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Nordzypern

Nordzypern

Die Türkische Republik Nordzypern (kurz auch „Nordzypern“, im folgenden „TRNZ“, türkisch: Kuzey Kıbrıs Türk Cumhuriyeti, Abk. KKTC) ist eine im Norden der Mittelmeer-Insel Zypern ausgerufene Republik (siehe auch stabilisiertes De-Facto-Regime). Das 1974 von der Türkei besetzte Gebiet wird bis heute nur von dieser als unabhängiger Staat anerkannt. Die Vereinten Nationen haben in mehreren Resolutionen (541, 550, u.a.) die Besetzung des Nordteils Zyperns als illegal festgestellt und die Anerkennung durch die Türkei verurteilt. Das besetzte Gebiet gehört völkerrechtlich der Republik Zypern und ist folglich Territorium der Europäischen Union. Präsident der selbsternannten "Türkischen Republik Nordzypern" ist Mehmet Ali Talat, ihr Ministerpräsident ist Ferdi Sabit Soyer. Nordzypern hat Beobachterstatus bei der Organisation der Islamischen Konferenz und Zentralasien-Gipfel der Türkischen Republiken. Die dort lebenden türkischen Zyprer sind Bürger der EU. Weil sie Staatsangehörige der Republik Zypern sind und nur diese Staatsangehörigkeit völkerrechtlich anerkannt wird.

Geschichte

Ausführlicher Hauptartikel: Geschichte Zyperns
- 1963/1964 Innenpolitische Spannungen führten zu einem bewaffneten Konflikt zwischen türkischen und griechischen Zyprioten.
- 15. Juli 1974: Militärputsch, der den Anschluss Zyperns an Griechenland zum Ziel hatte.
- 20. Juli 1974: Als Reaktion auf den Putsch führt die türkische Armee die Operation „Kıbrıs barış harekatı“ durch und sicherten den Nordteil der Insel.
- 200.000 griechische Zyprioten flüchteten aus dem Nordteil Zyperns und die meisten türkischen Zyprioten flüchteten in den Norden.
- 1975: Ausrufung des "Türkischen Bundesstaats von Zypern".
- 15. November 1983: Proklamation der "Türkischen Republik Nordzypern", die jedoch von allen Mitgliedsländern der Vereinten Nationen außer der Türkei nicht anerkannt wird (siehe Resolution 541 der Vereinten Nationen).
- 24. April 2004: In einer Volksabstimmung stimmten 61% für die Wiedervereinigung mit dem griechischen Südteil der Insel, der Republik Zypern; dort lehnt eine Mehrheit die Wiedervereinigung mit dem Norden ab.
- 1. Mai 2004: Die so genannte Green Line - die demilitarisierte Zone zwischen den beiden Landesteilen - wird nicht als EU-Außengrenze definiert, sondern vielmehr von Brüssel ignoriert. Dadurch wird es möglich, dass Güter und vor allem Personen, insbesondere EU-Bürger, erstmals auch vom Norden frei in den Süden passieren können, was bisher vom Südteil nicht geduldet und mit Strafe belegt worden war. Damit bleibt die EU bei der Position, dass sie völkerrechtlich von der Aufnahme der Gesamtinsel ausgeht und den Norden als Teil der Republik Zypern sieht.
- 28. Juni 2005: Beschlussentwurf über Zypern: In dem von der Türkei auf der 32. Außenminister-Sitzung der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) eingereichten Beschlussentwurf wird die Türkische Republik Nordzypern zum ersten Mal als “Zyperntürkischer Staat” bezeichnet. In dem Entwurf werden nicht nur OIC-Länder, sondern auch die internationale Gemeinschaft dazu aufgerufen, konkrete Schritte zur Aufhebung der Isolationen der TRNZ zu unternehmen.
- 29. Juni 2005: Aserbaidschan kündigt an, das bestehende Handelsembargo gegen die TRNZ aufheben zu wollen. Handelsembargo

Siehe auch


- Zypern
- Zypern-Konflikt
- Turkrepublik

Weblinks


- [http://daccess-ods.un.org/TMP/5747140.html Resolution 1568 der Vereinten Nationen von 2004 (auf englisch)]
- [http://daccess-ods.un.org/TMP/1952676.html Resolution 550 der Vereinten Nationen von 1984 (auf englisch)]
- [http://daccess-ods.un.org/TMP/6756481.html Resolution 541 der Vereinten Nationen von 1983 (englisch)]
- [http://www.moi.gov.cy/moi/pio/pio.nsf/index_en/index_en Offizielle Pressestelle der Regierung von Nordzypern (englisch)]
- [http://www.trncwashdc.org/ Englischsprachige Seiten der Vertretung Nordzyperns in den USA]
- [http://www.trncpresidency.org/ Webauftritt des nordzypriotischen Präsidenten (englisch)]
- [http://www.nordzypern-touristik.de/ Nordzypern-Tourismuszentrum]
- [http://www.kibris.gen.tr/ 4-sprachige geschichtliche Vorstellung der Zypern-Frage] Kategorie:Zypern Kategorie:Umstrittener Staat ja:北キプロス・トルコ共和国 ko:북키프로스 터키 공화국

Mittelmeer

Das Europäische Mittelmeer (meist nur Mittelmeer bzw. auch Mittelländisches Meer genannt), das etwa 2,5 Mio. km² groß und bis zu 5.267 m tief ist, ist ein Mittelmeer zwischen Europa, Afrika und Asien das von einem eigenen schmalen Klimagürtel umschlossen und von einer eigenen Flora und Fauna geprägt wird.

Geographie

Das Europäische Mittelmeer, das auch ein Binnenmeer des Atlantiks ist, liegt als am stärksten von Festländern umgebenes bzw. vom Ozean getrenntes Mittelmeer zwischen den eben genannten Kontinenten. Im Westen ist es durch die Straße von Gibraltar mit dem Atlantik verbunden, im Nordosten über die Dardanellen, das Marmarameer und den Bosporus mit dem Schwarzen Meer und im Südosten über den Sueskanal (seit 1869) mit dem Roten Meer, einem Binnenmeer des Indiks. Zu diesem großflächigen Mittelmeer, das zu den ozeanischen Nebenmeeren gezählt wird, gehören neben zahlreichen kleinen Inseln, großen und kleinen Inselgruppen und Eilanden die großen Inseln Korsika, Sardinien, Sizilien, Kreta, Rhodos und Zypern; in das Europäische Mittelmeer ragt von Norden her die Apenninenhalbinsel mit dem Großteil Italiens; sie trennt das eigentliche Meer von der Adria.

Daten

Das Europäische Mittelmeer bedeckt etwa 2,5 Mio km² Fläche. Seine größte Meerestiefe liegt bei 5.267 m (siehe Meeresboden).

Römischer Name

In der Antike wurde das Europäische Mittelmeer von den Römern Mare Nostrum genannt, was Unser Meer bedeutet. Diese Namensgebung resultiert daraus, dass das Römische Reich (Imperium Romanum) zeitweise das gesamte Mittelmeer umschloss.

Geschichte / Geologie

Das Europäische Mittelmeer ist ein Überrest des Tethysmeeres des Erdmittelalters. Vor 6 Millionen Jahren schloss sich die Straße von Gibraltar aufgrund der plattentektonischen Kollision Afrikas mit Europa. Teile des Mittelmeeres trockneten wiederholt aus, so dass sich am Meeresboden mächtige tertiäre Gips- und Salzlager finden. Zuletzt war das Nebenmeer des Atlantiks während der Eiszeiten zumindest teilweise ausgetrocknet. Daher fand Henry Cosquer, ein französischer Taucher, 1985 nahe Marseille eine später nach ihm benannte Höhle mit prähistorischen Felszeichnungen, deren Eingang 36 Meter unter dem Meeresspiegel liegt. Im 2. Weltkrieg war das Europäische Mittelmeer Kriegsschauplatz (siehe hierzu unter Mediterranean Theatre of Operations).

Salinität

Der Salzgehalt des Europäischen Mittelmeeres liegt mit rund 38 Promille höher als der des Atlantiks. Dies ist eine Folge der starken Verdunstung, die nicht durch den Süßwasserzufluss der großen Flüsse und Ströme ausgeglichen wird. Daher fließt am Grund der Straße von Gibraltar ein kräftiger Salzwasserstrom in den Atlantik ab, während an der Oberfläche eine entsprechend zum Netto-Wasserverlust noch stärkere Gegenströmung salzärmeres und daher leichteres Ozeanwasser in das Mittelmeer transportiert.

