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Militärputsch

Militärputsch

Ein Putsch oder Staatsstreich ist der Versuch einer meist kleineren Gruppe, gewaltsam die Regierung zu stürzen und die Macht im Staat diktatorisch zu übernehmen. Putschisten sind in der Regel hohe Militärs oder Führer paramilitärischer Organisationen. Oft übernimmt aber auch eine Gruppe die Macht, die bereits Teile des Staates legitim kontrolliert. Dies ist etwa der Fall, wenn die Legislative von der Exekutive ausgeschaltet wird. Ursprünglich stammt der Begriff von den Schweizer Volksaufständen gegen die Industrialisierung (Züriputsch 1839, Ustermer Maschinensturm 1832) und ist schweizerisch lautmalerisch für Knall, Stoß. Die Begriffsbedeutungen "Putsch" und "Staatsstreich" sind jedoch nicht völlig identisch. Bei einem Putsch wird der gewaltsame Sturz der Regierung von außen versucht (etwa vom Militär), während an einem Staatsstreich ein oder mehrere Mitglieder der aktuellen Regierung beteiligt sind. Das deutsche Wort "Putsch" ist auch in andere Sprachen eingegangen (engl. the putsch, frz. le putsch usw.). Gebräuchlicher ist allerdings der Begriff "coup d'état" aus dem Französischen.

Putsche in der Geschichte


- Frankreich, 1799: Staatsstreich des 18. Brumaire VIII, Napoléon Bonaparte übernimmt die Macht in Frankreich
- Deutschland, 1920: Kapp-Putsch
- Deutschland, 1923: Hitlerputsch
- Österreich, 4. März 1933: Machtübernahme von Engelbert Dollfuß ("Selbstausschaltung des Parlaments")
- Deutschland, 1934: Röhm-Putsch (kein wirklicher Putsch, sondern in der NS-Propaganda so dargestellt)
- Österreich, 25. Juli 1934: nationalsozialistischer Putschversuch (Juliputsch) schlägt fehl - Diktator Engelbert Dollfuß wird erschossen.
- Japan: der Putschversuch einiger japanischer Offiziere vom 26. Februar 1936 wird niedergeschlagen, hat aber dennoch weitreichende Folgen.
- Spanien, 17. Juli 1936: Der Putsch (pronunciamiento) rechtsgerichteter Militärs führt zum Spanischen Bürgerkrieg.
- Deutschland, 7. März 1944: [[Tresckow]]-[[Dohnanyi-Putsch]] (Attentat auf Hitler)
- Deutschland, 20. Juli 1944: Umsturzversuch (Attentat auf Hitler), siehe 20. Juli 1944
- Tschechoslowakei, 25. Februar 1948: Der seit ein paar Jahren vorbereitete Putsch, mit Unterstützung Moskaus, führt zu Machtübernahme durch die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei (KSČ), und totalitärer stalinistischer Diktatur, bis 1989 offiziell gefeiert als "Siegreicher Februar" (Vítězný Únor)
- Iran, 22. August 1953: Mohammad Mossadegh wird gestürzt, siehe Operation Ajax
- Griechenland, 1967: Beginn der griechischen Militärdiktatur
- Chile, 11. September 1973: Putsch Augusto Pinochets gegen Salvador Allende, siehe Geschichte Chiles
- Portugal, 1974: „Nelkenrevolution“, siehe Geschichte Portugals
- Argentinien, 1943, 1962, 1966 und 1976: diverse Putsche, siehe Geschichte Argentiniens
- Iran, 1979: Islamische Revolution, Schah Mohammad Reza Pahlavi wird entmachtet, Ruhollah Chomeini wird Staatschef
- Sowjetunion, 1991: Versuchter Putsch des Militärs, Moskauer Bevölkerung verteidigt erfolgreich Boris Jelzins Regierung.

Siehe auch

Bürgerkrieg, Diktatur, Staat, Revolution Kategorie:Politischer Widerstand ja:クーデター ko:쿠데타

Regierung

Die Regierung ist die oberste Institution eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Gesamtpolitik des Staates. Die Regierung, ihre Organisation und Funktion stehen in enger Beziehung mit der allgemein in der entsprechenden Gesellschaft vorherrschenden Herrschaftsstruktur sowie der sozio-ökonomischen Ordnung. In modernen, demokratischen Staaten wird als Regierung meist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben gemeint.

In anderen Sprachen und Dialekten

In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung. Auf britischem Englisch bedeutet das Wort government nicht nur "Regierung", sondern auch "Staatsgewalt"; auf amerikanischem Englisch bedeutet government sogar fast nur noch "Staatsgewalt"; die Exekutive wird meistens administration genannt. In Frankreich kann gouvernement sowohl "Regierung" als auch "Staatsgewalt" bedeuten, während das gouvernement in Kanada meistens nur "Regierung" bedeutet.

Legitimation der Regierung

Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:
- durch Wahlen: Demokratie
- durch Ernennung oder Vererbung: Plutokratie, Aristokratie, Monarchie, Autokratie
- durch Gewalt: Diktatur, Militärjunta
- In der vom Anarchismus angestrebten Gesellschaft gibt es keine Regierung (Selbstorganisation, Selbstverwaltung, ein Rhizom besitzt kein Zentrum und keine Hierarchie). Wirkliche Regierungen stellen oft Mischformen der genannten Systeme dar. Beispielsweise eine Konstitutionelle Monarchie, die Elemente der Demokratie und Monarchie vereint.

Soziale Aufgaben

Die Aufgaben einer Regierung werden heutzutage in den meisten Staaten durch eine Verfassung festgelegt. Aus gesellschaftlicher Sicht ist es die eigentliche soziale Aufgabe der Regierung, allokations-, distributions- und stabilisierungspolitische Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen. Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und die Verfassung eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs (Banden), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (USA). Siehe auch: Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung, 100-Tage-Frist

Eigene Ziele

Entgegen der sozialen Aufgaben werden gemäß der ökonomischen Theorie der Politik (ÖTP) in Regierungen tatsächlich Ziele verfolgt, die die eigene Macht stützen und eine Wiederwahl ermöglichen sollen.

Historische Entwicklung der Regierungsfunktion

Das zentrales und leitendes Organ der Staatsmacht entstand in Europa Hand in Hand mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich in der Absoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von den Handwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindenden Bürgertum. Die Entstehung eines politischen Institutionsgefüges hatte die Herstellung eines territorial beschränkten Wirtschaftsraumes zur Folge und entsprach damit den Interessen des Bürgertums, womit der Grundstein für die Entwicklung des Kapitalismus gelegt war. Die Auffassung von Herrschaft eines Staates wandelte sich in der Zeit des Absolutismus zu einer einheitlichen, übergeordneten Gewalt: der öffentlichen, je nach Land spezifisch legitimierten, Staatsgewalt. Die Funktion der Staatsgewalt war die eines Garanten für die Kontinuität der ökonomisch-sozialen Verhältnisse und vertrat damit die Ordnung, an der wiederum sich die weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen orientierten. Der alleinige Führungsanspruch des absolutistischen Herrschers wurde mit der Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zunehmend auf weitere Institutionen, insbesondere der Verwaltung abgelöst. Einerseits eigneten sich die Berater der Herrschenden mehr und mehr Machtnischen an, andererseits begann sich die von den Herrschern geschaffene bürokratische Verwaltung mehr und mehr zu verselbständigen. Kategorie:Politischer Begriff ja:政府 ko:정부 ms:Kerajaan simple:Government th:รัฐบาล

Staat

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

Völkerrecht

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein. Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden". Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein. Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet. Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.

Anzahl

Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.

Literatur


- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer:
[http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.

Siehe auch


- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität Kategorie:Politische Geographie ! ja:国家 simple:State


Militär

Als Streitkräfte oder Militär (von frz. militaire, was auf das lat. militaris (den Kriegsdienst betreffend) zurückgeht, das wiederum von lat. miles (Soldat) kommt) bezeichnet man die bewaffneten Verbände eines Staates oder eines Bündnisses, die dieser zur Verteidigung gegen einen Angriff von außen, oder eben um einen solchen Angriff nach außen zu führen, aufstellt. Meist haben sie aber auch den Auftrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eines Staates. Zweck des Militärs ist nicht ausschließlich die Führung von Kriegen, sondern heute zunehmend die Führung von multinationalen Operationen zur Friedenssicherung und -erhaltung wie beispielsweise in Afghanistan oder Bosnien. Wobei in Afghanistan der Frieden durch die Amerikaner ursprünglich erzwungen wurde. Heute wird das Militär in die drei Teilstreitkräfte Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe) unterteilt. Manche Nationen ergänzen ihre Streitkäfte durch weitere Teilstreitkräfte. Die deutsche Bundeswehr, die neben den drei genannten noch den Zentralen Sanitätsdienst und die Streitkräftebasis ausweist, bezeichnet diese jedoch als Organisationsbereich. Diese sind damit wie die Nationalgarde in den USA ausdrücklich keine eigenen Teilstreitkräfte. In demokratisch organisierten Gesellschaften wird heute zwischen der Rolle des Militärs und der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) unterschieden. Dagegen sind in vielen Diktaturen diese beiden Funktionen vermischt, und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben (oft mit dem Ziel der Repression). Ausdruck für diesen Dualismus ist die Miliz, die für Militär und Polizei steht (der Begriff steht auch für Miliz (Volksheer), dem Gegenteil einer Berufsarmee). Ein anderer Ausdruck hierfür ist auch Gendarmerie. Gendarmen sind ebenfalls häufig Teil der Streitkräfte wie in Frankreich oder unterstanden historisch einmal dem Verteidigungsresort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Frieden dem Innen- bzw. dem Justizresort unterstehen. Militärische Organisationen zeichnen sich durch eine hierarchische Struktur mit einer Befehlsgewalt der Militärführung aus. Mitglieder einer militärischen Organisation verzichten auf einen Teil ihrer Freiheiten und Grundrechte. Alle Militärapparate reproduzieren ihren inneren Zusammenhalt durch die periodische Veranstaltung verschiedener Militärrituale. Werden letztere als öffentliches Zeremoniell veranstaltet, dann dienen sie darüberhinaus der symbolischen Unterstreichung der Bedeutung von Militär im nicht-militärischen Teil der Gesellschaft und sind daher oft umstritten. So genannte paramilitärische Organisationen, die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, gelten nicht als Militär und werden nach internationalen Konventionen auch anders behandelt. Die Militärtechnik hat traditionell eine wichtige Vorreiter- und Schrittmacherrolle bei der allgemeinen technischen Entwicklung inne. So wurden beispielsweise das Fernsehen, das Internet oder GPS ursprünglich im militärischen Auftrag entwickelt und anfangs nur vom Militär genutzt. Alle Streitkräfte müssen
- sich unter einem einheitlichen Kommando befinden, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist,
- sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung unterscheiden,
- einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegsführung durchsetzt,
- die Waffen offen führen.

