:: wikimiki.org ::
| Master |
Master
Masterstudiengänge setzen ein abgeschlossenes Erststudium wie Bachelor, Magister, Diplom oder Staatsexamen (erstes bei Jura und Lehramt, drittes bei Medizin) voraus und dauern im Vollzeitstudium ein bis zwei Jahre. Je nach Ausrichtung des Studiengangs können sie der wissenschaftlichen Vertiefung des Vorstudiums dienen oder ein neues Wissensgebiet erschließen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.
Nach der Studiengangumstellung im Rahmen des Bologna-Prozesses behalten die traditionellen einstufigen Studienabschlüsse (Magister, Staatsexamen und Diplom) ihre Gültigkeit und werden nicht auf die neuen Abschlüsse umgeschrieben. Die traditionellen einstufigen universitären Abschlüsse gelten im Rahmen von Vereinbarungen in Deutschland als äquivalent zum Master.
Der Master in Deutschland
Master können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein. Den Master als akademischen Grad verleihen nur Hochschulen (z.B. Fachhochschulen oder Universitäten). Es wird von den Hochschulen individuell geprüft, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird.
Es gibt zwei Mastertypen in Deutschland: konsekutive und nicht-konsekutive. Je nach Typ des Masters sind verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu benutzen. Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist aber nicht statthaft.
Abschlussbezeichnungen (konsekutive Mastergrade)
Ein konsekutiver Masterstudiengang ist die direkte Fortführung eines speziellen Bachelor-Studiengangs. Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich.
Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur vier verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. Fachliche Zusätze sind generell unzulässig.
Master of Arts (M.A.)
Der Master of Arts (üblich in den Geisteswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften) kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Science).
Master of Engineering (M.Eng.)
Kann statt eines Master of Science im Bereich der Ingenieurwissenschaften erworben werden.
Master of Laws (LL.M)
Der Master of Laws ist ein rechtswissenschaftlicher Aufbaustudiengang und kann sowohl mit einem entsprechenden Abschluss als Bachelor of Laws als auch nach dem ersten Staatsexamen erworben werden.
Master of Science (M.Sc.)
Der Master of Science (üblich in den Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften) kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Arts).
Abschlussbezeichnungen (nicht-konsekutive Mastergrade)
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge dienen dem Zweck, die Studierenden in einem fremden Fach weiterzubilden, und vermitteln in der Regel eher anwendungsorientiertes Wissen. Sie schließen an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an (z.B. einen Bachelor, aber auch an das traditionelle Diplom oder den Magister).
Die Abschlussbezeichnungen können von den Hochschulen frei gewählt werden (z.B. Master of Taxation), müssen aber nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Master erlaubten abweichen.
Master of Business Administration (MBA)
Der (Executive) Master of Business Administration ist das wohl bekannteste Beispiel für einen nicht-konsekutiven Master. Er soll Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse vermitteln, die sie in Führungspositionen benötigen.
Master of Business and Engineering (MBE)
Der Master of Business and Engineering ist noch ein recht junger akademischer Grad, der den Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse und den wirtschaftswisssenschaftlichen Absolventen die technischen Kenntnisse vermitteln soll. Dieser postgraduale Studiengang gilt als angelsächsiches Pendant zum Wirtschaftsingenieur.
Master of Education (M. Ed.)
Der Master of Education kann an einen Bachelor of Science oder Bachelor of Arts angeschlossen werden. Dieser Master-Abschluss dauert zwei Jahre.
Der Master of Education kann sich auch an einen speziellen Bachelor mit Ausrichtung auf die schulische und außerschulische Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen: Studienschwerpunkt Grundschule und Studienschwerpunkt Haupt- Realschule, anschließen. Dieser Master dauert nur ein Jahr und ermöglicht das Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschule.
Alternativ können auch entsprechende Magister und Diplom-Studiengänge den Zugang zum Master of Education ermöglichen.
Der Master of Education ist dem 1. Staatsexamen gleichgestellt und ermöglicht bundesweit den Zugang zum Referenderiat, oder wo dies nicht notwendig, direkt den Zugang Lehramt.
Anmerkung: Der Master of Education kann nicht in jedem Bundesland erworben werden. Nicht jedes Fach bzw. jede Fächerkombination eignet sich für jeden Schultyp (z.B. wird Latein nur an Gymnasien und Gesamtschulen unterrichtet).
Zugang zu Laufbahnen des höheren Diensts im öffentlichen Dienst
Mit Umstellung der Studiumsabschlüsse waren auch die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes anzupassen. Mit einer gemeinsamen Vereinbarung der Kultusminister- und der Innenminsterkonferenz (Beschluss der Innenministerkonferenz vom 06.06.2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24.05.2002) wurden die Zugangsberechtigungen für Absolventen der Master- und Bachelorstudiengänge geregelt.
Für die Feststellung, ob die Bildungsvoraussetzungen von an Fachhochschulen erworbenen Master-Abschlüssen den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, sind Kriterien festzulegen. Dabei ist auf Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen sowie den vorhergehenden Studienabschluss abzustellen. Ob ein bestimmter Master-Abschluss an einer Fachhochschule diese Voraussetzungen erfüllt und den Zugang zum höheren Dienst eröffnet, wird im Akkreditierungsverfahren festgestellt.
Laufbahnrechtlich sind die Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse einheitlich zu behandeln, sodass weder die Dauer eines Bachelor-/Bakkalaureusstudiengangs noch der Hochschultyp, an dem der Abschluss erworben wurde, noch die inhaltliche Ausrichtung Kriterium für die Zuordnung sein können.
Dreijährige und vierjährige Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse sind unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wurden - im Unterschied zum Master/Magister - grundsätzlich dem gehobenen Dienst zuzuordnen.
Soweit von der Fachhochschule beantragt, wird im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch festgestellt, ob Masterstudiengänge an Fachhochschulen die oben genannten Kriterien hinsichtlich Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen unter Berücksichtigung des vorhergegangenen Studienabschlusses erfüllen.
Fällt die Akkreditierung positiv aus, wird in den Akkreditierungsbescheid der Zusatz aufgenommen: „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“.
Enthält der Akkreditierungsbescheid den o.g Zusatz, sind die Bildungsvoraussetzungen für den Zugang zum höheren Dienst nach § 13 BRRG in Bund und Ländern erfüllt. Die Feststellung, ob der Studiengang für eine bestimmte Laufbahn fachlich geeignet ist, bleibt dagegen – wie bei allen Studiengängen – der laufbahngestaltenden Behörde vorbehalten (§ 13 Abs. 3BRRG).
Master-/Magisterabschlüsse der Universitäten eröffnen den Zugang zum höheren Dienst und bedürfen daher für den Zugang zum höheren Dienst keiner gesonderten Akkreditierung.
Davon unabhängig muss für die Zulassung zum allgemeinen höheren Verwaltunsgdienst ein Vorbereitungsdienst von mindestens zwei Jahren und die Ablegung der Laufbahnprüfung oder einer die Befähigung für die Laufbahn vermittelnden zweiten Prüfung gegeben sein.
Promotionsberechtigung
Für Master- und Magisterabschlüsse legen die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz fest, dass sie den Zugang zur Promotion eröffnen - unabhängig davon, ob sie in einem ein- oder zweijährigen Masterstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurden.
Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelor-/Bakkalaureusgrades können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.
Internationaler Vergleich
Eine allgemein gültige Äquivalenzliste von in- und ausländischen akademischen Graden existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfall durch eine Äquivalenzprüfung des zuständigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt. Das Bachelor-/Master-System varriert in allen Ländern. Hier die wichtigsten Unterschiede zu den anderen Ländern.
England
Hier dauert das Masterstudium ebenfalls ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvorausetzung dazu ist der englische Bachelor (hon.), der damit äquivalente deutsche Bachelor, das deutsche Diplom (Uni oder FH), Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Absolventen mit den traditionellen universitären Abschlüssen (Diplom, Magister) können sich je nach Hochschule bis zu 50% des Masterstudiums anerkennen lassen; eine Masterthesis muss in jedem Fall geschrieben werden. Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt. Ein Großteil der Bachelorabsolventen in England geht direkt in den Beruf. In England ist die Akkreditierung von Abschlüssen weitestgehend unbekannt. Es wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Bewerbers überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird.
Ein sehr guter englischer Bachelor (hon.) oder deutscher Bachelor ermöglichen in England nach strenger Prüfung des Abschlusses den direkten Zugang zur Promotion. Ein guter bis sehr guter Master (hierbei muss auch die Note des Bachelors mindestens gut sein) oder ein traditioneller universitärer guter bis sehr guter Abschluss ebenfalls.
USA
Hier dauert das Masterstudium ebenfalls 1-2 Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvorrausetzung dazu ist der amerikanische oder europäische Bachelor, das deutsche Diplom (Uni oder FH), Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Absolventen mit den traditionellen universitären Abschlüssen können sich je nach Hochschule bis zu 50% des Masterstudiums anerkennen lassen; eine Masterthesis muss je nach Universität geschrieben werden. Einige Universitäten ermöglichen auch einen Masterabschluss "by coursework", d.h. es genügt, die für den Abschluss erforderliche Anzahl "Credit points" durch den erfolgreichen Besuch von Vorlesungen zu erreichen. Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt. Ein Großteil der Bachelorabsolventen in den USA geht direkt in den Beruf. In den USA ist die Akkreditierung von Abschlüssen aus den USA sehr wichtig, weil es viele private Hochschulen gibt, die nicht unter staatlicher Kontrolle sind. Trotzdem wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Bewerbers überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird.
Ein sehr guter amerikanischer Bachelor oder europäischer Bachelor ermöglichen in England nach strenger Prüfung des Abschlusses den direkten Zugang zur Promotion. Ein guter bis sehr guter Master (hierbei muss auch die Note des Bachelors mindestens gut sein) oder ein traditioneller universitärer guter bis sehr guter Abschluss ebenfalls.
