Home About us Products Services Contact us Bookmark
:: wikimiki.org ::
Foedus

Foedus

Ein foedus (Plural foedera) war in der römischen Republik eine internationale Vertragsform und somit ein Instrumentarium römischer Außenpolitik. In der Frühzeit der römischen Republik wurde dieser Vertrag vom Kollegium der fetiales geschlossen. Wobei es zu einem rituellen Schwur kam, in dem eine Klausel zur Selbstverfluchung bei Vertragsbruch enthalten war. Im Laufe der römischen Expansion wurden die fetiales aufgrund der großen Entfernungen nicht mehr zu Vertragsschließungen hinzugezogen. Oft schlossen römische Feldherren vor Ort Verträge, die sogenannte sponsio, die im nachhinein im Senat und der Volksversammlung bestätigt werden mussten. In der römischen Kaiserzeit war das Recht zum Schließen eines foedus dem Kaiser vorbehalten. Inhalt des foedus war die gegenseitige Beistandspflicht. Es wurde jedoch unterschieden zwischen einem foedus iniqua und einem foedus aequa. Wobei das erste die Beistandspflicht und gegenseitige Anerkennung von gleichwertigen Partnern meint und das zweite einen Vertrag zwischen zum Beispiel Rom und einem dedierten und nun restituierten Gemeinwesen. Beim foedus kann man nach zwei Sachgruppen unterscheiden foedus pacis (zum Friedensschluss) und foedus societas (zur Bündnisbildung).

Siehe auch

Das Wort ging ein in die Begriffe
- Foederaten
- Föderation
- Föderalismus
- Föderaltheologie

Literatur


- Schulz,R.: Die Entwicklung des römischen Völkerrechts im 4. und 5. Jahrhundert n. Chr. Historia Einzelschriften, Stuttgart 1995.
- Ziegler, K.-H.: Völkerrechtsgeschichte: Ein Studienbuch. München 1994.
- Andreas Zack, Studien zum "Römischen Völkerrecht" (Göttingen 2001) Kategorie:Rechtsgeschichte

Römische Republik

Die Römische Republik (res publica, die „öffentliche Sache“) bezeichnet die Staatsform des römischen Staates in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (wohl nach 500 v. Chr.) und der Errichtung des römischen Kaisertums am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats. Sie lässt sich am ehesten als eine aristokratische Staatsform mit demokratischen Elementen bezeichnen. Im übertragenen Sinne steht der Begriff „Römische Republik“ für die Geschichte des Römischen Reiches in dieser Zeit. Als Römische Republik (Republica Romana) bezeichnete sich auch die aus dem Kirchenstaat gebildete französische Tochterrepublik, die von 1798 bis 1799 existierte, sowie die von Garibaldi und Giuseppe Mazzini nach den Märzrevolutionen des Jahres 1848 geschaffene Republik, die 1849 von französischen Truppen beseitigt wurde.

Verfassung

1849 Die Römische Republik enthielt eine Reihe von Elementen der Gewaltenteilung, die auch heute noch Grundlage vieler Verfassungen sind. Eine regelrechte geschriebene Verfassung existierte allerdings nicht. Für das Regierungssystem der römischen Republik waren drei Prinzipien von besonderer Bedeutung: Zum einen durften alle Ämter immer nur für ein Jahr ausgeübt werden (Annuität). Zum anderen wurden alle Ämter – mit Ausnahme das des Diktators – immer von mindestens zwei Personen gleichzeitig besetzt (Kollegialität) und jeder der Inhaber eines Amtes besaß das Recht der Interzession (Interzessionsrecht), d.h. er konnte Anordnungen des anderen rückgängig machen. Das höchste Amt der Republik war das Konsulat. Die Konsuln waren verantwortlich für die oberste Heeresführung, Rechtsprechung, Finanzwesen sowie Leitung von Senat und Comitien (Volksversammlungen); sie besaßen das so genannte imperium maius und hatten unbeschränkte Amtsgewalt. Um das Konsulat zu bekleiden, musste man vorher den Cursus honorum durchlaufen haben. In aufsteigender Folge waren dies folgende Ämter:
- Quästor: Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs
- Ädil: Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen
- Prätor: Rechtsprechung, imperium minus In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat die Möglichkeit für ein halbes Jahr einen Diktator zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium, d.h. ihm unterstanden alle Ämter mit Ausnahme der Volkstribunen. Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt drei verschiedenen Volksversammlungen. Censoren, Konsul, Prätoren und der Pontifex Maximus wurden von der Comitia Centuriata gewählt. Die unteren Ämter (Ädilen, Quästoren und die vigintisex viri) wählte die Comitia Populi Tributa. Das Concilium Plebis schließlich wählte die Volkstribunen und die plebeischen Ädilen. Kontrolliert wurden die Amtsträger vom Senat und den Volksversammlungen, die auch für die Gesetzgebung zuständig waren. Die Mitglieder des Senats wurden nicht gewählt, sondern von den Censoren ernannt und behielten ihr Amt auf Lebenszeit. Ursprünglich war der Senat nur Patriziern vorbehalten, später konnten aber auch Plebejer dieses Amt ausüben.

Geschichte der Republik

Entstehung der Republik

Ein genaues Datum für die Entstehung der Römischen Republik lässt sich nicht angeben. Livius berichtet, im Jahre 509 v. Chr. sei der letzte römische König Lucius Tarquinius Superbus vertrieben worden und Lucius Tarquinius Collatinus und Lucius Iunius Brutus seien zu den ersten Konsuln gewählt worden (siehe: Liste der römischen Konsuln). Wahrscheinlich wurde die Republik aber erst um 475 v. Chr. gegründet und erlangte im Verlauf der folgenden 200 Jahre ihre „klassische“ Form. Die Königsherrschaft jedenfalls wurde von den Römern nun unisono als Tyrannei empfunden und dementsprechend abgelehnt. Im 5. Jahrhundert v. Chr. stand für den römischen Stadtstaat die Auseinandersetzung mit den Etruskern im Vordergrund. Etwa in der Mitte des 5. Jahrhunderts wurde das für römische Bürger geltende Recht auf zwölf Tafeln aufgezeichnet. Rom hatte wohl schon vor dem 5. Jahrhundert v. Chr. eine bedeutende Rolle in der Landschaft Latium gespielt. Nach der Etablierung der Republik begann man mit einer systematischen Expansionspolitik. Einen schweren Rückschlag erlitt die Republik im Jahre 387 v. Chr., als Rom von den Kelten eingenommen und geplündert wurde. Bald darauf expandierte Rom jedoch nach Süden und Norden. Die Samniten konnten in harten Kämpfen bezwungen werden (so genannte Samnitenkriege zwischen 343 und 290 v. Chr.). In Rom erkämpften sich die Plebejer im Laufe der Zeit immer mehr Rechte und auch Zugang zu den verschiedenen Ämtern. Bezeichnend ist, dass diese Ämter den jeweiligen Personen die Möglichkeit boten, Ansehen zu erwerben, gleichzeitig aber verlangt wurde, die persönlichen Ambitionen in Bahnen zu lenken, die auch dem Gemeinwesen nützlich waren. Der „Hunger nach Ansehen“ vieler Römer kann als ein Merkmal der römischen Republik gelten, was sich vor allem in der Krisenzeit der Republik als schwere Belastung erweisen sollte.

