Home About us Products Services Contact us Bookmark
:: wikimiki.org ::
Kirchenwiedereintritt

Kirchenwiedereintritt

Der Kirchenwiedereintritt ist die Rückkehr vom getauften Christen in ihre ursprüngliche Kirche (Konfession). Davon unterschieden wird der Übertritt (von einer protestantischen Kirche zur anderen: beispielsweise von der Methodistischen Kirche zur Evangelischen Landeskirche) und die Aufnahme (beispielsweise von der Römisch-katholischen Kirche zur Evangelischen Landeskirche oder umgekehrt).

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Für den Wiedereintritt, Übertritt und Aufnahme sind folgende Daten in Deutschland notwendig:
- (alle) Vorname(n) und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort (sowie gegebenenfalls der Geburtsname)
- Taufdatum und Taufort (sowie gegebenenfalls der Nachname bei der Taufe)
- Datum und Ort des Kirchenaustritts Der Wiedereintritt kann in Deutschland bei jedem Pfarramt geschehen. Vorzugsweise findet diese bei dem Ortpfarramt des Wohnsitzes des/der Antragssteller/in statt. Der Pfarrer/die Pfarrer in wird im Gespräch, das auch telefonisch, aber nicht schriftlich oder per E-Mail stattfinden kann, die Gründe für den Austritt und den Wiedereintritt/Übertritt/Aufnahme erfragen. Dabei geht es nicht um eine Glaubensprüfung. Auch Fragen nach den Lebensumständen und etwaigen seelsorgerischen Anliegen kommen häufig im Gespräch vor. In vielen Landeskirchen gibt es City-Pfarrämter, Kirchenläden und Wiedereintrittsstellen, bei denen niederschwellig der Schritt vollzogen werden kann. Einige Landeskirchen geben auch die Möglichkeit über das Telefon das notwendige Gespräch zu führen (z.B.: Die Evangelische Landeskirche in Württemberg: 0800 8 13 8 13 8) Der vollzogene Wiedereintritt, der Übertritt, die Aufnahme kann in oder nach einem (Abendmahls-)Gottdienst (mit Zeugen) vollzogen werden. Eine Wiedertaufe findet nicht statt. Die erstmalige Aufnahme in eine Kirche ist die Taufe.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage ist das Kirchenmitgliedsschaftsgesetz der EKD (KMG) in Verbindung mit den jeweiligen Kirchenmitgliedschaftsverordnungen (KMVO) der Landeskirchen.

Römisch-katholische Kirche in Deutschland

Orthodoxe Kirche in Deutschland

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden / Baptisten

Ein Wiedereintritt in eine Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde kann nur in direktem Kontakt zu einer örtlichen Gemeinde dieser Freikirche erfolgen. Dabei geht es allerdings nicht so sehr um einen Wiedereintritt, eher um eine Wiederaufnahme. In der Regel erfolgt die Wiederaufnahme auf folgende Weise: Die eintrittswsillige Person sucht das persönliche Gespräch mit dem Ortspastor oder einem der Gemeindeältesten. Hier wird unter anderem nach den Gründen des früheren Austritts und nach der gegenwärtigen Sicht dieser Gründe gefragt. Entscheidende Voraussetzung für einen Wiedereintritt ist der persönliche Glaube an Jesus Christus. Im Zusammenhang einer Wiederaufnahme wird oft auch die frühere Ortsgemeinde des Eintrittswilligen um eine Stellungnahme gebeten. Befürwortet die Gemeindeleitung die Wiederaufnahme, wird der Eintrittswillige gebeten, vor den versammelten Gemeindemitgliedern seinen Wunsch zu äußern. Die Gemeindeversammlung stimmt daraufhin über dieses Begehren ab.

Siehe auch


- Kirchenaustritt

Weblinks


- EKHN: [http://www.ekhn.de/inhalt/glaube/gemeinschaft/mitglied_werden/index.htm Evangelisches Kirchenmitglied werden]
- ELK-WUE: [http://www.elk-wue.de/cms/kirchefuersie/kirchefuereinsteiger/kirchenwiedereintritt Kirchenwiedereintritt auch per Telefon] Kategorie:Kirchenwesen

Taufe

Die Taufe ist die gottesdienstliche Feier, die die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche begründet. Sie geschieht durch Eintauchen oder Übergießen mit Wasser und die Anrufung des dreieinigen Gottes über dem Täufling gemäß dem Auftrag Jesu (Matth. 28,19f): Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt. Matth.

Etymologie

Das griechische Wort für taufen im Neuen Testament ist baptizein. In der ersten germanischen Bibel, der gotischen Bibel von Wulfila im 4. Jahrhundert, wird baptizein mit daupjan übersetzt, das ebenso wie das griechische Wort "eintauchen" bedeutet und durch die spezifische christliche Bedeutung "durch Untertauchen zum Christen machen" eine Lehnbedeutung bekam, die z.B. im Deutschen taufen, (althochdeutsch toufen) schließlich die ursprüngliche Bedeutung ganz ersetzte. Das Englische übersetzt baptizein mit baptize oder christen, das Schwedische und Isländische kristna (von christianisieren). Dem Wort daupjan entsprechen altnordisch deypa, altenglisch dyppan, althochdeutsch toufen, die alle in etymologischer Verwandtschaft zu dem Wort "tief" stehen.

Geschichtliche und konfessionelle Aspekte

Die Taufe ist in allen christlichen Kirchen eine zentrale Handlung, die in der evangelischen und katholischen Kirchen als Sakrament bezeichnet wird. Sie ist der erste der Initiationsriten. Weitere Initiationshandlungen sind in der katholischen Kirche Erstkommunion und Firmung, in der evangelischen Kirche die Konfirmation. Die Taufe fügt ein in den Leib Christi und gibt Anteil an der Kraft seines Todes und seiner Auferstehung, dem Heiligen Geist (Röm. 6,3ff). In den meisten christlichen Kirchen ist die Taufe das rechtliche Merkmal der Mitgliedschaft (d.h. man muss getauft sein, um Mitglied einer christlichen Kirche zu sein). Der Getaufte erhält die Rechte und Pflichten eines Gemeindeglieds seines Lebensalters. Ohne Taufe können keine weiteren Sakramente empfangen werden.

Die Taufe in der Bibel

Die Taufe des Johannes

Die erste Taufe, die in der Bibel erwähnt ist, ist die des Johannes, der von daher den Beinamen Täufer erhielt. Sie geschah durch Wasser im Jordan, war mit einem Sündenbekenntnis und innerer Umkehr (Buße) verbunden und hatte die Vergebung der Sünden zum Ziel (Matthäus 3,6, Markus 1,4f, Lukas 3,3ff.). Diese Taufe wurde von der frühen Kirche nicht als christliche Taufe anerkannt (Apostelgeschichte 19,1-7).

Die Taufe Jesu

Drei von vier Evangelien schildern explizit, dass Jesus sich von Johannes dem Täufer taufen ließ. Dabei werden folgende Begleitumstände berichtet: (1) Johannes weigert sich zunächst, dem Taufbegehren Jesu Folge zu leisten; er - Johannes - sei nicht würdig, die Taufe an dem, der größer ist als er, zu vollziehen. - (2) Nach der Taufe öffnet sich der Himmel; der Heilige Geist kommt "wie eine Taube" auf Jesus herab. - (3) Eine Stimme aus dem Himmel verkündet: "Dies ist mein geliebter Sohn. Ihn habe ich erwählt!" Matthäus, Markus und Lukas berichten, dass Jesus kurze Zeit nach Vollzug der Taufe durch Gottes Geist in die Wüste geführt wird, um dort von Satan versucht zu werden. - (4) Im Zusammenhang seiner Taufe kommt es zu ersten Begegnungen zwischen Jesus und seinen späteren Aposteln. Im Johannesevangelium wird berichtet, dass Jesus selbst nicht tauft (Johannes 4,2), wohl aber seine Jünger(Johannes 3,22, 4,2). Ob diese Taufe durch die Jünger bereits als christliche Taufe bezeichnet werden kann, ist umstritten.

Taufe in der Urgemeinde

Das Matthäus-Evangelium endet mit dem Taufbefehl von Jesus (Matthäus 28,18-20): :"Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret (wörtlich: machet zu Jüngern) alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." In der Pfingstpredigt des Petrus ruft er das erste Mal öffentlich zur Taufe auf, die auch hier mit Umkehr und Sündenvergebung verbunden ist, aber auch mit dem Empfang des Heiligen Geistes (Apostelgeschichte 2,38): : "Tut Buße und lasse sich ein jeglicher taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung der Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes." Paulus vergleicht die Taufe mit einem Begräbnis und dem neuen Leben durch die Auferstehung Jesu (Römer 6,3ff)und bezeichnet sie in Titus 3,5 als das Bad der Wiedergeburt.

Taufritus

ritus Die Taufe als äußerlich sichtbare Handlung geschieht mit Wasser. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten mit jeweils unterschiedlicher Symbolik: Entweder durch das dreimalige Übergießen mit Wasser für die drei Personen der Dreifaltigkeit, oder durch das vollständige Untertauchen als Symbol für das Begrabenwerden des alten Menschen und das Auferstehen in das neue ewige Leben. Das nebenstehende Bild zeigt ein frühchristliches Baptisterium, in der die Taufe durch Untertauchen vollzogen wurde. Im Urchristentum geschah die Taufe durch Untertauchen, wie sie heute noch in den Ostkirchen, bei Baptisten und vielen anderen Freikirchen sowie in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage und bei den Zeugen Jehovas durchgeführt wird. In der lateinischen Kirche war das Untertauchen bis etwa zum 12. Jahrhundert üblich, im Mittelalter verbreitete sich das Übergießen anstelle des Untertauchens. (Bloßes Besprengen gilt im katholischen Kirchenrecht als Grund für die Ungültigkeit der Taufe.) Bereits im zweiten Jahrhundert gab es jedoch Taufen, wo das Untertauchen nicht möglich war (Kranke, im Gefängnis) und die Taufe durch Übergießen mit Wasser vollzogen wurde. Dass aus diesen Ausnahmen später in vielen Kirchen die Regel geworden ist, hängt vor allem mit der Einführung der Säuglingstaufe zusammen. Die Ostkirchen halten allerdings auch bei Kleinkindern an der Taufe durch Untertauchen fest, führen sie aber erst durch, wenn das neugeborene Kind kräftig genug ist.

Wesen der Taufe

In der Taufe wird der Täufling gemäß der Theologie des Apostels Paulus in Christi Tod getauft und mit Christus "begraben in den Tod". Der Vollzug der Taufe bezeichnet damit die sicht- und erlebbare Schwelle zwischen dem alten Sein des Menschen in der Sünde und dem neuen Sein seines Lebens in Christus. Ihr Wasser tötet und schenkt Leben zugleich. Mit ihr erhält der Getaufte Anteil an Christi Auferstehung (vgl. Römer-Brief, Kapitel 6). Gleichzeitig wird er Teil des universalen Leibes Christi. Die Taufe steht damit im Dienst und ist sakramentaler Ausdruck des göttlichen Versöhnungshandelns durch Kreuz und Auferstehung Christi. Wie dieses in Christus ein für allemal zum Heil der Welt geschehen ist, so ist geschieht auch die Taufe ein für allemal zum Heil des sich im Bekenntnis seines Glaubens zu Christus bekennenden Täuflings und ist einer Wiederholung weder fähig noch bedürftig. Als Geschehen im Heiligen Geist macht sie ihn der Rechtfertigung teilhaftig und bezweckt zugleich den Wandel in einem neuen Leben, das von der Knechtschaft in die Freiheit der Kinder Gottes und von der Sünde in den Dienst der Gerechtigkeit und in die Heiligung führt.

Gültigkeit der Taufe

Die Gültigkeit einer Taufe hängt bei den meisten Kirchen nicht von der Konfession des Täuflings oder Taufenden ab. Von den meisten Kirchen anerkannt wird eine Taufe die vollzogen ist
- auf den Namen des dreieinigen Gottes (z.B. 'ich taufe dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes'). Eine interessante Variante bietet hier die Taufpraxis mancher freikirchlicher Kreise. Sie verstehen den Taufbefehl Jesu von den Taufberichten der Apostelgeschichte (Apostelgeschichte 2,38; 10,48; 19,5 u.a.) her. Der geoffenbarte Name des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes (Apostelgeschichte 4,12) ist von daher für sie "Jesus". Deshalb taufen sie allein auf den Namen Jesus, der für sie der Name des dreieinigen Gottes ist.
- durch Untertauchen oder Begießen (in taufgesinnten Freikirchen, insbesondere bei den Baptisten, oft nur durch Untertauchen)
- mit der richtigen Intention. Die Intention muss lediglich darin bestehen zu tun, was die Kirche in der Taufe tut. Ein tiefer gehendes theologisches Verständnis der Taufe durch den Taufenden ist nicht nötig. Die Taufe wird in der Regel von einem Geistlichen durchgeführt, im Notfall kann (und muss) jeder Laie eine gültige Taufe spenden (Nottaufe). Bei manchen Freikirchen (insbesondere Baptisten und Pfingstgemeinden) hängt die Gültigkeit einer Taufe auch davon ab, ob der Täufling sich bewusst für die Taufe entschieden hat. Christen, die als Säuglinge getauft wurden, gelten hier als ungetauft. Sie werden, sofern sie sich zum christlichen Glauben bekennen, dennoch als Mitchristen anerkannt.

Säuglingstaufe - Erwachsenentaufe - Glaubenstaufe

Die Taufpraxis verschiedener Konfessionen wird in Säuglingstaufe und Erwachsenentaufe (sachgemäßer auch Glaubenstaufe genannt), unterschieden.
Die Säuglingstaufe steht dafür, dass bereits dem neugeborenen Kind die Gnade Gottes „ohne Verdienst“ zugesprochen wird, somit steht hier die in der Taufe vollzogene Tat Gottes im Zentrum. Die Erwachsenentaufe auf der anderen Seite verdeutlicht die individuelle Entscheidung eines Gläubigen, sich öffentlich zu Jesus Christus zu bekennen. Somit wird hier weniger als in der Säuglingstaufe die Tat Gottes, stattdessen aber die Entscheidung des Gläubigen betont. Im Neuen Testament wird nur von Glaubenstaufen explizit berichtet. In der frühen Kirche etablierte sich dann aber die Kindertaufe als Normalfall. Erwachsenentaufen gab es vor allem beim Übertritt von einer anderen Religion zum Christentum. Im Zuge christlicher Mission kam es auch zu Zwangstaufen. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es wieder Bestrebungen, welche die Gläubigentaufe favorisieren. Heute sind dies vor allem die Baptisten, Mennoniten und andere freikirchlich orientierte Gemeinden, aber auch in anderen evangelischen Kirchen gibt es seit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts solche Bestrebungen. Mindestens die Hälfte aller protestantischen Christen weltweit sind aufgrund ihres persönlichen Glaubens an Jesus Christus getauft worden. In den säkularisierten Gesellschaften Europas spielt die Erwachsenentaufe auch deshalb wieder eine größere Rolle, weil viele Menschen keiner christlichen Kirche angehören und viele Kindern deswegen nicht getauft werden.

Katholische Tauffeier

säkularisierten In der katholischen Tauffeier spiegelt sich die urchristliche Praxis der Gläubigentaufe: Der Täufling wird nach seinem Taufbegehren und Glaubensbekenntnis gefragt und erst aufgrund seines Bekenntnisses getauft. Da heute in der Regel Säuglinge getauft werden, antworten Eltern und Paten stellvertretend für das Kind auf diese Fragen. Folgende Riten schließen sich bei einer katholischen Tauffeier an([http://members.surfeu.at/veitschegger/texte/taufsymbolik.htm], [http://www.culture.privateweb.at/pfarre.salvator/Taufe.htm]): Die Übergabe der an der Osterkerze entzündeten Taufkerze mit den Worten Empfange das Licht Christi (die Taufe hieß in der Alten Kirche auch griech. phôtismós "Erleuchtung"). Die Salbung mit Chrisam, die auf die Salbung der Könige, Priester und Propheten im Alten Testament und auf den Christus-Namen verweist. Die Überreichung des weißen Kleides als Symbol der Reinheit und Unschuld in Christus (vgl. Weißer Sonntag). Der Effata-Ritus, der die Sinne des Täuflings für Gottes Gebote und seinen/ihren Mund für das Lob Gottes öffnen soll. Die Überreichung einer Taufkerze ist auch Brauch in der evangelischen Kirche.

Baptistische Tauffeier

Effata Für die baptistische Tauffeier gibt es keine vorgeschriebene Liturgie. In der Regel hat sie jedoch folgenden Ablauf: Der Täufling berichtet vor der versammelten Gemeinde von seinem Weg zum christlichen Glauben und bekennt sich mit eigenen Worten zu Jesus Christus als seinem Herrn und Erlöser. Oft schließt sich an das persönliche Zeugnis das gemeinsam gesprochene Apostolische Glaubensbekenntnis an. Danach steigt der Täufling (meist weiß gekleidet) in das Baptisterium oder - sofern die Taufe im Freien statt findet - in das Gewässer, wo bereits der Täufer (Pastor oder Gemeindeältester) auf ihn wartet. Der Taufbegleiter verliest den Taufspruch (ein für den Täufling persönlich ausgesuchtes Bibelwort). Daraufhin wird der Täufling durch einmaliges Untertauchen auf den Namen des dreieinigen Gottes (und / oder auf den Namen Jesus) getauft. Täufer und Täufling begeben sich in die Umkleideräume, während die Gemeinde in frei gesprochenen Gebeten für die erlebte Taufe dankt und gleichzeitig für den Täufling Gottes Segen erbittet. Anschließend wird der Getaufte unter Handauflegung von den Ältesten der Gemeinde gesegnet und in die Gemeinde aufgenommen. Eine Abendmahlsfeier kann den Taufgottesdienst beschließen.
Die Siebenten-Tags-Adventisten praktizieren den Taufgottesdienst in sehr ähnlicher Weise.

Evangelische Tauffeier

Siebenten-Tags-Adventisten In den evangelischen Landeskirchen findet die Taufe im normalen Gemeindegottesdienst statt. Typischerweise wird an der entsprechenden Stelle im Gottesdienstablauf (vor oder nach der Predigt) zunächst ein Tauflied gesungen. Zur Erinnerung an ihre eigene Taufe spricht dann die gesamte Gemeinde das Glaubensbekenntnis. Taufbefehl und - bei Taufen vor dem Konfirmationsalter - Kinderevangelium werden gelesen. Eltern und Paten werden gefragt, ob sie auch gewillt sind, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen und antworten "Ja, mit Gottes Hilfe!". Täuflinge ab dem Konfirmationsalter werden stattdessen selbst gefragt, ob sie sich taufen lassen möchten. Auf die Frage des Liturgen "Wie heißt das Kind?" wird der Name genannt und anschließend die Taufe vollzogen. Dazu wird die Glocke geläutet. Meist erhält der Täufling einen Taufspruch, der ihn auf seinem Lebensweg begleiten soll. In Erinnerung an das Jesuswort "Ich bin das Licht der Welt" wird auch häufig eine Taufkerze an der Osterkerze entzündet, die der Täufling mit nach Hause nimmt. Es folgt die Segnung der Eltern und Paten. Häufig begrüßt zum Abschluss ein Mitglied des Leitungsorgans der Kirchengemeinde den Täufling als neues Gemeindeglied. Die Taufe wird mitsamt dem Taufspruch in die Kirchenbücher eingetragen. Im Falle der Säuglingstaufe gibt die spätere Konfirmation dem Täufling die Möglichkeit, selbst noch einmal seine Zugehörigkeit zum christlichen Glauben zu bekräftigen. Seit die Konfirmation zunehmend nicht mehr als Voraussetzung für die Abendmahlsteilnahme verstanden wird, liegt bei ihr der Schwerpunkt wieder stärker auf dieser Bekräftigung.

Taufe durch den Heiligen Geist

Pfingstlerische oder charismatische christliche Kirchen betonen neben der sichtbaren, äußeren Taufhandlung besonders die Taufe durch den Heiligen Geist. Als Beispiel aus dem Neuen Testament sei Pfingsten genannt: Der Heilige Geist verleiht den Christen mit der Geistestaufe unter anderem die Fähigkeit der Glossolalie, d.h. in ihnen unbekannten Sprachen zu reden. Nichtcharismatische Kirchen sehen in der Taufe durch den Heiligen Geist eher eine innere Wandlung als eine nach außen sichtbare Veränderung. Vor allem in Kreisen des Dispensationalismus, d.h. in denen die Bibel heilsgeschichtlich eingeteilt wird, wird die Geistestaufe als "ein" Ereignis mit der Wiedergeburt gesehen. Dies wird vor allem in den Bibelstellen in 1Kor 12,13 und Apg 11,1-18; deutlich.