Meereswelt

Meeresboden

Innerhalb des Europäischen Mittelmeeres bzw. auf dessen Meeresboden befinden sich Schwellen, Tiefseebecken und ein Meerestief. Im Westteil des Meeres liegt das Algerisch-Provenzalische Becken, das bis zu 3.255 m tief ist. In seinem westlichen Mittelteil befindet sich das Tyrrhenische Becken im Tyrrhenischen Meer, das bis zu 3.758 m tief ist. In seinem östlichen Mittelteil liegt das Ionische Becken im Ionischen Meer, das in der Calypsotief - der tiefsten Stelle des Europäischen Mittelmeers - bis zu 5.267 m tief ist. Im Osten befindet sich das Levantische Becken im Levantischen Meer, das bis zu 4.517 m tief ist.

Horizontale Gliederung

Das Europäische Mittelmeer ist durch zahlreiche Nebenmeere, Golfe, Buchten und Meeresstraßen gegliedert; an seinem West- und Ostrand stößt es jeweils an eine Meerenge, die zum Ozean bzw. zu einem Binnenmeer überleiten. Im Westen ist das Europäische Mittelmeer durch die Straße von Gibraltar mit dem Atlantik verbunden. Im Nordosten ist es über die Dardanellen, das Marmarameer und den Bosporus mit dem Schwarzen Meer verbunden und im Südosten über den 1869 fertiggestellten Sueskanal auch mit dem Roten Meer, ein Binnenmeer des Indischen Ozeans. Das Marmarameer - nicht aber das Schwarze Meer - wird häufig noch zum Mittelmeer gezählt. Während sein Westteil keinen besonderen Namen trägt, ist das Europäische Mittelmeer durch eigene Nebenmeere und Buchten stark untergliedert: Im Norden liegt das Ligurische Meer mit dem Golf von Genua, im Mittelteil befinden sich das Tyrrhenische Meer, die Straße von Messina, das Ionische Meer, die Straße von Sizilien, die Kleine Syrte (Golf von Gabès), die Straße von Otranto, das Adriatische Meer, die Große Syrte, die Ägäis und im Ostteil das Levantische Meer.

Küsten

Bekannte Küstenabschnitte sind beispielsweise:
- Côte d’Azur
- Costa del Sol
- Riviera
- Sahel

Inselwelt

Die bedeutendsten Inseln, Inselgruppen und Halbinseln im Europäischen Mittelmeer sind (von West nach Ost): Balearen, Korsika, Sardinien, Sizilien, Malta, Peloponnes, Kreta, Dodekanes (Rhodos), Zypern. : Für weitere Inseln im Europäischen Mittelmeer siehe hier.

Zuflüsse

In das Europäische Mittelmeer bzw. in dessen Randmeere münden unter anderen diese Flüsse und Ströme, die bis auf den Muluja, einige kleinere Bäche bzw. Flüsse und insbesondere den Nil alle aus nördlichen Himmelsrichtungen einmünden:
- Arno - Ligurisches Meer
- Drin - Adria
- Ebro - Westteil des Europäischen Mittelmeers
- Ebros (Ewros) - Ägais
- Etsch - Adria
- Großer Mäander - Ägais
- Júcar - Westteil des Europäischen Mittelmeers
- Kleiner Mäander - Ägais
- Muluja (Wadi al-Muluyah) - Westteil des Europäischen Mittelmeers
- Nil - Levantinisches Meer
- Piave - Adria
- Po - Adria
- Rhône - Ligurisches Meer
- Segura - Westteil des Europäischen Mittelmeers
- Seman - Adria
- Strymon - Ägäis
- Tiber - Tyrrhenisches Meer

Staaten & Abhängige Gebiete

Anrainerstaaten sind:
- Im Norden: Gibraltar, Spanien, Frankreich, Monaco, Italien, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Griechenland und die Türkei
- im Osten Syrien, der Libanon, Israel und der Gazastreifen
- im Süden Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko, sowie die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla.

Literatur


- Hofrichter, Robert: Das Mittelmeer, Bd. 1: Allgemeiner Teil. Spektrum Akademischer Verlag, 2002. - ISBN 3-82741-050-9
- Ders., Das Mittelmeer, Bd. 2/2 : Bestimmungsführer. Spektrum Akademischer Verlag, März 2006. - ISBN 3-82741-170-X
- Bergbauer, Matthias/Humberg, Bernd: Was lebt im Mittelmeer? Franckh-Kosmos Verlag, 1999. - ISBN 3-44007-733-0
- Bärtels, Andreas: Pflanzen des Mittelmeerraumes. Ulmer, 2003. - ISBN 3-80013-287-7
- Wagner, Horst-Günter: Mittelmeerraum. Geographie, Geschichte, Wirtschaft, Politik. Darmstadt 2001 (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), 93 Abb., 29 Tab., 75 Bilder, 381 S. - ISBN 3-534-12339-5.

Weblinks


- [http://www.eckart-winkler.de/reise/specials/ins_mit.htm Die größten Mittelmeer-Inseln]
- [http://europa.eu.int/comm/research/rtdinfsup/de/sea1.htm Planet Ozean - Sonniges Mittelmeer] (Europäische Kommission)

Siehe auch


- Mittelmeerraum
- Nebenmeer
- Binnenmeer
- Mittelmeere
- Randmeer ! ja:地中海 ko:지중해 th:ทะเลเมดิเตอร์เรเนียน zh-min-nan:Tē-tiong-hái

Stabilisiertes De-facto-Regime

Stabilisiertes De-facto-Regime (Mehrzahl siehe Regime) ist ein von der UNO und deren Mitgliedsländern verwendeter Begriff, mit dem sie im Völkerrecht diejenigen Gebilde bezeichnen, welche alle Merkmale eines Staates (laut Konvention von Montevideo: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt) aufweisen und somit eigentlich gleichwertige Staaten sind, jedoch aus überwiegend politischen Gründen von der UNO bzw. den UNO-Staaten vielfach nicht de jure als Staat anerkannt werden. Da laut UN-Charta die UN normalerweise nicht berechtigt ist, sich in innerstaatliche Angelegenheiten eines ihrer Mitglieder einzumischen, würde die Charta verletzt, wenn sie z. B. das vom UN-Mitglied Somalia losgelöste Somaliland als Staat ansähe, wenn nicht vorher Somalia dem zugestimmt hat. Obwohl die UN-Sicht für die Staatlichkeit völkerrechtlich laut Konvention von Montevideo zwar theoretisch irrelevant ist, so führt de facto die Nichtanerkennung durch die UNO dazu, dass im Außenverhältnis der Handlungsspielraum in Bezug zu UNO-Staaten eingeschränkt ist.

Diskussion

Es ist zu beachten, dass dieser Begriff die Sicht der UNO bzw. deren Mitglieder darstellt, somit politisch gefärbt ist. Diejenigen, welche mit dieser Fremdsicht deklariert werden, lehnen diese Bezeichnung meist als diskriminierend ab. Stattdessen wünschen sie ebenfalls als „richtiger Staat“ angesehen zu werden. Die UNO sieht nur solche Fälle als stabilisierte De-facto-Regime an, die ähnlich ihrer Mitglieder als Staat agieren. Demnach zählen hierzu keine okkupierten/annektierten Länder (mangels Territorium und der dort effektiv ausübbaren Staatsgewalt).

Gegenmaßnahmen der sog. „Stabilisierten De-facto-Regime

Weil es laut UNO de jure nur gleichrangige Völkerrechtssubjekte gibt, gründeten einige der zu „Staaten 2. Klasse“ deklarierten Länder (sowie nicht UNO-anerkannte Völker/Nationen) ihre eigene internationale Organisation, welche de jure aufgrund der Gründung durch souveräne Staaten (gemäß Konvention von Montevideo) eine Miniversion der UNO darstellt, von der UNO jedoch de jure genauso wie deren Mitglieder nicht als gleichrangig anerkannt wird. Sie nennt sich UNPO, hat ihren Hauptsitz in Den Haag und deren Mitglieder respräsentieren über 100 Mio. Menschen. Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl der Konfliktherde der Welt identisch mit der Liste der UNPO-Mitglieder sind, gewinnt diese Organisation zunehmend auch bei der UNO an Ansehen und Beachtung.

