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Internationales Komitee Vom Roten Kreuz

Internationales Komitee vom Roten Kreuz

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung umfasst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (Föderation) sowie derzeit 181 anerkannte nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Alle diese Organisationen sind voneinander rechtlich unabhängig und innerhalb der Bewegung durch gemeinsame Grundsätze, Ziele, Symbole, Statuten und Organe miteinander verbunden. Die weltweit gleichermaßen geltende Mission der Bewegung, unabhängig von staatlichen Institutionen und auf der Basis freiwilliger Hilfe, ist der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde sowie die Verminderung des Leids von Menschen in Not, ohne Ansehen von Nationalität und Abstammung oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ansichten der Betroffenen und Hilfeleistenden. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz besteht aus bis zu 25 Schweizer Staatsbürgern und ist die einzige Organisation, die im Humanitären Völkerrecht erfasst und als dessen Kontrollorgan genannt ist. Es ist neben dem Heiligen Stuhl und dem Souveränen Malteser-Ritterorden eines der wenigen originären nicht-staatlichen Völkerrechtssubjekte. Seine ausschließlich humanitäre Mission ist der Schutz von Leben und Würde der Opfer von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten. Sie basiert auf den Prinzipien der Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit. Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften koordiniert innerhalb der Bewegung die Kooperation zwischen den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Auf internationaler Ebene leitet und organisiert sie, in Zusammenarbeit mit den nationalen Gesellschaften, Hilfsmissionen nach nicht kriegsbedingten Notsituationen wie zum Beispiel Naturkatastrophen und Epidemien. Die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sind Organisationen in fast allen Ländern der Welt, welche jeweils in ihrem Heimatland im Sinne des internationalen Völkerrechts sowie der Statuten der Internationalen Bewegung tätig sind. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können sie darüber hinaus weitere humanitäre Aufgaben wahrnehmen, die nicht unmittelbar durch völkerrechtliche Bestimmungen oder die Prinzipien der Bewegung vorgegeben sind. Die weit verbreitete Bezeichnung Internationales Rotes Kreuz und die Abkürzung IRK sollten nach Möglichkeit nicht verwendet werden, da es keine Organisation mit diesem Namen gibt und diese Bezeichnungen zu Verwirrungen bei der Unterscheidung zwischen dem IKRK und der Föderation führen können.

Geschichte

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

Solferino, Henry Dunant und die Gründung des IKRK

Epidemien Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts gab es keine auch nur annähernd systematische Kriegskrankenpflege, keine gesicherten Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Verwundeten, geschweige denn eine Vorsorge durch Bereitstellung von Hilfskräften in ausreichender Zahl und mit angemessener Ausrüstung und Ausbildung. Im Jahre 1859 reiste der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant nach Italien, um dort mit dem französischen Kaiser Napoléon III über seine Probleme beim Erhalt von Landkonzessionen im französisch besetzten Algerien zu sprechen. Dabei wurde er am 24. Juni 1859 in der Nähe des kleinen Ortes Solferino Zeuge der Schlacht von Solferino und San Martino, in deren Verlauf an einem einzigen Tag rund 40.000 Soldaten getötet oder verwundet wurden. Die völlig unzureichende medizinische Versorgung und Betreuung sowie das Leid der verwundeten Soldaten entsetzten ihn so sehr, dass er den ursprünglichen Zweck seiner Reise völlig vergaß und sich mehrere Tage lang der Versorgung der Verwundeten sowie der Organisation von Hilfsmaßnahmen widmete. Unter dem Eindruck dieser Erlebnisse schrieb er ein Buch, welches er 1862 unter dem Titel Eine Erinnerung an Solferino auf eigene Kosten veröffentlichte und an führende Persönlichkeiten aus Politik und Militär in ganz Europa verschickte. Neben einer sehr eindringlichen Schilderung dessen, was er 1859 erlebte, regte er in diesem Buch die Bildung von freiwilligen Hilfsorganisationen an, die sich in Friedenszeiten auf Hilfe für Verwundete im Krieg vorbereiten sollten. Des Weiteren forderte er den Abschluss von Verträgen, in denen die Neutralität und der Schutz der Kriegsverwundeten und der sie versorgenden Personen sowie aller für sie getroffenen Einrichtungen gesichert werden sollte. 1862 In seiner Heimatstadt Genf gründete Henry Dunant am 9. Februar 1863 mit vier weiteren Bürgern - dem Juristen Gustave Moynier, den Ärzten Louis Appia und Théodore Maunoir sowie dem Armeegeneral Guillaume-Henri Dufour - als Kommission der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft ein Komitee der Fünf zur Vorbereitung einer internationalen Konferenz zur Umsetzung seiner Ideen. Bereits acht Tage später beschlossen die fünf Gründungsmitglieder die Umbenennung der Kommission in Internationales Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege. Vom 26. bis zum 29. Oktober des gleichen Jahres fand auf Anregung des Komitees eine Internationale Konferenz in Genf statt, „[…] die über die Mittel beraten soll, mit denen man der Unzulänglichkeit der Sanitätsdienste im Felde abhelfen könnte […]“ (Zitat aus der Einladung zu dieser Konferenz). Insgesamt 36 Personen nahmen an dieser Konferenz teil, und zwar 18 offizielle Delegierte von Regierungen ihrer jeweiligen Länder, sechs Delegierte verschiedener Vereine und Verbände, sieben nicht offizielle ausländische Teilnehmer und die fünf Mitglieder des Internationalen Komitees. Die auf dieser Konferenz durch offizielle Delegierte vertretenen Länder waren Baden, Bayern, Frankreich, Großbritannien, Hannover, Hessen, Italien, Niederlande, Österreich, Preußen, Russland, Sachsen, Schweden und Spanien. Zu den Beschlüssen und Forderungen dieser Konferenz, welche am 29. Oktober 1863 in Form von Resolutionen angenommen wurden, zählten unter anderem:
- die Gründung nationaler Hilfsgesellschaften für Kriegsverwundete
- die Neutralisierung der Verwundeten
- die Entsendung freiwilliger Pflegekräfte für Hilfeleistungen auf das Schlachtfeld
- die Organisation und Durchführung weiterer internationaler Konferenzen
- die Einführung eines Kenn- und Schutzzeichens in Form einer weißen Armbinde mit rotem Kreuz Spanien Bereits ein Jahr später kam es auf Einladung der Schweizer Regierung an alle europäischen Länder sowie an die Vereinigten Staaten von Amerika, Brasilien und Mexiko zu einer diplomatischen Konferenz, an der 26 Delegierte aus 16 Staaten teilnahmen. Am 22. August 1864 wurde während dieser Konferenz die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ durch Vertreter von zwölf Staaten unterzeichnet. In dieser Konvention wurden in zehn Artikeln die Vorschläge zum Schutz und zur Neutralisierung der Verwundeten, des Hilfspersonals und der entsprechenden Einrichtungen verbindlich festgelegt. Des Weiteren enthielt die Konvention zwei Bedingungen zur Anerkennung einer nationalen Gesellschaft: # Die nationale Gesellschaft muss zuvor von der Regierung ihres Landes anerkannt worden sein. # Die Regierung des betreffenden Landes muss zuvor der Genfer Konvention beigetreten sein. Bereits 1864 entstanden auch die ersten nationalen Gesellschaften in Belgien, Dänemark, Frankreich, Oldenburg, Preußen, Spanien und Württemberg. Am 16. April 1864 nahmen an den Düppeler Schanzen erstmals Hilfskräfte und, mit Dr. Louis Appia und dem holländischen Hauptmann Charles Van de Velde, auch offizielle Delegierte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes an einem Krieg teil. 1867 fand unter Beteiligung von Vertretern von neun Regierungen, 16 nationalen Rotkreuzgesellschaften und des Internationalen Komitees die erste Internationale Rotkreuzkonferenz statt. Im gleichen Jahr musste Henry Dunant aufgrund des desolaten Verlaufs seiner Geschäfte in Algerien seinen Bankrott erklären und Genf verlassen. Nachdem Gustave Moynier bereits 1864 den Vorsitz des Internationalen Komitees übernommen hatte, wurde Henry Dunant nun auch vollständig aus dem Komitee ausgeschlossen. In den folgenden Jahren kam es in nahezu allen Ländern Europas zur Gründung von nationalen Rotkreuz-Gesellschaften – der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 demonstrierte eindrücklich deren Notwendigkeit. Preußen verfügte über eine gut mit Personal und Material ausgestattete Rotkreuz-Gesellschaft, die organisatorisch eng mit dem preußischen Heer zusammenarbeitete. Aufgrund dessen lag die Zahl der preußischen Soldaten, die an Krankheit oder Verwundung starben, unter der Zahl der im Feld Gefallenen. Auf der anderen Seite verfügte Frankreich nur über eine unzureichend vorbereitete Rotkreuz-Gesellschaft, was zur Folge hatte, dass auf französischer Seite die Zahl der durch Krankheit oder Verwundung verstorbenen Soldaten dreimal höher war als die Zahl der gefallenen Soldaten. In diesem Krieg beteiligten sich auch erstmals andere Rotkreuz-Gesellschaften wie die Russlands, der Schweiz, Irlands und Luxemburgs durch die Entsendung von Ärzten und Sanitätern in größerem Umfang an der sanitätsdienstlichen Versorgung. Clara Barton, die spätere Gründerin des Amerikanischen Roten Kreuzes, erhielt für ihren Einsatz in diesem Krieg von Kaiser Wilhelm I. das Eiserne Kreuz verliehen. In der Folge des Krieges fand die für 1873 in Wien geplante Internationale Rotkreuzkonferenz nicht statt, und erst 1888 kam es in Genf wieder zu einer solchen Konferenz. 1876 bekam das Internationale Komitee den noch heute gültigen Namen Internationales Komitee vom Roten Kreuz (frz. Comité international de la Croix-Rouge, CICR – engl. International Committee of the Red Cross, ICRC). Fünf Jahre später wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika auf Initiative von Clara Barton das Amerikanische Rote Kreuz gegründet. Immer mehr Staaten unterzeichneten die Genfer Konvention und respektierten diese auch weitestgehend in kriegerischen Auseinandersetzungen. Im Jahr 1901 erhielt Henry Dunant, zusammen mit dem französischen Pazifisten Frédéric Passy, den erstmals verliehenen Friedensnobelpreis. Die Glückwünsche, die das Komitee anlässlich der Preisverleihung übermittelte, bedeuteten für ihn nach 34 Jahren die späte Rehabilitierung und ausdrückliche Anerkennung seiner Verdienste für die Entstehung des Roten Kreuzes. Neun Jahre später starb Henry Dunant in Heiden (Schweiz), zwei Monate nach Gustave Moynier. 1906 wurde die Erste Genfer Konvention von 1864 überarbeitet. Unmittelbar vor dem Beginn des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914, fünfzig Jahre nach der Annahme der Ersten Genfer Konvention, gab es 45 nationale Gesellschaften. Neben Gesellschaften in fast allen europäischen Ländern und den USA existierten weitere Gesellschaften unter anderem auch in Mittel- und Südamerika (Argentinien, Brasilien, Chile, Kuba, Mexiko, Peru, El Salvador, Uruguay, Venezuela), Asien (China, Japan, Korea, Siam) und Afrika (Republik Südafrika).

Das IKRK während des Ersten Weltkrieges

Friedensnobelpreis Der Erste Weltkrieg stellte das IKRK vor große Herausforderungen, die es nur in Zusammenarbeit mit den nationalen Rotkreuz-Gesellschaften bewältigen konnte. Selbst aus den USA und Japan waren Rotkreuzschwestern zur Unterstützung der Sanitätsdienste der betroffenen europäischen Länder im Einsatz. Am 15. Oktober 1914, unmittelbar nach Kriegsbeginn, richtete das IKRK seine Internationale Zentralstelle für Kriegsgefangene ein, welche Ende 1914 bereits 1.200 vorwiegend freiwillige Mitarbeiter beschäftigte. Im Verlauf des gesamten Krieges übermittelte die Zentralstelle ca. 20 Millionen Briefe und Mitteilungen, fast 1,9 Millionen Pakete und Geldspenden in Höhe von ca. 18 Millionen Schweizer Franken an Kriegsgefangene aller beteiligten Staaten. Ferner kam es durch Vermittlung der Zentralstelle zum Austausch von ca. 200.000 Gefangenen. Die Kartei der Zentralstelle, die in den Jahren von 1914 bis 1923 entstand, enthält rund sieben Millionen Karteikarten. Sie führte in ca. zwei Millionen Fällen zur Identifizierung von Gefangenen und damit zu einem Kontakt zwischen den Gefangenen und ihren Angehörigen. Die gesamte Kartei kann heutzutage als Leihgabe des IKRK im Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf besichtigt werden, wobei eine Einsichtnahme weiterhin dem IKRK vorbehalten bleibt. Das IKRK überwachte während des gesamten Krieges die Einhaltung der Genfer Konvention in der Fassung von 1906 und leitete Beschwerden über Verstöße an die beteiligten Staaten weiter. Des Weiteren protestierte das IKRK gegen die Verwendung von chemischen Kampfstoffen, welche im Ersten Weltkrieg erstmalig zum Einsatz kamen. Ohne Mandat durch die Genfer Konvention setzte sich das IKRK auch für die vom Krieg betroffene Zivilbevölkerung ein, insbesondere in besetzten Territorien, wo das IKRK auf die Haager Landkriegsordnung als rechtverbindliche Vereinbarung zurückgreifen konnte. Ebenfalls basierend auf der Haager Landkriegsordnung waren die Aktivitäten des IKRK im Bezug auf Kriegsgefangene, wozu neben dem bereits beschriebenem Suchdienst und Informationsaustausch vor allem der Besuch von Kriegsgefangenenlagern gehörte. Insgesamt wurden im Kriegsverlauf 524 Lager in ganz Europa durch 41 Delegierte des IKRK besichtigt. Zwischen 1916 und 1918 veröffentlichte das IKRK mehrere Ansichtskarten mit Motiven der von seinen Delegierten besuchten Lager. Dafür wurden Bilder ausgewählt, welche die Gefangenen bei alltäglichen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Postverteilung zeigten. Ziel der Veröffentlichung dieser Karten war es, den Angehörigen der Gefangenen Hoffnung zu vermitteln und sie zu beruhigen. Nach Kriegsende organisierte das IKRK die Rückführung von ca. 420.000 Kriegsgefangenen in ihre Heimatländer. Für seine Aktivitäten während des Ersten Weltkriegs erhielt das IKRK 1917 den Friedensnobelpreis, den einzigen, der in den Kriegsjahren von 1914 bis 1918 vergeben wurde. Die weitere Repatriierung der Gefangenen wurde ab 1920 vom neu gegründeten Völkerbund unter der Verantwortung seines Hochkommissars für die Heimschaffung der Kriegsgefangenen Fridtjof Nansen übernommen. Sein Mandat wurde später ausgeweitet auf die Unterstützung und Versorgung von Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen. Zu seiner Unterstützung für diese Tätigkeiten wählte er zwei Delegierte des IKRK als seine Stellvertreter. 1923 entschied sich das Komitee, das seit der Gründung nur Genfer Bürgern die Mitgliedschaft gestattete, diese Festlegung zugunsten einer Einschränkung auf Schweizer Staatsangehörige aufzuheben. Als direkte Folge des Ersten Weltkrieges im Hinblick auf das Humanitäre Völkerrecht kam es 1925 durch ein zusätzliches Protokoll zur Genfer Konvention zum Verbot des Einsatzes von erstickenden und giftigen Gasen sowie bakteriellen Kampfstoffen zur Kriegsführung. Des Weiteren wurde 1929 die Erste Genfer Konvention erneut überarbeitet und eine neue Konvention „über die Behandlung von Kriegsgefangenen“ angenommen. Die Ereignisse des Ersten Weltkrieges und die entsprechenden Aktivitäten des IKRK hatten für das Komitee eine deutliche Aufwertung seines Ansehens und seiner Autorität gegenüber der Staatengemeinschaft und eine Ausweitung seiner Kompetenzen zur Folge. Bereits auf der Internationalen Rotkreuzkonferenz 1934 wurde erstmals ein Entwurf für eine Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung während eines Krieges angenommen. Die meisten Regierungen zeigten nicht genug Interesse an einer Umsetzung, so dass es vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs nicht zu einer entsprechenden diplomatischen Konferenz zur Annahme dieser Konvention kam.