Taufähnliche Handlungen

Kultische Waschungen gab es bereits in vorchristlicher Zeit in orientalischen und griechischen Mysterienkulten. Auch dort handelte es sich um Reinigungs- oder Aufnahmeriten, oder das Untertauchen wurde im Rahmen einer Weihehandlung vollzogen. Auch der Übertritt zum Judentum ist mit einem rituellen Tauchbad verbunden - der Ursprung der Taufe beruht in der Tat auf dem damit verbundenen Untertauchen. Da durch die Säuglingstaufe die Taufhandlung immer mehr als Initiationsritus und Fest der Namensgebung verstanden wurde, entwickelten sich nach ihrem Vorbild auch nichtkirchliche Rituale, die aber mit dem ursprünglichen Sinn des Taufgeschehens nichts mehr zu tun haben; zum Beispiel: Schiffstaufe, Ballonfahrertaufe, Gesellentaufe etc.

Literatur


- Franz Eugen Schlachter: Was lehrt die Bibel von der Taufe. 1896
- Wolfram Kerner: Gläubigentaufe und Säuglingstaufe (Diss. Heidelberg, Norderstedt 2004)
- Robert H.Stein: Baptism and Becoming a Christian in the New Testament``Southern Baptist Theological Journal, vol.2, Spring 1988,pp. 6-17

Siehe auch


- Kasualien
- Sakrament
- Weihwasser
- Lima-Erklärung

Weblinks


- [http://www.baptisten.org/efg/Dortmund/Mitte/taufe_high.rm Videoclip einer baptistischen Taufhandlung]
- EKHN: [http://www.ekhn.de/inhalt/leben/taufe/index.htm Infos zur Taufe (christliche Bedeutung, Taufgespräch, Aufgabe der Paten, Taufsprüche, Fürbitten)]
- EKD: [http://www.ekd.de/initiative/taufe.html Meine Fragen zur Taufe]
- http://www.evangelisch-das-ganze-leben.de/content/taufe_patenschaft.php Taufe und Patenschaft
- http://www.bayern-evangelisch.de/web/glauben_stationen_im_leben_taufe.php
- [http://www.katholisch.de/3779.htm katholische Kirche in Deutschland: Die Taufe]
- http://www.oncken.de u.a. Baptistische Literatur zur Taufe
- http://www.onia.net/heiligergeist.html Die Taufe im Heiligen Geist ! Kategorie:Familienfest Kategorie:Feste & Brauchtum (Christentum) Kategorie:Kirchenrecht ja:洗礼

Konfession

Begriffsgeschichte

Der Ausdruck Konfession (v. latein. confiteri bekennen, gestehen) bezeichnet ursprünglich eine Beichte im religiösen bzw. ein Geständnis im strafrechtlichen Sinn. Konfessionen im Sinne eines emphatischen subjektiven Bekennens haben sich in der Gestalt der Konfessionsliteratur niedergeschlagen. Siehe Bekenntnisse (Augustin), Bekenntnisse (Rousseau). Im Zuge der Reformationsgeschichte bildete die Konfession das Glaubensbekenntnis einer protestantischen Partei. (z.B. Augsburger Konfession). Dieses wurde gleichsam zur identitätsstiftenden Gründungsurkunde der jeweiligen Religionspartei. Durch den inneren Zusammenhang von religiöser Orientierung und politischer Kirchenhoheit diente der Begriff Konfession zunächst Bezeichnung einer reformatorischen Kirche. Da alsbald protestantische Strömungen Kirchen bildeten, die sich nicht vom Bekenntnis, sondern in formaler Hinsicht unterschieden, entstand der im Terminus christliche Konfession zusammengefasste Kirchenbegriff. Der Begriff der Konfession erfuhr eine Bedeutungserweiterung durch das Aufkommen der Denominationen im angelsächsischen Bereich. Wenngleich ab dem 19. Jahrhundert zahlreiche Denomiationen in den deutschsprachigen Raum eindrangen, fand der Begriff der Denomination in den deutschen Sprachgebrauch keinen Eingang. Statt dessen nannte man alsbald alle etablierten unterschiedlichen christlichen Strömungen Konfessionen, sofern sie nicht als Sekte marginalisiert wurden. Inzwischen wird gelegentlich (offenkundig auch durch den angelsächsischen Gebrauch) im Zuge einer weniger christlich-theologischen als mehr soziologisch und statistisch herangehenden Betrachtungsweise die Bezeichnung Konfession für den Bereich unterschiedlicher Religionen verwendet. In der Bevölkerungsstatistik ist das darauf zurückzuführen, daß früher generell von einem christlichen Bekenntnis ausgegangen wurde und an nichtchristliche Bekenntnisse eigentlich nicht gedacht wurde.

Definition

Eine Konfession ist eine dauerhafte Untergruppe innerhalb einer Religion. Der Begriff wird verwendet, um die unterschiedlichen christlichen Kirchen (Orthodoxie, Katholizismus und die zahlreichen protestantischen Kirchen) zu beschreiben; ebenso dient er gelegentlich zur Beschreibung der drei Hauptströmungen des Judentums (orthodoxes Judentum, konservatives Judentum und Reformjudentum) und für die beiden Hauptströmungen des Islam (Sunna und Schia). Auch für den Hinduismus, der in die vier Glaubensrichtungen Shivaismus, Shaktismus, Vishnuismus und Smartismus eingeteilt wird, ließe sich dieses Konzept anwenden. Die Konfession übt normalerweise prägenden Einfluss auf ihre Gemeinden aus, obwohl der Begriff auch der Beschreibung religiöser Gruppen dient, in denen die Gemeinden Macht über die "Konfession" haben, wie die zahlreichen Baptistenverbände oder die Unitarian Universalist Assosiation zeigen. Die Konfessionenbildung vollzieht sich häufig schrittweise über ausgedehnte Zeiträume und aus vielfältigen Ursachen; wegen historischer Krisen hinsichtlich geographischer und kultureller Veränderungen oder dem Einfluss andersgearteter Gruppen; Mitglieder einer etablierten Religion entwickeln eine Vielfalt auseinanderlaufender Ansichten. Mit der Zeit stellen Angehörige einer Religion fest, dass sie wesentlich voneinander abweichende Ansichten hinsichtlich der Theologie, Philosophie, der religiösen Vielfalt, Ethik, religiösen Praxis bzw. des Ritus entwickelt haben. Auf vielfältigen Wegen bilden sich schließlich unterschiedliche Konfessionen heraus. In anderen Fällen bilden sich Konfessionen überaus rasch, entweder infolge einer Spaltung oder eines Schismas innerhalb der bestehenden Konfession, oder, Konfessionen übergreifend, durch die Erfahrung einer geistlichen Erneuerung oder Erweckung mit dem Ziel der Bildung einer neuen Konfession, die auf der neuen Erfahrung bzw. dem neuen Verständnis gründet. Siehe Pietismus. Die Anwendung des Begriffs der Konfession setzt nicht notwendig die Anerkennung einer Gleichwertigkeit aller Konfessionen voraus. Bestimmte Religionsgemeinschaften wenden den Begriff der Konfession auf sich selbst nicht an (z.B. die Römisch-Katholische Kirche).
- Liste der christlichen Konfessionen
- Konfessionalisierung Kategorie:Christliche Konfession

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Die Kirche hat ca. 2,36 Millionen Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in ca. 1.400 Kirchengemeinden. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist weder Mitglied bei der Union Evangelischer Kirchen noch bei der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands. Sie hat jedoch jeweils einen Gaststatus. Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die Stiftskirche Stuttgart. Hier wurde 1534 die erste evangelische Predigt in Württemberg gehalten. Weitere bedeutende Kirchen sind das Ulmer Münster, die Kilianskirche Heilbronn, die Marienkirche Reutlingen und die Stadtkirche St. Dionysius in Esslingen. Eine besondere Bildungseinrichtung der Landeskirche ist das Tübinger Stift. Die Landeskirche hat 1945 die Evangelische Akademie Bad Boll als erste Einrichtung dieser Art gegründet, die als "Mutterhaus" der kirchlichen Akademien gilt.

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der "Evangelischen Landeskirche in Württemberg" umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Württemberg, das bis 1945 bestand. 1950 erfolgte die Eingliederung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union von Hohenzollern, die bis dahin zur Rheinischen Landeskirche gehörte. In den Folgejahren gab es ferner mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Baden geringfügige Grenzveränderungen.

Geschichte

Herzog Ulrich von Württemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum die Reformation für Württemberg durch. Dies war das Gründungsjahr der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der Herzog, später der jeweilige König von Württemberg war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus episcopus", d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Als Reformator des Landes wurde Johannes Brenz (er ist in der Stiftskirche Stuttgart begraben) eingesetzt, der die Reformation im Sinne von Martin Luther ausbreitete. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg war damit von Anfang an eine Lutherische Kirche, doch ist die Gottesdienstform der reformierten Tradition verpflichtet, d.h. die Gottesdienstfeier wird schlicht abgehalten (Oberdeutsche Form). Die in lutherischen Gemeinden sonst übliche Form der Lutherischen Messe wird nur selten praktiziert. Mit dem Herzogtum Württemberg, später Königreich Württemberg, wuchs auch das Gebiet der Landeskirche entsprechend an. Seit dem späten 19. Jahrhundert entstanden auch in bisher römisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs evangelische Gemeinden. Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb des Kultministeriums in Württemberg (heute Kultusministerium) eine Abteilung eingerichtet, welche die Bezeichnung "Konsistorium" erhielt. An seiner Spitze stand der Konsistorialpräsident. Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Württemberg abdanken. Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. Daher übernahmen zunächst die geistlichen Leiter der Kirche (Prälaten) und der Konsistorialpräsident die Leitung der Kirche. 1923/24 gab sich die Württembergische Landeskirche eine Verfassung und setzte einen "Kirchenpräsidenten" als Oberhaupt der Kirche ein, der ab 1933 den Titel "Landesbischof" erhielt. Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist die enge Verbindung mit dem Pietismus. Im frühen 18. Jahrhundert war Württemberg das größte protestantische Territorium im ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung des lutherischen Bekenntnisses geachtet, was oft zu einem gewissen Dogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung etablierte sich der Pietismus, dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die persönliche Frömmigkeit ist. Das Verhältnis von offizieller Landeskirche und Pietisten war oft schwierig, allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder Menschen, die Verständnis für den jeweils anderen hatten, so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen großen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche aus. Viele Kirchengemeinden im altwürttembergischen Raum haben bis heute eine pietistische Prägung.

Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg steht der Landesbischof (bis 1933 "Kirchenpräsident"), der von der Landessynode mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt wird. Seine Amtszeit ist grundsätzlich auf Lebenszeit, endet jedoch spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss. :Dem Landesbischof kommt die oberste Leitung der Landeskirche zu. Er hat das Recht, in allen gottesdienstlichen Räumen der Landeskirche das Wort Gottes zu verkündigen. Durch diesen Verkündigungsdienst wird die Kirche geistlich geleitet. Unterstützt wird er darin von den Prälatinnen und Prälaten sowie den Dekaninnen und Dekanen. Der Landesbischof sitzt dem Kollegium des Oberkirchenrats vor und vertritt die Landeskirche nach außen. (Begriffsbestimmung in der Landeskirche) Der Landesbischof hat einen theologischen und einen juristischen Vertreter. "Theologischer Vertreter" ist der dienstälteste der insgesamt vier Prälaten ("Regionalbischöfen"). "Juristischer Vertreter" ist der Direktor des Oberkirchenrats/die Direktorin des Oberkirchenrats, für die früher zeitweise die Bezeichnung "Vizepräsident" galt.

Konsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe


- 1885 - 1905: Wilhelm Freiherr von Gemmingen, Präsident des Landeskonsistoriums in Stuttgart
- 1905 - 1910: Viktor von Sandberger, Konsistorialpräsident
- 1910 - 1912: Dr. Hermann von Habermas, Konsistorialpräsident
- 1913 - 1924: D. Karl Hermann von Zeller, Konsistorialpräsident
- 1924 - 1929: D. Dr. Johannes von Merz, Kirchenpräsident
- 1929 - 1948: D. Dr. Theophil Wurm, Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident)
- 1948 - 1962: D. Dr. Martin Haug, Landesbischof
- 1962 - 1969: D. Dr. Erich Eichele, Landesbischof
- 1969 - 1979: Dr. Helmut Claß, Landesbischof
- 1979 - 1988: Dr. Hans von Keler, Landesbischof
- 1988 - 1994: Dr. Theo Sorg, Landesbischof
- 1994 - 2001: Dr. Eberhardt Renz, Landesbischof
- 2001 - 2005: Dr. Gerhard Maier, Landesbischof
- 2005 - heute: Frank Otfried July, Landesbischof

Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Diese wird in Württemberg, als einziger Gliedkirche der EKD, direkt von den Gemeindegliedern gewählt (Urwahl). Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die eines politischen Parlaments und liegen vor allem im Haushaltsrecht und in der kirchlichen Gesetzgebung. Die Mitglieder der Synode heißen "Synodale", werden in Wahlkreisen gewählt und gehören verschiedenen "Gesprächskreisen" an, die sich in Zielsetzung und Prägung unterscheiden:
- "Lebendige Gemeinde": konservativ-evangelikales oder pietistisches Spektrum.
- "Evangelium und Kirche": Mittelgruppe, die Evangelium von Jesus Christus als Grund und Mitte versteht; Gruppierung ist 1933/1934 aus dem Widerstand gegen die Deutschen Christen entstanden.
- "Offene Kirche": sozialliberales bis linkes Spektrum.
- "Kirche für Morgen" [http://www.kirchefuermorgen.de]ist erst seit der 13. Synode dabei und vertritt Positionen aus der Arbeit des CVJM. Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode. Gegenwärtig ist es Horst Neugart, Präsident der 13. Landessynode (seit 2001). Vorgänger waren die Präsidentin der Synode Dorothee Jetter und der Präsident der Synode Dr. Oswald Seitter.

Verwaltung der Landeskirche

Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie

Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Stuttgart. Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats, eines Kollegialorgans, das entsprechend der Verfassung der Landeskirche gemeinsam mit der Synode die Landeskirche leitet. Diesem Kollegium, das gleichsam die Regierung (Exekutive) der Landeskirche ist, gehören neben dem Landesbischof als dessen juristische Stellvertreterin die Direktorin im Evangelischen Oberkirchenrat (seit 2001 Direktorin Margit Rupp), die vier Prälaten, und die acht Dezernenten (sie führen den Titel "Oberkirchenrat") an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kollegialbehörde verwalten die Landeskirche im "Oberkirchenrat" als der obersten Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Die wesentlichen Personalentscheidungen werden vom Landeskirchenausschuss getroffen, in dem Landesbischof, Synodalpräsident und Synodale vertreten sind. Widerspruch gegen Entscheidungen der obersten Kirchenbehörde kann beim Württembergischen Kirchlichen Verwaltungsgericht, nicht aber bei der EKD eingelegt werden. In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan oder eine Dekanin (in anderen Landeskirchen Superintendent) steht (Ausnahme: Der Kirchenbezirk Ravensburg hat auf Grund seiner Größe zwei Dekane). Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden. Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen eine Prälatur, auch Sprengel genannt (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat/die Prälatin (früher Generalsuperintendent) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die vier Prälaturen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Prälaturen

Die Prälaturen (auch Sprengel genannt) sind die Gebiete der vier Prälaten der Landeskirche. Sie sind nach deren Dienstsitz (Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart und Ulm) benannt. Die Prälaten nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr, u.a. Visitation der Dekanatämter und Kirchenbezirke, Seelsorge unter den Pfarrerinnen und Pfarrern und Mitwirkung bei der Wiederbesetzung der Gemeindepfarrstellen.
Im Laufe der Geschichte veränderte sich die Anzahl der Prälaturen und deren Dienstsitze mehrmals. Die folgende Übersicht soll dies näher erläutern:
- 1806: Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf, Heilbronn, Maulbronn
- 1810: Heilbronn, Maulbronn, Schöntal, Tübingen, Ulm, Urach
- 1823: Heilbronn, Ludwigsburg (statt Maulbronn), Reutlingen (statt Urach), Schwäbisch Hall (statt Schöntal), Tübingen, Ulm
- 1913: Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Ulm
- 1933: Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart, Ulm
- 1956: Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
- 1992: Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
- 2003: Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm

Kirchenbezirke

Die vier Prälaturen gliedern sich in insgesamt 51 Kirchenbezirke, die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. Lediglich im Kirchenbezirk Ravensburg gibt es zwei Dekanatsbezirke. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen. Die vier Prälaturen und 51 Kirchenbezirke:

Kirchengemeinden

Die 51 Kirchenbezirke sind in ca. 1.400 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.
In Einzelfällen - insbesondere in Städten - wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem der demografische Wandel zu einem Rückgang in der Kirchenmitgliedschaft führt, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Württembergisches Gesang-Buch, Enthaltend eine Sammlung Reiner und Kräfftiger Lieder, Stuttgart 1741
- Wirtembergisches Gesangbuch, zum Gebrauch für Kirchen und Schulen, von dem Königlichen Synodus nach dem Bedüfniß der gegenwärtigen Zeit eingerichtet, Stuttgart, eingeführt am 14. Juni 1791 bzw. mit dem Titel "Gesangbuch für die evangelischen Kirchen und Schulen des Königreichs Württemberg"
- Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, Stuttgart 1842
- Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, Stuttgart, eingeführt 1912, ab 1936 mit einem "Anhang zum Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, hrsg. von Landeskirchenmusikdirektor Wilhelm Gohl mit Genehmigung des evangelischen Oberkirchenrats"
- Evangelisches Kirchengesangbuch (EKG), Ausgabe für die Evang. Landeskirche in Württemberg; eingeführt auf Beschluss des Württemberg. Evang. Landeskirchentages vom 13. November 1952 zum Advent 1953
- Evangelisches Gesangbuch (EG), Ausgabe für die Evangelische Landeskirche in Württemberg, Stuttgart; eingeführt am 1. Advent 1996

Weblinks


- [http://www.elk-wue.de/ Offizielle Webseite]
- [http://www.wuerttembergische-kirchengeschichte.de/ Verein für Württembergische Kirchengeschichte] Kategorie:Kirchliche Organisation Kategorie:Evangelische Kirche Wurttemberg Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich)

Wiedertaufe

Wiedertaufe ist die erneute Taufe eines bereits getauften Menschen. Die meisten christlichen Kirchen betrachten die Taufe als ein einmaliges Geschehen, wobei die Begründungen dafür unterschiedlich sind.

"Wiedertaufe" im Neuen Testament

Die neutestamentliche Stelle in der Apostelgeschichte 19,1-7 wird zuweilen als Beleg für eine Wiedertaufe angeführt. Sie schildert die Begegnung zwischen dem Apostel Paulus und Jüngern des Täufers Johannes. Paulus fragt sie, auf welchen Namen sie getauft seien. Sie antworten, dass sie die Johannes-Taufe empfangen hätten. Daraufhin tauft sie Paulus erneut, allerdings auf den Namen Jesus. Dieser Abschnitt wirft die Frage nach dem Verhältnis von Johannes-Taufe und christlicher Taufe auf. Man hat diese Frage unter anderem so beantwortet: Johannes habe sich als Wegbereiter Jesu verstanden. Die Johannes-Taufe sei deshalb eine Taufe auf Christus (sein Kreuz und seine Auferstehung) hin, die christliche Taufe hingegen eine Taufe von Christus her. In der interkonfessionellen Taufdiskussion gebrauchen zuweilen die Vertreter der Gläubigentaufe diese Deutung. Die Kindertaufe sei (höchstens) eine "Weg bereitende" Taufe auf Christus hin und müsse deshalb "noch einmal" vollzogen werden, wenn der als Kind Getaufte Christus persönlich gefunden habe. Diese Analogie ist allerdings nicht schlüssig, da die Johannes-Taufe ja die bewußte Umkehr (Buße) eines Menschen voraussetzte, was für einen Säugling unmöglich ist.

Konditionaltaufe

Die Römisch-katholische Kirche kennt die so genannte Konditionaltaufe. Hier werden Menschen getauft, die sich nicht sicher sind, ob sie bereits gültig getauft wurden. Die Konditionaltaufe wird mit den Worten eingeleitet: Unter der der Bedingung, dass du nicht gültig getauft bist, taufe ich dich ..... So wird die als streng verboten angesehene Wiedertaufe vermieden. Innerhalb der katholisch-charismatischen Bewegung wurde hin und wieder von der Möglichkeit der Konditionaltaufe Gebrauch gemacht, um als Säugling getauften Menschen eine persönliche Tauferfahrung zu ermöglichen.

Vorwurf der Wiedertaufe

Kirchen, in denen die Praxis der Kindertaufe die Regel ist, erheben gegenüber taufgesinnten Freikirchen oft den Vorwurf, sie seien Wiedertäufer. Dieser Vorwurf beruht auf einem Missverständnis des freikirchlichen Taufverständnisses. Freikirchen dieser Prägung betrachten die Kindertaufe als unbiblisch und deshalb ungültig. Ihr fehlt nach freikirchlicher Auffassung ein wesentliches Element: die persönliche Entscheidung des Täuflings für ein Leben in der Nachfolge Jesu. Wenn sie also einen Menschen nach seiner Entscheidung taufen, betrachten sie diese Praxis nicht als Wiedertaufe, sondern als biblisch begründete Ersttaufe. Menschen, die bereits aufgrund einer bewussten Glaubensentscheidung für Christus getauft wurden, werden in der Regel nicht erneut getauft. Kategorie:Baptismus Kategorie:Sakrament

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde

Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland ist eine Vereinigung von autonomen Ortgemeinden verschiedener freikirchlicher Traditionen. In diesem Bund haben sich 1942 zusammengeschlossen
- Baptistengemeinden
- Brüdergemeinden (Darbyisten oder Brüderbewegung) und
- Elim-Gemeinden Die einzelnen Gemeinden werden meist auch als Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden bezeichnet.

Verbreitung

Elim-Gemeinden abgefassten "Glaubensbekenntniß der Evangelischen Taufgesinnten (Baptisten) Gemeinden in Amerika, Großbritanien, Hamburg pp und Jever"]] Zum Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland gehören derzeit 86.100 Mitglieder in 862 Gemeinden (davon gehören 8.900 zu den 139 Brüdergemeinden des Bundes). Der BEFG ist einer der 51 Bünde der Europäischen Baptistischen Föderation (EBF) in Europa und dem Nahen Osten mit insgesamt 750.000 Mitgliedern sowie einer der 206 Bünde der Baptist World Alliance (BWA) mit insgesamt 44,4 Millionen Mitgliedern. Neben den Baptisten im BEFG gibt es in Deutschland auch noch rund 300.000 Baptisten in Aussiedler-Gemeinden sowie unabhängige Baptisten und Brüdergemeinden. 2001 wurden 2029 Taufen durchgeführt.

Lehre

Grundlegende Anschauungen


- Für Lehre, Glauben und Leben ist die Bibel alleinige Richtschnur.
- Die Gemeinde Jesu ist eine Schöpfung des Wortes Gottes. Die Verkündigung weckt, stärkt und korrigiert den Glauben des einzelnen Menschen und verlangt nach dessen Antwort. Die Verkündigung des Evangeliums ist die Voraussetzung dafür, dass ein Mensch zum Glauben kommt. Wer zum Glauben an Jesus Christus gekommen ist, wird eingeladen, sich aufgrund seines persönlichen Bekenntnisses taufen zu lassen.
- Die örtliche Gemeinde der Glaubenden "verwaltet" das Wort und die von Jesus Christus eingesetzten Zeichen Taufe und Abendmahl. Sie delegiert diese Aufgabe an einzelne Gemeindemitglieder.
- Wie alle Baptisten sehen die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden in der Evangelisation die vordringlichste Aufgabe sowohl des einzelnen Gemeindemitglieds (Johann Gerhard Oncken: "Jeder Baptist ein Missionar!") als auch der Gemeinde und ihrer regionalen und nationalen Zusammenschlüsse.
- Gemeinsam mit den anderen Baptisten treten sie weltweit für Glaubens- und Gewissensfreiheit des Menschen ein. Staat und Kirche sind zu trennen. Keine Religion darf vom Staat bevorzugt behandelt werden (siehe dazu: Julius Köbner, Das Manifest des freien Urchristentums von 1848).

Taufe

Manifest Die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden lehnen die Säuglingstaufe ab. Der Beitritt soll auf einer bewussten persönlichen Entscheidung für ein Leben in der Nachfolge Jesu Christi beruhen und deshalb in der Glaubenstaufe seinen Ausdruck finden. Mitglieder von Freikirchen führen diese Entscheidung häufig auf ein so genanntes "Bekehrungs-Erlebnis" zurück, von dem sie "Zeugnis" ablegen. Ungetaufte Kinder nehmen in Freikirchen trotzdem am Gemeindeleben teil und haben keinen Status geringeren "Seelenheils", da Jesus ja im Evangelium von ungetauften Kindern sagt, dass ihnen das Reich Gottes gehört. Die Taufe hat damit in den freikirchlichen Gemeinden eine andere Bedeutung als in den Großkirchen, insbesondere der katholischen. Nichtsdestotrotz wird die Taufe der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden von den anderen evangelischen und der katholischen Kirche anerkannt.

Rolle des Pastors

Einen besonderen "Priesterstand", wie ihn etwa die katholische Kirche kennt und in dem der Priester zwischen Gott und Mensch vermittelnd tätig wird, lehnen die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden ab. Sie folgen der biblischen Idee vom "allgemeinen Priestertum der Gläubigen". Pastorinnen und Pastoren sind demnach für die Gemeindearbeit freigestellte Mitglieder, deren Lebensunterhalt von der Gemeinde ganz oder teilweise getragen wird. Die Pastorenausbildung erfolgt unter anderem am Theologischen Seminar (Fachhochschule) in Wustermark-Elstal (bei Berlin). Manche Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden lehnen aus Prinzip Pastoren ab (z.B. Brüdergemeinden), andere haben Pastoren, die ihren Unterhalt durch eigene Arbeit erwirtschaften. Grundsätzlich darf jedes Gemeindemitglied predigen, das Abendmahl austeilen und taufen

Mission

Da die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden, wie fast alle großen christlichen Kirchen, die Erlösung des Menschen von Schuld und ein Leben nach dem Tod an den Glauben an Kreuz und Auferstehung Jesu Christi geknüpft verstehen, ist für sie Mission nicht nur biblischer Auftrag sondern auch moralische Verpflichtung aus der Verantwortung für den Mitmenschen. Evangelistische Großveranstaltungen, Zeltmission und Gästegottesdienste sind in Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden regelmäßiges Angebot für glaubens- und kirchendistanzierte Menschen.

Theologie

Die Theologie der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden ist gewöhnlich evangelikal in calvinistischer Tradition, wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden geben kann.

Gottesdienst und Praxis

calvinistischer Tradition Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden haben in der Regel keine festgelegte Liturgie. In vielen Gemeinden folgt einer lockeren Begrüßung und einem Infoteil eine längere Anbetungszeit, die durch Lieder, Lesungen biblischer Texte und frei formulierte Gebete geprägt ist. Musikalisch steht meist weniger die Orgel im Mittelpunkt, mehr Rhythmus- und Tasteninstrumente. Auch persönliche Erfahrungsberichte, so genannte "Zeugnisse" kommen häufig vor. Die meisten Freikirchen besitzen Chöre, Singkreise oder Musikbands, die den sonntäglichen Gottesdienst mitgestalten. Die Predigt steht im Mittelpunkt. Fürbitte und Segnung beschließen den Gottesdienst. In charismatisch geprägten Gemeinden gehören auch Gottesdienst-Elemente wie Glossolalie (Zungengebet) und Prophetie. Das Abendmahl wird in Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden baptistischer Herkunft in der Regel einmal im Monat gefeiert. Brüdergemeinden halten in der Regel an jedem Sonntag Abendmahl. Es finden allerdings auch häufig Mahlfeiern im häuslichen Kreis statt. Viele Gemeinden praktizieren auch die Krankensalbung nach Jakobus 5. Neben den Sonntagsgottesdiensten trifft sich die Gemeinde zum wöchentlichen Bibelgespräch und zum Gebet in Kleingruppen. Für Kinder gibt es das Angebot der Sonntagsschule bzw. Kinderkirche. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden sind in der Regel starke soziale Verbände. Über die von den Gemeindemitglieder erwartete aktive Beteiligung am religiösen Gemeindeleben verstehen sich viele dieser Gemeinden auch als Solidargemeinschaften, die sich am Vorbild der Urgemeinden orientieren, das heißt die Gemeindemitglieder unterstützen sich auch im Lebensalltag.

Organisation

Ein besonderes Merkmal der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden ist die weitgehende Autonomie der einzelnen Ortsgemeinde. Die Ortsgemeinden einer Region schließen sich zu sogenannten Landesverbänden (früher auch Vereinigungen genannt) zusammen. Diese wiederum arbeiten unter dem Dachverband des "Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden". Die jährlichen Ratstagungen der Landesverbände und des Bundes, bei denen die Gemeinden entsprechend ihrer Größe mit Abgeordneten vertreten sind, fassen Beschlüsse, die die überörtliche Arbeit der Gemeinden betreffen. Sie können jedoch in der Regel wiederum nur als "Empfehlung" an die einzelne Ortsgemeinde weiter gegeben werden.

Sitz und Leitung des Bundes

Der zentrale Sitz des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden befindet sich in Wustermark-Elstal. Geleitet wird der von einem 13-köpfigen Präsidium, an deren Spitze zur Zeit der Pastor Siegfried Großmann und der Kaufmann Dr. Raimund Utsch stehen. Generalsekretärin ist Regina Claas.

Liste der Landesverbände im BEFG


- Baden-Württemberg: 58 Gemeinden, 24 Zweiggemeinden
- Bayern: 43 Gemeinden, 10 Zweiggemeinden
- Berlin-Brandenburg: 58 Gemeinden, 21 Zweiggemeinden
- Hessen-Siegerland: 55 Gemeinden, 11 Zweiggemeinden
- Mecklenburg-Vorpommern: 19 Gemeinden, 12 Zweiggemeinden
- Niedersachsen-Ostwestfalen-Sachsen-Anhalt (nur Südniedersachsen): 85 Gemeinden, 29 Zweiggemeinden
- Norddeutschland (Schleswig-Holstein, Hamburg, nordöstliches Niedersachsen): 54 Gemeinden, 17 Zweiggemeinden
- Nordwestdeutschland (Bremen, nordwestliches Niedersachsen mit Emsland, Ostfriesland und Oldenburg (Land)): 42 Gemeinden, 8 Zweiggemeinden - Offizieller Name dieses Landesverbandes seit 9. April 2005: Baptisten im Nordwesten
- Rheinland (Nordrhein): 86 Gemeinden, 15 Zweiggemeinden
- Sachsen: 57 Gemeinden, 29 Zweiggemeinden
- Südwestdeutschland (Rheinland-Pfalz, Saarland): 25 Gemeinden, 7 Zweiggemeinden
- Thüringen: 25 Gemeinden, 9 Zweiggemeinden
- Westfalen (ohne Ostwestfalen): 49 Gemeinden, 8 Zweiggemeinden

Gemeindejugendwerk

Das Gemeindejugendwerk (GJW) verantwortet die Kinder-, Jungschar-, Teenie- und Jugendarbeit des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. Neben der Bundesgeschäftsstelle in Elstal gibt es 13 regionale GJW's.

Brüdergemeinden im BEFG

Die Brüdergemeinden bilden innerhalb des Bundes eine eigenständige [http://www.agb-online.de Arbeitsgemeinschaft], deren Verwaltungsstelle sich zur Zeit in Leipzig befindet. Diese Arbeitsgemeinschaft wird von Bruderrat geleitet. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Neulandmission, Evangelisation und die Begleitung der hauptamtlichen Gemeindemitarbeiter.

Fremdsprachige Gemeinden im BEFG

Die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden bieten zum Teil in Zusammenarbeit mit ausländischen Baptistenbünden - fremdsprachigen Mitbürgern Gottesdienste in ihrer Sprache an. Aus diesen Angeboten sind an vielen Orten eigenständige Gemeinden und Zweiggemeinden geworden, die dem BEFG angeschlossen oder assoziert sind.
- Amharisch: 1 Gemeinde
- Arabisch: 4 Gemeinden
- Chinesisch: 4 Gemeinden
- Englisch: 48 Gemeinden
- Französisch: 17 Gemeinden
- Griechisch: 3 Gemeinden
- Indonesisch:1 Gemeinde
- Italienisch: 9 Gemeinden
- Koreanisch: 5 Gemeinden
- Lingala: 2 Gemeinden
- Persisch: 8 Gemeinden
- Portugiesisch: 3 Gemeinden
- Rumänisch: 5 Gemeinden
- Russisch: 31 Gemeinden
- Serbokroatisch: 2 Gemeinden
- Spanisch: 17 Gemeinden
- Tamil: 17 Gemeinden
- Tigrinya: 1 Gemeinde
- Türkisch: 6 Gemeinden
- Ungarisch: 1 Gemeinde
- Vietnamesisch: 11 Gemeinden

Mission und Diakonie

Die Evangelisch-Freikirchliche Außenmission arbeitet in Afrika (Kamerun, Sierra Leone, im Tschad und in Mosambik) und in Südamerika (Argentinien, Brasilien und Peru). Die so genannte Heimatmission betreibt eine Zeltmission, führt besondere missionarische Aktionen durch, schult ehren- und hauptamtlicheMitarbeiter und hilft bei Gemeindegründungen. Im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden existieren viele große und kleine Diakoniewerke, die in allen Segmenten sozialer Arbeit tätig sind. Größere Werke sind:
- Albertinen-Diakoniewerk in Hamburg
- Diakoniewerk Bethel in Berlin und Baden-Württemberg
- Diakoniewerk Tabea in Hamburg
- Diakoniewerk "Neues Land" in Hannover Weitere diakonische Einrichtungen in Auswahl:
- "Allein mit Kind" - Initiative für Einelternfamilien e.V. (Fulda)
- "Christliche Wohnstätten Schmalkalden" (Schmalkalden)
- "Diakoniewerk Pilgerheim Weltersbach" (Leichlingen)
- "Immanuel-Krankenhaus" (Berlin-Wannsee)
- "Rehabiltationsklinik Märkische Schweiz" - Fachklinik für onkologische Erkrankungen (Buckow (Märkische Schweiz))

Geschichte

Buckow (Märkische Schweiz)

Überblick

Das offizielle Gründungsjahr Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden baptistischer Prägung ist 1834. Der Begründer der deutschen Baptistengemeinden Johann Gerhard Oncken wurde mit sechs weiteren Täuflingen in der Elbe bei Hamburg durch den amerikanischen Baptistenpastor Barnas Sears getauft. Diese sieben Getauften bildeten die erste deutsche Baptistengemeinde, welche zur Keimzelle des späteren Bundes der Baptistengemeinden und ab 1942 - nach Zusammenschluss von Baptisten-, Brüder- und Elimgemeinden - des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden wurde.

Wichtige Daten zur Geschichte der Baptisten


- siehe Zeittafel zur Geschichte der Baptisten

Ökumene

Die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden werden zu den evangelischen Freikirchen gezählt, gehören zur ACK und zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF). Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und von den großen Volkskirchen in Deutschland als christliche Kirche anerkannt. Sie engagiert sich sowohl überregional als auch in den meisten Einzelgemeinden in der ökumenischen Arbeit Deutschlands. Viele Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden beteiligen sich an der interkonfessionellen Diskussion beispielsweise im Ökumenischen Rat der Kirchen. Eine Ausnahme bilden hier die Brüdergemeinden, die die Ökumene ablehnen.

Siehe auch


- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in der DDR
- Portal:Freikirchen
- Taufgesinnte
- Wiedertaufe

Literatur


- Günter Balders: Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Baptisten), in: Hans-Beat Motel (Hrsg.): Glieder an einem Leib - Freikirchen in Selbstdarstellung, Stuttgart 1975, S.95-133 [ISBN 3-7673-6520-0]
- Günter Balders (Hrsg.): Ein Herr - ein Glaube - eine Taufe - 150 Jahre Baptistengemeinden in Deutschland, Wuppertal/Kassel 1985, [ISBN 3-7893-7883-6]
- Frank Fornaçon: Offene Türen, Eine Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde stellt sich vor, Kassel, 2004

Weblinks


- [http://www.baptisten.org Seite des Bundes Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R] mit Detailinformationen Glaubensgrundsätzen, Zahlen und Statistiken etc.
- [http://web56.server13.greatnet.de/baptistentop100/gemeinden.htm Evangelisch-Freikirchliche Ortsgemeinden im Internet]
- [http://www.gjw.de Gemeindejugendwerk des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.]
- [http://www.die-gemeinde.org Webseite der GEMEINDE, des Magazins des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland]
- [http://www.baptisten.org/efg/Dortmund/Mitte/taufe_high.rm Videoclip einer baptistischen Taufhandlung]
Kategorie:Baptismus Kategorie:Freikirche Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) Kategorie:Christentum in Deutschland

Ältester

Presbyter (von griechisch πρεσβυτερος "Ältester") ist die Bezeichnung für den Inhaber eines kirchlichen Leitungsamtes. Im Folgenden wird der Begriff "Ältester" verwandt.

Ursprung des Ältestenamtes

Älteste gab es bereits in der frühen Zeit der Geschichte Israels. In 4. Mose 2 werden die Fürsten der 12 Stämme, die Häupter der Geschlechter sowie die Erstgeborenen und Stammhalter der einzelnen israelitischen Familien als Älteste bezeichnet. Sie bildeten gemeinsam eine Art Repräsentanz des Volkes und waren gleichzeitig die Ordnungshüter der vorstaatlichen Gesellschaft. Ein Ältestenamt ähnlicher Form gab es nach biblischen Aussagen auch bei den Ägyptern (1. Mose 50,7), bei den Ismaelitern (1. Mose 25,16) und wahrscheinlich auch bei den Edomitern (1. Mose 36) und anderen Volksgruppen jener Zeit. Zunächst waren die Ältesten - daher der Begriff - wirklich die Bejahrten. Alten Menschen wurde besondere Hochachtung der Gesellschaft zuteil. Gleichzeitig galt das Altwerden als ein besonderer göttlicher Segen und als Belohnung der Frömmigkeit eines Menschen (zum Beispiel 1. Mose 15,15). Hierin wurzelte die Autorität der Ältesten. Neben diesen Ältesten, die die alte patriarchalische Familienordnung hervor gebracht hatte, finden wir in der Bibel auch eingesetzte und berufene Älteste. Den ersten biblischen Beleg dafür bietet 2. Mose 18,13: Auf den Rat seines Schwiegervaters Jethro setzt Mose am Sinai "redliche Leute, die Gott fürchten" als Älteste ein - und zwar jeweils über 1000, 100, 50 und 10 Volksangehörige. So entstand ein von der patriarchalischen Ordnung unabhängiges Leitungsamt. Das Alter der vom Volk vorgeschlagenen und von Mose feierlich eingesetzten Ältesten war also nicht mehr das entscheidende Kriterium. Während des Aufenthaltes in der Wüste beruft Mose aus der großen Menge der Ältesten ein Gremium der "Siebziger", als "Bundesrat" des gesamten Volkes und gleichzeitig als Gehilfen des Mose.

Weitere Entwicklung des Ältestenamtes in der Geschichte Israels

Nach der Landnahme fiel den Ältesten des Volkes mehr und mehr die Aufgabe zu, als kommunale Verwalter, Richter und Katasterbeamte für Ordnung zu sorgen. Sie trafen sich zu öffentlichen Sitzungen und Verhandlungen in den Toren der Stadt. Hin und wieder treffen sich die Dorf- und Stadtältesten auch als nationales Gremium (1. Samuel 4.3; 8,4; 15,30 uam). In der Königszeit bilden diese Nationalversammlungen eine Art Staatsrat, der dem König beratend zur Seite stand. Nach der babylonischen Gefangenschaft bildeten die Ältesten gemeinsam mit den Priestern den sogenannten Hohen Rat (Esra 10,8.14). Dieser Rat hatte die höchste Gewalt in Sachen des religiösen und des bürgerlichen Rechts. Er hatte gleichzeitig über die Reinhaltung der Lehre zu wachen. Auch in der jüdischen Diaspora kam es nach der babylonischen Gefangenschaft zur Einrichtung des Ältestenamtes. Älteste waren hier die Leiter der jüdischen Diasporagemeinden.

Älteste in der frühen Christenheit

Die neutestamentliche Gemeinde übernahm das Ältestenamt Israels, wobei sie sich besonders an der Leitungsstruktur der jüdischen Diasporagemeinde orientierte. Zuerst ist von christlichen Ältesten in der Gemeinde von Antiochia die Rede (Apostelgeschichte 11,30), später hören wir auch von Ältesten in der Jerusalemer Gemeinde (Apostelgeschichte 15,2.4; 21,18). Sie wurden von den Aposteln berufen und eingesetzt - wohl mit Zustimmung der Gemeinde (2. Korintherbrief 8,19). Deutlich wird, dass zur Zeit des Neuen Testaments niemals ein Ältester alleine die Gemeinde leitet, sondern immer ein Ältestenkollegium. Die Begriffe "Ältester" und "Bischof" werden übrigens synonym gebraucht (Apostelgeschichte 20,17.28; Titusbrief 1,5.7; vgl. Philipperbrief 1,1; 1. Timotheusbrief 3,1.8). Aufgaben der Ältesten waren unter anderem:
- die Aufsicht über das Ganze der Gemeinde (im Gegensatz zu den Diakonen, die über Teilbereiche der Gemeinde wachten (Apostelgeschichte 6,1-7)
- die Ausübung der Kirchenzucht
- die Aufsicht über die Lehre der Gemeinde Sie sollten bei allen Vollmachten nicht Herrscher sondern Diener aller Gemeindemitglieder sein. Neutestamentliche Voraussetzungen für die Übernahme eines Ältestenamtes sind nach Titus 1,5ff:
- ein guter Leumund
- Monogamie
- geordnete Familienverhältnisse
- emotionale Kompetenz
- Gastfreundschaft
- nicht suchtmittelabhängig
- Übereinstimmung von Lehre und Leben
- seelsorgerlich begabt

Der Älteste in den verschiedenen Kirchenstrukturen

In den presbyterianischen Kirchen und vielen Freikirchen ist ein Ältester oder Presbyter ein gewähltes Mitglied der Gemeindeleitung - Älteste / Presbyter können sowohl Geistliche als auch Laien sein. Die Gesamtheit der Presbyter / Ältesten bildet das Presbyterium, die Gemeindeleitung. Presbyterianismus bezeichnet eine Form von Kirchenverfassung, in der die Gemeinde von einer gewählten Gemeindeleitung aus Pfarrer und Ehrenamtlichen geführt wird. Presbyterianische Strukturen findet man häufig in Kirchen der reformatorischen Tradition, z.B. in den meisten Gemeinden der Evangelischen Kirche in Deutschland. Andere Kirchen, zum Beispiel Pfingstgemeinden, Baptistengemeinden, Adventgemeinden bezeichnen den Gemeindeleiter als Ältesten. In den methodistischen Kirchen ist Ältester die offizielle Bezeichnung eines ordinierten Pfarrers im Gegensatz zu einem Laien. Folgende Entwicklung der Amtsbezeichnung "Presbyter" zeigt sich in der Römisch-katholischen Kirche: Aus dem Wort "Presbyter" entstand im Frühmittelalter das deutsche Wort "Priester", welches aber inhaltlich zumindest teilweise durch den Begriff "Hiereus" (= Priester im kultischen Sinne; Mittler zwischen Gott und Mensch) gefüllt wurde. In den Orthodoxen Kirchen werden die Priester bis heute als "Presbyter" bezeichnet. In der römisch-katholischen Kirche ist dies in offiziellen, lateinischen Texten auch bis heute üblich.

