JagdJagd bezeichnet das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild. Wo die Jagd gesetzlichen Reglungen unterliegt oder die Jagdgebiete nur von bestimmten Personenkreisen genutzt werden dürfen, wird die unerlaubte Jagd als Wilderei bezeichnet.
Unter "Erlegen" versteht man das gezielte Töten von Wildtieren.
Wilderei
Aufgaben und Motive
Die Jagd erfolgte ursprünglich aus verschiedenen Gründen:
- Nahrungsgewinnung
- Gewinnung von Tierteilen aller Art (wie zum Beispiel Felle, Hörner, Geweihe, etc.)
- Freizeitgestaltung
In neuerer Zeit kam als weiterer angeblicher Grund hinzu:
- Ökologische Gründe (beispielsweise Bestandsregulierung, um Wildschäden in der Forst- und Landwirtschaft zu verhindern, und auch Seuchenbekämpfung)
Auch heute sind die genannten Motive weiterhin nebeneinander zu finden. Jedoch ist darüber hinaus ein wesentlicher Bestandteil der Jagd die Hege. Dazu gehören beispielsweise auch Fütterungen von Wildtieren in Notzeiten und die Anlage von Wildäckern, womit der natürliche Nahrungsengpass im Winter und somit der Verbiß im Wald verringert wird. Diese Vorgehensweise bleibt nicht ohne Kritik (s. Absatz: Kritik). Weiterhin werden im Rahmen der Hege jedoch auch Maßnahmen ergriffen die allgemein den Zielen des Naturschutzes dienen, wie etwa Maßnahmen zum Schutz wertvoller Biotope, Biotopverbesserungen (etwa durch Anlage von Hecken) und Renaturierungen. Seit die Jagd nicht mehr Teil der Schaffung der Nahrungsgrundlage ist, wird sie als Hobby angesehen (Jagdsport).
Geschichte und Tradition
Jagdsport
Jagdsport
Ursprung
Schon in der Altsteinzeit wurde von Menschen gejagt - "Jäger und Sammler" ist die gängige Bezeichnung für Menschen dieser Zeit. Die Jagd diente hauptsächlich zur Nahrungsversorgung und lieferte neben Fleisch wertvolle tierische Nebenprodukte wie Knochen und Felle.
Mit der zunehmenden Sesshaftigkeit und damit verbundenen Domestizierung von Tieren trat die Jagd als Lebensgrundlage in weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend in den Hintergrund. Schon in den antiken Hochkulturen wurde die Jagd als Freizeitvergnügen betrachtet. Sie wurde zunehmend nur noch von einem kleinen Teil der Gesamtbevölkerung ausgeübt.
Bis im Mittelalter wurde die Jagd immer mehr zum Privileg des Adels, sowie staatlicher und kirchlicher Würdenträger. Aus dem Mittelalter stammt auch die Unterscheidung in "hohe Jagd" - die dem Adel vorbehaltene Jagd auf Hochwild - und "niedere Jagd" auf kleinere Tiere wie Hasen und Federwild (Niederwild). Bezirke in denen das Jagdrecht alleine dem König zustanden werden als Wildbann bezeichnet.
Heute wird die Jagd in Deutschland vorrangig von privaten Jägern ausgeübt. Das Jagdrecht ist fest mit dem Grundbesitz verknüpft, so dass in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossene Grundbesitzer das Jagdausübungsrecht an Dritte auf Zeit verpachten. Daneben existiert auch ein reger Jagdtourismus ins Ausland.
In den Staats- und Landesforsten wird das Jagdrecht durch die Forstämter ausgeübt und zum Teil ebenfalls weiterverpachtet.
Brauchtum - Jäger in Märchen und Geschichten
Auch in Deutschland existiert ein jagdliches Brauchtum mit verschiedenen jagdlichen Bräuchen, u. a. wird eine Jägersprache gepflegt. Die traditionelle grüne Bekleidung ist jedem bekannt und kaum mehr wegzudenken. Die jagdlichen Traditionen werden in der Jägerschaft aktiv gepflegt und finden sich auch häufig in der Praxis.
Wie wenige andere Berufsgruppen sind die Jäger in zahlreichen Märchen und Geschichten mystifiziert worden. In den (nord- und mitteldeutschen) Märchen und Geschichten treten sie vor allem als edele Gestalten auf. In Märchen sind sie es oft, die am Ende die Wende zu guten herbeiführen oder besiegeln (z.B. Rettung vor dem "bösen Wolf").
Auch in den Heimatfilmen der 50er Jahre traten Jäger oft als edle Kavaliere auf und traten damit die Nachfolge der Rittersgestalt in mittelalterlichen Geschichten an.
Dagegen werden die Jäger oder Jager in süddeutschen, besonders in bayerischen Volkserzählungen oft negativ dargestellt. Der Wald gehörte im Empfinden des Volkes allen. Somit wurde das Wildern als legitim angesehen. Dies gilt vor allem für Lieder und Geschichten aus der Zeit des Absolutismus. Dort wird oft der Konflikt zwischen den "Wildschützen" (Wilderer) und den Jägern als Gehilfen der verhassten absolutistischen Obrigkeit beschrieben. Während die Wildschützen als mit den Armen teilende, tapfere Männer dargestellt werden, werden die Jäger als feige und hinterrücks beschrieben. Besonders deutlich kommt das in dem bayerischen Lied vom Schützen Jennerwein zum Ausruck (Vgl. [http://www.br-online.de/land-und-leute/thema/jennerwein/index.xml Die Legende Jennerwein]).
Jagdarten
Im Laufe der Zeit haben sich verschiedenste Jagdarten entwickelt, welche jeweils in speziellen Situationen bzw. bei der Jagd auf bestimmte Tierarten am geeignetesten sind. Die wichtigsten sind:
Einzeljagd
- Suche: Mit Hilfe eines Hundes "durchsucht" man Felder oder Waldabschnitte um flüchtendes Wild erlegen zu können. Diese Jagdart findet meist auf Hasen, Kaninchen oder Federwild statt. Sie wird von einem einzelnen oder einer kleineren Gruppe von Jägern ausgeübt. Dafür benötigt man kurzjagende Hunde oder Vorstehhunde.
- Ansitz: Beim Ansitz wartet ein Jäger still an einer Lichtung o.ä., häufig auf einem Hochsitz. Wild, welches vorbeizieht, kann so in Ruhe beobachtet werden, bevor entschieden wird, ob geschossen wird. Die Beunruhigung ist minimal. Beim Ansitz wird hauptsächlich auf Rehwild, Raubwild und Hochwild gejagt.
- Pirsch: Hierbei begeht der Jäger vorsichtig und leise das zu bejagende Gebiet, er "pirscht". Dabei kann Spuren gefolgt werden, um Wildtiere aufzuspüren. Besonders erfolgsversprechend ist diese Jagd bei Neuschnee, da hier die frischen Spuren besonders gut zu sehen sind.
Gemeinschaftsjagd
- Treibjagd: Eine Gemeinschaftjagd, bei der mehrere Treiber und Hunde das Wild hoch flüchtig machen. Treibjagden werden meist auf offenen Flächen auf Hasen und anderes Niederwild, außer Rehwild ausgeübt.
- Drückjagd: Bei einer Drückjagd gehen mehrere Treiber - meist ohne Begleitung von Hunden - durch das zu bejagende Gebiet um die Wildtiere in Bewegung zu bringen und aus den Einständen zu "drücken". Das Wild wird im Gegensatz zur Treibjagd nicht durch laute Geräusche und Hundegebell aus ihren Einständen getrieben. Das Wild kommt auf den natürlichen Wechseln auf die wartenden Jäger zu. Diese Art der Gemeinschaftsjagd erzeugt weniger Stress bei den Wildtieren. Die Jäger warten in der Nähe dieser Einstände an zuvor festgelegten Ständen auf das Wild. So wird zumeist Schwarzwild und Reh- und Rotwild bejagt.
- Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, wird weiträumiger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und möglichst vertraut und langsam auf den Schützen zuzieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Selektion und das Wild wird weniger beunruhigt. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Hochwildarten, Rehwild und Raubwild genutzt.
Weitere Jagdarten
Hochsitz um 1415. Es zeigt den Ausritt einer eleganten Gesellschaft zur Falkenjagd. Die lange Stange, die der Falkner mit sich führt, diente zum Aufschrecken der Vögel]]
- Fangjagd: Die Jagd mit Fallen. Diese wird in den Fang durch Lebendfallen und durch Totschlagfallen unterschieden. In Deutschland gibt es strenge Gesetze, die diese Jagdform regeln. In den meisten Bundesländern muss der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen Fallenschein ablegen. In anderen Ländern wie Russland sind die Regelungen anders. Professionelle Fallensteller unternehmen oft große Touren und kommen erst nach Tagen wieder an den Ort. Falls das Tier schon länger tot ist, ist nur noch das Fell - um das es meist primär geht - brauchbar.
- Hetzjagd: In Deutschland verboten. Auch in England wurde diese sehr umstrittene Jagdart nach Protesten im Juni 2004 per Gesetz verboten.
- Beizjagd: Die Jagd mit Greifvögeln durch Falkner.
In verschiedenen Regionen haben sich darüber hinaus unterschiedliche Jagdtraditionen herausgebildet:
- In England gab es bis zum Verbot im Juni 2004 die traditionelle Fuchsjagd zu Pferd, in Schottland wurde diese bereits früher abgeschafft. In Deutschland sind Hetzjagden generell verboten.
- In Afrika wird seit Kolonialzeiten die Großwildjagd (Safari) betrieben.
- In Stadtgebieten (z.B. auf Friedhöfen, aber auch auf Privat- oder Firmengrundstücken oder Flughäfen) wird zudem zur Schädlingsbekämpfung Tauben oder Niederwild nachgestellt. Dies geschieht oftmals im Auftrag von Grundstückseigentümern oder der Stadtverwaltung und muss von der Jagdbehörde genehmigt werden.
Recht
Deutschland
Jagdrecht
Nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes hat der Bund das Recht zur Rahmengesetzgebung auf dem Gebiet der Jagd. In Ausübung dieser Gesetzgebungskompetenz hat der Bund das Bundesjagdgesetz (BJagdG) erlassen. Daneben existieren in allen Bundesländern Landesjagdgesetze. Auch das Europarecht hat indirekten Einfluss auf das bundesdeutsche Jagdrecht, z.B. durch die Vogelschutzrichtlinie oder die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.
Das Bundesjagdgesetz ist zwar das Nachfolgegesetz des Reichsjagdgesetzes von 1934, die jagdfachlichen Inhalte jedoch gehen viel weiter zurück: Die Grundlagen stammen aus dem preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zur Amtszeit des Sozialdemokraten und Jägers Otto Braun als Minister (1918-1921). Weitere Vorbilder waren die reformierten Jagdgesetze von Polen, Rumänien und das stark auf Naturschutz ausgerichtete britische Kolonial-Jagdrecht. Konkret veranlasst und durchgesetzt - durchaus auch gegen den Widerstand von Adolf Hitler und Joseph Goebbels - hat das Reichsjagdgesetz dann der preußische Ministerpräsident und spätere Reichsjägermeister Hermann Göring. Eigentlicher Spiritus rector des Gesetzeswerkes, mit dem die Jagd in Deutschland erstmals einheitlich geregelt wurde, war jedoch der Jagdfunktionär Ulrich Scherping (1889 - 1958), der seit 1933 als Jagdreferent in der preußischen Staatsforstverwaltung wirkte.
