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| Französische Regierung |
Französische RegierungDie französische Regierung wird vom Präsidenten Frankreichs auf Vorschlag des Premierministers ernannt. Die Regierung nimmt im semipräsidentiellen Regierungssystem allerdings eine schwächere Stellung ein, als sie diese in parlamentarischen Regierungssystemen wie dem deutschen hat.
Als Mitglieder der Regierung gelten auch die beigeordneten Minister (ministres délégués) und Staatssekretäre (secrétaires d'Etat), die den jeweiligen Ministern unterstellt sind.
Für eine genauere Beschreibung der Kompetenzen einzelner Organe in Frankreich siehe Politisches System Frankreichs.
Mitglieder des Kabinetts sind seit der Umbildung im Juni 2005 folgende Minister/innen:
Siehe auch
- Liste_der_Premierminister_von_Frankreich
Weblinks
- [http://www.premier-ministre.gouv.fr/de/ Webseite des französischen Premierministers]
Kategorie:Politik (Frankreich)
Präsident
Ein Präsident ist das Staatsoberhaupt einer Republik. Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine allgemeine Wahl, durch ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil werden auch in Diktaturen Präsidenten ernannt. Das Wort Präsident wurde vom lateinischen praesidere das heißt 'den Vorsitz haben', abgeleitet. Die Präsidentschaft bezeichnet die Amtszeit eines Präsidenten oder die Situation Präsident zu sein.
Einige wenige moderne Republiken kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen die Schweiz und San Marino. Die Schweiz kennt allerdings einen Präsidenten der Konföderation, der ein Mitglied des Bundesrats ist. Der Schweizer Nationalrat wählt ein Mitglied des Bundesrats zum Präsidenten für ein Jahr. Allerdings ist der Präsident nur primus inter pares (erster unter Gleichen); lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt.
Auch das ehemalige deutsche Bundesland Württemberg-Hohenzollern hatte einen Staatspräsidenten, der zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef in einer Person war. In Bayern wollte man Anfang der 50er Jahre einen Staatspräsidenten einführen, entschied sich jedoch die Rolle des Staatsoberhauptes dem Ministerpräsidenten zu überlassen.
Der Präsident in der Demokratie
Die Stellung und die Befugnisse des Präsidenten werden meist durch eine geschriebene Verfassung festgelegt. Sie ist eingebunden in ein System der Gewaltenteilung oder zumindest in ein System der strikten Machtkontrolle.
Präsidentielle Demokratie
Hier vereinigt der Präsident die Funktion des Staatsoberhaupt und die des Regierungschef. Er besitzt große Machtbefugnisse. Der Präsident wird dann meist direkt vom Volk gewählt, was seine starke Position legitimiert.
Typische präsidentielle Regierungssysteme sind die der USA, Südafrika und der lateinamerikanischen Staaten.
Siehe auch: Präsidentielles Regierungssystem
Parlamentarische Demokratie
Hier ist der Präsident nur Staatsoberhaupt. Er wird meist nicht direkt vom Volk sondern durch die Legislative gewählt und hat hauptsächliche repräsentative Funktionen. Die eigentliche Führung der Exekutive (Regierung) ist die Aufgabe eines je nach Land (Premierminister, Ministerpräsident, Bundeskanzler, Regierungspräsident (Spanien), Ratspräsident) oder ähnlich genannten Regierungschefs, dessen Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist
Typische Parlamentarische Regierungssysteme sind die Deutschlands und Italiens.
Siehe auch: Parlamentarisches Regierungssystem
Semipräsidentielle Demokratie
Hier konkurrieren Präsident und Ministerpräsident um die Macht. Wird der Präsident durch die Parlamentsmehrheit gestützt, hat er weitreichende Kompetenzen. Gehören Parlamentsmehrheit und Präsident unterschiedlichen Parteien an, herrscht Kohabitation (frz. cohabitation)) und die Macht des Präsidenten ist eingeschränkt.
Typische semipräsidentielle Regierungssysteme sind die Frankreichs, Polens und Russlands, wobei Russland sich anscheinend im Übergang zum präsidentiellen Regierungssystem befindet.
Siehe auch: Semipräsidentielles Regierungssystem
Andere Systeme
In Diktaturen wird der Titel eines Präsidenten häufig von selbsternannten Anführern angenommen - ein Beispiel dafür ist Ugandas Expräsident Idi Amin. Einige staatssozialistische Staaten kennen oder kannten ebenfalls Präsidenten, allerdings liegt die Macht beim Zentralkomitee der Partei.
Siehe auch
- Präsidialrepublik, Präsidentielles Regierungssystem
- Präsident der Republik, Präsident (Verwaltung)
- Liste der Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Liste der Präsidenten von Frankreich
- Bundespräsident (Deutschland), Bundespräsident (Österreich),
- Staatspräsident (Frankreich)
Kategorie:Politik
Kategorie:Herrschertitel
ja:大統領
ko:대통령
simple:President
th:ประธานาธิบดี
zh-min-nan:Chóng-thóng
RegierungDie Regierung ist die oberste Institution eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Gesamtpolitik des Staates. Die Regierung, ihre Organisation und Funktion stehen in enger Beziehung mit der allgemein in der entsprechenden Gesellschaft vorherrschenden Herrschaftsstruktur sowie der sozio-ökonomischen Ordnung.
In modernen, demokratischen Staaten wird als Regierung meist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben gemeint.
In anderen Sprachen und Dialekten
In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung.
Auf britischem Englisch bedeutet das Wort government nicht nur "Regierung", sondern auch "Staatsgewalt"; auf amerikanischem Englisch bedeutet government sogar fast nur noch "Staatsgewalt"; die Exekutive wird meistens administration genannt. In Frankreich kann gouvernement sowohl "Regierung" als auch "Staatsgewalt" bedeuten, während das gouvernement in Kanada meistens nur "Regierung" bedeutet.
Legitimation der Regierung
Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:
- durch Wahlen: Demokratie
- durch Ernennung oder Vererbung: Plutokratie, Aristokratie, Monarchie, Autokratie
- durch Gewalt: Diktatur, Militärjunta
- In der vom Anarchismus angestrebten Gesellschaft gibt es keine Regierung (Selbstorganisation, Selbstverwaltung, ein Rhizom besitzt kein Zentrum und keine Hierarchie).
Wirkliche Regierungen stellen oft Mischformen der genannten Systeme dar.
Beispielsweise eine Konstitutionelle Monarchie, die Elemente der Demokratie und Monarchie vereint.
Soziale Aufgaben
Die Aufgaben einer Regierung werden heutzutage in den meisten Staaten durch eine Verfassung festgelegt. Aus gesellschaftlicher Sicht ist es die eigentliche soziale Aufgabe der Regierung, allokations-, distributions- und stabilisierungspolitische Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und die Verfassung eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs (Banden), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (USA).
Siehe auch: Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung, 100-Tage-Frist
Eigene Ziele
Entgegen der sozialen Aufgaben werden gemäß der ökonomischen Theorie der Politik (ÖTP) in Regierungen tatsächlich Ziele verfolgt, die die eigene Macht stützen und eine Wiederwahl ermöglichen sollen.
Historische Entwicklung der Regierungsfunktion
Das zentrales und leitendes Organ der Staatsmacht entstand in Europa Hand in Hand mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich in der Absoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von den Handwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindenden Bürgertum. Die Entstehung eines politischen Institutionsgefüges hatte die Herstellung eines territorial beschränkten Wirtschaftsraumes zur Folge und entsprach damit den Interessen des Bürgertums, womit der Grundstein für die Entwicklung des Kapitalismus gelegt war.
Die Auffassung von Herrschaft eines Staates wandelte sich in der Zeit des Absolutismus zu einer einheitlichen, übergeordneten Gewalt: der öffentlichen, je nach Land spezifisch legitimierten, Staatsgewalt. Die Funktion der Staatsgewalt war die eines Garanten für die Kontinuität der ökonomisch-sozialen Verhältnisse und vertrat damit die Ordnung, an der wiederum sich die weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen orientierten.
Der alleinige Führungsanspruch des absolutistischen Herrschers wurde mit der Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zunehmend auf weitere Institutionen, insbesondere der Verwaltung abgelöst. Einerseits eigneten sich die Berater der Herrschenden mehr und mehr Machtnischen an, andererseits begann sich die von den Herrschern geschaffene bürokratische Verwaltung mehr und mehr zu verselbständigen.
Kategorie:Politischer Begriff
ja:政府
ko:정부
ms:Kerajaan
simple:Government
th:รัฐบาล
Semipräsidentielles RegierungssystemFür das semipräsidentielle Regierungssystem existiert eine zweiköpfige Exekutive, aus Präsident und Ministerpräsident (engl. prime minister) wie sie für ein parlamentarisches Regierungssystem typisch ist. Allerdings haben in Gegensatz zu diesem Regierungssystem beide signifikante Macht. Diese Machtverteilung führt dazu, dass Präsident und Ministerpräsident miteinander rivalisieren können, speziell wenn sie nicht der selben politischen Partei angehören (frz. Cohabitation).
Als klassisches Semipräsidentielles Regierungssystem gilt das derzeitige Regierungssystem Frankreichs, die sog. V. Republik.
Innerhalb dieser Typologie des Semipräsidentialismus unterscheidet man seit der Etablierung der neuen osteuropäischen Systeme weiterhin in die Regierungssysteme parlamentarisch-präsidentiell und präsidentiell-parlamentarisch. Im 'präsidentiell-parlamentarischen' System besitzt der Staatspräsident weitreichendere Befugnisse. Er hat die Möglichkeit, die gesamte Exekutive, also auch den Regierungschef, oder einzelne Minister gegen den Willen der Parlamentsmehrheit zu entlassen (Russland, Ukraine, Weißrussland, Deutsches Reich der Weimarer Republik). Im 'parlamentarisch-präsidentiellen' Regierungssystem hat der Präsident dagegen keine Möglichkeit die Regierung bzw. den Regierungschef zu entlassen, dies kann nur die Parlamentsmehrheit (Frankreich).
Kategorie:Politisches System
Parlamentarisches RegierungssystemAls Parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man ein Regierungssystem in dem die Regierung vom Parlament abberufen werden kann.
Im Parlamentarischen Regierungssystem werden der Regierungschef (Ministerpräsident) und manchmal auch die weiteren Mitglieder der Regierung in der Regel durch die Legislative, also das Parlament, gewählt. Teilweise werden sie aber auch vom Staatsoberhaupt oder einer anderen Institution ernannt (z.B. durch die Queen in Großbritannien). In allen parlamentarischen Systemen können sie aber jederzeit vom Parlament abberufen werden, z.B. in Deutschland durch ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler.
Da in parlamentarischen Regierungssystemen vom gegenseitigen Vertrauen ausgegangen wird, ist in den allermeisten Fällen ein Auflösungsrecht des Parlaments durch den Regierungschef vorgesehen.
Die von Montesquieu fürgesprochene Gewaltenteilung wird durch die enge Verknüpfung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) in parlamentarischen Regierungssystemen zum Teil durchbrochen - statt einer scharfen Trennung findet vielmehr eine Verschränkung der beiden Gewalten statt, da die Regierung vom Vertrauen einer Mehrheit im Parlament abhängig ist. Die Bildung einer Fraktionsdisziplin wird somit gefördert, denn schließlich haben auch die Abgeordneten der Parlamentsmehrheit ein Interesse an einer stabilen Regierung.
Im Gegensatz zum Idealtyp des präsidentiellen Regierungssystem wird beim parlamentarischen Regierungssystem meist die Regierung aus den Reihen des Parlaments gewählt und darf auch nach der Ernennung weiter dem Parlament angehören.
Staaten mit Parlamentarischem Regierungssystem sind: Großbritannien, Deutschland, Österreich.
Siehe auch: Premierminister, Präsidentielles Regierungssystem, Demokratie, Parlamentarismus
Kategorie:Politisches System
ja:議院内閣制
Liste der Premierminister von FrankreichIn Frankreich ist der Premierminister der Regierungschef.
Premierminister der Fünften Republik
- (2005- ) Dominique de Villepin
- (2002-2005) Jean-Pierre Raffarin
- (1997-2002) Lionel Jospin
- (1995-1997) Alain Juppé
- (1993-1995) Édouard Balladur
- (1992-1993) Pierre Bérégovoy
- (1991-1992) Édith Cresson
- (1988-1991) Michel Rocard
- (1986-1988) Jacques Chirac
- (1984-1986) Laurent Fabius
- (1981-1984) Pierre Mauroy
- (1976-1981) Raymond Barre
- (1974-1976) Jacques Chirac
- (1972-1974) Pierre Messmer
- (1969-1972) Jacques Chaban-Delmas
- (1968-1969) Maurice Couve de Murville
- (1962-1968) Georges Pompidou
- (1959-1962) Michel Debré
Premierminister der Vierten Republik
- (1958-1959) Charles de Gaulle
- (1958-1958) Pierre Pflimlin
- (1957-1958) Félix Gaillard
- (1957-1957) Maurice Borgès-Maubory
- (1956-1957) Guy Mollet
- (1955-1956) Edgar Faure
- (1955-1955) Christian Pineau
- (1954-1955) Pierre Mendès-France
- (1953-1954) Joseph Laniel
- (1953-1953) René Mayer
- (1952-1953) Antoine Pinay
- (1952-1952) Edgar Faure
- (1950-1952) René Pleven
- (1950-1950) Henri Queuille
- (1949-1950) Georges Bidault
- (1948-1949) Henri Queuille
- (1948-1948) Robert Schuman
- (1948-1948) André Marie
- (1947-1948) Robert Schuman
- (1947-1947) Paul Ramadier
Provisorische Regierung
- (1946-1947) Léon Blum
- (1946-1946) Georges Bidault
- (1946-1946) Félix Gouin
- (1944-1946) Charles de Gaulle
- (1942-1944) Pierre Laval
- (1941-1942) François Darlan
- (1940-1941) Pierre Laval
- (1940-1940) Henri Philippe Pétain
- (1940-1940) Paul Reynand
- (1938-1940) Edouard Daladier
- (1938-1938) Léon Blum
- (1937-1938) Camille Chautemps
- (1936-1937) Léon Blum
- (1936-1936) Albert Sarraut
- (1935-1936) Pierre Laval
- (1935-1935) Fernand Bouisson
- (1934-1935) Pierre Etienne Flandin
- (1934-1934) Gaston Doumergue
- (1934-1934) Edouard Daladier
- (1933-1934) Camille Chautemps
- (1933-1933) Albert Sarraut
- (1933-1933) Edouard Daladier
- (1932-1933) Joseph Paul-Boucour
- (1932-1932) Edouard Herriot
- (1932-1932) André Tardieu
- (1931-1932) Pierre Laval
- (1930-1931) Théodor Steeg
- (1930-1930) André Tardieu
- (1930-1930) Camille Chautemps
- (1929-1930) André Tardieu
- (1929-1929) Aristide Briand
- (1926-1929) Raymond Poincaré
- (1926-1926) Edouard Herriot
- (1925-1926) Aristide Briand
- (1925-1925) Paul Painlevé
- (1924-1925) Edouard Herriot
- (1924-1924) Frédéric François-Maisal
- (1922-1924) Raymond Poincaré
- (1921-1922) Aristide Briand
- (1920-1921) Georges Leygues
- (1920-1920) Alexandre Millerand
- (1917-1920) Georges Clemenceau
- (1917-1917) Paul Painlevé
- (1917-1917) Alexandre Ribot
- (1915-1917) Aristide Briand
- (1914-1915) René Viviani
- (1913-1914) Gaston Doumergue
- (1913-1913) Louis Barthou
- (1913-1913) Aristide Briand
- (1912-1913) Raymond Poincaré
- (1911-1912) Joseph Caillaux
- (1911-1911) Antoine Emmanuelle Ernest Monis
- (1909-1911) Aristide Briand
- (1906-1909) Georges Clemenceau
- (1906-1906) Ferdinand Sarrien
- (1905-1906) Maurice Rouvier
- (1902-1905) Emile Combes
- (1899-1902) Pierre Waldeck-Rousseau
- (1898-1899) Charles Dupuy)
- (1898-1898) Eugène Henri Brisson
- (1896-1898) Félix Jules Méline
- (1895-1896) Léon Bourgeois
- (1895-1895) Alexandre Ribot
- (1894-1895) Charles Dupuy
- (1893-1894) Jean-Paul Pierre Casimir-Périer
- (1893-1893) Charles Dupuy
- (1892-1893) Alexandre Ribot
- (1892-1892) Emile Loubet
- (1890-1892) Charles de Saulces de Freycinet
- (1889-1890) Pierre Emanuel Tirard
- (1888-1889) Charles Thomas Floquet
- (1887-1888) Pierre Emanuel Tirard
- (1887-1887) Maurice Rouvier
- (1886-1887) René Goblet
- (1886-1886) Charles de Saulces de Freycinet
- (1885-1885) Eugène Henri Brisson
- (1883-1885) Jules Ferry
- (1883-1883) Armand Fallières
- (1882-1883) Charles Théodore Eugène Duclere
- (1882-1882) Charles de Saulces de Freycinet
- (1881-1882) Léon Gambetta
- (1881-1882) Jules Ferry
- (1879-1880) Charles de Saulces de Freycinet
- (1879-1879) William Henry Waddington
- (1877-1879) Jules Dufaure
- (1877-1877) Caiétan de Grimandet de la Rochebouret
- (1877-1877) Albert de Broglie
- (1876-1877) Jules Simon
- (1876-1876) Jules Dufaure
- (1875-1876) Louis Joseph Buffet
- (1874-1875) Ernest Louis Octave Courtot de Cissey
- (1873-1874) Patrice de Mac-Mahon
- (1871-1873) Adolphe Thiers
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Premierminister, Frankreich
ja:フランスの首相
John W. ReynoldsJohn W. Reynolds (April 4, 1921 – January 6, 2002), a member of the Democratic Party, was an American politician and federal judge. He served as the 36th governor of Wisconsin.
John Reynolds was born in Green Bay, Wisconsin. He was the state attorney general from 1959 to 1963 and governor of Wisconsin from 1963 to 1965. He was then appointed in October 1965 as a U.S. District Judge for the Eastern District of Wisconsin, and he was chief judge from 1971 to 1986. His wife the former Patricia Brody of La Crosse, Wisconsin was a graduate of Aquinas High School in La Crosse (class of 1942).
Reynolds died in Milwaukee, Wisconsin, at age 80 due to complications from heart disease.
Reynolds, John W.
Reynolds, John W.
Reynolds, John W.
Reynolds, John W.
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