Das IKRK und der Zweite Weltkrieg

bakteriellen Kampfstoffen, 1940]] Basis der Tätigkeit des IKRK während des Zweiten Weltkrieges waren die Genfer Konventionen in der Fassung von 1929. Die Aktivitäten des IKRK im Zweiten Weltkrieg konzentrierten sich analog zum Ersten Weltkrieg auf die Überwachung der Kriegsgefangenenlager, die Hilfe für die Zivilbevölkerung und der Informationsaustausch über Gefangene und vermisste Personen. Im gesamten Kriegsverlauf kam es zu 12.750 Besuchen von Kriegsgefangenenlagern in 41 Ländern durch 179 Delegierte. In der Zentralauskunftsstelle für Kriegsgefangene waren während dieses Krieges ca. 3.000 Menschen beschäftigt. Ihre Kartei umfasste ca. 45 Millionen Karten, ca. 120 Millionen Nachrichten wurden vermittelt. Ein großes Problem für die Arbeit des IKRK war die Gleichschaltung des Deutschen Roten Kreuzes in der Zeit des Nationalsozialismus und die damit verbundenen massiven Einschränkungen in der Zusammenarbeit mit dem DRK im Bezug auf die Deportation der Juden aus Deutschland und den Massenmord in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern. Erschwerend kam auch die Tatsache hinzu, dass mit der Sowjetunion und Japan zwei Hauptmächte des Krieges nicht an die Genfer Konventionen von 1929 gebunden waren. Es gelang dem IKRK während des gesamten Krieges nicht, bei den nationalsozialistischen Machthabern die Gleichstellung der in den Konzentrationslagern internierten Menschen mit Kriegsgefangenen zu erreichen. Aufgrund der Befürchtung, durch ein weiteres Beharren auf entsprechenden Forderungen seine Aktivitäten für Kriegsgefangene und damit seine völkerrechtlich legitimierte Mission zu gefährden, unterließ das IKRK weiterführende Bemühungen in dieser Hinsicht. Aus dem gleichen Grund, und wegen einer möglichen Gefährdung seiner Neutralität, unternahm das IKRK nur zögerliche und unzureichende Schritte bei den Alliierten im Hinblick auf seine Kenntnisse über die Existenz der Vernichtungslager und die Deportation der jüdischen Bevölkerung. Erst ab November 1943 war es dem IKRK erlaubt, Pakete an diejenigen KZ-Insassen zu schicken, deren Namen und Aufenthaltsort dem Komitee bekannt waren und die keinen verschärften Haftbedingungen unterlagen. Durch die Empfangsbestätigungen, die neben den Empfängern oft auch von mehreren anderen Insassen unterzeichnet waren, gelang es dem IKRK, ca. 105.000 Menschen in den Lagern zu registrieren und insgesamt 1,1 Millionen Pakete zu verschicken, vorwiegend in die Lager Dachau, Buchenwald, Ravensbrück und Oranienburg-Sachsenhausen. Oranienburg-Sachsenhausen Am 12. März 1945 erhielt der damalige IKRK-Präsident Carl Burckhardt von SS-General Ernst Kaltenbrunner die Zusage, dass IKRK-Delegierten Zugang zu den Konzentrationslagern gewährt werden würde. Dies galt allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Delegierten bis zum Ende des Krieges in den Lagern verblieben. Zehn Delegierte, unter ihnen Louis Haefliger (Mauthausen), Paul Dunant (Theresienstadt) und Victor Maurer (Dachau) erklärten sich zu einer solchen Mission bereit. Louis Haefliger verhinderte durch seinen persönlichen Einsatz die Sprengung des Lagers Mauthausen und rettete damit tausenden Gefangenen das Leben. Er wurde vom IKRK für sein eigenmächtiges Handeln verurteilt und erst 1990 durch den damaligen Präsidenten Cornelio Sommaruga rehabilitiert. Herausragend aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges sind darüber hinaus die Aktivitäten des IKRK-Delegierten Friedrich Born (
- 1903; † 1963) für die jüdische Bevölkerung in Ungarn. Er rettete durch seinen Einsatz ca. 11.000 bis 15.000 Menschen das Leben und wurde am 5. Juni 1987 posthum als Gerechter unter den Völkern in die israelische Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem aufgenommen. Ein weiterer bekannter Delegierter des IKRK im Zweiten Weltkrieg war der Genfer Arzt Marcel Junod (
- 1904; † 1961), dessen Erlebnisse in seinem Buch Kämpfer beidseits der Front nachzulesen sind. Im Jahr 1944 erhielt das IKRK erneut den Friedensnobelpreis, der seit Beginn des Krieges nicht vergeben worden war. Nach Ende des Krieges organisierte das IKRK, in Zusammenarbeit mit verschiedenen nationalen Rotkreuz-Gesellschaften, Hilfsmaßnahmen in den vom Krieg betroffenen Ländern. In Deutschland wurde dies vor allem vom Schwedischen Roten Kreuz unter Leitung von Folke Bernadotte übernommen. 1948 veröffentlichte das IKRK einen Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz über sein Wirken während des Zweiten Weltkriegs (1. September 1939 - 30. Juni 1947). Seit dem 17. Januar 1996 ist das Archiv des IKRK für die Öffentlichkeit zugänglich.

Das IKRK nach dem Zweiten Weltkrieg

Folke Bernadotte Am 12. August 1949 wurden grundlegende Neufassungen der bestehenden zwei Konventionen angenommen, die seitdem als Genfer Abkommen I und III bezeichnet werden. Zwei neue Abkommen, das Genfer Abkommen II „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See“ und als wichtigste Konsequenz aus dem Zweiten Weltkrieg das Genfer Abkommen IV „über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“, erweiterten darüber hinaus den Schutz des Humanitären Völkerrechts auf weitere Personengruppen. Die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 brachten wesentliche Ergänzungen in mehreren Bereichen. Zum einen integrierten beide Protokolle erstmals auch Regeln für zulässige Mittel und Methoden der Kriegführung und damit Vorschriften für den Umgang mit den an den Kampfhandlungen beteiligten Personen, den sogenannten Kombattanten, in den Kontext der Genfer Konventionen. Zum zweiten verwirklichte das Protokoll II eines der am längsten verfolgten Ziele des IKRK: die Ausdehnung der Anwendbarkeit des Humanitären Völkerrechts auch auf Situationen in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wie beispielsweise Bürgerkriegen. Heute umfassen die vier Genfer Abkommen und ihre zwei Zusatzprotokolle über 600 Artikel. Zum hundertjährigen Jubiläum seiner Gründung erhielt das IKRK, diesmal gemeinsam mit der Föderation, im Jahr 1963 zum dritten Mal den Friedensnobelpreis. Seit 1993 können auch Personen anderer Nationalität als der Schweizerischen für das IKRK tätig sein, sowohl vor Ort im Hauptquartier in Genf als auch als Delegierte bei Auslandseinsätzen. Der Anteil von Mitarbeitern ohne Schweizer Staatsangehörigkeit ist seitdem kontinuierlich angestiegen und liegt derzeit bei etwa 35 Prozent. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) beschloss am 16. Oktober 1990, das IKRK als Beobachter (engl. observer) zu ihren Tagungen und den Sitzungen ihrer Komitees einzuladen. Die entsprechende Resolution (A/RES/45/6) wurde von 138 Mitgliedsländern eingebracht und auf der 31. Plenarsitzung ohne Abstimmung angenommen. Aus historischen Gründen – mit Bezug auf die Schlacht von Solferino – wurde die Resolution von Vieri Traxler, dem damaligen UNO-Botschafter der Republik Italien, vorgestellt. Mit dieser Entscheidung wurde der Beobachter-Status in der UN-Generalversammlung erstmalig einer privaten Organisation zuerkannt. Ein am 19. März 1993 mit dem Schweizerischen Bundesrat geschlossenes Abkommen garantiert dem IKRK bei seinen Aktivitäten in der Schweiz volle Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit; die Unverletzlichkeit seiner Räumlichkeiten, Archive und sonstigen Unterlagen; weitgehende rechtliche Immunität für das Komitee und seine Mitglieder, Delegierten und sonstigen Mitarbeiter; die Befreiung von allen direkten und indirekten Steuern sowie sonstigen Gebühren auf Bundes-, Kantons- oder lokaler Ebene; freien Zoll- und Zahlungsverkehr; Begünstigungen hinsichtlich seiner Kommunikation, die mit denen für in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen und ausländischen diplomatischen Vertretungen vergleichbar sind; sowie weitgehende Erleichterungen für seine Mitglieder, Delegierten und Mitarbeiter bei der Ein- und Ausreise. Die Zeit seit 1990 war für das IKRK aber auch durch eine Reihe von tragischen Ereignissen gekennzeichnet. So viele Delegierte wie nie zuvor in der Geschichte des Komitees verloren bei ihren Einsätzen ihr Leben. Dieser Trend ist vor allem auf den Anstieg der Zahl lokaler und oft innerstaatlicher Konflikte sowie mangelnden Respekt der beteiligten Konfliktparteien vor den Bestimmungen der Genfer Konventionen und ihrer Schutzzeichen zurückzuführen. Einige der getöteten Delegierten waren:
- Frédéric Maurice. Er starb im Alter von 39 Jahren am 19. Mai 1992, einen Tag nach einem Angriff auf einen Rotkreuz-Hilfstransport in Sarajevo, den er begleitete.
- Fernanda Calado (Spanien), Ingeborg Foss (Norwegen), Nancy Malloy (Kanada), Gunnhild Myklebust (Norwegen), Sheryl Thayer (Neuseeland) und Hans Elkerbout (Niederlande). Sie wurden in den Frühstunden des 17. Dezember 1996 im IKRK-Feldkrankenhaus in der tschetschenischen Stadt Nowije Atagi in der Nähe von Grosny während des Schlafes aus nächster Nähe erschossen. Von den unbekannten Tätern fehlt bis heute jede Spur, ein Motiv war nicht erkennbar.
- Rita Fox (Schweiz), Véronique Saro (DR Kongo), Julio Delgado (Kolumbien), Unen Ufoirworth (DR Kongo), Aduwe Boboli (DR Kongo) und Jean Molokabonge (DR Kongo). Sie waren am 26. April 2001 unterwegs auf einer Hilfsmission im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo, als sie in ihren zwei Fahrzeugen von unbekannten Angreifern beschossen und getötet wurden.
- Ricardo Munguia (El Salvador). Er war als Wasseringenieur in Afghanistan tätig und am 27. März 2003 zusammen mit einheimischen Kollegen in Land unterwegs, als ihr Fahrzeug von unbekannten bewaffneten Männern gestoppt wurde. Diese töteten ihn durch Schüsse aus nächster Nähe, während sie seine Begleiter laufen ließen.
- Vatche Arslanian (Kanada). Er war seit 2001 Logistik-Koordinator der IKRK-Mission im Irak und starb am 8. April 2003 in Bagdad, als er zusammen mit Helfern des Irakischen Roten Halbmondes in einem Auto unterwegs war und in das Kreuzfeuer der Kämpfe um Bagdad geriet.
- Nadisha Yasassri Ranmuthu (Sri Lanka). Er starb am 22. Juli 2003 in der Nähe der Stadt Hilla, südlich von Bagdad, als sein Fahrzeug von Unbekannten beschossen wurde.

