:: wikimiki.org ::
| Ministerpräsident |
Ministerpräsident Allgemein
Als Ministerpräsident bezeichnet man allgemein das politische Amt des Regierungschefs in parlamentarischen oder semi-präsidentiellen Demokratien.
Die Bezeichnungen Ministerpräsident und Premierminister werden als Übersetzung für die entsprechenden Ämter in nicht deutschsprachigen Ländern in der Regel synonym verwendet, wobei Premierminister eher dann vorherrscht, wenn bereits die Ausgangssprache eine entsprechende Wortbildung verwendet. So wird der britische Prime Minister in der Regel im Deutschen als Premierminister bezeichnet, während die Regierungschefs Spaniens (presidente del gobierno) und Italiens (Presidente del Consiglio [dei Ministri]) in der Regel als Ministerpräsidenten bezeichnet werden. Im französischen Falle (premier ministre) halten sich im Deutschen beide Formen in der Verwendung die Waage.
In parlamentarischen Demokratien wird der Ministerpräsident durch das Parlament gewählt (z.B. in den deutschen Ländern, in Großbritannien, Spanien, Italien), in semi-präsidentiellen Demokratien wie Frankreich oder Russland wird er durch den Präsidenten bestimmt.
Die weibliche Form wäre Ministerpräsidentin und Premierministerin. Die Anredeformel für Frauen ist "Frau Ministerpräsidentin" beziehungsweise für Männer "Herr Ministerpräsident".
Deutschland
In der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind die Länder als eigenständige, teilsouveräne Staaten mit parlamentarischem Regierungssystem verfasst. Der in der Regel als Ministerpräsident bezeichnete Regierungschef (mit Ausnahme der Stadtstaaten: Der Bremer Regierungschef heißt offiziell Senatspräsident, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bremischen Senats trägt er den Titel "Bürgermeister"; der Hamburgische Senatspräsident trägt den Titel "Erster Bürgermeister"; der Regierungschef des Landes Berlin ist der "Regierende Bürgermeister") wird folgerichtig vom Landesparlament (Landtag) für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Er bestimmt die Minister seines Kabinetts, das in einigen Ländern anschließend vom Landtag bestätigt werden muss, und bestimmt die Leitlinien der Regierungsarbeit. Neben dieser eigentlichen Regierungstätigkeit nimmt er regelmäßig die Vertretung seines Landes im Bundesrat wahr und übt dadurch starken Einfluss auf die Bundespolitik in Deutschland aus.
Das dem Ministerpräsidenten auf Bundesebene entsprechende Amt ist das des Bundeskanzlers.
Siehe auch
- Liste der Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer
Kategorie:Politischer Begriff
simple:Prime Minister
RegierungschefDer Regierungschef ist der Leiter der Regierung eines Staates oder Gliedstaates. Meist setzt er einen Großteil der politischen Richtungsentscheidungen.
In Parlamentarischen Regierungssystemen hat das Amt meist ein Ministerpräsident inne, d.h. der Vorsitzende der Regierung. Die Bezeichnung variiert in den verschiedenen Ländern, so heißt der deutsche und der österreichische Regierungschef „Bundeskanzler“, der
britische „Premierminister“ und der spanische „Präsident der Regierung“ (Presidente del Gobierno).
In Präsidientellen Regierungssystemen nimmt die Aufgabe des Regierungschefs der Präsident ein (z.B. der Präsident der USA). In diesem Fall nimmt der Regierungschef auch die Funktion des Staatsoberhauptes ein. Die genauen Befugnisse des Regierungschefs variieren in allen Regierungssystemen und sind in den Verfassung der jeweiligen Länder festgelegt.
Siehe auch: Semipräsidentielles Regierungssystem
Kategorie:Politischer Begriff
Parlamentarische DemokratieDie parlamentarische Demokratie ist eine Regierungsform, bei der die wichtigsten politischen Entscheidungen von einem aus freier Volkswahl hervorgegangenen Parlament getroffen werden. Es leitet seine Kompetenz von dieser Wahl durch das Wahlvolk, die wahlberechtigten Bürger, ab, von dem als Souverän die Staatsgewalt ausgeht.
Die parlamentarische Demokratie ist eine Form der repräsentativen Demokratie: die gewählten Volksvertreter und nur sie repräsentieren das Volk. Die repräsentative Demokratie ist die Alternativform zur direkten Demokratie, bei der das Staatsvolk unmittelbar die grundlegenden politischen Entscheidungen in Abstimmungen trifft. Allerdings kennen auch auch parlamentarische Demokratien einzelne Fälle von Entscheidungen des Wahlvolks in Volksabstimmungen, die dann aber in der Regel einer Bestätigung oder Umsetzung durch das Parlament bedürfen.
Das Parlament kontrolliert die Regierung. Es wählt den Regierungschef, bisweilen auch die übrigen Mitglieder der Regierung, und kann ihnen das Misstrauen aussprechen. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.
Dem Parlament obliegt auch die Gesetzgebung (legislative Gewalt). Die Regierung kann als Verordnungsgeber nur eine vom Parlament abgeleitete legislative Gewalt ausüben.
In der parlamentarischen Demokratie hat das, in der Regel vom Parlament, nicht vom Volk, gewählte, Staatsoberhaupt regelmäßig ganz überwiegend nur repräsentative Aufgaben, vor allem in der Vertretung des Staates nach außen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist keine (reine) parlamentarische Demokratie, weil der von den Länderregierungen (nicht etwa von den Länderparlamenten) besetzte Bundesrat Anteil an der Gesetzgebung hat. Diese zentrale Form der Staatsgewalt hat also keine rein parlamentarische Grundlage.
Siehe auch: Parlamentarische Monarchie, Präsidentielles Regierungssystem, Demokratie
Kategorie:Staatsform
Kategorie:Demokratie
DemokratieDie Demokratie (griechisch δημοκρατία, von δήμος, démos – Volk und κρατία, kratía – Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke), ursprünglich von Aristoteles abwertend im Sinne von »Herrschaft des Pöbels« gebraucht, bezeichnete zunächst die direkte Volksherrschaft (heute: Direktdemokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird »Demokratie« zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird. In den so genannten Repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt, die über Parlamente und in der Regierung im Auftrag des Volkes Herrschaft ausüben sollen. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen übt das Volk die Macht selbst aus, zum Beispiel mittels Volksentscheiden, kooperativer Planung. Entscheidendes Merkmal der Demokratie ist die Möglichkeit, die jeweilige Regierung durch eine Abstimmung (entweder des Volkes oder gewählter Vertreter) austauschen zu können, hierin unterscheidet sie sich von der tyrannischen Staatsform.
Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im folgenden dargestellte Demokratieverständnis, das Bestandteile der westlichen/bundesdeutschen Vorstellung vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklärbar sind. Frühe Demokratietheoretiker der Neuzeit standen dem Prinzip vom Rechtsstaat oder einer Verfassung skeptisch gegenüber, da diese die Macht des Volkes souverän zu entscheiden, beeinträchtigen würden – ebenso wie frühe liberale Theoretiker die Demokratie skeptisch sahen, da eine konsequente Demokratie auch problemlos in die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen könnte. Zum westlichen Demokratieverständnis gehören, neben der Beteiligung aller Bürger, der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte.
In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Art. 20, Abs. 2 GG). Auch in der österreichischen Bundesverfassung heißt es bereits im Artikel 1: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Geschichte
Die Geschichte der Demokratie ist eng verknüpft mit der Idee der Naturrechte, heute eher bekannt unter dem Begriff der Menschenrechte. Ausgehend davon wurde die Idee der Gleichberechtigung der Freien entwickelt, die sich in den frühen Ansätzen zu demokratischen Gesellschaften wiederfindet. Die Mitgestaltungsbefugnisse eines Menschen hingen zunächst, wie von eben genanntem Begriff impliziert, am Status der Person: Nur Freie – was Sklaven, Frauen und Nicht-Bürger ausschloss – hatten diese Rechte inne.
Als erste Verwirklichung der Demokratie in der Geschichte wird die Attische Demokratie angesehen, die nach heftigem Ringen des Adels und der Reichen mit dem einfachen Volk errichtet worden war und allen männlichen Vollbürgern der Stadt Athen Mitbestimmungsrechte in der Regierung gewährte. Beamte wurden per Los bestimmt oder gewählt. Eine Gewaltenteilung im modernen Sinne gab es jedoch nicht.
Die Staatsform war nicht unumstritten, gewährte sie doch beispielsweise den Bürgern das Recht, Mitbürger, die als gefährlich für die Demokratie angesehen wurden, in die Verbannung zu schicken (siehe auch Ostrakismos, Scherbengericht) – eine Praxis, die recht häufig und nicht immer zum Wohle Athens angewandt wurde. Auch waren die Beschlüsse der Volksversammlung leicht beeinflussbar – der Demagoge trat auf und sollte nicht selten eine unglückliche Rolle in der Politik Athens spielen (vgl. Kleon und Alkibiades sowie Peloponnesischer Krieg). Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden Demokratien eingerichtet, die aber vor allem dafür sorgen sollten, dass die Interessen Athens gewahrt wurden.
Der bekannte Althistoriker Christian Meier erklärte die Einführung der Demokratie durch die Griechen dadurch, dass sie entdeckt hätten, dass Demokratie die Antwort auf die Frage ist, wie es der Politik gelingen kann, auch die Herrschaft selbst zum Gegenstand von Politik zu machen (vgl. Christian Meier, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt a.M. 1980).
Der antike Philosoph Aristoteles verwendet den Begriff Demokratie in seiner Politik negativ, um die Herrschaft der Armen zu bezeichnen; diese "entartete Staatsform" würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Allerdings lehnte er die Demokratie (in ihrer gemäßigten Form) nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat. Aristoteles plädierte aber für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die so genannte Politie.