Beispiele

Beispiele für stabilisierte De-facto-Regime laut UNO-Sicht sind:
- Abchasien
- Türkische Republik Nordzypern (Nordzypern)
- Somaliland
- Taiwan
- Nagorno-Karabachische Republik (Bergkarabach) Aus UN-Sicht werden hingegen kleinere Gebilde, die gemäß ihrer Definition zwar ebenfalls teils „Stabilisierte De-facto-Regime“ darstellen, als „Mikronationen“ bezeichnet (z. B. Hutt River Province, Seborga). „Umstrittener Staat“ ist ein Begriff, der sich sowohl auf okkupierte/annektierte Länder (z. B. Tibet, Demokratische Arabische Republik Sahara) als auch auf (seitens der UNO teils nicht anerkannte) Nicht-UN-Mitgliedsstaaten bezieht (siehe Republik China, Somaliland). Regime Regime ! !

Türkei

Die Türkei (Eigenbezeichnung Türkiye) ist der Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches und ging nach dem Ersten Weltkrieg aus diesem hervor. Die Türkei ist eine laizistische Republik. Der Laizismus geht auf den Staatsgründer Mustafa Kemal "Atatürk" zurück. Atatürk war bestrebt, durch viele gesellschaftliche Reformen die Türkei nach dem Vorbild Europas zu modernisieren. Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union.

Geografie

Lage

Europäischen Union Die Türkei erstreckt sich geografisch über zwei Kontinente. Anatolien, der asiatische Teil des türkischen Staatsgebiets, nimmt etwa 97 % der Fläche ein. Der europäische Teil bildet das östliche Thrakien und umfasst etwa 3 % der Landesfläche (23.623 km²). Die Landesgrenzen der Türkei haben eine Gesamtlänge von ca. 9.848 km, davon sind 7.200 km vom Meer umgrenzt. Im Westen der Türkei liegt das Ägäische Meer, im Süden das Mittelmeer und im Norden das Schwarze Meer. Daneben teilt die Türkei mit acht Nachbarländern eine Grenze mit einer Gesamtlänge von 2.648 km. Im Nordwesten grenzt sie an Griechenland (206 km Grenze) und Bulgarien (240 km), im Nordosten an Georgien (252 km), Armenien (268 km), Aserbaidschan (Exklave und autonome Republik Nachitschevan) (9 km), im Osten an den Iran (499 km) und im Süden an den Irak (352 km) und Syrien (822 km). Vor allem der Norden der Türkei gehört zu den am stärksten erdbebengefährdeten Regionen der Welt und wurde in den letzten Jahren immer wieder von Erdbeben erschüttert. Da eine gewisse chronologische Ost-West-Abfolge der Erdbeben in der Nordtürkei festzustellen ist, gehen Experten davon aus, dass in absehbarer Zeit auch İstanbul von einem großen Beben erschüttert werden könnte. Die letzten großen Beben in der Provinz Kocaeli waren weniger als 100 km von İstanbul entfernt.

Landschaftsbild

Kocaeli Die Türkei wird in sieben Regionen unterteilt: Thrakien- und Marmararegion, Ägäis, Schwarzmeer-Region, Zentral-Anatolien, Mittelmeerraum, Ost- und Südost-Anatolien. Diese Regionen unterscheiden sich stark bezüglich Vegetation und Wetterbedingungen. Thrakien liegt westlich vom Bosporus auf der europäischen Seite. Auf der thrakischen Hochebene bildet der Fluss Meriç die Grenze zu Griechenland. Östlich vom Bosporus liegt die Marmara-Region. Das Marmarameer trennt Europa von Asien und das Ägäische Meer vom Schwarzen Meer. Zum Mittelmeer hin erstrecken sich die Dardanellen auf einer Länge von 60 km. Die beiden Landzungen sind bei Çanakkale mit bis zu 4 km am breitesten. Am Bosporus liegt die Millionen-Metropole İstanbul. Die Landschaft in dieser Region ist hügelig und von Büschen und Wäldern bedeckt. Der fruchtbare Ackerboden weicht im Osten einer Steppenlandschaft. Die Region bildet das wirtschaftliche Zentrum der Türkei. Die Millionenstadt Bursa ist als Kurort berühmt für seine Schwefel- und Thermalquellen. Sie liegt zu Füßen des Uludağ-Gebirges. Der Berg ist sowohl im Sommer (Flucht vor der Hitze) als auch im Winter (Wintersport) ein beliebtes Ausflugsziel. Die Ägäis-Region wird ebenfalls landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die stark hügelige Landschaft erstreckt sich entlang der Westküste zwischen Çanakkale und Bodrum. Die Küstenregion gehört zu den am besten touristisch erschlossenen Regionen der Türkei. Neben Zypressen und Ölbäumen prägen Weinreben die Landschaft. In dieser Region finden sich viele antike Bauten aus der Zeit der griechichen Besiedlung, z. B. Troja, Assos (Behramkale), Pergamon (Bergama), Ephesus (Efes), Priene, Milet, Didyma und Euromos. Die Schwarzmeer-Region umfasst den nördlichen Küstenstreifen der Türkei. Sie ist geprägt durch ein mildes, feuchtes Klima, und auf ihrer bergigen Landschaft erstrecken sich große Wälder. Auf dem sehr fruchtbaren Boden werden Tee, Tabak, Mais und Haselnüsse angebaut. Die zentralanatolische Region umfasst die inneranatolischen Hochebenen. Hier liegen der Salzsee Tuz Gölü (salziger als das Tote Meer) und Gebirgsketten, die stellenweise bis zu 3.900 m hochragen. Im Osten liegt Kappadokien, das wegen seiner in Tuffstein getriebenen Wohnhöhlen und Felsenkirchen in bis zu 2.000 m hohen Bergkegeln bekannt ist. Inneranatolien ist überwiegend durch eine Steppenlandschaft geprägt und gehört zu den trockensten Gebieten Anatoliens; in der Region um den Tuz Gölü nimmt die Landschaft wüstenähnliche Gestalt an. Deshalb ist die landwirtschaftliche Nutzung in dieser Region nicht so stark ausgebildet, wie in den zuvor genannten Regionen. Vor allem Weizen, Gerste und Obst werden hier angebaut. Das Klima dieser Region ist geprägt durch heiße, trockene Sommer (über 40 Grad) mit kalten Abenden. Die Winter sind sehr kalt (unter -20 Grad). Die Mittelmeer-Region wird im Norden vom Taurus und im Osten vom Nur Dağları (Amanosgebirge) begrenzt. Landwirtschaftlich werden in dieser Region überwiegend Zitrusfrüchte, Bananen, Tomaten, Erdnüsse und Baumwolle angebaut. Baumwolle Südostanatolien ist die älteste Kulturregion der Türkei. Sie wird vom Taurus-Gebirge umschlossen. Hier verlaufen die beiden Flüsse Euphrat und Tigris. Landwirtschaftlich wird diese Region durch Weizen-, Gersten-, Wein-, Oliven- und Pistazienanbau genutzt. Neben Gebirgsverläufen ist die Region östlich des Euphrat durch ein Hochplateau geprägt. Zur weiteren landwirtschaftlichen Kultivierung werden im Rahmen des Südostanatolien-Projekts entlang des Euphrat und Tigris über 20 Staudämme errichtet. Höchste Berge der Türkei:
- Ararat (Büyük Ağrı dağı) - 5.165 m
- Buzul Dağı - 4.116 m
- Süphan Dağı - 4.058 m
- Kaçkar Dağı - 3.932 m
- Erciyes Dağı - 3.917 m
- Uludağ - 2.543 m Uludağ Wichtigste Flüsse der Türkei:
- Kızılırmak 1.355 km
- Euphrat (Fırat)
- Sakarya
- Murat
- Tigris (Dicle)
- Seyhan
- Ceyhan
- Göksu, Çoruh, Großer Mäander (Büyük Menderes). Seen der Türkei:
- Van Gölü 3.713 km²
- Tuz Gölü 1.500 km² (Salzsee)
- Beyşehir Gölü 656 km²
- Eğridir Gölü 468 km²
- Akşehir Gölü 353 km²
- İznik Gölü 298 km² Bedeutende Inseln der Türkei:
- Gökçeada 279 km²
- Marmara Adası 117 km²
- Bozcaada 36 km²
- Uzunada 25 km²
- Alibey 23 km²
- Paşalimanı 21 km²
- Avşar 21 km²

Klima

Flora und Fauna

Die Fläche der Türkei wird zu 26,2 % von Wald eingenommen, landwirtschaftlich werden 36,3 % der Gesamtfläche genutzt. Die Flora der Türkei gilt als die vielfältigste und abwechslungsreichste im Nahen Osten. Es finden sich rund 9.000 Arten mit 850 Gattungen; im Süden vor allem Pflanzen, die sich an die trockenen Sommer angepasst haben, z. B. immergrüne Hecken und Sträucher, Eichenbäume, Oliven- und Johannisbrotbäume. In den Hochebenen sind wilde Blumen und Bodendecker heimisch. Die Steppen werden von Sträuchern, Nadelwäldern und Schwarzkiefern beherrscht, die trockenen Gebiete auch von Disteln und Kakteengewächsen (Dornpolster). Im Norden, vor allem an der Schwarzmeerküste, finden sich ausgedehnte Haselnuss-, Mais- und Teeplantagen, im Süden eher Obst- und Baumwollplantagen. Auch sind viele Niederwildarten und Wildschweine heimisch, obwohl sich ihr Bestand durch die Jagd beständig dezimiert. An Nutztieren finden sich vorrangig Rinder, Pferde, Büffel, Schafe und Ziegen. Der Kamelbestand ging in den letzten Jahrzehnten beständig zurück; sie werden heute vorrangig für sportliche Wettkämpfe und nicht mehr als Lastenträger gezüchtet. Die größten Raubtiere, die heute noch in der Türkei leben, sind u. a. Braunbären, Wölfe, Schakale und einige Luchsarten. Der letzte türkische Leopard soll 1979 in Hakkari von einem Bauern erlegt worden sein. Die Türkei ist Brut- und Überwinterungsplatz für zahlreiche Vogelarten. Südlich von Bandırma - im Kuscenneti-Nationalpark - liegt ein bekanntes Vogelparadies, wo Pelikane, Wildenten, Störche, Kormorane, Nachtigallen und Fasane ihre Heimat gefunden haben.

Städte

Fasane Die Verstädterung ist in der Türkei weit voran geschritten, 74 % der Gesamtbevölkerung leben in der Stadt. Während der Südosten der Türkei sehr dünn besiedelt ist, konzentriert sich die Bevölkerung in den großen Städten der Westküste. Stadt Hauptstadt ist das in Zentralanatolien gelegene Ankara mit 3.203.362 Einwohnern. Ankara ist auch eine wichtige Wirtschafts- und Universitätsstadt. Größte Stadt und zugleich wirtschaftliches und kulturelles Zentrum ist das am Bosporus gelegene Istanbul (früher Konstantinopel), das auf beiden Seiten der Meeresenge liegt und sich so auf zwei Kontinente über eine Fläche von 1.269 km² erstreckt. Die eigentliche Stadt hat 8.803.468 Einwohner; in der Metropolregion, die mit der Bodenfläche der Provinz Istanbul identisch ist, leben auf einer Fläche von 5.220 km² - das ist mehr als doppelt so groß wie das Saarland - 11.588.545 Menschen. Damit ist Istanbul eine der größten Städte der Welt. İzmir ist mit 2.232.265 Einwohnern die drittgrößte türkische Stadt und verfügt nach Istanbul über den zweitgrößten Handelshafen. Bursa (1.194.687 Einwohner) die ehemalige Hauptstadt des Osmanischen Reiches ist heute ein wichtiger Wirtschaftsstandort für die Automobil- und Textilindustrie. Die wichtigste Stadt im Südosten der Türkei ist Diyarbakir. Diyarbakir besitzt nach der Chinesischen Mauer die größte und besterhaltenste Befestigungsanlage der Welt. Sie besteht zum größten Teil aus Basalt. Die Anlage wird in einen inneren und einen äußeren Abschnitt unterteilt. Weitere wichtige Städte sind Adana (1.130.710 Einwohner), Gaziantep (853.513 Einwohner), Konya und die Touristenhochburg Antalya (Stand 2000). Siehe auch: Liste der Städte in der Türkei, Geschichte Istanbuls

Bevölkerung

Hauptartikel: Minderheitenpolitik der Türkei

Ethnien

Die genaue ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung in der Türkei ist nicht exakt feststellbar. Bei offiziellen Volkszählungen wird die ethnische Zugehörigkeit nicht erfasst. Ermittelt wird hingegen Muttersprache und Zweitsprache, wobei die Zahlen bei vielen Minderheiten aufgrund der türkischen Assimilationspolitik stark rückläufig sind. Hinzu kommt, dass sich in der Türkei seit Jahrtausenden die verschiedensten Volksgruppen mischen, so dass die Zurechnung eines Menschen zu einer Volksgruppe vielfach eine Definitionsfrage ist. Besonders umstritten ist die genaue Zahl der Kurden, der größten und sich der Assimilation am stärksten entziehenden Minderheit. Die Angaben zu den Ethnien differieren je nachdem, welche Quellen herangezogen werden, stark. Demnach leben in der Türkei folgende Ethnien: 70–80 % Türken, ca. 20–30 % Kurden, 2–3 % Zaza, 2 % Araber, 0,5 % Tscherkessen, 0,5 % Georgier sowie diverse andere ethnische Gruppen und Nationalitäten (Abchasen, Albaner, Aramäer, Armenier, Assyrer, Bosniaken, Bulgaren, Griechen, Lasen, Tschetschenen). Die Bevölkerungsgruppe der Türken wird unterschiedlich definiert. Die türkische Regierung zählt seit 1965 Bevölkerungsgruppen dazu, die von anderen Quellen zum Teil als Angehörige anderer Turkvölker angesehen werden. Dies betrifft etwa 2–5 Millionen Krimtataren und Tataren, etwa 0,5–2 Millionen Aserbaidschaner,etwa 330.000 Yörük-Türkmenen, bis zu 200.000 Mescheten, etwa 100.000 Tahtaci, etwa 60.000 Terekeme, etwa 14.000–20.000 Gagausen, etwa 2.000 Usbeken sowie jeweils etwa 1.000 Kasachen, Kirgisen, Kumyken, Turkmenen und 500 Uiguren. Siehe auch: Türken, Turkvölker, Liste der türkischen Stämme

Religion

Hauptartikel: Religion in der Türkei Das Prinzip der in der Türkei praktizierten Version des Laizismus schreibt eine strenge Trennung von Religion und Staat vor, genauer gesagt eine strikte Unterordnung der Religion unter den Staat. Artikel 24 der Verfassung von 1982 beschränkt die Glaubensfreiheit auf das Individuum. Religionsgemeinschaften können aus dem Verfassungsabschnitt keine Rechte geltend machen. Diese Haltung resultiert aus der herrschenden Ideologie des Kemalismus in der türkischen Gesellschaft. Die sunnitisch-islamischen Einrichtungen werden vom staatlichen Diyanet İşleri Bakanlığı, dem Präsidium für Religionsangelegenheiten, verwaltet. Es regelt die Ausbildung der etwa 100.000 Imame und Muezzine, bezahlt und erhält die Moscheen und gibt landesweit den Inhalt der zu haltenden Predigten vor. Die anderen Religionsgruppen verwalten sich dagegen selbst, erhalten weniger staatliche Unterstützung, genießen dafür aber mehr innere Autonomie. Nach offiziellen Statistiken sind 99,8 % der türkischen Bevölkerung Muslime. Davon sind etwa 65 bis 70 % Sunniten, die restlichen 30 bis 35 % Aleviten. Nach anderen Schätzungen gibt es 75 bis 80 % Sunniten und 20 bis 25 % Aleviten. Außerdem leben in der Türkei 0,2 % Christen (125.000) und 0,04 % Juden (23.000). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten jedoch noch etwa 20 % Christen auf dem Gebiet der heutigen Türkei. Die offiziellen Zahlen sind jedoch irreführend, weil jeder Einwohner der Türkei, wenn er nicht explizit als einer anderen Religion zugehörig erklärt wird, automatisch als Moslem erfasst wird. Ein Gegenstück zum Kirchenaustritt gibt es nicht, so dass auch Atheisten und Agnostiker offiziell als Moslems geführt werden. Die Zahl der nicht religiösen Einwohner der Türkei ist daher nicht bekannt.

