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LobbyistLobbyismus ist eine Form der Interessenvertretung in der Politik, bei der Regierungsmitglieder, Beamte und gewählte Volksvertreter durch Interessengruppen – den Lobbys – im direkten Kontakt gezielt angesprochen werden und indirekt die öffentliche Meinung über die Medien beeinflusst wird.
Begriff
Interessengruppe
Der Begriff geht auf die Lobby (Vorhalle, Wandelhalle) des Parlaments – insbesondere des britischen Unterhauses und des US-amerikanischen Kongresses – zurück, in der ursprünglich Vertreter verschiedener Gruppen die Parlamentarier an ihre Abwahlmöglichkeit erinnerten und so eine Form der Kontrolle ausübten.
Vergleicht man verschiedene Definitionen des „Lobbying“, so lassen sich die drei am häufigsten erscheinenden Merkmale der Begriffsbestimmungen durch Einflussnahme, Informationsbeschaffung und Informationsaustausch zusammenfassen. Weiter finden die Definitionen einen Konsens in der strategischen Ausgerichtetheit der Tätigkeit.
Nach Strauch bezeichnet eine Lobby "einen Zusammenschluss von Personen oder Organisationen zur Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber Dritten, insbesondere Gesetzgeber und Verwaltung." Lobbyismus versteht er als Methode der Einwirkung auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse durch präzise Information im Rahmen einer festgelegten Strategie. Es handelt sich hierbei um punktuelle Beeinflussungen spezifischer Sachentscheidungen und nicht um anhaltende Mitgestaltung der (staats-)politischen Rahmenbedingungen.
Ein Lobbyist ist also die Person, die im Auftrag eines Dritten oder im Rahmen eines Dienstvertrages das Lobbying durchführt.
Darstellung des Lobbyingprozesses:
Lobbyismus und Demokratie
Voraussetzung für Lobbyismus ist Geld und Zeit zur Verfügung zu haben, um Kontakte zu einflussreichen Personengruppen aufbauen zu können oder eine Monopolstellung (z.B. Müllabfuhr) mit hohem Konfliktpotenzial. Lobbyisten versuchen, die Interessen einer Gruppe (Partikularinteressen) durchzusetzen. Lobbyismus ist eine undemokratische Interessenvertretung, da die Stimmen der Vertretungen faktisch mit Geld, politischem Einfluß usw. gewichtet werden. Zudem werden auch Stimmen ausländischer Institutionen und Personen einbezogen.
Demokratietheoretisch ist Lobbyismus umstritten:
- Einerseits stellt er eine Form der direkten pluralistischen Einflussnahme auf das politische System dar.
- Andererseits zeigt sich praktisch, dass die notwendigen Voraussetzungen für erfolgreichen Lobbyismus, insbesondere der personelle und finanzielle Aufwand, nur von bestimmten Interessengruppen erbracht werden können, beispielsweise Industrie- und Unternehmensverbänden oder auch Gewerkschaften. Demgegenüber verfügen nichtstaatliche Organisationen über keine vergleichbare finanzielle und personelle Ausstattung und oftmals existieren für gesellschaftliche Gruppen überhaupt keine sie vertretenden Verbände oder diese fühlen sich von ihnen nicht ausreichend vertreten (z.B. Arbeitnehmer, Konsumenten, Patienten, Studenten, Jugendliche, Subkulturen, Arbeitslose, Ausländer). So haben diese Gruppen meist eher keine mächtige Lobby, und wenn sie in Konflikt mit durch Lobbys gut vertretene Interessen geraten, wenig Möglichkeiten, ihre Sicht darzustellen und ihre Interessen zu wahren, sogar wenn ihr Anteil an der Bevölkerung größer ist als der der durch Lobbys besser vertretenen. Es kommt dann zu einem Ungleichgewicht, und manche Interessen setzen sich verstärkt gegenüber anderen durch. Zudem wird Lobbyismus oft im Zusammenhang mit mangelnder Transparenz und Korruption genannt und wird von einigen – besonders in Deutschland und den USA – in Kombination mit der undurchsichtigen Parteispendenpraxis an die großen Parteien für bedenklich gehalten.
Beispiele
Situation in Deutschland
Lobbyismus war früher eher ein Tabuthema im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland. Spätestens seit dem Umzug des Bundestages nach Berlin und dem Aufblühen der dortigen Lobbyisten- bzw. Beraterlandschaft verändert sich aber auch das Bild der Lobbyisten langsam, die sich zunehmend als professionelle „Berater“ sehen. Lobbyisten sind bislang sehr erfolgreich, wenn es um den Erhalt von Subventionen oder Steuerprivilegien geht. Dieser langanhaltende Erfolg wird regelmäßig für die geringe Reformfähigkeit Deutschlands verantwortlich gemacht.
Lobbyorganisationen können sich beim Bundestag offiziell registrieren lassen und erhalten damit direkten Zutritt zu Abgeordnetenbüros.
Die Struktur des Lobbyismus in der Bundesrepublik hat sich gewandelt. Neben die großen Verbände wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen traten, besonders in den letzten Jahren, kleinere, spezialisierte nichtstaatliche Organisationen, die Lobbying betreiben. Ihre Methoden sind vielfältig und abwechslungsreich. Sie reichen von öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen und Medienarbeit und gezielter Beeinflussung von Politikern bis hin zum Entwurf von Detailregelungen für zu verabschiedende Gesetze.
Verstärkt seit dem Ende der 1990er Jahre entstand in Deutschland eine große Zahl von Initiativen, die sich für als notwendig angesehene marktwirtschaftliche Reformen und gegen Reformstau einsetzen. Viele dieser Gruppen verstehen sich selbst als Basisbewegungen, Kritiker bezeichnen sie oft als Lobby-Organisationen der Wirtschaft und verweisen als Beleg auf ihre Finanzierung. Sie nutzen beispielsweise große Anzeigen in Tageszeitungen, aber auch Rundfunk, um für ihre (politischen) Ziele (Reformen) zu werben und so in ihrem Sinn Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen.
Lobbyismus besteht auch darin, dass Abgeordnete, die in Firmen im Aufsichtsrat tätig sind, zuweilen hohe Tantiemen erhalten, so dass die Firma meist ziemlich sicher sein kann, dass der jeweilige Abgeordnete bei Abstimmungen im Bundestag oder auch in Landtagen in ihrem Sinne stimmt.
In Diskussionen wie um Atomkraft, Biotechnologie, Urheberrecht/Tauschbörsen oder um Softwarepatente wird immer wieder kritisiert, dass Industrie und Großkonzerne über massive Lobbyarbeit Gesetze auf Bundes- oder EU-Ebene (EU-Kommission) durchsetzen, die in ihrem Interesse, aber nicht im Interesse des Mittelstandes oder des durchschnittlichen Verbrauchers seien. Die Befürworter verweisen dann auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Situation in Österreich
Der politische Interessensausgleich wurde in der zweiten Republik (nach 1945) vor allem auf Ebene der Sozialpartner geleistet. Daher sind die Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern auf Bundes- und Landesebene (die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bauern mit Pflichtmitgliedschaft) und der Gewerkschaftsbund die dominierenden Interessensvertretungen, deren Macht wesentliche Bedeutung für den Parlamentarismus Österreichs hatte. Entscheidungen wurden und werden parallel auf den Ebenen der Sozialpartner, der Bundes- und Landesregierungen und der gesetzgebenden Körperschaften abgestimmt. Ausgelöst durch den EU-Beitritt Österreichs, wesentliche Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte und die EU-Erweiterung, ändern sich jedoch die Anforderungen an Unternehmen und deren Management. Die einflussreiche Vereinigung der Eigentümer von Lobbying- und Politikberatungsunternehmen in Österreich ist ALPAC, das Austrian Lobbying and Public Affairs Council. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in diesem exklusiven Kreis ist langjährige Erfahrung als Politiker, Politikberater, Innenpolitikredakteur, Interessensvertreter oder Diplomat. Mit der Gründung von PASA – Public Affairs Society Austria –, einer Teilorganisation des PRVAs - Public Relations Verband Austria - haben sich auch die Public Affairs-Manager der großen PR-Agenturen erstmals dem Konzept von Transparenz und Verhaltensstandards verschrieben.
Situation in den Organen der EU
Wie beim Bundestag können sich Lobbyisten zum Beispiel beim Europaparlament akkreditieren lassen. Da die Legislative der EU vor allem auch in der EU-Kommission und im EU-Ministerrat stattfindet, und der Ratsvorsitz alle sechs Monate von Land zu Land wechselt, ist Lobbyismus in der EU vor allem von großen europäischen Lobbying-Organisationen bestimmt.
Insbesondere auf der Ebene des Europäischen Parlamentes werden Lobbyisten auch gerne wegen ihres Detailwissens in Anspruch genommen. Bei der Vielzahl von komplexen Entscheidungen liefern sie oft notwendiges Detailwissen, um diese kompetent treffen zu können. Das Risiko allerdings besteht darin, dass dieses Wissen nicht unbedingt vollständig und in den meisten Fällen parteiisch selektiert ist. Im Parlament sind derzeit 5000 Vertreter von Lobbyorganisationen akkreditiert.
Die Brüsseler Lobby steht auch mit der Osterweiterung vor neuen Herausforderungen.
Bedeutende Lobbygruppen
- ACC - American Chamber of Commerce
- AMUE - Association for the Monetary Union of Europe (€-Einführung)
- ALPAC - Austrian Lobbying and Public Affairs Council
- Bilderberg-Konferenz (Bilderberg-Gruppe, Bilderberger)
- BRT - US Business Round Table
- CEFIC - European Chemical Industry Council
- CEPS - Center for European Policy Studies
- CHE - Centrum für Hochschulentwicklung (Einflussnahme auf Bildungspolitik in Deutschland)
- CMA - Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH
- EFPIA - European Federal of Pharmaceutical Industustries
- ERT - European Roundtable of Industrialists
- ESF - European Service Forum
- EuropaBio - European Association of Bioindustries
- Fedesa/IFAH - International Federation of Animal Health
- GBD - Global Business Dialogue on Electic Commerce
- ICC - International Chamber of Commerce
- INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
- IPC - Intellectial Property Commitee
- Stiftung Marktwirtschaft
- TABD - Transatlantic Business Dialogue
- TPN - Transatlantic Policy Network
- UNICE - Union of Industiral and Employer's Confederation of Europe
- USCIB - US Council on International Business
- USCSI - US Coalation of Service Industries
- VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
- WBCSD - World Business Council for Sustainable Development
- WEF - World Economic Forum
Siehe auch
- Denkfabrik
- Transparency International - nichtstaatliche Organisation zur Bekämpfung der Korruption
- Korruption in der EU
- Verwaltungsethik
- Propaganda - Öffentlichkeitsarbeit
- Politikberatung
- Channel-Politik
- Public Affairs
Literatur
- Gunnar Bender, Lutz Reulecke: Handbuch des deutschen Lobbyisten ISBN 3899810058
- Steffen Dagger, Christoph Greiner, Kirsten Leinert, Nadine Meliß, Anne Menzel: Politikberatung in Deutschland - Praxis und Perspektiven, VS-Verlag für Sozialwissenschaften 2004, ISBN 3531144642
- Thomas Leif, Rudolf Speth (Hrsg.): Die stille Macht. Lobbyismus in Deutschland Westdeutscher Verlag 2003. ISBN 3-531-14132-5
- Marco Althaus, Sven Rawe, u.a. (Hrsg.): Public Affairs Handbuch
- Florian Busch-Janser: Staat und Lobbyismus - Eine Untersuchung der Legitimation und der Instrumente unternehmerischer Einflussnahme ISBN 3-938456-00-0
- Hans Merkle: Lobbying ISBN 3896782339
- Christian H. Schuster: Politikberatungsagenturen in Deutschland ISBN 3-938456-52-3
- Mirco Milinewitsch: Professionalisierung der Interessenvermittlung durch externes Public Affairs Management ISBN 3-938456-50-7
- Florian Busch-Janser, Sandra Gerding und Mario Voigt (Hrsg.): Politikberatung als Beruf ISBN 3-938456-01-9
- Belén Balanyá, Ann Doherty, Olivier Hoedeman, Adam Ma'anit und Erik Wesselius: Europe Inc.: Regional and Global Restructuring and the Rise of Corporate Power. (Vorwort: George Monbiot) 2. Aufl., Pluto Press, London 2003, ISBN 0-7453-2163-1
- Belén Balanyá, Ann Doherty, Olivier Hoedeman, Adam Ma'anit und Erik Wesselius: Konzern Europa. Die unkontrollierte Macht der Unternehmen. (Vorwort: Peter Niggli; Übersetzung der 1. Auflage von Europe Inc.) Rotpunktverlag, Zürich 2001, ISBN 3-85869-216-6 (Europe Inc. war die erste systematische Untersuchung des Einflusses der transnationalen Konzerne und ihrer Lobby-Gruppen (AMUE, ERT, ICC, TABD, UNICE u.a.) auf die EU-Politik und andere internationale Institutionen wie OECD, WTO und die UN).
