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| Innenminister |
InnenministerDer Innenminister ist der Leiter eines Ministeriums (Innenministerium), das sich um innere Angelegenheiten (die Verwaltung eines Landes/Kantons wie z. B. Innere Sicherheit, Sport) auf länder-/kantons- oder nationaler Ebene kümmert.
Deutschland
In Deutschland leitet er das Bundesministerium des Innern. Sowohl in den Ländern als auch im Bund ist der Posten in den Regierungen eingerichtet.
In den Stadtstaaten mit Senatsverfassung (Hamburg, Bremen und Berlin) heißt der Innenminister "Innensenator" oder "Senator des Inneren".
Der Innenminister leitet wie jeder andere Minister sein Ressort in eigener Verantwortung, ist aber dem Regierungschef (Bundeskanzler oder Ministerpräsident) infolge dessen Richtlinienkompetenz unterworfen.
Ihm kann in den Bundesländern eine weitere Verwaltungsebene nachgeordnet sein: die Regierungspräsidien.
Der Bundesminister des Inneren ist gegenüber den Innenministern der Länder in Bundesangelegenheiten weisungsbefugt.
Schweiz
In der Schweiz entspricht der Vorsteher des Departements des Innern im Bundesrat oder in einem Kanton dem Innenminister.
Österreich
In Österreich leitet der Innminister das Bundesministerium für Inneres.
Siehe auch
- Innenministerkonferenz
- Innenministerium
Kategorie:Politik
Innere SicherheitInnere Sicherheit bezeichnet den Schutz der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen, die sich aus dem Inneren der Gesellschaft selbst heraus entwickeln.
Die Innere Sicherheit kann damit als Ergänzung der Äußeren Sicherheit angesehen werden.
Sicherheitsbehörden
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgt durch die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Zum Schutz des Staates dienen als Institutionen der Exekutive auf Bundesebene
- das Bundeskriminalamt (BKA),
- die Bundespolizei,
- die Bundeszollverwaltung,
- das Bundesamt für den Verfassungsschutz (BfV),
- das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
- der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof,
- das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).
auf Landesebene
- die Feuerwehren,
- die Landespolizeien und die Landeskriminalämter
- die Staatsanwaltschaften der Länder
- die Landesbehörden für Verfassungsschutz, die dem jeweiligen Innenministerium unterstellt oder eingegliedert sind.
Die Institutionen wiederum werden von der Legislative im Rahmen der Innenpolitik gesteuert.
Kritik
Die innere Sicherheit sollte die Balance halten zwischen Bürgerrechten und Freiheiten (Datenschutz, Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc.) auf der einen Seite und Eingriffsrechten und Präventivmaßnahmen des Staates (Telefonüberwachung, Hausdurchsuchung usw.) auf der anderen Seite.
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist leider der Trend zur Rechtfertigung fragwürdiger, meist die Grundrechte einschränkender Gesetze durch die "latente Bedrohung durch den Terrorismus" zu beobachten, doch gibt es daneben auch andere "Totschlagargumente" wie z. B. Kinderpornografie oder Rechtsextremismus.
Hierzu gibt es ein schönes Zitat von Benjamin Franklin: "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
Ironie der Geschichte: 1978 war Otto Schily Erstunterzeichner eines Manifests der Humanistischen Union, in dem es heisst: "Man bekämpft Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht durch deren Einschränkung."
Hier eine Gegenüberstellung von bereits geschehenen, geplanten oder potentiellen staatlichen (Sicherheits-)Maßnahmen und die durch sie beschnittenen oder ausgehebelten (Freiheits-)Rechte und Rechtsstaatsprinzipien (Liste nicht vollständig und bisweilen noch in keiner spezifischen Reihenfolge):
Siehe auch
Organe / Organisationen:
Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Begriffe / Themen:
Gefahrenabwehr, Staatsschutz, Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO), Zivilschutz, Katastrophenschutz, Polizeistaat, Überwachungsstaat, Grundrechte, Großer Lauschangriff, Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Zensur, Informationsfreiheit, Luftsicherheitsgesetz, Schleierfahndung
Literatur
- Heribert Prantl: Verdächtig – Der starke Staat und die Politik der inneren Unsicherheit. Europa Verlag, Hamburg 2002, ISBN 3203810417
- Humanistische Union (Hrsg.): Innere Sicherheit als Gefahr. Berlin 2003, ISBN 3-930416-23-9
- Thomas Kunz: Der Sicherheitsdiskurs. Die Innere Sicherheitspolitik und ihre Kritik. Bielefeld 2005, ISBN 3-89942-293-7
- Christoph Gusy: Geheimdienstliche Aufklärung und Grundrechtsschutz. In: bpb (Hrsg.): Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 44/2004.
- Josef Isensee: Wer definiert die Freiheitsrechte?, Heidelberg, Karlsruhe 1980. ISBN 3-8114-3880-8
- Gert-Joachim Glaeßner, Astrid Lorenz: Europäisierung der inneren Sicherheit, Wiesbaden 2005. ISBN 3-531-14518-5
Weblinks
- http://www.ak-innere-sicherheit.de Website des Interdisziplinären Arbeitskreis Innere Sicherheit
- http://www.eugefis.de Website der Europäischen Gesellschaft für Innere Sicherheit
- [http://www.bpb.de/files/0JN0KV.pdf Günter Erbel: Die öffentliche Sicherheit im Schatten des Terrorismus. 2002] (PDF-Dokument, 56 KByte)
- [http://www.bpb.de/files/O95QW8.pdf Bürgerrechte und Innere Sicherheit. 2004] (PDF-Dokument, 464 KByte)
- [http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Innere-Sicherheit/Welcome.html Arbeitsgruppe Friedensforschung an der Universität Kassel: Zur Entwicklung der Inneren Sicherheit – Beiträge zu Demokratie, Recht und Freiheit]
- [http://www.zeit.de/reden/deutsche_innenpolitik/200221_limbach_sicherheit Jutta Limbach: Ist die kollektive Sicherheit Feind der individuellen Freiheit? In: Die Zeit, 10. Mai 2002.]
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Politisches Schlagwort
Kategorie:Zoll
Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht
Sport
Sport (v. engl.: sport = Zeitvertreib, Vergnügen bzw. v. frz. desport) bezeichnet das kulturelle Handlungsfeld, in dem Menschen körperliche und/oder geistige Tätigkeiten ausüben, die mit planmäßiger Körperschulung, meist im Bereich der Bewegungskunst, in Zusammenhang stehen. Eine häufig anzutreffende Ausprägung dieser planmäßigen Entwicklung körperlicher und/oder geistiger Fähigkeiten ist dabei das Messen mit Gegnern nach festgelegten Regeln im sportlichen Wettkampf/Wettstreit und Wettspiel. Umgangssprachlich wird der Begriff Sport für die kulturelle Handlung von Menschen, sich in Wettkämpfen zu messen, verwendet.
Motivationen
Die Motivationen zum Sporttreiben sind vielfältig, als Beispiele seien hier genannt:
- die Lust an Bewegung bzw. sich in Bewegung auszudrücken (Beispiel: freies Tanzen)
- die Lust am Wettbewerb
- der Wunsch nach körperliche Wohlbefinden / nach Fitness des Körpers
- gesundheitliche Vorbeugung (Beispiel: Ausdauertraining)
- der Wunsch, seinen Körper zu spüren und zu erfahren
- die Formung eines attraktiven Körpers (Beispiel: Bodybuilding)
Varianten
Man unterscheidet im Wesentlichen den Breitensport und den Leistungssport. Zudem müssen die in der jüngeren Vergangenheit entstandenen Kategorien Extremsport und Funsport beachtet werden, die sich von traditionellen Sportarten teilweise extrem unterscheiden.
Sport bildet einen wesentlichen Teil der Freizeitgestaltung und Unterhaltungskultur.
Sport kann als Mannschaftssport (vor allem Ballsportarten) oder als Individualsport betrieben werden.
