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Komitee

Komitee

Eine Kommission (v. lat. comittere = veranstalten, anvertrauen; PPP: comissum) oder ein Ausschuss ist eine Gruppe von Personen mit bestimmten Qualifikationen oder Befugnissen, welcher ein Auftrag erteilt wird. Meist wird diese Gruppe sporadisch gebildet, um ein bestimmtes Ziel zu verfolgen. (Bsp. Sachverständigenkommission, Untersuchungskommission). Ebenso kann das Wort Kommission ein „Auftrag oder Bevollmächtigung“ bedeuten. Im Handelsrecht betitelt eine Kommission das Rechtsverhältnis zwischen Kommissär und Kommittenten.

Kommissionen in der Politik

Innerhalb der deutschen Politik wird eine beratende Versammlung als Verfassungskommission bezeichnet, die auch eine Gesetzesvorlage oder einen Verfassungsentwurf erarbeiten kann. Auch der Bundestag hat Kommissionen zu bestimmten Themen, genannt Ausschüsse. In der Schweiz gibt es parlamentarische Kommissionen (PK), die sich mit verschiedenen Themen befassen und die die Kompetenz haben, Gesetzesvorschläge auszuarbeiten: z.B. Verkehrskommission, Finanzkommission, etc. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) untersucht Vorfälle, in die Mitglieder des Parlamentes verwickelt sind. Auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird manchmal verkürzt einfach "die Kommission" genannt.

Kommissionen in der Wirtschaft

In der Wirtschaft kann der Begriff Kommission verschiedene Bedeutunge annehmen:
- in der Logistik ist eine Warenposition gemeint
- in der Distributionspolitik eines Unternehmens ist der Kommissionsverkauf eine Sonderform des Verkaufs

Weblinks

Kategorie:Begriffsklärung

Latein

Als Latein bzw. Lateinisch (lat. lingua Latina: „lateinische Sprache“) bezeichnet man die Sprache, die ursprünglich vom Volksstamm der Latiner gesprochen wurde, der Bewohner von Latium mit Rom als Zentrum. Innerhalb der indogermanischen Sprachen gehört Latein zur Gruppe der italischen Sprachen. Es bildete die Grundlage für alle heutigen romanischen Sprachen.

Entwicklung

romanischen Sprachen Ursprünglich in Rom und dem umliegenden Gebiet (Latium) gesprochen, wurde Latein später an humanistischen Gymnasien unterrichtet. Neben Griechisch war Latein die Amtssprache des römischen Reiches. Wegen der kulturellen Überlegenheit des Ostens verlor es dabei zeitweise in Nordafrika und selbst in Rom seine Vorrangstellung. So war die Liturgiesprache der römischen Christen bis um 300 das Griechische. In dieser Zeit drangen viele griechische Lehnwörter ins Lateinische ein. Während der Spätantike begannen sich verschiedene Volkssprachen, aus denen im Mittelalter die romanischen Sprachen entstehen sollten, phonetisch und grammatikalisch von der lateinischen Hochsprache wegzuentwickeln. Doch noch im 6. Jahrhundert entstanden hochsprachliche lateinische Werke. Im Oströmischen Reich war Latein bis ins frühe 7. Jahrhundert neben Griechisch eine der beiden Amtssprachen. Im Westen übernahmen die Germanen mit den Grundelementen der spätrömischen Verwaltung auch die lateinische Sprache, die in der Administration bis in die frühe Neuzeit vorherrschend blieb. Seit der Völkerwanderung und der Christianisierung der (zunächst zumeist arianischen) Germanenvölker wurde Latein im Westen des früheren Römischen Reiches und in den römisch-katholischen Folgestaaten die Sprache des Klerus (Kirchenlatein), der Rechtswissenschaft (Glossatoren) und der sich bildenden Hochschulen (studia generalia). Es bildete somit die Schriftsprache, vor allem für das kirchliche und weltliche Urkundenwesen (Diplomatik) im frühen Europa. In völkerrechtlichen Verträgen (z. B. im Westfälischen Frieden von 1648) dominierte Latein bis in das 17. Jahrhundert hinein. Es bildet noch bis ins 20. Jahrhundert den Affixvorrat für die Fachterminologie in den Wissenschaften und verliert durch die fortschreitende Absorption in die englische und andere Sprachen lediglich an direkter, nicht jedoch an indirekter Bedeutung. Es wird noch an vielen Schulen unterrichtet.

Antike

Antike Schreibweise

Die lateinische Sprache wurde ursprünglich als scriptio continua, d. h. als zusammenhängender Fluss von Zeichen ohne Zwischenräume geschrieben. Auch Satzzeichen und Kleinbuchstaben wurden in der Antike nicht verwendet. Auf Wachstafeln war nämlich wenig Platz zum Schreiben, und Papyrus war teuer. Die antiken lateinischen Texte sind für uns heute daher schwer zu lesen. Vergleiche folgendes Beispiel: Alte Schreibweise: AVREAPRIMASATAESTAETASQVAEVINDICENVLLO SPONTESVASINELEGEFIDEMRECTVMQVECOLEBAT POENAMETVSQVEABERANTNECVERBAMINANTIAFIXO AERELEGEBANTVRNECSVPPLEXTVRBATIMEBAT IVDICISORASVISEDERANTSINEVINDICETVTI NONDVMCAESASVISPEREGRINVMVTVISERETORBEM MONTIBVSINLIQVIDASPINVSDESCENDERATVNDAS NVLLAQVEMORTALESPRAETERSVALITORANORANT NONDVMPRAECIPITESCINGEBANTOPPIDAFOSSAE NONTVBADIRECTINONAERISCORNVAFLEXI NONGALEAENONENSISERANTSINEMILITISVSV MOLLIASECVRAEPERAGEBANTOTIAGENTES Heutige Schreibweise: Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. poena metusque aberant nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti. nondum caesa suis, peregrinum ut viseret orbem, montibus in liquidas pinus descenderat undas, nullaque mortales praeter sua litora norant. nondum praecipites cingebant oppida fossae, non tuba directi, non aeris cornua flexi, non galeae, non ensis erant: sine militis usu mollia securae peragebant otia gentes. Auszug aus Ovids Metamorphosen: Die Schöpfung (Das goldene Zeitalter) Details zu den verwendeten Buchstaben finden sich in dem Artikel Lateinisches Alphabet. Siehe zu diesem Thema auch: Paläografie (dort Lateinische Paläografie), Capitalis, Versalschrift und Majuskel.

Antike Aussprache

Auf die antike Aussprache der lateinischen Sprache wird im Artikel Lateinische Aussprache eingegangen.

Literatur

Mit Antiker Literatur des Lateinischen beschäftigt sich u. a. der Artikel Lateinische Literatur.