- Jens Kirsch: Geographie des deutschen Verbandswesens: Mobilität und Immobilität der Interessenverbände im Zusammenhang mit dem Regierungsumzug. LIT Verlag, Münster 2003.
- Cerstin Gammelin, Götz Hamann: Die Strippenzieher. Manager, Minister, Medien – Wie Deutschland regiert wird. Econ, 1. Auflage, Berlin 2005, ISBN 3430130115
- Berg, N. (2002): Public Affairs Management, Diss., 1.Aufl., Wiesbaden Universität Dortmund 2003.
- Strauch, M. (1993): Stand der Lobby-Diskussion in Europa – ein Standesrecht für Lobbyisten?, in Strauch, M. (Hrsg.): Lobbying. Wirtschaft und Politik im Wechselspiel, Wiesbaden 1993, S. 91 - 142.
- Joos, K. (1997): Interessenvertretung deutscher Unternehmen bei den Institutionen der Europäischen Union, Berlin 1998.
- Köppl, P. (1998): Lobbying als strategisches Interessenmanagement, in Scheff, J./ Gutschelhofer, A. (Hrsg.): Lobby Management: Chancen und Risiken vernetzter Machtstrukturen im Wirtschaftsgefüge, Wien 1998, S. 1 - 37.
- Weyel, P. (2005): Lobbying in Japan - Methoden der unternehmerischen Interessenvertretung - , Seminararbeit Universität Mannheim, [http://www.hausarbeiten.de] (www.hausarbeiten.de), 2005.
- Jäkel, Christian (2005): Lobbyismus - Bedeutung für Staat und Wirtschaft. ISBN 3-86550-122-2.
Fachzeitschriften:
Public Affairs Manager - Zeitschrift des Deutschen Instituts für Public Affairs (http://www.publicaffairsmanager.de)
politik & kommunikation (http://www.politik-kommunikation.de)
Public Affairs News (UK) (http://www.publicaffairsnews.com/)
publicaffairs (A) (http://info.publicaffairs.cc/news)
Weblinks
- http://www.transparency.de - TI-Deutschland, Die Koalition gegen Korruption
- [http://www.sourcewatch.org/ Sourcewatch] US-amerikanisches Wiki-Projekt zur Dokumentation von Lobbyismus
- Die Zeit: [http://www.zeit.de/2005/04/Lobby Geld für gute Worte]
- [http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?idcatart=118&lang=1&client=1 Die Revolution von oben] Markus Grill, stern, 17. Dezember 2003
- [http://www.lobbycontrol.de/blog/ www.lobbycontrol.de : blog] Initiative für Transparenz und Demokratie
Europa, EU
- [http://www.corporateeurope.org/ Corporate Europe Observatory (CEO)
- [http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_1998/SWB01_98/Europa_der_Konzerne/europa_der_konzerne.html Exzerpt aus Europe Inc. in SWB 01/1998]
- Die Welt: [http://www.welt.de/data/2005/03/11/609048.html?prx=1 EU - Die Lobbyisten werden untersucht]
- [http://www.hpmartin.net Umfangreiche Seite von Hans-Peter Martin (MEP) über Lobbyismus in der EU]
Deutschland
- [http://dip.bundestag.de/cgi-bin/dipweb3?a=verband&c=/usr7/goldop&e=/bt_kad&f=us Datenbank des Deutschen Bundestages mit allen registrierten Verbänden]
- [http://www.politikberatungsbuch.de/ Politikberatung in Deutschland], Sammelband zu Politikberatung/Lobbyismus
- [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19058/1.html Dokumentation über die Nebenverdienste prominenter bundesdeutscher Politiker]
- [http://www.spd-rheinau.de/standpunkt26.htm Standpunkt von Albrecht Müller (SPD)]
- [http://www.politik-kommunikation.de/pdf/ausgaben/21_14NeuesSpielAltesGlueck.pdf Artikel von politik&kommunikation zu Lobbyismus und Osterweiterung (PDF)]
Österreich
- [http://www.alpac.at ALPAC] (Austrian Lobbying and Public Affairs Council)
Kategorie:Lobbyismus
Interessenvertretung
Eine Interessenvertretung soll die Interessen einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe definieren und vertreten.
Grundgedanke
Grundgedanke der Interessenvertretung ist immer die Mitbestimmung, das heißt, Menschen und Unternehmen, die von gesellschaftlichen oder anderen Entscheidungen und Entwicklungen betroffen sind, die Gelegenheit der Mitsprache und darüber hinaus zur Beteiligung an Entscheidungen zu geben. Dies dient dem sozialen Frieden.
Da aber nicht alle mit allen zugleich beraten und verhandeln können, ist es in der Regel erforderlich, dass die vertretenen Personen innerhalb der Interessenvertretung die Möglichkeit haben, gemeinschaftlich und demokratisch eine einheitliche Position zu entwickeln, die dann von den Mitgliedern getragen und von den Vertretern nach außen artikuliert wird.
Formenvielfalt
Die Interessen leiten sich meistens direkt oder indirekt aus den Grundrechten ab. Nach diesen Interessenfeldern lassen sich die Interessenvertretungen gliedern (zum Beispiel Arbeit, Verbraucher usw.). In der Demokratie werden sie durch Versammlungsfreiheit, Vereinigungsrecht usw. geschützt.
Manche Interessenvertretungen werden durch gesetzliche Grundlagen ausdrücklich untermauert (zum Beispiel Betriebsräte durch das Betriebsverfassungsgesetz), andere beruhen ausschließlich auf privater Initiative (z. B. ADAC, Bürgerinitiativen). Wenn sie als Vereinigung oder Körperschaft eine relevante Größe und Rechtsform (zum Beispiel Verein) erreicht haben, spricht man von Interessenverbänden.
Zur Interessenvertretung zählen aber auch Betriebsräte, Personalräte, Schülerräte, Fachschaftsräte, AStA, Elternversammlungen in Schulen und Kindergärten, Heimräte in Seniorenanlagen und viele mehr im Bereich der Selbstverwaltung und Mitbestimmung.
Öffentlichkeitsarbeit
Jede Interessenvertretung muss sich auch insbesondere der Kritik der anderen Seite stellen, weil die Interessen entgegengesetzt sind (Interessenskonflikt). Die Auseinandersetzungen werden dann in der Regel auch über die Medien und die Öffentlichkeit ausgetragen. Eine Öffentlichkeitsarbeit nach innen (Information der Mitglieder) und nach außen ist demzufolge ein notwendiger Bestandteil der Interessenvertretung.
Bei der institutionell verankerten Interessenvertretung muss man aber auch berücksichtigen, dass zum Beispiel Informationen aus der Mitwirkung in einem Verwaltungsrat oftmals dem Amtsgeheimnis unterliegt (vgl. Verwaltungsverfahrensgesetz), im Betriebsrat Schweigepflicht über die Beratungen mit Mitarbeitern einzuhalten ist und im Personalrat bei schwebenden Verfahren Stillschweigen gilt.
Probleme
Wenn Interessenvertretungen eine Position erreicht haben, in der sie über Gespräche hinaus auch an Verhandlungen teilhaben können, besteht die Gefahr der Monopolisierung und der anschließenden Instrumentalisierung. So kann es zum Beispiel in einzelnen Betrieben passieren, dass der Betriebsratsvorsitzende plötzlich nur noch die Interessen des Arbeitgebers vertritt, während der Streik am Betriebsrat vorbei kaum noch möglich ist.
Ein Grundproblem kann sich entwickeln, wenn eine Interessenvertretung ohne Beteiligung der Basis agiert. Eine Meinung, von der nicht sichergestellt ist, dass sie von der eigenen Basis mehrheitlich gewünscht, verstanden und getragen wird, ist in der Regel auch nach außen unglaubwürdig und beschädigt das Ansehen der Interessenvertretung.
Ferner können sich auch Interessenvertretungen entwickeln, die zwar die ökonomischen Bedürfnisse ihrer wirtschaftlich oder politisch starken Mitglieder wahren, aber den Interessen der Gesellschaft gegebenenfalls schaden können (Lobbyismus). Ursachen können fehlendes Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung, Profitstreben oder ein Beharren auf Ideologien sein.
In totalitären Staaten widerfährt den Interessenvertretungen die Gleichschaltung und Kontrolle durch den Staat.
In diesem Zusammenhang steht die Frage, ob sich Interessenvertretungen eng an ihre eigentliche Zweckbestimmung halten müssen, oder ob ihre gesellschaftliche Verantwortung es zugleich sogar verlangt, dass sie zu anderen politischen Themen Stellung nehmen. Zum Beispiel ist an den Hochschulen das Allgemeinpolitische Mandat umstritten.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für Betriebsräte ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Schon 1920 gab es das Betriebsrätegesetz.
Personalräte folgten in den 20er Jahren. Die Arbeit der Personalräte ist in den Mitbestimmungsgesetzen der Länder geregelt, zum Beispiel im Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (LPersVG).
Auch die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) entstanden in den 20er Jahren. Ihre Arbeit ist den Hochschulgesetzen der Länder geregelt. In einigen Bundesländern gibt es jedoch keine Regelungen. Dort arbeiten provisorisch die Unabhängigen Studierendenausschüsse (UStA) an den Hochschulen.
Auch die Mitbestimmung in Seniorenanlagen ist gesetzlich geregelt (Heimmitwirkungsverordnung). In Studentenwohnheimen ergaben sich Rechtsgrundlagen nur aus den Förderbestimmungen (zum Beispiel Bundesjugendplan). Mieterbeiräte im sozialen Wohnungsbau wurden Anfang der 80er Jahre von der sozialliberalen Koalition angedacht, aber nicht verwirklicht.
Organisationen
In der Bundesrepublik Deutschland wirkt eine Vielzahl von Interessenvertretungen:
- Arbeitswelt
- Gewerkschaften
- Betriebsräte
- Personalräte
- Berufsvereinigungen
- Standesvertretungen
- Wirtschaft
- Arbeitgeberverbände
- Standesvereinigungen
- Innungen
- Unternehmensverbände
- Haus- und Grundbesitzervereine
- Handwerkskammer
- Verbraucher
- Anwendergruppe
- ADAC
- Mietervereine
- Bund der Steuerzahler
- Wohnen
- Mieterbund
- Seniorenräte
- Heimräte in Studentenwohnheimen
- Bildung
- Schülervertretung
- Fachschaft
- Fachschaftsräte
- Verfasste Studierendenschaft
- Unabhängige Studierendenschaft
- Studierendenparlament
- Allgemeine Studierendenausschüsse (AStA)
- fzs
- Recht
- Weißer Ring e.V.
- Gefangenenintiativen
- Initiativen für die Rechte von Asylsuchenden
- Medizin
- Selbsthilfegruppen
- AIDS-Hilfen
- Umwelt
- Umweltschutzvereine
- Initiativen gegen Verkehrsprojekte, Müllverbrennung, Kernenergie und ähnliches
- Gesellschaft
- Initiativen gegen Cross-Border-Leasing
- Zentralräte für Personengruppen ausländischer Herkunft
- Raumordnung und Raumplanung
- Deutscher Städtetag
- Regionalverband Ruhr
- Region Mittleres Ruhrgebiet
Literatur
- Marco Althaus, Sven Rawe, u.a. (Hrsg.): Public Affairs Handbuch
- Florian Busch-Janser: Staat und Lobbyismus - Eine Untersuchung der Legitimation und der Instrumente unternehmerischer Einflussnahme ISBN 3-938456-00-0
- Florian Busch-Janser, Sandra Gerding und Mario Voigt (Hrsg.): Politikberatung als Beruf ISBN 3-938456-01-9
- Willi Dickhut: Gewerkschaften und Klassenkampf; Verlag Neuer Weg, Düsseldorf; 1988; ISBN 3-88021-169-8
- Mirco Milinewitsch: Professionalisierung der Interessenvermittlung durch externes Public Affairs Management ISBN 3-938456-50-7
- Adi Ostertag, K. Buchholz, K. Klesse, R. Schmidt: Mitbestimmung und Interessenvertretung. Qualifizierte Mitbestimmung in Theorie und Praxis; Bund-Verlag, Köln; 1981; ISBN 3-7663-0504-2
- Christian H. Schuster: Politikberatungsagenturen in Deutschland ISBN 3-938456-52-3
Begriffe
Lobbyismus, Politikberatung, Verband,
Kategorie:Politische Organisation
ja:利益団体
VolksvertreterDer Abgeordnete (auch Parlamentarier; Deputierter; Volksvertreter; Repräsentant; Delegierter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z.B. Parlament oder Nationalversammlung gewählte Person.
Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, das bedeutet, dass sie nicht der Strafverfolgung unterliegen, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
Deutschland
In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als "Abgeordnete" oder besser "Bundestagsabgeordnete" bezeichnet. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in Deutschland als Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) bezeichnet.
Bezüge
Die Bezüge der Abgeordneten werden Diäten genannt. Sie werden entweder vom Parlament selbst oder von einer vom Parlament berufenen Kommission festgesetzt. Dies ist notwendig, da eine Festlegung durch die Regierung gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Abgeordneten verstoßen würde.
Neben den Bezügen erhalten Abgeordnete in Deutschland auch eine Amtsausstattung. Sie umfasst Geld- und Sachleistungen, z.B. eingerichtete Büros am Sitz des jeweiligen Parlaments, freie Benutzung aller Verkehrsmittel und der Telekommunikationseinrichtungen des Parlaments.
Diäten wurden eingeführt, damit auch weniger begüterte Personen ein Mandat wahrnehmen konnten. Außerdem hoffte man so, die Bestechlichkeit zu vermindern und die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu erhöhen.
Es ist Abgeordneten erlaubt, weitere Tätigkeiten in der freien Wirtschaft anzunehmen, wie etwa Aufsichtsratsposten. Heute jedoch haben manche Abgeordnete, die zahlreiche Posten in Aufsichtsräten inne haben, z. T. wesentlich höhere Bezüge aus ihren Nebentätigkeiten als aus ihren Diäten. Als Beispiele werden gerne Otto Graf Lambsdorff und Wolfgang Bötsch genannt. Es ist nicht auszuschließen, dass hohe außerparlamentarische Bezüge die Neutralität eines Abgeordneten beeinflussen können, d. h. dass der Abgeordnete dem Unternehmen, in dem er im Aufsichtsrat sitzt, als Abgeordneter durch sein Abstimmungsverhalten entgegenkommt und dass die Unternehmen das erwarten. Dies wird auch Lobbying genannt.
Österreich
In Österreich wird ein Abgeordneter auch Mandatar (lat. "Beauftragter") bezeichnet. Er wird gewählt und in eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. Es gibt Abgeordnete zum Nationalrat, zum Bundesrat und zum Landtag.
Die Rechte und Pflichten sind in Bundesgesetzen und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Beispiele sind die Immunität, die einem Abgeordneten einen Schutz gegen gerichtliche Verfolgung bietet oder das Bezügegesetz, das die Bezüge und Aufwandsentschädigungen regelt.
Wilder Abgeordneter
Als wilder Abgeordneter wird jener bezeichnet, der zwar zur Zeit seiner Wahl auf der Kandidatenliste einer Partei stand, aber später aus der Partei und damit aus dem Klub austrat. Da er aber vom Volk gewählt wurde, behält er sein Mandat. Aber er unterliegt keinem Fraktionszwang und kann nach seinem Gewissen entscheiden. Sind die Mehrheitsverhältnisse knapp, so kann er damit zum Zünglein an der Waage werden.
Italien
In Italien werden die Mitglieder der ersten Kammer des Parlaments (Abgeordnetenkammer) als Abgeordnete, deputati bezeichnet. Sie werden mit onorevole, ehrwürdiger angesprochen. In Südtirol wird der Begriff, wie in Österreich, weiter aufgefasst.
Kategorie:Politischer Begriff
Parlament
Parlament (vom altfranz.: parlement = Unterredung; vom franz.: parler = reden) ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer größeren administrativen Gebietseinheit, insbesondere
- einzelner Staaten (Zentral- oder Bundesstaat, Bundesrepublik),
- enger Vereinigungen von Staaten (z.B. USA, Europäische Union)
- und Bundesländern, Gebieten oder Kantonen.
- Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich, oder die für politische Bezirke tätigen Gremien.
Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten
In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Bundesländern entsandt). Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Hinsichtlich der Arbeitsweise unterscheidet man sog. Arbeits- und Redeparlamente:
- In einem Redeparlament (typisch dafür ist das britische Unterhaus) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im Plenum erörtert,
- während in einem Arbeitsparlament (z.B. US-Kongress) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet,
- In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.
- Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene) Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zu betrachten ist.
- In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder Verbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser Vorgang Vernehmlassung.
Als Parlament im weiteren Sinne werden auch Delegiertenversammlungen von internationaler Organisationen bezeichnet, z. B. die Parlamentarische Versammlung der OSZE. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines "Parteiparlaments", wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.
Einzelne Parlamente
Europäische Union
Das Europaparlament ist die Volkvertretung der Bürger der Europäischen Union, es hat jedoch weniger Kompetenzen als nationale Parlamente. Die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.
Deutschland
Deutsches Parlament auf Bundesebene ist der Bundestag. Häufig wird auch der Bundesrat als Parlament bezeichnet; staatsrechtlich gesehen ist er dies jedoch nicht, wenngleich er Funktionen eines Parlaments wahrnimmt: Er ist lediglich jenes Verfassungsorgan, durch welches die Bundesländer gemäß Grundgesetz-Artikel 50 an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind. Weitere deutsche Parlamente sind die Länderparlamente. Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament im wahrsten Sinn des Wortes.
Österreich
In Österreich besteht das Parlament auf nationaler Ebene aus Nationalrat als Volksvertretung und Bundesrat als Vertretung der Bundesländer.
Schweiz
In der Schweiz besteht das nationale Parlament aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat als untereinander gleichrangige und gleichberechtigte Parlamentskammern, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte, den General und die Bundesrichter wählen sowie über Begnadigungen entscheiden.
Polen
In Polen gibt es ebenfalls ein Zweikammersystem mit Sejm und Senat. Der Sejm bestellt den Ministerpräsidenten und den Ministerat. Den beiden Kammern kommt die Legislative zu.
Litauen und Lettland
In Litauen und Lettland gibt es ein Einkammersystem Seimas. Der Seimas bestellt den Ministerpräsidenten, der das Ministerkabinett formiert. Dem Seimas kommt die Legislative zu´.
Erklärungen zu den internationalen Parlamenten
- Die Listen der Parlamente der Staaten der Erde sind nach Parlament, Erster und Zweiter Kammer gegliedert.
- Bei Staaten mit einem Einkammersystem steht der Name des Parlaments in selbiger Spalte.
- Bei Staaten mit einem Zweikammernsystem steht der Name des Parlaments ebenfalls in selbiger Spalte. Manche Staaten mit solch einem System haben keinen Oberbegriff als Namen für das Parlament (z. B. Äthiopien), oder er ist mit dem der Ersten Kammer identisch. Hier werden lediglich die Namen der beiden Kammern angegeben.
- Als Erste Kammer sind die vom Volk gewählten Kammern angegeben (z. B. Abgeordnetenkammer).
- Als Zweite Kammer sind Versammlungen die nicht vom Volk gewählt wurden angegeben (z. B. Senat). Hierbei handelt es sich um verschiedene Vertreter der Gesellschaft (z. B. Adel, Klerus); in föderalistischen Staaten sind es in der Regel Vertreter von Gliedstaaten. Manche dieser Kammern haben nur eine beratende Funktion, andere sind an der Gesetzgebung beteiligt.
- Eigentlich bezeichnet man aus der Geschichte heraus die vom Volk gewählte Kammer als „Zweite Kammer“. Doch im Zuge der Demokratisierung wurde sie in den meisten Fällen zum bedeutenderen legislativen Organ, was eine Bezeichnung als „Erste Kammer“ gerechtfertigen kann. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Niederlande, wo die Kammern offiziell als Erste und Zweite Kammer bezeichnet werden.
- In der Parlament-Spalte ist ebenfalls der Sitz des Parlaments angegeben. In den meisten Fällen ist er mit der Hauptstadt identisch. Staaten in denen der Parlamentssitz von der Hauptstadt abweicht sind kursiv angegeben (z. B. Bolivien).
Liste der Parlamente
Hauptartikel Liste der Parlamente
Funktionen
- Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist der Beschluss von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu.
- Wahlfunktion: Die Parlamente wählen Personen wie den Parlamentspräsidenten, hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt.
- Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder über Geheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum, oder anzuklagen, wie beim Impeachment.
- Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen in Repräsentations- oder Artikulationsfunktion, das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen und Willensbildungs- oder Öffentlichkeitsfunktion, nach der das Parlament das Volk informieren soll.
Rechte
- Budgetrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
- Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.
- Selbstauflösungsrecht: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament, so auch der Bundestag, haben das Recht zu Selbstauflösung.
Bild:Reichstag mit Wiese.jpg|Reichstagsgebäude in Berlin
Bild:CIMG2174_parlament_wien.jpg|Parlament in Wien
Bild:Bundeshaus - Parlamentsgebäude Südfassade - 001.jpg|Bundeshaus in Bern
Bild:European_parliament_with_flags.jpg|Europäisches Parlament in Straßburg
Bild:Parliament_UK.JPG|Houses of Parliament in London
Bild:US Capitol.jpg|US-Kapitol in Washington
Bild:Parlament_italien.JPG|Palazzo Montecitorio in Rom
Bild:Parlament Budapest3.jpg|Ungarisches Parlament in Budapest
Bild:Riksdagen-fran-vattnet-2004-05-09.jpg|Schwedischer Reichstag in Stockholm
Bild:Christiansborg Slot11.jpg|Schloss Christiansborg in Kopenhagen
Bild:norwegisches_Parlament.jpg|Norwegisches Parlament (Stortinget) in Oslo
Bild:finnisches_Parlament.jpg|Finnisches Parlament (Eduskunta) in Helsinki
Bild:Knesset in Jerusalem Israel.jpg|Knesset in Jerusalem
Bild:National People's Congress.JPG|Nationaler Volkskongress in Peking
Bild:Japanese national diet building.jpg|Japanischer Reichstag in Tokio
Parlamentsgeschichte
Frankreich
Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes)). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée" wie auch der "noblesse de robe") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte.
Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.
Siehe auch: Parlement
England
Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan' wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. Am 20. Januar 1265 waren erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.
Polen
Das allgemein-polnische Parlament - der Sejm walny - entstand Ende des 14. Jahrhunderts. Es setzte sich aus Vertretern der Regionalparlamente - Sejmiki - zusammen, welche widerum von den adligen Bevölkerungsgruppen gewählt wurden. Der Adel machte in der polnisch-litauischen Adelsrepunblik 10 - 12 % der Bevölkerung aus. Der Sejm walny kam einmal pro Jahr sowie zur Königswahl zusammen. Mit den Privilegien von 1454 wuchs die Rolle des Sejm walny und rang dem König immer mehr Rechte zugunsten des Adels ab. Mit der Verfassung Nihil Novi - "Nichts über uns ohne uns" - von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm waly übertragen, der König durfte ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keine Gesetze mehr erlassen. In diese Zeit fällt auch die Umwandlung des Sejm walny in drei Kammern - "drei Stände" - den Sejm (Abgeordnetenhaus), den Senat (Königsrat) und den König. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm walny mit der Lubliner Union von 1569 und der Warschauer Verfassung von 1572, die insbesondere die Gleichstellung der Konfessionen und die Religionsfreiheit sicherte. Zudem wurde festgelegt, dass der Sejm mindestens einmal in zwei Jahren zusammenkommen soll. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Tagungsort des Sejm walny von Petrikau nach Warschau verlegt. Ab 1673 tagte er auch jedes dritte mal in Grodno. 1654 wurde das liberum veto eingeführt, das die Einstimmigkeit der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden. Der große Sejm, der von 1788 bis 1792 im Warschauer Königsschloss tagte erließ 1791 die Verfassung vom 3. Mai, die erste aufgeklärte Verfassung Europas und nach den USA zweite in der Welt. Mit der dritten polnischen Teilung polnische Teilungen wurde der Sejm walny aufgelöst. Im Warschauer Großgherzogtum (1807-1814) und am Anfang des russischen Königreichs Polen (1815-1832) bestand ein polnischer Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde in galizien (Südpolen) ein Sejm in Lemberg eingerichtet. Erst wieder in der Zweiten Polnischen Republik wurde ein gesamtpolnischer Sejm mit zwei Kammern (Sejm und Senat) gebildet. In der Volksrepublik gab es nur einen Sejm mit einer Kammer. 1989 wurde der Senat wiedereingeführt.
Siehe auch
- Liste der Parlamente
Weblinks
- [http://www.dict.org/bin/Dict?Form=Dict2&Database= - &Query=Parliament dict.org über die Bedeutungen von Parlament] (englisch)
- [http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,,.html?wis_search_action=search&wis_search_buchstabe=P&wis_search_type=1 Politik-Begriffe "P"]
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:legislative
ja:議会
ko:국회
US-Kongress
Der Kongress ist die Legislative der Vereinigten Staaten von Amerika auf Bundesebene, sein Sitz ist das Kapitol. Er besteht aus insgesamt 535 Abgeordneten. Im Selbstverständnis der USA ist der Kongress kein Parlament, da er von der Exekutive vollständig getrennt ist.
Der Kongress setzt sich aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus zusammen. Der Kongress stellt gemäß Artikel I, Absatz 1 der US-Verfassung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) dar.
Der Senat besteht aus insgesamt 100 Senatoren, diese werden für sechs Jahre direkt gewählt. Alle zwei Jahre steht jeweils ein Drittel der Senatoren zur Wahl. Jeder Bundesstaat entsendet, unabhängig von seiner Bevölkerungszahl, zwei Senatoren.
Das Repräsentantenhaus besteht aus 435 direkt gewählten Abgeordneten. Die Anzahl der Repräsentanten, die jeder Bundesstaat entsendet, wird durch die jeweilige Bevölkerungszahl bestimmt. Alle zehn Jahre findet eine Volkszählung statt, nach der Abgeordnetensitze neu zugewiesen werden. Auf ca. 1/2 Million Menschen kommt ein Repräsentant, wobei jedoch jeder Staat zumindest einen Repräsentanten stellt. Die Legislaturperiode beträgt 2 Jahre.
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat nicht das Recht an Sitzungen des Kongresses teilzunehmen, daher ist für ihn kein Sitzplatz vorgesehen. Einmal im Jahr spricht er zu den Abgeordneten, wenn er über "Lage der Nation" (State of the Union) berichtet. Dazu versammelt sich im Repräsentantenhaus der gesamte Kongress, wohin der Präsident geführt wird. Unmittelbar nach Abschluss seiner Rede hat er es wieder zu verlassen, ohne das die Abgeordneten die Möglichkeit haben Fragen zu stellen.
Die wichtigsten Aufgaben des Kongresses lassen sich auf drei Punkte reduzieren:
- Gesetzgebung
- Haushaltsrecht (power of the purse)
- Kontrolle der Exekutive, einschl. des Präsidenten (oversight)
Gesetzgebung
In den Kongress eingebrachte Gesetzesvorlagen werden durch die Ausschüsse des Senats und Repräsentantenhauses getrennt beraten und abgestimmt. Sollten die Beschlüsse voneinander abweichen, findet eine Anpassung im Conference Committee, eine Art Vermittlungsausschuss, statt. Dieser Ausschuss ist kein ständiges Gremium, sondern wird für strittige Gesetzesvorlage jedes Mal neu berufen.
Der Präsident muss Gesetze unterschreiben, damit sie in Kraft treten können.
Der Präsidenten kann nur über die Gesetzgebung kontrolliert und in seiner Macht beschränkt werden. Die War Powers Resolution ist dafür ein aufschlussreiches Beispiel, da nach der Verfassung der Präsident zwar Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist, aber durch dieses Gesetz nur der Kongress den Krieg erklären darf.
Zuständigkeiten
Die Macht des Kongresses ist im Artikel 1 (insbesondere Artikel 1, Abschnitt 8) der Verfassung der USA festgelegt. Diese Zuständigkeiten wurden erweitert, als die Verfassungszusätze als Folge des Amerikanischen Bürgerkriegs (13., 14. und 15. Verfassungszusatz, die den Kongress direkt damit beauftragen, die jeweiligen in den Zusätzen enthaltenen Vorschriften umzusetzen) und den 16. Verfassungszusatz, der die Einkommenssteuer ermöglicht, in kraft traten.
Andere Abschnitte der Verfassung--insbesondere Artikel 1, Abschnitt 9, und die ersten zehn Verfassungszusätze (allgemein als Bill of Rights bekannt)--beschneiden die Macht des Kongresses.
Die allgemeinen Zuständigkeiten des Kongresses beinhalten:
- Steuererhebung und -einziehung
- Kreditaufnahme
- Gesetze zur Regulierung des Handels zwischen den Bundesstaaten und anderen Ländern
- Einwanderungs- und Einbürgerungsgesetze
- Ausgabe, Valuierung and Schutz der Währung
- Gesetze zu Maßen und Gewichten
- Konkursgesetze
- Gründung von Postämtern und Bauen von Poststraßen
- Patent- und Urheberrechtsgesetze
- Festlegung der Gerichtsbarkeit unter dem Supreme Court
- Strafrecht für Piraten
- Kriegserklärungen
- Unterhalt einer Armee und Marine
- Aufruf der Miliz zur Unterstützung der Gesetze, Unterdrückung von Rechtslosigkeit und Verteidiung gegen Invasionen
- Gesetze für den Regierungssitz
- Alle Gesetze, die zum Umsetzen der Verfassung nötig und angebracht sind
Einige dieser Zuständigkeiten sind inzwischen veraltert, bleiben aber in Kraft.
Beschränkungen
Der 10. Verfassungszusatz beschränkt die Gewalt des Kongresses, in dem er klarstellt, dass Rechtsbereiche, die nicht an die Bundesregierung delegiert wurden, beim Volk und den Bundesstaaten bleiben.
Außerdem verbietet die Verfassung bestimmte Gesetze. Dazu gehören:
- Die Aufhebung des habeas corpus
- Die Aufhebung aller Rechte einzelner Personen ohne Gerichtsprozess
- Gesetze, die Taten, die vor dem Gesetz begangen wurden, im nachhinein strafbar machen
- Erhebung von direkten Steuern ohne Rücksicht auf die Volkszählung. Aufgehoben durch den 16. Verfassungszusatz
- Erhebung von Ausfuhrsteuern
- Bevorzugung von Handelshäfen eines Bundesstaates über einen anderen
- Verleihung von Adelstiteln
Der Kongress hat auch exklusive Gerichtsbarkeit im Amtsenthebungsverfahren von Bundesbeamten.
Haushaltsrecht
Durch die US-Verfassung ist dem Kongress explizit die Vergabe der Haushaltsmittel vorbehalten, wodurch letztendlich die politischen Schwerpunkte gesetzt werden. Der Budget and Impoundment Control Act von 1974 hat die bis dahin übliche Praxis des Umgehens des Haushaltsrechts durch nicht Ausgabe freigegebener Mittel, beendet. Durch dieses Gesetz ist der Präsident verpflichtet, dem Kongress Rede und Antwort zu stehen, wenn er bewilligte Gelder nicht ausgeben will. Durch eine einfache Mehrheit kann der Kongress seinen Willen durchsetzen.
Kontrolle der Exekutive
Die Kontrolle der Exekutive ist die wohl zeitaufwendigste Aufgabe des Kongresses. Einerseits kann der Kongress durch Gesetze, wie z. B. der War Powers Resolution oder den Budget and Impoundment Control Act dieser Aufgabe gerecht werden, andererseits auch durch Ausschüsse, die Politiker der Exekutive verhören dürfen. Dabei ist es möglich, dass sich jeder Ausschuss in einen Untersuchungsausschuss wandeln kann. Die Einsetzung spezieller Untersuchungssauschüsse ist auch möglich. Untersuchungsausschüssen stehen ähnliche Möglichkeiten, wie Gerichte sie haben, zur Verfügung. Sie dürfen Zeugen vorladen und verhören, die Herausgabe von Dokumenten durch Behörden verlangen und bei Aussageverweigerungen Strafen wegen Missachtung des Kongresses verhängen. Auf den Präsidenten und dessen Mitarbeiterstab im White House Office hat der Kongress auf Grund der executive privilege keinen Zugriff.
Um die Kontrolle optimal zu gewährleisten, hat sich der Kongress parallel zur Exekutive einen eigenen Verwaltungsapparat aufgebaut, der wissenschaftliche Dienste und Untersuchungsbehörden umfasst. Dazu gehört u. a. das General Accounting Office, das den Haushalt und die Einhaltung dessen überwacht.
