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Internationaler GerichtshofDer Internationale Gerichtshof (IGH) (engl.: International Court of Justice, ICJ) ist das Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der UN-Charta und maßgeblich im IGH-Statut geregelt.
Die 15 Richter des IGH, die alle unterschiedlicher Nationalität sein müssen, werden gemeinsam von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat gewählt, wobei eine spätere Wiederwahl jederzeit möglich ist. Bei der Wahl achten die Staaten auf eine vorher in Form von understandings festgelegte geografische Repräsentation der 5 Weltregionen. Das bedeutet, dass nach einem bestimmten Verteilerschlüssel freie Richterstellen durch Richter aus einer Region besetzt werden. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter neu gewählt. Bei ihrer Rechtsprechung vertreten die Richter nicht ihr Land, sondern müssen völlig unabhängig urteilen. Wenn bei einem Rechtsstreit kein Staatsangehöriger einer der beteiligten Staaten Mitglied der Gerichts ist, kann auf Antrag ein von diesem Staat vorgeschlagener Richter ad hoc am Verfahren teilnehmen.
Als Partei können vor den IGH nur Staaten treten. Diese müssen aber sowohl die UN-Charta als auch das Statut des IGH anerkennen. Zur Zeit sind alle Mitgliedsstaaten der UN berechtigt als Partei vor den IGH zu treten. Der IGH hat nur Rechtsprechungskompetenz über einen Fall, wenn alle Parteien diese für den jeweiligen Fall oder in abstrakter Form anerkannt haben. Die Entscheidungen des IGH sind für die jeweiligen Parteien bindend.
Für Klagen von Staaten, die nicht der UN angehören, ist der IGH nicht zuständig.
Unterorganisationen der Vereinten Nationen können mit jeweiliger Ermächtigung durch die Generalversammlung beim IGH Rechtsgutachten zu relevanten Themen anfordern. Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten anfordern.
Zwar kam es in über fünf Jahrzehnten nur zu 76 Urteilen und 24 Rechtsgutachten (Stand: August 2003), doch war der IGH wesentlich an der Fortentwicklung des Völkerrechts beteiligt.
Geschichte
Der Internationale Gerichtshof wurde 1946 gegründet, er fungiert unter der Charta der Vereinten Nationen als höchstes Rechtsprechungsorgan und die Statuten des Gerichtshofes bilden einen wichtigen Teil der UN-Charta. Der Gerichtshof ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden Ständigen Internationalen Gerichtshof (Permanent Court of International Justice) hervor, welcher wiederum auf dem Internationaler Schiedsgerichtshof (International Arbitration Court) aufbaute, der am 6. Februar 1900 auf Beschluss der niederländischen Regierung eingerichtet wurde.
Mitglieder
Der Internationale Gerichtshof hat 15 Mitglieder, die sowohl von der UN-Generalversammlung als auch vom UN-Sicherheitsrat für eine neunjährige Amtszeit gewählt werden. Die Amtszeit der Richter des Internationalen Gerichtshofes endet am 5. Februar des angegebenen Jahres.
Seit dem 6. Februar 2003 gehören dem Internationalen Gerichtshof folgende Richter an:
- Awn Shawkat Al-Khasawneh, Jordanien (bis 2009)
- Thomas Buergenthal, Vereinigte Staaten (bis 2006)
- Nabil Elaraby, Ägypten (bis 2006)
- Ronny Abraham, Frankreich (bis 2009) - seit 18. Februar 2005 anstatt Gilbert Guillaume (zurückgetreten am 11. Feb. 2005)
- Rosalyn Higgins, Vereinigtes Königreich (bis 2009)
- Shi Jiuyong, China (bis 2011)
- Pieter H. Kooijmans, Niederlande (bis 2006)
- Abdul G. Koroma, Sierra Leone (bis 2011)
- Hisashi Owada, Japan (bis 2011)
- Gonzalo Parra-Aranguren, Venezuela (bis 2009)
- Raymond Ranjeva, Madagaskar (bis 2009)
- José Francisco Rezek, Brasilien (bis 2006)
- Bruno Simma, Deutschland (bis 2011)
- Peter Tomka, Slowakei (bis 2011)
- Wladlen S. Wereschtschetin, Russische Föderation (bis 2006)
Siehe auch: Portal:Vereinte Nationen
Weblinks
- [http://www.icj-cij.org Offizielle IGH Homepage] (englisch/französisch)
- [http://www.icj-cij.org/icjwww/igeneralinformation/ibbook/Bbookframepage.htm Einzelheiten zur Geschichte des Gerichtshofs dort unter der Rubrik "History"] (englisch)
- [http://www.kalenderblatt.de/index.php?what=thmanu&manu_id=552&tag=15&monat=6&weekd=&weekdnum=&year=2005&lang=de&dayisset=1 kalenderblatt.de: Internationaler Gerichtshof gegründet]
- [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20298/1.html telepolis: Der Traum von der internationalen Gerechtigkeit]
Kategorie:Vereinte Nationen
Kategorie:Völkerrecht
Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)
ja:国際司法裁判所
th:ศาลยุติธรรมระหว่างประเทศ
zh-min-nan:Kok-chè Hoat-têng
Englische Sprache
Die englische Sprache (Englisch) ist eine germanische Sprache. Sie gehört, wie auch das Deutsche und das Niederländische, dem westlichen Zweig der germanischen Sprachen an.
In einem eigenen Artikel gibt es mehr zur Geschichte der englischen Sprache.
Englisch ist heute die am weitesten verbreitete Sprache der Welt, während es sich bei Mandarin-Chinesisch um die meistgesprochene Sprache handelt.
Die englische Sprache wird in sehr vielen Ländern als erste Fremdsprache in den Schulen gelehrt (siehe Englisch (Schule)) und ist offizielle Sprache der meisten internationalen Organisationen. Viele dieser Organisationen haben daneben noch andere offizielle Sprachen. Englisch gilt als Weltsprache.
Heute wird Englisch weltweit von etwa 340 Millionen Menschen als Muttersprache gesprochen, das heißt, etwa 340 Millionen Menschen sind anglophon. Zählt man die Zweitsprachler hinzu, kommt man auf etwa 510 Millionen Sprecher.
Verbreitung
Amtssprache
Englisch ist Amtssprache in den folgenden Staaten, wobei die Zahlen die ungefähre Zahl der Muttersprachler angeben, soweit bekannt:
Englisch ist zudem Amtssprache bei der Europäischen Union, bei der Afrikanischen Union, der Organisation Amerikanischer Staaten und bei den Vereinten Nationen.
Sonstige Verwendung
Die englische Sprache dient zudem als Verkehrssprache in folgenden Ländern und Regionen:
- Gibraltar
- Hongkong
- Israel
- Malaysia
- St. Martin
- Somalia
- Zypern
Sprachwissenschaftliche Einordnung
Das Englische gehört zu den indogermanischen Sprachen, die ursprünglich sehr stark flektierende Merkmale aufwiesen.
Alle indogermanischen Sprachen weisen diese Charakteristik bis heute mehr oder minder auf.
Es besteht jedoch in allen diesen Sprachen eine Tendenz weg von flektierenden und hin zu isolierenden Formen.
Im Englischen ist diese Tendenz besonders ausgeprägt gewesen, so dass es sich im Laufe seiner Entwicklung im Wesen stark gewandelt hat.
Heute trägt die englische Sprache überwiegend isolierende Züge und ähnelt strukturell teilweise stärker isolierenden Sprachen wie dem Chinesischen als den genetisch eng verwandten Sprachen wie dem Deutschen.
Zudem hat sich die Sprache heute durch die weite Verbreitung in viele Dialekte aufgeteilt. Viele europäische Sprachen bilden auch völlig neue Begriffe auf Basis der englischen Sprache (Anglizismen). Auch in einigen Fachsprachen werden die Termini von Anglizismen geprägt, z.B. in den Bereichen Informatik und Wirtschaft.
Der Language Code ist en beziehungsweise eng (nach
ISO 639);
der Code für Altenglisch (etwa 450 bis 1100) ist ang
und der Code für Mittelenglisch (etwa 1100 bis 1500) ist enm.
Sprachvarianten der englischen Sprache
Durch die weltweite Verbreitung der englischen Sprache hat diese in verschiedenen Gegenden zahlreiche Varianten entwickelt.
Nach der bekanntesten und fremdartigsten Variante des Englischen spricht man oft auch von einer Pidginisierung, wenn eine Sprache sich durch ihre weite Verbreitung in mehrere Sprachen aufzuteilen beginnt, die untereinander kaum noch kompatibel sind.
Folgende Sprachvarianten werden unterschieden:
- Siehe auch: Internationale Klassifizierungen (Englische Sprache)
Eine Reihe von Pidginsprachen und Kreolsprachen haben sich auf englischem Substrat entwickelt.
Das Eindringen von Anglizismen in andere Sprachen wird manchmal mit abwertenden Namen wie "Denglisch" (Deutsch und Englisch) oder "Franglais" (Französisch und Englisch) versehen. Dabei handelt es sich nicht um Varianten des Englischen, sondern um Erscheinungen in anderen Sprachen.