Umgangssprache

Umgangssprachlich bezeichnet man mit ein Militär auch ein führendes Mitglied im Militär, in einer Junta oder in einer Militärdiktatur.

Siehe auch


- Portal:Militär
- Atomstreitkräfte
- Militärbasen im Ausland
- Armeegruppe
- Militärischer Befehl
- Preußische Armee
- Bundeswehr
- Schweizer Armee
- Österreichisches Bundesheer
- NVA
- US-Armee
- Fremdenlegion
- Kindersoldat
- Milizen
- Söldner
- Krieg
- Kriegsgefangene
- Haager Landkriegsordnung
- Neutralität

Literatur


- Friedrich Engels: Armee in: The New American Cyclopædia, 1857: http://www.mlwerke.de/me/me14/me14_005.htm ja:軍隊 simple:Military zh-cn:武装力量 Kategorie:Militärwesen

Paramilitärische Organisation

: Paramilitär

Legitimität

Legitimität (lat. lex legitimus Gesetz): Anerkennungswürdigkeit, Rechtmäßigkeit einer Staatsgewalt
- Legitimität (politikwiss./staatsrechtl.): Anerkennungswürdigkeit. Die Rechtmäßigkeit eines Staates und seines Herrschaftssystems durch Grundsätze und Wertvorstellungen, im Unterschied zur formalen Gesetzmäßigkeit (Legalität). Die Kategorien von Herrschaft bzw. Herrschaftssystemen sind in der Soziologie zumal von Max Weber definiert und untersucht worden.
- Legitimer Regent ist staatsrechtlich, wer verfassungsgemäß, also legal zur Regierung berechtigt ist, im Gegensatz zum Usurpator, der durch Verfassungsumsturz die Macht erlangt hat.
- Das "Legitimitätsprinzip" (in Gestalt des Königtums "von Gottes Gnaden") wurde auf dem Wiener Kongress von Metternich zum Grundsatz der Politik gemacht (vgl. auch: Legitimisten). Dessen Gegensatz war die Volkssouveränität, wonach die Wahl des Herrschers der freien Selbstbestimmung des Volkes überlassen wird.
- Legitimität des Kindes ist familienrechtlich dessen Abstammung aus gesetzmäßiger Ehe. Legitimität im Sinne einer Staatsgewalt lässt sich nicht aus anderen Prinzipien ableiten, als der Staatsgewalt selbst. Sie ist nicht an der formal-juristischen, sondern an der faktischen Staatsgewalt gebunden. Sie erfährt ihre Legitimation aus sich selbst heraus, d.h. durch die Macht, Recht und Ordnung (neu) zu definieren, um so auch die eigene Rechtsmäßigkeit festzulegen. Deutlich wird es z.B. am Ermächtigungsgesetz oder der Aussenpolitik der USA im 20. und 21. Jahrhundert (es wird keine andere internationale Legitimität anerkannt, als die eigene Souveräntität). Siehe auch: Legitimation, Legalität Kategorie:Begriffsklärung Kategorie:Rechtsphilosophie

Exekutive

Die Exekutive (von lat. 'exsequi' = ausführen, auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung). Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet. Zur Exekutive gehören in Deutschland die Bundesregierung, die Länderregierungen, die Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane, wie zum Beispiel Polizei und Finanzamt. Aber auch die Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen gehören zu der vollziehende Gewalt der Kommunen. Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden (vgl. auch Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). In der Schweiz heißt die Exekutive auf Bundesebene Bundesrat und auf kantonaler Ebene Regierungsrat (seltener Staatsrat oder schlicht Regierung). Bundesrat und Regierungsrat ist dabei sowohl die Bezeichnung des Gremiums, wie auch der Titel jedes Mitgliedes des Gremiums. Die Kompetenzbereiche der Bundes- und Regierungsräte heißen Departemente (Ministerien). Die Vollzugsorgane sind den Departementen untergeordnet. Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht Kategorie:Staatsgewalt ja:行政 ms:Eksekutif

Geschichte der Schweiz

Vorgeschichte

Aus der Altsteinzeit gibt es Funde, die auf bewohnte Neandertaler-Höhlen (Wildkirchli, Wildenmannlisloch) hinweisen. Über weite Abschnitte dieser Zeit war das Gebiet der heutigen Schweiz jedoch von Gletschern bedeckt und unbewohnt. Erst während des Magdalénien ab etwa 22'000 v.Chr. setzte mit der beginnenden Erwärmung eine Wiederbesiedlung ein. So ist etwa die das Gebiet der heutigen Stadt Chur seit etwa 11'000 Jahren (Ende der Altsteinzeit) besiedelt. In der Jungsteinzeit war das Gebiet der heutigen Schweiz dicht besiedelt. Es gibt zahlreiche Fundstellen. Viele der bekannten Pfahlbauten, deren Überreste man an den Uferzonen der Schweizer Seen findet, stammen aus der Stein-, Kupfer- und Bronzezeit. Vor der Eroberung durch die Römer lebten laut Aufzeichnungen von Julius Cäsar in "De Bello Gallico" auf dem Territorium der heutigen Schweiz verschiedene keltische Stämme und Völker: das zu den Galliern gehörende Volk der Helvetier im Mittelland, die Lepontier im heutigen Tessin, die Seduner im Wallis und in Genf, die Raetier in der Südostschweiz, usw.

Römerzeit

Raetier)]] Im 1. Jahrhundert v. Chr. wollten die Helvetier ins Rhonetal auswandern, wurden aber bei Bibracte von Gaius Julius Cäsar aufgehalten und zurückgeschickt. Noch in der republikanischen Zeit wurden Colonia Julia Equestris (Nyon) und Augusta Raurica (Kaiseraugst) gegründet. Im 1. Jahrhundert wurde das Gebiet der heutigen Schweiz ins Römische Reich integriert. Zuerst gehörte die Schweiz zur römischen Provinz Gallia Belgica, dann zur Provinz Germania Superior, der Osten zur Provinz Raetia. Die Zentralalpen (Wallis und Hochsavoyen) gehörten zur Provinz Vallis Poenina und Alpes Graiae. Das Zentrum der Schweiz war Aventicum (Avenches). Die Römer bauten Verkehrswege, an denen sich Siedlungen (vici) entwickelten, hauptsächlich auf einer Linie zwischen Genf und Arbon: Ad Fines (Pfyn), Arbor Felix (Arbon), Basilia (Basel), Curia (Chur), Genava (Genf), Lousanna (Lausanne), Octodurus oder Forum Claudii Vallensium (Martigny), Salodurum (Solothurn), Drusomagnus (?) (Sion), Tasgaetium (Eschenz), Turicum (Zürich), Urba (Orbe), Vitudurum (Oberwinterthur). Römische Legionslager (lat: Castra) gab es in Tenedo (Zurzach) und Vindonissa (Windisch). Nach dem Fall des Limes konnte das Weströmische Reich die Provinzen Rhätien und Helvetien nicht mehr halten und zog sich zurück. Die gallo-romanischen Stämme zogen sich in die Alpen zurück, während Alemannen das Flachland besiedelten.

Christianisierung

Eine Christianisierung ist erst ab dem 3. Jahrhundert nachgewiesen, allerdings bis zum Beginn des 4. Jahrhunderts nur in spärlichen Funden. Das Christentum verbreitete sich entlang der römischen Strukturen. Die anfänglichen Schwerpunkte lagen dabei in der heutigen Westschweiz. Es gibt Legenden von Märtyrern während der Christenverfolgung von Diokletian (Mauritius in St. Maurice, Ursus und Viktor in Solothurn, Felix und Regula in Zürich), die vermutlich auf die historischen Säuberungen des römischen Heers von Christen 298 zurückgehen. In Genf, Sion und Basel entstanden im 4. Jahrhundert Kirchen und Bischofssitze. In Genf und Martigny gibt es Überreste von sakralen Bauten aus dieser Zeit. In Kirchendokumenten ist 381 ein Bischof Theodul von Martigny bezeugt, um 400 ein Bischof Isaak von Genf, 451 ein Bischof Asinio von Chur. 451 Auf Graubündener Gebiet und im Tessin entstanden im 5. Jahrhundert zahlreiche Kirchen und einige Klöster. In der Westschweiz wurde die Christianisierung durch die Burgunderkönige gefördert, die z.B. die Abtei Saint-Maurice und das Kloster Romainmôtier gründeten. Als die germanischen Franken im 6. Jahrhundert die Burgunder ablösten, war die Menschen der Westschweiz bereits christlich. In der Ostschweiz gab es vereinzelte christliche Gemeinschaften aus der Römerzeit (z.B. Arbon), aber es dominierten die mehrheitlich heidnischen Alemannen. Als die irischen Wandermönche Columban, Gallus und Fridolin im 7. Jahrhundert an den Bodensee kamen, fanden sie starken Widerstand, weil die Einwohner dort Wodan verehrten. Die ersten Kirchen auf alemannischem Gebiet waren Säckingen und die Einsiedelei von Gallus an der Steinach, das spätere Kloster St. Gallen. Die Wandermönche waren jedoch in ihrer Mission recht erfolgreich, und die zahlreichen Klostergründungen im 8. Jahrhundert in der Ostschweiz (z.B. St. Gallen, Disentis, Pfäfers, Luzern) fanden in einem christianisierten Land statt. Wie andernorts hielten sich jedoch heidnische Volksbräuche noch lange Zeit parallel zum Christentum.