Ausnahmen zum Zugang zum Masterstudium in Deutschland
Auch ohne berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, allerdings mit universitärem Vordiplom, kann man in Deutschland an wenigen Masterprogrammen teilnehmen, wie z.B. am dreijährigen Masterstudiengang, der zum Master of Science in Economics and Management Science führt, der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
Siehe auch
- Bachelor
- Fachhochschule
- Hochschulprüfung
- Universität
Weblinks
- [http://www.mba-studium.net MBA - Master of Business Administration - Informationen und Studienangebote]
- [http://www.studieren.de/aktuell/bachelor_master_info.asp Umfangreiche Informationen zu Bachelor und Master in Deutschland bei studieren.de]
- [http://www.anabin.de/ Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse]
- [http://www.hochschulkompass.de/ Hochschulkompass - Suchmaschine mit allen deutschen Studiengängen]
- [http://www.campus.uni-dortmund.de/commserv/community/htmlseiten/Lynx/Studiengaenge_bamalapdf.htm Informationen der Universität Dortmund zum Master of Education]
- [http://zsb.uni-muenster.de/material/m003.htm Informationen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster zum Master of Education]
Kategorie:Abschlüsse und Zertifikate
Kategorie:Akademische Bildung
BachelorAls Bachelor (, engl. für Junggeselle, von lat. baccalaureus) wird in den USA und Europa der erste akademische Abschluss eines zumeist anwendungsorientierten Studiums bezeichnet. In vielen europäischen Ländern werden zur Zeit im Rahmen des Bologna-Prozesses die traditionellen Studiengänge durch Bachelor-/Master-Studiengänge abgelöst, wobei der Bachelor-Studiengang zwischen sechs und acht Semester (also drei bis vier Jahre) dauert, woran sich ein vertiefender Master-Studiengang oder in Einzelfällen bereits eine Promotion (bzw. Doktorstudium) anschließen kann. Trotz gleichem Namen bestehen Unterschiede in Aufbau des Studiums und Anerkennung der Abschlüsse zwischen dem amerikanischen und dem europäischen Bachelor.
Historie
Die englische Bezeichnung Bachelor leitet sich aus der Bezeichnung Bakkalaureus ab. Im deutschen Sprachraum werden selten auch Bakkalaureus, Baccalaureus, Bakkalor oder Baccalar als Alternativen verwendet.
Der Bakkalaureus lässt sich aus der mittelalterlichen Bezeichnung „Baccalaria“ herleiten, im späten Mittelalter ein „kleines Lehngrundstück“. Im Folgenden wurde ein junger Vasall ohne Lehen, Edelknecht, auch niederer Kleriker darunter verstanden. Das französische bachelier leitet sich möglicherweise her von bas chevalier, niederer Ritter. Die englische Form lautet bachelor. Der Bakkalaureus ist seit dem 13. Jahrhundert der niedrigste akademische Grad, der zuerst an der Pariser Universität verliehen wurde. Die Form Bakkalaureus aus „Baccalar“ und lateinischem laureus (Lorbeer) ist eine Falschbildung aus späterer Zeit, die sich jedoch durchgesetzt hat. Dies gilt beispielsweise für das französische baccalauréat (Abitur).
Der Bakkalaureus der mittelalterlichen Universität hatte ursprünglich diesen Grad nach Abschluss des Triviums (Grammatik, Dialektik, Rhetorik) der Artistenfakultät erworben. Danach wurde der Absolvent gleichzeitig Hilfslehrer, nachdem der ins Quadrivium übergewechselt war. Später hat der Bakkalaureus die Fakultät der Artisten abgeschlossen und wollte in eine höhere Fakultät eintreten.
In Deutschland verschwand der akademische Grad des Bakkalaureus endgültig um 1820, da das Abitur nun dessen Zweck erfüllte. Es gab um 1930 noch an einigen Universitäten den „baccalaureus juris“ (bacc. jur.) als Vorstufe für den Doktorgrad. In England und den Vereinigten Staaten von Amerika ist der Grad des Bachelor dagegen sehr verbreitet. In Amerika ist der Bachelor of Civil Law (B.C.L.) in der juristischen Fakultät der unterste akademische Grad, bei Theologen der Bachelor of Divinity (B.D.). Am häufigsten ist der Bachelor of Arts (B.A. von lat. baccalaureus artium, seltener: A.B.), der an englischen Universitäten nach einem drei- bis vierjährigen allgemeinen Studium erlangt wird. Der entsprechende naturwissenschaftliche Abschluss ist der Bachelor of Science (B.Sc.).
Die Gestalt eines Bakkalaureus erscheint auch in der Literatur, so in Johann Wolfgang von Goethes Faust II (Vers 6.689 ff.). Der Bakkalaureus ist offensichtlich identisch mit dem Schüler aus Faust I (Vers 1.868 ff.); er hat nun sein Examen gemacht und tritt Mephistopheles abermals gegenüber. Er symbolisiert einerseits die Originalgenies des Sturm und Drangs, andererseits die in Burschenschaft und Wartburgfest hervorgetretene Studentenbewegung nach den Befreiungskriegen, in der Goethe in mancher Hinsicht eine Wiederholung des Sturm und Drangs erblickte. Goethe sieht die jungen Studenten mit einer Mischung aus Sympathie und Geringschätzung.
Der Bachelor-Abschluss in Europa
Aufbau, Umfang und Einordnung
Der Bachelor ist der niedrigste akademische Grad und der erste berufsqualifizierende Abschluss eines mehrstufigen Studienmodells, mit einer sechs bis acht Semestern zählenden Regelstudienzeit. Die straffere Struktur der Studiengänge soll unter anderem zu einer Verkürzung der Studiendauer führen. Nach dem verbreiteten ECTS-Schema sind in dieser Zeit 180 Leistungspunkte (credit points) zu erwerben, wobei ein Punkt eine Arbeitsbelastung von 25 bis 30 Stunden bedeutet.
Durch den Bachelor wird die Einheitlichkeit der Studienabschlüsse in Europa angestrebt. Dies ermöglicht eine bessere internationale Vergleichbarkeit.
Der Student erwirbt bereits früher als bisher einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Ein abgeschlossenes Bachelorstudium qualifiziert zur Berufstätigkeit oder zu einem Masterstudium. Durch ein Masterstudium wird entweder das Bachelorfach vertieft oder es werden Kenntnisse in einem anderen Fachgebiet erworben. Dabei ist nach dem Bachelor eine fachliche Umorientierung möglich, das heißt, man kann in einen Masterstudiengang wechseln, der nicht auf den eigenen Bachelor aufbaut, was jedoch meist einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis erfordert. Eine solche Möglichkeit der späten Umorientierung bestand in den meisten europäischen Ländern bislang nicht. Im Rahmen der Diskussion um die Einführung von Studiengebühren in Deutschland wird jedoch befürchtet, dass ein kostenfreies Erststudium nach dem Bachelorabschluss beendet wäre. In vielen anderen europäischen Ländern kostet bereits das Bachelorstudium Gebühren.
In Deutschland wurde von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ebenfalls vorgeschlagen, besonders guten Bachelorabsolventen eine Promotion ohne vorherigen Masterabschluss zu ermöglichen. In Bayern beispielsweise können im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens besonders qualifizierte Bachelorabsolventen zur Promotion zugelassen werden. Der Deutsche Hochschulverband als Vertretung der Hochschullehrer steht dieser Möglichkeit ablehnend gegenüber. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei den einzelnen Hochschulen, die sich ihre eigene Promotionsordnung geben.
In Deutschland kann der Bachelor von Hochschulen als akademischer Grad und von Berufsakademien als staatliche Bezeichnung vergeben werden. Der Abschluss ermöglicht dabei in allen drei Fällen die Aufnahme eines Masterstudiums, sofern der jeweilige Studiengang akkreditiert wurde. Insgesamt erhöht sich dadurch also die „Durchlässigkeit“ des Hochschulbereichs, da es bspw. möglich ist, mit einem an einer Fachhochschule erworbenen Bachelor das Master-Studium an einer Universität aufzunehmen.
In Deutschland schließt das Studium generell mit einer Hochschulprüfung ab, in anderen Ländern erhält man den Abschluss unter Umständen durch während des Studiums erbrachte Leistungsnachweise.
Zur Einordnung in das herkömmliche deutsche Graduierungssystems lässt sich sagen, dass Bachelorabschlüsse grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen verleihen. Hinsichtlich der Wertigkeit hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Jahr 1999 allerdings explizit festgehalten, dass das Diplom (FH) dem im Ausland verbreiteten vierjährigen Bachelor honours (vgl. unten) entspricht.
Bereits vor dem Bologna-Prozess etablierten sich auch in Deutschland einige, meist private Business-Schools, die einen Bachelorabschluss nach angelsächsischen Vorbild anboten. Die fehlende staatliche Anerkennung dieser Abschlüsse nach dem deutschen Hochschulrecht umgingen die Business-Schools durch Partnerschaften mit amerikanischen und englischen Universitäten, die es den Absolventen ermöglichte, mit intergrierten Auslandsstudien, den nach dem jeweiligen Hochschulrecht anerkannten Hochschulabschluss der Partneruniversität zu erlangen.
Einige dieser früheren Business-Schools sind heute auch in Deutschland als Hochschule staatlich anerkannt, wie zum Beispiel die Accadis-Hochschule Bad Homburg, die als erste deutsche Business-School im Jahre 1990 einen Bachelorabschluss nach amerikanischen Vorbild anbot.
Abschlussbezeichnungen
Die KMK hat in den Strukturvorgaben aus dem Jahr 2003 festgelegt, dass in Deutschland folgende Abschlussbezeichnungen zu verwenden sind:
- Bachelor of Arts (B.A)
- Bachelor of Sciences (B.Sc.)
- Bachelor of Engineering (B.Eng.)
- Bachelor of Laws (LL.B)
Es sind auch deutschsprachige Formen für die Abschlussbezeichnungen zulässig (z.B. Bakkalaureus der Wissenschaften). Gemischtsprachige Bezeichnungen sind ausgeschlossen.
Die Abschlussbezeichnung darf nicht um einen Zusatz ergänzt werden, der auf die Art der Bildungseinrichtung hinweist, die den Bachelor-Grad verliehen hat (z.B. (BA), (FH) oder (Univ)). Diese Information geht lediglich aus der Bachelorurkunde und dem Bachelorzeugnis hervor.
In ihren Strukturvorgaben von 1999 hatte die KMK noch eine Unterscheidung zwischen stärker forschungs- und stärker anwendungsorientierten Gradbezeichnungen festgelegt, die jetzt nicht mehr zulässig ist. Fachliche Zusätze sind in Folge dessen ebenfalls nicht mehr statthaft (z.B. Bachelor of Computer Science). Die Umstellung der Gradbezeichnungen in bereits bestehenden Studiengängen erfolgt im Rahmen der Akkreditierung und Reakkreditierung.
In Österreich heißt der Bachelor-Abschluss Bakkalaureat, der Absolvent ist der Bakkalaureus bzw. die Bakkalaurea.
Die Bakkalaureatsgrade in Österreich sind:
- Bakkalaureus/-a der Künste (bakk. art.)
- Bakkalaureus/-a der Naturwissenschaften (bakk. rer. nat.)
- Bakkalaureus/-a der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (bakk. rer. soc. oec.)
- Bakkalaureus/-a der Philosophie (bakk. phil.)
- Bakkalaureus/-a der Rechtswissenschaften (bakk. iur.)
- Bakkalaureus/-a der technischen Wissenschaften (bakk. techn.)
