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Interessenverband
Der Interessenverband ist eine auf formale Strukturen gegründeter, freiwilliger Zusammenschluss von Personen, Körperschaften, juristischen Personen. Ziel dieser Vereinigung ist die Bündelung und Regelung der gleich gerichteten oder ähnlichen Interessen, sowie deren Vertretung gegenüber anderen. Hierfür bedient er sich der Veröffentlichung und der direkten Einflussnahme. Bei der direkten Einflussnahme wird Druck durch Vertreter des Interessenverbandes (Lobby) auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft ausgeübt. Sofern die Interessenverbände auf die Gesetzgebung u.a. politische Akte Einfluss zu nehmen suchen, nennt man sie auch Pressuregroups.
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, Interessenverbände zu gründen. Diese unterstehen dem Vereinigungsrecht und Koalitionsrecht. Sie sind in Deutschland im Grundgesetz (Artikel 9, Abs.1) geschützt.
Arten von Interessenverbänden
(siehe auch Dachverbände)
- Vereinigungen im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt ( Arbeitgeberverbände, Beamtenbund, Berufsverbände, Fachverbände, Gewerkschaften )
- Vereinigungen mit sozialen Zielen (Caritas, Rotes Kreuz)
- Vereinigungen im Bereich Freizeit und Erholung (Deutscher Sportbund, Deutscher Jagdschutz-Verband)
- Vereinigungen in den Bereichen Kultur und Wissenschaft (internationaler Schriftstellerverband)
- Vereinigungen mit ideellen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen (Vertriebenen- und Kriegsopferverbände)
Entstehung und Nichtentstehung
Die Gründung eines Interessenverbandes verursacht gerade am Anfang hohe Kosten. Nicht selten stand in der Vergangenheit bei der Gründung eines Interessenverbandes ein Mäzen, der den ersten Schritt tat. Fehlt diese Inizialzündung, so werden Interessenverbände oftmals nicht gegründet.
Literatur
- Thomas Leif, Rudolf Speth (Hrsg.): Die stille Macht. Lobbyismus in Deutschland Westdeutscher Verlag 2003. ISBN 3-531-14132-5
- Steffen Dagger, Christoph Greiner, Kirsten Leinert, Nadine Meliss, Anne Menzel (Hrsg.): [http://www.politikberatungsbuch.de/ Politikberatung in Deutschland], Verlag für Sozialwissenschaften 2004, ISBN 3-531-14464-2 (Mit Beiträgen von Angela Merkel, Wolfgang Gerhardt, Peter Radunski, Wolf-Dieter Zumpfort, Gunnar Bender, Wigan Salazaar, Marco Althaus etc.)
- Gunnar Bender, Lutz Reulecke: Handbuch des deutschen Lobbyisten ISBN 3899810058
- Jens Kirsch: Geographie des deutschen Verbandswesens: Mobilität und Immobilität der Interessenverbände im Zusammenhang mit dem Regierungsumzug, LIT Verlag Münster 2003.
- Alemann, Ulrich von: Organisierte Interessen in der Bundesrepublik, Opladen (1989), ISBN 3810007900
Siehe auch
- Interessengruppe
- Interessenvertretung
- Politikberatung
- Denkfabrik
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InteresseUnter Interesse (von lateinisch interesse: dabei sein, teilnehmen an, "dazwischen-stecken/sein") versteht man die geistige Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt. Je größer diese Anteilnahme ist, desto stärker ist das Interesse der Person für diese Sache. Auch die Vorlieben oder die Hobbys einer Person werden als Interessen bezeichnet. Etwas ist dann für eine Person interessant, wenn es ihr Interesse weckt, sie sich also dafür interessiert.
Das Gegenteil dazu ist das Desinteresse oder, in stärkerer Ausprägung, die (manchmal krankhafte) Apathie.
Rechtliche Definition
Aus zivilrechtlicher Sicht ergeben sich Verpflichtungen entweder, weil dies so gewollt ist (Vertrag) oder Schaden an einem Rechtsgut entstanden ist (Delikt). Daher hat jede Partei bei Vertragsschluss verschiedene Interessen.
In einem Vertragsverhältnis hat jede Partei das primäre Interesse, die vereinbarte Leistung zu erhalten (Erfüllungsinteresse).
Daneben haben die Parteien aber auch das Interesse, bei Vertragsdurchführung keine Schäden zu erleiden (Integritätsinteresse) bzw. ein Interesse daran, dass die erhaltenden Leistung mit der eigenen erbrachten Leistung gem. der vertraglichen Vereinbarung übereinstimmt (Äquivalenzinteresse). Erst bei ihrer Verletzung treten diese neben oder an sie Stelle des primären Interesses. Sie werden daher auch sekundäre Interessen genannt.
Aus den Interessen ergeben sich Ansprüche. Das Erfüllungsinteresse wird daher auch als Primäranspruch bezeichnet, die Verletzung des Integritäts- und Äquivalenzinteresse aber auch des Erfüllungsinteresses führt zur Entstehung eines Sekundäranspruchs.
Andere Interessen ergeben sich im Strafrecht. Dabei hat der Staat ein Interesse an Bestrafung bei Verstoß gegen Normen des Strafrechts. Die Ahndung eines Verbrechens oder Vergehens soll die Bürger zu normgemäßen Verhalten veranlassen (Generalprävention) bzw. eine aufgebrachte Rechtsgesellschaft befrieden (Befriedungsfunktion).
Auch der Täter soll durch eine Verurteilung die Chance erhalten, wieder zurückzukehren auf den "Boden der Rechtsgesellschaft" und wieder nach seiner Freilassung als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft handeln. Eine Verurteilung soll eindeutig und unmissverständlich eine Missbilligung seines Verhalten klar machen und somit zu einer Verhaltensänderung/Läuterung des Täters führen (Spezialprävention). Allerdings hat sich gezeigt, dass das bloße Wegsperren eines Täters dies nur sehr selten bewirken kann. Erforderlich ist vielmehr eine den Strafvollzug begleitende Betreuung, die sehr kostenintensiv und daher nicht machbar ist. Im geringen Maß kann wird eine solche Betreuung nur bei jugendlichen Straftätern durchgeführt.
Kategorie:Schuldrecht
Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre
LobbyismusLobbyismus ist eine Form der Interessenvertretung in der Politik, bei der Regierungsmitglieder, Beamte und gewählte Volksvertreter durch Interessengruppen – den Lobbys – im direkten Kontakt gezielt angesprochen werden und indirekt die öffentliche Meinung über die Medien beeinflusst wird.
Begriff
Interessengruppe
Der Begriff geht auf die Lobby (Vorhalle, Wandelhalle) des Parlaments – insbesondere des britischen Unterhauses und des US-amerikanischen Kongresses – zurück, in der ursprünglich Vertreter verschiedener Gruppen die Parlamentarier an ihre Abwahlmöglichkeit erinnerten und so eine Form der Kontrolle ausübten.
Vergleicht man verschiedene Definitionen des „Lobbying“, so lassen sich die drei am häufigsten erscheinenden Merkmale der Begriffsbestimmungen durch Einflussnahme, Informationsbeschaffung und Informationsaustausch zusammenfassen. Weiter finden die Definitionen einen Konsens in der strategischen Ausgerichtetheit der Tätigkeit.
Nach Strauch bezeichnet eine Lobby "einen Zusammenschluss von Personen oder Organisationen zur Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber Dritten, insbesondere Gesetzgeber und Verwaltung." Lobbyismus versteht er als Methode der Einwirkung auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse durch präzise Information im Rahmen einer festgelegten Strategie. Es handelt sich hierbei um punktuelle Beeinflussungen spezifischer Sachentscheidungen und nicht um anhaltende Mitgestaltung der (staats-)politischen Rahmenbedingungen.
Ein Lobbyist ist also die Person, die im Auftrag eines Dritten oder im Rahmen eines Dienstvertrages das Lobbying durchführt.
Darstellung des Lobbyingprozesses:
Lobbyismus und Demokratie
Voraussetzung für Lobbyismus ist Geld und Zeit zur Verfügung zu haben, um Kontakte zu einflussreichen Personengruppen aufbauen zu können oder eine Monopolstellung (z.B. Müllabfuhr) mit hohem Konfliktpotenzial. Lobbyisten versuchen, die Interessen einer Gruppe (Partikularinteressen) durchzusetzen. Lobbyismus ist eine undemokratische Interessenvertretung, da die Stimmen der Vertretungen faktisch mit Geld, politischem Einfluß usw. gewichtet werden. Zudem werden auch Stimmen ausländischer Institutionen und Personen einbezogen.
Demokratietheoretisch ist Lobbyismus umstritten:
- Einerseits stellt er eine Form der direkten pluralistischen Einflussnahme auf das politische System dar.
- Andererseits zeigt sich praktisch, dass die notwendigen Voraussetzungen für erfolgreichen Lobbyismus, insbesondere der personelle und finanzielle Aufwand, nur von bestimmten Interessengruppen erbracht werden können, beispielsweise Industrie- und Unternehmensverbänden oder auch Gewerkschaften. Demgegenüber verfügen nichtstaatliche Organisationen über keine vergleichbare finanzielle und personelle Ausstattung und oftmals existieren für gesellschaftliche Gruppen überhaupt keine sie vertretenden Verbände oder diese fühlen sich von ihnen nicht ausreichend vertreten (z.B. Arbeitnehmer, Konsumenten, Patienten, Studenten, Jugendliche, Subkulturen, Arbeitslose, Ausländer). So haben diese Gruppen meist eher keine mächtige Lobby, und wenn sie in Konflikt mit durch Lobbys gut vertretene Interessen geraten, wenig Möglichkeiten, ihre Sicht darzustellen und ihre Interessen zu wahren, sogar wenn ihr Anteil an der Bevölkerung größer ist als der der durch Lobbys besser vertretenen. Es kommt dann zu einem Ungleichgewicht, und manche Interessen setzen sich verstärkt gegenüber anderen durch. Zudem wird Lobbyismus oft im Zusammenhang mit mangelnder Transparenz und Korruption genannt und wird von einigen – besonders in Deutschland und den USA – in Kombination mit der undurchsichtigen Parteispendenpraxis an die großen Parteien für bedenklich gehalten.
Beispiele
Situation in Deutschland
Lobbyismus war früher eher ein Tabuthema im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland. Spätestens seit dem Umzug des Bundestages nach Berlin und dem Aufblühen der dortigen Lobbyisten- bzw. Beraterlandschaft verändert sich aber auch das Bild der Lobbyisten langsam, die sich zunehmend als professionelle „Berater“ sehen. Lobbyisten sind bislang sehr erfolgreich, wenn es um den Erhalt von Subventionen oder Steuerprivilegien geht. Dieser langanhaltende Erfolg wird regelmäßig für die geringe Reformfähigkeit Deutschlands verantwortlich gemacht.
Lobbyorganisationen können sich beim Bundestag offiziell registrieren lassen und erhalten damit direkten Zutritt zu Abgeordnetenbüros.
Die Struktur des Lobbyismus in der Bundesrepublik hat sich gewandelt. Neben die großen Verbände wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen traten, besonders in den letzten Jahren, kleinere, spezialisierte nichtstaatliche Organisationen, die Lobbying betreiben. Ihre Methoden sind vielfältig und abwechslungsreich. Sie reichen von öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen und Medienarbeit und gezielter Beeinflussung von Politikern bis hin zum Entwurf von Detailregelungen für zu verabschiedende Gesetze.
Verstärkt seit dem Ende der 1990er Jahre entstand in Deutschland eine große Zahl von Initiativen, die sich für als notwendig angesehene marktwirtschaftliche Reformen und gegen Reformstau einsetzen. Viele dieser Gruppen verstehen sich selbst als Basisbewegungen, Kritiker bezeichnen sie oft als Lobby-Organisationen der Wirtschaft und verweisen als Beleg auf ihre Finanzierung. Sie nutzen beispielsweise große Anzeigen in Tageszeitungen, aber auch Rundfunk, um für ihre (politischen) Ziele (Reformen) zu werben und so in ihrem Sinn Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen.
Lobbyismus besteht auch darin, dass Abgeordnete, die in Firmen im Aufsichtsrat tätig sind, zuweilen hohe Tantiemen erhalten, so dass die Firma meist ziemlich sicher sein kann, dass der jeweilige Abgeordnete bei Abstimmungen im Bundestag oder auch in Landtagen in ihrem Sinne stimmt.
