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OberstOberst ist der fünfthöchste Offiziersdienstgrad bei der Teilstreitkraft Heer und Luftwaffe. Er ist der höchste Dienstgrad der Dienstgradgruppe Stabsoffiziere. Bei der Marine bildet Kapitän zur See den äquivalenten Dienstgrad.
Historisches
Der Begriff Oberst wird vom Titel Obrist abgeleitet. Im 18. Jahrhundert wurde die Bezeichnung in Preußen und Österreich modernisiert. Ursprünglich formte sich diese Bezeichnung im 16. Jahrhundert durch die Zunahme der Heeresbestände und Waffengattungen aus damaligem Titel Oberster Hauptmann.
Ab dem 17. Jahrhundert war er nicht nur militärischer Vorgesetzter, sondern auch der Besitzer des von ihm bezahlten Regiments von Söldnern, der seine Dienste den Herrschern gegen entsprechende Bezahlung anbot.
Dienstgrad, Dienstgradgruppe und Laufbahngruppe nebst Besoldungwesen der Bundeswehr
SöldnerDer Oberst (keine Abkürzung, Listenschreibweise: O) bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im fünfthöchsten Offiziersdienstgrad bei Heer und Luftwaffe. Bei der Marine heißt der entsprechende Dienstgrad Kapitän zur See. Im Sanitätswesen der Bundeswehr sind ranggleich Oberstarzt/Flottenarzt, Oberstapotheker/Flottenapotheker, Oberstveterinär.
Bis 1945 wurde die Bezeichnung Oberst üblicherweise mit Obst. abgekürzt.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee, Leutnants und Hauptleuten Befehle erteilen.
Der Oberst ist ein Angehöriger der Laufbahngruppe Offiziere und gehört da der obersten Dienstgradgruppe Stabsoffiziere an, deren höchsten Dienstgrad er hat. Er wird besoldet nach der Bundesbesoldungsordnung mit A16; dagegen in herausgehobenen Verwendungen (z.B. Referatsleiter im Verteidigungsministerium) ist eine B3 Besoldung die Regel. Nächstniedrigerer Dienstgrad ist Oberstleutnant und nächsthöherer Brigadegeneral.
Der Oberst trägt auf seinen Dienstgradabzeichen einen silbernen Eichenlaubbogen mit drei silbernen Sternen.
Siehe auch: Dienstgrade in der Bundeswehr
Besonderheiten des Dienstgrades
Der Oberst wird zumeist als Regimentskommandeur oder als stellvertretender Brigadekommandeur bis hin zu den verschiedensten Stabsoffizierverwendungen in allen Führungsgrundgebieten auf allen Führungsebenen (Brigade, Division, Korps, bei NATO, Ministerium oder internationalen Stäben und Hauptquartieren) eingesetzt.
Offiziere, die als Stabsoffiziere den Generalstabslehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg besucht haben und auf einem entsprechenden Dienstposten verwendet werden, führen im Generalstabsdienst (i.G.) in der Dienstbezeichnung. Sobald sie einen Generalsrang erreicht haben, gelten besondere Ruhestandsregelungen, welche nicht (anders als z.B. bei Stabsoffizieren) an ein bestimmtes Alter geknüpft sind.
Andere Armeen
# In der NATO hat der Oberst den "Rankcode" OF-5
# Die englische und französische Bezeichnung lautet Colonel.
Kategorie:Dienstgrad (Bundeswehr)
Kategorie:Militär (Österreich)
Kategorie:Bundesheer
Kategorie:Militär (Schweiz)
Kategorie:Dienstgrad (NVA)
Kategorie:Offiziersdienstgrad
ja:大佐
TeilstreitkraftTeilstreitkräfte (TSK) ist ein Begriff für die Unterteilung der Armee eines Volkes. Sie hat sich historisch entwickelt, da nicht zu jeder Zeit eine Teilstreitkraft aus technischen Gründen "zur Verfügung" stand.
Die modernen Armeen bestehen heute aus den folgenden drei Teilstreitkräften:
# Heer
# Luftwaffe
# Marine
Je nach geographischer "Lage" eines Landes verfügt eine Armee überhaupt nicht über die Teilstreitkraft Marine bzw. variiert die Größe dieser Teilstreitkraft erheblich im Verhältnis zum Heer und zur Luftwaffe.
Als letzte Teilstreitkraft hat sich Anfang des 20. Jahrhunderts - bedingt durch den technischen Fortschritt - die Luftwaffe etabliert, die zuvor noch dem Heer untergeordnet war.
In Deutschland ist traditionell das Heer die größte Streitkraft, gefolgt von der Luftwaffe und der Marine.
Organisationsbereiche
Im Zuge der derzeitigen Bundeswehrreform sind in Deutschland außerdem zwei weitere selbstständige militärische Organisationsbereiche geschaffen bzw. erweitert worden, die Streitkräftebasis (SKB) und der Zentrale Sanitätsdienst. Diese beiden "querschnittlichen" Organisationsbereiche sind unabhängig von den Teilstreitkräften, werden aber aufgrund ihrer "lediglich" unterstützenden und nicht kämpfenden Aufgabe per Definition nicht als eigene Teilstreitkraft geführt. Die ihnen zugehörigen Soldaten werden laufbahntechnisch im wesentlichen auch weiterhin durch ihre eigene Teilstreitkraft bestimmt. So erhalten beispielsweise auch die der SKB unterstellten Heeresoffiziere weiterhin ihre nicht-fachbezogene Offizierausbildung an der Offizierschule des Heeres in Dresden.
Für die Soldaten die einem der beiden Organisationsbereiche unterstellt sind, gibt es auch keine eigene Uniform, getragen wird die Uniform der Teilstreitkraft, aus der ihre Einheit oder ihr Verband ausgegliedert wurden. Als militärische "Heimat" gilt weiterhin ihre eigentliche Teilstreitkraft, auch für militärsiche Laufbahn ist maßgeblich die Teilstreitkraft maßgebend. Da es sich bei diesen Soldaten aber während der Zeit der Unterstellung unter einen der beiden Organisationsbereiche strengenommen nicht mehr um "Heeres-, Luftwaffen- oder Marinesoldaten handelt, wurde die Bezeichnung "Uniformträger Heer/Luftwaffe/Marine" neu geschaffen.
Zusätzlich zu den bereits oben genannten Teilstreitkräften gibt es in Italien die Carabinieri, in Frankreich die Gendarmerie und in den USA das US Marine Corps sowie die Coast Guard.
siehe auch
- Bundeswehr
- Österreichisches Bundesheer
Kategorie:Truppengattung
Kategorie:Bundeswehr
Kategorie:Bundesheer
Heer
Das Heer ist die Gesamtheit der Landstreitkräfte eines Staates. Die Aufgaben des Heeres sind in erster Linie das Aufklären und Bekämpfen feindlicher Truppen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen ihm kämpfende und unterstützende Einheiten zur Verfügung.