Siehe auch:


- Priester
- Pfarrer
- Pastor
- Kirchenvorstand Kategorie:Kirchliches Amt Kategorie:Kirchenrecht

Jesus Christus

Jesus Christus (von griechisch: Ιησους Χριστός (Iesous Christos), Jesus, der [von Gott] Gesalbte) ist die gebräuchlichste Bezeichnung, unter der Christen Jesus von Nazaret verehren. Es handelt sich bei „Jesus Christus“ zunächst um eine Bekenntnisformel, die aus der gräzisierten Form des hebräischen Vornamens Jeschua und der griechischen Übersetzung des hebräischen Titels Maschiach (eingedeutscht Messias) einen griechischen Nominalsatz ohne Verb bildet: Jesus (ist der) Christus, der Messias. Sie findet sich bei sämtlichen Autoren des Neuen Testaments, was auf ihr hohes Alter und ihre Bedeutsamkeit schließen lässt. Ob dieses Bekenntnis schon zu Lebzeiten Jesu entstand, und ob Jesus sich selbst für den Messias hielt, wie es das Neue Testament behauptet, ist in der Forschung heftig umstritten. Jedenfalls lässt sich die Formulierung mit großer Wahrscheinlichkeit bis zur Jerusalemer Urgemeinde zurückführen und ist integraler Bestandteil des urchristlichen Kerygmas (vgl. Apg 5,42 sie hörten nicht auf, ... Jesus als den Christus zu verkündigen Revidierte Elberfelder Übersetzung). Schon die erste Generation der Christen hat die Formel Jesus Christus als einen „Namen“ für Jesus im Sinne eines ihm von Gott verliehenen Ehrentitels verstanden (vgl. den Philipper-Hymnus Phl 2,5–11), was die frühe Taufformel „Im Namen Jesu Christi“ (Apg 2,38) nahe legt.

Artikelverweise


- Für die Namensbestandteile siehe die Artikel Jesus (Name) und Christus.
- Für die historische Person Jesus siehe die Artikel Jesus von Nazaret und Leben-Jesu-Forschung.
- Für die wichtigsten Glaubensaussagen des Neuen Testaments zu dieser Person siehe den Artikel Jesus Christus im Neuen Testament.
- Für die biblische Vorstellung vom Messias zu dieser Person siehe Artikel Messias (Christentum).
- Für die spätere theologische Reflexion zu dieser Person siehe die Artikel Christologie und Soteriologie.
- Für die Bedeutung dieser Person für andere Religionen siehe die Artikel Jesus außerhalb des Christentums und Isa (Prophet).
- Für weitere Spekulationen zu dieser Person siehe Artikel Spekulative Theorien über Jesus von Nazaret. Kategorie:JesusKategorie:Christentum

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche. Das Recht auf den Kirchenaustritt ergibt sich aus dem Prinzip der Religionsfreiheit. Erstmalig 1847 durch das Toleranzedikt Friedrich Wilhelm IV. in Preußen ermöglicht, wurden seine Bedingungen in Deutschland im Rahmen des Kulturkampfes gesetzlich festgelegt. Die Gründe für einen Austritt können verschieden sein: Oft entspricht die meist kurz nach der Geburt von den Eltern bestimmte Kirchenmitgliedschaft nicht dem eigenen Glauben bzw. der eigenen Weltanschauung. Auch die Unzufriedenheit mit heutigen Kirchen sowie Kritik an einigen der von ihr vertretenen Positionen (so beispielsweise im Bereich Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch, Gleichberechtigung der Frau), werden häufig als Austrittsgrund angegeben. Immer wieder führen auch Skandale in den Reihen der Kirchen, wie z.B. Berichte über Pädophilie, zu verstärkten Austrittszahlen. Gelegentlich ist auch die Vermeidung der Entrichtung der Kirchensteuer das Primärziel. Auch gläubige Christen treten aus diesem Grund aus, nicht nur um das Geld zu sparen, sondern auch, weil sie mit der Verwendung der Kirchensteuern nicht einverstanden sind. Der vor einer staatlichen Stelle erklärte Kirchenaustritt beendet aus kirchlicher Sicht nicht unmittelbar die Mitgliedschaft. I. d. R. hat der Austritt aus der katholischen Kirche aber die Exkommunikation des Ausgetretenen für die Zeit zur Folge, während der er aus staatlicher Sicht nicht Mitglied ist (und daher auch keine Kirchensteuer zahlt), was 1970 in der "Erklärung der Diözesanbischöfe zu Fragen des kirchlichen Finanzwesens" [http://www.kirchensteuern.de/Texte/AustrittAmtskirche.htm] klargestellt wurde. Der Austritt wird von der katholischen Kirche als Apostasie, Häresie oder Schisma gewertet. Unabhängig davon erkennt die katholische Kirche den Kirchenaustritt in mancher Hinsicht als formale Trennung von der Kirche an; z.B. ist eine rein standesamtliche Ehe eines Katholiken, der "durch einen formalen Akt von [der katholischen Kirche] abgefallen ist", anders als sonst bei Katholiken auch aus kirchlicher Sicht gültig (Can. 1117 CIC). Ein Austritt aus der Kirche ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Ein Wiedereintritt ist möglich, wenn die Kirche bereit ist, den Ausgetretenen wieder aufzunehmen. Ein vor staatlichen Gerichten einklagbares Recht auf Wiedereintritt besteht ebensowenig wie ein entsprechendes Recht auf Taufe (d.h. den ursprünglichen Eintritt). Allerdings sind die meisten Kirchen durch ihr Selbstverständnis und ihre eigenen Vorschriften gezwungen, ein ehemaliges Mitglied, das die entsprechende Glaubensüberzeugung mitbringt, wieder aufzunehmen. Die Gemeinde hat zu entscheiden, ob die Voraussetzungen der Wiederaufnahme gegeben sind.

Lokale Besonderheiten

Die Vorgehensweisen und Begleitumstände beim Kirchenaustritt sind von Staat zu Staat und auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In vielen Staaten wird die Religionszugehörigkeit nicht oder nur zu statistischen Zwecken ohne Rechtsfolgen für den einzelnen staatlich registriert, so dass hier nur ein Austritt bei der Religionsgemeinschaft selbst möglich ist. In Belgien und Luxemburg ist bei der römisch-katholischen Kirche die Praxis z.B. so, dass ein Austrittsschreiben mit den nötigen Angaben über die Taufe an das für den Wohnort zuständige Generalvikariat zu richten ist. Die Austrittserklärung wird dann im Taufregister vermerkt und dem Ausgetretenen vom Generalvikariat bestätigt.

Deutschland

Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und im Saarland) oder vor dem Standesamt (andere Bundesländer) erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. In Bremen kann der Austritt alternativ auch bei der Kirchengemeinde erklärt werden. Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt. In einigen Bundesländern fallen Gebühren an, die derzeit (2005) bis zu 50 Euro (in Teilen Baden-Württembergs) reichen. Diese Gebühren, von deren Zahlung meist auch sozial Schwache nicht befreit sind, werden von Kritikern als Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Bekenntnisfreiheit angesehen, weil sie vor allem arme Menschen, die meist keine Kirchensteuer zahlen und somit von einem Austritt finanziell nicht profitieren, effektiv von einem Austritt abhalten können. Eine zu hohe Gebühr steht zudem in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand, der mit einem Kirchenaustritt verbunden ist. Der Austritt von Kindern unter 12 Jahren wird alleine von den Erziehungsberechtigten bestimmt. Ist das Kind 12 oder 13 Jahre alt, kann die Austrittserklärung durch den Erziehungsberechtigten nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Ab 14 Jahren liegt die Entscheidung alleine beim Austretenden. Einige Tage nach der Austrittserklärung wird eine Austrittbescheinigung zugesandt, mit der beim Einwohnermeldeamt die Streichung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte veranlasst werden kann, damit keine Kirchensteuer mehr erhoben wird. Die Austrittsbescheinigung sollte nicht verloren gehen, weil nach einem Umzug häufig bewiesen werden muss, dass man keiner Kirche angehört, damit die Kirchen nicht erneut zur Kasse bitten. Die gleichen Regelungen gelten auch für den Austritt aus anderen als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- (z.B. Judentum) und Weltanschauungsgemeinschaften (bfg, regional HVD). Aus jüdisch-religiöser Sicht ist ein Austritt aus dem Judentum damit allerdings nicht verbunden. Die Zahl der Kirchenaustritte lag zwischen 1970 und 1989 in Westdeutschland zwischen 110.000 und 220.000 (evangelische Kirche) und zwischen 50.000 und 90.000 (katholische Kirche) jährlich, nachdem sie in den 1950er und 1960er Jahren noch deutlich geringer war. Diese Zahlen stiegen im Verlauf der Wiedervereinigung nochmals stark an und erreichten 1992 ihren Höhepunkt mit ca 360.000 (evangelische Kirche) bzw. ca. 190.000 Austritten (katholische Kirche) in Gesamtdeutschland. Danach fielen die Austrittszahlen wieder ab und haben sich seit etwa 1998 bei ca. 180.000 (evangelische Kirche) und 120.000-130.000 (katholische Kirche) stabilisiert. Die hohen Austrittszahlen haben, zusammen mit Faktoren wie der demographischen Entwicklung und Migrationsbewegungen, dazu geführt, dass 2004 in Deutschland nur noch 63,8 % der Gesamtbevölkerung einer der beiden Großkirchen angehörte.

Österreich

In Österreich muss der Austritt bei der Bezirkshauptmannschaft oder (in Statutarstädten) beim Magistrat erklärt werden. Es müssen ein Lichtbildausweis, der Meldezettel und im Falle einer Namensänderung eine Urkunde hierzu (i.d.R. die Heiratsurkunde) vorgelegt werden. Der Taufschein ist nicht erforderlich. Es genügt anders als in Deutschland aber auch ein Brief an die zuständige Behörde und es ist dafür kein Ausweis nötig. Der Austritt wird mit diesem Tag rechtsgültig. Einige Tage später wird von der Bezirkshauptmannschaft ein Brief an den Austretenden, an das Pfarramt, in dem der Austretende getauft wurde, und an die Kirchenbeitragsstelle des Bezirks geschickt, um vom Austritt zu informieren. Ist der Austretende jünger als 14 Jahre, benötigt er die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Auf der Seite http://www.kirchenaustritt.at.tf findet man die Adressen aller Bezirke und viele Infos.

Schweiz

Um aus der Kirche auszutreten, wird ein Brief an die Kirchengemeinde geschickt, der keine Begründung enthalten muss. Eine Kopie des Briefes kann an die staatliche Gemeinde geschickt werden, um sicherzustellen, dass der Vorgang nicht verschleppt wird. Austretende, die jünger als 16 Jahre sind, benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Siehe auch


- Taufe
- Kirchenwiedereintritt

Literatur


- Kirchenaustritt jetzt, Argumente für Unentschlossene, Autor: Horst Herrmann (Deutsche Ausgabe von Rasch und Röhrig Verlag, Hamburg), ISBN 3-442-12518-9,

Weblinks


- [http://www.ibka.org/infos/FAQKA.html Informationen des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. zum Kirchenaustritt in Deutschland]
- [http://www.kirchenaustritt.de/ Kirchenaustritt in Deutschland und der Schweiz, incl. Tabelle der in den deutschen Bundesländern erhobenen Gebühren]
- [http://www.kirchenaustritt.at.tf/ Kirchenaustritt in Österreich]
- [http://www.kirchensteuern.de/ Der Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V. ruft zum sog. Kirchenaustritt auf, um nach seiner Ansicht unhaltbare kirchliche Position zum Kirchenaustritt offen zu legen]
- [http://www.kulturbuch-verlag.de/online/brv/D0013/F00634.pdf Kirchenaustrittsgesetz Berlin]
- [http://www.ekd.de/schaumburg/Rechtssammlung%20LKA/DATEIEN/KIRCHENAUSTRITTSGESETZ.HTM Kirchenaustrittsgesetz Niedersachsen]
- [http://193.101.67.34/landesrecht/2220-2.htm Religionsaustrittsgesetz Schl.-Holstein] Kategorie:Kirchenrecht Kategorie:Staatskirchenrecht

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Die Kirche hat ca. 2,36 Millionen Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in ca. 1.400 Kirchengemeinden. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist weder Mitglied bei der Union Evangelischer Kirchen noch bei der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands. Sie hat jedoch jeweils einen Gaststatus. Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die Stiftskirche Stuttgart. Hier wurde 1534 die erste evangelische Predigt in Württemberg gehalten. Weitere bedeutende Kirchen sind das Ulmer Münster, die Kilianskirche Heilbronn, die Marienkirche Reutlingen und die Stadtkirche St. Dionysius in Esslingen. Eine besondere Bildungseinrichtung der Landeskirche ist das Tübinger Stift. Die Landeskirche hat 1945 die Evangelische Akademie Bad Boll als erste Einrichtung dieser Art gegründet, die als "Mutterhaus" der kirchlichen Akademien gilt.

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der "Evangelischen Landeskirche in Württemberg" umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Württemberg, das bis 1945 bestand. 1950 erfolgte die Eingliederung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union von Hohenzollern, die bis dahin zur Rheinischen Landeskirche gehörte. In den Folgejahren gab es ferner mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Baden geringfügige Grenzveränderungen.

Geschichte

Herzog Ulrich von Württemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum die Reformation für Württemberg durch. Dies war das Gründungsjahr der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der Herzog, später der jeweilige König von Württemberg war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus episcopus", d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Als Reformator des Landes wurde Johannes Brenz (er ist in der Stiftskirche Stuttgart begraben) eingesetzt, der die Reformation im Sinne von Martin Luther ausbreitete. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg war damit von Anfang an eine Lutherische Kirche, doch ist die Gottesdienstform der reformierten Tradition verpflichtet, d.h. die Gottesdienstfeier wird schlicht abgehalten (Oberdeutsche Form). Die in lutherischen Gemeinden sonst übliche Form der Lutherischen Messe wird nur selten praktiziert. Mit dem Herzogtum Württemberg, später Königreich Württemberg, wuchs auch das Gebiet der Landeskirche entsprechend an. Seit dem späten 19. Jahrhundert entstanden auch in bisher römisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs evangelische Gemeinden. Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb des Kultministeriums in Württemberg (heute Kultusministerium) eine Abteilung eingerichtet, welche die Bezeichnung "Konsistorium" erhielt. An seiner Spitze stand der Konsistorialpräsident. Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Württemberg abdanken. Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. Daher übernahmen zunächst die geistlichen Leiter der Kirche (Prälaten) und der Konsistorialpräsident die Leitung der Kirche. 1923/24 gab sich die Württembergische Landeskirche eine Verfassung und setzte einen "Kirchenpräsidenten" als Oberhaupt der Kirche ein, der ab 1933 den Titel "Landesbischof" erhielt. Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist die enge Verbindung mit dem Pietismus. Im frühen 18. Jahrhundert war Württemberg das größte protestantische Territorium im ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung des lutherischen Bekenntnisses geachtet, was oft zu einem gewissen Dogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung etablierte sich der Pietismus, dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die persönliche Frömmigkeit ist. Das Verhältnis von offizieller Landeskirche und Pietisten war oft schwierig, allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder Menschen, die Verständnis für den jeweils anderen hatten, so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen großen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche aus. Viele Kirchengemeinden im altwürttembergischen Raum haben bis heute eine pietistische Prägung.

Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg steht der Landesbischof (bis 1933 "Kirchenpräsident"), der von der Landessynode mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt wird. Seine Amtszeit ist grundsätzlich auf Lebenszeit, endet jedoch spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss. :Dem Landesbischof kommt die oberste Leitung der Landeskirche zu. Er hat das Recht, in allen gottesdienstlichen Räumen der Landeskirche das Wort Gottes zu verkündigen. Durch diesen Verkündigungsdienst wird die Kirche geistlich geleitet. Unterstützt wird er darin von den Prälatinnen und Prälaten sowie den Dekaninnen und Dekanen. Der Landesbischof sitzt dem Kollegium des Oberkirchenrats vor und vertritt die Landeskirche nach außen. (Begriffsbestimmung in der Landeskirche) Der Landesbischof hat einen theologischen und einen juristischen Vertreter. "Theologischer Vertreter" ist der dienstälteste der insgesamt vier Prälaten ("Regionalbischöfen"). "Juristischer Vertreter" ist der Direktor des Oberkirchenrats/die Direktorin des Oberkirchenrats, für die früher zeitweise die Bezeichnung "Vizepräsident" galt.

Konsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe


- 1885 - 1905: Wilhelm Freiherr von Gemmingen, Präsident des Landeskonsistoriums in Stuttgart
- 1905 - 1910: Viktor von Sandberger, Konsistorialpräsident
- 1910 - 1912: Dr. Hermann von Habermas, Konsistorialpräsident
- 1913 - 1924: D. Karl Hermann von Zeller, Konsistorialpräsident
- 1924 - 1929: D. Dr. Johannes von Merz, Kirchenpräsident
- 1929 - 1948: D. Dr. Theophil Wurm, Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident)
- 1948 - 1962: D. Dr. Martin Haug, Landesbischof
- 1962 - 1969: D. Dr. Erich Eichele, Landesbischof
- 1969 - 1979: Dr. Helmut Claß, Landesbischof
- 1979 - 1988: Dr. Hans von Keler, Landesbischof
- 1988 - 1994: Dr. Theo Sorg, Landesbischof
- 1994 - 2001: Dr. Eberhardt Renz, Landesbischof
- 2001 - 2005: Dr. Gerhard Maier, Landesbischof
- 2005 - heute: Frank Otfried July, Landesbischof

Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Diese wird in Württemberg, als einziger Gliedkirche der EKD, direkt von den Gemeindegliedern gewählt (Urwahl). Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die eines politischen Parlaments und liegen vor allem im Haushaltsrecht und in der kirchlichen Gesetzgebung. Die Mitglieder der Synode heißen "Synodale", werden in Wahlkreisen gewählt und gehören verschiedenen "Gesprächskreisen" an, die sich in Zielsetzung und Prägung unterscheiden:
- "Lebendige Gemeinde": konservativ-evangelikales oder pietistisches Spektrum.
- "Evangelium und Kirche": Mittelgruppe, die Evangelium von Jesus Christus als Grund und Mitte versteht; Gruppierung ist 1933/1934 aus dem Widerstand gegen die Deutschen Christen entstanden.
- "Offene Kirche": sozialliberales bis linkes Spektrum.
- "Kirche für Morgen" [http://www.kirchefuermorgen.de]ist erst seit der 13. Synode dabei und vertritt Positionen aus der Arbeit des CVJM. Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode. Gegenwärtig ist es Horst Neugart, Präsident der 13. Landessynode (seit 2001). Vorgänger waren die Präsidentin der Synode Dorothee Jetter und der Präsident der Synode Dr. Oswald Seitter.

Verwaltung der Landeskirche

Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie

Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Stuttgart. Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats, eines Kollegialorgans, das entsprechend der Verfassung der Landeskirche gemeinsam mit der Synode die Landeskirche leitet. Diesem Kollegium, das gleichsam die Regierung (Exekutive) der Landeskirche ist, gehören neben dem Landesbischof als dessen juristische Stellvertreterin die Direktorin im Evangelischen Oberkirchenrat (seit 2001 Direktorin Margit Rupp), die vier Prälaten, und die acht Dezernenten (sie führen den Titel "Oberkirchenrat") an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kollegialbehörde verwalten die Landeskirche im "Oberkirchenrat" als der obersten Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Die wesentlichen Personalentscheidungen werden vom Landeskirchenausschuss getroffen, in dem Landesbischof, Synodalpräsident und Synodale vertreten sind. Widerspruch gegen Entscheidungen der obersten Kirchenbehörde kann beim Württembergischen Kirchlichen Verwaltungsgericht, nicht aber bei der EKD eingelegt werden. In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehe