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Intervention

Intervention

Die Intervention (lat. intervenire = dazwischenkommen) bezeichnet das Eingreifen einer bis dahin unbeteiligten Partei in eine Situation. Meist ist damit das Einschreiten in einen fremden Konflikt gemeint mit dem Ziel, diesen zu lösen oder in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Soziologie

Nach Herbert Euschen (1984) ist die Intervention der bewusste, zielgerichtete und geplante, mit Ressourcen versehene Eingriff in ein System oder einen Prozess mit der Absicht der Strukturstabilisierung oder Strukturveränderung. (Situationsdynamik). Dieses Verständnis bezieht sich auf eine Ebene der Mesosoziologie.

Außenpolitik

In der Außenpolitik spricht man von einer militärischen Intervention: Ein einzelner Staat oder eine Gruppe von Staaten (z.B. die UNO oder ein militärisches Bündnis) versucht, einen Krieg oder Bürgerkrieg mit militärischer Gewalt zu beenden. Viele Kritiker lehnen jedoch die Bezeichnung militärische Intervention als bloßen Euphemismus für den von ihnen pauschal verurteilten Krieg ab.

Währungspolitik

In der Währungspolitik bezeichnet man als Intervention, wenn die Zentralbank als Käufer oder Verkäufer von Währungen am Devisenmarkt auftritt, um den Wechselkurs zu beeinflussen.

EDV

In der EDV versteht man unter einer Intervention eine durch den Benutzer veranlasste Änderung des Programmablaufs bzw. von Einstellungen, die den weiteren Programmablauf im Sinne des Benutzers steuern sollen.

Medizin

Eine medizinische Intervention soll den Ausbruch oder das Fortschreiten einer Erkrankung verhüten bzw. umkehren.

Landwirtschaft

Interventionsgetreide ist Getreide, das von der öffentlichen Hand aufgekauft und wieder verkauft wird, um das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu wahren. Dadurch ergibt sich eine Stützung der Erzeugerpreise. In Deutschland wird die Intervention von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Frankfurt am Main, durchgeführt. Die BLE gibt jährliche Richtlinien zur Durchführung der Intervention von Getreide für das jeweilige Getreidewirtschaftsjahr bekannt. Die Richtlinien wenden sich an diejenigen, die Getreide (Weichweizen, Hartweizen, Gerste, Mais) an die BLE verkaufen. Die BLE nimmt das Getreide in die Intervention, d. h., dass das Getreide in Interventionsläger eingelagert wird. Die Richtlinien legen das Verfahren fest und regeln die Bedingungen der Intervention. Rechtsgrundlagen sind zahlreiche EG-Verordnungen sowie nationales Recht. Bieter können ihre Angebote für Getreide, das sich in einem Lager in der Bundesrepublik Deutschland befinden muss, vom 01. November bis zum 31. Mai abgeben. Bevor es zu einer Übernahme des Getreides durch die BLE kommt, hat das Getreide bestimmte Qualitätsmerkmale aufzuweisen; dementsprechend wird es bestimmten Kontrolluntersuchungen unterzogen. Übernimmt die BLE das Getreide, so wird an den Verkäufer ein sog. Interventionspreis gezahlt, der von der EG festgelegt wird.

Arbeitsschutz


- Intervention im Arbeitsschutz Das Arbeitsschutzgesetz bietet beste Möglichkeiten, Interventionen einzuleiten. Sie zielen darauf ab, die Qualität der Arbeit für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verbessern.

Bildende Kunst


- Intervention in der Bildende Kunst. Im Unterschied zur Installation findet bei einer Intervention ein Eingriff in bestehende Zusammenhänge im Innen und Außenraum, bei gleichzeitiger Thematisierung der dort vorhandenen gesellschaftlich-sozialen, kulturellen, funktionalen, räumlichen und materiellen Bezüge statt. Der Begriff der Intervention in der Bildenden Kunst wurde Anfang der 1980er Jahre von [http://www.bosslet.com/pageID_136676.html Eberhard Bosslet] für seine Eingriffe in den architektonischen Innen- und den urbanen Außenraum geprägt. Die Intervention impliziert die Reflexion der Gegebenheiten vor Ort. Sie wird ähnlich dem Graffiti und der Street Art häufig ohne Auftrag und Genehmigung realisiert. Jegliches Material wie auch, Zeit, Licht, Klang und Bewegung im Raum kann bei einer Intervention Verwendung finden. Siehe: Lichtkunst, Klangkunst, Medienkunst und Kinetik. Die Intervention, wie auch die Land Art gehört zur Kunst im öffentlichen Raum. Erste bedeutende Vertreter der site-specific art sind : Gordon Matta-Clark, Christo, Daniel Buren,

Weblinks


- Intervention in der Psychotherapie, z.B.: [http://www.gestalttherapie-lexikon.de/intervention.htm Stichwort: Intervention (aus dem "Lexikon der Gestalttherapie")] Kategorie:Politik Kategorie:Kunst Kategorie:Psychotherapie Kategorie:Therapie ja:診療

Situation

Das Wort Situation bezeichnet die "Lage", die Gebundenheit an Gegebenheiten oder Umstände, vor die jemand oder unter die ein Vorhaben oder eine Sache gestellt ist und die als konkrete Bedingungen die Möglichkeiten des Tuns oder Erleidens stellen und begrenzen, allgemein die Befindlichkeit in einer Umgebung, einem Zusammenhang oder einer Abhängigkeit (z.B. Dilemma, Sachzwang, Notlage).
Situation ist mithin stets "Situation von ...". Auch wenn "die Situation" ohne expliziten Bezug auf ein Subjekt genannt wird, ist sie je auf ein Situiertes (Gelegenes, Gestelltes, Betroffenes) bezogen. Sie ist der zeitlich, räumlich oder persönlich-existenzial bestimmte Zusammenhang von Sachverhalten, in denen das Situierte steht. (Vom lateinischen situs ~ Stelle, Stellung, Sitz, jedoch erst im späten 16.Jh. als Fremdwort in der Bedeutung geografische Lage, Lageplan, Gegend aus dem Französischen entlehnt.)

Beispiele zum Wortgebrauch:


- "Geografische Situation": In etwa Einbettung in eine Region oder Landschaft, das räumliche Umfeld eines Gegenstandes, etwa eines Bauwerks oder einer Stadt . Situiertes ist ein geografisches Objekt, Situation ist der Zusammenhang der topographischen Sachverhalte, in denen es liegt. (im Deutschen mittlerweile veraltet, in dieser Bedeutung nur noch in Form des Partizipaladjektivs situiert ~ gelegen in Gebrauch, vgl. Unfallsituation)
- "Wirtschaftliche Situation": Situiertes ist ein Wirtschaftssubjekt, Situation ist der Zusammenhang der Sachverhalte, die mit ihm in Wechselwirkung stehen.
- Die "soziale Situation" bezieht neben wirtschaftlichen auch z. B. familiäre Sachverhalte ein. (Sie ist von der "situationalen" Analyse in der Soziologie zu unterscheiden, die sehr kurzfristige soziale Prozesse untersucht, z. B. unter Aspekten der sozialen Rolle.)
- "Lebenssituation": Situiertes ist eine Person, Situation ist der Zusammenhang ihrer Lebensverhältnisse. Im üblichen Sprachgebrauch sind dabei hauptsächlich materielle oder soziale Faktoren angesprochen, während die
- emotionale Situation davon stark abweichen kann., z.B. reiche, aber dennoch traurige oder depressive Personen.
- Situationskomik

Philosophie

In der Philosophie ist die Situation ein wichtiger Begriff etwa bei Martin Heidegger, bei Sartre oder den Situationisten. Die Situationsdynamik ist ein Wirklichkeitsmodell zur Beschreibung der jeweiligen Situation (Herbert Euschen 1984) Es geht also in diesem Falle nicht um die Situation von etwas, sondern um die Situation als solche selbst. Kategorie:Abstraktum

Herbert Euschen

Herbert Euschen (
- 19. Februar 1952) ist ein deutscher Soziologe und Pädagoge. Er hat seit 1984 den Begriff "Situationsdynamik" entwickelt. Daneben war er auch Vorsitzender der DGSD (Deutsche Gesellschaft für Situationsdynamik) und der EuGSD (Europäische Gesellschaft für Situationsdynamik). Euschen, Herbert Euschen, Herbert Euschen, Herbert Euschen, Herbert

Mesosoziologie

Die Soziologie beschreibt und untersucht die Struktur-, Funktions- und Entwicklungszusammenhänge der Gesellschaft. Sie ist eine Sozialwissenschaft, die sich nicht auf spezifische Themengebiete (wie etwa die Politikwissenschaft oder die Wirtschaftswissenschaften) festgelegt hat, sondern den Anspruch erhebt, mit einer Reihe von soziologischen Methoden das soziale Zusammenleben in Gemeinschaften und Gesellschaften zu erforschen. Dazu fragt die Soziologie nach dem Sinn und den Strukturen des sozialen Handelns sowie nach den damit verbundenen Normen und untersucht einerseits die Gesellschaft als Ganzes, aber auch ihre Teilbereiche, beispielsweise einzelne soziale Gebilde (bzw. Systeme, Institutionen, Gruppen und Organisationen). Zugleich wirft sie ihren Blick auf den sozialen Wandel, dem diese unterliegen. sozialen Wandel] Der Anspruch der Soziologie kommt in Max Webers Definition einer verstehenden und zugleich erklärenden Soziologie (§ 1, Wirtschaft und Gesellschaft) zum Ausdruck. Demnach ist Soziologie "eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will". Eine hochkomplexe Aufgabe - man verstehe und erkläre nur einmal die abgebildete Wiedergabe sozialer Handlungen auf dem Gemälde Renoirs (rechts) - ganz abgesehen von den Fragen, was über das soziale Zusammenleben die Tatsache verrät, dass es gemalt, ausgestellt und bewundert wurde. Konkrete Themen, mit denen sich die Soziologie beschäftigt, sind beispielsweise Sozialstruktur, Arbeit, Migration, Geschlecht, soziale Netzwerke, Sexualität, Alltag und Lebenswelt. Für viele dieser Themen haben sich spezielle Soziologien etabliert (s.u.), andere -- wie etwa die allgemeine Frage nach den Wechselwirkungen von Handeln und Struktur -- sind Thema der allgemeinen Soziologie. Auch überschneiden sich die soziologischen Fragestellungen hier oft mit denen der Sozialpsychologie und mit anderen Sozialwissenschaften.