In Diskussionen wie um Atomkraft, Biotechnologie, Urheberrecht/Tauschbörsen oder um Softwarepatente wird immer wieder kritisiert, dass Industrie und Großkonzerne über massive Lobbyarbeit Gesetze auf Bundes- oder EU-Ebene (EU-Kommission) durchsetzen, die in ihrem Interesse, aber nicht im Interesse des Mittelstandes oder des durchschnittlichen Verbrauchers seien. Die Befürworter verweisen dann auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Situation in Österreich
Der politische Interessensausgleich wurde in der zweiten Republik (nach 1945) vor allem auf Ebene der Sozialpartner geleistet. Daher sind die Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern auf Bundes- und Landesebene (die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bauern mit Pflichtmitgliedschaft) und der Gewerkschaftsbund die dominierenden Interessensvertretungen, deren Macht wesentliche Bedeutung für den Parlamentarismus Österreichs hatte. Entscheidungen wurden und werden parallel auf den Ebenen der Sozialpartner, der Bundes- und Landesregierungen und der gesetzgebenden Körperschaften abgestimmt. Ausgelöst durch den EU-Beitritt Österreichs, wesentliche Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte und die EU-Erweiterung, ändern sich jedoch die Anforderungen an Unternehmen und deren Management. Die einflussreiche Vereinigung der Eigentümer von Lobbying- und Politikberatungsunternehmen in Österreich ist ALPAC, das Austrian Lobbying and Public Affairs Council. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in diesem exklusiven Kreis ist langjährige Erfahrung als Politiker, Politikberater, Innenpolitikredakteur, Interessensvertreter oder Diplomat. Mit der Gründung von PASA – Public Affairs Society Austria –, einer Teilorganisation des PRVAs - Public Relations Verband Austria - haben sich auch die Public Affairs-Manager der großen PR-Agenturen erstmals dem Konzept von Transparenz und Verhaltensstandards verschrieben.
Situation in den Organen der EU
Wie beim Bundestag können sich Lobbyisten zum Beispiel beim Europaparlament akkreditieren lassen. Da die Legislative der EU vor allem auch in der EU-Kommission und im EU-Ministerrat stattfindet, und der Ratsvorsitz alle sechs Monate von Land zu Land wechselt, ist Lobbyismus in der EU vor allem von großen europäischen Lobbying-Organisationen bestimmt.
Insbesondere auf der Ebene des Europäischen Parlamentes werden Lobbyisten auch gerne wegen ihres Detailwissens in Anspruch genommen. Bei der Vielzahl von komplexen Entscheidungen liefern sie oft notwendiges Detailwissen, um diese kompetent treffen zu können. Das Risiko allerdings besteht darin, dass dieses Wissen nicht unbedingt vollständig und in den meisten Fällen parteiisch selektiert ist. Im Parlament sind derzeit 5000 Vertreter von Lobbyorganisationen akkreditiert.
Die Brüsseler Lobby steht auch mit der Osterweiterung vor neuen Herausforderungen.
Bedeutende Lobbygruppen
- ACC - American Chamber of Commerce
- AMUE - Association for the Monetary Union of Europe (€-Einführung)
- ALPAC - Austrian Lobbying and Public Affairs Council
- Bilderberg-Konferenz (Bilderberg-Gruppe, Bilderberger)
- BRT - US Business Round Table
- CEFIC - European Chemical Industry Council
- CEPS - Center for European Policy Studies
- CHE - Centrum für Hochschulentwicklung (Einflussnahme auf Bildungspolitik in Deutschland)
- CMA - Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH
- EFPIA - European Federal of Pharmaceutical Industustries
- ERT - European Roundtable of Industrialists
- ESF - European Service Forum
- EuropaBio - European Association of Bioindustries
- Fedesa/IFAH - International Federation of Animal Health
- GBD - Global Business Dialogue on Electic Commerce
- ICC - International Chamber of Commerce
- INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
- IPC - Intellectial Property Commitee
- Stiftung Marktwirtschaft
- TABD - Transatlantic Business Dialogue
- TPN - Transatlantic Policy Network
- UNICE - Union of Industiral and Employer's Confederation of Europe
- USCIB - US Council on International Business
- USCSI - US Coalation of Service Industries
- VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
- WBCSD - World Business Council for Sustainable Development
- WEF - World Economic Forum
Siehe auch
- Denkfabrik
- Transparency International - nichtstaatliche Organisation zur Bekämpfung der Korruption
- Korruption in der EU
- Verwaltungsethik
- Propaganda - Öffentlichkeitsarbeit
- Politikberatung
- Channel-Politik
- Public Affairs
Literatur
- Gunnar Bender, Lutz Reulecke: Handbuch des deutschen Lobbyisten ISBN 3899810058
- Steffen Dagger, Christoph Greiner, Kirsten Leinert, Nadine Meliß, Anne Menzel: Politikberatung in Deutschland - Praxis und Perspektiven, VS-Verlag für Sozialwissenschaften 2004, ISBN 3531144642
- Thomas Leif, Rudolf Speth (Hrsg.): Die stille Macht. Lobbyismus in Deutschland Westdeutscher Verlag 2003. ISBN 3-531-14132-5
- Marco Althaus, Sven Rawe, u.a. (Hrsg.): Public Affairs Handbuch
- Florian Busch-Janser: Staat und Lobbyismus - Eine Untersuchung der Legitimation und der Instrumente unternehmerischer Einflussnahme ISBN 3-938456-00-0
- Hans Merkle: Lobbying ISBN 3896782339
- Christian H. Schuster: Politikberatungsagenturen in Deutschland ISBN 3-938456-52-3
- Mirco Milinewitsch: Professionalisierung der Interessenvermittlung durch externes Public Affairs Management ISBN 3-938456-50-7
- Florian Busch-Janser, Sandra Gerding und Mario Voigt (Hrsg.): Politikberatung als Beruf ISBN 3-938456-01-9
- Belén Balanyá, Ann Doherty, Olivier Hoedeman, Adam Ma'anit und Erik Wesselius: Europe Inc.: Regional and Global Restructuring and the Rise of Corporate Power. (Vorwort: George Monbiot) 2. Aufl., Pluto Press, London 2003, ISBN 0-7453-2163-1
- Belén Balanyá, Ann Doherty, Olivier Hoedeman, Adam Ma'anit und Erik Wesselius: Konzern Europa. Die unkontrollierte Macht der Unternehmen. (Vorwort: Peter Niggli; Übersetzung der 1. Auflage von Europe Inc.) Rotpunktverlag, Zürich 2001, ISBN 3-85869-216-6 (Europe Inc. war die erste systematische Untersuchung des Einflusses der transnationalen Konzerne und ihrer Lobby-Gruppen (AMUE, ERT, ICC, TABD, UNICE u.a.) auf die EU-Politik und andere internationale Institutionen wie OECD, WTO und die UN).
- Jens Kirsch: Geographie des deutschen Verbandswesens: Mobilität und Immobilität der Interessenverbände im Zusammenhang mit dem Regierungsumzug. LIT Verlag, Münster 2003.
- Cerstin Gammelin, Götz Hamann: Die Strippenzieher. Manager, Minister, Medien – Wie Deutschland regiert wird. Econ, 1. Auflage, Berlin 2005, ISBN 3430130115
- Berg, N. (2002): Public Affairs Management, Diss., 1.Aufl., Wiesbaden Universität Dortmund 2003.
- Strauch, M. (1993): Stand der Lobby-Diskussion in Europa – ein Standesrecht für Lobbyisten?, in Strauch, M. (Hrsg.): Lobbying. Wirtschaft und Politik im Wechselspiel, Wiesbaden 1993, S. 91 - 142.
- Joos, K. (1997): Interessenvertretung deutscher Unternehmen bei den Institutionen der Europäischen Union, Berlin 1998.
- Köppl, P. (1998): Lobbying als strategisches Interessenmanagement, in Scheff, J./ Gutschelhofer, A. (Hrsg.): Lobby Management: Chancen und Risiken vernetzter Machtstrukturen im Wirtschaftsgefüge, Wien 1998, S. 1 - 37.
- Weyel, P. (2005): Lobbying in Japan - Methoden der unternehmerischen Interessenvertretung - , Seminararbeit Universität Mannheim, [http://www.hausarbeiten.de] (www.hausarbeiten.de), 2005.
- Jäkel, Christian (2005): Lobbyismus - Bedeutung für Staat und Wirtschaft. ISBN 3-86550-122-2.
Fachzeitschriften:
Public Affairs Manager - Zeitschrift des Deutschen Instituts für Public Affairs (http://www.publicaffairsmanager.de)
politik & kommunikation (http://www.politik-kommunikation.de)
Public Affairs News (UK) (http://www.publicaffairsnews.com/)
publicaffairs (A) (http://info.publicaffairs.cc/news)
Weblinks
- http://www.transparency.de - TI-Deutschland, Die Koalition gegen Korruption
- [http://www.sourcewatch.org/ Sourcewatch] US-amerikanisches Wiki-Projekt zur Dokumentation von Lobbyismus
- Die Zeit: [http://www.zeit.de/2005/04/Lobby Geld für gute Worte]
- [http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?idcatart=118&lang=1&client=1 Die Revolution von oben] Markus Grill, stern, 17. Dezember 2003
- [http://www.lobbycontrol.de/blog/ www.lobbycontrol.de : blog] Initiative für Transparenz und Demokratie
Europa, EU
- [http://www.corporateeurope.org/ Corporate Europe Observatory (CEO)
- [http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_1998/SWB01_98/Europa_der_Konzerne/europa_der_konzerne.html Exzerpt aus Europe Inc. in SWB 01/1998]
- Die Welt: [http://www.welt.de/data/2005/03/11/609048.html?prx=1 EU - Die Lobbyisten werden untersucht]
- [http://www.hpmartin.net Umfangreiche Seite von Hans-Peter Martin (MEP) über Lobbyismus in der EU]
Deutschland
- [http://dip.bundestag.de/cgi-bin/dipweb3?a=verband&c=/usr7/goldop&e=/bt_kad&f=us Datenbank des Deutschen Bundestages mit allen registrierten Verbänden]
- [http://www.politikberatungsbuch.de/ Politikberatung in Deutschland], Sammelband zu Politikberatung/Lobbyismus
- [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19058/1.html Dokumentation über die Nebenverdienste prominenter bundesdeutscher Politiker]
- [http://www.spd-rheinau.de/standpunkt26.htm Standpunkt von Albrecht Müller (SPD)]
- [http://www.politik-kommunikation.de/pdf/ausgaben/21_14NeuesSpielAltesGlueck.pdf Artikel von politik&kommunikation zu Lobbyismus und Osterweiterung (PDF)]
Österreich
- [http://www.alpac.at ALPAC] (Austrian Lobbying and Public Affairs Council)
Kategorie:Lobbyismus
KoalitionsrechtEine Koalition ist ein Zusammenschluss von Staaten, Organisationen, politischen Parteien oder Personen zur Durchsetzung bestimmter Ziele, vergleichbar einem Bündnis.
Recht
Im Arbeitsrecht werden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf der Grundlage der Koalitionsfreiheit als "sozialpolitische Koalitionen" bezeichnet. Die Koalitionsfreiheit ist als Recht zur Bildung von Vereinen und Gesellschaften im Grundgesetz verankert. Für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, also für Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist dieses Recht für jedermann und für alle Berufe unabdingbar gewährleistet; das Recht kann daher nicht durch Abreden außer Kraft gesetzt werden. Dieses Grundrecht ist ein Sonderfall des allgemeinen Grundrechts der Vereinigungsfreiheit ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_9.html Artikel 9 Abs. 3 GG]).
Politik
Parteien koalieren miteinander, um eine stabile Regierung zu bilden. Dies ist nötig, weil - besonders in politischen Systemen mit Verhältniswahlrecht - eine Partei alleine nur selten über die dafür nötige Absolute Mehrheit an Mandaten im Parlament verfügt. Hat keine der Parteien die Absolute Mehrheit erreicht, folgen die s.g. Sondierungsgespräche, in denen zunächst inhaltliche Aspekte für eine gemeinsame Koalition ausgelotet werden. Die aktivere Rolle liegt hierbei vor allem bei der Partei mit der höchsten Anzahl an Mandaten, da diese im Allgemeinen die zentrale Rolle in einer Koalition übernimmt und in Normalfall auch den entsprechenden Regierungschef (auf Bundesebene Kanzler) stellt.
Durch den Abschluss eines Koalitionsvertrages zwischen zwei oder mehreren Parteien wird die mittel- bis langfristige Zusammenarbeit einer Koalitionsregierung während der nächsten Legislaturperiode geregelt. Der Koalitionsvertrag gibt gewöhnlich einen Überblick über die Gesetzesvorhaben der aus der Koalition hervorgehenden Regierung.
