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Islamische Gemeinschaft Milli Görüş

Islamische Gemeinschaft Milli Görüş

Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş e.V. (IGMG) ist einer der größten islamischen Verbände in Deutschland mit engen Verbindungen zur Türkei. Er ist wichtigstes Mitglied im Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland. Der Verein wurde 1971 unter dem Namen Türkische Union Deutschland e.V gegründet, 1976 in Milli Görüş und schließlich 1994 in Islamische Gemeinschaft Milli Görüş umbenannt. Vorsitzender seit 2003 ist Osman Döring (genannt Yavuz Celik Karahan). Sitz des Vereins ist Kerpen. Die Gesamtzahl der Mitglieder beträgt etwa 26.500. Der Verein unterhält in Deutschland knapp 300 Moscheen, dazu eine unbekannte Zahl von Jugend-, Sport- und Frauenvereinen. Die Immobilien der IGMG werden durch die Europäische Moscheenbau- und Unterstützungsorganisation (EMUG) verwaltet. Mit überregional aktiven Unterorganisationen wie der "Deutschsprachige Islamische Frauengemeinschaft" und die "Gesellschaft muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler e.V." versucht die IGMG, ein gutes Image in der Öffentlichkeit zu fördern. Dem Landesverband Bayern des Bundes deutscher Kriminalbeamter zufolge sind Geldtransfers von IGMG-Unternehmen in vielen Fällen der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen. "Milli Görüş" ist ursprünglich Titel eines Buches des türkischen Islamistenführers Necmettin Erbakan und wurde mit "Nationale religiöse Sicht" übersetzt. Heute möchte die IGMG den Begriff hingegen als "Monotheistische Ökumene" übersetzt wissen. Dies kann als Beispiel für die Doppelbödigkeit der Selbstdarstellung der IGMG gewertet werden: Im türkischen Bereich pro-Erbakan, gegenüber der deutschen Öffentlichkeit tolerant. :"Die IGMG ist keine politische Organisation, sondern widmet sich, als islamische Religionsgemeinschaft, der umfassenden religiösen, sozialen und kulturellen Betreuung ihrer Mitglieder. Darüber hinaus setzt sich die IGMG aktiv für die rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung des Islams mit anderen Religionsgemeinschaften ein. :Insbesondere für die Klärung von Fragestellungen wie z. B. zum Recht auf den Bau von Moscheen, zum islamischen Religionsunterricht oder zum Tragen islamischer Kleidung, bietet sich die IGMG als kompetenter Ansprechpartner für die Verantwortlichen in Gesellschaft und Politik an, um gemeinsam Konzepte und Maßnahmen für die erfolgreiche Integration des Islams in die europäischen Gesellschaften zu erarbeiten und umzusetzen." Aus der Selbstdarstellung der IGMG :"Das Sprachrohr der weltweiten Milli-Görüş-Bewegung ist die Tageszeitung Milli Gazete. Aus ihr zitiert der Verfassungsschutz einen Teil der antisemitischen und antidemokratischen Hetzparolen, mit denen er die Verfassungsfeindlichkeit der IGMG begründet." die tageszeitung vom 7. Mai 2004 In einer Gegendarstellung bezüglich einer Meldung der Deutsche Presseagentur schrieb der Verband: :"In einer dpa-Meldung vom 17. Mai 2003 wird unter der Überschrift 'Innere Sicherheit/Verfassungsschutz' über den Verfassungsschutzbericht 2003 berichtet. Es heißt, der Bericht zitiert eine der Publikationen der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş: 'Wir sind dazu verpflichtet, sie (die Kinder) die Religion Gottes zu lehren. Dutzende von perversen Institutionen, allen voran Juden- und Christenkomitees, lauern nur auf eine günstige Gelegenheit, um uns unsere Kinder abspenstig zu machen. Werfen wir unsere Kinder jenen verwirrten Ungeheuern nicht zum Fraß vor!' Hierzu stellen wir fest: Das Zitat stammt weder aus einer unserer Publikationen, noch haben wir es sonst geäußert. Es befindet sich in der türkischen Tageszeitung Milli Gazete. Kerpen, den 27. Mai 2004, Islamische Gemeinschaft Milli Görüş e.V." Eine ähnliche, ebenfalls pro-Milli Görüş stehende Tageszeitung ist Anadoluda Vakit. Zu den Organisationen, die nach Angaben des Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalens mit der IGMG verbunden sind, gehören die Islamische Föderation in Berlin, die Islamische Religionsgemeinschaft Berlin und die Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein.

Weblinks


- [http://www.igmg.de/ Website von Milli Görüş]
- [http://www.mi.niedersachsen.de/master/C3016486_N3015436_L20_D0_I522.html Vortrag des Präsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes zum islamistischen Extremismus]
- [http://www.taz.de/pt/2004/05/07/a0161.nf/text Bericht der tageszeitung über Milli Görüş]
- [http://www.journaille.de/islamismus/gorus.htm Pascal Breuker über die Verflechtungen von Milli Görüş mit dem radikalen Islamismus]
- [http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/milligoerrues_2002.html Weitere Informationen von Aufenthaltstitel.de]
- [http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/islamistische_organisationen/index.jhtml Türkei unterstützt Milli Görüs - NRW-Verfassungsschutz beobachtet Extremistenorganisation ] Kategorie: Islam in Deutschland Kategorie:Muslimische Organisation Kategorie:Türkei

Islam

Der Islam ( islām Hingabe an Gott; al-islām der Islam) ist mit ca. 1,2 Milliarden Anhängern nach dem Christentum (ca. 2,0 Milliarden Anhänger) die zweitgrößte Religion der Welt. Seine Anhänger werden als Muslime oder (deutlich seltener und veraltet) als Mohammedaner bezeichnet; letzteres stößt indes als Fremdbezeichnung unter den meisten Muslimen auf Ablehnung, da die Muslime nicht - wie das Wort suggeriert - Mohammed, sondern einzig den einen Gott anbeten. Vor allem in älterer Literatur werden Muslime häufig mit der persischen Variante des arabischen Wortes als Moslems bezeichnet. Der Islam ist eine monotheistische Religion, die sich streng vom Polytheismus und auch von der christlichen Vorstellung von Inkarnation und Trinität abgrenzt. Er gründet sich auf den Koran, der für Muslime das unverfälschte Wort Gottes ist. Zweite Erkenntnisquelle sind die Worte und Handlungen (Sunna) des Propheten Mohammed.

Die Entstehung des Islam

Mohammed]] Der Religionsstifter Mohammed (: der Vielgelobte) wurde um 570 als Sohn eines Händlers in Mekka im heutigen Saudi-Arabien geboren. Nach der Überlieferung soll ihm 610 der Erzengel Gabriel erschienen sein, und ihm die ersten Verse (Ayāt) des Korans übermittelt haben. Im Verlauf der folgenden 23 Jahre soll ihm dann Vers für Vers davon offenbart worden sein. Der Islam begreift sich als Fortsetzung göttlicher Offenbarung. Deshalb sehen sich Muslime in der Kontinuität von Judentum und dem Christentum. Mohammed wird deshalb auch als das „Siegel der Propheten“ bezeichnet. In diesem Sinne werden im Islam auch alle vorher von Gott gesandten Propheten, die in der Bibel genannt werden, als eigene Propheten verstanden. Es gibt aber Abweichungen: So ist nach islamischem Glauben Jesus ein Prophet, der jedoch weder am Kreuz starb noch auferstand. Einige Personen, die im Juden- bzw. Christentum nicht als Propheten gesehen werden, werden im Islam als solche verehrt, zum Beispiel Adam.

Grundlagen des Islam

Die fünf Säulen

Die Grundsätze des Islam, die fünf Säulen, die zu erfüllen jeder Muslim verpflichtet ist, sind:
- Das Glaubensbekenntnis Schahada (): Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer (dem einzigen) Gott und Mohammed ist der Gesandte Gottes. (s.o.) Die Schiiten fügen in der Regel noch den Satz hinzu: und Ali ist der Freund Gottes. Gemeint ist hier Ali ibn Abi Talib. Im Sufismus (islamische Mystik) wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt bzw. Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit). Das Aussprechen der Schahada in ehrlicher Absicht (niya) reicht aus, um Muslim zu werden. Sie ist auch das erste, was einem Neugeborenem ins Ohr geflüstert wird, und der letzte Gruß an einen Sterbenden. In der heutigen islamischen Kultur, verliert ein Moslem, der den Islam verläßt, häufig seine familiären und gesellschaftlichen Bindungen, seine Rechte und Erbansprüche. In der Rechtstheorie, in einigen Ländern auch in der Rechtspraxis, wird das Abfallen vom Islam mit dem Tode bestraft.(Siehe: ridda)
- Das Gebet Salat () ist religiöse Pflicht. Es wird zu festgelegten Zeiten verrichtet, zu denen der Muezzin ruft: in der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, abends und nach Einbruch der Nacht. Zuvor erfolgt die rituelle Reinigung (arabisch: "wudu'" ;persisch: "âbdast") mit reinem Wasser. Sollte dieses nicht in ausreichender Menge zu Verfügung stehen oder als Trinkreserve benötigt werden, wird symbolisch Sand oder Staub verwendet (tayammum). Das Zusammenlegen oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen gestattet, z. B. auf Reisen. Am Freitag muss das Mittagsgebet (Freitagsgebet) in der Gemeinschaft (das Gebet in der Moschee ist nicht Pflicht, zwingend ist für das Freitagsgebet die Gemeinschaft) stattfinden, dann (oder davor) wird auch gepredigt (Khutba). Viele Muslime beten aber auch sonst möglichst in der Moschee. Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für alle männlichen erwachsenen Muslime.
- Die Almosensteuer Zakat (). Die Erträge werden für Bedürftige, Kranke, Befreiung Gefangener, den Dschihad oder zum Aufbau religiöser Schulen verwendet. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5-10% ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen). Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht erlaubten Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer (Charadsch) und die Kopfsteuer (Dschizya), die von Nichtmuslimen in islamischen Gesellschaften als Gegenleistung für ihre Duldung (siehe: Dhimmi) verlangt wird. Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zu Gute kommen.
- Das Fasten Saum (). Im Monat Ramadan, der sich jedes Jahr um 10 Tage verschiebt, wird von Beginn der Morgendämmerung - wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann (Koran 2:187) - bis zum vollendeten Sonnenuntergang gefastet, nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und manche andere Enthaltsamkeit im Verhalten geübt. Das Fasten wird nicht aus gesundheitlichen Gründen befolgt, sondern um Gottes Befehl während des Tages zu genügen. Insofern ist das oft praktizierte ausgiebige Fastenbrechen bei Nacht zwar nicht unbedingt ideal, verletzt jedoch auch nicht die religiöse Pflicht. Oft bricht man das Fasten mit einer Dattel und einem Glas Milch, nach Vorbild des Propheten. Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens ('Īd al-fitr) beendet.
- Die Pilgerfahrt Haddsch (). Einmal in seinem Leben soll der Muslim die Pilgerfahrt nach Mekka antreten. Sie findet im letzten Mondmonat statt, und wird dann zur Pflicht für ihn, wenn er dazu in der Lage ist. Entscheidend dafür ob die Pilgerfahrt zur Pflicht wird, sind unter anderem seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände.Die Einschränkung der ritualrechtlichten Pflicht der Pilgerfahrt ist in Sure 3, Vers 97 begründet: :::"...und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus (d.i. die Kaaba von Mekka) zu machen - soweit sie dazu eine Möglichkeit finden ". Die Interpretation des hier verwendeten Ausdruckes "Möglichkeit finden" erfolgt in einem Prophetenspruch (Hadith), dessen Isnad allerdings als "schwach" eingestuft ist. Demnach ist der Besitz von Reiseproviant und Reittier (arabisch: al-zâd wa-'l-râhila) die Grundvoraussetzung für die Erfüllung dieser rituellen Pflicht. Die Pilger müssen nach ihrer Ankunft in Mekka u.a. die Kaaba sieben Mal umkreisen, auf dem Hügel Arafat verweilen, zwischen den beiden Hügeln Safa und Marwa laufen - damit vollziehen sie den Durst von Hagar und Ismael auf der Suche nach Wasser in der Wüste nach (vgl. 1. Mose 21, 9-21) -, Opferschafe schlachten und den Satan rituell steinigen.

