:: wikimiki.org ::
| Motorrad |
Motorrad
Das Motorrad (Schweizerisch: Töff), auch Krad (Kurzwort für Kraftrad), Mopped (eine Art Kosename mit Doppel-P) oder Moto ist ein motorisiertes, nicht an Schienen gebundenes, einspuriges Landfahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Sonderformen mit drei (Gespann, Trike) und vier Rädern (Quad / ATV´s) (mehrspurige Fahrzeuge) werden meist trotz unterschiedlichem Aussehen den Motorrädern zugeordnet, da zu deren Betrieb in den meisten Ländern die gleiche Klasse der Fahrerlaubnis benötigt wird. Quads werden in Deutschland allerdings den PKW´s zugeordnet. Trotzdem ist im klassischen Sinne ein Motorrad ein einspuriges Fahrzeug, das ohne Fremdeinwirkung umkippen würde, wenn man es nicht festhalten würde.
Mofas (= Motorfahrrad) und Mopeds (= Motorpedalfahrzeug) sind motorisierte Zweiräder, die eine geringere Leistung haben und deshalb z.T. auch ohne Motorrad-Führerschein (Klasse A) gefahren werden dürfen.
Moped von 1885 (Nachbau)]]
Moped
Moped
Moped
Moped
Geschichte
Als erstes Serien-Motorrad bezeichnet man die Hildebrand und Wolfmüller von 1894. Zwar gab es von Gottlieb Daimler bereits 1885 den sog. Reitwagen, doch dieser blieb als Versuchsträger nur ein Einzelstück.
Erst mit weiteren Erfindungen im Motorenbereich:
- Spritzdüsenvergaser von Wilhelm Maybach (Patent von 1893), und der
- Magnetzündung (Patent von Robert Bosch 1901),
war das Motorrad wirklich "fahrbar".
Wesentliche Entwicklungen gingen aus von
- Frankreich - durch den Motoreinbau im Rahmen durch die Gebrüder Werner (1899),
- Belgien - durch das Vierzylindermotorrad und die Kardanwelle der Firma F.N. von 1904,
- England - durch den Kickstarter, Bremse sowie Zweitaktmotor von Scott (1908),
- USA - durch den elektrischen Anlasser und die elektrische Beleuchtung von Indian (1914) und
- Deutschland (NSU, BMW).
Bis zum Ersten Weltkrieg war Indian die größte Motorradfabrik weltweit. Danach wurde dieser "Titel" weitergegeben an Harley Davidson, ab 1928 an DKW und nach dem Zweiten Weltkrieg an NSU. Anfang der 1970er Jahre kam dann mit Honda ein japanischer Hersteller zu diesen Ehren (bis heute).
Honda stellte 1969 mit der CB 750 four ein richtungsweisendes Motorrad mit einem quer eingebauten Vierzylinder-Viertaktmotor vor, nachdem bereits Gilera seit den 1930er Jahren mit einer Rennmaschine dieses Konzept sehr erfolgreich durchführte. Auch MV Agusta konnte sich mit dieser Bauweise seit 1966 nicht richtig durchsetzen und blieb ein Kleinserienanbieter auf hohem Preisniveau.
Als mächtigste für die Öffentlichkeit gebauten Motorräder können die U.S. amerikanischen Boss Hoss Modelle gelten, mit V-8 Automotoren, über 5 Litern Hubraum und mehr als 300 PS, als längstes die Böhmerland.
Nach den schlechten Verkaufszahlen der 1960er wurde Motorradfahren in den 1980ern als Freizeittrend wiederentdeckt. Motorradhersteller wie Triumph und MV Agusta erlebten ihre Wiederauferstehung.
Technik
Der Antriebsmotor ist meist ein Verbrennungsmotor nach dem Zwei- oder Viertaktprinzip.
Selten wurde auch ein Wankelmotor (Hercules W 2000, Suzuki RE 5, Van Veen OCR, Norton Commander und TT), noch seltener wurde/wird ein Dieselmotor (Taurus 325/Centaurus 851, Enfield Diesel aus Indien) eingesetzt.
Die Motorleistung wird mittels einer Kette, einer Kardanwelle oder durch einen Zahnriemen auf das Hinterrad übertragen.
Ein Motorrad zeichnet sich durch ein im Verhältnis zum PKW niedrigeres Leistungsgewicht aus, das heißt die Motorleistung muss weniger Masse beschleunigen. Hier gilt die Formel Masse/Leistung. Diese Tatsache ermöglicht relativ hohe Beschleunigungswerte (z.B.: 0-100 km/h < 3 Sekunden).
Die leistungsstärksten serienmäßigen Straßenmotorräder können bedingt durch den gegenüber Pkw geringeren Luftwiderstand (das Verhältnis aus Luftwiderstandsbeiwert (cw-Wert) mal der Stirnfläche (m²)) höhere Geschwindigkeiten als PKWs von bis zu 300 km/h erreichen. (In Deutschland haben sich die Importeure und Hersteller 2002 eine freiwillige Geschwindigkeitsobergrenze von 299 km/h auferlegt, um dem Entstehen einer gesetzlichen Regelung entgegenzuwirken.)
Typen
Entsprechend ihres Einsatzes und ihrer Charakteristik werden Motorräder in Typen unterteilt:
- Motorroller ("Scooter")
- Straßenmotorräder
- Chopper
- Cruiser
- Naked Bike
- Cafe-Racer
- Ratbike
- Tourer
- Sporttourer
- Streetfighter
- Supersportler
- SuperMoto
- Geländemotorräder
- Enduro
- Motocross
- Trial
- Speedway
- Sonderformen
- Gespann
- Trike
- Quad / ATV´s
- Dragster
- Kettenkrad
- Forstwirtschaftliches Motorrad
- Dieselmotorrad
- Lastenmotorrad
- Tuk-Tuk
- Steherrennen-Motorrad
- Steilwand-Motorrad
- Pocket Bike
Motorradfahren
Nach dem 2. Weltkrieg heimkehrende amerikanische Flugzeugbesatzungen, Bomber und Piloten, die keine Arbeitsplätze und oft auch ihre Frauen nicht mehr hatten, schlossen sich zu Motorradgangs zusammen (in Kalifornien die "Hells Angels"), um gegen die etablierte Gesellschaft zu protestieren. (vgl. Rocker)
Im Film "Easy Rider" von 1969 schließlich wird dieses gesellschaftliche Aussenseitertum romantisch verklärt.
Motorradfahrer schließen sich häufig in lose oder organisierte Gruppen (Clubs) zusammen.
Motorradreisen (Touren) sind eine beliebte Tätigkeit der Motorradfahrer. Weit verbreitet sind Motorradreisen mit mehreren Fahrzeugen (auch mit Sozius/Sozia). Sie werden meistens selbst organisiert; es werden auch organisierte Motorradreisen angeboten. Typischerweise wird das Gepäck selbst mitgeführt und auf Campingplätzen übernachtet. Speziell für Motorradreisen existieren spezielle Motorradarten: Der Tourer ("Tourenmaschine") und der "Cruiser".
Im Jargon wird Motorradfahren als "Ausritt" bezeichnet, daher auch die Bezeichnung "Reitwagen" für ein Motorrad.
Es gibt Sonntagsfahrer (Genußfahrer), Sportfahrer und Motorradfahrer, die jeden Weg mit dem Motorrad zu jedem Wetter zurücklegen.
Seit den 1980er Jahren finden in vielen Städten auch große Motorradgottesdienste (MOGO) statt, die mit einer gemeinsamen Konvoifahrt ins Umland endet.
Motorradfahrer (ugs. "Biker", oftmals auch abfällig für "Sonntagsfahrer" im Ggs. zu "richtigen Motorradfahrern") grüßen sich auf Landstraßen mit Handzeichen seltener mit Lichthupe. In Ländern mit Linksverkehr erfolgt der Gruß üblicherweise durch Kopfnicken, da hier sonst die linke Hand vom Gasgriff genommen werden müßte.
Zum Motorradfahren auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen ist eine ausreichende Fahrerlaubnis (je nach Motorleistung) erforderlich. In Deutschland sind es die Klassen A (offen, ab dem 25. Lebensjahr oder nach 2 Jahren, wenn dieser als A (begrenzt) erworben wird) , A (begrenzt, ab dem 18. Lebensjahr; max. 25 kW) oder A1 (ab dem 16. Lebensjahr; max. 11 kW). Motorradfahren lernt man zwar in den Grundzügen in einer Fahrschule - richtiges Beherrschen des Fahrzeuges aber erst durch genügend Fahrpraxis unter Anleitung von erfahrenen Fahrern. Der Besuch eines Fahrtrainings ist daher sehr empfehlenswert !
