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Investition

Investition

In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur versteht man im Allgemeinen unter Investition, kurz I, die "Verwendung finanzieller Mittel" (Wöhe) oder die Anlage von Kapital in Vermögen. Sie ist Teil des Betriebsprozesses. Im weiteren Sinn gehören dazu neben kurzfristigen Anlagen auch Investitionen in Wertpapiere. Enger gefasst und am gebräuchlichsten ist der Begriff bei langfristigen Sachanlagen. Als langfristig kann dabei angesehen werden, wenn das Produktionsmittel das laufende Geschäftsjahr überdauert. Investitionen umfassen dabei einen weiten Bereich von Immobilien über Geschäftsfahrzeuge und Maschinen bis zur Büroeinrichtung und können von öffentlichen wie auch privaten Unternehmungen getätigt werden.

Betriebswirtschaftslehre

Als Investition im Sinne der Betriebswirtschaftslehre gilt die Anschaffung eines langfristig nutzbaren Produktionsmittels. Investitionsgüter werden in der Bilanz in das Anlagevermögen aufgenommen und gelten somit als Wertgegenstand im Besitz des Unternehmens. Investitionsgüter werden über den erwarteten Nutzungszeitraum abgeschrieben (siehe Abschreibung). Beispielsweise kann ein Geschäftsfahrzeug im Wert von 30.000 Euro angeschafft werden. Wird für dieses eine Nutzung von fünf Jahren geplant, können in jedem Jahr 6000 Euro von den Erträgen als Abschreibung abgezogen werden. Damit fallen die Gesamtkosten in der Bilanz nicht bereits im ersten Jahr an, sondern werden gleichmäßig (in diesem Falle linear im Gegensatz zur progressiven Abschreibung bzw. regressiven Abschreibung) über die gesamte Nutzungsdauer verteilt. Investition und Finanzierung gelten als zwei verschiedene Seiten ein und derselben Medaille, da jede Investition auch entsprechend gegenfinanziert werden muss.

Klassifizierung

Grundsätzlich werden Investitionen nach der Zwecksetzung unterschieden. Darüber hinaus lässt sich nach dieser groben Untergliederung auch noch nach Gründungs-, Netto-, Brutto- und Erweiterungsinvestitionen differenzieren: Zwecksetzung:
- Sachinvestitionen: traditionell werden häufig Gebäude und Grundstücke erwähnt; aktuell auch in Kunst
- immaterielle Investitionen: bspw. Lizenzen, Patente, generell käuflich erworbenes Wissen;
- Finanzanlageinvestitionen: bspw. Aktien, Beteiligungen, F&E (Forschung und Entwicklung); Weitere Einordnung:
- Gründungsinvestitionen: zur Gründung anfallende Investitionen;
- Nettoinvestitionen: effektive Neuinvestitionen
- Ersatzinvestitionen: Investition zur Ersetzung von Investitionsgütern; Reinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen;
- Reinvestitionen: durch Verschleiß oder technischen Fortschritt anfallende Investitionen, die Kapazität bleibt dabei unberührt;
- Erweiterungsinvestitionen: Investitionen mit dem Ziel, die betriebliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen
- Bruttoinvestitionen: Summe von Ersatz- und Nettoinvestitionen
- Rationalisierungsinvestitionen: Austausch durch technisch überlegenere Produkte, verbessern die Effizienz

Entscheidungsproblematik

Investitionen gelten als heikle zentrale Entscheidungen im operativen Geschäft, da sie häufig langfristige strategische Bedeutung haben. Diese resultieren aus der Kapitalintensität, der langfristigen Kapitalbindung und somit der schweren Umkehrbarkeit von Investitionen. Problematisch ist auch die Zeit, die es braucht bis eine Investition realisiert wird (time-lag genannt) und die Informationslage (meistens über die Zukunft), welche zu Unsicherheiten führt. Um Aussagen über die Investitionslage eines Unternehmens zu treffen, gibt es einige finanzwirtschaftliche Kennzahlen. Dazu gehören die Anlagenintensität, Vorratsintensität und Investitionsquote. Die Investitionsentscheidung wird des Weiteren dadurch kompliziert, dass neben den reinen ökonomischen Kriterien (zum Beispiel Nutzungsdauer, Kapitaleinsatz und Rentabilität), die in der Investitionsrechnung zusammengefasst und als Entscheidungsempfehlung aufbereitet werden, häufig weitere Gesichtspunkte (Gesetze, technische Machbarkeit, Interdependenzen zu anderen Bereichen) eine Rolle spielen. Ein neuer Ansatz zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit einer Investition sind die Realoptionen, bei denen eine Investition mit Mitteln der Optionspreistheorie bestimmt werden kann.

Weiterführende Themen


- Investitionsplanung
- Investitionsrechnung
- Bilanzkennzahl
- Investitionsförderung
- Leverage-Effekt

Volkswirtschaftslehre

In der Volkswirtschaftslehre werden sowohl Bruttoanlageinvestitionen als auch Vorratsveränderungen zu den Investitionen gerechnet. Sie sind ein Aggregat des Bruttoinlandsprodukts in der Verwendungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Bei den Bruttoanlageinvestitionen handelt es sich entsprechend der obigen betriebswirtschaftlichen Definition von Investitionen um die Anschaffung von dauerhaften Produktionsmitteln durch Unternehmen, private Organisationen ohne Erwerbscharakter und öffentliche Haushalte. Für Zwecke der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden dabei die Anschaffungen von Wohnbauten durch private Haushalte zu den Bruttoanlageninvestitionen gerechnet, nicht aber die Anschaffung langlebiger Konsumgüter durch private Haushalte und rein militärischer Güter durch öffentliche Haushalte. Auch der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten wird nicht zu den Investitionen gerechnet. Der Wert der Bruttoanlageinvestitionen minus der Kosten der Abschreibungen ergibt den Wert der Nettoanlageinvestitionen. Aufgrund der großen Bedeutung der Investitionen sowohl als kurzfristiger Konjunkturindikator als auch als Bestimmungsgrund für die langfristige Produktionskapazität einer Volkswirtschaft ist es eine der Aufgaben der Volkswirtschaftslehre sowohl das Investitionsverhalten einzelner wirtschaftlicher Akteure wie auch die Höhe der Investitionen in einzelnen Wirtschaftszweigen oder einer ganzen Volkswirtschaft theoretisch zu erklären. Der Multiplikatoreffekt von Investitionen, beschreibt nach Keynes, um das Wievielfache das Einkommen steigt, wenn sich die Investitionen um einen bestimmten Betrag erhöhen. In einem Anpassungsvorgang schafft z.B. eine Investition von 100 Mio. € ein erhöhtes Volkseinkommen von 200 Mio. €. Der Multiplikator wäre in diesem Beispiel dann 2,0. In diesem Multiplikatoreffekt sah Keynes die große Bedeutung der Investitionen für die Konjunktur und für den Arbeitsmarkt. Allerdings wohnt Investitionen nach Keynes auch ein Nachteil inne, dass sie nämlich selbst auch die Produktionskapazitäten erhöhen (Kapazitätseffekt). Das Problem mangelnder Nachfrage wird so womöglich noch verstärkt, wenn Investitonen die Produktionskapazitäten erhöhen. Deshalb sprach sich Keynes eher für möglichst unproduktive staatliche Nachfrage aus, etwas scherzhaft sprach er vom Bau von Pyramiden. "Zwei Pyramiden sind besser als eine, im Unterschied zu zwei Eisenbahnlinien von London nach York, die nicht besser als eine Eisenbahnlinie sind." (In der Praxis bauten die Regierungen freilich keine Pyramiden, aber Staatsausgaben für Rüstung, die volkswirtschaftlich Verschwendung ist, kommt den Keynesschen Vorstellungen sehr nahe.) Dass Investitionen nicht nur Teil der Nachfrage sind, sondern auch die Angebotskapazitäten erhöhen und so zu einer Überinvestitionskrise beitragen können, wird in Multiplikator-Akzelerator-Modellen mathematisch dargestellt.

Presseerklärung StBA 8. November 2005

Zur Veranschaulichung aus einer Presseerklärung des Statistischen Bundesamts (StBA): "Größte Investoren waren im Jahr 2004 mit 12,2 Milliarden Euro wiederum die Automobilhersteller, die 25% aller Industrieinvestitionen durchführten. Ihr hohes Investitionsniveau aus dem Vorjahr (13,1 Milliarden Euro) konnten sie allerdings nicht ganz erreichen. Auch die Chemische Industrie investierte mit 5,2 Milliarden Euro weniger als 2003 (– 14,0%). Andere wichtige Investoren, wie das Ernährungsgewerbe (4,3 Milliarden Euro; + 3,9%), der Maschinenbau (4,2 Milliarden Euro; + 2,6%) und die Hersteller von Metallerzeugnissen (2,9 Milliarden Euro; + 8,3%), steigerten hingegen 2004 ihr Investitionsvolumen. Diese fünf Wirtschaftszweige zusammen führten mit rund 29 Milliarden Euro nahezu 60% aller Industrieinvestitionen durch."

Begriffe

Bruttoinvestition Nettoinvestition Bruttoanlageinvestition Bauinvestition Ausrüstungsinvestition Vorratsveränderung außerdem: Anlagevermögen Kapitalstock sowie: konstantes Kapital fixes Kapital

Literatur


- Schulte, Gerd: Investition. Kolhammer Verlag 1999, ISBN 3-17-015187-8
- Volker Oppitz/Volker Nollau: Taschenbuch Wirtschaftlichkeitsrechnung. Carl Hanser Verlag 2003, 400 S., ISBN 3446224637
- Volker Oppitz: Gabler Lexikon Wirtschaftlichkeitsberechnung. Gabler-Verlag 1995, 629 S., ISBN 3409199519

Weblinks


- [http://www.destatis.de/download/d/wista/anlagevermoegen.pdf Revision der Anlagevermögensrechunung 1991 bis 2001] - eine Definition und Erläuterungen des Statistischen Bundesamts
- [http://www.imf.org/external/pubs/ft/weo/2005/02/pdf/chapter2.pdf Analyse des IWFs zum Investitions- und Sparverhalten (auf englisch)] Kategorie:Investitionsrechnung Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ja:投資

Geldanlage

Unter einer Geldanlage (engl. Asset) versteht man die Investition von Geldbeträgen. Ziel ist es im Idealfall einen Wertzuwachs oder einen Ertrag zu erwirtschaften, mindestens aber den realen Wert zu erhalten. Durch Sparen werden die notwendigen Gelder für eine Geldanlage bereitgestellt. Zum Ge- oder Verbrauch erworbene Gütern werden nicht als Geldanlage gezählt. Die Geldanlage schließt auch die Kapitalanlage mit ein.

Ziele der Geldanlage

Eine Geldanlage kann die folgenden Ziele verfolgen:
- geringes Risiko: Die Geldanlage sollte möglichst sicher sein, d.h. die Wertschwankungen und die Wahrscheinlichkeit des Verlustes des eingesetzten Kapitals sollten minimiert werden.
- hohe Rendite: Die Geldanlage sollte einen möglichst hohen Ertrag innerhalb einer bestimmten Periode abwerfen.
- hohe Liquidität: Die Geldanlage sollte möglichst schnell wieder zu Geld gemacht (d.h. im Allgemeinen verkauft) werden können. (siehe auch Fungibilität) Diese Ziele verhalten sich zueinander konkurrierend, d.h. es können nicht alle Ziele vollständig erfüllt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von dem Dilemma des Magischen Dreiecks der Geldanlage. Zusätzlich rückt bei vielen Anlegern auch die steuerliche Situation zunehmend in den Fokus, d.h. der Einfluss der Steuer auf die gewählte Anlageform. Bei privaten Anlegern ist dementsprechend die Rendite nach Steuern ausschlaggebend, da Kapitaleinkünfte einkommensteuerpflichtig sind. Aktien unterliegen zum Beispiel dem Halbeinkünfteverfahren, während Fonds bei unterjährigen Verkäufen zu 100% steuerpflichtig sind.

