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Internierungslager

Internierungslager

Ein Internierungslager ist ein Lager, dessen Insassen Gefangene einer meist militärischen Organisation sind. Im Zuge der Entnazifizierung wurden beispielsweise nach dem Zweiten Weltkrieg viele mutmaßliche Nazis und Kriegsverbrecher in solchen Lagern festgehalten. Auch Kriegsgefangene oder politisch nicht Erwünschte bzw. für gefährlich gehaltene Bürger wurden interniert, in den USA während des Zweiten Weltkriegs beispielsweise Landsleute japanischer Abstammung und in kleinerer Anzahl, Deutsch-Amerikaner, Mexikaner und Italiener. In Großbritannien wurden in den Internierungslagern während des Zweiten Weltkrieges auch nach Großbritannien geflüchtete Juden, wie etwa Gerhard Leibholz, und auch Antifaschisten interniert. Ein Internierungslager, in dem Soldaten eines gegnerischen Landes interniert werden, ist ein Kriegsgefangenenlager. Ein Internierungslager ist nicht mit einem Konzentrationslager zu vergleichen, obwohl letzteres Elemente des ersteren enthält. Beispiele für gegenwärtig existierende Internierungslager:
- Guantanamo Bay Es gibt offenbar in den USA ein "Army's Civilian Inmate Labor Program" (Programm der Armee zur Zwangsarbeit der zivilen Insassen) mit "Civilian prison camps" (Lager ziviler Gefangener auf Militärgelände), wo Internierungslager von der US-Bundesregierung gebaut und mit bewaffnetem Personal ausgestattet werden, welche aber noch keine Insassen haben.

Siehe auch

Internierung, Lager, Speziallager

Weblinks


- http://www.abovetopsecret.com/pages/camps.html
- http://www.apfn.org/apfn/camps.htm
- http://www.army.mil/usapa/epubs/pdf/r210_35.pdf Kategorie:Internierungslager

Gefangener

Ein Gefangener ist jemand, der festgenommen und inhaftiert ist. Ein Gefangener lebt zwangsweise von der Gesellschaft isoliert. Er kann sich nicht über bestimmte Grenzen (z.B. eine Gefängniszelle) hinaus bewegen, meist ist auch der Kontakt mit der Außenwelt eingeschränkt (Besuchsrecht). Besuchsrecht] Im engeren Sinne ist ein Gefangener Insasse eines Gefängnisses. Er ist Gefangener im Rahmen eines juristischen Vorganges, einer aus bestimmten Gründen dem Prozess vorangestellten Untersuchungshaft, bzw. Strafgefangener im Rahmen der aus einem Urteil folgenden Haft. Regelungen über die Gefangenen sind im Strafvollzugsgesetz enthalten. Politische Gefangene werden ohne Anlass bzw. unter falschen Vorwürfen inhaftiert, damit sie nicht weiter ihre Meinung verbreiten können, Aktionen organisieren, an Wahlen passiv teilnehmen können usw., aber auch, weil sie aus politischen Motiven Dinge begangen haben, die im jeweiligen Staat als Straftat gelten. Kriegsgefangene sind vom Feind festgenommene Soldaten, die, solange der Krieg andauert, von weiterer Kriegsbeteiligung ferngehalten werden. Für Gefangene, die unter Übergriffen und Menschenrechtsverletzungen zu leiden haben, engagieren sich Gefangenenhilfsorganisationen, z.B. Amnesty International. Gefangene, die Hilfsdienste leisten, werden Kalfaktor genannt. Auch das Opfer einer Straftat der Freiheitsberaubung, z.B. Entführung, ist ein Gefangener. Im weiteren Sinne wird als Gefangener auch eine Person bezeichnet, die sich ohne bewusstes menschliches Handeln in einer ausweglosen Lage befindet, z.B. nach Naturkatastrophen, bei extremen Witterungsbedingungen usw. Im übertragenen Sinne kann auch eine Person, die aufgrund von Lebensumständen oder der psychischen Situation im Handeln und in der Entfaltung stark eingeschränkt ist, als Gefangener (seiner selbst) bezeichnet werden.

Siehe auch:


- Zwangsarbeit
- Guantanamo Bay
- Genfer Konvention
- Haager Landkriegsordnung
- Gefängnisausbruch
- Gefangenenbefreiung

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvollzg/index.html Strafvollzugsgesetz] Kategorie:StrafrechtKategorie:person

Militär

Als Streitkräfte oder Militär (von frz. militaire, was auf das lat. militaris (den Kriegsdienst betreffend) zurückgeht, das wiederum von lat. miles (Soldat) kommt) bezeichnet man die bewaffneten Verbände eines Staates oder eines Bündnisses, die dieser zur Verteidigung gegen einen Angriff von außen, oder eben um einen solchen Angriff nach außen zu führen, aufstellt. Meist haben sie aber auch den Auftrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eines Staates. Zweck des Militärs ist nicht ausschließlich die Führung von Kriegen, sondern heute zunehmend die Führung von multinationalen Operationen zur Friedenssicherung und -erhaltung wie beispielsweise in Afghanistan oder Bosnien. Wobei in Afghanistan der Frieden durch die Amerikaner ursprünglich erzwungen wurde. Heute wird das Militär in die drei Teilstreitkräfte Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe) unterteilt. Manche Nationen ergänzen ihre Streitkäfte durch weitere Teilstreitkräfte. Die deutsche Bundeswehr, die neben den drei genannten noch den Zentralen Sanitätsdienst und die Streitkräftebasis ausweist, bezeichnet diese jedoch als Organisationsbereich. Diese sind damit wie die Nationalgarde in den USA ausdrücklich keine eigenen Teilstreitkräfte. In demokratisch organisierten Gesellschaften wird heute zwischen der Rolle des Militärs und der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) unterschieden. Dagegen sind in vielen Diktaturen diese beiden Funktionen vermischt, und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben (oft mit dem Ziel der Repression). Ausdruck für diesen Dualismus ist die Miliz, die für Militär und Polizei steht (der Begriff steht auch für Miliz (Volksheer), dem Gegenteil einer Berufsarmee). Ein anderer Ausdruck hierfür ist auch Gendarmerie. Gendarmen sind ebenfalls häufig Teil der Streitkräfte wie in Frankreich oder unterstanden historisch einmal dem Verteidigungsresort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Frieden dem Innen- bzw. dem Justizresort unterstehen. Militärische Organisationen zeichnen sich durch eine hierarchische Struktur mit einer Befehlsgewalt der Militärführung aus. Mitglieder einer militärischen Organisation verzichten auf einen Teil ihrer Freiheiten und Grundrechte. Alle Militärapparate reproduzieren ihren inneren Zusammenhalt durch die periodische Veranstaltung verschiedener Militärrituale. Werden letztere als öffentliches Zeremoniell veranstaltet, dann dienen sie darüberhinaus der symbolischen Unterstreichung der Bedeutung von Militär im nicht-militärischen Teil der Gesellschaft und sind daher oft umstritten. So genannte paramilitärische Organisationen, die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, gelten nicht als Militär und werden nach internationalen Konventionen auch anders behandelt. Die Militärtechnik hat traditionell eine wichtige Vorreiter- und Schrittmacherrolle bei der allgemeinen technischen Entwicklung inne. So wurden beispielsweise das Fernsehen, das Internet oder GPS ursprünglich im militärischen Auftrag entwickelt und anfangs nur vom Militär genutzt. Alle Streitkräfte müssen
- sich unter einem einheitlichen Kommando befinden, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist,
- sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung unterscheiden,
- einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegsführung durchsetzt,
- die Waffen offen führen.

Umgangssprache

Umgangssprachlich bezeichnet man mit ein Militär auch ein führendes Mitglied im Militär, in einer Junta oder in einer Militärdiktatur.

Siehe auch


- Portal:Militär
- Atomstreitkräfte
- Militärbasen im Ausland
- Armeegruppe
- Militärischer Befehl
- Preußische Armee
- Bundeswehr
- Schweizer Armee
- Österreichisches Bundesheer
- NVA
- US-Armee
- Fremdenlegion
- Kindersoldat
- Milizen
- Söldner
- Krieg
- Kriegsgefangene
- Haager Landkriegsordnung
- Neutralität

Literatur


- Friedrich Engels: Armee in: The New American Cyclopædia, 1857: http://www.mlwerke.de/me/me14/me14_005.htm ja:軍隊 simple:Military zh-cn:武装力量 Kategorie:Militärwesen

Entnazifizierung

Die Entnazifizierung war eine Initiative der Alliierten nach ihrem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland ab Mitte 1945. Bekräftigt durch das Potsdamer Abkommen sollte eine "Säuberung" der deutschen und österreichischen Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus erfolgen. Für Deutschland verabschiedete der Alliierte Kontrollrat in Berlin ab Januar 1946 eine Vielzahl an Entnazifizierungsdirektiven, mittels derer man bestimmte Personengruppen definierte und anschließend einer gerichtlichen Untersuchung zuführte.

Umsetzung in den deutschen Besatzungszonen

Die Entnazifizierung wurde entgegen den Beschlüssen von Potsdam in den einzelnen Besatzungszonen mit unterschiedlicher Härte und verschiedenen Grundschemata durchgesetzt. Sie begann mit Massenverhaftungen. Insgesamt zählte man allein in den drei westlichen Besatzungszonen ca. 182.000 Internierte, von denen bis zum 1. Januar 1947 allerdings ca. 86.000 aus den Lagern entlassen wurden. Bis 1947 waren inhaftiert [1]:
- Britische Zone 64.500 Personen (entlassen 34.000=53%)
- Amerikanische Zone 95.250 (entlassen 44.244=46%)
- Französische Zone 18.963 (entlassen 8.040=42%)
- Sowjetische Zone 67.179 (entlassen 8.214=12%) In den westlichen Zonen kam es zu 5025 Verurteilungen. Davon waren 806 Todesurteile, von denen 486 vollstreckt wurden [3].