Die Motorradindustrie klagt in Deutschland und Europa heute über rückläufige Absatzzahlen. Gründe liegen in den hohen Kosten des Hobbys, die Motorradfahren für junge Fahrer oft unerschwinglich machen. Auch hat das Hobby den Ruf des oben beschriebenen Aussteigertums längst verloren, ist nicht mehr "in", muss sich auch gegen viele andere Freizeitaktivitäten behaupten. In Folge steigt das Alter der Biker und Motorradkäufer und die Industrie hat ein echtes Nachwuchsproblem. Positiver Nebeneffekt der "reiferen" Fahrer und der sicheren und gut gewarteten Maschinen sind stark rückgängige Unfallzahlen, was sich auch durch rückläufige Versicherungsprämien bemerkbar macht.
siehe auch: Artikel Motorrad fahren
Literatur
- Bernt Spiegel: Die obere Hälfte des Motorrads. Motorbuch Verlag, München 2002 ISBN 3-613022-68-0. (Wichtig für den mentalen Hintergrund - hier erklärt ein Verhaltensforscher, Motorradfahrer und Instruktor die Grundlagen, Hilfen und Techniken des Fahrens)
- Harry Niemann: "Der Kniff mit dem Knie" Motorbuch Verlag, ISBN 3-613-01737-7.
- Keith Code: Der richtige Dreh II. 1. Aufl. California Superbike Verlag, Schuld 1995 (Band 2) ISBN 3-924662-01-0. (Standardwerk zu den Grundlagen des Motorradfahrens); Amerikanische Originalausgabe: A Twist of the Wrist II. Acrobat Books, Venice 1993 ISBN 0-918226-31-7.
- Jürgen Stoffregen: Motorradtechnik. Vieweg Verlag, Braunschweig 2004 ISBN 3-528449-40-3. (Technisches Fachbuch auf dem neuesten Stand)
- Nepomuck/Janneck: "Das Schrauberhandbuch" Moby Dick Verlag ISBN 3-89595-101-3. (laienverständliche Darstellung von Technik, Wartung, Instandsetzung)
- Hugo Wilson: Das Lexikon vom Motorrad. Motorbuch Verlag, Stuttgart 2001 ISBN 3-613017-19-9. (Gute Übersicht)
- Thomas Krens and Matthew Drutt (Hrsg.): The Art of the Motorcycle. 2003 ISBN 0-810991-06-3 (Kompendium der Motorradgeschichte, -kultur, und -technik, und des Designs)
- Erwom Tragatsch: Motorräder - Deutschland, Österreich, Tschechoslowakei 1894 - 1976 Motorbuch Verlag, Stuttgart 1985 ISBN 3-87943-213-9 (Das Buch stellt nahezu 500 Firmen vor, die Deutschland Motorräder gebaut haben)
Siehe auch
- Motorradhersteller
- Themenliste Straßenverkehr
- Motorradsport
- Motorradfahrerjargon
- Technische Checkliste (Motorrad)
- Motorrad fahren
Kategorie:Motorrad
ja:オートバイ
SchieneDas Wort Schiene wird verwendet für:
- gerade, längliche und feste Materialstücke, die für andere Gegenstände zur Führung dienen, z.B. Zeichenschienen
- langgestreckte Metall-Profile jeder Art, insbesondere die Schienen von Schienenfahrzeugen, siehe:
- Schiene (Schienenverkehr)
- Rillenschiene
- Vignolschiene
- Gleis umgangssprachlich für Schienen
- Gegenstände zum Richten und Fixieren gebrochener oder gezerrter Gliedmaßen,
- deutsche Bezeichnung für Tibia als Bezeichnung eines Beingliedes bei Gliederfüßern
- Verbindungen auf organisatorischer oder politischer Ebene,
- umgangssprachliche Umschreibung ausgewählter Vorgehensweisen " ... auf dieser Schiene ...",
LandfahrzeugEin Landfahrzeug ist ein Fahrzeug, dessen Hauptverwendungsgebiet die Fortbewegung von Personen und Gütern an Land, d. h. mit üblicherweise stetem Kontakt zu festem Boden ist. Es kann motorisiert oder unmotorisiert sein und/oder schienengebunden sein.
Sie unterscheiden sich damit von den anderen Fahrzeugtypen Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Amphibienfahrzeuge.
Beispiele
Straßenfahrzeuge, (z.B. Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Schienenfahrzeuge (z.B. Bergbahnen, Lokomotiven, Draisinen), Kettenfahrzeug, Hundeschlitten Fuhrwerke, Roller und Flurförderzeuge.
Das schnellste Landfahrzeug aller Zeiten ist das ThrustSSC.
Siehe auch:
Verkehrsmittel, Liste der Verkehrsmittel
Kategorie:Fahrzeug
MotorradgespannEin Motorradgespann ist ein Motorrad mit Seitenwagen, auch Beiwagen Beiwagen oder Boot genannt. Der Seitenwagen wird traditionell seitlich am bestehenden Motorradrahmen angeschraubt, der oft spezielle Verstärkungen benötigt. Vor allem Renn- und Motocross-Gespanne werden jedoch wegen der höheren Festigkeit meist um einen speziellen, einteiligen Gespannrahmen aufgebaut, der Motorrad- und Seitenwagenrahmen ersetzt.
Der Seitenwagen dient dem Personen- oder Warentransport. Er ist seitlich am Motorrad angeordnet, entsprechend dem Verkehrssystem, in dem das Motorradgespann zum Einsatz kommt. Im Rechtsverkehr liegt er an der rechten Seite des Motorrads, bei Linksverkehr auf der linken Seite. Der Seitenwagen ist mit einem außenliegenden Rad ausgestattet, das eine Stütz-, Brems- und in einigen Fällen auch eine Antriebsfunktion übernimmt. Die Antriebsfunktion des Seitenwagenrades dient häufig der besseren Geländegängigkeit (z.B. Wehrmachtsgespann). In jüngster Vergangenheit wurde ein Seitenwagen mit zwei Rädern, deren vorderes gelenkt wird, entwickelt.
Bis in die 1960er Jahre waren Solomaschinen (z.B. BMW) oft ab Werk gespanntauglich, d.h. ein Seitenwagen durfte ohne größere Änderungen am Motorrad angeschraubt werden.
Wegen der heute üblichen leistungsstärkeren Motoren und daraus resultierenden Fahrleistungen wird bei modernen Gespannen dagegen häufig das Fahrwerk des Motorrades stark verändert. Die Telegabel, heute bei Solomaschinen fast konkurrenzlose Vorderradführung, wird durch eine geschobene Schwinge oder gar eine Vorderradaufhängung an Querlenkern (Achsschenkellenkung) ersetzt. Durch Autobereifung wird das Gespann im Vergleich zum Solomotorrad tiefergelegt. Die breiten Autoreifen in Kombination mit dem tiefen Schwerpunkt und breiten Beiwagen erlauben bei diesen Sportgespannen hohe Kurvengeschwindigkeiten bei reduzierter Neigung des (rechts montierten) Beiwagens, in Rechtskurven zu steigen. Durch die umfangreichen Umbauten sind diese Gespanne sehr teuer.
Als Sonderbauform wurde seit der Erfindung des Motorrades immer wieder über eine gelenkige Montage des Beiwagens an der Zugmaschine nachgedacht, bei der das Gespannmotorrad wie bei der Solomaschine in Kurvenneigung "schwenkt" oder "neigt". Erste Konstruktionen sind zwischen 1910 und 1930 entstanden.
Die ersten so genannten Schwenkergespanne der "Neuzeit" wurden vom Schweizer Gespannbauer Armec um 1980 ausgeführt. Weitere Konstruktionen folgten u.a. von Kalich.
Es werden (einfache) Schwenker (zwei Kugelgelenk-Punkte unter dem Motorrad), bei denen nur das Motorrad in Kurvenneigung "schwenkt"; und Parallelschwenker (bei denen über zusätzliche Anlenkungen auch der Beiwagen in Kurvenneigung "schwenkt", gebaut.
Bei beiden Bauformen bleibt die Zugmaschine (Fahrwerk etc.), bis auf die montierten Gelenkpunkte im Solozustand.
Siehe auch: Wehrmachtsgespann, Zündapp KS 750, Themenliste Straßenverkehr
Kategorie:Motorrad
Trike
bei Meiningen ]]
Ein Trike ist ein
- Straßenfahrzeug mit 3 Rädern, meist offen wie ein → Motorrad. siehe auch Dreirad
- gewichtskraftgesteuertes Ultraleichtflugzeug (motorisierter Drachen) mit drei Rädern.