Kongress
Kategorie:legislative
ja:アメリカ合衆国連邦議会
Geld
Geld ist ein Tauschmittel, welches sich von anderen Tauschmitteln dadurch auszeichnet, dass es nicht unmittelbar den Bedarf eines Tauschpartners befriedigt, sondern aufgrund allgemeiner Anerkennung zum weiteren Tausch eingesetzt werden kann. Durch Weitergabe dient es dem Begleichen von Rechnungen und Schulden und vermittelt dadurch den wirtschaftlichen Austausch von Waren und Dienstleistungen. Durch seine Wertbeständigkeit dient es auch der Aufbewahrung von wirtschaftlichen Werten (Wertaufbewahrungsmittel) und ist außerdem Maßstab zum Vergleichen der Werte von Waren, Dienstleistungen und Vermögen (Wertmaßstab).
Geld liegt in der Regel vor in gegenständlicher Form (Geldscheine und Münzen) oder in dokumentarischer Form (gespeicherte Daten auf Bankkonten und Wertkarten).
Geld ist in der Regel staatlich und international unterschiedlich organisiert, insbesondere in der Festlegung des Münz- und Notensystems, und hat einen entsprechenden Namen. Name und organisatorische Regeln zusammen werden als Währung bezeichnet.
Für staatlich ausgegebenes Geld besteht beim Begleichen von Schulden Annahmepflicht für den Empfänger. Eine Verpflichtung zur Weitergabe von Geld besteht hingegen nicht.
Geld benötigt das Vertrauen in seine allgemeine Übertragbarkeit innerhalb einer Gesellschaft. Das Vertrauen in Geld basiert darauf, dass es von jedermann jederzeit in nützliche Güter oder andere begehrte Vermögenswerte umgetauscht werden kann.
Verwaltet wird Geld heute hauptsächlich vom Bankwesen.
Geldvermögen sind nur dann Zahlungsmittel, Geld, wenn sie ohne vorherige Umwandlung in eine andere Vermögensform zum Zahlen verwendet werden können. Volkstümlich wird die Bezeichnung ’’Geld’’ auch für Vermögen allgemein gebraucht.
Historisch erlangten bestimmte begehrte Güter wie Gold, Silber oder Muscheln Geldfunktion, indem sie als Zwischentauschmittel eingesetzt wurden. Das Zahlungsmittel kann man auch als Vermittler ansehen, der den einstufigen, suchintensiven direkten Tausch von Waren und Dienstleistungen in einen zweistufigen Tausch umwandelt.
Geld ist Studienobjekt der Wirtschaftswissenschaft, ferner auch von Philosophie und Soziologie.
Erweiterte Definition
Praxisbezogene Definition
In einer engen Definition ist Geld nur das, was gesetzlich als Zahlungsmittel unter Annahmepflicht steht: Dies sind meist bedruckte Papierscheine und Münzen mit Wertangabe, die jeder innerhalb einer Rechtsordnung als Zahlungsmittel akzeptieren muss. Sie werden als Bargeld bezeichnet. Das Bargeld wird nur von der Zentral- bzw. Notenbank herausgegeben.
In einer erweiterten Definition werden auch Sichtguthaben bzw. Sichteinlagen zur Geldmenge gezählt, da sie einen Anspruch auf Bargeld dokumentieren und als direktes Zahlungsmittel (Überweisung, Schecks) ebenfalls Geldfunktion übernehmen. Durch vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen kann hier ebenfalls ein Annahmezwang herrschen.
Theoretische Definition
Geld sind Rechtsdokumente mit einerseits wirtschaftlicher, andererseits rechtlicher Bedeutung.
Aus wirtschaftlicher Sicht gesehen sind Geld Belege (Inhaber-Dokumente) über das Recht des Geldinhabers zum Erwerb angebotener wirtschaftlicher Leistungen (Waren, Arbeits- bzw. Dienstleistungen). Dieses Recht ist durch Übergabe des Geldbelegs von einem Geldinhaber zum anderen übertragbar. Durch diese Übertragbarkeit ist Geld ein allgemeines Tausch- und Zahlungs- wie auch Wertaufbewahrungsmittel für zeitlich und räumlich getrennten und in seinem Umfang unterteilbaren Tausch. Das Angebot wirtschaftlicher Leistungen gegen die Hergabe von Geld ist die wirtschaftliche Deckung des Geldes und verschafft ihm Wert, bezeichnet als Kaufkraft. Ohne wirtschaftliche Deckung hat Geld keine Kaufkraft. Dem wirtschaftlichen Erwerbsrecht des Geldinhabers steht keine Verpflichtung eines Anbieters zum Erbringen von Leistungen gegenüber; insofern dokumentiert Geld wirtschaftlich gesehen eine einseitige Rechtsbeziehung.
Rechtlich gesehen sind Geld Belege über das Recht (Guthaben) des Geldinhabers auf die Inbesitznahme (Rückgriff) eines zu diesem Zweck verpfändeten nutzbaren Gutes (Schuld) eines Eigentümers, das dieser bis zum Rückgriff selbst nutzen kann (z. B. Grundpfand, Bürgschaft). Rechtliche Grundlage hierzu ist das Darlehen, geschäftsmäßige Grundlage der Kredit. Die Rückgriffsmöglichkeit auf das verpfändete Gut ist die rechtliche Deckung des Geldes. Sie ist die Sicherheit, wenn Geld durch Kredite geschaffen wird (siehe unten unter Geldschöpfung). (Diese rechtliche Grundlage des Geldes ist beim alltäglichen Umgang mit Geld nicht bewusst.)
Gelddokumente können gegenständlich vorliegen, geprägt als Münzen oder gedruckt als Geldscheine, versehen mit einer Wertangabe, oder schriftlich auf Kontenblättern oder elektronisch gespeichert in Computern oder auf Wertkarten. Die Art des Trägermaterials der Rechtsinformation Geld (Metall, Papier, elektronische Speicherung) ist unwesentlich für die Eigenschaft Geld.
Münzen, Scheinen oder Kontoeinträgen ist nicht anzusehen, ob und in welchem Umfang sie wirtschaftlich oder juristisch gedeckt sind. Geld kann wirtschaftlich durch ein Waren- und Leistungsangebot gedeckt sein, obwohl es keine ausreichende juristische Deckung besitzt. Umgekehrt kann Geld juristisch durch Sicherheiten in Form von verpfändetem Vermögen gedeckt sein, ohne wirtschaftlich gedeckt zu sein.
Die Menge an Geld wird gemessen in Geldeinheiten (Währungseinheiten), die je nach Währung eigene Namen besitzen, z. B. 1 Euro, 1 Franken, 1 Dollar. Eine Geldeinheit ist Rechen- und Vergleichseinheit für wirtschaftliche Werte, die in einer Anzahl Geldeinheiten ausgedrückt werden können (1 Brot kostet zum Beispiel 3.-- Franken). Dadurch ist Geld allgemeiner Wertmaßstab, mit dem die Werte von Lieferungen, Arbeitsleistungen und Sachen üblicherweise miteinander verglichen werden.
Die Übertragbarkeit von Geld kommt zustande durch allgemeine, entweder stillschweigende oder ausdrückliche Übereinkunft der Mitglieder einer Gemeinschaft oder durch gesetzlich verordnete Verpflichtung der Einwohner eines Staatsgebiets zur Annahme der Geldbelege (Münzen, Geldscheine) zum Begleichen von Rechnungen und Schulden. Dadurch wird Geld in seinem Verbreitungsraum (Währungsraum) zu einem anerkannten Zahlungsmittel. Die fortlaufende Übertragung von Geld innerhalb seines Währungsraums wird als Umlauf des Geldes bezeichnet.
Ein Zahlungsmittel dient grundsätzlich dem Begleichen von Schulden und ist somit Schuldentilgungsmittel. Als Zahlungsmittel ist Geld ein Zwischentauschmittel. Es wandelt den einstufigen und aufwändigen direkten Tausch, bei dem Waren oder Dienstleistungen direkt gegeneinander getauscht werden, in einen zweistufigen, einfacheren Tausch von Ware gegen Geld und von Geld gegen Ware um und ermöglicht dadurch ein zeitliches, räumliches und größenmäßiges Auseinanderfallen von Verkauf und Kauf. Während des Überbrückens der Zeit zwischen Verkauf und Kauf ist Geld Wertaufbewahrungsmittel.
Die Übertragbarkeit des Geldes und seine Tauschbarkeit gegen angebotene Güter ist Voraussetzung für die allgemeine Wertschätzung des Geldes. Sie beruht auf der Erwartung seines Besitzers auf den Nutzen der mit Geld zu erwerbenden Güter. Darin liegt auch der Nutzen des Geldes. Weil Geld aus sich selbst heraus keinen wirtschaftlichen Nutzen hat, kann es nicht als Ware bezeichnet werden.
Geld besitzt einen quantitativen und einen qualitiven Wert:
- Quantitativ verschafft Geld seinem Besitzer Kaufkraft. Die Kaufkraft des Geldes liegt im Wert der damit zu erwerbenden nutzbaren Güter. Sie wird gemessen in Geldeinheiten, z. B. in Euro.
- Qualitativ verschafft Geld Zahlungsfähigkeit (Liquidität) und Wahlfreiheit unter den zum Erwerb angebotenen Leistungen wie auch über die Verwendung des Geldes bezüglich Ort und Zeit. Der Vorteil von Zahlungsfähigkeit und Wahlfreiheit zusammen ist die Liquiditätsprämie des Geldes. Sie wird gemessen in Geldeinheiten pro Zeit, z. B. in Euro pro Jahr, beim Kreditzins bekannt als Prozent pro Jahr. Die Liquiditätsprämie ist unter den Bestandteilen von Kreditzinsen der Anteil, der für das Verleihen von Zahlungsfähigkeit und Wahlfreiheit verlangt wird.
Besonderheit des Geldes
Der Nutzwert jedes wirtschaftlichen Gutes ist – gemäß J. M. Keynes – bestimmt durch den mit ihm erzielbaren Ertrag, seine Liquiditätsprämie (Übertragbarkeit und Tauschbarkeit) und seine Durchhaltekosten (Aufwand für Unterhalt, Verwaltung und Sicherheit). Im Vergleich zu allen anderen Wirtschaftsgütern vermittelt Geld keinen wirtschaftlichen Ertrag, besitzt aber die höchste Liquiditätsprämie und verursacht die geringsten Durchhaltekosten. Güter, für welche dieser besondere Umstand zutrifft und welche sich durch bequeme Handhabbarkeit auszeichnen, eignen sich als allgemeines Tauschmittel einer Gesellschaft. Geld ist deshalb das begehrteste Wirtschaftsgut überhaupt. Wegen dieser überragenden Begehrtheit verleiht es seinem Besitzer Überlegenheit und eine problematische Vormachtstellung über einen Nichtgeldbesitzer, die das Geheimnisvolle des Geldes ausmacht. Dies hat immer wieder Zweifel am Geld und Rufe nach Reformen aufkommen lassen (vgl. u. a. P. J. Proudhon, K. Marx, S. Gesell, J. M. Keynes).
Geldfunktionen
Siehe Hauptartikel Geldfunktion
Dem Geld werden gemäß seiner Verwendung i. A. drei Funktionen zugesprochen. Über diese bestimmt sich auch, was als Geld zu definieren ist. Geld sind demnach genau diejenigen Informationsträger, welche die drei Geldfunktionen ausreichend erfüllen (siehe Absatz Arten der Geldmenge).
