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Intervention

Intervention

Die Intervention (lat. intervenire = dazwischenkommen) bezeichnet das Eingreifen einer bis dahin unbeteiligten Partei in eine Situation. Meist ist damit das Einschreiten in einen fremden Konflikt gemeint mit dem Ziel, diesen zu lösen oder in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Soziologie

Nach Herbert Euschen (1984) ist die Intervention der bewusste, zielgerichtete und geplante, mit Ressourcen versehene Eingriff in ein System oder einen Prozess mit der Absicht der Strukturstabilisierung oder Strukturveränderung. (Situationsdynamik). Dieses Verständnis bezieht sich auf eine Ebene der Mesosoziologie.

Außenpolitik

In der Außenpolitik spricht man von einer militärischen Intervention: Ein einzelner Staat oder eine Gruppe von Staaten (z.B. die UNO oder ein militärisches Bündnis) versucht, einen Krieg oder Bürgerkrieg mit militärischer Gewalt zu beenden. Viele Kritiker lehnen jedoch die Bezeichnung militärische Intervention als bloßen Euphemismus für den von ihnen pauschal verurteilten Krieg ab.

Währungspolitik

In der Währungspolitik bezeichnet man als Intervention, wenn die Zentralbank als Käufer oder Verkäufer von Währungen am Devisenmarkt auftritt, um den Wechselkurs zu beeinflussen.

EDV

In der EDV versteht man unter einer Intervention eine durch den Benutzer veranlasste Änderung des Programmablaufs bzw. von Einstellungen, die den weiteren Programmablauf im Sinne des Benutzers steuern sollen.

Medizin

Eine medizinische Intervention soll den Ausbruch oder das Fortschreiten einer Erkrankung verhüten bzw. umkehren.

Landwirtschaft

Interventionsgetreide ist Getreide, das von der öffentlichen Hand aufgekauft und wieder verkauft wird, um das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu wahren. Dadurch ergibt sich eine Stützung der Erzeugerpreise. In Deutschland wird die Intervention von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Frankfurt am Main, durchgeführt. Die BLE gibt jährliche Richtlinien zur Durchführung der Intervention von Getreide für das jeweilige Getreidewirtschaftsjahr bekannt. Die Richtlinien wenden sich an diejenigen, die Getreide (Weichweizen, Hartweizen, Gerste, Mais) an die BLE verkaufen. Die BLE nimmt das Getreide in die Intervention, d. h., dass das Getreide in Interventionsläger eingelagert wird. Die Richtlinien legen das Verfahren fest und regeln die Bedingungen der Intervention. Rechtsgrundlagen sind zahlreiche EG-Verordnungen sowie nationales Recht. Bieter können ihre Angebote für Getreide, das sich in einem Lager in der Bundesrepublik Deutschland befinden muss, vom 01. November bis zum 31. Mai abgeben. Bevor es zu einer Übernahme des Getreides durch die BLE kommt, hat das Getreide bestimmte Qualitätsmerkmale aufzuweisen; dementsprechend wird es bestimmten Kontrolluntersuchungen unterzogen. Übernimmt die BLE das Getreide, so wird an den Verkäufer ein sog. Interventionspreis gezahlt, der von der EG festgelegt wird.

Arbeitsschutz


- Intervention im Arbeitsschutz Das Arbeitsschutzgesetz bietet beste Möglichkeiten, Interventionen einzuleiten. Sie zielen darauf ab, die Qualität der Arbeit für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verbessern.

Bildende Kunst


- Intervention in der Bildende Kunst. Im Unterschied zur Installation findet bei einer Intervention ein Eingriff in bestehende Zusammenhänge im Innen und Außenraum, bei gleichzeitiger Thematisierung der dort vorhandenen gesellschaftlich-sozialen, kulturellen, funktionalen, räumlichen und materiellen Bezüge statt. Der Begriff der Intervention in der Bildenden Kunst wurde Anfang der 1980er Jahre von [http://www.bosslet.com/pageID_136676.html Eberhard Bosslet] für seine Eingriffe in den architektonischen Innen- und den urbanen Außenraum geprägt. Die Intervention impliziert die Reflexion der Gegebenheiten vor Ort. Sie wird ähnlich dem Graffiti und der Street Art häufig ohne Auftrag und Genehmigung realisiert. Jegliches Material wie auch, Zeit, Licht, Klang und Bewegung im Raum kann bei einer Intervention Verwendung finden. Siehe: Lichtkunst, Klangkunst, Medienkunst und Kinetik. Die Intervention, wie auch die Land Art gehört zur Kunst im öffentlichen Raum. Erste bedeutende Vertreter der site-specific art sind : Gordon Matta-Clark, Christo, Daniel Buren,

Weblinks


- Intervention in der Psychotherapie, z.B.: [http://www.gestalttherapie-lexikon.de/intervention.htm Stichwort: Intervention (aus dem "Lexikon der Gestalttherapie")] Kategorie:Politik Kategorie:Kunst Kategorie:Psychotherapie Kategorie:Therapie ja:診療

Situation

Das Wort Situation bezeichnet die "Lage", die Gebundenheit an Gegebenheiten oder Umstände, vor die jemand oder unter die ein Vorhaben oder eine Sache gestellt ist und die als konkrete Bedingungen die Möglichkeiten des Tuns oder Erleidens stellen und begrenzen, allgemein die Befindlichkeit in einer Umgebung, einem Zusammenhang oder einer Abhängigkeit (z.B. Dilemma, Sachzwang, Notlage).
Situation ist mithin stets "Situation von ...". Auch wenn "die Situation" ohne expliziten Bezug auf ein Subjekt genannt wird, ist sie je auf ein Situiertes (Gelegenes, Gestelltes, Betroffenes) bezogen. Sie ist der zeitlich, räumlich oder persönlich-existenzial bestimmte Zusammenhang von Sachverhalten, in denen das Situierte steht. (Vom lateinischen situs ~ Stelle, Stellung, Sitz, jedoch erst im späten 16.Jh. als Fremdwort in der Bedeutung geografische Lage, Lageplan, Gegend aus dem Französischen entlehnt.)

Beispiele zum Wortgebrauch:


- "Geografische Situation": In etwa Einbettung in eine Region oder Landschaft, das räumliche Umfeld eines Gegenstandes, etwa eines Bauwerks oder einer Stadt . Situiertes ist ein geografisches Objekt, Situation ist der Zusammenhang der topographischen Sachverhalte, in denen es liegt. (im Deutschen mittlerweile veraltet, in dieser Bedeutung nur noch in Form des Partizipaladjektivs situiert ~ gelegen in Gebrauch, vgl. Unfallsituation)
- "Wirtschaftliche Situation": Situiertes ist ein Wirtschaftssubjekt, Situation ist der Zusammenhang der Sachverhalte, die mit ihm in Wechselwirkung stehen.
- Die "soziale Situation" bezieht neben wirtschaftlichen auch z. B. familiäre Sachverhalte ein. (Sie ist von der "situationalen" Analyse in der Soziologie zu unterscheiden, die sehr kurzfristige soziale Prozesse untersucht, z. B. unter Aspekten der sozialen Rolle.)
- "Lebenssituation": Situiertes ist eine Person, Situation ist der Zusammenhang ihrer Lebensverhältnisse. Im üblichen Sprachgebrauch sind dabei hauptsächlich materielle oder soziale Faktoren angesprochen, während die
- emotionale Situation davon stark abweichen kann., z.B. reiche, aber dennoch traurige oder depressive Personen.
- Situationskomik

Philosophie

In der Philosophie ist die Situation ein wichtiger Begriff etwa bei Martin Heidegger, bei Sartre oder den Situationisten. Die Situationsdynamik ist ein Wirklichkeitsmodell zur Beschreibung der jeweiligen Situation (Herbert Euschen 1984) Es geht also in diesem Falle nicht um die Situation von etwas, sondern um die Situation als solche selbst. Kategorie:Abstraktum

Herbert Euschen

Herbert Euschen (
- 19. Februar 1952) ist ein deutscher Soziologe und Pädagoge. Er hat seit 1984 den Begriff "Situationsdynamik" entwickelt. Daneben war er auch Vorsitzender der DGSD (Deutsche Gesellschaft für Situationsdynamik) und der EuGSD (Europäische Gesellschaft für Situationsdynamik). Euschen, Herbert Euschen, Herbert Euschen, Herbert Euschen, Herbert