Wortherkunft
Das Wort ist ein Kunstwort, das aus
- tri: dreifach und
- bike: Motorrad (bike) oder Fahrrad (english bicycle => Zweirad, tricycle=> Dreirad)
zusammengesetzt ist.
Siehe auch: Quad
Quad
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) oder ATV (All Terrain Vehicle) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern, häufig mit dicken Reifen als Geländefahrzeug. Man könnte es als Motorrad oder Moped mit 4 Rädern bezeichnen.
Quads sind Sportfahrzeuge, ATV dagegen sind eher kleine Traktoren.
Als Kraftfahrzeug kann es sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgerät dienen. ATV werden auch bei der Bundeswehr zur Personenbeförderung eingesetzt.
Geschichte
Vorläufer der Quads waren ursprünglich von Honda entwickelte dreirädrige ATC. Absatzmarkt waren die USA, hier tauchten die anfangs noch dreirädrigen Fahrzeuge als erste auf. Die Dreiräder waren zunächst nur als Fun-Gefährte für die südkalifornischen Wüsten gedacht.
Die Fahrwerksgeometrie dieser Dreiräder ist extrem gewöhnungsbedürftig. Die Kraft wird auf eine starre Hinterachse übertragen, auf der zugleich das meiste Gewicht des Fahrers lagert. Das vordere Rad ist kaum belastet, wird beim Gasgeben sogar regelrecht entlastet. Kontrollierte Lenkbewegungen sind somit beinahe unmöglich. Die Folge waren zahlreiche schwere Unfälle in den USA. Die Verbraucherschützer setzten schließlich ein Vertriebsverbot für diese Dreiräder durch. Da der Markt jedoch zu lukrativ schien, entschärfte die Firma Suzuki die Fahrzeuge, spendierte ihnen ein viertes Rad und schuf damit das erste Quad, die Suzuki LT 125. Mit der Zeit wurde der Aufbau der Fahrzeuge, zum Beispiel die Federung oder die Motoren, immer weiter verbessert. Sie wurden zunächst von Bauern für die Arbeit auf ihren großen Weiden, dann als Transportfahrzeug und später auch als Sportgerät eingesetzt. Im Sportbereich setzt sich das Quad immer weiter durch, inzwischen werden in vielen Ländern offizielle Quad-Meisterschaften ausgefahren.
Technik
Sportfahrzeuge haben heute immer noch eine starre Hinterachse, bei ATV setzt sich langsam eine Einzelradaufhängung durch, wobei die Starrachse jedoch besonders im Zugbetrieb (Holzrücken, Anhänger) auch ihre Vorteile hat. Fast alle Einzelradaufhängungen bei ATV haben kein Differentialgetriebe und sind damit vom Antrieb her gesehen ebenfalls Starrachsen.
Die Motorisierung der Fahrzeuge liegt zurzeit zwischen 50 cm³ und 750 cm³ (und etwa 37,5 kW). Es gibt auch einige „Extreme“ als Sonderanfertigungen mit bis zu 1150 cm³ Hubraum.
Aus Sicherheitsgründen wird bei den Fahrzeugen wie auch bei Jet-Skis ein Daumengashebel (statt ein Gasdrehgriff wie bei Motorrädern) verbaut
Straßenversion
Die Fahrzeuge werden in der Regel als reines Geländefahrzeug nach Europa importiert und müssen für die Strassenzulassung aufwändig von den Importeuren bzw. Händlern umgerüstet werden. Bei der Umrüstung werden Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Standlicht und Tacho nach EC-Norm angebaut.
Da Quads ähnlich wie ein Motorrad einen hohen Schwerpunkt haben, sich jedoch nicht wie diese in die Kurve neigen können, sind Quads bei schnellerer Kurvenfahrt für ungeübte Fahrer recht kippgefährdet.
Deutschland
Quads sind per Definition keine „Zweiräder“, damit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B wie für PKW erforderlich. Das Mindestalter zum Erwerb beträgt 18 Jahre, gleich, welchen Hubraum oder welche Leistung die Fahrzeuge haben. Aufgrund der stark gestiegenen Zulassungszahlen wurde am 1. Februar 2005 die nationale EU-Führerscheinklasse S eingeführt, die 16-Jährigen auch das Fahren von Quads mit einen Hubraum bis 50 cm³ (Versicherungskennzeichen) erlaubt.
Bei der Zulassung, abhängig vom Importeur, unterscheidet man in Deutschland:
- Zugmaschine. Der Vorteil der Zugmaschinenzulassung liegt in der eingetragenen offenen Leistung.
- 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP). Hierbei ist eine maximale eingetragene Leistung von 21 PS möglich.
Für die Abnahme nach § 21 StVZO ist der TÜV oder DEKRA zuständig. Viele Hersteller bieten bereits Fahrzeuge mit EU-Homologation an, das heißt, eine Fahrzeugabnahme wird nicht notwendig.
Österreich
In Österreich können Quads mit bis zu 50 cm³ Hubraum als Moped mit rotem Kennzeichen ab 16 Jahren gefahren werden, für alle größeren muss man in Österreich einen Motorrad- oder Pkw-Führerschein besitzen. Daher kann man sie auch nach Art des zugelassenen Kennzeichens (ein- oder zweizeilig) mit Motorrad oder Auto auf Wechselkennzeichen anmelden. Handelt es sich um eines, das noch als Zugmaschine zugelassen wurde, genügt auch ein Führerschein der Klasse „F“, und es ist ab 16 zu fahren. Der Nachteil: es darf nicht schneller als 100km/h fahren.
(Momentan, 2005, herrscht in Österreich allgemeine Ratlosigkeit, auch bei der Exekutive. Bei Verkehrskontrollen zeigen sich die Beamten üblicherweise mit irgendeiner Führerscheinklasse zufrieden.)
Spanien/Mallorca
Auf Mallorca dürfen Quads bis 50ccm ab 14 Jahren mit einem Mopedführerschein gefahren werden. Für alle höher motorisierten Quads reicht auch hier ein FS Klasse 3. Dafür gilt hier absolute Helmpflicht. Das geltende EU-Recht (Helmpflicht nur, wenn sie im Fahrzeugschein eingetragen ist) interessiert hier nicht. Quad fahren ohne Helm kostet 63 Euro.
Auch auf Mallorca steigen die Zulassungszahlen von Quads rapide an. Alle Hersteller sind vertreten wobei auffällt, dass gerade stark motorisierte Maschinen (400–750ccm) auf dem Vormarsch sind. Das Quad ist auf Mallorca ein sehr taugliches Verkehrsmittel bei etwa 300 Sonnentagen im Jahr.
Helmpflicht
Eine generelle Helmpflicht besteht bei den Fahrzeugen zur Zeit noch nicht, da es sich bei den Fahrzeugen eigentlich um Pkw handelt. Verantwortungsbewusste Händler lassen aber eine Helmpflicht in die Fahrzeugpapiere eintragen.
In Österreich besteht seit Oktober 2002 für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, also auch für alle Quads und ATVs unabhängig vom Hubraum Helmpflicht, analog zu Trikes und Beiwagengespannen.
Siehe auch
Motorrad, Allradantrieb, Geländefahrzeug, Themenliste Straßenverkehr, Trike
Weblinks
- http://www.gartentechnik.de/News/2005/07/16/atvs_und_quads/ Übersicht ATVs und Quads
- [http://www.quadportal.com/ QuadPortal.com] – Online-Magazin für ATV & Quad, inkl. Händlersuche für Deutschland, Österreich und die Schweiz
- [http://www.quads24.com/ Quad & ATV Shop] Quads & ATV Onlineshop
kategorie:Freizeitsport
ja:全地形対応車
ATVDie Abkürzung ATV steht für
- die Abwassertechnische Vereinigung e.V., jetzt Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (ATV-DVWK).
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen.
- All Terrain Vehicle.
- Amateurfunk-Fernsehen.
- Analoges Fernsehen (Analog TV).
- ATVplus, einen österreichischen Privat-Fernsehsender.
- Automated Transfer Vehicle der ESA.
- Abstinenten-Turnverein Basel.
- Akademische Turnverbindung.
- Akademischer Turnverein.
- Austauschverfahren (:Kategorie:Mathematik).
Kategorie:Abkürzung
ja:ATV
FahrerlaubnisDie Fahrerlaubnis ist die staatliche Genehmigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Umgangssprachlich wird sie als Führerschein bezeichnet, wobei der Führerschein nur die Urkunde darstellt, anhand derer eine vorhandene Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann. Das Wort "Führerschein" erschien zum ersten Mal im Automobilgesetz vom 3. Mai 1909 (Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen). Abgeleitet wurde dieses Wort von "Führen von Fuhrwerken bzw. Tieren".
Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ist eine Ausbildung nötig. Die Befähigung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen muss in einer theoretischen und praktischen Prüfung gezeigt werden (es gibt andere Regelungen für verschiedene Klassen). Der Antrag auf eine Fahrerlaubnis wird nur dann stattgegeben, wenn keine Bedenken vorliegen. Dazu wird auch ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister angefordert.
Die gesetzlichen Regelungen für Deutschland befinden sich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
In Österreich entspricht die Fahrerlaubnis der Lenkberechtigung, in der Schweiz dem Führerausweis.
Fahrerlaubnisklassen
Seit 1999 sind die Klassen in der EU einheitlich.
; Klasse A : Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h.
- ; Klasse A begrenzt : Krafträder bis max. 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/Kg (Minimalgewicht bei 25 KW = 156 Kg)
- ; Klasse A1: Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ und 11 kW (ab 16 Jahren, bis 18 bbH 80 km/h).
; Klasse B : Kraftfahrzeuge (Kfz) bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zul. GM) und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz (Pkw); inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg oder mit einer zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. GM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.
; Klasse C : Kfz über 3,5 t und mit max. 8 + 1 Sitzplätzen (Lkw); inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg.
- ; Klasse C1: Kfz über 3,5t bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse; inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg.
; Klasse D : Kfz mit mehr als 8 + 1 Sitzplätzen (Busse).
- ; Klasse D1: Kfz mit mehr als 8 + 1 Sitzplätzen mit max. 16 + 1 Sitzplätzen (Kleinbusse).
; Klasse E (zu B, C, C1, D oder D1) : sonstige Anhänger, d.h. mit einer zul.GM von mehr als 750 kg (ausgenommen die in die Klasse B fallenden Kombinationen)bei C1E und D1E zul. GM der Kombination 12 t und zul. GM des Anhängers max. gleich Leermasse des Zugfahrzeugs; keine Personenbeförderung im Anhänger bei D1E.
Die Klassen C und D werden nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig. Diese wird von einem Arzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt.
Klassen, die es nur in Deutschland gibt:
; Klasse L : landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren) mit bbH bis 32 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Bagger mit bbH bis 25 km/h. Mit Anhängern bis 25 km/h.
; Klasse M :Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor) bis max. 50 cm³ und 45 km/h bbH. Ab 16 Jahren.
; Klasse S : Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h (Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von max. 350 kg, bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie); Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) mit Hubraum max. 50 cm³, andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) mit max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotor mit max. 4 kW Nenndauerleistung. Diese Klasse wurde am 1. Februar 2005 eingeführt, siehe auch Leichtfahrzeug
; Klasse T (schließt L, M und S ein) : landwirtschaftliche Zugmaschinen mit bbH bis 40 km/h (ab 16) bzw. bis 60 km/h (ab 18) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h.
Militärische Klassen:
; Klasse AY : Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 200 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW
; Klasse F : Teil- und Vollkettenfahrzeuge
; Klasse G : gepanzerte Radfahrzeuge
; Klasse P : für Kraftfahrzeuge der Klasse C oder C1 zur Mitnahme von mehr als 8 jedoch nicht mehr als 16 Personen auf besonders zugelassenen Plätzen
Klassen nur in Deutschland (bis 1998)
- Klasse 1: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
- Klasse 1a: Krafträder mit Leistungsbeschränkung (20 kW/25 kW bzw. 27/34 PS)
- Klasse 1b: Leichtkrafträder bis 125 (früher 80) cm³ Hubraum und max. 80 km/h (jetzt: A1 mit der Besonderheit, daß ab 18 Jahren keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr existiert). (1b gab es erst am 01.04.1980, vorher Klasse 4. Ab dem 01.04.1980 wurde Klasse 4 auf die unten genannten 50 cm³ Hubraum / 50 km/h eingeschränkt)
- Klasse 2: Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger
- Klasse 3: Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zul. Gesamtgewicht und nicht mehr als drei Achsen
- Klasse 4: Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum und max. 50 km/h (früher 40 km/h).
- Klasse 5: Traktoren und Zugmaschinen
Alte Führerscheine bleiben weiterhin gültig. Bei Änderungen wird jedoch nur ein neuer Führerschein mit den neuen Klassen ausgegeben. Es gehen dabei keine Berechtigungen verloren. Der Umtausch ist auch freiwillig möglich (gegen Gebühr).
Schlüsselzahlen
Auf der Rückseite des Führerscheins in der Spalte 12 können sich Schlüsselzahlen befinden. Diese Schlüsselzahlen beschränken die Fahrerlaubnis, oder gestatten das Führen eines Fahrzeuges nur mit gewissen Auflagen. Schlüsselzahlen können allgemein gelten oder klassenspezifisch sein.
Die Bedeutung der Schlüsselzahlen im Einzelnen:
Beim Führen eines Fahrzeuges muss folgendes getragen werden:
; 01 : Sehhilfe und/oder Augenschutz
; 01.01 : Brille
; 01.02 : Kontaktlinsen
; 01.03 : Schutzbrille (nur in offenen Fahrzeugen)
; 02 : Hör-/Kommunikationshilfe
; 03 : Prothese / Orthese der Gliedmaßen
Das Fahrzeug darf nur gefahren werden:
; 05.01 : bei Tageslicht
; 05.02 : in einem Umkreis von ...km des Wohnsitzes oder nur innerorts / innerhalb der Region
; 05.03 : ohne Beifahrer oder Sozius
; 05.04 : mit höchstens ...km/h
; 05.05 : nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
; 05.06 : ohne einen Anhänger
; 05.07 : nicht auf Autobahnen
; 05.08 : kein Alkohol
Es darf nur ein Fahrzeug mit entsprechender Anpassung gefahren werden:
; 44.01 : Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
; 44.02 : handbetätigte Bremse
; 44.03 : fußbetätigte Bremse
; 44.04 : Beschleunigungsmechanismen
; 44.05 : Handschaltung und Handkupplung
; 44.06 : Rückspiegel
; 44.07 : Kontrolleinrichtungen
; 44.08 : Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit den Füßen gleichzeitig ermöglichen
Es darf nur nur gefahren werden:
; 45 : Kraftrad nur mit Beiwagen
; 50 : in einem bestimmten Fahrzeug mit der Identifizierungsnummer ...
; 51 : in einem bestimmten Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ...
; 72 : Fahrzeugen der Klasse A mit höchstens 125 cm³ und höchstens 11 kW (Klasse A1)
; 73 : dreirädigen und vierrädrigen Kraft- fahrzeugen der Klasse B
; 74 : Fahrzeugen der Klasse C mit höchstens 7,5 t (Klasse C1)
; 75 : Fahrzeugen der Klasse B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse D1)
; 76 : Fahrzeugen der Klasse C mit höchstens 7,5 t, die einen Anhänger von mindestens 750 kg mitführen, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Klasse C1E)
; 77 : Fahrzeugen der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse D1), die einen Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse mitführen, sofern
- ; a) : die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und
- ; b) : der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (Klasse D1E).
; 78 : Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
; 79 : (...) Fahrzeugen, die der in Klammern angegebenen Beschreibung entsprechen, z.B.
- ; 79 (C1E > 12000 kg, L <= 3) : Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
- ; 79 (S1 <= 25 / 7500 kg) : Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit bis zu 24 Fahrgastplätzen oder höchstens 7500 kg zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
- ; 79 (L <= 3) : beschränkt die Klasse CE auf Kombinationen mit bis zu 3 Achsen.
Zwei Schlüsselnummern enthalten lediglich Hinweise:
; 70 : Umtausch des Führerscheins Nr. ..., ausgestellt durch ... (EU- oder UNECE-Unterscheidungszeichen)
; 71 : Duplikat des Führerscheins Nr. ... (EU- oder UNECE-Unterscheidungszeichen)
Folgende Schlüsselzahlen gibt es nur in Deutschland:
; 104 : Es muss ein gültiges ärztliches Attest mitgeführt werden.
; 171 : (bei Klasse C1): gültig auch für Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t, jedoch ohne Fahrgäste
; 172 : (bei Klasse C): gültig auch für Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
; 173 : (bei Klasse C1E): gültig auch zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bei einer Gesamt-Zugmasse von über 12 t (Diese Schlüsselzahl wurde nur bis zum Jahre 2002 vergeben und danach aufgrund Europäischer Harmonisierungen in die Schlüsselzahl 79 integriert.)
