Home About us Products Services Contact us Bookmark
:: wikimiki.org ::
Impressum

Impressum

Ein Impressum (lat. Das Ein-/Aufgedruckte; Pl. Impressen) ist eine - heutzutage - in Publikationen vorgeschriebene Herkunftsangabe, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber und / oder Redaktion enthält. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Drucker und Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur, enthalten sein. In Deutschland ist die Impressumspflicht für Zeitungen und Zeitschriften in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Siehe auch: Kolophon (Schriftstück), Metadaten

Das Impressum im Buch

Der angestammte Platz des Impressums wurde im frühen Druck der Fuß des Titelblatts. Oft grenzt ein graphisches Element - eine Linie, eine Leiste von Ornamenten - das Impressum ab. Es notiert zumeist den Erscheinungsort, den Verleger (manchmal mit Ladenadresse) und das Erscheinungsjahr. Hinzu kommen zuweilen Angaben zum Drucker (im Englischen: "printed by [Drucker] for [Verleger]"), zu Buchhändlern, die neben dem Hauptverleger den Titel im Angebot führen, und auch die Auskunft über ein Privileg, falls der Hauptverleger für das vorliegende Buch den Schutz des Landesherrn gegen Raubdruck erlangte. Im obigen Beispiel ist das Impressum: "LONDON:| Printed for J. Watts; And Sold by W. Mears at the Lamb| without Temple-Bar, J. Broterton and W. Meadows at| the Black-Bull in Cornhill, W. Chetwood in Russel-Street,| Covent-Garden, and J. Lacy at the Ship between the| two Temple-Gates, Fleet-Street. MDCCXXII." London ist hier der Druckort, J. Watts zeichnet als Hauptverleger, die übrigen Namen sind die der Geschäftspartner, die sich die breite Auflage für den gemeinsamen Absatz teilen. Die Ladenadressen sind hier mit Hinweisen auf die Embleme ("Lamm", "schwarzer Bulle", "Schiff") der Ladenschilder angegeben, die in den notierten Straßen über den Ladentüren hängen. 1722 ist das Druckjahr. Die präziseren Angaben zum Druck finden sich heute nicht mehr auf dem rechtsseitigen Titelblatt, sondern, linksseitig auf dessen Rückseite. Sie bietet die vom Urheberrecht geforderten und von Bibliotheken gewünschten Informationen zu Copyright, Verlag und fallweise zum Originalverlag, zu Übersetzungsrechten, gegebenenfalls zu den Abbildungsrechten, zu eventuellen Reihentiteln, Herausgebern, zur ISBN, etc. Bei manchen Verlagen befindet sich die Impressumsseite auf einer der letzten Seiten. Maßgeblich für Zitate sind Titel- und Impressumsseite. Impressumsangaben waren in der Geschichte oft falsch. Rechtliche Verbindlichkeit gewannen sie erst mit der Weiterentwicklung des Verlags- und Presserechts. Das Impressum der frühen Neuzeit hatte vor allem die Aufgabe, den Titel für den Kunden greifbar zu machen: Es notierte, über welchen Händler sich das Buch beziehen ließ. Bei billigen Produktionen, die nicht in Buchhandlungen verkauft wurden, fehlten Impressumsangaben regelmäßig, bei skandalösen konnte der Buchhändler und Verleger auf seine Nennung verzichten. Er kündigte den Titel im selben Moment jedoch wirksamer als skandalösen an, wenn er ein offensichtlich fiktives Impressum setzte. Hier entwickelte sich eine Vielzahl von Pseudonymen und irreführenden Verlagsortangaben, unter denen die Pierre Marteaus zu Köln im Lauf des 17. Jahrhunderts eigenes Gewicht als Angabe eines zunehmend virtuellen Verlags gewann. Verleger im gesamten (die Niederlande einschließenden) französisch- und deutschsprachigen Raum ließen politisch brisante Ware und Raubdrucke unter dem fingierten Impressum laufen und hatte im selben Moment den Vorteil, von der gemeinsamen Werbeplattform zu profitieren. Eine verwandte Entwicklung ist die Herausbildung von Imprint- oder Label-Verlagen, die als Tochterunternehmen von Verlagsgruppen häufig eine reduzierte Eigenständigkeit haben, die in den Impressumsangaben jedoch offengelegt wird.

Impressum im Internet

Deutsche Rechtslage

In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten. Für alle Nicht-Teledienste gilt der Mediendienstestaatsvertrag, der ebenfalls ein Impressum fordert. Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters). Da weder das Teledienstegesetz noch der Mediendienstestaatsvertrag den Begriff Impressum verwenden, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff Impressum sind dies zum Beispiel Webimpressum, Anbieterkennzeichnung oder Kontakt.

Österreichische Rechtslage

Mit dem 1. Juli 2005 traten in Österreich eingehendere Bestimmungen in Kraft, die die Impressumspflicht für Websites und Newsletter vorsehen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind jedoch so genannte "kleine Websites". Medieninhaber und Herausgeber sind künftig gesetzlich verpflichtet, in elektronischen Info-Mails Namen oder Firma sowie Anschrift anzugeben. Zusätzlich haben sowohl Websites als auch Newsletter weitergehende Angaben zu enthalten, die vom Medieninhaber ständig leicht und unmittelbar auffindbar offen zu legen sind. Die alljährliche Offenlegungsverpflichtung umfasst die Veröffentlichung von bestimmten Beteiligungsverhältnissen und von der grundlegenden Richtung des Mediums. Ist der Medieninhaber auch Diensteanbieter nach dem E-Commerce Gesetz, können die Informationen zusammen mit den Angaben nach E-Commerce Gesetz veröffentlicht werden. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist generell, dass die einzelnen Bestimmungen des Mediengesetzes nun auch auf das Internet und andere elektronische Medien angewendet werden können. Z.B. müssen Medien, die über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs des Inhabers hinausgehen und deren Informationsgehalt die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen könnte, künftig Gegendarstellungen veröffentlichen. Dies würde z.B. auch Blogs betreffen. Neu ist laut dem neuen Gesetz auch, dass Medien künftig nicht mehr beschlagnahmt, eingezogen bzw. zu einer Urteilsveröffentlichung verpflichtet werden können, wenn sie Äußerungen von Dritten gerechtfertigt und wahrheitsgetreu wiedergegeben haben. Diese Änderung ist insbesondere für Internet Service Provider und Foren-Inhaber bedeutsam. Für so genannte "kleine Websites", die sich auf die "werbliche Präsentation" eines Unternehmens, dessen Leistungen oder Produkte beschränken und die "keinen die öffentliche Meinungsbildung beeinflussenden Informationsgehalt aufweisen", gibt es eine Ausnahme, sie unterliegen weder der erweiterten Offenlegungsverpflichtung noch der Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung.

Bereits bestehende Informationsmöglichkeiten

Websites ohne Impressum lassen sich - wenn sie bei größeren Providern laufen - zumeist über eine Abfrage in den "whois-Datenbanken" näher einordnen: [http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois] Das Angebot umfasst Informationen zu Namen und Adresse des Betreibers (wie dieser sie beim Provider bei der Installation der Website hinterließ), Angaben zum Provider selbst und Daten zur Website (Gründungsdatum). Siehe auch: Wikipedia:Impressum

Musterimpressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:
- Mustervorname Musternachname
- Musterstraße 1
- 12345 Musterstadt
- E-Mail: muster@muster.invalid
- Telefon: 0123-45 67 89 Bei gewerblich genutzen Internetseiten ist auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn vorhanden.

Weblinks


- [http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm Teledienstegesetz]
- [http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm Mediendienstestaatsvertrag]
- [http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php Linksammlung Webimpressum]
- [http://digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php Webimpressum-Assistent]
- [http://www.linksandlaw.info Rechtliche Informationen zur Impressumspflicht und Volltext zahlreicher Urteile]
- [http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/6803/ Das Impressum auf der Webseite]
- [http://www.heise.de/ct/02/15/182/ Artikel der c't zum Thema Webimpressum]
- [http://www.aufrecht.de/index.php?id=3165 Telefonnummer im Impressum] Kategorie:Medienrecht Kategorie:Journalismus

Publikation

Unter Veröffentlichung oder Publikation (von lat. publicus: öffentlich) versteht man entweder den Vorgang der öffentlichen Verfügbarmachung eines Mediums (Publizierung) oder das konkrete Medium selbst. Beispiele für Publikationen sind Bücher, Zeitschriften, Tonträger oder auch Webseiten.

Definition

Publikationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie für die Öffentlichkeit (auch teilweise für geschlossene Gruppen) publiziert werden. Die meisten Kommunikationsmittel wie beispielsweise das Telefon werden nicht als Publikation bezeichnet, da sie nur zur direkten Kommunikation eingesetzt und nicht festgehalten werden. Kunstwerke als Unikate oder in geringer Auflage werden normalerweise auch nicht als Publikation aufgefasst. Das Wesentliche einer Publikation ist in der Regel ihr Inhalt und nicht das einzelne Exemplar beziehungsweise die konkrete Kopie. Publikationen werden auf verschiedenen Trägermedien festgehalten. Publikationen werden in der Regel von Verlagen geleistet, seltener von Einzelpersonen (eine Form die dann "Selbstverlag" genannt wird). Verlag, und Herausgeber ersieht man aus dem Impressum. Die Sammlung und Erschließung von Publikationen ist Aufgabe von Bibliotheken und Archiven. Wo diese dies nicht leisten können gibt es oft private Sammler.

Publikationsformen

Die Anzahl der verschiedenen Publikationsformen, das heißt, die verschiedenen Arten von Publikationen (Veröffentlichungen) printmedialer Produkte und anderer Medien, ist in den letzten 500 Jahren sprunghaft angestiegen. Die Medien lassen sich hinsichtlich verschiedenster Kriterien auf unterschiedliche Art und Weise unterteilen.

Inhaltliche Formen

Siehe dazu Genres, Journalistische Darstellungsformen, wissenschaftliche Publikation

Vertriebsformen

Siehe dazu Buchhandel, Verlage...

Trägermaterialien

Zur Verbreitung einer Publikation, muss sich diese auf einem Informationsträger befinden oder über einen Übertragungskanal (Medium) verbreitet werden. Als Träger von Information eignet sich prinzipiell jedes transportable Material, unter anderem Tontafeln, Papyrus, Pergament und Papier für Handschriften und Printmedien und verschiedene Datenträger für digitale Informationen. Eine übliche Form von Handschriften waren Schriftrollen, die mit Erfindung des Buchdrucks durch Printmedien abgelöst wurden. Zur nicht-physischen Übertragung von Signalen (Rundfunk) werden in der Regel Elektromagnetische Wellen eingesetzt - eine einfachere aber auch begrenztere Möglichkeit stellen akustische, (Sprache) und Optische Signale (beispielsweise Rauchsignale) dar. Die Archivierung und Vermittlung von publizierten Informationen übernehmen seit der Antike Bibliotheken.