Geschichte der Soziologie

Für eine ausführlichere Darstellung siehe Geschichte der Soziologie. Als eine eigenständige Wissenschaft gibt es die "Soziologie" erst seit Ende des 19. Jahrhunderts. Ihre Entstehungsgeschichte ist eng mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft im Europa des 19. Jahrhunderts sowie mit der fortschreitenden Industrialisierung verbunden. Als Begründer der Soziologie als eigenständige Wissenschaft gilt Auguste Comte. Die Soziologie im heutigen Sinne wird jedoch insbesondere auf Max Weber und Émile Durkheim zurück geführt. Vorläufer der Soziologie sind in der Geschichtswissenschaft, der Nationalökonomie, aber auch im Journalismus und in den Policeywissenschaften zu sehen. Unmittelbare Vorläufer der Soziologie wie Karl Marx werden heute ebenfalls als soziologische Klassiker verstanden. Doch hatten auch schon ältere Autoren Werke stark soziologischen Charakters geschrieben, etwa Xenophón, Polýbios, Ibn Khaldun, Giambattista Vico und Adolph Freiherr Knigge.

Gliederungen der Soziologie

Soziologische Theorien

Soziologie war nie eine Wissenschaft mit nur einem Paradigma. So lassen sich in der heutigen deutschsprachigen Soziologie mindestens vier große Ansätze unterscheiden.
- Der Rational Choice-Ansatz (bekannter Vertreter dieser Richtung: Hartmut Esser), auch als methodologischer Individualismus bezeichnet, führt Aggregatphänomene auf die Entscheidungen und das dementsprechende Handeln einzelner Individuen zurück und geht davon aus, dass hier rationale Wahlen auffindbar sind. Zwischen RC-Ansatz, quantitativer Methodologie und ökonomischer Theorie herrschen gewisse Affinitäten vor.
- Weiterhin einflussreich ist die Kritische Theorie, die inzwischen durch eine Nähe zum (französischen) Poststrukturalismus gekennzeichnet ist.
- Als eine dritte große und insbesondere im deutschsprachigen Raum einflussreiche Schule lässt sich die soziologische Systemtheorie im Gefolge von Talcott Parsons (vgl. zu ihm Strukturfunktionalismus) und Niklas Luhmann nennen. Soziologie moderner Gesellschaften wird hier nicht als eine Wissenschaft verstanden, die individuelles Handeln betrachtet. Gesellschaft wird vielmehr auf Kommunikationen und Nicht-Kommunikationen in sozialen Teilsystemen zugeschnitten.
- Zu nennen ist schließlich eine Vielzahl von Arbeiten, die sich grob einem interpretativen und qualitativ-rekonstruktiven Paradigma zuordnen lassen. Ausgehend von Phänomenologie und Pragmatismus stehen hierbei subjektive Sinnqualitäten und die Rekonstruktion der Entstehungsbedingungen, Verläufe und Konsequenzen sozialer Praktiken im Vordergrund.

Gliederung nach der Ebene sozialer Phänomene

Eine häufig vorzufindende Unterteilung der Soziologie unterscheidet zwischen dem Blick auf Gesellschaften (Makrosoziologie) und dem Blick auf das individuelle Handeln (Mikrosoziologie). Daneben wird teilweise eine Mesosoziologie als Soziologie einer intermediären Ebene, in der Handeln und soziale Systeme zusammentreffen, angeführt.

Mikrosoziologie (Individuum, Interaktion, Handeln)


- Methodologischer Individualismus (auch Rational-Choice-Theorie)
- Symbolischer Interaktionismus
- Phänomenologische Soziologie
- Konfliktsoziologie
- Figurationssoziologie
- Ethnomethodologie
- Situationsdynamik: If men define situations as real, they are real in their consequences. (Thomas-Theorem); zumal in der soziologischen Rollentheorie werden auch situative Rollen behandelt.

Mesosoziologie


- Soziologie der Institutionen, Rituale, Organisationen und sozialen Netzwerke.

Makrosoziologie (Kollektiv, Gesellschaft, System, Struktur)


- Funktionalismus
- Strukturalismus
- Strukturfunktionalismus
- Marxistische Soziologie
- Kritische Theorie (auch Frankfurter Schule)
- Systemtheorie

Soziologische Methoden

Um eine der Soziologie angemessene Methodik wurde seit den Anfängen der Disziplin im so genannten Methodenstreit gerungen. Das methodische Instrumentarium der Soziologie lässt sich wie folgt gliedern:
- Empirische Sozialforschung
  - Qualitative Methoden
    - Biografieforschung
    - Grounded Theory
    - Objektive Hermeneutik
    - Qualitative Inhaltsanalyse
    - Historische Soziologie
  - Quantitative Methoden

Allgemeine und spezielle Soziologien

Schließlich lassen sich Themenbereiche der Soziologie auch danach unterscheiden, ob sie der allgemeinen Soziologie zuzurechnen sind, also generelle Gültigkeit beanspruchen, oder ob es sich dabei um Themen einer speziellen Soziologie handelt.

Allgemeine Soziologie

Der Allgemeinen Soziologie werden die für das Fach wichtigen theoretischen Ansätze und auch Sachgebiete wie das Verhältnis von Akteur und Gesellschaft bzw. Person und sozialem System, sowie die Struktur und der Wandel von Gesellschaften/sozialen Systemen zugerechnet. Themen der Allgemeinen Soziologie sind u.a. soziales Handeln und soziale Beziehung, soziale Ungleichheit, Gruppen, Sozialisation, sozialer Wandel, Soziale Mobilität, Methoden der empirischen Forschung, soziale Rollen, Tausch, Klasse, Elite, Macht und Herrschaft etc.

Spezielle Soziologien

Spezielle Soziologien - informell auch Bindestrichsoziologien genannt - befassen sich mit den Strukturen und Prozessen gesellschaftlicher Teilsysteme oder institutioneller Bereiche der Gesellschaft. Zu den wichtigisten speziellen Soziologien gehören Arbeitssoziologie, Familiensoziologie, Politische Soziologie. Durch die zunehmende Differenzierung auch der Soziologie selbst bilden sich laufend weitere spezielle Soziologien. Eine ausführliche Auflistung gibt die Liste spezieller Soziologien.

Angewandte Soziologie

Der Erfolg einer soziologischen Theorierichtung ist nicht nur von ihrer intellektuellen Tüchtigkeit und wissenschaftlichen Bedeutung abhängig, sondern -- wissenschaftssoziologisch gesehen -- durchaus auch von der Nachfrage nach soziologischer Beratung durch den Markt beziehungsweise durch die Politik. Hier wird in der Soziologie am meisten in den Bereichen der Markt- und Wahlforschung verdient, was die Entwicklung der quantitativen Methoden (Statistik) und der an die Naturwissenschaften angelehnten Theorieansätze relativ begünstigt - die Fragen sind meist eingeschränkt und auf die allernächste Zukunft bezogen. Hier kam es (zuerst in den USA, seit den späten 1940er Jahren auch in Deutschland) zur Gründung von Umfragefirmen und Meinungsforschungsinstituten. Mit den Auswirkungen gesellschaftlicher Prozesse auf die Raumstruktur befasst sich die Stadtsoziologie (vgl. auch Sozialer Raum). (Dabei wird häufig auch mit Methoden der Geographie gearbeitet.) Einige spezielle Soziologien (Militär-, Medizin-, Sport- und Katastrophensoziologie) sind einigermaßen auf Beratung eingestellt, nicht aber mehr die Industriesoziologie, seit ab den 1970er Jahren das Fach aus den "Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen" Fakultäten (Fachbereichen) in die Philosophischen hinüber gewandert ist. Diktaturen haben vor allem vor einer die Mentalität der Bevölkerung berücksichtigenden und darüber Auskunft gebenden Soziologie Angst; bei besonderem (dann oft geheimem) Beratungsbedarf erlauben sie gelegentlich soziologische Fragestellungen (sehr typisch in der DDR im Bereich der Stadt- und Jugendsoziologie).

Einführende Bücher in die Soziologie


- Günter Endruweit / Trommsdorff, Gisela (Hgg.) - Wörterbuch der Soziologie; 2. Aufl., Stuttgart 2002 :Eine kundige und zur Zeit (2004) auch die neueste Übersicht im Handbuchcharakter mit zahlreichen Mitarbeiter/inne/n. Doch bleiben auch die anderen erhältlichen soziologischen Wörterbücher empfehlenswert.
- Wolfgang Eßbach - Studium Soziologie UTB, 1996. :Überblick über die Entstehungsgeschichte der Soziologie, ihre heutigen Anwendungsfelder, das Soziologiestudium und wichtige Grundbegriffe.
- Anthony Giddens: Soziologie; 2. überarb. Auflage; aus dem englischen (Sociology), 1997 Nausner& Nausner : "Das Standardwerk im englischsprachigem Raum vom Cambridgeprofessor ISBN 3-901402-22-5
- Dirk Kaesler (Hg.) - Klassiker der Soziologie; München 2000; C.H. Beck Verlag :Wiederum in zwei Bänden zeigt eine jüngere Generation von Soziologen im Rahmen von jeweils 20 Seiten, wer cum grano salis die Klassiker sind. Einunddreißig von ihnen werden erstens in ihrem Leben und dem zeitgenössischen Kontext, zweitens in ihrem Werk und deren wichtigsten Begriffen und drittens in ihrer Wirkung auf das zeitgenössisches soziologisches Denken und auf die gegenwärtige internationale Soziologie dargestellt. Diese beiden Bände helfen, die Klassiker kurz zu rekapitulieren und in eine Geschichte zu verorten.
- Walter M. Sprondel - Über das Verhältnis der Soziologie zu den Geisteswissenschaften, in: Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Annette Treibel - Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart; 6. Aufl. Wiesbaden 2004. VS Verlag :Teil des Einführungskurses in die Soziologie in vier Bänden. In diesem Band werden die soziologischen Theorien in ihrer Struktur aufgearbeitet und vorgestellt.Gleichzeitig werden Verbindungslinien gezogen um das Geflecht der unterschiedlichen Ansätze transparenter zu machen.

