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Inzest

Inzest

Inzest (auch Blutschande) bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten. Viele Kulturen (Religionen) kennen ein Inzesttabu. Der Begriff ist abzugrenzen von der Inzucht, welches in der Tier- und Pflanzenzucht als ein gebräuchliches Verfahren zur Stabilisierung bestimmter Merkmale angewendet wird. Die früher verbreiteten Eheschließungen unter nahen Verwandten im europäischen Hochadel oder in abgelegenen, ländlichen Gegenden wird ebenfalls nicht als Inzest, sondern als soziale Inzucht bezeichnet.

Inzest als soziologisches Untersuchungsfeld

Universell abgelehnt wird heutzutage der Geschlechtsverkehr zwischen Voll-Geschwistern und Eltern und ihren Kindern. Dieser ist nach den Gesetzen aller modernen Staaten verboten. In Schweden werden Ehen zwischen Halb-Geschwistern in Ausnahmefällen toleriert. Geschlechtliche Beziehungen zwischen entfernteren Verwandten werden in verschiedenen Gesellschaftssystemen unterschiedlich bewertet: So ist eine Ehe zwischen Vetter und Kusine erster Ordnung in 31 US-Bundesstaaten und in vielen Balkan-Ländern verboten, während sie im arabisch-orientalischen Raum als bevorzugte Form der Heirat gilt. Daneben gilt auch der Geschlechtsverkehr zwischen verschwägerten Personen in manchen Gesellschaften als Inzest. Für Cousin und Cousine zweiten Grades oder noch weiter entfernte Verwandte besteht in keinem Land ein Ehehindernis. "Verwandtschaft" verbietet jedoch nicht nur Ehen, sie kann sie auch gebieten; "Inzest" als Verbrechen ist das dann nur aus dem Blickwinkel einer fremden Kultur. So ist in etlichen Stammesgesellschaften die Kreuzkusinenheirat vorgeschrieben. Es kann sogar der - dann eheliche - Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern vorgeschrieben sein, meist nur in hoher sozialer Position. Ein bekanntes Beispiel ist die Pharaonendynastien (geschichtlich z. B. der Ptolemäer) im antiken Ägypten (304 v. Chr. - 30 v. Chr.), die Geschwisterehen auf dem Thron vorschrieb; dies wird als Resultat der Machtzentralisierung bei matrilinearer Erbfolge von Hohepriesterinnen bei gleichzeitiger Patrilinearität einer Erbmonarchie angesehen.

Charakteristiken eines Tabus

Zu der Charakteristik eines Tabus zählt auch die aktive Ausgrenzung des Themas. Beim Inzest wird das Vorkommen des Inzests selbst ausgeblendet, d.h., tatsächlicher Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und ihren Kindern wird nicht wahrgenommen, verleugnet oder, wenn es nicht anders geht, verharmlost. Im weiteren werden etwaige Folgen eines Inzests, nämlich die Kinder, in weiten Bevölkerungskreisen offenbar grundsätzlich als behindert angesehen, um eine geistige Abgrenzung gegenüber "normal" entstandenen Kindern zu vollziehen. Selbst in Medizinerkreisen, wo eigentlich bessere Informationen vorliegen sollten, kursieren Gerüchte über Anstalten, in denen angeblich die behinderten Kinder aus Inzestbeziehungen verwahrt würden.

Gesetzeslage heute

Inzest wird in vielen Staaten strafrechtlich verfolgt. In Deutschland und Österreich allerdings nur zwischen in gerader Linie verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, … und deren Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern … – sowie zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern. In Deutschland werden Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. In Österreich wird nicht bestraft, wer zur Tatzeit jünger als 19 Jahre war und zur Tat verführt wurde. In Deutschland ist der Tatbestand auch erfüllt, wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts bereits erloschen ist. Im Jahr 2003 hat es insgesamt zehn Verurteilungen zu § 173 StGB auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) gegeben. Das französische Strafgesetzbuch, der Code pénal français, stellt Inzest nicht mehr unter Strafe. Verschiedene Länder folgen ihm heute, so wird Inzest heute in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einigen anderen lateinamerikanischen Staaten nicht mehr bestraft. Betreffend der Eheschließung ist das kanonische Recht der Kirche strenger als das bürgerliche: Während z.B. für eine katholische Eheschließung zwischen Cousin und Cousine eine kirchliche Dispens erforderlich wäre, ist eine Ziviltrauung nur zwischen Geschwistern sowie Nachkommen und Vorfahren ausgeschlossen, in allen anderen Fällen ohne weiteres möglich.

Biologische Aspekte

Kommt es beim Inzest zur Fortpflanzung, nimmt die Variabilität der Gene bei so gezeugten Nachkommen und der Heterosis-Effekt ab, während die Homozygotie steigt. Dadurch wird das Risiko des Ausbruchs von heterozygoten Erbkrankheiten bei den Kindern erhöht, gleichzeitig werden aber positive Erbmerkmale propagiert. Meist beruht eine Erbkrankheit darauf, dass ein für den Stoffwechsel notwendiges Protein fehlt, da das entsprechende Gen "nicht richtig funktioniert", weil es (etwa durch Mutation) beschädigt ist. Es kann vorkommen, dass ein betroffenes Individuum eine Erbkrankheit nicht ausbildet, weil es von dem Gen jeweils eine "funktionierende" und eine "nicht funktionierende" Variante besitzt. (Diese Varianten bezeichnet man in der Genetik als Allele.) Wobei die "nicht funktionierende" Variante rezessiv ist, die "funktionierende" Variante hingegen dominant vererbt wurde. Dies hat zur Folge, dass die Erbkrankheit phänotypisch nicht ausgeprägt wird, also das betroffene Individuum selbst gesund ist. Sind nun zwei Eltern genetisch nah verwandt und hat ein Elternteil eine solches "nicht funktionierendes" Gen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der andere Elternteil auch ein solches nicht funktionierendes Gen besitzt. Ist dies der Fall und wird durch die beiden ein Nachkomme gezeugt, so tritt mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Fall ein, dass der Nachkomme zwei (rezessive) "nicht funktionierende Varianten" des Gens erhält. Dies führt dann zum phänotypischen Zutagetreten der Erbkrankheit bei diesem Nachkommen. Der Nachkomme ist erbkrank, da ihm zwei "rezessive Varianten des nicht funktionierenden Gens" vererbt wurden. ( Eine "dominante Variante des funktionierenden Gens" ist ja nun nicht vorhanden.) Wegen der großen Anzahl der Gene ist das Risiko für die Ausbildung erblicher Defekte dieser Art bei Nachkommen von genetisch nahe Verwandten recht hoch. So ist jedes zweite bis dritte Kind aus einer Beziehung zwischen Bruder und Schwester auffällig. Etwa jedes vierte ist geistig behindert, jedes siebte hat einen Geburtsdefekt, und jedes achte leidet unter einer bekannten rezessiven Krankheit. Nachkommen aus inzestuösen Beziehungen werden daher aus rechtlicher Sicht als Opfer der Straftat Inzest betrachtet. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit erbkranken Nachwuchses infolge Inzestes tatsächlich ist, ist in neuerer Forschung wohl strittig. In der Natur sind bisweilen Strategien zur Inzestvermeidung zu finden. Bei Pflanzen sind das etwa Blüten, die erst nur Pollen produzieren und danach zur Bestäubung geeignet sind oder umgekehrt. Bei Tieren und Menschen ist es der Geruchssinn, der genetisch nahe Verwandte in einer Weise riechen lässt, die keine sexuellen Gefühle aufkommen lassen soll und folglich Sex zwischen nahen Verwandten vermeiden hilft. Kinder, die bis zum sechsten Lebensjahr gemeinsam aufwachsen, entwickeln eine instinktive Inzesthemmung, und auch wenn sie nicht verwandt sind, werden sie im Erwachsenenalter höchstwahrscheinlich nicht miteinander sexuell aktiv. Die Ausbildung eines doppelten Chromosomensatzes, die mit der Sexualität selbst (also der Zeugung von Nachkommen durch mehr als einen Vorgänger) eng zusammenhängt, wird als Mittel der Natur gesehen, die negativen Folgen von Mutationen (erhebliche Benachteiligung des Organismus, wenn eine Gen-Kopie "nicht funktioniert") zu mindern, indem von jedem Gen mindestens eine zusätzliche Kopie in jeder Zelle vorhanden ist. Die Tierart mit der höchsten bekannten Inzestrate sind die Nacktmulle.

Literarische Verarbeitung

Sowohl im Alten als auch im Neuen Testament der Bibel wird Inzest einheitlich verurteilt, wobei damit nicht nur Geschlechtsverkehr zwischen nahen Blutsverwandten, sondern auch zwischen nahen angeheirateten Verwandten gemeint ist (siehe 3. Mose 18, 6ff.). Neben den Inzesten, die in den Schöpfungsmythen vieler Völker vorkommen, kennt die Literaturgeschichte eine Vielzahl von gewöhnlich dramatischen Erzählungen, die das Thema Inzest behandeln. Eine klassische Geschichte ist die Ödipussage, in der ein ausgesetzter Sohn, ohne darum zu wissen, seine Mutter heiratet und mit ihr vier Kinder zeugt. Das Märchen Allerleirauh der Brüder Grimm handelt von einer inzestuösen Beziehung zwischen Vater und Tochter. Innerhalb der romantischen Literatur erscheint der Inzest teilweise als auslösendes Moment einer tragischen Geschichte. Etwa in E.T.A. Hoffmanns Die Elixiere des Teufels erfährt der Leser gegen Ende durch die Genealogie der Protagonisten, dass ein Fall von Inzest Auslöser war für den ausbrechenden Wahnsinn der Hauptfigur und ihres Doppelgängers, die in ihrem Wirrspiel quasi telepathisch verbunden erscheinen. Die Auslöschung der inzestuös entstandenen Familie erscheint als Ziel jener magischen bzw. wahnsinnigen Zustände. In Richard Wagners Oper Die Walküre entbrennen die Zwillinge Siegmund und Sieglinde in Liebe zu einander. In der Vereinigung der Geschwister (Zitat: "So blühe denn Wälsungenblut") wird der Held Siegfried gezeugt. Auch in Der Erwählte von Thomas Mann findet sich die Dualität von besonderer Tragik in Verbund mit einer gewissen Auserwähltheit. Hier wird der aus einer mittelalterlichen Erzählung, dem Gregorius Hartmanns von Aue entstammende Protagonist am Ende nach langen Leidens- und Bußejahren zum Papst erhoben. In Thomas Manns Novelle Wälsungenblut ist das Thema Inzest zwischen Geschwistern ebenfalls zentral, in Joseph und seine Brüder taucht es (in den Eltern des Potiphar) am Rande auf. In Ian McEwans Buch Der Zementgarten übernehmen der minderjährige Jack und seine Schwester Julie nach dem Tod beider Eltern deren Rolle, wobei es in letzter Konsequenz auch zum Inzest zwischen den beiden Geschwistern kommt. Eine moderne Version ist Max Frischs Homo faber. Eine autobiographische Aufbereitung des eigenen Missbrauchs schildert Kathryn Harrison in Ich bin die Tochter, die keiner sieht (1997, ISBN 3426269791) Auch Joanne K. Rowling greift die Thematik Inzest im 6. Buch Harry Potter und der Halbblutprinz auf. Es wird schon im 2. Buch angedeutet, dass sich die so genannten Reinblüter nur untereinander verheiraten. Im 6. Buch wird berichtet, dass sich auch Cousin und Cousine verheiraten, wenn keine anderen Reinblüter zur Wahl stehen. Harry erfährt von den letzten wirklichen Reinblütern. Die Familie Gaunt besteht nur aus dem Vater und seinen beiden missgebildeten Kindern.

