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Investmentkultur

Investmentkultur

Im weiteren Sinne beschreibt der Begriff Investmentkultur die Kultur einer Gesellschaft im Bereich der Anlage von Kapital- und Produktionsmitteln. Im engeren Rahmen wird der Begriff in der Regel im Kontext von Geldanlage diskutiert. Investmentkultur steht dabei für das Verhalten von Menschen im Umgang mit Geld in Erwartung einer zukünftigen Rendite. Dazu gehört beispielsweise, sich über Geldanlage zu informieren, auszutauschen und am Kapitalmarkt zu agieren. Investmentkultur lässt sich anhand verschiedener Indikatoren wie Interesse, Wissen, Risikobewusstsein, Renditestreben und Handlungsbereitschaft aufzeigen. Ein hoher Grad an Engagement und Beschäftigung mit Investmentthemen deutet auf eine hoch entwickelte Investmentkultur hin. Im Zusammenhang mit dem Umbau der staatlichen Rentenversicherung und dem Ausbau der privaten Altersvorsorge rückt die Investmentkultur als ein Teil der Alltagskultur zunehmend in den Fokus der gesellschaftspolitischen Diskussion. Historisch bedingt lassen sich Unterschiede in der Ausprägung von Investmentkultur in verschiedenen Gesellschaften feststellen. So wird dem anglo-amerikanischen Raum beispielsweise eine höher entwickelte Investmentkultur nachgesagt. Zahlreiche Studien über das Anlageverhalten der Deutschen zeigen, dass die Bundesbürger in Sachen Geldanlage eher wenig engagiert sind. Sie agieren besonders sicherheits- und wenig renditeorientiert.

Kultur

Kultur (lat. cultura), Pflege (des Körpers, aber primär des Geistes), später im Kontext mit dem Landbau, aus colere, bebauen, (be)wohnen, pflegen, ehren, (ursprünglich etwa) emsig beschäftigt sein, ist die Gesamtheit der menschlichen Leistungen. Dies schließt einerseits physische Dinge wie Werkzeuge ein, aber auch die durch den Menschen hervorgerufene Veränderung der Natur, die geistigen Hervorbringungen der Menschheit wie Schrift und Kunst sowie die sozialen Organisationsformen, in denen die Menschen zusammenleben. Der Begriff der Kultur steht insofern in Zusammenhang mit dem Begriff der Zivilisation und der sie erhaltenden menschlichen Arbeit. Der Begriff wird einerseits generell auf die Menschheit als Ganzes bezogen, andererseits aber auch als Zusammenfassung der Lebensumstände einer bestimmten Ethnie oder Region (beispielsweise die amerikanische Kultur) oder historischen Phase (z.B. die minoische Kultur). Frühe Kulturen haben entscheidend mit der gesellschaftlichen Praxis der Ernährung ihrer Träger zu tun (Jäger- Hirten/Nomaden- oder Bauernkultur).

Definition

Das Wort Kultur (von lat. cultura: Landbau, Pflege, auch des Körpers und Geistes) bezeichnet im Deutschen: 1. die Pflege und Bebauung des Bodens, die Zucht von Bakterien - 2. die Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Lebensäußerungen einer Gemeinschaft bzw. eines Volkes und - bezogen auf einzelne Menschen - seine Bildung, Gesittung und verfeinerte Lebensweise. Kultur ist die Summe aller Bestrebungen, die Grundbedürfnisse der menschlichen Natur zu befriedigen; eingeschlossen sind die Hilfsmittel dazu sowie die Erträge dieser Leistung ( z.B. Arbeitsgeräte, Techniken, sittliche, religiöse und politische Ordnungen).

Weitere Definitionsmöglichkeiten

William James Durant gibt in seinem Werk (Kulturgeschichte der Menschheit) folgende populäre Definition. Dieser Kulturbegriff spart prähistorische Kultur aus: :"Kultur ist soziale Ordnung, welche schöpferische Tätigkeiten begünstigt. Vier Elemente setzen sie zusammen: Wirtschaftliche Vorsorge, politische Organisation, moralische Traditionen und das Streben nach Wissenschaft und Kunst. Sie beginnt, wo Chaos und Unsicherheit enden. Neugier und Erfindungsgeist werden frei, wenn die Angst besiegt ist, und der Mensch schreitet aus natürlichem Antrieb dem Verständnis und der Verschönerung des Lebens entgegen." Nach Albert Schweitzer ist Kultur "Fortschritt, materieller und geistiger Fortschritt der einzelnen wie der Kollektivitäten". Der Fortschritt bestehe "zunächst darin, dass für die Einzelnen wie für die Kollektivitäten der Kampf ums Dasein herabgesetzt" werde. Letztes Ziel der Kultur ist nach Albert Schweitzer "die geistige und sittliche Vollendung des Einzelnen": :"Der Kampf ums Dasein ist ein doppelter. Der Mensch hat sich in der Natur und gegen die Natur und ebenso unter den Menschen und gegen die Menschen zu behaupten. Eine Herabsetzung des Kampfes ums Dasein wird dadurch erreicht, dass die Herrschaft der Vernunft über die Natur sowohl wie über die menschliche Natur sich in größtmöglicher und zweckmäßigster Weise ausbreitet. Die Kultur ist ihrem Wesen nach also zweifach. Sie verwirklicht sich in der Herrschaft der Vernunft über die Naturkräfte und in der Herrschaft der Vernunft über die menschlichen Gesinnungen." (Albert Schweitzer, Kultur und Ethik, ISBN 3406392504, S. 35) Im engeren Sinne versteht man unter Kultur folgende Bereiche: Sprache, Literatur, Religion und Ethik, Medizin, Kunst, Wirtschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung. Die interkulturelle Kommunikation versteht unter Kultur ein gültiges Sinnsystem oder die Gesamtheit der miteinander geteilten verhaltensbestimmenden Bedeutungen. Wissenssoziologisch könnte man eine Kultur auch als das einem Kollektiv gemeinsame "Wissen" kennzeichnen, das heißt als die im Bewusstsein seiner Mitglieder verankerten Erwartungen hinsichtlich üblicher Verhaltensweisen, Werthaltungen, sozialer Deutungsmuster und Weltbilder die von Kulturschaffenden entwickelt und zu Allgemeingut wurden. Johann Wolfgang von Goethe ging sogar soweit, dass in seinem Kulturbegriff "weder die Kleidung noch die Eß- und Trinkgewohnheiten, weder die Geschichte noch die Philosophie, weder Künste noch die Wissenschaft, weder die Kinderspiele noch die Sprichwörter, weder das Klima noch die Landschaftsformen, weder die Wirtschaft noch die Literatur, weder das Politisch noch das Private noch der Hinweis auf ‚Schäden durch Abholzung der Berge’ fehlen." Neben der oben genannten Definition gibt es im allgemeinen Sprachgebrauch eine weitere Verwendung des Wortes im Sinne von Kultiviertheit, der stets aber Unkultiviertheit gegenübersteht, die es -da Kultur alles umfasst- eigentlich nicht gibt. Verschiedene Definitionen des Begriffes spiegeln verschiedene Theorien der Bewertung und des Verständnisses menschlichen Tuns wider. 1952 haben Alfred Kroeber und Clyde Kluckhohn eine Liste von über 200 verschiedenen Definitionen in ihrem Buch (Culture: A Critical Review of Concepts and Definitions) zusammengetragen. In der nordamerikanischen cultural anthropology (der in der englischen Sozialwissenschaft die social anthropology entspricht) wird culture ("Kultur") oft gleichbedeutend mit society ("Gesellschaft") benutzt (vor allem bei Stammesgesellschaften, vergleiche Anthropologie, Ethnologie und Soziologie).

Etymologie

Das Wort Kultur kommt aus dem Lateinischen. Das lateinische Wort cultura bedeutet Landwirtschaft, Feldbestellung, bebautes Land (zurückgehend auf das Verb colo, colui, cultus - pflegen) - als Gegensatz zu Natur - und so wurde das Wort Kultur bis ins 19. Jahrhundert verwendet, während für die heutige Bedeutung des Begriffes Kultur mehrheitlich das Wort Kunst seine Anwendung findet.