Amerikanische Zone

Die Amerikaner betrieben in ihrer Besatzungszone zunächst selbst eine engagierte, aber auch sehr bürokratische Entnazifizierung. In 545 regional zuständigen Laiengerichten, den so genannten Spruchkammern, wurde unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung über mehr als 900.000 Fälle individuell zu Gericht gesessen. Zudem ließen die Amerikaner auch die von ihnen mit 131 verschiedenen Fragen erstellten Bögen ausfüllen, um die Menschen in die folgenden fünf Gruppen einzuteilen: Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete. Grundlage für die Eingruppierung war das am 1. April 1946 in Kraft getretene "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus", das die praktische Durchführung der Entnazifizierung an deutsche Behörden übertrug. Unter den deutschen Politikern engagierte sich insbesondere der württemberg-badische "Entnazifizierungsminister" Gottlob Kamm in dieser Aufgabe. Im Laufe des Jahres 1948 ließ das Interesse der Amerikaner an einer konsequenten Entnazifizierung spürbar nach, da der Kalte Krieg mit dem Ostblock mehr und mehr in das Blickfeld rückte. Es wurden, um die Sache zum Abschluss zu bringen, Schnellverfahren eingeführt. Dies führte zu vielen fragwürdigen Urteilen (Persilschein, 131er).

Sowjetisch Besetzte Zone (SBZ)

Die Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone war mit einem grundlegenden sozialistischen Umbau verbunden und wurde am schnellsten und konsequentesten durchgeführt. Funktionsträger der NSDAP und ihrer Organisationen wurden irreversibel aus Ämtern entfernt und teilweise in Speziallagern interniert. Die Gesamtaufsicht für die Entnazifizierung in der SBZ lag direkt beim sowjetischen Geheimdienst. Die Entnazifizierung in der SBZ kostete mindestens 42.000 Menschen das Leben. Nazis erkannten schnell, dass sie in den westlichen Besatzungszonen weniger zu befürchten hatten. Viele sahen (berechtigterweise) ihre einzige Chance darin, sich im Westen mit antikommunistischen Argumenten zu entlasten, was im Osten naturgemäß nicht ging. Auch die späteren Machthaber der SBZ waren häufig direkt vom NS-Regime Verfolgte und bewerteten dementsprechend schon die bloße Mitgliedschaft in der NSDAP als Vergehen.[1][2] In Einzelfällen konnten auch im Osten nach dem Zusammenbruch des Hitlerregimes Altnazis Karriere machen. Die Chancen waren hier aber im Vergleich zum Westen äußerst gering.

Französische und britische Zone

Franzosen und Briten legten im Gegensatz zu den Amerikanern in ihren Zonen eine gemäßigtere Gangart an den Tag. Eine Entnazifizierung fand hier nur in sehr begrenztem Umfang statt und konzentrierte sich hauptsächlich auf die schnelle Auswechslung der Eliten.

Umsetzung in Österreich

Von der provisorischen Regierung wurde 1945 das "Verbots- und Kriegsverbrechergesetz" verabschiedet, nachdem die NSDAP und alle damit in Verbindung stehenden Organisationen verboten wurden. Auf Grund dieses Gesetzes mussten sich alle, die zwischen 1933 und 1945 Mitglied dieser Partei oder einer ihrer Organisationen, wie SS oder SA waren, registrieren lassen. Sie waren bei der Nationalratswahl 1945 von der Wahl ausgeschlossen. In einem Folgegesetz von 1946 wurden diese Personen in drei Gruppen, nämlich:
- Kriegsverbrecher
- Belastete und
- Minderbelastete, eingeteilt. Im Gegensatz zu Deutschland wurden die beiden ersten Gruppen nicht der alliierten, sondern der österreichischen Gerichtsbarkeit zugeführt. Von den so genannten Volksgerichten wurden insgesamt 43 Todesurteile verhängt (davon 30 vollstreckt), aber auch lange Haftstrafen. Insgesamt wurden von den 137.000 untersuchten Fällen 23.000 Urteile verkündet. Die Mitläufer, wie die Minderbelasteten auch bezeichnet wurden, wurden meist zu Geldstrafen, Entlassungen, Wahlrechtsverlust oder Berufsverbot verurteilt. Da unter diesen Personen aber auch viele Fachkräfte waren, die für den Wiederaufbau notwendig waren, versuchten die beiden damaligen Großparteien ÖVP und SPÖ eine Lockerung der Bestimmungen bei den Besatzungsmächten vor allem für die Mitläufer zu erreichen. Die Mitläufer waren bei den ersten Wahlen 1945 nicht wahlberechtigt. Aber bereits bei den nächsten Wahlen 1949 wurde von allen Parteien um fast eine halbe Million Wähler vor allem im bürgerlichen Lager gebuhlt. Den größten Teil der ehemaligen Nationalsozialistenn konnte die SPÖ für sich gewinnen. Ebenfalls entstand aus dieser Situation die VdU, die Vorgängerpartei der FPÖ. Durch Amnestien in den Folgejahren wurden vor allem die Folgen für die Mitläufer wesentlich reduziert. Die Volksgerichte wurden 1955 mit dem Staatsvertrag abgeschafft. Die Verfahren, die später nach diesen Gesetzen anhängig waren und sind, werden von den ordentlichen Geschworenengerichten abgehandelt. Siehe auch: Besetztes Nachkriegsösterreich

Übriges Europa

Die Entnazifizierung in den Staaten Europas, die von deutschen Truppen besetzt oder mit dem Dritten Reich verbündet gewesen waren, lief weitgehend auf eine Abrechnung mit den Kollaborateuren hinaus. Die Zahl der Urteile gegen Nationalsozialisten wird auf 50.000 bis 60.000 geschätzt [3].

Siehe auch


- Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen
- Nürnberger Prozesse
- Thomas Dehler

Quellen


- [1] Dieter Schenk Auf dem rechten Auge blind, Köln 2001
- [2] Ralf Giordano Die zweite Schuld, Köln 2000
- [3] Manfred Görtemaker, Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Fischer 2004

Literatur


- Frei, Norbert: Vergangenheitspolitik. Die Anfaenge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, Muenchen 1996, ISBN 3-423-30720-X
- Kamm, Bertold/Mayer, Wolfgang: Der Befreiungsminister - Gottlob Kamm und die Entnazifizierung in Württemberg-Baden, Silberburg Verlag/Tübingen 2005, 250 Seiten, ISBN 3-87407-655-5.
- Niethammer, Lutz: Die Mitlaeuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns, 2. Auf., Bonn 1982, ISBN 3-8012-0082-5
- Schuster, Armin: Die Entnazifizierung in Hessen 1945-1954. Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit, (Veroeffentlichungen der Historischen Kommission fuer Nassau, 66), (Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen, 29), Wiesbaden: Historische Kommission fuer Nassau 1999, X, 438 S., ISBN 3-930221-06-3.
- Vollnhals, Clemens (Hrsg.), Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945- 1949, München 1991.
- Weinke, Annette: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland, Paderborn 2002.
- Wille, Manfred: Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-48, Magdeburg 1993.

Weblinks


-
- http://www.nachkriegsdeutschland.de/entnazifizierung.html
- http://www.viscardi-gymnasium.de/facharbeiten/ericende
- http://www.sjnoe.at/content/content.php?ID=426 Kategorie:Nationalsozialismus Kategorie:Deutsche Geschichte (20. Jh.) Kategorie:Österreichische Geschichte Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Politisches Schlagwort

Nazi

Nazi ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für einen Anhänger des Nationalsozialismus. Nazi war in Deutschland ursprünglich (Anfang des 20. Jh.) eine vermutlich von der (heute noch in Süddeutschland anzutreffenden) Koseform des Vornamens Ignaz abgeleitete umgangssprachliche Bezeichnung für Deutschösterreicher und Deutschböhmen. Später wurde der Ausdruck in Analogie zu Sozi (= Sozialist oder SPD-Anhänger) schärfer distanzierend für die Anhänger Hitlers gebraucht. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand auch die Wortschöpfung Entnazifizierung, womit in erster Linie die systematische Entfernung von Nationalsozialisten aus öffentlichen Ämtern gemeint war.

Abweichende Begriffsverwendung im nichtdeutschen Sprachraum

Im angelsächsischen (und internationalen) Sprachgebrauch findet sich die Kurzform Nazi wesentlich häufiger als die Herkunftswörter und wird teilweise auch zur Bezeichnung der damaligen Politik, Ideologie und Kriegsführung gebraucht. Nazi wird dort auch durchaus als wissenschaftlicher Begriff verwendet.

Siehe auch


- Neonazi
- Altnazi
- Zeit des Nationalsozialismus

Weblink


- [http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/ling/glm/ausgaben/glm11/maas.pdf Utz Maas: „Nazi-Journalismus“ und ähnliche Komposita. Zu den Spuren der Vergangenheitsbewältigung im Wortschatz (PDF)] Kategorie:Rechtsextremismus Kategorie:Nationalsozialismus (Person) Kategorie:Wortexport

Kriegsgefangene

Kriegsgefangener ist ein Kombattant (im allgemeinen Soldat) oder ein bestimmter Nichtkombattant, der von einer gegnerischen Streitmacht während eines bewaffneten Konfliktes gefangen genommen wird. Für die Behandlung von Kriegsgefangenen gelten die völkerrechtlichen Regelungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Artikel 4 bis 20) und das III. Genfer Abkommen (ein Teil der Genfer Konvention) von 1949. Kriegsgefangene werden z.B. mit dem Signet POW für „Prisoner of war“ auf der Bekleidung gekennzeichnet. Die vier Genfer Abkommen haben den Kreis der regulären Kombattanten erweitert und tendenziell zu einer Unsicherheit geführt, welche Personen genau dazu gehören und welche nicht. Als Kriegsgefangene gelten die vom Gegner gefangen genommenen Personen folgender Kategorien:
- Mitglieder der regulären Streitkräfte einschließlich der eingegliederten Milizen
- Personen, die keine Militärpersonen sind, aber für die Streitkräfte tätig sind
- Die Bevölkerung eines angegriffenen Gebietes, die beim Herannahen des Feindes zu den Waffen gegriffen hat Auch alle übrigen Personen, die kriegerische Handlungen vorgenommen haben, sind im Zweifelsfalle so lange als Kriegsgefangene zu behandeln, bis durch zuständige Gerichte über ihren Status entschieden ist. Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt des Gewahrsamsstaates, nicht den Personen und Truppenteilen, die sie gefangen genommen haben. Einzelpersonen dürfen nicht über Kriegsgefangene entscheiden, auch dann nicht, wenn diese offensichtlich gegen die Regeln der Kriegsführung verstoßen haben. Sanitätspersonal, auch wenn zur Selbstverteidigung eine Handfeuerwaffe führend, sowie religiöses Personal zählt nicht zu den Kombattanten. Sie werden daher formal auch in Gefangenschaft keine Kriegsgefangene, genießen aber den selben Schutz. Sie dürfen ihre Tätigkeit weiter ausüben und sind in dieser zu unterstützen. Sanitäter dürfen nur so lange vom Gewahrsamsstaat zurückgehalten werden, wie sie zur Versorgung ihrer verwundeten Landsleute benötigt werden. Söldner, die speziell für den bewaffneten Konflikt angeworben wurden, haben kein Recht auf den Kriegsgefangenenstatus.