Weblinks


- [http://www.soziologie.uni-freiburg.de/fachschaft/studium/wasistsoz.php Was ist Soziologie ]
- [http://www.socioweb.de/seminar/einfuehrung/index.htm Soziologie-Lexikon] mit über 2000 Einträgen
- [http://agso.uni-graz.at/lexikon/ 50 Klassiker der Soziologie]
- [http://www.uni-marburg.de/soziologie/schwerpunkte/nojs.html Universität Marburg], FB Soziologie: Erläuterte Systematik der Forschungsschwerpunkte
- [http://www.soziologie.de DGS - Deutsche Gesellschaft für Soziologie]
- [http://www.bds-soz.de BDS - Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen]
- [http://wwww.gesis.org/ GESIS] Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen e.V.
- [http://www.valt.helsinki.fi/esa/ ESA - European Sociological Association]
- [http://www.ucm.es/info/isa/ ISA - International Sociological Association]

Siehe auch

Portal:Soziologie, Liste soziologischer Artikel, Liste von Soziologinnen und Soziologen, Liste bahnbrechender soziologischer Publikationen ! Kategorie:Sozialwissenschaft ja:社会学 ko:사회학 ms:Sosiologi simple:Sociology th:สังคมวิทยา

Außenpolitik

Der Begriff Außenpolitik beschreibt das politische Handeln eines Staates (eines Staatenbundes etc.), insbesondere seiner Regierung (Außenminister), zur Vertretung seiner Interessen, einerseits, andererseits zur (diplomatischen) Gestaltung seiner auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten (und Verbünden) sowie zu zwischenstaatlichen Einrichtungen. In der Politikwissenschaft beschäftigt sich vor allem der Teilbereich der Internationalen Beziehungen mit der Außenpolitik verschiedener Staaten.

Einflüsse auf die Außenpolitik

Die Außenpolitik eines Staates wird von zahlreichen Faktoren bestimmt: # Innenpolitische Faktoren: Stärke der Regierung, Herrschaftsstruktur, Machtlegitimation, Kompromißfähigkeit nach Außen (Prestige, Wahlkampf) # Außenpolitische Faktoren: Einbindung in Systeme, Grad der Souveränität, Sicherheit und Militär, historische Verbindungen und Abhängigkeiten # Ökonomische Faktoren: Wirtschaftskraft, Wirtschaftsstruktur, Verhältnis Import-Export, Verflechtungen und Abhängigkeiten # Gesellschaftliche Faktoren: Bewusstseinslage und Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung, Konsensfähigkeit, "Weltoffenheit" # Objektive Faktoren: geographische Lage, Ressourcen, Bevölkerungszahl

Charakter der Außenpolitik

Außenpolitik ist eine zähe, langwierige Angelegenheit. Bei einem Regierungswechsel in einem kommunitären Staat ändert sich die Außenpolitik meist nur in Nuancen (daher auch die weitgehende Auslassung außenpolitischer Zielsetzungen in Wahlprogrammen), allenfalls Akzentverschiebungen sind möglich. Die Gründe dafür sind vielfältig: # Die Leitziele Stabilität, Kontinuität und Beherrschbarkeit bleiben ebenso bestehen wie die Systeme, in denen sich die Politik bewegt (Bündnisse: pacta sunt servanda!) # Grundprobleme, welche die Weltlage und damit außenpolitische Aktivitäten beeinflussen, behalten häufig über lange Zeiträume ihre Brisanz (zum Beispiel Nahostkonflikt) # Objektive Inlandsfaktoren bleiben bestehen, auch veränderbare Inlandsfaktoren ändern sich nicht "ruckartig" # Revolutionäre außenpolitische Konzepte sind aufgrund des hohen internationalen Verflechtungsgrades nicht oder nur kaum durchsetzbar. Auch der Krieg als „ultima ratio“ scheidet immer mehr aus.

Zitat

Die großen Nationen sind nicht von innen gemacht, sondern nach außen; nur eine geschickte Außenpolitik, eine Politik bedeutender Unternehmungen, ermöglicht eine fruchtbare Innenpolitik, die letzten Endes immer von geringerem Tiefgang ist.José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)

Siehe auch


- Botschafter, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenpolitisches System der USA, Bundesdeutsche Außenpolitik 1945–1989

Weblinks


- [http://www.deutsche-aussenpolitik.de/ Außenpolitik-Projekt der Uni Trier unter Leitung von Hanns W. Maull]
- [http://www.politik.uni-koeln.de/jaeger/links/medien Linksammlung zum Thema Außenpolitik und Medien]
- [http://www.dgap.org Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. – DGAP]
- [http://www.dias-online.org Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik e. V. – DIAS]
- [http://www.swp-berlin.org Stiftung Wissenschaft und Politik – SWP]
- [http://www.thinktankdirectory.org/directory/politikfelder.html#aussen „Think Tank Directory“, Kategorie Außen- und Sicherheitspolitik]
- [http://www.german-foreign-policy.com Informationen und Kritik zur Deutschen Außenpolitik – www.german-foreign-policy.com] Kategorie:Politisches Sachgebiet Kategorie:Politologie Kategorie:Diplomatie

Staat

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

Völkerrecht

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein. Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden". Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein. Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet. Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.

Anzahl

Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.

Literatur


- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer:
[http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.

Siehe auch


- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität Kategorie:Politische Geographie ! ja:国家 simple:State


Bündnis

Ein Bündnis ist ein vertraglich geregeltes Verhältnis zwischen gleichberechtigten Partnern. Bündnisse können natürliche Personen, juristische Personen oder Staaten untereinander abschließen, wobei dem Charakter nach das Bündnis zeitlich befristet ist. Die Frist kann formal innerhalb des Bündnisvertrages festgelegt werden oder aber auch durch eine Vertragskündigung der beteiligten Vertragsparteien. Innerhalb des Völkerrechtes kommt dem Bündnis eine ganz zentrale Rolle zu, denn durch die so genannte "Bündnispolitik" regeln alle Staaten untereinander ihre Rechts-Verhältnisse. Siehe auch: Bündnispolitik Otto von Bismarcks ! ! ja:同盟 nb:Allianse

Krieg

Krieg ist ein militärisch ausgetragener Konflikt zwischen Staaten und/oder planmäßig vorgehenden, bewaffneten nichtstaatlichen Kollektiven. Seine Formen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staatssysteme gebunden: Er kann beispielsweise als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt auch innerhalb von Staaten stattfinden, zum Weltkrieg oder zum Völkermord werden. Völkermord

Begriff

Das Wort "Krieg" bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit“, „Anstrengung“, „Streit“. Das Verb „kriegen“ heißt einerseits „Krieg führen“, andererseits „bekommen, erhalten“: Dies kann Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzeigen. Auch wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein ökonomischer Hintergrund. In der Sprache Sanskrit bedeutet Krieg "Wunsch nach mehr Kühen". Während individuelles oder kollektives Rauben und Töten von Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat strafbar ist, wird „Krieg“ nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind damit Kriegspartei. Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs- von Verteidigungskrieg.

Typen

Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen: Ein zwischenstaatlicher Krieg findet in der Regel zwischen zwei oder mehreren Staaten statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen- oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen die Armee einer Besatzungsmacht. In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, aber nicht staatlich organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften, "Privatarmeen" und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen Staatsregierung geführt werden. In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B. als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts. Diese Typologie ist nicht eindeutig, da real zahlreiche Misch- und Übergangsformen vorkommen. Der heutige „Krieg gegen den Terror“, den die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen haben, ist darin ein Sonderfall. Er lässt sich weder als zwischenstaatlicher Krieg noch als Bürgerkrieg einordnen, sondern gilt als asymmetrischer Konflikt: Eine Staatenkoalition (Koalitionskrieg) kämpft gegen eine als weltweite Kriegspartei auftretende terroristische Gruppierung (Partisanen- oder Guerillakrieg, wobei die Eigensicht - Kriegspartei - der Außensicht - Gruppenkriminalität - widerspricht). Dabei verfolgen beide Parteien auf strategischer, taktischer und operativer Ebene unverkennbar bestimmte Ziele: politische Hegemonie, ideologische Vorherrschaft, wirtschaftliche Vorteile. Weitere Sonderformen sind unter Anderem die Fehde, Bandenkriege und Wirtschaftskriege.

Verlaufsschema

Kriege werden innerhalb eines Verbandes immer auf drei Ebenen mit unterschiedlicher Entscheidungsgewalt organisiert:
- die strategische Ebene: Hier wird entschieden, ob, warum und wozu ein Krieg geführt wird. Strategische Entscheidungen werden meist von führenden Politikern oder den ranghöchsten Militärpersonen eines Kollektivs getroffen.
- die taktische Ebene: Hier wird entschieden, wie der Krieg geführt wird. Diese Entscheidungen werden meist von Personen getroffen, die innerhalb des Verbandes militärische Führungskompetenz erworben haben.
- die operative Ebene: Hier sollen Personen die innerhalb der übergeordneten Ebenen getroffenen Entscheidungen ausführen. Die meisten Kriegsteilnehmer agieren auf dieser Ebene. Der allgemeine Ablauf einer Kriegsentscheidung kann in vier Phasen eingeteilt werden, die sich im Krieg wie ein Kreislauf ständig wiederholen:
- Orientierung: Der kriegerische Verband sucht im Gebiet seines (potentiellen) Gegnerkollektivs oder seiner Gegner nach möglichen Angriffszielen.
- Observierung: Das nähere Umfeld eines ausgewählten Kriegsziels wird auf Verteidigungsmaßnahmen des Gegnerverbands hin untersucht.
- Entscheidung: Der kriegerische Verband trifft aufgrund der gewonnenen Informationen eine Entscheidung darüber, ob ein Angriff erfolgt oder nicht.
- Handlung: Der kriegerische Verband führt nach getroffener Entscheidung einen Angriff auf seinen Gegner durch. Der kriegerische Verband, der diesen Kreislauf - auch OOEH-Schema genannt - ungestört durchführen kann, ist in der Offensive. Ein Verband, der selber nicht zu einem vollständigen OOEH-Entscheidungskreislauf in der Lage ist, versucht diesen bei seinem Gegner mit Hilfe von geeigneten Verteidigungsmaßnahmen zu unterbrechen. Er befindet sich also in der Defensive.

