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Wirtschaftspolitik

Wirtschaftspolitik

Unter Wirtschaftspolitik versteht man die Beeinflussung der Wirtschaft durch politische Maßnahmen, also letzten Endes durch den Staat bzw. durch die Legislative (gesetzgebende Gewalt). Der Übergang zur Volkswirtschaftstheorie und zur Wirtschaftsforschung sollte problemlos sein, in der Praxis zeigt sich jedoch eine Kluft zur oft selbstgenügsamen Theorie. Eine gröbste Unterscheidung könnte in Ordnungs- und Prozesspolitik getroffen werden. Erstere zielt auf die Rahmenbedingungen ab, unter denen die Subjekte ihre Entscheidungen fällen, letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat entweder selbst am Markt auftritt, oder endogene Variablen direkt verändert. Bestimmend für die Wirtschaftspolitik sind Zielkonflikte (Trade-offs), für die das Magische Viereck ein Beispiel ist. Die Wissenschaft der Wirtschaftspolitik (Theorie der Wirtschaftspolitik als Teil der Volkswirtschaftslehre) beschäftigt sich mit den Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und den wirtschaftlichen Abläufen. Zur Ordnungspolitik zählt man im allgemeinen
- Handelspolitik
- Strukturpolitik
- Wettbewerbspolitik Zur Prozesspolitik zählen
- Geldpolitik
- Fiskalpolitik
- Konjunkturpolitik Siehe auch:
- nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik
- Keynesianismus
- angebotsorientierte Wirtschaftspolitik
- Neoliberalismus
- Monetarismus
- prozyklische Wirtschaftspolitik
- Globalsteuerung
- Deflationspolitik
- Wirtschaftsdemokratie Kategorie:Politisches Sachgebiet !

Wirtschaft

Der Begriff Wirtschaft (Wortbedeutung: "Wert schaffen") umschreibt alle Einrichtungen und Handlungen von Menschen mit dem Ziel, die in der Umwelt vorhandenen Ressourcen und die vom Menschen geschaffenen Ressourcen zu nutzen, um die Erhaltung und Sicherheit des Lebens der Menschen zu garantieren und zu fördern sowie ihre materiellen und immateriellen Bedürfnisse zu befriedigen. Die Bedürfnisse des Menschen können in drei Bereiche aufgeteilt werden, deren Reihenfolge eine Priorisierung bei der Zuteilung von Gütern ermöglicht:
- Existenzbedürfnisse umfassen unter anderem das Bedürfnis nach ausreichender Nahrung, Flüssigkeit, Wohnraum und Sicherheit;
- Grundbedürfnisse umfassen unter anderem das Bedürfnis nach Gesundheit, Umwelt und Kleidung und Ähnlichem.
- Luxusbedürfnisse können dagegen nicht generalisiert beschrieben werden. Sie hängen vom Stand der jeweiligen Gesellschaft ab. So kann in einer modernen westlichen Wirtschaft die internationale Mobilität bereits als Grundbedürfnis angesehen werden, in anderen Gesellschaften dagegen noch als Luxusbedürfnis. Siehe dazu auch Lebensstandard. Die Wirtschaft hat eine Verantwortung als eine der gestaltenden Kräfte in der Gesellschaft. Mit dieser Dimension der Gestaltung ist die Wirtschaftsethik befasst. Viele Unternehmensberater weisen auf die Gefahren hin, in die sich Unternehmen begeben, wenn sie offensichtlich egoistisch handeln und dadurch ihr Image bei potenziellen Kunden und Geschäftspartnern schädigen.

Entwicklung zur modernen Wirtschaft

Eine typologisierende Geschichte der Wirtschaft beginnt mit der Ausnutzung der in der Natur vorhandenen Güter, beispielsweise der Nahrung und der Rohstoffe. Diese Bereiche der Wirtschaft - Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bergbau - bilden bis heute einen fundamentalen Bestandteil der Gesamtwirtschaft. Sie dienen der Bevölkerung primär zur Befriedigung ihrer elementaren Bedürfnisse, der sog. Existenzbedürfnisse. Darauf aufbauend wird eine Wirtschaft entwickelt, die bereits vorhandene Güter in andere Güter umwandelt. Dieser Bereich wird als "gewerbliche Wirtschaft" bezeichnet und umfasst Handwerk und Industrie. Produkte der gewerblichen Wirtschaft befriedigen üblicherweise andere Bedürfnisse als die, die mit den Ausgangsgütern befriedigt werden. Um die Befriedigung der Bedürfnisse einer Bevölkerung sicherzustellen, müssen die vorhandenen Güter jedoch auch an verschiedenen Orten verfügbar sein. Hierzu dienen die Wirtschaftsbereiche des Handels und die Verkehrswirtschaft. Schließlich reichen materielle Güter alleine nicht zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse aus. So umfasst der Bereich der Dienstleistungswirtschaft ein weites Spektrum an immateriellen Gütern. In der modernen Wirtschaft wird zudem oftmals die Informationswirtschaft als neuer, eigenständiger Bereich aufgeführt, der die Versorgung von Menschen mit den richtigen Informationen zur gewünschten Zeit sicherstellen soll.

Wirtschaftsformen

Mehr in einem typologischen als historischen Sinn kann die Selbstversorgung als ursprüngliche Wirtschaftsform angesehen werden, in der jeder Mensch oder kleine Gruppen von Menschen jeweils alle Aufgaben übernehmen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse notwendig sind. Auf Basis größerer sozialer Gemeinschaften entwickelt sich das Prinzip der Tauschwirtschaft, in der einzelne Menschen die Rolle eines Spezialisten ausüben und sich auf die Produktion oder Umwandlung eines speziellen Gutes konzentrieren. Die Befriedigung der Bedürfnisse erfolgt dabei im gegenseitigen Austausch dieser Güter. Das Prinzip der Tauschwirtschaft ist die Grundlage für praktisch alle heutigen Wirtschaftsformen. Die meisten modernen Wirtschaftsformen lassen sich grundsätzlich weiter in die Bereiche Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft aufteilen. Die ursprüngliche Naturalwirtschaft ermöglicht den Austausch von Gütern nur zwischen Personen, die gegenseitig über Güter zur Befriedigung der Bedürfnisse des jeweils anderen verfügen. Die Geldwirtschaft führt das neutrale Tauschmittel Geld ein, das die Suche nach einem geeigneten Tauschpartner erleichtert. Die Realität zeigt heute in den meisten großen Wirtschaftsnationen einen überwiegenden Anteil an Geldwirtschaft. Dabei ist jedoch in den meisten Fällen auch ein oftmals nicht unbedeutender Teil an Naturalwirtschaft zu beobachten, der auf dem Austausch von gegenseitigen Leistungen basiert. Insbesondere in Vereinen, sozialen Organisationen, aber auch im Bereich der Schwarzarbeit lassen sich noch heute oftmals Tauschgeschäfte ohne Verwendung von Geld feststellen. Der Bereich der Geldwirtschaft kann zudem grob noch weiter unterteilt werden in die Formen der Marktwirtschaft und der Planwirtschaft. Dabei überlässt die Marktwirtschaft den Beteiligten das eigenverantwortliche Handeln in Form eines - mehr oder weniger freien - Marktes, der den Ausgleich zwischen Bedürfnissen und Gütern schaffen soll. Die Planwirtschaft hingegen ist darauf angelegt, mit Hilfe einer zentralen Steuerung die Bedürfnisse der Menschen zu ermitteln und die vorhandenen Ressourcen zu einer gerechten Verteilung der produzierten Güter einzusetzen. In der Realität lassen sich in den meisten Wirtschaftssystemen jedoch wiederum Elemente beider Ansätze finden. So sind auch in den westlichen Dienstleistungsnationen stets einzelne Wirtschaftsbereiche in Form der Planwirtschaft abgedeckt worden, beispielsweise das Postwesen. Auch gelten heute in praktisch allen modernen Wirtschaften die Güter "Sicherheit" und "öffentlicher Verkehr" als Aufgabe des Staates und werden zentral verwaltet. Um trotz des planwirtschaftlichen Ansatzes die Vorteile der Marktwirtschaft zur Optimierung des Mitteleinsatzes zu nutzen, wird vermehrt zur Form des regulierten Marktes gegriffen, in dem die Beteiligten weitgehende wirtschaftliche Freiheit genießen, jedoch einer gewissen staatlichen Kontrolle unterworfen sind, indem sie z.B. zur Erbringung gewisser Mindestleistungen zu festgelegten Preisen gezwungen sind. In Westeuropa ist hierbei oftmals von sozialer Marktwirtschaft die Rede. Dieser Begriff wurde weitgehend von Ludwig Erhard, dem ersten deutschen Bundeswirtschaftsminister nach dem Zweiten Weltkrieg und späteren Bundeskanzler, in den 1950er Jahren geprägt.

