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Umverteilung

Umverteilung

Wechsel der Verfügbarkeit von Einkommen oder Kapital

Der Begriff der Umverteilung beschreibt einen sozial- bzw. wirtschaftspolitischen Prozess, im Allgemeinen den Wechsel der Verfügbarkeit von Einkommen oder Kapital. Die staatlich durchgeführte und durch den Willen seiner Bürger legitimierte Umverteilung wird von der individuell und auf eigene Faust vollzogenen Zueignung unterschieden; letztere wird als Eigentumsdelikt in sämtlichen Kulturen der Welt geächtet und in sämtlichen Ländern der Welt unter Strafe gestellt.

Umverteilung durch Besteuerung

Umverteilung findet in unterschiedlichem Maße in jedem modernen Staat statt. Beispielsweise ist die Einkommensteuer für Spitzenverdiener in Deutschland beim Spitzensteuersatz derzeit 42%, bei einem Geringverdiener nur 15%. Welche Bedeutung die Umverteilung über die Einkommensbesteuerung als Instrument zur Nivellierung hat und wie groß oder gering diese Bedeutung ist, zeigt die Differenz der Ungleichverteilungskennzahlen vor und nach Steuern. Für Westdeutschland galt im Jahr 1995 (Werte für 1992 in Klammern):
- Hoover: 0,3(0,3) brutto und 0,27(0,27) netto, Nivellierung: 0,03(0,03);
- Kullback und Leibler: 0,32(0,34) und 0,27(0,28), Nivellierung: 0,05(0,06);
- Atkinson: 0,33(0,36) und 0,27(0,28), Nivellierung: 0,06(0,08);
- Gini: 0,42(0,43) und 0,38(0,39), Nivellierung: 0,04(0,04). (Rechengang und Grunddaten: [http://www.umverteilung.de/verteilung.htm http://www.umverteilung.de/verteilung.htm])

Umverteilung durch Subventionen

Weitere Umverteilung finden durch Subventionen statt. Subventionen erfolgen direkt durch Geldzahlungen, Steuervergünstigungen oder durch Bereitstellung von kostenloser/kostengünstiger öffentlicher Leistung. Manchmal werden dazu weitgehend eigenwirtschaftlich arbeitende, aber von der Politik abhängige Körperschaften gezwungen wie etwa der ÖPNV.

Umverteilungsdebatte

Die Diskussion um eine angenommene, eine geforderte oder eine abgelehnte Umverteilung ist in der Sozialpolitik ein geradezu historischer Streitpunkt. Die meisten Umverteilungsdiskussionen gehen davon aus, dass die Einkommen berechtigt sind und entsprechend der Produktivität differenziert sind. Auf der anderen Seite sagt die Volkswirtschaftslehre, dass man die Produktivität eines einzelnen Beschäftigten nicht messen kann. Beide Aussagen widersprechen sich und auch die unterschiedliche Lohndifferenzierung bei äquivalenten Arbeitsabläufen in verschiedenen Ländern zeigen, dass man die Produktivität eines einzelnen Beschäftigten nicht messen kann. Deshalb ist die Behauptung, dass der Lohn der Produktivität des Beschäftigten entspricht - falsch. Die Lohndifferenzierung sagt deshalb nur etwas über die Machtverteilung aus. Die Einkommensdifferenzierung kann deshalb sehr ungerecht sein und über die Umverteilung nähert man sich in der Regel mehr der Gerechtigkeit als dass man sich davon entfernt. Allgemein herrscht Konsens dazu, dass eine Umverteilung notwendig ist, wenn die biologische Existenz oder die Gesundheit eines Menschen gefährdet sind. Es gibt allerdings gegenwärtig in Deutschland und in vielen anderen Ländern Diskussionen darüber, welcher Umfang der medizinischen Leistungen gesellschaftlich zu garantieren sei. Außerdem werden häufig Stimmen laut, die gegenwärtig erfolgende Umverteilung sei zu umfangreich und nicht gezielt genug gerichtet, aus diesem Grunde gibt es Vorschläge und Gesetzesinitiativen der beiden großen Parteien in Deutschland, die den Umfang der Umverteilung reduzieren sollten. Die Gegenposition ist, dass die Umverteilung nicht ausreiche, wo Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen zunähme. Grundsätzlich stellt sich neben der Frage der ethischen Rechtfertigung der Umverteilung die Frage, wie viel oder wie wenig Umverteilung eine Gesellschaft verträgt und ob Umverteilung überhaupt nötig sei. Wird mit dem Ziel einer geringeren Ungleichheit zu viel umverteilt, so reduziert dies die Leistungsbereitschaft aller. Leistung wird dann nicht mehr durch ein höheres Einkommen belohnt. Wird mit dem Ziel einer höheren Ungleichheit zu wenig umverteilt, so steigt das Konfliktpotential. Bei extrem hohen Ungleichverteilungen steigt das Risiko gewaltsamer Auseinandersetzung. Oft wird behauptet, dass die sozialen Unterschiede in einer Gesellschaft zu groß wären wenn eine zu geringe Umverteilung erfolgen würde. Die Gegenposition ist, dass soziale Unterschiede leistungsfördernd wirken können. Die Grundfragen sind:
- Wann sind sozialen Unterschiede zu groß oder zu klein?
- Welche negativen oder positive Folgen haben sozialen Unterschiede? Dazu wird manchmal behauptet, große sozialen Unterschiede hätten eine gestiegene Anzahl der Eigentumsdelikte zur Folge. Dieses Argument bleibt umstritten - es werden genauso die hohen Kriminalitätsraten einiger Metropolen der Vereinigten Staaten zitiert wie auch die Praxis der sozialistischen Staaten in Osteuropa, wo die sozialen Unterschiede offiziell gering waren aber die Eigentumsdelikte keinesfalls eliminiert wurden. Bei beiden Argumenten ist zu berücksichtigen, dass soziale Unterschiede nur einer von vielen möglichen Faktoren ist, die Einfluss auf den Grad der Beschaffungskriminalität haben. Siehe dazu Reduzierung der Kriminalität durch Voght. Ein weiteres Beispiel für ein Argument in der zur Umverteilungsdiskussion führenden Ungleichheitsdiskussion gibt He Qinglian in Zhongguo Xiandaihua de XianJing (Die Fallen der Modernisierung in China, besprochen von Liu Binyan und Perry Link in [http://www.nybooks.com/articles/717 New York Review of Books,]8.10.1998) anhand des Gini-Koeffizienten: Ein Koeffizient von 0,3 oder weniger zeige eine deutliche Gleichverteilung an, 0,3 bis 0,4 sei der Bereich akzeptabler Normalität, 0,4 oder mehr werde für zu hoch gehalten. Über 0,6 gäbe es soziale Unruhen. Umverteilung beschränkt sich aber nicht nur auf steuerliche Fragen und Subventionen. So entstand im Zusammenhang mit der Diskussion um Verteilungsgerechtigkeit auch der Begriff der "Umverteilung von unten nach oben". Eine als nicht leistungsgerecht empfundene Verteilung von Einkommen wird in dieser Weise ebenfalls als Umverteilung bezeichnet. Die Frage nach der ethischen Seite von Umverteilung zum Ausgleich unterschiedlicher Resourcenverteilung ist eine der grundlegenden Fragen, mit denen sich die Menschen in einer Gesellschaft auseinandersetzen. In Demokratien wird versucht, sie in einem pragmatischen Ansatz dem Wähler zur Beantwortung zu übergeben.

Voraussetzung für Umverteilung

Eine entscheidende Voraussetzung für Umverteilung ist in jedem Fall, dass es Resourcen zum Umverteilen gibt. Daraus folgt, dass die Resourcenlage einer Gesellschaft einen entscheidenden Einfluss darauf hat, wie Resourcen in einer Gesellschaft verteilt werden. Die Unterschiedlichkeit der Resourcenverteilung zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ist ein wesentlicher Grund für die unterschiedlichen Antworten auf die Frage, ob und vieviel in einer Gesellschaft umzuverteilen sei. Siehe auch: Sozialpolitik, soziale Gerechtigkeit, soziale Ungleichheit, Wohlfahrtsökonomie Kategorie:Sozialstaat Kategorie:Wohlfahrtsökonomie

Sozialpolitik

Sozialpolitik ist politisch ein Teilbereich der Innenpolitik, mit dem Ziel, durch staatliche Maßnahmen benachteiligte Gruppen besser zu stellen, um so insbesondere für eine Angleichung der Lebenschancen, der Lebensbedingungen - und für die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung zu sorgen.
Im System der Wissenschaften an deutschen Universitäten ist die "Sozialpolitik" ein Teil der "Volkswirtschaftspolitik" innerhalb der Volkswirtschaftslehre.

Bereiche

Sozialpolitik hat im Kernbereich zunächst die klassischen Systeme der Sozialversicherung gegen viele Lebensrisiken der abhängig Beschäftigten herausgebildet: Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit und relativ neu Pflegebedürftigkeit. Hinzu kommen vielerlei Maßnahmen, die sozialen Ausgleich etwa durch Kinderfreibeträge, Erziehungsgeld, Sozialhilfe und Wohngeld herstellen sollen. Außerhalb der direkten Einkommensumverteilung befasst sich Sozialpolitik weitergehend familienpolitisch, sowie mit Arbeitsschutz, Mieterschutz und generell im Bereich der Sozialfürsorge (früher: Armenfürsorge) zur Jugendhilfe, zur Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft u.a.m.

Träger

Träger der staatlichen Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bund, die Länder und die Gemeinden, sowie von ihnen beauftragte Anstalten.

Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland (Überblick)

Industrialisierung, Urbanisierung und Soziale Frage

Durch die Industrialisierung und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen entstand die Notwendigkeit, soziale Sicherung und soziokulturelle Integration der Bevölkerung zunehmend durch staatliches Handeln herstellen zu müssen. Die Abwanderung großer Teile der ländlichen Bevölkerung von der dörflichen Gemeinschaft in die Städte (= Pauperismus) als abhängige Lohnarbeiter bargen bei Wirtschaftskrisen die Gefahr massenhafter Verelendung, die von der traditionellen Armenfürsorge der rasch wachsenden Städte (Urbanisierung) nicht aufgefangen werden konnte. Zudem waren die Arbeitsbedingungen in den Fabriken so, dass viele der Proletarier relativ früh oder nach Arbeitsunfällen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden mußten. Diese Soziale Frage sowie das Anwachsen der Sozialdemokratie führten dazu, dass sich Sozialpolitik im Kaiserreich zunächst auf die Arbeiter konzentrierte, erst in der Bundesrepublik Deutschland wurden auch Teile der Selbständigen in die gesetzlichen Versicherungssysteme einbezogen.

Der Beginn im Kaiserreich

Um den direkten Eingriff in die innerbetriebliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz) zu vermeiden, wurde von Otto von Bismarck das System der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Invaliden- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung) reichsgesetzlich geregelt. Beiträge für die Versicherung im Krankheitsfall und für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zahlten Beschäftigte und Unternehmer zu gleichen Teilen, Beiträge für die Berufsgenossenschaften die Unternehmer alleine. Entsprechend werden bis heute die Selbstverwaltungsorgane gewählt, obwohl im Falle der Krankenversicherung durch so genannte Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung) die Parität in der Finanzierung aufgehoben worden ist (vgl u.a. Agenda 2010). Der Arbeitsschutz wurde vor allem mit Blick auf die Bevölkerungspolitik (Schutz von Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen) ausgebaut.
In den Jahren des Kaiserreichs, insbesondere im 1. Weltkrieg, entwickelte sich die Zuständigkeit für die Sozialpolitik aus dem Bereich der Innenministerien heraus zu eigenen Behörden bzw. Ministerien. Die Sozialpolitik war nur nicht mehr allein ein Teil staatlichen Handelns mit dem Ziel der Prävention gegen soziale Unruhen.

Weimarer Republik

In der Weimarer Republik kam es zu einem Ausbau der Sozialversicherungen sowie zur Erweiterung sozialer Dienste und Institutionen im Bereich der Krankenfürsorge, Bildung und Schulwesen und im Bereich der Wohnungspolitik. Die Inflation, die zur Verarmung von Menschen führte, die geglaubt hatten, durch Ersparnisse für ihr Alter vorgesorgt zu haben, machte die Einrichtung einer Kleinrentnerversicherung notwendig. Dagegen hatte die Sozialversicherung der Rentnerinnen und Rentner, wenn auch mit dramatischen Einschnitten im Verlauf der Inflation selber, die ersten Jahre der Weimarer Republik schadlos überstanden. 1927 wurde nach langen Debatten - die bereits im Kaiserreich begonnen hatten - die Arbeitslosenversicherung reichsgesetzlich geregelt. Durch die Deflationspolitik des Reichskanzlers Heinrich Brüning als Antwort auf die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise wurden große Teile des Sozialversicherungssystems in ihrer Substanz gefährdet, die Leistungen für Kranke, Invaliden und Rentner wurden durch eine Politik des Sparens drastisch verringert. Obwohl die Arbeitgeber seit 1928 gegen die "Überlastung" durch die Beiträge als Teil des Bruttolohns Sturm gelaufen waren, überlebte das System der Sozialversicherungen auch diese Zeit.

Drittes Reich

Die nationalsozialistischen Regierungen haben das System nicht demontiert, sondern in wenigen Teilen ausgebaut, ideologisch umgedeutet und instrumentalisiert. Aus ihrer Zeit stammen z.B. die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des 1. Mai als Feiertages ("Tag der Arbeit") und des Anspruchs auf Jahresurlaub, die bis heute gelten.

Bundesrepublik Deutschland

Im Grundgesetz wird das Sozialstaatsgebot generell in Artikel 20 Abs.I festgeschrieben; sozialstaatliche Grundsätze lassen sich auch aus einzelnen Geboten wie Schutz der Menschenwürde, Sozialbindung des Eigentums, Schutz von Ehe und Familie etc. ableiten.
Auf dieser Grundlage und begünstigt durch einen wirtschaftlichen Aufschwung (Wirtschaftswunder) wurde von der Gründung bis in die Mitte der 1970er Jahre hinein in der Bundesrepublik Deutschland das Netz der sozialen Sicherungen weiter ausgebaut. 1957 wurde durch die Reform der Rentenversicherung (jährliche Erhöhung der Renten entsprechend der Erhöhung der Bruttolöhne) der Zirkel von Alter gleich Armut durchbrochen.

Aktuelle Probleme im Zeichen der Krise der Arbeitsgesellschaft und der Globalisierung

Die sinkende quantitative Bedeutung lebendiger menschlicher Arbeitskraft infolge der fortschreitenden Automatisierung und Rationalisierung führt dazu, daß auch der Anteil der Einkommen aus Erwerbsarbeit an der Verteilung geschöpfter Werte relativ abnimmt und der Anteil von Einkommen aus Unternehmensbeteiligungen, Geldanlagen, etc. wächst.
Die Folge ist eine schleichende naturwüchsige Umverteilung, die Probleme im Hinblick auf Verteilungsgerechtigkeit aufwirft. Während die Wertschöpfung - wenngleich mit nur moderaten Raten - weiter wächst, müssen diejenigen, die keine Aktien, u.ä. haben, sondern nur über ein Erwerbseinkommen verfügen und in einem von Rationalisierung bedrohten Beruf arbeiten (das sind letztlich alle Berufe, die überwiegend aus standardisierbaren Routinen bestehen), tendenziell sogar Einkommensverluste hinnehmen. Diese Entwicklung stürzt zudem die dominant auf Einkommen aus Erwerbsarbeit beruhende Finanzierung der Sozialversicherungssysteme in eine fundamentale Krise. Gegenwärtige Lösungsversuche der Politik halten gleichwohl an der Perspektive fest, daß der Zustand der Vollbeschäftigung im Prinzip wieder erreichbar ist, wenn sich die gesamte Gesellschaft nur genügend zusammenreiße, um wettbewerbsfähiger zu werden. Das trotz des Alters dieser Diagnose und den damit begründeten Reformmaßnahmen die Massenarbeitslosigkeit weiter zugenommen hat, wird von den Vertretern dieser These damit begründet, dass entsprechende notwendige Reformen niemals konsequent genug umgesetzt wurden. So fiele das Land im Wettbewerb mit anderen Nationen, die entschlossener für eine Marktsteuerung einträten, weiter zurück.
Kritiker dieser Politikperspektive erheben den Vorwurf, daß dies eine Illusion sei, weil aufgrund des seit Mitte der 1970er Jahre erreichten Niveaus der Rationalisierungsdynamik unternehmerische Tätigkeit im Schnitt keine neuen Arbeitsplätze mehr schaffe. Im klassischen Industriezeitalter sei die Industrieproduktion noch auf den massenhaften Einsatz lebendiger menschlicher Arbeitskraft angewiesen. Dieses Zeitalter sei aber längst an sein Ende gelangt. Heute führe eine freie unternehmerische Tätigkeit unter dem Strich eher zum fortgesetzten Abbau von Arbeitsplätzen. Das Wiedererlangen von Vollbeschäftigung sei eine Illusion.
Es bedürfe statt dessen einer Verabschiedung von Erwerbsarbeit als Normalmodell durch Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Mitglieder der politischen Gemeinschaft. Erst dieser Schritt würde auch den Unternehmern die volle Freiheit in der Ausübung ihres Berufes geben, da sie dann nicht mehr die Verantwortung des "Arbeitgebers" trügen, die sie gegenwärtig in ihrer unternehmerischen Tätigkeit stark hemme. Sie könnten unter der Bedingung eines Grundeinkommens in viel stärkeren Maße als heute die verhandenen Rationalisierungspotentiale nutzen und die Wertschöpfung weiter vorantreiben.
Die zunehmende Mobilität von Geldvermögen, Unternehmen und Gutverdienern, die sich der Abgabenlast durch Abwanderung ins steuergünstigere Ausland (Steuerflucht) im Zuge der Globalisierung entziehen, stellen den modernen Nationalstaat vor grundlegende Probleme. Denn eine nationalstaatlich verfaßte politische Gemeinschaft auf Weltebene, die durch die Globalisierungsprozesse naturwüchsig aufgeworfenen Probleme zu lösen in der Lage wäre, existiert nicht und die existierenden Nationalstaaten können ihrem Herrschaftsbereich die aufgeworfenen Probleme nicht lösen.

Sozialpolitik im internationalen Vergleich

Die deutsche Sozialpolitik ist nur ein Beispiel für die Herausbildung des Wohlfahrtsstaates in den entwickelten Industrieländern. In vielen Ländern wurden (und werden) die sozialen Sicherungssysteme gegen die Wechselfälle des Lebens aus ihrer geschichtlichen Entwicklung heraus nicht über Beiträge, sondern über den Staatshaushalt finanziert (Beispiele: skandinavische Länder). Andere Länder gehen erst in den letzten Jahren zur Beitragsfinanzierung über (z. B. Italien). Wie sich dies alles im Rahmen der EU in der Zukunft harmonisierend gestalten wird, steht noch in den Sternen.
Die USA entschlossen sich erst in der Weltwirtschaftskrise, angesichts Hunderttausender verelendeter Veteranen des 1. Weltkriegs, zu ersten Ansätzen des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen (New Deal). In den Zeiten des real existierenden Sozialismus stellten sich in solchen Staaten wie der DDR viele Fragen völlig anders. Dritte-Welt-Staaten haben z.T. noch gar nicht mit dem Aufbau solcher Systeme begonnen (rühmliche Ausnahme: Kuba), sondern können nicht mehr tun, als ihre Armen nicht verhungern zu lassen.

Chronik


- 1854 Knappschaftsgesetz
- 1883 Krankenversicherung
- 1884 Unfallversicherung
- 1889 Invaliditäts- und Altersversicherung (Rentenversicherung)
- 1891 Einführung der Selbstversicherung
- 1903 Kinderschutzgesetz
- 1912 Witwenrentengesetz
- 1923 Reichsknappschaftsgesetz
- 1927 Arbeitslosenversicherung

Literatur


- Frevel / Dietz: Sozialpolitik kompakt. Westdeutscher Verlag, 2004, ISBN 3-531-13873-1

Weblinks


- http://www.sozialpolitik-aktuell.de - Portal zur deutschen Sozialpolitik
- http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/ - Portal zur Sozialpolitik für Arbeitnehmer und betriebliche Interessenvertretungen
- [http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/ Wörterbuch der Sozialpolitik] der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik (SVSP)
- http://www.vernunft-schweiz.ch/document.php?cid=40 - Das Schweizer Sozialsystem
- http://www.sopo.verdi.de - Die Seite zur Sozialpolitik der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

Siehe auch

Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland
Wörterbuch der Sozialpolitik
Soziale Sicherheit
Sozialer Schutz
Soziale Sicherung
Race to the bottom Kategorie:Politisches Sachgebiet Kategorie:Sozialstaat Kategorie:Sozialversicherung (Deutschland) ja:社会政策

Wirtschaftspolitik

Unter Wirtschaftspolitik versteht man die Beeinflussung der Wirtschaft durch politische Maßnahmen, also letzten Endes durch den Staat bzw. durch die Legislative (gesetzgebende Gewalt). Der Übergang zur Volkswirtschaftstheorie und zur Wirtschaftsforschung sollte problemlos sein, in der Praxis zeigt sich jedoch eine Kluft zur oft selbstgenügsamen Theorie. Eine gröbste Unterscheidung könnte in Ordnungs- und Prozesspolitik getroffen werden. Erstere zielt auf die Rahmenbedingungen ab, unter denen die Subjekte ihre Entscheidungen fällen, letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat entweder selbst am Markt auftritt, oder endogene Variablen direkt verändert. Bestimmend für die Wirtschaftspolitik sind Zielkonflikte (Trade-offs), für die das Magische Viereck ein Beispiel ist. Die Wissenschaft der Wirtschaftspolitik (Theorie der Wirtschaftspolitik als Teil der Volkswirtschaftslehre) beschäftigt sich mit den Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und den wirtschaftlichen Abläufen. Zur Ordnungspolitik zählt man im allgemeinen
- Handelspolitik
- Strukturpolitik
- Wettbewerbspolitik Zur Prozesspolitik zählen
- Geldpolitik
- Fiskalpolitik
- Konjunkturpolitik Siehe auch:
- nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik
- Keynesianismus
- angebotsorientierte Wirtschaftspolitik
- Neoliberalismus
- Monetarismus
- prozyklische Wirtschaftspolitik
- Globalsteuerung
- Deflationspolitik
- Wirtschaftsdemokratie Kategorie:Politisches Sachgebiet !