Hauptursachen

Beim Krieg sind die vordergründigen Kriegsanlässe von den tieferen Kriegsursachen zu unterscheiden. Die meisten Kriege lassen sich auf einige Hauptursachen zurückführen. Dazu gehören vor allem:
- wirtschaftliche Vorteile, Ressourcenmangel
- politisches und/oder ideologisches Hegemoniestreben (z.B. Dschihad)
- drohender Verlust von Einfluss in besetzten bzw. annektierten Gebieten
- mangelnde Wehrhaftigkeit gegenüber möglichen Angreifern, die diese zum Krieg einladen (passive Kehrseite von aktivem Hegemoniestreben) Auch als "Machtvakuum" bezeichnet.
- ethnische Konflikte
- Nationalismus
- religiöser Fanatismus, Dogmatismus oder auf Krieg basierende Rituale in verschiedenen Religionskriegen (z.B. Dschihad im Islam, Kreuzzüge im Christentum, „Blumenkriege“ der Azteken)
- Ablenkung von innenpolitischen Missständen, um Bevölkerung und Staatsführung zusammenzuschweißen
- struktureller Militarismus, also die Abhängigkeit einer Wirtschaftsordnung vom Kriegführen zwecks Absatz militärischer Produkte. Krieg ist jedoch selten monokausal zu erklären: Viele der hier genannten ökonomischen, politischen, ideologischen, religiösen und kulturellen Kriegsgründe spielen in der Realität zusammen, bedingen sich gegenseitig und gehen ineinander über. Darum lässt sich der Kriegsbegriff auch nicht auf militärische Aggressionshandlungen einengen. Diese durchlaufen fast immer eine Vorbereitungsphase: Krieg beginnt in der Regel im "Frieden". Wirklicher Frieden ist also mehr als die Abwesenheit von Krieg.

Geschichte

Antike und europäisches Mittelalter

Frieden Raubkriege begleiten die menschliche Kulturgeschichte seit jeher. Für vorstaatliche Stammesgesellschaften war ein bewaffneter Raubzug oft Mittel des Überlebens und Machterwerbs zugleich. Die Frühzeit dieser Stammesfehden entsprach in etwa dem, was heute als Bewaffneter Konflikt gilt: Kleinere lokale Gruppen bekämpften sich in oft spontaner, ungeplanter Form und mit ständig wechselnden Allianzen. Erst mit dem Aufkommen von staatsähnlichen Gebilden, die im Altertum fast immer Monarchien waren, entstanden speziell zum Kämpfen abgestellte Heere. Die Machthaber bedienten sich der Heere in Konflikten, die von ihnen als persönliches Duell verstanden wurden. Die herrschenden Oberschichten der Zeit sahen den Krieg als Normalzustand an. Der darauf folgende Friede bedurfte besonderer Vertragsschlüsse. Im Griechenland des 4. vorchristlichen Jahrhunderts gab es infolge der Entwicklung nach dem Peloponnesischen Krieg, der die Polis-Ordnung Griechenlands destabilisiert hatte, dagegen mehrere Versuche, durch die Idee des Allgemeinen Friedens eine dauerhafte Friedensordnung zu begründen. Antike Großreiche entstanden oft aus organisierten Raubzügen. Sie stellten die eroberten Gebiete unter Tributzwang, versklavten oder deportierten Teile der Bevölkerung. Sie setzten militärische Siege in eine dauerhafte Herrschaft um. Auch das römische Reich besetzte die eroberten Gebiete und nutzte sie ökonomisch aus. Die Pax Romana der römischen Kaiserzeit beruhte auf ständiger militärischer Präsenz. Kriege und Bürgerkriege stellten auch später weiterhin einen Normalzustand dar. Dabei durchlief die Kriegsführung unterschiedliche Phasen. Die Waffentechnologie entwickelte sich dort am schnellsten weiter, wo Herrscher über Mittel und Absichten zum Krieg verfügten.

Neuzeit bis 1914

Im Gefolge der Reformation zerfiel die relativ stabile Einheit des Mittelalters, das Heilige Römische Reich unter Führung von Kaiser und Papst. Die Verbindung von konfessionellen und machtpolitischen Gegensätzen führte schließlich zum Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648. Dabei gingen angekündigte Feldschlachten oft mit Raubzügen, Plünderungen und Massakern an der Zivilbevölkerung einher. Im Verlauf starb etwa ein Drittel der mitteleuropäischen Bevölkerung, sei es durch unmittelbare Kriegswirkungen, sei es durch Kriegsfolgen wie Missernten und eingeschleppte Seuchen. Diese Geschehnisse bewirkten einen Gesinnungswandel. Der Westfälische Frieden 1648 brachte zum ersten Mal das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten in die Diskussion. Der Krieg entwertete den Anspruch, religiöse Standpunkte mit Waffengewalt durchzusetzen. Der Westfälische Friede leitete in Europa die Trennung von Politik und Religion ein. Die darauf folgende vergleichsweise friedliche Periode begünstigte die Aufklärung. Aus der Idee der allgemeinen Menschenrechte entwickelte sich die Idee des gehegten Krieges im zivilen Rahmen. Hatte seit Augustinus von Hippo die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg die Kriterien zur Legitimation geliefert, so übernahmen dies nun aufgeklärte Juristen wie Hugo Grotius. Machthaber folgten den Kriterien vor allem aus pragmatischen und finanziellen Gründen. Frieden als Ziel der Politik wurde denkbar und streckenweise auch erreicht: etwa in der Epoche nach dem Wiener Kongress 1815. Die moderne Form des Krieges setzte Nationalstaaten voraus, die über ein Steueraufkommen und Militärbudget verfügen und damit eine stehende Armee aufstellen können. Die Entwicklung führte zu immer größeren Armeen mit immer stärkeren Waffen und entsprechend höheren Opferzahlen. Im 19. Jahrhundert finden sich auch erste Ansätze zur Begrenzung und Regulierung von bewaffneten Konflikten, die sich als modernes Völkerrecht etablierten. Daraus abgeleitet wurde auch das kodifizierte Kriegsrecht und das Kriegsvölkerrecht (siehe [http://www.fak4.ch/truppeninfo/kriegsvoelkerrecht.htm hier]). Seine bedeutendsten Errungenschaften vor 1914 waren:
- die Genfer Konvention von 1864, die vor allem die humane Versorgung von Kriegsopfern vorsah;
- die Haager Landkriegsordnung von 1907, die erstmals strikt zwischen Zivilisten und Kombattanten trennte und in Artikel 22 den revolutionären Satz festschrieb ([http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/Texte/1910_107.html]): „Die Staaten haben kein unbegrenztes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“ Die Kriegsgründe blieben bei dieser Kodifizierung des Kriegsverlaufs ausgeklammert, und die Wahl der Mittel wurde ebenfalls noch nicht verbindlich geregelt.

Das Zeitalter der Weltkriege

Kombattant, 1919]] Kombattant)]] Kombattant)]] Kombattant eingebrannter Schatten einer Person und einer Leiter]] Kombattant Im Ersten Weltkrieg führte der Einsatz von Panzern, U-Booten, Giftgas sowie die totale Kriegswirtschaft zu einem neuen Gesicht des Krieges. Feld- und Seeschlachten forderten Millionen Todesopfer und Abermillionen von Schwerverletzten. Die bisherige europäische Bündnis-, Gleichgewichts- und Vertragspolitik mit ihrer Doppelstrategie von Hochrüstung und Diplomatie war nicht zuletzt am Konkurrenzkampf um Kolonien gescheitert. Darum wurde vor allem auf Initiative des US-Präsidenten Woodrow Wilson nach 1918 versucht, eine internationale Konfliktregelung zu institutionalisieren. Die Gründung des Völkerbunds stellte den Frieden als gemeinsames Ziel der Staaten heraus und gab dem Völkerrecht eine organisatorische Basis. Der Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskrieges war ein weiterer Schritt, um nicht nur den Kriegsverlauf, sondern die Staatssouveränität bei der Entscheidung zum Krieg zu begrenzen und den Verteidigungskrieg international akzeptierten Kriterien zu unterwerfen. Angesichts der neuen Kriegsqualität, die die Massenvernichtungsmittel bedeuteten, wurde ferner versucht, bestimmte als unnötig grausam verstandene Waffen zu ächten und zu verbieten. Dies gelang bis 1939 jedoch noch nicht, obwohl die prinzipielle juristische Handhabe dafür mit der Haager Landkriegsordnung gegeben war. Der Aufstieg des Nationalsozialismus beendete diese Bemühungen. Systematisch ignorierte Adolf Hitler von 1933 bis 1939 die völkerrechtlichen Obligationen Deutschlands und bereitete seinen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor. Die Appeasement-Politik Großbritanniens scheiterte 1938 mit der deutschen Besetzung von Tschechien. Der Weg in den 2. Weltkrieg war damit frei. Dieser begann wie der erste als konventioneller Krieg, wurde aber rasch und unaufhaltsam zum totalen Krieg. Staatlich gelenkte Kriegswirtschaft, Kriegsrecht, allgemeine Wehrpflicht und Propagandaschlachten an der Heimatfront bezogen die Völker ganz und gar in die Kampfhandlungen ein. Die Mobilisierung aller nationalen Reserven für Kriegszwecke hob die Unterscheidung zwischen beteiligten Zivilisten und Kombattanten auf. Die Kriegsführung ignorierte das Völkerrecht. So kam es im Kriegsverlauf
- zum Bombenkrieg gegen dicht besiedelte Gebiete, erstmals durch deutsche Bomber 1937 im spanischen Bürgerkrieg auf Guernica und 1940 auf London und Coventry, dann auch durch die englisch-amerikanischen Flächenbombardements von Dresden und anderen deutschen Städten,
- zur Verbindung von territorialer Eroberung und Massenvernichtung im deutschen Russlandfeldzug, wobei deutsche Wehrmacht und SS zusammenwirkten,
- das massenhafte Zugrundegehen von Kriegsgefangenen, wozu gleichermaßen organisatorische Überforderung, Gleichgültigkeit und kriminelle Energie beitrugen,
- zur Strategie der „verbrannten Erde“, die die Deutschen erst im Partisanenkrieg in Osteuropa, dann im Rückzug auch im eigenen Land anwandten,
- und schließlich zu den US-amerikanischen Atombombenabwürfen auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945. Die Nürnberger Prozesse schufen den neuen Straftatsbestand des „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: dies war der erste Versuch, überhaupt Menschen nach dem Völkerrecht wegen ihrer Kriegsverbrechen zu beurteilen.

UNO und Kalter Krieg (1945–1990)

Die ungeheure Steigerung der Vernichtungskapazitäten und Verselbstständigung der Kriegführung verstärkte nach 1945 die Bemühungen, Kriege generell zu vermeiden. In Europa, besonders in Deutschland herrschte bei weiten Teilen der Zivilbevölkerung die Einstellung vor: Nie wieder Krieg! Erneut wirkten nun vor allem die USA auf die Einrichtung einer Weltorganisation zur diplomatischen Konfliktlösung und Kriegsverhütung hin: die UNO. Die Erfahrung der Ohnmacht des Völkerrechts in den Weltkriegen fand ihren Niederschlag in ihrer Charta, hier vor allem in Kapitel II, Absatz 4: :Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. Dies verbot erstmals allgemeinverbindlich jeden Angriffskrieg und jede militärische Erpressung. Die Charta bekräftigt das Prinzip der Nichteinmischung und das natürliche Recht zur Selbstverteidigung im Fall eines feindlichen Angriffs. Sie verpflichtet alle Mitglieder zu gemeinsamen friedenserhaltenden oder wiederherstellenden Maßnahmen und machte diese von einem Mandat des UN-Sicherheitsrats abhängig. Dabei stand auch die Sorge vor einem neuen weltumspannenden Konflikt Pate, die durch den Zerfall der Anti-Hitler-Koalition bereits auf der Konferenz von Potsdam im Juli 1945 am Horizont auftauchte. Auch die Bemühungen zur Ächtung bestimmter Waffengattungen wurden seit 1945 verstärkt. Doch während das Verbot von B- und C-Waffen weithin akzeptiert wurde, misslang das universale Verbot der Atomwaffen. Bis 1949 besaßen die USA das Atommonopol; bis 1954 erreichte die Sowjetunion ein strategisches „Atompatt“, das vor allem auf der Bereithaltung von Wasserstoffbomben und Fernlenkwaffen beruhte. Beide weltpolitischen Kontrahenten waren von nun an zum atomaren Zweitschlag mit unkalkulierbaren Folgen im Feindesland fähig. Seit dem Beinahe-Zusammenstoß der Supermächte in der Kubakrise von 1962 wurden ergänzend aber erste Schritte zur gemeinsamen Rüstungskontrolle gemacht. Die KSZE wurde 1973 eingerichtet und erlaubte den Europäern gewisse eigenständige Abrüstungsinitiativen mit der Sowjetunion. Hinzu kam die seit 1979 wachsende Friedensbewegung, die den innenpolitischen Druck zu Abrüstungsvereinbarungen vor allem in Westeuropa und den USA verstärkte. Mit Gorbatschows Angeboten gelang 1986 in Reykjavik ein Durchbruch zum vollständigen Rückzug aller Mittelstreckenraketen aus Europa, der eine Reihe Folgeverträge nach sich zog. Mittelstreckenraketen Unterhalb der Atomkriegsschwelle fanden jedoch zwischen 1945 und 1990 laufend sogenannte konventionelle Kriege vor allem in Ländern der so genannten Dritten Welt statt. Eine Reihe davon waren Stellvertreterkriege, z.B. der Koreakrieg (1950 bis 1953), der Vietnamkrieg (1964-1975) sowie zahlreiche Konflikte in Afrika und Lateinamerika. Dort verhinderte der Blockgegensatz des Kalten Krieges und das gegenseitige Abstecken von Einflusszonen der Supermächte häufig regionale Konfliktlösungen und begünstigte verlängerte Bürgerkriege mit vom Ausland finanzierten Guerillakämpfern.

Tendenzen seit 1990

Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1990 endete der Kalte Krieg. Die Auflösung der Sowjetunion und Jugoslawiens führte Anfang der 90er Jahre zu einem starken Anstieg der Zahl der Kriege. Seit 1992 hat sich die Zahl der laufenden Kriege (pro Jahr) jedoch nahezu halbiert [http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/index.htm]. Es kam jedoch auch zu neuen Kriegen, die nun auch im Westen zunehmend wieder als legitime Mittel zum Erreichen politischer Ziele wie der Durchsetzung von Menschenrechten oder als Prävention gegen tatsächliche oder vermutete Rüstungspläne und Angriffsabsichten des Gegners angesehen werden. Die UNO nahm ihre kriegsvermeidende Rolle nicht immer wahr, sondern legitimierte einige militärische Eingriffe, die zuvor als illegale Angriffskrieg galten. Durch dieses Schaffen neuer Fakten veränderte sich die Auslegung des geltenden Völkerrechts: Das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten wird immer öfter aufgegeben. Offenbar wird – zumindest in der westlichen Welt – die Vorstellung von Krieg als Kampf „Staat gegen Staat“ oder „Volk gegen Volk“ allmählich abgelöst von der Idee, dass Kriege eine Art Polizeiaktion der Weltgemeinschaft gegen aus den Regeln ausscherende Mitglieder sind oder sein sollten. Dabei besteht jedoch über die Auslegung der Regelverletzung, die einen Krieg rechtfertigen kann, bisher in der UNO keine Einigkeit. Das dort bisher zur Feststellung legitimer Selbstverteidigung gültige Verfahren im UN-Sicherheitsrat wurde zuletzt 2003 von der einzigen verbliebenen Supermacht, den USA, unterlaufen und missachtet. Damit wurde die Allgemeingültigkeit des Völkerrechts erneut in Frage gestellt. Die Unzulänglichkeit der bisherigen völkerrechtlichen Kriterien, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen wird zunehmend erkannt: etwa gegenüber ethnischen Völkermorden ohne offenkundige staatliche Lenkung, neueren asymmetrischen Konflikten; sich auflösenden oder mit Privatarmeen verbindenden Staatsgebilden, der Strategie der „preemptive strikes“ (vorbeugenden Entwaffnung) und dem internationalen Waffenhandel. So hat die UNO bisher weder die Überprüfung der tatsächlichen Kriegsgründe noch die Kontrolle der Waffentechnologie noch die Einhaltung von Abkommen zur Ächtung und Nichtverbreitung von ABC-Waffen wirksam geleistet. Ferner wurde mit der neueren Legitimation von Angriffskriegen ein neues Wettrüsten eingeleitet. Dabei wird seitens der USA und anderer Staaten wie Nordkorea oder der Volksrepublik China auch der Ersteinsatz von Atomwaffen eingeplant und vorbereitet. In Russland ist ebenfalls eine neue Hinwendung zur auch atomaren Hochrüstung zu verzeichnen. Die Schwelle zum Atomkrieg wurde mit sogenannten „mini nukes“ deutlich gesenkt.

Krieg und Politik

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt im Artikel 26 (1): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Seit der Neuzeit wird Krieg eng mit der Politik souveräner Nationalstaaten verknüpft, die innenpolitisch über ein Gewaltmonopol verfügen. Der preußische Militärtheoretiker Clausewitz sah Krieg als „Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“. Weil diese Gewalt von einem souveränen Staatswesen ausgeht, definierte er sie als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“: „So sehen wir also, dass der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln. Was dem Kriege nun noch eigentümlich bleibt, bezieht sich bloß auf die eigentümliche Natur seiner Mittel.“ Eine politische Orientierung, die Krieg für natürlich, unvermeidbar, sogar fortschrittsfördernd hält und Rüstungsanstrengungen prinzipiell bejaht, nennt man Militarismus. Der griechische Philosoph Heraklit drückt diese Haltung mit dem geflügelten Wort aus: „Krieg ist der Vater aller Dinge.“ Die entgegengesetzte Haltung will Kriege nicht nur vermeiden, sondern langfristig als Mittel der Konfliktaustragung ausschließen, abschaffen und überflüssig machen: Der Pazifismus (von Lateinisch pacem facere: „Frieden schaffen“). Für ihn ist Krieg „eine Geißel der Menschheit“ (UNO-Charta). Zwischen diesen Polen bewegt sich die so genannte „Realpolitik“ des Großteils aller Staaten, die militärische Gewalt als ultima ratio – „letztes Mittel“ – nie ganz ausschließt und von Fall zu Fall als unvermeidlich anwendet. Dabei ist in heutigen westlichen Gesellschaften vor, in und nach einem Krieg meist heftig umstritten, ob und wann dieses Mittel tatsächlich das letzte, der Krieg also wirklich unvermeidbar war und ist.