Wirtschaftswissenschaften

Zur Untersuchung wirtschaftlichen Handelns, der Gesetze der wirtschaftlichen Entwicklung und zur wissenschaftlichen Unterstützung staatlichen und betrieblichen Entscheidens haben sich die Wirtschaftswissenschaften (Ökonomik) entwickelt. Sie werden üblicherweise in zwei Bereiche aufgeteilt, die Volkswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre. Die Volkswirtschaftslehre untersucht gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge in der Mikroökonomie als Resultat rationaler Entscheidungen individueller Akteure (Haushalte, Unternehmen) und in der Makroökonomie als Ergebnis des systematischen Zusammenspiels gesamtwirtschaftlicher Aggregate (gesamtwirtschaftliche Nachfrage, Investitionen, Preisniveau etc.). Die Betriebswirtschaft hingegen befasst sich mit dem Verhalten einer wirtschaftlichen Einheit, dem Unternehmen, im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten und Mittel. Als Begründer der modernen Wirtschaftswissenschaften wird zumeist der Schotte Adam Smith angesehen, der 1776 sein berühmtes Buch An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations veröffentlichte. In diesem Buch kritisierte Smith den bis dahin zumeist vorherrschenden Merkantilismus. Sein weit verbreitetes Werk fand in Großbritannien und den USA große Anerkennung und vermittelte erstmals die Idee einer neuen Wissenschaftsrichtung zur Untersuchung des wirtschaftlichen Handelns. Smith brachte insbesondere bereits existierende Ideen der Gewaltenteilung von Montesquieu und die Ideen des Historikers David Hume über menschliche Motive und Handlungsweisen zusammen. Die moderne Volkswirtschaftslehre beruht zum einen auf den Untersuchungen und Veröffentlichungen von John Maynard Keynes, der in seinem umstrittenen Werk The Economic Consequences of the Peace die Reparationszahlungen nach dem 1. Weltkrieg als Ruin für die Volkswirtschaft Deutschlands kritisierte. Vor allem seine Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes dominierte über mehrere Jahrzehnte die makroökonomische Diskussion. Neben dieser nachfrageorientierten (keynesianischen) Volkswirtschaftslehre hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend eine angebotsorientierte Orientierung (Monetarismus) Verbreitung und Anerkennung gefunden, die auf den Ökonomen Milton Friedman zurückgeht. Im wirtschaftspolitischen Bereich wurden diese angebotsorientierten Sichtweisen am deutlichsten in England von der Premierministerin Margaret Thatcher (Thatcherismus) und in den USA von dem Präsidenten Ronald Reagan (Reaganomics) umgesetzt. In den Wirtschaftswissenschaften wird heute meistens davon ausgegangen, dass die Bedürfnisse des Menschen theoretisch unbegrenzt sind. Da die Mittel zur Befriedigung dieser Bedürfnisse jedoch begrenzt sind, können zwangsläufig nicht alle Bedürfnisse befriedigt werden. Die Güter zur Befriedigung der Bedürfnisse sind also knapp (Prinzip der Güterknappheit), die Wirtschaft umschreibt in dieser Sicht die Aufgabe, die vorhandenen Güter optimal zu nutzen.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit: Die Christliche Soziallehre

Unter kritischer Abkehr von nachweislich falschen libertären Wirtschaftstheorien entwickelten die Kirchen gemeinsam mit sozialen Organisation ein alternatives, weniger marktfundamentalistisches Wirtschaftskonzept, welches, aufbauend auf die christlichen Grundüberzeugungen, das Leben der Menschen solidarischer und nachhaltiger gestalten helfen soll. Ökologie, Ökonomie - Dem Wohl und dem Überleben dienen Dieses Leitbild verbindet die ökologische Frage mit der sozialen und ökonomischen Frage und dem Thema des Überlebens der Menschheit. "Dauerhafte Entwicklung" bzw. "Nachhaltigkeit" vernetzt folgende Gesichtspunkte: -Gerechtigkeit und Frieden: ein weltweites Entwicklungskonzept für alle Menschen - besonders in den wirtschaftlich schwachen und armen Ländern - in ihrem staaten- und länderübergreifenden Zusammenleben -Ökologie: die Rückkopplung der weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsprozesse an die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen -Gegenwart: die Sicherung der Grundversorgung für alle heute lebenden Menschen und die Teilhabe aller Menschen an den Gütern der Erde -Zukunft und Vorsorge: die Sicherung der Existenzvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben künftiger Genera- tionen, also der vorsorgliche Umgang mit Natur und Umwelt zugunsten der Lebensmöglichkeiten der Menschen in der Zukunft. Auf diese Weise schließt die Leitvorstellung der Nachhaltigkeit das Anliegen der ökologischen Vorsorge und der Prävention ein. Unter anderem leitet sie dazu an, die Ressourcen der Natur zu schonen sowie erneuerbare Energien (z.B. Sonnen- und Windenergie) zu nutzen, um einer Erwärmung der Erdatmosphäre vorzubeugen. Auch in Kirche und Theologie findet der Begriff der Nachhaltigkeit bzw. der ökologischen Vorsorge zunehmend Beachtung. Er ergänzt, vervollständigt und vernetzt die ethischen Werte und Prinzipien, die für Kirche und Theologie traditionell leitend sind, wie z.B. die Würde der Person, Gerechtigkeit, Solidarität, Gemeinwohl, Bewahrung der Schöpfung. In diesem Sinn betont das Wort "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit", das der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz 1997 zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland verabschiedet haben: "Die christliche Soziallehre muß künftig mehr als bisher das Bewußtsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik wekken. Sie muß den Grundgedanken der Bewahrung der Schöpfung mit dem einer Weltgestaltung verbinden, welche der Einbindung aller gesellschaftlichen Prozesse in das - allem menschlichen Tun vorgegebene - umgreifende Netzwerk der Natur Rechnung trägt. Nur so können die Menschen ihrer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen gerecht werden. Eben dies will der Leitbegriff einer nachhaltigen, d. h. dauerhaft umweltgerechten Entwicklung zum Ausdruck bringen" (Nr.125).

Siehe auch


- Wirtschaftsordnung
- Portal:Wirtschaft

Literatur


- Heinz-J. Bontrup: Arbeit, Kapital und Staat. - Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft. PapyRossa-Verlag Köln. Zweite Auflage 2005. ISBN 3-89438-326-7
- Heinz-J. Bontrup: Volkswirtschaftslehre. Grundlagen der Mikro- und Makroökonomie. Oldenbourg Verlag. Zweite Auflage, München, Wien 2004. ISBN 3-486-57576-7
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung, Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8

Weblinks


- [http://www.bdvb.de bdvb] - Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.
- Telepolis special: [http://www.heise.de/tp/deutsch/special/eco/default.html Ökonomie]
- [http://www.wirtschaftswiki.de/index.php?title=Hauptseite] - Wirtschaftswiki des Handelsblatt
- [http://www.wertekommission.de Wertekommission] - Initiative 25-45jähriger Fach- und Führungskräfte zum Thema Werte in der Wirtschaft ! ja:経済学 ko:경제학 simple:Economics th:เศรษฐศาสตร์

Staat

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

Völkerrecht

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein. Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden". Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein. Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet. Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.

Anzahl

Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.

Literatur


- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer:
[http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.

Siehe auch


- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität Kategorie:Politische Geographie ! ja:国家 simple:State


Volkswirtschaftstheorie

Die Volkswirtschaftslehre (VWL) ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft.

Betätigungsfeld und Grundannahmen der VWL

Allokation knapper Güter

Die VWL untersucht die Allokation ökonomischer Ressourcen (Güter und Produktionsfaktoren), die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen. Ausgangspunkt ist also die Grundannahme, dass Güter und Ressourcen knapp sind und die Menschen darum gezwungen sind, sich zwischen verschiedenen Möglichkeiten von deren Einsatz oder Verbrauch zu entscheiden (Ökonomisches Prinzip). Die Knappheit bedeutet dabei, dass eine einmal gewählte Verwendungsmöglichkeit eine andere ausschließt. Ökonomen bezeichnen das als Opportunitätskosten. Die Wahlentscheidungen von Individuen und Gruppen sind daher in der VWL von zentraler Bedeutung. Die Wirtschaftswissenschaftler gehen davon aus, dass Anreize, Präferenzen und Nutzen diese Entscheidungen bestimmen.

Untersuchungsfelder

In der Volkswirtschaftslehre werden gesamt- und einzelwirtschaftliche Zusammenhänge und Prozesse untersucht. Grundfragen sind Handel, Ressourcenallokation, die Ursachen des Wohlstandes, die Gestaltung der Produktion, die Verteilung des Wohlstandes in einer Gesellschaft, Ursachen von Wirtschaftskrisen sowie die damit verwandten Themen Finanzen, Steuern, Arbeit und Arbeitslosigkeit, Recht, Armut, Umweltschutz und viele andere.

Menschenbilder

In der Volkswirtschaftslehre wird häufig mit der Modellannahme des homo oeconomicus gearbeitet, nach der der Mensch rational handelt, um sein Wohlbefinden unter gegebenem Informationsstand zu maximieren. Dieses Modell scheint für viele Untersuchungen ausreichend, da sich die irrationalen Vorlieben der einzelnen Individuen in der Summe wieder ausgleichen. Neuere Forschungsmodelle erweitern zunehmend die Annahmen und beziehen irrationales Verhalten in ihre Denkmodelle der Verhaltensökonomie mit ein, so z. B. in der Spieltheorie. Einige Forscher haben für diese Ansätze schon den Wirtschaftsnobelpreis verliehen bekommen. Des Weiteren berücksichtigen neuere ökonomische Menschenbilder opportunistisches Verhalten (opportunism, Williamson), worunter eigennütziges Denken gepaart mit List und Tücke verstanden wird, und die Begrenztheit der menschlichen Rationalität aufgrund beschränkter kognitiver Kapazitäten (bounded rationality, Simon). So werden solche menschlichen Eigenschaften in der neuen Institutionenökonomik berücksichtigt. Darüber hinausgehende Entwicklungen wie die des sog. REMM (resourceful, evaluating, maximizing man, Meckling) beziehen zudem die Lernfähigkeit des Menschen in die Betrachtung mit ein.

Werkzeuge und Themen der VWL

Werkzeuge der VWL

Mathematische Modelle spielen eine wesentliche Rolle in der VWL, da sie klare Beweisführung und eindeutig definierte Annahmen verlangen und in der Regel nicht zu vieldeutigen oder "weich" interpretierbaren Ergebnissen führen. Die generellen volkswirtschaftlichen Ansätze lassen sich aber mit einfacher Arithmetik und dem Verschieben von Kurven darstellen, ohne dass man tiefere mathematische Kenntnisse mitbringen muss. Die Österreichische Schule vertritt sogar die Auffassung, dass jedes Modell, das über einfache Logik hinausgeht, nicht nur überflüssig, sondern sogar ungeeignet für ökonomische Analysen sei. In den letzten Jahren zeigt sich eine zunehmende Tendenz hin zu ökonometrischen Arbeiten.

Fachrichtungen der VWL


- Mikroökonomie, die sich mit den Beziehungen von einzelnen Individuen und Firmen untereinander befasst. Die innere Gliederung von Unternehmen ist Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre.
- Makroökonomie, die die Wirtschaft im Gesamtzusammenhang betrachtet, also die Wechselwirkung von Einkommen, Beschäftigung und Inflation In den letzten zwanzig Jahren gab es immer wieder Versuche, diese beiden Grundrichtungen miteinander zu verzahnen. Heute herrscht weitgehend Einigkeit, dass gute makroökonomische Analysen auf fundierten mikroökonomischen Kenntnissen aufbauen müssen. Innerhalb dieser breiten Fachrichtungen der VWL finden sich spezialisierte Themenbereiche, die ein breites Spektrum menschlicher Tätigkeiten abdecken. Das quantitative Methodenwissen der VWL ist in einer eigenen Fachrichtung zusammengefasst, der Ökonometrie.

Themen in der VWL


- Allgemeine Mikroökonomie :Markt -- Allgemeine Gleichgewichtstheorie -- Marktgleichgewicht -- Angebot und Nachfrage -- Preis -- Preiselastizität -- Nutzenfunktion -- Produktionsfaktor -- Produktionsfunktion
- Mikroökonomie der staatlichen Eingriffe :Entwicklungsökonomie --Öffentliche Finanzen -- Öffentliche Güter und externe Effekte -- Netzwerkeffekte -- Staatliche Regulierung -- Ölflecktheorem
- Spezielle Mikroökonomie für einzelne Bereiche bzw. Branchen :Arbeitsmarkt -- Bildungsökonomie -- Familienökonomie -- Finanzökonomie -- Gesundheitsökonomie -- Industrieökonomik -- Ökonomie des Rechts -- Regionalökonomie -- Verkehrswirtschaftslehre -- Umweltökonomie -- Innovationsökonomie -- Ökonomie der Kriminalität -- Religionsökonomie
- Makroökonomie :Gesamtwirtschaftlicher Konsum -- Gesamtwirtschaftliche Investitionen -- Fiskalpolitik -- Geldpolitik -- Preisentwicklung -- Wechselkursentwicklung -- Konjunkturtheorie -- Wirtschaftswachstum -- Arbeitslosigkeit bzw. Gesamtwirtschaftliche Beschäftigung
- Internationale Wirtschaftsbeziehungen :Güterwirtschaftliche und monetäre Außenwirtschaftstheorie -- Zolltheorie -- Handelspolitik -- Zahlungsbilanz -- Internationale Institutionen -- Wirtschaftliche Integration
- Methodologie :Entscheidungstheorie -- Evolutionsökonomik -- Experimentelle Ökonomie -- Ökonometrie -- Spieltheorie -- Wirtschaftsgeografie -- Wirtschaftsgeschichte -- Wirtschaftspolitik

Geschichte der Volkswirtschaftslehre

Das Bearbeiten grundlegender ökonomischer Fragestellungen theoretischer Natur wurden nach allgemeiner Auffassung im Merkantilismus begonnen. Eine echte akademische Debatte gab es zu dieser Zeit natürlich noch nicht. Thomas Mun war einer der frühesten ökonomischen Autoren und schrieb bspw. über Handelsbilanzen zweier Länder. Auch Jean-Baptiste Colbert war einer dieser frühesten Autoren, er beschäftigte sich mit Staatseingriffen in die Wirtschaft. Drei wichtige frühe theoretische Autoren waren vor allem William Petty, John Law und John Locke, die erste theoretische Erkenntnisse über bspw. Geldumlauf und Geld bzw. Banknoten (Assignaten) veröffentlichten. Nach der merkantilistischen und physiokratischen Epoche entstand mit Adam Smith, David Ricardo, Jean-Baptiste Say und anderen Autoren die Klassische Nationalökonomie. Vor allem Smiths Werk „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“ ist ein bis heute bedeutendes Grundlagenwerk der Volkswirtschaftstheorie. In diesem fasst er bereits (auch von anderen) entwickelte Theorien zusammen und formuliert eine Struktur volkswirtschaftlicher Zusammenhänge. Smiths bedeutendster Beitrag ist das Konzept der "unsichtbaren Hand", welches das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf einem freien Markt darstellt. Ricardo entwickelte das Konzept der Arbeitsteilung und der komparativen Kostenvorteile zweier Länder und beschrieb, warum Handel sich positiv auf die Wirtschaft und die Faktorallokation zweier Länder auswirkt. Ab Anfang des 19. Jahrhunderts schrieben mehrere Wirtschaftstheoretiker relativ unabhängig voneinander wichtige Werke über die Monopoltheorie (Cournot und Dupuit) oder Raumordnung und Standortplanung (Johann Heinrich von Thünen). Auch Karl Marx gehört in diese Epoche, wenngleich behauptet wird, Marx habe lediglich Ricardo weiterentwickelt (Schumpeter behauptete, Marx habe "die Fehler Ricardos zu Ende gedacht"). Mit dem auslaufenden 19. Jahrhundert entstanden drei von einander unabhängige Schulen der Grenznutzentheorie, welche die sogenannte marginalistische Revolution auslösten: Die Österreichische Schule von Carl Menger, die Cambridge-School von William Stanley Jevons und die Lausanner Schule um Leon Walras. Alle drei Schulen entwickelten die Theorien des Grenznutzens und des allgemeinen Gleichgewichts weiter. Allerdings wurden wesentliche Grundlagen der Grenznutzentheorie bereits rund 20 Jahre vorher (um 1850) vom deutschen Ökonomen Hermann Heinrich Gossen entwickelt, was allerdings bis weit nach dessen Tode unbekannt blieb. Gossen fand erst nach seinem Tode größere Beachtung. Die drei neoklassischen Schulen haben eine Vielzahl wichtiger Ökonomen hervorgebracht, welche bis zum zweiten Weltkrieg die Wirtschaftstheorie entscheidend prägten: Die österreichische Schule bestand neben Carl Menger noch aus Eugen von Böhm-Bawerk, Friedrich von Wieser, Joseph Schumpeter und Ludwig von Mises. Zur Cambridge School gehören neben Jevons der herausragende englische Ökonom Alfred Marshall, welcher als erster den Begriff "Economics" statt "Political economy" verwendete und die Wirtschaftstheorie somit begriffsmäßig in eine eigene Wissenschaft überführte. Weiterhin gehörten zur Cambridge-School Francis Edgeworth, Arthur Cecil Pigou und John Maynard Keynes. Zur Lausanner Schule, welche prägend für eine stärkere mathematische Ausgestaltung der ökonomischen Theorie war, zählt neben Walras vor allem Vilfredo Pareto, Eugenius Slutsky und Irving Fisher, der wohl wichtigste US-amerikanische Ökonom in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Zur Lausanner Schule können auch noch Heinrich von Stackelberg sowie Paul Samuelson gezählt werden. Die neoklassische und die keynesianische Theorie haben derzeit den stärksten Einfluss auf die wissenschaftliche Theoriebildung, der Monetarismus und der Neoliberalismus beeinflussen derzeit am stärksten die Wirtschaftspolitik. Die Außenseiterpositionen Debitismus und Freiwirtschaftslehre sind zwei Denkschulen, die in der universitären Ausbildung kaum gelehrt werden.

Bekannte Volkswirte


- 18. Jahrhundert :
- Francois Quesnay
- 1694 - erste ökonomische Kreislauftheorie :
- Adam Smith
- 1723 - "Unsichtbare Hand", Klassik :
- Jean-Baptiste Say
- 1767 - Saysches Theorem, Klassik :
- David Ricardo
- 1772 - Theorie der komparativen Vorteile, Klassik
- 19. Jahrhundert :
- Luigi Bodio
- 1840 - Herausgeber der Statistique internationale des caisses d'épargne :
- Eugen von Böhm-Bawerk :
- Antoine-Augustine Cournot :
- Hermann Heinrich Gossen :
- William Stanley Jevons - Begründer der Cambridge-School :
- Karl Marx
- 1818 und Friedrich Engels
- 1820 - Sozialismus :
- Carl Menger - Begründer der Österreichischen Schule :
- Marie Esprit Léon Walras
- 1834 - Begründer der Lausanner Schule, Gleichgewicht in der Totalanalyse, Neoklassik :
- Friedrich von Wieser
- 20. Jahrhundert :
- Kenneth Arrow - Maß zur Messung der Risikoaversion, zusammen mit John Pratt, deshalb auch bekannt als Arrow/Pratt-Maß :
- George A. Akerlof - Adverse Selektion bei Informationsasymmetrie, Saure-Gurken-Problem (Lemons problem) :
- John Richard Hicks - Kompensationstest, zusammen mit Nicholas Kaldor :
- Arthur Cecil Pigou - Ökosteuer (Pigou-Steuer) :
- Robert Solow - Wachstumstheorie (Solow-Modell) :
- Lenin - Modell der Planwirtschaft :
- Nikolai Iwanowitsch Bucharin - Marxistische Wirtschaftsordnung :
- Gary Stanley Becker - Anwendung der Ökonomik auf alle Lebensbereiche, Neoklassik :
- Karl Bücher - Geschichte der Wirtschaftsformen :
- Ronald Harry Coase - The nature of the firm (Existenz von Transaktionskosten), Das Coase-Theorem, Begründer der Neuen Institutionenökonomik :
- Milton Friedman - Begründer des Monetarismus :
- John Kenneth Galbraith - Wettbewerbspolitik, The Concept of Countervailing Power :
- Silvio Gesell - Begründer der Freiwirtschaftslehre - Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld; Der abgebaute Staat :
- Friedrich August von Hayek - Die Verfassung der Freiheit, Evolutionsökonomik (spontane Ordnung, Nicht-Zentralisierbarkeit des Wissens) :
- Michael Jensen - Institutionenökonomik (Agency-Theorie) :
- Lord John Maynard Keynes - Begründer des Keynesianismus, nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik :
- Robert Mundell - Entwicklung von Konjunktur-Modellen und theoretische Arbeiten zu Währungsgemeinschaften :
- Piero Sraffa - Theorie des Produktwertes, Kritik der Grenznutzentheorie :
- Joseph Alois Schumpeter - Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, Konjunkturtheorie :
- Vilfredo Pareto - Begründer des Pareto-Optimums :
- Franz Oppenheimer - Mitbegründer der Sozialen Marktwirtschaft, Genossenschaftswesen :
- Amartya Sen - Wohlfahrtsökonomik :
- Oliver Williamson - Markets and Hierarchies, The Economic Institutions of Capitalism, Institutionenökonomik (Theorie der Firma) :
- George Stigler - Chicago School of Antitrust, zeigte empirisch, dass moderne Marktwirtschaften weit intensiverem Wettbewerb unterliegen als ihre Kritiker wahrhaben wollen

Organisationen, Verbände und Vereine


- Verein für Socialpolitik
- Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte
- Berufsverband für Wirtschaftsakademiker und Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Siehe auch


- Portal:Wirtschaft
- Liste von Ökonomen
- Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften
- Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften

Literatur


- N. Gregory Mankiw: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2001 ISBN 3-7910-1853-1 (erklärt komplexe Zusammenhänge in leicht verständlicher Sprache und gibt einen ausführlichen Einstieg in die Materie, 868 Seiten)
- Paul A. Samuelson, William D. Nordhaus: Volkswirtschaftslehre. ISBN 3-636-03033-7 (ein bekanntes Standardwerk)
- Ulrich van Suntum: Die unsichtbare Hand. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg New York 2000 ISBN 3-540-41003-1 (übersichtsverschaffender Einstieg in die Volkswirtschaftslehre, besonders auch für interessierte Fachfremde geeignet)
- Gilberto Granados/Erik Gurgsdies: Ökonomie — Ein systematischer Überblick über die Grundprobleme entwickelter Marktwirtschaften am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Besonders geeignet für interessierte Laien. Dietz 1999, ISBN 3-8012-0270-4
- Jochen Schumann: [http://www.wiwi.uni-muenster.de/ecochron/ec-top.htm?tp_wirtschaft1.htm Geschichte der Wirtschaftstheorie]. In: Das Wirtschaftsstudium (WISU), 19. Jg., Heft 10 (Oktober 1990), S. 586-592.

Weblinks


- [http://www.vwler.de Portal für Volkswirte - Der VWLer.de]
- [http://www.wagner-berlin.de/leit.htm Leitfaden Volkswirtschaftslehre]
- [http://www.oeffentliche-finanzen.de/zeit/Inhalt.htm ZEIT-Bibliothek der Ökonomen]
- [http://www.wiwi.uni-muenster.de/ecochron/ec-top.htm?tp_wirtschaft1.htm Geschichte der Wirtschaftstheorie] ! ja:経済学 ko:경제학 simple:Economics

Ordnungspolitik

Definition

Ordnungspolitik bezeichnet im weiteren Sinne staatliche Maßnahmen der Wirtschaftspolitik, die der Aufrechterhaltung und der Regelung der inneren und äußeren Ordnung, der (Rechts-)Sicherheit und des Wirtschaftslebens dienen. Im engeren Sinne bezeichnet Ordnungspolitik alle staatlichen Maßnahmen, die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, die Erhaltung, die Anpassung und Verbesserung der Wirtschaftsordnung gerichtet sind. Dazu gehören insbesondere:
- die Eigentumsordnung (Strukturpolitik)
- die rechtlichen Regelungen zur Gewährleistung wirtschaftlichen Wettbewerbs (Verbot von Kartellen, Absprachen etc., Kontrolle der Werbe- und Verkaufspraktiken etc.) (Wettbewerbspolitik)
- die Regelung des Vertrags- und Haftungsrechts (Handelspolitik).
- Tarif- und Arbeitsmarktordnung (Arbeitsmarktpolitik)

Ordnungspolitik versus Prozesspolitik

Wirtschaftspolitik lässt sich in zwei Bereiche aufteilen: Die Ordnungspolitik gestaltet den rechtlichen (Ordnungs)Rahmen, die Regeln, innerhalb dessen der Wirtschaftsprozess abläuft. Dies geschieht zum Beispiel durch die gesetzliche Sicherung von Privateigentum und die Gewährleistung der Vertragsfreiheit, aber auch durch die Einschränkung der Vertragfreiheit, etwa durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder das so genannte Antidiskriminierungsgesetz. Ordnungen sind vor allem Anreizsysteme, die das Verhalten der Menschen lenken. Zur Ordnungspolitik gehören allgemeine Regeln, die die gesamte Gesellschaft bzw. Volkswirtschaft betreffen und Rahmenbedingungen, die für spezielle Bereiche der Wirtschaft gelten, also alle Maßnahmen, die der Gestaltung und Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens dienen, u. a. die Wettbewerbspolitik, die Unternehmens- und die Eigentumsordnung gestaltende Politik, außerdem Verteilungs- und Sozialpolitik sowie die Geldordnung. Ordnungspolitische Entscheidungen haben häufig Verfassungsrang. Die Wirtschaftsordnung ist Ergebnis des Zusammenwirkens der rechtlich fixierten Wirtschaftsverfassung, der gewachsenen kulturellen und sittlich-moralischen Werte und Regeln sowie der realisierten Wirtschaftspolitik. Ordnungspolitik und die daraus resultierende Wirtschaftsordnung nehmen folglich eine Schlüsselrolle für die Lebensgestaltung der Menschen ein. Die Prozesspolitik hingegen greift steuernd in die wirtschaftlichen Abläufe ein, um bestimmte Ziele zu erreichen, z.B. gewährt der Staat einen Kredit oder eine Bürgschaft für ein von Insolvenz bedrohtes Unternehmen. Staatliche Eingriffe in den Prozess der Selbststeuerung des Marktes, also der eigenständigen Abstimmung der Bedürfnisse von privaten Haushalten und Unternehmen, werden in der Regel nicht marktkonform vorgenommen. Sie verändern die Funktionsmechanik der Marktwirtschaft etwa durch Eingriffe in die Preismechanik, z. B. durch Mindest- und Höchstlöhne, durch Steuern und Subventionen. Empirische Beobachtungen zeigen, dass Interventionen immer neue Interventionen nach sich ziehen (Interventionsspiralen).

Ordnungspolitik und Wirtschaftsordnung

Ordnungspolitik prägt maßgeblich die Wirtschaftsordnung und ist daher von nicht zu unterschätzender Bedeutung. So hängen erstens von der Ordnung die Freiheit des Einzelnen und die Entfaltungsmöglichkeit der wirtschaftlichen Kräfte ab, z.B.: Kann ich meinen Lohn frei verhandeln oder bin ich an Tarife gebunden? Darin ist zweitens enthalten, dass die durch die Ordnungspolitik geschaffenen Regeln das Verhalten der Menschen steuern, z.B.: Wegen der Steuer- und Abgabenlast entscheiden sich in Deutschland Menschen vielfach „schwarz“ zu arbeiten oder arbeiten zu lassen. Damit geht drittens von der Ordnungspolitik eine entscheidende Prägekraft auf die Gesellschaft aus, z.B.: Bin ich für meine Lebensumstände selbst verantwortlich oder der (Sozial)Staat? Wie unterschiedlich diese Prägung ausfallen kann, zeigen die Geschichte der DDR, gekennzeichnet durch das autoritäre SED-Regime und die Planwirtschaft, der BRD mit demokratisch gewählten Regierungen und der Sozialen Marktwirtschaft oder der USA, Chinas und Großbritanniens.

Literatur

Alfred Schüller / Hans-Günter Krüsselberg (Hg.): Grundbegriffe zur Ordnungstheorie und Politischen Ökonomik, 6. durchgesehene und ergänzte Auflage, Marburg 2004. ORDO. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Weblinks

Forum Ordnungspolitik: [http://www.forum-ordnungspolitik.de] Marburger Gesellschaft für Ordnungsfragen der Wirtschaft: [http://www.wiwi.uni-marburg.de/scripts/jumpto.pl?/Lehrstuehle/VWL/WITHEO2/] Ordnungspolitischer Blog: [http://www.ordnungspolitik.ch]

siehe auch

Wirtschaftsordnung, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftssystem, Wirtschaftsverfassung Kategorie:Wirtschaftspolitik

Prozesspolitik

Prozesspolitik bezeichnet eine bestimmte Form der Wirtschaftspolitik. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat entweder selbst am Markt auftritt, oder endogene Variablen direkt verändert. Die wichtigsten Formen der Prozesspolitik sind die Finanzpolitik (siehe auch antizyklische Finanzpolitik) und die Geldpolitik. Ihr kommt die Aufgabe zu, innerhalb der gewählten Wirtschaftsordnung die Abläufe sowie die Ergebnisse der arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesse zu beeinflussen. Hierunter fallen folglich sämtliche wirtschaftspolitischen Maßnahmen, welche innerhalb des durch die Ordnungspolitik gesetzten Rahmens durchgeführt werden. Zur Prozesspolitik zählen ferner die Strukturpolitik, die Verteilungspolitik und die Stabilisierungspolitik. Es handelt sich bei der Prozesspolitik um eine quantitative Politik, die bei gegebenen Rahmenbedingungen in den Ablauf eingreift. Damit unterscheidet sie sich von der Ordnungspolitik. Kategorie:Politik Kategorie:Wirtschaft

Rahmenbedingung

Rahmenbedingungen Wirtschaft

Unter Rahmenbedingungen werden im Sinne der Volkswirtschaftslehre Parameter verstanden, die sich auf die Nachfrage auswirken. Darunter sind beispielsweise Lohnnebenkosten, private Rentenversicherung, Zuzahlungen zur Krankenversicherung zu nennen.