Sprachen

In der Türkei werden folgende Sprachen verwendet:
- > 90 % Türkisch (Amtssprache) sowie türkische Dialekte wie Azeri oder Tatarisch etc.
- 16–17 % kurdische Sprachen und Dialekte
- 2 % arabische Sprachen und Dialekte
- 1–2 % Zazaki (von den meisten Zaza als eigenständige Sprache gesehen, jedoch oftmals als kurdischer Dialekt bezeichnet)
- sonstige Sprachen von ethnischen Minderheiten (Aramäisch, Armenisch, Albanisch, Georgisch, Griechisch, Lasisch, Tscherkessisch) Siehe auch: Turksprachen, Türkische Sprache, Türk Dil Kurumu

Soziales

Türk Dil Kurumu Seit der Republiksgründung im Jahre 1923 wuchs die Bevölkerung der Türkei schnell an. 1927 lebten in der Türkei knapp 14 Millionen Menschen, 2003 waren es knapp 70 Millionen (siehe Grafik). In den letzten Jahren hat sich das Bevölkerungswachstum sehr verlangsamt. Während es 2000 noch 1,7 % betrug, wird für 2004 von einem Bevölkerungswachstum von 1,13 % ausgegangen. Die Türkei ist gleichzeitig ein Auswanderungs- und Einwanderungsland. Aus dem Balkan, Nahen Osten, Griechenland, Iran, Zentralasien, Krim usw. kamen nach dem Fall der eisernen Mauer Aussiedler in die Republik. Auf der anderen Seite verließen viele Minderheiten die Türkei, etwa Kurden, Assyrer, Griechen, Juden, Jesiden, Zaza usw. sowie Millionen von eigentlichen Türken. Nachfolgend sind die Einwohnerzahlen der Türkei in ausgewählten Jahren aufgelistet:
- 1927: 14 Millionen
- 1961: 29 Millionen
- 1983: 49,5 Millionen
- 2004: 69 Millionen Die Türkei verfügt über eine sehr junge Bevölkerung, der Altersdurschnitt der türkischen Bevölkerung liegt bei etwa 27,3 Jahren (Stand 2004). Die Altersstruktur setzte sich 2004 folgendermaßen zusammen: 26,6 % der Staatsbürger sind zwischen 0 und 14 Jahre alt, 66,8 % zwischen 15 und 64 Jahre und nur 6,6 % über 65 Jahre alt. Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag 2004 bei etwa 27,3 Jahren. 2004 Der Staat stellt für alle Bürger eine medizinische Grundversorgung zu Verfügung. 1999 kam im Durchschnitt ein Arzt auf 859 Einwohner. Die Lebenserwartung liegt in der Türkei bei 72,08 Jahren, wobei sie bei den Männern 69,68 Jahre beträgt und bei den Frauen 74,61 Jahre. Beim Lebensstandard, der durch den Human Development Index repräsentiert wird, liegt die Türkei weltweit auf dem 96. Platz (Stand 2003). Damit gehört sie zu den Ländern mit einem mittleren Entwicklungsstand (zum Vergleich: Deutschland belegt den 19. Platz). Seit der Republiksgründung wird versucht, die Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft zu verbessern. Die Türkei gehörte zu den ersten Staaten, die das Frauenwahlrecht einführten. Seit 1930 dürfen Frauen in der Türkei wählen und seit 1934 können sie sich selbst zur Wahl stellen. Dennoch zählt die Unterdrückung von Frauen und häusliche Gewalt in der Türkei zum Alltag. Erst 2004 wurde ein Gesetz durch das Parlament beschlossen, das so genannte „Ehrenmorde“ an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet. Davor wurden bei solchen Morden unter dem Motiv der Familienehre vor den Gerichten mit Erfolg mildernde Umstände geltend gemacht. Diese mildernden Umstände wurden mit dieser Strafrechtsreform nichtig.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Türkei, Kleinasien, Seldschuken, Byzantinisches Reich, Osmanisches Reich, Völkermord an den Armeniern, Kleinasiatische Katastrophe, Türkischer Befreiungskrieg, Zypernkonflikt, Türkischer EU-Beitritt Auf dem Gebiet der heutigen Türkei lebten und herrschten die Hethiter, Armenier, Griechen, die Perser und nach ihnen Alexander der Große. Anschließend gliederte das Römische Reich die heutige Türkei in sein Herrschaftsgebiet ein. Die Herrschaft des vereinten römischen Reiches hielt bis ins 4. Jahrhundert n. Chr. Danach fiel Kleinasien nach der Teilung des Römischen Reiches an Byzanz. Zeitweilig herrschten die ersten Turkvölker in Teilen von Anatolien mit den Dynastien der Schwarzen Hunnen und Wolgabulgaren. Wolgabulgaren Die endgültige türkische Besiedlung Anatoliens begann mit dem Eintreffen der Seldschuken im 11. Jahrhundert n. Chr. Die ursprüngliche Heimat der Türken lag in Zentralasien und Westchina. Die Seldschuken schlugen die byzantinische Armee in der Schlacht von Mantzikert im Jahre 1071 vernichtend. Daraufhin eroberten sie große Gebiete Ost- und Mittelanatoliens. Nach dem Überfall der Mongolen wurde das seldschukische Reich geschwächt, so dass sich viele türkische Stämme verselbstständigten. Aus einem dieser türkischen Fürstentümern (Beyliken) erwuchs das spätere Osmanische Reich. Um 1299 begründete Osman I. (
- 1259, †1326; (regierte 1299-1326) das nach ihm benannte Osmanische Reich und die Osmanen-Dynastie. Nach der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1453 herrschten die Osmanen, über große Teile des Nahen Ostens, Nordafrikas, der Krim, des Kaukasus und des Balkans. Im späten 17. Jahrhundert begann der Niedergang des Osmanischen Reiches, das immer weiter aus seinen europäischen Gebieten zurückgedrängt wurde. Das ab dem 19. Jahrhundert stark zunehmende Unabhängigkeitsstreben diverser Nationen im Vielvölkerstaat des Osmanischen Reiches, die Besetzung Nordafrikas durch europäische Mächte und schließlich die Niederlage im Ersten Weltkrieg bewirkten seinen endgültigen Verfall. Im Ersten Weltkrieg kämpfte das Osmanische Reich an der Seite der Mittelmächte. Nachdem Frankreich und Großbritannien den Armeniern einen selbstständigen Staat in Ostanatolien versprochen hatten, begannen sich die Armenier mit Hilfe der Russen gegen die Türken zu erheben. Die osmanische Regierung befürchtete eine Schwächung ihrer Ostfront. Unter dem Vorwand einer angeblichen Umsiedlungsaktion wurden 300.000 bis 1,5 Millionen Armenier ermordet (Siehe auch: Völkermord an den Armeniern). Nach der Niederlage der Mittelmächte verlor das Osmanische Reich infolge des Friedensvertrages von Sèvres seine verbliebenen Gebiete außerhalb von Anatolien und Thrakien. Darüber hinaus sollte das Gebiet der heutigen Türkei weitgehend zerstückelt werden. Griechenland wurden die Stadt Smyrna (türkisch İzmir) und Teile von Westanatolien zugesprochen, die Region um Adana sollte an die Italiener gehen und der französische Besitz sollte neben Syrien auch Kilikien umfassen. In den östlichen Landesteilen der heutigen Türkei mit den Städten Kars, Ardahan und Erzurum sollte ein armenischer Staat entstehen. Südlich davon und östlich des Euphrat wurde den Kurden eine autonome Region zugesprochen. Diese Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt. Atatürk organisierte ab dem 19. Mai 1919 den politischen und militärischen Widerstand gegen diese Pläne. Besonders heftig waren ab 1920 die Kämpfe mit Griechenland. Der Krieg endete am 9. September 1922 mit der Einnahme und dem Niederbrennen des damals mehrheitlich griechisch bewohnten Smyrna (İzmir). Der Sieg der Türkei gipfelte in der Kleinasiatischen Katastrophe, in dessen Folge viele Griechen und Türken aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Nach dem Sieg der Türkei wurden am 24. Juli 1923 mit dem Vertrag von Lausanne die Bestimmungen aus dem Vertrags von Sèvres revidiert. Mit dem Vertrag wurden die bis heute gültigen Grenzen des neuen Staates völkerrechtlich anerkannt. Gleichzeitig wurde der „Bevölkerungsaustausch“ mit Griechenland in geregelte Bahnen gelenkt. Nachdem alle ausländischen Kräfte aus Anatolien vertrieben wurden, rief Mustafa Kemal am 29. Oktober 1923 die Republik (Türkiye) aus. Der Name der Türkei leitet sich ab von türk („Volk das an seine Traditionen stark angebunden ist“ (Töre)) und iye („Land“, „Heimat“). (Siehe auch: [http://de.wikipedia.org/wiki/Etymologische_Liste_der_L%C3%A4ndernamen#T Namensherkunft Türkei]). Im Laufe seiner Amtszeit führte Atatürk tiefgreifende Reformen im politischen und gesellschaftlichen System durch, die die Türkei in einen modernen, säkularen, weltlichen und am Westen orientierten Staat verwandelten. Unter anderem wurde im Jahre 1922, noch vor der Ausrufung der Republik, das Sultanat abgeschafft und am 29. Oktober 1923 das Kalifat. 1924 schaffte die Türkei die religiösen Gerichte ab, 1925 wurden im Zuge einer umfassenden „Kleiderreform“ Fez (traditionelle türkische Kopfbedeckung der Männer) und Schleier für die Frau verboten und die Koedukation eingeführt. Im selben Jahr wurde die islamische Zeitrechnung durch den Gregorianischen Kalender ersetzt, sowie das metrische System eingeführt. metrische System In den folgenden Jahren wurden ganze Rechtssysteme aus europäischen Ländern übernommen und den türkischen Verhältnissen angepasst. 1926 wurde zunächst das Schweizer Zivilrecht - und damit die Einehe mit einer Gleichstellung von Mann und Frau - übernommen (Die Gleichstellung der Geschlechter gelang im täglichen Leben allerdings nur teilweise). Es folgten das deutsche Handelsrecht und das italienische Strafrecht. 1928 wurde die Säkularisierung ausgerufen und im gleichen Jahr die Arabische Schrift durch die Lateinische ersetzt (siehe Neues türkisches Alphabet). Im Zuge weiterer Reformen wurde in der Türkei 1930 das aktive Frauenwahlrecht eingeführt und seit 1934 dürfen sich Frauen auch selbst zur Wahl stellen (passives Frauenwahlrecht). Nur wenige der Reformen - etwa Atatürks Idee, in den Moscheen statt auf Arabisch nur noch auf Türkisch zu beten - wurden zurückgenommen, da man es nicht ganz durchführen und kontrollieren konnte. Nachdem Atatürk am 10. November 1938 starb, wurde sein enger Weggefährte Ismet Inönü zweiter türkischer Staatspräsident. Inönü war bestrebt, die Modernisierung der Türkei fortzuführen und die außenpolitische Neutralität beizubehalten. 1939 schloss sich die Republik Hatay der Türkei an und wurde zu der gleichnamigen Provinz mit der Hauptstadt Iskenderun. Iskenderun Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bewahrte die Türkei seine außenpolitische Neutralität. Erst am 23. Februar 1945 erklärte sie Deutschland und Japan symbolisch den Krieg, um anschließend die Charta der Vereinten Nationen mit zu unterschreiben. 1946 wurde in der Türkei erstmalig eine weitere politische Partei zugelassen. Die DP (Demokratische Partei) errang bei den Wahlen am 14. Mai 1949, unter der Führung von Adnan Menderes, die Mehrheit der Sitze im Parlament. Damit endete die seit Republikgründung herrschende Einparteienherrschaft der CHP. Der sich abzeichnende Ost-West-Konflikt und die Versuche der Sowjetunion, Einfluss auf die Türkei auszuüben, führte zur endgültigen Aufgabe der außenpolitischen Neutralität der Türkei. 1950 nahm die Türkei auf der Seite der USA am Korea-Krieg teil und trat 1952 in die NATO ein. 1960 proklamierte der regierende Ministerpräsident Menderes ein Ermächtigungsgesetz, um die politische Opposition auszuschalten. Gegen diese Maßnahmen putschte 1960 das Militär. Menderes und andere Politiker wurden unter Korruptionsvorwurf zum Tode verurteilt und am 17. September 1961 auf Imrali gehängt. Nachdem das Militär 1961 eine neue Verfassung einführte, gab es die Macht an eine Zivilregierung ab. Inönü wurde Ministerpräsident und regierte von 1961 bis 1965. 1963 schloss die Türkei mit der damaligen EWG ein Assoziationsabkommen ab. Aber auch die Folgeregierung konnte die Probleme nicht in den Griff bekommen. Linke und rechte Terror-Aktivitäten nahmen zu und die Wirtschaftslage verschlechterte sich rapide. 1971 griff die Armee, ohne zu putschen, erneut in die Politik ein. Unter dem militärischen Einfluss wurden repressive Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung durchgesetzt. 1974 stürzte die damalige griechische Militärdiktatur den zypriotischen Präsidenten Makarios. Um einen Zusammenschluss zwischen Griechenland und Zypern zu verhindern, entsandte der Ministerpräsident Bülent Ecevit Truppen auf die Insel (Kıbrıs barış harekati). Nach schweren Kämpfen wurde ein Waffenstillstand vereinbart, der zur bis heute dauernden Teilung der Insel in einen selbstständigen und einen von der Türkei kontrollierten Teil führte. Am 15. November 1983 wurde die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) unter Rauf Denktaş proklamiert. Ab Mitte der 1980er bestimmte der Kurdenkonflikt die innenpolitische Debatte in der Türkei. Die Kurdenproblematik wurde bis dahin von der Politik tot geschwiegen und war nicht im Bewusstsein der türkischen Gesellschaft. Die Assimilierungspolitik der Türkei führte zur Unterdrückung der kurdischen Kultur und Identität. Als Reaktion darauf entstand im Jahre 1984 die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) mit Abdullah Öcalan an ihrer Spitze. Sie nahm im Südosten den bewaffneten Kampf für einen unabhängigen sozialistischen Staat Kurdistan auf. Bis 1999 sind bei den Kämpfen und Anschlägen zwischen dem türkischen Militär und der PKK 30.000 Menschen ums Leben gekommen. Am 16. Februar 1998 nahm der türkische Geheimdienst Abdullah Öcalan, den Führer der PKK, in Kenia gefangen und brachte ihn in die Türkei. Daraufhin erklärte die PKK einen einseitigen Waffenstillstand, der erst wieder 2004 gebrochen wurde. Im Februar 1994 wurde die gewählte kurdische Parlamentarierin der DEP-Partei (Leyla Zana) unter dem Vorwurf verfassungsfeindlichen Handelns inhaftiert. Mitte 2004 wurden sie und drei weitere inhaftierte DEP-Abgeordnete nach hohem Druck der EU im Bezug auf dem EU-Beitritt der Türkei freigelassen. Unter der Regierung Ecevits (1999-2002) begannen umfassende Reformen im Zivilrecht und stärkten die Menschen- und Freiheitsrechte (z. B. Versammlungs- und Demonstrationsrecht). Diese Reformen wurden unter der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (seit 2001) fortgesetzt. Unter anderem wurde die Todesstrafe abgeschaft, Folter verboten und die kulturellen Freiheiten der kurdischen Minderheit gestärkt. So ist der Gebrauch der kurdischen Dialekte, Kurdischunterricht und kurdische Radio- und Fernsehkanäle nun erlaubt. So erteilte die Regulationsbehörde für Fernseh- und Radiosender (RTÜK) am 18. August 2004 drei Privatsendern im Südosten der Türkei, die Lizenz in Kurmanci oder Zazaki zu senden. Auch der staatliche Sender TRT 3 strahlt Sendungen in Arabisch, Zazaki, Kumanci, Bosnisch usw. aus. Bosnisch Am 15. November 2003 und 20. November 2003 verübte eine Zelle der Al-Qaida mehrere Bombenanschläge in Istanbul. Ziele der Anschläge, bei denen 60 Menschen starben, waren zwei Synagogen, das britische Konsulat und die Filiale der britischen HSBC-Bank. Seit 2004 sind die Kämpfe zwischen der türkischen Regierung und der PKK wieder aufgeflammt und 2005 nahmen sie nochmals an Intensität zu. Am 10. August 2005 traf sich Recep Tayyip Erdoğan in Ankara mit türkischen und Intellektuellen der in der Türkei lebenden Minderheiten um über die Probleme im Südosten des Landes zu sprechen. Anschließend verkündete Erdoğan am 12. August 2005 bei einem Besuch in Diyarbakır, dass die Probleme im Osten ein spezifisch kurdisches Problem (kürt sorunu) sind und er diesem Problem auf demokratischer Ebene begegnen will. Diese Äußerung wird in türkischen Medien bereits jetzt als historisch gewertet. Zum ersten Mal in der türkischen Geschichte wurde der spezifisch kurdische Charakter des Konfliktes im Osten der Türkei anerkannt. Nach 40-jähriger Bemühung erreichte die Türkei am 3. Oktober 2005 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union. Siehe auch: Seldschuken, Türkenkriege, Jungtürken, Panturkismus, Exil in der Türkei 1933–1945, Kurdenkonflikt in der Türkei

Politik

Hauptartikel: Politisches System der Türkei In der Türkei herrscht eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz. Diese Verfassung wurde zuletzt 2002 verändert. Die Türkei ist das einzige demokratische Land der Welt, das mehrheitlich moslemisch geprägt ist. Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem Ausland z. B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern, die im Ausland (vor allem in der Europäischen Union) leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen. Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei oder die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab. Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tuğcu eine Frau zur Vorsitzenden des höchsten Gerichts der Türkei gewählt. Der Inlandsnachrichtendienst Millî İstihbarat Teşkilâtı wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u. a. über die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes. Siehe auch: Liste der Präsidenten der Türkei, Vorlage:Navigationsleiste Türkische Ministerpräsidenten

Ergebnis der Parlamentswahlen

Bei den Parlamentswahlen im Jahre 2002 schafften die Partei des Rechten Weges (DYP), Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), Mutterlandspartei (ANAP) und DSP aufgrund der 10%-Hürde den Einzug ins Parlament nicht. Das schlechte Abschneiden der an der Regierungskoalition von 1999 bis 2002 beteiligten Parteien DSP, ANAP und MHP lag vor allem in der schweren Wirtschaftskrise, die die Türkei 2001 in eine tiefe Rezession stürzte und viele Bevölkerungsgruppen in die Armut trieb. Die konservativ-islamische Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) mit ihrem Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan ging aus diesen Wahlen als die klare Siegerin hervor und errang die Mehrheit der Parlamentssitze. Die neu gegründete AKP kam auf Anhieb auf 34,4 % der abgegebenen Stimmen. Obwohl sie nur ein Drittel der Stimmen auf sich vereinigen konnte, kam sie, weil viele andere Parteien an der 10%-Hürde scheiterten, auf fast 3/4 der Parlamentssitze (für Verfassungsänderungen wird eine 3/4 Mehrheit benötigt). Im Zuge von Parlamentarier-Wanderungen veränderte sich das Bild im Parlement. Mittlerweile erreicht die ANAP mit 21 Parlamentariern sogar Fraktionsstärke. Darüberhinaus schaften auch die SHP und DYP den "Sprung" ins Parlament und sind jeweils mit 4 Abgeordneten vertreten. Die Ergebnisse der letzten Wahl (2002):
- AKP 34,3 %
- CHP 19,4 %
- DYP 9,6 %
- MHP 8,3 %
- DEHAP 6,7 %
- ANAP 5,1 %
- DSP 1,1 % Zusammensetzung des Parlaments (Stand 14. Oktober 2005):
- AKP (Vors. Recep Tayyip Erdoğan) 356 Abgeordnete,
- CHP (Vors. Deniz Baykal) 155 Abgeordnete,
- ANAP (Vors. Erkan Mumcu) 21 Abgeordnete,
- SHP 4 Abgeordnete
- DYP (Vors. Mehmet Agar) 4 Abgeordnete,
- LDP 1,
- HYP 1,
- Unabhängige: 5 Abgeordnete,
- Unbesetzt: 4 Abgeordnete.

Gewerkschaften

Gewerkschaftsbünde Türk-İş (gemäßigt, ca. 2,13 Mio. Mitglieder), DISK (links-orientiert, ca. 0,35 Mio. Mitglieder) Hak-İş (islamisch-konservativ, ca. 0,36 Mio. Mitglieder).

Außenpolitik

Hauptartikel: Außenpolitik der Türkei Zu den außenpolitischen Konstanten gehören für die Türkei der Beitritt zur Europäischen Union, die Westbindung und das Verhindern eines eigenständigen kurdischen Staates. Die Türkei betrachtet sich auch als Schutzmacht der Turkmenen auf dem Balkan und im Nord-Irak. Darüber hinaus versucht die Türkei eine Führungsrolle bei den Turkstaaten (Aserbaidschan, Usbekistan, Turkmenistan, Kirgisistan und Kasachstan) Zentralasiens einzunehmen und die Beziehungen zu den autonomen türkischen Republiken und Regionen zu verbessern. Ungewöhnlich für einen mehrheitlich von Muslimen bewohnten Staat sind die guten Beziehungen der Türkei zu Israel; es werden u. a. regelmäßig gemeinsame Militärmanöver durchgeführt. Die heutige türkische Regierung bestreitet den Völkermord an den Armeniern von 1915/16 offiziell und versucht auf diplomatischen Wegen andere Staaten davon abzuhalten, den Völkermord offiziell anzuerkennen. Der Völkermord wird offiziell neben Armenien selbst durch folgende Staaten und Organisationen anerkannt: Belgien, Frankreich, Italien, Russland, Slowakei, Schweiz, die UNO und die EU. Die Türkei und überstaatliche Organisationen: Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und seit 1963 assoziiertes Mitglied in den Vorläuferorganisationen der EU und strebte seit über vier Jahrzehnten Verhandlungen über eine Vollmitgliedschaft zuerst in der engl. United Nations, UN; oft UNO für United Nations Organisation) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss fast aller Staaten der Erde (192 von 193 der durch die UNO anerkannten autonomen Staaten) und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Vereinten Nationen Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA kein Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert. US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Declaration by United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der UdSSR und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es zur Moskauer Erklärung der Vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter über die Gründung der UN beraten. Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertig gestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern. Die Charta trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten. Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf (UNOG), Wien (UNOV) und Nairobi (UNON). In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Anzumerken ist, dass nach offiziellem Sprachgebrauch sich die UNO Sitze nicht in dem jeweiligen Land befinden, sondern nur von diesen umgeben werden, d.h. dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist, oder der Hauptsitz der UNO in New York. In der UNO gelten Regeln eigener Art und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausüben, wodurch ihre Souveränität insoweit nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UNO eine Art „Internationales Territorium“ darstellen würden, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Jedoch sind ihre Einrichtungen exterritoriales Gebiet, vergleichbar dem von Botschaften.

Mitglieder der Vereinten Nationen

vollständige Liste, siehe: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (alphabetisch) oder Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (chronologisch) Gründungsmitglieder der UNO im Jahr 1945 waren:
Ägypten, Albanien, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Republik China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Uruguay und Venezuela. 1973 traten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland als 133. und 134. Mitglied der UNO bei. Österreich trat der UNO im Jahr 1955 bei, die Schweiz erst 2002. Keine Mitglieder sind unter anderem der Vatikanstaat (dessen völkerrechtliche Vertretung, der Heilige Stuhl, jedoch Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Ländern anerkannten Staaten (West-)Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara), die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ), die Cookinseln und die Republik China (Taiwan). Die Republik China nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, da sie als Gründungsmitglied der UN von 1945 bis 1971 sogar eines von fünf ständigen Mitgliedern im UN Sicherheitsrat war. Im Jahr 1971 musste die Republik China nach einem Beschluss der Generalversammlung aus den UN ausscheiden. Seither vertritt die Volksrepublik China, als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat, die chinesischen Interessen innerhalb der Vereinten Nationen.

Die Finanzierung der UNO

Finanziert wird die UNO durch die Mitgliedsländer, dabei ist festgelegt, dass jedes Land mindestens 0,001 % zum ordentlichen Haushalt beitragen muss und höchstens 25 % des Haushalts tragen darf. Die größten Finanzierer in den Beitragsjahren 2004-2006 sind die USA mit 22%, Japan mit 19,5 %, Deutschland mit 8,7 %, Großbritannien mit 6,1 % und Frankreich mit 6 %. Alle anderen Länder tragen weniger als 5 % bei; etwa die Hälfte bezahlen nur den Mindestbeitrag von 0,001 %. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf von eigenen Briefmarken und Souvenirs kommt seit Jahren mehr Geld in die Kasse der UNO, als nahezu 2/3 der Mitglieder an Beiträgen zahlen.

