:: wikimiki.org ::
| Militär |
Militär
Als Streitkräfte oder Militär (von frz. militaire, was auf das lat. militaris (den Kriegsdienst betreffend) zurückgeht, das wiederum von lat. miles (Soldat) kommt) bezeichnet man die bewaffneten Verbände eines Staates oder eines Bündnisses, die dieser zur Verteidigung gegen einen Angriff von außen, oder eben um einen solchen Angriff nach außen zu führen, aufstellt. Meist haben sie aber auch den Auftrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eines Staates.
Zweck des Militärs ist nicht ausschließlich die Führung von Kriegen, sondern heute zunehmend die Führung von multinationalen Operationen zur Friedenssicherung und -erhaltung wie beispielsweise in Afghanistan oder Bosnien. Wobei in Afghanistan der Frieden durch die Amerikaner ursprünglich erzwungen wurde.
Heute wird das Militär in die drei Teilstreitkräfte Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe) unterteilt. Manche Nationen ergänzen ihre Streitkäfte durch weitere Teilstreitkräfte. Die deutsche Bundeswehr, die neben den drei genannten noch den Zentralen Sanitätsdienst und die Streitkräftebasis ausweist, bezeichnet diese jedoch als Organisationsbereich. Diese sind damit wie die Nationalgarde in den USA ausdrücklich keine eigenen Teilstreitkräfte.
In demokratisch organisierten Gesellschaften wird heute zwischen der Rolle des Militärs und der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) unterschieden. Dagegen sind in vielen Diktaturen diese beiden Funktionen vermischt, und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben (oft mit dem Ziel der Repression). Ausdruck für diesen Dualismus ist die Miliz, die für Militär und Polizei steht (der Begriff steht auch für Miliz (Volksheer), dem Gegenteil einer Berufsarmee). Ein anderer Ausdruck hierfür ist auch Gendarmerie. Gendarmen sind ebenfalls häufig Teil der Streitkräfte wie in Frankreich oder unterstanden historisch einmal dem Verteidigungsresort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Frieden dem Innen- bzw. dem Justizresort unterstehen.
Militärische Organisationen zeichnen sich durch eine hierarchische Struktur mit einer Befehlsgewalt der Militärführung aus.
Mitglieder einer militärischen Organisation verzichten auf einen Teil ihrer Freiheiten und Grundrechte. Alle Militärapparate reproduzieren ihren inneren Zusammenhalt durch die periodische Veranstaltung verschiedener Militärrituale. Werden letztere als öffentliches Zeremoniell veranstaltet, dann dienen sie darüberhinaus der symbolischen Unterstreichung der Bedeutung von Militär im nicht-militärischen Teil der Gesellschaft und sind daher oft umstritten.
So genannte paramilitärische Organisationen, die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, gelten nicht als Militär und werden nach internationalen Konventionen auch anders behandelt.
Die Militärtechnik hat traditionell eine wichtige Vorreiter- und Schrittmacherrolle bei der allgemeinen technischen Entwicklung inne. So wurden beispielsweise das Fernsehen, das Internet oder GPS ursprünglich im militärischen Auftrag entwickelt und anfangs nur vom Militär genutzt.
Alle Streitkräfte müssen
- sich unter einem einheitlichen Kommando befinden, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist,
- sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung unterscheiden,
- einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegsführung durchsetzt,
- die Waffen offen führen.
Umgangssprache
Umgangssprachlich bezeichnet man mit ein Militär auch ein führendes Mitglied im Militär, in einer Junta oder in einer Militärdiktatur.
Siehe auch
- Portal:Militär
- Atomstreitkräfte
- Militärbasen im Ausland
- Armeegruppe
- Militärischer Befehl
- Preußische Armee
- Bundeswehr
- Schweizer Armee
- Österreichisches Bundesheer
- NVA
- US-Armee
- Fremdenlegion
- Kindersoldat
- Milizen
- Söldner
- Krieg
- Kriegsgefangene
- Haager Landkriegsordnung
- Neutralität
Literatur
- Friedrich Engels: Armee in: The New American Cyclopædia, 1857: http://www.mlwerke.de/me/me14/me14_005.htm
ja:軍隊
simple:Military
zh-cn:武装力量
Kategorie:Militärwesen
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
!
ja:国家 simple:State
Krieg
Krieg ist ein militärisch ausgetragener Konflikt zwischen Staaten und/oder planmäßig vorgehenden, bewaffneten nichtstaatlichen Kollektiven. Seine Formen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staatssysteme gebunden: Er kann beispielsweise als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt auch innerhalb von Staaten stattfinden, zum Weltkrieg oder zum Völkermord werden.
Völkermord
Begriff
Das Wort "Krieg" bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit“, „Anstrengung“, „Streit“. Das Verb „kriegen“ heißt einerseits „Krieg führen“, andererseits „bekommen, erhalten“: Dies kann Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzeigen. Auch wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein ökonomischer Hintergrund. In der Sprache Sanskrit bedeutet Krieg "Wunsch nach mehr Kühen".
Während individuelles oder kollektives Rauben und Töten von Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat strafbar ist, wird „Krieg“ nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind damit Kriegspartei.
Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs- von Verteidigungskrieg.
Typen
Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:
Ein zwischenstaatlicher Krieg findet in der Regel zwischen zwei oder mehreren Staaten statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen- oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen die Armee einer Besatzungsmacht.
In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, aber nicht staatlich organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften, "Privatarmeen" und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen Staatsregierung geführt werden.
In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B. als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts.
Diese Typologie ist nicht eindeutig, da real zahlreiche Misch- und Übergangsformen vorkommen. Der heutige „Krieg gegen den Terror“, den die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen haben, ist darin ein Sonderfall. Er lässt sich weder als zwischenstaatlicher Krieg noch als Bürgerkrieg einordnen, sondern gilt als asymmetrischer Konflikt: Eine Staatenkoalition (Koalitionskrieg) kämpft gegen eine als weltweite Kriegspartei auftretende terroristische Gruppierung (Partisanen- oder Guerillakrieg, wobei die Eigensicht - Kriegspartei - der Außensicht - Gruppenkriminalität - widerspricht). Dabei verfolgen beide Parteien auf strategischer, taktischer und operativer Ebene unverkennbar bestimmte Ziele: politische Hegemonie, ideologische Vorherrschaft, wirtschaftliche Vorteile.
Weitere Sonderformen sind unter Anderem die Fehde, Bandenkriege und Wirtschaftskriege.
Verlaufsschema
Kriege werden innerhalb eines Verbandes immer auf drei Ebenen mit unterschiedlicher Entscheidungsgewalt organisiert:
- die strategische Ebene: Hier wird entschieden, ob, warum und wozu ein Krieg geführt wird. Strategische Entscheidungen werden meist von führenden Politikern oder den ranghöchsten Militärpersonen eines Kollektivs getroffen.
- die taktische Ebene: Hier wird entschieden, wie der Krieg geführt wird. Diese Entscheidungen werden meist von Personen getroffen, die innerhalb des Verbandes militärische Führungskompetenz erworben haben.
- die operative Ebene: Hier sollen Personen die innerhalb der übergeordneten Ebenen getroffenen Entscheidungen ausführen. Die meisten Kriegsteilnehmer agieren auf dieser Ebene.
Der allgemeine Ablauf einer Kriegsentscheidung kann in vier Phasen eingeteilt werden, die sich im Krieg wie ein Kreislauf ständig wiederholen:
- Orientierung: Der kriegerische Verband sucht im Gebiet seines (potentiellen) Gegnerkollektivs oder seiner Gegner nach möglichen Angriffszielen.
- Observierung: Das nähere Umfeld eines ausgewählten Kriegsziels wird auf Verteidigungsmaßnahmen des Gegnerverbands hin untersucht.
- Entscheidung: Der kriegerische Verband trifft aufgrund der gewonnenen Informationen eine Entscheidung darüber, ob ein Angriff erfolgt oder nicht.
- Handlung: Der kriegerische Verband führt nach getroffener Entscheidung einen Angriff auf seinen Gegner durch.
Der kriegerische Verband, der diesen Kreislauf - auch OOEH-Schema genannt - ungestört durchführen kann, ist in der Offensive. Ein Verband, der selber nicht zu einem vollständigen OOEH-Entscheidungskreislauf in der Lage ist, versucht diesen bei seinem Gegner mit Hilfe von geeigneten Verteidigungsmaßnahmen zu unterbrechen. Er befindet sich also in der Defensive.
Hauptursachen
Beim Krieg sind die vordergründigen Kriegsanlässe von den tieferen Kriegsursachen zu unterscheiden. Die meisten Kriege lassen sich auf einige Hauptursachen zurückführen. Dazu gehören vor allem:
- wirtschaftliche Vorteile, Ressourcenmangel
- politisches und/oder ideologisches Hegemoniestreben (z.B. Dschihad)
- drohender Verlust von Einfluss in besetzten bzw. annektierten Gebieten
- mangelnde Wehrhaftigkeit gegenüber möglichen Angreifern, die diese zum Krieg einladen (passive Kehrseite von aktivem Hegemoniestreben) Auch als "Machtvakuum" bezeichnet.
- ethnische Konflikte
- Nationalismus
- religiöser Fanatismus, Dogmatismus oder auf Krieg basierende Rituale in verschiedenen Religionskriegen (z.B. Dschihad im Islam, Kreuzzüge im Christentum, „Blumenkriege“ der Azteken)
- Ablenkung von innenpolitischen Missständen, um Bevölkerung und Staatsführung zusammenzuschweißen
- struktureller Militarismus, also die Abhängigkeit einer Wirtschaftsordnung vom Kriegführen zwecks Absatz militärischer Produkte.
Krieg ist jedoch selten monokausal zu erklären: Viele der hier genannten ökonomischen, politischen, ideologischen, religiösen und kulturellen Kriegsgründe spielen in der Realität zusammen, bedingen sich gegenseitig und gehen ineinander über. Darum lässt sich der Kriegsbegriff auch nicht auf militärische Aggressionshandlungen einengen. Diese durchlaufen fast immer eine Vorbereitungsphase: Krieg beginnt in der Regel im "Frieden". Wirklicher Frieden ist also mehr als die Abwesenheit von Krieg.