Entstehung der Kultur

Die vier entscheidenden Schritte des Menschen auf dem Weg zum Kulturwesen (Hominisation) sind vielleicht folgende gewesen, wobei sich der Übergang von der natürlichen zur kulturellen Weiterentwicklung nicht scharf trennen lässt und die Reihenfolge nicht chronologischen Anspruch erhebt.
- Die Entwicklung der Sprache (=>Sprachkultur)
- Die extensive Nutzung von Werkzeugen
- Die Zähmung des Feuers
- Die Entwicklung von expliziten Regeln und Formen des Zusammenlebens (Religion, Ethik, Diakonie und Medizin Rechtsprechung)

Entwicklung des Kulturbegriffs

Gelehrte des 18. und 19. Jahrhunderts und viele Menschen heutiger Zeit setzen Kultur gleich mit Zivilisation und sehen beides im Gegensatz zur Natur. So wurden Menschen, denen Elemente einer Hochkultur fehlten, oft als naturverbunden, bodenständig und im negativen Sinne als unzivilisiert bezeichnet. Die gehobene Kultur wurde kritisiert oder auch verteidigt, da sie angeblich die menschliche Natur unterdrücken würde. Kultur in Abgrenzung zur Barbarei war und ist teilweise heute noch definiert als das Fehlen ökonomischer Notwendigkeit und Betonung des Rituellen, so z.B. ein nach allen Regeln der Kunst gedeckter Tisch als Gegensatz zu ausschließlich "sinnvoller" Bestückung. Im späten 19. Jahrhundert plädierten Anthropologen für eine breitere Definition des Begriffes Kultur. Sie wollten das Wort auf eine Vielzahl von verschiedenen Gesellschaften anwenden können. Sie argumentierten, dass die Kultur der menschlichen Natur entspräche. Die Kultur habe ihre Wurzeln in der menschlichen Fähigkeit, Versuche systematisch auszuwerten und deren Ergebnisse in Schrift und Sprache weiterzugeben. 1 Deswegen entwickeln Menschen, die getrennt voneinander leben, einzigartige Kulturen. Trotzdem können sich Elemente verschiedener Kulturen heute leicht von einer Menschengruppe zu einer anderen ausbreiten. Es wurde also notwendig, methodisch und theoretisch nützlichere Definitionen des Wortes Kultur zu entwickeln. Dabei unterscheiden die Anthropologen zwischen einer
- materiellen Kultur und einer
- symbolischen Kultur (Schrift und Sprache). Der Unterschied spiegelt nicht nur verschiedene menschliche Tätigkeiten wider. Man braucht auch verschiedene Untersuchungsmethoden, um beide Bereiche zu beschreiben und zu untersuchen. In der Regel konzentrieren sich die Archäologen auf die materielle Kultur und die Kulturanthropologen auf die symbolische Kultur. Beide wollen aber letztendlich auch wissen, wie diese zwei Bereiche zusammenhängen. Darüberhinaus bezieht sich der Begriff Kultur für die Anthropologen nicht nur darauf, wie Güter verbraucht werden, sondern auch darauf, wie sie produziert werden und wie sie für die Menschen bedeutsam werden. Die Anthropologen wollen darunter auch die sozialen Beziehungen und Handlungsweisen verstehen, in welche die Dinge des täglichen Lebens einbezogen werden. 2000 wurde von Anthropologen gefordert, den Kulturbegriff auf Primaten auszudehnen. Kultur ist in Zeiten des Umbruchs und der Veränderung auch ein Modewort geworden: Kultur wird mit großem Aufwand als Event inszeniert und als ein wirtschaftlicher Impulsgeber konsumierbar gemacht ("Kulturalismus").

Verwandte Themen


- Alltagskultur
- Baukultur
- Enkulturation
- Gegenkultur
- Internetkultur
- Investmentkultur
- Jugendkultur
- Kulturkapitalismus
- Kulturalismus
- Kulturdarwinismus
- Kulturell Kreativ
- Kulturindustrie
- Kulturkreis
- Kulturschock
- Kulturtechnik
- Kultur und Entwicklung
- Mobilitätskultur
- Subkultur
- Tradition
- Unternehmenskultur
- Zivilisation

Siehe auch


- Aborigines-Kultur
- Afrikanische Kultur
- Arabische Kultur
- buddhistische Kultur
- chinesische Kultur
- christliche Kultur
- deutsche Kultur
- europäische Kultur
- französische Kultur
- indianische Kultur
- Indische Kultur
- islamische Kultur
- Israelische Kultur
- Japanische Kultur
- Koreanische Kultur
  - Südkoreanische Kultur
- Russische Kultur
- Schweizer Kultur
- Türkische Kultur
- US-Kultur

Antike Kulturen


- Ägyptische Kultur
- Gallo-römische Kultur
- Griechische Kultur
- Harappa-Kultur
- Keltische Kultur
  - Hallstatt-Kultur
  - La Tène-Kultur
- Minoische Kultur
- Mykenische Kultur
- Römische Kultur

Kulturen Alteuropas


- Aunjetitzer Kultur
- Baalberger Kultur
- Bandkeramik-Kultur
- Clovis-Kultur
- Dorset-Kultur
- Folsom-Kultur
- Fremont-Kultur
- Gaterslebener Kultur
- Girza-Kultur
- Helladische Kultur
- Hilversum-Kultur
- Hunsrück-Eifel-Kultur
- Indus-Kultur
- Koban-Kultur
- Kretisch-minoische Kultur
- Lausitzer Kultur
- Linearbandkeramische Kultur
- Maglemose-Kultur
- Megalith-Kultur
- Michelsberger Kultur
- Rössener Kultur
- Thule-Kultur
- Villanova Kultur
- Vlaardingen-Kultur
- Wessex-Kultur

Kulturen Altamerikas


- Amra-Kultur
- Badari-Kultur
- Cochise-Kultur
- Cucuteni-Kultur
- Mississippi-Kultur
- Mogollon-Kultur
- Naqada-Kultur
- Nazca-Kultur
- Negade-Kultur
- Nok-Kultur
- Pueblo-Kultur
- Talayot-Kultur
- Tisza-Kultur
- Vinča-Kultur

weitere


- Popkultur
- Postmoderne Kultur

Weblinks


- [http://www.turkologie.com/kultur/ Tuerkische Kultur, Aberglauben, Aussteuer..]
- http://www.111er.de/lexikon/begriffe/kultur.htm
- http://dickinson.edu/departments/germn/glossen/heft3/negt.html Was ist das: Kultur? (Vortrag von Oskar Negt)

Publikationshinweise


- Albert Schweitzer, Kultur und Ethik, ISBN 3406392504 ja:文化 simple:Culture zh-min-nan:Bûn-hoà

Geldanlage

Unter einer Geldanlage (engl. Asset) versteht man die Investition von Geldbeträgen. Ziel ist es im Idealfall einen Wertzuwachs oder einen Ertrag zu erwirtschaften, mindestens aber den realen Wert zu erhalten. Durch Sparen werden die notwendigen Gelder für eine Geldanlage bereitgestellt. Zum Ge- oder Verbrauch erworbene Gütern werden nicht als Geldanlage gezählt. Die Geldanlage schließt auch die Kapitalanlage mit ein.

Ziele der Geldanlage

Eine Geldanlage kann die folgenden Ziele verfolgen:
- geringes Risiko: Die Geldanlage sollte möglichst sicher sein, d.h. die Wertschwankungen und die Wahrscheinlichkeit des Verlustes des eingesetzten Kapitals sollten minimiert werden.
- hohe Rendite: Die Geldanlage sollte einen möglichst hohen Ertrag innerhalb einer bestimmten Periode abwerfen.
- hohe Liquidität: Die Geldanlage sollte möglichst schnell wieder zu Geld gemacht (d.h. im Allgemeinen verkauft) werden können. (siehe auch Fungibilität) Diese Ziele verhalten sich zueinander konkurrierend, d.h. es können nicht alle Ziele vollständig erfüllt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von dem Dilemma des Magischen Dreiecks der Geldanlage. Zusätzlich rückt bei vielen Anlegern auch die steuerliche Situation zunehmend in den Fokus, d.h. der Einfluss der Steuer auf die gewählte Anlageform. Bei privaten Anlegern ist dementsprechend die Rendite nach Steuern ausschlaggebend, da Kapitaleinkünfte einkommensteuerpflichtig sind. Aktien unterliegen zum Beispiel dem Halbeinkünfteverfahren, während Fonds bei unterjährigen Verkäufen zu 100% steuerpflichtig sind.

Beispiele für Formen der Geldanlage


- Bargeld in eigener Verwaltung (z.B. der sprichwörtliche "Strumpf unter der Matratze")
- Sichteinlagen
- Termingeld
- Spareinlagen wie Sparbuch und Sparbriefe
- Schatzbriefe des Bundes
- Aktien
- festverzinsliche Wertpapiere
- Fonds, Aktienfonds
- Immobilien
- Gold und andere Edelmetalle
- Kunstbesitz: Briefmarke, Gemälde, Teppiche, Antiquitäten
- Schuldschein bzw. Wechsel
- Pfandbriefe
- Kapitallebensversicherungen
- historische Münzen, Anlagemünzen (z.B. Krügerrand)
- Ethische Geldanlage

Siehe auch


- Zins, Zinsabschlag
- Zinsrechnung
- Bank, Sparkasse
- Depot
- Diversifikation
- Kapitalanlagerestriktionen
- Anlagesektor
- Anlageausschuss, Anlagegrenzen, Anlagepolitik Kategorie:Geld

Rendite

Der Begriff Rendite (Synonym Rentabilität, Profitrate, Ertragsrate, Kapitalverzinsung, Rücklaufquote, Verzinsungssatz - engl. return, rate of return oder Return on Investment (RoI)) ist ein Fachbegriff der Finanzmärkte. Die Rendite gibt das Verhältnis des Gewinns zu den Ausgaben an und wird meist in Prozent und auf Jahresbasis gemessen. Die bekannteste Renditekennzahl ist der Zinssatz. Der Begriff ist jedoch nicht scharf definiert - es existiert eine ganze Reihe von verschiedenen Renditebegriffen für verschiedene Anwendungen.

Grundsätzliches

Grundformel

Die Rendite einer Anlage misst den Rückzahlungsbetrag am Ende des Anlagezeitraums im Verhältnis zum Einzahlungsbetrag: \mathrm = \frac -1

Angabe der Rendite

Die Rendite kann entweder als Prozentwert (3,8 %) oder als Zahlenwert (0,038) angegeben werden.

Annualisierung

Um die Renditen unterschiedlicher Anlageformen mit unterschiedlich langen Anlagezeiträumen vergleichbar zu machen, werden sie in der Regel annualisiert, d. h. auf den Zeitraum eines Jahres bezogen.

Rendite und Risiko

Entscheidend beim Vergleich mehrerer Anlagealternativen ist jedoch auch das mit der jeweiligen Anlageform einhergehende Risiko. Um Rendite unterschiedlich riskanter Anlagen miteinander vergleichbar zu machen, werden sie risikoadjustiert (risikoangepasst). Ein bekanntes Maß der Risikobereinigung ist das Sharpe-Maß ("Sharpe-Ratio").

Arten von Renditen

Renditebegriff bei Investitionen

Die Rendite einer Investition ist das Verhältnis des Gewinns der Investition zum ursprünglich investierten Betrag: \mathrm = \frac Der Term -1 entfällt hier, da sich der Gewinn der Investition vom oben erwähnten Auszahlungsbetrag genau um den investierten Betrag unterscheidet. Ein anderes Beispiel für die Anwendung der Rendite ist die Verzinsung der Investition eines Unternehmens in neue Produktionsanlagen.

Dividendenrendite

Die Dividendenrendite ist der Bruttobetrag der Dividende in Prozent des aktuellen Aktienkurses. Auf diese Weise können Anleger ableiten, wie hoch der Ertrag ist, den ihre Aktien abwerfen: \mathrm = \frac Siehe auch: Umlaufrendite.

Rendite einer Geldanlage

Die Rendite wird zum Vergleich verschiedener Geldanlagen herangezogen. Hintergrund ist, dass unterschiedliche Anlageformen oft unterschiedliche Ertrags- und Kostenkomponenten beinhalten. So gibt hier die Rendite die Antwort auf die Frage, welcher Zinssatz pro Jahr wäre erforderlich, um zum gleichen Anlageergebnis zu kommen. Oft spricht man auch von Rendite nach (Einkommen-)Steuer, um Anlagen mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung miteinander zu vergleichen.

IRR (Internal Rate of Return)

Die IRR ist gleichbedeutend mit dem internen Zinsfuß Kategorie:Betriebswirtschaftslehre

Interesse

Unter Interesse (von lateinisch interesse: dabei sein, teilnehmen an, "dazwischen-stecken/sein") versteht man die geistige Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt. Je größer diese Anteilnahme ist, desto stärker ist das Interesse der Person für diese Sache. Auch die Vorlieben oder die Hobbys einer Person werden als Interessen bezeichnet. Etwas ist dann für eine Person interessant, wenn es ihr Interesse weckt, sie sich also dafür interessiert. Das Gegenteil dazu ist das Desinteresse oder, in stärkerer Ausprägung, die (manchmal krankhafte) Apathie.

Rechtliche Definition

Aus zivilrechtlicher Sicht ergeben sich Verpflichtungen entweder, weil dies so gewollt ist (Vertrag) oder Schaden an einem Rechtsgut entstanden ist (Delikt). Daher hat jede Partei bei Vertragsschluss verschiedene Interessen. In einem Vertragsverhältnis hat jede Partei das primäre Interesse, die vereinbarte Leistung zu erhalten (Erfüllungsinteresse). Daneben haben die Parteien aber auch das Interesse, bei Vertragsdurchführung keine Schäden zu erleiden (Integritätsinteresse) bzw. ein Interesse daran, dass die erhaltenden Leistung mit der eigenen erbrachten Leistung gem. der vertraglichen Vereinbarung übereinstimmt (Äquivalenzinteresse). Erst bei ihrer Verletzung treten diese neben oder an sie Stelle des primären Interesses. Sie werden daher auch sekundäre Interessen genannt. Aus den Interessen ergeben sich Ansprüche. Das Erfüllungsinteresse wird daher auch als Primäranspruch bezeichnet, die Verletzung des Integritäts- und Äquivalenzinteresse aber auch des Erfüllungsinteresses führt zur Entstehung eines Sekundäranspruchs. Andere Interessen ergeben sich im Strafrecht. Dabei hat der Staat ein Interesse an Bestrafung bei Verstoß gegen Normen des Strafrechts. Die Ahndung eines Verbrechens oder Vergehens soll die Bürger zu normgemäßen Verhalten veranlassen (Generalprävention) bzw. eine aufgebrachte Rechtsgesellschaft befrieden (Befriedungsfunktion). Auch der Täter soll durch eine Verurteilung die Chance erhalten, wieder zurückzukehren auf den "Boden der Rechtsgesellschaft" und wieder nach seiner Freilassung als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft handeln. Eine Verurteilung soll eindeutig und unmissverständlich eine Missbilligung seines Verhalten klar machen und somit zu einer Verhaltensänderung/Läuterung des Täters führen (Spezialprävention). Allerdings hat sich gezeigt, dass das bloße Wegsperren eines Täters dies nur sehr selten bewirken kann. Erforderlich ist vielmehr eine den Strafvollzug begleitende Betreuung, die sehr kostenintensiv und daher nicht machbar ist. Im geringen Maß kann wird eine solche Betreuung nur bei jugendlichen Straftätern durchgeführt. Kategorie:Schuldrecht Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre

Wissen

Wissen (ahd. wischan, gesehen haben) bezeichnet die Gesamtheit aller organisierten Informationen und ihrer wechselseitigen Zusammenhänge, auf deren Grundlage ein vernunftbegabtes System handeln kann. Das Wissen erlaubt es einem solchen System - vor seinem Wissenshorizont und mit der Zielstellung der Selbsterhaltung - sinnvoll und bewusst auf Reize zu reagieren. Die Epistemologie, die den griechischen Wortstamm für Wissen (episteme) im Namen trägt, ist die Lehre von der Erkenntnis. Erkenntnis folgt erst dann aus Wissen, wenn erkannt wird, welche Relevanz die Einzelinformationen für die Lösung eines gegebenen Problems besitzen. Wissen kann man demnach also als potentielle Nutzinformation definieren. Das Wissen erfordert eine aussagekräftige Erklärung bzw. Begründung. Grundlegendes Kriterium ist das der Überprüfbarkeit bzw. Nachvollziehbarkeit. Als weiterer Maßstab gilt die Übereinstimmung des Wissens mit der wahrnehmbaren Realität. Anmerkung: Für den Begriff des Wissens findet sich im wissenschaftlichen Diskurs keine präzise und übergreifende anerkannte Definition, sondern zahlreiche, häufig ähnlich klingende Definitionen, die jeweils abhängig vom Standpunkt des Definierenden formuliert wird (sh. unten). Als eine Art kleinster gemeinsamer Nenner lassen sich drei Aussagen formulieren:
- Dem Wissen liegen Informationen zugrunde.
- Diese Informationen müssen derart aufeinander bezogen sein, dass sie in sich stimmig sind. (Kohärenz)
- Neben der inneren Übereinstimmung muss sich Wissen in Übereinstimmung mit den wahrnehmbaren Bedingungen einer Umwelt befinden. Eine insbesondere in der analytischen Philosophie geläufige Definition ist: Wissen ist gerechtfertigter wahrer Glaube (auch: gerechtfertigte wahre Annahme, Meinung) Wissen steht seit der griechischen Philosophie im Gegensatz zur Meinung. Demnach impliziert Wissen Wahrheit und kann durch keine Argumentation widerlegt werden, während eine Meinung zwar wahr sein kann, aber diskutabel ist. Reale und imaginäre Objekte, Systeme und Prozesse können gegeneinander abgegrenzt und daher beschrieben und definiert werden. Wissen hingegen ist ein selbstbezüglicher Begriff für eine Gesamtheit und nicht überschaubar. Die Selbstbezüglichkeit zeigt sich in der Tatsache, dass eine Definition des Begriffs Wissen das Wissen selber verändert, weil die Definition ebenfalls Bestandteil des Wissens ist. Es kann daher nur eine Beschreibung der Wirkung von Wissen erfolgen. Während es auf den ersten Blick klar zu sein scheint, was Wissen bedeutet, ist es sehr schwer, eine allgemein gültige Definition dafür anzugeben. Für jede bekannte Definition gibt es Fälle, in denen sie offensichtlich nicht das wiedergibt, was wir unter Wissen verstehen. Dieses Problem nennt man das Gettier-Problem. Edmund Gettier zeigte dabei an Beispielen, dass die Annahme, Wissen sei gerechtfertigter wahrer Glaube, zu einem Paradoxon führt. Allein ein Blick auf die Wissenschaftsgeschichte sollte uns aber für die Aussage empfänglich machen, dass wir immer nur "glauben zu wissen". Zu oft wurden ganze Gebäude des Wissens zum Einsturz gebracht, wenn sich eine neue Hypothese als tragfähiger erwies - bis dass auch dieses vermeintlich gesicherte Wissen durch neue Erkenntnisse in Zweifel gezogen wurde. Und so wird der Zweifel zur wahren Triebfeder neuen Wissens.

Systematisch-zusammenfassender Ansatz zur Definition

Wissen ist eine vorläufig wahre Zustandsgröße und ein selbstbezüglicher Prozess. Seine Definition verändert es bereits, da diese selbst zum Bestandteil des Wissens wird. Voraussetzung für Wissen ist ein wacher und selbstreflektierender Bewusstseinszustand, der dualistisch angelegt ist. Nur dadurch ist es erst möglich aus der unmittelbaren Erfahrung Objekte von ihrer Umwelt getrennt zu betrachten und diese gegeneinander abzugrenzen. Diese Objektbeziehungen sind Informationen. Information ist ein Datenbestandteil, welcher beim Beobachter durch die beobachterabhängige Relevanz einen Unterschied hervorrief. Daten sind etwas, was wahrgenommen werden kann, aber nicht muss.

Formen des Wissens

Deklaratives Wissen

Bezeichnet in der Kognitionspsychologie das Wissen über Fakten ("Wissen was"), in Abgrenzung von handlungsorientiertem ("Wissen wie, prozedurales Wissen). Folgende Formen des deklarativen Wissens können unterschieden werden:
- Wissen über Fakten: Zu den Fakten gehören numerische Fakten wie "das Planck'sche Wirkungsquantum ist h = 6,6261 · 10-34 Js " oder Propositionen wie "Der Wolf ist ein Raubtier".
- Wissen über Konzepte und Konzepteigenschaften: Konzepte werden durch ihren Konzeptnamen, ihre Extension und ihre Intension definiert. Extension ist die Menge aller Objekte, die zu dem Konzept gehört, die Intension ist die Menge der Merkmale, die ein Objekt besitzen muss, um zum Konzept zu gehören. Man unterscheidet zwischen Individualkonzepten, die als Extension eine einelementige Menge besitzen, und Massenkonzepte wie Flüssigkeiten oder Schüttgut, die keine stückweise abzählbare Extension besitzen.
- Wissen über semantische Beziehungen: Semantische Beziehungen sind Aussagen zu zwei oder mehreren Konzepten, wie zum Beispiel
  - Teil-Von-Beziehungen: (Klinge - ist Teil vom - Schwert).
  - Ist-Ein-Beziehung (Wolf - ist ein - Raubtier).
  - Zeitliche Beziehungen (chronologische Abfolge, Simultanität).
  - Räumliche Beziehungen (Behälter - Inhalt).
  - Kausalbeziehungen (Blitz - Donner).
- Wissen über Ereignisse und Handlungen: Ein Ereignis ist eine Zustandsänderung eines Objektes zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über ein Zeitintervall hinweg. Eine Handlung ist ein Ereignis, das von einem Aktor absichtsvoll ausgelöst wurde.
- Wissen über Regeln und einschränkende Bedingungen (Constraints): Wissen über einschränkende Bedingungen ist Wissen über die Unzulässigkeit von Zuständen oder Zustandsänderungen.
- Metawissen: Wissen über Wissen, wie z.B.
  - Wissen über die Verlässlichkeit (Reliabilität) bzw. Güte (Validität) von Fakten oder anderen Wissensarten.
  - Wissen über Wissensqualität.
- Wissen als soziale Konstruktion: Grundlegend stellt die Wissenssoziologie fest, dass Erkenntnis nicht im Individuum, sondern in einem sozialen Kontext eingebettet ist, das bedeutet Wissen ist sozial bedingt.

Narratives versus diskursives Wissen

Jean-François Lyotard unterscheidet zwei Formen von Wissen:
- diskursives Wissen – das im Diskurs ermittelte Wissen der Moderne mit expliziter Legitimation. Wissenschaftliches Wissen ist spezifisches diskursives Wissen, das dem akademischen Diskurs und seinen akademischen Regeln unterliegt;
- narratives Wissen – das traditionelle Wissen in Form von Geschichten und Erzählungen, das sich implizit selbst legitimiert.