Einkommen

Als Einkommen bezeichnet man umgangssprachlich regelmäßige Zahlungseingänge eines Haushalts. In der Volkswirtschaftslehre stellt das Einkommen sowohl in der Mikroökonomie als auch in der Makroökonomie eine zentrale Größe zur Messung der ökonomischen Wohlfahrt dar, da das Einkommen es einem Haushalt ermöglicht, über Konsum und Sparen heute bzw. in Zukunft seinen Wohlstand zu mehren. Darüber hinaus wird der Begriff auch im Steuerrecht verwendet.

Volkswirtschaftliche Einkommensbegriffe

Einkommen in der Mikroökonomie

Als Einkommen wird der Reinvermögenszugang einer natürlichen Person oder eines Haushalts im volkswirtschaftlichen Sinne innerhalb eines bestimmten Zeitraums verstanden. Der Zeitraum, über den das Einkommen gemessen wird, umfasst im Allgemeinen ein Kalenderjahr bzw. ein Geschäftsjahr. Das Einkommen besteht in dem Unterschied des Reinvermögens am Ende des Jahres zum Reinvermögen am Anfang des Jahres zuzüglich des während dieser Zeit Konsumierten. Arbeitseinkommen entsteht durch die Produktion oder den Tausch von Gütern, Leistung abhängiger Arbeit gegen Arbeitsentgelt und anderen Ansprüchen in einem Markt. Kapitaleinkommen entsteht durch Zinsen, Dividenden, Einnahmen durch Miete und Pacht. Als Transfereinkommen bezeichnet man Einkommen, welches durch den Staat oder andere Institutionen bereitgestellt wird ohne dass eine konkrete Gegenleistung erfolgt. (Beispiel: Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.) Das Gegenstück dazu sind Steuerzahlungen und Einzahlungen zur Sozialversicherung. Aber auch durch Erbschaft oder Schenkungen lässt sich Einkommen erzielen.

Einkommen in der Makroökonomie

In der Makroökonomie berücksichtigt man das Einkommen zur kumulierten Messung der Vermögenszugänge einer Volkswirtschaft. Hierzu findet sich der Einkommensbegriff in einer ganzen Reihe von Größen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Über die Verteilungsrechnung lassen sich die verschiedenen Einkommensbestandteile berechnen. Die beiden wichtigsten makroökonomischen Größen zur Messung des Einkommens sind das Bruttonationaleinkommen und das Bruttoinlandsprodukt. Der Einkommensbegriff taucht darüber hinaus auch in anderen VGR-Größen auf - so z. B. Volkseinkommen, Nettonationaleinkommen, Primäreinkommen.

Inflationsbereinigung des Einkommens

Da Einkommenszuwächse bei Vorliegen von Inflation nicht zwingend Wohlstandszuwächse nach sich ziehen, misst man neben dem oben hergeleiteten (Nominal-)Einkommen auch das Realeinkommen. Das Realeinkommen wird ermittelt, indem das Nominaleinkommen eines Wirtschaftssubjektes oder einer Volkswirtschaft durch einen passenden Preisindex (beispielsweise den Konsumentenpreisindex) geteilt wird. Das Realeinkommen ist somit als ein Index definiert; sein absoluter Wert hat also keinen Aussagewert.

Bereinigung des Einkommens um Steuern und Abgaben

siehe Hauptartikel verfügbares Einkommen Nicht das gesamte Einkommen kann für wohlfahrtssteigernde Zwecke genutzt werden, da ein großer Teil des Einkommens z. B. durch Steuern und Abgaben verbraucht wird. Aus diesem Grund berücksichtigt das verfügbare Einkommen lediglich die für Konsum bzw. Sparen verbleibenden Teile des Einkommens. Einkommens- und Vermögenssteuern, geleistete Sozialbeiträge und sonstige laufende geleistete Transfers werden hierzu vom Einkommen abgezogen, empfangene Sozialbeiträge und empfangene laufende Transfers hinzuaddiert.

Steuerlicher Einkommensbegriff

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen Einnahmen, Einkünften, Einkommen und zu versteuerndem Einkommen.
Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen. Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Steuerrecht

Kapital

Kapital ist ein Begriff, der in den Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, aber auch in der Umgangssprache unterschiedlich verwendet wird.

Kapital in der Volkswirtschaftslehre

In der Volkswirtschaftslehre ist "Kapital" einer der drei Produktionsfaktoren, neben "Arbeit" und "Boden". Man unterscheidet folgende "Kapitale" einer Volkswirtschaft:
- Realkapital (Kapitalstock)
- Humankapital
- Natürliche Ressourcen
- Technologisches Wissen Kapital ist ein Besitzverhältnis. Es besitzt - wie andere Wirtschaftsgüter - die Eigenschaft der Knappheit. Aus der Eigenschaft der Knappheit entsteht der Kapitalzins. Der Kapitalzins ist die Nutzungsgebühr des Kapitals. Die Knappheit des Kapitals kann natürlichen Ursprungs sein oder künstlich erzeugt worden sein. Das Kapital wird nur gegen eine Nutzungsgebühr, den Kapitalzins weitergegeben. Der Nicht-Kapitalbesitzer muss Arbeit gegen den Kapitalzins tauschen. Ist dieses Tauschverhältnis gestört, entstehen Wirtschaftskrisen. Der Kapitalbesitzer kann die Nutzung seines Kapitals auch verweigern. Er kann eine zu hohe Nutzungsgebühr verlangen oder die Nutzung völlig verweigern. Da Kapital betriebswirtschaftlich (siehe unten ) Vermögen ist, kann es am Markt auf der Angebotsseite in wenigen Händen oder in einer einzigen Hand konzentriert sein ("Kapitalkonzentration"), tritt dann also als Oligopol oder sogar Monopol auf. Diese günstige Position kann als ein zusätzliches "Kapital" aufgefasst werden.

Kapital in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)

In der VGR wird in der Regel vom Vermögen, weniger von Kapital gesprochen (z. B. Reinvermögen, Anlagevermögen, aber auch Kapitalstock, Brutto- und Nettogeldvermögen). Sucht man gesamtwirtschaftliche Daten über "Kapital", muss man also in der VGR nach Daten über "Vermögen" suchen.

Kapital im Marxismus

Bei Marx ist Kapital ein Betrag von Geld G, der investiert wird, um mehr Geld G’ zurückzubekommen. Die Kapitalformel nach Marx ist:
G - W - W' - G'
Geld G wird in Waren W investiert, denen in einem Produktionsprozess Wert zugesetzt wird, so dass diese Waren mit mehr Wert W’ gegen mehr Geld G’ verkauft werden können. Für den Profit p gilt: p = G' - G und für die Profitrate p' gilt:
p' =
In der Kapitalismusanalyse von Karl Marx wird Kapital auch als "geronnene Arbeit" bezeichnet, wenn man darauf abhebt, dass Kapital der Wert der Produktionsmittel wie Gebäude, Maschinen, Materialien usw. ist. Der Wert dieser Produktionsmittel bestimmt sich wie der Wert aller Waren gemäß der Arbeitswertlehre nach der zu ihrer Herstellung notwendigen Arbeitszeit. Insofern kann man von "geronnener", "toter" usw. Arbeit sprechen, die in diesen Produktionsmitteln drin steckt. "Lohnarbeit schafft Kapital, d.h. es schafft Eigentum, welches die Lohnarbeit ausbeutet und nur unter dieser Bedingung vermehren kann, dass es neue Lohnarbeit erzeugt, um sie von neuem auszubeuten".Marx' Hauptwerk Das Kapital ist wohl das berühmteste zur politischen Ökonomie. Kapital ist ein gemeinschaftliches Produkt und wird privat angeeignet im Kapitalismus. Die Lohnarbeit ist die Grundlage von Kapital. Die Lohnarbeit schafft Mehrwert, dieser teilt sich auf in individuelle Konsumtionsfonds der Kapitalisten und in einen sog. Akkumulationsfonds. Kapital ist also beides: "Ein Teil des Mehrwerts wird vom Kapitalisten als Revenue verzehrt, ein anderer Teil als Kapital angewandt oder akkumuliert." (Kapital Bd. I 7. Absch. Akkumulationsprozeß des Kapital) Obwohl das Kapital von den Menschen gemacht ist, das Produkt menschlicher Arbeit ist, scheint es doch gegenüber den Menschen eigene Kräfte zu haben, ähnlich wie ein Fetisch gegenüber den Menschen, die an ihn glauben, besondere Kräfte aufweist. Marx spricht deshalb vom Kapitalfetisch neben dem Geld- und Warenfetisch. Im einzelnen unterscheidet Marx noch
- konstantes Kapital von variablem Kapital und
- fixes Kapital von zirkulierendem Kapital sowie verschiedene Zusammensetzungen des Kapitals:
- technische Zusammensetzung des Kapitals.
- Wertzusammensetzung des Kapitals
  - Von letzterer ist die organische Zusammensetzung des Kapitals, von Marx in Das Kapital auch kurzweg nur Zusmmensetzung des Kapitals genannt, ein besonderer Fall. Eine weitere Unterscheidung verschiedener Arten von Kapital:
- Industriekapital (Profit des Industriekapitals)
- Handelskapital (Profit des Handelskapitals)
- Geldkapital, zinstragendes Kapital (Zinsen als Teil des Mehrwerts) Wichtige Tendenzen des Kapitals sind bei Marx die
- Zentralisation sowie die
- Konzentration

Kapital in der Betriebswirtschaftslehre

Im engeren betriebswirtschaftlichen Sinne ist "Kapital" eine werthaltige Sache, die zur Vergrößerung ihres eigenen Wertes eingesetzt wird (Geld kauft Arbeit und Produktionsmittel, um das Produkt mit Gewinn zu verkaufen; oder es wird als Kredit vergeben um ein ebensolches Geschäft in Gang zu setzen). In der Bilanz wird es dem entsprechend auf der Haben-Seite verbucht. Kapital kann man demnach unterteilen in:
- Geldkapital (Bargeld oder Buchgeld)
- Sachkapital auch Güter genannt (beispielsweise Maschinen, Äpfel, Telefone)
- Anrecht auf Kapital (beispielsweise Forderungen, Schuldtitel, Kredite, Aktien, Derivate) Humankapital nimmt eine Sonderstellung ein. Aus wirtschaftlicher Sicht ist Humankapital:
- theoretisch nichtvermehrbares Sachkapital (denn die Vermehrung von Menschen gehorcht kaum wirtschaftlichen Bedürfnissen)
- praktisch vermehrbares Sachkapital (Die Anzahl der Menschen ist derzeit viel größer als der wirtschaftliche Bedarf danach. Der Wert des Humankapitals wird oft erst durch Bildung erzeugt und ist demnach mit der Stärke der Bildung vermehrbar.) Sozialkapital stellt in neueren wirtschaftstheoretischen Betrachtungen eine Weiterentwicklung des Humankapitalkonzepts dar, da es die informellen und institutionalisierten Beziehungen zwischen den Akteuren als Träger von Kapital betrachtet. Vom Kapital zu unterscheiden ist das Grundeigentum, also die Verfügung über Grund und Boden sowie dort abbaubare Rohstoffe: Hier vergrößert sich kein Wert, sondern der Bedarf nach Geschäfts-/ Fabrikstandorten, Ackerland, Wohnraum, Bergbau, usw. wird ausgenutzt um einen Zins für die Benutzung zu erheben. Der Fakt, dass man einiges Kapital unter Anrecht auf Kapital klassifizieren kann, ist sehr gefährlich. Ist nämlich Kapital = Anrecht auf Kapital, dann kann dieses wiederum Anrecht auf Anrecht auf Kapital und das wiederum Anrecht auf Anrecht auf Anrecht auf Kapital usw. sein, so dass diese "Anrechtskette" in sich selbst enden kann. In diesem Fall ist der Wert dieses Kapitals aber nicht länger von äußeren Faktoren abhängig, sondern nur noch vom Gutdünken der bewertenden Marktteilnehmer. Ein weiterer Kapitalbegriff im engeren ökonomischen Sinne ist der buchhalterische Kapitalbegriff, der die besondere rechnerische Erfassung des Kapitals erfasst. Die statische Bilanzauffassung interpretiert die Bilanz als eine Kapitalbilanz. Die Passivseite zeigt das Eigen- und Fremdkapital (Mittelherkunft), während die Aktivseite die Vermögensteile, in denen das Kapital angelegt ist und die die Deckung für das Kapital darstellen, aufzeigt (Mittelverwendung).