Auch die römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate, auch wenn freilich das oligarchische Prinzip bestimmend war. Es sei aber doch darauf hingewiesen, dass der Historiker Fergus Millar einen anderen Standpunkt vertritt und die römische Republik viel mehr als eine Art direkt-demokratisches Staatswesen interpretiert hat; die diesbezügliche Diskussion ist noch nicht beendet. Die historisch für uns bedeutendere Leistung Roms dürfte allerdings die Etablierung einer frühen Form eines Rechtsstaats sein – einem Konzept, das ebenfalls eng mit unserem heutigen Verständnis von Demokratie zusammenhängt.
Zur Zeit des Mittelalters wurden die demokratischen Ideen nahezu vollständig aus Europa verdrängt, nur in den Reichsstädten mit Bürgerrechten und Teilen der Schweiz überlebten diese Ideen teilweise.
Ab dem 17. Jahrhundert wurde von Jean-Jacques Rousseau der Begriff der Volkssouveränität propagiert, John Locke und Charles de Secondat Montesquieu etablierten im 18. Jahrhundert den Begriff der Gewaltenteilung – beides wird als elementarer Bestandteil eines modernen, demokratischen Rechtsstaates betrachtet.
Gleichzeitig hatten sich in den USA fünf Indianer-Stämme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine Räte-Verfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner ließen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung von den Irokesen anregen.
Die Vorarbeiten dieser Philosophen, das Vorbild des englischen Parlamentarismus und auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fanden Berücksichtigung, als mit der Verfassung der USA 1787 der erste moderne demokratische Staat, die USA, entstand. Polen war dann der zweite Staat mit einer demokratischen Verfassung (3. Mai 1791) und somit der erste in Europa. Diese Prozesse inspirierten ebenfalls die Französische Revolution, wenn auch erst eine schrittweise Demokratisierung der anderen europäischen Länder erfolgte (und keineswegs überall, siehe das zaristische Russland, Österreich-Ungarn, Preußen etc.), wobei auch der bereits ehrwürdige englische Parlamentarismus besondere Erwähnung verdient.
Repräsentation
Das »Volk« ist keine Einzelinstanz mit einem freien Willen, sondern eine (meist sehr große) Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von denen jedes seinen eigenen, freien Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem emergierenden Gesamtwillen richten.
Da in der Praxis jedoch das Staatsvolk nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass – meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt – Teile der Souveränität in Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter abgegeben werden. Das Volk gibt dann in Wahlen die »grobe Linie« vor, an der sich die Vertreter zu orientieren haben (bzw. in der Praxis orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt). Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählergemeinde agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen.
Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den unterschiedlichen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch, darauf sei an dieser Stelle hingewiesen, immer wieder die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (siehe z. B. Partizipatorische Demokratie). Dabei handelt es sich um theoretische Modelle, die in diesem Artikel nicht weiter betrachtet werden.
Auch wenn Wahlen ein wesentliches Grundkriterium für Demokratien sind, so sind sie nicht die Einzige: Wesentlich zeichnet sich eine Demokratie durch die Freiheiten und Rechte aus, die ihre Bürger gegenüber dem Staat beanspruchen können. Damit muss eine Demokratie unabdingbar die Menschenrechte gewährleisten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang das bereits erwähnte Wahlrecht, das Diskriminierungsverbot, das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine unabhängig funktionierende Judikative als konstituierende Grundbausteine einer Demokratie zu nennen.
Verschiedene Demokratieformen
Demokratie findet sich umgesetzt u. a. in folgenden Formen wieder. Neben diesen Demokratievarianten in der Praxis gibt es eine Vielzahl von Theorien, die noch weitere Auffassungen über Demokratie vertreten (siehe Demokratietheorien).
Repräsentative und direkte Demokratie
In der repräsentativen Demokratie geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses in Abständen von meistens 4 bis 5 Jahren Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen.
Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann etwa mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Verschiedene Mischformen kommen vor.
In der Stochokratie werden die Vertreter des Volkes per Los bestimmt!
In der direkten Demokratie liegt die gesamte Macht beim Volk.In der Praxis tritt diese Form der Demokratie auf Staatsebene allerdings nie auf; es wird vielmehr auf die plebiszitäre Elemente gesetzt, wobei das Volk nur in wichtigen Entscheidungen per Volksentscheid unmittelbar beteiligt wird.
Das Rätesystem schließlich stellt eine Mischform zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dar.
Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien, teilweise mit direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden auf nationaler oder kommunaler Ebene.
Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in größeren Städten auf kommunaler Ebene ein Parlament Legislative ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur über Verfassungsänderungen und über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die obligatorisch abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genügend Unterschriften eine Volksabstimmung (Referendumsabstimmung) über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide werden direkt in einer Bürgerversammlung diskutiert und abgestimmt.
Präsidentielle und parlamentarische Demokratie-Systeme
Nach dem klassischen Prinzip der Gewaltenteilung sind in Demokratien die Gesetzgebung und die Regierung zu trennen. In der Praxis sind (zum Beispiel über Parteizugehörigkeiten) beide nicht unabhängig voneinander zu sehen: Die Fraktion, die die Mehrheit im Bereich der Gesetzgebung hat, stellt in der Praxis meist auch die Regierung.
Der Unterschied zwischen einer eher präsidentiell und einer eher parlamentarisch ausgerichteten Demokratie liegt nun in den praktischen Auswirkungen des verfassten Machtverhältnisses zwischen Regierung und Gesetzgebung.
Präsidentielle orientierte Ausprägungen (Beispiel USA) zeichnen sich durch eine starke Stellung des Regierungschefs, des Präsidenten, gegenüber dem Parlament aus, in parlamentarischen Systemen regiert das Parlament in der Praxis ein Stück weit mit.
Praktische Auswirkungen haben zum Beispiel die Zustimmungspflichtigkeit des Parlamentes bei bestimmten Entscheidungen (in den USA beispielsweise kann der Präsident frei einen Militäreinsatz befehlen, in der Bundesrepublik benötigt der Kanzler hierfür in aller Regel ein positives Votum des Parlamentes.), oder Fragen des Haushaltsrechtes.
Bei präsidentiell orientierten Systemen findet man häufig eine Direktwahl des Präsidenten durch das Volk, um die starke Machtstellung stärker vom Souverän abhängig zu machen. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Regierung meist vom Parlament gewählt und kann vom Parlament auch wieder abgesetzt werden.
Mehrheitsdemokratie, Konkordanzdemokratie und Konsensdemokratie
In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung aus Parteien zusammengesetzt, die im Parlament die Mehrheit haben. Damit hat die Regierung gute Chancen, ihre Vorschläge beim Parlament durchzubringen. Bei einem Regierungswechsel kann jedoch das Pendel wieder in die entgegengesetzte Richtung laufen. Großbritannien und die USA sind Beispiele für Mehrheitsdemokratien.
In einer Konkordanzdemokratie, werden öffentliche Ämter nach Proporz oder Parität verteilt. Alle größeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung ist praktisch immer ein Kompromiss. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und große Veränderungen sind kaum möglich, andererseits sind die Verhältnisse auch über längere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestürzt. Die Schweiz ist ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie.
Die Abgrenzung von Konkordanz- und Konsensdemokratie ist schwierig und variiert sehr stark je nach Autor. Vielfach werden die Begriffe in der Literatur gleichgesetzt, die Unterschiede sind dann auch tatsächlich marginal. Konsensdemokratien zeigen gemeinhin eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammern-System, die Nutzung des Verhältniswahlrechts und eine starre, nur durch Zweidrittel Mehrheit zu ändernde Verfassung. Deutschland passt sehr gut in dieses Raster und wird daher als Konsensdemokratie geführt.
Nenn-Demokratien
Heutzutage wird kaum ein Staat der Welt von sich behaupten, nicht demokratisch zu sein. In der Regel wird entweder der Begriff »Demokratie« oder »Republik« im Staatsnamen geführt. Dennoch führen einige Staaten die Demokratie zwar im Namen, denen wesentliche demokratische Elemente (zum Beispiel allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen) fehlen. So wird zum Beispiel die Verwendung des Namens »Deutsche Demokratische Republik« für den sozialistischen deutschen Staat zwischen 1949 und 1990 von den meisten Menschen als nicht zutreffend erachtet, da die Staatsgewalt de facto nicht vom Volke ausging. (Im sowjetischen Machtbereich sprach man euphemistisch lieber von »Volksdemokratie«.) »Nenn-Demokratie« trifft auch auf vorgeblich »demokratische« Abstimmungen zu, mit denen in diktatorischen Systemen Obrigkeitsentscheidungen durch das Staatsvolk »abzunicken« sind (typisch: 99,8% Ja-Stimmen).
Nach neueren Studien sind nur ca. 75 Nationen der Welt »anspruchsvolle Demokratien«, führen den Namen also nicht nur pro forma (Hans Vorländer).
Gesellschaftliche Perspektive
Neben den dargestellten Definitionen zur Demokratie als Methode, realisiert durch politische Institutionen, bedarf der demokratische Gedanke auch einer Verwirklichung in der Gesellschaft, damit die Prinzipien der demokratischen Staatsform auch in der Realität erfahrbar werden. Diese Auffassung, die das Demokratieprinzip auf möglichst alles ausdehnen will, also den Begriff der Volksherrschaft wörtlich nimmt, wird als Partizipatorische Demokratie bezeichnet.
Erst durch den Zugang zu Bildung für alle wird in Europa der Idealgedanke der Demokratie durch Ablösung der Monarchie ermöglicht, denn in einer Demokratie verläuft die politische Willensbildung von unten nach oben, wird also aus der Mitte der Bevölkerung an die Eliten getragen. In einer Diktatur, sowie in allen totalitären Systemen, ist dies genau umgekehrt, hier wird die politische Willensbildung von einer Elite der Bevölkerung manipulativ aufoktroyiert.
Demokratie sollte nicht verordnet, sondern als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und eine pluralistische Meinungsbildung ermöglicht und fördert.