Sport wird in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten ausgeübt. Neben die traditionellen Sportvereine und den Schulsport treten im Bereich des Breitensports seit den 80er Jahren vermehrt auch kommerzielle Fitnessstudios. Darüber hinaus wird auch jenseits dieser Strukturen im privaten Umfeld Sport getrieben, entweder allein (Beispiel: morgendliches Joggen) oder im Kreis der Familie bzw. von Freunden. Im Bereich des Leistungssports sind die Strukturen wesentlich komplexer. Deshalb sei an dieser Stelle nur auf die entsprechenden Wikipedia-Artikel verwiesen.
Neben der aktiven Sportausübung nimmt auch die Bedeutung des Passiv-Sports einen wichtigen gesellschaftlichen Stellenwert ein, also das interessierte Verfolgen von Wettkampfsport-Ereignissen im Leistungssport als Zuschauer am Rande des Ereignisses oder über die Medien. Hochleistungs-Sportlern oder -manschaften werden dabei nicht selten als gottähnliche Idole verehrt und mutieren zu Vor- und Leitbildern der eigenen Lebensträume. Die extreme Identifikation mit Hochleistungs-Sportlern oder -manschaften führt zum Phänomen des Sport-Fans. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist dieses Phänomen besonders ausgeprägt im Bereich des Fußball-Sports, in dessen Umfeld sich verschiedene Arten eines Passiv-Sport-Kultes formiert haben, neben den eigentlichen Fußballfans auch die so genannten "Ultras" und die "Hooligans".
Konnte in Meyers Konversationslexikon von 1888 noch gesagt werden: Als ein wesentliches Merkmal des Sports ist endlich anzuführen, dass dessen Ausübung nicht um des Gelderwerbs wegen geschieht, (Bd. 15, S. 176) - so kann dies heute wegen der Existenz von professionellen Sportlern nicht mehr als Merkmal angesehen werden. Darüber hinaus sind die kommerziellen Interessen mächtiger Dritter (z.B. Großkonzerne als Sponsoren, Förderer oder Mäzene) nicht zu unterschätzen, die sich einen Imagetransfer von sportlichen Idolen auf ihr Unternehmen erhoffen. Das ist die interne Differenz des Sport als Spektakel und Körperkunst.
Eine Übersicht zum Thema Sport in der Wikipedia findet sich unter Portal:Sport.
Siehe auch
Links
http://www.sport.uni-hamburg.de/infodoc/digitalepublikationen/tiedemann/sportdefinition.html
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Kategorie:Wortexport
ja:スポーツ
ko:스포츠
ms:Sukan
simple:Sport
th:กีฬา
Bundesland (Deutschland)Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.
Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt, denn die deutschen Länder sind Staaten im Sinne des Völkerrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“ der Bundesrepublik.
Diese Unterscheidung ist nicht unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen des besetzten Deutschen Reiches zunächst neue Länder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden
(siehe Geschichte der deutschen Länder) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu wurde im Südosten des besetzten Deutschen Reiches zuerst der Bund (Republik Österreich) wiedererrichtet und danach als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer.
Karte
Geschichte der deutschen Länder
Die Angaben zur Einwohnerzahl sind folgendermaßen datiert:
- 31. Dezember 2003: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
- Juni 2004: Hamburg
- 30. Juni 2004: Mecklenburg-Vorpommern
- 30. September 2004: Saarland
- 31. Dezember 2004: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen
- 31. März 2005: Sachsen
- 30. April 2005: Berlin, Bremen
Weitere Gliederung
Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:
- Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz.
- Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in manchen Bundesländern auch als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
- Kommunalverbände: In einigen Bundesländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.
- Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.400 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z. B. eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
Geschichte der deutschen Länder
Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:
- Amerikanische Besatzungszone: Bayern, Hessen, Württemberg-Baden, Bremen
- Britische Besatzungszone: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg
- Französische Besatzungszone: Württemberg-Hohenzollern, Rheinland-Pfalz, Baden
- Sowjetische Besatzungszone: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg
- Berlin stand zunächst unter dem Viermächtestatut.
Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.
Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.
Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.
Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neugegründeten Ländern fort.
Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden Bundesländer. Auch Schleswig-Holstein wird mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Bundesland. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus.
Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt.
Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.
1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – Berlin (West) war bis dato kein vollwertiges Bundesland – Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht.
Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.
Flaggen der deutschen Länder
Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge (siehe z. B. hier:Bayern), zum anderen die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.
In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.
Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.
Siehe auch
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Einwohnerzahl
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Fläche
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Bevölkerungsdichte
- Liste der Flaggen deutscher Länder
- Liste der Wappen deutscher Länder
- Politisches System Deutschlands
- Politisches System Bayerns
- Nordstaat
Weblinks
- [http://www.parlamentsspiegel.de/ Parlamentsspiegel - Dokumente der Landesparlamente der Bundesrepublik Deutschland]
Kategorie:Deutschland
Kategorie:Deutsche Geschichte (20. Jh.)
ja:ドイツの地方行政区分
ko:독일의 행정 구역
simple:States of Germany
Bundesrepublik Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003.
Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990):
Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report]
Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.
Böden und Flächennutzung
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.
Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Staatsorganisation
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Bundesregierung
Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung
Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Parteien]
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.
Siehe auch: Grundgesetz
Bundesländer
Parteienlandschaft
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt.
Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an.
Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.).
Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005
Außenpolitik
Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen.
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.
Militär
Vereinten Nationen
Vereinten Nationen]
Hauptartikel: Bundeswehr
Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss.
Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.
Geschichte
Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.
Frühgeschichte und Antike
Geschichte der DDR
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde.
Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.
Völkerwanderung und Frühmittelalter
98
Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht.
Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.
Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt.
Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung.
Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen).
Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war.
Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.
Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.
Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.
Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den Deutschlands.
Die Stadt Bremen ist die Hauptstadt und größte Stadt des Bundeslandes „Freie Hansestadt Bremen“, zu dem neben Bremen außerdem noch die etwa 60 km nördlich gelegene Seestadt Bremerhaven gehört. Die Bezeichnung "Freie Hansestadt Bremen" benennt das Bundesland, jedoch nicht die Stadtgemeinde Bremen.
Bremen ist Mittelpunkt der Europäischen Metropolregion Bremen/Oldenburg, eine von insgesamt elf Europäischen Metropolregionen in Deutschland.
Zur Stadt Bremen gehört auch das Überseehafengebiet in Bremerhaven, für das jedoch die Stadt Bremerhaven auf Grund eines Vertrages mit der Stadt Bremen gemeindeverwaltungsmäßig zuständig ist. Dies wurde in der Verfassung für die Stadt Bremerhaven (§ 8 VerfBrhv) verankert.
Die Stadt Bremen ist Sitz der Bürgerschaft und der meisten staatlichen Behörden des Landes Bremen (Bürgermeister, Senatoren sowie Staatsgerichtshof und Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen).
Die nächste größere Stadt ist Hamburg, etwa 120 km nordöstlich von Bremen. Die Einwohnerzahl der Stadt Bremen überschritt um das Jahr 1875 die Grenze von 100.000, wodurch sie zur Großstadt wurde.
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Geografie
Großstadt
Bremen liegt zu beiden Seiten der Weser, etwa 70 km vor deren Mündung in die Nordsee, an der Stelle, an der sich der Fluss zu einem Mündungstrichter, der als Unterweser bezeichnet wird, verbreitert. Bis hierher ist die Weser mit Seeschiffen befahrbar, was die Entstehung des Hafens ermöglichte. Die Landschaft links der Weser nennt man Wesermarsch.
Das Stadtgebiet ist 38 km lang und 16 km breit. Die Länge der Stadtgrenze beträgt 136,5 km. Bremen ist eine der flächengrößten Städte Deutschlands. Nach Einwohnern ist Bremen die zehntgrößte Stadt Deutschlands. Für Nordwestdeutschland erfüllt es Metropolfunktion.
Nachbargemeinden
Die Stadt Bremen ist ganz von niedersächsischem Staatsgebiet umschlossen. Im Westen grenzen die kreisfreie Stadt Delmenhorst sowie der Landkreis Wesermarsch an, im Norden der Landkreis Osterholz, im Osten der Landkreis Verden und im Süden der Landkreis Diepholz. Die unmittelbar angrenzenden Städte und Gemeinden werden auch als „Speckgürtel“ bezeichnet, da sehr viele Arbeitnehmer Bremens außerhalb und damit in Niedersachsen wohnen und dort Einkommens-/Lohnsteuerpflichtig sind. Dies bedeutet Steuerausfälle für das Land Bremen.
Die Nachbargemeinden im Uhrzeigersinn, beginnend im Norden:
Schwanewede, Ritterhude, Lilienthal (Landkreis Osterholz); Ottersberg, Oyten, Achim (Landkreis Verden); Weyhe, Stuhr (Landkreis Diepholz); Delmenhorst (kreisfreie Stadt); Lemwerder, Berne und Elsfleth (Landkreis Wesermarsch).
Stadtgliederung
Das Stadtgebiet Bremens ist in fünf Stadtbezirke und diese in 23 Stadtteile eingeteilt. Für Verwaltungsaufgaben sind die 23 Stadtteile zu 17 Ortsämtern zusammen gefasst. Die 23 Stadtteile sind für statistische Zwecke weiter in Ortsteile mit eigenem Namen unterteilt.
Stadtteile und Ortsteile
siehe unter Bremer Ortsteile
Erhebungen in Bremen
Das Bremer Stadtgebiet liegt am Markt 11,5 m ü. NN. Die höchste natürliche Erhebung ist eine Stelle im Friedehorstpark (32,5 m; Bremen-Burglesum).
- Für weitere Erhebungen siehe: Liste der Erhebungen in Bremen.
Geschichte
:782 Bremen wird zum ersten Mal schriftlich erwähnt.
:787 Karl der Große gründet das Bistum Bremen. Dadurch wird Bremen zum Zentrum der Christianisierung Nordeuropas.
:789 Willehad weiht den ersten Bremer Dom auf den Namen des Apostels Petrus, dessen Attribut, der Schlüssel, zum Bremer Wappen wird
:845 Residenz der Erzdiözese Hamburg-Bremen (Erzbischof Ansgar).
:888 König Arnulf von Kärnten gewährt der Stiftskirche das Marktrecht.
:965 Kaiser Otto I. verleiht dem Erzbischof Adaldag das Marktrecht.
:1043-1072 Erster wirtschaftlicher Aufschwung unter Erzbischof Adalbert
:1076 Adam von Bremen, Domscholast, beendet die Arbeit an seiner Geschichte des Erzbistums Hamburg und erwähnt darin die Entdeckung Amerikas (Vinlands) durch die Wikinger.
:1186 Kaiser Friedrich I. Barbarossa verbriefte das erste bürgerliche Gesetz.
:1260 Bremen wird Mitglied der Hanse
:1285 Bremen wird das erste Mal aus der Hanse ausgeschlossen (ca. 70 Jahre). Der Grund dafür war Bremens Problem, sich auf die durch die deutsche Ausdehnung in den Ostseeraum geschaffenen (Handels-)Bedingungen einzustellen. Bremens Wohlstand beruhte weniger auf dem Ost-Westhandel als auf den seit dem 11. Jahrhundert sehr lebhaften vorhansischen Handelsverkehr von Süden nach Norden. (Verbindungen mit Norwegen, England und den nördlichen Niederlanden, sowie mit dem Hinterland Weser, Sachsen und Teilen Westfalens). Dem Ausschluss war ein Konflikt zwischen Bremen und den Ostseestädten vorausgegangen. Bremer Kaufleute verweigerten die Einhaltung einer von der wendischen Städteversammlung in Wismar beschlossenen Blockade Norwegens.
:Um 1300 wird der Stadtwall erbaut.
:Im 13. Jahrhundert erlangt Bremen die Unabhängigkeit von den Erzbischöfen.
:1358 Bremen wird Mitglied der Hanse.
:1404 Der steinerne Roland wird auf dem Marktplatz errichtet
:1427 Bremen wird erneut aus der Hanse ausgeschlossen.
:1500 Bremen wird Mitglied des Niedersächsischen Reichskreises.
:1533 Aufstand der 104 Männer
:1563 Bremen wird zum dritten Mal aus dem Hansebund ausgeschlossen.
