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ReisebüroDas klassische deutsche Reisebüro (ca. 18.000 in Deutschland) ist tätig als Vermittler zwischen Kunden und verschiedenen touristischen Leistungsträgern wie:
- Reiseveranstaltern (z.B. TUI, Thomas Cook, ITS, Studiosus)
- Fluggesellschaften (z.B. Lufthansa, LTU)
- Versicherungsunternehmen (Reiseversicherungen).
Zwar gibt es die Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau/zum Reiseverkehrskaufmann, die Gründung oder Eröffnung eines Reisebüros jedoch erfordert bis heute keine spezielle Qualifikation oder Genehmigung.
Für die Vermittlung von Aufträgen erhalten Reisebüros im Rahmen von Partnerprogrammen von den jeweiligen Leistungsträgern eine Provision, die je nach Veranstalter meist bei ca. 10% des Reisegesamtpreises liegt. Seit den 1960er Jahren wuchs der Umsatz jährlich enorm. Damit lebten die Reisebüros wie die Tourismusbranche insgesamt bis zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 nicht schlecht. Seither erlebt die Branche einen tiefgehenden Wandel mit erheblichen Umsatzrückgängen, der durch weitere Faktoren verschärft wird:
- Reiseangst nach weiteren Terroranschlägen
- Zunahme der Arbeitslosigkeit
- Konsumzurückhaltung, Unsicherheit, Zukunftsangst.
- Von der Branche selbst verursachte stetige Zunahme von Last Minute
Das klassische Reisebüro mit seinem Handelsvertreterstatus
wird zunehmend in Frage gestellt, Veranstalter und Fluggesellschaften sehen
sich zur Suche nach neuen und kostengünstigeren Vertriebswegen gezwungen:
- Internetauftritte (Kunden können direkt bei Leistungsträgern buchen)
- Reisekanäle im TV
- Callcenter
- Absatzwege von Reisen z.B. über Ketten wie Tchibo.
Damit geht das Tourismusgeschäft zunehmend am Reisebüro vorbei.
Im Jahre 2003 kündigte die Lufthansa als erstes bedeutendes Unternehmen
den Reisebüros den traditionellen bequemen Vermittlerstatus auf. Die
Reisebüros sind damit gezwungen, die Flugtickets bei der Lufthansa netto
einzukaufen und mit einem Aufschlag (Bearbeitungsgebühr, Buchungsgebühr)
an den Kunden weiter zu verkaufen, das heißt im Internet zum Beispiel kann
der Kunde schon heute Tickets teilweise preiswerter als im Reisebüro beziehen.
In dieser Entwicklung dürfte die Lufthansa lediglich eine Vorreiterrolle
spielen, weitere Touristikunternehmen werden sich dieser Praxis anschließen.
Reisebüros müssen sich also mittelfristig auf einen zunehmenden Wegfall des
Provisionsgeschäftes einstellen mit der letzten Konsequenz, dass Kunden nur dann noch im Reisebüro buchen werden, wenn sie für die vom Reisebüro erhobene Zusatzgebühr eine erfahrbare, nachvollziehbare Zusatzleistung erhalten wie zum Beispiel eine überaus detaillierte und fundierte Beratung mit Spezialkenntnissen zum gewünschten Reiseziel.
Als Folge der strukturellen Veränderungen sind bereits heute eine zunehmende Konzentration von Reisebüros (Kettenbildung etc.) und eine zunehmende Spezialisierung abzulesen.
Wichtige Buchungssysteme sind START AMADEUS (Marktführer) mit der Flugbuchungsmaske "AMA" und der Touristikbuchungsmaske "TOMA". Daneben gibt es weitere Buchungssysteme, wie beispielsweise Sabre Merlin oder Galileo, die vom klassischen Voll-Reisebüro eher selten benutzt werden.
Weblinks
- [http://www.asr-berlin.de/ asr Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen e.V.]
- [http://www.drv.de/ Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V.]
Siehe auch: Übersicht Tourismus
Kategorie:Tourismus
FremdenverkehrDie Gesamtheit des Fremdenverkehrs bezeichnet man auch als Tourismus. Der Begriff "Tourismus" steht zwar schon seit etwa 1810 in den deutschen Wörterbüchern, er wurde jedoch erst Ende des 19. Jahrhunderts in den allgemeinen Sprachgebrauch aufgenommen.
Begriff
Die französischen Wörter tourisme und touriste wurden als offizielle Begriffe erstmals von der Société des Nations verwendet, um Reisende zu beschreiben, die länger als 24 Stunden im Ausland verbringen.
Heute unterscheidet man wissenschaftlich in folgende Reiseformen:
- Tagesausflüge (maximal 24h ohne Übernachtung)
- Kurzreisen (Reise von 2 bis 4 Tagen Dauer)
- Urlaubsreisen (alle Reisen mit mehr als 4 Tagen Dauer)
- Langzeitreisen (alle Reisen mit mehr als 3 Monaten Dauer)
Allerdings wird unter Tourismus mittlerweile auch das inländische Reisen subsumiert. In Deutschland beispielsweise verreisen mehr Menschen innerhalb des Landes als ins Ausland. Daneben müssen auch Geschäftsreisen zum Tourismus gezählt werden, so dass 24 Stunden nicht länger der Maßstab sind. Auch kürzere Aufenthalte zählen dazu.
Motivation
Unter der Bezeichnung Tourismus versteht man alle Reisen, kürzer als 12 Monate, aus den verschiedensten Motivationen heraus:
- Zum Einen reisen viele Menschen, um sich zu erholen und zu entspannen, also aus physischer Motivation.
- Zum Anderen gibt es solche, die zur Entlastung, Selbstfindung oder aus Abenteuerlust reisen. Dies bezeichnet man als psychische Motivation.
- Ein weiteres Motiv ist die interpersonelle Motivation, d.h. gesellige Menschen gehen auf Reisen, um Gruppenerfahrungen zu sammeln.
- Außerdem gibt es auch eine Menge von Menschen, die sich während ihres Reisens bilden und an dem Kennenlernen fremder Kulturen interessiert sind, also aus kultureller Motivation reisen (speziell: Studienreise).
- Ferner sind dort solche, die durch ein bestimmtes Reiseverhalten ihr Ansehen oder ihre Anerkennung steigern wollen. Dies wird als Status- oder Prestigemotivation bezeichnet. Schon 1873 übertrieb Theodor Fontane: "Zu den Eigentümlichkeiten unserer Zeit gehört das Massenreisen. Sonst reisten bevorzugte Individuen, jetzt reist jeder und jede."
Kritik
Zunehmende Mobilität, Kaufkraft und Freizeit in den Ländern der „Ersten Welt“ führen zu stetig steigender Reiseintensität und Reisehäufigkeit. Dieser Massentourismus hat in den bereisten Ländern und Regionen oft gravierende Folgen für Natur und Kultur.
Für die Masse der Touristen muß die entsprechende Infrastruktur (Hotelanlagen, Straßen, Transportmöglichkeiten bis hin zu eigens errichteten Flughäfen) errichtet werden. Auf Natur, Kultur und traditionelle Strukturen wird dabei oft keine Rücksicht genommen. Je stärker die Anpassung an die Erfordernisse des Massentourismus ist, desto eher werden lokale kulturelle Traditionen nur noch als Show und Inszenierung für die Touristen weitergeführt. Der Tourismus wird so zur Monokultur, der sich ganze Landstriche aus Profitgründen unterordnen.
Der Tourismus ist damit, wie auch die Unterhaltungsindustrie, Teil der ökonomischen Globalisierung, die in vielen Teilen der Welt zu einer „Verwestlichung“ führt. Touristen reisen in als solche beworbene und wahrgenommene „exotische (Urlaubs-)Paradiese“ und tragen gerade dadurch mit dazu bei, dass die kulturellen Eigenheiten dieser Länder zurückgedrängt werden. Das „Fremde“ wird den Wünschen und Vorstellungen der Gäste angepasst und damit zur Kulisse.
Ein Beispiel aus dem Alpintourismus für Eingriffe in die Natur im Namen der Tourismusförderung ist die stetige Erweiterung und Neuanlage von Skipisten. Ganze Wälder werden gerodet und somit der natürliche Erosionsschutz zerstört.
Demgegenüber entstand seit Beginn der 1980er Jahre eine Gegenbewegung, der so genannte „Sanfte Tourismus“. Dabei sollen Vorstellungen eines umwelt- und sozialverträglichen Reisens zu einer Lösung, zumindest aber Entschärfung, der mit dem Tourismus verbundenen Probleme beitragen. Er fördert die nachhaltige Nutzung touristischer Gegebenheiten, Respekt vor den kulturellen Traditionen der bereisten Länder und einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen.
Während viele Kritiker vor allem die Folgen des Tourismus beschreiben, stellte der französische Filmemacher und Situationist Guy Debord (1931-1994) in „Die Gesellschaft des Spektakels“ den Tourismus selbst in Frage. Er beschrieb das „Wesen des Tourismus“ in folgender Weise: "Das Nebenprodukt der Warenzirkulation, die als Konsum betrachtete menschliche Zirkulation, d.h. der Tourismus, läßt sich im wesentlichen auf die Muße zurückführen, das zu besichtigen, was banal geworden ist. Die wirtschaftliche Erschließung des Besuchs verschiedener Orte ist bereits von selbst die Garantie ihrer Äquivalenz. Dieselbe Modernisierung, die der Reise die Zeit entzogen hat, hat ihr auch die Realität des Raums entzogen."
Wachstumsgründe
Die Reiselust in den letzten hundert Jahren ist grundsätzlich auf die technischen und sozialen Veränderungen der Gesellschaft zurückzuführen. Durch den technischen Fortschritt ist die Welt, im übertragenden Sinne, kleiner geworden.