Printmedien

Printmedien sind papiergebundene Druckmedien (im Unterschied zu Handschriften. Publikationen auf anderen Trägermedien, beispielsweise elektronischen Datenträgern), bei denen die Informationen auf unterschiedlichste Art und Weise (mechanisch, elektromagnetisch, fotochemisch) auf einem Trägermedium festgehalten werden, werden als Nonprint-Medien davon abgegrenzt.
- Buch, Zeitung, Zeitschrift
- Karten (Landkarten, Stadtpläne, Messtischblätter)
- Flugblatt, Plakat (nicht immer als Publikation)
- Verbesserte Möglichkeiten zur Reproduktion von Bildern Eine besondere Form von Printmedien sind Blindendrucke (Publikationen in Blindenschrift).

Audiovisuelle Medien

Unter Audiovisuelle Medien fasst man Bild- und Tonmedien auf analogen und zunehmend digitalen Speichermedien zusammen.
Tonträger

- Musiktonträger (Compact Disc, Vinyl-Schallplatte, Musikkasette, MiniDisk...) (siehe auch Musik)
- Hörbücher,
- Digitale Audiobänder (DAT und DCC) konnten sich nicht durchsetzen und fanden fast nur im professionellen Bereich Verwendung.
Filmmedien

- Kinofilm
- 16mm-Film (in Bildstellen, zu Lehrzwecken)
- VHS, DVD andere Formen (S-VHS, Laserdisc, VCD, SVCD) spielen als Medium für den kommerziellen Vertrieb von Filmen praktisch nur in Asien eine Rolle und werden nach und nach von der DVD verdrängt.
- CD-I

Elektronische Publikationen

Elektronische Publikationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie in digitaler Form vorliegen und zur ihrer Benutzung ein Computer benötigt wird. Man unterscheidet
- Offline-Publikationen auf unterschiedlichen Speichermedien (Diskette, CD-ROM, DVD)
- Online-Publikationen, die über das Internet oder über ein Intranet verbreitet werden (beispielsweise Webseiten). Elektronische Publikationen sind vor allem für Nachschlagewerke, Lernprogramme, elektronische Zeitschriften sowie Computerspiele und Software geeignet. Die von einigen prophezeite Ablösung der Printmedien durch e-Books ist bislang nicht eingetreten. Elektronische Publikationen unterscheiden sich von anderen Publikationsformen unter anderem durch eine sowohl funktional (Interaktivität) als auch temporal (Updates) höhere Dynamik aus, was ihre Archivierung schwierig macht. Siehe auch: Single Source Publishing

Mikroformen

Mikroform ist der Oberbegriff für auf Filmmaterial verkleinerte analoge Abbildungen von gedruckten Vorlagen. Die wichtigsten Mikroformen sind Mikrofiche (Mikroplanfilm) und Mikrofilm (Mikrorollfilm). Am verbreitetsten sind DIN-A6 Mikrofiche und 35mm Mikrofilme. Mikroformen werden vor allem zur Archivierung benutzt.

Medien-Kombinationen

Kombination Buch/CD-Rom, Buch/Audiokassette...

Rundfunk

Keine Publikation, sondern ein Übertragungsmedium. Konvergenz mit Internet (Pay-TV, Digitale Videorecorder, Internet-Radio/TV, Digitales Fernsehen, MHP...)
- Hörfunk und Fernsehen

Siehe auch


- Portal Information und Kommunikation
- Wikiprojekt BID
- Cross Media Publishing Weitere Artikel zu Medien und Publikationsformen:
- Speichermedium
- Massenmedien sind meist einseitige Kommunikationsmittel zum erreichen von vielen Empfängern
- Lernmedien
- Multimedia
- Kommunikationsmittel, Information
- Mediennutzung, Medienwissenschaft
- Wissenschaftliche Publikation Kategorie:Medien Kategorie:Journalismus Kategorie:Wissenschaftspraxis

Autor

Ein Autor (v. lat.: auctor = Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes. Dabei handelt es sich meist um Werke der Literatur im weitesten Sinn (Schriftsteller, Sachbuch-, Drehbuch-, Fernseh-, Opern- oder Bühnenautor). Seltener wird, mit einem deutlichen juristischen Beiklang, als Autor der Urheber eines Werkes der Musik, Kunst, Fotografie, Filmkunst verstanden (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren).

Geschichte

Das Verständnis von Autorschaft ist geschichtlichen Veränderungen unterworfen. Im Mittelalter verweisen die Begriffe Autor und Autorität mit großer Selbstverständlichkeit aufeinander. Der Rechtssprache entstammend, bezeichnet auctor den 'Urheber', 'Verfasser' oder 'Sachwalter' eines Werkes. Dabei schließt die Wortbedeutung, anders als in der Neuzeit, grundsätzlich den Aspekt der Autorität (auctoritas) ein: Verfasser sind gemeint, die hohes Ansehen erworben und breite Anerkennung gefunden haben. Besonders die medialen Umbrüche von der Mündlichkeit zur Schrift und von der Handschrift zum Buchdruck förderten die Ablösung der Person des Autors und ihrer Autorität von ihrem (reproduzierbaren und vor Verfälschung zu schützenden) Werk, zunächst jedoch eher in Gattungen der theologischen und wissenschaftlichen Literatur. Erst seit der Genieästhetik des Sturm und Drang bildete sich ein Konzept des autonomen, schöpferischen, über sein Werk herrschenden belletristischen Autors heraus. Das 19. und 20. Jahrhundert bilden die Hochphase dieses emphatischen, idealisierten Autorbegriffs. Seit den 60er Jahren wurde Kritik an der Verabsolutierung der Autorpersönlichkeit laut (Roland Barthes, Michel Foucault). In Teilen der Literaturtheorie (Erzähltheorie) wird zwischen Autor und Erzähler unterschieden: Der Autor ist der Schreibende des Textes und der Erzähler der Erzählende der Geschichte und ist dabei eine vom Autor geschaffene Instanz. Der Begriff Autor wurde von Philipp von Zesen durch den Ausdruck Verfasser eingedeutscht.

Juristische Aspekte

Autorschaft umfasst in der Gegenwart ein Recht am geistigen Eigentum. Zum Schutz des Werkes dient das Urheberrecht.

Vergütung und Tantiemen

Im Januar 2005 einigen sich Belletristikverlage und der Verband deutscher Schriftsteller darauf, daß 10 Prozent vom Nettopreis jedes verkauften Hardcover-Exemplars künftig als Honorar an den Autor eines Buches fließen sollen. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, bei bis zu 20000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent. Der Erlös aus der Verwertung buchferner Nebenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten zur Hälfte an den Autor.

Verwertungsgesellschaft

Verwertungsgesellschaft für die Autoren verschiedener Sparten (Journalisten, Schriftsteller, Drehbuchautoren) ist die VG Wort. Sie verwertet - ähnlich der GEMA bei Musikstücken - die durch Aufführung, Sendung, Kopie und Publizierung entstandenen Tantiemen für die Autoren und schüttet die entstandenen Beträge einmal jährlich an die Autoren aus.

Zählung von Autoren

Vor allem bei wissenschaftlichen Publikationen kommt es immer häufiger vor, dass ein Werk mehrere Autoren und Koautoren aufweist. Um die Anzahl von Publikationen einer Person vergleichbar zu zählen, gibt es in der Bibliometrie verschiedene Zählweisen:
- Normale Zählweise (Eine Publikation zählt für jeden Autor unabhängig von der Anzahl der Autoren)
- Fraktionelle Zählweise (Anteilmäßige Aufteilung der Autorenschaft, beispielsweise jeweils ein Drittel bei drei Autoren)
- Logarithmische Zählweise (Der Anteil nimmt nach der genannten Reihenfolge der Autoren ab)
- Andere Gewichtung (zum Beispiel nur die ersten beiden Autoren)

Literatur


- Helmut Kreuzer: Der Autor, LiLi 42 (1981).
- Michel Foucault: Was ist ein Autor?, (zuerst frz. 1969) In: Ders: Schriften zur Literatur. Ffm. 1988, S. 7-31.
- Heinrich Bosse: Autorschaft ist Werkherrschaft - Über die Entstehung des Urheberrechts aus dem Geist der Goethezeit, Paderborn 1981.
- Fotis Jannidis u.a. (Hrsg.): Texte zur Theorie der Autorschaft, Stuttgart: Reclam 2000. (Enthält Texte von u.a. Freud, Sartre, Booth, Barthes, Focault, Eco)

Siehe auch


- Belletristik
- Leser
- Textualität
- Liste der Listen mit Schriftstellern

Weblinks


- [http://www.edkomp.uni-muenchen.de/CD1/C/Autor-C-RL.html Roger Lüdeke: Autor (aus: Kompendium der Editionswissenschaften)]
- [http://iasl.uni-muenchen.de/discuss/lisforen/autor-inhalt.html Jannidis/Lauer/Martinez/Winko: Rede über den Autor an die Gebildeten unter seinen Verächtern: Historische Modelle und systematische Perspektiven] ! Kategorie:Kunst (Beruf) Kategorie:Urheberrecht ja:作家 simple:Author

Herausgeber

Herausgeber ist im Verlagswesen jene Person (oder auch Personengruppe), die schriftstellerische bzw. wissenschaftliche Texte oder Werke von Künstlern zur Publikation vorbereitet. Der Herausgeber kann eine leitende Person oder ein Spezialist des Verlages sein, muss aber mit der Firma nicht direkt verbunden sein. Oft beauftragt der Verlag externe Experten, die im Themengebiet des zu publizierenden Titels als kompetent gelten. Auch die umgekehrte Vorgangsweise ist möglich: ein Experte oder eine Expertin in einem Fachgebiet schlägt dem Verlag eine Publikationsidee (bisweilen auch einige Autoren) vor und wählt die dazu passenden Texte aus. Bevor ein Werk im Druck veröffentlicht wird, sind allerdings außer den oben erwähnten Tätigkeiten noch andere erforderlich. Sie werden teilweise vom Verlag - und nicht unbedingt vom Verleger - übernommen:
- das Lektorat (die Bearbeitung von Schriftwerken durch einen grammatikalisch und möglichst auch fachlich erfahrenen Lektor)
- das Halten des Kontakts zum Schriftsteller bzw. Künstler
- bei Sammelwerken oder falls die Vorauswahl der Texte bzw. Werke noch unbefriedigend ist: die Suche nach weiteren Autoren, Wissenschaftlern oder Künstlern
- die Ergänzung des Werkes durch geeignete Illustrationen oder technische Abbildungen.
- die Vertriebs-Organisation und teilweise (z.B. bei großen Mengen für Ausstellungen und Kongresse) auch der Verkauf
- die Vereinbarung der Rechte, Honorare und Tantiemen Kategorie:Medien Kategorie:Buch !

Erscheinungsjahr

Das Erscheinungsjahr, Publikationsjahr oder bei Druckerzeugnissen auch Druckjahr ist das im Impressum einer Publikation angegebene Jahr, in dem das Werk auf den Markt gekommen sein soll.