Aufstieg zur Großmacht

In der Zeit nach 340 v. Chr. gelang es den Römern, die meisten Städte in der Region Latium in den Latinerkriegen unter römische Kontrolle zu bringen. Etwa ab 280 v. Chr. unterwarfen die Römer auch Süditalien, wo sich bereits Jahrhunderte zuvor Griechen niedergelassen hatten (siehe auch Tarentinischer Krieg, verbunden mit den Kämpfen gegen den epirotischen König Pyrrhus). Zur Sicherung ihrer Herrschaft legten die Römer mehrere Kolonien an. Des Weiteren etablierte Rom ein Bündnissystem mit mehreren Städten und Stämmen, so auch mit den Samniten, die in harten Kämpfen unterworfen worden waren (siehe oben). So gab es: # römische Vollbürger (aus der Stadt Rom, den Kolonien oder eingegliederten Stämmen) # Gemeinden mit römischen Bürgerrecht, aber ohne Stimmrecht und # Bundesgenossen, die ihre innere Autonomie bewahren konnten. Dieses Bündnissystem wurde zum Eckpfeiler der Republik. In der Zeit zwischen 264 v. Chr. und 146 v. Chr. führte der römische Staat die drei Punischen Kriege, durch die der Stadtstaat schließlich zur Großmacht aufstieg. Der Erste Punische Krieg (264–241 v.Chr.) entstand aufgrund von Interessenskonflikten der Handelsrepublik Karthago mit Rom in Bezug auf die Insel Sizilien. Rom war gezwungen, eine Flotte aufzubauen. 241 v. Chr. vernichteten die Römer die karthagische Flotte bei den Ägatischen Inseln. Karthago zahlte Kriegsentschädigungen und verzichtete auf Sizilien und Sardinien, behielt aber seine Einflusssphäre in Spanien. Hier errichteten die Barkiden ein neues karthagisches Kolonialreich. Der geniale Stratege Hannibal stieß von hier aus 218 v. Chr. im Zweiten Punischen Krieg (218–201 v. Chr) gegen Rom vor. Er überschritt die Alpen und trug den Krieg ins römische Kernland. Nach mehreren Niederlagen der Römern (vor allem 216 v. Chr. bei Cannae) schien es so, als würde Rom fallen. Doch gelang es Hannibal nicht, das römische Bündnissystem aufzubrechen. Auch ein Bündnis mit Philipp V. von Makedonien 215 v. Chr. brachte nicht die erhoffte Entlastung. Die Römer griffen die barkidischen Besitzungen in Hispanien an und landeten 204 v. Chr. in Nordafrika, wo sie 202 v. Chr. das karthagische Heer bei Zama besiegten. Karthago verlor alle Besitzungen und die Flotte. Im Dritten Punischen Krieg (149–146 v. Chr.) wurde auch der karthagische Reststaat beseitigt und die Provinz Africa errichtet. Bereits 200 v. Chr. hatte Rom in Griechenland zu Gunsten der Klein- und Mittelmächte und zum Nachteil von Makedonien interveniert, wo die Nachfahren der Diadochen Alexanders des Großen, die Antigoniden, versucht hatten, eine Hegemonie im griechischen Mutterland zu errichten. 196 v. Chr. wurde Griechenland für frei erklärt, doch blieb Rom Protektoratsmacht. Die weiterhin unruhige Lage zwang die Römer immer wieder zur Intervention. 192–188 v. Chr. kämpfte Rom gegen den Seleukidenkönig Antiochos III. Die Seleukiden wurden aus Kleinasien zurückgedrängt und Pergamon wurde zur römischen Klientelmacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt war Rom die Vormacht im östlichen Mittelmeerraum und kontorllierte dessen westliche Hälfte.

Die gereizte Weltmacht

Rom nutzte seine Hegemonie nun voll aus. So schaltete es 171–168 v. Chr. Makedonien endgültig als Machtfaktor aus, welches 148 v. Chr. gar römische Provinz wurde; zwei Jahre später wurde auch Griechenland der römischen Provinz Makedonien zugeschlagen (27 v. Chr. in die Provinz Achaia umgewandelt) und Karthago zerstört. Die „gereizte Weltmacht“ (Klaus Bringmann) wurde nach der Vernichtung Karthagos und der Eroberung Griechenlands zum Beherrscher der bekannten westlichen Welt. Im Osten stellte es sich schützend vor das schwache Ägypten der Ptolemäer und hielt die Seleukiden davon ab, deren Schwäche auszunutzen. 133 v. Chr. wurde auf dem Boden des Reiches von Pergamon die Provinz Asia errichtet. Doch zeigte das Fundament erste Risse: 136 v. Chr. begann der Sklavenkrieg auf Sizilien. 113–101 v. Chr. kam es zum Zug der Kimbern und Teutonen, in dessen Verlauf sich der spätere Anführer der Popularen, Marius, einen Namen machte. 111 v. Chr. entbrannten Kämpfe in Numidien. 9189 v. Chr. kam es zum Bundesgenossenkrieg, in dessen Verlauf sich die römischen Bundesgenossen schließlich das volle Bürgerrecht erkämpften. 88 v. Chr. begann der Kampf gegen Mithridates VI. von Pontos, der in einer Nacht mehrere Tausend römische Siedler umbringen ließ (Vesper von Ephesus). Im Osten wurde 64/63 v. Chr. von Pompeius eine Neuordnung vorgenommen: Die Provinz Syria wurde auf dem Boden der Überreste des Seleukidenreiches errichtet, um den Parthern die in Schach halten zu können, die im Osten die seleukidischen Besitzungen erobert hatten. Doch während der Jahre 133 v. Chr. und danach kam es zu einer schweren und andauernden Krise der Republik – der Revolutionszeit und der Zeit der Bürgerkriege.

Krise der Republik und Bürgerkrieg

Der Aufstieg Roms zur Großmacht brachte für den Staat neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Problemen. Als entscheidend erwiesen sich die Agrarfrage und die eng damit verbundene Frage der Militärverfassung. Die Gegensätze mündeten schließlich in ein Jahrhundert der Bürgerkriege, das mit dem Untergang der Republik endete. Das traditionelle Milizsystem, bei dem alle Bürger der Stadt an der Verteidigung und Kriegführung beteiligt waren, erwies sich angesichts der vielen durch die Expansion notwendig gewordenen Feldzüge als nicht mehr praktikabel. Nach Niederlagen im Jugurthinischem Krieg und gegen die Kimbern und Teutonen setzte schließlich der römische Feldherr Marius eine Reform der Militärverfassung durch. Er führte eine Berufsarmee von gut ausgebildeten und länger dienenden Soldaten ein. Die neue Militärverfassung führte zu einer engeren Bindung der Soldaten an ihren jeweiligen Feldherrn. Für die meist besitzlosen Soldaten war der Kriegsdienst nun nicht mehr eine Pflicht neben ihrem normalen Beruf, sondern der einzige Broterwerb. Die Söldner erwarteten deshalb von ihren Feldherrn Beute und darüber hinaus nach ihrer Entlassung eine Versorgung mit Landbesitz. Die Versorgung der Veteranen wurde nun zu einem Thema, das die politische Diskussion in Rom immer wieder beeinflusste. Die enge Bindung der Truppen an einzelne Feldherren erwies sich jedoch auch in einer anderen Hinsicht als schwere Belastung der politischen Verfassung. Denn für die Feldherrn ergab sich nun die Möglichkeit, mit den ihnen ergebenen Truppen eigene Interessen auch gegen den Willen von Senat oder Volksversammlung durchzusetzen. Das Zeitalter der Bürgerkriege ist von diesen "privaten" Armeen ehrgeiziger Politiker geprägt. Zusätzlich ergab sich ein Strukturproblem: Von Römern in Militär oder Staatsdienst wurde eine erfolgreiche Karriere erwartet; gleichzeitig erwartete man aber auch, dass sie sich anschließend wieder in die Hierarchie einreihten, was langfristig nicht funktionierte und spätestens mit der Expansion des Imperiums über den gesamten Mittelmeerraum immer mehr Probleme aufwarf. Bürgerkrieg Etwa ab dem Jahr 133 v. Chr. standen sich in Rom die Optimaten und Popularen gegenüber. Die Popularen wollten die sozialen Gegensätze in Rom durch eine umfassende Agrarreform verändern. Die Versuche von Tiberius Gracchus im Jahre 133 v. Chr. und seinem Bruder Gaius zehn Jahre später scheiterten jedoch (Gracchische Reformen). Marius, der Held der Feldzüge gegen die Kimbern und Teutonen, unternahm 107 v. Chr. eine Heeresreform und wurde infolge der Versorgung seiner Veteranen und der damit verbundenen Landproblematik zu einem Führer der Popularen. Die beiden Parteien standen sich denn auch weiterhin feindlich gegenüber. Nach dem Tod des Marius übernimmt Lucius Cornelius Cinna die Führung, auf der anderen Seite stand der ehrgeizige Sulla, der Konkurrent des Marius und erfolgreiche Befehlshaber im Krieg gegen Mithridates VI., der siegreich blieb und sich zum Diktator aufschwingen konnte (8279 v. Chr.). Er entmachtete die Volkstribune und stärkte die Stellung des Senats und errichtete eine kurzfristige Terrorherrschaft. Nach seinem Tod werden jedoch viele seiner Anordnungen zurückgenommen. In Folge der Krise der späten Republik kam den erfolgreichen Feldherren eine besondere Bedeutung zu. Gnaeus Pompeius Magnus, der in jungen Jahren unter Sulla gedient hatte, errang großen Ruhm in Spanien und im Osten, wo er das Reich der Seleukiden beseitigte und 64/63 v. Chr. die Provinzen neu ordnete. Sein Bündnis mit Gaius Iulius Caesar und Marcus Licinius Crassus (erstes Triumvirat 60 v. Chr.) ist ein deutliches Indiz für die strukturelle Schwäche der späten Republik, deren Institutionen sich der Krise nicht gewachsen zeigten. Die außerordentlichen Imperien (das erste 67 v. Chr.) des Pompeius gaben ihm eine Machtfülle in die Hand, die kein römischer Feldherr vor ihm besessen hatte. In gewisser Weise sollte Augustus an diese Praxis – und nicht die Caesars – anknüpfen. Caesar unterwarf 5851 v. Chr. Gallien und überflügelte damit Pompeius. Nach dem Tod des Crassus standen sich diese beiden Männer nun jedoch im Kampf gegenüber, wobei Pompeius vor allem die konservativen Senatskreise auf seiner Seite hatte, die um "ihre republikanische Freiheit" fürchteten. 49 v. Chr. kam es schließlich zum offenen Krieg und Caesar marschierte auf Rom, welches Pompeius räumte. Pompeius wurde um 48 v. Chr. bei Pharsalos von Caesar geschlagen und bald darauf in Ägypten ermordet. Caesar war nach weiteren Kämpfen gegen die Republikaner in Ägypten und im Westen (in Hispanien und Africa) der de facto alleinige Herrscher des Römischen Reiches. Doch führte dies nur zum Zusammenschluss seiner Feinde, die ihn am 15.3.44 v. Chr. (Iden des März) im Senat ermorden. Doch war die Idee der Neuordnung der Republik nicht gestorben. Caesars enger Vertrauter Marcus Antonius und sein Neffe Octavian schlossen sich zusammen und vernichteten die Republikaner 42 v. Chr. in der Schlacht von Philippi in Griechenland.

Das Ende der Republik und die Begründung des Prinzipats

Nun schien sich die Situation von 49. v. Chr. zu wiederholen: Marcus Antonius und Octavian standen sich gegenüber (der eine im Osten, der andere im Westen). Es kam 40 v. Chr. zum Vertrag von Brundisium, in welchem die Interessensphären geteilt werden (Octavian im Westen, Antonius im Osten). Doch blieben die Spannungen bestehen. Marc Anton und seine neue (und Caesars ehemalige) Geliebte Kleopatra träumten von einem Großreich, dessen Zentrum der Osten sein sollte. Es war schließlich Octavian, der zum Schlag ansetzte und den Senat dazu brachte, Ägypten den Krieg zu erklären. Octavian besiegte Antonius 31 v. Chr. in der Seeschlacht von Actium. Antonius und Cleopatra starben bald darauf in Ägypten. Ägypten selbst wurde als Provinz direkt dem zukünftigen Kaiser unterstellt. Rom beherrscht nun uneingeschränkt das Mittelmeer und in Rom herrschte Octavian. Octavian wurde so zum Alleinherrscher Roms. Er inszenierte die Übergabe der republikanischen Amtsvollmachten auf seine Person und begründet damit den Prinzipat (27 v. Chr.). Er erhielt den Ehrennamen Augustus und wurde so zum Stammvater des römischen Kaiserreiches. Die Illusion einer republikanischen Regierungsform blieb bestehen, doch lag die Macht von nun an nur noch in den Händen des Princeps (Kaisers).

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom
- Punische Kriege
- Konsulat
- Senat
- Optimaten
- Popularen
- Römische Bürgerkriege
- Cursus honorum
- Hellenismus
- Gracchische Reformen
- Prinzipat

Literatur in Auswahl


- Heinz Bellen: Grundzüge der römischen Geschichte. Von der Königszeit bis zum Übergang der Republik in den Prinzipat, 2. Auflage, Darmstadt 1995.
- Jochen Bleicken: Geschichte der römischen Republik, Oldenbourg Grundriss der Geschichte, 4. Aufl., München 1992. Knappe Darstellung mit Forschungsteil und umfangreicher Bibliographie.
- Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik, 7. Auflage, Paderborn 1995. Standardwerk.
- Klaus Bringmann: Geschichte der römischen Republik, München 2002. Solide und flüssig geschriebene Darstellung
- Karl Christ: Krise und Untergang der römischen Republik, 4. Auflage, Darmstadt 2000. Detailstudie mit zahlreichen weiteren Literaturangaben zur Krise der Republik.
- Harriet I. Flower (Hrsg.): The Cambridge Companion to the Roman Republic, Cambridge 2004.
- Tom Holland: Die Würfel sind gefallen. Der Untergang der Römischen Republik, Berlin 2004. Populärwissenschaftliche, aber sehr gut geschriebene Darstellung des Untergangs der Republik; als Einführung gut geeignet. Republik ja:ローマ共和国

Außenpolitik

Der Begriff Außenpolitik beschreibt das politische Handeln eines Staates (eines Staatenbundes etc.), insbesondere seiner Regierung (Außenminister), zur Vertretung seiner Interessen, einerseits, andererseits zur (diplomatischen) Gestaltung seiner auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten (und Verbünden) sowie zu zwischenstaatlichen Einrichtungen. In der Politikwissenschaft beschäftigt sich vor allem der Teilbereich der Internationalen Beziehungen mit der Außenpolitik verschiedener Staaten.

Einflüsse auf die Außenpolitik

Die Außenpolitik eines Staates wird von zahlreichen Faktoren bestimmt: # Innenpolitische Faktoren: Stärke der Regierung, Herrschaftsstruktur, Machtlegitimation, Kompromißfähigkeit nach Außen (Prestige, Wahlkampf) # Außenpolitische Faktoren: Einbindung in Systeme, Grad der Souveränität, Sicherheit und Militär, historische Verbindungen und Abhängigkeiten # Ökonomische Faktoren: Wirtschaftskraft, Wirtschaftsstruktur, Verhältnis Import-Export, Verflechtungen und Abhängigkeiten # Gesellschaftliche Faktoren: Bewusstseinslage und Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung, Konsensfähigkeit, "Weltoffenheit" # Objektive Faktoren: geographische Lage, Ressourcen, Bevölkerungszahl

Charakter der Außenpolitik

Außenpolitik ist eine zähe, langwierige Angelegenheit. Bei einem Regierungswechsel in einem kommunitären Staat ändert sich die Außenpolitik meist nur in Nuancen (daher auch die weitgehende Auslassung außenpolitischer Zielsetzungen in Wahlprogrammen), allenfalls Akzentverschiebungen sind möglich. Die Gründe dafür sind vielfältig: # Die Leitziele Stabilität, Kontinuität und Beherrschbarkeit bleiben ebenso bestehen wie die Systeme, in denen sich die Politik bewegt (Bündnisse: pacta sunt servanda!) # Grundprobleme, welche die Weltlage und damit außenpolitische Aktivitäten beeinflussen, behalten häufig über lange Zeiträume ihre Brisanz (zum Beispiel Nahostkonflikt) # Objektive Inlandsfaktoren bleiben bestehen, auch veränderbare Inlandsfaktoren ändern sich nicht "ruckartig" # Revolutionäre außenpolitische Konzepte sind aufgrund des hohen internationalen Verflechtungsgrades nicht oder nur kaum durchsetzbar. Auch der Krieg als „ultima ratio“ scheidet immer mehr aus.