Auslöser

Hierzu werden mitunter kriegsauslösende Einzeltaten inszeniert (Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg) oder wirtschaftliche Konflikte provoziert (Zoll, Patentrecht, Einfuhrbeschränkungen). Da sowohl Attentate als auch Terrorakte die moralische Rechtfertigung für einen Krieg bilden können, kommt der Inszienierung eines Krieges oft höhere Bedeutung zu, als der späteren Durchführung. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Kriegsführung neben logistischen und humanitären Gesichtspunkten vor allem ökonomische Zwänge birgt.

Besondere regierungspolitische Motive

In ärmeren Ländern dienen Kriege oft innenpolitischem Kalkül. Dabei rechnet die Regierung eines solchen Landes damit, dass das Volk durch das durch den Krieg erzeugte Härteklima mit unmittelbaren Lebensfunktionen wie Nahrung, Kleidung, Wohnung so beschäftigt ist, dass es keine Zeit mehr hat, sich Themen wie Regierung, Politik oder Wirtschaft zu widmen. Eine Regierung kann so versuchen, Kritik zu unterdrücken. Wohlstandsnationen führen Kriege meist abseits der eigenen Heimat. Eine drastische Einengung der Lebensgrundlage ist in diesen, eher höher gebildeten Bevölkerungen meist nicht vermittelbar und würde nicht breit akzeptiert. Dennoch wird in der Heimat eine „psychologische Militarisierung“ auf das gesamte Volk übertragen, welche auf Patriotismus und Duldung der Beschneidung von Grundrechten, beispielsweise im Wege der Terrorismusbekämpfung, abzielen. In beiden Fällen handelt es sich um eine Art Flucht nach vorn, im Zusammenhang mit bereits unabhängig vom Krieg bestehenden Strukturproblemen im eigenen Land beziehungsweise drohendem Machtverlust der Regierung. Der Krieg kann als Rechtfertigung für unterschiedliche Einschränkungen (zum Beispiel der Menschenrechte oder der Sozialversorgung) verwendet werden. Da eine Bevölkerung sich zumeist in relativer Akzeptanz mit ihrer Regierung befindet (gestützt durch staatlich gelenkte Medien oder durch echte Akzeptanz von aggressiven Expansionsabsichten beziehungsweise durch stillschweigendes Erdulden der Staatsführung), stellt die Wechselwirkung zwischen der Volksmeinung einerseits und der Legitimation einer Regierung Krieg zu führen andererseits, ein besonders wichtiges Instrument der Militarisierung im Vorfeld der Kriegsführung dar.

Ausnahmezustand

Zu diesen kleinen Kriegen zählen Krawalle, Aufstände, der Staatsstreich, Bürgerkriege usw. Sie bilden die überwältigende Mehrzahl aller Kriege; die „regulären“ Kriege zwischen Staaten und regulären Truppen demgegenüber die Ausnahme. Einige Autoren (Agamben, Hardt und Negri) hinterfragen diese Ansicht mittlerweile, so werde Ausnahmezustand zum Normalzustand zu erklärt:
- Aktionen, die man früher in einem Krieg durchführte, werden nun als so genannte „Polizeimaßnahmen“ durchgeführt
- Die Bekämpfung des Terrorismus steht in einem Spannungsverhältniss zu Demokratie, etwa durch die Beschneidung von bürgerlichen Freiheiten. Die Politik sehe Krieg nicht mehr als letztes Mittel, sondern als Werkzeug zur Kontrolle und Disziplinierung.

Ressourceneinsatz

Wegen der extremen Belastung, die der Krieg den beteiligten Parteien auferlegt, ist eine positiv gestimmte eigene Öffentlichkeit für eine kriegführende Institution oder Nation von kriegsentscheidender Bedeutung.

Militärstrategie

Die militärische Strategie ist der Plan, um den Zweck des Krieges zu erreichen. Zweck des Krieges ist nach Clausewitz immer der Friede, in dem die eigenen Interessen dauerhaft gesichert sind. Militärische Strategien ändern sich mit der Waffenentwicklung. In der Geschichte wurden häufig dominante Mächte zurückgeworfen, weil neuere, wirksamere Waffen entwickelt wurden. Aber auch ohne Neuentwicklung von Waffen können bessere strategische Planungen einen Krieg entscheiden, u. U. auch aus der Unterlegenheit heraus. In der Militärstrategie geht es immer darum, durch geschickte räumliche und zeitliche Anordnung der Gefechtssituationen den Erfolg herbeizuführen. Als Krönung gilt es allgemein, wenn man ohne einen Kampf den Sieg davonträgt. Kriegslisten sind daher ein wesentliches Element des Krieges. Die wohl berühmteste Kriegslist der Geschichte ist die des trojanischen Pferdes. Militärstrategie lässt sich nach Edward Luttwak in zwei Dimensionen aufspannen. Einer Horizontalen und einer Vertikaklen. Die Horizontale Ebene entspricht der temporären Abfolge jeder strategischen Operation inklusive Clausewitzs Kulminationspunkt. Die Vertikale Dimension gliedert sich in mehrere Ebenen. Die unterste ist die technische Ebene, diese umfasst die Effektivität, als auch die Kosten von Waffensystemen, und damit auch den Ausbildungsstand und Leistungsfähigkeit der einzelnen Soldaten. Als nächstes folgt die taktische Ebene. Sie umfasst die untere Militärische Führung also alles bis Batallions oder Brigadeebene, sowie die Moral der Truppe und beinhaltet vor allem die Geländeausnutzung. Als nächstes folgt die operative Ebene. In dieser findet sich die militärische Strategie von Divisionsebene und aufwärts. Hier werden größere militärische Manöver unter anderen Gesichtspunkten wie in der taktischen Ebene geplant und ausgeführt. Hier entscheiden weniger das Gelände als beispielsweise die zur verfügungstehenden Ressourcen inklusive die Einbeziehung wirtschaftlicher Kapazität. Als oberste Ebene gilt die Gefechtsfeldstrategie. In ihr entscheiden einzig und alleine die politischen Ziele und Eigenheiten der kriegführenden Parteien. Auf einem Kriegsschauplatz wird die Strategie im Rahmen von Feldzügen durch Operationen umgesetzt. Für Operationen werden Weisungen und Operationspläne erstellt, die die übergeordneten strategischen Ziele in praktische, militärische Aufträge und Handeln umsetzen. Zu den berühmtesten strategischen Denkern gehören Sun Tzu (Die Kunst des Krieges) und Carl von Clausewitz (Vom Kriege).

Ethische Aspekte

Wirkungen

Carl von Clausewitz Jeder Krieg ist, neben dem Verlust von Infrastruktur oder Arbeitsplätzen, immer auch mit Tod und furchtbarem Leid verbunden. Diese entstehen einerseits als zwangsläufige Nebenfolgen des Waffeneinsatzes gegen Menschen, andererseits aus strategischen Gründen (zum Beispiel beim Sprengen von Brücken oder durch Vergiftung von Grundnahrungsmitteln), zum Teil wird die Zerstörung von Gebäuden, ja der ganzen Infrastruktur des Kriegsgegners aber auch bewusst herbeigeführt, um die Zerstörungskraft einer Armee zu demonstrieren und den Gegner einzuschüchtern (zum Beispiel „Shock and awe“-Strategie im Irak-Krieg). In vielen Kriegen wurden (und werden) Kriegsverbrechen begangen (beispielsweise Folterungen, Übergriffe auf die Zivilbevölkerung, etc.). Das große Machtgefälle in Kriegsgebieten und die weitgehende Freiheit vor Strafverfolgung können in Verbindung mit der Allgegenwart des Todes natürliche Hemmschwellen abbauen.

Bedeutung

Viele Kriege waren von entscheidender historischer Bedeutung. Durch die Römischen Kriege wurde die „Zivilisation“ in Europa verbreitet und durch Kriege im Rahmen der Völkerwanderung das Ende des römischen Reiches herbeigeführt. Die Auswirkungen hiervon waren so stark, dass 1000 Jahre Chaos folgten, welche aus heutiger Sicht als Mittelalter bezeichnet werden. Durch die Revolutionskriege wurde der demokratische Gedanke in Europa verbreitet, durch die Bauernkriege der Protestantismus. So wurde das Aufstreben des Faschismus im 2. Weltkrieg beendet oder zumindest so stark zurückgedrängt, dass Faschisten nunmehr eine Randstellung einnehmen. Neben den politischen Auswirkungen hat ein Krieg immer eine Vielzahl an negativen Folgen. So dezimiert er die Bevölkerung eines Landes extrem, durch den 2. Weltkrieg wurden ganze Jahrgänge nahezu ausradiert. Ebenso drastisch sind die wirtschaftlichen Folgen.

Alternativen

Da als eine der rationalen Kriegsursachen der Kampf um Ressourcen gilt, werden Kriege umso unwahrscheinlicher, je günstiger Ressourcen einer Region für eine andere Region verfügbar werden, ohne in einer kriegerischen Auseinandersetzung unter Lebensgefahr erobert werden zu müssen. Damit sind Kriege wirtschaftlich um so uninteressanter, je besser die bestehenden Ressourcen im Wege von Vereinbarungen genutzt werden. Alternative zum militärischen Widerstand („Krieg“), wenn man angegriffen wird, sind die Konzepte des „zivilen Widerstands“. Da Volkswirtschaften (ebenso wie Regionen, Städte und Familien) in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten und Ressourcen zurückhalten, erscheint dieses „Idealbild“ der Welt utopisch.