; 174 : (bei Klasse L): gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse), sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit höchstens 25 km/h geführt werden. Ist die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit größer als 25 km/h, müssen die Anhänger für die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in der nach § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sein.
; 175 : (bei Klasse L): gültig auch zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit bis zu 50 cm³, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen A, A1, M
; 176 : Die Fahrerlaubnis ist bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt
; 177 : (bei Klasse L): gültig auch im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung.
; 178 : Kl. D, beschränkt auf Linienverkehr
; 179 : Kl. D1, beschränkt auf die Beförderung von überwiegend Familienangehörigen.
; 180 : Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses in einem bestimmten Ausbildungsberuf (entfällt nach Abschluss der Ausbildung)
; 181 : Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S
Die Schlüsselzahlen 171 - 175, 178 und 179 werden nur bei der Umstellung von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 angefertig wurden, verwendet werden. Sie dienen nur dazu, die alten Berechtigungen aufrecht zu erhalten.
Sondererlaubnis
Zum Führen von bestimmten Fahrzeugen ist eine zusätzliche Berechtigung erforderlich:
- Fahrzeuge mit Gefahrgut
- Fahrzeuge zwecks Personenbeföderung (Busse, Taxen, Behinderten- und Krankentransportwagen)
- Fahrzeuge mit Sonderwarneinrichtungen (Blaulicht) bei Einsatzfahrten (Polizei-, Rettungsdienst- oder Feuerwehrfahrzeuge)
- Dienstfahrzeugen von Bund, Ländern und Bundeswehr (siehe auch Dienstführerschein der Bundeswehr)
Siehe auch
- Entzug der Fahrerlaubnis
- charakterliche Eignung
Weblinks
- http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/
Kategorie:Fahrerlaubnisrecht
ja:運転免許
Mofa
Das Wort Mofa ist abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad.
Im Gegensatz zum Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor (meist einen Verbrennungsmotor - Zweitaktmotor -, gelegentlich aber auch einen Elektromotor), der die Antriebskraft via Kette (klassisch) oder Riemen (modern) auf das Hinterrad oder eine Reibrolle auf das Vorderrad (beim Velo Solex) leitet. Fast alle Mofas haben Vollautomatik, d. h. Kuppeln und Schalten sind nicht notwendig.
Wie das Fahrrad hat das klassische Mofa Pedale, allerdings dienen sie nicht zum Treten, sondern werden lediglich zum Starten des Motors und beim Fahren als Fußstützen benützt. Heutzutage haben aber auch viele kleine Motorroller eine Mofazulassung und damit keine Pedale mehr, sondern sehen genauso aus wie andere Motorroller. Sie verfügen meist über Elektrostarter.
Das Mofa ist ein sehr flexibles Verkehrsmittel. Weitere Vorteile des Mofas sind eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung, eine gute Federung und ein bequemer Sattel bzw. auch eine Sitzbank. Mofas sind grundsätzlich einsitzig, es wird eine Prüfbescheinigung gefordert, das Mindestalter zum Fahren eines Mofas sind 14 Jahre (Schweiz) resp. 15 Jahre (Deutschland). Ab 16 Jahre kann man auch ein Kleinkraftrad (Moped, Mokick oder Roller) fahren, das Soziusbetrieb erlaubt und 45 km/h fahren darf - im Gegensatz zu den 25 km/h (Deutschland) resp. 30 km/h (Schweiz) des Mofas.
Ideal ist es in Deutschland für junge Leute, einen Motorroller zu kaufen, der zunächst für 1 Jahr auf 25 km/h als Mofa gedrosselt ist und nach dem 16. Geburtstag und bestandener Führerscheinprüfung auf 45 km/h umgerüstet werden kann. Ein Mofa benötigt in Deutschland ein so genanntes Versicherungskennzeichen.
In Deutschland ist zum Fahren eines Mofas eine Fahrerlaubnis erforderlich. In diesem Fall ist eine Prüfung abzulegen. Die Prüfbescheinigung ist mitzuführen. Das gilt nicht für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen.
In der Schweiz benötigt man zum legalen Fahren eines Mofas einen Führerausweis, welchen man nach erfolgreich abgeschlossener Theorieprüfung erhält. Außerdem muss man einen Sehtest absolvieren.
In der Schweiz dürfen 14- und 15-Jährige keine Motorroller kaufen; sie sind auf Mofas (diejenige mit Pedalen) angewiesen. Es wird allerdings diskutiert, ob man Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für 14-Jährige freigeben soll, da Mofas auf Grund fehlender Blinklichter als zu gefährlich eingestuft sind und künftig vielleicht verboten werden.
Hersteller (auch historische)
- Hercules
- Kreidler
- Piaggio
- Garelli
- Puch
- Solex (Velo Solex)
- Steyr
- Zündapp
- Solo
- Sachs
- Simson
- Fantic
- Ciao
- Peugeot
Kategorie:Fahrrad
Kategorie:Kraftrad
Moped
Als Kleinkraftrad (in Österreich als Moped bezeichnet)werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bezeichnet.
Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins
mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999 (Stand: 2004).
In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und
kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h,
und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten
Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von
60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³).
Im Gegensatz zum kleineren Mofa (motorisiertes Fahrrad) können Kleinkrafträder auch für zwei Personen zugelassen werden. Traditionell unterscheidet man Moped (Motor + Pedale) und Mokick (Motor + Kickstarter), wobei sich letzterer bei Kleinkrafträdern durchgesetzt hat. Besonders die Bauform als Motorroller hat im Laufe der Zeit an Beliebtheit gewonnen. Die nächst größere Zweiradklasse ist das Leichtkraftrad.
In Deutschland ist zum Führen eines Kleinkraftrades eine Fahrerlaubnis der Klasse M (EU-Führerschein) erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann (der Erwerb der Führerscheinklasse B schließt u.a. die Klasse M ein).
Die 50- und 60-km/h-Varianten dürfen gefahren werden mit dem Führerschein Klasse 3
(Führerschein der BRD vor der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999; ugs. "rosa Lappen" genannt).
Auch die Fahrerlaubnis der Klasse M berechtigt zum Fahren der 50 km/h Variante bei Zulassung bis 31. Dezember 2001 sowie der 60 km/h Varianten bei Erstzulassung des Fahrzeuges bis 28. Februar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1)
In Österreich ist der Mopedführerschein notwendig.
Siehe auch:
- ostdeutsche Kleinkrafträder
- Motorroller
Foren zum Thema:
[http://www.mofapower.de MofaPower]
[http://www.madass-forum.de MadAss Forum]
[http://www.schwalbennest.de Simson-Schrauber-Forum]
Kategorie:Kraftrad
ja:モペッド
Hildebrand und WolfmüllerDie Hildebrand & Wolfmüller war das erste käufliche Motorrad überhaupt. Gottlieb Daimlers Reitwagen von 1885 diente eigentlich nur als Versuchsträger für den Motor und wurde nicht in Serie hergestellt, geschweige denn weiterentwickelt.
1885
Der Konstrukteur Alois Wolfmüller arbeitete unter anderem bei Dürkopp in Bielefeld und Carl Benz in Mannheim. Später führte er vor allem Versuche im Luftfahrtbereich durch, mit der Konstruktion von Otto Lilienthal.
Technische Daten der Hildebrand & Wolfmüller von 1894
Patent vom 20. Januar 1894, Nr. 78553: 2-Zylinder Viertakt-Motor, liegend, 1488 ccm, Bohrung x Hub: 90 x 117 mm, rund 2,5 PS Leistung bei 240 min-1, Gewicht ca. 60 kg und eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 40 km/h. Der Zeit weit voraus war die Wasserkühlung, sowie der Vierfach-Rohrrahmen.
Die Kraftübertragung erfolgte mit Schubstangen wie bei der Lokomotive - die Pleuelstangen betätigten eine Kurbel am Hinterrad. Für heutige Verhältnisse geradezu exotisch war eine Notbremse mittels Sporn als Bremsanker.
Von diesem Modell wurden wenige hundert Stück gebaut. Neben dem hohen Einstandspreis sind es technische Unzulänglichkeiten, die dieses erste käufliche Motorrad zu keinem Verkaufserfolg werden lassen. Die Glührohrzündung funktionierte ungenügend und zum Starten musste angeschoben werden.
Die Konstruktion endete 1897 mit einem wirtschaftlichem Fiasko für Wolfmüller und seinen Geldgeber Hildebrand.
Kategorie:Motorradhersteller
1894
- 22. Februar: Policarpo Bonilla wird Staatspräsident in Honduras
- 15. Oktober: Beginn der Dreyfus-Affäre: Der französische Offizier Alfred Dreyfus wird wegen Spionage verhaftet
- 29. Oktober: Kaiser Wilhelm II. beruft den 75-jährigen Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst zum Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten
- 5. Dezember Eröffnung des Reichstagsgebäudes in Berlin durch Kaiser Wilhelm II
- 11. Dezember: Auf dem Champs-Elysées in Paris, Frankreich, wird der erste Autosalon eröffnet
- 21. Dezember: Mackenzie Bowell wird neuer Premierminister von Kanada
- Die Tower Bridge in London wird fertig gestellt
- Nikolaus II. wird zum russischen Zaren gekrönt
- James Jeans und John William Strutt Rayleigh stellen ihre Theorie des Schwarzen Körpers auf (Rayleigh-Jeans-Gesetz)
- Emanuel Lasker wird Schachweltmeister
- Entdeckung des Pestbazillus
- Erstes großes Massaker von Türken und Kurden an Armeniern
Kultur
- 16. März: Uraufführung der Oper Thaïs von Jules Massenet an der Grand Opéra Paris
- 18. März: Uraufführung der Oper Weltfrühling von Hans Huber in Basel
- 18. Mai: Uraufführung der Oper Raffael (Orig.: Rafael') von Anton Stepanowitsch Arenski im Bolschoi-Theater in Moskau
- 20. Juni: Uraufführung der Oper La Navarraise von Jules Massenet im Covent Garden in London
- 16. September: Uraufführung der Operette Die Chansonette von Rudolf Dellinger am Residenztheater in Dresden
- 13. November: Uraufführung der Oper Ingwelde von Max von Schillings am Hoftheater in Karlsruhe
- 22. Dezember: Mit dem Orchesterstück Prélude à l'après-midi d'un faune von Claude Debussy wird in Paris das erste bedeutende Werk des musikalischen Impressionismus uraufgeführt
Sport
- 23. Juni: Pierre de Coubertin gründet das Internationale Olympische Komitee
- Gründung des First Vienna Football Club, dem ersten Fußballverein in Österreich
- Datum unbekannt: Aino Aalto, finnische Architektin und Designerin († 1949)
- 1. Januar: Satyendra Nath Bose, Physiker († 1974)
- 1. Januar: Walter Schultze, Mediziner, SA- und SS-Funktionär († 1979)
- 8. Januar: Maximilian Kolbe, polnischer Franziskaner-Minorit († 1941)
- 17. Januar: Edgar André, KPD-Politiker und Antifaschist († 1936)
- 17. Januar: Werner March, deutscher Architekt († 1976)
- 18. Januar: Jan van Breda Kolff, niederländischer Fußballspieler
- 18. Januar: Lucia Moholy, Fotografin († 1989)
- 22. Januar: Heinz Heck, deutscher Biologe und Zoodirektor in München († 1982)
- 24. Januar: Robert Jaffé, deutscher Politiker († 1968)
- 25. Januar: Micheil Tschiaureli, georgischer Filmregisseur († 1974)
- 28. Januar: Felix Fechenbach, politischer Journalist und Dichter († 1933)
- 1. Februar: Paul Merker, SED-Funktionär in der DDR († 1969)
- 3. Februar: Norman Rockwell, US-amerikanischer Maler und Illustrator († 1978)
- 4. Februar: Friedrich Karl Florian, Gauleiter der NSDAP von Düsseldorf († 1975)
- 5. Februar: Henriette Hardenberg, Expressionistische Dichterin
- 7. Februar: Maria Dietz, deutsche Politikerin und MdB († 1980)
- 8. Februar: King Vidor, US-amerikanischer Regisseur († 1982)
- 8. Februar: Ludwig Marcuse, Philosoph und Schriftsteller († 1971)
- 10. Februar: Harold Macmillan, britischer Politiker und Regierungschef († 1986)
- 10. Februar: Hermann Weinkauff, erster Präsident des Bundesgerichtshofs († 1981)
- 15. Februar: Viktor Neubaum, deutscher Romancier, Lyriker und Dramatiker († 1947)
- 19. Februar: Emil Forrer, Assyriologe, Altertumskundler und Hethitologe († 1986)
- 22. Februar: Katharina Schroth, deutsche Physiotherapeutin († 1985)
- 24. Februar: Josef Arndgen, deutscher Politiker († 1966)
- 25. Februar: Ernst Friedrich, anarchistischer Pazifist († 1967)
- 26. Februar: Wilhelm Bittrich, deutscher General und SS-Obergruppenführer († 1979)
- 28. Februar: Friedrich Wilhelm Wagner, deutscher Jurist und Politiker († 1971)
- 1. März: Hans Orlowski, bekannter Maler und Holzschneider († 1967)
- 4. März: Gabriele Tergit, deutsche Journalistin und Schriftstellerin († 1982)
- 4. März: Georg Mayerhofer, deutscher Politiker († 1966)
- 6. März: Edgar Julius Jung, deutscher Politiker († 1934)
- 6. März: Elisabeth Castonier, deutsche Schriftstellerin († 1975)
- 8. März: Iwan Wassiljewitsch Obreimow, russischer Physiker († 1981)
- 8. März: Wäinö Aaltonen, finnischer Bildhauer († 1966)
- 9. März: Franz Wilhelm Seiwert, Maler und Bildhauer († 1933)
- 11. März: Otto Grotewohl, deutscher Politiker, Ministerpräsident der DDR († 1964)
- 14. März: Hans Reiffenstuel, deutscher Maler († 1980)
- 18. März: Sergej W. Iljuschin, sowjetischer Flugzeugkonstrukteur († 1977)
- 20. März: Hans Langsdorff, deutscher Marineoffizier († 1939)
- 20. März: Hans Wilhelm Langsdorff, deutscher Marineoffizier († 1939)
- 21. März: Rudolf Nebel, Raketenkonstrukteur († 1978)
- 24. März: Alice Rühle-Gerstel, deutsche Schriftstellerin († 1943)
- 27. März: René Fonck, französisches Fliegerass († 1953)
- 28. März: Ernst Lindemann, deutscher Offizier der Kaiserlichen Marine († 1941)
- 30. März: Sergei Wladimirowitsch Iljuschin, russischer Ingenieur und Flugzeugbauer († 1977)
- 2. April: Richard Drauz, NSDAP-Kreisleiter von Heilbronn; als Kriegsverbrecher hingerichtet († 1946)
- 2. April: Walter Mittelholzer, Schweizer Luftfahrtpionier († 1937)
- 8. April: Hermann Sendelbach, fränkischer Dichter († 1971)
- 9. April: Erik Charell, deutscher Regisseur und Schauspieler († 1974)
- 10. April: Ben Nicholson, englischer Maler und Objektkünstler († 1982)
- 12. April: Otto Arnholz, deutscher Politiker und MdB († 1988)
- 15. April: Bessie Smith, US-amerikanische Bluessängerin († 1937)
- 16. April: Carl von Campe, deutscher Politiker († 1977)
- 17. April: Nikita Sergejewitsch Chruschtschow, sowjetischer Politiker und Regierungschef († 1971)
- 20. April: Ernst Wille, deutscher Politiker und NS-Widerstandskämpfer
- 22. April: Georg Ulrich Handke, Minister der DDR für Innerdeutschen Handel und Außenhandel († 1962)
- 26. April: Rudolf Heß, nationalsozialistischer Politiker († 1987)
- 27. April: George Petty, Fotograf
- 29. April: Joop Boutmy, niederländischer Fußballspieler († 1972)
- 29. April: Marietta Blau, österreichische Physikerin († 1970)
- 29. April: Paul Hörbiger, österreichischer Schauspieler († 1981)
- 30. April: Herbert Vere Evatt, australischer Politiker († 1965)
- 1. Mai: Maria Restituta, Ordens- und Krankenschwester († 1943)
- 5. Mai: August Dvorak, Psychologe und Pädagogikprofessor († 1975)
- 13. Mai: Ásgeir Ásgeirsson, zweiter Präsident Islands († 1972)
- 17. Mai: Botho Henning Elster, deutscher Generalmajor († 1952)
- 19. Mai: Franz Mühlenberg, deutscher Politiker († 1976)
- 22. Mai: Friedrich Pollock, deutscher Sozialwissenschaftler und Philosoph
- 25. Mai: Jakob Joos, deutscher Physiker († 1959)
- 27. Mai: Dashiell Hammett, US-amerikanischer Krimi-Schriftsteller († 1961)
- 27. Mai: Louis-Ferdinand Celine, französischer Schriftsteller und Arzt († 1961)
- 3. Juni: Herbert Boeckl, österreichischer Maler († 1966)
- 6. Juni: John Hargrave, britischer Zeichner, Autor und Politiker († 1982)
- 6. Juni: Walter Kaßner, SED-Politiker und Bürgermeister in Magdeburg († 1970)
- 7. Juni: Alexander Procofieff De Seversky, US-amerikanischer Luftfahrtingenieur († 1974)
- 8. Juni: Erwin Schulhoff, tschechischer Komponist und Pianist († 1942)
- 9. Juni: Nedo Nadi, Säbel- und Florettfechter († 1940)
- 10. Juni: Pavel Bořkovec, tschechischer Komponist († 1972)
- 10. Juni: Oskar Karlweis, österreichischer Schauspieler († 1956)
- 13. Juni: Richard Döcker, deutscher Architekt († 1968)
- 15. Juni: Robert Russell Bennett, US-amerikanischer Komponist († 1981)
- 15. Juni: Trygve Gulbranssen, norwegischer Schriftsteller († 1962)
- 17. Juni: Sebastian Fichtner, deutscher Generalleutnant im Dritten Reichs († 1950)
- 18. Juni: Ernst Schneider, österreichischer Erfinder († 1975)
- 23. Juni: Alfred Charles Kinsey, US-amerikanischer Sexualforscher († 1956)
- 23. Juni: Edward VIII., König von Großbritannien († 1972)
- 25. Juni: Hermann Oberth, deutscher Physiker und Raumfahrtpionier († 1989)
- 8. Juli: Pjotr Kapiza, russischer Physiker († 1984)
- 8. Juli: Pjotr Leonidowitsch Kapiza, russischer Physiker († 1984)
- 13. Juli: Isaak Babel, russischer Journalist und Autor († 1940)
- 17. Juli: Georges Lemaitre, belgischer Priester und Physiker (Urknalltheorie) († 1966)
- 22. Juli: Oskar Maria Graf, deutscher Schriftsteller († 1967)
- 24. Juli: Alma Rogge, deutsche Schriftstellerin († 1969)
- 25. Juli: Gavrilo Princip, bosnisch-serbischer Unabhängigkeitskämpfer, Attentäter von Sarajevo († 1918)
- 26. Juli: Aldous Huxley, britischer Schriftsteller († 1963)
- 1. August: Ottavio Bottecchia, italienischer Radrennfahrer († 1927)
- 2. August: Curt Backeberg, deutscher Kakteensammler und -forscher sowie Autor († 1966)
- 7. August: Carl Wery, deutscher Schauspieler († 1975)
- 9. August: Michail Michailowitsch Soschtschenko, russischer Schriftsteller († 1958)
- 10. August: Varahagiri Venkata Giri, indischer Politiker und Staatspräsident († 1980)
- 12. August: Albert Leo Schlageter, deutscher Nationalsozialist († 1923)
- 13. August: Paul Blobel, Architekt und SS-Standartenführer († 1951)
- 17. August: Otto Suhr, deutscher Politiker († 1957)
- 19. August: André Lefèbvre, französischer Auto-Ingenieur, Luftfahrtingenieur und Rennfahrer († 1963)
- 19. August: Hermann Jahrreiß, Professor für Rechtswissenschaften
- 20. August: Josef Straßberger, Gewichtheber und Olympiasieger († 1950)
- 21. August: Christian Schad, deutscher Maler († 1982)
- 27. August: Kurt Bürger, Ministerpräsident von Mecklenburg († 1951)
- 28. August: Karl Böhm, österreichischer Dirigent († 1981)
- 29. August: Semjon Iljitsch Bogdanow, Chef der sowjetischen Militäradministration in Brandenburg († 1960)
- 30. August: Charles Reznikoff, US-amerikanischer Poet († 1976)
- 2. September: Joseph Roth, österreichischer Schriftsteller und Journalist († 1939)
- 9. September: Arthur Freed, US-amerikanischer Musicalproduzent und Liedertexter († 1973)
- 12. September: Friedrich Ebert (Sohn), SED-Funktionär der DDR und Oberbürgermeister von Berlin († 1979)
- 13. September: Julian Tuwim, polnisch-jüdischer Lyriker († 1953)
- 15. September: Jean Renoir, Filmregisseur († 1979)
- 15. September: Oskar Klein, schwedischer Physiker († 1977)
- 16. September: Charles Crodel, deutscher Maler († 1973)
- 19. September: Hans Wellhausen, deutscher Politiker († 1964)
- 22. September: Elisabeth Rethberg, Sängerin († 1976)
- 27. September: Lothar von Richthofen, deutscher Jagdflieger im Ersten Weltkrieg
- 27. September: Otto Nagel, Berliner Maler († 1967)
- 28. September: Kurt Pastenaci, wissenschaftlicher Schriftsteller und Historiker († 1961)
- 1. Oktober: Willi Richter, deutscher Politiker der SPD († 1972)
- 3. Oktober: Walter Warlimont, deutscher General († 1976)
- 4. Oktober: Walther Beumelburg, deutscher Rundfunkintendant († 1944)
- 5. Oktober: Bevil Rudd, südafrikanischer Leichtathlet und Olympiasieger († 1948)
- 14. Oktober: Edward Estlin Cummings, Dichter und Schriftsteller († 1962)
- 14. Oktober: Heinrich Lübke, deutscher Politiker, Bundespräsident der BRD († 1972)
- 17. Oktober: Hermann Ehren, deutscher Politiker († 1964)
- 18. Oktober: Juri Nikolajewitsch Tynjanow, russischer Schriftsteller und Literaturwissenschaftler († 1943)
- 18. Oktober: Frieda Müller, deutsche Altersrekordlerin († 2005)
- 19. Oktober: Peter Lorson, katholischer Theologe, Jesuit, Schriftsteller († 1954)
- 21. Oktober: Heinrich Maria Davringhausen, deutscher Maler der Neuen Sachlichkeit († 1970)
- 23. Oktober: Ludger Westrick, deutscher Politiker, Bundesminister († 1990)
- 25. Oktober: Wolfgang Jacobi, deutscher Komponist († 1972)
- 27. Oktober: Fritz Sauckel, deutscher Politiker (NSDAP) († 1946)
- 2. November: Alexander Lippisch, deutscher Flugzeugkonstrukteur († 1976)
- 2. November: William Johnston, US-amerikanischer Tennisspieler († 1946)
- 4. November: Hermann Conring, deutscher Politiker (CDU), MdB († 1989)
- 9. November: Dietrich von Choltitz, deutscher General und Stadtkommandant von Paris († 1966)
- 13. November: Arthur Nebe, Chef des Reichskriminalpolizeiamtes († 1945)
- 13. November: August Dresbach, deutscher Politiker (CDU), MdB († 1968)
- 16. November: Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi, deutscher Schriftsteller, Politiker († 1972)
- 17. November: Eelco N. van Kleffens, niederländischer Politiker († 1983)
- 19. November: Américo Tomás, Admiral, portugiesischer Staatspräsident (1958 bis 1974) († 1987)
- 19. November: Heinz Hopf, Schweizer Mathematiker († 1971)
- 26. November: Iwan Dmitrijewitsch Papanin, sowjetischer Polarforscher († 1986)
- 26. November: James Charles McGuigan, Erzbischof von Toronto und Kardinal († 1974)
- 26. November: Norbert Wiener, US-amerikanischer Mathematiker († 1964)
- 27. November: Konosuke Matsushita, japanischer Industrieller († 1989)
- 3. Dezember: Bernhard Bästlein, deutscher Kommunist und Widerstandskämpfer († 1944)
- 5. Dezember: Charles Robert Swarts, südafrikanischer Politiker († 1982)
- 8. Dezember: James Thurber, US-amerikanischer Schriftsteller und Zeichner († 1961)
- 15. Dezember: Oswaldo Aranha, brasilianischer Politiker († 1960)
- 17. Dezember: Arthur Fiedler, US-amerikanischer Dirigent († 1979)
- 17. Dezember: Hans Henny Jahnn, deutscher Schriftsteller, Orgelbauer, Musikverleger († 1959)
- 19. Dezember: Paul Dessau, deutscher Komponist und Dirigent († 1979)
- 20. Dezember: Robert Menzies, australischer Premierminister († 1978)
- 29. Dezember: Friedrich Maier, deutscher Politiker († 1960)
- 31. Dezember: Pola Negri, polnische Schauspielerin († 1987)