Im Vorwort des Reichsjagdgesetzes waren die "ideologiegeprägten, teils von Hermann Göring selbst beigesteuerten Passagen konzentriert", so der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der sich mit der Herkunft des Bundesjagdgesetzes eingehend beschäftigt hat. Deshalb sei das Vorwort im BJG komplett gestrichen worden. Weitere Einzelheiten zur Entstehung des Reichsjagdgesetzes und seiner Bedeutung für das heutige Bundesjagdgesetz finden Sie in der entsprechenden Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. ([http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_01.pdf])
1952 wurde das RJG nach formellen und redaktionellen Änderungen in bundesdeutsches Recht überführt. Die Tatsache, dass das Bundesjagdgesetz das Nachfolgegesetz des Reichsjagdgesetzes ist, dient Jagdgegnern häufig als Angriffspunkt. Wie die Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes belegt – zu Unrecht.
Nach deutschem Recht ist das Jagdrecht unmittelbar mit dem Grundeigentum verknüpft. Die Ausübung der Jagd ist jedoch nur in Jagdbezirken erlaubt und auch dort, mit Ausnahme der Jagd zur Schädlingsbekämpfung, nur außerhalb von "befriedeten Bezirken" (z.B. Wohngegenden, Gärten, etc.) Alle Grundflächen innerhalb eines Jagdbezirks gehören diesem an.
Die Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke, oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. In letzteren sind mehrere Grundstücke zu einem genügend großen Jagdbezirk zusammengeschlossen. Die zugehörigen Grundbesitzer sind zwangsläufig Mitglieder in Jagdgenossenschaften (einer Körperschaft öffentlichen Rechts). Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist üblicherweise mindestens 150 ha groß. Besteht ein solcher, so steht das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft, also der Körperschaft, zu, die die Ausübung anderen per Verpachtung überlassen kann. Dies geschieht immer für den gesamten Jagdbezirk. Verpachtet wird also nicht etwa ein Grundstück, sondern ausschließlich das Recht zur Jagdausübung innerhalb eines Jagdbezirks.
Im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen sowie weiteren Gesetzen (Waffengesetz) und Verordnungen sind darüber hinaus vielfältige Regeln und Beschränkungen zur Jagdausübung festgehalten. Dies umfasst u.a. Vorschriften zu Jagd- und Schonzeiten, jagdbaren Tieren und erlaubten Jagdmethoden. So darf beispielsweise bis auf einige Ausnahmen (Ländergesetze), wie z.B. für die Jagd auf Schwarzwild, nicht nachts gejagt werden. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, daß zahlreiche Wildarten seit vielen Jahren ganzjährig geschont sind oder keine Jagdzeiten haben. Sie werden dennoch nicht dem Jagdrecht entzogen, um sie in der aktiven Hegepflicht der Jäger zu belassen.
Wilderei bezeichnet die illegale Jagd auf Tiere, also Jagd, die das Jagdrecht eines anderen verletzt.
Jägerprüfung
Wilderei
Die Jagd ausüben dürfen nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein erworben haben. Dieser setzt eine Prüfung voraus, die sich aus den Fachbereichen Jagd- und Waffenrecht, sowie dem Schießen zusammensetzt - auch Inhalte von Ökologie und Naturschutz fließen ein. Die Prüfung unterteilt sich in einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die Ausgestaltung der Prüfungen ist in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt und obliegt zum Beispiel in Schleswig-Holstein und Niedersachsen den Kreisjägerschaften in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde bei den Kreisverwaltungen. Neben Multiple-Choice-Fragen können dies auch Fragen mit frei zu formulierenden Antworten sein. Hinzu kommt eine Schießprüfung. Die praktische Prüfung ist in der Regel ein Reviergang, bei dem Fragen mündlich beantwortet werden und jagdliche Situationen eingeschätzt werden müssen. In allen Bundesländern ist gesetzlich ein vorausgehender 1-jähriger Lehrgang bzw. ein in der Dauer verkürzter Intensivkurs vorgeschrieben. Dieser Lehrgang mit abschließender Prüfung wird unter Jägern als "grünes Abitur" bezeichnet.
Österreich
In Österreich gilt das germanische Jagdrecht(Revierjagd). Es besagt, dass das Ausüben der Jagd untrennbar mit dem Besitz von Grund und Boden verbunden ist. Jagdgesetze werden auf Landesebene beschlossen und geändert. Es gibt demnach neun verschiedene Jagdgesetze, die sich aber größtenteils decken. Das mit dem Jagdrecht eng verbundene Waffengesetz ist hingegen Bundesgesetz. Mit Ausnahme von Flächen zur "landwirtschaftlichen Wildtierhaltung" sind alle Gebiete bejagbare Flächen. Es sind jedoch auch Flächen vorhanden, auf denen "die Jagd ruht", wie z.B. in Umgebung von Häusern bzw. Dörfern, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen usw.).
Bejagbare Flächen teilen sich in Eigenjagden, (mindestens 115 ha Fläche)zusammenhängende Gemeindejagden (mindestens 500 ha Fläche) und Sonderjagdgebiete (Gemeindejagden unter 500 ha Fläche). In Eigenjagden ist der Eigentümer von Grund und Boden üblicherweise auch Jagdausübungsberechtigter. Gemeindejagden werden meist durch öffentliche Versteigerung an Jagdgenossenschaften oder Jagdgesellschaften (=Verein zum Zwecke der Ausübung der Jagd) vergeben, auch eine Vergabe an Einzelpersonen oder juristische Personen ist möglich, aber selten.
Schweiz
Das Jagdrecht der Schweiz wird durch die Kantone geregelt und ist uneinheitlich. Es gibt neben dem Revierjagdsystem, das in Deutschland und Österreich angewandt wird, auch das Lizenzjagdsystem (z.B. im Wallis). Im Kanton Genf ist (aufgrund der hohen "Diplomatendichte") die Jagdausübung ganz untersagt; dort wird die Bestandsregulierung von staatlichen Wildhütern durchgeführt.
Kritik
Kritik an der Jagd in Deutschland und Österreich
Jagdgenossenschaft]]
Verstärkt wird eine stärkere Ausrichtung der Jagd an ökologischen Kriterien gefordert.
So wird von einigen Gegnern der Jagd beispielsweise argumentiert, durch Wildfütterung, Wildäcker und andere Hegemaßnahmen werde massiv in das Ökosystem eingegriffen und dadurch ein unnatürliches Wachstum der Wildpopulationen begünstigt (Populationsdynamik). Dagegen wenden Jäger ein, tatsächlich sei die Natur eben nicht unberührt, da sie besonders in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft ständigen menschlichen Eingriffen unterliege. Daher müsse der Mensch regulierend eingreifen und das natürliche Gleichgewicht künstlich erhalten. Jäger und auch die Forstwirtschaft sind z.B. der Meinung, dass (unter anderem) durch die Nahezu-Ausrottung des Wolfes in großen Teilen Europas der Rot-, Reh- und Damwild-Bestand so stark angestiegen ist, dass die Populationen durch gezielte Bejagung kontrolliert werden müsse. Die Jagdgegner halten dagegen, dass der Populationsanstieg durch gezielte Fütterungen gefördert wurde, um besonders kapitale Trophäen erzielen zu können. Über mögliche ökologische Kriterien herrscht jedoch zwischen und auch innerhalb der sich zudem teilweise überschneidenden Gruppen der Jäger, Waldbesitzer, Landwirte sowie der Tier- und Naturschützer heftiger Streit. Ernsthafte Jagdgegner und - kritiker distanzieren sich jedoch i.d.R. zudem ausdrücklich von gewaltsamem Aktionismus gegen Jäger und Jagdeinrichtungen, da ein Ablehnen der Gewalt gegen Tiere in keinem Fall Gewalt gegen Menschen rechtfertigen würde. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Jagdgegner nicht nur den Jagdbetrieb stören bzw. unterbinden oder jagdliche Einrichtungen zerstören, sondern etwa Leitern oder Kanzeln so präparieren, dass sie erst beim Besteigen zusammenbrechen.
Jagdgegner verweisen zudem darauf, dass die Jagd im allgemeinen oder zumindest bestimme Jagdarten seien mit dem Tierschutz nicht vereinbar sind. In Deutschland steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz, andererseits genießt das Jagdrecht als Teil des Eigentumsgrundrechts besonderen grundgesetzlichen Schutz, was aber einen Grundeigentümer nicht gesattet die Jagd auf seinen Eigenen Grund und Boden zu verbieten. Vielmehr wird er in einer Jagdgenossenschaft gezwungen, womit nach einem Luxemburgischen Urteils des Verfassungsgerichtes die gängige Praxis gegen geltendes Menschenrecht verstößt. Nach Auffassung der Jägerschaft stellt dies jedoch gerade keinen Widerspruch dar, da eine weidgerechte Jagd den Anforderungen des Tierschutzes genügt. Dementsprechend ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass eine nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit ausgeübte Jagd nicht den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, wie von manchen Jagdkritikern behauptet wird. Die so genannte „Weidgerechtigkeit“ ist nicht etwa Auslegungssache eines jeden Jägers, sondern vielmehr genaustens festgelegt und gesetzlich anerkannt. Über Verletzungen dieser „Weidgerechtigkeit“ von Jägerseite urteilt der Jagdbeirat, der von jeder Kreisverwaltung bestellt wird und aus Vertretern der Forst- und Landwirtschaft, der Naturschutz- und Jägerverbände und Mitgliedern der kommunalen politischen Verwaltung (Untere Jagdbehörde) besteht. Er hat u.a. das Recht Jagdscheine zu entziehen. Nähere Informationen über den Begriff Weidgerechtigkeit und dessen Inhalt finden sich unter dem Link "Position des ÖJV zur Weidgerechtigkeit". Auffällig sind jedoch bis zu über 800 (Jagd-)Unfälle pro Jahr, bei denen Menschen ernsthaften Schaden erleiden, oder sogar getötet werden. Die Dunkelziffer dürfte indes noch wesentlich höher liegen.
Die oft von Jägerseite gebrachte Argumentation im Sinne der 'nachhaltigen' Jagd ist nicht völlig unumstritten, denn der auf das Werk von Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz (1645 – 1714) zurückgehende Begriff aus dem Sylvicultura Oeconomica „Die Naturmäßige Anweisung zur Wilden-Baum-Zucht“ (1713) lässt sich in seinem Grundsatz nicht ohne weiteres auf Wildtiere übertragen. Soweit der formulierte Gedanke der „nachhaltigen Nutzung“ auf heutige Wildtierbestände einschließlich der Vögel Anwendung finden soll, so muss das Jagdwesen eine grundsätzliche Änderung erfahren.
Ferner wird die Jagd von vielen Menschen als „Blutsport“ abgelehnt, da die Freude am Töten von Tieren, bzw. der Spaß am Töten von leidensfähigen und schmerzempfindlichen Lebewesen als Hobby und Freizeitbeschäftigung nicht (mehr) mit den Grundsätzen unserer Zivilisation und Kultur zu vereinbaren sei. Die Jagd erfülle keinen praktischen Nutzen, da die moderne Wissenschaft bereits die meisten Argumente der Jäger widerlegt habe. Im Gegensatz zu der landläufigen Meinung, dass die Jagd angewandter Naturschutz sei, schade diese der Natur wesentlich mehr, als dass sie dem Naturschutz in irgendeiner Weise dienlich wäre - wobei hierüber in der sehr heterogenen Gemeinde der Umwelt-, Tier-, Arten- und Naturschützer keine Einigkeit besteht. Aber auch in den verschiedenen Jagdverbänden gibt es keine Einigkeit, so stehen sich ÖJV und DJV ebenso mit unvereinbaren Positionen gegenüber.