- Siehe auch: Englische Sprache in anderen Sprachen
Der scherzhafte Begriff "Engrish" bezeichnet ebenfalls keine Variante der englischen Sprache, sondern bezieht sich auf das unbeholfene Englisch, das gelegentlich in asiatischen Ländern anzutreffen ist, hier insbesondere bei Japanern, die den Lateral "l", der im Japanischen nicht vorkommt, durch "r" ersetzen.
Ähnliche/Verwandte Wörter
Deutsch und Niederländisch
Überraschend sind die sehr zahlreichen englischen Wörter, bei denen die Verwandtschaft mit dem Deutschen und dem Niederländischen durch Bedeutungsverschiebung oder -verengung oft nicht ins Auge fällt.
Dänisch
Französisch
Textsammlungen
Beim Project Gutenberg stehen zahlreiche Texte frei zur Verfügung.
Siehe auch
- Englische Grammatik
- Ghoti
- Liste englischer Redensarten
- Englische Phonetik
- Englische Sprache in der Werbung
- Liste von Sprachen nach der Zahl ihrer Muttersprachler
- Chronologie englischsprachiger Medien
Literatur
- Wolfgang Viereck, Heinrich Ramisch, Karin Viereck: dtv Atlas Englische Sprache. dtv, 2002. ISBN 3423032391
- J. C. Wells: Accents of English. Volume I: An Introduction. Cambridge University Press, 1982. ISBN 0521297192
- J. C. Wells: Accents of English. Volume II: The British Isles. Cambridge University Press, 1982. ISBN 0521285402
- J. C. Wells: Accents of English. Volume III: Beyond the British Isles. Cambridge University Press, 1982. ISBN 0521285410
- Michael McCarthy, Felicity O'Dell: English Vocabulary in Use. upper-intermediate and advanced. Cambridge University Press, 1994
- Raymond Murphy: English Grammar in Use. Cambridge University Press, 1985
- Robert Phillipson: Linguistic Imperialism. Oxford University Press, 2000. ISBN 0194371468
Weblinks
- http://dict.leo.org/ – umfangreiches und ständig erweitertes Deutsch-Englisch und Englisch-Deutsch Online-Wörterbuch
- http://www.odge.de/ - Deutsch-Englisch und Englisch-Deutsch Wörterbuch mit über 420.000 Übersetzungen (auch ungewöhnliches)
- http://www.dict.cc/ – Deutsch-Englisch und Englisch-Deutsch Wörterbuch mit mittlerweile über 400.000 Übersetzungen
- http://www.dict.org/ – greift auf mehrere Wörterbücher zu, die das dict-Protokoll benutzen
- http://www.EnglishTensesWithCartoons.com Englishe Zeiten
- http://www.phon.ucl.ac.uk/home/estuary/index.html - Estuary English
- http://www.wordorigins.org/ – Die Herkunft einiger hundert englischer Wörter
- http://www.etymonline.com/ – Online Etymology Dictionary, Erklärungen zur Herkunft einiger tausend englischer Wörter
- http://www.englisch-hilfen.de/ – kostenlose Nachhilfe mit Erklärungen und Übungen
- http://www.ego4u.de/ – Englische Grammatik Online
- http://www.sprachschule-lbt.de/index.php?sprachschulen=englischkurse-5-spaltensystem&englisch-lernen=lernhilfen – kostenloses Grammatiksystem der englischen Sprache zum Selbstlernen
- http://www.quickdic.de/ – Wörterbuch zum Herunterladen
- http://www.phrasen.com/ – Wörterbuch der englischen Redewendungen
- http://www.urbandictionary.com - Slang Dictionary
- http://www.woerterbuch.info/ – Deutsch-Englisch Wörterbuch mit 600.000 Übersetzungen und 125.000 Synonymen
- http://www.alt-usage-english.org/audio_archive.shtml - Sprachfiles für Indisch-, Britisch-, Austrailienenglish und noch vieles mehr
Kategorie:Einzelsprache
Kategorie:Englische Sprache
Kategorie:Anglistik
als:Englische Sprache
ja:英語
ko:영어
ms:Bahasa Inggeris
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th:ภาษาอังกฤษ
zh-min-nan:Eng-gí
Den Haag
Den Haag //, amtssprachlich ’s-Gravenhage, dt. auch der Haag ist der Regierungssitz der Niederlande und die Hauptstadt der Provinz Südholland.
Seit 1831 ist sie Residenz des Königshauses.
Den Haag ist mit 468.711 Einwohnern die drittgrößte Stadt der Niederlande. Die engere Stadtregion heißt Haaglanden und zählt 977.000 Einwohner in neun Gemeinden.
Die Stadt beherbergt den Internationalen Gerichtshof, den Internationalen Strafgerichtshof, als UN-Stadt das UN-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien und zahlreiche weitere internationale Einrichtungen.
Lage und Wirtschaft
Den Haag liegt im Westen der Niederlande. Das Stadtzentrum liegt etwa 6 km von der Nordsee entfernt. Die Stadtteile Scheveningen und Kijkduin liegen direkt am Meer.
Die Stadt ist Teil des Ballungsraums Randstad Holland. In unmittelbarer Nähe liegen weitere bedeutende Städte, etwa Rotterdam (20 km), Leiden (15 km) oder Delft (8 km). Die in den 1970er Jahren gegründete Trabantenstadt Zoetermeer liegt etwa 10 km östlich von Den Haag.
Südlich der Stadt erstreckt sich bis zur Rheinmündung bei Hoek van Holland das etwa 20 x 20 km große Westland, eine riesige, zusammenhängende Gewächshauslandschaft, in der Gemüse und Blumen angebaut werden.
Die Stadt ist reich an kleinen und mittelgroßen Handels- und Industrieunternehmen. Es liegt auf der Hand, dass der Dienstleistungssektor mit vielen Büros aller Art für einen Regierungssitz wirtschaftlicher Schwerpunkt ist; in Den Haag ist dies auch der Fall.
Geschichte
Bereits im 11. Jahrhundert gab es in der Umgebung des heutigen Binnenhofes ein Dorf, wo die Grafen von Holland ein Gebäude besaßen, wo sie wohnten oder nur auf der Durchreise übernachteten. Im Jahr 1248 ließ Graf Wilhelm II. von Holland ein Schloss bauen. Dieser Graf, der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches werden wollte, starb aber bevor das Schloss fertig war. Sein Sohn, Floris V., ließ diese Arbeiten machen. Unter anderem der Rittersaal, wo jetzt immer noch am Prinsjesdag, dem 3. Dienstag im September, die Königin mit der Verlesung der Thronrede das parlamentarische Sitzungsjahr offiziell eröffnet, kam damals zu Stande.
Nach etwa 1300 war "Die Haghe" bereits die Residenz der Grafen von Holland. Es war bis zum 17. Jahrhundert nur mit Erdwällen und untiefen Gräben befestigt, und erhielt nie ein formales Stadtrecht. Trotzdem hatte die Bevölkerung einige Privilegien, unter anderem auf dem Gebiet der Steuern. Im Jahr 1560 bekam es ein kleines Rathaus, und eine steinerne Stadtbefestigung wurde genehmigt. Diese kam aber nicht rechtzeitig fertig, um die Bevölkerung vor den Katastrophen des Achtzigjährigen Krieges zu schützen. Den Haag wurde in dieser Epoche mehrere Male geplündert und niedergebrannt.
Nach 1648 wurde Den Haag Residenz der Statthalter der Republik der Sieben Vereinigten Niederlande. Eine Periode großen Wohlstands war angebrochen. Johann Moritz von Nassau ließ das Mauritshuis (jetzt Museum) bauen, für die Hofhaltung, die Regierungsmitglieder und ausländische Staatsvertreter wurden großartige, sehr vornehme Häuser errichtet. Von diesen Häusern sind viele zwischen 1750 und 1900 erbaute Exemplare noch überall in der Innenstadt zu finden. Ein Vorteil dabei war die Tatsache, dass Den Haag keine ummauerte Festungsstadt war, und dem Neubau dadurch keine Beschränkungen gestellt waren.
König Ludwig Bonaparte erklärte Den Haag 1806 offiziell zur Stadt.
Im 20. Jahrhundert kamen viele Wohnungen für Beamte und einfachere Leute hinzu, darunter das jetzt als "problematisch" geltende Malerquartier (Schilderswijk).
Die Stadt war über 300 Jahre von Kriegsgewalt verschont geblieben, als am Anfang des 2. Weltkrieges, am 10. Mai 1940, deutsche Fallschirmjäger die Stadt angriffen. Ihre Aufgabe war es, das niederländische Regierungszentrum "blitzartig" einzunehmen. Dieses Vorhaben scheiterte an schlechter Planung und an der dort (ausnahmsweise) ausreichenden Militärverteidigung der Niederlande. Erst nach der Kapitulation am 15. Mai marschierte die deutsche Wehrmacht in Den Haag ein. Der von Adolf Hitler zum Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete ernannte Arthur Seyß-Inquart wurde bald darauf im Rittersaal installiert. Das Gefängnis im Stadtteil Scheveningen diente zur Inhaftierung von politischen Gegnern, u.a. Widerstandskämpfern. Es erhielt von jenen den Beinamen: Oranje-Hotel. Am 3. März 1945 wollten britische Bomber einen Luftangriff gegen deutsche Verwaltungsgebäude in Den Haag ausführen. Durch einen Navigationsfehler trafen die Bomben aber das Wohnviertel Bezuidenhout. Dabei kamen etwa 500 Menschen ums Leben, und 3000 Häuser wurden zerstört.