Freizeitverhalten
Einer der wesentliche Gründe des steigenden Tourismus ist das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung, der sogenannte sozialen Fortschritt der Verkürzung der Tages-, Wochen- und Lebensarbeitszeit, die mehr Freizeit mit sich zog und damit das Bedürfnis, diese zur Erholung zu nutzen. Dies kann man an folgendem Überblick der Entwicklung der gesetzlichen Wochenarbeitszeit in Deutschland erkennen:
- 1900 10-Stunden Arbeitstag/6-Tage Woche
- 1918/19 8-Stunden Arbeitstag gesetzlich eingeführt
- 1955/56 5-Tage Woche schrittweise eingeführt
- 1965 40-Stunden Woche eingeführt
- 1990 35-Stunden Woche schrittweise eingeführt
Noch nie hatte eine Generation soviel Freizeit. In den letzten 40 Jahren steigerte sich die werktägliche Freizeit von 1,5 auf 4,1 Stunden, die Wochenendfreizeit steigerte sich von 1,5 auf 2 Tage und die Urlaubsdauer hat sich von 9 Tagen auf 31 Tage verdreifacht. Mit der Freizeitentwicklung ging eine rapide Motorisierung und steigender Wohlstand einher, die beide die Reiselust der Deutschen an die Weltspitze stellten. Dazu kommt der Trend immer häufiger und immer kürzer in den Urlaub zu fahren.
Neben dem veränderten Freizeitverhalten haben Einkommensteigerungen, Wirtschaftswachstum, höhere Lebenserwartung und die zunehmende individuelle Mobilität zu einer explosionsartigen Zunahme des Reiseverkehrs geführt.
Industrialisierung
Die stützende Kraft des Tourismus war die Industrialisierung, die wiederum die technische Voraussetzungen wie Eisenbahn, Automobil, verstärkter Schiffs- und Flugverkehr und den Ausbau des Straßennetzes ermöglichte. Die niedrigen Preise und die hohe Effizienz der Verkehrsmittel ermöglichten eine Zunahme des Tourismus.
Mit der infrastrukturellen Erschließung der Tourismusziele wird eine Region industrialisiert, und Bedürfnisse der Bewohner werden geweckt bzw. verstärkt. Zu dieser Erschließung gehört der Ausbau der Bettenkapazität, der Restauration, der verkehrstechnischen Voraussetzungen (Straßen, Schienen, Flughäfen, Häfen) und der entsprechenden Verkehrsmittel und Versorgungsstrukturen (Energie, Kanalisation, Fernmeldeeinrichtungen, Krankenversorgung, Ausbildungsstätten, Kultureinrichtungen etc. ). Damit verbunden sind ein intensiver Landschaftsverbrauch und eine Landschaftsbelastung bis hin zur Überlastung und den entsprechenden Umweltschäden.
Der Ausbau der Infrastruktur ist damit Teil eines Teufelskreises: Weitere Erschließung der Urlaubsgebiete nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien ziehen weitere Urlauber nach sich und diese rechtfertigen wiederum noch mehr infrastrukturelle Verbesserungen. Dazu zählt auch die Bebauung der Landschaft mit immer neuen Freizeit- und Sporteinrichtungen.
Das Wirtschaftswachstum und der gestiegene Wohlstand verstärken die Bedürfnisse der Bevölkerung und den Zuzug von Arbeitsuchenden aus weniger entwickelten Regionen. Durch die Entwicklung zur einer modernen Industriegesellschaft und durch die Konfrontation von Einheimischen mit dem Lebensstil der Reisenden, verlieren schlimmsten Fall zu Folklore, die des abends in der Hotellounge den Chartertouristen vorgeführt wird.
Statistik
Zahlen der letzten 30 Jahre zeigen einen rapiden Anstieg der Reiseintensität und -häufigkeit, die mit zur Entstehung des Massentourismus in seiner heutigen Form beigetragen haben.
So hat sich der Anteil der Reisenden an der Gesamtbevölkerung über 14 Jahre von 1954 bis 1989 von 24% auf 66,8% erhöht. Das entspricht einer Steigerung der Reisenden von 9,3 Mio auf 32,6 Mio jährlich. Dabei sind aus statistischen Gründen die Reisen der ostdeutschen Bürger nicht berücksichtigt. Jedoch zeigt hier die Entwicklung nochmal eine erhebliche Steigerung.
Bildungsreisen
Der ursprüngliche Anspruch an das Reisen war es, sich zu bilden (siehe z.B. Goethes „Italienische Reise“). Bereits im 19. Jahrhundert kam der Aspekt der Erholung dazu. Mit dem Aufkommen des Massentourismus ab Mitte des 20. Jahrhunderts trat der Erholungsanspruch vollends in den Vordergrund, der im Allgemeinen wenig Interesse an einer bewussten Auseinandersetzung mit der Kultur des bereisten Landes zeigt.
Zugleich gab es aber auch immer Reisende, für die eine Beschäftigung mit anderen Kulturen und Lebensweisen und der Natur des Gastlandes das wesentliche Element der Reise war. Auch Sprachreisen zählen zu den Bildungsreisen. In der Tourismuswirtschaft sind Studienreisen und der Kulturtourismus allerdings ein verhältnismäßg kleines Segment.
In einer erweiterten Betrachtung können auch naturbezogene Erholungsaktivitäten im Urlaub zu den Bildungsreisen gezählt weren. Damit kann für viele das Verhältnis zur Umwelt und das Verständnis für Flora und Fauna wieder verbessert werden, auch umweltfreundliche Sportarten wie Wandern, Fahrradfahren, Segelsportarten und Schwimmen können dazu beitragen.
Wirtschaft
Die Fremdenverkehrswirtschaft (Tourismuswirtschaft, Tourismusindustrie, Reisebranche) zählt weltweit zu den größten Wirtschaftszweigen und ist für viele Regionen zur wichtigsten Beschäftigungsgrundlage geworden. Hinweise auf aktuelle Entwicklungen des Deutschen Outgoing-Tourismus finden sich unter Reiseveranstalter und Reisebüro.
Zentrale Informationsstelle für Konsumenten und Tourismuswirtschaft ist in Deutschland die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT).
Für Konsumenten und Tourismuswirtschaft in Österreich ist die Österreich Werbung zentrales Portal und Anlaufstelle.
In der Schweiz gibt es zwei Dachverbände, welche die Interessenvertretung des Tourismus wahrnehmen. Schweiz Tourismus als Marketingorganisation. Auf politischer und wirtschaftlicher Ebene betreibt der Schweizer Tourismus-Verband (STV) das Lobbying.
Tourismus kann in Deutschland meist als Schwerpunkt innerhalb der BWL, im Rahmen der Geographie oder als eigener Studiengang Tourismus/Touristik oder Tourismus-BWL studiert werden. An der Fachhochschule Eberswalde existiert ein Studiengang nachhaltiger Tourismus.
Wetterbedingungen
Für den Tourismus, insbesondere für Kurzaufenthalte oder Tagesreisen spielt die Wetterlage am Zielort eine wesentliche Entscheidungsgrösse. Es ist deshalb wichtig das Angebot der Touristiker für die Gäste entsprechend auszulegen. Steigende Unwetterzahlen schaden natürlich dem Tourismus in hohem Masse, jedoch muss gesagt werden, dass sich der Personenverkehr nach teilweise relativ kurzer Zeit wieder erholt.
Siehe auch
- Portal:Tourismus und Sehenswürdigkeiten
- Übersicht Tourismus
- Geschichte des Tourismus
- Verkehrswirtschaft
- Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
- Wikitravel
Weblinks
- [http://www.world-tourism.org World Tourism Organisation] Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen
- [http://www.tourism-watch.de www.tourism-watch.de] Informationsdienst Dritte-Welt-Tourismus
Kategorie:Tourismus
ja:旅行
ko:관광
ms:Pelancongan
simple:Tourism
th:การท่องเที่ยว
TUI AG
Die TUI AG (Touristik Union International) ist ein deutsches Touristikunternehmen. Hauptsitz der TUI ist Hannover.
Der Konzern mit über 65.000 Mitarbeitern vereint etwa 200 verschiedene Touristik-Marken und Gesellschaften aus ganz Europa:
- ca. 3.600 Reisebüros
- 84 Veranstaltermarken
- über 100 Flugzeuge
- 37 Incoming Agenturen
- rund 290 eigene Hotels mit über 157.000 Betten.
Geschichte
- 1968 Gründung durch Touropa, Schnarow-Reisen, Hummel Reise und Dr. Tigges-Fahrten
- 1970 airtours international und TransEuropa werden Teil der TUI; Gründung von Robinson (zusammen mit Steigenberger)
- ab 1972 Beteiligung an diversen Hotelketten (u.a. Iberotel 1972, RIU 1977, Grecotels 1981)
- 1990 Vereinheitlichung der Veranstalternamen zu "TUI Schöne Ferien"
- 1995 Gründung der TUI Nederland und TUI Austria
- 1996 Gründung der TUI Suisse
- 1998 Übernahme durch die Preussag AG/Hapag-Lloyd und Eingliederung in die Hapag Touristik Union (HTU)
- 2000 HTU wird in TUI Group umbenannt
- 2001 TUI Group geht in die Preussag AG über und wird 100%ige Tochter dieser
- 2002 Umbenennung der Preussag AG in TUI AG
- ab 2002 allmählige Umstrukturierung weg von einem Mischkonzern zu einem reinen Touristik- und Logistikkonzern
Im Laufe des Sommers 2004 mehrten sich Spekulationen betreffend einer Zerschlagung oder Übernahme des Konzerns, basierend auf Aktivitäten von Hedge Fonds. Die West LB beabsichtigte ihren 31%igen Anteil an der TUI AG zu veräußern.
Im Juni 2005 veräusserte TUI die VTG Gruppe an Compagnie Européenne de Wagons. Die Vermietgesellschaft für rund 45.000 Kessel- und Eisenbahngüterwagen ist die größte ihrer Art in Europa. Etwa 500 Mitarbeiter sind bei der Firma beschäftigt, deren Schwerpunkt auf der Vermietung von Kesselwagen für den Schienentransport von flüssigen Chemikalien und Mineralölen liegt.
Marke
Für Brandingspezialisten gilt TUI als Lehrbuchbeispiel für gelungene strategische Markenführung. Weitere Informationen:
- Franz-Rudolf Esch
- Marke
Tochtergesellschaften
- airtours
- Gebeco
- 1-2-FLY
- Discount Travel
- OFT REISEN
- Wolters Reisen
- EVS-Holding
- L'TUR
- TV Travel Shop
Weblinks
- [http://www.tui.com/ TUI AG]
Kategorie:Touristikunternehmen
Kategorie:Unternehmen (Hannover)
Kategorie:Markenname
FluggesellschaftEine Fluggesellschaft (englisch: Airline - Luftlinie (wörtlich)) ist ein Unternehmen mit dem Geschäftszweck des erwerbsmäßigen Personen- und/oder Frachtransportes auf dem
Geschichte
DELAG, die erste Fluggesellschaft der Welt
Am 16. November 1909 gründete Ferdinand Graf von Zeppelin in Frankfurt am Main die erste Luftfahrtgesellschaft der Welt: Die „DELAG“ („Deutsche Luftschiffahrt-Aktiengesellschaft“), die zwischen 1910 und 1913 etwa 34.000 Passagiere transportierte. Weiterhin startete am 10. Juni 1912 der Doppeldecker „Gelber Hund“ als erstes Postflugzeug vom Flughafen Frankfurt-Rebstock nach Darmstadt.
Es folgten weitere Gesellschaften, und schon 1913 war ein Verkehrsnetz zwischen Düsseldorf, Baden-Oos, Berlin-Johannisthal, Gotha, Frankfurt am Main, Hamburg, Dresden und Leipzig entstanden. Der erste Weltkrieg verhinderte jedoch den geplanten Anschluss europäischer Hauptstädte.
Aufschwung im Nachkriegseuropa
Nach Kriegsende baute die Royal Air Force einige DH4A-Maschinen zu Passagiermaschinen um und betrieb den ersten Nachkriegs-Passagier- und -Postverkehr zwischen London und Paris. Die französische „Lignes Aeriennes Latecoere“ nahm an Weihnachten 1918 den Flugbetrieb zwischen Toulouse und Barcelona auf, und am 5. Februar 1919 gründete die „Deutsche Luftreederei“ einen regelmäßigen Passagierverkehr zwischen Berlin und Weimar. In den darauffolgenden Jahren entstanden viele weitere Gesellschaften und Strecken, so z.B. die französische „Compagnie des Messageries Aeriennes“, die britische „Air Transport and Travel“ sowie die holländische „KLM“.
In Frankfurt wird mit der städtischen „Südwestdeutschen Luftverkehrs-AG“ ein planmäßiger Luftverkehrsdienst eingeführt und mit dem am 6. Januar 1926 durchgeführten Zusammenschluss der führenden deutschen Luftverkehrsgesellschaften „Deutscher Aero Lloyd AG“ und „Junkers-Luftverkehrs AG“ zur „Deutsche Luft Hansa AG“ beginnt der große Durchbruch des zivilen Luftverkehrs in Deutschland. Die neue staatliche Luftverkehrsgesellschaft entwickelte sich sehr zufriedenstellend und bereits ein Jahr nach ihrer Gründung nahm die „Luft Hansa“ den Passagiertransport in Europa sowie nach Fernost und Südamerika auf.
Boom in den USA
In den USA war die Entwicklung der zivilen Luftfahrt anfangs noch nicht soweit vorangeschritten wie in Europa, was sich am 19. Mai 1927 jedoch ändern sollte, als Charles Lindbergh den ersten erfolgreichen Solo-Transatlantikflug durchführte. Durch diesen bahnbrechenden Erfolg erlebten der amerikanische Flugzeugbau und die dortigen Fluglinien einen gewaltigen Aufschwung. 1926 hatte es in den USA zwölf Fluglinien gegeben, im Jahre 1928 waren es bereits 25. 1930 unternahmen die größten amerikanischen Fluggesellschaften bereits doppelt so viele Flüge wie alle europäischen Fluglinien zusammengenommen.
Fluggesellschaften heute
Staatlich betriebene Fluggesellschaften
Bis vor wenigen Jahren wurden die meisten – oftmals defizitären – Fluggesellschaften staatlich betrieben oder zumindest als Prestigeobjekt staatlich gefördert. Diese Luftverkehrsunternehmen bezeichnet man auch als „Flagcarrier“, da sie sozusagen unter der Flagge eines Landes fliegen. In Deutschland handelte es sich hierbei – bis zur vorgenommenen Privatisierung – um die Deutsche Lufthansa, in Frankreich war es die Air France, in Italien die Alitalia, usw..
Diese Flagcarrier waren auf Grund der bereitstehenden staatlichen Gelder den normalen Erfordernissen des Marktes nicht zwingend unterworfen, negative Betriebsergebnisse wurden häufig durch großzügige Zuwendungen seitens der jeweiligen Regierungen ausgeglichen.
Siehe auch: Legacy Carrier
Privatisierung und Liberalisierung des Luftverkehrs
Durch die zunehmende Liberalisierung sowie durch die entsprechende Regulierung seitens Behörden und Regierungen befinden sich die traditionellen Staatslinien auf dem Rückzug und entwickeln sich – sofern sie die Auswirkungen des freien Marktes überleben – mehr und mehr zu privaten Linienfluggesellschaften.
Charterfluggesellschaften
Die Charterfluggesellschaften, auch bekannt geworden als „Ferienflieger“, betreiben in der Regel keine eigenen Fluglinien, sondern bieten Ihre Flugzeuge und Besatzung gegen entsprechende Bezahlung an. Dies kann einerseits von Privatpersonen und Unternehmen für einzelne Flüge in Anspruch genommen werden, andererseits jedoch sind die größten Kunden Reiseveranstalter wie TUI, Tjaereborg, Thomas Cook etc., die das Angebot von Charterfluggesellschaften dauerhaft in Anspruch nehmen und somit im Grunde eigene linienähnliche Streckennetze etablieren.
Low Cost Carrier
Neben den herkömmlichen staatlichen und privaten Fluggesellschaften entstehen immer mehr sogenannte „Low Cost Carrier“ – auch als Billigfluggesellschaften bekannt. Sie bedienen vorrangig populäre Verbindungen im Kurz- und Mittelstreckenbereich zu besonders günstigen Preisen. Die niedrigen Preise erfordern allerdings starke Einschränkungen bezüglich Service und Komfort. So gibt es teilweise keine Platzreservierungen, Verpflegung an Bord gibt es nicht oder nur gegen Aufpreis, Umbuchungen sind zumeist sehr teuer und die An- und Abflughäfen liegen häufig weit abseits der großen Linienflughäfen. Besonders die Nutzung kleinerer Flughäfen spart den Gesellschaften nicht unerhebliche Summen für Start-, Lande- und Abstellgebühren. Ein besonderer Nachteil für die Passagiere ist die teils schlechte Anbindung an eine bestehende Infrastruktur, wie Autobahnen, Zugverbindungen oder die Lage weit ab von städtischen Ballungszentren. Dies wird von vielen Kunden jedoch akzeptiert, da der Preisvorteil überwiegt.
Frachtfluggesellschaften
Bei Frachtfluggesellschaften – auch „Cargo Carrier“ – handelt es sich um Fluggesellschaften, die sich mit speziell für diesen Zweck konstruierten Frachtflugzeugen auf den reinen Frachttransport konzentrieren. Dieser Markt gewinnt auf Grund der zusammenwachsenden globalen Wirtschaftsmärkte zunehmend an Bedeutung. Die großen Vorteile des luftgestützten Frachttransportes, z.B. gegenüber der Seefracht, sind insbesondere die Zeitersparnis zwischen Produktion und Produktionserlös bei gleichzeitiger Erschließung von Märkten weit jenseits der Produktionsstätten.
Die Entwicklung des globalen Marktes führt bei der Luftfrachtsparte zu Wachstumsraten, wie sie in anderen Bereichen kaum erreicht werden können. Dies führt auch zu deutlich größeren Flotten gegenüber den Passagierflugesellschaften. So bestehen die Flotten von bekannten Cargo-Carriern wie Federal Express, DHL oder UPS aus teilweise über 600 Flugzeugen, wohingegen Fluggesellschaft mit Schwerpunkt Passagiertransport selten mehr als 300 Flugzeuge betreiben.
Leasing von Flugzeugen
Fluggesellschaften sind oftmals nicht zwingend gleichzeitig Eigentümer der von ihnen eingesetzten Flugzeuge – auch in der Luftfahrt haben sich verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung von teuren Investitionsgütern durchgesetzt. Häufig werden Luftfahrzeuge geleast, wobei es die Formen des „Dry Leasing“ und des „Wet Leasing“ gibt. Beim „Dry Leasing“ muss die Fluggesellschaft eine eigene Bord-Crew stellen, beim „Wet Leasing“ wird hingegen auch das Bordpersonal zur Verfügung gestellt. Auf diesem – teilweise sehr lukrativen – Markt haben sich in den vergangenen Jahren einige sehr große Gesellschaften etabliert. So z.B. GECAS, eine Tochter des General Electric-Konzerns, sowie die ILFC, die durch teils spektakuläre Flugzeug-Bestellmengen regelmäßig auch die Aufmerksamkeit der Presse erregt.
Siehe auch: ASRA
Literatur
- Andreas Fecker: Airlines. ISBN 376547214X
Weblinks
- [http://www.faa.gov Homepage des FAA mit Informationen und Definitionen zur Luftfahrt]
- [http://www.aviation.admin.ch Aviation.Admin.CH] - Unsichere Airlines (Schweizer Infoseite)
- [http://www.caa.co.uk UK Civil Aviation Authority] - Unsichere Airlines nach britischen Angaben
- [http://www.dgac.fr DGAC] - Unsichere Airlines nach französischen Angaben
- [http://www.mobilit.fgov.be Federale Overheidsdienst Mobiliteit en Vervoer / Service public fédéral Mobilité et Transports] - Unsichere Airlines nach belgischen Angaben
Siehe auch:
- Liste der Fluggesellschaften
- Flugstrecke
- Flugreise
Kategorie:Luftverkehr
Kategorie:Tourismus
ja:航空会社
ko:항공사
VersicherungDer Begriff Versicherung wird allgemein mehrdeutig verwendet. Man versteht darunter:
#Eine Gesellschaft, die Versicherungsverträge anbietet, also der "Versicherer".
#Eine bindende Zusage: Ich versichere = Ich sage die Wahrheit.
#Den Versicherungsvertrag selbst.
#Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Prämie) in den Geldtopf "Versicherung" ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles abgesichert zu sein. Andererseits wird der Versicherungsfall in Wirklichkeit nur bei wenigen Versicherten eintreten, weshalb der Geldtopf bei bezahlbarer Prämie ausreicht. In diesem Sinne ist nach Karl Hax eine Versicherung die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
Versicherung im Kontext des Risikomanagements
Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk-Management (engl.) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:
# Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
# Die Gefahren, welcher die Werte ausgesetzt sind
# Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).
Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als Begriff für alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kümmert sich primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. Put-Option). Ausserdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur tweilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.
Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomangement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allerheilmittel, sondern ein Mix aus verschiedenen Massnahmen (z.Bsp. Risikohäufigkeit reduzieren, planmässiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selber tragen, einen Teil versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmässig umgegangen werden.
Klassifikation von Versicherungsvertragsarten
Allgemein werden Versicherungsverträge an Hand von zwei Kriterien in Gruppen eingeteilt:
:1. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
: - Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
: - Zur Nichtpersonenversicherungen werden alle Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen gerechnet. Beispiele sind Grundstücks- & Eigentumsversicherung
:2. Schadens- und Summenversicherungen
: - Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten Schadensbedarf. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsart lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Autoversicherung.
: - Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung.
Grundprinzip der Versicherung
Versicherung ist die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Prämienzahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.
Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten.
Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren:
- Biometrischen Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken, wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
- Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
- Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
- Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt
Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich um anlage- (Kapitaldeckungsverfahren) oder umlagefinanzierte (Umlageverfahren), staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Sie werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.
Deckungsprinzipien
Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.
- Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.
- Das Umlageverfahren wird überwiegend in der gesetzlichen Versicherung angewendet. Diese ist im eigentlichen Sinne des Wortes keine Versicherung, sondern ein Transfersystem.
Besonders augenscheinlich wird dieser Unterschied bei der Gegenüberstellung von gesetzlicher und privater Rentenversicherung. Unabhängig vom Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alters- z.T. auch des Invaliditätsrisikos.
Untypische Versicherungen
Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen!
Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontinenversicherung, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die Überlebenden genutzt.
Allerdings ist die Tontinenversicherung als Vorläufer unserer heutigen Renteversicherungen anzusehen.
Die insbesondere in Frankreich übliche Kapitalisierung ist ebenfalls im eigentlichen Sinn keine (Lebens-)versicherung, da hier ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.
Der Versicherungsvertrag in Deutschland
Definition des Versicherungsvertrages
Eine Versicherungsvertrag ist die
- entgeltliche, rechtsverbindliche, selbständige
- Zusage einer Leistung
- für den Fall, dass ein Ereignis entritt, von dem noch ungewiß ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall),
- wobei ein Risikoausgleich nach dem Gesetz der großen Zahl erfolgt.
Rechtsquellen
Der Versicherungsvertrag ist in Deutschland ein privatrechtlicher Vertrag. Aufgrund der hervorgehobenen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Versicherungen und den zahlreichen Spezialitäten des Versicherungsrechts wurde 1908 das Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) in Kraft gesetzt. Als Spezialnorm des Versicherungsrechts hat es Vorrang vor den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), von dem nur die allgemeinen Bestimmungen etwa zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der spezifische Sprachgebrauch in der Auslegung für das VVG maßgeblich sind.
Neben dem BGB haben das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) Einfluss auf den Versicherungsvertrag.
Das VVG findet keine Anwendung auf die Zweige der Sozialversicherung, die Seeversicherung und die Rückversicherung.
Neben den gesetzlichen Normen sind die für den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von zentraler Bedeutung. In den AVB wird der Versicherungsfall, die Leistungsmodalitäten und andere wichtige, allgemeine Details zum Versicherungsvertrag geregelt. Vereinbarungen, die nur für den konkreten Versicherungsvertrag gelten und nicht mit dem Inhalt der für den Vertrag maßgeblichen AVB vereinbar sind, werden in so genannten Besonderen Vereinbarungen (BV) festgehalten. Diese haben in ihrer Wirkung Vorrang vor den AVB. Alle Arten von Versicherungsbedingungen müssen sich an den Verbraucherschutzbestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; §§ 305 ff BGB) messen lassen: Mehrdeutigkeit geht zu Lasten des Versicherers, überraschende oder übermäßig benachteiligende Bedingungen sind unwirksam. Teilweise geben die Versicherungsbedingungen die gesetztlichen Regelungen wider, teilweise weichen sie von diesen ab oder konkretisieren sie. Sie haben dem Versicherungsnehmer eine umfassende Übersicht über seine Rechte und Pflichten zu geben.
Bis 1994 war der deutsche Versicherungsmarkt reguliert. Dies bedeutete, dass jeder Versicherungstarif inklusive der AVB und der versicherungsmathematischen Kalkulation explizit durch die damals zuständige Aufsichtsbehörde (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) genehmigt werden musste. Um für das einzelne Versicherungsunternehmen das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, wurden daher einheitliche AVB in den verschiedenen Versicherungssparten verwendet. So waren beispielsweise die privaten Haftpflichtversicherungen aller Anbieter hinsichtlich ihrer AVB identisch, der Wettbewerb bewegte sich fast ausschließlich auf der Preisebene. Mit der Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes 1994 entfiel die Genehmigungspflicht für neue Tarife und ihre AVB, so dass sich schon nach kurzer Zeit in einigen Sparten (beispielsweise Berufsunfähigkeitsversicherung) ein heftiger Wettbewerb bei den AVB entwicklte. Soll heute ein Versicherungsvertrag neu abgeschlossen werden, ist ein Bedingungsvergleich unverzichtbar.
Der einzelne Versicherungsvertrag wird im so genannten Versicherungsschein (oder auch Police) dokumentiert. Im Versicherungsschein werden alle vertragsindividuellen Inhalte festgehalten (beispielsweise Versicherungsbeginn und -ende, Prämie, Versicherungssummen, versicherte Risiko, Tarif).
Am Versicherungsvertrag Beteiligte
Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags sind der Versicherer auf der einen und der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite. Als Versicherungsnehmer kommen natürliche wie juristische Personen in Frage. Auf beiden Vertragsseiten können auch mehrere Parteien beteiligt sein. So ist es beispielsweise möglich, dass es zwei Versicherungsnehmer gibt (beispielsweise Ehepaar), genauso wie mehrere Versicherer (Konsortium) an einem Versicherungsvertrag beteiligt sind. Versicherer treten zumeist als Versicherungs[aktiengesellschaft] auf, daneben können sie als [Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit] (VVaG) oder als öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt organisiert sein. Ausländische Versicherer aus der [EU], dem [EWR] und der Schweiz sind im europäischen Binnenmarkt wie in ihrem Sitzland zugelassen, Versicherer aus anderen Ländern müssen eine Niederlassung in Deutschland begründen, bevor eine Zulassung möglich ist.
Bei Personenversicherungen gibt es neben dem Versicherungsnehmer noch eine oder mehrere versicherte Personen, auf die das versicherte Risiko abgestellt ist. Die bezugsberechtigten Personen in der Lebensversicherung gehören im engeren Sinn nicht zu den Beteiligten, wenn sie auch gerade in der betrieblichen Altersversorgung Informations- und Gestaltungsrechte im Bezug auf den Versicherungsvertrag haben.
In der Schadenversicherung sind häuig weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt, sei es als versicherte Person bei der Versicherung für fremde Rechnung oder aufgrund sonstiger enger Beziehung zum versicherten Interesse. In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte im Schadensfall beteiligt, sei es über den Direktanspruch im Bereich der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, sei es über ihn schützende Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes wie § 156 Absatz 1 oder § 157 VVG.
Indirekt gilt auch der Versicherungsvermittler als Beteiligter, da er als Handelsvertreter oder Makler den Versicherungsvertrag zwischen den Vertragsparteien vermittelt.
Rechtspflichten und Obliegenheiten der Beteiligten
Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer einklagbare Pflicht, die Versicherungsprämie zu zahlen. Obliegenheiten sind zwar nicht einklagbar, werden sie jedoch vom Versicherungsnehmer schuldhaft verletzt, kann es sein, dass der Versicherer keine Versicherungsleistung erbringen muss. Die Obliegenheiten unterscheiden sich je nach Art der Versicherung erheblich. Sie können darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden ergreifen muss, können aber auch nur darin bestehen, den Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist über den eingetretenen Versicherungsfall zu informieren.
Die vertragliche Hauptleistung des Versicherers ist die so genannte Gefahr- oder Risikotragung, dass heißt im Schadensfall die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Versicherer hat nur eine Obliegenheit zu erfüllen. Bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung obliegt es dem Versicherer die eingereichten Unterlagen auch zu prüfen und bei Bedarf Rückfragen zu stellen.
Der Versicherungsnehmer hat die vereinbarte Prämie zu leisten, eine verspätete Leistung kann den Versicherungsschutz für während des Verzugs eintretende Versicherungsfälle beeinträchtigen oder die Unwirksamkeit des Vertrages nach sich ziehen.
Beendigung von Versicherungsverträgen
Versicherungsverträge sind regelmäßig auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Beträgt die vereinbarte Dauer mehr als ein Kalenderjahr, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf von einer der Seiten gekündigt wird. Damit soll der Versicherungsnehmer vor unvorhersehbaren Deckungslücken geschützt werden.
Kündigungsrechte stehen beiden Vertragsparteien aus gesetzlich geregelten Fällen zu: Prämienverzug des Kunden, unberechtigte Leistungsverweigerung des Versicherers und Leistungsfall sind die häufigsten; in der privaten Krankenversicherung verzichtet der Versicherer auf das außerordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall.
Besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen werden die entstehenden Abschlusskosten (z.B. für die Vermittlung des Vertrages) häufig "gezillmert". Das bedeutet, dass diese Kosten rechnerisch auf die ersten Jahre der Laufzeit verteilt werden. Dies führt dazu, dass der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung in den ersten Jahren trotz Einzahlung in den Vertrag sehr gering oder sogar Null sein kann, da die gezahlten Beiträge Anfangs nur zur Deckung dieser Kosten herangezogen werden.
Versicherungsvertragsarten
Die Versicherungsvertragsarten werden je nach Land auch anders genannt, zum Beispiel "Branchen", "Versicherungszweige" oder "Sparten".
- Lebensversicherung
- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung
- fondsgebundene Kapitallebensversicherung
- Rentenversicherung
- fondsgebundene Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
- private Ergänzungstarife zur gesetzlichen KV
- private Krankenversicherung
- Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten)
- Reiseversicherung
- Reisestornoversicherung
- Reisemittelversäumnisversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Reiserücktransportversicherung
- Reiseprivathaftpflichtversicherung
- Reiseassistenzversicherung
- Berufsunfähigkeit
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung (General Liability, GL) und Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity, PI)
- Produkthaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (D&O Versicherung)
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Stiftungsräte von Pensionskassen
- EPLI (Employers Practice Liability Versicherung)
- Sachversicherung
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Gewerbeversicherung, Schweiz: Geschäftsversicherung
- Bauwesenversicherung
- Maschinenkasko- und Maschinenbruchversicherung
- Montageversicherung
- spezielle Erdbebenversicherung
- spezielle Hagelschadenversicherung für Obstkulturen
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-Versicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Tierhalterversicherung
- Kreditversicherung
- Vertrauensschadenversicherung (auch Crime genannt)
- Kidnap&Ransom (Entführung und Lösegeld)
- Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Führerausweisentzug
- Private Arbeitslosenversicherung
siehe auch: Abonnentenversicherung
Weblinks
- [http://www.versicherung.de/ Informationsportal rund um Versicherungen]
- Informationen rund um die verschiedenen Versicherungsarten mit vielen Downloads
- Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- hat unter anderem ein [http://www.gdv.de/von_a_bis_z/index.html Stichwortverzeichnis] vieler Versicherungsbegriffe veröffentlicht
- Der [http://www.vvo.at Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs] bietet einen Überblick und Informationen zur Branche in Österreich
- [http://www.vvw.de/vvw/indexall.asp?breite=1024 Verlag Versicherungswirtschaft]
- i.d.R. sehr gute und fundierte Publikationen zu allen Versicherungsthemen und -sparten
- [http://www.vw.fh-koeln.de/service/vers_internet/ Linkliste des Fachbereichs Versicherungswesen der FH Köln]
- Zusammenfassung verschiedener privater Versicherungen
- [http://www.versicherungsombudsmann.de Homepage des Vereins Versicherungsombudsmann e. V.]
- Als kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle bereinigen diese Streitigkeiten schnell und unbürokratisch.
- [http://www.pkv-ombudsmann.de/ Homepage des PKV-Ombudsmanns.]
- Kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle für den Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
- [http://www.bundderversicherten.de/ Bund der Versicherten e. V.]
- unabhängiger Verein zur Versicherungsberatung
- [http://www.fwdienste.de/ umfangreicher Ratgeber zu den privaten Versicherungsarten]
ja:保険
PartnerprogrammEin Partnerprogramm ist eine Vertriebslösung, bei welcher ein meist kommerzieller Anbieter seine Vertriebspartner pauschal oder erfolgsorientiert durch eine Provision vergütet.
Unternehmen, welche ihr Angebot auf den Onlinemarkt ausdehnen oder neue Kunden durch das Internet generieren möchten, greifen auf webbasierte Partnerprogramme zurück. Vertriebspartner integrieren dabei vom Anbieter vorgegebene Werbemittel wie beispielsweise Werbebanner, Textverweise, Flashanimationen oder Skripte in ihre Webprojekte. Sobald ein Besucher der Partnerwebseite mit dem Mauszeiger auf ein Werbemittel klickt, wird er zur Webseite des Anbieters weitergeleitet. Bei diesem Vorgang wird eine Zeichenkette, welche den Partner eindeutig identifiziert, übergeben und somit eine Session eingeleitet. Oft werden die Partnerinformationen auch in einem Cookie gespeichert.
Bei den Online-Partnerprogrammen unterscheidet man hauptsächlich zwischen vier verschiedenen Provisions-Modellen:
- Zahlung pro Verkauf: Kauft der weitergeleitete Besucher ein Produkt beim Anbieter, so wird beim Kaufabschluss die überlieferte Zeichenkette oder der Cookie ausgelesen und der Partner erhält die vorher vereinbarte Provision. Diese Art der Verprovisionierung nennt man "pps - pay per sale" (engl. für Zahlung pro Verkauf). Ein bekanntes Beispiel für dieses Provisionsmodell ist das Partnerprogramm von Amazon.de.
- Zahlung pro Klick: Bei Programmen, die auf Zahlungen pro Klick ("ppc - pay per click") basieren, erhält der Partner eine Provision, sobald der Besucher auf ein Werbemittel klickt. Ein bekanntes Beispiel für dieses Provisionsmodell ist das AdSense-Programm von Google.
- Zahlung pro Aktion: PPL-Programme ("ppl - pay per lead") heißen Provisionsmodelle, bei denen der Besucher eine spezielle Aktion ausführen muss, damit der Partner eine Vergütung erhält. Üblicherweise ist diese Aktion für den Besucher kostenlos (z.B. Kataloganforderung, Gewinnspielteilnahme, Newsletterregistrierung)
- Zahlung pro Augenkontakt: Das aufgrund der Ineffektivität selten verwendete "ppv - pay per view"-Modell belohnt den Partner für jede Einblendung eines Werbebanners auf der Partnerwebseite.
Als Vertriebsplattform wählen die Anbieter meist Partnerprogrammnetzwerke, da sie dort einerseits auf Partnerbestände zurückgreifen können, andererseits die Erfassung, Abrechnung und Provisionsauszahlung durch professionelle Trackingsysteme und Userinterfaces vereinfacht wird.
Weblinks
- [http://dmoz.org/World/Deutsch/Computer/Internet/Sponsoring-_und_Partnerprogramme/ Open Directory Project] - Links zu Sponsoring- und Partnerprogrammen
Kategorie:Betriebswirtschaftslehre
Kategorie:Marketing
ProvisionEine Provision ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit und wird überwiegend vom Kunden z.B. über eine Versicherungsgesellschaft an den Vermittler (meist Handelsvertreter oder Handelsmakler) gezahlt.
Provisionen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, bisher ( 2005) ausgenommen Versicherungs-, Investment- und Bausparvermittlungsprovisionen.
Synonym wird der Begriff der "Courtage" verwendet.
Kategorie:Wirtschaft
Kategorie:Steuern und Abgaben
11. September
Der 11. September ist der 254. Tag des Gregorianischen Kalenders (der 255. in Schaltjahren) - somit bleiben noch 111 Tage bis zum Jahresende.
Ereignisse
- 490 v.Chr. - Sieg der Griechen über die Perser bei Marathon
- 260 - Der raetische Statthalter Simplicinius Genialis setzt einen Weihestein anlässlich seines Sieges über die Juthungen.
- 1297 - William Wallace erringt bei der Schlacht von Stirling Bridge einen sensationellen Sieg über die englischen Truppen und verjagt sie aus Schottland.
- 1649 - Unter Oliver Cromwell beginnen die Strafzüge der im Englischen Bürgerkrieg siegreichen Puritaner gegen aufständische Iren mit einem Massaker in Drogheda.
- 1709 - Spanischer Erbfolgekrieg: In der Schlacht bei Malplaquet wird Frankreich von Großbritannien und Österreich und deren Verbündeten besiegt.
- 1714 - Eroberung Barcelonas durch Truppen des Philipp V. (Spanien)
- 1914 - Australien führt auf Neupommern im Bismarck-Archipel eine Invasion durch und bezwingt das deutsche Truppenkontingent.
- 1941 - Grundsteinlegung für das Pentagon
- 1943 - Deutsche Truppen besetzen Korsika und Kosovo-Metohien, Beginn der Auflösung der Ghettos von Minsk und Lida durch die Nazis
- 1944 - Die ersten alliierten Truppen der US-Armee überqueren die Grenze des Deutschen Reiches nördlich von Trier. In der sog. "Brandnacht" in Darmstadt sterben bei einem Großangriff der Royal Air Force mit anschließendem Feuersturm 11.500 Menschen.
- 1945 - Konstituierung des Alliierten Rates der vier Besatzungsmächte in Österreich.
- 1954 - Feierliche Eröffnung des Bundessozialgerichts in Kassel.
- 1961 - Beginn des bewaffneten Aufstandes in Süd-Kurdistan unter Barzani, der nach und nach zu einer Volksbewegung der nationalen Befreiung wird. Die irakische Luftwaffe beginnt mit massiver Bombardierung kurdischer Dörfer.
- 1961 - Der World Wide Fund for Nature (WWF) wird in der Schweiz gegründet.
- 1962 - Schifffahrtsprotokoll zwischen Taiwan und Deutschland.
- 1973 - In Chile findet unter Augusto Pinochet ein Militärputsch gegen die Regierung Salvador Allendes statt. Den putschenden Militärs fallen in den ersten Tagen ca. 3.000 Chilenen zum Opfer. Über 1 Million Menschen flüchten ins Exil.
- 1974 - Portugal wird wieder Mitglied in der UNESCO.
- 1989 - Gründung des DDR-Regime-kritischen Neuen Forums in Ost-Berlin
- 1989 - Ungarn öffnet den Eisernen Vorhang, um Deutschen aus der DDR die Möglichkeit zur Flucht in den Westen zu geben.
- 1989 - Montagsdemonstration in Leipzig. Die Sicherheitskräfte versuchen mit brutaler Gewalt und Verhaftungen weitere Montagsdemonstrationen zu verhindern.
- 1991 - Offizieller Besuch von Deutschlands Außenminister Hans-Dietrich Genscher in Tallinn, Estland.
- 2001 - Terroranschläge in den USA: Mehrere Flugzeuge werden entführt und u. a. in das World Trade Center und das Pentagon gelenkt. Es sterben etwa 2.900 Menschen – „11. September“ wird später Wort des Jahres 2001.
- 2003 - Das spanische Kulturinstitut in Kuba wird durch die dortige Regierung geschlossen.
Wissenschaft und Technik
- 1974 - Charles Kowal entdeckt den Jupitermond Leda (Jupiter XIII).
- 1985 - Die Raumsonde ISEE-3/ICE passiert Giacobini-Zinner – damit wird erstmals ein Komet von einer Sonde erforscht.
Kultur
- 1814 - Uraufführung der Oper Die Alpenhütte von Conradin Kreutzer in Ludwigsburg.
- 1847 - Der Ohrwurm "Oh! Susannah" (I come from Alabama) des Komponisten Stephen Collins Foster wird erstmals in einem Saloon in Pittsburgh, Pennsylvanien, vorgetragen.
- 1933 - Uraufführung des Propagandafilms Hitlerjunge Quex in Berlin.
- 1962 - The Beatles nehmen ihre erste Single "Love Me Do" auf.
- 1965 - Erster Deutschland-Auftritt der Rolling Stones in der Westfalenhalle in Münster.
Religion
- 838 - Weihe der ersten Klosterkirche von Hirsau
- 910 - Herzog Wilhelm I. von Aquitanien gründet das Kloster Cluny, das ein Motor für Kirchenreformen wird.
- 1812 - Die Württembergische Bibelanstalt wird gegründet
- 1955 - Der Bern-Tempel, der erste Tempel der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in Europa, wird geweiht.
Katastrophen
- 1905 - Das japanische Schlachtschiff Mikasa sinkt nach einer Munitionsexplosion. Von der 935 Mann starken Besatzung kommen 256 Mann ums Leben und 343 Mann werden verletzt.
- 1944 - Bombenangriff auf die Innenstadt von Darmstadt, es sterben 12.300 Menschen. 6000 Gebäude werden zerstört; 70.000 Menschen werden obdachlos.
- 1968 - Nizza, Frankreich. Absturz einer Caravelle der Air France.
- 1985 - Eisenbahnunglück in Portugal; 49 Menschen sterben, 145 werden verletzt.
- 2001 - Terroranschlag auf das World Trade Center
Sport
- Einträge im Bereich Formel 1 siehe Formel 1.
- Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden s. u. der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
Geboren
- 1522 - Ulisse Aldrovandi, italienischer Arzt und Naturforscher
- 1525 - Johann Georg, Kurfürst von Brandenburg
- 1611 - Henri de La Tour d'Auvergne, vicomte de Turenne, französischer Heerführer und Marschall von Frankreich
- 1657 - Johann Sinapius, schlesischer Gelehrter (Historiker)
- 1711 - Heinrich Melchior Mühlenberg, Begründer des deutschsprachigen lutherischen Gemeindewesens in Britisch-Nordamerika
- 1724 - Johann Bernhard Basedow, deutscher Pädagoge, Philosoph und Schriftsteller
- 1743 - Nicolai Abraham Abildgaard, dänischer Maler, Bildhauer und Architekt der Neoklassik
- 1749 - Justus Perthes, deutscher Verleger, Gründer eines geografisch-kartografischen Verlags
- 1786 - Friedrich Kuhlau, deutscher Komponist
- 1793 - Christian Gottfried Lorsch, Bürgermeister der Stadt Nürnberg
- 1798 - Franz Ernst Neumann, deutscher Physiker
- 1805 - Friedrich von Bothmer, bayerischer General der Infanterie
- 1816 - Carl Zeiss, deutscher Mechaniker und Unternehmer
- 1817 - Matthäus Hörfarter, katholischer Theologe
- 1822 - Olga Nikolajewna Romanowa, Königin von Württemberg
- 1822 - Heinrich Adolph Meyer, deutscher Meeresforscher und Fabrikant
- 1824 - Jakob Bernays, deutscher Philologe und philosophischer Schriftsteller
- 1825 - Eduard Hanslick, deutscher Musikwissenschaftler und einer der einflussreichsten Wiener Musikkritiker seiner Zeit
- 1833 - Carl von Noorden, deutscher Historiker
- 1838 - Adam Asnyk, polnischer Lyriker und Dramatiker
- 1843 - Adolf Wach, deutscher Rechtswissenschaftler
- 1845 - Jean-Maurice-Émile Baudot, französischer Ingenieur und Erfinder
- 1850 - Bernhard Howaldt, deutscher Unternehmer und Ingenieur
- 1853 - Katharina Schratt, österreichische Schauspielerin
- 1854 - Peter Hille, deutscher Schriftsteller
- 1860 - Marianne von Werefkin, russisch-schweizerische Malerin
- 1862 - O. Henry, US-amerikanischer Schriftsteller
- 1862 - Augustin Henninghaus, deutscher Missionar und Bischof
- 1863 - Georg Witkowski, deutscher Literaturhistoriker
- 1873 - Rudolf Kassner, österreichischer Philosoph
- 1874 - Franjo Dugan, kroatischer Komponist
- 1876 - Alfonso Broqua, uruguayischer Komponist
- 1876 - Stanley Rowley, australischer Leichtathlet und Olympiateilnehmer
- 1877 - Felix Edmundowitsch Dserschinski, polnischer Bolschewik und Chef des KGB-Vorgängers
- 1877 - James Jeans, englischer Physiker, Astronom und Mathematiker
- 1881 - Asta Nielsen, dänische Schauspielerin
- 1883 - Grigori J. Sinowjew, sowjetischer Politiker
- 1885 - D. H. Lawrence, englischer Schriftsteller
- 1891 - Noël Gallon, französischer Komponist und Kompositionslehrer
- 1892 - Friedrich Schröder Sonnenstern, deutscher bildender Künstler
- 1899 - Jimmie Davis, US-amerikanischer Sänger und Politiker
- 1900 - Semjon Alexejewitsch Lawotschkin, sowjetischer Flugzeugkonstrukteur
- 1901 - Hans Mühlenfeld, deutscher Politiker (DP, später FDP), MdB, Botschafter, Minister in Niedersachsen
- 1901 - Joachim Maass, deutscher Schriftsteller und Lyriker
- 1903 - Karl Joseph Leiprecht, Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- 1903 - Theodor W. Adorno, deutscher Sozial-Philosoph und Komponist
- 1904 - Friedrich Schönauer, deutscher SPD- Politiker, MdB 1949-1950
- 1906 - Gustav Seitz, deutscher Bildhauer und Zeichner
- 1908 - Liselotte Strelow, deutsche Fotografin
- 1909 - Joachim Fernau, preußischer Schriftsteller und Maler
- 1910 - Gerhard Schröder (CDU), deutscher Politiker, 1953-1961 Bundesinnenminister, 1961-1966 Bundesaußenminister, 1966-1969 Bundesverteidigungsminister
- 1916 - Josef Gauchel, deutscher Fußballspieler
- 1917 - Ferdinando Edralin Marcos, philippinischer Diktator
- 1917 - Herbert Lom, tschechischer Schauspieler
- 1918 - Peter Palitzsch, deutscher Theaterregisseur
- 1919 - Ota Sik, tschechisch-schweizerischer Wirtschaftswissenschaftler und Maler
- 1934 - Norma Croker, australische Leichtathletin und Olympiasiegerin
- 1935 - Arvo Pärt, estnischer Komponist
- 1935 - Ben Hewitt, US-amerikanischer Sänger
- 1935 - Estiphan Panoussi, persisch-US-amerikanischnischer orientalischer Philologe und Philosoph
- 1935 - German Stepanowitsch Titow, sowjetischer Kosmonaut
- 1935 - Jacques Gaillot, französischer katholischer "Bischof ohne Bistum"
- 1937 - Tomas Venclova, litauischer Dichter und Schriftsteller
- 1938 - Charles Patrick, US-amerikanischer Sänger
- 1940 - Bernie Dwyer, britischer Musiker
- 1940 - Brian De Palma, US-amerikanischer Filmregisseur
- 1940 - Klaus Gerwien, deutscher Fußballspieler
- 1944 - Phil May, britischer Musiker
- 1945 - Franz Beckenbauer, deutscher Fußballspieler, -trainer und -funktionär
- 1945 - Leo Kottke, US-amerikanischer Musiker, Sänger und Songschreiber
- 1948 - Dennis Tufano, US-amerikanischer Musiker
- 1948 - John Martyn, britischer Musiker, Sänger und Songschreiber
- 1948 - Maria Eichhorn, deutsche CSU-Politikerin, MdB seit 1990
- 1953 - Tom Shaw, US-amerikanischer Musiker
- 1954 - Herbert Bösch, österreichischer Politiker und Mitglied des Europäischen Parlaments
- 1957 - Jon Moss, britischer Musiker
- 1958 - Scott Patterson, US-amerikanischer Schauspieler
- 1963 - Virginia Madsen, US-amerikanische Schauspielerin
- 1965 - Baschar al-Assad, syrischer Diktator
- 1965 - Richard Melville Hall (alias Moby), US-amerikanischer Musiker
- 1971 - Richard Ashcroft, britischer Musiker
- 1976 - Rene El Khazraje, deutsch-marokkanischer Rap-Musiker
- 1977 - Matthew Stevens, britischer Snookerspieler
- 1980 - Antonio Pizzonia, brasilianischer Formel-1-Rennfahrer
- 1983 - Lauryn Williams, US-amerikanische Leichtathletin und Olympionikin
- 1987 - Tyler Hoechlin, US-Amerikanischer Schauspieler
Gestorben
- 889 - Willibert, von 870 bis 889 Erzbischof des Erzbistums Köln
- 1227 - Ludwig IV., Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen
- 1563 - Johann Pennarius, Weihbischof in Köln
- 1570 - Johannes Brenz, deutscher Reformator und protestantischer Theologe
- 1599 - Beatrice Cenci, römische Patrizierin
- 1611 - Jan Fyt, belgischer Maler
- 1627 - Matthäus Ulicky, reformatorischer Prediger in Böhmen, wird hingerichtet
- 1629 - Adam Graf von Herberstorff, bayerischer Statthalter von Oberösterreich
- 1646 - Odoardo I. Farnese, Herzog von Parma
- 1661 - Jan Fyt, belgischer Maler
- 1680 - Go-Mizunoo, 108. Kaiser von Japan
- 1688 - Eduard von Keyserling, deutscher Dichter des Barock
- 1714 - Johann Ludolph Quenstedt, Buchhändler und erster Oberbürgermeister von Wittenberg
- 1719 - Domenico Martinelli, italienischer Architekt
- 1733 - François Couperin, französischer Organist und Komponist
- 1756 - Johann Nikolaus Frobes, deutscher Mathematiker, Physiker und Philosoph
- 1781 - Johann August Ernesti, deutscher Theologe und Philologe
- 1789 - Luka Sorkočević, kroatischer Diplomat und Komponist
- 1823 - David Ricardo, englischer Nationalökonom
- 1825 - Christian Jakob Salice-Contessa, schlesischer Kommunalpolitiker und romantischer Schriftsteller
- 1863 - Johann Wilhelm Schirmer, deutscher Maler und Graphiker
- 1869 - Thomas Graham, britischer Chemiker
- 1870 - Joseph Anton von Maffei, deutscher Industrieller, Eisenbahnfabrikant
- 1886 - Eduard Flegel, litauischer Afrikareisender
- 1888 - Domingo Faustino Sarmiento, Präsident von Argentinien
- 1893 - Adolphe Yvon, französischer Maler
- 1900 - Otto Martin Torell, schwedischer Geologe, Naturforscher und Nordpolfahrer
- 1905 - Arnous de Rivière, französischer Schachspieler
- 1915 - William Cornelius Van Horne, US-amerikanischer, Eisenbahnpionier und Unternehmer
- 1943 - Oswald Teichmüller, deutscher Mathematiker
- 1949 - Henri Rabaud, französischer Komponist
- 1950 - Jan Christiaan Smuts, süddafrikanischer Staatsmann und Soldat
- 1954 - Rupert Hollaus, österreichischer Motorradrennfahrer
- 1955 - Günter Biedermann, österreichischer Informatiker
- 1958 - Hans Grundig, deutscher Maler und Graphiker
- 1963 - Richard Oswald, österreichischer Filmregisseur und Drehbuchautor
- 1967 - Kurt Ulrich, deutscher Filmproduzent