Verschiedene mögliche Formen sind dabei in Deutschland die Große Koalition (Schwarz-Rot), Rot-Grüne Koalition, Schwarz-Gelbe Koalition, Sozialliberale Koalition (Rot-Gelb), Ampelkoalition (Rot-Gelb-Grün), Rot-Rote Koalition oder Schwarz-Grüne Koalition. Nach der Bundestagswahl 2005 wurde der Begriff Jamaika-Koalition, auch „Schwampel“ (schwarze Ampel) genannt, in die Diskussion eingeführt.
Die Koalitionstheorie unterscheidet verschiedene Koalitionstypen, zum Beispiel minimale Gewinnkoalition (minimal winning coalition), Koalition der knappsten Mehrheit (smallest size coalition) oder minimale verbundene Gewinnkoalition (minimal connected winning coalition). Einige Theorien der Koalitionsbildung sind - ohne Rücksicht auf politische Inhalte - rein ämterorientiert (politik-blind) wie z.B. das Konzept der minimalen Gewinnkoalition. Andere Theorien berücksichtigen auch Distanzen politischer Ideologien, etwa das Konzept der minimalen verbundenen Gewinnkoalition.
Zitate
"Die Koalition ist die intimste Form der Feindschaft!"
Wissenschaft
Koalitionen und Koalitionsbildung sind Forschungsgegenstände der Politikwissenschaften, der Soziologie und der Mathematik (Spieltheorie).
Kategorie:Politischer Begriff
DachverbandEin Dachverband oder eine Dachorganisation ist eine Verwaltungsorganisation, die mehrere thematisch oder regional zusammengehörige Unterorganisationen (Vereine oder Verbände) bündelt. Dabei beschränkt sich die Dachorganisation in ihrer Außenwirkung (sofern sie überhaupt eine solche entfaltet) meist darauf, allgemeine Ziele der Unterorganisationen summarisch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Er dient der besseren Verfolgung gemeinsamer Anliegen. Das können z. B. die internationale oder interdisziplinäre Kooperation mit anderen Organisationen sein, die bessere Ausbildung der Mitglieder, die Abhaltung von Kongressen usw. sein.
Nach innen besteht ihre Aufgabe normalerweise darin, die spezifischen Interessen der Unterorganisationen möglichst gut zu harmonisieren, um ein geschlossenes Bild und damit verstärkte Wirkung in der Öffentlichkeit zu erzielen.
Beispiele für Dachorganisationen:
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Gesamtmetall
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHT)
- Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BdA)
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Kategorie:Organisation
Kategorie:Verband
BeamtenbundDer Deutsche Beamtenbund (dbb – beamtenbund und tarifunion) ist ein gewerkschaftlicher Dachverband mit 39 Fachgewerkschaften und Berufsverbänden mit Sitz in Berlin. Er wurde am 4. Dezember 1918 als "Zusammenschluss der deutschen Beamten- und Lehrervereinigungen auf gewerkschaftlicher Grundlage" gegründet. 1933 wurde er von der NSDAP faktisch aufgelöst bzw. gleichgeschaltet. 1949 wurde er aus verschiedenen regionalen Vereinigungen auf Bundesebene neu gegründet.
Der Deutsche Beamtenbund hat derzeit über 1,3 Mio. Mitglieder.
Der Tarifbereich des Deutschen Beamtenbundes trägt seit 1999 den Namen dbb - tarifunion (zuvor GGVöD Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes).
Größter Landesverband ist wohl Nordrhein-Westfalen mit über 190.000 Mitgliedern und ihrem Vorsitzenden Ralf Eisenhöfer.
Vorsitzende des dbb
- 1918–1919: Ernst Remmers
- 1919–1920: Max Lange
- 1920–1933: Wilhelm Flügel
- 1933–1945: Jacob Sprenger
- ab 15. Oktober 1933 zwangsweise umbenannt in Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB)
- 1949–1955: Hans Schäfer
- 1955–1958: Angelo Kramel
- 1959–1987: Alfred Krause
- 1987–1995: Werner Hagedorn
- 1995–2003: Erhard Geyer
- 2003–heute : Peter Heesen
Einzelgewerkschaften nach Bereichen
Einzelgewerkschaften bzw. Verbände gegliedert nach Bereichen:
- Allgemeine Verwaltung
- Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG) in Mainz
- KOMBA Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst
- gewerkschaft kommunaler landesdienst berlin (gkl berlin)
- VdB Bundesbankgewerkschaft in Linden
- Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB)
- Bildung und Erziehung
- dbb lehrerverbände
- Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Berlin
- Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS)
- Deutscher Philologenverband (DPhV) in Berlin
- Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) in München
- Verband Hochschule und Wissenschaft (VHW)
- Bundesverband der Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) in Karlsruhe
- Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) in München
- Sicherheit
- Bundesgrenzschutzverband (BGV) in Berlin
- Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Berlin
- Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB) in Bonn
- Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) in Bonn
- Justiz
- Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR)
- Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) in Freiburg im Breisgau
- Deutscher Amtsanwaltsverein (DAAV) in Otzberg
- Deutscher Gerichtsvollzieherbund (DGVB) in Köln
- Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Hamburg
- Verband der Beschäftigten des gewerblichen Rechtsschutzes (VBGR) in München
- Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB) in München
- Finanzen
- BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft in Berlin
- Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) in Berlin
- Sozialversicherung
- Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) in Bonn
- Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) in Dortmund
- Verband der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (VBBA) in Nürnberg
- Verkehr
- Fachverband Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (FWSV) in Aurich
- Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in Frankfurt am Main
- Verband Deutscher Strassenwaerter in Köln
- Verkehrsgewerkschaft GDBA in Frankfurt am Main
- Umwelt
- Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL)
- Bund Deutscher Forstleute (BDF) in Berlin
- Technik
- Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft (BTB) in Berlin
- Gewerkschaft Mess- und Eichwesen (BTE) in Ingolstadt
- Post, Telekommunikation und Postbank
- Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) in Bonn
- Rundfunk, Film und Fernsehen
- Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden (VRFF) in Mainz
- Andere Bereiche
- Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. in Berlin
- Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (BRH) in Mainz
- Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) in Essen
Weblinks
- [http://www.dbb.de dbb-deutscher beamtenbund]
- [http://www.dphv.de Deutscher Philologenverband]
- [http://www.komba.de komba-gewerkschaft]
- [http://www.deutsche-justiz-gewerkschaft.de deutsche justiz-gewerkschaft]
- [http://www.komba-info.de komba info]
- [http://www.gdba.de verkehrsgewerkschaft gdba]
Kategorie:Deutsche Gewerkschaft
Kategorie:Organisation in Berlin
BerufsverbandEin Berufsverband ist eine privatrechtliche Körperschaft, die sich die Förderung der Belange eines bestimmten Berufsstandes zum Ziel setzt.
Aufgaben
Berufsverbände arbeiten nach außen hin unter der Annahme, dass die Bündelung der Interessen möglichst vieler Angehöriger eines bestimmten Berufs die Möglichkeit verbessert, diese Interessen gegenüber den Vertragspartnern der Berufsausübenden (z. B. Arbeitgeber, Auftraggeber, öffentliche Hand, Gesetzgeber) und der Öffentlichkeit allgemein durchzusetzen.
Nach innen hin verstehen sich Berufsverbände üblicherweise als ein Forum, auf dem berufsspezifische Fragen aufgeworfen, diskutiert und geklärt werden können. Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern als Gegenleistung für den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag meist den bevorzugten Zugang zu beruflich relevanten Informationen, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und sonstige Vergünstigungen.
Mitgliedschaft von natürlichen Personen
Anders als bei klassischen Vereinen ist die Aufnahme einer natürlichen Person immer an harte formale Bedingungen geknüpft, wie etwa dem Nachweis einer dem Beruf entsprechenden fachlichen Ausbildung oder einer gleichwertigen beruflichen Erfahrung. Studenten müssen einen zum Berufsverband passenden Studiengang nachweisen.
Bei vielen Berufsverbänden sind neben den im Verbandsnamen angegebenen Berufen nach der Satzung oft auch ganz andere Berufe zugelassen. Zum Beispiel dürfen beim Verein Deutscher Ingenieure (VDI) gemäß der Satzung auch Informatiker offizielles Mitglied sein. Dies ist kein Widerspruch, da Informatiker nach der Wissenschaftslehre eine Unterart der Ingenieure darstellen. Genauso darf ein Ingenieur bspw. bei der Gesellschaft für Informatik (GI) ganz legal Mitglied sein.
Es kommt daher oft vor, dass eine Person bei mehr als einem Berufsverband Mitglied ist. Um die finanziellen Belastungen in Grenzen zu halten, bieten Berufsverbände als weiteres Chrakteristikum gegenüber typischen Vereinen ihren Mitgliedern bei befreundeten Berufsverbänden eine so genannte „Doppelmitgliedschaft“ oder
„Kooperative Mitgliedschaft“ an.
Beispiele von Berufsverbände
Nachfolgend einige Beispiele von Berufsverbänden. Alle in Wikipedia behandelten Berufsverbände sind in der :Kategorie:Berufsverband aufgeführt.
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
- Gesellschaft für Informatik (GI)
- Gesellschaft für Technische Kommunikation (tekom)
- Ring Deutscher Makler (RDM)
- Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb)
- Bund Freischaffender Foto-Designer (BFF)
- Verband klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD)
Gewerkschaft
In einer Gewerkschaft sind Arbeitnehmer zu einem Interessenverband zusammengeschlossen. Ziel der Vereinigung ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder zu vertreten und Tarifverträge abzuschließen. Abhängig von den nationalen Regelungen kann der Beitritt zu einer Gewerkschaft freiwillig sein oder durch Zwang erfolgen. In einigen Ländern ist der Zutritt für alle Arbeitnehmer in die für sie zuständige Gewerkschaft gesetzlich geregelt. Von freien Vereinigungen, die in Deutschland durch positive und negative Koalitionsfreiheit gewährleistet sind, spricht man, wenn der Ein- oder Austritt aus einer Gewerkschaft jederzeit möglich ist.
Gewerkschaften lassen sich in Berufs- und Fachverbände, Industrieverbände und Betriebsverbände unterteilen. In Berufsverbänden sind Arbeitnehmer nach Berufsgruppen zusammengeschlossen (z.B. Techniker + Schreiner), unabhängig davon, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt sind.
Die größten Gewerkschaften in Deutschland sind im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossen. Dieser vereinte im Jahre 2001 nahezu 84% aller Gewerkschaftsmitglieder unter sich. Als Dachverband besteht er aus einem bundesweiten Zusammenschluss von unabhängigen Industriegewerkschaften, wie z.B. der IG Metall, der IG Bergbau, Chemie, Energie sowie der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft.
Unter den Bedingungen des freien Markts ist die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer naturgemäß asymmetrisch:
- Stellt ein Arbeitnehmer seine Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber ein, so stellt dies für den Arbeitgeber zwar ein Problem dar, jedoch kann dieser Ausfall oft kompensiert werden durch die anderen Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber hat. Zudem sind diese Ausfälle sogar üblich, etwa durch Krankheit oder Urlaub von Arbeitnehmern.
- Stellt ein Arbeitgeber seine Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmer ein, so bricht in der Regel für den Arbeitnehmer seine einzige wesentliche Einnahmequelle weg. Demzufolge stellt ein solches Ereignis für den betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig eine Katastrophe dar (welche jedoch unter anderem durch einen Sozialstaat gelindert werden kann, wenn dieser für den Betroffenen zur Verfügung steht).
Ein Grund für diese Asymmetrie besteht darin, dass jeder Arbeitgeber oft über mehrere Arbeitnehmer verfügt, jeder Arbeitnehmer oft jedoch nur über genau einen Arbeitgeber verfügt. Kurz gesagt: der Arbeitgeber hat ein Monopol auf seine Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer hat aber kein Monopol auf seinen Arbeitgeber.
Unter anderem um diese Asymmetrie auszugleichen sind Gewerkschaften gut, indem sie auf Seiten des Arbeitnehmers ebenfalls ein Monopol bilden, sodass sich zwei Monopole (Arbeitgeber auf der einen, alle Arbeitnehmer vereinigt auf der anderen Seite) gegenüberstehen. Der theoretischen Volkswirtschaft nach wären statt Monopolen auf jeder Seite eher etwa gleichberechtigt konkurrierende Marktteilnehmer auf jeder Seite zu bevorzugen. Jedoch müsste dann, zur Ausgleichung der Asymmetrie, jeder Arbeitnehmer etwa so viele Beziehungen zu Arbeitgebern pflegen, wie Arbeitgeber Beziehungen zu Arbeitnehmern haben. Dies ist jedoch äußerst inpraktikabel und ineffizient, würde es doch für Arbeitnehmer bedeuten, z.B. 40 Arbeitgeber gleichzeitig zu haben und jede Stunde Aufgabengebiet und sehr wahrscheinlich Ort der Tätigkeit zu wechseln.
Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretungen
Gewerkschaften sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sowie bereit und fähig sein, die Interessen ihrer Mitglieder nicht nur mit Kampfmaßnahmen zu verfolgen. (Nominell selbständige, in der Tat von Arbeitgebern abhängige oder gegründete (meist Betriebs-)Gewerkschaften werden abschätzig als Gelbe Gewerkschaften bezeichnet.)
Sie brauchen, wie das [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv018018.html Bundesverfassungsgericht] zu Gunsten eines den Streik ablehnenden Hausgehilfinnenverbandes festgestellt hat, nicht streikbereit zu sein. Sie sollen allerdings - so das Bundesarbeitsgericht der BRD - mächtig genug sein, um in Tarifverhandlungen auf den "Tarifpartner" einen Verhandlungsdruck ausüben zu können (Mächtigkeitsprinzip) - also streikfähig sein. Hierfür unterliegen Gewerkschaften dem Schutz des Grundgesetzes. Sie haben das Recht, ohne Einflussnahme des Staates Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden zu schließen. Diese so genannte Tarifautonomie gehört zur Koalitionsfreiheit und ist in Deutschland durch das Grundgesetz, Artikel 9 Absatz 3 geschützt.
Schließlich beraten Gewerkschaften ihre Mitglieder in allen Fragen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Sozialversicherung zusammenhängen und unterstützen sie bei Arbeits- und Sozialgerichtsprozessen. Außerdem vertreten sie, wie alle Verbände, die Interessen ihrer Mitglieder in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen.
Auch in Betriebsräten sind Gewerkschaften fast immer präsent.
Kritik an Gewerkschaften
Grundsätzliche Kritik:
- Wirtschaftsliberale sehen Gewerkschaften als Kartelle, die die individuelle Vertragsfreiheit einschränken. Der angebotsorientierten Ökonomie zufolge finde jede Ware ihren Käufer, wenn sie nur billig genug sei. Die Gewerkschaften trügen nach dieser Theorie zur Arbeitslosigkeit bei, indem sie das Senken der Löhne behinderten. Daran knüpft auch die "Insider-/Outsiderapproach"-Kritik an, nach der Gewerkschaften nur die Interessen der Beschäftigten vertreten würden, nicht aber die der Arbeitslosen.
- Totalitäre Kritik richtet sich generell gegen Lohnabhängigenorganisationen. Sie würden dann uneinsichtig und seien schwerer zu beherrschen. Geteilt seien sie einfacher zu führen (siehe Spieltheorie). Mit zunehmender Ernsthaftigkeit wird deswegen auch von deutschen Arbeitnehmern erwartet, nicht mehr zeitgemäße Besitzstände aufzugeben und damit komparative Vorteile zu sichern.
- Aus sozialrevolutionärer Sicht besteht ein Gegensatz zwischen den Interessen der Gewerkschaftsfunktionäre und den Interessen der abhängig Beschäftigten. Die Gewerkschaften seien hierarchische Organisationen, die die Arbeiter zu bevormunden versuchen. Oft seien Streiks durch die Gewerkschaften gegen den Willen der Basis abgebrochen worden, worauf diese nur mit ohnmächtiger Wut reagieren konnten. Der Job der Gewerkschaften sei es, die Ware Arbeitskraft zu einem möglichst hohen Preis zu verkaufen. Es sei nicht in ihrem Interesse, die Lohnarbeit als solche in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Um ihre eigenen Privilegien zu sichern, müssten die Gewerkschaftsfunktionäre den Kapitalismus verteidigen. Sie müssten rechtsverbindliche Verträge abschließen und diese auch gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen (ein Pionier der radikalen Gewerkschaftskritik war Anton Pannekoek). Die meisten Gewerkschaften würden im Ergebnis nicht versuchen, den Kapitalismus zu überwinden, sondern nur zu reformieren.
- Nationale Gewerkschaften verlieren gegen kapitalistische Globalisierung. Nur wenige, unbedeutende Gewerkschaften vertreten einen globalen Anspruch. Die Gewerkschaften sind dadurch in eine Standortlogik gezwungen, die sie immer erpressbar macht. Wenn die gewerkschaftlichen Forderungen den Arbeitgebern zu hoch sind, können diese immer mit Standortverlagerung aus dem gewerkschaftlichen Machtbereich in Billiglohnregionen drohen.
Innergewerkschaftliche Kritik:
- Mitglieder kritisieren einzelne Maßnahmen oder einzelne Gewerkschaftsfunktionäre, z.B. wenn korrupte Personen Spitzenpositionen erreicht haben. Dies war z.B. bei den Teamstern in den USA der Fall. Die Kritik zielt in der Regel auf die Erneuerung der Führung durch Wahl nichtkorrupter oder als kompetenter angesehener Funktionäre ab.
Interessen
Gewerkschaften versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Gehalt und Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen. Dagegen versucht die Unternehmensführung, in Vertretung der Interessen der Unternehmensinhaber bzw. Aktienbesitzer, einen möglichst großen Teil der Gewinne an die Besitzer des Unternehmens auszuschütten (etwa als Dividenden für Aktienbesitzer), und zwar sofort oder über Investitionen später, wenn diese sich rentiert haben.
Für die sinnvolle Aufteilung der Unternehmensgewinne gibt es keine mathematische Formel - es handelt sich dabei um eine Machtfrage.
Dabei sollen Gewerkschaften niemals gänzlich das Wohl des Betriebes aus den Augen verlieren, weil sie kein Interesse haben sollten, dass ein Betrieb, etwa weil er nicht genug Geld für Investitionen zurückbehält, wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät. Außerdem sind Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsräten an der Betriebsleitung beteiligt. Gewerkschaften waren wegen dieser engen Verknüpfung mit den Unternehmensinteressen nie so radikal wie die Arbeiterparteien. Wenn sie heute radikal erscheinen, ist das ein relativ neues Phänomen.
Kritiker behaupten, Gewerkschaften würden der Volkswirtschaft schaden, weil sie ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder im Auge haben und nicht die Folgen ihrer Forderungen für die Gesamtwirtschaft berücksichtigen, ähnlich wie übrigens viele weitere Interessengruppen, beispielsweise Unternehmensverbände.
Heute wird Gewerkschaften oft vorgeworfen, dass sie zwar die Interessen der Arbeitnehmer, nicht aber die der Arbeitslosen vertreten würden, und Maßnahmen, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, hintertreiben. So stellen Gewerkschaften bei einer Arbeitslosigkeit von beispielsweise 10% immer noch 90% der Erwerbstätigen. Die Interessen dieser dominieren nun daher möglicherweise die Interessen der Minderheit.
Einige Gewerkschaftsvertreter reagieren im konkreten Fall aber auch flexibel, wie etwa die Diskussionen um die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche in Unternehmen der Metallbranche gezeigt hat.
Da Gewerkschaften häufig auf spezielle Sektoren begrenzt sind, kämpfen sie auch dann für den Erhalt ihres Sektors, wenn dieser ökonomisch nicht mehr wettbewerbsfähig ist.
Ökonomische Grundlage
Gewerkschaften weisen oft darauf hin, dass ihre Lohnforderungen für eine Umverteilung mindestens des Produktivitätsfortschritts sorgen und so insbesondere die Massenkaufkraft erhalten bleibt. Dieser Effekt wird häufig auch für die lange Frist in Anspruch genommen. Trotz einer zunehmenden Globalisierung behielten Gewerkschaften ihre auf nachfrageorientierten Wachstumsmodellen gestützte Positionen bei.
Insbesondere neoklassisch orientierte Ökonomen fordern ein flexibles Arbeitszeitmodell; Gewerkschaften stehen jedoch häufig für andere Regelungen ein. Kritiker werfen Gewerkschaften vor, dadurch den heimischen Standort zu schwächen. Für die Ökonomen der Gewerkschaften – traditionell eher Anhänger des Keynesianismus – geht die Krise auf dem Arbeitsmarkt v.a. auf die Produktivitätszuwächse zurück, die gesellschaftlich ungleich verteilt sind. Nicht die Lohnkosten seien zu hoch, sondern die Löhne zu niedrig. Gerade für Unternehmen, die dazu in der Lage sind, flexibel den Standort in Niedriglohnländer zu verlagern, wirken hohe Löhne jedoch abschreckend. So entstanden etwa in Osteuropa in den letzten Jahren zahlreiche neue Werke von Autobauern. In Deutschland hingegen gingen Arbeitsplätze verloren. In Ländern mit hoher Produktivität und niedrigeren Lohnkosten als in Deutschland, etwa Schweden, blieben Arbeitsplätze hingegen erhalten. Gerade in der Industrie sind von Arbeitsplatzabbau auch zuliefernde Unternehmen und damit weitere Stellen betroffen.
In globalisiertem Kontext aufgeführte keynesianische Argumente zu Nachfragestärkung werden somit überlagert, da ohne Arbeit auch keine Nachfrage möglich ist und weil sich Inverstitionen ungehinderter im globalen Markt bewegen können als Menschen.
Zur Kaufkrafttheorie der Löhne gibt es unterschiedliche Ansichten. Während den Gewerkschaften kritisch gegenüberstehende Ökonomen meinen, das diese Theorie die Verhältnisse zu sehr vereinfache, berufen sich die Ökonomen der Gewerkschaften häufig gerade auf diese Theorie.
Ziele
In den letzten Jahren nahm der Druck auf die Gewerkschaften zu. Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie in Asien gelang es, ein hohes Bildungs-, Produktivitäts- und Infrastrukturniveau aufzubauen. In Staaten wie China erfolgt der Druck auf Gewerkschaften durch Kriminalisierung der Gründer unabhängiger Gewerkschaften. Weiterhin existiert als Kennzeichen für fehlende Rechtsstaatlichkeit ein Widerspruch zwischen gesetzlichen Regelungen und der Einklagbarkeit von Rechten.
Die Folge der Konkurrenz aus Gebieten mit geringerer Rechtsstaatlichkeit und der Unterdrückung von Gewerkschaften war zum Teil die Abwanderung von Arbeitsplätzen aus Westeuropa. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit und der (umstrittenen) These, Deutschland sei international nicht mehr wettbewerbsfähig, halten die Gewerkschaften an Lohnforderungen fest, die zumindest die Inflation ausgleichen, aber auch teilweise höher sind als das wirtschaftliche Wachstum, wenn in einer Branche besonders hohe Produktivitätszuwächse zu verzeichnen sind.
Trotz des wachsenden Konfliktpotentials hat Deutschland im internationalen Vergleich die wenigsten Streiktage. Streiks sind für Gewerkschaften mit hohen Kosten verbunden und für Arbeitgeber neben kurzfristigen Produktionsausfällen langfristig ein Standortnachteil. So ist es im Sinne beider Parteien, Streiks zu vermeiden. Die meisten Gewerkschaften halten Strategien von Lohnsenkung, um gegen Maschinen zu konkurrieren oder um arbeitsintensive Produktionen zu halten, langfristig für verfehlt, auch wenn sie in Einzelfällen entsprechenden Abmachungen zustimmen. Eine wirtschaftstheoretische Grundlage für solche Lohnsenkungen hierfür gibt es jedoch nicht.
Gewerkschaften zielen bei ihren Aktivitäten auf die Schaffung neuer Massennachfrage, die die Binnenkonjunktur anregen soll. Die Abkoppelung Deutschlands von der anziehenden Weltkonjunktur wird zum Teil auf die schwache Binnennachfrage zurückgeführt. Wirtschaftsexperten kritisieren jedoch, dass dabei der doppelte Nachfrageeffekt von den Gewerkschaften keine Berücksichtigung findet. Nachfrage entstehe auch dann, wenn man es Unternehmen erleichtert, Investitionen zu tätigen. (Jedoch ist die Wirkung der Investition der eines vorweggenommenen zukünftigen Konsums gleich, denn investiert wird nur dort, wo später auch Absatz, also Konum erwartet wird. So stimmt die These zwar, aber nur kurzfristig. Denn langfristig ist der Konsum der Zukunft durch die Kredite für die Investitionen in der Vergangenheit bereits gebunden. Somit kann man langfristig sich auf die Betrachtung des Konsums zurückziehen und berechtigterweise den Effekt der doppelten Nachfrage ignorieren.) Allerdings haben die letzten Jahre gezeigt, dass beispielsweise Großunternehmen verstärkt nicht mehr im Inland, sondern auf den Kapitalmärkten oder in Fusionen mit ausländischen Unternehmen investieren. Auch Exportrekorde der deutschen Wirtschaft (die der These mangelnder internationaler Wettbewerbsfähigkeit widersprechen) können die Binnennachfrage nicht ausreichend stützen. Bedeutender ist beim doppelten Nachfrageeffekt jedoch die Nachfrage im Inland. Diese ist naturgemäß hoch, wenn es heimischen Unternehmen gut geht. Denn nicht nur private Haushalte, sondern insbesondere auch heimische Unternehmen konsumieren im Inland, etwa über Zulieferungen. Hohe Löhne oder hohe Abgaben jedoch wirkten diesem Konsum entgegen und verlagerten ihn ins Ausland. Dieser These wird aber mit dem Argument widersprochen, die hohen Löhne an ortsansässige Mitarbeiter würden diesen erst ermöglichen, auch in der Region ihr erarbeitetes Geld auszugeben, sodass sich bei Lohnerhöhungen allenfalls eine Substition von Zahlungen an regionale Zulieferer zu Zahlungen an regionale Mitarbeiter ergebe. Ähnlich sehe es mit Staatsabgaben aus, die auch vom jeweiligen Staat zur Bezahlung seiner Ausgaben in bevorzugt seinem Staatsgebiet verwendet würden.
Wie andere gesellschaftliche Großorganisationen leiden die Gewerkschaften insbesondere seit den 1990er Jahren an Mitgliederschwund. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig genannte sind:
- Unzufriedenheit mit der Politik der Gewerkschaftsführung
- gesellschaftliche Tendenzen zur Individualisierung
- hohe Arbeitslosigkeit
- mangelnde Erfolge der Gewerkschaften im Kampf um Löhne und gegen Arbeitslosigkeit
- Auflösung von Großbetrieben und Verlust übergreifender gemeinsamer Arbeitserfahrung und Interessen
- Zweifel an der Übertragung kurzfristiger Wirtschaftstheorie auf lange Frist
Deutschland
Geschichte
Gewerkschaften haben sich Mitte des 19. Jahrhunderts, nachdem 1869 im Norddeutschen Bund die damalige Gewerbeordnung die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit einführte, als Vertragspartner von Unternehmerverbänden während der Industriellen Revolution entwickelt. Seit der Reichsgründung 1871 galten diese Gewerbeordnung sowie Koalitions- und Gewerbefreiheit im ganzen Deutschen Reich. Sie entstanden in einer Zeit, in der die Arbeiterschaft aufgrund der Landflucht in den rapide wachsenden Städten zunächst um ihr Existenzminimum ringen musste und die Unternehmer oft auch noch feudalistische Privilegien besaßen. Es ging zunächst nicht darum, die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen, sondern man musste Gewerkschaften seit je her als Arbeiter-Kartell verstehen, welches lediglich daran interessiert war, die jeweilige Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer (z.B. der Bauarbeiterstreik 1925). Bevorzugtes Mittel des Arbeitskampfes war und ist der Streik. In der Entstehungszeit der Gewerkschaften war daneben der Boykott (keiner sollte dort Arbeit aufnehmen, keiner die Produkte kaufen) besonders gewerkschaftsfeindlicher Arbeitgeber ein wirksames Kampfmittel.
Über das Ziel eines reinen Ausgleiches der Bedingungen wurde aus politischen Gründen etliche Male hinausgeschossen, genauso wie es Gang und Gebe war, Gewerkschaften bzw. deren Vorformen zeitweise immer wieder zu verbieten oder gesetzlich zu behindern. Heute sind in Deutschland Gewerkschaften ihrerseits als Interessengruppen gesetzlich privilegiert.
Vor 1933 war die deutsche Gewerkschaftslandschaft entlang parteipolitischer Linien gespalten und größtenteils nach Berufen bzw. Berufsgruppen, also nicht nach dem Prinzip "ein Betrieb - eine Gewerkschaft", organisiert. Der ADGB und der AFA-Bund als größte Gewerkschaftsorganisationen standen der SPD, die Christlichen Gewerkschaften der christlichen Zentrumspartei, die Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) der kommunistischen KPD, die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine der liberalen DVP und der Deutsch-Nationale Handlungsgehilfenverband (DNHV) der deutsch-nationalen Volkspartei DNVP bzw. in der Endphase der Weimarer Republik sogar der NSDAP nahe.
1920 wehrte der größte Teil der Gewerkschaftsbewegung mit einem gemeinsamen Generalstreik den Kapp-Putsch ab. 1933 dagegen zögerten die Gewerkschaften zunächst mit Massnahmen gegen die aufziehende Hitler-Diktatur. Dennoch wurden viele Gewerkschaftsführer unmittelbar nach der Machtergreifung der Nazis verhaftet und in die ersten Konzentrationslager gesperrt. Gewerkschaftshäuser wurden in vielen Orten von der SA besetzt. Daraufhin versuchten einige andere Mitglieder der Gewerkschaftsführungen zunächst, sich u.a. durch Aufrufe zu dem von den Nazis am 1. Mai 1933 veranstalteten "Tag der Nationalen Arbeit" mit der neuen Führung zu arrangieren, um ihr persönliches Überleben bzw. das Überleben ihrer Organisationen zu sichern. Die Gewerkschaften wurden aber bereits am 2. Mai 1933 von den Nationalsozialisten endgültig zerschlagen. Das Vermögen der Gewerkschaften wurde auf die Nazi-Massenorganisation Deutsche Arbeitsfront (DAF) übertragen und dort zunächst für das "Kraft-durch-Freude"-Programm und später direkt für die Finanzierung kriegswichtiger Produktionsanlagen eingesetzt.
Erst nach dem Sieg der alliierten Mächte über Deutschland wurde unter der Besatzungsmacht ein Wiederaufbau der Gewerkschaften vorangetrieben. Die Alliierten unterstützten dabei in ihren jeweiligen Besatzungszonen höchst unterschiedliche Konzepte.
Das insbesondere von vielen ehemaligen KZ-Insassen unter den Gewerkschaftsführern und dem ersten DGB-Vorsitzenden Hans Böckler verfolgte Konzept, alle Arbeiter und Angestellte in einer parteipolitisch nicht gebundenen Einheitsgewerkschaft zu vereinigen, die nach dem Industriegewerkschaftsprinzip in Branchenorganisationen unter einen starken Dachverband zusammengefasst werden sollten, konnte nicht vollständig umgesetzt werden. Zum einen gab es erfolgreichen Widerstand in den Branchengewerkschaften, vor allem der IG Metall, gegen einen starken Dachverband, zum anderen bildeten sich trotz aller Einheitsaufrufe berufständisch orientierte Organisationen wie der Beamtenbund neben dem 1949 gegründeten DGB neu. Ein Teil der angestellten Mitglieder im DGB spaltete sich später als DAG ab, die bis zur Gründung von Ver.di nicht dem DGB angehörte. In den 50er Jahren versuchten Teile der Adenauer-Regierung und wirtschaftsnahe Kirchenkreise ausserdem, die christlich-sozialen Gewerkschafter aus dem von ihr als der SPD zu nahestehend empfundenen DGB abzuspalten. Dieser Versuch lief auch unter den CDU-Anhängern in den Gewerkschaften weitgehend ins Leere, führte aber dennoch zur Gründung des CGB, dem es bis heute jedoch nie gelang, grössere Mitgliederzahlen zu erreichen.
In der Bundesrepublik waren die deutschen Gewerkschaften (insbesondere DGB, DAG und Beamtenbund) zu großen Organisationen herangewachsen, die ihre Aufgabe in erster Linie in der Vertretung der in ihnen zusammengeschlossenen Mitglieder bei Tarifverhandlungen und bei der Gesetzgebung sahen.
In der sowjetischen Besatzungszone und Großberlin bildete sich der nach Industriegewerkschaftsprinzip und zunächst ebenfalls nach dem parteiübergreifenden Einheitsgewerkschaftsprinzip organisierte FDGB. Nach Gründung der SED 1947 wurden aber umgehend Säuberungen vorgenommen. Christlich-soziale und weiterhin eigenständig sozialdemokratische Gewerkschaftsfunktionäre wurden abgesetzt und mussten in den Westen fliehen, u.a. der spätere CDU-Politiker Ernst Lemmer. In Westberlin spaltete sich daraufhin diese Richtung unter Mitnahme der meisten einfachen Gewerkschaftsmitglieder als Unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO) vom FDGB ab und vor allem aus ihr entstand später nach der DGB-Gründung der Landesbezirk des DGB in Westberlin.
Die letzten Reste der vor allem an Interessenvertretung der Beschäftigten ausgerichteteten Richtung innerhalb des FDGB wurden nach dem gescheiterten Aufstand am 17. Juni 1953 als "Kapitulanten" oder "Westagenten" ihrer Ämter enthoben. Auch diejenigen, die nach Meinung der SED nicht entschieden genug gegen den Arbeiteraufstand aufgetreten waren, u.a. der Vorsitzende der IG Bau-Holz Franz Jahn und fast alle seine Vorstandskollegen, wurden durch den FDGB ihrer Ämter enthoben. Die Säuberungen reichten bis in die Betriebsebene hinein. Der FDGB wurde damit endgültig zu einer parteigesteuerten DDR-Massenorganisation ohne innere Demokratie. Aus dieser Rolle konnte er auch 1989 nicht ausbrechen. Die Gewerkschaften als Organisationen standen keineswegs an der Spitze der Demokratiebewegung, sondern wurden von ihr ebenso wie der restzliche Partei- und Staatsapparat einfach überrollt. Die schließlich von unten in den Branchenorganisationen erzwungenen Neuwahlen brachten dort zwar neue Kräfte nach vorne, der bisherige FDGB aber wurde von ihnen als letztlich nicht mehr reformierbar angesehen und nach einer Zwischenetappe durch eine Austrittswelle der Mitgliedsgewerkscchaften um den Jahreswechsel 1989/1990 einfach aufgelöst. Die teilweise erneuerten Führungen der DDR-Branchengewerkschaften nahmen unverzüglich Kontakt zu den entsprechenden Branchengewerkschaften in der Bundesrepublik auf, um eine Vereinigung unter weitgehendem Fortbestand ihrer Strukturen zu erreichen. Nach einer Phase der mehr oder weniger engen Kooperation entschieden sich aber die DGB-Gewerkschaften im Einverständnis mit vielen Gewerkschaftsmitgliedern der DDR-Gewerkschaften und letztlich auch den meisten Basisfunktionären in Ostdeutschland für eine einfache Ausdehnung der westdeutschen Gewerkschaften und des DGB nach Ostdeutschland durch Aufbau neuer örtlicher bzw. regionaler DGB- und Gewerkschaftsstrukturen.
Die deutsche Vereinigung bescherte den westdeutschen Gewerkschaften zunächst mehrere Millionen neuer Mitglieder, von denen aber nach dem Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie viele wieder ausschieden. Die Scheinblüte und die stark gewachsenen Aufgaben durch die Aufnahme mehrerer Milllionen Neumitglieder im Osten führte bei allen DGB-Gewerkschaften zu einer deutlichen Personalverstärkung, die in der Folge nach dem Wegbrechen der Mitgliederzahlen viele der damals noch 16 DGB-Gewerkschaften mit zu Fusionen mit größeren Branchenorganisationen zwang, bei der nur noch 8 Branchengewerkschaften im DGB übrig blieben: GEW, GdP, IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), IG BCE, IG Metall, NGG, transnet und Ver.di (die bei ihrer Gründung auch die DAG wieder mit in den DGB einbeziehen konnte).
In der letzten Zeit müssen die deutschen Gewerkschaften mit hohen Mitgliederverlusten leben. Nur noch ca. 25% der Arbeitnehmer sind in den DGB-Gewerkschaften gewerkschaftlich organisiert.
Rechtsstatus
Gewerkschaften stehen als sozialpolitische Koalitionen unter dem besonderen Schutz der grundgesetzlich ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_9.html Artikel 9 Abs. 3 GG]) gewährleisteten Unabdingbarkeit des Rechtes auf die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, darum sind Abreden zur Einschränkung oder Behinderung dieses Rechtes nichtig und rechtswidrig.
Manche Gewerkschaften organisieren sich jedoch als eingetragener Verein und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Dies gilt z.B. für die vor einigen Jahren aus verschiedenen Gewerkschaften neu gegründete Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Sofern sie keine eingetragenen Vereine sind, werden sie aber dennoch als "rechtsfähige" Personenvereinigung behandelt, was eine rechtliche Besonderheit ist. Sie ähneln darin besonders den deutschen Parteien.
Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So hat die IG Metall ein "Beschlussverfahren" gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) eingeleitet mit dem Ziel, das Arbeitsgericht solle beschließen, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Die IG Metall verweist darin u.a. auf das Mächtigkeitsprinzip (Mächtigkeitsprinzip bedeutet, dass eine Gewerkschaft in der Lage sein muss, die Interessen ihrer Mitglieder mit Arbeitskampfmitteln - z. B. Streik - durchzusetzen) und spricht der CGM die Gewerkschaftseigenschaft ab. Die CGM wiederum wirft der IG Metall vor, lediglich eine lästige Konkurrenz beseitigen zu wollen. Das Landesarbeitsgerich Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Entscheidung einen Beschluss des AG Stuttgart aufgehoben und der CGM die Gewerkschaftseigenschaft bestätigt. (AZ 4 TaBV 1 /04 vom 1.10.04) Die IG Metall bestreitet das und will deswegen in die nächste Instanz (Bundesarbeitsgericht) gehen.
Finanzierung
Gewerkschaften finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Früherer Slogan: "Ein Pfennig von jeder Mark - dieser Beitrag macht uns stark".
Die Tantiemen, die gewerkschaftliche Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften in Aufsichtsräten erhalten, wenn sie von diesen Gewerkschaften in die Aufsichtsräte entsandt sind, sollen, bis auf eine Kosten-/Aufwandserstattung, der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gespendet werden.
Die korrekte Abführung diese Aufsichtsrats-Bezüge wird einmal jährlich veröffentlicht (bei der IG Metall z.B. in der Mitgliederzeitschrift "METALL"). Nicht korrekt abgeführte Aufsichtsratsbezüge werden öffentlich gerügt.
So haben die Mitglieder die Möglichkeit diese Kandidaten bei der nächsten Aufstellung zur Wahl in den Aufsichtsrat hierzu zu befragen.
Bei den anderen Gewerkschaften in Deutschland sorgen die jeweiligen Revisoren und Vertrauensleute für Ordnung.
Belgien
In Belgien gibt es verschiedene Gewerkschaftsrichtungen, unter anderem Freie Gewerkschaften. Der mitgliederstärkste Gewerkschaftsbund in Belgien CSC ist christlich-sozial orientiert. Die Confédération Générale des Syndicats Libéraux de Belgique ist ein unabhängiger Gewerkschaftsbund, der zweitgrößte Gewerkschaftsbund insgesamt. In Belgien existiert ausserdem ein sozial-liberal orientierter Gewerkschaftsbund. Belgien hat mit ca. 80% der Beschäftigten einen der höchsten gewerkschaftlichen Organisationsgrade in Europa.
Spanien
In Spanien gibt es verschiedene Gewerkschaftsbünde. Zu den größten gehören ,,Comisiones Obreras", Confederación General del Trabajo und ,,Union Sindical Obrera". Regionale Organisationen sind die Confederación Intersindical Galego in Galicien, die baskische demokratische ELA-STV und die baskische nationalistische Langile Abertzalen Batzordeak.
Desweiteren ist die anarcho-syndikalistische Gewerkschaft Confederación Nacional del Trabajo (CNT) eine einflussreiche Gewerkschaft, v.a. im katalanischen Raum um Barcelona.
USA
Die US-Gewerkschaften entstanden nicht wie die europäischen Gewerkschaften aus klassenkämpferischen Motiven, sondern war überwiegend eine Schutzgemeinschaft gegenüber den Einwanderern und den Nichtorganisierten. In der Anfangszeit wurden US-Arbeitgeber oft durch Erpressung und Gewalt dazu gezwungen nur Gewerkschaftsmitglieder einzustellen. Umgekehrt war die Mitgliedschaft in einer US-Gewerkschaft üblicherweise an hohe Eintrittsgebühren oder Abgabe eines Großteils des Lohnes gebunden. Seit dem späten 20 Jahrhundert wandelte sich die US-Gewerkschaften immer mehr zu einer ganzheitlichen Vertretung aller Arbeitnehmer.
Siehe auch
- Liste mit Gewerkschaften
- Gewerkschaften in Österreich
- Gewerkschaften in der Schweiz
- Gewerkschaften in Europa
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Lohn
- Personalvertretung
- Mitarbeitervertretung
- Unternehmensmitbestimmung
- Mitbestimmung
- Syndikat
- Sozialabbau
Literatur
- Oskar Negt: Wozu noch Gewerkschaften? Eine Streitschrift. Göttingen, 2005.
- Hälker, Juri 2004: Betriebsräte in Rollenkonflikten. Betriebspolitisches Denken zwischen Co-Management und Gegenmacht. Rainer Hampp Verlag. ISBN 3-87988-800-0, [http://www.hampp-verlag.de/hampp_hits.htm auch online].
- Weis, Harald (2005): US-Gewerkschaften verlieren an Einfluss in: VDI-Nachrichten vom 17.06.2005, Seite 4, u. a. über die Geschichte der US-Gewerkschaften.
Populärwissenschaftliche Literatur
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung. Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
Weblinks
Aktuelle Diskussion
- [http://www.sopos.org/aufsaetze/426ffd00396d3/1.phtml Jeannine Geißler - Gewerkschaften in Deutschland: Gefesselte Riesen]
- [http://www.gegenstandpunkt.com/gs/04/1/metall.htm Neue Sitten in den Tarifverhandlungen] - Zum aktuellen Stand zwischen Unternehmern und Gewerkschaften (GegenStandpunkt - Politische Vierteljahreszeitschrift, 1-2004)
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1013 Detlev Hensche - Wozu noch Gewerkschaften?]
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1105 Arbeit? Emanzipation? passive Revolution.] Metamorphosen der Arbeitspolitik und die Zukunft der Gewerkschaften
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=678 Alles "Flexi"? auch der Streik?] Die Arbeitskampfstrategie der IG Metall in der Tarifrunde 2002
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1120 Mehr Arbeit für weniger Geld] Veränderung der Erwartungshaltungen in der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=955 Horst Schmitthenner (IGM) - Machtkampf der Unternehmer] Ende des Arbeitskampfs Ost (2003): Es geht um mehr als drei Stunden weniger
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=957 Joachim Bischoff - Worüber streitet die IG Metall? Personelle Machtansprüche oder gewerkschaftliche Strategie] zum Führungsstreit Peters-Huber 2003
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1130 Henker überflüssig] - Der Flächentarifvertrag wird ausgehebelt - auch ohne Gesetz
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=946 Standpunkte des Arbeitslosenverband Deutschland e. V. 2003]
- [http://www.gegenargumente.at/gewerkschaft/oegb.htm Der ÖGB: Die österreichische Staatsgewerkschaft wehrt sich gegen ihre Entmachtung] - Werdegang und Krise einer nationalen Arbeitervertretung
- [http://www.gegenargumente.at/gewerkschaft/oegb_bilanz.htm Bilanz der ÖGB-Urabstimmung] - Anpassung eines notorischen "Sozialpartners" an die neuen Vorgaben der anderen Seite
- [http://www.mehr-freiheit.de/faq/gewerk.html Anarcho-Kapitalistische Kritik an den Gewerkschaften]
Allgemein
- [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/gewerk/dgbix.htm Der DGB - Gewerkschaft perfekt] - Analyse und Kritik der Politik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Online-Artikel)
- [http://www.dgb.de Homepage von Deutschen Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 8 Mitgliedsgewerkschaften]
- [http://www.oegb.at Homepage vom Österreich. Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 13 Mitgliedsgewerkschaften]
- [http://www.sgb.ch Homepage vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 11 Mitgliedsgewerkschaften]
- http://www.verdi.de Homepage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin
- [http://www.igmetall.de/ Homepage der IG Metall in Deutschland]
- [http://www.gew.de Homepage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft] Für Beschäftigte im Bildungsbereich (ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen, WeiterbildnerInnen u.a.
- [http://www.igbau.de Homepage der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt]
- [http://www.CGM.de/ Christliche Gewerkschaft Metall]
- http://www.ngg.net Homepage Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Hamburg
- [http://www.auge-salzburg.at Homepage der Alternativen und grünen GewerkschafterInnen - Unabhängige GewerkschafterInnen - Salzburg (AUGE/UG)]
- [http://www.boeckler.de/ Hans-Böckler-Stiftung]
Kategorie:Tarifvertragsrecht
Kategorie:Wirtschaft
Kategorie:Arbeiterbewegung
ja:労働組合
ko:노동조합
Rotes Kreuz
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung umfasst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (Föderation) sowie derzeit 181 anerkannte nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Alle diese Organisationen sind voneinander rechtlich unabhängig und innerhalb der Bewegung durch gemeinsame Grundsätze, Ziele, Symbole, Statuten und Organe miteinander verbunden. Die weltweit gleichermaßen geltende Mission der Bewegung, unabhängig von staatlichen Institutionen und auf der Basis freiwilliger Hilfe, ist der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde sowie die Verminderung des Leids von Menschen in Not, ohne Ansehen von Nationalität und Abstammung oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ansichten der Betroffenen und Hilfeleistenden.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz besteht aus bis zu 25 Schweizer Staatsbürgern und ist die einzige Organisation, die im Humanitären Völkerrecht erfasst und als dessen Kontrollorgan genannt ist. Es ist neben dem Heiligen Stuhl und dem Souveränen Malteser-Ritterorden eines der wenigen originären nicht-staatlichen Völkerrechtssubjekte. Seine ausschließlich humanitäre Mission ist der Schutz von Leben und Würde der Opfer von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten. Sie basiert auf den Prinzipien der Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit.
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften koordiniert innerhalb der Bewegung die Kooperation zwischen den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Auf internationaler Ebene leitet und organisiert sie, in Zusammenarbeit mit den nationalen Gesellschaften, Hilfsmissionen nach nicht kriegsbedingten Notsituationen wie zum Beispiel Naturkatastrophen und Epidemien.
Die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sind Organisationen in fast allen Ländern der Welt, welche jeweils in ihrem Heimatland im Sinne des internationalen Völkerrechts sowie der Statuten der Internationalen Bewegung tätig sind. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können sie darüber hinaus weitere humanitäre Aufgaben wahrnehmen, die nicht unmittelbar durch völkerrechtliche Bestimmungen oder die Prinzipien der Bewegung vorgegeben sind.
Die weit verbreitete Bezeichnung Internationales Rotes Kreuz und die Abkürzung IRK sollten nach Möglichkeit nicht verwendet werden, da es keine Organisation mit diesem Namen gibt und diese Bezeichnungen zu Verwirrungen bei der Unterscheidung zwischen dem IKRK und der Föderation führen können.
Geschichte
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
Solferino, Henry Dunant und die Gründung des IKRK
Epidemien
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts gab es keine auch nur annähernd systematische Kriegskrankenpflege, keine gesicherten Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Verwundeten, geschweige denn eine Vorsorge durch Bereitstellung von Hilfskräften in ausreichender Zahl und mit angemessener Ausrüstung und Ausbildung. Im Jahre 1859 reiste der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant nach Italien, um dort mit dem französischen Kaiser Napoléon III über seine Probleme beim Erhalt von Landkonzessionen im französisch besetzten Algerien zu sprechen. Dabei wurde er am 24. Juni 1859 in der Nähe des kleinen Ortes Solferino Zeuge der Schlacht von Solferino und San Martino, in deren Verlauf an einem einzigen Tag rund 40.000 Soldaten getötet oder verwundet wurden. Die völlig unzureichende medizinische Versorgung und Betreuung sowie das Leid der verwundeten Soldaten entsetzten ihn so sehr, dass er den ursprünglichen Zweck seiner Reise völlig vergaß und sich mehrere Tage lang der Versorgung der Verwundeten sowie der Organisation von Hilfsmaßnahmen widmete. Unter dem Eindruck dieser Erlebnisse schrieb er ein Buch, welches er 1862 unter dem Titel Eine Erinnerung an Solferino auf eigene Kosten veröffentlichte und an führende Persönlichkeiten aus Politik und Militär in ganz Europa verschickte. Neben einer sehr eindringlichen Schilderung dessen, was er 1859 erlebte, regte er in diesem Buch die Bildung von freiwilligen Hilfsorganisationen an, die sich in Friedenszeiten auf Hilfe für Verwundete im Krieg vorbereiten sollten. Des Weiteren forderte er den Abschluss von Verträgen, in denen die Neutralität und der Schutz der Kriegsverwundeten und der sie versorgenden Personen sowie aller für sie getroffenen Einrichtungen gesichert werden sollte.