Hierdurch und durch den damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (z. B. Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) sowie durch die Instrumentarien der politischen Bildung und der öffentlichen Berichterstattung über gesellschaftliche und politische Ereignisse soll eine Eigendynamik zustande kommen. Auf diese Weise entstehen organisierte Interessensgruppen, die Einfluss auf die Politik nehmen können.
In Brasilien entwickelte sich im Umfeld der Weltsozialforen auch Formen der partizipatorischen Demokratie mit dem Recht, direkt auf die Budgetverwendung Einfluss zu nehmen (sog. [http://www.goethe.de/br/poa/buerg/de/framebag.htm »Beteiligungshaushalt« oder »Bürgerhaushalt«]) .
Nebst diesen generellen Ausführungen muss gerade aus gesellschaftlicher Perspektive die "Bedrohung" der nationalstaatlichen Demokratie durch die Globalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft genannt werden. Da zumeist die Exektutive (Regierung und Verwaltung) stark in den aussenpolitischen Beziehungen kompetent sind, werden die Entscheidungen vermehrt durch diese Organe und weniger durch das Volk und das Parlament gefällt. Beispielsweise haben im Europäischen Ministerrat - eben - nur die Minister Einsitz. Betroffen von dieser Entwicklung sind v.a. Staaten, mit einer stark ausgebauten direkten Demokratie, so z.B. die Schweiz.
Um dieser Problematik entgegen zu treten werden neue Konzepte der Mitwirkung gefordert. Ein gangbarer Weg besteht z.B. darin neue Beschlussformen für die Parlamente zu kreieren, mit denen sie der Regierung in präziser Weise Aufträge erteilen können. Die Mitsprache des Volkes kann beispielsweise durch Staatsvertragsreferenden oder durch - flexiblere, modifizierte - Volksinitiativen gesichert werden.
Deutschlands Weg zur Demokratie
siehe dazu:
- Georg Büchner, der Vormärz und die Revolution von 1848/49
- Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche und die folgende Biedermeier-Zeit
- Ferdinand Lassalle, Begründer der Sozialdemokratie
- Deutsches Reich unter Otto von Bismarck
- Novemberrevolution, Weimarer Republik und Weimarer Verfassung
- Zeit des Dritten Reiches
- Grundgesetz der BRD
- Verfassung der DDR
- Wiedervereinigung
Bewertung
Demokratische Strukturen haben sich in vielen Staaten durchgesetzt, ebenso in einigen Kirchen, z. B. Presbyterianische Kirchen, Evangelisch-methodistische Kirche, Schweizer Landeskirchen (in der Schweiz werden sogar katholische Pfarrer von der Gemeinde gewählt), jedoch kaum in der Wirtschaft (Ausnahme Genossenschaften).
In der Politikwissenschaft sprechen einige Denker vom demokratischen Frieden unter Verweis darauf, dass Demokratien in der Geschichte bisher kaum Kriege gegeneinander geführt hätten, und werten dies als besonders positive Eigenschaft des demokratischen Systems. Allerdings kann zumindest die athenische Ur-Demokratie nicht als Beispiel für diese These herangezogen werden. Immanuel Kant schätzte Demokratien deshalb als vergleichsweise friedlich ein, da ihre Wähler sich ungern selber in einen Krieg schicken würden (Vgl. die Schrift namens Zum ewigen Frieden von 1795). Dies ist jedoch in der Friedens- und Konfliktforschung umstritten; als sicher gilt, dass Demokratien in dyadischen Beziehungen friedlich sind, dass im monadischen System Demokratie allein jedoch noch keine hinreichende Bedingung für friedlicheres Verhalten ist.
Der indische Nobelpreisträger Amartya Sen betont die wohlfahrtssichernde Kontrollfunktion der Demokratie. Ohne Demokratie gebe es für die Herrschenden keine Anreize, die Interessen der Mehrheitsbevölkerung zu vertreten. Demokratie sei somit ein Schutz vor Armut und Hunger.
Das demokratische Prinzip hat jedoch auch Grenzen. Mehrheitsentscheidungen können beispielsweise zu einer Benachteiligung von Minderheiten führen (siehe auch Tocquevilles Warnung vor der »Tyranei der Mehrheit«). Zudem kritisiert die partizipatorische Demokratietheorie, dass zu wenig Mitentscheidungs- und Selbstverwirklichungsmöglichkeiten in der modernen Demokratie gegeben sind.
Deshalb sind in einer Demokratie oft unverletzliche Grundrechte wie die allgemeinen Menschenrechte und Grundsätze der Nichtdiskrimierung durch die Verfassung garantiert, die auch durch Mehrheitsbeschluss nicht aufgehoben werden können. So steht das Grundprinzip des Minderheitenschutzes, das Teil des wichtigen Freiheitskonzeptes des Pluralismus ist, als Ausgleich gegen das Mehrheitsprinzip. Zum Schutz von Minderheiten kennt die Schweiz das so genannte Ständemehr: Neben der Mehrheit der Stimmen muss auch die Mehrheit der Kantone (Stände) eine Verfassungsänderung befürworten (bei Gesetzesänderungen gilt das einfache Volksmehr).
Da noch nie eine »echte« Demokratie eine andere angegriffen hat, sieht der Amerikaner Francis Fukuyama in der weltweiten Demokratisierung, in Verbindung mit der Etablierung der Freien Marktwirtschaft, das Ende aller Kriege und somit das Ende der Geschichte, was freilich höchst umstritten ist.
Insgesamt gelten demokratische Strukturen als eher langsam und ungeeignet für schnelle Anpassung an wechselnde Umstände, zumal die Wahlentscheidungen nicht immer nach objektiven Kriterien getroffen werden (siehe auch Demagogie, Polemik). Andererseits können demokratische Strukturen für Stabilität und teilweise vorhersagbare Verhältnisse sorgen, sofern die Gesellschaft stabil ist. Außerdem verfügen Demokratien über eine breitere Legitimationsbasis und können den Präferenzen der Wähler Rechnung tragen. Zudem ist nur in einer Demokratie die Möglichkeit gegeben, die politische Spitze ohne Blutvergießen auszutauschen, ebenso gewährleistet sie ein hohes Maß an sozialer Integration.
Zitate
- »Die Verfassung, die wir haben (...) heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.« (Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges, II 37; ursprünglich Bestandteil der Präambel des EU-Verfassungsentwurfs)
- »Maßstab der Aristokratie ist die Tugend, der Oligarchie der Reichtum, der Demokratie die Freiheit« (Aristoteles, Politik, 1294a10 ff.)
- »The government of the people, by the people, for the people.« (Die Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk.) Abraham Lincoln über das Wesen der Demokratie, Gettysburg Address, 1863
- »Liberalität, die unterschiedslos den Menschen ihr Recht widerfahren lässt, läuft auf Vernichtung hinaus wie der Wille der Majorität, die der Minorität Böses zufügt und so der Demokratie Hohn spricht, nach deren Prinzip sie handelt.« (Theodor W. Adorno: Minima Moralia, Teil 1, 1944)
- »Democracy is the worst form of government – except for all those other forms, that have been tried from time to time.« (Demokratie ist die schlechteste Regierungsform – außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind.) (Winston Churchill in einer Rede im Unterhaus am 11. November 1947)
- »Unter all den Namen dessen, was man ein wenig schnell in der Kategorie der 'politischen Regierungsform' klassifiziert (ich glaube nicht, dass 'Demokratie' letztlich eine politische Regierungsform bezeichnet), ist der ererbte Begriff der Demokratie der einzige, der die Möglichkeit aufnimmt, sich in Frage zu stellen, sich selbst zu kritisieren und sich in unbestimmter Weise selbst zu verbessern. Wenn es sich dabei noch um den Namen einer Regierungsform handelte, dann um den des einzigen 'Regimes', das sich seiner eigenen Perfektionierbarkeit stellt, also seiner eigenen Geschichtlichkeit – und so verantwortlich wie möglich, würde ich sagen, sich der Aporie der Unentscheidbarkeit annimmt, auf deren Grund ohne Grund er sich entscheidet.« – Jacques Derrida (2001; in: Philosophie in Zeiten des Terrors, ISBN 3865723586, S. 161)
Siehe auch
- Liste der Staatsformen
- Demokratietheorie
Literatur
Einführung und Geschichte
- Konrad H. Kinzl (Hrsg.): Demokratia. Der Weg zur Demokratie bei den Griechen. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-09216-3.
- Conze, Werner/Koselleck, Reinhart/Maier, Hans/Meier, Christian/Reimann, Hans Leo: Demokratie. in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hrsg. von Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck, Bd. 1, Stuttgart 1972, S. 821-899. Grundlegende Erläuterung des Demokratiebegriffs von der Antike bis in die Moderne, einschließlich Literaturangaben.
- Hans Vorländer: Demokratie. Beck Wissen, München 2003. Knappe Einführung in die Thematik.
Demokratietheorien im Vergleich
- Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. Eine Einführung. 3. Aufl., Opladen 2000. Grundlegende Einführung mit umfangreichen Literaturangaben; der Bogen spannt sich von Aristoteles bis hin zu den modernen Demokratietheorien. ISBN 3-8252-1887-2
- Oliver Flügel/Reinhard Heil/Andreas Hetzel: Die Rückkehr des Politischen. Demokratietheorien heute, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2004, ISBN 3-534-17435-6, [http://www.demokratietheorie.de/rueckkehr.html Leseprobe]
Aktuell diskutierte Arbeiten
- Robert D. Putnam, Robert Leonardi, Raffaella Nanetti: Making Democracy Work. Civic Traditions in Modern Italy. Princeton: Princeton University Press, 1994. ISBN 0-69103738-8
- Johannes Heinrichs: Revolution der Demokratie. Eine Realutopie für die schweigende Mehrheit. Berlin: Maas, 2003. ISBN 3-929010-92-5
Weblinks
- [http://www.bpb.de/publikationen/WRYH61,,0,Demokratie.html Informationen zur politischen Bildung, Heft 284 (Demokratie)]
- [http://www.politikwissen.de/lexikon/demokratie.html Demokratie, aus: Heidelberger Online Lexikon der Politik]
- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D9926.html Historisches Lexikon der Schweiz – Demokratie]
- [http://www.dadalos.org/deutsch/Demokratie/Demokratie/inhalt/inhalt.htm Demokratie auf dem UNESCO Bildungsserver]
!