Präsidenten des IKRK

Derzeitiger Präsident des IKRK ist seit dem Jahr 2000 Jakob Kellenberger, Vizepräsidenten sind Anne Petitpierre und Jacques Forster. Bisherige Präsidenten des IKRK waren:
- von 1863 bis 1864: Henri Dufour
- von 1864 bis 1910: Gustave Moynier
- von 1910 bis 1928: Gustave Ador
- von 1928 bis 1944: Max Huber
- von 1944 bis 1948: Carl Burckhardt
- von 1948 bis 1955: Paul Ruegger
- von 1955 bis 1964: Leopold Boissier
- von 1964 bis 1969: Samuel Gonard
- von 1969 bis 1973: Marcel Naville
- von 1973 bis 1976: Eric Martin
- von 1976 bis 1987: Alexandre Hay
- von 1987 bis 1999: Cornelio Sommaruga

Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften

Historische Entwicklung

Cornelio Sommaruga Am 15. Mai 1919 gründeten die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften Großbritanniens, Frankreichs, Italiens, Japans und der USA auf Anregung des damaligen Präsidenten des Amerikanischen Roten Kreuzes, Henry P. Davison, in Paris die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Die Ausdehnung der Rotkreuz-Aktivitäten über die strikte Mission des IKRK hinaus auch auf Opfer von nicht kriegsbedingten Notsituationen (wie nach technischen Unglücken und Naturkatastrophen), welche auf internationaler Ebene Aufgabe der Liga werden sollte, geschah ebenfalls auf Initiative des Amerikanischen Roten Kreuzes. Dieses war bereits seit seiner Gründung auch in Friedenszeiten mit Hilfsaktionen aktiv, eine Idee, die auf seine Gründerin Clara Barton zurückging. Die Gründung der Liga, als weitere international tätige Rotkreuz-Organisation neben dem IKRK, war aus mehreren Gründen zunächst nicht unumstritten. Zum einen gab es von Seiten des IKRK zu Teil berechtigte Befürchtungen hinsichtlich einer Konkurrenz zwischen beiden Organisationen. Die Gründung der Liga wurde als Versuch angesehen, den Führungsanspruch des Komitees in Frage zu stellen und die meisten seiner Aufgaben und Befugnisse einer multilateralen Institution zu übertragen. Zum anderen waren an der Gründung der Liga ausschließlich nationale Gesellschaften aus Staaten der Entente beziehungsweise mit ihr alliierten oder assoziierten Ländern beteiligt. Die im Mai 1919 ursprünglich beschlossenen Statuten der Liga gewährten darüber hinaus den fünf an der Gründung beteiligten Gesellschaften einen Sonderstatus sowie, auf Betreiben von Henry P. Davison, das Recht, die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften der Mittelmächte Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und der Türkei sowie das Russische Rote Kreuz dauerhaft auszuschließen. Dieser Passus widersprach jedoch den Rotkreuz-Prinzipien der Universalität und der Gleichberechtigung zwischen allen nationalen Gesellschaften. Die erste durch die Liga organisierte Hilfsaktion unmittelbar nach ihrer Gründung war die Versorgung der Betroffenen einer Typhus-Epidemie und Hungersnot in Polen. Bereits in den ersten fünf Jahren nach ihrer Gründung erließ die Liga 47 Spendenappelle für Hilfsaktionen in 34 Ländern. Auf diesem Wege gelangten Hilfsgüter im Wert von ca. 685 Millionen Schweizer Franken unter anderem an die Opfer von Hungersnöten in Russland, Deutschland und Albanien, Erdbeben in Chile, Persien, Japan, Kolumbien, Ecuador, Costa Rica und der Türkei und an Flüchtlinge in Griechenland und der Türkei. Ein weiteres wichtiges Anliegen der Liga war die Unterstützung der nationalen Gesellschaften bei der Schaffung von Jugendsektionen. Der erste große Katastropheneinsatz der Liga war das Erdbeben in Japan im Jahr 1923, bei dem ca. 200.000 Menschen ums Leben kamen. Durch Vermittlung der Liga erhielt das Japanische Rote Kreuz Hilfeleistungen von anderen nationalen Gesellschaften im Gesamtwert von ca. 100 Millionen Dollar. Typhus-Epidemie Mit dem Einsatz der Liga zusammen mit dem IKRK im Russischen Bürgerkrieg (1917–1922) wurde die Bewegung erstmals in einem innerstaatlichen Konflikt aktiv. Während die Liga mit Unterstützung von mehr als 25 nationalen Gesellschaften vor allem die Verteilung von Hilfsgütern und die Versorgung der hungernden und von Seuchen betroffenen Zivilbevölkerung übernahm, unterstützte das IKRK durch seine Neutralität das Russische und später das Sowjetische Rote Kreuz bei seinen Aktivitäten gegenüber den Konfliktparteien. Zur Koordinierung der Aktivitäten zwischen dem IKRK und der Liga und zur Beilegung der zwischen beiden Organisationen bestehenden Rivalitäten wurde 1928 das Internationale Rote Kreuz als Dachverband beider Organisationen gegründet. Ein International Council fungierte dabei als Leitorgan des IRK. Die Aufgaben des Councils wurden später von der Ständigen Kommission (engl. Standing Commission) übernommen. Im gleichen Jahr wurden erstmals gemeinsame Statuten der Rotkreuz-Bewegung beschlossen, welche die jeweiligen Aufgaben des IKRK und der Liga beschrieben. Ein Jahr später wurden mit dem Roten Halbmond und dem Roten Löwen mit roter Sonne zwei weitere, mit dem Roten Kreuz gleichberechtigte, Schutzzeichen in die Genfer Konventionen aufgenommen. Während der Iran das einzige Land war, das (bis 1980) den Roten Löwen mit roter Sonne verwendete, entwickelte sich der Rote Halbmond zum Symbol nahezu aller nationalen Gesellschaften in islamischen Ländern. Während des Krieges zwischen Äthiopien und Italien (1935/36) erbrachte die Liga Hilfeleistungen im Umfang von ca. 1,7 Millionen Schweizer Franken, die aufgrund der Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit mit dem Internationalen Roten Kreuz durch Italien ausschließlich der äthiopischen Seite zukamen. Vorwiegend durch Angriffe der Italienischen Armee verloren in diesem Konflikt 29 Menschen, die unter dem Schutz des Roten Kreuzes tätig waren, ihr Leben. Während des Spanischen Bürgerkrieges von 1936 bis 1939 war die Liga erneut zusammen mit dem IKRK aktiv und wurde dabei von 41 nationalen Gesellschaften unterstützt. In den Jahren 1937 und 1939 wurde die Liga vom damaligen IKRK-Präsidenten Max Huber in seiner Funktion als Mitglied des Instituts für Völkerrecht (franz. Institut de droit international) für den Friedensnobelpreis nominiert. 1939 verlegte die Liga aufgrund des Beginns des Zweiten Weltkrieges ihren Hauptsitz von Paris nach Genf, um für ihre Aktivitäten den sich aus der Schweizer Neutralität ergebenden Schutz in Anspruch nehmen zu können. Typhus-Epidemie Im Jahr 1952 wurden die 1928 beschlossenen Statuten der Bewegung erstmals überarbeitet. Von 1960 bis 1970 verzeichnete die Liga einen starken Anstieg in der Zahl der anerkannten nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, von denen es zum Ende des Jahrzehnts mehr als 100 gab. Dieser Trend war zum Teil auf die Unabhängigkeit von früheren Kolonien in Afrika und Asien zurückzuführen. Am 10. Dezember 1963 erhielt die Föderation, zusammen mit dem IKRK, den Friedensnobelpreis. Im Jahr 1983 wurde die Liga umbenannt in Liga der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. 1986 fanden die 1965 beschlossenen sieben Grundsätze der Bewegung Eingang in die Statuten, welche in diesem Jahr erneut überarbeitet wurden. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Überarbeitung der Statuten die Bezeichnung Internationales Rotes Kreuz aufgegeben zugunsten des neuen offiziellen Namens Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. 1991 wurde auch die Bezeichnung der Liga erneut geändert in den heute gültigen Namen Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (engl. International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies, IFRC). Das 1997 zwischen der Föderation und dem IKRK geschlossene Abkommen von Sevilla definiert die Zuständigkeiten beider Organisationen bei internationalen Einsätzen. Die bisher umfangreichste Hilfsaktion unter Leitung der Föderation ist mit Beteiligung von rund 22.000 Helfern von mehr als 40 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften der Einsatz nach der Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean am 26. Dezember 2004.

Präsidenten der Föderation

Präsident der Föderation ist seit 2001 Don Juan Manuel Suárez Del Toro Rivero (Spanien). Vizepräsidenten sind René Rhinow (Kraft seines Amtes als Präsident des Schweizer Roten Kreuzes) sowie als Vertreter der verschiedenen Weltregionen Robert Barnes (Kanada), Murli S. Deora (Indien), Dr. Mamdouh Gabr (Ägypten) und Dr. Massimo Barra (Italien). Bisherige Präsidenten (bis 1977 Chairman) waren:
- von 1919 bis 1922: Henry Davison (USA)
- von 1922 bis 1935: John Barton Payne (USA)
- von 1935 bis 1938: Cary T. Grayson (USA)
- von 1938 bis 1944: Norman Davis (USA)
- von 1944 bis 1945: Jean de Muralt (Schweiz)
- von 1945 bis 1950: Basil O'Connor (USA)
- von 1950 bis 1959: Emil Sandstrom (Schweden)
- von 1959 bis 1965: John MacAulay (Kanada)
- von 1965 bis 1977: Jose Barroso (Mexiko)
- von 1977 bis 1981: Adetunji Adefarasin (Nigeria)
- von 1981 bis 1987: Enrique de la Mata (Spanien)
- von 1987 bis 1997: Mario Enrique Villarroel Lander (Venezuela)
- von 1997 bis 2000: Astrid N. Heiberg (Norwegen)

Aktivitäten

Organisation der Bewegung

Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean] Zusammengefasst unter der Bezeichnung "Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung" sind für das IKRK, die Föderation und die nationalen Gesellschaften heute etwa 97 Millionen Mitglieder aktiv, davon ca. 300.000 Menschen hauptberuflich. Die 1965 auf der Wiener Konferenz beschlossenen und 1986 in die "Statuten der Bewegung" aufgenommenen gemeinsamen sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sind
- Menschlichkeit (engl. Humanity)
- Unparteilichkeit (engl. Impartiality)
- Neutralität (engl. Neutrality)
- Unabhängigkeit (engl. Independence)
- Freiwilligkeit (engl. Voluntary Service)
- Einheit (engl. Unity)
- Universalität (engl. Universality) Die alle vier Jahre stattfindende Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz ist das oberste Organ der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Vertreten sind jeweils Delegationen der nationalen Gesellschaften, des IKRK, der Föderation und der Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen. Zwischen den Konferenzen ist die von der Konferenz gewählte Ständige Kommission das höchste Organ der Bewegung und überwacht die Umsetzung der Konferenzbeschlüsse. Darüber hinaus koordiniert die Kommission die Zusammenarbeit zwischen dem IKRK und der Föderation. Die Kommission setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern des IKRK und der Föderation (inklusive der jeweiligen Präsidenten) sowie fünf durch die Konferenz gewählten Mitgliedern. Sie tagt in der Regel alle sechs Monate. Darüber hinaus findet alle zwei Jahre, im Rahmen der Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen und der Generalversammlungen der Föderation, eine Tagung des Delegiertenrats der Bewegung (engl. Council of Delegates) mit Teilnehmern des IKRK, der Föderation und der nationalen Gesellschaften statt, um gemeinsame Aktivitäten zu planen und zu koordinieren.

Aktivitäten und Organisation des IKRK

Mission und Aufgaben innerhalb der Bewegung

Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean Die Mission des IKRK als unparteiische, neutrale und unabhängige Organisation ist der Schutz des Lebens und der Würde von Opfern von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten sowie ihre Unterstützung. Es leitet und koordiniert die internationalen Hilfsaktivitäten der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung bei bewaffneten Konflikten und ist damit nach dem Abkommen von Sevilla das verantwortliche Organ (engl. Lead Agency) der Bewegung für entsprechende Situationen. Zu den durch die Genfer Abkommen sowie das Statut des Komitees definierten originären Aufgaben des IKRK gehören die Organisation und die Durchführung folgender Maßnahmen in Kriegs- und Krisensituationen:
- Überwachung der Einhaltung der Genfer Konventionen
- Pflege und Versorgung von Verwundeten
- Überwachung der Behandlung von Kriegsgefangenen sowie ihre Versorgung
- Familienzusammenführung sowie die Suche nach vermissten Personen (Suchdienst)
- Schutz und Versorgung der Zivilbevölkerung
- Vermittlung zwischen den Konfliktparteien

Struktur und Organisation

Das IKRK hat seinen Hauptsitz in Genf (Schweiz) und Niederlassungen in ca. 80 weiteren Ländern. Für die internationalen Aktivitäten des Komitees sind rund 12.000 Menschen weltweit im Einsatz, davon ca. 800 im Hauptquartier in Genf, ca. 1.200 Delegierte zur Leitung internationaler Missionen und etwa 10.000 Mitglieder nationaler Gesellschaften vor Ort. Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist das IKRK im Bezug auf seine Struktur und Organisationsform weder eine nichtstaatliche Organisation noch, wie der Name vermuten ließe, eine internationale Organisation. Das Wort "international" im Namen bezieht sich auf sein durch die weltweite Staatengemeinschaft in den Genfer Abkommen erteiltes Mandat. Die Genfer Abkommen sind damit die völkerrechtliche Grundlage und zusammen mit den Statuten des Komitees die rechtliche Basis für seine Aktivitäten. Es besitzt darüber hinaus durch Verträge mit einzelnen Staaten sowie mit internationalen Organisationen oder nationale Gesetze in einzelnen Ländern weitergehende Rechte, Privilegien und Immunitätsschutz zur Durchführung seiner Aufgaben. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für seine Existenz und Organisation ist das IKRK eine private Vereinigung nach Schweizer Vereinsrecht. Laut seinen Statuten setzt es sich aus 15 bis 25 Schweizer Staatsbürgern zusammen, welche durch das Komitee selbst für die Dauer von jeweils vier Jahren kooptiert werden. Eine mehrfache Wiederwahl ist möglich, nach Ablauf von drei Perioden ist für jede zukünftige Wiederwahl eine Dreiviertelmehrheit aller Komitee-Mitglieder notwendig. Die beiden wesentlichen Organe des IKRK sind das Direktorat (engl. Directorate) und die Versammlung (engl. Assembly). Das Direktorat ist das ausführende Organ des Komitees und besteht aus einem Generaldirektor und fünf Direktoren für die Bereiche "Operationen", "Personal", "Ressourcen und operative Unterstützung", "Kommunikation" sowie "Internationales Recht und Kooperation innerhalb der Bewegung". Die Mitglieder des Direktorats werden von der Versammlung für vier Jahre ernannt. Die Versammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des Komitees, tritt regelmäßig zusammen und ist für die Festlegung von Zielen, Richtlinien und Strategien, die Überwachung der Aktivitäten des Komitees und die Kontrolle des Haushalts zuständig. Ihr Präsident ist der Präsident des Komitees. Die Versammlung wählt darüber hinaus einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Versammlungsrat (engl. Assembly Council). Diesem werden von der Versammlung Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Angelegenheiten übertragen. Darüber hinaus bereitet der Versammlungsrat die Zusammenkünfte der Versammlung vor und dient als Verbindungsorgan zwischen der Versammlung und dem Direktorat. Bedingt durch die Lage Genfs im französischsprachigen Teil der Schweiz agiert das IKRK im Regelfall unter seinem französischem Namen Comité international de la Croix-Rouge bzw. dem sich daraus ergebenden Kürzel CICR. Als Symbol verwendet das IKRK das Rote Kreuz auf weißem Grund mit der im Kreis umlaufenden Beschriftung "COMITE INTERNATIONAL GENEVE".