Kapitalbegriff in der Soziologie

In der mehrdimensionalen Kultursoziologie von Pierre Bourdieu greifen diese Zuschreibungen im ökonomischen Sinne nur unzureichend. Denn hier ist Kapital eine Ressource von objektiven und subjektiven Strukturen und gleichzeitig ein grundlegendes Ordnungsprinzip der sozialen Welt sowie in diesem Rahmen ein Mittel zur Charakterisierung individueller Macht. In der wissenschaftlichen Literatur wird der Begriff auch als Metapher für soziale Macht von Gruppen bzw. Personen gebraucht. Die Aufteilung der Gesellschaft in Klassen wird entlang der Verfügung über verschiedene Kapitalsorten definiert. Bourdieu unterscheidet: ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital und symbolisches Kapital. Symbolisches Kapital ist am ehesten mit dem früher immanenten Begriff Prestige zu vergleichen. Verkürzt handelt es sich hier um die Widerspiegelung aller anderen Kapitalformen in einem distinktiven Lebensstil. Das symbolische Kapital erhält seinen Wert durch die Anerkennung des Kapitals (seiner verschiedenen Formen) im sozialen Feld. Kulturelles und soziales Kapital können durch Aufwendung von ökonomischen Kapital erworben werden, womit dem ökonomischen Kapital eine primäre Funktion zugewiesen wird. Aber je nach der Positionierung einer Person beziehungsweise Klasse im spezifischen sozialen Feld beziehungsweise sozialen Raum ist auch die Bedeutung der jeweiligen Kapitalform verschieden. Beispielsweise nimmt im universitären Feld das kulturelle Kapital einen zentralen Stellenwert ein.

Weitere Wortbedeutungen

Die Vorstellung von "Kapital" ist alt und stammt aus der Entstehung der Viehzucht in der Neusteinzeit (im Neolithikum). Das Wort selbst ist lateinischen Ursprungs (caput für "Kopf"), so heute noch: Diese Schafsherde hat rund hundert Köpfe. Im übrigen wird "Kapital" (als Eigenschaftswort "kapital") umgangssprachlich oft als Metapher benutzt, so etwa - In der Jägersprache hat ein kapitaler Hirsch ein mächtiges Geweih. - Das war ein kapitaler Fehler. - Ihr Kapital ist ihre Unverdrossenheit - Mit der Globalisierung geht den Unternehmen ihr bestes Kapital verloren: die Loyalität ihrer Manager und Belegschaften.

Siehe auch


- Karl Marx, Das Kapital, Kapitalismus
- Naturkapital, Finanzkapital
- Sozialkapital, Soziales Kapital
- Lokalkapital
- Kapitalkontroverse
- Pierre Bourdieu
- Humankapital

Literatur


- Heinz-J. Bontrup: Arbeit, Kapital und Staat. - Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft. PapyRossa-Verlag Köln. Dritte Auflage 2005. ISBN 3-89438-326-7
- Heinz-J. Bontrup: Volkswirtschaftslehre. Grundlagen der Mikro- und Makroökonomie, Oldenbourg Verlag. Zweite Auflage, München, Wien 2004. ISBN 3-486-57576-7
- Heinz-J. Bontrup: Lohn und Gewinn. Oldenbourg Verlag. München, Wien 2000. ISBN 3-486-25164-3 Kategorie:Wirtschaft Kategorie:Soziologie Kategorie:Marxismus ja:資本

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (Abkürzung: EStG). Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, der Zinsabschlag, die Bauabzugsteuer, die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als "Quellensteuern" bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.

Einkommensteuer in Deutschland

Geschichte

Die kirchlichen Personalzehnten (decimae personales) des Mittelalters waren erste Ansätze zur Personalbesteuerung. Im 17. Jahrhundert kam der preußische Kopfschoß. Die erste deutsche Einkommensteuer moderner Art wurde 1811 bis 1813 in Ostpreußen erhoben. Sie war schon 1808 von Freiherr vom Stein in Anlehnung an die englische income tax von 1799 ursprünglich als Kriegsabgabe empfohlen worden. 1820 führte Preußen unter Karl August Fürst von Hardenberg eine Klassensteuer ein. Die Steuerstaffelung orientierte sich dabei nach der Gruppierung der Stände. Diese Steuer wurde 1851 für die höheren Einkommen von einer klassifizierten Einkommensteuer abgelöst und 1891 unter Finanzminister Miquel durch eine Einheits-Einkommensteuer mit Erklärungspflicht und Progression ersetzt. Diesem Vorbild folgten bis zum Ersten Weltkrieg alle deutschen Bundesstaaten, nachdem Hessen bereits im Jahr 1869 und Sachsen schon 1874 zu einer allgemeinen Einkommensteuer übergegangen waren. Im Zuge der Finanzreform von Matthias Erzberger zu Beginn der Weimarer Republik entstand 1920 eine einheitliche Reichseinkommensteuer.

Aktuelle Rechtslage

Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Zuständig für Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer ist nach § 19 Abgabenordnung regelmäßig das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Welche Gebietskörperschaft Anspruch auf die vereinnahmten Steuern erheben kann, regelt das Zerlegungsgesetz. Das zu versteuernde Einkommen wird wie folgt ermittelt: Zerlegungsgesetz Ermittlung der Einkünfte für das Jahr 2005 aus den Einkunftsarten (§ 2 I EStG) 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [§13 - 14a EStG] 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb [§15 - 17 EStG] 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit [§18 EStG] 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit [§19 - 19a EStG] 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen [§20 EStG] 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung [§21 - 21a EStG] 7. Sonstige Einkünfte [§22 - 23 EStG] = Zwischensumme + Hinzurechnungsbetrag ./. ausgleichsfähige negative Summe der Einkünfte = Zwischensumme = Summe der Einkünfte ./. Altersentlastungsbetrag für vor dem 2. Januar 1941 Geborene (§ 24a EStG) ./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 1.308 € ./. Freibetrag für Land- und Forstwirte, 670 € / 1.340 € = Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) ./. Verlustabzug (Höchstbetrag beachten!) ./. Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind ./. Vorsorgeaufwendungen, einschließl. Altersvorsorge ./. Freiwillige zusätzliche Altersvorsorge ./. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art ./. zumutbare Belastung von ...... % des GdE ./. ./. Unterhalt an bedürftige Personen ./. Ausbildungsfreibetrag ./. Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt ./. Behindertenpauschbetrag ./. Hinterbliebenen-Pauschbetrag ./. Pflege-Pauschbetrag ./. Kinderbetreuungskosten ./. Abzugsbetrag für Förderung des Wohneigentums + hinzuzurechnende Einkünfte nach Außensteuergesetz = Einkommen ./. Freibeträge für ..... Kinder, je Kind 3.648 + 2.160 € ./. Härteausgleich = Zu versteuerndes Einkommen 2005 Jahressteuer nach Grund-/Splittingtabelle - siehe auch Einkommensteuertarif + Jahressteuer nach Sonderberechnung ./. Steuerermäßigungen + Hinzurechnungen = Festzusetzende Jahressteuer 2005 ./. geleistete Vorauszahlungen ./. anzurechnende Kapitalertragsteuer ./. anzurechnende Lohnsteuer = Einkommensteuernachzahlung/-erstattung für 2005

Kritik

Das deutsche Einkommensteuerrecht steht seit Jahren in der Kritik: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz. Ein wichtiger Eckpunkt aller Einkommensteuerreform-Konzepte ist die Steuervereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken, was allerdings nicht ohne Weiteres bedeutet, dass die Einkommensteuer dadurch allgemein sinken muss. Vielmehr soll diese Vereinfachung zwar zu mehr Transparenz, aber auch zu mehr Einnahmen führen, die von der Mehrheit der Steuerzahler getragen werden.

Zitate


- Am schwierigsten zu verstehen ist in der Welt die Einkommensteuer. (Albert Einstein)

Siehe auch

Negative Einkommensteuer, Schwarzarbeit, Leistungsfähigkeitsprinzip, Steuerhinterziehung

Weblinks


- [http://www.bundesregierung.de/-,418/Gesetze.htm Gesetze immer unter www.bundesregierung.de]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/index.html EStG]
- [http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3408/DE/Service/Lexikon__A__Z/node.html__nnn=true Lexikon des Bundesministeriums der Finanzen]
- [http://www.abgabenrechner.de/ Programmablaufplan und interaktiver Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen]
- https://www.elster.de ELSTER - Die Elektronische Steuererklärung
- [http://www.RMoser.ch/downloads/t22.pdf Proportionale, progressive und degressive Einkommensteuern] Kategorie:Steuerrecht Kategorie:Steuern und Abgaben

Steuersatz

Steuersatz bezeichnet:
- einen Begriff aus dem Steuerrecht, siehe Steuersatz (Steuerrecht)
- das Lenkkopflager bei Zweirädern

Gini-Koeffizient

Überlappungen bei Lorenz-Kurve, Ginikoeffizient und (z.T. abhängig davon) bei Einkommensverteilung und Liste der Länder nach Einkommensverteilung ---- Liste der Länder nach Einkommensverteilung Liste der Länder nach Einkommensverteilung Der Ginikoeffizient oder auch Gini-Index ist ein statistisches Maß für Verteilungsgleichheit, entwickelt vom italienischen Statistiker Corrado Gini. Er wird besonders in der Wohlfahrtsökonomie verwendet. Der Wert kann beliebige Größen zwischen 0 und 1 (bzw. 0 und 100 Prozent) annehmen. Je näher an 1 der Ginikoeffizient ist, desto größer ist die Ungleichheit (zum Beispiel einer Einkommensverteilung). Der Ginikoeffizient für die Einkommensverteilung liegt in Deutschland bei 0,274 (2003), in Frankreich bei 0,327 (1995), in Großbritannien bei 0,360 (1999), in Japan bei 0,249 (1993) und in den USA bei 0,408 (2000) (Quelle: United Nations Human Development Report 2004). Im weltweiten Vergleich hat Deutschland eine der geringsten Ungleichverteilungen (grüne Farbe in der nebenstehenden Karte). Nach den Einschätzungen der Vereinten Nationen kommt es bei einem Gini-Koeffizienten oberhalb von 0,40 zu sozialen Unruhen. Siehe dazu auch Liste der Länder nach Einkommensverteilung