Zitat

Die großen Nationen sind nicht von innen gemacht, sondern nach außen; nur eine geschickte Außenpolitik, eine Politik bedeutender Unternehmungen, ermöglicht eine fruchtbare Innenpolitik, die letzten Endes immer von geringerem Tiefgang ist.José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)

Siehe auch


- Botschafter, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenpolitisches System der USA, Bundesdeutsche Außenpolitik 1945–1989

Weblinks


- [http://www.deutsche-aussenpolitik.de/ Außenpolitik-Projekt der Uni Trier unter Leitung von Hanns W. Maull]
- [http://www.politik.uni-koeln.de/jaeger/links/medien Linksammlung zum Thema Außenpolitik und Medien]
- [http://www.dgap.org Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. – DGAP]
- [http://www.dias-online.org Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik e. V. – DIAS]
- [http://www.swp-berlin.org Stiftung Wissenschaft und Politik – SWP]
- [http://www.thinktankdirectory.org/directory/politikfelder.html#aussen „Think Tank Directory“, Kategorie Außen- und Sicherheitspolitik]
- [http://www.german-foreign-policy.com Informationen und Kritik zur Deutschen Außenpolitik – www.german-foreign-policy.com] Kategorie:Politisches Sachgebiet Kategorie:Politologie Kategorie:Diplomatie

Volksversammlung

Die Volksversammlung (griechisch ekklesia; lateinisch comitia (pl.) für die verschiedenen Versammlungen) ist die Zusammenkunft aller Bürger eines Staates im Gegensatz zu den Volksvertretern der repräsentativen Demokratie. Der Ursprung liegt in der Antike, vor allem im antiken Griechenland, wo es in verschiedenen Poleis Volksversammlungen gab. Am bekanntesten ist sicherlich die athenische Volksversammlung (siehe attische Demokratie), an der die athenischen Vollbürger teilnehmen durften. Doch auch in der römischen Republik existierten Volksversammlungen. Das Recht zur Teilnahme konnte und kann beschränkt werden (nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Einkommen). Die Volksversammlung ist bei der direkten Demokratie durch den Volksentscheid die entscheidende Instanz im Gesetzgebungsverfahren. Kategorie:Politischer Begriff

Foederaten

Foederatus war im Römischen Reich jeder Volksstamm, der keine römische Kolonie war, dem aber auch kein römisches Bürgerrecht (civitas) bewilligt wurde, mit dem Rom aber durch einen Vertrag (foedus) verbunden war, der ein Kontingent von Kriegern zusagte, falls Bedarf bestand. Die Lateiner wurden als Blutsverwandte betrachtet, die übrigen als Verbündete socii. Die Reibungen zwischen diesen vertraglichen Verpflichtungen ohne den entsprechenden Nutzen der romanitas führte zu den Kriegen zwischen den Römern und einer kleinen Gruppe enger Verbündeter auf der einen Seite, und den unzufriedenen socii auf der anderen. Ein Gesetz aus dem Jahr 90 v. Chr. (Lex Julia) bot das römische Bürgerrecht den verbündeten Staaten an, die die Vertragsbedingungen akzeptierten. Nicht alle Städte (zum Beispiel Heraclea und Neapel) waren bereit, sich in der römischen res publica absorbieren zu lassen. Andere foederati lagen außerhalb Italiens: Gades in Spanien oder Massilia (Marseille) in Gallien. Später wurde der Begriff foederati auf die römische Praxis ausgedehnt, barbarische Stämme zu unterstützen - zum Beispiel die Franken, Wandalen, Alanen und vor allem die Westgoten - die im Gegenzug Soldaten für den Dienst der römischen Armee stellten. Alarich begann seine Laufbahn als Anführer eine Gruppe von gotischen Foederaten. Das Wort foederatus stammt vom lateinischen Wort foedus, das einen feierlichen verbindlichen Vertrag gegenseitiger Unterstützung zwischen Rom und einer anderen Nation auf Dauer bezeichnet. Anfangs hatte die römische Unterstützung die Form von Geld oder Nahrungsmitteln, aber als das Steueraufkommen im 4. und 5. Jahrhundert nach Christus schwand, wurde den foederati gestattet, auf römischem Territorium zu siedeln. Großgrundbesitzer, die in weit entfernten und grenznahen Provinzen in großen und autarken Villen lebten, meinten, dass ihre Steuerzahlungen an die Zentralregierung in dieser Situation sinnentleert würden. Als die Steuereinnahmen dann aufgeteilt und einen lokaleren Bezug bekamen, begann das Römische Reich in kleinere Einheiten zu zerbröseln. Im Jahr 376 fragten die Westgoten bei Kaiser Valens um Erlaubnis nach, am Südufer der Donau siedeln zu dürfen, und wurden damit ins Reich als foederati aufgenommen. Zwei Jahre später erhoben sich die Westgoten und schlugen die Römer in der Schlacht von Adrianopel. Der ernsthafte Verlust militärischer Stärke zwang das Römische Reich gleichzeitig, sich mehr auf die Föderaten zu stützen. Theodosius I. schloss im Oktober 382 einen folgenschweren Vertrag mit den Westgoten. Dieser Gotenvertrag sah die Ansiedlung der Goten in Thrakien vor. Sie sollten zwar den Kaiser als Oberherrn anerkennen, jedoch autonom bleiben, eigenen Heerführern gehorchen und für ihren Militärdienst hohen Sold erhalten. Es war das erste Mal, dass ein größerer Volksverband geschlossen auf römischen Boden angesiedelt wurde - und zwar als freie Männer, nicht als in der Schlacht Gefangenen. Dennoch sorgte dieser (oft kritisierte) Vertrag dafür, dem Reich neue Soldaten zu verschaffen, wenn es auch der Barbarisierung des Heeres weiter Vorschub leistete. Die Loyalität der Stämme und ihrer Anführer blieb jedoch unzuverlässig. Im Jahr 395 erhoben sich die Westgoten, diesmal unter Alarich, erneut. Einer der mächtigsten spätrömischen Generäle, der Wandale Stilicho, war Sohn von Eltern mit dem Foederaten-Status. Andererseits war die Ansiedlung fränkischer Foederaten in Nordgallien von großer Bedeutung für die Entstehung des fränkischen Reichs. Germanische Foederaten aus Mitteldeutschland und Böhmen trugen entscheidend zur Entstehung des Stammes der Baiern bei, ebenso wie die Anwerbung der Angelsachsen durch britische Herrscher (zum Beispiel Vortigern) zur Bildung des frühmittelalterlichen England. Im 5. Jahrhundert basierte das römische Militär fast vollständig auf Einheiten von Foederaten. Im Jahr 451 wurde Attila nur mit Hilfe von foederati geschlagen (einschließlich der Westgoten und Alanen). Und foederati gaben dem Römischen Reich den tödlichen Stoß, als ihr germanischer Kommandant Odoaker den letzten römischen Kaiser Romulus Augustulus absetzte.