Filme


- Homo Faber, 1991, [http://german.imdb.com/Title?0102050 IMDb]
- Herzflimmern, 1971, [http://german.imdb.com/Title?0067778 IMDb]
- Inzest, 1970, [http://german.imdb.com/Title?0066113 IMDb]
- Das Schweigen, 1963, [http://german.imdb.com/Title?0057611 IMDb]
- Oldboy, 2003, [http://german.imdb.com/title/tt0364569/ IMDb]
- Höhenfeuer, 1985 [http://german.imdb.com/title/tt0093235/ IMDb]

Siehe auch


- Genetik
- Parallelkusinenheirat, Ethnologie, Soziologie
- Eheverbot, Familienrecht Kategorie:Ethnologie

Weblinks


- [http://www.sckell.ch/papers/inzest.pdf Stand der theoretischen Diskussion]
- [http://www.quarks.de/schweiss/0209.htm Beitrag bei Quarks]
- Zur Gesetzeslage vergleiche:
  - Deutschland: [http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html § 173 StGB (mit Rechtsprechungshinweisen)]
  - Österreich: [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=43013 § 211 StGB ("Blutschande")], [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=37958 § 6 EheG]
  - Schweiz: [http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a213.html Art. 213 des Strafgesetzbuches]
  - Katholische Kirche: [http://www.codex-iuris-canonici.de/buch4.htm#c1091 c.1091 CIC] Hilfsorganisationen:
- [http://www.allerleirauh.de/ Allerleirauh]
- [http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.de/links/links-vereine.htm Linkliste zu unterschiedlichen Hilfsvereinen in der BRD] Kategorie:Sexualstraftat Kategorie:Sexualität ja:近親相姦

Geschlechtsverkehr

Geschlechtsverkehr (Geschlechtsakt, Koitus, Kopulation, Kohabitation, Beischlaf) ist die gemischtgeschlechtliche sexuelle Vereinigung, bei der die Frau den erigierten Penis des Mannes in ihrer Scheide aufnimmt (Vaginalverkehr). Jedoch hat der Begriff auch Verwendung für Penetration oder intensive Liebkosung der Geschlechtsorgane bei gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten.

Allgemeines

Ausgeführt wird der Geschlechtsverkehr mittels der Geschlechtsorgane. Beim heterosexuellen Geschlechtsverkehr wird darunter in der Regel ein Vor- und Zurückbewegen des Penis in der Vagina verstanden. Durch diese Gleitbewegung wird meist der Mann soweit stimuliert, bis er zum Orgasmus kommt, welcher beim Mann meist mit einer Ejakulation einhergeht. Die Frau wird im Regelfall durch diese Gleitbewegung ebenfalls stimuliert; sie kann vorher, gleichzeitig, hinterher zum Orgasmus kommen (durch direkte oder indirekte Stimulation der Klitoris und/oder der Vagina), oder gar keinen Orgasmus erreichen. Bei ihrem Orgasmus kann man zwischen vaginalem und klitoralem Orgasmus unterscheiden. Dies hat zur Folge, dass eine Frau während des Geschlechtsakts zwei unterschiedliche Orgasmen haben kann. Die entsprechenden stimulierenden Bewegungen werden als Friktionen (lat. Reibungen) bezeichnet. Allerdings ist es einer Frau nicht immer möglich, klitoralen und vaginalen Orgasmus genau zu unterscheiden. In der Regel ist es für die Frau einfacher, beim Geschlechtsverkehr einen Orgasmus zu bekommen, wenn der Partner oder sie selbst auch ihre Klitoris liebkost. Der vaginale Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau, mit Samenerguss des Mannes ist die Voraussetzung für eine natürliche Zeugung von Nachkommen. Er wird deshalb in allen Gesellschaften als normativer Akt des Sexuallebens zwischen Mann und Frau angesehen. Je nach moralischen Vorstellungen bzw. Glauben kann die Ehe Voraussetzung für den Koitus sein. Neben der unterschiedlichen gesellschaftlichen Einordnung wird der Koitus sowohl vom Mann als auch von der Frau in der Regel als Teil des umfassenderen Sexuallebens verstanden, das daneben auch andere Formen körperlicher Zärtlichkeiten umfasst. Geschlechtsverkehr bezeichnet in der heutigen Zeit nicht nur den oben beschriebene Akt der Liebe zwischen Mann und Frau, sondern jegliche Stimulation der Geschlechtsteile zwischen Partnern. Dabei können die Liebenden z.B. auch gleichgeschlechtlich sein. Meist wird Geschlechtsverkehr heute schlicht als Sex bezeichnet, wobei dieser Begriff aber noch viele weitere Bedeutungen haben kann und sich deshalb im populären Sprachgebrauch auf alle Handlungen zwischen zwei oder sogar mehreren Menschen bezieht, die der sexuellen Lustbefriedigung dienen. Der Umgang mit diesen Begriffen (und den mit ihnen verbundenen Ideen) ist dank besserer Aufklärung in den letzten Jahrzehnten deutlich lockerer geworden. Auch aufgrund von Verhütungsmethoden hat sich Sex speziell in Europa und Ostasien teilweise zu einer normalen Freizeitbeschäftigung, wie der Kino- oder Theaterbesuch, entwickelt, für den es mittlerweile sogar einen großen Markt an Angeboten gibt (Sexspielzeug, Swingerclubs, Pornos uvm.); eine Entwicklung, die noch vor wenigen Jahrzehnten undenkbar war und in anderen Kulturen noch immer ist. Das biologische Ziel des Geschlechtsverkehrs ist die Fortpflanzung und damit die Weitergabe der eigenen Gene. Dies wird durch die Befruchtung erreicht, bei der sich im weiblichen Körper - beim Menschen meist jeweils nur eine - männliche und weibliche Keimzelle (Spermium und Eizelle) vereinen und eine Zygote formen, aus der später ein Embryo entsteht. Neben dem biologischen Ziel der Fortpflanzung hat gerade beim Menschen der Geschlechtsverkehr (wie allgemein der Sex) eine so starke soziale Funktion, dass es nur noch in einer Minderheit der Fälle um die Zeugung geht. Gerade durch Verhütungsmethoden/Verhütungsmittel resultiert der Geschlechtsverkehr nicht mehr zwingend in der Zeugung eines Kindes, so dass er auch zur einfachen Auslebung sexueller Lust praktiziert werden kann.

Häufigkeit

Die Koitushäufigkeit eines Menschen hängt, neben dem Koituswunsch des Partners, von der Stärke des eigenen Sexualtriebs und natürlich der Verfügbarkeit eines Gegenübers ab. Der Mensch verfügt über stimulierende Hormone, die wie zum Beispiel das Testosteron zu verstärktem Verlangen und Risikobereitschaft führen können. Selbstdisziplin erfordernde Aktivitäten wie zum Beispiel Sport können zur Kontrolle des Hormonhaushaltes beitragen. Adrenalin kann zum Abbau von Sexualhormonen führen. Im Alter nimmt mit sinkendem Sexualtrieb auch die Koitushäufigkeit ab. Zwischen Männern und Frauen lässt sich ein Unterschied des Koituswunsches mit dem Alter feststellen: Der männliche Sexualtrieb ist im Jahrzehnt nach der Pubertät am höchsten, der weibliche oft später im Übergang vom 3. ins 4. Lebensjahrzehnt.

Störungen und Probleme

Ein Grund, den Geschlechtsverkehr auszuüben, ist neben Lust und Freude oft auch ein Kinderwunsch; in diesem Falle wird zuweilen ein eventuell fehlendes Verlangen - speziell zur Zeit des Eisprungs der Frau - bewusst überwunden. Die Koituspartner empfinden dann den Geschlechtsakt zuweilen eher als Last denn als Lust. Liegt bei gleichzeitigem Kinderwunsch eine Unfruchtbarkeit vor, kann das Sexualverhalten durch die damit verbundenen Behandlungsmaßnahmen und/oder daraus resultierenden psychischen Probleme störend beeinflusst werden. Sexuelle Störungen, die den Koitus erschweren, werden bei Frauen als Libidominderung, Hyporgasmie oder Vaginismus bezeichnet. Bei Männern spricht man von Libidoabnahme, Erektionsschwäche und Ejakulationsstörungen; Ärzte bezeichnen dies zusammenfassend als erektile Dysfunktion. Viele der Dysfunktionen des Mannes haben psychische Ursachen, andere sind auf physische Ursachen zurückzuführen, wie sie z.B. durch Erkrankungen (Diabetes etc.) oder Arzneimittel verursacht werden können. Hier wird heute in vielen Fällen die Therapie mit Arzneimitteln versucht, die im Volksmund oft als Potenzmittel bezeichnet werden.

Terminologie

Fachsprachliche Begriffe

Der Geschlechtsverkehr im engeren Sinne wird fachsprachlich auch als Beischlaf, Beiwohnung, Koitus (Coitus, Kohabitation), vor allem in der Biologie - als Begattung bezeichnet. Eine französische Umschreibung für den Orgasmus ist "la petite mort", der kleine Tod. Die deutsche Übersetzung der Bibel spricht oft vom Erkennen ("Adam erkannte Eva, seine Frau; sie wurde schwanger Gen.]] 4.1]")

Juristische Terminologie

Im rechtlichen Rahmen ist in der Regel von Beischlaf oder Beiwohnung die Rede. Der Begriff Beischlaf wird vom deutschen [[Strafgesetzbuch
im Tatbestand folgender Straftaten verwendet: :
- Beischlaf zwischen Verwandten :
- schwerer sexueller Missbrauch von Kindern :
- sexuelle Nötigung, Vergewaltigung :
- sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist von der Beiwohnung die Rede. Das deutsche bürgerliche Recht vermutet denjenigen als Vater eines Kindes, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Dazu ist es nach herkömmlicher Definition ausreichend, dass es zu einer Berührung der Geschlechtsorgane in einer Weise gekommen ist, die nach den Erfahrungen der Wissenschaft eine Zeugung möglich macht. Der Begriff ist daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr.

Umgangssprachliche Begriffe

Für den Geschlechtsverkehr haben sich auch umgangssprachlich eine Vielzahl von Pejorationen eingebürgert.

Siehe auch


- Sexualität
- Geschlechtsorgan
- Befruchtung
- Sexueller Reaktionszyklus
- Orgasmus
- Orgasmuslüge
- Sexualhygiene
- Intimpflege
- Sexualpraktik
- Coitus interruptus
- Hypogonadismus

Literatur


- Reich, Wilhelm: Triebbegriffe von Forel bis Jung, Der Koitus und die Geschlechter. Zeitschrift für Sexualwissenschaft 1921.
- Herold, K.: Trotz Kinderwunsch seltener Verkehr. Sexualmedizin 19 (1990), 680-684

Weblinks


- [http://www2.hu-berlin.de/sexology/IES/xmain.html The International Encyclopedia of Sexuality (ed. R.T.Francoeur)]
- [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b2b1ce5a0731ac32dbf7e0b37e69a0e4&client=2&anz=21&pos=2&nr=19022&Blank=1.pdf Strafrechtliche Definition des Begriffes Beischlaf in BGH-Urteil vom 25. Oktober 2000] Kategorie:Sexualpraktik Kategorie:Sexualität Kategorie:Familienrecht ja:性行為 ko:성교

Inzucht

Unter Inzucht versteht man im allgemeinen die bevorzugte Paarung zwischen relativ nahen Blutsverwandten, in der Tierzucht und Pflanzenzucht im speziellen die Kreuzung möglichst naher Verwandter, um genetisch möglichst reinrassige Zuchtlinien zu erhalten. Zur Produktion von besonders leistungsfähigen Hybriden ist die Aufrechterhaltung von Inzuchtlinien als Elterngeneration für die Hybriden nötig. Inzucht führt dazu, dass immer mehr Genloci bzw. Allele homozygot (reinerbig) werden, also in beiden Chromosomensätzen gleich vorhanden sind. Aufgrund der Mendelschen Gesetze erscheinen durch Inzucht insbesondere auch rezessive Gene des Genotyps im Phänotyp. Folge der Inzucht ist damit die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des homozygoten Auftretens von Extremen in beiden Richtungen, also sowohl möglicher krankhafter als auch besonders leistungsfähiger Genkombinationen. Züchter können nicht selten beobachten, dass im genetischen Sinne reinerbige Lebewesen geringere Vitalität und Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten aufweisen, da die genetische Information in beiden Chromosomensätzen gleich ist und dadurch weniger unterschiedliche Gene vorhanden sind (umgekehrter Heterosis-Effekt). Andererseits besteht Züchtung gerade darin, die positive Seite von Inzucht zu nützen, in dem gezielte Inzucht mit Selektion der geeigneten Typen verbunden wird. Beim Menschen wird der Begriff manchmal auf Soziale Inzucht erweitert, worunter ein durch Beruf und sozialen Stand geschlossener Heiratskreis verstanden wird, dessen Folge oft auch biologische Inzucht ist. Ebenso kann Inzucht auch die Folge der Kleinheit und Abgeschlossenheit einer Bevölkerung in einem Gebirgstal oder auf einer kleinen Insel sein oder gar eines sozialen Ghetto-Daseins, also nicht nur Folge einer besonderen Heiratspolitik. Die möglichen, aber keinesfalls zwangsläufigen, negativen Effekte von Inzucht versucht man seit altersher durch das Verbot von Verwandtenheiraten zu vermeiden (siehe auch Dispens). Dazu gehört auch das Verbot von Inzest. Den Grad der jeweiligen Inzucht kann man mit dem Inzuchtkoeffizienten schätzen. Siehe auch Genealogie Kategorie:Genetik

Pflanzenzucht

Als Pflanzenzüchtung wird die gezielte Kreuzung oder Vermehrung ausgewählter Pflanzen bezeichnet.

Ziele

Ziele für die Pflanzenzüchtung sind:
- Ertragssteigerung
- Qualitätsverbesserung
- höherer Eiweiß- und Fettgehalt
- höhere Wertigkeit des Eiweiß
- Steigerung des Vitamingehalt / Backfähigkeit
- Verbesserung des Geschmack / Haltbarkeit
- höhere Schädlings- und Krankheitsresistenz
- Anpassung an neue Umgebungssituation

Klassische Züchtungsmethoden

Auslesezüchtung

Die Auslesezüchtung fängt mit dem Anbau von Wildpflanzen an. Von den Wildpflanzen werden dann Samen von den Pflanzen mit vorteilhaften Eigenschaften ausgewählt. (künstliche Zuchtwahl, Massenauslese) Hierbei wird speziell nach Individuen mit geeigneten Eigenschaften gesucht. Die Samen werden von anderen getrennt auf bestimmte Beete gesät. Nach mehrfacher Wiederholung des Vorgangs bleiben reinerbige (homozygote) Pflanzen mit gewünschten Eigenschaften übrig. Bei Selbstbefruchtern (Bohne, Erbse..) führt dieses Verfahren schnell zum Ziel. Bei Fremdbefruchtern (Roggen, Mais…) wird eine Ähre künstlich befruchtet, später werden nur Körner mit bestem Ertrag weiterverwendet. Bei vegetativer Vermehrung führt dieses Verfahren auch schnell zum Ziel, da Klone gebildet werden (Bsp. Kartoffel).

Kombinationszüchtung

Die Kombinationszüchtung ist eine Kreuzung verschiedener Genotypen (Sorten). Es entsteht eine neue geno-, phänotypische Art, die man auf gewünschte Eigenschaften hin ausliest. Vorteil des Verfahrens ist, dass man Gene mit gewünschten Eigenschaften die auf beide Elternteile verteilt sind, sich in einem Genotyp vereinigen lassen. Durch Kreuzung können neue Eigenschaften durch Zusammenwirken von Genen die von genotypisch unterschiedlichen Eltern stammen entstehen. Es können erwünschte Merkmale verstärkt und unerwünschte zurückgedrängt werden. Der Nachteil ist, dass es sehr aufwändig ist, die unbrauchbaren, heterozygoten herauszusuchen. Beispiel: Kohlsorten gehen alle auf eine Sorte zurück.

Heterosiszüchtung

In der Heterosiszüchtung werden bei Fremdbefruchtern (Mais, Roggen…) in mehrjähriger Züchtung aus heterozygoten Ausgangspflanzen nahezu homozygote Inzuchtlinien gezüchtet. Kreuzt man zwei solche Linien tritt bei der F1 Generation oft eine auffallende Mehrleistung gegenüber der Elternformen auf. Dies nennt man "Heterosis-Effekt". Bei Getreide kann man einen höheren Kornertrag erzüchten, bei anderen Pflanzen und bei Tieren eine höhere Resistenz vor Krankheiten und bei Hühnern bessere Legeleistung. Bei Nachkommen der F1-Generation treten wieder die weniger guten Eigenschaften der Inzuchtlinie auf. Also gibt es nur Vorteile bei Kreuzung zweier möglichst unterschiedlicher Zuchtlinien. Bei dieser Züchtung werden durch Kreuzung von Klonen oder Inzuchtlinien die F1-Hybride verwendet. Dabei kann es zu sogenannten Heterosiseffekten kommen. Unter Heterosis versteht man z. B. eine Zunahme der Pflanzengröße im Vergleich zu den Eltern durch Dominanz.

Mutationszüchtung

Bei der Mutationszüchtung werden Samen Röntgen- oder Neutronenstrahlen, Kälte- und Wärmeschocks und/oder anderen Mutagenen ausgesetzt um eine Mutation zu züchten, die einen positiven Effekt aufweist. Nur ein sehr kleiner Teil der Mutanten ist für die Weiterzucht Erfolg versprechend, die meisten zeigen Defekte und sind unbrauchbar.

Gentransfer-Züchtung

Agrobacterium tumefaciens

Gentechnischer Gentransfer geschieht durch Agrobacterium tumefaciens. Das Agrobacterium tumefaciens besitzt ein TI-Plasmid (TI = Tumor Inducing).Die T-DNA löst Infektion der Pflanze aus und innerhalb T-DNA wird anderes Gen eingesetzt. Das Agrobacterium tumefaciens setzt sich an die Pflanze und schleust das Gen in das Genom der Pflanzenzelle. Das dient der Produktion bestimmter Pflanzenstoffe.

Siehe auch:


- Züchtung
- Genetik Kategorie:Genetik Kategorie:Feldwirtschaft Kategorie:Gartenbau

Familiensoziologie

Unter einer Familie versteht die Soziologie eine engere Verwandtschaftsgruppe. (Im weiteren Sinn umfasst sie auch Schwiegerfamilien.) Das Wort entstammt dem lateinischen Begriff familia (von famulus, Haussklave), wo es zunächst nicht das Ehepaar und dessen Kinder bezeichnete, sondern Name für die Gesamtheit der zum Hausstand des Pater familias gehörenden Familienangehörigen, Freigelassenen und Sklaven war. Die alte Redewendung ein Mann ohne Familie besagte, dass der Gemeinte von Haus aus kleinen Verhältnissen entstamme.

Funktionen der Familie

Die Familie bündelt biologisch und sozial viele Funktionen: Ob die biologische Reproduktions-Funktion der Spezies "Mensch" der Institution "Familie" bedarf, ist bereits umstritten. Zur biologischen Basis gehören jedoch die Gebärfähigkeit der Frau und die Zeugungsfähigkeit des Mannes, das Zusammenleben von mindestens zwei Generationen und die extreme Dauerpflegebedürftigkeit der Säuglinge. Als soziale Funktionen sind zu nennen: Für in ihr geborene Kinder erbringt sie rechtlich eine legitime Platzierung in der jeweiligen Gesellschaft.
Bei mächtigen Familien besonders auffällig ist die politische Funktion (z.B. die Bündnisfunktion im Adel). Sie hat auch religiöse Funktionen, was in modernen Kleinfamilien wenig auffällt (Beispiele: Vater spricht das Tischgebet; er schmückt den Weihnachtsbaum), früher aber in vielen Bräuchen verdeutlicht wurde (Beispiele: Der Vater bestimmte, ob ein Neugeborenes lebensfähig sei oder ausgesetzt werde; die Aussaat mit der Hand darf nur der Bauer selber vornehmen). Ihre wirtschaftliche Funktion ist hingegen deutlich: So erbringt sie Schutz und Fürsorge (auch materielle) für Säuglinge, aber auch für kranke und alte Familienangehörige, ernährt, kleidet und behaust sie. Ihre erzieherische Funktion wird durch ihre Fähigkeit zur sozialen Kontrolle, zur Erleichterung der Sozialisation und der Formierung von Motivationen und Fähigkeiten von Heranwachsenden erleichtert (vgl. hier z.B. Gelehrtenfamilie); sie bildet ein erstes dichtes Soziales Netzwerk bereits für den Säugling und bildet Kinder und Jugendliche auch primär aus. In modernen Gesellschaften werden rechtliche, politische, religiöse, wirtschaftliche und erzieherische Funktionen der Familie oft weitgehend auf andere gesellschaftliche Institutionen (z.B. Staaten, politische Gemeinden, Versicherungsanstalten, Schulwesen, Sport) übertragen und treten im Familienalltag dann stark zurück, was sich in Notzeiten durchaus rasch ändern kann. Damit verliert die Familie vordem alltägliche Fertigkeiten der Erziehung, so dass sie z.B. eigens aufgefordert wird, erzieherisch den Kindern Umgangsformen, außerschulische Bildung und Bildungsmotive zu vermitteln und auch dazu auch wirtschaftlich beizutragen, so dass die wirtschaftliche Funktion stärker als geldliche Belastung erscheint.

Einzelterminologie

Unterschieden wird, ob ein junges Ehepaar nach der Hochzeit zur Familie der Frau zieht (Uxorilokalität) oder zu der des Mannes (Virilokalität), oder ob es sich an einem dritten Wohnort niederlässt (Neolokalität). Auch wird unterschieden, ob materielle, kulturelle und spirituelle Ressourcen in einer Familie vom Vater auf den Sohn übergehen (Patrilinearität), oder ob sie über die Mutter laufen (Matrilinearität), was nicht ausschließen muss, dass Männer in der Familie herrschen (dann vererbt ein Mann auf die Männer seiner Töchter oder auf die Söhne seiner Schwester - vgl. dazu auch Stiefmutter) ). Diese Begriffe sind nicht mit den Bezeichnungen für inner- oder außerfamiliären Formen der Herrschaft von Frauen bzw. Männern zu verwechseln - vgl. dazu Matriarchat und Patriarchat, auch Paternalismus; sowie Heiratsregel.

Familienformen

Im westlichen Kulturkreis wird heute unter "Familie" meist die so genannte Kernfamilie verstanden, d.h. Vater, Mutter und deren Kinder. Die Kernfamilie erscheint in der Tat in den meisten modernen Gesellschaften als überwiegend vorkommendes Modell. Moderne Formen, wie Wohngemeinschaften oder das Zusammenleben zweier Elternteile mit je eigenen Kindern (ob verheiratet oder nicht) bleiben minoritär. Gleichwohl können sie die historische Dynamik bezeichnen und vieles, was diese neuen Familienformen prägt, mag auch in "normalen" Ehen gültig geworden sein. Begrifflich darf die "Kernfamilie" in diesem Sinn nicht mit der "Kleinfamilie" verwechselt werden, die wenig Mitglieder umfasst; eine "Kernfamilie" mit zwölf ehelichen Kindern ist keine "Kleinfamilie". Historisch betrachtet gibt es in Europa eine ganze Reihe von Familienformen. Gegenstand der Diskussion waren insbesondere das "Ganze Haus" und die "Große Haushaltsfamilie". Beide Formen der Großfamilie gibt es in erheblichen Variationen, sowohl, was die Zahl der Mitglieder, die einbezogenen Generationen oder Seitenlinien, als auch, was den Einbezug Nicht-Blutsverwandter (Mündel, Gesinde, Haussklaven) angeht. Auch die Interpretation von "Abstammung" unterscheidet sich vgl. z.B. die Institutionen der Adoption und Pflegekindern / -eltern). In matriarchalischen Gesellschaften wurde die Familie von der Mutter geleitet, in patriarchalischen Familien vom Vater. Als "Ganzes Haus" wird nach Wilhelm Heinrich Riehl die seit dem Mittelalter vor allem in "Westeuropa" entstandene Familienform der Bauern und Stadtbürger bezeichnet, die neben der Kernfamilie primär durch den Einbezug von Gesinde und unverheirateten Verwandten ausgezeichnet ist. Wenn auch von der Zahl der Haushalte her minoritär (grob um ein Drittel), lebten in ihnen doch zum Stichtag um 50% der sesshaften Menschen. Und sehr viel mehr Menschen haben Zeiten ihres Lebens im "Ganzen Haus" gelebt, das mit der Industrialisierung sehr stark zurück trat. Umstritten ist die "ideologische" Bedeutung dieser Lebensform: Einerseits gilt sie als harmonischer Hort unterschiedlicher sozialer Stände, als vorbildhaftes Modell patriarchaler Lebensform, andererseits wird seine soziale Kluft zwischen Herrschaft und Gesinde betont und die Bedeutung des "Ganzen Hauses" gegenüber der Kernfamilie relativiert - die zahlenmäßig immer überwiegt, aber in einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Gesellschaft kaum mit der heutigen Kernfamilie gleichgesetzt werden kann. Erst ab dem 18. Jh. liegen Quellen vor, die Haushalte mit allen in ihr lebenden Mitgliedern verzeichnen (Kameralistik; Steuer- und Zensuslisten); zuvor weisen Quellen oft ausschließlich Großfamilien der Oberschichten aus. René König hat darauf verwiesen, dass die Geschichtsschreibung deswegen oft die frühere Bedeutung von Kleinamilien vernachlässigt habe. Die "Große Haushaltfamilie" bezeichnet Lebensformen, bei denen mehrere Generationen und u. U. mehrere parallele Ehen (z. B. von Brüdern) inclusive Gesinde unter einem Dach in einem Lebens- und Wirtschaftsverband lebten. Sie kam eher in Süd-Osteuropa vor (von anderen Welt-Regionen abgesehen - vgl. z.B. den nordfriesischen Haubarg).

Wandel der Familienstruktur in jüngerer Zeit

Mit dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des Bürgertums und der Verbürgerlichung des Industrieproletariats in Europa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entsteht auch die Vorstellung der sogenannten 'Normalfamilie'. Diese wandelt sich ihrerseits und bot in den 1950er Jahren noch etwa folgendes Bild: Verheiratet mit eigenen Kindern, beide leibliche Eltern im Haushalt, lebenslange Ehe (auch Monogamie und heterosexuelle Ehe), der Mann als Haupternährer und "Familienvorstand", die Frau mit hausfraulicher Arbeit. Heute (2004) kennt die Familiensoziologie mehrere typische Formen. Zwar hat die Familie nach wie vor eine hohe Wertigkeit und gehört fest in den Lebensplan vieler junger Menschen, doch die Formen der Familie entsprechen immer seltener dem Familienideal der bürgerlichen Familie. Empirisch ist der Wandel der Familienstrukturen an einer Schrumpfung der Haushaltsgröße (zahlreiche kinderlose oder Ein-Kind-Familien), einem Rückgang der Eheschließungen (nicht notwendig aber der Paarbindungen), der Zunahme der Scheidungen, einem Rückgang der durchschnittlichen Geburten pro Frau und einer Zunahme der Frauenerwerbsarbeit feststellbar.

Familienbezogene Wissenschaften

Wegen ihrer Funktionenvielfalt befassen sich zahlreiche Wissenschaften mit der Familie. Zu nennen wären:
- die Medizin (z.B. siehe Hausgeburt)
- die Pädagogik (z.B. siehe Hausaufgabe)
- die Rechtswissenschaft (besonders im Familien- und Erbrecht)
- die Psychologie (z.B. die Familientherapie)
- die Soziologie (besonders die hier bereits herangezogene Familiensoziologie)
- die Ethnologie (besonders ihre Studien zur Verwandtschaft)
- die Geschichtswissenschaft (besonders im Rahmen ihrer Hilfswissenschaften Genealogie und Heraldik)
- die Volkskunde (besonders die Subdisziplin volkskundliche Familienforschung)
- die Volkswirtschaftslehre (besonders innerhalb der Sozialpolitik die Familienpolitik)
- die Ökotrophologie (Haushaltswissenschaft) Erinnert sei auch an familienbezogene Berufsspezifikationen, wie z. B. in der Sozialarbeit.

Zitate

Die Vorstellung, dass die Familie die gesellschaftliche Zelle und der Staat eine Art aufgeblähter Familie sei, ist ein Hindernis für den Fortschritt der Geschichtswissenschaft, der Soziologie, der Politik und noch manches anderen. José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)

Literatur

Einführend


- Paul B. Hill/Johannes Kopp: Familiensoziologie. Grundlagen und theoretische Perspektiven, 3. überarbeitete Auflage, Wiesbaden (VS Verlag) 2004
- Rosemarie Nave-Herz: Ehe- und Familiensoziologie. Eine Einführung in Geschichte, theoretische Ansätze und empirische Befunde, Weinheim / München (Juventa) 2004
- Rüdiger Peuckert: Familienformen im sozialen Wandel, 5. überarbeitete Auflage, Wiesbaden (VS Verlag) 2004

Darstellungen und Spezialuntersuchungen


- A. Burguière, C. Klapisch-Zuber, M. Segalen, F. Zonabend (Hrsg.): Geschichte der Familie, 4 Bde., Campus Verlag, Frankfurt a.M. 1997 [Original: Histoire de la famille, Armand Colin, Paris, 1986]

Kritische Aspekte


- Michel Foucault: Der Wille zum Wissen. Sexualität und Wahrheit I, Frankfurt a.M.: Suhrkamp-Verlag
- Max Horkheimer: Studien über Autorität und Familie

Weitere Stichworte

Alleinstehender, Amme, Ehe, Einelternfamilie, Familie (Recht), Familiäre Integration, Familiärer Lebenszyklus, Familienpflegepotential, Familienstrukturen, familiäre Beziehung, Familientherapie, Familienserie, Geschwister, Klan, Kleinfamilie, Mündel, Mutterliebe, Patchworkfamilie, Pflegekind, Pflegeeltern, Phratrie, Regenbogenfamilie, Schwiegermutter (Soziologie), Single, Sippe, Stieffamilie, Vaterliebe, Verschwägerung, Verwandtschaft

siehe auch


- Familiengeschichte

Weblinks

!Familie (Soziologie) Kategorie:Lebensgemeinschaft Kategorie:Pädagogik Kategorie:Volkskunde ja:家族 ms:Keluarga simple:Family

Staat

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

Völkerrecht

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein. Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden". Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein. Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet. Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.

Anzahl

Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.

Literatur


- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer:
[http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.

Siehe auch


- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität Kategorie:Politische Geographie ! ja:国家 simple:State


Vetter

Die Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft oder im weiteren Sinne auch der Schwägerschaft von Personen aus. In den verschiedenen Kulturen haben sich hierfür mehr oder weniger komplexe Schemata entwickelt, gekennzeichnet durch eigene sprachliche Bezeichnungen für den jeweiligen Verwandtschaftstyp.

Bezeichnungen für familiäre Beziehungen

Bei der Angabe der Verwandtschaftsgrade wird im Folgenden davon ausgegangen, dass es keine Zeugung oder Heirat zwischen bereits Verwandten gibt.

Eltern

Das Wort Eltern ist die Bezeichnung für die direkten Vorfahren einer Person. Das Wort „Eltern“ ist nur im Plural gebräuchlich. Vater und Mutter sind je ein „Elternteil“. Beide zusammen sind die Eltern. Bei der natürlichen Abstammung hat jeder Mensch zwei Eltern. Der männliche Elternteil wird als Vater, der weibliche als Mutter bezeichnet. Die Eltern sind Verwandte ersten Grades. http://www.directupload.net/show/d/505/lmCf3SxV.swf Umgangssprachliche Namen für den Vater sind Pa, Papa, Papi, Paps, Däta (Vorarlberg), Date (Tirol) und Vati, für die Mutter Ma, Mama, Mami, Mueti und Mutti. Ist die Person minderjährig, dann sind die Eltern normalerweise die gesetzlichen Vertreter.

Ehepartner

Der Ehepartner ist die angeheiratete Person (siehe Ehe). Bei Monogamie hat eine Person maximal einen Ehepartner, bei Polygamie mehrere. Ist der Ehepartner männlich, wird er als Ehemann bezeichnet; ist er weiblich, als Ehefrau. Zum Ehepartner besteht im Allgemeinen keine Blutsverwandtschaft und daher auch keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne, er vermittelt aber die Schwägerschaft (siehe: Verwandtschaft (Recht)). Etwas älter sind die Begriffe Ehegatte für Ehemann und Ehegattin für Ehefrau. Im Plural werden auch die Wörter Ehegatten und Eheleute verwendet.

Lebenspartner

Der Lebenspartner (in der Schweiz: eingetragener Partner) ist die Person des gleichen Geschlechts, mit der man eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat. Die weibliche Form ist Lebenspartnerin. Zum Lebenspartner besteht im Allgemeinen keine Blutsverwandtschaft und daher auch keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne, er vermittelt aber die Schwägerschaft (siehe: Verwandtschaft (Recht)). Die Begriffe Gatte und Gattin werden neuerdings manchmal auch bei Lebenspartnern verwendet, kommen aber in keinen gesetzlichen Regelungen vor. In Lebenspartnerschaften bezeichnen sich die Beteiligten auch als „mein Mann“ bzw. „meine Frau“.

Kinder

Die Kinder sind die direkten Nachkommen einer Person. Ein männliches Kind wird als Sohn, ein weibliches als Tochter bezeichnet. Zu den Kindern besteht eine Verwandtschaft ersten Grades. Auch Adoptivkinder gelten als verwandt, während die rechtliche Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern durch eine Adoption grundsätzlich aufgehoben wird (nur das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverbot bleibt bestehen).

Geschwister

Geschwister sind weitere Kinder der Eltern. Die männliche Form ist Bruder, die weibliche Schwester. Geschwister sind Verwandte zweiten Grades. Das Wort Geschwister ist nur im Plural gebräuchlich. Zur Frage der Stellung eines Kindes im Verhältnis zu seinen Geschwistern und die Auswirkungen dieser Stellung siehe Geschwisterkonstellationen. Zu Milchgeschwister siehe unter Amme.

Onkel und Tante

Als Onkel (männlich) beziehungsweise Tante (weiblich) bezeichnet man folgende Personen:
- Geschwister der Eltern: Diese sind Verwandte dritten Grades (deren Verwandtschaft durch die Großeltern vermittelt wird).
- Ehe- und Lebenspartner der Geschwister der Eltern: Diese sind im dritten Grad verschwägert (also keine Verwandten im Rechtssinne). Eine veraltete Bezeichnung ist Oheim oder Ohm. Während aber Onkel sowohl den Bruder des Vaters als auch den der Mutter bezeichnet, meint Oheim ursprünglich nur den Bruder der Mutter. Dem Oheim entsprach früher die Muhme für Tante. Bevor Onkel und Tante aus dem französischen in den deutschen Sprachgebrauch kamen, wurden für Bruder und Schwester des Vaters die Bezeichnungen Vetter und Base verwendet, welche seltsamerweise später für deren Kinder benutzt wurden. Vetter und Base wurde und wird noch (regional) für entferntere Verwandte verwendet. "Der Vetter aus Dingsda" ist der entfernte Verwandte von Irgendwo. Kinder werden bisweilen dazu angeleitet, auch nicht verwandte Personen wie z.B. Freunde der Eltern / Nachbarn oder Erzieherinnen Onkel beziehungsweise Tante zu nennen. Häufig werden dabei aber die nicht verwandten nur mit Onkel und Tante Nachname angesprochen. (Tauf-)Paten werden, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, häufig als Onkel bzw. Tante („Patenonkel“, „Patentante“) bezeichnet und angesprochen. Nach kanonischem Recht besteht zwischen dem Täufling und den Taufpaten ein Eheverbot. Dieses Beispiel macht deutlich, dass Verwandtschaft nicht nur etwas mit einer reinen sexualisierten und blutsmäßigen Verbindung zwischen Menschen gemein hat sondern vielmehr eine vielschichtige, von unterschiedlichen Interpretationen gerichtete Gemeinschaft unter Menschen definiert und bezeichnet.

Neffe und Nichte

Als Neffen (männlich) bzw. Nichten (weiblich) bezeichnet man die Kinder der Geschwister. Als Neffen und Nichten werden darüber hinaus auch die Kinder des Schwagers oder der Schwägerin bezeichnet, mit denen man also nicht verwandt, sondern verschwägert ist.

Cousin und Cousine

Ein Cousin oder Vetter (männlich) oder eine Cousine, Kusine oder Base (weiblich) („ersten Grades“) bezeichnet ein Kind eines verwandten, nicht angeheirateten, Onkels bzw. einer entsprechenden Tante. Mit Cousins und Kusinen „ersten Grades“ ist man im vierten Grad verwandt; „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt, und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie. Übrigens darf ein Cousin seine Cousine heiraten; ebenfalls dürfen zwei Cousins oder Kusinen miteinander eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Schwager, Schwägerin

Als Schwager oder Schwägerin bezeichnet man #den Ehe- oder Lebenspartner eines Bruders oder einer Schwester, #die Geschwister eines Ehe- oder Lebenspartners. Schwager und Schwägerinnen sind nicht im eigentlichen Sinne verwandt, sondern verschwägert. Ungebräuchlich wurden die Bezeichnung für die Geschwister von Schwagern und Schwägerinnen: Schwagersbruder und Schwagersschwester.... Genaueres findet sich in den Artikeln Schwager und Schwägerschaft. Siehe auch Schwippschwager.

Wortbildung

Groß-

Bei Verwendung der Vorsilbe Groß- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Eltern ausgehend bezeichnet. Mit väterlicherseits oder mütterlicherseits kann der entsprechende Elternteil gekennzeichnet werden. Gebräuchliche Verwendungen sind:
- Großeltern = Die Eltern der Eltern,
- Großmutter = Die Mutter eines Elternteils, umgangssprachlich auch Oma oder Omi, Omama (Süddeutschland), Ahnl bzw. Ahna (Alpen), Gromu, Grosi (Schweiz),
- Großvater = Der Vater eines Elternteils, umgangssprachlich auch Opa oder Opi, Opapa (Süddeutschland), Ähnl bzw. Ehni (Alpen),
- Großonkel = Ein Onkel eines Elternteils,
- Großtante = Eine Tante des Elternteils,
- Großcousine = umgangssprachliche ungenaue Bezeichnung für eine Cousine eines Elternteils (Cousine zweiten Grades),
- Großcousin = umgangssprachliche ungenaue Bezeichnung für einen Cousin eines Elternteils (Cousin zweiten Grades) (Die Großeltern waren in diesem Fall immer Geschwister). Eine Ausnahme bilden die Begriffe Großneffe und Großnichte, die direkte Nachkommen eines Neffen oder einer Nichte sind (für Großkind siehe unter „Enkel-“).

Enkel-

Bei Verwendung des Wortbestandteils Enkel- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Kindern ausgehend bezeichnet. Die einzigen gebräuchlichen Verwendungen und gleichzeitig die einzigen Verwendungen, für die es keinen geeigneteren Ersatz gibt, sind
- Enkelkinder = Die Kinder der Kinder, oft auch einfach Enkel (Plural) genannt, in der Schweiz auch Großkind,
- Enkelsohn = Der Sohn eines Kindes, auch Enkel (Singular),
- Enkeltochter = Die Tochter eines Kindes, auch Enkelin.

Schwieger-

Der Wortbestandteil Schwieger- bezeichnet keine Verwandtschaft sondern eine Schwägerschaft. Es handelt sich um die Verwandten des Ehe- oder Lebenspartners. Näheres steht in den Artikeln Schwägerschaft, Schwiegermutter und Schwiegerkind.

Ur-

Die Vorsilbe Ur- wird nur vor Groß- oder Enkel- verwendet, kann aber mehrfach vorgesetzt werden. Jedes Ur- verschiebt den Ausgangspunkt der Verwandtschaftsangabe um einen Schritt in die entsprechende Richtung. Beispiele:
- Urgroßmutter = Die Mutter einer Großmutter oder eines Großvaters.
- Ururgroßmutter = Die Mutter einer Urgroßmutter oder eines Urgroßvaters.
- Urenkel = Entweder die Kinder eines Enkels (Plural) oder auch der Sohn eines Enkels (Singular; - auch: „Urenkelsohn“). Urenkel wird mitunter auch für beliebige Nachfahren der Enkel benutzt.
- Urenkelin = Die Tochter eines Enkels (oder auch „Urenkeltochter“).
- Ururenkel(-sohn) = Enkel(-sohn) eines Enkelkindes. Als Urahn bezeichnet man einen beliebigen Vorfahren der Großeltern.

Halb-

Die Vorsilbe Halb- gibt es nur bei Geschwistern, man unterscheidet zwischen vollbürtig und halbbürtig. Halbgeschwister (=halbbürtige Geschwister) haben nur einen gemeinsamen Elternteil und sind deshalb halbbürtig miteinander verwandt. Sie werden aber dennoch oftmals fälschlich als Stiefgeschwister bezeichnet. Halbgeschwister dürfen in Deutschland in keinem Fall heiraten und die Begründung einer Lebenspartnerschaft zwischen ihnen ist nicht zulässig. Halbcousins und -kusinen gibt es nicht, da man immer nur über einen Elternteil mit einem Cousin usw. verwandt sein kann.

Stief-

Die Vorsilben Stief- bezeichnet eine nicht verwandte Person, mit der man durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft eines Elternteils verschwägert ist. Eine Stiefmutter ist eine spätere Ehefrau des Vaters (oder Lebenspartnerin der Mutter). Desgleichen ist ein Stiefvater ein späterer Ehemann der Mutter (oder Lebenspartner des Vaters). Stiefelternverhältnisse können auch für nichteheliche Kinder entstehen.

Adoptiv-

Der Wortbestandteil Adoptiv- bezeichnet eine durch Adoption begründete Verwandtschaft. Man kann sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen adoptieren. Letzteres ist der Regelfall. Nicht leiblich verwandte Adoptivkinder nehmen rechtlich den Platz einer verwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. So ist ein Adoptivkind zwar nicht leiblicher Verwandter seiner Adoptivfamilie, aber einem leiblichen Kinder der Adoptivfamilie gleichgestellt, das bedeutet z.B. mit den Verwandten der Adoptiveltern - genau wie ein leibliches Kind - erbrechtlich verwandt. Gleichzeitig wird es auch durch die Adoption mit anderen (leiblichen oder ebenfalls adoptierten) Kindern verwandt, was u.U. gerade bei älteren Kindern zu Problemen führen kann (Eheverbot, Lebenspartnerschaftsverbot). In Familien, die in den Deutschen Adelsverbänden organisiert sind, ist dies anders: Das (ehemalige) Adelsrecht, das noch auf Vereinsebene Anwendung findet, unterscheidet streng zwischen leiblichen und adoptierten Mitgliedern einer Familie, diese Unterscheidungen sind aber nur im Rahmen der Vereinsregelungen verbindlich. So heißt z.B. rechtlich die Adoptivtochter von Heinrich Graf Wasserstein mit Nachnamen „Gräfin Wasserstein“ (wenn sie nicht den Namen der [Adoptiv-]Mutter führt), ob dies nun vom Adelsverband gebilligt wird oder nicht. Im umgekehrten Fall ist ein Adoptivkind in rechtlicher Hinsicht nicht mehr mit seinen leiblichen Verwandten, der Herkunftsfamilie, verwandt (nur die Ehe- und Lebenspartnerschaftsverbote bleiben bestehen). Die Adoptivfamilie nimmt rechtlich den Platz der Herkunftsfamilie ein. Wenn ein Adoptivkind von seiner (leiblichen) „Mutter” spricht ist dies zwar korrekt, aber aus rechtlicher Sicht streng genommen inkorrekt. Bei Volljährigenadoptionen und bei Adoptionen naher Verwandter gelten jedoch z.T. abweichende Regeln.

Angabe eines Grades

Eine Angabe eines Grades ist sehr selten, da der richtige Gebrauch solcher Bezeichnungen weitgehend unbekannt ist. Jeder Grad über eins hinaus erhöht dabei die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltende Generation um eins, ohne die Generationen der verglichenen Personen zu ändern. Es gibt verschiedene Ansätze bei der Definition von Graden in der Verwandtschaft. Die folgenden, die Seitenlinie betreffenden Angaben sind nicht identisch mit der juristischen Definition des Verwandtschaftsgrads. Beispiele:
- Eine Cousine zweiten Grades ist die Tochter des Cousins / der Cousine des Vaters / der Mutter. Der gemeinsame Vorfahre ist der Urgroßvater / die Urgroßmutter / beide Urgroßeltern.
- Ein Onkel zweiten Grades ist der Cousin ersten Grades des eigenen Vaters / der eigenen Mutter. Der eigene Urgroßvater ist gleichzeitig der Großvater des Onkels zweiten Grades. Man selbst ist ein Neffe / eine Nichte zweiten Grades von diesem Onkel zweiten Grades. Der Grad bleibt zwischen den Personen erhalten.
- Ein Cousin dritten Grades: Mit diesem hat man den gemeinsamen Ur-Urgroßvater (Ein Ur-Urgroßvater ist eigentlich ein so genannter Altgroßvater). Zum besseren Verständnis: Der Ur-Urgroßvater hat zwei Kinder, diese sind Geschwister, die Kinder der Geschwister sind Cousins/ Cousinen ersten Grades, die Kinder dieser Cousins sind im zweiten Grade verwandt, deren Kinder im dritten Grade. Es geht hier also um die Generationen.

Grade der Verwandtschaft

Der Verwandtschaftsgrad definiert die Nähe der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen. Die Grade der Verwandtschaft spielen z.B. in der Medizin sowie im Erbrecht eine Rolle. Im deutschen Recht bestimmt sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten, was der medizinischen Verwandtschaftsformel sehr nahe kommt. Das ist in [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1589.html § 1589] BGB definiert. Eltern und Kinder sind Verwandte ersten Grades (eine vermittelnde Geburt); Geschwister, Großeltern, Enkelkinder sind im zweiten Grad verwandt (zwei vermittelnde Geburten) etc.

Allgemeine Verwandtschaftstafel

Urahnen ↑ ↑ ↑ ↑ Großvater ♂ Großmutter ♀ Großvater ♂ Großmutter ♀ väterlicherseits väterlicherseits mütterlicherseits mütterlicherseits |___________________________________| |_____________________| | | | | | | Onkel ♂ Tante ♀ Vater ♂ Mutter ♀ Onkel ♂ Tante ♀ _|_________ __________|___________________|__________________ | | | | | Cousin ♂ Cousine ♀ Bruder ♂ Person ∞ Ehepartner Schwester ♀ | _____|____ _|__________¦______ ____|_____ | | | | | | | Neffe/Nichte 2. Grades Neffe ♂ Nichte ♀ Sohn ♂ Tochter ♀ Neffe ♂ Nichte ♀ ____________|_ _|____________ | | | | Enkelsohn ♂ Enkeltochter ♀ Enkelsohn ♂ Enkeltochter ♀ ↓ ↓ ↓ ↓ Urenkel

Literatur


- Ernst Erhard Müller: Großvater, Enkel, Schwiegersohn - Untersuchungen zur Geschichte der Verwandtschaftsbeziehungen im Deutschen. Carl Winter Universitätsverlag, Heidelberg 1979

Siehe auch

Ahnentafel, Familie, Mater semper certa est, Patchworkfamilie, Regenbogenfamilie, Witwe, Stammbaum, Sandwichkind

Weblinks


- http://www.ulf-neundorfer.de/v-bez.html Kategorie:Genealogie !Verwandtschaftsbeziehung ja:覚王山駅

Schwägerschaft

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Person mit den Geschwistern des Ehegatten bzw. Lebenspartners und mit den Ehegatten bzw. Lebenspartner der Geschwister verschwägert. Nach deutschem Recht (§ 1590 BGB, bzw. §11 (2) LPartG) erstreckt sich die Schwägerschaft nicht nur auf die Geschwister, sondern auf alle Verwandte. Keine Schwägerschaft im Rechtssinne besteht zu den Schwägern des Ehegatten bzw. Lebenspartners (so genannte Schwipp-Schwägerschaft). Beispiel: Anton heiratet Claudia. Bernd heiratet Dora. Anton und Bernd sind Brüder. Dann sind Anton und Dora sowie Bernd und Claudia verschwägert, nicht aber Claudia und Dora. Einen Bruder des Ehe- bzw. Lebenspartners und den Ehemann bzw. Lebenspartners eines Geschwisters nennt man Schwager, die Schwester des Ehe- bzw. Lebenspartners und die Ehefrau bzw. Lebenspartnerin eines Geschwisters nennt man Schwägerin. Gem. § 1590 Abs. 2 BGB bzw. §11 Abs. 2 LPartG endet die einmal begründete Schwägerschaft nicht durch die Auflösung oder Scheidung der sie begründenden Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.

Bezeichnung und Grade

Die geläufigsten Bezeichnungen für bestimmte verschwägerte Personen sind:
- Schwiegereltern: Schwiegervater, Schwiegermutter (die Eltern des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners)
- Schwiegertocher (früher: Schnur), Schwiegersohn (früher: Eidam), (Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner des eigenen Kindes)
- Schwager/Schwägerin (Ehemann der Schwester, eingetragener Lebenspartner des Bruders oder Bruder des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners/ Ehefrau des Bruders, eingetragene Lebenspartnerin der Schwester oder Schwester des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners) Die Linie und der Grad der Schwägerschaft richtet sich nach der Verwandtschaft. Eine gerade Linie liegt bei Abstammung einer Person von einer anderen vor, die Seitenlinie, wenn zwei Personen nur von einer gemeinsamen dritten Person abstammen. Der Grad der Schwägerschaft wird nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten bestimmt. Vater und Sohn sind in erstem Grade und in gerader Linie verwandt. Wenn die Ehefrau des Vaters nicht die Mutter des Sohnes ist, dann ist der Sohn mit der Ehefrau im ersten Grade und in gerader Linie mit der Ehefrau verschwägert.

Rechtliche und soziale Auswirkungen

Verschwägerte in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum 2. Grad einer Prozesspartei sind gem. §§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO, 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zur Verweigerung der Aussage befugt. Dies hat historisch auch Sinn. Denn - soziologisch gesehen - war "Verschwägerung" in der Oberschicht (besonders im Adel) ein bedeutender Mechanismus zu einem wirtschaftlichen/politischen Bündnis zweier Sippen. In der Ethnologie wird Verschwägerung an Hand der zahlreichen, oft komplizierten Exogamie-Regelungen von Clans untersucht.

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1590.html § 1590 BGB]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__52.html § 52 StPO]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__383.html § 383 ZPO]

Siehe auch

Verwandtschaftsbeziehung, Exogamie Kategorie:Genealogie Kategorie:Lebensgemeinschaft Kategorie:Familienrecht Kategorie:Verwandtschaft

Cousine

Die Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft oder im weiteren Sinne auch der Schwägerschaft von Personen aus. In den verschiedenen Kulturen haben sich hierfür mehr oder weniger komplexe Schemata entwickelt, gekennzeichnet durch eigene sprachliche Bezeichnungen für den jeweiligen Verwandtschaftstyp.

Bezeichnungen für familiäre Beziehungen

Bei der Angabe der Verwandtschaftsgrade wird im Folgenden davon ausgegangen, dass es keine Zeugung oder Heirat zwischen bereits Verwandten gibt.

Eltern

Das Wort Eltern ist die Bezeichnung für die direkten Vorfahren einer Person. Das Wort „Eltern“ ist nur im Plural gebräuchlich. Vater und Mutter sind je ein „Elternteil“. Beide zusammen sind die Eltern. Bei der natürlichen Abstammung hat jeder Mensch zwei Eltern. Der männliche Elternteil wird als Vater, der weibliche als Mutter bezeichnet. Die Eltern sind Verwandte ersten Grades. http://www.directupload.net/show/d/505/lmCf3SxV.swf Umgangssprachliche Namen für den Vater sind Pa, Papa, Papi, Paps, Däta (Vorarlberg), Date (Tirol) und Vati, für die Mutter Ma, Mama, Mami, Mueti und Mutti. Ist die Person minderjährig, dann sind die Eltern normalerweise die gesetzlichen Vertreter.

Ehepartner

Der Ehepartner ist die angeheiratete Person (siehe Ehe). Bei Monogamie hat eine Person maximal einen Ehepartner, bei Polygamie mehrere. Ist der Ehepartner männlich, wird er als Ehemann bezeichnet; ist er weiblich, als Ehefrau. Zum Ehepartner besteht im Allgemeinen keine Blutsverwandtschaft und daher auch keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne, er vermittelt aber die Schwägerschaft (siehe: Verwandtschaft (Recht)). Etwas älter sind die Begriffe Ehegatte für Ehemann und Ehegattin für Ehefrau. Im Plural werden auch die Wörter Ehegatten und Eheleute verwendet.

Lebenspartner

Der Lebenspartner (in der Schweiz: eingetragener Partner) ist die Person des gleichen Geschlechts, mit der man eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat. Die weibliche Form ist Lebenspartnerin. Zum Lebenspartner besteht im Allgemeinen keine Blutsverwandtschaft und daher auch keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne, er vermittelt aber die Schwägerschaft (siehe: Verwandtschaft (Recht)). Die Begriffe Gatte und Gattin werden neuerdings manchmal auch bei Lebenspartnern verwendet, kommen aber in keinen gesetzlichen Regelungen vor. In Lebenspartnerschaften bezeichnen sich die Beteiligten auch als „mein Mann“ bzw. „meine Frau“.

Kinder

Die Kinder sind die direkten Nachkommen einer Person. Ein männliches Kind wird als Sohn, ein weibliches als Tochter bezeichnet. Zu den Kindern besteht eine Verwandtschaft ersten Grades. Auch Adoptivkinder gelten als verwandt, während die rechtliche Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern durch eine Adoption grundsätzlich aufgehoben wird (nur das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverbot bleibt bestehen).

Geschwister

Geschwister sind weitere Kinder der Eltern. Die männliche Form ist Bruder, die weibliche Schwester. Geschwister sind Verwandte zweiten Grades. Das Wort Geschwister ist nur im Plural gebräuchlich. Zur Frage der Stellung eines Kindes im Verhältnis zu seinen Geschwistern und die Auswirkungen dieser Stellung siehe Geschwisterkonstellationen. Zu Milchgeschwister siehe unter Amme.

Onkel und Tante

Als Onkel (männlich) beziehungsweise Tante (weiblich) bezeichnet man folgende Personen:
- Geschwister der Eltern: Diese sind Verwandte dritten Grades (deren Verwandtschaft durch die Großeltern vermittelt wird).
- Ehe- und Lebenspartner der Geschwister der Eltern: Diese sind im dritten Grad verschwägert (also keine Verwandten im Rechtssinne). Eine veraltete Bezeichnung ist Oheim oder Ohm. Während aber Onkel sowohl den Bruder des Vaters als auch den der Mutter bezeichnet, meint Oheim ursprünglich nur den Bruder der Mutter. Dem Oheim entsprach früher die Muhme für Tante. Bevor Onkel und Tante aus dem französischen in den deutschen Sprachgebrauch kamen, wurden für Bruder und Schwester des Vaters die Bezeichnungen Vetter und Base verwendet, welche seltsamerweise später für deren Kinder benutzt wurden. Vetter und Base wurde und wird noch (regional) für entferntere Verwandte verwendet. "Der Vetter aus Dingsda" ist der entfernte Verwandte von Irgendwo. Kinder werden bisweilen dazu angeleitet, auch nicht verwandte Personen wie z.B. Freunde der Eltern / Nachbarn oder Erzieherinnen Onkel beziehungsweise Tante zu nennen. Häufig werden dabei aber die nicht verwandten nur mit Onkel und Tante Nachname angesprochen. (Tauf-)Paten werden, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, häufig als Onkel bzw. Tante („Patenonkel“, „Patentante“) bezeichnet und angesprochen. Nach kanonischem Recht besteht zwischen dem Täufling und den Taufpaten ein Eheverbot. Dieses Beispiel macht deutlich, dass Verwandtschaft nicht nur etwas mit einer reinen sexualisierten und blutsmäßigen Verbindung zwischen Menschen gemein hat sondern vielmehr eine vielschichtige, von unterschiedlichen Interpretationen gerichtete Gemeinschaft unter Menschen definiert und bezeichnet.

Neffe und Nichte

Als Neffen (männlich) bzw. Nichten (weiblich) bezeichnet man die Kinder der Geschwister. Als Neffen und Nichten werden darüber hinaus auch die Kinder des Schwagers oder der Schwägerin bezeichnet, mit denen man also nicht verwandt, sondern verschwägert ist.

Cousin und Cousine

Ein Cousin oder Vetter (männlich) oder eine Cousine, Kusine oder Base (weiblich) („ersten Grades“) bezeichnet ein Kind eines verwandten, nicht angeheirateten, Onkels bzw. einer entsprechenden Tante. Mit Cousins und Kusinen „ersten Grades“ ist man im vierten Grad verwandt; „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt, und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie. Übrigens darf ein Cousin seine Cousine heiraten; ebenfalls dürfen zwei Cousins oder Kusinen miteinander eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Schwager, Schwägerin

Als Schwager oder Schwägerin bezeichnet man #den Ehe- oder Lebenspartner eines Bruders oder einer Schwester, #die Geschwister eines Ehe- oder Lebenspartners. Schwager und Schwägerinnen sind nicht im eigentlichen Sinne verwandt, sondern verschwägert. Ungebräuchlich wurden die Bezeichnung für die Geschwister von Schwagern und Schwägerinnen: Schwagersbruder und Schwagersschwester.... Genaueres findet sich in den Artikeln Schwager und Schwägerschaft. Siehe auch Schwippschwager.

Wortbildung

Groß-

Bei Verwendung der Vorsilbe Groß- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Eltern ausgehend bezeichnet. Mit väterlicherseits oder mütterlicherseits kann der entsprechende Elternteil gekennzeichnet werden. Gebräuchliche Verwendungen sind:
- Großeltern = Die Eltern der Eltern,
- Großmutter = Die Mutter eines Elternteils, umgangssprachlich auch Oma oder Omi, Omama (Süddeutschland), Ahnl bzw. Ahna (Alpen), Gromu, Grosi (Schweiz),
- Großvater = Der Vater eines Elternteils, umgangssprachlich auch Opa oder Opi, Opapa (Süddeutschland), Ähnl bzw. Ehni (Alpen),
- Großonkel = Ein Onkel eines Elternteils,
- Großtante = Eine Tante des Elternteils,
- Großcousine = umgangssprachliche ungenaue Bezeichnung für eine Cousine eines Elternteils (Cousine zweiten Grades),
- Großcousin = umgangssprachliche ungenaue Bezeichnung für einen Cousin eines Elternteils (Cousin zweiten Grades) (Die Großeltern waren in diesem Fall immer Geschwister). Eine Ausnahme bilden die Begriffe Großneffe und Großnichte, die direkte Nachkommen eines Neffen oder einer Nichte sind (für Großkind siehe unter „Enkel-“).

Enkel-

Bei Verwendung des Wortbestandteils Enkel- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Kindern ausgehend bezeichnet. Die einzigen gebräuchlichen Verwendungen und gleichzeitig die einzigen Verwendungen, für die es keinen geeigneteren Ersatz gibt, sind
- Enkelkinder = Die Kinder der Kinder, oft auch einfach Enkel (Plural) genannt, in der Schweiz auch Großkind,
- Enkelsohn = Der Sohn eines Kindes, auch Enkel (Singular),
- Enkeltochter = Die Tochter eines Kindes, auch Enkelin.

Schwieger-

Der Wortbestandteil Schwieger- bezeichnet keine Verwandtschaft sondern eine Schwägerschaft. Es handelt sich um die Verwandten des Ehe- oder Lebenspartners. Näheres steht in den Artikeln Schwägerschaft, Schwiegermutter und Schwiegerkind.

Ur-

Die Vorsilbe Ur- wird nur vor Groß- oder Enkel- verwendet, kann aber mehrfach vorgesetzt werden. Jedes Ur- verschiebt den Ausgangspunkt der Verwandtschaftsangabe um einen Schritt in die entsprechende Richtung. Beispiele:
- Urgroßmutter = Die Mutter einer Großmutter oder eines Großvaters.
- Ururgroßmutter = Die Mutter einer Urgroßmutter oder eines Urgroßvaters.
- Urenkel = Entweder die Kinder eines Enkels (Plural) oder auch der Sohn eines Enkels (Singular; - auch: „Urenkelsohn“). Urenkel wird mitunter auch für beliebige Nachfahren der Enkel benutzt.
- Urenkelin = Die Tochter eines Enkels (oder auch „Urenkeltochter“).
- Ururenkel(-sohn) = Enkel(-sohn) eines Enkelkindes. Als Urahn bezeichnet man einen beliebigen Vorfahren der Großeltern.

Halb-

Die Vorsilbe Halb- gibt es nur bei Geschwistern, man unterscheidet zwischen vollbürtig und halbbürtig. Halbgeschwister (=halbbürtige Geschwister) haben nur einen gemeinsamen Elternteil und sind deshalb halbbürtig miteinander verwandt. Sie werden aber dennoch oftmals fälschlich als Stiefgeschwister bezeichnet. Halbgeschwister dürfen in Deutschland in keinem Fall heiraten und die Begründung einer Lebenspartnerschaft zwischen ihnen ist nicht zulässig. Halbcousins und -kusinen gibt es nicht, da man immer nur über einen Elternteil mit einem Cousin usw. verwandt sein kann.

Stief-

Die Vorsilben Stief- bezeichnet eine nicht verwandte Person, mit der man durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft eines Elternteils verschwägert ist. Eine Stiefmutter ist eine spätere Ehefrau des Vaters (oder Lebenspartnerin der Mutter). Desgleichen ist ein Stiefvater ein späterer Ehemann der Mutter (oder Lebenspartner des Vaters). Stiefelternverhältnisse können auch für nichteheliche Kinder entstehen.

Adoptiv-

Der Wortbestandteil Adoptiv- bezeichnet eine durch Adoption begründete Verwandtschaft. Man kann sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen adoptieren. Letzteres ist der Regelfall. Nicht leiblich verwandte Adoptivkinder nehmen rechtlich den Platz einer verwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. So ist ein Adoptivkind zwar nicht leiblicher Verwandter seiner Adoptivfamilie, aber einem leiblichen Kinder der Adoptivfamilie gleichgestellt, das bedeutet z.B. mit den Verwandten der Adoptiveltern - genau wie ein leibliches Kind - erbrechtlich verwandt. Gleichzeitig wird es auch durch die Adoption mit anderen (leiblichen oder ebenfalls adoptierten) Kindern verwandt, was u.U. gerade bei älteren Kindern zu Problemen führen kann (Eheverbot, Lebenspartnerschaftsverbot). In Familien, die in den Deutschen Adelsverbänden organisiert sind, ist dies anders: Das (ehemalige) Adelsrecht, das noch auf Vereinsebene Anwendung findet, unterscheidet streng zwischen leiblichen und adoptierten Mitgliedern einer Familie, diese Unterscheidungen sind aber nur im Rahmen der Vereinsregelungen verbindlich. So heißt z.B. rechtlich die Adoptivtochter von Heinrich Graf Wasserstein mit Nachnamen „Gräfin Wasserstein“ (wenn sie nicht den Namen der [Adoptiv-]Mutter führt), ob dies nun vom Adelsverband gebilligt wird oder nicht. Im umgekehrten Fall ist ein Adoptivkind in rechtlicher Hinsicht nicht mehr mit seinen leiblichen Verwandten, der Herkunftsfamilie, verwandt (nur die Ehe- und Lebenspartnerschaftsverbote bleiben bestehen). Die Adoptivfamilie nimmt rechtlich den Platz der Herkunftsfamilie ein. Wenn ein Adoptivkind von seiner (leiblichen) „Mutter” spricht ist dies zwar korrekt, aber aus rechtlicher Sicht streng genommen inkorrekt. Bei Volljährigenadoptionen und bei Adoptionen naher Verwandter gelten jedoch z.T. abweichende Regeln.

Angabe eines Grades

Eine Angabe eines Grades ist sehr selten, da der richtige Gebrauch solcher Bezeichnungen weitgehend unbekannt ist. Jeder Grad über eins hinaus erhöht dabei die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltende Generation um eins, ohne die Generationen der verglichenen Personen zu ändern. Es gibt verschiedene Ansätze bei der Definition von Graden in der Verwandtschaft. Die folgenden, die Seitenlinie betreffenden Angaben sind nicht identisch mit der juristischen Definition des Verwandtschaftsgrads. Beispiele:
- Eine Cousine zweiten Grades ist die Tochter des Cousins / der Cousine des Vaters / der Mutter. Der gemeinsame Vorfahre ist der Urgroßvater / die Urgroßmutter / beide Urgroßeltern.
- Ein Onkel zweiten Grades ist der Cousin ersten Grades des eigenen Vaters / der eigenen Mutter. Der eigene Urgroßvater ist gleichzeitig der Großvater des Onkels zweiten Grades. Man selbst ist ein Neffe / eine Nichte zweiten Grades von diesem Onkel zweiten Grades. Der Grad bleibt zwischen den Personen erhalten.
- Ein Cousin dritten Grades: Mit diesem hat man den gemeinsamen Ur-Urgroßvater (Ein Ur-Urgroßvater ist eigentlich ein so genannter Altgroßvater). Zum besseren Verständnis: Der Ur-Urgroßvater hat zwei Kinder, diese sind Geschwister, die Kinder der Geschwister sind Cousins/ Cousinen ersten Grades, die Kinder dieser Cousins sind im zweiten Grade verwandt, deren Kinder im dritten Grade. Es geht hier also um die Generationen.

Grade der Verwandtschaft

Der Verwandtschaftsgrad definiert die Nähe der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen. Die Grade der Verwandtschaft spielen z.B. in der Medizin sowie im Erbrecht eine Rolle. Im deutschen Recht bestimmt sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten, was der medizinischen Verwandtschaftsformel sehr nahe kommt. Das ist in [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1589.html § 1589] BGB definiert. Eltern und Kinder sind Verwandte ersten Grades (eine vermittelnde Geburt); Geschwister, Großeltern, Enkelkinder sind im zweiten Grad verwandt (zwei vermittelnde Geburten) etc.

Allgemeine Verwandtschaftstafel

Urahnen ↑ ↑ ↑ ↑ Großvater ♂ Großmutter ♀ Großvater ♂ Großmutter ♀ väterlicherseits väterlicherseits mütterlicherseits mütterlicherseits |___________________________________| |_____________________| | | | | | | Onkel ♂ Tante ♀ Vater ♂ Mutter ♀ Onkel ♂ Tante ♀ _|_________ __________|___________________|__________________ | | | | | Cousin ♂ Cousine ♀ Bruder ♂ Person ∞ Ehepartner Schwester ♀ | _____|____ _|__________¦______ ____|_____ | | | | | | | Neffe/Nichte 2. Grades Neffe ♂ Nichte ♀ Sohn ♂ Tochter ♀ Neffe ♂ Nichte ♀ ____________|_ _|____________ | | | | Enkelsohn ♂ Enkeltochter ♀ Enkelsohn ♂ Enkeltochter ♀ ↓ ↓ ↓ ↓ Urenkel

Literatur


- Ernst Erhard Müller: Großvater, Enkel, Schwiegersohn - Untersuchungen zur Geschichte der Verwandtschaftsbeziehungen im Deutschen. Carl Winter Universitätsverlag, Heidelberg 1979

Siehe auch

Ahnentafel, Familie, Mater semper certa est, Patchworkfamilie, Regenbogenfamilie, Witwe, Stammbaum, Sandwichkind

Weblinks


- http://www.ulf-neundorfer.de/v-bez.html Kategorie:Genealogie !Verwandtschaftsbeziehung ja:覚王山駅

Verwandtschaft

Verwandte sind Lebewesen einer gemeinsamen genetischen Herkunft innerhalb einer Art. Verwandtschaft bei Menschen darf nicht mit einem Schwiegerverhältnis verwechselt werden (vgl. Verschwägerung). Lässt sich die Blutlinie von Abkömmlingen, die durch die Keimbahn und Geburt gegeben ist, auf einen gemeinsamen Vorfahren zurückführen, besteht auch die genetische Linie und man wird viele identische Gene in dieser Linie finden. Dabei werden aber bei allen Verwandten trotzdem unterschiedliche Gene ausgeprägt oder bleiben inaktiv. In Familien besteht daher nicht unbedingt unter allen Mitgliedern Verwandtschaft im biologischen Sinne. Anthropologisch und soziologisch gesehen gehören nicht alle miteinander verwandten Personen zwangsläufig in dasselbe Verwandtschaftssystem und nicht alle Personen innerhalb einer Verwandtschaftsgruppe sind tatsächlich (biologisch) miteinander verwandt. Im Werk von Ferdinand Tönnies (1855-1936) wird "Verwandtschaft" als Beispiel der "Gemeinschaft des Blutes" behandelt. Man kann Verwandte sowohl nach ihren gebräuchlichen Namen (der Art ihrer Beziehung zueinander - Verwandtschaftsbeziehung) als auch in der Medizin nach dem Grad ihrer Verwandtschaft unterscheiden. Dies ist unter anderem im Familien- und Erbrecht, der Genealogie und bei Erbkrankheiten von Interesse. Sozial werden auch Verwandtschaftsbeziehungen zu Göttern (vgl. Mythologie, Religion), Tieren (vgl. Klan) oder Naturerscheinungen angenommen (gemäß der Bibel war z.B. Adam, der erste Mensch, elternlos aus Lehm geschaffen, in der Edda wurden die ersten Menschen aus dem Eis geleckt). Siehe auch:
- Abstammung, Familie (Soziologie), Stammbaum, Verwandtschaftsbeziehungen (Übersicht)
- Bruder, Schwester, Geschwister - Eltern, Vater, Mutter, Sohn, Tochter - Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegertochter, Schwiegersohn - Großeltern, Enkel - Tante, Onkel, Cousin, Kusine - Urgroßeltern, Urenkel - Großtante, Großonkel, Großneffe - Ahne, Nachkomme
- als veraltete Begriffe Base, Eidam, Muhme, Oheim, Schnur, Schwäher, Vetter Hier sind überall auch "Stief"-Verhältnisse möglich (z. B. Stiefmutter, Stiefvater, Stiefkinder, Stiefgeschwister). Siehe auch: Ehe, Verschwägerung Kategorie:Genealogie !Verwandtschaft ja:親族

Soziale Position

Allgemein ist der soziale Status die soziale Lage oder soziale Position einer Person, die sie bezüglich bestimmter sozialer Merkmale in Relation zu anderen Personen in der Sozialstruktur einer Gesellschaft einnimmt. Dabei werden in in der soziologischen Theorie zwei Begrifflichkeiten von Status unterschieden.

Sozialer Status in der Rollentheorie

In der Rollentheorie beschreibt der "soziale Status" die soziale Position (Ralph Linton), die einem Akteur in einem - vorzugsweise festen - sozialen Zusammenhang zugewiesen wird (z.B. als Lehrer in der Schule, als Mutter in der Kernfamilie). Mit diesen Positionen sind gesellschaftliche Erwartungen und Rollenansprüche verbunden.

Sozialer Status in der Schichtungstheorie

Die etwas geläufigere Bedeutung betont die hierarchische Differenzierung einer Gesellschaft durch den sozialen Status, wie sie auch in der Schichtungstheorie beschrieben wird. Sozialer Status kann hier synonym stehen, für den Rang, das Prestige, die soziale Wertschätzung, die Autorität und Macht, die eine Person in der Gesellschaft inne hat. An diese Position sind bestimmte, Privilegien, Fähigkeiten, Rechte und Pflichten gebunden. Der soziale Status kann bezüglich verschiedener relevanter Merkmale unterschieden werden, wie Abstammung, Beruf, Einkommen, Bildung. Von Statuskonsistenz spricht man, wenn diese Merkmale miteinander hoch korrelieren (wenn also z.B. mit einer hohen Bildung auch ein hohes Einkommen verknüpft ist), von Statusinkonsistenz, wenn nicht (z.B. der Obdachlose mit Grundschulabbruch als Lottomillionär). Statusdifferenzen, werden durch Symbole legitimiert und gefestigt, so sind beispielsweise der Kunstgeschmack, die Essgewohnheiten, oder das Auto, das ein Individuum (sozialer Akteur) fährt, Ausdruck seines sozialen Status. Alltagssprachlich gilt das Auto als typisches Statussymbol. Diese Symbole sind jedoch nicht nur äußerlich, sondern auch mit einem bestimmten Habitus, also Einstellungen, Fähigkeiten, Distinktion , Lebensstil und Gewohnheiten der Individuen verknüpft. Inhaltlich lassen sich der erworbene Status (achieved status) und der zugeschriebene Status (ascribed Status) unterscheiden. Dabei bezeichnet der erworbene Status, die unabhängig von sozialer Herkunft durch Leistung oder Fähigkeiten erreichte Position, der zugeschrieben Status beschreibt die dem Individuum unabhängig davon zugeschriebene Position durch z.B. Alter oder Geschlecht.

Historische Entwicklung

Allgemein wird zwischen Gesellschaft, die stark differenzierte soziale Untergliederungen und fließende Status-Übergänge aufweisen, und sog. Klassengesellschaften unterschieden. Im Zuge des Übergangs von der ständischen zu industriellen Gesellschaftsformen kam es in Westeuropa zu einer Aufweichung althergebrachter Statusdifferenzierungen. Dies führte einerseits zu einer größeren sozialen Mobilität, aber auch zu mehr Statusunsicherheit und höheren Anpassungs- und Orientierungserfordernissen. Dabei nimmt die Bedeutung des erworbenen Status gegenüber dem zugeschriebenen Status zu (z.B. Machtverlust des Adels). In anderen Gesellschaften, wie z.B. dem indischen Kastensystem, kommt dem zugeschriebenen Status immer noch eine erhebliche Bedeutung zu. Dabei ist es jedoch auch in den westlichen Industriegesellschaft nicht so, dass Status allein durch Leistung erworben wird, sondern bestimmte, mit dem Status der Eltern verbundene Kompetenzen, Symbole und Beziehungen an die Kinder weitergegeben werden. Soziologische Untersuchungen haben ergeben, dass dem Beruf heute in westlichen Gesellschaften eine zentrale Bedeutung zur Statusdifferenzierung zukommt. Dabei sind beispielsweise in Deutschland, die Berufe des Pfarrers, des Arzt und des Professors besonders hoch angesehen.

Forschung zum sozialen Status

Zur Untersuchung der Statusdifferenzierung werden quantitative und qualitative empirische Forschungsansätze miteinander verbunden. Neben "objektiv" gegebenen Größen, wie Einkommen und Beruf, werden auch Selbsteinschätzungen zum eigenen Status sowie zu einem "Höher-als" und "Tiefer-als" erhoben. Eine weitere wichtige Forschungsrichtung befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen sozialem Status und bestimmten Lebenseinstellungen, Gewohnheiten und Milieus. Diese soziologische Forschung hat ergeben, dass dem sozialen Status auch in westlichen Gesellschaften eine handlungrelevante Bedeutung zukommt: So sind z.B. Heirats- und Liebesbeziehungen stark über den sozialen Status strukturiert. Über den sozialen Status sind auch weiterhin Lebenschancen ungleich verteilt: So gehen mit einem höheren sozialen Status bessere Bildung, Gesundheit und höheres Einkommen einher.

Literatur


- Ralf Dahrendorf (1974): Über den Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen. München.
- Daniel Bell (1975): Die nachindustrielle Gesellschaft. Frankfurt a. M.
- Pierre Bourdieu (1982): Die feinen Unterschiede. Frankfurt a. M.
- Stefan Hradil (1987): Sozialstrukturanalyse in einer fortgeschrittenen Gesellschaft. Opladen. Kategorie:Soziologie Kategorie:Wertvorstellung

Dynastie

Dynastie (v. griech.: dynástes = Herrscher) bezeichnet eine Geschlechterabfolge von Herrschern und ihrer Familien, und wird heute auch allgemein für Großfamilien gebraucht ("Familiendynastie"). Ursprünglich beschreibt man damit ein Herrschergeschlecht, dem es gelungen ist über einen längeren Zeitraum durch Macht-, Wirtschafts- und Heiratspolitik, Diplomatie und Intrigen, sowie letztendlich einer gelungenen Erbfolge eine kontinuierliche Besetzung der höchsten Fürstenwürde ihres Landes zu garantieren. Der Begriff geriet allerdings in der modernen Umgangssprache in den letzten Jahren gegenüber dem Anglizismus Clan (auch "Familienclan") etwas ins Hintertreffen. Bei der Namensgebung einer Dynastie bezieht man sich meist auf den Familiennamen (