Angaben in Druckwerken

Druckjahrangaben der frühen Neuzeit verdienen zuweilen erhebliche Vorsicht. Im Buchhandel signalisierten sie vor allem, wie neu der Titel war. Regelmäßig wurde die Angabe, kam ein Buch noch vor Jahresende auf den Markt, vordatiert auf das nächste Jahr, so dass sich der Titel bei der nächsten Messe als aktueller verkaufen ließ. Die Buchwerbung in Zeitschriften und Zeitungen kann hier zuweilen das genauere Datum geben. Scheinbar zweite Ausgaben verdienen zudem besondere Beachtung. Von vielen Romanen des 17. und frühen 18. Jahrhunderts existieren Ausgaben, die sich in nichts als der um ein Jahr differierenden Angabe des Publikationsjahrs auf dem Titelblatt unterscheiden. Eine Überprüfung des Buchblocks - auf Unterschiede hin - erlaubt hier oft den Verdacht, dass der Titel im ersten Jahr lediglich nicht vollständig abging. Der Verleger, der bei aktueller Ware - Romane waren vor allem eine aktuelle, modische Produktion - ein zurückliegendes Druckjahr vermeiden wollte, konnte Titelblätter der ungebundenen Bücher gegen aktualisierte austauschen. Kategorie:Buchdruck Kategorie:Literaturgeschichte Kategorie:Buch

Erscheinungsort

Der Erscheinungsort, bei Druckerzeignissen oft auch Druckort, ist der im Impressum angegebene Ort, an dem der Titel auf den Markt gebracht worden sein soll - in der Regel der Ort an dem die Firma lokalisiert ist, die hier verlegerisch tätig wurde.

Angaben in Druckwerken

Bei Bruckwerken spricht man traditionell vom "Druckort" und meint damit den Verlagsort, auch dann wenn der Druck tatsächlich von einem Drucker an einem anderen Ort bewerkstelligt sein sollte; die Benennung resultiert noch aus der Zeit der "Druckerverleger" (die in der Regel zudem noch einen eigenen eigenen Laden betrieben). Bei mehreren angegebenen Verlagsorten ist der erste zumeist der Hauptsitz, internationale Zweigniederlassungen können nachfolgend genannt werden. Druckorte können so fiktiv wie ganze Imprints sein - Köln war in der frühen Neuzeit der beliebteste fiktive Druckort - auf Titelblättern ein sicheres Zeichen dafür, daß die vorliegende Schrift brisant war (oder sich als angeblich brisante besser verkaufen sollte). Köln wäre nahe der französischen Grenze theoretisch für den Druck internationaler französischsprachiger Schriften außerhalb Frankreichs ein idealer Standort gewesen, litt tatsächlich jedoch so strenge Zensur, daß Drucker lieber von Den Haag, Amsterdam und Rotterdam druckten was illegal nach Frankreich und legal in den Rest Europas ging. Das Signal des fiktiven Druckorts konnte auch ein Phantasiename geben: Utopia, Freistadt, oder ein weitentfernt unwahrscheinlicher Ort. Christian Reuter wollte so in den 1690ern die einzelnen Bände seines Schelmuffsky in St. Malo, Schelmerode und Rom in den Druck gegeben haben. Eigene Expertise verlangen in Drucken der frühen Neuzeit die lateinischen Druckortangaben. Wichtige und zum teil verwechslungegefährdete Druckortangaben sind hier:
- Argentorati, Argentoratum: Strasburg (Frankreich)
- Batava: Passau (Deutschland)
- Ebredunum oder Eburodunum: entweder Embrun (Frankreich), Yverdon (Schweiz), Évreux (Frankreich) oder Brünn (Mähren)
- Hammipolis: Hamburg (Deutschland)
- Herbipolis: Würzburg (Deutschland)
- Holmia: Stockholm (Schweden)
- Londinium Gothorum oder Londini Scanorum: Lund (Schweden)
- Lugdunum oder Lugdunum (Sequanorum): Lyon (Frankreich)
- Lugduni oder Lugdunum Batavorum: Leiden (Niederlande)
- Lugidunum: Liegnitz (Polen)
- Lutetia: Paris (Frankreich)
- Mömpelgart oder Mompelgartum: Montbéliard (Frankreich)
- Olysippone: Lissabon (Portugal)
- Ratisbona: Regensburg (Deutschland)
- Trajecti oder Trajectum ad Rhenum, oder Batavorum: Utrecht (Niederlande)

Literatur


- (Zu Druckortverlagerungen auf dem Romanmarkt der frühen Neuzeit:) Olaf Simons: Marteaus Europa oder der Roman, bevor er Literatur wurde (Amsterdam: Rodopi, 2001)

Siehe auch

Liste lateinischer Ortsnamen

Weblinks


- Liste der lateinischen Druckortangaben des [http://www.bibsoc.org.uk/cathlibs/towns/towns.htm Cathedral Libraries Catalogue der Anglican Cathedrals of England and Wales] Kategorie:Buchdruck Kategorie:Literaturgeschichte Kategorie:Buch

Publikationsformen

Unter Veröffentlichung oder Publikation (von lat. publicus: öffentlich) versteht man entweder den Vorgang der öffentlichen Verfügbarmachung eines Mediums (Publizierung) oder das konkrete Medium selbst. Beispiele für Publikationen sind Bücher, Zeitschriften, Tonträger oder auch Webseiten.

Definition

Publikationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie für die Öffentlichkeit (auch teilweise für geschlossene Gruppen) publiziert werden. Die meisten Kommunikationsmittel wie beispielsweise das Telefon werden nicht als Publikation bezeichnet, da sie nur zur direkten Kommunikation eingesetzt und nicht festgehalten werden. Kunstwerke als Unikate oder in geringer Auflage werden normalerweise auch nicht als Publikation aufgefasst. Das Wesentliche einer Publikation ist in der Regel ihr Inhalt und nicht das einzelne Exemplar beziehungsweise die konkrete Kopie. Publikationen werden auf verschiedenen Trägermedien festgehalten. Publikationen werden in der Regel von Verlagen geleistet, seltener von Einzelpersonen (eine Form die dann "Selbstverlag" genannt wird). Verlag, und Herausgeber ersieht man aus dem Impressum. Die Sammlung und Erschließung von Publikationen ist Aufgabe von Bibliotheken und Archiven. Wo diese dies nicht leisten können gibt es oft private Sammler.

Publikationsformen

Die Anzahl der verschiedenen Publikationsformen, das heißt, die verschiedenen Arten von Publikationen (Veröffentlichungen) printmedialer Produkte und anderer Medien, ist in den letzten 500 Jahren sprunghaft angestiegen. Die Medien lassen sich hinsichtlich verschiedenster Kriterien auf unterschiedliche Art und Weise unterteilen.

Inhaltliche Formen

Siehe dazu Genres, Journalistische Darstellungsformen, wissenschaftliche Publikation

Vertriebsformen

Siehe dazu Buchhandel, Verlage...

Trägermaterialien

Zur Verbreitung einer Publikation, muss sich diese auf einem Informationsträger befinden oder über einen Übertragungskanal (Medium) verbreitet werden. Als Träger von Information eignet sich prinzipiell jedes transportable Material, unter anderem Tontafeln, Papyrus, Pergament und Papier für Handschriften und Printmedien und verschiedene Datenträger für digitale Informationen. Eine übliche Form von Handschriften waren Schriftrollen, die mit Erfindung des Buchdrucks durch Printmedien abgelöst wurden. Zur nicht-physischen Übertragung von Signalen (Rundfunk) werden in der Regel Elektromagnetische Wellen eingesetzt - eine einfachere aber auch begrenztere Möglichkeit stellen akustische, (Sprache) und Optische Signale (beispielsweise Rauchsignale) dar. Die Archivierung und Vermittlung von publizierten Informationen übernehmen seit der Antike Bibliotheken.

Printmedien

Printmedien sind papiergebundene Druckmedien (im Unterschied zu Handschriften. Publikationen auf anderen Trägermedien, beispielsweise elektronischen Datenträgern), bei denen die Informationen auf unterschiedlichste Art und Weise (mechanisch, elektromagnetisch, fotochemisch) auf einem Trägermedium festgehalten werden, werden als Nonprint-Medien davon abgegrenzt.
- Buch, Zeitung, Zeitschrift
- Karten (Landkarten, Stadtpläne, Messtischblätter)
- Flugblatt, Plakat (nicht immer als Publikation)
- Verbesserte Möglichkeiten zur Reproduktion von Bildern Eine besondere Form von Printmedien sind Blindendrucke (Publikationen in Blindenschrift).

Audiovisuelle Medien

Unter Audiovisuelle Medien fasst man Bild- und Tonmedien auf analogen und zunehmend digitalen Speichermedien zusammen.
Tonträger

- Musiktonträger (Compact Disc, Vinyl-Schallplatte, Musikkasette, MiniDisk...) (siehe auch Musik)
- Hörbücher,
- Digitale Audiobänder (DAT und DCC) konnten sich nicht durchsetzen und fanden fast nur im professionellen Bereich Verwendung.
Filmmedien

- Kinofilm
- 16mm-Film (in Bildstellen, zu Lehrzwecken)
- VHS, DVD andere Formen (S-VHS, Laserdisc, VCD, SVCD) spielen als Medium für den kommerziellen Vertrieb von Filmen praktisch nur in Asien eine Rolle und werden nach und nach von der DVD verdrängt.
- CD-I

Elektronische Publikationen

Elektronische Publikationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie in digitaler Form vorliegen und zur ihrer Benutzung ein Computer benötigt wird. Man unterscheidet
- Offline-Publikationen auf unterschiedlichen Speichermedien (Diskette, CD-ROM, DVD)
- Online-Publikationen, die über das Internet oder über ein Intranet verbreitet werden (beispielsweise Webseiten). Elektronische Publikationen sind vor allem für Nachschlagewerke, Lernprogramme, elektronische Zeitschriften sowie Computerspiele und Software geeignet. Die von einigen prophezeite Ablösung der Printmedien durch e-Books ist bislang nicht eingetreten. Elektronische Publikationen unterscheiden sich von anderen Publikationsformen unter anderem durch eine sowohl funktional (Interaktivität) als auch temporal (Updates) höhere Dynamik aus, was ihre Archivierung schwierig macht. Siehe auch: Single Source Publishing

Mikroformen

Mikroform ist der Oberbegriff für auf Filmmaterial verkleinerte analoge Abbildungen von gedruckten Vorlagen. Die wichtigsten Mikroformen sind Mikrofiche (Mikroplanfilm) und Mikrofilm (Mikrorollfilm). Am verbreitetsten sind DIN-A6 Mikrofiche und 35mm Mikrofilme. Mikroformen werden vor allem zur Archivierung benutzt.

Medien-Kombinationen

Kombination Buch/CD-Rom, Buch/Audiokassette...