Die Charta der Vereinten Nationen

Hauptartikel: Charta der Vereinten Nationen Die Charta ist die Verfassung der UNO und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen, das 22. Gründungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen geändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel. Die Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen, sowie ihren Zielen und Grundsätzen. Am meisten umstritten und diskutiert ist der Artikel 2, Ziffer 7, in dem es heißt: ::„Die UNO ist nicht befugt in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, einzugreifen.

Organe der Vereinten Nationen

Hauptorgane

Völkerbund] Völkerbund]] Völkerbund Gemäß [http://www.runiceurope.org/german/charta/charta.htm#3 Kapitel 3, Artikel 7] der Charta setzt sich die UNO aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.
- Die Generalversammlung (General Assembly): Vertreter aller UNO-Mitgliedstaaten haben einen Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann an die Mitgliedstaaten nicht bindende Empfehlungen abgeben und Vorlagen an den Sicherheitsrat richten, sie entscheidet auch über die Aufnahme neuer Mitglieder.
- Das Sekretariat (United Nations Secretariat): höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär.
- Der Sicherheitsrat (Security Council) hat 15 Mitglieder, davon sind China, Russland, Frankreich, Großbritannien und die USA ständige Mitglieder. Die anderen zehn Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats sind bindend und durchsetzbar. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter alle fünf ständigen Mitglieder (ausgenommen Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem „Veto-Recht“ der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als „Veto“ gewertet.
- Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt.
- Der Treuhandrat (Trusteeship Council) hat seine Aufgaben mittlerweile suspendiert, da es momentan keine Treuhandgebiete gibt.
- Der Internationale Gerichtshof, IGH (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag als universelles völkerrechtliches Schiedsgericht.

Nebenorgane und Sonderorganisationen

Hauptartikel: UN-Spezialorganisation Nebenorgane der UN-Generalversammlung werden zur Wahrnehmung spezieller Tätigkeiten gegründet. Sie haben ihr eigenes Verwaltungssystem, aber keine eigene völkerrechtliche Grundlage und sind nicht Völkerrechtssubjekte wie die UNO selbst. Zurzeit gibt es insgesamt 22 Nebenorgane, neben dem wohl bekanntesten dem Kinderhilfswerk UNICEF, u. a. das Umweltprogramm UNEP, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommissariat UNHCR und das Entwicklungsprogramm UNDP. Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständig, jedoch durch ein Abkommen eng mit der UNO verbunden. Einige Organisationen sind zum Teil sogar älter als die UNO selbst. Mittlerweile gibt es 16 dieser zwischenstaatlichen Organisationen. Die UNO arbeitet unter anderem mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO, IAO, IWF und andere. Die Arbeit der Sonderorganisationen wird durch den UN-Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.

Arbeit und Ziele

Seit ihrer Gründung konnte die UNO mehrere beachtliche Erfolge erzielen, unter anderem:
- sie wirkte bei der Gründung des Staates Israel 1947 bis 1949 mit
- sie entschärfte die Berlinkrise 19481949,
- die Kubakrise 1962
- die Nahostkrise 1973
- sie wirkte in Rhodesien 1976 auf die Einführung des Wahlrechts für Schwarze hin
- Beendigung des Krieges zwischen dem Irak und Iran 1988 Sie sicherte direkt den Frieden etwa in
- Kambodscha 1993
- Mosambik 1994
- Angola 1995
- Guatemala 1996
- Zypern. Viele Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht:
- Ausarbeitung der Menschenrechte 1948
- Ausrotten oder Eindämmen von Krankheiten (Pocken)
- Das Welternährungsprogramm der UNO stellt jährlich mehr als die Hälfte der weltweit geleisteten Nahrungsmittelhilfe bereit
- Sie sorgt für Schutz von Flüchtlingen
- Sie bilden Minensucher aus, zum Beispiel gibt es in Afghanistan zehn Millionen verlegte Minen
- 70 Prozent der Aktivitäten der UNO erstrecken sich auf die Bereiche Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe.

Friedenssicherung

Entwicklungshilfe Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird, ... :: den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen. (Art. 1, Ziff. 1 der UN-Charta). Zur Erreichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Einbindung der UNO-Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot: ::„Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“ (Art. 2, Ziff. 4 der UN-Charta). Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: Kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitel VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonst nicht-militärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an die UNO-Mitglieder aussprechen, als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst, als auch allen anderen Mitgliedstaaten. Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen, als auch direktes militärisches Eingreifen durch die UNO selbst oder durch mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von UNO-Truppen ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (Art. 41 der UN-Charta).

Blauhelme

Hauptartikel: Friedenstruppen der Vereinten Nationen Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UNO. Sie waren als Mittel der passiven Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten sind leicht zu erkennen, denn sie tragen, wie der Name schon sagt, entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UNO-Abzeichen neben der Uniform ihres Landes. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 hat die UNO bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt. Zur Friedensherstellung werden Blauhelme jedoch nicht eingesetzt.

Ruanda-Krise

1994 wurde in Ruanda eines der schwersten Verbrechen der Geschichte begangen. Durch einen Gewaltausbruch kamen 800.000 Angehörige der Volksstämme Hutu und Tutsi ums Leben. Diesem Völkermord mussten die Blauhelmsoldaten der UNO tatenlos zusehen, da ihre Anzahl erstens viel zu gering war und die Blauhelmsoldaten zweitens nicht mit einem Mandat ausgestattet waren, das ein Eingreifen überhaupt gestattet hätte. Dieses Ereignis gilt gemäß Aussage von Kofi Annan als das größte Versagen der UNO.

Bosnien-Krise

Ende Mai 1995 kam es in Bosnien und Herzegowina nach NATO-Luftangriffen auf ein Munitionsdepot der bosnischen Serben in Pale zu einer Aufsehen erregenden Geiselnahme von UN-Soldaten. Als Folge der Luftangriffe wurden ausgewiesene NATO-Schutz-Zonen überfallen, UN-Soldaten als Geiseln genommen, an taktischen Positionen angekettet und zur Schau gestellt.

UNO-Sprachen

Obwohl die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, werden schon aus praktischen Gründen nicht alle Sprachen der Welt offiziell benutzt. Tatsächlich beschränkt man sich auf sechs Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Von diesen sechs sind zwei - Englisch und Französisch - Arbeitssprachen. Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die von der Generalversammlung angenommen wurde. Amtssprache bedeutet, dass in jeder offiziellen Sitzung eine Übersetzung nach und aus diesen Sprachen zu erfolgen hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwürfe und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfügung stehen müssen. Für die Arbeitssprachen gilt, dass alle organisationsinternen Arbeitsabläufe (mündlich und schriftlich) in diesen beiden Sprachen ablaufen können. Im Umgang mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen hat jede(r) Delegierte das Recht, sich mündlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner oder ihrer Wahl auszudrücken. Auch müssen alle offiziellen Äußerungen des Sekretariats in den beiden Arbeitssprachen ablaufen (Anzeigen, Beschilderungen, etwa das bekannte "Security Council/Conseil de sécurité" in New York, Broschüren, Führungen usw.) Dieses Regelwerk schließt einsprachige Auftritte prinzipiell aus.

Kritik an der UNO

Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates

Ein Kritikpunkt ist die historisch bedingte Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats machen regen Gebrauch von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Staaten abzuwenden, so legte 1946-64 etwa die Sowjetunion 103 Mal Veto gegen einmütige Mehrheiten ein. Oder auch im Falle Israels, das bereits 69 Konventionen ignorierte, wurde es durch ein Veto der USA bei 20 Konventionen geschützt. Betrachtet man die Anteile an der Weltbevölkerung, die die Einwohner der ständigen Mitglieder stellen, stehen diese in keinem ausgeglichenen Verhältnis zu den ihnen eingeräumten privilegierten Kompetenzen. Beispielsweise verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Millionen Einwohnern, über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über 1 Mrd. Menschen leben, jedoch nicht. Dieses Problem lässt sich auf keine einfache Weise