Frühmittelalter

534 wurde die burgundische Westschweiz, 536 das Herzogtum Alemannien ein Teil des Frankenreiches. Durch den Vertrag von Verdun im Jahre 843 kam das Gebiet der Westschweiz zu Lothringen (ab 888 Westschweiz zum Königreich Burgund), das übrige Gebiet zum deutschen Reich. Die Königspfalz Zürich, seit 800 die südlichste Königspfalz in Schwaben, wird von den Karolingern häufiger besucht. Ludwig der Fromme gründete für seine Töchter das Fraumünster, das zu einem der reichsten Grundbesitze in der Zentral- und Ostschweiz wurde, auch Karl der Dicke ist mehrfach in Zürich.

Hochmittelalter

Auch die Ottonen und Salier reisten öfters via Zürich, wahrscheinlich auf dem Weg nach Italien. Die Zähringer gründeten im 12. Jahrhundert im Mittelland einige Städte: Bern, Murten, Freiburg im Üechtland, Thun, eine Zeitlang gehörte ihnen auch Zürich. Die Habsburger haben in der Schweiz ihr Stammschloss, die Habsburg und in der nahen Brückenstadt Brugg (unweit von den Ruinen des römischen Kastells Vindonissa) ihre erste städtische Residenz im 11. Jahrhundert. Der Aargau gehört zu ihren Stammlanden. Durch das Aussterben einiger lokaler Grafengeschlechter im 13. Jahrhundert, konzentrierte sich der Grundbesitz beim Adel - die Habsburger erbten durch geschickte Heiratspolitik ausgedehnte Ländereien der Zähringer, Lenzburger und Kyburger auf dem Gebiet der heutigen Kantone Schwyz, Nidwalden, Glarus, Zürich. Städte wie Zürich, Bern, Basel und Freiburg wurden im 13. Jahrhundert zu freien Reichsstädten.

Beginn der Eidgenossenschaft

Im 13. Jahrhundert wird der Gotthardpass durch den Bau der Teufelsbrücke zu einer Handelsstrasse und damit zu einem wichtigen politischen Faktor. Besonders die Habsburger, die bereits mit Zürich und Aargau die wesentlichen Zugänge beherrschen, sind an der Kontrolle dieses Übergangs sehr interessiert. Die Waldstätte Uri und Schwyz holen sich aber im 13. Jahrhundert Freiheitsbriefe von Friedrich II., die ihnen die Reichsunmittelbarkeit mit weitgehender Selbstverwaltung durch einen Landammann zusichern. 1273 wird Rudolf I. von Habsburg deutscher König. Er setzt in den Waldstätten Vögte ein, offiziell als Gerichtsvertreter für den Kaiser, de facto als Interessenvertreter für das Haus Habsburg. Er plante auch, seinem Sohn Albrecht das Herzogtum Schwaben (einschließlich des Gotthards) als erbliches Herzogtum zu übertragen - womit die reichsfreien Gebiete dort natürlich nicht mehr reichsfrei gewesen wären. Das führt zum Bundesschluss: Die Waldstätte (Orte) Uri, Schwyz und Unterwalden schließen einen Bund. Der Legende nach geschah dies auf dem Rütli, wo sie einen Ewigen Bund am 1. August 1291 beschlossen. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück "Wilhelm Tell" von Friedrich Schiller. In der Tatsache war der Bund vielleicht schon früher beschlossen (ca. 1240-1290), schriftlich beurkundet wurde dies "anfang August" 1291. Der Bundesbrief ist erhalten und befindet sich im Bundesbriefmuseum in Schwyz. Der erhaltene Brief ist mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein Teil eines größeren Vertragswerkes zwischen den drei Orten. Etwa zur gleichen Zeit werden die habsburgischen Vögte vertrieben. 1292 Rudolfs Sohn Albrecht bestätigt die Freiheitsbriefe nicht. 1315 will Leopold I. von Österreich Habsburgischen Machtanspruch in der Innerschweiz durchsetzen. Sein gepanzertes Ritterheer gerät jedoch in einen Hinterhalt der Eidgenossen und wird in der Schlacht bei Morgarten fast vollständig vernichtet. Der Schlacht ging ein Streit der Schwyzer mit dem unter dem Schutz der Habsburger stehenden Kloster Einsiedeln voraus, in dessen Verlauf die Schwyzer aufgrund einer Klage des Abts exkommuniziert wurden und daraufhin das Kloster plünderten. Leopold nahm das zum Anlass für den Kriegszug.

Die Acht Alten Orte

Um seine Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schließt sich Luzern 1332 dem Bund der Waldstätte an. In Zürich bekommt Bürgermeister Rudolf Brun nach der Zunftrevolution Schwierigkeiten mit dem Habsburgischen Rapperswil, wo sich die vertriebenen Adligen und Handelsherren festgesetzt haben und löst sie 1351 durch ein Bündnis mit den Waldstätten. Auch Glarus suchte den Beitritt zur Eidgenossenschaft, um dem Habsburger Druck zu widerstehen, bekam jedoch 1352 nur einen Beitritt als Zweitklass-Eidgenosse. Zug war der Habsburgische Handelsumschlagsplatz auf der Gotthardroute und nach dem Beitritt Zürichs zur Eidgenossenschaft ein ziemliches Hindernis. Die Stadt Zug war habsburgisch gesinnt, das Amt Zug (die Umgebung) hatte starke Sympathien für die Eidgenossen. Nach einer Belagerung wurde Zug eingenommen, und dann 1352 Stadt und Amt in den Bund der Eidgenossen aufgenommen. 1353 schloss auch Bern einen „ewigen Bund“ mit den Waldstätten. Das resultierende Gebilde wird als die Acht Alten Orte bezeichnet. Es handelt sich allerdings nicht um einen Staatenbund sondern eher um ein Konglomerat von Bündnissen der einzelnen Partner untereinander. Die nächste Auseinandersetzung mit den Habsburgern erfolgte 1386: Leopold III. von Österreich wird bei Sempach in offener Feldschlacht (Schlacht von Sempach) von den Eidgenossen besiegt. Innerhalb der Eidgenossenschaft kommt es 1449-1450 zum Alten Zürichkrieg, weil sich Zürich und Schwyz um die vom letzten Grafen von Toggenburg hinterlassenen Ländereien am oberen Zürichsee streiten. Bei Sankt Jakob an der Birs wird eine Minderheit von Schweizern durch das französische Heer aufgerieben, jedoch nach so starker Gegenwehr, dass die Franzosen auf einen Weitermarsch verzichten. Von 1474-1478 setzten sich die Eidgenossen in den Burgunderkriegen mit Herzog Karl dem Kühnen von Burgund auseinander. Nachdem die Berner die savoyische Waadt, die zu Burgund gehörte, erobert hatten, unternahm Karl der Kühne einen Feldzug. Nach der Belagerung von Grandson wird er am 2. März 1476 in der Schlacht bei Grandson am Neuenburgersee in die Flucht geschlagen. Die Eidgenossen erbeuten nicht nur Hunderte von Geschützen, sondern auch das Lager des Herzogs, der als damals reichster europäischer Fürst auch im Feld nicht auf prunkvolle Hofhaltung verzichtete. Die für Schweizer Verhältnisse unermeßlich grosse Burgunderbeute brachte in der Folge die sozialen Verhältnisse ins Wanken. Wenige Monate später belagerte Karl die Stadt Murten, wo sein Söldnerheer am 22. Juni 1476 in der Schlacht bei Murten von den Eidgenossen aufgerieben wurde. Im nächsten Jahr kamen die Eidgenossen dem befreundeten Herzog von Lothringen zu Hilfe. Karl der Kühne fällt am 5. Januar 1477 in der Schlacht bei Nancy. Kurzfassung: Karl der Kühne verlor bei Grandson das Gut, bei Murten den Mut, bei Nancy das Blut. Eine wesentliche Folge der Burgunderkriege war, dass die Siege von Grandson und Murten gegen eine militärische Großmacht die Fürsten Europas veranlassten, die erfolgreichen Eidgenossen als Söldner, die sogenannten Reisläufer anzuwerben. Gleichzeitig verschob sich das Kräftegleichgewicht zugunsten der Städte. Eine schwere Krise entstand, als die zwei Städte Freiburg im Üechtland und Solothurn, die in den Burgunderkriegen auf der Seite der Eidgenossen gekämpft hatten, ebenfalls Aufnahme in den Bund forderten. Beim Stanser Verkommnis kam es durch die Vermittlung von Nikolaus von Flüe in letzter Minute zu einer Einigung.