Die Jagd stellt für gläubigen Christen nicht unbedingt ein Paradoxum dar. Auch wenn, einigen Quellen zufolge, der Schutzheilige der Jäger, der Heilige Hubertus (Gedenktag 3. November), der Jagd nach einer Erscheinung abschwor und vom überzeugten Jäger zum Nichtjäger wurde. Andere Quellen berichten, dass der vorher wilde und zügellose Hubertus nachdem ihm ein Kruzifix zwischen dem Geweih eines weißen Hirschen erschien, sich zum christlich-gemäßigten (er war vorher Heide und ließ sich nach der Erscheinung taufen), zum weidgerechten Jäger wandelte. Daher dient er noch heute allen Jägern, Christen wie nicht Christen als Vorbild der Mäßigung und zum Ansporn, gemäß der jägerlichen Losung, "...dem Schöpfer im Geschöpfe [zu] ehren."
Jagdtourismus
Berühmte Jagdgebiete waren und sind z. B. bei Rominten oder in der Schorfheide. Der Jagd-Tourismus in die oft naturbelassenen Jagdgebiete in der Slowakei, in Polen(vorallem südliches Ostpreußen und Pommern), im Baltikum(Kurland), in Rumänien oder in Russland, aber auch in die entferntesten Regionen der Welt, hat viele Freunde, so dass die Kommerzialisierung der dortigen Jagd zwar einerseits Gelder beschafft, andererseits aber in vielen Gebieten durch Übernutzung die Wildbestände stark reduziert wurden und so zunehmend die Erwartungen der Jagdtouristen nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Anders sieht das jedoch auf so genannten Jagdfarmen in Afrika aus. Diese meist ehemaligen Rinderfarmen dehnen sich auf für Europäer unvorstellbare Flächen aus, sind regelmäßig eingezäunt, und garantieren dem Jäger den gewünschten Jagderfolg. Mit den Geldern wird dort meist staatlich geregelt der Wildschutz auch für nicht freigegebene Wildarten finanziert.
Literatur
- Kalchreuter, Heribert : Die Sache mit der Jagd. Franckh-Kosmos Verlag 2003, ISBN 3-44-009323-9
- Krebs, Herbert : Vor und nach der Jägerprüfung. BLV Verlagsgesellschaft, München 2003, ISBN 3-405-16372-2
- Nüßlein, Fritz : Das praktische Handbuch der Jagdkunde. BLV Verlagsgesellschaft, München 2002, ISBN 3-405-16456-7
- Ortega y Gasset, José : Meditationen über die Jagd. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1998, ISBN 3-421-01262-8
- von Raesfeld, Ferdinand : Das deutsche Weidwerk. Unveränderter Reprint der Erstausgabe von 1914, Verlag Paul Parey, Hamburg 1996, ISBN 3490144120
- Winter, Thomas : Jagd - Naturschutz oder Blutsport?. Winter-Buchverlag, Passau 2003, ISBN 3-00-012219-2
Siehe auch
- Deutscher Jagdschutz-Verband, Halali, Wiederladen
- Wild, Wildschaden, Wildfolge, Weidgerechtigkeit,
Weblinks
Die hier aufgeführten Web-Links stellen nur einen kleinen Ausschnitt der im Internet verfügbaren Informationen dar. Weitere Web-Links befinden sich beim [http://dmoz.org/World/Deutsch/Freizeit/Outdoor/Jagd/ Open Directory Project].
Verbände
- [http://www.face-europe.org/ Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der E.U.] (FACE)
- [http://www.jagd-online.de/ Deutscher Jagdschutz-Verband] (DJV)
- [http://www.oejv.de/ Ökologischer Jagdverband] (ÖJV, Deutschland)
Zeitungen & Zeitschriften
- [http://www.anblick.at Der Anblick]
- [http://www.artenschutzbrief.de Artenschutzbrief - Zeitschrift für Vogel- und Artenschutz]
- [http://www.pirsch.de Die Pirsch]
- [http://www.djz.de/ Deutsche Jagd Zeitung]
- [http://www.jww.de/ Jagen Weltweit]
- [http://www.oekojagd.de ÖkoJagd]
- [http://www.wildundhund.de Wild und Hund]
Ausbildung
- [http://www.filemaker-4-you.de/jaegerpruefung-bw/ Programm für Jägerprüfung in Baden-Württemberg]
Jagdkritiker und Jagdkritik
- [http://www.ijh.de/ Initiative jagdgefährdeter Haustiere]
- [http://vogelschutz-komitee.de VsK Vogelschutz-Komitee e.V.]
- [http://homepages.compuserve.de/JuergenAndresen/antijagd.htm Pferd, Jagd und Wild - Dichtung und Wahrheit]
- [http://www.wir-fuechse.de Wir Füchse]
- [http://www.die-tierfreunde.de/inhalte/info/schutz/jagd/jagd.htm Die Tierfreunde "Die Jagd ...und die Lust am Töten"]
- [http://www.papernews.de/pdf/2004/2004_10/rotenhan.pdf ...damit keiner mehr sagen kann, er habe es nicht gewusst - Kritik der Hege überhöhter Wildbestände, nicht der Jagd an sich]
Geschichte und Geschichten
- [http://www.br-online.de/land-und-leute/thema/jennerwein/index.xml Die Legende vom Schützen Jennerwein]
!Jagd
Kategorie:Naturschutz
ja:狩猟
nb:Jakt
Wild
Als Wild werden die jagdbaren wildlebenden Tiere bezeichnet. Grundsätzlich befindet sich Wild in natürlicher Freiheit. Es hat im Gegensatz zu anderen wildlebenden Tieren einen unmittelbaren Nutzen als Nahrungs- und Rohstofflieferant oder es steht in Nahrungskonkurrenz zum Menschen. Die Aneignung des Wildes erfolgt durch die Jagd.
Das Wild unterliegt der besonderen Fürsorge des Menschen in Form jagdlicher Beschränkungen und der Hege. Die Fürsorge für die Wildarten und für ihren Lebensraum sind Gegenstand des Wildtiermanagements. Die wissenschaftliche Basis dazu liefert die Wildbiologie.
Wild im Sinne der Wildbiologie umfasst die Gesamtheit der auf der Erde vorkommenden jagdbaren Tierarten. Mit der zunehmend globalen Bedeutung des Wildtiermanagements erfährt der Begriff auch eine Ausdehnung auf nicht im Jagdinteresse stehende Tierarten.
Rechtliche Regelungen zum Wildtiermanagement finden sich in Gesetzen zur Nutzung der Wildtiere, zur Unterschutzstellung der Arten und Individuen sowie zur Ausweisung von Schutzgebieten (Reservaten).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln Jagdgesetze die Hege und Jagd des Wildes. Die Jagdgesetze enthalten einen abschließenden Katalog der jagdbaren Tiere und geben dem Begriff Wild damit eine Legaldefinition.
Wild wird ferner auch als Kurzbezeichnung für das Wildbret verwendet.
Einteilung des Wildes
Im Jagdrecht und in der jaglichen Praxis wird das Wild nach
- Haarwild und Federwild
- Schalenwild
- Hochwild und Niederwild
unterschieden.
Zum Haarwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere. Als Federwild werden die dem Jagdrecht unterliegenden Vögel bezeichnet.
Das Schalenwild umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer (Boviden, Cerviden und das Schwarzwild). Deren Klauen werden in der Jägersprache als Schalen bezeichnet.
Zum Hochwild zählt das Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild hat zudem historischen Hintergrund. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Das Niederwild durfte hingegen auch vom niederen Adel, den Bauern und dem Klerus bejagt werden (Niedere Jagd).
Im jagdlichen Sprachgebrauch wird zusätzlich unterschieden nach
- Raubwild (die dem Jagdrecht unterliegenden Beutegreifer, Greifvögel und der Kolkrabe) und
- Großwild (besonders starkes Wild wie Dickhäuter, Großkatzen, Wisent, Bär).
Wildarten in Mitteleuropa
Von den typischen Wildarten Mitteleuropas unterliegen dem Jagdrecht unter anderem
- von den Säugetieren (und damit zum Haarwild gehörig)
- die Bovidae (Hornträger) Gamswild, Muffelwild, Steinwild und Wisent
- die Cervidae (Hirsche) Damwild, Elchwild, Rehwild, Rotwild und Sikawild
- von den Suidae (Schweinen) das Schwarzwild
- die Leporidae (Hasenartigen) Feldhase, Schneehase und Kaninchen
- von den Rodentia (Nagetiere) das Murmeltier
- die Felidae (Katzen) Luchs und Wildkatze
- von den Canidae (Hunden) der Fuchs
- die Mustelidae (Marder) Dachs, Fischotter, Baummarder, Steinmarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel
- von den Phocidae (Hundsrobben) der Seehund
- von den Vögeln (und damit zum Federwild gehörig)
- die Phasianidae (Fasanenartigen) Auerwild, Birkwild, Rackelwild, Haselwild, Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Alpenschneehuhn und Wildtruthuhn
- die Columbidae (Tauben) Ringeltaube, Türkentaube, Turteltaube und Hohltaube
- die Anseriformes (Entenvögel) Höckerschwan, Wildgänse, Wildenten, Säger
- von den Podicipedidae (Lappentaucher) der Haubentaucher
- von den Scolopacidae (Schnepfenvögel) die Waldschnepfe
- von den Rallidae (Rallenvögel) das Blässhuhn
- die Laridae (Möwen)
- von den Otididae (Trappen) die Großtrappe
- von den Ardeidae (Reiher) der Graureiher,
- von den Falconiformes (Greifvögel) die Falconidae (Falkenartige) und die Accipitridae (Habichtartige)
- von den Corvidae (Rabenvögel) der Kolkrabe, Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster und Eichelhäher
Da das Jagrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschieden geregelt ist, gibt es nationale und regionale Unterschiede im Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. In Deutschland ermächtig das Bundesjagdgesetz die Länder, weitere Tierarten zu bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen. In der Schweiz wird die Regelung der Jagd den Kantonen zugewiesen.
Vor der Entstehung des Bundesjagdgesetzes unterlagen in Deutschland auch Bär, Eulen, Pelikan, Amsel, Seeschwalben, Sturmvögel und Weißer Storch dem Jagdrecht. In Südeuropa wird die Jagd auf Singvögel ausgeübt.
Mit den Veränderungen in unserer Umwelt können Wildarten verschwinden, wieder auftreten oder neu hinzukommen. So werden Wolf und Luchs in Mitteleuropa wieder heimisch. Fremdländische Tierarten wie Vielfraß, Waschbär und Marderhund siedeln sich an und konkurrieren mit heimischen Arten.
Solche Wildarten werden bei Bedarf vom Jagdrecht erfasst. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass sie auch bejagt werden dürfen. Einige der im Jagrecht erfassten Wildarten haben keine Jagdzeit. Sie unterliegen aber dadurch der besonderen Fürsorge (Hege) durch den Gesetzgeber und den Jäger.
Wildnutzung
Der Jäger der Steinzeit nutzte fast alle Teile des Wildes. Neben Nahrung und Kleidung lieferte ihm das Wild Ausgangsmaterial zur Fertigung von Werkzeugen, Waffen und Schmuck.
Das 5. Buch Moses (Deuteronomium) enthält eine Katalog der Tiere deren Genuss erlaubt oder verboten ist. Zu dieser Zeit waren demnach „... Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf ...“ auf der Speisekarte.
Der tägliche Fleischbedarf der Küche König Salomos umfasste „... zehn Mastrinder und zwanzig Weiderinder sowie hundert Schafe, abgesehen von den Hirschen, Gazellen, Antilopen und dem gemästeten Geflügel ...“ ( 1. Buch der Könige, II 5).
Das Wild hat (außer bei den wenigen verbliebenen Jagdvölkern) heute bei der Deckung des täglichen Bedarfes nur noch geringe Bedeutung.
Die Nutzung als Rohmaterial für Schmuck und Werkzeuge erfolgt nur zu Liebhaberzwecken.
Das hochwertige Leder aus dem Fell ( der „Decke“ ) der Boviden wird zu Kleidungsstücken verarbeitet. Der Pelz (der „Balg“) der Raubtiere ist in Mitteleuropa nur wenig gefragt.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2000 über 32.600 Tonnen Wildbret genutzt. Der Wert des erlegten Wildes wird für das Jahr 2000 auf 160 Millionen Euro beziffert. (DJV Handbuch Jagd 2002).
Der Konsum von Wild liegt in Deutschland sehr niedrig: im Jahr 2003 wurden pro Kopf nur rund 900 Gramm Wild verzehrt, bei einem gesamten Fleischverbrauch von 60,8 kg.
Rotwild (Hirsche), Rehwild, Sikawild, Damwild und Schwarzwild (Wildschweine) werden auch als Landwirtschaftliche Nutztiere gehalten.
Der falsche Glaube, durch den Genuss von bestimmten Körperteilen spezieller Wildarten besondere Kräfte zu erlangen hat dazu geführt, daß diese Tierarten in ihrem Bestand stark gefährdert, teilweise sogar der Ausrottung nahe sind. Organisierte Wilderei auch zur Erlangung von Elfenbein und zur Produktion von Souveniers werden durch staatlich gefördertes internationales Wildtiermanagement bekämpft.
Wildkrankheiten
Beim Wild können neben Verletzungen, Vergiftungen, Geschwülsten und Missbildungen parasitäre Krankheiten, bakterielle Krankheiten und Viruskrankheiten auftreten.
Einige der von Parasiten, Viren oder Bakterien verursachten Krankheiten sind Zoonosen d.h. sie sind auf den Menschen übertragbar.
In den Staaten der Europaischen Union regeln Gesetze die Bekämpfung von Wildkrankheiten, den Umgang mit kranken Tieren, die Vorsorge und den Schutz der Verbraucher.
Weblinks
[http://www.weltbilder.de/html/wildtiermananagment.html| Geschichte des Wildtiermanagements]
[http://www.cic-wildlife.org/| Internationaler Rat zur Erhaltung der Wildtiere und der Jagd]
Kategorie:Jagd
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WildereiAls Wilderei bezeichnet man das rechtswidrige Jagen von Tieren. Die Rechtswidrigkeit folgt meist aus Gründen der Gebietsansprüche oder des Artenschutzes.
Die Wilderei, in diesem Zusammenhang „Jagdwilderei“, ist in Deutschland nach § 292 des StGB eine „Straftat gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte“. Wegen Wilderei wird derjenige bestraft, der den Jagdausübungsberechtigten aus seiner Stellung verdrängt und als Nichtberechtigter Wild erlegt. Die Kodifizierung als eigenständiges Delikt neben dem Diebstahl ist notwendig, da nach der zivilrechtlichen Eigentumsordnung wilde Tiere als herrenlos gelten und zunächst, solange sie leben, nicht eigentumsfähig sind.
Während man sich weltweit bis weit ins 20. Jahrhundert schlicht keine Gedanken um Tierschutz machte, ist man heute teilweise tatsächlich darum bemüht.
Daher war Wilderei bis zum 20. Jahrhundert allein das Vergehen, Tiere auf fremdem Hoheitsgebiet zu erlegen und daher vom öffentlichen Ansehen mit höchstens Diebstahl zu vergleichen; Wilderei war quasi ein Kavaliersdelikt. Dann jedoch machte man sich aufgrund des massiven Artensterbens Gedanken um Bestandschutz und legte beispielsweise Nationalparks an, um Tiere dort ungestört leben zu lassen. Manche Tierarten wurden mit generellen Jagdverboten belegt. Bedrohte Tierarten insbesondere in Reservaten, aber eben auch anderswo, zu töten, gehört ebenfalls zur Wilderei.
Viele Nationalparks haben das Problem der Wilderei, teilweise haben Menschen aus schlichter Habgier keine Skrupel (Tigerfelle, Nashorn, Elfenbein usw.), oft sind aber auch illegale Fallen nicht zur Jagd auf bedrohte Tierarten gedacht, sondern zur Sicherstellung der eigenen Ernährung.
Durch Wilderei mehr oder weniger stark bedrohte Tierarten sind unter anderem:
- verschiedene Raubkatzen, namentlich der Tiger, von dessen acht noch im 20. Jahrhundert bekannten Unterarten mittlerweile drei vollkommen ausgerottet wurden
- Nashörner
- Elefanten
Siehe auch: Georg Jennerwein (Wilderer)
Kategorie:Besondere Strafrechtslehre
Kategorie:Naturschutz
Kategorie:Jagd
Fell
Als Fell wird die Behaarung von Säugetieren bezeichnet. Die Fähigkeit vieler Säugetiere jahreszeitlich ihre Behaarung den Witterungsbedingungen anzupassen bezeichnet man als Fellwechsel.
Bei vielen Tieren wird ein Oberfell aus Deckhaar und Strichhaar (Granne) und ein Unterfell aus Wollhaar, auch Unterwolle genannt, unterschieden. Das Oberfell schützt das Tier vor direkter Bewitterung mit Regen und Schnee. Das Unterfell schützt das Tier vor Wärme und Kälte.
Das abgezogene Fell des getöteten Tieres wird im allgemeinen als Pelz bezeichnet. In der Jägersprache wird das Fell einzelner Tiere mit unterschiedlichen Bezeichnungen benannt (z.B. Schwarte beim Schwarzwild und Dachs oder Decke beim Rotwild).
Tiere mit einem besonderen Fell
- wasserdicht
- Biber
- Otter
- Seehund
- Robbe
- Golden Retriever
- andere
- Stachelschwein
- Igel
Siehe auch
Wolle, Haar, Haut, Pelz
Begriffe aus der Anatomie mit dem Wortbestandteil -fell: Trommelfell, Zwerchfell, Bauchfell, Brustfell
Kategorie:Haar
Kategorie:Kleidung
GeweihDas Geweih ist der „Kopfschmuck“ von männlichen Tieren, die zu den Cerviden gerechnet werden. Durch Steuerung über das Hormon Testosteron wachsen aus der Stirn der Tiere aus Rosenstöcken (zapfenförmige Knochengebilde) Knochenstangen, die mit fortschreitendem Alter der Tiere und je nach Art des Tiers Verzweigungen (Enden, Sprossen) oder Schaufeln bilden können. Je nach Anzahl dieser Enden werden die Tiere in der Jägersprache als Achtender, Zehnender, usw. bezeichnet.
Achtender]
Geweihe werden aus Knochensubstanz gebildet (nicht aus Horn) und während der Wachstumsphase über eine kurzbehaarte Haut, den Bast durch Blutgefäße versorgt.
Nach Abschluss des Wachstums wird die Blutversorgung eingestellt, der Bast trocknet aus und wird vom Tier an Büschen und Bäumen abgestreift (gefegt).
Das frisch gefegte Geweih ist von weißer Farbe. Die später bräunliche Verfärbung entsteht durch Pflanzensäfte, die durch wiederholtes Schlagen des Geweihs in Büsche und Bäume (Reviermarkierungsverhalten) von der Knochensubstanz aufgenommen werden.
Im Herbst bis Spätherbst des Jahres bildet sich zwischen Geweih und Rosenstock eine Demarkationslinie (Trennfuge), an der das Geweih abbricht (siehe auch Petschaft).
Die Geweihe werden jedes Jahr neu gebildet.
Störungen im Testosteron-Haushalt (Mangel, Totalausfall) führen regelmäßig zu Geweihmissbildungen. Die bekannteste ist der Perückenbock.
Kategorie:Zootomie
Kategorie:Jagd
WildschadenDer Begriff Wildschaden bezeichnet:
#in der Landwirtschaft Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen und deren Saat, Feldfrucht durch jagdbare Tiere im Sinne der Jagdgesetze.Die landwirtschaftlichen Wildschäden werden in erster Linie durch Wildschweine (Schwarzwild) verursacht, die während der Aussaat die Felder aufsuchen und sich von Saatgut ernähren , z.B. Saatkartoffeln, Saatgetreide wie Weizen und Mais. Von besonderer Bedeutung ist der Schaden, den Wildschweine an reifen Feldfrüchten verursachen, insbesondere an Kartoffeln, Weizen, Hafer und Mais. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die von Wildschweinen verursachten Wiesenschäden. So suchen diese, insbesondere im Herbst und im Winter, die Wiesen und Weiden auf und suchen dort Engerlinge und Mäuse zum Zwecke der Eiweissaufnahme. Dazu wühlen sie die Flächen um und verursachen so große Schäden.
#in der Forstwirtschaft Beschädigungen der Flora durch Verbiß und Reiben (Fegen) von wildlebenden Tieren, die dem Jagdgesetz unterliegen, an vorwiegend jungen Pflanzen. Im gewissen Maß ist Wildverbiß zur Erhaltung von Lichtungen und darin befindlichen Biotopen lichtliebender Pflanzen von Bedeutung.
Der Jagdpächter, der die betreffende Jagd gepachtet hat, ist wildschadensersatzpflichtig. Heute abgeschlossene Jagdpachtverträge beinhalten regelmäßig eine Wildschadenspauschale, die sich an den voraussichtlich entstehenden Wildschadensabwehrmaßnahmen orientiert. Es gibt auch Pachtverträge, die eine so genannte Spitzabrechnung der tatsächlichen Wildschadensabwehrmaßnahmen beinhalten.
Der bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier entstehender Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden, vielmehr bezeichnet man die Kollision eines Fahrzeuges mit einem wilden Tier als Wildunfall. Der dabei entstehende Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der im Regelfall durch die Fahrzeug-Teilkasko-Versicherung abgedeckt ist.
Siehe auch: Megaherbivorentheorie
Weblinks
Erwünschte Wildschäden in bestimmten Naturschutzgebieten:
- [http://www.home.zonnet.nl/hanskampf/Graser_Deutsch.html Großherbivoren in großflächigen Beweidungssystemen]
- [http://www.abu-naturschutz.de/_dnload/einfluss.pdf Der Einfluss von Megaherbivoren auf die Naturlandschaft Mitteleuropas (pdf)]
Unerwünschte Wildschäden in naturnahen Wäldern und im Schutzwald:
- [http://www.papernews.de/pdf/2004/2004_10/rotenhan.pdf Kritik der Hege überhöhter Wildbestände (pdf)]
- "Ohne Schutzwald geht´s bergab": [http://www.oejv.de/oekojagd/oej1_99.htm#Schutzwald Kurzbericht] & [http://www.wald-in-not.de/download9/UMBRUCHK.PDF 40-seitiges pdf]
Kategorie:Land- & Forstwirtschaft
ForstwirtschaftAls Forstwirtschaft (auch Waldwirtschaft oder Waldbau, wobei letzterer Begriff auch einen Fachbereich der Forstwirtschaft und -wissenschaft bezeichnet und somit ein Unterbegriff ist) wird in erster Linie die Bewirtschaftung von Forsten zur Produktion von Holz bezeichnet.
In Mitteleuropa hat sich nach jahrhundertelanger Übernutzung vor dem Beginn des 19. Jahrhunderts die nachhaltige Form der Holznutzung durchgesetzt.
Aufgaben
Alle Aspekte einer Forstwirtschaft zu berücksichtigen ist eine große Herausforderung für die Wissenschaft und Praxis des Waldbaus. Den Wald zu bewirtschaften und nachhaltig seine Funktionen als Rohstoffquelle, zum Arten-, Boden-, Klima- und Wasserschutz sowie für Freizeit und Erholung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, sollte die Aufgabe der Waldbewirtschaftung sein.
Der Waldbau erfordert ein ständiges Abwägen zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen, um die unterschiedlichen Ansprüche an den Wald berücksichtigen zu können. Das Zusammenführen und Vernetzen von sozio-ökonomischen, ökologischen und technischen Erkenntnissen ist demnach eine wichtige Aufgabe des Waldbaus.
:Die Bundeswaldinventur hat gezeigt, dass wir in Deutschland über enorme Holzvorräte verfügen - es wächst mehr Holz nach als wir nutzen. Holz ist eine sich selbst erneuernde Rohstoffquelle mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und vielen Vorteilen für unsere Umwelt. Dies ist ein ökologisches und auch ökonomisches Potenzial, das es zu erschließen und zu nutzen gilt. Mit der gerade verabschiedeten Charta für Holz wurde das Ziel formuliert, die Nutzung einheimischer Hölzer in den nächsten zehn Jahren um 20 Prozent zu steigern, das ist ehrgeizig, aber mit vereinten Kräften machbar. - Renate Künast, zitiert aus dem Vorwort zur Kurzfassung der zweiten Bundeswaldinventur
Ausbildung
In Deutschland existiert der Studiengang Forstwirtschaft an folgenden Fachhochschulen:
- Fachhochschule Weihenstephan in Freising
- Fachhochschule Eberswalde in Eberswalde
- Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen in Göttingen (Fakultät Ressourcenmanagement)
- Fachhochschule Rottenburg in Rottenburg am Neckar
Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Ausbildung zum Forsttechniker an der Technikerschule für Wald- und Forstwirtschaft [http://www.forst.bayern.de/staatsforstverwaltung/berufe_im_wald/forsttechniker/technikerschule/] in Lohr a.Main.
Zur Ausbildung zum Forstwissenschaftler siehe: Forstwissenschaft
Zielsetzung
Ziel der Forstwirtschaft ist die nachhaltige Produktion des nachwachsenden Rohstoffes Holz.
Im Zuge von internationalen Prozessen wurde nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als
:„die Behandlung und Nutzung von Wäldern auf eine Weise und in einem Ausmaß, das deren biologische Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit, Vitalität sowie deren Fähigkeit, die relevanten ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen gegenwärtig und in der Zukunft auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen gewährleistet, ohne anderen Ökosystemen Schaden zuzufügen.“ ([http://www.mcpfe.org/ Europäische Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE)] in der [http://www.mcpfe.org/resolutions/helsinki Helsinki-Resolution H1], „Allgemeine Leitlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder Europas", 1993)
In dieser in Europa anerkannten Definition kommen die vielen Funktionen des Waldes und das Streben nach nachhaltiger Entwicklung von Natur und Wirtschaft zum Ausdruck. Die waldbauliche Tätigkeit umfasst dabei die zielorientierte Planung, Entscheidung und Umsetzung im Bereich der Erneuerung, Pflege und Sanierung von Waldökosystemen bei gleichzeitiger Betrachtung ökologischer, sozioökonomischer und technischer Erkenntnisse. Die Forstwirtschaft kann dabei die nachhaltige Behandlung und Nutzung der Wälder sicherstellen.
Struktur
Die Forstwirtschaft in Deutschland unterscheidet drei Eigentumsarten von Wald
- Staatswald
- Körperschaftswald
- Privatwald
Siehe auch: Waldinteressentenschaft
Um die Funktionen des Waldes zu sichern, ist es wichtig, dass funktionierende Strukturen geschaffen werden. Dies obliegt den einzelnen Bundesländern mit eigenen Landeswaldgesetzen. Die Bundesgesetzgebung gibt hierbei nur den Rahmen mit dem Bundeswaldgesetz vor.
Der Staatswald ist in den meisten Ländern in einzelne Forstämter unterteilt. Diese wiederum bestehen aus einzelnen Revieren die eine Größe von ca. 1.500 bis 3.000 ha haben. Die Bewirtschaftung der Reviere wird von den Förstern (Dipl. Forstingenieur) durchgeführt.
Nachhaltigkeit, Massennachhaltigkeit
Hauptartikel: Nachhaltigkeit (Forstwirtschaft)
Nach katastrophalen Waldzerstörungen in Mitteleuropa im Mittelalter durch Übernutzung der Wälder entwickelte sich der Grundsatz der forstlichen Massennachhaltigkeit: Man entnehme dem Wald nicht mehr Holzmasse, als gleichzeitig nachwächst (s. a.: Geschichte des Waldes in Mitteleuropa). Nachfolgenden Generationen sollen mindestens vergleichbare, wenn nicht bessere Nutzungsmöglichkeiten überlassen werden. Die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung wurde schon im 19. Jahrhundert auf ökologische und später soziale Nachhaltigkeit ausgedehnt. Seit Mitte der 1990er mündet dies in Zertifizierungen (Siehe auch: FSC, PEFC).
Franz Alt: „Die gesamte Wirtschaft müsse von der Forstwirtschaft lernen, was Nachhaltigkeit bedeute - der Holzweg ist ein guter Weg.” (Quelle: AFZ 22/2004, S. 1209)
Volkswirtschaftliche Bedeutung
Aufgrund der Methodik der statistischen Erfassung wird die Bedeutung der Forst- und Holzwirtschaft völlig unterschätzt. Diese Unterschätzung kommt dem deutschen Steuerzahler teuer.
Siehe [http://www.welt.de/data/2004/11/11/358545.html Auf dem Holzweg]
Persönlichkeiten
- Heinrich Christian Burckhardt
- Hans Carl von Carlowitz (1645-1714), Oberberghauptmann, Wissenschaftler
- Johann Heinrich von Cotta (1763-1844), Wissenschaftler
- Johann Christian Carl Gayer
- Georg Ludwig Hartig (1764-1837), Wissenschaftler
- Carl Justus Heyer (1797-1856), Wissenschaftler
- Johann Christian Hundeshagen (1783-1834), Wissenschaftler
- Johann Heinrich Jung (genannt Jung-Stilling) (1740 - 1817), Wissenschaftler (Kameralist)
- Gottlob König (1779-1849), Wissenschaftler
- Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil, (1783-1859), Wissenschaftler
- Aldo Leopold (1878-1948), Wissenschaftler
- Alfred Möller (1860-1922), Wissenschaftler
- Horst Stern (1922), Journalist und Schriftsteller
- Hans Joachim Fröhlich, (1923), Wissenschaftler
- Antal Festetics (1937), Wildbiologe
Siehe auch
- Portal:Land- und Forstwirtschaft
- Forstwissenschaft
- Exploitation - eine nicht forstwirtschaftliche Waldnutzungsform
- Kadaververjüngung
- Rückeweg
- Waldarbeit
- Ramholzwirtschaft
Literatur
- Reinhold Erlbeck, Ilse Haseder und Gerhard Stinglwagner: Das Kosmos Wald- und Forstlexikon. 880 S. Franckh-Kosmos, Stuttgart 1998. ISBN 3-440-07511-7
- Johannes Fischbach-Einhoff, Ulrich Schraml und Andreas Katthagen: Deutscher Forstwirtschaftsrat 1950 - 2000. 50 Jahre für Wald, Forstwirtschaft und Umwelt. Landwirtschaftsverlag, Münster 2000. 3-00-006273-4
Weblinks
- [http://www.zukunftswald.de Zukunftswald.de - Informationen über nachhaltige Forstwirtschaft, virtuelle Exkursionen, Simulationsspiel, chatbot]
- [http://www.waldwissen.net/ Waldwissen - Informationsangebot für die Forstwirtschaft]
- [http://www.forstwirtschaft.com Das Infoportal über Umwelt, Wald, Holz, Jagd, Wasser, ...]
- [http://www.rechnungswesenforum.de/verzeichniss/index/World/Deutsch/Wirtschaft/Land-_und_Forstwirtschaft/Forstwirtschaft/Aus-_und_Weiterbildung/ Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Forstwirtschaft]
- [http://www.ifsa.net/ IFSA - Internationale Forststudentenorganistation ]
- [http://www.welt.de/data/2004/11/11/358545.html Der als Bonsai wahrgenomme ökonomische Mammutbaum]
- [http://www.infoholz.de/html/f_area.phtml?p2=3 Infoholz.de - Wirtschaftsfaktor Forst & Holz]
Kategorie:Naturschutz
ja:林業
SeucheEine Epidemie (griechisch επιδημία - im Volk verbreitet) ist eine unübliche Häufung einer Krankheit innerhalb einer Population.
Epidemisch auftretende Krankheiten sind unter anderem Cholera, Grippe, Typhus und Pest. In der Regel handelt es sich um Infektionskrankheiten, gelegentlich wird der Begriff aber auch für nichtinfektiöse Krankheiten wie z. B. Übergewicht verwandt, um die davon ausgehende Gefahr zu beschreiben.
Im Unterschied zur Epidemie bezeichnet man mit Endemie das normale, übliche Auftreten einer bestimmten Krankheit in einer bestimmten Population. So ist ein gewisser Prozentsatz von Grippe-Erkrankungen in der Bevölkerung üblich. Wird diese Grenze (bei Grippe etwa 10 %) überschritten, so spricht man von einer Epidemie. Eine länder- und kontinentübergreifend auftetende Epidemie wird als Pandemie bezeichnet.
Im Falle einer Erkrankung bei Tieren wird sie als Epizootie bezeichnet.
Etymologie
Das Wort Epidemie kommt aus dem Griechischen von epi (=über) und demos (=Volk). Das Wort Seuche dagegen ist gotischen Ursprungs (siukei, mittelhochdeutsch siuche) und damit verwandt mit Siechtum. Es wird heute meist für epidemisch auftretende Tierkrankheiten (z. B. Maul- und Klauenseuche) verwendet.
Siehe auch
Tropenkrankheit, Epidemiologie, Prävalenz
Weblinks
- http://www.ecdc.eu.int
- [http://www.rki.de/cln_006/nn_230170/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/influenzapandemieplan__I-II.html Nationaler Influenza-Pandemieplan]
- http://www.eurosurveillance.org/index-02.asp
Kategorie:Infektionskrankheit
ja:伝染病
HegeDie Hege umfasst alle jägerischen (Jagd) Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen von Wild.
Maßnahmen der Hege
#Sicherung der Nahrungsgrundlagen
#Erhaltung des erforderlichen Biotops
#Verhütung und Bekämpfungen von Krankheiten, Erhaltung und Förderung von Gesundheit und körperlicher Fitness.
#Maßnahmen des Tierschutzes
#Erhaltung und Förderung genetisch wertvoller Tiere
#Sicherung der Fortpflanzungsfähigkeit
#Aufbau und Erhaltung artgerechter Altersstrukturen und Geschlechterverhältnisse
#Erhaltung eines natürlichen Verhältnisses zwischen Beutetieren und Beutegreifern
Erläuterung der Maßnahmen
Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhätnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wilbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. Das Hauptmittel dies zu erreichen, ist ein geregelter Abschuss, so dass das Wild nicht zu sehr überhand nimmt und die Menge des männlichen und weiblichen Tierbestandes in einem gesunden Verhältnis steht.
Ebenso soll, um eine Entartung zu verhindern, vor allem das geringere Wild abgeschossen werden. Andere Mittel der Hege sind die Winterfütterung und die Bekämpfung von Seuchen.
Hege für das Hochwild
Beim Hochwild wird bei der Hege vor allem die Nahrungsgrundlage der Tiere bedeutsam. Hier sollen möglichst günstige Lebensbedingungen geschaffen werden. Die Anlage von Wildwiesen und Wildäcker sind neben der Anpflanzung von Mischwald zu nennen. Auch Lecksteine zur Salzversorgung sollten in genügender Zahl ausgelegt werden.
Suhlen sind für das Wohlbefinden des Rot- und Schwarzwildes von großer Bedeutung. Diese soll der Heger von Ästen und störenden Steinen freihalten. Die Fütterung mit Kastanien, Heidekraut, Heu und anderer geeigneter Nahrung ist im Winter selbstverständlich.
Hege für das Niederwild
Zum Schutz des Niederwildes, vor allem der Hasen, kommt die Anlage von Aufenthalten in Frage, die vor Wind und Wetter und gegen Raubwild geschützt sind. Dies sind Schutzpflanzungen in freien, heckenarmen, waldlosen Feldrevieren, möglichst an Südhängen. Schneepflüge räumen im Winter den gefrorenen Boden frei und erleichtern die Äsung. Zusatzfütterung in harten Wintern (Rüben etc.) gleichen die oft mangelhafte Nahrung aus.
Kritische Bemerkungen
Der Begriff der Hege ist im Zusammenhang mit der Jagd in Misskredit gekommen, weil damit einer Manipulation der lebenden Tierwelt Vorschub geleistet wird.
#Was z.B. ist ein genetisch wertvolles Wildtier? Das mit den größten Hörnern oder das mit dem größten Gewicht.
Antwort: Es gibt kein "genetisch wertvolles" Wild. Starke Hörner oder Geweihe sind nicht das Ziel der Hege. Ein artenreicher und gesunder Wildbestand ist das Ziel der Hege. Trophäen sind klischeehafte Nebeneffekte. Ein gesunder Wildbestand zeichnet sich durch starke Trophäen und ein gesundes Wildbretgewicht aus.
#Erhaltung des natürlichen Verhältnisses zwischen Beutegreifern und ihrer Beute wird zur Bekämpfung des Jagdkonkurrenten missbraucht.
Antwort: Das stimmt nicht. Die Jagd regelt das Verhältnis erst wieder. Durch die Überpopulation ist es den wenigen natürlichen Feinden der einzelnen Wildarten nicht möglich ein geregeltes Verhältnis zu schaffen.
Andere Verwendung des Begriffs Hege
Im entsprechenden Sinne wird auch bei der Pflege der Fischbestände von Hege gesprochen.
Den Begriff Hege gibt es auch im Sinne des alten Landgrabens mit der Bedeutung "abgesicherter Rechtsbezirk" ähnlich wie bei Burg. Beispiele: Rothenburg ob der Tauber, Schwäbisch Hall, Württembergischer Landgraben, Landgraben in Mühlhausen, Quedlinburg.
Kategorie:Jagd
BiotopBiotop (grammatikalisch mask., oft aber inkorrekt neutr. benutzt; von griech. bios = Leben + topos = Ort)
Der Begriff Biotop, wörtlich übersetzt, meint einen Lebensort oder den Raum des Lebens; eine kleine räumlich abgrenzbare Einheit, wobei maßgeblich deren abiotische Faktoren (nicht belebte Bestandteile) einen Lebensraum prägen. Die an einem Ort (Topos) vorkommende, durch abiotische Faktoren geprägte, Biozönose (die Lebensgemeinschaft meist mehrerer Arten von Pflanzen und Tieren) ist das Kriterium der räumlichen Abgrenzung. Die Vegetation hat sich wegen ihrer deutlichen Charakterisierbarkeit als Unterscheidungsmerkmal von terrestrischen (land-) Biotopen durchgesetzt.
Abgrenzung
Zu unterscheiden ist aber Habitat (=Lebensraum), dessen Kriterium zur räumlichen Abgrenzung die Ansprüche aus Sicht eines Individuums oder einer Population einer Art ist. Habitate und Biotope müssen nicht deckungsgleich sein. Ein Biotop kann mehrere unterschiedliche Habitate (ein Wald hat Strukturen wie Astlöcher, Kronen- und Krautschicht, Boden...) bereitstellen, z.B. für Insekten, oder ein Habitat umfasst mehrere Biotope, z.B. komplementäre Habitate, wie bei Vögeln oder vielen Säugetieren, die Winter- und Sommerquartiere oder Biotope nur zur Nahrungssuche aufsuchen.
Durch die Ausprägung der Biozönose können abiotische und menschliche (hemeroben) Einflüsse eines Ortes erfasst werden. Dennoch sind auch (vermeintlich) unbelebte Orte, wie Wüsten oder nackte Felsen Biotope, die aber durch abiotische Merkmale abgegrenzt werden müssen. Diese Definition geht davon aus, dass jeder Ort der Erde besiedelbar ist. Unter welchen Umständen sich eine Biozönose etablieren kann, ist Gegenstand von Diskussionen in der Ökologie und im Naturschutz.
Der Begriff Biotop ist wertfrei. Als Biotope bezeichnet man sowohl natürlich entstandene Landschaftsbestandteile wie Bäche, ein Bergwald, Nadelwald, Mischwald etc., als auch – entgegen des umgangssprachlichen Gebrauchs – vom Menschen erschaffene Landschaftsbestandteile wie "Betonwüsten" (beispielsweise Autobahnen). Weitere gängige Beispiele von Biotopen sind etwa ein Bachlauf, ein Wald, ein Teich, ein Süßwasserwatt oder eine Streuobstwiese.
Ein Biotop kann sowohl Raum verschiedener Habitate (faunistische oder floristische „Wohnräume“), als auch selbst Bestandteil ein oder mehrerer Habitate sein. Es kann die vorhandene Biozönose (Lebensgemeinschaft) prägen, als auch von ihr geprägt werden, weshalb man immer von einer Wechselwirkung zwischen Leben und Lebensraum ausgehen darf.
Systematik
In der Systematik der Ökologie setzt sich ein Biotop aus Phytotopen (Pflanzenstandort) und Zootopen (Wohnort) zusammen. Einem Biotop sind damit charakteristische Arten von Pflanzen, Pilzen und Tieren zuzuordnen. Ein Biotop ist die kleinste räumliche Einheit in der Landschaftsökologie. Ein sehr kleines Biotop kann z. B. ein Kirchturm oder ein absterbender Baum sein (Habitat für z. B. Fledermaus und Insekten). Trotzdem können manche Biotope je nach Systematik der Erfassung (Biotopkartierung) eine sehr große Fläche einnehmen (z. B. Seen, Watt). Mehrere Biotope mitsamt den darin lebenden Tieren und Pflanzen und den Interaktionen zwischen ihnen bilden ein Ökosystem. Ausgedehnte Gebiete, wie etwa eine Steppe, ein Regenwald oder das Meer bestehen als Ökosysteme aus einer Vielzahl unterschiedlicher Biotope und Biozönosen (Lebensgemeinschaften).
Liste besonders typischer Biotope
Zuweilen ist die Abgrenzung zu Ökosystemen schwierig. Weitere Biotope siehe unten: Kategorie Biotop.
- Auenwiese
- Bach (Gewässer)
- Bergwald
- Bodden
- Brachfläche mit Ruderalflora
- Brackwasser-See
- Bruchwald
- Buchenwald
- Düne
- Eisscholle
- Felsen
- Feuchtwiese
- Fluss (Gewässer)
- Flussmündung
- Friedhof
- Garten
- Hecke
- Heide (Landschaft)
- Magerrasen
- Mischwald
- Nadelwald
- Obstwiese
- Park
- Quelle (Gewässer)
- Salzwiese
- Seegraswiese
- Süßwasserwatt
- Sumpf
- Teich
- Tiefsee
- Totholz
- tropischer Regenwald (einzelne Zonen)
- tropisches Korallenriff (einzelne Zonen)
- Tümpel
- Viehweide
- Waldrand
- Watt (Küste)
- Wegrand
Bewertung und Gefährdung
Biotope werden häufig nach ihrer Seltenheit (bzw. Flächenentwicklung und funktionaler Stellung im Ökosystem), nach ihrer Eignung als Lebensraum für bedrohte Arten bzw. nach dem Grad ihrer Beeinflussung durch den Menschen Hemerobie bewertet.
Habitate (Lebensräume) mobiler Tierarten setzen sich oft aus mehreren Biotopen zusammen. Dabei entstehen bei räumlicher Nachbarschaft von verschiedenen natürlichen Biotopen kleinerere Flächen artenreiche Ökosysteme. Solche mosaikartig zusammengesetzten Kulturlandschaften aus extensiven Wirtschaftsformen ersetzen teilweise Biotope, die sich ohne Beeinflussung des Menschen durch Naturgewalten im Verlauf der Sukzession (Ökosystementwicklung) von alleine entstehen könnten (Naturlandschaften) (siehe auch: Mosaik-Zyklus-Konzept, Megaherbivorentheorie). Kleinräumige und strukturreiche Landschaften dieser Art sind vor allem durch wirtschaftliche Interessen der Gesellschaft bedroht (Landnahme durch Verkehr, Siedlung, Rohstoffe, Intensivierung von Agrar und Forst). Einzelne Biotope oder Ökosysteme leiden zu dem unter den Eintrag von Schadstoffen aus der Luft oder durch direkte Einleitungen.
Im Gegensatz dazu haben manche mobile Tierarten einen Minimalbedarf an Flächengröße. Vor allem Tierarten, die sich am Boden fortbewegen oder sehr scheu sind, benötigen größere, zusammenhängende Ökosysteme bzw. Biotope. Verkehrstrassen, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Monokulturen und Siedlungen oder Einzelbauwerke (z. B. Wasserkraftwerke) stellen nicht nur einen Verlust von Biotopfläche dar, was zu einem Aussterben von relativ unempfindlichen Arten (die meisten massenhaft auftretenden Insekten, Spinnen, Kleinstlebewesen) in Teilräumen führen kann. Durch Zerschneidungen und negative Randzoneneinflüsse mindern sie die Qualität und Erreichbarkeit der verbleibenden Biotope (Isolation), so dass viele empfindliche und mobile Arten (beispielsweise Luchs, Wolf, Seeadler, viele Fischarten) ausgestorben oder gefährdet sind und trotz intensivster Bemühungen die Biotope nicht wieder besiedeln können. Dies wird als Unterschreitung der kritischen Verbunddistanz bezeichnet.
Biotopschutz und Biotopverbund
Biotopschutz ist eine Maßnahme des Artenschutzes und Ökosystemschutzes. Als Ziel des Naturschutzes dient er dazu, den Naturhaushalt zu erhalten. Da die menschlichen Lebensgrundlagen durch einen zerstörten Naturhaushalt gefährdet sind, ist der Schutz von Biotopen und der Biotopverbund als gesetzliches Ziel in Deutschland definiert worden. Der wesentliche Berührungspunkt zum Umweltschutz ergibt sich hier in der Minimierung der Emissionen von Industrie, Verkehr und Haushalten, die durch ihre Schadstoffe die Biotope gefährden oder zerstören.
Das Naturschutzgesetz definiert besonders wertvolle Biotope, die ohne weitere Schutzgebietsausweisung geschützt sind. Das sind vor allem Biotope, die selten sind und eine sehr lange Regenerationszeit (Zeit zur Wiederentstehung) haben, wie z. B. Moore. Störungen und Zerstörungen sind generell verboten. Sofern „überwiegendes öffentliches Interesse“ besteht, müssen Beeinträchtigungen „gleichwertig“ ausgeglichen werden.
Der Erfolg anfänglicher Bemühungen des Biotopschutzes, der sich auf den Erhalt und die Wiederherstellung wertvoller Biotope beschränkte, war durch die Isolation der Biotope durch Verkehr und Siedlungen stark eingeschränkt. Wegen des zunehmenden Drucks wirtschaftlicher Landnutzungen lassen sich Minimalansprüche an Habitatsgrößen oder die kritische Verbunddistanzen mancher Arten nicht befriedigen. Die Tiere können ihre komplementären Habitate (z. B. Laichplätze) nicht mehr erreichen oder sind von anderen Populationen isoliert (genetische Verarmung). Daher ist der Biotopverbund seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2001 ein weiteres wesentliches Ziel des Naturschutzes geworden.
Der Biotopverbund soll die Barrieren für Tierarten abbauen und besteht aus sogenannten Trittsteinen (für mobile Arten, wie z. B. Vögel), aus linearen Elementen (z. B. Hecken, Flüsse, Bäche etc.), Verbundflächen (z. B. strukturreiche Gebiete für Wild), und aus den eigentlich zu schützenden Biotopen oder Kernflächen eines Naturschutzgebietes. Der Biotopverbund beansprucht dabei insbesondere Flächen innerhalb der Siedlungen oder an Verkehrsanlagen, um deren negative Barrierewirkung abzubauen. Einzelmaßnahmen sind z. B. Grünbrücken oder Krötentunnel, die Tiere in die Lage versetzen sollen, trotz der intensiven Landnutzung ihre Lebensraumansprüche ersatzweise zu erhalten.
Seit 1988 wird in Hessen das Biotop des Jahres ausgerufen, um die Öffentlichkeit auf gefährdete oder besonders wertvolle Biotope aufmerksam zu machen.
Kritik und Widerstände
Das Ziel des Biotopschutzes ist gesetzlich definiert und demokratisch legitimiert. Andererseits machen Erhalt und Pflege von wertvollen Biotopen einen finanziell und energetisch hohen Aufwand notwendig, der externe, also meist von der Allgemeinheit zu tragende, Kosten bedeutet. Die wertvolle, künstliche Kulturlandschaft ist vor allem, entgegen wirtschaftlicher Interessen flächenintensiver Nutzungen (Land- und Forstwirtschaft, Bau- und Siedlungen, Rohstoffabbau), nur durch politische Instrumente zu erhalten. Die Wirksamkeit von Pflegemaßnahmen erschließt sich dem fachlich nicht gebildeten Beobachter nicht immer, und so werden Maßnahmen häufig als „unsinnige Verschwendung“ oder als „Zumutung“ empfunden.
Dass diese externen Kosten nicht internalisiert (dem Verursacher (Verbraucher, Autofahrer) angelastet) werden, ist, nach dem Druck durch Landnahme, ein wesentlicher gesellschaftlicher Widerstand gegen den Biotopschutz. Diese aufwändige Pflege von Biotopen wäre in einem wesentlich geringerem Maße notwendig, wenn ihre Bewirtschaftung durch höhere Preise bezahlt (und gefördert) würde. Durch gesteigerte Effizienz, die mit einer Verschlechterung des Zustandes von Natur und Landschaft einherging, wurden Ressourcen freigestellt. Diese Ressourcen werden aber nicht im ausreichendem Maße zum Erhalt des Zustandes der Natur als Lebensgrundlage des Menschen genutzt.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Einrichtung von Großschutzgebieten, in denen sich solche Biotope von selbst einstellen könnten. Stattdessen nimmt der Bebauungs- und Siedlungsdruck zu. Die flächige Zersiedelung und der Erholungsbedarf der Bevölkerung machen wirksame Großschutzgebiete, in denen die Natur wirklich in letzter Konsequenz sich selbst überlassen bleiben könnte, scheinbar unmöglich.
Weblinks
- [http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C7533817_N5512539_L20_D0_I5231158.html Erläuterungen zu gesetzlich besonders geschützten Biotopen des Landes Niedersachsen]
Siehe auch
Neobiota, Sukzession, Biotopkartierung, Biotopwertverfahren
Kategorie:Biotop
Kategorie:Ökologie
Kategorie:Naturschutz
ja:ビオトープ
Jäger und SammlerDer Ausdruck Jäger und Sammler oder Wildbeuter bezeichnet in der anthropologischen Entwicklung bestimmter menschlicher Gesellschaften die Nutzung wilder Pflanzen und Tiere. Durch diese Bedingungen waren die Jäger und Sammler recht mobil; Gruppen von Jägern und Sammlern bewegten sich innerhalb fließender Grenzen und Reviere. Vorwiegend (jedoch nie ausschließlich) gingen die Männer der Jagd nach; die Frauen sammelten (daher hat sich in der modernen Matriarchatsforschung der Ausdruck "Jäger und Sammlerinnen" eingebürgert, um die üblichere Rollenverteilung in diesen Kulturen zu betonen). Die Sammlerinnen können bei ihrer Tätigkeit bequem ihre kleineren Kinder mitnehmen, während die Knaben ab einem bestimmten Alter die Männer beim Fischen und Jagen begleiten.
Die ursprünglichen Jäger- und Sammlergesellschaften wandelten sich - beginnend in Kleinasien etwa 10.000 v.Chr. - zu sesshaften Gesellschaften, die Ackerbau und Viehzucht betrieben. In Europa fand dieser Übergang von etwa 6.000 v.Chr bis 4.500 v.Chr. statt (vgl. Neolithische Revolution).
Auch heute noch trifft man auf Gemeinschaften von Jägern und Sammlern in den arktischen Gebieten, dem tropischen Regenwald oder in den Wüsten, wo andere Formen des Nahrungserwerbs nicht entwickelt wurden oder unmöglich sind.
Manche Gemeinschaften halten über sehr lange Zeiträume an ihrer Siedlungsregion fest, bleiben über Hunderte von Jahren im gleichen, relativ kleinen Gebiet oder ändern ihre Wirtschaftsform in Abhängigkeit vom Klima (z.B. khoisanide Völker in der Kalahari, die zwischen Wildbeuter- und Viehzüchter-Ökonomie möglicherweise mehrfach wechselten).
Noch existierende Jäger-und-Sammler-Völker
Afrika
- Hadzabe (Kenia)
- San (Südafrika und Botswana)
Asien
- Tasaday (Philippinen)
- Mlabri (Thailand)
- Orang Kubu (Indonesien)
Südamerika
- Ache
Sonstige
- Ogiek
- Aweer
- Watha
Kategorie:Anthropologie Kategorie:Ethnologie
ja:狩猟採集社会
Knochen
Der Knochen (lateinisch-anatomisch das Os, Plural Ossa, griechisch-klinisch-pathologisch meist Ost~, Oste~ oder Osteo~, von οστούν - der Knochen) oder das Knochengewebe (auch das Bein aus alter germanischer Wortwurzel, vergleiche Brustbein, Beinhaus etc.) bezeichnet ein besonders hartes, skelettbildendes Stützgewebe der Wirbeltiere. Das menschliche Skelett besteht aus 208 bis 214 Knochen. Die Anzahl variiert von Person zu Person, da unterschiedlich viele Kleinknochen in Fuß und Wirbelsäule vorhanden sein können.
Alle Tiere mit einer Wirbelsäule stützen ihren Körper von innen durch ein Skelett, das aus einer Vielzahl von Knochen gebildet wird. Die einzelnen Knochen sehen je nach Lage und Funktion ganz unterschiedlich aus.
Gleichzeitig schützen die Knochen innere Organe, wie z.B. die Schädelknochen das Gehirn und der Brustkorb Herz und Lungen.
Außerdem bilden sich im roten Knochenmark die roten Blutkörperchen, die Blutplättchen und die weißen Blutkörperchen.
Die Größe variiert zwischen dem nur einige Millimeter großen Gehörknöchelchen einiger Kleinsäuger bis zu den meterlangen Bein- und Rippenknochen der Dinosaurier.
Knochenarten
Die Osteologie als Teilbereich der Anatomie unterscheidet 3 Knochenarten.
- ossa longa: Die langen Knochen oder Röhrenknochen z.B. Femur (Oberschenken), Humerus (Oberarm), Radius (Speiche des Unterarm), Ulna (Elle des Unterarm), Tibia und Fibula (Schien- und Wadenbein des Unterschenkel), Phalanges digitorum (Fingerknochen)
- ossa plana: Die Plattenknochen z.B. Schädeldecke, Costae (Rippen), Sacapula (Schulterblatt), Sternum (Brustbein), Os Coxae (Becken)
- ossa brevia: Die ungeformten Knochen (auch kurze Knochen) z.B. die Wirbel der Wirbelsäule, Handwurzelknochen
Zusammensetzung der Knochen
Das Knochengewebe ist nicht etwa tot, wie man annehmen könnte, sondern unterliegt einem ständigen Ab- und Neuaufbau. Es besteht aus
- Knochenzellen
- Grundsubstanz.
Die Knochenzellen (Osteozyten) sind durch Zellfortsätze untereinander verbunden und in die Grundsubstanz eingebettet. Osteozyten entsprechen zytologisch den knochenbildenden Zellen, sie sind jedoch vollständig in die von ihnen selbst produzierte Matrix eingemauert. Ein eigenes Blutgefäßsystem versorgt die Knochenzellen mit Nährstoffen und Sauerstoff. Den Abbau des Knochengewebes übernehmen Osteoklasten, mit Hilfe von Knochenbildungszellen (Osteoblasten) wird es wieder neu aufgebaut.
Die Grundsubstanz der Knochen besteht etwa zu 70% aus Mineralien und anorganischem Material, zu ca.5% aus Wasser und zu 25% aus organischer Substanz.
Der Hauptanteil der Mineralien sind Calciumverbindungen: zu 95% Calciumphosphat (Ca-Hydroxylapatit, Ca-Carbonatapatit) und zu 5%, zunehmend bei älteren Knochen, aus Karbonaten (Chlorid, Fluorid). Dieser anorganische Bestandteil der Knochen sorgt für deren Stabilität.
Die organische Substanz besteht zu 95% aus Kollagen des Typ I, sowie 5% anderen Proteinen und auch Fetten. Der organische Anteil garantiert dem Knochen Elastizität.
Siehe auch: Spongiosa
Knochenwachstum
Bisher haben Mediziner angenommen, dass es sich beim Knochenwachstum um einen Prozess handelt, der gleichmäßig über Tag und Nacht verteilt stattfindet - schubweise an manchen Tagen mehr und an anderen weniger. Dies scheint jedoch nach den Ergebnissen der Untersuchungen von amerikanischen Forschern der Universität in Madison nicht korrekt zu sein. Nach deren Erkenntnissen wachsen Knochen hauptsächlich nachts, wenn kein Druck auf ihnen lastet. Unter Belastung wie sie beim Stehen oder bei Bewegungen auftritt, wachsen Knochen dagegen kaum. Vermutlich hemmt der Druck, der im Stehen auf den Knorpelschichten der Knochen lastet, das Wachstum. Die Tatsache, dass Wachstumsschmerzen hauptsächlich nachts auftreten, könnte ein weiterer Hinweis für das nächtliche Wachstum von jungen Knochen sein; unter Wachstumsschmerzen leiden etwa ein Drittel aller Kinder zwischen drei und zwölf Jahren (Publikation im Fachmagazin Journal of Pediatric Orthopaedics, Ausg. 24, Nr. 6, S. 726, 2005; siehe auch: [http://www.wissenschaft.de/wissen/news/248730.html wissenschaft.de - Nachtaktive Spezies: Knochen]).
Knochenbruch
Wenn ein Knochen durch äußeren Einfluss oder mangels Knochenmasse bricht, spricht man von einer Fraktur.
Siehe auch
Vogelskelett, Wirbeltiere, Ossifikation, Fibrodysplasia Ossificans Progressiva, Knochen des Menschen
Literatur
- Dieter Felsenberg: Struktur und Funktion des Knochens. Pharmazie in unserer Zeit 30(6), S. 488 - 493 (2001), ISSN 0048-3664
Weblinks
- [http://www.osteoporose.de www.osteoporose.de] - Wissenschaftliche Infos zu "Knochen" und "Knochenschwund"
- [http://www.medizinfo.com/annasusanna/osteoporose/knochenstoffw.htm Osteoporose: Stoffwechsel der Knochen]
- [http://www.quarks.de/dyn/4594.phtml Das Leben des Skeletts]
- [http://depts.washington.edu/bonebio/ASBMRed/ASBMRed.html Hervorragende amerikanische Seite über Knochen]
- [http://www.wissenschaft.de/wissen/news/249599.html www.wissenschaft.de: Zweites Leben für tote Knochen] Nach einer Transplantation wird das abgestorbene Material dank Gentechnik wieder neu durchblutet (28. Februar 2005)
Kategorie:Histologie
Kategorie:Knochen
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ja:骨
simple:Bone
DomestizierungDomestizierung oder Domestikation ist ein innerartlicher Veränderungsprozess von Wildtieren oder -pflanzen, bei dem diese über Generationen hinweg genetisch isoliert von der Wildform vom Menschen gehalten werden. Dieser Text befasst sich nur mit der Domestikation von Tieren.
Domestizierung von Wildtieren
Die Domestizierung von Wildtieren ergibt sich durch die menschliche Auslese solcher Individuen zur Zucht der Art, die den gewünschten Eigenschaften am meisten entsprechen, z. B. eine geringere Aggressivität gegenüber Artgenossen und Menschen. In diesem Fall spricht man von der Zähmung des Wildtiers, was aber nicht mit der Zähmung eines einzelnen Wildtiers verwechselt werden sollte. Zweck der Domestizierung ist die Verwendung als Nutz- oder Heimtier. Ist dies geschehen, spricht man von der Domestiziertheit des ursprünglichen Wildtiers.
Wichtige domestizierte Tierarten
Wölfe als Hunde waren die ersten Haustiere und wurden zuerst als Jagdhelfer, später als Hütehunde abgerichtet. Um nicht länger von der Jagd abhängig zu sein, begannen Menschen spätestens 12.000 v. Chr., Wildtiere zu zähmen. Sie domestizierten bereits vor 8.000 v. Chr. Ziegen, Schafe, Rinder und vermutlich auch das Schwein und noch vor 3500 v. Chr. Pferde. Bevor sie auch als Arbeitstier eingesetzt wurden, dienten alle diese Tierarten als Fleischlieferanten. Rinder, Schafe und Ziegen dienten schon früh als Lieferanten von Senkundärprodukten wie Käse und Milch. Das erste Zugtier war der Ochse 5.500 v. Chr. (der kastrierte Stier) Esel und Pferde kamen später als Lasttiere dann als Zugtiere und letztlich als Reittiere hinzu. Zugleich kam mit dem Trampeltier die erste Kamelart in Nutzung. In der jüngeren Geschichte wurden schließlich Lamas, Rentiere die Versuchs- und Heimtiere domestiziert.
Die Domestizierung von Pferden scheint an vielen verschiedenen Orten (gleichzeitig) geglückt zu sein. Forscher, die die mitochondriale DNA der Tiere untersuchten, fanden heraus, dass es keinen gemeinsamen Zuchtstamm gibt. Das Pferd war nach der Eiszeit in isolierten Gebieten als "Restpopulation" zurückgeblieben (iberische Pferde). Die erste Domestikation des Tieres gelang aber wohl in den Steppen des Ostens. Später konnten beinahe überall Nachdomestikationen erfolgen.
Merkmalsänderungen durch Domestizierung
Mit der Domestizierung sind meist eine Reihe von Merkmalsänderungen gegenüber der Wildform festzustellen, man bezeichnet dies auch als Domestikationseffekt:
- Abnahme der Gehirngröße
- Änderung und Verlust einiger Verhaltensweisen
- Reduzierung des Gebisses
- Reduzierung des Fells (z. B. beim Hausschwein)
- Steilere Stirn
- Reduzierungen im Verdauungstrakt
Die Nachkommen domestizierter Wölfe bellen statt zu heulen, ohne jedoch mit Hunden in Kontakt zu treten.
Da derartige Effekte teilweise auch beim Menschen Homo sapiens zu beobachten sind (z. B. im Vergleich zum Homo neanderthalensis), sprechen manche Biologen (u. a. Konrad Lorenz) auch von der Verhaustierung des Menschen im Zuge seiner Entwicklung.
Literatur
- Helmut Hemmer: Neumühle-Riswicker Hirsche - Erste planmäßige Zucht einer neuen Nutztierform. Naturwissenschaftliche Rundschau 58(5), S. 255 - 261 (2005), ISSN 0028-1050
Weblinks
- http://www.bio-faqs.de/ts_downl/bi-ab-schwein-domestik.pdf
Siehe auch:
Dedomestikation, Zucht, Pferdezucht.
Kategorie:Tierhaltung
AdelDer Adel (althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) war die in feudalen Ständeordnungen privilegierte, herrschende soziale Schicht (Stand), meist gegründet auf Geburt, Besitz und gelegentlich auf Leistung, meist mit besonderen Lebensformen und nach eigener Einschätzung hochentwickeltem Standesethos. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen und meistens an einen Familienverband (Dynastie) geknüpft.
Herkunft des Begriffs
Der Begriff Adel geht auf gemeingermanische Vorstellungen zurück. Das Wort ist eng verwandt mit dem Adjektiv edel.
Entwicklung des Adels in Europa
Die Ursprünge der meisten aristokratischen Familien Europas liegen im Rittertum des Mittelalters. Die Entwicklung moderner Feuerwaffen wie Kanonen und Musketen machten den gepanzerten Ritter zwar bereits im 16. Jahrhundert obsolet, doch hatten sich die Adelsfamilien als Landbesitzer bereits so etabliert, dass sie sich als Adlige dem höfischen Leben zuwenden konnten. Insbesondere für Preußen, Großbritannien und das kaiserliche Russland galt jedoch, dass der Adel sich stets dem Militärdienst verpflichtet fühlte. Das Fundament der preußischen Armee war bis ins späte 19. Jahrhundert ihr Offizierskorps aus Junkern. Dasselbe galt für das Offizierskorps im kaiserlichen Russland.
Der Adel in Deutschland
Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren.
Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.
Uradel
Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört haben. Diese Häuser werden im alten Gothaischen Taschenbuch und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adlige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt. Neuerdings wird diese Unterteilung bei den titulierten Familien - da adelsrechtlich nicht begründet - nicht mehr vorgenommen.
Der Ursprung des Uradels ist weitgehend unbekannt, dürfte teilweise aber auf Führungspositionen während der Völkerwanderung - in diesem Zusammenhang ist auch eine sogenannte edelfreie Herkunft geläufig - , mehrheitlich aber auf im Früh- und Hochmittelalter verliehene Ämter, vor allem Grafenämter, zurückzuführen sein. Entscheidend für die Herausbildung der Adelsgeschlechter war die Zeitspanne vom 11. bis zum 13. Jahrhundert, in der sich, beginnend in Schwaben und Niederlothringen, die Adelsfamilien konsolidierten. Für das 11. Jahrhundert lässt sich eine sprungartige Vermehrung der Adelsfamilien, vorzugsweise aus den Ministerialen, feststellen, auf die eine Phase der Abschließung gegenüber der übrigen Bevölkerung folgte: Ein fest umrissenes Herrschaftsgebiet bildete sich mit der Stiftung von Hauskirchen und Hausklöstern sowie dem Bau von Höhenburgen und Wasserburgen, die zum sichtbaren Ausdruck der Adelsmacht wurden. Erst in dieser Phase legten sich viele Adelsfamilien auf ihren Namen fest. Außerdem wurde die exakte Einhaltung der Erbfolge bedeutsamer. Die Adelsfamilien erhoben König und Kirche gegenüber energischen Anspruch darauf, dass einmal verliehene Ämter in der Familie verblieben. Dies führte dazu, dass die Herrschaft in den Besitz der Familien überging und der königliche Anspruch zunehmend erlosch. Im Gegenzug setzten die Könige zunehmend Ministeriale als Verwalter ihrer Güter ein. Mit dieser Verstetigung der Herrschaft setzten auch Bemühungen um das Schaffen territorial geschlossener Landbesitze ein. Teilweise wurde dies durch Rodung und Urbarmachung von Sumpf- und Wildnisgebieten erreicht, die damit in das Eigentum bzw. das Lehen des Adels übergingen.
Einige Geschlechter des Uradels wurden zu Freiherren oder Grafen. Manche von diesen Geschlechtern waren so stolz, dass sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: Teile der uralten märkischen Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Ritter Karl vom und zum Stein oder sogar Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte (die Titel aber gleichwohl annahm, den Herzogtitel aber nicht führte).
Briefadel
Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft (oder von ausländischem Adel), von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes, meist mit Verleihung eines Wappens, in den (inländischen) Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karls IV. durch den Eingang von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Diese Geschlechter werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adlige (Adlige, Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt.
Erhebungen in den Adelsstand waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, vor allem eine Prärogative des Kaisers, abgesehen von Preußen, das in weiten Teilen dem Römisch-Deutschen Reich nicht angehörte und einigen anderen Fürsten, die dieses Recht erlangten: den Erzherzögen von Österreich (1453), den Kurfürsten von Bayern und der Pfalz, den Herzögen von Lothringen (im 14. Jh.), dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Metz und Toul. Bis 1806 - in Österreich bis 1918, herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz (Pseudo-Ortsname) zu verändern: so wurden z. B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt (Oder), des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die „Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen“ geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch heute Prätorius von Richthofen.
Eine besondere Kategorie des Briefadels waren der Offiziersadel (Schwertadel) und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einreichung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 aufrechterhalten.
Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden und höchster Tapferkeitsorden) war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z. B. bis 1918 jeder Ritter des Militär-Maria-Theresien-Ordens den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nichtadlig war), dies war auch die Usance im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischen Hausordens, des Schwarzer-Adler-Ordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Russland bei der Verleihung gewisser Klassen des Ordens des Heiligen Wladimir und des Annaordens.
Persönlicher Adel (lebenslanger, nicht vererbbarer Adel), wie er etwa in Großbritannien der Normalfall ist, existierte in Deutschland von 1815 bis 1918 nur in Bayern und Württemberg.
Niederer Adel
Zum niederen Adel zählten Adlige, die keinen Titel besaßen ("untitulierter Adel"). Dazu gehörten Familien, die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führten. Allerdings gab es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führten, aber trotzdem Adlige waren. In neueren Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt (noch nicht in den "Gothas"), um Namen nichtadliger Familien mit von (beispielsweise von der Forst) von Namen ehemals adliger Familien zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Gebrauch in den Ranglisten der königlich preußischen Armee.
Das von vor einem Familiennamen muss also nicht zwangsläufig auf eine adlige Herkunft hindeuten. Im Grunde genommen ist es nur eine Herkunftsbezeichnung, lässt also Rückschlüsse auf die ursprüngliche Heimat der Familie zu. Im Mittelalter benannten sich die Adligen meist nach ihrer Burg oder ihrem Gut. Bei einem Orts- oder Besitzwechsel wechselte man auch den Namen, oder hängte den neuen Besitz als Zusatz an (von Stein zum Altenstein). Manche Geschlechter haben ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Gross), Sippennamen (Beissel, Schilling, Landschad.) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschalk, Schenk...). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat von hinzugefügt, so dass verschiedene Linien dieser Familien auch unterschiedliche Namen führten. Ein Adelstitel war das von ursprünglich nicht, es wurde erst in späterer Zeit als solcher missverstanden. Besonders das 19. Jhdt. tat sich mit so unsinnigen Adelsnamen wie etwa von Schmidt, oder gar mit doppelten Herkunftsbezeichnungen (von Oppenheimer) hervor. In vielen Landschaften des (ehemaligen) deutschen Sprachraums ist das von im Namen auch bei bürgerlichen Familien weit verbreitet. Besonders im niederdeutschen Sprachgebiet wird dies augenfällig, man denke an die vielen niederländischen Familien, die das van in ihrem Namen führen.
Auch in Westfalen und der Schweiz finden sich zahllose Beispiele (Marion von Haaren, Erich von Däniken).
In Deutschland umfasste der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar de |