Finanzierung

Das jährliche Budget des IKRK beläuft sich auf ca. 970 Millionen Schweizer Franken (Stand 2005), welche zum größten Teil durch Zahlungen der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Abkommen, durch Zahlungen der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und der Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen, durch Zahlungen internationaler Organisationen wie der Europäischen Union und durch Spenden aufgebracht werden. Alle diese Zahlungen erfolgen freiwillig auf der Grundlage von Spendenaufrufen getrennt für die Bereiche interne Betriebskosten und Hilfseinsätze (engl. Headquarters Appeal und Emergency Appeals). Diese Aufrufe werden vom IKRK jährlich an Repräsentanten möglicher Unterstützer übergeben. Das Gesamtbudget für das Jahr 2005 verteilt sich auf 819,7 Millionen Schweizer Franken (ca. 85 Prozent) für Hilfseinsätze und 152,1 Millionen Schweizer Franken (ca. 15 Prozent) für interne Kosten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr beträgt ca. 8,6 Prozent bzw. 1,5 Prozent und ist vor allem auf überproportional gestiegene Ausgaben im Bereich der Einsatztätigkeit in Afrika zurückzuführen.

Aktivitäten und Organisation der Föderation

Mission und Aufgaben innerhalb der Bewegung

Europäischen Union Die Föderation koordiniert innerhalb der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gesellschaften und unterstützt die Gründung und den Aufbau neuer nationaler Gesellschaften in Ländern, in denen noch keine entsprechende Gesellschaft existiert. Auf internationaler Ebene organisiert und leitet die Föderation insbesondere Hilfseinsätze in nicht-kriegerischen Notsituationen, wie z.B. nach Naturkatastrophen, technischen Unglücken, Epidemien, bei Massenfluchten und nach dem Ende eines bewaffneten Konflikts. Nach dem Abkommen von Sevilla ist die Föderation damit das verantwortliche Organ der Bewegung (engl. Lead Agency) für entsprechende Einsätze. Sie arbeitet dabei sowohl mit den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften der betroffenen Länder (engl. Operating National Societies, ONS) als auch nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften anderer Länder (engl. Participating National Societies, PNS) zusammen. Von den derzeit 187 nationalen Gesellschaften, welche entweder als Mitglieder oder als Beobachter (engl. Observer) der Generalversammlung der Föderation angehören, sind ca. 25-30 regelmäßig als PNS in anderen Ländern im Einsatz. Zu den aktivsten nationalen Gesellschaften auf internationaler Ebene gehören unter anderem das Amerikanische Rote Kreuz (engl.), das Britische Rote Kreuz (engl.), das Deutsche Rote Kreuz und die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften Schwedens und Norwegens. Ein aktueller Schwerpunkt der Arbeit der Föderation ist der Einsatz für ein Verbot von Landminen und die medizinische, psychologische und soziale Betreuung von Minenopfern. Die Aufgaben der Föderation lassen sich demzufolge zu den folgenden Schwerpunkten zusammenfassen:
- Verbreitung humanitärer Prinzipien und Werte
- Reaktion auf Katastrophen und andere Notsituationen durch Hilfsmaßnahmen
- Katastrophenvorsorge durch Aus- und Weiterbildung von Hilfskräften sowie Bereitstellung und Verteilung von Hilfsgütern
- Gesundheitsvorsorge und sozialmedizinische Betreuung auf lokaler Ebene

Struktur und Organisation

Die Föderation hat ihren Hauptsitz ebenfalls in Genf und darüber hinaus 14 Regionalbüros in verschiedenen Regionen sowie Delegationen in mehr als 60 Ländern. Die verbindliche Rechtsgrundlage der Föderation hinsichtlich ihrer Ziele, ihrer Struktur, ihrer Finanzierung und ihrer Kooperation mit anderen Organisationen inklusive des IKRK ist ihre Verfassung. Ausführendes Organ der Föderation ist das Sekretariat unter Leitung des Generalsekretärs (engl. Secretary General). Dem Sekretariat sind sechs Abteilungen (engl. divisions) für "Zusammenarbeit und Entwicklung", "Katastrophenmanagement und Koordination", "Außenbeziehungen", "Unterstützende Dienste", "Überwachung und Evaluierung" und "Leitung und Planung" unterstellt. Der letztgenannten Abteilung obliegt dabei die Zusammenarbeit mit dem IKRK. Das höchste Organ der Föderation ist die Generalversammlung (engl. General Assembly), welche alle zwei Jahre zusammentritt und aus Delegierten aller nationalen Gesellschaften besteht. Darüber hinaus ernennt sie den Generalsekretär. Zwischen den Zusammenkünften der Generalversammlung ist der Verwaltungsrat (engl. Governing Board) das leitende Organ und verfügt als solches auch über Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Angelegenheiten. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten der Föderation, dem Vorsitzenden der Finanzkommission und gewählten Repräsentanten nationaler Gesellschaften. Ihm unterstellt sind vier weitere Kommissionen für "Gesundheits- und Gemeinschaftsdienste", "Jugendarbeit", "Katastrophenhilfe" und "Entwicklung". Die Föderation verwendet für ihre Aktivitäten die Kombination aus Rotem Kreuz (links) und Rotem Halbmond (rechts) auf weißem Grund ohne weitere Beschriftung als Kennzeichen.

Finanzierung

Die Föderation finanziert die regulären Kosten ihrer Tätigkeit durch Beitragszahlungen der ihr als Mitglieder angehörenden nationalen Gesellschaften sowie durch Erträge aus Investitionen. Die Höhe der Beitragszahlungen wird durch die Finanzkommission festgelegt und durch die Generalversammlung bestätigt. Weitere Einnahmen, insbesondere für unvorhergesehene Sonderausgaben, ergeben sich vor allem aus freiwilligen Zahlungen durch nationale Gesellschaften, Regierungen, andere Organisationen, Firmen der freien Wirtschaft und Einzelpersonen. Von der Föderation werden dazu je nach konkretem Bedarf (vor allem für Hilfseinsätze) Spendenaufrufe veröffentlicht.

Die nationalen Gesellschaften innerhalb der Bewegung

Anerkennung einer nationalen Gesellschaft

Nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften existieren in fast allen Ländern der Welt. Sie nehmen dabei grundsätzlich in ihrem Heimatland die sich aus den Genfer Konventionen ergebenden Aufgaben, Rechte und Pflichten einer nationalen Gesellschaft wahr. Die Anerkennung einer Hilfsorganisation als nationale Gesellschaft im Sinne der Konventionen erfolgt durch das IKRK auf der Basis der Statuten der Bewegung und durch die Regierung des Heimatlandes. Artikel 4 dieser Statuten enthält dafür zehn Voraussetzungen für die Anerkennung durch das IKRK: # Die Organisation ist auf dem Territorium eines unabhängigen Staates, der die Genfer Konventionen unterzeichnet haben muss, tätig. # Die Organisation wird durch ein zentrales Organ geführt, welches als alleiniges Entscheidungsgremium der Organisation und als Ansprechpartner für die Bewegung fungiert, und ist die einzige nationale Rotkreuz- oder Rothalbmond-Gesellschaft in ihrem Heimatland. # Die jeweilige Regierung hat die Organisation als freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne der Genfer Konventionen anerkannt. # Die Organisation ist rechtlich unabhängig und in der Lage, jederzeit in voller Übereinstimmung mit den Prinzipien der Bewegung zu handeln. # Die Organisation verwendet das Rote Kreuz oder den Roten Halbmond als Emblem. # Die Organisation ist so organisiert, dass sie jederzeit die in ihren eigenen Statuten festgelegten Aufgaben erfüllen kann, inklusive der sich aus den Genfer Konventionen ergebenden Verpflichtung zur Vorbereitung in Friedenszeiten auf humanitäre Hilfeleistung im Fall eines bewaffneten Konflikts. # Die Organisation ist auf dem gesamten Staatsgebiet ihres Heimatlandes aktiv. # Die Aufnahme ihrer freiwilligen Mitglieder erfolgt ohne jede Berücksichtigung von Rasse, Geschlecht, Klassenzugehörigkeit, Religion oder politischen Ansichten. # Die Organisation folgt den Statuten der Bewegung und ist bereit, mit allen Mitgliedern der Bewegung zu kooperieren. # Die Organisation respektiert die fundamentalen Grundsätze der Bewegung und arbeitet nach den Prinzipien des Internationalen Völkerrechts. Nach der Anerkennung durch das IKRK erfolgt die Aufnahme in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.

Tätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene

Trotz ihrer Unabhängigkeit ist jede nationale Gesellschaft hinsichtlich ihrer Organisation und Tätigkeit an die Rechtslage in ihrem Heimatland gebunden. In vielen Ländern genießen die nationalen Gesellschaften aufgrund von Abkommen mit ihren Regierungen oder entsprechenden Gesetzen Sonderstatus in bestimmten Punkten, um die von der Bewegung geforderte volle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Zu den originären, sich aus den Genfer Konventionen und den Statuten der Bewegung ergebenden Aufgaben einer nationalen Gesellschaft gehört die humanitäre Hilfeleistung im Fall von bewaffneten Konflikten und anderen Notsituationen von großem Ausmaß wie Naturkatastrophen. Im Rahmen ihrer jeweiligen personellen, finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten nehmen die meisten nationalen Gesellschaften darüber hinaus weitere humanitäre Aufgaben in ihrem Heimatland wahr. Viele Gesellschaften spielen beispielsweise eine wichtige Rolle im Blutspendewesen und im zivilen Rettungsdienst ihres Landes. Sowohl das IKRK als auch die Föderation kooperieren bei ihren jeweiligen Aktivitäten mit den nationalen Gesellschaften, insbesondere im Hinblick auf die personelle, materielle und finanzielle Ausstattung von Hilfseinsätzen.

Symbole

Unterscheidung zwischen Schutzzeichen und Kennzeichen

Die im Folgenden beschriebenen Symbole besitzen eine doppelte Funktion, zum einen als Schutzzeichen im Sinne der Genfer Abkommen (Rotes Kreuz, Roter Halbmond, Roter Löwe mit roter Sonne), zum anderen als Kennzeichen von Organisationen, welche zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung gehören. Als Schutzzeichen dienen sie der Markierung von Personen und Objekten (Gebäuden, Fahrzeugen etc.), welche im Fall eines bewaffneten Konflikts zur Umsetzung der in den Genfer Abkommen vereinbarten Schutzregelungen und Hilfsmaßnahmen im Einsatz sind. Sie dürfen als solches insbesondere auch von entsprechenden Organisationen und Einrichtungen, welche nicht Teil der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sind, genutzt werden, wie z.B. den militärischen Sanitätsdiensten, zivilen Krankenhäusern oder den Zivilschutz-Einheiten der betroffenen Länder. Als Schutzzeichen sind diese Zeichen möglichst weithin sichtbar (z.B. durch Fahnen) und ohne Zusätze zu verwenden. Bei einer Verwendung als Kennzeichen zeigen diese Zeichen nur an, dass die betreffenden Personen oder Einrichtungen Teil einer bestimmten Rotkreuz- oder Rothalbmond-Organisation (IKRK, Föderation, nationale Gesellschaften) sind. Sie sollen in diesem Fall kleiner und mit einem entsprechenden Zusatz (z.B. "Deutsches Rotes Kreuz") verwendet werden.

Anerkannte Schutz- und Kennzeichen

Rotes Kreuz auf weißem Grund

Zivilschutz-Einheiten Als ursprüngliches Schutz- und Kennzeichen wurde das Rote Kreuz auf weißem Grund bestimmt. Es handelt sich dabei um die Umkehrung der Schweizer Flagge, eine Festlegung, die zu Ehren des Rotkreuz-Gründers Henry Dunant und seines Heimatlandes angenommen wurde. Die Idee für ein einheitliches Schutzzeichen sowie für seine Gestaltung geht zurück auf die Gründungsmitglieder des Internationalen Komitees Dr. Louis Appia und General Henri Dufour. Als Schutzzeichen wird das Rote Kreuz in Artikel 7 der Genfer Konvention von 1864 bzw. Artikel 38 des I. Genfer Abkommens (vom 12. August 1949) "zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde" beschrieben. Bei der Gestaltung des Kreuzes wurde inzwischen international festgelegt, dass das Kreuz sich aus fünf Quadraten zusammensetzt. Dies ist nur eine Rotkreuz-interne Vereinbarung, offiziell ist jedes Rote Kreuz auf weißem Grund anzuerkennen. Von den 181 anerkannten nationalen Gesellschaften verwenden derzeit 150 das Rote Kreuz als Kennzeichen, darüber hinaus die nationalen Gesellschaften von Ost-Timor und Tuvalu, welche ihre Anerkennung beantragt haben.