- Bakkalaureus/-a der Kommunikationswissenschaften (bakk. komm)
Im Französischen wird der Abschluss als licence bezeichnet; der englische Name birgt eine Verwechslungsgefahr mit dem französischen baccalauréat, das dem Abitur oder der Matura entspricht. In Kanada und Belgien ist mit Baccalauréat wiederum der akademische Bachelorgrad bezeichnet. In Italien heißt der Abschluss dottore bzw. dottoressa.
Studium und Beruf
Ziel der Einführung eines Bachelor-Abschlusses in Europa war neben der Vereinheitlichung innerhalb der EU und einer kürzeren Studiendauer auch ein stärkerer Praxisbezug des Studiums. Da in den Geistes- und Sozialwissenschaften die möglichen Berufsfelder oft nicht klar eingegrenzt werden können, werden in der Regel zwei oder drei Fächer studiert sowie Inhalte aus dem Bereich General Studies ergänzt. In den natur-, ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern wird meist schon zu Beginn ein einzelnes Fach gewählt.
Insbesondere bei den Ingenieurwissenschaften wird ein Absolventenrückgang von 25 Prozent durch die Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Master-Programme geschätzt. Außerdem sehen Kritiker Probleme, wie in nur drei Jahren Studium bereits ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse vermittelt werden können und fürchten ein „Schmalspurstudium“. Nach Ansicht des Verbandes der Technischen Hochschulen sei damit sogar der Technologiestandort Deutschland gefährdet. In diesem Zusammenhang muss allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass allgemein ein Rückgang in den Ingenieurswissenschaften erwartet wird, der nichts mit dem Bachelor/Master-System zu tun hat.
Siehe auch: Bologna-Prozess, Akkreditierung, Leistungspunkt, Modul (Hochschule)
Der Bachelor-Abschluss außerhalb Europas
In den USA gibt es wie in Deutschland sog. „praktische“ Bachelor- und Master-Abschlüsse (Bachelor of ...; mit Nennung des Fachs) und „wissenschaftliche“ Bachelor- und Master-Abschlüsse (Bachelor of Arts .../Bachelor of Science ...; mit jeweiliger Nennung des Fachs).
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich nur auf die wissenschaftlichen Abschlüsse (B.A./B.Sc.). In den USA erreicht man diese Bachelor-Abschlüsse nach einer Studiendauer von vier Jahren an einem College. Dabei werden typischerweise in den ersten ein bis zwei Jahren allgemein bildende Fächer absolviert, bevor die Studierenden ein Hauptfach und eventuelle Nebenfächer wählen. Bei erfolgreichem Abschluss von Fortgeschrittenenkursen an der High School besteht die Möglichkeit, den allgemein bildenden Teil zu überspringen und damit die Studiendauer entsprechend zu verkürzen.
Die Bedeutung eines solchen Abschlusses – und damit die Möglichkeiten für ein Anschlussstudium an dieser oder einer anderen Universität – hängt, neben den Noten und den Ergebnissen der jeweiligen Studieneingangstests, sehr stark vom Ruf des gewählten Colleges ab, da sehr große Qualitätsunterschiede in der Lehre bestehen. Es kommt zwischen den Universitäten auch immer wieder zu Problemen bei der Anrechnung oder Anerkennung von Studienleistungen.
Bzgl. der praktischen Berufstätigkeit besteht ebenfalls eine deutliche Abhängigkeit vom Ruf des Colleges. Dennoch exisitert ein enormer Druck, überhaupt einen College-Abschluss zu erwerben, da ohne diesen die berufliche Zukunft in der Regel viel problematischer bis äußerst prekär ist. Insofern ist es besser, wenigstens irgendeinen Bachelor – und sei es von einem „schlechten“ College – zu haben als gar keinen. Dies rührt schlicht daher, dass es in den USA kein duales System der Berufsausbildung gibt. Es bleibt nur die Möglichkeit, entweder einen praktischen oder wissenschaftlichen Bachelor oder einen Associate Degree an einem zweijährigen Community College zu erwerben. Letzterer ist zwar auf Grund der sehr viel niedrigeren Kosten besonders bei Studenten aus sozial schwächeren Schichten beliebt, bietet aber nur schlechte Karrieremöglichkeiten, so dass viele Absolventen eines solchen Associate Degree dann später doch noch ein Zusatzstudium absolvieren, um einen Bachelor-Abschluss zu erreichen.
Die Studiengebühren der einzelnen Colleges variieren sehr stark, liegen jedoch generell deutlich über europäischem Niveau.
In Australien, Neuseeland und Südafrika kann nach dem regulären Bachelor bei guten bis sehr guten Leistungen (upper second and first class) das Studium des Bachelor with Honours (Abk.: Hons.) aufgenommen werden. Dieses meist zweisemestrige Studium vermittelt vertiefende wissenschaftliche Kenntnisse und kann auch als erstes Jahr des Masters anerkannt werden. Ein guter Abschluss (second class) ermöglicht das Master-Studium. Ein sehr guter Abschluss (first class) dagegen kann direkt eine Promotion gestatten. Zwischen den hier aufgeführten Ländern können Unterschiede im zeitlichen und Leistungsumfang auftreten. So dauert der B.Hons. in Australien zwei Jahre und beinhaltet eine längere schriftliche Forschungsarbeit; in Neuseeland dagegen kann die Erstellung einer weniger umfangreichen Forschungsarbeit innerhalb des einjährigen B.Hons. innerhalb der Kursarbeit freiwillig erfolgen. Inhaltlich erfolgt im Honours-Jahr auch hier eine vor allem wissenschaftlich ausgerichtete Vertiefung der bisherigen Studieninhalte. Beide können als erstes Master-Jahr anerkannt werden. In Südafrika gilt der Grundsatz, dass ein Masterstudium erst nach einem 4-jährigen Studium begonnen werden kann. Daher wird ein einjähriges Honours-Jahr bei den 3-jährigen Studiengängen eingefügt, um die geforderte Studienzeit zu gewährleisten. In Deutschland ist das 4-jährige Studium beim universitären Bachelor nicht notwendig, weil durch Abitur und Bachelor-Abschluss äquivalente Kenntnisse nachgewiesen werden.
Weblinks
- [http://www.kultusministerkonferenz.de/doc/beschl/BMThesen.pdf 10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland, Beschluss der KMK v. 12.06.2003]
- [http://www.kultusministerkonferenz.de/hschule/strukvorgaben.pdf Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Beschluss der KMK v. 10.10.2003]
- [http://www.kultusministerkonferenz.de/hschule/bsstrukt.htm Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen, Beschluss der KMK v. 05.03.1999]
- [http://www.studieren.de/aktuell/bachelor_master_info.asp Umfangreiche Informationen zu Bachelor und Master in Deutschland bei studieren.de]
- [http://www.studienberatung.fu-berlin.de/wis/studienmoeglichkeiten.html Neue Studienwege an der FU Berlin - Bachelor und Master]
- [http://www.tu-berlin.de/presse/doku/tu9/ TU-9: Initiative der neun größten Technischen Universitäten Deutschlands]
- [http://www.zeit.de/2005/45/C-Urteil Manuel Hartung, Bachelor vor Gericht, Artikel in der ZEIT 45/2005]
- [http://www.zeit.de/2005/03/C-Bachelor Jan Wiarda, Erfolg mit Hut, Artikel in ZEIT 3/2005]
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Studium
Kategorie:Abschlüsse und Zertifikate
MagisterDer Magister (v. lat.: magister = Lehrer) wird als akademischer Grad nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium verliehen. Nach dem Magisterexamen ist eine Promotion möglich.
Deutschland
In Deutschland ist der Magister eine gleichwertige Alternative zum Diplom und zum Ersten Staatsexamen; er stellt allerdings keinen berufsqualifizierenden, sondern einen berufsbefähigenden Abschluss dar, in dem Sinne dass er nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern auf eine breitgefächerte Vielfalt beruflicher Tätigkeiten vorbereitet.
Das Magisterstudium wird speziell an einer Philologischen Fakultät bzw. Philosophischen Fakultät oder entsprechenden Fachbereichen wissenschaftlicher Hochschulen angeboten. Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnet sich das Magisterstudium durch eine breitere wissenschaftliche Orientierung aus. Hierbei, und das ist das Besondere, können die Studenten die Zusammenstellung der Fächer aus dem Angebot einer Universität bzw. wissenschaftlichen Hochschule weitgehend selbst bestimmen. Das Magisterstudium eröffnet die Möglichkeit der Kombination künstlerischer Fächer z. B. mit Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächern sowie auch Fächern anderer Fakultäten als weiterem Hauptfach bzw. als Nebenfächern. Eine wesentliche Bedingung ist, dass das erste Hauptfach, in dem auch die Magisterarbeit geschrieben wird, an der Philosophischen Fakultät bzw. dem entsprechenden Fachbereich erstellt werden soll. Somit ist den Studenten die Möglichkeit zur Beschäftigung mit einem breiten wissenschaftlichen Spektrum gegeben und eigene Interessen können weitgehend verwirklicht werden.
Die Studenten belegen entweder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer, z. B. Kunstpädagogik mit Erziehungswissenschaft und Psychologie, oder zwei Hauptfächer, z.B. Geschichtswissenschaft und Germanistik oder Skandinavistik und Politikwissenschaft. Der Gesamtstudienaufwand ist bei allen Kombinationsmöglichkeiten im Wesentlichen gleich. Während beim Nebenfachstudium das Hauptaugenmerk auf dem Erwerb grundlegender Kenntnisse liegt, wird beim Hauptfachstudium neben den Grundlagen Wert auf die Beschäftigung mit speziellen Themenkreisen gelegt.
Das Magisterstudium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Studenten haben jedoch durch die Wahl der Fächer die Möglichkeit, auf ein angestrebtes Einsatzgebiet hinzuarbeiten. Neben einer Tätigkeit im Hochschulwesen sowie in der Kultur ist ein Einsatz im Verlags- und Bibliothekswesen, im Freizeit- und Medienbereich sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung möglich. Auch die Wirtschaft bietet im wachsendem Maße Einstiegschancen. Den Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich somit verschiedene berufliche Perspektiven, nicht zuletzt dank der möglichen breiten Fächerung und der eventuell im Studium erworbenen Sprachkenntnisse.
Im Zuge des Bologna-Prozesses werden zurzeit viele Magister-Studiengänge (wie auch Diplom-Studiengänge) in entsprechende Bachelor- und Master-Studiengänge umgewandelt.
Magister Artium
Der Magister Artium (M. A.) ist ein akademischer Grad.
Das Magisterstudium ist ein Studium üblicherweise geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Fächer und führt nach einer Abschlussprüfung zur Verleihung des akademischen Grades Magistra Artium/Magister Artium (M. A.). Dieser Titel bezieht sich auf die in der Antike vorgebildete und durch das gesamte Mittelalter hindurch tradierte Auffassung von den Disziplinen der Wissenschaft als den "septem artes liberales", den sieben freien Künsten, und bedeutet "(Lehr-) Meister der Wissenschaften" und ist somit nicht auf künstlerische Gebiete beschränkt. In der Folgezeit übernahm man diesen Titel für alle sich weiter selbständig etablierenden Fächer mit "philosophischer" Grundlage, z. B. die Philologien oder die archäologischen und geschichtswissenschaftlichen Fächer.
Mittlerweile ist es allerdings an vielen Universitäten möglich, auch Fächer wie Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, die nicht dem klassischen Bild eines Magisterstudiums entsprechen, als Magisterfach zu studieren.
Berufsmöglichkeiten
Der Abschluss Magister Artium eignet sich:
# bei einer Studienentscheidung für Fachgebiete, bei denen der Abschluss mit einem Diplom oder mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien nicht möglich ist;
# als Zusatzqualifikation neben einem berufsqualifizierenden Abschluss;
# für ausländische Studenten.
Im allgemeinen bzw. auswärtigen Kultur- und Medienbereich, auf den der Abschluss Magister Artium bezogen ist, bestehen je nach gewähltem Hauptfach Beschäftigungsmöglichkeiten im Beratungs-, Bibliotheks-, Dokumentations-, Konzert-, Museen-, Theater- und Übersetzungswesen sowie im Bereich des auswärtigen (Kultur-) Dienstes. Außerdem eröffnet dieser Grad auch eine Referententätigkeit bei kirchlichen, kommunalen, pädagogischen, politischen und sozialwissenschaftlichen Einrichtungen, in Auslands-, Personal-, Stabs- und Werbungsabteilungen von Unternehmen sowie in Institutionen der Bildungs- bzw. Wissenschaftsverwaltung/-förderung. Für solche Referententätigkeiten wird jedoch in der Regel, für den höheren Archiv- bzw. Bibliotheksdienst zum Teil zwingend die Promotion vorausgesetzt. Über die genannten Beschäftigungsmöglichkeiten hinaus kämen auch Lektor- bzw. Fachredakteurstellen bei Rundfunk, Fernsehen sowie Zeitungs- und Buchverlagen in Betracht, wobei aber fast immer eine publizistische Zusatzausbildung oder zumindest eine journalistische Erfahrung aus freiberuflichen Tätigkeiten erforderlich ist.
Siehe auch: Baccalaureus Artium, Bachelor, Master
Österreich
In Österreich ist Magister (männlich) bzw. Magistra (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. Das gilt sowohl im System der Diplomstudien (vier bis sechs Jahre ab Matura), als auch im neuen System der Magisterstudien (aufbauend auf dem Bakkalaureat) im Sinne des Bologna-Prozesses. Ausnahmen sind die technischen Studien (Abschluss mit dem Grad Diplom-Ingenieur), die Studien der Human- und Zahnmedizin (Abschluss mit Doktorgrad, obwohl sie als Diplomstudien gelten) sowie diverse Universitätslehrgänge, die englische Bezeichnungen (z. B. Master of Science [M. Sc.]) verleihen.
Die Abkürzung für die männliche und die weibliche Form des Grades lautet "Mag.", die ungefähre Studienrichtung wird durch einen Zusatz angezeigt, z. B.:
- Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
- Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
- Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
- Mag. iur. rer. oec. (Magister/Magistra iuris rerum oeconomicarum, Magister/Magistra des Rechts der Wirtschaft)
- Mag. rer. nat. (Magister/Magistram rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
- Mag. med. vet. (Magister/Magistram medicinae veterinaeriae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
Magistergrade von Fachhochschulen werden mit "(FH)" gekennzeichnet.
Siehe auch
Hochschulprüfung, Magister der Verwaltungswissenschaften, Magisterarbeit
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Abschlüsse und Zertifikate
Kategorie:Studium
StaatsexamenEin Staatsexamen ist eine staatlich kontrollierte Prüfung. Die Bezeichnung Staatsexamen leitet sich ab von Examen (lat. Zünglein an der Waage, Verhör oder Untersuchung). Der Plural lautet Examina.
Das Staatsexamen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Staatsprüfung. Sie führt zum Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung, die von einem staatlichen Prüfungsausschuss (an dem auch Universitätsprofessoren beteiligt sind) abgenommen wird. Inhalt von Studium und Prüfung sind gesetzlich geregelt. Im Gegensatz dazu werden Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Master-Prüfungen von der besuchten Hochschule durchgeführt. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen.
Deutschland
In Deutschland bildet das Staatsexamen den Abschluss des Lehramtsstudiums, des Medizinstudiums, des Studiums der Zahnmedizin, der Tiermedizin, der Rechtswissenschaft, der Lebensmittelchemie und der Pharmazie. Im Regelfall schließt sich eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst an, an dessen Ende ein weiteres Staatsexamen steht. Mit dem Staatsexamen ist kein akademischer Grad verbunden, der Abschluss berechtigt aber in der Regel zur Promotion. In einigen Bundesländern dürfen die Universitäten aber zusätlich akademische Grade verleihen für die aber unter Umständen zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.
Jura
Auch im Jurastudium gibt es zwei Staatsexamina. Das Erste Staatsexamen schließt die universitäre Ausbildung ab und wird in zB. im Bundesland Berlin durch neun fünfstündige Klausuren vereilt auf drei Wochen und einer fünstündigen mündlichen Prüfung durchgeführt. Thema dieser Klausuren kann jede Frage des materiellen Rechts sein, die zuvor (in üblicherweise 4-5 Jahren Studium) auch Bestandteil der Ausbildung war oder sein konnte. Darauf folgt eine zweijährige praktische Ausbildung (Referendariat), die mit dem zweiten Staatsexamen, das dem ersten Examen in Dauer und Umfang ähnelt, sich aber dem prozessualen Aspekten kumulativ auch noch zuwendet, endet.
Lebensmittelchemie
Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich etwas von Bundesland zu Bundesland, da das Recht der Lebensmittelchemiker Landesrecht und nicht wie etwa bei Jura oder Medizin Bundesrecht ist.
Nachfolgend ist die Situation in Baden-Württemberg dargestellt. Die Abweichungen zu anderen Bundesländern ist aber minimal:
Das Staatsexamen (in einigen Bundesländern auch als Staatsprüfung bezeichnet) besteht aus drei Teilen:
- Erster Prüfungsabschnitt nach vier Semestern (Grundstudium)
- Zweiter Prüfungsabschnitt nach weiteren vier Semestern (Hauptstudium)
- Dritter Prüfungsabschnitt nach einer praktischen Ausbildung bei einem Lebensmitteluntersuchungsamt von einem Jahr Dauer
Ferner muß eine wissenschaftliche Abschlußarbeit, die innerhalb von einer Frist von sechs Monaten erstellt werden muß, vorgelegt werden.
Erster Prüfungsabschnitt
Es werden folgende Fächer geprüft:
- Anorganische und Analytische Chemie
- Organische Chemie
- Physikalische Chemie
- Physik
- Botanik
Die Prüfung wird von Hochschullehrern abgenommen.
Der Prüfung sind gleichgestellt ein Vordiplom im Studiengang Diplom-Chemie mit ergänzender Botanik-Prüfung oder ein Zeugnis über den Zweiten Prüfungsabschnitt im Studiengang Pharmazie.
Zweiter Prüfungsabschnitt
Es werden folgende Fächer geprüft:
- Chemie und Analytik der Lebensmittel, der Tabakerzeugnisse, der kosmetischen Mittel, sonstiger Bedarfsgegenstände und des Wassers
- Technologie der Lebensmittel, der Tabakerzeugnisse, der kosmetischen Mittel, sonstiger Bedarfsgegenstände und des Wassers
- Angewandte Biochemie und Ernährungslehre
- Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene
- Toxikologie und Umweltanalytik
Die Prüfung wird ebenfalls von Hochschullehrern abgenommen.
Dritter Prüfungsabschnitt
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
- eine praktische Prüfung (experimentelle Untersuchung und Begutachtung)
- drei Aufsichtsarbeiten (Sachverständigengutachten, zu erstellen anhand vorgegebener Analysendaten)
- mündliche Prüfung (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht; Organisation und Funktion der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung; Qualitätssicherung in Laboratorien und Betrieben)
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuß an den Staatlichen Lebensmittelüberwachungsämtern abgenommen.
Abschlußarbeit
Nach dem Zweiten oder Dritten Prüdungsabschnitt ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten eine Abschlußarbeit vorzulegen. Die Arbeit kann an einer Universität oder an einer anderen geeigneten Einrichtung erstellt werden. Die Arbeit wird von zwei Prüfern bewertet, von denen mindestens einer Professor sein muß.
Lehramt
Obwohl in vielen Bundesländern die Abschaffung des Staatsexamens für Lehrer (nicht zuletzt aus Kostengründen) geplant wird, ist auch in diesem Bereich derzeit noch eine Teilung in zwei Staatsexamina üblich: An die fachliche Ausbildung an einer Hochschule, die mit dem Ersten Staatsexamen beendet wird, schließt sich ein in der Regel zweijähriges Referendariat an, das mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.
Medizin
Im Medizinstudium gibt es nach der alten Approbationsordnung drei Staatsexamina und eine sogenannte Vorprüfung oder Physikum.
Nach der neuen Approbationsordnung vom 27. Juni 2002 sind es nur noch zwei Staatsexamina.
Danach erhalten die Absolventen der Staatsprüfung auf Antrag die Approbation (Berechtigung zur Berufsausübung und Führung der Berufsbezeichnung).
Europa
Im Zuge des Bologna-Prozesses, der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen in Europa, sollen die Staatsexamina als Abschluss des Hochschulstudiums zum Jahr 2010 abgeschafft und auf die konsekutiven Bachelor-Masterabschlüsse umgestellt werden.
Konkret ausgearbeitete Umsetzungspläne existieren dafür jedoch noch nicht.
Siehe auch
- Ministerschwanz
- Hochschulprüfung
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Abschlüsse und Zertifikate
Bologna-ProzessEnde der 1990er Jahren wurde eine Initiative gestartet, das Hochschulwesen in Europa zu harmonisieren. Auf der Grundlage einer Vereinbarung des Jahre 1998 (Sorbonne-Erklärung) zwischen den Bildungsministern Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens erwuchs ein Jahr später die Erklärung der Bildungsminister, die von Vertretern aus 29 europäischen Ländern am 19. Juni 1999 in Bologna unterzeichnet wurde. Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet.
Ziele
Die Ziele des Bologna-Prozesses lassen sich in drei große Themen subsumieren: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Dies umfasst als Unterziele unter anderem:
- die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement)
- die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, derzeit insbesondere Bachelor und Master)
- die Einführung eines Leistungspunktesystems, dem European Credit Transfer System (ECTS), und einer Modularisierung
- die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; dies meint nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen, Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen oder lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen
- Qualitätsentwicklung der Hochschulausbildung durch Fakultätsentwicklung, Akkreditierung der Studiengänge, Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung.