Rundfunk

Keine Publikation, sondern ein Übertragungsmedium. Konvergenz mit Internet (Pay-TV, Digitale Videorecorder, Internet-Radio/TV, Digitales Fernsehen, MHP...)
- Hörfunk und Fernsehen

Siehe auch


- Portal Information und Kommunikation
- Wikiprojekt BID
- Cross Media Publishing Weitere Artikel zu Medien und Publikationsformen:
- Speichermedium
- Massenmedien sind meist einseitige Kommunikationsmittel zum erreichen von vielen Empfängern
- Lernmedien
- Multimedia
- Kommunikationsmittel, Information
- Mediennutzung, Medienwissenschaft
- Wissenschaftliche Publikation Kategorie:Medien Kategorie:Journalismus Kategorie:Wissenschaftspraxis

Zensur

Mit dem Begriff Zensur werden verschiedene Sachverhalte bezeichnet:
- Mit der Zensur als Mittel der Informationskontrolle befasst sich der Artikel Zensur (Informationskontrolle).
- Die Zensur bezeichnet ebenfalls ein Mittel der Leistungsbeurteilung an Schulen, siehe Leistungsbeurteilung (Schule).
- Zur Frage der Kosmischen Zensur siehe Artikel Hawking-Strahlung.
- Zum Amt des Censors in der römischen Republik siehe Artikel Censur.
- Zum Begriff Zensur, bzw. zensierte Daten in der Überlebenszeitanalyse siehe Artikel Überlebenszeitanalyse.

Siehe auch

Geschichte der Zensur ja:検閲

Zeitung

Das Wort Zeitung war ursprünglich der Begriff für die beliebige Nachricht, veränderte sich jedoch während des 17. und 18. Jahrhunderts in seiner Bedeutung und wurde zu einem Nachrichtenblatt.

Geschichte der Zeitung

Ursprünge

Mit dem Druckmarkt waren im späten 15. Jahrhundert Einblattdrucke aufgekommen - mit Holzschnitten illustrierte, einseitig bedruckte Zettel (mehr dazu im Aufsatz Flugblatt). „Newe Zeitung von …“ – Neue Nachricht über … – verkündete regulär die Titelzeile, was im Handel mit Zeitungen den Eindruck davon, wofür das Wort stand, auf Dauer verschob: Zeitung, so die Wahrnehmung der Zeitungsleser des 17. und 18. Jahrhunderts, war das mit Nachrichten bedruckte Blatt, das seit dem 17. Jahrhundert in den meisten größeren Städten Westeuropas drei Mal wöchentlich Nachrichten aus aller Welt kolportierte. Neben den Flugblättern sind ab dem 15. Jahrhundert sog. Flugschriften nachweisbar, die sich bereits stärker um Objektivität und fundierte Nachrichten bemühten (siehe auch hierzu mehr im Kapitel "Flugblatt").

Erste Zeitungen

Der Begriff „Zeitung“ tauchte als „zidunge“ mit der Bedeutung „Kunde“ oder „Nachricht“ im Raum Köln bereits am Anfang des 14. Jahrhunderts auf. Die Pressegeschichte im weiteren Sinne reicht zurück bis zu den Kaufmannsbriefen, die seit 1380 nachweisbar erschienen. Die erste gedruckte Ausgabe namens [http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/relation1609 Relation aller Fuernemmen und gedenckwuerdigen Historien] (häufig in der Forschung auch nur als "Relation bezeichnet) erscheint vermutlich Mitte des Jahres 1605 in Straßburg im Elsaß. Gegründet wurde sie von Johann Carolus und erschien wahrscheinlich wöchentlich. Ein indirekter Hinweis dafür ist die auf den Oktober 1605 datierte Eingabe des Herausgebers an den Straßburger Stadtrat, in der er um Schutz vor skrupellosen Kopisten ersucht. Er schreibt, nachdem er jetzt das zwöhlffte Mahl Woche für Woche ein gedrucktes Blatt herausgebracht habe, benötige er Unterstützung bei der Abwehr der Raubdrucker. Rückgerechnet muß die erste Ausgabe also im Juli 1605 erschienen sein. Die älteste erhaltene Ausgabe dieser Zeitung stammt jedoch aus dem Jahre 1609. Raubdruck vom 21. Mai 1799 zum Kampf von österreichischen und französischen Truppen in der Schweiz ]] Im Jahr 1650 erscheint in Leipzig mit den Einkommenden Zeitungen zum ersten Mal eine Tageszeitung mit sechs Ausgaben pro Woche. Die älteste noch erscheinende Zeitung ist die seit 1645 in Schweden erscheinende Post-och Inrikes Tidningar. Die Tageszeitung blieb eine Ausnahme, ihre interessanteste Funktion gewann sie vor dem 19. Jahrhundert mit der seit 1702 in London erscheinenden Daily Courant, dem Blatt, das die Funktionen des Veranstaltungskalenders der Großstadt übernahm (in kleineren Städten wurden die lokalen Veranstaltungen rascher durch den Ausruf vermeldet). Wochenzeitungen ergänzen den von Tageszeitungen beherrschten Markt. Definitionskriterium der Zeitung ist dabei weniger ihr Erscheinungsrhythmus als ihr physisches Erscheinungsbild: Zeitungen pflegen auf speziellem minderwertigem Zeitungspapier in ineinandergelegter ungebunden bleibenden Bögen zu erscheinen – ein Kriterium, das mit neueren Projekten wie der [http://www.netzeitung.de Netzeitung] sich im Moment relativiert. Die Inhalte werden mit journalistischen Stilmitteln präsentiert und sind vorwiegend unbegrenzt, meldungsaktuell und allgemein gesellschaftlich, jedoch nicht fachlich oder beruflich bestimmt. Eine Zeitung ist im Gegensatz zur Zeitschrift ein dem Tagesgeschehen verpflichtetes Presseorgan und gliedert sich meist in mehrere inhaltliche Teile wie Politik, Lokales, Wirtschaft, Sport, Feuilleton und Immobilien. Die einzelnen Segmente einer Zeitung heißen Bücher. Zeitungen bestehen inhaltlich aus dem so genannten redaktionellen Teil, der durch die Redaktion oder einzelne Autoren verantwortet wird, und dem Anzeigenteil. Anzeigen werden in ihrem Inhalt von demjenigen verantwortet, der die Anzeige „schaltet“, d.h. bei der Anzeigenredaktion aufliefert und für ihr Erscheinen bezahlt. Der Verlag kann bestimmte Anzeigen dagegen auch ablehnen. Die Anzeigenpreise richten sich vor allem nach der Auflagenhöhe der jeweiligen Zeitung.

Zeitungen in den 20er Jahren

Die große Zeit der Zeitungen war vor der Erfindung des Radios, als Verlagsobjekte aus den Berliner Mosse-, Scherl- und Ullstein-Verlagen teilweise viermal am Tag erschienen: Morgenausgabe, Mittagsausgabe, Abendausgabe, Nachtausgabe. Die weltweit schnellsten Zeitungs-Rotationspressen standen damals an der Spree. Die reiche Zeitungskultur der Zwanziger Jahre wurde neben den Neuen Medien Radio und Fernsehen in Deutschland auch durch Konzentrationsprozesse (Hugenberg-Konzern) und so genannte Arisierungen (Amann-Verlag) während der Zeit des Dritten Reiches ab- und aufgelöst. Konzentrationsprozesse und Zusammenschlüsse der Presse halten aus meist wirtschaftlichen Gründen bis heute an (Mantelzeitungen). Seit Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts ergänzen viele Zeitungsverlage ihre gedruckten Ausgaben durch Internet-Präsenzen, andere nutzen die Neuen Medien mehr oder weniger geschickt zur Cross Promotion.

Heutige Einteilung


- Erscheinungsweise
  - Tageszeitung
  - Wochenzeitung
  - Sonderausgabe
- Verbreitungsgebiet
  - Stadtteilzeitung (meist von Bürgerinitiativen erstellt)
  - Lokalblatt (häufig als Anzeigenblatt)
  - Regionalzeitung
  - überregionale Zeitung
- Vertriebsart
  - Abonnementzeitung (durch Zusteller oder per Post)
  - Boulevardzeitung (Straßenverkauf)
  - Anzeigenblatt (wird kostenlos an alle Haushalte verteilt)
  - Offertenblatt (wird über den Pressevertrieb vertrieben)
  - Mitgliederzeitung (wird kostenlos oder gegen Kosten an Verbands-, Vereins- bzw. Parteimitglieder verteilt)
  - Firmenzeitung (Herausgeber ist meist die PR-Abteilung des Unternehmens oder eine separate Abteilung für die unternehmensinterne Kommunikation)
  - Betriebszeitung (DDR)
  - Kiosk
  - Pressevertrieb (Presse-Großhandel)
  - Zeitungsantiquariat (Lieferung alter Zeitungen für Museen, Archive, als Filmrequisiten oder als Geschenke)
  - Pendlerzeitung (kostenlose, durch Werbung finanzierte, Zeitungen die an Bahnhöfen, Tram- oder Bussstationen verteilt werden)
- Spezielle Zeitungsformen
  - Schülerzeitung
  - Abiturzeitung
  - Studentenzeitung
  - Parteizeitung
  - Kirchenzeitung
  - Hochzeitszeitung
  - Amtsblatt
  - Berufsgruppenzeitung
  - Unternehmens- oder Beriebszeitung (Betriebs- oder Unternehmensinterne Zeitung)

Ausstellungen zum Jubiläumsjahr


- [http://www.400-jahre-zeitung.de/ 400 Jahre Zeitung], 10. Juli bis 30. Dezember 2005 im Gutenberg-Museum, Mainz
- [http://www.gutenberg-museum.de/index.php?eventid_te=4&aktion=anzeige_aktuelles&pagev=2/ Gutenberg-Museum], 10. Juli bis 30. Dezember 2005 im Gutenberg-Museum, Mitarbeiter, Termine etc. des Gutenberg-Museums, begleitend zur Ausstellung in Mainz
- [http://idw-online.de/pages/de/news114534 Das Neueste von gestern … 400 Jahre Zeitungsgeschichte in Bremen und Nordwestdeutschland], bis 23. Juni 2005 in der Bremer Bürgerschaft, danach in Oldenburg in Oldenburg und Hamburg

Siehe auch


- Chronologie deutschsprachiger Zeitungen und Zeitschriften
- Liste deutscher Zeitungen, Liste von Zeitungen
- Chronologie englischsprachiger Medien
- Pressegeschichte, Antiquarische Zeitung, Fuggerzeitungen, Newe Zeytung
- Zeitungsformate
- Journalist, Journalistische Darstellungsformen
- Verlag, Verleger, Liste von Verlagen in Deutschland, Österreich und Schweiz
- Zeitschrift, Gazette, Magazin
- Zeitungsmuseum, Zeitungsantiquariat

Literatur


- Jürgen Heinrich: Medienökonomie, Bd.1, Mediensystem, Zeitung, Zeitschrift, Anzeigenblatt. 2001 (ISBN 3531326368)
- Stefan Hartwig: Deutschsprachige Medien im Ausland - fremdsprachige Medien in Deutschland. 2003. (ISBN 3825854191)
- Werner Faulstich: Grundwissen Medien. 2004
- Werner Faulstich: Medien zwischen Herrschaft und Revolte. Die Medienkultur der frühen Neuzeit (1400-1700), Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1998 (Die Geschichte der Medien, Bd. 3).
- Thomas Schröder: Die ersten Zeitungen. Textgestaltung und Nachrichtenauswahl. Tübingen: Gunter Narr 1995.

Weblinks


- [http://www.newspaperindex.com/de/ Deutsche und Internationale Zeitungen Übersicht]
- [http://anno.onb.ac.at/ ANNO AustriaN Newspapers Online]
- [http://www.compactmemory.de/ Compact Memory] Jüdische Zeitungen des 18.–20. Jahrhunderts.
- [http://www1.uni-bremen.de/~pressfor/ Institut für Deutsche Presseforschung an der Universität Bremen]
- [http://www.gutenberg-museum.de/index.php?id=126 Jubiläumsausstellung anlässlich des 400. Geburtstags der Zeitung im Gutenberg-Museum Mainz, 10.7-30.12.2005]
- [http://www.zeitungs-museum.de Stiftung Deutsches Zeitungsmuseum]
- [http://www.zeitungsforschung.de Institut für Zeitungsforschung, Dortmund] !Zeitung Kategorie:Journalismus Kategorie:Papierprodukt ja:新聞 simple:Newspaper

Presserecht

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich, ausgehend von der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst . =Gesetzgebungskompetenz= In der Bundesrepublik Deutschland ist das Pressewesen der Gesetzgebungskompetenz der Länder vorbehalten. Somit ergibt sich das Presserecht für jedes einzelne Bundesland aus dem jeweiligen Landespressegesetz. Der Bund hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz, ein Presserechtsrahmengesetz zu erlassen. Von dieser Möglichkeit hat er jedoch bis heute keinen Gebrauch gemacht.
Tatsächlich stimmen die Regelungen in den Pressegesetzen der Länder weitgehend überein, lediglich in einigen Details bestehen Unterschiede. =Pressebegriff= Unter Presse versteht man grundsätzlich alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, die einmalig oder periodisch erscheinen, unabhängig von Inhalt, Preis oder Niveau. Die Pressefreiheit geht darüberhinaus von einem modernen und dynamischen Pressebegriff aus, der auch ungedruckte Verkörperungen von Gedankeninhalten umfasst, wie z.B. Hörbücher oder CD-ROM. Der verfassungsrechtliche Pressebegriff ist also umfassender als der einfachgesetzliche Pressebegriff der Landespressegesetze. =Anforderungen an die Presse= Eine zentrale Anforderung an die Presse ist die Einhaltung der publizistischen oder journalistischen Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung. Es handelt sich um einen allgemeinen medienrechtlichen Grundsatz, der für die Presse in den Pressegesetzen der Länder gesetzlich verankert ist. Die journalistische Sorgfaltspflicht ist auch im Pressekodex enthalten. Träger der Pflicht ist das jeweilige Presseorgan, das dann seinerseits seine Mitarbeiter vertraglich zur Einhaltung verpflichtet. Die Anforderungen an die Sorgfalt sind umso höher, je stärker durch die Berichterstattung möglicherweise in Rechte Dritter eingegriffen wird. Andererseits kann die Pflicht auch abgeschwächt sein, wenn derselbe Inhalt bereits andernorts ohne Beanstandung veröffentlich wurde oder wenn er aus einer seriösen Quelle, z.B. einer Nachrichtenagentur, stammt. Das heißt, ein Bericht, der z. B. die Intimsphäre eines Politikers betrifft, muss wesentlich sorgfältiger recherchiert werden als ein Bericht, der im wesentlichen lediglich die Aussage eines Politikers auf einer Pressekonferenz wiedergibt. Konkret bedeutet die Pflicht, dass Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt von Nachrichten vor der Veröffentlichung überprüft werden müssen und dass die Nachrichten nicht sinnentstellend wiedergegeben werden dürfen. Unbestätigte Meldungen oder Gerüchte müssen als solche gekennzeichnet werden. Kommentare müssen von der Berichterstattung erkennbar getrennt sein (in der FAZ z. B. durch in Fraktur gesetzte Überschriften). Daneben sichert die Impressumspflicht, dass im Falle einer Rechtsverletzung aus dem Presseerzeugnis selbst Name und Anschrift des Druckers, Verlegers, bei Periodika auch des verantwortlichen Redakteurs (V.i.S.d.P.), ersichtlich sind. Bei Zeitungen ist in der Regel für jedes Ressort ein verantwortlicher Redakteur zu benennen. Anzeigen müssen als solche kenntlich gemacht werden. Unzulässige Äußerungen, die in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreifen, können zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten gegen das Presseorgan nach sich ziehen. Damit der Einzelne sich zu ihn betreffenden Tatsachenbehauptungen Stellung nehmen kann ist in den Pressegesetzen ein Recht auf Gegendarstellung verankert. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist gesetzlich nicht geregelt und wird anhand eines jeden Einzelfalls bestimmt. Dabei wird eine Güterabwägung zwischen dem Grundrecht der Äußerungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits vorgenommen. Dabei gilt: Je größer das öffentliche Interesse an einem Ereignis ist, desto eher wird die Güterabwägung zugunsten der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit erfolgen. =Privilegierung der Presse= Ein vorrangiges Privileg der freien Presse ist, dass sie keiner Zulassung bedarf. Gegenüber Behörden und staatlichen Stellen besteht ein Anspruch auf Auskunft (Informationsrecht), bei amtlichen Bekanntmachungen muss die Behörden die verschiedenen Zeitungen gleichbehandeln. Im Rahmen der Beleidigungsdelikte der §§ 185ff StGB und auch des zivilrechtlichen Deliktsrechts können sich Journalisten auf den Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB berufen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich nicht um eine Formalbeleidigung handelt, dass eine berechtigtes öffentliches Informationsinteresse besteht und die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Im Strafverfahren steht Journalisten grundsätzlich ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO) zu, zur Aufklärung von Verbrechen und bestimmten schweren Straftaten kann dies zwar eingeschränkt werden (vgl. Spiegel-Urteil), ein Mindestschutz zugunsten von Informanten besteht jedoch auch dann. Anders als das Zeugnisverweigerungsrecht für Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete umfasst das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht jedoch nicht die Ermittlung von Telefon-Verbindungsdaten (§ 100h II 1 StPO). Das heißt, insbesondere bei telefonisch begangenen Straftaten, kann die Staatsanwaltschaft selbst bei Bagatelldelikten die Herausgabe von Telefonverbindungsdaten eines Journalisten vom Telefonanbieter verlangen. Dies steht im krassen Gegensatz zum Beschlagnahmeverbot für selbst recherchiertes Material, so dass diese relativ neue Vorschrift der StPO scharf kritisiert wird. Daneben besteht auch ein Beschlagnahmeverbot (§ 97 Abs. 5 StPO) für von Journalisten für selbst recherchiertes Material. Es umfasst Schriftstücke, Datenträger, und sonstige Materialien, die sich im Gewahrsam von Redaktionen, Verlagen oder eine Druckerei befinden. Auch das Beschlagnahmeverbot kann eingeschränkt werden, die Einschränkung muss aber ausdrücklich gegen die Pressefreiheit abgewogen und von einem Richter angeordnet werden. =Haftung für Inhalte= Grundsätzlich ist der jeweilige Autor oder Redakteur für seinen Beitrag selbst verantwortlich. Daneben greift aber auch die Verbreiterhaftung ein, das ist eine Verantwortlichkeit des Presseorgans selbst, bzw. des Verlags oder des Chefredakteurs (evtl. auch des Grossisten, Druckers oder Buchhändlers) für eigene Inhalte und weiterverbreitete Inhalte Dritter. Voraussetzung der Verbreiterhaftung ist, dass eine Überwachungspflicht verletzt wurde. Eine Haftung für Inhalte Dritter tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn sich das Presseorgan von der Äußerung audrücklich distanziert, oder wenn lediglich ein Meinungsstreit wiedergegeben wird. Hinzu kommt eine strafrechtliche Verantwortung (z. B. aus §§ 19,20  HmbPresseG) wenn eine Aufsichtspflichtverletzung von Redakteur oder Verleger dazu führt, dass die Veröffentlichung eine Straftat darstellt. =Pressevertrieb= =Pressekonzentration= Für Presse und Rundfunk legt das GWB in § 38 Abs. 3 eine abgesenkte Interventionsschwelle bei der Fusionskontrolle fest. Kategorie:Journalismus Kategorie:Medienrecht Kategorie:Pressefreiheit Kategorie:Zeitung

Kolophon (Schriftstück)

Ein Kolophon (griech. κολοφων=Gipfel, Spitze) ist ein Schriftstück und beschreibt im Verlagswesen Details zur Produktion eines Buches. Dies beinhaltet im Allgemeinen die verwendeten Schriftarten und oft auch die Namen der Designer; das Papier, Farbe, Details der Buchbindung und Methoden der Bucherstellung können auch erwähnt werden. Bei technischen Büchern kann ein Kolophon auflisten, welche Software verwendet wurde um Text und Diagramme druckfertig zu machen. Enthält ein Buch ein Kolophon kann es entweder auf der selben Seite wie das Impressum oder ganz am Ende erscheinen. In alten Büchern wurden noch keine Titelblätter verwendet. Die Angaben zu Titel, Ort und Erscheinungsdatum wurden am Schluss des Buches im Kolophon zusammengefasst. Aus dem Jahr 1457 ist der erste Kolophon im Psalterium von Johannes Fust und Peter Schöffer überliefert. Der Kolophon kann auch als Explicit bezeichnet werden, da er häufig mit diesem Wort eingeleitet wird. Im Laufe der Entwicklung musste der Kolophon dem Impressum weichen. Webseiten können auch ein Kolophon (Header) besitzen, das häufig Informationen enthält zu (X)HTML, CSS, Benutzerfreundlichkeit und Links zum Validieren der Seite. Der Begriff Kolophon sollte nicht verwechselt werden mit der altertümlichen Stadt Kolophon in Kleinasien, von der sich die Bezeichnung Kolophonium für ein bestimmtes Harz ableitet. Kategorie:Buch

Metadaten

Als Metadaten oder Metainformationen bezeichnet man allgemein Daten, die Informationen über andere Daten enthalten. Bei den beschriebenen Daten handelt es sich oft um größere Datensammlungen (Dokumente) wie Bücher, Datenbanken oder Dateien. So werden auch Angaben von Eigenschaften eines Objektes (beispielsweise Personennamen) als Metadaten bezeichnet. Während der Begriff "Metadaten" relativ neu ist, ist sein Prinzip unter anderem jahrhundertelange bibliothekarische Praxis. Fehlen einem Text die Metadaten, so spricht man von Plaintext.

Beispiele

Typische Metadaten zu einem Buch sind beispielsweise der Name des Autors, die Auflage, das Erscheinungsjahr, der Verlag und die ISBN. Zu den Metadaten einer Computerdatei sind unter Anderem der Dateiname, die Zugriffsrechte und das Datum der letzten Änderung zu zählen.

Unterscheidung Daten - Metadaten

Eine allgemeingültige Unterscheidung zwischen Metadaten und normalen Daten existiert allerdings nicht, da die Bezeichnung eine Frage des Standpunkts ist: Für den Leser eines Buches sind der Inhalt die eigentlichen Daten, während der Name des Autors oder Nummer der Auflage Metadaten sind. Für den Herausgeber eines Bücherkatalogs sind diese beiden Eigenschaften aber unmittelbar interessant und dürften deshalb als eigentliche Daten betrachtet werden.

Verwendung von Metadaten

In vielen Fällen findet keine bewusste Trennung zwischen Objekt- und Metaebene statt. Beispielsweise spricht man davon, in einem Katalog ein Buch zu suchen und nicht nur seine Metadaten. Bei der Verwendung von Metadaten wird oft erwartet, dass sie durch direkte Koppelung mit den Nutzdaten untrennbare Bestandteile eines abgeschlossenen, sich selbst beschreibenden Systems sind. Metadaten werden oft dazu eingesetzt, um Informationsressourcen zu beschreiben und dadurch besser auffindbar zu machen und Beziehungen zwischen den Materialien herzustellen. Dies setzt in der Regel erst eine Erschließung mit einem gewissen Standardisierungsgrad (zum Beispiel durch Bibliothekarische Regelwerke) voraus.

Speicherung von Metadaten

Zur Speicherung und Übertragung von Metadaten gibt es eine Reihe von Datenformaten und Datenmodellen (Datenmodelle, wie beispielsweise Dublin Core, lassen sich auch in unterschiedlichen Formaten ausdrücken). Weiteres unter Metadatenformate. Siehe auch: Text Encoding Initiative (TEI), Resource Description Framework (RDF) Zur Speicherung von Metadaten gibt es verschiedene Möglichkeiten: # Im Dokument selbst. So ist in einem Buch stets auch der Autor und das Erscheinungsjahr verzeichnet. In HTML-Dokumenten werden mit Hilfe von Meta-Tags Sprache, Autor, Unternehmen und Schlagwörter angegeben, die beispielsweise von Suchmaschinen ausgewertet werden. # In zugeordneten Nachschlagewerken, zum Beispiel für ein Buch in einer Bibliothek im Bibliothekskatalog. # Bei Computerdateien in den Dateiattributen. Die meisten Dateisysteme erlauben nur genau festgelegte Metadaten in Dateiattributen; andere (z. B. HPFS mittels erweiterter Attribute) erlauben die Assoziation beliebiger Daten mit einer Datei. Auch ist es üblich, die Meta-Information "Dateityp" im Dateinamen unterzubringen; typischerweise in der Extension. Siehe auch: Attribut, Eigenschaft, semantisches Web, Datenverzeichnis, Repositorium,

Interoperable Metadaten

"Operabel" bedeutet in fachsprachlichen Fügungen zunächst "so beschaffen, dass damit gearbeitet, operiert werden kann". Die Vorsilbe "inter" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie "zwischen" (genauer: sie kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven, Adjektiven oder Verben eine Wechselbeziehung zwischen zwei oder mehreren gleichartigen Dingen, die entweder besteht oder sich vollzieht. Auch: "zwischen", "unter", "inmitten". Vgl. DUDEN Wörterbuch). Interoperable Metadaten sind also Metadaten aus potenziell unterschiedlichen Quellen, zwischen denen ("inter") eine Beziehung in der Weise besteht, dass mit ihnen gemeinsam gearbeitet ("operiert") werden kann. Standards für interoperable Metadaten haben die Aufgabe, Metadaten aus unterschiedlichen Quellen nutzbar zu machen. Sie umfassen dazu zunächst folgende Aspekte:
- Semantik
- Datenmodell
- Syntax Die Semantik beschreibt die Bedeutung, die in der Regel von Normierungs-Gremien festgelegt wird (vgl. Dublin Core). Das Datenmodell legt fest, welche Struktur die Metadaten besitzen können. Als "Daten" lassen sich im Zusammenhang mit Metadaten Aussagen auffassen, die über ein zu beschreibendes Objekt (Dokument, Ressource, ...) getroffen werden. Als "Modell"-Komponente des Begriffs Datenmodell lässt sich eine Beschreibung dessen auffassen, wie die Aussagen strukturell beschaffen sind (der Begriff Datenmodell bedeutet damit im Kontext von Metadaten soviel wie "Grammatik" oder "Struktur von Aussagen"). Beispiele für Datenmodelle von Metadaten sind einfache Attribut/Wert-Kombinationen (z.B. HTML Meta-Tags) oder Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt (z.B. Tripel in RDF). Die Syntax dient schließlich dazu, die entsprechend dem Datenmodell generierten Aussagen zu repräsentieren. Beispiel für ein Repräsentationsformat ist XML (eXtensible Markup Language). Zwischen diesen drei Aspekten besteht nun folgende Beziehung: Die Semantik wird durch Konstrukte des Datenmodells repräsentiert. Das Datenmodell wird wiederum durch syntaktische Konstrukte repräsentiert. Die syntaktischen Konstrukte werden schließlich aus Zeichen eines vereinbarten Zeichensatzes (z.B. Unicode) zusammengesetzt. Diese drei Aspekte lassen sich als hierarchisch übereinander liegende Schichten auffassen, da jede Schicht jeweils auf der darunter befindlichen Schicht aufbaut. Die Schichten sind dabei voneinander unabhängig, d.h. die Verwendung eines bestimmten Standards in einer Schicht erfolgt unabhängig von den anderen Schichten (siehe dazu auch die Schichtenmodelle der Netzwerkkommunikation, z.B. das ISO/OSI-Schichtenmodell). So kann eine bestimmte Semantik durch Konstrukte verschiedener Datenmodelle repräsentiert werden (z.B. Attribut/Wert-Kombination, Tripel), die wiederum durch verschiedenen Syntaxen repräsentiert werden können (z.B. Graphen, XML-Formate). Orthogonal zu diesen Schichten liegt als vierter Aspekt die Identifizierung, die alle drei Schichten betrifft. Um Metadaten verschiedener Quellen sinnvoll verarbeiten zu können, muss (weltweit) eindeutig gekennzeichnet werden, um welche Semantik, welches Datenmodell und welche Syntax es sich handelt. Hierzu ist ein Identifikationsmechanismus erforderlich, wie ihn z.B. die URIs (Uniform Resource Identifier) bereitstellen. URIs Alle vier Aspekte - Semantik, Datenmodell, Syntax und Identifizierung - sind erforderlich, um Standards für interoperable Metadaten zu schaffen. Sie können daher gemeinsam in ein Rahmenwerk (engl. Framework) eingeordnet werden. Wörtlich übersetzt heißt Framework entweder "Gerippe", "Gerüst", "Rahmen" oder "Bezugssystem". Ein Rahmenwerk bietet also eine Art Grundgerüst oder Gerippe, das bereits die wichtigsten Elemente bzw. Komponenten eines Systems und deren Beziehungen beschreibt, jedoch ohne genaue Vorgaben hinsichtlich deren Ausgestaltung zu machen. Es fungiert somit als eine Art "Bezugsrahmen" oder "Bezugssystem", das die sinnvolle Eingliederung neuer Komponenten ermöglicht. Da ein Rahmenwerk Elemente und deren Beziehungen zeigt, kann dies leicht durch die grafische Anordnung von Elementen visualisiert werden. Abb. 1 zeigt ein Rahmenwerk für Metadaten, auf einer Meta-Ebene. Im Gegensatz zu konkreten Ausprägungen von Rahmenwerken, d.h. also der Ausprägungs- oder Instanzenebene, beschreibt ein Rahmenwerk auf der Meta-Ebene ein verallgemeinertes Rahmenwerk - erkennbar an den generischen Bezeichnungen der Bestandteile. Als Beispiel für ein konkretes Rahmenwerk für Metadaten sei RDF (Resource Description Framework) des W3C (World Wide Web Consortium) genannt. RDF enthält alle der oben genannten vier Aspekte mit spezifischen Ausprägungen, wie in Abb. 2 dargestellt. W3C Die Komponenten im Detail:
- Semantik: Domänenspezifische Semantiken können über Namensräume importiert werden, womit die Semantik eines RDF-Vokabulars beliebig erweitert werden kann
- Datenmodell: RDF besitzt ein festgelegtes Datenmodell, das Aussagen über Ressourcen in Form von Tripeln mit Subjekt, Prädikat und Objekt gestattet
- Syntax: Zur Repräsentation solcher Aussagen kann eine beliebige Syntax verwendet werden, z.B. RDF/XML, Graphen, oder die N-Triple-Notation; RDF/XML ist jedoch die normative Syntax
- Identifikation: Als universeller Identifikations-Mechanismus werden URIs verbindlich vorgeschrieben Der Idee eines Rahmenwerkes folgend definiert RDF selbst keine domänenspezifische Semantik, sondern spezifiziert lediglich einen Mechanismus, wie über Namensräume mit Hilfe einer URI weitere Semantiken eingebunden werden können. Verbindlich legt RDF hingegen ein gemeinsames Datenmodell in Form von Tripeln fest sowie die universelle Verwendung von URIs als Identifikationsmechanismus. Diese werden sowohl eingesetzt, um die einzelnen Komponenten eines Tripels (Subjekt, Prädikat, Objekt) zu kennzeichnen, als auch deren Werte und Datentypen. Die konkrete Syntax zur Repräsentation der Tripel kann jedoch, wiederum dem Gedanken eines Rahmenwerkes folgend, frei gewählt werden, wobei RDF/XML als Standard vorgesehen ist. Mit RDF Schema enthält RDF außerdem noch eine Schema-Sprache, um eigene Metadaten-Vokabulare zu definieren. RDF Schema verhält sich zu RDF ähnlich wie XML Schema zu XML. Ein RDF Schema ist gleichzeitig ein gültiges RDF-Dokument, ebenso ist ein XML Schema gleichzeitig ein gültiges XML-Dokument. In beiden Fällen handelt es sich also um spezialisierte Teilmengen einer Auszeichnungssprache. Während XML Schema jedoch syntaktische Einschränkungen beschreibt, z.B. Elementnamen, Häufigkeit des Auftretens etc., beschreibt RDF Schema semantische Einschränkungen, also z.B. dass ein Attribut "hasPublished" nur auf Instanzen der Klasse "Mensch" oder "juristischePerson" angewendet werden darf, nicht jedoch auf Instanzen der Klasse "Tier" - in der Schemasprache formuliert, hat das Attribut "hasPublished" die Domäne "Mensch" oder "juristischePerson". Wie XML dem Grundsatz der Einfachheit und Erweiterbarkeit folgend die Welt der Daten gründlich veränderte, in dem es durch eine einheitliche Syntax, ein genormtes Typsystem und seine Textbasiertheit die Definition problemlos zwischen verschiedenen Systemen und Programmen austauschbarer Datenformate ermöglichte, versucht RDF die Welt der Metadaten durch ein einheitliches Datenmodell zu verändern. Durch den Charakter eines Rahmenwerkes knüpft RDF dabei ebenfalls an bewährte Grundsätze wie Einfachheit und Erweiterbarkeit an.

Metadaten in der Statistik

In statistischen Datenbanken werden diejenigen Daten als Metadaten bezeichnet, die nicht direkt den Inhalt einer Statistik darstellen, z. B. Branchen- oder Berufsbezeichungen, Gemeindeverzeichnisse und andere Kataloge. Zu den statistischen Metadaten zählen auch Beschreibungen der Datenfelder in Umfrageformularen, u.U. auch komplette Formularbeschreibungen. Die eigentlichen statistischen Daten bezeichnet man in Abgrenzung zu den Metadaten als Mikrodaten und Makrodaten.

Metadaten in der Softwareentwicklung

In der Softwareentwicklung bezeichnet man Bestandteile eines Programmquelltextes als Metadaten, die nicht vom eigentlichen Übersetzungswerkzeug, meist einem Compiler, sondern Zusatzwerkzeugen ausgewertet werden. Diese Metadaten werden meist zur Dokumentation oder mit Hilfe von Annotationen zur Codegenerierung eingesetzt. Beispiele für Metadaten in der Softwareentwicklung sind die Annotations in Java oder die von XDoclet oder JavaDoc ausgewerteten Dokumentationskommentare. Eine von der klassischen Programmierung abweichende Form ist die Verwendung von Metadaten in Universal-Software. Hierbei sind die meisten benötigten Anwendungsfunktionen vorkompiliert vorhanden und werden über eine Metadaten-Engine aufgerufen und parametrisiert. Die gewünschte Zielanwendung muss vorher mittels spezifischer Metadaten deklarativ beschrieben werden. Dieser Ansatz wird insbesondere von Data Warehouse- und Business Intelligence - Produkten verfolgt. Einige Hersteller wie Tenfold und Scopeland wenden dieses Prinzip auch auf die Erstellung schreibender Datenbankanwendungen an. Dieser s.g. Universal Application - Ansatz verspricht drastische Kostensenkungen bei der Erstellung von Anwendungssoftware und eine anders nicht zu erreichende Flexibilität der so erstellten Lösungen.

Literatur


- Schmidt, Ingrid: Modellierung von Metadaten. In: Lobin, Henning / Lemnitzer, Lothar: Texttechnologie. Perspektiven und Anwendungen. Tübingen:Stauffenburg 2004, S. 143-164

Weblinks


- [http://www.informatik.hu-berlin.de/~legler/studium/dwh/metadata_termpaper_german.pdf Zu Metadaten im Data Warehouse]
- [http://www2.sub.uni-goettingen.de/intrometa.html zu Definition von Metadaten] Kategorie:Dokumentation ja:メタデータ

Titelblatt

Als Titelblatt oder Titelseite wird die Deckseite einer Publikation bezeichnet:
- bei Zeitungen und Zeitschriften die erste Seite (das Wort Titelseite ist darum hier fast gebräuchlicher), beziehungsweise die Vorderseite des Covers mit dem Emblem der Zeitschrift, ihrem Schriftzug und dem aktuellen Titelbild
- bei Büchern, Broschüren oder Taschenbüchern auf der ersten, dritten oder fünften Seite: Die Seite, die den gesamten Titel mit Untertitel und Autor und zumeist auch den Verlag nennt.

Das Titelblatt im Buch: Abgrenzungen

Verlag Bei Aussagen über das Titelblatt, sind Differenzierungen zu beachten. Heutige Bücher pflegen farbige Cover zu haben, auf denen der Titel mit ansprechendem Bild, dem "Titelbild", erscheint. In der Buchherstellung wird hier vom Cover oder der Vorderseite des Schutzumschlags gesprochen. Das Titelblatt hat seinen historischen Platz auf der ersten oder dritten (rechten) Seite des Buchblocks. In frühen Drucken war das Titelblatt die erste gedruckte Seite des Buches. Ihm konnte ein Frontispiz vorgeschaltet werden - ein Kupferstich oder bei billigeren Büchern ein Holzschnitt. Die meisten Buchbinder banden das Frontispiz dem Titelblatt gegenüber, so daß es (wie im nebenstehenden Beispiel) links das Titelblatt rechts stand. (Zuweilen definiert man an dieser Stelle als "Kupfertitel" ein Frontispiz, das den Titel mit dem Bild oder innerhalb des Bildes wiederholt.) "Vortitel", eine Seite, die nichts als (ebenfalls rechtsseitig) den griffigen Kurztitel bietet, und dem Titelblatt vorgeschaltet wird, waren bis in das mittlere 18. Jahrhundert hinein die Ausnahme - der Buchhändler hatte ein Interesse am Haupttitelblatt, das beim ungebundenen Buch oben auflag. Als der Vekauf gebundener Bücher die Regel wurde, änderte sich dies. Die auch Schmutztitel genannten Seiten, die das Titelblatt schützten, das nun direkt unter dem Buchdeckel lag, wurden die Regel. Seiten, die nur das Signet des Verlags bieten, können in selber Funktion wie auch leere Seiten, Vakatseiten, vorgeschaltet werden. Serien- und Reihentitel kommen hinzu, wenn das Buch in einem größeren Zusammenhang, etwa einer Werkausgabe oder einem besonderen Projekt des Verlages, erscheint. Bücher, die in wissenschaftlichen Reihen herausgegeben werden, erhalten eigene Titelblätter der redaktionell betreuten Reihe, die meist dem Haupttitelblatt des hier vorgelegten Einzelbuches (das die rechtsseitige Position behält) spiegelbildlich gegenüber angeordnet werden. Das Titelblatt war früher, solange Bücher vor allem ungebunden verkauft wurden, die wichtigste Seite des zum Verkauf anstehenden Buches. Oft las man auf dem Titelblatt nur einen einzigen langen, graphisch untergliederten Satz, der zuerst den Titel nannte, zusammenfaßte, was in dem Buch an Informationen geboten wurde, den Autor oder sein Pseudonym notierte und mit dem Impressum abschloß: den Angaben des Verlagsortes, des Verlegers und des Druckjahres. Titelblätter lagen, kam ein Buch ins Angebot, obenauf. Die Seiten darunter waren noch unaufgeschnitten und erlaubten darum keine Einsichtnahme. Erst der Buchbinder schnitt sie auf. Kunden orientierten sich im Laden mithin über die Angaben, die das Titelblatt machte. Heute haben diese Funktion die Rückseite des Covers mit einem Kurztext oder Zitat oder der Klappentext auf den Einschlagklappen des Schutzumschlages (sofern es sich um ein Hardcover oder eine Klappenbroschur handelt) übernommen. Titelblätter wurden bis in 18. Jahrhundert hinein zudem oft im Überschuß gedruckt und in Buchhandlungen ausgehängt; sie fungierten damit als gedruckte Buchwerbung. Bei Drucken der frühen Neuzeit kann es interessant sein, Titel vollständig zu "transkribieren", das heißt, den Text des Titelblatts Zeile für Zeile unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung abzuschreiben und jeweils durch einen senkrechten Strich den Zeilenwechsel zu markieren. Das erlaubt es, später zu erkennen, welche Informationen das Buch überhaupt enthielt, und welche Worte dabei im Vordergrund standen (die einzelnen großen Worte, die eine ganze Zeile für sich einnahmen) - hier mit Vermerk des eingesetzten Rotdruckes: :Die so genannte| Hölle| der| Lebendigen,| das ist| Die Welt-beruffene| BASTILLE| zu Paris,| Woraus sich der bekannte| Abt, Graf von Buquoy,| durch seine kluge und hertzhafften An-|schläge glücklich mit der Flucht befreyet| und errettet;| Nebst jetzt-genannten Abts| Lebens-Lauff,| in einer curieusen und wahrhafften Beschreibung vor-|gestellet, und anietzo aus dem Frantzösischen übersetzet;| deme zugleich eine Nachricht von der Bastille und ihren Be-|fehlshabern mit beygefüget ist.| [Linie]| Auf Kosten guter Freunde,| Gedruckt im Monath May, Anno 1719. Als mit dem 19. Jahrhundert der Verkauf fertig gebundener Bücher die Regel wurde, kamen Schutzumschläge auf, die die ursprüngliche Rolle von Frontispiz und Titelblatt vereinigten. Die Titelseiten sind seitdem ohne großen graphischen Aufwand gestaltet, jedoch folgen die Detailinformationen des originären Impressums heute zumeist auf der Rückseite der Titelseite und befinden sich damit immer noch auf dem Titelblatt, nämlich auf seiner Rückseite. Die Informationen, die heute das Bibliothekswesen, das Urheberrecht und das Presserecht den Publikationen abverlangen, sind zu umfangreich geworden, um noch auf den Vorderseiten der Titelblätter untergebracht werden zu können; sogar zusätzliche Auskünfte über das verwendete Papier und die Schrifttype etc. finden bei manchen Buchausgaben hier ihren Platz. Kategorie:Buchdruck Kategorie:Buch Kategorie:Verlag

Erscheinungsort

Der Erscheinungsort, bei Druckerzeignissen oft auch Druckort, ist der im Impressum angegebene Ort, an dem der Titel auf den Markt gebracht worden sein soll - in der Regel der Ort an dem die Firma lokalisiert ist, die hier verlegerisch tätig wurde.