Geschichtliches
Bereits in den antiken Heeren kam es zu einer Unterteilung in Truppengattungen, insbesondere in leichte und schwere Infanterie. In den griechischen und römischen Heeren war die Aufgabe der wehrfähigen Männer im Heer von ihren Besitzverhältnissen abhängig, da die Soldaten zunächst selbst für ihre Ausrüstung aufkommen mussten. Die schwer gepanzerten griechischen Hopliten, die in einer dichten Phalanx kämpften, rekrutierten sich aus der Oberschicht. Zu Zeiten der Römischen Republik ging der Staat dazu über, für die Ausrüstung des großen römischen Heeres aufzukommen. Als Folge davon entstand eine gewaltige Kriegsindustrie. Seit der Spätzeit der Republik bestand das stehende römische Heer aus Freiwilligen und verfügte zeitweilig über eine Stärke von bis zu 900.000 Soldaten. Durch die Reformation des Römischen Heeres durch Marius (u.a. bedingt durch die Einfälle der Kimbern und Teutonen) wurde der Grundstein für das schlagkräftige Römische Heer der Kaiserzeit gelegt, durch welche erst die gigantische Expansion des Römischen Imperiums bewerkstelltigt werden konnte. Zur Kaiserzeit wurde eine letzte große Reformation des Heeres eingeleitet. Von da an bestand jede Legion des Römischen Heeres stets aus den 3 Truppenteilen (Manipel) Triarii, Principes und Hastati.
In der Spätantike kam es zur Trennung des Heeres in ein Bewegungs- (Comitatenses) und ein Grenzheer (Limitanei).
Nach dem Untergang des Römischen Reiches, der unter anderem durch die Völkerwanderung herbeigeführt wurde, gab es über Tausend Jahre lang keine stehenden Heere in Europa, außer im Byzantinischen Reich. Die Heeresaufgebote des Mittelalters bestanden aus leibeigenen Bauern, aus Rittern und sonstigen Adeligen und deren Gefolgsleuten und aus städtischen Aufgeboten von Männern mit Bürgerrecht. Heere wurden im europäischen Mittelalter nur dann aufgeboten, wenn ein Kriegszug geplant war oder eine feindliche Invasion abgewehrt werden musste. Begründet wurde die Verpflichtung zum Heeresdienst durch die feudalen Abhängigkeiten.
Im Spätmittelalter machten Söldner den größten Teil des Heeres aus, da sich die Fürsten und Könige auf diese Weise aus der Abhängigkeit von ihren Vasallen lösen wollten. Zudem waren die Söldnerheere eine Folge der immer wichtiger gewordenen Geldwirtschaft, welche die feudale Begründung zur Teilnahme an einem Kriegszug durch eine finanzielle Begründung ersetzte. Da die Söldner oftmals undiszipliniert waren und sich nicht an einen bestimmten Staat gebunden fühlten, wurden sie schnell in großen Teilen Europas zur Landplage. Ausgebliebene Soldzahlungen konnten zu schweren Plünderungen und Ausschreitungen führen, zudem ließen sich viele Söldner abwerben, wenn man ihnen einen höheren Sold versprach.
Der Übergang zu disziplinierten, stehenden Heeren wurde zu Beginn der Frühen Neuzeit eingeleitet. Die Infanterie kämpfte seit dem 15. Jahrhundert in dichten Formationen, was eine hohe Disziplin erforderte. Um von den Söldneraufgeboten unabhängig zu sein, gingen die meisten europäischen Herrscher im späten 17. Jahrhundert dazu über, stehende Heere aufzustellen. Die damit verbundenen Disziplinierungsmaßnahmen ermöglichten es, die Heere trotz immer größer werdender Feuerkraft in geschloßener Schlachtreihe vorgehen zu lassen. Erst im 19. Jahrhundert ging man aufgrund der rapiden Weiterentwicklung von Feuerwaffen dazu über, die Heere im Gefecht aufzulockern.
Durch die erstmalige Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht im Zuge der Französischen Revolution, was auch auf andere europäische Staaten ausstrahlte, vergrößerten sich die Heere äußerst stark. Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts boten die Großmächte im Kriegsfall Millionenheere auf. Das deutsche Heer verfügte im Ersten Weltkrieg über eine Stärke von bis zu sieben Millionen Soldaten.
Mit der Änderung der Kriegsführungsstrategien (z.B. in Deutschland mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien in der Fassung von 2003) geht die Tendenz einher kleinere, hochpräsente und schnell verlegebare Heeresstrukturen zu schaffen damit weltweite Einsätze und abgestufte militärische Reaktion leichter möglich werden. In Deutschland bemängeln Kritiker seit Beginn dieser Umgestaltung damit würde eine "Interventionsarmee" geschaffen.
Seit Ende des kalten Krieges haben viele europäische Staaten im Zuge der Verkleinerung ihrer Armeen die Wehrpflicht abgeschafft oder ausgesetzt (die Vereinigten Staaten hatten dies bereits nach Ende des Vietnamkrieges getan).
Heere
- Deutsches Heer
- Österreichisches Bundesheer
- Schweizer Armee
- British Army
- US Army
Literatur
- Gerhard Hubatschek: Das Heer im Einsatz, ISBN 3-932385-12-8
Siehe auch
- Portal:Militär
Weblinks
- [http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Bundeswehr/vpr2003.html Verteidigungspolitische Richtlinien]
- [http://www.deutschesheer.de Homepage des deutschen Heeres]
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ja:陸軍
simple:Army
DienstgradMit dem Dienstgrad wird das Rangverhältnis von Personen speziell beim Militär sowie bei bestimmten Behörden zueinander festgelegt. Üblicherweise wird der Dienstgrad durch Abzeichen oder Kennzeichen an der Uniform oder der Kopfbedeckung gezeigt. Auch andere Uniformierungsmerkmale können über den Dienstgrad Aufschluss geben.
Kopfbedeckung
Ein höherer Dienstgrad bedingt nicht unbedingt auch ein Unterstellungsverhältnis. Dieses wird vielmehr durch die Dienststellung begründet. Es ist also möglich, wenn auch sehr unüblich, dass ein Untergebener einen höheren Dienstgrad hat, als sein Vorgesetzter.
Typische Dienststellungen sind zum Beispiel Kompaniechef, Bataillonskommandeur oder Kommandierender General.
Kommandierender General]
Dienstgradabzeichen können sich am Revers, am Ärmel (Ärmeltressen) oder auf der Schulter (Schulterklappen) wiederfinden. Sie können angenäht (Stoffabzeichen), angeknöpft oder eingeschlauft werden.
Daneben geben Laufbahngruppenabzeichen (beispielsweise eine Mützenlitze), Soldgruppenabzeichen (bei den amerikanischen Streitkräfte am Ärmel getragen) und Funktionsabzeichen (wie „OvWa“ (Offizier vom Wachdienst), „Einsatzleitung“ oder Ähnliches als Ansteckschild, Armbinde oder Rückenbeschriftung) Auskunft über Dienstgrad, dienstliche Stellung und Aufgabe eines Uniformträgers.
Militärische Dienstgrade
Der militärische Dienstgrad steht jedem Kombattanten zu, insbesondere Angehörigen regulärer Streitkräfte. Er erleichtert die Einordnung des einzelnen Soldaten in die militärische Hierarchie. Über den militärischen Dienstgrad werden auch Befehl und Gehorsam, Grußpflicht und teilweise der Verantwortungsbereich geregelt. Jedem Dienstgrad ist – in der Bundeswehr – eine Besoldung zugeordnet – diese kann je nach Aufgabenbereich noch differenziert sein (beispielsweise für einen Oberst in der Regel A16, für einen Oberst als Brigadekommandeur B3). Der Aufstieg ergibt sich nach Qualifikation (Bestehen von Laufbahnlehrgängen) oder Anciennität.
Die typische Einteilung der Dienstgrade beim Militär wird in Laufbahngruppen zusammengefasst. Üblicherweise gibt es drei Laufbahngruppen: Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere.
Innerhalb der Laufbahngruppen der Offiziere und Unteroffiziere sind die Dienstgrade noch einmal in Dienstgradgruppen aufgeteilt.
- In der Laufbahngruppe der Unteroffiziere gibt es die Unteroffiziere ohne Portepee und die Unteroffiziere mit Portepee.
- In der Laufbahngruppe der Offiziere gibt es die Dienstgradgruppen der Leutnante, Hauptleute, Stabsoffiziere und Generale/Admirale.
Dienstgradübersichten
- Militär:
- Dienstgrade in der Bundeswehr (Deutschland)
- Dienstgrade im Bundesheer (Österreich)
- Dienstgrade in der Schweizer Armee
- Dienstgrade in der französischen Armee
- Dienstgrade in der US-Armee
- Dienstgrade des US Marine Corps
- Militär (historisch):
- Dienstgrade im Heer des Deutschen Kaiserreichs
- Dienstgrade der Kaiserlichen Marine
- Dienstgrade in der NVA (DDR)
- Dienstgrade in der Wehrmacht
- Polizei:
- Dienstgrade bei der österreichischen Bundespolizei
- Dienstgrade bei der Police Nationale
- Dienstgrade bei den Carabinieri
- Dienstgrade bei der deutschen Polizei
- Dienstgrade im Bundesgrenzschutz bzw. in der Bundespolizei (Deutschland)
- Andere Organisationen mit Dienstgraden:
- Dienstbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung
- Dienstränge der Deutschen Reichsbahn
- Dienstgrade bei den Feuerwehren
Weblinks
- http://www.grosser-generalstab.de/lexikon/dienstgrad.html
- http://www.soko110.de/ – internationale Dienstgradabzeichen der Polizei
- http://www.uniforminsignia.net/ – World Rank Insignia (englisch)
Kategorie:Allgemeine Truppenkunde
Kategorie:Beamtenrecht
Kategorie:Beruf
StabsoffizierStabsoffiziere (Bundeswehr: StOffz; Schweizer Armee Stabs Of) bilden eine Dienstgradgruppe innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere. Sie umfassen die Dienstgrade Major, Oberstleutnant und Oberst.
Ihre Bezeichnung haben sie von ihren hauptsächlichen Verwendung in Stäben. Sie kommandieren aber auch Truppenverbände. Ein Oberstleutnant ist in der Regel Kommandeur eines Bataillons.
Eine Leistungsauswahl bestimmt aus den Stabsoffizieren die in der Bundeswehr so bezeichneten Offiziere im Generalstabsdienst. Diese haben einen zweijährigen Lehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr oder einer entsprechenden Einrichtung des Auslandes erfolgreich absolviert und werden in herausgehobenen Positionen (z. B. Chef des Stabes einer Division) verwendet. Heutzutage sind Stabsoffiziere in aller Regel Akademiker.
Kategorie:Offiziersdienstgrad
Kategorie:Militär (Schweiz)
Kategorie:Militär (Österreich)
Kategorie:Bundeswehr
ÄquivalenzDas Wort Äquivalenz (v. lat.: aequus „gleich“ und valere „wert sein“) bezeichnet in der Bildungssprache die Gleichwertigkeit verschiedener Dinge. In verschiedenen Fachgebieten bezeichnet Äquivalenz das folgende:
- In der Informatik gibt es die Programmäquivalenz sowie das Äquivalenzproblem.
- Die Logik untersucht die logische Äquivalenz von Aussagen.
- In der Mathematik werden Äquivalenzklassen durch Äquivalenzrelationen definiert.
- In Rechtswesen gibt es die Äquivalenztheorie.
- In der Tontechnik bezeichet die Äquivalenzstereofonie die gleichwertige und gleichsinnige Verwendung von Pegeldifferenzen und Laufzeitdifferenzen bei den Modulationssignalen.
- In der Physik gibt es die Äquivalenz von Masse und Energie.
- In der Chemie gibt es die Äquivalentkonzentration, die Äquivalentleitfähigkeit und die Einheit Äquivalent (Val).
Äquivalenzprinzip bezeichnet:
- ein älteres Prinzip zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern, siehe Äquivalenzprinzip (Steuer)
- in der Physik die Äquivalenz von schwerer und träger Masse, siehe Äquivalenzprinzip (Physik)
- die Gleichrangigkeit verschiedener Interpretationsansätze eines Messergebnisses, siehe Mehrdeutigkeitsproblem
Aquivalent
TitelUnter Titel versteht man:
- Den Namen eines Werkes oder eines Abschnitts: Überschrift
- Die Titelbezeichnung eines Menschen. Sie wird als Namenszusatz geführt, wenn es sich um einen akademischen Grad oder einen Amtstitel handelt, oder als Anrede einer hochgestellten Person verwendet, z. B.
- akademischer Grad (umgangssprachlich ein Titel, rechtlich aber nicht)
- "Exzellenz" als Anrede für einen Botschafter, "Heiliger Vater" für den Papst
- nichtakademischen Titel (Geheimrat, Kommerzienrat...)
Die Titelbezeichnung kann alleine stehen, wenn es sich um eine mit einem Amt verbundene Bezeichnung handelt (z. B. Magnifizenz). Auch der gesellschaftliche Stand wird durch Titel bezeichnet:
- Adelstitel
- Religiöse Titel
- eine Stadt in Serbien, siehe Titel (Serbien)
- Im Sport werden bestimmte Ränge mit Titel bezeichnet (z. B. Weltmeister).
- In der Rechtswissenschaft:
- im weiteren Sinne verbriefte Rechte (Rechtstitel)
- Vollstreckungstitel (Schuldtitel) - eine Urkunde, die zur Vollstreckung berechtigt, wie Urteil, Vollstreckungsbescheid oder Kostenfestsetzungsbeschluss
- Kompetenztitel-Titel, der den Bund oder die Länder zum Erlass eines Gesetzes ermächtigt (Gesetzgebungskompetenz) oder der Verwaltung eine Aufgabe zuweist (Verwaltungskompetenz)
Preußen
Preußen (lat.: Borussia, Prussia oder Prutenia; poln. Prusy; russ.: Prussija; lit. Prūsija) war ursprünglich das Gebiet des baltischen Volksstamms der Pruzzen, später eines der Länder des Deutschen Ordens und seit dem 16. Jahrhundert ein Herzogtum der Hohenzollern unter polnisch-litauischer Lehenshoheit, das seit 1618 in Personalunion mit der Mark Brandenburg verbunden war. Nachdem Teile Preußens 1660 im Frieden von Oliva souverän geworden waren, bildeten sie ab 1701 ein selbständiges Königreich, dessen Name schließlich alle Herrschaftsgebiete der Hohenzollern bezeichnete. Das Königreich Preußen gehörte von 1815 bis 1866 mit Ausnahme der Provinzen Posen, Ost- und Westpreußen dem Deutschen Bund und von 1867 bis 1871 mit seinem ganzen Territorium dem Norddeutschen Bund an. Von 1871 bis 1945 war Preußen ein Gliedstaat des Deutschen Reiches. 1947 verfügte der Alliierte Kontrollrat de jure die Auflösung Preußens.
Allgemeines
Der Name Preußen bezog sich bis Anfang des 18. Jahrhunderts nur auf die außerhalb der deutschen Reichsgrenzen gelegenen Gebiete zwischen Hinterpommern und Kurland, die den späteren Provinzen West- und Ostpreußen entsprachen. Von 1466 bis 1772 waren diese Gebiete zwischen dem König von Polen einerseits und dem Deutschen Orden beziehungsweise den hohenzollernschen Herzögen und späteren Königen von Preußen andererseits aufgeteilt.
Im 18. Jahrhundert setzte sich allmählich der Gebrauch des Landesnamens Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Territorien durch, also auch für jene, die innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation lagen. Nach 1866 erstreckte sich das Königreich, seit 1918 der Freistaat, Preußen über nahezu ganz Norddeutschland und nahm etwa zwei Drittel der Fläche des Deutschen Reiches ein. Von preußischem Gebiet waren einige kleinere Staaten vollständig umschlossen. Preußische Haupt- und Residenzstädte waren im Laufe der Zeit das ostpreußische
Königsberg (heute: Kaliningrad), Potsdam und Berlin.
Seine größte Bedeutung erlangte Preußen im 18. und 19. Jahrhundert, als es unter der Regierung Friedrichs II. des Großen (1712–1786) zunächst zur fünften europäischen Großmacht aufstieg und später unter Ministerpräsident Otto von Bismarck die so genannte „kleindeutsche Einigungslösung” betrieb und Österreich als führende Macht in Deutschland ablöste.
Mit Preußen verbinden sich bis heute die von protestantischer Moral geprägten so genannten preußischen Tugenden, wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Nach dem Selbstverständnis vieler Preußen trugen sie maßgeblich zum Aufstieg ihres Landes zur europäischen Großmacht bei. Allerdings war die Betonung dieser sogenannten Sekundär-Tugenden selbst innerhalb Preußens nicht unumstritten.
Die Landesfarben Preußens, schwarz und weiß, leiteten sich von dem mit einem schwarzen Kreuz bestickten weißen Mantel der Ritter des Deutschen Ordens her. Ihre Kombination mit den hanseatischen Farben Weiß-Rot der freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck ergab die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des 1867 gegründeten Norddeutschen Bundes, die 1871 als Flagge des Deutschen Reiches übernommen wurde. Der Wappenspruch Preußens lautete seit der Reformation Suum cuique - Jedem das Seine.
Geschichte
Zur Vor- und Frühgeschichte sowie zur Geschichte des Ordensstaates siehe unter Ostpreußen.
Brandenburg-Preußen
Brandenburg-Preußen, das spätere Königreich Preußen, entstand im Wesentlichen aus zwei Landesteilen:
- aus der Mark Brandenburg, die zu den sieben Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gehörte,
- und aus dem 1466-1654 unter polnischer Lehenshoheit stehenden Herzogtum Preußen, das aus dem Staat der Deutschordensritter hervorgegangen war.
Das Kurfürstentum Brandenburg hatte Kaiser Sigismund (1368–1437) 1415 dem Burggrafen von Nürnberg, Friedrich von Hohenzollern (1371–1440), zu Lehen gegeben, nachdem das zuvor regierende Fürstenhaus der Askanier ausgestorben war. Auch das Herzogtum Preußen wurde seit dem 16. Jahrhundert von einer Linie des Hauses Hohenzollern regiert, nachdem der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg-Ansbach (1490–1568), sich auf Anraten Martin Luthers (1483–1546) und mit Billigung des polnischen Königs Sigismund I. des Alten der Reformation angeschlossen und den Ordensstaat in ein erbliches Herzogtum umgewandelt hatte. Wie dessen Herrscher wurde auch die Bevölkerung evangelisch. Der Ordensstaat war bereits seit 1466 nicht mehr souverän gewesen, sondern unterstand der Lehenshoheit der polnischen Krone. Daher leistete Albrecht für das neue Herzogtum dem polnischen König Sigismund I. dem Alten (1467–1548) am 8. April 1525 in Krakau den Lehnseid.
Nach dem Erlöschen der herzoglich-preußischen Linie der Hohenzollern fiel ihr Herzogtum 1618 an ihre nächsten Verwandten, die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg. Diese regierten von da an beide Länder in Personalunion. Bis zum Vertrag von Wehlau (1657) sollte ihr Herrschaftsgebiet jedoch politisch zweigeteilt bleiben: Brandenburg war Teil des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, Preußen weiterhin ein polnisches Lehen. Die Herrscher von Brandenburg-Preußen waren also sowohl dem deutschen Kaiser als auch der polnischen Krone lehenspflichtig.
Im Dreißigjährigen Krieg stand Brandenburg auf der Seite der evangelischen Union. Weite Teile des Landes wurden damals verwüstet und entvölkert. Kurfürst Friedrich Wilhelm I. (1620–1688), später der "Große Kurfürst" genannt, betrieb nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten, um sein wirtschaftlich und militärisch schwaches Land zu entwickeln. Er führte wirtschaftliche Reformen durch, baute ein schlagkräftiges Heer auf, entmachtete die Stände zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung und holte Tausende aus Frankreich vertriebener Hugenotten ins Land. Er erwarb 1648 Hinterpommern, das restliche Ravensberger Land um Minden und Halberstadt sowie 1680 Magdeburg.
Friedrich Wilhelm betrieb zudem den Aufbau einer eigenen Kurbrandenburgischen Marine und verfolgte Kolonialprojekte in Westafrika und Westindien. Diese Pläne zeitigten aber erst gegen Ende seiner Regentschaft Erfolge. So wurde 1683 die Festung Groß Friedrichsburg im heutigen Guinea gegründet, die bis 1727 bestand.
Unter Kurfürst Friedrich Wilhelm I. wurde Brandenburg das nach Österreich mächtigste Land im Reich. Als infolge schwedisch-polnischer Auseinandersetzungen Polen geschwächt war, konnte er 1657 im Vertrag von Wehlau das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten.
Königreich Preußen
Gründung des Königreichs
Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (1657-1713) kam daher die Tatsache sehr gelegen, dass das Herzogtum Preußen seit 1660 keiner anderen Krone mehr unterstand, also souverän war. Das ermöglichte es ihm, dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Es ging ihm dabei vor allem darum, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen war und mit dem Kurfürsten von Hannover, der Anwärter auf den englischen Thron war, zu wahren. Kaiser Leopolds I. stimmte daher zu dass er als Herrscher seiner außerhalb des Reichs gelegenen Territorien, also für das bisherige Herzogtum Preußen, den Königstitel führen dürfe. So krönte sich der Kurfürst am 18. Januar 1701 als Friedrich I. in Königsberg eigenhändig zum „König in Preußen“.
Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war nötig, weil die Bezeichnung als „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Da das Ermland und Westpreußen damals aber noch polnisch waren, hätte dies Konflikte mit dem Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung „Königreich Preußen“ für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.
Friedrich Wilhelm I. – Der Soldatenkönig
Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I. (1713–1740) war weniger prunkliebend als sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Der „Soldatenkönig“ gilt als der eigentliche Schöpfer des preußischen Beamtentums und des stehenden Heers, das er zu einem der schlagkräftigsten in ganz Europa ausbaute. Zudem siedelte er über 20.000 Salzburger, protestantische Glaubensflüchtlinge, im dünn besiedelten Ostpreußen und weitere in anderen Landesteilen an. Von Schweden erwarb er 1720 Vorpommern bis zur Peene.
Friedrich II. - der Große
Peene (mitte) in Sanssouci mit Voltaire (links) und den führenden Köpfen der Berliner Akademie, 1850, ehemalige Nationalgalerie, Berlin, 1945 verbrannt.]]
Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später auch „Friedrich der Große“ genannt – den Thron. Als Kronprinz eher der Philosophie und den schönen Künsten zugeneigt, ließ er noch in seinem ersten Regierungsjahr die preußische Armee in Schlesien einmarschieren, auf das die Hohenzollern umstrittene Ansprüche erhoben. In den drei Schlesischen Kriegen (1740–1763) gelang es ihm, die Eroberung gegen Österreich zu behaupten, im letzten, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), sogar gegen eine Koalition aus Österreich, Frankreich und Russland. Dies war der Beginn der preußischen Großmachtstellung in Europa und des preußisch-österreichischen Dualismus im Reich.
In den letzten 23 Jahren seiner bis 1786 währenden Herrschaft förderte Friedrich II., der sich als „erster Diener des Staates“ verstand, den Landesausbau und die weitere Besiedelung brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs. Als Vertreter des Aufgeklärten Absolutismus schaffte er die Folter ab, führte die Schulpflicht ein, schuf das Allgemeine preußische Landrecht und lockte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land. Nach seiner Auffassung sollte in Preußen „jeder nach seiner Fasson selig werden“. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang auch sein Ausspruch: „Alle Religionen seindt gleich und gut, wan nuhr die leute, so sie profesieren, Ehrlige leute seindt, und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land pöplieren, so wollten wir sie Mosqueen und Kirchen bauen.“
Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Zerstückelung Polens. Bei der ersten polnischen Teilung 1772 fielen Westpreußen, der Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Friedrich II., so dass er sich nun König von Preußen nennen konnte. Bereits 1744 war auch Ostfriesland preußisch geworden.
Die Politik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) fortgesetzt. Bei der 2. und 3. Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere polnische Gebiete bis nach Warschau.
Niederlage gegen Napoleon, Reformen und Freiheitskriege
Unter Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) beteiligte sich Preußen zunächst an den Koalitionskriegen gegen das revolutionäre Frankreich, schied aber nach dem Frieden von Basel 1795 für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus.
Erst als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, flammte der Krieg wieder auf. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I.. König Friedrich Wilhelm III. (1797–1840) und seine Familie musste vorübergehend nach Memel fliehen. Der Staat verlor 1807 im Frieden von Tilsit etwa die Hälfte seines Gebietes und musste ein Bündnis mit Frankreich eingehen.
Die Niederlage Preußens hatte eine Erneuerung des Staates unumgänglich gemacht. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben (1807), das Bildungswesen neu gestaltet sowie die allgemeine Wehrpflicht und die Selbstverwaltung der Städte eingeführt (1808).
Nach der Niederlage Napoleons in Russland, kündigte Preußen das Bündnis mit Frankreich auf und beteiligte sich ab 1813 in den sogenannten Freiheitskriegen an der anti-französischen Koalition. Preußische Truppen unter Marschall Blücher trugen in der Schlacht von Waterloo 1815 entscheidend zum endgültigen Sieg über Napoleon bei.
Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. jedoch nie ein. Statt dessen rief er zusammen mit dem Zaren von Russland und dem Kaiser von Österreich die Heilige Allianz ins Leben, die auf die Unterdrückung aller Demokratiebestrebungen in Europa abzielte.
Beim Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen beinahe sein altes Staatsgebiet zurück, zudem den Rest Vorpommerns, den nördlichen Teil des Königreichs Sachsen, Westfalen und die Rheinprovinz. Es behielt zwar die zuvor polnische Provinz Posen, verlor jedoch Gebiete der 2. und 3. polnischen Teilung an Russland. Preußen bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Es wurde Mitglied des Deutschen Bundes, des losen Verbandes der deutschen Staaten unter österreichischer Führung, der von 1815 bis 1866 existierte.
Märzrevolution und Industrialisierung
Für Preußen lag aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 im ureigenen Interesse. Das Königreich gehörte daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, dessen Mitglied es 1834 wurde. Infolge dessen setzten auch außerhalb des Landes immer mehr Befürworter der deutschen Einigung, insbesondere die Protestanten, ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Es war von „Preußens deutscher Sendung“ die Rede und davon, dass das Land immer mehr nach Deutschland hinein und Österreich aus Deutschland heraus wachse.
Der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) weckte zunächst die Hoffnungen der Liberalen und der Anhänger der deutschen Einigung. Zwar wurden diese Hoffnungen bald enttäuscht, da der König sich lange Zeit weigerte, auch nur für das eigene Territorium einen gemeinsamen Landtag und eine einheitliche Verfassung einzuführen. Aber während der Märzrevolution von 1848 schien sich der König doch noch den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Erstmals wurde ein Vereinigter Landtag für ganz Preußen nach Berlin einberufen. Gleichzeitig fanden Wahlen zum ersten gesamtdeutschen Parlament, der Frankfurter Nationalversammlung, statt.