Bewertung des Krieges

Immer wieder wurde in der Geschichte versucht, die Kriegsführung bestimmten Regeln oder moralischen Vorgaben zu unterwerfen, also zu einer Art Verhaltenskodex zu finden. Die sich im Krieg Bahn brechende Aggression wird „höheren Werten“ unterworfen – und letztlich damit auch relativiert. Nach verlorenen Kriegen neigen die Menschen dazu, Krieg generell zu verdammen. So kamen in Deutschland nach 1945 Formeln wie „Nie wieder Krieg“ auf (bekannt ist das Plakat von Käthe Kollwitz mit diesem Titel). Nach Siegen hingegen wird der Krieg verherrlicht. So ist die Welt voll von Siegesdenkmalen, Triumphbögen und anderen Erinnerungen an große militärische Erfolge. Oft wird der Krieg heroisiert. Kant beispielsweise schreibt: Selbst der Krieg, wenn er mit Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird, hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je mehreren Gefahren es ausgesetzt war und sich mutig darunter hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu erniedrigen pflegt. (Kritik der Urteilskraft, § 28. Von der Natur als einer Macht.) In der europäischen Literatur wird häufig so zwischen dem „geordneten“ und dem nicht geordneten Krieg unterschieden. Auf der anderen Seite stehen die, die im Prinzip mit der gleichen Grundüberlegung wirtschaftlichen Wohlstand als beste Kriegsprävention ansehen. Hier neigt man dazu, die Perversionen des ungehegten Krieges als Normalzustand des Krieges darzustellen. Daraus folgen Überlegungen, wie Krieg vermieden werden kann und Versuche, einen ewigen Frieden zu erreichen. Der Krieg wird so als das absolute Böse angesehen, als das Werk von moralisch verkommenen Machthabern, die aus niederen Motiven ihr Land in einen Krieg stürzen. Es gibt auch Ansichten, dass sich der Charakter des Krieges geändert habe und folglich heute ein „gehegter Krieg“ nicht mehr möglich sei. Dass sich die Formen des Krieges ändern, ist aber eine Feststellung, die so alt ist wie die Geschichte der Menschheit. Neue Kriegsformen wurden zu allen Zeiten als ordnungswidrig geachtet, häufig als Verstöße gegen eine göttliche Ordnung. Heute werden in der abendländischen Kultur bestimmte Kriegsformen als zulässig dargestellt (etwa Bombenabwürfe auf Städte, die Militär treffen sollen, aber auch Zivilpersonen gefährden), während andere Kriegsformen (etwa Selbstmordattentate, die nicht militärische Einrichtungen treffen) als unzulässig interpretiert werden, während in der islamischen Welt oft die gegenteilige Ansicht anzutreffen ist. Krieg ist nicht nur ein Mittel staatlich organisierter und gelenkter Politik. Neben den Staaten, die als kriegführende Seite ein Heer hatten, spielten offenbar zu allen Zeiten die ,nicht regulären' Gruppen im Krieg eine erhebliche Rolle: Kosaken, Jäger, Husaren, Samurai, Partisanen, in der neuerer Zeit die Guerilla, Freischärler, Milizen und Taliban. Was nicht regulär ist, wird politisch diskutiert. Bei noch genauerem Hinsehen allerdings merkt man, dass die Theorie des irregulären Kämpfers (Partisanen) eine Weiterentwicklung der Clausewitzschen Theorie ist, wie sie die Clausewitz-Kenner Lenin und Carl Schmitt vorgenommen haben. Somit scheitert auch der Versuch, zwischen einem Konflikt und einem formal erklärten Krieg zu unterscheiden und die Bezeichnung „Krieg“ auf jene Konflikte einzuschränken, die mit einer formalen Kriegserklärung einhergehen.

Völkerrecht

Das moderne Völkerrecht versucht, zwischenstaatliche Kriege von anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung, Angriffs- und Verteidigungskrieg, Zivilisten und Militärpersonal und damit legitime von illegitimen Kriegshandlungen zu unterscheiden. Der zwischenstaatliche Krieg soll gemäß seinen Regeln mit einer Kriegserklärung beginnen. Diese war im Mittelmeerraum schon seit der Antike vorgesehen. Sie wird seit der Neuzeit aber sehr oft übergangen und durch den Angriff selbst ersetzt. Ein erklärter Kriegszustand, bei dem jedoch die Waffen schweigen, heißt Waffenstillstand, ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation. Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg selbst. Gegenbegriff zum „Krieg“ ist der „Frieden“. Dieser setzt völkerrechtlich wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg jedoch weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation (Lateinisch: „Besiegung“). Historisch häufiger aber sind Zwischenzustände wie der einer dauerhaften Besetzung ohne gültigen Friedensvertrag oder ein Zustand, bei dem sich die Gegner ständig auf einen offenen Krieg vorbereiten, dessen Verlauf planen und einüben. Paradebeispiel dafür ist der Kalte Krieg. Der organisierte Einsatz von Waffen bedeutet immer die massenhafte Tötung von Menschen. Schon die ständige Rüstung zum Krieg erfordert Aufwendungen und verschlingt Mittel, die für andere Aufgaben fehlen. Auch wenn eine kriegführende Partei Todesopfer nicht anstrebt, werden sie immer als unvermeidbar in Kauf genommen. Wer diese Wirkung betrachtet, nennt diese Form der gewaltsamen Konfliktaustragung daher meist „staatlich organisierten Massenmord“ (Bertha von Suttner, Karl Barth). Darin kommt zum Ausdruck, dass das Phänomen des Krieges kaum wertneutral zu betrachten ist, weil es dabei immer auch um das Leben vieler und die langfristigen Perspektiven aller Menschen geht. Zugleich zeigt die Verbindung von Staat und Krieg sowie die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Krieg, Raub und Mord das Fehlen einer allgemein akzeptierten Rechtsinstanz an. Die UN-Charta und der Internationale Strafgerichtshof können als Schritte zur verbindlichen Durchsetzung des Völkerrechts angesehen werden. Ob sie eher zur Rechtfertigung oder Reduktion neuer Kriege beitragen, ist noch nicht entschieden.

Die Ächtung des Krieges

Die menschliche Sehnsucht nach einem Frieden, der die „Geißel der Menschheit“ überwindet, ist uralt. Politische Friedensarbeit kann sich daher auf breite und heterogene Traditionen stützen.
- In der chinesischen Kosmologie des Taoteking und der Philosophie des weisen Staatslenkers Laotse spielte die Kriegsvermeidung durch harmonischen Interessenausgleich eine wichtige Rolle.
- In Indien, China und Japan breiteten Jainismus und Buddhismus eine Ethik der Gewaltlosigkeit, Toleranz und Friedensliebe aus, die seit 500 v. Chr. die Gestalt einer Weltreligion gewann.
- In der antiken griechischen Philosophie der Antike stellten Sokrates und die Skeptiker die Selbstverständlichkeit in Frage, mit der Wahrheitsbesitz beansprucht und angeblich ewige Rechte gegen andere verteidigt werden. Die Stoiker Zenon und Chrysippos wandten sich gegen das Kriegführen und stellten Überlegungen an, ob Kriege notwendig seien oder wie man sie vermeiden könne.
- In allen europäischen Staatsutopien von Platon bis Thomas Morus spielte die Gewaltminderung durch ideale Gesetzgebung und Menschenbildung eine Rolle.
- Das Gottesbild des Judentums hat den weithin üblichen Einsatz der eigenen Religion zur Rechtfertigung der eigenen Kriege erschwert. In den Visionen der Heilsprophetie erscheint Gott als kommender Weltrichter, der die Völker zu endgültiger Abrüstung anweist: „Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. Es wird kein Volk wider das andere das Schwert erheben, und sie werden hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen. Ein jeder wird unter seinem Weinstock und Feigenbaum wohnen, und niemand wird sie schrecken. Denn der Mund des Herrn Zebaoth (der Heerscharen) hat es geredet.“ (Micha 4, 2-4).
- Diese Weisung zur universalen Abrüstung hat Jesus Christus durch das prophetische Zeichen des Gewaltverzichts (Markus 11, 7/Sacharja 9, 9) und die Selbsthingabe zur Versöhnung (Markus 14, 22-24) im Neuen Testament bekräftigt. Darum ist der tätige Einsatz für weltweiten Frieden (Lukas 2, 14) für Christen wie für Juden integraler Bestandteil ihres Glaubens (Römerbrief 12, 18).
- Der klassische, konservative und fundamentalistische Islam sieht Frieden nach der Eroberung des gesamten Dar al-Harb (Gebiet der Nichtmuslime) vor. Danach soll die gesamte Erde unter der Scharia in einer Pax islamica leben. Die Welteroberung geschieht mittels kriegerischem Dschihad. Danach soll dann das Idealbild eines „Paradieses unter dem Schwert des Islam“ herrschen.
- Die Instrumentalisierung religiöser Ideale für politische Interessen fand einen Höhepunkt mit den Kreuzzügen des Mittelalters, die die heiligen Stätten „befreien“ und christliche Staaten errichten wollten. Die Kreuzzugs-Ideologie des ewigen Kampfes des „Guten“ gegen das „Böse“ spielt noch heute eine bedeutende Rolle.
- In der Neuzeit wurde der Gewaltverzicht im Westen von den Religion entkoppelt. Immanuel Kant, Jean-Jacques Rousseau und andere Aufklärer strebten den „ewigen Frieden“ an und entwarfen rechtsstaatliche und demokratische Konzepte, um ihn herbeizuführen. Ludwig van Beethoven hat diesem Traum am Ende der 9. Sinfonie mit seiner Vertonung von Schillers Gedicht Ode an die Freude („alle Menschen werden Brüder“) ein musikalisches Denkmal gesetzt.
- Im Zeitalter der europäischen Nationalkriege gewann das Völkerrecht, nach der verheerenden Erfahrungen des 1. Weltkriegs der Gedanke eines Völkerbunds zur Kriegsverhinderung Akzeptanz. Der Briand-Kellogg-Pakt galt der Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik. Die UNO hat den Angriffskrieg verboten, den Weltfrieden zum Ziel aller Politik erhoben und erstmals ansatzweise wirksame Formen der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ermöglicht. Diese Tendenzen wurden durch die ungeheure Steigerung der Vernichtungsmöglichkeiten im Krieg notwendig und gestärkt. Die UNO konnte Kriegsursachen wie ökonomische und politische Interessengegensätze jedoch nicht aufheben und viele Kriege nicht verhindern. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ließ sich bis heute nicht wirksam stoppen. Der am Ende des Kalten Kriegs eingeleitete Abrüstungsprozess kam seit den „neuen Kriegen“ zum Erliegen und wurde durch neue Aufrüstungstendenzen abgelöst. Internationaler Terrorismus und Antiterrorkrieg lassen die Gewaltbereitschaft weltweit noch weiter wachsen. So ist der Frieden nach wie vor eine äußerst bedrohte, verletzliche Pflanze und eine Utopie, die des täglichen Einsatzes bedarf, um eines Tages wirklich werden zu können. Eine Alternative dazu gibt es im Zeitalter der Massenvernichtungsmittel nicht mehr. Spätestens seit Erfindung der Atombombe ist der Frieden „die Überlebensbedingung des technischen Zeitalters“ geworden (Heidelberger Thesen der EKD 1959).