Angaben in Druckwerken

Bei Bruckwerken spricht man traditionell vom "Druckort" und meint damit den Verlagsort, auch dann wenn der Druck tatsächlich von einem Drucker an einem anderen Ort bewerkstelligt sein sollte; die Benennung resultiert noch aus der Zeit der "Druckerverleger" (die in der Regel zudem noch einen eigenen eigenen Laden betrieben). Bei mehreren angegebenen Verlagsorten ist der erste zumeist der Hauptsitz, internationale Zweigniederlassungen können nachfolgend genannt werden. Druckorte können so fiktiv wie ganze Imprints sein - Köln war in der frühen Neuzeit der beliebteste fiktive Druckort - auf Titelblättern ein sicheres Zeichen dafür, daß die vorliegende Schrift brisant war (oder sich als angeblich brisante besser verkaufen sollte). Köln wäre nahe der französischen Grenze theoretisch für den Druck internationaler französischsprachiger Schriften außerhalb Frankreichs ein idealer Standort gewesen, litt tatsächlich jedoch so strenge Zensur, daß Drucker lieber von Den Haag, Amsterdam und Rotterdam druckten was illegal nach Frankreich und legal in den Rest Europas ging. Das Signal des fiktiven Druckorts konnte auch ein Phantasiename geben: Utopia, Freistadt, oder ein weitentfernt unwahrscheinlicher Ort. Christian Reuter wollte so in den 1690ern die einzelnen Bände seines Schelmuffsky in St. Malo, Schelmerode und Rom in den Druck gegeben haben. Eigene Expertise verlangen in Drucken der frühen Neuzeit die lateinischen Druckortangaben. Wichtige und zum teil verwechslungegefährdete Druckortangaben sind hier:
- Argentorati, Argentoratum: Strasburg (Frankreich)
- Batava: Passau (Deutschland)
- Ebredunum oder Eburodunum: entweder Embrun (Frankreich), Yverdon (Schweiz), Évreux (Frankreich) oder Brünn (Mähren)
- Hammipolis: Hamburg (Deutschland)
- Herbipolis: Würzburg (Deutschland)
- Holmia: Stockholm (Schweden)
- Londinium Gothorum oder Londini Scanorum: Lund (Schweden)
- Lugdunum oder Lugdunum (Sequanorum): Lyon (Frankreich)
- Lugduni oder Lugdunum Batavorum: Leiden (Niederlande)
- Lugidunum: Liegnitz (Polen)
- Lutetia: Paris (Frankreich)
- Mömpelgart oder Mompelgartum: Montbéliard (Frankreich)
- Olysippone: Lissabon (Portugal)
- Ratisbona: Regensburg (Deutschland)
- Trajecti oder Trajectum ad Rhenum, oder Batavorum: Utrecht (Niederlande)

Literatur


- (Zu Druckortverlagerungen auf dem Romanmarkt der frühen Neuzeit:) Olaf Simons: Marteaus Europa oder der Roman, bevor er Literatur wurde (Amsterdam: Rodopi, 2001)

Siehe auch

Liste lateinischer Ortsnamen

Weblinks


- Liste der lateinischen Druckortangaben des [http://www.bibsoc.org.uk/cathlibs/towns/towns.htm Cathedral Libraries Catalogue der Anglican Cathedrals of England and Wales] Kategorie:Buchdruck Kategorie:Literaturgeschichte Kategorie:Buch

Erscheinungsjahr

Das Erscheinungsjahr, Publikationsjahr oder bei Druckerzeugnissen auch Druckjahr ist das im Impressum einer Publikation angegebene Jahr, in dem das Werk auf den Markt gekommen sein soll.

Angaben in Druckwerken

Druckjahrangaben der frühen Neuzeit verdienen zuweilen erhebliche Vorsicht. Im Buchhandel signalisierten sie vor allem, wie neu der Titel war. Regelmäßig wurde die Angabe, kam ein Buch noch vor Jahresende auf den Markt, vordatiert auf das nächste Jahr, so dass sich der Titel bei der nächsten Messe als aktueller verkaufen ließ. Die Buchwerbung in Zeitschriften und Zeitungen kann hier zuweilen das genauere Datum geben. Scheinbar zweite Ausgaben verdienen zudem besondere Beachtung. Von vielen Romanen des 17. und frühen 18. Jahrhunderts existieren Ausgaben, die sich in nichts als der um ein Jahr differierenden Angabe des Publikationsjahrs auf dem Titelblatt unterscheiden. Eine Überprüfung des Buchblocks - auf Unterschiede hin - erlaubt hier oft den Verdacht, dass der Titel im ersten Jahr lediglich nicht vollständig abging. Der Verleger, der bei aktueller Ware - Romane waren vor allem eine aktuelle, modische Produktion - ein zurückliegendes Druckjahr vermeiden wollte, konnte Titelblätter der ungebundenen Bücher gegen aktualisierte austauschen. Kategorie:Buchdruck Kategorie:Literaturgeschichte Kategorie:Buch

Buchhändler

Buchhändler sind Einzelhandelskaufleute, die sich auf den Verkauf von Büchern spezialisiert haben, wobei das Sortiment aber den Marktentwicklungen angepasst wurde und wird (z. B. Hörbücher, Neue Medien). Grundvoraussetzung ist das Interesse an Literatur und die Freude am Lesen. Buchhändler ist ein Beruf, der sehr viel Freizeit kostet, da dann gelesen wird. Nicht selten liest ein Buchhändler bis zu 20 Bücher im Monat, um eine gute Kundenberatung zu gewährleisten. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann in Einzelfällen auf zwei Jahre verkürzt werden. Seitdem das Internet auch in diesem Bereich nicht mehr wegzudenken ist, gibt es große Buchhändler wie Amazon und bol.de, die dem kleinen Buchladen "um die Ecke" starke Konkurrenz machen. Dank der Buchpreisbindung werden die kleinen Sortimente geschützt, so dass sie sich mit der richtigen Spezialisierung auch gegen die "Großen" behaupten können. Viele dieser "stationären" Buchhändler haben sich aber mit eigenem Internet-Auftritt an ihre Grossisten [http://www.buchkatalog.de buchkatalog] oder Libri angeschlossen.

Bekannte Buchhändler

Der Nürnberger Buchhändler Johann Philipp Palm wurde am 26. August 1806 wegen Verbreitung der Schrift "Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung" in Braunau am Inn hingerichtet.

Siehe auch


- Buchhandel
- Buchhandlung
- Buchpreisbindung
- Ausübungsform Antiquar
- Antiquariat

Weblinks


- [http://buchhandel.gmxhome.de Bonner Verzeichnis der Diplomarbeiten zum Thema Online-Buchhandel]
- [http://www.bod.de/pdfdats/GZW_Preisbindung.pdf GZW Preisbindung] (PDF) Kategorie:Dienstleistungsberuf Kategorie:Buchhandel ja:書店

Raubdruck

Raubdruck ist der unberechtigte Nachdruck eines Druckwerks durch einen Konkurrenzverlag, der in der Regel dabei seine eigene Identität verschleiert.

Zur Interessenlage

Geschädigter war im frühen Buchdruck der Originalverlag – eine Situation, die sich änderte, als das Konzept des sogenannten geistigen Eigentums und eine neue juristische Positionierung des Autors über das Urheberrecht das Interessengefüge verschob. Der Raubdruck ist heute die unautorisierte Vervielfältigung eines bereits gedruckten und urheberrechtlich geschützten Werks; Geschädigte sind dabei im Regelfall der Autor bzw. seine Rechtsnachfolger sowie der Verlag, dessen Vorinvestitionen von Dritten ausgenutzt werden. Benachbarte Bereiche sind heute die zulässige Kopie (bei der im deutschsprachigen Raum die VG-Wort einen Kostenanteil erhält, der nach einem Verteilungsschlüssel an die Autoren weitergegeben wird), die Markenpiraterie, die widerrechtliche kommerzielle Raubkopie, der unerlaubte Austausch privater Kopien über File-Sharing Netze und die freiwillige Produktion in urheberrechts- und lizenzfreien Projekten, die in offene Konkurrenz mit dem über das Urheberrecht geschützten Markt treten.

Vor dem Urheberrecht, 1500–1750

Zwei grundlegende Verschiebungen trennen den Pressemarkt der frühen Neuzeit vom Markt, der sich im 19. Jahrhundert herausbildete:
- Autoren wurden in der Regel bei Einlieferung des Manuskripts einmalig bezahlt, die weiteren Profite und die weiteren Geschäftsrisiken überließen sie ausschließlich dem Verleger.
- Ein allgemeines Presserecht, das Verlage im heutigen Maße gegeneinander absicherte, bestand nicht. Der Raubdruck war ein Problem, dem vor allem die Verleger begegnen mussten, ohne dass sie in der Regel hierfür Rechtsmittel in Anspruch nehmen konnten.

Interessen der Autoren und Verleger

Autoren lieferten Manuskripte ein und wurden für diese bezahlt. Hier galt zumeist die Entlohnung nach angefangenen Druckbögen. Ihre Arbeit war damit honoriert. In der Praxis verlief der Handel komplexer: Autoren erhielten Vorschüsse, wenn sich ihre Werke gut verkauften. Sie konnten mehr Geld verlangen, wenn der Verleger ein besseres Geschäft mit ihnen machte als mit anderen Autoren. Der Raubdruck kam dem Autor in diesem System tatsächlich zugute: Druckten andere Verleger seinen Titel nach, hatte nur der Erstverleger den Schaden. In der Regel lag der Fehler beim Erstverleger: Hätte er den Titel gleich höher aufgelegt und dort ins Angebot gebracht, wo der Raubdruck erschien, dann wäre es uninteressant geworden, den Titel dort nachzudrucken. Der Autor, der in Raubdrucken erschien, konnte damit rechnen, dass sein Verleger ihn zukünftig breiter verkaufen würde, und er konnte verlangen, genau an diesem breiteren Verkauf finanziell beteiligt zu werden. Voltaire steigerte angeblich seinen Marktwert gegenüber seinem Erstverleger, indem er selbst seine Arbeit dem potentiellen Raubdrucker in die Hände spielte und den geschädigten Erstverleger zu besserer Arbeit beim nächsten Buch drängte. Zum Raubdruck zählte nicht die Übersetzung in eine fremde Sprache – diese steigerte den Ruhm des Autors auf dem internationalen Parkett und damit seinen Absatz im eigenen Land, sobald sich dieser Ruhm dorthin verbreitete. Autoren und Verleger waren an Übersetzungen und dem Werbefaktor, den sie bedeuteten, interessiert und sahen hier keine eigenen Rechte beschnitten. Eine Grauzone stellte der unveränderte Nachdruck im Ausland dar. Hier taten sich in der frühen Neuzeit besonders die Verleger der Niederlande hervor, die sich auf französische Werke spezialisierten. Theoretisch druckten sie für ihren eigenen Markt und schädigten, so gesehen, nicht die französischen Erstverleger. Praktisch bedienten die Niederländer aber den europäischen Markt effizienter als die Franzosen, deren Ware damit internationalen Absatz verlor. Strafrechtlich belangt werden konnten sie nicht. Für französische Autoren (und italienische Komponisten, die ihre Noten international publizierten) wurde es in der Folge zunehmend interessant, die Manuskripte gleich an die niederländischen Verleger zu liefern und von ihnen die höheren Honorare zu fordern. (Diese Verlagerung gewann zusätzlich an Interesse, wenn dadurch heimische Zensurregelungen umgangen werden konnten.) Das große Problem für den Autor war nicht der Raubdruck, sondern das Plagiat, der Auftritt eines anderen Autors mit genau derselben Idee. Die Antwort auf das Plagiat war in der Regel eine Fehde unter den Autoren, in der es darum ging, öffentlich nachzuweisen, wer hier wen bestohlen hatte und sich mit wessen Federn schmückte. Das Ziel musste es sein, den Konkurrenten vor aller Augen unmöglich zu machen.

Praxis des Raubdrucks und Antworten darauf

Plagiat Raubdrucke im