Rechte und Pflichten Kriegsgefangener

Kriegsgefangene sind keine Strafgefangenen, sondern Sicherungsgefangene, die dem Gewahrsamsstaat als Staatsgefangene unterstehen. Der Gewahrsamsstaat ist für die Behandlung verantwortlich, unmenschliche und entwürdigende Behandlung sowie Repressalien sind verboten. Kombattanten, die die Waffen strecken, wehrlos oder sonst kampf- bzw. verteidigungsunfähig sind oder sich ergeben, dürfen nicht bekämpft werden. Sie dürfen entwaffnet und gefangen genommen werden. Kriegsgefangene sind baldmöglichst außer Gefahr zu bringen. Soweit sie aufgrund der Kampfbedingungen nicht weggeschafft werden können, sind sie zu freizulassen. Dabei sind die praktisch möglichen Maßnahmen für ihre Sicherheit zu treffen. Der Kriegsgefange ist nur verpflichtet Name, Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Personenkennziffer zu nennen. Militärische Ausrüstung und Waffen sind ihm abzunehmen. Persönliche Sachen einschließlich Stahlhelm, ABC-Schutzausrüstung, Verpflegung, Bekleidung, Dienstgrad- und Nationalitätskennzeichen sowie Auszeichnungen darf er behalten. Nur auf Offiziersbefehl dürfen ihm Geld und Wertgegenstände gegen Quittung abgenommen werden, sie sind ihm bei Entlassung zurückzugeben. Mannschaftsdienstgrade kann der Gewahrsamsstaat zu nichtmilitärischen Arbeiten heranziehen. Die Heranziehungsmöglichkeiten für Unteroffziersdienstgrade beschränkt sich auf Aufsichtsarbeiten. Offiziere können nicht zu Arbeiten herangezogen werden sondern werden bevorzugt behandelt. Gesundheitsschädliche Arbeiten oder besonders gefährliche Arbeiten dürfen nur freiwillig übernommen werden. Soweit der flüchtende Kriegsgefangene (auch im Wiederholungsfall) keine Gewalt gegen Personen anwendet, dürfen Fluchtversuche nur disziplinar geahndet werden. Die Verletzung dieser Rechte kommt in beinahe jedem Krieg vor und provoziert bei der Gegenseite meist ähnliche Übergriffe. Besonders schwere Rechtsbrüche, die nicht selten eine größere Anzahl gegnerischer Armeeangehöriger betreffen, können als Kriegsverbrechen gewertet werden. Siehe auch: Haager Landkriegsordnung, Genfer Kriegsgefangen-Konvention

Heutige Entwicklung des Kriegsgefangenenstatus

Mit den von den USA als Krieg gegen den Terror bezeichneten kriegerischen Auseinandersetzungen kam es durch die Festnahme vieler Taliban-Anhänger durch die USA und deren Deportation und Inhaftierung in Guantanamo zur öffentlichen Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen. Amnesty International und andere unabhängige Beobachter werfen den USA vor, dass sie gegen geltendes Völkerrecht verstoßen, da fortdauernd die im Völkerrecht verankerten Rechte der Gefangenen missachtet würden. Des weiteren steht zur Diskussion, ob die Taliban-Kämpfer vor dem Gesetz rechtmäßig als Kriegsgefangene eingestuft werden können. Die konservative Bush-Regierung vertritt die Meinung, dass es sich bei den Taliban- und Al-Kaida-Kämpfern um „illegale Kombattanten“ (ein von den USA neu eingeführter Begriff) handelt, da sie keiner regulären Armee angehören, sondern Mitglieder einer terroristischen Vereinigung seien. Berichte verschiedener Guantanamo-Gefangener über schwere Folterungen durch die Gefangenenwärter verschärfen die Diskussion. Die US-amerikanischen Gerichte nehmen zunehmend eine von der US-Regierung abweichende Position ein. Die gleiche Problematik zeigt sich im durch die USA und ihre Verbündeten durchgeführten, von der UN nicht legitimierten Angriffskrieg gegen den Irak mit der Festnahme des Ex-Diktators Saddam Hussein.

Literatur


- In der bibliographischen Datenbank [http://www.ib.hu-berlin.de/~pbruhn/russgus.htm RussGUS] werden nachgewiesen: 287 Publikationen über die sowjetischen Kriegsgefangenen in Deutschland (Formularsuche / Sachnotationen: 12.3.4.5.3.4.7.1) 137 Publikationen über die deutschen Kriegsgefangenen in der UdSSR (Formularsuche / Sachnotationen: 12.3.4.5.3.4.7.2)
- Andreas Hilger: Deutsche Kriegsgefangenenschaft in der Sowjetunion 1941-1956. Kriegsgefangenenpolitik, Lageralltag und Erinnerung. 486 Seiten. Klartext-Verlag, März 2000, ISBN 3884748572
- Jörg Echternkamp (Hrsg.): Die deutsche Kriegsgesellschaft 1939-1945. Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg; Band 9 in zwei Halbbänden; Deutsche Verlags-Anstalt, München, 2004/05; 933 S. und 1112 S., ISBN 3-421-06528-4.
- Guido Knopp: Die Gefangenen. C.Bertelsmann Verlag 2003, 416 Seiten
- Rüdiger Overmans (Hg.): In der Hand des Feindes: Kriegsgefangenschaft von der Antike bis zum Zweiten Weltkrieg, Böhlau, Köln, 1999, ISBN 3-412-14998-5
- Rüdiger Overmans: Soldaten hinter Stacheldraht. Deutsche Kriegsgefangene des Zweiten Weltkriegs. 336 Seiten, Ullstein Tb, März 2002.
- Reinhard Nachtigal: Rußland und seine österreichisch-ungarischen Kriegsgefangenen (1914-1918), 391 Seiten, Greiner, Remshalden, 2003, ISBN 3-935-38327-4
- Günter Bischof, Stefan Karner, Barbara Stelzl-Marx (Hg.): Kriegsgefangene des Zweiten Weltkrieges. Gefangennahme, Lagerleben, Rückkehr. 600 Seiten. R. Oldenbourg-Verlag, Wien 2005, ISBN 3-7029-0537-5, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2005, ISBN 3-486-57818-9.

Weblinks


- [http://www.kriegsgefangen.de Die deutschen Kriegsgefangenen des 2. Weltkrieges]
- [http://www.kz-kaltenkirchen.de/archivtexte/index.htm Sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in Schleswig-Holstein (KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen: Siehe "Archivtexte / Geschichtliches / Im Schatten des Vernichtungskrieges")]
- [http://www.herbert-thiess.de/Sowjetunion/Index.html Als Bauarbeiter in der Sowjetunion - Bericht aus vier Jahren Kriegsgefangenschaft]
- Bert-Oliver Manig: Der Bluthund ist zurück. In [http://zeus.zeit.de/text/2005/37/A-Sch_9arner_neu DIE ZEIT 37/2005.] (Zu den Spätheimkehrern aus sowjetischer Gefangenschaft gehörte 1955 auch einer der brutalsten Nazi-Militärs: Generalfeldmarschall Ferdinand Schörner. In Bonn war die Verlegenheit groß). Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) Kategorie:Völkerrecht Kategorie:person ja:捕虜

Japan

Japan (jap. 日本 Nihon/Nippon; ) ist nach Indonesien, Madagaskar und Papua-Neuguinea der viertgrößte Inselstaat der Welt. Er liegt im Pazifik vor den Küsten Russlands und Koreas. Der Landesname setzt sich aus den Zeichen 日 (Aussprache ni, in der Bedeutung „Tag“ oder „Sonne“) und 本 (Aussprache hon, in der Bedeutung „Ursprung“ oder „Wurzel“) zusammen. Japan ist deshalb auch bekannt als „Land der aufgehenden Sonne“. Sowohl der frühere mythologische Name Cipangu als auch Japan leiten sich vermutlich von der chinesischen Aussprache der Schriftzeichen (chin. 日本國 rìbĕnguó) ab. Mit Japan befasst sich ein eigener Bereich der Kulturwissenschaft und Landeskunde, die Japanologie.

Geographie

Japanologie Hauptartikel: Geographie Japans Japan ist eine Inselkette, die sich entlang der Ostküste Asiens erstreckt. Die Hauptinseln sind Hokkaidō im Norden, die zentrale und größte Insel Honshū, sowie Shikoku und Kyūshū im Süden. Dazu kommen ca. 3.000 kleinere Inseln, die sich vor allem in der Seto-Inlandsee und als Ryūkyū-Inseln konzentrieren. Über den gesamten Archipel verläuft eine Gebirgskette, die ungefähr 73% der Landmasse Japans ausmacht. Der höchste Berg Japans ist der Fujisan auf der Hauptinsel Honshū mit 3.776 m über dem Meeresspiegel. Nur in den Regionen Kantō (Großraum Tōkyō) und Kansai (Kyōto - Ōsaka - Kōbe) finden sich größere Ebenen. Beide sind dicht besiedelt und der Standort gleich mehrerer Millionenstädte. Auf Grund des Mangels an Flachland werden Berghänge durch Terassenfeldbau kultiviert.

Regionale Einteilung

Hauptartikel: Regionen Japans Japan ist in acht Regionen eingeteilt: Hokkaidō, Tōhoku, Kantō, Chūbu, Kansai, Chūgoku, Shikoku und Kyūshū. Diese Einteilung ist historisch begründet und spielt heutzutage nur eine untergeordnete Rolle. Politisch ist Japan in Präfekturen gegliedert (siehe Politik).

Klima

Aufgrund der Nord-Süd-Ausdehnung des Landes ist das Klima in Japan sehr unterschiedlich ausgeprägt, die Inselkette erstreckt sich von der kalt-gemäßigten Klimazone in Hokkaidō, mit kalten und schneereichen Wintern, bis in die Subtropen in Okinawa. Dazu kommt der Einfluss von Winden - im Winter vom asiatischen Kontinent zum Meer, und im Sommer vom Meer zum Kontinent. Im späten Juni und frühen Juli fällt im Süden ein Großteil des Jahresniederschlages als monsunartige Regenfront (jap. 梅雨前線 baiu zensen), außerdem ist diese Zeit Taifun-Saison mit bis zu zwanzig Wirbelstürmen jährlich. Japan kann wegen seiner breit gefächerten geographischen Verhältnisse in sechs Hauptklimaregionen eingeteilt werden:
- Hokkaidō: nicht sonderlich starke Niederschläge, aber während der langen kalten Winter größere Schneeverwehungen
- Japanisches Meer: Der Nordwestwind im Winter bringt starken Schneefall. Im Sommer ist diese Region kühler als die pazifische Region, jedoch gibt es hier öfter Föhn.
- Zentrales Hochland (Chūo-kochi): starke Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter sowie Tag und Nacht, geringe Niederschläge
- Seto-Inlandsee: Die Berge der Region Chūgoku und Shikoku halten den Wind auf und führen zu einem ganzjährig milden Klima.
- Pazifikregion: kalte Winter mit geringem Schneefall und heiße trockene Sommer
- Nansei-shoto (Ryūkyū-Inseln): Subtropisches Klima mit warmen Wintern und heißen Sommern. Starke Niederschläge vor allem während der Regenzeit, regelmäßig auftretende Taifune. Bild:Klima wakkanai.png|Klimadiagramm Wakkanai (Hokkaidō) Bild:Klima tokio.png|Klimadiagramm Tokio (Honshū) Bild:Klima kagoshima.png|Klimadiagramm Kagoshima (Kyūshū)

Naturerscheinungen

Kyūshū] Japan liegt an der geologischen Bruchzone dreier tektonischer Platten (die Eurasische Platte im Westen und Norden, die Philippinische Platte im Süden und die Pazifische Platte im Osten). Von seinen etwa 240 Vulkanen, die zum pazifischen Feuerring gehören, sind 40 aktiv. In der gesamten Region gibt es nahezu täglich leichtere Erdbeben, in größeren Abständen auch schwere (z. B. Großes Kanto-Erdbeben 1923, Erdbeben von Kōbe 1995). Jedes Jahr findet zum Jahrestag des Kanto-Erdbebens im September eine Übung zum Katastrophenschutz statt. Im Spätsommer beginnt die Taifun-Saison, bei der vor allem der Süden und Südwesten Japans von über dem Pazifischen Ozean entstehenden Wirbelstürmen heimgesucht wird (z. B. von Tokage im Oktober 2004). In den letzten tausend Jahren starben in Japan über 160.000 Menschen durch Tsunamis (durch unterseeische Erdbeben ausgelöste Flutwellen). Das Land verfügt heutzutage durch Messbojen im Pazifik über ein effektives Tsunami-Frühwarnsystem. Für die Bevölkerung finden regelmäßig Trainingsprogramme statt, viele japanische Küstenstädte schützen sich durch das Errichten riesiger Deiche. Diese Wälle aus Stahlbeton sind teilweise 10 Meter hoch, bis zu 25 Meter breit und mit stabilen Metalltoren ausgestattet.

Die zehn größten Städte

Tōkyō (Tokio) (8.340.000 Einwohner) – Yokohama (3.375.500) – Ōsaka (2.639.700) – Nagoya (2.213.700) – Sapporo (1.874.900) – Kōbe (1.523.900) – Kyōto (1.469.500) – Fukuoka (1.400.100) – Kawasaki (1.315.900) – Hiroshima (1.155.600) – Sendai (1.027.500) siehe auch: Städte in Japan

Infrastruktur

Städte in Japan]Die gut ausgebauten Bahntrassen Japans haben eine Gesamtlänge von 23.577 km. Das entspricht Platz 14 (Stand 2004) der Weltrangliste (zum Vergleich: Deutschland liegt mit 46.142 km auf Platz 9; Stand 2004; Quelle: CIA World Factbook). Die Nord-Süd-Verbindung des Shinkansen ist die Lebensader des Landes. 1964, zu den Olympischen Spielen wurde das erste Teilstück von Tōkyō nach Osaka eröffnet, damit können die Japaner als Erfinder des modernen Hochgeschwindigkeitszugs gelten. Durch kleine Strecken der sieben Nachfolgegesellschaften der privatisierten Staatsbahn JR, durch Privatbahnen, Überlandbusse und Fähren ist nahezu jedes Dorf und jede kleine Insel in Japan an das Netz angeschlossen. In den Städten gibt es exzellente Nahverkehrsverbindungen, U-Bahnen wie in Tōkyō, Osaka, Kyōto und vielen anderen, Straßenbahnen wie in Hiroshima oder Matsuyama und natürlich Busse. Auch ungewöhnliche Lösungen finden sich in Japan, wie die Einschienenbahn Kitakyūshū. Bahn- sowie Nahverkehrsbeförderungsgebühren schwanken stark nach Region und Betreibergesellschaft, sind aber wegen fehlender staatlicher Subventionierung im allgemeinen hoch. Ein Auto besitzt in Japan in erster Linie die Landbevölkerung und die obere Mittelklasse. Da die Städte sehr dicht bebaut sind, müssen Japaner in den Ballungsräumen nachweisen, dass sie einen Parkplatz besitzen, bevor sie sich ein Auto kaufen können. Es sind rund 45 Millionen Autos im Land zugelassen. In Wohngegenden sind die Straßen sehr eng und haben keine Bürgersteige. Es gibt im Straßenbild auch kaum LKWs, denn nur schmale Kleinlaster kommen in den engen Gässchen überall durch, um kleine Läden oder die an jeder Ecke vorhandenen Getränkeautomaten zu beliefern. Das japanische mautpflichtige Autobahnnetz umfasst rund 7.000 Kilometer, weitere 2.000 sind in Planung. Das Netz ist in staatlicher Hand, die Betreibergesellschaften wurden jedoch im Jahr 2005 in private Gesellschaften in öffentlichem Besitz umgewandelt und sollen eventuell verkauft werden. Auf den Autobahnen herrscht ein Tempolimit von 110 km/h. In Japan herrscht Linksverkehr. Linksverkehr Das gut ausgebaute Straßen- und Bahnnetz ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass im bergigen Inland und zwischen den Inseln viele Tunnel und Brücken nötig sind, und dass die Infrastruktur ständig durch Erdbeben, Taifune und Vulkanausbrüche gefährdet ist. Strom- und Telefonleitungen sind in Japan grundsätzlich oberirdisch geführt, damit man sie im Katastrophenfall schnell wieder herstellen kann. Ein Problem sind allerdings die unterirdischen Gasleitungen, die meisten Japaner kochen mit Erdgas. Bei Erdbeben brechen dadurch schnell Feuer aus. Zur japanischen Infrastruktur gehört deswegen auch ein dichtes Netz an Katastrophenwarnsystemen und Rettungsinseln. Auch mit Häfen und Flughäfen ist Japan gut ausgestattet, da Japan auf Grund seiner Insellage sämtlichen internationalen Verkehr per Schiff oder Flugzeug abhandeln muss. Die größten Flughäfen sind Tokyo Narita, Kansai International Airport und der zur EXPO Aichi 2005 neu eröffnete Central Japan International Airport. Da ebenes Land in Japan immer knapp ist, wurden die letzten zwei der drei auf künstlichen Inseln im Meer errichtet. Bei Kitakyūshū ist eine weitere solche Flughafeninsel in Bau. Ebenfalls gut ausgebaut ist das Telefonnetz, mittlerweile sind schnelle Internetzugänge Standard und nahezu die gesamte Bevölkerung vom Schulkind bis zum Greis besitzt ein Handy. Japaner begeistern sich schnell für neue technische Spielereien, und man kann davon ausgehen, dass auch in Zukunft viele neue Erfindungen auf diesem Gebiet zuerst auf dem japanischen Markt zu finden sein werden.

Flora und Fauna

Handy Handy Handy Das Japanische Archipel erstreckt sich in einem langen Bogen von Norden (45. Breitengrad, Hokkaidō) nach Süden (20. Breitengrad, Okinotorishima). Im Inland finden sich eine Reihe Gebirgsketten, die die Baumgrenze überschreiten, außerdem gehört zu Japan eine größere Zone im Ostpazifik. Verglichen mit der Enge des Lebensraums, findet sich in Japan eine Vielzahl von Arten. Durch die Position als vorgelagerte Inselgruppe hat sich eine zwar mit „Kontinentalasien“ verwandte, aber eigenständige Flora und Fauna entwickelt. Besonders erwähnt seien hier die Ogasawara-Inseln (auch: Bonin-Inseln), 1000 km südöstlich von Tōkyō, die wegen ihren endemischen Spezies oft mit den Galapagos-Inseln verglichen werden. Japan liegt am Schnittpunkt von drei Ökoregionen. Die Hauptinseln und die nahegelegenen Nachbarinseln sind Teil der Paläarktischen Ökozone. Die Ryūkyū-Inseln sind Teil der Indomalaischen Region, während die Ogasawara-Inseln zu Ozeanien gerechnet werden. Ozeanien Säugetiere: An Großsäugetieren gibt es unter anderem den Braunbär auf Hokkaidō, auf Honshu den asiatischen Schwarzbären, Sikahirsche, und den Japanischen Serau (eine Ziegenantilope). Unter den einheimischen Arten findet sich auch der Japanmakak, der auf der Shimokita-Halbinsel (Präf. Aomori) heimisch ist und damit die nördlichste Affenpopulation der Welt bildet. Die starke Verstädterung an den Küsten und auf den Japanischen Ebenen hat dazu geführt, dass einige Säugetierarten ausgestorben sind, so der japanische Wolf (Canis lupus hodophylax), der japanische Seelöwe (Zalophus californianus japonicus), der Seeotter und der Fischotter. Hunde und Katzen gibt es in Japan in einer breiten Auswahl an Rassen. Als die japanische Hunderasse wird der Shiba Inu angesehen. Vögel: In Japan sind über 500 verschiedene Vogelarten gesichtet worden. Da die Inselgruppe in jeder Richtung von Meer umgeben ist, ist eine Vielzahl davon Wasservögel. Von Nord nach Süd ist Japan eine wichtige Zwischenstation für Zugvögel. In Sibirien brütende Vögel finden hier ihr Winterquartier, während die in Japan brütenden Vögel im Winter in Richtung Südostasien ziehen. Auf diese Art findet eine Vielzahl von Vogelarten ihren Weg nach Japan. In den Städten finden sich Krähen (besonders die Aaskrähe), Spatzen, Tauben und Rauchschwalben. Nationalvogel ist der Buntfasan. Der japanische Haubenibis (jap. toki, トキ) ist vom Aussterben bedroht. Fische: Die japanischen Küstengewässer sind von kalten und warmen Meeresströmungen durchzogen, an deren Berührungslinien gute Wachstumsbedingungen für Plankton bieten. Das Land liegt an einer Belastungskante der Kontinentalplatten, durch deren Verschiebungen sich eine zerklüftete Küstenlinie gebildet hat. Dadurch bietet sich ein guter Lebensraum für eine Vielzahl von Fischarten (ca. 1337), und die Küste von Sanrikuoki (三陸沖, in der Präfektur Iwate) bis hoch zu den Kurilen ist einer der drei reichsten Fischgründe in der Welt. Auch in den Flüssen gibt es eine reichhaltige Zahl von Fischarten, auch begünstigt durch das regenreiche Klima. In den Brackwassergebieten der Flussmündungen gibt es eine Vielzahl von Muscheln. Problematisch ist die Wasserverschmutzung und die Betonierung der Flussbetten, die zu einem Aussterben zahlreicher Arten geführt hat. In den Siebzigern gab es eine starke Umweltbewegung, die erste Erfolge dagegen verbuchen konnte. Die Vielfalt der japanischen Fischwelt lässt sich auch als Tourist erleben, denn Tauchen ist in Japan ein beliebter Freizeitsport und in vielen Städten gibt es große Aquarien. Flora: Japan ist zu rund 75% mit schwer zugänglichen Bergwäldern bedeckt, ein Umstand, der des Öfteren vergessen wird, wenn über die Betonmeere der modernen Metropolen berichtet wird. Durch den vulkanischen Ursprung der Inseln ist eine Vielzahl der einheimischen Arten auf eben diese Umgebungen spezialisiert. Kulturpflanzen: Wichtigste Kulturpflanze in Japan ist der aus Korea eingeführte Reis, genau genommen Oryza sativa japonica (Kurzkornreis), historisches Arme-Leute-Essen ist allerdings die Hirse, da der Reis als Steuer entrichtet werden musste. Das Stroh wird für die Herstellung von Tatami verwendet. Ebenfalls angebaut werden verschiedene Bohnensorten, unter anderem die Adzukibohne, und eine Reihe von Gemüsen, darunter Ingwer, Rettich und Spinat. Heimisch sind außerdem verschiedene Zitrusfrüchte wie die Natsumikan, darüber hinaus wurde eine Reihe von Obst- und Gemüsesorten eingeführt. Zur traditionellen Küche gehören außerdem Seetang (u.a. Nori) und Meeresalgen (Wakame). Traditionelle japanische Häuser werden unter anderem aus dem Holz der Sicheltanne gebaut. Von nationaler Bedeutung sind auch die Teepflanze und verschiedene Binsenarten zur Herstellung der Tatamimatten (igusa - Flatterbinse, toushingusa - Dochtbinse).

