutschland während der Phase des Wirtschaftswunders ein Mangel an Arbeitskräften erfuhr und Gastarbeiter aus dem Ausland anwarb.
Geplant war, auch im anfänglichen Sinne vieler Angeworbener, ein Rotationsprinzip: Ein zeitlich begrenzter Aufenthalt (i.d.R. zwei bis drei Jahre) und dann wieder in die Heimat zurück.
Viele dieser Gastarbeiter änderten jedoch ihre Meinung, holten ihre Familien nach und blieben für immer. Bis in die 1970er Jahre kamen so über fünf Millionen Gastarbeiter und ihre Familien nach Deutschland, vorwiegend aus den Mittelmeerländern Türkei, Italien, Spanien, ehemaliges Jugoslawien, Griechenland, Marokko, Tunesien und Portugal.
Etwa seit 1990 aber auch aus Osteuropa nach Westeuropa - Zerfall des Ostblocks, Mauerfall, Erweiterung der EU 2004.
Arbeitsmigration weltweit
Ähnlich wie Deutschland begannen auch andere europäische Länder, Gastarbeiter anzuwerben, z.B. Frankreich oder Großbritannien. Diese warben vermehrt in den Ländern, die damals oder einstmals zu ihren Kolonien zählten.
Durch den Ölboom warben auch viele nahöstliche Staaten Gastarbeiter an, vor allem aus Pakistan, Indien und Bangladesch, aber auch aus ärmeren arabischen Ländern und aus Schwarzafrika. In manchen Ländern, wie etwa in Kuwait, machen Arbeitsemigranten bis zu 80 % der Wohnbevölkerung aus. Integrationsbestrebungen gibt es hier im Allgemeinen kaum, und es ist oft gesetzlich auch nach Jahrzehnten nicht möglich, die Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Auch in den USA ist eine Arbeitsmigration zu betrachten, vorwiegend aus Mexiko. Der Demograph Jeff Passel schätzte die Zahl der illegalisierten Ausländer in den USA im März 2004 auf 10,3 Millionen, davon sollen 57 % oder 5,9 Millionen Mexikaner sein. (Quelle: "Migration News", April 2005)
In Asien gibt es Millionen von Arbeitsmigranten; den höchsten Anteil machen sie in Singapur aus, wo die Ausländer etwa 30% der Arbeitskräfte stellen.
Vom Westen fast vollkommen unbeachtet findet in Westafrika Arbeitsmigration in großem Stile statt. Millionen von jungen Menschen vor allem aus den Sahelländern arbeiten unter oft unmenschlichen Bedingungen z. B. auf Plantagen in den Küstenstaaten wie Ghana, Côte d'Ivoire und Liberia, aber auch im Senegal. Auch Großstädte wie Lagos und die nigerianische Erdölindustrie haben große Anziehungskraft.
Legalisierungen
Anders als in Deutschland kam es in anderen Ländern immer wieder zu umfangreichen Legalisierungen vorher illegalisierter Ausländerinnen und Ausländer.
Im Jahr 2004 erlaubte die thailändische Regierung allen nichtautorisierten Ausländern, die vor dem November 2003 gekommen waren, sich registrieren zu lassen. 1,5 Millionen Personen nutzten diese Möglichkeit. Von Februar 2005 bis Mai 2005 haben in Spanien 700.000 Illegalisierte eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Tote
Da die Möglichkeiten zur legalen Migration für viele Menschen sehr begrenzt sind, nutzen viele Migrantinnen und Migranten die Hilfe kommerzieller Anbieter. Dabei kommt es immer wieder zu Todesfällen. Im Juni 2000 waren im Hafen der englischen Stadt Dover 58 asiatische Flüchtlinge erstickt in einem Lastwagen aufgefunden worden.
Folgen für die Gastländer
Die Probleme, die aus der Arbeitsmigration resultierten, waren, und sind zum Teil bis heute, hausgemacht, da eigentlich ein dauerhafter Zuzug nicht geplant war und somit keine Integrationsprogramme vorlagen:
Einerseits Ablehnung der sesshaft gewordenen Ausländer durch Ausgrenzung, Diskriminierung bis hin zu Ausländerhass und Anstieg der kriminellen Delikte und Anschläge gegen Ausländer. Andererseits auch das Gruppenbilden der einzelnen Nationen unter sich, das bis hin zu Bandenbildung und kriminellen Auswüchsen führte und das Ablehnen der neuen Lebensweise und der Kultur (diese vor allem bei türkischen Staatsangehörigen).
Ein Zuwanderungsgesetz für 2003, das eine einheitliche Regelung der Arbeitsmigration in Deutschland regeln sollte, wurde wegen uneinheitlicher Stimmabgabe im Bundesrat nicht verabschiedet.
Folgen für die Herkunftsländer
Mindestens so groß wie in den Gastländern ist der Impakt massiver Arbeitsmigration auch für die Herkunftsländer. Einerseits können die Geldsendungen von Gastarbeitern einen großen Teil des jeweiligen Bruttornationaleinkommens darstellen - so übertreffen diese Summen zum Beispiel in Moldawien und Albanien bei weitem die im Land erwirtschafteten Leistungen. Andererseits können durch massive Abwanderung vor allem junger Menschen ganze Landstriche überaltern.
Auch die sozialen Folgen können bedeutend sein. So werden oft Familien jahrzehntelang zerissen. Oft fällt es rückkehrenden Gastarbeitern schwer, sich in ihrer Heimat wieder einzufinden. Sie sind zerissen zwischen alter und neuer Heimat und werden oft von den daheimgebliebenen abgelehnt. Im ehemaligen Jugoslawien besteht zum Beispiel das Klischee vom Landarbeiter, der nach zehn Jahren Baustelle im weißen Mercedes nach Hause kommt und hier den hohen Herrn spielt.
Da meist vor allem Männer auswandern, kann sich Emigration auch auf die demographische Situation einer Region auswirken.
Andererseits hat in Ländern mit einer langen Tradition der "Gastarbajteri", wie etwa Jugoslawien, diese zu einem fruchtbaren Austausch mit den Gastländern, hier vor allem der deutschsprachige Raum, geführt.
"Brain Drain"
Als Brain Drain bezeichnet man die Auswanderung der qualifizierteren Bevölkerungsschichten, wenn diese nicht die Möglichkeiten gegeben sehen, im eigenen Land eine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeit zu finden und davon leben zu können. Brain Drain führt oft zu einem Teufelskreis: Durch einen Mangel an qualifiziertem Personal verschlechtert sich die Attraktivität des Standorts und damit auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation noch weiter. Brain Drain findet auch zu Zeiten statt, wo ansonsten der Migration enge Riegel vorgeschoben sind, da trotzt aller Einwanderungsbeschrängungen Experten noch immer gesucht sind.
Viele Länder haben "Brain Gain"-Programme eingeführt, um diese Entwicklung aufzuhalten. Dabei versucht man durch besondere Angebote und Unterstützung vor allem für junge Akademiker, diese zum Bleiben zu bewegen. Ein Schwerpunkt ist dabei oft auch, das Bildungssystem zu verbessern, da ein Studium in einem anderen Land erfahrungsgemäß oft der erste Schritt zum Auswandern ist. Der Erfolg solcher Bestrebungen hält sich jedoch in Grenzen, da sie ohne Verbesserung der allgemeinen Situation meist nicht viel mehr als Absichtserklärungen sind.
Unter anderem in Ländern Südosteuropas ist Brain Drain eines der größten Hindernisse für Fortschritt sowie in der öffentlichen politischen Diskussion eines der brennendsten Themen.
