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Stab

Stab

Der Ausdruck Stab bezeichnet
- in der technischen Mechanik bzw. Statik ein Linientragwerk; siehe Stab (Statik)
- einen reellen länglichen zylindrischen Gegenstand, siehe Stock (Stab)
- eine organisatorische Funktionsgruppe von Personen
  - ein Gremium zur Führung (Führungsstab) einer ganz oder teilweise hierarchischen Organisation, siehe Generalstabsdienst und Stabsabteilung.
  - ein einem verantwortlichen Leiter einer Notfallorganisation unterstellter Krisenstab
  - ein die Verwaltung tätigender Personenkreis; siehe Verwaltungsstab.
  - einen Personenkreis in der Filmproduktion; siehe Stab (Film)
  - einen unmittelbar mit dem Rechtsleben in Verbindung stehenden Personenkreis, den Rechtsstab; siehe Gesetzgeber, Justiz, Rechtsberater, Rechtslehre. Siehe auch: Stäbchen, Stabkirche, Aronstab

Stab (Statik)

Ein Stab ist das einfachste Tragglied in einem Tragwerk wie z.B. einem Fachwerk. Im Unterschied zu einem Balken ist ein Stab im Vergleich zu seiner Länge sehr dünn; er hat in der Modellvorstellung keine Ausdehnung. Ein Stab repräsentiert die Schwerachse eines Bauteils. Er kann eine Zug- oder Druckkraft übertragen, im Dreidimensionalen auch Torsion. Ein Tragwerk aus Stäben wird mit der Stabstatik berechnet; ein Tragwerk aus Balken nach der Balkenstatik. Stäbe besitzen neben ihrer Länge l eine Querschnittsfläche A, einen Elastizitätsmodul E und ein Trägheitsmoment I. Diese Eigenschaften genügen, um damit zu rechnen. Solange A, E und I in einem Tragwerk in allen Stäben gleich sind, braucht man sie noch nicht einmal, um die Kräfte zu berechnen. Ein Stab kann an beiden Enden belastet werden mit Kräften und mit Momenten. Ein Stab kann an einem Ende oder an beiden Enden gelagert sein, und diese Auflager können sein:
- Festlager (nimmt Kräfte in allen Richtungen auf, aber keine Momente)
- Rollenlager oder Loslager (nimmt Kräfte nur in einer Richtung auf)
- Einspannung (nimmt Kräfte und Momente auf) Einen Stab, der an beiden Seiten ein Festlager hat, nennt man auch Pendelstütze. Er kann deshalb keine Querkräfte und Momente übertragen. Die Längskraft, die er überträgt, geht genau durch die beiden Auflager, egal wie der Stab dazwischen geformt ist. Stäbe müssen nicht gerade sein, sondern können auch geknickt oder gebogen sein. Ein Tragwerk aus Stäben kann statisch bestimmt oder statisch unbestimmt sein. Es gibt zweidimensionale und dreidimensionale Stab-Tragwerke. Stäbe in diesem Sinne werden in der Statik, einem Teilgebiet der Mechanik, verwandt. Sie sind eine idealisierte Modellvorstellung, denn die meisten realen Bauteile haben eine Ausdehnung und die Auflager entsprechen in der Realität nicht der Idealvorstellung.

Siehe auch:


- Statische Berechnung
- Statik
- Baustatik
- Balkenstatik
- Stabstatik
- Festigkeitslehre
- Kraft
- Moment (Physik) Kategorie:Technische Mechanik Kategorie: Baustatik

Funktion (Organisation)

Eine Funktion in der Organisation stellt einen abgegrenzten Aufgaben- und Verantwortungsbereich innerhalb einer Organisationsstruktur dar. Im Organigramm einer funktionalen Organisation findet sie sich als Element der Aufbauorganisation wieder ("Kästchen"). Neben betrieblichen Funktionen fallen unter die allgemeiner begriffenen organisatorischen Funktionen, zum Beispiel:
- Verwaltungsfunktionen
- Vereinsfunktionen
- Stiftungsfunktionen Kategorie:Planung und Organisation

Führungsstab

Ein Führungsstab ist der Teil einer Organisation, der grundlegende (taktische) Entscheidungen trifft und mit Personen mit leitender Funktion besetzt ist. Beispiele hierfür sind die Geschäftsführung eines Unternehmens oder der Generalstab bzw. die Stabsabteilungen im Militärwesen. Ein Stab ist eine Organisationseinheit in einer hierarchischen Verwaltung oder militärischen Einheit. Er kann aus mehreren Unterabteilungen bestehen. Siehe auch: Führung, Stabliniensystem Kategorie:Herrschaftssoziologie Kategorie:Planung und Organisation

Generalstabsdienst

Der Generalstab ist die höchste militärische Kommandobehörde vieler Streitkräfte. Ihr Leiter ist der Generalstabschef. Der Generalstab ist heute in den meisten Ländern dem Verteidigungsministerium untergeordnet.

Aufgaben

Der Generalstab setzt die Aufträge der politischen Führung in militärische Maßnahmen um. Zu den Aufgaben eines Generalstabs können gehören:
- Streitkräfteplanung
- Mobilmachungs- und Aufmarschplanung
- Einsatzplanung
- Einsatzführung
- Logistik
- Ausbildung
- Personalplanung

Entstehung und Bedeutung des Generalstabs

Preußen

Zu den preußischen Reformen, die nach der Niederlage bei Jena und Auerstedt 1806 eingeleitet wurden, gehörte auch die Schaffung eines Generalstabs. Dieser Stab unterstützte die oberste Heeresführung bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung militärischer Operationen. Als geistiger Vater des Generalstabs gilt General August Graf Neidhardt von Gneisenau. Der preußische Generalstab hat sich in den Befreiungskriegen gegen Frankreich und in den Einigungskriegen hervorragend bewährt. Seine militärischen Planungen standen auf einer militärwissenschaftlichen Grundlage. Der Ausdruck "generalstabsmäßig" ist bis heute ein in der Umgangssprache verbreiteter Begriff für eine gründliche Planung, die nichts dem Zufall überlässt.

Deutsches Reich

Deutsches Kaiserreich

Schon in Preußen hatte der Generalstab seit Moltke eine besondere, auch politische Bedeutung. Spätestens seit der Reichsgründung 1871 nannte sich der gesamtdeutsche Generalstab Großer Generalstab. Sein jeweiliger Chef war äußerst einflussreich, da er seit 1871 Immediatrecht beim Kaiser hatte (Recht zum jederzeitigen Vortrag), und damit faktisch die Möglichkeit, zusammen mit dem Oberbefehlshaber militärische Entscheidungen vorbei an Kanzler und Reichstag zu treffen. Das gilt als eine der Keimzellen der Katastrophe des Ersten Weltkriegs, da die militärische Planung damit nicht zwangsläufig einer politischen Kontrolle unterworfen war (Primat der Politik). So konnte sich z.B. der Schlieffenplan zum einzigen Kriegsplan und geradezu zum Dogma entwickeln, ohne dass maßgebliche Politiker des Reiches auch nur eingeweiht waren. Auch die Führung der Kaiserlichen Marine kannte diese Heeresplanung nicht.

Weimarer Republik

Die Reichswehr durfte nach den Bestimmungen des Vertrags von Versailles keinen Generalstab besitzen. Artikel 160 des Vertrags bestimmte: „Der deutsche Generalstab und alle ähnlichen Formationen werden aufgelöst und dürfen unter keiner Gestalt neu gebildet werden.“ Die Rolle des Generalstabs übernahm das so genannte Truppenamt (eine Tarnbezeichnung). Außerdem gab es eine Heeresleitung unter Generaloberst Hans von Seeckt, daneben die Admiralität der Reichsmarine.

Zeit des Nationalsozialismus

Im Zuge der Blomberg-Fritsch-Krise im Februar 1938 erlangte Hitler den unmittelbaren Oberbefehl über die Wehrmacht, und schuf sich zugleich einen eigenen militärischen Stab - das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) mit General Wilhelm Keitel als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht an der Spitze. Die eigentliche Stabsarbeit wurde dabei vom Wehrmachtführungsamt (WFA) im Oberkommando der Wehrmacht mit seinen verschiedenen Abteilungen geleistet. Das WFA (1940 umbenannt in Wehrmachtführungsstab (WFSt)) wurde, mit kurzer Unterbrechung 1939, bis zum Kriegsende von Alfred Jodl als Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht geführt. Das OKW bzw. der Wehrmachtführungsstab war aber entgegen dem, was der Name suggerierte, nicht der oberste militärische Stab für die gesamte Wehrmacht. Die Führung des Krieges gegen die Sowjetunion lag in den Händen des Oberkommandos des Heeres, lediglich die übrigen Kriegsschauplätze lagen in der Zuständigkeit des Wehrmachtführungsstabes.

Bundeswehr

Nach 1945 war der Begriff „Generalstab“ so belastet, dass ihn die Bundeswehr nicht verwendet. Gleichwohl existieren die oben genannten Aufgaben eines Generalstabs auch in der Bundeswehr. Ihre oberste Führungsbehörde ist der Führungsstab der Streitkräfte (FüS) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). An der Spitze des FüS steht der Generalinspekteur der Bundeswehr als höchster Soldat der Bundeswehr. In der Zeit bis 1990 hatte Deutschland die operative Führung seiner Kräfte im Kriegsfall komplett der NATO übertragen, wobei dieser zum Teil rein deutsche Hauptquartiere unterstanden wie z. B. das Flottenkommando (NATO-Bezeichnung: Flag Officer Germany) oder die deutschen Heereskorps (I., II., III.). Heutige Auslandseinsätze, die nicht unter der Führung der NATO oder einer anderen internationalen Organisation stehen, werden durch das BMVg und das Einsatzführungskommando oder in Ausnahmefällen das Führungskommando einer Teilstreitkraft geführt. Auch in diesen Dienststellen waren und sind Generalstabsaufgaben zu erledigen. Die übrigen, nicht operativen Aufgaben eines Generalstabs wurden und werden im FüS und in den Führungsstäben der Teilstreitkräfte im BMVg wahrgenommen.

Generalstabsoffiziere

Für den Dienst im Generalstab wurden von Beginn an besonders qualifizierte Offiziere benötigt. Diese Generalstabsoffiziere bedurften einer über den Bereich ihrer Truppengattung (anfangs Infanterie, Kavallerie, Artillerie) hinausgehenden Ausbildung, um die Streitkräfte in ihrer Gesamtheit zu verstehen. Zur Generalstabsausbildung wurden deshalb stets die besten Offiziere eines Jahrgangs ausgewählt und sie ist grundsätzlich die Voraussetzung zur Beförderung zum General. Es gibt nur wenige Ausnahmen davon, wie z.B. die Inspizienten der jeweiligen Waffengattungen. Die Generalstabsausbildung in Deutschland war immer langwierig und aufwändig. In der Vergangenheit bestand sie zum Teil aus mehreren Phasen an der Generalstabsakademie, wissenschaftlichen Studien und zwischenzeitlichem Dienst in der Truppe. In der Bundeswehr werden die Generalstabsoffiziere des Heeres und der Luftwaffe und die Admiralstabsoffiziere der Marine seit 1957 in einem zweijährigen Lehrgang (Nationaler Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst, LGAN) an der Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) in Hamburg ausgebildet. Es hat sich gezeigt, dass die neuen Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandseinsätze in immer größerem Umfang gemeinsame Einsätze aller Teilstreitkräfte (Joint) mit sich bringen. Deshalb genügt die traditionelle Ausbildung mit teilstreitkraftbezogenen Lehrgängen und gemeinsamen (joint) Ausbildungsanteilen nicht mehr den Erfordernissen. Seit 1. Oktober 2004 werden deshalb die Offiziere von Heer, Luftwaffe und Marine in einem gemeinsamen Lehrgang ausgebildet. Bestimmte Dienstposten werden als Generalstabsdienstposten bezeichnet. In höheren militärischen Stäben – im Heer von der Brigadeebene an aufwärts - unterstützen Generalstabsoffiziere den Truppenführer als so genannte Führergehilfen. Sie dienen außerdem in vielen anderen leitenden Positionen des BMVg, an Akademien und Schulen oder als Militärattachés. Offiziere des Heeres und der Luftwaffe, die auf Generalstabsdienstposten dienen, führen bei ihrem Dienstgrad den Zusatz "i. G." mit der Bedeutung "im Generalstabsdienst" (bis 1945 bedeutete i. G. "im Generalstab") und sind durch äußerliche Zeichen an der Uniform (karmesinroter Kragenspiegel, karmesinrote Unterlegung der Schulterklappe) kenntlich. Die meisten von ihnen - aber nicht alle - haben an der Generalstabsausbildung teilgenommen. Die Marine kennt weder Dienstgradzusätze noch Kennzeichnungen von Admiralstabsoffizieren.

Andere Staaten

Die USA kennen einen Chef des Vereinigten Generalstabs, Chairman of the Joint Chiefs of Staff, CJCS. Zur Zeit ist dies der USMC General Peter Pace. Darüber hinaus hat jede der vier Teilstreitkräfte einen Generalstab. Im Österreichischen Bundesheer führen die Offiziere mit Generalstabsausbildung den Zusatz d.G. (des Generalstabs), bei der Schweizer Armee lautet der entsprechende Zusatz i Gst (im Generalstab). Die israelischen Streitkräfte (Tzahal) haben einen Generalstab, der vom dienstgradhöchsten Offizier geführt wird, zur Zeit ist dies Rav-Aluf Dan Halutz. Japan hatte von 1878 bis 1945 einen unabhängigen Generalstab nach preußischem Vorbild, siehe Generalstab (Japan).

Weblinks


- [http://www.fueakbw.de Website der FüAkBw]
- [http://www.jcs.mil Joint Chief of Staff (US-Generalstab)] Kategorie:Militär (Deutschland) Kategorie:Bundeswehr Kategorie:Militär (Österreich) Kategorie:Bundesheer Kategorie:Militär (Schweiz) Kategorie:NVA Kategorie:Kriegs- und Gefechtsführung

Krisenstab

Ein Krisenstab ist ein Grundelement einer Organisation zum Notfall- oder Katastrophenschutz. Der Krisenstab selbst übernimmt keine Führung sondern funktioniert nur unter einem führungserfahrenen und alleinverantwortlichen Leiter. Aufgabe des Stabes ist es, den Leiter bei der Beurteilung der Lage zu beraten, Entscheidungen vorzubereiten und die Ausführung zu koordinieren und zu überwachen. Im Notfall muss der Krisenstab entprechend der Gefahr zusammengestellt werden, Kontakt zu Behörden (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Polizei und Feuerwehr unterhalten, über Hilfsmittel und und Arbeitsunterlagen verfügen und die Öffentlichkeit informieren. Der Krisenstab kann nur durch periodische Übungen für seine Aufgaben trainiert werden. Im Falle eines Schadensereignisses muss dem Krisenstab ein geeigneter Raum zur Verfügung stehen für die Vorbereitung und Koordinierung der anfallenden Maßnahmen. Der Raum muss gesichert und zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar sein, Kommunikationseinrichtungen sowie PCs für Disaster Management Software beinhalten, Arbeitsplätze für die Stabsmitglieder bieten sowie Handbücher, Notfalldokumentationen, Lagepläne, Arbeitsmittel und Pinnwände bereitstellen. Siehe auch: Einsatzleitung, Führungsstab, Ausschuss Kategorie:Katastrophenschutz Kategorie:Feuerwehr

Stab (Film)

Als der Stab bezeichnet man alle an einer Filmproduktion beteiligten Personen, die nicht Schauspieler, Komparsen oder Stuntmen sind. Eine Auflistung dieser Personen erfolgt in der Regel in den Credits. Im deutschen Produktionssystem ist er unterteilt in: Produktionsstab
- Produzent
- Produktionsleiter
- Produktionsassistent
- Erster Aufnahmeleiter
- Set-Aufnahmeleiter
- Produktionsfahrer Regiestab
- Regisseur
- Regieassistent
- Script/Continuity
- Cutter Kamerastab
- Kameramann
- Kamera-Assistent
- Material-Assistent
- Tonmeister
- Ton-Assistent Ausstattungsstab
- Szenenbildner
- Außenrequisiteur
- Innenrequisiteur
- Baubühnenmeister
- Requisitenfahrer Kostümstab
- Kostümbildner
- Garderobier Sonstiger Stab
- Maskenbildner
- Oberbeleuchter
- Beleuchter
- Drehbühnenmeister
- Standfotograf
- Berater !

Gesetzgeber

Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz; auch gesetzgebende Gewalt) ist in einer Demokratie eine der drei Gewalten neben Exekutive und Judikative. Als vierte nichtstaatliche Gewalt wird sehr oft die mediale Gewalt genannt, hier haben die Medien die Aufgabe die drei staatlichen Gewalten zu überprüfen. die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich: kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung steht die Legislative den Parlamenten zu. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).
- In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat sowie die Länderparlamente die Legislative. Die Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte bilden die Gesetzgebung (Legislative) der Kommunen. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
- In der Schweiz bilden der Nationalrat und der Ständerat die Legislative.
- In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative.
- In Polen bilden Sejm und Senat die Legislative Kategorie:Legislative

Justiz

Die Justiz ist das staatliche Rechtswesen. Im System der staatlichen Gewaltenteilung wird der Begriff auch synonym für die Judikative - die Rechtsprechung - als dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive bezeichnet. Er ist abgeleitet von der römischen Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit. Die Rechtsprechung ist den Richtern anvertraut. Im weiteren Sinne gehören außer den Gerichten zur Justiz auch die Staatsanwaltschaften als Anklagebehörden sowie die Justizverwaltung, zu der die Justizministerien gehören. Zum staatlichen Rechtswesen gehört auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, deren Aufgaben in erster Instanz meist von den Amtsgerichten, teilweise aber auch von Notaren wahrgenommen werden. Die Gerichte werden zusammenfassend auch als Gerichtsbarkeit bezeichnet. Die Gerichte entscheiden Streitfälle oder überprüfen Entscheidungen öffentlicher Stellen (Behörden) nach dem Maßstab der geltenden Gesetze. Die Gerichte sind nach Rechtsgebieten aufgeteilt (Gerichtszweige). In jedem Gerichtszweig besteht eine Hierarchie der Gerichte sowie ein konkreter örtlicher Zuständigkeitsbereich: Für einen Streitfall ist damit in der Regel immer nur ein bestimmtes Gericht zuständig. Die Entscheidungen dieses Gerichtes können dann meist zur Überprüfung vor ein weiteres Gericht gebracht werden (die nächste Instanz). Möglicherweise kann diese Entscheidung wiederum vor einem weiteren Gericht angefochten werden. Die Gerichte, die derart der Reihe nach mit einem Fall befasst werden können, werden zusammen als Instanzenzug bezeichnet.

Die Gerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland

Die längste Tradition hat die ordentliche Gerichtsbarkeit, das sind die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Diese Gerichte befassen sich mit Angelegenheiten des Strafrechts und des bürgerlichen oder Zivilrechts und tragen z. T. in einzelnen Bundesländern abweichende traditionelle Bezeichnungen. So heißt z. B. das Oberlandesgericht in Berlin Kammergericht. Die anderen Gerichte gehören zu den Fachgerichtsbarkeiten. Es gibt die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich in Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte (teilweise als Verwaltungsgerichtshof bezeichnet) und das Bundesverwaltungsgericht gliedert. Diese Gerichte entscheiden Fälle aus dem Verwaltungsrecht. Die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigt sich mit Fragen des Arbeitsrechtes, sie ist unterteilt in Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sowie das Bundesarbeitsgericht. Die Sozialgerichtsbarkeit besteht aus Sozial- und Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Sie befassen sich mit dem Sozialrecht. Die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet Streitigkeiten im Steuerrecht. Hier gibt es Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof. Neben diesen Gerichtsbarkeiten stehen die Verfassungsgerichte. Diese entscheiden Streitfälle am Maßstab der jeweiligen Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe überprüft aufgrund einer Verfassungsbeschwerde staatliches Handeln, einschließlich der Entscheidungen anderer Gerichte aus allen Bereichen, auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung des Bundes, dem Grundgesetz. Es überprüft aufgrund von Normenkontrollanträgen die Vereinbarkeit von Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen) auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei nicht, ob staatliches Handeln, gerichtliche Entscheidungen oder landesrechtliche Normen dem Verfassungsrecht eines Bundeslandes entsprechen. Dies entscheiden die Landesverfassungsgerichte (auch Verfassungsgerichtshof). Schleswig-Holstein besitzt als einziges Land kein Verfassungsgericht. In einigen Ländern nennt sich das Landesverfassungsgericht Staatsgerichtshof, wie z.B. in der Freien Hansesstadt Bremen.

Geschichte

Bereits kurz nach der Niederlage Hitlerdeutschlands war der größte Teil des nationalsozialistischen Justiz-Personals wieder im Amt. Z.B. waren 1949 in Bayern 752 von 942 Richtern und Staatsanwälten ehemalige Nazi-Richter, was 81% entspricht. Wobei allerdings bei dieser Art der Zählung jeder, der in der Nazizeit als Richter oder Staatsanwalt tätig war und beispielsweise Verkehrsstrafsachen oder Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes bearbeitet hat, als Nazi-Richter gezählt wird.

Zur Justiz gehörende Begriffe


- Anklage
- Gericht
- Klassenjustiz
- PEBB§Y
- Prozess (Recht)
- Rechtliches Gehör
- Rechtspfleger
- Rechtsanwalt
- Staatsanwalt
- Strafprozess
- Verteidigung
- Urteil
- Verwaltungsprozess
- Zivilprozess Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht Kategorie:Staatsgewalt ja:司法

Professor

Professur (von lat. profiteri, 'öffentlich bekennen, vortragen') ist in Deutschland die Berufsbezeichnung (bzw. Dienstbezeichnung) eines in der Regel beamteten Wissenschaftlers an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer). In vielen Ländern außerhalb Deutschlands (wie z. B. in Österreich, Frankreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Spanien oder der Schweiz) wird auch ein Lehrer an einer höheren Schule als Professor bezeichnet. Deswegen wird, z.B. in Österreich, in Abgrenzung dazu auch vom Universitätsprofessor (Univ.-Prof.) oder Fachhochschulprofessor (FH-Prof.), früher auch vom Hochschulprofessor, gesprochen. Im Fall von Ehrenprofessuren oder außerplanmäßigen Professuren handelt es sich lediglich um einen Titel (Titularprofessur), ohne dass damit ein bestimmtes Amt oder eine Stelle verbunden wäre. Der Unterschied besteht darin, dass der Titel erhalten bleibt, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (man kann ihn aber aberkennen oder niederlegen), während die Berufs- oder Dienstbezeichnung bei Aufgabe der Tätigkeit – außer im Fall der Emeritierung oder Pensionierung – nicht weiter besteht. Siehe: akademischer Grad, Tenure-Track, Professorenproblem.

Professoren in Deutschland

Professorenämter

In Deutschland unterscheidet man: ;Universitätsprofessoren (Univ.-Prof.) :Berufs- oder Dienstbezeichnung an Universitäten, (Gesamt-)Hochschulen und Akademien (früher meist C3- und C4- (in seltenen Fällen auch C2), nun W2- und W3-Professoren), in aller Regel beamtete Professoren, auslaufende Bezeichnung. ;Professoren (Prof.) :Berufs- oder Dienstbezeichnung an Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Berufsakademien (an Fach- und Kunsthochschulen früher C2- und C3-, nun W2- und W3-Professoren), in Deutschland in der Regel noch beamtete Professoren, einheitliche Bezeichnung für Hochschulen und Universitäten aller Art. ;Stiftungsprofessoren :Professoren, die auf einen Lehrstuhl berufen werden, der über eine fremdfinanzierte Stiftung zur Verfügung gestellt wird; ;Honorarprofessoren (Hon.-Prof.) :Professoren, die wegen ihres langjährigen akademischen Einsatzes als Dozent oder Lehrbeauftragter eine Titularprofessur erhalten und mit der Hochschule in besonderer Weise verbunden sind. Sie halten Lehrveranstaltungen ab, sind in der Hauptsache aber weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig. Honorar erhalten Honorarprofessoren für ihre Lehrtätigkeit in der Regel nicht. Ein Anspruch auf die Führung des Titels nach Einstellung der Lehrtätigkeit besteht nicht, kann aber bei Erreichen des Ruhestandsalters beibehalten werden. Die Idee dahinter ist es, Personen aus der Praxis auch für die Lehre zu gewinnen. Honorarprofessuren gewinnen zunehmend an Attraktivität bei Führungskräften in Wirtschaft und Politik. Im Gegensatz zum Ehrendoktor wird der Titel eines Honorarprofessors ohne den einschränkenden Zusatz "h.c." (honoris causa) verwendet. Beispiele für Honorarprofessoren, vergeben von Hochschuleinrichtungen, sind: :
- "Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. h.c. Lothar Späth Universität Jena" :
- "Unternehmensberater Prof. Roland Berger Universität Cottbus" :Eine Variante ist hier der Ehrenprofessor, der in Berufung auf das Gnadenrecht z.B. von den Ministerpräsidenten einiger Länder vergeben werden kann. Baden-Württemberg mit der Vergabe an Jürgen Schrempp und Bernhard Vogel sowie das Saarland an Peter Hartz sind typische Beispiele. ;außerplanmäßige Professoren (apl. Prof.)/ (HD Prof.) :Wissenschaftler, die in der Regel an einer Hochschule arbeiten, aber nicht auf einer planmässigen Professorenstelle beschäftigt sind. Auf der Basis einer zuvor erfolgten Habilitation und einer daran anschliessenden mehrjährigen erfolgreichen Tätigkeit in Forschung und Lehre können diese den Titel "apl. Prof.", selten aber auch "HD Prof.", wobei das "HD" für Hochschuldozent steht, von der Universität verliehen bekommen. Es handelt sich um einen Titel, der in der Regel an verdiente Privatdozenten verliehen wird; diese Regelung ist etwa an Universitätskliniken weit verbreitet. ;Gastprofessoren :Professoren, die an einer anderen als der Heimatuniversität/-hochschule tätig sind. Dies geschieht zumeist in einem wissenschaftlichen Austausch über Gastsemester oder innerhalb von Forschungsprojekten. ;Vertretungs-Professoren (Vertr.-Prof.) :Professoren, die in einer Übergangszeit mittels einer befristeten Einstellung und unabhängig von den üblichen Bewerbungsverfahren eine semesterweise Vertretung einer Professur übernehmen. Einen Anspruch auf Daueranstellung und Titel gibt es nicht. ;Juniorprofessoren (Jun.-Prof.) :Dienstbezeichnung sind Nachwuchswissenschaftler, die sich zur Berufung auf eine Professur qualifizieren sollen; früher sprach man auch von Assistenzprofessoren. Die Art von Professur ist derzeit nur an Universitäten angesiedelt und erst vor wenigen Jahren eingeführt. Die Stelle als Juniorprofessor ist eine auf maximal sechs jahre befristete Anstellung in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis. ;Professor h.c. (lat. honoris causa „ehrenhalber“) :Ursprünglich eine akademische Auszeichnung für einen Gelehrten von internationalem Rang, der durch seine wissenschaftlichen Arbeiten die Forschungserkenntnisse seines Fachgebietes erheblich vorangebracht hatte. Historisch wurden Ehrenprofessoren bis Ende des 19. Jh. auch mit dem Titel Professor honorarius ernannt. Der Titel wird heutzutage – selten – auch für besondere wissenschaftliche, künstlerische oder politische Verdienste (vor allem in Österreich) verliehen, unabhängig von einer üblichen akademischen Karriere (z. B. Udo Jürgens). Ein Professor h.c. hat keine Lehrverpflichtung. Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d. h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut einer Fakultät, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, wurden in älterem Sprachgebrauch (in Österreich und der Schweiz weiterhin) als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet. Universitätsprofessoren, die keinen Lehrstuhl innehaben, werden entsprechend als außerordentliche Professoren oder Extraordinarien bezeichnet. Die Ämter werden in älterem Sprachgebrauch auch als Ordinariat (ordentliche Professur) bzw. Extraordinariat (außerordentliche Professur) bezeichnet. Das Innehaben eines Lehrstuhls ist immer mit einer W3-Professur verbunden (engl.: full professor). W2-Professoren sind dagegen nur in einigen Bundesländern Lehrstuhlinhaber. Die Extraordinariate umfassen in der Regel ein kleineres Fachgebiet (engl. associate professor, siehe auch Lecturer). Professoren an einer künstlerischen Hochschule (Akademie) leiten meist eine Meisterklasse. Bei Erreichen der Altersgrenze für die Berufstätigkeit werden Professoren pensioniert oder emeritiert. Diese Professoren werden bei einer ordnungsgemässen Emeritierung als emeritierte Professoren oder Emeriti (Singular: Emeritus oder Emerita) bezeichnet und bleiben ihrer Universität oft eng verbunden (etwa durch weitere Forschungs- und Lehraktivitäten).

Einstellungsvoraussetzungen

Eine Voraussetzung zur Berufung als Universitätsprofessor war bis Ende des 20. Jahrhunderts in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung; an wissenschaftlichen Hochschulen ist in der Mehrzahl der Fachbereiche zumindest die Promotion erforderlich. Für die Berufung an Fachhochschulen werden dagegen die Promotion und in der Regel eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (davon drei Jahre außerhalb der Hochschule) sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erwartet. An Kunsthochschulen kann berufen werden, wer eine besonders herausragende künstlerische Qualifikation besitzt. An Pädagogischen Hochschulen sind neben der Promotion zusätzlich die Befähigung zum Lehrahmt sowie zwei Staatsexamen (erfolgreich abgeschlossenes Referendariat im Schuldienst) nachzuweisen. In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschullehrergesetz. In Deutschland gilt – trotz einiger Lockerungen an manchen Hochschulen – grundsätzlich das Hausberufungsverbot: Wer sich auf eine W2- oder W3-Professur bewirbt, darf nicht an der Hochschule tätig sein, an die er sich bewirbt. Damit sollen Bevorzugungen und Nepotismus erschwert werden. W2- und W3-Stellen werden (so wie zuvor C3- und C4-Stellen) durch ein kompliziertes und langwieriges Berufungsverfahren besetzt, bei dem eine Kommission zunächst eine Vorauswahl unter den Bewerbern trifft, dann einige Kandidaten (typisch: etwa 3-7) Probevorträge halten lässt (sog. „Vorsingen“), darunter wiederum für eine Auswahl trifft und parallel Gutachten von außerhalb der Universität einholt und schließlich eine meist drei Personen umfassende gereihte Vorschlagsliste erstellt. In der Regel ergeht dann an den Erstplazierten der „Ruf“ auf die Stelle; die endgültige Entscheidung liegt je nach Bundesland beim zuständigen Minister oder Hochschulpräsidenten. Durch Absagen der Listenplatzierten kann sich das Verfahren jedoch bis hin zu einer Neuausschreibung verzögern.

Berufsverbände


- Der Deutsche Hochschulverband ist mit mehr als 20.000 Mitgliedern eine Interessensvertretung der Deutschen Universitätsprofessoren mit einem umfassenden Serviceangebot.
- Der Hochschullehrerbund ist mit circa 4.500 Mitgliedern eine Interessensvertretung der Deutschen Professoren an Fachhochschulen mit einem umfassenden Serviceangebot.