- die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.
- das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen
- die studentische Beteiligung
- die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes
- die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung von Doktoratsstudien in den Bologna Prozess
Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt.
Organisation
Beim Bologna-Prozess handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche Absprache zwischen den Bildungsministern von inzwischen 45 „europäischen“ Staaten. Auf den alle zwei Jahre stattfindenden Ministertreffen (2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen, 2007 in London) legen sie offiziell fest, welche Ziele im Bologna-Prozess erreicht werden sollen (z.B. höhere Mobilität, Einführung von BA/MA oder die Einrichtung von Qualitätssicherungssystemen). Gleichzeitig sind die Minister für die Umsetzung der verschiedenen Konzepte auf Länderebene verantwortlich. Unterstützt werden sie dabei von einer Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene, der Bologna Follow-Up Group (BFUG), und nationalen Komitees, den nationalen Bologna-Gruppen.
In der BFUG arbeiten Vertreter der verschiedenen Bologna-Staaten und der Europäischen Union an konkreten Plänen für die Umsetzung der Bologna-Ziele, wobei sie von europaweiten Vereinigungen der Hochschulen (EUA, EURASHE und EI), der Studierenden (ESIB), der Wirtschaft (UNICE) und des Europarates beraten werden. Weitere Organisationen wie EURODOC, CESAER oder SEFI wirken am Bologna Prozess mit, in dem sie Empfehlungen für einzelne Bereiche ausarbeiten. Die BFUG trifft sich mehrmals im Jahr um offene Fragen zu den Reformen zu klären und über Fortschritte zu berichten.
Die nationale Bologna-Gruppe besteht in Deutschland aus Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Deutsche Akademische Austausch Dienstes (DAAD), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Kultusministerkonferenz (KMK), des freie zusammenschluss von studentinnenschaften (fzs), der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und des Akkreditierungsrates. Gemeinsam erarbeitet sie Lösungen zur Umsetzung der Bologna-Ziele auf Bundesebene, berichtet an die BFUG und führt Seminare zu den verschiedenen Inhalten des Bologna-Prozesses durch.
Kritik
Kritik am Bologna-Prozess wird sowohl von Seiten der Studierenden als auch der Hochschulen selbst geäußert. In Deutschland dominieren Befürchtungen, dass ein verkürztes Studium, zumindest bei Bachelor-Absolventen, zu einem geringeren Qualifikationsniveau und zu einem weniger praktischen und berufsqualifizierenden Abschluss führen werde (z.B. durch den Wegfall von Praxissemestern und Auslandsaufenthalten). Gerade Studentenvertreter bezweifeln daher, ob Bachelor-Studierende auf dem Arbeitsmarkt adäquate Beschäftigungsangebote erhalten werden und sprechen sich deutlich gegen Zugangsbeschränkung zum Master-Studium aus. Auf Seiten der Hochschulen bedeutet die Umstellung der Studienstrukturen einen großen Arbeitsaufwand, der mit hohen Kosten verbunden ist (z.B. durch die Akkreditierung neuer Studiengänge). Kritisiert werden deshalb zum einen die fehlende Finanzausstattung für eine Umsetzung der Reformen, als auch ein Verlust an Tiefe und wissenschaftlicher Komponenten im Studium.
Fortschritte
Nichtsdestotrotz sind in vielen Bereichen bei der Umsetzung der Reformen bereits erhebliche Fortschritte erkennbar, so z.B. bei der formalen Einführung gestufter Studiengänge und des ECTS. In anderen Bereichen, vor allem bei den Qualifikationsrahmen, den Anerkennungsmethoden und der Berufsbefähigung, müssen bis zur politischen Zielmarke im Jahr 2010 noch deutliche Anstrengungen unternommen werden. Es ist deshalb schwer abzuschätzen, ob die Bologna-Ziele fristgerecht erreicht werden können. Durch die laufende Erweiterung des Bologna-Raumes wird eine Umsetzung zumindest in den neuen Mitgliedstaaten zu diesem Zeitpunkt nicht vollendet sein können und eine Mehrzahl von Experten geht davon aus, dass der Prozess weitere fünf bis zehn Jahre andauern wird. Eine formale Umstellung auf BA/MA-Abschlüsse ist in Deutschland bis zum Ende des Jahrzehnts aber zu erreichen und eine Akkreditierungsstruktur bereits jetzt verankert. Schließlich zeigen erste Studien, dass Bachelor-Absolventen schon jetzt gute Berufsangebote erhalten und von der Wirtschaft positiv aufgenommen werden.
Siehe auch
- Leistungspunktesystem
- Fakultätsentwicklung
- TU_9
- Kritik am Bologna-Prozess
Weblinks
- [http://www.dfes.gov.uk/bologna/ Hompage des Bologna-Sekretariats für das Bologna-Treffen London 2007]
- [http://www.bologna-bergen2005.no/ Homepage Bologna-Bergen 2005]
- [http://www.bologna-berlin2003.de/de/ Homepage Bologna-Berlin 2003]
- [http://europa.eu.int/comm/education/index_de.html Informationen Education in Europe]
- [http://www.esib.org/documents/ESIBbolognaanalysis.pdf "Bologna with student eyes (2005)"] (PDF) - Broschüre des europäischen Studierendendachverbands ESIB
- [http://www.bmbf.de/de/3336.php Der Bologna-Prozess]
- Deutschland:
:[http://www.kmk.org/hschule/home1.htm Homepage der KMK]
:[http://www.tu-berlin.de/presse/doku/tu9/ TU-9: Initiative der neun größten Technischen Universitäten Deutschlands]
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Europäische Union
LL.M.LL.M. ist die Abkürzung für den akademischen Titel Master of Laws (lat. Magister Legum, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural "Rechte" ist). Dieser Postgraduate-Titel kann von Juristen an vielen in- und ausländischen Universitäten erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Universitäten in den englisch-sprachigen Ländern erworben.
Weblinks
- [http://www.jurawelt.com/referendare/llm/ www.jurawelt.com/referendare/llm/]
- [http://www.llm-guide.com/ www.llm-guide.com/]
- [http://www.WorldWideLLM.com/ www.WorldWideLLM.com/]
- [http://www.kmk.org/zab/home.htm KMK-Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen]
- [http://www.wjfh.de/article265.html WJFH e.V.]
Kategorie:Abschlüsse und Zertifikate
Kategorie:Akademische Bildung
WirtschaftsingenieurEin Wirtschaftsingenieur (kurz: WI, WIng oder Wirt.Ing.) bekommt im Rahmen seiner Ausbildung ein breitgefächertes mathematisch-naturwissenschaftliches, betriebs- und volkswirtschaftliches, juristisches sowie technisches Wissen vermittelt.
Voraussetzung für diesen Beruf ist ein Studium des Wirtschaftsingenieurwesens.
Problemstellung
„Eigentlich mögen sie einander nicht, die Ingenieure und Ökonomen, die Physiker und Soziologen, die Chemiker und Juristen etc. Sie leben in einer Welt und machen Witze übereinander.“
(C. P. Snow 1959 in "The Two Cultures")
„Es treten nicht selten Koordinationsschwierigkeiten auf, weil die Vertreter der technischen und der kaufmännischen Seite sich schon in ihrer ganzen Art zu Denken grundsätzlich unterscheiden, gewissermaßen von klein auf in verschiedenen Denkkategorien erzogen wurden, gleichgültig, ob sie von Schulen kamen oder in der Praxis 'groß' geworden sind.“
(Prof. Dr. Bussmann, Darmstädter Ordinarius für BWL von 1956-1962)
Ausbildung
Der Beruf des Wirtschaftsingenieurs setzt im Allgemeinen ein Studium des Wirtschaftsingenieurwesen voraus, das an einer Hochschule oder Fachhochschule angeboten wird und mit einem akademischen Grad abschließt.
An Berufsakademien werden auch Wirtschaftsingenieure ausgebildet, allerdings erlangen sie keinen akademischen Grad.
siehe dazu den Artikel: Wirtschaftsingenieurwesen
Beruf
Branchen
hauptsächlich Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugbau und Beratungsgesellschaften.
Tätigkeitsfelder
WIs sind beispielsweise tätig in den Bereichen Vertrieb, Produktion, Logistik, Einkauf, Finanzen/Verwaltung, Unternehmensleitung/Controlling.
Arbeitsmarkt
Am deutschen sowie am Internationalen Arbeitsmarkt sind Wirtschaftsingenieure sehr gefragt. Viele Unternehmen besetzen Schlüsselpositionen in der Fertigung mit Wirtschaftsingenieuren und für gute Studenten gibt es eine große Anzahl von Stipendien in der Industrie.
siehe dazu: [http://www.uni-essen.de/isa/fg_wirtschaft_recht/wirtschaftsing/wirtschaftsing2.htm Untersuchung der Universität Essen zum Arbeitsmarkt für Wirtschaftsingenieure ]
internationale Bezeichnung
Wie übersetzt man Wirtschaftsingenieur?
Master of Business and Engineering (MBE)
In einem Artikel vom 5.1.2002 in der FAZ erläutert Prof. Dr. H. Müller-Merbach die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Industrial Engineering. Er referiert sowohl über Gemeinsamkeiten wie Unterschiede dieser Studiengänge. In diesem Zusammenhang wird der akademische Grad des Wirtschaftsingenieurs als Master of Business and Engineering (MBE) übersetzt.
Die TU- Kaiserslautern beantwortet die Frage "Wirtschaftsingenieur" - What's that? Wie folgt:
Kaiserslautern University of Technology offers a special degree program called Wirtschaftsingenieur, best translated as Master of Business and Engineering (MBE) or MBA for Science and Technology. The degree program takes on average about six years to complete. Graduates get the German degree "Diplom-Wirtschaftsingenieur", therefore MBA or MBE is only the best way to translate our degree program.
Verdienst
Ein FH-Absolvent des Wirtschaftsingenieurwesens steigt bei 37.539 EUR Jahresgehalt ein, ein Uni-Absolvent bei 40.587 EUR - mit Promotion 45.821 EUR (Quelle: Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure, 2003).
Nach 4 Jahren im Beruf verdient ein WI im Jahr 50.500 EUR bei einer Arbeitszeit von ca. 49 Std./Woche (Quelle: Wissenschaftliches Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung, Uni Kassel;
Stand: 1999).