Beispiele für Formen der Geldanlage


- Bargeld in eigener Verwaltung (z.B. der sprichwörtliche "Strumpf unter der Matratze")
- Sichteinlagen
- Termingeld
- Spareinlagen wie Sparbuch und Sparbriefe
- Schatzbriefe des Bundes
- Aktien
- festverzinsliche Wertpapiere
- Fonds, Aktienfonds
- Immobilien
- Gold und andere Edelmetalle
- Kunstbesitz: Briefmarke, Gemälde, Teppiche, Antiquitäten
- Schuldschein bzw. Wechsel
- Pfandbriefe
- Kapitallebensversicherungen
- historische Münzen, Anlagemünzen (z.B. Krügerrand)
- Ethische Geldanlage

Siehe auch


- Zins, Zinsabschlag
- Zinsrechnung
- Bank, Sparkasse
- Depot
- Diversifikation
- Kapitalanlagerestriktionen
- Anlagesektor
- Anlageausschuss, Anlagegrenzen, Anlagepolitik Kategorie:Geld

Vermögen

Definition: Die Vermögensgegenstände werden nach steigender Liquidität geordnet, d.h. nach dem Grad, wie schnell sie in Geld umgewandelt werden können. Das Vermögen besteht aus dem Anlage - und Umlaufvermögen. Vermögen ist # ein anderer Begriff für Fähigkeit oder Können: "Jemand vermag etwas zu tun". Das Gegenteil ist Unvermögen. # ein Begriff für die Summe materieller Güter, z.B. Bargeld, Immobilien, Aktien: "Jemand ist vermögend". Das Gegenteil ist Vermögenslosigkeit.
Umgangssprachlich wird Vermögen in diesem Zusammenhang mit größerem Besitz gleichgesetzt: "Jemand hat Vermögen". Das Gegenteil: "Jemand hat kein Vermögen" bedeutet entsprechend nicht, dass er gar nichts besitzt, sondern nur: nicht besonders viel.

Begriffsabgrenzung

Vermögen ist nicht zu verwechseln mit Kapital, das zum Zweck seiner Mehrung in Investitionen angelegt und nicht unmittelbar verfügbar ist. Vermögen dagegen verbleibt im Besitz und also verfügbar, in Form von Geld und Gütern, einschließlich Konsumgütern. Ein anderer Begriff ist Reichtum. Das Vermögen unterliegt nach herrschender Auffassung in der Staatsrechtslehre nicht dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie) und ist damit - zumindest aus verfassungsrechtlicher Hinsicht - auch nicht Bestandteil des Eigentums (vgl. BVerfGE 74, 129/148).

Besonderheiten

Vermögen ist in einigen Staaten (darunter den USA) mit einer Vermögensteuer behaftet. In Deutschland wird Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben.

Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen bezeichnet den Gegenwert des Besitzes eines Unternehmens, das neben rein materiellen Gütern (z.B. Kassenbestand, Immobilien, Maschinen, Beteiligungen) auch den Gegenwert geistigen Eigentums (z.B. Patente, Markennamen) umfasst. Das Betriebsvermögen stellt eine der wesentlichen Größen dar zur Bewertung eines Unternehmens bzw. einer Aktie im Rahmen der Fundamentalanalyse.

Volksvermögen

Unter Volksvermögen versteht man i.d.R. die Güter, Leistungen und Steuergelder einer Nation oder Volksgruppe (z.B. enteignetes Volksvermögen der Sudetendeutschen). In der VGR ist das Volksvermögen definiert als die Summe aller Reinvermögen (siehe unten "Vermögen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung").

Vermehrung des Vermögens

Für die meisten Menschen stellt die Vermehrung des materiellen Vermögens eine wesentliche Motivation ihrer Aktivitäten dar. Dies kann unter anderem durch eine Private Finanzplanung geschehen.

Vermögensverteilung

In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des statistischen Bundesamtes (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das Jahr 1998) 20 Prozent der Haushalte in Besitz von 71 Prozent des gesamten Bruttogeldvermögens (siehe auch Pareto-Prinzip). Die reichsten 10 Prozent besitzen etwa die Hälfte des Gesamtvermögens. Dabei versteht man in den finanziellen Vermögensbilanzen (siehe unten „Vermögen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung“) unter Bruttogeldvermögen die Summe aller Forderungen. Zieht man vom Bruttogeldvermögen die Summe aller Verbindlichkeiten (Passiva) ab, erhält man das Nettogeldvermögen.

Förderung

Da private Vermögensbildung eine Alternative zu Versicherungen darstellt wird sie in Staaten üblicherweise gefördert. Der Staat wird durch solche pekuniären externen Effekte entlastet.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Das Europäische System der VGR ESVG stellt in der Aufstellung von Vermögensbilanzen den Vermögenswerten, den Aktiva (Vermögensgüter und Forderungen) die Verbindlichkeiten, die Passiva gegenüber. Der Saldo ist das Reinvermögen. Dieser wird für die Volkswirtschaft insgesamt als das Volksvermögen bezeichnet. In finanziellen Vermögensbilanzen werden den Forderungen die Verbindlichkeiten gegenübergestellt, der Saldo ist das Nettogeldvermögen. Diese finanziellen Vermögensbilanzen werden von der Deutschen Bundesbank aufgestellt und veröffentlicht. Die Vermögensgüter bestehen aus den produzierten und nichtproduzierten Vermögensgütern. Die produzierten Vermögensgüter bestehen aus den Anlagegütern (Anlagevermögen) und den Vorräten und den Wertsachen. Die nichtproduzierten Vermögensgüter bestehen aus den nichtproduzierten Sachvermögen wie Grund und Boden, Bodenschätze, Freie Tier- und Pflanzenbestände und Wasserreserven sowie aus den immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern wie Patente, Nutzungsrechte, aktivierte Firmenwerte und sonstige immaterielle nichtproduzierte Vermögenswerte.

Weblinks


- [http://www.helmargropp.de/uni/hausi.htm Die Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland (Hausarbeit Soziologie)]
- [http://www.bundesregierung.de/Anlage253224/Armutsbericht.pdf Bundesregierung 2001a: Lebenslagen in Deutschland. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Berlin. (PDF)]
- [http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/armutsbericht/index.cfm Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung]
- Zum Vermögen in der VGR Definition und Erläuterungen des Statistischen Bundesamts in: [http://www.destatis.de/download/d/wista/anlagevermoegen.pdf Revision der Anlagevermögensrechunung 1991 bis 2001] Kategorie:VolkswirtschaftslehreKategorie:SteuerrechtKategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig.

Definition

Die genaue juristische Definition lautet also: Urkunde, die ein privates Recht (auf etwas) derart verbrieft, dass die Innehabung (in Deutschland: Besitz) der Urkunde zur Geltendmachung des Rechts erforderlich ist. Diese Definition bedeutet vor allem, dass kein Wertpapier bei bloßen Beweisurkunden (= Beweis des Bestehens des Rechts), wie zum Beispiel Quittung, Schuldschein, Kaufvertrag, sowie bei einfachen Legitimationsurkunden (= Prüfung der Berechtigung des Vorlegers zur Empfangnahme einer Leistung), beispielsweise Garderobenmarke, Gepäckaufbewahrungsschein, Reparaturschein, vorliegt. Manchmal wird die obige Definition insofern zusätzlich eingeschränkt, als Rektapapiere (siehe unten) keine Wertpapiere sind. Die obige Innehabung kann vereinfachend mit Vorlage gleichgesetzt werden, es ist aber zu beachten, dass dies manchmal nicht richtig ist - so genügt beispielsweise bei Aktien zur Ausübung des Rechts auf Teilnahme an der Hauptversammlung die Vorlage der sgn. Hinterlegungsbescheinigung (der Bank, dass die Aktien bei ihr im Depot verwahrt werden), d.h. die eigentliche Aktie muss nicht vorgelegt werden, man muss sie aber besitzen. Im engeren Sinne bezeichnet man oft Effekten als Wertpapiere, also etwa Aktien, Anteilscheine, Optionsscheine, Rentenpapiere oder Schuldverschreibungen (Pfandbrief, Inhaberschuldverschreibung, Kassenobligation, Wandelanleihen, Zertifikate u. a.). Keine Wertpapiere sind: - Ein Gutschein eines Kaufhauses ist kein Wertpapier, denn er verbrieft zwar das Recht, beim Herausgeber etwas im genannten Wert zu erhalten, kann aber nicht kraftlos erklärt werden. - Eine Banknote ist kein Wertpapier, sondern ein Zahlungsmittel. - Ein Pass oder eine Identitätskarte ist kein Wertpapier, da diese Urkunden lediglich die Nationalität des Bürgers eines Landes bestätigen. siehe auch: Verzinsliche Wertpapiere, Valutapapier

im Außenwirtschaftsrecht

§ 4 (2) Nr.7 AWG definiert Wertpapiere als alle Wertpapiere im Sinne des § 1 (1) des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) vom 4. Februar 1937 (Reichsgesetzblatt I, S. 171). Weiterhin gelten auch Anteile an einem Wertpapersammelbestand oder an einer Sammelschuldbuchforderung, sowie Rechte auf Lieferung oder Zuteilung von Wertpapieren als Wertpapiere. Diese Wertpapiere gelten gemäß § 4(2) Nr. 8 AWG als inländische Wertpapiere, wenn sie von einer deutschen oder vor dem 9. Mai 1945 von einer Person (natürliche Person oder juristische Person) mit Wohnsitz bzw. Sitz im Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 ausgestellt worden sind. Alle anderen Wertpapiere gelten nach § 4 (2) Nr. 9 AWG als ausländische Wertpapiere.

Sinn und Zweck von Wertpapieren

Im Schuldrecht sind Verträge grds. formfrei. Fixieren die Parteien die Rechte und Pflichten dennoch schriftlich, so erfolgt dies aus Gründen der leichteren Beweisbarkeit. Gewährt A also B ein Darlehen, kann er von B die Ausstellung eines Schuldscheines verlagen. Legt er nach Fälligkeit der Darlehensschuld diesen B vor, kann der damit die Schuld des B beweisen. Verliert er den Schuldschein, geht damit sein Recht auf Rückzahlung keineswegs unter – es obliebt ihm nur, es auf andere Art zu beweisen. Beim Schuldschein handelt es sich also bloß um eine Beweisurkunde. Wird jedoch vereinbart, dass der Schuldner mit schuldbefreiender Wirkung an denjenigen leistet, der die Urkunde vorlegt, so hat die Urkunde Liberationsfunktion (Befreiungsfunktion) zugunsten des Schuldners unabhängig davon, wer sie vorlegt. Der Gläubiger kann in diesem Fall nämlich die Urkunde an einen seiner Gläubiger wiederum weitergeben, der die Urkunde nun beim hier gemeinten Schuldner vorlegt. Unter diesem Umständen handelt es sich bei der Urkunde um ein Wertpapier.