Kategorie: Staatsphilosophie
Kategorie: Demonstration
Kategorie: Politik
ja:民主主義
ko:민주주의
simple:Democracy
th:ประชาธิปไตย
SynonymieSynonymie (aus dem Griechischen συνώνυμος synónymos für gleichnamig) ist eine Beziehung zwischen lexikalischen Zeichen. Ein Synonym ist ein lexikalisches Zeichen, das die gleiche Bedeutung hat wie ein anderes lexikalisches Zeichen.
Das Synonym für das Synonym ist das Ersatzwort.
Eine etwas davon abweichende Bedeutung von Synonym findet man bei Aristoteles (vgl. Kategorienschrift 1): Zwei Dinge sind synonym, wenn sie
- dieselbe Bezeichnung und
- dieselbe Definition
aufweisen.
Formen der Synonymie
Man unterscheidet strikte oder partielle Synonymie (Bedeutungsähnlichkeit).
Strikte Synonymie
Strikte Synonymie setzt nicht nur voraus, dass zwei lexikalische Zeichen die gleiche denotative Bedeutung haben, sondern auch, dass sie in allen Kontexten austauschbar sind und in allen Kontexten die gleiche Wirkung haben.
Beispiele für strikte Synonymenpaare im Deutschen sind nach allgemeiner Anschauung: Orange – Apfelsine; Streichholz – Zündholz.
Allerdings ist hier bereits einzuwenden, dass diese Art von Synonymie beim Paar Orange - Apfelsine nur für die Nordhälfte des deutschen Sprachgebiets gilt. In der Deutschschweiz etwa und in Österreich ist Apfelsine klar als Teutonismus markiert. Das Vorkommen dieses Ausdrucks in einem Text würde diesen klar als in Norddeutschland handelnd situieren, in Texten, die in der Schweiz oder Österreich spielen, würde das Wort befremdlich klingen. Auch dieses Beispiel kann demnach nur als Bedeutungsähnlichkeit gewertet werden. Auch in Bayern würde der Gebrauch des Wortes Apfelsine einen "Zugereisten" oder Urlauber kennzeichnen.
Partielle Synonymie
Ein Beispiel für ein nicht-striktes Synonymenpaar ist durcheinander – wirr, wie an den folgenden Beispielen deutlich wird:
:1. Er wirkt heute etwas durcheinander = Er wirkt heute etwas wirr.
:2. Seine Rede heute war etwas wirr ≠ Seine Rede heute war etwas durcheinander.
Partielle Synonyme werden auch Homoionyme genannt.
Folgende Aspekte der konnotativen Bedeutung bewirken, dass zwei lexikalische Zeichen bei gleicher denotativer Bedeutung nicht den strengen Anforderungen strikter Synonymie genügen:
- Regionale Differenzierung: Metzger – Fleischer; Brötchen – Schrippe
- Natives Wort vs. Fremdwort: Fahrstuhl/Aufzug – Lift
- Fachwort vs. Laienwort: Rechner – Computer
- Lateinischer Ursprung vs. germanischer Ursprung: vertikal – senkrecht
In den meisten alltäglichen Verwendungssituationen genügt das weniger strikte Kriterium der Ersetzbarkeit salva veritate in typischen Kontexten, um ein Paar lexikalischer Zeichen als Synonyme zu identifizieren:
:3. (a) Er sitzt schon wieder am Computer <> (b) Er sitzt schon wieder am Rechner.
Aus dem in Satz 3a beschriebenen Sachverhalt folgt notwendigerweise der in Satz 3b beschriebene Sachverhalt und umgekehrt.
Synonymie zwischen sprachlichen Zeichen verschiedenen Typs
Synonymie besteht nicht nur zwischen lexikalischen Zeichen des gleichen Typs:
- Ein einwortiges lexikalisches Zeichen kann mit einem mehrwortigen lexikalischen Zeichen synonym sein (stören – dazwischenfunken – in die Quere kommen)
- Ein Wortbildungsmittel kann mit einem einwortigen oder mehrwortigen lexikalischen Zeichen synonym sein (Online- – im Netz)
- Eigennamen, vor allem Produktnamen, können sich zu generischen Termen und damit zu Synonymen für die Produktbezeichung entwickeln, zum Beispiel Tempo für Papiertaschentuch. Derartige Synonyme nennt man auch Begriffsmonopol.
Es gibt synonymische und nichtsynonymische Kontexte.
In synonymischen Kontexten können Wörter einer Synonymgruppe trotz inhaltlicher und stilistischer Nuancen gegeneinander ausgetauscht werden, zum Beispiel "lachen" gegen "wiehern" oder "fotografieren" gegen "aufnehmen/knipsen".
In synonymischen Kontexten werden die inhaltlichen Unterschiede nicht aktualisiert, sodass die Grundlage für eine Austauschbarkeit gegeben ist. Nur die Gemeinsamkeiten des Inhalts werden angesprochen. Aus den Spezialsemen (= besonderen Bedeutungsmerkmalen) ergibt sich eine Ähnlichkeit, die sowohl Gleichheit wie Unterschiedlichkeit einschließt. Zu bemerken ist, dass die konnotative (= die Nebenbedeutung, Begleitbedeutung betreffende) Differenz die Synonymitätsstiftung nicht beeinflussen kann, sofern sie die denotative Ähnlichkeit nicht überdeckt.
In nichtsynonymischen Kontexten sind die gleichen Wörter jedoch nicht austauschbar, weil ihre speziellen Inhalte aktualisiert, hervorgehoben werden. Man könnte sogar von "Augenblicksantonymen" sprechen, weil in diesem Kontext die unterscheidenden Merkmale Dominanzseme (Sem = Bedeutungsmerkmal)werden, sodass die eigentlichen Synonyme nicht austauschbar sind, sondern in Opposition stehen, zum Beispiel: Dann knipse ich mal. Sonst fotografiere ich ja/Das ist kein Kamm, das ist eine rostige Läuseharke/Ich habe keinen Laden, ich habe einen Salon.
Synonymwörterbücher
Synonymwörterbücher gehören zu den Wörterbüchern mit eingeschränktem Informationsprogramm. Zum jeweiligen Stichwort werden die sinn- und sachverwandten Wörter angegeben.
Da absolute Synonymie selten ist, geben die meisten Wörterbücher dieses Typs eher bedeutungsähnliche Wörter an. Benutzer dieser Wörterbücher müssen deshalb über einen hohen Grad von Sprachkompetenz verfügen, um für einen bestimmten Kontext das passende Synonym auswählen zu können.
Man unterscheidet zwei Arten von Synonymwörterbüchern:
- distinktive Synonymiken spezifizieren die Lesarten von polysemen Lexemen und ordnen die bedeutungsähnlichen Wörter der jeweiligen Lesart zu (Bsp.: durcheinander (Person) - verwirrt; durcheinander (Sachen) - chaotisch, vermischt, wie Kraut und Rüben); eine distinktive Synonymik des Deutschen ist Schülerduden. Die richtige Wortwahl.
- kumulative Synonymiken ordnen die einem Lexem ähnlichen lexikalischen Zeichen ohne Unterscheidung der Lesarten diesem Lexem zu; eine kumulative Synonymik ist Duden Band 8. Die sinn- und sachverwandten Wörter.
Synonymenwörterbücher werden häufig verwendet, um in einem Text zu häufige Wiederholungen eines Wortes zu vermeiden. Sie können auch für die systematische Wortschatzarbeit im Zweitsprachunterricht herangezogen werden.
Das Gegenteil der Synonymie ist die Antonymie.
Literatur
- D. Alan Cruse: Lexical Semantics. Cambridge:CUP 1987
- Bulitta, Erich und Hildegard: Das große Lexikon der Synonyme. Taschenbuch. Frankfurt. Fischer Verlag, 2005
- Bulitta, Erich und Hildegard: Wörterbuch der Synonyme und Antonyme. Taschenbuch. Frankfurt. Fischer Verlag, 2003
- Bußmann, Hadumod: Lexikon der Sprachwissenschaft. Stuttgart. Alfred Kröner Verlag, 2002
- Kurz, Michael: Das neue Wörterbuch der Synonyme. Taschenbuch. München. Econ-Ullstein-List-Verlag, 2001
- John Lyons: Linguistic Semantics. An Introduction. Cambridge:CUP 1995
- Der Große Duden. Band 8: Vergleichendes Synonymwörterbuch.Bearbeitet von Paul Grebe, Wolfgang Müller und weiteren Mitarbeitern der Dudenredaktion, 1964
- Schülerduden. Die richtige Wortwahl. Hg. von Wolfgang Müller. Mannheim:Dudenverlag, 1977
- Duden. Die sinn- und sachverwandten Wörter. Synonymwörterbuch der deutschen Sprache. Hg. von Wolfgang Müller. Mannheim:Dudenverlag 1997grgqe
Weblinks
- [http://wortschatz.uni-leipzig.de/ wortschatz.uni-leipzig.de/ - Datenbank mit Synonymen der Universität Leipzig]
- [http://www.woerterbuch.info/ www.woerterbuch.info - Deutsch-Englisch Wörterbuch mit 500.000 Übersetzungen und über 125.000 Synonymen]
- [http://dict.leo.org/?lang=de&lp=ende/ http://dict.leo.org - Deutsch-Englisch Wörterbuch]
- [http://www.xipolis.net/ www.xipolis.net - Brockhaus Duden Neue Medien GmbH - Online Bibliothek des Wissens]
- [http://www.duden.de/ www.duden.de - Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG]
- [http://www.ditext.com/quine/quine.html Willard Van Orman Quine, "Two Dogmas of Empiricism" (1951)]
Kategorie:Semantik
Kategorie:Rhetorischer Begriff
ja:類義語
simple:Synonym
Spanien
Das Königreich Spanien (amtlich spanisch Reino de España, katalanisch Regne d'Espanya, galicisch Reino de España, baskisch Espainiako Erresuma) liegt im Südwesten Europas und nimmt den größten Teil der Iberischen Halbinsel ein.