:1619-1623 In Bremen-Vegesack wird von holländischen Konstrukteuren der erste künstliche Hafen Deutschlands angelegt.
:1646 Nach dem Kampf gegen die Schweden im dreißigjährigen Krieg wird Bremen zur Freien Reichsstadt erklärt.
:1783 Beginn des direkten Transatlantikhandels mit den USA
Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 sicherte der amtierende Bürgermeister Johann Smidt die Unabhängigkeit der freien Stadt im Deutschen Bund.
:1811 Besetzung durch Frankreich (Napoleon). Integration in das französische Staatensystem als das Departement „Bouches-du-Weser“.
:1814 Ende der französischen Besatzungszeit.
:1815 erhält Bremen auf dem Wiener Kongress den Status eines souveränen Staates. Bremen wird Teil des deutschen Staatenbundes (Deutscher Bund).
:1827 wird Bremerhaven an der Wesermündung gegründet, da der Fluss zu versanden drohte. Die Siedlung wird später zur eigenständigen Stadt innerhalb des bremischen Staates erhoben.
:1831 Der Spuckstein an der Westseite des Doms bezeichnet die Stelle, an der bei der letzten öffentlichen Hinrichtung in Bremen - die Giftmörderin Gesche Gottfried ihr Leben ließ. Ihr wurden 15 vollendete und 15 versuchte Morde nachgewiesen. Noch heute äußern Bremer ihre Abscheu, mit zielgenauem Ausspeien auf den Spuckstein.
:1832 Beginn der Emigration von mehr als sieben Millionen Auswanderern in die "Neue Welt", die bis 1960 andauern soll.
:1849 wird die Kunsthalle Bremen eröffnet.
:1866 Bremen wird Mitglied des Norddeutschen Bundes
:1871 Gründung des Deutschen Reichs. Bremen wird Mitglied des Deutschen Reichs mit dem verfassungsmäßig festgehaltenen Titel Freie Hansestadt Bremen sowie mit einer Stimme im Bundesrat.
:1888 Anschluss Bremens an den Deutschen Zollverein; Eröffnung des ersten Freihafens
Freihafen
:1895 Abschluss der Weserkorrektion durch Ludwig Franzius
:1919 Am 10. Januar wird vom Rathaus aus die „Bremer Räterepublik“ ausgerufen.
:1920 Bau des Flughafens
:1928 Einweihung der Columbuskaje in Bremerhaven. Von hier ausgehend wird später durch den "Norddeutschen Lloyd" mit dem Passagierschiff "Bremen" das "Blaue Band" für die schnellste Antlantiküberquerung gewonnen.
:Am 1. November erfolgt durch die „Vierte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs“ vom 28. September 1939 die Abtrennung der Stadt Bremerhaven vom Bremer Staatsgebiet und Vereinigung dieser mit der preußischen Stadt Wesermünde zur Großstadt „Wesermünde“. Außerdem werden die Gemeinden Lesum, Grohn, Schönbeck, Aumund, Blumenthal, Farge, Hemelingen und Mahndorf aus dem Lande Preußen Provinz Hannover aus- und in das Land Bremen sowie in die Stadt Bremen eingegliedert.
:1945 wird Bremen amerikanisches Besatzungsgebiet („Amerikanische Exklave“ = AE = altes Nummernschild bis 1956) in britisch besetztem Umland.
: Mit Wirkung zum 1. Januar 1947 kommt die Stadt Wesermünde aufgrund des Überseehafens durch eine Vereinbarung vom 21. Januar zwischen der amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht unter dem Namen Bremerhaven wieder zum Land Bremen und wird Teil der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland.
:1949 wird Bremen (bestehend aus der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven) ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
:1962 Bei Hafenerweiterungsarbeiten entdeckt man im Schlamm der Weser die Überreste einer verhältnismäßig gut erhaltenen Hanse-Kogge aus dem Jahr 1380, der Ubena von Bremen. Mit den Koggen, die eine Tragfähigkeit von etwa 200 Tonnen hatten, kam die Hanse im Mittelalter zu erheblichem Wohlstand.
