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Ortsbürgergemeinde

Ortsbürgergemeinde

Die Bürgergemeinde ist eine schweizerische Besonderheit. Darunter versteht man eine Personalkörperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich Personen an, die den Status des Bürgers und damit das Heimatrecht in der (Bürger-)Gemeinde besitzen. Die Bürgergemeinden sind zu unterscheiden von der Einwohnergemeinde (auch Politische Gemeinde genannt) und den Kirchgemeinden, die auf demselben Territorium bestehen können. Mit der Zunahme der Mobilität seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verliert die Bürgergemeinde (und damit das Gemeindebürgerrecht) immer mehr an Bedeutung.

Unterschiedliche Bezeichnung je nach Kanton und Landesteil

Je nach Kanton kennt man die Bürgergemeinde unter verschiedenen Bezeichnungen. Im Kanton Bern und im Oberwallis nennt man sie Burgergemeinde, in den Kantonen Uri und Aargau Ortsbürgergemeinde. In den Kantonen St. Gallen und Thurgau sind sie als Ortsgemeinde bekannt. In der Westschweiz sind weiter die folgenden Begriffe gebräuchlich: bourgeoisie (Unterwallis und Kanton Freiburg), commune bourgeoise im Kanton Jura, vischnanca burgaisa (in den rätoromanischen Gegenden des Kantons Graubünden) bzw. Tagwen (im Kanton Glarus). Im Kanton Tessin tragen sie den Namen patriziati. Sie entstanden aus den vicinanze (Nachbarschaften) und sind deren Rechtsnachfolger. In den Kantonen Nidwalden, Schwyz, Neuenburg, Genf und Waadt existieren keine Bürgergemeinden. Im Berner Jura und im Kanton Jura gibt es ausserdem eine Zwischenform aus Einwohner- und Bürgergemeinde, die sogenannte Gemischte Gemeinde.

Aufgaben

Bürgergemeinden verwalten in der Regel die aus der Zeit des Ancien Régime übernommenen Bürgergüter. Dies allerdings nur dann, wenn dieses Recht nicht einer Korporationsgemeinde oder anderen Körperschaft (wie einer Zivilgemeinde) zugewiesen ist. Getreu der Vielfalt der Kantone und ihrer Geschichte gibt es sehr grosse Unterschiede im Bezug auf Tätigkeiten, Befugnisse und Organisationsstrukturen.

Bürgerrecht und Heimatort

Jeder Schweizer Bürger besitzt einen Bürgerort, er ist Bürger (oder auch Burger) einer Gemeinde. Diese ist unabhängig von Geburts- oder Wohnort einer Person. Üblicherweise wird der Bürgerort vom Vater auf die Kinder vererbt. Was aber ist das besondere an einem Bürgerort? "Man ist nicht Schweizer und kann es auch nicht werden!" Was hier plakativ tönt bedeutet eben, dass jeder Schweizer seinen Bürgerort hat. Dieser Bürgerort (oder auch Heimatort) führt ein Heimatregister welches bestätigt, dass jemand Bürger einer bestimmten Gemeinde ist. Wer in der Schweiz Bürger einer Gemeinde ist, ist gleichzeitig auch Bürger des Kantons, in dem die Gemeinde liegt und damit auch automatisch Schweizer Staatsangehöriger. Man kann demzufolge auch nicht Schweizer Bürger werden, ohne Bürger eines Bürgerorts zu sein...

Siehe auch


- Gemeinde
- Zivilgemeinde
- Politische Gemeinde
- Gemeinden der Schweiz
- Burgergemeinde Bern

Weblinks


- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D26443.html Artikel Bürgergemeinde] im Historischen Lexikon der Schweiz Kategorie:Politik (Schweiz)

Schweiz

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (franz. Confédération suisse, ital. Confederazione Svizzera, rätoroman. Confederaziun svizra, lat. Confoederatio Helvetica), kurz Schweiz, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde. Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Alpenrhein und Jura, Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km). Der westliche Nachbar ist Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge.

In Kürze

Frankreich Die Schweiz ist geprägt von Gebirgen, Seen und Wäldern. Die Schweizer verstehen sich als «Willensnation» – sie bilden weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl speist sich aus der gemeinsamen Geschichte, den gemeinsamen Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, Volksrechte) und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden. Der Legende nach wurde die Eidgenossenschaft am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese gegründet. Der 1. August ist deshalb heute Nationalfeiertag. Die Schweiz in ihrer heutigen Form als föderalistischer Bundesstaat besteht seit 1848. Sie gliedert sich in 26 Kantone. Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.4 Millionen, davon sind 20.6 % Ausländer. Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (BFS, 2005). Offizielle Landessprachen sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch. 41 % der Schweizer Bürger sind römisch-katholisch und 40 % sind evangelisch-reformiert. Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig. Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch neutral. Sie ist Mitglied der UNO, der EFTA, des Europarats, der WTO, nicht aber der Europäischen Union. Das Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für Confœderatio Helvetica, die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.

Geografie

CH Die Schweiz gliedert sich in fünf geografische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura, das Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite. 38% (14'813 km²) der Schweizer Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Davon sind 30.4% (12'522 km²) Wald. Überbaut sind 5.8% (2418 km²). 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche. Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.

Geologie

Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen. Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura ist ein junges Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.

Berge

Oberrheinische Tiefebene In der Schweiz gibt es insgesamt 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz; 19 sind an der Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz. Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt. Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (4107 m) und die Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe. Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m). In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich tiefer, nicht desto weniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (2032 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz. Erwähnenswert sind auch die Gebirge im Tessin. Die grösste Erhebung im Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1718 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich das Chasseral (1607 m). Weitere Berge sind la Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und le Suchet (1588 m). Siehe auch: Liste der Berge in der Schweiz Liste der Berge in der Schweiz]]

Seen

Die Schweiz hat aufgrund ihrer topographischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten viele Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen. Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden). Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19,28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü.M. den tiefsten Punkt der Schweiz. Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²). Siehe auch: Liste der Seen in der Schweiz

Flüsse

Liste der Seen in der Schweiz]] Zwei der drei grössten Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden. Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San Bernhardino-Passes an der Grenze zum Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein und dem Österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz, verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (Der grösste Teil des Kantones Schaffhausen und ein Teil des Halbkantons Basel-Stadt befindet sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden bis er schliesslich in die Nordsee mündet. Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den gesamten Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer. Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in Rhein oder Rhône. Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silser- und Silvaplanersee in Richtung Norden und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau. Der Namensgeber des Kantons Tessin, der Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po. Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz. Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss), welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Le Doubs, der in Frankreich entspringt nach Norden fliesst und teils die schweiz/französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Le Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône. Siehe auch: Liste der Flüsse in der Schweiz

Klima

Liste der Flüsse in der Schweiz Liste der Flüsse in der Schweiz Liste der Flüsse in der Schweiz Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage. Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Regenmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr. Die Regenmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990). Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. In der Magadinoebene im Tessin liegt der Durchschnittswert etwa 2 bis 3 °C höher. Im Oberengadin ist es rund 10 °C kälter. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987). Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes Ereignis ist, war deren Intensität in der Periode 1999–2002 vor allem im Emmental, im Laufental wie auch im Toggenburg am höchsten. Es hagelte dort bis zu 60 Minuten im Jahresdurchschnitt. In den anderen Regionen beschränkt sich Hagel auf unter 30 Minuten. Nebel ist im ganzen Mittelland zu beobachten. Besonders häufig ist der Nebel entlang der Aare, der nördlichen Reuss wie auch im Thurgau, wo er vor allem im Herbst über mehrere Wochen auftreten kann. In den Tälern erscheint der Nebel seltener. Häufig auftretende Winde in der Schweiz sind der milde Föhn und die kalte Bise. Die höchste je gemessene Windgeschwindigkeit ist 285 km/h (Jungfraujoch, 27. Februar 1990). Bekannte Formen von Naturkatastrophen in der Schweiz sind Schnee- und Gerölllawinen sowie Überschwemmungen.

Flora und Fauna

30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet. In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen, Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen- (Bannwald) und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab). Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwälder. Im Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle bei der Ernährung der Bevölkerung spielten.

Bevölkerung

Sprachen

Kastanienwälder Der Artikel 4 der Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.». Im Artikel 701 heisst es zudem: «Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.» Im Kanton Zürich ist zusätzlich die Gebärdensprache verfassungsmässig anerkannt. Wegen der oben zitierten Verfassungsbestimmung mit vier anerkannten Landessprachen, nehmen manche Leute irrtümlich an, Schweizer sprächen vier Sprachen, was jedoch nicht der Fall ist. Wirklich viersprachig ist einzig der Bundesstaat als Institution. Bereits auf Kantons- und Gemeindeebene ist es anders: In den meisten Fällen existiert nur eine Amtssprache. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren. Mit 63.7 % ist Deutsch (hellgrau) die meistverbreitete Sprache. Die Bevölkerung spricht aber gemeinläufig einen der vielen schweizerdeutschen Dialekte. Französisch wird von 20.4 % (blau) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig die Suisse romande oder Romandie genannt. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden wird Italienisch (rot, Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (grün), hat einen Anteil von 0.5 % und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen daneben noch deutsch sprechen. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 % der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbisch-Bosnisch-Kroatische mit 1.5 % am weitesten verbreitet. Als Fremdsprachen beherrschen die meisten Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch. Siehe auch: Sprachen in der Schweiz, :Kategorie:Schweizer Sprache

Religionen

:Kategorie:Schweizer Sprache] Von den Schweizer Bürgern sind 41 % katholisch, 40 % reformiert, 2.5 % in Freikirchen, 5.5 % gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 % sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 % römisch-katholisch, 5 % evangelisch-reformiert, 17 % orthodox, 18 % islamisch, und 2 % ohne Bekenntnis. Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen zusätzlich die Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind. Protestantisch dominiert sind der Kanton Bern, Teile von Graubünden und Schaffhausen, Zürich, Basel die meisten Westschweizer Kantone, insbesondere die Calvinstadt Genf. Die Römisch-Katholische Kirche dominiert in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis, Tessin, in den Kantonen der Zentralschweiz und in Teilen der Ostschweiz. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0.33 % ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas. Siehe auch: Religionen in der Schweiz

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Schweiz. Nach dem Untergang des Römischen Reiches besiedelten Burgunder und Alamannen das Gebiet der heutigen Schweiz. Bis 746 unterwarfen die Franken beide Völker, deren Territorium Teil des Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei grösstenteils zum Stammesherzogtum Schwaben und zum Königreich Burgund. In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Zähringer, Kyburger, Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Ausserdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von grösster Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg. Burgund] Die drei «Urkantone» oder «Waldstätte» (Orte) Uri, Schwyz und Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen KönigsRudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die Begründung der alten Eidgenossenschaft und damit als schweizerischer Nationalfeiertag festgelegt. Beim Bündnis von 1291 ging es jedoch weniger um den Schutz vor dem Haus Habsburg, als vielmehr darum, sich für die Unsicherheiten nach der Wahl eines neuen deutschen Königs abzusichern. Tatsächlich folgte ja auf Rudolf eine eher unsichere Zeit mit schnell wechselnden Herrschern. Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25.11.1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayer. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wurde als die Acht Alten Orte bezeichnet. Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie sogar die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450) in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die habsburgischen Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, so dass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11.6.1474 in der «Ewigen Richtung» gezwungen sah, die alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrich III. gegen Karl den Kühnen von Burgund und vernichteten den mächtigen burgundischen Staat. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten. Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform von Kaiser Maximilian I.. Der Versuch Maximilians, im sogenannten Schwabenkrieg die Eidgenossen gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel mit der faktischen Unabhängigkeit der Schweiz vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von weiteren Kantonen erweiterte sich die Eidgenossenschaft bis 1513 auf Dreizehn Orte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten zugewandten Orte. zugewandten Orte Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Tessin und schliesslich sogar von Mailand, über welches sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach einer Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine weitere wirksame Aussenpolitik verhindert und es begann die Phase des "Stillsitzens", was man später Neutralitätspolitik nannte. Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äusseren Konflikten. Die alte Eidgenossenschaft wurde damit faktisch ein französisches Protektorat. Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus und führte zu grossen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach den religiös begründeten Kappelerkriegen kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden blieben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten. Am 24. Oktober 1648 erreichte die Schweiz im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität und löste sich damit vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt. Im Gebiet der Schweiz wurde daraufhin nach französischem Vorbild eine Helvetische Republik als Zentralstaat errichtet. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Fünf Jahre später, 1803, verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediationsakte der Schweiz jedoch wieder eine Verfassung, welche zum Prinzip des Föderalismus und damit zu autonomen Kantonen zurückkehrte. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt. Waadt 1815 wurde die «immer währende Neutralität der Schweiz» durch die europäischen Grossmächte am Wiener Kongress anerkannt. Eine neue Verfassung, der «Bundesvertrag», stärkte in der so genannten Restauration die Eigenständigkeit der Kantone, so das die Schweiz wieder zu einem Staatenbund wurde. Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach der Niederlage der konservativ-katholischen Kantone wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch eine neue Bundesverfassung (1848) eingeschränkt. Bern wurde der Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments. Die Bundesverfassung wurde nur zweimal 1874 und 1999 revidiert. Auf Initiative von Henri Dunant erfolgt 1864 in Genf die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Während der beiden Weltkriege bewahrte die Schweiz offiziell ihre Neutralität, die allgemeine Mobilmachung wurde jedoch angeordnet. Die Schweiz nahm im Zweiten Weltkrieg einerseits Flüchtlinge auf, wies aber zeitweise gezielt Juden an den Grenzen ab. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren im Bergier-Berichtes kritisch aufgearbeitet. Unrühmliche Kapitel der neueren Zeit sind einerseits die Verfolgung der Jenischen zwischen 1926 und 1972 durch das «Hilfswerk» Kinder der Landstrasse und anderseits die sechsstellige Zahl an Verdingkindern, welche zwischen 1800 bis in die 1960er und 1970er-Jahren zu Zwangsarbeit auf Bauernhöfen eingesetzt wurden und häufig misshandelt worden sind. Die Volksrechte wurden seit 1848 immer stärker ausgebaut. 1919 wurde das Proporzwahlverfahren für den Nationalrat eingeführt. 1971 wurde in einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht nach jahrzehntelangen Kampf angenommen. Der von der Regierung angestrebte Beitritt zum EWR scheiterte 1992. Die Schweiz trat nach einer positv ausgegangenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei.

Politik

Hauptartikel: Politisches System der Schweiz

Politisches System

Die Schweiz, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit bildet, ist ein Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
- die direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
- den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
- die Konkordanzdemokratie
- ihre selbstdeklarierte Neutralität

Gewaltenteilung

Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:
- Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
- Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten «Bundesräten» (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
- Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben. Siehe auch: Liste der Bundespräsidenten der Schweiz, Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates

Parteien

Parteien mit Vertreter im Bundesrat («Bundesratsparteien») sind:
- die Schweizerische Volkspartei (SVP; Stimmenanteil 2003: 26.6%),
- die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP; Stimmenanteil 2003: 23.3%),
- die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP; Stimmenanteil 2003: 17.3%) sowie
- die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; Stimmenanteil 2003: 14.4%). SP, FDP und SVP haben je zwei Sitze, die CVP hat einen. Diese Verteilung ist neu seit Dezember 2003, davor galt die sogenannte Zauberformel. Von den übrigen Parteien hat die Grüne Partei der Schweiz den grössten Stimmenanteil (2003: 7.4%). Siehe auch: Politische Parteien in der Schweiz

Internationale Organisationen

Politische Parteien in der Schweiz Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten Länder trat die Schweiz 2002 der UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der OSZE, dem Europarat wie auch in der EFTA tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnerschaft für den Frieden der NATO teil und ratifizierte das Kyoto-Protokoll. Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur Neutralität der Schweiz. Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen

Politische Strukturen

Kantone

Die Schweiz in den Vereinten Nationen Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen (vor der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999: 23 Kantone, wovon drei in je zwei Halbkantone gegliedert waren). Die Schweiz weist im europäischen Vergleich einen sehr ausgeprägten Föderalismus auf, der die politische und wirtschaftliche Kleinräumigkeit und Fragmentiertheit der Schweiz verstärkt.

Enklaven und Exklaven

Büsingen am Hochrhein wie auch Campione d'Italia sind Enklaven in der Schweiz:
- Die deutsche Gemeinde Büsingen ist nördlich des Rheins vom Kanton Schaffhausen umgeben, südlich davon grenzt sie an die Kantone Zürich und Thurgau.
- Das italienische Campione, bekannt für sein Spielcasino, ist am Luganersee innerhalb des Kantons Tessin. Weitere Enklaven und Exklaven gehören eher in das Kuriositätenkabinett, so liegt das Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht in russischem Hoheitsgebiet. Deren Fläche beträgt 563 m². Die Schweiz selbst hat innerhalb Liechtensteins eine Exklave. Beide Gebiete sind allerdings nur einige Quadratmeter gross.

Regionen

Schöllenenschlucht Neben den geologischen und den geografischen Regionen definierte das Bundesamt für Statistik für die Schweiz sieben Grossregionen. Diese sind die Ostschweiz, Zürich, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, die Espace Mittelland, die Région Lémanique wie auch der Ticino. In der Umgangssprache wird die Zentralschweiz häufig Innerschweiz genannt. Die Region zwischen Bern und Zürich wird auch als Mittelland bezeichnet und der französischsprachige Teil der Schweiz wird als Romandie, Welschschweiz oder Westschweiz bezeichnet. Siehe auch: Grossregionen der Schweiz

Städte

Die grösste Schweizer Stadt ist Zürich mit rund 366'000 Einwohnern (Stand 2004). Die Agglomeration umfasst 1'080'000 Einwohner. Weitere Grossstädte mit über 100'000 Einwohnern sind Genf, Basel, die Bundesstadt Bern sowie Lausanne. Die Bevölkerungsdichte ist im flachen Mittelland sehr hoch, im Alpenland und im Jura naturgemäss dünn. Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden der Schweiz.

Landesverteidigung

Hauptartikel: Schweizer Armee Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4.6 Milliarden Franken (2004). Der Auftrag der Armee ist in der Bundesverfassung festgelegt.
- Raumsicherung und Verteidigung zur Behauptung des Schweizer Territorium
- Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung bei Naturkatastrophen oder Grossanlässen
- Friedensförderung, beispielsweise als unbewaffnete Militärbeobachter für die UNO Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren. Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen Aushebung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis. Die meisten bestehen die Aushebung, d. h. sind diensttauglich. Die Dienstuntauglichen müssen – von den Behinderten abgesehen – eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit, einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Zur Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5-fache des Militärdienstes angesetzt. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 21 Wochen Dauer ausgebildet. Mit der Reform Armee XXI, angenommen 2003, wird die Mannschaftsstärke von den 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt. Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. So entstand die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee». Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft. Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Terrestrisch wurde sie auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch B-29 Bomber der USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen. Auch wurde Schaffhausen irrtümlich von der USAF bombardiert und ein weiterer Bomber der USAF, der seinen Verband verloren hatte, entledigte sich seiner explosiven Ladung über Basel. Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren erfolglos für eine Abschaffung ein. Zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk bisher jedoch deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armee-Einsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.

Sozialversicherungen

Hauptartikel: Schweizer Sozialpolitik In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind meistens Zwangsversicherungen, das heisst, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung.
- die Krankenversicherung.
- die Mutterschaftsversicherung.
- die Unfallversicherung.
- die Invalidenversicherung (IV), für Personen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen. Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers. Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden steuerlich gefördert. Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei-Säulen-System bezeichnet. Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, so dass Militärdienstpflichtige während der Ausübung militärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung. Siehe auch: Sozialversicherung (Schweiz)

Gesundheitswesen

Hauptartikel: Gesundheitswesen Schweiz In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig von seiner Nationalität aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern («Grundversicherung», «obligatorische Krankenpflegeversicherung»). Die Krankenkassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d. h. die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Perso

Einwohnergemeinde

Als Einwohnergemeinde wird in einigen Kantonen der Schweiz die Politische Gemeinde bezeichnet. Es sind dies Bern, Luzern, Uri, Obwalden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Aargau.
- siehe: Politische Gemeinde Kategorie:Politik (Schweiz) ! Kategorie:Kommunalpolitik

Kirchgemeinde

Eine Kirchengemeinde (auch Kirchgemeinde, Pfarrgemeinde, Pfarrei oder schlicht Gemeinde) ist die kleinste organisatorische Einheit einer Kirche oder anderen christlichen Religionsgemeinschaft. Ihr Gebiet, der Kirchsprengel, erstreckt sich in der Regel auf ein Dorf oder auf einen Stadtteil oder Stadtbezirk einer größeren Stadt, in seltenen Fällen auch auf eine ganze politische Gemeinde. In einzelnen Gemeinden besteht neben der Pfarrkirche auch eine Filialkirche oder mehrere. Die Kirchengemeinde kann jedoch auch örtlich unabhängig sein, d.h. ihre Mitglieder wohnen verstreut und haben lediglich ihren Beitritt zu dieser Gemeinde erklärt. Dies ist insbesondere bei Freikirchen der Fall. Die katholische Kirche kennt sogenannte Kategorialgemeinden mit Menschen, die ein gemeinsames Merkmal verbindet, z.B. Hochschulgemeinden oder Gemeinden für Menschen anderer Muttersprache. Ein wesentlicher Teil des kirchlichen Lebens ist "Gemeindeleben", das sich im Gottesdienstbesuch, der Mitarbeit in Gemeindeleitung, Gruppen und Kreisen äußert. Regelmäßig knüpft die Kirchenmitgliedschaft an die Mitgliedschaft in einer Gemeinde an, z.B. § 5 Abs. 1 S. 1 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden). Rechtlicher Status, Aufbau Bezeichnung unterliegen, soweit der Staat den Religionen ein Selbstverwaltungsrecht zugesteht, dem internen Kirchenrecht. Demnach bestehen zwischen den Ländern und Konfessionen, in Deutschland sogar innerhalb der einzelnen evangelischen Landeskirchen teils erhebliche Unterschiede. Gemeinsam ist aber allen Kirchengemeinden eine gewisse rechtliche Selbständigkeit, die sich oft in gewählten Leitungsgremien (Kirchengemeinderat, Gemeindekirchenrat, Presbyterium, Ältestenkreis) ausdrückt. Zusammengeführte, zumindest auf Verwaltungsebene Kirchengemeinden bezeichnet man als Pfarrverband.

Die Regelungen in den verschiedenen Konfessionen und Kirchen

Unterschiedliche theologische Konzepte und regionale Traditionen machen es notwendig, zwischen den einzelnen Religionsgemeinschaften zu differenzieren.

Römisch-katholische Kirche

Die Kirchengemeinde/ Pfarrgemeinde ist in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet streng zwischen den geweihten Priestern und den Laien. Der in der Gemeinde investierte Priester (=Pfarrer) leitet zusammen mit den aus dem Kreis der Kirchengemeinde gewählten Mitgliedern des Kirchengemeinderats die Gemeinde. Während der Begriff "Pfarrei" mehr den juristischen Aspekt betont, meint "Gemeinde" mehr die theologische Wirklichkeit. Christliche Gemeinde verwirklicht sich in den Grundfunktionen: Glaubensgemeinschaft (Communio), Glaubensfeier (Liturgie), Glaubensleben (Caritas, Diakonie) und Glaubensbezeugung (Martyria). Der Begriff "Pfarrgemeinde", der in katholischen Kirche weit verbreitet ist, führt beide Aspekte zusammen.

Evangelische Landeskirchen der EKD

Die in der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD zusammengefassten Landeskirchen sind teils lutherische, teils reformierte oder unierte Kirchen. Gemeinsam ist ihnen, dass es nach ihrem Selbstverständnis eine Unterscheidung der Gläubigen in Priester und Laien nicht gibt. Gemäß Luthers Idee des "allgemeinen Priestertums aller Getauften" ist demnach jedes Mitglied gleichermaßen zur Mitwirkung an der Gemeindeleitung berufen. Die Verantwortung der gewählten Leitungsorgane umfasst daher auch die Kernbereiche Gottesdienst und Seelsorge (z.B. § 20 Abs. 1 S. 2 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden: "[...] trägt die Verantwortung dafür, dass Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird.") und insbesondere die Wahl des Gemeindepfarrers. Regionale Besonderheiten:
- Die Kirchengemeinde heißt Kirchgemeinde in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.
- Das Leitungsgremium der Gemeinde heißt in der Regel Kirchenvorstand. Daneben gibt es die Bezeichnungen Gemeindekirchenrat (Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen), Kirchengemeinderat (Evangelische Landeskirche in Württemberg), Kirchgemeinderat (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs) und Presbyterium (Evangelische Kirche der Pfalz, Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelische Kirche von Westfalen, Evangelisch-reformierte Kirche).
- Einen Sonderfall stellt die Evangelische Landeskirche in Baden dar. Sie baut nicht auf der Kirchengemeinde, sondern der Pfarrgemeinde auf. Deren Leitungsorgan ist der Ältestenkreis. Ist die Pfarrgemeinde als Körperschaft des Öffentlichen Rechts rechtlich selbständig, heißt sie Kirchengemeinde. Ihr Ältestenkreis ist dann gleichzeitig Kirchengemeinderat. Es können aber auch mehrere unselbständige Pfarrgemeinden zu einer Kirchengemeinde zusammengefasst sein. In diesem Fall entsenden die Ältestenkreise Mitglieder in den gemeinsamen Kirchengemeinderat.

Geschichte

Früher bildeten Staat und Kirche in Deutschland eine Einheit. Deshalb wurde auch nicht zwischen Kirchengemeinden und politischen Gemeinden unterschieden. Wollte eine Gemeinde eine neue Kirche bauen, so entschied dies zunächst der Gemeinderat ebenso, als würde ein neues Rathaus gebaut. Ende des 19. Jahrhunderts wurde jedoch eine Trennung von Kirche und Staat eingeleitet, infolge dessen eigenständige Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts gebildet wurden. Das ihnen zugebilligte Vermögen wurde aus dem Bestand der politischen Gemeinde herausgelöst. Damit entstand in der Regel in jeder seinerzeit bestehenden politischen Gemeinde auch eine eigene Kirchengemeinde bzw. Pfarrgemeinde. Im Laufe der folgenden Jahre erhöhte sich die Zahl der Kirchengemeinden, weil man meist in Städten bestehende Kirchengemeinden teilte, nachdem sie auf Grund von starken Zuzügen zu groß geworden waren. Auch nach dem Ersten Weltkrieg entstanden neue Kirchengemeinden. Dies lag vor allem daran, dass in bislang überwiegend katholischen Gebieten Evangelische Bewohner und umgekehrt in überwiegend evangelischen Gebieten Katholiken angesiedelt wurden, die sich zu neuen Kirchengemeinden formierten und eigene Kirchen errichteten. Hier kommt es gelegentlich vor, dass sich das Gebiet einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde auch auf mehrere Orte erstreckt.

Gegenwart und Ausblick

In den zurückliegenden Jahren wurden in Einzelfällen - insbesondere in Städten - kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem das Interesse der Gemeindeglieder an der Kirche bzw. an kirchlichen Strukturen schwindet, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte. Dieses wird zur Zeit besonders im Bistum Aachen diskutiert. Alternativ dazu werden (weiterhin selbständige) Pfarreien zu Seelsorgeeinheiten, Pfarrverbünden oder Kooperationseinheiten zusammengefasst. Rückläufige Kirchensteuermittel und Mitgliederzahlen sowie - insbesondere in der katholischen Kirche - fehlende Geistliche zwingen dazu, nicht nur Pfarreien zu fusionieren, sondern auch Kirchen zu schließen (siehe auch: Kirchensterben). Die Gebäude werden als Wohnraum umgebaut, an andere Glaubengemeinschaften abgetreten oder abgerissen. Kategorie:Kirchenrecht Kategorie:Kirchenwesen

Bürgerort

Der Bürgerort beziehungsweise der Heimatort ist eine Schweizer Besonderheit. Im Reisepass oder auf der Identitätskarte steht der Bürgerort. In den anderen Ländern ist dagegen der Geburtsort üblich. Sogar bei einer Buchung in einem Hotel müssen Schweizer anstelle des Geburtsortes den Bürgerort angeben. In der Alten Eidgenossenschaft war der Bürgerort der Ort, an dem die Vorfahren gelebt und Rechte und Pflichten erworben hatten und dadurch heimatberechtigt waren. Der Bürgerort war derjenige Ort, an dem ein Bürger Rechte an den gemeinsamen Gütern hatte (Allmendweide, Holzgerechtigkeiten etc. - also geldwerte Vorteile) und an dem er dem Landesherrn seine Wehrkraft zur Verfügung zu stellen hatte. Wer neu dazu kam, hatte sich in der Regel einzukaufen wie ein neuer Partner in eine Firma. Der Bürgerort war es auch, der für seine Bürger aufkommen musste, falls diese verarmten und ihren Lebensunterhalt nicht mehr selber bestreiten konnten. Daher versuchten im 19. Jahrhundert etliche in finanziellen Schwierigkeiten steckende Schweizer Gemeinden ihre Armen loszuwerden, indem sie ihnen die Überfahrt nach Amerika bezahlten und sie dafür auf ihr Bürgerrecht verzichten liessen. Der Bürgerort wird durch Geburt (Bürgerort des Vaters geerbt), durch Heirat oder durch eine Einbürgerung erworben. Über letzteres entscheiden üblicherweise die Ortsbürger und häufig muss eine hohe Summe dafür bezahlt werden. Das Familienregister (Geburt, Hochzeit, Tod) wird am Bürgerort verwaltet. In der Wohngemeinde hinterlegt man für die Dauer seines Aufenthaltes einen Heimatschein. Heutzutage haben die meisten Schweizer nie im Bürgerort gewohnt. Dennoch interpretieren viele Schweizer den Bürgerort als ihre Heimat. Der Heimatort begleitet jeden Schweizer Bürger durch das ganze Leben, da er in etlichen Formularen angegeben werden muss.

Weblinks


- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D8969.html Bürgerrecht] - Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz
- [http://www.admin.ch/ch/d/sr/141_0/index.html Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts]
- [http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=366784 Artikel aus dem St. Galler Tagblatt - Die amtlich verfügte Heimat] Kategorie:Schweiz

Kanton (Schweiz)

Die 26 Kantone der Schweiz sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Politisches System

Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 200 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat) besteht je nach Kanton aus fünf bis neun Mitgliedern. Alle Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geordnet werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, teilweise Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, teilweise Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht u. a.). Bei vielen dieser Bereiche hat aber der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, so dass oft ein Kompetenzwirrwarr festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch eine gewisse Autonomie gewähren. Das Ausmass ist jedoch, wie so oft in der Schweiz, von Kanton zu Kanton verschieden. In zwei Kantonen, Glarus sowie Appenzell Innerrhoden, bestimmt das Volk in Form der Landsgemeinde seine Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen werden Wahlen und Abstimmungen über die Urne abgewickelt. Siehe auch: Politisches System der Schweiz, Föderalismus in der Schweiz

Geschichte

Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone auch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet. In der Helvetischen Republik (1798-1803) waren die Kantone blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätten, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona. Mit der Mediationsverfassung 1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress 1815 auf 22. Die Zugewandten Orte wie z.B. die altfrye Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg, usw., wurden allerdings (teilweise gegen ihren Willen) einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1979 spaltete sich der Kanton Jura vom Kanton Bern ab.

Anzahl und Reihenfolge

Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal aber auch mit 23 angegeben. Das rührt daher, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Baselland) aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden (bis zur Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 wurde diese Unterscheidung noch vorgenommen). Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt wäre, von 26 Kantonen, aber von 23 Ständen zu sprechen. Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe untenstehende Liste) ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern als Vororte in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die weiteren Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts.

Liste der Schweizer Kantone mit ihren Eckdaten

In Klammern jeweils der Rang. Bemerkungen: 1 Stand: 31. Dezember 2004, [http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/bevoelkerung/uebersicht/blank/analysen__berichte/result.html Bundesamt für Statistik], 2 km², 3 Einwohner pro km², Stand 2000 4 Sitz der Regierung und des Parlaments, Sitz der Justiz ist Trogen. 5 Stand: 1. Januar 2005. 8 bis hierher: Die Acht Alten Orte, 13 bis hierher: Die Dreizehn Alten Orte Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen (Siglen) sind verbreitet, sie werden u.a. bei den Kfz-Kennzeichen verwendet und sind auch in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix "CH-", z.B. CH-SZ für den Kanton Schwyz).

Kantonsnamen in anderen Sprachen

Kanton in allen Schweizer Landessprachen sowie in weiteren Sprachen Bemerkungen: 1Schweizer Landessprache, 2Wenn es sich von der Sprache oder der Schrift des Hauptortes unterscheidet

Ehemalige Kantone


- Ausserschwyz
- Baden
- Bellinzona
- Fricktal
- Innerschwyz
- Linth
- Lugano
- Oberland
- Säntis
- Waldstätten

Siehe auch

Föderalismus in der Schweiz, Liste der Städte in der Schweiz, Liste der Gemeinden der Schweiz (nach Kantonen und Alphabet), Liste der Bezirke und Distrikte der Schweiz

Weblinks


- [http://www.admin.ch/ch/d/schweiz/kantone/index.html Schweizer Kantone im Internet]
- [http://www.eye.ch/swissgen/kanton-m.htm Informationen über Schweizer Kantone] - viersprachig ! Kategorie:Liste (Geographie) Kategorie:Politik (Schweiz) Kategorie:Schweiz als:Kanton (Schweiz) ja:スイスの地方行政区画 ko:스위스의 주 simple:Canton

Gemeinde

Der Begriff Gemeinde (von althochdeutsch gimeinida) bezeichnet ein gesellschaftliches Gebilde ähnlich einer Gemeinschaft. Meist hat aber eine Gemeinde einen höheren Organisationsgrad. In früheren Zeiten war darunter eine Personalkörperschaft zu verstehen. Zur Gemeinde gehörte eine Person, wo auch immer sie gerade ansässig war. Deshalb sind Kopfzahlen einer Gemeinde vor etwa 1800 nicht mit den heutigen Einwohnerzahlen vergleichbar. Gemeinde wird heute gebraucht:
- als allgemeine Bezeichnung für Ortschaft, Stadt, Großgemeinde oder Dorf.
- für die unterste Verwaltungseinheit (Gebietskörperschaft) eines Staates (für Deutschland siehe hierzu auch Gemeindearten in Deutschland) oder die Gesamtheit ihrer Einwohner.
- in der Schweiz als allgemeine Bezeichnung für die unterste politische Organisationsebene im Gegensatz zu Eidgenossenschaft, Kanton und Bezirk. Man spricht dann von der Politischen Gemeinde (auch Munizipalgemeinde, Einwohnergemeinde). Daneben existieren noch vereinzelt Zivilgemeinden als Träger der Dorfgerechtigkeiten. Sie werden auch Ortsgemeinden, Ortsbürgergemeinden bzw. Burgergemeinden oder Korporationen genannt. Die Schulgemeinden und Kirchgemeinden erfüllen spezielle Zwecke und verfügen zwar über einen Einflusskreis, nicht jedoch über ein Territorium. In früheren Zeiten waren die Armengemeinden von den Politischen Gemeinden getrennt.
Siehe auch: Gemeinden der Schweiz
- in Österreich als Bezeichnung für die kleinste politische und auch verwaltungstechnische Einheit. Rechtlich ist eine kleine der großen Gemeinde gleichgestellt (Prinzip der abstrakten Einheitsgemeinde). Ausgenommen davon sind lediglich die Städte mit eigenem Statut (Statutarstädte). Neben der Staatsbürgerschaft ist nur der Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde maßgebend für das Wahlrecht. Es gibt auch Vereinigungen mehrerer politischen Gemeinden zu Zweckverbänden, die dann teilweise auch als Gemeinde bezeichnet werden, beispielsweise eine Schulgemeinde.
Siehe auch: Gemeinde (Österreich)
- als Bezeichnung für die Einwohnerschaft eines lokal begrenzten Gebietes, dem keine politische Verwaltungseinheit direkt entspricht, insbesondere in ihrer Organisationsform als Gesellschaft oder Verein (Beispiel: Stadtteilgemeinden in Marburg)
- als Bezeichnung für eine lokal tätige Religionsgemeinschaft wie beispielsweise die christliche Kirche als Kirchengemeinde, Kirchgemeinde oder die Gesamtheit ihrer Mitglieder.
- als Bezeichnung für die Anhängerschaft eines Künstlers (Gemeinde des Dichters).

Siehe auch


- Gemeinde (Frankreich)
- Gemeinde (Österreich)
- Kommune
- Gemeindeordnungen in Deutschland
- Ortsfamilienbuch
- Gemeindedualismus
- Kommunalverwaltung

Literatur


- Georg Weber, Renate Weber (Hrsg.): Zugänge zur Gemeinde. Böhlau, Köln 2000, ISBN 3-412-05798-3

Weblinks


- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D10261.html Artikel Gemeinde] im Historischen Lexikon der Schweiz
- Kategorie:Politische Geographie Kategorie:Kommunalpolitik Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts ja:政令指定都市 zh-cn:直辖市 zh-tw:直轄市

Zivilgemeinde

Die Zivilgemeinde ist eine im Kanton Zürich in der Schweiz im 19. Jahrhundert häufige, nun aber aussterbende Gemeindeart. 2004 existierten noch 20 Zivilgemeinden, die sich mehrheitlich in der ländlich geprägten, nördlichen Kantonshälfte befinden.

Geschichte

Bei den Zivilgemeinden handelt es sich um die historischen Dorfgemeinschaften, die eine jahrhundertealte Tradition haben. Einige von ihnen entstanden als Rechtsnachfolgerinnen der alten, vor der Helvetik entstandenen Dorfgemeinden. Sie wurden schon vor der Proklamation der Helvetischen Republik als Zivilgemeinden bezeichnet. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden zahlreiche Neugründungen vorgenommen, so dass man im Jahre 1855 einen Höchststand von 420 Körperschaften mit Zivilgemeindestatus registrierte. 1894 gab es noch 294 Zivilgemeinden, 1960 noch deren 41. Heute ist der Bestand auf 20 Körperschaften geschrumpft.

Kompetenzen und Aufgaben

Wie alle übrigen Gemeinden sind auch die Zivilgemeinden der Aufsicht des Bezirksrates sowie des Regierungsrates unterstellt und damit öffentlichrechtlich organisiert. Die Zivilgemeinden haben aber keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Finanzausgleich, sie müssen selbst für ihren Unterhalt aufkommen, beispielsweise über Gebühren und Erträge aus den ihnen verbliebenen Aufgaben wie der Elektrizitäts- und der Wasserversorgung oder dem Flurweg-Unterhalt. Steuern dürfen sie keine erheben.

Neue Verfassung des Kantons Zürich

In der Diskussion der neuen Verfassung wurde die Zivilgemeinde als alter Zopf bezeichnet, den es abzuschneiden gelte. Die Zivilgemeinden sind allerdings anderer Ansicht und verteidigen ihre Existenz unter anderem mit dem Argument, sie seien so effizient wie sonst kaum eine Körperschaft. Diese Argumente verfingen beim Verfassungsrat nicht. Die neue Kantonsverfassung des Standes Zürich bringt die Abschaffung der Zivilgemeinden mit sich (sie sind in der Verfassung nicht mehr erwähnt). Der Verfassungsentwurf wurde am 27. Februar 2005 durch die Stimmbürger angenommen, das Schicksal der Zivilgemeinden ist deshalb besiegelt. Die Verfassung wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2006 in Kraft treten, wie lange die Zivilgemeinden noch weiterbestehen werden ist offen (die Rede war von Auflösung innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten). Wie die Aufgaben und Vermögenswerte auf die Politischen Gemeinden übertragen werden, ist noch unklar.

Liste der noch bestehenden Zivilgemeinden


- Bezirk Hinwil
  - Gossau
  - Tann
  - Unter-Dürnten
- Bezirk Uster
  - Brüttisellen (Politische Gemeinde Wangen-Brüttisellen)
- Bezirk Pfäffikon
  - Bauma (Politische Gemeinde Bauma)
  - Neschwil (Politische Gemeinde Weisslingen)
- Bezirk Winterthur
  - Wiesendangen (Politische Gemeinde Wiesendangen)
- Bezirk Andelfingen
  - Gräslikon (Politische Gemeinde Berg am Irchel)
  - Guntalingen (Politische Gemeinde Waltalingen)
  - Rudolfingen (Politische Gemeinde Trüllikon)
  - Trüllikon (Politische Gemeinde Trüllikon)
  - Wildensbuch (Politische Gemeinde Trüllikon)
- Bezirk Bülach
  - Breite-Hakab (Politische Gemeinde Nürensdorf)
  - Oberwil (Politische Gemeinde Nürensdorf)
- Bezirk Dielsdorf
  - Adlikon (Politische Gemeinde Regensdorf)
  - Niederhasli (Politische Gemeinde Niederhasli)
  - Oberhasli (Politische Gemeinde Niederhasli)
  - Stadel (Politische Gemeinde Stadel bei Niederglatt)
  - Watt (Politische Gemeinde Regensdorf)
  - Windlach (Politische Gemeinde Stadel bei Niederglatt) In den Bezirken Zürich, Affoltern, Horgen, Meilen und Dietikon bestehen keine Zivilgemeinden mehr.

Weblink


- [http://www.nzz.ch/2004/07/12/zh/page-article9PS8Q.html Zivilgemeinden wollen nicht weichen]. Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung.
- [http://www.statistik.zh.ch/abstimmungen/2005_02_27/zusammenfassung.php Neue Kantonsverfassung] - Abstimmungsresultat vom 27. Februar 2005 (Statistisches Amt des Kantons Zürich) Kategorie:Zürich (Kanton)

Gemeinden der Schweiz

Die Gemeinden der Schweiz sind seit dem Mittelalter historisch gewachsene Gebilde unterschiedlicher Fläche und Bevölkerungszahl. Dieser Artikel befasst sich hauptsächlich mit den sogenannten Politischen Gemeinden. Für weitere Gemeindearten siehe den Artikel Gemeinde.

Autonomie

Die Gemeindeautonomie umfasst alle Bereiche, die durch Bund und Kantone nicht abschliessend geregelt sind. Die Selbstständigkeit ist vielen Gemeinden sehr wichtig. Deshalb existieren auch noch 2'758 politische Gemeinden (Stand Juni 2005 nach Leerwohnungszählung BfS), sowie viele weitere als "Gemeinden" bezeichnete Körperschaften, die über kein Territorium verfügen, jedoch einen bestimmten öffentlichen Zweck erfüllen (z.B. Betreiben einer Wasserversorgung, einer Schulorganisation, etc.). Dazu zählen insbesondere Schulgemeinden, aber auch Zivilgemeinden und Ortsgemeinden.

Gemeindefusionen

Trotzdem sehen sich viele kleinere Gemeinden gezwungen, Fusionsprojekte mit ihren Nachbarn ins Auge zu fassen. Ein Grund liegt im funktionellen Zusammenwachsen der Siedlungsgebiete, ein weiterer in den zunehmenden Problemen, für die vielen Milizämter geeignete Personen verpflichten zu können. Grosszügige Subventionen seitens von Kantonsregierungen, ja eigentliche Fusionsprojekte (wie in Freiburg/Fribourg und Ticino/Tessin) sind letztlich Anstoss für Gemeindefusionen. siehe: Gemeindefusionen in der Schweiz

Entwicklung

Durch die Gemeindefusionen nimmt die Anzahl politischer Gemeinden in der Schweiz ständig weiter ab:

Anzahl der Gemeinden der Kantone

Grössenklassen

Die grössten Gemeinden sind die Städte Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne. Mit einer Bevölkerung von mehr als 100'000 Personen gelten sie als Grossstädte. Winterthur, St. Gallen und Luzern haben mehr als 50'000 Einwohner. Weitere 113 Gemeinden weisen mehr als 10'000 Einwohner auf und gelten damit statistisch als Stadt. Manche bezeichnen sich aber weiterhin als "Gemeinde" (Bsp.: Stäfa im Kanton Zürich). Hingegen gibt es auch Städtchen mit altem Stadtrecht aber weit unter 10'000 Einwohnern, die stolz sind, sich "Stadt" nennen zu dürfen. (Beispiele: Eglisau, Kaiserstuhl, Bischofszell, Sempach oder Fürstenau). Siehe auch Liste der Städte in der Schweiz . Dass die Schweiz auch kleinste Gemeinden aufweist, zeigen verschiedene Parameter:
- der Median beträgt 960 Einwohner (Zahlen Ende 2004 nach BfS ESPOP) (d.h. man sortiert alle Gemeinden der Grösse nach. 50% liegen über, die andere Hälfte unter diesem Wert),
- der Durchschnitt hingegen 2'672 Einwohner (Zahlen Ende 2004 nach BfS ESPOP) (d.h. rein rechnerische Grösse: Gesamte Einwohnerzahl aller Gemeinden geteilt durch die Anzahl Gemeinden) 50% der Gemeinden weisen also eine Bevölkerungszahl unter 960 Personen auf. Es verwundert daher nicht, wenn man 120 Gemeinden (4.3%) mit 100 Einwohnern und darunter zählte (kleinste Gemeinde war Ende 2004 Corippo mit 17 Einwohnern).

Übersicht der grössten und kleinsten Gemeinden der Schweiz

Zahlen am 31.12.2004 gemäss ESPOP, der Nachführung der Bevölkerungszahlen der Eidgenössischen Volkszählung 2000 durch das Bundesamt für Statistik.

Alphabetische Liste der Schweizer Gemeinden

(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 1. März 2005, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz) A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Gemeinden nach Kantonen

AG - AI - AR - BE - BL - BS - FR - GE - GL - GR - JU - LU - NE - NW - OW - SG - SH - SO - SZ - TG - TI - UR - VD - VS - ZG - ZH

Siehe auch


- Liste der Städte in der Schweiz
- Liste deutscher Bezeichnungen Schweizer Orte
- Liste französischer Bezeichnungen von deutschsprachigen Schweizer Orten
- Liste der Kantone der Schweiz (mit Abkürzungen)
- Liste der Bezirke und Distrikte der Schweiz
- Gemeindenummer
- Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
- Aufgehobene politische Gemeinden der Schweiz
- Namensänderungen politischer Gemeinden der Schweiz
- Gemeindefusionen in der Schweiz

Weblinks


- [http://www.atlasgeo.ch/communes/index-d.htm Die Fahnen aller Schweizer Gemeinden]
- [http://www.virtuelle-schweiz.ch Links und Photos zu 4000 Gemeinden und Ortschaften] !Gemeinden der Schweiz Kategorie:Politik (Schweiz) ! Schweiz, Gemeinden

Historisches Lexikon der Schweiz

Das Historische Lexikon der Schweiz, kurz HLS (französisch Dictionnaire Historique de la Suisse, kurz DHS, italienisch Dizionario Storico della Svizzera, kurz DSS) ist ein seit 1988 laufendes Projekt, das den Stand des Wissens über die Geschichte der Schweiz in Form einer Enzyklopädie zusammenstellen will. Das HLS wurde 1990 gegründet. 2002 erschien der erste Band, seither ein Band pro Jahr. Vorgängerin des HLS ist das HBLS, das Historisch-Biographische Lexikon der Schweiz von 1923-1929. Das HLS erscheint in drei von vier Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch). Die Originalbeiträge der Autoren werden in die jeweils anderen Sprachen übersetzt. Eine Teilausgabe in der vierten Landessprache Rätoromanisch, das Lexicon istoric retic, wird separat publiziert. Das Lexikon umfasst pro Sprachausgabe ca. 36.000 verschiedene Artikel zu den Themen Biografien, Familien, geografische Namen und Themen. Personen werden nur aufgenommen wenn sie tot sind, vor 1935 geboren wurden oder Bundesräte oder Nobelpreisträger sind. Ruth Metzler ist möglicherweise die jüngste Person, die im HLS einen eigenen Artikel hat. Seit dem Herbst 1998 ist auch eine Version im World Wide Web. Das so genannte e-HLS enthält die volle Stichwortliste sowie die von der Schlussredaktion freigegebenen Artikel, jedoch keine Illustrationen. In gedruckter Form sind bislang drei Bände erschienen. Pro Jahr soll ein weiterer Band erscheinen. Das Werk ist auf zwölf Bände ausgelegt. Herausgeberin des HLS ist die Stiftung Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), die unter dem Patronat der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften und der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte steht. Die Finanzierung erfolgt durch die Schweizerische Eidgenossenschaft aus Steuergeldern. Das e-HLS soll daher auch nach dem Erscheinen der gedruckten Bände kostenlosen Zugriff ermöglichen. Siehe auch: Stiftung (Schweiz).

Weblinks


- [http://www.dhs.ch/ Website des HLS]
- [http://www.zug.ch/staatsarchiv/download/tugium_nr_16_s9_16.pdf Artikel über das HLS, insbesondere über die Arbeitsweise bei der Artikelerstellung] (PDF, 152 KB) Kategorie:Lexikon, Enzyklopädie als:Historisches Lexikon der Schweiz

Canadian Curling Association

The Canadian Curling Association (CCA) is a Canadian organization responsible for encouraging and facilitating growth and development of the sport of curling. The CCA is associated with more than a dozen provincial and territorial curling associations across the country. The CEO of the CCA is Dave Parkes.

Other resources

See also


- Scott Tournament of Hearts (National women's championship)
- Tim Hortons Brier (National men's championship)
- CCA rankings

External link


- [http://www.curling.ca/ Canadian Curling Association Official Website] Category:Curling in Canada

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Foranheafod
In menniscum bodigcræfte, is þæt forhēafod oþþe se hnifol is se bāniga ūpwearda dǣl þæs hēafdes onbūfan þǣm ēagum. Līran þæs forhēafdes sind se steornlīra, þe gehrērþ and gescierteþ þæs forhēafdes moldan.
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