Rahmendedingungen Wissenschaft

Die Rahmenbedingungen, die oft auch als Randbedingungen bezeichnet werden, bilden bei der wissenschaftlichen Arbeit ein untrennbares Ganzes mit dem eigentlichen Gegenstand der Untersuchungen. Dabei tritt ein unlösbares Problem auf, denn es ist nicht bekannt, wie die Welt wirklich ist. Deshalb sind Rahmenbedingungen nur geschätzt bzw. entsprechend festgelegt. Das ist eigentlich völlig unwissenschaftlich aber eine Alternative gibt es nicht. Der einzige Weg die Rahmenbedingungen ständig zu verbessern, ohne jede Hoffnung ein endgültiges Ergebnis zu bekommen, ist bei auftretenden Widersprüchen das Gesamtsystem zu verbessern. Um Widersprüche überwinden zu können, muss immer das Gesamtkonzept zur Disposition stehen. Das einzige, was letztendlich als wahr gelten kann, sind gut abgesicherte Messdaten. Die Unmöglichkeit, Rahmenbedingungen jemals vollständig darzustellen zu können, ist letztlich der Grund dafür, dass erarbeitete Theorien nicht bewiesen werden können. Sie können nur immer wieder bestätigt werden, es bleibt jedoch ein Restzweifel.

Wertigkeit der Rahmenbedingungen

Die Wertigkeit der Rahmenbedingungen in den einzelnen Wissenschaftszweigen ist sehr unterschiedlich. Für die Chemie ist es relativ unbedeutend, ob die chemischen Prozesse im einem statischen oder in einem raumzeitbeschleunigten Universum stattfinden. Es ist nur wichtig, dass sie überhaupt stattfinden. Dagegen ist es für die Religionswissenschaften von existentieller Bedeutung, ob es einen Gott gibt oder nicht. Besondere Bedeutung haben die Rahmenbedingungen für die Grundlagenforschung, wie z.B. in der Kosmologie oder Quantenmechanik. Die Einordnung der untersuchten Phänomene hat unmittelbare Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen und umgekehrt.

Historische Einordnung

Die erste bekannte Formulierung von Rahmenbedingungen stammt von Isaac Newton (1643-1727) indem er ausführte, dass die Zeit absolut und ohne Beziehung zu irgend etwas Äußerem überall gleichmäßig fließt und von nichts beeinflußt werden kann. Der Raum war euklidisch, unendlich und unbegrenzt. Daraus ergab sich zwangsläufig, dass die Gravitation eine Kraft ist, die ihre Ursache in den Körpern hat. Das Problem dabei ist, das Widersprüche, besonders bei der Ausbreitung des Lichtes auftreten, die durch Albert Einstein (1879-1955) dadurch gelöst wurden, dass Raum und Zeit ihre Absolutheit und Unveränderlichkeit verloren. Die daraus entwickelte allgemeine Relativitätstheorie sieht Raum und Zeit als Einheit, die von Masse und Energie beeinflußt werden. Als einzige absolute Größe wird die Lichtgeschwindigkeit angesehen. Es konnten durch diese Sicht der Dinge nicht alle Widersprüche beseitigt werden. Die Unvereinbarkeit von allgemeiner Relativitätstheorie und Quantenmechanik bildet dabei das größte Problem. An diesem Beispiel ist besonders gut ablesbar wie neue Erkenntnisse, die vor allem durch die sich rasant entwickelnde Beobachtungs- und Meßtechnik entstehen, Einfluß auf die Rahmenbedingungen nehmen. Die allgemeine Relativitätstheorie wurde unter den Voraussetzungen eines statischen Universums erarbeitet. Der gegenwärtige Stand der Forschung geht aber davon aus, dass das Universum sich immer schneller ausdehnt, sich physikalisch betrachtet in einem Beschleunigungszustand befindet. Die Rahmenbedingungen für das Universum haben sich dadurch radikal geändert. Die Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Kosmologie haben ergeben, dass das Universum auf das feinste in allen Bereichen aufeinander abgestimmt ist, ansonsten würden keine Bedingungen herrschen die letztendlich intelligentes Leben hervorgebracht haben. Es ist damit absehbar, dass eine weitere grundsätzlich neue Bewertung in der Kosmologie bevorsteht, zumal die entstehenden Trägheitskräfte aus der stattfindenden Raumzeitbeschleunigung mit den derzeit geltenden Modellvorstellungen nicht beschreibbar sind. Kategorie:Wirtschaft Kategorie:Wissenschaft

Wirtschaftssubjekt

Das Wirtschaftssubjekt ist ein Konstrukt der Volkswirtschaftslehre zur Bezeichnung der handelnden wirtschaftlichen Einheit, sei sie nun natürliche oder juristische Person oder Personengesamtheit. Während in der Mikroökonomie üblicherweise zwischen den Wirtschaftssubjekten Haushalte und Unternehmen unterschieden wird, kommen in der Makroökonomie noch die Wirtschaftssubjekte Staat und Ausland hinzu. Kategorie:Wirtschaft

Staat

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

Völkerrecht

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein. Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden". Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein. Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet. Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.

Anzahl

Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.

Literatur


- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer:
[http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.

Siehe auch


- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität Kategorie:Politische Geographie ! ja:国家 simple:State


Trade-off

Trade-off beschreibt eine negative wechselseitige Abhängigkeit zweier Aspekte. Ein Trade-off liegt dann vor, wenn man eine Verbesserung oder Erlangung eines Aspektes nur unter Inkaufnahme der Verschlechterung oder Verlust des anderen Apektes erreichen kann. Am ehesten wird der Begriff Trade-off im Deutschen mit Zielkonflikt beschrieben. Trade-off bedeutet aber auch Kompromiss und Ausgleich des Zielkonfliktes. In der Ökonomie beschreibt Trade-off z. B. die wechselseitige Abhängigkeit von Kosten und Qualität. Um eine hohe Qualität zu erlangen, muss man hohe Kosten in Kauf nehmen. Wenn man die Kosten senkt, sinkt auch die Qualität. Zwischen diesen beiden Eigenschaften besteht also ein Trade-off, den man im konkreten Fall immer wieder neu entscheiden muss. Der Begriff spielt auch eine Rolle in der mathematischen Modellierung von Lebensprozessen. Beispielsweise gibt es bei der Nutzung einer Ressource häufig einen Trade-off zwischen Wachstumsgeschwindigkeit und Effizienz. So kann ein Bakterium entweder schnell wachsen, wobei eine möglicherweise limitierende Komponente nur schlecht ausgenutzt wird, oder es wächst langsam, kann aber aus den zur Verfügung stehenden Ressourcen ein Maximum an Biomasse generieren. Ein optimales Ausnutzen einer Ressource ist demnach bei maximaler Wachstumsgeschwindigkeit nicht möglich. In der Biologie kann die Koexistenz verschiedener Arten an einem Standort durch ein Trade-off der Merkmale erklärt werden. So kann beispielsweise die eine Art eine Ressource (z.B. Nährstoffe) besser nutzen, ist aber anfälliger für Temperaturextrema, die andere Art ist temperaturtoleranter, nutzt aber Nährstoffe weniger effizient. KAtegorie:Soziologie KAtegorie:Wirtschaft KAtegorie:Ökologie

Volkswirtschaftslehre

Die Volkswirtschaftslehre (VWL) ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft.

Betätigungsfeld und Grundannahmen der VWL

Allokation knapper Güter

Die VWL untersucht die Allokation ökonomischer Ressourcen (Güter und Produktionsfaktoren), die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen. Ausgangspunkt ist also die Grundannahme, dass Güter und Ressourcen knapp sind und die Menschen darum gezwungen sind, sich zwischen verschiedenen Möglichkeiten von deren Einsatz oder Verbrauch zu entscheiden (Ökonomisches Prinzip). Die Knappheit bedeutet dabei, dass eine einmal gewählte Verwendungsmöglichkeit eine andere ausschließt. Ökonomen bezeichnen das als Opportunitätskosten. Die Wahlentscheidungen von Individuen und Gruppen sind daher in der VWL von zentraler Bedeutung. Die Wirtschaftswissenschaftler gehen davon aus, dass Anreize, Präferenzen und Nutzen diese Entscheidungen bestimmen.

Untersuchungsfelder

In der Volkswirtschaftslehre werden gesamt- und einzelwirtschaftliche Zusammenhänge und Prozesse untersucht. Grundfragen sind Handel, Ressourcenallokation, die Ursachen des Wohlstandes, die Gestaltung der Produktion, die Verteilung des Wohlstandes in einer Gesellschaft, Ursachen von Wirtschaftskrisen sowie die damit verwandten Themen Finanzen, Steuern, Arbeit und Arbeitslosigkeit, Recht, Armut, Umweltschutz und viele andere.

Menschenbilder

In der Volkswirtschaftslehre wird häufig mit der Modellannahme des homo oeconomicus gearbeitet, nach der der Mensch rational handelt, um sein Wohlbefinden unter gegebenem Informationsstand zu maximieren. Dieses Modell scheint für viele Untersuchungen ausreichend, da sich die irrationalen Vorlieben der einzelnen Individuen in der Summe wieder ausgleichen. Neuere Forschungsmodelle erweitern zunehmend die Annahmen und beziehen irrationales Verhalten in ihre Denkmodelle der Verhaltensökonomie mit ein, so z. B. in der Spieltheorie. Einige Forscher haben für diese Ansätze schon den Wirtschaftsnobelpreis verliehen bekommen. Des Weiteren berücksichtigen neuere ökonomische Menschenbilder opportunistisches Verhalten (opportunism, Williamson), worunter eigennütziges Denken gepaart mit List und Tücke verstanden wird, und die Begrenztheit der menschlichen Rationalität aufgrund beschränkter kognitiver Kapazitäten (bounded rationality, Simon). So werden solche menschlichen Eigenschaften in der neuen Institutionenökonomik berücksichtigt. Darüber hinausgehende Entwicklungen wie die des sog. REMM (resourceful, evaluating, maximizing man, Meckling) beziehen zudem die Lernfähigkeit des Menschen in die Betrachtung mit ein.

Werkzeuge und Themen der VWL

Werkzeuge der VWL

Mathematische Modelle spielen eine wesentliche Rolle in der VWL, da sie klare Beweisführung und eindeutig definierte Annahmen verlangen und in der Regel nicht zu vieldeutigen oder "weich" interpretierbaren Ergebnissen führen. Die generellen volkswirtschaftlichen Ansätze lassen sich aber mit einfacher Arithmetik und dem Verschieben von Kurven darstellen, ohne dass man tiefere mathematische Kenntnisse mitbringen muss. Die Österreichische Schule vertritt sogar die Auffassung, dass jedes Modell, das über einfache Logik hinausgeht, nicht nur überflüssig, sondern sogar ungeeignet für ökonomische Analysen sei. In den letzten Jahren zeigt sich eine zunehmende Tendenz hin zu ökonometrischen Arbeiten.

Fachrichtungen der VWL


- Mikroökonomie, die sich mit den Beziehungen von einzelnen Individuen und Firmen untereinander befasst. Die innere Gliederung von Unternehmen ist Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre.
- Makroökonomie, die die Wirtschaft im Gesamtzusammenhang betrachtet, also die Wechselwirkung von Einkommen, Beschäftigung und Inflation In den letzten zwanzig Jahren gab es immer wieder Versuche, diese beiden Grundrichtungen miteinander zu verzahnen. Heute herrscht weitgehend Einigkeit, dass gute makroökonomische Analysen auf fundierten mikroökonomischen Kenntnissen aufbauen müssen. Innerhalb dieser breiten Fachrichtungen der VWL finden sich spezialisierte Themenbereiche, die ein breites Spektrum menschlicher Tätigkeiten abdecken. Das quantitative Methodenwissen der VWL ist in einer eigenen Fachrichtung zusammengefasst, der Ökonometrie.

Themen in der VWL


- Allgemeine Mikroökonomie :Markt -- Allgemeine Gleichgewichtstheorie -- Marktgleichgewicht -- Angebot und Nachfrage -- Preis -- Preiselastizität -- Nutzenfunktion -- Produktionsfaktor -- Produktionsfunktion
- Mikroökonomie der staatlichen Eingriffe :Entwicklungsökonomie --Öffentliche Finanzen -- Öffentliche Güter und externe Effekte -- Netzwerkeffekte -- Staatliche Regulierung -- Ölflecktheorem
- Spezielle Mikroökonomie für einzelne Bereiche bzw. Branchen :Arbeitsmarkt -- Bildungsökonomie -- Familienökonomie -- Finanzökonomie -- Gesundheitsökonomie -- Industrieökonomik -- Ökonomie des Rechts -- Regionalökonomie -- Verkehrswirtschaftslehre -- Umweltökonomie -- Innovationsökonomie -- Ökonomie der Kriminalität -- Religionsökonomie
- Makroökonomie :Gesamtwirtschaftlicher Konsum -- Gesamtwirtschaftliche Investitionen -- Fiskalpolitik -- Geldpolitik -- Preisentwicklung -- Wechselkursentwicklung -- Konjunkturtheorie -- Wirtschaftswachstum -- Arbeitslosigkeit bzw. Gesamtwirtschaftliche Beschäftigung
- Internationale Wirtschaftsbeziehungen :Güterwirtschaftliche und monetäre Außenwirtschaftstheorie -- Zolltheorie -- Handelspolitik -- Zahlungsbilanz -- Internationale Institutionen -- Wirtschaftliche Integration
- Methodologie :Entscheidungstheorie -- Evolutionsökonomik -- Experimentelle Ökonomie -- Ökonometrie -- Spieltheorie -- Wirtschaftsgeografie -- Wirtschaftsgeschichte -- Wirtschaftspolitik

Geschichte der Volkswirtschaftslehre

Das Bearbeiten grundlegender ökonomischer Fragestellungen theoretischer Natur wurden nach allgemeiner Auffassung im Merkantilismus begonnen. Eine echte akademische Debatte gab es zu dieser Zeit natürlich noch nicht. Thomas Mun war einer der frühesten ökonomischen Autoren und schrieb bspw. über Handelsbilanzen zweier Länder. Auch Jean-Baptiste Colbert war einer dieser frühesten Autoren, er beschäftigte sich mit Staatseingriffen in die Wirtschaft. Drei wichtige frühe theoretische Autoren waren vor allem William Petty, John Law und John Locke, die erste theoretische Erkenntnisse über bspw. Geldumlauf und Geld bzw. Banknoten (Assignaten) veröffentlichten. Nach der merkantilistischen und physiokratischen Epoche entstand mit Adam Smith, David Ricardo, Jean-Baptiste Say und anderen Autoren die Klassische Nationalökonomie. Vor allem Smiths Werk „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“ ist ein bis heute bedeutendes Grundlagenwerk der Volkswirtschaftstheorie. In diesem fasst er bereits (auch von anderen) entwickelte Theorien zusammen und formuliert eine Struktur volkswirtschaftlicher Zusammenhänge. Smiths bedeutendster Beitrag ist das Konzept der "unsichtbaren Hand", welches das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf einem freien Markt darstellt. Ricardo entwickelte das Konzept der Arbeitsteilung und der komparativen Kostenvorteile zweier Länder und beschrieb, warum Handel sich positiv auf die Wirtschaft und die Faktorallokation zweier Länder auswirkt. Ab Anfang des 19. Jahrhunderts schrieben mehrere Wirtschaftstheoretiker relativ unabhängig voneinander wichtige Werke über die Monopoltheorie (Cournot und Dupuit) oder Raumordnung und Standortplanung (Johann Heinrich von Thünen). Auch Karl Marx gehört in diese Epoche, wenngleich behauptet wird, Marx habe lediglich Ricardo weiterentwickelt (Schumpeter behauptete, Marx habe "die Fehler Ricardos zu Ende gedacht"). Mit dem auslaufenden 19. Jahrhundert entstanden drei von einander unabhängige Schulen der Grenznutzentheorie, welche die sogenannte marginalistische Revolution auslösten: Die Österreichische Schule von Carl Menger, die Cambridge-School von William Stanley Jevons und die Lausanner Schule um Leon Walras. Alle drei Schulen entwickelten die Theorien des Grenznutzens und des allgemeinen Gleichgewichts weiter. Allerdings wurden wesentliche Grundlagen der Grenznutzentheorie bereits rund 20 Jahre vorher (um 1850) vom deutschen Ökonomen Hermann Heinrich Gossen entwickelt, was allerdings bis weit nach dessen Tode unbekannt blieb. Gossen fand erst nach seinem Tode größere Beachtung. Die drei neoklassischen Schulen haben eine Vielzahl wichtiger Ökonomen hervorgebracht, welche bis zum zweiten Weltkrieg die Wirtschaftstheorie entscheidend prägten: Die österreichische Schule bestand neben Carl Menger noch aus Eugen von Böhm-Bawerk, Friedrich von Wieser, Joseph Schumpeter und Ludwig von Mises. Zur Cambridge School gehören neben Jevons der herausragende englische Ökonom Alfred Marshall, welcher als erster den Begriff "Economics" statt "Political economy" verwendete und die Wirtschaftstheorie somit begriffsmäßig in eine eigene Wissenschaft überführte. Weiterhin gehörten zur Cambridge-School Francis Edgeworth, Arthur Cecil Pigou und John Maynard Keynes. Zur Lausanner Schule, welche prägend für eine stärkere mathematische Ausgestaltung der ökonomischen Theorie war, zählt neben Walras vor allem Vilfredo Pareto, Eugenius Slutsky und Irving Fisher, der wohl wichtigste US-amerikanische Ökonom in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Zur Lausanner Schule können auch noch Heinrich von Stackelberg sowie Paul Samuelson gezählt werden. Die neoklassische und die keynesianische Theorie haben derzeit den stärksten Einfluss auf die wissenschaftliche Theoriebildung, der Monetarismus und der Neoliberalismus beeinflussen derzeit am stärksten die Wirtschaftspolitik. Die Außenseiterpositionen Debitismus und Freiwirtschaftslehre sind zwei Denkschulen, die in der universitären Ausbildung kaum gelehrt werden.