Beispiel zur Berechnung

Ungleichverteilungskoeffizienten lassen sich nicht nur für Einkommensverteilungen, sondern auch für Vermögensverteilungen berechnen. Wie man die Ungleichverteilung berechnet, zeigt der folgende Beitrag anhand der Verteilung eines "Gesamtvermögens" von etwa 10 Billionen Deutschen Mark in Deutschland (1995). In der [http://dip.bundestag.de/cgi-bin/getdokg?s=++bt+d+13/7828 Bundestagsdrucksache 13/7828] finden wir dazu Angaben von der SPD, aus der sich die folgende Verteilung ergibt: 50 Prozent der Bevölkerung (b1) besaß 2,5 Prozent des Vermögens (v1). 40 Prozent der Bevölkerung (b2) besaß 47,5 Prozent des Vermögens (v2). 9 Prozent der Bevölkerung (b3) besaß 27,0 Prozent des Vermögens (v3). 1 Prozent der Bevölkerung (b4) besaß 23,0 Prozent des Vermögens (v4). In einem ersten Schritt werden die Daten "normalisiert" dargestellt: b1 = 0,50 v1 = 0,025 v1/b1 = 0,05 b2 = 0,40 v2 = 0,475 v2/b2 = 1,188 b3 = 0,09 v3 = 0,270 v3/b3 = 3 b4 = 0,01 v4 = 0,230 v4/b4 = 23 Im zweiten Schritt wird der Gini-Koeffizient berechnet. Den Gini-Ungleichverteilungskoeffizient (GUK) enthält man durch Auswertung einer Lorenz-Kurve. Damit tatsächlich eine Lorenz-Kurve entsteht, müssen gegebenenfalls die obigen Werte umsortiert werden. Alle Werte-Paare (vi,bi) müssen zunächst so vorsortiert werden, dass gilt: \frac \ge \frac Bei dem obigen Beispiel liegt schon die richtige Sortierung vor, so dass nicht umsortiert werden muss. Die gesuchte Lorenz-Kurve entsteht, wenn man (xi,yi)-Paare als Punkte in ein kartesisches Koordinatensystem einträgt und anschließend benachbarte Punkte mit einer Geraden verbindet. Die (xi,yi)-Paare entstehen aus den (vi,bi)-Paaren nach folgender Rechenvorschrift: x_n = \sum_^n b_j \mbox y_n = \sum_^n v_j. Im zweiten Schritt werden aus den Daten des ersten Schritts die nachfolgenden Daten durch Summation ermittelt (wobei am Anfang 1 fester Wert dazu kommt): x0 = 0,00 y0 = 0 x1 = 0,50 y1 = 0,025 x2 = 0,90 y2 = 0,5 (da 0,5 + 0,4 = 0,9 und 0,025 + 0,475 = 0,5 ist) x3 = 0,99 y3 = 0,77 x4 = 1,00 y4 = 1 Bei totaler Gleichverteilung ist die Lorenz-Kurve eine gerade Linie von Punkt 0/0 zu Punkt 1/1. Zur Bestimmung des Ginikoeffizienten werden zuerst zwei Größen bestimmt, die graphisch betrachtet Flächen sind. Einmal die Fläche unter der Gleichverteilungslinie, nennen wir diese Größe beispielsweise A. Die zweite Fläche ist die Fläche unter der tatsächlichen Verteilungskurve, nennen wir diese Größe beispielsweise B. Mit diesen beiden Größen berechnet sich der Gini-Ungleichverteilungskoeffizient wie folgt: \mbox = \frac kartesisches Koordinatensystem Errechnen der y-Werte der Lorenz-Kurve der tatsächlichen Verteilung: y0 = 0,000 y1 = v1 = 0,025 y2 = v1 + v2 = 0,500 y3 = v1 + v2 + v3 = 0,770 y4 = v1 + v2 + v3 + v4 = 1,000 Berechnung der Fläche B unter der Lorenz-Kurve der tatsächlichen Verteilung
- )
: (y1 - 0,5 · v1) · b1 = 0,00625 (y2 - 0,5 · v2) · b2 = 0,105 (y3 - 0,5 · v3) · b3 = 0,05715 (y4 - 0,5 · v4) · b4 = 0,00885 B = 0,17725 Da eine normierte Darstellung verwendet wird, verbindet die Kurve der totalen Gleichverteilung die Eckpunkte (0|0) und (1|1). Das Dreieck Fläche A beträgt also 0,5. Darum gilt für den Gini-Ungleichverteilungskoeffizienten: \mbox = \frac = \frac = 1 - 2 \cdot B = 1 - 03545 = 06455 Graphisch betrachtet ist der Ginikoeffizient das Verhältnis der Fläche zwischen Gleichverteilungslinie und Lorenzkurve (A-B) zur Fläche unterhalb der Gleichverteilungslinie (A). :
- )
Anmerkung zur Berechnung: :Die gesamte Gini-Fläche ist ein Rechteck mit den Seiten v_1+v_2+v_3+v_4 mal b_1+b_2+b_3+b_4. Die ideale Gini-Fläche ist die Hälfte der gesamten Gini-Fläche. Zur Berechnung der Fläche unter der Kurve werden alle Einzelflächen addiert. Nehmen wir beispielsweise b_2. Voll anzurechnen ist das Rechteck mit der Höhe y_1 und der Breite b_2 (d. h. von x_1 bis x_2). Von dem Rechteck, daß von der Höhe y_1 bis zur Höhe y_2 geht ist nur die Hälfte zu nehmen, da die andere Hälfte oberhalb der Ginilinie nicht zur Gini-Fläche gehört. Also ist die
Fläche = y_1 \cdot b_2 + \frac = \frac
:oder auch
Fläche = (y_2 - \frac) \cdot b_2

Siehe auch


- Wohlfahrtsfunktion
- Human Development Index

Weblinks


- [http://www.faes.de/Basis/Basis-Lexikon/Basis-Lexikon-Lorenz-Kurve/basis-lexikon-lorenz-kurve.html Sehr gute Beschreibung mit Formel]
- [http://www.umverteilung.de/verteilung.htm Beschreibung anderer Ungleichverteilungskoeffizienten]
- [http://hdr.undp.org/reports/global/2004/ Human Development Report 2004] - Im Anhang ([http://hdr.undp.org/reports/global/2004/pdf/hdr04_HDI.pdf "Human Development Indicators"]) sind die Gini-Koeffizient zahlreicher Länder aufgelistet (ab Seite 50).
- Rechner: [http://www.umverteilung.de/rechner on-line] und [http://luaforge.net/project/showfiles.php?group_id=49 downloadbare Skripte] (für Python und Lua).
- Nutzer der freien Datenanalyse-Software [http://www.r-project.org/ R] können das Paket "[http://cran.r-project.org/src/contrib/Descriptions/ineq.html ineq]" von Achim Zeileis installieren, welches eine Reihe von Ungleichheits-Indices berechnen kann (neben Gini auch Atkinson, Theils, RS u.a.m.)
- http://www.auf.rappeln.de/steuervereinfachung/FTcalc.xls ist ein Beispiel für die Berechnung von Ungleichverteilungskoeffizienten mit einem Spreadsheet. Das Beispiel beruht auf einer Einkommensverteilungsstatistik für 1995 des Statistisches Bundesamts (Jahrbuch 1999, Kapitel 20.10.4). Berechnet werden vier Ungleichverteilungen: (1) Brutto, (2) Netto nach Steuertarif 1995, (3) Netto nach Flat-Tax mit Bürgergeld und (4) Netto nach Flat-Tax ohne Bürgergeld. Diese Berechnungen zeigen die Umverteilungseffekte, die die damalige Besteuerung bewirkt hat und die eine Flat-Tax damals bewirkt hätte. Als eines der Ungleichverteilungsmaße wird unter Anderem der Gini-Koeffizient verwendet. Kategorie:Makroökonomie Kategorie:Ökonometrie ja:ジニ係数

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist der Personenverkehr mit Verkehrsmitteln, die nicht zum Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) oder zum Individualverkehr (IV) gerechnet werden. Der ÖPNV ist ein Teilsystem des öffentlichen Verkehrs (ÖV). öffentlichen Verkehrs

Allgemeines

Formen

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird gegliedert in
- den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und
- den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) - auch als Stadtverkehr oder Regionalverkehr bezeichnet.

Schienenpersonennahverkehr

Öffentlicher Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. (gemäß § 2 Abs. 5 AEG) Mit Schienenpersonennahverkehr werden die Dienste und Einrichtungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Nahverkehr wie der RegionalExpress, die RegionalBahn oder die S-Bahn, in der Schweiz der RegioExpress und die Regio bezeichnet. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG).

Straßenpersonennahverkehr

Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Zum ihm gehört auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, der eine der vorgenannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt oder verdichtet. (gemäß § 8 PBefG) Mit Straßenpersonennahverkehr werden die Dienste und Einrichtungen kreis- bzw. stadteigener und auch privater Verkehrsträger wie die Wuppertaler Schwebebahn, die U-Bahn, die Stadtbahn, die Straßenbahn, der O-Bus, die H-Bahn in Dortmund, der SkyTrain am Flughafen Düsseldorf oder der Linienbus (auch Rufbus und Taxibus), außerdem das Anrufsammeltaxi (AST), der Bürgerbus sowie gegebenenfalls auch Fähren bezeichnet. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) des Bundes und die Nahverkehrsgesetze der Länder. Linienverkehre sind genehmigungspflichtig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG). Genehmigungsbehörden sind in Deutschland die Bezirksregierungen

Aufgabenträger

Aufgabenträger sind
- für den SPNV die Länder oder die nach Landesgesetz zuständigen Zweckverbände.
- für den ÖSPV in Deutschland die (Land-) Kreise und Kreisfreien Städte. Die [http://www.bag-spnv.de/index_.htm| Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (BAG-SPNV)] vertritt in Deutschland die Interessen der Mitglieder in regional übergreifenden Angelegenheiten und koordiniert und bündelt Verfahren mit den Eisenbahnunternehmen. Weitere Arbeitsschwerpunkte der BAG-SPNV sind der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern, die gemeinsame Konzeptentwicklung und die Abstimmung von Verhandlungsstrategien. Die meisten der Aufgabenträger des SPNV und ÖPNV sind in Verkehrsverbünden, Verkehrsgemeinschaften, Tarifverbünden oder Tarifgemeinschaften organisiert, in denen alle Verkehrsmittel mit einem Fahrschein genutzt werden können.
Die gesetzliche Grundlage sind die betreffenden Gesetze der Bundesländer (z.B. in Nordrhein-Westfalen das ÖPNV-Gesetz). In der Schweiz ist die Situation vergleichbar. Allerdings werden hier auch die Großunternehmen wie die SBB, BLS oder das Postauto von den kommunalen oder kantonalen Körperschaften finanziert.

Betrieb

Der Betrieb wird entweder in Form kommunaler Eigenbetriebe oder durch Verkehrsunternehmen in privater Rechtsform durchgeführt. Sie werden, wenn öffentliche Gelder erforderlich sind, entweder durch eine Ausschreibung ausgewählt oder in Form einer Auferlegung beauftragt. Im ÖSPV ist zudem generell eine Konzession zu beantragen. Die Verkehrsmittel des ÖPNV verkehren nach einem Fahrplan, in Städten und Ballungsräumen nach einem Taktfahrplan, bei dem die Fahrten in einem festen Rhythmus (beispielsweise stündlich oder alle 10 Minuten) erfolgen. Im ländlichen Raum werden Fahrpläne oft noch an Arbeits- und Schulzeiten orientiert und sind damit eher unregelmäßig. Eine Ausnahme bilden Rufbus- und Anrufsammeltaxi (AST)-Systeme, die nur bei Bedarf fahren. Taxis werden aufgrund ihres Rechtscharakters zum ÖPNV gerechnet.

Geschichte

Der Öffentliche Personennahverkehr hat historisch seine Wurzeln in regelmäßigen Fährverbindungen über Flüsse und Seen. Frühere Formen finden sich auch in der Sänfte (Portechaise, die ab 1617 in Paris eingeführt wurde und sich von dort über ganz Europa verbreitete) und in der Kutsche.
Eine Reihe von Erfindungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts bilden die technische Basis für den ÖPNV als Massentransportsystem:
- die Pferdebahn, insbesondere als Pferde-Straßenbahn genutzt
- der Pferdeomnibus, im Gegensatz zu Kutschen oder Droschken von der breiten Bevölkerung zu nutzen (lat. omnibus = für alle)
- die Dampflokomotive, für Vorortzüge und zur Erschließung von Ballungsräumen
- der Dampfomnibus, der insbesondere in England Furore machte, aber schon bald an Zulassungs- und Geschwindigkeitsbeschränkungen scheiterte
- das Dampfschiff für regelmäßige Fahrten über Seen und Flüsse sowie in den großen Häfen (z. B. Hamburg)
- der mit Benzin betriebene Omnibus gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Der erste Linienbetrieb mit motorisierten Omnibussen in Deutschland wurde von der Netphener Omnibusgesellschaft im Jahre 1895 eingeführt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm der ÖPNV gewaltigen Aufschwung, als aufgrund der industriellen Revolution die Bevölkerungsdichte zunahm und sich die Industrieregionen räumlich ausdehnten. Die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz war nur noch durch stundenlange Fußwege oder mit dem Fahrrad zu überbrücken. Die Verkehrsträger reagierten darauf mit dem Bau von elektrischen Straßenbahnen (Tram, Trambahn, Elektrische). Die Verkehrszunahme ist z.B. daran zu erkennen, dass 1890 zwischen dem Hamburger Hauptbahnhof und dem Rathaus alle 40 Sekunden eine Bahn fuhr. Eine solche Verkehrsdichte zog unweigerlich Verkehrsstaus und Unzuverlässigkeiten nach sich. Um die Leistungsfähigkeit des ÖPNV zu stärken, erhielten deshalb die Bahnen teilweise eigene Trassen über und unter der Erde (Hochbahn, U-Bahn, Metro und S-Bahn). Speziell im Tunnelbetrieb wurde die elektrische Traktion favorisiert. Eine Spezialität im Öffentlichen Personennahverkehr jener Zeit stellte die handbetriebene Straßenbahn dar, welche mit menschlicher Muskelkraft betrieben wurde. Davon gab es mehr als einhundert Betriebe. Am weitesten verbreitet war sie im japanischen Einflussbereich, vor allem im heutigen Taiwan. Dort existierten rund 60 Bahnen, von denen die Shenten Straßenbahn bis vor wenigen Jahren noch als Touristenattraktion existierte. Weitere 20 gab es in Japan und Korea. 18 existierten in den ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, hauptsächlich im heutigen Mosambik. Als Mitte der 1950er Jahre sich das Auto zunehmend zum Massenverkehrsmittel entwickelte, sanken die Fahrgastzahlen im ÖPNV. Die Verantwortlichen reagierten darauf durch die Bildung von Verkehrsverbünden nach dem Motto „Verschiedene Verkehrsunternehmen, aber nur eine Fahrkarte“ und mit einer abgestimmten, unternehmensunabhängigen Fahrplanplanung. Als erster Verkehrsverbund wurde im Jahre 1965 der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gegründet, der das gesamte Stadtgebiet sowie einige Randgemeinden umfasste. Deutschlands größter Verkehrsverbund ist der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) aus dem Jahre 1980. In der Schweiz war der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) 1987 der erste Verbund. Andere Ballungsräume in Europa folgten. Der erste Bürgerbus nahm am 4. März 1985 im westfälischen Ahaus seinen Betrieb auf.

Bedeutung

Soziale Bedeutung

Der ÖPNV dient der grundgesetzlich verankerten Daseinsvorsorge. Zur Sicherstellung der Mobilität der Bürger ist er nach wie vor von großer Bedeutung. Stand in früherer Zeit die Aufgabe im Vordergrund, überhaupt Verkehr zu ermöglichen, wird heute oft nur die „dienende“ Funktion des ÖPNV in den Ballungsräumen im Gegensatz zum Motorisierten Individualverkehr (MIV) und bei der Entlastung der Umwelt von Schadstoffen betont.

Wirtschaftliche Bedeutung

Zwei wichtige Vorteile des ÖPNV im Vergleich zum MIV sind dessen höhere Kapazität und der geringere Flächenverbrauch. Der ÖPNV ist also im allgemeinen um so wirtschaftlicher, je höher die Bevölkerungsdichte in einem Ballungsraum ist. In sehr dicht besiedelten Gebieten wie z.B. Hong Kong kann der ÖPNV auch durch Privatunternehmen angeboten werden, und kommt in manchen Fällen ohne Subventionen aus. In den meisten Städten Deutschlands und Österreichs, die über einen gut ausgebauten ÖPNV verfügen, beträgt der Anteil der Wege, die mit dem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden, weniger als 50 Prozent. In Wien werden zum Beispiel 65 Prozent der Wege entweder mit „Öffentlichen“, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt.
Kritisch beurteilt werden muss die angeblich geringe Auslastung des Öffentlichen Personennahverkehrs. So beträgt die durchschnittliche Belegung eines Pkw nur 1,3 Personen (26%) und die Nutzungsdauer eines Pkw pro Tag maximal eine Stunde. Im Gegensatz dazu sind Linienbusse und Straßenbahnen täglich bis zu 20 Stunden im Einsatz, U-Bahnen teilweise noch länger. Hinzu gerechnet werden können noch spezielle Nachtverkehre (AST, Busse, in größeren Städten auch Bahnen). Die Auslastung liegt also während der gesamten Betriebszeit bei rund 30 Prozent und somit wesentlich höher als beim MIV. Der spezifische Energieverbrauch und die spezifische Schadstoffemission pro Fahrgast sind ebenfalls deutlich geringer als beim MIV. Ein gut besetzter Linienbus verursacht pro Fahrgast nur etwa 10-25% der Treibhausgas-Emissionen eines gut besetzten Autos und nimmt obendrein erheblich weniger Straßenraum in Anspruch. Hinzu kommt beim MIV noch der Flächenverbrauch für den ruhenden Verkehr (Parken), der sehr hoch ist und oft bei vergleichenden Betrachtungen nicht berücksichtigt wird. Bemerkenswert ist auch, dass der Anteil der Mobilitätskosten am Bruttosozialprodukt einer Stadt in etwa proportional zum Anteil des MIV an der Verkehrsleistung verläuft. Die Einwohnermobilität in „Autostädten“ (nach amerikanischem Vorbild) ist volkswirtschaftlich gesehen etwa doppelt so teuer wie in Städten mit stark ausgebautem ÖPNV (Quelle: Statistik der UITP, Prof. Wolfgang Meyer). Eine Verlagerung des realen Modal Split im Personenverkehr hin zum ÖPNV, wie sie mittlerweile vielerorts deutlich beobachtet werden kann, z. B. in Karlsruhe oder in den französischen Städten, die Stadtbahnnetze neu eröffnet haben, ist somit auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wünschenswert.

Kulturelle Bedeutung

Manche Anlagen des ÖPNV haben aufgrund ihrer technischen Besonderheiten den Status von Touristenattraktionen. Hier ist in erster Linie die Wuppertaler Schwebebahn zu nennen. Weitere bemerkenswerte Anlagen des ÖPNV in Deutschland sind die Schwebebahn Dresden, die H-Bahn Dortmund, die Viadukte der Berliner U-Bahn und die verschiedenen Standseilbahnen und Seilschwebebahnen.

Zukünftige Entwicklung

Betriebswirtschaftliche Chancen und Probleme

Schon heute liegt der Deckungsgrad der Betriebskosten des ÖPNV bei rund 70% mit weiter steigender Tendenz, zu dem in erster Linie der Stammkunde mit Zeitkarte beiträgt. Es gibt zahlreiche Politiker-Aussagen, die eine vollständige Kostendeckung im ÖPNV fordern. Damit werden die ÖPNV-Anbieter unter Druck gesetzt, wie privatwirtschaftliche Unternehmen zu reagieren und nicht mehr die Steigerung der Transportleistung, sondern nur noch die des zu erzielenden Betriebsergebnisses anzustreben. Die Instrumente des Marketing werden im öffentlichen Personenverkehr mittlerweile verstärkt eingesetzt, um weitere Stammkunden zu gewinnen und auf diese Weise das eigene betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verbessern. In jüngster Zeit wurden neue Angebote im Bereich des Gelegenheitsverkehrs (Einkauf und Freizeit) entwickelt. Shuttlebusse bei Großveranstaltungen, rabattierte Einkaufstickets, „Bäderbusse“, Fahrradsonderzüge etc. gehören dazu. Ob diese Angebote nicht nur der Erhöhung der Fahrgastzahlen dienen, sondern auch zur Kostendeckung und zur Dauerkundenbindung (Verlagerung des Modal Split) beitragen können, ist zuweilen fraglich. Zumindest einige davon wurden nur unter politischem Druck eingeführt. Punktuelle Verbesserungen des Modal Split (wie auch die Steigerung der Fahrgastzahlen) können nicht über eine Stagnation des Modal Split im Bundesschnitt hinwegtäuschen. Einige, unter anderem durch europäische Rechtsnormen geforderte Privatisierungsmaßnahmen, wie die Trennung von Netz und Betrieb im Schienenverkehr und die zunehmende (auch europaweite) Ausschreibung von Verkehrsleistungen mit einem strikten Anforderungskatalog tragen teilweise zur Verbesserung der Kostendeckung im ÖPNV bei. Die Verkehrsleistungen werden dann von den Dienstleistern entweder mit eigenen Fahrzeugen oder mit über Fahrzeugmanagementgesellschaften geleasten Fahrzeugen des Trägers erbracht. Wartungsverträge sind Teil der Fahrzeugbeschaffung; die gesamte schwere Instandhaltung erledigen die Fahrzeughersteller. Die Bestellverträge sehen Konventionalstrafen gegen Hersteller oder Betreiber vor, falls Verfügbarkeitsstandards (Pünktlichkeit, Kapazität, Fahrzeugzustand) nicht gehalten werden. Oftmals werden separate Beschäftigungsgesellschaften gegründet, um die Tarifbestimmungen der Branche zu umgehen und die Lohnkosten unter anderem der Fahrzeugführer niedrig zu halten.