Literatur


- Manfred Clauss: Föderaten, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, Sp. 601 (dort auch weitere Literaturangaben).

Weblinks


- [http://www.ukans.edu/history/index/europe/ancient_rome/E/Roman/Texts/secondary/SMIGRA
- /Foederatae_Civitates.html George Long, "Foederati civitates"] (Englisch). Kategorie:Römische Politik ko:푀데라티

Föderation

Föderation bezeichnet im Allgemeinen:
- einen Staat, der föderal gegliedert ist.
- eine Organisation, zum Beispiel Gewerkschaft, Unternehmen oder nichtstaatliche Organisation, die wie eine politische Föderation gegliedert ist. im Besonderen:
- unter Europaskeptikern den supranationalen Charakter der Europäischen Union.
- die Russische Föderation
- die Australische Föderation, einen Vorläufer des Australischen Bundes
- Identity Federation, ein Konzept im IT-Management
- die Vereinte Föderation der Planeten, eine fiktive Allianz aus dem Star-Trek-Universum
- die Handelsföderation, eine fiktive Allianz aus Star Wars Kategorie:Begriffsklärung

Föderalismus

Föderalismus bezeichnet grundsätzlich ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Glieder (seien es Länder, Provinzen oder auch nur Vereine) über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammen geschlossen sind. Im politischen Bereich ist damit speziell ein staatliches Organisationsprinzip gemeint, infolge dessen einzelne Gliedstaaten (Länder) einen Bundesstaat - der Begriff Bundesstaat kann dabei sowohl den Gesamtstaat als auch die Gliedstaaten meinen - oder (in wesentlich lockerer Form) einen Staatenbund bilden. Der Begriff leitet sich vom lat.: foedus, foedera (Bund, Bündnis, Vertrag) ab. Die Gliedstaaten (auch Länder, Bundesländer, Kantone oder Bundesstaaten genannt) geben dabei - allerdings nicht im Falle eines Staatenbundes - ihre staatliche Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Gesamtstaat, der Bund, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z.B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in Deutschland z.B. Bildung, Polizei). Meist wird der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch eingegrenzten Teilgebieten ihres Staates eine gewisse politische Autonomie einräumen. Diese darf nicht ohne weiteres wieder entzogen werden und ist meist in der Verfassung festgelegt. Die so genannten Gliedstaaten besitzen eigene politische Organe und eigene Kompetenzen zur Regelung ihrer Angebote und leiten diese Rechte nicht vom Zentralstaat ab. Im Gegensatz zum Staatenbund besitzt der Gesamtstaat im Föderalismus auch eigene Kompetenzen, die er ohne die Zustimmung der Gliedstaaten regeln kann. Beispiel für institutionellen Föderalismus sind manche Parteien, die sich, zum Beispiel in Deutschland, in den Gliedstaaten bilden und Aufgaben und Kompetenzen der Organisation auf eine Dachorganisation übertragen, die in Teilgebieten eigenständig agieren kann, in anderen Teilen jedoch auf die Teilorganisation angewiesen sind. Der Föderalismus ist immer geprägt vom Spannungsfeld der Beziehungen zwischen Zentralstaat und den Gliedstaaten, sodass es durchaus zu Pendelbewegungen hin zu mehr Zentralisierung oder zu mehr Dezentralisierung kommen kann.

Entstehung

Bundesstaaten können auf zwei Arten entstehen:
- Ein Zusammenschluss bislang selbstständiger Staaten zu einem größeren Staatswesen (siehe Schweiz)
- Auflockerung und Zerteilung von bisherigen Zentralstaaten.

Kompetenzverteilung

Bei der Aufgabenverteilung wird unterschieden zwischen
- sachlicher Kompetenzverteilung, d.h. die staatlichen Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Gliedstaat nach inhaltlichen Kriterien verteilt: Beispielsweise übernimmt der Bund die Außen- und Geldpolitik, während die Länder für Bildungswesen und Innere Sicherheit zuständig sind.
- funktionaler Kompetenzverteilung, d.h. die Zuständigkeiten zwischen Bund und Gliedstaaten unterscheiden sich nach Art der zu erbringenden Leistung: Der Bund erarbeitet z.B. Gesetze und die Gliedstaaten führen die Gesetze aus.

Abgrenzung zu Zentralstaaten und zum Staatenbund

Föderalismus grenzt sich zum einen vom Zentralismus, zum anderen vom Staatenbund ab. Betrachtet werden hierbei im Sinne des Völkerrechts souveräne Staaten, die ihre innerstaatlichen Angelegenheiten ohne Einmischung anderer Staaten regeln. Ausnahme kann die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an überstaatliche Organisationen (beispielsweise die Europäische Union) sein. Ein zentralistischer Staat hat nur eine politische Entscheidungsebene, die zentral alle Angelegenheiten des Staates bestimmt oder diese lokalen politischen Behörden kommissarisch überträgt. Diese lokalen Behörden haben jedoch keine eigenen Rechte, die den Zentralstaat hindern diese Kompetenzen wieder zu entziehen oder die Behörde aufzulösen. Beispiel hierfür ist Frankreich. Ein Staatenbund hingegen entsteht durch Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten auf Basis von Verträgen. Hier können zwar gemeinsame Institutionen gebildet werden. Ein Staat kann jedoch jederzeit wieder aus alleiniger Entscheidung austreten. Ein Beispiel ist die UNO.

Eigenschaften föderaler Staaten

Föderale Staaten besitzen meist eine Verfassung, die nur durch die Mehrheit der Gliedstaaten und die Mehrheit der gesamtstaatlichen Legislative geändert werden kann. Diese legt Kompetenzen für Gliedstaaten und Gesamtstaat fest. In jedem Gliedstaat gibt es legislative, exekutive und judikative Organe. Dies erweitert die vertikale Gewaltenteilung um eine horizontale Gewaltenteilung, die eine hemmende Wirkung entfachen kann und damit die Stabilität des politischen Systems fördert. Gleichzeitig entlastet die Bearbeitung politischer Probleme durch die Gliedstaaten den Gesamtstaat. Die Bürger können sowohl ein gesamtstaatliches als auch ein gliedstaatliches Parlament wählen. Meist besitzt die gesamtstaatliche Ebene zwei Parlamentskammern. Die eine vertritt dabei auch gliedstaatliche Interessen.

Föderales Europa

Lange Zeit konnte man bei der EWG und EG von einem Staatenbund sprechen. Verträge wie die Montanunion hatten sogar ein Ablaufdatum. Heute besitzt die EU neben einer Verwaltung auch feste Kompetenzen, die auf Basis der EU-Verträge vom Europäischem Gerichtshof überprüft werden. Solange die EU noch keine eigene Verfassung besitzt, kann man zwar noch nicht von einem föderalen Staat sprechen; aber die EU ist auf dem Weg, zu einem Staat über Staaten zu werden, der mehr ist als ein Staatenbund. Manche bezeichnen die EU deshalb heute als Staatenverbund.

Liste föderal verfasster Staaten


- Argentinien, 23 Provinzen, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1853/1994
- Äthiopien, 9 Regionen, 2 Gebiete mit Sonderstatus, Verfassung von 1995
- Australien, 6 Bundesstaaten, 2 Territorien, 3 Außengebiete, Verfassung von 1901
- Belgien, 3 Regionen, 3 Sprachgebiete, Verfassung von 1994
- Brasilien, 26 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1988
- Deutschland, 16 Länder, Grundgesetz von 1949
- Estland, 15 Landkreise, Verfassung von 1992
- Kanada, 10 Provinzen, 3 Territorien, Verfassung von 1867/1982
- Indien, 28 Staaten, 7 Territorien, Verfassung von 1950
- Komoren, 3 Territorien, Verfassung von 2001
- Malaysia, 13 Bundesstaaten, 3 Territorien, Verfassung von 1957
- Mexiko, 31 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1917
- Mikronesien, 4 Teilstaaten, Verfassung von 1979
- Nigeria, 36 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1979
- Österreich, 9 Bundesländer, Verfassung von 1929.
- Pakistan, 4 Provinzen, 2 Territorien, Verfassung von 1973
- Russland, 21 Republiken, 1 Autonomes Gebiet, 10 Autonome Kreise, 6 Regionen, 49 Gebiete und 2 Städte mit Subjektstatus, Verfassung von 1993
- Schweiz, 26 Kantone (bis 2000: 20 Kantone und 6 Halbkantone), Verfassung von 1848 (Totalrevisionen von 1874 und 1999)
- Spanien, 19 Autonome Regionen, Verfassung von 1978
- Südafrika, 9 Provinzen, Verfassung von 1996
- St. Kitts und Nevis
- Venezuela, 23 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1999
- Vereinigte Arabische Emirate, 7 Emirate, Verfassung von 1971
- Vereinigte Staaten von Amerika, 50 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1787

Nicht mehr existente Bundesstaaten


- Äthiopien
- Deutsches Reich (1871-1918)
- Jugoslawien
- Norddeutscher Bund (1867-1871)
- Tschechoslowakei

Siehe auch


- Bundestreue
- Subsidiarität
- Exekutivföderalismus
- Statistik der deutschen Länder von 1925 Einzelne Artikel für Staaten:
- Föderalismus in Deutschland
- Föderalismus in der Schweiz Kategorie:Politische Geographie Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Staatsphilosophie ja:連邦

Föderaltheologie

Föderaltheologie (lat. foedus, »Bund«; daher auch: Bundestheologie), theologische Richtung im Protestantismus vor allem des 18. Jahrhundert

Überblick

Der Bundesbegriff in der Theologie der Reformation geht auf Ulrich Zwingli zurück, der ihn bei den Wiedertäufern entdeckt haben dürfte. Der Grundgedanke hierbei, dass der alte Bund (berîth) des Alten Testamentes, den Gott schon mit Adam und Noah, dann der Vätergott mit Abraham schloss und JHWH mit Mose erneuerte, im Neuen Testament seine Fortsetzung fände. Die so geschaffene heilsgeschichtliche Kontinuität stellt nach der Auffassung ihrer Vertreter aber gleichzeitig eine Entwicklung dar. Johannes Coccejus nennt bsplw., partiell an Johannes Calvin anschließend, fünf Etappen, in denen sich so von der Schöpfung bis zu Christus das Heil Gottes vollziehen soll. Dabei sind innerhalb des Christentums der Sündenfall und das Endes des mosaischen Gesetzesglaubens, dann der Tod (Kreuz) und die Auferweckung des Jesus von Nazaret als Schnittstellen weniger umstritten. Der Sinn einer exponiert wie getrennt verhandelten Aufeinanderfolge, wie sie die Föderaltheologie bietet, wurde hingegen häufiger hinterfragt. In ein rätselhaftes Dunkel verlegt erschien nun aber vielen Betrachtern die in der Reihenfolge des heilsgeschichtlichen Vollzuges zweite Etappe, die von einer inntertrinitarischen Spannung. Neben dieser Frage ist immer wieder auch die Problematik einer zu anthropozentrisch konstruierten Heilsgeschichte betont worden. Dahingegen wird die Adaption der alttestamentlichen Bundestheologie innerhalb eines heilsgeschichtlichen Gesamtentwurfes eher gewürdigt - mancherorts wurde bei Coccejus daher sogar die erste »evangelische Eschatologie seit der Reformationszeit« (P.Jacob) gesehen. Auch die Befreiung von der Gefahr des Determinismus (auch wenn das Spannungsverhältnis von Gnade und Prädestination erhalten bleibt) wie der Versuch einer Auflösung des Konfliktes zwischen Erwählung und Heil wird hervorgehoben. Innerhalb des Protestantismus ist die Föderaltheologie als ein Versuch des Ausgleiches zwischen Lutherischer Orthodoxie und Pietismus zu begreifen, deren Vertreter aber dann in der Regel zur Seite der Erweckung neigten: Neben den oben genannten vor allem Campegius Vitringa, Friedrich Adolf Lampe, Johann Heinrich Heidegger, Johann Gerhard Hasenkamp, Gottfried Menken, Christian Krafft, Samuel Collenbusch und andere.

Literatur


- L. Diestel, Studien zur Föderaltheologie; in: JdTH 10 (1865), 209-276
- E.v. Korff, Die Anfänge der Föderaltheologie und ihre erste Ausgestaltung in Zürich und Holland; 1908
- P Jacob, Föderaltheologie, dogmengeschichtlich; Artikel in: RGG, 3. Aufl., 1318ff.

Kategorie:Theologie Kategorie:Reformierte Kultur Kategorie:Christentumsgeschichte (Neuzeit)

Kategorie:Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte Kategorie:Grundlagen des Rechts Kategorie:Geschichte nach Themen

Perú/Etnografía

La misma geografía del Perú divide el país en costa, sierra y selva, por lo que, a veces, sus habitantes son clasificados por zonas, mas no por razas ya que en este país el individuo racista es automáticamente aislado o se autoaisla en ghettos.

País multirracial

El Perú es un país multirracial que, gracias a la inédita idiosincracia de su pueblo, ha sabido enriquecer su multirracial etnografía heredada de una cultura multimilenaria donde las diferentes razas se mezclan continuamente.

Población de la selva

La población indígena de la región amazónica u oriental del país es predominantemente la siguiente:
- Región Loreto: Achuar, Bora, Cocama, Cocamilla, Witoto, Maijuna, Orejón, Secoya, Yawa.
- Región Madre de Dios: Amawaka, Harakmbut, Ese'ejja, Machiguenka, Nawa, Quichua runas, Yine, Yora.
- Región Ucayali: Ashánika y Shipibo

Población de la costa

En la costa se encuentran la mayor parte de inmigrantes, sus descendientes y su integración a la etnografía peruana. Las principales procedencias son:

Inmigración europea

Una parte importante de la población la forman los descendientes de sangre europea e indígena conocidos como mestizos, y los blancos que en su mayoría son de ascendencia española, aunque también los hay provenientes de Alemania, Francia, Italia, Gran Bretaña y de otros países europeos.

Inmigración africana

Desde mediados del siglo XVII, los traficantes de esclavos trajeron al Perú muchos africanos para trabajar bajo dominio del imperio colonial. Estas personas tuvieron diferentes nombres según el origen y castas de su procedencia, tales como congos, mantengas, cambados, misangas, mozambiques, terranovas, minas y angolas. Los angolas dieron origen a la fiesta religiosa más importante del Perú y a una de las más importantes del mundo católico, la del Señor de los Milagros.

Inmigración asiática

La inmigración china proveniente de Cantón es la más numerosa y antigua que hay del continente asíático. Después de los Estados Unidos, en el Perú es donde más chinos y descendientes de chinos hay en el mundo. En Lima existe el antiguo barrio chino. En muchos comercios minoristas, los vendedores hablan chino entre ellos. El origen de la inmigración de Cantón fue también producto del tráfico de esclavos. La inmigración de personas provenientes del Japón es actualmente importante y data de fines del siglo XIX, y posteriormente a la abolición de la esclavitud. Los inmigrantes japoneses llevan el nombre de "isei", mientras sus descendientes se conocen como "nisei" y "sansei".

Inmigración árabe y judía

También hay árabes y judíos provenientes de diferentes países del mundo. Al Perú no se han trasladado esas diferencias y distanciamientos de todo calibre que hay entre árabes y judíos en otros países o regiones. Los judíos, por ejemplo, fueron recibidos hospitalariamente cuando huían de sus respectivos países a causa de la persecución nazi.

Véase también


- Perú P Categoría:Demografía del Perú

prace magisterskie dieta tuszcze miadyca hotels Prague










































:: RELATED NEWS ::
大牛湖
大牛湖位於香港新界西貢區井欄樹通往將軍澳的古代棧道:「小夏威夷徑」 (Little Hawaii Trail)上。

歷史背景


- 在公元1906年,加拿大商人:連尼(Alfred Herbert Rennie 185
蝴蝶谷
蝴蝶谷是香港荔枝角呈祥道長坑路之間的山谷。 這裡原本有許多黃金顏色的蝴蝶,所以被命名蝴蝶谷。每當春天,掛滿在樹上的蝶蛹,就孵化成萬千隻黃金香港新界荃灣區,鄰近光板田村。

三個池塘


- 沿「照潭徑」走,「曹公潭」流下來的水涌,被稱為「檀香澗」,因為1950年代,上流有水力碾磨香粉的企業,沿「檀香澗」走約15分鐘,便可到達。
- 共有三個不同層次的池塘:最高層的稱為「曹公潭」;中層的稱為「珍珠潭」;層的稱為「梅
小西湖
小西湖,在全中國範圍內,以小西湖來命名的旅遊勝地有好幾處。

各地小西湖

小西湖

這裡介紹的是,:位於香港新界 之「筆架山道」(Beacon Hill Road) ,近「悅園」(Green Garden)私人住宅大廈。

地理環境

「九龍塘」位於九廣鐵路 的東部;「小西湖」位於
時空道標
神奇傳說:時空道標是一套SRPG遊戲,由日本TGL公司開發。於1997年5月30日首度推出日語版,同年8月推出中文版。故事的背景是前作「神奇傳說」8年之後,一位名為卡羚的少女乘船前住一個名為奧德蘭克達的城市,開始展開其冒險旅程。

人物


- 卡羚 :遊戲中的女角,擅長火焰魔法,喜歡購物,但害怕又黑又窄的地方。
- 艾魯 :遊戲中唯一出戰的
光学
光学是研究电磁波)的行为和性质,以及光和物质相互作用的物理学科。传统的光学只研究可见光,现代光学已扩展到对全波段电磁波的研究。 光是一种电磁波,在物理学中,电磁波由电动力学中第三紀元2912年——第三紀元2930年)是英國作家約翰·羅納德·瑞爾·托爾金的史詩式奇幻小說《魔戒》中的人物。他是第十四任
亞拉松二世
亞拉松二世 Arathorn II(在位期間:第三紀元2930年——第三紀元2933年)是英國作家約翰·羅納德·瑞爾·托爾金的史詩式奇幻小說《魔戒》中的人物。他是第十五任1970年發生於台灣台東縣東河鄉泰源谷地泰源監獄的台灣獨立武裝起義(官方說法為暴動)事件,參與者有參與台灣獨立運動洗禮的,基督徒重要的禮儀。 聖餐的直接根據來自《新約聖經》,耶穌基督在被釘十字架上死的晚上,與十二門徒
All Rights Reserved 2005 wikimiki.org