Bekannte Volkswirte


- 18. Jahrhundert :
- Francois Quesnay
- 1694 - erste ökonomische Kreislauftheorie :
- Adam Smith
- 1723 - "Unsichtbare Hand", Klassik :
- Jean-Baptiste Say
- 1767 - Saysches Theorem, Klassik :
- David Ricardo
- 1772 - Theorie der komparativen Vorteile, Klassik
- 19. Jahrhundert :
- Luigi Bodio
- 1840 - Herausgeber der Statistique internationale des caisses d'épargne :
- Eugen von Böhm-Bawerk :
- Antoine-Augustine Cournot :
- Hermann Heinrich Gossen :
- William Stanley Jevons - Begründer der Cambridge-School :
- Karl Marx
- 1818 und Friedrich Engels
- 1820 - Sozialismus :
- Carl Menger - Begründer der Österreichischen Schule :
- Marie Esprit Léon Walras
- 1834 - Begründer der Lausanner Schule, Gleichgewicht in der Totalanalyse, Neoklassik :
- Friedrich von Wieser
- 20. Jahrhundert :
- Kenneth Arrow - Maß zur Messung der Risikoaversion, zusammen mit John Pratt, deshalb auch bekannt als Arrow/Pratt-Maß :
- George A. Akerlof - Adverse Selektion bei Informationsasymmetrie, Saure-Gurken-Problem (Lemons problem) :
- John Richard Hicks - Kompensationstest, zusammen mit Nicholas Kaldor :
- Arthur Cecil Pigou - Ökosteuer (Pigou-Steuer) :
- Robert Solow - Wachstumstheorie (Solow-Modell) :
- Lenin - Modell der Planwirtschaft :
- Nikolai Iwanowitsch Bucharin - Marxistische Wirtschaftsordnung :
- Gary Stanley Becker - Anwendung der Ökonomik auf alle Lebensbereiche, Neoklassik :
- Karl Bücher - Geschichte der Wirtschaftsformen :
- Ronald Harry Coase - The nature of the firm (Existenz von Transaktionskosten), Das Coase-Theorem, Begründer der Neuen Institutionenökonomik :
- Milton Friedman - Begründer des Monetarismus :
- John Kenneth Galbraith - Wettbewerbspolitik, The Concept of Countervailing Power :
- Silvio Gesell - Begründer der Freiwirtschaftslehre - Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld; Der abgebaute Staat :
- Friedrich August von Hayek - Die Verfassung der Freiheit, Evolutionsökonomik (spontane Ordnung, Nicht-Zentralisierbarkeit des Wissens) :
- Michael Jensen - Institutionenökonomik (Agency-Theorie) :
- Lord John Maynard Keynes - Begründer des Keynesianismus, nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik :
- Robert Mundell - Entwicklung von Konjunktur-Modellen und theoretische Arbeiten zu Währungsgemeinschaften :
- Piero Sraffa - Theorie des Produktwertes, Kritik der Grenznutzentheorie :
- Joseph Alois Schumpeter - Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, Konjunkturtheorie :
- Vilfredo Pareto - Begründer des Pareto-Optimums :
- Franz Oppenheimer - Mitbegründer der Sozialen Marktwirtschaft, Genossenschaftswesen :
- Amartya Sen - Wohlfahrtsökonomik :
- Oliver Williamson - Markets and Hierarchies, The Economic Institutions of Capitalism, Institutionenökonomik (Theorie der Firma) :
- George Stigler - Chicago School of Antitrust, zeigte empirisch, dass moderne Marktwirtschaften weit intensiverem Wettbewerb unterliegen als ihre Kritiker wahrhaben wollen

Organisationen, Verbände und Vereine


- Verein für Socialpolitik
- Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte
- Berufsverband für Wirtschaftsakademiker und Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Siehe auch


- Portal:Wirtschaft
- Liste von Ökonomen
- Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften
- Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften

Literatur


- N. Gregory Mankiw: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2001 ISBN 3-7910-1853-1 (erklärt komplexe Zusammenhänge in leicht verständlicher Sprache und gibt einen ausführlichen Einstieg in die Materie, 868 Seiten)
- Paul A. Samuelson, William D. Nordhaus: Volkswirtschaftslehre. ISBN 3-636-03033-7 (ein bekanntes Standardwerk)
- Ulrich van Suntum: Die unsichtbare Hand. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg New York 2000 ISBN 3-540-41003-1 (übersichtsverschaffender Einstieg in die Volkswirtschaftslehre, besonders auch für interessierte Fachfremde geeignet)
- Gilberto Granados/Erik Gurgsdies: Ökonomie — Ein systematischer Überblick über die Grundprobleme entwickelter Marktwirtschaften am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Besonders geeignet für interessierte Laien. Dietz 1999, ISBN 3-8012-0270-4
- Jochen Schumann: [http://www.wiwi.uni-muenster.de/ecochron/ec-top.htm?tp_wirtschaft1.htm Geschichte der Wirtschaftstheorie]. In: Das Wirtschaftsstudium (WISU), 19. Jg., Heft 10 (Oktober 1990), S. 586-592.

Weblinks


- [http://www.vwler.de Portal für Volkswirte - Der VWLer.de]
- [http://www.wagner-berlin.de/leit.htm Leitfaden Volkswirtschaftslehre]
- [http://www.oeffentliche-finanzen.de/zeit/Inhalt.htm ZEIT-Bibliothek der Ökonomen]
- [http://www.wiwi.uni-muenster.de/ecochron/ec-top.htm?tp_wirtschaft1.htm Geschichte der Wirtschaftstheorie] ! ja:経済学 ko:경제학 simple:Economics

Ordnungspolitik

Definition

Ordnungspolitik bezeichnet im weiteren Sinne staatliche Maßnahmen der Wirtschaftspolitik, die der Aufrechterhaltung und der Regelung der inneren und äußeren Ordnung, der (Rechts-)Sicherheit und des Wirtschaftslebens dienen. Im engeren Sinne bezeichnet Ordnungspolitik alle staatlichen Maßnahmen, die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, die Erhaltung, die Anpassung und Verbesserung der Wirtschaftsordnung gerichtet sind. Dazu gehören insbesondere:
- die Eigentumsordnung (Strukturpolitik)
- die rechtlichen Regelungen zur Gewährleistung wirtschaftlichen Wettbewerbs (Verbot von Kartellen, Absprachen etc., Kontrolle der Werbe- und Verkaufspraktiken etc.) (Wettbewerbspolitik)
- die Regelung des Vertrags- und Haftungsrechts (Handelspolitik).
- Tarif- und Arbeitsmarktordnung (Arbeitsmarktpolitik)

Ordnungspolitik versus Prozesspolitik

Wirtschaftspolitik lässt sich in zwei Bereiche aufteilen: Die Ordnungspolitik gestaltet den rechtlichen (Ordnungs)Rahmen, die Regeln, innerhalb dessen der Wirtschaftsprozess abläuft. Dies geschieht zum Beispiel durch die gesetzliche Sicherung von Privateigentum und die Gewährleistung der Vertragsfreiheit, aber auch durch die Einschränkung der Vertragfreiheit, etwa durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder das so genannte Antidiskriminierungsgesetz. Ordnungen sind vor allem Anreizsysteme, die das Verhalten der Menschen lenken. Zur Ordnungspolitik gehören allgemeine Regeln, die die gesamte Gesellschaft bzw. Volkswirtschaft betreffen und Rahmenbedingungen, die für spezielle Bereiche der Wirtschaft gelten, also alle Maßnahmen, die der Gestaltung und Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens dienen, u. a. die Wettbewerbspolitik, die Unternehmens- und die Eigentumsordnung gestaltende Politik, außerdem Verteilungs- und Sozialpolitik sowie die Geldordnung. Ordnungspolitische Entscheidungen haben häufig Verfassungsrang. Die Wirtschaftsordnung ist Ergebnis des Zusammenwirkens der rechtlich fixierten Wirtschaftsverfassung, der gewachsenen kulturellen und sittlich-moralischen Werte und Regeln sowie der realisierten Wirtschaftspolitik. Ordnungspolitik und die daraus resultierende Wirtschaftsordnung nehmen folglich eine Schlüsselrolle für die Lebensgestaltung der Menschen ein. Die Prozesspolitik hingegen greift steuernd in die wirtschaftlichen Abläufe ein, um bestimmte Ziele zu erreichen, z.B. gewährt der Staat einen Kredit oder eine Bürgschaft für ein von Insolvenz bedrohtes Unternehmen. Staatliche Eingriffe in den Prozess der Selbststeuerung des Marktes, also der eigenständigen Abstimmung der Bedürfnisse von privaten Haushalten und Unternehmen, werden in der Regel nicht marktkonform vorgenommen. Sie verändern die Funktionsmechanik der Marktwirtschaft etwa durch Eingriffe in die Preismechanik, z. B. durch Mindest- und Höchstlöhne, durch Steuern und Subventionen. Empirische Beobachtungen zeigen, dass Interventionen immer neue Interventionen nach sich ziehen (Interventionsspiralen).

Ordnungspolitik und Wirtschaftsordnung

Ordnungspolitik prägt maßgeblich die Wirtschaftsordnung und ist daher von nicht zu unterschätzender Bedeutung. So hängen erstens von der Ordnung die Freiheit des Einzelnen und die Entfaltungsmöglichkeit der wirtschaftlichen Kräfte ab, z.B.: Kann ich meinen Lohn frei verhandeln oder bin ich an Tarife gebunden? Darin ist zweitens enthalten, dass die durch die Ordnungspolitik geschaffenen Regeln das Verhalten der Menschen steuern, z.B.: Wegen der Steuer- und Abgabenlast entscheiden sich in Deutschland Menschen vielfach „schwarz“ zu arbeiten oder arbeiten zu lassen. Damit geht drittens von der Ordnungspolitik eine entscheidende Prägekraft auf die Gesellschaft aus, z.B.: Bin ich für meine Lebensumstände selbst verantwortlich oder der (Sozial)Staat? Wie unterschiedlich diese Prägung ausfallen kann, zeigen die Geschichte der DDR, gekennzeichnet durch das autoritäre SED-Regime und die Planwirtschaft, der BRD mit demokratisch gewählten Regierungen und der Sozialen Marktwirtschaft oder der USA, Chinas und Großbritanniens.

Literatur

Alfred Schüller / Hans-Günter Krüsselberg (Hg.): Grundbegriffe zur Ordnungstheorie und Politischen Ökonomik, 6. durchgesehene und ergänzte Auflage, Marburg 2004. ORDO. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Weblinks

Forum Ordnungspolitik: [http://www.forum-ordnungspolitik.de] Marburger Gesellschaft für Ordnungsfragen der Wirtschaft: [http://www.wiwi.uni-marburg.de/scripts/jumpto.pl?/Lehrstuehle/VWL/WITHEO2/] Ordnungspolitischer Blog: [http://www.ordnungspolitik.ch]

siehe auch

Wirtschaftsordnung, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftssystem, Wirtschaftsverfassung Kategorie:Wirtschaftspolitik

Handelspolitik

Unter Handelspolitik versteht man im weiteren Sinne alle Maßnahmen, die der Beeinflussung von Umfang und Richtung des Außenhandels eines oder mehrerer Länder dienen. Dazu zählen einerseits alle Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels wie z.B. der Abschluss von Handelsabkommen, die Bildung von Freihandelszonen, die Errichtung einer Zollunion, aber auch Maßnahmen die der Anbahnung von Außenhandelsgeschäften dienen wie die Förderung von Auslandsmessen. Im weitesten Sinne kann man auch die Integrationspolitik als Spielart der Handelspolitik verstehen. Andererseits zählen dazu auch alle Maßnahmen, mit denen versucht wird in Abkehr vom Ideal des Freihandels den Außenhandels gezielt im Interesse bestimmter Sektoren oder Produzenten zu beeinflussen (strategische Handelspolitik). Oft wird die Bedeutung von Handelspolitik auf diesen zweiten Sachverhalt eingeengt.