:2004 werden das historische Rathaus und das Wahrzeichen, der steinerne Roland, zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt.
Eingemeindungen
Wie die meisten ehemaligen Freien Reichsstädte konnte auch Bremen im Laufe der Geschichte neben dem eigentlichen Stadtgebiet umliegende Dörfer für sich gewinnen. Das „Staatsgebiet“ der Freien Reichsstadt Bremen bestand daher aus dem eigentlichen Stadtgebiet, dem sog. „Landgebiet“, also einer Vielzahl von Landgemeinden, die später als Landkreis Bremen bezeichnet wurden, und der Stadt Vegesack, die sich aus einem alten Dorf nach Anlegung des Hafens zu einem Flecken (ab 1794) und schließlich zu einer Kleinstadt (Stadtrecht seit 1850) entwickelt hatte. Von 1827 bis 1939 und dann wieder ab 1947 gehörte beziehungsweise gehört auch Bremerhaven zum Bremer Staatsgebiet (= Land Freie Hansestadt Bremen), der Freihafen von Bremerhaven ist gleichzeitig eine Exklave der Stadt Bremen, also ein Stadtteil der Stadtgemeinde Bremen. Die Städte Bremerhaven und Vegesack sowie die Gemeinden des Bremer Landgebiets hatten mehr oder weniger eine eigene Verwaltung beziehungsweise die Bürger dieser Gemeinden hatten andere Rechte als die Bürger der Stadt Bremen.
Das eigentliche Stadtgebiet Bremens umfasste bis Mitte des 19. Jahrhunderts nur die sog. Altstadt, die Neustadt (links der Weser) und die außerhalb der Wallanlagen gelegenen Vorstädte. Ab 1849 wurden in mehreren Abschnitten benachbarte Landgemeinden in das Stadtgebiet eingegliedert. Dadurch verkleinerte sich der Landkreis Bremen stetig, bis er 1945 vollständig aufgelöst und seine Gemeinden in die Stadt Bremen eingegliedert wurden. Ab 1945 waren damit zunächst Staatsgebiet und Stadtgebiet Bremens identisch. (Bremerhaven hieß zu jener Zeit Wesermünde und gehörte zur preußischen Provinz Hannover.) Erst seit 1947, als Bremerhaven wieder in das Bremische Staatsgebiet zurückgegliedert wurde, besteht das Land Bremen (wieder) aus zwei Städten.
Im einzelnen wurden folgende Gemeinden in die Stadt Bremen eingegliedert (in Klammer der Flächenzuwachs des Stadtgebiets in ha):
- 1. Januar 1849: Pagentorn, Utbremen, Pauliner Marsch, Stephanikirchweide und Bürgerviehweide (1.212 ha)
- 3. Februar 1872: Stadtwerder (205 ha)
- 1875: Teile der Landgemeinden Neuenland (Buntentor) und Woltmershausen (342 ha)
- 1885: Teil der Landgemeinde Walle (28 ha)
- 21. Oktober 1892: Teile der Landgemeinden Walle und Gröpelingen (256 ha)
- 1. April 1902: Landgemeinden: Bremen-Schwachhausen, Hastedt sowie Teile der Landgemeinden Walle,Gröpelingen und Woltmershausen (2.770 ha)
- 1. April 1921: Landgemeinden Oslebshausen, Neuenland sowie Teile der Landgemeinden Oberneuland-Rockwinkel, Osterholz, Horn, Grambke, Arsten, Habenhausen und Rablinghausen (3.490 ha)
- 1923: Teil der Landgemeinde Oberneuland-Rockwinkel (21 ha)
- 1. April 1938: Hafengebiet der Stadt Bremerhaven
- 1. November 1939: Landgemeinden Büren, Grambkermoor und Lesumbrok sowie Stadt Vegesack (zusammen 2.106 ha) und die zur preußischen Provinz Hannover gehörigen Landgemeinden Aumund, Blumenthal, Farge, Grohn, Lesum und Schönebeck (alle Landkreis Osterholz) sowie Hemelingen und Mahndorf (beide Landkreis Verden) (zusammen 6.787 ha)
- 1. Dezember 1945: Landgemeinden Osterholz, Oberneuland-Rockwinkel, Borgfeld, Lehesterdeich, Blockland, Strom, Seehausen, Lankenau, Huchting, Arsten und Habenhausen (= Auflösung des Landkreises Bremen) (zusammen 13.977 ha)
Einwohnerentwicklung
Einwohnerzahlen nach dem jeweiligen Gebietsstand. Bis 1870 handelt es sich meist um Schätzungen, danach um Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen der jeweiligen Statistischen Ämter beziehungsweise der Stadtverwaltung selbst.
