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Gewehr
Gewehr ist die umgangsprachliche Bezeichnung für Langwaffe. Es handelt sich um eine Schusswaffe mit einer Länge des Laufes von über 30 cm und einer Gesamtlänge von über 60 cm. Eine Langwaffe wird von einer Person getragen, bedient und von der Schulter aus abgeschossen.
Das Wort Gewehr stammt von dem altdeutschen Wort "weri" ab, was so viel wie Befestigung oder Verteidigung bedeutet.
Der ursprüngliche Sinn lebt in dem Wort Wehr (Staudamm) weiter.
Durch Kollektivbildung entstand das Wort "giweri" welches schließlich auf jegliche "abwehrende" Waffe, auch Blankwaffen übertragen wurde.
Vor Erfindung der Feuerwaffen beschrieb "Gewehr" eine Waffe jeder Art.
Ein sprachliches Relikt für ein "nichtfeuerndes Gewehr" ist das Seitengewehr.
Langwaffen werden für die Jagd, Schießsport und für Kriegszwecke eingesetzt.
Man unterscheidet anhand der inneren Beschaffenheit des Laufes vor allem zwei Arten von Gewehren, nämlich Flinten und Büchsen.
Bei Militär und Polizei werden gezogene langläufige Handfeuerwaffen in der Regel als Gewehr bezeichnet.
Einzellader
Büchsen
Einzellader sind Gewehre, auch mit mehreren Läufen, bei denen der Lauf (die Läufe) mit der Patrone von Hand geladen wird; die abgeschossenen Patronenhülsen entweder von Hand entfernt oder automatisch mit einem Ejektor ausgeworfen werden.
Auch Vorderlader sind naturgemäß Einzellader.
Moderne Gewehre sind ausnahmslos Hinterlader.
Mehrlader oder Repetiergewehre
Mehrlader oder Repetiergewehre sind Langwaffen, bei denen die Patrone durch eine manuelle Rückhol- und Vorschubbewegung des Verschlusses aus dem Magazin zugeführt wird. Beim Zurückziehen des Verschlusses, wird die leere Patronenhülse mit Hilfe des Ausziehers aus dem Lauf gezogen und am Ende der Rückholbewegung durch den Auswerfer ausgeworfen. Beim Entriegeln der Kammer wird der Schlagbolzen im Verschluss bereits neu gespannt. Bei der anschließenden Vorschubbewegung des Verschlusses wird eine neue Patrone aus dem Magazin mitgenommen und in den Lauf eingeführt. Beim Herunterdrücken des Kammerstengels verriegelt der Verschluss und die Waffe ist schussbereit.
Literarisch berühmt wurde durch Karl May der fiktive "Henrystutzen" von Old Shatterhand, der 25 Kugeln aufnehmen konnte.
Selbstladegewehre
Halbautomatische Langwaffen, auch Selbstlader oder "Halbautomaten" genannt, sind Waffen, bei denen nach einem Schuss durch Rückstoß (Rückstoßlader) oder einen Teil der Verbrennungsgase (Gasdrucklader) der Nachladevorgang aus einem Magazin und das Auswerfen der abgeschossenen Hülse selbstätig ausgelöst werden.
Nach jedem Schuss muss der Abzug losgelassen werden, um den nächsten Schuss abzugeben.
Vollautomaten
Langwaffen, bei denen nach einem Schuss durch Rückstoß oder einen Teil der Verbrennungsgase der Nachladevorgang aus einem Magazin, das Auswerfen der abgeschossenen Hülse und der nächste Schuss selbstätig ausgelöst werden, heißen Vollautomaten. Das Schießen dauert solange, bis der Abzug der Waffe losgelassen wird oder das Magazin leergeschossen ist.
Vollautomatische Langwaffen, häufig als Schnellfeuergewehre oder Sturmgewehre bezeichnet, können als Gasdrucklader oder Rückstoßlader konstruiert sein. Die meisten Sturmgewehre werden heute als Gasdrucklader gebaut.
Automatische Langwaffen können theoretisch, je nach Konstruktion, sechshundert und mehr Schüsse pro Minute abgeben.
In der Regel werden jedoch nur kurze Feuerstöße (Bursts) von zwei bis 5 Schuss abgegeben (Spritzfeuer). Längere Feuerstöße werden als Dauerfeuer (Mähfeuer) bezeichnet.
Vollautomatische Waffen (dazu zählen auch Maschinenpistolen, Maschinengewehre und Maschinenkanonen) unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Ihr Besitz ist nur den Streitkräften, den Behörden sowie bestimmten Staatsgästen erlaubt. Der private Besitz ist nur in Ausnahmefällen z.B. für wissenschaftliche Zwecke zugelassen.
Der Besitz von kleinkalibrigen Feuerwaffen, die Vollautomaten stark ähnlich sehen, ist nach dem neuen Waffengesetz in der BRD in vielen Fällen erlaubt. Solche „Anscheinswaffen“ bedürften jedoch zum sportlichen Schießen einer Zulassung durch das Bundeskriminalamt. Es muss unter anderem sichergestellt sein, dass die betreffende Waffe (Halbautomat) mit handelsüblichen Werkzeugen nicht in einen Vollautomaten umgebaut werden kann.
Sonderformen
- Karabiner
- Sturmgewehr
- Scharfschützengewehr
- Raketenpistole
- Kartoffelkanone
Weblinks
Kategorie:Handfeuerwaffe
ja:小銃
LangwaffeLangwaffe ist die offizielle Bezeichnung für Schußwaffen mit einer Länge des Laufes von über 30 cm und einer Gesamtlänge von über 60 cm. Ihr Vorteil gegen über der Kurzwaffe ist, dass sie eine höhere Reichweite, eine größere Durchschlagskraft und meist eine höhere Zielgenauigkeit haben.
Zu den Langwaffen zählen Gewehre, Maschinengewehre und Panzerabwehrhandwaffen.
Weblinks
- [http://wiki.waffen-online.de/index.php/Langwaffe Langwaffe aus WaffenWiki]
Kategorie:Handfeuerwaffe
BlankwaffeEine Blankwaffe ist eine Waffe die Ihre "Antriebskraft" aus dem direkten Einsatz von Muskelenergie bezieht. In einigen Definitionen werden zu den Blankwaffen auch Waffen gezählt, bei denen gespeicherte Muskelkraft die Energie liefert (Beispiele: Pfeil und Bogen, Armbrust).
Zu den Blankwaffen gehören alle Klingenwaffen, die über ein scharf und spitz geschliffenes Stück Metall (Klinge) als wirksames Element verfügen. Der Griff einer Klingenwaffe, so sie mit der Hand geführt wird, heißt Heft, bei Säbel, Schwert, Degen, Rapier und Florett Gefäß. Ist die Klinge an einer langen Stange (Schaft) befestigt spricht man von Stangenwaffen. Bei Klingenwaffen sind Heft und Schaft meist axial angeordnet. Zur Jagd verwendete Klingenwaffen werden häufig kalte Waffen genannt. Die Klingenwaffen werden üblicherweise in Hiebwaffen und Stichwaffen unterteilt.
Weitere Blankwaffen sind die Schlagwaffen, unter denen sich der Streitkolben, verschiedene Formen der Beile und Äxte, der Morgenstern und die Spielarten der Keule zusammenfassen lassen.
Siehe auch: Messer, Bajonett, Säbel, Schwert, Degen, Rapier, Dolch, Parierdolch, Schiavona, Florett, Axt, Lanze, Speer, Hellebarde, Partisane, Hiebwaffen, Stichwaffen, Schlagwaffe, Korbschläger, Glockenschläger, Pariser, Katana
Literatur
- Seitz, Heribert: Blankwaffen, 2 Bände, Braunschweig 1965-68
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Seitengewehr
Als Bajonett (nach der frz. Stadt Bayonne) bezeichnet man eine auf den Gewehrschaft aufsteckbare Stoßwaffe in Form eines langen Dorns oder einer Stahlklinge, die in unaufgepflanztem Zustand wie andere Waffen an der Seite oder am Koppel getragen wird.
Bajonette wurden seit Mitte des 17. Jahrhunderts in Frankreich verwendet und wurden allmählich in den meisten europäischen Armeen gebräuchlich. Anfangs wurden Bajonette mit Griff in den Gewehrlauf gesteckt (so genannte Spundbajonette), sodass die Muskete nicht feuern konnte. Bereits 1669 erfand Vauban Bajonette, die mit einer Tülle seitlich am Lauf befestigt wurden - sog. Tüllen- oder Dillenbajonett - und somit auch im aufgepflanzten Zustand das Abfeuern von Musketenkugeln nicht verhinderten. Mit diesen neuartigen Bajonetten wurde die französische Armee seit 1689 ausgestattet. Etwa um 1700 tauchten Bajonette auf, welche einen abgeknickten Arm besaßen und so auch das Nachladen ermöglichten. Zur wichtigsten Klingenform entwickelte sich bald eine stabile, dreikantige Form mit etwa 40 cm Länge. Ab dem 19. Jahrhundert wurde das Tüllenbajonett schrittweise von Bajonetten abgelöst, die eigene Griffe hatten – sog. Messer- oder Säbelbajonette – und wie Messer, kurze Pallasche oder Säbel beschaffen waren. „Vorfahren“ derselben waren im 18. Jahrhundert aufpflanzbare Hirschfänger, die wie diese mittels eines seitlichen Rings am Rohr fixiert wurden. Da solche Waffen aber das Nachladen des Vorderladers verhinderten, setzten sie sich erst mit Einführung des Hinterladers endgültig durch. Doch bereits 1840 wurde der doppelt gekrümmte französische „Yatagan“ mit ca. 60 cm Klingenlänge vorbildhaft, bekannt ist auch das gerade, vorn verbreiterte, etwa 50 cm lange (Klinge) preußische Füsilierseitengewehr von 1860.
Die Entwicklung des Bajonetts ließ den Einsatz von Pikenieren und Schweinsfedern in der Schlacht allmählich überflüssig werden. Bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts wurden die Pikenier-Einheiten der meisten europäischen Armeen aufgelöst, da die Pike eine sehr schwerfällige Waffe war und längst nur mehr zur Abwehr von Kavallerie diente. Tatsache ist aber, dass das Bajonett keinen echten Schutz vor deren Attacken darstellte- doch das tat die zu geringe Anzahl an Pikenieren auch nicht mehr wirklich.
Bajonette sind im 20. Jahrhundert zwar immer kleiner und handlicher geworden – heutige Bajonette haben die Größe und das Gewicht handelsüblicher Haushaltsmesser – wurden jedoch als Standard-Stoßwaffe der Infanterie nie verworfen und sind nach wie vor Zubehör eines jeden Sturmgewehrs. Über den Wert des Bajonetts im Kampf gab es bis in das 20. Jahrhundert hinein heftige Diskussionen. Die teils prominenten Befürworter wurden durch die Entwicklungen des Ersten Weltkriegs widerlegt. Dennoch kamen Bajonette in Stellungskämpfen des Zweiten Weltkriegs auf nahezu allen Kriegsschauplätzen zum Einsatz.
Moderne Survivalmesser und die gängigsten Armeemesser können teilweise als Bajonett aufgepflanzt werden. Die weitläufige Meinung, ein solches Messer müsse scharf sein, gilt nicht für die Klinge eines reinen Bajonetts, da die stumpfe Klinge beim Herausziehen größere Wunden verursacht.
Kategorie:Hieb- und Stichwaffe
ja:銃剣
JagdJagd bezeichnet das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild. Wo die Jagd gesetzlichen Reglungen unterliegt oder die Jagdgebiete nur von bestimmten Personenkreisen genutzt werden dürfen, wird die unerlaubte Jagd als Wilderei bezeichnet.
Unter "Erlegen" versteht man das gezielte Töten von Wildtieren.
Wilderei
Aufgaben und Motive
Die Jagd erfolgte ursprünglich aus verschiedenen Gründen:
- Nahrungsgewinnung
- Gewinnung von Tierteilen aller Art (wie zum Beispiel Felle, Hörner, Geweihe, etc.)