Europarechtliche Chancen und Probleme

1.Gültiges Recht: Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs 2. Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Anforderungen des öffentlichen Dienstes und der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personenverkehr auf der Schiene, der Straße und auf Binnenschiffahrtswegen vom 26. Juli 2000 (KOM(2000) 7) 3. Stellungnahme des Europaparlaments in 1. Lesung vom 14. November 2001 auf der Grundlage des Berichts Erik Meijer (A5-0364/2001) 4. „Altmark“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Juli 2003, Rs. C-280/00 5. Neuer Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenver-kehrsdienste auf Schiene und Straße vom 20. Juli 2005 (KOM(2005) 319) 6. Immer noch offen: Gemeinsamer Standpunkt des Rates Wesentliche aktuelle Probleme - allgemeine Ausschreibungspflicht oder nicht (E P) - keine Ausschreibungspflicht bei sogenannter Inhouse – Regelung (Kommission neu) - keine Ausschreibungspflicht im Eisenbahnregional- oder -fernverkehr (auch neu) - aber auch bei Direktvergabe Anwendung des „Altmark“-Urteils des Europäischen Gerichtshofs : Das begünstigte Unternehmen ist tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut worden und diese Verpflichtungen sind klar definiert worden; die Parameter zur Berechnung des Ausgleichs sind zuvor objektiv und transparent aufgestellt worden; der Ausgleich geht nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu decken; wenn keine Ausschreibung erfolgt ist, ist die Höhe des Ausgleichs auf der Grundlage eines Vergleichs mit einem „durchschnittlichen, gut geführten, angemessen ausgestatteten Unternehmen“ zu bestimmen.

Technische Visionen

Informationstechnik, Electronic Ticketing

Der öffentliche Personennahverkehr wird nach den Vorstellungen der Verkehrsplaner in naher Zukunft stark durch vernetzte Informationstechnik geprägt sein. Schon in die Fahrplanauskunft über Zugzielanzeiger, das Internet oder Mobilgeräte (WAP o.Ä.) gehen dynamische Daten über den Betriebszustand des Netzes ein, so dass der (potenzielle) Fahrgast mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein gültiges und optimales Beförderungsangebot mit Preisauskunft erhalten kann und minutengenau darüber informiert ist, wann seine Bahn oder sein Bus oder Straßenbahn abfährt oder ankommt. Das Informationsangebot kann auch direkt online das Rufen von AST- oder Rufbus-Diensten übernehmen. Andererseits ist mit Akzeptanzproblemen von Fahrgästen zu rechnen, die eine Auskunft von einer Person wünschen. Die Fahrgelderhebung soll zukünftig bargeldlos und berührungsfrei erfolgen, z. B. über „SMS-Ticket“, auch über Transponderkarten, die entweder nach dem Prinzip der Guthabenkarte („Prepaid“) arbeiten oder als vorausbezahlte Zeitkarte gelten. Da die Transponder den Ein- und Ausstieg des Fahrgastes erfassen, sollte stets der günstigste Tarif berechnet werden. Alle Daten würden unmittelbar bei der Betriebszentrale erfasst und könnten dort für die Kapazitätsberechnung und Angebotsplanung genutzt werden. Dem stehen die Befürchtungen von Datenschützern entgegen, die in der elektronischen Erfassung der Fahrgäste einen weiteren Schritt in Richtung „Gläserner Mensch“ sehen. So gibt es auch Stimmen, die die der Sicherheit dienende massive Videoüberwachung kritisieren. Die mit einem Chip ausgestattete Monatskarte wird unter anderem im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und im Verkehrsverbund Rhein-Sieg Wirklichkeit. Ursprünglich war vorgesehen, auf die z.Z. nur mit speziellen Geräten lesbare Chipkarte automatisch arbeitende Transponderkarten folgen zu lassen. Hinderungsgründe sind technischer, aber vor allem datenschutzrechtlicher Natur. Die bei den Marburger Stadtwerken 1996 eingeführte Guthaben-Transponderkarten als Pilotprojekt des RMV wurde wegen Überalterung der Technik zum 31. Juli 2005 eingestellt. Die Informationstechnik lässt auch fahrzeugseitige Erfassungsmöglichkeiten zu, wie die elektronische Fahrgastzählung. Fahrgastzählung

Fahrzeuge und Haltestellen

Die Zugangsstellen sollen den Niederflur-Fahrzeugen angepasst, vollständig barrierefrei und behindertengerecht, zentral videoüberwacht, mit Auskunftsterminals und Notrufeinrichtungen versehen sein. Während dies in Deutschland die Regel ist, hinkt man in der Schweiz nach. Das 2004 eingeführte Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt den Einsatz von behindertengerechten und barrierefreien Haltestellen. Den ÖPNV-Anbietern wird jedoch eine Übergangsphase von 20 Jahren gewährt. Das heisst, bis 2024 muss der ÖPNV behindertengerecht sein. Neue Fahrzeuge und neue Haltestellen müssen jetzt schon behindertengerecht sein. Alle Strukturen, die Raumängste auslösen oder Vandalen anziehen könnten wie Aufzugschächte etc. sollen möglichst „transparent“ gestaltet und gebaut werden. Einheitliche, ggf. farbkodierte Wegeleitsysteme sollen dabei der Übersicht dienen. Die verschiedenen Verkehrsarten sollten durch Kombibahnsteige und ähnliche Systeme eng vernetzt werden. Die Fahrzeuge selbst würden dabei videoüberwacht und weitgehend vandalensicher gebaut. Netzplan, Haltestellenfolge, Uhrzeit, Informationen, Werbung etc. können über RIS-Displays eingespielt werden. Zur Kapazitätsanpassung werden heute schon Fahrzeuge in möglichst unterschiedlichen Gefäßgrößen eingesetzt (auf der Straße: Mikrobus, Midibus, Solobus, Gelenkbus, Doppelgelenkbus; auf der Schiene: traktionsfähige Gliedertriebzüge in unterschiedlichen Längen). U-Bahnen fahren größtenteils vollautomatisch und unbemannt. Alle Fahrzeuge sind in einer einheitlichen Corporate Identity ausgeführt, auch wenn sie von unterschiedlichen Verkehrsunternehmen gestellt werden. Der Verkehrsträger der Zukunft beschäftigt also zukünftig sehr viel weniger Betriebs- und Wartungspersonal.

Besteuerung

In Deutschland unterliegen die für öffentlichen Personennahverkehr erhobenen Gebühren meist der Umsatzsteuer mit dem ermäßigtem Umsatzsteuersatz nach [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__12.html § 12 Abs. 10] UStG. UStG

Siehe auch:


- Schienenpersonenfernverkehr
- Fahrgastinformationssystem
- Dynamische Fahrgastinformation
- Liste der deutschen Kursbuchstrecken
- Modal Split
- Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde
- NRW-Takt
- Liste der SPNV-Linien in NRW
- Liste von Eisenbahnstrecken in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz
- Geschichte der Eisenbahn in Deutschland

Software


- DELFI: Durchgängige Elektronische Fahrplan-Information für Deutschland
- GEOFOX: Fahrgastinformationssystem des Hamburger Verkehrsverbundes
- HAFAS: Fahrplansystem der Deutschen Bahn
- Metro: Fahrtenplanung auf PDAs

Weblinks


- [http://www.bag-spnv.de/index_.htm Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV)]
- [http://www.bahn.de/ Deutsche Bahn AG]
- [http://www.vdv.de/ Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)]
- [http://www.pro-bahn.de/ Fahrgastverband PRO BAHN]
- [http://www.nahverkehr.info/ Der Nahverkehrswegweiser]
- [http://www.voev.ch/ Verband öffentlicher Verkehr der Schweiz (VÖV)]
- [http://www.sbb.ch Schweizerische Bundesbahn]
- [http://www.ivt.baug.ethz.ch/oev/glossar_d.html Glossar "Fachbegriffe des öffentlichen Verkehrs", IVT ETH Zürich]
- [http://www.pro-bahn.de/disk/sub_index.php?sparte=reginfr ProBahn zur Trennung von Netz und Betrieb]
- [http://www.schader-stiftung.de/docs/papier13.nov.oepnvinternet.pdf "Die Liberalisierung des Marktes im ÖPNV"]
- [http://www.uni-potsdam.de/u/wipo/sem/schien02.pdf UNI-Potsdam: "Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr zwischen Theorie und Praxis"]
- [http://www.verkehrsgeographie.de "Interventionsstrategien zur Priorisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs"]
- [http://www.bis.uni-oldenburg.de/bisverlag/2000/fraver99/pdf/12-west.pdf UNI-Oldenburg: "Der ÖPNV zwischen knappen öffentlichen Kassen, EU-Liberalisierung, verfehlter Siedlungspolitik und Lohndumping"] !Öffentlicher Personennahverkehr Kategorie:Kommunalpolitik ja:公共交通機関

Produktivität

Definition

1. Umgangssprachlich ist die Produktivität die Summe von produktiven Maßnahmen und Verhaltensweisen, eng verwandt mit der Konstruktivität und das Gegenteil von Destruktivität. 2. In der Volkswirtschaftslehre wird unter Produktivität das (Mengen-)Verhältnis zwischen dem, was produziert wird (Output), und den dafür beim Produktionsprozess eingesetzten Mitteln (Produktionsfaktoren) verstanden:
\mbox=\frac =\frac
Dabei ist der Output eine Stromgröße, wird also als Menge pro Zeiteinheit angegeben. Der Input kann eine Stromgröße sein, beispielsweise Anzahl der Arbeitsstunden in einem Jahr oder Abschreibungen auf den Kapitalstock in einem Jahr. Er kann auch eine Bestandsgröße sein beispielsweise durchschnittliche Anzahl der Erwerbstätigen in einem Jahr oder durchschnittlicher Kapitalstock eines Jahres. Da die erzeugten Güter ganz unterschiedlicher Art sind und sich die Zusammensetzung der Produktion nach verschiedenen Gütern im Zeitablauf auch noch verändern kann, ist es notwendig, die verschiedenen Güter mit Preisen zu bewerten, um den Gesamtoutput als eindimensionale Größe angeben zu können. Hierzu werden die Güter zu Marktpreisen bewertet, sofern solche existieren. Güter, für die es keine Marktpreise gibt, werden zu Erstellungskosten bewertet. Des weiteren werden beim Output reine Preisveränderungen mit Hilfe von Preisbereinigungsverfahren herausgerechnet. Eine Methode ist etwa das Rechnen in konstanten Preisen eines Basisjahres. Das gleiche Bewertungsproblem ergibt sich auch bei dem Produktionsfaktor Kapital, da sich der Kapitalstock aus verschiedenen Gütern zusammensetzt. Beim Produktionsfaktor Arbeit wird dagegen auf die physischen Mengen wie Anzahl der Erwerbstätigen oder Anzahl der Arbeitsstunden zurückgegriffen.

Faktorproduktivität

Bei der Ermittlung der Faktorproduktivität wird die Menge der erzeugten Güter ins Verhältnis zur Einsatzmenge eines Faktors gesetzt.

Arbeitsproduktivität

Die bekannteste und meistbenutzte Faktorproduktivität ist die Arbeitsproduktivität. Dies liegt vorwiegend daran, dass die Menge an eingesetzter Arbeit leichter zu ermitteln ist als etwa die Abnutzung oder der Bestand des eingesetzten Kapitals, also von Maschinen, Gebäuden und (bei gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsbetrachtungen) Infrastruktureinrichtungen.

Kapitalproduktivität

Das Statistische Bundesamt weist eine Kapitalproduktivität aus, indem es das Bruttoinlandsprodukt in konstanten Preisen (zuletzt des Jahres 1995) ins Verhältnis setzt zum Kapitalstock. Letzterer ist das Bruttoanlagevermögen ebenfalls berechnet in konstanten Preisen. Die Addition von verschiedenen Kapitalarten zu einem Gesamtkapitalstock beruht auf zweifelhaften Annahmen, die im Zuge der Kapitalkontroverse kritisiert wurden.

Empirische Befunde

Kapitalkontroverse Laut OECD, Employment Outlook No. 77, Juni 2005 ergibt sich folgendes: In den OECD-Ländern, also in etwa den Industrieländern, ist die potentielle Produktion (Produktion bei normaler Auslastung des Kapitalstocks) jahresdurchschnittlich von 1983 bis 1992 um 2,9 % gestiegen. Dies verlangsamte sich etwas auf jahresdurchschnittlich 2,6 % 1993 bis 2002. Die Beschäftigung wuchs in diesen angegebenen Zeiträumen jahresdurchschnittlich 2,4 % und 1,1 %. Der Beschäftigungszuwachs hat sich also in der OECD verlangsamt. Für die Arbeitsproduktivität ergibt sich daraus ungefähr ein Wachstum von 0,5 % im ersten und 1,5 % im zweiten Zeitabschnitt. Das Arbeitsproduktivitätswachstum hat sich demnach beschleunigt. Der Kapitalstock wuchs um 3,7 % bzw. um 3,1 % jahresdurchschnittlich, also rascher als die Produktion. Die Kapitalproduktivität hat sich demnach vermindert, jahresdurchschnittlich um 0,8 % 1983 bis 1992 und um 0,5 % 1993 bis 2002. In aller Regel nimmt die Arbeitsproduktivität mittel- und langfristig zu, während die Kapitalproduktivität eher sinkt wie hier in den OECD-Ländern. Eine bemerkenswerte Ausnahme sind die USA, für welche die OECD ein Wachstum der Kapitalproduktivität 1983 bis 1992 von jahresdurchschnittlich 0,1 % und von 1993 bis 2002 von ebenfalls 0,1 % angibt. Eine langfristig sinkende Kapitalproduktivität ist problematisch, da dies bedeutet, dass langfristig die gesamtwirtschaftliche Kapitalrentabilität (Kapitaleinkommen im Verhältnis zum Kapitalstock) nur gehalten werden kann, wenn der Anteil der Arbeitseinkommen am BIP verkleinert wird, wobei dies natürlich spätestens dann ein Ende hätte, wenn diese Lohnquote den Wert null erreicht hätte.

Grenzproduktivität

Volks- und betriebswirtschaftlich interessant ist neben der bisher betrachteten Durchschnittsproduktivität der Faktoren auch ihre Grenzproduktivität. Diese gibt an, um wie viel sich der Output erhöht, wenn der Faktoreinsatz um eine Einheit steigt. Die Grenzproduktivität des Faktors Arbeit kann z.B. daran gemessen werden, um welchen Betrag der Output wächst, wenn eine zusätzliche Arbeitsstunde geleistet wird. Grenzproduktivitäten sind von besonderem Interesse, weil sie auf vollkommenen Faktormärkten den Marktpreis für den Faktor bestimmen. Mathematisch kann die Grenzproduktivität eines Faktors als partielle Ableitung der Produktionsfunktion nach diesem Faktor ermittelt werden.

Totale Faktorproduktivität

Empirisch lässt sich beobachten, dass das Wachstum des Outputs Y sich nicht nur aus dem Wachstum der Inputs Arbeit A und Kapital K erklären lässt, sondern dass sozusagen ein unerklärlicher Rest übrig bleibt. Dieser Teil der Wachstumsrate von Y, der nicht durch Veränderungen in den Einsatzmengen von A oder K erklärt werden kann, wird als totale Faktorproduktivität bezeichnet. Sie kann als Maß für den technischen Fortschritt gedeutet werden, der unabhängig vom Einsatz der Produktionsfaktoren für ein Wachstum des Outputs Y sorgt.

Links

[http://www.ipm-netzwerk.de/proman.html Haus der Produktivität] ipm-netzwerk (Institut für Produktivitätsmanagement) [http://www.ipm-netzwerk.de/pdf/IE_Dikow.pdf Vortrag] Marktorientiertes Konzept zum Produktivitätsmanagement in produzierenden Unternehmen Kategorie:Produktionswirtschaft Kategorie:Wirtschaft Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Makroökonomie

Volkswirtschaftslehre

Die Volkswirtschaftslehre (VWL) ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft.

Betätigungsfeld und Grundannahmen der VWL

Allokation knapper Güter

Die VWL untersucht die Allokation ökonomischer Ressourcen (Güter und Produktionsfaktoren), die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen. Ausgangspunkt ist also die Grundannahme, dass Güter und Ressourcen knapp sind und die Menschen darum gezwungen sind, sich zwischen verschiedenen Möglichkeiten von deren Einsatz oder Verbrauch zu entscheiden (Ökonomisches Prinzip). Die Knappheit bedeutet dabei, dass eine einmal gewählte Verwendungsmöglichkeit eine andere ausschließt. Ökonomen bezeichnen das als Opportunitätskosten. Die Wahlentscheidungen von Individuen und Gruppen sind daher in der VWL von zentraler Bedeutung. Die Wirtschaftswissenschaftler gehen davon aus, dass Anreize, Präferenzen und Nutzen diese Entscheidungen bestimmen.

Untersuchungsfelder

In der Volkswirtschaftslehre werden gesamt- und einzelwirtschaftliche Zusammenhänge und Prozesse untersucht. Grundfragen sind Handel, Ressourcenallokation, die Ursachen des Wohlstandes, die Gestaltung der Produktion, die Verteilung des Wohlstandes in einer Gesellschaft, Ursachen von Wirtschaftskrisen sowie die damit verwandten Themen Finanzen, Steuern, Arbeit und Arbeitslosigkeit, Recht, Armut, Umweltschutz und viele andere.

Menschenbilder

In der Volkswirtschaftslehre wird häufig mit der Modellannahme des homo oeconomicus gearbeitet, nach der der Mensch rational handelt, um sein Wohlbefinden unter gegebenem Informationsstand zu maximieren. Dieses Modell scheint für viele Untersuchungen ausreichend, da sich die irrationalen Vorlieben der einzelnen Individuen in der Summe wieder ausgleichen. Neuere Forschungsmodelle erweitern zunehmend die Annahmen und beziehen irrationales Verhalten in ihre Denkmodelle der Verhaltensökonomie mit ein, so z. B. in der Spieltheorie. Einige Forscher haben für diese Ansätze schon den Wirtschaftsnobelpreis verliehen bekommen. Des Weiteren berücksichtigen neuere ökonomische Menschenbilder opportunistisches Verhalten (opportunism, Williamson), worunter eigennütziges Denken gepaart mit List und Tücke verstanden wird, und die Begrenztheit der menschlichen Rationalität aufgrund beschränkter kognitiver Kapazitäten (bounded rationality, Simon). So werden solche menschlichen Eigenschaften in der neuen Institutionenökonomik berücksichtigt. Darüber hinausgehende Entwicklungen wie die des sog. REMM (resourceful, evaluating, maximizing man, Meckling) beziehen zudem die Lernfähigkeit des Menschen in die Betrachtung mit ein.

Werkzeuge und Themen der VWL

Werkzeuge der VWL

Mathematische Modelle spielen eine wesentliche Rolle in der VWL, da sie klare Beweisführung und eindeutig definierte Annahmen verlangen und in der Regel nicht zu vieldeutigen oder "weich" interpretierbaren Ergebnissen führen. Die generellen volkswirtschaftlichen Ansätze lassen sich aber mit einfacher Arithmetik und dem Verschieben von Kurven darstellen, ohne dass man tiefere mathematische Kenntnisse mitbringen muss. Die Österreichische Schule vertritt sogar die Auffassung, dass jedes Modell, das über einfache Logik hinausgeht, nicht nur überflüssig, sondern sogar ungeeignet für ökonomische Analysen sei. In den letzten Jahren zeigt sich eine zunehmende Tendenz hin zu ökonometrischen Arbeiten.

Fachrichtungen der VWL


- Mikroökonomie, die sich mit den Beziehungen von einzelnen Individuen und Firmen untereinander befasst. Die innere Gliederung von Unternehmen ist Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre.
- Makroökonomie, die die Wirtschaft im Gesamtzusammenhang betrachtet, also die Wechselwirkung von Einkommen, Beschäftigung und Inflation In den letzten zwanzig Jahren gab es immer wieder Versuche, diese beiden Grundrichtungen miteinander zu verzahnen. Heute herrscht weitgehend Einigkeit, dass gute makroökonomische Analysen auf fundierten mikroökonomischen Kenntnissen aufbauen müssen. Innerhalb dieser breiten Fachrichtungen der VWL finden sich spezialisierte Themenbereiche, die ein breites Spektrum menschlicher Tätigkeiten abdecken. Das quantitative Methodenwissen der VWL ist in einer eigenen Fachrichtung zusammengefasst, der Ökonometrie.

Themen in der VWL


- Allgemeine Mikroökonomie :Markt -- Allgemeine Gleichgewichtstheorie -- Marktgleichgewicht -- Angebot und Nachfrage -- Preis -- Preiselastizität -- Nutzenfunktion -- Produktionsfaktor -- Produktionsfunktion
- Mikroökonomie der staatlichen Eingriffe :Entwicklungsökonomie --Öffentliche Finanzen -- Öffentliche Güter und externe Effekte -- Netzwerkeffekte -- Staatliche Regulierung -- Ölflecktheorem
- Spezielle Mikroökonomie für einzelne Bereiche bzw. Branchen :Arbeitsmarkt -- Bildungsökonomie -- Familienökonomie -- Finanzökonomie -- Gesundheitsökonomie -- Industrieökonomik -- Ökonomie des Rechts -- Regionalökonomie -- Verkehrswirtschaftslehre -- Umweltökonomie -- Innovationsökonomie -- Ökonomie der Kriminalität -- Religionsökonomie
- Makroökonomie :Gesamtwirtschaftlicher Konsum -- Gesamtwirtschaftliche Investitionen -- Fiskalpolitik -- Geldpolitik -- Preisentwicklung -- Wechselkursentwicklung -- Konjunkturtheorie -- Wirtschaftswachstum -- Arbeitslosigkeit bzw. Gesamtwirtschaftliche Beschäftigung
- Internationale Wirtschaftsbeziehungen :Güterwirtschaftliche und monetäre Außenwirtschaftstheorie -- Zolltheorie -- Handelspolitik -- Zahlungsbilanz -- Internationale Institutionen -- Wirtschaftliche Integration
- Methodologie :Entscheidungstheorie -- Evolutionsökonomik -- Experimentelle Ökonomie -- Ökonometrie -- Spieltheorie -- Wirtschaftsgeografie -- Wirtschaftsgeschichte -- Wirtschaftspolitik

Geschichte der Volkswirtschaftslehre

Das Bearbeiten grundlegender ökonomischer Fragestellungen theoretischer Natur wurden nach allgemeiner Auffassung im Merkantilismus begonnen. Eine echte akademische Debatte gab es zu dieser Zeit natürlich noch nicht. Thomas Mun war einer der frühesten ökonomischen Autoren und schrieb bspw. über