Zahlungsmittelfunktion
Geld ist Tausch- und Schuldentilgungsmittel. – Damit hat es Zahlungsmittelfunktion. Geld vereinfacht den Tausch von Gütern (Tauschmittel) und die Aufnahme und Tilgung von Schulden (Zahlungsmittel).
Als universelles Tauschmittel muss Geld umlaufen. Die Häufigkeit, mit der eine Geldeinheit für wirtschaftlich wirksame Zahlunge Pohl eingesetzt wird, wird als Umlaufgeschwindigkeit des Geldes bezeichnet. Damit Geld als Tauschmittel gut funktioniert, muss die Umlaufgeschwindigkeit möglichst konstant sein.
Wertaufbewahrungsfunktion
Geld ist Wertaufbewahrungsmittel. – In Geld lässt sich das Versprechen eines Gegenwerts für andere Güter (Waren oder Dienstleistungen) speichern und zu anderer Zeit und an anderem Ort einlösen.
Als Wertaufbewahrungsmittel ruht das Geld und hat nicht die Funktion eines Tauschmittels. Die Funktion der Wertaufbewahrung bewirkt eine Reduktion der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes.
Wertmessfunktion
Geld ist Wertmaßstab. – Geld dient als Vergleichsmaßstab für die Menge von Lohnarbeit, Waren und Dienstleistungen nellen, die damit entlöhnt, bezahlt bzw. erworben werden kann. Die Menge Geld, die jemand besitzt, entspricht dem Anteil am Sozialprodukt, den er erwerben kann, wenn er das Geld ausgibt. Der Wert einer Geldeinheit wird bezeichnet als Kaufkraft des Geldes.
Umgang mit Geld
Ein Geldbesitzer kann sein Geld ...
- ausgeben (Konsum Zahlungsmittel)
- investieren (Geldanlage, Investition)
- umtauschen in eine andere Währung (Umtausch, Wechselkurs)
- verschenken (Schenkung)
- vererben (Erbe)
- behalten, horten (Wertaufbewahrung, Hortung)
- verlieren (Verlust, Geldspiele)
- vernichten (absichtlich oder versehentlich, zum Beispiel nach einer Währungsreform)
Geld erwerben lässt sich durch ...
- Arbeiten (Arbeit, Lohn, Verdienst)
- Verkaufen (Verkauf, Handel)
- Entleihen (Kredit)
- Erben (Erbe)
- Erhalten durch Geschenk (Schenkung)
- Gewinnen (Lotto, Toto, Geldspiele)
- Umtauschen aus anderer Währung (Umtausch, Wechselkurs)
- Finden (Fund)
- Fälschen (Falschgeld)
Gemäß J. M. Keynes lassen sich für das Halten von Geld bei Nichtbanken, auch Geldnachfrage oder Kassenhaltung genannt, drei Gründe unterscheiden:
- Geldhaltung zur Abwicklung von beabsichtigten und erwarteten Zahlungen (Transaktionskasse im engeren Sinne).
- Geldhaltung aus Sicherheitsgründen zur Abwicklung unvorhergesehener Verpflichtungen (Vorsichtskasse, Teil der Transaktionskasse im weiteren Sinne).
- Geldhaltung aus spekulativen Gründen zur Realisierung erwarteter Wertpapier-Kursgewinne bzw. zur Vermeidung erwarteter Wertpapier-Kursverluste (Spekulationskasse).
Die Verteilung des ausgegebenen Geldes in der Gesellschaft spiegelt die Verteilung des Sozialprodukts: Die Menge Geld, die jemand besitzt, entspricht dem Anteil am Sozialprodukt, den er erwerben kann, wenn er das Geld ausgibt.
Missbrauch des Geldes:
- Fälschung von Geld (Falschgeld)
- Geldwäsche
- Geldhortung
Umlauf des Geldes
Als universelles Tauschmittel muss Geld unter den Wirtschaftsteilnehmern seines Währungsraums umlaufen. Die Häufigkeit, mit der die gleiche Geldmenge während eines bestimmten Zeitraums zum Kaufen eingesetzt wird, ist die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes. Damit eine Volkswirtschaft störungsfrei funktioniert, muss die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes möglichst konstant sein. Sie ist wesentlich für das allgemeine Preisniveau. Eine Erhöhung der Umlaufgeschwindigkeit wirkt ebenso wie eine Zunahme der Geldmenge steigernd auf das Preisniveau (inflationär), eine Verringerung der Umlaufgeschwindigkeit ebenso wie eine Abnahme der Geldmenge preisniveausenkend (deflationär).
Dabei gelten folgende Formeln:
- Geldmenge mal Umlaufgeschwindigkeit ist gleich Handelsvolumen (umgesetzte Gütermenge) mal Preisniveau. Oder:
- Preisniveau ist gleich Geldmenge mal Umlaufgeschwindigkeit geteilt durch Handelsvolumen (umgesetzte Gütermenge).
Hortung ist das Zurückhalten von Geld über das aus der Vorliebe für das Halten von Geld (Liquiditätsvorliebe) bestimmte Maß hinaus.
Geschichte des Geldes
Entstehung
Vor der Erfindung des Geldes herrschte Tauschhandel, bei welchem direkt Ware gegen Ware getauscht wurden. Geld kam in Gebrauch, um als überall anerkanntes und daher gültiges Tauschmittel den Handel zu vereinfachen, indem Ware gegen Geld und Geld wieder gegen Ware getauscht wird. Der Gebrauch von Geld ist verknüpft mit dem Entstehen des Handels innerhalb einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Mit der Arbeitsteilung wächst auch der Umfang des Geldgebrauchs. Eine Selbstversorgungswirtschaft benötigt kein Geld.
Bei der Entstehung von Geld wurden im Wesentlichen zwei Wege beschritten:
Einerseits entstand Geld, indem allgemein geschätzte, in beschränkter, jedoch ausreichender Menge verfügbare und unverderbliche natürliche Gegenstände als allgemeines Tausch- und Zahlungsmittel in Gebrauch kamen (Warengeld). Dies waren entweder Naturgegenstände (Naturalgeld), Schmuckstücke (Schmuckgeld) oder allgemeine Gebrauchs- und Nutzgegenstände wie auch Nutztiere. Diese erste Art von Geld war ursprünglich üblich bei Naturvölkern, die noch kein persönliches Eigentum kannten (zum Beispiel Kaurimuscheln im Süden Asiens und Afrikas bis ins 19. Jahrhundert) oder wird unwillkürlich benützt als Notgeld (zum Beispiel Zigaretten vorübergehend in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg).
Andererseits kam Geld als Belege für Guthaben auf verpfändbares privates oder öffentliches Eigentum in Umlauf. Voraussetzung dafür war das Vorhandensein von Eigentum an bestimmten Gütern, gegen deren Verpfändung das Geld von ihren Eigentümern als Kredit herausgegeben wird. Als verpfändetes Eigentum kam zum Beispiel Landbesitz oder hinterlegtes Münzgeld in Frage. Den Besitzern von Geldbelegen stand auf Verlangen die Herausgabe des verpfändeten Eigentums zu. In dieser Weise kommt Geld durch Verschuldung zustande und ist rechtlich gesehen ein Schuldschein und Schuldentilgungsmittel. Dieses Verfahren wurde bis heute bei Geschäfts- und Zentralbanken beibehalten, indem Geld durch Beleihung verpfändbarer Wertpapiere vertrauenswürdiger Kreditnehmer gegen Zins ausgegeben wird.
Eine dritte, vorübergehend gebrauchte Form der Geldentstehung ist die absichtliche Schaffung von Notgeld. Zum Beispiel haben in Deutschland um 1923 gewisse Städte Notgeld als Ersatz für offizielles Geld herausgegeben.
Während Geld anfänglich über Jahrhunderte an wertvolle physische Tauschmittel wie z. B. Münzen aus Gold gebunden war, bestehen die Gelddokumente heute in der Regel aus fast wertlosem Material (Banknoten aus Papier). Dementsprechend wurden in Europa Gold und Silber als Wertgaranten für das ausgegebene Geld bei den Notenbanken hinterlegt (siehe dazu Goldeinlösegarantie). Seit ab 1971 die Goldeinlösegarantie für Bargeld aufgehoben worden ist, wurde international die Golddeckung mehr und mehr abgebaut.
Kritik an der Annahme der Entstehung des Geldes aus dem Tauschhandel kommt von Vertretern der Debitismus-Theorie, insbesondere von Paul C. Martin. Als Argument wird vorgebracht, das Einführen eines dritten Tauschgegenstands würde den Tausch zunächst noch verkomplizieren. Aus einer einzigen Transaktion würden zwei. Entscheidend sei vielmehr die Funktion des Geldes, die Zeit zwischen dem Bedarf an Ware A und der Produktion von Ware B zu überbrücken. Daraus ergebe sich, dass Geld von vornherein keine Ware und kein Tauschgegenstand gewesen sei, sondern Zeichen für ein Schuldverhältnis.
Natural- oder Warengeld
Natural- oder Warengeld war früher weit verbreitet und in allen Kulturen und Epochen vorzufinden. Es waren wertvolle nützliche oder schöne Dinge. Zum Beispiel Steingeld in Mikronesien, Ring- und Schmuckgeld in Neu-Guinea und im Süd-Pazifik, Muschelgeld in Afrika und China, Kleidergeld (z. B. Pelze) in Nordamerika und Metallgeld in allen Regionen. Weiter dazu zählen Rinder, Kamele, Ziegen, Felle, Dolche, Spaten, Schmuckringe, besondere Steine, Salz und vieles mehr. Zum Warengeld gehörten auch Muscheln, insbesondere Kauri-Muscheln, die in der Mitte des 20. Jahrhunderts noch in Afrika, Südasien und auf den Südseeinseln noch weit verbreitet in Gebrauch waren. In Tibet wurde noch bis zum Einmarsch der Chinesen im Jahr 1950 vielfach mit Gerste oder Weizen bezahlt.
Mit der Entdeckung, dass manche dieser Dinge immer wieder weitergegeben, aber nicht mehr als Nutzgüter gebraucht wurden, wurden kleine und wesentlich weniger wertvolle Nachbildungen dieser Gegenstände als Zahlungsmittel verwendet. So kam es beispielsweise zu Messergeld, Spatengeld und Ähnlichem.
Das erste Falschgeld waren aus Knochen, Gestein oder Jade nachgeahmte Muscheln, als diese etwa 2000 v. Chr. das erste chinesische Zahlungsmittel waren.
Dies sind Formen prämonetären Zahlungsverkehrs. Aspekte der Zählbarkeit, der Lagerfähigkeit und der leichten Transportierbarkeit spielten bereits früh eine Rolle bei der Wahl des Materials, auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Werte aufzubewahren. Diesem Bedürfnis entsprachen z. B. Barren und Drähte aus Bronze oder Silber, die sehr werthaltig und leicht aufzubewahren waren.
Die nachfolgenden Geldarten Münze, Banknote, Buchgeld und Wertkarte sind wie Generationen des Geldes auseinander hervorgegangen.
Münzgeld
Siehe auch Geschichte des Münzgeldes.
Münzen erleichterten den Handel wesentlich. Sie hatten den Vorteil, immer gleiche Größe, gleiches Gewicht und gleiches Aussehen zu besitzen und statt gewogen abgezählt werden zu können.
Papiergeld
Siehe auch Geschichte der Banknote.