Glaubensgrundsätze

Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:
- Gott (Allah)
- seine Engel
- seine Offenbarung (heilige Bücher: Tora, die Evangelien, den Koran etc.)
- seine Gesandten, die Propheten Gottes: darunter Adam, Abraham, Moses, Jesus und zuletzt Mohammed
- den Tag des jüngsten Gerichts und das Leben nach dem Tod: Der Mensch werde eines Tages für seine Taten zur Verantwortung gezogen und mit dem Höllenfeuer bestraft bzw. mit dem Paradies belohnt
- die göttliche Vorsehung. Erwähnt werden diese Glaubensartikel sowohl im Koran (z.B. in an-Nisā'(4):136: :::Ihr Gläubigen! Glaubt an Gott und seinen Gesandten und die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und an die Schrift, die er schon (früher) herabgeschickt hat! Wer an Gott, seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag nicht glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt. Auch in Hadithen wie folgendem Ausspruch des Mohammed heißt es: :::Der Glaube besteht darin, dass du an Gott glaubst und an seine Engel, an seine Bücher, an seine Propheten und an den Jüngsten Tag, sowie an die göttliche Vorsehung des Guten und des Bösen. Die genaue Liste der Glaubensartikel varriiert leicht zwischen den Rechtsschulen und gelegentlich sogar zwischen einzelnen Gelehrten. Das Glaubenskonzept der Schia ist praktisch identisch und wird nur durch einige Punkte erweitert, die z.B. die Verehrung der Imame betreffen. Lediglich die Ismaeliten weichen durch ihre monistischen Vorstellungen vom Wesen der Engel und des Prophetentums deutlicher davon ab. Nach muslimischem Verständnis sandte Allah den Koran durch den Erzengel Gabriel als „göttliches Zeichen“ an Mohammed, zur Verkündigung an die Menschen. Die „göttlichen Zeichen“ seien für jeden Menschen erkennbar, sofern er „vernünftig“ überlege. Um den Koran zu verstehen, müsse der Mensch sich von seinen „schlechten Eigenschaften“ und seinen „falschen Ideen“ befreien, damit sein Geist sich durchsetze. Dies erreiche man durch ständige Selbstüberwindung und den Kampf gegen die Ungerechtigkeit in der Welt. Die Menschen sollten „Stellvertreter Allahs auf Erden“ sein, indem sie verantwortlich handelten und für Gerechtigkeit einträten. Der Islam ist eine ausgeprägt monotheistische Religion. Die christliche Vorstellung der Dreifaltigkeit wird missverstanden und daher ausdrücklich als im Ansatz polytheistisch abgelehnt, ebenso jede Personifizierung oder gar bildliche Darstellung Gottes. Gott wird durch seine 99 wundervollen Namen beschrieben, die nur ihm alleine zustehen. Die Menschen können über Gott nur wissen, was er ihnen selbst in seiner Gnade offenbart hat, da es die menschliche Vorstellungskraft weit überschreitet, sich direkt ein Bild von Gott zu machen. Anders als Jesus Christus im Christentum ist Mohammed ein sterblicher Mensch, der jedoch von Gott als ein Prophet auserwählt wurde, um den Menschen die Wahrheit zu verkünden. Schon vor ihm habe eine Vielzahl anderer Propheten der Menschheit die göttliche Botschaft überbracht, jedoch sei diese immer wieder verfälscht worden, so dass der Koran die einzige wirklich verlässliche Quelle sei. Unter diesen Propheten finden sich sämtliche Propheten, die in der Bibel genannt werden, einschließlich Jesus (arabisch Isa). Außer ihm werden auch Abraham (Ibrahim), Moses (Musa) und Josef (Yusuf) im Koran erwähnt. Der Mensch ist im Islam nicht an die Vermittlung durch eine Institution gebunden, sondern jedes Individuum kann sich durch seine guten Taten und seine "Gottesfurcht" direkt einen Platz im Himmel verdienen – allerdings nur für sich selbst, nicht für andere. Somit wird die Eigenverantwortung jedes Einzelnen betont. Im Volksislam wird dieses Prinzip durch die Heiligenverehrung etwas aufgeweicht. Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung für andere: Jeder Muslim ist verpflichtet, zu „gebieten, was recht ist“ und zu „verbieten, was verwerflich ist“ (amr bi-l-ma'rūf wa nahy ani l-munkar ) (mehrfach im Koran, z. B. in Sure 7, Vers 157). Dieser Grundsatz hat, durch den resultierenden Gruppendruck gegen „verwerfliches“ Verhalten, in der islamischen Geschichte zum einen die Gemeinschaft gestärkt, aber auch dafür gesorgt, dass der berühmte Vers „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ in der Praxis nie wirklich relevant wurde. Siehe hierzu auch Hisba. Wer im Islam ehrliche Reue zeigt, kann immer zu Gott zurückfinden. Andererseits strebt der Islam auch auf Erden einen "Idealzustand" an. Dabei sollte man vielleicht eher von einem Zustand sprechen, der unter Berücksichtigung der Mängel und Unvollständigkeiten der Menschen möglichst nahe an den Idealzustand herankommt. Nach der Überlieferung war die frühislamische Gesellschaft ein solcher „Idealzustand“. Der wesentliche Unterschied zwischen „Fundamentalisten“ und „gemäßigten Muslimen“ besteht darin, dass erstere den damaligen Zustand als für alle Zeiten vorbildhaft betrachten. Gemäßigte Muslime glauben zwar auch, dass es die unter den damaligen Umständen in einer Gesellschaft von Wüstenomaden bestmögliche Annäherung war, betonen aber, dass die zu Grunde liegenden Ziele unter geänderten Bedingungen auch auf veränderte Weise angestrebt werden sollen.

Der Dschihad

Der Dschihad (arab. »sich bemühen, sich anstrengen, kämpfen«) ist ein wichtiges Glaubensprinzip. Seine Bedeutung im Islam ist so groß, dass zeitweise diskutiert wurde, ob der Dschihad als sechste „Säule des Islam“ gerechnet werden sollte. Das „Bemühen auf dem Wege Gottes“ umfasst die eigene spirituelle und moralische Verbesserung, die Verbesserung des Gemeinwesens bzw. seiner Mitbrüder, und auch die Verteidigung des Glaubens mit der Waffe. Manche Muslime deuten Dschihad als Feldzug gegen ‚Ungläubige‘, also Nichtmuslime. In der Praxis sind damit oft die westlichen Industrieländer gemeint. Diese Interpretation wird zum Beispiel von Al-Qaida unter Osama bin Laden vertreten, jedoch von den einschlägigen Gelehrten des Islams und der breiten Basis abgelehnt.

Die Scharia

Unter Scharia (arab. »der Weg zur Wasserstelle«) versteht man das islamische Recht, d.h. die Gesamtheit von religiösen Regeln und Pflichten der Muslime (Gebet, Reinigung, Fasten, etc.) zum einen, und die Regelungen zwischenmenschlicher Beziehungen (Ehe- Kauf- Vertragsrecht usw.), ferner das Strafrecht (hudùd / 'uqùbât), aber auch das Kriegsrecht (siyar), d.h. die Regelung der Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt zum anderen. Im Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der Basis für den Weg des Gottessuchenden. Weitere Stationen sind in der Reihenfolge: Tariqa (der mystische Weg), Haqiqa (Wahrheit) und Ma'rifa (Erkenntnis).

Richtungen

Sunniten

Der Islam ist in mehrere Richtungen gespalten. Die Sunniten bilden mit etwa 90% die zahlenmäßig größte Gruppierung. Sie unterteilen sich wiederum in die sunnitischen Rechtsschulen der Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten.

Wahhabiten

Der Wahhabismus ist eine äußerst strenge Auslegung der hanbalitischen Rechtsschule der Sunniten, zum Zeitpunkt seiner Entstehung auch eine politische Strömung.

Schiiten

Die Schiiten sind die zweite große Richtung. Deren Hauptrichtung sind die so genannten Imamiten oder Zwölferschia, die vor allem im Iran, Irak, Aserbaidschan, Bahrain und dem Libanon weit verbreitet sind. Weiter gibt es die Anhänger der Siebenerschia (Ismailiten), die vorwiegend auf dem indischen Subkontinent (Mumbai, Karatschi und Nordpakistan) sowie in Afghanistan und Tadschikistan leben. Die Zaiditen oder Fünferschia finden sich heute nur noch im Jemen.