Gesellschaft

Tatamimatten Hauptartikel: Gesellschaft Japans Die letzte Volkszählung aus dem Jahr 2004 weist eine Gesamtbevölkerung Japans von 127 Mio. Menschen aus. Die japanische Gesellschaft ist ethnisch und linguistisch weitgehend homogen. Trotzdem lassen sich in Japan unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ausmachen, in erster Linie nach Generation, Mann und Frau, Bildungsstand und direkt damit zusammenhängend Erwerbssituation und Einkommen sowie nach Stadt und Land. Aktuelle Probleme der japanischen Gesellschaft sind ein Rückgang der Geburtenrate, Überalterung und Jugendarbeitslosigkeit.

Minderheiten


- Die zahlenmäßig größte Minderheit Japans sind die etwa 650.000 koreanischstämmigen Japaner, die seit Generationen in Japan leben, aber größtenteils nicht die japanische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Annahme der japanischen Staatsbürgerschaft würde unter anderem auch das Annehmen eines japanischen Familiennamens voraussetzen, was einen Verlust der koreanischen Identität und Assimilation bedeuten würde und daher von einigen Koreanern abgelehnt wird.
- Die indigene Minderheit der Ainu auf der nördlichen Insel Hokkaidō stellt heute nur noch einige zehntausend Mitglieder.
- Die Buraku (auch: Burakumin) sind ethnische Japaner, deren Vorfahren nach shintoistischer und buddhistischer Auffassung unreine Berufe ausübten, daher sind sie noch heute sozial ausgegrenzt.
- Eine weitere Minderheit sind japanischstämmige Südamerikaner, meist Brasilianer, die wieder in das Land ihrer Vorfahren eingewandert sind.
- Ebenfalls in Japan leben zahlreiche Gastarbeiter aus arabischen Ländern, Indien und Südostasien.

Sprache und Schrift

Hauptartikel: Japanische Sprache und Japanisches Schriftsystem Die Landessprache ist Japanisch und wird von nahezu der gesamten Bevölkerung gesprochen, auch von den meisten Minderheiten. Es existieren zahlreiche regionale Dialekte. In der Schule wird Englisch als erste Fremdsprache gelehrt, es wird jedoch häufig kritisiert, dass der japanische Englischunterricht sich zu sehr auf das Bestehen des TOEIC-Tests konzentriert und nur unzureichende Kommunikationsfähigkeiten vermittelt. Häufigste zweite Fremdsprache ist Chinesisch. Die Japanische Sprache verwendet neben den chinesischen Schriftzeichen (jap. Kanji) auch zwei eigene Silbenschriftsysteme (Hiragana und Katakana). Straßen, Bahnhöfe und Ähnliches sind meist in Kanji und in lateinischer Umschrift (Rōmaji) beschildert.

Wissenschaft und Bildung

Hauptartikel: Bildung in Japan
siehe auch: Liste der Japanischen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen Bildung hat in Japan, beeinflusst durch den Konfuzianismus, einen sehr hohen Stellenwert. Abgängern der angesehenen Universitäten stehen in Japan alle Türen offen. Es ist jedoch schwer, einen solchen Studienplatz zu ergattern, die Härte der japanischen Universitätseingangsprüfungen ist berüchtigt.

Schule

Konfuzianismus Hauptartikel: Schule in Japan
- Das Schulsystem ist eingeteilt in Grundschule (6 Jahre), Mittelschule (3 Jahre) und Oberschule (3 Jahre).
- Die Schulpflicht beträgt neun Jahre.
- Das Schuljahr in Japan beginnt stets am 1. April.
- Die Schulferien sind im ganzen Land einheitlich (Neujahr: 2 Wochen, März/April: 2 Wochen, Juli/August: 6 Wochen)
- Öffentliche Schulen haben die 5-Tage-Woche, private Schulen oft die 6-Tage-Woche.
- Während der Schulpflicht gibt es ein Sitzenbleiben wie in Deutschland nicht, praktisch jeder Schüler wird automatisch versetzt.
- Die schulische Bildung beginnt im Kindergarten, aber er ist nicht Teil der Schulpflicht. Da in Japan allgemein viel Wert auf das gemeinsame Lernen und Zusammenleben gelegt wird, findet im Kindergarten und der Grundschule viel Gruppenarbeit statt.

Bibliothekswesen

Hauptartikel: Japanisches Bibliothekswesen

Forschung

Nach dem Zweiten Weltkrieg konzentrierte sich die Forschung ganz auf die Entwicklung neuer Produkte für die Industrie. Hierbei fand eine sehr enge Kooperation zwischen den Entwicklungsabteilungen der großen Firmen und den Universitäten statt. Erst durch Reformen in den 1980er Jahren wird auch verstärkt Grundlagenforschung gefördert. Momentanes großes Thema ist die Entwicklung von Robotern, wie die Expo 2005 beeindruckend gezeigt hat. Das Hauptthema der Sozialwissenschaften der 1980er Jahre war Nihonjinron, der japanische Versuch der Identitätsfindungen nach den rasanten Wandlungen der letzten anderthalb Jahrhunderte.

Nobelpreisträger


- Physik: Hideki Yukawa (1949) - Shinichiro Tomonaga (1965) - Esaki Reona (1973) Masatoshi Koshiba (2002)
- Chemie: Fukui Kenichi (1981) - Shirakawa Hideki (2000) - Noyori Ryoji (2001) - Tanaka Koichi (2002)
- Medizin: Tonegawa Susumu (1987)
- Literatur: Kawabata Yasunari (1968) - Oe Kenzaburo (1994)
- Frieden: Sato Eisaku (1974)