Mesosoziologie

Die Soziologie beschreibt und untersucht die Struktur-, Funktions- und Entwicklungszusammenhänge der Gesellschaft. Sie ist eine Sozialwissenschaft, die sich nicht auf spezifische Themengebiete (wie etwa die Politikwissenschaft oder die Wirtschaftswissenschaften) festgelegt hat, sondern den Anspruch erhebt, mit einer Reihe von soziologischen Methoden das soziale Zusammenleben in Gemeinschaften und Gesellschaften zu erforschen. Dazu fragt die Soziologie nach dem Sinn und den Strukturen des sozialen Handelns sowie nach den damit verbundenen Normen und untersucht einerseits die Gesellschaft als Ganzes, aber auch ihre Teilbereiche, beispielsweise einzelne soziale Gebilde (bzw. Systeme, Institutionen, Gruppen und Organisationen). Zugleich wirft sie ihren Blick auf den sozialen Wandel, dem diese unterliegen. sozialen Wandel] Der Anspruch der Soziologie kommt in Max Webers Definition einer verstehenden und zugleich erklärenden Soziologie (§ 1, Wirtschaft und Gesellschaft) zum Ausdruck. Demnach ist Soziologie "eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will". Eine hochkomplexe Aufgabe - man verstehe und erkläre nur einmal die abgebildete Wiedergabe sozialer Handlungen auf dem Gemälde Renoirs (rechts) - ganz abgesehen von den Fragen, was über das soziale Zusammenleben die Tatsache verrät, dass es gemalt, ausgestellt und bewundert wurde. Konkrete Themen, mit denen sich die Soziologie beschäftigt, sind beispielsweise Sozialstruktur, Arbeit, Migration, Geschlecht, soziale Netzwerke, Sexualität, Alltag und Lebenswelt. Für viele dieser Themen haben sich spezielle Soziologien etabliert (s.u.), andere -- wie etwa die allgemeine Frage nach den Wechselwirkungen von Handeln und Struktur -- sind Thema der allgemeinen Soziologie. Auch überschneiden sich die soziologischen Fragestellungen hier oft mit denen der Sozialpsychologie und mit anderen Sozialwissenschaften.

Geschichte der Soziologie

Für eine ausführlichere Darstellung siehe Geschichte der Soziologie. Als eine eigenständige Wissenschaft gibt es die "Soziologie" erst seit Ende des 19. Jahrhunderts. Ihre Entstehungsgeschichte ist eng mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft im Europa des 19. Jahrhunderts sowie mit der fortschreitenden Industrialisierung verbunden. Als Begründer der Soziologie als eigenständige Wissenschaft gilt Auguste Comte. Die Soziologie im heutigen Sinne wird jedoch insbesondere auf Max Weber und Émile Durkheim zurück geführt. Vorläufer der Soziologie sind in der Geschichtswissenschaft, der Nationalökonomie, aber auch im Journalismus und in den Policeywissenschaften zu sehen. Unmittelbare Vorläufer der Soziologie wie Karl Marx werden heute ebenfalls als soziologische Klassiker verstanden. Doch hatten auch schon ältere Autoren Werke stark soziologischen Charakters geschrieben, etwa Xenophón, Polýbios, Ibn Khaldun, Giambattista Vico und Adolph Freiherr Knigge.

Gliederungen der Soziologie

Soziologische Theorien

Soziologie war nie eine Wissenschaft mit nur einem Paradigma. So lassen sich in der heutigen deutschsprachigen Soziologie mindestens vier große Ansätze unterscheiden.
- Der Rational Choice-Ansatz (bekannter Vertreter dieser Richtung: Hartmut Esser), auch als methodologischer Individualismus bezeichnet, führt Aggregatphänomene auf die Entscheidungen und das dementsprechende Handeln einzelner Individuen zurück und geht davon aus, dass hier rationale Wahlen auffindbar sind. Zwischen RC-Ansatz, quantitativer Methodologie und ökonomischer Theorie herrschen gewisse Affinitäten vor.
- Weiterhin einflussreich ist die Kritische Theorie, die inzwischen durch eine Nähe zum (französischen) Poststrukturalismus gekennzeichnet ist.
- Als eine dritte große und insbesondere im deutschsprachigen Raum einflussreiche Schule lässt sich die soziologische Systemtheorie im Gefolge von Talcott Parsons (vgl. zu ihm Strukturfunktionalismus) und Niklas Luhmann nennen. Soziologie moderner Gesellschaften wird hier nicht als eine Wissenschaft verstanden, die individuelles Handeln betrachtet. Gesellschaft wird vielmehr auf Kommunikationen und Nicht-Kommunikationen in sozialen Teilsystemen zugeschnitten.
- Zu nennen ist schließlich eine Vielzahl von Arbeiten, die sich grob einem interpretativen und qualitativ-rekonstruktiven Paradigma zuordnen lassen. Ausgehend von Phänomenologie und Pragmatismus stehen hierbei subjektive Sinnqualitäten und die Rekonstruktion der Entstehungsbedingungen, Verläufe und Konsequenzen sozialer Praktiken im Vordergrund.

Gliederung nach der Ebene sozialer Phänomene

Eine häufig vorzufindende Unterteilung der Soziologie unterscheidet zwischen dem Blick auf Gesellschaften (Makrosoziologie) und dem Blick auf das individuelle Handeln (Mikrosoziologie). Daneben wird teilweise eine Mesosoziologie als Soziologie einer intermediären Ebene, in der Handeln und soziale Systeme zusammentreffen, angeführt.

Mikrosoziologie (Individuum, Interaktion, Handeln)


- Methodologischer Individualismus (auch Rational-Choice-Theorie)
- Symbolischer Interaktionismus
- Phänomenologische Soziologie
- Konfliktsoziologie
- Figurationssoziologie
- Ethnomethodologie
- Situationsdynamik: If men define situations as real, they are real in their consequences. (Thomas-Theorem); zumal in der soziologischen Rollentheorie werden auch situative Rollen behandelt.

Mesosoziologie


- Soziologie der Institutionen, Rituale, Organisationen und sozialen Netzwerke.

Makrosoziologie (Kollektiv, Gesellschaft, System, Struktur)


- Funktionalismus
- Strukturalismus
- Strukturfunktionalismus
- Marxistische Soziologie
- Kritische Theorie (auch Frankfurter Schule)
- Systemtheorie

Soziologische Methoden

Um eine der Soziologie angemessene Methodik wurde seit den Anfängen der Disziplin im so genannten Methodenstreit gerungen. Das methodische Instrumentarium der Soziologie lässt sich wie folgt gliedern:
- Empirische Sozialforschung
  - Qualitative Methoden
    - Biografieforschung
    - Grounded Theory
    - Objektive Hermeneutik
    - Qualitative Inhaltsanalyse
    - Historische Soziologie
  - Quantitative Methoden

Allgemeine und spezielle Soziologien

Schließlich lassen sich Themenbereiche der Soziologie auch danach unterscheiden, ob sie der allgemeinen Soziologie zuzurechnen sind, also generelle Gültigkeit beanspruchen, oder ob es sich dabei um Themen einer speziellen Soziologie handelt.

Allgemeine Soziologie

Der Allgemeinen Soziologie werden die für das Fach wichtigen theoretischen Ansätze und auch Sachgebiete wie das Verhältnis von Akteur und Gesellschaft bzw. Person und sozialem System, sowie die Struktur und der Wandel von Gesellschaften/sozialen Systemen zugerechnet. Themen der Allgemeinen Soziologie sind u.a. soziales Handeln und soziale Beziehung, soziale Ungleichheit, Gruppen, Sozialisation, sozialer Wandel, Soziale Mobilität, Methoden der empirischen Forschung, soziale Rollen, Tausch, Klasse, Elite, Macht und Herrschaft etc.

Spezielle Soziologien

Spezielle Soziologien - informell auch Bindestrichsoziologien genannt - befassen sich mit den Strukturen und Prozessen gesellschaftlicher Teilsysteme oder institutioneller Bereiche der Gesellschaft. Zu den wichtigisten speziellen Soziologien gehören Arbeitssoziologie, Familiensoziologie, Politische Soziologie. Durch die zunehmende Differenzierung auch der Soziologie selbst bilden sich laufend weitere spezielle Soziologien. Eine ausführliche Auflistung gibt die Liste spezieller Soziologien.

Angewandte Soziologie

Der Erfolg einer soziologischen Theorierichtung ist nicht nur von ihrer intellektuellen Tüchtigkeit und wissenschaftlichen Bedeutung abhängig, sondern -- wissenschaftssoziologisch gesehen -- durchaus auch von der Nachfrage nach soziologischer Beratung durch den Markt beziehungsweise durch die Politik. Hier wird in der Soziologie am meisten in den Bereichen der Markt- und Wahlforschung verdient, was die Entwicklung der quantitativen Methoden (Statistik) und der an die Naturwissenschaften angelehnten Theorieansätze relativ begünstigt - die Fragen sind meist eingeschränkt und auf die allernächste Zukunft bezogen. Hier kam es (zuerst in den USA, seit den späten 1940er Jahren auch in Deutschland) zur Gründung von Umfragefirmen und Meinungsforschungsinstituten. Mit den Auswirkungen gesellschaftlicher Prozesse auf die Raumstruktur befasst sich die Stadtsoziologie (vgl. auch Sozialer Raum). (Dabei wird häufig auch mit Methoden der Geographie gearbeitet.) Einige spezielle Soziologien (Militär-, Medizin-, Sport- und Katastrophensoziologie) sind einigermaßen auf Beratung eingestellt, nicht aber mehr die Industriesoziologie, seit ab den 1970er Jahren das Fach aus den "Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen" Fakultäten (Fachbereichen) in die Philosophischen hinüber gewandert ist. Diktaturen haben vor allem vor einer die Mentalität der Bevölkerung berücksichtigenden und darüber Auskunft gebenden Soziologie Angst; bei besonderem (dann oft geheimem) Beratungsbedarf erlauben sie gelegentlich soziologische Fragestellungen (sehr typisch in der DDR im Bereich der Stadt- und Jugendsoziologie).

Einführende Bücher in die Soziologie


- Günter Endruweit / Trommsdorff, Gisela (Hgg.) - Wörterbuch der Soziologie; 2. Aufl., Stuttgart 2002 :Eine kundige und zur Zeit (2004) auch die neueste Übersicht im Handbuchcharakter mit zahlreichen Mitarbeiter/inne/n. Doch bleiben auch die anderen erhältlichen soziologischen Wörterbücher empfehlenswert.
- Wolfgang Eßbach - Studium Soziologie UTB, 1996. :Überblick über die Entstehungsgeschichte der Soziologie, ihre heutigen Anwendungsfelder, das Soziologiestudium und wichtige Grundbegriffe.
- Anthony Giddens: Soziologie; 2. überarb. Auflage; aus dem englischen (Sociology), 1997 Nausner& Nausner : "Das Standardwerk im englischsprachigem Raum vom Cambridgeprofessor ISBN 3-901402-22-5
- Dirk Kaesler (Hg.) - Klassiker der Soziologie; München 2000; C.H. Beck Verlag :Wiederum in zwei Bänden zeigt eine jüngere Generation von Soziologen im Rahmen von jeweils 20 Seiten, wer cum grano salis die Klassiker sind. Einunddreißig von ihnen werden erstens in ihrem Leben und dem zeitgenössischen Kontext, zweitens in ihrem Werk und deren wichtigsten Begriffen und drittens in ihrer Wirkung auf das zeitgenössisches soziologisches Denken und auf die gegenwärtige internationale Soziologie dargestellt. Diese beiden Bände helfen, die Klassiker kurz zu rekapitulieren und in eine Geschichte zu verorten.
- Walter M. Sprondel - Über das Verhältnis der Soziologie zu den Geisteswissenschaften, in: Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Annette Treibel - Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart; 6. Aufl. Wiesbaden 2004. VS Verlag :Teil des Einführungskurses in die Soziologie in vier Bänden. In diesem Band werden die soziologischen Theorien in ihrer Struktur aufgearbeitet und vorgestellt.Gleichzeitig werden Verbindungslinien gezogen um das Geflecht der unterschiedlichen Ansätze transparenter zu machen.

Weblinks


- [http://www.soziologie.uni-freiburg.de/fachschaft/studium/wasistsoz.php Was ist Soziologie ]
- [http://www.socioweb.de/seminar/einfuehrung/index.htm Soziologie-Lexikon] mit über 2000 Einträgen
- [http://agso.uni-graz.at/lexikon/ 50 Klassiker der Soziologie]
- [http://www.uni-marburg.de/soziologie/schwerpunkte/nojs.html Universität Marburg], FB Soziologie: Erläuterte Systematik der Forschungsschwerpunkte
- [http://www.soziologie.de DGS - Deutsche Gesellschaft für Soziologie]
- [http://www.bds-soz.de BDS - Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen]
- [http://wwww.gesis.org/ GESIS] Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen e.V.
- [http://www.valt.helsinki.fi/esa/ ESA - European Sociological Association]
- [http://www.ucm.es/info/isa/ ISA - International Sociological Association]

Siehe auch

Portal:Soziologie, Liste soziologischer Artikel, Liste von Soziologinnen und Soziologen, Liste bahnbrechender soziologischer Publikationen ! Kategorie:Sozialwissenschaft ja:社会学 ko:사회학 ms:Sosiologi simple:Sociology th:สังคมวิทยา

Außenpolitik

Der Begriff Außenpolitik beschreibt das politische Handeln eines Staates (eines Staatenbundes etc.), insbesondere seiner Regierung (Außenminister), zur Vertretung seiner Interessen, einerseits, andererseits zur (diplomatischen) Gestaltung seiner auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten (und Verbünden) sowie zu zwischenstaatlichen Einrichtungen. In der Politikwissenschaft beschäftigt sich vor allem der Teilbereich der Internationalen Beziehungen mit der Außenpolitik verschiedener Staaten.

Einflüsse auf die Außenpolitik

Die Außenpolitik eines Staates wird von zahlreichen Faktoren bestimmt: # Innenpolitische Faktoren: Stärke der Regierung, Herrschaftsstruktur, Machtlegitimation, Kompromißfähigkeit nach Außen (Prestige, Wahlkampf) # Außenpolitische Faktoren: Einbindung in Systeme, Grad der Souveränität, Sicherheit und Militär, historische Verbindungen und Abhängigkeiten # Ökonomische Faktoren: Wirtschaftskraft, Wirtschaftsstruktur, Verhältnis Import-Export, Verflechtungen und Abhängigkeiten # Gesellschaftliche Faktoren: Bewusstseinslage und Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung, Konsensfähigkeit, "Weltoffenheit" # Objektive Faktoren: geographische Lage, Ressourcen, Bevölkerungszahl

Charakter der Außenpolitik

Außenpolitik ist eine zähe, langwierige Angelegenheit. Bei einem Regierungswechsel in einem kommunitären Staat ändert sich die Außenpolitik meist nur in Nuancen (daher auch die weitgehende Auslassung außenpolitischer Zielsetzungen in Wahlprogrammen), allenfalls Akzentverschiebungen sind möglich. Die Gründe dafür sind vielfältig: # Die Leitziele Stabilität, Kontinuität und Beherrschbarkeit bleiben ebenso bestehen wie die Systeme, in denen sich die Politik bewegt (Bündnisse: pacta sunt servanda!) # Grundprobleme, welche die Weltlage und damit außenpolitische Aktivitäten beeinflussen, behalten häufig über lange Zeiträume ihre Brisanz (zum Beispiel Nahostkonflikt) # Objektive Inlandsfaktoren bleiben bestehen, auch veränderbare Inlandsfaktoren ändern sich nicht "ruckartig" # Revolutionäre außenpolitische Konzepte sind aufgrund des hohen internationalen Verflechtungsgrades nicht oder nur kaum durchsetzbar. Auch der Krieg als „ultima ratio“ scheidet immer mehr aus.

Zitat

Die großen Nationen sind nicht von innen gemacht, sondern nach außen; nur eine geschickte Außenpolitik, eine Politik bedeutender Unternehmungen, ermöglicht eine fruchtbare Innenpolitik, die letzten Endes immer von geringerem Tiefgang ist.José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)

Siehe auch


- Botschafter, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenpolitisches System der USA, Bundesdeutsche Außenpolitik 1945–1989

Weblinks


- [http://www.deutsche-aussenpolitik.de/ Außenpolitik-Projekt der Uni Trier unter Leitung von Hanns W. Maull]
- [http://www.politik.uni-koeln.de/jaeger/links/medien Linksammlung zum Thema Außenpolitik und Medien]
- [http://www.dgap.org Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. – DGAP]
- [http://www.dias-online.org Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik e. V. – DIAS]
- [http://www.swp-berlin.org Stiftung Wissenschaft und Politik – SWP]
- [http://www.thinktankdirectory.org/directory/politikfelder.html#aussen „Think Tank Directory“, Kategorie Außen- und Sicherheitspolitik]
- [http://www.german-foreign-policy.com Informationen und Kritik zur Deutschen Außenpolitik – www.german-foreign-policy.com] Kategorie:Politisches Sachgebiet Kategorie:Politologie Kategorie:Diplomatie

Militär

Als Streitkräfte oder Militär (von frz. militaire, was auf das lat. militaris (den Kriegsdienst betreffend) zurückgeht, das wiederum von lat. miles (Soldat) kommt) bezeichnet man die bewaffneten Verbände eines Staates oder eines Bündnisses, die dieser zur Verteidigung gegen einen Angriff von außen, oder eben um einen solchen Angriff nach außen zu führen, aufstellt. Meist haben sie aber auch den Auftrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eines Staates. Zweck des Militärs ist nicht ausschließlich die Führung von Kriegen, sondern heute zunehmend die Führung von multinationalen Operationen zur Friedenssicherung und -erhaltung wie beispielsweise in Afghanistan oder Bosnien. Wobei in Afghanistan der Frieden durch die Amerikaner ursprünglich erzwungen wurde. Heute wird das Militär in die drei Teilstreitkräfte Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe) unterteilt. Manche Nationen ergänzen ihre Streitkäfte durch weitere Teilstreitkräfte. Die deutsche Bundeswehr, die neben den drei genannten noch den Zentralen Sanitätsdienst und die Streitkräftebasis ausweist, bezeichnet diese jedoch als Organisationsbereich. Diese sind damit wie die Nationalgarde in den USA ausdrücklich keine eigenen Teilstreitkräfte. In demokratisch organisierten Gesellschaften wird heute zwischen der Rolle des Militärs und der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) unterschieden. Dagegen sind in vielen Diktaturen diese beiden Funktionen vermischt, und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben (oft mit dem Ziel der Repression). Ausdruck für diesen Dualismus ist die Miliz, die für Militär und Polizei steht (der Begriff steht auch für Miliz (Volksheer), dem Gegenteil einer Berufsarmee). Ein anderer Ausdruck hierfür ist auch Gendarmerie. Gendarmen sind ebenfalls häufig Teil der Streitkräfte wie in Frankreich oder unterstanden historisch einmal dem Verteidigungsresort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Frieden dem Innen- bzw. dem Justizresort unterstehen. Militärische Organisationen zeichnen sich durch eine hierarchische Struktur mit einer Befehlsgewalt der Militärführung aus. Mitglieder einer militärischen Organisation verzichten auf einen Teil ihrer Freiheiten und Grundrechte. Alle Militärapparate reproduzieren ihren inneren Zusammenhalt durch die periodische Veranstaltung verschiedener Militärrituale. Werden letztere als öffentliches Zeremoniell veranstaltet, dann dienen sie darüberhinaus der symbolischen Unterstreichung der Bedeutung von Militär im nicht-militärischen Teil der Gesellschaft und sind daher oft umstritten. So genannte paramilitärische Organisationen, die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, gelten nicht als Militär und werden nach internationalen Konventionen auch anders behandelt. Die Militärtechnik hat traditionell eine wichtige Vorreiter- und Schrittmacherrolle bei der allgemeinen technischen Entwicklung inne. So wurden beispielsweise das Fernsehen, das Internet oder GPS ursprünglich im militärischen Auftrag entwickelt und anfangs nur vom Militär genutzt. Alle Streitkräfte müssen
- sich unter einem einheitlichen Kommando befinden, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist,
- sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung unterscheiden,
- einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegsführung durchsetzt,
- die Waffen offen führen.

Umgangssprache

Umgangssprachlich bezeichnet man mit ein Militär auch ein führendes Mitglied im Militär, in einer Junta oder in einer Militärdiktatur.

Siehe auch


- Portal:Militär
- Atomstreitkräfte
- Militärbasen im Ausland
- Armeegruppe
- Militärischer Befehl
- Preußische Armee
- Bundeswehr
- Schweizer Armee
- Österreichisches Bundesheer
- NVA
- US-Armee
- Fremdenlegion
- Kindersoldat
- Milizen
- Söldner
- Krieg
- Kriegsgefangene
- Haager Landkriegsordnung
- Neutralität

Literatur


- Friedrich Engels: Armee in: The New American Cyclopædia, 1857: http://www.mlwerke.de/me/me14/me14_005.htm ja:軍隊 simple:Military zh-cn:武装力量 Kategorie:Militärwesen

Staat

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

Völkerrecht

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein. Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden". Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein. Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet. Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.

Anzahl

Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.

Literatur


- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer:
[http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.

Siehe auch


- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität Kategorie:Politische Geographie ! ja:国家 simple:State


Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen (VN; engl. United Nations, UN; oft UNO für United Nations Organisation) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss fast aller Staaten der Erde (192 von 193 der durch die UNO anerkannten autonomen Staaten) und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Vereinten Nationen Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA kein Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert. US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Declaration by United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der UdSSR und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es zur Moskauer Erklärung der Vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter über die Gründung der UN beraten. Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertig gestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern. Die Charta trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten. Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf (UNOG), Wien (UNOV) und Nairobi (UNON). In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Anzumerken ist, dass nach offiziellem Sprachgebrauch sich die UNO Sitze nicht in dem jeweiligen Land befinden, sondern nur von diesen umgeben werden, d.h. dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist, oder der Hauptsitz der UNO in New York. In der UNO gelten Regeln eigener Art und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausüben, wodurch ihre Souveränität insoweit nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UNO eine Art „Internationales Territorium“ darstellen würden, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Jedoch sind ihre Einrichtungen exterritoriales Gebiet, vergleichbar dem von Botschaften.

Mitglieder der Vereinten Nationen

vollständige Liste, siehe: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (alphabetisch) oder Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (chronologisch) Gründungsmitglieder der UNO im Jahr 1945 waren:
Ägypten, Albanien, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Republik China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Uruguay und Venezuela. 1973 traten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland als 133. und 134. Mitglied der UNO bei. Österreich trat der UNO im Jahr 1955 bei, die Schweiz erst 2002. Keine Mitglieder sind unter anderem der Vatikanstaat (dessen völkerrechtliche Vertretung, der Heilige Stuhl, jedoch Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Ländern anerkannten Staaten (West-)Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara), die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ), die Cookinseln und die Republik China (Taiwan). Die Republik China nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, da sie als Gründungsmitglied der UN von 1945 bis 1971 sogar eines von fünf ständigen Mitgliedern im UN Sicherheitsrat war. Im Jahr 1971 musste die Republik China nach einem Beschluss der Generalversammlung aus den UN ausscheiden. Seither vertritt die Volksrepublik China, als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat, die chinesischen Interessen innerhalb der Vereinten Nationen.

Die Finanzierung der UNO

Finanziert wird die UNO durch die Mitgliedsländer, dabei ist festgelegt, dass jedes Land mindestens 0,001 % zum ordentlichen Haushalt beitragen muss und höchstens 25 % des Haushalts tragen darf. Die größten Finanzierer in den Beitragsjahren 2004-2006 sind die USA mit 22%, Japan mit 19,5 %, Deutschland mit 8,7 %, Großbritannien mit 6,1 % und Frankreich mit 6 %. Alle anderen Länder tragen weniger als 5 % bei; etwa die Hälfte bezahlen nur den Mindestbeitrag von 0,001 %. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf von eigenen Briefmarken und Souvenirs kommt seit Jahren mehr Geld in die Kasse der UNO, als nahezu 2/3 der Mitglieder an Beiträgen zahlen.

Die Charta der Vereinten Nationen

Hauptartikel: Charta der Vereinten Nationen Die Charta ist die Verfassung der UNO und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen, das 22. Gründungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen geändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel. Die Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen, sowie ihren Zielen und Grundsätzen. Am meisten umstritten und diskutiert ist der Artikel 2, Ziffer 7, in dem es heißt: ::„Die UNO ist nicht befugt in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, einzugreifen.

Organe der Vereinten Nationen

Hauptorgane

Völkerbund] Völkerbund]] Völkerbund Gemäß [http://www.runiceurope.org/german/charta/charta.htm#3 Kapitel 3, Artikel 7] der Charta setzt sich die UNO aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.
- Die Generalversammlung (General Assembly): Vertreter aller UNO-Mitgliedstaaten haben einen Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann an die Mitgliedstaaten nicht bindende Empfehlungen abgeben und Vorlagen an den Sicherheitsrat richten, sie entscheidet auch über die Aufnahme neuer Mitglieder.
- Das Sekretariat (United Nations Secretariat): höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär.
- Der Sicherheitsrat (Security Council) hat 15 Mitglieder, davon sind China, Russland, Frankreich, Großbritannien und die USA ständige Mitglieder. Die anderen zehn Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats sind bindend und durchsetzbar. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter alle fünf ständigen Mitglieder (ausgenommen Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem „Veto-Recht“ der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als „Veto“ gewertet.
- Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt.
- Der Treuhandrat (Trusteeship Council) hat seine Aufgaben mittlerweile suspendiert, da es momentan keine Treuhandgebiete gibt.
- Der Internationale Gerichtshof, IGH (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag als universelles völkerrechtliches Schiedsgericht.

Nebenorgane und Sonderorganisationen

Hauptartikel: UN-Spezialorganisation Nebenorgane der UN-Generalversammlung werden zur Wahrnehmung spezieller Tätigkeiten gegründet. Sie haben ihr eigenes Verwaltungssystem, aber keine eigene völkerrechtliche Grundlage und sind nicht Völkerrechtssubjekte wie die UNO selbst. Zurzeit gibt es insgesamt 22 Nebenorgane, neben dem wohl bekanntesten dem Kinderhilfswerk UNICEF, u. a. das Umweltprogramm UNEP, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommissariat UNHCR und das Entwicklungsprogramm UNDP. Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständig, jedoch durch ein Abkommen eng mit der UNO verbunden. Einige Organisationen sind zum Teil sogar älter als die UNO selbst. Mittlerweile gibt es 16 dieser zwischenstaatlichen Organisationen. Die UNO arbeitet unter anderem mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO, IAO, IWF und andere. Die Arbeit der Sonderorganisationen wird durch den UN-Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.

Arbeit und Ziele

Seit ihrer Gründung konnte die UNO mehrere beachtliche Erfolge erzielen, unter anderem:
- sie wirkte bei der Gründung des Staates Israel 1947 bis 1949 mit
- sie entschärfte die Berlinkrise 19481949,
- die Kubakrise 1962
- die Nahostkrise 1973
- sie wirkte in Rhodesien 1976 auf die Einführung des Wahlrechts für Schwarze hin
- Beendigung des Krieges zwischen dem Irak und Iran 1988 Sie sicherte direkt den Frieden etwa in
- Kambodscha 1993
- Mosambik 1994
- Angola 1995
- Guatemala 1996
- Zypern. Viele Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht:
- Ausarbeitung der Menschenrechte 1948
- Ausrotten oder Eindämmen von Krankheiten (Pocken)
- Das Welternährungsprogramm der UNO stellt jährlich mehr als die Hälfte der weltweit geleisteten Nahrungsmittelhilfe bereit
- Sie sorgt für Schutz von Flüchtlingen
- Sie bilden Minensucher aus, zum Beispiel gibt es in Afghanistan zehn Millionen verlegte Minen
- 70 Prozent der Aktivitäten der UNO erstrecken sich auf die Bereiche Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe.

Friedenssicherung

Entwicklungshilfe Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird, ... :: den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen. (Art. 1, Ziff. 1 der UN-Charta). Zur Erreichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Einbindung der UNO-Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot: ::„Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“ (Art. 2, Ziff. 4 der UN-Charta). Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: Kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitel VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonst nicht-militärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an die UNO-Mitglieder aussprechen, als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst, als auch allen anderen Mitgliedstaaten. Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen, als auch direktes militärisches Eingreifen durch die UNO selbst oder durch mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von UNO-Truppen ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (Art. 41 der UN-Charta).

Blauhelme

Hauptartikel: Friedenstruppen der Vereinten Nationen Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UNO. Sie waren als Mittel der passiven Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten sind leicht zu erkennen, denn sie tragen, wie der Name schon sagt, entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UNO-Abzeichen neben der Uniform ihres Landes. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 hat die UNO bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt. Zur Friedensherstellung werden Blauhelme jedoch nicht eingesetzt.

Ruanda-Krise

1994 wurde in Ruanda eines der schwersten Verbrechen der Geschichte begangen. Durch einen Gewaltausbruch kamen 800.000 Angehörige der Volksstämme Hutu und Tutsi ums Leben. Diesem Völkermord mussten die Blauhelmsoldaten der UNO tatenlos zusehen, da ihre Anzahl erstens viel zu gering war und die Blauhelmsoldaten zweitens nicht mit einem Mandat ausgestattet waren, das ein Eingreifen überhaupt gestattet hätte. Dieses Ereignis gilt gemäß Aussage von Kofi Annan als das größte Versagen der UNO.

Bosnien-Krise

Ende Mai 1995 kam es in Bosnien und Herzegowina nach NATO-Luftangriffen auf ein Munitionsdepot der bosnischen Serben in Pale zu einer Aufsehen erregenden Geiselnahme von UN-Soldaten. Als Folge der Luftangriffe wurden ausgewiesene NATO-Schutz-Zonen überfallen, UN-Soldaten als Geiseln genommen, an taktischen Positionen angekettet und zur Schau gestellt.

UNO-Sprachen

Obwohl die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, werden schon aus praktischen Gründen nicht alle Sprachen der Welt offiziell benutzt. Tatsächlich beschränkt man sich auf sechs Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Von diesen sechs sind zwei - Englisch und Französisch - Arbeitssprachen. Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die von der Generalversammlung angenommen wurde. Amtssprache bedeutet, dass in jeder offiziellen Sitzung eine Übersetzung nach und aus diesen Sprachen zu erfolgen hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwürfe und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfügung stehen müssen. Für die Arbeitssprachen gilt, dass alle organisationsinternen Arbeitsabläufe (mündlich und schriftlich) in diesen beiden Sprachen ablaufen können. Im Umgang mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen hat jede(r) Delegierte das Recht, sich mündlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner oder ihrer Wahl auszudrücken. Auch müssen alle offiziellen Äußerungen des Sekretariats in den beiden Arbeitssprachen ablaufen (Anzeigen, Beschilderungen, etwa das bekannte "Security Council/Conseil de sécurité" in New York, Broschüren, Führungen usw.) Dieses Regelwerk schließt einsprachige Auftritte prinzipiell aus.

Kritik an der UNO

Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates

Ein Kritikpunkt ist die historisch bedingte Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats machen regen Gebrauch von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Staaten abzuwenden, so legte 1946-64 etwa die Sowjetunion 103 Mal Veto gegen einmütige Mehrheiten ein. Oder auch im Falle Israels, das bereits 69 Konventionen ignorierte, wurde es durch ein Veto der USA bei 20 Konventionen geschützt. Betrachtet man die Anteile an der Weltbevölkerung, die die Einwohner der ständigen Mitglieder stellen, stehen diese in keinem ausgeglichenen Verhältnis zu den ihnen eingeräumten privilegierten Kompetenzen. Beispielsweise verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Millionen Einwohnern, über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über 1 Mrd. Menschen leben, jedoch nicht. Dieses Problem lässt sich auf keine einfache Weise lösen, denn die hierarchische Architektur des UNO-Sicherheitsrates, die einigen wenigen Staaten größere Machtbefugnisse zubilligt, reflektiert letztlich die große Diversität in der Entwicklung der realen Macht der Nationen. In diesem Sinne ist der Sicherheitsrat ein Machtkonzentrations- und Handlungsorgan und dient nicht der Repräsentation. Selbst mit 15 Mitgliedern stieß er oft und schnell an die Grenze seiner Handlungsfähigkeit wegen der widerstreitenden Interessen, die durch jedes Mitglied transportiert werden. Ein Sicherheitsrat, in dem jeder Mitgliedstaat gemäß seinem Bevölkerungsanteil gerecht repräsentiert und mit Vetorecht ausgestattet wäre, wäre praktisch handlungsunfähig, da es nahezu unmöglich ist, für konkrete und bindende Entscheidungen einer gewissen Tragweite einen Konsens von über 190 Staaten zu erwirken. Eine wirklich "gerechte" Umgestaltung des Weltsicherheitsrats könnte somit nur in Verbindung mit einer grundlegenden Reform der gesamten Verfassung der UNO vonstatten gehen, unter Konsolidierung von Rolle und Kompetenzen der Generalversammlung. Die Ursachen dafür, dass es bislang nicht zu einer solchen Reform kam, scheinen sich auszubalancieren: Eine entschlossene Umgestaltung, die dem Gedanken einer Weltorganisation Rechnung trüge, implizierte einen Machtverlust der bisher privilegierten ständigen Mitglieder - überwiegend Industrieländer, die den größten Teil der Finanzierung der UNO aufbringen.

Kompetenzen

Ein zentrales Problem der UNO sind und bleiben die kaum vorhandenen Kompetenzen derselben. Es gelang der UNO vor allem deshalb, nahezu alle Staaten der Welt unter einem Dach zu vereinen, weil die Charta an entscheidenden Stellen so flexibel interpretierbar ist, dass sie von praktisch allen kulturellen Überzeugungen und politischen Ideologien - auch wenn diese sich z.T. gegenseitig ausschließen - in deren Sinne und zu deren Gunsten entsprechend der Situation ausgelegt werden kann. Damit das Konzept einer handlungsfähigen Weltorganisation vollständig aufgehen kann, wäre eine massive Abgabe nationalstaatlicher Kompetenzen an diese Organisation in allen drei Bereichen der Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative) notwendig. Dazu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum ein Staat bereit. Die europäischen Staaten sind ja nicht einmal zu einer EU-Verfassung bereit, wie sich im Jahre 2005 gezeigt hat. Letztlich vereiteln nationale Alleingänge die meisten Ansätze, zu mehr Verbindlichkeit innerhalb der UNO zu gelangen. Beispiel dafür sind etwa die USA, die die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für eigene Bürger ablehnen und sich für den Fall eines gegen ihren Willen dort herbeigeführten Prozesses sogar die militärische "Befreiung" vorbehalten wollten, was die Legitimation des Internationalen Strafgerichtshofs insgesamt in Frage stellt. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die UNO kaum - oder gar nicht - in Kollision mit den Interessen der USA Politik betreiben kann, da sie mit den Vereinigten Staaten von Amerika finanziell, historisch, personell und konstitutionell zu stark verwoben ist. Manche Kritiker werfen der UNO deshalb vor, für viel Geld, das anderweitig sinnvoller ausgegeben werden könnte, vor allem stapelweise bedrucktes Papier zu produzieren - ein allerdings sehr pointierter Standpunkt. Denn mehr Verbindlichkeit bedeutet notwendig auch mehr Uniformität. Wenngleich es der UNO nur auf einer sehr rudimentären Ebene gelang, einheitliche kulturelle und politische Vorstellungen der Menschheit zu definieren, waren doch einige UNO-Missionen durchaus erfolgreich und ob die zwischenstaatliche Konfliktbewältigung ohne die UNO-Vermittlung besser abliefe, darf ebenfalls bezweifelt werden. Realistisch betrachtet, kann es auf längere Sicht keine echte Weltregierung geben, solange sich die Völker der Welt nicht auf eine widerspruchsfreie und trotzdem scharfe Definition ihrer kulturellen und politischen Werte mitsamt der sich daraus ergebenden Implikationen einigen können und an diesem Anspruch sollte die UNO auch nicht gemessen werden.

Weitere Kritik


- Ein großer Fehlschlag war das 1960 erstellte Entwicklungshilfe-Konzept. Die Länder der Dritten Welt erhielten Geld, um sich zu entwickeln, doch der Aufbau eines erfolgreichen Handelssystems unterblieb, so dass sie in eine zunehmende Abhängigkeit von den Transferleistungen gerieten.
- Der UNO wird auch vorgeworfen, dass sie sich im Laufe der Zeit nur in all jene Konflikte eingeschaltet hat, die die stärkste Beachtung in den Medien fanden. Herausgehalten hat sie sich dagegen Krisen in Sudan, Armenien, Bangladesch, Myanmar, Kolumbien, Ruanda und Peru.
- Bei Industriestaaten herrscht ein relatives Desinteresse bei allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten der UNO; wenn sich tatsächlich Probleme einstellen, die man ernst nimmt, werden diese oft nach stillschweigender Übereinkunft außerhalb oder beilläufig in der UNO behandelt.
- 1946 scheiterte der Plan der Vereinigten Staaten, die nuklearen Waffen unter die Kontrolle der UNO zu stellen, einerseits wollten die USA auf die Atombomben nicht verzichten, solange sie nicht sicher sein konnten, dass kein anderes Land sie bauen kann, anderseits wollte die Sowjetunion ihre Forschung nicht einstellen, solange Washington über das Nuklearwaffen-Monopol verfügt. Während des Kalten Krieges versuchte jede Supermacht, weitere Staaten auf ihre Seite zu ziehen, sie wurden mit großzügigen Wirtschaftshilfen und Ausrüstungen gelockt. Infolgedessen brachen viele Kriege aus, die diese stellvertretend für die Supermächte ausfochten (Stellvertreterkriege).
- Ein weiterer, umstrittener Kritikpunkt ist, dass sich die UNO überproportional mit der Verurteilung Israels befasst. Mit den Stimmen der arabischen Staaten wurden so viele Resolutionen gegen Israel erlassen und so viele Sondersitzungen zum Thema Nahostkonflikt einberufen wie zu keinem anderen Thema. Jedoch wurden unabhängig von ihrer Berechtigung die Resolutionen nicht durchgesetzt, da die USA bei implementierenden Maßnahmen immer zugunsten Israels ihr Veto einlegen. Auch werden Menschenrechtsverletzungen in der arabischen Welt selten thematisiert und erst kürzlich ein Resolutionsentwurf, der erstmals in der Geschichte der UNO explizit den Antisemitismus verurteilen sollte, mit den Stimmen der arabischen Staaten abgelehnt. Einen Höhepunkt erreichte dies beim UNO-Kongress in Durban, wo der Zionismus als gleichbedeutend mit Rassismus erklärt wurde.

Wichtige Resolutionen


- Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates: fordert den Rückzug Israels "aus besetzten Gebieten" im Gegenzug für eine Anerkennung Israels und die Respektierung seiner Sicherheit "frei von Bedrohung und Gewalt".
- Resolution 478 des UN-Sicherheitsrates: Annexion von Ost-Jerusalem im Sechstagekrieg (1967) für nichtig erklärt.
- Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrates: 8. November 2002 Aufforderung an den Irak, die vorangegangenen Resolutionen einzuhalten, die von manchen Staaten als Mandat für ihr späteres Eingreifen ausgelegt wurde (siehe Irak-Krieg).

Literatur


- Dieter Göthel: Die Vereinten Nationen - Eine Innenansicht. Auswärtiges Amt, Berlin 2002
- Günther Unser: Die UNO - Aufgaben, Strukturen, Politik. dtv, München 2004, ISBN 3-423-05254-6
- Klaus Dieter Wolf: Die UNO - Geschichte, Aufgaben, Perspektiven. C.H.Beck, München 2005, ISBN 3-406-50878-2
- Sabine von Schorlemer (Hrsg.): Praxishandbuch UNO - Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen. Springer, Berlin 2003, ISBN 3-540-43907-2
- Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8252-2243-8
- Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002

Siehe auch:


- Portal:Vereinte Nationen
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Afrikanische Union
- Völkerrecht
- Model United Nations
- Global Governance

Weblinks


-
- [http://www.un.org/ www.un.org] - Internationale Seite der UNO (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch)
- [http://www.un.org/Depts/german/sr/fs_sr_res.html www.un.org/...] - Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats
- [http://www.runiceurope.org/german/index.htm www.runiceurope.org/...] - Regionales Informationszentrum der UNO mit Chartatext und Informationen zum Aufbau
- [http://www.dgvn.de/ www.dgvn.de] - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
- [http://www.bpb.de/publikationen/YCUQES,0,0,60_Jahre_Vereinte_Nationen.html www.bpb.de/...] - Bundeszentrale für politische Bildung: 60 Jahre Vereinte Nationen
- [http://www.uno-komitee.de/ www.uno-komitee.de] - Kommitee für eine demokratische UNO !Vereinte Nationen Kategorie:Politologie Kategorie:Friedensnobelpreisträger Kategorie:US-Außenpolitik Kategorie:Diplomatie ja:国際連合 ko:국제 연합 ms:Pertubuhan Bangsa-Bangsa Bersatu simple:United Nations th:สหประชาชาติ zh-min-nan:Liân-ha̍p-kok

Bündnis

Ein Bündnis ist ein vertraglich geregeltes Verhältnis zwischen gleichberechtigten Partnern. Bündnisse können natürliche Personen, juristische Personen oder Staaten untereinander abschließen, wobei dem Charakter nach das Bündnis zeitlich befristet ist. Die Frist kann formal innerhalb des Bündnisvertrages festgelegt werden oder aber auch durch eine Vertragskündigung der beteiligten Vertragsparteien. Innerhalb des Völkerrechtes kommt dem Bündnis eine ganz zentrale Rolle zu, denn durch die so genannte "Bündnispolitik" regeln alle Staaten untereinander ihre Rechts-Verhältnisse. Siehe auch: Bündnispolitik Otto von Bismarcks ! ! ja:同盟 nb:Allianse

Bürgerkrieg

Ein Bürgerkrieg ist ein bewaffneter Konflikt, der zwischen Gruppen innerhalb eines Landes (häufig unter Einmischung ausländischer Mächte) stattfindet. Die Auseinandersetzungen finden meist zwischen Aufständischen (Rebellen) und der Regierung, oder aber zwischen organisierten politischen, nationalen oder auch religiösen und sozialen Gruppen statt. Ein Bürgerkrieg nimmt häufig die Form eines ungeregelten Krieges an, der dann ohne Rücksicht auf völkerrechtliche Regeln geführt wird. Etwa zwei Drittel der Kriege seit 1945 waren Bürgerkriege. Häufige Ursachen für Bürgerkriege sind gewaltsame Regierungswechsel z. B. wegen des Sturzes von Diktatoren, Putschversuchen oder Revolutionen und Autonomie- beziehungsweise Sezessionsbestrebungen ethnischer oder nationaler Minderheiten. Bei einem Kampf aufstrebender Schichten um eine Um- oder Neugestaltung der staatlichen Ordnung spricht man hinterher nicht von Bürgerkrieg, sondern von Revolution. Beispiele hierfür sind
- die Römischen Bürgerkriege 133–30 v. Chr.
- der Englische Bürgerkrieg 1642–1649
- der Portugiesische Bürgerkrieg 1828–1834
- der Sezessionskrieg (Amerikanischer Bürgerkrieg) 1861–1865
- die Jungpersische Revolution 1905-11
- der Russische Bürgerkrieg 1917–1922
- der Chinesische Bürgerkrieg 1917-1937, 1945-1949
- der Spanische Bürgerkrieg 1936–1939
- der Angolanische Bürgerkrieg 1975–1989, 1991–1994 und 1998–2002
- der Libanesische Bürgerkrieg 1975–1990
- der Afghanische Bürgerkrieg 19791989
- der Somalische Bürgerkrieg 1991-2005
- der Kaschmirkonflikt seit 1948 Früher wurde der Dreißigjährige Krieg auch als Deutscher Bürgerkrieg bezeichnet. Etwas gewagter ist die von Ernst Nolte geprägte Bezeichnung der beiden Weltkriege als „Europäischer Bürgerkrieg“. Eigentlich gilt nach dem Völkerrecht der Bürgerkrieg als innere Angelegenheit eines Staates. Doch das Genfer Abkommen von 1949 stellte einige Grundsätze auf, die auch für den Bürgerkrieg gelten:
- Schutz der Gefangenen
- Versorgung der Verwundeten
- Verschonung der Zivilbevölkerung ---- Siehe auch: Staat, Putsch, Militär, Paramilitär, Minderheitenkonflikt, Terrorismus ! Kategorie:Kriegsart ja:内戦

Gewalt

Gewalt (eine Bildung des althochdeutschen Verbes walten, bzw. waltan – stark sein, beherrschen) bezeichnet von seiner etymologischen Wurzel her das 'Verfügenkönnen über innerweltliches Sein'. Der Begriff hebt ursprünglich also rein auf das Vermögen zur Durchführung einer Handlung ab und beinhaltet kein Urteil über deren Rechtmäßigkeit. Im heutigen Sprachgebrauch wird "Gewalt" dagegen stark wertend verwendet. Eine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs gibt es nicht, da seine Verwendung in Abhängigkeit von dem spezifischen Erkenntnissinteresse stark variiert. Dieses Fehlen einer belastbaren Definition verursacht insbesondere Probleme bei der statistischen Erfassung von Gewaltdelikten. Assoziierte Termini sind heute vor allem Aggression, Machtmissbrauch, Körperkraft oder Zwang. Gewalt ist in diesem Sinne definiert als Einwirkung auf einen anderen, der dadurch geschädigt wird. Als Gewaltformen werden psychische oder physische, personale oder strukturelle, statische oder dynamische sowie direkte oder indirekte unterschieden. Ein enger, auch als "materialistisch" bezeichneter Gewaltbegriff beschränkt sich auf die zielgerichtete, direkte physische Schädigung einer Person, der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische bzw. verbale Gewalt, teilweise auch den Vandalismus und in seinem weitesten Sinn die "strukturelle Gewalt". Wesentliche Anwendung findet der Begriff "Gewalt" in der Staatsphilosophie, der Soziologie und der Rechtstheorie.

Politik

Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (lateinisch potestas). Während Staatsgewalt einst als Ausdruck legitimer Machtausübung als gleichsam sakrosankt anerkannt wurde, entstanden mit zunehmender gesellschaftlicher Ausdifferenzierung Forderungen nach Verrechtlichung, prozeduraler Einhegung und demokratischer Legitimierung von Gewalt ("Gewaltenteilung", "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"). Man unterscheidet im demokratischen Rechtsstaat die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Das Gewaltmonopol des Staates regelt und begrenzt die Ausübung physischen Zwanges gegenüber Staatsbürgern. Die Staatsphilosophie beschäftigt sich somit mit Ausübung von Gewalt im innerstaatlichen Verhältnis und im Verhältnis zwischen Staaten (im Inneren, s. z.B. Widerstandsrecht, im Äußeren "Theorie des gerechten Krieges"). Ein wesentliches Ziel ist es, Gewalt einzuhegen und an Legitimationsprozesse zu binden (z.B. Polizei- und Kriegsrecht).

Recht

Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr und des Notstands sowie Fälle des unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates. Die Anwendung von Gewalt (lat. vis oder violentia), im Sinne von roher, verbrecherischen Gewaltsamkeit, wirkt hier strafverschärfend, z.B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der "materielle" Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden. Der Sinn des Gewalteinsatzes kann instrumentell sein – der Akteur versucht, z.T. auch mangels anderer Mittel, ein bestimmtes Ziel zu erreichen - oder expressiv - der Gewalteinsatz dient dann etwa der Selbstdarstellung oder Selbstvergewisserung. Die Juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen / BGH NJW 1995, 2643 Die Anwendung von Gewalt bei der Erziehung ist in Deutschland verboten. Erst 2000 wurde durch eine Gesetzesänderung das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft.

Soziologie

Im soziologischen Sinn bedeutet Gewalt häufig eine illegitime Ausübung von Zwang: der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, wird missachtet oder gebrochen (englisch force, lateinisch vis oder violentia). Hier geht es um psychische und körperliche Schädigung eines Anderen oder die Androhung einer solchen. Gewalt gilt hier als symbiotisches Korrelat zur Macht und wird als letzte Deckungsgarantie für machtbezogene Kommunikationen verstanden. Einige Autoren nehmen auch eine "kulturelle Gewalt" an, nämlich als Diskurs der Gewalt-Rechtfertigung. Hiervon ist insbesondere mit Blick auf die Propaganda der Nationalsozialisten die Rede. In der Diskussion der 68er-Bewegung unterschied man in der Terminologie die Gewalt als "Diktatur der Gewalt" (Staat, Kapitalismus, "strukturelle Gewalt", vgl. Rudi Dutschke), "Gegengewalt" (Notwehr, Selbstverteidigung, Entmonopolisierung der Gewalt) und "revolutionäre Gewalt" (Generalstreik, bewaffneter Befreiungskampf in Teilen der so genannten "Dritten Welt"). Ob eine Gewalt in der Form legitim für die jeweilige politische Aktion und den Widerstand (gegen Angriffe auf Demos, Angriffe von Alt- und Neonazis) war, knüpfte sich an der Differenzierung der Gewalt als Gewalt gegen Sachen (juristisch gilt diese als Schädigung oder auch Landfriedensbruch, wenn ein Polizeiauto beschädigt wird), mit der einem Protest oder einer Forderung Nachdruck verliehen werden soll, und "Gewalt gegen Personen" an, die bis auf Teile der späteren Stadtguerilla abgelehnt wurde. Gewalt ist ein Moment von Macht: es wird Zwang eingesetzt, um den eigenen Willen gegen den Willen eines anderen durchzusetzen. Dies kann sowohl ein Einzel- als auch ein Gruppenwillen sein, der versucht, bestimmte Ziele zu verwirklichen. Dabei entsteht eine Asymmetrie in der Beziehung zwischen dem Akteur und dem Betroffenem, der keine Möglichkeit hat, die Zwangsanwendung zu verhindern.

Ursachen von Gewalt

Über die Ursachen der Gewalt und Aggression herrscht sowenig Einigkeit wie über ihre Definition. Grob vereinfachend lassen sich jedoch drei Erklärungsansätze unterscheiden:
- Konservative Autoren neigen zu der "anthropogenen" Annahme, dass Gewalt im Charakter des Menschen liege, also förmlich angeboren sei. Sigmund Freud etwa vermutete einen regelrechten Todestrieb, Konrad Lorenz verortete gewalttätiges Verhalten in den Instinkten des Menschen. Demnach ließe Gewalt sich auch nicht abschaffen, sondern allenfalls - durch die ebenfalls gewaltbasierenden Mittel von Polizei und Justiz - eindämmen. Von feministischer Seite ließe sich diese Deutung zu einer "androgenen" Erklärung verengen - demnach würden besonders Männer hormonbedingt zu Gewalttätigkeit neigen. Tatsächlich sind über neunzig Prozent der verurteilten Gewalttäter männlichen Geschlechts. Nach dieser These würde eine Eindämmung der vorherrschenden Machtstellung der Männer in der Gesellschaft zu einer Reduzierung der innergesellschaftlichen Gewalt führen.
- Linke Theoretiker erklären Gewalt "soziogen": Gewalttätigkeit würde durch Erziehung und Sozialisation quasi gelernt oder im Sinne der Frustrations-Aggressions-Hypothese durch eine von Ungerechtigkeit gekennzeichnete Umwelt bewirkt. Diese Thesen lassen optimistischere Perspektiven für die Reduzierung von Gewalt aufscheinen, etwa durch bessere Erziehung und Bildung oder durch Schaffung einer gerechteren Gesellschaftsordnung.
- Eine relativ weit verbreitete Deutung ist die, dass Erfahrung von Gewalt die Hauptursache für die Anwendung von Gewalt ist. Gewalt erzeuge (Gegen-)Gewalt. Diese Erklärung könnte man "autogen" nennen. Die weithin akzeptierte Rechtmäßigkeit eines solchen Sich-Zu-Wehr-Setzens wird jedoch von den Predigern der Gewaltlosigkeit wie Jesus Christus oder Mahatma Gandhi bestritten: Denn auch vermeintlich legitime Gegengewalt löse demzufolge Gewalt aus. So entstehe ein Teufelskreis, aus dem allein die Verweigerung erneuter Gegengewalt einen Ausweg biete.
- Bei einer Eskalation der Gewalt wird oft eine unverhältnismäßig größere Gegengewalt beobachtet. Es entsteht die Spirale der Gewalt. Dies wurde auch bei wissenschaftlichen Untersuchungen mit Versuchspersonen nachgewiesen, die eine Zunahme von ca. 30% nicht als Zunahme sondern als gleichgroß empfanden. Maßnahmen zur Deeskalation sind möglich und werden z.B. durch Einsatzkräfte der Polizei bei Demonstrationen praktiziert. Desweiteren wird als Ursache von Gewalt die soziale Desintegration angeführt. Das Auseinanderfallen der Gesellschaft und ein Mangel an Integrationsmöglichkeiten führen nach dieser Erklärung zu Gewalt.

Kritik der Gewalt

In der Schrift "Zur Kritik der Gewalt" hatte Walter Benjamin 1921 einen philosophischen Grundlagentext für die moderne Gewaltkritik verfasst, der spätere Kritiker wie Theodor W. Adorno, Hannah Arendt und Jacques Derrida beeinflusste. Nach Benjamin entsteht Gewalt dann, wenn eine wirksame Ursache in Verhältnisse eingreift, die als sittlich verstanden werden und die durch Begriffe wie Recht und Gerechtigkeit markiert werden. In der Darstellung ihres Verhältnisses zu den Begriffen von Recht und Gerechtigkeit, liege die Aufgabe der Kritik der Gewalt. Gewalt dient dabei in einer Rechtsordnung zuerst als Mittel und nicht als Zweck. Ist Gewalt lediglich das Mittel in einer Rechtsordnung, so ließen sich Kriterien für diese Gewalt finden. Gefragt werden könnte, ob Gewalt ein Mittel zu gerechten oder zu ungerechten Zwecken darstellt. Faktisch gebe es allerdings nicht zwingend ein solches immanentes Kriterium für die Gewalt im Raum des Rechts, denn die Gewalt sei in Rechtsordnungen ein Prinzip und nur für die Fälle ihrer Anwendung würden Kriterien geschaffen. Benjamin: Offen bliebe immer noch die Frage, ob Gewalt überhaupt, als Prinzip, selbst als Mittel zu gerechten Zwecken sittlich sei. Diese Frage bedarf zu ihrer Entscheidung denn doch eines näheren Kriteriums, einer Unterscheidung in der Sphäre der Mittel selbst, ohne Ansehen der Zwecke, denen sie dienen. Benjamin kritisiert an Hand des Auslassens dieser kritischen Fragestellung zunächst das Naturrecht, nach dessen Anschauung Gewalt ein Naturprodukt sei, dessen Verwendung keiner Problematik unterliegt, es sei denn, dass man die Gewalt zu ungerechten Zwecken mißbraucht. An diesem Punkt weist er auf die Nähe zwischen rechtsphilosophischen Dogmen, die aus den natürlichen Zwecken als Maß die Rechtmäßigkeit der Gewalt ableite, und naturgeschichtlichen Dogmen des Darwinismus hin, der neben der natürlichen Zuchtauswahl die Gewalt als ursprüngliches und allen vitalen Zwecken der Natur allein angemessenes Mittel ansieht. An den naturrechtlichen Thesen von der Gewalt anschließend kritisiert Benjamin die dem entgegenstehenden positiv-rechtlichen Thesen von der Gewalt, die Gewalt aufgrund geschichtlicher Prozesse von Ablehnung und Zustimmung (Sanktionierung) in ihrer Rechtmäßigkeit beurteilt. Benjamin: Kann das Naturrecht jedes bestehende Recht nur beurteilen in der Kritik seiner Zwecke, so das positive [Recht; hinzugefügt zur besseren Verständlichkeit] jedes werdende nur in der Kritik seiner Mittel. Ist Gerechtigkeit das Kriterium der Zwecke, so Rechtmäßigkeit das der Mittel. Trotz dieser Unterschiede beider Anschauungen, teilen sie ein zu kritisierendes gemeinsames Dogma: Gerechte Zwecke können durch berechtigte Mittel erreicht, berechtigte Mittel an gerechte Zwecke gewendet werden. So rechtfertige das Naturrecht die Mittel aufgrund der Gerechtigkeit der Zwecke, während das positive Recht durch die Rechfertigung der Mittel die Gerechtigkeit der Zwecke meint "garantieren" zu können. Das gemeinsame Dogma müsse allerdings falsch sein, wenn berechtigte Mittel einerseits und gerechte Zwecke andererseits in unvereinbarem Widerstreit liegen. Vor diesem Hintergrund untersucht Benjamin anschließend unter der Berücksichtigung der Funktion von Gewalt das Streikrecht, das Kriegsrecht, den Militarismus, das Interesse des Staats am Gewaltmonopol, die Widersprüche bei der Legitimierung von Notwehr für den Einzelnen, die Hintergründe heimlicher Bewunderung von Straftätern, Gewalt als Rechtssetzung bei der Sanktionierung von Siegern und Kants Begriff des „Ewigem Frieden“, sowie dessen kategorischen Imperativ, die Todesstrafe und die Gewalt des Strafens, die Aufhebung der Trennung von rechtssetzender und rechtserhaltender Gewalt in Form der Polizei.

Siehe auch:

Aggression, strukturelle Gewalt, Gewaltlosigkeit, James E. Davis, Häusliche Gewalt, Kolonialismus, Krieg, Männlichkeit, Naturgewalt, Staat, Zwang

Weblinks


- [http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-92/9240901m.htm Albert Fuchs, Wider die Entwertung des Gewaltbegriffes]
- Christoph Liell: [http://efferveszenz.de/pdf/gewalt.pdf Gewalt: diskursive Konstruktion und soziale Praxis (PDF)]
- Prof. Wilhelm Heitmeyer: [http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/dokumentation/?cnt=385318 Kontrollverluste - zur Zukunft der Gewalt] in der Frankfurter Rundschau
- Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) an der Universität Bielefeld [http://www.uni-bielefeld.de/ikg]
- Gewalt Akademie Villigst: http://www.gewaltakademie.de
- Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen: http://www.ultrafans.de

Literatur


- Georges Sorel: Über die Gewalt. 1981
- Walter Benjamin: Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze. 1965
- Hannah Arendt: Macht und Gewalt. 2000
- Giorgio Agamben: Homo Sacer. Torino: Giulio Einaudi 1995 (engl.: Homo sacer. Sovereign Power and Bare Life (1998)(dt.: Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben. Frankfurt Main 2002)
- Giorgio Agamben: Quel che resta di Auschwitz (Homo Sacer II), Torino, Bollati Boringhieri, 1998 (dt.: Was von Auschwitz bleibt. Das Archiv und der Zeuge. Frankfurt am Main 2003)
- Michel Foucault: Überwachen und Strafen. Frankfurt am Main 1977
- Judith Butler: Kritik der ethischen Gewalt. 2003
- Wolfgang Sofsky: Traktat über die Gewalt. 2000
- Thomas Lindenberger, Alf Lüdtke: Physische Gewalt. 1995
- Peter Gay: Kult der Gewalt. 2000
- Peter Br