Charidschiten

Die Charidschiten sind heute die kleinste Richtung des Islams, die heute noch bestehde Untergruppierung heißt Ibaditen. Sie leben vor allem in Südalgerien (Mzab), auf der tunesischen Insel Djerba und in Oman.

Sufismus

Wie fast alle Religionen bzw. religiöse Richtungen besitzt auch der Islam einen inneren (esoterischen) und einen äußeren (exoterischen) Aspekt. Die mystische innere Dimension des Islam ist der Sufismus (arabisch tasawwuf ). Der innere Aspekt wird auch Tariqa, der äußere Schari'a genannt. Nach Auffassung der Sufis gehören diese beiden Aspekte untrennbar zusammen, als Beispiel dient das Symbol einer Öllampe: Die Flamme der Lampe steht für Tariqa, also für die Essenz der Religion, die ohne das schützende Glas beim ersten Windhauch erlöschen würde. Das Glas, also die Hülle, steht für Schari'a, aber ohne eine Flamme hätte das Glas alleine als Lampe keinen Sinn. Von puritanischen Gruppen wie den Wahhabiten werden die Sufis oft als Ketzer bezeichnet und deswegen abgelehnt.

Weitere Gruppen

Weitere Gruppen sind die Aleviten und die Ahmadiyya. Aus dem schiitischen Islam haben sich auch die eigenständigen Religionen der Drusen, der Jesiden, des Babismus und die Religion der Baha'i entwickelt.

Geschichte

Die politische Geschichte des Islam und des Kalifats wird in eigenen Artikeln behandelt. Eine Herrscherliste bietet die Liste der Kalifen.

Gegenwart

Liste der Kalifen]] Heute ist der Islam in vielen Ländern des Nahen Ostens, Nordafrikas, Zentral- und Südostasiens verbreitet. Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der sich von der Sahara im Westen über den Nahen Osten und den Kaukasus bis nach Zentralasien im Osten zieht. Das bevölkerungsreichste muslimische Land ist Indonesien. Muslimisch geprägte Länder in Europa sind Bosnien und Herzegowina, der europäische Teil der Türkei und Albanien. Viele weitere Länder haben muslimische Minderheiten. Die Anhängerzahl des Islam wird auf zwischen 900 Millionen und 1,4 Milliarden geschätzt.

Islamische Konferenz

Die islamischen Länder sind in der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) organisiert, der auch einige Staaten mit größeren muslimischen Minderheiten angehören.

Umsetzung der Scharia

Seit der Kairiner Deklaration 1990 soll die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen islamischen Ländern sein. Die praktische Umsetzung ist jedoch sehr unterschiedlich. in Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in Saudi-Arabien und Sudan hingegen kommt sie vollständig zur Geltung. In der Türkei wird die Scharia in der Rechtssprechung überhaupt nicht praktiziert. Allerdings sieht die soziale Realität in Teilen der Gesellschaft anders aus. So existiert z.B. die offiziell nicht anerkannte islamische Ehe. Zuweilen gilt die Scharia nur in islamisch dominierten Landesteilen (Nigeria). Besonders drakonische Strafen (Amputation, Steinigung), die oft international kritisiert werden, finden in relativ wenigen islamischen Ländern Anwendung und werden auch innerhalb des Islams teilweise kritisiert, weil dabei meist die in der Scharia vorgeschriebenen strengen Schutzbedingungen für Angeklagte außer Acht gelassen werden, so zum Beispiel die Pflicht, mindestens vier erwachsene männliche Muslime als Zeugen vorzuführen, welche die Tat selbst mit eigenen Augen gesehen haben. Es gibt allerdings hier eine Grauzone, z. B. bei sogenannten «Ehrendelikten» (beispielsweise Tötungen wegen Ehebruchs). Selbst in der laizistischen Türkei konnte bis vor kurzem noch bei solchen Delikten mit mildernden Umständen gerechnet werden. Erst 2004 wurde ein Gesetz durch das Parlament beschlossen, das so genannte „Ehrenmorde“ an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet. Ein Bereich der Scharia, der wohl nur noch im Sudan und in Mauretanien existiert, ist die Sklaverei.

Wirtschaftliche und soziale Situation

Alle islamischen Staaten gehören zu den Schwellenländern oder Entwicklungsländern. Keines der Länder hat den Sprung zu einem Industrieland geschafft, was manche Forscher in Zusammenhang mit gesellschaftlichen Normen der entsprechenden Länder bringen. Die arabischen Länder, wo der Islam seinen Ursprung hat, bestehen zudem im Wesentlichen aus Wüsten mit verhältnsmäßig wenigen fruchtbaren und bewohnbaren Flächen. Der Wassermangel behinderte, und erschwert auch heute, eine etwa mit Europa vergleichbare wirtschaftliche Entwicklung. Im Wirtschaftsleben besteht durch das Verbot Zinsen zu nehmen ein grundlegender Unterschied zum Kapitalismus westlicher Prägung. Nicht zuletzt waren die meisten muslimischen Länder Afrikas und Asiens bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts von europäischen Kolonialmächten besetzt. Aber das derzeit mit Abstand größte hinderniss für einen wirtschaftlichen Aufstieg dieser kernregion des Islam ist der Analphabetismus: Laut dem Arab Human Development Report (AHDR) der UNO sind die Hälfte aller Frauen und ein Drittel aller Männer in der Arabischen Welt Analphabeten. 32 Millionen Menschen leiden an Unterernährung. Das Bruttosozialprodukt aller 22 Länder der Arabischen Liga (300 Millionen Einwohner) lag 1999 mit 531,2 Milliarden Dollar noch unter dem des christlichen Spanien (40 Millionen Einwohner) mit 595,5 Milliarden Dollar. Zehn Millionen Kinder unter 15 Jahren besuchen keine Schule. Fast 40 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Algerien sind arbeitslos, in Marokko und Ägypten jeweils 35 Prozent. In den meisten Staaten mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung sind autokratische Regierungen an der Macht. Die Reaktion auf diese Lage ist in manchen Ländern eine verstärkte Zuwendung der Bevölkerung zu islamistischen Gruppierungen, zumal diese sich stark im sozialen Bereich einsetzen. Der militante Islam (der Islamismus) spiegelt nach dem früheren deutschen Außenminister Klaus Kinkel, "die wirtschaftliche, politische und kulturelle Enttäuschung" der Muslime wider.

Die Heiligen Städte des Islam

Im Islam gilt eine Vielzahl von Städten als heilig, wobei dreien eine besondere Bedeutung zukommt: Zuerst natürlich Mekka als Geburtsort Mohammeds mit der Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, das die Gebetsrichtung (Qibla) bestimmt. Darauf folgt mit Medina, nördlich von Mekka gelegen, der Ort, an dem der Islam erste politische Wirkungskraft entfaltete, und schließlich Jerusalem, das nach muslimischer Überlieferung die erste Qibla-Richtung vorgab und der Ort ist, den die Muslime als geographische Position der im Koran (Sure 17, „Die nächtliche Reise“) erwähnten al-Aqsa-Moschee definiert haben. Daneben gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa von Gefährten Mohammeds, der Imame der Schia oder von Sufi-Scheichs. Führend in der Zahl heiliger Orte ist vermutlich der nordafrikanische Volksislam mit unzähligen Grabstätten von Marabuts. Abgesehen von den ersten drei heiligen Stätten ist der Status der «heiligen» Städte - wie die Heiligenverehrung selbst - im Islam ein äußerst kontroverses Thema. Marabut]] Jerusalem stellt in der Liste der heiligen Städte insofern einen Sonderfall dar, als sich der aus dem Koran hergeleitete Anspruch historisch nicht belegen lässt. Trotzdem ist er für Muslime einhellig eine Glaubenswahrheit, was ihn in der praktischen Auswirkung einer „historischen Wahrheit“ gleichstellt.

Der Islam und andere Religionen

Der Islam unterscheidet bei seiner Betrachtung Andersgläubiger zwischen monotheistischen und polytheistischen Religionen. Juden, Christen und Johanneschristen haben eine Sonderstellung als "Leute der Schrift", wie sie im Koran genannt werden. Im islamischen Staat haben sie die Stellung der sogenannten "Dhimmi", die eine Schutzsteuer entrichten müssen, dafür weder die gesetzliche Armensteuer zahlen müssen, noch in der Armee dienen müssen. Ihnen muss vom Staat gewährleistet werden, dass ihnen Gotteshäuser zur Verfügung gestellt werden und sie ihre Religion frei ausüben können. Trotz der Aussage "kein Zwang im Glauben" [Koran: Sure 2 Vers 256] werden nach der Scharia Polytheisten nicht geduldet, siehe dazu auch Glaubensfreiheit im Islam. Der Islam teilt die Welt in zwei Gebiete, zum einen das "Gebiet des Islam" (Dar al-Islam) in dem der Islam schon herrscht und das "Gebiet des Krieges" (Dar al-Harb), die übrige Welt dessen Bewohner noch mittels oft kriegerischer Mittel, von den Vorzügen des Islams "überzeugt" werden müssen.

Siehe auch


- Euroislam
- Liste islamischer Begriffe auf Arabisch
- Islamische Organisationen in Deutschland
- Islamische Organisationen in Österreich
- Islamische Organisationen in der Schweiz
- Kein Zwang im Glauben - zur Religionsfreiheit im Islam
- Islamischer Kalender
- Berühmte Muslime
- Islamismus
- Fiqh

Literatur

Übersetzungen und Literatur zum Koran und den Hadithen finden sich in den entsprechenden Artikeln und werden deshalb hier nicht aufgeführt.

