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StatutarstadtEine Statutarstadt (auch als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet) ist eine Stadt, die sie von den übrigen Städten durch ein eigenes Stadtrecht (Stadtstatut) unterscheidet.
Österreich
In Österreich kann eine Stadt dies beantragen, wenn sie mehr als 20.000 Einwohner hat. Nach dem Landesgesetz und der Zustimmung der Bundesregierung wird ihr das Statut verliehen, wenn dadurch keine Landesinteressen gefährdet werden. Allerdings gibt es auch kleinere Statutarstädte, die ihr Recht bereits früher aus historischen Gründen bekamen. Insbesondere die Städte Eisenstadt und Rust, die früher als königliche Freistädte zum Königreich Ungarn gehörten, behielten 1921 ihren bisherigen Status als Stadt mit eigenem Statut und werden heute noch als Freistädte bezeichnet. Von 1938 bis 1945 wurden die Statutarstädte als Stadtkreise bezeichnet und entsprechend der Deutschen Gemeindeordnung behandelt.
Als solche verfügten sie über keine eigene Kommunalverfassung.
Die Aufgaben einer Statutarstadt sind neben der Gemeindeverwaltung auch die Bezirksverwaltung, somit beherbergt die Statutarstadt neben dem Gemeindeamt auch die Bezirksverwaltungsbehörden, die in Statutarstädten Magistrate (anstatt Bezirkshauptmannschaften) genannt werden. Der Bürgermeister ist zugleich Organ der Gemeinde, als auch Organ der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat).
Unter Österreichs Statutarstädten nimmt Wien eine Sonderstellung ein, da die Bundeshauptstadt zugleich ein Bundesland ist, dem Magistrat somit auch die Kompetenzen der Landesverwaltung zufallen.
Die 15 Statutarstädte Österreichs mit eigenem Stadtstatut sind:
Tschechien
Auch in Tschechien gibt es diese Stadtform. Im Jahr 2002 gab es 19 Städte.
- Brno (Brünn)
- České Budějovice (Budweis)
- Havířov
- Hradec Králové (Königgrätz)
- Jihlava (Iglau)
- Karlovy Vary (Karlsbad)
- Karviná (Karwin)
- Kladno
- Liberec (Reichenberg)
- Mladá Boleslav (Jungbunzlau)
- Most (Brüx)
- Olomouc (Olmütz)
- Opava (Troppau)
- Ostrava (Ostrau)
- Pardubice (Pardubitz)
- Plzeň (Pilsen)
- Teplice (Teplitz-Schönau)
- Ústí nad Labem (Aussig an der Elbe)
- Zlín
Statutarstädte bis 1918 im heutigen Tschechien
Es folgt eine Übersicht der 10 Statutarstädte auf dem heutigen Staatsgebiet Tschechiens zur Zeit des Kaiserreiches Österreich-Ungarn.
In Deutschland tragen vergleichbare Städte die Bezeichnung Kreisfreie Stadt oder Stadtkreis, welche allerdings über keine eigene Kommunalverfassung verfügen.
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Kategorie:Kommunalrecht
StadtEine Stadt (von althochdt.: stat = Standort, Stelle; etymologisch eins mit Statt, Stätte; vgl. dagegen Staat) ist eine größere, zentralisierte, abgegrenzte Siedlung mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur im Schnittpunkt größerer Verkehrswege. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort. Städte sind - soziologisch gefasst - also vergleichsweise dicht und kopfreich besiedelte, fest umgrenzte Siedlungen (Gemeinden) mit vereinheitlichenden staatsrechtlichen bzw. kommunalrechtlichen Zügen wie zum Beispiel eigener Markthoheit, eigener Regierung, eigenem Kult und sozial stark differenzierter Einwohnerschaft. Das Letztere unterscheidet sie von Lagern (Arbeitslagern, Straflagern, Winterquartieren von Heeren u.ä.), das Erstere z.B. vom Dorf. In Deutschland existieren knapp 14.000 Städte und Gemeinden.
Dorf]Dorf]Dorf]
Stadtformen
Stadtgrößen
Je nach Größe, Bedeutung oder Funktion einer Stadt unterscheidet man Landstädte, Kleinstädte, Mittelstädte, Großstädte, Millionenstädte, Weltstädte, Stadtregionen oder Ballungsräume, Trabantenstädte und Satellitenstädte. Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2.000 und in Japan 50.000 Einwohner.
Hinzu tritt der historische Stadtbegriff, der sich in Europa aus dem mittelalterlichen Stadtrecht herleitet und als wesentliche Merkmale das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, der Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, das Recht zur Einfriedung und Verteidigung sowie das Münzrecht enthielt. Städte, die das Stadtrecht erhalten haben, werden auch als Titularstädte bezeichnet. Auch heute noch ist das Überschreiten der Mindesteinwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es Bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft, in Deutschland und Österreich der des Bundeslandes.
In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisfreie Städte, das sind solche, die keinem Landkreis angehören, von kreisangehörigen Städten. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt) liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man bei den kreisangehörigen Städten noch die großen und mittleren kreisangehörigen Städte. In Österreich unterscheidet man zwischen Städten mit eigenem Statut und sonstigen Städten. Eine Stadt mit eigenem Statut ist meist auch Sitz der Bezirkshauptmannschaft des Umland-Bezirks, der auch in den meisten Fällen so heißt (z.B. Innsbruck Stadt und Innsbruck Land). Heute kann jede Stadt mit mehr als 20.000 Einwohner ein eigenes Statut anfordern
In der Schweiz gelten Ortschaften nur dann als Stadt, wenn sie entweder mehr als 10 000 Einwohner haben oder wenn ihnen, was selten ist, im Mittelalter das Stadtrecht verliehen wurde. Eine der kleinsten Städte überhaupt befindet sich in Niederösterreich im Bezirk Hollabrunn an der Grenze zu Tschechien direkt an der Thaya - die Stadt Hardegg. Hardegg hat mit allen eingemeindeten Orten 2001 eine Einwohnerzahl von 1.490, die Stadt selber hat jedoch nur 78 Einwohner.
In England unterscheidet man zwischen City und Town. Die Großstadt Stockport ist beispielsweise keine City sondern Town, wohingegen die Stadt Sunderland eine City ist. Der Verwaltungsbezirk Greater London ist keine City, aber innerhalb dieser Gebietskörperschaft gibt es die City of London und die City of Westminster. Ein Ort darf erst dann als City bezeichnet werden, wenn die Königin oder der König diese zu einer solchen ernennt.
Die Geschlossenheit der Bebauung oder Besiedlungsdichte gewann international seit den 1990ern Bedeutung, global vor allem die größten Städte (Megacities, Global Cities, Stadtregionen) zu bestimmen, und zwar unabhängig von Verwaltungsgrenzen oder Definitionsproblemen. Städte weisen sowohl historisch als auch regional sehr unterschiedliche Entstehungszusammenhänge und Strukturen auf. So zeigen beispielsweise die gegenwärtigen Großstädte der früh industrialisierten Staaten andere Strukturen und Entwicklungsdynamiken als die sogenannten Megacities der Entwicklungs- und Schwellenländer. Die Entwicklung von Städten folgt dabei oft bestimmten Modellen.
Stadtnetz, Siedlungsstruktur
Weltweit gesehen bestehen nach Größe und Bedeutung abgestufte Städtenetze oder eine globale Siedlungsstruktur. Letztere meint die Struktur und Beziehungen aller Städte und sonstigen Siedlungen wie Dörfer untereiander, weniger innerhalb die innere Struktur einer Stadt oder sonstigen Siedlung. Zu Stadtnetz und Siedlungsstruktur gibt es beispielsweise die Untersuchung W. Christallers, 1933, die sogenannte [[Zentraler Ort|Zentrale-Orte]{{{
StadtrechtStadtrecht (vgl. Weichbildrecht, siehe Wigbold), ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium, wodurch eine Gemeinde zur Stadt erhoben wurde; dann Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze.
Solche Stadtrechte entstanden in Deutschland seit dem 10. Jahrhundert, und es wurden dadurch nicht nur Privatrechtsverhältnisse, sondern auch Gegenstände des öffentlichen Rechts normiert. Oft wurde das Recht einer Stadt mehr oder minder vollständig von anderen rezipiert; so die Stadtrechte von Soest, Dortmund, Münster und anderen westfälischen Städten, ganz besonders aber die Stadtrechte von Magdeburg, Lübeck und Köln. Das Lübische Stadtrecht war dabei seinerseits vom Soester Recht abgeleitet.
Das Lübische Recht gewann die Küstenstriche von Schleswig ab bis zu den östlichsten deutschen Ansiedlungen, das Magdeburger Recht die Binnenlande bis nach Böhmen, Schlesien, die Slowakei und Polen hinein und verbreitete sich als Kulmer Recht über ganz Preußen.
Infolge der Umgestaltung der Territorialverhältnisse sowie der Rechtsbegriffe wurden Änderungen der Stadtrechte notwendig. So entstanden im Lauf des 15., 16. und 17. Jahrhundert an vielen Orten verbesserte Stadtrechte, so genannte "Reformationen", wobei aber unter Einwirkung der Rechtsgelehrten mehr und mehr römisches Recht eingemischt wurde. Zuletzt mussten die alten Stadtrechte zugleich mit der eigenen Gerichtsbarkeit und der Autonomie der Städte bis auf dürftige Reste der Autorität der Landesherren weichen. Nur für das Familien- und Erbrecht haben sich einzelne Satzungen der alten Stadtrechte (Statuten) bis auf die Gegenwart erhalten.
Weblinks
- [http://www.geschichte.schleswig-holstein.de/vonabisz/stadtrecht.htm Kurze Geschichte des Stadtrechts]
Kategorie:Kommunalrecht
Kategorie:Stadtbaugeschichte
Eisenstadt
Eisenstadt (ungarisch Kismarton, kroatisch Željezno) ist die Hauptstadt des Bundeslandes Burgenland (kroatisch Gradišće, ungarisch Felsőőrvidék, Lajtabánság) der Republik Österreich.
Geografie
Eisenstadt liegt auf einer zur Wulkaebene abfallenden Terrasse am südlichen Fuße des Leithagebirges.
Geschichte
Funde belegen, dass der Raum Eisenstadt schon in der Hallstattzeit besiedelt war. Etwas später siedelten sich Kelten und Römer an.
Zur Zeit der Völkerwanderung besiedelten verschiedene germanische Völker und die Hunnen den Raum Eisenstadt. Der österreichische Volksheld Dorner Raphael verteigte Eisenstadt bis zum letzten Mann.
Um 800 zur Zeit Karl des Großen begann die Besiedlung durch die Bajuwaren.
Eisenstadt schien 1118 zum ersten mal als "castrum ferrum" auf.
Die erste schriftliche Erwähnung erfolgte 1264 als "minor Mortin" (entsprechend ungarisch "Kismarton").
1373 kommt die Stadt in den Besitz der Kanizsai.
Die Familie ließ die Mauern befestigen und baute eine Wasserburg innerhalb der Mauern. Aus dieser Zeit stammt auch der Name "Eysenstat" (stark, eisern, daher Eisenstadt). 1388 erhielt Eisenstadt das Marktrecht. 1445 erwarb Herzog Albrecht VI die Stadt, die folgenden 150 Jahre blieb Eisenstadt unter habsburgischer Verwaltung. 1529 und 1532 eroberten die Türken bei ihrem Vormarsch auf Wien die Stadt (siehe Türkenkriege).
1648 gelangte die Stadt unter die Herrschaft der Familie Esterházy. Das ungarische Fürstengeschlecht wandelte durch rege Bautätigkeit das Bild der Stadt nachhaltig. Mit der Bestellung von Joseph Haydn zum fürstlichen Hofkapellmeister begann die Glanzzeit des Kunstlebens in Eisenstadt. Am 26. 10. 1648 wurde Eisenstadt von Kaiser Ferdinand III zur Freistadt erhoben und bezahlte dafür mit 16.000 Gulden und 3.000 Eimern Wein im Wert von 9.000 Gulden. 1809 wurde Eisenstadt von französischen Truppen besetzt. 1897 wurde die Stadt an das Bahnnetz angeschlossen.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges fand ein dreijähriges Ringen um die zukünftige Staatszugehörigkeit des Burgenlandes und somit von Eisenstadt statt.
1921 kam das Burgenland durch den Friedensvertrag von St. Germain zu Österreich.
Eisenstadt ist seit dem 30. April 1925 Sitz der burgenländischen Landesregierung und damit Landeshauptstadt.
Während des Zweiten Weltkriegs wurde Eisenstadt einmal bombardiert, wobei es 40 Todesopfer gab.
1945 nahm die Rote Armee Eisenstadt ein, und die Stadt blieb bis 1955 unter sowjetischer Besatzung. 1960 wurde Eisenstadt Sitz der Diözese Eisenstadt.
Politik
Diözese Eisenstadt
- Bürgermeister Ing. Peter Nemeth, ÖVP
Der Gemeinderat setzt sich wie folgend zusammen (Stand 2002):
- ÖVP: 19 Mandate
- SPÖ: 7 Mandate
- Die Grünen: 2 Mandate
- FPÖ: 1 Mandat
Wirtschaft
Die 1.089 Unternehmen Eisenstadts beschäftigten per Stichtag 15. Mai 2001 13.581 Mitarbeiter. 8 Unternehmen davon beschäftigten über je 200 Mitarbeiter.
Bildung
Universitäten, Fachhochschulen
- [http://www.fh-burgenland.at Fachhochschule Burgenland]
Studiengänge am Standort Eisenstadt
- [http://www.fh-burgenland.at/Eisenstadt/IWBBakk/studium.asp Bakkalaureatsstudiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen]
- [http://www.fh-burgenland.at/Eisenstadt/IWMBakk/studium.asp Bakkalaureatsstudiengang Internationales Weinmanagement]
- [http://www.fh-burgenland.at/Eisenstadt/IWMMag/studium.asp Magisterstudiengang Internationales Weinmarketing]
- [http://www.fh-burgenland.at/Eisenstadt/IWBMag/studium.asp Magisterstudiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen]
- [http://www.fh-burgenland.at/Eisenstadt/IBBakk/studium.asp Bakkalaureatsstudiengang Informationsberufe]
- [http://www.fh-burgenland.at/Eisenstadt/IBMag/studium.asp Magisterstudiengang Angewandtes Wissensmanagement]
- [http://www.fh-burgenland.at/Eisenstadt/ICSDipl/studium.asp Diplomstudiengang Information and Communication Solutions]
Städtepartnerschaften
- Bad Kissingen (Deutschland)
- Colmar (Frankreich)
- Lignano (Italien)
- Shido (Japan)
- Sopron (Ungarn)
Stadtgliederung
Stadtteile
- Oberberg
- Unterberg
- Kleinhöflein
- St.Georgen
Kultur
Veranstaltungen
- Haydnfestspiele
Sehenswürdigkeiten
Museen
- Haydnmuseum
- Landesmuseum
- Österreichisches Jüdisches Museum
- Diözesanmuseum
- Feuerwehrmuseum
Sakralbauten
- Bergkirche
- Domkirche, spätgotische ehemalige Wehrkirche
- Synagoge
Schlösser und Burgen
- Schloss Esterházy ,mit dem wunderschönen Schlosspark
- Gloriette, ehemaliges Jagdschloss des Fürsten Esterhazy
Bauwerke
- Haydnmausoleum
- Rathaus
- Pulverturm
Sport
Söhne und Töchter der Stadt
- Paul I. Fürst Esterházy, kaiserlicher Feldmarschall
- Paul II. Anton Fürst Esterházy, kaiserlicher Feldmarschall
- Silvia Fuhrmann, österreichische Politikerin
- Josef Hyrtl, österreichister Anatom
- Andreas Ivanschitz, österreichischer Fußballspieler
- Maria Perschy, österreichische Filmschauspielerin
- Franz Soronics, österreichischer Politiker
Ehrenbürger
- Esterházy, Familie
- Joseph Haydn - , Musiker
- Johann Nepomuk Hummel - , Musiker
- Josef Hyrtl (Joseph Hyrtl), Anatom
- Adam & Franz Liszt, Musiker
- Mordecai Mokiach - , "pseudo"-Messiah
- Robert Musil - , Schriftsteller
- Maria Perschy, Filmschauspielerin
- Joseph Weigl, Musiker
- Emanuel Schreiber - , Rabbi
- Samson Wertheimer - , Rabbi
Sonstiges
Regelmäßige Veranstaltungen
Literatur
Weblinks
- Wissenswertes rund um Eisenstadt: http://www.burgenland.at/eisenstadt/
- Kammerorchester Joseph Haydn: http://www.haydnorchester.at
- Österr. Jüdisches Museum: http://www.ojm.at/
- Schloss Esterhazy: http://www.schloss-esterhazy.at/
- Haydnfestspiele: http://www.haydnfestival.at/
- Fachhochschul-Studiengänge Burgenland: http://www.fh-burgenland.at
- Jugendportal Homepage: http://www.ironcity.at/
Kategorie:Burgenland
Kategorie:Ort im Burgenland
Eisenstadt
Kategorie:Österreichische Landeshauptstadt
Königreich Ungarn
Das Königreich Ungarn ist die Bezeichnung für das Vielvölkerkönigreich Ungarn, das von 1001 bis 1918 bestand. Es entstand im heutigen Westungarn und vergrößerte seinen Herrschaftsbereich in der Folgezeit auf das Gebiet des heutigen Ungarn, das Gebiet von Siebenbürgen (im heutigen Rumänien gelegen), die Slowakei, die Karpato-Ukraine, Kroatien (außer Dalmatien) und einige kleinere Gebiete. (Siehe auch Geschichte Ungarns).
Der erste König des Königreichs war Stephan I. der Heilige aus der Herrscherdynastie der Árpáden, der 1001 formell als König von Ungarn anerkannt wurde, als Papst Silvester II. ihm den Titel „Apostolische Majestät“ verlieh.
Im Jahr 1102 wurde König Koloman von Ungarn durch ein Abkommen mit dem kroatischen Adel (pacta conventa) in Personalunion auch König von Kroatien. Die Verwaltung übernahmen kroatische Bane. 1527 wählte der kroatische Sabor in Cetingrad „völlig frei und ohne fremde Beeinflussung“ Erzherzog Ferdinand von Habsburg zu ihrem König.
Der Dynastie der Árpáden folgte im frühen 14. Jahrhundert das Geschlecht der Anjou auf den Thron, später kamen auch das Geschlecht der Jagiellonen und andere nichtdynastische Herrscher an die Macht. Größere Bekanntheit erlangte unter anderem Matthias Corvinus (1458–1490). Von 1526 an war das Haus Habsburg im Besitz der ungarischen Königswürde und behielt diese bis zum Ende der Monarchie im Jahre 1918.
1918
Nach der Niederlage in der Schlacht bei Mohács 1526 und einem anschließenden Bürgerkrieg verlor das Königreich folgende Gebiete (siehe Karte):
- die östlichen Gebiete wurden zum Herzogtum Siebenbürgen unter osmanischer Oberhoheit (osmanischer Vasallenstaat)
- die eroberten Gebiete (größtenteils das heutige Ungarn) wurden integraler Bestandteil des Osmanischen Reiches
Das übrig gebliebene Hoheitsgebiet (größtenteils die heutigen Gebiete Slowakei, Burgenland und West-Kroatien), das den Habsburgern unterstand, wurde in Königliches Ungarn umbenannt. De facto wurde es Teil der habsburgischen Monarchie. Nach der Zurückdrängung des Osmanischen Reiches auf die Gebiete südlich der Donau und der Save um 1700 wurde das ehemalige Königreich wiederhergestellt.
1700
1867 entstand die k.u.k. Monarchie, die österreichische Dominanz im Kaiserreich wurde durch den Österreichisch-Ungarischen Ausgleich beendet. Die gesamte habsburgische Monarchie in den „Doppelstaat“ Österreich-Ungarn umgewandelt und der Herrscher war nun Kaiser von Österreich und König von Ungarn in Personalunion. Die k.u.k. Monarchie bestand bis zum Ende des Ersten Weltkrieges 1918, als die Ungarische Republik ausgerufen wurde und das Königreich aufhörte zu existieren. Im Vertrag von Trianon von 1920 musste die Regierung in Budapest der Teilung des Gebietes des ehemaligen Königreichs Ungarn zustimmen.
Königreich Ungarn war auch die offizielle (sonst aber nicht gebräuchliche) Bezeichnung des ungarischen Staates, der größtenteils dem heutigen Ungarn entspricht und vom 21. März 1920 bis zum 21. Dezember 1944 bestand. Während dieser Zeit wurde das Land vom Reichsverweser Miklós Horthy geführt, dieser stellte den Königstellvertreter (siehe Truchsess) während der Abwesenheit des tatsächlichen Königs dar, daher die Bezeichnung „Königreich“.
Siehe auch
- Liste der Könige von Ungarn
- Stephanskrone
- Geschichte Ungarns
- Ungarn
- Liste der historischen Komitate Ungarns
Kategorie:Ungarische Geschichte
ja:ハンガリー王国
1945
2. Februar: Mühlviertler Hasenjagd
Politik
- 1. Januar: Eduard von Steiger wird Bundespräsident der Schweiz
- 16. Januar: Schwerer Luftangriff der britischen Luftwaffe auf Magdeburg: 90 % der Magdeburger Altstadt versinkt in Schutt und Asche
- 24. Januar: In Aachen erscheint mit den Aachener Nachrichten die erste deutsche Nachkriegszeitung
- 27. Januar: Befreiung des KZ und Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee
- 30. Januar: Durch ein sowjetisches U-Boot wird der Dampfer „Wilhelm Gustloff“ versenkt. Von ca. 10.000 Menschen (Flüchtlinge aus Ostpreussen) an Bord überlebten nur etwa 1.200 Menschen; es handelt sich um die größte Schiffskatastrophe der Weltgeschichte
- 4. Februar: 11. Februar: Konferenz von Jalta
- 12. Februar: Abkommen von Varkiza, Entwaffnung und Demobilisierung der Griechischen Volksbefreiungsarmee ELAS
- 4. April: Befreiung Ungarns durch sowjetische Truppen und Beginn der stalinistischen Zeit
- 20. April: Vorübergehende Schließung der Technischen Hochschule Berlin (Vorgänger der Technischen Universität)
- 25. April: Elbe Day, in Torgau feiern sowjetische und US-amerikanische Soldaten das erstmaliges Zusammentreffen ihrer Kampfverbände auf reichsdeutschem Boden
- 27. April: Befreiung des KZ-Kommandos Kaufering/Landsberg durch die amerikanische Armeeverbände und französische Truppen de Gaulles - 28. April: In der Penzberger Mordnacht ermorden NS-Schergen kurz vor Kriegsende 16 Zivilisten
- 30. April: Die Rote Armee hisst die sowjetische Fahne auf dem Reichstagsgebäude, Adolf Hitler, der Diktator des Dritten Reiches, begeht Selbstmord
- 5. Mai: Dänemark. Ende der Besetzung durch die Wehrmacht des Deutschen Reiches
- 5. Mai: Waffenstillstand und Befreiung der Niederlande
- 6. Mai: Der von Kurt Schumacher initiierte Ortsverein Hannover der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wird ins Leben gerufen und ist erste Keimzelle für den Wiederaufbau der SPD
- 7. Mai: Um 2.41 Uhr unterzeichnet Generaloberst Alfred Jodl in Reims die Gesamtkapitulation der Wehrmacht des Deutschen Reiches
- 8. Mai: Norwegen. Ende der Besatzung durch deutsche Wehrmachtstruppen
- 8. Mai: Bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht; Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa
- 9. Mai: Um 0.01 Uhr tritt die Gesamtkapitulation der deutschen Wehrmacht in Kraft
- 9. Mai: Wilhelm Buhl wird Ministerpräsident in Dänemark
- 23. Mai: Verhaftung der Reichsregierung unter Großadmiral Karl Dönitz in Flensburg
- 24. Mai: Die fast ausschließlich deutschen Bewohner werden aus Frain an der Thaya (Vranov nad Dyjí) vertrieben
- 5. Juni: Der Alliierte Kontrollrat übernimmt die oberste Regierungsgewalt im besetzten Deutschen Reich
- 10. Juni: Marschall Schukow ordnet in seinem Befehl Nr. 2 in der sowjetischen Besatzungszone an, „die Bildung und Tätigkeit antifaschistischer Parteien zu erlauben“
- 11. Juni: Die „Gruppe Ulbricht“ gründet in Berlin die Kommunistische Partei Deutschlands neu
- 15. Juni: Neugründung der SPD in Berlin, eine zweite SPD-Keimzelle entsteht
- 21. Juni: Der tschechoslowakische Präsident Eduard Benes verfügt die Enteignung des Grundbesitzes der Sudetendeutschen (Benes-Dekrete)
- 1. Juli: Einrichtung der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone
- 16. Juli: beim Trinity-Test in New Mexico (USA) explodiert die erste Atombombe
- 17. Juli–2. August: Konferenz von Potsdam über das besiegte Deutschland
- 26. Juli: Winston Churchill, britischer Premierminister, gibt nach einer verlorenen Unterhauswahl seinen Rücktritt bekannt
- 27. Juli: Nach gewonnener Unterhauswahl übernimmt Clement Attlee das Amt des britischen Premiers von Winston Churchill
- 1. August: Die Frankfurter Rundschau erscheint als erste deutsche Lizenz-Zeitung nach dem Zweiten Weltkrieg
- 2. August: Polen. Potsdamer Abkommen
- 6. August: Abwurf der ersten offiziellen Atombombe über Hiroshima, etwa 200.000 Tote
- 9. August: Abwurf einer Atombombe über Nagasaki
- 15. August: Bedingungslose Kapitulation Japans durch Kaiser Hirohito
- 17. August: Indonesien wird unabhängig
- 26. September - Bei Göttingen wird das Aufnahmelager Friedland für Flüchtlinge und Vertriebene aus Ostdeutschland und Osteuropa geschaffen.
