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US-Präsident

US-Präsident

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (President of the United States of America) ist das Staatsoberhaupt der USA, der Chef der US-amerikanischen Regierung und Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist im Wesentlichen nur einmal möglich. Aktueller (Oktober 2005) Amtsinhaber und 43. Präsident ist der Republikaner George Walker Bush. George Walker Bush

Verfassungsrechtliche Stellung

Die Position des Präsidenten der Vereinigten Staaten wird in Artikel II der US-Verfassung beschrieben. Vorschriften zu seiner Wahl und Amtszeit sind durch den 12., 20., 22., 23. und 25. Verfassungszusatz geregelt. Der Präsident der Vereinigten Staaten fasst in sich drei Positionen zusammen, die in vielen anderen Ländern von mindestens zwei Personen wahrgenommen werden. Obwohl er also die Verkörperung der US-amerikanischen Bundesexekutive schlechthin ist, so wird er doch durch das System der checks and balances vom Kongress (Legislative) und von der Judikative kontrolliert. Dem Gedanken der strikten Gewaltenteilung entsprechend darf der US-Präsident daher auch nicht Mitglied des Kongress oder eines Bundesgerichts sein.

Staatsoberhaupt

Der US-Präsident ist als Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten von Amerika Inhaber des höchsten Staatsamts. Er schließt im Namen der Vereinigten Staaten Verträge, die vom Senat mit Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden müssen; er entsendet - mit Zustimmung des Senates - Diplomaten der Vereinigten Staaten und empfängt Gesandte anderer Staaten offiziell. Er ernennt - wiederum mit Zustimmung des Senates - die Richter der Bundesgerichte, insbesondere die Richter des Supreme Court, und alle sonstigen Bundesbeamten. Die Befugnis zur Ernennung der sonstigen Bundesbeamten ist vom Kongress mit Ausnahme der wichtigsten Positionen weiterdelegiert worden. Der Präsident kann, wenn der Senat nicht versammelt ist, eine Person ernennen, selbst wenn dafür die Senatszustimung erforderlich wäre (recess appointment). Diese Ernennung gilt jedoch nur bis zum Ende der Sitzungsperiode des Senates.

Regierungschef

Der US-Präsident ist aber gleichzeitig auch der Regierungschef der Vereinigten Staaten: Er führt das von ihm - mit Zustimmung des Senates - ernannte Kabinett. Gleichzeitig hat er weitere wichtige politische Berater, die dem Kabinett nicht angehören (Executive Office of the President). Der US-Präsident besitzt im Kabinett eine vollständige Richtlinienkompetenz, da er einen Minister (secretary) jederzeit entlassen kann. Der Präsident hat dem US-Kongress von Zeit zu Zeit (üblicherweise einmal jährlich) Bericht über die Lage der Nation (state of the union) zu erstatten.

Oberbefehlshaber

Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und - nach dem Verfassungstext - auch der Milizen der Einzelstaaten, sofern sich diese im Einsatz für die Vereinigten Staaten als ganzes befinden. Obwohl das Recht zur Kriegserklärung nach Artikel I Abschnitt 8 der Verfassung dem Senat zusteht, kann der Präsident den Truppen selbständig nahezu alle Befehle erteilen, sofern er nicht formal einen Krieg erklärt und gewisse parlamentarische Kontrollrechte wahrt. Hierzu gehört auch der Einsatz von Atomwaffen. Dieses Privileg begründet in großen Maße die auch militärische Wichtigkeit des Amtes des US-Präsidenten.

Zusammenarbeit mit dem Kongress

Der US-Präsident ist - anders als in parlamentarischen Regierungssystem - zur Amtsführung nicht unbedingt auf die Unterstützung des Kongresses angewiesen; eine politische Gegnerschaft von Präsident und Kongress ist daher verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen und in der Praxis nicht selten. Der US-Präsident hat als Verkörperung der Exekutive zum Beispiel formal keine Möglichkeit, dem Kongress Gesetzesvorhaben vorzulegen. In der Praxis werden daher vom Präsidenten geförderte Gesetzentwürfe von dem Präsidenten nahestehenden Abgeordneten in die zuständige Kammer eingebracht. Außerdem kann der Präsident durch informelle Einflussnahme, unter anderem auch durch seine Rede zur Lage der Nation, Entscheidungen des Kongresses in die von ihm gewünschte Richtung zu lenken versuchen. Stimmt er mit der Linie des Kongresses überhaupt nicht überein, so kann er gegen ein Gesetz ein Veto einlegen, das vom Kongress nur mit Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern zurückgewiesen werden kann. Der US-Präsident kann jedoch unter keinen Umständen den Kongress auflösen

Wahl

Die Wahl des US-Präsidenten ist relativ kompliziert. Sie besteht aus Vorwahlen (primaries) zur Bestimmung der Präsidentschaftskandidaten einer Partei, der Volkswahl sowie der anschließenden Wahl durch die Wahlmänner. Schließlich erfolgt die Zählung der Wahlmännerstimmen.

Voraussetzungen

Jeder Kandidat, für die Präsidentschaft wie für die Vizepräsidentschaft, muss gebürtiger US-Amerikaner und mindestens 35 Jahre alt sein. Ferner muss er seit mindestens 14 Jahren seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Insbesondere die Vorschrift, dass der Präsident gebürtiger US-Amerikaner sein muss, wird seit einigen Jahren hinterfragt. So wird argumentiert, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb Einwanderer, die einen großen Teil der US-amerikanischen Bevölkerung ausmachten und große Dienste leisteten, von diesem Amt ausgeschlossen sein sollen. Der Gouverneur von Kalifornien, der gebürtige Österreicher Arnold Schwarzenegger, gilt als einer der bekanntesten Kandidaten im Falle der Aufhebung dieser Vorschrift, zu der allerdings eine Verfassungsänderung notwendig wäre.

Vorwahlen

Jeder Präsidentschaftskandidat der beiden großen Parteien, also der Demokraten und der Republikaner, benötigt die Bestätigung durch den Parteitag. Die Delegierten einer Partei für diesen Parteitag werden in Vorwahlen (primaries) bestimmt. Während ein amtierender und wieder antretender US-Präsident in der Regel unangefochten wieder von seiner Partei nominiert wird, ist das Auswahlverfahren in der Partei des Herausforderers deutlich spannender. Die Delegiertenmandate werden entsprechend der Bevölkerungsgröße in den einzelnen Bundesstaaten vergeben, sodass der Sieg in mehreren großen Bundesstaaten in Verbindung mit der Tatsache, dass dieser Sieg dem Kandidaten alle Delegiertenstimmen des Staates liefert, für einen Kandidaten bereits die Parteinominierung bedeuten kann. Deshalb wird schon in diesen Vorwahlen, die je nach Bundesstaat nur für Parteimitglieder oder für alle der Partei nahestehenden Wähler offen sind, mit großem Aufwand Wahlkampf gemacht, wofür Mittel neben dem Eigenanteil des Kandidaten wesentlich über Spenden beschafft werden. Nach Abschluss der Vorwahlen werden auf großen Jubelparteitagen der großen Parteien die entsprechenden Kandidaten formal bestätigt; dabei gibt der Präsidentschaftskandidat an, wen er als Kandidaten für die Vizepräsidentschaft mit auf sein ticket nehmen möchte. Auch dieser Kandidat wird in der Regel vom Parteitag bestätigt.

Wahltag

Die Wahl zum US-Präsidenten findet stets am Dienstag zwischen dem 2. und dem 8. November in einem Jahr statt, das durch vier ohne Rest teilbar ist (2000, 2004, 2008 usw.). Die Wähler stimmen dabei für eines der möglich aus Präsidentschaftskandidat und Vizepräsidentschaftskandidat bestehenden tickets. Häufig stehen mehr als die zwei Vorschläge der beiden großen Parteien auf dem Wahlzettel, obwohl diese in aller Regel keine Chancen auf den Wahlsieg haben. Bei der Entscheidung, wer zum US-Präsidenten (und zum Vizepräsidenten) gewählt ist, zählt jedoch nicht, wer bundesweit die meisten Stimmen erhalten hat. Vielmehr wird diese Entscheidung einem Wahlmännerkollegium überlassen. Das Wahlmännerkollegium besteht aus 538 Personen, die von den Wählern in den einzelnen Bundesstaaten und im Bundesdistrikt gewählt werden. Diese Zahl entspricht der Zahl der Abgeordneten im Repräsentantenhaus (435) und im Senat (100) sowie drei Wahlmännern für den sonst im Kongress nicht vertretenen Bundesdistrikt. Dabei findet jedoch in der Regel keine Verhältniswahl statt; vielmehr entfallen alle Wahlmänner aus einem Bundesstaat auf den Vorschlag, der im Bundesstaat die meisten Stimmen erhält. Somit kann es vorkommen, dass wie im Jahr 2000 ein Kandidat (2000 Al Gore) zwar in der Volkswahl mehr Stimmen erhält als sein Kontrahent (2000 George W. Bush), in den Wahlmännerstimmen jedoch das Nachsehen hat.

Wahlmännerkollegium

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, treffen sich die Wahlmänner der Staaten in den einzelnen Bundesstaaten im Dezember nach der Wahl zur Stimmabgabe: Das 538-köpfige Wahlmännerkollegium tritt als solches also nie zusammen. Hier geben die Wahlmänner ihre Stimmen - für Präsident und Vizepräsident getrennt - ab. Sie sind zwar gehalten, die Stimme demjenigen Kandidaten zu geben, auf dessen Konto sie gewählt wurden, dies wird jedoch durch die geheime Wahl oder durch sehr niedrige Strafen im Falle des Nichteinhaltens konterkariert. Aus diesem Grund kommt es regelmäßig vor, dass einzelne Wahlmänner entgegen dem Wählerauftrag stimmen; jedoch hat ein solcher faithless elector eine Wahl noch nie in ihr Gegenteil umschlagen lassen. Bis 1800 wurden Präsident und Vizepräsident nicht getrennt gewählt, sondern der Erstplatzierte wurde Präsident, der zweite Vizepräsident. Nachdem die Wahl 1800 zu einem Gleichstand zwischen Thomas Jefferson und Aaron Burr geführt hatte, wurde dies durch den 1804 in Kraft getretenen 12. Verfassungszusatz geändert.

Auszählung und Vereidigung

Anfang Januar werden die Stimmabgaben der Wahlmänner in den 51 Gebietseinheiten dann in einer seltenen gemeinsamen Sitzung von Senat und Repräsentantenhaus ausgezählt; diese Aufgabe kommt dem Präsidenten des Senats, also dem noch amtierenden Vizepräsidenten, zu. Nach Ende der Auszählung verkündet dieser, wer zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten gewählt worden ist. Hat keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit der Wahlmännerstimmen (also 270) auf sich vereinigt, so wählt gegebenenfalls das Repräsentantenhaus den Präsidenten und der Senat den Vizepräsidenten. Ein solcher Fall ist jedoch angesichts der eindeutigen Zweiteilung des amerikanischen Parteiensystems seit rund 200 Jahren nicht mehr vorgekommen. Am auf die Wahl folgenden 20. Januar (bis 1933 am 4. März) schließlich wird zunächst der Vizepräsident, dann der US-Präsident um genau 12.00 Uhr Ortszeit in der Bundeshauptstadt vereidigt. Der Eid lautet: "I (Name) do solemnly swear (or: affirm) that I will faithfully execute the office of President of the United States, and will, to the best of my ability, preserve, protect, and defend the Constitution of the United States." deutsch: "Ich, (Name), schwöre (oder: gelobe) feierlich, dass ich das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten getreulich ausüben und die Verfassung der Vereinigten Staaten nach besten Kräften erhalten, schützen und verteidigen werde." Mit der Vereidigung tritt der US-Präsident in die Rechte und Pflichten seines Amtes ein.

Amtszeit

Die Amtszeit des Präsidenten beträgt vier Jahre. Scheidet der Präsident durch Tod, Rücktritt, Amtsenthebung oder Amtsunfähigkeit vorher aus dem Amt aus, so wird der Vizepräsident sofort neuer Präsident; seine Amtszeit endet mit dem ursprünglichen Ende der Amtszeit. Scheidet der Vizepräsident vorher aus dem Amt, so findet der 25. Verfassungszusatz Anwendung, demzufolge der Präsident mit Zustimmung von Senat und Repräsentantenhaus einen neuen Vizepräsidenten ernennen kann. Gibt es zum Zeitpunkt der Vakanz des Präsidentenamtes dennoch keinen Vizepräsidenten, so regelt der Presidential Succession Act, dass zunächst die Vorsteher der beiden Kammern des Kongresses und dann die Kabinettsmitglieder amtierende Präsidenten werden. Grundsätzlich darf seit 1951 jeder Präsident nur einmal wiedergewählt werden, unabhängig davon, ob die Wiederwahl anschließend oder später erfolgt. Ist jedoch eine Person ins Amt des Präsidenten nachgerückt und hat sie weniger als zwei Jahre im Amt verbracht, so darf die Person zweimal wiedergewählt werden. Insgesamt beträgt die maximal mögliche Amtszeit also zehn Jahre. Lyndon B. Johnson hätte 1968 also erneut kandidieren dürfen, Ford, wäre er 1976 gewählt worden, 1980 nicht noch einmal. Vor der Verabschiedung des 22. Verfassungszusatzes 1951 gab es keine Beschränkung der Wiederwahl außer dem Vorbild George Washingtons, der auf eine dritte Amtszeit verzichtet hatte und dies auch seinen Nachfolgern empfahl. 1912 kandidierte Theodore Roosevelt vergeblich für eine dritte Amtszeit. Franklin D. Roosevelt kandidierte erfolgreich 1940 für eine dritte und 1944 für eine vierte Amtszeit (zu Beginn der letzteren verstarb er jedoch). Alle anderen Präsidenten hatten sich an Washingtons Vorbild gehalten.

Entlohnung und Privilegien

Dem ersten US-Präsident, George Washington, stand ein jährliches Gehalt in Höhe von 25.000 $ zu, das er jedoch nicht annahm, da er bereits ein wohlhabender Mann war. Seit 2001 erhält der Präsident ein Gehalt in Höhe von 400.000 $ pro Jahr. Traditionell dient das Gehalt des Präsidenten, des höchsten Amtsträgers in den Vereinigten Staaten, als Obergrenze für die Bezahlung von Regierungsangestellten. Daher musste 2001, als sich das Gehalt von hohen Beamten dem des Präsidenten immer weiter annäherte, die Entlohnung des Präsidenten angehoben werden, um diese Beamten weiterhin angemessen bezahlen zu können. Für die heutigen Präsidenten kommen weitere Vorteile hinzu: Sie können im geräumigen Weißen Haus leben und arbeiten. Sie können an Bord der Air Force One und anderer dem Präsidenten zur Verfügung stehender Verkehrsmittel alle Dinge erledigen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Dazu gehören etwa eine gepanzerte Limousine und ein Hubschrauber. Ferner steht dem Amtsinhaber der Landsitz des US-Präsidenten in Camp David zur Verfügung, auf den auch ausländische Würdenträger häufig eingeladen werden. Der Präsident und seine Familie werden jederzeit vom Geheimdienst beschützt. Bis 1997 stand dieses Privileg auch allen früheren Präsidenten, die nach wie vor mit "Mr. President" angesprochen werden, und ihren Familien bis zum Tod des Präsidenten zu. Seither gilt dies nur noch für maximal zehn Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Hinzu kommen kleine Privilegien wie ein kostenloses Büro, ein Diplomatenpass und Haushaltsmittel für Bürohilfe und Assistenten. Jedoch erhalten US-Präsidenten erst seit 1958 eine Pension, nachdem sie das Amt verlassen haben. Seit Herbert Hoovers Präsidentschaft (1929-1933) bauen frühere US-Präsidenten regelmäßig eine eigene Präsidentenbibliothek auf, die vornehmlich der Bewahrung und Erforschung der Nachlässe der US-Präsidenten dienen.

Amtssitz

1933 Der US-Präsident hat seinen traditionellen Amtssitz im Weißen Haus in Washington, D. C. Das Haus, mit dessen Grundsteinlegung 1792 die Stadtbebauung der heutigen amerikanischen Hauptstadt begann, steht seit 1800 dem amerikanischen Präsidenten und seiner Familie zur Verfügung. Es wurde 1814 im Krieg von 1812 zerstört und 1819 wiederaufgebaut. Das Oval Office, das Arbeitszimmer des US-Präsidenten, ist im Weißen Haus untergebracht, welches durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen beschützt wird. Ein Bunker unter dem Weißen Haus schützt den Präsidenten und seinen Stab in Notfällen.

Kuriosa

Vier Präsidenten wurden gewählt, obwohl jemand anderes mehr Stimmen hatte:
- 1824 - John Quincy Adams hatte 44.804 Stimmen weniger als Andrew Jackson
- 1876 - Rutherford B. Hayes hatte 264.292 Stimmen weniger als Samuel J. Tilden
- 1888 - Benjamin Harrison hatte 95.713 Stimmen weniger als Grover Cleveland
- 2000 - George W. Bush hatte 540.520 Stimmen weniger als Al Gore Einer wurde niemals gewählt, weder als Vizepräsident noch als Präsident, nämlich Gerald Ford, 38. Präsident der USA 1974 bis 1977. Als erste Frau kandidierte 1872 - lange, bevor Frauen in den USA auf Bundesebene das aktive Wahlrecht hatten - Victoria Woodhull für die Präsidentschaft.

Siehe auch


- US-Vizepräsident
- Liste der Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika
- US-Präsidentschaftswahlen 2004
- Politisches System der USA
- Außenpolitisches System der USA
- Spitznamen von US-Präsidenten (aus der englischen Wikipedia)

Weblinks


- [http://www.search.eb.com/presidentsWebapp/home.do;jsessionid=57BF4AFA7D830AA4701BF7B904EE6A7D Encyclopædia Britannica: The American Presidency - Umfangreiche Themenseite der EB (engl.)] Kategorie:USA ja:アメリカ合衆国大統領 ko:미국의 대통령 simple:President (United States) th:ประธานาธิบดีแห่งสหรัฐอเมริกา

Staatsoberhaupt

Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen (Im Sinne des Völkerrechts) und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupt (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform. In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König wie in Großbritannien oder Thailand). In den meisten Monarchien im Commonwealth (Commonwealth Realms) z.B. Australien, Kanada, oder Jamaika, ist das Staatsoberhaupt der König oder die Königin von Großbritannien (siehe Britische Monarchie). Die Funktionen des Staatsoberhaupts werden dann vom jeweiligen Generalgouverneur ausgeübt. Der Generalgouverneur wird vom Monarchen gemäß dem Vorschlag der jeweiligen Regierung ernannt. In einer präsidialen Republik wird das Staatsoberhaupt Präsident genannt. Beispiel sind der Präsident der USA, Bundespräsident in Deutschland oder Österreich und der französische Staatspräsident (Präsident der Republik). Einige wenige moderne Staaten kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen Japan, die Schweiz und San Marino. Das Schweizer Parlament wählt zyklisch ein Mitglied des Bundesrates zum "Bundespräsidenten". Allerdings ist dieser nur primus inter pares (erster unter gleichen) - lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt. Der Tennō (Kaiser) von Japan ist laut Verfassung nur "Symbol des Volkes", nicht Staatsoberhaupt. Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Die USA als Präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen. Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer sind auch zugleich Staatsoberhaupt. Die genauen Befugnisse des jeweiligen Staatsoberhaupts können in den verschieden politischen Systemen stark von einander abweichen. Siehe auch: Staatsform, Parlamentarisches Regierungssystem, Liste der Staatsoberhäupter nach Amtszeiten Kategorie:Politischer Begriff ! ja:元首 ko:국가 원수 simple:Head of state zh-min-nan:Kok-ka ê thâu-lâng

Republikanische Partei

Die Republikanische Partei (engl. Republican Party, auch als Republicans, oder Grand Old Party, GOP bezeichnet) ist eine der beiden großen Parteien der USA, neben der Demokratischen Partei. Derzeit gilt sie als die konservativere der beiden Parteien. Der aktuelle Präsident der USA, George W. Bush, wird von der Republikanischen Partei gestellt. Obwohl Bush auf den politischen Kurs der Partei am meisten Einfluss hat, ist nicht er, sondern Ken Mehlman Vorsitzender der Republican National Committee (seit Januar 2005). Die Republikaner kontrollieren auch das Legislative auf Bundesebene mit Mehrheiten im Senat und im Repräsentantenhaus. Ihr Wappentier ist der Elefant, und die inoffizielle Farbe (die bei Fernsehübertragungen von Wahlergebnissen auf der Landkarte erscheint) ist rot.

Geschichte

Die Republikanische Partei wurde am 28. Februar 1854 in Ripon, Wisconsin als Partei gegen die Ausbreitung der Sklaverei gegründet. Sie hatte nichts mit der namensähnlichen Demokratisch-Republikanischen Partei von Thomas Jefferson, mit denen sie häufig verwechselt wird und aus der die Demokratische Partei hervorging, zu tun. Die National-Republikanische Partei von Henry Clay kann auch nur indirekt als ihre Vorgängerin betrachtet werden, zumal viele in dieser Partei später bei den Whigs gearbeitet haben. Eine große Zahl des nördlichen Teils der Whig Party fand sich dann nach der republikanischen Parteigründung in der neuen Partei wieder, und brachte auch Bestandteile ihres früheren Parteiprogramms ein. Spätestens nach dem Ausbruch des US-Bürgerkriegs wechselten auch viele Demokraten der Nordstaaten (vor allem aus dem ländlichen Raum in Gegenden mit fruchtbarem Boden und wenig Landverpachtung), wegen der zunehmenden Dominanz des Südens in ihrer Partei, zu den Republikanern. Der erste Konvent der Partei fand am 6. Juli 1854 in Jackson, Michigan statt. Neben Mitgliedern der Whig-Partei kamen auch Teil der Free Soil Party und der American Party dazu. In den Auseinandersetzungen um die Sklaverei sammelten sich deren Gegner bei den Republikanern, die 1860 auch die Wahl Abraham Lincolns (der 1846 für die Whigs schon in den Kongress gewählt worden war) zum ersten republikanischen Präsidenten durchsetzten. Sie behaupteten ihre Herrschaft im Weißen Haus bis 1884, als Grover Cleveland für die Demokraten wieder Präsident wurde. Seit ihrer Gründung stellten die Republikaner die überwiegende Mehrheit der US-Präsidenten. Ursprünglich waren die Hauptbastionen der Republikaner der Nordosten, der mittlere Westen und die Westküste, während die Demokraten im Süden (wo die Republikaner als verhasste Yankees galten) in dem dünner besiedelten Teil des Westens (sofern das Gebiet als Staat dem Bund beigetreten war) dominierten. Heute hat sich dieses Verhältnis größtenteils umgekehrt.

Ideologie und Klientel der Republikanischen Partei

Die Republikaner sind, wie auch die Demokraten, eine Koalition verschiedener Interessengruppen, da die Koalitionsbildung in einem Mehrheitswahlsystem anders als beim Verhältniswahlsystem innerhalb der Parteien und nicht zwischen den Parteien stattfinden muss. Neben christlich-fundamentalistischen Kräften, die derzeit im Zentrum des Medieninteresses stehen, finden die Republikaner auch Unterstützung von Leuten, die für die Liberalisierung und Deregulierung der Wirtschaft eintreten, sowie für eine Politik der Aufrüstung und der selbstbewussten Verfolgung von nationalen Interessen, auch wenn diese innerhalb der UNO keinen Konsens finden. Traditionell erhalten sie viele Spenden nicht nur von Rüstungs- sondern auch von Tabakkonzernen und Ölfirmen. Umweltorganisationen und Firmen in den Neuen Medien bleiben ihr eher fern, aber seit den Kartellprozessen der Clinton-Regierung gegen Microsoft hat diese Firma, im Gegensatz zu ihren potentiellen Konkurrentinnen, ihre Spendentätigkeit deutlich erhöht. Mit Ausnahme der Gegenden mit reichen Vororten, wo die Partei eher für Steuersenkungen auftritt, nimmt sie ein starkes Profil gegen Abtreibung, homosexuelle Lebensgemeinschaften und Restriktionen beim Waffenbesitz ein. In den Auseinandersetzungen um die Gesundheitspolitik stehen Ärzte, Pharmafirmen, und Versicherungen eher den Republikanern näher, während Anwälte, denen ein Kostentreiben durch Klagen wegen Kunstfehler nachgesagt wird, eher auf Seite der Demokraten stehen. Weiter stehen die Republikaner für eine schnellere Exekutierung nach Verhängung der Todesstrafe. Die Republikanische Partei rekrutiert ihre Wählerschaft tendenziell eher in den ländlichen Gebieten und in den Südstaaten der USA, während in den Küstenregionen und den größeren Städten (vor allem im Norden) eher demokratisch gewählt wird.

Präsidenten der Republikanischen Partei


- Abraham Lincoln, 1861–1865
- Ulysses Grant, 1869–1877
- Rutherford Hayes, 1877–1881
- James Garfield, 1881
- Chester Arthur, 1881–1885
- Benjamin Harrison, 1889–1893
- William McKinley, 1897–1901
- Theodore Roosevelt, 1901–1909
- William Taft, 1909–1913
- Warren G. Harding, 1921–1923
- Calvin Coolidge, 1923–1929
- Herbert Hoover, 1929–1933
- Dwight Eisenhower, 1953–1961
- Richard Nixon, 1969–1974
- Gerald Ford, 1974–1977
- Ronald Reagan, 1981–1989
- George H. W. Bush, 1989–1993
- George W. Bush, seit 2001 Siehe auch:
- Demokratische Partei
- Demokratisch-Republikanische Partei
- Liste der politischen Parteien in den USA

Weblinks


- [http://www.gop.com/ Republican National Committee] Kategorie:US-amerikanische Partei ja:共和党 ko:공화당 (미국) simple:United States Republican Party

Verfassung der USA

Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ist das oberste Gesetz der Vereinigten Staaten. Sie wurde von zwölf ehemaligen britischen Kolonien entworfen, die am Verfassungskonvent in Philadelphia teilnahmen. Rhode Island, die 13. Kolonie, hatte keine Delegation entsandt. Sie trat am 4. März 1789 in Kraft und hat als Modell für viele spätere Staatsverfassungen gedient. Die neue Verfassung löste die vorher bestehenden "Artikel der Konföderation" ab. Der vollständige Text der Verfassung kann in WikiSource gefunden werden: (Deutsch) (Englisch)

Geschichte

Ursprünglich lautete der Auftrag des Konvents, bestehende Mängel der Konföderationsartikel zu beheben. Die 55 Delegierten kamen aber zu dem Schluss, dass die Mängel so gravierend seien, dass eine völlig neue Verfassung geschaffen werden müsse. Sie überschritten damit ihr Mandat, was ihnen viel Widerspruch brachte, zumal die neue Verfassung erheblich ausgeweitete Kompetenzen für die Bundesregierung bedeutete (der zuvor bestehende Konföderationskongress beruhte unter anderem auf dem Prinzip der Einstimmigkeit, so dass die Souveränität der Kolonien gewährleistet war). Einige der Verfassungsväter sahen sich daraufhin veranlasst, den Entwurf in den so genannten Federalist Papers zu verteidigen, die den Ratifikationskonvent im Staat New York beeinflussen sollten, und heute als Standard-Kommentar zur Verfassung gelten.

Die US-Verfassung

New York Die Verfassung versteht sich selbst als "höchstes Recht im Land". Die Gerichte haben diesen Satz so interpretiert, dass Gesetze, die von den jeweiligen Bundesstaaten oder dem Kongress verabschiedet wurden, als verfassungswidrig gelten und wirkungslos sind, falls sie sich im Widerspruch mit der Bundesverfassung finden. Dies gilt auch für die Verfassungen der Bundesstaaten. Entscheidungen des Supreme Court über die letzten zwei Jahrzehnte haben diese Lehre der Verfassungsvorherrschaft wiederholt gefestigt. Endgültige politische und regierende Macht liegt nach der Verfassung beim amerikanischen Volk, das dieses Grundgesetz mittels Amendment jederzeit ändern oder im Extremfall durch eine neue ersetzen kann. Diese Macht wird natürlich nicht direkt ausgeübt. Stattdessen werden die alltäglichen Aufgaben des Regierens an gewählte oder ernannte Beamte delegiert. Einige dieser Posten, aber bei weitem nicht die Mehrheit, sind in der Verfassung direkt vorgesehen. Die Macht dieser Beamten ist begrenzt. Ihre offiziellen Handlungen müssen mit der Verfassung übereinstimmen und dürfen auch nicht anderes geltendes Recht brechen. Gewählte Vertreter können nur so lange bestehen, wie sie in regelmäßigen Intervallen wiedergewählt werden. Ernannte Beamte dienen gewöhnlich solange, wie die Person oder das Organ es wünscht, das sie ernannt hat. Die einzigen Ausnahmen sind die Höchsten Richter des Supreme Court und die Bundesrichter, die vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt werden. Auf diese Weise sollen sie von politischen Erwartungen und Einfluss geschützt sein.

Prinzipien des Regierungssystems

Auch wenn sich die Verfassung in vielerlei Weise seit ihrer Annahme geändert hat, die fundamentalen Prinzipien sind heute die gleichen wie 1789. Es gibt drei Säulen im Regierungssystem (Exekutive, Legislative, und Judikative), die getrennt und unterschiedlich agieren. Die Macht einer Säule wird dabei immer durch die Macht der beiden anderen ausgeglichen und kontrolliert. Damit dient jede Säule als ein Hindernis für etwaige Auswüchse der anderen - gemäß dem Prinzip der checks and balances. Die Vereinigten Staaten haben eine föderale Natur. Bestimmte, aufgelistete Aufgabenbereiche gehören gemäß der Verfassung der Bundesebene und alle anderen, nicht gelisteten, gehören den Bundesstaaten und deren Bevölkerung (siehe dazu 10. Verfassungszusatz). Die Verfassung, nach ihren Vorschriften erlassene Gesetzen und die Verträge, die vom Präsident vorgeschlagen und vom Senat ratifiziert wurden, stehen über allem anderen Recht und Gesetzen, Verordnungen oder Regulierungen. Beginnend mit dem Urteil in Marbury v. Madison hat die amerikanische Rechtsprechung mit der Verfassungskontrolle begonnen. Das bedeutet, dass Bundesgerichte korrekt erlassene Gesetze überprüfen und auf ihre Verfassungskonformität prüfen. Wenn die Gerichte diese als verfassungswidrig ansehen, gelten sie als aufgehoben. Sie überprüfen außerdem die öffentlichen Handlungen aller Staatsdiener inklusive des Präsidenten. Jeder ist gleich vor dem Recht und hat ebenwertig Anspruch auf seinen Schutz. Alle Bundsstaaten sind gleich und keiner kann offiziell von der Bundesregierung besser behandelt werden als ein anderer. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Beschränkungen müssen sie das Recht der anderen anerkennen und respektieren. Die Regierungssysteme der Bundesstaaten müssen, genauso wie die Bundesebene, eine republikanische Form haben, in der die ultimativen Macht dem Volk gehört.

Präambel

Text (Deutsch) (Englisch) Die Präambel der Verfassung besteht aus einem einzigen Satz, der das Dokument und seinen Zweck vorstellt. Die Präambel verleiht selbst keine Macht und verbietet auch keine Handlungen. Sie erklärt nur den Hintergrund und Sinn der Verfassung. Ein Gottesbezug findet sich bewusst nicht, da die Verfassung ein rein säkulares Dokument ist. Die Präambel, insbesondere die ersten drei Wörter ("We the people" - "Wir das Volk"), ist einer der am häufigsten zitierten Abschnitte der Verfassung.

Artikel

Der Rest der Verfassung gliedert sich in sieben Artikel. Die Aufteilung spiegelt im Allgemeinen die Idee der Gewaltenteilung wieder.

Artikel I

Text (Deutsch) (Englisch) Der erste Artikel beschreibt die Legislative, den Kongress, der aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat besteht. Der Artikel legt die Art und Weise der Wahlen und die Qualifikationen der Mitglieder beider Kammern fest. Zusätzlich beschreibt er das Gesetzgebungsverfahren und die Aufgabenbereiche des Kongresses. Schließlich etabliert er die Beschränkungen von Bundes- und bundesstaatlicher Gesetzgebungskraft. Artikel I ist der längste der sieben Artikel. Verfassungszusätze, die den ersten Artikel verändern wollen, unterliegen einigen wenigen Beschränkungen. Insbesondere durften vor 1808 keine Veränderungen am ersten und vierten Satz des neunten Abschnitts vorgenommen werden, in denen die Sklaverei in Bundesstaaten, die diese wünschen, und der Import von Sklaven erlaubt werden. Außerdem kann der Kongress mittels Verfassungszusatz einem Bundesstaat das Recht der gleichwertigen Vertretung im Senat nur mit dessen Zustimmung entziehen. Dies steht im Kontrast zum Rest der Verfassung, der nach Belieben verändert werden darf. Damit gibt es in der amerikanischen Verfassung ähnlich dem deutschen Grundgesetz einen festen Verfassungskern, welcher jedoch in diesem Fall keine Menschenrechtsklauseln umfasst.

Artikel II

Text (Deutsch) (Englisch) Der zweite Artikel beschreibt das Amt des Präsidenten (die Exekutive): die Macht des Amtes, Qualifikationen für das passive Wahlrecht und die Art und Weise der Präsidentenwahl. Es legt auch die Aufgabe des US-Vizepräsident fest, die hauptsächlich darin besteht, das Amt des Präsidenten zu übernehmen, wenn dieser unfähig wird, es selbst auszuüben oder er zurücktritt. Der Vizepräsident hat eine Doppelrolle als Präsident des Senats, kann aber nur im Falle eines Patts seine Stimme abgeben. Artikel II enthält auch die Bestimmungen zum Amtsenthebungsverfahren des Präsidenten und Vizepräsidenten (siehe auch Präsidialsystem).

Artikel III

Text (Deutsch) (Englisch) Der dritte Artikel beschreibt die Rechtsprechung (die Judikative) und den Supreme Court. Der Artikel verlangt, dass es ein Gericht gibt namens Supreme Court. Der Kongress kann dabei weitere Gerichte aufstellen, deren Entscheidungen aber zum Supreme Court berufen werden können. Artikel 3 legt auch fest, dass alle Strafprozesse mithilfe von Geschworenen durchgeführt werden müssen, was als Verrat gilt und welche Einschränkungen bei dessen Bestrafung zu beachten sind.

Artikel IV

Text (Deutsch) (Englisch) Dieser Artikel regelt die Beziehungen der Einzelstaaten untereinander; etwa die Pflicht zur Anerkennung von Rechtsakten, das Verbot selbstständig Verträge mit anderen Staaten abzuschließen, Auslieferung von Verbrechern, etc.

Artikel V

Text (Deutsch) (Englisch) Artikel V beschreibt die Prozedur der Verfassungsänderung: Jeweils zwei Drittel beider Häuser des Kongresses müssen zustimmen, danach drei Viertel der Parlamente der Einzelstaaten.

Artikel VI

Text (Deutsch) (Englisch)

Artikel VII

Text (Deutsch) (Englisch) Der siebte Artikel beinhaltet die Inkraftsetzung dieser Verfassung durch Vertreter von 12 der 13 Staaten. Nur Rhode Island entsandte keine Vertreter. Neun waren das Minimum zur Ratifizierung.

Möglichkeit der Verfassungsänderung

Änderungen im eigentlichen Verfassungstext finden bei der amerikanischen Verfassung nicht statt. Stattdessen wird sie bei Bedarf durch einen Verfassungszusatz (engl. Amendment) ergänzt, der an den Text angehängt wird. Die geschieht jedoch recht selten. Einen Verfassungszusatz (engl. Amendment) durchzubringen ist nämlich nicht sonderlich einfach: Es gibt - nach Artikel V der US-Verfassung - insgesamt vier Wege zu einer Verfassungsänderung, da es zwei Methoden des Vorschlages und zwei Methoden der Ratifizierung gibt: Die zwei Methoden, eine Verfassungsänderung vorzuschlagen, sind:
- Eine Zweidrittelmehrheit im US-Senat und im US-Repräsentantenhaus stimmt für die vorgeschlagene Änderung. Alle 27 Amendments sind auf diese Weise Zustande gekommen.
- Zwei Drittel der Parlamente der Bundesstaaten fordern den US-Kongress auf, eine National Amendment Convention zu berufen. Von vielen Politikern wird diese Möglichkeit beargwöhnt, da eine solche Convention sich anmaßen könnte, was sich auch die Philadelphia Convention angemaßt hat: Eine neue Verfassung auszuarbeiten, anstatt nur Änderungen vorzunehmen. (Diese Ansicht vertreten zumindest Sidlow und Hensch in 'America at Odds', 2001, S. 45) Die zwei Ratifizierungsmethoden, zwischen denen sich der Kongress entscheiden muß, sind:
- Eine Dreiviertelmehrheit der Parlamente der Einzelstaaten stimmt dem Amendment zu. Diese Methode kann als traditionell angesehen werden und wurde in 26 Fällen verwandt.
- Die Einzelstaaten rufen jeweils eine spezielle Convention zur Ratifikation zusammen. Stimmen Dreiviertel dieser Conventions dem Amendment zu, ist es angenommen. Diese Methode wurde bislang ein Mal erfolgreich verwandt: beim 21. Amendment. Infolge dieser Regelungen kann eine Verfassungänderung schon durch die 13 bevölkerungsärmsten Bundesstaaten verhindert werden, die etwa 2,5% der Gesamtbevölkerung repräsentieren. So wurden seit Ratifizierung der US-Verfassung zwar mehr als 11 000 Amendments beantragt, es existieren aber insgesamt nur 27; die ersten zehn wurden zusammen mit der US-Verfassung verabschiedet. Oft beantragen Politiker in den USA Amendments obwohl sie wissen, dass praktisch keine Chance besteht es durchzubringen, um Beliebtheit bei bestimmten Wählergruppen zu erlangen.

Verfassungszusätze


- Verfassungszusatz 1 bis 10 1791 - bilden die Bill of Rights, den Grundrechtekatalog.
- Verfassungszusatz 11 1795 - schränkt das Klagerecht von Bürgern gegen andere Bundesstaaten als den ein, in dem sie leben.
- Verfassungszusatz 12 1804 - regelt die Wahl von Präsident und Vizepräsident in getrennten Wahlgängen.
- Verfassungszusatz 13 1865 - Abschaffung der Sklaverei (siehe Emanzipations-Proklamation)
- Verfassungszusatz 14 1868 - Volle Bürgerrechte für ehemalige Sklaven und alle in den USA geborenen Menschen. auch die Einzelstaaten müssen die Grundrechte beachten.
- Verfassungszusatz 15 1870 - Verbot, das Wahlrecht ehemaligen Sklaven vorzuenthalten (wurde in der Praxis von etwa 1880 bis etwa 1970 ständig unterlaufen).
- Verfassungszusatz 16 1913 - Bundesweit einheitliche Einkommenssteuer erlaubt
- Verfassungszusatz 17 1913 - Direktwahl der Senatoren statt Wahl durch die Einzelstaatsparlamente
- Verfassungszusatz 18 1919 - Prohibition: Produktion, Verkauf, Transport, Import und Export alkoholischer Getränke verboten
- Verfassungszusatz 19 1920 - Frauenwahlrecht (Text an Zusatz 15 angelehnt)
- Verfassungszusatz 20 1933 - Details zur Präsidentenwahl, unter anderem Regelung für den Fall, dass ein gewählter Präsident vor dem Amtsantritt stirbt, Verkürzung der Frist zwischen Wahl und Amtsantritt
- Verfassungszusatz 21 1933 - Aufhebung von Zusatz 18 und damit der Prohibition; Einzelstaaten dürfen Alkoholhandel weiterhin einschränken
- Verfassungszusatz 22 1951 - Begrenzung der Wiederwahl von Präsidenten auf zwei Amtszeiten
- Verfassungszusatz 23 1961 - Einwohner des District of Columbia dürfen Präsidenten mitwählen (aber nicht Kongress)
- Verfassungszusatz 24 1964 - Verbot der Wahlrechtseinschränkung wegen Steuerrückständen (war in den meisten Südstaaten eingeführt worden, um Schwarze trotz Zusatz 15 am Wählen zu hindern)
- Verfassungszusatz 25 1967 - Nachfolge des Vizepräsidenten, Nachfolge des Präsidenten wenn beide zugleich sterben, zeitweise Amtsübernahme durch den Vizepräsidenten wenn der Präsident amtsunfähig ist
- Verfassungszusatz 26 1971 - aktives Wahlrecht wird auf 18 Jahre gesenkt
- Verfassungszusatz 27 1992 - Einschränkung der Diätenerhöhung: sie wird erst nach der nächsten Wahl gültig. Dieser Artikel war ursprünglich als Teil der "Bill of Rights" von 1791 vorgesehen, wurde aber erst nach über 200 Jahren schließlich von genügend vielen Einzelstaaten ratifiziert.

Wertung

In der Tradition des Common Law ist die Verfassung relativ kurz gehalten und beschreibt oft auch nur sehr allgemeine Grundsätze. Als Ergebnis kann die grundrechtliche Wirklichkeit in den Vereinigten Staaten nicht direkt aus der Verfassung erlesen werden, sondern muss immer im Hintergrund der Rechtsprechung des Supreme Court verstanden werden. Dies wird von vielen, die kodifiziertes Recht erwarten, als unbefriedigend erachtet. Andererseits sehen Befürworter dieses Ansatzes, dass die Verfassung dadurch flexibel wird und sich leichter an verändernde Rahmenbedingungen anpassen lässt, ohne durch den formalen Änderungsprozess gehen zu müssen.

Siehe auch


- Politisches System der USA
- Geschichte der amerikanischen Verfassung Kategorie:1789 ja:アメリカ合衆国憲法

20. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika

Das Amendment XX, der 20. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten führt einige Details betreffend der präsidialen Nachfolge und der Regelung des Beginns und der Beendigung der Amtsperiode von gewählten Bundesorganen. Es wird auch das Lame Duck Amendment (Lahme Ente Verfassungszusatz) genannt. Der Verfassungszusatz wurde ratifiziert am 23. Jänner 1933, wurde aber gemäß Sektion 5 auf die Amtseinführung des neuen Präsidenten (Franklin D. Roosevelt) im Jahr 1933 noch nicht angewendet.

Wortlaut

Englisch :Section 1. :The terms of the President and Vice President shall end at noon on the 20th day of January, and the terms of Senators and Representatives at noon on the 3d day of January, of the years in which such terms would have ended if this article had not been ratified; and the terms of their successors shall then begin. :Section 2. :The Congress shall assemble at least once in every year, and such meeting shall begin at noon on the 3rd day of January, unless they shall by law appoint a different day. :Section 3. :If, at the time fixed for the beginning of the term of the President, the President elect shall have died, the Vice President elect shall become President. If a President shall not have been chosen before the time fixed for the beginning of his term, or if the President elect shall have failed to qualify, then the Vice President elect shall act as President until a President shall have qualified; and the Congress may by law provide for the case wherein neither a President elect nor a Vice President elect shall have qualified, declaring who shall then act as President, or the manner in which one who is to act shall be selected, and such person shall act accordingly until a President or Vice President shall have qualified. :Section 4. :The Congress may by law provide for the case of the death of any of the persons from whom the House of Representatives may choose a President whenever the right of choice shall have devolved upon them, and for the case of the death of any of the persons from whom the Senate may choose a Vice President whenever the right of choice shall have devolved upon them. :Section 5. :Sections 1 and 2 shall take effect on the 15th day of October following the ratification of this article. :Section 6. :This article shall be inoperative unless it shall have been ratified as an amendment to the Constitution by the legislatures of three-fourths of the several States within seven years from the date of its submission. Deutsch :Abschnitt 1 :Die Amtsperioden des Präsidenten und Vizepräsidenten enden am Mittag des 20. Tages des Monats Januar und die Amtsperioden der Senatoren und Abgeordneten am Mittag des 3. Tages des Monats Januar des jeweiligen Jahres, in dem diese Amtsperioden geendet hätten, wenn dieser Artikel nicht ratifiziert worden wäre; sodann beginnt die Amtsperiode ihrer Nachfolger. :Abschnitt 2 :Der Kongress tritt wenigstens einmal in jedem Jahr zusammen, und zwar beginnt diese Sitzung am Mittag des 3. Tages des Monats Januar, falls er nicht durch Gesetz einen anderen Tag bestimmt. :Abschnitt 3 :Wenn zu der für den Beginn der Amtsperiode des Präsidenten festgesetzten Zeit der gewählte Präsident verstorben sein sollte, dann wird der gewählte Vizepräsident Präsident. Wenn vor dem für den Beginn der Amtsperiode festgesetzten Zeitpunkt kein Präsident gewählt worden sein sollte oder wenn der gewählte Präsident die Voraussetzungen der Amtsfähigkeit nicht erfüllt, dann nimmt der gewählte Vizepräsident die Geschäfte des Präsidenten wahr, bis ein amtsfähiger Präsident ermittelt ist. Für den Fall, dass weder ein gewählter Präsident noch ein gewählter Vizepräsident amtsfähig ist, kann der Kongress durch Gesetz bestimmen, wer dann die Geschäfte des Präsidenten wahrnehmen soll, oder das Verfahren festlegen, nach dem derjenige, der die Geschäfte wahrnehmen soll, auszuwählen ist. Dieser übt daraufhin die Geschäfte aus, bis ein amtsfähiger Präsident oder Vizepräsident ermittelt ist. :Abschnitt 4 :Der Kongress kann durch Gesetz Bestimmungen erlassen für den Fall des Ablebens einer der Personen, aus deren Mitte das Repräsentantenhaus einen Präsidenten wählen kann, wenn ihm das Wahlrecht zufällt, sowie für den Fall des Ablebens einer der Personen, aus deren Mitte der Senat einen Vizepräsidenten wählen kann, wenn ihm das Wahlrecht zufällt. :Abschnitt 5 :Der erste und zweite Abschnitt sollen am 15. Tage des Monats Oktober, der der Ratifikation dieses Artikels folgt, in Kraft treten. :Abschnitt 6 :Dieser Zusatzartikel ist unwirksam, wenn er nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften von drei Vierteln der Einzelstaaten binnen sieben Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt seiner Übermittlung, als Verfassungszusatz ratifiziert wird.

Geschichte

Der Sinn dieses Verfassungszusatzes war die Verkürzung der Zeit zwischen der Wahl des Präsidenten und des Kongresses und dem Beginn ihrer Amtsperioden. Unter der originalen Verfassung nahmen diese ihre Arbeit am 4. März auf, vier Monate nach der Wahl. Diese Pause war im 19. Jahrhundert noch notwendig gewesen, um den neu gewählten Organen zu ermöglichen, ihre Angelegenheiten in Ordnung zu bringen und von ihrem Wohnsitz in die Hauptstadt Washington D.C. zu reisen. Im 20. Jahrhundert hatte sich die dafür benötigte Zeit jedoch deutlich reduziert. Außerdem mußte aufgrund der ursprünglichen Verfassung der Kongress jedes Jahr im Dezember eine Versammlung abhalten. Dies führte in Wahljahren zu einem "lame-duck" Treffen ("lahme Ente"), bei denen üblicherweise nur wenig entschieden wurde. Durch einen bizarren Zufall wurde der gewählte aber noch nicht vereidigte Präsident Franklin D. Roosevelt nur drei Wochen nach der Ratifikation dieses Verfassungszusatzes Opfer eines nicht erfolgreichen Mordanschlages duch Giuseppe Zangara. Hätte dieser Angriff Roosevelt das Leben gekostet, wäre Abschnitt 3 anzuwenden gewesen. Die erste Amtseinführung nach Abschnitt 1 dieses Verfassungszusatzes war die von Roosevelt und Vizepräsident John Nance Garner am 20. Jänner 1937

Quellen

Zusatz 20

23. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika

Das Twenty-third Amendment, der 23. Zusatz zur Verfassung der USA, gewährt dem District of Columbia das Recht, Wahlmänner für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten zu stellen. Der Zusatz wurde vom Kongress am 17. Juni 1960 vorgeschlagen und wurde von den Staaten am 29. März 1961 ratifiziert.

Wortlaut

Abschnitt 1

Englisch

The District constituting the seat of Government of the United States shall appoint in such manner as the Congress may direct: A number of electors of President and Vice President equal to the whole number of Senators and Representatives in Congress to which the District would be entitled if it were a State, but in no event more than the least populous State; they shall be in addition to those appointed by the States, but they shall be considered, for the purposes of the election of President and Vice President, to be electors appointed by a State; and they shall meet in the District and perform such duties as provided by the twelfth article of amendment.

Deutsch

Der Bezirk welcher den Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten aufnimmt soll in einer vom Kongress bestimmten Weise benennen: Eine solche Anzahl an Wahlmännern des Presidenten und des Vizepräsidenten die der Zahl an Senatoren und Repräsentanten im Kongress entspricht, die der Bezirk entsenden dürfte, wenn er ein Staat wäre, aber in keinem Fall mehr als der bevölkerungsärmste Staat; diese sollen die von den Staaten benannten Wahlmänner ergänzen, für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten sollen sie wie von einem Staat benannte Wahlmänner angesehen werden; und sie sollen sich im Bezirk treffen und jene Aufgaben erfüllen, die vom zwölften Zusatz zur Verfassung vorgegeben sind.

Abschnitt 2

Englisch

The Congress shall have power to enforce this article by appropriate legislation.

Deutsch

Der Kongress soll das Recht haben diesen Artikel durch angemessene Gesetzgebung durchzusetzen.

Wahlrechte des District of Columbia

Der District of Columbia war ursprünglich als Regierungssitz vorgesehen, nicht als Wohnort. Trotzdem hatte der District 1960 mehr Einwohner als dreizehn der 50 Staaten. Der District hatte jedoch nicht das Recht, Wahlmänner zur Wahl des Präsidenten zu ernennen; dieses Problem wurde durch diesen Verfassungszusatz bereinigt. Der District of Columbia darf nun, in der vom Kongress bestimmten Weise, so viele Wahlmänner benennen, als ein Staat der gleichen Einwohnerzahl benennen dürfte (die Anzahl der Wahlmänner eines Staates entspricht der von ihm entsandten Senatoren und Repräsentanten). Der District of Columbia darf jedoch in keinem Fall mehr Wahlmänner stellen als der bevölkerungsärmste Staat. Da Wyoming, der mit 500.000 Einwohnern bevölkerungsärmste Staat der Vereinigten Staaten gemäß der Volkszählung 2000, nur drei Wahlmänner stellt, ist auch der District of Columbia derzeit auf die Benennung von maximal drei Wahlmännern beschränkt. In letzter Zeit spielt diese Regel aber keine Rolle mehr, da der District aufgrund seiner Einwohnerzahl ohnehin nur drei Wahlmänner stellen dürfte. Der Zusatz zur Verfassung macht aus dem District of Columbia keinen Staat und gewährt im keine Repräsentierung im Kongress. 1978 schlug der Kongress einen Verfassungszusatz vor, der dem District erlaubt hätte, Wahlmänner, Repräsentanten und Senatoren wie ein Staat zu stellen. Dieser Zusatz verfiel jedoch 1985 nachdem er nicht von der erforderlichen dreiviertel-Mehrheit der Staaten ratifiziert worden war.

Quellen

Zusatz 23

25. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika

Der 25. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (Twenty-fifth Amendment to the United States Constitution) regelt Fragen, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung einer Präsidentschaft auftreten können:
- Er schreibt vor, dass der Vizepräsident dem US-Präsidenten ins Amt folgt, wenn dieser es abgibt. Damit wurde die seit 1841 geltende Praxis kodifiziert, dass ein nachrückender Vizepräsident auch tatsächlich Präsident wird und nicht etwa nur dessen Befugnisse ausübt.
- Ferner legt er fest, dass der Präsident nach Zustimmung der beiden Häuser des Kongresses einen Vizepräsidenten ernennen kann. Dies erschien vor allem deswegen notwendig, da ansonsten im Falle der Erledigung des Amtes des Präsidenten der Sprecher des Repräsentantenhauses amtierender Präsident geworden und damit die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative durchbrochen worden wäre.
- Die dritte Regelung betrifft die Feststellung der Amtsunfähigkeit des Präsidenten. Sie kann vom Präsidenten selbst, aber auch vom Vizepräsidenten mit Zustimmung des Kabinetts festgestellt werden. Obwohl die Angelegenheit bereits zuvor auf einfachem gesetzlichem Wege, also durch ein Gesetz des Kongresses, geregelt war, wurde sie in die Verfassung übernommen, auch um die Legitimität eines solchen Verfahrens zu erhöhen. Nachdem der Verfassungszusatz im Januar 1965 in den Kongress eingebracht worden war, wurde er am 10. Februar 1967 von der notwendigen Anzahl von US-Bundesstaaten ratifiziert; am 23. Februar 1967 wurde die Aufnahme des Textes in die Verfassung amtlich festgestellt. Der 25. Verfassungszusatz wurde bisher zweimal, 1973 und 1974, zur Ernennung eines Vizepräsidenten angewendet; zweimal, 1985 und 2002, erklärte der US-Präsident sich selbst für vorübergehend amtsunfähig und übertrug seine Amtsbefugnisse für jeweils wenige Stunden an den Vizepräsidenten.

Der endgültige Verfassungszusatz

Wortlaut

Der endgültige Wortlaut des 25. Verfassungszusatzes lautet ([http://wikisource.org/wiki/Verfassung_der_Vereinigten_Staaten_von_Amerika Quelle: Wikisource]): :Section 1/Absatz 1 :In case of the removal of the President from office or of his death or resignation, the Vice President shall become President. :Im Falle der Amtsenthebung, des Todes oder des Rücktritts des Präsidenten wird der Vizepräsident Präsident. :Section 2/Absatz 2 :Whenever there is a vacancy in the office of the Vice President, the President shall nominate a Vice President who shall take office upon confirmation by a majority vote of both Houses of Congress. :Sofern das Amt des Vizepräsidenten frei wird, benennt der Präsident einen Vizepräsidenten, der das Amt nach Bestätigung durch Mehrheitsbeschluss beider Häuser des Kongresses antritt. :Section 3/Absatz 3 :Whenever the President transmits to the President pro tempore of the Senate and the Speaker of the House of Representatives his written declaration that he is unable to discharge the powers and duties of his office, and until he transmits to them a written declaration to the contrary, such powers and duties shall be discharged by the Vice President as Acting President. :Sofern der Präsident dem Präsidenten pro tempore des Senates und dem Sprecher des Repräsentantenhauses seine schriftliche Erklärung übermittelt, dass er unfähig ist, die Rechte und Pflichten seines Amtes auszuüben, und bis er ihnen eine schriftliche Erklärung gegenteiligen Inhaltes übermittelt, werden diese Rechte und Pflichten vom Vizepräsidenten als amtierendem Präsidenten ausgeübt. :Section 4/Absatz 4 :Whenever the Vice President and a majority of either the principal officers of the executive departments or of such other body as Congress may by law provide, transmit to the President pro tempore of the Senate and the Speaker of the House of Representatives their written declaration that the President is unable to discharge the powers and duties of his office, the Vice President shall immediately assume the powers and duties of the office as Acting President. :Thereafter, when the President transmits to the President pro tempore of the Senate and the Speaker of the House of Representatives his written declaration that no inability exists, he shall resume the powers and duties of his office unless the Vice President and a majority of either the principal officers of the executive department or of such other body as Congress may by law provide, transmit within four days to the President pro tempore of the Senate and the Speaker of the House of Representatives their written declaration that the President is unable to discharge the powers and duties of his office. Thereupon Congress shall decide the issue, assembling within forty-eight hours for that purpose if not in session. If the Congress, within twenty-one days after receipt of the latter written declaration, or, if Congress is not in session, within twenty-one days after Congress is required to assemble, determines by two-thirds vote of both Houses that the President is unable to discharge the powers and duties of his office, the Vice President shall continue to discharge the same as Acting President; otherwise, the President shall resume the powers and duties of his office. :Immer wenn der Vizepräsident und eine Mehrheit entweder der Minister oder eines anderen Gremiums, wie der Kongress durch Gesetz bestimmen kann, dem Präsidenten pro tempore des Senates und dem Sprecher des Repräsentantenhauses eine schriftliche Erklärung des Inhalts übermitteln, dass der Präsident unfähig ist, die Rechte und Pflichten seines Amtes auszuüben, übernimmt der Vizepräsident unverzüglich die Rechte und Pflichten des Amtes als amtierender Präsident. :Danach, wenn der Präsident dem Präsidenten pro tempore des Senats und dem Sprecher des Repräsentantenhauses seine schriftliche Erklärung des Inhalts übermittelt, dass keine Amtsunfähigkeit besteht, übernimmt er die Rechte und Pflichten seines Amtes wieder, außer der Vizepräsident und eine Mehrheit, entweder der Minister oder eines anderen Gremiums, wie der Kongress durch Gesetz bestimmen kann, übermitteln binnen vier Tagen dem Präsidenten pro tempore des Senats und dem Sprecher des Repräsentantenhauses eine schriftliche Erklärung des Inhalts, dass der Präsident unfähig ist die Rechte und Pflichten seines Amtes auszuüben. In diesem Fall entscheidet der Kongress, der zu diesem Zweck, falls er nicht gerade tagt, binnen 48 Stunden zusammenkommt die Angelegenheit. Wenn der Kongress innerhalb 21 Tagen nach Erhalt der letztgenannten schriftlichen Erklärung, oder, sofern er nicht tagt, innerhalb 21 Tagen nach dem vorgeschriebenen Zeitpunkt des Zusarnmentretens des Kongresses, mit Zweidrittelmehrheit beider Häuser entscheidet, dass der Präsident unfähig ist, die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wahrzunehmen, nimmt der Vizepräsident dieselben weiterhin als amtierender Präsident wahr; andernfalls übernimmt der Präsident wiederum die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes.

Kommentar zum Verfassungszusatz

Absatz 1 regelt unmissverständlich, dass der Vizepräsident bei der Erledigung des Amtes des Präsidenten nicht nur dessen Rechte und Pflichten, sondern auch dessen Amt als solches übernimmt. Der Vizepräsident wird damit nächster US-Präsident. Absatz 2 regelt erstmals die nachträgliche Bestellung eines Vizepräsidenten, wenn dessen Amt frei wird. In diesem Fall ernennt der Präsident einen Kandidaten, der zum Vizepräsidenten ernannt werden kann, sobald beide Häuser des Kongress, also Repräsentantenhaus und Senat, diesem Kandidaten zugestimmt haben. Anders als bei der Benennung eines Ministers (secretary) bedarf es hier also auch der Zustimmung des Repräsentenhauses. Nach Absatz 3 der Verfassung kann der US-Präsident selbst - durch Schreiben an die Vorsteher der beiden Kammern des Kongresses - seine zeitweilige Amtsunfähigkeit erklären. Er kann auf dem gleichen Weg die Wiederherstellung seiner Amtsfähigkeit erklären. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten übernimmt der Vizepräsident als amtierender Präsident die Rechte und Pflichten des Amtes, nicht jedoch das Amt selbst. Dabei ist der Sprecher des Repräsentantenhauses der gewählte Vorsitzende dieser Kammer und dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vergleichbar. Präsident des Senates ist jedoch an sich der Vizepräsident. Dieser übt allerdings ausschließlich im Falle einer Stimmengleichheit ein Stimmrecht aus und sitzt den Verhandlungen im Senat nur selten vor. Der Senat wählt deswegen einen so genannten Präsidenten pro tempore (pro tem), d. h. einen Präsidenten "auf Zeit", der im Falle der Abwesenheit des Vizepräsidenten formal die Sitzungen leitet. Es handelt sich dabei stets um den dienstältesten Senator der Mehrheitspartei; dieser überträgt die tatsächliche Sitzungsleitung aber meist seinerseits auf einen jüngeren Senator. Absatz 4 regelt in einem recht komplizierten Verfahren, wie die Amtsunfähigkeit des US-Präsidenten ohne oder gegen seinen Willen festgestellt werden kann:
- Wenn der Vizepräsident und die Mehrheit der Minister (secretaries) den Vorstehern der beiden Kammern schriftlich versichern, dass der US-Präsident nicht in der Lage ist, seinen Amtspflichten nachzukommen, so übernimmt der Vizepräsident unverzüglich die Amtsgeschäfte. Der Kongress kann neben dem Vizepräsidenten auch ein anderes Gremium mit einer solchen Aufgabe betrauen; von diesem Recht hat er jedoch bisher keinen Gebrauch gemacht.
- Erklärt der Präsident gegenüber den Vorstehern der beiden Kammern, dass er nun wieder in der Lage sei, die Rechte und Pflichten des Amtes auszuüben, so übernimmt er diese wieder, es sei denn, dass der Vizepräsident und die Mehrheit der Minister binnen vier Tagen dieser Aussage widersprechen.
- Haben der Vizepräsident und die Mehrheit der Minister der Stellungnahme des Präsidenten widersprochen, so tritt der Kongress spätestens binnen 48 Stunden zusammen. Spätestens 21 Tage nach diesem Zeitpunkt muss er entscheiden, ob er mit Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern der Auffassung des Vizepräsidenten und der Mehrheit des Kabinetts zustimmt. Stimmt er nicht zu, so übernimmt der ursprüngliche Präsident wieder die Amtsgeschäfte. Der Verfassungszusatz regelt allerdings nicht, was passiert, wenn der Vizepräsident amtsunfähig wird. Grundsätzlich ergibt sich hieraus kein Problem, da das Amt des Vizepräsidenten bis auf die Funktion des tie-breakers im Senat ohne wichtige Kompetenzen ist. Stirbt allerdings der US-Präsident, so ist in der Verfassung nicht festgeschrieben, wer dann in der Funktion des "Vizepräsidenten" die Amtsunfähigkeit des neuen Präsidenten feststellen lassen kann. Nach Absatz (a) des Gesetzes über die Nachfolge des Präsidenten (Presidential Succession Act) findet in diesem Fall die übliche Reihenfolge der Präsidentennachfolge Anwendung, mithin schlüpft der Sprecher des Repräsentantenhauses in die Rolle des Vizepräsidenten. Da dieses Verfahren allerdings verfassungsrechtlich nicht verankert ist (anders als es im Bayh-Long-Vorschlag weiter unten gewesen wäre) und außerdem der Eindruck der Übernahme der Exekutive durch die Legislative entstehen könnte, bleibt festzustellen, dass sich hier eine Regelungslücke auftut, deren Eintritt zwar unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen ist. Auch wenn aufgrund des Presidential Succession Act die Reihenfolge feststeht, erscheint die Legitimation des Sprechers des Repräsentantenhauses als amtierendem Präsidenten aufgrund ihrer nur einfachgesetzlichen Grundlage schwächer. Ähnliches gilt für den Fall der Erledigung des Amtes des Vizepräsidenten und der Notwendigkeit der Feststellung der Amtsunfähigkeit des Präsidenten. Zudem enthält der 25. Verfassungszusatz keine Ermächtigungsgrundlage für ein solches Gesetz. Dafür enthält Artikel II Absatz 1 der Verfassung, also der ursprüngliche Verfassungstext, die Vorschrift, dass "the Congress may by Law provide for the Case of Removal, Death, Resignation or Inability, both of the President and Vice President, declaring what Officer shall then act as President, and such Officer shall act accordingly, until the Disability be removed, or a President shall be elected", dass der Kongress also durch Gesetz Vorsorge für den Fall treffen kann, dass sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident seines Amtes enthoben wird, stirbt, zurücktritt oder amtsunfähig wird, und festlegen kann, welcher Beamte dann als Präsident amtiert, wobei dieser Beamte dann entsprechend amtiert, bis die Amtsunfähigkeit behoben ist oder ein Präsident gewählt ist. Diese Ermächtigung zur einfachgesetzlichen Regelung erscheint allerdings als verfassungsrechtlich nicht einwandfrei, zumal der Sprecher des Repräsentantenhauses in diesem Fall einem deutlichen Interessenkonflikt unterläge, da er einerseits als unmittelbarer Anwärter auf das Präsidentenamt gilt, andererseits aber Mitglied des Gremiums ist, welches ebendiese Nachfolgeregelung beschlossen hat. Darüberhinaus ist nicht ganz klar, dass diese Stelle der ursprünglichen Fassung nicht durch den 25. Verfassungszusatz bereits gegenstandslos geworden ist.

Historische Entwicklung

Ursprünglicher Verfassungstext

Der ursprüngliche Verfassungstext enthielt in seinem Artikel II Absatz 1, die Vorschrift, dass "[i]n Case of the Removal of the President from Office, or of his Death, Resignation, or Inability to discharge the Powers and Duties of the said Office, the same shall devolve on the Vice President", dass also im Falle der Amtsenthebung des Präsidenten, seines Todes, seines Rücktrittes oder seiner Unfähigkeit, die Rechte und Pflichten des genannten Amtes auszuüben, dieselben (bzw. dasselbe) auf den Vizepräsidenten übergehe(n). Vizepräsidenten Diese Vorschrift wurde als zweideutig angesehen, weil nicht klar war, ob der Vizepräsident nur die Rechte und Pflichten des Präsidenten ("the same" als "Powers and Duties") übernehmen, also als Präsident amtieren, oder aber tatsächlich dem Präsidenten ins Amt nachfolgen sollte ("the same" als "the said Office"). Diese Frage wurde de facto mit dem Präzedenzfall 1841 beantwortet, als John Tyler nach William Henry Harrisons Tod diesem ins Amt folgte und sich fortan als Präsident aus eigenem Recht betrachtete, ja sogar Briefe an den "Acting President" ("amtierenden Präsidenten") ungeöffnet zurückgehen ließ. Auch alle weiteren bis zur Ratifikation des 25. Verfassungszusatzes ins Präsidentenamt nachgerückten Vizepräsidenten (Millard Fillmore 1850, Andrew Johnson 1865, Chester A. Arthur 1881, Theodore Roosevelt 1901, Calvin Coolidge 1923, Harry S. Truman 1945 und Lyndon B. Johnson 1963) haben diese Ansicht verteidigt. Dennoch wurde diese Frage verfassungsrechtlich als nicht eindeutig beantwortet angesehen.

Ausgangssituation zu Beginn der Diskussion über einen Verfassungszusatz

Von der Ratifikation der US-Verfassung 1789 bis zur Verabschiedung des 25. Verfassungszusatzes 1967 gab es keine Vorschrift, auf welche Weise ein verstorbener, zurückgetretener oder ins Präsidentenamt nachgerückter Vizepräsident ersetzt werden konnte. Das Amt des Vizepräsidenten war bis 1967 insgesamt 16 Mal vakant gewesen, und zwar nach den Todesfällen von George Clinton (1812-1813), Elbridge Gerry (1814-1817), William Rufus de Vane King (1853-1857), Henry Wilson (1875-1877), Thomas A. Hendricks (1885-1889), Gerret A. Hobart (1899-1901) und James S. Sherman (1912-1913), dem Rücktritt von John C. Calhoun (1832-1833) sowie nach dem Nachrücken ins Präsidentenamt von John Tyler (1841-1845), Millard Fillmore (1850-1853), Andrew Johnson (1865-1869), Chester A. Arthur (1881-1885), Theodore Roosevelt (1901-1905), Calvin Coolidge (1923-1925), Harry S. Truman (1945-1949) und Lyndon B. Johnson (1963-1965). Ebenso fehlte eine klare verfassungsrechtliche Regelung für den Fall, dass der Präsident amtsunfähig wird. Zwar enthielt Artikel II Absatz 1 der ursprünglichen Verfassung die Ermächtigung an den Kongress, für einen solchen Fall vorzusorgen. Dennoch erschien eine solche einfachgesetzliche Regelung unbefriedigend, da sich die elementare Frage der Ausübung der Rechte und Pflichten des Präsidenten nicht aus der Verfassung ergab: Weder konnte der Präsident selbst - etwa im Falle einer Operation und längeren Erholungsphase - seine Amtsunfähigkeit auf eine in der Verfassung vorgesehene Weise feststellen (lassen) noch konnte der Präsident von anderen verfassungsrechtlich einwandfrei für amtsunfähig erklärt werden. Im Falle einer Demenz oder eines Schlaganfalls bestand also die Gefahr eines politischen Vakuums: Auch wenn die Nachfolge durch Gesetz eindeutig geregelt war, war die (verfassungsrechtliche) Legitimation eines solchen (amtierenden) Präsidenten beeinträchtigt. Allerdings musste sichergestellt werden, dass niemand den Präsidenten mit dem Vorschieben einer Amtsunfähigkeit staatsstreichartig aus dem Amt drängen konnte. Nach dem Attentat auf Präsident James A. Garfield 1881 lag dieser achtzig Tage lang im Krankenbett und erließ nur eine einzige Verfügung, bis er schließlich am 19. September 1881 starb. Ihm folgte schließlich sein Vizepräsident Chester A. Arthur ins Amt nach. Die Frage der Vertretung des US-Präsidenten in diesem offensichtlichen Fall der Amtsunfähigkeit war hier ebenso akut wie nach dem Schlaganfall von Präsident Woodrow Wilson 1919. In diesem Fall wurde das ganze Ausmaß der Amtsunfähigkeit Wilsons sogar vor dem Vizepräsidenten und dem Kabinett geheimgehalten und erst nach seinem Tod öffentlich gemacht. Die Krankheit Wilsons, der bis zum März 1921 schwer behindert amtierte und schließlich am 3. Februar 1924 starb, gilt als der schwerste Fall der Amtsunfähigkeit eines US-Präsidenten. Wilson war zwar offenbar noch in der Lage, wichtige Dokumente, die ihm von seiner Frau gebracht wurden, durchzusehen; dennoch war seine Behinderung eines der wichtigsten Argumente für die Ausarbeitung des 25. Verfassungszusatzes. Schon während der Beratung des ersten Vorschlages zu einem 25. Verfassungszusatz 1963 wurde durch die Ermordung John F. Kennedys die Diskussion erneut angefeuert. Obwohl der erste im Amt ermordete US-Präsident seit 62 Jahren nicht lange im Koma lag, erschien es - zu einer Zeit der politischen Instabilität während einer Hochphase des Kalten Krieges und nur ein Jahr nach der Kuba-Krise - notwendig, verfassungsrechtliche Regelungen für den Fall zu schaffen, dass der Präsident ins Koma fiele oder sonst amtsunfähig würde.

Ergänzung der amerikanischen Verfassung

Die Ergänzung der amerikanischen Verfassung ist sehr schwierig. Sie geht stets vom Kongress aus: Entweder müssen Senat und Repräsentantenhaus mit Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung vorschlagen oder aber der Kongress beruft auf Ersuchen der Parlamente von zwei Dritteln der US-Bundesstaaten einen Konvent zur Ausarbeitung einer Verfassungsänderung ein. In der Regel geht eine Verfassungsänderung auf den Vorschlag einer Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses aus. Danach muss ein Verfassungszusatz von drei Vierteln der amerikanischen Bundesstaaten ratifiziert werden. Dabei entscheidet der Kongress, ob die Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesstaaten oder aber durch Konvente in den einzelnen Bundesstaaten erfolgt. Meist wird ein Verfassungszusatz durch die Parlamente der Bundesstaaten angenommen.

Möglichkeiten der Erledigung des Amtes des Präsidenten

Neben der offensichtlichen Möglichkeit des Todes des US-Präsidenten sah die amerikanische Verfassung von Anfang - anders als etwa das deutsche Grundgesetz - den Rücktritt dieses Amtsträgers vor. Hinzu kommt die Möglichkeit der Amtsenthebung (impeachment): Betrachtet das Repräsentantenhauses den Präsidenten des "Treason, Bribery, or other high Crimes and Misdemeanors" (Artikel II Absatz 4), also des Verrates, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen, für schuldig, so erhebt es Anklage gegen den Präsidenten. Über die Verurteilung entscheidet der Senat unter dem Vorsitz des Chief Justice des Supreme Courts mit Zweidrittelmehrheit. Mit der Verurteilung geht der Präsident seines Amtes verlustig. Obwohl schon gegen zwei Präsidenten (Andrew Johnson 1868 und Bill Clinton 1999) das formelle Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wurde, wurde noch nie ein Präsident vom Senat verurteilt: Bei Johnson fehlte eine Stimme. Die vierte von der Verfassung vorgesehene Möglichkeit ist die Amtsunfähigkeit des Präsidenten. Obwohl sie als solche in der Verfassung verankert ist, wurde die Form ihrer Feststellung zunächst der einfachen Gesetzgebung des Kongresses unterworfen. Erst durch den 25. Verfassungszusatz wurde die Feststellung der Amtsunfähigkeit verfassungsrechtlich verankert.

Der Keating-Kefauver-Vorschlag 1963

1963 schlug der New Yorker Senator Kenneth Keating deshalb den folgenden, zunächst auch von der amerikanischen Anwaltskammer unterstützten Verfassungszusatz vor. Senator Estes Kefauver aus Tennessee, Vorsitzender des Unterausschusses für Verfassungszusätze und langjähriger Verfechter einer Lösung der Amtsunfähigkeitsfrage, brachte den Vorschlag voran, verstarb aber am 10. August 1963 an einem Herzinfarkt. Sein Tod führte faktisch zum Ende der Gesetzesinitiative. Allerdings wird vom heutigen Standpunkt aus die Ansicht vertreten, dass der Vorschlag die Fragen nicht beantwortet, sondern im Gegenteil noch verschärft hätte. Der Text des Vorschlages lautete wie folgt: :In case of the removal of the President from office or of his death or resignation, the said office shall devolve on the Vice President. In case of the inability of the President to discharge the powers and duties of the said office, the said powers and duties shall devolve on the Vice President, until the inability be removed. The Congress may by law provide for the case of removal, death, resignation or inability, both of the President and Vice President, declaring what officer shall then be President, or, in case of inability, act as President, and such officer shall be or act as President accordingly, until a President shall be elected or, in case of inability, until the inability shall be earlier removed. The commencement and termination of any inability shall be determined by such method as Congress shall by law provide. :Im Falle der Amtsenthebung des Präsidenten, seines Todes oder seines Rücktrittes geht das Amt auf den Vizepräsidenten über. Im Falle der Unfähigkeit des Präsidenten, die Rechte und Pflichten des Amtes auszuüben, gehen die genannten Rechte und Pflichten auf den Vizepräsidenten über, bis die Amtsunfähigkeit endet. Der Kongress kann durch Gesetz Regelungen für den Fall der Amtsenthebung, des Todes, des Rücktrittes oder der Amtsunfähigkeit sowohl des Präsidenten wie des Vizepräsidenten erlassen und darin festlegen, welcher Beamte in diesem Fall Präsident wird oder im Falle der Amtsunfähigkeit als Präsident amtiert; und dieser Beamte wird entsprechend Präsident oder amtiert als solcher, bis ein Präsident gewählt ist oder im Falle der Amtsunfähigkeit dieselbe früher beendet ist. Der Beginn und das Ende jeglicher Amtsunfähigkeit wird auf eine vom Kongress durch Gesetz festgelegte Weise bestimmt. An diesem Vorschlag wird insbesondere bemängelt, dass auch der Verfassungszusatz es weiterhin dem Kongress überlassen hätte, wie die Amtsunfähigkeit festgestellt wird. Auch wenn die faktisch schon weitgehend geklärte Frage der tatsächlichen Amtsübernahme durch den Vizepräsidenten durch diesen Entwurf (wie durch alle späteren Vorschläge) auch im Verfassungstext kodifiziert worden wäre, so hätte sich an der Situation, dass der Kongress einfachgesetzlich über die Feststellung der Amtsunfähigkeit entscheidet und dies eben nicht im Verfassungstext festgehalten ist, nichts geändert.

Der Bayh-Long-Vorschlag 1965

Während der Keating-Kefauver-Vorschlag als zu ungenau angesehen wurde, betrachtete man den Vorschlag der Senatoren Bayh aus Indiana und Long aus Missouri als überexakt, zumal er das Gesetz über die Nachfolge des Präsidenten (Presidential Succession Act) mit in die Verfassung übernommen hätte. Auf diese Weise wäre also die Nachfolge des Präsidenten vollständig in der Verfassung verankert gewesen. Das Problem einer solchen, mit der Tradition des Common Law ohnehin nicht übereinstimmenden exakten Festlegung der Verfassung zeigt sich jedoch immer dann, wenn der Presidential Succession Act von 1947 geändert werden soll. Zur Zeit (2005) berät der US-Kongress eine Änderung dieses Gesetzes, mit der der Minister für Heimatschutz in die Nachfolgerliste des Präsidenten aufgenommen werden und außerdem einige Änderungen in der Reihenfolge vorgenommen werden sollen. Zumindest zur Änderung der Reihenfolge wäre im Fall der Annahme des Bayh-Long-Vorschlages stets eine Verfassungsänderung notwendig gewesen. Der Text des Vorschlages lautete wie folgt: :Section 1/Absatz 1 :In case of the removal of the President from office, or of his death or resignation, the Vice President shall become President for the unexpired portion of the then current term. Within a period of thirty days thereafter, the new President shall nominate a Vice President who shall take office upon confirmation by both Houses of Congress by a majority of those present and voting. :Im Falle der Amtsenthebung des Präsidenten, seines Todes oder seines Rücktrittes wird der Vizepräsident für den verbleibenden Teil der dann laufenden Amtszeit Präsident. Innerhalb eines Zeitraumes von dreißig Tagen benennt der neue Präsident einen Vizepräsidenten, der sein Amt antritt, nachdem er von beiden Häusern des Kongress von der Mehrheit der Anwesenden und Abstimmenden bestätigt wurde. :Section 2/Absatz 2 :In case of the removal of the Vice President from office, or of his death or resignation, the President, within a period of thirty days thereafter, shall nominate a Vice President who shall take office upon confirmation by both Houses of Congress by a majority vote of those present and voting. :Im Falle der Amtsenthebung des Vizepräsidenten, seines Todes oder seines Rücktrittes benennt der Präsident binnen eines Zeitraums von dreißig Tagen einen Vizepräsidenten, der sein Amt antritt, nachdem er von beiden Häusern des Kongress von der Mehrheit der Anwesenden und Abstimmenden bestätigt wurde. :Section 3/Absatz 3 :If the President shall declare in writing that he is unable to discharge the powers and duties of his office, such powers and duties shall be discharged by the Vice President as Acting President. :Wenn der Präsident schriftlich erklärt, dass er nicht in der Lage ist, die Rechte und Pflichten seines Amtes auszuüben, werden diese Rechte und Pflichten vom Vizepräsidenten als amtierendem Präsidenten ausgeübt. :Section 4/Absatz 4 :If the President does not so declare, the Vice President, if satisfied that such inability exists, shall, upon the written approval of a majority of the heads of the executive departments in office, assume the discharge of the powers and duties of the office as Acting President. :Gibt der Präsident eine solche Erklärung nicht ab, so übernimmt der Vizepräsident die Ausübung der Rechte und Pflichten des Amtes als amtierender Präsident, sofern er überzeugt ist, dass eine solche Amtsunfähigkeit besteht, und mit der schriftlichen Zustimmung der Mehrheit der im Amt befindlichen Minister. :Section 5/Absatz 5 :Whenever the President makes public announcement in writing that his inability has terminated, he shall resume the discharge of the powers and duties of his office on the seventh day after making such announcement, or at such earlier time after such announcement as he and the Vice President may determine. But if the Vice President, with the written approval of a majority of the heads of executive departments in office at the time of such announcement, transmits to the Congress his written declaration that in his opinion the President's inability has not terminated, the Congress shall thereupon consider the issue. If the Congress is not then in session, it shall assemble in special session on the call of the Vice President. If the Congress determines by concurrent resolution, adopted with the approval of two-thirds of the Members present in each House, that the inability of the President has not terminated, thereupon, notwithstanding any further announcement by the President, the Vice President shall discharge such powers and duties as Acting President until the occurrence of the earliest of the following events: (1) the Acting President proclaims that the President's inability has ended, (2) the Congress determines by concurrent resolution, adopted with the approval of a majority of the Members present in each House, that the President's inability has ended, or (3) the President's term ends. :Wann immer der Präsident öffentlich und schriftlich erklärt, dass seine Amtsunfähigkeit beendet ist, übernimmt er die Ausübung der Rechte und Pflichten seines Amtes am siebten Tag nach einer solchen Erklärung oder zu einem solchen früheren Zeitpunkt nach der Ankündigung, wie er und der Vizepräsidenten ihn bestimmen dürfen. Wenn aber der Vizepräsident, mit der schriftlichen Zustimmung der Mehrheit der zum Zeitpunkt einer solchen Ankündigung im Amt befindlichen Minister, dem Kongress seine schriftliche Erklärung übermittelt, dass nach seiner Meinung die Amtsunfähigkeit des Präsidenten nicht beendet ist, soll der Kongress daraufhin die Angelegenheit behandeln. Wenn der Kongress zu diesem Zeitpunkt nicht tagt, soll er sich auf Ruf des Vizepräsidenten hin zu einer Sondersitzung versammeln. Wenn der Kongress durch gleichlautende Entschließung, die von zwei Dritteln der in jedem Haus anwesenden Mitglieder beschlossen wurde, feststellt, dass die Amtsunfähigkeit des Präsidenten nicht beendet ist, übernimmt daraufhin, ungeachtet irgendeiner weiteren Erklärung des Präsidenten, der Vizepräsident die Ausübung der Rechte und Pflichten als amtierender Präsident, bis das früheste der folgenden Ereignisse eintritt: (1) der amtierende Präsident erklärt, dass die Amtsunfähigkeit des Präsident beendet ist, (2) der Kongress beschließt durch gleichlautende Entschließung, die durch die Zustimmung einer Mehrheit der in jedem Haus anwesenden Mitglieder angenommen wird, dass die Amtsunfähigkeit des Präsidenten beendet ist, oder (3) die Amtszeit des Präsidenten endet. :Section 6/Absatz 6 :(a) (1) If, by reason of death, resignation, removal from office, inability, or failure to qualify, there is neither a President nor Vice President to discharge the powers and duties of the office of President, then the officer of the United States who is highest on the following list, and who is not under disability to discharge the powers and duties of the office of President, shall act as President: Secretary of State, Secretary of the Treasury, Secretary of Defense, Attorney General, Postmaster General, Secretary of Interior, Secretary of Agriculture, Secretary of Commerce, Secretary of Labor, Secretary of Health, Education and Welfare, and such other heads of executive departments as may be established hereafter and in order of their establishment. :(a) (2) The same rule shall apply in the case of the death, resignation, removal from office, or inability of an individual acting as President under this section. :(a) (3) To qualify under this section, an individual must have been appointed, by and with the advice and consent of the Senate, prior to the time of the death, resignation, removal from office, or inability of the President and Vice President, and must not be under impeachment by the House of Representatives at the time the powers and duties of the office of President devolve upon him. :(b) In case of the death, resignation, or removal of both the President and Vice President, his successor shall be President until the expiration of the then current Presidential term. In case of the inability of the President and Vice President to discharge the powers and duties of the office of President, his successor, as designated in this section, shall be subject to the provisions of sections 3, 4, and 5 of this article as if he were a Vice President acting in case of disability of the President. :(c) The taking of the oath of office by an individual specified in the list of paragraph (1) of subsection (a) shall be held to constitute his resignation from the office by virtue of the holding of which he qualifies to act as President. :(d) During the period that any individual acts as President under this section, his compensation shall be at the rate then provided by law in the case of the President. :(a) (1) Wenn, aufgrund von Tod, Rücktritt, Amtsenthebung, Amtsunfähigkeit oder Fehlen der Wählbarkeit weder ein Präsident noch ein Vizepräsident die Rechte und Pflichten des Amtes des Präsidenten ausüben können, dann amtiert derjenige Beamte der Vereinigten Staaten, der auf der folgenden Liste am höchstens steht und nicht unfähig ist, die Rechte und Pflichten des Präsidenten auszuüben, als Präsident: der Außenminister, der Finanzminister, der Verteidigungsminister, der Generalstaatsanwalt, der Generalpostmeister, der Innenminister, der Landwirtschaftsminister, der Handelsminister, der Arbeitsminister, der Minister für Gesundheit, Bildung und Wohlfahrt, und danach solche Minister, deren Ämter in Zukunft gegründet werden und in der Reihenfolge ihrer Gründung. :(a) (2) Die gleiche Regel findet Anwendung im Fall des Todes, des Rücktrittes, der Amtsenthebung oder der Amtsunfähigkeit einer Person, die als Präsident nach diesem Absatz amtiert. :(a) (3) Um nach diesem Absatz wählbar zu sein, muss eine Person, nach der Beratung und der Zustimmung durch den Senat, vor dem Zeitpunkt des Todes, des Rücktrittes, der Amtsenthebung oder des Eintritts der Amtsunfähigkeit des Präsidenten oder Vizepräsidenten, ernannt worden sein; und sie darf zum Zeitpunkt der Übertragung der Amtsgewalt nicht unter einer Anklage des Repräsentantenhauses stehen. :(b) Im Fall des Todes, des Rücktrittes oder der Amtsenthebung sowohl des Präsidenten als auch des Vizepräsidenten ist der Nachfolger Präsident bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit des Präsidenten. Im Falle der Amtsunfähigkeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten unterliegt der nach diesem Absatz bestimmte Nachfolger den Vorschriften der Absätze 3, 4 und 5 dieses Artikels, als ob er Vizepräsident wäre, der wegen der Amtsunfähigkeit des Präsidenten als Präsident amtiert. :(c) Das Leisten des Amtseides durch eine in Unterabsatz (a) Paragraph (1) bestimmte Person gilt als Rücktritt von jenem Amt, dessen Innehaben zum Zugang zur amtierenden Präsidenten berechtigt. :(d) Während der Zeit, in der eine Person als Präsident nach diesem Absatz amtiert, erhält er die durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehene Entlohnung. :Section 7/Absatz 7 :This article shall be inoperative unless it shall have been ratified as an amendment to the Constitution by the legislatures of three-fourths of the several States within seven years from the date of its submission. :Dieser Artikel ist unwirksam, sofern er nicht binnen sieben Jahren nach dem Tag seiner Übermittlung von den gesetzgebenden Organen von drei Vierteln der Bundesstaaten als Zusatz zur Verfassung ratifiziert wird.

Der ursprüngliche Cellar-Bayh-Vorschlag 1965

Der Verfassungszusatz wurde im Repräsentenhauses am 4. Januar 1965 durch den Abgeordneten Emanuel Celler und im Senat am 6. Januar durch den Senator Birch Bayh eingebracht. Dieser lautete in seinen Absätzen 1 und 2 wie der dann später verabschiedete Verfassungszusatz. Die Absätze 3 bis 5 wichen allerdings von der endgültigen Fassung ab und lauteten wie folgt: :Section 3/
Absatz 3 :If the President declares in writing that he is unable to discharge the powers and duties of his office, such powers and duties shall be discharged by the Vice President as Acting President. :Wenn der Präsident schriftlich erklärt, dass er nicht in der Lage ist, die Rechte und Pflichten seines Amtes auszuüben, werden diese Rechte und Pflichten vom Vizepräsidenten als amtierendem Präsidenten ausgeübt. :Section 4/Absatz 4 :If the President does not so declare, and the Vice President with the written concurrence of a majority of the heads of the executive departments or such other body as Congress may by law provide, transmits to the Congress his written declaration that the President is unable to discharge the powers and duties of his office, the Vice President shall immediately assume the powers and duties of the office as Acting President. :Gibt der Präsident eine solche Erklärung nicht ab und übermittelt der Vizepräsident dem Kongress mit der schriftlichen Zustimmung der Mehrheit der Minister oder eines anderen Gremiums, wie der Kongress durch Gesetz bestimmen kann, seine schriftliche Erklärung, dass der Präsident nicht in der Lage ist, die Rechte und Pflichten seines Amtes auszuüben, übernimmt der Vizepräsident unverzüglich die Rechte und Pflichten des Amtes als amtierender Präsident. :Section 5/Absatz 5 :Whenever the President transmits to the Congress his written declaration that no inability exists, he shall resume the powers and duties of his office unless the Vice President, with the written concurrence of a majority of the heads of the executive departments or such other body as Congress may by law provide, transmits within two days to the Congress his written declaration that the President is unable to discharge the powers and duties of his office. Thereupon Congress will immediately decide the issue. If the Congress determines by two-thirds vote of both Houses that the President is unable to discharge the powers and duties of the office, the Vice President shall continue to discharge the same as Acting President; otherwise the President shall resume the powers and duties of his office. :Wann immer der Präsident dem Kongress seine schriftliche Erklärung übermittelt, dass keine Amtsunfähigkeit besteht, übernimmt er die Rechte und Pflicht seines Amtes wieder, außer der Vizepräsident übermittelt, mit der schriftlichen Zustimmung der Mehrheit der Minister oder eines anderen Gremiums, wie der Kongress durch Gesetz bestimmen kann, dem Kongress binnen zwei Tagen seine schriftliche Erklärung, dass der Präsident nicht in der Lage ist die Rechte und Pflichten seines Amtes auszuüben. Daraufhin entscheidet der Kongress unverzüglich über die Angelegenheit. Wenn der Kongress mit einer Mehrheit von zwei Dritteln in beiden Häusern feststellt, dass der Präsident nicht in der Lage ist, die Rechte und Pflichten des Amtes auszuüben, übt der Vizepräsident diese weiterhin als amtierender Präsident aus; anderenfalls übernimmt der Präsident die Rechte und Pflichten seines Amtes wieder.

Die Änderung des Celler-Bayh-Vorschlages in den Ausschüssen und seine Ratifikation

Bis zum 19. Februar 1965 fanden Anhörungen in beiden Häusern des Kongress statt. An diesem Tag schließlich nahm der Senat mit einem einstimmigen Votum von 72:0 den Verfassungszusatz an. Das Repräsentantenhaus nahm das Amendment in einer etwas veränderten Form am 13. April 1965 mit einem Stimmenverhältnis von 368 zu 29 an. Nachdem ein Vermittlungsausschuss (
Conference Committee) die leichten Textdifferenzen geglättet hatte, wurde die endgültige Fassung am 6. Juli 1965 vom Senat verabschiedet und an die Bundesstaaten zur Ratifikation übermittelt. Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag oben wurde präzisiert, wem gegenüber Präsident und Vizepräsident eine Amtsunfähigkeit des Präsidenten erklären müssen, nämlich den Vorstehern der beiden Kammern des Kongresses. Weiter wurde die Einspruchsfrist des Vizepräsidenten, die im ursprünglichen Entwurf auf zwei Tage festgelegt wurde, auf vier Tage verlängert. Zudem wurde die Frist für den Zusammentritt des Kongresses auf 48 Stunden präzisiert, zuvor war nur die Rede von "immediately" (unverzüglich). Nur sechs Tage nach dieser Übermittlung ratifizierten die Staaten Wisconsin und Nebraska den Verfassungszusatz als erste. Am 10. Februar 1967 nahmen auch Minnesota und Nevada als 37. bzw. 38. Bundesstaat den Verfassungszusatz an und verhalfen ihm damit über die in der Verfassung vorgeschriebene Hürde von drei Vierteln der Bundesstaaten. Am 23. Februar 1967 fand im Ostflügel des Weißen Hauses eine Zeremonie statt, in der der für die Verkündung der Verfassungsänderung zuständige Beamte feierlich feststellte, dass der Zusatz Teil der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika geworden war.

Anwendung und Diskussion des Zusatzes in der verfassungsrechtlichen Praxis

Der 25. Verfassungszusatz wurde bisher viermal angewandt: Zweimal wurde ein Vizepräsident neu ernannt (Absatz 2), zweimal die Amtsgewalt vom Präsidenten an den Vizepräsidenten übertragen (Absatz 3). Hinzu kommt, dass 1974 Gerald Ford Richard Nixon ins Präsidentenamt nachfolgte (Absatz 1). Dies war das einzige Mal seit 1967, dass der Vizepräsident in verfassungsrechtlich kodifizierter Weise dem Präsidenten ins Amt nachfolgte. Eine Anwendung von Absatz 4, der Festellung der Amtsunfähigkeit des Präsidenten durch Vizepräsident und Kabinett, fand bisher nicht statt.

Ernennung von Gerald Ford zum Vizepräsidenten 1973

1967Nach dem Rücktritt von Vizepräsident Spiro Agnew aufgrund von Bestechungsvorwürfen am 10. Oktober 1973 schlug Präsident Nixon dem Kongress am 13. Oktober 1973 den langjährigen Abgeordneten aus Michigan, Gerald Ford, als Nachfolger Agnews im Amt des Vizepräsidenten vor. Nach der Zustimmung der beiden Kammern (Repräsentantenhaus 387 zu 35, Senat 92 zu 3) übernahm Ford das Amt des Vizepräsidenten am 6. Dezember 1973.

Ernennung von Nelson A. Rockefeller zum Vizepräsidenten 1974

Nach dem Rücktritt von Präsident Nixon rückte Ford diesem ins Amt des Präsidenten nach. Dadurch wurde das Amt des Vizepräsidenten erneut vakant. Nachdem er Melvin Laird und George Bush erwogen hatte, schlug Präsident Ford dem Kongress am 20. August 1974 den früheren Gouverneur von New York, Nelson A. Rockefeller, als seinen Nachfolger im Amt des Vizepräsidenten vor. Nach langen und umfangreichen Anhörungen, die insbesondere die Vermeidung von Interessenkonflikten des Vizepräsidenten zu den geschäftlichen Aktivitäten seiner Familie zum Ziel hatten, wurde er mit 287 zu 128 Stimmen im Repräsentantenhaus und 90 zu 7 Stimmen im Senat bestätigt und am 19. Dezember 1974 vereidigt.

Nichtanwendung nach dem Reagan-Attentat 1981

1974 Obwohl das Attentat auf Präsident Reagan am 30. Mai 1981, in dessen Folge Reagan operiert wurde und einige Zeit seinen Pflichten nicht vollständig nachkommen konnte, als klassischer Fall der Anwendung des 25. Verfassungszusatzes angesehen wurde, lehnte Vizepräsident Bush es nach einer Diskussion mit seinen Beratern ab, den Präsidenten für amtsunfähig zu erklären, weil er ein solches Verfahren als kalten Staatsstreich betrachtete. Weder vorher noch nachher hat irgendein Vizepräsident den Versuch gemacht, den Präsidenten für amtsunfähig erklären zu lassen und selbst die amtierende Präsidentschaft zu übernehmen.

Übertragung der Amtsgewalt auf Vizepräsident Bush durch Präsident Reagan 1985

Am 12. Juli 1985 unterzog sich Präsident Reagan einer Darmspiegelung, bei der eine durch Operation zu entfernende Geschwulst festgestellt wurde. Nachdem er von seinem Arzt darüber informiert worden war, dass die Operation innerhalb von wenigen Wochen durchgeführt werden müsste, entschied sich Reagan, die Operation unverzüglich anzusetzen. An Nachmittag des 12. Juli bes