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International

International

International (von lat. inter, zwischen und natio, Volk oder Volksstamm) bedeutet zwischenstaatlich. Der Begriff wurde 1789 von Bentham geprägt. Im üblichen Sprachgebrauch kann er dreierlei bedeuten:
- einerseits etwas, das mehrere Staaten oder ihre Staatsbürger betrifft, wie beispielsweise internationale Abkommen.
- Andererseits wird das Adjektiv auch immer dann verwendet, wenn etwas über die Staatsgrenzen hinaus Geltung hat.
- Diese zwei Bedeutungen beinhalten teilweise den Begriff supranational, der Vorgänge oder Organisationen zwischen mehreren Staaten oder Nationen betrifft. Zum Beispiel war die Montanunion keine internationale, sondern eine supranationale Gemeinschaft, was weiterhin auch auf die Europäische Union zutrifft. (siehe dazu: intergovernmental) Diesbezüglich ist in letzten Zeit festzustellen, dass sich der Begriff international im Sprachverständnis dem von interkontinental bzw. global annähert.

Siehe auch


- Transnational,Internationale Organisation, Liste unabhängiger Staaten, internationale Union, Impfpass, Internationale, OECD, Rotes Kreuz, Staatsbürgerschaft, Einbürgerung, Vereinte Nationen Kategorie:Politische Geographie

Volk

Der Ausdruck Volk bezeichnet sprachlich als Fügewort eine große Anzahl (schlecht abzählbarer) Individuen, die durch gemeinsame Merkmale verbunden sind. Der deutsche Begriff "Volk" ist nicht identisch mit dem lateinischen Begriff "Nation" im antiken Rom. Die älteste Bedeutung "viele gleichartige Leute" ist noch in Worten wie "Fußvolk" präsent. Ohne weitere Bestimmung stand "Volk" sodann für ein Siedlungsvolk, in neuerer Zeit eher für Kulturvolk, Stammesvolk oder Staatsvolk verwendet.

Siedlungs-, National- und Kulturvolk

Ein Siedlungsvolk ist in einem Gebiet zusammenlebende große Gruppe von Menschen, dort oft in echter lokaler Gemeinschaft bzw. Verwandtschaft in Stämme bzw. Sippen gegliedert, die durch das Zusammenleben gemeinsame kulturelle Weisen und verwandtschaftliche Netzwerke ausgebildet haben, sich auch gerne von gemeinsamen (fiktiven) Ahnen herleiten. Diese Gemeinsamkeiten werden auf ein konstruiertes Kulturvolk oder Nationalvolk übertragen. Das römische Volk ist so ursprünglich die in Rom lebenden Menschen bezeichnend, zunehmend abstrahierend aber die römischen Staatsbürger und ausgewanderte Sippen mit Traditionen der römischen Kultur. Der Begriff des Nationalvolks wurde Ende des 19. und Anfang 20. Jahrhundert stark überhöht gebraucht. Er fasste gleichzeitig staatliche, kulturelle und gemeinschaftliche (besonders verwandschaftliche) Eigenabgrenzung nach Aussen zusammen. Diese Sicht wurde später als unhaltbar dekonstruiert und postmoderne Denkrichtungen verweisen bei einer solchen Begriffsbildung auf die problematischen Folgewirkungen in der Gesellschaft. In der heutigen Zeit spricht man fachlich genauer von Nation (staatlich), Ethnie (kulturell) und Stamm (gemeinschaftlich), die die anteiligen Charakterisierungen von Staatsvolk (staatlich), Kulturvolk (kulturell) und Stammesvolk (gemeinschaftlich) bezeichnen. Der einfache Begriff "Volk" verbleibt so als unscharfes und übertragbares Hilfswort, das in Fügungen vorkommen kann, etwa Bienenvolk, Gottesvolk oder Straßenvolk, wo es die Bedeutung einer unbestimmt hohen Anzahl ausdrückt, die miteinander in Beziehung stehen.

Verständnis

Die situative Verwendung als zuschreibendes Merkmal für Siedlungsvolk in bestimmender Form (jenes Menschen siedelnd in/ kommend aus) wird in der weiteren klassifizierenden Verwendung unscharf. So entstehen durch Wanderungsbewegungen in einem Siedlungsgebiet Mischungen von alteingesessenen und zugewanderten Volksgruppen, die sich zum Teil nur schwer mischen. Dagegen kann über verwandtschaftlichen Austausch hinaus in Grenzgebieten auch ein kultureller Austausch stattfinden, der ethnische Merkmale überträgt. Die eigentlich zuschreibende Verwendung ging zunehmend in selbstzuschreibende Bezeichnung über. Hier drückt man die eigene Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Menschen aus, aufgrund einer (oft nur angenommen) gemeinsamen Herkunft und Geschichte (Mythos), und verweist auf gemeinsame Traditionen und Bräuche. Häufig verbunden ist dies mit geregelter Heirat untereinander (Endogamie), die eine echte verwandtschaftliche Bedeutung ergibt, bis hin zum Mythos eines gemeinsamen Urahnen (Hellen, Abraham). Eine besondere Form der Zuschreibung und Selbstzuschreibung ergibt sich bei nomadischen ('schweifenden') Völkern, deren Mitglieder sich mit sesshaften Völkern nicht mischen, jedoch untereinander in verwandtschaftlichem und kulturellen Kontakt bleiben. (Vgl. dazu den Mythos von Kain und Abel.)
In Europa sind die Volksgruppen der Zigeuner lange von der Sesshaftigkeit abgehalten worden, sie haben dann ein Muster für das sog. "Fahrende Volk" überhaupt abgegeben. Auch wo sie zwangsweise (Wohnwagenlager) oder freiwillig (oft in Schlichtbausiedlungen) sesshaft gemacht wurden, halten sie bis heute noch merkliche Distanz zu Anderen.
Die Nichtsesshaften sind dabei nicht selten staatenlos. Durch die Verschiedenheit von gemeinsamer Sesshaftigkeit und kultureller Identität entstehen Vielvölkerstaaten bzw. multikulturelle Staaten. Wo die kulturellen und verwandtschaftlichen Grenzen nicht zu scharf sind, entstehen auch in der Zuweisung zu Volksgruppen fließende Abgrenzungen der Zusammenfügung als Volksstamm. Durch die kontinuierlichen Austauschprozesse genetischer, sprachlicher, religiöser und kultureller Art entwickelt und verändert sich jedes Volk im Lauf der Zeit sehr stark - aus dieser natürlichen Variabilität heraus gibt es z.B. nur wenig Identität zwischen Germanen und Deutschen.

Bedeutungen

Das Wort Volk (vgl. althochdt. folc "viele") bezeichnete Menschen, die durch ein Merkmal verbunden sind (z. B. "Fußvolk", "fahrendes Volk"), früh aber auch (11. Jahrhundert) eine durch gemeinsame Herrschaftsform, Sprache, Kultur und Geschichte verbundene große Gruppierung von Menschen. Die Soziologie behandelt den Themenkreis vorzugsweise unter Gesellschaft (auch Gemeinschaft). Auch die Begriffe der Völkerkunde und Volkskunde ("Europäischen Ethnologie") sind schärfer gefasst ("Volksstamm"). Die Politikwissenschaft behandelt das Thema meist unter Nation. Im Unterschied zum "Volk" schließt eine Nation die Menschen auf Grund politischer Aktionen zusammen. Nationalstaaten, die sich primär als Staat eines Volkes verstehen, also homogene Nationalstaaten sind, tragen ihre inneren Streitigkeiten seltener als ethnische Konflikte aus als inhomogene Vielvölkerstaaten, Beispiel: "Russland". Zur "Volksherrschaft" insgesamt siehe die "Demokratie". Rechtlich können die Angehörigen eines Volkes Bürger unterschiedlicher Staaten sein (s. Staatsangehörigkeit), z. B. die Dänen, die die dänische, deutsche oder grönländische Staatsangehörigkeit haben mögen. Der staatsrechtliche Begriff Staatsvolk bezieht sich dagegen nur auf das Volk im (gemeinsamen) Staate. (Beispiel: Türken mit türkischer Staatsangehörigkeit und Türken mit anderen Staatsangehörigkeiten gehören unterschiedlichen Staatsvölkern an, obwohl Letztere sich weiterhin zum türkischen Volk rechnen mögen.) Das Staatsvolk ist jeweils gemeint, wenn - wie in Deutschland - bei jedem Rechtsurteil als Anfangsformel "Im Namen des Volkes!" gesprochen wird. Postmodern In neuerer (poststrukturalistischer) Literatur (etwa Hardt/Negri: Empire) findet man den Hinweis darauf, dass "Volk" regelmäßig nur eine Begriffswelt bezeichnete, die die Gemeinschaft von Menschen dahingehend verändern sollte, dass sie – durch welche Prozesse auch immer – aneinander angeglichen werden und nach außen abgegrenzt werden. Als eigentlicher neutraler Begriff für die Ansammlung an Menschen und ihrer Charakteristika wird vorgeschlagen, auf den Grundbegriff der "Menge" (im engl. Original: "Multitude") zurückzugehen.

Literatur


- Henning Eichberg: The People of Democracy, Århus 2004, ISBN 87-7955-292-7 [http://www.klim.dk/bog.asp?TitelID=1312&nav=1,79,77]
- Alfred Schobert, Siegfried Jäger (Hg.) (2004). Mythos Identität. Fiktion mit Folgen. ISBN 3-89771-735-2 (international angelegter Überblick über Nationen- und Identitätenbildung)
- Kien Nghi Ha: Ethnizität und Migration Reloaded. Kulturelle Identität, Differenz und Hybridität im postkolonialen Diskurs. Überarb. und erw. Neuauflage, [Westfälisches Dampfboot/WVB] 1999/2004, ISBN 3-86573-009-4
- Michael Hardt und Antonio Negri (2000), Empire. Die neue Weltordnung, Frankfurt am Main / New York 2002, ISBN 3-593-36994-X (postmoderne Ansichten zum Begriff und Alternativvorschläge)

Siehe auch


- Menge
- Ethnogenese
- Volk (Nation), völkisch
- Einwanderung
- Individualismus
- zahlreiche Zusammensetzungen mit "Volk-", etwa Volksbühne, Volkslied, Volksmund, Volkswagen, Volksrepublik, Volkseigentum, Volksempfänger, Volksvertretung, Völkerball
- Leute
- Zivilisation
- Völkermord Kategorie:Ethnologie Kategorie:Volkskunde simple:People

Jeremy Bentham

Jeremy Bentham (
- 15. Februar 1748 in London; † 6. Juni 1832) war einer der Begründer des Utilitarismus. Der englische Jurist und liberale Philosoph war ein ausgesprochener Gentleman, Vertreter des Freihandels und wurde aufgrund seiner Sozialethik als rechtlicher und sozialer Reformer bekannt. Er kann zur klassischen Ökonomie gezählt werden. Bentham war – gemeinsam mit John Stuart Mill – einer der seltenen Männer seiner Zeit, die sich öffentlich für Frauenrechte einsetzten und die Frauenbewegung unterstützten.

Leben

Frauenbewegung Geboren in Spitalfields (London) in eine reiche Tory-Familie, ging er zur Westminster School und 1760 zum Queen's College, Oxford. Er erwarb 1763 sein Bachelor's degree und 1776 sein Master's degree . Nach einer kurzen Zeit als Anwalt war Bentham bald desillusioniert von der Komplexität und Widersprüchlichkeit des englischen Common Law und entschloss sich, seine Zeit lieber damit zu verbringen, das Recht zu reformieren, anstatt es auszuüben. Der Tod seines Vaters 1792 ließ ihn finanziell unabhängig werden, er konnte sich als freier Schriftsteller in Westminster niederlassen. Für fast vierzig Jahre lebte er dort und produzierte jeden Tag zwischen 10 und 20 Seiten Text. Zu seinen zahlreichen anvisierten Reformen gehörte eine Gefängnisreform. Das dabei entwickelte Idealgebäude für ein Gefängnis, ein Panoptikum, blieb in seiner Zeit relativ einflusslos, wurde später aber von Michel Foucault und anderen als wichtige und bezeichnende Entwicklung der Moderne verstanden.

Utilitarismus

Bentham entwarf seine politischen und sozialen Reformen, ausgehend von moralischen Prinzipien, und entwickelte die Ethik des Utilitarismus. Diese Philosophie beruhte auf der Grundlage, dass das größte zu erreichende Gut dasjenige wäre, welches "das größtmögliche Glück für die größtmögliche Zahl" erreichte (greatest happiness for the greatest number). Später schränkte er allerdings das zweite Prinzip etwas ein (als Anhänger des Empirismus dachte er offenbar praxisnah) und sprach vom greatest happiness principle.
Er schlug auch eine Methode ("felicific calculus") vor, um den moralischen Status verschiedener Tätigkeiten abzuschätzen und auch zu verbessern. Sie hat Ähnlichkeiten mit heutigen Encounter-Leitlinien. Später wurde der Utilitarianismus überarbeitet und weiter ausgebaut, vor allem von seinem berühmter gewordenen Anhänger John Stuart Mill. Durch diesen wurde der "Benthamismus" eine wichtige Argumentationshilfe für liberal ausgerichtete Konzepte staatlicher Aufgaben.

Kritik am "Benthamismus"

In Zusammenhang mit der schwierigen Vereinigung von Fairness und Recht wird manchmal das Problem der Folter angesprochen. Die Kritiker argumentieren, dass es nach Bentham moralisch sein könne, jemanden zu foltern. Die dadurch mögliche Bewahrung vor Schaden hebe die gesamtgesellschaftliche "Menge an Glück", was mehr wiege als das Leid des Betroffenen. Gegenargumente fasst jedoch Paul J. Kelly in seinem Buch Utilitarianism and Distributive Justice: Jeremy Bentham and the Civil Law, ISBN 0-19-825418-0 zusammen: Benthams Theorie des Rechts soll genau solchen Fällen vorbeugen. Für Bentham dienen die Gesetze zum Aufbau eines Rahmens der Zwischenmenschlichkeit - für adäquaten Umgang in der sozialen Interaktion - und sollen den Bereich der Unverletzlichkeit der einzelnen Personen abgrenzen, innerhalb dessen sie ihren eigenen Vorstellungen von Wohlbefinden nachgehen können (personal inviolability within which individuals can form and pursue their own conceptions of well-being.).
Bei Benthams Theorie findet sich demnach kein Argument, das Opfer einzelner dem Vorteil von Vielen vorzuziehen. Auch sein "felicific calculus" deutet darauf hin. Das Nützlicheskeitsdenken von Bentham wird auch massiv im Buch Schwarzbuch_Kapitalismus verurteilt. Hauptsächlich wird es als Menschenverachtend dargestellt. Die Kritik im oben benannten Buch ist sehr ausführlich.

Bildungspolitik

Bentham wird oft mit der Gründung der Universität London assoziiert (University College London),¹ obwohl er bei ihrer Eröffnung 1828 80 Jahre alt war und ihrem Stand nicht (direkt) angehörte. Da er jedoch für die Öffnung des Bildungswesens für ärmere Kreise eintrat, war die Gründung des College ganz in seinem Sinn. Es war nämlich die erste englische Hochschule, die allen zugänglich war - unabhängig von Konfession und Einkommen, Herkunft, Rasse und politischer Einstellung; die Studenten der traditionellen Universitäten von Oxford und Cambridge mussten mindestens die zwei ersten Kriterien erfüllen. Bentham überwachte den Berufungsvorgang für einen seiner Schüler, John Austin genau, als dieser 1829 der erste Professor für Jurisprudenz wurde. ¹) Nach seinem Tod wurde Benthams Körper konserviert und in einem getäfelten Raum als "Auto-Icon" aufbewahrt. Es wurde auf mehreren Ausstellungen gezeigt und gilt als Wahrzeichen und "Ikone" des University College London. Der Kopf musste unlängst ersetzt werden, da sich Rugby-Spieler damit einen Scherz erlaubten.

Zitate


- "Every law is an infraction of liberty."
- "The greatest happiness of the greatest numbers is the foundation of morals and legislation."
- "Jeder zählt als einer und keiner als mehr für einen!"

Weblinks


-
- [http://www.ucl.ac.uk/Bentham-Project/info/jb.htm The Bentham Project]
- [http://www.utilitarian.net/bentham/ Foto von Jeremy Bentham, und Links]
- [http://jeromekahn123.tripod.com/utilitarianismtheethicaltheoryforalltimes/id4.html Jeremy Bentham's Life and Impact]
- [http://www.historyguide.org/intellect/bentham.html Bentham im History Guide] Bentham, Jeremy Bentham, Jeremy Bentham, Jeremy Bentham, Jeremy Bentham, Jeremy Bentham, Jeremy Bentham, Jeremy Bentham, Jeremy Bentham, Jeremy ja:ジェレミ・ベンサム ko:제러미 벤담

Staat

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

Völkerrecht

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein. Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden". Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein. Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet. Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.

Anzahl

Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.

Literatur


- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer:
[http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.

Siehe auch


- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität Kategorie:Politische Geographie ! ja:国家 simple:State


Staatsbürger

Staatsbürgerschaft (auch Staatsangehörigkeit oder (in manchen Zusammenhängen) Nationalität genannt) ist die Mitgliedschaft in einem Staat und Rechtsstatus dieser Person. Gesetzlicher Begriff ist in Deutschland die Staatsangehörigkeit, in Österreich die Staatsbürgerschaft und in der Schweiz das Bürgerrecht. Bei Monarchien (z.B. Liechtenstein) wird auch von Untertanen gesprochen. In nicht-deutschsprachigen Ländern, die z.T. auch Übersee-Territorien mit besonderem Status haben, wird zwischen "citizens" ("citoyens") bzw. "subjects" (mit vollen Bürgerrechten) und "nationals" (mit einer Staatsangehörigkeit ohne volle Rechte) unterschieden. Eine Staatsbürgerschaft haben nur Menschen als natürliche Personen; Regeln die an Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden aber soweit möglich sowohl innerstaatlich als auch im internationalen Recht auf juristische Personen entsprechend angewandt. Der Staat legt die Regeln für den Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft sowie die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Pflichten in Gesetzen fest. Die Staatsbürgerschaft begründet spezifische Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (Reisefreiheit, Auslieferungsverbot) sowie Einstandsansprüche im Verhältnis zu Dritten (konsularischen Schutz, internationale Prozessführung) und in Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben im Sinne eines status activus (politische Mitgestaltung, Souveränitätsteilhabe). Staatsbürgerlichen Pflichten können beispielsweise die Wehrpflicht, die Wahlpflicht, oder die Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu bezahlen, sein. Nicht alle Staaten legen diese Pflichten auf alle Staatsbürger auf, und es gibt vielfache Ausnahmeregelungen. Gleichzeitig ist die Staatsbürgerschaft individuelle Ausprägung des staatskonstitutiven Elements Staatsvolk, wonach ein Staat nur dann und nur solange als solcher anerkannt wird, als er neben Staatsgebiet und Staatsgewalt auch ein Staatsvolk hat (vgl. Drei-Elemente-Lehre). Alle Staatsbürger bilden das Staatsvolk, das in der Regel nicht identisch mit der Gesamtbevölkerung eines Landes ist. Die durch die Staatsbürgerschaft begründete Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger wirken über das Hoheitsgebiet hinaus und werden auch von anderen Staaten anerkannt. Sind im Normalfall beim Besuch eines fremden Landes keine Unterschiede zu spüren, so kann die Staatsbürgerschaft eine große Hilfe bei Ereignissen in dem besuchten darstellen. Beispielsweise bei Katastrophen oder Kriegseinwirkungen erfährt man oft durch das eigene Land Hilfe in organisatorischer oder finanzieller Hinsicht.

Geschichte der Staatsbürgerschaft

Eine Bürgerschaft als dauerhafte Verknüpfung zwischen Staat und Person bestand bereits zur Zeit der Polis im antiken Griechenland. Ausdifferenziert wurde dies im Alten Rom, wo ein Römischer Bürger zu sein geradezu Voraussetzung für die Geschäftsfähigkeit oder Postulationsfähigkeit war und ein in sich geschlossenes Rechtssystem abgrenzte, das sich bis zum Corpus Iuris Civilis (das Bürgerliche Recht) entwickelte, während das Ius Gentium (Recht der Völker) die Beziehungen Roms zu anderen Ländern, Staaten, Völkern regelte und Vorläufer des heutigen Internationalen Rechts war. Römische Bürger (Romanus) waren zur Zeit der Republik die freien Einwohner Roms, später auch die Einwohner Latiums und nach dem Bundesgenossenkrieg die Bewohner eines großen Teils Italiens. Mit Erlass der Constitutio Antoniniana 212 n.Chr. werden alle Einwohner des Römischen Reiches zu Römischen Bürgern. Ließ sich ein Römischer Bürger in einer Stadt außerhalb Italiens nieder, so blieben er wie auch seine Nachkommen Bürger Roms. Die Dauerhaftigkeit ist auch heute wieder das tragende Prinzip der Staatsbürgerschaft. Staatsbürgerschaft im modernen Sinne ist erst seit der Französischen Revolution durch das Aufkommen republikanischen Denkens entstanden. Seit dem wurde der Staat nicht nur als Territorialstaat oder personelle Zuordnung zur absolutistischen Monarchie, sondern auch als Personenverband von Bürgern verstanden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde daraufhin in den meisten Staaten die Staatsbürgerschaft eingeführt und es wurden Staatsbürgerschaftsgesetze erlassen.

Erwerb der Staatsbürgerschaft

Rechtstechnisch unterscheidet man Erwerb durch Gesetz (etwa Erwerb durch Geburt) und durch Verwaltungsakt (Einbürgerung). Davon unabhängig richtet sich der Erwerb materiell nach traditionell geübter Staatspraxis. Die Staatsbürgerschaft ist zwar in Nationalstaaten in der Regel an die ethnische Volkszugehörigkeit geknüpft, dies ist jedoch selten alleiniger Maßstab.

Das Abstammungsprinzip (ius sanguinis)

Die Staatsbürgerschaft der Eltern wird durch das Kind schon mit Geburt erworben (Realakt). Kinder von Staatsbürgern eines bestimmten Staates werden, unabhängig von dem Land, in dem sie geboren sind, Staatsbürger des Staates ihrer Vorfahren. Dabei vermittelt grundsätzlich jeder Elternteil gleich stark diesen Bezug. In vielen Rechtsordnungen werden Abstammungszweifel dadurch gelöst, dass ein Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter erwirbt. In moslemischen Staaten hingegen vermittelt oft der Vater als Familienoberhaupt die Staatsbürgerschaft.

Territorialprinzip (ius soli)

Jeder im Staatsgebiet Geborene bekommt die Staatsbürgerschaft. Dieses Prinzip wird neben dem Abstammungsprinzip nicht nur von sog. Einwanderungsländern angewandt. Solche Länder sehen darin zwar ein integrales Instrument ihrer Politik, die Anzahl ihrer Staatsbürger zu erhöhen. Jedoch lässt sich umgekehrt aus der Anwendung des ius soli nicht der sichere Befund herleiten, es handele sich um ein Einwanderungsland, zumal es neben anderen Erwerbstatbeständen mehrheitlich praktiziert wird. Die rechtliche Ausgestaltung kennt zahlreiche Abstufungen und Kombinationen mit weiteren Merkmalen wie legalem Aufenthalt der Eltern, Daueraufenthalt oder Generationenprinzip, ethnischer Zugehörigkeit, ex-kolonialem Bezug u.ä. Anwendung: In Frankreich etwa wird das ius soli nach dem sog. "doppeltem ius soli" (double droit du sol) praktiziert, wonach ein Elternteil bereits im Land geboren sein muss. Der Erwerbstatbestand greift also bei der 2. Generation.

Einbürgerung (Naturalisation)

Die Einbürgerung ist Erwerb durch Exekutivakt. Dieses Verfahren verbindet seitens des Bürgers den Faktor Freiwilligkeit, also der Wunsch Staatsbürger zu sein (Confirmationselement) und seitens des Staates die Möglichkeit nach selbst definierten Merkmalen weitere Staatsbürger auszuwählen (Kontrollelement). Wie intensiv dieses Instrument von einem Land genutzt wird (gegebenenfalls im Kontext einer gezielten Bevölkerungspolitik, viele neue Einwohner und Staatsbürger anzuwerben), kann eventuell Teil seiner Selbstdefinition als Einwanderungsland sein. Ein Nachweis für die kausale Lenkungswirkung einer bestimmten Naturalisations- oder Staatsbürgerschaftsgesetzgebung ist jedoch nicht beigebracht worden. Viele Rechtsordnungen setzen darüber hinaus die Naturalisation als Instrument großzügig ein, um auf komplexe und detaillierte gesetzliche Automatismen auf der Basis der ius soli- und ius sanguinis-Grundsätzen zu verzichten und eine gewisse Flexibilität zu wahren. Dies ist häufige Praxis bei Ländern mit ethnischer Zersprenkelung, um geografisch und oder historisch weit reichenden Verbindungen gerecht zu werden. Gleiches gilt bei Sezessionen und Zusammenschlüssen von Ländern oder Landesteilen. Im Selbstverständnis vieler Staatsordnungen sind Demokratieprinzip und Steuerlast natürlich verbunden, so dass der Staat nur diejenigen an der Finanzierung des Gemeinwesens redlicherweise beteiligen darf, den auch der Zugang zur Staatsbürgerschaft offen steht: No taxation without representation.

Schweiz

In der Schweiz wird die Einbürgerung nicht vom Gesamtstaat (Bund), sondern von einer Gemeinde durch Verleihung des Gemeindebürgerrechts durchgeführt. In erster Linie muss ein Einbürgerungswilliger die Vorschriften der Wohngemeinde (etwa 5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz, Eingliederung, gute Sprachkenntnis etc.) erfüllen, und in zweiter und dritter Linie die Vorgaben des Kantons und des Bundes. Das Staats- und Bundesbürgerrecht sind aber oftmals eine reine Formsache, denn verlangt werden 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (wobei die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt zählen) und einen guten Leumund. Der Erwerb letzterer Bürgerrechte ist aber immer abhängig vom Besitz des Gemeindebürgerrechts. Umstrittener ist aber viel mehr das Gemeindebürgerrecht. Je nach Gemeinde ist es eine spezielle Einbürgerungskomission, die Gemeindeexekutive oder die Gemeindelegislative, welche den Einbürgerungsakt vornimmt. Der Bewerber kann einem regelrechten Verhör unterzogen werden, damit die Behörde über die sprachlichen Fähigkeiten und die Integration in die Wohngemeinde Bescheid weiss; auch heute kommt es noch vor, dass ein Bewerber zum Beispiel das Gründungsdatum und die grundlegende mittelalterliche Geschichte der Wohngemeinde kennen muss. Kritiker meinen dazu, dass kein Schweizer ausgebürgert werde, wenn er etwa die Bundesräte nicht mit Vor- und Nachnamen aufzählen könne oder dabei scheitere, die Gewaltentrennung zu erklären. Kontrovers diskutiert wird die Tatsache, dass immer wieder Bewerber an der Gemeindeversammlung abgelehnt werden, weil sie aus einem bestimmten Land stammen. Beispielhaft war der Fall Emmen (12 Italiener eingebürgert, aber 38 Ex-Jugoslawen und einige Polen aber nicht). Abgewiesene Ausländer klagten sich dann bis zum Bundesgericht, welches im Jahre 2003 festhielt, dass die Einbürgerung ein Verwaltungsakt sei und dass er als solcher dem Willkürverbot unterliegt. Faktisch bedeutet das, dass jede erfolgslose Einbürgerung begründet werden muss, damit ein Gericht auf die Stichhaltigkeit dieser Begründung eingehen kann. Somit ist die unbegründete, anonyme Stimmabgabe in der Gemeindelegislative in Einbürgerungsfragen verfassungswidrig. Verständlicherweise führt dies zu einem Konflikt mit dem Selbstverständnis eines basisdemokratischen Staates. Linksstehende Politiker verlangen als Lösung dieses Problems, dass Exekutiven - dessen Mitglieder tagtäglich staatliche Entscheide zu fällen haben und somit erfahrener seien - die Einbürgerungen durchführen sollten; und ausserdem werde so dem Bürger die Möglichkeit entzogen, in anonymer Weise seinem rassistischen Drang nachzugehen. Personen aus dem rechten Flügel haben eine Volksinitiative eingereicht, welche grundsätzlich dem Volk das Recht geben soll, über Einbürgerungen zu entscheiden. Als Mittelweg berät das Parlament darüber, ob Bewerber nach Erfüllen der formalen Voraussetzungen automatisch eingebürgert werden sollen - jedoch aber unter dem Vorbehalt, dass ein Bürger eine begründeten Gegenantrag einreichen kann, über diesen dann abgestimmt wird.

Erklärung

Eine Person kann durch Erklärung gegenüber den Behörden eines Landes die Staatsbürgerschaft erwerben, sofern das nationale Recht dies vorsieht. Dies ist meist an einige wenige Voraussetzungen und Merkmale geknüpft und ist eine minimalistische Form der Einbürgerung.

Mehrstaatsbürgerschaft

Mehrstaatsbürgerschaft (auch Mehrstaatigkeit genannt) bezeichnet den Fall, dass eine Person mehr als eine Staatsbürgerschaft gleichzeitig hat. Dies entsteht durch das Zusammenwirken von Erwerbstatbeständen verschiedener Staatsangehörigkeitsgesetze. Häufiger Unterfall ist die doppelte Staatsbürgerschaft bei binationalen Elternpaaren oder bei Einbürgerungen.

Verlust der Staatsbürgerschaft

Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann wie der Erwerb durch gesetzlichen Automatismus (de lege) oder per Verwaltungsakt erfolgen. In liberalen Staatsordnungen auch durch einseitiges Handeln des Staatsbürgers. De lege erfolgt der Verlust üblicherweise durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft, durch Eintritt in fremde Streitkräfte, durch Auswanderung oder permanente Abwesenheit vom Staatsgebiet u.ä. Durch Erklärung, Verzicht u.ä. des Staatsbürgers kann ein Verlust ebenfalls erfolgen, wobei dies nur für bestimmte Situationen oder unter weiteren Voraussetzungen vorgesehen ist. Durch Verwaltungsakt erfolgt die Entlassung, Befreiung oder Genehmigung des Verzichts, wobei diese Administrativkontrolle das Vorliegen weiterer Voraussetzungen sichert: Vermeidung von Staatenlosigkeit, Ableisten von Wehrdienst, Rückerstattung von Ausbildungskosten, Begleichen von Steuerschulden.

Staatenlosigkeit

Staatenlos sind Personen, die die Staatsbürgerschaft keines Staates besitzen. Staatenlosigkeit soll nach Völkerrecht vermieden werden, da Staatenlose bezug- und schutzlos sind. Daher ist jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet, in seinem Hoheitsgebiet befindliche Staatenlose nicht in einen anderen Staat auszuweisen, vielmehr muss er ihnen Schutz gewähren. Internationale Regelungen der Staatenlosigkeit sind:
- Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. II 1976, S. 473)
- Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597); In diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, ihr nationales Staatsbürgerschaftsrecht so auszugestalten, dass ein Entzug der Staatsbürgerschaft nicht stattfindet, Staatenlosigkeit aus anderen Gründen so weit als möglich vermieden wird und dass Staatenlose unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden können. Der freiwillige Verlust der Staatsbürgerschaft soll also nicht mehr möglich sein, wenn der betroffene Bürger dadurch staatenlos würde. Deutschland ist beiden Abkommen beigetreten.

Ungeklärte Staatsbürgerschaft

Nicht zu verwechseln mit der Staatenlosigkeit, ist der Status der ungeklärten Staatsbürgerschaft. Dieser wird in der Bundesrepublik Deutschland dadurch erlangt, dass die Herkunft der betreffenden Person unbekannt ist (z.B. aufgrund des geringen Lebensalters des Betreffenden) und dadurch seine Staatsbürgerschaft nicht abschließend geklärt werden kann. Die deutsche Rechtslage lässt es nicht zu, dass eine Person mit ungeklärter Staatsbürgerschaft eingebürgert wird, da davon ausgegangen wird, dass eine Staatsbürgerschaft bereits besteht.

Unionsbürgerschaft (EU)

Hauptartikel: Unionsbürgerschaft Seit der Auflösung des Übereinkommens vom 6. Mai 1963 des Europarats über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern hat die Mehrstaatigkeit als Rechtsproblem an Bedeutung verloren. Dies ging mit der Entwicklung der Unionsbürgerschaft parallel einher. Ähnlich einer Staatsbürgerschaft entwickelt die EU für die Bürger der Mitgliedsstaaten die Unionsbürgerschaft als Komponente des Einigungs- und Integrationsprozesses. Diese ist gegenwärtig keine echte Staatsbürgerschaft, wie auch die EU kein Völkerrechtssubjekt im Sinne eines Staates ist. Dies liegt vor allem daran, dass die EU ein Staatenverbund ist, der nach außen nicht wie ein souveränes Völkerrechtssubjekt auftritt, als solches nicht anerkannt ist und keine Anerkennung beansprucht, sondern auf politische, rechtliche und wirtschaftliche Harmonisierung nach innen gerichtet ist. Die Unionsbürgerschaft ist in Art. 17 EGV geregelt und ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft um eine europarechtliche Dimension, sie betrifft v. a.
- unionsintern die Freizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit, das europarechtliche Wahlrecht
- international den integrierten diplomatischen und konsularischen Schutz durch alle EU-Mitgliedsstaaten.

Internationales Privatrecht

Insbesondere im internationalen Privatrecht (IPR) ist für viele Rechtsfragen die Staatsbürgerschaft der am Rechtsverkehr beteiligten Personen ausschlaggebender Anknüpfungspunkt für das anzuwendende Recht. Bei Personen, die mehr als eine Staatsbürgerschaft haben, gilt das Prinzip der effektiven Staatsbürgerschaft. In Deutschland ist nach dem Art. 5 Abs. 1 EGBGB das Recht des Staates anzuwenden, dessen Staatsbürgerschaft er mit der engsten Verbundenheit (Indizien: Wohnsitz, Geburt o.ä.) besitzt.

Siehe auch


- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Nationalität
- Die Schweizermacher (1978), ein Film über die schweizerische Einbürgerungspraxis

Weblinks

[http://www.gisti.org/doc/publications/2000/nationalite/intro.htm Einführung in das französchische Staatsangehörigkeitsrecht (fr.)] Kategorie:Nation Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht Kategorie:Staatsbürgerschaftsrecht ja:市民 simple:Citizenship

Abkommen

Abkommen beschreibt
- als allgemeiner Begriff einen Vertrag
- als Übereinkunft zwischen Staaten: Abkommen (Völkerrecht)

Adjektiv

Das Adjektiv (lat.), deutsch: Eigenschafts- oder Beiwort, ist in der Sprachwissenschaft die Wortart, welche die Beschaffenheit oder eine Beziehung eines Dinges oder einer Sache beschreibt. Es wird kleingeschrieben. Adjektive sind deklinierbar und gehören zur Gruppe der Nomen. Das Adjektiv kann syntaktisch in zwei Verwendungen vorkommen:
- als Attribut (Beifügung zu einem Substantiv): Sie hatte blaue Augen.
- prädikativ (in Verbindung mit sein, werden, bleiben und wenigen ähnlichen Verben): Er war neugierig. Er blieb immer freundlich. Die meisten Adjektive der deutschen Sprache können gesteigert werden. Dieser Vorgang heißt Komparation:
- Positiv: schön
- Komparativ: schöner
- Superlativ: am schönsten; der, die, das Schönste Fremdwörter, die auf einen Vokal enden, wie z. B. rosa, können weder dekliniert noch gesteigert werden. Andere Farbbezeichnungen wie blau, beige, orange, Wörter wie voll, leer, tot usw. und Ableitungen von geographischen Bezeichnungen (z. B. die Berliner Luft; vgl. auch die zwanziger Jahre) können zwar dekliniert, jedoch nicht gesteigert werden. Letztere werden außerdem mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, sofern es Ableitungen sind, die auf -er enden. Abstufungen der Eigenschaften können auch mit Hilfswörtern erreicht werden: mehr orange, am meisten orange, stärker orange, am stärksten orange, schwächer orange, am schwächsten orange. Außer einer Verstärkung der Eigenschaften lässt sich mit Hilfswörtern auch eine Beschreibung der Abschwächung erreichen. In Dialekten werden auch sonst nicht komparierbare Wörter (Absolutadjektive) gesteigert oder Adverben als Adjektive gebraucht.: rosa, rosaner, zu, die zue Tür. Das Wort adjektiv gilt kleingeschrieben auch als Eigenschaftswort und bedeutet
- beigefügt oder auch
- zum Beifügen geeignet. Zum Beispiel sind adjektive Farben solche, die nur zusammen mit einer Vorbeize färben. Eine Adjektivierung ist die Verwendung eines Substantivs oder eines Adverbs als Eigenschaftswort. Der obenstehende Absatz behandelt den (speziellen) Fall einer solchen. ---- Siehe auch: Ergativ, Verb, Substantiv, fehlbezogenes Adjektiv Kategorie:Grammatik Kategorie:Wort ja:形容詞 simple:Adjective th:คำคุณศัพท์

Nation

Der Begriff Nation (über franz. nation aus lat. natio "Geburt; Herkunft; Volk(sstamm)") bezeichnet eine größere Gruppierung von Personen, die sich aus ihren Traditionen, Sitten und Gebräuchen konstituiert. Sie ist eine vorgestellte Gemeinschaft (vgl. Benedict Anderson), die auf primordialen Bindungen (vgl. Clifford Geertz, Edward Shils) beruht und nur dadurch existiert, dass sich ihre Mitglieder zu ihr bekennen (vgl. Ernest Renan)....( Staatsvolk)...

Allgemeines

Im 18. Jahrhundert, in Folge der Französischen Revolution entstanden und durch zunehmende Mobilität begünstigt, entfaltete die Idee der Nation eine hohe Dynamik, die anfangs gegen Feudalismus und Autokratie (Frankreich, Deutschland), gegen wirtschaftlich und politisch einengende Kleinstaaterei (Deutschland), oder aber gegen imperiale Herrschaft (Russland, Donaumonarchie) gerichtet war. Die Vorstellung vom ethnisch homogenen Nationalstaat gipfelte im 20. Jahrhundert in verschiedenen ethnischen Säuberungen.

Ebenen des Begriffs "Nation"

1. Nation wird als ethnische Homogenität (als "Volk"), aber auch als Stamm (Stammesvolk, früher Völkerstamm) verstanden (vgl. dazu Tribalismus, Reservation). : Diese Definition der Nation geht von der gemeinsamen Abstammung der Angehörigen der Nation und einer daraus resultierenden Kultur- und Spracheinheit aus. Lange Zeit war diese Auffassung vorherrschend, besonders im Mittel- und Osteuropa des 19. und 20. Jahrhunderts, wo sie zur massenwirksamen Ideologie ausgebaut wurde. Heute wird dieses Konzept vielfach angegriffen und kritisiert, dazu unten mehr. 2. Nation ist Homogenität der Sprache und Tradition (Kulturnation) : Nation ist dann die durch die Geschichte bewahrte Einheit in Sprache, Kultur und Traditionen (zahlreiche Überlappungen mit dem in der Romantik geprägten "Volks"-Begriff). Sie lässt sich nicht durch territoriale Grenzen definieren. Dies gilt für die Kulturnation Deutschland, ebenso für andere überstaatliche nationale Gemeinschaften. Noch im 21. Jahrhundert bilden beispielsweise die türkischen Völker eine Kulturnation. Noch heute empfinden sie sich als Staats- und Kulturnation im eurasischen Raum, da sie auf die Staaten Türkei, Aserbaidschan, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Kirgisien und in weiteren Turkrepubliken verteilt leben (dort sind sie „Staatsnation“) und nie das Zusammengehörigkeitsgefühl verloren haben (in diesem Sinne eben „Kulturnation“). Gegenwärtig ist z.B. ein gewisses Streben nach einer Nation z.B. unter den Kurden beobachtbar. Der Gedanke einer kurdischen Nation wurde erstmals im Vertrag von Sèvres 1919 berücksichtigt, der jedoch mangels Ratifizierung durch die Türkei nicht in Kraft getreten ist. Der Prozess wird von heftigen Auseinandersetzungen von innen und außen begleitet. Dieses Streben nach einer Nation gilt aber auch für andre Völker, z. B. die Iren in Nordirland, die sich von den Briten trennen und sich wieder mit der Republik Irland zu einer Nation zusammen schließen möchten. Dies wird aber vornehmlich von den protestantischen Menschen in Nordirland, eingewanderte Briten, verhindert. 3. Nation ist ein politischer Zusammenschluss als Staat (Staatsnation) : Nation ist dann die politisch souverän organisierte und geordnete Staatsnation. Territorialer Zusammenhang kann, muss aber nicht sein. Ethnische, religiöse und sprachliche Gegebenheiten sind nachrangig. Ein Musterbeispiel ist die Schweiz. Fehlen territoriale, ethnische oder kulturelle Klammern, sind solcherlei Nationen leicht Angriffen von innen und außen ausgesetzt und können häufig nur durch totalitäre, autokratische oder absolutistisch-bürokratische Regierungsformen existieren. Beispiele in der Geschichte: Jugoslawien, Sowjetunion, verschiedene postkoloniale Nationen in Afrika und Asien. 4. Nation als religiöser Zusammenschluss (Religionsstaat, Staatsreligion) : Eine in der Geschichte häufiges konstituierendes Element von Nation war und ist bis heute in einigen feudalen Ländern die Staatsreligion. Gab es in der Geschichte viele Nationen, die sich über die Religion definierten (das Spanien der Reconquista, das Frankreich Ludwigs XIV., das England Heinrichs VIII.), so waren in den Staaten des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation nach dem Westfälischen Frieden 1648 regelmäßig die Religion des Fürsten ausschlaggebend (cuius regio eius religio - lateinisch für Wes das Land, des die Konfession). Dass die Bevölkerung einen Glaubenswechsel nicht mitmachen brauchte, gab es allerdings auch (in Preußen war der König kalvinistisch, die Bevölkerung jedoch lutherisch, und in Sachsen der Kurfürst katholisch, die Bevölkerung lutherisch). Beispiele für Religionsstaaten: Israel als jüdischer Staat, der Iran des Ayatollah Chomeini, Afghanistan der Taliban, Saudi Arabien der wahabitischen Saudi-Familie. Eine bedeutende Rolle spielt die Religion im Gegensatz zwischen Kroatien und Serbien (katholisch | christlich-orthodox).

Ideengeschichte

Begründungen von Nation

Die Vorstellungen von Nation beruhen unter anderem auf zwei sehr unterschiedlichen Begründungen der Nation, die bis heute einen großen Einfluss haben: # Die essentialistische Definition, die Johann Gottlieb Fichte zugeschrieben wird, nach der Nation überzeitlich existent sei und lediglich noch der Artikulation bedürfe. Fichte sieht demnach die Nation als eine von Gott geschaffene, in alle Ewigkeit und unabhängig von der Geschichte bestehende ontologische Einheit. - Die essentialistische Definition der Nation war eine der Grundlagen für den deutschen Nationalismus. An essentialistische Vorstellungen von Volk und Nation knüpft auch Carl Schmitt an, was bis heute vor allem für die Repräsentationslehre von Bedeutung ist und durch den solche Vorstellungen in der deutschen Staatsrechtslehre wirksam sind. # Die jakobinische Vorstellung von Nation, die in der Nation eine Einheit sieht, die politisch gebildet werden muss. Siehe die klassische Definition einer Staatsnation von Ernest Renan.

Die Nation als "vorgestellte Gemeinschaft"

Nach Benedict Anderson Seit den 1980er Jahren wird in der Soziologie die Nation verstärkt als Kunst und Funktionsbegriff analysiert. Wesentlich dazu beigetragen hat Benedict Anderson, der den Begriff als vorgestellte politische Gemeinschaft analysierte. Für die Erschaffung, Festigung oder Verteidigung einer Nation bedarf es einer ideologischen Basis, dem Nationalismus, der von entsprechenden Bewegungen getragen wird. Diese Bewegungen können ökonomische, ideologische, sprachliche, kulturelle u.a. Gemeinsamkeiten haben. Dabei wird die Nation als soziale Organisationsform verstanden, die geschichtlich sehr jung ist. Die Nationalenmythen, die zur Nationenbildung (Nation-Building - s. Karl W. Deutsch) bemüht werden, beziehen sich aus der Vergangenheit und beanspruchen Zeitlosigkeit, werden jedoch je nach Bedarf umgedeutet und neue erfunden. Erzeugt werden dazu kollektive Bilder. "Schließlich wird die Nation als Gemeinschaft vorgestellt, weil sie, unabhängig von realer Ungleichheit und Ausbeutung, als 'kameradschaftlicher' Verbund von gleichen verstanden wird." (Benedict Anderson) Aus diesem Grund bezeichnet Anderson Nationen als „vorgestellte politische Gemeinschaften“. Nation vereinnahme (homogenisiere) Menschen, die nicht ausschließlich über unmittelbare soziale, wirtschaftliche oder familiäre Beziehungen verbunden sind. In der Tat sind alle Gemeinschaften, die größer sind als die dörflichen mit ihren Face-to-face-Kontakten, vorgestellte Gemeinschaften. Gemeinschaften sollten nicht durch ihre Authentizität voneinander unterschieden werden, sondern durch die Art und Weise, in der sie vorgestellt werden. Für besonders konstituierend für die Nation hält Anderson die Sprache: Die weitaus wichtigste Eigenschaft der Sprache ist (...) ihre Fähigkeit, vorgestellte Gemeinschaften hervorzubringen, indem sie besondere Solidaritäten herstellt und wirksam werden läßt. Terminologisch mit dem gleichen Problem befasst, hat bereits Ferdinand Tönnies geurteilt, dass eine Nation (anders als z.B. eine Polis) nie zur Hauptsache eine "Gemeinschaft", sondern stets überwiegend eine "Gesellschaft" sei (vgl. dazu "Gemeinschaft und Gesellschaft").

Semantisches Netz (Schlag- und Stichwörter)


- Nation-Building, Vielvölkerstaat, Nationalismus, Uniliteralität, Multiliteralität, Nationalgefühl, Nationalbewusstsein, Willensnation, Sozialismus in einem Land, Nationale Symbole, Nationalepos, Nationaldichter, Nationalhymne
- Volk (Nation), Volk, Liste von Völkern, Volksstamm, Multikultur, Tribalismus, Horde, lingua franca
- Staat, Stadtstaat, Bürgerschaft, Dynastie, Reich, Pax Romana, Staatsrecht, Völkerrecht, Krieg, Dreißigjähriger Krieg,
- Staatengemeinschaft, Föderation, Konföderation, Bundesstaat. Staatenbund, Internationalität, Supranationalität, UNO, Internationale, Minderheiten, Reservation.
- Politische Wissenschaft, Soziologie, Ethnologie, Volkskunde

Literatur

Klassiker
- Johann Gottlieb Fichte (1808), Reden an die deutsche Nation, in: Philosophische Bibliothek, Bd. 204, 5. Aufl., Hamburg: Meiner, 1978
- Friedrich Meinecke (1907), Weltbürgertum und Nationalstaat. Studien zur Genesis des deutschen Nationalstaates, München: Oldenbourg, 1907 (2. Aufl. 1911)
- Ernest Renan (1882), [http://www.dir-info.de/dokumente/def_nation_renan.shtml Qu´est-ce qu´une nation?], Rede vor der Sorbonne, Paris, 1882, dt. Was ist eine Nation
- Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, Berlin: Duncker & Humblodt, 1932, Neuausgabe 1963 neue Literatur
- Benedict Anderson: Imagined Communities: Reflections on the Origin and Spread of Nationalism, 1983, ISBN 0-86091329-5 (dt. zuerst u.d.T. Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, Frankfurt am Main: Campus 1988) ISBN 3-593-33926-9
- Etienne Balibar: Die Nation-Form: Geschichte und Ideologie, in: ders./Immanuel Wallerstein: Rasse, Klasse, Nation. Ambivalente Identitäten, Hamburg, Berlin: Argument, 1990, ISBN 3-88619-386-1
- Karl W. Deutsch, Nationenbildung, Nationalstaat, Integration, Düsseldorf 1972
- Ernest Gellner: Nations and Nationalism, Oxford 1983, (dt. zuerst u.d.T. Nationalismus und Moderne, Berlin: Rotbuch 1991), ISBN 3-88022-358-0
- Eric Hobsbawm; Nationen und Nationalismus, Mythos und Realität seit 1780, Frankfurt/New York: Campus 1990, ISBN 3-59337498-6
- Otto Dann; Nation und Nationalismus in Deutschland 1770-1990, München 1993, ISBN 3-40-634086-5
- Roger Griffin: Völkischer Nationalismus als Wegbereiter und Fortsetzer des Faschismus: Ein angelsächsischer Blick auf ein nicht nur deutsches Phänomen. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster, 2005. ISBN 3-89771-737-9

Weblinks


- at.indymedia.org: [http://at.indymedia.org/newswire/display/51160/index.php Nation: eine gesellschaftliche Konstruktion]
- Ernest Renans Rede vor der Sorbonne [http://www.dir-info.de/dokumente/def_nation_renan.shtml Was ist eine Nation] (1882).

Andere Wortbedeutung

Nation bezeichnet auch einen Zusammenschluss von Studenten an mittelalterlichen Universitäten nach Herkunftsregionen (nationes). Siehe: Universität Die Nation war eine antifaschistische Zeitung. ! Kategorie:Politischer Begriff ja:国民 simple:Nation zh-cn:民族

Europäische Union

Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund von 25 Staaten mit 456,9 Millionen Einwohnern (sieben Prozent der Weltbevölkerung). Sie stellt gemessen am Bruttoinlandsprodukt den größten Wirtschaftsraum der Welt dar. Bruttoinlandsprodukt

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Europäischen Union Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in den 50er Jahren darauf an, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit darüber hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden und Europa letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 jedoch in der französischen Nationalversammlung. Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. Später wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet, der die drei bisher gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in die Europäischen Gemeinschaften (EG) vereinte. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte entwickelt, wodurch der Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde. Der Vertrag von Maastricht 1992 beschloss die Gründung der Europäischen Union (EU). Die Union bestand aus den bereits 1967 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EG) und den beiden neu gegründeten Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Justiz und Inneres (JI) aus der später Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet, die am 1. Mai 2004 stattfand und die die EU von 15 Mitgliedstaaten auf 25 Mitgliedstaaten erweiterte. Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung feierlich in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag musste allerdings noch von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Der Verfassungsvertrag wurde jedoch bereits bei der französischen und niederländischen Volksabstimmung im Mai und Juni 2005 abgelehnt. Daraufhin verschob das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten die Ratifizierung auf unbestimmte Zeit. Weitere Entscheidungen durch Ratifizierung stehen jedoch noch in einigen europäischen Staaten an. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erreicht werden, kann damit die Verfassung nicht in Kraft treten. Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln den Vertrag annimmt, obliegt die weitere Vorgehensweise laut Seite 472 der Verfassung dem Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs. Neben der Europäischen Verfassung sind momentan auch die Erweiterung nach Süden und Osten und die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wichtigste Debatten zur Frage der Zukunft der Europäischen Union.

Gründe und Ziele

Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit bewerkstelligt werden. Dieser ursprüngliche Grund wird in den stabilen Ländern Westeuropas heute nicht mehr stark beachtet, die Sicherung von Frieden, Stabilität und ihrer Existenz ist aber immer noch für viele Staaten ein Grund, für einen Beitritt zur Union und ein Grund neue Staaten aufzunehmen. Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen (Lissabon-Strategie). Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung. Ziel der Union ist es ein Europa mit ausgewogenem Wirtschaftswachstum, wettbewerbsfähiger sozialer Marktwirtschaft und besserer Umweltqualität zu schaffen. Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz.

Geografie

sozialen Schutz Die Europäische Union reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien Guadeloupe, Guayana, Martinique, Réunion, die Kanaren, die Azoren, und Madeira sowie die afrikanischen Territorien Ceuta und Melilla, die ebenfalls der EU angehören. Alle Staaten (mit Ausnahme der Überseeterritorien und afrikanischen Territorien) liegen auf dem europäischen Kontinent, mit Zypern wurde 2004 jedoch auch ein Staat aufgenommen, der geografisch zu Asien gezählt wird. Der Mont Blanc liegt in den Savoyer Alpen und ist mit 4808 m der höchste Berg der EU. Der größte See ist der Vänersee, ein Binnensee im Südwesten von Schweden mit einer Fläche von 5650 km². Er liegt 44 m über dem Meer, hat eine mittlere Tiefe von 27 m und die größte Tiefe beträgt 106 m. Der längste Fluss ist die Donau mit 2850 km, davon durchfließen 1627 km die EU. Sie entspringt im Schwarzwald und mündet im Donaudelta in das Schwarze Meer. Das Klima reicht im Norden von der Kalten Klimazone bis zum Süden zur Subtropischen Klimazone. Im Norden (Finnland) liegen die Durchschnittstemperaturen bei -13 °C im Winter und +15 °C im Sommer. Dagegen wird im Süden (Malta), im Winter ein durchschnittliche Temperatur von +12 °C und im Sommer von +25 °C erreicht.

Sprachen

Hauptartikel: Amtssprachen der Europäischen Union, Minderheitensprachen in der Europäischen Union In der EU werden heute 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe kontaktiert werden können. Am 13. Juni 2005 wurde die Irische Sprache als die bisherige letzte Amtssprache der EU anerkannt. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden. Reden im Plenum werden von Dolmetschern übersetzt.

Mitglieder und Beitrittskandidaten

Mitglieder

Hauptartikel: Mitgliedsländer der EU

Beitrittsbedingungen

Hauptartikel: Kopenhagener Kriterien Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Staat die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die unter anderem eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standhalten kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen machen

Beitrittskandidaten

EU-Binnenmarktes] Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU
- Bulgarien (voraussichtlicher Beitritt 2007)
- Rumänien (voraussichtlicher Beitritt 2007)
- Kroatien (Beginn der Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005)
- Türkei (Beginn der ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005, Dauer bis zu 15 Jahre)
- Mazedonien (Anm.: Mazedonien hat von der EU noch keinen Kandidatenstatus bekommen. Empfehlung der Kommission über Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wird für Ende 2005 erwartet)

Die drei Säulen der Union

Hauptartikel: drei Säulen der Europäischen Union Die Europäische Union ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht. Diese wurden 1993 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.

Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften (EG)

Die Europäischen Gemeinschaften sind supranationale Organisationen und bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, bis 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den Europäischen Gemeinschaften. Entscheidungen im Rahmen der ersten Säule fallen innerhalb der Organe der EU, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Europäischen Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft ebenfalls zahlreiche Rechte und Pflichten.

Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik soll die Außenpolitik der Mitgliedstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Personell wird Sie durch den Hohen Vertreter für die GASP repräsentiert. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen. Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung.

Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (PJZS)

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule und definiert lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen.

Ausnahmeregelungen

13 der 25 EU-Staaten haben den Euro per Ausnahmegenehmigung noch nicht eingeführt, so dass von den 25 Staaten derzeit nur 12 dem Euroraum angehören. Seit der Umsetzung des Vertrags von Amsterdam gilt das Schengener Abkommen in allen EU-Staaten. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Ebenso gelten bis zum Wegfall der Grenzkontrollen (ca. 2007) für die 10 neuen EU-Staaten Ausnahmeregelungen.

Weitergehende Verträge

Während die 22 EU-Verträge den Kern der EU ausmachen und von jedem Mitgliedsland angenommen werden müssen, gibt es noch zahlreiche weitere multilaterale Verträge innerhalb der EU, denen die Mitgliedstaaten freiwillig beitreten können.

Die politischen Organe

Hauptartikel: Politisches System der Europäischen Union Die Europäische Union folgt in ihrem Aufbau dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative und hinsichtlich der Gesetzgebung den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat in Brüssel ist das oberste Gremium der EU, bislang jedoch kein Organ. Er setzt sich gegenwärtig aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer, deren Außenministern sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei die Außenminister und der Kommissionspräsident nur beratende Funktion haben. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt Leitlinien und Ziele der EU-Politik fest. Der Rat ist jedoch nicht direkt an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Die Ratspräsidentschaft rotiert momentan halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Exekutive, also das ausführende Organ der Union. Sie schlägt Gesetze vor (Initiativrecht) und kontrolliert deren Einhaltung. Der Präsident und die Mitglieder der EU-Kommission (Kommissare), die jeweils einem bestimmten Ressort vorstehen, werden von den Mitgliedsländern nominiert und durch das Europäische Parlament bestätigt. Momentan stellt jedes Mitgliedsland einen Kommissar. Die Europäische Kommission ist ungefähr mit der deutschen Bundesregierung vergleichbar.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschließenden Organen der Union. Er ist also Teil der Legislative, die in ihrer Zusammensetzung einem Zweikammersystem entspricht. Er repräsentiert innerhalb der Legislative die Mitgliedsländer und setzt sich je nach Politikfeld aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen. Der Ministerrat beschließt zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze. Je nach Politikfeld ist entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat notwendig. Der Ministerrat ist also innerhalb der Zweikammer-Legislative der EU das Oberhaus. Das am ehesten vergleichbare Organ in Deutschland wäre der Bundesrat.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Union. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Legislative die Bevölkerung. Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. In der Zweikammer-Legislative der Europäischen Union entspricht das Europäische Parlament damit dem Unterhaus. Die vergleichbare Institution in Deutschland ist der Bundestag.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht und damit die Judikative, also das kontrollierende Organ, der Union. Neben dem eigentlichen Europäischen Gerichtshof existiert noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von den Regierungen ihrer Länder für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Alle drei Jahre erfolgt eine teilweise Neubesetzung beider Instanzen. Der EuGH kann von seiner Funktion als Hüter des Rechts mit dem Bundesverfassungsgericht verglichen werden. Er bezeichnet das europäische Primärrecht, also die Verträge, auch durchgehend als „Verfassung“ der Gemeinschaften.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 25 Mitglieder, eines aus jedem EU-Land, und wird vom Ministerrat für sechs Jahre gewählt. Er kontrolliert den Haushalt der Union, also ihre Einnahmen und Ausgaben. Der Europäische Rechnungshof hat keine direkten Rechtsbefugnisse, sondern leitet seine Feststellungen direkt an die anderen Institutionen der Union weiter. Der Europäische Rechnungshof entspricht in seiner Funktion dem Bundesrechnungshof.

Politikfelder

Zollunion und Binnenmarkt

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d. h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle noch durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber teilweise noch an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die Europaeische Gemeinschaft (EG, frueher EWG) auch Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) (die EU kann nicht Mitglied der WTO sein, da sie keine Rechtspersoenlichkeit besitzt), und wenngleich alle EU-Staaten auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EG, die für sie spricht. Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Die wichtigste Auswirkung des Binnenmarktes ist, dass es in Europa größtenteils keine nationalen Märkte mehr gibt, sondern nur noch einen europäischen Markt. Die Vorteile für den Verbraucher bestehen darin, dass es so eine größere Auswahl an Produkten gibt und dass der größere Konkurrenzdruck die Firmen zwingt, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen und/oder besserer Qualität anzubieten.

Wettbewerbspolitik

Um Wirtschaftskartelle und -monopole auf EU-Ebene zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die nationalen Kartellbehörden ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von nationalen Subventionen zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Länder bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig (z. B. Ostdeutschland). Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass viele nationale Monopole, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der europäischen und nationalen Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.

Wirtschafts- und Währungsunion

Hauptartikel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion Die Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten. Mitglied waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Die Länder verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die regionalen Währungen in den zwölf teilnehmenden EU-Staaten. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.

Wirtschaftspolitik

Einheit Einheit Einheit Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und nichtstaatlichen Organisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt. Der Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt ist überproportional, dieser Wirtschaftsbereich unterliegt vollständig EU-Kontrolle. Der Verwaltungskostenanteil ist dabei alles andere als unerheblich. Die globalen Konkurrenten sind zudem weniger tropische Entwicklungsländer als vor allem USA und Kanada. Von allen EU-Staaten verwendet Deutschland den geringsten Teil von EU-Mitteln für die Landwirtschaft - vermutlich mit dem höchsten Verwaltungskostenanteil. Die europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind die wichtigsten Strukturfonds, sie sorgen für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen. Das erste Ziel und damit auch das wichtigste Ziel des EFRE ist, Regionen zu fördern deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (z. B. Ostdeutschland). Dafür werden 80 % der Mittel verwendet und in Infrastrukturprojekte, Mittelstandsförderungen und Projekte im Gesundheitswesen und der Forschung gesteckt. Diese Regionen heißen dann Ziel-1-Regionen. Vom EFRE profitieren aber auch die so genannten Ziel-2-Regionen, sie erhalten 13 % der Mittel und unterstützten Regionen die von wirtschaftlicher Umstellung betroffen sind (z. B. aufgrund von Verarmung ländlicher Gebiete oder industriellem Rückgang). Mit den restlichen 7 % des Budgets werden schließlich die Gemeinschaftsinitiativen wie z. B. URBAN und INTERREG finanziert. URBAN dient zur Förderung von Städten mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben und INTERREG fördert die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Für die regionale Entwicklung in den 25 Mitgliedsländern will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionen ausgeben. Aber Ostdeutschland, deren Förderungssumme sich bis Ende 2006 auf über 21 Mrd. Euro belaufen wird, wird dann wahrscheinlich nicht mehr zu den förderungswürdigen Ziel-1-Regionen gehören. Grund dafür ist die Osterweiterung 2004 und der damit verbundene schwächere BIP-Durchschnittswert der EU. Somit ist das BIP in Ostdeutschland besser als der ausschlaggebende 75 % BIP-Durchschnittswert und deshalb auch nicht mehr förderungswürdig. Dies gilt entsprechend für strukturschwache Gebiete in Westdeutschland.

Finanzhilfen und Förderprogramme

Hauptartikel: Förderprogramme der EU Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z.B. in den europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in den europäischen Sozialfonds, in den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Steuerung der Fischerei). Oft werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedsländer. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte. Direkt bezahlt die EU-Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Sie laufen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie in der EU-Außenpolitik. Überwiegend werden EU-interne Projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU beitreten wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die dritte Welt wird geleistet. Externe Förderung werden auch zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben, sowie um die Stabilität zu sichern. Die Europäische Union fördert auch neue Technologien. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird. Das ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) hat so mittlerweile weltweit verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen (z. B. Euro-ISDN, GSM und DECT). Die EU verfolgt auch eine eigene Weltraum-Politik, deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der ESA erfolgt. Für die Raumfahrt-Politik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.

Abkommen und Programme mit Nicht-EU-Ländern/Regionen

Die EU hat ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Sie verfolgt damit, genau wie im Inneren, den Ansatz, die Beziehungen zwischen Staaten als Ausgleich von Interessen zu sehen.
- MEDA-Programm
- Europäische Nachbarschaftspolitik
- Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, militärische Stärkung

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