Siehe auch
Auswanderung, Emigration, Immigration, Integration, Migration, Wirtschaftsflüchtling, Schwarzarbeit, Wirtschaftswunder
Literatur
- Castro Varela María Do Mar, Clayton Dimitria (Hg.): "Migration, Gender, Arbeitsmarkt. Neue Beiträge zu Frauen und Globalisierung", 2003, ISBN 3-89741-126-1
- Kien Nghi Ha: Ethnizität und Migration Reloaded. Kulturelle Identität, Differenz und Hybridität im postkolonialen Diskurs. Überarb. und erw. Neuauflage, Berlin 1999/2004, ISBN 3-86573-009-4
- Dario/Kanzleiter, Boris (Hrg.): Nach Norden. Mexikanische ArbeitsmigrantInnen zwischen neoliberaler Umstrukturierung, Militarisierung der US-Grenze und dem amerikanischen Traum. Verlag: Schwarze Risse, 1999, ISBN 3-924737-47-9
- Eva Kaewnetara, Hans Uske: Migration und Alter. Auf dem Weg zu einer kultur-kompetenten Altenarbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-77-7
- Hans Uske, Michael Heveling-Fischell, Waldemar Mathejczyk: Risiko Migration. Krankheit und Behinderung durch Arbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-81-5
- Heike Herzog, Eva Wälde: Sie suchten das Leben ... Suizide als Folge deutscher Flüchtlingspolitik. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-810-3
- Hito Steyerl, Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hg.): Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik. Unrast Verlag, 2003, ISBN 3-89771-425-6
- jour fixe initiative berlin (Hg.): Fluchtlinien des Exils. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-431-0
Weblinks
- [http://no-racism.net/thema/90/ www.no-racism.net] Schwerpunkt: Arbeit und Migration
- [http://www.labournet.de/diskussion/wipo/migration/ www.labournet.de] Beiträge zu Arbeitsmigration und den Positionen der Gewerkschaften
- [http://gastarbajteri.at/ www.gastarbjteri.at] 40 Jahre Arbeitsmigration in Österreich]
- [http://migration.ucdavis.edu/mn/index.php Migration News]
Kategorie:Wirtschaft
Kategorie:Arbeit
Soziales NetzwerkSoziale Netzwerke sind Netzwerke, die
# in der Soziologie gegebene Interaktionsgeflechte (z. B. Bekanntschafts-Netzwerke) abbilden,
# in (zumeist) der Betriebswirtschaftslehre zielbezogene Organisationen (z. B. informelle Zusammenschlüsse, Verbände) von Menschen umschreiben, die durch das Netzwerk einen Vorteil erfahren oder sich erhoffen;
# in der Systemtheorie werden sie dann oft als Systeme aufgefasst.
(zu berücksichtigen sind noch die psychologischen und pädagogischen Anwendungen bzw. "Schulen",
die sich ebenfalls etabliert haben.)
Unterschiedliche Verwendungen
Deskription sozialer Interaktionen
Der Begriff "soziales Netzwerk" ist im ersten Fall eine Deskription sozialer Interaktionen beliebigen Typs und wurde zuerst in der englischen Social Anthropology (vgl. Ethnosoziologie) von J. Clyde Mitchell, A. L. Epstein, Bruce Kapferer u. a. (von der Manchester School) benutzt, um lose Selbstorganisationen von einzelnen Zuwanderern in kolonialen Industriestädten (z. B. in Sambia) zu ermitteln und zu erklären; der Begriff wurde dann nach Europa übertragen, um z. B. informellen Einflussgrößen für eheliche Arbeitsteilung auf die Spur zu kommen (Elizabeth Bott), und in Deutschland zumal von Franz Urban Pappi, Peter Kappelhoff u. a., um Willensbildungen in der Kommunalpolitik zu erschließen (vgl. Stadtsoziologie). Das Nützliche dieses Ansatzes war, dass "soziale Netzwerke" gerade keine 'Ziele' haben, sondern sehr disparate Ziele einzelner Akteure und Gruppen verknüpfen, und gerade hierfür mangelte vorher ein analytischer Begriff.
Gewollte lose Form der Organisation
Sodann wurde, im zweiten Fall, der Begriff zur Beschreibung einer gewollten losen Form der Organisation übernommen und abgewandelt. Er umfasste zunächst Cliquen u. dergl. Nur in diesem Fall ist ein "Netzwerk" teilweise mit dem Systemgedanken kompatibel, der in Natur und Technik eine große Rolle spielt, sowie im Bereich der gesellschaftlichen und sozialen Prozesse. Er wurde z. T. dann auch beschönigend benutzt (vgl. Ideologie), um (zumal flache) Hierarchien ohne Bezug auf "Herrschaft" zu beschreiben, indem er - gar nicht unrealistisch - Formen der Kooperation betonte. Er verlor aber genau den Charakter, eine ungewollte Strukturierung aufzudecken.
Ein derartiges Netzwerk ist zum Beispiel die Summe von sozialen Kontakten zur Erlangung persönlicher Vorteile, zum Beispiel in der Politik oder im Berufsleben (Karriere-Netzwerk). Der Begriff Netzwerk löst hier sprachlich die eher negativ besetzten Begriffe Seilschaft und Vitamin B ab, mit denen die Beziehungsgeflechte der Anderen, beispielsweise des politischen Gegners, abqualifiziert werden. Die eigenen Verbindungen zwecks Erlangung persönlicher Vorteile werden dagegen heute als Netzwerk schöngeredet.
Die Wahrnehmung der Lebenswelt als eines Netzwerks, das Denken in Netzwerken, ist ein Element (nicht nur) des Systemdenkens, das sich in den letzten Jahrzehnten in allen Bereichen als ein vorrangiges Paradigma modernen Denkens hervorgearbeitet hat. Stand hier zunächst die Komposition des Systems aus seinen Teilen, und die Feststellung der Eigenschaften der Systemteile und des Gesamtsystems im Vordergrund des Interesses, so traten doch bald die Beziehungen der Systemteile zueinander als eigenständige Dimension hervor. Es stellte sich schnell heraus, dass die Summe der Eigenschaften der Teile nicht die Eigenschaften des Ganzen ergibt. Die systemischen Eigenschaften sind nicht bei einem einzelnen Systemteil vorhanden, sondern ergeben sich durch die prozesshaften Beziehungen der Teile. Bei näherer Betrachtung lösen sich diese Teile sogar wiederum in kleinere netzwerkartig organisierte Systeme auf, so dass schließlich die Zusammenhänge, Beziehungen und Prozesse als eigenständige Ebene primär in den Blick geraten.
In der Technik vermag dies sogar eine neuartige Klasse von "Fehlern" (von der Ingenieurwissenschaft her gesehen: von "systemischen Fehlern") vor Augen rücken, die im Extremfall sogar das System (z. B. eine Fabrikanlage) katastrophal gefährden können (Systemzerstörung).
Konkretisiert auf den (zumeist) wirtschaftlichen Bereich bedeutet der systemtheoretische Ansatz eine Abkehr von herkömmlichen, hierarchisch-dirigistisch gesetzten Organisationsstrukturen und eine Hinwendung zu Kooperation und Koordination in Netzwerken in Wirtschaft und Gesellschaft. Die in diesen Netzwerken handelnden Akteure agieren im Rahmen von Organisationen, Unternehmen oder als Einzelpersonen in unterschiedlichen Netzwerken. Unternehmen und Organisationen bilden selber eigene Netzwerke und werden in größere Netzwerkstrukturen eingebunden. Von den damit verbunden diskursiven Prozessen wird (meist in der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre) viel erwartet, werden synergetische Effekte postuliert und Innovationen in Aussicht gestellt. Auch wenn gleichzeitig die Schwierigkeiten dieser Entwicklung deutlich werden, so ist (2003) der Trend doch ungebrochen und ein Umdenken in Gang gesetzt.
Nach Weyer (2000) können (systemische) soziale Netzwerke entsprechend den Handlungsbereichen in vier Kategorien eingeteilt werden:
- Strategische Netzwerke - Unternehmensnetzwerke
- Regionale Netzwerke
- Policy-Netzwerke
- Innovationsnetzwerke
Untersuchung Sozialer Netzwerke
Soziale Netzwerke werden unter anderem in der Ethnologie, Soziologie, Sozialpsychologie, Kommunikationswissenschaft, Computerphysik und Spieltheorie erforscht. Dafür existiert eine entfaltete Terminologie ("Multiplexität", "Netzwerkdichte" u.v.a.m.). Die dort entwickelten Verfahren können auch zur webometrischen Untersuchung des Internets eingesetzt werden. Es zeigt sich, dass Soziale Netzwerke von ihrer Struktur oft Small World Netzwerke bilden, in denen die maximale Distanz zwischen einzelnen Einheiten überraschend gering ist.
Einige populäre Berühmtheit erlangte eine frühe Studie, mit der ermitteln werden sollte, wie lange ein Paket von der amerikanischen West- zur Ostküste braucht, wenn es nur zwischen bereits bekannten Personen weitergegeben wird (Studie "Small World" von Stanley Milgram, 1967).
Details zur Simulation sozialer Netzwerke finden sich unter dem Stichwort Small-World-Phänomen.
Siehe auch: Netzwerk, Graphentheorie, Netzwerktheorie, Figuration
Social Software
In den USA ist im Jahr 2003 mit Social Software der Trend entstanden, die Möglichkeiten des Internet für die Bildung virtueller sozialer Netzwerke zu nutzen. Besonderer Vorteil gegenüber realen sozialen Netzwerken ist die Ortsungebundenheit und der geringe Aufwand zur Netzwerkpflege. Speziell auf die Knüpfung von Beziehungsnetzen abgestimmte Software und Techniken sind beispielsweise Handshakes.de und FOAF.