Gegenwart

Auch heute ist Latein noch an vielen Gymnasien aller Fachrichtungen zu finden. Etwa ein Drittel aller Gymnasiasten im deutschen Sprachraum lernt Latein als erste, zweite oder dritte Fremdsprache. An humanistischen Gymnasien wird dem Lateinischen, neben dem Griechischen, noch eine herausgehobene Bedeutung zugemessen, was früher auf eine aktive Beherrschung des Lateinischen zielte. Tatsächlich werden auch heute noch für zahlreiche Studiengänge das Latinum oder Lateinkenntnisse gefordert, insbesondere in zahlreichen geisteswissenschaftlichen Fächern. Das Latinum ist als Studienvoraussetzung für die Fächer Medizin und Jura weitestgehend abgeschafft, häufig aber nicht in Fächern wie Anglistik, Philosophie oder sogar Musikwissenschaften. Unabhängig von den Studienanforderungen wird von Befürwortern des Lateins betont, dass das Erlernen der lateinischen Sprache weiterhin Basis für die korrekte Verwendung von Fremdwörtern sei, das Erlernen anderer romanischer Sprachen wesentlich erleichtere und erhebliche Transfer-Effekte für die Denkschulung aufträten. Das Übersetzen lateinischer Texte fördere auf Grund der erheblichen Komplexität vieler lateinischer Sätze auch das logische Denken. Von den Gegnern ist hingegen zu hören, dass die Auseinandersetzung mit jeder Art von Grammatik, egal welcher Sprache, das strukturierte Denken fördere, und dass das Erlernen moderner romanischer Sprachen, welche im Gegensatz zu Latein noch gebraucht werden, mindestens ebenso gut dazu geeignet sei, die zahlreichen lateinischen Lehnwörter im Deutschen korrekt zu verwenden und andere romanische Sprachen zu erlernen. In der Tat sind viele gesamtromanische, also in allen romanischen Sprachen auftretende Wörter nicht im klassischen Latein vorhanden und müssen dann neu gelernt werden: guerra „Krieg“, testa „Kopf“, cavallo „Pferd“, mangiare/manger „essen“, andare
-
„gehen“ , boc(c)a/bouche „Mund“, blanco/blanc „weiß“, die Himmelsrichtungen etc. Viele dieser Wörter erklären sich nämlich aus dem umgangssprachlichen oder dem späten Latein oder stammen aus der Soldatensprache, also aus Varietäten, die nicht in der Schule gelehrt werden. Aus deutschen und US-amerikanischen Untersuchungen geht hervor, dass zwischen absolviertem Lateinunterricht und der Beherrschung der englischen Sprache in Schrift und vor allem Wort eine signifikante Korrelation besteht. Ein kausaler Zusammenhang ist allerdings nicht nachgewiesen worden – möglicherweise macht eine hohe sprachliche Begabung eines Kindes die Wahl des als schwierig geltenden Latein wahrscheinlicher. Da auch im modernen Lateinunterricht die Sprachproduktion eindeutig der Rezeption (Leseverstehen) untergeordnet ist, glauben viele, Latein falle Menschen mit ausgeprägter Begabung für Mathematik und formelle Denkvorgänge generell leichter als andere Fremdsprachen, wohingegen Menschen mit ausgeprägter Begabung für intuitives Erlernen von Sprachen andere Fremdsprachen leichter fänden. Dieser Zusammenhang lässt sich allerdings nicht häufig verifizieren: Die Erfahrung zeigt, dass die Schülerleistungen in Latein überwiegend Hand in Hand mit denen in der Muttersprache und anderen Fremdsprachen gehen.

Modernes Latein

Auch heute werden deutsch-lateinische Lexika aufgrund neulateinischen Wortgutes herausgegeben, z. B. das „lexicon auxiliare“ oder das vom Vatikan herausgegebene „lexicon recentis latinitatis“, welches erst im Jahre 2004 eine Neubearbeitung erfuhr. Der finnische Rundfunksender YLE (Yleisradio) verbreitet Wochennachrichten in neulateinischer Sprache. Radio Bremen veröffentlicht regelmäßig die Nuntii Latini in schriftlicher und gesprochener Version. Seit April 2004 veröffentlicht auch die deutschsprachige Redaktion bei Radio Vatikan Nachrichten auf Lateinisch. Dabei handelt es sich um ursprünglich deutsche Meldungen. Gero P. Weishaupt übersetzt sie für die Redaktion ins Lateinische. Sehr beliebt ist auch die lateinische Fassung der Asterix-Comics, die der deutsche Altphilologe Graf v. Rothenburg (Rubricastellanus) verfasst hat. Der Autor Nikolaus Groß, beruflich seit zehn Jahren Deutsch-Lektor in der südkoreanischen Hauptstadt, hat 2004 eine komplett latinisierte Übertragung von Patrick Süskinds Das Parfum im Brüsseler Verlag der Fundatio Melissa, einem überregionalen Verein zur Pflege des gesprochenen Lateins, veröffentlicht. Dem Buch ist mit dem „Glossarium Fragrantiae“ eine größere Liste aktualisierter Neuschöpfungen beigegeben. Vom selben Wortartisten existiert des weiteren ein Buch über den Baron Mynchusanus (Münchhausen). 2003 erschien bereits der erste Teil der Harry Potter-Bücher von J. K. Rowling auf Latein (Harrius Potter et Philosophi Lapis). Daneben gibt es noch viele weitere Übersetzungen „klassischer“ Werke ins Lateinische, so zum Beispiel Karl Mays Winnetou III, oder Der kleine Prinz (Regulus) von St. Exupéry. Durch das Internet ist die Verfügbarkeit alter lateinischer Texte sowie das Entstehen neuer lateinischer Texte erheblich begünstigt worden. Inzwischen gibt es sogar lateinische Fassungen von Popsongs. Daneben entstehen auch neue Popsongs in lateinischer Sprache, etwa Cursum Perficio, gesungen von Enya, Liberatio, eines von vielen lateinischen Musikstücken der Gruppe „Krypteria“, oder bei Gruppen der Dark Wave bzw. Gothic (Jugendkultur). Roma Ryan hat neben Cursum Perficio für Enya noch weitere Songs in lateinischer Sprache verfasst. In Internetforen wie Grex Latine Loquentium kommunizieren Teilnehmer aus vielen Ländern ausschließlich in Latein. In der klassischen beziehungsweise neoklassischen Musik findet Latein ebenfalls Verwendung. So hat etwa der niederländische Komponist Nicholas Lens auf seinem Werk Flamma Flamma ein lateinisches Libretto vertont, für sein Werk Terra Terra hat Lens selbst ein Libretto in lateinischer Sprache verfasst. Nicht zu vergessen sind auch die zahlreichen Vertonungen lateinischer Gedichte wie z. B. von Jan Novák. Carl Orff unterlegte mehreren seiner Vokal-Kompositionen Texte in Latein oder Griechisch. Igor Strawinski ließ das nach Sophokles von Jean Cocteau in französischen Versen verfasste Libretto zu Ödipus Rex“ von Jean Daniélou ins Lateinische übersetzen. Das Lehrbuch Lingua Latina per se illustrata des dänischen Autors Hans H. Ørberg hat die bisher hauptsächlich für den Unterricht in modernen Sprachen eingesetzte einsprachige Lehrmethode auf den altsprachlichen Unterricht übertragen. Das Lehrbuch erfreut sich in verschiedenen Ländern einer steigenden Beliebtheit.

Latein in den Wissenschaften

In der Biologie erfolgt die Namensbildung der wissenschaftlichen Namen lateinisch und griechisch, wobei neuere Vorschläge vorsehen, die Regeln nur aus der lateinischen Sprache zu entnehmen. In der Medizin sind die anatomischen Fachbegriffe lateinisch, für die einzelnen Organe wird zusätzlich auch latinisiertes Griechisch verwendet. Die Krankheitsbezeichnungen leiten sich aus dem Griechischen ab. Zahlreiche Sprichwörter haben einen lateinischen Ursprung und sind teilweise auch in der deutschen Übersetzung zu geflügelten Worten geworden. In den Rechtswissenschaften existieren verschiedene lateinische Lehrsätze und Fachbegriffe (Latein im Recht). Auch in der Geschichtswissenschaft spielt vor allem Latein weiterhin eine große Rolle. In der Meteorologie werden lateinische Begriffe in der Wolkenklassifikation eingesetzt.