Roter Halbmond

Zivilschutz-Einheiten Im Russisch-Türkischen Krieg (1876-1878) benutzte das Osmanische Reich anstelle des Roten Kreuzes den Roten Halbmond, da die türkische Regierung der Meinung war, dass das Rote Kreuz das religiöse Empfinden ihrer Soldaten verletzen würde. 1877 verpflichtete sich Russland auf Anfrage des IKRK, die Unantastbarkeit aller mit dem Roten Halbmond versehenen Personen und Einrichtungen anzuerkennen, woraufhin die türkische Regierung im gleichen Jahr die volle Anerkennung des Roten Kreuzes bekannt gab. Nach dieser de facto Gleichstellung des Roten Halbmondes mit dem Roten Kreuz erklärte das Internationale Komitee im Jahr 1878, dass prinzipiell die Möglichkeit bestehen würde, für nichtchristliche Staaten ein weiteres Schutzzeichen in die Bestimmungen der Genfer Konvention aufzunehmen, da Grundsätze der Menschlichkeit Vorrang haben müssten vor religiösen Überzeugungen. Formal wurde der Rote Halbmond im Jahr 1929 durch eine diplomatische Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen als gleichberechtigtes Schutzzeichen anerkannt (Artikel 19 der I. Genfer Konvention in der Fassung von 1929) und damals durch Ägypten sowie die neu gegründete Türkische Republik als solches genutzt. Seit der offiziellen Anerkennung nutzen die nationalen Gesellschaften fast aller islamisch geprägten Länder seit ihrer jeweiligen Gründung den Roten Halbmond als Schutz- und Kennzeichen. Die nationalen Gesellschaften einiger Länder, wie z.B. Pakistan (1974), Malaysia (1975) und Bangladesh (1989) wechselten hinsichtlich ihres Namens und des Zeichens vom Roten Kreuz zum Roten Halbmond. Der Rote Halbmond wird derzeit von 31 der 181 anerkannten nationalen Gesellschaften als Kennzeichen verwendet, zusätzlich von den nationalen Gesellschaften der Komoren und Palästinas, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. ruht.

Roter Löwe mit roter Sonne

islamisch Der Iran verwendete von 1924 bis 1980 einen Roten Löwen mit roter Sonne in Anlehnung an die alte Flagge und das alte Wappen des Irans unter der Herrschaft des Schahs. Die formale Anerkennung als Schutzzeichen erfolgte 1929 gemeinsam mit dem Roten Halbmond durch die Überarbeitung der Genfer Konventionen. Trotz des Wechsels zum Roten Halbmond im Jahr 1980 behält sich der Iran weiterhin ausdrücklich das Recht zur Verwendung des Roten Löwen mit roter Sonne vor, der deshalb weiterhin den Status eines offiziell anerkannten Schutzzeichens besitzt.

Geplant: Zeichen des dritten Zusatzprotokolls

islamisch Ursprünglich war beabsichtigt, im Jahr 2000 ein weiteres Zeichen neben dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond einzuführen. Hintergrund war die Debatte um die Anerkennung der israelischen Gesellschaft Magen David Adom mit ihrem Roten Davidstern, insbesondere gefordert von Israel und den USA. Weitere Versuche zur Einführung neuer Schutzzeichen bzw. gesonderter Regelungen waren beispielsweise Anträge der nationalen Gesellschaften Thailands (1899 und 1906) für eine Kombination aus Rotem Kreuz und einer Roten Flamme (in Anlehnung an buddhistische Symbolik), Afghanistans (1935) nach Anerkennung eines Roten Torbogens in Anlehnung an seine damalige Landesflagge, sowie Sri Lankas (1957) und Indiens (1977) nach Verwendung einer roten Swastika. Die nationalen Gesellschaften Kasachstans (derzeit Roter Halbmond) und Eritreas (derzeit Rotes Kreuz) streben darüber hinaus an, eine Kombination aus Rotem Kreuz und Rotem Halbmond verwenden zu dürfen, ähnlich der Kombination aus beiden Symbolen, die von der nationalen Gesellschaft der Sowjetunion bis zu ihrer Auflösung verwendet wurde. Die nationale Gesellschaft Eritreas hat zur Zeit nur Beobachter-Status in der Generalversammlung der Föderation. Zur Anerkennung eines weiteren Schutzzeichens ist eine diplomatische Konferenz unter Teilnahme aller 192 Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen notwendig. Die Regierung der Schweiz plant die Durchführung einer solchen Konferenz am 5. und 6. Dezember 2005. Auf dieser Konferenz soll durch Annahme eines dritten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen die Einführung eines auf einer Spitze stehenden roten Quadrates als zusätzliches Schutzz

Humanitäres Völkerrecht

Humanitäres Völkerrecht (HVR) ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Rechtsbestimmungen, die im Fall eines bewaffneten Konflikts zwischen zwei Parteien gelten (sollen). Darin enthalten sind Bestimmungen zum Status der Kombattanten, zur Kriegführung und zur Behandlung der Kriegsgefangenen. Die wichtigsten Regelungen des Humanitären Völkerrechts sind die Haager Konventionen und die Genfer Abkommen mit den Zusatzabkommen. Verboten nach dem HVR, in dem auch Soldaten unterrichtet werden, sind unter anderem
- der Einsatz von erstickenden und giftigen Gasen sowie bakteriellen Kampfstoffen
- der Missbrauch der in den Haager Konventionen und in den Genfer Abkommen festgelegten Schutzzeichen wie z.B. für sanitätsdienstlich tätige Personen und Einrichtungen (Roten Kreuz, Roter Halbmond), für Personen und Einrichtungen des Zivilschutzes und zum Schutz von Kulturgut
- die Verwendung falscher Uniformen und Hoheitsabzeichen
- bestimmte Repressalien gegen die Zivilbevölkerung im umkämpften oder besetzten Gebiet (z.B. Geiselerschießungen) Allerdings sind in den Konflikten der 1990er Jahre HVR-Bestimmungen vielfach missachtet oder umgangen worden. Eine besondere Schwierigkeit im heutigen HVR stellt die so genannte asymmetrische Kriegführung dar. Diese Situation gewährleistet noch viel weniger als der Konflikt zwischen zwei Staaten, dass die einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden. Ein Internationaler Strafgerichtshof zur Ahndung von Verstößen gegen das HVR wird von der derzeit wichtigsten kriegführenden Macht, den USA, nicht anerkannt. Siehe auch:
- Völkerrecht

Weblinks

[http://www.icrc.org/web/eng/siteeng0.nsf/iwpList2/Info_resources%3AIHL_databases Humanitäres Völkerrecht Datenbank] des IKRK (auf englisch) [http://www.hvr-entdecken.info/ Entdecke das humanitäre Völkerrecht] deutschsprachige Webseite !Humanitares Volkerrecht Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) Kategorie:Rotes Kreuz

Malteserorden

Der Souveräne Malteserorden (mit vollem Titel: Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta) ist eine der katholische Ordensgemeinschaften, die in Kontinuität zu dem ursprünglich Johanniterorden genannten Ritterorden steht. Staatsrechtlich handelt es sich um ein souveränes Völkerrechtssubjekt ohne Staatsgebiet. Der Sitz des Malteserordens in Rom (Liegenschaften in der Via Condotti 68 und an der Piazza dei Cavalieri di Malta 4) hat exterritorialen Status. Der Orden hat weltweit ca. 10.000 Mitglieder (Ritter und Damen). Die oberste Leitungsgewalt hat der auf Lebenszeit gewählte Großmeister inne, zurzeit Frà Andrew Bertie, 78 (Fürst und Großmeister). Der Orden unterhält diplomatische Beziehungen mit 93 Staaten (darunter Österreich) und ständige Vertretungen in sechs weiteren Staaten (darunter Deutschland); er hat Beobachterstatus bei der UNO, eine eigene Währung (1 Scudo = 12 Tari = 240 Grani) mit Münzprägung (als Souverän von Malta bis 1798, dann wieder ab 1961) und seit 1966 auch eigene Briefmarken (bilaterale Postverträge mit zzt. 50 Staaten). Der Orden ist seit 1798 nicht mehr in Malta beheimatet, unterhält aber seit 1966 volle diplomatische Beziehungen mit der Republik Malta. Gemäß einem Staatsvertrag vom Dezember 1998 zwischen dem Souveränen Malteser-Ritterorden und der Republik Malta wurde dem Orden die Festung Sant'Angelo, die bereits ab 1530 bis zum Umzug der Ordensregierung in die neuerbaute Stadt Valletta Sitz des Ordens auf der Insel war, für die Dauer von 99 Jahren zur alleinigen Nutzung überlassen. Seit 1976 ist der Orden auch wieder auf Rhodos vertreten. Der katholische Malteserorden ist in über 90 Ländern der Welt karitativ tätig. In vielen Ländern gibt es eigene Hilfsorganisationen, Tochterinstitutionen des Ordens, die bestimmte soziale Aufgaben übernehmen. In Deutschland wurde 1953 in Zusammenarbeit mit der Caritas die Hilfsorganisation Malteser Hilfsdienst (heute einfach Malteser) gegründet. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es auch einen evangelischen Zweig, der sich in Anlehnung an die ursprüngliche Bezeichnung Johanniterorden nennt.

Geschichte

Der Orden vom Spital des heiligen Johannes zu Jerusalem (als Johanniter oder Hospitaliter bezeichnet) wurde 1099 gegründet und 1113 vom Papst bestätigt. Er ging aus einem Pilgerspital hervor, das von Kaufleuten aus Amalfi bereits lange vor dem ersten Kreuzzug gestiftet worden und Johannes dem Täufer geweiht war, woraus sich der Name Johanniter ableitet. Die Johanniter unterhielten ein bedeutendes Spital in Jerusalem, das um die 2000 Pilger aufnehmen konnte. Als Erkennungszeichen trugen sie zunächst einen schwarzen Mantel mit einem weißen Kreuz darauf, das in acht Spitzen endete. Ab Mitte des 13. Jahrhunderts wurde es üblich, dass die Ordensritter in Kriegszeiten einen roten Mantel mit weißem Kreuz trugen. Die Form des Kreuzes ist inzwischen als Malteserkreuz bekannt. Nach der Räumung Palästinas 1291 wurde der Sitz des Ordens von Jerusalem nach Zypern, 1309 nach Rhodos und nach der Eroberung der Insel durch die Türken (1522) schließlich nach Malta verlegt. Seitdem nannte sich der Orden auch "Malteserorden". Seit der Übersiedlung der Ordenszentrale nach Rhodos im 14. Jahrhundert war der Orden lansmannschaftich in die so genannten Zungen untergliedert. Zunächst bestanden sieben, später acht Zungen. Durch Napoleon wurde der Orden am 11. Juni 1798 aus Malta vertrieben. Um ein Blutbad zu vermeiden (die Johanniter durften nach ihren eigenen Regeln gegen andere Christen das "Schwert nicht erheben"), übergab der amtierende Großmeister Ferdinand von Hompesch die Insel ohne Gegenwehr an Napoleon. Die französische Truppe plünderte die Kirchen und Klöster. Die Johanniter verließen mit ihrem Hab und Gut diese Insel und emigrierten größtenteils nach Russland. Zar Paul I., der ihr Großmeister wurde, hatte ihnen dort große Ländereien überlassen. Nach seiner Erneuerung im 19. Jahrhundert fand der Malteserorden dann 1834 seinen heutigen Sitz in Rom.