Verbindung des Rechtes mit der Urkunde

Bei Wertpapieren ist das Recht grds. untrennbar mit der Urkunde verbunden. Wird die Urkunde übertragen, geht das Recht über. Die Übertragung erfolgt nach sachenrechtlichen Grundsätzen. Bei nicht in Wertpapier verbrieften Forderung ist dies nicht möglich; sie können nur durch Zession übertragen werden.

Der „weite“ und der „enge“ Wertpapierbegriff

Der „weite“ Wertpapierbegriff von Brunner ist die heute herrschende Definition: Ein Wertpapier ist eine Urkunde, in der ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechts die Innehabung der Urkunde erforderlich ist.
- Urkunde: Die Urkunde ist eine körperliche, bewegliche Sache.
- privates Recht: Um private Rechte handelt es insbes. nicht bei Geburtsurkunde, Führerschein oder Geldscheinen.
- Innhabung der Urkunde: Ohne die Innehabung kann das Recht zwar grundsätzlich nicht ausgeübt werden, die physische Vernichtung der Urkunde bedeutet aber nicht den Verlust des Rechtes. Der „enge“ Wertpapierbegriff besagt, dass nur nach sachenrechtlichen Grundsätzen übertragbare Urkunden, Wertpapiere sind. Hierzu werden Inhaber- und Orderpapiere gezählt, Rektapapier ausgeschlossen.

Abgrenzung von anderen Urkunden


- Keine Wertpapiere sind Beweisurkunden wie Schuldschein und Quittung. Derartige Urkunden haben bloß Beweisfunktion; das Recht ist völlig unabhängig von ihrem Bestehen.
- Ebenfall keine Wertpapiere sind einfache Legitimationsurkunden wie Garderobenmarken oder Reparaturscheine. Sie haben zwar wie Wertpapiere Liberationsfunktion, jedoch fehlt es an der Verbriefung des Rechtes (Urkunde = Recht). Diese Urkunde befreien somit den Schuldner von seiner Leistung, ändern aber nichts an den Rechten des Gläubigers. Bspw. Kann der Hinterleger der Kleidungsstücke sein Recht anderweitig beweisen, indem er z.B. der die Kleidungsstücke und deren Inhalt genau Beschreibt.
- Wertpapiercharakter haben aber Fahrscheinen und Eintrittskarten. Wer auch immer sie einlöst, hat das Recht auf die entsprechende Leistung. Was im konkreten Fall als einfache Legitimationsurkunde oder als Wertpapier gibt, entscheidet primär der Wille des Ausstellers, subsidiär die Verkehrsauffassung.

Erlöschen von Recht bzw. Urkunde

Grundsätzlich erfordert ein Wertpapier ein bestehendes Recht und eine Urkunde, in der es verbrieft ist. Erlischt nun das Recht und ist die Urkunde noch im Unfang, so kann es zum gutgläubigen Erwerb des Rechts durch einen Dritten kommen, wenn der Aussteller einen „äußeren Tatbestand“ setzt (z.B. ausgefüllter Wechsel wird liegen gelassen) Geht die Urkunde (z.B. durch Brand, Diebstahl) unter, kann sie für kraftlos erklärt und eine neue Urkunde ausgefertigt werden.

Bestandteile

Ein Wertpapier besteht i.d.R. effektiv aus
- dem Mantel: Das ist die Urkunde selbst.
- dem Bogen: Das ist ein in mehrere gleichartige und nummerierte Abschnitte aufgeteiltes Papier. Die einzelnen Abschnitte werden Kupon genannt. Gegen die Abgabe eines Kupons bei einer Zahlstelle können Rechte aus der Urkunde geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Gewinnausschüttungen bzw. Zinszahlungen aber auch Wandlungen, Bezug neuer Aktien o. ä..
- dem Erneuerungsschein: Gegen Abgabe des Erneuerungsscheines bei einer Zahlstelle erhält der Inhaber einen neuen Bogen (wenn beispielsweise die Koupons des alten Bogens verbraucht sind). Häufig ist der Erneuerungsschein aber als besonderer Abschnitt im Bogen enthalten.

Kennzeichnung

Im deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere im engeren Sinn bisher über eine sechsstellige Kennnummer, die Wertpapierkennnummer oder WKN klassifiziert; diese wurde am 22. April 2003 durch die ISIN (International Securities Identification Number) ersetzt. Die ISIN ist eine zwölfstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination, die nach folgendem Muster zusammengesetzt ist: Ländercode Nationale Kennnummer Prüfziffer DE 000575200 0 In den nationalen Kennnummern ist, sofern schon existent, die bisherige WKN (im Beispiel: Bayer AG, WKN 575200) rechtsbündig eingearbeitet, die vorderen Stellen werden mit Nullen aufgefüllt. Siehe auch Handelssystem

Einteilungen

Nach Bezeichnung des Berechtigten/Begünstigten (= wer Anspruch auf Leistung hat)


- A) Inhaberpapiere (engl.: bearer paper): Das sind WP, bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die Übertragung erfolgt durch bloße (Vereinbarung und) Übergabe des WP. Beispiele sind:
  - die (sonst) Orderpapiere mit Blankoindossament (siehe C ), d.h. Inhaberaktie, Inhaberscheck usw.
  - Pfandbrief, Fahrschein, Zinsschein, Optionsschein
  - Fahrscheine
- B) Rektapapiere (=Namenspapiere) (engl etwa: nonnegotiable/registered instrument): Das sind WP, bei denen Berechtigter (nur) der darauf Genannte ist. Die Übertragung erfolgt durch (Vereinbarung und) Zession (=Forderungsabtretung). Beispiele sind:
  - a) die (sonst) geborenen Orderpapiere mit negativer Orderklausel (=Rektaklausel = „nicht an Order“ oder “nicht übertragbar“) (siehe C)
  - b) die (sonst) gekorenen Orderpapiere sofern sie keine Orderklausel enthalten (siehe C)
- C) Orderpapiere (engl: order paper) ( in Österr. unter §363ff HGB) Das sind WP, die durch Indossament übertragen werden können (= indossable/indossierbare WP). Berechtigter ist der darauf Genannte oder der, den dieser als neuen Berechtigten (=Indossataren) bezeichnet. Die Übertragung erfolgt durch Indossament und (Vereinbarung und) Übergabe. Man unterscheidet folgende Orderpapiere:
  - a) geborene (=gesetzliche) Orderpapiere: Das sind WP, die auch ohne Orderklausel Orderpapiere sind. Geborene OP sind nur der Wechsel, Scheck und die Namensaktie.
  - b) gekorene Orderpapiere: Das sind WP, die nur dann Orderpapiere sind, wenn sie eine Orderklausel enthalten (sonst sind sie Rektapapiere). Gekorene OP sind nur die (Transport) Versicherungspolice, das Konnossement, der Ladeschein, der (Order)lagerschein, die kaufmännische Anweisung sowie der kaufmännische Verpflichtungsschein.
  - c) Alle anderen mit Orderklausel versehenen Papiere sind keine echten OP. Durch Indossament wird bei ihnen nur die Abtretung beurkundet (mit den gleichen Rechtswirkungen wie bei Namenspapieren).

Orderklausel und Indossament

In der Praxis sieht das Ganze folgendermaßen aus. Auf der Vorderseite eines (gekorenen) OP steht etwa: „Berechtigter = Peter an Order (engl: to order)“ bzw. „Berechtigter = Peter oder an dessen Order“ Die Worte, die auf „Peter“ folgen, bezeichnet man als ORDERKLAUSEL und sie bedeuten „oder jemand, den Peter ggf. durch Indossament befiehlt“. Der Berechtigte Peter schreibt dann ggf. auf die Rückseite des WP etwa: :a) „Für mich an XY“. (ein INDOSSAMENT ) :b) „Für mich an die Order von XY“.(ein INDOSSAMENT mit einer ZWEITEN ORDERKLAUSEL)

Nach dem verbrieften Recht


- Schuldrechtliche WP (=Verbriefung von Forderungen)
  - Wechsel, Scheck, Sparbuch
  - Warenwertpapiere (siehe unten)
- Mitgliedschaftspapiere (=Verbriefung von Mitgliedschaft an einer Personenvereinigung und der entsprechenden Rechte)
  - Aktie
- Sachenrechtliche WP (=Verbriefung von Sachenrechten)
  - Investmentzertifikat

Nach der Beziehung zum Grundgeschäft


- abstrakte WP (=Verbriefung eines vom Grundgeschäft losgelösten Rechts)
  - Wechsel
  - Scheck
- kausale WP (=sonstige)
  - Aktie

Nach der wirtschaftlichen Funktion


- Effekten (WP des Kapitalmarktes)
  - Schuldverschreibung
  - Aktie
- WP des Zahlungs- und Kreditverkehrs
  - Scheck
  - Sparbuch
- WP des Güterumlaufs (Warenwertpapiere)
  - Konnossement
  - Ladeschein
  - Lagerschein

Nach dem Gegenwert


- Geldwertpapiere
  - Banknote
  - Zinsschein
  - Scheck
- Kapitalwertpapiere
  - Gläubigerpapiere
    - Obligation
    - Pfandbrief
    - Rentenbrief
    - Genussschein
  - Beteiligungswertpapiere
    - Aktie
    - Kolonialgesellschaftsanteil
- Warenwertpapiere
  - Konnossement
  - Ladeschein
  - Lagerschein

Nach Vertretbarkeit


- vertretbare WP:
  - Effekten
- nicht vertretbare WP
  - Darlehensbrief
  - Hypothekenbrief
  - Grundschuldbrief

Nach dem Ertrag


- unverzinsliche WP
  - Zero-Bond
- verzinsliche WP
  - klassische Schuldverschreibungen siehe auch: Aussetzung des Handels, Scripophilie

Wertpapieraufbewahrung in der Schweiz

Wertpapiersafe

In Olten an der Baslerstrasse 100 befindet sich der grösste Wertschriften-Tresor der Schweiz. Eine Anlage von gigantischem Ausmassen, oft auch Fort Knox genannt.

Fakten des Tresor


- Grundfläche: 47x20m (940qm)
- Höhe: 14m (davon 14m im Grundwasser der Aare)
- Dicke der Decke: 1.27m
- Gewicht der Decke: 3455 Tonnen
- Wandstärke: 0.94m
- Anzahl Behälter: 30000
- Kosten : 11 Mio. CHF für Tresoranlagen, der gesamte Komplex 65Mio.CHF
- Baujahr: 1992

Fort Knox der Schweiz

Das Gebäude an der Baslerstrasse 100 in Olten ist zwar modern, aber eher unscheinbar. Der Bau lässt kaum vermuten was für ein gigantisches Innenleben dieses beherbergt. Obwohl die Wertpapiere in Papierform immer mehr zur aussterbenden Spezies gehören und immer mehr durch die virtuell gehandelten verdrängt werden, hat dieser Tresor seine Berechtigung. Viele Gesellschaften gehen heute wieder aus Reklame-und Prestige-Gründen dazu über, Ihre Wertpapiere physisch (Papierform) anzubieten. Die Wertpapiere in Papierform haben den Vorteil, dass die Generalversammlung der Gesellschaft, die Art der Naturalausschüttung an die Auktionäre bestimmen kann. Die Dividende kann hier durchaus "nur" ein Abonnement der Bergbahn, eine Jahreskarte ins Museum oder ähnliches beinhalten. Die Angestellten der SIS führen täglich nur etwas über 50physische Bewegungen mit den eingelagerten Wertpapieren durch. Die kommt etwa vor, wenn eine Bank ihre Wertpapiere einliefert. Eine andere Zahl ist viel eindrücklicher: Wert der eingelagerten Wertpapiere: 1600 Millionen CHF (= 1.6 Billionen CHF) Dieser Wert schwankt selbstverständlich je nach Währungssituation und Börsenkurs

Die SIS (SegaInterSettle AG)

Der Tresor ist zwar eine eindrückliche Anlage. Das zweite grosse Standbein der SIS ist die elektronische Abwicklung von Börsengeschäften.Die SIS verdient dabei an den Transaktionsgebühren. Im Durchschitt werden bei der SIS täglich bis zu 46`000 Transaktionen gezählt.

Aufgabe der SIS im Wertpapierhandel

Die Aufgabe und Funktion der SIS sieht vereinfacht dargestellt so aus: Ein Kunde gibt der Bank den Auftrag ein Wertpapier zu erwerben, ein anderer der Bank seine Aktien zu verkaufen. Diese Transaktionen werden nun an der Börse elektronisch erledigt. Nun kommt die SIS zum Zuge: Die Daten werden nun von der Börse online und in Echtzeit der SIS nach Olten übermittelt. Diese belastet nun das Konto des Verkäufers mit den Gebühren und schreibt den Kauf dem Käufer gut. Umgekehrt fliesst das Geld. Die am Geschäft beteiligten Banken erhalten nun eine elektronische Bestätigung.

Wertpapiere Früher - Heute

Früher besasen alle Banken die Wertpapiere ihrer Kunden. Wurden sie jedoch gehandelt mussten sie physisch verschoben und transportiert werden. Ein sehr aufwändiges, teures und unsicheres Verfahren. Mit der zentralen Verwahrung heute in Olten hat der Eigentümer keinen Zugriff mehr zu seinen Wertpapieren. Er erhält lediglich nur noch einen Depotauszug von seinen eingelagerten Papieren.

Wertpapiermuseum

In Olten befindet sich seit 2003 das [http://www.wertpapierwelt.ch Wertschriften-Museum] an der Baslerstrasse 90. Im Museum befinden sich etwa 7000 Exponate aus mehr als 130 Ländern. Der Wert der Sammlung wird auf mehrere Millionen CHF geschätzt. Das kostbarste Exponat: Aktie der ersten Waffenfabrik Alfred Nobels (geschätzter Wert: ca. 180`000CHF) Zur Zeit (August 2005) läuft eine Sonderschau mit dem Thema:"Von der Handschrift zum Hologramm-Wertpapierdesign im Wandel der Zeit" Unter dem Gesichtspunkt der Kulturhistorik wird gezeigt wie die Aktie den jeweiligen ästhetischen Zeitgeist dokumentiert. Auf den Wertpapieren sind nämlich fast alle Stilrichtungen der Kunst nachvollziehbar. Kategorie:Wertpapiere und Börse

Produktionsmittel

Produktionsmittel sind Arbeitsmittel, die zur Herstellung bzw. Fertigung bestimmter Erzeugnisse erforderlich sind, stofflich nicht in die jeweiligen Endprodukte eingehen und in entsprechenden Produktionsprozessen wiederkehrend verwendet bzw. eingesetzt werden. Zu den Produktionsmitteln gehören z. B. Gebäude, Verkehrs- und Nutzflächen, technische Anlagen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und die damit verbundenen produktionstechnischen Verfahren. In die Produktionsmittel ist mit Bezug auf die Produktionsprozesse, für die sie vorgesehen sind, schon vorab Arbeit eingeflossen, die zur späteren Anwendung in angereicherter vergegenständlichter Form angespart wurde. Im Gegensatz zur "lebendigen Arbeit" stellt die in den Produktionsmitteln "vergegenständlichte Arbeit" ein Arbeits-Potenzial dar, das der Mensch mittels "lebendiger Arbeit" mehr oder weniger zweckmäßig nutzt und damit aktiviert. Im Sozialismus wird die Notwendigkeit des privaten Eigentums an Produktionsmitteln bestritten und kritisiert, da es zu Ausbeutung führe.

Begriffsdefinitionen aus "Das Kapital" von Karl Marx

(Abweichend vom Originaltext sind die betreffenden Begriffe hier hervorgehoben.)
- "Alle Dinge, welche die Arbeit nur von ihrem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erdganzen loslöst, sind von Natur vorgefundne Arbeitsgegenstände. So der Fisch..." MEW 23, S. 193 (Kapital Band I)
- "Das Arbeitsmittel ist ein Ding oder ein Komplex von Dingen, die der Arbeiter zwischen sich und den Arbeitsgegenstand schiebt und die ihm als Leiter seiner Tätigkeit auf diesen Gegenstand dienen." MEW 23, S. 194 (Kapital Band I)
- "Betrachtet man den ganzen Prozeß vom Standpunkt seines Resultats, des Produkts, so erscheinen beide, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand, als Produktionsmittel und die Arbeit selbst als produktive Arbeit." MEW 23, S. 196 (Kapital Band I) Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Kategorie:Produktionstechnik Kategorie:Produktionswirtschaft Kategorie:Arbeit Kategorie:Marxismus

Immobilie

Eine Immobilie oder Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch gesehen ist es "unbewegliches Gut", woher sich auch das Wort Immobilie ableitet: Lateinisch in-mobilis für eine nicht bewegliche Sache. Der Besitz von "Grund und Boden" und sein neueres Analogon des Wohnungseigentums gilt als sichere Angelegenheit, weil genaue Regelungen bestehen. Ertragsmäßig sind Immobilien hingegen weitaus schwieriger einzuschätzen. Deshalb gibt es einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Besondere Regelungen bei Immobilien

Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern

Wegen ihrer "Unbeweglichkeit" unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern drei Vorgänge: # einen notariell beurkundeten Kaufvertrag # die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung, in Österreich Aufsandungserklärung), siehe auch Abstraktionsprinzip (Trennung von Kaufvertrag und Übereignung), # und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte (z.B. die Belehnbarkeit, siehe Hypothekarkredit) und verschiedene Dienstbarkeiten. Dies können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute. Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer zu entrichten, die eine Gemeindesteuer ist. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert der Liegenschaft und vom sog. Hebesatz (Prozentsatz) ab. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).
Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchs- und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an.

Baurecht und Regelungen in Gebirgsländern

Das sog. Baurecht bietet die Möglichkeit, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu errichten. Häufig ist das Baurecht auf 50 Jahre, maximal auf 99 Jahre begrenzt, was mit der Nutzungsdauer betrieblicher Gebäude gut vereinbar ist. Im Süden des deutschen Sprachraums werden solche im Baurecht errichtete Gebäude auch Luftkeuschen genannt, obwohl sie in Städten das Ausmaß eines ganzen Häuserblocks annehmen können. In Gebirgsländern bestehen - je nach Bundesland bzw. Kanton - spezielle Regelungen zum Schutz der alpinen Infrastruktur, der Bodenwirtschaft und teilweise auch des Fremdenverkehrs. Sie können den Grunderwerb und die Bewirtschaftung betreffen, die minimale Grundstücksgröße und bei Bergbauern auch das Versorgungs- und Erbrecht. Überdies gibt es sog. Weiderechte (z.B. zwischen einzelnen Gemeinden in Nord- und Südtirol), die gemeinschaftlich nutzbare Allmende und andere lokale Regelungen.

Immobilien in Unternehmen und als Geldanlage

Da ein großer Bestand an Immobilien im Eigentum von Unternehmen ist, hat ein aktives und ergebnisorientiertes Management von Unternehmensimmobilien in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen (Corporate Real Estate Management). Beispiel hierfür ist das professionelle Facility Management von Objekten oder die Projektentwicklung ungenutzter Grundstücke oder älterer Bestandsgebäude. Wenn eine Immobilie weniger der direkten Nutzung dient, sondern vornehmlich als Geldanlage, ist neben ihrem Ertrag durch Vermietung oder Verpachtung auch die Wertentwicklung über einen längeren Zeitraum zu beachten. Liegenschaften sind weitgehend resistent gegen Inflation, weil ihr Wert als "nicht vermehrbares Gut" langfristig steigende Tendenz hat. Mittelfristig hängt der Wert von Immobilien annähernd mit dem Baukostenindex zusammen, der seit Jahrzehnten rascher steigt als der Verbraucherpreisindex.

Wertentwicklung von Immobilien

Um die Wertentwicklung von Immobilien betrachten zu können, muss man sie in verschiedene Kategorien einteilen. Es gibt unter anderem unbebaute Grundstücke, gewerblich genutzte Gebäude und Wohngebäude, die man privat nutzt oder vermietet. Verschiedene Einflussfaktoren bestimmen den Wert einer Immobilie. Der Wert eines unbebauten Grundstückes steigert sich, wenn es durch eine geeignete Infrastruktur erschlossen ist, d.h. wenn es über eine gute Verkehrsanbindung verfügt und mit Leitungen für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation versorgt ist. Auch die Nähe von Schulen, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen wirkt sich auf den Wert meist günstig aus. Bei erstmaliger Erschließung als Baugebiet oder Bauland muss allerdings ein Grundstreifen als Öffentliches Gut abgetreten werden, damit die Gemeinde Straßen und Leitungen bauen kann. Wertmindernd sind hingegen Immissionen, ein hoher Lärmpegel oder wenn auf dem Grundstück vorher eine Tankstelle stand und der Boden dadurch verseucht ist. Auch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet kann wertmindernd sein, weil dann meist ein Bauverbot erlassen wird. Wertminderungen oder -steigerungen können auch Folge einer politischen Entscheidung (zum Beispiel Bau eines Flughafens oder einer Autobahn) sein. Die Wertentwicklung hängt dann von den Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks vor und nach einer solchen Entscheidung ab.

Wertermittlung

Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung (Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 6. Dezember 1988) geregelt. Sie ist eine Amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB über die Bewertung von Immobilien. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben:
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren. Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend.

Siehe auch


- Anlagevermögen, Grundbesitz, Erbbaurecht, Nießbrauch
- Abgabenordnung, Bodenrichtwert, Spekulationsfrist,
- Grundbuchsauszug, Kataster, Vermessungsamt, Geo-Informationssystem, Flächenwidmung
- Grundstücksbewertung, Hypothek, Immobilienfinanzierung
- Eigentumsvorbehalt, Schrottimmobilie, Zwangsversteigerung

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/grstg_1973/__3.html § 3 GrStG]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/grstg_1973/__4.html § 4 GrStG] Kategorie:Sachenrecht Kategorie:Baurecht Kategorie:Bauwesen Kategorie:Land- und Forstwirtschaft Kategorie:Wohnungsmarkt

Betriebswirtschaftslehre

Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft und damit in weiterem Sinne eine spezielle Form der Sozial-, Kultur- und Geisteswissenschaften. Wie Wirtschaftswissenschaft grundsätzlich beruht sie auf der Tatsache, dass für den Menschen die meisten Güter knapp sind und von den Akteuren bewirtschaftet werden müssen. Sie beschreibt die ökonomischen Funktionen des Betriebes innerhalb einer Volkswirtschaft. Dazu gehört neben den Unternehmenszielen und den betriebswirtschaftlichen Funktionen vor allem die optimale Organisation der Produktionsfaktoren. Im weiteren Sinn sind auch alle Haushalte Betriebe.