- 1. Januar: Heinrich Rudolf Hertz, deutscher Physiker ( - 1857)
- 4. Januar: Karl Freiherr von Hasenauer, österreichischer Architekt des Historismus ( - 1833)
- 21. Januar: Carl Johann Bogislaw Lüdecke, deutscher Architekt ( - 1826)
- 23. Januar: Lobengula, Zweiter und zugleich letzter König des Matabele-Königreichs ( - 1833)
- 4. Februar: Adolphe Sax, belgischer Instrumentenbauer und Saxophonist ( - 1814)
- 4. Februar: Louis Lewandowski, deutscher Komponist ( - 1821)
- 6. Februar: Theodor Billroth, deutscher Arzt ( - 1829)
- 12. Februar: Hans Guido von Bülow, deutscher Komponist, Pianist, Dirigent und Kapellmeister ( - 1839)
- 21. Februar: Gustave Caillebotte, französischer Maler und Kunstsammler ( - 1848)
- 20. März: Lajos Kossuth, ungarischer Rechtsanwalt, Politiker und Freiheitskämpfer ( - 1802)
- 27. März: Verney Lovett Cameron, berühmter Afrikareisender ( - 1844)
- 5. April: Friedrich Wilhelm Weber, deutscher Epiker ( - 1813)
- 21. April: James W. Throckmorton, 13. Gouverneur von Texas ( - 1825)
- 6. Mai: Arnold Bürkli, Schweizer Bauingenieur ( - 1833)
- 9. Mai: Friedrich Alexander Graf von Bismarck-Bohlen, preußischer General ( - 1818)
- 12. Mai: Josef Modl, österreichischer Sänger ( - 1863)
- 21. Mai: August Kundt, deutscher Physiker ( - 1839)
- 9. Juni: Friedrich Louis Dobermann, Justizangestellter in Apolda ( - 1834)
- 9. Juni: Werner Hagedorn, deutscher Chirurg ( - 1831)
- 17. Juni: Hermann Lattemann, deutscher Berufsluftschiffer und Fallschirmspringer ( - 1852)
- 24. Juni: Marie François Sadi Carnot, französischer Staatsmann und Politiker ( - 1837)
- 28. Juni: Carl Faulmann, Schriftsetzer, Privatgelehrter und Stenograph ( - 1835)
- 4. Juli: Christian Friedrich August Dillmann, deutscher Orientalist und Theologe ( - 1823)
- 5. Juli: Betty Paoli, deutsche Schriftstellerin ( - 1814)
- 22. Juli: Julius von Bose, preußischer General der Infanterie ( - 1809)
- 29. Juli: Richard Buchta, Afrikaforscher ( - 1845)
- 16. August: Ludwig Knoop, Unternehmer ( - 1821)
- 5. September: Edward Inglefield, britischer Admiral und Polarforscher ( - 1820)
- 8. September: Hermann von Helmholtz, deutscher Physiologe und Physiker ( - 1821)
- 9. September: Heinrich Brugsch, deutscher Ägyptologe ( - 1827)
- 13. September: Emmanuel Chabrier, französischer Komponist und Pianist ( - 1841)
- 20. September: Heinrich Hoffmann, Psychiater und Verfasser des Struwwelpeters ( - 1809)
- 8. Oktober: Oliver Wendell Holmes, US-amerikanischer Arzt und Schriftsteller ( - 1808)
- 9. Oktober: Henry Grey, 3. Earl Grey, britischer Kolonialpolitiker und Staatsmann ( - 1802)
- 17. Oktober: Ludwig von Henk, deutscher Vizeadmiral ( - 1820)
- 19. Oktober: James Darmesteter, französischer Orientalist ( - 1849)
- 29. Oktober: Wilhelm Knaack, österreichischer Schauspieler ( - 1829)
- 1. November: Alexander III., russischer Zar ( - 1845)
- 20. November: Anton Grigorjewitsch Rubinschtein, russischer Komponist, Pianist, Dirigent ( - 1829)
- 24. November: Julius Bremer, Mitbegründer der Magdeburger Arbeiterbewegung ( - 1828)
- 3. Dezember: Robert Louis Stevenson, schottischer Schriftsteller ( - 1850)
- 7. Dezember: Ferdinand Vicomte de Lesseps, französischer Diplomat und Ingenieur ( - 1805)
- 8. Dezember: Pafnuti Lwowitsch Tschebyschow, russischer Mathematiker ( - 1821)
- 11. Dezember: Karl Alexander von Burchtorff, Regierungspräsident von Oberfranken ( - 1822)
- 27. Dezember: Franz II. (Sizilien), Prinzessin von Sizilien ( - 1836)
- 30. Dezember: Amelia Bloomer, US-amerikanische Frauenrechtlerin ( - 1818)
- 31. Dezember: Thomas J. Stieltjes, niederländischer Mathematiker ( - 1856)
Staatsoberhäupter
Afrika
- Ägypten: Abbas II. Hilmi, Khedive (1892–1914)
- Äthiopien: Menilek II., Kaiser (1889–1909)
Amerika
- Costa Rica: Rafael Iglesias y Castro, Präsident (1894–1902)
- Mexiko: Porfirio Diaz, Präsident (1884–1911)
- Nicaragua: José Santos Zelaya, Präsident (1894–1909)
Asien
- Afghanistan (Barakzai-Dynastie): Emir Abdur Rahman Khan
- Japan: Mutsuhito, Kaiser (1867–1912)
Europa
- Belgien (Sachsen-Coburg-Gotha/Wettiner): Leopold II., König der Belgier (1865–1909)
- Dänemark (Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg/Oldenburger): Christian IX., König (1863–1906)
- Deutsches Reich (Hohenzollern): Wilhelm II., Deutscher Kaiser (1888–1918)
- Frankreich
- Marie François Sadi Carnot, Präsident (1887–1894)
- Jean Paul Pierre Casimir-Pérrier, Präsident (1894–1895)
- Griechenland (Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg/Oldenburger): Georg I., König der Hellenen (1863–1913)
- Großbritannien und Irland: (Welf: Este) Victoria, Königin (1837–1901)
- Italien: Humbert I., König (1878–1900)
- Liechtenstein: Johann II., Fürst (1858–1929)
- Luxemburg (Haus Nassau): Adolf, Großherzog (1890–1905)
- Montenegro (Haus Petrowitsch Rjegosch): Nikita Petrović, Fürst (1878–1918)
- Niederlande (Haus Nassau)- Wilmelmina, Königin (1890–1948)
- Österreich-Ungarn (Habsburg): Franz Joseph I., Kaiser (1848–1916)
- Portugal (Sachsen-Coburg-Saalfeld/Wettiner): Karl I., König (1889–1908)
- Rumänien (Hohenzollern-Sigmaringen): Karl I., König (1878–1914)
- Russisches Reich (Romanow-Holstein-Gottorp/Oldenburger)
- Alexander III., (Kaiser/Zar) (1881–1894)
- Nikolaus II., (Kaiser/Zar) (1894–1917)
- Schweden (Haus Bernadotte): Oskar II., König (1872–1907)
- Schweiz: Emil Frey, Bundespräsident, (1894)
- Serbien: Aleksandar I. Karađorđević, König (1889–1903)
- Spanien: Alfons XIII., König (1886–1931)
- Türkisches Reich: Abdulhamid II., Großsultan (1876–1909)
ko:1894년
simple:1894
th:พ.ศ. 2437
1885
- 23. April: Der belgische König Leopold II. erklärt sich zum Eigentümer des Kongo: ein völkerrechtlich einzigartiger Vorgang, dass eine Einzelperson sich zum Eigentümer eines Landes ernennt
- 15. Oktober: Die Marshallinseln erhalten den Status eines Deutschen Schutzgebietes
- 7. November: In Craigellachie (Kanada) wird der Bau der ersten kanadischen Pazifik-Eisenbahnlinie mit der feierlichen Eröffnung abgeschlossen
- 10. November: erste Fahrt eines Motorrads, gebaut von Gottlieb Daimler und Wilhelm Maybach
- 12. Weltausstellung in Antwerpen, Belgien
- Hiram Maxim erfindet das Maschinengewehr
- Ernst Mach macht Schallwellen sichtbar
- Johann Jakob Balmer veröffentlicht seine empirische Formel zu den möglichen Frequenzen des Wasserstoffspektrums (in: Annalen der Physik und Chemie N. F. 25 (1885), 80–87), siehe (Balmer-Serie)
- Philipp III. Krementz wird Erzbischof von Köln
- Pastor Friedrich von Bodelschwingh gründet die erste Bausparkasse in Deutschland
- serbisch-bulgarischer Krieg
- Albert Boehringer gründet Boehringer Ingelheim
Kultur
- 14. März: Uraufführung der Oper István király (König Stephan) von Ferenc Erkel in Budapest
- 28. März: Uraufführung der Operette Don Cesar von Rudolf Dellinger am Carl Schultze Theater in | | |