Besoldungsstufen

Die Besoldung von beamteten Professoren und Assistenten an staatlichen Hochschulen in Deutschland erfolgt nach der W oder der C-Besoldung. Bei Neueinstellungen oder nach Bleibeverhandlungen kommt je nach Bundesland seit 2004 oder spätestens seit 2005 nur noch die W-Besoldung zur Geltung, die drei Stufen umfasst: W1 (Juniorprofessur), W2 und W3 (Besoldungsarten für alle anderen Arten von dauerhaft verbeamteten Professoren). Letztere gelten auf Lebenszeit, die W1-Stellen sind hingegen befristet. In der älteren C-Besoldung, in denen vor 2005 berufene Hochschulangehörige freiwillig verbleiben können, wird die Eingruppierung nach C1 (wissenschaftliche Assistenten), C2 (Oberassistenten und Hochschuldozenten), C3 und C4 unterschieden, wobei die Eingruppierung nach C4 der höchsten Stufe eines ordentlichen Universitätsprofessors und Lehrstuhlinhabers entspricht. C3- und C4-Professoren sind auf Lebenszeit eingestellt und haben sich im Rahmen eines Berufungsverfahrens gegen Mitbewerber durchsetzen müssen. Sie haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, doch verfügt ein C3-Professor meist nicht über Mitarbeiterstellen. Die Stufe C1 wurde im neuen System ersatzlos gestrichen, "Assistenten" im alten Sinne wird es in Zukunft also nicht mehr geben. Der Vorläufer der C-Besoldung ist die H-Besoldung. Im Unterschied zur C- bzw. H-Besoldung gibt es bei der (vergleichsweise deutlich niedrigeren) W-Besoldung einen unveränderlichen festen Grundbetrag, zu dem leistungsorientierte, oft nicht ruhegehaltsfähige Zulagen geleistet werden können. Die älteren Besoldungsstufen C und H enthalten dagegen eine Altersprogression: die Besoldung steigt mit zunehmendem Dienstalter; Zulagen sind hier nur auf der C4-Stufe bei weiteren Berufungen anderer Universitäten und geeigneten Verhandlungen möglich. Sie können ein mehrfaches der C4-Besoldung betragen, insbesondere um hochdotierte Mitarbeiter der Wirtschaft oder des Auslands an Hochschulen zu holen.

Status Quo

Auf die Hochschulen in Deutschland kommt in den nächsten Jahren nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz eine Lawine neuer Studierender zu; die Zahl der Studierenden wird von gegenwärtig rund 1,9 Millionen im Jahr 2011 mit 2,2 bis 2,4 Millionen voraussichtlich den Höhepunkt erreichen. Im Fächerdurchschnitt betreut in Deutschland ein Professor rund 62 Studierende. Seit 1995 ist die Zahl der Professoren an Universitäten von 25.000 auf 23.000 kontinuierlich zurückgegangen – mit weiterhin sinkender Tendenz. Angesichts der stetig wachsenden Zahl der Studienanfänger stehe bereits jetzt fest, dass sich das ohnehin schon ungünstige Betreuungsverhältnis zukünftig noch weiter verschlechtern werde.

Abkürzungen


- Prof.: Professor
- o. Univ.-Prof.: ordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich)
- ao. Univ.-Prof.: außerordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich)
- apl. Prof.: außerplanmäßiger Professor
- Prof. h.c.: Professor honoris causa ('ehrenhalber')
- Prof. em(erit).: Professor emeritus/emerita

Beispiele


- Prof. Dr. rer. nat. habil. Erika Müller
- Prof. Dr. rer. pol. Werner Wiesel
- Prof. Detlev Müller-Lüdenscheid, Ph.D., M.Sc., B.A.
- JunProf. Dr. jur. Otto Klöbner

möglicher Werdegang (Beispiel I)


- Dipl. rer. nat. Werner Wiesel (nach dem Diplom)
- Dr. rer. nat. Werner Wiesel (mit Doktortitel)
- Dr. rer. nat. habil. Werner Wiesel (habilitiert)
- PD Dr. rer. nat. habil. Werner Wiesel (Privatdozent)
- apl. Prof. Dr. rer. nat. habil. Werner Wiesel (außerplanmäßiger Professor)

möglicher Werdegang (Beispiel II)


- Werner Wiesel, B.Sc. (Honours) (Abschluss als Bachelor an einer Universität oder Hochschule)
- Werner Wiesel, Ph.D., B.Sc. (Abschluss des Doktorstudiums)
- Prof. Werner Wiesel Ph.D., B.Sc. (Professor an einer Universität oder Hochschule) alternativ:
- Dipl.-Ing. Werner Wiesel (Abschluss als Diplom-Ingenieur an einer Universität oder Hochschule)
- Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Werner Wiesel (Abschluss der Doktorarbeit zum Dr.-Ing.)
- Prof. Dr.-Ing. Werner Wiesel (Professor an einer Universität oder Hochschule)

möglicher Werdegang (Beispiel III)


- Werner Wiesel, B.Sc. (Abschluss als Bachelor an einer Universität oder Fachhochschule)
- Werner Wiesel, B.Sc., M.Sc. (Abschluss als Master an einer Universität oder Fachhochschule)
- Werner Wiesel, Ph.D., B.Sc., M.Sc. (Abschluss des Doktorstudiums)
- Prof. Werner Wiesel, Ph.D., B.Sc., M.Sc. (Professor an einer Hochschule)

Professoren im Ausland

Außerhalb den USA wird der Titel „Professor“ meistens nur selten gebraucht und ist den ranghöchsten Akademikern vorbehalten. Professoren sind dort überwiegend in der Forschung, und nur selten in der Lehre, tätig. Anstelle von Professoren gibt es daher an Universitäten in diesen Ländern überwiegend so genannte „Lecturer“. Die meisten Lecturer sind fest angestellt und sowohl in der Forschung als auch der Lehre tätig. Der Titel „Lecturer“ entspricht dabei ungefähr den US-amerikanischen „Assistant“ und „Associate“ Professoren. Das US-amerikanische System sieht in der Regel drei Stufen von Professuren vor:
- Assistant Professor (entspricht der deutschen wissenschaftlichen Assistentur oder Juniorprofessur): Voraussetzung ist eine qualifizierte Promotion;
- Associated Professor (entspricht der deutschen außerordentlichen Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Assistant Professor;
- Full Professor (entspricht der deutschen ordentlichen Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Associated Professor oder eine außerordentliche wissenschaftliche Leistung. Selbstverständlich gibt es daneben auch in den USA Ehrenprofessuren und Professoren, die ausschließlich in der Forschung tätig sind (z. B. in firmeneigenen Forschungsinstituten)

Professorenvergütung D, USA, CH

in einer Untersuchung aus dem November 2005 hat der Deutsche Hochschulverband DHV festgestellt, dass die aktuelle Besoldungsregelung der Professoren in Deutschland international nicht wettbewerbsfähig ist. Demnach ist:
- Die Besoldung eines deutschen Professors beträgt als Jahresgrundgehalt bei 12 Monaten ohne Leistungsbezüge in der Besoldungsgruppe W 2 insgesamt 46.680 Euro p.a., in der Besoldungsgruppe W 3 insgesamt 56.683 Euro p.a.. Der Besoldungsdurchschnitt mit Einbezug der Leistungsbezügen liegt an deutschen Hochschulen und Universitäten bei ca. 71.500 Euro.
- Die durchschnittliche Vergütung eines Professors an einer US-amerikanischen, öffentlichen Hochschule beträgt ca. 81.919 Euro (98.000 USD) und an privaten Hochschulen 106.161 Euro (127.000 USD).
- In der Schweiz ist die Besoldung der Professoren kantonal geregelt und beispielsweise für die eidgenössischen Hochschulen und Universitäten separat. Danach wird die Professorentätigkeit an der Universität Zürich zwischen 102.729 Euro (158.953 CHF) bis 149.985 Euro (232.073 CHF) vergütet; an der ETH Zürich in einem Korridor zwischen 121.461 Euro (187.937 CHF) und 159.774 Euro (247.280 CHF).

Weblinks


- [http://www.hochschulverband.de Deutscher Hochschulverband] (DHV)
- [http://www.hlb.de Hochschullehrerbund e. V.] (hlb)
- [http://www.hochschulverband.de/cms/index.php?id=100 DHV: Hochschulgesetze des Bundes und der Länder]
- [http://www.bmi.bund.de/nn_122778/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/Besoldung/Besoldungstabellen__West__Id__94650__de.html Bundesinnenministerium: Besoldungstabellen West]
- [http://www.bmi.bund.de/nn_122778/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/Besoldung/Besoldungstabellen__Ost__Id__94649__de.html Bundesinnenministerium: Besoldungstabellen Ost]
- [http://www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/volltext/hochschullehrerrecht.htm Rechtsanwälte Zimmerling: Angaben zum Berufungsprozess und Hochschullehrerrecht]
- [http://www.duz.de/docs/artikel/m_08_05titelsucht.html Prof. Dr. em. Hermann Bausinger über die Proliferation des Titels] Kategorie:Akademische Bildung Kategorie:Berufliche Funktion ja:教授 simple:Professor

Stäbchen

Stäbchen hat neben der allgemeinen Bedeutung kleiner Stab einige spezielle Bedeutungen:
- Eine Sinneszelle im Auge: Stäbchen (Auge) (siehe auch: Photorezeptor)
- Ein Asiatisches Essbesteck: Essstäbchen
- Ein Klassifikations- und Morphologiemerkmal der Bakterien
- Eine Grundmasche beim Häkeln (Stäbchenmasche)

Aronstab

Aronstab (Arum) ist eine Pflanzengattung aus der Familie der Aronstabgewächse (Araceae). Arum ist eine von zwei mitteleuropäischen Gattungen aus dieser weitgehend tropischen Pflanzenfamilie.

Beschreibung

Die mehrjährige krautige Pflanze erreicht eine Höhe von etwa 15 bis 40cm und wächst vor allen in anspruchsvollen Laubmischwäldern und Gebüschen. Es sind Geophyten. Die Befruchtung der Blüten erfolg durch Fliegen und Mücken. Die Beeren weisen eine rote Färbung auf. Die Blätter sind spießförmig bis pfeilförmig. Die Blütenstände bestehen aus dem sogenannten Kolben an dem die eingeschlechtigen männlichen und weiblichen Blüten sitzen und der Spata, Araceae haben nur dieses eine Hochblatt pro Blütenstand, es ist tütenförmig zusammengezogen.

Arten (Auswahl)


- Aronstab (Arum)
  - Gefleckter Aronstab (Arum maculatum)
  - Südöstlicher Aronstab (Arum alpinum)
  - Italienischer Aronstab (Arum italicum)

Bilder

Bild:Arum_maculatum.jpg|Gefleckter Aronstab (Arum maculatum) Bild:Arum italicum (aka).jpg|Italienischer Aronstab (Arum italicum) Kategorie:Aronstabgewächse Kategorie:Heilpflanze

Category:Sword of Truth characters

Fictional characters in the Sword of Truth fantasy series written by Terry Goodkind. Category:Sword of Truth

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