Die Dreizehn Alten Orte

Die Dreizehn Alten Orte Nach dem Schwabenkrieg erreichten die Eidgenossen ("Oberdeutscher Bund") 1499 im Frieden zu Basel mit Maximilian I. de facto die Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von Solothurn und Freiburg 1481, Basel und Schaffhausen 1501, und Appenzell 1513 erweiterte sich die Eidgenossenschaft auf Dreizehn Alte Orte. Die Waadt wurde erobert, Lugano und Locarno wurden dem Bund ebenfalls angeschlossen. Dazu kamen als zugewandte Orte die Städte St. Gallen, Biel, Rottweil, Mülhausen und Genf, die Abtei St. Gallen sowie Neuenburg. 1506 errichtete der Papst Julius II. die Schweizergarde, die Cohors Helvetica, welche bis heute die eigentliche Armee des Vatikans darstellt. Der Höhepunkt der eidgenössischen Militärmacht war 1513, als sie sogar Schutzherren des Herzogs von Mailand wurden. Nach der Niederlage gegen Frankreich bei der Schlacht bei Marignano schlossen die Eidgenossen am 14. September 1515 Frieden mit Franz I. von Frankreich, verzichteten auf weitere militärische Interventionen in Italien und erklärten sich für neutral. Als Söldner kämpfen Schweizer, besonders diejenigen aus den katholischen Kantonen, jedoch bis zur französischen Revolution weiter in fremden Kriegsdiensten.

Reformation und Gegenreformation

Die vom Wildhauser Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus. 1525 wanderte die Jenische Volksgruppe nach Bauernkriegen aus. Nach den Kappelerkriegen kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden bleiben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und der Freiburg bleiben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch.

Ancien Régime

Am 24. Oktober 1648 erreichte die Schweiz dank des Verhandlungsgeschicks des Basler Bürgermeisters Johann Rudolf Wettstein im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Anerkennung ihrer faktisch längst erreichten Souveränität. Mit der Französischen Revolution fällt das eroberte Mülhausen 1789 wieder an Frankreich.

Helvetik, Mediation, Restauration

Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich erobert und der Zentralstaat Helvetische Republik wurde daraufhin errichtet. Fünf Jahre später, 1803, verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediationsakte eine neue Verfassung und Gebietsaufteilung und gab der Schweiz weitgehend ihre Autonomie zurück. Die ehemaligen Untertanengebiete und zugewandten Orte St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt wurden zu eigenständigen Kantonen (19-örtige Eidgenossenschaft). 1815 wurde die "immer währende Neutralität der Schweiz" durch die europäischen Grossmächte am Wiener Kongress anerkannt. Eine neue Verfassung, der „Bundesvertrag“, stärkte in der so genannten Restaurationszeit die Eigenständigkeit der Kantone. Das Wallis, Neuenburg und Genf kamen als neue Kantone dazu (22-örtige Eidgenossenschaft). In den Kantonen des Mittellands endete die konservative Restauration bereits in der sog. Regeneration 1830/31, wodurch eine Zweispaltung der Schweiz in liberale und konservative Kantone entstand.

Der Schweizer Bundesstaat

Nach einer fortlaufenden Polarisierung zwischen liberalen (mehrheitlich städtisch-reformierten) und konservativen (mehrheitlich ländlich-katholischen) Kantonen und nach den Freischarenzügen schließen sich die katholischen Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis 1845 zum Sonderbund zusammen. Der Antagonismus zwischen den katholischen und reformierten Kantonen führte im November 1847 zum Sonderbundskrieg. Der Sonderbund wird schließlich nach militärischen Auseinandersetzungen unter General Henri Dufour beendet. Henri Dufour Zu dieser Zeit, am 9. August 1847, wurde die erste Eisenbahnlinie der Schweiz, die Spanisch-Brötli-Bahn, zwischen den Städten Zürich und Baden eröffnet. Nachdem die ersten kantonalen Briefmarken, die Zürich 4 und Zürich 6 1843 herausgegeben worden sind, wurde 1848 die schweizerische Post gegründet. (siehe auch: Postgeschichte und Briefmarken der Schweiz) Am 12. September 1848 konstituiert sich die Schweiz als "parlamentarischer Bundesstaat" und gibt sich eine Bundesverfassung. Letztere wurde am 19. April 1874 gesamtrevidiert. Diese Revision blieb mit einigen Änderungen und Anpassungen bis 1999 bestehen. Auf Initiative von Henri Dunant (1828-1910) erfolgt im August 1864 in Genf die Gründung des Roten Kreuzes.

20. Jahrhundert

Während des Ersten Weltkriegs bewahrte die Schweiz ihre Neutralität, jedoch wurde die Armee mobilisiert. Soziale Spannungen entluden sich gegen Ende des Krieges in Form von Unruhen, Streiks (Landesstreik) und Demonstrationen. Nach dem Krieg wurde die Schweiz 1920 Mitglied des Völkerbundes, der seinen Sitz in Genf hat. 1926 wurde das Hilfswerk Kinder der Landstrasse der Pro Juventute auf Anregen des Bundesrates Giuseppe Motta gegründet. Unter diesem Hilfswerk wurden fahrende Kinder ihren Eltern entrissen und teilweise zwangssterilisiert. 1972 wurde "Kinder der Landstrasse" aufgelöst. Nach heutigem Schweizer Recht gilt diese Verfolgung als Völkermord. Am 20. Februar 1938 kam das Rätoromanische als vierte Landessprache neben Deutsch, Französisch und Italienisch dazu. Die Schweiz berief sich während des Zweiten Weltkriegs auf ihre bewaffnete Neutralität und ordnet die allgemeine Mobilmachung der Armee unter dem Oberbefehlshaber General Henri Guisan (1874-1960) an. Vollständig von den faschistischen Achsenmächten eingeschlossen, versuchte man mit Rationierung und systematischer Nutzung von u.a. Grünflächen wie Fussballplätzen (Plan Wahlen) der Lebensmittelknappheit zu begegnen. Trotz einer strengen Asylpolitik erhielten über 26'000 Juden und weitere Verfolgte Zuflucht in der Schweiz. Vielen anderen Schutzsuchenden wurde die Einreise jedoch verwehrt ("das Boot ist voll"). Dokumentiert ist auch die Wegweisung von ca. 30'000 Jüdinnen und Juden, die in der Folge den Nationalsozialisten zum Opfer fielen. Um Juden erkennen und abweisen zu können, drängte die Schweiz 1938 Nazi-Deutschland, alle Pässe jüdischer Deutscher mit einem J zu kennzeichnen. Da die Juden als Flüchtlinge nur aus Rassengründen galten, hatten sie keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme. Die Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkriegs soll vor allem durch das Wort des Bundesrates Eduard von Steiger des schon stark besetzen Rettungsboot geprägt worden sein. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren mit dem Verfassen des Bergier-Berichtes aufgearbeitet. Zwischen ca. 1800 und 1950 wurden Waisen- und Scheidungskinder von den Behörden weggenommen und Interessierten als Verdingkinder öffentlich feilgeboten. Diese konnte man in einem regelmässig durchgeführten öffentlichen Verdingmarkt ersteigern. Den Zuspruch bekam diejenige Familie, welche am wenigsten Kostgeld verlangte. Diese Kinder wurden meistens in Bauernhöfen zu Zwangsarbeit eingesetzt. Sie wurden dabei häufig ausgebeutet, erniedrigt oder vergewaltigt. Die Zahl solcher Kinder belief sich auf mehrere Hunderttausende. Viele dieser, welche bis in die 1960er und 1970er Jahre verdingt haben, warten heute noch auf eine offizielle Entschuldigung der Regierung und verlangen finanzielle Entschädigungen. Am 6. Mai 1963 trat die Schweiz dem Europarat bei. Am 7. Februar 1971 wurde an einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht nach einem jahrzehntelangen Kampf angenommen. Am 1. Januar 1979 wurde der Kanton Jura errichtet, welcher bisher zum Kanton Bern gehörte. Der Bundesrat lehnte am 13. September 1988 den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft und das Volk am 6. Dezember 1992 den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Am 26. November 1989 wurde über die Abschaffung der Armee abgestimmt. Die Armeegegner konnten dabei wider Erwarten 35,6% der abgegebenen Stimmen gewinnen. Die neue Bundesverfassung, welche diejenige von 1874 ablöste, trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Am 21. Mai des gleichen Jahres wurden die Bilateralen Verträge I mit der Europäischen Union abgeschlossen.

21. Jahrhundert

Als letzter international anerkannter Staat außer dem Vatikan trat die Schweiz nach einer gutgeheißenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei. Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen. Am 10. Dezember 2003 wurde Christoph Blocher von der SVP an Stelle von Ruth Metzler (CVP) in den Bundesrat gewählt und übernahm das Justiz- und Polizeidepartement. Damit ändert zum ersten Mal seit 1959 die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates (= Bundesregierung), die so genannte "Zauberformel" (des parteipolitischen Ausgleichs). Mit der Wahl des populistischen Rechtspolitikers Blocher entsteht im Bundesrat nunmehr eine völlig veränderte Situation, welche die bis dahin praktizierte Konkordanz-Politik der eidgenössischen Staatsführung ernsthaft auf die Probe stellt.

Literatur

Alt- und Mittelsteinzeit (Paläolithikum und Mesolithikum)


- J.-M. LeTensorer / U. Niffeler Hrsg.): Paläolithikum und Mesolithikum. SPM I (Basel 1993).

Jungsteinzeit (Neolithikum)


- A. Furger / C. Fischer / M. Höneisen (Hrsg.): Die ersten Jahrtausende. Die Schweiz von den Anfängen bis zur Eisenzeit (Zürich 1998).
- E. Stöckli / U. Niffeler / E. Gross-Klee (Hrsg.): Neolithikum. SMP II (Basel 1995).