Gliederung

Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich in zwei Hauptbereiche (a und b) und überschneidet sich außerdem mit anderen Wissenschaften (c):

a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) befasst sich mit planerischen, organisatorischen und rechentechnischen Entscheidungen in Betrieben und ist dabei funktionsübergreifend und branchenübergreifend ausgerichtet. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre soll Studenten den Überblick über die Wissenschaft der Betriebswirtschaftslehre vermitteln und dabei funktions- sowie branchenübergreifende Zusammenhänge darlegen. Ziel ist es, das fachübergreifende Denken und Entscheiden zu fördern.

b) Spezielle Betriebswirtschaftslehre

In der Vergangenheit wurde die BWL nach Besonderheiten einzelner Betriebe aufgegliedert, so dass die "Institutionelle Spezielle Betriebswirtschaftslehre" (SBWL) einzelner Branchen entstand. Beispiele hierfür sind:
- Industriebetriebslehre
- Bankbetriebslehre bzw. Bankwirtschaft
- Handelsbetriebslehre
- Versicherungsbetriebslehre
- Medienbetriebslehre
- BWL der Genossenschaften
- BWL der Gesundheitsbetriebe
- Verkehrsbetriebslehre Diese Unterteilung hat sich als unzweckmäßig erwiesen, da in den Branchen immer wieder dieselben funktionellen Probleme auftauchen und somit Dopplungen in Forschung und Lehre vorlagen. Deshalb hat sich in den letzten Jahrzehnten die funktionelle Aufteilung der "Speziellen Betriebswirtschaftslehre" (SBWL) durchgesetzt. Beispiele hierfür sind:
- Absatz und Marketing
- Controlling (Internes Rechnungswesen)
- Finanzen | Finanzwirtschaft (Investition und Finanzierung, Kapitalmärkte)
- Internationale Betriebswirtschaftslehre/Außenhandel
- Logistik
- Organisation
- Personal
- Produktionswirtschaft und Logistik
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung (Externes Rechnungswesen)
- Ökologieorientierte Betriebswirtschaftslehre
- Unternehmensführung und Management
- Konzernmanagement
- Unternehmensgründung/Entrepreneurship
- Wirtschaftsinformatik
- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre An einigen Hochschulen wird die Spezielle BWL auch "Besondere Betriebswirtschaftslehre" (BBWL) genannt.

c) Schnittmengen mit anderen Wissenschaften

Die BWL bildet mit anderen Wissenschaften Schnittmengen. Diese Schnittmengen bilden wiederum eigenständige Lehr- und Forschungsbereiche, können oft aber auch als SBWL bzw. BBWL gewählt werden:
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Wirtschaftsmathematik
- Wirtschaftspädagogik
- Wirtschaftsgeographie Von diesen Bereichen ist die Wirtschaftspädagogik zumeist den wirtschaftswissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen oder philosophischen Fakultäten der Hochschulen zugeordnet. Die Wirtschaftsinformatik und das Wirtschaftsingenieurwesen ist uneinheitlich entweder den BWL- oder den jeweiligen technischen Fakultäten zugeordnet. Je größer die Auswahl an unterschiedlichen ingenieurwissenschaftlichen Vertiefungen ist, um so eher ist es den BWL-Fakultäten zugeordnet. Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsgeographie befinden sich, i.d.R., in naturwissenschaftlichen Fakultäten, wie z.B. Mathematik- und Geographiefakultäten.

Akademische Ausbildung

Das Studium der Betriebswirtschaftslehre ist an Universitäten und Fachhochschulen möglich und endet mit dem akademischen Grad eines Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kaufmann (FH), Diplom-Wirtschaftswissenschaftler, Diplom-Volkswirt (mit Wahlpflichtfächern im Bereich der BWL) oder Diplom-Ökonom, im Bereich der Wirtschaftspädagogik wird der akademische Grad eines Diplom-Handelslehrers oder eines Diplom-Wirtschaftspädagogen erlangt. An Fachhochschulabsolventen wird der Grad mit dem Zusatz "(FH)" vergeben, wobei der Grad Diplom-Betriebswirt ausschließlich von FHs vergeben wird. Durch die Einführung konsekutiver Studiengänge entstehen vermehrt auch Bachelor- und Masterstudiengänge. Ein guter universitärer Diplom- und Mastergrad sowie sehr gute Fachhochschulabschlüsse mit entsprechendem fachlichem Bezug sind Zugangsvoraussetzung zur Promotion.

Nichtakademische Ausbildung bzw. betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Das Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer staatlich anerkannten Berufsakademie endet mit dem Abschluss als (Diplom-)Betriebswirt (BA), wobei der Abschluss kein akademischer Grad ist. Für weitere Informationen zur nichtakademischen Ausbildung, insbesondere nichtakademische Weiterbildung siehe auch den Artikel Betriebswirt.

Organisationen, Verbände und Vereine

bdvb e.V. Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebwirte e.V. (bdvb) - Berufsverband für Wirtschaftsakademiker und Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Literatur


- Wöhe, Günter / Döring, Ulrich: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 21. Auflage. München, Verlag Franz Vahlen, 2002, ISBN 3800628651.
- Bestmann, Uwe: Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 10. Auflage. München, R. Oldenburg Verlag München Wien, 2001, ISBN 3486253638
- Albach, Horst: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Auflage, Gabler-Verlag Wiesbaden, 2000, ISBN 3409229353
- Jean-Paul Thommen/Ann-Kristin Achleitner: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Umfassende Einführung aus managementorientierter Sicht, 4. Auflage, Gabler-Verlag Wiesbaden, ISBN 3409430164
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung, Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
- Domschke, Wolfgang / Scholl, Armin: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre - Eine Einführung aus entscheidungsorientierter Sicht, 3. Auflage, Berlin, Heidelberg, New York, Springer-Verlag, 2005. ISBN 3-540-25047-6

Siehe auch

Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaftslehre, Controlling, Rechnungswesen, Treasury, Wirtschaftsingenieurwesen
- Portal:Wirtschaft
- Wirtschaft
- Managementlehre
- Erich Gutenberg

Weblinks


- [http://www.bdvb.de bdvb] Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.
- [http://www.bwl-studium.org Bwl Portal und Community rund um das Bwl-Studium]
- [http://www.mba-studium.net MBA Portal - Master of Business Administration]
- ja:ビジネス th:ธุรกิจ

Produktionsmittel

Produktionsmittel sind Arbeitsmittel, die zur Herstellung bzw. Fertigung bestimmter Erzeugnisse erforderlich sind, stofflich nicht in die jeweiligen Endprodukte eingehen und in entsprechenden Produktionsprozessen wiederkehrend verwendet bzw. eingesetzt werden. Zu den Produktionsmitteln gehören z. B. Gebäude, Verkehrs- und Nutzflächen, technische Anlagen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und die damit verbundenen produktionstechnischen Verfahren. In die Produktionsmittel ist mit Bezug auf die Produktionsprozesse, für die sie vorgesehen sind, schon vorab Arbeit eingeflossen, die zur späteren Anwendung in angereicherter vergegenständlichter Form angespart wurde. Im Gegensatz zur "lebendigen Arbeit" stellt die in den Produktionsmitteln "vergegenständlichte Arbeit" ein Arbeits-Potenzial dar, das der Mensch mittels "lebendiger Arbeit" mehr oder weniger zweckmäßig nutzt und damit aktiviert. Im Sozialismus wird die Notwendigkeit des privaten Eigentums an Produktionsmitteln bestritten und kritisiert, da es zu Ausbeutung führe.

Begriffsdefinitionen aus "Das Kapital" von Karl Marx

(Abweichend vom Originaltext sind die betreffenden Begriffe hier hervorgehoben.)
- "Alle Dinge, welche die Arbeit nur von ihrem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erdganzen loslöst, sind von Natur vorgefundne Arbeitsgegenstände. So der Fisch..." MEW 23, S. 193 (Kapital Band I)
- "Das Arbeitsmittel ist ein Ding oder ein Komplex von Dingen, die der Arbeiter zwischen sich und den Arbeitsgegenstand schiebt und die ihm als Leiter seiner Tätigkeit auf diesen Gegenstand dienen." MEW 23, S. 194 (Kapital Band I)
- "Betrachtet man den ganzen Prozeß vom Standpunkt seines Resultats, des Produkts, so erscheinen beide, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand, als Produktionsmittel und die Arbeit selbst als produktive Arbeit." MEW 23, S. 196 (Kapital Band I) Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Kategorie:Produktionstechnik Kategorie:Produktionswirtschaft Kategorie:Arbeit Kategorie:Marxismus

Bilanz

Die Bilanz (ital. bilancia, Waage, im Sinne von Balkenwaage; lat. bilanx, etwa Doppelwaage) ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjektes - nachfolgend zumeist an Hand eines Unternehmens erläutert. Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital mit dem Ziel das Eigenkapital als Restgröße zu ermitteln.

Allgemeines

Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens, sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Akteurs der Ökonomie in einer Vergangenheitsbetrachtung (in der Regel des abgelaufenen Geschäftsjahres im Jahresabschluss oder zu einem anderen Stichtag) dar. Eine Bilanz wird grundsätzlich auf einen definierten Zeitpunkt erstellt, während die Gewinn- und Verlustrechnung für einen definierten Zeitraum erstellt wird. Der Zeitpunkt für die Erstellung der Bilanz heißt Bilanz-Stichtag. Die Beurteilung eines Unternehmens auf Grund seiner Bilanz wird als Bilanzanalyse bezeichnet und ist ein Element der Fundamentalanalyse. Die Bilanz soll nach herrschender Ansicht folgende Funktionen erfüllen:
- Dokumentationsfunktion: Die Bilanz gibt eine verbindliche Auskunft ueber das vorhandene Vermögen des Unternehmers. Durch das Festhalten des Vermögens in der Bilanz wird diese zu einer beweiskräftigen Urkunde über die vom Unternehmen getätigten Geschäfte. Die Bilanz stellt somit den formellen Abschluss der Buchhaltung dar.
- Gewinnermittlungsfunktion: Eine weitere Funktion der Bilanz besteht in der Ermittlung des Periodengewinnes. Der Vergleich des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres mit dem Ende des Geschäftsjahres ergibt unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen den Gewinn/Verlust einer Periode. Das Zustandekommen des Gewinnes/Verlustes wird detailliert nachgewiesen über die dem Eigenkapitalkonto vorgelagerte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
- Informationsfunktion: Diese kann in die Selbstinformation und die Drittinformation unterteilt werden. Ziel der Bilanz zugedachten Selbstinformation ist es, dem Kaufmann auf diesem Weg ein Instrument zur Steuerung des Unternehmens zu geben. Für interessierte Dritte (Gläubiger, Marktpartner, Arbeitnehmer, Staat) stellt die Bilanz ein Informationsinstrument bezüglich ihres zukünftigen Verhaltens gegenüber dem Unternehmen dar. Die Bilanz dient aus dieser Sicht im weiteren Sinne dem Gläubigerschutz. Quelle: Bertl R., Deutsch E. & Hirschler K. (2001). Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch. 3. und überarbeitete Auflage. Wien: Orac Verlag.

Bilanzarten


- Laufende Bilanzen: Bilanzen werden in der Regel zumindest zum Ende jedes Geschäftsjahres erstellt, beispielsweise auf den 31.12. eines Jahres. Öffentlich notierte, d.h. an der Börse gehandelte Unternehmen, werden vermehrt auch zur Veröffentlichung von Zwischenbilanzen auf das Ende jedes Quartals bewegt.
- Sonderbilanzen: Neben den regelmäßig zu erstellenden Bilanzen gibt es auch außerordentliche Bilanzen, die zu verschiedenen Zeitpunkten gesetzlich vorgeschrieben oder als Entscheidungsgrundlage sinnvoll sind: Hierzu zählen insbesondere die Gründungsbilanz und die Liquidationsbilanz sowie beispielsweise eine Fusionsbilanz.
- Für die meisten Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Aus den Begriffen geht bereits hervor, dass es Unterschiede zwischen den beiden Bilanzen hinsichtlich Ansatz und Bewertung geben kann. Die Handelsbilanz soll dabei die tatsächlichen, für die Interessensgruppen relevanten Verhältnisse des Unternehmens darstellen. Zweck der Steuerbilanz ist eine zutreffende Erfolgsermittlung für die Ertragsbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, aber auch die Abbildung des Unternehmensvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer, ehemals auch der Vermögensteuer.
- In Abhängigkeit der Zahl der bilanzierenden Unternehmen unterscheidet man zwischen der Einzelbilanz, die Bestandteil des Einzelabschlusses ist und der (konsolidierten) Konzernbilanz, die Teil des Konzernabschlusses ist und in der zum Beispiel bestimmte konzerninterne gegenseitige Verpflichtung eliminiert werden.
- Die Eröffnungsbilanz wird am Anfang des Geschäftsjahres gezogen und gibt Auskunft über die aktuellen Bestände (Lager), den Kontostand, das Bargeld und die Schulden eines Unternehmens.

Aufbau der Bilanz

Die Bilanz wird in zwei Bereiche aufgeteilt dargestellt:
- Die Seite der Aktiva stellt die Mittelverwendung dar: Aktiva zeigen, welche Ansprüche das Unternehmen mit dem ihm zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mitteln erworben hat. Diese Ansprüche können Geldmittel (z.B. Kasse, Bankkonten), Produktionsmittel (z.B. Immobilien, Maschinen), Rohstoffe, Vorprodukte und ähnliche materielle Güter sein. Daneben sind eine Reihe von immateriellen Gütern aufzuführen - diese sind nicht immer direkt finanziell messbar (siehe unten, 'Aktuelle Problemstellungen bei der Bilanzierung'), es gibt jedoch oftmals gute Anhaltspunkte für eine Schätzung.
- Die Seite der Passiva stellt die Mittelherkunft dar: Passiva zeigen, wie die Mittel finanziert sind, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Dabei wird insbesondere zwischen Fremdkapital und Eigenkapital unterschieden. Das Eigenkapital umfasst die Mittel, über die das Unternehmen unbeschränkt verfügen kann, d.h. insbesondere das eingebrachte Stamm- und Grundkapital sowie aus dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Reserven und nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre. Das Fremdkapital umfasst Mittel, die von Dritten zeitlich befristet zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise Hypotheken, Anleihen, Darlehen und Lieferantenkredite. Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite der Bilanz aufgezeigt, die Passiva auf der rechten Seite. Auf beiden Seiten muss sich dieselbe Summe aller Positionen ergeben, die Bilanzsumme.

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Gemäß § 266 HGB ist eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch aufgestellte Bilanz wie folgt aufgebaut:

Bilanzgliederung nach IAS

Eine nach International Accounting Standards/IFRS aufgestellte Bilanz unterscheidet sich in ihrem Aufbau von einer Bilanz nach deutschem HGB. Der Aufbau einer IAS-Bilanz ist geregelt in IAS 1, Paragraf 42-102 ("Structure and Content"), wobei IAS 1.53 dabei den Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Bilanzgliederung einräumt:
- Eine Gliederung nach Fristigkeit (auf der Aktivseite: current assets und non-current assets und auf der Passivseite entsprechend current liabilities und non-current liabilities)
- eine Gliederung von assets und liabilities nach ihrer Liquiditätsnähe

Erfolgsermittlung

Im Steuerrecht wird der Unternehmenserfolg durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt (§ 4 EStG). In der Bilanz entspricht das Eigenkapital dem Betriebsvermögen. Privateinlagen des Unternehmers tragen jedoch nicht zum Erfolg bei, ebenso wie Privatentnahmen den Erfolg nicht mindern. Der Erfolg/Gewinn ist also
- Eigenkapital am Ende eines Geschäftsjahres
- abzüglich Eigenkapital am Anfang eines Geschäftsjahres
- abzüglich Privateinlagen im Laufe des Geschäftsjahres
- vermehrt um Privatentnahmen..

Grundsätze der Bilanzierung

Grundlage bei der Erstellung einer Bilanz ist die ordnungsmäßige Buchhaltung (Details siehe dort). Die Bilanz soll ein gerechtes, zutreffendes und nachvollziehbares Bild des Unternehmens zum Stichtag zeichnen. Dies wird als Prinzip der Bilanzwahrheit und Prinzip der Bilanzklarheit bezeichnet. Zusätzlich gilt das Vorsichtsprinzip, ungenau bezifferbare Bestände sollten eher pessimistisch eingeschätzt und mögliche Risiken gegebenenfalls berücksichtigt werden. Geregelt sind diese Normen in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB). Wer eine Bilanz aufzustellen hat, ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Dort ist auch der gesetzlich vorgeschriebene Aufbau zu finden. In die Bilanz müssen alle Fakten einbezogen werden, die zum Zeitpunkt der Bilanz bekannt und für den Zeitraum zwischen zwei Bilanz-Stichtagen relevant sind. Daher genügt es nicht, einen zum jeweiligen Stichtag vorliegenden Kontostand in die Bilanz aufzunehmen. Zusätzlich müssen im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag bezogene, aber noch nicht bezahlte Leistungen bewertet werden. Es muss ebenfalls festgestellt werden, welche Zahlungen bereits geleistet wurden für eine Leistung, die erst im folgenden Jahr bezogen wird - beispielsweise eine Vorauszahlungen für Rohstofflieferungen. Eine Schwierigkeit bei der Erstellung von Bilanzen ist daher, dass zu einem Zeitpunkt selten alle zu berücksichtigenden Fakten bereits bezifferbar sind. So ist zum Beispiel bekannt, dass ein Unternehmen für den Monat Dezember eine Telefonrechnung erhalten wird. Da auch die Nutzung dieser Leistung bereits im Dezember erfolgte, muss die berechtigte Forderung des Anbieters in die Bilanz einfließen. Die entsprechende Rechnung liegt jedoch möglicherweise erst Ende Januar des Folgejahres vor. Somit ist es praktisch unmöglich, eine Bilanz sowohl präzise als auch zeitnahe zu erstellen. Entsprechend vergehen bei großen Unternehmen zumeist zwei bis vier Monate bis zur Bekanntgabe der ordentlichen Bilanz. Andererseits wird gerade bei börsennotierten Unternehmen eine zeitnahe Bilanz erwartet, so dass - und diese Tendenz verschärft sich in den letzten Jahren zunehmend - oftmals zu Lasten der Genauigkeit eine möglichst schnelle Bilanz erstellt wird, in der viele Werte nur geschätzt werden konnten. Des weiteren fordert die umfassende Darstellung des finanziellen Bildes eine tatsächliche Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung. Für vorhandene Waren erfolgt dies zumeist in Form einer Inventur, in der mögliche Differenzen zwischen den erfassten Lagerveränderungen und den tatsächlich vorhandenen Beständen festgehalten werden können. Schließlich erfolgt die Bewertung der Anlagegüter eines Unternehmens. Hier müssen für die in der Produktion genutzten Mittel (z.B. Maschinen) sowie für die langfristigen Finanzanlagen (z.B. Immobilien und Unternehmensbeteiligungen) realistische Werte ermittelt werden. Dies kann über Abschreibungen erfolgen, so dass der Wert eines Firmenfahrzeuges über die geplante Nutzung von acht Jahren gleichmäßig in jedem Jahr um ein Achtel des Kaufpreises herabgesetzt wird. Ein anderer Ansatz ist die Ermittlung des theoretischen Verkaufspreises, der insbesondere für Investitionen in öffentlich gehandelten Werte (Aktien anderer Unternehmen) angebracht ist. Hier können beispielsweise die im Besitz des Unternehmens befindlichen Aktien zum Kurs des letzten Handelstages vor dem Bilanzstichtag bewertet werden. Zum Schutz der Gläubiger eines Unternehmens gilt bei der Bewertung von Vermögenswerten das sog. Vorsichtsprinzip, welches seine konkrete Anwendung in ff. Bewertungsprinzipien findet:
- Anschaffungswertprinzip
- Niederstwertprinzip und
- Höchstwertprinzip
- Imparitätsprinzip

Bilanztheorien

siehe den Hauptartikel Bilanztheorie
- Klassische Bilanztheorien
  - Die statische Bilanztheorie
  - Die dynamische Bilanztheorie
  - Die organische Bilanztheorie
- Neuere Ansätze
  - Kapital- und Substanzerhaltung
  - Ökonomischer Gewinn

Aktuelle Problemstellungen bei der Bilanzierung

Spätestens seit dem Beginn des Informationszeitalters zeigt sich, dass der Wert von immateriellen Aktiva für die Bewertung eines Unternehmens eine wachsende Bedeutung erlangen kann. So können außerordentliche Kenntnisse ('Unternehmenswissen', siehe Wissensmanagement) einen erst in Zukunft in finanziellen Erfolg umsetzbaren Marktvorteil erbringen. Ebenso gelten erfolgreich eingeführte Marken als wertvolles Eigentum, helfen sie doch bei der Schaffung von Kundenvertrauen und Kundenbindung (vgl. Markentreue). Die Schwierigkeit bei der Präsentation einer realistischen wirtschaftlichen Darstellung liegt jedoch darin, diesen durchaus relevanten immateriellen Gütern einen angemessenen Wert zuzusprechen, sprich z. B. den Markenwert zu ermitteln. Da der zukünftig aus diesen Gütern erwachsende Ertrag nicht realisistisch vorhersehbar ist, dürfte eine Unternehmen übergreifende Struktur für diese Darstellung noch einige Jahre auf sich warten lassen. Besonders bei Dienstleistungsunternehmen kann der Geschäftserfolg und damit der Wert des Unternehmens möglicherweise von Aktiva abhängen, die sich bilanziell bislang gar nicht erfassen lassen - nämlich den Mitarbeitern mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen. Die Mitarbeiter gehen auf Basis der mit ihnen geschlossenen Arbeitsverträge ihrer Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens nach. Sie - und nicht Maschinen - erzeugen Dienstleistungen und damit Umsatz mit Kunden. Sie entscheiden mittels der Qualität ihrer Leistung über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Ein Beispiel sind die sog. 'Investmentbanken', deren geschäftlicher Erfolg zu wesentlichen Teilen von den Kundenkontakten und Kenntnissen der Mitarbeiter abhängt. Aufgrund einer bestehenden Vertrauensbasis zwischen Kunden und einem einzelnen Mitarbeiter, erhält das Unternehmen Aufträge - oder eben nicht. Der Betriebswirtschaftslehre ist es bislang noch nicht im hinreichenden Maße gelungen, allgemein akzeptierte Bewertungsregeln für den volkswirtschaftlichen Produktionsfaktor 'Arbeit' im Hinblick auf die Aktivierung von menschlicher Arbeit zu formulieren. Hinzu kommt, daß selbsterstelltes immaterielles Anlagevermögen wie Software oder Patente nach deutschem und österreichischem Handelsgesetzbuch nicht in der Bilanz angesetzt werden darf (nach IFRS schon, wenn die in IAS 38 angeführten Kriterien erfüllt werden). So darf ein Softwareunternehmen in seiner Bilanz zwar die Computer anführen, mit denen die Programmierer arbeiten, sowie die Sessel, auf denen sie sitzen, nicht aber die resultierenden Programme, auch wenn sie noch so viel Umsatz bringen. Zu Zeiten der Übertreibungen der New Economy führten Akquisitionen von Unternehmen zu dem großen Firmenwert (Goodwill), einem immateriellen Vermögenswert, in der Bilanz des kaufenden Unternehmens. Dies zeigt, dass scheinbar zukünftig zu erzielenden Erträge gegenüber den Zeitwerten der Substanz des Unternehmens deutlich überbewertet wurden. Ausbleibende Erträge führten zu den größten Verlusten, die Unternehmen jemals ausgewiesen haben, da dies dazu führte, dass die Goodwills abgeschrieben werden mussten. Am stärksten war dies bei AOL zu sehen, das den Goodwill abschreiben musste, der bei der Akquisition von Time Warner entstanden war. Jahresabschlüsse (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) von Kapitalgesellschaften müssen beim Registergericht veröffentlicht und - bei Überschreiten gewisser Wertgrenzen - von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Das Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG) sieht in der VGR Vermögensbilanzen vor, bei denen die Aktiva (Vermögensgüter und Forderungen) mit den Passiva (Verbindlichkeiten) zum Reinvermögen saldiert werden. Finanzielle Vermögensbilanzen saldieren das Bruttogeldvermögen, die Forderungen, mit den Verbindlichkeiten zum Nettogeldvermögen.