Siehe auch


- Portal:Militär
- Destruktivität
- Polemologie, Kriegsakademie, Liste der Kriege

Literatur


- Capa, Robert: Slightly Out of Focus. New York: The Modern Library 1999.
- Clausewitz, Carl von : Vom Kriege. Ullstein, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-548-36413-6
- Creveld, Martin L. van: Die Zukunft des Krieges. Gerling Akademie Verlag, München 1998, ISBN 3-932425-04-9
- Creveld, Martin L. van: Frauen und Krieg. Gerling Akademie Verlag, München 2001, ISBN 3-932425-33-2
- Einstein, Albert; Freu

Gewalt

Gewalt (eine Bildung des althochdeutschen Verbes walten, bzw. waltan – stark sein, beherrschen) bezeichnet von seiner
etymologischen Wurzel her das 'Verfügenkönnen über innerweltliches Sein'. Der Begriff hebt ursprünglich also rein auf das Vermögen zur Durchführung einer Handlung ab und beinhaltet kein Urteil über deren Rechtmäßigkeit. Im heutigen Sprachgebrauch wird "Gewalt" dagegen stark wertend verwendet. Eine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs gibt es nicht, da seine Verwendung in Abhängigkeit von dem spezifischen Erkenntnissinteresse stark variiert. Dieses Fehlen einer belastbaren Definition verursacht insbesondere Probleme bei der statistischen Erfassung von Gewaltdelikten. Assoziierte Termini sind heute vor allem Aggression, Machtmissbrauch, Körperkraft oder Zwang. Gewalt ist in diesem Sinne definiert als Einwirkung auf einen anderen, der dadurch geschädigt wird. Als Gewaltformen werden psychische oder physische, personale oder strukturelle, statische oder dynamische sowie direkte oder indirekte unterschieden. Ein enger, auch als "materialistisch" bezeichneter Gewaltbegriff beschränkt sich auf die zielgerichtete, direkte physische Schädigung einer Person, der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische bzw. verbale Gewalt, teilweise auch den Vandalismus und in seinem weitesten Sinn die "strukturelle Gewalt". Wesentliche Anwendung findet der Begriff "Gewalt" in der Staatsphilosophie, der Soziologie und der Rechtstheorie.

Politik

Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (lateinisch potestas). Während Staatsgewalt einst als Ausdruck legitimer Machtausübung als gleichsam sakrosankt anerkannt wurde, entstanden mit zunehmender gesellschaftlicher Ausdifferenzierung Forderungen nach Verrechtlichung, prozeduraler Einhegung und demokratischer Legitimierung von Gewalt ("Gewaltenteilung", "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"). Man unterscheidet im demokratischen Rechtsstaat die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Das Gewaltmonopol des Staates regelt und begrenzt die Ausübung physischen Zwanges gegenüber Staatsbürgern. Die Staatsphilosophie beschäftigt sich somit mit Ausübung von Gewalt im innerstaatlichen Verhältnis und im Verhältnis zwischen Staaten (im Inneren, s. z.B. Widerstandsrecht, im Äußeren "Theorie des gerechten Krieges"). Ein wesentliches Ziel ist es, Gewalt einzuhegen und an Legitimationsprozesse zu binden (z.B. Polizei- und Kriegsrecht).

Recht

Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr und des Notstands sowie Fälle des unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates. Die Anwendung von Gewalt (lat. vis oder violentia), im Sinne von roher, verbrecherischen Gewaltsamkeit, wirkt hier strafverschärfend, z.B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der "materielle" Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden. Der Sinn des Gewalteinsatzes kann instrumentell sein – der Akteur versucht, z.T. auch mangels anderer Mittel, ein bestimmtes Ziel zu erreichen - oder expressiv - der Gewalteinsatz dient dann etwa der Selbstdarstellung oder Selbstvergewisserung. Die Juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen / BGH NJW 1995, 2643 Die Anwendung von Gewalt bei der Erziehung ist in Deutschland verboten. Erst 2000 wurde durch eine Gesetzesänderung das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft.

Soziologie

Im soziologischen Sinn bedeutet Gewalt häufig eine illegitime Ausübung von Zwang: der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, wird missachtet oder gebrochen (englisch force, lateinisch vis oder violentia). Hier geht es um psychische und körperliche Schädigung eines Anderen oder die Androhung einer solchen. Gewalt gilt hier als symbiotisches Korrelat zur Macht und wird als letzte Deckungsgarantie für machtbezogene Kommunikationen verstanden. Einige Autoren nehmen auch eine "kulturelle Gewalt" an, nämlich als Diskurs der Gewalt-Rechtfertigung. Hiervon ist insbesondere mit Blick auf die Propaganda der Nationalsozialisten die Rede. In der Diskussion der 68er-Bewegung unterschied man in der Terminologie die Gewalt als "Diktatur der Gewalt" (Staat, Kapitalismus, "strukturelle Gewalt", vgl. Rudi Dutschke), "Gegengewalt" (Notwehr, Selbstverteidigung, Entmonopolisierung der Gewalt) und "revolutionäre Gewalt" (Generalstreik, bewaffneter Befreiungskampf in Teilen der so genannten "Dritten Welt"). Ob eine Gewalt in der Form legitim für die jeweilige politische Aktion und den Widerstand (gegen Angriffe auf Demos, Angriffe von Alt- und Neonazis) war, knüpfte sich an der Differenzierung der Gewalt als Gewalt gegen Sachen (juristisch gilt diese als Schädigung oder auch Landfriedensbruch, wenn ein Polizeiauto beschädigt wird), mit der einem Protest oder einer Forderung Nachdruck verliehen werden soll, und "Gewalt gegen Personen" an, die bis auf Teile der späteren Stadtguerilla abgelehnt wurde. Gewalt ist ein Moment von Macht: es wird Zwang eingesetzt, um den eigenen Willen gegen den Willen eines anderen durchzusetzen. Dies kann sowohl ein Einzel- als auch ein Gruppenwillen sein, der versucht, bestimmte Ziele zu verwirklichen. Dabei entsteht eine Asymmetrie in der Beziehung zwischen dem Akteur und dem Betroffenem, der keine Möglichkeit hat, die Zwangsanwendung zu verhindern.

Ursachen von Gewalt

Über die Ursachen der Gewalt und Aggression herrscht sowenig Einigkeit wie über ihre Definition. Grob vereinfachend lassen sich jedoch drei Erklärungsansätze unterscheiden:
- Konservative Autoren neigen zu der "anthropogenen" Annahme, dass Gewalt im Charakter des Menschen liege, also förmlich angeboren sei. Sigmund Freud etwa vermutete einen regelrechten Todestrieb, Konrad Lorenz verortete gewalttätiges Verhalten in den Instinkten des Menschen. Demnach ließe Gewalt sich auch nicht abschaffen, sondern allenfalls - durch die ebenfalls gewaltbasierenden Mittel von Polizei und Justiz - eindämmen. Von feministischer Seite ließe sich diese Deutung zu einer "androgenen" Erklärung verengen - demnach würden besonders Männer hormonbedingt zu Gewalttätigkeit neigen. Tatsächlich sind über neunzig Prozent der verurteilten Gewalttäter männlichen Geschlechts. Nach dieser These würde eine Eindämmung der vorherrschenden Machtstellung der Männer in der Gesellschaft zu einer Reduzierung der innergesellschaftlichen Gewalt führen.
- Linke Theoretiker erklären Gewalt "soziogen": Gewalttätigkeit würde durch Erziehung und Sozialisation quasi gelernt oder im Sinne der Frustrations-Aggressions-Hypothese durch eine von Ungerechtigkeit gekennzeichnete Umwelt bewirkt. Diese Thesen lassen optimistischere Perspektiven für die Reduzierung von Gewalt aufscheinen, etwa durch bessere Erziehung und Bildung oder durch Schaffung einer gerechteren Gesellschaftsordnung.
- Eine relativ weit verbreitete Deutung ist die, dass Erfahrung von Gewalt die Hauptursache für die Anwendung von Gewalt ist. Gewalt erzeuge (Gegen-)Gewalt. Diese Erklärung könnte man "autogen" nennen. Die weithin akzeptierte Rechtmäßigkeit eines solchen Sich-Zu-Wehr-Setzens wird jedoch von den Predigern der Gewaltlosigkeit wie Jesus Christus oder Mahatma Gandhi bestritten: Denn auch vermeintlich legitime Gegengewalt löse demzufolge Gewalt aus. So entstehe ein Teufelskreis, aus dem allein die Verweigerung erneuter Gegengewalt einen Ausweg biete.
- Bei einer Eskalation der Gewalt wird oft eine unverhältnismäßig größere Gegengewalt beobachtet. Es entsteht die Spirale der Gewalt. Dies wurde auch bei wissenschaftlichen Untersuchungen mit Versuchspersonen nachgewiesen, die eine Zunahme von ca. 30% nicht als Zunahme sondern als gleichgroß empfanden. Maßnahmen zur Deeskalation sind möglich und werden z.B. durch Einsatzkräfte der Polizei bei Demonstrationen praktiziert. Desweiteren wird als Ur