¹ Volkszählungsergebnis
Religion
1870
Bremen wurde 787 Sitz eines Bistums, das zunächst Köln, nach 845 Hamburg unterstellt war. Beide Bistümer wurden 893 vereinigt. Danach versuchte das Bistum mehrmals sein Herrschaftsgebiet auf den Norden Europas auszudehnen. 1223 ging der Erzbischofstitel von Hamburg auf Bremen über. Hauptkirche war danach der Bremer Dom. Im 13. Jahrhundert wurde im Schnoor ein Franziskanerkloster errichtet. Erste Pfarrkirche wurde die Veits- beziehungsweise Liebfrauenkirche. 1522 wurde in Bremen die erste evangelische Predigt gehalten. Danach zog die Reformation Zug um Zug ein und 1532 wurde auch im Dom die Reformation erzwungen. 1534 erhielt Bremen eine neue Kirchenordnung. Wegen innerkirchlicher Streitigkeiten wurde 1561 der (lutherische) Dom geschlossen. In der Stadt herrschte danach überwiegend das reformierte Bekenntnis vor. 1567 wurde in Bremen ein protestantischer Erzbischof eingesetzt. Anfang des 17. Jahrhundert öffnete sich die Stadt durch Teilnahme an der Dordrechter Synode mehr dem reformierten Bekenntnis. Doch wurde das lutherische Bekenntnis ab 1639 als gleichberechtigt anerkannt, nachdem 1638 der Dom wieder für (lutherische) Gottesdienste geöffnete worden war. Er blieb aber lange Zeit die einzige lutherische Gemeinde der Stadt und wurde nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 der Stadt eingegliedert. Danach verlor sich das reformierte Bekenntnis mehr und mehr, als die Gemeinden teilweise auch lutherische Prediger beriefen. Neue Gemeinden entstanden und wurden nicht mehr zwischen „lutherisch“ und „reformiert“ unterschieden. Als Freie Reichsstadt konnte Bremen seine kirchlichen Angelegenheiten selbst regeln. So wurden zum Beispiel 1860 die Grenzen der Pfarrgemeinden aufgelöst. Die einzelnen Gemeinden erhielten ein weitgehendes Selbstbestimmungsrecht.
Nach dem 1. Weltkrieg erhielt die Bremische Staatskirche eine neue Verfassung (Bremische Evangelische Kirche). Ab 1934 stand an der Spitze der Landeskirche ein Landesbischof, doch wurde nach 1945 die Rechtsstellung von 1920 wieder hergestellt. Die Einzelgemeinden der Stadt sind relativ autonom und haben eine sehr unterschiedliche Tradition und Ausprägung. Die Bremische Evangelische Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet das „Dach“ der Einzelgemeinden. An ihrer Spitze steht auch kein Bischof, wie in den meisten anderen Landeskirchen, sondern ein „Präsident“, ein Nicht-Theologe. Zur Bremischen Evangelischen Kirche gehört neben den stadtbremischen Gemeinden auch die Vereinigte Protestantische Gemeinde Bremerhaven.
Ab 1648 formierte sich in Bremen auch wieder eine katholische Gemeinde, die aber erst 1816 mit der Überlassung der Johanniskirche wieder ein eigenes Gotteshaus erhielt. 1920 wurde die Pfarrgemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und 1931 wurde Bremen Sitz eines Dekanats innerhalb des Bistums Osnabrück, zu dem alle heutigen Pfarrgemeinden der Stadt gehören.
1845 kam es zur Gründung der ersten Bremer Baptistengemeinde (siehe: | | |