Instrumente der strategischen Handelspolitik

Tarifäre Maßnahmen

Zölle sind das Klassische Instrument der strategischen Handelspolitik. Je nach ihrer Begründung unterscheidet man:
- Schutzzölle: Der Zoll dient dem Schutz heimischer Anbieter.
- Erziehungszölle: Der Zoll soll einer im Aufbau befindlichen Industrie solange Schutz gewähren, bis diese auf dem Markt wettbewerbsfähig ist. Er ist idealer Weise degressiv gestaltet, d.h. er wird in dem Maße reduziert, wie die Wettbewerbsfähigkeit der geschützten Industrie steigt.
- Finanzzölle: Der Zoll dient allein der Erzielung staatlicher Einnahmen.
- Antidumping- und Retorsionszölle: Der Zoll dient dem Ausgleich von Nachteilen, die durch Dumping durch ausländische Anbieter oder durch Subventionen durch eine ausländische Regierung entstanden. Diese Form von Zöllen ist nach den Regeln der WTO zulässig, sofern dort das Vorliegen einer Schädigung festgestellt wurde. Kontingente sind mengenmäßige Beschränkungen, die ein Staat für die Einfuhren bestimmter Güter, in selteneren Fällen auch der Ausfuhren verhängt. Exportsubventionen werden von einem Staat gewährt, um die Ausfuhren bestimmter Güter zu fördern. In der Wirkung ähnlich wie Subventionen ist das Dumping. Darunter versteht man den Verkauf von Waren im Ausland zu einem Preis, der niedriger ist als die Herstellungskosten bzw. deutlich unter dem Preis liegt, zu dem ein Hersteller sein Produkt z.B. auf seinem Heimatmarkt absetzt. Dumping stellt allerdings nur dann ein handelspolitisches Instrument dar, wenn es durch staatliche Maßnahmen ermöglicht wird. Häufig ist es auch Ausdruck einer Unternehmensstrategie. Eine Sonderform sind das partielle - d.h. einige Güter betreffende - oder völlige Verbot des Handels mit bestiommten Ländern (Embargo). Dies gilt z.B. für die Ausfuhr von Kriegswaffen oder Güter, die der Herstellung von Waffen dienen können. In Deutschland ist dies im Außenwirtschaftsgesetz geregelt. Ein völliges Verbot des Handels mit einem Land erfolgt in der Regel aus politischen Gründen, zumeist auf Beschluss der UNO (z.B. Embargo gegen den Irak).

Nicht-tarifäre Maßnahmen

Als nicht-tarifäre Handelshemmnisse, auch Grauzonenmaßnahmen genannt, bezeichnet man alle Versuche, durch Vorschriften außerhalb des Außenhandelsrechtes ausländischen Anbietern den Marktzugang zu erschweren. Dazu zählen z.B.
- Kennzeichnungspflichten: Die Bezeichnung Made in Germany war ursprünglich von Großbritannien erdacht worden, um deutsche Waren von heimischen deutlich zu unterscheiden.
- Besondere technische Normen und Zulassungsprozeduren
- Diskriminierende Maßnahmen bei der Zollabwicklung
- Androhung von handelspolitischen Maßnahmen: Oft lassen sich ausländische Anbieter bereits durch Androhung eines Zolls dazu bewegen, entweder ihre Preise zu erhöhen oder die Importmenge zu beschränken, z.B. Selbstbeschränkungsabkommen abzuschließen.
- Anforderungen an die Qualifikation von Dienstleistungsanbietern: Zum Beispiel durften vor Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Regel deutsche Ingenieure mit Fachhochschulabschluss in Frankreich keine Baustelle leiten, was deutschen Baufirmen den Marktzugang erschwerte. In dem Maße, wie tarifäre Hemmnisse an Bedeutung verloren haben, waren nicht-tarifäre Hemmnisee auf dem Vormarsch.

Internationale Regeln zur Handelspolitik

Die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Handelspolitik und die Schlichtung von Streitigkeiten waren bis 1994 im 1947 gegründeten Allgemein Zoll- und Handelsabkommen (GATT) geregelt. In seinem Rahmen wurden bis 1994 in acht Welthandelsrunden ein deutlicher, weltweiter Abbau der Zölle erreicht. 1995 wurde es abgelöst durch die Welthandelsorganisation WTO, in der zum Teil das alte GATT weiter lebt, das aber auch Regeln für den internationalen Handel mit Dienstleistungen GATS und internationale Regeln für den Umgang mit geistigen Eigentum TRIPS enthält. Früher das GATT und heute die WTO sind auch Adressaten, falls sich ein Land durch ein anderes beim Außenhandel benachteiligt fühlt. Falls einer dort erhobenen Klage stattgegeneben wird und der Verursacher die Behinderung nicht beendet, dürfen Retorsions- oder Antidumpingzölle erhoben werden. Ausführlicher dazu: GATT, WTO

Gemeinsame Handelspolitik der EU

Die Mitgliedsstaaten der EG haben ihre gesetzgeberische Kompetenz in der Handelspolitik an die europäische Ebene abgegeben. Als Zollunion verfügt die EU über einen gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittländern. Art. 133 des EG-Vertrages gibt der Europäischen Gemeinschaft die Kompetenz, Maßnahmen zur Verfolgung einer einheitlichen europäischen Handelspolitik zu verfolgen. Die Gemeinsame Handelspolitik besteht aus der autonomen Handelspolitik (interne Maßnahmen der EG: z.B. Anti-Dumping-Verordnung) und der vertraglichen Handelspolitik (Außenhandelsabkommen mit Drittstaaten). Die Europäische Kommission, beraten und unterstützt durch den 133er-Ausschuss, besitzt das Vorschlags- und Verhandlungsmonopol. Sie vertritt auch die EU-Staaten bei den Verhandlungen der WTO. Die Abkommen werden vom Rat geschlossen.

Siehe auch


- Assoziierungspolitik
- Entwicklungspolitik
- Außenwirtschaft
- Wirtschaftspolitik
- Ordnungspolitik Kategorie:Außenwirtschaft Kategorie:Zoll

Strukturpolitik

Die Strukturpolitik (Industriepolitik gennant) ist ein Oberbegriff für die Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Gestaltung der Struktur der Volkswirtschaft eines Staates. Ziel der Strukturpolitik ist die Vermeidung bzw. Überwindung von Strukturkrisen, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht stören. Strukturpolitik wird in folgenden Formen umgesetzt:
- als regionale Strukturpolitik, die durch Maßnahmen der Investitionsförderung die Ansiedlung von Industrien in Fördergebieten unterstützt
- oder als sektorale Strukturpolitik, die durch Subventionen und Steuervergünstigungen
  - bestimmte Wirtschaftszweige aus politischen Gründen erhält,
  - Anpassungen an den Strukturwandel erleichtert
  - oder bestimmte zukunftsträchtige Technologien und Wirtschaftszweige bewusst fördert. siehe auch: Ordnungspolitik Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Politischer Begriff

Wettbewerbspolitik

Die Wettbewerbspolitik ist ein Bereich der Wirtschaftspolitik. Sie bezeichnet staatliche Regeln und Eingriffe, mit dem Ziel, alle Arten von Wettbewerbsbeschränkungen auf Märkten zu verhindern, die die Wohlfahrt der Gesellschaft beeinträchtigen.

Abgrenzung

Im Gegensatz zur Regulierungspolitik ist die Wettbewerbspolitik auf Märkte gerichtet, deren Bedingungen Wettbewerb zwar erlauben, auf denen aber wettbewerbsbeeinträchtigendes Verhalten vorliegt.

Ziele

Das Hauptziel der Wettbewerbspolitik besteht darin, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von unlauterem oder wettbewerbsbeschränkenden Verhalten zu verhindern. Zu letzteren gehören insbesondere Kartelle, bestimmte Fusionen sowie der Mißbrauch von Marktmacht. Ein weiteres Ziel der Wettbewerbspolitik ist es eine gerechte Einkommensverteilung zu ermöglichen, indem ein Rahmen geschaffen wird in dem Einkommensunterschiede allein durch Leistungsunterschiede zustande kommen. So sucht sie den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen markwirtschaftlichen Ordnung zu fördern.

Geschichte der Wettbewerbspolitik in Deutschland

In Deutschland herrschte lange Zeit die Meinung vor, dass Kartelle ein gutes Instrument seien um eine Instabilität der Preise, die zum Beispiel durch Preiskriege entstehen kann, zu kontrollieren. Erst im Jahre 1923 wurde eine staatliche Kartellaufsicht eingerichtet. Das heute geltende GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) existiert seit 1958. Mit ihm wurde das Bundeskartellamt und das Verbot von Kartellen eingeführt.

Literatur


- Ludger Steckelbach: Wirkungen wettbewerbspolitischer Regulierungen auf oligopolistischen Märkten. Verlag Dr. Kovac, ISBN 3-8300-0594-6 Siehe auch: Ordnungspolitik Kategorie:Wirtschaftspolitik Kategorie:Wettbewerb

Geldpolitik

Als Geldpolitik bezeichnet man zusammenfassend alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die die Zentralbank ergreift, um ihre Ziele zu verwirklichen. In der