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Päpstliche Bulle

Päpstliche Bulle

Päpstliche Bulle oder kurz Bulle ist in der katholischen Kirche die Bezeichnung für eine in feierlichster Form ausgefertigte und besiegelte Urkunde, die die wichtigsten Rechtsakte des Papstes betrifft. Offizieller Name ist litterae apostolicae oder litterae apostolicae sub plumbo, wenn man sie von den Breven abgrenzen will. Die Bulle trägt ihren Namen vom Bleisiegel, mit dem die Papsturkunden des Mittelalters und der frühen Neuzeit regelmäßig besiegelt waren. Diese Mischung aus den älteren Privilegien und den litterae ist seit der Mitte des 13. Jahrhunderts und besonders seit dem 15. Jahrhundert in Gebrauch. Jede Bulle wird nach den Anfangsworten der Arenga benannt.

Wichtige Bullen


- Ad extirpanda (1252): Papst Innozenz IV. erlässt seine berühmt-berüchtigte Bulle "Ad extirpanda", in der er die Kommunen Norditaliens anhält, die der Ketzerei verdächtigen Personen mit Hilfe der Folter zum Eingeständnis ihrer Irrtümer zu zwingen, „ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“.
- Unam Sanctam (1302): Papst Bonifatius VIII. beansprucht anlässlich seines Streits mit Philipp dem Schönen von Frankreich die absoluten Autorität der Kirche (des Papstes) in allen Glaubens- und weltlichen Fragen.
- Dum diversas (1452): Portugiesen bekommen die Vollmacht, alle "heidnischen" Länder erobern und unterwerfen zu können
- Summis desiderantes, bekannt auch als "Hexenbulle" (1484): Papst Innozenz VIII. bestätigt entgegen der bis dahin gültigen kirchlichen Lehrmeinung die Existenz von Hexen.
- Exsurge domine (1520): Bannbulle gegen die Lehren Martin Luthers, von diesem öffentlich verbrannt.
- Unigenitus (1713): Clemens XI. gegen die Jansenisten

Literaturhinweis


- Thomas Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, 2. aktual. Aufl., Stuttgart 2000 (Historische Grundwissenschaften in Einzeldarstellungen 2).

Siehe auch


- Bulle (Urkunde)
- Bulle (Siegel)
- Enzyklika ! Kategorie:Rechtsgeschichte Kategorie:Historische Hilfswissenschaften

Katholische Kirche

Der Begriff "katholisch"

Das Wort katholisch kommt von griechisch καθολικος (katholikos) und bedeutet das Ganze betreffend, allgemein gültig. Im weitesten Sinne versteht man unter der katholischen Kirche die von Jesus Christus begründete Gemeinschaft aller Christen. Sie ist abstrakt gesehen die von Christus gewollte, eine, heilige, allgemeine und apostolische Kirche und als solche die eine Kirche Christi oder Mutterkirche aller Christen. Während im ersten Jahrtausend die Kirche noch relativ einig war, begann mit der ersten Kirchenspaltung im Jahre 1054 zugleich die theologische Kontroverse über die Frage, in welcher der jeweiligen Teilkirchen die katholische Kirche in diesem Sinne zu finden sei. Der Hintergrund ist, dass es nur eine einzige allgemeine Kirche geben kann. In der Folge der Reformation hat diese Frage an Komplexität gewonnen, so dass der Begriff von den verschiedenen christlichen Kirchen und Gemeinschaften unterschiedlich interpretiert wird. In einem engeren Sinne, vor allem seit der Reformation, versteht man unter katholische Kirche die römisch-katholische Kirche, welche jedoch selbst in ihrem Selbstverständnis nicht mit der oben beschriebenen einen Kirche Christi einfach identifiziert werden kann. In dieser engeren Verwendung, die sich in der Folge der Reformation entwickelt hat, bezeichnet „katholische Kirche“ also eine bestimmte Konfession. In der ökumenischen Bewegung wird heute manchmal statt dem Wort katholisch das Wort sobornost verwendet, das die russische Übersetzung des griechischen Wortes katholikos ist, um die allgemeine Kirche zu bezeichnen, ohne die mit dem Wort katholisch verbundene Assoziation "römisch-katholische Kirche". Wenn man von der Katholischen Kirche spricht, kann man meinen: # die Römisch-Katholische Kirche, siehe eigenen Artikel # in einem ungangssprachlichen Sinn („der Zölibat der Katholischen Kirche“) die Lateinische Kirche, deren größte Teilkirche. Daneben gehören jedoch noch die mit Rom unierten Kirchen östlichen Ritus dazu, siehe eigenen Artikel # im Apostolischen Glaubensbekenntnis katholischer Kirchen die Gesamtheit aller Christen Sehr selten wird der Begriff ohne weitere Qualifizierung für folgende Gruppen benutzt: # die Orthodoxen Kirchen, die sich selbst rechtgläubige (orthodox, pravoslav) katholische Kirche nennen # die Alt-Katholische Kirche bzw. die Mitgliedskirchen der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen # die Anglikanische Kirche # Viele selbständige Nationalkirchen wie die Polnische Nationale Katholische Kirche in den USA oder die Unabhängige Kirche der Philippinen, sofern sie nicht schon zur Utrechter Union gehören # die Alt-Heilig-Katholische Kirche # die Chinesische Katholisch Patriotische Vereinigung (Volksrepublik China) # die Erneuerte Kirche (Kirche der Glorie) # die Neuchristen (Gemeinschaft um den Schwertbischof) # die Palmarianisch-Katholische Kirche # die Piusbruderschaft # die Mariaviten # die Liberale Katholische Kirche (Theosophie) # Gallikanismus # die Deutsch-Katholische Bewegung Es gibt eine Reihe weiterer christlicher Kirchen, deren Bezeichnung das Wort katholisch enthält. Darüberhinaus verstehen sich auch alle anderen Kirchen, die die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse anerkennen (z.B. Protestantische Kirchen, Anglikaner, Altkatholiken), als neben der römischen Kirche gleichwertige Teile der „einen heiligen katholischen Kirche“. Nach deren Selbstverständnis bilden die verschiedenen Kirchen – auch die römische – eine durch den Glauben an Jesus Christus von Gott gestiftete Einheit. Der Anspruch auf Allgemeingültigkeit spielt bei diesen allerdings keine so große Rolle.

Begriffsgeschichte

Frühester Beleg

Ignatius von Antiochien (35 - 117) wird als früheste Quelle für die Verwendung des Begriffs für die noch junge Kirche genannt: "denn da, wo Jesus Christus ist, ist auch die katholische Kirche" (Smyrn. 8,2)

Das Glaubensbekenntnis

Neben anderen Schriftzeugnissen kommt den ersten ökumenischen Konzilien eine besondere Bedeutung zu. Das Nicäno-Konstantinopolitanum hat in seinem Glaubensbekenntnis, welches seither die grundlegende Glaubensformel fast aller Christen ist, die wesentlichen Merkmale der von Jesus Christus errichteten Kirche ausgesprochen: „Credo in unam, sanctam, catholicam et Apostolicam Ecclesiam“ „Ich glaube an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“ oder vollständig übersetzt: „Ich glaube an eine heilige, allgemeine und von Gottgesandten herrührende Gemeinde“ Die aus der Reformation hervorgegangen Strömungen tendieren dazu, den Begriff „katholisch" zu meiden, da er als konfessionelle Bezeichnung vor allem der römisch-katholischen Kirche verwendet wird. In manchen evangelischen Gottesdiensten (z.B. in der EKD) lautet das Glaubensbekenntnis: „Ich glaube an die eine, heilige, christliche und apostolische Kirche", bisweilen auch: „Ich glaube an die eine, heilige, allgemeine und apostolische Kirche". Der Katholizität im ursprünglichen Wortsinn kommt im ökumenischen Dialog eine besondere Bedeutung zu.

Wesensmerkmale der Katholizität

Die Katholizität im ursprünglichen Wortsinn gehört damit zu den Wesensmerkmalen der christlichen Kirche. Katholisch, also allgemein, wurde die Kirche in verschiedener Beziehung genannt:
- wegen der Allgemeinheit der Lehre, die in ihr verkündet wird (Cyrill von Jerusalem, Catecheses)
- wegen der Allgemeinheit aller Tugenden, die in ihr geübt werden (Suarez)
- wegen der Dauer von Adam bis zum Ende der Welt (Augustinus)
- wegen ihrer Veranlagung, das Leben aller Menschen in allen Lebenslagen und zu allen Zeiten zu heiligen,
- wegen ihrer zeitlichen Ausdehnung über die ganze Welt und der Menge ihrer Glieder aus allen Völkern. Eine häufig verwendete Definition stammt von Vinzenz von Lérins, die oft in abgekürzter Form zitiert wird. Hier der ganze Absatz: „Darüber hinaus müssen wir in der katholischen Kirche selbst alle mögliche Sorgfalt anwenden, dass wir uns an den Glauben halten, der überall, immer, von allen geglaubt wurde. Denn das ist wirklich und im striktesten Sinn katholisch, was, wie der Name und Grund der Sache erklären, alle insgesamt umfasst. Diese Regel werden wir befolgen, wenn wir uns nach Universalität, Alter und Übereinstimmung richten. Wir richten uns nach Universalität, wenn wir bekennen, dass der eine Glaube wahr ist, den die gesamte Kirche in der ganzen Welt bekennt, nach Alter, wenn wir in keiner Weise von den Auslegungen abweichen, die bekanntermassen von unseren heiligen Vorfahren und Vätern vertreten wurden, Übereinstimmung, in gleicher Weise, wenn wir uns bei Alter der Lehre an die übereinstimmenden Definitionen und Bestimmungen halten, die von allen oder zumindest fast allen Priestern und Gelehrten vertreten wurden.“ Alle diese mehr oder weniger unbestimmten Idealvorstellungen entfalten ihre Brisanz, wenn sie mit konkreten Inhalten gefüllt werden sollen: Welche Lehre soll verkündet werden? Was ist Tugend? Was ist Heiligung? Wer sind unsere Glaubensväter, die, welche glaubten, wie wir, oder die anderen, so dass wie uns zu deren Glauben wenden müssen? Was heißt universal, sollen wir uns nach der Masse richten? Und nicht zuletzt: Welcher Glaube wird denn von allen Christen vertreten? Die Bedeutung des Begriffs ist denn auch durch die gesamte Theologiegeschichte Gegenstand der Diskussion. Er bekam eine besondere Bedeutung durch die Kirchenspaltungen des 2. Jahrtausends, als sich die getrennten Kirchen ihrer tatsächlichen Partikularität bewusst wurden. Deshalb bereitet die Verwendung des Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch Schwierigkeiten.

Gemeinsamkeiten aller sich als katholisch verstehenden Kirchen, die Wert auf ihrer Allgemeingültigkeit legen

Die Katholizität wird im allgemeinen mit den folgenden theologischen Merkmalen gekennzeichnet:
- Apostolische Sukzession
- Betonung der Sakramente
- Wertschätzung der Heiligen (darunter auch Mariä)
- Anerkennung der kirchlichen Überlieferung (Tradition) neben der Hl. Schrift als Offenbarungsquelle (beispielsweise die Apostolischen Väter)
- Anerkenntnis der Ergebnisse der allgemein anerkannten Ökumenischen Konzile: :# Erstes Konzil von Nicäa :# Erstes Konzil von Konstantinopel :# Konzil von Ephesos :# Konzil von Chalcedon :# Zweites Konzil von Konstantinopel :# Drittes Konzil von Konstantinopel :# Zweites Konzil von Nicäa Die einzelnen sich als katholisch in diesem Sinne verstehenden Kirchen unterscheiden sich in einigen Punkten in ihrem Selbstverständnis. Diese Unterschiede werden in den einzelnen Artikeln weiter dargelegt.

Auffassung der Reformation

Die Katholizität wird im allgemeinen mit den folgenden theologischen Merkmalen gekennzeichnet:
- Anerkennung der Hl. Schrift als Offenbarungsquelle
- Anerkenntnis der Ergebnisse der allgemein anerkannten Ökumenischen Konzile (s.o.) Durch die Reformation wurde der Kirchenbegriff konfessionalisiert, so dass Unterschiede in der kirchlichen Lehre keinen Einfluss auf die Katholizität haben. Die katholische Kirche im Sinn der einen Kirche Christi setzt sich aus verschiedenen Bekenntnissen zusammen.

Von Rom unabhängige, nach eigenem Selbstverständnis Katholische Kirchen

Mitglieder von Weltkirchenrat und Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland


- Alt-Katholische Kirche
- Anglikanische Kirche
- Mitgliedskirchen der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen
- Orthodoxe Kirchen
- Viele selbständige Nationalkirchen wie die Polnische Nationale Katholische Kirche in den USA oder die Unabhängige Kirche der Philippinen, sofern sie nicht schon zur Utrechter Union gehören

Kirchen außerhalb des Weltkirchenrats


- Alt-Heilig-Katholische Kirche
- Chinesische Katholisch Patriotische Vereinigung (Volksrepublik China)
- Erneuerte Kirche (Kirche der Glorie)
- Neuchristen (Gemeinschaft um den Schwertbischof)
- Palmarianisch-Katholische Kirche
- Piusbruderschaft
- Mariaviten

Kirchen in anderer Tradition, die sich ebenfalls katholisch nennen


- Liberale Katholische Kirche (Theosophie)

Kirchen und Bewegungen der Vergangenheit


- Gallikanismus
- Deutsch-Katholische Bewegung (Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Riten

Die Identität einer Kirche hängt weitgehend von ihrer Liturgie ab, die man auch Ritus nennt. Diese haben ihren Ursprung in der ursprünglichen Patriarchatszugehörigkeit: Norden: Byzanz; Süden: Alexandria; Osten: Antiochia; Westen: Rom.

Literatur


- Wolfgang Beinert: Lexikon der katholischen Dogmatik Herder, Freiburg im Breisgau [u.a.], 2002, ISBN 3-45-126378-5

Weblinks

! Kategorie:Katholizismus ko:카톨릭

Urkunde

Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist in der Regel ein Schriftstück, das einen bestimmten rechtlichen Sachverhalt belegen oder sogar beweisen kann. Sie folgt bestimmten Formen und ist beglaubigt. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen (z.B. Testamente) und Verträge können daher notariell beurkundet werden, bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzliche Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle. Die Untersuchung von Urkunden im Interesse der Gewinnung historischer Erkenntnisse ist der Gegenstand der Diplomatik.

Merkmale einer Urkunde in der Rechtswissenschaft

Die Rechtswissenschaft verwendet den Begriff der Urkunde nicht einheitlich. Maßgeblich ist zwischen dem materiellen und dem prozessualen Urkundenbegriff zu unterscheiden. Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Verkörperung bedeutet, dass die Urkundssubstanz nicht flüchtig sein darf (Perpetuierungsfunktion, fehlt z.B. bei Schrift im Sand). Beweiseignung bedeutet, dass die Urkunde in einem Prozess zumindest grundsätzlich - und sei es auch nur mitbestimmend - die Entscheidung beeinflussen kann und das nach dem Willen des Ausstellers auch soll (Beweisfunktion, Beweisbestimmung). Aus ihr muss zumindest ein Aussteller als konkrete Person hervorgehen (Garantiefunktion), wobei es reicht, dass dessen Existenz aus äußeren Umständen erschlossen werden kann (also auch der Bierdeckel mit den Bleistiftstrichen). Falsch - mit der Folge, dass das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht kommt - ist die Urkunde dann, wenn Aussteller und Hersteller nicht identisch sind. Für die Ausstellereigenschaft kommt es darauf an, wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie), also z.B. der Unternehmensinhaber für die von der Kassierin ausgestellte Quittung.

Beweiskraft der Urkunde

Im Zivilprozess wird nach deutschem Recht hinsichtlich des Beweiswerts zwischen privaten und öffentlichen Urkunden unterschieden. Die private Urkunde erbringt nur den Beweis, dass der Aussteller die in ihr enthaltene Erklärung abgegeben hat. Dagegen beweist die öffentliche Urkunde auch den in ihr beurkundeten Vorgang. Beispiel: Die Bestätigung eines Freundes über den Einwurf eines Briefes in den Briefkasten beweist nur, dass der Freund diese Erklärung tatsächlich abgegeben hat. Die Zustellungsurkunde des Postzustellers über denselben Vorgang beweist dagegen, dass der Brief tatsächlich eingeworfen worden ist.

Beispiele für Urkunden


- Personen betreffende Urkunden:
  - Geburtsurkunde
  - Heiratsurkunde
  - Sterbeurkunde
  - Staatsangehörigkeitsausweis
- Sachen betreffende Urkunden:
  - Grundstückskaufvertrag
  - Grundbuchauszug
  - Wertpapiere
  - Handelsregisterauszug
  - Gründungsurkunde z.B. für einen Verein oder ein Unternehmen
  - Preisschild an einer Ware (nur, wenn Name des Ausstellers erkennbar ist)
- Rechte betreffende Urkunden
  - Patent
  - Versicherungsschein

Siehe auch


- Urkundenfälschung - Urkundenkritik
- Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit
- Bulle (Urkunde)
- Urkundsprozess
- Handfeste - Kirchenbuch
- Siegel
- Beweis ! Kategorie:Papierprodukt

Papst

Papst (v. griech.: pappas, Vater; v. lat.: papa, Papa, Vater) ist der religiöse Titel für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre). Römisch-Katholischen Kirche Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der Papst sowohl allein, als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Vatikanstaat (als staatliches Völkerrechtssubjekt), dessen Staatsoberhaupt er ist. Der aktuelle Papst ist Benedikt XVI., der am 19. April 2005 in dieses Amt gewählt wurde. Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.

Geschichte

Kathedra Petri)]] Der Papst ist nach katholischer Auffassung und der einiger anderer christlicher Kirchen Nachfolger des Apostels Petrus, der von diesen Kirchen als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat. Einige Kritiker und einige Historiker bezweifeln jedoch, dass er je dort war. Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus-Evangelium der Bibel (Kapitel 16, Vers 18-19), die wie folgt lautet (Einheitsübersetzung): Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Und dir will ich geben die Schlüssel über das Himmelreich. Was du auf Erden bindest, soll im Himmel gebunden sein. Und was du auf Erden lösest, soll im Himmel gelöst sein. Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Er nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom. In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung des Titels "Papst" mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des Marcellinus (†304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Bischof Siricius von Rom (385399) bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben. Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient – da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst. Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner). Im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert zur Verlegung der Residenz nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma). Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald zurückgedrängt wurde.

Titel

Die Titel des Papstes lauten:
- Bischof von Rom
- Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (Vicarius Christi)
- Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus; beide Titel haben kirchenrechtlich keine Konsequenzen und spiegeln nur religiöse Aspekte wider)
- Oberster Priester der Weltkirche (Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, gerade wenn Patriarchen konzelebrieren.)
- Oberster Brückenbauer (Pontifex maximus) (Geht zurück auf den Titel Pontifex Maximus im römischen Reich)
- Patriarch des Abendlandes
- Primas von Italien (ein Ehrenvorrecht, Primatentitel sind in der Rechtstellung aufgehoben)
- Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Erzbischöfe übt er eine Art Supervision über die Bischöfe der umliegenden Diözesen aus)
- Souverän des Staates der Vatikanstadt (der weltliche Titel des Papstes)
- Diener der Diener Gottes (ein Titel, den sich Papst Gregor der Große gegeben hat. Lateinisch: servus servorum dei)

Insignien

Vatikanstadt nicht mehr getragen]] Die päpstlichen Insignien bestehen aus
- dem Papstthron
- der Papstkrone (Tiara). Papst Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszerememonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Papst Benedikt XVI. ersetzte die Tiara in seinem persönlichen Wappen durch eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
- dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula)
- dem Fischerring (anulus piscatoris)
- dem Pallium
- sowie einigen liturgischen Gewändern

Kleidung

Reisebekleidung und Alltagskleidung: Jeder Papst trägt sein eigenes Wappen auf den Gürtel gestickt. Der sog. Mantello ist ein roter Mantel für kaltes Wetter. Wie jeder Bischof trägt auch der Papst ein Pileolus. Im Laufe der Zeit hat sich die Bekleidung des Papstes zum Teil grundlegend verändert. Bis auf die Papstkrone sind die päpstlichen Insignien spezielle Varianten der bischöflichen Insignien.