Literatur


- Bea, Dichtl, Schweizer: Allg. BWL. Bd 2: Führung, 8. Aufl., 2001, S. 429-624
- Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan; Bilanzen, 7. Auflage, Düsseldorf 2003; ISBN 3-802-11086-2
- Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan; Konzernbilanzen, 6. Auflage, Düsseldorf 2004; ISBN 3-802-11154-0
- Coenenberg, Adolf: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 17. Aufl. 2004; ISBN 3-791-02185-0
- Dellmann, Klaus: Grundlagen der internationalen Bilanzierung. Eine kurze Einführung.2003; ISBN 3-7255-4549-9
- Schildbach, Thomas: Der handelsrechtliche Jahresabschluß, 7. Auflage, 2004
- W. Eisele: Technik des betrieblichen Rechnungswesens. 7. Auflage, 2002
- Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 21. Aufl. 2002, S. 1074-1082; ISBN 3-800-62865-1
- Eberhard Scheffler, "Bilanzen richtig lesen" ISBN 3-406-51487-1
- Michael Griga, Arthur Kosiol, Raymund Krauleidis: Controlling für Dummies, Kapitel 7: "Der Showdown: Die Bilanz", 1. Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2005, ISBN 3-527-70153-2 Kategorie: Steuerrecht Kategorie:Bilanzrecht Kategorie:Rechnungswesen Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ja:貸借対照表

Investitionsgüter

Investitionsgut oder Investitionsgüter sind langlebige Güter, die von Individuen oder Organisationen zur Weiterverarbeitung oder zur Herstellung von Gütern gekauft werden ohne selbst in die produzierten Güter einzugehen. Damit sind Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge etc… , die dem Produktionsprozess dienen, gemeint. Per Gesetz wird festgelegt, welcher Anteil eines Investitionsgutes in einer Rechnungsperiode (Jahr) als Produktionskosten angerechnet werden darf. Um diesen Betrag wird die Investition abgeschrieben. Das wiederum heißt, dass der Kapitalstock des Unternehmens entsprechend gemindert wird. Ein Computer, der in einem Unternehmen genutzt wird, ist ein Investitionsgut, der gleiche Computer in einem Privathaushalt ist ein Konsumgut. Siehe auch: Arbeitsmittel Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Backhaus (Backhaus, K., Industriemarketing, 7. Auflage, Verlag Vahlen, 2003) stellt folgende Definition für das Industriegut, welches häufig als synonymer Begriff zu Investitionsgut benutzt wird. "...Als Industriegüter werden also Leistungen bezeichnet, die von Organisationen beschafft werden, um weitere Leistungen zu erstellen, die nicht in der Distribution an Letztkonsumenten bestehen (vgl. Engelhardt/Günter, 1981, S.24). Die Vermarktung kann dabei direkt erfolgen oder über Absatzmittler (Produktionsverbindungshandel). Industriegüter lassen sich somit nicht anhand technischer Merkmale beschreiben, vielmehr bestimmt die Zielgruppe (Letztkonsument oder Organisation als Nachfrager), ob der Vermarktungsprozess auf Konsumgüter- oder Industriegütermärkten stattfindet. Dieses Verständnis kommt auch in der englischen Bezeichnung für Industriegütermarketing "Industrial Marketing" zum Ausdruck (Industry im Gegegesatz zu Consumer)..." Es muss außerdem zwischen B2B- und Industriegütermarketing differenziert werden.

Abschreibung

Als Abschreibung wird der betriebswirtschaftlich zu ermittelnde Wertverlust des Produktionsvermögens (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet. Hierbei ist es unerheblich, aus welchem Grund (Abnutzung, Alterung oder Unfallschaden) dieser Wertverlust herbeigeführt wird.

Betriebswirtschaftliche Begründung

Abschreibungen werden vorgenommen, um zum einen stets den aktuellen Wert des Betriebsvermögens aus der Buchführung ersehen zu können, zum anderen jedoch auch, um den Wertverlust durch Abnutzung oder Alterung der Anlagegüter als Kosten in die Preiskalkulation einbeziehen zu können. Schließlich mindern die Abschreibungen noch - da sie steuerlich als Betriebsausgabe zu werten sind - den zu versteuernden Gewinn.

Allgemeines

Der Begriff der Abschreibung betrifft den Wertansatz von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz. Dort dürfen diese Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um den Wertverlust zwischen den Bewertungsstichtagen, also um die Abschreibungen, anzusetzen. Bei Gegenständen des Anlagevermögens sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen zu mindern. Daneben können außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert vorgenommen werden. Für Gegenstände des Umlaufvermögens sind lediglich Teilwertabschreibungen zulässig. Schließlich sind Abschreibungen zulässig, wenn steuerrechtlich z. B. erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen möglich sind.

Steuerrecht

Der steuerrechtlich zu ermittelnde und als Betriebsausgabe abzugsfähige Wertverlust wird Absetzung für Abnutzung genannt und unterliegt anderen Regelungen als die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen.

Arten der Abschreibung

Der Wert für die Abschreibung pro Jahr muss nicht immer gleich sein, daher ergeben sich verschiedene Abschreibungsarten: ;Zeitproportionale Abschreibung : Allein die Zeit bestimmt den Wertverlust ;Leistungsproportionale Abschreibung : Abhängig von der verrichteten Leistung (Arbeitsstunden) ;Substanzwertabschreibung : Durch die Benutzung wird die Substanz verringert (zum Beispiel Schottergrube, ...)

Lineare Abschreibung

Absetzung für AbnutzungDie Anschaffungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes (WG) werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Damit wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben. Am Ende der Nutzungsdauer ist das WG vollständig abgeschrieben, es sei denn, das WG wird nur bis auf den Schrottwert abgeschrieben. Dann wird der Differenzbetrag aus Anschaffungskosten und Schrottwert abgeschrieben. Der Abschreibungswert wird mit der folgenden Formel berechnet: Abschreibungswert = \frac

Geometrisch-degressive Abschreibung

NutzungsdauerIm Anschaffungsjahr wird ein bestimmter Prozentsatz von Anschaffungskosten des WG festgelegt und abgeschrieben. In den darauffolgenden Jahren wird dieser festgelegte Prozentsatz von dem noch übrigen Wert des WG (Restbuchwert) abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag wird bei dieser Methode folglich immer kleiner. Das WG ist am Ende der geplanten Nutzungsdauer nicht vollständig abgeschrieben. Um dies zu verhindern ist es steuer- und handelsrechtlich erlaubt, zum Jahresende von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung zu wechseln. Dies ist der einzig erlaubte Wechsel bei Abschreibungen. Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel ergibt sich aus :n = N + 1 - \frac N: Nutzungsdauer i: Abschreibungssatz

Arithmetisch-degressive (digitale)

Handelsrechtlich zulässige Methode, bei der sich der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um einen festen Betrag (Degressionsbetrag) verringert. Der Degressionsbetrag ist der Quotient aus Anschaffungspreis und der Summe der geplanten Nutzungsjahre. Damit ist das Wirtschaftsgut am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.

Leistungsbezogene Abschreibung

Der jährlich abzuschreibende Betrag bestimmt sich aus der konkreten Nutzung des WG im jeweiligen Jahr. Damit das WG in einer festgelegten Zeit vollständig abgeschrieben werden kann, muss eine voraussichtliche Gesamtleistung angenommen werden.

Progressive Abschreibung

Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung werden bei der progressiven Abschreibung mit zunehmender Nutzungsdauer steigende jährliche Abschreibungen vorgenommen. Das hätte zum Beispiel bei Kohlebergwerken oder ähnlichen Anlagen einen Sinn, weil mit zunehmender Zeit die Kohle immer teurer wird.

Welche Methode ist die beste?

Grundsätzlich gibt es eine allgemein „beste“ Abschreibungsmethode nicht, da die Wahl der geeigneten Abschreibungsmethodik von den Zielen der Bilanzpolitik abhängt.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Bilanzpolitik In der VGR sind die Abschreibungen definiert als Maß für die Wertminderung des Anlagevermögens während einer Periode (Jahr) durch
- normalen Verschleiß
- wirtschaftliches Veralten (vgl. moralischer Verschleiß)
- unter Einschluss des Risikos für Verluste durch versicherbare Schadensfälle. In der VGR werden die Abschreibungen zu Wiederbeschaffungspreisen berechnet. Als Wiederbeschaffungspreise werden die Preise der Anlagegüter des jeweiligen Jahres genommen. moralischer Verschleiß In der Abbildung ist das Bruttonationaleinkommen BNE gleich 100 % gesetzt. Die volkswirtschaftlichen Abschreibungen sind die oberste (lila) Größe. Bemerkenswert ist der steigende Trend des Anteils der Abschreibungen am BNE, wodurch Verteilungskonflikte schwieriger werden. In der zweiten Abbildung sind die Abschreibungsquoten für die Triadenländer USA, Japan und BRD dargestellt. Japan ist traditionell eine kapitalintensive Volkswirtschaft, was sich in einer hohen Abschreibungsquote widerspiegelt, während die US-Wirtschaft traditionell wenig kapitalintensiv produziert. Die deutsche Volkswirtschaft liegt dazwischen.

Beispiele

Beispiel 1

Ein Firmen-PKW wird für 24.000,00 € angeschafft (ohne Mehrwertsteuer). Bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren) können 6 Jahre lang pro Jahr 1/6 der Anschaffungskosten, also jeweils 4.000,00 €, als Aufwand kalkuliert werden. Abgeschrieben wird hier also linear.

Beispiel 2

Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 10.000,00 €, die Aufstellungskosten 600,00 €, die Abbruchkosten 400,00 € und der Schrottwert 1000,00 €. Die Nutzungsdauer wird auf 4 Jahre geschätzt. Aufgrund der obigen Rechnung ergibt sich als Basis 10.000,00 €. Die jährliche Abschreibung ergibt sich aus der Basis geteilt durch die Nutzungsdauer (10.000,00 €/4 Jahre = 2.500,00 €/Jahr) und für den Restwert ergibt sich die Formel: Basis - Abschreibung
- Jahr + Schrottwert
. Der Tageswert lässt sich durch die Indexrechnung bestimmen: Tageswert = (Anfangswert
- Tagesindex)/Anschaffungsindex
(Aufgrund der nichtlinearen Preisveränderung von Maschinen wird der Index für die häufigsten Güter angegeben). Der Restwert von 1000,00 € ergibt wieder den Schrottwert, welcher durch Verkauf der Maschine wieder gewonnen wird und somit nicht abgerechnet werden kann.

Siehe auch

Abschreibungsdauer, Zuschreibung, Aktiva, Bilanz, Handelsbilanz, Cash Flow, Innenfinanzierung, Alterswertminderung sowie: konstantes Kapital, moralischer Verschleiß

Weblinks


- [http://www.destatis.de/download/d/vgr/wichtige_zusammenhaenge.pdf Wichtige VGR-Zusammenhänge vom StBA erklärt]
- [http://europa.eu.int/comm/economy_finance/indicators/annual_macro_economic_database/ameco_contents.htm Ameco-Datenbank der Dienststellen der EU-Kommission] Kategorie:Rechnungswesen Kategorie:Kostenrechnung Kategorie: Steuerrecht Kategorie:Bilanzrecht Kategorie:Wertermittlung Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ja:減価償却

Finanzierung

Unter dem betriebswirtschaftlichen Begriff der Finanzierung ist landläufig "die Bereitstellung finanzieller Mittel" (1) zu verstehen. Sie ist Teil des Betriebsprozesses und umfaßt alle Maßnahmen der Mittelbeschaffung und -rückzahlung und damit der Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Anfänglich betrachtete man unter dem Stichwort Finanzierung nur die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Wertpapieren. Später wurde der Begriff um die Kapitalrückzahlung und -umschichtung bis hin zur umfassenden "Versorgung eines Unternehmens mit Kapital" erweitert. Investition und Finanzierung gelten als zwei verschiedene Seiten ein und derselben Medaille, da der durch eine finanzwirksame Entscheidung ausgelöste Beitrag zur Zielerreichung ausschlaggebend ist, unabhängig davon, ob der Zahlungsstrom als Investition oder Finanzierung bezeichnet wird. So ist der Abschluss eines Sparvertrags in Höhe von 100 € und dessen Ablösung nach einem Jahr mit 110 € für den Sparer eine Investition: Auszahlung = -100 €, Einzahlung = +110 €, Guthabenzinsen = +10 € oder +10%. Für das Geldinstitut ist dieser Sparvertrag eine Fremdfinanzierung: Einzahlung = +100 €, Auszahlung = -110 €, Schuldzinsen = -10 € oder -10%. Neben dieser betriebswirtschaftlichen Sicht, existiert aber auch eine volkswirtschaftliche Sicht. Werden nämlich die das Kapital benötigenden Wirtschaftssubjekte (z. B. Unternehmungen) und die Wirtschaftssubjekte, die Kapital anlegen wollen (Investoren), gegenübergestellt, so ist es volkswirtschaftlich von Interesse, dass der Transfer des Kapitals von den Kapitalgebern/-anlegern zu den das Kapital benötigenden Wirtschaftssubjekten mit möglichst geringen Reibungsverlusten (Transaktionskosten) einhergeht. Durch effizientere Finanzierungsformen kann also ein volkswirtschaftlicher Gewinn erzielt werden. Als Vermittler zwischen Kapitalgebern und -nehmern können z. B. Börsen (direkte Finanzierung) oder Banken (indirekte Finanzierung bzw. Finanzintermediation) auftreten.

Gliederung der Finanzierung


- Merkmale # Einzahlung # Stundung im Sinne einer Zeitdifferenz zwischen erhaltenener Einzahlung und der zu erbringenden Rückzahlung zwecks Tilgung der Verpflichtung, die aus dem Erhalt resultierte.
- Kategorien # Einzahlung und sich anschließende Stundung der Rückzahlung = Außenfinanzierung # Entgeltfinanzierung im weiteren Sinne = nur Einzahlung (Produkt gegen Entgelt) # nur Stundung = Innenfinanzierung
- Typen
  - Außenfinanzierung
  - Beteiligungsfinanzierung (Eigenkapital-Finanzierung)
  - Kreditfinanzierung (Fremdkapitalfinanzierung)
    - Finanzierung mit Wechsel
  - Mezzanine Finanzierung

Finanzierungsarten

Die beiden wichtigsten Finanzierungsarten werden nach der Herkunft der Finanzmittel unterschieden: bei der Außenfinanzierung wird das Kapital von außen in den Betrieb eingebracht, bei der Innenfinanzierung (Eigenfinanzierung/Beteiligungsfinanzierung) dagegen werden die Mittel durch den normalen betrieblichen Umsatzprozess d.h. aus Erlösen aus Lieferungen und Leistungen sowie dem sonstigen Verkauf von betrieblichem Vermögen beschafft. Die Höhe der Innenfinanzierung hängt davon ab, wieviel der so erwirtschafteten finanziellen Mittel im Betrieb verbleiben, also nicht als Steuern oder Ausschüttung abfließen.

Finanzierungspolitik

Finanzierungsregeln

Im Hinblick auf eine optimale Kapitalstruktur, was eine kostenminimierende und damit auch gewinnmaximierende Auslegung der Finanzierung bedeutet, haben sich einige Finanzierungsregeln ausgeprägt. Diese zielen nicht nur auf eine optimale Verschuldung, sondern auch auf die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit, also eine optimale Liquidität.
- Eins-zu-Eins-Regel: Das Eigenkapital sollte nach dieser Regel mindestens so hoch sein wie das Fremdkapital.
- Goldene Bankregel: Rückzahlungsdatum / Verfügungsdauer des Kapitals sollte sich mit dem Rückflusszeitpunkt decken (Fristenkongruenz)
- Goldene Bilanzregel: Finanzierung von Anlagevermögen (AV) durch Eigenkapital (EK) oder in der weiteren Fassung, Finanzierung von AV durch EK und langfristiges Fremdkapital Die meisten der oben genannten Regeln erweisen sich in der Praxis oft als utopisch, da sie je nach Branche kaum bis gar nicht umzusetzen sind. Außerdem vermindern sie, häufig zu Gunsten der Liquidität, die Rentabilität aber ermöglichen auch, je besser die Regeln erfüllt sind, längere wirtschaftliche Durststrecken zu überwinden. So gesehen ist eine Anpassung der starren Regeln auf jedes einzelne Unternehmen oder zumindest auf eine Branche nötig um den Praxisbezug herzustellen. Eine besondere Rolle spielt der Leverage-Effekt, übersetzt, die Hebelwirkung des Fremdkapitals.

Finanzplanung

Die Finanzplanung betrachtet als ihre Hauptaufgabe die Erhaltung der Liquidität unter der Voraussetzung der Rentabilitätsmaximierung, also der Kapitalkostenminimierung. Folglich muss ein dynamisches Gleichgewicht zwischen allen künftigen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen herrschen. Die Zahlungsunfähigkeit droht auch in Fällen, wenn das Gleichgewicht in einer unendlich kleinen Zahlungsperiode gestört ist, sollte sie nicht durch Sofortmaßnahmen (zusätzliche liquide Mittel) behoben werden können. An die Finanzplanung werden vier Anforderungen gestellt. # der Zukunftsbezug # das Bruttoprinzip, welches eine Saldierung von Ein- und Auszahlungen verbietet um Informationsverluste zu vermeiden # die Vollständigkeit, welche fordert, dass sämtliche Ein- und Auszahlungen berücksichtigt werden # die Termingenauigkeit, welche eine präzise perdiodengenaue Erfassung fordert Mögliche Liquiditätszustände:
- Überliquidität: kalkulatorischer Verlust durch fehlende Zinseinnahmen
- Unterliquidität: Zahlungsunfähigkeit Um Überliquidität abzubauen können Investitionen getätigt werden, Schulden zurückgezahlt oder Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber getätigt werden. Unterliquidität kann durch zusätzliche externe Kapitalquellen (Kredite, Kapitalerhöhungen) oder unternehmensintern mittels Streichungen von Ausgaben aufgefangen werden. Die Finanzplanung kann nach der Fristigkeit in zwei Kategorien eingeteilt werden. # der Kapitalbedarfsplanung und der # Liquiditätsplanung

Kapitalbedarfsplanung

Die Kapitalbedarfsplanung erstreckt sich über einen Prognosezeitraum von mehreren Jahren. Geplant wird für Jahre und als Recheneinheit werden die Bilanzbestände verwendet.

Liquiditätsplanung

Diese basiert auf Zahlungsströmen und kann weiter unterteilt werden. # die Liquiditätsdisposition. Hier wird über eine Woche bis maximal einen Monat die Liquidität taggenau anhand der Zahlungsströme geplant. # die Finanzplanung im engeren Sinne plant die Verfügungsmöglichkeiten über Finanzen bis zu einem Jahr auf Wochen oder Monatsbasis.

Analyse von Finanztiteln

Im Gegensatz zur Finanzplanung wird bei der Analyse von Finanztiteln (Sicht des Unternehmens) die Sicht der Eigenkapitalgeber bzw. der Gläubiger/Fremdkapitalgeber angenommen. Gleichwohl können Unternehmen auch selbst als Kapitalgeber für andere Unternehmen auftreten, in dem sie z. B. nicht benötigte Liquidität in Wertpapieren anlegen. Diese Art der Analyse kann auch als Wertpapieranalyse bezeichnet werden.

Bilanzanalyse

Aus dem Rechnungswesen stammt die Methode, anhand der Bilanz finanzwirtschaftliche Kennzahlen zu ermitteln, um aus Sicht des Gläubigers das Ausfallrisiko einer Fremdfinanzierung abzuschätzen oder aus Sicht der Eigenkapitalgeber Hinweise auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bekommen. Im Wesentlichen existieren dafür vier Kennzahlen: Eine hohe Fremdkapitalquote oder das Gegenteil, eine niedrige Eigenkapitalquote bedeuten häufig ein erhöhtes Risiko, da bei einem Konkurs die nicht oder nicht vollständig durch Sicherheiten gedeckten Kredite teilweise ausfallen können. Der Verschuldungsgrad kennzeichnet die Relation des Fremdkapitals zum Eigenkapital und bewertet somit das Gleiche wie die beiden Finanzierungsquoten. Systembedingte Schwächen der Bilanzanalyse sind die fehlenden Auskünfte über Marktstellung, -potential und Qualität des Management, da die Bilanz als Stichtagsübersicht wenig Informationen über die zukünftige Stellung des Unternehmens liefert und kaum etwas über die bisherigen Erfolge oder Probleme der Unternehmsführung im Markt aussagt.

Siehe auch


- Basel II
- Immobilienfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
- Finanzierung und Investition