Am 13. September 1974 stürmten Mitglieder der Japanischen Roten Armee die französische Botschaft in der Stadt und nahmen den Botschafter und zehn weitere gefangen. Bei dem Überfall wurde die Polizistin Hanke Remmerswaal in den Rücken geschossen. Nach Zahlung eines Lösegeldes in Höhe von 300.000 US-Dollar und freies Geleit zu einen Flugzeug werden die Geiseln freigelassen.
In den 1970er und 1980er Jahren wurden Teile der Stadt tiefgreifend modernisiert.
Auch nach 1990 wurden zum Teil sehr auffällige Neubauten errichtet, darunter einige Ministerienbüros in der Nähe des Hauptbahnhofes.
Sehenswürdigkeiten
1980er
1980er
- Paleis Noordeinde - Regierungssitz der Königlichen Familie
- Binnenhof - Mittelalterlicher Gebäudekomplex mit Sitz der niederländischen Regierung. Den Mittelpunkt bildet der Rittersaal.
- Mauritshuis - Ehemaliges Wohnhaus von Johan Maurits van Nassau Siegen, beherbergt heute eine bedeutende Sammlung flämischer und holländischer Malerei mit Werken von u.a. Rembrandt und Vermeer
- Friedenspalast (Vredespaleis) - sehenswertes Neorenaissance-Gebäude (1907-1913), Sitz des Internationalen Gerichtshofs
- Gemeindemuseum (Haags Gemeentemuseum) - mit vor allem Kunst aus dem 20. Jahrhundert
- Panorama Mesdag - das 1881 vom Haager Maler Hendrik Willem Mesdag vollendete Panorama. In den 1990er Jahren restauriert.
- Madurodam - eine Miniaturstadt, die wichtigste Freizeit-Anlage der Stadt
- Gevangenpoort - ehemaliges Schlosstor und Gefängnis, heute Foltermuseum.
- Oude Stadhuis - Altes Rathaus, erbaut 1561 bis 1565.
- Grote Kerk/St.Jakobskerk - Stadtkirche aus dem 14. Jahrhundert mit 100 m hohem, sechseckigem Turm.
- Spinozahuis - Wohnhaus des niederländischen Philosophen Baruch Spinoza (1632-1677).
- Kommunikationsmuseum, Museum voor Communicatie - interaktives Museum der Geschichte und Technik der Kommunikation.
- Rijksmuseum Den Haag - bedeutende Sammlung französischer und niederländischer Gemälde mit Werken von Barbizon, Corot, Rousseau, Delacroix, Maris und Israëls.
- Plein - zentraler Platz des Regierungsviertels.
- Kloosterkerk - älteste Kirche der Stadt, um 1400 errichtet, bis 1583 Teil des Dominikanerklosters.
- Nationales Literaturwissenschaftliches Museum, Letterkundig Museum
- Nieuwe Kerk - Kirche aus dem 17.Jh., Grabstätte Spinozas und der Gebrüder de Witt.
- Catshuis - Amtssitz des Premierministers.
- Congresgebouw/NCC - größtes Kongressgebäude der Niederlande.
- Haagse Bos - 2 km lange, prächtige Parkanlage westlich von Huis ten Bosch.
- mehrere schöne alte Häuser und Alleen, verbreitet über die Stadt
- Scheveningen - Geschichtsträchtiger Seekurort mit historischem Kurhaus
Verkehr
Den Haag liegt an zwei Autobahnen von europäischer Bedeutung. Die A12 ist die Fortsetzung der aus Richtung Frankfurt am Main, Köln und Ruhrgebiet kommenden deutschen Autobahn A 3. Die A4 verbindet Amsterdam mit Rotterdam und den belgischen Metropolen Antwerpen und Brüssel und führt von dort weiter nach Frankreich, Paris.
Die Stadt besitzt zwei große Bahnhöfe: den modernen Kopfbahnhof Den Haag Centraal (Hauptbahnhof) und den Durchgangsbahnhof Hollands Spoor mit sehenswerter historischer Architektur, w.u. die Fuerstlicher wart-zimmern.
In Den Haag eröffnete 1864 die erste Straßenbahn der Niederlande.
Das Straßenbahnnetz der Stadt zählt heute zu den größten in Europa. Nach großen Schwierigkeiten beim Bau wurde 2004 ein neuer Tunnel unter dem Stadtzentrum für die Straßenbahn in Gebrauch genommen.
Den Haag hat keinen eigenen Flughafen, der Großflughafen Schiphol bei Amsterdam ist jedoch nur 50 km entfernt und schnell zu erreichen. Allerdings gibt es bei Den Haag den Militärflugplatz Valkenburg, welcher wegen der Sicherheit auch für regierungs- und köngigliche Flüge benutzt wird.
Der Stadtteil Scheveningen besitzt einen kleinen Seehafen.
Über Kanäle ist die Stadt auch an das eng geknüpfte Netz niederländischer Binnenwasserstraßen angebunden.
Die Stadt liegt an der deutsch-niederländischen Ferienstraße Oranier-Route.
Söhne und Töchter der Stadt
viele Mitglieder der königlichen Familie der Niederlande finden sie unter: Oranien. Andere berühmte Persönlichkeiten sind ausgelagert unter Söhne und Töchter von Den Haag.
Statistiken
Entwicklung der Einwohnerzahl (jeweils zum 1. Januar)
Weblinks
- [http://www.denhaag.com Tourismusportal der Stadt Den Haag] (de, nl, en, fr, es, it)
- [http://www.denhaag.nl Gemeindeverwaltung Den Haag] (nl, en)
- [http://www.haaglaanden.nl Stadtregion Haaglanden] (nl, en)
Kategorie:Ort in den Niederlanden
Kategorie:Hauptstadt in Europa
ja:ハーグ
ko:헤이그
Charta der Vereinten NationenDie Charta der Vereinten Nationen ist die Verfassung der Vereinten Nationen (UNO). Sie wurde in San Francisco am 26. Juni 1945 durch die 50 Gründungsmitglieder unterzeichnet. Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den damals fünf dauerhaften Mitgliedern des Sicherheitsrates (Frankreich, Sowjetunion, Republik China (bis 1971 ständiges Mitglied, seitdem stattdessen die Volksrepublik China), Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) und der Mehrheit der anderen Unterzeichner bestätigt worden war.
Die Charta bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Mitglieder aufgrund internationalen Rechts. Änderungen der Charta erfordern eine 2/3-Mehrheit, darunter die Zustimmung der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.
Inhalt der UN-Charta
# Kapitel: Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen (Art. 1, 2)
# Kapitel: Mitgliedschaft (Art. 3-6)
# Kapitel: Organe (Art. 7, 8)
# Kapitel: Die Generalversammlung (Art. 9-22)
# Kapitel: Der Sicherheitsrat (Art. 23-32)
# Kapitel: Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Art. 33-38)
# Kapitel: Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen (Art. 39-51)
# Kapitel: Regionale Abmachungen (Art. 52-54)
# Kapitel: Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Art. 55-60)
# Kapitel: Der Wirtschafts- und Sozialrat (Art. 61-72)
# Kapitel: Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Art. 73, 74)
# Kapitel: Das internationale Treuhandsystem (Art. 75-85)
# Kapitel: Der Treuhandrat (Art. 86-91)
# Kapitel: Der Internationale Gerichtshof (Art. 92-96)
# Kapitel: Das Sekretariat (Art. 97-101)
# Kapitel: Verschiedenes (Art. 102-105)
# Kapitel: Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit (Art. 106, 107)
# Kapitel: Änderungen (Art. 108, 109)
# Kapitel: Ratifizierung und Unterzeichnung (Art. 110, 111)
Siehe auch:
Portal:Vereinte Nationen
Weblinks
- [http://www.runiceurope.org/german/charta/charta.htm Text der Charta]
Kategorie:Vereinte Nationen
Kategorie:Völkerrecht
ja:国際連合憲章
Richter
Ein Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt wahrnimmt. Er trifft als neutrale Person allein oder zusammen mit anderen Richtern in einem Spruchkörper Entscheidungen über konkrete Sachverhalte, zum Beispiel im Zivilprozess in einem Streit zwischen zwei oder mehr Parteien über privatrechtliche Ansprüche, im Strafprozess über die Verurteilung eines Angeklagten oder im Verwaltungsgerichtsprozess über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln, wie z. B. Verwaltungsakten. Dabei soll er unparteiisch die Wahrheit erkennen und Gerechtigkeit üben. Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung an Gesetze und an die in seinem Land geltende Verfassung gebunden.
In einigen Ländern hat eine Jury aus Geschworenen die Entscheidung über die Schuld zu treffen. Die Aufgabe des Richters ist es dann, die Gesetze zu benennen, unter denen die Verurteilung erfolgt, und das Strafmaß zu bestimmen.
In Großbritannien trägt der Richter noch die Allongeperücke. Diese wird im restlichen Europa seit etwa dem 18. Jh. nicht mehr verwendet.
Richter in Deutschland
In Deutschland ist dem Richter nach Artikel 92 Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt anvertraut. Nach Artikel 97 Grundgesetz sind die Richter sachlich und persönlich unabhängig; das heißt, sie sind im Rahmen der rechtsprechenden Tätigkeit keinen Weisungen, nur dem Gesetz unterworfen. Die persönliche Unabhängigkeit bezieht sich nur auf die Berufsrichter; sie können nur unter ganz besonderen Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden. Berufsrichter kann nur sein, wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Diese setzt ein rechtswissenschaftliches Studium mit einer ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit Abschluss der zweiten Staatsprüfung voraus.
Richter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis, das in mancher Hinsicht Ähnlichkeiten mit dem Dienstverhältnis eines Beamten hat.
Die Rechtsprechung wird von Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern ausgeübt.
Berühmte Personen die (auch) als Richter fungierten
- Salomon
- Solon
- Pontius Pilatus
- Francis Bacon
- Thomas More
- E.T.A. Hoffmann
- Thurgood Marshall
- Herbert Rosendorfer
- Roman Herzog
Siehe auch: Einzelrichter, Kollegialgericht
Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht
Kategorie:Dienstleistungsberuf
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NationalitätDer Begriff Nation (über franz. nation aus lat. natio "Geburt; Herkunft; Volk(sstamm)") bezeichnet eine größere Gruppierung von Personen, die sich aus ihren Traditionen, Sitten und Gebräuchen konstituiert. Sie ist eine vorgestellte Gemeinschaft (vgl. Benedict Anderson), die auf primordialen Bindungen (vgl. Clifford Geertz, Edward Shils) beruht und nur dadurch existiert, dass sich ihre Mitglieder zu ihr bekennen (vgl. Ernest Renan)....( Staatsvolk)...
Allgemeines
Im 18. Jahrhundert, in Folge der Französischen Revolution entstanden und durch zunehmende Mobilität begünstigt, entfaltete die Idee der Nation eine hohe Dynamik, die anfangs gegen Feudalismus und Autokratie (Frankreich, Deutschland), gegen wirtschaftlich und politisch einengende Kleinstaaterei (Deutschland), oder aber gegen imperiale Herrschaft (Russland, Donaumonarchie) gerichtet war. Die Vorstellung vom ethnisch homogenen Nationalstaat gipfelte im 20. Jahrhundert in verschiedenen ethnischen Säuberungen.
Ebenen des Begriffs "Nation"
1. Nation wird als ethnische Homogenität (als "Volk"), aber auch als Stamm (Stammesvolk, früher Völkerstamm) verstanden (vgl. dazu Tribalismus, Reservation).
: Diese Definition der Nation geht von der gemeinsamen Abstammung der Angehörigen der Nation und einer daraus resultierenden Kultur- und Spracheinheit aus. Lange Zeit war diese Auffassung vorherrschend, besonders im Mittel- und Osteuropa des 19. und 20. Jahrhunderts, wo sie zur massenwirksamen Ideologie ausgebaut wurde. Heute wird dieses Konzept vielfach angegriffen und kritisiert, dazu unten mehr.
2. Nation ist Homogenität der Sprache und Tradition (Kulturnation)
: Nation ist dann die durch die Geschichte bewahrte Einheit in Sprache, Kultur und Traditionen (zahlreiche Überlappungen mit dem in der Romantik geprägten "Volks"-Begriff). Sie lässt sich nicht durch territoriale Grenzen definieren. Dies gilt für die Kulturnation Deutschland, ebenso für andere überstaatliche nationale Gemeinschaften.
Noch im 21. Jahrhundert bilden beispielsweise die türkischen Völker eine Kulturnation. Noch heute empfinden sie sich als Staats- und Kulturnation im eurasischen Raum, da sie auf die Staaten Türkei, Aserbaidschan, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Kirgisien und in weiteren Turkrepubliken verteilt leben (dort sind sie „Staatsnation“) und nie das Zusammengehörigkeitsgefühl verloren haben (in diesem Sinne eben „Kulturnation“).
Gegenwärtig ist z.B. ein gewisses Streben nach einer Nation z.B. unter den Kurden beobachtbar. Der Gedanke einer kurdischen Nation wurde erstmals im Vertrag von Sèvres 1919 berücksichtigt, der jedoch mangels Ratifizierung durch die Türkei nicht in Kraft getreten ist. Der Prozess wird von heftigen Auseinandersetzungen von innen und außen begleitet. Dieses Streben nach einer Nation gilt aber auch für andre Völker, z. B. die Iren in Nordirland, die sich von den Briten trennen und sich wieder mit der Republik Irland zu einer Nation zusammen schließen möchten. Dies wird aber vornehmlich von den protestantischen Menschen in Nordirland, eingewanderte Briten, verhindert.
3. Nation ist ein politischer Zusammenschluss als Staat (Staatsnation)
: Nation ist dann die politisch souverän organisierte und geordnete Staatsnation. Territorialer Zusammenhang kann, muss aber nicht sein. Ethnische, religiöse und sprachliche Gegebenheiten sind nachrangig. Ein Musterbeispiel ist die Schweiz. Fehlen territoriale, ethnische oder kulturelle Klammern, sind solcherlei Nationen leicht Angriffen von innen und außen ausgesetzt und können häufig nur durch totalitäre, autokratische oder absolutistisch-bürokratische Regierungsformen existieren. Beispiele in der Geschichte: Jugoslawien, Sowjetunion, verschiedene postkoloniale Nationen in Afrika und Asien.
4. Nation als religiöser Zusammenschluss (Religionsstaat, Staatsreligion)
: Eine in der Geschichte häufiges konstituierendes Element von Nation war und ist bis heute in einigen feudalen Ländern die Staatsreligion. Gab es in der Geschichte viele Nationen, die sich über die Religion definierten (das Spanien der Reconquista, das Frankreich Ludwigs XIV., das England Heinrichs VIII.), so waren in den Staaten des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation nach dem Westfälischen Frieden 1648 regelmäßig die Religion des Fürsten ausschlaggebend (cuius regio eius religio - lateinisch für Wes das Land, des die Konfession). Dass die Bevölkerung einen Glaubenswechsel nicht mitmachen brauchte, gab es allerdings auch (in Preußen war der König kalvinistisch, die Bevölkerung jedoch lutherisch, und in Sachsen der Kurfürst katholisch, die Bevölkerung lutherisch). Beispiele für Religionsstaaten: Israel als jüdischer Staat, der Iran des Ayatollah Chomeini, Afghanistan der Taliban, Saudi Arabien der wahabitischen Saudi-Familie. Eine bedeutende Rolle spielt die Religion im Gegensatz zwischen Kroatien und Serbien (katholisch | christlich-orthodox).
Ideengeschichte
Begründungen von Nation
Die Vorstellungen von Nation beruhen unter anderem auf zwei sehr unterschiedlichen Begründungen der Nation, die bis heute einen großen Einfluss haben:
# Die essentialistische Definition, die Johann Gottlieb Fichte zugeschrieben wird, nach der Nation überzeitlich existent sei und lediglich noch der Artikulation bedürfe. Fichte sieht demnach die Nation als eine von Gott geschaffene, in alle Ewigkeit und unabhängig von der Geschichte bestehende ontologische Einheit. - Die essentialistische Definition der Nation war eine der Grundlagen für den deutschen Nationalismus. An essentialistische Vorstellungen von Volk und Nation knüpft auch Carl Schmitt an, was bis heute vor allem für die Repräsentationslehre von Bedeutung ist und durch den solche Vorstellungen in der deutschen Staatsrechtslehre wirksam sind.
# Die jakobinische Vorstellung von Nation, die in der Nation eine Einheit sieht, die politisch gebildet werden muss. Siehe die klassische Definition einer Staatsnation von Ernest Renan.
Die Nation als "vorgestellte Gemeinschaft"
Nach Benedict Anderson
Seit den 1980er Jahren wird in der Soziologie die Nation verstärkt als Kunst und Funktionsbegriff analysiert. Wesentlich dazu beigetragen hat Benedict Anderson, der den Begriff als vorgestellte politische Gemeinschaft analysierte.
Für die Erschaffung, Festigung oder Verteidigung einer Nation bedarf es einer ideologischen Basis, dem Nationalismus, der von entsprechenden Bewegungen getragen wird. Diese Bewegungen können ökonomische, ideologische, sprachliche, kulturelle u.a. Gemeinsamkeiten haben. Dabei wird die Nation als soziale Organisationsform verstanden, die geschichtlich sehr jung ist. Die Nationalenmythen, die zur Nationenbildung (Nation-Building - s. Karl W. Deutsch) bemüht werden, beziehen sich aus der Vergangenheit und beanspruchen Zeitlosigkeit, werden jedoch je nach Bedarf umgedeutet und neue erfunden. Erzeugt werden dazu kollektive Bilder. "Schließlich wird die Nation als Gemeinschaft vorgestellt, weil sie, unabhängig von realer Ungleichheit und Ausbeutung, als 'kameradschaftlicher' Verbund von gleichen verstanden wird." (Benedict Anderson) Aus diesem Grund bezeichnet Anderson Nationen als „vorgestellte politische Gemeinschaften“. Nation vereinnahme (homogenisiere) Menschen, die nicht ausschließlich über unmittelbare soziale, wirtschaftliche oder familiäre Beziehungen verbunden sind. In der Tat sind alle Gemeinschaften, die größer sind als die dörflichen mit ihren Face-to-face-Kontakten, vorgestellte Gemeinschaften. Gemeinschaften sollten nicht durch ihre Authentizität voneinander unterschieden werden, sondern durch die Art und Weise, in der sie vorgestellt werden.