1862
In seiner Heimatstadt Genf gründete Henry Dunant am 9. Februar 1863 mit vier weiteren Bürgern - dem Juristen Gustave Moynier, den Ärzten Louis Appia und Théodore Maunoir sowie dem Armeegeneral Guillaume-Henri Dufour - als Kommission der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft ein Komitee der Fünf zur Vorbereitung einer internationalen Konferenz zur Umsetzung seiner Ideen. Bereits acht Tage später beschlossen die fünf Gründungsmitglieder die Umbenennung der Kommission in Internationales Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege. Vom 26. bis zum 29. Oktober des gleichen Jahres fand auf Anregung des Komitees eine Internationale Konferenz in Genf statt, „[…] die über die Mittel beraten soll, mit denen man der Unzulänglichkeit der Sanitätsdienste im Felde abhelfen könnte […]“ (Zitat aus der Einladung zu dieser Konferenz). Insgesamt 36 Personen nahmen an dieser Konferenz teil, und zwar 18 offizielle Delegierte von Regierungen ihrer jeweiligen Länder, sechs Delegierte verschiedener Vereine und Verbände, sieben nicht offizielle ausländische Teilnehmer und die fünf Mitglieder des Internationalen Komitees. Die auf dieser Konferenz durch offizielle Delegierte vertretenen Länder waren Baden, Bayern, Frankreich, Großbritannien, Hannover, Hessen, Italien, Niederlande, Österreich, Preußen, Russland, Sachsen, Schweden und Spanien. Zu den Beschlüssen und Forderungen dieser Konferenz, welche am 29. Oktober 1863 in Form von Resolutionen angenommen wurden, zählten unter anderem:
- die Gründung nationaler Hilfsgesellschaften für Kriegsverwundete
- die Neutralisierung der Verwundeten
- die Entsendung freiwilliger Pflegekräfte für Hilfeleistungen auf das Schlachtfeld
- die Organisation und Durchführung weiterer internationaler Konferenzen
- die Einführung eines Kenn- und Schutzzeichens in Form einer weißen Armbinde mit rotem Kreuz
Spanien
Bereits ein Jahr später kam es auf Einladung der Schweizer Regierung an alle europäischen Länder sowie an die Vereinigten Staaten von Amerika, Brasilien und Mexiko zu einer diplomatischen Konferenz, an der 26 Delegierte aus 16 Staaten teilnahmen. Am 22. August 1864 wurde während dieser Konferenz die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ durch Vertreter von zwölf Staaten unterzeichnet. In dieser Konvention wurden in zehn Artikeln die Vorschläge zum Schutz und zur Neutralisierung der Verwundeten, des Hilfspersonals und der entsprechenden Einrichtungen verbindlich festgelegt. Des Weiteren enthielt die Konvention zwei Bedingungen zur Anerkennung einer nationalen Gesellschaft:
# Die nationale Gesellschaft muss zuvor von der Regierung ihres Landes anerkannt worden sein.
# Die Regierung des betreffenden Landes muss zuvor der Genfer Konvention beigetreten sein.
Bereits 1864 entstanden auch die ersten nationalen Gesellschaften in Belgien, Dänemark, Frankreich, Oldenburg, Preußen, Spanien und Württemberg. Am 16. April 1864 nahmen an den Düppeler Schanzen erstmals Hilfskräfte und, mit Dr. Louis Appia und dem holländischen Hauptmann Charles Van de Velde, auch offizielle Delegierte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes an einem Krieg teil. 1867 fand unter Beteiligung von Vertretern von neun Regierungen, 16 nationalen Rotkreuzgesellschaften und des Internationalen Komitees die erste Internationale Rotkreuzkonferenz statt.
Im gleichen Jahr musste Henry Dunant aufgrund des desolaten Verlaufs seiner Geschäfte in Algerien seinen Bankrott erklären und Genf verlassen. Nachdem Gustave Moynier bereits 1864 den Vorsitz des Internationalen Komitees übernommen hatte, wurde Henry Dunant nun auch vollständig aus dem Komitee ausgeschlossen. In den folgenden Jahren kam es in nahezu allen Ländern Europas zur Gründung von nationalen Rotkreuz-Gesellschaften – der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 demonstrierte eindrücklich deren Notwendigkeit. Preußen verfügte über eine gut mit Personal und Material ausgestattete Rotkreuz-Gesellschaft, die organisatorisch eng mit dem preußischen Heer zusammenarbeitete. Aufgrund dessen lag die Zahl der preußischen Soldaten, die an Krankheit oder Verwundung starben, unter der Zahl der im Feld Gefallenen. Auf der anderen Seite verfügte Frankreich nur über eine unzureichend vorbereitete Rotkreuz-Gesellschaft, was zur Folge hatte, dass auf französischer Seite die Zahl der durch Krankheit oder Verwundung verstorbenen Soldaten dreimal höher war als die Zahl der gefallenen Soldaten. In diesem Krieg beteiligten sich auch erstmals andere Rotkreuz-Gesellschaften wie die Russlands, der Schweiz, Irlands und Luxemburgs durch die Entsendung von Ärzten und Sanitätern in größerem Umfang an der sanitätsdienstlichen Versorgung. Clara Barton, die spätere Gründerin des Amerikanischen Roten Kreuzes, erhielt für ihren Einsatz in diesem Krieg von Kaiser Wilhelm I. das Eiserne Kreuz verliehen. In der Folge des Krieges fand die für 1873 in Wien geplante Internationale Rotkreuzkonferenz nicht statt, und erst 1888 kam es in Genf wieder zu einer solchen Konferenz.
1876 bekam das Internationale Komitee den noch heute gültigen Namen Internationales Komitee vom Roten Kreuz (frz. Comité international de la Croix-Rouge, CICR – engl. International Committee of the Red Cross, ICRC). Fünf Jahre später wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika auf Initiative von Clara Barton das Amerikanische Rote Kreuz gegründet. Immer mehr Staaten unterzeichneten die Genfer Konvention und respektierten diese auch weitestgehend in kriegerischen Auseinandersetzungen. Im Jahr 1901 erhielt Henry Dunant, zusammen mit dem französischen Pazifisten Frédéric Passy, den erstmals verliehenen Friedensnobelpreis. Die Glückwünsche, die das Komitee anlässlich der Preisverleihung übermittelte, bedeuteten für ihn nach 34 Jahren die späte Rehabilitierung und ausdrückliche Anerkennung seiner Verdienste für die Entstehung des Roten Kreuzes. Neun Jahre später starb Henry Dunant in Heiden (Schweiz), zwei Monate nach Gustave Moynier.
1906 wurde die Erste Genfer Konvention von 1864 überarbeitet. Unmittelbar vor dem Beginn des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914, fünfzig Jahre nach der Annahme der Ersten Genfer Konvention, gab es 45 nationale Gesellschaften. Neben Gesellschaften in fast allen europäischen Ländern und den USA existierten weitere Gesellschaften unter anderem auch in Mittel- und Südamerika (Argentinien, Brasilien, Chile, Kuba, Mexiko, Peru, El Salvador, Uruguay, Venezuela), Asien (China, Japan, Korea, Siam) und Afrika (Republik Südafrika).
Das IKRK während des Ersten Weltkrieges
Friedensnobelpreis
Der Erste Weltkrieg stellte das IKRK vor große Herausforderungen, die es nur in Zusammenarbeit mit den nationalen Rotkreuz-Gesellschaften bewältigen konnte. Selbst aus den USA und Japan waren Rotkreuzschwestern zur Unterstützung der Sanitätsdienste der betroffenen europäischen Länder im Einsatz. Am 15. Oktober 1914, unmittelbar nach Kriegsbeginn, richtete das IKRK seine Internationale Zentralstelle für Kriegsgefangene ein, welche Ende 1914 bereits 1.200 vorwiegend freiwillige Mitarbeiter beschäftigte. Im Verlauf des gesamten Krieges übermittelte die Zentralstelle ca. 20 Millionen Briefe und Mitteilungen, fast 1,9 Millionen Pakete und Geldspenden in Höhe von ca. 18 Millionen Schweizer Franken an Kriegsgefangene aller beteiligten Staaten. Ferner kam es durch Vermittlung der Zentralstelle zum Austausch von ca. 200.000 Gefangenen. Die Kartei der Zentralstelle, die in den Jahren von 1914 bis 1923 entstand, enthält rund sieben Millionen Karteikarten. Sie führte in ca. zwei Millionen Fällen zur Identifizierung von Gefangenen und damit zu einem Kontakt zwischen den Gefangenen und ihren Angehörigen. Die gesamte Kartei kann heutzutage als Leihgabe des IKRK im Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf besichtigt werden, wobei eine Einsichtnahme weiterhin dem IKRK vorbehalten bleibt.
Das IKRK überwachte während des gesamten Krieges die Einhaltung der Genfer Konvention in der Fassung von 1906 und leitete Beschwerden über Verstöße an die beteiligten Staaten weiter. Des Weiteren protestierte das IKRK gegen die Verwendung von chemischen Kampfstoffen, welche im Ersten Weltkrieg erstmalig zum Einsatz kamen. Ohne Mandat durch die Genfer Konvention setzte sich das IKRK auch für die vom Krieg betroffene Zivilbevölkerung ein, insbesondere in besetzten Territorien, wo das IKRK auf die Haager Landkriegsordnung als rechtverbindliche Vereinbarung zurückgreifen konnte. Ebenfalls basierend auf der Haager Landkriegsordnung waren die Aktivitäten des IKRK im Bezug auf Kriegsgefangene, wozu neben dem bereits beschriebenem Suchdienst und Informationsaustausch vor allem der Besuch von Kriegsgefangenenlagern gehörte. Insgesamt wurden im Kriegsverlauf 524 Lager in ganz Europa durch 41 Delegierte des IKRK besichtigt.
Zwischen 1916 und 1918 veröffentlichte das IKRK mehrere Ansichtskarten mit Motiven der von seinen Delegierten besuchten Lager. Dafür wurden Bilder ausgewählt, welche die Gefangenen bei alltäglichen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Postverteilung zeigten. Ziel der Veröffentlichung dieser Karten war es, den Angehörigen der Gefangenen Hoffnung zu vermitteln und sie zu beruhigen. Nach Kriegsende organisierte das IKRK die Rückführung von ca. 420.000 Kriegsgefangenen in ihre Heimatländer. Für seine Aktivitäten während des Ersten Weltkriegs erhielt das IKRK 1917 den Friedensnobelpreis, den einzigen, der in den Kriegsjahren von 1914 bis 1918 vergeben wurde.
Die weitere Repatriierung der Gefangenen wurde ab 1920 vom neu gegründeten Völkerbund unter der Verantwortung seines Hochkommissars für die Heimschaffung der Kriegsgefangenen Fridtjof Nansen übernommen. Sein Mandat wurde später ausgeweitet auf die Unterstützung und Versorgung von Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen. Zu seiner Unterstützung für diese Tätigkeiten wählte er zwei Delegierte des IKRK als seine Stellvertreter.
1923 entschied sich das Komitee, das seit der Gründung nur Genfer Bürgern die Mitgliedschaft gestattete, diese Festlegung zugunsten einer Einschränkung auf Schweizer Staatsangehörige aufzuheben.
Als direkte Folge des Ersten Weltkrieges im Hinblick auf das Humanitäre Völkerrecht kam es 1925 durch ein zusätzliches Protokoll zur Genfer Konvention zum Verbot des Einsatzes von erstickenden und giftigen Gasen sowie bakteriellen Kampfstoffen zur Kriegsführung. Des Weiteren wurde 1929 die Erste Genfer Konvention erneut überarbeitet und eine neue Konvention „über die Behandlung von Kriegsgefangenen“ angenommen. Die Ereignisse des Ersten Weltkrieges und die entsprechenden Aktivitäten des IKRK hatten für das Komitee eine deutliche Aufwertung seines Ansehens und seiner Autorität gegenüber der Staatengemeinschaft und eine Ausweitung seiner Kompetenzen zur Folge.
Bereits auf der Internationalen Rotkreuzkonferenz 1934 wurde erstmals ein Entwurf für eine Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung während eines Krieges angenommen. Die meisten Regierungen zeigten nicht genug Interesse an einer Umsetzung, so dass es vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs nicht zu einer entsprechenden diplomatischen Konferenz zur Annahme dieser Konvention kam.