Weblinks
- [http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/D/kurz_B6071104.html Aufgaben,Tätigkeiten und Ausbildung im Überblick ]
- [http://www.vwi-online.de Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.V. (VWI)]
- [http://www.uni-essen.de/isa/fg_wirtschaft_recht/wirtschaftsing/wirtschaftsing1.htm "Wirtschaftsingenieurwesen" im ISA-Informationssystem]
- [http://www.think-ing.de think-ing.de]
- [http://www.vdi.de Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI)]
Kategorie:Beruf
Kategorie:Ingenieurwissenschaft
Kategorie:Wirtschaft
Kategorie:Akademische Bildung
AkkreditierungDer Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen Instanz das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Unter Akkreditierung kann jedoch auch lediglich das Verfahren verstanden werden, das sich eingehend mit einer bestimmten Materie beschäftigt. Hierbei ist die Akkreditierung bereits die Aufnahme der Eigenschaftsuntersuchung und eben nicht die Bescheinigung des Endergebnisses.
Diplomatie und Politik
In der Diplomatie erlangt durch die Übergabe des so genannten Akkreditierungsschreibens (Beglaubigungsschreibens) und die Entgegennahme durch das Oberhaupt des vertretenen Staates oder einer Vertretungsperson ein ausländischer Botschafter oder sonstiger Diplomat den Status eines offiziellen Vertreters des vertretenen Staates, der für diesen völkerrechtlich verbindliche Erklärungen abgeben kann. Dieser formalen Akkreditierung geht das Agrément voraus, also die Erklärung des Empfangsstaates, dass er mit der Benennung der betreffenden Person als Diplomat einverstanden ist. Zugleich ist die Akkreditierung Voraussetzung für die diplomatische Immunität. Die Vertretungsberechtigung und damit der Status eines akkreditierten Diplomaten endet dadurch, dass der vertretene Staat die Ernennung zurückzieht, oder dass der Empfangsstaat den Diplomaten zur persona non grata erklärt, was völkerrechtlich ohne Begründung möglich ist.
Journalismus
Im Journalismus bezeichnet Akkreditierung die Zulassung von Medienvertretern zu bestimmten Veranstaltungen. Die Spanne reicht von der einfachen Erteilung einer Presse-Eintrittskarte ohne vorherige Anmeldung bis hin zur detaillierten Absprache, wann welcher Journalist welchen Teil einer Veranstaltung auf welche Art (Fotojournalismus, schreibende Berichterstattung, Fernseh- oder Radioaufnahmen) begleiten wird. Meist ist die Akkreditierung mit der Ausgabe spezieller Ausweise an die Medienvertreter verbunden.
Wirtschaft
Akkreditierung ist gemäß ISO/IEC 17011:2004 die Bestätigung durch eine dritte Stelle die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.
Konformitätsbewertungsstellen sind Organisationen, die folgende Dienstleistungen zur Konformitätsbewertung bereitstellen: Prüfung, Inspektion, Zertifizierung von Managementsystemen, Zertifizierung von Personen, Zertifizierung von Produkten und im Kontext mit der Norm ISO/IEC 17011 Kalibrierung.
1. Eine Zertifizierungsstelle ist akkreditiert, wenn sie die in der z. B. Normenreihe EN 45011 - 45013 aufgeführten Voraussetzungen zur Durchführung von Bewertungen von Managementsystemen (zum Beispiel Qualitätsmanagement oder Umweltmanagement), Produkten oder Personen nachweislich gegenüber einer Akkreditierungsstelle erfüllt.
2. Ein Prüf- bzw. Kalibrierlaboratorium ist akkreditiert, wenn es die z. B. Anforderungen des ISO/IEC 17025 Standards erfüllt, der den Qualitätsstandard DIN EN ISO 9001:2000 einschließt und darüber hinausgehende Anforderungen enthält. Hierzu wird das Labor durch eine Expertengruppe einer unabhängigen Akkreditierungsstelle gemäß der Norm ISO/IEC 17011 begutachtet und durch meist jährliche Begehungen überwacht.
3. Eine Inspektionsstelle ist akkreditiert, wenn sie die Anforderungen der Norm z. B. ISO/IEC 17020 nachweislich erfüllt.
Bildung
Eine Einrichtung kann durch die öffentliche Verwaltung akkreditiert werden. Sie darf dann mit Mitteln der öffentlichen Hand Bildungsmaßnahmen durchführen. Eine Akkreditierung kann auch für Studiengänge an Hochschulen und Berufsakademien erfolgen.
Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung folgende Ziele:
# Qualität von Lehre und Studium sichern, um zur Fakultätsentwicklung beizutragen;
# Mobilität der Studierenden erhöhen;
# internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen verbessern (nota bene: die Akkreditierung garantiert an sich noch nicht die internationale Anerkennung);
# Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bakkalaureus-/Bachelor- und Magister-/Master-Studiengänge erleichtern;
# Transparenz der Studiengänge erhöhen.
In Deutschland wurde am 8. Dezember 1998 zu diesem Zweck der Akkreditierungsrat eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum Studiengänge akkreditieren, die zu den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister führen, welche in großem Umfang im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt werden. Die Agenturen wie die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates.
Die nach der Anzahl der abgeschlossenen Verfahren an deutschen Hochschulen größte Akkeditierungsagentur in Deutschland ist die ASIIN e.V. (Fachakkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e.V.)
In den USA, die als Ursprungsland der Akkreditierung im Bildungsbereich gelten, ist zu beachten, dass es dort zwei Formen der Akkreditierung gibt. Neben der auch in Europa üblichen Form, die dort als national accreditation bezeichnet wird, exsistiert auch noch die sogenannte regional accreditation. Da in den Vereinigten Staaten weder die Bundesregierung noch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten die rechtliche Autorität besitzen, wie in Europa üblich, eine Hochschule oder High School staatlich anzuerkennen, wird diese Anerkennung durch die für das jeweilige Gebiet des Landes zuständige regionale Akkreditierungsagentur vorgenommen. Diese Art der Akkreditierung bezieht sich also nicht auf einen einzelnen Studiengang, sondern auf die jeweilige Institution als Ganzes. Die meisen nationalen Akkreditierungsagenturen in den USA verlangen die regionale Akkreditierung einer Hochschule als Grundvorraussetzung für die nationale Akkreditierung eines von dieser Institution angebotenen Studienganges. Ein weiterer Unterschied zur Situation in Europa besteht darin, dass alle US-amerikanischen Akkreditierungsagenturen als gemeinnützige Unternehmen organisiert sind.
Umstritten ist hingegen bei der Akkreditierung von Studiengängen, ob eine wirksame Akkreditierung bereits dann vorliegt, wenn das Akkreditierungsverfahren überhaupt durchlaufen wurde oder erst, wenn nach dem Verfahren ein positives Akkredidat erteilt wird.
Die Akkreditierung erfolgt, in dem die Einhaltung von Mindeststandards geprüft wird. Hier ist kritisch anzumerken, dass die Ausrichtung auf Minimalanforderung im besten Fall zur Qualitätssicherung, aber vermutlich noch nicht zur Qualitätssteigerung reicht.
Eine Alternative ist die Auditierung einer Fakultät nach dem Qualitätsmanagementmodell EFQM.
Nach aktuellem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Akkreditierungspflicht nach Vorgabe der jeweiligen Landeshochschulgesetzen nicht gegen die in Art. 5 III GG normierte Freiheit von Wissenschaft und Lehre.
Weblinks
- [http://www.akkreditierungsrat.de/ Akkreditierungsrat der Hochschulen für Studienabschlüsse als Bachelor (BA) und Master (MA)]
- [http://www.dar.bam.de/ Deutscher Akkreditierungsrat - ein Zusammenschluss der Akkreditierungsstellen in Deutschland]
- [http://www.gaz-online.de/ GAZ Gesellschaft für Akkreditierung und Zertifizierung mbH]
- [http://www.tga-gmbh.de/ Trägergemeinschaft Akkreditierung GmbH (German Association for Accreditation)]
- [http://www.eu-admin.com/ European Committee for Quality Assurance - aufbauend auf ISO 9001/ ISO 9002]
- [http://www.ed.gov/admins/finaid/accred/index.html Informationen über die Akkreditierung von Bildungsinstitutionen in den USA vom U.S. Department of Education (englisch)]
Kategorie:Diplomatie
Kategorie:Journalismus
Kategorie:Akademische Bildung
ja:認定校制度
Fachhochschule
Eine Fachhochschule (FH) ist eine Hochschule, die anwendungsorientierte Studiengänge anbietet. Das Angebot ist, wie bei Universitäten, breit gefächert in natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und künstlerische Studiengänge. Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen zudem ein Studium neben der Berufstätigkeit. Eine spezielle Form der Fachhochschule ist die Fernfachhochschule.
Allgemein
Einordnung der Fachhochschule in der Bildungslandschaft Europas
In der Bologna-Erklärung von 1999 wurde das Ziel gesteckt, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine größere Verträglichkeit (Kompatibilität) und bessere Vergleichbarkeit (Komparabilität) mittels der ECTS-Punkte zu erreichen. Inzwischen haben, als Konsequenz darauf, auch viele Fachhochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf das neue System umgestellt und bieten als Studienabschlüsse Bachelor und Master an.
Ausrichtung und Methodik
Fachhochschulen bilden ihre Studierenden auf wissenschaftlicher Grundlage anwendungsorientierter, d.h. praxisorientierter als Universitäten aus. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Lehre; Forschung hat dort eine weniger wichtige (wenn auch wichtiger werdende) Rolle. Fachhochschulen sind allerdings besonders um den Wissenstransfer zur Wirtschaft bemüht – vor allem im Technologiebereich – (zum Beispiel in Technologietransferzentren/-instituten, die dann den Fachhochschulen angegliedert sind).
"University of Applied Sciences"
Da die Fachhochschulen in Deutschland, wie auch die Universitäten, über ein breitgefächertes Studienangebot verfügen, verwenden sie seit einigen Jahren die englische Zusatzbezeichnung „University of Applied Sciences“, übersetzt als „Universität für angewandte Wissenschaften“. In einigen Bundesländern, beispielsweise Baden-Württemberg, werden die Fachhochschulen ab 2005 folgerichtig in „Hochschule für ...“ (gefolgt von der Nennung der jeweiligen Fachrichtung, z.B. Technik, Wirtschaft, Design etc.) umbenannt. Der Begriff der „wissenschaftlichen Hochschulen“, mit dem Hochschulen mit Promotionsrecht gemeint sind, (als Abgrenzung zu den Fachhochschulen) soll künftig im hochschulpolitischen Sprachgebrauch nicht mehr benutzt werden, da dies implizieren könnte, dass es auch „un-wissenschaftliche“ Hochschulen gäbe.
Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) sind nur für Anwärter des gehobenen Beamtendienstes zugänglich.
Voraussetzungen
Das Studium an einer Fachhochschule setzt in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung voraus, die durch das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur), aber auch durch das Zeugnis der Fachhochschulreife belegt wird. Hinzu kommt, je nach Studiengang, ein fachbezogenes Vorpraktikum, eine fachspezifische Berufsausbildung, ein einjähriges Fachpraktikum, z.B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule; es gibt aber häufig auch keine weiteren Voraussetzungen.
Ein Studium mit Abschluss Fachhochschul-Diplom kann in der Regelstudienzeit von 7 bis 8 Semestern absolviert werden. Im Studium sind meist ein oder zwei Praxissemester enthalten.
Abschluss
Als die Fachhochschulen in den 1970er Jahren gegründet wurden, verliehen die Fachhochschulen ihren Absolventen den akademischen Grad, wie Ing. (grad.), Betriebswirt (grad.), usw. Seit 1980 (Hochschulrahmengesetz von 1973) erhalten die Absolventen den akademischen Grad in Form des Diploms mit Angabe der Fachrichtung (zum Beispiel Diplom-Ingenieur, -Kaufmann/-Betriebswirt, -Sozialarbeiter, und so weiter) und seit 1987 mit dem Zusatz „FH“ (zum Beispiel Diplom-Betriebswirt (FH)). Durch die Umstrukturierung der Hochschulen werden heute in vielen Studienfächern auch, oder nur noch, die englischsprachigen Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master vergeben.
Im Gegensatz zu Universitäten besitzen Fachhochschulen kein Promotions- und Habilitationsrecht, (d.h. sie haben nicht die Berechtigung, eine Doktorgrad zu verleihen). FH-Absolventen können nur an einer Universität promovieren, wobei FH-Professoren als Zweitgutachter agieren können.
Die Anerkennung eines FH-Diploms zwecks Promotion an einer Universität ist unter besonderen Voraussetzungen möglich, allerdings kommt es im Einzelnen vor, dass ein FH-Absolvent 1 oder 2 Semester an der Universität in seinem Fachgebiet studieren muss, um eine vollständige Promotionsanerkennung zu erhalten. Der Mastergrad einer Fachhochschule berechtigt hingegen grundsätzlich zur Promotion.
Bezüglich des Bachelor- (beziehungsweise Bakkalaureat-)Abschlusses sind die FH-Absolventen und die Universitäts-Absolventen (rechtlich) gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Staat oder Kommune) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst. Bei einem Master- Abschluss können Universitätsabsolventen generell, FH-Absolventen nur bei entsprechender Akkreditierung des eigenen Studiengangs in den höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung eingestellt werden (es gibt auch akkredierte Master-Studiengänge an Fachhochschulen, die diese Berechtigung nicht enthalten). Besoldungsrechtlich ist das Diplom (FH) dem Bachelor gleichgestellt, das universitäre Diplom wird generell dem höheren Dienst zugeordnet.
Die Zahl der Studierenden an bundesdeutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert Studierenden bis zu mehr als 16.000 Studierenden (FH Köln, Stand WS 05/06). Bei den staatlichen Fachhochschulen zeichnet sich aufgrund von Sparmaßnahmen ein Trend zur Zusammenlegung kleinerer Fachhochschulen ab.
Geschichte
Die ersten Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gingen in den frühen 1970er Jahren (neu geschaffenes Hochschulrahmengesetz 1973) aus den (Staatlichen) Ingenieurschulen (SIS) und aus Höheren Fachschulen (zum Beispiel für BWL oder Sozialpädagogik) hervor. Die Absolventen der Ingenieursschulen nannten sich bis Mitte der 1960er Jahre Ingenieur i. V. mit der jeweiligen Fachrichtung; später (ab etwa 1967) wurde ihnen als Abschluss die staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) verliehen und Absolventen früherer Jahrgänge (auf Antrag) nachgraduiert.
Dem FH-Absolventen wurde dagegen (bis 1977/1978, je nach Bundesland) der Abschlusstitel als akademischer Grad verliehen und ab 1977/1978 (je nach Bundesland und Landeshochschulgesetz) als Diplom. Seit Mitte der 1990er Jahre mit dem Zusatz „FH“. Wobei der Zusatz auch nach 1987 eine Zeit lang nicht in allen Bundesländern (beispielsweise Nordrhein-Westfalen) vergeben wurde. Frühere Graduierungstitelträger wurden (auf Antrag) nachdiplomiert.
Auch in der DDR gab es neben den Universitäten weitere Hochschultypen, die als Hochschule der DDR, Ingenieurschule der DDR oder Fachschule der DDR bezeichnet wurden.
Bis etwa 2000, je nach Bundesland und Hochschule, war das Diplom (FH) der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen; seit Beginn des neuen Jahrhunderts und im Zuge des Bologniaprozesses werden EU-weit FH-Studiengänge in Bachelor- und/oder Masterstudiengänge umgewandelt.
Problematik
Fachhochschuldozenten und Professoren haben weniger Forschungskontingent als ihre universitären Kollegen. Somit ist in vielen Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an Universitäten betrieben wird.
Österreich
Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Im Studienjahr 2004/05 gab es 18 Fachhochschulen und andere Anbieter von FH-Studiengängen mit insgesamt 25.554 Studienplätzen. Circa ein Drittel der 136 angebotenen FH-Studiengänge ist als berufsbegleitend organisiert. Im Zuge des [http://www.bologna.at Bologna Prozesses] werden immer mehr Studiengänge im internationalen Bakkalaureats- und Mastersystem angeboten.
Schweiz
Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) und die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, kurz Technikum oder Tech genannt) die einzige mögliche akademische Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in sieben (organisatorische) Fachhochschulen zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darüber diskutiert, die Anzahl der Schuleinrichtungen auf ca. 30–40 zu senken.
Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich.
Durch die Integration in den Bologna-Prozess starten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals Bachelorstudiengänge. Masterstudiengänge werden voraussichtlich ab Herbst 2008 verfügbar sein. Bis dahin wird der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem FH verliehen. Diese werden nach Abschluss der ersten Bachelor-Studiengänge in entsprechende Titel umgewandelt werden können.
Neben den sieben staatlichen Fachhochschulen wurde im März 2005 vom Bundesamt für Berufsbildung auch erstmals eine Private Fachhochschule bewilligt. Es sind dies die AKAD und die PHW, welche in der Fachhochschule Kalaidos geführt werden.
Liechtenstein
Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit dem Inkraft-Treten des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992 formell über einen tertiären Bildungsbereich. Am 21. Januar 2005 trat das neue Gesetz über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) in Kraft. Derzeit gibt es in Liechtenstein vier staatlich anerkannte Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen .
Siehe auch
- Liste deutscher Hochschulen
- Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Schweizer Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Liechtensteiner Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
Weblinks
- [http://www.studieren.de/hochschulliste.asp?show=alle Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien in Deutschland]
- [http://www.fhr.ac.at Österreichischer Fachhochschulrat – Fachhochschulen in Österreich]
- http://www.fachhochschulen.at – Fachhochschulportal Österreich
- http://www.fachhochschulen.net – Fachhochschulportal Schweiz
- http://wirtschaftsingenieur-netzwerk.de – Community
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Studium
Kategorie:Hochschule
UniversitätUniversitäten (vom lateinischen Wort universitas, Gesamtheit) sind Hochschulen, die die Wissenschaften in Forschung, Lehre, Studium und Ausbildung vollständig vertreten, in systematischer Ordnung lehren sowie Bildungsinhalte und Berufsqualifikationen mit den jeweils höchsten Ansprüchen ihres Geltungsbereichs vermitteln sollen.
Charakteristika und Aufgaben
Prägend für den Begriff der Universität sind seit dem europäischen Mittelalter
- die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden (universitas magistrorum et scholarium),
- das Recht zur Selbstverwaltung mit der Möglichkeit der eigenständigen Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben (Akademische Freiheit) sowie
- das Privileg der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade (zum Beispiel Doktorgrad).
Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter. Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Wissensmonopol der Klöster, und damit des Klerus, durchbrochen.
Seit der Einrichtung der Berliner Universität (seit 1949: Humboldt-Universität) im Jahre 1810 setzte sich auch international das Humboldtsche Modell der Einheit von Forschung und Lehre durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den Studierenden wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.
Im Gegensatz zu anderen Hochschulen zeichnen sich die Universitäten durch einen breiten Fächerkanon aus. Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter eingeführten Fakultäten für Philosophie (Geisteswissenschaften, heute auch die philologischen und historischen Fächer), Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften. Dazu kommen die Naturwissenschaften - die bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, ebenso wie die Mathematik - sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.
Andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung "Universität" führen, beschränken sich dagegen auf Themengebiete wie Technik und Kunst oder gar nur auf einzelne Fächer wie Medizin und Tiermedizin.
- Technische Universitäten bieten zwar eine breite Auswahl an Fächern an, haben aber einen Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften. Die früheren Hochschulen für Agrarwissenschaft und Forstwissenschaft wurden in der Regel mit klassischen Universitäten zusammengelegt, so dass diese Ingenieurstudiengänge heute an Universitäten angeboten werden.
- Fachhochschulen haben im Gegensatz zu Universitäten kein Promotionsrecht.
- Das Konzept der Gesamthochschule, das an mehreren Studienorten in Nordrhein-Westfalen und in Kassel (Bundesland Hessen) umgesetzt worden war, sah eine Integration der Fachhochschul- und Hochschul- beziehungsweise Universitäts-Studiengänge vor, ist aber zurzeit ein Auslaufmodell. Letzte Immatrikulationen waren zum Wintersemester 2005/2006 möglich.
- Es gibt zwei Universitäten der Bundeswehr (UniBw), eine in München und eine in Hamburg. Der Großteil aller Offizieranwärter der Bundeswehr studiert an einer dieser Universitäten, die nahezu die gesamte Bandbreite der bei der Bundeswehr benötigten Studienrichtungen abdecken können. Das sind vor allem technische, aber auch wirtschafts- und organisationswissenschaftliche Fächer sowie Pädagogik. An diesen Universitäten können auch Fachhochschulabschlüsse erworben werden. Die Offizieranwärter, die Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie studieren, besuchen reguläre zivile Universitäten.
- Für Deutschland neu ist das Konzept der Stiftungsuniversität, das zurzeit (Stand 2005) an drei Universitäten in Niedersachsen (Göttingen, Lüneburg, Hildesheim) zumindest teilweise umgesetzt ist. Grundgedanke ist dabei, der Universität ein Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, aus dessen Erträgen sich die Universität finanziert. Das soll die Universitäten von staatlichen Zwängen befreien und flexibler in ihren Entscheidungen machen. Traditionell existiert dieses Modell in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die bekannten Universitäten verfügen dort über ein sehr großes Stiftungskapital, das aus v.a. Wirtschaftserträgen und Erbschaften sowie privaten Schenkungen resultiert.
- Zunehmend werden aber auch in Deutschland Privatuniversitäten gegründet. Kleinere Stiftungs- und Privatuniversitäten, wie sie traditionell im anglo-amerikanischen Raum existieren, haben häufig mit dem Problem zu kämpfen, nicht finanziell in zu starke Abhängigkeit von einem bestimmten Sponsor zu geraten. Zudem sind eine weitere Finanzierungsquelle Studiengebühren in erheblicher Höhe, was zu einer finanziellen Auslese unter den Studieninteressierten führen kann.
- Die German University Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich.
Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer euopäischen Universität erfüllen (siehe auch: Madrasa). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.
Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten, Griechenland oder im Römischen Reich werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet.
Struktur
Madrasa
In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist entsprechende Ministerium beziehungsweise der Senator für Wissenschaft und Kunst. Für allgemeinbildende Schulen ist in der Regel ein anderes Ministerium zuständig.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss beinahe aller deutschen Universitäten und Hochschulen und vertritt die Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Hochschulrektorenkonferenz wurde am 21. April 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet und vertrat anfangs nur die Universitäten und sog. "wissenschaftlichen" Hochschulen (d.h. diejenigen mit Promotionsrecht) der früheren Bundesrepublik und West-Berlins. Seit 1974 wurden auch andere Hochschulen und Fachhochschulen aufgenommen. Nach der Wiedervereinigung kamen auch die Hochschulen aus der ehemaligen DDR dazu. Deshalb erfolgte auch im Jahre 1990 die Umbenennung. Die HRK hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen, an denen circa 98 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. Auf der Ebene der Bundesländer arbeiten die jeweiligen Landesrektorenkonferenzen.
In der Schweiz sind die Kantone Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige Ausnahme ist die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, die von der Schweizer Bundesregierung getragen wird.
Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder heute zunehmend als "Studierende". Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff Dozenten zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.
An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist. Der Leiter der Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Ein Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Verwaltungsfachmann und kein Wissenschaftler. Als wichtigstes Entscheidungsgremium fungiert der Senat, in dem Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie teilweise auch Studenten ihren Sitz haben.
Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten, Fachbereiche oder Departemente, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden (siehe auch: Medizinische Fakultät, Theologische Fakultät). Die Position des Dekans wechselt turnusmäßig zwischen den Professoren der Fakultät (siehe auch: Fakultätsentwicklung). Fakultäten haben ein eigenes Siegelrecht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die akademischen Grade, insbesondere der Doktortitel sind deshalb auch immer fakultätsspezifisch. Diese Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten erst langsam aus eigenständigen Einheiten zusammengewachsen sind.
Die Fakultäten gliedern sich wiederum in die einzelnen "Institute" oder "Seminare", an denen die jeweiligen Fächer unterrichtet werden. Diese Einrichtungen werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel "Institutsdirektor") geleitet.
Siegel
Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.
- Ein Beispiel ist das Studentenwerk, das sich um die sozialen Belange der Studenten kümmert. So sorgen Studentenwerke für einen regelmäßigen preiswerten Mittagstisch, die so genannte Mensa (lat. für "Tisch"), und betreiben Studentenwohnheime.
- Das Studentensekretariat ist in einer Universität für die Verwaltung der Studenten zuständig. Hier immatrikulieren und exmatrikulieren sich die Studenten. Aufgrund der hier geführten Unterlagen ist das Sekretariat auch in der Lage, Studienbescheinigungen für die unterschiedlichsten Zwecke auszustellen.
- Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die Universitätsbibliotheken, die für die Sammlung und Bereithaltung der erforderlichen wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Dabei werden nicht nur Bücher (Monografien) beschafft, sondern auch wissenschaftliche Zeitschriften und Buchreihen abonniert.
- Das Sportzentrum einer Universität ist in der Regel nicht nur für die Forschung und Lehre im Bereich der Sportwissenschaften zuständig, sondern bietet auch für Studenten aller Fakultäten Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen im Rahmen des Universitätssports an. An einigen Universitäten gibt es Universitäts-Sportclubs (USC).
- Alle Universitäten mit Medizinischer Fakultät haben ein Universitätsklinikum, was einen größeren Posten im Etat der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.
- Das Universitäts-Rechenzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die informationstechnische (IT) Infrastruktur (Zentralrechner, Server etc.) bereithält und IT-Dienstleistungen erbringt. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in Lehre und Forschung gewinnen diese Einrichtungen weiter an Bedeutung.
- Weitere institutsübergreifende Einrichtungen können zum Beispiel größere Laboratorien, Observatorien oder Botanische Gärten sein, die von naturwissenchaftlichen Fakultäten unterhalten werden. Manche Institute unterhalten Museen oder Sammlungen für Archäologie, Völkerkunde, Paläontologie oder Biologie.
Ablauf der akademischen Ausbildung
Der Weg zum Examen
Biologie]
Das Studium beginnt für den Studenten mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Das Studienjahr ist in zwei Semester unterteilt, an manchen Spezialuniversitäten in drei Trimester.
Nach der Hälfte des Studiums wird in der Regel eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft fakultätsspezifische Bezeichnungen trägt. So legen Mediziner nach der Hälfte ihres regulären Studiums ihr Physikum ab, bevor sie mit dem Klinikum beginnen.
Nach dem Hauptstudium, der zweiten Hälfte der regulären Studienzeit, legt der Student sein Examen ab, das auch wieder fakultätsspezifisch nach dem zu erlangenden akademischen Grad bezeichnet wird ("Magisterprüfung", "Diplomprüfung" etc.).
Für die Zulassung zum Examen werden Leistungsnachweise, die so genannten "Scheine", verlangt. Zum Examen müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt sowie oft eine schriftliche Arbeit eingereicht werden, die nachweisen soll, dass der Student in der Lage ist, den Forschungsstand der von ihm studierten Wissenschaft wiederzugeben.
Bei Prüfungen, die auf den Staatsdienst vorbereiten (Rechtswissenschaften, Lehramt etc.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (Medizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie etc.), wird ein Staatsexamen abgelegt.
Theologen werden für die kirchliche Laufbahn durch eine kirchliche Prüfung qualifiziert.
Nach dem erfolgreichen Examen bekommt der Student einen fakultätsspezifischen akademischen Grad (Diplom, Magister etc.) verliehen, der berufsqualifizierend ist.
Im Rahmen des im Jahre 1999 begonnen Bologna-Prozesses wird sich diese Struktur des akademischen Studiums bis zum Jahre 2010 grundsätzlich ändern. Bereits heute werden die Studiengänge in Deutschland sukzessive auf die Erreichung der neuen Master- und Bachelor-Abschlüsse umgestellt, die europaweit harmonisiert werden und vergleichbar sein sollen. EU-übergreifend haben sich 45 Länder diesem Prozess angeschlossen.
Nach dem Examen kann ein Promotionsstudium begonnen werden, nach dessen Abschluss der Doktorand den Doktorgrad erwirbt, was in einigen Fakultäten für die Berufsqualikation erwartet wird. Dies sind vor allem die Geistes- und Naturwissenschaften sowie die Medizin. Die Promotion wird durch die Vorlage einer Dissertation, einer eigenständigen Forschungsarbeit, erlangt sowie durch das Bestehen eines Rigorosums, einer wissenschaftlichen Disputation, in deren Verlauf der Doktorand seine Arbeit wissenschaftlich argumentativ verteidigen muss.
Der Weg zum Professorentitel
Nach der Promotion kann sich der Doktor - in der Regel in der Position eines "wissenschaftlichen Mitarbeiters" oder "Assistenten" - auf die Habilitation vorbereiten, nach deren Abschluss er die Venia legendi erhält. Dies ist die Erlaubnis, an einer Universität Vorlesungen zu halten. Diese Vorlesungen kann er, wenn er noch keine Professorenstelle eingenommen hat, als Privatdozent halten. Angestrebt wird aber die Einnahme einer Position als Professor, die nach einem bestimmten Berufungsverfahren erfolgt. Eine Professorenstelle ist in Deutschland traditionell eine Beamtenposition und mit einer Einstellung in den Staatsdienst auf Lebenszeit verbunden. Das bisherige Verfahren befindet sich im Zusammenhang mit der Reform der Ausbildungsysteme im Umbruch.
Neuerdings gibt es auch die Einrichtung des Juniorprofessors, eine Position, die auch ohne Habilitation erreicht werden kann. Dies dient der Harmonisierung der akademischen Laufbahnen in Europa, da die meisten Länder außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation kennen. Des Weiteren wird als zwingende Voraussetzung für eine Professorenstelle eine Habilitation nicht mehr verlangt. In manchen Fachbereichen (Kunst, Design, Architektur) kann auch derjenige Lehrstuhlinhaber werden, der anstatt einer promotion so genannte promotionsgleiche Leistungen nachweist; hierzu zählt eine umfangreiche Publikationsliste.
Geschichte
Altertum
Juniorprofessor, 1510/11, Stanzen des Vatikans, Rom.]]
Die abendländischen Universitäten sind Erzeugnisse des späteren Mittelalters, doch haben ältere Vorbilder auf ihre Entstehung mehr oder weniger eingewirkt.
Als solche sind zunächst die großen Lehranstalten des späteren Altertums zu nennen: Das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfasst namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Atticus (130 n.Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nîmes), Konstantinopel (424).
Ferner kommen in Betracht die arabischen Medressen, unter denen im früheren Mittelalter die zu Córdoba, Toledo, Syrakus, Bagdad und Damaskus hohen Ruf genossen.
Klosterschulen
Direkter schlossen die ersten Universitäten sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon im 8. und 9. Jahrhundert einzelne, wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten.
Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf und viele Kathedralschulen und abgelegene Klosterschulen können mit der regionalen Schwerpunktbildung nicht mehr mithalten. Hinzu treten die seit dem 11. Jahrhundert laut werdenden kirchlichen Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt. 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. die Authentica „Habita“, die die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Zumal für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre. Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht freilich erst die im 13. Jh. aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt freilich zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das deutsche Reich sehr verspätet und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.
Mittelalterliche Universitäten
kirchlichen
Die ersten Universitäten, die nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten waren, finden wir im 11. Jahrhundert in Italien; es waren die Rechtsschulen zu Ravenna, Bologna und Padua und die medizinische Schule von Salerno.
Festere korporative Verfassung als Hochschule, obwohl immer noch klerikaler Art, errang zuerst die Universität zu Paris, die seit dem 12. Jahrhundert die Führung auf dem Gebiet der Theologie und Philosophie übernahm und als die eigentliche Heimat der Scholastik bezeichnet werden muss.
Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blancha von Kastilien (1226-36), der Ehefrau Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen.
Eine mit besonderen staatlichen und kirchlichen Privilegien ausgestattete Fakultät bildeten freilich schon früher die Juristen in Bologna.
Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch und dehnten den besonderen Gerichtsstand, den die Kirche für ihre Angehörigen besaß, auch auf die weltlichen Universitätsangehörigen aus.
Nationen und Fakultäten
Bild:Universität_Leipzig_ | | |