Latein in der katholischen Kirche

Latein ist neben Italienisch die Amtssprache des Vatikanstaats. Die katholische Kirche veröffentlicht alle amtlichen Texte von weltkirchlicher Bedeutung in Latein. Das gilt für die liturgischen Bücher, den Katechismus, den Codex des kanonischen Rechts sowie die päpstlichen Rechtsvorschriften (canones, decretales) und Rundschreiben (Enzykliken). Bis zum zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) war Latein die offizielle Gottesdienstsprache und ist dies (laut Sacrosanctum Concilium) offiziell noch heute, wobei andere Sprachen jedoch gleichfalls erlaubt sind. Tatsächlich werden nur noch sehr wenige Gottesdienste in Latein gehalten. Der gegenwärtig amtierende Papst Benedikt XVI. bevorzugt bei seinen Messen aber das Lateinische vor dem Italienischen. Siehe auch: Lateinische Kirche

Referenzlisten


- Lateinische Präpositionen
- Liste lateinischer Ortsnamen
- Liste lateinischer Präfixe
- Liste lateinischer Redewendungen
- Liste lateinischer Suffixe
- Liste von lateinischen Palindromen
- Lateinische Zahlwörter

Siehe auch


- Grammatik des Lateinischen
- Lateinische Aussprache
- Lateinische Sprichwörter
- Küchenlatein
- Vulgärlatein
- Mittellatein
- Lateinische Literatur
- Sprachen im Römischen Reich
- Jägerlatein
- Panlatinismus

Weblinks


- [http://www.commtec.de/wb/ Wörterbuch Latein-Deutsch-Latein auxilium online (mit Download-Möglichkeit)]
- [http://www.latein-pagina.de/iexplorer/stil.htm Lateinische Stilblüten]
- [http://www.thelatinlibrary.com/ The Latin Library – klassische Texte im Original]
- [http://www.albertmartin.de/latein/ Latein-Deutsch-, Deutsch-Latein-Wörterbuch mit hilfreichen Extras]
- [http://www.radiobremen.de/online/latein/ Nuntii latini bei Radio Bremen]
- [http://www.latein-pagina.de/ Latein-Pagina]
- [http://www.antikeundeuropa.de/Alte_Sprachen_heute/alte_sprachen_heute.html Alte Sprachen heute]
- [http://www.fh-augsburg.de/~harsch/a_chron.html Sammlung lateinischer Texte/bibliotheca Augustana]
- [http://www.music.indiana.edu/tml/ Lateinische Musiktraktate im Original]
- [http://www.lateinservice.de/index.htm Die deutsche Latein-Seite]
- [http://www.alcuinus.net/GLL/ Grex Latine Loquentium (Internetforum in lateinischer Sprache)]
- [http://www.kreienbuehl.ch/lat/ Latein und Altgriechisch Site]
- [http://www.latein24.de/ Übersetzungen vieler klassischer lateinischer Texte bei Latein24.de] Kategorie:Einzelsprache
-
als:Latein ja:ラテン語 ko:라틴어 simple:Latin language th:ภาษาละติน zh-min-nan:Latin-gí

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte. Das Handelsrecht ist kein vollständiges eigenes Recht, sondern enthält ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, die Vorschriften des BGB gelten für Kaufleute nur subsidiär. Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung:
- hohes Maß an Eigenverantwortung des Handelnden, etwa durch Vertragsstrafen (§ 348 HGB) und Formfreiheit (§ 350 HGB)
- Entgeltlichkeit auch ohne besonderer Vereinbarung (§ 353 HGB)
- Einbeziehung von Handelsbräuchen (§ 346 HGB)
- zügige Abwicklung, etwa durch das Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge (§ 377 HGB)
- Rechtsklarheit und Publizität (§§ 5, 15 HGB) Die Kodifikation des Handelsrechts im engeren Sinn findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Hinzu kommen Nebengesetze wie Wechselgesetz und Scheckgesetz, der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht.

Weblinks

Kategorie: Handelsrecht ja:商法 ko:상법

Gesetz

=Etymologie= Der Begriff Gesetz bezeichnet etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung (von Regeln). Daher bezeichnet man den Gesetzgebungsvorgang auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung. Von dem Verb setzen leitet sich der Begriff Satzung ab. =Rechtswissenschaft=

Begriff

Die rechtswissenschaftliche Terminologie unterscheidet zwischen dem Gesetz im formellen Sinne und dem Gesetz im materiellen Sinne.

Gesetz im materiellen Sinn

Gesetz im materiellen Sinn (auch: materielles Gesetz) ist jede Rechtsnorm. Das ist jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt, die darauf gerichtet ist, in einer unbestimmten Vielzahl von Einzelfällen bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen, die sich nicht ausschließlich innerhalb dieses Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem Sinne so genannte Außenwirkung entfalten. Gesetz im materiellen Sinne ist daher beispielsweise das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ebenso wie die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die kommunale Abwassergebührensatzung oder die ordnungsbehördliche Verordnung über die Benutzung öffentlicher Straßen. Kein Gesetz im materiellen Sinne ist dagegen eine Verwaltungsvorschrift, da sich ihre Rechtswirkungen auf den Innenbereich des erlassenden Trägers öffentlicher Gewalt beschränken. Ebenso wenig Gesetz im materiellen Sinne ist die Baugenehmigung, da sie Rechtsfolgen nicht für eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen, sondern allein für einen einzigen ganz bestimmten Lebenssachverhalt (nämlich ein individuelles Bauvorhaben) entfaltet. Auch die DIN-Norm ist kein Gesetz. Weder ist das Deutsche Institut für Normung ein Träger öffentlicher Gewalt noch ist die DIN-Norm darauf gerichtet, aus sich heraus Rechtsfolgen irgendwelcher Art herbeizuführen.

Gesetz im formellen Sinn

Gesetz im formellen Sinn (auch: formelles Gesetz, Parlamentsgesetz) ist jede Maßnahme, die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das von Verfassungs wegen für den Erlass von Gesetzen vorgesehen ist, von den in der Verfassung dazu bestimmten Organen erlassen worden ist und die in der Verfassung für Gesetze bestimmte Form hat. Gesetz im formellen Sinn ist daher regelmäßig nur diejenige Maßnahme, die vom (Bundes- oder Landes-) Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen und im (Bundes- bzw. Landes-) Gesetzblatt bekannt gemacht worden ist....

Unterschiede

Beide Begriffe sind nicht deckungsgleich. Das Gesetz im formellen Sinn muss nicht zwingend auch ein Gesetz im materiellen Sinn sein. So dürfte beispielsweise das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz, das ausschließlich die Feststellung enthielt, dass Bedarf für eine Magnetschwebebahnverbindung von Hamburg nach Berlin bestehe, kaum als materielles Gesetz anzusehen sein, weil es nicht eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen, sondern einen ganz individuellen Lebenssachverhalt betraf. Ein nur formelles Gesetz ist auch das Haushaltsgesetz nach Art. 110 Abs. 2 im Grundgesetz. Umgekehrt ist nicht jedes Gesetz im materiellen Sinn auch ein Gesetz im formellen Sinn. Letzteres gilt insbesondere für Verordnungen und Satzungen.

Rangfolge (Normenhierarchie)

Zwischen verschiedenen (materiellen) Gesetzen besteht eine Rangfolge in der Weise, dass das jeweils untergeordnete Gesetz den inhaltlichen Vorgaben des übergeordneten Gesetzes, auf dem es beruht, entsprechen muss (so genannte Normenhierarchie). Im innerstaatlichen Recht steht die Verfassung an der Spitze; in ihr die Normen, die mit der so genannten Ewigkeitsgarantie ausgestattet sind. Unter der Verfassung stehen die formellen Gesetze (so genannte einfache Gesetze), hierunter die Verordnungen und Satzungen. Recht, das den übergeordneten Normen nicht entspricht, ist nichtig. Bei nachkonstitutionellen Gesetzen im formellen Sinne kann die Nichtigkeit nur vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgesprochen werden (Verwerfungsmonopol).

Siehe auch


- Normenhierachie
- Hauptseite Recht
- :Kategorie:Gesetz
  - :Kategorie:Gesetz (Deutschland)
- Anomie (Gesetzlosigkeit) = Naturwissenschaft = In der Wissenschaft bezeichnet Gesetz eine beobachtete oder hergeleitete allgemeingültige Regel, z. B. Potenzgesetze in der Mathematik oder physikalische Gesetze (Naturgesetze). = Andere = Auch in anderen Bereichen hat sich der Begriff Gesetz im Sinne einer beobachteten Gesetzmäßigkeit eingebürgert: Murphys Gesetz, Soulmans Gesetz. = Weblinks =
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html Sammlung einiger Gesetze des Bundes der juris GmbH]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html oder den Index]
- [http://dmoz.org/World/Deutsch/Gesellschaft/Recht/ Deutsches Recht]
- [http://www.rechtliches.de Linkverzeichnis des Deutschen Rechts]
- [http://dejure.org Verlinkte Ausgaben der wichtigsten deutschen Gesetze]
- [http://www.wdrmaus.de/sachgeschichten/gesetz/ Sendung mit der Maus: Wie wird ein Gesetz gemacht?] Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht ja:法律 zh-cn:法学 zh-tw:法學

Bundestag

Als Bundestag bezeichnet man
- das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, siehe Deutscher Bundestag
- den Bundestag des Deutschen Bundes, siehe Bundestag (Deutscher Bund)
- das höchste Gremium des Deutschen Fußballbundes ja:連邦議会

Bundestagsausschuss

Ein Bundestagsausschuss ist eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Derzeit hat der Bundestag 21 ständige Ausschüsse mit jeweils 15 bis 42 Mitgliedern und ebensovielen stellvertretenden Mitgliedern. Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung und bereiten inhaltlich die Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor. Hier werden die Gesetzentwürfe beraten und Experten angehört. Das Grundgesetz schreibt einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschuss, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor. Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt. Die ständigen Ausschüsse des
- 15. Bundestages 2002-2005
- 14. Bundestages 1998-2002

Links


- [http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/aufgaben.html Aufgaben der Ausschüsse] Kategorie:Deutscher Bundestag

Politisches System der Schweiz

Die Schweiz ist eine Willensnation, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit ist, und ein Bundesstaat, 1848 entstanden aus einem Staatenbund von unabhängigen Einzelstaaten (Kantonen). Daher ist es verständlich, dass das politische System der Schweiz diejenigen, die dazu Ja gesagt haben - Volk und Kantone - besonders berücksichtigt. Das politische System der Schweiz beruht also auf zwei Eckpfeilern:
- der direkten Demokratie, in der das Volk über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen kann
- dem ausgeprägten Föderalismus mit einer gewissen Teilautonomie der Kantone und starker Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr) Die Schweizer Politik hat ihre eigene Terminologie: häufig gebrauchte Ausdrücke sind Initiative, Referendum, Motion, Petition, Postulat, Ständemehr, Urnengang, Interpellation, Kollegialitätsprinzip, Konkordanz, Subsidiarität oder Vernehmlassung.

Legislative

Das Parlament (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern:
- Dem Nationalrat als Volksvertretung (200 Mitglieder). Jeder Kanton stellt Nationalräte gemäss seinem Anteil an der Bevölkerung (Zürich 34, Uri, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden und Obwalden je einen). Der Nationalrat wird in den Kantonen mit Proporzwahl gewählt.
- Dem Ständerat als Kantonsvertretung (46 Mitglieder; 2 pro Kanton, 1 pro Halbkanton). Die Ständeräte werden in den Kantonen mit Majorzwahl gewählt (ausser im Kanton Jura). Nationalrat und Ständerat tagen in der Regel getrennt. Alle Gesetzgebungsvorhaben (Verfassungsänderungen, Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen) werden in beiden Kammern behandelt und müssen von beiden Kammern angenommen werden. Im sogenannten Differenzbereinigungsverfahren werden allenfalls unterschiedliche Beschlüsse der Kammern zu einem Konsens geführt. Eine Ausnahme der getrennten Beratung der beiden Kammern bildet die Vereinigte Bundesversammlung. Für die Wahl des Bundesrates, des Bundeskanzlers, der Bundesrichter und im Kriegsfall des Generals vereinigen sich National- und Ständerat zu einem Wahlorgan. Eine weitere Funktion der Vereinigten Bundesversammlung ist die Begnadigung (Erlass einer einem Individuum durch Bundesbehörden auferlegten Strafe gemäss Bundesrecht). Die National- und Ständeräte sind bei der Ausübung ihres Mandats nicht an Weisungen von Kantonen, Parteien oder anderen Instanzen gebunden (sog. Instruktionsverbot). Das Schweizer Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament, das heisst die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (zumindest in der Theorie) nicht hauptberuflich aus. Sie erhalten dementsprechend vom Staat keinen Lohn, sondern unter anderem Sitzungsgelder. Das Einkommen eines Nationalrates aus seinem Mandat beträgt rund 100'000 Franken pro Jahr; Ständeräte verdienen wegen der häufigeren Sitzungen mehr. Aufgrund der hohen Belastung durch das politische Mandat spielt der ursprüngliche Hauptberuf oft nur eine untergeordnete Rolle. Die meisten Parlamentarier erhalten zusätzlich weitere, zum Teil sehr lukrative Mandate in Verwaltungs- und Stiftungsräten, als Präsidenten von Organisationen und Komitees aller Art sowie Beratungsmandate. Siehe dazu die Register der Interessenbindungen: http://www.parlament.ch/ra-nr-interessen.pdf und http://www.parlament.ch/ra-sr-interessen.pdf. Siehe auch: Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz

Exekutive

Der Bundesrat ist die Schweizer Bundesregierung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (siehe auch Kollegialitätsprinzip), die den einzelnen Departementen der Bundesverwaltung vorstehen. Der Bundesrat wird vom Parlament gewählt. Gegenwärtige Mitglieder (ab Januar 2005):
- Joseph Deiss, Freiburg, CVP, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
- Samuel Schmid (Bundespräsident), Bern, SVP, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
- Moritz Leuenberger (Vizepräsident), Zürich, SP, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
- Pascal Couchepin, Wallis, FDP, Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
- Micheline Calmy-Rey, Genf, SP, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
- Christoph Blocher, Zürich, SVP, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
- Hans-Rudolf Merz, Appenzell Ausserrhoden, FDP, Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Der Bundespräsident wird im alljährlichen Turnus aus dem Bundesrat gewählt und präsidiert als "Primus inter Pares" die Bundesregierung neben seinen Pflichten als Departmentsvorsteher, übt aber nicht die Pflichten eines Staatsoberhauptes aus. Siehe auch: Liste der Schweizer Bundespräsidenten

Judikative

Die Judikative besteht aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona (seit April 2004), dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (voraussichtlich ab 2007) sowie dem Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern. Die Wahl der Richter erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung.
- Das Bundesgericht (BGer) in Lausanne besteht aus 30 hauptamtlichen sowie 15 ordentlichen und 15 außerordentlichen nebenamtlichen Bundesrichtern und -richterinnen. Es überwacht die Verfassungsmässigkeit von eidgenössischen Entscheidungen im Gebiet des Zivil- und Strafrechts sowie kantonaler Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen. Zudem fungiert das BGer als höchste Instanz bei Gerichtsentscheidungen. Die Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts gilt als Leitlinie für sämtliche Gerichtsentscheidungen in der Schweiz.
- Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) in Luzern hat die letztinstanzliche Jurisdiktion im Bereich der Sozialversicherungen AHV, IV, BVG, AVIG, UVG und EO, sowie sämtliche verwaltungsrechtlichen Entscheidungen. Das EVG besteht aus 11 vollamtlichen Richterinnen und Richtern.
- Das Bundesstrafgericht (BStGer) in Bellinzona hat seinen Betrieb am 1. April 2004 aufgenommen. Es besteht aus 11 Richterinnen und Richtern und beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die der Gerichtsbarkeit des Bundes zugewiesen sind (z.B. Sprengstoffanschläge, schwere Fälle von organisierter Kriminalität). Gegen seine Entscheidungen stehen Rechtsmittel an das BGer zur Verfügung.
- Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen wird voraussichtlich 2007 seinen Betrieb aufnehmen. Siehe auch: http://www.bger.ch/, http://www.bstger.ch/

Föderalismus

Hauptartikel: Föderalismus in der Schweiz Der Schweizer Bundesstaat besteht aus 26 Kantonen, davon sechs (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Baselland), die aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden und daher auch nur je einen von 46 Ständeratssitzen zugeteilt erhalten. Die Kantone haben eine große politische Autonomie und können vieles in eigener Kompetenz regeln. Im Allgemeinen gilt, dass der Bund nur die in der Bundesverfassung einzeln aufgezählten Kompetenzen hat; alle anderen fallen automatisch den Kantonen zu. Seit Jahren ist freilich eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund festzustellen. Der Föderalismus in der Schweiz hat zwei Elemente:
- Beteiligung der Kantone an der politischen Entscheidungsfindung
- Autonomie der Kantone: Der Bund darf nur das regeln, was in der Verfassung ausdrücklich als seine Kompetenz erwähnt ist, alles andere regeln die Kantone in eigener Kompetenz. Artikel 3 der Bundesverfassung lautet: :Art. 3 Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Art. 42, Abs. 2 der Bundesverfassung: :Er (der Bund) übernimmt die Aufgaben, die einer einheitlichen Regelung bedürfen. Art. 44, Abs. 1 der Bundesverfassung: :Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen.

Volksrechte

Die Schweiz kennt folgende Mitbestimmungsrechte auf Bundesebene:
- Wahlrecht: Ab 18 Jahren haben alle Schweizerinnen und Schweizer, inklusive im Ausland wohnhafte, das aktive und passive Wahlrecht (falls sie nicht wegen Krankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind). Das bedeutet, dass sie selbst wählen und abstimmen können (aktives Wahlrecht), sie können sich aber auch selbst zur Wahl stellen (passives Wahlrecht).
- Stimmrecht: Die Personen, die wählen dürfen, haben auch das Stimmrecht, das heisst sie können über kommunale, kantonale oder nationale Vorlagen befinden.
- Initiativrecht: 100'000 Bürgerinnen und Bürger können per Volksinitiative einen Volksentscheid über eine Verfassungsänderung erzwingen. Mit der benötigten Anzahl Unterschriften wird das Parlament beauftragt, einen Gesetzestext auszuarbeiten oder es kann ein ausgearbeiteter Text zur Volksabstimmung gebracht werden.
- Referendumsrecht: Das Volk kann Parlamentsentscheide im Nachhinein umstossen oder bestätigen, nämlich in einer Volksabstimmung nach einem obligatorischen oder fakultativen Referendum (hier sind mindestens 50'000 Unterschriften notwendig).
- Petitionsrecht: Alle urteilsfähigen Personen dürfen schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an die Behörden richten. Diese müssen die Petitionen zur Kenntnis nehmen. In der Praxis wird jede Petition behandelt und beantwortet, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Direkte Demokratie

Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt, sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene. Bei Änderungen der Verfassung hat das Volk in jedem Fall das letzte Wort, Gesetze unterstehen je nach Tragweite dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum. Neue Artikel können vom Volk über das Instrument der Initiative vorgeschlagen und - wenn der Artikel in der anschliessenden Volksabstimmung angenommen wird - in die Verfassung und in Bundesgesetze eingebracht werden. In einzelnen Kantonen gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde. Im Gegensatz zu anderen Ländern werden die sieben Minister (Bundesräte) und der Bundespräsident nicht vom Volk, sondern vom Bundesparlament (vereinigte Bundesversammlung) gewählt. Eine eigentliche Gesetzesinitiative gibt es auf Bundesebene nicht, dafür ist sie in den meisten Kantonen gewährleistet. Mit dem Instrument der allgemeinen Initiative kann jedoch auch Einfluss auf die Gesetzgebung ausgeübt werden, da der Initiativtext hier kein Revisionsentwurf, sondern ein Gesetzgebungsauftrag an das Parlament ist.

Siehe auch


- Bundesverfassung (Schweiz)
- Föderalismus in der Schweiz
- Initiative (Schweizer Politik)
- Referendum
- Schweizerisches Gesetzgebungsverfahren
- Volksentscheid
- Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht
- Politisches System Deutschlands, Politisches System Österreichs, Liste politischer Systeme

Literatur


- Ulrich Klöti (Hrsg.) et al.: Handbuch der Schweizer Politik. Manuel de la politique suisse. NZZ Verlag, Zürich 2002, ISBN 3-85823-901-1
- Wolf Linder: Schweizerische Demokratie. Verlag Paul Haupt, Bern 1999, ISBN 3-258-05803-2

Weblinks


- [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c101.html Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft]
- [http://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html Systematische Sammlung des Bundesrechts]
- [http://www.gksoft.com/govt/en/ch.html Links zu allen Bundesämtern, politischen Parteien usw.]
- [http://www.swisspolitics.org/de/index.php Neuigkeiten und Informationen rund um die schweizer Politik] !

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist im politischen System der Europäischen Union die Exekutive und als solche für das Vorschlagen von Gesetzen und die Überwachung von deren Einhaltung zuständig. Die Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit tatsächlich supranationales Organ der Europäischen Union. Die Kommissare dienen alleine der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten.

Organisation

Früher benannten die größten EU-Staaten jeweils zwei, die übrigen je einen Kommissar. Seit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza stellt jeder Mitgliedstaat genau einen Kommissar. Die Kommissare sind alle gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums und vertreten die gefassten Entschlüsse nach dem Kollegialprinzip.

Aufgaben

Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
- Sie hat das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
- Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
- Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
- Als Vertreterin der Gemeinschaft auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.

Rechtsgrundlage

Als Organ ist sie bislang in Art. Art. 211ff. EG-Vertrag, Art. 124ff. Euratom als Gemeinschaftsorgan verankert. In der zukünftigen Europäischen Verfassung hat sie ihre Rechtsgrundlage in den Art. 25, III-250 des Verfassungsentwurfs. In der justiziellen Zusammenarbeit und in Strafsachen sowie in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (also in der zweiten und dritten Säule) hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen. Dies kann sich durch die Verfassung ändern, die der Europäische Konvent ausgearbeitet hat - vorausgesetzt, diese wird von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert und kann somit in Kraft treten.

Geschichte der Kommission


- EWG-Kommission Hallstein I (1957–1962)
- EWG-Kommission Hallstein II (1962–1967)
- EG-Kommission Rey (1967–1970)
- EG-Kommission Malfatti (1970–1972)
- EG-Kommission Mansholt (1972–1973)
- EG-Kommission Ortoli (1973–1977)
- EG-Kommission Jenkins (1977–1981)
- EG-Kommission Thorn (1981–1985)
- EG-Kommission Delors I (1985–1989)
- EG-Kommission Delors II (1989–1993)
- EU-Kommission Delors III (1993–1995)
- EU-Kommission Santer (1995–1999)
- EU-Kommission Prodi (1999–2004)
- EU-Kommission Barroso (ab 2004)

Zukunft der Kommission

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sieht in Art. I-26 Abs. 5 und 6 vor, dass die Zahl ihrer Mitglieder langfristig auf 2/3 der Zahl der Mitgliedstaaten reduziert wird. Nur die erste Kommission, die in Anwendung der Verfassung ernannt wird, besteht noch aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats. Ab dem Ende dieser ersten Amtszeit besteht die Kommission, einschließlich ihres Präsidenten und des Außenministers der Union, aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt. Die Verkleinerung soll insgesamt der Effizienz beziehungsweise Handlungsfähigkeit der Kommission in einer erweiterten Union dienen. Die Mitglieder der verkleinerten Kommission werden „in einem System der gleichberechtigten Rotation“ zwischen den Mitgliedstaaten ausgewählt. Dieses System muss aber vom Europäischen Rat noch einstimmig beschlossen werden. Dem Verfassungsvertrag nach soll der Präsident der Kommission durch das Parlament, jedoch auf Vorschlag des Ministerrats gewählt werden, was die demokratische Legitimation der Kommission fördern und die Stellung des Präsidenten insgesamt gegenüber dem Europäischen Rat und dem Ministerrat stärken sollte.

Mitglieder der Kommission

Die Kommission wurde vom Europäischen Parlament am 18. November 2004 gewählt. Sie trat ihr Amt am 22. November 2004 für eine Amtszeit von fünf Jahren an. Präsident und Vizepräsidenten:
- José Manuel Durão Barroso (Portugal), Präsident der Kommission
- Siim Kallas (Estland), Vizepräsident, Verwaltung, Audits und Betrugsbekämpfung
- Günter Verheugen (Deutschland), Vizepräsident, Unternehmen und Industrie
- Jacques Barrot (Frankreich), Vizepräsident, Verkehr
- Franco Frattini (Italien), Vizepräsident, Justiz, Freiheit und Sicherheit
- Margot Wallström (Schweden), Vizepräsidentin, Institutionen und Kommunikationsstrategie Die übrigen Kommissare sind:
- Joaquín Almunia (Spanien), Wirtschaft und Währung
- László Kovács (Ungarn), Steuer und Zollunion
- Danuta Hübner (Polen), Regionalpolitik
- Charlie McCreevy (Irland), Binnenmarkt und Dienstleistungssektor
- Joseph Borg (Malta), Fischerei
- Janez Potočnik (Slowenien), Wissenschaft und Forschung
- Markos Kyprianou (Zypern), Gesundheits- und Verbraucherschutz
- Vladimír Špidla (Tschechische Republik), Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
- Ján Figeľ (Slowakei), Ausbildung, Kultur und Sprachenvielfalt
- Mariann Fischer Boel (Dänemark), Landwirtschaft und Ernährung
- Dalia Grybauskaite (Litauen), Finanzen und Haushalt
- Andris Piebalgs (Lettland), Energie
- Peter Mandelson (Vereinigtes Königreich), Handel
- Olli Rehn (Finnland), Erweiterung
- Neelie Kroes (Niederlande), Wettbewerb
- Louis Michel (Belgien), Entwicklung und Humanitäre Hilfe
- Benita Ferrero-Waldner (Österreich), Außenbeziehungen und EU-Nachbarschaftspolitik
- Viviane Reding (Luxemburg), Informationsgesellschaft und Medien
- Stavros Dimas (Griechenland), Umwelt Zum Verfahren der Berufung dieser Kommission, vgl. EU-Kommission Barroso.

Siehe auch

Liste ehemaliger Mitglieder der Europäischen Kommission

Weblinks


- [http://www.europa.eu.int/institutions/comm/index_de.htm Webseite der EU] (Institutionelle Informationen)
- [http://www.europa.eu.int/comm/index_de.htm Homepage der Kommission]
- [http://www.eiz-niedersachsen.de/ Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen - EU-Nachrichten und -Informationen]
- [http://europa.eu.int/austria/ Europäische Kommission - Vertretung Österreich]
- [http://www.eu-kommission.de/ Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland]
- [http://www.europa.eu.int/comm/commissioners/newcomm_en.htm Das Portfolio der neuen Kommissare ab November 2004, derzeit nur auf Englisch verfügbar.] Kategorie:Europäische Union Kategorie:Karlspreis Europaische Kommission

Logistik

Der Begriff Logistik umfasst alle Zwischenschritte der Fertigung. Sie umfasst alle Aktivitäten zur physischen Raum- und Zeitüberbrückung von Gütern und Personen, einschließlich deren Umgruppierung. Konkreter wird Logistik definiert als integrierte Planung, Organisation, Steuerung, Abwicklung und Kontrolle des gesamten Material- und Warenflusses mit den damit verbundenen Informationsflüssen, beginnend beim Lieferanten, durch die (eigenen) betrieblichen Wertschöpfungsstufen (z.B. Produktions- und/oder Distributionsstufen), bis zur Auslieferung der Produkte beim Kunden, inklusive der Abfallentsorgung und des Recyclings. Eine mögliche Definition des Begriffs Logistik ist die der Anwendung der sechs R: Die richtige Menge der richtigen Güter zur richtigen Zeit in der richtigen Qualität zu den richtigen Kosten am richtigen Ort. Häufig wird auch noch ein siebtes R in diese Aufzählung mit aufgenommen: mit der richtigen Information für alle Beteiligten. Insbesondere in der "just in time " Produktion, wie sie heute üblich ist, spielt die Informationsbearbeitung eine grosse Rolle.

Geschichte

Der byzantinische Kaiser Leontos VI (886 - 911 n. Chr.) verfasste ca.900 n. Chr. die erste, heute bekannte Definition der (militärischen) Logistik im Rahmen seines Werkes "Summarische Auseinandersetzung der Kriegskunst", das unter der Bezeichnung der "Leoninischen militärischen Institute" bekannt geworden ist. Im Einzelnen schreibt er etwa:"Sache der Logistik ist es, das Heer zu besolden, sachgemäß zu bewaffnen und zu gliedern, es mit Geschütz und Kriegsgerät auszustatten, rechtzeitig und hinlänglich für seine Bedürfnisse zu sorgen und jeden Akt des Feldzugs entsprechend vorzubereiten, d.h. Raum und Zeit zu berechnen, das Gelände in Bezug auf die Heeresbewegungen sowie des Gegners Widerstandskraft richtig zu schätzen und diesen Funktionen gemäß die Bewegung und Verteilung der eigenen Streitkräfte zu regeln und anzuordnen, mit einem Wort zu disponieren.“ Ursprünglich als Hauptfunktion der Materialwirtschaft verstanden, wird Logistik heute v. a. als flussorientierte betriebliche Querschnittsfunktion über die Bereiche Beschaffung, betriebliche Leistungserstellung (Produktion i. w. S.) und Absatz gesehen. Sah man früher die Logistik vor allem als Rationalisierungsinstrument und Servicefunktion zur Kostenminimierung an, so hat man im Zeitverlauf zunehmend die Logistik als Wettbewerbsinstrument und Gestaltungsfunktion zur Gewinnmaximierung erkannt.

Teilbereiche

Absatz, Produktions- und Absatzlogistik]] Man untergliedert die Logistik i. e. S. horizontal oftmals in die vier phasenspezifischen Subsysteme: #Beschaffungslogistik (vom Lieferant ins Eingangslager) #Produktionslogistik (Material- & Warenwirtschaft, Verwaltung von Halbfabrikaten in Zwischenlägern, z.T. auch Fertigungswirtschaft) #Distributionslogistik (Absatzlogistik) (vom Vertriebslager zum Kunden) #Entsorgungslogistik (Reverselogistik) (Rücknahme von Abfällen, Leergut, Recycling aber auch Retourware) Im Rahmen der Distributionslogistik wird auch von Marketinglogistik gesprochen. Die Personallogistik ist hingegen Kernaufgabe der Personalabteilung (Personaleinsatzplanung). Durch moderne Konzeptionen wie Efficient Consumer Response (ECR), Supply Chain Management (SCM), Category Management (CM) und Technologien wie beispielsweise Electronic Data Interchange (EDI) kann Logistik effizienter gestaltet werden. Beispiele sind JIT-Belieferung und Kanban. Nach Art der Tätigkeit wird auch zwischen Lagerlogistik (Lagerwesen), Verpackungslogistik und Transportlogistik unterschieden. Häufig taucht in diesem Zusammenhang auch der Begriff Intralogistik auf, der i.d.R. die kompletten logistischen Vorgänge an einem Standort übergreifend zusammenfasst und je nach Betrieb eine Kombination aus Produktionslogistik, Lagerlogistik und Verpackungslogistik darstellt.

Aufgaben

In den Ursprüngen umfasst die Logistik die klassischen TUL-Prozesse Transport, Umschlag, Lagerung. Eine der wichtigsten Aufgaben der Logistik ist der Transport. Logistik ist verantwortlich für den Transport vom Hersteller zum Unternehmen, den innerbetrieblichen Transport, sowie den Transport zum Kunden. Sie ist damit stark abhängig von einer ausgebauten und effizienten Verkehrsinfrastruktur. Weitere Funktionsbereiche sind:
- Warenprüfung und Handhabung
- Lagerung und Kommissionierung
- Verpackungen
- Steuerung und Planung der Produktionsabläufe
- Koordination der Prozessdurchführung Spezialaufgaben der Logistik sind z.B. die Sicherung der Güter während der Lagerung und während des Transportes, dies nicht nur bei wertvollen Gütern wie Geldtransporte, sondern auch ganz besonders beim Gefahrgut. Die Ziele der Logistik sind die Erbringung einer hochwertigen Leistung, Qualität und Kostensenkung. Hierbei entstehen Zielkonflikte. Beispielsweise wird ein hoher Lagerbestand zwar die Fehlmengenkosten vermindern sowie die Lieferbereitschaft erhöhen, jedoch steigen dadurch die Lagerhaltungskosten. Die Logistik-Kostenrechnung dient hierbei als Instrument zur Optimumsermittlung.

Empirie

Der Anteil der Logistik an den Gesamtkosten ist nicht unerheblich. Die meisten Kosten werden hierbei von Transport und Lager eingenommen. Logistikkosten sind jedoch branchenabhängig. Hohe Logistikkosten finden sich beispielsweise in der Konsumgüterindustrie. Ebenso sind die Logistikkosten vom volkswirtschaftlichem Entwicklungsgrad abhängig. So beträgt z.B. der Anteil der Logistikkosten am Bruttoinlandsprodukt bei Schwellenländern 20% (Industrieländer weniger als 5%). Häufig fehlt es bei der Ausgestaltung der Logistik noch an der Ausgestaltung von Anreizen (Personalführung).

Logistische Kette

Der logistische Kanal (der Weg vom Hersteller bis zum Endkunden) wird durch Schnittstellen miteinander verbunden, die Grenzen darstellen und den logistischen Fluss behindern. Das Ziel der logistischen Kette ist es, diese Schnittstellen in Nahtstellen zu transformieren, in dem sie durchgängig abgestimmt und Prozessabläufe systemübergreifend gesteuert werden. Dabei wird zwischen logistischen Schnittstellen erster bis dritter Ordnung unterschieden (gleiche Abteilung, gleiches Unternehmen, unternehmensübergreifend). Die logistische Kette bringt u.a. folgende Vorteile:
- Durch das Zusammenfassen der Hauptprozessketten wird die Duplizierung logistischer Aktivitäten vermieden.
- Transporteinheiten werden aufeinander abgestimmt, wodurch der Umschlags- und Verpackungsaufwand vermindert wird.
- Die logistische Flussorientierung wird verwirklicht.

Siehe auch


- Glossar der Logistik
- Supply Chain Management
- Operations Research
- Informationslogistik
- Verkehrswesen
- Verkehrswissenschaften
- Güterverkehr
- Logistikcontrolling
- Sicherheit in der Logistik

Literatur


- Ehrmann, Harald: Logistik, 4. Auflage, Kiehl Verlag; ISBN 3470475946
- Schulte, Gerd: Material- und Logistikmanagement, 2. Auflage, Oldenbourg Vahlen: München 2001 ISBN 3-486-25458-8
- Schulte, Christof: Logistik, 3. Auflage, Verlag Franz Vahlen: München 2004 ISBN 3800624540
- Göpfert, Ingrid: Logistik Führungskonzeption; Grundlagen, Aufgaben und Instrumente des Logistikmanagements und -controllings, München 2000.
- Klaas, Thorsten: Logistik-Organisation. Ein konfigurationstheoretischer Ansatz zur logistikorientierten Organisationsgestaltung, Wiesbaden 2002. DUV, ISBN 3-8244-7755-6
- Pfohl, Hans-Christian: Logistiksysteme - Betriebswirtschaftliche Grundlagen, 7. Aufl., Springer: Heidelberg et al. 2003.
- Wildemann, Horst: Logistik Prozeßmanagement, 2. Aufl., München 2001.
- Arnold, D., Isermann, H., Kuhn, A., Tempelmeier, H.: Handbuch Logistik, 2. Aufl., Springer: Heidelberg 2002.
- Klaus, Peter und Krieger, Winfried: Gabler Lexikon Logistik, 3. Aufl., Wiesbaden: Gabler, 2004.
- Klaus, Peter: Die TOP 100 der Logistik, 3. Aufl., Hamburg, Deutscher Verkehrsverlag, 2003.
- Thonemann, Ulrich; Operations Management, 2005, ISBN 3-82737-120-1.
- Thonemann, Ulrich, et. al; Supply Chain Champions, Financial Times Deutschland/Gabler, 2003, ISBN 3-40912-441-1.
- Wimmer, Norbert: "Dynamische Verwaltungslehre. Ein Handbuch der Verwaltungsreform", 1. Auflage, S. 313 ff, Innsbruck 2004 ISBN 3211402780

Weblinks


- [http://www.cscmp.org/ Council of Logistics Management]
- [http://www.dhl.de/dhl?lang=de_DE&xmlFile=200000173 DHL Logistik-Lotse 2005] - Online-Nachschlagewerk zu Logistik-Themen
- [http://www.speditionsbuch.com/ Speditionsbuch mit über 2000 Fachlinks]
- [http://www.produktion-und-logistik.de/ Erläuterungen, Vorlesungsfolien etc. zu Produktion und Logistik] !Logistik Kategorie:Verkehr ja:物流

Unternehmen

Als Unternehmen oder Unternehmung wird allgemein ein von Personen durchzuführendes Vorhaben bezeichnet. Im wirtschaftlichen Bereich wird seine Struktur im so genannten Geschäftsplan festgeschrieben. Die Begriffe Unternehmung und Unternehmen werden heute meistens synonym gebraucht.

Rechtsbegriff

Wirtschaftsunternehmen werden in Form einer so genannten Firma geführt. Der Firmenbegriff ist im § 17 HGB festgelegt und bezeichnet die juristische Benennung eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff Unternehmung dennoch oft fälschlicherweise für eine Firmierung benutzt oder er steht für eine Institution in der Gesellschaft. In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des Unternehmens, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird. Ein Betrieb ist hingegen eine reine Produktionsstätte, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt zu diesem Betrieb auch noch eine Rechtsform, die sog. Firmierung wie z.B. eine Kapitalgesellschaft (,GmbH, AG) bzw. ein sog. Einzelunternehmen mit dem dazugehörigen Kapital in Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien etc., so wird aus der Betriebsstätte ein Unternehmen. Die Frage, ob und wie ein solches Unternehmen auch unternehmerisch tätig wird, welche Unternehmen sie plant und verfolgt und ob sie dazu ggf. sog. Projekte durchführt, ist Gegenstand des Unternehmensbegriffes.

Unternehmensformen

Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche oder gemeinnützige Tätigkeit ausübt. Der Begriff beschreibt also eine Aktivität und zunächst keine Firma. Als Unternehmen zählen insbesondere auch jene Vorhaben, die eine handwerkliche, freiberufliche, oder handelsrechtliche Arbeit als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Größe oder Ziel eines Unternehmens (vergl. Zielformulierung) sind für die Definition eines Unternehmens irrelevant. Ein Unternehmen grenzt sich von einem Projekt grundsätzlich dadurch ab, dass es keinen definierten Endzeitpunkt besitzt, kein einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben ist und die Ressourcen i.d.R. nicht von vorne herein begrenzt sind. Sehr wohl können allerdings Projekte Bestandteil eines Unternehmens sein. Im kreativen und gemeinnützigen Bereich hat sich diese Trennung jedoch nicht etabliert. Hier spricht man bei jedem Vorhaben gerne von Projekt, weil die semantisch exakte DIN-69901-Terminologie in solchen Unternehmen weitgehend unbekannt ist (siehe hierzu Projekt).

Rechtsformen von Unternehmen

Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesellschaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden.

Ökonomische Interpretation

Die Frage, warum sich Individuen und Gruppen von Individuen zu
Unternehmen zusammenschließen und dadurch Transaktionen außerhalb des Marktes durchführen, ist eine der Grundfragen der Industrieökonomik. Neben Effizienzgründen (Technologische Gründe, Unternehmen als langfristige Beziehung, Unternehmen als Institution zum optimalen Umgang mit unvollständigen Verträgen) kann die Existenz von Unternehmen auch mit Rentenabschöpfung erklärt werden.

Unternehmensformen in der Praxis

Es gibt unterschiedliche Arten von Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im industriellen Sektor, im handwerklichen Sektor, im Agrarsektor, in der Dienstleistung oder im Handel angesiedelt sein. Wenn ein Unternehmen über die Landesgrenzen expandiert, spricht man von einem Multinationalen Unternehmen. Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt man, politischen Äußerungen zufolge, den Klein- und Mittelunternehmen (vergl. KMU-Definition EU, Artikel 1). Viele große Unternehmen firmieren als Aktiengesellschaft und ihre Aktien werden an der Börse gehandelt. Bedeutende deutsche Unternehmen werden im Deutschen Aktienindex zusammengefasst.

Unternehmensübernahme

Eine Unternehmensübernahme wird definiert als das Erlangen von Kontrolle über ein Unternehmen. Unter Kontrolle kann die Befugnis zur Festlegung der Ziele und Bestimmung der Geschäftspolitik verstanden werden. Aus den marktwirtschaftlichen Prinzipien der Autonomie und des Privateigentums ergibt sich, dass die Kontrolle den Eigentümern zusteht. Zwar können sich die Eigentümer angestellter Geschäftsführer bedienen, die unter Umständen sehr frei über die Unternehmensressourcen bestimmen können, dennoch ist die Kontrolle, die von diesen Personen ausgeübt wird, nur derivativer Natur. Es wird hier insofern auf die originäre Kontrolle, die durch das Eigentum am Unternehmen vermittelt wird, abgestellt. Für den Erwerb des Eigentums an einem Unternehmen sind grundsätzlich zwei juristische Wege gangbar. Zum einen kann der Eigentumsübergang durch Einzelübertragung aller Vermögensgegenstände und Schulden erfolgen. Diese Möglichkeit des Erwerbs wird in der Literatur auch als
asset-deal bezeichnet. Daneben besteht die Möglichkeit, Beteiligungsrechte an dem Rechtsträger des Unternehmens zu erwerben. Das Unternehmen ist im deutschen Rechtssystem nicht selbstständig rechtsfähig, kann also nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Es bedarf hierfür eines Rechtsträgers, der Inhaber aller Vermögensgegenstände und Träger aller im Unternehmen begründeten Verpflichtungen ist. Rechtsträger können insbesondere Kapitalgesellschaften, aber auch Personengesellschaften sein. Für diese Form der Übertragung hat sich der Begriff share-deal eingebürgert. Im Gegensatz zum asset-deal, bei dem das Eigentum an den einzelnen Vermögensgegenständen wechselt, bleibt der Eigentümer an diesen Gegenständen beim share-deal also unverändert, nämlich beim Unternehmensträger. Lediglich die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Unternehmensträgers ändern sich. Damit eine Übernahme vorliegt, müssen die mit der Beteiligung am Träger verbundenen Rechte allerdings ausreichen, um sich bei Interessendivergenzen gegen die anderen Miteigentümer durchzusetzen.

Eigenschaften

In der Lehre von Finanzierung und Investition haben Unternehmen unter anderem diese Eigenschaften:
- Marktwert
- Gesamtkapitalkostensatz
- Verschuldungsgrad
- Kapitalkostenkurve

Siehe auch


- Liste der größten Konzerne
- Verzeichnis von Unternehmen
- Unternehmer, Manager
- BDI, Arbeitgeber
- Konzern, Weltkonzern, Virtuelles Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen, Einliniensystem, Mehrliniensystem
- Liste mit Personen und Unternehmen zur deutschen Wirtschaft, Unternehmen in den USA
- Produktionsmittel, Eigentum, Staat, Privatisierung, Verstaatlichung

Literatur


- Paco Xander Nathan:
Sind Unternehmen die besseren Menschen?. Löhrbach 2004, ISBN 3922708307
- Burkard Lotz, Rechtsanwalt Frankfurt am Main:
Der Konsortialvertrag des Anlagenbaus im In- und Ausland. ZfBR 1996, 233 ff ja:株式会社 ko:주식회사

Kommissionsverkauf

Bei der Verkaufskommission übernimmt es der Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen (§ 383 Abs. 1 Handelsgesetzbuch - HGB -). Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Eigentümer (Kommittent) bei der Ausführung weisungsgebunden, darf aber, sofern mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, auch ohne Absprache handeln. Einzelheiten finden sich in §§ 383 ff. HGB. Die Kommission ist in drei Abschnitte gegliedert:
- Zunächst schließen Kommissionär und Kommittent das Kommissionsgeschäft ab, in dem Verkaufsgegenstand und Provision vereinbart werden.
- Danach tätigt der Kommissionär das Ausführungsgeschäft mit einem Käufer. Der Kommissionär erwirbt den Kaufpreisanspruch dabei zunächst selbst, ist jedoch verpflichtet, ihn an den Kommittenten abzutreten.
- Im Abwicklungsgeschäft schließlich zahlt der Kommittent die vereinbarte Provision an den Kommissionär, der im Gegenzug den Kaufpreis an den Kommittenten herausgibt. Der Kommissionär kann auch den Ersatz notwendiger Aufwendungen verlangen, sofern diese nicht schon durch die Provision abgegolten sind. Das Kommissionsgeschäft hat aufgrund der wachsenden Zahl von Handelsvertretern und Vertragshändlern sehr an Bedeutung verloren. Eine Rolle spielt es allerdings noch im Kunst- und Weinhandel sowie ganz besonders im Wertpapierhandel. Orders zum Aktienkauf und -verkauf werden von der Bank als Kommissionär ausgeführt im eigenen Namen für Rechnung des Anlegers. Im Privatbereich findet sich noch recht häufig die Kommission bei Pkw, Schmuck, Uhren und Waffen.

Siehe auch


- Distributionspolitik Kategorie:Handelsrecht

Liste der Komponisten / O

Komponisten klassischer Musik

O


- Jacob Obrecht (um 1457/58 - 1505)
- Turlough O'Carolan (1670 - 1738)
- Johannes Ockeghem (um 1410/20 - 1497)
- Jacques Offenbach (1819 - 1880)
- Edgar Oganessjan (1930 - 1998)
- Claus Ogermann (
- 1930)
- Maurice Ohana (1914 - 1992)
- Franz Martin Olbrisch (
- 1952)
- Georges Onslow (1784 - 1852)
- Carl Orff (1895 - 1982)
- Leo Ornstein (1892 - 2002)
- Robin Orr (
- 1909)
- Diego Ortiz (um 1510 - um 1570)
- Marbriano de Orto (um 1500)
- Otakar Ostrčil (1879 - 1935)
- Caspar Othmayr (1515 - 1553)
- Wjatscheslaw Owtschinnikow (
- 1936)

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Common law
Sistem legal Common-law membentuk bagian utama dari hukum banyak negara, terutama di dalam negara yang merupakan bekas koloni atau wilayah dari Britania. Dia terkenal karena terdapat hukum non-statutory yang luas mencerminkan sebuah konsensus penghakiman dengan sejarah berabad-abad oleh para juris.

Lihat juga


-


Danau Taihu
Taihu (太湖; Pinyin: tài hú yang secara literal berarti Danau Agung dalam bahasa Tionghoa) adalah danau yang besar di delta anak sungai Changjiang. Dengan wilayah seluas 2,250 km² dan kedalaman rata-rata 2 meter, danau Taihu merupakan danau air tawar ketiga terbesar di Tiongkok, setelah Poyang da
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