Das IKRK und der Zweite Weltkrieg
bakteriellen Kampfstoffen, 1940]]
Basis der Tätigkeit des IKRK während des Zweiten Weltkrieges waren die Genfer Konventionen in der Fassung von 1929. Die Aktivitäten des IKRK im Zweiten Weltkrieg konzentrierten sich analog zum Ersten Weltkrieg auf die Überwachung der Kriegsgefangenenlager, die Hilfe für die Zivilbevölkerung und der Informationsaustausch über Gefangene und vermisste Personen. Im gesamten Kriegsverlauf kam es zu 12.750 Besuchen von Kriegsgefangenenlagern in 41 Ländern durch 179 Delegierte. In der Zentralauskunftsstelle für Kriegsgefangene waren während dieses Krieges ca. 3.000 Menschen beschäftigt. Ihre Kartei umfasste ca. 45 Millionen Karten, ca. 120 Millionen Nachrichten wurden vermittelt. Ein großes Problem für die Arbeit des IKRK war die Gleichschaltung des Deutschen Roten Kreuzes in der Zeit des Nationalsozialismus und die damit verbundenen massiven Einschränkungen in der Zusammenarbeit mit dem DRK im Bezug auf die Deportation der Juden aus Deutschland und den Massenmord in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern. Erschwerend kam auch die Tatsache hinzu, dass mit der Sowjetunion und Japan zwei Hauptmächte des Krieges nicht an die Genfer Konventionen von 1929 gebunden waren.
Es gelang dem IKRK während des gesamten Krieges nicht, bei den nationalsozialistischen Machthabern die Gleichstellung der in den Konzentrationslagern internierten Menschen mit Kriegsgefangenen zu erreichen. Aufgrund der Befürchtung, durch ein weiteres Beharren auf entsprechenden Forderungen seine Aktivitäten für Kriegsgefangene und damit seine völkerrechtlich legitimierte Mission zu gefährden, unterließ das IKRK weiterführende Bemühungen in dieser Hinsicht. Aus dem gleichen Grund, und wegen einer möglichen Gefährdung seiner Neutralität, unternahm das IKRK nur zögerliche und unzureichende Schritte bei den Alliierten im Hinblick auf seine Kenntnisse über die Existenz der Vernichtungslager und die Deportation der jüdischen Bevölkerung. Erst ab November 1943 war es dem IKRK erlaubt, Pakete an diejenigen KZ-Insassen zu schicken, deren Namen und Aufenthaltsort dem Komitee bekannt waren und die keinen verschärften Haftbedingungen unterlagen. Durch die Empfangsbestätigungen, die neben den Empfängern oft auch von mehreren anderen Insassen unterzeichnet waren, gelang es dem IKRK, ca. 105.000 Menschen in den Lagern zu registrieren und insgesamt 1,1 Millionen Pakete zu verschicken, vorwiegend in die Lager Dachau, Buchenwald, Ravensbrück und Oranienburg-Sachsenhausen.
Oranienburg-Sachsenhausen
Am 12. März 1945 erhielt der damalige IKRK-Präsident Carl Burckhardt von SS-General Ernst Kaltenbrunner die Zusage, dass IKRK-Delegierten Zugang zu den Konzentrationslagern gewährt werden würde. Dies galt allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Delegierten bis zum Ende des Krieges in den Lagern verblieben. Zehn Delegierte, unter ihnen Louis Haefliger (Mauthausen), Paul Dunant (Theresienstadt) und Victor Maurer (Dachau) erklärten sich zu einer solchen Mission bereit. Louis Haefliger verhinderte durch seinen persönlichen Einsatz die Sprengung des Lagers Mauthausen und rettete damit tausenden Gefangenen das Leben. Er wurde vom IKRK für sein eigenmächtiges Handeln verurteilt und erst 1990 durch den damaligen Präsidenten Cornelio Sommaruga rehabilitiert. Herausragend aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges sind darüber hinaus die Aktivitäten des IKRK-Delegierten Friedrich Born ( - 1903; † 1963) für die jüdische Bevölkerung in Ungarn. Er rettete durch seinen Einsatz ca. 11.000 bis 15.000 Menschen das Leben und wurde am 5. Juni 1987 posthum als Gerechter unter den Völkern in die israelische Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem aufgenommen. Ein weiterer bekannter Delegierter des IKRK im Zweiten Weltkrieg war der Genfer Arzt Marcel Junod ( - 1904; † 1961), dessen Erlebnisse in seinem Buch Kämpfer beidseits der Front nachzulesen sind.
Im Jahr 1944 erhielt das IKRK erneut den Friedensnobelpreis, der seit Beginn des Krieges nicht vergeben worden war. Nach Ende des Krieges organisierte das IKRK, in Zusammenarbeit mit verschiedenen nationalen Rotkreuz-Gesellschaften, Hilfsmaßnahmen in den vom Krieg betroffenen Ländern. In Deutschland wurde dies vor allem vom Schwedischen Roten Kreuz unter Leitung von Folke Bernadotte übernommen. 1948 veröffentlichte das IKRK einen Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz über sein Wirken während des Zweiten Weltkriegs (1. September 1939 - 30. Juni 1947). Seit dem 17. Januar 1996 ist das Archiv des IKRK für die Öffentlichkeit zugänglich.
Das IKRK nach dem Zweiten Weltkrieg
Folke Bernadotte
Am 12. August 1949 wurden grundlegende Neufassungen der bestehenden zwei Konventionen angenommen, die seitdem als Genfer Abkommen I und III bezeichnet werden. Zwei neue Abkommen, das Genfer Abkommen II „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See“ und als wichtigste Konsequenz aus dem Zweiten Weltkrieg das Genfer Abkommen IV „über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“, erweiterten darüber hinaus den Schutz des Humanitären Völkerrechts auf weitere Personengruppen.
Die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 brachten wesentliche Ergänzungen in mehreren Bereichen. Zum einen integrierten beide Protokolle erstmals auch Regeln für zulässige Mittel und Methoden der Kriegführung und damit Vorschriften für den Umgang mit den an den Kampfhandlungen beteiligten Personen, den sogenannten Kombattanten, in den Kontext der Genfer Konventionen. Zum zweiten verwirklichte das Protokoll II eines der am längsten verfolgten Ziele des IKRK: die Ausdehnung der Anwendbarkeit des Humanitären Völkerrechts auch auf Situationen in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wie beispielsweise Bürgerkriegen. Heute umfassen die vier Genfer Abkommen und ihre zwei Zusatzprotokolle über 600 Artikel. Zum hundertjährigen Jubiläum seiner Gründung erhielt das IKRK, diesmal gemeinsam mit der Föderation, im Jahr 1963 zum dritten Mal den Friedensnobelpreis.
Seit 1993 können auch Personen anderer Nationalität als der Schweizerischen für das IKRK tätig sein, sowohl vor Ort im Hauptquartier in Genf als auch als Delegierte bei Auslandseinsätzen. Der Anteil von Mitarbeitern ohne Schweizer Staatsangehörigkeit ist seitdem kontinuierlich angestiegen und liegt derzeit bei etwa 35 Prozent.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) beschloss am 16. Oktober 1990, das IKRK als Beobachter (engl. observer) zu ihren Tagungen und den Sitzungen ihrer Komitees einzuladen. Die entsprechende Resolution (A/RES/45/6) wurde von 138 Mitgliedsländern eingebracht und auf der 31. Plenarsitzung ohne Abstimmung angenommen. Aus historischen Gründen – mit Bezug auf die Schlacht von Solferino – wurde die Resolution von Vieri Traxler, dem damaligen UNO-Botschafter der Republik Italien, vorgestellt. Mit dieser Entscheidung wurde der Beobachter-Status in der UN-Generalversammlung erstmalig einer privaten Organisation zuerkannt. Ein am 19. März 1993 mit dem Schweizerischen Bundesrat geschlossenes Abkommen garantiert dem IKRK bei seinen Aktivitäten in der Schweiz volle Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit; die Unverletzlichkeit seiner Räumlichkeiten, Archive und sonstigen Unterlagen; weitgehende rechtliche Immunität für das Komitee und seine Mitglieder, Delegierten und sonstigen Mitarbeiter; die Befreiung von allen direkten und indirekten Steuern sowie sonstigen Gebühren auf Bundes-, Kantons- oder lokaler Ebene; freien Zoll- und Zahlungsverkehr; Begünstigungen hinsichtlich seiner Kommunikation, die mit denen für in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen und ausländischen diplomatischen Vertretungen vergleichbar sind; sowie weitgehende Erleichterungen für seine Mitglieder, Delegierten und Mitarbeiter bei der Ein- und Ausreise.
Die Zeit seit 1990 war für das IKRK aber auch durch eine Reihe von tragischen Ereignissen gekennzeichnet. So viele Delegierte wie nie zuvor in der Geschichte des Komitees verloren bei ihren Einsätzen ihr Leben. Dieser Trend ist vor allem auf den Anstieg der Zahl lokaler und oft innerstaatlicher Konflikte sowie mangelnden Respekt der beteiligten Konfliktparteien vor den Bestimmungen der Genfer Konventionen und ihrer Schutzzeichen zurückzuführen. Einige der getöteten Delegierten waren:
- Frédéric Maurice. Er starb im Alter von 39 Jahren am 19. Mai 1992, einen Tag nach einem Angriff auf einen Rotkreuz-Hilfstransport in Sarajevo, den er begleitete.
- Fernanda Calado (Spanien), Ingeborg Foss (Norwegen), Nancy Malloy (Kanada), Gunnhild Myklebust (Norwegen), Sheryl Thayer (Neuseeland) und Hans Elkerbout (Niederlande). Sie wurden in den Frühstunden des 17. Dezember 1996 im IKRK-Feldkrankenhaus in der tschetschenischen Stadt Nowije Atagi in der Nähe von Grosny während des Schlafes aus nächster Nähe erschossen. Von den unbekannten Tätern fehlt bis heute jede Spur, ein Motiv war nicht erkennbar.
- Rita Fox (Schweiz), Véronique Saro (DR Kongo), Julio Delgado (Kolumbien), Unen Ufoirworth (DR Kongo), Aduwe Boboli (DR Kongo) und Jean Molokabonge (DR Kongo). Sie waren am 26. April 2001 unterwegs auf einer Hilfsmission im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo, als sie in ihren zwei Fahrzeugen von unbekannten Angreifern beschossen und getötet wurden.
- Ricardo Munguia (El Salvador). Er war als Wasseringenieur in Afghanistan tätig und am 27. März 2003 zusammen mit einheimischen Kollegen in Land unterwegs, als ihr Fahrzeug von unbekannten bewaffneten Männern gestoppt wurde. Diese töteten ihn durch Schüsse aus nächster Nähe, während sie seine Begleiter laufen ließen.
- Vatche Arslanian (Kanada). Er war seit 2001 Logistik-Koordinator der IKRK-Mission im Irak und starb am 8. April 2003 in Bagdad, als er zusammen mit Helfern des Irakischen Roten Halbmondes in einem Auto unterwegs war und in das Kreuzfeuer der Kämpfe um Bagdad geriet.
- Nadisha Yasassri Ranmuthu (Sri Lanka). Er starb am 22. Juli 2003 in der Nähe der Stadt Hilla, südlich von Bagdad, als sein Fahrzeug von Unbekannten beschossen wurde.
Präsidenten des IKRK
Derzeitiger Präsident des IKRK ist seit dem Jahr 2000 Jakob Kellenberger, Vizepräsidenten sind Anne Petitpierre und Jacques Forster. Bisherige Präsidenten des IKRK waren:
- von 1863 bis 1864: Henri Dufour
- von 1864 bis 1910: Gustave Moynier
- von 1910 bis 1928: Gustave Ador
- von 1928 bis 1944: Max Huber
- von 1944 bis 1948: Carl Burckhardt
- von 1948 bis 1955: Paul Ruegger
- von 1955 bis 1964: Leopold Boissier
- von 1964 bis 1969: Samuel Gonard
- von 1969 bis 1973: Marcel Naville
- von 1973 bis 1976: Eric Martin
- von 1976 bis 1987: Alexandre Hay
- von 1987 bis 1999: Cornelio Sommaruga
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
Historische Entwicklung
Cornelio Sommaruga
Am 15. Mai 1919 gründeten die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften Großbritanniens, Frankreichs, Italiens, Japans und der USA auf Anregung des damaligen Präsidenten des Amerikanischen Roten Kreuzes, Henry P. Davison, in Paris die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Die Ausdehnung der Rotkreuz-Aktivitäten über die strikte Mission des IKRK hinaus auch auf Opfer von nicht kriegsbedingten Notsituationen (wie nach technischen Unglücken und Naturkatastrophen), welche auf internationaler Ebene Aufgabe der Liga werden sollte, geschah ebenfalls auf Initiative des Amerikanischen Roten Kreuzes. Dieses war bereits seit seiner Gründung auch in Friedenszeit | | |