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Japans; Periodisierung der japanischen Geschichte ;Jōmon-Periode: In der Zeit von 10.000 v. Chr. bis etwa 300 v. Chr. wanderten Menschen (vermutlich) aus Zentralasien, Sibirien und dem südpazifischen Raum in das Gebiet des heutigen Japan ein. ; Yayoi-Periode: Erste bestätigte Kontakte mit dem chinesischen Reich gab es von etwa 300 v. Chr. bis etwa 300 n. Chr. ; Kofun-Periode: Große Schlüsselgräberanlagen stammen aus der Kofun-Periode von etwa 300 bis 710 n. Chr. Es gab einen engen politischen Kontakt mit dem Nachbarland Korea und Einwanderung von Korea nach Japan. ; Nara-Epoche (710784): In der Nara-Periode wurde der Buddhismus stark gefördert. Die Staatsform lehnte sich an das chinesische Vorbild an. Übernahme der Chinesischen Schrift. ; Heian-Epoche (7941185): Aufschwung der höfischen Kultur in Heian-kyō (Kyoto), vor allem Dichtkunst und Literatur. Die Macht des Kaisers wurde allmählich geschwächt und Kriegerfamilien etablierten sich. Zum Ende der Heian-Periode begründete die Minamoto-Familie das erste Shōgunat. ; Kamakura-Epoche (11921333): Während der Kamakura-Periode unternahm Kublai Khan zwei Invasionsversuche. Er wurde jedoch von später als göttlich interpretierten Taifunen (神風 Kamikaze, Götterwind) abgewehrt. ; Muromachi-Epoche (13381573): Die mächtigen unabhängigen Daimyō unterhielten ihre eigenen Armeen. Das Shogunat verlor die Kontrolle, und die „Zeit der streitenden Reiche“ (戦国時代 sengoku jidai) begann. ; Sengoku-Epoche (14771603): Die drei Reichseiniger (Oda Nobunaga, Toyotomi Hideyoshi, Tokugawa Ieyasu) beendeten in der Azuchi-Momoyama-Epoche (1568 bis 1603) den über 100-jährigen Bürgerkrieg. ; Edo-Ära (1603 – 1867): In der Edo-Periode schottete sich Japan vom Rest der Welt ab. Die Tokugawa-Familie behielt für über 250 Jahre die Kontrolle über die anderen Daimyō. 1854 segelte US-Admiral Matthew Perry mit seiner Flotte von vier Kriegsschiffen unbehelligt in den Hafen von Tōkyō, um einen Brief des US-Präsidenten Millard Fillmore zu übergeben, in dem dieser die Tokugawa-Regierung zum offenen Handel mit den USA auffordert. Die Leichtigkeit, mit der Perry in den Hafen einlaufen konnte, offenbarte die Schwäche des Tokugawa-Regimes. Dies führte zu einem Aufstand regionaler Herrscher und mündete letztlich in eine Wiedereinsetzung des Kaisers, der allerdings wenig reale politische Macht erhielt. USA ; Meiji-Ära (18681912): Die Reform des Kaiserhauses unter dem Meiji-Tennō ab 1868 (Meiji-Restauration und Moderne) beendete die Zeit des Kriegeradels und läutete die Moderne ein. Das Land erhielt eine moderne Verfassung und ein Parlament, so dass Japan eine konstitutionelle Monarchie wurde. Korea wird 1910 von Japan besetzt, wodurch die Beziehungen noch heute belastet werden. ; Taishō-Ära (1912 – 1926): Im Ersten Weltkrieg (1914 bis 1918) stand Japan auf Seiten der Alliierten. Die Taishō-Ära war durch kulturelle Dynamik und wirtschaftlichen Aufschwung gekennzeichnet. Es war auch eine Zeit der demokratischen Experimente mit einem parlamentarischen System. Letztendlich scheiterte die Demokratie durch Instabilität (ähnlich wie in Deutschland während der Weimarer Republik). Das Militär übernahm die effektive Kontrolle und läutete die Shōwa-Ära ein. ; Shōwa-Ära Teil 1 (1926 – 1945): 1931 Besetzte Japan den Nordosten Chinas und gründete 1932 den abhängigen Staat Mandschuko (Mandschurei). 1937 attackierte Japan China und begann damit den Zweiten Weltkrieg in Asien. Japan vertreibt die europäischen Kolonialmächte aus den südostasiatischen Ländern, um sein eigenes Kolonialreich aufzubauen. Im Dezember 1941 griffen japanische Truppen den US-Stützpunkt Pearl Harbor im Pazifik an und forderte so die USA heraus. Damit weitete sich der Zweite Weltkrieg auf den Pazifischen Ozean aus. Nicht nur in China, sondern auch in den anderen japanisch besetzten Gebieten Südostasiens geschahen Kriegsverbrechen. 1945 näherten sich die alliierten Truppen den japanischen Inseln, doch besonders auf den kleineren Inseln tobten noch heftige Kämpfe. Der Kaiser , sowie der Premierminister und seine Anhänger wollten Friedensverhandlungen aufnehmen, doch der Militaristische Clan hatte mehr Macht, vor allem über die Armee, was zu einer Weiterführung des Krieges führte. Am 6. August 1945 warfen die US-Amerikaner eine Atombombe über der Stadt Hiroshima und am 9. August eine weitere über Nagasaki ab. Unter dem Eindruck der Atombombenabwürfe kapitulierte Japan am 15. August 1945 bedingungslos, der Kaiser verlas um 12.00 Uhr mittags die Kapitulation, welche über Radio übertragen wurde. Noch heutzutage leiden viele Menschen und ihre Nachkommen unter den Folgen der Strahlenkrankheit (s. Hibakusha). ; Shōwa-Ära Teil 2 (1945 – 1989): Nach der Kapitulation beginnt der Wiederaufbau, zuerst unter General McArthur, dann in Eigenregie. Vom ehemaligen Kriegsgegner USA wird Japan als Vorposten gegen den Kommunismus in das westliche Bündnissystem integriert. Eine rasante wirtschaftliche Entwicklung setzt ein, in der Japanische Firmen Schritt für Schritt Marktanteile in allen wichtigen Schlüsselindustrien erobern. Japan erweist sich als stabile, friedliche Demokratie. ; Heisei-Ära (1989 – heute): Faule Bankenkredite und überbewertete Immobilien lassen Anfang der 90er die Bubble Economy platzen, und Japan rutscht in eine Phase von Deflation und hoher Staatsverschuldung, die wirtschaftliche Stagnation auf hohem Niveau bedeutet. Langsam werden Unternehmen und Banken saniert, der versprochene neue Boom bleibt bis jetzt jedoch aus.

Religion

Staatsverschuldung]] Hauptartikel: Religion in Japan In Japan haben immer mehrere religiöse Glaubensformen nebeneinander bestanden. Die wichtigsten sind der Shintō, der sich von der japanischen Urreligion herleitet, und der Buddhismus, der Japan im 5. oder 6. Jh. erreichte. Die Besonderheit des japanischen Buddhismus liegt darin, das er in viele verschiedenen Sekten (Schulen) gegliedert ist. In Japan gibt es mit dem Zen-Buddhismus die strengste Form dieser Religion, aber mit dem Nichiren-Buddhismus auch die undogmatischste. Laut dessen Sektengründer Nichiren muss man nur einmal im Leben das sogenannte Lotus-Mantra aufsagen, um vollständig erlöst zu werden. Daneben gab es chinesische Einflüsse durch Taoismus und Konfuzianismus, die von Shintō und Buddhismus aufgenommen und integriert wurden. Heute gehören die meisten Japaner (über 80%) beiden Hauptreligionen an, daher kann man die religiöse Grundeinstellung in Japan als synkretisch bezeichnen. Das Christentum (etwa 3% der Bev.) spielt in der Geschichte Japans nur eine untergeordnete Rolle. Seit dem 2. Weltkrieg herrscht eine besonders große religiöse Toleranz in Japan: Um die 180.000 Religionsgemeinschaften werden als staatlich anerkannt angegeben.

Politik

2. Weltkrieg und Kaiserin Michiko]] Hauptartikel: Politik Japans

Verfassung

Hauptartikel: Japanische Verfassung Die geltende japanische Verfassung wurde am 3. November 1946 verkündet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft. In ihr verpflichtet sich das japanische Volk den Idealen des Friedens und der demokratischen Ordnung. Die Verfassung wurde von der damaligen amerikanischen Besatzungsregierung unter General Douglas MacArthur ausgearbeitet, ist aber seitdem nicht geändert worden. In der Verfassung wird in Artikel 9 Absatz 1 Krieg als souveränes Recht abgelehnt, auch die Androhung militärischer Gewalt als Mittel zur internationalen Konfliktlösung ist verboten. Absatz 2 besitzt besondere Brisanz, da er Japan untersagt ein Militär zu unterhalten. Die japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte und insbesondere deren Auslandseinsätze im Irak und Afghanistan sind daher sehr umstritten. Laut eines Japan Times Artikels vom 29.10.05 arbeitet derzeit die LDP an einem Entwurf der Verfassung, in dem Artikel 9 in Teilen geändert werden soll. Absatz 1 bleibt unverändert bestehen, Absatz 2 soll jedoch gestrichen werden. Es wird ausdrücklich betont, das das Militär weiterhin nur der Selbstverteidigung dienen soll, aber auch der Sicherung internationalen Friedens und Sicherheit. Weiterhin wird die Unverletzlichkeit der Menschenrechte betont. Der Entwurf der Neufassung enthält noch einige weitere, bisher nicht aufgeführte individuelle Rechte u.a. der respektvolle Umgang mit Behinderten und Opfern von Straftaten sowie Schutz persönlicher Daten. Der Tennō hat nach der Verfassung rein repräsentative Funktion. Oberster Souverän nach der Verfassung ist das Volk, vertreten durch das Parlament. Das Parlament wählt den Premierminister, dieser beruft sein Kabinett.

Tennō

Hauptartikel: Tennō, Japanisches Kaiserhaus "Symbol des Staates und der Einheit des Japanischen Volkes" ist Akihito, der 125. Tennō (dt. Kaiser, wörtlich "vom Himmel (gesandter) Herrscher"). Rechtlich gilt er nicht als Staatsoberhaupt, und die souveräne Macht liegt allein beim Volk. Sein Vater, der Shōwa-Kaiser, hat 1945 bei der Kapitulation Japans die Göttlichkeit der japanischen Kaiser zurückgewiesen. Die Verfassung von 1946 gibt dem Kaiser keine direkte politische Entscheidungsgewalt, im modernen Japan ist sein Amt zeremonieller Natur. Er ernennt den von beiden Parlamenten gewählten Ministerpräsidenten und den Präsidenten des obersten Gerichtshofes, er verkündet die Gesetze und beruft das Parlament ein. Außerdem ist er oberster Priester des Shintō. Akihitos Regierungsdevise lautet heisei. Die Regierungsdevise wird auch als Jahresangabe in offiziellen japanischen Texten verwendet, beginnend mit dem Jahr der Thronbesteigung. Heisei 1 ist das Jahr 1989.

Politische Gliederung

siehe: Präfekturen Japans Japan ist ein zentralistischer Staat, der lediglich klar umrissene Aufgaben an die 47 Präfekturen zur Durchführung weitergibt. Innerhalb dieser Aufgaben sind die Präfekturen zwar relativ autonom, allerdings immer weisungsgebunden gegenüber der Zentralregierung und auch auf die Finanzierung durch den Zentralstaat angewiesen. Die 47 Präfekturen gliedern sich in Großstädte sowie Kleinstädte und Dörfer, die kommunale Ebene. Einzige Ausnahme ist die Präfektur Tokio, die in die 23 zentralen Stadtbezirke zum einen sowie umliegende Kleinstädte und Dörfer zum anderen aufgeteilt ist. Die Präfekturen sind in Größe und Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten entfallen auf die Hauptinsel Honshū, während beispielsweise die zweitgrößte Insel Hokkaidō nur eine einzige Präfektur hat. Innerhalb der präfekturalen und der kommunalen Ebene gibt es – im Gegensatz zum nationalen Parlamentarismus – ein präsidentielles System, innerhalb dessen einerseits die Regierungs- und Verwaltungschefs und andererseits die Gemeindeversammlungen und Präfekturparlamente autonom gewählt werden.

Gesetzgebung

Regierung] Das Parlament ist das höchste Organ der Staatsgewalt und die einzige gesetzgebende Körperschaft Japans. Es ist zweigeteilt in Oberhaus und Unterhaus (auch Abgeordnetenhaus oder Repräsentantenhaus). Im Unterhaus sitzen seit den Reformen in den Jahren 1993 bis 1996 nur noch 480 Parlamentarier, im Oberhaus gibt es 247 Sitze. Von den 480 Sitzen des Abgeordnetenhauses werden 300 in Ein-Mandat-Wahlkreisen nach dem Mehrheitswahlrecht und 180 in 11 regionalen Distrikten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Passives Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus erhalten alle Männer und Frauen mit dem vollendeten 25. Lebensjahr, für das passive Wahlrecht im Oberhaus muss das 30. Lebensjahr vollendet sein. Wahlberechtigt sind alle japanischen Männer und Frauen mit vollendetem 20. Lebensjahr.

Parteien


- Die Liberaldemokratische Partei (LDP, jap. jiyūminshutō 自由民主党)
- Die Demokratische Partei (minshu-tō 民主党)
- Die Partei für eine saubere Regierung (jap. kōmeitō 公明党, engl. CGP, Clean Government Party)
- Die Kommunistische Partei Japans (jap. kyōsantō 共産党)
- Die Sozialdemokratische Partei Japans (jap. shakaiminshūtō 社会民主党)

Außenpolitik

Hauptartikel: Außenpolitik Japans Die Hauptpunkte von Japans Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg sind eine feste Bindung an die USA, Scheckbuchdiplomatie, ein in der Verfassung festgeschriebener Verzicht auf militärische Aggression, und Gebietsstreitigkeiten mit den Nachbarn Sowjetunion / Russland, VR China und Südkorea. Die nördlich von Japan liegenden Südkurilen gehören seit 1945 zur Sowjetunion (ab 1990 dem Nachfolgestaat Russland), werden aber von Japan beansprucht. Dieser Konflikt ist ein andauerndes Problem in den japanisch-russischen Beziehungen. Die kleine Inselgruppe Takeshima (koreanisch: Dokdo) wird von Südkorea verwaltet und von Japan beansprucht, nachdem sie während der Zeit des japanischen Imperialismus etwa 40 Jahre lang zu Japan gehörten. Im Frühling 2005 hat die Einführung eines Takeshima-Tages in einer japanischen Präfektur erneut Zorn in der koreanischen Bevölkerung hervorgerufen. Besitzansprüche hat Japan neben der Volksrepublik China und Taiwan auch auf die Senkaku-Inseln (chin.: Diaoyu). In der Nähe der Inseln werden Rohstoffe vermutet. Die Beziehungen zu vielen asiatischen Staaten - insbesondere zur Volksrepublik China, Südkorea und Nordkorea - sind vor allem wegen einer verpassten Aufarbeitung der imperialistischen Geschichte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts weiterhin angespannt. Die enge ökonomische Verflechtung und das Weltinteresse an einem Frieden in der Region machen kriegerische Konflikte jedoch unwahrscheinlich; stattdessen flammen immer wieder symbolische Krisen auf. Gemäß der Verfassung hielt sich Japan lange Zeit aus sämtlichen internationalen bewaffneten Konflikten heraus und forcierte stattdessen eine auf Freihandel ausgerichtete multilaterale Handelspolitik. Im Januar 2004 stimmte das Parlament jedoch zum ersten Mal seit 1945 der Entsendung japanischer Soldaten in ein fremdes Land zu, nämlich in den Irak. Während Ministerpräsident Koizumi darin einen Beweis für die engen freundschaftlichen Beziehungen zu den USA sieht, betrachten viele Japaner das als Verfassungsbruch.

Militär

Hauptartikel: Japanisches Militär Im Artikel 9 der Japanischen Verfassung verzichtet Japan auf das Recht souveräner Staaten zur Kriegsführung. Diese Klausel ist in der Welt einmalig, sie wurde nach der Niederlage Japans im zweiten Weltkrieg aufgenommen, um eine erneute militaristische Aggression zu verhindern. Der Artikel erlaubt es jedoch, Truppen zur Selbstverteidigung zu unterhalten. Während der alliierten Besatzung wurde eine Polizeireserve gebildet, mit der Souveränität 1953 wurde aus diesen ein Jahr später die Selbstverteidigungsstreitkräfte gegründet, aufgeteilt in Land-, See- und Lufttruppen. Um der Verfassung zu entsprechen, wird in der Bezeichnung grundsätzlich auf das Schriftzeichen gun (軍, "Armee") verzichtet. 1960 wurde eine militärische Allianz mit dem ehemaligen Kriegsgegner USA geschlossen. In Japan herrscht keine Wehrpflicht. Der Militärhaushalt betrug im Jahr 2004 45,4 Mrd. US-D. Dies entspricht 1% des BIP, Japan nimmt von den Militärausgaben her Rang 6 in der Welt ein. Bereits seit der Verabschiedung der japanischen Verfassung werden verschiedene Änderungen diskutiert, unter anderem auch eine Revision des Artikel 9, die jedoch auf Grund der hohen Hürden (Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments und Volksabstimmung) nie zustande kamen. Den ersten internationalen Einsatz führen die Selbstverteidigungsstreitkräfte seit 2004 als Alliierte der USA im Irak durch, was in Japan eine intensive Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit solcher Einsätze hervorgerufen hat. Der Aufbau der de-facto-Armee und der internationale Einsatz wird im linken Lager als Bruch der Verfassung gesehen, während das rechte Lager den Artikel 9 als von der amerikanischen Besatzungsregierung aufgezwungen ansieht und diesen kippen möchte. Von Seiten der Volksrepublik China wird häufig der Vorwurf hervorgebracht, dass in Japan ein neuer Militarismus im Entstehen begriffen ist. Historisch sind diese Ängste dadurch begründet, dass China im Antijapanischen Krieg großes Leid (geschätzte 18 Millionen zivile Opfer) zu beklagen hatte. An dieser Stelle erwähnt werden sollte allerdings, das Japan seit dem zweiten Weltkrieg keine militärische Aggression gezeigt hat und im Gegenteil ein aktiver Fürsprecher der atomaren Abrüstung war, China hingegen mehrere Konflikte mit seinen Nachbarn verursacht hat (Einmarsch in Tibet 1959, Indisch-Chinesischer Grenzkrieg 1962, Zwischenfall am Ussuri 1969, Chinesisch-Vietnamesischer Krieg 1979). Tatsächlich sehen militärische Bedrohungsszenarien in Japan in erster Linie eine Landung chinesischer Truppen an der Küste. Im Jahr 2005 wurde ein weiteres Konfliktgebiet deutlich, als Japan zum ersten Mal den Schutz Taiwans als Teil seiner Interessen definierte. Ein zweites Bedrohungsszenario bietet Nordkorea, das bereits mehrfach Raketen über japanisches Territorium gefeuert hat und die Weltöffentlichkeit im Jahr 2005 mit der Behauptung überrascht hat, Atomwaffen zu besitzen. Aus diesem Grund arbeitet Japan eng mit der USA an der Entwicklung eines gemeinsamen Raketenabwehrschilds. Das dritte Bedrohungsszenario ist ein terroristischer Anschlag, wie der Anschlag auf die Tokyoter U-Bahn durch die Ōmu Shinrikyō-Sekte im Jahr 1995 gezeigt hat. Durch das Engagement in Irak bestehen Befürchtungen, dass Japan auch Ziel islamistischer Gruppierungen werden könnte, entsprechende Hinweise hat es bereits gegeben.

Wirtschaft

Hauptartikel: Wirtschaft Japans Japan ist eine gelenkte Volkswirtschaft, die in den letzten Jahren zunehmend dereguliert und privatisiert wurde. Der Export im Jahr 2003 betrug 363 Milliarden Euro. Damit liegt Japan auf Platz 3 der exportstärksten Länder hinter Deutschland auf Platz 1 und den USA auf Platz 2. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Staat und Industrie, eine starke "Arbeitermentalität", die Beherrschung von Hightech, ein großes Augenmerk des Staates auf Ausbildung und ein vergleichsweise geringes Verteidigungsbudget (1 % des Bruttoinlandproduktes) haben Japan geholfen, binnen kurzer Zeit hinter den USA und der EU die drittgrößte Wirtschaftsmacht der Welt zu werden. Spektakulär: über drei Jahrzehnte hinweg hatte Japan nur Wirtschaftswachstum zu verzeichnen: ein Durchschnitt von 10 % in den 1960ern, durchschnittlich 5 % in den 1970ern, und 4 % Wirtschaftswachstum in den 1980ern. Erst in den 1990ern wurde das Wirtschaftswachstum durch die Spätfolgen von Fehlinvestitionen während der späten 1980er stark gebremst. Staatliche Versuche zur Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums haben zu kleinen Erfolgen geführt und wurden später während der Jahre 2000 und 2001 durch eine Verlangsamung der amerikanischen und asiatischen Märkte gehemmt. Das Regierungskabinett um Junichiro Koizumi hat Gesetze zur globalen P

Italien

Italien (
italienisch Italia) ist ein Staat in Europa am Mittelmeer. Angrenzende Staaten sind Frankreich, Schweiz, Österreich, Slowenien, sowie die Enklaven San Marino und die Vatikanstadt (in Rom). Zu Italien gehören die Mittelmeer-Inseln Sizilien, Sardinien und Elba. Italien ist unter anderem bekannt für seine Küche, Mode- und Designerartikel, Bekleidungsindustrie, Architektur, Kunst, Musik und Touristenziele.

Geografie

Die Form des Landes erinnert an die eines Stiefels. Diese Halbinsel wird vom einem Gebirgszug, dem Appenin, in der Längsachse durchzogen. Im Norden gehört ein Teil der Alpen zu Italien. Entlang der Westküste Italiens ziehen sich von Norden in Richtung Süden u. a. die Italienische Riviera in Ligurien, die Etruskische Riviera in der Toskana sowie der Golf von Neapel in Kampanien. Die Ostküste wird von Triest im Norden bis zum Gargano im Norden Apuliens (nach anderen Darstellungen: bis zur Straße von Otranto) als die Italienische Adriaküste bezeichnet. Siehe auch Riviera. Die längsten Flüsse sind Po, Etsch, Arno und Tiber. Zu den größten italienischen Seen zählen der Gardasee, der Lago Maggiore und der Comer See in Oberitalien sowie der Lago di Bolsena und der Lago Trasimeno in Mittelitalien. Neben dem Vesuv auf dem italienischen Festland stehen auf italienischen Inseln gleich zwei weitere bekannte Vulkane: der Ätna und der Stromboli (und weitere kleinere um Sizilien herum). Neben der Hauptstadt Rom sind die bedeutendsten Städte Mailand, Neapel, Genua, Turin, Venedig, Bologna, Florenz, Bari, Catania und Palermo. Der höchster Berg Italiens ist der Mont Blanc de Courmayeur 4.748 m.

