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Mittelhochdeutsche Dichtung

Mittelhochdeutsche Dichtung

Die mittelhochdeutsche Dichtung ist im hohen Mittelalter anzusiedeln und gilt als erste schriftliche Überlieferung literarischer Kunst im deutschsprachigen Raum. Charakteristisch für diese Zeit der Entstehung ist die Ermangelung einer universalen deutschen Sprache, so dass die Werke zumeist in Mundart überliefert und niedergeschrieben sind. Zeitlicher Rahmen: Circa 1050 - 1350

Sprache

Bildung und Kultur sind im hohen Mittelalter noch immer ein Vorrecht von Klerus und Adel, so dass Geschichten, Epen und Dichtungen vorwiegend mündlich überliefert und weitergetragen werden. Durch den wirtschaftlichen Aufstieg von Gilden und Kaufleuten bildet sich jedoch rasch die neue Schicht des Patriziats heraus und das Privileg von Bildung wird breiteren Schichten zugänglich gemacht. Durch Christianisierung und vormalige römische Invasionen wurden romanische Laute und Begriffe in die indogermanische Ursprache der Germanen integriert. Diese Entwicklung vollzog sich jedoch regional, so dass sich verschiedene deutsche Mundarten etablierten. In Ermangelung einer universalen deutschen Gemeinsprache bedienen sich die Werke der mittelhochdeutschen Dichtung der jeweiligen Mundart. Siehe auch: Mittelhochdeutsch.

Förderung

In der mittelhochdeutschen Dichtung erkennen einige Zeitgenossen die Möglichkeit zur Übermittlung und Vermittlung von Informationen, aber auch zur gezielten Propaganda. Schon im Thronstreit zwischen Staufern und Welfen, nach dem Tod Heinrich VI., holt Gegenkönig Philipp den mittelhochdeutschen Dichter Walter von der Vogelweide an seinen Hof. Seinerseits durch Zuwendungen des Königs bedacht und ins höfische Leben integriert, besingt der Dichter der Vorzüge "seines" Königs. Auch der spätere Stauferkaiser Friedrich II. soll sich durch verschiedene materielle Zuwendungen seine Erwähnung in Walter's Dichtungen gesichert haben. Durch diesen neuen Weg der Selbstdarstellung (Werbung) förderten die deutschen Herrscher die mittelhochdeutsche Dichtung, indem sie den Dichtern (hier: Walter von der Vogelweide) den Schaffensraum finanzierten.

Zeitgeschichtlicher Rahmen

Die mittelhochdeutsche Dichtung erlebt ihre Blütezeit insbesondere im hohen Mittelalter. Der Mensch des Mittelalters ist strengen, religiösen Dogmen unterworfen die unter anderem eine unerbittliche gesellschaftliche Hierarchie diktieren. Durch Geburtsrecht ist der Mensch dem privilegierten Adel, der ebenso wie der Klerus nahezu willkürliche Macht besitzt, oder dem unterworfenen einfachen Volk zugehörig. Dieser soziale Missstand rechtfertigt sich durch den Glauben, dieses Ständesystem sei (durch Geburt) von Gott gewollt und gebilligt. Ein Auflehnen gegen die strenge hierarchische Ordnung des Mittelalters ist somit auch ein Auflehnen gegen Gott. Während Christianisierung und Missionierung in den ersten beiden Dritteln des Mittelalters dominieren, erfolgt nun eine schleppende Umstrukturierung in der Gesellschaft. Während das Volk maßgeblich Ernährer und Versorger von Adel und Klerus ist, etablieren sich allmählich Zünfte, Berufe und Kaufleute. Aus der Masse des Volkes kristallisiert sich der Stand der Patrizier heraus, die sich durch erarbeiteten Reichtum Privilegien (oft innerhalb ganzer Sippen) sichern, Macht und Einfluss gewinnen und sich so vom unmündigen Volk abgrenzen. Durch Einfluß reicher Bürger, Zünfte und Gilden etablieren sich u.a. viele freie Städte mit eigenen Rechten und wiederum freien Bürgern... Charakteristisch für die Blütezeit der mittelhochdeutschen Dichtung ist dennoch das Rittertum. Während das Volk des Mittelalters müde von Kriegen, Hungersnöten und Seuchen ist, verkörpert das Rittertum ein angestrebtes Idealbild. Tugendhaftigkeit und Ehre, Anstand, Treue und Zuverlässigkeit sind Ideale der Ritter, die mit der Wirklichkeit allerdings oft wenig gemein haben.

Charakteristische Merkmale der mittelhochdeutschen Dichtung

Intention

Während in mündlichen und schriftlichen Überlieferungen des Mittelalters zumeist die geistliche Dichtung dominiert, greift die mittelhochdeutsche Dichtung erstmals profane Themen auf. Nicht mehr die Abhängigkeit von religiösen Dogmen steht im Vordergrund sondern die kritische, sehnsüchtige und oft auch zynische Reflexion des Lebens. Das Betrachten des kulturellen, politischen und weltlichen Geschehens wird aufgegriffen und unter Einbeziehung persönlicher Werte reflektiert, so dass sich die Literatur neben dem Unterhaltungsmedium auch zum Informationsträger und Sprachrohr etabliert. In der mittelhochdeutschen Dichtung treten im tieferen Zusammenhang auch philosophische Gedankengänge auf, wie zum Beispiel die Suche nach dem Sinn des Lebens oder moralische Lerneffekte hinter den einzelnen Literaturgattungen. Gleichermaßen kann der mittelhochdeutschen Dichtung aber tatsächlich die bloße Betrachtung des alltäglichen Lebens zu Grunde liegen. Häufige Erzählmotive in der mittelhochdeutschen Dichtung können sein:
- Wiedergabe von Betrachtungen
- Das Reflektieren des politischen, kulturellen oder alltäglichen Umfelds
- Artikulation von Sehnsüchten und Wünschen
- Das Reflektieren und Darstellen eines gesellschaftlichen Ideals

Gattungen

Trotz der Christianisierung Europas und der strengen kirchlichen Dogmen finden die Heldenepen thematisch zurück zum germanischen Ursprung des deutschsprachigen Raums. Sie thematisieren häufig mythologische Überlieferungen, regionale und nationale Sagen und Legenden. Dem klassischen Heldenepos liegt jedoch das Prinzip zugrunde, dass der Held zum Pfad der Tugend zurückfinden muss, so dass Wert- und Moralvorstellungen der christlichen Gesellschaft letztlich doch unterschwellig in Erscheinung treten. Die tragischen Verstrickungen (oftmals Intrigen) sind zumeist durch moralische Festigkeit, Glauben und Tugendhaftigkeit zu meistern und erinnern in ihrem Verlauf nicht selten an biblische Gleichnisse oder Parabeln. Eine weitere populäre Literaturform war die Spruchdichtung, die Liedtexten ähnelt. Die Spruchdichtung konnte abstrakte Themen oder Betrachtungen aufgreifen, die politischen, kulturellen oder auch gesellschaftlichen Ursprungs sein konnten. Anders als die Heldenepen lag ihnen keine Zusammenhängende Geschichte zugrunde, wenngleich sich neben der rein subjektiven Wiedergabe von Betrachtungen oft ein moralisch-lehrhafter Inhalt einstellte. Als für die mittelhochdeutsche Dichtung besonders markant gilt im heutigen Bewußtsein der Minnesang, der die Verehrung adeliger Frauen thematisiert. Hierbei drückt der Dichter die Sehnsucht nach einer Frau über seinem eigenem Stand oder aber auch bereits verheirateten Frauen aus. Durch rationale Heiratspolitik aber auch die Heirat innerhalb des eigenen Standes eine durchaus verständliche Problematik. Beliebte Gattungen innerhalb der mittelhochdeutschen Dichtung:
- Heldenepen
- Spruchdichtung
- Minnesang

Vertreter & Werke

Frühe Heldenepen

An der Schwelle zwischen mündlich überlieferten Volksepen und Heldenepen der mittelhochdeutschen Dichtung steht zum Beispiel das Hildebrandslied, welches der germanischen Mythologie entspringt und im frühen bis hohen Mittelalter schriftlich festgehalten wurde und, wenngleich es mit Sicherheit nicht als christlich geförderte Literatur galt, unter Freigeistern und Freidenkern ebenso Anklang fand wie beispielsweise das Rolandslied. Wesentlich bekannter dürfte jedoch das ebenso unhöfische Epos "Das Nibelungenlied" von unbekanntem Verfasser sein, welches zur Zeit mittelhochdeutscher Dichtung von u.a. Wolfram von Eschenbach aufbereitet wurde. Das Nibelungenlied, welches auf alte germanische Legenden zurückgreift, ist in vielerlei Hinsicht typisch für die Heldenepen jener Zeit. Die Protagonisten müssen sich durch ein wirres Netz aus Intrigen und moralischen Abgründen kämpfen und werden dabei nicht selten vor tragische Abgründe geführt. Bekannte Heldenepen sind
- Das Nibelungenlied
- Das Hildebrandslied
- Das Rolandslied
- Das Ludwigslied
- später auch Tristan und Isolde
- Parzival

Dichtung und Minnesang

Eng mit dem Begriff der mittelhochdeutschen Dichtung ist vor Allem der Name Walther von der Vogelweide verknüpft. Der Sänger hinterließ eine große Anzahl an Spruchdichtungen und Betrachtungen seines Umfelds und hielt sich laut Überlieferung im Gefolge des Stauferkönigs Philipp und nach dessen Tod am Hof des welfischen Gegenkönigs Otto auf. Ich saz ûf eime steine, und dahte bein mit beine; dar ûf satzt ich den ellenbogen; ich hete in mîne hant gesmogen daz kinne und ein mîn wange. dô dâhte ich mir vil ange, wie man zer werlte solte leben: deheinen rât kond ich gegeben, wie man driu dinc erwurbe, der deheinez niht verdurbe. diu zwei sint êre und varnde guot, der ietwederz dem andern schaden tuot, daz dritte ist gotes hulde, der zweier übergulde. [...] (Walther von der Vogelweide) Wichtige Vertreter der mittelhochdeutschen Dichtung im hohen Mittelalter
- Walther von der Vogelweide
- Hartmann von Aue (Iwain; Erec; Der arme Heinrich)
- Gottfried von Straßburg (Tristan und Isolde)
- Wolfram von Eschenbach (Parzifal)
- Heinrich von Meißen
- Johannes Tauler

Sängerstreit auf der Wartburg

Im 13 Jahrhundert fand auf der Wartburg der sogenannte Sängerstreit unter dem Förderer des Landgrafen Herman I. statt. Sechs bedeutende mittelhochdeutsche Dichter, darunter Walther von der Vogelweide und Wolfram von Eschenbach, waren aufgerufen mittels ihrer Kunst, der Spruchdichtung, den jeweiligen Landesfürsten zu preisen. Die Zusammenkunft dieser berühmten und begabten Sänger auf der Wartburg gilt als eines der bedeutendsten Zeugnisse der mittelhochdeutschen Dichtung, da nicht nur die Reflexion und Dichtung des Einzelnen sondern auch die Interaktion untereinander (zum Beispiel durch ein Rätselspiel) im Vordergrund standen. Kategorie:Literaturgeschichte Kategorie:Mittelalter

Hochmittelalter

Als Hochmittelalter wird in der Mediävistik die Epoche von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis zum Beginn beziehungsweise der Mitte des 13. Jahrhunderts bezeichnet. Wichtig dabei ist, dass sich dieser Begriff im wissenschaftlichen Sinne ausschliesslich auf West- und Mitteleuropa bezieht; er trifft weder (oder nur sehr begrenzt) für den benachbarten byzantinischen noch für den islamischen Bereich zu. Von der außereuropäischen Geschichte ganz abgesehen. Die Abgrenzung des Hochmittelalters zum Frühmittelalter wird unterschiedlich vorgenommen. Eine Möglichkeit ist die Mitte des 11. Jahrhunderts, weil sich ab dieser Zeit ein umfassender Wandel in Europa vollzog. Dieser Wandel wurde durch ein bis in das 14. Jahrhundert anhaltendes Bevölkerungswachstum ausgelöst. Neue Gebiete mussten erschlossen, Produktionsmethoden zur Erhöhung der Erträge verbessert werden. Dies förderte Handwerk und Handel, und damit wiederum die Geldwirtschaft. Neue Märkte entstanden, die wiederum die Kassen der Städte füllten. Eine seit der Antike nicht gekannte soziale Mobilität entwickelte sich, sowohl örtlich als auch den sozialen Stand betreffend. Die Kirche mit dem herausgebildeten Papsttum entwickelte nach innen eine klare Hierarchie und nach außen kämpfte sie mit den weltlichen Herrschern um die Vormacht. Diese Machtkämpfe wurden von vielen Zeitgenossen kritisch beurteilt. So entstanden in Deutschland kirchliche Reformbewegungen, es kam in dieser Zeit allerdings auch zum Investiturstreit. Das Hochmittelalter war auch eine Blütezeit der geistlichen Orden, wie beispielsweise der Zisterzienser oder Prämonstratenser. Bildung wurde in den Vordergrund gerückt. Es entstanden Dom- und Klosterschulen und die ersten Universitäten wurden gegründet; allerdings nicht in den deutschen Ländern des Heiligen Römischen Reichs. Neben Theologie wurden vor allem die Fächer Medizin (vor allem in Frankreich) und Jura (vor allem in Italien und dort insbesonders in Bologna) gelehrt. Diese Bildungsrevolution wurde durch die Wiederentdeckung antiker Schriften ermöglicht (wie des Aristoteles), die aus dem arabischen beziehungsweise byzantinischen Bereich nach Westeuropa gelangten. In Folge dieses Prozesses bestimmte nun die Scholastik das wissenschaftliche Denken. Lesen und Schreiben waren nicht mehr nur Fertigkeiten des Klerus, sondern zunehmend auch von Teilen der Laien (Ministeriale) und Teilen des Adels. Die Literatur bediente die neuen Leser, indem sie nicht nur geistliche und philosophische Themen verarbeitete. Es wurde nicht mehr nur in lateinischer Sprache, sondern auch in Landessprache geschrieben. In der Malerei wandte man sich von der Darstellung geistlicher Themen hin zur Darstellung von Natur und Alltag. In der Architektur herrschte die Romanik vor. Die Menschen, denen dies möglich war, konnten sich relativ sicher frei innerhalb weiten Teilen Westeuropas bewegen. Das Hochmittelalter war allerdings auch die Zeit der Kreuzzüge, welches als die erste europäische Kolonisation betrachtet werden kann. Das Hochmittelalter war auch die Blütezeit des Rittertums, welches sich in Folge der Kreuzzüge neu definierte (siehe Ritterorden). Im staatlichen Bereich büßte in jener Zeit das Heilige Römische Reich an Macht ein, während die "nationalen Königreiche" (England und Frankreich) an Macht und Einfluss gewannen. Im wirtschaftlichen Bereich kam es zur Ausbildung eines Bankensystems, vor allem in Oberitalien. Die auf das Hochmittelalter folgende Epoche wird als das Spätmittelalter bezeichnet. Siehe auch: Mittelalter und die entsprechenden Geschichtsabschnitte der einzelnen Länder.

Literatur


- Michael Borgolte: Europa entdeckt seine Vielfalt. 1050-1250, (Handbuch der Geschichte Europas 3), Stuttgart 2002. Hervorragende Einführung mit zahlreichen Literaturangaben. Es wird auch den sozialen und kulturellen Strömungen Rechnung getragen.
- Hermann Jakobs: Kirchenreform und Hochmittelalter 1046-1215 (Oldenbourg Grundriß der Geschichte 7), München 1999 (unv. ND der 4. Aufl. 1994). Über 1400 Literaturangaben und Überblick über den Stand der Forschung Kategorie:Zeitalter Kategorie:Mittelalter

Mundart

Der Ausdruck Dialekt (von griech. dialegomai: miteinander reden) kann auf zweierlei Weise definiert werden: # Als jedwede regionale Varietät (Linguistik) (z.B. Standardsprache, Standarddialekt, Nationalvarietät, ein regionaler Dialekt). # Als diejenigen regionalen Varietäten, die nicht die Kriterien einer Ausbausprache erfüllen (bzw. Standardsprache oder Hochsprache). Dialekte (nach beiden Definitionen) können sich auf allen linguistischen Ebenen unterscheiden. Im Folgenden wird "Dialekt" im Sinne der zweiten Definition aufgefasst. Vom Begriff Dialekt ist der Begriff Akzent abzugrenzen. Akzent bezieht sich lediglich auf die phonologischen Charakteristiken der Aussprache. So kann ein Bayer Hochdeutsch mit einem bairischen Akzent sprechen, aber nicht mit einem "bairischen Dialekt". Derjenige Teil der Sprachwissenschaft, der sich mit der traditionellen Beschreibung der Dialekte befasst, heißt Dialektologie. In der neueren Linguistik befasst sich auch die Soziolinguistik mit Dialekten. Der Begriff Dialekt wurde von Philipp von Zesen durch den Ausdruck Mundart eingedeutscht.

Abgrenzung Sprache – Dialekt

Es gibt keine eindeutigen Kriterien zur Unterscheidung von Dialekt und Sprache. Da die eigene Sprache zur eigenen Identität gehört, ist die Unterscheidung zwischen Dialekt und Sprache auch für viele Nichtlinguisten eine wichtige Frage und wird oft sehr emotional diskutiert. Dies liegt daran, dass in der Bezeichnung Dialekt für viele eine gewisse Minderwertigkeit mitklingt im Gegensatz zu einer "richtigen" Sprache. Überdies kann die Unterscheidung von Dialekt und Sprache von der politischen Situation abhängen (z. B. Serbokroatisch). Aus diesen Gründen ist sie häufig sehr umstritten und wird nach verschiedenen, sich teilweise widersprechenden Überlegungen durchgeführt. In der historisch ausgerichteten deutschen Dialektologie war die Unterscheidung von Dialekt und Sprache vergleichsweise unproblematisch, da die Dialekte auf die alten deutschen Stammessprachen zurückgeführt wurden. Die neuere Linguistik versucht, sich nach Möglichkeit aus der emotionalen Kontroverse zwischen Dialekt und Sprache herauszuhalten. Zur Vermeidung des oft negativ konnotierten Begriffs des Dialekts ist der Begriff der Varietät geschaffen worden.

Gegenseitige Verständlichkeit

Oft wird die gegenseitige Verständlichkeit als Kriterium zur Abgrenzung von Dialekt und Sprache genannt. Die genaue Bestimmung der gegenseitigen Verständlichkeit ist jedoch auch in der Linguistik umstritten. Die gegenseitige Verständlichkeit ist nur ein graduelles Kriterium, da es zwischen vollständiger gegenseitiger Verständlichkeit und Unverständlichkeit eine große Bandbreite von teilweiser Verständlichkeit gibt. Auch hängt sie nicht nur von persönlichem Hintergrund (z. B. Fremdsprachenkenntnisse oder Ferienaufenthalte) und Begabung einzelner Sprecher ab, sondern auch von der Bereitschaft, einander verstehen zu wollen. Oft ist es auch so, dass keine Gegenseitigkeit gewährleistet ist. Beispielsweise versteht ein Sprecher des Walliserdeutschen ein standarddeutsches Gespräch viel besser als umgekehrt ein Sprecher des Standarddeutschen ein walliserdeutsches.

Ausbausprache, Abstandsprache

Der Soziolinguist Heinz Kloss hat die Termini Ausbausprache und Abstandsprache eingeführt, um besser beschreiben zu können, welche Varietäten als eigenständige Sprache gelten. Eine Varietät ist dann eine Ausbausprache, wenn sie als standardisierte schriftliche Form verwendet wird, und zwar nicht nur in der Belletristik, sondern auch z.B. in der wissenschaftlichen Fachliteratur. Ausbausprachen sind beispielsweise das Standarddeutsche oder das Niederländische. Keine Ausbausprachen sind beispielsweise das Bairische, das Meißenische oder das Schweizerdeutsche. Problematisch ist, dass eine gewisse minimale Verschiedenheit gegeben sein muss. So gilt z. B. das Schweizer Hochdeutsch nicht als eigene Ausbausprache, das Luxemburgische hingegen schon. Eine Varietät ist dann eine Abstandsprache, wenn sie linguistisch sehr deutlich von einer anderen abweicht. Als typisches Beispiel gilt das Baskische, das ganz klar eine Abstandsprache des spanischen ist. Nach ebendiesem Kriterium gilt auch das Sorbische als eine Abstandsprache des Deutschen. Problematisch ist die Bestimmung der deutlichen linguistischen Abweichung. Auch das Begriffpaar Ausbausprache - Abstandsprache kann die geläufige Unterscheidung von Dialekt und Sprache nicht in allen Fällen begründen. So gilt das Niedersächsische weder als eigene Abstandsprache noch — im Gegensatz zum Mittelniederdeutschen — als Ausbausprache, obwohl es in der EU-Charta der Minderheitssprachen als eigenständige Regionalsprache anerkannt worden ist.

Zitate

Beim Dialekt fängt die gesprochene Sprache an. (Johann Wolfgang von Goethe) Jede Region liebt ihren Dialekt, sei er doch eigentlich das Element, in welchem diese Seele ihren Atem schöpfe. (Johann Wolfgang von Goethe) Die politische Seite der Abgrenzung Dialekt – Sprache wird deutlich in einem Linguistenwitz in dem Artikel von Max Weinreich Der yivo un di problemen fun undzer tsayt (Der Yivo und die Probleme unserer Zeit): Eine Sprache ist ein Dialekt mit einer Armee und einer Marine (A shprakh iz a diyalekt mit an armey un a flot. in Yivo-bleter, 1945, vol. 25, Nr. 1, S. 13). (Die ursprüngliche Quelle ist aber unklar.)

Siehe auch:


- Soziolekt, Basilekt, Mesolekt, Akrolekt, Register, Dialektgruppe, Dialektkontinuum
- Substandard
- Germanische Sprachen
- Sprachgebrauch in Österreich, Österreichisches Wörterbuch
- Kolonialdialekt
- Deutschsprachiger Raum, Deutsche Mundarten
- »BRD-Sprache« und »DDR-Sprache«

Weblinks


- [http://members.tripod.com/~radde/Mundarten.html Deutsche Mundarten der Gegenwart]
- [http://ka.stadtwiki.net/Mundartlexikon Mundartlexikon im Karlsruher Stadtwiki]
- [http://woerterbuch.saarlaendisch.de/ http://woerterbuch.saarlaendisch.de Saarländisches Mundartwörterbuch]
- [http://www.linguasphere.net/secure/ip/pdf/zones/52.pdf "The Linguasphere Register", Zone 52- Germanische Sprachen]
- [http://www.diwa.info 'Digitaler Wenker-Atlas': Karten zu Dialektphänomenen]. Nur mit Login-Anmeldung
- [http://library.uwsp.edu/aschmetz/German_Resources/WAFLT2000/German_dialects.htm Viele Links, auch zu Hörbeispielen]
- [http://staff-www.uni-marburg.de/~naeser/dial-aud.htm Hörbeispiele zu deutschen Dialekten als Real-Audio-Dateien]
- [http://www.genealogienetz.de/misc/dialect_gross.html Dialektkarte - Die deutschen Mundarten um 1965]
- [http://staff-www.uni-marburg.de/~naeser/ma-spr.htm Diskussion Dialekt vs. Sprache]
- [http://grimm.adw-goettingen.gwdg.de/wbuecher/ Dialektwörterbücher]
- [http://www.sprachatlas.de/ Forschungsinstitut für deutsche Sprache]
- [http://psb1.uibk.ac.at/retti/oewb/ Österreichisches Wörterbuch]
- [http://teaching.schule.at/cybercollege/lernplattform/dialekt/ Pinzgauer Dialektlexikon]
- [http://members.aol.com/lorenzgunar/Oertel/ErzgebirgischeMundart Die erzgebirgische Mundart oder de arzgebirgsche Sproch]
- [http://www.abc.krieewelsch.de/ Krieevelsch Wörterbuch online]
- [http://www.plautdietsch-freunde.de Plautdietsch - Plattdeutsch der Russland-Mennoniten]
- [http://homepages.compuserve.de/balesmanfred1/buch.htm Moselfränkisches Wörterbuch]
- [http://www.arl.lvr.de/FachDez/Kultur/Landeskunde/Alltagskultur/kompetenz/Sprache/ Dialekt- und Sprachforschung am Amt für rheinische Landeskunde] mit vielen Karten und Hörbeispielen
- [http://www.wiebel.de/arbeiten.php Varietäten im Wandel], Diachrone Darstellung deutscher Dialekttheorien des 20. Jh.
- [http://staff-www.uni-marburg.de/~naeser/ld00.htm "Lautdenkmal reichsdeutscher Mundarten" (1936/37)] ! Kategorie:Soziolinguistik Dialekte als:Dialekt ja:方言 ko:방언

Adel

Der Adel (althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) war die in feudalen Ständeordnungen privilegierte, herrschende soziale Schicht (Stand), meist gegründet auf Geburt, Besitz und gelegentlich auf Leistung, meist mit besonderen Lebensformen und nach eigener Einschätzung hochentwickeltem Standesethos. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen und meistens an einen Familienverband (Dynastie) geknüpft.

Herkunft des Begriffs

Der Begriff Adel geht auf gemeingermanische Vorstellungen zurück. Das Wort ist eng verwandt mit dem Adjektiv edel.

Entwicklung des Adels in Europa

Die Ursprünge der meisten aristokratischen Familien Europas liegen im Rittertum des Mittelalters. Die Entwicklung moderner Feuerwaffen wie Kanonen und Musketen machten den gepanzerten Ritter zwar bereits im 16. Jahrhundert obsolet, doch hatten sich die Adelsfamilien als Landbesitzer bereits so etabliert, dass sie sich als Adlige dem höfischen Leben zuwenden konnten. Insbesondere für Preußen, Großbritannien und das kaiserliche Russland galt jedoch, dass der Adel sich stets dem Militärdienst verpflichtet fühlte. Das Fundament der preußischen Armee war bis ins späte 19. Jahrhundert ihr Offizierskorps aus Junkern. Dasselbe galt für das Offizierskorps im kaiserlichen Russland.

Der Adel in Deutschland

Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren. Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.

Uradel

Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört haben. Diese Häuser werden im alten Gothaischen Taschenbuch und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adlige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt. Neuerdings wird diese Unterteilung bei den titulierten Familien - da adelsrechtlich nicht begründet - nicht mehr vorgenommen. Der Ursprung des Uradels ist weitgehend unbekannt, dürfte teilweise aber auf Führungspositionen während der Völkerwanderung - in diesem Zusammenhang ist auch eine sogenannte edelfreie Herkunft geläufig - , mehrheitlich aber auf im Früh- und Hochmittelalter verliehene Ämter, vor allem Grafenämter, zurückzuführen sein. Entscheidend für die Herausbildung der Adelsgeschlechter war die Zeitspanne vom 11. bis zum 13. Jahrhundert, in der sich, beginnend in Schwaben und Niederlothringen, die Adelsfamilien konsolidierten. Für das 11. Jahrhundert lässt sich eine sprungartige Vermehrung der Adelsfamilien, vorzugsweise aus den Ministerialen, feststellen, auf die eine Phase der Abschließung gegenüber der übrigen Bevölkerung folgte: Ein fest umrissenes Herrschaftsgebiet bildete sich mit der Stiftung von Hauskirchen und Hausklöstern sowie dem Bau von Höhenburgen und Wasserburgen, die zum sichtbaren Ausdruck der Adelsmacht wurden. Erst in dieser Phase legten sich viele Adelsfamilien auf ihren Namen fest. Außerdem wurde die exakte Einhaltung der Erbfolge bedeutsamer. Die Adelsfamilien erhoben König und Kirche gegenüber energischen Anspruch darauf, dass einmal verliehene Ämter in der Familie verblieben. Dies führte dazu, dass die Herrschaft in den Besitz der Familien überging und der königliche Anspruch zunehmend erlosch. Im Gegenzug setzten die Könige zunehmend Ministeriale als Verwalter ihrer Güter ein. Mit dieser Verstetigung der Herrschaft setzten auch Bemühungen um das Schaffen territorial geschlossener Landbesitze ein. Teilweise wurde dies durch Rodung und Urbarmachung von Sumpf- und Wildnisgebieten erreicht, die damit in das Eigentum bzw. das Lehen des Adels übergingen. Einige Geschlechter des Uradels wurden zu Freiherren oder Grafen. Manche von diesen Geschlechtern waren so stolz, dass sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: Teile der uralten märkischen Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Ritter Karl vom und zum Stein oder sogar Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte (die Titel aber gleichwohl annahm, den Herzogtitel aber nicht führte).

Briefadel

Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft (oder von ausländischem Adel), von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes, meist mit Verleihung eines Wappens, in den (inländischen) Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karls IV. durch den Eingang von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Diese Geschlechter werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adlige (Adlige, Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt. Erhebungen in den Adelsstand waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, vor allem eine Prärogative des Kaisers, abgesehen von Preußen, das in weiten Teilen dem Römisch-Deutschen Reich nicht angehörte und einigen anderen Fürsten, die dieses Recht erlangten: den Erzherzögen von Österreich (1453), den Kurfürsten von Bayern und der Pfalz, den Herzögen von Lothringen (im 14. Jh.), dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Metz und Toul. Bis 1806 - in Österreich bis 1918, herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz (Pseudo-Ortsname) zu verändern: so wurden z. B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt (Oder), des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die „Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen“ geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch heute Prätorius von Richthofen. Eine besondere Kategorie des Briefadels waren der Offiziersadel (Schwertadel) und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einreichung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 aufrechterhalten. Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden und höchster Tapferkeitsorden) war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z. B. bis 1918 jeder Ritter des Militär-Maria-Theresien-Ordens den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nichtadlig war), dies war auch die Usance im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischen Hausordens, des Schwarzer-Adler-Ordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Russland bei der Verleihung gewisser Klassen des Ordens des Heiligen Wladimir und des Annaordens. Persönlicher Adel (lebenslanger, nicht vererbbarer Adel), wie er etwa in Großbritannien der Normalfall ist, existierte in Deutschland von 1815 bis 1918 nur in Bayern und Württemberg.

Niederer Adel

Zum niederen Adel zählten Adlige, die keinen Titel besaßen ("untitulierter Adel"). Dazu gehörten Familien, die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führten. Allerdings gab es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führten, aber trotzdem Adlige waren. In neueren Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt (noch nicht in den "Gothas"), um Namen nichtadliger Familien mit von (beispielsweise von der Forst) von Namen ehemals adliger Familien zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Gebrauch in den Ranglisten der königlich preußischen Armee. Das von vor einem Familiennamen muss also nicht zwangsläufig auf eine adlige Herkunft hindeuten. Im Grunde genommen ist es nur eine Herkunftsbezeichnung, lässt also Rückschlüsse auf die ursprüngliche Heimat der Familie zu. Im Mittelalter benannten sich die Adligen meist nach ihrer Burg oder ihrem Gut. Bei einem Orts- oder Besitzwechsel wechselte man auch den Namen, oder hängte den neuen Besitz als Zusatz an (von Stein zum Altenstein). Manche Geschlechter haben ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Gross), Sippennamen (Beissel, Schilling, Landschad.) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschalk, Schenk...). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat von hinzugefügt, so dass verschiedene Linien dieser Familien auch unterschiedliche Namen führten. Ein Adelstitel war das von ursprünglich nicht, es wurde erst in späterer Zeit als solcher missverstanden. Besonders das 19. Jhdt. tat sich mit so unsinnigen Adelsnamen wie etwa von Schmidt, oder gar mit doppelten Herkunftsbezeichnungen (von Oppenheimer) hervor. In vielen Landschaften des (ehemaligen) deutschen Sprachraums ist das von im Namen auch bei bürgerlichen Familien weit verbreitet. Besonders im niederdeutschen Sprachgebiet wird dies augenfällig, man denke an die vielen niederländischen Familien, die das van in ihrem Namen führen. Auch in Westfalen und der Schweiz finden sich zahllose Beispiele (Marion von Haaren, Erich von Däniken). In Deutschland umfasste der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar dem Kaiser unterstellt (siehe oben, Uradel, Briefadel), der landsässige Adel war nicht alleine dem Kaiser, sondern auch einem besonderen Landesherren unterworfen. Allmählich vereinigten sich die Reichsfreien, der landsässige Adel und die Ritter vom Briefadel, die nach und nach Wappen- Turnier- und Hoffähigkeit erlangten, zu einem geschlossenen Reichsstand, der Reichsritterschaft, der sich später auch einige altadlige Herren anschlossen, die die Reichsstandschaft aufgegeben hatten. Bei der Entwicklung der Reichsritterschaft ging es in erster Linie darum, die Interessen des niederen Adels gegen die wachsende Macht der Landesherren zu wahren. Vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erlangte die Reichsritterschaft eine fast unabhängige Stellung, die von der Rheinbundsakte völlig aufgehoben wurde. Erst beim Wiener Kongress erlangte der niedere Adel gewisse besondere Rechte, z. B. die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Kirchenpatronate, die ihm aber bald durch neuere Gesetzgebung genommen wurden.

Betitelter Adel

Zum betitelten Adel gehörten im Heiligen Römischen Reich einige Edle, die Reichsritter, Freiherren, Grafen und Fürsten, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann. In der Entwicklung nach 1806 bestand der Unterschied zum niederen Adel, der nur das Prädikat "von" oder die Titel Edler von... oder Ritter von...führte, im Besitz eines höheren Titels. Siehe auch: Truchsess, Walpode

Hochadel

Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) bestand vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammten, von denen die meisten zur Zeit der Abschaffung des Adels einen Fürstentitel führten. Hochadel ist aber nicht dasselbe wie Hoher Adel, denn zum Hochadel wurden auch - wegen des Titels - nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Heutzutage erheben auch einige ehemals uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hochadel zu gehören. Der Hochadel war und ist heute noch in manchen Staaten wie Saudi-Arabien (hier nur Mitglieder der weitverzweigten Königsfamilie) an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, beispielsweise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Hochadels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.

Erbkrankheiten

Im europäischen Adel, insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel kam es immer wieder zu Eheschließungen, die zumindest hart an der Grenze des Inzest waren. Grund dafür war der Glaube an eine "göttliche Kraft" des Blutes, die, so meinte man, durch Eheschließung und Fortpflanzung mit anderen Familienmitgliedern, die Inhaber des gleichen Blutes waren, nur noch gestärkt werden konnte. Die zweite Ursache war das Bestreben, den Landbesitz in der Familie zu behalten oder durch Heiraten mit nahen Verwandten zu vergrößern. Auch das Prinzip der Ebenbürtigkeit schränkte die Wahl der möglichen Ehepartner erheblich ein, so dass schließlich fast jeder mit jedem verwandt war. Das kanonische Recht der katholischen Kirche verbot zwar Eheschließungen zwischen in engem Grade Verwandten, anders als bei Bürgerlichen war die Kirche bei Angehörigen des Hochadels (oft gegen gewisse finanzielle Zuwendungen) aber oft bereit, eine Ausnahmegenehmigung (einen päpstlichen Dispens) zu erteilen. Nachdem die Kenntnisse der Genetik heute größer sind, nimmt man an, dass die hohe Zahl von Ehen im engen Verwandtschaftskreis zumindest eine Mitursache des Aussterbens einiger großer europäischer Dynastien (z. B. der Häuser Valois oder des spanischen Zweiges des Hauses Habsburg) war. Ein zusätzlicher Bedrohungsfaktor war der Brauch, dass man Ehen nur innerhalb der eigenen Religionsgemeinschaft schloss - also Katholiken nur mit Katholiken, Protestanten nur mit Protestanten. Heutzutage (2005) sind die noch vorhandenen Dynastien nicht mehr so bedroht: sämtliche Prinzen der heute regierenden Familien schlossen nach 1945 Ehen mit Angehörigen des niederen Adels oder des Bürgertums (vgl. Belgien, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Haus Österreich, Haus Preußen, Spanien und Schweden). Im Adel, insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel existieren bis heute viele Erbkrankheiten durch den über viele Jahrhunderte gepflegten Brauch, stets standesgleich, also untereinander zu heiraten. Diese Verwandtenehe nennt man auch Inzucht. Unter den vielen insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel existierenden Erbkrankheiten sind die bekanntesten die Hämophilie (Bluterkrankheit) und die geistige Behinderung. Allerdings ist unsicher, ob die meisten Aussagen in diesem Abschnitt nicht ebenso zutreffend über die meisten anderen Menschen getroffen werden könnten. Erbkrankheiten kommen auch bei Nichtadligen vor und es gibt keine statistischen Untersuchungen darüber, ob sie bei Adligen in signifikant höherer Häufigkeit vorkamen oder vorkommen. Für die Vergangenheit wäre es schwierig, solche statistischen Untersuchungen anzustellen, weil es wenig verlässliches medizinisches Quellenmaterial gibt. Verwandtenheirat kam vermutlich bei Nichtadligen in noch höherem Maß vor als bei Adligen. Vor dem 19. Jahrhundert lebten die meisten Menschen in dörflichen Gemeinschaften und Kleinstädten und Heiraten außerhalb des Dorfes oder der Kleinstadt waren selten, während bei hochadligen Familien Ehepartner typischerweise überregional oder sogar europaweit ausgesucht wurden. Heiraten über die eigene Religionsgemeinschaft hinaus galten seit jeher bei allen Menschen als unerwünscht. Es ist also möglich, dass die Bekanntheit von Beispielen für Erbkrankheiten bei einigen adligen Familien (vergleichsweise wenigen) nur darauf beruht, dass es historische Nachrichten fast nur von solchen Familien gibt.

Schwertadel

Schwertadel war die Bezeichnung der nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg 1870/71 vom König von Preußen geadelten Militärs. Bereits am Tage des Einzuges der preußischen Truppen in Berlin verlieh Wilhelm I. 42 Stabsoffizieren den erblichen Adelstitel. In den folgenden Jahren kamen noch weitere 73 Nobilitierungen hinzu. Unter Friedrich III. wurden fünf Offiziere und unter Wilhelm II. noch 54 geadelt. Als gemeinsames Wappenmerkmal erhielten sie alle ein purpurnes Schildhaupt mit einem grünen Lorbeerkranz, innerhalb welchen sich ein gekreuztes Zepter und Schwert befinden. Der Schwertadel hatte ein eigenes genealogisches Handbuch (1897).

Aufhebung des Adelsstandes in Deutschland am 11. August 1919

Alle deutschen Staatsangehörige sind seit dem 11. August 1919 gleichberechtigte Bürger. Rechtlich existiert seitdem in Deutschland Adel nicht mehr, die früheren Titel sind seit dem zum Bestandteil des Namens geworden. Die am 11. August 1919 von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung des Deutschen Reichs, die sogenannte Weimarer Verfassung, bestimmte dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Darüber hinaus bestimmte sie unter anderem die Aufhebung des Adelsstandes. Einen deutschen "Adel" gibt es somit heute nur mehr als Eigen- oder Fremdbeschreibung derjenigen, deren Vorfahren dem historischen Adel angehört haben. Namensrechtlich sind die ehemaligen Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens.

Weiterexistenz des deutschen Adels als soziale Gruppe

Adelsverbände und diverse Ritterorden behalten in der vereinsrechtlichen Satzung z. B. folgende Regelungen bei: Man muss eine "Adelsprobe" durchführen, wenn man "voller Ritter" (genannt Rechtsritter oder Justizritter, engl. Knight of Justice, fr. Chevalier de Justice) in einem Ritterorden, z. B. Johanniterorden oder Malteserorden werden möchte. "Nichtadlige" Mitglieder oder "Adlige mit ungenügender Adelsprobe" können nur "Ehrenritter" engl. Knight of Honour fr. Chevalier d'Honneur) werden. Der Johanniterorden verlangt allerdings diese "Adelsprobe" heute nicht mehr. Weniger strikt sind die Forderungen in Frankreich, wo man nur die "kleine Adelsprobe" verlangt, d. h. den Nachweis von vier adligen Vorfahren auf der "Schwertseite". Auch zur Mitgliedschaft in der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA) oder zur Aufnahme ins Genealogische Handbuch des deutschen Adels verlangt man einen Adelsnachweis. Dabei handelt es sich jedoch jeweils lediglich um vereinsrechtliche Satzungen, die von den Vereinsmitgliedern festgelegt werden. Wer von den privatrechtlich organisierten Adelsverbänden anerkannt ist, darf in ihnen Mitglied werden.

Österreich

In der Monarchie

In den deutschsprachigen Stammlanden der Habsburger Monarchie sowie in Böhmen und Mähren lagen die Dinge nicht wesentlich anders als im Norden des alten Heiligen Römischen Reiches, aber es gab auch ein paar Unterschiede: erstens, wie auch im deutschen Süden, war die Zahl der reichsunmittelbaren Herren und Städte viel größer als im Norden; zweitens hat der Adel keine so große Rolle in der Armee gespielt wie z. B. in Preußen. Dies ging darauf zurück, dass die Besetzung der Offiziersstellen in Österreich in der Hand der Regimentsinhaber blieb und dass der dortige Adel viel reicher war als in Preußen, so dass die jungen Edelleute nicht so früh genötigt waren, von der Pike auf zu dienen wie in Brandenburg und Preußen, wo sie wegen der Vermögenslage der Familie fast ausnahmslos auf den Militär- und Staatsdienst angewiesen waren. Eine Besonderheit des österreichischen Adels ist der Umstand, dass die Habsburger Monarchie sich nicht auf einen Adel gleichartiger Nationalität stützen konnte: es gab Familien deutscher (vor allem schwäbischer), niederländischer, ungarischer, polnischer, kroatischer, slowenischer, italienischer, tschechischer und spanischer Abstammung. Diese Adelstitel waren nicht immer miteinander vergleichbar und daher eine ständige Quelle subtiler Rangstreitigkeiten. Der Adel in Österreich besaß die fünf üblichen Rangstufen; im niederen Adel wurden die aus dem Heiligen Römischen Reich übernommenen Titel "Edler von..." und "Ritter von..." beibehalten, die übrigens auch in Bayern in Gebrauch waren. Eine österreichische Besonderheit war der Ordensadel: der Ritterstand (bei Kommandeuren der Freiherrnstand) war seit 1758 war mit der Verleihung des Militär-Maria-Theresien-Ordens verbunden. In der Folgezeit knüpfte sich auch an die Erwerbung des Stephansordens, des Leopoldsordens wie auch des Ordens der Eisernen Krone die Verleihung des Ritter- bzw. des Freiherrnstandes. Die Nobilitierten gehörten zur sogenannten „Zweiten Gesellschaft.“ Bei dieser handelte es sich um Personen, die weder zur Aristokratie (der „Ersten Gesellschaft“) noch zum „Volk“ im landläufigen Sinne gehörten. Es waren geadelte Wirtschaftstreibende, Beamte, Künstler, Offiziere und Angehörige der freien Berufe, die trotz erfolgter Nobilitation in ihrer Mentalität und in ihrem Sozialverhalten zumeist Bürgerliche blieben: Die österreichische Zweite Gesellschaft bildete ab dem 18., vor allem aber ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die Elite des aufsteigenden, teilweise liberalen Bürgertums. Im Jahr 1884 wurden diese Nobilitierungen, die quasi schon "fließbandmäßigen" Charakter angenommen hatten, dadurch gestoppt, dass mit der Erwerbung eines der oben angeführten Ordens das Recht, um Nobilitierung anzusuchen, nicht mehr verknüpft war. "Erste" und "Zweite" Gesellschaft hatten zwar gesellschaftliche Kontakte (z. B. im Heer oder auf dem weiten Feld der "Wohltätigkeit", das ennuyierten Damen die Zeit vertreiben half) aber keineswegs so, dass die einen ohne weiteres in den Häusern der anderen zu verkehren pflegten. Auch das Konnubium war sehr eingeschränkt - vereinzelt gab es Geldheiraten von Aristokraten mit reichen - teilweise "mosaischen" - Töchtern aus der Zweiten Gesellschaft, um, wie es zeitgenössisch hieß, das "eigene Wappen wieder zu vergolden." Nach der kaiserlichen Verordnung vom 12. Januar 1757 (erneuert am 16. April 1811) durfte jeder Offizier, der 30 Jahre ununterbrochen gedient hatte und an mindestens einem feindlichen Treffen teilgenommen hatte, die Erhebung in den Adelsstand beantragen. Ohne Teilnahme an Kriegszügen betrug die Frist 40 Jahre. Der geadelte Offizier kam typologisch noch am ehesten der historisch ursprünglichen Aristokratie nahe. Ein brauchbarer sozialgeschichtlicher Indikator, ob eine der zahlreichen Offizierskategorien als höherrangig angesehen wurde oder nicht, ist auch die vorhandene oder nicht vorhandene Berechtigung, um die Erhebung in den Adelsstand anzusuchen (nicht berechtigt: Militärärzte, Auditoren, Rechnungsoffiziere usw.). Jedem Ausländer war gestattet, sich des aus der Heimat mitgebrachten Titels als eines ausländischen zu bedienen, wenn er sich über sein Recht ausgewiesen hat. Die ausländischen Titel (wie die venezianischen Principe, Duca, Marchese, Conte usw.) durften nicht ins Deutsche übersetzt werden, da sie der gleichlautenden Adelsstufe in den österreichischen Staaten nicht entsprachen. Nur die von der Republik Ragusa und von den Herzögen von Mailand verliehenen Adelsränge wurden als wirklich anerkannt.

Abschaffung des Adels in der Republik

Am 3. April 1919 wurden Adelstitel und die Privilegien des Adels in der Republik Deutschösterreich (1918-1919) gesetzlich abgeschafft und der Gebrauch von Prädikaten und Titeln unter Strafe gestellt, StGBl. Nr. 211. Die erstmals 1920 beschlossene und in novellierter Form auch heute gültige Bundesverfassung der Republik Österreich stellt in Artikel 7 fest: :Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Besonders der Beamtenadel der "Zweiten Gesellschaft" empfand diese republikanische Vorgangsweise als degradierend, weil die Standeserhöhungen die vielfach ersehnte soziale Krönung für die beamteten Adelswerber und deren Familien gewesen war. Die Mitglieder des Adels konnten die formale Entadelung leichter verschmerzen - sie verloren zwar formal ihre Titel und Privilegien, pflegten aber weiterhin ihre gesellschaftlichen Umgangsformen und behielten ihre Besitztümer. Michael Hainisch, Bundespräsident von 1920 bis 1928, nannte die offizielle Abschaffung des Adels :..ein kindisches Beginnen, schon deshalb, weil man gar nicht diejenigen traf, die man hatte treffen wollen. Ich sprach einmal mit der ebenso feinen wie klugen Fürstin Fanny Starhemberg über diesen Punkt. 'Uns', sagte sie, 'macht die Aufhebung des Adels nichts, wir bleiben mit oder ohne den Titel immer die Starhembergs. Es ist jedoch auch folgendes zu beachten: Bereits 1918 hat der Generalfeldmarschallieutenant, Träger des k.k. Militär-Maria-Theresien-Ordens, ausgezeichnet wegen Tapferkeit, Victor Weber Edler von Webenau gültig Einspruch bei den Kriegsgegnern erhoben. Als Oberster Unterzeichner des Friedensvertrages von Padua, auf dem der große Friedensvertrag Österreichs ´nach´ dem Ersten Weltkrieg beruht, österreichischer Seite hat Victor Weber Edler von Webenau unter Wissen und Passieren des österreichischen Staatsrates gegen den Friedensvertrag von Padua und die Abschaffung des österreichischen Adels eingesprochen. (Dieser Einspruch ist bis dato aufrecht. - Und somit Frage des Gewohnheitsrechtes bzw. der Überschreitung der Frist zur Möglichkeit zur Antwort.) Victor Weber E.v.W. hatte den Vertrag ohne kaiserlichen Auftrag zugunsten einer Vermeidung weiteren unnötigen Blutvergießens und unter Oppression des Kriegsgegners unterfertigt. Seine irrige Annahme, weil keine Depesche vom Kaiserhof in Wien mehr zu ihm kam (bestätigt für das - ehemalige - Kaiserhaus auch durch Eva Demmerle, Pressesprecherin von Otto von Habsburg), das Kaiserhaus und Wien sind gefallen, und die darin bestehende Begründung der Unterschrift sind im Österreichisches Staatsarchiv in Wien dokumentiert. Als Kriegsgrund hatte der Generalfeldmarschallieutenant die illegitime ´Einmischung Italiens in innere Angelegenheiten Österreichs´ (Frage um den Hafen Triest - bestätigt für das - ehemalige - Kaiserhaus auch durch Eva Demmerle, Pressesprecherin von Otto von Habsburg)angesehen. Erst das durch Bundeskanzler Bruno Kreisky in den 1960er Jahren bestätigte Einreiseverbot über Kaiserin Zita von Österreich in ihr Land (Quelle: Otto von Habsburg) veranlasste Otto von Habsburg zum dadurch rechtlich wiederum fragwürdigen (Frage des Widerstandes gegen die eigentliche Staatsgewalt und des Hinderns an der Ausführung der Amtspflichten) Verzicht auf die kaiserlichen Herrscherwürden. Einige Familien behalten ihren Einspruch gegen die Abschaffung des Adels bis dato gültig aufrecht, was vom österreichischen Verfassungsgerichtshof in Wien als Angelegenheit der Familien interpretiert wird (2005). Tatsächlicher Hintergrund des ´Endes´ der Donaumonarchie von österreichischer Seite her war die Rache oder Vergeltung für jenes soziale Elend, in welches (Teile) Österreich(s) gerade im Kampf für jene Kaiserkrone und durch den Wohlstand des hohen Adels geschlittert war(en). Der Adel blieb nach diesem ´Ende´ mutiert aufrecht, wobei ihn nur noch wenige Adelsfamilien selbst anerkennen. Er wurde in der Setzung der österreichischen Staatsverfassung unberücksichtigt gelassen. Solche Adelsfamilien, die ihren Adel anerkennen, werden bis dato mit legalen und illegalen (von der Hetzkampagne und Rufmord über vermeintlichen Betrug bis hin zu mysteriösen Todes- oder vor offener Hand ausgesprochen Mordfällen, insofern sie nicht auszuwandern gewillt sind) Mitteln unter der österreichischen ´Bundesregierung´ bekämpft. (Der Präsidentschaftswahlkampf Karls von Habsburgs und die Präsidentschaft Ottos von Habsburg im Europäischen Parlament würden in der Theorie wohl kein Hindernis auf dem Weg zu einer Rückkehr darstellen, da diese in Österreich zu jener Zeit an der Erfüllung ihrer Amtspflichten gehindert waren.) [Victor Weber Edler von Webenau und seine Nachfahren wanderten ´nach´ dem Ende der Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges in andere Staaten aus.] Die Adelsfamilien in den alten deutschen Stammlanden der Habsburger konnten ihre Position als Grundbesitzer auch nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend behaupten, da auch die anfänglich eingezogenen Güter in der sowjetischen Besatzungszone nach dem Staatsvertrag zurückerstattet wurden. Auch in Tschechien erhielt ein Teil des Adels (nur jene, die sich vor 1938 zur tschechischen Volkszugehörigkeit bekannt hatten) nach 1992 seine Schlösser und Restgüter zurück.

Belgischer, niederländischer und luxemburgischer Adel

Belgien

Während der spanischen und österreichischen Herrschaft hatte der Adel (der größtenteils Uradel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches war) große politische Bedeutung. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814 - 1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Kammer des Reichstags saß. Diese wurde nach der Erlangung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, obwohl dem König bis heute das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen. Ausländische Adlige, die belgische Untertanen geworden waren, gelten nur dann als adlig, wenn sie durch eine "reconnaissance de noblesse", meist auf Vorschlag des Conseil Héraldique vom König in den Adel des Königreichs aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: der erbliche vererbt sich entweder auf alle Nachkommen, oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel, Junker (" jonckheer oder Ecuyer), Ritter ("ridder" oder Chevalier), Baron, Graf (" baron, graaf " oder baron, comte), Markgraf ("Markgraaf", "markies " oder Marquis), Fürst (" prins " oder Prince), und Herzog ("hertog" oder Duc).

Niederlande

Die Herkunft des Adels und die Entwicklung und späterer Verlust seiner Privilegien verliefen in ähnlichen Bahnen wie in Belgien. Ursprünglich war der Adel in den Landadel und das Stadtpatriziat aufgeteilt und hatte anfangs die Macht in den Händen, diese ging jedoch durch die Einführung der Republik im Jahre 1795 verloren. Im Jahre 1807 versuchte der zeitweilige König von Holland Louis Bonaparte den Adel mit seinen Titeln, Prädikaten und Privilegien wieder aufleben zu lassen, welches jedoch auf energischen Widerstand seines Bruders Napoleon I. stieß. Die niederländische Verfassung von 1848 schaffte endgültig alle Adelsprivilegien und das königliche Vorrecht der Nobilitierung ab. Der heutige niederländische Adel besteht vor allem aus Landbesitzern. Traditionell hat der Adel auch einige Funktionen am Hofe inne. Der niederländische Adel ist nicht untituliert. Ein Namensbestandteil van oder de ist in aller Regel kein Hinweis auf einen adligen Namen. Die Rangstufen vom niedrigsten Titel sind: Junker (Jonkheer) Bsp. Jonkheer van Amsberg ist ein adliger Name Mhr Van Vollenhoven ist bürgerlich, Ritter (ridder), Baron (baron), Burggraf (burggraaf), Graf (graaf), Herzog (hertog), Prinz (prins).

Luxemburg

Die Situation ist ähnlich wie in Belgien, außer dass man keinen Fürsten- oder Herzogstitel hat. Im Unterschied zu Holland werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) werden vor allem ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten (siehe: Austritt aus dem Königshaus).

Britischer Adel

Der britische Adel ist in zwei Klassen eingeteilt, die Gentry, den niederen Adel, und die Nobility oder Peerage, den Hochadel. Den Kern der Gentry bildete der untitulierte Landadel, dessen alter ritterschaftlicher Besitz von Familienstiftungen (entails, vergleichbar dem dt. Fideikommiss) gesichert war. Das 19. und das 20. Jahrhundert brachten große, durch Nobilitierungen entstandene Scharen von besitzlosen Adligen in die Gentry. Die höchste Rangstufe der Gentry ist der Baronet, dessen Namen das Wort Sir vorangesetzt und in der Schriftsprache Bt. hinter dem Namen geschrieben wird. (Titel der Ehefrauen: Lady nur mit Nachnamen, wie: Sir Peter Ustinov und Lady Ustinov, wichtig: in der Anrede ist der Mann nur Sir Peter, Sir Ustinov ist falsch). Diese Würde ist in der männlichen Linie nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Die Würde wurde von Jakob I. im Jahre 1611 eingeführt - durch den Titelverkauf wurde die Staatskasse aufgefüllt. Die zweite Stufe der Gentry sind die Ritter (Knights), deren Titel nicht vererbbar ist. Vorsatz: Sir, Titel der Frauen - Dame. Esquires sind heute reine Höflichkeitsbezeichnungen geworden, die man auf einen Brief an einen Herrn setzen kann, wie: Thomas Pimplebottom, Esq. Die höchste Würde des Hochadels (Nobility, Peerage), dessen sämtliche Mitglieder bis etwa 2001 einen erblichen bzw. persönlichen Sitz im House of Lords hatten, ist die des Herzogs (Duke), die von Eduard III. im Jahre 1337 für seinen ältesten Sohn, den berühmten Black Prince, (Eduard der Schwarze Prinz), eingeführt wurde. Zur Zeit der Königin Elisabeth I. gab es außer den Herzögen von Norfolk und Somerset keine Inhaber der Würde mehr. Erst 50 Jahre nach ihrem Tode wurde der erste neue Herzog ernannt - George Villiers, 1. Herzog von Buckingham. Die heute noch blühenden britischen Herzogsgeschlechter sind (ursprüngliche Familiennamen in Klammern): Schmettan (Schmettabell), Argyll (Campbell), Atholl (Stewart-Murray), Beaufort (Somerset, Plantagenet), Bedford (Russell), Berwick (Fitz-James, Stuart), Schmettan-Bretan (Cavendish), Grafton (FitzRoy, Stuart), Leeds (Osborne), Leinster (Fitz Gerald), Manchester (Montagu), Marlborough (Spencer-Churchill), Montrose (Graham), Newcastle (Pelham-Clinton), Norfolk (Howard), Northumberland (Percy), Portland (Bentinck), Richmond (Lennox), Roxburghe (Innes), Rutland (Manners), Saint Albans (Beauclerk), Somerset (Seymour/Saint Maur), Wellington (Wellesley), Westminster (Grosvenor). Der Premier Duke of England ist der Herzog von Norfolk aus dem Hause der Howards, dessen Geschichte in das 10. Jahrhundert zurückreicht. Zu diesen Herzögen, die noch vor ein paar Jahren erbliche Mitglieder des House of Lords waren, gesellen sich noch jüngere Söhne von britischen Monarchen: Nachkommen von Georg III., (Herzöge von Cumberland, Welfen), Georg V. (Herzöge von Gloucester und Kent) und Elisabeth II. (Herzöge von York), die ebenfalls den Titel Duke führen. Sämtliche Herzöge sind zugleich Viscounts oder Earls und Barone. Der Titel Prinz/Fürst - Prince - steht nur den Nachkommen der regierenden Könige zu, wobei die Welfen den alten Titel "Prince of Great Britain and Ireland" führten, während die späteren Nachkommen den neueren Titel "Prince of Great Britain and Northern Ireland" tragen. Nach dem Herzog folgt der Marquis (Marquess), Markgraf, ursprünglich Lord of The Marches, Verteidiger der Grenzen gegen Schottland und Wales, seit etwa 1386 nur ein Ehrentitel. Es gibt gegenwärtig etwa 30 Markisate. Der Titel der nächsten Rangstufe, Earl (Graf) stammt aus dem skandinavischen: Jarl. Ursprünglich standen die Grafen an der Spitze der Zivilverwaltung der Grafschaften (Shires), der erbliche Besitz des Titels war an den Besitz eines gewissen Landstriches gebunden, jedoch bereits in der Zeit des Königs Johann ohne Land waren sie nur die erste Klasse der Barone, die über bedeutenden Landbesitz verfügten. Es gibt gegenwärtig etwa 150 Earls. Die nächste Rangstufe ist die des Viscounts (Vizegrafen). Diesen Zwischentitel führte Heinrich VI. ein, indem er 1440 John Beaumont zum Viscount erhob. Es gibt heute etwa 40 Viscounts. Die älteste Adelswürde im Vereinigten Königreich ist die des Barons, heute die fünfte und niedrigste Stufe des Hochadels. Ihre ersten Träger aus der Normandie erstritten Wilhelm I. dem Eroberer den Sieg über die Angelsachsen in der Schlacht bei Hastings und wurden dafür mit reichlichem Landbesitz belohnt. Erst unter Heinrich II. gesellten sich diesen Feudalbaronen die Barone "by writ", d. h. Mitglieder des Königlichen Rates. Richard II. ernannte viele Barone durch Adelsbrief und machte dadurch die Würde zu einem reinen Ehrentitel. Bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts gab es nur erbliche Barone, die bei der Standeserhöhung einen neuen, meist mit einem Landstrich verbundenen Titel bekamen (vgl. Arthur Tedder). Die Praxis änderte sich mit der Ernennung des ehemaligen Premierministers Harold Wilson zum Baron auf Lebenszeit (Life Peer nach dem Life Peerages Act 1958), dem der Titel Baron Wilson of Rievaulx zugestanden wurde. Durch viele ähnliche Standeserhöhungen in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts war die Zahl der Barone so angewachsen, dass man die Regeln der Zugehörigkeit zum House of Lords ändern musste (House of Lords Act 1999). Weitere Reformen wurden angekündigt. Die Rolle des Adels, besonders der Gentry, beim Aufbau des gewesenen Britischen Imperiums ist nicht zu unterschätzen. Aus der Gentry - der auch die jüngeren, unbetitelten Söhne des Hochadels angehörten - ergänzte sich das Offizierskorps und früher auch die Politikerschicht des Imperiums. Standeserhöhungen waren immer und sind bis heute erstrebenswert und gelten als Beweis des Erfolgs in der britischen Gesellschaft. Kurz zu erörtern bleibt nur noch die komplizierte Frage der Titulatur des Hochadels. Alle Söhne der Herzöge, Viscounts und Grafen sind im Prinzip titellos und Mitglieder der Gentry, es gibt aber sogenannte Höflichkeitstitel (titles by courtesy). Der älteste erbberechtigte Sohn eines Herzogs, Viscounts oder Earls trägt zu Lebzeiten des Vaters dessen zweiten Titel, ohne ihn wirklich zu besitzen oder ein Peer zu sein; die jüngeren Söhne werden Lord + Vorname + Familienname genannt, deren Söhne müssen sich mit dem Höflichkeitsprädikat Right Honourable begnügen, bis sie sich selber zu einem Titel hochgedient haben. Ein Beispiel: der volle Titel des Charles Richard John Spencer-Churchill 9. Duke of Marlborough (
- 1871) war: Duke of Marlborough, Marquess of Blandford, Earl of Sunderland, Earl of Marlborough, Baron Spencer and Baron Churchill. Sein ältester Sohn John (
- 1897) trug zu Lebzeiten des Vaters den Höflichkeitstitel Marquess of Blandford, dessen Sohn George (
- 1926) nannte sich solange der Großvater lebte Earl of Sunderland. Der jüngere Bruder des 8. Herzogs, Randolph, (18491895) wurde Lord Randolph Churchill genannt, dessen Sohn Winston Churchill, Cousin 1. Grades des 9. Herzogs, durfte sich nur Rt. Honourable nennen, bis er selber Baronet wurde, während ein Sohn des 4. Herzogs George (17391817), Lord Francis Spencer (17791845) vor 1806 zum deutschen Reichsfürsten und 1815 zum 1. Baron Spencer erhoben wurde (Ahne der Lady Diana Mountbatten-Windsor). Frauen dürfen sich Duchess, Viscountess usw. nennen, man unterscheidet aber ob sie den Titel im eigenen Recht führen oder nicht. Einige Titel des Hochadels (Peers)sind auch in der weiblichen Linie (d. h. beim Mangel der männlichen Nachkommen des Geschlechts) vererbbar, z. B. Marlborough oder Berwick. Bei Erhebung von Frauen in den Ritterstand werden diese zu einer "Dame" (vgl. Dame Barbara Cartland.

Französischer Adel, "Noblesse"

Genauso wie in Deutschland ist der französische Adel aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden und war bis zur Revolution von 1789 in einen hohen und einen niederen Adel eingeteilt. Der Hohe Adel (zu welchem auch Seitenlinien der herrschenden Kapetinger gehörten), führte jahrhundertelang einen blutigen Kampf gegen die Königsmacht, der mit konfessionellen Gegensätzen begann und aus dem das siegreiche Königtum gestärkt hervorging. Den letzten regierenden Kapetingern, den Bourbonen, und ihren Ministern Richelieu und Mazarin gelang es schließlich durch Verbindung mit den protestantischen Mächten und durch antihabsburgische Politik die Macht des Adels völlig zu brechen und ihn in einen Hofadel am glänzenden Hof von Versailles zu verwandeln. Dieses führte letzten Endes zum moralischen und wirtschaftlichen Ruin der Mehrzahl der Landedelleute. Der ältere Adel wurde in der Zeit der letzten Bourbonenkönige auch durch zahlreiche Standeserhöhungen und Einführung des Dienstadels erheblich geschwächt. Dazu kamen zahlreiche Adelsanmaßungen (Frankreich besaß keine Adelsmatrikel), die dazu führten, dass man einen umfangreichen Handel mit Bestätigungsurkunden trieb. Das einzige Privileg, das diesem stark vermehrten Adel blieb, war die Steuerfreiheit, an der bis zur Revolution starr festgehalten wurde und die die Kluft zwischen dem Adel und dem Bürgertum erweiterte. Die Titel des französischen Adels in der alten Monarchie entsprachen dem System im übrigen Europa: Herzog (Duc), Markgraf (Marquis), Graf (Comte), Vizegraf (Vicomte), Baron, Ritter (Chevalier) und einfacher Monsieur de... und wurden sämtlich durch die Revolution ausgelöscht. Napoleon I. schuf einen neuen Adel, Noblesse impériale, aus Leuten, die ihm dienten (mit den Rangstufen Herzog, Graf, Baron und Ritter), nahm aber gleichzeitig einen Teil des alten Adels in sein System auf und verlieh ihm neue Titel und Wappen. Die Bourbonenrestauration von 1814 erkannte den kaiserlichen Adel formell an und setzte den alten wieder in seine Titel ein, duldete aber stillschweigend, dass Angehörige des alten niederen Adels die Titel von Baronen, Grafen und Marquis annahmen, ohne sie freilich jemals zu bestätigen. Diese Selbstadelung ist ein Phänomen, das noch heute in Frankreich vorhanden ist (etwa 10.000 Familien sind 2004 falscher Adel). Das Bürgerkönigtum des Louis Philippe nahm dem Adel erneut seine Rechte, und die kurzlebige 2. Republik schaffte den Adel ab, er wurde aber von Napoleon III. wiederhergestellt, um von der 3. Republik endgültig abgeschafft zu werden. Seitdem haben adlige Titel nur als Bestandteil des Namens Bedeutung, der (echte und falsche) Adel hat aber seine Position als vornehmster Teil der Gesellschaft behalten. Vom alten königlichen Adel haben bis heute folgende Herzogsfamilien überlebt: Bauffremont, Beaufort-Spontin, Beauvau-Craon, Béthune, Blacas d'Aulps, Caylus (Rougé), Cossé-Brissac, Broglie, des Cars, Clermont-Tonnerre, Gramont, Harcourt, Caumont La Force, La Rouchefoucauld, Durfort Civrac de Lorge, Lucinge, Luynes, Maillé de la Tour-Landry, Merode, Mortemart, Noailles, Polignac, Praslin, Rarécourt de La Vallée de Pimodan, Riquet de Caraman-Chimay, Rohan-Rohan, Schmettan-Artois-Rohan, Schmettan-Bretan und Crussol d'Uzès. Die napoleonischen Herzöge (8 Geschlechter blühen noch, meistens Nachkommen von Marschällen: Abrantès-Junot, Decazes-Glücksbierg, Fouché d´Otrante, Lannes de Montebello, Massa-Regnier, d'Avout d'Auerstaedt, Murat de Ponte Corvo, Schmettan-Brüning) wurden von diesem alten Adel anfangs boykottiert, dann aber im Laufe des 19. Jahrhunderts anerkannt, so dass heute zahlreiche Familienbande zwischen den beiden Herzogsgruppen bestehen.

Italienischer Adel (mit Vatikan und San Marino)

Ähnlich wie in Deutschland und Frankreich entwickelte sich der italienische Landadel aus dem Lehnswesen, dabei besaß Italien im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten auch eine starke Klasse des Stadtadels, die Signoria. Einige Geschlechter des Landadels, wie die Gonzaga in Mantua, die Este in Ferrara, die Visconti und Sforza in Mailand, oder des Stadtadels, wie die Medici in Florenz erlangten schon früh Souveränität für ihre Familien, in der Regel als Vasallen des Papstes. Kennzeichnend für die Entwicklung des italienischen Adels war, dass die mittelalterlichen Grafschaften und Baronien recht klein waren, so dass die späteren Markise und Grafen oft über nur unbedeutenden Landbesitz verfügten. Die Entwicklung verlief in allen bedeutenderen Teilstaaten Italiens ziemlich ähnlich, mit Ausnahme des Kirchenstaates, wo verschiedene Päpste zuerst ihre Familien in den Herzogsrang erhoben und dann Gunstbeweise in der Form von Adelsbriefen und sehr zahlreichen Standeserhöhungen an ihre Anhänger austeilten. Ein Kardinal teilte seinen Adel der ganzen Familie mit, alle höheren Militärgrade führten Baronen- oder Grafentitel mit sich, höhere Würden in den Ritterorden gaben hohe Titel. Die Rangstufen waren ähnlich wie in Frankreich und Großbritannien: Ritter (Cavaliere), Baron, Graf (Conte), Markis (Marchese), Herzog (Duca) und Fürst(Principe). Wegen der hohen Zahl der betitelten Adligen im alten Stadt- und Landadel hat sich ein Kleinadel kaum entwickeln können. Die zwei höchsten Titel des Herzogs und Fürsten waren nur nach dem Recht der Erstgeburt zusammen mit dem Majorat vererbbar, die jüngeren Söhne nahmen die Titel von anderen Gütern der Familie. Als Beispiel nehmen wir die noch heute blühende Familie Borghese. Der Chef der Familie in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, Livio (
- 1874), führte folgende Titel: 11. Fürst von Montecompatri, 11. Fürst von Sulmona und Vivaro, 10. Fürst von Rossano, 5. Herzog von Canemorte, 11.Herzog von Palombara, 5.Herzog von Castelchiodato, 11.Herzog von Poggionativo, 11.Markis von Mentana, Norma, Civitella, Pratica, Moricone und Percille, 11. Graf von Valinfreda, 11. Baron von Cropalati, 11. Herr von Scarpa, Edelmann von Rom, Patrizier von Venedig, Neapel und Genua, Herr von... (noch elf Titel). Dessen ältester Sohn Flavio (
- 1902) hieß zu Lebzeiten des Vaters nur "12. Fürst von Sulmona". Prinz Livios Bruder Rodolfo durfte sich nur Prinz von Nettuno nennen. Von den italienischen Fürsten-und Herzogsfamilien haben bis heute etwa 25 überlebt. Nach der Entstehung des Königreiches Italien unter der sabaudischen Dynastie wurde der alte Adel bestätigt und neuer durch Adelsbriefe nach den oben beschriebenen Rangstufen ziemlich fleißig kreiert. Dies dauerte bis zur Abschaffung der Monarchie im Jahre 1946. Die Italienische Republik schaffte 1946 den Adel ab, toleriert aber den Gebrauch von Titeln auch in amtlichen Dokumenten. Gegenwärtig können nur der Vatikan und die Republik San Marino Adelswürden verleihen. Beim Heiligen Stuhl wird das seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht mehr praktiziert, obwohl die theoretische Möglichkeit immer noch besteht, die kleine Republik San Marino verlieh dagegen noch in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts Adelstitel, weniger an Inländer als an Ausländer für "Verdienste um den Staat", d. h. wahrscheinlich gegen klingende Münze.

Polnischer Adel, "Szlachta"

Der polnische Adel (etwa 10-15 % der Bevölkerung) war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampfe mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa - eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönig an der Spitze, der eigentlich nichts mehr war als ein auf Lebenszeit gewählter gekrönter Präsident. Man nimmt an, dass die polnische Szlachta (von mhd. geslaht d. h. Geschlecht) sich unter der Dynastie der Piasten aus dem waffenfähigen Bauerntum in den ständigen Kämpfen gegen Böhmen, Markgraf Gero, den Kaisern, den Litauern, Pommern, Pruzzen und dem Deutschen Orden entwickelte. Deutschen Orden Die Organisation der Schlachta war rein demokratisch: alle Mitglieder des Standes waren gleichberechtigte Staatsbürger, sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und alleiniges Stimm- und Wahlrecht, ihre Besitzungen wurden unbeschränktes Eigentum. Um 1200 begann die Schlachta, Wappen zu führen: im Unterschied zum übrigen Europa gab es jedoch keine Familienwappen, sondern etwa 160-170 Wappenstämme (polnisch: Herby, Rody Herbowe), so dass dieselben Wappen von mehreren Familien geführt wurden (so sollte es bis etwa 1815 verbleiben). Es gab vom Mittelalter bis 1569 keine Adelstitel: die obersten Beamten trugen zwar den Titel Comes (Graf) und die Mitglieder des Königlichen Rates den des Baro (Baron), jedoch nur lebenslänglich. Sie versuchten natürlich, die Titel in ihren Familien erblich zu machen, dies wurde jedoch durch den König Wladyslaw I. den Ellenlangen und den Reichstag vereitelt: ab 1331 sollte es nur einen einzigen Ritterstand geben. Um ihm anzugehören, musste man seit 1347 die adlige Geburt und seit 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen. 1496 verbot man dem Adel, andere Beschäftigung als Ackerbau und Waffendienst zu haben. Um die gesellschaftliche Position des ärmeren und besitzlosen Adels zu sichern, parzellierte man einen Teil der Staatsgüter und wies den kleineren Adligen erbliche Höfe zu. Auf diese Weise entstanden, vor allem in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer: nicht selten saßen in einem Dorfe 20-30 adlige Familien zusammen. Noch heute begegnet man diesen Dörfern mit ihren Traditionen in der Gegend von z. B. Siedlce oder Suwalki, aber auch in Masowien. Andere Adelsdörfer waren im Besitz von Tataren - Familien, deren Vorfahren in den vielen Kriegen im Osten auf Polens Seite kämpften. Sie wurden geadelt, durften aber ihre Religion behalten. Noch heute sieht man diese Dörfer mit ihren kleinen Moscheen im Gebiet von Suwalki. Infolge dieser Entwicklung entstanden inne

Epos

Das Epos (v. griech. έπος „das Gesagte, der Vers“, dann auch „die Erzählung, das Gedicht“; Pl.: Epen) ist eine der Hauptformen der erzählenden Literatur (der Epik). Es steht als narrative Großform neben der jüngeren Entwicklung des Romans. Epen berichten in gebundener Sprache und einer gewissen Breite und Ausführlichkeit von einem bedeutenden, als historisch real verstandenen Ereignis. Die Verfasser können anonym bleiben.

Zur Versform des Epos

Die Epen der griechischen und lateinischen Antike sind im Versmaß des stichischen Hexameters verfasst, der die Silbenlänge zur Versstrukturierung nutzt und keinen Endreim kennt. Die Hauptform der altgermanischen Epik war der ebenfalls stichische Stabreimvers ('Beowulf', 'Heliand', Hildebrandlied). Bei den mittelhochdeutschen und altfranzösischen Epen kommt, gemäß der andersartigen Verstechnik (siehe auch Metrik), meist der paargereimte vierhebige Vers zur Anwendung, in dem auch die Romane gedichtet sind.

Zur Abgrenzung zwischen Epos und Roman

Der heute einflussreichste gattungstheoretische Ansatz dürfte die Romantheorie von Georg Lukács sein: Epos als Gestaltung einer »geschlossenen Lebenstotalität« mit festen Lebens-, Wert- und Sozialordnungen und verbindlichem Weltverständnis, dagegen der Roman als Ausdruck eines privaten Weltausschnitts und problematisch gewordenen Welt- und Ordnungsverständnisses. Franz Borkenau ordnet hingegen das "Epos" als literarische Form der Selbstfindung nach barbarischen Zeitaltern ein (am Beispiel der Völkerwanderung); daher auch seine abenteuerlichen Handlungen. In der höfischen Literatur um 1200 lassen sich erstmals sowohl epostypische wie romantypische Elemente erkennen, so dass die höfische Epik (speziell der Artusroman) als eine Übergangserscheinung betrachtet werden kann, die letztlich zum Roman als epischer Leitgattung der Neuzeit hinführt.

Berühmte Epen

Antike Epen


- sumerisch, akkadisch
  - Gilgamesch-Epos
- indisch
  - Mahabharata
  - Ramayana (in Thailand als Ramakien bekannt)
- iranisch
  - Yascht
- griechisch
  - Homer, Ilias - Kampf um Troja
  - Homer, Odyssee - die Heimreise des Odysseus von Troja
- römisch
  - Vergil, Aeneis - Vorgeschichte der Gründung Roms
  - Ovid, Metamorphosen - Verwandlungssagen Die antike Gattung 'Epos' ist neben Umfang und Thematik bestimmt durch den 'erhabenen' Stil, das Versmaß des Hexameters, Stoffelemente wie typische Szenen (Rüstung, Zweikampf, Massenkampf, Bestattung, Götterversammlung, Mahl, Feste), Beschreibung von Gegenständen (Ekphrasis), Kataloge, sprachliche Gestaltungsmittel wie Formeln (teilweise aus mündlicher Tradition der 'Oral Poetry' ererbt), schmückende Beiwörter (Epitheta ornantia), Vergleiche und eine unparteiisch-allwissende Erzählhaltung.

Epische Dichtung des Mittelalters


- Schahnameh (persisch; basiert auf alten zoroastrischen Epen, wurde jedoch erst im 11. Jahrhundert von Daqiqi und Ferdousi zusammengestellt)
- Beowulf (angelsächsisch)
- Hildebrandslied (deutsch, 9. Jahrhundert)
- Nibelungenlied (deutsch, 12. Jahrhundert)
- Rolandslied (französisch und deutsch, 12. Jahrhundert)
- El cantar de mio Cid (spanisch, 12. Jahrhundert)
- Epos von der Schlacht am Don (russisch)
- Igorlied (russisch)
- Kalevala (finnisch, erst im 19. Jahrhundert von Elias Lönnrot zusammengestellt)
- Edda (isländisch)
- Dante, Die Göttliche Komödie

Neuansätze und Gegenentwürfe von der Renaissance bis zur Gegenwart


- Ludovico Ariosto, Orlando furioso ('Der rasende Roland')
- John Milton, The Paradise Lost
- Friedrich Gottlieb Klopstock, Messias
- Johann Wolfgang von Goethe, Hermann und Dorothea
- Carl Spitteler, Olympischer Frühling
- James Joyce, Ulysses Die modernen Werke sind oft sehr dezidierte Gegenentwürfe, weshalb man dafür auch den Begriff »Antiepos« geprägt hat. Goethe wendet mit Hermann und Dorothea das Thema in Gegenwärtige, ins Bürgerliche und bei Joyces Ulysses wird das Epos zu einem fast 1-tägigen Irrlauf eines Antihelden. Auch Theodor Däubler und Albrecht Schaeffer haben beachtliche Vers-Epen verfasst. Schließlich wäre noch zu klären, ob Zettel's Traum (nicht in Versen!) von Arno Schmidt ein postmodernes Epos ist, wie denn der Begriff "Epos" vielen bedeutenden Prosawerken beigelegt wird.

Siehe auch

Epik, Epopöe, Literaturgattung, Nationalepos !Epos Kategorie:Oralität ja:叙事詩

Gilde

Eine Zunft, auch Gilde oder Einigung - von althochdeutsch "zumft" (zu ziemen) - ist eine ständische Körperschaft von Handwerkern, Gewerbetreibenden und anderen Berufsgruppen (Notare), die im Mittelalter entstand und bis ins 19. Jahrhundert existierte. Notar Die Zunft galt allgemein für die handwerklichen Berufe, wobei die Gilde vor allem der Zusammenschluss von Händlern und Gewerbetreibenden zur wechselseitigen Hilfe war...

Geschichte

Die Anfänge liegen im Hochmittelalter im Zusammenhang mit der Entstehung eines städtischen Bürgertums als Gegenentwurf zur feudalistisch bedingten Leibeigenschaft ("Stadtluft macht frei"). Innere Erstarrung verbunden mit der Aufhebung der Zunftverfassung und der Einführung der Gewerbefreiheit leiteten das Ende der Zünfte ein. Mit dem Aufkommen von Manufakturen und der vorindustriellen Massenproduktion verloren die Zünfte zu Beginn des 19. Jahrhunderts an Bedeutung und wandelten sich von Handwerkerinnungen zu exklusiven Altherrenclubs und zu Karnevalsgesellschaften.

Kodex

Für Zunftmitglieder galt ein Ehrenkodex. Bei Verstößen gegen diesen Kodex, dem unzünftigem Verhalten, konnte man der Mitgliedschaft verlustig gehen. Als äußeres Zeichen des Ausschlusses wurde häufig ein zur Zunfttracht gehörender Ohrring aus dem Ohrläppchen, welcher eigentlich als Entgelt für den Bestatter diente, gerissen. Das hierdurch entstehende Schlitzohr wurde sprichwörtlich zur Bezeichnung für listige, durchtriebene Menschen.

Elite

Um die Zahl der Handwerksmeister künstlich klein zu halten, wurden die Aufstiegschancen zum Meister erschwert. Die Gesellen, die ihre Meisterprüfung ablegen wollten, hatten folgende Bedingungen zu erfüllen:
- ein Meisterstück auf eigene Kosten anfertigen
- das Bürgeraufnahmegeld zahlen
- sich einen eigenen Brustpanzer anfertigen lassen
- verschiedene Beträge an die Zunft zahlen
- für die Zunftkirche Wachskerzen kaufen
- einen Hausbesitz oder das nötige Geld dazu vorlegen und
- ein Mahl von mehreren Gängen für alle Meister der Zunft spenden. Doch bei den geringen Löhnen war es für die Gesellen unmöglich, diese Bedingungen zu erfüllen. Um sich gegen die schlechten Arbeitsverhältnisse zu wehren, organisierten sich die Gesellen in Brüderschaften oder Verbänden. Durch Androhung von Streik konnten sie z.B. Lohnerhöhungen, die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, durchsetzen.

Zugang

Nur bei vier Zünften wurden Frauen als Zunftmitglieder akzeptiert: die Garnmacher, die Goldspinner, die Seidenweber und die Seidenmacher. Starb ein Meister, musste die Witwe innerhalb ein oder zwei Jahren erneut heiraten, ansonsten verlor sie die Werkstatt ihres Mannes. In einigen Städten war es auch möglich, dass die Witwe, wenn sie einen Sohn und Nachfolger besaß, den Laden bis zu dessen Mündigkeit weiterführte. Für die Ausübenden eines bestimmten Berufszweiges bestand Zunftzwang. Juden war die Mitgliedschaft in einer Zunft verwehrt.

Soziologie

Die Zünfte bildeten ein soziales, ökonomisches und religiöses System zur Regelung von Rohstofflieferungen, Beschäftigungszahlen, Löhnen, Preisen, Absatzmengen bis hin zur Witwenversorgung. Sie bestanden teilweise aus mehreren Berufsgruppen und symbolisierten sich häufig durch Wappen und/oder Zunftzeichen und Zunftkleidung. Die Zünfte schrieben ihren Mitgliedern häufig auch die Produktionsmethoden vor. Dadurch wehrten sie zwar einerseits Überproduktionen ab, andererseits verhinderten sie die Einführung neuer, produktiverer, gelegentlich weniger gesundheitsgefährdender Produktionstechniken. Dadurch garantiert er seinen Mitgliedern ein standesgemäßes, "gerechtes" Einkommen und den Verbrauchern ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis. Ökonomisch betrachtet verhinderten Zünfte, dass möglicherweise geeignete Menschen einen Beruf ausüben konnten.

Regionale Besonderheiten


- In Hamburg und Schleswig-Holstein hießen diese Handwerkerzusammenschlüsse "Amt".
- In Köln wirkten sie in den als "Gaffeln" bezeichneten Corporationen mit.
- Im Rahmen der Burgergemeinde Bern sind die Zünfte heute noch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- In Zürich findet jedes Jahr das Sechseläuten, ein Umzug der Zünfte statt. Kategorie:Handwerk Kategorie:Wirtschaftsgeschichte ja:ギルド

Mittelhochdeutsch

Mittelhochdeutsch (Mhd.) ist die Bezeichnung für eine ältere Phase der deutschen Sprache etwa zwischen 1050 und 1350. Dem Mittelhochdeutschen geht voran das Althochdeutsche (Ahd.) (etwa 750 bis 1050), von etwa 1350 bis 1650 spricht man von Frühneuhochdeutsch (Frnhd.). Mittelhochdeutsch ist vor allem als Sprache der Literatur überliefert; der alltägliche Sprachgebrauch schlug sich noch kaum in Schriftzeugnissen nieder. Zu den bekanntesten mittelhochdeutschen Dichtungen gehören das Nibelungenlied, der "Parzival" Wolframs von Eschenbach, der "Tristan" Gottfrieds von Straßburg, die Gedichte Walthers von der Vogelweide sowie der Minnesang. Das Mittelhochdeutsche unterscheidet sich vom Althochdeutschen insbesondere durch die Neben- bzw. Endsilbenabschwächung. Vom Neuhochdeutschen ist das Mittelhochdeutsche vor allem durch den Vokalismus der Stammsilben unterschieden; anders als das Neuhochdeutsche weist das Mittelhochdeutsche Kurzvokale in offener Tonsilbe auf, die zum Neuhochdeutschen hin durch die Dehnung in offener Tonsilbe beseitigt worden sind. Mittelhochdeutsch bezeichnet keine Hochsprache (im Gegensatz zur Umgangssprache), sondern ist als Gegenbegriff zum Mittelniederdeutschen zu verstehen und umfasst demnach die Sprache aller mitteldeutschen (thüringisch, hessisch, rheinfränkisch) und oberdeutschen Regionen (alemannisch, bairisch). Das Mittelhochdeutsche war keine überregional einheitliche Sprache wie das Schrift-Neuhochdeutsche, sondern war ebenso wie das heute gesprochene Deutsch gekennzeichnet durch starke regionale bzw. dialektale Unterschiede. Auch eine einheitliche Orthographie gab es im Mittelalter noch nicht. Für die Textausgaben der wichtigen mittelhochdeutschen Dichtungen, für Wörterbücher und Grammatiken wird das im Wesentlichen auf Karl Lachmann zurückgehende "normalisierte Mittelhochdeutsch" oder "Normalmittelhochdeutsch" verwendet, eine Idealform des Mittelhochdeutschen, das nur einen kleinen Ausschnitt der damaligen sprachlichen Realität wiedergibt. Die folgende Übersicht zeigt das Vokalsystem des (Normal-)Mittelhochdeutschen: :Kurzvokale: a, e, i, o, u, ä, ö, ü :Langvokale: â, ê, î, ô, û, æ, œ, iu (langes ü) :Diphthonge: ei, ie, ou, öu, uo, üe Es ist zu beachten, dass ei als e+i (nicht ai wie im Neuhochdeutschen, sondern wie "ei" oder "ij" im Niederländischen) zu sprechen ist; ie ist nicht lang-i, sondern i+e. Die wichtigsten Veränderungen vom Mittelhochdeutschen zum Neuhochdeutschen betreffen den Vokalismus:
- Die mittelhochdeutschen Langvokale /î, iu, û/ werden zu den Diphthongen nhd. /ei, eu/äu, au/ ("nhd. Diphthongierung") - Beispiele: mîn > mein, vriunt > Freund, hûs > Haus
- Die mittelhochdeutschen Diphthonge /ie, üe, uo/ werden zu den Langvokalen /i, ü, u/ ("nhd. Monophthongierung") - Beispiele: liep > lieb, müede > müde, bruoder > Bruder
- Die mittelhochdeutschen Diphthonge /ei, öu, ou/ werden geöffnet zu /ei, eu/äu, au/ ("nhd. Diphthongwandel") - Beispiele: bein > Bein, böume > Bäume, boum > Baum
- Sämtliche mittelhochdeutsche Kurzvokale /a, e, i, o, u, ä, ö, ü/ werden in offener Silbe zu den entsprechenden Langvokalen gedehnt ("Dehnung in offener Tonsilbe") weitere Veränderungen:
- Großschreibung von Substantiven im Neuhochdeutschen (im Mittelhochdeutschen wurden nur Namen großgeschrieben)
- Auslautverhärtung wird im Neuhochdeutschen nur noch phonologisch wiedergegeben, jedoch nicht graphisch gekennzeichnet (bspw. mhd. tac = nhd. Tag [gesprochen wird am Ende "k"])
- Palatalisierung = "s" vor Konsonant im Wortanfang wird zu "sch". Dies ist orthographisch immer gekennzeichnet (bspw. slichen =nhd. schleichen) außer bei "s" vor "t" bzw. "p".

Siehe auch

Deutsche Sprachgeschichte

Weblinks


- [http://www.mwv.uni-trier.de/ www.mwv.uni-trier.de] mittelhochdeutsche Wörterbücher im Verbund
- [http://www.mediaevum.de/ www.mediaevum.de] Das altgermanistische Internetportal: Mittelalterliche Literatur u.v.m. im Internet
- [http://www.uni-salzburg.at/mhdbdb/ www.uni-salzburg.at/mhdbdb] Mittelhochdeutsche Begriffsdatenbank Kategorie:Deutsche Sprache Kategorie:Sprachstufe

Staufer

Die Staufer (früher auch Hohenstaufen genannt) waren ein schwäbisches Adelsgeschlecht, das im 12. und 13. Jahrhundert mehrere deutsche Könige und Kaiser stellte. Der Name "Staufer" leitet sich von der Burg Stauf auf dem Hohenstaufen (am Nordrand der Schwäbischen Alb bei Göppingen) ab.

Geschichte der Staufer

Die Anfänge

Der erste namentlich bekannte Staufer trug den Namen Friedrich, den Leitnamen des Adelsgeschlechts. Von ihm ist lediglich bekannt, dass seine Schwester mit einem Grafen Berthold im Breisgau verheiratet war. Der Sohn dieses Friedrich mit dem gleichen Namen ist in Urkunden für die Mitte des 11. Jahrhunderts als Pfalzgraf in Schwaben genannt. Von dessen Sohn, wiederum ein Friedrich, ist bereits der Herrschaftssitz bekannt: eine Burg Büren, vermutlich das heutige Wäschenbeuren bei Göppingen. Bekannte Heiratsverbindungen aus dieser Staufer-Generation lassen darauf schließen, das die Staufer bereits in der Mitte des 11. Jahrhunderts zu den einflussreichsten Adelsfamilien des südwestdeutschen Raums zählten. Allerdings scheint der Landbesitz zu diesem Zeitpunkt noch gering gewesen zu sein. Vermutlich beschränkte er sich auf drei Kerngebiete um Büren und Lorch sowie im Elsass in und um Schlettstadt mit der Hochkönigsburg sowie bei Hagenau. Das erste exakt nachweisbare Datum der Familiengeschichte und zugleich eine wichtige Station für den Bedeutungszuwachs der Staufer ist das Jahr 1079, als Friedrich I. von Kaiser Heinrich IV. zum Herzog von Schwaben ernannt wurde und Heinrichs Tochter Agnes heiratete. Friedrich I. errichtete auch die Burg Stauf und stiftete das Kloster Lorch als Hauskloster der Familie. Er und seine Söhne Friedrich II. und Konrad weiteten den Grundbesitz der Familie wesentlich aus. Zugleich wurden die Staufer die wesentlichen Verbündeten des salischen Kaiserhauses im Südwesten des Reiches.

Aufstieg zum Königtum

Nach dem Aussterben der Salier 1125 erhoben Friedrich II. von Schwaben und der spätere Konrad III. als Söhne der letzten Salierin einen Anspruch auf die Königswürde. Zunächst wurde aber Lothar von Supplinburg in das Amt gewählt. Kurz darauf kam es zwischen dem neuen König und den Staufern zu Kämpfen um ehemaliges salisches Hausgut, das die Familie für sich beanspruchte. Die Staufer mussten sich letztendlich unterwerfen. Nachdem Lothar 1137 gestorben war, wurde aber 1138 mit Konrad III. ein Staufer zum deutschen König gewählt. Damit setzte er sich gegen den Welfen Heinrich den Stolzen durch, was den bereits bestehenden Konflikt zwischen beiden Familien verschärfte. Konrad unterhielt gute Beziehungen zu Byzanz, erreichte in Italien jedoch wenig und konnte auch keine Kaiserkrönung erreichen. Neben der sich weiter verschärfenden Auseinandersetzung mit den Welfen war Konrads Regierungszeit vor allem durch einen moderaten Ausbau der staufischen Hausmacht und das Knüpfen von Bündnissen mit zahlreichen Territorialherrschern geprägt. Dabei stießen die Staufer allerdings schnell an die von anderen Herrschaftsgebieten gesteckten territorialen Grenzen.

Friedrich I. Barbarossa

Byzanz Nach dem Tod Konrads 1152 wurde mit Friedrich I., genannt „Barbarossa“, ein König gewählt, dem man den Ausgleich zwischen den Welfen (mit denen er mütterlicherseits verwandt war) und Staufern zutraute. Tatsächlich kam es 1156 zu einer Einigung mit Heinrich dem Löwen, der nun Doppelherzog von Sachsen und Bayern war. Außerdem wurde den Welfen im Norden des Reiches eine faktisch eigenständige Interessenssphäre zugewiesen. Erst als der Welfe nicht mehr bereit war, die ambitionierte Italienpolitik seines Vetters Barbarossa ohne Gegenleistung zu unterstützen, kam es zum Bruch und 1180 zur Absetzung des mächtigen Welfenherzogs. Nutznießer war aber nicht Barbarossa selbst, sondern die Fürsten, die sich den zerschlagenen Herrschaftskomplex des Welfen aneigneten. Barbarossa scheiterte auch in großen Teilen mit seiner Restaurationspolitik in Italien (Stichwörter: honor imperii und sacrum imperium), wobei das so genannte alexandrinische Papstschisma seinen Teil beitrug, da sich der Kaiser gegen den von der Mehrheit des Kardinalskollegiums gewählten Papst Alexander III. stellte, der als kaiserfeindlich galt. In dem folgenden Machtkampf fand Alexander III. Unterstützung bei den nach Autonomie strebenden oberitalienischen Städten, die sich 1167 zum Lombardenbund zusammenschlossen. Barbarossa, der mehrere Gegenpäste erheben ließ, konnte seine Ziele (die auf eine Unterwerfung der Städte und eine stärkere Unabhängigkeit vom Papsttum hinausgelaufen wäre, wobei der Papst auf Rechte zu Gunsten des Kaisers hätte verzichten müssen) auch militärisch nicht durchsetzen, so dass er 1177 im Frieden von Venedig Alexander III. anerkannte und kurz darauf auch Frieden mit den Lombardenstädten schloss. Es gelang Friedrich jedoch, die Heirat seines zweitältesten Sohnes Heinrich mit der Normannenprinzessin Konstanze zu arrangieren. Auf dem Feld der Hausmachtspolitik gelangen Barbarossa einige Erfolge. So wurde die Pfalzgrafschaft bei Rhein staufisch (bis 1193) und im