- 10. Oktober - Auf Anordnung des Alliierten Kontrollrats werden alle NS-Organisationen aufgelöst.
- 11. November - Das Großherzogtum Luxemburg erhält eine eigene Besatzungszone in Deutschland mit den Städten Bitburg und Merzig.
- 14. November: Eröffnung der Nürnberger Prozesse
- 27. Dezember: Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird gegründet
- Wiederaufnahme der Arbeit der Kommunalverbände in getrennter institutioneller Form (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag)
Kultur
- 1. Februar: Uraufführung der Oper Lycksalighetens ö von Hilding Rosenberg an der Königlichen Oper in Stockholm
- 19. April: Uraufführung das Musical Carousel von Richard Rodgers am Majestic Theatre in New York
Katastrophen
- 12. Januar: Erdbeben der Stärke 7,1 in Mikawa, Japan, etwa 1.900 Tote
- 9. Februar: Das deutsche Passagierschiff „General von Steuben“ wird mit über 4000 Flüchtlingen an Bord vor der pommerschen Ostseeküste von einem sowjetischen U-Boot torpediert und sinkt. Etwa 3500 Tote
- 23. Februar: Zerstörung von Pforzheim
- 3. Mai: Die Versenkung der Cap Arcona, der Thielbek und der Deutschland durch britische Luftangriffe fordert ca. 7.000 Tote
- 28. Juli: New York, USA. Ein B-25 Bomber krachte in das Empire State Building zwischen dem 78. und 79. Stockwerk. 13 Tote, davon 10 Zivilisten
- 27. November: Erdbeben der Stärke 8,2 im Iran, etwa 4.000 Tote
- 15. Dezember: Zusammenstoß zwischen einer S-Bahn und einem Güterzug zwischen den Berliner Bahnhöfen Spindlersfeld und Betriebsbahnhof Schöneweide. 4 Tote, 9 Schwerverletzte. Der zuständige Fahrdienstleiter wird im Januar 1946 von der sowjetischen Besatzungsmacht zum Tode verurteilt und hingerichtet
Sport
Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden siehe unter der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
- 4. November - Fußball: Die süddeutsche Oberliga nimmt ihren Spielbetrieb mit Punktspielen auf.
Vereinte Nationen
- Gründung der Vereinten Nationen am 26. Juni in San Francisco als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes
- 24. Oktober: Argentinien, USA, Großbritannien, Türkei, Ukraine, Syrien, Saudi-Arabien, Neuseeland, Nicaragua, Paraguay, Philippinen, Polen, Sowjetunion, Kuba, Libanon, Luxemburg, Iran (Islamische Republik), Dominikanische Republik, El Salvador, Frankreich, Haiti, Brasilien, Chile, China, Dänemark, Argentinien, Belarus werden Mitglieder bei den Vereinten Nationen
- 25. Oktober: Griechenland wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 30. Oktober: Indien wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 31. Oktober: Peru wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 1. November: Australien wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 2. November: Liberia und Costa Rica werden Mitglieder bei den Vereinten Nationen
- 5. November: Kolumbien wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 7. November: Südafrika und Mexiko werden Mitglieder bei den Vereinten Nationen
- 9. November: Kanada wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 13. November: Panama und Äthiopien werden Mitglieder bei den Vereinten Nationen
- 14. November: Bolivien wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 15. November: Venezuela wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 21. November: Guatemala wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 27. November: Norwegen wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 29. November: Jugoslawien wird zur „Sozialistischen Föderativen Republik“
- 10. Dezember: Niederlande wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 17. Dezember: Honduras wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 18. Dezember: Uruguay wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 21. Dezember: Irak und Ecuador werden Mitglieder bei den Vereinten Nationen
- 27. Dezember
- : Belgien wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- : Gründung des IWF (Internationaler Währungsfond)
Militärisch
- 2. Januar: Nürnberg wird in einem alliierten Luftangriff weitgehend, die historisch wertvolle Altstadt vollständig zerstört
- 16. Januar: Magdeburg durch Luftangriff schwer zerstört
- 30. Januar: Versenkung der Wilhelm Gustloff durch ein sowjetisches U-Boot, mehr als 9.000 Tote
- 13.–15. Februar: Luftangriff auf Dresden (min. 35.000 Tote)
- 23. Februar: Zerstörung Pforzheims durch Luftangriff
- 3. März: Alliierte Flugzeuge werfen versehentlich Bomben auf Basel und Zürich
- 16. März: Würzburg wird durch einen Luftangriff zu 75 % zerstört
- 18. März: Berlin: 1250 amerikanische Bomber fliegen einen Angriff
- 19. März: Zerstörung Hanaus durch britischen Luftangriff
- 16. April: Versenkung der Goya durch sowjetisches U-Boot, etwa 6.500 Tote
- 26. April: Letzter größerer deutscher Panzerangriff des 2. Weltkriegs: Bautzen wird zurückerobert
- 3. Mai: Versenkung der Cap Arcona, der Thielbek und der Deutschland durch britische Luftangriffe, etwa 7.000 Tote
- 4. Mai: Die 2. französische Panzerdivision unter General Leclerc erreicht Hitlers Berghof auf dem Obersalzberg in Berchtesgaden
- 14. Juni: Das Fraternisierungsverbot wird gelockert. Demzufolge erhalten britische Besatzungssoldaten in Deutschland die Erlaubnis, mit kleinen Kindern zu sprechen
- 6. August: Erster Atombombenabwurf Hiroshima
- 9. August: Zweiter Atombombenabwurf Nagasaki
- 17. August: Das (letzte) deutsche U-Boot U 977 erreicht auf der Flucht aus Deutschland Argentinien
Technik
- 24. Januar: In Peenemünde wird eine geflügelte Version der A4/V2-Rakete die A4b erstmals erfolgreich gestartet. Sie soll die doppelte Reichweite der A4 erreichen, stürzt allerdings wegen eines Flügelbruchs vorzeitig ab. Es kommt zu keinem weiteren Start dieses Flugkörpers mehr
- 1. März: Der Pilot des ersten senkrecht startenden bemannten Raketenflugzeugs, einer Natter von den Bachem-Werken kommt beim Start ums Leben
- 6. April: Das höchste Holzbauwerk aller Zeiten, der 190 Meter hohe Holzsendeturm des Senders Mühlacker, wird von der SS gesprengt
- 16. Juli: Erste Atombombentestexplosion bei Los Alamos: „Trinity-Test“, 20 Kilotonnen TNT
- Oktober: In der Nähe von Cuxhaven wird Vertretern der alliierten Besatzungsmächte an Hand von drei Versuchsstarts die Technik der „Vergeltungswaffe“ V2 demonstiert (Operation Backfire)
1. Halbjahr
- 1. Januar: Jacky Ickx, belgischer Formel-1- und Sportwagen-Rennfahrer
- 1. Januar: Rüdiger Safranski, deutscher Schriftsteller
- 3. Januar: Stephen Stills, amerikanischer Musiker
- 3. Januar: Frank Laufenberg, verheiratet mit Irene Laufenberg
- 3. Januar: Luigi Blau, österreichischer Architekt und Möbeldesigner
- 7. Januar: Dave Cousins, britischer Sänger und Songwriter
- 8. Januar: Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, deutscher Politiker und MdB
- 8. Januar: Terry Sylvester, britischer Musiker
- 9. Januar: Levon Ter-Petrosyan, erste Präsident von Armenien
- 10. Januar: Rod Stewart, britischer Sänger aus Schottland
- 11. Januar: Christine Kaufmann, deutsche Filmschauspielerin
- 12. Januar: Maggie Bell, britische Sängerin
- 14. Januar: Hubertus Schmoldt, Vorsitzender der Gewerkschaft IG BCE
- 14. Januar: Anselm Grün, Benediktinermönch in der Abtei Münsterschwarzach bei Würzburg
- 15. Januar: Christian Anders, Schlagersänger
- 17. Januar: Ib Michael, dänischer Schriftsteller
- 17. Januar: William Hart, US-amerikanischer Sänger
- 18. Januar: Isabell Allende, Tochter von Salvador Allende
- 19. Januar: Rod Evans, britischer Sänger
- 20. Januar: Eric Stewart, britischer Sänger, Gitarrist und Songschreiber
- 21. Januar: Martin Shaw, britischer Schauspieler
- 22. Januar: Christoph Schönborn, österreichischer Bischof und Kardinal
- 23. Januar: Renate Kern, deutsche Schlagersängerin († 1991)
- 26. Januar: Peter Rauen, deutscher Politiker und MdB
- 26. Januar: Jacqueline du Pré, britische Violoncellistin
- 29. Januar: Manfred Lehmann, deutscher Schauspieler
- 29. Januar: Tom Selleck, US-amerikanischer Schauspieler
- 30. Januar: Steve Marriott, britischer Rockmusiker († 1991)
- 31. Januar: Matthias Beltz, deutscher Kabarettist und freier Autor († 2002)
- 1. Februar: Gerhard Welz, deutscher Fußballspieler
- 2. Februar: Robert Atzorn, deutscher Schauspieler
- 6. Februar: Bob Marley, jamaikanischer Musiker († 1981)
- 7. Februar: Fredric Kroll, amerikanischer Komponist und Schriftsteller
- 8. Februar: Erich Rutemöller, deutscher Fußballtrainer
- 8. Februar: Kinza Clodumar, nauruischer Politiker und Präsident
- 9. Februar: Mia Farrow, US-amerikanische Schauspielerin
- 10. Februar: Karin Radermacher, deutsche Politikerin und MdL
- 11. Februar: Ralph Doubell, australischer Leichtathlet und Olympiasieger
- 12. Februar: Jann-Peter Jansen, deutscher Politiker und MdB
- 14. Februar: Uwe Göllner, deutscher Politiker und MdB
- 14. Februar: Hans Adam II., Regent von Liechtenstein
- 15. Februar: Douglas R. Hofstadter, Physiker, Informatiker, Kognitionswissenschaftler und Philosoph
- 19. Februar: Thomas Brasch, Autor, Dramatiker und Lyriker
- 20. Februar: Johannes Biebl, deutscher Rockmusiker
- 21. Februar: Walter Momper, deutscher Politiker
- 23. Februar: Georg Milbradt, Ministerpräsident des Freistaats Sachsen
- 24. Februar: Helmut Rauber, deutscher Politiker und MdB
- 27. Februar: Daniel Olbrychski, polnischer Schauspieler
- 4. März: Dieter Meier, Schweizer Künstler
- 5. März: Friedrich Bohl, deutscher Politiker
- 8. März: Anselm Kiefer, deutscher Maler und Bildhauer
- 13. März: Anatolij Timofejewitsch Fomenko, russischer Mathematiker und Dozent
- 14. März: Herman van Veen, niederländischer Sänger, Schriftsteller, Liedertexter und Liederkomponist
- 15. März: Volker Kröning, deutscher Politiker und MdB
- 16. März: Polo Hofer, schweizerischer Rock-Sänger
- 26. März: Michail Woronin, russischer Turner († 2004)
- 26. März: Joachim Hörster, deutscher Politiker und MdB
- 27. März: Harry Rowohlt, deutscher Schriftsteller, Übersetzer und Rezitator
- 30. März: Eric Clapton, Rock- und Blues-Gitarrist
- 3. April: Petra Kappert, Professorin für Turkologie († 2004)
- 4. April: Daniel Cohn-Bendit, Publizist und Politiker
- 12. April: Sigrid Skarpelis-Sperk, deutscher Politiker und MdB
- 13. April: Lowell George, US-amerikanischer Rockmusiker (Little Feat)
- 14. April: Uwe Beyer, deutscher Leichtathlet († 1993)
- 14. April: Ritchie Blackmore, britischer Hardrock-Gitarrist/Deep Purple
- 20. April: Naftali Temu, kenianischer Leichtathlet und Langstreckenläufer († 2003)
- 25. April: Björn Ulvaeus, schwedischer Sänger, Mitglied der Gruppe ABBA
- 26. April: Winfried Glatzeder, deutscher Schauspieler
- 6. Mai: Jimmie Dale Gilmore, US-amerikanischer Country-Singer-Songwriter
- 8. Mai: Keith Jarrett, US-amerikanischer Jazz-Pianist
- 9. Mai: Gamal Al-Ghitani, ägyptischer Autor und Journalist
- 9. Mai: Jupp Heynckes, deutscher Fußballspieler und Trainer
- 14. Mai: Wladislaw Ardzinba, abchasischer Politiker
- 16. Mai: Martha Beatriz Roque Cabello, kubanische Wirtschaftswissenschaftlerin
- 19. Mai: Pete Townshend, britischer Musiker und musikalischer Kopf der Rockband The Who
- 20. Mai: Anton Zeilinger, Professor, führte Experimente zur Quantenteleportation durch
- 21. Mai: Ernst Messerschmid, Physiker und Astronaut
- 24. Mai: Bärbel Bohley, Bürgerrechtlerin und Malerin
- 24. Mai: Priscilla Presley, amerikanische Schauspielerin
- 24. Mai: Driss Jettou, marokkanischer Politiker und Premierminister
- 25. Mai: Klaus Zaczyk, deutscher Fußballspieler
- 28. Mai: Leo Pleysier, niederländischsprachiger Schriftsteller aus Belgien
- 31. Mai: Rainer Werner Fassbinder, deutscher Regisseur, Filmproduzent und Bühnenautor († 1982)
- 31. Mai: Laurent Gbagbo, Präsident des afrikanischen Staates Côte d'Ivoire
- 2. Juni: Richard Long, britischer Künstler
- 3. Juni: Gerda Eichhorn, deutsche Politikerin
- 5. Juni: John Carlos, US-amerikanischer Leichtathlet und Olympiateilnehmer
- 6. Juni: Theo Zwanziger, deutscher Sportfunktionär und Schatzmeister des DFB
- 7. Juni: Wolfgang Schüssel, österreichischer Bundeskanzler
- 9. Juni: Luis Ocaña, spanischer Profi-Radfahrer († 1994)
- 10. Juni: Kurt Neumann, deutscher Politiker
- 10. Juni: Regula Schmidt-Bott, deutscher Politiker und MdB
- 11. Juni: Ernst Bahr, deutscher Politiker und MdB
- 11. Juni: Roger Schawinski, Schweizer Medienpionier und Fernsehmoderator
- 14. Juni: Alfred Worm, österreichischer Journalist
- 14. Juni: Jörg Immendorff, deutscher Maler und Bildhauer
- 17. Juni: Ken Livingstone, Oberbürgermeister von London
- 17. Juni: Eddy Merckx, belgischer Radrennfahrer
- 19. Juni: Aung San Suu Kyi, Politikerin in Birma
- 21. Juni: Philippe Sarde, französischer Komponist
- 22. Juni: Rainer Brüderle, deutscher Politiker
- 25. Juni: Carly Simon, amerikanische Sängerin und Songschreiberin
- 29. Juni: Chandrika Bandaranaike Kumaratunga, Präsidentin von Sri Lanka
- 30. Juni: Sean Scully, irischer Maler und Grafiker
2. Halbjahr
- 2. Juli: Dieter Grasedieck, deutscher Politiker und MdB
- 7. Juli: Beatrix Philipp, deutsche Politikerin und MdB
- 8. Juli: Herbert Schirmer, war Minister für Kultur der DDR
- 8. Juli: Micheline Calmy-Rey, Schweizer Politikerin
- 9. Juli: Dean Koontz, US-amerikanischen Schriftsteller
- 12. Juli: Hans Jochen Henke, deutscher Politiker
- 12. Juli: Gerald Weiß, deutscher Politiker und MdB
- 14. Juli: Uwe Küster, deutscher Politiker und MdB
- 15. Juli: Jürgen Möllemann, deutscher Politiker († 2003)
- 19. Juli: Barbara Alms, Museumsleiterin
- 19. Juli: Christian Feest Ethnologe, Direktor des Völkerkundemuseums, Wien
- 23. Juli: Roland Ertl, Chef des Generalstabes des Österreichischen Bundesheeres
- 23. Juli: Herbert Frankenhauser, deutscher Politiker und MdB
- 30. Juli: Patrick Modiano, französischer Schriftsteller
- 7. August: Reinhard Rack, ÖVP-Politiker und Mitglied des Europäischen Parlaments
- 8. August: Wolfgang Dreher, deutscher Richter am Bundessozialgericht
- 12. August: Ute Mora, deutsche Schauspielerin († 2003)
- 12. August: Jean Nouvel, französischer Architekt
- 14. August: Steve Martin, US-amerikanischer Schriftsteller, Produzent, Schauspieler, Musiker und Komponist
- 14. August: Wim Wenders, deutscher Regisseur und Fotograf
- 15. August: Alain Juppé, französischer Politiker
- 23. August: Carmen-Maja Antoni, deutsche Schauspielerin
- 26. August: Suzette Pirsch, Künstlerin
- 27. August: Marianne Sägebrecht, deutsche Schauspielerin
- 31. August: Van Morrison, irischer Rocksänger und Songschreiber
- 31. August: Ernst-Reinhard Beck, deutscher Politiker und MdB
- 31. August: Itzhak Perlman, israelischer Musiker
- 8. September: Christiane Krüger, deutsche Schauspielerin
- 8. September: Vinko Puljić, Erzbischof von Sarajevo und Kardinal
- 9. September: Ingrid Matthäus-Maier, deutsche Politikerin
- 11. September: Franz Beckenbauer, deutscher Fußballnationalspieler
- 12. September: Norbert Berger, deutscher Sänger
- 13. September: Alain Louvier, französischer Komponist
- 13. September: Gertrude Mongella, erste Präsidentin des Afrikanischen Parlaments
- 14. September: Jürgen Koppelin, deutscher Politiker und MdB
- 14. September: Lutz Brockhaus, deutscher Bildhauer
- 15. September: Hans-Gert Pöttering, deutscher Politiker
- 17. September: Phil Jackson, US-amerikanischer Basketballtrainer
- 22. September: Ursula Stenzel, Mitglied des Europäischen Parlaments
- 22. September: Klaus Reichenbach, Minister im Amt des Ministerpräsidenten der DDR
- 23. September: Igor Iwanow, Sekretär des Sicherheitsrats Russlands
- 26. September: Gal Costa, brasilianischer Sänger
- 28. September: Marielle Goitschel, französische Skirennläuferin
- 29. September: Michael Bella, deutscher Fußballspieler
- 29. September: Nadeschda Tschischowa, russische Leichtathletin und Olympiasiegerin
- 30. September: Ralph Siegel, deutscher Musiker, Komponist und Musikproduzent
- 1. Oktober: Donny Hathaway, US-amerikanischer Musiker († 1979)
- 2. Oktober: Martin Hellman, Kryptologe
- 2. Oktober: Don McLean, US-amerikanischer Sänger und Komponist
- 5. Oktober: Brian Connolly, Schottischer Sänger der Gruppe The Sweet († 1979)
- 7. Oktober: Manfred Ruge, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt
- 21. Oktober: Michael Kraus, deutscher Künstler und Grafiker aus Olpe/Biggesee († 1978)
- 22. Oktober: Detlef Pirsig, deutscher Fußballspieler
- 27. Oktober: Arild Andersen, norwegischer Jazz-Bassist
- 27. Oktober: Waltraud Klasnic, Landeshauptmann der Steiermark
- 27. Oktober: Luiz Inácio Lula da Silva, brasilianischer Politiker und Präsident
- 29. Oktober: Wilfried Lieck, erfolgreicher deutscher Tischtennisspieler
- 3. November: Gerd Müller, Deutscher Fußballspieler und Rekordtorschütze
- 6. November: Rita Pavone, italienische Schlagersängerin
- 9. November: Jos van Immerseel, belgischer Cembalist
- 11. November: Daniel Ortega, Präsident von Nicaragua
- 12. November: Neil Young, kanadischer Rockmusiker
- 15. November: Anni-Frid Lyngstad, schwedische Popsängerin, Mitglied der Popgruppe ABBA
- 20. November: Johnny Dyani, südafrikanischer Jazz-Bassist und -Komponist
- 21. November: Goldie Hawn, US-amerikanische Schauspielerin
- 23. November: Dennis Nilsen, bezeichnete sich selbst als „Englands größten Serienmörder“
- 28. November: Georg Volkert, ehemaliger deutscher Fußballspieler
- 30. November: Roger Glover, englischer Bassist und Musikproduzent
- 30. November: Radu Lupu, rumänischer Pianist
- 9. Dezember: Andrew Birkin, britischer Drehbuchautor und Regisseur
- 18. Dezember: Matthias Weisheit, deutscher Politiker († 2004)
- 20. Dezember: Peter Criss, US-amerikanischer Schlagzeuger
- 20. Dezember: Arno Schmidt (Bundestagsabgeordneter), war vom
- 22. Dezember: Konrad Beikircher, ist Kabarettist und Musiker
- 22. Dezember: Ursula Haubner, österreichische Politikerin und seit dem
- 24. Dezember: Lemmy Kilmister, britischer Rockmusiker
- 25. Dezember: Rick Berman, ist Produzent der Star Trek Serien und Filme
- 28. Dezember: Birendra, König von Nepal († 2001)
- 30. Dezember: Paola Cacchi, italienische Leichtathletin und Olympionikin
- 31. Dezember: Leonard Adleman, Professor für Computerwissenschaften und Molekularbiologie
- 5. Januar: Hans Christiansen, deutscher Maler und Kunsthandwerker ( - 1866)
- 5. Januar: Julius Leber, deutscher Politiker und Widerstandskämpfer ( - 1891)
- 10. Januar: Rudolf Borchardt, deutscher Schriftsteller und Übersetzer ( - 1877)
- 22. Januar: Alfred Wolfenstein, expressionistischer Lyriker, Dramatiker und Übersetzer ( - 1888)
- 22. Januar: Else Lasker-Schüler, deutsche Dichterin ( - 1869)
- 23. Januar: Eugen Bolz, deutscher Politiker und Widerstandskämpfer ( - 1881)
- 23. Januar: Reinhold Frank, deutscher Rechtsanwalt und Widerstandskämpfer ( - 1896)
- 23. Januar: Helmuth James Graf von Moltke, deutscher Jurist und Widerstandskämpfer ( - 1907)
- 27. Januar: Gideon Klein, tschechischer Komponist und Pianist ( - 1919)
- 29. Januar: Hans Conrad Leipelt, Mitglied der Weißen Rose ( - 1921)
- 1. Februar: Johan Huizinga, niederländischer Kulturhistoriker ( - 1872)
- 2. Februar: Alfred Delp, deutscher Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus ( - 1907)
- 2. Februar: Carl Friedrich Goerdeler, deutscher Politiker und Widerstandskämpfer ( - 1884)
- 2. Februar – Friedrich Schirmer, Bürgermeister von Bunzlau und Oberbürgermeister von Wittenberg ( - 1859)
- 3. Februar:
StadtkreisDeutschland
Heute
Stadtkreis ist heute in Baden-Württemberg und Bremen die synonyme Bezeichnung für die eindeutigere Bezeichnung kreisfreie Stadt.
Geschichte
Früher gab es Stadtkreise nur
- im Königreich Preußen, und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein,
- und in Thüringen.
Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat. Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in Preußen in der Regel aus mehreren Gemeinden.
Die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 führte den Begriff "Stadtkreis" für alle größeren Städte Deutschlands verbindlich ein. In der "Ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung" vom 23. März 1935 wurden alle Stadtkreise, geordnet nach Bundesstaaten aufgezählt. 1942 gab es hierzu eine Ergänzung. Allerdings war damit nicht automatisch die Auskreisung, also die Herauslösung aus dem jeweiligen Landkreis, verbunden. Wenn überhaupt, dann erfolgte das in den einzelnen Bundesstaaten später und wurde - was die Einwohnerzahl anbelangt - unterschiedlich umgesetzt. So wurden beispielsweise in Württemberg die Städte Esslingen am Neckar, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwenningen am Neckar, Stuttgart, Tübingen und Ulm durch die Deutsche Gemeindeordnung 1935 zu Stadtkreisen erklärt, doch war damals nur Stuttgart quasi kreisfrei. Erst 1938 wurden noch Heilbronn und Ulm aus ihren Landkreisen herausgelöst und damit kreisfrei. Die anderen "Stadtkreise" blieben bei ihren jeweiligen Landkreisen. Diese Städte waren eher mit "kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus" zu vergleichen, also etwa heutigen Großen Kreisstädten (Siehe hierzu: Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland).
Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
Deutsche Demokratische Republik
In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind außer Berlin nur jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet.
Schweiz
In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis das, was in der BRD ein Stadtbezirk ist.
benutzte Literatur/Internet
- HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
- BALKOW, Karla und CHRIST, Werner. Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
- Verein für Computergenealogie, GenWiki, http://wiki.genealogy.net/index.php?title=Stadtkreis (23.10.2005)
Deutsche GemeindeordnungDie Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 schaffte das bisher föderalistisch strukturierte Gemeindeverfassungsrecht der deutschen Länder ab zugunsten einer zentralistischen Regelung, die im gesamten Deutschen Reich galt. Der nationalsozialistische Staat sah in ihr eines der grundlegenden Gesetze seines Regimes wie schon aus der Präambel („Auf dem von ihr bereiteten Boden wird sich der Neubau des Reiches vollenden.“) zu ersehen ist; daher wurden auch demokratische Elemente wie Wahlen zum Amt des Bürgermeisters oder Abstimmungen im Stadtrat abgeschafft, und die Stellung der NSDAP wurde fest verankert.
Gemeindearten
Die Deutsche Gemeindeordnung ersetzte das bisher in Preußen gültige Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 und alle anderen Gemeindeverfassungen (Städteordnungen und Landgemeindeordnungen) in den deutschen Ländern. Einzige Abweichungen von dieser einheitlichen Rechtsordnung für alle Stadt- und Landgemeinden des Deutschen Reiches waren die vorläufigen Ausnahmen der Hauptstadt Berlin und der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck.
Städte und Gemeinden
Das Gesetz sah vor dass alle kommunalen Einheiten auf Ortsebene die Bezeichnung „Gemeinde“ (also nicht mehr: Landgemeinde) führten. Die Gemeinden, die bisher die Bezeichnung „Stadt“ führten, behielten diese Bezeichnung. Das galt auch für die die sogenannten Titularstädte, das heißt für kleinere Gemeinden, die früher nach einer Landgemeindeordnung verwaltet wurden, aber die Bezeichnung Stadt trugen.
Gemeinden mit anderen Bezeichnungen
Im übrigen konnten den Gemeinden in beschränktem Umfange Zusatzbezeichnungen verliehen werden, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der Bedeutung der Gemeinde beruhten, wie zum Beispiel:
- Berlin, Reichshauptstadt,
- München, Hauptstadt der Bewegung,
- Leipzig, Reichsmessestadt, usw.
„Führerprinzip“
Gemeindeleiter
Die Leiter der Gemeinden führten reichseinheitlich die Bezeichnung „Bürgermeister“ und „Oberbürgermeister“ in einem Stadtkreis. Diese Leiter wurden nicht mehr gewählt, sondern berufen.
Die Stellen hauptamtlicher Bürgermeister und Beigeordneter waren öffentlich auszuschreiben. Im Sinne der Einheit zwischen Partei und Staat leitete bei der Berufung und Abberufung des Bürgermeisters der Kreisleiter der NSDAP das Verfahren. Nach Beratung mit den Gemeinderäten schlug er der zuständigen Behörde drei Bewerber vor. Zuständig war:
- für Stadtkreise mit mehr als 100.000 Einwohnern: der Reichsminister des Innern,
- für die übrigen Stadtkreise: der Reichsstatthalter;
- für die übrigen Städte: der Regierungspräsident,
- für die übrigen Gemeinden: der Landrat.
Die Position wurde in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern hauptamtlich für zwölf Jahre besetzt und sollte – von begründeten Ausnahmefällen abgesehen – in den übrigen Gemeinden ehrenamtlich für sechs Jahre besetzt werden. Zur Vertretung des Bürgermeisters standen diesem ebenfalls berufene Beigeordnete zur Seite.
„Gemeindevertretung“
Einen gewählten Gemeinderat gab es nicht mehr. Vielmehr hatten Gemeinderäte „die dauernde Fühlung der Verwaltung der Gemeinde mit allen Schichten der Bürgerschaft zu sichern“. Die Bezeichnung lautete in Städten „Ratsherren“.
Ihre Berufung erfolgte auf 6 Jahre durch den Beauftragten der NSDAP im Benehmen mit dem Bürgermeister. Dabei war auf nationale Zuverlässigkeit, Eignung und Leumund zu achten. Es sollten Persönlichkeiten berücksichtigt werden, deren Wirkungskreis der Gemeinde ihre besondere Eigenart oder Bedeutung gab oder das gemeindliche Leben wesentlich beeinflusste.
Der Bürgermeister hatte wichtige Angelegenheiten der Gemeinde mit den Gemeinderäten zu beraten. Über den Inhalt der Beratung war eine Niederschrift aufzunehmen, in der abweichende Äußerungen der Gemeinderäte aufzunehmen waren. Abstimmungen fanden nicht statt.
Aufsichtsbehörde
Die Aufsicht des Staates führte (beispielhaft für Preußen):
#über Stadtkreise der Regierungspräsident,
#über die übrigen Gemeinden der Landrat.
Geltungszeit
Nach Kriegsende galt das Gesetz vorläufig noch in einigen westdeutschen Ländern in demokratisierter Form weiter, bis sie durch neue Gemeindeordnungen abgelöst wurde.
Weblinks
- [http://www.verfassungen.de/de/de33-45/gemeindeordnung35.htm Deutsche Gemeindeordnung (Text)]
- [http://www.staedtetag-nrw.de/mitglied/themen/go/ Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen]
Siehe auch unter: Gemeindeordnung
Kategorie:Kommunalrecht
GemeindeamtDie Gemeinde in Österreich ist die kleinste sich selbstverwaltende Einheit. Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann auch aus mehreren Katastralgemeinden bestehen. Aber auch mehrere kleinere Orte, die keine eigenen Katastralgemeinden sind, können zu einer Gemeinde zusammengeschlossen sein. Als Synonym bezeichnet man die Gemeinde auch als Kommune. Vor allem spricht man von kommunalen Einrichtungen oder Kommunalsteuern.
Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen, die Landesgesetze sind, geregelt.
Dabei wird in gesetzliche und freiwillige Aufgaben einer Gemeinde unterschieden.
Gesetzliche Aufgaben
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
- Brandschutz und Rettungswesen
- Straßenbau und Erhaltung der Gemeindestraßen (siehe Straßensystem in Österreich)
- Schulerhalter von Volks- und Hauptschule, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges
- Meldewesen
- Bauwesen
- Matrikenwesen (Führung der Personenstandsbücher, siehe Standesamt)
Freiwillige Aufgaben
- öffentliche Wasserleitung
- Kanalisation
- Bau und Verwaltung von Gemeindewohnungen
(Diese Aufzählung der Aufgaben ist nur ein Auszug)
Um manche Aufgaben effizienter durchführen zu können, können sich Gemeinden freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht oft im Schulwesen (Schulgemeinde) oder im Abwasserwesen zu Abwasserverbänden. Auch zum Staatsbürgerschaftsverband schließen sich meist die Gemeinden zusammen.
Zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten haben Statutarstädte.
Organe der Gemeinde
Die Organe der Gemeinde sind:
- Die Gemeindevertretung, die in geheimer und direkter Wahl gewählt wird, ist das beschließende und überwachende Organ. Sie setzt sich aus den Gemeinderäten zusammen.
- Der Gemeindevorstand, der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt wird, ist das vollziehende Organ im selbständigen Wirkungsbereich. Er besteht aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und den geschäftsführenden Gemeinderäten (in Städten lautet deren Titel "Stadtrat").
- Für einzelne Ortsteile kann als direkter Vertreter des Bürgermeisters vor Ort ein Ortsvorsteher, der möglichste aus dem Kreis der Gemeinderäte stammt, eingesetzt werden.
- Der Bürgermeister ist das vollziehende Organ im übertragenen Wirkungsbereich. Der Bürgermeister wird je nach Bundesland entweder vom Gemeinderat oder in direkter Wahl gewählt. Die Direktwahl der Bürgermeister gibt es derzeit in den Bundesländern Burgenland, Tirol und Vorarlberg.
Gemeindewahlrecht
Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:
- Er muss in der Gemeinde einen Anknüpfungspunkt seiner unmittelbaren Lebensinteressen haben (einen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz), berufliche Interessen, Grundbesitz, Wohnmöglichkeit, etc.).
- Er muss österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates sein.
- Derzeit muss ein Bürger das 18. Lebensjahr zum bekanntgegebenen Stichtag vollendet haben.
- Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden.
Vor jeder Gemeinderatswahl flammen Diskussionen über das Wahlalter und über das Wahlrecht von Ausländern (auch Nicht-EU-Bürgern), die sich schon länger in der Gemeinde aufhalten, auf.
Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so hat er auch das passive Wahlrecht. Es kann nur Bundesländer-abhängig ein höheres Mindestalter vorgeschrieben sein.
Die Vertretung der Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund ist der Gemeindebund, bzw. bei den Städten der Städtebund
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in Österreich in verschiedenen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen meist Gemeinden zusammengelegt wurden. Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde, aber auch neue Gemeindenamen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihren alten Namen. Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerungsstrukturen nicht zusammen passten oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt aber auch nach wie vor Kleinstgemeinden mit unter 100 Einwohnern, z.B. im Bezirk Gänserndorf.
Gemeindetypen
- Die kleinste Einheit, die nicht selbständig ist, ist die Katastralgemeinde und daher zu einer größerer Gemeinde gehört, die die Aufgaben wahrnimmt.
- Die häufigste Form ist die Standardgemeinde, die entweder aus einer oder mehreren Katastralgemeinden besteht.
- Marktgemeinde
- Stadtgemeinde
Wenn auch üblicherweise die Form der Gemeinde von der Einwohneranzahl abhängt, so ist das nicht unbedingt eine Bedingung. So gibt es Marktgemeinden mit ca. 15.000 Einwohnern, aber auch kleinere Städte.
Beispiele
- die kleinste Gemeinde ist Gramais in Tirol mit 59 Einwohnern
- die größte Marktgemeinde ist Lustenau mit etwa 20.000 Einwohnern
- die kleinste Stadtgemeinde ist Rattenberg in Tirol mit 436 Einwohnern
Gemeindename
Der Gemeindename ist in den meisten Fällen ident mit dem Namen des größten Ortes. Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen können sie aber einen künstlichen, das heißt relativ neuen Namen erhalten haben, beispielsweise durch Anhängen einer Zusatzinformation zur leichteren Lokalisierung. Vor allem wenn es sich um einen häufigeren Ortsnamen handelt. Auch Doppelnamen von zwei gleichgroßen Katastralgemeinden kommen vor. In vielen Fällen kann man aber den Gemeindenamen auf keiner Landkarte oder einer Ortstafel finden.
Aber auch bei den Schreibweisen gibt es Eigenheiten. So können die Schreibweisen in den Registern der jeweiligen Landesregierung von den geografischen Schreibweisen vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen leicht differieren. Beispielsweise Bindestriche, werden einmal weggelassen, im anderen Fall hinzugefügt, das selbe gilt für Präfixe wie St. und Sankt. Auch die s-Schreibweise kann differieren, so dass ein Ortsname einmal mit ß, das andere mit ss geschrieben wird.
Beispiele
- Brand-Laaben: Die Gemeinde besteht aus den beiden Katastralgemeinde Brand und Laaben und noch einigen kleineren Orten zusätzlich.
- Wienerwald: Es gibt keinen gleichnamigen Ort nur die verschiedenen Katastralgemeinden Sulz im Wienerwald, Dornbach, Grub und Sittendorf, sowie die Orte Wöglerin, Gruberau,...
- Zwentendorf an der Donau: Die Katastralgemeinde selbst heißt nur Zwentendorf. Durch den Zusatz kann es leichter von anderen Gemeinden mit dem selben Namen Zwentendorf unterschieden werden.
Ort der Verwaltung
Der Sitz der Verwaltung wird Gemeindeamt genannt. Bei Städten lautet die Bezeichnung Stadtamt oder Magistrat. Das Gebäude selbst wird aber oft sowohl bei größeren Gemeinden als auch bei Städten als Rathaus bezeichnet. Bei Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen beziehungsweise Katastralgemeinden bestehen, befindet sich das Gemeindeamt meist im (Namen gebenden) Hauptort. Um auch der Bevölkerung in den anderen Ortsteilen einen einfachen Zugang zur Ortsverwaltung zu ermöglichen, können auch Außenstellen eingerichtet sein.
Weblinks
- [http://www.gemeindebund.gv.at/ Österreichischer Gemeindebund]
- [http://www.staedtebund.at/ Österreichischer Städtebund]
Siehe auch: Politisches System Österreichs
Kategorie:Politik (Österreich)
!Gemeinde (Österreich)
Kategorie:Kommunalrecht
BezirksverwaltungsbehördeDie Bezirksverwaltungsbehörde ist in Österreich die Bezeichnung für eine Verwaltungsbehörde. Ihr untersteht ein politischer Bezirk (Verwaltungsbezirk).
Bezirksverwaltungsbehörde ist der Bezirkshauptmann, dem als unterstützendes Amt die Bezirkshauptmannschaft zur Verfügung steht. In Städten mit eigenem Statutarstadt ist der Bürgermeister die Bezirksverwaltungsbehörde, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft übernimmt das Magistrat.
Die Bezirksverwaltungungsbehörde nimmt als Einzelorgan in 1. Instanz die allgemeine staatliche Verwaltung des Landes wahr (der Landesregierung nachgeordnet) sowie ebenfalls in 1. Instanz die mittelbare Bundesverwaltung (dem Landeshauptmann nachgeordnet) wahr. Somit kann sie funktionell sowohl als Bundes- wie auch als Landesorgan auftreten.
Siehe auch: Liste der Bezirke in Österreich
Kategorie:Politik (Österreich)
Kategorie:Verwaltung (Österreich)
Bezirkshauptmannschaft]
Die Bezirkshauptmannschaft ist die allgemeine Verwaltungsbehörde eines österreichischen Bezirkes in 1. Instanz. Sie wird auch als Bezirksverwaltungsbehörde bezeichnet
Es gibt hier keine gewählten, sondern nur beamtete Organe. Der oberste Beamte ist der Bezirkshauptmann (Titel wird sowohl für Männer als auch für Frauen verwendet). Sie werden von der Landesregierung ernannt.
Obwohl Landesbehörde, erfüllt die Bezirkshauptmannschaft, kurz auch BH genannt, sowohl staatliche (mittelbare Bundesverwaltung) als auch Bundesländeraufgaben. Hier sind die verschiedensten Fachgebiete angesiedelt:
- Amtsarzt
- Amtstierarzt
- Behörde für Gewerbe-, Wasser-, Verkehrsrecht
- Sozialamt
- Fremdenpolizei
- Forst- und Jagdverwaltung
- Gemeindeaufsicht
- verschiedenste Verwaltungsstrafsachen
Außerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches der Bundespolizeidirektionen obliegt auch die Sicherheitsverwaltung den Bezirkshauptmannschaften. Die Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden und deren Polizeiinspektionen des Wachkörpers Bundespolizei sind diesen bei der Besorgung der Sicherheitsverwaltung unterstellt. Für die Bezirksverwaltungsbehörde versehen die ihnen unterstellten oder beigegebenen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Exekutivdienst.
Nicht zuständig ist die BH für Statutarstädte (hier werden die Aufgaben vom Magistrat wahrgenommen) sowie im gesamten Justizwesen. In der Bundeshauptstadt (zugleich Bundesland) Wien bestehen keine Bezirkshauptmannschaften; auch hier fallen deren Aufgaben in die Zuständigkeit des Magistrats.
Die Bezirkshauptmannschaften wurden 1850 in allen Kronländern eingerichtet. 1918 wurden sie in der Republik übernommen und 1924 in die Kompetenz der Länder übertragen.
Bei großen Bezirken gibt es auch Außenstellen, den so genannten Exposituren. Heute nur mehr im Bezirk Liezen.
Geschichte
Die Bezirkshauptmannschaften wurden in Österreich-Ungarn im Jahr 1850 in allen Kronländern zur Verwaltung eingerichtet. Es war aber dabei noch Verwaltung und Justiz vermischt. Erst 1868 wurden sie als reine staatliche Verwaltungsinstitution geschaffen. Nach dem Zerfall der Donaumonarchie wurde sie in Österreich selbst übernommen und besteht in dieser Form seither.
Literatur
K. Gutkas & J. Demmelbauer: Die Bezirkshauptmannschaft gestern und heute. Wien 1994.
Siehe auch: Liste der Bezirke in Österreich, Amtshauptmannschaft
Weblinks
-
Weblinks
Kategorie:Politik (Österreich)
Organ (Recht)Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Organe können Einzelpersonen (beispielsweise Geschäftsführer) oder Gremien (beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) sein. Aus der "Verfassung" der juristischen Person ergibt sich, welche Organe es gibt, wofür sie handeln dürfen (zum Beispiel: Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers) und wie sie handeln dürfen (zum Beispiel: immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam). Unter "Verfassungsorganen" im engeren Sinne versteht man die Organe eines Staates.
Staatsorgane
Auf Bundesebene sind folgende Verfassungsorgane vorgesehen:
Der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Gemeinsame Ausschuss und das | | |