Siehe auch


- Großmeister des Malteserordens
- Belagerung von Rhodos (1522)
- Belagerung von Malta (1565)
- Malteser Hilfsdienst

- Ritterorden
  - Templerorden
  - Deutscher Orden
- Liste der ehemaligen Johanniterkommenden

Weblinks

[http://www.malteser.de/1.14.Organisation/1.14.09.Geistig_religioese_Grundlagen/1.14.09.04.Geschichte/Geschichte_des_Malteserordens_Teil1.htm Geschichte des Malteserordens]
- http://www.orderofmalta.org/index.asp?idlingua=2 (Offizielle deutsche Seiten des Souv. Malteser-Ritterordens)
- http://www.malteser.de/1.02.Malteserorden/Malteserorden_Deutschland/Deutsche_Assoziation.asp (Die deutsche Assoziation des Souveränen Malteser-Ritterordens)
- http://www.malteserorden.at
- http://www.ritterhaus.ch (Museum über die Geschichte der Kreuzzüge und des Johanniter- und Malteserordens der Ritterhausgesellschaft Bubikon)
- http://www.smommuseum.ch (Museum der ehemaligen Kommende Compesiers)
- Hospitäler und Heilmethoden der Johanniter: [http://www.brandenburg1260.de/hospital1.html Teil 1], [http://www.brandenburg1260.de/hospital2.html Teil 2] Kategorie:Geschichte Maltas Kategorie:Ordensinstitut Kategorie:Ritterorden Kategorie:Staat ja:聖ヨハネ騎士団

Völkerrechtssubjekt

Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger von Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt), die sich aus dem Völkerrecht ergeben. Es gibt nach dem Völkerrecht nur gleichberechtigte Subjekte, unabhängig von ihrer Größe oder der Anzahl der durch diese Entitäten umfassten Personen. Es handelt sich dabei grundsätzlich nie um natürliche Personen, sondern um Staaten, internationale Organisationen und Spezialsubjekte. Einzige Ausnahme hiervon ist nach gültiger Völkerrechtsdoktrin der Papst als natürliche Person in seiner Eigenschaft als Heiliger Stuhl. Es gibt also derzeit keine übergeordnete völkerrechtliche Autorität. Auf dem Papier zählen San Marino und die Vereinigten Staaten von Amerika gleich viel. Diese partnerschaftliche Gleichberechtigung aller Völkerrechtssubjekte auf dem Boden des Völkerrechts wird jedoch in der Praxis durch politische und ökonomische Macht unterlaufen. Man unterscheidet:
- Originäre Völkerrechtssubjekte. Diese besitzen ihre Völkerrechtsfähigkeit von sich aus. Diese werden aufgeteilt in:
  - staatliche originäre Völkerrechtssubjekte:
    - Staaten
    - Stabilisierte De-facto-Regime
  - nicht-staatliche originäre Völkerrechtssubjekte:
    - Heiliger Stuhl (Anmerkung: Der Staat der Vatikanstadt ist ein hiervon zu unterscheidendes staatliches Subjekt, wobei es dem souveränen Heiligen Stuhl frei steht, sowohl nach Kirchenrecht für die staatsunabhängige universale katholische Kirche zu handeln als auch unter dem Titel des Vatikanstaates, von welchem die Souveränität des Heiligen Stuhles aber nicht territorial abhängt)
    - Souveräner Malteser-Ritterorden
    - Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
- Derivative Völkerrechtssubjekte, die ihre Völkerrechtsfähigkeit daraus ableiten, dass sie von anderen Völkerrechtssubjekten gegründet wurden. Es handelt sich dabei um internationale Organisationen wie die UNO Von der Völkerrechtsdoktrin im allgemeinen nicht eingeschlossen sind natürliche Personen, auch soweit ihnen durch internationale Verträge Rechte und Pflichten zugewiesen werden (zum Beispiel durch die Europäische Menschenrechtskonvention). Natürliche Personen können nicht im eigentlichen Sinne staatsgleichgestellte Subjekte nach dem Völkerrecht sein, auch wenn es in der internationalen humanitären Rechtsentwicklung im Einzelfall anders erscheinen mag. Kategorie:Völkerrecht Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht)

Epidemien

Eine Epidemie (griechisch επιδημία - im Volk verbreitet) ist eine unübliche Häufung einer Krankheit innerhalb einer Population. Epidemisch auftretende Krankheiten sind unter anderem Cholera, Grippe, Typhus und Pest. In der Regel handelt es sich um Infektionskrankheiten, gelegentlich wird der Begriff aber auch für nichtinfektiöse Krankheiten wie z. B. Übergewicht verwandt, um die davon ausgehende Gefahr zu beschreiben. Im Unterschied zur Epidemie bezeichnet man mit Endemie das normale, übliche Auftreten einer bestimmten Krankheit in einer bestimmten Population. So ist ein gewisser Prozentsatz von Grippe-Erkrankungen in der Bevölkerung üblich. Wird diese Grenze (bei Grippe etwa 10 %) überschritten, so spricht man von einer Epidemie. Eine länder- und kontinentübergreifend auftetende Epidemie wird als Pandemie bezeichnet. Im Falle einer Erkrankung bei Tieren wird sie als Epizootie bezeichnet.

Etymologie

Das Wort Epidemie kommt aus dem Griechischen von epi (=über) und demos (=Volk). Das Wort Seuche dagegen ist gotischen Ursprungs (siukei, mittelhochdeutsch siuche) und damit verwandt mit Siechtum. Es wird heute meist für epidemisch auftretende Tierkrankheiten (z. B. Maul- und Klauenseuche) verwendet.

Siehe auch

Tropenkrankheit, Epidemiologie, Prävalenz

Weblinks


- http://www.ecdc.eu.int
- [http://www.rki.de/cln_006/nn_230170/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/influenzapandemieplan__I-II.html Nationaler Influenza-Pandemieplan]
- http://www.eurosurveillance.org/index-02.asp Kategorie:Infektionskrankheit ja:伝染病

Henry Dunant

Jean Henri Dunant (
- 8. Mai 1828 in Genf; † 30. Oktober 1910 in Heiden), auch Henry Dunant oder Henri Dunant, war ein Schweizer Geschäftsmann und ein Humanist christlicher Prägung. Während einer Geschäftsreise wurde er im Juni 1859 in der Nähe der italienischen Stadt Solferino Zeuge der erschreckenden Zustände nach einer Schlacht zwischen den verbündeten Truppen Piemont-Sardiniens und Frankreichs gegen die Armee Österreichs. Über seine Erlebnisse schrieb er ein Buch mit dem Titel „Eine Erinnerung an Solferino“, das er 1862 auf eigene Kosten veröffentlichte und in Europa verteilte. In der Folge kam es ein Jahr später in Genf zur Gründung des Internationalen Komitees der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege, das seit 1876 den Namen Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) trägt. Die 1864 beschlossene Genfer Konvention geht wesentlich auf Vorschläge aus Dunants Buch zurück. Dunant, der 1901 zusammen mit Frédéric Passy den ersten Friedensnobelpreis bekam, gilt damit als Begründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Jugend und Ausbildung

Jean Henri Dunant wurde am 8. Mai 1828 in Genf als erster Sohn des Kaufmanns Jean-Jacques Dunant und dessen Frau Antoinette Dunant-Colladon in eine sehr fromme calvinistische Familie geboren. Seine Eltern verfügten in Genf über großen Einfluss und engagierten sich sozial – der Vater kümmerte sich um Waisen und Vorbestrafte, die Mutter sorgte für Arme und Kranke. Dies schlug sich auch in der Erziehung ihrer Kinder nieder: soziale Verantwortung wurde Jean Henri, seinen beiden Schwestern und beiden Brüdern schon in jungen Jahren nahe gelegt. Prägend war für Jean Henri eine Reise mit seinem Vater nach Toulon, dort musste er die Qualen von Galeerenhäftlingen mit ansehen. Mit dem Wunsch, sich sozial zu engagieren, trat Henri unter dem Einfluss der Erweckungsbewegung, einer in Genf und anderen französischsprachigen Regionen auch als Réveil bezeichneten geistigen und religiösen Strömung im 19. Jahrhundert, mit 18 Jahren der Genfer Gesellschaft für Almosenspenden bei. Im darauf folgenden Jahr gründete er mit Freunden die so genannte „Donnerstags-Vereinigung“, einen losen Bund junger Menschen, die sich zu Bibelstudien trafen und gemeinsam hungernde und kranke Menschen unterstützten. Seine freien Abende und Sonntage verbrachte er größtenteils mit Gefangenenbesuchen und der Hilfe für arme Menschen. Am 30. November 1852 gründete er eine Genfer Gruppe des Christlichen Vereins junger Männer, drei Jahre später nahm er in Paris an der Gründung des Weltbundes dieser Vereinigung teil. Im Alter von 24 Jahren verließ Dunant aufgrund schlechter Noten das Collège Calvin und begann eine Lehre bei den Geldwechslern Lullin und Sautter. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung blieb Dunant als Angestellter in der Bank tätig.

Algerien

Christlichen Vereins junger Männer 1853 besuchte Dunant im Auftrag der „Gesellschaft der Schweizer Kolonien von Setif“ (franz. Compagnie genevoise des Colonies de Sétif) Algerien, Tunesien und Sizilien. Trotz geringer Erfahrungen erledigte er die Geschäfte seiner Auftraggeber erfolgreich. Inspiriert durch seine Reiseeindrücke schrieb Dunant sein erstes Buch mit dem Titel „Notice sur la Régence de Tunis“, welches 1858 erschien. Mit Hilfe dieses Buches gelang es ihm, Zugang zu mehreren wissenschaftlichen Gesellschaften zu erhalten. Im Jahre 1856 gründete er eine Kolonialgesellschaft und, nachdem er im französisch besetzten Algerien eine Landkonzession erworben hatte, zwei Jahr später unter dem Namen „Finanz- und Industriegesellschaft der Mühlen von Mons-Djémila“ (franz. Société financière et industrielle des Moulins des Mons-Djémila) ein Mühlengeschäft. Die Land- und Wasserrechte waren jedoch nicht klar geregelt, die zuständigen Kolonialbehörden verhielten sich darüber hinaus nicht kooperativ. Dunant beschloss, sich direkt an Kaiser Napoléon III. zu wenden, als dieser mit seinem Heer in der Lombardei war. Dort kämpfte Frankreich auf Seiten Piemont-Sardiniens gegen die Österreicher, die das Gebiet des heutigen Italien zu großen Teilen besetzt hatten. Napoleons Hauptquartier befand sich in der kleinen Stadt Solferino in der Nähe des Gardasees. Dunant verfasste unter dem Titel „Das wiederhergestellte Kaiserreich Karls des Großen, oder das Heilige Römische Reich, erneuert durch Seine Majestät, den Kaiser Napoleon III.“ eine schmeichelhafte Lobschrift auf Napoleon III., um diesen seinem Anliegen gegenüber positiv zu stimmen. Anschließend begab er sich auf eine Reise nach Solferino, um den Kaiser dort persönlich zu treffen.

Die Schlacht von Solferino

Am 27. Juni 1859 kam Dunant drei Tage nach einer Schlacht zwischen den Truppen Piemont-Sardiniens und Frankreichs unter der Führung Napoleons III. auf der einen Seite und der Armee Österreichs auf der anderen Seite am Schlachtfeld in der Nähe Solferinos vorbei. Noch immer lagen etwa 38.000 Verwundete, Sterbende und Tote auf dem Schlachtfeld, ohne dass ihnen jemand Hilfe leistete. Zutiefst erschüttert von dem, was er sah, organisierte er spontan mit Freiwilligen aus der örtlichen Zivilbevölkerung, hauptsächlich Frauen und Mädchen, die notdürftige Versorgung der verwundeten und kranken Soldaten. Wie er schnell feststellte, fehlte es an fast allem: an Helfern, an Fachwissen und an medizinischem Material und Verpflegung. Dunant und die seinem Aufruf folgenden Helfer machten bei ihrer Hilfeleistung keinen Unterschied zwischen den Soldaten hinsichtlich ihrer nationalen Zugehörigkeit. Berühmt für diese Einstellung wurde die Losung „Tutti fratelli“ (ital. Alle sind Brüder) der Frauen von Castiglione del Stiviere. Es gelang Dunant darüber hinaus, von den Franzosen gefangene österreichische Ärzte für die Versorgung der Verletzten freigestellt zu bekommen. Er richtete Behelfskrankenhäuser ein und ließ auf seine Kosten Verbandsmaterial und Hilfsgüter herbeischaffen. Trotz der Hilfe starben viele Verwundete.

Das Rote Kreuz

Unter dem Eindruck dieser Ereignisse kehrte er nach Genf zurück. Er schrieb ein Buch mit dem Titel „Un souvenir de Solferino“ („Eine Erinnerung an Solferino“), das er 1862 auf eigene Kosten von der Genfer Buchdruckerei Fick in einer Auflage von 1.600 Exemplaren drucken ließ. Darin beschrieb er die Schlacht selbst, das Leiden, und die chaotischen Zustände in den Tagen nach der Schlacht. Darüber hinaus entwickelte er in diesem Buch die Idee, wie zukünftig das Leid der Soldaten verringert werden könnte: auf Basis von Neutralität und Freiwilligkeit sollten in allen Ländern Hilfsorganisationen gegründet werden, die sich im Fall einer Schlacht um die Verwundeten kümmern sollten. Er ließ das Buch an viele führende Persönlichkeiten aus Politik und Militär in ganz Europa verteilen. Neutralität Anschließend begab Dunant sich auf Reisen quer durch Europa, um für seine Idee zu werben. Sein Buch wurde nahezu einhellig positiv und mit großem Interesse und Begeisterung aufgenommen, er erhielt Anerkennung und Sympathie. Der Präsident der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft, der Jurist Gustave Moynier, machte das Buch und Dunants Ideen zum Thema der Mitgliederversammlung der Gesellschaft am 9. Februar 1863. Dunants Vorschläge wurden geprüft und von den Mitgliedern als sinnvoll und durchführbar bewertet. Dunant selbst wurde zum Mitglied der Gesellschaft ernannt und Vorsitzender eines Komitees, dem außer ihm noch Gustave Moynier, der Armeegeneral Henri Dufour sowie die Ärzte Louis Appia und Théodore Maunoir angehörten. Die erste Tagung des Komitees am 17. Februar 1863 gilt damit als Gründungsdatum des Internationalen Komitees der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege, das seit 1876 den Namen Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) trägt. Zwischen Moynier und Dunant entwickelten sich bald Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich verschiedener Aspekte des gemeinsamen Vorhabens. So hatte Moynier wiederholt den Vorschlag Dunants, Verwundete, Pflege- und Hilfskräfte sowie Lazarette unter den Schutz der Neutralität zu stellen, als undurchführbar bezeichnet und Dunant aufgefordert, nicht auf dieser Idee zu beharren. Dunant setzte sich jedoch bei seinen nun folgenden umfangreichen Reisen durch Europa und seinen Gesprächen mit hochrangigen Politikern und Militärs mehrfach über die Meinung von Moynier zu dieser Frage hinweg. Dies verschärfte den Konflikt zwischen dem Pragmatiker Moynier und dem Idealisten Dunant weiter und führte zu Bestrebungen Moyniers, Dunant auch dessen ideellen Führungsanspruch streitig zu machen. Im Oktober 1863 kam es auf Einladung des Komitees in Genf zu einer Konferenz, an der Vertreter von 14 Ländern teilnahmen und über Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfe für im Felde verwundete Soldaten berieten. Dunant selbst war, auf Betreiben Moyniers, während dieser Konferenz nur Protokollführer. Ein Jahr später fand im August auf Einladung des Schweizer Bundesrates eine diplomatische Konferenz statt, in deren Rahmen am 22. August 1864 von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention unterzeichnet wurde. Hier einigte man sich auch auf ein einheitliches Symbol zum Schutz der Verwundeten und des Hilfspersonals: das leicht und weithin erkennbare Rote Kreuz auf weißem Grund, die Umkehrung der Schweizer Flagge. Dunant war für diese Konferenz nur noch die Aufgabe zugewiesen worden, für die Unterhaltung der Gäste zu sorgen.

In die Vergessenheit

Dunants Geschäfte in Algerien liefen schon längere Zeit schlecht, zum Teil auch, weil er sie wegen seines Einsatzes für seine Ideen vernachlässigt hatte. Im April 1867 erfolgte die Auflösung der mitbeteiligten Finanzierungsgesellschaft Crédit Genevois. Seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat dieser Gesellschaft führte zu einem Skandal. Er war gezwungen, Konkurs anzumelden, wovon auch seine Familie und Freunde aufgrund ihrer Investitionen in seine Unternehmungen erheblich betroffen waren. Am 17. August 1868 wurde er vom Genfer Handelsgericht wegen betrügerischen Konkurses verurteilt. Aufgrund der damaligen gesellschaftlichen Zwänge führte dieser wirtschaftliche Absturz auch zu Forderungen, aus dem Internationalen Komitee auszuscheiden. Am 25. August 1867 trat Dunant als Sekretär des Komitees zurück, am 8. September wurde er vollständig aus dem Komitee ausgeschlossen. Wesentlichen Anteil an diesem Ausschluss hatte erneut Moynier, der 1864 die Präsidentschaft des Komitees übernommen hatte. Am 2. Februar 1868 starb Dunants Mutter. Im weiteren Verlauf des Jahres wurde er auch aus dem CVJM ausgeschlossen. Bereits im März 1867 hatte er Genf verlassen und sollte seine Heimatstadt nach dem auf seine Verurteilung folgenden endgültigen Ausstoß aus der Genfer Gesellschaft bis zu seinem Tod nicht mehr wiedersehen. Moynier nutzte in der Folgezeit wahrscheinlich seine Beziehungen und seinen Einfluss mehrfach, um zu verhindern, dass Dunant von Freunden und Unterstützern aus verschiedenen Ländern finanzielle Hilfe erhielt. Die Goldmedaille der Sciences Morales der Pariser Weltausstellung im Jahr 1867 wurde aufgrund von Moyniers Bemühungen beispielsweise nicht wie ursprünglich vorgesehen an Dunant, sondern zu gleichen Teilen an Moynier, Dufour und Dunant verliehen, so dass das Preisgeld an das Internationale Komitee überwiesen wurde. Ein Angebot des französischen Kaisers Napoléon III, von Dunants Schulden die Hälfte zu übernehmen, wenn dessen Freunde für die andere Hälfte aufkämen, scheiterte ebenfalls aufgrund von Moyniers Bestrebungen. Dunant siedelte, nachdem er Genf verlassen hatte, nach Paris über, wo er in ärmlichen Verhältnissen lebte. Er versuchte jedoch auch hier, sich entsprechend seinen Vorstellungen und Ideen zu betätigen. Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 gründete er eine Allgemeine Fürsorgegesellschaft und kurz darauf eine Allgemeine Allianz für Ordnung und Zivilisation. Er forderte Abrüstungsverhandlungen und die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofes zur Vermittlung bei zwischenstaatlichen Konflikten, um diese ohne Gewaltanwendung friedlich beizulegen. Ferner regte er zusammen mit dem Italiener Max Gracia die Gründung einer Weltbibliothek an – eine Idee, die etwa 100 Jahre später von der UNESCO wieder aufgegriffen wurde. Zu seinen weiteren, teils visionären Ideen aus dieser Zeit gehörte die Gründung eines Staates Israel. Mit dem Engagement für seine Ideen vernachlässigte er seine persönlichen Angelegenheiten und verschuldete sich weiter. Aufgrund seiner Schulden wurde er von der Umgebung gemieden. Auch von der Rotkreuz-Bewegung, die sich in dieser Zeit durch Gründung nationaler Gesellschaften in vielen Ländern weiter ausbreitete, wurde er nahezu vergessen, auch wenn ihn die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften Österreichs, Hollands, Schwedens, Preußens und Spaniens zum Ehrenmitglied ernannten. Dunant führte in dieser Zeit ein einsames Leben in materiellem Elend, zwischen 1874 und 1886 unter anderem in Stuttgart, Rom, Korfu, Basel und Karlsruhe. In Stuttgart lernte er 1877 den Tübinger Studenten Rudolf Müller kennen, mit dem ihn später eine enge Freundschaft verband.

Heiden

Karlsruhe 1881 kam er, in Begleitung von Freunden aus Stuttgart, erstmals in das kleine Schweizer Biedermeierdorf Heiden im Appenzellerland. Ab 1887 erhielt er, zu der Zeit in London lebend, von seinen Angehörigen eine kleine monatliche finanzielle Unterstützung. Da ihm diese einen zwar bescheidenen, aber dennoch sicheren Lebensstil ohne Armut ermöglichte, ließ er sich im Juli des gleichen Jahres endgültig in Heiden im Gasthof „Paradies“ nieder. Nachdem die Besitzer die Pension einige Jahre später verkauften, zog er 1890 in das „Lindenbühl“ im benachbarten Ort Trogen, ohne sich dort jedoch wohl zu fühlen. Schon nach etwas mehr als einem Jahr kehrte er nach Heiden zurück und lebte ab dem 30. April 1892 im Spital des Ortes, das vom Arzt Hermann Altherr geleitet wurde. Hier verbrachte er dann völlig zurückgezogen seinen Lebensabend. Zu den Gründen für die Wahl Heidens zählte neben der Abgeschiedenheit und dem guten Ruf als Kur- und Erholungsort auch der Blick vom hoch gelegenen Ort auf den Bodensee, eine Aussicht, die Dunant an seine Heimatstadt und den Genfer See erinnerte und die er während seiner Spaziergänge sehr schätzte. Bereits kurz nach seiner Ankunft freundete er sich mit dem jungen Lehrer Wilhelm Sonderegger und dessen Frau Susanna an. Auf Drängen Sondereggers begann er auch, seine Lebenserinnerungen niederzuschreiben. Sondereggers Frau regte die Gründung einer Sektion des Roten Kreuzes in Heiden an, eine Idee, von der Dunant außerordentlich angetan war. 1890 wurde er Ehrenpräsident des Heidener Rotkreuz-Vereins. Er verband mit der Freundschaft zu Sonderegger und dessen Frau große Hoffnungen und Erwartungen hinsichtlich der Weiterverbreitung seiner Ideen, insbesondere in Form einer Neuauflage seines Buches. Die Freundschaft litt jedoch später stark unter ungerechtfertigten Anschuldigungen Dunants, dass Sonderegger mit Moynier in Genf gemeinsame Sache machen würde. Der frühe Tod Sondereggers 1904 im Alter von nur 42 Jahren belastete Dunant trotz der bestehenden tiefen Spannungen zwischen beiden stark. Die Verehrung der Sondereggers für Dunant, die sie auch nach den Vorwürfen Dunants empfanden, übertrug sich später auch auf ihre Kinder. Ihr Sohn René veröffentlichte im Jahr 1935 Briefe von Dunant aus dem Nachlass des Vaters.

Spätes Erinnern

Im September 1895 verfasste Georg Baumberger, Chefredakteur der Zeitung Die Ostschweiz aus St. Gallen, einen Artikel über den Rotkreuz-Gründer, mit dem er bei einem Spaziergang in Heiden im August zufällig ins Gespräch gekommen war. Dieser Artikel mit dem Titel „Henri Dunant, der Begründer des Roten Kreuzes“ erschien in der deutschen Illustrierten Über Land und Meer, Nachdrucke fanden sich innerhalb weniger Tage in ganz Europa. Man erinnerte sich an ihn, und er erhielt Sympathiebekundungen und Unterstützung aus der ganzen Welt. Er gelangte nun auch wieder in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit als Gründer der Rotkreuz-Bewegung, wenn auch das Internationale Komitee in Genf weiterhin jeden Kontakt zu ihm vermied. Dunant erhielt in dieser Zeit unter anderem vom Schweizer Bundesrat den Binet-Fendt-Preis und vom damaligen Papst Leo XIII. Anerkennung in Form eines Bildes mit persönlicher Widmung. Dank einer jährlichen Rente der russischen Zarenwitwe Maria Feodorowna und anderen Geldzuwendungen besserte sich die finanzielle Lage Dunants schnell. In der 1897 von Rudolf Müller, nun Gymnasialprofessor in Stuttgart, im Verlag Greiner & Pfeiffer veröffentlichten „Entstehungsgeschichte des Roten Kreuzes und der Genfer Konvention“ wurde Dunants Rolle als Gründer des Roten Kreuzes erstmals seit seinem Rückzug aus dem Internationalen Komitee wieder angemessen gewürdigt. Das Buch enthielt auch eine gekürzte deutschsprachige Neuausgabe von „Eine Erinnerung an Solferino“. Dunant selbst stand in dieser Zeit in einem Briefwechsel mit Bertha von Suttner und verfasste zahlreiche Artikel und Schriften, unter anderem zur Gleichberechtigung der Frauen, und regte 1897 unter dem Namen „Grünes Kreuz“ die Gründung eines internationalen Frauenhilfsbundes an.

Der Friedensnobelpreis 1901

Im Jahr 1901 erhielt Dunant für die Gründung des Roten Kreuzes und die Initiierung der Genfer Konvention den erstmals verliehenen Friedensnobelpreis. Mit folgendem Telegramm, das ihn am 10. Dezember dieses Jahres erreichte, teilte ihm das Nobelkomitee in Oslo die Entscheidung mit: : „An Henry Dunant, Heiden. Das Nobelkomitee des norwegischen Parlaments hat die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass es den Friedensnobelpreis 1901 je zur Hälfte an Sie, Henry Dunant, und an Frédéric Passy verliehen hat. Das Komitee sendet seine Ehrerbietung und seine aufrichtigen Wünsche.“ Als Fürsprecher Dunants beim Nobelkomitee wirkte dabei der norwegische Militärarzt Hans Daae, dem Rudolf Müller ein Exemplar seines Buches zugeschickt hatte. Gemeinsam mit Dunant wurde der französische Pazifist Frédéric Passy mit dem Preis ausgezeichnet, der Gründer der ersten Friedensliga in Paris 1867 und mit Dunant gemeinsam in der Allianz für Ordnung und Zivilisation tätig. Die Glückwünsche, die ihm anlässlich der Preisverleihung vom Internationalen Komitee offiziell übermittelt wurden, bedeuteten nach 34 Jahren die späte Rehabilitierung und waren für ihn als Anerkennung seiner Verdienste für die Entstehung des Roten Kreuzes wichtiger als alle anderen Auszeichnungen, Preise, Ehrungen und Sympathiebekundungen. Sowohl Moynier als auch das Internationale Komitee waren ebenfalls für den Preis nominiert worden. Obwohl Dunant von einer ausgesprochen breiten Auswahl an Unterstützern vorgeschlagen worden war – darunter drei Professoren aus Brüssel und sieben Professoren aus Amsterdam, 92 Abgeordnete des Schwedischen und 64 Abgeordnete des Württembergischen Parlaments, zwei Minister der Norwegischen Regierung sowie das Internationale Friedensbüro – war er als Kandidat für den Preis nicht unumstritten. Man war geteilter Meinung über die Wirkung des Roten Kreuzes und der Genfer Konvention auf den Krieg: machten sie den Krieg nicht eher attraktiv und damit wahrscheinlicher, weil sie ihm einen Teil des mit Krieg verbundenen Leids und Schreckens nahmen? Rudolf Müller hatte sich in einem langen Brief an das Nobelkomitee für die Preisverleihung an Dunant ausgesprochen und dabei den Vorschlag unterbreitet, den Preis zwischen Frédéric Passy, der ursprünglich als alleiniger Preisträger vorgesehen war, und Dunant zu teilen. Da eine Verleihung des Preises an Dunant in späteren Jahren diskutiert wurde, verwies er dabei auch auf das fortgeschrittene Alter Dunants und dessen Gesundheitszustand. Die gemeinsame Verleihung des Preises an Passy und Dunant erfolgte interessanterweise auch vor dem Hintergrund einiger Differenzen, die damals trotz vieler Gemeinsamkeiten zwischen der Friedensbewegung und der Rotkreuzbewegung bestanden. Bereits mit der Entscheidung zur Teilung des ersten Friedensnobelpreises zwischen Passy, einem Pazifisten traditioneller Prägung und dem bekanntesten Vertreter der damaligen Friedensbewegung, und dem Humanisten Dunant, schuf das Nobelkomitee damit zwei wesentliche Kategorien von Gründen für die Verleihung, denen sich viele der späteren Preisträger zuordnen lassen. Auf der einen Seite steht die Verleihung an Menschen und später auch an Organisationen, die sich Friedensarbeit im direkten Sinne widmeten und damit dem Teil von Nobels Testament entsprachen, der den Preis vorsieht für denjenigen, „...der am meisten oder am besten für ... die Abschaffung oder Verminderung der stehenden Heere sowie für die Bildung und Verbreitung von Friedenskongressen (gewirkt hat)...“. Andererseits wurde, in der Tradition der Preisverleihung an Dunant, der Preis in der Folgezeit auch vergeben für herausragende Leistungen im humanitären Bereich. Dies folgt einer Argumentation, die humanitäres Wirken letztendlich auch als friedensstiftend ansieht und sich dabei auf eine breite Auslegung des Teils von Nobels Testament beruft, der den Preis bestimmt für den, „...der am meisten oder am besten für die Verbrüderung der Völker gewirkt hat...“. Hans Daae gelang es, Dunants Teil des Preisgeldes, 104.000 Schweizer Franken, bei einer Norwegischen Bank zu verwahren und so vor dem Zugriff durch dessen Gläubiger zu schützen. Dunant selbst tastete das Geld Zeit seines Lebens nicht an.