Für besonders konstituierend für die Nation hält Anderson die Sprache: Die weitaus wichtigste Eigenschaft der Sprache ist (...) ihre Fähigkeit, vorgestellte Gemeinschaften hervorzubringen, indem sie besondere Solidaritäten herstellt und wirksam werden läßt.
Terminologisch mit dem gleichen Problem befasst, hat bereits Ferdinand Tönnies geurteilt, dass eine Nation (anders als z.B. eine Polis) nie zur Hauptsache eine "Gemeinschaft", sondern stets überwiegend eine "Gesellschaft" sei (vgl. dazu "Gemeinschaft und Gesellschaft").
Semantisches Netz (Schlag- und Stichwörter)
- Nation-Building, Vielvölkerstaat, Nationalismus, Uniliteralität, Multiliteralität, Nationalgefühl, Nationalbewusstsein, Willensnation, Sozialismus in einem Land, Nationale Symbole, Nationalepos, Nationaldichter, Nationalhymne
- Volk (Nation), Volk, Liste von Völkern, Volksstamm, Multikultur, Tribalismus, Horde, lingua franca
- Staat, Stadtstaat, Bürgerschaft, Dynastie, Reich, Pax Romana, Staatsrecht, Völkerrecht, Krieg, Dreißigjähriger Krieg,
- Staatengemeinschaft, Föderation, Konföderation, Bundesstaat. Staatenbund, Internationalität, Supranationalität, UNO, Internationale, Minderheiten, Reservation.
- Politische Wissenschaft, Soziologie, Ethnologie, Volkskunde
Literatur
Klassiker
- Johann Gottlieb Fichte (1808), Reden an die deutsche Nation, in: Philosophische Bibliothek, Bd. 204, 5. Aufl., Hamburg: Meiner, 1978
- Friedrich Meinecke (1907), Weltbürgertum und Nationalstaat. Studien zur Genesis des deutschen Nationalstaates, München: Oldenbourg, 1907 (2. Aufl. 1911)
- Ernest Renan (1882), [http://www.dir-info.de/dokumente/def_nation_renan.shtml Qu´est-ce qu´une nation?], Rede vor der Sorbonne, Paris, 1882, dt. Was ist eine Nation
- Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, Berlin: Duncker & Humblodt, 1932, Neuausgabe 1963
neue Literatur
- Benedict Anderson: Imagined Communities: Reflections on the Origin and Spread of Nationalism, 1983, ISBN 0-86091329-5 (dt. zuerst u.d.T. Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, Frankfurt am Main: Campus 1988) ISBN 3-593-33926-9
- Etienne Balibar: Die Nation-Form: Geschichte und Ideologie, in: ders./Immanuel Wallerstein: Rasse, Klasse, Nation. Ambivalente Identitäten, Hamburg, Berlin: Argument, 1990, ISBN 3-88619-386-1
- Karl W. Deutsch, Nationenbildung, Nationalstaat, Integration, Düsseldorf 1972
- Ernest Gellner: Nations and Nationalism, Oxford 1983, (dt. zuerst u.d.T. Nationalismus und Moderne, Berlin: Rotbuch 1991), ISBN 3-88022-358-0
- Eric Hobsbawm; Nationen und Nationalismus, Mythos und Realität seit 1780, Frankfurt/New York: Campus 1990, ISBN 3-59337498-6
- Otto Dann; Nation und Nationalismus in Deutschland 1770-1990, München 1993, ISBN 3-40-634086-5
- Roger Griffin: Völkischer Nationalismus als Wegbereiter und Fortsetzer des Faschismus: Ein angelsächsischer Blick auf ein nicht nur deutsches Phänomen. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster, 2005. ISBN 3-89771-737-9
Weblinks
- at.indymedia.org: [http://at.indymedia.org/newswire/display/51160/index.php Nation: eine gesellschaftliche Konstruktion]
- Ernest Renans Rede vor der Sorbonne [http://www.dir-info.de/dokumente/def_nation_renan.shtml Was ist eine Nation] (1882).
Andere Wortbedeutung
Nation bezeichnet auch einen Zusammenschluss von Studenten an mittelalterlichen Universitäten nach Herkunftsregionen (nationes). Siehe: Universität
Die Nation war eine antifaschistische Zeitung.
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Kategorie:Politischer Begriff
ja:国民
simple:Nation
zh-cn:民族
UN-GeneralversammlungDie Generalversammlung der Vereinten Nationen (englisch: United Nations General Assembly, UNGA) ist die Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.
Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme (Art. 18 UN-Charta).
Die Generalversammlung prüft und genehmigt den Haushaltsplan der UNO (Art. 17 I UN-Charta). Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Beratung und die Annahme von empfehlenden Resolutionen. Die Generalversammlung darf sich mit praktisch jeder Frage von internationaler Bedeutung befassen, solange sie nicht gleichzeitig vom Sicherheitsrat behandelt wird (Art. 10 UN-Charta).
Im Gegensatz zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend, können jedoch dadurch politisches Gewicht haben, dass sie einen Entschluss einer Mehrheit der Mitgliedstaaten der UNO darstellen. Das heißt aber nicht, dass ihre Entscheidungen völkerrechtlich ohne Wirkung bleiben müssen: Die Resolutionen der UNGA können unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausbildung von verbindlichem Völkergewohnheitsrecht beitragen.
Um die Arbeit zu erleichtern, hat die Generalversammlung Komitees (Ausschüsse) zu verschiedenen Themen eingerichtet, die wiederum Arbeitsgruppen einberufen können.
Die UN-Generalversammlung ist kein Parlament. Es handelt sich um eine Versammlung von weisungsgebundenen, diplomatischen Beamten der Regierungen der UN-Mitgliedstaaten.
Siehe auch
- Portal:Vereinte Nationen
- Liste der Präsidenten der UN-Generalversammlung
Weblinks
- [http://www.un.org/ga Offizielle der Homepage der Generalversammlung] (englisch)
Kategorie:Vereinte Nationen
ja:国連総会
ko:UN 총회
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Der Sicherheitsrat (engl.: United Nations Security Council) ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen.
Nach Artikel 24 I der UN-Charta haben ihm die Mitgliedstaaten „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. Während andere UN-Organe unmittelbar nur Empfehlungen abgeben können, kann der Sicherheitsrat nach den Bestimmungen des VII. Kapitels der Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten treffen - „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“. Dabei besteht eine grundsätzliche Rechtsbindung an die Normen der UN-Charta. Neben der politischen Prärogative des Sicherheitsrates zur Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 in concreto kann seine Praxis zur Fortbildung bestehenden Rechts führen. Nach herrschender Meinung darf sich der Sicherheitsrat mangels eigener Rechtssetzungsbefugnis dabei jedoch nicht in dezidierten Widerspruch zu den anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts setzen (Auslegung contra legem). Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keiner wirksamen Rechtskontrolle.
Mitglieder des Sicherheitsrates
Der Rat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern der Vereinten Nationen.
Jedes Jahr wird die Hälfte der zehn wechselnden durch die UN-Generalversammlung auf zwei Jahre neu gewählt. Sie werden nach regionalen Gruppen ausgesucht und von der Generalversammlung bestätigt. Zwischen dem Ausscheiden eines Staates aus dem Sicherheitsrat und der Wiederwahl muss mindestens ein Jahr liegen – eine direkte Wiederwahl ist also ausgeschlossen.
Der Vertreter eines jeden Sicherheitsratsmitglieds muss jederzeit im UNO-Hauptquartier erreichbar sein, damit der Rat jederzeit zusammentreten kann.
Ständige Mitglieder
- bis 1971 Republik China (bis auf Taiwan), danach Volksrepublik China
- Französische Republik
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
- bis 1991 Sowjetunion, danach Russland
- Vereinigte Staaten von Amerika
Nichtständige Mitglieder
Von 1946 bis 1965 gab es nur 6 nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat
- nur für 1946 : Niederlande, Mexiko, Ägypten
- 1946 / 1947 : Polen, Brasilien, Australien
- 1947 / 1948 : Belgien, Kolumbien, Syrien
- 1948 / 1949 : Ukraine, Argentinien, Kanada
- 1949 / 1950 : Norwegen, Kuba, Ägypten
- 1950 / 1951 : Jugoslawien, Ecuador, Indien
- 1951 / 1952 : Niederlande, Brasilien, Türkei
- 1952 / 1953 : Griechenland, Chile, Pakistan
- 1953 / 1954 : Dänemark, Kolumbien, Libanon
- 1954 / 1955 : Türkei, Brasilien, Neuseeland
- 1955 / 1956 : Belgien, Peru, Iran
- 1956 / 1957 : Australien, Kuba, ( 1956 Jugoslawien ) ( 1957 Philippinen )
- 1957 / 1958 : Schweden, Kolumbien, Irak
- 1958 / 1959 : Japan, Panama, Kanada
- 1959 / 1960 : Italien, Argentinien, Tunesien
- 1960 / 1961 : Ecuador, Sri Lanka, ( 1960 Polen ) ( 1961 Türkei )
- 1961 / 1962 : Ägypten, Chile, ( 1961 Liberia ) ( 1962 Irland )
- 1962 / 1963 : Venezuela, Ghana, ( 1962 Rumänien ) ( 1963 Philippinen )
- 1963 / 1964 : Norwegen, Brasilien, Marokko
- 1964 / 1965 : Bolivien, Elfenbeinküste, ( 1964 Tschechoslowakei ) ( 1965 Malaysia )
- 1965 / 1966 : Niederlande, Uruguay, Jordanien
Seit 1966 sind 10 nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat
- nur für 1966 : Neuseeland, Uganda
- 1966 / 1967 : Bulgarien, Argentinien, Mali, Nigeria, Japan
- 1967 / 1968 : Dänemark, Kanada, Brasilien, Äthiopien, Indien
- 1968 / 1969 : Ungarn, Paraguay, Algerien, Senegal, Pakistan
- 1969 / 1970 : Finnland, Spanien, Kolumbien, Nepal, Sambia
- 1970 / 1971 : Polen, Nicaragua, Burundi, Sierra Leone, Syrien
- 1971 / 1972 : Belgien, Italien, Argentinien, Somalia, Japan
- 1972 / 1973 : Jugoslawien, Panama, Sudan, Guinea, Indien
- 1973 / 1974 : Österreich, Australien, Peru, Kenia, Indonesien
- 1974 / 1975 : Weißrussland, Costa Rica, Mauretanien, Kamerun, Irak
- 1975 / 1976 : Italien, Schweden, Guyana, Tansania, Japan
- 1976 / 1977 : Rumänien, Panama, Libyen, Benin, Pakistan
- 1977 / 1978 : BRD, Kanada, Venezuela, Mauritius, Kamerun
- 1978 / 1979 : Tschechoslowakei, Bolivien, Gabun, Nigeria, Kuwait
- 1979 / 1980 : Norwegen, Portugal, Jamaika, Sambia, Bangla Desh
- 1980 / 1981 : DDR, Mexiko, Tunesien, Niger, Philippinen
- 1981 / 1982 : Irland, Spanien, Panama, Uganda, Japan
- 1982 / 1983 : Polen, Guyana, Togo, Zaire, Jordanien
- 1983 / 1984 : Niederlande, Malta, Nicaragua, Zimbabwe, Pakistan
- 1984 / 1985 : Ukraine, Peru, Ägypten, Burkina Faso, Indien
- 1985 / 1986 : Dänemark, Australien, Trinidad & Tobago, Madagaskar, Thailand
- 1986 / 1987 : Bulgarien, Venezuela, Ghana, Kongo, VA Emirate
- 1987 / 1988 : BRD, Italien, Argentinien, Sambia, Japan
- 1988 / 1989 : Jugoslawien, Brasilien, Algerien, Senegal, Nepal
- 1989 / 1990 : Finnland, Kanada, Kolumbien, Äthiopien, Malaysia
- 1990 / 1991 : Rumänien, Kuba, Elfenbeinküste, Zaire, Jemen
- 1991 / 1992 : Belgien, Österreich, Ecuador, Zimbabwe, Indien
- 1992 / 1993 : Ungarn, Venezuela, Marokko, Kap Verde, Japan
- 1993 / 1994 : Spanien, Neuseeland, Brasilien, Dschibuti, Pakistan
- 1994 / 1995 : Tschechien, Argentinien, Rwanda, Nigeria, Oman
- 1995 / 1996 : Deutschland, Italien, Honduras, Botswana, Indonesien
- 1996 / 1997 : Polen, Chile, Ägypten, Guinea-Bissau, Südkorea
- 1997 / 1998 : Schweden, Portugal, Costa Rica, Kenia, Japan
- 1998 / 1999 : Slowenien, Brasilien, Gambia, Gabun, Bahrain
- 1999 / 2000 : Niederlande, Kanada, Argentinien, Namibia, Malaysia
- 2000 / 2001 : Ukraine, Jamaika, Tunesien, Mali, Bangla Desh
- 2001 / 2002 : Kolumbien, Irland, Mauritius, Norwegen, Singapur
- 2002 / 2003 : Bulgarien, Kamerun, Guinea, Mexiko, Syrien
- 2003 / 2004 : Angola, Chile, Deutschland, Pakistan, Spanien
- 2004 / 2005 : Algerien, Benin, Brasilien, Philippinen, Rumänien
- 2005 / 2006 : Argentinien, Dänemark, Griechenland, Japan, Tansania
- 2006 / 2007 : Ghana, Katar, Republik Kongo, Peru, Slowakei
einjährige Amtszeiten sind in Kursivschrift
Der Vorsitz im Weltsicherheitsrat wechselt im Monatsturnus unter den Mitgliedern, in alphabetischer Reihenfolge der englischen Landesbezeichnungen. Neben den ständigen und nichtständigen Mitgliedern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Er verfügt jedoch über kein Stimmrecht.
Zustandekommen von Beschlüssen
Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von 9 Mitgliedern (Art. 27 II UN-Charta). Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen gemäß Art. 27 III UN-Charta der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder. Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handzeichen. Freiwillige Stimmenthaltung oder das Nichterscheinen im Rat werden nach etabliertem Völkergewohnheitsrecht seit der sog. „Politik des leeren Stuhls“ durch die UdSSR in der Korea-Frage 1950 als Erklärungsvariante qualifiziert, mit der sich unterhalb einer förmlichen Zustimmung eine politisch ambivalentere „Billigung“ von Ratsbeschlüssen ausdrücken lässt.
Jede Entscheidung kann durch ein Nein von einem der fünf ständigen Mitglieder verhindert werden (Veto). Die ständigen Mitglieder haben zwischen 1945 und 1990 in 279 Fällen von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht.
G4 Gruppe / Reform
Veto
Derzeit wird diskutiert, weitere ständige Mitglieder in den Rat aufzunehmen. Brasilien, Indien, Japan und Deutschland erklärten Ende September 2004, sich gegenseitig im Bemühen um einen ständigen Sitz zu unterstützen. Diese Nationen wurden in Folge dessen als die G4-Staaten bezeichnet. Weiterhin könnte im Rahmen der Reform auch ein afrikanischer Staat aufgenommen werden. Nigeria ist hierbei neben Südafrika und Ägypten im Gespräch. Das Veto gehört dabei erklärtermaßen nicht zum Primärziel dieses Konzepts, da darauf zunächst für die Dauer von 15 Jahren oder gänzlich verzichtet werden könne. Neben den dann 10 ständigen könnten fortan 14 nichtständige Mitglieder nach dem Rotationsprinzip dem Sicherheitsrat angehören.
Nach einem zweiten Reformmodell sind keine neuen ständigen Mitglieder vorgesehen, sondern die Einrichtung einer neuen Kategorie: „semi-permanente“ Sitze, die auf vier Jahre gewählt und verlängert werden können.
Kritik
Immer wieder wird insbesondere die mögliche Blockade des Sicherheitsrates durch die ständigen Mitglieder kritisiert und ein Reformbedarf angemahnt.
Beim Völkermord in Ruanda wurden innerhalb weniger Wochen Hunderttausende Menschen ermordet. Dem Sicherheitsrat wird vorgeworfen, bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben.
Wenige Jahre später wiederholte sich das Szenario in der sudanesischen Region Darfur. Wieder kam es zu Mord und Vertreibung. Die Volksrepublik China blockierte jedoch den Sicherheitsrat, weil sie befürchtete nicht ausreichend am Öl im Sudan beteiligt zu werden, die USA blockierten ebenso, weil sie den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen. Der Völkermord im Sudan hält unterdessen an.
Siehe auch
- Portal:Vereinte Nationen
- ISAF
- Deutschland in den Vereinten Nationen
Weblinks
- [http://www.un.org/Docs/sc/ United Nations Security Council] (englisch)
- [http://www.un.org/Depts/german/sr/fs_sr_res.html Resolutionen des Sicherheitrates (auf Deutsch)]
- [http://www.un.org/documents/scres.htm Resolutionen des Sicherheitrates (auf Englisch)]
Kategorie:Vereinte Nationen
ja:国連安全保障理事会
ko:UN 안전보장이사회
ms:Majlis Keselamatan PBB
simple:Security Council
zh-min-nan:An-chôan Lí-sū-hōe
RechtsprechungRechtsprechung (auch Jurisdiktion oder Judikative, von lateinisch: ius = das Recht + dicere = sprechen) im weiteren Sinn ist die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt (vergleiche Überschrift des IX. Abschnitts des Grundgesetzes (GG) und Art. 92 GG). Dabei handelt es sich um eine der drei Staatsgewalten im Sinne der Gewaltenteilung neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Exekutive (vollziehenden Gewalt) (Art. 20 Abs. 2 GG).
Die Rechtsprechung wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht (Art. 93, 94 GG), den Verfassungsgerichten der Länder und von Gerichten des Bundes und der Länder in den verschiedenen Gerichtszweigen (Gerichtsbarkeiten nach Art. 95 GG) ausgeübt.
In den Kommunen wird die Rechtsprechung von den Amtsgerichten ausgeübt.
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut (Art. 92 GG). Sie wird durch Berufsrichter und ehrenamtliche Richter ausgeübt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG).
Die Rechtsprechung ist Teil der Rechtspflege.
In der Europäischen Union wird die Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vom Europäischen Gericht erster Instanz(abgekürzt EuG) ausgeübt.
Die Judikative kontrolliert die Exekutive und die Legislative.
Die Rechtsprechung (Judikative) ist an Gesetz und Recht gebunden.
Rechtsprechung verschiedener Länder
- In Deutschland
- In Österreich
- In der Schweiz
- In den USA
Rechtsprechung im engeren Sinn
Im engeren Sinn spricht man von Rechtsprechung im Gegensatz zur rechtswissenschaftlichen Literatur oder von der Rechtsprechung der Gerichte auf einem bestimmten Rechtsgebiet oder zu einer bestimmten Rechtsfrage.
Die ständige Rechtsprechung bezeichnet den Zustand, wenn eine Rechtsfrage von unterschiedlichen Gerichten über längere Zeit in immer gleicher Weise entschieden wird. Wenn Richter an einem obersten Bundesgericht ihre Ansicht ändern, obwohl kein Fall vorliegt, bei dem es darauf ankommt, nehmen sie in ihr Urteil häufig ein obiter dictum auf.
Unter gefestigter Rechtsprechung versteht ein Jurist die feststehende Ansicht der Richter in dem jeweils zuständigen Gerichtszweig, die noch nicht als ständige Rechtsprechung eingestuft werden kann.
Eine Klage, die der gefestigten Rechtsprechung nicht entspricht, sondern auf der gegenteiligen Meinung aufbaut, wird daher meist erfolglos bleiben. Aus Haftungsgründen wird ein Anwalt eine solche Klage in der Regel nicht erheben, ohne seinen Mandanten vorher auf die mit der Klage verbundenen Risiken hinzuweisen. Entscheidend ist dabei im Grunde jedoch nur die Ansicht derjenigen Richter, die in der letzten Instanz zuständig sind, da deren Urteile nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden können. Auf die Ansicht der Untergerichte kommt es jedoch dann an, wenn bei geringen Streitwerten wegen der Kosten nicht davon auszugehen ist, dass ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht
Kategorie:Politischer Begriff
ja:司法
ms:Kehakiman
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
Charta der Vereinten NationenDie Charta der Vereinten Nationen ist die Verfassung der Vereinten Nationen (UNO). Sie wurde in San Francisco am 26. Juni 1945 durch die 50 Gründungsmitglieder unterzeichnet. Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den damals fünf dauerhaften Mitgliedern des Sicherheitsrates (Frankreich, Sowjetunion, Republik China (bis 1971 ständiges Mitglied, seitdem stattdessen die Volksrepublik China), Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) und der Mehrheit der anderen Unterzeichner bestätigt worden war.
Die Charta bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Mitglieder aufgrund internationalen Rechts. Änderungen der Charta erfordern eine 2/3-Mehrheit, darunter die Zustimmung der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.
Inhalt der UN-Charta
# Kapitel: Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen (Art. 1, 2)
# Kapitel: Mitgliedschaft (Art. 3-6)
# Kapitel: Organe (Art. 7, 8)
# Kapitel: Die Generalversammlung (Art. 9-22)
# Kapitel: Der Sicherheitsrat (Art. 23-32)
# Kapitel: Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Art. 33-38)
# Kapitel: Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen (Art. 39-51)
# Kapitel: Regionale Abmachungen (Art. 52-54)
# Kapitel: Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Art. 55-60)
# Kapitel: Der Wirtschafts- und Sozialrat (Art. 61-72)
# Kapitel: Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Art. 73, 74)
# Kapitel: Das internationale Treuhandsystem (Art. 75-85)
# Kapitel: Der Treuhandrat (Art. 86-91)
# Kapitel: Der Internationale Gerichtshof (Art. 92-96)
# Kapitel: Das Sekretariat (Art. 97-101)
# Kapitel: Verschiedenes (Art. 102-105)
# Kapitel: Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit (Art. 106, 107)
# Kapitel: Änderungen (Art. 108, 109)
# Kapitel: Ratifizierung und Unterzeichnung (Art. 110, 111)
Siehe auch:
Portal:Vereinte Nationen
Weblinks
- [http://www.runiceurope.org/german/charta/charta.htm Text der Charta]
Kategorie:Vereinte Nationen
Kategorie:Völkerrecht
ja:国際連合憲章
JahrzehntDas Jahrzehnt, auch Dekade oder Dezennium ist ein Zeitraum von 10 Jahren.
In seine strikten, mit Ordinalzahlen versehenen Bedeutung, wird das Jahrzehnt zur geschichtlichen Zeiteinteilung verwendet, zum Beispiel „das erste Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts“. Dieses begann natürlich erst am 1. Januar 1901 und endete am 31. Dezember 1910. (Siehe das Jahr Null).
Daneben gibt es die sogenannten „gebräuchlichen Dekaden“, zum Beispiel die „20er Jahre des 20. Jahrhunderts“. Diese sind aber nicht völlig identisch mit dem „dritten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts“, da die erstere, logischerweise, das Jahr 1920 ein- und das Jahr 1930 ausschließt, der letztere Begriff, genauso logisch, das Jahr 1920 aus- und hingegen das Jahr 1930 mit einschließt. Gewöhnlich werden die „usuellen Dekaden“ auch erst ab den zwanziger Jahren aufwärts verwendet, von „zehner“ Jahren zu sprechen ist eher ungewöhnlich, „Nuller“ Jahre klingt gänzlich künstlich. Die Geschichtswissenschaft verwendet deshalb vornehmlich die eigentlichen Jahrzehnte.
In der Politik wird der Begriff „Dekade“ oder „Jahrzehnt“ auch benutzt, um sich eine Zeitspanne zur Erreichung von Zielen vorzugeben. Beispiele aus der Arbeit der UNO:
- Jahrzehnt zur Zurückdrängung der Malaria in den Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, von 2001 bis 2010
- Zweite Internationale Dekade für die Beseitigung des Kolonialismus, von 2001 bis 2010
- Internationale Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit zugunsten der Kinder der Welt, von 2001 bis 2010
In der Wikipedia werden für die Übersichtsartikel – wegen der intuitiveren Navigation – die „usuellen Dekaden“ anstelle der „historischen Jahrzehnte“ verwendet. Hingegen werden die Jahrhunderte korrekt dargestellt (z. B. das Jahr 2000 beim 20. Jahrhundert, das Jahr 1900 beim 19. Jahrhundert usw.). Siehe zu dieser Thematik auch die Artikel Jahrtausend und Jahr Null.
Siehe auch: Jahreskalender für eine Aufstellung nach einzelnen Jahren, Historische Jahrestage für eine Übersicht über die einzelnen Tage des Jahres, Dekade für andere Bedeutungen des Begriffs.
Artikel zu einzelnen Dekaden
Zu den folgenden „gebräuchlichen Dekaden“ (nicht Jahrzehnten) existieren in der Wikipedia Artikel:
Wikipedia-Links zum Themenkomplex Kalender und Zeit
!
Kategorie:Zeitbegriff
Kategorie:Kalender
Kategorie:Maßeinheit
ja:10年紀
simple:Decade
Urteil
Allgemein gesprochen ist ein Urteil eine Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt oder Erkenntnisgegenstand.
Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die instanzerledigende Entscheidung, die das erkennende Gericht in der Regel auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt. Neben dem Urteil gibt es auch andere Formen gerichtlicher Entscheidungen.
Arten von Urteilen
Man unterscheidet zwischen einem Prozessurteil und einem Sachurteil. Durch Prozessurteil wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Mit dem Sachurteil wird eine inhaltliche Entscheidung über den Prozessgegenstand ausgesprochen.
Im deutschen Recht gibt es nach der Zivilprozessordnung (ZPO) neben dem abschließenden Endurteil (§ 300 ZPO), mit dem der Rechtsstreit in der jeweiligen Instanz vollständig beendet wird, noch das Teilurteil (§ 301 ZPO), das nur über einen Teil der geltend gemachten Ansprüche entscheidet.
Ferner gibt es das Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO), Zwischenurteil (§ 303 ZPO), das Zwischenurteil über den Grund, in der Praxis kurz Grundurteil genannt (§ 304 ZPO), die Vorbehaltsurteile der §§ 305, 305 a ZPO, das Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO) und das Versäumnisurteil gemäß den §§ 330 ff. ZPO.
Nach dem sachlichen Inhalt des Urteils unterscheidet man im Zivilprozess:
:; Leistungsurteile : verurteilen den Beklagten zu einer bestimmten Leistung (z. B. Zahlung), einer Duldung oder einer Unterlassung. Leistungsurteile können durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
:; Feststellungsurteile : entscheiden darüber, ob zwischen den Parteien ein streitiges Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht (z. B., ob das Mietverhältnis durch die Kündigung beendet wurde).
:; Gestaltungsurteile : wirken unmittelbar gestaltend auf einen bestehenden Rechtszustand ein.
Kategorie:Zivilprozessrecht
Völkerrecht]
Der Begriff Völkerrecht bezeichnet Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (unter Staaten sowie zwischen Staaten und anderen gleichrangigen Rechtsträgern) regeln. Das Völkerrecht ist Teil des Internationalen Rechts.
Völkerrechtssubjekte sind in erster Linie Staaten (zur Anerkennung als Staat bedarf es nach der "Drei-Elemente-Lehre" Georg Jellineks der drei Merkmale „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“), jedoch existieren heute auch andere Völkerrechtssubjekte wie zum Beispiel Internationale Organisationen (von Staaten gegründet). NGOs (von Privatrechtssubjekten gegründet) haben grundsätzlich keine Völkerrechtssubjektivität. Einige (historisch begründete) Ausnahmen existieren allerdings mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, dem Heiligen Stuhl und dem Malteserorden.
Von überragender Bedeutung ist heute die Charta der Vereinten Nationen, weshalb sie von einigen Autoren auch als Verfassung der Völkerrechtsgemeinschaft bezeichnet wird. Sie hat, zumindest für die Mitglieder der Organisation der Vereinten Nationen, Vorrang über alle anderen Völkerrechtsnormen (Artikel 103).
Allgemeines
Quellen des Völkerrechts sind bi- oder multilaterale völkerrechtlich Verträge, Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. Art 38 I lit a,b,c IGH Statut).
Völkervertragsrecht entsteht durch Vertragsschluss und anschließende Ratifikation zwischen den beteiligten Völkerrechtssubjekten.
Das Völkergewohnheitsrechts setzt sich aus den Elementen der langandauernden Übung (etliche Jahre, in einigen sich schnell verändernden Rechtsgebieten evt. weniger) und der Überzeugung, dass diese Übung rechtens sei (opinio iuris), zusammen (Völkervertragsrecht hat aufgrund seiner Schriftlichkeit keinen Vorrang vor Völkergewohnheitsrecht!). Will ein Staat seine Bindung an im Entstehen begriffenes Völkergewohnheitsrecht verhindern, so muss er ihm ausdrücklich und, solange die anderen Staaten an ihrer Überzeugung festhalten, auch wiederholt widersprechen.
Die allgemeinen Rechtsgrundsätze bestehen aus allen innerstaatlichen Rechtsordnungen gemeinsamen Prinzipien, Grundsätzen, die jedweder Rechtsordnung immanent sind, zum Beispiel pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden), lex specialis derogat legi generali (das speziellere Gesetz geht den allgemeineren Gesetzen vor) oder lex posterior derogat legi priori (ein späteres Gesetz geht einem vorherigen vor), Prinzipien, die auf dem speziellen Charakter des Völkerrechts beruhen, und Grundsätzen der Rechtslogik.
Neben diesen klassischen Völkerrechtsquellen haben sich jedoch auch einseitige Rechtsakte als Völkerrechtsquelle entwickelt, auch wenn sie nicht in der Aufzählung von Art. 38 I IGH Statut erscheinen. Solche einseitige Rechtsakte können sowohl von Staaten stammen, als auch von Internationalen Organisationen. Ihre rechtliche Verbindlichkeit ist jedoch variabel.
Gemäß Art. 38 I lit d IGH Statut hat der Internationale Gerichtshof Entscheidungen internationaler Gerichte und die Völkerrechtslehre als Hilfsquellen zur Interpretation der oben genannten Quellen heranzuziehen.
Zu unterscheiden ist das Friedens- und das Kriegsvölkerrecht, wobei das Friedensvölkerrecht auch die Normen beinhaltet, die entscheiden, wann die Anwendung von Gewalt gerechtfertigt ist, während als Kriegsvölkerrecht das im Krieg geltende Recht bezeichnet wird.
Für die Frage, ob eine völkerrechtliche Norm vom innerstaatlichen Rechtsanwender zu beachten ist, ist entscheidend, ob sie self-executing ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Norm bestimmt genug formuliert ist, um direkt angewendet zu werden, sie nicht ausschließlich an die Staaten adressiert ist und sie keine der Anwendung vorausgehende innerstaatliche Umsetzung fordert.
Grundsätzlich kein Teil des Völkerrechts ist das internationale Privatrecht, dieser Begriff bezeichnet vielmehr, unbeachtlich seines (oftmals innerstaatlichen) Ursprungs, die Normen, die im Falle der Berührung mehrerer innerstaatlichen Rechtsordnungen eines Sachverhalts das anzuwendende Recht bestimmen.
Theorie des Völkerrechts
Der wesentliche Unterschied des Völkerrechts zum innerstaatlichen Recht besteht im Nicht-Vorhandensein eines zentralen Gesetzgebungsorgans. Das klassische Völkerrecht wird den Staaten nicht oktroyiert, sondern stellt eine Koordinationsordnung zwischen ihnen dar.
Im klassischen Völkerrecht wurden nur die „zivilisierten“, also die europäischen Staaten, als Völkerrechtssubjekte anerkannt, was den Kolonialismus als legal erscheinen ließ. In der heutigen, in der Charta der Vereinten Nationen kodifizierten Völkerrechtsordnung sind dagegen ausnahmslos sämtliche Staaten rechtlich gleichberechtigt.
Allerdings gibt es immer mehr Entwicklungen hin zu einer auch zentralen Rechtsetzung im Völkerrecht. Vorhanden war diese Tendenz bereits zuvor, sie wird vom Sicherheitsrat aufgegriffen, der insbesondere nach dem 11. September 2001 dazu übergegangen ist, noch nicht von allen Mitgliedstaaten akzeptierte Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung zu allgemein geltendem Recht mit Wirkung für und gegen alle Mitgliedstaaten zu erklären und sich dem zwingenden Recht, dem sogenannten Ius cogens, zu nähern (vgl. Resolutionen 1373 und 1540).
Diese Entwicklung wird teilweise kritisch teilweise gar skeptisch gesehen, weil es nicht der Konzeption des Sicherheitsrates als Exekutivorgan entspricht, der an und für sich einzelne Konflikte lösen soll und nicht als "Weltgesetzgeber" auftreten soll.
Die aktuelle Diskussion um ein dogmatisches Fundament und eine (womöglich abschließende) Kodifizierung der Völkerrechtsordnung kreist dabei um den Begriff der "internationalen Gemeinschaft", die sich vom klassischen Völkerrecht dahin gehend unterscheidet, dass zunehmend von so genanten Gemeinschaftswerten gesprochen wird, die es gelte mittels des Völkerrechts zu schützen und durchzusetzen (Menschenrechte, Umweltschutz). Parallel dazu wird von einer Konstitutionalisierung des Völkerrechts gesprochen: Dies soll Parallelen zu innerstaatlichen Verfassungsordnungen ermöglichen und schlägt sich in Diskussionen um den Verfassungscharakter der UN-Charta nieder oder etwa in der Frage, ob der Internationale Gerichtshof eine Rechtskontrolle über Resolutionen des Sicherheitsrates ausüben dürfte.
Diese aktuellen Entwicklungen dürfen jedoch nicht über eine durchaus verbreitete und durchaus massive Skepsis unter den Staaten hinwegtäuschen, die sich weiterhin als die zentralen und einzigen Völkerrechtssubjekte in einem individuellen Sinne sehen und kollektive Konzentrationsprozesse nicht bereit sind beizupflichten.
Geschichte des Völkerrechts
Einer der entscheidenden Aspekte des modernen Völkerrechts, das Gewaltverbot, erschien lange Zeit so fernliegend und illusorisch, dass es erst nach dem Ende des ersten Weltkriegs zum erstenmal im Briand-Kellogg-Pakt (Kriegsächtungspakt) zwischen den beteiligten Staaten geschlossen wurde. Zuvor beschränkte sich das Völkerrecht, was den Krieg angeht, darauf, zu versuchen, Grausamkeiten einzudämmen und die Zivilbevölkerung zu schützen. Mit dem Völkerbund (gegründet 1919) und seiner Nachfolgeorganisation, den Vereinten Nationen (seit 1945), wurde erstmals eine gemeinsame internationale Ebene geschaffen, die auf die Sicherung eines für alle Staaten verbindlichen Völkerrechts abzielt.
Meilensteine
Als Meilensteine des (positiven) Völkerrechts, sind zu nennen:
- der Westfälische Friede von 1648
- der Frieden von Utrecht von 1713
- die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815
- die so genannte Heilige Allianz vom 26. September 1815
- das Aachener Konferenzprotokoll vom 24. Mai 1818
- der Pariser Frieden vom 30. März 1856
- die Genfer Konvention vom 22. August 1864
- die Petersburger Konvention vom 11. Dezember 1868 über die Unzulässigkeit des Gebrauchs explosiv | | |