- 1970 - Ernst May, deutscher Architekt und Stadtplaner
- 1971 - Nikita Sergejewitsch Chruschtschow, sowjetischer Politiker und Regierungschef
- 1973 - Salvador Allende Gossens, chilenischer Arzt und Präsident
- 1977 - Paul Burkhard, schweizerischer Komponist
- 1978 - Georgij Markow, bulgarischer Schriftsteller, im Exil ermordet
- 1978 - O.E. Hasse, deutscher Schauspieler
- 1978 - Ronnie Peterson, schwedischer Formel-1-Rennfahrer
- 1979 - Alexander Schawinsky, deutscher Bühnenbildner, Fotograf und Maler
- 1980 - Christian Mergenthaler, Ministerpräsident von Württemberg, MdR
- 1984 - Else Reventlow, deutsche Frauenrechtlerin, Sozialdemokratin, Redakteurin
- 1987 - Lorne Greene, kanadischer Filmschauspieler
- 1987 - Peter Tosh, jamaikanischer Musiker
- 1990 - Iris von Roten, schweizerische Juristin, Journalistin und Frauenrechtlerin
- 1994 - Friedrich Schmiedl, österreichischer Raketenpionierer und Erfinder der Raketenpost
- 2001 - Keith A. Glascoe, US-amerikanischer Feuerwehrmann, stellvertretend für die im World Trade Center getöteten Menschen
- 2002 - Johnny Unitas, US-amerikanischer Sportler
- 2002 - Kim Hunter, US-amerikanische Schauspielerin
- 2003 - Anna Lindh, schwedische Außenministerin
- 2003 - John Ritter, US-amerikanischer Schauspieler
- 2004 - Fred Ebb, US-amerikanischer Musical-Texter
- 2004 - Margaret Kelly, französische Tänzerin
- 2004 - Petros VII., zypriotischer orthodoxer Patriarch von Alexandria
- 2005 - John Slade, US amerikanischer Broker
- 2005 - Henryk Tomaszewski, polnischer Plakatmaler
Feier- und Gedenktage
- 2001 - Anschlag auf das World Trade Center in New York City/USA
- Patriot Day (USA)
- Gedenktag des Heiligen St. Deiniol
- Katalanischer Nationalfeiertag
Siehe auch
:10. September - 12. September
:11. August - 11. Oktober
:Historische Jahrestage - Zeitskala
:Wikipedia:Glaskugel - Wikipedia:Formatvorlage Tag
0911
ja:9月11日
ko:9월 11일
simple:September 11
th:11 กันยายน
Last MinuteDer Begriff Lastminute kommt ursprünglich aus der Tourismusbranche und bezeichnet alle Reiseangebote, deren Abreisetag innerhalb der nächsten 14 Tage liegt. Die Definition stammt vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (kurz DRV) und wird hauptsächlich im Deutschen Reisemarkt verwendet. Im englischen Sprachraum versteht man den Begriff nicht.
Seinen Ursprung nahm der Begriff in den 1980er Jahren, als die ersten Fluggesellschaften begannen, kurzfristige Stornierungen und Überkapazitäten zu vergünstigten Konditionen direkt an den Flughäfen anzubieten. Durch den großen Erfolg der Lastminute-Flüge wurde der Begriff bald auch auf andere Bereiche des Reisemarktes ausgeweitet (Pauschalreisen, Hotelzimmer, Ferienwohnungen). Lastminute-Reisen wurden fortan zu einem wichtigen Bestandteil in den Angeboten der Reiseveranstalter.
Mittlerweile können Lastminute-Flüge und Reisen nicht nur an Flughäfen, sondern auch in Reisebüros und im Internet gebucht werden. Gerade das Internet hat den Lastminute-Reisemarkt weiter deutlich angekurbelt.
Das Lastminute-Angebot wird von den Reisekunden sogar so gut angenommen, dass es direkte Auswirkungen auf das Buchungsverhalten der Kunden hat. Der Trend geht weg von frühzeitigen Buchungen und hin zu Lastminute-Buchungen. Dies entwickelt sich mittlerweile sogar zu einem Problem, da viele Charterflüge zum größten Teil nur durch Lastminute-Kunden ausgelastet werden können und somit die Reiseveranstalter anders kalkulieren müssen.
Der Begriff an sich wurde in der Zwischenzeit weiter aufgeweicht. So werden auch Reisen mit Abflugdatum innerhalb der nächsten 6 oder 12 Wochen teilweise von einigen Anbietern als Lastminute-Reisen verkauft. Zudem nimmt der Begriff auch Einzug in andere Wirtschaftsbranchen.
Kategorie:Tourismus
HandelsvertreterDer Handelsvertreter ist selbstständiger Kaufmann, der damit beauftragt ist, für einen anderen Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er arbeitet auf fremden Namen und für fremde Rechnung.
Eigenschaften
Die Rechtsstellung des Handelsvertreters ist die eines selbstständigen Kaufmanns. Er ist also ebenso selbstständiger Unternehmer wie der Anbieter. Je nach kaufmännischen Umfang der Geschäfte hat der Handelsvertreter als arbeitnehmerähnlich Selbstständiger Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten (kein Arbeitgeberanteil) oder ist von dieser Pflicht befreit (größerer Betrieb).
Die Selbstständigkeitsvermutung des Gesetzgebers bei Handelsvertretern kann wie folgt unterstützt werden:
- Der Handelsvertreter beschäftigt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig weitere versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig den jeweils gültigen Geringverdienersatz übersteigt.
- Der Handelsvertreter ist auf Dauer und im wesentlichen nicht nur für einen Unternehmer tätig, sondern auch für weitere Auftraggeber zu insgesamt mehr als einem Sechstel der Gesamteinkünfte.
- Der Hersteller, Händler oder Importeur lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig nicht durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.
- Die Tätigkeit des Handelsvertreters lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen. Diese sind:
:#keine örtliche Weisungsgebundenheit
:#keine zeitliche Weisungsgebundenheit
:#keine inhaltliche Weisungsgebundenheit
:#keine Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers
:#keine Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers
- Die Tätigkeit des Handelsvertreters entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach nicht der Tätigkeit, die er für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausübte.
Auf die Möglichkeit der befreienden Wirkung im Sinne der oben genannten Bestimmungen bereits durch die Gründung einer eigenen Vertriebsgesellschaft seitens des Handelsvertreters oder der Übernahme einer weiteren Vertretung wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Der Handelsvertreter muss keine natürliche Person sein, er kann auch in Form einer Kapitalgesellschaft auftreten. Ein Eintrag in das Handelsregister ist für natürliche Personen als Handelsvertreter seit neuestem nicht mehr erforderlich. Im Gegensatz zum angestellten Verkäufer kann der Handelsvertreter auch für mehrere Anbieter tätig werden (so genannte „Mehrfirmenvertreter“) und ist zu keinen bestimmten Geschäftsbesorgungen verpflichtet. Er bestimmt selbstständig Art und Umfang seiner Tätigkeit.
Pflichten des Handelsvertreters
- Bemühungspflicht: Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung bzw. um den Abschluss von Geschäften zu bemühen. Das Interesse des Unternehmens ist dabei zu berücksichtigen.
- Benachrichtigungspflicht: Der Handelsvertreter ist dazu verpflichtet, dem Anbieter jede Geschäftsvermittlung unverzüglich mitzuteilen sowie in regelmäßigen Abständen (verkehrsüblich wöchentlich bis monatlich) über die Marktentwicklung zu berichten.
- Pflicht zur Wettbewerbsenthaltung: Ein Wettbewerbsverbot ist nicht ausdrücklich im Gesetz aufgeführt, jedoch darf das Unternehmen nicht durch die Vertretung der Konkurrenz geschädigt werden. Wettbewerbsverbote werden allerdings häufig vertraglich vereinbart.
- sonstige Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes: Dazu gehören die seriöse Beratung der Kunden, die korrekte Benennung von Preisen und Konditionen des Anbieters und ein wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten.
Rechte des Handelsvertreters
- Recht auf Provision: Der Handelsvertreter hat ein Recht auf Vergütung in Form einer Provision. Diese kann in Form einer Vermittlungs- oder Abschlussprovision erfolgen. Zur Kontrolle der Provisionsabrechnung sind dem Handelsvertreter gesetzlich weitgehende Rechte eingeräumt. So darf er gemäß § 87c HGB die Bücher des Anbieters, für den er tätig ist, einsehen (Buchauszug).
- Ausgleichsanspruch: Wird der Handelsvertreter vom Anbieter regulär gekündigt, hat er Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Anbieter aus seiner früheren Tätigkeit erhebliche Vorteile zieht.
- Recht auf Benachrichtigung: Der Handelsvertreter ist über die durch ihn vermittelten Geschäfte zu benachrichtigen. Der Anbieter ist im Gegenzug nicht verpflichtet, Vertragsangebote des Handelsvertreters anzunehmen und kann, insbesondere bei schlechter Bonität des Kunden, diese ablehnen.
- Recht auf Unterlagen: Der Handelsvertreter kann die für seine Verkaufstätigkeit erforderlichen Unterlagen verlangen (Muster, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen). Reisekosten hingegen muss der Handelsvertreter selbst tragen.
Die Provisionsvergütung der Handelsvertreter schwankt extrem nach Branche und Produktlebenszyklus. Konsumgüter werden mit bis zu 50 Prozent provisioniert (z. B. Enzyklopädien in Buchform, Kosmetika oder Lebensmittelergänzungen). Die Fälligkeit der Provisionen wird gerne als untergeschobene Klausel derart vereinbart, dass diese erst fällig sind, wenn der Kunde zahlt. Hierbei ist zu beachten, dass eine solche Regelung den Handelsvertreter in die Leistungserbringung des Unternehmens einbezieht, obwohl er keinerlei Einfluss auf diese hat!
Reklamationsbearbeitung bei Schlechtleistungen seines Anbieters und die Folge von Zahlungsverzögerungen werden auf diese Weise gerne auf den wirtschaftlich schwächeren Handelsvertreter abgewälzt, da das Unternehmen zu dem Vorteil der Kostensenkung z. B. durch mangelhafte Fachkräfte oder preiswerteres Material auch noch die Provision auf diese Weise spart. Der Handelsvertreter soll auf seine Kosten den Kunden zum Zahlen bewegen, selbst wenn der Anbieter schlecht leistet. Im Baubereich, im Textil- und im Medienbereich haben bereits kleine Mängel oft zur Folge, dass Kunden nicht oder verzögert zahlen. Diese Konstellation kann schnell existenzbedrohend für den Handelsvertreter werden, während Kunde und Anbieter gegebenenfalls jahrelange Rechtsstreitigkeiten eingehen. Näheres dazu im Handelsvertretervertrag.
Vertretungsbefugnisse
Die verschieden ausgestalteten Handlungsvollmachten der Handelsvertreter schlagen sich in einer einheitlichen Begriffsbestimmung für die Aufgabenbeschreibung eines Handelsvertreters nieder:
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Vermittlungsvertreter: Besorgung von Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes aus dem Markt (Kundenanfragen) mit dem Recht des Anbieters unter Verlust der Provision für den Vertreter (da dieser hier keinen Bezirksschutz genießt), selbst oder durch Dritte mit Kunden verhandeln zu dürfen. Der Handelsvertreter darf nicht rechtsgülig abschließen, also keine Willenserklärung für den Anbieter abgeben. Der Anbieter kann jeden angebotenen Abschluss ablehnen oder betriebsintern weiterleiten, so dass der Vertreter keine Provision erhält. Somit steht der Vermittlungsvertreter im Wettbewerb mit dem Anbieter selbst bzw. anderen Vertreten des Anbieters ohne jeden Gebietsschutz. Dieser Vertreter hat sich nicht nur die willkürliche Beschneidung seines Gebietes (und somit seiner ggf. selbst aufgebauten Existenzgrundlage) gefallen lassen, sondern genießt zudem keinen Anspruch auf Kundenschutz gegenüber Kollegen oder seitens des eigenen Auftraggebers. Diese Vertragsform wird von vielen Unternehmen ihren "selbständigen" Handelsvertretern in Musterverträgen von der IHK oder dem Justiziar des Anbieters vorgelegt.
Abschlussvertreter: Abgabe von rechtsgültigen Willenserklärungen für den Anbieter, mit der Folge, dass der Anbieter die Vertragserfüllung nur im Ausnahmefall ablehnen kann, z.B. bei mangelnder Solvenz des vermittelten Kunden oder Lieferengpässen, die dem Vertreter rechtzeitig bekannt waren. Da der Vertreter hier keinen Bezirksschutz genießt, kann der Anbieter unter Verlust der Provision für den Vertreter selbst oder durch Dritte mit den Kunden Verträge abschließen (lassen).
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Bezirksvertreter als Vermittlungsvertreter Besorgung von Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes aus dem Markt (Kundenanfragen) mit dem Recht des Anbieters unter Verzicht auf eine Provisionskürzung gegen den Vertreter, selbst oder durch Dritte mit Kunden im bestimmten Gebiet verhandeln zu dürfen. Ein Vermittlungsvertreter, dem also zusätzlich ein bestimmtes Gebiet zugesagt wurde, in dem der Anbieter oder andere Vertreter des Anbieters bei dennoch fälliger Provision für den Vertreter tätig werden dürfen. Lebenspraktisch ist dies eine sehr häufige Konstellation im inländischen Vertrieb, da dem selbständigen Handelsvertreter einerseits die Sicherheit gegeben wird, dass auch sog. "Chefkunden" ihm Geld einbringen, andererseits der Anbieter jedoch selbst entscheidet, welche Kundenanfragen er tatsächlich ausführt. Diese Kontrolle sogt für angemessene Anstrengungen auf beiden Seiten.
Bezirksvertreter als Abschlussvertreter Besorgung von Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes aus dem Markt und Abgabe von rechtsgültigen Willenserklärungen für den Anbieter, mit dessen Recht, bei Provisionszahlung für den Vertreter, selbst oder durch Dritte mit Kunden im bestimmten Gebiet verhandeln zu dürfen. Dieser Handelsvertreter genießt also sowohl einen Gebietsschutz, als auch das Privileg für den Anbieter gültige Willenserklärungen (Zusagen) gegenüber dem Kunden machen zu können. Diese Konstellation wird ein Anbieter wählen, wenn der Markt nicht genug qualifizierte Handelsvertreter hergibt, die bereit sind beispielsweise ein größeres Gebiet auf eigene Kosten ohne entsprechende Sicherheiten zu erschließen. Auch hochqualifizierte Vertreter mit Sachverständigenfunktion oder Vertreter, die eigene Patente vermarkten lassen sich vom Anbieter selten die Abschlussvollmacht nehmen. Der Anbieter darf zwar selst auch verkäuferisch tätig sein, muss dem Vertreter jedoch für jedes Geschäft in seinem Gebiet die Provision zahlen.
Häufig werden solche Bezirke als Unternehmenswert gehandelt und bei der Betriebsbewertung der Handelsvertretung bilanziert.
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Alleinvertreter als Vermittlungsvertreter Besorgung von Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes aus dem Markt für den Unternehmer (Kundenanfragen) ohne das Recht des Anbieters selbst oder durch Dritte mit Kunden im bestimmten Gebiet verhandeln zu dürfen. Dieser Vertreter hat sein Vertriebsgebiet selbst entwickelt, in Werbung und Marketing investiert und genießt vollkommenen Schutz. Auch wenn der Unternehmer eine Provision zahlen würde, dürfte er sein eigenes Produkt im Alleinvertretungsbezirk nicht anbieten. Der Handelsvertreter erhält so eine erhebliche Machtstellung, die bei Minderleistung des Vertreters für den Anbieter existenziell bedrohlich werden kann. Dem Unternehmer verbleibt zwar das Recht angebotene Aufträge z.B. bei Lieferenpässen abzulehnen oder die Konditionen nachzuverhandeln; das Gebiet wird in der Regel jedoch zum Schutz vor Untätigkeit vom Anbieter temporär an den Handelsvertreter verpachtet.
Alleinvertreter als Abschlussvertreter Abgabe von rechtsgültigen Willenserklärungen für den Anbieter, ohne dessen Recht selbst mit Kunden im bestimmten Gebiet verhandeln zu dürfen. Dieser Handelsvertreter hat nicht nur das Recht rechtsgültige Willenserklärungen für den Anbieter abzugeben (Konditionen etc.), sondern genießt auch den Schutz vor jeder Vertriebstätigkeit des Anbieters oder Dritter im geschützen Gebiet. Diese Vereinbarung ist im regulären Vertriebsgeschäft eher selten und setzt voraus, dass der Handelsvertreter sein Gebiet gepachte oder erworben hat und der Anbieter jederzeit lierferfähig ist. So macht eine derartige Vereinbarung z.B. Sinn, wenn ein ausländisches Unternehmern mit einem Handelsvertreter enormen Vertrauens auf die vollkommene Neuentwicklung eines ihm unbekannten Marktes angewiesen ist und der Handelsvertreter erhebliche Mittel in Werbung und Marktforschung für den Vertrieb seines Herstellers oder Importeurs investiert oder ein inländischer Vertreter laufende Gebühren für die Anzahl der potentiellen Kunden (Branchenteilnehmer) im Vertretungsgebiet zahlt. In diesem Fall ist der Handelsvertreter der eigentliche Anbieter und der Hersteller stellt dem Handelsvertreter beispielsweise das Produkt (z.B. Software) ohne weitere Bezugskosten zur Verfügung. Häufig handelt es sich bei diesen Handelsvertretungen um juristische Personen mit eigenen, schlechter gestellten Untervertretern.
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Normalerweise werden zumindest die Marktforschung und Imagewerbung vom Hersteller oder Importeur betrieben. Es ist aber auch möglich, diese Aufwendungen dem Handelsvertreter zuzuschreiben. Ein solcher Handelsvertreter wird es sich verbieten oder auf die Vertretung ersatzweise verzichten, wenn der Hersteller oder Improteur (ggf. sogar ohne inländische Marktkenntnis) selbst oder durch Dritte mit Kunden in Kontakt tritt, für deren Ansprache er hohe Summen investiert hat. In solchen Fällen können auch die Provisionen enorm nach oben abweichen.
Im Regelfall, wenn der Hersteller oder Importeur selbst vor Ort präsent ist, werden mittlere Kompetenz- und Verantwortungsvereinbarungen geschlossen. Die Vielfalt der Möglichkeiten ist oft dem Unternehmer selbst nicht bekannt, so dass ein Zurückgreifen auf sog. "Musterverträge" höchst fahrlässig ist.
Einsatzbereich
Eine natürliche Grenze für den Einsatz von selbstständigen Handelsvertretern liegt bei einer Beratungsintensität, die von einem einzelnen Mitarbeiter nicht mehr zu realisieren ist (vor allem im Investitionsgüterbereich), weil umfangreiche technische, betriebswirtschaftliche und ggf. rechtliche Bedingungen in das Angebot einfließen. Diese Teams sind aus naheliegenden Gründen keine selbstständigen Verkäufer. Andererseits wird der Handelsvertreter gar nicht erst eingesetzt, wenn es möglich ist, den Markt auch über den Direktverkauf, z. B. per Internet, zu bedienen.
Der selbstständige Handelsvertreter verkauft also in der Regel überschaubare Leistungen, die er als Einzelkämpfer am Markt platzieren kann. Ausnahmen sind große Handelsvertretungen in Form einer Kapitalgesellschaft mit eigenen, wiederum oft fest angestellten Verkäufern.
Siehe auch
- Handelsvertretervertrag
- Reisender
- Makler
- Distributionspolitik
- Reisebüro
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/BJNR002190897BJNG009300300.html §§ 84 ff. HGB]
Kategorie:Handelsrecht
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