Tod und Gedenken

Neben einigen anderen Ehrungen, die ihm in den folgenden Jahren noch zuteil wurden, erhielt er 1903 die Ehrendoktorwürde der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg. Er lebte bis zu seinem Tod weiter im Spital in Heiden. Die letzten Jahre seines Lebens verbrachte er zunehmend in Depressionen und der Angst vor Verfolgung durch seine Gläubiger und seinen Widersacher Moynier. Es gab Tage, an denen der Koch des Spitals die Speisen für Dunant vor dessen Augen vorkosten musste. Obwohl er sich selbst noch mit dem christlichen Glauben verbunden sah, hatte er sich sowohl vom Calvinismus wie von jeder anderen Form organisierter Religion losgesagt und verachtete diese in seinen letzten Lebensjahren. Den Angaben der ihn betreuenden Krankenschwestern zufolge war die letzte bewusste Handlung in seinem Leben, dass er eine Ausgabe von Rudolf Müllers Buch zusammen mit einer persönlichen Widmung an die italienische Königin verschickte. Er starb in den Abendstunden des 30. Oktober 1910 gegen 22.00 Uhr und überlebte Moynier damit um etwa zwei Monate. Trotz der Glückwünsche durch das IKRK anlässlich der Verleihung des Nobelpreises war es zwischen beiden nie zu einer Aussöhnung gekommen. : „Ich wünsche zu Grabe getragen zu werden wie ein Hund, ohne eine einzige von euern Zeremonien, die ich nicht anerkenne. Ich rechne auf eure Güte zuversichtlich, über meinen letzten irdischen Wunsch zu wachen. Ich zähle auf eure Freundschaft, dass es so geschehe. Ich bin ein Jünger Christi wie im ersten Jahrhundert, und sonst nichts.“ Gemäß seiner Verfügung wurde er drei Tage später unauffällig und ohne Trauerfeier auf dem Friedhof Sihlfeld in der Stadt Zürich bestattet. Von dem bescheidenen Vermögen, das er zum Zeitpunkt seines Todes aufgrund des Nobelpreisgeldes und zahlreicher Spenden besaß, stiftete er in seinem Testament ein Freibett im Spital in Heiden für die Kranken unter den armen Bürgern des Ortes, ließ einigen seiner engsten Freunde kleinere Geldsummen als Dank zukommen und spendete größere Beträge an gemeinnützige Organisationen in Norwegen und in der Schweiz. Den Rest bestimmte er zur teilweisen Abzahlung seiner Schulden bei seinen Gläubigern. Die Tatsache, dass ihm eine vollständige Begleichung seiner Schuldenlast nicht möglich war, hatte ihn bis an sein Lebensende stark belastet. An seinem Geburtstag, dem 8. Mai, feiert die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung jährlich ihm zu Ehren den Weltrotkreuz- und Rothalbmond-Tag. In dem Gebäude des Spitals, in dem er in Heiden die letzten Jahre seines Lebens verbrachte, befindet sich heute das Henry-Dunant-Museum Heiden. In seiner Heimatstadt Genf und mehreren Städten in anderen Ländern sind Straßen, Plätze, Schulen und andere Einrichtungen nach ihm benannt. Die alle zwei Jahre von der Ständigen Kommission der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung verliehene Henry-Dunant-Medaille ist die höchste Auszeichnung der Bewegung.

Literatur


- Henry Dunant: Eine Erinnerung an Solferino. Eigenverlag des Österreichischen Roten Kreuzes, Wien 1997, ISBN 3-95-008010-4
- Eveline Hasler: Der Zeitreisende. Die Visionen des Henry Dunant. Verlag Nagel & Kimche AG, Zürich 1994, ISBN 3-31-200199-4 (gebundene Ausgabe); Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2003, ISBN 3-42-313073-3 (Taschenbuch-Ausgabe)
- Martin Gumpert: Dunant. Der Roman des Roten Kreuzes. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1987, ISBN 3-59-625261-X
- Willy Heudtlass, Walter Gruber: Jean Henry Dunant. Gründer des Roten Kreuzes, Urheber der Genfer Konvention. 4. Auflage. Verlag Kohlhammer, Stuttgart 1985, ISBN 3-17-008670-7
- Hans Amann: Wilhelm Sonderegger - die rechte Hand Henry Dunants. Eigenverlag des Henry-Dunant-Museums, Heiden 1999
- Pierre Boissier: History of the International Committee of the Red Cross. Volume I: From Solferino to Tsushima. Henry Dunant Institute, Genf 1985, ISBN 2-88-044012-2
- Caroline Moorehead: Dunant's dream: War, Switzerland and the history of the Red Cross. HarperCollins, London 1998, ISBN 0-00-255141-1 (gebundene Ausgabe); HarperCollins, London 1999, ISBN 0-00-638883-3 (Taschenbuch-Ausgabe)

Weblinks


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- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D19082.html Historisches Lexikon der Schweiz – Dunant, Henry]
- [http://www.redcross.int/en/history/not_dunant.asp Red Cross and Red Crescent Movement History – Henry Dunant] (engl.)
- [http://www.drk-schwenningen.de/drkgrdr.php DRK Schwenningen – Unser Gründer] Lebenslauf mit vielen Illustrationen, Zitaten und weiterführenden Informationen
- Dunant, Henri Dunant, Henri Dunant, Henri Dunant, Henri Dunant, Henri Dunant, Henri Dunant, Henri Dunant, Henri Dunant, Henri ja:アンリ・デュナン th:อังรี ดูนังต์

Algerien

Algerien (arabisch: الجزائر al-Ğazā’ir ) ist ein Staat im Nordwesten Afrikas. Das zum Maghreb zählende Land grenzt an das Mittelmeer, Marokko, Mauretanien, Mali, Niger, Libyen und Tunesien. Algerien war bis zum Unabhängigkeitskrieg französisches Gebiet und ist neben dem Sudan und der Demokratischen Republik Kongo einer der größten Staaten Afrikas mit einem großen Anteil an der Sahara. Nach Jahren des Bürgerkrieges zwischen islamischen Fundamentalisten und der Regierung ist Algerien nun relativ befriedet und darum bemüht, gesellschaftliche und wirtschaftliche Reformen zu verwirklichen.

Geographie

Algerien ist nach der Republik Sudan das zweitgrößte Land Afrikas und erstreckt sich von der 1.100 km langen Mittelmeer-Küste bis in die Sahara. Nordalgerien umfasst das hinter dem Küstensaum ansteigende Gebirgsland des Tellatlas (2.308 m), dem inneren Hochland der Schotts, dem Hauptteil des Saharaatlas (2.328 m). Südalgerien (80 % der Staatsfläche) wird eingenommen von Sanddünen (Großer Erg), den Plateaus der Hammada, schluchtenreichen Stufenlandschaften (Tassili n'Ajjer) und dem Gebirgsmassiv Ahaggar (2.918 m) in der zentralen Sahara. Der Norden hat Mittelmeerklima, das Atlasgebiet kontinentales Hochlandklima, der Süden Wüstenklima. Es gibt nur wenige ganzjährig fließende Flüsse. An der Nordseite des Tellatlas wachsen mediterrane Sträucher (Macchie), Aleppokiefern, Korkeichen und Steineiche.

Bevölkerung

Vorwiegend Algerier und verschieden Berberstämme, die zum Teil arabisiert sind, bevölkern Algerien. Die Zahl der Europäer sank nach Erlangung der Unabhängigkeit bis auf etwa 20000. Die Bevölkerungsdichte im nördlichen Algerien beträgt 50 Einwohner je km², dagegen liegt sie in den Saharagebieten unter einem Einwohner. Der Anteil der städtischen Bevölkerung (etwa 60%) nimmt ständig zu. Das jährliche Bevölkerungswachstum betrug während der letzten Jahre durchschnittlich 2,3 %.

Sprache

Allgemeine Umgangssprache ist das Algerisch-Arabische. Daneben spielt das Französische noch eine wichtige Rolle. Schriftsprache ist entweder Französisch oder Hocharabisch, wobei es eine Initiative der Regierung zum Gebrauch des Hocharabischen gibt. Etwa 83% der Bevölkerung spricht Arabisch als Muttersprache. Daneben spricht ein großer Teil, 16%, der Bevölkerung Berbersprachen, vor allem im Süden des Landes, der fast nur von Tuareg bewohnt ist. Die am meisten gesprochene Berbersprache ist Kabylisch. Die Berberische Sprache wird nicht nur im Süden gesprochen, sondern auch im Nord-Osten von Algier (Kabylei).

Religion

Die Staatsreligion ist der Islam,der von fast 100% der Bevölkerung praktiziert wird. Es gibt katholische und protestantische Minderheiten.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Algeriens Seit Beginn der historischen Überlieferung wurde das Gebiet Algeriens von Berber-Stämmen besiedelt. Alsbald kam die Region unter römische Herrschaft. Nach dem Untergang des Römischen Reichs im 5. Jahrhundert gewannen die Berber wieder ihre Unabhängigkeit, wurden aber im 7. Jahrhundert von den muslimischen Arabern unterworfen. Als im 16. Jahrhundert Spanien die algerischen Küstenstädte eroberte, griffen Korsaren unter der Hoheit des osmanischen Sultans in Istanbul an und konnten mit dessen Hilfe die Spanier in langwierigen Kämpfen vertreiben. In Algerien setzten die Osmanen Paschas als Regenten ein. Allerdings verloren diese bald die wirksame Kontrolle über Algerien, so dass die Korsaren und die osmanischen Janitscharen den Dey in Algier einsetzten. 1830 besetzten französische Truppen Algier, Oran und Bone und begannen mit der Eroberung des Landes. Nun begann die Umwandlung Algeriens in eine französische Provinz. Bis 1906 war auch die algerische Sahara von den Franzosen unterworfen worden. Zum Aufschwung der Unabhängigkeitsbewegung kam es, als 1945 nach Unruhen in Setif und Guelma zehntausende Algerier von der französischen Armee massakriert wurden. Im November 1954 begann der Unabhängigkeitskrieg (Algerienkrieg) gegen Frankreich. 1962 erreichte Algerien mit dem in Evian geschlossenen Vertrag die Unabhängigkeit nach einem achtjährigen blutigen Krieg, der auf beiden Seiten hohe Verluste forderte. Bald brachen Machtkämpfe über den politischen Kurs aus, der aber bald damit endete, dass alle Behörden und die verstaatlichte Wirtschaft von der Einheitspartei FLN kontrolliert wurden. 1988 kam es zu schweren sozialen Unruhen. Ursache waren unter anderem die hohe Arbeitslosigkeit und die Wohnungsnot. Eine Demokratisierung wurde eingeleitet und 1989 eine neue demokratische Verfassung, die die Trennung von Partei und Staat, parlamentarische Verantwortung, Pluralismus, politische Freiheiten und Garantien der Menschenrechte vorsah, geschaffen. 1991 kam es bei den ersten freien Wahlen zu einem Putsch des Militärs, aufgrund des drohenden Wahlsieges der islamischen Partei FIS (Front islamique du salut) im zweiten Wahldurchgang. Dies führte zum Ausbruch eines blutigen Bürgerkriegs zwischen radikalen Islamisten und der Armee, dem seither über 120.000 Menschen zum Opfer gefallen sind. Zu den Hintergründen siehe auch Hinweise zu Algerien unter Strategie der Spannung. Nach dem Abflauen des Bürgerkriegs initiierte die Regierung 1999 eine Volksabstimmung über eine Versöhnungspolitik. In dieser Politik wird die ehemalige Einheitspartei FLN bei den Parlamentswahlen 2002 bestätigt. Im Jahr 2003 mussten die Minister Mourad Medelci und Abdelhamid Temmar und dem massivem Druck des Gewerkschaftsdachverbands UGTA zurücktreten. UGTA hatte im Februar jenes Jahres - zum zweiten Mal seit Beginn des Jahrzehnts – einen dreitägigen Generalstreik durchgeführt, der sich gegen das Privatisierungsprogramm der Regierung richtete. An dem Streik nahmen über 90 Prozent der Arbeiter teil. Am 8. April 2004 fand eine erneute Präsidentenwahl statt. Nach einem Wahlkampf, in dem der gesamte Staatsapparat inklusive der staatlichen Massenmedien für eine maßgeschneiderte Darstellung des Präsidenten mobilisiert wurde, ließ Abd al-Asis Bouteflika der 1999 mit Rückendeckung des Militärs gewählt worden war, das absurde Wahlergebnis von 83 Prozent der Stimmen verkünden. Bouteflika ist damit der erste Präsident Algeriens, der ein zweites Mandat erhält. Präsidentschaftskandidat Benflis sprach von Betrug. Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusamenarbeit in Europa sprachen aber von einer fairen Wahl. Am 1. Mai 2005 kommt es zu einer Regierungsumbildung. Mehrere Minister wurden durch ihre jeweiligen Vorgänger ersetzt, die nun vor allem in Schlüsselpositionen der Wirtschaftspolitik sitzen. Die Modernisierer Mourad Medelci und Abdelhamid Temmar übernahmen das Finanzressort bzw. das Ministerium für Investitionsförderung. Sie setzen sich für die Privatisierung öffentlicher Betriebe und die Öffnung des Erdöl- und Erdgassektor für private Investitionen ein. Am 30. September 2005 stimmen die algerischen Wähler für Versöhnung. Bei einem Referendum zur nationalen Versöhnung über die "Charte pour la paix et la réconciliaion nationale" stimmten 97 Prozent der Wähler für den Plan der Regierung von Präsident Bouteflika. Dieser bedeutet eine Amnestie für viele islamische Extremisten. Die Mehrheit der Algerier will einen Schlussstrich unter die Bürgerkiegsära ziehen. Die Opposition, die zu einem Boykott des Volksentscheides aufgerufen hatte, kritisierte die Ergebnis