Geographie
Spanien befindet sich, ebenso wie Portugal (im Westen) und das zum Vereinigten Königreich gehörende Gibraltar (im Süden), auf der iberischen Halbinsel, von der Spanien sechs Siebtel einnimmt. Im Nordosten, entlang des Gebirgszuges der Pyrenäen, grenzt Spanien an Frankreich und den Kleinstaat Andorra. Außerdem gehören die Inselgruppen der Balearen, im Mittelmeer gelegen, und der Kanaren, im Atlantik, sowie die an der nordafrikanischen Küste gelegenen Städte Ceuta und Melilla zum Staatsgebiet. Spanien ist das drittgrößte Land Europas.
In Frankreich besitzt Spanien die Exklave Llívia. Außerdem gehören Spanien die vor der marokkanischen Küste gelegenen Inseln Islas Chafarinas, Peñón de Vélez de la Gomera, Alhucemas, Alborán und die Islas Columbretes. Die Zugehörigkeit der Insel Perejil ist zwischen Marokko und Spanien nicht geklärt.
Der höchste Berg Spaniens ist mit 3.718 m Höhe der Pico del Teide auf der Insel Teneriffa, die zu den Kanarischen Inseln gehört.
Die Städte Ceuta und Melilla liegen in Nordafrika und grenzen an das Mittelmeer sowie Marokko. Der nördlichste Punkt Spaniens ist die Estaca de Vares, der westlichste das Kap Toriñana, beide in Galicien, der südlichste die Punta Marroquí bei Tarifa, der östlichste das Kap de Creus. Die größte Ausdehnung von Norden nach Süden beträgt 856 km und von Osten nach Westen 1020 km.
Die Nordküste Spaniens verläuft fast in gerader Linie und bildet nur zwischen Gijón und Avilés sowie zwischen Ribadeo und A Coruña (spanisch La Coruña) bedeutendere Vorsprünge nach Norden.
Gegenüber den übrigen Küsten des Landes zeichnen sich diese Küstenabschnitte durch Schroffheit und schlechte Zugänglichkeit aus.
Ursächlich hierfür ist, dass hier die Gebirge fast überall dicht ans Meer heranrücken. Zugänglich sind diese Küstenabschnitte nur an den Mündungen der Flüsse und der tief in das Land einschneidenden Meeresarme (Rías), die insbesondere an der Küste von Galicien häufig auftreten.
Auch die Westküste Spaniens trägt im Ganzen diesen Charakter; doch ist sie viel zugänglicher als der Norden, da hier die Gebirge nur in den Kaps bis an das Meer herantreten und sich im Hintergrund der Rias gewöhnlich Ebenen befinden.
A Coruña
Charakteristisch für die Süd- und Ostküste sind dagegen eine Anzahl weiter, flacher Meerbusen und dazwischen befindliche, in felsige Vorgebirge endende Landvorsprünge. Diese Abschnitte sind zugänglicher als die Nord- und Westküste. Die wichtigsten Buchten der Südküste sind von Westen nach Osten die Golfe von Cádiz, Málaga und Almería sowie die Bucht von Cartagena, an der Ostküste die Bahía von Alicante und der Golf von Valencia.
Die größten Flüsse Spaniens sind der Duero, der Tajo und der Ebro.
Die Vegetation der Iberischen Halbinsel teilt sich in drei große Bereiche auf:
- Vegetation des feuchten Spanien: Eichen, Buchen
- Vegetation des trockenen Spanien: immergrüne Eichen (Steineichen, Korkeichen), Pinien
- Vegetation der Gebirge je nach Höhe: Steineichen, Korkeichen, Eichen, Kastanien, Wiesen, Tundra
Intensiver Anbau von Kulturpflanzen erfordert Bewässerungsanbau.
Bevölkerung
Sprachen
In Spanien werden überwiegend Spanisch (Español/Castellano, "Kastilisch"), Katalanisch (Català) und Galicisch (Gallego), sowie das Baskische (Euskara) gesprochen.
Die spanische Sprache ist im gesamten Staatsgebiet Amtssprache, während die anderen drei nur in den entsprechenden Autonomen Regionen diesen Status genießen.
Ferner wird in der Autonomen Region València eine Variation des Katalanischen, Valencianisch (Valencià), und auf den Balearen wird eine weitere lokale Variante des Katalanischen, das Mallorquin (Mallorquí/Balear), gesprochen.
Daneben existieren einige Minderheitensprachen, welche von einer geringen Anzahl von Menschen gesprochen werden. Zu diesen zählt Asturisch-Leonesisch (Bable), Aragonesisch (Fabla aragonesa) und Aranesisch. In Melilla spricht die masirische Minderheit zudem Tamazight, in Olivenza (Extremadura) wird noch teilweise Portugiesisch gesprochen.
Portugiesisch
Während der Urlaubssaison arbeiten in den Tourismusregionen auch Saisonarbeiter aus Deutschland und Polen, vielfach auch Südamerikaner. In einigen Tourismusregionen wie der Costa Blanca oder der Costa del Sol sind vergleichsweise viele Deutsche und Engländer dauerhaft ansässig.
Als Fremdsprachen werden meist Englisch und Französisch gesprochen. Jüngere Spanier sprechen als Fremdsprache zumeist Englisch, Ältere eher Französisch. In der breiten Bevölkerungsmasse sind anwendbare Fremdsprachenkenntnisse aber nach wie vor nicht die Regel.
In von Touristen gerne besuchten Gebieten am Mittelmeer, den Balearen und auf den Kanarischen Inseln ist zum Teil Deutsch gebräuchlich.
In Katalonien wird an den Schulen und Universitäten größtenteils auf Katalanisch gelehrt; Spanisch darf dort jedoch von allen Studenten in Unterricht und Klausuren benutzt werden.
Religion
Spanien ist ein vorwiegend katholisches Land. 92 % der Bevölkerung (Stand: 2000) gehören offiziell der römisch-katholischen Kirche an. Im Rahmen einer Studie des staatlichen Meinungsforschungsinstitutes Centro de Investigaciones Sociológicas im Jahr 2002 gaben hingegen nur 80 % der Befragten an, Katholiken zu sein. 12 % bezeichneten sich als nicht religiös. Finanziert wird die katholische Kirche vom spanischen Staat auf Grundlage eines Vertrages zwischen diesem und dem Heiligen Stuhl. Da also in Spanien die katholische Kirche nicht aus direkt entrichteten Steuern der Gläubigen finanziert wird, bringt ein offizieller Kirchenaustritt somit keine finanziellen Vorteile. Innerhalb der katholischen Kirche gibt es die in sich sehr stark geschlossene Gruppierung Opus Dei.
Die Muslime machen 0,5 %, die Protestanten 0,3 % der Bevölkerung aus. Juden, Angehörige anderer Konfessionen und Konfessionslose stellen 7,2 % der Bevölkerung.
Siehe auch: Katholische Kirche in Spanien, Islam in Spanien, Protestantismus in Spanien, Judentum in Spanien
Größte Städte
Städte mit über 100.000 Einwohnern, mit Einwohnerzahl. (Stand: 1. Januar 2004)
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Spaniens
Die Ureinwohner der Pyrenäenhalbinsel waren die Kelten und die Iberer, nach denen auch die Halbinsel benannt worden ist.
Im 11. Jahrhundert v. Chr. siedelten sich die Phönizier an der Südküste an; die berühmteste von ihren Kolonien war Cádiz (Gades). Die Bezeichnung Spanien leitet sich von der römischen Bezeichnung "Hispania" ab (phönizisch "Küste der Klippschliefer"; was die Phönizier für Klippschliefer hielten, waren in Wirklichkeit Kaninchen). Geprägt wurde das Land auch durch die jahrhundertelange arabische Vorherrschaft, deren Erbe sich sowohl in der Architektur als auch in der Sprache niedergeschlagen hat. Mit der Vertreibung der Mauren von der iberischen Halbinsel (Wiedereroberung - Reconquista) und der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus im Jahr 1492 stieg Spanien vorübergehend zur Weltmacht auf.
Politik
Gemäß der Verfassung vom 6. Dezember 1978 ist Spanien ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat mit der Staatsform einer parlamentarischen Monarchie (Art. 1, Abs. 3 der spanischen Verfassung). Der Königstitel ist erblich. Der derzeitige König ist Juan Carlos I. Der König ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
Thronfolger ist Prinz Felipe de Borbón y Grecia, der gleichzeitig den Titel Fürst von Asturien (Príncipe de Asturias) trägt. Wohnsitz der Königsfamilie ist der Palacio de la Zarzuela in Madrid.
Die Rolle der spanischen Krone wird in der Verfassung im Wesentlichen auf repräsentative Funktionen beschränkt. Darüber hinausgehende Funktionen des Königs sind die Bestätigung von Gesetzen und die Ernennung und die Entlassung des Regierungschefs.
Das oberste Gesetzgebungsorgan in Spanien ist das Parlament (Cortes Generales). Die Cortes unterteilen sich in zwei Kammern, das Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und den Senat (Senado). Die 350 Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden per Direktwahl für vier Jahre gewählt. Der Senat besteht aus 259 Sitzen. Davon werden 208 Mitglieder direkt vom Volk gewählt und die restlichen 51 von den Parlamenten der autonomen Regionen bestimmt. Senatoren werden für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
Der Ministerpräsident (Presidente del Gobierno, wörtlich übersetzt "Regierungspräsident") und die Regierungsmitglieder werden vom Abgeordnetenhaus gewählt.
Derzeitiger Ministerpräsident ist José Luis Rodríguez Zapatero vom sozialdemokratischen Partido Socialista Obrero Español (PSOE). Sitz des Regierungspräsidenten ist der Palacio de la Moncloa in Madrid.
Spanien ist seit Januar 1986 Mitglied der Europäischen Union (bis 1992: „Europäische Gemeinschaft“).
Siehe auch: Politische Parteien in Spanien, Liste der spanischen Ministerpräsidenten,
Baskische Befreiungsbewegung Euskadi Ta Askatasuna (ETA)
Autonome Regionen
Hauptartikel: Autonome Regionen Spaniens
Spanien gliedert sich administrativ in 17 autonome Regionen oder Gemeinschaften (Comunidades Autónomas), vergleichbar den deutschen Bundesländern, und in die zwei autonomen Städte Ceuta und Melilla.
Die autonomen Regionen selbst gliedern sich ihrerseits in insgesamt 50 (52 mit Ceuta und Melilla) Provinzen (provincias), die fast alle nach ihrem jeweiligen Verwaltungssitz benannt sind.
Kämpfe gibt es u. a. um die Autonomie des Baskenlandes, deren blutige Form die ETA betreibt. Katalonien strebt auf politischem Wege die Unabhängigkeit an.
Wirtschaft
Währung
Die Währung in Spanien ist seit dem 01.01.1999 der Euro. Der Umtauschkurs zur vorigen Währung, den Peseten, pesetas (PTS), beträgt: 1€ = 166,386 PTS bzw. 1 PTS = 0,6010 €-Cent. Nach wie vor werden noch Preise in Peseten angegeben, gerade bei teuren Gütern die nicht allzu häufig gekauft werden wie Autos oder Wohnungen. Als großzügig abkürzende Größenordnung werden hierbei gerne Millionen PTS, Million Pesetas verwendet: so kostet z.B. eine Wohnung in der Umgangssprache 25 Mio. PTS oder ein Auto 2 Mio. PTS. 1.000.000 PTS entsprechen 6.010,12 €, also rund 6.000 €.
500 Peseten entsprechen ziemlich genau 3,0051 Euro. Daher kann mit Dividieren durch 500 und anschließendem Multiplizieren mit 3 recht einfach von Peseten auf Euro umgerechnet werden. Umgekehrt können Euro durch Dividieren mit 3 und anschließendem Multiplizieren mit 500 einfach auf Peseten umgerechnet werden.
In Gesprächen wird gelegentlich noch die Währungseinheit Duro benutzt. Ein Duro entspricht 5 Peseten, also ungefähr 3 Cent. Um von Euro auf Duro umzurechnen, reicht es, den Eurobetrag durch 3 zu dividieren und anschließend zwei Nullen anzuhängen (oder mit 100 multiplizieren).
Bruttosozialprodukt
Das Bruttosozialprodukt beträgt 596,5 Mrd. US$ bei einer Wachstumsrate von 2,0 %. Das Bruttosozialprodukt pro Kopf beträgt 14.580 US$.
Das Bruttoinlandsprodukt wird
- zu 66% mit Dienstleistungen,
- zu 30% von der Instustrie und
- zu 3% durch die Landwirtschaft erwirtschaftet.
Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt betragen 0,96%. Die Arbeitslosenquote liegt bei 11,4%, die Inflationsrate bei 3,1%.
Die Staatseinnahmen von 274,6 Mrd. € setzen sich
- zu 29% aus der Einkommensteuer,
- zu 35% aus der Körperschaftssteuer zusammen.
Die Staatsausgaben betragen 275,2 Mrd. €, das Haushaltsdefizit beträgt 0,3% des Bruttoinlandsprudukts.
Landwirtschaft
36% der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt, Bewässerungsfeldbau wird auf ca. 20,1% der Anbaufläche betrieben. 144 000 km² der Landesfläche sind bewaldet.
In Spanien werden folgende Agrarprodukte hergestellt: Getreide (vor allem Weizen und Reis), Gemüse, Oliven, Weintrauben, Zuckerrüben, Zitrusfrüchte wie Orangen und Zitronen, Fleisch (Schaf, Ziege, Kaninchen, Geflügel), Milchprodukte (z.B. Manchego-Käse), Seefisch und Meeresfrüchte.
Infrastruktur
Straßennetz
Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Straßen- und Autobahnnetz von 663.795 km Länge. Das Straßennetz ist zum allergrößten Teil befestigt. Das Fernstraßennetz umfasst Nationalstraßen, carreteras nacionales, und Autobahnen, den sogenannten autovías (gebührenfrei) und autopistas (mautpflichtig, de peaje). An den Zahlstellen der gebührenpflichtigen autopistas kann mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden.
Teilweise verlaufen gebührenpflichtige Autobahnabschnitte parallel zu gebührenfreien. Rund um Ballungszentren gibt es meist gebührenfreie autopistas, viele Fernverbindungen sind gebührenpflichtig.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:
- innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
- auf Landstraßen 90 km/h
- auf Landstraßen mit einem Randstreifen von mindestens 1,5 m Breite oder einer zusätzlichen Fahrspur 100 km/h
- auf den Autobahnen 120 km/h
Seit Sommer 2005 werden in Spanien Geschwindigkeitskontrollen mit stationären Radargeräten durchgeführt.
In geschlossenen Ortschaften nachts immer mit Abblendlicht fahren. Vorsicht beim Einfahren in Autobahnen: hier gilt zwar wie im deutschen Sprachraum „Vorfahrt gewähren“, jedoch wird einfahrenden Autofahrern meist nicht Platz zum Einscheren eingeräumt.
Für Linksabbieger gibt es gelegentlich eine Art „Wartespur“ in der Mitte der Straße, von dieser Wartespur kann dann nach rechts in auf die Fahrspur eingeschert werden.
Seit Juli 2004 sind in Spanien Warnwesten gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen bei Unfällen und Pannen getragen werden. Reservebirnen und zwei rote Warndreiecke müssen ebenso im Kraftfahrzeug sein. Grüne Versichertenkarten sind zwar nicht Pflicht, aber empfehlenswert, da die Polizei mit ihnen vertraut ist.
In den letzten Jahren hat die Zahl der PKW und die Verstädterung in Spanien stark zugenommen. In Spanien gibt es 467 KFZ/ 1000 Ew. 78% der Bevölkerung leben in Städten; die Bevölkerungsdichte beträgt 82 Ew/km².
Vielerorts herrscht auch durch die engen Straßen akute Parkplatznot. Eine durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand weist auf ein Parkverbot hin. Die lokale Polizei besitzt oftmals eigene Abschleppwagen. Die Parkgebühren in Ballungsräumen liegen auf demselben Niveau wie in Metropolen im deutschsprachigen Raum. In manchen Ballungsräumen (Madrid, Barcelona) sind die Straßennetze gerade im Berufsverkehr örtlich überfordert; teilweise gibt es Verkehrsleitsysteme wie in Valencia (Stadt).
Fahrrad
Fahrradfahren wird von den Spaniern zuerst als sportliche Betätigung aufgefasst; als Verkehrsmittel wird das Fahrrad selten genutzt. Fahrradfahrer sind im Straßenverkehr rechtlich nicht besser gestellt, wie dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Fahrradwege sind meist nur in touristisch attraktiven Regionen bekannt. Die einzelnen Radwege sind oftmals nicht miteinander verknüpft.
Fernbusnetz
Spanien verfügt über ein sehr gut ausgebautes Busnetz. In kleinen und großen Städten gibt es spezielle Busbahnhöfe. Das Busnetz verbindet insbesondere kleinere Städte und Dörfer, aber es gibt auch überregionale Linien und internationale Verbindungen. Busfahren ist in Spanien vergleichsweise billig.
Schifffahrt
Auf 1045 km Kanälen und Flüssen ist Binnenschiffahrt möglich.
Die größten Seehäfen sind Barcelona, Valencia, Bilbao, Gijón und Santa Cruz de Tenerife. Zwischen der Iberischen Halbinsel und den Balearen gibt es eine Reihe von Fährverbindungen.
Bahnnetz
Das Bahnnetz (traditionell Breitspur) der staatlichen Eisenbahngesellschaft RENFE wird durch ein normalspuriges Hochgeschwindigkeitsnetz (AVE, ungefähr 525 km Streckennetz) ergänzt. Das Fernverkehrssystem wird Grandes Líneas genannt, der AVE ist hiervon ausgenommen. Die RENFE betreibt in den Ballungszentren lokale S-Bahn-Netze, die sogenannten Cercanías.
In folgenden Regionen gibt es Cercanías-Netze: Asturias, Barcelona, Bilbao, Cádiz, Madrid, Málaga, Murcia/ Alicante, Santander, San Sebastián, Sevilla und Valencia. Schmalspurstrecken werden von regionalen Gesellschaften betrieben.
Die spanischen Fernverkehrszüge der Grandes Líneas werden in Tag- und Nachtzüge unterschieden. Tagzüge sind der Alaris, Altaria, Arco, Euromed, Talgo, Intercity und Diurno. Nachtzüge sind der Trenhotel und Estrella. Diese Zugtypen unterscheiden sich in ihrer Bauart und fahren auf festgelegten Strecken. Eine Klassifizierung nach der Zug-Geschwindigkeit und Haltepunktdichte wie im deutschen Sprachraum gibt es in Spanien nicht. Fahrkarten werden nicht für eine Strecke, sondern für ein Produkt verkauft.
Die Tagzüge haben haben Raucher- und Nichtraucherplätze und einen Speisewagen. Es gibt Sitzplätze erster und zweiter Klasse. Die erste Klasse wird als Preferente und die zweite Klasse als Túrista bezeichnet. In der ersten Klasse werden kostenlos Zeitungen, Essen und Getränke gereicht. Während der Fahrt werden Kinofilme gezeigt.
Die Nachtzüge verfügen über die ersten Klassen Gran Clase und Preferente und die zweite Klasse Túrista/ Litera. Die Züge haben eine Cafetería bzw. ein Restaurant. Die erste Klasse besteht aus Schlafwagen und hat ein Bad bzw. eine Waschgelegenheit. Die zweite Klasse des Trenhotel hat Vierbett-Abteile, die zweite Klasse des Estrella Sechs-Sitz-Abteile.
Tickets für Fernverkehrszüge beinhalten eine Sitzplatzreservierung; der Zug kann ohne gültiges Ticket nicht betreten werden. Seit den Terroranschlägen in Madrid im März 2004 werden beim Einstieg Gepäckkontrollen ähnlich wie an Flughäfen durchgeführt.
In den Fernverkehrsbahnhöfen finden sich Schalter für den Vorverkauf, die venta anticipada und den Kauf mit sofortigem Fahrantritt. Fahrkarten für den Regional- und den Fernverkehr müssen getrennt gekauft werden. Für den Fernverkehr ist es bedingt durch die Reservierungspflicht sinnvoll, Tickets im Voraus zu kaufen. Dies ist auch über das Internet möglich; die Tickets müssen teilweise am Bahnhof abgeholt werden.
Die Städte Barcelona, Bilbao, Madrid und Valencia verfügen über U-Bahn- oder Metronetze, in Sevilla und Palma de Mallorca sind entsprechende Netze im Aufbau.
Einige Städte wie Alicante und Barcelona besitzen neu eröffnete Straßenbahnnetze.
Flughäfen
Rund 40 Städte verfügen über einen Flughafen für Verkehrsmaschinen.
Die größten spanischen Fluggesellschaften sind Iberia, Spanair, Vueling und Air Europa.
Die Flughäfen von Madrid und Barcelona sind unter den Top 10 der Passagierzahlen der europäischen Flughäfen.
Zwischen den Flughäfen Madrid und Barcelona gibt eine Luftbrücke, puente aéreo: zwischen 07:00 und 23:00 starten in sehr kurzem Zeitabstand zahlreiche Flüge. Die puente aéreo wird von der spanischen Fluggesellschaft Iberia betrieben.
Kultur
- Literatur: Miguel de Cervantes, Tirso de Molina, Lope de Vega, Pedro Calderón de la Barca, Francisco de Quevedo, Rosalía do Castro, Federico García Lorca, Camilo José Cela, Javier Marías, Arturo Pérez-Reverte, Manuel Vázquez Montalbán, Miguel Delibes, José Zorrilla
- Musik: Flamenco, Manuel de Falla, Paco de Lucía, Joaquín Rodrigo, Pablo Sarasate
- Film: Pedro Almodóvar, Julio Médem, Luis Buñuel, Alejandro Amenábar, Alex de la Iglesia
- Malerei: Pablo Picasso, Salvador Dalí, Diego Velázquez, El Greco, Joan Miró, Francisco de Goya, Bartolomé Esteban Murillo
- Bildhauerei: Eduardo Chillida
- Architektur: Antoni Gaudí, Santiago Calatrava, César Manrique
Medien
Die meisten überregionalen Tageszeitungen erscheinen in der Hauptstadt Madrid: El País (durchschnittliche Auflage im Jahr 2003 ca. 561.000 Exemplare), El Mundo (379.000), ABC (346.000) und La Razón (205.000).
In Barcelona erscheinen La Vanguardia (240.000) und die wichtige regionale Zeitung El Periódico de Catalunya (221.000).
Von Bedeutung sind auch täglich erscheinende Sport-Medien wie Marca (549.000) und As (303.000), die meisten Spanier lesen Regionalzeitungen, fast jede größere Stadt im Land hat hier ein Angebot, beispielsweise Diario de Sevilla oder auch Diario de Mallorca.
Die staatliche Fernsehanstalt Televisión Española betreibt zwei Sender, TVE 1 und TVE 2.
Private TV-Programme sind Antena 3, Telecinco und Canal+.
Das Fernsehprogrammangebot wird durch regionale Fernsehsender abgerundet.
Im Bereich des digitalen Fernsehens gibt es die Angebote Digital+ und Auna.
Sport
Fußball ist in Spanien der mit Abstand wichtigste Publikums- und auch ein viel betriebener Breitensport.
Weitere Mannschaftssportarten sind Basketball, Handball und Volleyball, an den Universitäten erfreut sich außerdem Rugby großer Beliebtheit.
Der Motorsport, insbesondere Rallye (Carlos Sainz ist derzeit der bekannteste spanische Fahrer), Formel 1 (Fernando Alonso jüngster Weltmeister im Jahre 2005) und Motorradrennen (Dani Pedrosa) genießen die Aufmerksamkeit der Zuschauer.
Ein großes Radsportereignis ist die Vuelta, weitere international beachtete Rennen sind die Baskenland-Rundfahrt, die Katalonien-Rundfahrt und das Clásica San Sebastián.
Bedeutende Individualsportarten sind Tennis, Padel, ein relativ neues, dem Tennis ähnliches Spiel, und Golf.
Im Nordosten Spaniens und im Lande Valencia wird Pelota, der baskische Nationalsport, gespielt.
Ein typisch spanisches Spektakel ist der Stierkampf, der nicht als Sportart angesehen wird. Nach Meinung seiner Anhänger ist er als eine Kunst anzusehen, in der Eleganz und Ästhetik eine wichtige Rolle spielen. In den Augen vieler Kritiker stellt er eine archaische und brutale Tradition dar, die es aufgrund der mit ihr verbundenen Tierquälerei nicht wert sei, in ihrer heutigen Form fortgeführt zu werden.
Nationale Feiertage
Der spanische Nationalfeiertag wird am 12. Oktober anlässlich der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus gefeiert (Día de la Hispanidad).
Am 6. Dezember wird die Annahme der Verfassung im Jahre 1978 (Dia de la Constitución) gefeiert.
- 1. Januar - Neujahr
- 6. Januar - Heilige Drei Könige und Epiphanias
- 19. März - St. Josef
- 1. Mai - Tag der Arbeit
- 12. Oktober - Nationalfeiertag (s.o.)
- 1. November - Tag aller Heiligen
- 6. Dezember - Tag der Verfassung
- 25. Dezember - Weihnachten
In den einzelnen Provinzen gibt es noch weitere Feiertage, so wird z. B. in Katalonien am 24. Juni St. Joan (spanisch St. Juan) gefeiert.
Weitere Themen
- Liste katalanisch-spanischer Ortsnamen im katalanischen Sprachgebiet
- Tourismus in Spanien
- Stierkampf
- Kfz-Kennzeichen (Spanien)
- Postleitzahl (Spanien)
- Portal:Spanien
- Spanische Küche
- Weinbau in Spanien
- Redewendung: Das kommt mir spanisch vor
Weblinks
20px Wiki-Portal Spanien
- WikiTravel-Eintrag zu [http://wikitravel.org/de/Spanien Spanien]
- [http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=14&land_id=157 Länder- und Reiseinformationen] des Auswärtigen Amtes
- [http://www.spiegel.de/jahrbuch/0,,ESP,00.html Spiegel online / Jahrbuch / Spanien]
- http://www.guiadeayuntamientos.info/ - spanischsprachige Website mit Informationen über sämtliche spanische Gemeinden
- http://www.spanischebotschaft.de/ - Website der spanischen Botschaft in Deutschland
- http://www.proel.org/lenguas2.html - Informationen über die Sprachen in Spanien (auf Spanisch)
- http://www.ccape.es - Deutsche Handelskammer für Spanien
- http://www.cibera.de - cibera - Virtuelle Fachbibliothek Ibero-Amerika / Spanien / Portugal
Kategorie:Staat
Kategorie:Monarchie
Kategorie:Land in der EU
Kategorie:Mittelmeer
fiu-vro:Hispaania
ja:スペイン
ko:에스파냐
ms:Sepanyol
simple:Spain
th:ประเทศสเปน
zh-min-nan:Se-pan-gâ
Parlament
Parlament (vom altfranz.: parlement = Unterredung; vom franz.: parler = reden) ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer größeren administrativen Gebietseinheit, insbesondere
- einzelner Staaten (Zentral- oder Bundesstaat, Bundesrepublik),
- enger Vereinigungen von Staaten (z.B. USA, Europäische Union)
- und Bundesländern, Gebieten oder Kantonen.
- Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich, oder die für politische Bezirke tätigen Gremien.
Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten
In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Bundesländern entsandt). Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Hinsichtlich der Arbeitsweise unterscheidet man sog. Arbeits- und Redeparlamente:
- In einem Redeparlament (typisch dafür ist das britische Unterhaus) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im Plenum erörtert,
- während in einem Arbeitsparlament (z.B. US-Kongress) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet,
- In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.
- Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene) Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zu betrachten ist.
- In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder Verbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser Vorgang Vernehmlassung.
Als Parlament im weiteren Sinne werden auch Delegiertenversammlungen von internationaler Organisationen bezeichnet, z. B. die Parlamentarische Versammlung der OSZE. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines "Parteiparlaments", wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.
Einzelne Parlamente
Europäische Union
Das Europaparlament ist die Volkvertretung der Bürger der Europäischen Union, es hat jedoch weniger Kompetenzen als nationale Parlamente. Die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.
Deutschland
Deutsches Parlament auf Bundesebene ist der Bundestag. Häufig wird auch der Bundesrat als Parlament bezeichnet; staatsrechtlich gesehen ist er dies jedoch nicht, wenngleich er Funktionen eines Parlaments wahrnimmt: Er ist lediglich jenes Verfassungsorgan, durch welches die Bundesländer gemäß Grundgesetz-Artikel 50 an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind. Weitere deutsche Parlamente sind die Länderparlamente. Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament im wahrsten Sinn des Wortes.
Österreich
In Österreich besteht das Parlament auf nationaler Ebene aus Nationalrat als Volksvertretung und Bundesrat als Vertretung der Bundesländer.
Schweiz
In der Schweiz besteht das nationale Parlament aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat als untereinander gleichrangige und gleichberechtigte Parlamentskammern, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte, den General und die Bundesrichter wählen sowie über Begnadigungen entscheiden.
Polen
In Polen gibt es ebenfalls ein Zweikammersystem mit Sejm und Senat. Der Sejm bestellt den Ministerpräsidenten und den Ministerat. Den beiden Kammern kommt die Legislative zu.
Litauen und Lettland
In Litauen und Lettland gibt es ein Einkammersystem Seimas. Der Seimas bestellt den Ministerpräsidenten, der das Ministerkabinett formiert. Dem Seimas kommt die Legislative zu´.
Erklärungen zu den internationalen Parlamenten
- Die Listen der Parlamente der Staaten der Erde sind nach Parlament, Erster und Zweiter Kammer gegliedert.
- Bei Staaten mit einem Einkammersystem steht der Name des Parlaments in selbiger Spalte.
- Bei Staaten mit einem Zweikammernsystem steht der Name des Parlaments ebenfalls in selbiger Spalte. Manche Staaten mit solch einem System haben keinen Oberbegriff als Namen für das Parlament (z. B. Äthiopien), oder er ist mit dem der Ersten Kammer identisch. Hier werden lediglich die Namen der beiden Kammern angegeben.
- Als Erste Kammer sind die vom Volk gewählten Kammern angegeben (z. B. Abgeordnetenkammer).
- Als Zweite Kammer sind Versammlungen die nicht vom Volk gewählt wurden angegeben (z. B. Senat). Hierbei handelt es sich um verschiedene Vertreter der Gesellschaft (z. B. Adel, Klerus); in föderalistischen Staaten sind es in der Regel Vertreter von Gliedstaaten. Manche dieser Kammern haben nur eine beratende Funktion, andere sind an der Gesetzgebung beteiligt.
- Eigentlich bezeichnet man aus der Geschichte heraus die vom Volk gewählte Kammer als „Zweite Kammer“. Doch im Zuge der Demokratisierung wurde sie in den meisten Fällen zum bedeutenderen legislativen Organ, was eine Bezeichnung als „Erste Kammer“ gerechtfertigen kann. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Niederlande, wo die Kammern offiziell als Erste und Zweite Kammer bezeichnet werden.
- In der Parlament-Spalte ist ebenfalls der Sitz des Parlaments angegeben. In den meisten Fällen ist er mit der Hauptstadt identisch. Staaten in denen der Parlamentssitz von der Hauptstadt abweicht sind kursiv angegeben (z. B. Bolivien).
Liste der Parlamente
Hauptartikel Liste der Parlamente
Funktionen
- Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist der Beschluss von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu.
- Wahlfunktion: Die Parlamente wählen Personen wie den Parlamentspräsidenten, hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt.
- Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder über Geheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum, oder anzuklagen, wie beim Impeachment.
- Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen in Repräsentations- oder Artikulationsfunktion, das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen und Willensbildungs- oder Öffentlichkeitsfunktion, nach der das Parlament das Volk informieren soll.
Rechte
- Budgetrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
- Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.
- Selbstauflösungsrecht: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament, so auch der Bundestag, haben das Recht zu Selbstauflösung.
Bild:Reichstag mit Wiese.jpg|Reichstagsgebäude in Berlin
Bild:CIMG2174_parlament_wien.jpg|Parlament in Wien
Bild:Bundeshaus - Parlamentsgebäude Südfassade - 001.jpg|Bundeshaus in Bern
Bild:European_parliament_with_flags.jpg|Europäisches Parlament in Straßburg
Bild:Parliament_UK.JPG|Houses of Parliament in London
Bild:US Capitol.jpg|US-Kapitol in Washington
Bild:Parlament_italien.JPG|Palazzo Montecitorio in Rom
Bild:Parlament Budapest3.jpg|Ungarisches Parlament in Budapest
Bild:Riksdagen-fran-vattnet-2004-05-09.jpg|Schwedischer Reichstag in Stockholm
Bild:Christiansborg Slot11.jpg|Schloss Christiansborg in Kopenhagen
Bild:norwegisches_Parlament.jpg|Norwegisches Parlament (Stortinget) in Oslo
Bild:finnisches_Parlament.jpg|Finnisches Parlament (Eduskunta) in Helsinki
Bild:Knesset in Jerusalem Israel.jpg|Knesset in Jerusalem
Bild:National People's Congress.JPG|Nationaler Volkskongress in Peking
Bild:Japanese national diet building.jpg|Japanischer Reichstag in Tokio
Parlamentsgeschichte
Frankreich
Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes)). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée" wie auch der "noblesse de robe") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte.
Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.
Siehe auch: Parlement
England
Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan' wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. Am 20. Januar 1265 waren erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.
Polen
Das allgemein-polnische Parlament - der Sejm walny - entstand Ende des 14. Jahrhunderts. Es setzte sich aus Vertretern der Regionalparlamente - Sejmiki - zusammen, welche widerum von den adligen Bevölkerungsgruppen gewählt wurden. Der Adel machte in der polnisch-litauischen Adelsrepunblik 10 - 12 % der Bevölkerung aus. Der Sejm walny kam einmal pro Jahr sowie zur Königswahl zusammen. Mit den Privilegien von 1454 wuchs die Rolle des Sejm walny und rang dem König immer mehr Rechte zugunsten des Adels ab. Mit der Verfassung Nihil Novi - "Nichts über uns ohne uns" - von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm waly übertragen, der König durfte ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keine Gesetze mehr erlassen. In diese Zeit fällt auch die Umwandlung des Sejm walny in drei Kammern - "drei Stände" - den Sejm (Abgeordnetenhaus), den Senat (Königsrat) und den König. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm walny mit der Lubliner Union von 1569 und der Warschauer Verfassung von 1572, die insbesondere die Gleichstellung der Konfessionen und die Religionsfreiheit sicherte. Zudem wurde festgelegt, dass der Sejm mindestens einmal in zwei Jahren zusammenkommen soll. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Tagungsort des Sejm walny von Petrikau nach Warschau verlegt. Ab 1673 tagte er auch jedes dritte mal in Grodno. 1654 wurde das liberum veto eingeführt, das die Einstimmigkeit der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden. Der große Sejm, der von 1788 bis 1792 im Warschauer Königsschloss tagte erließ 1791 die Verfassung vom 3. Mai, die erste aufgeklärte Verfassung Europas und nach den USA zweite in der Welt. Mit der dritten polnischen Teilung polnische Teilungen wurde der Sejm walny aufgelöst. Im Warschauer Großgherzogtum (1807-1814) und am Anfang des russischen Königreichs Polen (1815-1832) bestand ein polnischer Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde in galizien (Südpolen) ein Sejm in Lemberg eingerichtet. Erst wieder in der Zweiten Polnischen Republik wurde ein gesamtpolnischer Sejm mit zwei Kammern (Sejm und Senat) gebildet. In der Volksrepublik gab es nur einen Sejm mit einer Kammer. 1989 wurde der Senat wiedereingeführt.
Siehe auch
- Liste der Parlamente
Weblinks
- [http://www.dict.org/bin/Dict?Form=Dict2&Database= - &Query=Parliament dict.org über die Bedeutungen von Parlament] (englisch)
- [http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,,.html?wis_search_action=search&wis_search_buchstabe=P&wis_search_type=1 Politik-Begriffe "P"]
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:legislative
ja:議会
ko:국회
Großbritannien und Nordirland
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (engl. United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland - meist verkürzt zu United Kingdom oder UK) ist eine konstitutionelle Monarchie im Nordwesten Europas. Der größte Inselstaat Europas besteht aus den Landesteilen England, Wales und Schottland auf der Insel Großbritannien und Nordirland auf der Insel Irland.
__TOC__
Im deutschen Sprachraum wird der Name oft auf Vereinigtes Königreich, entsprechend den amtlichen Kurzformen verkürzt. Die Bezeichnung Großbritannien wird ugs. oft als Synonym verwendet, bezeichnet aber nur Teile der britischen Inseln, nämlich nur die Insel, auf der England, Wales und Schottland liegen, und nicht noch das benachbarte Nordirland. Die Bezeichnung England schränkt das Vereinigte Königreich noch mehr ein. Zwar ist England der größte und nach wie vor beherrschende Landesteil, aber eben nur ein Teil des Landes und der Insel. So würde sich ein Schotte oder Nordire selbst nicht als Engländer bezeichnen.
Woher das „Groß“ in „Großbritannien“ stammt, wird im Französischen klar: „Großbritannien“ ist die „Grande-Bretagne“, im Unterschied zu der auch im Deutschen so genannten „Bretagne“. Die Bezeichnung Britannia hingegen stammt aus der Spätantike, nämlich aus dem Wortschatz der Urengländer, dem keltischen Brith, was buntfarbig oder gefleckt bedeutet. Offenbar war es dort einst Sitte, sich zu bemalen.
Geographie
Bretagne
Der größte Teil Englands besteht aus flachen Ebenen. Eine imaginäre Linie zwischen den Flüssen Tees (bei Middlesbrough) und Exe (bei Exeter) unterteilt England in einen sehr flachen und in einen eher hügeligen Teil. Die wichtigsten Hügelzüge (Gebirgsketten) von Nord nach Süd sind die Cumbrian Mountains, die Pennines, der Peak District, die Cotswolds und die Chilterns. Die wichtigsten Flüsse sind Themse, Severn, Trent, Great Ouse und Humber. Die größten Städte sind London, Birmingham, Manchester, Sheffield, Liverpool, Leeds, Bristol und Newcastle-upon-Tyne.
Wales ist abgesehen von einer flachen Ebene im Süden äußerst hügelig. Der höchste Berg, der Snowdon, ist 1.085 Meter hoch. Nördlich des Festlandes liegt die Insel Anglesey. Die größte Stadt ist Cardiff an der Südküste.
Die Geographie Schottlands ist sehr unterschiedlich, mit den flachen Lowlands im Süden und Osten sowie den teils gebirgigen Highlands im Norden und Westen. Der Ben Nevis (1.344 Meter) ist der höchste Berg Großbritanniens. Es gibt zahlreiche lange und tiefe Meeresarme, Firths und Lochs. An der Nord- und Westküste gibt es eine stattliche Anzahl von Inseln, darunter die Hebriden, die | | |