Operatives Wissen und Orientierungswissen

(Wie nutze ich das Wissen, das ich habe? Wie finde ich meinen Weg, wo ich noch nicht genug weiß?)
- Wissen über Vorgänge und Verfahren: Ein Vorgang ist eine lang andauernde Handlung. Ein Verfahren ist eine festgelegte Anzahl von miteinander verketteten Einzelhandlungen, für die oft eine bestimmte Reihenfolge verbindlich ist. Wissen über ein Verfahren bezeichnet man auch als "know how", Gewußt Wie.
  - Wissen, wie man Wissenslücken schließen kann (zum Beispiel indem man Unbekanntes erfragt).
  - Wissen, wie man neues Wissen aus vorhandenem Wissen ableitet (Inferenzstrategien).
  - Wissen, wie man Wissen strukturiert und neues Wissen hinzufügt
- Wissen über Probleme und Problemlösungsstrategien: Bildung einer formalen Beschreibung eines Problems mit dem Ziel der Klassifikation des Problems in eine bekannte Problemklasse, zu der eine Problemlösungsstrategie bekannt ist.

Kollektive Konstruktion von Wissen

Angesichts der auf die Menschheit zukommenden Probleme (Umwälzungen im Zuge der Globalisierung) ist es notwendig geworden, alle verfügbaren menschlichen Denkressourcen zu mobilisieren (Ressourcenorientierung). Voraussetzung ist, dass die Menschen in der Lage sind, Ihre intellektuellen und emotionalen Ressourcen tatsächlich zu bündeln also intensiv und effektiv zu kommunizieren. Daher muss in Schulen und Universitäten ein viel stärkerer Akzent auf die Vermittlung von Kommunikationsfähigkeit gelegt werden. Eine Unterrichtsmethode, die ganz auf den Aufbau von Kommunikationsfähigkeit abzielt, ist Lernen durch Lehren. Das Internet bietet für die Kollektive Konstruktion von Wissen das optimale Vehikel. Einige Anhänger der Kondratjew-Theorie, z.B. Erik Händeler ("Die Geschichte der Zukunft Sozialverhalten heute und der Wohlstand von morgen. Kondratieffs Globalsicht", 2003) betrachten die neuen Kommunikationsmittel als Voraussetzung zu einem neuen Wirtschaftszyklus, dem 6. Kondratjeff. Als Modell für eine Struktur die zur effektiven Wissenskonstruktion führt, kann das Gehirn herangezogen werden (siehe auch: Kollektive Intelligenz). So können Internet-User metaphorisch als Neurone definiert werden, die in großer Zahl und großer Frequenz miteinander interagieren. Bezogen auf das Gehirn werden die "emergierenden" Ergebnisse dieser scheinbar chaotisch verlaufenden Neuronen-Interaktionen (neuronale Netze) "Gedanken" genannt. Auf das Internet übertragen können durch intensive Interaktionen zwischen Menschen/Neuronen für die Menschheit relevante Problemlösungen erarbeitet werden. Die Gehirnmetapher kann in besonderem Maße auf die kollektive Erstellung von Enzyklopädien angewandt werden. Dies trifft besonders für Enzyklopädien zu, die im Internet aufgebaut werden (z.B. die Wikipedia). Die kollektiv erstellten Artikel lassen sich dann metaphorisch als Emergenz betrachten: es können unzählige Menschen an der Produktion von Wissen beteiligt werden. Wie im Nervensystem ergeben sich in Internet-Enzyklopädien Spezialisierungen von Neuronenkonstellationen. Es werden einströmende Informationen sortiert, selegiert, verworfen oder an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Es findet Komplexitätsreduktion und Veredelung statt. Einfachere Aufgaben werden von peripheren "Neuronen" erledigt, andere wiederum entwickeln Pläne und Perspektiven und übernehmen somit die Aufgabe des Frontalcortexes. Wesentlich ist dabei, dass wie im Organismus zahlreiche Prozesse erfolgen müssen (z.B. Kämpfe unter Neuronengruppen), die das vegetative Überleben des Systems sichern ohne aber auf der Bewusstheitsebene zu emergieren und die Reflexionsfähigkeit des Gesamtsystems zu beeinträchtigen. Paradigmenwechsel in der Wissensgesellschaft Im gegenwärtigen Forschungs- und Ausbildungssystem wird Wissen immer noch von Experten gehortet und an Eingeweihte über Monographien und wissenschaftliche Artikel weitergeleitet. Das auf diese Weise präsentierte Wissen wird von den Abnehmern, die sich in der Regel keine höhere Kompetenz als dem Verfasser zuschreiben, weder in Frage gestellt, noch durch eigene Beiträge angereichert. Durch die neuen Kommunikationsmittel werden - beispielsweise im Rahmen der Erstellung von Internet-Enzyklopädien -, ungleich mehr Menschen beteiligt. Dadurch werden Wissensreserven mobilisiert. Die Tatsache, dass das in der Enzyklopädie enthaltene Wissen entsakralisiert wird, weil die Autoren anonym sind und a priori keine höhere Kompetenz als andere Benutzer besitzen, leitet einen fruchtbaren Prozess der Infragestellung, Diskussion, Präzisierung und Aktualisierung ein. So wird in der neuen Wissensgesellschaft die Produktion von Wissen in einem dynamischen Prozess kontinuierlicher Präsentation, Prüfung und Speicherung demokratisiert.

Begriffsfeldabhängige Ansätze

Im Gegensatz zum umgangssprachlichen Verständnis von Wissen bemüht sich der von Helmut F. Spinner begründete Karlsruher Ansatz der integrierten Wissensforschung (KAW) um eine Systematisierung des gesamten Begriffsfeldes um "Wissen aller Arten, in jeder Menge und Güte"; Spinner initiierte daher das Wissensarten-, Wissensordnungs- und Wissensverhaltensprojekt. Er schlägt folgende Terminologie vor:
- "Wissen ist semantische Information (unabhängig von Richtigkeit und Wichtigkeit)"
- "Information ist inhaltliches Wissen"
- "Erkenntnis ist Information plus x" Im Rahmen des Wissensmanagement wird Wissen als eine Ressource betrachtet, die nicht nur von Individuen, sondern auch von anderen Systemen wie Gruppen und Organisationen erzeugt bzw. ausgehend von implizitem Wissen explizit gemacht wird.

Gettiers Problem

Gettier kritisiert den Ansatz, dass Wissen gerechtfertigter wahrer Glaube sei. Das führt zu einem Paradoxon: Gettiers Problem.

Siehe auch


- Diskursives Wissen
- Wissensrepräsentation
- Langzeitgedächtnis
- Lernen durch Lehren: Kollektive Wissenskonstruktion im Unterricht
- Intelligenz, Kollektive Intelligenz, Künstliche Intelligenz
- Know-How
- Wissenssoziologie

Literatur


- Daniel Geiger & Georg Schreyögg: Wenn alles Wissen ist, ist Wissen am Ende nichts ?!, in: DBW, 63. Jhrg., 2003.
- Jean-François Lyotard: Das postmoderne Wissen. Ein Bericht (Towards the Postmodern), Passagen-Verlag, Wien 1999.
- Matthias Vogel & Lutz Wingert (Hg.): Wissen zwischen Entdeckung und Konstruktion. Erkenntnistheoretische Kontroversen, Suhrkamp Verlag, Frankfurt/M. 2003.
- [http://deutschesfachbuch.de/info/detail.php?isbn=3825884082 Paschen, Harm: Zur Entwicklung menschlichen Wissens Die Aufgabe der Integration heterogener Wissensbestände. März 2005]
- Jacques Maritain: Die Stufen des Wissens. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1954

Weblinks


- [http://www.phillex.de/wissen.htm Beschreibung aus dem Lexikon der Philosophie]
- [http://www.projektkompetenz.de Studenten konstruieren gemeinsam Weltwissen]
- [http://www.ldl.de/material/aufsatz/homepage.pdf Das Internet als Gehirn - Aufsatz von Jean-Pol Martin]
- [http://www.bildung2010.de/gutzuwissen/thesen/thesen_kuhlen.html Universal Access: Wem gehört das Wissen?] Artikel von Rainer Kuhlen
- [http://web.uni-frankfurt.de/SFB435/ Sonderforschungsbereich/Forschungskolleg "Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel"] der Johann-Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main !

Rentenversicherung

Bei einer Rentenversicherung (RV) im allgemeinen Sinne handelt es sich um eine Versicherung, bei der der Versicherungsfall typischerweise mit dem Erreichen eines vertraglich (private Rentenversicherung) oder gesetzlich (soziale Rentenversicherung) festgelegten Alters eintritt. Der primäre Zweck einer Rentenversicherung besteht in einer Absicherung vor altersbedingten Einkommensrisiken. Es wird im allgemeinen argumentiert, das der freie Markt wegen verschiedener Gründe (relative Armut, moral hazard, adverse selection, Inflationsrisiken etc.) nicht in der Lage ist, reale Annuitäten anzubieten. Daraus folgt, das gerade die Bevölkerungskreise, die eine Absicherung im Alter besonders nötig hätten, ohne Versicherungsschutz auskommen müssten. Es ist ebenso möglich, das angespartes Vermögen zum Zwecke der Altersvorsorge nicht ausreicht, um die gesamte Dauer des Ruhestandes zu finanzieren. Aus diesen Gründen müsse der Staat eingreifen und eine soziale Rentenversicherung mit Zwangsversicherungscharakter anbieten, denn nur eine solche ist in der Lage, weite Bevölkerungskreise abzudecken und reale Annuitäten auszuzahlen. Der Grund für letzteres besteht insbesondere beim Umlageverfahren darin, das der Staat die Steuerhoheit besitzt und daher zu jeder Zeit die Einnahmeseite zwangsweise anpassen kann um eine eventuelle Unterdeckung der Ausgaben auszugleichen (ein Mittel, das einer privaten Rentenversicherung nicht zur Verfügung steht).

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland

Allgemeine Bemerkungen

Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie findet ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Die RV im SGB VI bildet zusammen mit den anderen gesetzlichen Altersvorsorgeformen (Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Pflichtversorgung der verkammerten freien Berufe) eine der drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems, neben der betrieblichen/überbetrieblichen/tariflichen Altersversorgung (zweite Säule) und der auf privater Vorsorge aufbauenden Versorgung (gefördert im Rahmen der sog. „Riester-Rente“). Eine Sonderversorgung besteht für die Beamten der öffentlichen Hand.

Träger der Rentenversicherung

Träger der Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung. Die zuständigen Leistungsträger sind gem. § 23 Absatz 2 SGB I: # in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, # in der knappschaftlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, #in der Alterssicherung der Landwirte die landwirtschaftlichen Alterskassen.

Versicherte

Die GRV unterscheidet generell zwischen Versicherungspflicht und Versicherungfreiheit. Die Versicherungspflicht umfasst nach § 1 SGB VI alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender mit erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit (Zwangsversicherung). Darüber hinaus besteht Versicherungspflicht auch für bestimmte Gruppen von Selbständigen (Landwirte, Handwerker, Künstler und Publizisten, Küstenfischer und –schiffer, Seelotsen, Selbständige mit einem Auftraggeber, Hausgewerbetreibende, Ich-AG (siehe § 2 SGB VI)) sowie u.a. auch für Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose (§ 3 SGB VI). Versicherungsfreiheit besteht nach § 5 SGB VI für Beamte, Richter und Berufs- oder Zeitsoldaten. Ausserdem können bestimmte Personengruppen von der Versicherungspflicht befreit werden, z.B. Ärzte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte (§ 6 SGB VI).

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die versicherten Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) sind das Alter, die verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod. Leistungen der gRV sind
- Rentenzahlungen auf Grund eines dieser Risikofälle
  - Altersrenten,
  - Erwerbsminderungsrenten
  - Hinterbliebenenrenten sowie
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", d.h. vor Zahlung einer Rente wird versucht, die Erwerbsfähigkeit des/der Versicherten wieder herzustellen. Erst wenn dies tatsächlich nicht möglich ist, erfolgt eine Rentengewährung. Für die Rentengewährung ist die Erfüllung von
- persönlichen Voraussetzungen (z.B. Erwerbsminderung, Lebensalter, Tod) und
- spezifischen Wartezeiten, also Zeiten der Beitragszahlung zur Rentenversicherung, vonnöten. Daneben sind auch bei verschiedenen Renten noch weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich. Eine abschlagfreie Altersrente wird nach geltender Rechtslage regelmäßig bei einem Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr gewährt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozentpunkten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme behaftet.

Begriff Rente

Mit dem Begriff Rente werden in Deutschland allgemein die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen für Pflichtversicherte erfasst. Die Zahlung der Rente erfolgt durch den jeweiligen Versicherungsträger. Die Zahlungsabwicklung erfolgt u.a. durch den Rentenservice der Deutschen Post AG. In Deutschland ist die staatliche Altersrente von der Pension abzugrenzen. Pensionäre erhalten ihre Leistungen aus Sonderkassen (Pensionskassen). Als Pensionäre werden nur im Ruhestand befindliche Beamte bezeichnet. Auch in steuerlicher Hinsicht gibt es Unterschiede. Während der Rentner nur den Ertragsanteil zu versteuern hat, sind die Leistungen aus der Pensionskasse in voller Höhe zu versteuerndes Einkommen. In Österreich werden dagegen alle Altersrenten als Pensionen bezeichnet. Zunehmend wird der Begriff Rente auf die sog. Rentenproblematik reduziert. Die Rente umfasst ein ganzes Bündel an verschiedenen Leistungen. Neben der Altersrente (das ist umgangssprachlich "die Rente") wird auch Witwen-, Witwerrente und Halb-, Vollwaisenrente gezahlt. Steuerlich ist sie nur teilweise mit dem sog. Ertragsanteil als Einkommen zu berücksichtigen. Dieser Ertragsanteil entspricht einer fiktiven Verzinsung, die von den getätigten Einzahlungen abgezogen wird. Je früher der Versicherte in Rente, desto geringer ist einerseits die absolute Rentenhöhe und desto höher wird der zu versteuernde Ertragsanteil an der monatlichen Altersrente. Tatsächlich ist dieser zu versteuernde Ertragsanteil nur eine fiktive Größe. Da die Gelder der gesetzlichen Rente aus dem Umlageverfahren kommen (siehe auch Generationenvertrag) und nicht wie bei der privaten Vorsorge nach dem Kapitaldeckungsverfahren, wurden die vergangenen Einzahlungen der jetzigen Leistungsempfänger sofort bei Einzahlung bis auf die sog. Schwankungsreserve verbraucht. Oft wird der Begriff "Altersrente" verwechselt mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Das hat aber nur einen mittelbaren Zusammenhang. Während zum Beispiel das Rentenalter erhöht wird (derzeit 65 Jahre), sinkt das Alter, in dem man aus dem Berufsleben ausscheidet, tendenziell, zur Zeit liegt es teilweise bereits bei einem Alter von 50 Jahren, typisch bei 57 ... 60 Jahren. Um die Lücke zwischen altersbedingtem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem Rentenbezug zu schließen, gibt es zum Beispiel Vorruhestandsregelungen bzw. Sozialhilfe. Weiterhin kann man aber auch während des Bezuges von Altersrente weiterarbeiten, solange die entsprechenden Bedingungen eingehalten werden.

Berechnung der Rentenhöhe

Die Höhe der Altersrente wird nach der Rentenformel berechnet. Diese ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) normiert. Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte (Entgeltpunkt ist die Verhältniszahl des persönlichen Arbeitsentgeltes zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten eines Kalenderjahres) mit dem sich jährlich in Abhängigkeit der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen anpassenden aktuellen Rentenwert, gegebenenfalls mit Abschlägen bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr. Besonderheiten bestehen in der Knappschaftsversicherung (Rentenversicherung der Bergleute). Der soziale Solidargedanke der RV kommt unter anderem in der Berücksichtigung von Zeitabschnitten ohne Beitragsleistung (z. B. Kindererziehungszeiten, Zeiten zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und vollendetem 60. Lebensjahr) zum Ausdruck. Darüber hinaus erbringen die Träger der RV auch Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Diese Leistungen dienen der Abwendung des versicherten Risikos und können insofern nicht als versicherungsfremd eingestuft werden. Auf die Berechnung der Rentenhöhe hat zusätzlich der ständige Aufenthaltsort (Wohnsitz) den Rentenempfängers maßgeblich, hierzu wurden auch Versicherungslastregelungen zwischen Staaten getroffen.

Pflichteinzahlungen in die Rentenversicherung

Grundsätzlich wird die Rentenversicherung durch Beiträge finanziert, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden (Ausnahmen: in der Knappschaftsversicherung trägt der Arbeitgeber zwei Drittel des Beitrags; Selbständige tragen den Beitrag allein; Besonderheiten gibt es in der Künstlersozialversicherung und für geringfügig Beschäftigte). Diese sogenannte paritätische Finanzierung, die auch für die gesetzliche Krankenversicherung gilt, ist betriebswirtschaftlich gesehen allerdings eine Fiktion, da der gesamte Zahlbetrag und nicht etwa nur der Arbeitnehmerbeitrag von diesem erwirtschaftet werden muss. Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung sind daher Arbeitgeberbeiträge dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers zuzurechnen. Durch eine Ausgliederung und Bezeichnung als Lohnnebenkosten verstellen sie dem Beschäftigten den Blick auf die reale Abgabenquote. Über die Beiträge hinaus decken verschiedene Bundeszuschüsse (etwa ein Viertel der Gesamtfinanzen) und sonstige Einnahmen den Bedarf der Rentenversicherung an auszuzahlenden Mitteln. Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt nicht im Kapitaldeckungs-, sondern im Umlageverfahren. Dabei werden laufende Rentenausgaben auf die derzeitigen Beitragszahler umgelegt (Generationenvertrag). Der Beitragssatz wird als Prozentsatz vom Bruttolohneinkommen (Arbeitsentgelt) bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, bei Selbständigen vom Erwerbseinkommen; er ist für die Angestellten- und die Arbeiterrentenversicherung gleich hoch (seit dem 1. Januar 2003 19,5%), für die Knappschaftsversicherung höher (seit dem 1. Januar 2003 25,9%). Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 18.11.2005 soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 1.1.2007 auf 19,9% steigen (Abschnitt 2.1 des Koalitionsvertrages).

Historische Entwicklung und heutige Situation

Die Verabschiedung des Gesetzes zur Alters- und Invaliditätsversicherung durch den Reichstag des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck bildet die Grundlage der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (24. Mai 1889). Im Rahmen dieser Sozialgesetzgebung wurde die Rentenversicherung (RV) zum 1. Januar 1891 (vgl. RGBl. 1889 I S. 97) erstmals eingeführt. Wesentliche Reformschritte waren 1911 die Einführung der Hinterbliebenenrenten sowie die Einbeziehung der Angestellten in die Rentenversicherung im Jahre 1911 durch das Versicherungsgesetz für Angestellte, vom 20.12.1911, RGBl. S.989). Das alte System des Ansparens (Kapitalbildung) von Rentenzahlungen auf einem Sparbuch/Konto war infolge der Weltwirtschaftskrise in schwerste Bedrängnis geraten zusammengebrochen.Infolge der Hyperinflation gerieten die ursprünglich auf durch das Anwartschafts- bzw.Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Rentenversicherungen unter starken Druck. So waren das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. RM (im Jahre 1914) binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % der Summe zusammengeschmolzen. Daher war es notwendig, vom Anwartschaftsdeckungsverfahren auf das Umlageverfahren überzugehen. Dies galt sowohl für die Invalidenversicherung als auch für die Angestelltenversicherung. Während des dritten Reiches kam es zu einer erneuten Umstellung: Um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung sicherzustellen, wurde zum Anwartschaftsdeckungsverfahren gewechselt. Erst im Jahre 1957 kam der Übergang zum System der noch heute bestehenden Umlagefinanzierung. Dies führte damals zur sofortigen Rentenerhöhung, jedoch mit dem Nachteil, dass heute für die Rentner keine tatsächlichen Anlagen vorhanden sind. Weitere Maßnahme der Reform von 1957 war die dynamischen Koppelung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung. 1972 kommt es zur Einführung der flexiblen Altersgrenze sowie seit 1992 zum Versuch der Sicherung des von demographischer Entwicklung und wirtschaftlicher Stagnation bedrohten Systems (Rentenproblem). Die Intention der Reichsversicherungsordnung war es, die Rente ohne Ansehen der Person, entsprechend der Anspruchsberechtigung an den Versicherten zu zahlen. Diese so genannte Wertneutralität der Rente wurde erstmals wesentlich verletzt durch die Sozialgesetzgebung der Nazis. Diese Tradition setzte in gewisser Weise die BRD fort, als es um die Entschädigung für ehemalige Häftlinge in KZ und Zuchthäusern zwischen 1933-45 ging, wenn diese Kommunisten waren. Diese Praxis fand vorwiegend in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts Anwendung. Eine unrühmliche Neuauflage der Verletzung des Wertneutralitätsprinzips setzte erst 1990 mit der Deutschen Einheit ein, als massenhaft ex-DDR-Bürger Rentenkürzungen in Kauf nehmen mussten - verfassungswidrig, wie erst 1999 und folgende Jahre der BGH fest stellte. Die Wertneutralität ist auch im Sommer 2005 noch nicht hergestellt worden.

Siehe auch


- Rentenproblematik, Sozialversicherung, Sozialstaat, Mackenroth-These, Regelaltersrente, Mindestrente, Alters- und Hinterlassenenversicherung (Schweizer Rentenversicherung), Social Security (US-amerikanische Rentenversicherung)
- Britische Rentenversicherung

Literatur


- H. Grüner, G. Dalichau: Gesetzliche Rentenversicherung. Heidelberg (Kommentar, Loseblatt)
- K. Hauck et al.: Sozialgesetzbuch. SGB VI. Berlin (Kommentar, Loseblatt)
- R. Kreikebohm (Hrsg.): SGB VI. 3. Auflage. München 2003, (Kommentar)
- H.-W. Lueg, B. v. Maydell, F. Ruland (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch. Gesetzliche Rentenversicherung. Berlin (5 Bände, Loseblatt)
- B. Schulin (Hrsg.): Rentenversicherungsrecht. München 1999 (Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 3)
- Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Hrsg.): Handbuch der Rentenversicherung. Neuwied 1990

Weblinks


- [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de www.deutsche-rentenversicherung-bund.de] - neue URL / www-Site ab 1.10. 2005
-
- [http://www.bpb.de/wissen/65T9EB,0,0,Gesetzliche_Rentenversicherung_und_Rentenniveau.html Zahlen der Bundeszentrale für politischen Bildung zur Rentenversicherung in Deutschland]
- [http://www.rentenerklaerung.de.vu/ Ausführliche deutschsprachige Erläuterung von Geschichte, Träger, Leistungen, Problem und mehr.] ! Kategorie:Steuerrecht

Altersvorsorge

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen wurden, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von angespartem Vermögen oder erworbenen Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt ohne Einschränkungen des Lebensstandards bestreiten zu können. Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen. Über Jahre hinaus soll es zu keiner Einschränkung des Lebensstils kommen (ideale Altersvorsorge). Die Altersvorsorge setzt sich aus den so genannten "drei Säulen" zusammen: # Erste Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren. Dazu zählen die Gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV) und die Beamtenversorgung. # Zweite Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD). # Dritte Säule: Private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit späteren Verzehr): Aktienfonds-Sparpläne, Riester-Rente, Lebensversicherung

Privatvorsorge

Die Privatvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht oder als Einmalbetrag an den Versicherten ausbezahlt. Aktienfonds-Sparpläne Bei einem Aktienfonds-Sparplan spart man einen festen Betrag pro Monat oder Quartal in einen oder mehrere Aktienfonds. Fällt der Kurs des Fonds, so erwirbt man für den festen Betrag mehr Anteile, steigt der Kurs, erwirbt man weniger Anteile. Auf lange Sicht kann man dank des Durchschnittskosteneffekts (Cost-average effect) hohe Wertsteigerungen erreichen. Das Risiko von Kursverlusten, die man bei Aktienfonds oft befürchtet, wird umso geringer, je länger der Sparplan andauert. Man sollte mit einer Ansparphase von mindestens 20 Jahren rechnen, was aber im Rahmen der Altersvorsorge eine realistische Dauer ist. Am Ende der Sparphase kann der Anleger frei über sein angespartes Vermögen verfügen. Er könnte es auf einmal ausgeben, z.B. für ein Eigenheim, dass er im Alter bewohnen möchte. Genauso ist es möglich, mit einer Bank seiner freien Wahl einen Auszahlplan zu vereinbaren: Man zahlt also einmalig eine bestimmte Summe Geld und erhält dafür eine monatliche Rente. Aktienfonds-Sparpläne sind mittlerweile bei fast allen Filialbanken und Direktbanken i.d.R. ab 50 € monatlich möglich. Direktbanken haben oft den Vorteil geringerer Gebühren = "Ausgabeaufschlag" beim Kauf von Fonds. Vorteile von Aktienfonds-Sparplänen:
- Der Anleger hat komplette Kontrolle über die Fonds, in welche er investiert.
- Der Sparplan kann jederzeit beendet werden oder pausieren, ohne dass dabei Gebühren entstehen (natürlich besteht das Risiko von Kursverlusten, welches aber durch eine ausreichend lange Ansparphase (s.o.) minimiert werden kann.
- Alle Gebühren, d.h. der einmalig bei Kauf fällige Ausgabeaufschlag und die jährlich fällige Verwaltungsgebühr des Fonds (meist 1,5 - 2 %), sind im Verkaufsprospekt des Fonds einsehbar. Private Rentenversicherungen hingegen enthalten oft hohe versteckte Gebühren von denen der Anleger meist nichts erfährt, z.B. für die Provision des Vermittlers. Nachteile von Aktienfonds-Sparplänen:
- Die eigenverantwortliche Auswahl von Fonds, die für die langfristige Zukunft einen hohen Gewinn versprechen, setzt ein gewisses Maß an Kompetenz voraus.
- Bei zwischenzeitlichen Kursverlusten sind viele Anleger in Versuchung, den Sparplan vorzeitig mit Verlust aufzulösen (obwohl sich der Durchschnittskosteneffekt nur bemerkbar macht, wenn man gerade in Zeiten niedriger Kurse mit seinem konstanten Betrag weiterspart).
- Viele Anleger verbinden mit Aktien negative Gefühle. Zusammenfassung:
- Wer Aktien nach wie vor nicht vertraut, oder wer keine Zeit oder keine Kenntnisse hat, um eine Recherche nach zukunfstträchtigen Aktienfonds durchzuführen, wird sich eher für eine private Rentenversicherung entscheiden, die einem alle Entscheidungen abnimmt.
- Für jemanden, der sich zutraut, eine grobe Vorstellung von zukünftigen Trends zu entwickeln, um daraufhin geeignete Aktienfonds auszuwählen, ist der Aktienfonds-Sparplan sicherlich eine interessante Alternative.
- Auch als Ergänzung zu einer evtl. schon bestehenden privaten Rentenversicherung eignen sich Aktienfonds, da man sie bereits mit relativ niedrigen Beträgen (ab ca. 50 € im Monat) besparen kann. Wichtig:
- Man sollte sich klar machen, dass man das Risiko eines Kursverlustes nur durch eine lange Ansparphase -idealerweise 20 Jahre- minimieren kann.
- Um das Risiko von Kursschwankungen weiter zu verringern sollte die monatliche Sparrate auf mindestens 3 verschiedene Fonds aufgeteilt werden, die sich unabhängig voneinander entwickeln werden, z.B. verschiedene Branchen/Themen/Regionen der Welt.
- Man sollte vor Beginn des Sparens ein kurzfristig verfügbares Finanzpolster anlegen (z.B. auf einem Tagesgeldkonto), welches idealerweise 6 Netto-Monatsgehälter beträgt. So ist man in Zeiten finanzieller Notlagen (Verlust des Arbeitsplatzes, schwere Krankheit, etc.) nicht gezwungen, seinen Aktienfonds-Sparplan vorzeitig mit eventuellem Verlust aufzulösen.

Betriebliche Altersvorsorge

Einzahlung des Arbeitgebers in ein privates Ansparprodukt für den Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt - so genannte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, oder als Entgeltumwandlung (Verzicht des Arbeitnehmers auf Entgeltbestandteile zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge) - so genannte arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, auch Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung) genannt. Die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Es stehen fünf sog. Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zur Verfügung, die jeweils unterschiedlichen steuerlichen bzw. arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, unterliegen. Die Unterschiede betreffen sowohl die Anwartschaftsphase (Zeit, während der "angespart" wird) als auch die Auszahlungsphase (Rentenzeit). Es gibt gezillmerte Tarife, bei denen die Abschlussprovision bei Vertragsbeginn gezahlt wird, und ungezillmerte Tarife, bei denen die Abschlussprovision über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt wird. Ungezillmerte Tarife haben Vorteile, wenn man z. B. arbeitslos wird und Beiträge nicht mehr gezahlt werden. Zudem weisen diese Tarife über die gesamte Laufzeit hinweg einen höheren unter Zins stehenden Kapitalstand auf.

Gesetzliche Vorsorge

Gegensätzlich dazu ist die gesetzliche Vorsorge aufgebaut. Sie basiert auf dem Umlageverfahren. Die jetzigen Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog. Anwartschaft). Die junge Generation kommt für die Rente der alten Generation auf (sog. Generationenvertrag). Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide müssen immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führt. Die regelmäßig beschlossenen Kürzungen bei der Rente machen es insbesondere für die derzeit im Berufsleben Stehenden erforderlich, eine Eigenvorsorge (privat oder betrieblich) aufzubauen.

Weblink


- [http://www.ihre-vorsorge.de/ Infoportal Altersvorsorge & Rente - Ein Service der Gesetzlichen Rentenversicherung.]
- [http://www.infonetz-altersvorsorge.de Infonetz-Altersvorsorge.de: Informationsservice zur zusätzlichen Altersvorsorge von einigen Rentenversicherungsträgern in Partnerschaft mit dem MAGS NRW.]
- [http://www.renten-pfadfinder.de Informationen zur Altersvorsorge sowie online Tools] Kategorie:Sozialstaat Kategorie:Sozialversicherung (Deutschland)

Alltagskultur

Alltagskultur bezeichnet Gebräuche, Gewohnheiten und Gegenstände des Alltags, die nicht als Kultur im Sinne von bildender Kunst, Musik und Literatur in der Sinngebung durch eine definierende Elite (Hochkultur) wahrgenommen werden. Umgangssprachlich ist auch von Massenkultur die Rede. Die Erforschung der Alltagskultur ist ein zentrales Thema in der Volkskunde, den Cultural Studies und der Soziologie. Der Begriff erfuhr in den 1960er Jahren im Umkreis semiotischer, strukturalistischer, soziologisch-philosophischer Debatten insbesondere durch Roland Barthes große Aufmerksamkeit. Gegenstände alltagskultureller Untersuchungen sind unter anderem: Kino, Fernsehen, Autos, Esskultur, Mode, Design, Werbung, Sport, Gegenstände des Alltagsgebrauchs. Solche Themen oder Gegenstände der Alltagskultur wurden von Barthes als Texte gelesen, die eine Oberflächen- und eine Tiefenstruktur aufweisen, d. h. ähnlich wie literarische Texte codierbar und interpretierbar sind. Eine zeitgenössische Alltagskultur ist die Popkultur. Mit dem Wachsen der Definitionsmacht der Popkultur wurde die Dichotomie "Alltagskultur | Hochkultur" auch kraft der öffentlichen Meinung in Frage gestellt.

Siehe auch


- Portal:Alltagskultur, Alltag
- Volkskunde
- Portal:Soziologie, Kultursoziologie, Lebenswelt, Habitus, Pierre Bourdieu
- Alltagsverstand

Weblinks


- [http://www.alltagskultur.at/ Alltagskultur seit 1945 - Projekt des Oberösterreichischen Landesmuseums] ! Kategorie:Volkskunde

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A character in the Robert Jordan Wheel of Time series.

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