Bronzezeit


- S. Hochuli u.a. (Hrsg.): Bronzezeit. SPM III: Die Schweiz vom Paläolithikum bis zum frühen Mittelalter 3 (Basel 1998).
- Goldene Jahrhunderte. Die Bronzezeit in Südwestdeutschland. Almanach 2 (Stuttgart 1997).
- U. Seidel: Bronzezeit. Sammlungen des Württembergischen Landesmuseums Stuttgart 2 (Stuttgart 1995)

Eisenzeit (Hallstatt- und Latènezeit)


- A. Furger-Gunti: Die Helvetier. Kulturgeschichte eines Keltenvolkes (Zürich 1984).
- F. Müller / G. Kaenel / G. Lüscher (Hrsg.): Eisenzeit. SPM IV (Basel 1999).
- K. Spindler: Die frühen Kelten (Stuttgart 3. Aufl. 1996).

Römerzeit


- W. Drack / R. Fellmann: Die Römer in der Schweiz (Stuttgart 1988).
- L. Flutsch / U. Niffeler / F. Rossi (Hrsg.): Römische Zeit. SPM V (Basel 2002).
- A. Furger u.a.: Die Schweiz zwischen Antike und Mittelalter (Zürich 1996).

Allgemein


- J. Ewald / J. Tauber (Hrsg.): Tatort Vergangenheit. Ergebnisse aus der Archäologie heute (Basel 1998).

Siehe auch


- Liste der Bundespräsidenten der Schweiz
- :Kategorie:Schweizerische Geschichte

Weblinks


- [http://www.genealogienetz.de/reg/CH/hist-de.html Geschichte der Schweiz (Klaus Augustiny)]
- [http://www.geschichte-schweiz.ch Schweizer Geschichte (Markus Jud)]
- [http://www.hls.ch Historisches Lexikon der Schweiz (in drei Sprachen)]
- [http://www.swissinfo.org/sde/swissinfo.html?cat=14&subcat=143&siteSect=821#hierSubCat Swissinfo-Links zur Schweizer Geschichte]
- [http://www.swissworld.org/ger/index.html?siteSect=800 Swissworld, Kapitel "Geschichte"] Geschichte ! Schweiz als:Geschichte der Schweiz ja:スイスの歴史

Uster

Uster ist eine Stadt und der Hauptort des gleichnamigen Bezirks des Kantons Zürich in der Schweiz.

Geographie

Mit über 30'000 Einwohnern ist Uster die drittgrösste Stadt im Kanton Zürich, zählt zu den 20 grössten Städten der Schweiz und bildet das Tor zum Zürcher Oberland.
- 27% Wald
- 44.5% Kulturland
- 26.2% Siedlungsflächen

Ortsteile


- Kirchuster
- Niederuster
- Oberuster
- Nossikon
- Riedikon
- Werrikon
- Winikon-Gschwader
- Freudwil
- Wermatswil
- Nänikon (ca. 3.000 Einwohner)
- Sulzbach

Bevölkerung


- Ausländeranteil: 21.45%

Religionen - Konfessionen


- 45% reformiert
- 31.7% römisch-katholisch
- 11.6% andere
- 11.7% Konfessionslos

Wirtschaft

Die zentrale Lage und die gute Erschliessung mittels öffentlichem Verkehr hat seit 1990 einen Bauboom und steigende Immobilienpreise ausgelöst.

Öffentlicher Verkehr

1990 Uster ist bestens mit öffentlichen Verkehrsmittel erschlossen. So führen beispielsweise 3 S-Bahn Linien nach oder über Uster (S5, S9, S14), welche in Stosszeiten zusätzlich durch Sonderzüge und spezielle Nachtzüge ergänzt werden. Die einzelnen Linien verkehren im Halbstundentakt, so dass stündlich mindestens 6 Züge nach Zürich und 4 Züge ins Zürcher Oberland führen. Als Besonderheit ist die S5 erwähnenswert, welche die Fahrgäste in 15 Minuten direkt ins Herz von Zürich führt. In Uster selbst, stehen den Reisenden 7 lokale und 6 regionale Buslinien zur verfügung. Der Greifensee ist durch die Schiffslinie Uster - Maur ebenfalls öffentlich erschlossen.

Individualverkehr

Maur Trotz seiner Grösse sind in Uster nur wenige Verkehrsampeln zu finden. Diese wurden in den letzten Jahren alle durch teilweise phantasievoll, teils aber wenig fachmännisch gestaltete, nur schwer befahrbare Verkehrskreisel ersetzt, was Uster auch überregional als "Kreiselstadt" bekannt machte. Ebenfalls überregional bekannt sind die zehn Bahnübergänge welche mehr als 40 Minuten in der Stunde geschlossen sind. Als einzige Alternative dazu befindet sich vor dem Feuerwehr-Depot eine Unterführung. Dies führte in den Achzigerjahren zum sarkastischen Slogan: "Uster - Die lebendige Stadt hinter der Barriere". Die im Norden angrenzende Oberlandautobahn (A53) erschliesst die Stadt mit drei Abgängen, welche ausserhalb der Stadt in die drei Hauptverkehrsachsen münden.

Infrastruktur

Als einer der 12 regionalen Feuerwehr-Stützpunkte hat die Ustermer Feuerwehr die Aufgabe, die Ortsfeuerwehren der umliegenden 14 Gemeinden bei grösseren Schadensereignissen und im Oel-/Chemiewehrbereich logistisch und personell zu unterstützen. Neben der Kantonspolizei und Seepolizei besitzt Uster eine eigene Stadtpolizei, welche die Ordnung in der Stadt und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet. Das Schwerpunksspital Uster bietet über 135'000 Einwohnerinen und Einwohner des oberen Glatttales und des Zürcher Oberlandes eine medizinische Versorgung. Neben dem Sportgelände Buchholz, welches Sportstadion, Sporthalle, Hallenbad, Reitanlage mit Halle, Tennis-, Squash- & Badmingtonplätze, sowie Boccia- und Minigolfbahnen beheimatet, bietet die Stadt auch zwei Freibäder.

Geschichte

Die alemannische Siedlung Uster wird im Jahr 775 erstmals urkundlich erwähnt. Der ursprüngliche Kern von Uster ist das heutige Oberuster (im Bereich der "Insel"). Es kreuzten sich dereinst dort die Römerwege vom Glatttal zum Oberland (dem Aabach entlang) und von Winterthur zum Zürichsee. Auf dieser Insel, die auf der einen Seite noch heute vom Aabach und auf der anderen Seite von einem künstlichen Kanal (heute die Strasse) eingefasst ist, stand die erste Mühle. Sie wurde später etwas nach Süden und auf die andere Kanalseite verlegt, wo sie heute noch - eher unscheinbar - steht (das Mühlerad existiert nicht mehr). So stammt der Name "Uster" dann auch von diesem Bach ab. Aus dem alemannischen "Oster-Aa" ("Wilder Bach") wuchs "Osterach" und schliesslich "Uster". In den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden in Oberuster Grabstellen entdeckt, welche diese Siedlungen bekunden. Grosse Teile der Ländereien um Oberuster gehörten zum Kloster Rüti. Der Ortskern selber aber gehörte zum grössten Teil freien Bauern, was zu jener Zeit unüblich war. Im Jahr errichteten die Herren von Winterthur mitten im Gebiet des Grafen von Rapperswil die Burg, welche sich heute als Wahrzeichen über der Stadt erhebt. Dadurch, dass Land und Burg unterschiedlichen Herren gehörten, bildete sich in Uster kein eigentlicher Altstadtkern; einzig im Gebiet der heutigen Zentralstrasse liessen sich ein paar Handwerker nieder, aber ansonsten wurde der dörfliche Charakter bewahrt. Die Geschichte der Baumwollspinnerei und der industriellen Revolution in Uster und im Zürcher Oberland kann heute anhand des Industrie-Lehrpfades an 49 Objekten zwischen Uster und Bauma eindrücklich nacherlebt werden. Anfang des 19. Jahrhunderts erlange das Dorf durch die zunehmende Industrialisierung mehr und mehr Bedeutung und zählte mit dem Zürcher Oberland zu den am dichtesten industrialisierten Gegenden Europas. 1830 forderten am Tag von Uster (22. November), 10'000 Landbewohner mehr demokratische Rechte, einen Rücktritt der alten Gewalten und die Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Dies war der erste Schritt, zu einem modernen Kanton Zürich. 1831 wurde als Ergebnis des Ustertages eine neue Verfassung auf Basis der Volkssouveränität, der Gewaltentrennung und der Gleichberechtigung der Landbewohner, sowie Presse- und Gewerbefreiheit im Kanton Zürich eingeführt. 1832 geriet Uster in die Schlagzeilen, als am 22. November, enttäuscht über nicht eingehaltenen Versprechen der Regierung, Heimweber die Fabrik der Firma Corrodi & Pfister, mit den ersten mechanischen Webstühlen aus Angst um ihre Arbeitsplätze niederbrannten. Gegen fünfzig Beteiligte an dieser Tat wurden daraufhin zu Ketten- und Gefängnisstrafen von bis zu 24 Jahren verurteilt. Dieses Ereignis ging später als Der Brand von Uster bzw. Usterbrand in die Geschichtsbücher ein. Die Tat ist das bekannteste Beispiel eines Maschinensturms in der Schweiz. MaschinensturmsZu Beginn des 20. Jahrhunderts erhielt Uster eine Strassenbahn (Uster-Oetwil-Bahn), welche später die Zürich-Romanshorn-Bahn ergeben sollte. Am 1. Oktober 1949 fuhr die Bahn zum Letzten Mal die Strecke Uster-Oetwil und wurde danach durch Autobusse ersetzt. Trauriges Aufsehen erregte der schwere Unfall am 9. Mai 1985, als gegen 20.25 Uhr im Hallenbad Uster die Stahlanker der untergehängten Decke aufgrund von Spannungsrisskorrosion versagten. 12 Personen starben, 19 wurden verletzt. Der verantwortliche Ingenieur hatte die aggressive Natur von chlorgasgeschwängerter warmer und feuchter Luft unterschätzt.