Grundwissen


- Ralf Elger (Hrsg.): Kleines Islam-Lexikon. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47556-6
- Ralf Elger: Islam. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 2002, ISBN 3-596-15368-9
- Gerhard Endreß: Der Islam. Eine Einführung in seine Geschichte. München 1997 (C.H. Beck Studium), ISBN 3-406-42884-3
- John L. Esposito: Von Kopftuch bis Scharia. Was man über den Islam wissen sollte. Leipzig 2004 (Reclam Leipzig), ISBN 3-379-20105-7
- Richard Hartmann: Die Religion des Islam. Berlin 1944 - Nachdruck Wiss. Buchgesellschaft 1992, ISBN 3-534-80132-6
- Malise Ruthven: Der Islam. Eine kurze Einführung. Reclam, Stuttgart 2000, ISBN 3-15-018057-0
- Udo Schaefer: Glaubenswelt Islam. Eine Einführung. Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Band 7. Georg Olms Verlag, Hildesheim 2002, ISBN 3-48710-159-9
- Annemarie Schimmel: Die Religion des Islam. Eine Einführung. Reclam, Stuttgart 1990, ISBN 3-15-008639-6
- Montgomery W. Watt: Der Islam. 3 Bände. Kohlhammer, Stuttgart 1980-1990 (Band 2: ISBN 3-17-005707-3)
- Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.): Was jeder vom Islam wissen muss. Gütersloher Verlagshaus, GTB 786, 5. Auflage 1996, ISBN 3579007866

Geschichte


- Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. Springer, Berlin 1991-1995 (sechs Bände)
- Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47486-1
- Heinz Halm: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. C.H. Beck, München 2004, ISBN 3-406-519172
- Günter Kettermann: Atlas zur Geschichte des Islam. Darmstadt 2001, ISBN 3-534-14118-0
- Marcel Rebiai: Islam, Israel und die Gemeinde Schleife 2004, ISBN 3-907-82742-2
- Hans Küng: Der Islam. Geschichte, Gegenwart, Zukunft. München/Zürich 2004, ISBN 3-492-04647-9
- Tilman Nagel: Geschichte der islamischen Theologie. Beck, München 1994, ISBN 3-406-37981-8
- Albrecht Noth, Jürgen Paul (Hrsg.): Der islamische Orient. Grundzüge seiner Geschichte. Ergon, Würzburg 1998, ISBN 3-932004-56-6

Verhältnis zum Westen und aktuelle Probleme


- Adel Theodor Khoury: Der Islam und die westliche Welt. Primus Verlag, ISBN 3-89678-437-4
- Samuel P. Huntington: Kampf der Kulturen. Goldmann-Verlag, 2002, ISBN 3-442-15190-2
- Mark A. Gabriel: Islam und Terrorismus. Resch, Lake Mary/Florida 2004, ISBN 3-935197-39-X
- Bat Ye'or: Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam. Resch-Verlag, Gräfelfing 2002, ISBN 3-935-19719-5

Weblinks


- [http://www.islam.de/72.php Darstellung des Islam durch den Zentralrat der Muslime in Deutschland]
- [http://www.bpb.de/publikationen/5IY8HR,0,0,Der_Islam.html „Der Islam“ von der Bundeszentrale für politische Bildung]
- [http://wwwuser.gwdg.de/~mriexin/euroislam.html Der Islam in Westeuropa-Linkliste] ja:イスラム教 ko:이슬람교 ms:Islam simple:Islam th:ศาสนาอิสลาม


Türkei

Die Türkei (Eigenbezeichnung Türkiye) ist der Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches und ging nach dem Ersten Weltkrieg aus diesem hervor. Die Türkei ist eine laizistische Republik. Der Laizismus geht auf den Staatsgründer Mustafa Kemal "Atatürk" zurück. Atatürk war bestrebt, durch viele gesellschaftliche Reformen die Türkei nach dem Vorbild Europas zu modernisieren. Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union.

Geografie

Lage

Europäischen Union Die Türkei erstreckt sich geografisch über zwei Kontinente. Anatolien, der asiatische Teil des türkischen Staatsgebiets, nimmt etwa 97 % der Fläche ein. Der europäische Teil bildet das östliche Thrakien und umfasst etwa 3 % der Landesfläche (23.623 km²). Die Landesgrenzen der Türkei haben eine Gesamtlänge von ca. 9.848 km, davon sind 7.200 km vom Meer umgrenzt. Im Westen der Türkei liegt das Ägäische Meer, im Süden das Mittelmeer und im Norden das Schwarze Meer. Daneben teilt die Türkei mit acht Nachbarländern eine Grenze mit einer Gesamtlänge von 2.648 km. Im Nordwesten grenzt sie an Griechenland (206 km Grenze) und Bulgarien (240 km), im Nordosten an Georgien (252 km), Armenien (268 km), Aserbaidschan (Exklave und autonome Republik Nachitschevan) (9 km), im Osten an den Iran (499 km) und im Süden an den Irak (352 km) und Syrien (822 km). Vor allem der Norden der Türkei gehört zu den am stärksten erdbebengefährdeten Regionen der Welt und wurde in den letzten Jahren immer wieder von Erdbeben erschüttert. Da eine gewisse chronologische Ost-West-Abfolge der Erdbeben in der Nordtürkei festzustellen ist, gehen Experten davon aus, dass in absehbarer Zeit auch İstanbul von einem großen Beben erschüttert werden könnte. Die letzten großen Beben in der Provinz Kocaeli waren weniger als 100 km von İstanbul entfernt.

Landschaftsbild

Kocaeli Die Türkei wird in sieben Regionen unterteilt: Thrakien- und Marmararegion, Ägäis, Schwarzmeer-Region, Zentral-Anatolien, Mittelmeerraum, Ost- und Südost-Anatolien. Diese Regionen unterscheiden sich stark bezüglich Vegetation und Wetterbedingungen. Thrakien liegt westlich vom Bosporus auf der europäischen Seite. Auf der thrakischen Hochebene bildet der Fluss Meriç die Grenze zu Griechenland. Östlich vom Bosporus liegt die Marmara-Region. Das Marmarameer trennt Europa von Asien und das Ägäische Meer vom Schwarzen Meer. Zum Mittelmeer hin erstrecken sich die Dardanellen auf einer Länge von 60 km. Die beiden Landzungen sind bei Çanakkale mit bis zu 4 km am breitesten. Am Bosporus liegt die Millionen-Metropole İstanbul. Die Landschaft in dieser Region ist hügelig und von Büschen und Wäldern bedeckt. Der fruchtbare Ackerboden weicht im Osten einer Steppenlandschaft. Die Region bildet das wirtschaftliche Zentrum der Türkei. Die Millionenstadt Bursa ist als Kurort berühmt für seine Schwefel- und Thermalquellen. Sie liegt zu Füßen des Uludağ-Gebirges. Der Berg ist sowohl im Sommer (Flucht vor der Hitze) als auch im Winter (Wintersport) ein beliebtes Ausflugsziel. Die Ägäis-Region wird ebenfalls landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die stark hügelige Landschaft erstreckt sich entlang der Westküste zwischen Çanakkale und Bodrum. Die Küstenregion gehört zu den am besten touristisch erschlossenen Regionen der Türkei. Neben Zypressen und Ölbäumen prägen Weinreben die Landschaft. In dieser Region finden sich viele antike Bauten aus der Zeit der griechichen Besiedlung, z. B. Troja, Assos (Behramkale), Pergamon (Bergama), Ephesus (Efes), Priene, Milet, Didyma und Euromos. Die Schwarzmeer-Region umfasst den nördlichen Küstenstreifen der Türkei. Sie ist geprägt durch ein mildes, feuchtes Klima, und auf ihrer bergigen Landschaft erstrecken sich große Wälder. Auf dem sehr fruchtbaren Boden werden Tee, Tabak, Mais und Haselnüsse angebaut. Die zentralanatolische Region umfasst die inneranatolischen Hochebenen. Hier liegen der Salzsee Tuz Gölü (salziger als das Tote Meer) und Gebirgsketten, die stellenweise bis zu 3.900 m hochragen. Im Osten liegt Kappadokien, das wegen seiner in Tuffstein getriebenen Wohnhöhlen und Felsenkirchen in bis zu 2.000 m hohen Bergkegeln bekannt ist. Inneranatolien ist überwiegend durch eine Steppenlandschaft geprägt und gehört zu den trockensten Gebieten Anatoliens; in der Region um den Tuz Gölü nimmt die Landschaft wüstenähnliche Gestalt an. Deshalb ist die landwirtschaftliche Nutzung in dieser Region nicht so stark ausgebildet, wie in den zuvor genannten Regionen. Vor allem Weizen, Gerste und Obst werden hier angebaut. Das Klima dieser Region ist geprägt durch heiße, trockene Sommer (über 40 Grad) mit kalten Abenden. Die Winter sind sehr kalt (unter -20 Grad). Die Mittelmeer-Region wird im Norden vom Taurus und im Osten vom Nur Dağları (Amanosgebirge) begrenzt. Landwirtschaftlich werden in dieser Region überwiegend Zitrusfrüchte, Bananen, Tomaten, Erdnüsse und Baumwolle angebaut. Baumwolle Südostanatolien ist die älteste Kulturregion der Türkei. Sie wird vom Taurus-Gebirge umschlossen. Hier verlaufen die beiden Flüsse Euphrat und Tigris. Landwirtschaftlich wird diese Region durch Weizen-, Gersten-, Wein-, Oliven- und Pistazienanbau genutzt. Neben Gebirgsverläufen ist die Region östlich des Euphrat durch ein Hochplateau geprägt. Zur weiteren landwirtschaftlichen Kultivierung werden im Rahmen des Südostanatolien-Projekts entlang des Euphrat und Tigris über 20 Staudämme errichtet. Höchste Berge der Türkei:
- Ararat (Büyük Ağrı dağı) - 5.165 m
- Buzul Dağı - 4.116 m
- Süphan Dağı - 4.058 m
- Kaçkar Dağı - 3.932 m
- Erciyes Dağı - 3.917 m
- Uludağ - 2.543 m Uludağ Wichtigste Flüsse der Türkei:
- Kızılırmak 1.355 km
- Euphrat (Fırat)
- Sakarya
- Murat
- Tigris (Dicle)
- Seyhan
- Ceyhan
- Göksu, Çoruh, Großer Mäander (Büyük Menderes). Seen der Türkei:
- Van Gölü 3.713 km²
- Tuz Gölü 1.500 km² (Salzsee)
- Beyşehir Gölü 656 km²
- Eğridir Gölü 468 km²
- Akşehir Gölü 353 km²
- İznik Gölü 298 km² Bedeutende Inseln der Türkei:
- Gökçeada 279 km²
- Marmara Adası 117 km²
- Bozcaada 36 km²
- Uzunada 25 km²
- Alibey 23 km²
- Paşalimanı 21 km²
- Avşar 21 km²

Klima

Flora und Fauna

Die Fläche der Türkei wird zu 26,2 % von Wald eingenommen, landwirtschaftlich werden 36,3 % der Gesamtfläche genutzt. Die Flora der Türkei gilt als die vielfältigste und abwechslungsreichste im Nahen Osten. Es finden sich rund 9.000 Arten mit 850 Gattungen; im Süden vor allem Pflanzen, die sich an die trockenen Sommer angepasst haben, z. B. immergrüne Hecken und Sträucher, Eichenbäume, Oliven- und Johannisbrotbäume. In den Hochebenen sind wilde Blumen und Bodendecker heimisch. Die Steppen werden von Sträuchern, Nadelwäldern und Schwarzkiefern beherrscht, die trockenen Gebiete auch von Disteln und Kakteengewächsen (Dornpolster). Im Norden, vor allem an der Schwarzmeerküste, finden sich ausgedehnte Haselnuss-, Mais- und Teeplantagen, im Süden eher Obst- und Baumwollplantagen. Auch sind viele Niederwildarten und Wildschweine heimisch, obwohl sich ihr Bestand durch die Jagd beständig dezimiert. An Nutztieren finden sich vorrangig Rinder, Pferde, Büffel, Schafe und Ziegen. Der Kamelbestand ging in den letzten Jahrzehnten beständig zurück; sie werden heute vorrangig für sportliche Wettkämpfe und nicht mehr als Lastenträger gezüchtet. Die größten Raubtiere, die heute noch in der Türkei leben, sind u. a. Braunbären, Wölfe, Schakale und einige Luchsarten. Der letzte türkische Leopard soll 1979 in Hakkari von einem Bauern erlegt worden sein. Die Türkei ist Brut- und Überwinterungsplatz für zahlreiche Vogelarten. Südlich von Bandırma - im Kuscenneti-Nationalpark - liegt ein bekanntes Vogelparadies, wo Pelikane, Wildenten, Störche, Kormorane, Nachtigallen und Fasane ihre Heimat gefunden haben.

Städte

Fasane Die Verstädterung ist in der Türkei weit voran geschritten, 74 % der Gesamtbevölkerung leben in der Stadt. Während der Südosten der Türkei sehr dünn besiedelt ist, konzentriert sich die Bevölkerung in den großen Städten der Westküste. Stadt Hauptstadt ist das in Zentralanatolien gelegene Ankara mit 3.203.362 Einwohnern. Ankara ist auch eine wichtige Wirtschafts- und Universitätsstadt. Größte Stadt und zugleich wirtschaftliches und kulturelles Zentrum ist das am Bosporus gelegene Istanbul (früher Konstantinopel), das auf beiden Seiten der Meeresenge liegt und sich so auf zwei Kontinente über eine Fläche von 1.269 km² erstreckt. Die eigentliche Stadt hat 8.803.468 Einwohner; in der Metropolregion, die mit der Bodenfläche der Provinz Istanbul identisch ist, leben auf einer Fläche von 5.220 km² - das ist mehr als doppelt so groß wie das Saarland - 11.588.545 Menschen. Damit ist Istanbul eine der größten Städte der Welt. İzmir ist mit 2.232.265 Einwohnern die drittgrößte türkische Stadt und verfügt nach Istanbul über den zweitgrößten Handelshafen. Bursa (1.194.687 Einwohner) die ehemalige Hauptstadt des Osmanischen Reiches ist heute ein wichtiger Wirtschaftsstandort für die Automobil- und Textilindustrie. Die wichtigste Stadt im Südosten der Türkei ist Diyarbakir. Diyarbakir besitzt nach der Chinesischen Mauer die größte und besterhaltenste Befestigungsanlage der Welt. Sie besteht zum größten Teil aus Basalt. Die Anlage wird in einen inneren und einen äußeren Abschnitt unterteilt. Weitere wichtige Städte sind Adana (1.130.710 Einwohner), Gaziantep (853.513 Einwohner), Konya und die Touristenhochburg Antalya (Stand 2000). Siehe auch: Liste der Städte in der Türkei, Geschichte Istanbuls

Bevölkerung

Hauptartikel: Minderheitenpolitik der Türkei

Ethnien

Die genaue ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung in der Türkei ist nicht exakt feststellbar. Bei offiziellen Volkszählungen wird die ethnische Zugehörigkeit nicht erfasst. Ermittelt wird hingegen Muttersprache und Zweitsprache, wobei die Zahlen bei vielen Minderheiten aufgrund der türkischen Assimilationspolitik stark rückläufig sind. Hinzu kommt, dass sich in der Türkei seit Jahrtausenden die verschiedensten Volksgruppen mischen, so dass die Zurechnung eines Menschen zu einer Volksgruppe vielfach eine Definitionsfrage ist. Besonders umstritten ist die genaue Zahl der Kurden, der größten und sich der Assimilation am stärksten entziehenden Minderheit. Die Angaben zu den Ethnien differieren je nachdem, welche Quellen herangezogen werden, stark. Demnach leben in der Türkei folgende Ethnien: 70–80 % Türken, ca. 20–30 % Kurden, 2–3 % Zaza, 2 % Araber, 0,5 % Tscherkessen, 0,5 % Georgier sowie diverse andere ethnische Gruppen und Nationalitäten (Abchasen, Albaner, Aramäer, Armenier, Assyrer, Bosniaken, Bulgaren, Griechen, Lasen, Tschetschenen). Die Bevölkerungsgruppe der Türken wird unterschiedlich definiert. Die türkische Regierung zählt seit 1965 Bevölkerungsgruppen dazu, die von anderen Quellen zum Teil als Angehörige anderer Turkvölker angesehen werden. Dies betrifft etwa 2–5 Millionen Krimtataren und Tataren, etwa 0,5–2 Millionen Aserbaidschaner,etwa 330.000 Yörük-Türkmenen, bis zu 200.000 Mescheten, etwa 100.000 Tahtaci, etwa 60.000 Terekeme, etwa 14.000–20.000 Gagausen, etwa 2.000 Usbeken sowie jeweils etwa 1.000 Kasachen, Kirgisen, Kumyken, Turkmenen und 500 Uiguren. Siehe auch: Türken, Turkvölker, Liste der türkischen Stämme

Religion

Hauptartikel: Religion in der Türkei Das Prinzip der in der Türkei praktizierten Version des Laizismus schreibt eine strenge Trennung von Religion und Staat vor, genauer gesagt eine strikte Unterordnung der Religion unter den Staat. Artikel 24 der Verfassung von 1982 beschränkt die Glaubensfreiheit auf das Individuum. Religionsgemeinschaften können aus dem Verfassungsabschnitt keine Rechte geltend machen. Diese Haltung resultiert aus der herrschenden Ideologie des Kemalismus in der türkischen Gesellschaft. Die sunnitisch-islamischen Einrichtungen werden vom staatlichen Diyanet İşleri Bakanlığı, dem Präsidium für Religionsangelegenheiten, verwaltet. Es regelt die Ausbildung der etwa 100.000 Imame und Muezzine, bezahlt und erhält die Moscheen und gibt landesweit den Inhalt der zu haltenden Predigten vor. Die anderen Religionsgruppen verwalten sich dagegen selbst, erhalten weniger staatliche Unterstützung, genießen dafür aber mehr innere Autonomie. Nach offiziellen Statistiken sind 99,8 % der türkischen Bevölkerung Muslime. Davon sind etwa 65 bis 70 % Sunniten, die restlichen 30 bis 35 % Aleviten. Nach anderen Schätzungen gibt es 75 bis 80 % Sunniten und 20 bis 25 % Aleviten. Außerdem leben in der Türkei 0,2 % Christen (125.000) und 0,04 % Juden (23.000). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten jedoch noch etwa 20 % Christen auf dem Gebiet der heutigen Türkei. Die offiziellen Zahlen sind jedoch irreführend, weil jeder Einwohner der Türkei, wenn er nicht explizit als einer anderen Religion zugehörig erklärt wird, automatisch als Moslem erfasst wird. Ein Gegenstück zum Kirchenaustritt gibt es nicht, so dass auch Atheisten und Agnostiker offiziell als Moslems geführt werden. Die Zahl der nicht religiösen Einwohner der Türkei ist daher nicht bekannt.

Sprachen

In der Türkei werden folgende Sprachen verwendet:
- > 90 % Türkisch (Amtssprache) sowie türkische Dialekte wie Azeri oder Tatarisch etc.
- 16–17 % kurdische Sprachen und Dialekte
- 2 % arabische Sprachen und Dialekte
- 1–2 % Zazaki (von den meisten Zaza als eigenständige Sprache gesehen, jedoch oftmals als kurdischer Dialekt bezeichnet)
- sonstige Sprachen von ethnischen Minderheiten (Aramäisch, Armenisch, Albanisch, Georgisch, Griechisch, Lasisch, Tscherkessisch) Siehe auch: Turksprachen, Türkische Sprache, Türk Dil Kurumu

Soziales

Türk Dil Kurumu Seit der Republiksgründung im Jahre 1923 wuchs die Bevölkerung der Türkei schnell an. 1927 lebten in der Türkei knapp 14 Millionen Menschen, 2003 waren es knapp 70 Millionen (siehe Grafik). In den letzten Jahren hat sich das Bevölkerungswachstum sehr verlangsamt. Während es 2000 noch 1,7 % betrug, wird für 2004 von einem Bevölkerungswachstum von 1,13 % ausgegangen. Die Türkei ist gleichzeitig ein Auswanderungs- und Einwanderungsland. Aus dem Balkan, Nahen Osten, Griechenland, Iran, Zentralasien, Krim usw. kamen nach dem Fall der eisernen Mauer Aussiedler in die Republik. Auf der anderen Seite verließen viele Minderheiten die Türkei, etwa Kurden, Assyrer, Griechen, Juden, Jesiden, Zaza usw. sowie Millionen von eigentlichen Türken. Nachfolgend sind die Einwohnerzahlen der Türkei in ausgewählten Jahren aufgelistet:
- 1927: 14 Millionen
- 1961: 29 Millionen
- 1983: 49,5 Millionen
- 2004: 69 Millionen Die Türkei verfügt über eine sehr junge Bevölkerung, der Altersdurschnitt der türkischen Bevölkerung liegt bei etwa 27,3 Jahren (Stand 2004). Die Altersstruktur setzte sich 2004 folgendermaßen zusammen: 26,6 % der Staatsbürger sind zwischen 0 und 14 Jahre alt, 66,8 % zwischen 15 und 64 Jahre und nur 6,6 % über 65 Jahre alt. Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag 2004 bei etwa 27,3 Jahren. 2004 Der Staat stellt für alle Bürger eine medizinische Grundversorgung zu Verfügung. 1999 kam im Durchschnitt ein Arzt auf 859 Einwohner. Die Lebenserwartung liegt in der Türkei bei 72,08 Jahren, wobei sie bei den Männern 69,68 Jahre beträgt und bei den Frauen 74,61 Jahre. Beim Lebensstandard, der durch den Human Development Index repräsentiert wird, liegt die Türkei weltweit auf dem 96. Platz (Stand 2003). Damit gehört sie zu den Ländern mit einem mittleren Entwicklungsstand (zum Vergleich: Deutschland belegt den 19. Platz). Seit der Republiksgründung wird versucht, die Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft zu verbessern. Die Türkei gehörte zu den ersten Staaten, die das Frauenwahlrecht einführten. Seit 1930 dürfen Frauen in der Türkei wählen und seit 1934 können sie sich selbst zur Wahl stellen. Dennoch zählt die Unterdrückung von Frauen und häusliche Gewalt in der Türkei zum Alltag. Erst 2004 wurde ein Gesetz durch das Parlament beschlossen, das so genannte „Ehrenmorde“ an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet. Davor wurden bei solchen Morden unter dem Motiv der Familienehre vor den Gerichten mit Erfolg mildernde Umstände geltend gemacht. Diese mildernden Umstände wurden mit dieser Strafrechtsreform nichtig.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Türkei, Kleinasien, Seldschuken, Byzantinisches Reich, Osmanisches Reich, Völkermord an den Armeniern, Kleinasiatische Katastrophe, Türkischer Befreiungskrieg, Zypernkonflikt, Türkischer EU-Beitritt Auf dem Gebiet der heutigen Türkei lebten und herrschten die Hethiter, Armenier, Griechen, die Perser und nach ihnen Alexander der Große. Anschließend gliederte das Römische Reich die heutige Türkei in sein Herrschaftsgebiet ein. Die Herrschaft des vereinten römischen Reiches hielt bis ins 4. Jahrhundert n. Chr. Danach fiel Kleinasien nach der Teilung des Römischen Reiches an Byzanz. Zeitweilig herrschten die ersten Turkvölker in Teilen von Anatolien mit den Dynastien der Schwarzen Hunnen und Wolgabulgaren. Wolgabulgaren Die endgültige türkische Besiedlung Anatoliens begann mit dem Eintreffen der Seldschuken im 11. Jahrhundert n. Chr. Die ursprüngliche Heimat der Türken lag in Zentralasien und Westchina. Die Seldschuken schlugen die byzantinische Armee in der Schlacht von Mantzikert im Jahre 1071 vernichtend. Daraufhin eroberten sie große Gebiete Ost- und Mittelanatoliens. Nach dem Überfall der Mongolen wurde das seldschukische Reich geschwächt, so dass sich viele türkische Stämme verselbstständigten. Aus einem dieser türkischen Fürstentümern (Beyliken) erwuchs das spätere Osmanische Reich. Um 1299 begründete Osman I. (
- 1259, †1326; (regierte 1299-1326) das nach ihm benannte Osmanische Reich und die Osmanen-Dynastie. Nach der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1453 herrschten die Osmanen, über große Teile des Nahen Ostens, Nordafrikas, der Krim, des Kaukasus und des Balkans. Im späten 17. Jahrhundert begann der Niedergang des Osmanischen Reiches, das immer weiter aus seinen europäischen Gebieten zurückgedrängt wurde. Das ab dem 19. Jahrhundert stark zunehmende Unabhängigkeitsstreben diverser Nationen im Vielvölkerstaat des Osmanischen Reiches, die Besetzung Nordafrikas durch europäische Mächte und schließlich die Niederlage im Ersten Weltkrieg bewirkten seinen endgültigen Verfall. Im Ersten Weltkrieg kämpfte das Osmanische Reich an der Seite der Mittelmächte. Nachdem Frankreich und Großbritannien den Armeniern einen selbstständigen Staat in Ostanatolien versprochen hatten, begannen sich die Armenier mit Hilfe der Russen gegen die Türken zu erheben. Die osmanische Regierung befürchtete eine Schwächung ihrer Ostfront. Unter dem Vorwand einer angeblichen Umsiedlungsaktion wurden 300.000 bis 1,5 Millionen Armenier ermordet (Siehe auch: Völkermord an den Armeniern). Nach der Niederlage der Mittelmächte verlor das Osmanische Reich infolge des Friedensvertrages von Sèvres seine verbliebenen Gebiete außerhalb von Anatolien und Thrakien. Darüber hinaus sollte das Gebiet der heutigen Türkei weitgehend zerstückelt werden. Griechenland wurden die Stadt Smyrna (türkisch İzmir) und Teile von Westanatolien zugesprochen, die Region um Adana sollte an die Italiener gehen und der französische Besitz sollte neben Syrien auch Kilikien umfassen. In den östlichen Landesteilen der heutigen Türkei mit den Städten Kars, Ardahan und Erzurum sollte ein armenischer Staat entstehen. Südlich davon und östlich des Euphrat wurde den Kurden eine autonome Region zugesprochen. Diese Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt. Atatürk organisierte ab dem 19. Mai 1919 den politischen und militärischen Widerstand gegen diese Pläne. Besonders heftig waren ab 1920 die Kämpfe mit Griechenland. Der Krieg endete am 9. September 1922 mit der Einnahme und dem Niederbrennen des damals mehrheitlich griechisch bewohnten Smyrna (İzmir). Der Sieg der Türkei gipfelte in der Kleinasiatischen Katastrophe, in dessen Folge viele Griechen und Türken aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Nach dem Sieg der Türkei wurden am 24. Juli 1923 mit dem Vertrag von Lausanne die Bestimmungen aus dem Vertrags von Sèvres revidiert. Mit dem Vertrag wurden die bis heute gültigen Grenzen des neuen Staates völkerrechtlich anerkannt. Gleichzeitig wurde der „Bevölkerungsaustausch“ mit Griechenland in geregelte Bahnen gelenkt. Nachdem alle ausländischen Kräfte aus Anatolien vertrieben wurden, rief Mustafa Kemal am 29. Oktober 1923 die Republik (Türkiye) aus. Der Name der Türkei leitet sich ab von türk („Volk das an seine Traditionen stark angebunden ist“ (Töre)) und iye („Land“, „Heimat“). (Siehe auch: [http://de.wikipedia.org/wiki/Etymologische_Liste_der_L%C3%A4ndernamen#T Namensherkunft Türkei]). Im Laufe seiner Amtszeit führte Atatürk tiefgreifende Reformen im politischen und gesellschaftlichen System durch, die die Türkei in einen modernen, säkularen, weltlichen und am Westen orientierten Staat verwandelten. Unter anderem wurde im Jahre 1922, noch vor der Ausrufung der Republik, das Sultanat abgeschafft und am 29. Oktober 1923 das Kalifat. 1924 schaffte die Türkei die religiösen Gerichte ab, 1925 wurden im Zuge einer umfassenden „Kleiderreform“ Fez (traditionelle türkische Kopfbedeckung der Männer) und Schleier für die Frau verboten und die Koedukation eingeführt. Im selben Jahr wurde die islamische Zeitrechnung durch den Gregorianischen Kalender ersetzt, sowie das metrische System eingeführt. metrische System In den folgenden Jahren wurden ganze Rechtssysteme aus europäischen Ländern übernommen und den türkischen Verhältnissen angepasst. 1926 wurde zunächst das Schweizer Zivilrecht - und damit die Einehe mit einer Gleichstellung von Mann und Frau - übernommen (Die Gleichstellung der Geschlechter gelang im täglichen Leben allerdings nur teilweise). Es folgten das deutsche Handelsrecht und das italienische Strafrecht. 1928 wurde die Säkularisierung ausgerufen und im gleichen Jahr die Arabische Schrift durch die Lateinische ersetzt (siehe Neues türkisches Alphabet). Im Zuge weiterer Reformen wurde in der Türkei 1930 das aktive Frauenwahlrecht eingeführt und seit 1934 dürfen sich Frauen auch selbst zur Wahl stellen (passives Frauenwahlrecht). Nur wenige der Reformen - etwa Atatürks Idee, in den Moscheen statt auf Arabisch nur noch auf Türkisch zu beten - wurden zurückgenommen, da man es nicht ganz durchführen und kontrollieren konnte. Nachdem Atatürk am 10. November 1938 starb, wurde sein enger Weggefährte Ismet Inönü zweiter türkischer Staatspräsident. Inönü war bestrebt, die Modernisierung der Türkei fortzuführen und die außenpolitische Neutralität beizubehalten. 1939 schloss sich die Republik Hatay der Türkei an und wurde zu der gleichnamigen Provinz mit der Hauptstadt Iskenderun. Iskenderun Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bewahrte die Türkei seine außenpolitische Neutralität. Erst am 23. Februar 1945 erklärte sie Deutschland und Japan symbolisch den Krieg, um anschließend die Charta der Vereinten Nationen mit zu unterschreiben. 1946 wurde in der Türkei erstmalig eine weitere politische Partei zugelassen. Die DP (Demokratische Partei) errang bei den Wahlen am 14. Mai 1949, unter der Führung von Adnan Menderes, die Mehrheit der Sitze im Parlament. Damit endete die seit Republikgründung herrschende Einparteienherrschaft der CHP. Der sich abzeichnende Ost-West-Konflikt und die Versuche der Sowjetunion, Einfluss auf die Türkei auszuüben, führte zur endgültigen Aufgabe der außenpolitischen Neutralität der Türkei. 1950 nahm die Türkei auf der Seite der USA am Korea-Krieg teil und trat 1952 in die NATO ein. 1960 proklamierte der regierende Ministerpräsident Menderes ein Ermächtigungsgesetz, um die politische Opposition auszuschalten. Gegen diese Maßnahmen putschte 1960 das Militär. Menderes und andere Politiker wurden unter Korruptionsvorwurf zum Tode verurteilt und am 17. September 1961 auf Imrali gehängt. Nachdem das Militär 1961 eine neue Verfassung einführte, gab es die Macht an eine Zivilregierung ab. Inönü wurde Ministerpräsident und regierte von 1961 bis 1965. 1963 schloss die Türkei mit der damaligen EWG ein Assoziationsabkommen ab. Aber auch die Folgeregierung konnte die Probleme nicht in den Griff bekommen. Linke und rechte Terror-Aktivitäten nahmen zu und die Wirtschaftslage verschlechterte sich rapide. 1971 griff die Armee, ohne zu putschen, erneut in die Politik ein. Unter dem militärischen Einfluss wurden repressive Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung durchgesetzt. 1974 stürzte die damalige griechische Militärdiktatur den zypriotischen Präsidenten Makarios. Um einen Zusammenschluss zwischen Griechenland und Zypern zu verhindern, entsandte der Ministerpräsident Bülent Ecevit Truppen auf die Insel (Kıbrıs barış harekati). Nach schweren Kämpfen wurde ein Waffenstillstand vereinbart, der zur bis heute dauernden Teilung der Insel in einen selbstständigen und einen von der Türkei kontrollierten Teil führte. Am 15. November 1983 wurde die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) unter Rauf Denktaş proklamiert. Ab Mitte der 1980er bestimmte der Kurdenkonflikt die innenpolitische Debatte in der Türkei. Die Kurdenproblematik wurde bis dahin von der Politik tot geschwiegen und war nicht im Bewusstsein der türkischen Gesellschaft. Die Assimilierungspolitik der Türkei führte zur Unterdrückung der kurdischen Kultur und Identität. Als Reaktion darauf entstand im Jahre 1984 die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) mit Abdullah Öcalan an ihrer Spitze. Sie nahm im Südosten den bewaffneten Kampf für einen unabhängigen sozialistischen Staat Kurdistan auf. Bis 1999 sind bei den Kämpfen und Anschlägen zwischen dem türkischen Militär und der PKK 30.000 Menschen ums Leben gekommen. Am 16. Februar 1998 nahm der türkische Geheimdienst Abdullah Öcalan, den Führer der PKK, in Kenia gefangen und brachte ihn in die Türkei. Daraufhin erklärte die PKK einen einseitigen Waffenstillstand, der erst wieder 2004 gebrochen wurde. Im Februar 1994 wurde die gewählte kurdische Parlamentarierin der DEP-Partei (Leyla Zana) unter dem Vorwurf verfassungsfeindlichen Handelns inhaftiert. Mitte 2004 wurden sie und drei weitere inhaftierte DEP-Abgeordnete nach hohem Druck der EU im Bezug auf dem EU-Beitritt der Türkei freigelassen. Unter der Regierung Ecevits (1999-2002) begannen umfassende Reformen im Zivilrecht und stärkten die Menschen- und Freiheitsrechte (z. B. Versammlungs- und Demonstrationsrecht). Diese Reformen wurden unter der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (seit 2001) fortgesetzt. Unter anderem wurde die Todesstrafe abgeschaft, Folter verboten und die kulturellen Freiheiten der kurdischen Minderheit gestärkt. So ist der Gebrauch der kurdischen Dialekte, Kurdischunterricht und kurdische Radio- und Fernsehkanäle nun erlaubt. So erteilte die Regulationsbehörde für Fernseh- und Radiosender (RTÜK) am 18. August 2004 drei Privatsendern im Südosten der Türkei, die Lizenz in Kurmanci oder Zazaki zu senden. Auch der staatliche Sender TRT 3 strahlt Sendungen in Arabisch, Zazaki, Kumanci, Bosnisch usw. aus. Bosnisch Am 15. November 2003 und 20. November 2003 verübte eine Zelle der Al-Qaida mehrere Bombenanschläge in Istanbul. Ziele der Anschläge, bei denen 60 Menschen starben, waren zwei Synagogen, das britische Konsulat und die Filiale der britischen HSBC-Bank. Seit 2004 sind die Kämpfe zwischen der türkischen Regierung und der PKK wieder aufgeflammt und 2005 nahmen sie nochmals an Intensität zu. Am 10. August 2005 traf sich Recep Tayyip Erdoğan in Ankara mit türkischen und Intellektuellen der in der Türkei lebenden Minderheiten um über die Probleme im Südosten des Landes zu sprechen. Anschließend verkündete Erdoğan am 12. August 2005 bei einem Besuch in Diyarbakır, dass die Probleme im Osten ein spezifisch kurdisches Problem (kürt sorunu) sind und er diesem Problem auf demokratischer Ebene begegnen will. Diese Äußerung wird in türkischen Medien bereits jetzt als historisch gewertet. Zum ersten Mal in der türkischen Geschichte wurde der spezifisch kurdische Charakter des Konfliktes im Osten der Türkei anerkannt. Nach 40-jähriger Bemühung erreichte die Türkei am 3. Oktober 2005 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union. Siehe auch: Seldschuken, Türkenkriege, Jungtürken, Panturkismus, Exil in der Türkei 1933–1945, Kurdenkonflikt in der Türkei

Politik

Hauptartikel: Politisches System der Türkei In der Türkei herrscht eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz. Diese Verfassung wurde zuletzt 2002 verändert. Die Türkei ist das einzige demokratische Land der Welt, das mehrheitlich moslemisch geprägt ist. Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem Ausland z. B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern, die im Ausland (vor allem in der Europäischen Union) leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen. Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei oder die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab. Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tuğcu eine Frau zur Vorsitzenden des höchsten Gerichts der Türkei gewählt. Der Inlandsnachrichtendienst Millî İstihbarat Teşkilâtı wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u. a. über die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes. Siehe auch: Liste der Präsidenten der Türkei, Vorlage:Navigationsleiste Türkische Ministerpräsidenten

Ergebnis der Parlamentswahlen

Bei den Parlamentswahlen im Jahre 2002 schafften die Partei des Rechten Weges (DYP), Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), Mutterlandspartei (ANAP) und DSP aufgrund der 10%-Hürde den Einzug ins Parlament nicht. Das schlechte Abschneiden der an der Regierungskoalition von 1999 bis 2002 beteiligten Parteien DSP, ANAP und MHP lag vor allem in der schweren Wirtschaftskrise, die die Türkei 2001 in eine tiefe Rezession stürzte und viele Bevölkerungsgruppen in die Armut trieb. Die konservativ-islamische Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) mit ihrem Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan ging aus diesen Wahlen als die klare Siegerin hervor und errang die Mehrheit der Parlamentssitze. Die neu gegründete AKP kam auf Anhieb auf 34,4 % der abgegebenen Stimmen. Obwohl sie nur ein Drittel der Stimmen auf sich vereinigen konnte, kam sie, weil viele andere Parteien an der 10%-Hürde scheiterten, auf fast 3/4 der Parlamentssitze (für Verfassungsänderungen wird eine 3/4 Mehrheit benötigt). Im Zuge von Parlamentarier-Wanderungen veränderte sich das Bild im Parlement. Mittlerweile erreicht die ANAP mit 21 Parlamentariern sogar Fraktionsstärke. Darüberhinaus schaften auch die SHP und DYP den "Sprung" ins Parlament und sind jeweils mit 4 Abgeordneten vertreten. Die Ergebnisse der letzten Wahl (2002):
- AKP 34,3 %
- CHP 19,4 %
- DYP 9,6 %
- MHP 8,3 %
- DEHAP 6,7 %
- ANAP 5,1 %
- DSP 1,1 % Zusammensetzung des Parlaments (Stand 14. Oktober 2005):
- AKP (Vors. Recep Tayyip Erdoğan) 356 Abgeordnete,
- CHP (Vors. Deniz Baykal) 155 Abgeordnete,
- ANAP (Vors. Erkan Mumcu) 21 Abgeordnete,
- SHP 4 Abgeordnete
- DYP (Vors. Mehmet Agar) 4 Abgeordnete,
- LDP 1,
- HYP 1,
- Unabhängige: 5 Abgeordnete,
- Unbesetzt: 4 Abgeordnete.

Gewerkschaften

Gewerkschaftsbünde Türk-İş (gemäßigt, ca. 2,13 Mio. Mitglieder), DISK (links-orientiert, ca. 0,35 Mio. Mitglieder) Hak-İş (islamisch-konservativ, ca. 0,36 Mio. Mitglieder).

Außenpolitik

Hauptartikel: Außenpolitik der Türkei Zu den außenpolitischen Konstanten gehören für die Türkei der Beitritt zur Europäischen Union, die Westbindung und das Verhindern eines eigenständigen kurdischen Staates. Die Türkei betrachtet sich auch als Schutzmacht der Turkmenen auf dem Balkan und im Nord-Irak. Darüber hinaus versucht die Türkei eine Führungsrolle bei den Turkstaaten (Aserbaidschan, Usbekistan, Turkmenistan, Kirgisistan und Kasachstan) Zentralasiens einzunehmen und die Beziehungen zu den autonomen türkischen Republiken und Regionen zu verbessern. Ungewöhnlich für einen mehrheitlich von Muslimen bewohnten Staat sind die guten Beziehungen der Türkei zu Israel; es werden u. a. regelmäßig gemeinsame Militärmanöver durchgeführt. Die heutige türkische Regierung bestreitet den Völkermord an den Armeniern von 1915/16 offiziell und versucht auf diplomatischen Wegen andere Staaten davon abzuhalten, den Völkermord offiziell anzuerkennen. Der Völkermord wird offiziell neben Armenien selbst durch folgende Staaten und Organisationen anerkannt: Belgien, Frankreich, Italien, Russland, Slowakei, Schweiz, die UNO und die EU. Die Türkei und überstaatliche Organisationen: Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und seit 1963 assoziiertes Mitglied in den Vorläuferorganisationen der EU und strebte seit über vier Jahrzehnten Verhandlungen über eine Vollmitgliedschaft zuerst in der Zentralrat der Muslime in Deutschland als einer der wichtigsten islamischen Dachverbände in Deutschland. Er wurde 1986 als bundesweite Koordinierungsinstanz und gemeinsames Beschlussorgan islamischer Religionsgemeinschaften in Berlin gegründet. Der IR ist Rechtsnachfolger des 1932 gegründeten Islamischen Weltkongresses Zweigstelle Berlin e.V. Vorsitzender seit 2002 ist Ali Kizilkaya. Sitz des Vereins ist Bonn. Die Gesamtzahl der Mitglieder ist unbekannt. Größter Mitgliedsverein ist die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş, die die Mehrheit der Mitglieder sowie den Vorsitzenden stellt. :"Aufgabe des Islamrates ist insbesondere die religiöse, soziale und kulturelle Betreuung der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Muslime. :Hierzu gehört vornehmlich: die Lehre des islamischen Glaubens und Wahrung der kulturellen islamischen Werte; die Erteilung von Glaubensunterweisungen an muslimische Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Erwachsenenbildung); die Durchführung von Gebets- und Predigtgottesdiensten, Bestattungen, Veranstaltung religiöser Feste und Feierlichkeiten; die Durchführung von Glaubensseminaren und -lehrgängen :Der Islamrat hat sich verpflichtet: für die Einheit des Islam in Deutschland einzutreten und die Zusammenarbeit und Solidarität unter den Muslimen zu fördern; die Interessen der Muslime in Deutschland zu vertreten; die Öffentlichkeit über die kulturellen Gepflogenheiten und die Lehren des Islam aufzuklären; unberechtigte Angriffe gegen den Islam abzuwehren; die islamischen Wissenschaften zu pflegen; für den Schutz der islamischen Heiligtümer und Kultstätten einzutreten :Aufgabe des Islamrates ist weiterhin: die kulturelle und religiöse Verständigung zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu fördern, zur Integration der Muslime in der Gesellschaft beizutragen und somit ein friedliches Zusammenleben zu erreichen; für die integrationswilligen ausländischen Muslime eine zukunftsorientierte Infrastruktur zu schaffen." Aus der Selbstdarstellung des IR Der Islamrat strebt die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit die Gleichstellung mit den beiden christlichen Großkirchen und zahlreichen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an. Gemeinsam mit dem Zentralrat der Muslime hat er Kommissionen ins Leben gerufen, die Lobbyarbeit für die Erteilung islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen und für eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten in Deutschland betreiben.

Kritik

Der IR wird vor allem dafür kritisiert, von Milli Görüş, einer als islamistisch eingeschätzten türkischen Organisation, dominiert zu sein (so der Verfassungsschutz). Ihm wurde auch vorgehalten, mit der von Gaddafi gegründeten World Islamic Peoples Leadership, einer panislamischen Organisation zusammenzuarbeiten, was zur Abwahl des letzten Vereinsvorsitzenden Hasan Özdoğan führte.

Bundesverbände


- Islamische Gemeinschaft Jama'at un-Nur
- Verband Islamischer Jugendzentren
- Bund Moslemischer Pfadfinder Deutschlands
- Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG)
- IGMG-Jugendverband
- Moslemisches Sozialwerk in Europa (Moslemische Kollegenschaft im DGB)
- Muslimischer Sozialbund e.V. - CENAZE VAKFI
- Dachverband der Türkisch-Islamischen Vereine in Deutschland
- Gemeinschaft der Ahl-Al-Bayt-Vereine in Deutschland
- Ahl-al-Bayt Alevitische Religionsgemeinschaft
- Haqqani Trust - Verein für neue deutsche Muslime
- Vereinigung islamischer Gemeinden der Bosniaken in Deutschland
- Union Marokkanischer Imame
- Ehsan Hilfsorganisation
- Deutsch-Somalischer Verein e.V.
- Weimar Institut e.V.
- Deutsch-Afrikanische Transfer-Agency
- Ostturkestanischer (Uigurischer) Nationalkongress e.V.
- Islam-Info e.V.

Landesverbände


- Islamische Föderation Bremen
- Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland
- Islamische Föderation Niedersachsen
- Islamische Föderation in Berlin
- Islamische Föderation Baden-Württemberg
- Islamische Föderation in Bayern
- Islamische Föderation Hessen
- Islamrat für Rheinland-Pfalz
- Islamrat für Bayern
- Islamisch-Pädagogisches Institut

Weblinks


- [http://www.islamrat.de/ Website des Islamrats] Kategorie:Deutsche Organisation Kategorie:Islam in Deutschland Kategorie:Verein


Kerpen

Kerpen ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen. Sie liegt an der Erft etwa 20 Kilometer südwestlich von Köln. Kerpen wurde erstmals im Jahre 871 unter den Namen "Kerpinna" urkundlich erwähnt und erhielt 1941 die Stadtrechte. Die heutige Stadt Kerpen ist 1975 aus acht bis dahin eigenständigen Gemeinden im Rahmen einer Gemeindereform entstanden. Ihre Stadtteile sind überwiegend noch immer durch große freie Flächen voneinander getrennt und haben sich daher eine gewisse Eigenständigkeit erhalten. Kerpen besteht aus den Stadtteilen Kerpen, Blatzheim, Bergerhausen, Niederbolheim, Buir, Manheim, Langenich, Mödrath, Türnich, Brüggen, Balkhausen, Sindorf, Horrem, Neu-Bottenbroich und Götzenkirchen. Überregionale Bekanntheit erfährt die Stadt als Geburtsort von Adolf Kolping, Karlheinz Stockhausen und als Heimat der Formel-1-Rennfahrer Michael und Ralf Schumacher sowie Wolfgang Graf Berghe von Trips und dem deutschen Comiczeichner Ralf Paul.

Verkehr

Kerpen liegt an den Bundesautobahnen A1, A4 und A61 und hat drei Bahnhöfe (Horrem, Sindorf und Buir), die an der Bahnlinie Köln-Düren-Aachen-Brüssel liegen. Eine weitere Bahnlinie, die Erftbahn, führt von Horrem über Bergheim nach Neuss. Quer durch das Stadtgebiet verläuft die Bundesstraße B 264.

Politik

Sitzverteilung im Stadtrat nach der Kommunalwahl vom 26. September 2004:
- CDU 20
- SPD 16
- Grüne 5
- FDP 3
- UWG 2 Im Stadtrat hat sich eine Koalition aus SPD, Grünen und UWG gebildet, die zusammen mit der Stimme der Bürgermeisterin eine Stimme mehr als die Oposition, bestehend aus CDU und FDP, hat.

Sehenswürdigkeiten

UWG
- Burg Bergerhausen
- Burg Hemmersbach
- Burg Mödrath
- Schloss Lörsfeld
- Schloss Türnich
- Haus für Kunst und Geschichte
- Museum H. J. Baum
- Kolpingmuseum Kerpen
- Villa Trips - Museum für Rennsportgeschichte i.M Wolfgang Graf Berghe von Trips

Partnerstadt


- Oświęcim (dt. Auschwitz), (Polen)
- St.Vith, (Belgien) Kategorie:Ort in Nordrhein-Westfalen

Moschee

] Moschee – von Masǧid مسجد (pl. masaǧid) Ort der Niederwerfung – Ort des gemeinschaftlichen islamischen Gebets, schließt im Deutschen die Freitagsmoschee – Dschāmʿ جامع ein, aber nicht Heiligenschrein (Marabut, Kubba, Maqām), Ordenshaus (Zawiya, Tekke) oder Sakralbauten wie die Felsenkuppel auf dem Haram asch-Scharif in Jerusalem. In Moscheen gibt es weder Bilder von Heiligen oder Propheten, noch religiöse Musik. Anstelle der bildlichen Darstellung, die im Christentum religiöse Grundlagen der Bibel und Heiligenerzählungen beschreibt, tritt hier die arabische Kalligraphie und anstelle der christlichen Kirchengesangs der Vortrag des Koran, immer in arabischer Sprache. Während des Fastenmonats Ramadan wird der Koran komplett rezitiert. Oft ist an Moscheen auch eine Madrasa (arabisch für Schule), die ursprüngliche islamische, stets religiös geprägte Bildungseinrichtung, angeschlossen und bildet mit der Moschee einen Baukomplex. Prächtige Beispiele für diese Art der Architektur finden sich u.a. in Samarkand.

Geschichte

Mit der Ausbreitung des Islam erhielt jede Stadt eine Moschee, später auch die Dörfer. Im von den Türken eroberten Oströmischen Reich wurde in der Regel die christlichen Kirchen abgebrochen oder in Ausnahmefällen zu Moscheen umgewandelt (sh. Sophienkirche in Konstantinopel/Istanbul).

Einrichtung einer Moschee

In einer Moschee findet man oft eine Gebetsnische (mihrāb) – ein Strich, Pfeil oder ein Täfelchen mit dem Wort qibla reicht aber auch aus, um die Richtung zur Kaaba in Mekka, dem Hauptheiligtum des Islam, anzugeben. Waschräume mit fließendem Wasser, auch Brunnen, sind Bestandteile der Moschee, um dort die rituelle Waschung وضوء wudū',vor dem Gebet zu vollziehen. In den Vorräumen oder am Eingang der Moschee werden die Schuhe aufbewahrt – man kann sie aber auch (die Sohlen zueinander gewandt) in die Moschee nehmen. In einer Freitagsmoschee gibt es außerdem eine Kanzel (minbar) für die Freitagspredigt (ḫuṭba), eine dikkah, eine erhöhte Plattform, von der aus der Gebetsruf unmittelbar vor dem Gebet wiederholt wird und außerhalb des Ritualgebets der Koran rezitiert wird. Vor Betreten der Moschee zieht man seine Schuhe aus. Ein Muslim betritt die Moschee mit dem rechten Fuß und verläßt sie mit dem linken. Der Boden ist mit Teppichen belegt. Die Gebetsnische (Mihrab) gibt die Gebetsrichtung (qibla) gegen Mekka an. Das Mihrab ist der Standort des Imam (Vorbeters), der das Gebet leitet. Imam kann jeder Muslim werden, der die dafür vorgeschriebenen Kenntnisse besitzt, die Gebetsformen beherrscht und volljährig ist. Er tritt vor die Betenden, die sich hinter ihm in klaren Reihen (sufuf, sg. saff) aufstellen. Da Frauen von Männern beim Gottesdienst nicht beobacht we