Allgemein lässt sich zwischen privaten und beruflichen Netzwerken unterschieden. Private Netzwerke dienen der Bündelung privater, oft freizeitorientierter Interessen. Berufliche Netzwerke dienen der Generierung von Geschäften durch Empfehlungen.
Siehe auch: Computervermittelte Kommunikation
Literatur
- Waibel, Martin J. (2004): [http://www.fpi-publikationen.de/supervision/Waibel-Netzwerke-Supervision-11-2004.pdf Konzepte des Sozialen Netzwerks, des sozialen Rückhalts sowie des sozioemotionalen Rückhaltes für die Praxis der Integrativen Supervision] In: SUPERVISION: Theorie – Praxis – Forschung. Eine interdisziplinäre Internet-Zeitschrift - 11/2004.
- J. Clyde Mitchell: Social networks in urban situations
- Stanley Wassermann, Katherine Faust: Social Network Analysis: Methods and Applications, Cambridge University Press 1994
- Fritjof Capra: Lebensnetz, Scherz Verlag 2000, ISBN 3502191069
- Niklas Luhmann "Soziale Systeme" Suhrkamp
- Johannes Weyer: Soziale Netzwerke, Oldenbourg Verlag 2000 ISBN 3-486-25257-7
- Albert-Laszlo Barabasi Linked: How Everything Is Connected to Everything Else and What It Means for Business, Science, and Everyday Life ISBN 0452284392
- Torsten Kleinz, Netzbekanntschaften. Neue Internet-Dienste helfen, soziale Netzwerke zu flechten. In: C't 18/2004 S. 84 ISSN 0724-8679
- Wouter de Nooy, Andrej Mrvar, Vladimir Batagelj: Exploratory Social Network Analysis with Pajek, Cambridge University Press 2005
- Otto Speck "System-Heilpädagogik"
- Harvey Mackay "NETWORKING" Das Buch über die Kunst, Beziehungen aufzubauen und zu nutzen ISBN 3-430-16257-2 erschienen im ECON - Verlag
Links
Persönliche Netzwerke:
- Handshakes http://www.handshakes.de/
- OpenBC http://www.openbc.com/
- Unternehmernetzwerk http://www.1xEuropa.net
- Orangenhain | women.business.community http://www.orangenhain.net
- Touristiknetzwerk http://www.1xEuropa.de
- FOAF http://www.foaf-project.org/
- Friendster http://www.friendster.com/
- Orkut http://www.orkut.com
- XFN http://gmpg.org/xfn/
- FriendofaFriend http://www.friendofafriend.de
- Meine Freunde http://www.meinefreunde.de/
- Slug http://www.slug.ch/
- Yahoo! 360° http://360.yahoo.com/
Software:
- Pajek: Social Network Analysis and Visualization http://vlado.fmf.uni-lj.si/pub/networks/pajek/
- UCInet: http://www.analytictech.com/
Kategorie:Soziologie
Kategorie:Netzwerk
ja:社会的ネットワーク
simple:Social network
Sozialer RaumDas Konzept des Sozialen Raums, wie es der französische Soziologe Pierre Bourdieu entwickelt hat, fungiert mittels einer räumlichen Visualisierung der sozialen Positionen von Individuen (s.Topologie) als Darstellungsmittel der Analyse sozialer Strukturen. Die Verteilungsstrukturen des gesamtgesellschaftlichen und des individuellen Kapitals zeichnet Bourdieu in einem dreidimensionalen sozialen Raum nach. Bourdieu untersucht die Kapitalausstattung anhand von Merkmalen wie Beruf, Einkommen und Ausbildungsniveau als wichtigste Lebensbedingungen, erweitert durch für ihn sekundäre Merkmale wie Geschlecht, Alter, Ethnie, Nationalität. Das soziale Feld bildet die Handlungsebene, das "Spielfeld", innerhalb des sozialen Raumes.
Bourdieu
Bourdieus Konzept ist von der stadt- und raumsoziologischen Konzeption des sozialen Raumes als eines sozial gegliederten geographischen Raumes zu unterscheiden /vgl. unten).
Erweiterung der Klassen- und Schichtungstheorien
Bourdieu erweitert die üblichen vertikalen Klassen- und Schichtungstheorien um zwei weitere Dimensionen. Die soziale Position wird innerhalb des durch die Dimensionen Kapitalvolumen, Kapitalstruktur und soziale Laufbahn entfalteten sozialen Raums bestimmt.
Das die soziale Position bestimmende Gesamtvolumen an ökonomischem, kulturellem und sozialem Kapital bildet die vertikale Dimension.
Die Kapitalstruktur wird auf der horizontalen Ebene dargestellt und spannt sich zwischen den Polen ökonomisches Kapital auf der rechten Seite und kulturelles Kapital auf der linken Seite auf. Das soziale Kapital bleibt bei der horizontalen Darstellung unberücksichtigt.
Die dritte Dimension bildet die zeitliche Entwicklung vergangener wie potentieller sozialer Laufbahnen ab. Diese Dimension zeigt an, wie bzw. ob sich die soziale Position eines Individums oder einer gesellschaftlichen Gruppe innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in Bezug zum Kapitalvolumen und zur Kapitalstruktur verändert hat.
Bourdieu berücksichtigt dabei den Ausgangspunkt eines Lebenslaufs, die soziale Herkunft, den Umfang des in der Familie "ererbten" Kapitals, auch in Form inkorporierten kulturellen Kapitals, und die in den Habitus des Individums eingegangenen Dispositionen.
Konstruierte Klassen
Für diese Darstellung des sozialen Raums als Kräftefeld "präpariert" Bourdieu theoretisch konstruierte, also nicht reale Klassen heraus. Eine Klasse bezeichnet eine Art Cluster von Individuen mit ähnlicher Position im sozialen Raum, bestimmt durch Herkunft, Kapitalvolumen und -struktur. Ein Klassenangehöriger ist durch die Beziehung aller relevanten Merkmale zueinander definiert.
Bourdieu spricht von wahrscheinlichen Klassen, deren "Klassenbewusstsein" nur in einem diffusen, nicht kollektiven Sinn für die relationale Position im sozialen Raum (d.h. im Verhältnis zu anderen im sozialen Raum) besteht. Ererbtes Startkapital ermöglicht, je nach Klassenzugehörigkeit der Eltern, unterschiedlich wahrscheinliche Lebensläufe und Lebenschancen.
Im sozialem Raum, als Topologie gedacht, unterscheidet Bourdieu in erster Linie drei Klassen sozialer Akteure: die obere, mittlere und untere Klasse. Es gibt dabei keine starren, glatten Grenzen, sondern fließende Übergänge.
Die untere Klasse wird nicht weiter unterteilt. Innerhalb der Mittelklasse unterscheidet Bourdieu das absteigende, das neue und das exekutive Kleinbürgertum. Die Oberklasse wird in eine dominante ökonomische und eine dominierte kulturelle Fraktion untergliedert. Diese beiden Klassenfraktionen liegen horizontal nebeneinander, sind durch eine gegensätzliche Verteilungsstruktur der Kapitalarten gekennzeichnet und tragen permanente Kämpfe um die Vormachtstellung in der Gesellschaft aus.
Dynamik des sozialen Raums
Die sozialen Positionen, die ein Individum innerhalb des sozialen Raumes inne hat, sind wandelbar und können in der schematischen Darstellung zu einer Ortsveränderung in horizontaler oder vertikaler Richtung führen. Permanente Entwicklung von Investitionsstrategien in eine oder mehrere Kapitalarten sind zum Aufstieg oder der Vermeidung eines Abstiegs innerhalb der Sozialstruktur unabdingbar.
Die Wertigkeit der verschiedenen Kapitalarten wird an ihrem gegenwärtigen Tauschwert als Produkt gesellschaftlicher Auseinandersetzungen bemessen. Die permanenten Investitionsstrategien der Individuen und der ständige Wandel der Wertigkeiten der Kapitalarten konstituieren die Dynamik innerhalb des sozialen Raums.
Weitere Begriffsverwendungen
Stadtsoziologisch wird auch das Zusammenwirken von sozial vielfach erschlossener bzw. zugänglicher Umwelt und die Mentalität der Städter mit Konzepten des "sozialen Raums" untersucht, etwa bei der Analyse von Urbanität.
Daran schließen architektursoziologische Fragestellungen an, die auch die "Landschaftsarchitektur" (z.B. Landschaftsparks) einbeziehen (vgl. z.B.: Ulf Jacob: "Es soll gut auf der Erde werden" oder Die Gartenwelten des Hermann Fürst von Pückler-Muskau als soziale Raumstrukturen. In: Kultursoziologie, 1998, Jg. VII, H. 2, S. 55-79).
Die Soziologin Martina Löw hat eine Studie zur Raumsoziologie veröffentlicht, in der sie sich mit verschiedenen Konzepten des sozialen Raums auseinandersetzt und einen relationalen Raumbegriff entwickelt. Sie versteht unter Raum eine relationale (An)Ordnung von Körpern (das können Lebewesen, aber auch Objekte sein), die in Platzierungs- und Syntheseprozessen verknüpft werden. Vgl. Löw, Martina: Raumsoziologie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. 2001.
Siehe auch
Lebensraum, Raum der Lebensstile
Kategorie:Soziologie
Transnationalismus Forschungsbereich
Transnationalismus ist ein Ansatz der Migrationsforschung, der dem 'Aufstieg' gemeinschaftsbildender und –fördernder Strukturen parallel zum Verfall nationaler Gesellschaften ausdrückliche Aufmerksamkeit widmet, d.h. der Strukturen erforscht, die Menschen quasi ersatzweise schaffen, um andere Defizite ausgleichen zu können. Ein Vertreter dieses Ansatzes in Deutschland ist L. Pries mit seinen Publikationen zu "Transnationalen Sozialen Räumen". Dabei
"bilden sich neue soziale Wirklichkeiten (Handlungsnormen, Kulturmilieus, Lokalökonomien, soziale Netze etc.) heraus, die die vorherigen sozialen Verflechtungszusammenhänge sowohl der Auswanderungsregion wie auch der Ankunftsregion qualitativ transformieren und sich als neue Sozialräume zwischen und oberhalb dieser aufspannen." Hierbei handelt "es sich ... um ein dichtes Netz der Transaktionen von Informationen, Gütern und Menschen. Diese neuen transnationalen sozialen Verflechtungszusammenhänge ... haben eine solche eigenständige 'Schwerkraft' erreicht, dass sie neue soziale Räume konstituieren, die ... de-lokalisiert, geographisch-räumlich diffus sind" [1996].
Pries ist der Meinung, dass Transnationalisierung ein
"historisch nicht völlig neuer, wohl aber in den letzten Dekaden im Kontext zunehmender internationaler Bewegungen von Gütern, Menschen und Informationen sich ausweitender und vertiefender Prozess der Herausbildung relativ dauerhafter und dichter pluri-lokaler und nationalstaatliche Grenzen überschreitender Verflechtungsbeziehungen von sozialen Praktiken, Symbolsystemen und Artefakten (ist). Diese emergenten grenzüberschreitenden gesellschaftlichen Formationen können eine vorwiegend ökonomische, soziale, kulturelle oder politische Dimension haben - in aller Regel ist ihre Dynamik aber durch komplexe Wechselwirkungen zwischen diesen Dimensionen bestimmt" [2002].
In der Migrationsforschung ist der Transnationalismusansatz eine gute mikroanalytische Ergänzung zu dem makroanalytischen Referenzrahmen der Globalisierung.
Siehe auch: illegale Migration
Literatur
- Pries, L. (1996) Transnationale Soziale Räume. Theoretisch - empirische Skizze am Beispiel der Arbeitswanderungen Mexiko - USA. In: Zeitschrift für Soziologie, 25, Heft 6, Stuttgart: F. Enke, S. 456-472
Kategorie:Migration
MenschenhändlerMenschenhändler oder Schlepper sind Personen, die dem organisierten Menschenhandel nachgehen und – oft in Schlepperbanden vereinigt – Menschen aus Osteuropa oder den Entwicklungsländern illegal in westliche Länder schleusen. Je restriktiver die Einreisebestimmungen in den westlichen Ländern sind, umso leichter fällt es den Schleppern, Ausreisewillige mit den vermeintlich "paradiesischen Zuständen" in den Industrienationen zu ködern. Meist zu mehreren eingesperrt in Lkw oder Kühlwagen werden die Migranten, oft unter Lebensgefahr, von den Schleppern in den Westen verfrachtet, nachdem man ihnen alles abgenommen hat. Das Schleppen von Menschen (im internationalen Jargon auch Trafficking genannt) erfordert ein weitreichendes, komplexes Netzwerk, angefangen von der Fälschung von Dokumenten und dem Verkauf gefälschter Papiere über die Organisation des Transports bis hin zum Abarbeiten des Schlepperlohnes im Zielland.
Bestimmte Händlerringe haben sich darauf spezialisiert, junge Frauen in den Westen zu schleusen, um diese dann, nachdem man ihnen die Pässe abgenommen hat, unter unwürdigen Bedingungen in Bordellen arbeiten zu lassen. Oft bieten die Schlepper, als seriös erscheinende Arbeitsvermittler getarnt, den Frauen an, Einreise, Arbeit und Wohnung für sie zu organisieren.
Siehe auch: Menschenhandel, Frauenhandel, Illegale Migration
Weblinks
- [http://www.univie.ac.at/Wirtschaftsgeschichte/VGS/HSK17lp.html Irreguläre Migration und Schleusertum: Im Wechselspiel von Legalität und Illegalität]
Kategorie:Prostitution
SchleuserDen Bediener einer Schiffsschleuse nennt man in der Regel Schleusenwärter
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Der Ausdruck Schleuser bezeichnet je nach dem Zusammenhang
- Menschen, die anderen Menschen zur Flucht in ein anderes Land verhelfen, oder
- Menschen, die es anderen Menschen ermöglichen, entgegen den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes in dieses Land zu gelangen und sich dort aufzuhalten.
Der Begriff kann, je nach Kontext, als abfällig gelten.
Schleuser wurden in Deutschland jene genannt, die im 2. Weltkrieg Verfolgten Deutschen (zum Beispiel Juden) zur Flucht in die Schweiz verhalfen.
In der DDR wurden Personen, die DDR-Bürger und andere in die BRD oder Personen illegal in die DDR brachten, als Schleuser bezeichnet. Andere DDR-Bezeichnungen für sie waren "kriminelle Fluchthelfer" oder Schlepper. DDR-Gesetze sahen für Schleuser mehrjährige Haftstrafen vor.
Heute nennt man Personen, die Ausländern die illegale Migration in ein anderes Land ermöglichen, Menschenhändler oder Schlepper.
Seit 1990 hat sich der Begriff in den Medien und der Politik eindeutig abfälligen Beiklang.
Schleusern, die vor dieser Zeit Menschen zur Ausreise aus der DDR verhalfen, wurde vom Bundesgerichtshof per Urteil zugesichert, dass bis zu 40.000,- DM ein legitimes Entgelt für eine Schleusung wäre.
Aus rechtlicher Sicht ist der Begriff Schleuser im § 96 Aufenthaltsgesetz geregelt. Schleuser ist, wer einen anderen dazu anstiftet oder ihm dabei Hilfe leistet unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen oder sie hier aufzuhalten und die entweder gegen Geld tut, wiederholt handelt oder mehrere (mindestens drei) Personen gleichzeitig schleust. Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetz.
Kategorie:Ausländerrecht
Kategorie:Asylrecht
Ceuta
Ceuta [] ist eine autonome spanische Exklave an der Mittelmeerküste Marokkos, nahe der Straße von Gibraltar.
Wie Melilla gehört Ceuta politisch zu Spanien, geographisch jedoch zu Afrika. Sie ist eine 18,5 km² große Halbinsel, die 21 km von der Küste der spanischen Halbinsel entfernt ist. Die Stadt ist bekannt als Anlaufpunkt für illegale Immigration von Afrikanern in die Europäische Union.
Geschichte
Die abwechslungsreiche Geschichte der Stadt begann mit den Phöniziern. Es ist aber nicht gesichert, ob an der Stelle des heutigen Ceuta dauerhafte Siedlungen existierten. Die Griechen nannten den Ort Επτά Αδελφοί (Heptá Adelphoí - Sieben Brüder). 319 v. Chr. übernahmen die Karthager die Stadt, nach dem Zweiten Punischen Krieg wurde Ceuta als Septem Fratres (Sieben Brüder) römisch, und die Einwohner erhielten das römische Bürgerrecht.
Ceutas strategische und wirtschaftliche Bedeutung wuchs, und sie wurde neben dem konkurrierenden Tanger zur bedeutendsten Stadt der römischen Provinz Mauretania Tingitana. 429 eroberten die Vandalen die Stadt, 534 fiel sie wieder an das Byzantinische Reich als Nachfolger des Römischen Reiches, um dann 616 von den Westgoten erobert zu werden. Im Jahr 709 nahmen schließlich die Araber die Stadt ein, zwei Jahre, bevor sie auf die spanische Halbinsel zogen und diese für Jahrhunderte besetzten. 1415 wurde die Stadt von König Johann I. für Portugal während der Reconquista zurückerobert. 1668 wurde Ceuta als Ergebnis des Restaurationskrieges im Frieden von Lissabon von Portugal an Spanien abgetreten. Nach der Unabhängigkeit Marokkos (1956) wurde Ceuta ein Souveräner Ort (Plaza de soberanía), der direkt der spanischen Regierung unterstellt war. Ceuta ist seit 1995 eine Autonome Stadt (spanisch ciudad autónoma) und genießt ähnliche Rechte wie die autonomen Gemeinschaften. Sinngemäß das gleiche gilt für Melilla, während die drei unbewohnten Plazas del Soberanía unmittelbar der spanischen Regierung unterstehen.
Weitere Daten
Bevölkerungsdichte: 4.035 Einw./km²
höchste Erhebung: 345 m
Aktuelles
Migranten aus schwarzafrikanischen Ländern versuchen über Algerien und Marokko nach Melilla und Ceuta zu gelangen, um nach Spanien oder in andere Länder der EU einzureisen. Siehe auch den Artikel zu Melilla.
Weblinks
[http://www.ceuta.es Offizielle Website der Stadt Ceuta]
Kategorie:Spanische autonome Gemeinschaft
Kategorie:Exklave
ja:セウタ
zh-min-nan:Ceuta
AbschiebungDas Wort Abschiebung bezeichnet
- einen juristischen Begriff, siehe Abschiebung (Recht)
- einen geologischen Begriff, siehe Abschiebung (Geologie)
HaftDie Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz). Eine Haft beginnt mit der Verhaftung. Die häufigste Form ist die Haft zur Strafvollstreckung (Strafhaft). Sie setzt die Menschenrechte einer bestimmten Person temporär außer Kraft um die Rechte der Allgemeinheit besser schützen zu können. Es ist abzugrenzen zwischen Haft, Festnahme und Polizeigewahrsam.
Zivilprozessrecht
Muss der Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) gezwungen werden, so ist eine Zwangsmaßnahme nach §§ 901, 904 ZPO statthaft. Diese Haft darf nicht länger als sechs Monate dauern. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, der sich regelmäßig der Vollstreckungshilfe durch die Polizei bedient. Die Verwahrung erfolgt in den Justizvollzugsanstalten.
Die Zwangshaft kann verhängt werden, wenn unvertretbare Handlungen (wie zum Beispiel eine Auskunft) erzwungen werden sollen. Auch diese Haft darf sechs Monate nicht übersteigen. Rechtsgrundlage sind die §§ 888 und 904 ff. ZPO. In der Praxis kommt es zur Verhängung einer Zwangshaft erst dann, wenn zuvor verhängte Zwangsgelder den Willen des Schuldners nicht beugen konnten oder das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann und stattdessen Ersatzzwangshaft vollzogen wird.
Ausnahme:Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.(Art.11, 8. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 19. Dezember 1966, BGBl. 1973, Teil II, S. 1534).
Ordnungshaft
Wird gegen gerichtliche Anordnungen verstoßen oder wird eine gerichtliche Verhandlung gestört, so kann das Gericht Ordnungshaft gegen den Störer (auch bei Eidverweigerung oder versäumtem Erscheinen) verhängen. Die Ordnungshaft dauert mindestens einen Tag und kann bei einer Mehrzahl von Verstößen bis zu zwei Jahre dauern. Kann ein Ordnungsgeld als Zwangsmittel nicht beigetrieben werden, so verhängt das Gericht eine sog. Ersatzordnungshaft.
Strafverfahrensrecht
Ist ein Strafverfahren noch nicht abgeschlossen, so kann der dringend Tatverdächtige in die Untersuchungshaft ("U-Haft") genommen werden. Zur Inhaftierung zur Untersuchungshaft muss ein Haftgrund, in der Regel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln o. Ä.) vorliegen.
Das Gericht kann die Erzwingungshaft anordnen, wenn bestimmte Handlungen erzwungen werden sollen (z. B. Herausgabe von Beweismitteln, Zeugenaussage etc.).
Die Verbüßung eines strafprozessual angeordneten Freiheitsentzuges wird als Freiheitsstrafe (auch: Strafhaft) bezeichnet. Ist der zu einer Geldstrafe oder zu einem Bußgeld Verurteilte nicht zahlungsfähig, so kann eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden.
Auslieferungshaft
Ebenfalls eine Maßnahme der Strafverfolgung stellt die Auslieferungshaft dar. Deutschland erfüllt damit seine auf internationalem Recht basierenden Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten, flüchtige Straftäter der Justiz ihres Heimatlandes zu überstellen.
Die Rechtsgrundlagen hierfür sind
- das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 23. Dezember 1982 (IRG) sowie
- bilaterale Verträge zwischen den Staaten (Rechtshilfeabkommen).
Voraussetzung für eine Auslieferung ist, dass die im Auslieferungsbegehren vorgeworfene Straftat auch nach deutschem Recht strafbar ist. Politische Vergehen sind von der Auslieferung ausgenommen.
Gewährtes Asyl steht einer Auslieferung grundsätzlich nicht entgegen (§ 4 AsylVfG). Die Gefahr drohender Verfolgung ist im Auslieferungsverfahren selbständig zu prüfen (Kleinknecht/Meyer-Großner, Kommentar zur StPO, S. 46 Rn 209).
Die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ist nach Art. 16 GG grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise kann durch Gesetz eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Über eine Auslieferung entscheidet das örtlich zuständige Oberlandesgericht.
Organisationshaft
Siehe Hauptartikel: Organisationshaft
Abschiebungshaft
(unkorrekt auch: Abschiebehaft) Zur Sicherung der Abschiebung (Sicherungshaft) und Vorbereitung der Ausweisung (Vorbereitungshaft) kann nach § 57 AuslG Haft angeordnet werden. Abschiebunghaft wird durch das Amtsgericht auf Antrag der Ausländerbehörde verhängt. Haftgründe der Sicherungshaft ergeben sich aus § 57 Abs. 2 AuslG. Haftgründe für die Vorbereitungshaft aus § 57 Abs. 1 Satz 1 AuslG.
Bei dieser Art der Haft handelt es sich nicht um eine Strafhaft, sondern um eine Verwaltungshaft. Daher gelten hierfür nicht die im Strafrecht anwendbaren Verfahrensabläufe, sondern die Regelungen des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (FreihEntzG, § 103 II AuslG).
Da diese Form der Haft der Sicherung der Abschiebung dient, kann Abschiebungshaft nicht verhängt werden, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Abschiebung nicht in absehbarer Zeit möglich ist (z.B. Fehlende Abschiebewege, andauernder Abschiebestopp).
siehe auch:
- Zusammenfassung der Querverweise (außer Rechtsgrundlagen):
Justiz, Rechtspflege, Richter, Freiheitsentzug, Haftbefehl, Strafhaft, Untersuchungshaft, Verhaftung, Justizvollzugsanstalt, Strafverfahrensrecht, Abschiebung (Recht), Asyl, Auslieferungshaft, Ordnungshaft, Zivilprozessrecht, Haftbedingungen
- Ähnliche Maßnahmen Verhaftung, Festnahme, Gewahrsam, Maßregelvollzug
- Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung, Strafvollzugsgesetz, Zivilprozessordnung, Ausländergesetz, Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
Kategorie:Strafvollzugsrecht
Kategorie:Strafverfahrensrecht
ja:逮捕
AufenthaltsbewilligungEine Aufenthaltsbewilligung ist eine Form der Aufenthaltsgenehmigung, die erteilt wird, wenn einem Ausländer der Aufenthalt nur für einen bestimmten, seiner Natur nach einen nur vorübergehenden Aufenthalt erfordernden Zweck erlaubt wird.
Die gesetzliche Grundlage sind die §§ 28, 29 Ausländergesetz. Über Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung entscheidet die Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Aus diesem Grunde spielen die Verwaltungsvorschriften zum AuslG ab Ziffer 28.1 eine bedeutende Rolle.
Klassische Fälle von dem Zweck nach vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland sind Fälle von Ausländern, die in Deutschland eine Aus- und Fortbildung (Studium, Sprachkurs) absolvieren.
Auch zum Zwecke der vorübergehenden Erwerbstätigkeit (z. B. Saisonarbeitskräfte, Au-Pair-Aufenthalte) kann eine Aufenthaltsbewilligung nach § 10 AuslG in Verbindung mit §§ 2 bis 4 der AAV erteilt werden.
Da es sich bei dieser Form der Aufenthaltsgenehmigung immer nur um einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland handelt, ist eine die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung im Anschluss an die Aufenthaltsbewilligung selbst nach mehrjährigen Aufenthalten mit Aufenthaltsbewilligung nicht möglich.
Weblinks
- [http://www.aufenthaltstitel.de Webseite zum deutschen Aufenthaltsrecht]
- [http://www.info4alien.de Ausländerrecht-Portal]
Kategorie:Ausländerrecht
AsylUnter der Bezeichnung Asyl versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Wort Asyl stammt von dem griechischen Adjektiv Asylos, deutsch: "unverletzt" bzw. "nicht ausgeraubt", mit politischer Konnotation ist asylos am ehesten mit "unantastbar" (<"unraubbar") zu übersetzen, : "(griechisch "sylan" = berauben, "a" = nicht).
Begriffsgeschichte
Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel [http://www.biblegateway.com/passage/?book_id=4&chapter=35&version=10 4.Mose 35,6] erwähnten Freistädte. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten. Und wurden bei der Aufteilung des Landes Israels an die Stämme institutionalisiert.
Als ein "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte.
Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission. Die Städte führten für ihre Bürger Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entfernte Häuser oder Kolonien "ausgesetzt" wurden.
Viele berühmte Persönlichkeiten mußten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl. Im 19. Jahrhundert waren dies unter anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Die Schweiz, bzw. Zürich waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten.
Heute versteht man unter Asyl primär das aus dieser Entwicklung abgeleitet "Politische Asyl", das anerkannten politischen Flüchtlingen gewährt wird.
Die vorkapitalistischen und kapitalistischen Kriege und Unterdrückungsverhältnisse, die bolschewistische Revolution, und noch viel mehr die Zeit des Nationalsozialismus bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen, wie aus den Ostblockländern nach dem gescheiterten Aufstand in Ungarn 1956 oder nach der Niederwalzung des jungen Prager Frühlings 1968. Die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR flohen, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren.
Anfang 2004 bezifferte das UNHCR die Zahl der weltweiten Flüchtlinge, für die es zuständig ist, auf 17 Millionen Menschen (6.19 Mio in Asien, 4.29 Mio in Afrika, 4.24 in Europa, 1.32 in Lateinamerika, 0.98 Mio in Nordamerika und 0.07 Mio in Ozeanien), hinzu kommen die Palästinaflüchtlinge, für die mit dem UNRWA eine spezielle UNO-Organisation zuständig ist. Zu den außer Landes Geflüchteten kommen nach der Schätzung des UNHCR zusätzlich etwa 25 Millionen "Internally Displaced Persons", also Flüchtlinge im eigenen Land.
In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei.
Asyl in Deutschland
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist.
Durch die Änderung des GG im Jahr 1993 ("Asylkompromiss") wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering, häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und der Status politisch Verfolgter nach der GFK dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich gestellt.
Asyl in der Schweiz
Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit ausgeschafft werden.
Eine definitive Aufnahme erhalten nur Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in derer Heimat ein Bürgerkrieg herrscht oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten nur eine vorläufige Aufnahme.
Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde drastisch verschärft, als vor einigen Jahren Asylbewerber dazu gezwungen wurden, Pässe oder andere Identifikationspapiere mitzuführen - andernfalls kann auf Asylgesuche nicht eingetreten werden. Der Einwand von Hilfsorganisationen, dass oft den staatlich verfolgten Menschen bereits in ihrer Heimat die Grenzpapiere entzogen werden, wurde vom Gesetzgeber nicht beachtet.
Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten nur eine sogenannte Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt.
Abgewiesene Asylbewerber müssen innert einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen tauchen sehr viele Ausländer unter und beginnen ein kriminelles Leben. Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig oder nicht fähig, seine Identität preiszugeben, so wird er meistens bis zur Ausschaffung ins Gefängnis gesteckt.
In den letzten Jahren tauchte auch die Problematik der sogenannten sans papiers (deutsch: "ohne Papiere") auf. Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele sans papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, aber sie gehen einer bezahlten Arbeit nach - allerdings schwarz - und fallen im Alltag gar nicht auf. Sie leben aber in der ständigen Angst, plötzlich ausgeschafft zu werden und strengen sich deshalb meistens nicht an, sich in der Schweiz zu integrieren - ohne Papiere können sie sich weder einbürgern lassen noch ein Asylgesuch stellen.
Literatur
- Dreher, Martin (Hrsg.): Das antike Asyl. Kultische Grundlagen, rechtliche Ausgestaltung und politische Funktion, Köln u.a.: Böhlau Verlag/Köln 2003. ISBN 3-412-10103-6
- Schäuble, Martin: Asyl im Namen des Vaters, Norderstedt 2003, ISBN 3831150001
Asyl in Deutschland
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin Juni 2005. Kapitel Kapitel C (Entwicklung des Rechts) enthält Erläuterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Asylrechts [http://integrationsbeauftragte.de/download/LageberichtInternet.pdf pdf-download 2 MB]
- Bundesministeriums des Innern, Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Berlin Dezember 2004. Der "halbamtliche" Kommentar aus dem BMI [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf pdf-download 2 MB] .
- Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, ca. August 2005, ca. 79.- Euro
- Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537, März 2005, 9.- Euro
- Das Zuwanderungsgesetz mit den seit 1. Januar 2005 geltenden Änderungen des Asylverfahrensgesetzes [Fassung BGBl. vom 8. August 2004 http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_602.pdf]
- Renner, Ausländerrecht, 8. A., Aufenthalsgesetz und AsylVerfahrensgesetz. Kommentar, Beck Verlag, ca. August 2005, ca. 85.- Euro
- Asylmagazin (Fachzeitschrift), Hrsg. [http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl]
Siehe auch
- Asylrecht (Deutschland)
- Asylrecht (Schweiz)
- Asylgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Zuwanderungsgesetz
- Asylbewerber
- Abschiebung
- Ausschaffung
- Dubliner Übereinkommen
- Einbürgerung
Weblinks
- [http://www.asyl.at/ Asylkoordination Österreich]
- [http://www.bmi.gv.at/publikationen/ Asyl- und Fremdenstatistiken beim Bundesministerium für Inneres (Österreich)]
- [http://www.bfm.admin.ch Bundesamt für Migration (Schweiz)]
- [http://www.bamf.de/ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vorher Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)]
- [http://www.proasyl.de Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL (Deutschland)]
- [http://www.asyl.net/ Informationsverbund Asyl e.V.]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH]
- [http://www.sosmitmensch.at SOS Mitmensch (Österreich)]
- [http://www.lebenshaus-alb.de/mt/archives/subcategories/asylpolitik_in_deutschland_und_europa.html Artikelsammlung zu Asyl in Lebenshaus-Website]
Kategorie:Asylrecht
Kategorie:Grundrechte
AsylbewerberAsylbewerber (auch: Asylwerber, in der Schweiz: Asylsuchende) sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ansuchen. Während "Asylbewerber" Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren sind, bezeichnet "Asylberechtigte" die anerkannten "Asylbewerber". Der Begriff "Asylant" wird oft negativ verwendet.
Dem steht der Begriff "Flüchtling" für Menschen auf der Flucht gegenüber. Es wird "Flüchtling" jedoch oft als Synonym für Einwanderer benutzt.
Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme ansuchen, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellern um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und/oder ob sonstige Abschiebungshindernisse vorliegen (Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe usw.).
In Deutschland ist der Ablauf des Asylverfahrens im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) festgeschrieben. Im Asylbewerberleistungsgesetz sind seit 1993 die sozialen Leistungen an Asylbewerber geregelt.
Anspruchsgrundlagen
Politisch Verfolgte erhalten nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Asyl, soweit sie nicht aus der EU oder einem sogenannten sicheren Drittstaat kommen oder ein anderes Land im EU-Raum aufgrund des Dubliner Abkommens für sie zuständig ist. Asylbewerber, die über die Landesgrenzen nach Deutschland einreisen, werden entsprechend der Drittstaaten-Regelung des Art. 16a Abs. 2 GG ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrages in die jeweiligen "sicheren Drittstaaten" zurückgewiesen (alle an Deutschland angrenzenden Staaten gelten als "sichere Drittstaaten"). Nur wenn sich kein Drittstaat zur Rücknahme der Betroffenen bereit erklärt oder der konkrete Durchreisestaat nicht bestimmt werden kann, kommt es zum Asylverfahren in Deutschland und politisch Verfolgten kann Schutz entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt werden (nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes). Der Begriff der politischen Verfolgung wird in der deutschen Rechtsprechung so ausgelegt, daß eine staatliche Verfolgung vorliegen muß, weil anderenfalls keine konkrete Gefährdung innerhalb des gesamten Heimatlandes anzunehmen ist. Asylgesuche von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen gelten hingegen als "offensichtlich unbegründet" (§ 30 Abs. 2 AsylVfG). Liegen Abschiebungshindernisse entsprechend dem Aufenthaltsgesetz vor, gelten die Asylanträge als unbegründet, von einer Abschiebung der Betroffenen wird jedoch abgesehen, solange diese Abschiebungshindernisse bestehen.
Verfahren
Die Zuständigkeit für die Prüfung der Verfolgungsgründe liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Hauptsitz in Nürnberg und zahlreichen Außenstellen in allen Bundesländern. Alle Verfolgungsgründe müssen umfassend und widerspruchsfrei bei einer ersten "Anhörung" vorgebracht werden. "Entscheider" des Bundesamtes, die seit 2005 Weisungen des Bundesinnenministeriums unterliegen, befinden dann über die rechtliche Bewertung der Asylanträge. Die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung einer negativen Entscheidung des Bundesamtes ist nach den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes erheblich eingeschränkt (§§ 74 ff AsylVfG). Während ihres Asylverfahrens, das wenige Wochen, aber auch mehrere Jahre dauern kann, sind die Antragsteller zumeist in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und müssen sich im zugewiesenen Landkreis aufhalten. Eine Arbeitserlaubnis erhalten Asylsuchende im ersten Jahr ihres Aufenthalts nur in Ausnahmefällen, ihre Sozialleistungen sind gegenüber dem Regelsatz nach SGB II (Arbeitslosengeld II) gekürzt.
In der Schweiz regelt der Artikel 69 der Bundesverfassung das Asylrecht.
In Österreich regelt das Asylgesetz, das zuletzt mit 1. Mai 2004 novelliert wurde, das Verfahren für Asylwerber.
Weblinks
- [http://www.bamf.de Deutsches Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]
- [http://www.pro-asyl.de Homepage der Organisation Pro Asyl]
- [http://www.asyl.admin.ch Schweizer Bundesamt für Flüchtlinge]
- [http://www.asyl.at asylkoordination österreich]
- [http://www.deserteursberatung.at Deserteurs- und Flüchtlingsberatung]
Kategorie:Asylrecht
Kategorie:Ausländerrecht
Identität
Unter Identität (v. lat.: identitas = Wesenseinheit) versteht man entweder die Identität eines Lebewesens, insbesondere eines Menschen, oder einer Sache mit sich selbst. Oder aber der Begriff bezeichnet eine größtmögliche Übereinstimmung zweier unterscheidbarer Größen.
Im ersten (sozial)psychologischen Sinne wird unter Identität häufig die Summe der Merkmale verstanden, anhand derer wir uns (sie sich) von anderen unterscheiden. Diese Identität erlaubt dann auch eine eindeutige Identifizierung im physiologischen Sinne.
Im zweiten philosophisch-mathematischen Sinne meint Identität den gleichen Umfang arithmetischen oder sprachlicher Ausdrücke bzw. Begriffe.
Identität bei Lebewesen
Um zu berücksichtigen, dass bei Lebewesen eine Änderung von Merkmalen nicht notwendig eine Änderung der Identität bedeutet – der Kater "Eugen" bleibt beispielsweise "Eugen", auch nachdem ihm die Nachbarskatze ein Ohr abbeißt –, bietet sich folgende Definition der Identität an:
Identität besitzt ein Lebewesen,
- a) wenn es von anderen Lebewesen seiner Gattung unterscheidbar ist, und
- b) wenn es auf eine Weise veränderlich ist, die diese Unterscheidung nicht unmöglich macht.
(Veränderlichkeit gilt als Wesensmerkmal von Lebewesen.)
Identität bei Menschen
Die Identität eines Menschen besteht darin, dass
- dieser Mensch von anderen Menschen unterscheidbar ist, und
- dieser Mensch als derselbe/dieselbe identifizierbar bleibt, auch wenn er/sie sich verändert.
Da Identität auf Unterscheidung beruht und "Unterscheidung" ein Verfahren ist, das ein Ganzes untergliedert ("scheidet"), kann etwas nur als Teil eines Ganzen "Identität" erlangen. Daher wird verständlich, weshalb Menschen ihre "Identität" als bestimmte Menschen in einem Wechselspiel von "Dazugehören" und "Abgrenzen" entwickeln.
Psychische Identität
Die psychische Identität stellt keine wie auch immer geartete eindeutige Essenz oder ein unveränderliches Wesen dar. Im Gegenteil: Identität als psychologisches Konzept geht geradezu davon aus, dass sich ein Mensch mit etwas "identifiziert", also ein äußeres Merkmal einer bestehenden Gruppenidentität als sein eigenes Wesensmerkmal annimmt. In gewisser Hinsicht erscheint dies als notwendiger Prozess zur Heranbildung einer eigenen Persönlichkeit, aber es bleibt stets ein Element der Fremdbestimmung und Zuschreibung. So hat vielleicht jemand, der gerne homosexuellen Sex praktiziert, keine Lust, sich identitär als "lesbisch" oder "schwul" zu bezeichnen, wird jedoch dennoch von seiner Umgebung in diese Identität gedrängt.
Die psychische Identität wird einerseits durch Gruppenzugehörigkeiten und sozialen Rollen bestimmt: Das "Wir". Eine Identität kann jedoch nicht nur auf diesem "Wir" basieren. In unserer westlichen Gesellschaft besteht Identität auch in der Erfahrung der Einzigartigkeit, im "Ich", in dem eine Person sich als anders erlebt.
Verlust der Identität
Für Menschen ist ein ungewollter Identitätsverlust psychisch ein großes Problem, denn sämtliche Gruppenzugehörigkeiten (Familie, Volk bzw. Nation, Kollegen und Freunde, Clique ...) sind damit verloren. Die Person identifiziert sich nicht mehr mit diesen Gruppen und wird so physisch und psychisch isoliert.
Im Feminismus und anderen Strömungen wird der Ausbruch aus einer festgelegten Identität allerdings auch positiv bewertet: weibliche Identität wird nicht mehr als Ideal empfunden, sondern als fremdbestimmtes Set von Verhaltensmustern, Stereotypen und Erwartungen. Männlichkeit oder "nationale Identität" erscheinen ähnlich problematisch. Identität als Identifikation mit einer Gruppe ist eben oftmals auch eine Integration durch Zwang, der Ausbruch aus der identitären Festlegung ein Akt der Emanzipation.
Ziel dieser Emanzipation ist nicht die Isolation, wohl aber die Sprengung von fremdbestimmten Identitäten - hier bewusst im Plural, denn ein Individuum verkörpert stets mehrere sich überschneidende Identitäten: als Mann, als Europäer, als Intellektueller... etc.
Allgemein verliert ein Mensch dann ihre/seine Identität, wenn
- sie/er sich so verändert, dass wesentliche Kriterien entfallen, anhand derer sie/er identifiziert wird, oder
- wesentliche Instanzen, welche die Identifizierung vornehmen, entfallen oder wesentliche Kriterien der Identifizierung geändert werden.
Die wohl wichtigsten Identitäts-Werte sind
- 1) eine passende Arbeit und
- 2) eine harmonische Familie
Zu 1) Ohne berufliche Anbindung kann jemand vielleicht ein Ehrenamt ausüben oder vorübergehend nur Freizeitwerte pflegen. In einer Zeit von immer mehr oft ungewollten Singles/Alleinstehenden, die ihre massgebliche Identität über ihren Beruf beziehen, wird hohe Arbeitslosigkeit zu einem besonderen Problem.
Zu 2) Ohne familiäre Anbindung kann jemand vielleicht sich in eine Ersatzfamilie integrieren oder vorübergehend nur Single-Werte pflegen. In einer Zeit von immer mehr unfreiwillig Arbeitslosen, die ihre massgebliche Identität über ihre Familie beziehen, wird die Familienlosigkeit zu einem besonderen Problem.
In beiden Fällen empfiehlt sich psychohygienisch /-therapeutisch dringend, trotzdem eine Identität stabilisieren. Denn das Loslassen, umbewerten von schwerem Geschehen (...ist zum besten") kann fordern, kumulierend aber auch überfordern. Dann kränkt eine (zu kleine) Identität ohne Beruf und Familie, die sich beispielsweise über die Mitgliedschaft in einem Verein oder allgemeine Werte wie Gesundheit definiert.
Die Logotherapie geht davon aus, dass in jeder Lebenslage ein grösstmöglicher Sinn steckt, der sich am Gewissen ausrichtet und auch auf Verzicht oder Vorbild sein hinauslaufen kann. Vorbeugend ist allgemein wichtig, dass Menschen mehrere Werte im Leben haben und aufbauen, weil ein Wegfall immer vorkommen kann.
Das Angewiesensein auf (eher) weltliche Identitätswerte ist in einem höheren Sinn vielleicht zu hinterfragen, ihr Wegfall dann sogar zu begrüssen. Glaube o.ä. allein ersetzt sie schwer.
Die Fähigkeit, sich mit sich selbst zu identifizieren, nennt man Identitätsbewusstsein.
Der Identitätsbegriff nach Prof. Dr. Lothar Krappmann
Nach dem Verständnis des Soziologen Lothar Krappmann wird Identität über Sprache vermittelt. Er geht so weit mit seiner Definition, dass für ihn Identität erst durch die Kommunikation eines Individuums mit seinen Mitmenschen in jeder Situation neu entsteht. Dadurch ist Identität nichts Starres, sondern verändert sich immer wieder von Situation zu Situation. Treffen zwei Gesprächspartner aufeinander, so tauschen sie über Sprache, und mit Hilfe von Gestik / Mimik Absichten, Wünsche und Bedürfnisse aus. Dies geschieht über die von ihm bezeichnete „Umgangssprache“ (S. 13, Soziologische Dimension der Identität, 1993), die im Wesentlichen drei Funktionen im Interaktionsprozess erfüllen muss, um das Entstehen von Identität möglich zu machen.
Zum einen muss diese Sprache in der Lage sein, die besonderen Erwartungen, die mehrere Interaktionspartner in einer speziellen Situation haben, dem Gegenüber zu übersetzen:
:„[...] sie muss sich also insofern bewähren, als das sie den unausbleiblichen Informationsverlust bei der Darstellung individueller Erfahrungen in einem allgemeinen, da gemeinsamen Bedeutungssystem möglichst gering hält.“
( S. 12, Soziologische Dimensionen der Identität, 1993)
Zum anderen muss es möglich sein mit Hilfe dieser Umgangssprache Problemlösungen zu finden, sie muss also über einen differenzierten begrifflichen Apparat verfügen, der das möglich macht. Als drittes verbleibt die notwendige Funktion Überschussinformationen weitergeben zu können:
:„[...] „Überschüssig“ ist die Information, insofern sie nicht nur die Erwiderung auf eine vorangegangene Aussage bietet, sondern der Sprechende mit verbalen oder außerverbalen Mitteln seine besondere Einstellung zum Inhalt der Mitteilung kennzeichnet. Erst durch diese nähere Qualifikation der Mitteilung wird die Bedeutung einer Aussage für den Interkommunikationszusammenhang sichtbar; denn nun übermittelt sie nicht nur durch den manifesten Inhalt eine dem Handlungszusammenhang selbst äußerliche „Regieanweisung“, sondern definiert implizit den Charakter der sozialen Beziehung mit in deren Rahmen sie steht (vgl. Watzlawick u. a. 1967)“ (S. 13, Soziologische Dimensionen der Identität, 1993).
Erfüllt Sprache nun diese drei Funktionen, so entsteht in jeder Situation neu Identität in einem Interaktionsprozess. In diesem Prozess hat das Individuum die Aufgabe, einen Balanceakt zu vollführen, zwischen den normierten Erwartungen nach einer perfekten Identität als Tochter, Freund, Mutter, etc. und der Erkenntnis, dass man diesen Ansprüchen nicht genügen kann. Diese Erwartungen an das Individuum stellen die Erwartungen der Außenwelt an die soziale Identität dar.
Erwartungen von außen an die persönliche Identität sind die Erwartungen, die eine individuelle, einzigartige Identität des Einzelnen erwarten, wobei beachtet werden muss, dass das Festhalten an Gemeinsamkeiten notwendig ist, um die Interaktion aufrecht zu erhalten.
In beiden Fällen, durch die Unmöglichkeit den Erwartungen zu entsprechen, agieren die Kommunikationspartner auf einer „als – ob - Ebene“, sie geben vor diese Erwartungen zu erfüllen, ohne dem nachkommen zu können.
Das Individuum versucht sich durch das Verknüpfen früherer, anderer Interaktionsbeteiligungen mit den Erwartungen der aktuellen Situation in seiner besonderen Individualität zu präsentieren in der es eigene Bedürfnisse, Vorstellungen und Wünsche hat, und diese dem Gegenüber zu vermitteln.
Allerdings muss die Person dabei aufpassen, in dem vom Kommunikationspartner gesteckten Rahmen der möglichen Präsentation seiner selbst zu bleiben, um in seiner persönlichen Besonderheit akzeptiert zu werden. Dafür werden dem Individuum Modelle und Rollen entsprechend den Erwartungen des Gesprächspartners über Sprache angeboten, denen es allerdings nicht vollkommen entsprechen kann.
Geht man von einer gelungenen Identitätsbildung aus, so ordnet das Individuum die gemachten Erfahrungen mit diversen Gesprächspartnern zu einer möglichst konstanten Biographie, die ihm so beständigere Handlungsorientierungen schafft.
Es entwickelt sich eine Identität, die sich von denen anderer Menschen unterscheidet. Die Ausbildung einer individuellen Identität ist folglich das Ergebnis vieler Interaktionsprozesse, die miteinander verknüpft wurden und so ein beständigeres Bild von Identität vermitteln, als die unabhängig nebeneinander stehenden einzelnen Ereignisse der Kommunikation.
Dieses Selbstbild von Identität, dass der Mensch mit dieser Leistung erworben hat, versucht er nun in den auftretenden Interaktionssituationen aufrecht zu erhalten.
Dem entsprechen nun die ihm eigenen Erwartungen und Bedürfnisse, die ja demnach auch aus der Kommunikation und den Vorstellungen der verschiedenen Interaktionspartner entstanden sind. Immer neu kombiniert das Individuum also die verarbeiteten vorangegangenen Kommunikationssituationen mit den in der momentanen Situation auftretenden Erwartungen und setzt sich zu dem Ganzen in Distanz.
Der Identitätsbegriff nach Prof. Dr. Hans-Peter Frey und Dr. Karl Haußer
Hans-Peter Frey und Karl Haußer bezeichnen Identität als einen selbstreflexiven Prozess des Individuums. Ein Mensch stellt demnach Identität über sich her, indem er verschiedene Arten von Erfahrungen, so zum Beispiel innere, äußere, aktuelle sowie gespeicherte, über sich selber verarbeitet.
„Identität entsteht aus situativer Erfahrung, welche übersituativ verarbeitet und generalisiert wird.“ ( S. 21, Identität, 1987).
Teilbereiche der Identität eines Menschen sind das Selbstkonzept, das Selbstwertgefühl und die Kontrollinstanz. Die Aufgabe des Individuums besteht nun darin, diese drei Instanzen
miteinander in Verbindung zu setzen.
Die kognitive Komponente der menschlichen Identität ist das Selbstkonzept. Das Individuum entwirft ein Selbstbild von sich nach den Fragestellungen: Wer / Was / Wie bin ich? Dabei hat der Mensch verschiedene Möglichkeiten vorzugehen. Einmal kann objektiv vorgegangen werden, indem das Individuum zum Beispiel feststellt: „Ich bin ziemlich klein.“ Als Selbstbewertung könnte das Individuum äußern, dass es davon genervt ist. Selbstwertgefühle sind das Empfinden eines Menschen, stolz oder wütend auf sich zu sein. Selbstideale steckt sich der Mensch indem er zum Beispiel gerne der perfekte Sohn wäre.
Die emotionale Komponente der Identität ist das Selbstwertgefühl das sich entwickelt, stabilisiert und verändert. Dies geschieht einmal durch die Verdichtung von situativen Selbstwertgefühlen, bzw. Selbstwahrnehmungen. Auch durch die Bewertung einzelne Aspekte des Selbstkonzeptes und durch die Beeinflussung seitens der Kontrollüberzeugung finden hier auch Entwicklungen und Veränderungen statt.
Bei der motivationalen Komponente oder Kontrollüberzeugung, gibt es zwei unterschiedliche Haltungen der Individuen. Einmal die generalisierte Haltung der Menschen die eigenen Situationen gestalten zu können, zum anderen die Haltung, der eigenen Lage ausgeliefert zu sein.
Durch das Zusammenspiel der drei Komponenten entsteht eine Identitätsdynamik, die die Eigenleistung des Individuums ist. Die Identitätsdynamik hat vier Problemstellungen oder Leistungen, die der Mensch erbringen muss, um eine Identität auszubilden.
Das Realitätsproblem, oder die Realitätsleistung hat zum Gegenstand das Verhältnis von Innen- und Außenperspektive. Dies lässt sich in vier Stufen einteilen. Zuerst nimmt das Individuum die Außenwelt wahr, es eignet sich die Außenperspektive zu einer Innenperspektive an.
In einem Entwicklungsprozess verwertet das Individuum dann diese Informationen durch vergessen, selektieren, vergleichen, erinnern, etc. Dem folgt die Darstellung des Individuums nach außen, ist allerdings keine Kopie des außen, da die Informationen nun verarbeitet sind. „Der Kreis schließt sich durch das allmähliche Einsickern individueller Innovationen in die soziokultur | | |