Kirchenrecht

Wahl

Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen außer der, daß er unverheiratet sein muss. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert (1378). Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) abgehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Ist der Gewählte kein Bischof, oder ist er gar nur Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, so dass er dann Papst werden kann. Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Ob es die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna tatsächlich gegeben hat, ist historisch nicht gesichert. siehe auch: Sedisvakanz, Konklave

Namensgebung

Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von vorherigen Päpsten sowie Heiligen dieses Namens untersucht werden. So war der Name Pius vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am häufigsten gewählte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er jedoch nicht mehr gewählt, da diesem Papst oft Untätigkeit gegenüber dem Holocaust vorgeworfen wird. Zudem verkörperten viele Päpste dieses Namens die besonders konservativen Kräfte der Kirche, wie Pius IX. mit dem Syllabus Errorum und Pius X. mit dem Antimodernisteneid. Ein Papst, der sich heute Pius nennen würde, gälte daher von Anfang an als sehr konservativ. (Lucian Pulvermacher, das Oberhaupt der ultrakonservativen True Catholic Church, hat sich den Namen Pius XIII. gegeben.) Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z. B. Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters). Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme. Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Clemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen. Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922), der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.

Rücktritte

Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor: :Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC) Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten. Die fromme Legende, es wäre bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten (Coelestin V.), ist historisch nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründete dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens in westlichen Gesellschaften zurückzuführen.

Stellung und Kritik

Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird. Das erste Vatikanische Konzil (18691870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Alt-Katholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen. In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts): # den Bischof von Rom # den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist) # den Bischof von Alexandria # den Bischof von Antiochia # den Bischof von Jerusalem Damals schon galt unter einigen Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom, als sei es eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern umstritten. Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt. Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und einflussreiche) Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen die traditionelle Vorherrschaft Roms übernommen. Versuche, sie auf die übrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch als weltlicher Herrscher durch. Eine Stellvertreterschaft Gottes, die aus der Bibel nicht stichhaltig abzuleiten sei, habe ihr Vorbild dagegen im römischen Kaisertum. So war der Papst im Hochmittelalter in geistlichen und weltlichen Fragen Gebieter über Könige und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert immer weniger durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im Spätmittelalter zu einer immer stärkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings hart gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.

Literatur


- Ludwig Ring-Eifel: Weltmacht Vatikan. Päpste machen Politik., Pattloch Verlag München 2004, ISBN 3629016790
- Horst Fuhrmann: Die Päpste, Beck, 2004, ISBN 3406510973
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3746681103
- Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert. Von Leo XIII. zu Johannes Paul II.,C.H. Beck Verlag 1999, ISBN 3406448925
- Georg Denzler: Das Papsttum, C.H. Beck Verlag 1997, ISBN 3406418651
- Ludwig Freiherr von Pastor: Die Geschichte der Päpste, Freiburg im Breisgau 1928, 15 Bde.

Weblinks


- [http://www.katholisch.de/9000.htm Katholische Kirche im Internet: Der Papst]
- [http://www.ikvu.de/papst/ IKvu-SPECIAL: Papstamt und Petrusdienst]
- [http://www.requiem-projekt.de Datenbank zu den Grabmälern und Karrieren der Päpste in Renaissance und Barock]
- [http://dmoz.org/World/Deutsch/Gesellschaft/Religion_und_Spiritualit%c3%a4t/Christentum/Glaubensrichtungen/Katholische/Personen/P%c3%a4pste/ Open Directory Project: Päpste]
- [http://papst.jesus.ch/ Papst Special auf jesus.ch]
- [http://www.theologie-systematisch.de/ekklesiologie/12staende.htm Aktuelle Literatur zum Papstamt]
- [http://www.vaticanhistory.de/vh/html/body_deutsche_papste.html "Die acht deutschen Päpste"]
- [http://stephanscom.at/papst/benediktxvi/0/articles/2005/04/21/a8246/ Artikel über die deutschen Päpste]

Siehe auch


- Liste der Päpste
- Papstbesuche in Deutschland
- Papstaudienz
- Liste der historischen Gegenpäpste
- Konzil
- Sedisvakanz
- Konklave (d.h. Papstwahl)
- Primat
- Religiöse Titel
- Päpstin Johanna
- Pornokratie (Mätressenherrschaft) Kategorie:Christentum
-
Kategorie:Römisch-katholischer Geistlicher Kategorie:Römisch-Katholische Kirche Kategorie:Kirchenwesen Kategorie:Herrschertitel Kategorie:Kirchliches Amt als:Papst ja:ローマ教皇 ko:교황 ms:Paus (Katholik) nb:Pave simple:Pope th:พระสันตะปาปา

Breve (Papsturkunde)

Das Breve ist ein Erlaß des Papstes, ein Schreiben in weniger feierlicherer Form als die Päpstliche Bulle. Es wird in der Secretaria brevium ausgefertigt und wurde früher gewöhnlich nur mit einem Wachssiegel versehen. Kategorie:Papsttum

Arenga

Eine Arenga (von frz.: harangue = "feierliche Ansprache"; aus germanisch: hariring = "Heeresring", ringförmige Versammlung des Heeres für eine Ansprache) ist eine den Kontext einer mittelalterlichen Urkunde einleitende, literarische Formel, die nicht rechtserheblich ist. Bis zur Mitte des 10. Jahrhunderts war sie recht kurz gehalten, später dann oft ausführlicher. Unter Kaiser Heinrich II. wurde sie gelegentlich in Reimprosa verfasst. Die Arenga bringt die allgemeinen Motive zum Ausdruck, die zur Ausstellung einer Urkunde geführt haben. Sie handelt - oft in pathetischer Art und Weise - von Herrschertugenden, von der Hoffnung auf himmlische Belohnung, vom Amt, vom Recht oder vom Frieden. Für die Geschichtswissenschaft, vor allem für die so genannten Historischen Hilfswissenschaften stellen die Arengen wichtige Quellen zur mittelalterlichen Ideengeschichte dar, d.h. zur jeweils herrschenden Ideologie, zum jeweiligen 'Staatsdenken', zur Regierungstätigkeit bzw. zum 'Regierungsprogramm'. Die päpstlichen Bullen werden nach der Arenga zitiert, z.B.:
- "Unam Sanctam", 1302
- "In coena Domini", 1627

Literaturhinweise:


- Heinrich Fichtenau, Arenga. Spätantike und Mittelalter im Spiegel von Urkundenformeln (MIÖG Ergänzungsband 18), Wien 1957.
- Friedrich Hausmann / Alfred Gawlik (Hrsg.), Arengenverzeichnis zu den deutschen Königs- und Kaiserurkunden von den Merowingern bis Heinrich VI. (MGH Hilfsmittel 9), München 1987.

Weblinks:


- http://www.phil.uni-erlangen.de/~p1ges/netzsem/arenga.html Kategorie:Geschichtswissenschaft Kategorie:Urkunde Kategorie:Historische Hilfswissenschaften

Unam Sanctam

Unam Sanctam, die berühmteste päpstliche Bulle des Mittelalters, wurde 1302 von Bonifatius VIII. erlassen. Sie gehört zum Wechsel hitziger Verlautbarungen zwischen Bonifatius VIII. und Philipp IV. dem Schönen von Frankreich. Die Bulle ist die umfassenste Begründung der päpstlichen Universalherrschaft und beginnt mit den Worten: Wir sind, vom Glauben getrieben, zu bekennen und daran festzuhalten gezwungen daß es nur eine einzige heilige katholische und apostolische Kirche gibt... . Der Text gipfelt in dem Satz: "Nun aber erklären wir, sagen wir, setzen wir fest und verkünden wir: Es ist zum Heile für jegliches menschliche Wesen durchaus unerläßlich, dem römischen Papst unterworfen zu sein." Der genaue Wortlaut der Bulle (lateinisch und deutsch) findet sich unter folgendem Link: [http://theol.uibk.ac.at/leseraum/texte/250-31.html Lehramtliche Texte der katholischen Kirche]

Siehe auch

Zweischwerterlehre Kategorie:Christentumsgeschichte (Mittelalter) Kategorie:Päpstliche Bulle

Bonifatius VIII. (Papst)

Bonifaz VIII. (eigentlich Benedetto Caetani) war Papst von 1294 bis 1303. Er wurde ca. 1235 in Anagni geboren. 1281 wurde er Kardinaldiakon von San Nicola, und 1294 Berater von Papst Coelestin V., dem er zur Abdankung riet und damit sein Nachfolger wurde. Bis zu dessen Tod 1295 liess er Coelestin aus Angst vor einem Schisma gefangen halten. Nach ernstzunehmenden Berichten hatte er drei Ziele, nämlich: Lang leben, Geld verdienen, Familie bereichern. Weniger Aufmerksamkeit widmete er seinem eigentlichen Amt. Bonifaz beschäftigte sieben verschiedene Leibärzte und benutzte Elixiere und Magie, um sich ein langes Leben zu sichern. An sich war er gefürchtet, verhasst, menschenverachtend und völlig unfähig zu zwischenmenschlichen Bindungen. Doch war der stattliche, etwas schwergewichtige, aber wohlgestaltete Papst mit den sonderbar sensiblen Händen bei all seinen unangenehmen, oft scharf verletzenden Eigenheiten, seinem pathologischen Ehrgeiz, überzogenen Stolz, seiner unersättlichen Habgier, Fressgier (er habe seinen Oberkoch abgekanzelt, weil er ihm an einen Fastentag nur sechs Fleischgerichte vorsetzen ließ), von seinen Bluttaten, seiner Grausamkeit zu schweigen, auch mutig, gebildet, ein versierter Jurist - wie seine Veröffentlichung des "Liber sextus" (1298) zeigt. Er gründete in Rom eine Universität (die Sapienza) und hatte einen überragenden Verstand, der ihn schließlich denn auch zum Unglauben führte, gar zum "Antichrist unter den mittelalterlichen Päpsten" (Davidsohn). Seine Aussagen dazu gipfeln in Aussagen wie "die christliche Religion ist ebensogut Menschenwerk wie der Glaube der Juden oder Araber", "die Jungfrau Maria kann, da sie einen Sohn gebar, so wenig Jungfrau gewesen sein wie meine eigene Mutter, als sie mich zur Welt brachte", "es ist dumm zu glauben, ein Gott sei ein dreifacher Gott" bis hin zu "Die Toten werden so wenig auferstehen wie mein vorgestern krepiertes Pferd", "es gibt kein Weltende, denn die Welt ist ewig, nur für den Menschen bedeutet freilich der Tod das Ende der Welt, denn es gibt keine andere als die sichtbare". Bonifaz erklärte das Jahr 1300 zum Jubeljahr, in dem er Pilgern Ablass versprach. Es wurde also ein Ablassjahr zur Nachfinanzierung der Kreuzzüge. Zwei Millionen Menschen kamen nach Rom, so dass sich der Papst gezwungen sah, eine Regelung für die Nutzung der Engelsbrücke vorzugeben: die Pilger haben Linksverkehr einzuhalten. Mit Philipp IV. verbündete Bonifatius sich, geriet aber bald in Streit, da dieser den Zehnt und die Steuern der Kirche beanspruchte. Daraufhin schrieb Bonifaz kirchliche Bullen, um dies zu unterbinden. Philipp IV. brachte diese aber verfälscht in Umlauf und hetzte das Volk gegen den Papst auf. Philipp IV.] Als ein Resultat der am 30. Oktober 1302 begonnenen Synode in Rom wurde womöglich die auf 18. November datierte, wohl bekannteste Bulle, "Unam Sanctam" erarbeitet, die den unbedingten Vorrang der kirchlichen vor der weltlichen Macht festlegen sollte: So gebe es entsprechend Lk 22, 38 zwei Schwerter, von denen das geistliche von der Kirche, das weltliche für die Kirche gebraucht werde. Am 7. September 1303 wurde ein Attentat auf Bonifaz verübt, als er in seiner Sommerresidenz in Anagni weilte. Urheber war (unbewiesenermassen aber naheliegend) Philipp IV.. Dieser ließ durch Sciarra Colonna aus einer mit dem Papst verfeindeten italienischen Adelsfamilie und Wilhelm von Nogaret, dessen Eltern der Inquisition zum Opfer gefallen waren, mehrere Kardinalspaläste unter päpstlichem Banner mit dem Ruf "Es lebe der König von Frankreich und Colonna" stürmen. Der Papst wollte allerdings lieber sterben als abzudanken und sprach "Hier mein Nacken, hier mein Haupt". Nach zwei Tagen, am 9. September, gelang ihm mit Hilfe der Bürger von Anagni in blutigen Gefechten die Vertreibung der Eindringlinge. Er segnete seine Befreier und ging zurück nach Rom, wo er am 25. September eintraf, noch einen Monat lebte, gequält vom Wahn, jeder Ankömmling wolle ihn ergreifen. Er starb am 11. Oktober 1303 und wurde in seiner pompösen Kapelle in St. Peter beigesetzt.

Nachträglicher Prozess gegen das Andenken des Papstes

König Philipp IV. von Frankreich konnte 1310 erreichen, dass ein Prozess gegen das Andenken Bonifatius VIIII. geführt wurde. Philipps Motiv dafür war sicherlich persönlicher Hass auf seinen früheren Feind, doch sind die zahlreichen gesammelten Zeugenaussagen über Bonifatius VIII. glaubwürdig und in sich übereinstimmend. So darf es als sicher gelten, dass Papst Bonifatius VIII. sich mit manchmal nihilistisch-hedonistischen, manchmal auch bemerkenswert kritisch-freigeistigen Äußerungen hervorgetan hat. Besonders ergiebig war in dieser Hinsicht die Zeugenbefragung von Groseau im August und September 1310. Nicht nur die oben zitierten Aussagen des Papstes sind in den Protokollen dieses Verhörs überliefert, sondern auch weitere Aussprüche wie:
- "Geschlechtsverkehr und die Befriedigung der Naturtriebe ist so wenig ein Vergehen wie Händewaschen";
- "Paradies und Hölle gibt es nur in dieser Welt, nicht im Jenseits; wer gesund, reich und glücklich ist, hat das Paradies auf Erden";
- "Alle drei Religionen und besonders das Christentum enthalten neben Wahrem viel Falsches. Die christliche Wahrheit ist, dass ein Gott existiert, dagegen ist die Reihe des Unwahren lang, sie schließt Dreieinigkeit, jungfräuliche Geburt, Menschwerdung Christi, die Verwandlung von Brot und Wein in den Leib Christi und die Auferstehung der Toten mit ein." Trotz dieser Zitate Bonifatius' VIII. blieb der Prozess nach neuerlichen Vorladungen von Zeugen 1311 und 1312 letztlich ergebnislos, da es starke Kräfte gab, die sich der nachträglichen Verurteilung eines Papstes als Ketzer widersetzten.

Literatur

Boase, Thomas S. R.: Boniface VIII. London 1933. Wenck, Karl: War Bonifaz VIII. ein Ketzer? In: Historische Zeitschrift 94 (1905), S. 1-66. Xavier, Adro: Bonifacio VIII. Barcelona 1971.

Weblinks


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- [http://www.genealogie-mittelalter.de/caetani_familie/bonifatius_8_papst_+_1303.html www.genealogie-mittelalter.de: Bonifatius VIII.]
- [http://www.eckhart.de/index.htm?papste.htm#Boni8 Bonifaz VIII.] Meister Eckhart und seine Zeit Kategorie:Papst Kategorie:Italiener Kategorie:Geboren 1235 Kategorie:Gestorben 1303 ja:ボニファティウス8世 (ローマ教皇) ko:교황 보니파시오 8세

Innozenz VIII.

Innozenz VIII. (
- 1432 in Genua; † 25. Juli 1492 in Rom), eigentlich Giovanni Battista Cibo, war Papst von 1484 bis 1492. Er war 1467 Bischof von Savona und 1472 Bischof von Molfetta sowie 1473 Kardinal geworden. Der Mann, der als Innozenz VIII. in die Kirchengeschichte einging, sicherte sich seine Wahl durch die Bestechung der Kardinäle in der Nacht vor der Entscheidung. Seine Wahl am 29. August 1484 war weitgehend von Simonie bestimmt. Die päpstliche Politik bestimmte weiterhin Giuliano della Rovere, ein Neffe seines Vorgängers Sixtus IV. Rovere wurde später selbst Papst und nannte sich Julius II. Bekannt wurde er durch eine wenig ruhmreiche Haltung, und zwar durch die Förderung von Inquisition und Hexenverfolgung in der Bulle Summis desiderantes aus dem Jahr 1484, was eine starke Zunahme von Hexenprozessen vor allem in Deutschland bewirkte. Damit erreichte dieses dunkle Kapitel der Kirchengeschichte seinen Höhepunkt, noch verstärkt durch den 1487 von Heinrich Institoris und Jakob Sprenger veröffentlichten Hexenhammer. Innozenz war ein schwacher und unselbständiger Papst, was nicht nur auf seine angeschlagene Gesundheit zurückgeführt wurde. Aufgrund anhaltender finanzieller Probleme war er teilweise sogar gezwungen, Mitra und Tiara sowie Teile des päpstlichen Kronschatzes zu verpfänden. Innozenz unterhielt auch gute Beziehungen zur Hohen Pforte, die jedoch hauptsächlich auf eine Verbesserung der Finanzlage hinzielten. In Gegenleistung für jährliche Tributzahlungen und Geschenke (darunter auch die heilige Lanze) wurde für Sultan Bayezid II. dessen Bruder Cem gefangen gehalten. Die Tatsache, dass sein Sterbedatum von Girolamo Savonarola korrekt vorhergesagt wurde, führte dazu, dass dieser charismatische Bußprediger, der die Missstände des Kirchenstaates heftig geißelte, einen noch größeren Zulauf erhielt. Politisch war Innozenz' Amtszeit auch durch den Streit mit König Ferrante von Neapel geprägt, der ihm den Lehenszins verweigert hatte, militärisch aber übermächtig war, zudem der französische König Karl VIII. nicht zu Hilfe kam. So musste er im August 1486 mit Ferrante Frieden schließen, den dieser aber wieder brach. Erst durch die Doppelhochzeit seines Sohnes mit einer Medici und seiner Enkelin mit einem Onkel Ferrantes konnte der neuerlich ausgebrochene Krieg 1492 schließlich beigelegt werden. Laut dem Diarium urbis Romae des antipäpstlichen Chronisten Stefano Infessura soll Innozenz kurz vor seinem Tod, nachdem er in ein Koma gefallen war, von seinem jüdischen Leibarzt das Blut von drei zehnjährigen Knaben erhalten haben, um deren Jugend zu erlangen. Die Kinder sollen aufgrund des Aderlasses gestorben sein. Der Wahrheitsgehalt dieser Überlieferung ist nicht gesichert. Er hinterließ viele Kinder (Octo Nocens pueros genuit, totidemque puellas; Hunc merito poterit dicere Roma patrem - "Acht boshafte Buben geboren, genausoviele Mädchen, so könnte er zu Recht Vater Roms genannt werden"), gegenüber welchen sein Nepotismus verschwenderisch wie schamlos war.

Weblinks


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- Kategorie:Papst Kategorie:Italiener Kategorie:Geboren 1432 Kategorie:Gestorben 1492 ja:インノケンティウス8世 (ローマ教皇) ko:교황 인노첸시오 8세

Martin Luther

Martin Luther (eigentlich Martin Luder;
- 10. November 1483 und † 18. Februar 1546 in Eisleben) ist der geistige Vater der protestantischen Reformation. Als Augustiner-Mönch wurde er Theologe und Professor und wollte notwendige Reformen zunächst ohne Kirchenspaltung erreichen. Durch seine sprachliche und schriftstellerische Gabe und charismatische Persönlichkeit entfaltete er breite Wirkungen, die die mittelalterliche Alleinherrschaft des Katholizismus in Europa unwiderruflich beendeten. Seine Lutherbibel zählt bis heute zu den wichtigsten Bibelübersetzungen. Bibelübersetzung

Leben

Bibelübersetzung

Herkunft

Luthers Eltern waren der Bergmann, Mineneigner und spätere Ratsherr Hans Luder (1459-1530) und dessen Ehefrau Margarethe, geb. Lindemann (1459-1531). Luther wurde als achtes von neun Kindern in Eisleben (im Süden des heutigen Sachsen-Anhalt) geboren. Am folgenden Martinstag (11. November 1483) wurde er auf den Namen des Tagesheiligen getauft. Er wuchs im benachbarten Mansfeld auf, wo der Vater als Hüttenmeister im Kupferschieferbergbau bescheidenen Wohlstand erwarb. Beide „Lutherstädte“ liegen im Landkreis Mansfelder Land und hatten damals einige tausend Einwohner. Luther erfuhr eine damals normale, strenge väterliche, aber auch liebevolle Erziehung. Seine Eltern waren kirchentreu, aber nicht übermäßig fromm. Von 1488 bis 1497 besuchte er die Mansfelder Stadtschule und danach für ein Jahr die Magdeburger Domschule. Dort unterrichteten ihn die Brüder vom gemeinsamen Leben, eine spätmittelalterliche Erweckungsbewegung. 1498 schickten ihn die Eltern auf das Franziskanerstift Eisenach, wo er eine musikalisch-poetische Ausbildung erhielt. Er galt als sehr guter Sänger.

Studium

Eisenach] Von 1501 bis 1505 studierte Luther an der Universität Erfurt in Thüringen und erhielt den „Magister Artium“ der philosophischen Fakultät: Dazu gehörte eine Grundausbildung auf Latein in den Fächern Grammatik, Rhetorik, Logik, Ethik und Musik. Hier erwarb sich Luther eine genaue Kenntnis der Lehren des Aristoteles, die seit Thomas von Aquin die mittelalterliche Scholastik beherrschten, aber in Erfurt bereits in der Kritik des Nominalismus standen. Auf väterlichen Wunsch begann Luther nach seiner Promotion ein Studium der Rechtswissenschaften. Doch am 2. Juli 1505 wurde er nach dem Besuch seiner Eltern in Mansfeld auf dem Rückweg nach Erfurt bei Stotternheim von einem schweren Gewitter überrascht, hatte Todesangst und rief zur Schutzpatronin der Bergleute: Heilige Anna, hilf! Lässt Du mich leben, so will ich ein Mönch werden.“ Aufgrund dieses Gelübdes trat er gegen den Willen seines Vaters dann in das Kloster der Augustinereremiten in Erfurt ein. Hier übte er die Ordensregeln in vorbildlicher Strenge, so dass er schon am 27. Februar 1507 zum Priester geweiht wurde. Trotz täglicher Bußübungen litt Luther große Gewissensqualen, die ihm niemand abnehmen konnte. Seine Hauptfrage war: „Wie kriege ich einen gnädigen Gott?“ Sein Beichtvater Johann von Staupitz, der Generalvikar der Kongregation, empfahl Luther daraufhin für ein Theologiestudium und versetzte ihn dazu 1508 nach Wittenberg. In der dortigen Klosterschule lernte er die Theologie Ockhams kennen, der Gottes Freiheit ebenso wie die menschliche Willensfreiheit betonte, dazu die Kirchenväter, vor allem – vermittelt durch die „Sentenzen“ des Petrus LombardusAugustin. Ein Jahr darauf promovierte er auch zum baccalarius biblicus (Professor der Bibel), der Griechisch und Hebräisch beherrschte, und hatte nun neben Moralphilosophie auch biblische Fächer zu lehren. 1510 reiste Luther nach Rom, um im Auftrag seines Erfurter Konvents, in den er inzwischen zurückgekehrt war, gegen die von oben befohlene Vereinigung der strengen „Observanten“ mit den liberaleren Augustinerklöstern zu protestieren. Er nahm an einer Generalbeichte teil und rutschte auf dem Bauch die „Heilige Treppe“ am Lateran hinauf, um Sündenvergebung für sich und seine Verwandten zu erlangen. Er zweifelte also damals noch nicht an der römischen Bußpraxis, war aber schon entsetzt über den Unernst und Sittenverfall, die ihm in Rom begegneten. 1511 holte Staupitz ihn erneut nach Wittenberg und machte ihn 1512 als Doktor der Theologie zu seinem Nachfolger. Obwohl er Luthers Gewissensnot nur lindern, aber nicht lösen konnte, hielt ihre Freundschaft bis zu Staupitz' Tod 1524 an. In den folgenden Jahren hielt Luther Vorlesungen über die Psalmen und Paulusbriefe, von denen einige Originalmanuskripte oder wörtliche Kopien erhalten geblieben sind. Daran kann man seine Entwicklung zum Bruch mit den römisch-katholischen Lehren nachvollziehen. Er folgte anfangs noch dem Schema des „vierfachen Schriftsinns“ und deutete das Alte Testament allegorisch auf Christus. Dabei hielt er sich an die überlieferte Bibeldeutung des Ockhamismus, Neuplatonismus, der Mystik oder der „Devotio moderna“, formte sie aber bereits ganz auf den Glauben des Einzelnen hin um. Dessen Verlorenheit stellte er schon die unmittelbare Gnade Gottes gegenüber, noch ohne über deren Vermittlung durch Kirche und Sakramente nachzudenken.

Luthers Reformatorische Wende

In der Lutherforschung ist umstritten, wann Luther die Gerechtigkeit Gottes sola gratia (allein aus Gnade) entdeckte. Von der Datierung der Reformatorischen Entdeckung hängt ihre inhaltliche Näherbestimmung und Bedeutung für die beginnende Reformation mit ab. In einer späteren Eigenaussage beschrieb Luther diesen Wendepunkt als unerwartete Erleuchtung, die er in seinem Arbeitszimmer im Südturm des Wittenberger Augustinereremitenklosters erfahren habe. Manche datieren dieses Turmerlebnis auf die Jahre 15111513, andere um 1515 oder um 1518, wieder andere nehmen eine allmähliche Entwicklung der reformatorischen Wende an. Unstrittig ist, dass Luther sein Erlebnis als große Befreiung empfand. In der einsamen Meditation über den Bibelvers Röm. 1, 17 habe er plötzlich entdeckt, was er seit einem Jahrzehnt vergeblich gesucht hatte: :„Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche aus dem Glauben kommt und zum Glauben führt; wie geschrieben steht (Hab. 2, 4): Der Gerechte wird aus dem Glauben leben.“ Dieser Bibelvers führte früher oder später zu seinem neuen Schriftverständnis: Gottes ewige Gerechtigkeit ist ein reines Gnadengeschenk, das dem Mensch nur durch den Glauben an Jesus Christus gegeben wird. Keinerlei Eigenleistung kann dieses Geschenk erzwingen. Auch der Glaube, das Annehmen der zugeeigneten Gnade, ist kein menschenmögliches Werk. Damit war für Luther die gesamte mittelalterliche Theologie mit ihrer kunstvollen Balance zwischen menschlichen Fähigkeiten und göttlicher Offenbarung (Synergismus) zerbrochen. Von nun an nahm er die Kirche zunehmend kritischer in den Blick, die sich in all ihren Formen und Inhalten als Vermittlungsanstalt der Gnade Gottes an den Menschen sah. In der Römerbriefvorlesung von 1515 liegt Luthers neues Verständnis der Rechtfertigung allein aus Gnade Gottes bereits ausformuliert vor, wenn auch noch vermischt mit Denkschemata Augustins und der Mystik von Johannes Tauler. 1516 veröffentliche er zudem die Theologia deutsch, das Werk eines unbekannten Mystikers (genannt der „Frankfurter“), das ihn in seiner wachsenden Ablehnung äußerlicher kirchlicher Riten bestärkte. Mit der Änderung seines Nachnamens von Luder zu Luther – nach dem griechischen Wort ελευθερος (eleutheros: „Befreiter“, „frei“) – signalisierte er seit 1517 auch äußerlich seine innere Verwandlung.

Der Beginn der Reformation: Ablass und 95 Thesen

95 Thesen Luther hatte schon bei seiner Romreise Bußpraktiken kennengelernt, die er innerlich ablehnte. Mit dem Verkauf von Ablassbriefen sollte der Bau des Petersdoms in Rom finanziert werden. Ablassbriefe sollten den Gläubigen einen dem Geldbetrag entsprechenden Bußerlass für sie oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigen, wurden aber als Sündenerlass gegen Geld verkauft: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt.“ Genau ein Jahr vor dem Thesenanschlag in Wittenberg predigte Luther erstmals öffentlich dagegen. Im Sommer 1517 bekam er die vom Mainzer Kardinal Albrecht verfasste Instructio Summarium, eine Anweisung für die im Land umherreisenden Ablassprediger, zu Gesicht. Mit einem Teil dieser Einnahmen wollte der Erzbischof seine Schulden bezahlen, die er bei den Fuggern hatte. Diese hatten ihm sein Kurfürstenamt finanziert. Dazu sandte er den Ablassprediger Tetzel auch nach Sachsen. Am 4. September 1517 gab Luther daraufhin 97 Thesen nur für seine Dozenten-Kollegen heraus, um einen Disput über die gesamte scholastische Theologie unter ihnen in Gang zu bringen. Eine wörtliche Kopie davon fand sich erst kürzlich in der Bibliothek im Schloss Wolfenbüttel wieder. Doch erst jene Reihe von 95 Thesen, die Luther der Legende nach am 31. Oktober am Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben soll, fand den großen öffentlichen Widerhall, der die Reformation auslöste. Darin protestierte er weniger gegen die Finanzpraktiken der katholischen Kirche als gegen die darin zum Ausdruck kommende verkehrte Bußgesinnung. Der Ablasshandel war für ihn nur der äußere Anlass, eine grundlegende Reform der ganzen Kirche „an Haupt und Gliedern“ zu fordern. Dabei griff er den Papst noch nicht direkt an, sah dessen Aufgabe aber in der Fürbitte für alle Gläubigen. Für die breitere Bevölkerung verfasste er 1518 den Sermon von dem Ablass und Gnade, in dem er die Thematik und seine Meinung dazu in einfacher, verständlicher Weise darstellte. Kardinal Albrecht zeigte Luther nun in Rom an; Tetzel reagierte mit Gegenthesen auf die Disputationsreihe vom September, bei der ihn der Ingolstädter Theologe Johannes Eck unterstützte. Im April 1518 durfte Luther im Auftrag von Staupitz vor der Augustinerkongregation in Heidelberg seine Theologie erläutern. Hier grenzte er die exklusive Relation von Gnade zum Glauben (sola gratia – sola fide) scharf gegen Aristoteles und die menschliche Willensfreiheit ab. Er gewann eine Reihe von Anhängern, die später zu Reformatoren wurden, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz, Sebastian Franck. Im August berief die Universität Wittenberg außerdem Philipp Melanchthon, der bald Luthers engster Freund und Schüler wurde. Philipp Melanchthon

Der römische Prozess

Im Juni 1518 hatte die Kurie Luther nach Rom vorgeladen, um die Gefahr der Ketzerei in einem Verfahren zu untersuchen. Noch vor dem Termin wurde die Anklage auf notorische Ketzerei geändert: Spitzel in Luthers Wittenberger Vorlesungen hatten ihn mit gefälschten Thesen denunziert. Er ersuchte aus gesundheitlichen Gründen um eine Anhörung auf deutschem Gebiet, wobei er sich auf die Gravamina deutscher Nation berief. Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise, der ihn ausliefern sollte, unterstützte ihn dabei. Damit wurde Luthers Prozess in politische Interessen verwickelt: Papst Leo X. brauchte den Kurfürsten für die anstehende Kaiserwahl und gab seinem Einwand im August 1518 daher statt. Kardinal Cajetan sollte Luther beim Augsburger Reichstag verhören. Am 12.-14. Oktober 1518 sprach er dort vor. Er weigerte sich, zu widerrufen, wenn er nicht aus der Bibel heraus widerlegt würde. Für Cajetan war er damit als Ketzer überführt und hätte ausgeliefert werden müssen. Doch Friedrich lehnte dies weiterhin ab. Im Januar 1519 starb Kaiser Maximilian I.: Er hatte den spanischen König Karl I. (Karl V.) als Nachfolger vorgesehen. Der Papst wollte ihn verhindern, da er wegen Karls Besitztümern in Italien eine Umklammerung des Kirchenstaats fürchtete. Deshalb ließ er Luthers Prozess zunächst ruhen und beauftragte Karl von Miltitz, den Kurfürsten für eine friedliche Lösung zu gewinnen. Der römische Gesandte erreichte, dass Luther sich zum Schweigen verpflichtete. Während der Verfahrenspause stellte Eck Thesen für ein Streitgespräch mit Luthers Wittenberger Dozentenkollegen Karlstadt auf. Diese richteten sich so klar gegen Luther, dass dieser sein Schweigen brach und vom 4. bis 14. Juli 1519 an der Leipziger Disputation teilnahm. Dort spitzte Eck den Konflikt auf die Frage der Papstautorität zu; Luther wagte nun die These, der Papst sei de iure erst seit 400 Jahren - dem Dekret des Gratian, das päpstliches mit kanonischem Recht gleichstellte - Führer der Christenheit. Eck versuchte Luther dann als Anhänger des 100 Jahre zuvor als Ketzer verbrannten Jan Hus zu überführen; Luther warf Rom im Gegenzug die Abspaltung der Orthodoxie vor. Er ordnete nun auch das Konzil von Konstanz der Autorität der Heiligen Schrift unter. Dieses hatte das Nebeneinander von drei Päpsten zwar beendet, aber die Autoritätsfrage - Konzil oder Papst - nicht geklärt. In diesem Kontext fiel Luthers Satz: „Auch Konzile können irren.“ Damit stellte er die individuelle Gewissensfreiheit im Hören auf die Bibel auch über autoritative Konsensentscheidungen der Bischöfe. Dies war der Bruch mit der katholischen Kirche. Nachdem Karl V. am 28. Juni 1519 doch zum Kaiser gewählt worden war, nahm die Kurie Luthers Prozess wieder auf. Nach einem weiteren ergebnislosen Verhör vor Cajetan erließ der Papst am 15. Juni 1520 die Bannbulle Exsurge Domine. Sie verdammte 41 aus dem Zusammenhang gerissene und teilweise verdrehte Sätze Luthers ohne Begründung und Widerlegung, setzte ihm eine Frist von 60 Tagen zur Unterwerfung und drohte ihm den Kirchenbann (Ausschluss) an.

Der Reichstag zu Worms

Im Oktober 1520 widmete Luther Papst Leo dennoch seine Schrift De libertate christiana („Von der Freiheit eines Christenmenschen“) und appellierte an ein neues Konzil. Am 10. Dezember aber vollzog er den endgültigen Bruch und antwortete auf Verbrennungen seiner Bücher mit der Verbrennung der Bulle sowie einiger Schriften der Scholastik und des kanonischen Rechts vor dem Wittenberger Elstertor. Daraufhin wurde er am 3. Januar 1521 durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert. Doch Kurfürst Friedrich der Weise erreichte durch zähes Verhandeln, dass Luther seine Position vor dem nächsten Reichstag nochmals erläutern und verteidigen durfte. Das zeigt den Niedergang der mittelalterlichen Macht von Papst und Kaiser: Karl V. war der letzte Kaiser, den ein Papst krönte. Am 17. April 1521 stand Luther vor dem Reichstag zu Worms, wurde vor den versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmals zum Widerruf aufgefordert. Nach einem Tag Bedenkzeit und im Wissen, dass dies sein Tod sein konnte, lehnte er ab, da er nicht aus Gründen der Schrift widerlegt worden sei. Darauf verhängte der Reichstag am 8. Mai das vom Kaiser gezeichnete Wormser Edikt über ihn: Es verbot unter Berufung auf die Bannbulle des Papstes im gesamten Reich, Luther zu unterstützen oder zu beherbergen, seine Schriften zu lesen oder zu drucken, und gebot, ihn festzusetzen und dem Kaiser zu überstellen. Die Reichsacht wurde den Ständen jedoch erst nach dem offiziellen Reichstag mitgeteilt, so dass ihre Rechtsgültigkeit vielfach bestritten wurde. Auch so hätte jeder Luther töten können, ohne dafür belangt zu werden: Er war nun „vogelfrei“. Gemäß der Zusage an seinen Kurfürsten erhielt er aber freies Geleit. Später bereute Karl V. diese Zusage, weil die folgende Reformation die Einheit seines Reiches zerstörte. : Auszug aus der Reichsacht gegen Martin Luther vom 8. Mai 1521: : „Wir Karl der Fünfte … haben uns zu ewigem Gedächtnis dieses Handelns, zur Vollstreckung des Dekrets, Sentenz und Verdammnis laut der Bulle, so unser heiliger Vater Papst als dieser Sachen ordentlicher Richter hat ausgehen lassen, den gedachten Martin Luther als von Gottes Kirche abgesondertes Glied und einen verstockten Zertrenner und offenbaren Ketzer von uns und euch allen und jedem insbesonderheit zu achten und zu halten erkannt und erklärt und tun das wissentlich in Kraft dieses Briefs. … : Und gebieten euch allen und jedem besonders bei den Pflichten, damit ihr uns und dem heiligem Reiche verwandt seid, auch Vermeidung der poenae criminis majestatis (Strafe des Verbrechens der Majestätsverletzung) und unsrer und des Reiches Acht und Aberacht, und dazu Privierung und Entsetzung aller Regalia, Lehen, Gnaden und Freiheiten …, daß ihr samtlich und sonders nach Erscheinung des oben berührten zwanzig Tage, die sich auf den 14. Tag dieses gegenwärtigen Monats Mai enden, den vorgemeldeten Martin Luther nicht hauset, hofet, ätzt, tränket noch enthaltet, noch ihm mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich keinerlei Hilfe, Anhang, Beistand noch Fürschub beweiset, sondern wo ihr ihn alsdann ankommen und betreten und dessen mächtig sein mögt, ihn gefangen nehmt und uns wohlbewahrt zusendet …“ Der Geächtete wurde auf dem Heimweg nahe Altenstein/Bad Liebenstein von Friedrichs Soldaten heimlich entführt und auf der Eisenacher Wartburg festgesetzt, um ihn der Gefahr zu entziehen. Hier konnte er begonnene Bibelauslegungen fortsetzen und vor allem mit der Übersetzung der Bibel beginnen.

Die Bibelübersetzung

Bibelübersetzung Auf der Wartburg blieb Luther bis zum 1. März 1522 inkognito als „Junker Jörg“. Auf Anraten Melanchthons übersetzte er im Herbst 1521 das Neue Testament in nur elf Wochen ins Deutsche. Diese Übersetzung wurde später in großer Auflage verbreitet und dann mit dem Alten Testament (übersetzt 1534) zusammen zur berühmten Lutherbibel. Als Vorlage diente ihm ein Exemplar der griechischen Bibel des Erasmus von Rotterdam, zusammen mit dessen eigener lateinischen Übersetzung sowie der Vulgata. Damit machte Luther biblische Inhalte auch dem einfachen Volk zugänglich. Er übersetzte weniger wörtlich, sondern versuchte, biblische Aussagen sinngemäß (und gemäß seiner eigenen Auslegung) im Deutschen wiederzugeben. Er wollte
„dem Volk aufs Maul schauen“ und verwendete daher eine kräftige, bilderreiche, volkstümliche und allgemein verständliche Ausdrucksweise. Die Sprachform war das Ostmitteldeutsche seiner Heimat, in dem nord- und süddeutsche Dialekte schon vor Luther verschmolzen waren. Aber erst seine Bibelübersetzung trieb die Entwicklung der deutschen Sprache zum gemeinsamen Hochdeutsch entscheidend voran. Vor Luther war die Bibel schon öfter ins Deutsche übertragen und bis 1518 14 mal hochdeutsch, 4 mal niederdeutsch gedruckt worden. Aber diese Übersetzungen fußten auf der Vulgata, der lateinischen Bibelübersetzung von Hieronymus, hatten also zuvor mindestens zwei Übersetzungsschritte hinter sich. Luther dagegen bemühte sich wie die Humanisten um eine möglichst direkte Übersetzung der hebräischen und griechischen Urtexte. Protestanten verwenden die Lutherbibel mit mehreren revidierten Neuauflagen (zuletzt 1984) bis heute. Sie ist auch eine wichtige Basis der Kirchenmusik, da ihre Texte für Choräle, Kantaten, Motetten usw. verwendet werden. Auch Luthers Predigten und Schriften waren in einer kräftigen und volksnahen Sprache verfasst, wobei er vulgäre Ausdrücke nicht verschmähte. Bekannt wurden viele deftige Zitate wie: „Aus einem glücklichen Arsch kommt ein fröhlicher Furz.“

Die Reformation in Wittenberg

In Wittenberg predigte Karlstadt inzwischen für weitreichende Gottesdienstreformen: u. a. gegen die Klöster, Opfergebete, Bilder in Kirchen und für das Abendmahl in beiderlei Gestalt. Den Kelch enthielt die römische Messfeier den Gläubigen stets vor. Ab 1522 setzte der Stadtrat die Neuerungen um und beschloss auch Maßnahmen gegen Armut und Unzucht, wie sie Luther in seinen Schriften von 1520 vorgeschlagen hatte (s. u.). Doch die Tumulte ebbten nicht ab: Viele Nonnen und Mönche verließen nun die Klöster in Sachsen. Die „Zwickauer Propheten“, die unter dem Visionär Nikolaus Storch und dem Lutherschüler Thomas Müntzer gegen die Kindertaufe vorgingen und deshalb aus Zwickau ausgewiesen worden waren, verschärften die Unruhe. Daraufhin folgte Luther dem Hilferuf der Stadtväter und kehrte im März nach Wittenberg zurück. In 6 Tagespredigten überzeugte er die Bürger binnen einer Woche von maßvolleren Reformen: Die Liebe, nicht äußere Dinge seien entscheidend. Bilderbeseitigung sei unnötig, da Bilder nicht schadeten. Bis auf die Opfergebete ließ er die römische Messordnung unverändert, führte aber daneben das evangelische Abendmahl ein. Damit kehrte Ruhe ein, und Karlstadt verließ die Stadt. Mit Luthers Abgrenzung von den „Schwärmern“ fiel eine Vorentscheidung für den Verlauf der Reformation: Der radikale Bruch mit katholischen Gottesdienstformen blieb ebenso aus wie gleichzeitige tiefgreifende Sozialreformen. Dafür erfuhr Luther nun Unterstützung der Böhmischen Brüder und der Utraquisten (gemäßigte Hussiten).

Die Ausbreitung der Reformation

Die Schriften von 1520 machten Luther im ganzen Reich bekannt. In vielen Ländern begannen sich ähnliche Reformbestrebungen zu regen. Diese Reformationsbewegung führte im Ergebnis zu einer Kirchenspaltung und Gründung der lutherischen Kirche. Diese lag Luther fern, da er die katholische („allumfassende“) Kirche insgesamt reformieren wollte. Als die katholischen Stände 1529 auf dem zweiten Reichstag zu Speyer die Aufhebung der bisherigen partiellen Duldung der Evangelischen durchsetzten, legten die evangelischen Stände (5 Fürstentümer und 14 Städte aus Oberdeutschland) die Protestation zu Speyer ein. Seitdem nennt man die evangelischen Christen auch Protestanten. Beim folgenden Reichstag zu Augsburg 1530 erreichten diese die Duldung ihrer gemeinsamen Bekenntniserklärung, der Confessio Augustana, und die erneute Aussetzung des Wormser Edikts. Dadurch konnte sich die Reformation in den deutschen Territorien weiter ausbreiten und festigen. Dies war der politische Durchbruch, aber auch der Beginn einer Entwicklung, die später zur Gegenreformation und zum 30-jährigen Krieg führte.

Heirat, Familie, häusliche Verhältnisse

Luther und die ehemalige Nonne Katharina von Bora, die 1524 aus dem Kloster Nimbschen geflohen war und seitdem in Wittenberg lebte, verlobten sich am 13. Juni 1525. Die Hochzeit fand am 27. Juni 1525 statt. Die Eheschließung war für Luther eine logische Konsequenz seiner Lehren, da er den Zölibat ablehnte, die Auflösung der Klöster verlangte und die Eheschließung nicht mehr als sakrales Sakrament verstand. Damit stieß er viele vor den Kopf. Doch Katharina war ihm in seinen Schwierigkeiten und den Depressionen eine große Hilfe. Durch Beherbergung von Studenten - die zahlreiche Aussprüche Luthers aufschrieben - beugte sie wirtschaftlichen Nöten vor. Luther hatte mit ihr sechs Kinder, darunter Paul Luther. Drei der sechs Kinder starben früh. Luthers Wappen war die „Lutherrose“. In einem Brief vom 8. Juli 1530 beschreibt er sein Wappen [http://www.luther.de/bilder/lutherrose_gross.jpg (Bild)]: :
„Das erste sollte ein Kreuz sein - schwarz - im Herzen, das seine natürliche Farbe hätte. Denn so man von Herzen glaubt, wird man gerecht … Solch Herz soll mitten in einer weißen Rose stehen, anzeigen, dass der Glaube Freude, Trost und Friede gibt … darum soll die Rose weiß und nicht rot sein; denn weiße Farbe ist der Geister und aller Engel Farbe. Solche Rose steht im himmelfarbenen Feld, dass solche Freude im Geist und Glauben ein Anfang ist der himmlische Freude zukünftig … Und um solch ein Feld einen goldenen Ring, dass solche Seligkeit im Himmel ewig währt und kein Ende hat und auch köstlich über alle Freude und Güter, wie das Gold das edelste köstlichste Erz ist …“

Der Bauernkrieg

Die mittelalterliche Feudalordnung führte auch infolge vieler Kriege dazu, dass die Fürsten den Bauern immer mehr Abgaben aufbürdeten, ihre Gewohnheitsrechte (z.B. das Jagen, Fischen, Holz schlagen) immer stärker einschränkten und sie in die Leibeigenschaft zwangen. Dies führte schon im 15. Jahrhundert zu einer Serie von Bauernaufständen, zuerst in der Schweiz. In deutschen Gebieten kam es 1524 zum
großen Bauernkrieg. Ausgehend von schweizerischen, schwäbischen und badischen Bauern breiteten sich die Aufstände wie ein Flächenbrand aus. Auch einige Städte schlossen sich an, da die Unzufriedenheit mit Fürsten und Bischöfen allgemein sehr groß geworden war. Die Bauern stellten Forderungen, die von der bloßen Wiederherstellung ihrer Gewohnheitsrechte bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zu demokratischen Grundrechten reichten (12 Artikel). Dabei beriefen sie sich auch auf die Bibel und sahen sich moralisch im Recht, da sie Luthers Reformation auf ihrer Seite glaubten. Nach einigen Erfolgen der Bauern ließen die Fürsten ein Gegenheer aufstellen, das aber die ersten Schlachten verlor. In Weinsberg ermordeten einige Bauern einen Grafen und seine Begleiter (Weinsberger Bluttat). Daraufhin verfasste Luther, der sich bis dahin zurückgehalten hatte, seine berüchtigte Schrift Wider die mörderischen Rotten der Bauern. Diese ermutigte alle Fürsten - unabhängig von ihrer Konfession - dazu, die Bauern mit aller notwendigen Gewalt niederzuschlagen. Daraufhin verstärkten die Fürsten, bei denen Luthers Wort Gewicht hatte, das Gegenheer. 1525 erreichten die Aufstände auch Thüringen und Sachsen. Hier war der frühere Lutherschüler und Reformator Thomas Müntzer zum Wortführer der Bauern geworden. Er hatte anfangs wie Luther versucht, die Landesfürsten für Reformen zu gewinnen. Nachdem Luther den Kurfürsten ermutigt hatte, Müntzers Forderungen abzulehnen, wurden dessen eigenständige Reformversuche in Allstedt verboten. Nun übernahm Müntzer die Führung des Bauernheeres und wollte es nach Mansfeld führen, um den dort ansässigen Grafen zu entmachten. Bei Frankenhausen wurde sein Heer vom Fürstenheer gestellt und umzingelt. Die Bauern waren nur mit Schlegeln und Sensen bewaffnet und hatten kaum Kampferfahrung. Müntzer war kein Militärführer, sondern ein wortgewaltiger Prediger. Nach Scheinverhandlungen trieben die berittenen Soldaten die Bauern auseinander und richteten ein Blutbad an, bei dem etwa 5000 Bauern ermordet wurden. Müntzer wurde wenige Tage später gefasst und enthauptet. Luther begrüßte dies als gerechte Strafe für den „Teufel“, der das „weltliche“ und „himmlische“ Reich vermischt und gegen Gottes Ordnung rebelliert hatte (vgl. Zwei-Reiche-Lehre). Trotzdem fühlte er sich mitverantwortlich für das Gemetzel, das nicht zuletzt auf seinen Aufruf hin geschehen war. Nach dieser Niederlage wurden auch alle übrigen Aufstände nach und nach niedergeschlagen. Man schätzt, dass im deutschen Sprachraum etwa 130.000 Bauern dabei ihr Leben verloren. Keine einzige ihrer Forderungen wurde erfüllt, sondern vielfach wurden ihre Lasten verschärft. Nach diesem ersten Revolutionsversuch dauerte es über 300 Jahre, bis der Feudalismus, und 400, bis die Monarchie in Deutschland überwunden wurden.

Spätzeit

Theologie

Reformatorische Hauptschriften

In drei reformatorischen Hauptschriften des Jahres 1520 entfaltet Luther seine Theologie. Mit diesen Werken findet sie weite Verbreitung.

An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung

Mit der
Adelsschrift wendet sich Luther auf deutsch an die weltlichen Fürsten, denen er die Durchführung der reformatorischen Maßnahmen übertragen will, da die Bischöfe darin nach seiner Meinung versagt haben. Luther argumentiert, dass sich die Romanisten vor der Reformation hinter drei Mauern verstecken: 1. Sie stellen die kirchliche Obrigkeit über die weltliche. 2. Wenn die Reformation mit Hilfe der Bibel begründet wird, verweisen sie darauf, dass nur der Papst das Recht hat, die Bibel endgültig auszulegen. 3. Soll zu Auslegungszwecken oder Reformationsbemühungen ein Konzil einberufen werden, wird darauf verwiesen, dass nur der Papst das Recht dazu besitze. Damit stehe der Papst über dem Konzil. Außerdem schlägt Luther in der Schrift ein politisches Reformprogramm vor. So soll Bildung allen zugänglich sein, nicht nur dem Klerus. Der Zölibat und der Kirchenstaat sollen abgeschafft, der Frühkapitalismus eingeschränkt und das Betteln verboten werden. Dafür soll es eine geregelte Armenfürsorge geben. Luthers diesbezügliche Ansichten beendeten den Gegensatz von Staat und Kirche, der das Mittelalter geprägt hatte; die Fürsten wurden zu uneingeschränkten Beherrschern der neuen Staatskirchen. Erst 1918 endete dieser Zustand in Deutschland.

De captivitate Babylonica ecclesiae

De captivitate (Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche) behandelt die Sakramente und richtet sich in Latein an Gelehrte. Luther reduziert die Sakramente unter Berufung auf die Einsetzungsworte Jesu von sieben auf drei - Taufe, Abendmahl und Buße (Beichte). Da er bei letzterem in der Frage der "Materie" (nicht der Einsetzung Christi) unsicher ist, spricht er von zwei Sakramenten und einem sakramentalen Zeichen. Doch nicht die Reduktion auf 2-3 Sakramente ist das Bahnbrechende, sondern die neue Auffassung, sie dem Wort unterzuordnen. Luther sieht im Sakrament nicht mehr göttliches Gnadenmittel, sondern das sichtbare Zeichen der göttlichen Verheißung. Die Sakramente veranschaulichen die Wortverkündigung, fügen ihr aber nichts hinzu. Hier liegt die eigentliche, bis heute trennende Grenzlinie zum katholischen und orthodoxen Sakraments- und Kirchenverständnis.

Von der Freiheit eines Christenmenschen

Diese Schrift handelt von der "evangelischen Freiheit", die das Leben eines Christen ausmacht. Luther fasst sie, im Anschluss an Paulus, in zwei Sätzen zusammen, die sich dialektisch ergänzen und bedingen:
-
Ein Christ ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan - durch den Glauben.
-
Ein Christ ist ein dienstbarer Knecht aller und jedermann untertan - durch die Liebe. Der um eine Verständigung im Ablassstreit bemühte Georg Miltitz rät Luther, diese Schrift Papst Leo zu widmen, um die endgültige Exkommunikation noch abzuwenden. Diese Hoffnung wird aber hinfällig, denn Luther setzt noch im selben Jahr das Amt des Papstes mit dem „Antichristen“ gleich.

Die Auseinandersetzung mit den „Schwärmern

Der Abendmahlsstreit

Die Frage der rechten Form und Bedeutung des Abendmahls und des darin enthaltenen Heils für den Gläubigen teilte die Reformation im Abendmahlsstreit in Lager. Aufgrund der Wichtigkeit der Messreform, die das „Herzstück“ der Erneuerung des kirchlichen Lebens darstellte, war dieses zu erwarten. Luther hatte in der Zeit seiner Auseinandersetzung mit Andreas Karlstadt 1524 seine Auffassung der realpräsentischen Anwesenheitsform des Leibes Christi, die er schon ansatzweise 1520 in Auseinandersetzung mit der anders gelagerten römischen Option und in der Korrespondenz mit den Böhmischen Brüdern 1523 schriftlich zum Ausdruck brachte, beibehalten und ausgebaut. Luthers Rede von der leiblichen Anwesenheitsform Christi im Abendmahl gründet sich auf die Stelle „Hoc est corpus meum“ (Mt 26,26;1.Kor 11,24) und stellt das „est“ in eine „den Heilsglauben mit einbeziehende Position“. Karlstadt aüßerte Bedenken gegenüber Luther und vertrat eine signitative Bedeutung mit mystischen Anhang. Unabhängig davon entwickelte in der eidgenössischen Schweiz der Züricher Huldrych Zwingli ab 1523 eine rein signitative Bedeutung vom Status der Anwesenheit des Leibes Christi im Abendmahl, und wertete die Niessung als geistliches „Essen“. Für den Gläubigen hat das Abendmahl den Status des Erinnerungsmahls an den einmaligen Opfertod Christi am Kreuz und deshalb geistliche Wirkung. Luther lehnte diese spiritualistische Haltung jedoch als „Schwärmerei“ konsequent ab. Seit 1525 schwoll die Auseinandersetzung zwischen Wittenberg und Zürich an. Indem sich Theologen oberdeutscher Städte wie Augsburg, Straßburg, Nürnberg und Memmingen positionierten, entbrannte der seit 1526 nun auf breiter literarischer Ebene geführter Abendmahlstreit. Seit 1527 führte Luther einen direkten Schlagabtausch bezüglich der exegetischen Argumenten mit Zwingli. Den literarischen Abschluss setzte Luther mit der Schrift „Vom Abendmahl Christi. Bekenntnis“ , in der er die Frage mit scholastischer Spitzfindigkeit endgültig geklärt haben wollte. Die Argumente waren seit Oekolampads und Zwinglis Erwiderung „Über D. Martin Luthers Buch, Bekenntnis genannt“ ausgetauscht. Der Streit gipfelte im Marburger Religionsgespräch vom 1.-4.Oktober 1529, bei dem sich Luther und Zwingli persönlich begegneten. 15 Artikel wurden als (eine Art) Konkordie niedergeschrieben, wobei der letzte Artikel über das Abendmahl als einziger umstritten blieb. Einig waren sich Luther und Zwingli in folgenden Punkten: Beide lehnten die altgläubige Lehre von der Wandlung des Brotes und des Weins in Fleisch und Blut Christi (Transsubstantiationslehre) ab, ebenso den Gedanken von der Wiederholung des Opfers Christi, d.h. die Messe darf nicht Opferhandlung sein, da Christus nur einmal für uns gestorben ist. Zentrale Streitpunkte waren einerseits das Verständnis der Einsetzungsworte „das ist mein Leib“ (Mt. 26,26 und 1.Kor. 11,24) und andererseits die Frage nach der Art und Weise der Gegenwart Christi im Abendmahl. Luther bestand auf dem wörtlichen Sinn des Wortes „est“. Er vertrat also die Vorstellung von der Realpräsenz des Leibes und Bluts Christi. Er hatte die Worte „hoc est corpus meum“ mit Kreide auf den Tisch vor sich geschrieben und deutete während der Diskussionen immer wieder auf den Satz, um das „est“ als entscheidendes Element hervorzuheben. Zwingli dagegen betonte den symbolischen Sinn der Einsetzungsworte „significat“. Für Zwingli war die Durchführung des Abendmahls eine Erinnerung an und ein Bekenntnis zu dem Kreuzestod Jesu. Er betonte also den Gedächtnismahlcharakter. Luther trat für die volle leibliche Präsenz Christi im Abendmahl ein, während Zwingli von einer spirituellen Anwesenheit Christi in der Mahlfeier ausging. Man kann bei Luther ein stärkeres „Hängen am Wort“ beobachten, wie Heiko A. Oberman richtig festgestellt hat. Weiterhin verwies Zwingli immer wieder auf Johannes 6, 63 : „Der Geist ist’s, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts nütze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, sind Geist und sind Leben.“ Für Zwingli ergab sich aus dieser Aussage eine Dualität zwischen Geist und Fleisch. Der geistige Gottesbegriff, so argumentierte Zwingli weiter, gestattet es nicht, von einer leibhaftigen Gegenwart Christi im Abendmahl zu sprechen. Da Christus mit Leib und Geist in den Himmel gekommen ist, kann daher nach dieser Himmelfahrt nur noch von einer geistigen Gegenwart Gottes auf Erden die Rede sein. Leiblich war Jesus nur während seiner Zeit auf Erden; gelitten am Kreuz hatte er als Mensch. Seit der Himmelfahrt befindet sich Jesu erhöhte menschliche Natur „zur Rechten Gottes.“ Den Satz „Christus sitzt zur Rechten Gottes“ versteht Zwingli demnach örtlich. Da Christus „zur Rechten Gottes sitzt“, ist seiner Meinung nach die Realpräsenz der menschlichen Natur Christi beim Abendmahl ausgeschlossen. Luther dagegen bestritt, dass Johannes 6,63 überhaupt etwas mit dem Abendmahl zu tun habe. Davon abgesehen verstand er „die Rechte Gottes“ unräumlich. Christus hat Anteil an der Stellung Gottes und ist, wie Gott selbst, omnipräsent. Menschheit und Gottheit Jesu dürfen nach Luther eben nicht getrennt werden. So setzt Luther der örtlichen Begrenzung des Leibes Christi die Ubiquitätslehre entgegen. Diese besagt, dass Gott und auch sein Sohn als Teil von ihm, omnipräsent sind. Man kann an der Argumentationsweise der beiden Parteien sehen, dass beide unterschiedliche Standpunkte bezüglich der Christologie vertraten. Für Luther war Christus immer zugleich wahrer Mensch und wahrer Gott. Göttliche und menschliche Natur Christi waren in Aufnahme des altkirchlichen chalkedonensischen Dogmas untrennbar miteinander verbunden. Für Zwingli dagegen waren göttliche und menschliche Natur streng auseinanderzuhalten. Nur die göttliche Natur allein konnte, so Zwingli, beim Abendmahl anwesend sein, da nur sie die Eigenschaft der Allgegenwart besitze, worin antiochenische, nestorianische Bezüge anklingen. Beide, Luther und Zwingli, sahen den anderen perspektivisch verzerrt: Zwingli sah Luther fälschlicherweise als Anhänger einer überholten, katholischen oder papistischen Vorstellung, und Luther ordnete Zwingli unter die Spiritualisten und Schwärmern ein. Obwohl die Gespräche zu einer Entzerrung der wechselseitigen Sichtweise führten, konnte Luther die Schweizer nicht als Brüder anerkennen und der Straßburger Bucer musste sich von Luther sagen lassen, dass sie nicht den gleichen Geist hätten.