Dort setzten sich schließlich die Befürworter einer kleindeutschen Einigung unter Preußens Führung durch, da Österreich nicht bereit war, auf seine nichtdeutschen Landesteile zu verzichten. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung angetragen hatte. Die Revolution wurde in Süddeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig niedergeschlagen. Preußen erhielt 1850 eine vom König oktroyierte Verfassung.
Im Zuge der Industrialisierung wurden eine Anzahl von Land-, Wasserwegen und Kanälen gebaut, welche quer durch Deutschland den Westen mit dem Osten verbanden. Im Oberland West- und Ostpreußens entstand der Oberländische Kanal, der die Ostsee und Elbing im Norden mit Masuren im Süden verband. In den 1860er Jahren wurde der Bau der Ostbahn begonnen, die von Berlin über Thorn und Königsberg bis zur Ostgrenze führte und bis zum Zweiten Weltkrieg eine der Hauptverkehrsachsen Preußens bildete.
Verfassungskonflikt um die Heeresreform
Wilhelm I., der schon 1858 die Regentschaft für seinen nach mehreren Schlaganfällen regierungsunfähigen Bruder Friedrich Wilhelm IV. übernommen hatte, bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König die Abdankung in Erwägung zog. Als letzten Ausweg entschloss er sich 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsident zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt.
Bismarck und die Einigungskriege
Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, führte Bismarck Preußen in drei Kriege, die König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone einbrachten:
Deutsch-Dänischer Krieg 1864: Der König von Dänemark war in Personalunion Herzog von Schleswig-Holstein, das seit 1460 eine Einheit bildete. Nur das Teilherzogtum Holstein gehörte aber zum Deutschen Bund. Der Versuch der Kopenhagener Regierung, Schleswig unter Ausschluss Holsteins in den dänischen Gesamtstaat einzugliedern, führte 1864 unter der Führung Preußens und Österreichs zum Krieg des Deutschen Bundes gegen das nördliche Nachbarland. Nach ihrem Sieg musste die dänische Krone auf Schleswig und Holstein verzichten. Beide Teilherzogtümer wurden nun von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet.
Deutscher Krieg 1866: Der Anlass dieses Krieges waren Konflikte zwischen Österreich und Preußen um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins. Die tiefere Ursache war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft in Deutschland. Auf der Seite Österreichs standen die mitteldeutschen Staaten, auf Seiten Preußens neben einigen norddeutschen Staaten auch Italien. Nachdem preußische Truppen unter Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg errungen hatten, verlor Österreich seine Vormachtstellung und schied aus dem Deutschen Bund aus. Der Friede von Prag am 23. August 1866 brachte Preußen das Königreich Hannover, Hessen-Kassel, das Nassau, die Freie Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holstein ein. Damit waren nun fast alle preußischen Gebiete miteinander verbunden. An die Stelle des Deutschen Bundes trat 1867 der kleinere, von Preußen dominierte Norddeutsche Bund, dessen Verfassung in wesentlichen Punkten die des Deutschen Reiches vorweg nahm. Die süddeutschen Staaten mussten Bündnisverträge mit Preußen eingehen.
Deutsch-französischer Krieg 1870/71: Bismarck spitzte den Streit mit Frankreich um die spanische Thronkandidatur eines katholischen Hohenzollernprinzen bewusst zu (siehe auch Emser Depesche), um die Regierung Napoleons III. zu einer Kriegserklärung zu provozieren. Dies stellte für die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden den Bündnisfall dar. Nach dem raschen Sieg waren sie gezwungen, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Damit war das Deutsche Reich in der kleindeutschen Version gegründet worden, die schon als eines der Modelle in der Nationalversammlung von 1848/49 gehandelt worden war. Im Spiegelsaal zu Versailles ließ sich Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – genau 170 Jahre nach der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser ausrufen.
Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck den sogenannten Kulturkampf gegen die katholischen Bevölkerungsteile, insbesondere gegen die polnische Bevölkerung, die Bismarck zu germanisieren versuchte. Die Germanisierungspolitik wurde nach Bismarcks Abdanken vom 1894 in Posen gegründeten Deutschen Ostmarkenverein fortgeführt.
Preußen im Deutschen Reich
Deutschen Kaiser
Preußen ging von 1871 an ebenso sehr in Deutschland auf, wie Deutschland preußischen Charakter annahm. Der König von Preußen war auch Deutscher Kaiser und der preußische Ministerpräsident zugleich Reichskanzler. Der Ministerpräsident und Kanzler musste aber nicht unbedingt Preuße sein, wie im Fall von Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst.
Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwerkranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Bis zur Abdankung des Kaisers im Zuge der Novemberrevolution von 1918 blieben preußische und Reichspolitik aufs engste miteinander verbunden.
Freistaat Preußen
Infolge der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution von 1918/19 dankte Wilhelm II. als Deutscher Kaiser und König von Preußen ab. Damit endete die Realunion Preußens mit dem Deutschen Reich wie sie seit der Zeit Bismarcks bestanden hatte. Das Land wurde zum eigenständigen Freistaat innerhalb des Reichsverbands proklamiert und erhielt 1920 eine demokratische Verfassung.
Die im Vertrag von Versailles festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem deutsch-französischen Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen – ausschließlich preußisches Territorium: Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das Memelland an Litauen, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei, große Teile der Gebiete, die Preußen im Rahmen der polnischen Teilungen erhalten hatte und Ost-Oberschlesien an Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds. Wie schon vor den polnischen Teilungen hatte Ostpreußen keine Landverbindung mit dem übrigen Deutschen Reich und konnte nur per Schiff (Seedienst Ostpreußen) oder per Bahn durch den Polnischen Korridor erreicht werden. Auch das Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen Gebietsteilen gebildet.
Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis 1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs war die Mehrheit der demokratischen Parteien bei Wahlen in Preußen nie gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die später für die Bundesrepublik beispielgebend waren. Dazu gehörte zum Beispiel das Konstruktive Misstrauensvotum, das die Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung solange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine "Positive Mehrheit" bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammen arbeiten wollten.
Als Stütze der Weimarer Demokratie wurde Preußen nicht durch die Wähler, sondern erst durch den Preußenschlag des Reichskanzlers Franz von Papen beseitigt. In diesem Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die Preußische Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung in Preußen verloren (siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm Papen selbst die Macht im Freistaat Preußen als Reichskommissar. Im deutschen Reich war damit die wichtigste Landesregierung entmachtet, die demokratisch-republikanisch ausgerichtet war. Der Preußenschlag hat nur ein halbes Jahr später die Machtergreifung Hitlers entscheidend erleichtert, da ihm von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung - vor allem der Polizeiapparat - zur Verfügung standen.