Kunst, Kultur

Trotz der Nähe zur Stadt Zürich besitzt die Stadt Uster ein eigenes reiches Angebot an kulturellen und kulinarischen Höhepunkten (vor allem Bars und Restaurants). Insbesondere für Jazzliebhaber gehört Uster zu den wichtigsten Zentren, besitzt Uster nicht nur einen der bekanntesten Jazz-Clubs, sondern beheimatet auch das Schweizerische Jazzmuseum, das Swissjazzorama. 2001 wurde die Stadt für ihre Stadt- und Raumplanung mit dem Wakkerpreis ausgezeichnet.

Sehenswürdigkeiten

Auf einem Hügel südlich des Stadtzentrums, trohnt als Wahrzeichen das Schloss Uster, mit Rebberg und der reformierten Kirche am Fusse, über der Stadt. Mit dem Industrielehrpfad besitzt Uster ein interessantes Anschauungsdokument für die industrielle Vergangenheit der Region, welche vor allem in der Baumwollverarbeitung lag. Zwei dieser ehemaligen Industriegelände wurden inzwischen unter Beibehaltung der alten Bauten zu Wohnsiedlungen umgestaltet. Die Umnutzung dieser Gelände zu den Siedlungen "Im Lot" und "Arche Nova" waren mit ein Grund für den Erhalt des Wakkerpreises, einer Auszeichnung des Schweizer Heimatschutzes. Eisenbahnfreunde dürften sich für die wieder instandgestellte "Lokremise" von 1857 interessieren. Dieses Gebäude mit fünf Lokständen, welche um eine Drehscheibe angeordnet sind, ist die älteste Ringsegmentremise der Schweiz, die Genossenschaft Lok-Remise Uster betreut das Ensemble in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich. Seit 1995 dient das Gebäude dem Dampfbahnverein Zürcher Oberland als Remise und Werkstatt für die Dampflokomotiven. Auch die 1977 stillgelegte Brauerei "P. Bartenstein AG" ("Uster Bräu") ist einen Besuch wert.

Sonstiges

Partnerschaften

Uster ging im Jahr 2000 eine Städtepartnerschaft mit Prenzlau (Deutschland) ein. Der Partnerschaftsvertrag wurde im Jahr 2004 um weitere fünf Jahre bis ins Jahr 2010 verlängert.

Naherholung & Freizeit

Zur Naherholung stehen den Ustermern der See, das Stadtparkgebiet mit zwei Weihern und mehr als sieben Wälder zur Verfügung.

Sport

Für individuelle sportliche Aktivitäten bietet die Region den See mit den Möglichkeiten für Radtouren, Inlineskating, Schwimmen, Rudern, Segeln, Surfen, etc. sowie Laufparcours im Wald, Vitaparcours, Finnenbahn, 400m-Laufbahn, Hallenbad und Freibäder, Golfrange, Minigolf, Squash-, Tennis- & Badmintonplätze. Überdies bietet Uster zwei Fussballplätze, Sportstadion, und Sporthalle, ist Austragungsort für Geländesportarten wie Triathlon und Langstreckenlauf, und beheimatet mehr als 76 Sportvereine.

Märkte

Neben dem Frühlingsmarkt, und der "Uster-Messe" im Herbst, findet jeweils am letzten Donnerstag und Freitag im November der "Uschtermärt" statt. Dieser seit 1099 bestehende Jahrmarkt war ursprünglich Bauernmarkt und Tierschau. Heutzutage gibt es neben dem klassischen Marktbetrieb auch einen grossen Karussell- und Fahrgeschäftebetrieb, so dass dieser Anlass inzwischen zu den grössten Jahrmärkten der Schweiz zählt.

Festivals

In den letzten Jahren konnte sich in Uster und Umgebung mehrere Festivals etablieren an denen meist rocklastige Musik gespielt wird.

Politik

Die Legislative ist der Gemeinderat mit 36 Sitzen und setzt sich wie folgt zusammen (Stand 2005):
- SP 12 Sitze
- SVP 11 Sitze
- FDP 7 Sitze
- EVP 4 Sitze
- CVP 1 Sitz
- SD 1 Sitz Die Exekutive ist der siebenköpfige Stadtrat, in welchem die FDP mit 3 Sitzen vertreten ist, SP und SVP mit 2 Sitzen. Stadtpräsidentin ist Elisabeth Surbeck-Brugger (FDP).

Weblinks


- [http://www.uster.ch/ Offizielle Website der Stadt Uster]
- [https://data.statistik.zh.ch/infospc/geport/gemeinde.jsp?bfs=136 Statistische Daten des Kantons zur Stadt Uster]
- [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?BFS=198 Stadt Uster] im [http://www.gis.zh.ch/ GIS des Kantons Zürich] Kategorie:Ort in der Schweiz Kategorie:Ort im Kanton Zürich Kategorie:Schweizer Gemeinde

Schweizerdeutsch

Schweizerdeutsch (auch Schwyzerdütsch) ist eine Sammelbezeichnung für diejenigen alemannischen Dialekte, die in der Schweiz und in Liechtenstein gesprochen werden. Linguistisch sind die Dialekte Vorarlbergs sowie die Dialekte einiger von Walsern besiedelter italienischer Bergdörfer südlich der Schweizer Grenze eng mit dem Schweizerdeutsch verwandt; trotzdem werden sie weder in den betreffenden Gebieten noch in der Schweiz als Schweizerdeutsch bezeichnet. Linguisten haben hunderte von Deutschschweizer Mundarten unterschieden. Die starke topografische Kammerung der Schweiz und die relativ geringe räumliche Mobilität bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts haben dazu geführt, dass sich die Dialekte teilweise sehr stark voneinander unterscheiden, bisweilen sogar so stark, dass auch die Schweizer untereinander Verständigungsprobleme haben können. So gilt das Walliserdeutsch als extremste Ausprägung. Neben den unterschiedlichen Aussprachen sind insbesondere Flurnamen, Bezeichnungen für Pflanzen, Werkzeuge, landwirtschaftliche Geräte und Ähnliches stark regional geprägt.

Gliederung der schweizerdeutschen Dialekte

Niederalemannisch

Zur Dialektgruppe des Niederalemannischen gehört in der Schweiz der Dialekt von Basel-Stadt, das Baseldeutsch. Kennzeichen dieses Niederalemannischen ist ein anlautendes kh statt des hochalemannischen ch, beispielsweise Khind statt Chind. Das Niederalemannische nimmt zugleich den Teil des ehemaligen Landes Baden im heutigen Baden-Württemberg ein, der etwa südlich der Oos, des Flusses durch Baden-Baden, liegt. Auch das Elsässische zählt zum Niederalemannischen.

Hochalemannisch

Fast alle hochalemannischen Dialekte werden in der Schweiz und Liechtenstein gesprochen. Zum Hochalemannischen gehören noch die Dialekte des äussersten Südwestens Baden-Württembergs, die Dialekte Vorarlbergs in Österreich sowie die Dialekte des Sundgaus im südlichen Elsass.

Höchstalemannisch

Die Mundarten des Wallis sowie der Walsersiedlungen, des Berner Oberlands, der Innerschweiz und des Senselands (deutschsprachiger Teil des Kantons Freiburg) gehören zum Höchstalemannischen, dessen Kennzeichen Formen wie schnyyä, nüü(w)/nyyw, buu(w)e/büü(w)ä statt hochalemannischem schneie/schnäie, neu, boue/baue sind. Die Dialekte des Wallis und die von den Wallisern (Walsern) gegründeten Tochtersiedlungen in Norditalien und im Tessin bilden eine besonders konservative Untergruppe, das Walliserdeutsch bzw. Walserdeutsch. Die Mundart von Samnaun im Unterengadin gehört nicht zum Alemannischen, sondern zum Tirolerischen, also zum Bairisch-Österreichischen.

Schweizer Hochdeutsch und Schweizerdeutsch

Der Sprachgebrauch in der Schweiz unterscheidet sich dadurch von dem in Deutschland oder Österreich, dass ein deutlicher Gegensatz zwischen Dialekt und Standardsprache besteht: Dialekt und Standardsprache bilden also kein Kontinuum, in dem ein gleitender Übergang möglich wäre. Eine sprachliche Äusserung kann nicht auf mehr oder weniger dialektale oder standardsprachliche Art erfolgen; man spricht entweder Dialekt oder Standardsprache und wechselt zwischen beiden. Die Dialekte werden in der Schweiz von allen sozialen Schichten im mündlichen Bereich als normale Umgangs- und Verkehrssprache verwendet; Dialekt zu sprechen ist also nicht sozial geächtet. Auch mit sozial höhergestellten Leuten und im Umgang mit Behörden ist das Sprechen des Dialekts in jeder Situation üblich. Schweizer Hochdeutsch wird in der Schweiz hauptsächlich für schriftliche Äusserungen verwendet und wird deshalb auch oft "Schriftdeutsch" genannt. In den letzten Jahrzehnten sind verstärkt Gebrauchsausweitungen des Dialekts zu Lasten des (Schweizer) Hochdeutschen festzustellen (wobei im Weiteren unter "Hochdeutsch" stets die deutsche Standardsprache mit deutlichem Schweizer Akzent zu verstehen ist):
- Im mündlichen Bereich sollte das Hochdeutsche zwar offizielle Sprache des Schulunterrichts sein, doch beschränken sich die Lehrer aller Stufen oftmals darauf, nur den eigentlichen Unterrichtsgegenstand in Hochdeutsch zu erteilen; zwischendurch gemachte Bemerkungen und Anweisungen (beispielsweise Kevin, gang bis so guet s Fäischter go zuemache "Kevin, sei so gut und mach das Fenster zu!") erfolgen dagegen in der Mundart. Das Hochdeutsche wird damit zur Sprache der Distanz ("Sprache des Verstandes"), der Dialekt zur Sprachform der Nähe ("Sprache des Herzens"). Auch Zwischenfragen und ähnliche Interventionen von Schülern und Studenten erfolgen immer mehr im Dialekt. Diesen Zustand bestätigen auch indirekt die wiederholten Ermahnungen der Schulbehörden, das Hochdeutsche im Unterricht mehr zu pflegen.
- Vor allem in den privaten Radio- und Fernsehkanälen wird praktisch nur noch Dialekt gesprochen. Da es viele Mitarbeiter aber gewohnt sind, ihre Sprechtexte auf Hochdeutsch niederzuschreiben, entsteht beim Ablesen oft eine stark hochdeutsch geprägte Sprachform mit den Lautformen des Dialekts, aber der Syntax des Hochdeutschen: Es schtååt z befürchtə, dåss d Zåål dər Vərletztə, diə i Chrånkchəhüüsər iiglifərət woordə sind, no beträchtlich ååschtiigə chönnt statt mə hät ångscht, das no mee Vərletzti in Schpitål prååcht wäärdə chönntət (zürcherdeutsch). In den staatlichen Medien gilt es zu differenzieren:
  - Im Radio sind fast nur noch die Nachrichten sowie das gesamte Programm des Kulturkanals (DRS 2) auf Hochdeutsch.
  - Im Fernsehen ist der Dialekt üblich in Unterhaltungsshows, in Soaps und Serien, im Kinderprogramm, in allen Sendungen mit ausgesprochenem Schweizbezug (Volksmusik, Regionalnachrichten), in analysierenden Sportsendungen, in allen Interviews und Diskussionen mit Deutschschweizern ausserhalb der Hauptnachrichten.
- In Gemeinde- und Kantonsparlamenten ist es zum Teil üblich, die Voten im Dialekt abzugeben.
- Auch in schriftlicher Verwendung ist das Hochdeutsche auf dem Rückzug, wo es sich um die Privatsphäre handelt:
  - E-Mails und SMS vor allem der jüngeren Generation
  - Sprache der Chatrooms
  - Kontaktanzeigen und Annoncen in Zeitungen.
- Überdies werden in den hochdeutsch geschriebenen Zeitungen (zum Teil sogar in Weltblättern wie der "NZZ") in lokalem Zusammenhang immer öfter spezielle schweizerdeutsche Vokabeln verwendet (beispielsweise Töff für "Motorrad", Büsi für "Katze", Güsel für "Müll"). Die Deutschschweizer haben also mangelnde Übung im mündlichen Gebrauch des Hochdeutschen; weit verbreitet ist die Ansicht, diese offizielle Nationalsprache sei eigentlich eine Fremdsprache. Dies hat zur Folge, dass ein Aussterben des Dialekts nicht mehr zu befürchten ist. Hochdeutsch wird seit dem 1. Weltkrieg wenig geschätzt und als fremd empfunden. Andererseits klingt Schweizer Hochdeutsch auch für viele Schweizer selbst schwerfällig und ungelenk. Hinzu kommen auch aufgrund geschichtlicher Ereignisse vorhandene Vorbehalte und Vorurteile gegenüber den Deutschen und den Österreichern und damit verbunden oft auch eine ablehnende Haltung gegen das Hochdeutsche. Dialektsprache wird somit auch bewusst als Abgrenzung benutzt, wobei es nach einer Eingewöhnungszeit des guten Zuhörens auch von anderen deutschsprachigen Menschen, von ausserhalb der Schweiz, einigermassen gut zu verstehen ist. Schweizerdeutsch ist durch die vorgenannten Faktoren zwar eher auf dem Vormarsch, andererseits durchläuft es in den vergangenen Jahrzehnten dramatische Veränderungen. Einerseits führen die massiven Migrationsbewegungen innerhalb des Landes vielerorts zu einer zunehmenden Nivellierung der einzelnen Dialekte, andererseits hat der Konsum deutscher Medien zu einem Eindringen vieler hochdeutscher Elemente geführt. Durch diese Entwicklungen ergibt sich ein immer stärkeres Auseinanderdriften von passiver und aktiver Sprachkompetenz der Schweizer bezüglich der hochdeutschen Sprache. Während das Sprachverständnis (schriftlicher und gesprochener Hochsprache) schicht- und ausbildungsspezifisch demjenigen durchschnittlicher Einwohner Deutschlands in nichts nachsteht, wird die Ausdrucksfähigkeit und Gewandtheit beim eigenen Gebrauch zunehmend schwächer.

Spezialitäten

Schreibweise

Alle Mundarten beziehungsweise Dialekte im deutschsprachigen Raum haben eines gemeinsam: es gibt für sie keine offizielle oder allgemein verbindliche Rechtschreibung. Genauso verhält es sich mit den schweizerdeutschen Dialektformen. Im Bereich der Mundartliteratur haben sich aber zwei Verschriftungssysteme durchgesetzt: die Dieth-Schrift oder Schwyzertütschi Dialäktschrift und die Bärndütschi Schrybwys. Im Alltagsgebrauch (SMS, Chat, persönliche Briefe) wird der Dialekt "nach Gefühl" und persönlichem Geschmack in die geschriebene Form umgesetzt. Auch bei der Verwendung des Hochdeutschen werden spezielle, nur in der Schweiz gebräuchliche Wörter und Rechtschreibregeln verwendet, so genannte Helvetismen. Oft wird das Ypsilon für das gedehnte geschlossene i verwendet ("Schrybwys"). Das Schweizerische Hochdeutsch spricht das Ypsilon nicht als Ü sondern als (offenes) i aus. Also "Gimnasium" und nicht "Gümnasium".

Vokale

Die meisten Schweizer Dialekte haben die frühneuhochdeutsche Monophthongierung und Diphthongierung nicht mitgemacht und verharren somit diesbezüglich auf mittelhochdeutschem Stand: 1) Bewahrung der mittelhochdeutschen Monophthonge: Huus ist "Haus", Züüg ist "Zeug", wiit ist "weit" etc. Ausnahmen gibt es im Bündner Schanfigg (Hous, wejt), in Unterwalden (Huis, wejt) und im Aostataler Issime (Hous, wejt), wo die alten Längen alle diphthongiert sind. Eine weitere Ausnahme betrifft auslautende Langvokale und diejenigen vor Vokal, die in den hochalemannischen Mundarten des Mittellandes diphthongiert worden sind (mhd. frî -> frei, snîen -> schneie, mhd. sû -> Sou, bûwen -> boue, mhd. niu -> nöi). In weiten Teilen werden die alten Diphthonge von den neuen lautlich unterschieden. So heisst es in Zürich: Bäi (Bai), aber frej für standardsprachlich gleich lautende "Bein, frei" oder Baum, aber boue für standardsprachlich gleich lautende "Baum, bauen". 2) Bewahrung der mittelhochdeutschen öffnenden Diphthonge: Während in der Standardsprache die mittelhochdeutschen ie, ue, üe monophthongiert wurden (vergleiche Liebe, wo ie noch in der Schrift erhalten ist aber [] gesprochen wird), sind diese Diphthonge in den schweizerdeutschen Mundarten erhalten geblieben. Ein geschriebenes ue wird nicht ü, sondern ú-e ausgesprochen (mit Betonung auf dem -ú-), der Schweizer "Rudolf" ist also Ru-edi, nicht Rüdi. Achtung: Mus ist "Maus", aber Mues (oder Muos) ist "Mus" - zum Frühstück gibt es also Müesli und nicht Müsli.

Endungen


- Die Endung -ung wird in den meisten Dialekten als -ig gesprochen (nicht jedoch im Senseland (nur z.T.), im Wallis oder im altertümlichen Stadtbernischen sowie im Kanton Schaffhausen). "Kreuzung" entspricht somit normalschweizerdeutschem Chrüüzig (aber senslerisch Chrüzùng, älter stadtberndeutsch Chrüzung, schaffhauserdeutsch Chrüüzing). Eine Ausnahme bilden die Typen auf -igung (z. B. "Kreuzigung"), wo es aus phonetischen Gründen bei "Chrüüzigung" bleibt. Ein Grenzfall ist auch das Wort "Achtung". In manchen Regionen wird das Wort als Achtig ausgesprochen, wenn es in einem Satz als Tugend/Wert ausgesprochen wird, hingegen verwendet man manchmal Achtung!, wenn es sich um den Ausruf "Vorsicht!" handelt. Dies liegt daran, dass es sich um ein Lehnwort aus der Standardsprache handelt, dass das einheimische Obacht! am Verdrängen ist.
- Der Verb-Endung -eln entspricht in der Regel -le (Bsp. zügle, bügle, tafle "zügeln, bügeln, tafeln").
- Ein abschliessendes -n entfällt gewöhnlich, vor allem in der Endung -en (chouffe - kaufen, Haagge - Haken), aber auch in Wörtern wie Wy - "Wein" oder Maa - "Mann". Dabei taucht meistens ein Verbindungs-n zwischen Endvokalen und Anfangsvokalen wieder auf. (Bsp. I han es Buech "ich habe ein Buch"). Dieses Phänomen hat keine grammatikalische Bedeutung, sondern dient dazu, den sog. "Knacklaut" am Wortanfang zu vermeiden. Das passiert nicht nur bei Verben, sondern auch bei anderen Wortarten. (Bsp. I han es Buech, won är mir ggää het "ich habe ein Buch, das er mir gegeben hat"). Gewisse alpine Mundarten (bes. östliches Berner Oberland, oberes Prättigau und Lötschental) kennen diesen n-Schwund hingegen nicht.
- auslautendes -e entfällt vielfach (Brügg / Brugg "Brücke", oder Pluralendung Böim "Bäume"). Konservative alpine Mundarten kennen diese sog. Apokope allerdings nicht.

Grammatik

Die schweizerdeutsche Grammatik zeichnet sich unter anderem durch folgende Merkmale aus:
- kein Imperfekt oder Plusquamperfekt, die Vergangenheit wird immer mit dem Perfekt ausgedrückt: i(ch) bi(n) gsi – "ich war" oder "ich bin gewesen"
- dafür bedient man sich oft einer manchmal Ultra-Perfekt genannten Form, welche im Hochdeutschen verpönt ist: i han en no gseh gha – "ich habe ihn noch gesehen gehabt"
- das Futur ist ungebräuchlich. Wenn die Zukunft nicht aus dem Zusammenhang oder einer expliziten Zeitangabe (wie moorn, morgen) ersichtlich ist, wird sie oft mit de(nn) bezeichnet: mir gseh(nd)'s de(nn) - "wir werden sehen".
- nur sehr eingeschränkt ein formaler Akkusativ (das heisst der Akkusativ hat bei Substantiven und Adjektiven meist die gleiche Form wie der Nominativ). Bei den Pronomina ist der Akkusativ aber deutlich: Er het dr Stier gsee - "Er hat den Stier gesehen) aber: Dr Stier het en gsee - "Der Stier hat ihn gesehen".
- keine Verwendung des Genitivs, sondern Umschreibung mit "von" oder Possessivpronomen: de(r) Hund vom Peter oder em Peter si(n) Hund. Ausgenommen sind in manchen Dialekten Namen: Meiers Hund, der Annas Ofe, ds Housis Huus.
- Bildung von Relativsätzen immer mit "wo": das wo si mir gseit het - "das, was sie mir sagte"
- gewisse Verben, die eine Absicht kennzeichnen, tauchen oft noch ein zweites Mal im Infinitiv auf: i gang go schaffe - "ich gehe arbeiten"; dä loon i lo stoo (oder: laan i la staa) - "den lasse ich stehen"
- Die Syntax ist teilweise regional unterschiedlich. Beispiele: :Jetz bin i grad aneghocket... - "jetzt habe ich mich gerade hingesetzt" ::... für es Buech (z) läse (westlicher Typus) - "um ein Buch zu lesen" ::... zum es Buech (z) läse (östlicher Typus) :Er het mi(ch) ned la gaa (westlicher Typus) - "er hat mich nicht gehen lassen" ::... nöd gaa laa (östlicher Typus)

Aussprache


- Die Betonung ist häufiger als im Standarddeutschen auf der ersten Silbe (oder sogar, wenn man so will, auf der nullten - Namen mit vorausgehendem "von" wie von Allmen werden auf dem von betont).
- ch wird immer rau wie in "Bach" ausgesprochen - genau genommen uvular (wenn es nicht wie beispielsweise im Basler oder Bündner Dialekt als k [am Wortanfang] beziehungsweise h [im Wortinnern] wie im Hochdeutschen oder im Baseldeutschen als k, h oder [vor einem Konsonanten] weiches g ausgesprochen wird).
- // werden nicht aspiriert; aspirierte [] kommen nur als Cluster // vor (ebenso [] ausser in Chur und Basel); // sind immer stimmlos. Es ist umstritten, worin der Unterschied zwischen // und // liegt; auf alle Fälle ist es ein deutlicher Unterschied. Der Hauptunterschied dürfte darin liegen, dass // kurz ausgesprochen werden, während // lange Konsonanten sind. Der Unterschied von Länge und Kürze zeigt sich bei Verschlusslauten an der Dauer des Verschlusses (Siehe zu diesen Fragen Willi 1996 und Krähenmann 2003).
- Der Buchstabe k bezeichnet die Affrikate [], während der nicht aspirierte Laut [] mit der Buchstabenkombination gg wiedergegeben wird.
- Das lange a ist in vielen Mundarten sehr geschlossen und dunkel und tendiert gegen o (mit dem es auch zusammenfallen kann).
- ä und e entsprechen in den meisten Mundarten oft beinahe dem standarddeutschen a.
- Das y wird als geschlossener, oft gelängter i-Laut gelesen, also Schwiiz und nicht Schwüz für den Kanton Schwyz.
- Bei Wörtern aus dem Französischen wie Fondue oder Bellevue ist die Aussprache anders als im Französischen mit Betonung auf der 1. Silbe, also Fóndü (phonetisch: []) und Béllvü ([]). Siehe auch: Chuchichäschtli

Wortschatz

Allgemein ist zu erwähnen, dass es im Schweizerdeutschen sehr viele französische und italienische Lehnwörter gibt. Eine Auswahl davon ist in der folgenden Liste zu finden. (Es steht jeweils zuerst das schweizerdeutsche Wort bzw. der schweizerdeutsche Ausdruck)
- Typische Wörter
  - äxgüsi oder exgüsee (excusez) – "Entschuldigung!"
  - grüezi – Grussformel für Leute, die man siezt
  - grüessech (im Kanton Bern üblich) - bei Leuten, die man siezt
  - Müntsch(i), Mutzi - Kuss
  - Gutsch - (sehr grosser) Tropfen
- Wörter, die bei nichtschweizerischen Zuhörern deutscher Sprache zu Missverständnissen führen können:
  - Anke (m) – "Butter"
  - büeze – "nähen", "arbeiten"
  - brüele, briegge, bäägge, greine, gränne - "weinen"
  - bügle – "arbeiten", (in einigen Gegenden aber) "bügeln"
  - Chaschte, Schaft – "Schrank"
  - cheere – "drehen", "wenden"
  - Cheib - "Kerl" (grob oder kumpelhaft, bedeutete ursprünglich "Aas")
  - Chessel, Chübel – "Eimer"
  - Chlapf - "Knall, Schlag", auch "Ohrfeige" oder "Auto"
  - Chrampf – "harte Arbeit"
  - chrampfe – "hart arbeiten"
  - Depot – "Pfand" (bei Mehrwegverpackungen)
  - eis ga zieh - "einen trinken gehen" (salopp)
  - fäge (fegen), de Bode ufnää (den Boden aufnehmen) – "wischen"
  - es fägt (es fegt) – "etwas macht Spass"
  - Gröibschi, Gigetschi, Gürbschi, Bitzgi, Bütschgi - Apfelinneres
  - glette (glätten) - bügeln (mit dem Bügeleisen)
  - Goof (m) - Balg, Bube, Gör (Schimpfwort)
  - Grind – "Kopf" (salopp)
  - gumpe - "springen, hüpfen"
  - hocke - "sitzen"
  - huere (derb) – Intensivierungspartikel, z.B. hueregrooss 'extrem gross' (aber auch Hure; Prostituierte)
  - Ich mag mi nümm erinnere / bsinne. (Ich mag mich nicht mehr erinnern / besinnen.) – "Ich kann mich nicht mehr erinnern."
  - Ich mag nümme. - "Ich kann nicht mehr, bin fix und fertig." oder aber: "Ich bin satt."
  - in Uusgang ga – "ausgehen" (hat nichts mit dem Flur zu tun)
  - gheie - fallen; werfen
  - Koleeg – "Freund; Kumpel"
  - lehre – sowohl "lehren" als auch "lernen"
  - lisme – "stricken"
  - lose – "horchen" (aber: ghööre – "hören")
  - luege - "sehen, lugen, schauen"
  - moll - "doch"
  - poschte, kömerle – "einkaufen"
  - Puff - "Unordnung" (aber auch "Bordell")
  - rüere (rühren) – "werfen"
  - schmöcke (schmecken) – "riechen" (mit der Nase), "schmecken" (im Mund; aus dem Hochdeutschen übernommen und zumehmend verbreitet)
  - tschuute, schutte - "treten; kicken; Fussball spielen"
  - Siech - "Typ" (grob, meist in Verbindung mit "geile" (um Respekt auszudrücken), "blööde" (um Verachtung auszudrücken) oder "huere" (als allgemeiner Fluch, wie z.B. "verdammt!"), bedeutete ursprünglich "Kranker".)
  - springe, seckle – "rennen"
  - Dili - "Zimmerdecke"
  - Töff - "Motorrad" (in Deutschland relativ selten und, wie häufigeres Töfftöff eher abwertend gebraucht)
  - Töffli - "Mofa"
  - voorig, vöörig - "genügend; übrig" ('s hät no voorig, das isch no voorigplibe; aber auch "zur Genüge": das langet voorig)
  - vöörig - "schlecht, mangelhaft, kläglich"
  - wüsche (wischen) – "fegen" Dieser teilweise sehr unterschiedliche Wortschatz macht es für Schweizer und Deutsche oft schwierig, sich zu verständigen. Interessant zu beobachten ist dies, wenn Schweizer Kinder mit Spielgefährten Hochdeutsch zu sprechen versuchen. "Möchtist du auch mal in den Pool hineingumpen?" sollte zum Beispiel bedeuten "Möchtest du auch einmal in den Pool springen?" Ähnlich setzt sich dies dann auch in der Schule fort, wo Hochdeutsch gesprochen und geschrieben werden sollte. Dadurch kommen die Kinder allmählich in einen "Sprachzwist", aus dem sich die meisten aber mit zunehmendem Alter herauslösen und einen differenzierten Blick auf beide Sprachen entwickeln. Einige Ausdrücke des schweizerdeutschen Wortschatzes haben ihren Eingang ins Hochdeutsche gefunden (sog. Helvetismen), so z.B. Müsli oder Putsch. Bei schweizerischen Schriftstellern erscheinen schweizerische Wörter in unterschiedlichem Mass.

Wer spricht Schweizerdeutsch?

Bei der Volkszählung von 2000 betrug der Anteil der deutschsprachigen Schweizer 63,6 % der Gesamtbevölkerung. Von diesen gaben 93,3 % an, im Alltag Dialekt zu sprechen. 66,4 % davon gaben sogar an, nur Dialekt