Geschichte
Antike und europäisches Mittelalter
Frieden
Raubkriege begleiten die menschliche Kulturgeschichte seit jeher. Für vorstaatliche Stammesgesellschaften war ein bewaffneter Raubzug oft Mittel des Überlebens und Machterwerbs zugleich. Die Frühzeit dieser Stammesfehden entsprach in etwa dem, was heute als Bewaffneter Konflikt gilt: Kleinere lokale Gruppen bekämpften sich in oft spontaner, ungeplanter Form und mit ständig wechselnden Allianzen.
Erst mit dem Aufkommen von staatsähnlichen Gebilden, die im Altertum fast immer Monarchien waren, entstanden speziell zum Kämpfen abgestellte Heere. Die Machthaber bedienten sich der Heere in Konflikten, die von ihnen als persönliches Duell verstanden wurden.
Die herrschenden Oberschichten der Zeit sahen den Krieg als Normalzustand an. Der darauf folgende Friede bedurfte besonderer Vertragsschlüsse. Im Griechenland des 4. vorchristlichen Jahrhunderts gab es infolge der Entwicklung nach dem Peloponnesischen Krieg, der die Polis-Ordnung Griechenlands destabilisiert hatte, dagegen mehrere Versuche, durch die Idee des Allgemeinen Friedens eine dauerhafte Friedensordnung zu begründen.
Antike Großreiche entstanden oft aus organisierten Raubzügen. Sie stellten die eroberten Gebiete unter Tributzwang, versklavten oder deportierten Teile der Bevölkerung. Sie setzten militärische Siege in eine dauerhafte Herrschaft um. Auch das römische Reich besetzte die eroberten Gebiete und nutzte sie ökonomisch aus. Die Pax Romana der römischen Kaiserzeit beruhte auf ständiger militärischer Präsenz.
Kriege und Bürgerkriege stellten auch später weiterhin einen Normalzustand dar. Dabei durchlief die Kriegsführung unterschiedliche Phasen. Die Waffentechnologie entwickelte sich dort am schnellsten weiter, wo Herrscher über Mittel und Absichten zum Krieg verfügten.
Im Gefolge der Reformation zerfiel die relativ stabile Einheit des Mittelalters, das Heilige Römische Reich unter Führung von Kaiser und Papst. Die Verbindung von konfessionellen und machtpolitischen Gegensätzen führte schließlich zum Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648. Dabei gingen angekündigte Feldschlachten oft mit Raubzügen, Plünderungen und Massakern an der Zivilbevölkerung einher. Im Verlauf starb etwa ein Drittel der mitteleuropäischen Bevölkerung, sei es durch unmittelbare Kriegswirkungen, sei es durch Kriegsfolgen wie Missernten und eingeschleppte Seuchen.
Diese Geschehnisse bewirkten einen Gesinnungswandel. Der Westfälische Frieden 1648 brachte zum ersten Mal das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten in die Diskussion. Der Krieg entwertete den Anspruch, religiöse Standpunkte mit Waffengewalt durchzusetzen. Der Westfälische Friede leitete in Europa die Trennung von Politik und Religion ein.
Die darauf folgende vergleichsweise friedliche Periode begünstigte die Aufklärung. Aus der Idee der allgemeinen Menschenrechte entwickelte sich die Idee des gehegten Krieges im zivilen Rahmen. Hatte seit Augustinus von Hippo die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg die Kriterien zur Legitimation geliefert, so übernahmen dies nun aufgeklärte Juristen wie Hugo Grotius. Machthaber folgten den Kriterien vor allem aus pragmatischen und finanziellen Gründen. Frieden als Ziel der Politik wurde denkbar und streckenweise auch erreicht: etwa in der Epoche nach dem Wiener Kongress 1815.
Die moderne Form des Krieges setzte Nationalstaaten voraus, die über ein Steueraufkommen und Militärbudget verfügen und damit eine stehende Armee aufstellen können. Die Entwicklung führte zu immer größeren Armeen mit immer stärkeren Waffen und entsprechend höheren Opferzahlen.
Im 19. Jahrhundert finden sich auch erste Ansätze zur Begrenzung und Regulierung von bewaffneten Konflikten, die sich als modernes Völkerrecht etablierten. Daraus abgeleitet wurde auch das kodifizierte Kriegsrecht und das Kriegsvölkerrecht (siehe [http://www.fak4.ch/truppeninfo/kriegsvoelkerrecht.htm hier]). Seine bedeutendsten Errungenschaften vor 1914 waren:
- die Genfer Konvention von 1864, die vor allem die humane Versorgung von Kriegsopfern vorsah;
- die Haager Landkriegsordnung von 1907, die erstmals strikt zwischen Zivilisten und Kombattanten trennte und in Artikel 22 den revolutionären Satz festschrieb ([http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/Texte/1910_107.html]): „Die Staaten haben kein unbegrenztes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“
Die Kriegsgründe blieben bei dieser Kodifizierung des Kriegsverlaufs ausgeklammert, und die Wahl der Mittel wurde ebenfalls noch nicht verbindlich geregelt.
Das Zeitalter der Weltkriege
Kombattant, 1919]]
Kombattant)]]
Kombattant)]]
Kombattant eingebrannter Schatten einer Person und einer Leiter]]
Kombattant
Im Ersten Weltkrieg führte der Einsatz von Panzern, U-Booten, Giftgas sowie die totale Kriegswirtschaft zu einem neuen Gesicht des Krieges. Feld- und Seeschlachten forderten Millionen Todesopfer und Abermillionen von Schwerverletzten.
Die bisherige europäische Bündnis-, Gleichgewichts- und Vertragspolitik mit ihrer Doppelstrategie von Hochrüstung und Diplomatie war nicht zuletzt am Konkurrenzkampf um Kolonien gescheitert. Darum wurde vor allem auf Initiative des US-Präsidenten Woodrow Wilson nach 1918 versucht, eine internationale Konfliktregelung zu institutionalisieren. Die Gründung des Völkerbunds stellte den Frieden als gemeinsames Ziel der Staaten heraus und gab dem Völkerrecht eine organisatorische Basis.
Der Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskrieges war ein weiterer Schritt, um nicht nur den Kriegsverlauf, sondern die Staatssouveränität bei der Entscheidung zum Krieg zu begrenzen und den Verteidigungskrieg international akzeptierten Kriterien zu unterwerfen.
Angesichts der neuen Kriegsqualität, die die Massenvernichtungsmittel bedeuteten, wurde ferner versucht, bestimmte als unnötig grausam verstandene Waffen zu ächten und zu verbieten. Dies gelang bis 1939 jedoch noch nicht, obwohl die prinzipielle juristische Handhabe dafür mit der Haager Landkriegsordnung gegeben war.
Der Aufstieg des Nationalsozialismus beendete diese Bemühungen. Systematisch ignorierte Adolf Hitler von 1933 bis 1939 die völkerrechtlichen Obligationen Deutschlands und bereitete seinen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor. Die Appeasement-Politik Großbritanniens scheiterte 1938 mit der deutschen Besetzung von Tschechien. Der Weg in den 2. Weltkrieg war damit frei.
Dieser begann wie der erste als konventioneller Krieg, wurde aber rasch und unaufhaltsam zum totalen Krieg. Staatlich gelenkte Kriegswirtschaft, Kriegsrecht, allgemeine Wehrpflicht und Propagandaschlachten an der Heimatfront bezogen die Völker ganz und gar in die Kampfhandlungen ein. Die Mobilisierung aller nationalen Reserven für Kriegszwecke hob die Unterscheidung zwischen beteiligten Zivilisten und Kombattanten auf. Die Kriegsführung ignorierte das Völkerrecht.
So kam es im Kriegsverlauf
- zum Bombenkrieg gegen dicht besiedelte Gebiete, erstmals durch deutsche Bomber 1937 im spanischen Bürgerkrieg auf Guernica und 1940 auf London und Coventry, dann auch durch die englisch-amerikanischen Flächenbombardements von Dresden und anderen deutschen Städten,
- zur Verbindung von territorialer Eroberung und Massenvernichtung im deutschen Russlandfeldzug, wobei deutsche Wehrmacht und SS zusammenwirkten,
- das massenhafte Zugrundegehen von Kriegsgefangenen, wozu gleichermaßen organisatorische Überforderung, Gleichgültigkeit und kriminelle Energie beitrugen,
- zur Strategie der „verbrannten Erde“, die die Deutschen erst im Partisanenkrieg in Osteuropa, dann im Rückzug auch im eigenen Land anwandten,
- und schließlich zu den US-amerikanischen Atombombenabwürfen auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945.
Die Nürnberger Prozesse schufen den neuen Straftatsbestand des „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: dies war der erste Versuch, überhaupt Menschen nach dem Völkerrecht wegen ihrer Kriegsverbrechen zu beurteilen.
Die ungeheure Steigerung der Vernichtungskapazitäten und Verselbstständigung der Kriegführung verstärkte nach 1945 die Bemühungen, Kriege generell zu vermeiden. In Europa, besonders in Deutschland herrschte bei weiten Teilen der Zivilbevölkerung die Einstellung vor: Nie wieder Krieg!
Erneut wirkten nun vor allem die USA auf die Einrichtung einer Weltorganisation zur diplomatischen Konfliktlösung und Kriegsverhütung hin: die UNO. Die Erfahrung der Ohnmacht des Völkerrechts in den Weltkriegen fand ihren Niederschlag in ihrer Charta, hier vor allem in Kapitel II, Absatz 4:
:Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Dies verbot erstmals allgemeinverbindlich jeden Angriffskrieg und jede militärische Erpressung. Die Charta bekräftigt das Prinzip der Nichteinmischung und das natürliche Recht zur Selbstverteidigung im Fall eines feindlichen Angriffs. Sie verpflichtet alle Mitglieder zu gemeinsamen friedenserhaltenden oder wiederherstellenden Maßnahmen und machte diese von einem Mandat des UN-Sicherheitsrats abhängig. Dabei stand auch die Sorge vor einem neuen weltumspannenden Konflikt Pate, die durch den Zerfall der Anti-Hitler-Koalition bereits auf der Konferenz von Potsdam im Juli 1945 am Horizont auftauchte.
Auch die Bemühungen zur Ächtung bestimmter Waffengattungen wurden seit 1945 verstärkt. Doch während das Verbot von B- und C-Waffen weithin akzeptiert wurde, misslang das universale Verbot der Atomwaffen. Bis 1949 besaßen die USA das Atommonopol; bis 1954 erreichte die Sowjetunion ein strategisches „Atompatt“, das vor allem auf der Bereithaltung von Wasserstoffbomben und Fernlenkwaffen beruhte. Beide weltpolitischen Kontrahenten waren von nun an zum atomaren Zweitschlag mit unkalkulierbaren Folgen im Feindesland fähig.
Seit dem Beinahe-Zusammenstoß der Supermächte in der Kubakrise von 1962 wurden ergänzend aber erste Schritte zur gemeinsamen Rüstungskontrolle gemacht. Die KSZE wurde 1973 eingerichtet und erlaubte den Europäern gewisse eigenständige Abrüstungsinitiativen mit der Sowjetunion. Hinzu kam die seit 1979 wachsende Friedensbewegung, die den innenpolitischen Druck zu Abrüstungsvereinbarungen vor allem in Westeuropa und den USA verstärkte. Mit Gorbatschows Angeboten gelang 1986 in Reykjavik ein Durchbruch zum vollständigen Rückzug aller Mittelstreckenraketen aus Europa, der eine Reihe Folgeverträge nach sich zog.
Mittelstreckenraketen
Unterhalb der Atomkriegsschwelle fanden jedoch zwischen 1945 und 1990 laufend sogenannte konventionelle Kriege vor allem in Ländern der so genannten Dritten Welt statt. Eine Reihe davon waren Stellvertreterkriege, z.B. der Koreakrieg (1950 bis 1953), der Vietnamkrieg (1964-1975) sowie zahlreiche Konflikte in Afrika und Lateinamerika. Dort verhinderte der Blockgegensatz des Kalten Krieges und das gegenseitige Abstecken von Einflusszonen der Supermächte häufig regionale Konfliktlösungen und begünstigte verlängerte Bürgerkriege mit vom Ausland finanzierten Guerillakämpfern.
Tendenzen seit 1990
Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1990 endete der Kalte Krieg. Die Auflösung der Sowjetunion und Jugoslawiens führte Anfang der 90er Jahre zu einem starken Anstieg der Zahl der Kriege. Seit 1992 hat sich die Zahl der laufenden Kriege (pro Jahr) jedoch nahezu halbiert [http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/index.htm]. Es kam jedoch auch zu neuen Kriegen, die nun auch im Westen zunehmend wieder als legitime Mittel zum Erreichen politischer Ziele wie der Durchsetzung von Menschenrechten oder als Prävention gegen tatsächliche oder vermutete Rüstungspläne und Angriffsabsichten des Gegners angesehen werden.
Die UNO nahm ihre kriegsvermeidende Rolle nicht immer wahr, sondern legitimierte einige militärische Eingriffe, die zuvor als illegale Angriffskrieg galten. Durch dieses Schaffen neuer Fakten veränderte sich die Auslegung des geltenden Völkerrechts: Das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten wird immer öfter aufgegeben.
Offenbar wird – zumindest in der westlichen Welt – die Vorstellung von Krieg als Kampf „Staat gegen Staat“ oder „Volk gegen Volk“ allmählich abgelöst von der Idee, dass Kriege eine Art Polizeiaktion der Weltgemeinschaft gegen aus den Regeln ausscherende Mitglieder sind oder sein sollten. Dabei besteht jedoch über die Auslegung der Regelverletzung, die einen Krieg rechtfertigen kann, bisher in der UNO keine Einigkeit. Das dort bisher zur Feststellung legitimer Selbstverteidigung gültige Verfahren im UN-Sicherheitsrat wurde zuletzt 2003 von der einzigen verbliebenen Supermacht, den USA, unterlaufen und missachtet. Damit wurde die Allgemeingültigkeit des Völkerrechts erneut in Frage gestellt.
Die Unzulänglichkeit der bisherigen völkerrechtlichen Kriterien, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen wird zunehmend erkannt: etwa gegenüber ethnischen Völkermorden ohne offenkundige staatliche Lenkung, neueren asymmetrischen Konflikten; sich auflösenden oder mit Privatarmeen verbindenden Staatsgebilden, der Strategie der „preemptive strikes“ (vorbeugenden Entwaffnung) und dem internationalen Waffenhandel. So hat die UNO bisher weder die Überprüfung der tatsächlichen Kriegsgründe noch die Kontrolle der Waffentechnologie noch die Einhaltung von Abkommen zur Ächtung und Nichtverbreitung von ABC-Waffen wirksam geleistet.
Ferner wurde mit der neueren Legitimation von Angriffskriegen ein neues Wettrüsten eingeleitet. Dabei wird seitens der USA und anderer Staaten wie Nordkorea oder der Volksrepublik China auch der Ersteinsatz von Atomwaffen eingeplant und vorbereitet. In Russland ist ebenfalls eine neue Hinwendung zur auch atomaren Hochrüstung zu verzeichnen. Die Schwelle zum Atomkrieg wurde mit sogenannten „mini nukes“ deutlich gesenkt.
Krieg und Politik
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt im Artikel 26 (1):
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Seit der Neuzeit wird Krieg eng mit der Politik souveräner Nationalstaaten verknüpft, die innenpolitisch über ein Gewaltmonopol verfügen. Der preußische Militärtheoretiker Clausewitz sah Krieg als „Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“. Weil diese Gewalt von einem souveränen Staatswesen ausgeht, definierte er sie als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“:
„So sehen wir also, dass der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln. Was dem Kriege nun noch eigentümlich bleibt, bezieht sich bloß auf die eigentümliche Natur seiner Mittel.“
Eine politische Orientierung, die Krieg für natürlich, unvermeidbar, sogar fortschrittsfördernd hält und Rüstungsanstrengungen prinzipiell bejaht, nennt man Militarismus. Der griechische Philosoph Heraklit drückt diese Haltung mit dem geflügelten Wort aus: „Krieg ist der Vater aller Dinge.“
Die entgegengesetzte Haltung will Kriege nicht nur vermeiden, sondern langfristig als Mittel der Konfliktaustragung ausschließen, abschaffen und überflüssig machen: Der Pazifismus (von Lateinisch pacem facere: „Frieden schaffen“).
Für ihn ist Krieg „eine Geißel der Menschheit“ (UNO-Charta).
Zwischen diesen Polen bewegt sich die so genannte „Realpolitik“ des Großteils aller Staaten, die militärische Gewalt als ultima ratio – „letztes Mittel“ – nie ganz ausschließt und von Fall zu Fall als unvermeidlich anwendet. Dabei ist in heutigen westlichen Gesellschaften vor, in und nach einem Krieg meist heftig umstritten, ob und wann dieses Mittel tatsächlich das letzte, der Krieg also wirklich unvermeidbar war und ist.
Auslöser
Hierzu werden mitunter kriegsauslösende Einzeltaten inszeniert (Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg) oder wirtschaftliche Konflikte provoziert (Zoll, Patentrecht, Einfuhrbeschränkungen). Da sowohl Attentate als auch Terrorakte die moralische Rechtfertigung für einen Krieg bilden können, kommt der Inszienierung eines Krieges oft höhere Bedeutung zu, als der späteren Durchführung. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Kriegsführung neben logistischen und humanitären Gesichtspunkten vor allem ökonomische Zwänge birgt.
Besondere regierungspolitische Motive
In ärmeren Ländern dienen Kriege oft innenpolitischem Kalkül. Dabei rechnet die Regierung eines solchen Landes damit, dass das Volk durch das durch den Krieg erzeugte Härteklima mit unmittelbaren Lebensfunktionen wie Nahrung, Kleidung, Wohnung so beschäftigt ist, dass es keine Zeit mehr hat, sich Themen wie Regierung, Politik oder Wirtschaft zu widmen. Eine Regierung kann so versuchen, Kritik zu unterdrücken.
Wohlstandsnationen führen Kriege meist abseits der eigenen Heimat. Eine drastische Einengung der Lebensgrundlage ist in diesen, eher höher gebildeten Bevölkerungen meist nicht vermittelbar und würde nicht breit akzeptiert. Dennoch wird in der Heimat eine „psychologische Militarisierung“ auf das gesamte Volk übertragen, welche auf Patriotismus und Duldung der Beschneidung von Grundrechten, beispielsweise im Wege der Terrorismusbekämpfung, abzielen.
In beiden Fällen handelt es sich um eine Art Flucht nach vorn, im Zusammenhang mit bereits unabhängig vom Krieg bestehenden Strukturproblemen im eigenen Land beziehungsweise drohendem Machtverlust der Regierung. Der Krieg kann als Rechtfertigung für unterschiedliche Einschränkungen (zum Beispiel der Menschenrechte oder der Sozialversorgung) verwendet werden.
Da eine Bevölkerung sich zumeist in relativer Akzeptanz mit ihrer Regierung befindet (gestützt durch staatlich gelenkte Medien oder durch echte Akzeptanz von aggressiven Expansionsabsichten beziehungsweise durch stillschweigendes Erdulden der Staatsführung), stellt die Wechselwirkung zwischen der Volksmeinung einerseits und der Legitimation einer Regierung Krieg zu führen andererseits, ein besonders wichtiges Instrument der Militarisierung im Vorfeld der Kriegsführung dar.
Ausnahmezustand
Zu diesen kleinen Kriegen zählen Krawalle, Aufstände, der Staatsstreich, Bürgerkriege usw. Sie bilden die überwältigende Mehrzahl aller Kriege; die „regulären“ Kriege zwischen Staaten und regulären Truppen demgegenüber die Ausnahme.
Einige Autoren (Agamben, Hardt und Negri) hinterfragen diese Ansicht mittlerweile, so werde Ausnahmezustand zum Normalzustand zu erklärt:
- Aktionen, die man früher in einem Krieg durchführte, werden nun als so genannte „Polizeimaßnahmen“ durchgeführt
- Die Bekämpfung des Terrorismus steht in einem Spannungsverhältniss zu Demokratie, etwa durch die Beschneidung von bürgerlichen Freiheiten.
Die Politik sehe Krieg nicht mehr als letztes Mittel, sondern als Werkzeug zur Kontrolle und Disziplinierung.
Ressourceneinsatz
Wegen der extremen Belastung, die der Krieg den beteiligten Parteien auferlegt, ist eine positiv gestimmte eigene Öffentlichkeit für eine kriegführende Institution oder Nation von kriegsentscheidender Bedeutung.
Militärstrategie
Die militärische Strategie ist der Plan, um den Zweck des Krieges zu erreichen. Zweck des Krieges ist nach Clausewitz immer der Friede, in dem die eigenen Interessen dauerhaft gesichert sind.
Militärische Strategien ändern sich mit der Waffenentwicklung. In der Geschichte wurden häufig dominante Mächte zurückgeworfen, weil neuere, wirksamere Waffen entwickelt wurden. Aber auch ohne Neuentwicklung von Waffen können bessere strategische Planungen einen Krieg entscheiden, u. U. auch aus der Unterlegenheit heraus.
In der Militärstrategie geht es immer darum, durch geschickte räumliche und zeitliche Anordnung der Gefechtssituationen den Erfolg herbeizuführen. Als Krönung gilt es allgemein, wenn man ohne einen Kampf den Sieg davonträgt. Kriegslisten sind daher ein wesentliches Element des Krieges. Die wohl berühmteste Kriegslist der Geschichte ist die des trojanischen Pferdes.
Militärstrategie lässt sich nach Edward Luttwak in zwei Dimensionen aufspannen. Einer Horizontalen und einer Vertikaklen. Die Horizontale Ebene entspricht der temporären Abfolge jeder strategischen Operation inklusive Clausewitzs Kulminationspunkt.
Die Vertikale Dimension gliedert sich in mehrere Ebenen. Die unterste ist die technische Ebene, diese umfasst die Effektivität, als auch die Kosten von Waffensystemen, und damit auch den Ausbildungsstand und Leistungsfähigkeit der einzelnen Soldaten.
Als nächstes folgt die taktische Ebene. Sie umfasst die untere Militärische Führung also alles bis Batallions oder Brigadeebene, sowie die Moral der Truppe und beinhaltet vor allem die Geländeausnutzung.
Als nächstes folgt die operative Ebene. In dieser findet sich die militärische Strategie von Divisionsebene und aufwärts. Hier werden größere militärische Manöver unter anderen Gesichtspunkten wie in der taktischen Ebene geplant und ausgeführt. Hier entscheiden weniger das Gelände als beispielsweise die zur verfügungstehenden Ressourcen inklusive die Einbeziehung wirtschaftlicher Kapazität.
Als oberste Ebene gilt die Gefechtsfeldstrategie. In ihr entscheiden einzig und alleine die politischen Ziele und Eigenheiten der kriegführenden Parteien. Auf einem Kriegsschauplatz wird die Strategie im Rahmen von Feldzügen durch Operationen umgesetzt. Für Operationen werden Weisungen und Operationspläne erstellt, die die übergeordneten strategischen Ziele in praktische, militärische Aufträge und Handeln umsetzen.
Zu den berühmtesten strategischen Denkern gehören Sun Tzu (Die Kunst des Krieges) und Carl von Clausewitz (Vom Kriege).
Ethische Aspekte
Wirkungen
Carl von Clausewitz
Jeder Krieg ist, neben dem Verlust von Infrastruktur oder Arbeitsplätzen, immer auch mit Tod und furchtbarem Leid verbunden. Diese entstehen einerseits als zwangsläufige Nebenfolgen des Waffeneinsatzes gegen Menschen, andererseits aus strategischen Gründen (zum Beispiel beim Sprengen von Brücken oder durch Vergiftung von Grundnahrungsmitteln), zum Teil wird die Zerstörung von Gebäuden, ja der ganzen Infrastruktur des Kriegsgegners aber auch bewusst herbeigeführt, um die Zerstörungskraft einer Armee zu demonstrieren und den Gegner einzuschüchtern (zum Beispiel „Shock and awe“-Strategie im Irak-Krieg).
In vielen Kriegen wurden (und werden) Kriegsverbrechen begangen (beispielsweise Folterungen, Übergriffe auf die Zivilbevölkerung, etc.). Das große Machtgefälle in Kriegsgebieten und die weitgehende Freiheit vor Strafverfolgung können in Verbindung mit der Allgegenwart des Todes natürliche Hemmschwellen abbauen.
Bedeutung
Viele Kriege waren von entscheidender historischer Bedeutung. Durch die Römischen Kriege wurde die „Zivilisation“ in Europa verbreitet und durch Kriege im Rahmen der Völkerwanderung das Ende des römischen Reiches herbeigeführt. Die Auswirkungen hiervon waren so stark, dass 1000 Jahre Chaos folgten, welche aus heutiger Sicht als Mittelalter bezeichnet werden.
Durch die Revolutionskriege wurde der demokratische Gedanke in Europa verbreitet, durch die Bauernkriege der Protestantismus. So wurde das Aufstreben des Faschismus im 2. Weltkrieg beendet oder zumindest so stark zurückgedrängt, dass Faschisten nunmehr eine Randstellung einnehmen.
Neben den politischen Auswirkungen hat ein Krieg immer eine Vielzahl an negativen Folgen. So dezimiert er die Bevölkerung eines Landes extrem, durch den 2. Weltkrieg wurden ganze Jahrgänge nahezu ausradiert. Ebenso drastisch sind die wirtschaftlichen Folgen.
Alternativen
Da als eine der rationalen Kriegsursachen der Kampf um Ressourcen gilt, werden Kriege umso unwahrscheinlicher, je günstiger Ressourcen einer Region für eine andere Region verfügbar werden, ohne in einer kriegerischen Auseinandersetzung unter Lebensgefahr erobert werden zu müssen. Damit sind Kriege wirtschaftlich um so uninteressanter, je besser die bestehenden Ressourcen im Wege von Vereinbarungen genutzt werden.
Alternative zum militärischen Widerstand („Krieg“), wenn man angegriffen wird, sind die Konzepte des „zivilen Widerstands“.
Da Volkswirtschaften (ebenso wie Regionen, Städte und Familien) in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten und Ressourcen zurückhalten, erscheint dieses „Idealbild“ der Welt utopisch.
Bewertung des Krieges
Immer wieder wurde in der Geschichte versucht, die Kriegsführung bestimmten Regeln oder moralischen Vorgaben zu unterwerfen, also zu einer Art Verhaltenskodex zu finden. Die sich im Krieg Bahn brechende Aggression wird „höheren Werten“ unterworfen – und letztlich damit auch relativiert.
Nach verlorenen Kriegen neigen die Menschen dazu, Krieg generell zu verdammen. So kamen in Deutschland nach 1945 Formeln wie „Nie wieder Krieg“ auf (bekannt ist das Plakat von Käthe Kollwitz mit diesem Titel). Nach Siegen hingegen wird der Krieg verherrlicht. So ist die Welt voll von Siegesdenkmalen, Triumphbögen und anderen Erinnerungen an große militärische Erfolge.
Oft wird der Krieg heroisiert. Kant beispielsweise schreibt: Selbst der Krieg, wenn er mit Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird, hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je mehreren Gefahren es ausgesetzt war und sich mutig darunter hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu erniedrigen pflegt. (Kritik der Urteilskraft, § 28.
Von der Natur als einer Macht.)
In der europäischen Literatur wird häufig so zwischen dem „geordneten“ und dem nicht geordneten Krieg unterschieden. Auf der anderen Seite stehen die, die im Prinzip mit der gleichen Grundüberlegung wirtschaftlichen Wohlstand als beste Kriegsprävention ansehen. Hier neigt man dazu, die Perversionen des ungehegten Krieges als Normalzustand des Krieges darzustellen. Daraus folgen Überlegungen, wie Krieg vermieden werden kann und Versuche, einen ewigen Frieden zu erreichen. Der Krieg wird so als das absolute Böse angesehen, als das Werk von moralisch verkommenen Machthabern, die aus niederen Motiven ihr Land in einen Krieg stürzen.
Es gibt auch Ansichten, dass sich der Charakter des Krieges geändert habe und folglich heute ein „gehegter Krieg“ nicht mehr möglich sei. Dass sich die Formen des Krieges ändern, ist aber eine Feststellung, die so alt ist wie die Geschichte der Menschheit. Neue Kriegsformen wurden zu allen Zeiten als ordnungswidrig geachtet, häufig als Verstöße gegen eine göttliche Ordnung. Heute werden in der abendländischen Kultur bestimmte Kriegsformen als zulässig dargestellt (etwa Bombenabwürfe auf Städte, die Militär treffen sollen, aber auch Zivilpersonen gefährden), während andere Kriegsformen (etwa Selbstmordattentate, die nicht militärische Einrichtungen treffen) als unzulässig interpretiert werden, während in der islamischen Welt oft die gegenteilige Ansicht anzutreffen ist.
Krieg ist nicht nur ein Mittel staatlich organisierter und gelenkter Politik. Neben den Staaten, die als kriegführende Seite ein Heer hatten, spielten offenbar zu allen Zeiten die ,nicht regulären' Gruppen im Krieg eine erhebliche Rolle: Kosaken, Jäger, Husaren, Samurai, Partisanen, in der neuerer Zeit die Guerilla, Freischärler, Milizen und Taliban. Was nicht regulär ist, wird politisch diskutiert. Bei noch genauerem Hinsehen allerdings merkt man, dass die Theorie des irregulären Kämpfers (Partisanen) eine Weiterentwicklung der Clausewitzschen Theorie ist, wie sie die Clausewitz-Kenner Lenin und Carl Schmitt vorgenommen haben.
Somit scheitert auch der Versuch, zwischen einem Konflikt und einem formal erklärten Krieg zu unterscheiden und die Bezeichnung „Krieg“ auf jene Konflikte einzuschränken, die mit einer formalen Kriegserklärung einhergehen.
Völkerrecht
Das moderne Völkerrecht versucht, zwischenstaatliche Kriege von anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung, Angriffs- und Verteidigungskrieg, Zivilisten und Militärpersonal und damit legitime von illegitimen Kriegshandlungen zu unterscheiden.
Der zwischenstaatliche Krieg soll gemäß seinen Regeln mit einer Kriegserklärung beginnen. Diese war im Mittelmeerraum schon seit der Antike vorgesehen. Sie wird seit der Neuzeit aber sehr oft übergangen und durch den Angriff selbst ersetzt.
Ein erklärter Kriegszustand, bei dem jedoch die Waffen schweigen, heißt Waffenstillstand, ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation. Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg selbst.
Gegenbegriff zum „Krieg“ ist der „Frieden“. Dieser setzt völkerrechtlich wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg jedoch weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation (Lateinisch: „Besiegung“).
Historisch häufiger aber sind Zwischenzustände wie der einer dauerhaften Besetzung ohne gültigen Friedensvertrag oder ein Zustand, bei dem sich die Gegner ständig auf einen offenen Krieg vorbereiten, dessen Verlauf planen und einüben. Paradebeispiel dafür ist der Kalte Krieg.
Der organisierte Einsatz von Waffen bedeutet immer die massenhafte Tötung von Menschen. Schon die ständige Rüstung zum Krieg erfordert Aufwendungen und verschlingt Mittel, die für andere Aufgaben fehlen. Auch wenn eine kriegführende Partei Todesopfer nicht anstrebt, werden sie immer als unvermeidbar in Kauf genommen. Wer diese Wirkung betrachtet, nennt diese Form der gewaltsamen Konfliktaustragung daher meist „staatlich organisierten Massenmord“ (Bertha von Suttner, Karl Barth). Darin kommt zum Ausdruck, dass das Phänomen des Krieges kaum wertneutral zu betrachten ist, weil es dabei immer auch um das Leben vieler und die langfristigen Perspektiven aller Menschen geht.
Zugleich zeigt die Verbindung von Staat und Krieg sowie die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Krieg, Raub und Mord das Fehlen einer allgemein akzeptierten Rechtsinstanz an. Die UN-Charta und der Internationale Strafgerichtshof können als Schritte zur verbindlichen Durchsetzung des Völkerrechts angesehen werden. Ob sie eher zur Rechtfertigung oder Reduktion neuer Kriege beitragen, ist noch nicht entschieden.
Die Ächtung des Krieges
Die menschliche Sehnsucht nach einem Frieden, der die „Geißel der Menschheit“ überwindet, ist uralt. Politische Friedensarbeit kann sich daher auf breite und heterogene Traditionen stützen.
- In der chinesischen Kosmologie des Taoteking und der Philosophie des weisen Staatslenkers Laotse spielte die Kriegsvermeidung durch harmonischen Interessenausgleich eine wichtige Rolle.
- In Indien, China und Japan breiteten Jainismus und Buddhismus eine Ethik der Gewaltlosigkeit, Toleranz und Friedensliebe aus, die seit 500 v. Chr. die Gestalt einer Weltreligion gewann.
- In der antiken griechischen Philosophie der Antike stellten Sokrates und die Skeptiker die Selbstverständlichkeit in Frage, mit der Wahrheitsbesitz beansprucht und angeblich ewige Rechte gegen andere verteidigt werden. Die Stoiker Zenon und Chrysippos wandten sich gegen das Kriegführen und stellten Überlegungen an, ob Kriege notwendig seien oder wie man sie vermeiden könne.
- In allen europäischen Staatsutopien von Platon bis Thomas Morus spielte die Gewaltminderung durch ideale Gesetzgebung und Menschenbildung eine Rolle.
- Das Gottesbild des Judentums hat den weithin üblichen Einsatz der eigenen Religion zur Rechtfertigung der eigenen Kriege erschwert. In den Visionen der Heilsprophetie erscheint Gott als kommender Weltrichter, der die Völker zu endgültiger Abrüstung anweist: „Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. Es wird kein Volk wider das andere das Schwert erheben, und sie werden hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen. Ein jeder wird unter seinem Weinstock und Feigenbaum wohnen, und niemand wird sie schrecken. Denn der Mund des Herrn Zebaoth (der Heerscharen) hat es geredet.“ (Micha 4, 2-4).
- Diese Weisung zur universalen Abrüstung hat Jesus Christus durch das prophetische Zeichen des Gewaltverzichts (Markus 11, 7/Sacharja 9, 9) und die Selbsthingabe zur Versöhnung (Markus 14, 22-24) im Neuen Testament bekräftigt. Darum ist der tätige Einsatz für weltweiten Frieden (Lukas 2, 14) für Christen wie für Juden integraler Bestandteil ihres Glaubens (Römerbrief 12, 18).
- Der klassische, konservative und fundamentalistische Islam sieht Frieden nach der Eroberung des gesamten Dar al-Harb (Gebiet der Nichtmuslime) vor. Danach soll die gesamte Erde unter der Scharia in einer Pax islamica leben. Die Welteroberung geschieht mittels kriegerischem Dschihad. Danach soll dann das Idealbild eines „Paradieses unter dem Schwert des Islam“ herrschen.
- Die Instrumentalisierung religiöser Ideale für politische Interessen fand einen Höhepunkt mit den Kreuzzügen des Mittelalters, die die heiligen Stätten „befreien“ und christliche Staaten errichten wollten. Die Kreuzzugs-Ideologie des ewigen Kampfes des „Guten“ gegen das „Böse“ spielt noch heute eine bedeutende Rolle.
- In der Neuzeit wurde der Gewaltverzicht im Westen von den Religion entkoppelt. Immanuel Kant, Jean-Jacques Rousseau und andere Aufklärer strebten den „ewigen Frieden“ an und entwarfen rechtsstaatliche und demokratische Konzepte, um ihn herbeizuführen. Ludwig van Beethoven hat diesem Traum am Ende der 9. Sinfonie mit seiner Vertonung von Schillers Gedicht Ode an die Freude („alle Menschen werden Brüder“) ein musikalisches Denkmal gesetzt.
- Im Zeitalter der europäischen Nationalkriege gewann das Völkerrecht, nach der verheerenden Erfahrungen des 1. Weltkriegs der Gedanke eines Völkerbunds zur Kriegsverhinderung Akzeptanz. Der Briand-Kellogg-Pakt galt der Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik. Die UNO hat den Angriffskrieg verboten, den Weltfrieden zum Ziel aller Politik erhoben und erstmals ansatzweise wirksame Formen der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ermöglicht.
Diese Tendenzen wurden durch die ungeheure Steigerung der Vernichtungsmöglichkeiten im Krieg notwendig und gestärkt. Die UNO konnte Kriegsursachen wie ökonomische und politische Interessengegensätze jedoch nicht aufheben und viele Kriege nicht verhindern. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ließ sich bis heute nicht wirksam stoppen. Der am Ende des Kalten Kriegs eingeleitete Abrüstungsprozess kam seit den „neuen Kriegen“ zum Erliegen und wurde durch neue Aufrüstungstendenzen abgelöst. Internationaler Terrorismus und Antiterrorkrieg lassen die Gewaltbereitschaft weltweit noch weiter wachsen.
So ist der Frieden nach wie vor eine äußerst bedrohte, verletzliche Pflanze und eine Utopie, die des täglichen Einsatzes bedarf, um eines Tages wirklich werden zu können. Eine Alternative dazu gibt es im Zeitalter der Massenvernichtungsmittel nicht mehr. Spätestens seit Erfindung der Atombombe ist der Frieden „die Überlebensbedingung des technischen Zeitalters“ geworden
(Heidelberger Thesen der EKD 1959).
Siehe auch
- Portal:Militär
- Destruktivität
- Polemologie, Kriegsakademie, Liste der Kriege
Literatur
- Capa, Robert: Slightly Out of Focus. New York: The Modern Library 1999.
- Clausewitz, Carl von : Vom Kriege. Ullstein, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-548-36413-6
- Creveld, Martin L. van: Die Zukunft des Krieges. Gerling Akademie Verlag, München 1998, ISBN 3-932425-04-9
- Creveld, Martin L. van: Frauen und Krieg. Gerling Akademie Verlag, München 2001, ISBN 3-932425-33-2
- Einstein, Albert; Freu
Heer
Das Heer ist die Gesamtheit der Landstreitkräfte eines Staates. Die Aufgaben des Heeres sind in erster Linie das Aufklären und Bekämpfen feindlicher Truppen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen ihm kämpfende und unterstützende Einheiten zur Verfügung.
Geschichtliches
Bereits in den antiken Heeren kam es zu einer Unterteilung in Truppengattungen, insbesondere in leichte und schwere Infanterie. In den griechischen und römischen Heeren war die Aufgabe der wehrfähigen Männer im Heer von ihren Besitzverhältnissen abhängig, da die Soldaten zunächst selbst für ihre Ausrüstung aufkommen mussten. Die schwer gepanzerten griechischen Hopliten, die in einer dichten Phalanx kämpften, rekrutierten sich aus der Oberschicht. Zu Zeiten der Römischen Republik ging der Staat dazu über, für die Ausrüstung des großen römischen Heeres aufzukommen. Als Folge davon entstand eine gewaltige Kriegsindustrie. Seit der Spätzeit der Republik bestand das stehende römische Heer aus Freiwilligen und verfügte zeitweilig über eine Stärke von bis zu 900.000 Soldaten. Durch die Reformation des Römischen Heeres durch Marius (u.a. bedingt durch die Einfälle der Kimbern und Teutonen) wurde der Grundstein für das schlagkräftige Römische Heer der Kaiserzeit gelegt, durch welche erst die gigantische Expansion des Römischen Imperiums bewerkstelltigt werden konnte. Zur Kaiserzeit wurde eine letzte große Reformation des Heeres eingeleitet. Von da an bestand jede Legion des Römischen Heeres stets aus den 3 Truppenteilen (Manipel) Triarii, Principes und Hastati.
In der Spätantike kam es zur Trennung des Heeres in ein Bewegungs- (Comitatenses) und ein Grenzheer (Limitanei).
Nach dem Untergang des Römischen Reiches, der unter anderem durch die Völkerwanderung herbeigeführt wurde, gab es über Tausend Jahre lang keine stehenden Heere in Europa, außer im Byzantinischen Reich. Die Heeresaufgebote des Mittelalters bestanden aus leibeigenen Bauern, aus Rittern und sonstigen Adeligen und deren Gefolgsleuten und aus städtischen Aufgeboten von Männern mit Bürgerrecht. Heere wurden im europäischen Mittelalter nur dann aufgeboten, wenn ein Kriegszug geplant war oder eine feindliche Invasion abgewehrt werden musste. Begründet wurde die Verpflichtung zum Heeresdienst durch die feudalen Abhängigkeiten.
Im Spätmittelalter machten Söldner den größten Teil des Heeres aus, da sich die Fürsten und Könige auf diese Weise aus der Abhängigkeit von ihren Vasallen lösen wollten. Zudem waren die Söldnerheere eine Folge der immer wichtiger gewordenen Geldwirtschaft, welche die feudale Begründung zur Teilnahme an einem Kriegszug durch eine finanzielle Begründung ersetzte. Da die Söldner oftmals undiszipliniert waren und sich nicht an einen bestimmten Staat gebunden fühlten, wurden sie schnell in großen Teilen Europas zur Landplage. Ausgebliebene Soldzahlungen konnten zu schweren Plünderungen und Ausschreitungen führen, zudem ließen sich viele Söldner abwerben, wenn man ihnen einen höheren Sold versprach.
Der Übergang zu disziplinierten, stehenden Heeren wurde zu Beginn der Frühen Neuzeit eingeleitet. Die Infanterie kämpfte seit dem 15. Jahrhundert in dichten Formationen, was eine hohe Disziplin erforderte. Um von den Söldneraufgeboten unabhängig zu sein, gingen die meisten europäischen Herrscher im späten 17. Jahrhundert dazu über, stehende Heere aufzustellen. Die damit verbundenen Disziplinierungsmaßnahmen ermöglichten es, die Heere trotz immer größer werdender Feuerkraft in geschloßener Schlachtreihe vorgehen zu lassen. Erst im 19. Jahrhundert ging man aufgrund der rapiden Weiterentwicklung von Feuerwaffen dazu über, die Heere im Gefecht aufzulockern.
Durch die erstmalige Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht im Zuge der Französischen Revolution, was auch auf andere europäische Staaten ausstrahlte, vergrößerten sich die Heere äußerst stark. Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts boten die Großmächte im Kriegsfall Millionenheere auf. Das deutsche Heer verfügte im Ersten Weltkrieg über eine Stärke von bis zu sieben Millionen Soldaten.
Mit der Änderung der Kriegsführungsstrategien (z.B. in Deutschland mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien in der Fassung von 2003) geht die Tendenz einher kleinere, hochpräsente und schnell verlegebare Heeresstrukturen zu schaffen damit weltweite Einsätze und abgestufte militärische Reaktion leichter möglich werden. In Deutschland bemängeln Kritiker seit Beginn dieser Umgestaltung damit würde eine "Interventionsarmee" geschaffen.
Seit Ende des kalten Krieges haben viele europäische Staaten im Zuge der Verkleinerung ihrer Armeen die Wehrpflicht abgeschafft oder ausgesetzt (die Vereinigten Staaten hatten dies bereits nach Ende des Vietnamkrieges getan).
Heere
- Deutsches Heer
- Österreichisches Bundesheer
- Schweizer Armee
- British Army
- US Army
Literatur
- Gerhard Hubatschek: Das Heer im Einsatz, ISBN 3-932385-12-8
Siehe auch
- Portal:Militär
Weblinks
- [http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Bundeswehr/vpr2003.html Verteidigungspolitische Richtlinien]
- [http://www.deutschesheer.de Homepage des deutschen Heeres]
!
ja:陸軍
simple:Army
LuftstreitkräfteLuftstreitkräfte sind eine Teilstreitkraft moderner Armeen. Die Aufgaben von Luftstreitkräften liegen im Bereich der Luftaufklärung, des Angriffs aus der Luft sowie der Verteidigung des eigenen Luftraums. Dazu setzen Luftstreitkräfte bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge sowie Flugabwehrsysteme ein und betreiben die dazu erforderliche Infrastruktur (z.B. Flugplätze), Sensoren, Kampfführungsanlagen und Fernmeldesysteme.
Luftstreitkräfte
- Luftwaffe der Deutschen Bundeswehr
- Luftstreitkräfte des österreichischen Bundesheeres
- Luftwaffe (Schweiz)
- Luftstreitkräfte der NVA
- United States Air Force
- Royal Air Force
- Armée de l'Air
Siehe auch
- Militärische Luftfahrt
- Luftkrieg
- Kampfjet
- Tankflugzeug
- Aufklärungsflugzeug
- Bomber
Weblinks
- Luftstreitkräfte Deutschland - [http://www.luftwaffe.de Luftwaffe]
- Luftstreitkräfte Österreich - [http://www.bmlv.gv.at/sk/lusk/index.shtml Die österreichischen Luftstreitkräfte]
- Luftstreitkräfte Schweiz - [http://www.vbs-ddps.ch/internet/luftwaffe/de/home.html Schweizer Luftwaffe/Swiss Air Force]
Kategorie:Allgemeine Truppenkunde
Kategorie:Militärische Luftfahrt
ja:空軍
NationalgardeEine Nationalgarde ist eine paramilitärische Organisation, die aus Freiwilligen und Reservisten besteht.
Es gibt bzw. gab verschiedene Nationalgarden.
Frankreich
Während der französischen Revolution wurde in Frankreich die erste paramilitärische Organisation gegründet, die als "Nationalgarde" bezeichnet wurde. Sie bestand bis 1871 und wurde anschließend in die Französische Armee integriert.
Irak
Im Irak wird seit dem Irakkrieg eine Nationalgarde durch die Amerikaner aufgebaut, die sie bei der Bekämpfung von Aufständischen unterstützen soll. Langfrisitig soll die irakische Nationalgarde in der Lage sein, die komplette Kontrolle über das Land zu übernehmen, so dass die amerikanische Streitkräfte allmählich abziehen können.
Nicaragua
Die Nationalgarde von Nicaragua wurde als eine von den Vereinigten Staaten ausgerüstete und trainierte Truppe 1933 installiert, die im Nicaraguanischen Bürgerkrieg ihre Interessen wahren sollte und hatte Armee- und Polizeifunktionen. Sie stand von Beginn bis 1979 unter dem Oberkommando der Familie Somoza, die diese zur Aufrechterhaltung ihrer Diktatur und zu privaten Zwecken schamlos und blutig einsetzten.
Österreich
Die österreichische Nationalgarde wurde zu Beginn der Märzrevolution am 14. Februar 1848 in Wien von den Revolutionären aufgestellt und dann in allen größeren Orten eingerichtet. Nach den Unruhen wurde die Nationalgarde zunächst provisorisch, 1851 endgültig aufgelöst.
USA
1851]
1851]]
1851
Die Nationalgarde ist eine Reservetruppe, die jeder amerikanische Bundesstaat, jedes Territorium (wie zum Beispiel American Samoa) sowie der District of Columbia unterhält. Sie besteht aus freiwillig Dienst leistenden Milizsoldaten.
Die Nationalgarde der USA entstand ursprünglich aus den Milizen des Unabhängigkeitskrieges. Die reguläre Armee war während des ganzen 19. Jahrhunderts schwach; und so leisteten im Mexikanisch-Amerikanischen Krieg, im amerikanischen Bürgerkrieg und im Spanisch-Amerikanischen Krieg nur diese Milizen Dienst. Seit 1903 tragen sie die Bezeichnung National Guard und wurden in jedem größeren Konflikt eingesetzt. Im Ersten Weltkrieg stammten zwei Fünftel der in Frankreich kämpfenden Truppen aus Nationalgardisten; im Zweiten Weltkrieg wurden etwa 190.000, im Koreakrieg 140.000 von ihnen eingesetzt.
Während des Vietnamkrieges weigerten sich die Präsidenten Johnson und Nixon, die Nationalgarde in den Kampf zu senden. Der Grund lag darin, dass Johnson möglichst lange den Anschein bewahren wollte, dass der (bereits unpopulär gewordene) Vietnamkrieg kein echter Krieg war. Die Mobilisierung der Nationalgarden hätte diesen Anschein zerstört.
Historisch bedingt gibt es keine Nationalgardeeinheiten mit Kriegsschiffen, jedoch besitzen die Nationalgarde-Einheiten des Staates New York sowie jene von Maryland Marineeinheiten. Die so genannten Army National Guards aller Staaten zusammen umfassen etwa 350.000 Soldaten, alle Air National Guards haben rund 106.000 (2001).
Die Ausstattung der Army National Guards und der Air National Guards entspricht der der US Army sowie der US Air Force, allerdings besitzen Nationalgardeeinheiten nicht das modernste Material und auch keine Spezial-Kampfeinheiten. Der Gouverneur jedes Bundesstaates setzt bei Naturkatastrophen und ähnlichen Ereignissen die Nationalgarde seines Bundesstaates ein; jedoch kann der Präsident der Vereinigten Staaten die Army sowie die Luftwaffe mit Einheiten der Nationalgarde jederzeit unterstützen.
Seit Januar 2005 können Einheiten der Nationalgarde bis zu 24 Monate lang in Übersee eingesetzt werden. Unter dem früheren Präsident Bill Clinton betrug die Zeitspanne noch sechs Monate; kurz nach der Vereidigung von George W. Bush verlängerte dieser die Zeit um 18 Monate.
2005 wurde in Folge des Hurrikan Katrina die Nationalgarde zur Hilfe gerufen und 125.000 Nationalgardisten eingesetzt. Kritik kam aber auf, da der größte Teil der Nationalgarde und besonders die Teile mit eigener Ausrüstung wie Fahrzeuge und Feldküchen im Irak-Einsatz sind. Dies war ein Teil des Katrinagate.
Dienstleistung
Nach einer mehrwöchigen Grundausbildung sind mehrere Jahre Dienst und weitere Ausbildungsgänge zu absolvieren. Dieser Dienst umfasst in Friedenszeiten und bei normalen Verhältnissen zwei Tage pro Monat und zwei Wochen pro Jahr - und diese Angabe war auch, bis zum Irak-Krieg, ein offizieller Slogan der Rekrutierungsämter. Nationalgardisten erhalten unter anderem 200$ Dienstsold pro Monat, und viele Bundesstaaten bezahlen jungen Mitgliedern auch die Bildungskosten, die bei der Universität anfallen; doch seitdem Nationalgarde-Einheiten im Irak verwendet werden, haben die Rekrutierungsstellen oft Mühe, Leute für den Dienst zu finden. Ein anderer Effekt des Irak-Kriegs ist, dass manchmal mehr als 50 % der Nationalgardisten eines Bundesstaates in den Irak gesandt werden - bei verheerenden Waldbränden in Amerika, welche grossteils von der Nationalgarde bekämpft werden, fehlen dann Mannschaften und Löschhelikopter.
Trotz Friedenszeit sind viele Mitglieder der Air National Guard wegen der Wartung der Flugzeuge und dem Betrieb von Flugplätzen im Vollzeitdienst, und viele Nationalgardisten sind beruflich Zivilpiloten.
Die Air National Guards benutzt grundsätzlich die gleichen Flugzeuge wie die Air Force, mit Ausnahme der sehr modernen B-2- und F-117-Tarnkappenflugzeuge, dem B-1-Bomber, dem MH-53-Helikopter sowie dem AC-130 Gunship.
Weitere Staaten mit Nationalgarden
- Ägypten
- Bahrain
- Indien: für Anti-Terror-Einsätze
- Irak: mit Unterstützung der USA aufgebaut
- Kuwait
- Mauretanien
- Pakistan
- Portugal: für die innere Sicherheit außerhalb von Städten zuständig
- Saudi-Arabien: für die Sicherung der heiligen Stätten zuständig, auch die Stammestruppen sind Teil der Nationalgarde
- Tunesien: untersteht dem Innenministerium
- Usbekistan
- Zypern: Militäreinheiten
Kategorie:Militär (USA)
Kategorie:Geschichte Nicaraguas
Kategorie:Allgemeine Truppenkunde
Polizei
Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ist der Polizei als Exekutivorgan des "staatlichen Gewaltmonopols" die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt.
Abgrenzungen
Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA auch der Kommune oder einer bemächtigten Behörde wie z.B. einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei). Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak. Allerdings haben diese Carabinieri kein völkerrechtliches Mandat.
Die Polizei ist in Deutschland von den Ordnungsbehörden und dem Militär zu unterscheiden. Beide Abgrenzungen bestehen erst seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Ordnungsbehörden nehmen insbesondere die Verfolgung kommunaler Ordnungswidrigkeiten wahr. Die Abgrenzung ist jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSCE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).
Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Geschichte
Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom altgriechischen Polis (zu Deutsch: "Stadt") ab. Er bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in dem Wort "baupolizeilich" erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde ursprünglich das Wort "Polizeistaat" benutzt. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden.
Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.
Im Dritten Reich wurde in Deutschland der Spruch: "Die Polizei, dein Freund und Helfer" geprägt, der aber unter geänderten Vorzeichen auch für das Selbstverständnis der Polizei im freiheitlich-demokratischen Staat gelten kann.
Die abwertende Bezeichnung "Bulle" hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache. Dort wird ein Polizist als "Puhler" bezeichnet.
Deutschland
In Deutschland war das Polizeiwesen, wie fast überall in Europa, dreigeteilt enstanden. Es gab die kommunalen (Kriminal-)polizeien in großen Städten, den in Städten, Gemeinden und Landkreisen abgeordneten Gendarmen der historisch als Militärangehöriger im Rahmen des Preussischen Beamtenrechts zu sehen ist und die Polizei.
Drittes Reich
Im Dritten Reich wurde bereits sehr früh (Mitte der 1930er) die Polizei auf die Reichshauptstadt hin zentralgeschaltet.
Auch die Feuerwehren wurden als Exekutivorgane des Deutschen Staates betrachtet, den Komunalverwaltungen entzugen und dem "Reichsinnenministerium" als eine eigene Poluzeiabteilung unterstellt.
Die Polizeifahrzeuge (und Fahrzeuge der Feuerwehren) waren im Dritten Reich dunkelgrün lackiert, mit schwarzen Radkästen und dem weißen Schriftzug POLIZEI, beziehungsweise FEUERPOLIZEI an den Türen.
Die Uniformen waren hellgrün mit schwarzen Schaftstiefeln und hellgrünen Schirmmützen. Im "Einsatz" wurden dunkelgraue, fast schwarze Schackos statt der Schirmmützen getragen. Die Uniform Jacken wurden "Röcke" genannt und besaßen hohe, geschlossene Krägen, an deren Spiegel sich die Dienstgrade befanden.
Nachkriegszeit bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland/Deutschen Demokratischen Republik
Die Nachkriegszeit lief geviertelt, da jede der vier Besatzungsmächte ihre eigenen Vorstellungen in der eigenen Besatzungszone durchzusetzen suchte.
Die us-amerikanischen Streitkräfte hatten am Ende des Zweiten Weltkrieges (fast) die gesammte Südhälfte des heutigen Deutschlands eingenommen. Später wurden gemäß des Vertrages von Jalta das heutige Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen im Tausch gegen (West-) Berlin an die UdSSR abgegeben.
In den USA ist das Polizeisystem ähnlich "chaotisch" organisiert, wie es sich auch in Deutschland vor dem Dritten Reich dargestellt hatte, mit Ausnahme der Gendarmerie, die es in den USA nicht gibt.
Unmittelbar nach Einnahme der Gebiete durch die US-Streitkräfte übernahmen die US-Militärpolizeien (jede us-amerikanische Teilstreitkraft hat eine eigene Militär- und eine eigene Kriminalpolizei die Polizeiaufgaben, gliederten die Feuerwehren aber sofort wieder auf die kommunalen Ebenen hin in ihre ehemaligen Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren aus.
Nach der Kapitulation Deutschlands am 08.05.1945 und der Durchführung der Entnazifizierung über den "1.000-Fragen-Fragebogen" wurden wieder deutsche Polizisten, zuallererst auf kommunaler Ebene, mit Befugnissen ausgestattet. Erst mit der Gründung der ersten Bundesländer wurden Länderpolizeien eingeführt/zugelassen. Und je nachdem, wie die Landesverfassungen es erlaubten, blieb es, wie in Bayern, bei einem neben-/und miteinander von kommunalen und Länderpolizeien oder wurden, wie in Hessen, die komunalen Polizeien in die Landespolizei integriert/übernommen.
Die Briten hatten zum Kiegsende Nordwestdeutschland, einschließlich des südlichen (heutigen) Mecklemburg Vorpommerns und des nordwestlichen (heutigen) Thüringens eingenommen. Nicht besetzt war der nördliche Teil Schleswig-Holsteins, das "Südschleswig"
Auch in der britischen Besatzungszone übernahm zuerst nur die Militärpolizei die Polizeiaufgaben und trennte sich sofort von der Feuerwehr, die in den nicht polizeilichen Organisationszustand von vor dem Dritten Reich zurückversetzt wurden.
Auch die Briten tauschten mit den Sowjets gemäß des "Jaltavertrages" ihre eroberten Gebiete "östlich der Elbe" gegen ihren Teil von (West-) Berlin und Wien.
Da das britische Oberkommando in Deutschland nur möglichst wenig Ansprechpartner bei den örtlichen Polizeien haben wollten, wurden kommunale Polizeien nicht zugelassen. Nach der Entnazisfizierung (derselbe 1.000-Punkte Fragebogen wie bei den US-Amerikanern) wurde recht schnell über die Schaffung von Ländern nachgedacht. Damit einher ging die Idee von Länderpolizeien.
Wegen des Materialmangels wurden die Röcke der Polizisten des Dritten Reichs einfach gekürzt und die Kragenspiegel entfernt. Die Dienstränge wanderten auf die Schultern und Ärmel. Hellgrün wurde umgefärbt in dunkelblau, eine Farbe., die im übrigen nicht Wasserfest war und dafür sorgte, das jeder der deutschen Polizisten in der britischen Besatzungszone, wenn er buchstäblich im Regen stand, blaue Pfützen hinterließ, wo er ging, stand und saß.
Die Fahrzeuge blieben dunkelgrün mit weißer Aufschrift und schwarzen Radkästen.
Und das Blaulicht (eine Dauerleuchte, noch kein Blink- oder Rundumlicht) wurde eingeführt.
Die Franzosen hatten zum Kiegsende das heutige Saarland (und die heute zu Frankreich gehörenden Gebiete) eingenommen. Nicht
Auch in der französischen Besatzungszone übernahm zuerst nur die Militärpolizei die Polizeiaufgaben und trennte sich sofort von der Feuerwehr, die in den nicht polizeilichen Organisationszustand von vor dem Dritten Reich zurückversetzt wurden.
Auch die Franzosen erhielten gemäß des Vertrages von Jalta ihren Teil von (West-) Berlin und Wien, entnazifiozierten die deutschen Polizisten unfd begannen diese auf kommunaler Ebene in ihre alten Befugnisse einzusetzen, sowie vom Kriegsende an ihre eigenen (die französischen) Gendarmen mit den Polizeidiensten in den besetzten Gebieten zu betrauen.
Die Sowjetunion ist ein sehr zentralistisch organisierter Staat. Auch in den durch die Sowjetarmee besetzten Gebieten und später, den Gebieten, die durch den Tausch gegen (West-) Berlin an die anderen drei Kriegsaliierten gingen, wurde die Feuerwehr sofort wieder aus der Polizei ausgegliedert, deren eigentliche Polizeiaufgaben zu allerst von der sowjetischen Militärpolizei übernommen wurde, die bis zum Ende der DDR am 03.10.1990 volle Polizeibefugnisse behielt.
Die zivile, deutsche Polizei wurde in der sowjetischen Besatzungszone von vorneherein (nach der Entnazifizierung und der notwendigen sozialistisch/kommunistischen Schulung der einzelnen Beamten) sehr zentralistisch und nach (Ost-) Berlin ausgerichtet organisiert.
Der Eintausch von den Westlichen, nicht die die Sowjetunion besetzen Gebieten und ein Viertel Wiens gegen (West-) Berlin gemäß des Vertrages von Jalta wartete man in Moskau allerdings ab, bevor man sich mit der eventuellen Gründung einer neuen, zivilen (deutschen) Polizei näher befasste.
Bundesrepublik Deutschland bis zum 03.10.1990
Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundespolizei und Bundeskriminalamt als Polizeien des Bundes, Zoll als Finanzverwaltung mit polizeilichen Vollzugsbereichen und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Bis in die 1990er Jahre gab es auch noch die Bahnpolizei, welche nur auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn polizeiliche Aufgaben wahrnahm. Mit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn in den 1990ern wurde die Bahnpolizei mit allem Personal and sämtlicher Ausstattung vom Bundesgrenzschutz übernommen, der 2005 in Bundespolizei umgetauft wurde. Ferner gab es bei der Deutschen Bundespost den Betriebssicherungsdienst, der jedoch i.d.R. nicht nach außen auftrat sondern nur intern ermittelte und dann die örtlich zuständige Polizei informierte.
Außerdem waren in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Militäreinheiten der mit der Bundesrepublik Deutschland befreundeten, ehemahligen Besatzungsmächte stationiert, die alle ihre Militärpolizeien mitgebracht hatten, die ebenfalls Polizeigewalt besaßen, auch wenn diese Polizeigewalt im Laufe der Zeit von diesen aliierten Parteien nur auf die eigenen Militärangehörigen angewendet wurden. Dennoch konnte man Streifenwagen dieser Militärpolizeien bis 1990 an den großen Standorten der Aliierten, wie z.B. der Britisch Rheinarmee in Bielefeld oder der 7ten US-Armee in Heidelberg, auch in den deutschen Innenstädten patrouillieren sehen.
Eine Sonderrolle nimmt die Polizei beim Deutschen Bundestag ein. Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden. Die Landespolizeien und die Bundespolizei nehmen ausschließlich zivile Aufgaben war und sind im Falle einer militärischen Auseinandersetzung Nichtkombattanten. Angehörige der Polizei sind mehrheitlich Polizeivollzugsbeamte.
Seit den 1980ern ist in der Bundesrepublik Deutschland auch Frauen der Zugang zum uniformierten Polizeidienst erlaubt, wobei die Öffnung dieses Berufes nicht bundesweit gleichzeitig erfolgte, sondern in manchen Bundesländern früher und in anderen später statt fand.
Da die Poliei in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist, muss nach dem nun folgenden Kapitel DDR auf die einzelnen Bundesländer detailierter eingegangen werden.
In der Deutschen Demokratischen Republik war die Polizei völlig anders, nämlich als Nationale Volkspolizei sehr straff militärisch organisiert. Dennoch unterstand die Volkspolizei dem Innenministerium der DDR in (Ost-) Berlin und war somit eine echte Polizei und keine Abteilung der Armee, wie es etwa die Gendarmerien in Frankreich oder Italien immer noch darstellen.
Wie in der Bundesrepublik Deutschland war die Volkspolizei in Schutz-, Verkehrs-, Kriminalpolizei usw untergliedert.
Die Volkspolizei trug weiß/grau/dunkelgrünbeige Uniformen. Die Fahrzeuge waren dunkelgrün/weiß lackiert.
Die dem Verteidigungsministerium der DDR unterstellten Grenztruppen besaßen die alleinige Polizeigewalt im mehrere Kilometer breiten Grenzbereich. An der Schranke aus dem inneren der DDR kommend zur Einfahrt in diesen Grenzbereich (die Stelle, an der auf den Transitautobahnen der Verkehr geteilt wurde in "Transitverkehr" und "Ausreise" endete das Zuständigkeits- und Befugnisgebiet der Volkspolizei und begann das der Grenztruppen und der Grenzpolizei.
Die Polizisten der DDR, die man im Bereich der Grenzübergangsstellen traf, waren keine Volkspolizisten sondern Grenzpolizisten, sowie Zöllner. Die der Volkspolizei ähnlich uniformierte Grenzpolizei unterstand dem Staatssicherheitsdienst, die Zöllner dem Wirtschaftsministeium.
Desweiteren hatte die Militärpolizei volle Polizeigewalt. Allerdings war das nicht die Militärpolizei der Nationalen Volksarme (die gab es nicht) sondern die Militärpolizei der Sowjetarmee.
Die o.a. DDR-Behörden hörten mit der Unterschrift der Herren Helmut Kohl und Lothar de Maiziere unter dem sogenannten "Deutsch-Deutschen-Wiedervereinigungsvertrag" am 03.10.1990 auf zu existieren und wurden, wie im vorhergegangenen "4+2 Vertrag" zwischen den beiden deutschen und den 4 aliierten Staaten verabredet, diesen ehemaligen "Besatzungsmächten" die innerdeutsch geltenden Befugnisse auch der Militärpolizeien, entzogen.
Die Volkspolizei wurde geografisch in 5 Teile zerschlagen und zur Neuordnung des Polizeiwesens in den neuen 5 Bundesländern als jeweilige Länderpolizei übernommen.
Die Grenztruppen und die Grenzpolizei hörten auf zu existieren. Der Zoll der DDR wurde in die Struktur der Bundeszollverwaltung eingegliedert.
Die Sowjetarmee zog ab und nahm ihre Militärpolizei mit.
Seit 1994 nehmen Polizeibeamte und -beamtinnen der Länder an internationalen Einsätzen teil. Bereits davor gab es Auslandseinsätze einzelner Polizeibeamter oder einzelner Ermittlungsteams, die jedoch nichts mit dem zu tun haben, was unter "Internationale Einsätze", wie z.B. der Ausbildung der Polizei(en) in Afghanistan oder anderen "Kriegsnachfolgeopperationen), etc. zu tun haben, sondern eher solchen Aufgaben gewidmet war, wie der Identifizierung von im Ausland bei Naturkatastrophen oder Flugzeugabstürzen umgekommenen Personen, der Fahndung nach Personen, die sich ins Ausland abgesetzt hatten und ähnlichem.
Internationale Einsätze
Internationale Einsätze
Nachdem seit den 1970ern die Uniformen und Fahrzeuge der Länderpolizeien in der Bundesrepublik Deutschland grün und beige waren, haben die Bundesländer Brandenburg , Hamburg und Hessen 2004/2005 damit angefangen, ihre Landespolizei auf dunkelblaue Uniformen umzustellen.
Auch die Fahrzeuge wechseln bei den Landespolizeien in den 1970ern zu weiß/hellgrün und seit 2002 von grün/weiß über grün/silber zu (seit 2004) blau/silber, eine Umstellung, die je nach Finanzlage der Bundesländer und Einsatzzweck/Haltbarkeit/Finanzierung der einzelnen Fahrzeuge bundesweit noch bis 2020 dauern wird.
Hinter dem Farbwechsel der Polizeifarbe von Grün auf Blau steckt der europäische Gedanke, Polizeien innereuropäisch einheitlicher auftreten zu lassen. Auch wenn die Direktive dazu noch nicht verabschieded wurde, die beteiligten Unterhändler im für die innereuropäische Polizeiarbeit zuständigen Ausschuss am Europäischen Parlament, haben sich schon 1998 auf Blau geeinigt, insbesondere auf Druck der Franzosen und Italiener, die nicht von (Dunkel-) Blau abrücken wollten und der Deutschen, die sich eher vorstellen konnten auf Blau zu wechseln, als z.B. auf das british favorisierte Rotorange. Zudem kam Blau im Jahr 1998 in den meisten EU-Mitgliedsstaaten bereits in der einen oder anderen Form und Helligkeit als Farbe an Streifenwagen vor.
Da die o.a. Direktive noch diskutiert wird, ist noch keine europäische Nation zu einer Farbumstellung verpflichtet. Die einzelnen Polizeien/Innenministerien in der Bundesrepublik Deutschland, die bereits umstellen, handeln im vorauseilenden Gehorsam.
Hinter dem Farbwechsel der Wagengrundfarbe von weiß auf silber steckt die Umstellung der Länder zum Jahrtausendwechsel, weg vom klassischen Erwerb der Fahrzeuge als Eigentum, hin zum Leasen und dem damit entstandenen finanziellen Druck der Leasinggesellschaften immer Fahrzeuggrundfarben zu wählen, deren Wiederverkaufswert möglichst hoch ist. Autos in Silbergraumetallic haben in Deutschalnd einen deutlich höheren Wiederverkaufswert als Kraftfahrzeuge in Weiß.
Es gibt Bundesländer, wie z.B. Schleswig Holstein, in denen vor der Umstellung auf blau bereits Einsatzfahrzeuge beschafft wurden, die zwar schon silbergrau lackiert aber noch mit | | |