Papiergeld entstand als Stellvertreter für Münzgeld. Es war ursprünglich nicht als Ergänzung zu Münzen gedacht, sondern als deren Ersatz bei Mangel an Münzen. Papiergeld waren Wertpapiere mit der Aufforderung an ihren Herausgeber, dem Inhaber auf Verlangen den Gegenwert in Münzen auszuzahlen.
Das erste europäische Papiergeld wurde 1483 in Spanien als Ersatz für fehlendes Münzgeld ausgegeben. Dazu dienten Papierzettel mit Wertangabe und Siegel, deren Annahme als Zahlungsmittel für jedermann zwingend vorgeschrieben war.
Das Vertrauen in Papiergeld beruhte ursprünglich darauf, dass es von jedermann jederzeit in Münzgeld umgetauscht werden kann. Dieses Vertrauen war durch ausreichende Bestände an Münzgeld in den Schatzkammern des Herausgebers begründet. Durch die verordnete Annahmepflicht wurde Papiergeld neben dem Münzgeld zum Zahlungsmittel.
Später haben Banken Münzgeld gegen Quittung in Verwahrung genommen, um den Besitzern Transport und Bewachung des Geldes zu erleichtern. Die Quittungen wurden als Zahlungsmittel verwendet. Sie gaben ihren Inhabern das Recht, von einer dazu verpflichteten Bank jederzeit die Hergabe der entsprechenden Menge Münzgeld zu verlangen. Die Quittungen hießen Banknoten, die entsprechenden Banken Notenbanken. Daraus entwickelte sich die Erfordernis der Notenbanken, die von ihnen ausgegebenen Banknoten durch Bestände zunächst an Münzen, später an Edelmetallen (Gold, Silber) abzusichern, zu decken (Deckungspflicht). Mit der Zeit überstieg die Menge an Papiergeld die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich. Heute müssen Banknoten in vielen Ländern nicht mehr durch Goldbestände der Notenbanken gedeckt sein (Aufhebung der Golddeckungspflicht).
Etwa seit Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Staaten dazu über, das Recht zur Ausgabe von Banknoten den verschiedenen Notenbanken ihres Landes zu entziehen und einer zentralen Notenbank, der Zentralbank des Landes, zu übertragen. Diese versorgt ihrerseits die Geschäftsbanken über Kredite mit Banknoten.
Mit der Errichtung von Zentralbanken war oft auch eine Zentralisierung des Geldwesens und die Schaffung einer einheitlichen Währung verbunden. Bis dahin hatten die einzelnen Notenbanken vielfach ihre eigenen Währungen ausgegeben. Dazu zwei Beispiele: 1907 wurde die Schweizerische Nationalbank errichtet und der Franken als neue Währung eingeführt anstelle von mehreren kantonalen Notenbanken mit eigenen regionalen Währungen. Und 1998 wurde die Errichtung der Europäischen Zentralbank und die Schaffung des Euros als neue europäische Währung vollzogen anstelle der Zentralbanken der einzelnen Länder und der Landeswährungen.
Da Papiergeld ohne große Kosten hergestellt werden kann und es oft weder durch vorhandenes Vermögen noch durch genügend erwerbbare Güter gedeckt ist, kann es problemlos im Übermaß ausgegeben werden. Dies führt immer zu Teuerung und Kaufkraftverlust des Geldes (Inflation). Aus der Verbindung von Papiergeld mit Krieg und Inflation war bis ins 20. Jahrhundert hinein das Papiergeld als wertloses Geld empfunden und mit Misstrauen betrachtet worden.
Buchgeld
Der nächste Entwicklungsschritt war die Entstehung von Buchgeld oder Giralgeld auf persönlichen Konten bei Banken. Die Kontenbestände sind so genannte Sichtguthaben – sie müssen auf Sicht, d. h. jederzeit und sofort auf Verlangen des Kontoinhabers von den Banken in Bargeld ausbezahlt werden. In den ersten Jahrzehnten seiner Verwendung wurden diese Bestände schriftlich in Kontenbüchern geführt – daher der Name "Buchgeld". Heute geschieht dies elektronisch als Elektronisches Geld (E-Geld) in Computern. Buchgeld und elektronisches Geld sind Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden Bank wie auch durch bargeldlose Überweisungen von anderen Konten oder durch Erteilen von Krediten der Bank. Von den Sichtguthaben können die Kontoinhaber Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen.
Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto sind Sichtguthaben zusätzlich zum Bargeld Zahlungsmittel geworden. Sie sind damit Geld und zählen deshalb auch statistisch zur zahlungsfähigen Geldmenge, bezeichnet als M1, welche Bargeld und Sichtguthaben umfasst. Buchgeld ist jedoch – im Gegensatz zu Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keiner allgemeinen Annahmepflicht, weil seine Annahmemöglichkeit auf die Inhaber von Sichtguthabenkonten beschränkt ist. Diese erklären sich jedoch zur Annahme von Buchgeld durch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos bereit.
Wertkarten
Der bisher letzte Schritt in der Geldentwicklung sind die Wertkarten mit elektronischer Wertspeicherung. Auf ihnen sind Geldbeträge mit besonderen Geräten speicherbar und davon abbuchbar.
Damit vollzog sich der Schritt vom papiergebundenen zum papierlosen elektronischen Bank- und Zahlungsverkehr. (Kreditkarten sind keine Wertkarten, weil sie keinen Geldbetrag aufgespeichert haben können und nur als Ausweise für den Zugriff auf Konten dienen.)
Probleme mit Metallgeld
Bis in das 18. Jahrhundert hinein waren die Währungen Europas über ihren Edelmetallgehalt in ihrem Wert definiert. Die nationalen Münzstätten überwachten neben der eigenen Produktion die ausländischen Prägungen. Überbewertungen einer Währung traten auf, wenn Münzen international über oder unter ihrem Metallwert gegeneinander verrechnet wurden. Immense Probleme im praktischen Umgang mit Münzen bereitete der mutwillige Abschliff, bei dem der Münze Metall abgefeilt wurde. Hier mussten sorgfältigere Prägungen Einhalt gebieten, Prägungen, bei denen man an der Integrität der Ränder sah, wenn Metall entfernt wurde.
Noch größere Probleme bereitete die Fluktuation der Edelmetallwerte untereinander. Umfassten Währungen Gold-, Silber- und Kupfermünzen, so ließ sich ihr Wert gegeneinander nicht stabil halten. Silber floss aus Spanien und England ab, da spanische und englische Händler Goldmünzen geringfügig größeren Wert beimaßen als ihre internationalen Handelspartner – ein Problem, das sich im internationalen Handel ausweitete: In Asien sah man keinen Grund für die hohe Wertschätzung des Goldes in Europa. So floss Silber gegen Gold nach Asien ab.
Die Lösung des Problems wurde im frühen 18. Jahrhundert in England die grundsätzlich goldbasierte Währung, bei der die Bank of England versicherte, den jeweiligen Marktwert Goldes dem Besitzer einer jeweiligen englische Münze jederzeit auszuzahlen (siehe Goldeinlösegarantie). Die Probleme dieser Umstellung waren absehbar: Wie war gewährleistet, dass die Bank nicht mehr Münzen ausgab, als sie durch Goldbesitz deckte? Hier kam es in den 1730ern Jahren zu einer Vertrauenskrise, in der die Bank of England nur durch die Bereitschaft des Londoner Großhandels gerettet wurde, der die Garantie übernahm. Auf der anderen Seite entfiel nun jeder Anreiz zur Münzmanipulation und jede Wertverschiebung zwischen landesinternen Münzsorten, wie man sie zwischen goldbasierten Guineas und silberbasierten Kronen im Lauf des 17. Jahrhunderts mitsamt einem unkontrollierten Abfluss von Silbergeld erfahren hatte.
Noch weit ins 19. Jahrhundert hinein waren einige Währungen – wie z.B. der US-Dollar – goldgedeckt. Sogar manche Banken wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel konstituieren sich über Aktien, die in Goldfranken definiert sind. Es ist also auch heute nicht selbstverständlich geworden, die Golddeckung aufzugeben.
Das Greshamsche Gesetz beschreibt, welche Geldarten bei Konkurrenz untereinander bevorzugt werden. Danach vertreibt das Geld mit dem geringeren Materialwert dasjenige mit dem höheren vom Markt. (Beispiel: Man behält die Goldmünzen, wenn man mit Kupfermünzen bezahlen kann.)
Arten der Geldmenge
Siehe Hauptartikel Geldmenge
Wie bereits erwähnt, ist der Begriff "Geld" nicht an einen bestimmten Träger gebunden. Vielmehr wird jeder Träger als Geld definiert, der die drei Geldfunktionen erfüllt. Da unterschiedliche Träger die Funktionen in unterschiedlichem Grad erfüllen, ist eine eindeutige Abgrenzung von Geld und Nicht-Geld kaum möglich. Aus diesem Grund definieren die Zentralbanken den Begriff Geld in mehrfacher Weise. Hierzu werden verschiedene Geldmengen unterschieden, je nach Erfüllung der Geldfunktionen:
Die Geldmenge M0 ist das von der Zentralbank geschaffene Geld und besteht aus den Giroguthaben der Banken bei der Zentralbank und dem in Umlauf befindlichen Bargeld (Münzen und Banknoten). Sie unterliegt dem direkten Einfluss der Zentralbank.
Geldmenge M1 umfasst die Gelder, die jederzeit als Zahlungsmittel eingesetzt werden können, also Bargeld und Sichteinlagen.
Geldmenge M2 umfasst – nach einer möglichen Definition – zusätzlich zu M1 die innerhalb einer Obergrenze wandelbaren Spareinlagen.
Geldmenge M3 umfasst zusätzlich zu M2 Termingelder.
Heutige Geldschöpfung
Prozess der Geldschöpfung
Siehe auch Hauptartikel Geldschöpfung
Die Ausgabe von Geld an die Bevölkerung eines Währungsraums wird Geldschöpfung genannt. Auf einer theoretischen Ebene kann man zwei unterschiedliche Arten von Geld unterscheiden. Zum einen das Zentralbankgeld, das von der Zentralbank geschaffen oder vernichtet wird; hierzu zählt auch das Bargeld. Zum anderen das Geschäftsbankengeld, das durch die privaten Geldinstitute entsteht oder verschwindet, wobei es sich genau genommen nur um Geldforderungen handelt.
Geld kann durch das Zusammenspiel von Zentralbank, Geschäftsbanken, Unternehmen, privaten Haushalten und öffentlicher Hand geschaffen werden. Der häufigste Weg der Geldschöpfung basiert auf der Gewährung von Krediten. Bargeld (Münzen, Banknoten) kann nur von der Zentralbank geschaffen werden, Buchgeld auf Sichtguthabenkonten (Giralgeld) sowohl von der Zentralbank wie auch von den Geschäftsbanken.
Die Geschäftsbanken können Geld auf Sichtguthabenkonten schöpfen, indem sie ihren Kunden gegen die Verpfändung von Sicherheiten (Hypotheken auf Grundstücke, Wertpapiere) Kredite gewähren. Nach Gewährung des Kredits kann der Kreditnehmer von einem Konto bei seiner Bank aus (Girokonto in Deutschland, Kontokorrentkonto in der Schweiz) über ein Guthaben bis zur Höhe des gewährten Kredits verfügen und davon Zahlungen per Überweisungen an andere Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen. Durch diesen Vorgang wird Geld geschaffen. Auf der einen Seite wird Geld in Umlauf gebracht, auf der anderen Seite entsteht eine Forderung der Bank gegen den Kreditnehmer (Schuldtitel) als Position in der Bilanz der Bank. Umgekehrt wird Geld in Form von Sichtguthaben vernichtet, wenn ein Kredit an die Bank zurückgezahlt und der Schuldtitel aufgelöst wird.
Die Kreditvergabe einer Geschäftsbank muss durch Eigenkapital der Bank und Einlagen ihrer Kunden genügend abgesichert, gedeckt sein. Wenn das Eigenkapital der Bank und die Einlagen der Kunden nicht ausreichen, um die Kreditvergabe in dem gewünschten Umfang durchzuführen, hat sie die Möglichkeit, sich Zentralbankgeld bei der Zentralbank zu leihen; man spricht hier von Refinanzierung.
Da das neu geschaffene Geld wieder als Basis für weitere Geldschöpfung dienen kann, gibt es theoretisch keine obere Grenze für die Menge des von den Banken geschaffenen Geldes. Um die Geldschöpfung der Geschäftsbanken in Grenzen zu halten, gibt es neben Bilanzvorschriften für die Banken (keine Überschuldung, minimale Eigenkapitaldeckung der Bank) je nach Land die Verpflichtung, bei der Zentralbank eine Mindestreserve an Zentralbankguthaben zu halten, die einen bestimmten Prozentsatz der bei ihnen liegenden Sichtguthaben ihrer Kunden ausmacht (z. B. 1,5%). Eine weitere Grenze ist systemimmanent gegeben, da letztlich nicht Banken, sondern die Gesellschaft das Geld schöpft. Finden die Banken keine zusätzlichen Kreditnehmer, so können sie auch kein Geld schöpfen (im Sinne von Gesamtgeldmenge erhöhen).
Das vom Bankenpublikum bei den Geschäftsbanken angeforderte Bargeld wird von der Zentralbank in Form von Münzen und Geldscheinen abgegeben, welche die Geschäftsbanken bei der Zentralbank zu Lasten ihrer Guthaben an Zentralbankgeld beziehen können.
Jedes über Kredite ausgegebene Geld zieht zwangsläufig das Zahlen von Zinsen nach sich. Geld ist darum stets an Zinsen gebunden, und das Zahlen von Zinsen an die herausgebenden Banken ist Voraussetzung für das Vorhandensein von Geld.
Volkswirtschaftlich gesehen wird Geld nur geschaffen, wenn die Gesamtkreditaufnahme der Gesellschaft (Staat, Wirtschaft und Haushalte zusammen) größer ist als die Gesamtkredittilgung, wenn also eine positive Nettogesamtkreditaufnahme stattgefunden hat.
Geldmarkt
Siehe Hauptartikel Geldmarkt
Für die leihweise Übereignung von Geld besteht genauso wie für Waren und Dienstleistungen ein Markt mit Angebot und Nachfrage. Die privaten Haushalte und Unternehmen fragen Geld als Kreditnehmer nach und bieten es gleichzeitig als Sparer an. Das Bankensystem dient als Vermittler zwischen den beiden Gruppen und macht den Markt hierdurch effizienter, da sich Sparer und Kreditnehmer nicht mehr einzeln finden müssen. Diesen Dienst lassen sich die Banken mit der Differenz zwischen Guthaben- und Kreditzinsen entlohnen. Der Zins, der sich an diesem Markt herausbildet ist von Angebot und Nachfrage bestimmt und stellt im Prinzip den Preis der leihweisen Uebereignung des Geldes dar. Wollen viele Teilnehmer bei einem geringen Geldangebot welches leihen, so steigt der Zins und der Anreiz für andere steigt, ebenfalls Geld auf dem Markt anzubieten. Umgekehrt sinkt der Zins bei geringer Nachfrage und großem Angebot.
Ein Kreditnehmer erhält Geld mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag plus Zinsen später zurückzuzahlen. Da Geld-Leihen also etwas kostet, sind Kreditnehmer bestrebt, ihr geliehenes Geld ertragbringend zu nutzen (das heißt: sofort für Investitionen oder auch Konsum auszugeben).
Die Zentralbank nimmt auf den Geldmarkt Einfluss, indem sie
entweder aktiv das Geldangebot im Rahmen einer so genannten Offenmarktpolitik beeinflusst oder über den Zinssatz für Zentralbankgeld indirekt auf Angebot und Nachfrage einwirkt. Bei der Offenmarktpolitik kauft die Zentralbank Wertpapiere und bezahlt diese mit Zentralbankgeld. Dem System wird so Geld hinzugefügt. Umgekehrt kann sie auch Wertpapiere verkaufen und dem System hierdurch Geld entziehen.
Der Zinssatz für Zentralbankgeld bzw. für Einlagen bei der Zentralbank beeinflusst den Geldmarkt indirekt, weil er Anreize für die Geschäftsbanken schafft, Kredite zu gewähren oder Einlagen bei der Zentralbank zu schaffen.
Fiat Money
Siehe Hauptartikel Fiat Money
Fiat Money, ein Geld aus dem Nichts, ist Geld, dessen juristische Deckung durch reale Vermögenswerte entweder nicht vollständig ist oder fehlt.
Die Bezeichnung fiat money (Es werde Geld) ist abgeleitet vom lateinischen fiat lux (Es werde Licht) aus der Schöpfungsgeschichte der Bibel (1. Mose 1).
Diese Art der Geldschöpfung kann vom Herausgeber, in der Regel der Zentralbank, bei Bedarf angewendet werden.
Das Geld aus dem Nichts ist keine besondere Geldart und von niemandem als solches erkennbar, da man Münzen, Scheinen oder Kontoeinträgen nicht ansehen kann, ob und in welchem Umfang sie juristisch gedeckt sind. Wesentlich bei Fiat money ist die juristische Deckung, nicht die wirtschaftliche (siehe oben Theoretische Definition). Fiat money kann durch ein Waren- und Leistungsangebot wirtschaftlich gedeckt sein, obwohl es keine juristische Deckung besitzt.
Praktisch alle Währungen sind heutzutage nicht oder nicht ausreichend gedeckt und damit, zumindest teilweise, Fiat Money.
Die Möglichkeit zur Schaffung von Fiat Money existiert nur so lange, wie die privaten Marktteilnehmer (Haushalte, Banken und andere Unternehmen) dem auf diese Weise emittierten Geld einen Wert beimessen.
Geldpolitik
Für detailliertere Informationen siehe Hauptartikel Geldpolitik
Zentralbanken verfolgen im Allgemeinen ein konkretes und festes Ziel bei der Geldmengensteuerung. Dieses Ziel ist häufig die Preisstabilität, d. h. die Bekämpfung der Inflation. Um die Inflationsrate auf ein volkswirtschaftlich sinnvolles Maß zu begrenzen, versucht die Zentralbank die Geldmenge im Gleichschritt mit der zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu halten. Die Quantitätstheorie stellt einen direkten Zusammenhang zwischen Wachstum von Geldmenge und Preisniveau her.
In Zeiten geringer Inflationsraten kann die Zentralbank auch versuchen, Sekundärziele zu verfolgen, wie zum Beispiel die Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums.
Inflation
Für detailliertere Informationen siehe Hauptartikel Inflation
Wenn die Geldmenge übermäßig wächst oder bei konstanter Geldmenge die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes zunimmt, kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen dem verfügbaren Geld und den Gütern, die mit dem Geld bezahlt werden könnten. Dieses Ungleichgewicht führt zu einem Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, das man als Inflation bezeichnet. Da sich der wirtschaftliche Wert des Geldes aus den Gütern ergibt, die damit erworben werden können, kann die Ausgabe zusätzlichen Geldes den Gesamtwert des in einer Volkswirtschaft umlaufenden Geldes nicht erhöhen, sondern führt zu Inflation.
Eine Zunahme der Geldmenge kann z. B. durch die (Zins-)Politik der Zentralbank (vgl. Hyperinflation nach dem ersten Weltkrieg in Deutschland) oder eine plötzliche Erhöhung der Staatsverschuldung unter Zunahme der Geldmenge durch Zentralbankkredite an den Staat entstehen. Denkbar sind auch plötzlich veränderte Erwartungen der Verbraucher, die zu einem Abnehmen der Sparguthaben führen.
Deflation
Für detailliertere Informationen siehe Hauptartikel Deflation
Wenn die Geldmenge sinkt oder bei gleicher Geldmenge die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes zurückgeht, kann es zu einer Periode nachhaltig fallender Preise kommen, die als Deflation bezeichnet wird. Ein Rückgang der Geldmenge kann auch hier durch Maßnahmen der Zentralbank ausgelöst werden (Zinspolitik). Die Umlaufgeschwindigkeit kann sinken, wenn die privaten Haushalte und Unternehmen zurückhaltender werden bezüglich Konsum und Investitionen und Geld eher sparen als ausgeben.
Rechtliches zum Geld
Die vielfach gehörte Aussage, die Zerstörung von Geld sei strafbar, ist falsch. Hier gilt Paragraph 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Allerdings leistet die Bundesbank für vollkommen zerstörte Geldscheine keinen Ersatz.
Volkstümliche Bezeichnungen des Geldes
Auf Grund der Bedeutung des Geldes und der weiten Verbreitung gibt es zahlreiche Bezeichnungen und Redewendungen für Geld. Einige davon sind:
- Kohle (Kohle wurde nach dem 2. Weltkrieg als Zahlungsmittel verwendet)
- Mammon (vom aramäischen oder arabischen aman = das, worauf man vertraut)
- Moneten (von Moneta; vgl. engl. money)
- Masade (russisch Geld)
- Penunzen (über polnisch pieniądz von lat. Pecunia)
- Zaster (stammt aus dem Rotwelschen und leitet sich von dem Wort "saster" für Eisen ab.)
- Stutz (schweizerisch für Franken)
- Papiergeld: Riesen (Tausender), Blauer/Hunni (Hunderter [zu DM-Zeiten]), Fuffi (Fünfziger), Zwanni (Zwanziger), Scheine, Lappen
- Münzgeld: Heiermann (Fünfmarkstück), Groschen (10 Pf.), Zwickel (Zweimarkstück, Zweieurostück), Fünfliber (Fünffrankenstück in der Schweiz)
- Weitere: Asche, Bimbes, Eier, Fett, Kies (geht auf das Jiddischen Wort kis (= Geldbeutel) zurück. siehe:Liste_deutscher_W%C3%B6rter_aus_dem_Hebr%C3%A4ischen), Kikerlinge, Klötze, Knaster, Knete, Koks, Kröten, Mäuse, Mücken, Moos, Ocken, Öcken, Obulus, Piepen, Pimperlinge, Pinke, Pinkepinke, Pulver, Schabangas, Schnee, Schotter, Sickel, Steine, Taler, Diridari
- geringer Betrag: Peanuts
- Für Falschgeld: Blüte, „falscher Fuffziger“ (in der Regel für unehrliche Personen)
Geld in anderen Wissenschaften
Selbst primitivste Volkswirtschaften kennen Geld. Doch tritt immer wieder - besonders in neuerer Zeit - ein Unbehagen über das Geld und ein damit verbundenes Gefühl von Ungerechtigkeit zutage. Es gab deshalb viele Entwürfe utopischer Gesellschaften, die ohne Geld auszukommen versuchten. Sie alle waren aber mit einer Arbeitspflicht verbunden, die die Freiheit des Einzelnen einschränkte. Solche Entwürfe stammen etwa von Robert Owen, Francois Babeuf oder Pierre Joseph Proudhon.
Tatsächlich gab und gibt es Volkswirtschaften, die | | |