Bevölkerung

Italien hat eine Einwohnerzahl von 58.462.375 Einwohnern und rangiert in der Weltrangliste auf Platz 22, innerhalb der Europäischen Union liegt das Land auf dem 4. Rang hinter Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Stadt- und Landbevölkerung

Rund 67% der Einwohner Italiens, vornehmlich im Norden, leben in Städten. Vor allem von 1950 bis 1960 herrschte eine starke Abwanderung aus den unterentwickelten Landregionen in die Städte (Landflucht). Seit den 1980er Jahren hat sich dieser Trend zu Gunsten der Vororte und Kleinstädte umgekehrt.

Größte Städte

(Einwohner 31. Dezember 2004)

- Rom - 2.553.873
- Mailand - 1.299.439
- Neapel - 995.171
- Turin - 902.255
- Palermo - 675.277
- Genua - 605.084
- Bologna - 374.425
- Florenz - 368.059
- Bari - 328.458
- Catania - 305.773
- Venedig - 271.251
- Verona - 259.068
- Messina - 247.592
- Padua - 210.821
- Triest - 207.069
- Tarent - 201.349 (Stand 2001)
- Brescia - 192.164
- Reggio di Calabria - 183.041
- Prato - 180.674
- Modena - 180.110
- Parma - 174.471
- Cagliari - 161.465

- Perugia - 157.842
- Livorno - 155.986
- Reggio nell'Emilia - 155.191
- Foggia - 154.780
- Ravenna - 146.989
- Salerno - 135.818
- Rimini - 134.700
- Ferrara - 131.907
- Sassari - 124.929
- Siracusa - 123.332
- Pescara - 122.577
- Monza - 122.263
- Bergamo - 116.510
- Vicenza - 113.483
- Latina - 111.946
- Forli - 111.495
- Trient - 110.142
- Terni - 108.999
- Giugliano in Campania - 105.951
- Novara - 102.746
- Ancona - 101.797

Lebenserwartung

Italien ist nach Japan das Land mit der höchsten Lebenserwartung der Welt. Sie beträgt bei Männern 78 Jahre, bei Frauen rund 83. Rund 19 % der Italiener sind älter als 65 Jahre. Die Italiener führen somit in Europa vor den Griechen und den Schweden die Liste der "langlebigsten" Bevölkerung an. Als Grund wird häufig die italienische Küche, also die mediterrane Ernährung,angeführt.

Religiöse Zugehörigkeit

Mit 83,2 % Katholiken und 16,2 % Konfessionslosen ist Italien ein katholisch geprägtes Land. Nur 0,6 % der Einwohner gehören anderen Religionen an, darunter 231.226 Zeugen Jehovas und 35.000 Juden sowie Protestanten und Muslime. Die Katholische Kirche ist traditionell sehr stark in Italien, was sich in einer hohen Zahl an Priestern (25,823) und Kardinälen (38) wiederspiegelt [http://www.nationmaster.com/red/country/it/Religion&b_cite=1].

Sprachen

Neben der Amtssprache Italienisch gibt es noch die regionalen Amtssprachen Deutsch, Französisch, Ladinisch und Slowenisch. Darüber hinaus stehen weitere Minderheitensprachen unter besonderem Schutz (durch die Verfassung und ein präzisierendes Gesetz aus dem Jahr 1999): Albanisch, Katalanisch, Griechisch, Kroatisch, Franko-Provenzalisch, Furlanisch, Okzitanisch und Sardisch. Zum Teil streben die jeweiligen Gemeinschaften einen Ausbau ihrer Sprache zur Amtssprache an.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Italiens Italien, vor allem Mittel- und Süditalien, ist schon seit der Antike ein wichtiges europäisches Kulturzentrum und war Zentrum des Römischen Reichs. Nach dem Einfall der Goten zersplitterte das Land in viele kleine Staaten und wurde so zu einem „politischen Spielball“ der umliegenden Großmächte. In der Risorgimento-Epoche, Mitte des 19. Jahrhunderts, wurde Italien unter Vorherrschaft des Königreichs Piemont-Sardinien, vor allem durch die Freiwilligenverbände unter Giuseppe Garibaldi, zum Königreich Italien vereinigt. Da Italien sich zu Beginn des ersten Weltkriegs aus dem Dreibund gelöst hatte und der Entente beigetreten war, konnte das Königreich auf der Seite der Siegermächte das österreichische Südtirol annektieren. Im Oktober 1922 übernahmen Benito Mussolini und seine Fascii genannten Gefolgsleute durch den Marsch auf Rom die Macht in Italien. Schritt für Schritt wandelte Mussolini das Königreich in einen totalitären Staat um und setzte sich, ähnlich wie später Hitler, selbst als "Duce" an die Spitze von Volk und Staat. Noch vor Beginn des Zweiten Weltkrieges überfiel Italien Abessinien, diese völkerrechtswidrige Besetzung war Teil von Mussolinis erklärtem Ziel, das alte (antike) Römische Reich wieder aufleben zu lassen. Durch verschiedene Abkommen band sich Mussolini an das Deutsche Reich und Adolf Hitler. Schließlich trat Italien auf der Seite der Achsenmächte, nach merklichem Zögerns des Duce, in den Zweiten Weltkrieg ein. Mit dem Rückzug der italienischen Truppen vor den anrückenden Alliierten und dem Sturz der faschistischen Regierung in Rom im Herbst 1943, wechselte Italien die Fronten und erklärte nunmehr seinem vormals Verbündeten den Krieg. Der folgende Einmarsch der deutschen Wehrmacht wurde mit dem Widerstand der Resistenza beantwortet. Als sich die deutschen Verbände im Juni 1944 bis zur „Gotenlinie“ im Apennin zurückzogen und italienische Partisanen ihre Überfälle auf deutsche Soldaten verstärkten, kam es zu Massakern an der Zivilbevölkerung und weiteren schweren Kriegsverbrechen durch die deutschen Besatzer. Am 28. April 1945 kapitulierten die Wehrmachtsverbände in Italien vor den Westalliierten . Durch den Frontwechsel blieb Italien nach Kriegsende von größeren Gebietsabtretungen verschont. (Umland von Triest an Jugoslawien bzw. Slowenien und Kroatien, Dodekanes an Griechenland, kleinere Grenzberichtigungen zugunsten von Frankreich). Die jüngste Geschichte Italiens zeichnet sich durch häufige Regierungswechsel und hohe Inflation aus. Italien ist Gründungsmitglied der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Vorläufer der EU) und hat 2001 seine Währung „Lira” durch den Euro abgelöst.

Politik

Hauptartikel: Italienische Politik Italien ist seit 1946 eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident, das Parlament besteht aus zwei Kammern (Abgeordnetenkammer und Senat), die alle fünf Jahre gewählt werden und absolut gleichberechtigt sind. Regierungschef ist der Ministerpräsident, seit 2001 Silvio Berlusconi. Zudem ist Italien Mitglied in mehreren überstaatlichen Organisationen. Mit dem 4. April 1949 erfolgte der Eintritt in die NATO. Seit dem 14. Dezember 1955 gehört Italien den Vereinten Nationen an. Zudem ist das Land als Gründungsmitglied der Europäischen Union am 1. Januar 1958 ein bedeutender Ansprechpartner in Europa. Siehe auch: Liste der italienischen Premierminister

Schulwesen und Bildung

Hauptartikel: Schulsystem in Italien Das Schulwesen Italiens ist - vor allem im Pflichtschulbereich - durch große Einheitlichkeit gekennzeichnet. Die wesentlichen Bestimmungen für Unterricht und Erziehung sind in Mailand nicht anders als in Palermo. Unterschiede gibt es lediglich im Bereich der beruflichen Bildung, die zum Kompetenzbereich der einzelnen Regionen gehört. Das Schulsystem gliedert sich in folgende drei Bereiche: Kindergarten (scuola dell' infanzia, 3-6), Pflichtschule (scuola elementare, 6-11; scuola media 11-14) , Oberstufe (Liceo: classico, scientifico, linguistico, artistico, economico, tecnologico, musicale, delle scienze umane; 14-19). Die früheren Fachoberschulen (istituti tecnici), die auch schon früher zur allgemeinen Hochschulreife führten, werden in Gymnasien umgewandelt. Italien hat in der Fremdsprachenausbildung in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht: Englisch wird bereits in der Grundschule unterrichtet, eine zweite lebende Fremdsprache kommt in der Sekundarstufe I dazu. Die 5-jährigen Gymnasien sehen daneben i.d.R. Lateinunterricht vor, beim altsprachlichen Liceo Classico kommt noch Griechisch dazu. Die Schulpflicht ist 2004 von 9 Jahren (6-15) auf 12 Jahre (6-18) verlängert worden. Wer bereits nach der 12. Klasse das Gymnasium ohne Abitur (Diploma di Maturitá, 13. Klasse) verlässt, erhält automatisch eine Zugangsberechtigung zu einer Art Fachhochschule. Wer mit 14 nicht auf das Gymnasium gehen will, muss eine Ausbildung an einer regionalen Berufsfachschule machen (die u.U. mit einer Staatsprüfung und dem beruflichen Abitur abgeschlossen werden kann). Nach dem ersten Ausbildungsjahr kann alternativ eine betriebliche Ausbildung durchgeführt werden. Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht, wird von der zwölfjährigen Schul- und Ausbildungspflicht freigestellt.

Gesundheit und Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem in Italien ist wie in GB als nationaler Gesundheitsdienst stukturiert. Die Hausärzte erhalten eine Kopfpauschale für die Patienten, die in einer Liste registriert wurden. Negativ wird die lange Wartezeit auf stationäre Behandlung gesehen. Trotzdem hat die WHO in einem Ranking der Gesundheitssysteme Italien nach Frankreich auf den 2. Platz gestellt. Die statistisch etwas längere Lebenserwartung wird mit einer sog. mediterranen Kost erklärt. Diese enthält z.B. viel Fisch und Olivenöl. Leider ist auch in Italien Übergewichtigkeit auf dem Vormarsch.

Politische Gliederung

WHO Italien ist politisch in 20 Regionen (regioni) mit jeweils eigener Regierung gegliedert, die allerdings weniger Kompetenzen haben als etwa die deutschen Bundesländer oder gar die Schweizer Kantone. Diese Regionen sind in insgesamt 108 Provinzen (province) und diese in Gemeinden unterteilt. Fünf Regionen haben einen Sonderstatus (statuto speciale), das ihnen eine größere Autonomie gewährt; diese sind in der folgenden Liste mit einem Stern markiert.
- Abruzzen (Abruzzo)
- Aostatal (Valle d'Aosta)
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- Apulien (Puglia)
- Basilikata (Basilicata)
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