- Freizeitgestaltung
In neuerer Zeit kam als weiterer angeblicher Grund hinzu:
- Ökologische Gründe (beispielsweise Bestandsregulierung, um Wildschäden in der Forst- und Landwirtschaft zu verhindern, und auch Seuchenbekämpfung)
Auch heute sind die genannten Motive weiterhin nebeneinander zu finden. Jedoch ist darüber hinaus ein wesentlicher Bestandteil der Jagd die Hege. Dazu gehören beispielsweise auch Fütterungen von Wildtieren in Notzeiten und die Anlage von Wildäckern, womit der natürliche Nahrungsengpass im Winter und somit der Verbiß im Wald verringert wird. Diese Vorgehensweise bleibt nicht ohne Kritik (s. Absatz: Kritik). Weiterhin werden im Rahmen der Hege jedoch auch Maßnahmen ergriffen die allgemein den Zielen des Naturschutzes dienen, wie etwa Maßnahmen zum Schutz wertvoller Biotope, Biotopverbesserungen (etwa durch Anlage von Hecken) und Renaturierungen. Seit die Jagd nicht mehr Teil der Schaffung der Nahrungsgrundlage ist, wird sie als Hobby angesehen (Jagdsport).
Geschichte und Tradition
Jagdsport
Jagdsport
Ursprung
Schon in der Altsteinzeit wurde von Menschen gejagt - "Jäger und Sammler" ist die gängige Bezeichnung für Menschen dieser Zeit. Die Jagd diente hauptsächlich zur Nahrungsversorgung und lieferte neben Fleisch wertvolle tierische Nebenprodukte wie Knochen und Felle.
Mit der zunehmenden Sesshaftigkeit und damit verbundenen Domestizierung von Tieren trat die Jagd als Lebensgrundlage in weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend in den Hintergrund. Schon in den antiken Hochkulturen wurde die Jagd als Freizeitvergnügen betrachtet. Sie wurde zunehmend nur noch von einem kleinen Teil der Gesamtbevölkerung ausgeübt.
Bis im Mittelalter wurde die Jagd immer mehr zum Privileg des Adels, sowie staatlicher und kirchlicher Würdenträger. Aus dem Mittelalter stammt auch die Unterscheidung in "hohe Jagd" - die dem Adel vorbehaltene Jagd auf Hochwild - und "niedere Jagd" auf kleinere Tiere wie Hasen und Federwild (Niederwild). Bezirke in denen das Jagdrecht alleine dem König zustanden werden als Wildbann bezeichnet.
Heute wird die Jagd in Deutschland vorrangig von privaten Jägern ausgeübt. Das Jagdrecht ist fest mit dem Grundbesitz verknüpft, so dass in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossene Grundbesitzer das Jagdausübungsrecht an Dritte auf Zeit verpachten. Daneben existiert auch ein reger Jagdtourismus ins Ausland.
In den Staats- und Landesforsten wird das Jagdrecht durch die Forstämter ausgeübt und zum Teil ebenfalls weiterverpachtet.
Brauchtum - Jäger in Märchen und Geschichten
Auch in Deutschland existiert ein jagdliches Brauchtum mit verschiedenen jagdlichen Bräuchen, u. a. wird eine Jägersprache gepflegt. Die traditionelle grüne Bekleidung ist jedem bekannt und kaum mehr wegzudenken. Die jagdlichen Traditionen werden in der Jägerschaft aktiv gepflegt und finden sich auch häufig in der Praxis.
Wie wenige andere Berufsgruppen sind die Jäger in zahlreichen Märchen und Geschichten mystifiziert worden. In den (nord- und mitteldeutschen) Märchen und Geschichten treten sie vor allem als edele Gestalten auf. In Märchen sind sie es oft, die am Ende die Wende zu guten herbeiführen oder besiegeln (z.B. Rettung vor dem "bösen Wolf").
Auch in den Heimatfilmen der 50er Jahre traten Jäger oft als edle Kavaliere auf und traten damit die Nachfolge der Rittersgestalt in mittelalterlichen Geschichten an.
Dagegen werden die Jäger oder Jager in süddeutschen, besonders in bayerischen Volkserzählungen oft negativ dargestellt. Der Wald gehörte im Empfinden des Volkes allen. Somit wurde das Wildern als legitim angesehen. Dies gilt vor allem für Lieder und Geschichten aus der Zeit des Absolutismus. Dort wird oft der Konflikt zwischen den "Wildschützen" (Wilderer) und den Jägern als Gehilfen der verhassten absolutistischen Obrigkeit beschrieben. Während die Wildschützen als mit den Armen teilende, tapfere Männer dargestellt werden, werden die Jäger als feige und hinterrücks beschrieben. Besonders deutlich kommt das in dem bayerischen Lied vom Schützen Jennerwein zum Ausruck (Vgl. [http://www.br-online.de/land-und-leute/thema/jennerwein/index.xml Die Legende Jennerwein]).
Jagdarten
Im Laufe der Zeit haben sich verschiedenste Jagdarten entwickelt, welche jeweils in speziellen Situationen bzw. bei der Jagd auf bestimmte Tierarten am geeignetesten sind. Die wichtigsten sind:
Einzeljagd
- Suche: Mit Hilfe eines Hundes "durchsucht" man Felder oder Waldabschnitte um flüchtendes Wild erlegen zu können. Diese Jagdart findet meist auf Hasen, Kaninchen oder Federwild statt. Sie wird von einem einzelnen oder einer kleineren Gruppe von Jägern ausgeübt. Dafür benötigt man kurzjagende Hunde oder Vorstehhunde.
- Ansitz: Beim Ansitz wartet ein Jäger still an einer Lichtung o.ä., häufig auf einem Hochsitz. Wild, welches vorbeizieht, kann so in Ruhe beobachtet werden, bevor entschieden wird, ob geschossen wird. Die Beunruhigung ist minimal. Beim Ansitz wird hauptsächlich auf Rehwild, Raubwild und Hochwild gejagt.
- Pirsch: Hierbei begeht der Jäger vorsichtig und leise das zu bejagende Gebiet, er "pirscht". Dabei kann Spuren gefolgt werden, um Wildtiere aufzuspüren. Besonders erfolgsversprechend ist diese Jagd bei Neuschnee, da hier die frischen Spuren besonders gut zu sehen sind.
Gemeinschaftsjagd
- Treibjagd: Eine Gemeinschaftjagd, bei der mehrere Treiber und Hunde das Wild hoch flüchtig machen. Treibjagden werden meist auf offenen Flächen auf Hasen und anderes Niederwild, außer Rehwild ausgeübt.
- Drückjagd: Bei einer Drückjagd gehen mehrere Treiber - meist ohne Begleitung von Hunden - durch das zu bejagende Gebiet um die Wildtiere in Bewegung zu bringen und aus den Einständen zu "drücken". Das Wild wird im Gegensatz zur Treibjagd nicht durch laute Geräusche und Hundegebell aus ihren Einständen getrieben. Das Wild kommt auf den natürlichen Wechseln auf die wartenden Jäger zu. Diese Art der Gemeinschaftsjagd erzeugt weniger Stress bei den Wildtieren. Die Jäger warten in der Nähe dieser Einstände an zuvor festgelegten Ständen auf das Wild. So wird zumeist Schwarzwild und Reh- und Rotwild bejagt.
- Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, wird weiträumiger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und möglichst vertraut und langsam auf den Schützen zuzieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Selektion und das Wild wird weniger beunruhigt. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Hochwildarten, Rehwild und Raubwild genutzt.
Weitere Jagdarten
Hochsitz um 1415. Es zeigt den Ausritt einer eleganten Gesellschaft zur Falkenjagd. Die lange Stange, die der Falkner mit sich führt, diente zum Aufschrecken der Vögel]]
- Fangjagd: Die Jagd mit Fallen. Diese wird in den Fang durch Lebendfallen und durch Totschlagfallen unterschieden. In Deutschland gibt es strenge Gesetze, die diese Jagdform regeln. In den meisten Bundesländern muss der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen Fallenschein ablegen. In anderen Ländern wie Russland sind die Regelungen anders. Professionelle Fallensteller unternehmen oft große Touren und kommen erst nach Tagen wieder an den Ort. Falls das Tier schon länger tot ist, ist nur noch das Fell - um das es meist primär geht - brauchbar.
- Hetzjagd: In Deutschland verboten. Auch in England wurde diese sehr umstrittene Jagdart nach Protesten im Juni 2004 per Gesetz verboten.
- Beizjagd: Die Jagd mit Greifvögeln durch Falkner.
In verschiedenen Regionen haben sich darüber hinaus unterschiedliche Jagdtraditionen herausgebildet:
- In England gab es bis zum Verbot im Juni 2004 die traditionelle Fuchsjagd zu Pferd, in Schottland wurde diese bereits früher abgeschafft. In Deutschland sind Hetzjagden generell verboten.
- In Afrika wird seit Kolonialzeiten die Großwildjagd (Safari) betrieben.
- In Stadtgebieten (z.B. auf Friedhöfen, aber auch auf Privat- oder Firmengrundstücken oder Flughäfen) wird zudem zur Schädlingsbekämpfung Tauben oder Niederwild nachgestellt. Dies geschieht oftmals im Auftrag von Grundstückseigentümern oder der Stadtverwaltung und muss von der Jagdbehörde genehmigt werden.
Recht
Deutschland
Jagdrecht
Nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes hat der Bund das Recht zur Rahmengesetzgebung auf dem Gebiet der Jagd. In Ausübung dieser Gesetzgebungskompetenz hat der Bund das Bundesjagdgesetz (BJagdG) erlassen. Daneben existieren in allen Bundesländern Landesjagdgesetze. Auch das Europarecht hat indirekten Einfluss auf das bundesdeutsche Jagdrecht, z.B. durch die Vogelschutzrichtlinie oder die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.
Das Bundesjagdgesetz ist zwar das Nachfolgegesetz des Reichsjagdgesetzes von 1934, die jagdfachlichen Inhalte jedoch gehen viel weiter zurück: Die Grundlagen stammen aus dem preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zur Amtszeit des Sozialdemokraten und Jägers Otto Braun als Minister (1918-1921). Weitere Vorbilder waren die reformierten Jagdgesetze von Polen, Rumänien und das stark auf Naturschutz ausgerichtete britische Kolonial-Jagdrecht. Konkret veranlasst und durchgesetzt - durchaus auch gegen den Widerstand von Adolf Hitler und Joseph Goebbels - hat das Reichsjagdgesetz dann der preußische Ministerpräsident und spätere Reichsjägermeister Hermann Göring. Eigentlicher Spiritus rector des Gesetzeswerkes, mit dem die Jagd in Deutschland erstmals einheitlich geregelt wurde, war jedoch der Jagdfunktionär Ulrich Scherping (1889 - 1958), der seit 1933 als Jagdreferent in der preußischen Staatsforstverwaltung wirkte.
Im Vorwort des Reichsjagdgesetzes waren die "ideologiegeprägten, teils von Hermann Göring selbst beigesteuerten Passagen konzentriert", so der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der sich mit der Herkunft des Bundesjagdgesetzes eingehend beschäftigt hat. Deshalb sei das Vorwort im BJG komplett gestrichen worden. Weitere Einzelheiten zur Entstehung des Reichsjagdgesetzes und seiner Bedeutung für das heutige Bundesjagdgesetz finden Sie in der entsprechenden Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. ([http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_01.pdf])
1952 wurde das RJG nach formellen und redaktionellen Änderungen in bundesdeutsches Recht überführt. Die Tatsache, dass das Bundesjagdgesetz das Nachfolgegesetz des Reichsjagdgesetzes ist, dient Jagdgegnern häufig als Angriffspunkt. Wie die Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes belegt – zu Unrecht.
Nach deutschem Recht ist das Jagdrecht unmittelbar mit dem Grundeigentum verknüpft. Die Ausübung der Jagd ist jedoch nur in Jagdbezirken erlaubt und auch dort, mit Ausnahme der Jagd zur Schädlingsbekämpfung, nur außerhalb von "befriedeten Bezirken" (z.B. Wohngegenden, Gärten, etc.) Alle Grundflächen innerhalb eines Jagdbezirks gehören diesem an.
Die Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke, oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. In letzteren sind mehrere Grundstücke zu einem genügend großen Jagdbezirk zusammengeschlossen. Die zugehörigen Grundbesitzer sind zwangsläufig Mitglieder in Jagdgenossenschaften (einer Körperschaft öffentlichen Rechts). Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist üblicherweise mindestens 150 ha groß. Besteht ein solcher, so steht das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft, also der Körperschaft, zu, die die Ausübung anderen per Verpachtung überlassen kann. Dies geschieht immer für den gesamten Jagdbezirk. Verpachtet wird also nicht etwa ein Grundstück, sondern ausschließlich das Recht zur Jagdausübung innerhalb eines Jagdbezirks.
Im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen sowie weiteren Gesetzen (Waffengesetz) und Verordnungen sind darüber hinaus vielfältige Regeln und Beschränkungen zur Jagdausübung festgehalten. Dies umfasst u.a. Vorschriften zu Jagd- und Schonzeiten, jagdbaren Tieren und erlaubten Jagdmethoden. So darf beispielsweise bis auf einige Ausnahmen (Ländergesetze), wie z.B. für die Jagd auf Schwarzwild, nicht nachts gejagt werden. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, daß zahlreiche Wildarten seit vielen Jahren ganzjährig geschont sind oder keine Jagdzeiten haben. Sie werden dennoch nicht dem Jagdrecht entzogen, um sie in der aktiven Hegepflicht der Jäger zu belassen.
Wilderei bezeichnet die illegale Jagd auf Tiere, also Jagd, die das Jagdrecht eines anderen verletzt.
Jägerprüfung
Wilderei
Die Jagd ausüben dürfen nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein erworben haben. Dieser setzt eine Prüfung voraus, die sich aus den Fachbereichen Jagd- und Waffenrecht, sowie dem Schießen zusammensetzt - auch Inhalte von Ökologie und Naturschutz fließen ein. Die Prüfung unterteilt sich in einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die Ausgestaltung der Prüfungen ist in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt und obliegt zum Beispiel in Schleswig-Holstein und Niedersachsen den Kreisjägerschaften in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde bei den Kreisverwaltungen. Neben Multiple-Choice-Fragen können dies auch Fragen mit frei zu formulierenden Antworten sein. Hinzu kommt eine Schießprüfung. Die praktische Prüfung ist in der Regel ein Reviergang, bei dem Fragen mündlich beantwortet werden und jagdliche Situationen eingeschätzt werden müssen. In allen Bundesländern ist gesetzlich ein vorausgehender 1-jähriger Lehrgang bzw. ein in der Dauer verkürzter Intensivkurs vorgeschrieben. Dieser Lehrgang mit abschließender Prüfung wird unter Jägern als "grünes Abitur" bezeichnet.
Österreich
In Österreich gilt das germanische Jagdrecht(Revierjagd). Es besagt, dass das Ausüben der Jagd untrennbar mit dem Besitz von Grund und Boden verbunden ist. Jagdgesetze werden auf Landesebene beschlossen und geändert. Es gibt demnach neun verschiedene Jagdgesetze, die sich aber größtenteils decken. Das mit dem Jagdrecht eng verbundene Waffengesetz ist hingegen Bundesgesetz. Mit Ausnahme von Flächen zur "landwirtschaftlichen Wildtierhaltung" sind alle Gebiete bejagbare Flächen. Es sind jedoch auch Flächen vorhanden, auf denen "die Jagd ruht", wie z.B. in Umgebung von Häusern bzw. Dörfern, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen usw.).
Bejagbare Flächen teilen sich in Eigenjagden, (mindestens 115 ha Fläche)zusammenhängende Gemeindejagden (mindestens 500 ha Fläche) und Sonderjagdgebiete (Gemeindejagden unter 500 ha Fläche). In Eigenjagden ist der Eigentümer von Grund und Boden üblicherweise auch Jagdausübungsberechtigter. Gemeindejagden werden meist durch öffentliche Versteigerung an Jagdgenossenschaften oder Jagdgesellschaften (=Verein zum Zwecke der Ausübung der Jagd) vergeben, auch eine Vergabe an Einzelpersonen oder juristische Personen ist möglich, aber selten.
Schweiz
Das Jagdrecht der Schweiz wird durch die Kantone geregelt und ist uneinheitlich. Es gibt neben dem Revierjagdsystem, das in Deutschland und Österreich angewandt wird, auch das Lizenzjagdsystem (z.B. im Wallis). Im Kanton Genf ist (aufgrund der hohen "Diplomatendichte") die Jagdausübung ganz untersagt; dort wird die Bestandsregulierung von staatlichen Wildhütern durchgeführt.
Kritik
Kritik an der Jagd in Deutschland und Österreich
Jagdgenossenschaft]]
Verstärkt wird eine stärkere Ausrichtung der Jagd an ökologischen Kriterien gefordert.
So wird von einigen Gegnern der Jagd beispielsweise argumentiert, durch Wildfütterung, Wildäcker und andere Hegemaßnahmen werde massiv in das Ökosystem eingegriffen und dadurch ein unnatürliches Wachstum der Wildpopulationen begünstigt (Populationsdynamik). Dagegen wenden Jäger ein, tatsächlich sei die Natur eben nicht unberührt, da sie besonders in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft ständigen menschlichen Eingriffen unterliege. Daher müsse der Mensch regulierend eingreifen und das natürliche Gleichgewicht künstlich erhalten. Jäger und auch die Forstwirtschaft sind z.B. der Meinung, dass (unter anderem) durch die Nahezu-Ausrottung des Wolfes in großen Teilen Europas der Rot-, Reh- und Damwild-Bestand so stark angestiegen ist, dass die Populationen durch gezielte Bejagung kontrolliert werden müsse. Die Jagdgegner halten dagegen, dass der Populationsanstieg durch gezielte Fütterungen gefördert wurde, um besonders kapitale Trophäen erzielen zu können. Über mögliche ökologische Kriterien herrscht jedoch zwischen und auch innerhalb der sich zudem teilweise überschneidenden Gruppen der Jäger, Waldbesitzer, Landwirte sowie der Tier- und Naturschützer heftiger Streit. Ernsthafte Jagdgegner und - kritiker distanzieren sich jedoch i.d.R. zudem ausdrücklich von gewaltsamem Aktionismus gegen Jäger und Jagdeinrichtungen, da ein Ablehnen der Gewalt gegen Tiere in keinem Fall Gewalt gegen Menschen rechtfertigen würde. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Jagdgegner nicht nur den Jagdbetrieb stören bzw. unterbinden oder jagdliche Einrichtungen zerstören, sondern etwa Leitern oder Kanzeln so präparieren, dass sie erst beim Besteigen zusammenbrechen.
Jagdgegner verweisen zudem darauf, dass die Jagd im allgemeinen oder zumindest bestimme Jagdarten seien mit dem Tierschutz nicht vereinbar sind. In Deutschland steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz, andererseits genießt das Jagdrecht als Teil des Eigentumsgrundrechts besonderen grundgesetzlichen Schutz, was aber einen Grundeigentümer nicht gesattet die Jagd auf seinen Eigenen Grund und Boden zu verbieten. Vielmehr wird er in einer Jagdgenossenschaft gezwungen, womit nach einem Luxemburgischen Urteils des Verfassungsgerichtes die gängige Praxis gegen geltendes Menschenrecht verstößt. Nach Auffassung der Jägerschaft stellt dies jedoch gerade keinen Widerspruch dar, da eine weidgerechte Jagd den Anforderungen des Tierschutzes genügt. Dementsprechend ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass eine nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit ausgeübte Jagd nicht den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, wie von manchen Jagdkritikern behauptet wird. Die so genannte „Weidgerechtigkeit“ ist nicht etwa Auslegungssache eines jeden Jägers, sondern vielmehr genaustens festgelegt und gesetzlich anerkannt. Über Verletzungen dieser „Weidgerechtigkeit“ von Jägerseite urteilt der Jagdbeirat, der von jeder Kreisverwaltung bestellt wird und aus Vertretern der Forst- und Landwirtschaft, der Naturschutz- und Jägerverbände und Mitgliedern der kommunalen politischen Verwaltung (Untere Jagdbehörde) besteht. Er hat u.a. das Recht Jagdscheine zu entziehen. Nähere Informationen über den Begriff Weidgerechtigkeit und dessen Inhalt finden sich unter dem Link "Position des ÖJV zur Weidgerechtigkeit". Auffällig sind jedoch bis zu über 800 (Jagd-)Unfälle pro Jahr, bei denen Menschen ernsthaften Schaden erleiden, oder sogar getötet werden. Die Dunkelziffer dürfte indes noch wesentlich höher liegen.
Die oft von Jägerseite gebrachte Argumentation im Sinne der 'nachhaltigen' Jagd ist nicht völlig unumstritten, denn der auf das Werk von Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz (1645 – 1714) zurückgehende Begriff aus dem Sylvicultura Oeconomica „Die Naturmäßige Anweisung zur Wilden-Baum-Zucht“ (1713) lässt sich in seinem Grundsatz nicht ohne weiteres auf Wildtiere übertragen. Soweit der formulierte Gedanke der „nachhaltigen Nutzung“ auf heutige Wildtierbestände einschließlich der Vögel Anwendung finden soll, so muss das Jagdwesen eine grundsätzliche Änderung erfahren.
Ferner wird die Jagd von vielen Menschen als „Blutsport“ abgelehnt, da die Freude am Töten von Tieren, bzw. der Spaß am Töten von leidensfähigen und schmerzempfindlichen Lebewesen als Hobby und Freizeitbeschäftigung nicht (mehr) mit den Grundsätzen unserer Zivilisation und Kultur zu vereinbaren sei. Die Jagd erfülle keinen praktischen Nutzen, da die moderne Wissenschaft bereits die meisten Argumente der Jäger widerlegt habe. Im Gegensatz zu der landläufigen Meinung, dass die Jagd angewandter Naturschutz sei, schade diese der Natur wesentlich mehr, als dass sie dem Naturschutz in irgendeiner Weise dienlich wäre - wobei hierüber in der sehr heterogenen Gemeinde der Umwelt-, Tier-, Arten- und Naturschützer keine Einigkeit besteht. Aber auch in den verschiedenen Jagdverbänden gibt es keine Einigkeit, so stehen sich ÖJV und DJV ebenso mit unvereinbaren Positionen gegenüber.
Die Jagd stellt für gläubigen Christen nicht unbedingt ein Paradoxum dar. Auch wenn, einigen Quellen zufolge, der Schutzheilige der Jäger, der Heilige Hubertus (Gedenktag 3. November), der Jagd nach einer Erscheinung abschwor und vom überzeugten Jäger zum Nichtjäger wurde. Andere Quellen berichten, dass der vorher wilde und zügellose Hubertus nachdem ihm ein Kruzifix zwischen dem Geweih eines weißen Hirschen erschien, sich zum christlich-gemäßigten (er war vorher Heide und ließ sich nach der Erscheinung taufen), zum weidgerechten Jäger wandelte. Daher dient er noch heute allen Jägern, Christen wie nicht Christen als Vorbild der Mäßigung und zum Ansporn, gemäß der jägerlichen Losung, "...dem Schöpfer im Geschöpfe [zu] ehren."
Jagdtourismus
Berühmte Jagdgebiete waren und sind z. B. bei Rominten oder in der Schorfheide. Der Jagd-Tourismus in die oft naturbelassenen Jagdgebiete in der Slowakei, in Polen(vorallem südliches Ostpreußen und Pommern), im Baltikum(Kurland), in Rumänien oder in Russland, aber auch in die entferntesten Regionen der Welt, hat viele Freunde, so dass die Kommerzialisierung der dortigen Jagd zwar einerseits Gelder beschafft, andererseits aber in vielen Gebieten durch Übernutzung die Wildbestände stark reduziert wurden und so zunehmend die Erwartungen der Jagdtouristen nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Anders sieht das jedoch auf so genannten Jagdfarmen in Afrika aus. Diese meist ehemaligen Rinderfarmen dehnen sich auf für Europäer unvorstellbare Flächen aus, sind regelmäßig eingezäunt, und garantieren dem Jäger den gewünschten Jagderfolg. Mit den Geldern wird dort meist staatlich geregelt der Wildschutz auch für nicht freigegebene Wildarten finanziert.
Literatur
- Kalchreuter, Heribert : Die Sache mit der Jagd. Franckh-Kosmos Verlag 2003, ISBN 3-44-009323-9
- Krebs, Herbert : Vor und nach der Jägerprüfung. BLV Verlagsgesellschaft, München 2003, ISBN 3-405-16372-2
- Nüßlein, Fritz : Das praktische Handbuch der Jagdkunde. BLV Verlagsgesellschaft, München 2002, ISBN 3-405-16456-7
- Ortega y Gasset, José : Meditationen über die Jagd. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1998, ISBN 3-421-01262-8
- von Raesfeld, Ferdinand : Das deutsche Weidwerk. Unveränderter Reprint der Erstausgabe von 1914, Verlag Paul Parey, Hamburg 1996, ISBN 3490144120
- Winter, Thomas : Jagd - Naturschutz oder Blutsport?. Winter-Buchverlag, Passau 2003, ISBN 3-00-012219-2
Siehe auch
- Deutscher Jagdschutz-Verband, Halali, Wiederladen
- Wild, Wildschaden, Wildfolge, Weidgerechtigkeit,
Weblinks
Die hier aufgeführten Web-Links stellen nur einen kleinen Ausschnitt der im Internet verfügbaren Informationen dar. Weitere Web-Links befinden sich beim [http://dmoz.org/World/Deutsch/Freizeit/Outdoor/Jagd/ Open Directory Project].
Verbände
- [http://www.face-europe.org/ Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der E.U.] (FACE)
- [http://www.jagd-online.de/ Deutscher Jagdschutz-Verband] (DJV)
- [http://www.oejv.de/ Ökologischer Jagdverband] (ÖJV, Deutschland)
Zeitungen & Zeitschriften
- [http://www.anblick.at Der Anblick]
- [http://www.artenschutzbrief.de Artenschutzbrief - Zeitschrift für Vogel- und Artenschutz]
- [http://www.pirsch.de Die Pirsch]
- [http://www.djz.de/ Deutsche Jagd Zeitung]
- [http://www.jww.de/ Jagen Weltweit]
- [http://www.oekojagd.de ÖkoJagd]
- [http://www.wildundhund.de Wild und Hund]
Ausbildung
- [http://www.filemaker-4-you.de/jaegerpruefung-bw/ Programm für Jägerprüfung in Baden-Württemberg]
Jagdkritiker und Jagdkritik
- [http://www.ijh.de/ Initiative jagdgefährdeter Haustiere]
- [http://vogelschutz-komitee.de VsK Vogelschutz-Komitee e.V.]
- [http://homepages.compuserve.de/JuergenAndresen/antijagd.htm Pferd, Jagd und Wild - Dichtung und Wahrheit]
- [http://www.wir-fuechse.de Wir Füchse]
- [http://www.die-tierfreunde.de/inhalte/info/schutz/jagd/jagd.htm Die Tierfreunde "Die Jagd ...und die Lust am Töten"]
- [http://www.papernews.de/pdf/2004/2004_10/rotenhan.pdf ...damit keiner mehr sagen kann, er habe es nicht gewusst - Kritik der Hege überhöhter Wildbestände, nicht der Jagd an sich]
Geschichte und Geschichten
- [http://www.br-online.de/land-und-leute/thema/jennerwein/index.xml Die Legende vom Schützen Jennerwein]
!Jagd
Kategorie:Naturschutz
ja:狩猟
nb:Jakt
Krieg
Krieg ist ein militärisch ausgetragener Konflikt zwischen Staaten und/oder planmäßig vorgehenden, bewaffneten nichtstaatlichen Kollektiven. Seine Formen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staatssysteme gebunden: Er kann beispielsweise als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt auch innerhalb von Staaten stattfinden, zum Weltkrieg oder zum Völkermord werden.
Völkermord
Begriff
Das Wort "Krieg" bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit“, „Anstrengung“, „Streit“. Das Verb „kriegen“ heißt einerseits „Krieg führen“, andererseits „bekommen, erhalten“: Dies kann Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzeigen. Auch wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein ökonomischer Hintergrund. In der Sprache Sanskrit bedeutet Krieg "Wunsch nach mehr Kühen".
Während individuelles oder kollektives Rauben und Töten von Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat strafbar ist, wird „Krieg“ nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind damit Kriegspartei.
Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs- von Verteidigungskrieg.
Typen
Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:
Ein zwischenstaatlicher Krieg findet in der Regel zwischen zwei oder mehreren Staaten statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen- oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen die Armee einer Besatzungsmacht.
In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, aber nicht staatlich organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften, "Privatarmeen" und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen Staatsregierung geführt werden.
In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B. als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts.
Diese Typologie ist nicht eindeutig, da real zahlreiche Misch- und Übergangsformen vorkommen. Der heutige „Krieg gegen den Terror“, den die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen haben, ist darin ein Sonderfall. Er lässt sich weder als zwischenstaatlicher Krieg noch als Bürgerkrieg einordnen, sondern gilt als asymmetrischer Konflikt: Eine Staatenkoalition (Koalitionskrieg) kämpft gegen eine als weltweite Kriegspartei auftretende terroristische Gruppierung (Partisanen- oder Guerillakrieg, wobei die Eigensicht - Kriegspartei - der Außensicht - Gruppenkriminalität - widerspricht). Dabei verfolgen beide Parteien auf strategischer, taktischer und operativer Ebene unverkennbar bestimmte Ziele: politische Hegemonie, ideologische Vorherrschaft, wirtschaftliche Vorteile.
Weitere Sonderformen sind unter Anderem die Fehde, Bandenkriege und Wirtschaftskriege.
Verlaufsschema
Kriege werden innerhalb eines Verbandes immer auf drei Ebenen mit unterschiedlicher Entscheidungsgewalt organisiert:
- die strategische Ebene: Hier wird entschieden, ob, warum und wozu ein Krieg geführt wird. Strategische Entscheidungen werden meist von führenden Politikern oder den ranghöchsten Militärpersonen eines Kollektivs getroffen.
- die taktische Ebene: Hier wird entschieden, wie der Krieg geführt wird. Diese Entscheidungen werden meist von Personen getroffen, die innerhalb des Verbandes militärische Führungskompetenz erworben haben.
- die operative Ebene: Hier sollen Personen die innerhalb der übergeordneten Ebenen getroffenen Entscheidungen ausführen. Die meisten Kriegsteilnehmer agieren auf dieser Ebene.
Der allgemeine Ablauf einer Kriegsentscheidung kann in vier Phasen eingeteilt werden, die sich im Krieg wie ein Kreislauf ständig wiederholen:
- Orientierung: Der kriegerische Verband sucht im Gebiet seines (potentiellen) Gegnerkollektivs oder seiner Gegner nach möglichen Angriffszielen.
- Observierung: Das nähere Umfeld eines ausgewählten Kriegsziels wird auf Verteidigungsmaßnahmen des Gegnerverbands hin untersucht.
- Entscheidung: Der kriegerische Verband trifft aufgrund der gewonnenen Informationen eine Entscheidung darüber, ob ein Angriff erfolgt oder nicht.
- Handlung: Der kriegerische Verband führt nach getroffener Entscheidung einen Angriff auf seinen Gegner durch.
Der kriegerische Verband, der diesen Kreislauf - auch OOEH-Schema genannt - ungestört durchführen kann, ist in der Offensive. Ein Verband, der selber nicht zu einem vollständigen OOEH-Entscheidungskreislauf in der Lage ist, versucht diesen bei seinem Gegner mit Hilfe von geeigneten Verteidigungsmaßnahmen zu unterbrechen. Er befindet sich also in der Defensive.
Hauptursachen
Beim Krieg sind die vordergründigen Kriegsanlässe von den tieferen Kriegsursachen zu unterscheiden. Die meisten Kriege lassen sich auf einige Hauptursachen zurückführen. Dazu gehören vor allem:
- wirtschaftliche Vorteile, Ressourcenmangel
- politisches und/oder ideologisches Hegemoniestreben (z.B. Dschihad)
- drohender Verlust von Einfluss in besetzten bzw. annektierten Gebieten
- mangelnde Wehrhaftigkeit gegenüber möglichen Angreifern, die diese zum Krieg einladen (passive Kehrseite von aktivem Hegemoniestreben) Auch als "Machtvakuum" bezeichnet.
- ethnische Konflikte
- Nationalismus
- religiöser Fanatismus, Dogmatismus oder auf Krieg basierende Rituale in verschiedenen Religionskriegen (z.B. Dschihad im Islam, Kreuzzüge im Christentum, „Blumenkriege“ der Azteken)
- Ablenkung von innenpolitischen Missständen, um Bevölkerung und Staatsführung zusammenzuschweißen
- struktureller Militarismus, also die Abhängigkeit einer Wirtschaftsordnung vom Kriegführen zwecks Absatz militärischer Produkte.
Krieg ist jedoch selten monokausal zu erklären: Viele der hier genannten ökonomischen, politischen, ideologischen, religiösen und kulturellen Kriegsgründe spielen in der Realität zusammen, bedingen sich gegenseitig und gehen ineinander über. Darum lässt sich der Kriegsbegriff auch nicht auf militärische Aggressionshandlungen einengen. Diese durchlaufen fast immer eine Vorbereitungsphase: Krieg beginnt in der Regel im "Frieden". Wirklicher Frieden ist also mehr als die Abwesenheit von Krieg.
Geschichte
Antike und europäisches Mittelalter
Frieden
Raubkriege begleiten die menschliche Kulturgeschichte seit jeher. Für vorstaatliche Stammesgesellschaften war ein bewaffneter Raubzug oft Mittel des Überlebens und Machterwerbs zugleich. Die Frühzeit dieser Stammesfehden entsprach in etwa dem, was heute als Bewaffneter Konflikt gilt: Kleinere lokale Gruppen bekämpften sich in oft spontaner, ungeplanter Form und mit ständig wechselnden Allianzen.
Erst mit dem Aufkommen von staatsähnlichen Gebilden, die im Altertum fast immer Monarchien waren, entstanden speziell zum Kämpfen abgestellte Heere. Die Machthaber bedienten sich der Heere in Konflikten, die von ihnen als persönliches Duell verstanden wurden.
Die herrschenden Oberschichten der Zeit sahen den Krieg als Normalzustand an. Der darauf folgende Friede bedurfte besonderer Vertragsschlüsse. Im Griechenland des 4. vorchristlichen Jahrhunderts gab es infolge der Entwicklung nach dem Peloponnesischen Krieg, der die Polis-Ordnung Griechenlands destabilisiert hatte, dagegen mehrere Versuche, durch die Idee des Allgemeinen Friedens eine dauerhafte Friedensordnung zu begründen.
Antike Großreiche entstanden oft aus organisierten Raubzügen. Sie stellten die eroberten Gebiete unter Tributzwang, versklavten oder deportierten Teile der Bevölkerung. Sie setzten militärische Siege in eine dauerhafte Herrschaft um. Auch das römische Reich besetzte die eroberten Gebiete und nutzte sie ökonomisch aus. Die Pax Romana der römischen Kaiserzeit beruhte auf ständiger militärischer Präsenz.
Kriege und Bürgerkriege stellten auch später weiterhin einen Normalzustand dar. Dabei durchlief die Kriegsführung unterschiedliche Phasen. Die Waffentechnologie entwickelte sich dort am schnellsten weiter, wo Herrscher über Mittel und Absichten zum Krieg verfügten.
Im Gefolge der Reformation zerfiel die relativ stabile Einheit des Mittelalters, das Heilige Römische Reich unter Führung von Kaiser und Papst. Die Verbindung von konfessionellen und machtpolitischen Gegensätzen führte schließlich zum Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648. Dabei gingen angekündigte Feldschlachten oft mit Raubzügen, Plünderungen und Massakern an der Zivilbevölkerung einher. Im Verlauf starb etwa ein Drittel der mitteleuropäischen Bevölkerung, sei es durch unmittelbare Kriegswirkungen, sei es durch Kriegsfolgen wie Missernten und eingeschleppte Seuchen.
Diese Geschehnisse bewirkten einen Gesinnungswandel. Der Westfälische Frieden 1648 brachte zum ersten Mal das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten in die Diskussion. Der Krieg entwertete den Anspruch, religiöse Standpunkte mit Waffengewalt durchzusetzen. Der Westfälische Friede leitete in Europa die Trennung von Politik und Religion ein.
Die darauf folgende vergleichsweise friedliche Periode begünstigte die Aufklärung. Aus der Idee der allgemeinen Menschenrechte entwickelte sich die Idee des gehegten Krieges im zivilen Rahmen. Hatte seit Augustinus von Hippo die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg die Kriterien zur Legitimation geliefert, so übernahmen dies nun aufgeklärte Juristen wie Hugo Grotius. Machthaber folgten den Kriterien vor allem aus pragmatischen und finanziellen Gründen. Frieden als Ziel der Politik wurde denkbar und streckenweise auch erreicht: etwa in der Epoche nach dem Wiener Kongress 1815.
Die moderne Form des Krieges setzte Nationalstaaten voraus, die über ein Steueraufkommen und Militärbudget verfügen und damit eine stehende Armee aufstellen können. Die Entwicklung führte zu immer größeren Armeen mit immer stärkeren Waffen und entsprechend höheren Opferzahlen.
Im 19. Jahrhundert finden sich auch erste Ansätze zur Begrenzung und Regulierung von bewaffneten Konflikten, die sich als modernes Völkerrecht etablierten. Daraus abgeleitet wurde auch das kodifizierte Kriegsrecht und das Kriegsvölkerrecht (siehe [http://www.fak4.ch/truppeninfo/kriegsvoelkerrecht.htm hier]). Seine bedeutendsten Errungenschaften vor 1914 waren:
- die Genfer Konvention von 1864, die vor allem die humane Versorgung von Kriegsopfern vorsah;
- die Haager Landkriegsordnung von 1907, die erstmals strikt zwischen Zivilisten und Kombattanten trennte und in Artikel 22 den revolutionären Satz festschrieb ([http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/Texte/1910_107.html]): „Die Staaten haben kein unbegrenztes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“
Die Kriegsgründe blieben bei dieser Kodifizierung des Kriegsverlaufs ausgeklammert, und die Wahl der Mittel wurde ebenfalls noch nicht verbindlich geregelt.
Das Zeitalter der Weltkriege
Kombattant, 1919]]
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Kombattant eingebrannter Schatten einer Person und einer Leiter]]
Kombattant
Im Ersten Weltkrieg führte der Einsatz von Panzern, U-Booten, Giftgas sowie die totale Kriegswirtschaft zu einem neuen Gesicht des Krieges. Feld- und Seeschlachten forderten Millionen Todesopfer und Abermillionen von Schwerverletzten.
Die bisherige europäische Bündnis-, Gleichgewichts- und Vertragspolitik mit ihrer Doppelstrategie von Hochrüstung und Diplomatie war nicht zuletzt am Konkurrenzkampf um Kolonien gescheitert. Darum wurde vor allem auf Initiative des US-Präsidenten Woodrow Wilson nach 1918 versucht, eine internationale Konfliktregelung zu institutionalisieren. Die Gründung des Völkerbunds stellte den Frieden als gemeinsames Ziel der Staaten heraus und gab dem Völkerrecht eine organisatorische Basis.
Der Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskrieges war ein weiterer Schritt, um nicht nur den Kriegsverlauf, sondern die Staatssouveränität bei der Entscheidung zum Krieg zu begrenzen und den Verteidigungskrieg international akzeptierten Kriterien zu unterwerfen.
Angesichts der neuen Kriegsqualität, die die Massenvernichtungsmittel bedeuteten, wurde ferner versucht, bestimmte als unnötig grausam verstandene Waffen zu ächten und zu verbieten. Dies gelang bis 1939 jedoch noch nicht, obwohl die prinzipielle juristische Handhabe dafür mit der Haager Landkriegsordnung gegeben war.
Der Aufstieg des Nationalsozialismus beendete diese Bemühungen. Systematisch ignorierte Adolf Hitler von 1933 bis 1939 die völkerrechtlichen Obligationen Deutschlands und bereitete seinen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor. Die Appeasement-Politik Großbritanniens scheiterte 1938 mit der deutschen Besetzung von Tschechien. Der Weg in den 2. Weltkrieg war damit frei.
Dieser begann wie der erste als konventioneller Krieg, wurde aber rasch und unaufhaltsam zum totalen Krieg. Staatlich gelenkte Kriegswirtschaft, Kriegsrecht, allgemeine Wehrpflicht und Propagandaschlachten an der Heimatfront bezogen die Völker ganz und gar in die Kampfhandlungen ein. Die Mobilisierung aller nationalen Reserven für Kriegszwecke hob die Unterscheidung zwischen beteiligten Zivilisten und Kombattanten auf. Die Kriegsführung ignorierte das Völkerrecht.
So kam es im Kriegsverlauf
- zum Bombenkrieg gegen dicht besiedelte Gebiete, erstmals durch deutsche Bomber 1937 im spanischen Bürgerkrieg auf Guernica und 1940 auf London und Coventry, dann auch durch die englisch-amerikanischen Flächenbombardements von Dresden und anderen deutschen Städten,
- zur Verbindung von territorialer Eroberung und Massenvernichtung im deutschen Russlandfeldzug, wobei deutsche Wehrmacht und SS zusammenwirkten,
- das massenhafte Zugrundegehen von Kriegsgefangenen, wozu gleichermaßen organisatorische Überforderung, Gleichgültigkeit und kriminelle Energie beitrugen,
- zur Strategie der „verbrannten Erde“, die die Deutschen erst im Partisanenkrieg in Osteuropa, dann im Rückzug auch im eigenen Land anwandten,
- und schließlich zu den US-amerikanischen Atombombenabwürfen auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945.
Die Nürnberger Prozesse schufen den neuen Straftatsbestand des „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: dies war der erste Versuch, überhaupt Menschen nach dem Völkerrecht wegen ihrer Kriegsverbrechen zu beurteilen.
Die ungeheure Steigerung der Vernichtungskapazitäten und Verselbstständigung der Kriegführung verstärkte nach 1945 die Bemühungen, Kriege generell zu vermeiden. In Europa, besonders in Deutschland herrschte bei weiten Teilen der Zivilbevölkerung die Einstellung vor: Nie wieder Krieg!
Erneut wirkten nun vor allem die USA auf die Einrichtung einer Weltorganisation zur diplomatischen Konfliktlösung und Kriegsverhütung hin: die UNO. Die Erfahrung der Ohnmacht des Völkerrechts in den Weltkriegen fand ihren Niederschlag in ihrer Charta, hier vor allem in Kapitel II, Absatz 4:
:Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Dies verbot erstmals allgemeinverbindlich jeden Angriffskrieg und jede militärische Erpressung. Die Charta bekräftigt das Prinzip der Nichteinmischung und das natürliche Recht zur Selbstverteidigung im Fall eines feindlichen Angriffs. Sie verpflichtet alle Mitglieder zu gemeinsamen friedenserhaltenden oder wiederherstellenden Maßnahmen und machte diese von einem Mandat des UN-Sicherheitsrats abhängig. Dabei stand auch die Sorge vor einem neuen weltumspannenden Konflikt Pate, die durch den Zerfall der Anti-Hitler-Koalition bereits auf der Konferenz von Potsdam im Juli 1945 am Horizont auftauchte.
Auch die Bemühungen zur Ächtung bestimmter Waffengattungen wurden seit 1945 verstärkt. Doch während das Verbot von B- und C-Waffen weithin akzeptiert wurde, misslang das universale Verbot der Atomwaffen. Bis 1949 besaßen die USA das Atommonopol; bis 1954 erreichte die Sowjetunion ein strategisches „Atompatt“, das vor allem auf der Bereithaltung von Wasserstoffbomben und Fernlenkwaffen beruhte. Beide weltpolitischen Kontrahenten waren von nun an zum atomaren Zweitschlag mit unkalkulierbaren Folgen im Feindesland fähig.
Seit dem Beinahe-Zusammenstoß der Supermächte in der Kubakrise von 1962 wurden ergänzend aber erste Schritte zur gemeinsamen Rüstungskontrolle gemacht. Die KSZE wurde 1973 eingerichtet und erlaubte den Europäern gewisse eigenständige Abrüstungsinitiativen mit der Sowjetunion. Hinzu kam die seit 1979 wachsende Friedensbewegung, die den innenpolitischen Druck zu Abrüstungsvereinbarungen vor allem in Westeuropa und den USA verstärkte. Mit Gorbatschows Angeboten gelang 1986 in Reykjavik ein Durchbruch zum vollständigen Rückzug aller Mittelstreckenraketen aus Europa, der eine Reihe Folgeverträge nach sich zog.
Mittelstreckenraketen
Unterhalb der Atomkriegsschwelle fanden jedoch zwischen 1945 und 1990 laufend sogenannte konventionelle Kriege vor allem in Ländern der so genannten Dritten Welt statt. Eine Reihe davon waren Stellvertreterkriege, z.B. der Koreakrieg (1950 bis 1953), der Vietnamkrieg (1964-1975) sowie zahlreiche Konflikte in Afrika und Lateinamerika. Dort verhinderte der Blockgegensatz des Kalten Krieges und das gegenseitige Abstecken von Einflusszonen der Supermächte häufig regionale Konfliktlösungen und begünstigte verlängerte Bürgerkriege mit vom Ausland finanzierten Guerillakämpfern.
Tendenzen seit 1990
Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1990 endete der Kalte Krieg. Die Auflösung der Sowjetunion und Jugoslawiens führte Anfang der 90er Jahre zu einem starken Anstieg der Zahl der Kriege. Seit 1992 hat sich die Zahl der laufenden Kriege (pro Jahr) jedoch nahezu halbiert [http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/index.htm]. Es kam jedoch auch zu neuen Kriegen, die nun auch im Westen zunehmend wieder als legitime Mittel zum Erreichen politischer Ziele wie der Durchsetzung von Menschenrechten oder als Prävention gegen tatsächliche oder vermutete Rüstungspläne und Angriffsabsichten des Gegners angesehen werden.
Die UNO nahm ihre kriegsvermeidende Rolle nicht immer wahr, sondern legitimierte einige militärische Eingriffe, die zuvor als illegale Angriffskrieg galten. Durch dieses Schaffen neuer Fakten veränderte sich die Auslegung des geltenden Völkerrechts: Das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten wird immer öfter aufgegeben.
Offenbar wird – zumindest in der westlichen Welt – die Vorstellung von Krieg als Kampf „Staat gegen Staat“ oder „Volk gegen Volk“ allmählich abgelöst von der Idee, dass Kriege eine Art Polizeiaktion der Weltgemeinschaft gegen aus den Regeln ausscherende Mitglieder sind oder sein sollten. Dabei besteht jedoch über die Auslegung der Regelverletzung, die einen Krieg rechtfertigen kann, bisher in der UNO keine Einigkeit. Das dort bisher zur Feststellung legitimer Selbstverteidigung gültige Verfahren im UN-Sicherheitsrat wurde zuletzt 2003 von der einzigen verbliebenen Supermacht, den USA, unterlaufen und missachtet. Damit wurde die Allgemeingültigkeit des Völkerrechts erneut in Frage gestellt.
Die Unzulänglichkeit der bisherigen völkerrechtlichen Kriterien, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen wird zunehmend erkannt: etwa gegenüber ethnischen Völkermorden ohne offenkundige staatliche Lenkung, neueren asymmetrischen Konflikten; sich auflösenden oder mit Privatarmeen verbindenden Staatsgebilden, der Strategie der „preemptive strikes“ (vorbeugenden Entwaffnung) und dem internationalen Waffenhandel. So hat die UNO bisher weder die Überprüfung der tatsächlichen Kriegsgründe noch die Kontrolle der Waffentechnologie noch die Einhaltung von Abkommen zur Ächtung und Nichtverbreitung von ABC-Waffen wirksam geleistet.
Ferner wurde mit der neueren Legitimation von Angriffskriegen ein neues Wettrüsten eingeleitet. Dabei wird seitens der USA und anderer Staaten wie Nordkorea oder der Volksrepublik China auch der Ersteinsatz von Atomwaffen eingeplant und vorbereitet. In Russland ist ebenfalls eine neue Hinwendung zur auch atomaren Hochrüstung zu verzeichnen. Die Schwelle zum Atomkrieg wurde mit sogenannten „mini nukes“ deutlich gesenkt.
Krieg und Politik
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt im Artikel 26 (1):
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Seit der Neuzeit wird Krieg eng mit der Politik souveräner Nationalstaaten verknüpft, die innenpolitisch über ein Gewaltmonopol verfügen. Der preußische Militärtheoretiker Clausewitz sah Krieg als „Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“. Weil diese Gewalt von einem souveränen Staatswesen ausgeht, definierte er sie als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“:
„So sehen wir also, dass der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln. Was dem Kriege nun noch eigentümlich bleibt, bezieht sich bloß auf die eigentümliche Natur seiner Mittel.“
Eine politische Orientierung, die Krieg für natürlich, unvermeidbar, sogar fortschrittsfördernd hält und Rüstungsanstrengungen prinzipiell bejaht, nennt man Militarismus. Der griechische Philosoph Heraklit drückt diese Haltung mit dem geflügelten Wort aus: „Krieg ist der Vater aller Dinge.“
Die entgegengesetzte Haltung will Kriege nicht nur vermeiden, sondern langfristig als Mittel der Konfliktaustragung ausschließen, abschaffen und überflüssig machen: Der Pazifismus (von Lateinisch pacem facere: „Frieden schaffen“).
Für ihn ist Krieg „eine Geißel der Menschheit“ (UNO-Charta).
Zwischen diesen Polen bewegt sich die so genannte „Realpolitik“ des Großteils aller Staaten, die militärische Gewalt als ultima ratio – „letztes Mittel“ – nie ganz ausschließt und von Fall zu Fall als unvermeidlich anwendet. Dabei ist in heutigen westlichen Gesellschaften vor, in und nach einem Krieg meist heftig umstritten, ob und wann dieses Mittel tatsächlich das letzte, der Krieg also wirklich unvermeidbar war und ist.
Auslöser
Hierzu werden mitunter kriegsauslösende Einzeltaten inszeniert (Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg) oder wirtschaftliche Konflikte provoziert (Zoll, Patentrecht, Einfuhrbeschränkungen). Da sowohl Attentate als auch Terrorakte die moralische Rechtfertigung für einen Krieg bilden können, kommt der Inszienierung eines Krieges oft höhere Bedeutung zu, als der späteren Durchführung. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Kriegsführung neben logistischen und humanitären Gesichtspunkten vor allem ökonomische Zwänge birgt.
Besondere regierungspolitische Motive
In ärmeren Ländern dienen Kriege oft innenpolitischem Kalkül. Dabei rechnet die Regierung eines solchen Landes damit, dass das Volk durch das durch den Krieg erzeugte Härteklima mit unmittelbaren Lebensfunktionen wie Nahrung, Kleidung, Wohnung so beschäftigt ist, dass es keine Zeit mehr hat, sich Themen wie Regierung, Politik oder Wirtschaft zu widmen. Eine Regierung kann so versuchen, Kritik zu unterdrücken.
Wohlstandsnationen führen Kriege meist abseits der eigenen Heimat. Eine drastische Einengung der Lebensgrundlage ist in diesen, eher höher gebildeten Bevölkerungen meist nicht vermittelbar und würde nicht breit akzeptiert. Dennoch wird in der Heimat eine „psychologische Militarisierung“ auf das gesamte Volk übertragen, welche auf Patriotismus und Duldung der Beschneidung von Grundrechten, beispielsweise im Wege der Terrorismusbekämpfung, abzielen.
In beiden Fällen handelt es sich um eine Art Flucht nach vorn, im Zusammenhang mit bereits unabhängig vom Krieg bestehenden Strukturproblemen im eigenen Land beziehungsweise drohendem Machtverlust der Regierung. Der Krieg kann als Rechtfertigung für unterschiedliche Einschränkungen (zum Beispiel der Menschenrechte oder der Sozialversorgung) verwendet werden.
Da eine Bevölkerung sich zumeist in relativer Akzeptanz mit ihrer Regierung befindet (gestützt durch staatlich gelenkte Medien oder durch echte Akzeptanz von aggressiven Expansionsabsichten beziehungsweise durch stillschweigendes Erdulden der Staatsführung), stellt die Wechselwirkung zwischen der Volksmeinung einerseits und der Legitimation einer Regierung Krieg zu führen andererseits, ein besonders wichtiges Instrument der Militarisierung im Vorfeld der Kriegsführung dar.
Ausnahmezustand
Zu diesen kleinen Kriegen zählen Krawalle, Aufstände, der Staatsstreich, Bürgerkriege usw. Sie bilden die überwältigende Mehrzahl aller Kriege; die „regulären“ Kriege zwischen Staaten und regulären Truppen demgegenüber die Ausnahme.
Einige Autoren (Agamben, Hardt und Negri) hinterfragen diese Ansicht mittlerweile, so werde Ausnahmezustand zum Normalzustand zu erklärt:
- Aktionen, die man früher in einem Krieg durchführte, werden nun als so genannte „Polizeimaßnahmen“ durchgeführt
- Die Bekämpfung des Terrorismus steht in einem Spannungsverhältniss zu Demokratie, etwa durch die Beschneidung von bürgerlichen Freiheiten.
Die Politik sehe Krieg nicht mehr als letztes Mittel, sondern als Werkzeug zur Kontrolle und Disziplinierung.
Ressourceneinsatz
Wegen der extremen Belastung, die der Krieg den beteiligten Parteien auferlegt, ist eine positiv gestimmte eigene Öffentlichkeit für eine kriegführende Institution oder Nation von kriegsentscheidender Bedeutung.
Militärstrategie
Die militärische Strategie ist der Plan, um den Zweck des Krieges zu erreichen. Zweck des Krieges ist nach Clausewitz immer der Friede, in dem die eigenen Interessen dauerhaft gesichert sind.
Militärische Strategien ändern sich mit der Waffenentwicklung. In der Geschichte wurden häufig dominante Mächte zurückgeworfen, weil neuere, wirksamere Waffen entwickelt wurden. Aber auch ohne Neuentwicklung von Waffen können bessere strategische Planungen einen Krieg entscheiden, u. U. auch aus der Unterlegenheit heraus.
In der Militärstrategie geht es immer darum, durch geschickte räumliche und zeitliche Anordnung der Gefechtssituationen den Erfolg herbeizuführen. Als Krönung gilt es allgemein, wenn man ohne einen Kampf den Sieg davonträgt. Kriegslisten sind daher ein wesentliches Element des Krieges. Die wohl berühmteste Kriegslist der Geschichte ist die des trojanischen Pferdes.
Militärstrategie lässt sich nach Edward Luttwak in zwei Dimensionen aufspannen. Einer Horizontalen und einer Vertikaklen. Die Horizontale Ebene entspricht der temporären Abfolge jeder strategischen Operation inklusive Clausewitzs Kulminationspunkt.
Die Vertikale Dimension gliedert sich in mehrere Ebenen. Die unterste ist die technische Ebene, diese umfasst die Effektivität, als auch die Kosten von Waffensystemen, und damit auch den Ausbildungsstand und Leistungsfähigkeit der einzelnen Soldaten.
Als nächstes folgt die taktische Ebene. Sie umfasst die untere Militärische Führung also alles bis Batallions oder Brigadeebene, sowie die Moral der Truppe und beinhaltet vor allem die Geländeausnutzung.
Als nächstes folgt die operative Ebene. In dieser findet sich die militärische Strategie von Divisionsebene und aufwärts. Hier werden größere militärische Manöver unter anderen Gesichtspunkten wie in der taktischen Ebene geplant und ausgeführt. Hier entscheiden weniger das Gelände als beispielsweise die zur verfügungstehenden Ressourcen inklusive die Einbeziehung wirtschaftlicher Kapazität.
Als oberste Ebene gilt die Gefechtsfeldstrategie. In ihr entscheiden einzig und alleine die politischen Ziele und Eigenheiten der kriegführenden Parteien. Auf einem Kriegsschauplatz wird die Strategie im Rahmen von Feldzügen durch Operationen umgesetzt. Für Operationen werden Weisungen und Operationspläne erstellt, die die übergeordneten strategischen Ziele in praktische, militärische Aufträge und Handeln umsetzen.
Zu den berühmtesten strategischen Denkern gehören Sun Tzu (Die Kunst des Krieges) und Carl von Clausewitz (Vom Kriege).
Ethische Aspekte
Wirkungen
Carl von Clausewitz
Jeder Krieg ist, neben dem Verlust von Infrastruktur oder Arbeitsplätzen, immer auch mit Tod und furchtbarem Leid verbunden. Diese entstehen einerseits als zwangsläufige Nebenfolgen des Waffeneinsatzes gegen Menschen, andererseits aus strategischen Gründen (zum Beispiel beim Sprengen von Brücken oder durch Vergiftung von Grundnahrungsmitteln), zum Teil wird die Zerstörung von Gebäuden, ja der ganzen Infrastruktur des Kriegsgegners aber auch bewusst herbeigeführt, um die Zerstörungskraft einer Armee zu demonstrieren und den Gegner einzuschüchtern (zum Beispiel „Shock and awe“-Strategie im Irak-Krieg).
In vielen Kriegen wurden (und werden) Kriegsverbrechen begangen (beispielsweise Folterungen, Übergriffe auf die Zivilbevölkerung, etc.). Das große Machtgefälle in Kriegsgebieten und die weitgehende Freiheit vor Strafverfolgung können in Verbindung mit der Allgegenwart des Todes natürliche Hemmschwellen abbauen.
Bedeutung
Viele Kriege waren von entscheidender historischer Bedeutung. Durch die Römischen Kriege wurde die „Zivilisation“ in Europa verbreitet und durch Kriege im Rahmen der Völkerwanderung das Ende des römischen Reiches herbeigeführt. Die Auswirkungen hiervon waren so stark, dass 1000 Jahre Chaos folgten, welche aus heutiger Sicht als Mittelalter bezeichnet werden.
Durch die Revolutionskriege wurde der demokratische Gedanke in Europa verbreitet, durch die Bauernkriege der Protestantismus. So wurde das Aufstreben des Faschismus im 2. Weltkrieg beendet oder zumindest so stark zurückgedrängt, dass Faschisten nunmehr eine Randstellung einnehmen.
Neben den politischen Auswirkungen hat ein Krieg immer eine Vielzahl an negativen Folgen. So dezimiert er die Bevölkerung eines Landes extrem, durch den 2. Weltkrieg wurden ganze Jahrgänge nahezu ausradiert. Ebenso drastisch sind die wirtschaftlichen Folgen.
Alternativen
Da als eine der rationalen Kriegsursachen der Kampf um Ressourcen gilt, werden Kriege umso unwahrscheinlicher, je günstiger Ressourcen einer Region für eine andere Region verfügbar werden, ohne in einer kriegerischen Auseinandersetzung unter Lebensgefahr erobert werden zu müssen. Damit sind Kriege wirtschaftlich um so uninteressanter, je besser die bestehenden Ressourcen im Wege von Vereinbarungen genutzt werden.
Alternative zum militärischen Widerstand („Krieg“), wenn man angegriffen wird, sind die Konzepte des „zivilen Widerstands“.
Da Volkswirtschaften (ebenso wie Regionen, Städte und Familien) in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten und Ressourcen zurückhalten, erscheint dieses „Idealbild“ der Welt utopisch.
Bewertung des Krieges
Immer wieder wurde in der Geschichte versucht, die Kriegsführung bestimmten Regeln oder moralischen Vorgaben zu unterwerfen, also zu einer Art Verhaltenskodex zu finden. Die sich im Krieg Bahn brechende Aggression wird „höheren Werten“ unterworfen – und letztlich damit auch relativiert.
Nach verlorenen Kriegen neigen die Menschen dazu, Krieg generell zu verdammen. So kamen in Deutschland nach 1945 Formeln wie „Nie wieder Krieg“ auf (bekannt ist das Plakat von Käthe Kollwitz mit diesem Titel). Nach Siegen hingegen wird der Krieg verherrlicht. So ist die Welt voll von Siegesdenkmalen, Triumphbögen und anderen Erinnerungen an große militärische Erfolge.
Oft wird der Krieg heroisiert. Kant beispielsweise schreibt: Selbst der Krieg, wenn er mit Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird, hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je mehreren Gefahren es ausgesetzt war und sich mutig darunter hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu erniedrigen pflegt. (Kritik der Urteilskraft, § 28.
Von der Natur als einer Macht.)
In der europäischen Literatur wird häufig so zwischen dem „geordneten“ und dem nicht geordneten Krieg unterschieden. Auf der anderen Seite stehen die, die im Prinzip mit der gleichen Grundüberlegung wirtschaftlichen Wohlstand als beste Kriegsprävention ansehen. Hier neigt man dazu, die Perversionen des ungehegten Krieges als Normalzustand des Krieges darzustellen. Daraus folgen Überlegungen, wie Krieg vermieden werden kann und Versuche, einen ewigen Frieden zu erreichen. Der Krieg wird so als das absolute Böse angesehen, als das Werk von moralisch verkommenen Machthabern, die aus niederen Motiven ihr Land in einen Krieg stürzen.
Es gibt auch Ansichten, dass sich der Charakter des Krieges geändert habe und folglich heute ein „gehegter Krieg“ nicht mehr möglich sei. Dass sich die Formen des Krieges ändern, ist aber eine Feststellung, die so alt ist wie die Geschichte der Menschheit. Neue Kriegsformen wurden zu allen Zeiten als ordnungswidrig geachtet, häufig als Verstöße gegen eine göttliche Ordnung. Heute werden in der abendländischen Kultur bestimmte Kriegsformen als zulässig dargestellt (etwa Bombenabwürfe auf Städte, die Militär treffen sollen, aber auch Zivilpersonen gefährden), während andere Kriegsformen (etwa Selbstmordattentate, die nicht militärische Einrichtungen treffen) als unzulässig interpretiert werden, während in der islamischen Welt oft die gegenteilige Ansicht anzutreffen ist.
Krieg ist nicht nur ein Mittel staatlich organisierter und gelenkter Politik. Neben den Staaten, die als kriegführende Seite ein Heer hatten, spielten offenbar zu allen Zeiten die ,nicht regulären' Gruppen im Krieg eine erhebliche Rolle: Kosaken, Jäger, Husaren, Samurai, Partisanen, in der neuerer Zeit die Guerilla, Freischärler, Milizen und Taliban. Was nicht regulär ist, wird politisch diskutiert. Bei noch genauerem Hinsehen allerdings merkt man, dass die Theorie des irregulären Kämpfers (Partisanen) eine Weiterentwicklung der Clausewitzschen Theorie ist, wie sie die Clausewitz-Kenner Lenin und Carl Schmitt vorgenommen haben.
Somit scheitert auch der Versuch, zwischen einem Konflikt und einem formal erklärten Krieg zu unterscheiden und die Bezeichnung „Krieg“ auf jene Konflikte einzuschränken, die mit einer formalen Kriegserklärung einhergehen.
Völkerrecht
Das moderne Völkerrecht versucht, zwischenstaatliche Kriege von anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung, Angriffs- und Verteidigungskrieg, Zivilisten und Militärpersonal und damit legitime von illegitimen Kriegshandlungen zu unterscheiden.
Der zwischenstaatliche Krieg soll gemäß seinen Regeln mit einer Kriegserklärung beginnen. Diese war im Mittelmeerraum schon seit der Antike vorgesehen. Sie wird seit der Neuzeit aber sehr oft übergangen und durch den Angriff selbst ersetzt.
Ein erklärter Kriegszustand, bei dem jedoch die Waffen schweigen, heißt Waffenstillstand, ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation. Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg selbst.
Gegenbegriff zum „Krieg“ ist der „Frieden“. Dieser setzt völkerrechtlich wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg jedoch weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation (Lateinisch: „Besiegung“).
Historisch häufiger aber sind Zwischenzustände wie der einer dauerhaften Besetzung ohne gültigen Friedensvertrag oder ein Zustand, bei dem sich die Gegner ständig auf einen offenen Krieg vorbereiten, dessen Verlauf planen und einüben. Paradebeispiel dafür ist der Kalte Krieg.
Der organisierte Einsatz von Waffen bedeutet immer die massenhafte Tötung von Menschen. Schon die ständige Rüstung zum Krieg erfordert Aufwendungen und verschlingt Mittel, die für andere Aufgaben fehlen. Auch wenn eine kriegführende Partei Todesopfer nicht anstrebt, werden sie immer als unvermeidbar in Kauf genommen. Wer diese Wirkung betrachtet, nennt diese Form der gewaltsamen Konfliktaustragung daher meist „staatlich organisierten Massenmord“ (Bertha von Suttner, Karl Barth). Darin kommt zum Ausdruck, dass das Phänomen des Krieges kaum wertneutral zu betrachten ist, weil es dabei immer auch um das Leben vieler und die langfristigen Perspektiven aller Menschen geht.
Zugleich zeigt die Verbindung von Staat und Krieg sowie die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Krieg, Raub und Mord das Fehlen einer allgemein akzeptierten Rechtsinstanz an. Die UN-Charta und der Internationale Strafgerichtshof können als Schritte zur verbindlichen Durchsetzung des Völkerrechts angesehen werden. Ob sie eher zur Rechtfertigung oder Reduktion neuer Kriege beitragen, ist noch nicht entschieden.
Die Ächtung des Krieges
Die menschliche Sehnsucht nach einem Frieden, der die „Geißel der Menschheit“ überwindet, ist uralt. Politische Friedensarbeit kann sich daher auf breite und heterogene Traditionen stützen.
- In der chinesischen Kosmologie des Taoteking und der Philosophie des weisen Staatslenkers Laotse spielte die Kriegsvermeidung durch harmonischen Interessenausgleich eine wichtige Rolle.
- In Indien, China und Japan breiteten Jainismus und Buddhismus eine Ethik der Gewaltlosigkeit, Toleranz und Friedensliebe aus, die seit 500 v. Chr. die Gestalt einer Weltreligion gewann.
- In der antiken griechischen Philosophie der Antike stellten Sokrates und die Skeptiker die Selbstverständlichkeit in Frage, mit der Wahrheitsbesitz beansprucht und angeblich ewige Rechte gegen andere verteidigt werden. Die Stoiker Zenon und Chrysippos wandten sich gegen das Kriegführen und stellten Überlegungen an, ob Kriege notwendig seien oder wie man sie vermeiden könne.
- In allen europäischen Staatsutopien von Platon bis Thomas Morus spielte die Gewaltminderung durch ideale Gesetzgebung und Menschenbildung eine Rolle.
- Das Gottesbild des Judentums hat den weithin üblichen Einsatz der eigenen Religion zur Rechtfertigung der eigenen Kriege erschwert. In den Visionen der Heilsprophetie erscheint Gott als kommender Weltrichter, der die Völker zu endgültiger Abrüstung anweist: „Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. Es wird kein Volk wider das andere das Schwert erheben, und sie werden hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen. Ein jeder wird unter seinem Weinstock und Feigenbaum wohnen, und niemand wird sie schrecken. Denn der Mund des Herrn Zebaoth (der Heerscharen) hat es geredet.“ (Micha 4, 2-4).
- Diese Weisung zur universalen Abrüstung hat Jesus Christus durch das prophetische Zeichen des Gewaltverzichts (Markus 11, 7/Sacharja 9, 9) und die Selbsthingabe zur Versöhnung (Markus 14, 22-24) im Neuen Testament bekräftigt. Darum ist der tätige Einsatz für weltweiten Frieden (Lukas 2, 14) für Christen wie für Juden integraler Bestandteil ihres Glaubens (Römerbrief 12, 18).
- Der klassische, konservative und fundamentalistische Islam sieht Frieden nach der Eroberung des gesamten Dar al-Harb (Gebiet der Nichtmuslime) vor. Danach soll die gesamte Erde unter der Scharia in einer Pax islamica leben. Die Welteroberung geschieht mittels kriegerischem Dschihad. Danach soll dann das Idealbild eines „Paradieses unter dem Schwert des Islam“ herrschen.
- Die Instrumentalisierung religiöser Ideale für politische Interessen fand einen Höhepunkt mit den Kreuzzügen des Mittelalters, die die heiligen Stätten „befreien“ und christliche Staaten errichten wollten. Die Kreuzzugs-Ideologie des ewigen Kampfes des „Guten“ gegen das „Böse“ spielt noch heute eine bedeutende Rolle.
- In der Neuzeit wurde der Gewaltverzicht im Westen von den Religion entkoppelt. Immanuel Kant, Jean-Jacques Rousseau und andere Aufklärer strebten den „ewigen Frieden“ an und entwarfen rechtsstaatliche und demokratische Konzepte, um ihn herbeizuführen. Ludwig van Beethoven hat diesem Traum am Ende der 9. Sinfonie mit seiner Vertonung von Schillers Gedicht Ode an die Freude („alle Menschen werden Brüder“) ein musikalisches Denkmal gesetzt.
- Im Zeitalter der europäischen Nationalkriege gewann das Völkerrecht, nach der verheerenden Erfahrungen des 1. Weltkriegs der Gedanke eines Völkerbunds zur Kriegsverhinderung Akzeptanz. Der Briand-Kellogg-Pakt galt der Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik. Die UNO hat den Angriffskrieg verboten, den Weltfrieden zum Ziel aller Politik erhoben und erstmals ansatzweise wirksame Formen der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ermöglicht.
Diese Tendenzen wurden durch die ungeheure Steigerung der Vernichtungsmöglichkeiten im Krieg notwendig und gestärkt. Die UNO konnte Kriegsursachen wie ökonomische und politische Interessengegensätze jedoch nicht aufheben und viele Kriege nicht verhindern. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ließ sich bis heute nicht wirksam stoppen. Der am Ende des Kalten Kriegs eingeleitete Abrüstungsprozess kam seit den „neuen Kriegen“ zum Erliegen und wurde durch neue Aufrüstungstendenzen abgelöst. Internationaler Terrorismus und Antiterrorkrieg lassen die Gewaltbereitschaft weltweit noch weiter wachsen.
So ist der Frieden nach wie vor eine äußerst bedrohte, verletzliche Pflanze und eine Utopie, die des täglichen Einsatzes bedarf, um eines Tages wirklich werden zu können. Eine Alternative dazu gibt es im Zeitalter der Massenvernichtungsmittel nicht mehr. Spätestens seit Erfindung der Atombombe ist der Frieden „die Überlebensbedingung des technischen Zeitalters“ geworden
(Heidelberger Thesen der EKD 1959).
Siehe auch
- Portal:Militär
- Destruktivität
- Polemologie, Kriegsakademie, Liste der Kriege
Literatur
- Capa, Robert: Slightly Out of Focus. New York: The Modern Library 1999.
- Clausewitz, Carl von : Vom Kriege. Ullstein, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-548-36413-6
- Creveld, Martin L. van: Die Zukunft des Krieges. Gerling Akademie Verlag, München 1998, ISBN 3-932425-04-9
- Creveld, Martin L. van: Frauen und Krieg. Gerling Akademie Verlag, München 2001, ISBN 3-932425-33-2
- Einstein, Albert; Freu
FlinteEine Flinte (oder Schrotflinte) ist eine Waffe mit innen glatten Läufen.
Die historische Bezeichnung ist abgeleitet vom Steinschloss. Dabei wird der Funke, der das Schiesspulver zur Explosion bringt durch einen Feuerstein, auch Flintstein genannt, erzeugt. Die Flinte ist eine Langwaffe.
Bauformen
Langwaffe
Flinten werden gebaut als Kipplaufwaffe:
- einläufige Flinte
- Doppelflinte als
- Querflinte mit nebeneinanderliegenden Läufen oder als
- Bockdoppelflinte (BDF, oft auch nur als Bockflinte) mit übereinanderliegenden Läufen
- In Kombination mit einem oder mehreren Kugelläufen
- Drilling
- Büchsflinte (Kugel- und Schrotlauf nebeneinander)
- Bockbücksflinte (Kugel- und Schrotlauf übereinander)
oder als stets einläufige Repetierflinten:
- Repetierflinte, zum Repetieren mittels Kammerstängel
- Vorderschaftsrepetierer (engl./ugs. „Pumpgun“) oder Unterhebelrepetierer
- Halbautomatische Flinte
Das Kaliber wird traditionell in einem alten englischen Maß angegeben. Dabei wird gemessen wieviele Kugeln mit der Größe des Innendurchmessers der Läufe aus einem englischen Pfund Blei hergestellt werden können. Übliche Kaliber sind 20, 16 und 12.
Je nach jagdlichem bzw. sportlichem Einsatzgebiet und damit einhergehend unterschiedlicher Entfernung des Zieles, werden Läufe mit einer unterschiedlichen Choke-Bohrung versehen, die sich also zur Mündung hin im Innendurchmesser unterschiedlich stark verjüngen. Eine enge Choke-Bohrung sorgt dafür, dass die Schrotgarbe weniger streut, also weiter entfernte Ziele beschossen werden können. Einige Bauarten verfügen über so genannte Vario-Chokes. Hierbei handelt es sich um Wechselzylinder für die Mündung mit verschiedenen Innendurchmessern. Die Länge der Läufe hat kaum Wirkung auf die Streuung der Schrotgarbe. Aus Filmen ist auch die Möglichkeit einer abgesägten Schrotflinte häufig anzutreffen. Das Absägen des Laufes hat eine noch größere Streuung zur Folge, ist aber eher unüblich.
Einsatzgebiete
Die Zeiten, als Flinten mit Kugeln im Krieg eingesetzt wurden, sind seit 150 Jahren vorbei, aber noch im ersten Weltkrieg wurden Flinten im Grabenkrieg auf amerikanischer Seite eingesetzt, aber auch von englischer Seite zur Bekämpfung von Ballonen und Zeppelinen.
Die Flinte dient heute als Jagdwaffe überwiegend dem Schrotschuss auf Niederwild. Behelfsmäßig können auch Flintlaufgeschosse als Munition für den Fangschuss oder für die Drückjagd auf kurze Entfernung verwendet werden.
Sportliches Flintenschießen gibt es in den Kategorien Skeet, Trap und Doppeltrap als olympische Disziplinen sowie in den außerolympischen Disziplinen Compak-Sporting und Jagdparcours.
Zusätzlich findet die Flinte bei speziellen Einsätzen von Militär- und Polizeieinheiten Verwendung, insbesondere beim Erstürmen von Gebäuden oder bei so genannten MOUT-Szenarien (Military Operations in Urban Terrain, engl. Militäreinsätze in bewohntem Gebiet). Üblicherweise handelt es sich hierbei um Vorderschaftrepetierer sowie halb- oder vollautomatische Varianten mit gegenüber Jagdflinten kürzeren Läufen, aus denen gewöhnliche Schrotmunition oder Flintenlaufgeschosse verschossen werden. In Einzelfällen, insbesondere bei US-amerikanischen Spezialeinheiten, wird so genannte "Flechette"-Munition verwendet. Bei diesem besonders für Schüsse mit geringer Streuung auf mittlere Distanzen geeigneten Munitionstyp, sind in der Patronenhülle (zumeist des Kalibers 12) ca. 20-30 nagelähnliche Stahl- oder Wolframpfeile enthalten. Flechette-Munition ist gegenüber Schrot erheblich treffgenauer und besitzt eine gewisse Fähigkeit, leichte beschusshemmende Westen zu penetrieren.
Siehe: "The shooting field" ISBN 1-870948-39-4; Seite 47
Web-Links
- [http://wiki.waffen-online.de/index.php/Flinte Flinte beim Wiki von Waffen-Online]
Kategorie:Handfeuerwaffe
Kategorie:Schießsport
ja:散弾銃
Büchse
Als Büchse bezeichnet man ein Jagd- oder Sportgewehr mit gezogenem Lauf für den Schuss mit der Kugel. Der Lauf hat im Inneren Züge und Felder. Diese entstehen durch Längsrillen, die bei der Herstellung in den Lauf gezogen werden (gezogener Lauf). Die Züge sind über die Lauflänge gedreht. Dadurch wird das Geschoss beim Durchgang durch den Lauf in eine Drehbewegung versetzt. Der Drall stabilisiert das Geschoss auf der Flugbahn.
FlugbahnBei Militär und Polizei werden gezogene, langläufige Handfeuerwaffen in der Regel als Gewehr bezeichnet.
Büchsen werden in verschiedenen Formen genutzt:
- als Vorderlader
- als Hinterlader
- Kipplaufwaffe mit ein oder mehr Läufen (z.B. als Doppelbüchse), auch in Kombination (Kombinierte Waffe) mit Flintenläufen (z.B. als Drilling)
- Repetierbüchse mit feststehendem Lauf und Mehrladeeinrichtung (Magazin) für mehrere Patronen
Die Flinte hat im Gegensatz zur Büchse einen glatten Lauf für den Schrotschuss.
Siehe auch:
Gewehr, Jagdwaffe, Flinte
Kategorie:Handfeuerwaffe
Patrone (Munition) Aufbau
Eine Patrone ist Munition, die aus
- einer Patronenhülse (meist aus Messing, Aluminium oder Stahl - neuerdings auch aus Kunststoff, selten aus Papier) oder bei der Artillerie die Kartusche
- einem Zündhütchen oder auch Zündung (bei Schrotpatronen)
- der Treibladung, zum Beispiel Schwarzpulver, einbasige Nitrocellulosepulver oder zweibasige Nitroglycerinpulver
- und dem Projektil (Geschoss) besteht.
Für Handfeuerwaffen (Gewehre und Pistolen) wird die Patrone fertig zusammengesetzt geliefert oder von Spezialisten selbst geladen. Bei Artilleriegeschossen wird teilweise die Treibladung durch Entfernen oder Hinzufügen von Ladungsbeuteln (oft 1. bis 9. Treibladung bei z.B. Panzerhaubitzen) verändert und dann das Geschoss auf die Kartusche (entspricht der Patronenhülse bei Handfeuerwaffen) aufgesetzt, und diese Patrone wird dann geladen.
Sonderform Hülsenlose Munition
Bei der hülsenlosen Munition ist das Geschoss in die Treibladung verpreßt. Ein bekanntes Beispiel für eine Waffe, die solche Munition abfeuern kann, ist das Gewehr Heckler & Koch G11. Die Vorteile von solcher Munition liegen auf der Hand: ohne die Hülse ist die Patrone leichter und da die Treibladung viereckig gepresst ist, kann man die Munition mit der selben Projektilgröße einer vergleichbaren Hülsenmunition besser transportieren. Außerdem können höhere Schusskadenzen erreicht werden, weil keine Hülse ausgestoßen werden muss. Dem steht eine stärkere Erhitzung der Waffe gegenüber, da keine Wärme durch den Auswurf der heißen Hülse abgeführt wird.
Sonderform Platzpatrone
Der meist zu Übungszwecken eingesetzten Platzpatrone fehlt das Geschoss. Dennoch hat der Abschuss der Platzpatrone auf sehr kurze Entfernungen (kleiner 1 Meter) schon zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt, weil die zerplatzenden Kunststoff-Teile des Patronenhalses und -kopfes sowie die sich entwickelnden verunreinigenden heißen Treibgase die in Gewehrlauf-Achse ungeschützt sich befindende Hautoberfläche durchschlagen und dort Blutvergiftung verursachen.
Zündung
Das Zündhütchen/Zündung hat die Aufgabe, das Pulver zu entzünden und damit die Schussentwicklung einzuleiten. Ferner muss es den Hülsenboden abdichten, um zu verhindern, dass Verbrennungsgase des Pulvers nach hinten entweichen können. Der integrierte Zündsatz wird mittels eines Schlagbolzens, welcher zentral auf das Zündhütchen schlägt, gezündet. Der so entehende Zündstrahl entzündet das Treibmittel und löst so den Schuss aus. Das Geschoss wird durch die erzeugten Verbrennungsgase durch das Laufinnere der Waffe getrieben.
Moderne Panzermunition wird zum Teil auch elektrisch gezündet bzw. erst am Rohrende mittels Induktionsspulen die Wirkladung (Hohl- bzw. Sprengladung) "geschärft".
Man unterscheidet Zentralfeuermunition (Zündsatz sitzt im Zentrum des Hülsenbodens) und Randfeuermunition. Beim Flobertgewehr ist der Zündsatz gleichzeitig der Treibsatz. Zusätzlich gibt es noch die heute veraltete Perkussionszündung und die Lefaucheux-Zündung.
Flobert
Patronenkaliber
Für Pistolen werden normalerweise Kaliber unter 1, 5 cm verwendet. Ausnahmen bilden z.B. Signalpatronen von Raketenpistolen, welche zu (Gefechtsfeld)-Beleuchtung oder zur nächtlichen oft farbigen Signalgebung angewendet werden. Diese haben ein größeres standardisiertes Kaliber.
Für leichte Gewehre, wie Sport- und Sturmgewehre werden meist Kaliber im NATO-Standard (5,56 mm x 45 alias .223 Remington) verwendet.
Während und nach dem 2. Weltkrieg kam das Bedürfnis nach Serienfeuer und Kurzfeuer bei Sturmgewehren auf. Mit der herkömmlichen Karabinermunition waren die Waffen bei Schnellfeuer und raschem Einzelfeuer nicht mehr zu kontrollieren. Es wurde deshalb die Mittelpatrone entwickelt.
Die Mittelpatrone (8 mm x 33, Firma Polte in Magdeburg) liegt mit ihrer Leistung zwischen der herkömmlich starken Gewehrpatrone, wie sie in Maschinengewehren Verwendung findet und der Pistolenpatrone. Daraus ergeben sich praktische Kampfentfernungen bis etwa 400 m, was auch völlig ausreicht. Die zuvor aus Infanteriegewehren üblicherweise verschossenen Patronen hatten zwar eine theoretische Kampfentfernung bis über 1.000 m, waren aber durch Knall und Rückstoß für den Schützen schlecht zu beherrschen (und zudem ökonomisch ineffizient).
Von 1950 bis 1960 wurden in manchen Armeen wieder starke Gewehrpatronen eingeführt (7,62 mm x 51 NATO alias .308 Winchester), jedoch spätestens in den neunziger Jahren wieder abgeschafft und die oben erwähnte NATO-Standard-Munition eingeführt.
Patronen für Handfeuerwaffen werden in verschiedensten Kalibern und Längen verwendet. Die Nomenklatur bezeichnet zuerst das Kaliber und dann die Länge der Hülse (z. B. 9 mm x 19; 8 x 57; 9,3 x 72).
Eine Patrone "9 mm k" ist eine Pistolenpatrone im Kaliber 9 mm, welche kürzer ("k") ist als die | | |