Ergebnisse der Landtagswahlen 1919–1933
1919: SPD 36,4 % – 145 Sitze | Zentrum 22,3 % – 94 Sitze | DDP 16,2 % – 65 Sitze | DNVP 11,2 % – 48 Sitze | USPD 7,4 % – 24 Sitze | DVP 5,7 % – 23 Sitze | DHP 0,5 % – 2 Sitze | SHBLD 0,4 % – 1 Sitz 1921: SPD 25,9 % – 109 Sitze | DNVP 18,0 % – 76 Sitze | Zentrum 17,9 % – 76 Sitze | DVP 14,0 % – 59 Sitze | KPD 7,5 % – 31 Sitze | USPD 6,4 % – 27 Sitze | DDP 5,9 % – 26 Sitze | DHP 2,4 % – 11 Sitze | WP 1,2 % – 4 Sitze | Polen 0,4 % – 2 Sitze 1924: SPD 24,9 % – 114 Sitze | DNVP 23,7 % – 109 Sitze | Zentrum 17,6 % – 81 Sitze | DVP 9,8 % – 45 Sitze | KPD 9,6 % – 44 Sitze | DDP 5,9 % – 27 Sitze | NSFP 2,5 % – 11 Sitze | WP 2,4 % – 11 Sitze | DHP 1,4 % – 6 Sitze | Polen 0,4 % – 2 Sitze 1928: SPD 29,0 % – 137 Sitze | DNVP 17,4 % – 82 Sitze | Zentrum 15,2 % – 71 Sitze | KPD 11,9 % – 56 Sitze | DVP 8,5 % – 40 Sitze | WP 4,5 % – 21 Sitze | DDP 4,4 % – 21 Sitze | NSDAP 1,8 % – 6 Sitze | CNBL 1,5 % – 8 Sitze | VRP 1,2 % – 2 Sitze | DVFP 1,1 % – 2 Sitze | DHP 1,0 % – 4 Sitze 1932: NSDAP 36,3 % – 162 Sitze | SPD 21,2 % – 94 Sitze | Zentrum 15,3 % – 67 Sitze | KPD 12,3 % – 57 Sitze | DNVP 6,9 % – 31 Sitze | DVP 1,5 % – 7 Sitze | DStP 1,5 % – 2 Sitze | CSVD 1,2 % – 2 Sitze | DHP 0,3 % – 1 Sitz 1933: NSDAP 43,2 % – 211 Sitze | SPD 16,6 % – 80 Sitze | Zentrum 14,1 % – 68 Sitze | KPD 13,2 % – 63 Sitze | DNVP 8,9 % – 43 Sitze | DVP 1,0 % – 3 Sitze | CSVD 0,9 % – 3 Sitze | DStP 0,7 % – 3 Sitze | DHP 0,2 % – 2 Sitze
An 100 % fehlende = nicht im Parlament vertretene Gruppierungen
Nationalsozialismus und das Ende Preußens
Nach der Machtergreifung Hitlers wurde Hermann Göring 1933 preußischer Ministerpräsident. Damit standen den Nationalsozialisten von Anfang an die Machtmittel der preußischen Landesregierung zur Verfügung, vor allem die Polizeikräfte.
Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der sogenannte „Tag von Potsdam“ statt. Dabei wurde der am 6. März neu gewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige. Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem jungen Deutschland“ feierte, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den nationalsozialistischen Staat gewinnen und die Konservativen im Reichstag zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz bewegen, die zwei Tage später anstand.
Im nationalsozialistischen Einheitsstaat wurden seit 1933 Preußen wie auch alle übrigen deutschen Länder gleichgeschaltet. Das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 und das „Reichsstatthaltergesetz“ vom 30. Januar 1935 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. Die Landesregierungen wurden von Reichsstaathaltern kontrolliert, die vom Reichskanzler ernannt wurden. Parallel dazu erlangten die Einteilung in (Partei-)Gaue zunehmend Bedeutung, deren Gauleiter wiederum vom "Führer und Reichskanzler" ernannt wurden, der zugleich Parteichef der NSDAP war. In Preußen ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu alle seine Landes- mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig. Reichsstatthalter für Preußen wurde formell Hitler selbst. Seine Funktionen wurden allerdings von Hermann Göring als preußischem Ministerpräsidenten ausgeübt.
Im Zuge des Großhamburg-Gesetzes fanden noch gewisse Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 u. a. um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert.
Die im Zweiten Weltkrieg annektierten polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert, sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.
Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der Abtretung aller Gebiete östlich von Oder und Neiße hörte Preußen 1945 de facto endgültig auf zu bestehen. Einzelne Gebiete wurden aus dem Land Preußen herausgelöst, um neue Länder zu bilden. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat auch formell die Auflösung des verbliebenen preußischen Staates, da er ein „Hort des deutschen Militarismus“ und damit für den Ersten und Zweiten Weltkrieg verantwortlich gewesen sei. (Siehe hierzu auch Kriegsschulddebatte). Die Begründung des Kontrollratsbeschlusses verkannte die rechtsstaatlichen Traditionen des Landes ebenso wie die Tatsache, dass es in der Weimarer Republik bis zum Preußenschlag ein Bollwerk der Demokratie gewesen war.
Räumliche Entwicklung und Gliederung
Verwaltungsgliederung Preußens
Die hohenzollernschen Gebiete, für die sich nach 1701 allmählich der Name "Königreich Preußen" einbürgerte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Brandenburg, Pommern, Preußen, Geldern, Kleve, Moers, Krefeld, Tecklenburg, Lingen, Minden, Mark, Ravensberg, Lippstadt, Magdeburg, Halberstadt, Neuenburg und Valangin.
1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert: Mittel-, Ucker- und Altmark, Neumark-Pommern-Kassuben, Preußen, Geldern-Kleve, Minden-Mark-Ravensberg, Magdeburg-Halberstadt, Neuenburg (Land) und Valangin (Land).
1740 wurden die Provinzen in Kriegs- und Domänekammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen.
Provinz
Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt (in Klammern die Hauptstadt), die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen dem Deutschen Bund beitraten:
# Provinz Brandenburg (Potsdam)
# Provinz Ostpreußen (Königsberg)
# Provinz Westpreußen (Danzig)
# Provinz Pommern (Stettin)
# Provinz Schlesien (Breslau)
# Provinz Posen (Posen)
# Provinz Jülich-Kleve-Berg (Köln)
# Provinz Großherzogtum Niederrhein (Koblenz)
# Provinz Westfalen (Münster)
# Provinz Sachsen (Magdeburg)
Seit 1822 bildeten die Provinzen „Jülich-Kleve-Berg“ und „Großherzogtum Niederrhein“ die Rheinprovinz mit der Hauptstadt Koblenz. 1829 wurden Ost- und Westpreußen zur „Provinz Preußen“ (Hauptstadt Königsberg) vereinigt. Damit verringerte sich die Zahl der Provinzen auf acht.
1849 verzichteten die Fürsten von Hechingen und Sigmaringen auf ihre Herrschaft, wodurch beide Fürstentümer an Preußen fielen. Sie wurden zum Regierungsbezirk Sigmaringen zusammen gefasst, der später auch als „Hohenzollernsche Lande“ bezeichnet wurde.
1853 erwarb Preußen von Oldenburg einen Landstrich an der Jade, auf dem ein Hafen angelegt wurde. 1869 erhielt dieses Gebiet zusammen mit der umliegenden Siedlung den Namen Wilhelmshaven und wurde der 1867 gebildeten Provinz Hannover angegliedert.
Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Fürstentümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:
- Provinz Hannover (Hannover)
- Provinz Hessen-Nassau (Kassel)
- Provinz Schleswig-Holstein (Kiel, 1879–1917 Schleswig)
Preußen umfasste damit elf Provinzen. Die zahl erhöhte sich auf zwölf, als aus der Provinz Preußen zwei neue hervorgingen: „Ostpreußen“ und
„Westpreußen“.
Nach dem Ersten Weltkrieg verlor Preußen einige seiner Gebiete und wurde Freistaat. Die Provinz Posen wurde nahezu ganz an Polen abgetreten. Die Provinz Westpreußen kam überwiegend an Polen und an die Freie Stadt Danzig. Nur der östliche Teil Westpreußens blieb bei Preußen und wurde der Provinz Ostpreußen angegliedert. Die ebenfalls bei Preußen verbleibenden restlichen Gebiete von Posen und Westpreußen wurden 1922 zu einer neuen (zweigeteilten) Provinz vereinigt, die den Namen „Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen“ erhielt.
Inzwischen waren 1919 die Provinz Schlesien in zwei Provinzen „Niederschlesien“ und „Oberschlesien“ aufgeteilt worden. Ein Jahr später schied Berlin aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und bildete eine eigene Provinz.
Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen somit aus den folgenden 12 Provinzen (in Klammern die Gebietskörperschaften, denen die Gebiete der jeweiligen Provinzen heute entsprechen):
1922
# Berlin (Bundesland Berlin, Deutschland)
# Provinz Brandenburg (Bundesland Brandenburg, Deutschland und Teil der Woiwodschaft Lebus, Polen)
# Provinz Hannover (Teile der Bundesländer Niedersachsen und Hamburg, Deutschland)
# Provinz Hessen-Nassau (Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, Deutschland)
# Provinz Ostpreußen (Oblast Kaliningrad, Russland; Woiwodschaft Ermland-Masuren und Teil der Woiwodschaft Pommern, Polen)
# Provinz Pommern (Teil des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland, Woiwodschaft Westpommern, Polen)
# Grenzmark Posen-Westpreußen (Teil der Woiwodschaft Großpolen, Polen)
# Rheinprovinz (Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Deutschland)
# Provinz Sachsen (Teil der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen, Deutschland)
# Provinz Niederschlesien (Woiwodschaft Niederschlesien und Teil der Woiwodschaft Lebus, Polen; Teil des Bundeslandes Sachsen, Deutschland)
# Provinz Oberschlesien (Teil der Woiwodschaften Oppeln und Schlesien, Polen)
# Provinz Schleswig-Holstein (Teile der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg, Deutschland)
# Provinz Westfalen (Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Deutschland)
dabei als Teil der Rheinprovinz die so genannten
- Hohenzollernschen Lande (Teil des Bundeslandes Baden-Württemberg, Deutschland)
1938 wurden die beiden schlesischen Provinzen wieder vereinigt und die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen aufgelöst auf die Nachbarprovinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien aufgeteilt. Somit bestand Preußen bis zu seiner formellen Auflösung 1947 nur noch aus elf Provinzen.
Nicht berücksichtigt sind dabei die Teilungen der Provinzen Hessen-Na
16. Jahrhundert
Das 16. Jahrhundert begann am 1. Januar 1501 und endete am 31. Dezember 1600.
Mit der Reformation Luther im Jahre 1517 endete das Spätmittelalter in Europa, und es begann damit die Epoche der frühen Neuzeit.
Ereignisse/Entwicklungen
- Weitergehende Reformation der Kirche
- König Heinrich VIII. (England) bricht mit der katholischen Kirche (1533)
- Religionskrieg zwischen Katholiken und Hugenotten in Frankreich
- Die Zeit der großen europäischen Hexenverfolgung beginnt gegen Ende des Jahrhunderts
- Erste Erdumseglung von Ferdinand Magellans Expedition.
- Die Türken schlagen Ungarn (Schlacht bei Mohács, 1526) und belagern Wien (Erste Wiener Türkenbelagerung, 1529)
- Kopernikus veröffentlicht seine Theorie vom heliozentrischen Weltbild (1543)
- Der Gregorianische Kalender wird in vielen katholischen Ländern eingeführt (1582)
- Die britische Flotte unter Sir Francis Drake schlägt die spanische Armada vernichtend (1588)
Persönlichkeiten
- Martin Luther, religiöser Reformator
- Michelangelo Buonarotti, Maler und Bildhauer
- Thomas More, englischer Politiker und Schriftsteller
- Miguel de Cervantes, spanischer Schriftsteller
- Elizabeth I., englische Königin
- Philip II., spanischer König
- Nostradamus, Arzt, wurde berühmt für seine Prophezeiungen
- Nikolaus Kopernikus, Astronom
- Mary Queen of Scots, Königin Schottlands und Mutter James I of England and VI of Scotland
- William Shakespeare, englischer Dichter und Dramatiker
Erfindungen und Entdeckungen
- Erfindung des Spinnrads.
01-16
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ja:16世紀
ko:16세기
17. Jahrhundert
Das 17. Jahrhundert begann am 1. Januar 1601 und endete am 31. Dezember 1700. Es ist die Epoche der Neuzeit (Frühe Neuzeit).
Persönlichkeiten
- Francis Bacon, englischer Philosoph
- Oliver Cromwell, englischer Politiker
- René Descartes, Philosoph und Mathematiker
- Galileo Galilei, Wissenschaftler
- Thomas Hobbes, Philosoph
- Jan Amos Komenský, Theologe und Pädagoge
- Gottfried Leibniz, Philosoph und Mathematiker
- John Locke, englischer Philosoph
- Claudio Monteverdi, Komponist
- Isaac Newton, Physiker und Mathematiker
- Blaise Pascal, Theologe, Mathematiker und Philosoph
- Franz von Sales, Bischof und Heiliger
- Heinrich Schütz, Komponist
- William Shakespeare, Dramatiker
- Baruch Spinoza, Philosoph
- Rembrandt van Rijn, Maler
Anderes
- Barock, von 1550 - 1750
- Dreißigjähriger Krieg von 1618 - 1648
- Pfälzischer Erbfolgekrieg, 1688 - 1697: Leitet die Machtverlagerung von Frankreich zu Großbritannien ein.
Erfindungen und Entdeckungen
- Isaac Newton entwickelt den Differentialkalkül und legt die Grundlagen der klassischen Mechanik.
- Erste Messung der Lichtgeschwindigkeit, 1676.
- Flaschenkorken ermöglichen die Lagerung von Wein in Flaschen.
01-17
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ja:17世紀
ko:17세기
Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme | | |