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FloristischFloristik ist die handwerkliche und künstlerische Gestaltung von Blumen- und Pflanzenschmuck.
Florist ist in Deutschland und in der Schweiz ein anerkannter Ausbildungsberuf, der an Berufs- und Meisterschulen erlernt werden kann. An solchen Ausbildungsstätten bildet sich oft eine eigene Strömung der Floristik heraus.
Zur floristischen Ausbildung gehören Teilgebiete wie Schnittblumen-Arrangements (Blumenstrauß, Gesteck), Kranzbinden, Tischschmuck oder Trauerfloristik, aber auch Proportionen- und Farbenlehre und betriebswirtschaftliche Kalkulation.
Floristen mit eigenen Einzelhandelsgeschäften (Blumengeschäft) geraten zunehmend unter Konkurrenzdruck, seit Schnittblumen verstärkt von Supermärkten, Straßenhändlern und Franchise-Unternehmen wie Blume 2000 angeboten werden. Zu den Strategien, mit denen Vertreter der Berufsgruppe sich ihr angestammtes Marktsegment sichern wollen, gehören unter anderem Haltbarkeitsgarantien und eine knappere Kalkulation bei Schnittblumen, die nicht als Strauß angeboten werden (Einzelblumen oder die so genannte Bundware). Auch ein höherer Anteil an Fertigsträußen ist für Floristen kalkulatorisch von Vorteil.
Literatur
Wegener, Ursula: Sträuße. Geschichte, Technik, Gestaltung. Ulmer, Stuttgart 1994. ISBN 3800164833
Weblinks
- [http://www.gartenlinksammlung.de/lfloristik.htm Floristische Webtipps]
- [http://www.garten-literatur.de/Blattwerk/florist.htm Büchertipps Floristik]
Siehe auch
- Ikebana
Kategorie: Handwerksberuf
Kategorie:Blume
HandwerkAls Handwerk wird der Berufsstand und die gewerbliche Tätigkeit bezeichnet, bei der meist auf Bestellung ein Produkt oder eine Dienstleistung unmittelbar für den Verbraucher hergestellt wird. Es steht somit im Gegensatz zur industriellen Massenproduktion auf Vorrat. Wer Handwerker ist und wer ein sonstiges Gewerbe betreibt, ist in der Handwerksordnung festgelegt.
Geschichte
Handwerksordnung
Im ländlich orientierten frühen Mittelalter gab es nur wenige Berufe, die durch Handwerker verrichtet wurden. In geistlichen Grundherrschaften waren dies zumeist Mönche, die sich spezialisiert hatten, zum Beispiel im Kunsthandwerk oder der Glasherstellung. Das Bauhandwerk, Steinmetze und Maurer, waren zu dieser Zeit ebenfalls technisch weit fortgeschritten. Alle anderen Tätigkeiten wurden auf den Fronhöfen oder von den freien Bauern selbst erzeugt oder verarbeitet. Ausnahmen waren hierbei der Schmied und der Müller, da bei diesen Berufen eine umfangreiche Ausrüstung notwendig war.
Ab dem Hochmittelalter, mit dem Entstehen von Städten änderte sich die Situation des Handwerks. Immer mehr handwerklich begabte Menschen zogen in die Städte, da dort hohe Absatz- und Gewinnchancen lockten. Die hohe Nachfrage nach Produkten änderte das Arbeitsverhalten von Auftragsarbeit hin zur ständigen Produktion. Die hergestellten Waren wurden dann auf den regelmäßig stattfindenden Märkten verkauft oder in den bei den Werkstätten befindlichen Läden zum Verkauf ausgestellt.
Die verschiedenen Handwerksberufe schlossen sich zu Zünften zusammen.
Handwerker, die unabhängig und selbständig tätig waren, hatten es sehr schwer, da sie nur selten von einem Händler beliefert wurden. Letztere waren stark in die Zunft eingebunden und richteten sich maßgeblich nach ihren Vorgaben.
Unzünftige Handwerker wurden ordnungspolizeilich verfolgt. In der Stadt flüchteten sie dann (wenn die Häuser mit der Traufseite zur Straße standen) quer über die Hausböden von Giebeldurchschlupf zu Giebeldurchschlupf ganze Straßenzüge entlang, daher ihr (ursprünglich niederdeutscher) Name "Bönhasen".
In ländlichen Gegenden gab es lange Zeit wandernde Handwerker, manchmal als Stöer bezeichnet.
Organisationsstruktur
Das Handwerk ist in Deutschland sehr stark organisiert:
Jeder Handwerksbetrieb ist Pflichtmitglied in der für ihn zuständigen Handwerkskammer (vergleichbar der Industrie- und Handelskammer) und Berufsgenossenschaft. Diese Kammern bilden regionale Kammertage, die Mitglied im Zentralverband des deutschen Handwerks sind. Oberstes Organ der Handwerkskammern: Deutscher Handwerkskammertag
Darüber hinaus sind viele Handwerksbetriebe freiwillig in Innungen organisiert. Diese Innungen sind in der Regel regional in Kreishandwerkerschaften und fachlich in Landesfach- bzw. Landesinnungsverbänden organisiert, die auf Bundesebene Zentralfachverbände bilden. Als Juniorenorganisation vertreten die Junioren des Handwerks die Interessen der jungen Handwerksmeister/innen und Führungskräfte im Handwerk.
Die 54 Handwerkskammern und 43 Zentralfachverbände bilden mit weiteren bedeutenden Einrichtungen des Handwerks den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Siehe auch
- Kunsthandwerk (Kunstgewerbe), Berufe von A-Z
- Portal:Architektur und Bauwesen
Weblinks
- [http://www.zdh.de Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)]
- [http://www.handwerk.de Portal des deutschen Handwerks]
- [http://www.buhev.de Handwerker für das Recht auf Selbstständigkeit ohne Meisterbrief]
- [http://www.handwerksfilme.de Filme über alte Handwerksberufe]
- [http://www.handwerksjunioren.de Junioren des Handwerks e.V.]
Kategorie:Handwerk
th:หัตถกรรม
Blume
Eine Blume bezeichnet umgangssprachlich entweder eine dekorative Blüte, einen Blütenstand inkl. eines Teils der Sprossachse meist krautiger Pflanzen oder eine dekorativ blühende Topf- oder Gartenpflanze. Sie dient schmückenden Zwecken, z. B. im Blumenstrauß, Blumenkranz oder Blumengebinde.
Botanisch sind die beiden Begriffe Blume und Blüte klar voneinander zu trennen.
Die Blüte wird als Spross begrenzten Wachstums im Dienste der sexuellen Vermehrung definiert.
Die Blume ist die bestäubungsbiologische Einheit der Blütenpflanzen.
So kann eine Blume aus mehreren Blüten zusammengesetzt sein (zum Beispiel die Körbchen der Korbblütengewächse (Asteraceae), Kardengewächse (Dipsacaceae) oder Eriocaulaceae, die Cyathien der Wolfsmilchgewächse (Euphorbiaceae) oder die Kesselfallen der Aronstabgewächse (Araceae)) oder eine Blüte kann aus mehreren Blumen bestehen (beispielsweise Schwertliliengewächse (Iridaceae)).
Die Blüte ist also ein morphologischer Begriff, Blume ein ökologischer.
Die größte Blume der Welt wird vom Titanenwurz (Amorphophallus titanum) gebildet und wird über zwei Meter hoch, die größte Blüte der Welt wird dagegen von einer Pflanze der Familie der Rafflesiengewächse (Rafflesiaceae) (Rafflesia arnoldi) gebildet und wird etwa einen Meter breit.
Siehe auch
Blumensprache, Trockenblume, Schnittblume, Suche über die Blütenfarbe
Kategorie:Botanik
ja:花
ko:꽃
simple:Flower
th:ดอกไม้
zh-min-nan:Hoe
Pflanzen
Die Pflanzen bilden ein eigenes Reich innerhalb der Domäne der Eukaryoten. Mit ihnen befasst sich wissenschaftlich die Disziplin der Botanik.
Pflanzen leben - im Gegensatz zu den heterotrophen Tieren und Pilzen - fast ausschließlich photoautotroph, das heißt, sie stellen die zum Wachsen und Leben notwendigen organischen Stoffe mit Hilfe des Sonnenlichts durch Photosynthese selbst her (Phototrophie), wobei sie als Kohlenstoffquelle ausschließlich Kohlenstoffdioxid nutzen (Autotrophie). Ausnahmen sind einige parasitische Pflanzen, die ihre Nahrung von anderen Pflanzen beziehen und im Laufe der Evolution ihr Chlorophyll (Blattgrün) verloren haben.
Historisch hat sich die Definition des Begriffs Pflanze gewandelt. So werden heute Photosynthese betreibende Prokaryonten wie beispielsweise die Cyanobakterien (Cyanobacteria) nicht mehr zu den Pflanzen gezählt. Dies gilt auch für eine ganze Reihe von Protisten-Arten, beispielsweise die Rotalgen oder Braunalgen. Auch die Pilze wurden ursprünglich mit zu den Pflanzen gezählt, obwohl man heute weiß, dass sie näher mit den Tieren verwandt sind. Sie werden hier in ihr eigenes Reich gestellt.
Heute folgt man in der Biologie fast ausschließlich dem phylogenetischen System, das die Pflanzen anhand ihrer Abstammung systematisch gruppiert. Demnach gelten nur die Grünalgen (Chlorophyta) neben den Landpflanzen (Embryophyta) als echte Pflanzen.
All diese Organismen enthalten Chlorophyll a und Chlorophyll b und speichern die photosynthetisch produzierten Zucker in Form von Stärke in den Chloroplasten.
Die Zellwände dieser Organismen bestehen aus Zellulose.
Pflanzen treten oft in charakteristischen Gruppen, den so genannten Pflanzengesellschaften auf. Pflanzen können durch Abgabe allelopathischer Stoffe auf andere Pflanzen einwirken.
Systematik
Es ist zu beachten, dass die Unterteilung in Klassen, Abteilungen, etc. nicht nur einem ständigen Wandel unterworfen ist, sondern durch die damit etablierten Ränge heute auch als umstritten gilt. Vielerorts wird heute an einer ranglosen Taxonomie gearbeitet. Die Wikipedia folgt allerdings hier der klassischen Systematik.
Grünalgen (Chlorophyta)
- Prasinophyta
- Pedinophyta
- Chlorophycota
Landpflanzen (Embryophyta)
- Moose (Bryophyta)
- Marchantiopsida
- Jungermanniopsida
- Laubmoose (Bryopsida)
- Hornmoose (Anthocerotopsida)
- Gefäßpflanzen
- Gefäßsporenpflanzen (Pteridophyta)
- Urfarne (Psilophyta)
- Bärlapppflanzen (Lycopsida)
- Schachtelhalme (Equisetopsida)
- Farne (Filicopsida)
- Samenpflanzen (Spermatophyta)
- Nadelholzgewächse (Coniferophyta)
- Palmfarne (Cycadophyta)
- Ginkgopflanzen (Ginkgophyta)
- Gnetophyta
- Blütenpflanzen (Magnoliophyta)
Bedeutung für den Menschen
In ihrer Bedeutung für den Menschen unterscheidet man zwischen wildwachsenden Pflanzen, darunter auch die willkürlich so genannten Unkräuter, und Kulturpflanzen.
Zu den teils wild, teils kultiviert wachsenden Nutzpflanzen zählt man die Heilpflanzen (siehe auch Liste der Heilpflanzen) und die Küchenkräuter (siehe auch Kräuter). Bei Gewürzen handelt es sich meist um getrocknete Küchenkräuter (siehe auch Liste der Küchenkräuter und Gewürze). Kräuter für Aufgüsse und Tees werden sowohl frisch als auch getrocknet eingesetzt. Sehr häufig werden aromatische Pflanzen auch nur ihres Duftes wegen angepflanzt, wie es bei duftenden Blumen - insbesondere den Rosen - der Fall ist.
Substanziell genutzt werden auch die in der Regel rauscherzeugenden Drogenpflanzen, die oft zu den Giftpflanzen zählen.
Zierpflanzen werden dagegen aus ästhetischen Gründen angepflanzt; die meisten Zimmerpflanzen gehören in diese Kategorie, vernachlässigt man in geschlossenen Räumen angebaute Kräuter.
Siehe auch: Systematik des Pflanzenreiches
Weblinks
- [http://www.pflanzenbestimmung.de/ Online Pflanzenbestimmung]
- [http://www.pflanzenbuch.de/pflanzendatenbank.php Pflanzendatenbank]
- [http://www.pflanzen-portal.com Pflanzen-Portal]
!Kategorie:Botanik
zh-min-nan:Si̍t-bu̍t
ja:植物
ko:식물
ms:Tumbuhan
simple:Plant
th:พืช
Ausbildungsberuf
Ausbildungsberufe sind in Deutschland die beruflichen Tätigkeiten, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System erlernt werden können.
Ausbildungsberufe werden durch Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung staatlich anerkannt, die durch die Ausbildung zu erwerbenden Befähigungen werden durch die Ausbildungsordnung festgelegt. Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.
Gesetzliche Grundlage
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sagt in § 4 und 5 zu der Ausbildungsordnung:
§ 4
Anerkennung von Ausbildungsberufen
(1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausbildungsberufe staatlich anerkennen und hierfür Ausbildungsordnungen nach § 5 erlassen.
(2) Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden.
(3) In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18
Jahren nicht ausgebildet werden, soweit die Berufsausbildung nicht auf den Besuch weiterführender Bildungsgänge vorbereitet.
(4) Wird die Ausbildungsordnung eines Ausbildungsberufes aufgehoben, so gelten für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse die bisherigen Vorschriften.
(5) Das zuständige Fachministerium informiert die Länder frühzeitig über Neuordnungskonzepte und bezieht sie in die Abstimmung ein.
§ 5
Ausbildungsordnung
(1) Die Ausbildungsordnung hat festzulegen
1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,
2. die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
3. die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens
Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
4. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung
der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Ausbildungsrahmenplan),
5. die Prüfungsanforderungen.
(2) Die Ausbildungsordnung kann vorsehen,
1. dass die Berufsausbildung in sachlich und zeitlich besonders gegliederten,
aufeinander aufbauenden Stufen erfolgt; nach den einzelnen Stufen soll ein
Ausbildungsabschluss vorgesehen werden, der sowohl zu einer qualifizierten
beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 befähigt, als auch die Fortsetzung der Berufsausbildung in weiteren Stufen ermöglicht (Stufenausbildung),
2. dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen
durchgeführt wird,
3. dass abweichend von § 4 Abs. 4 die Berufsausbildung in diesem Ausbildungsberuf unter Anrechnung der bereits zurückgelegten Ausbildungszeit
fortgesetzt werden kann, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren,
4. dass auf die durch die Ausbildungsordnung geregelte Berufsausbildung eine
andere, einschlägige Berufsausbildung unter Berücksichtigung der hierbei
erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten angerechnet
werden kann,
5. dass über das in Absatz 1 Nr. 3 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus
zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
werden können, die die berufliche Handlungsfähigkeit ergänzen oder erweitern,
6. dass Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der
Ausbildungsstätte durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert (überbetriebliche Berufsausbildung),
7. dass Auszubildende einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben.
Im Rahmen der Ordnungsverfahren soll stets geprüft werden, ob Regelungen
nach Nummer 1, 2 und 4 sinnvoll und möglich sind.
Die anerkannten Ausbildungsberufe werden in einem Verzeichnis geführt, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben wird.
Siehe auch: Liste von Ausbildungsberufen, Liste von Berufen
In Österreich werden diese Berufe als Lehrberuf bezeichnet. Zur Zeit (2005) sind etwa 300 Lehrberufe möglich, wobei nur ca. 10 Lehrberufe als die meistgesuchtesten gelten. Erst bei Erfolglosigkeit der Lehrstellensuche wird auf andere zurückgegriffen.
Weblinks
- [http://www2.bibb.de/tools/aab/aabberufeliste.php/ Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung]
- http://www.berufskunde.com
Kategorie:Berufsbildung
Farbenlehre
Als Farbenlehre bezeichnet man ästhetische oder naturwissenschaftliche Theorien über die Funktion und Wirkung von Farben. Sie ist die Lehre der Erscheinungsweise, die streng zu trennen ist von der Lehre der Pigmente (Farbstoffe).
Es gibt zahlreiche heterogene Farbenlehren von Isaac Newton, Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Ostwald, Johannes Itten, Harald Küppers, Hermann von Helmholtz, Ewald Hering u.a.
Goethes Farbenlehre beschäftigt sich nicht mit der physikalischen Farbzerlegung bzw. Farbsynthese, sondern zielt auf die "sinnlich-sittliche Wirkung" der Farbe ab. Dabei entdeckte er das Phänomen der subjektiven Farben und die Grundprinzipien des Farbensehens, beispielsweise den Nachbildeffekt und den Simultankontrast. Insbesondere untersuchte er das Phänomen der Farbigen Schatten.
Eine Zwischenstellung nehmen Eugène Chevreul, der sich mit dem intensitätssteigernden Simultankontrast der Pigmente in ihrer industriellen und künstlerischen Bedeutung befasste, und Gertrud Grunow ein, die sich mit den entsprechenden motorischen Wirkungen der Farbe befasste.
Die physikalischen Ansätze haben ihren Ausgangspunkt in James Clerk Maxwells Entdeckung, dass sich jede Farbe aus den Primär- oder Grundfarben Rot, Gelb und Blau zusammensetzt (1861). Die physikalischen Farbenlehren beschäftigen sich mit dem elektromagnetischen Spektrum, den Spektralfarben und der additiven und subtraktiven Farbsynthese.
Vom biologischen Standpunkt aus befasst sich die Sehphysiologie mit den chemischen und physiologischen Aspekten der Farbwahrnehmung sowohl im Auge als auch im Gehirn.
Die Farbmetrik beschäftigt sich mit der Messung von Farben und Farbabständen. Dabei unterscheidet man die niedere von der höhere Farbmetrik: die niedere bezieht sich auf die physikalischen Ursachen und Eigenschaften von Farbe, während sich die höhere mit der Wahrnehmung von Farbe befasst. Ein wichtiges Ziel der Farbmetrik ist es, einen geeigneten Farbraum zu finden, in dem sich Farben gleichabständig anordnen lassen. Dies ist für den Wahrnehmungsaspekt schwierig, das das Auge nicht in allen Farbbereichen gleich fein unterscheidet. Ein Versuch, dies abzubilden, sind die MacAdams-Ellipsen gleicher Farbwahrnehmung.
Web Links
- [http://www.metacolor.de Metacolor] Sehr gute Webseite zum weiterlesen
kategorie: Farbsystem
Kategorie:Wahrnehmung
BetriebswirtschaftDie Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft und damit in weiterem Sinne eine spezielle Form der Sozial-, Kultur- und Geisteswissenschaften. Wie Wirtschaftswissenschaft grundsätzlich beruht sie auf der Tatsache, dass für den Menschen die meisten Güter knapp sind und von den Akteuren bewirtschaftet werden müssen. Sie beschreibt die ökonomischen Funktionen des Betriebes innerhalb einer Volkswirtschaft. Dazu gehört neben den Unternehmenszielen und den betriebswirtschaftlichen Funktionen vor allem die optimale Organisation der Produktionsfaktoren. Im weiteren Sinn sind auch alle Haushalte Betriebe.
Gliederung
Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich in zwei Hauptbereiche (a und b) und überschneidet sich außerdem mit anderen Wissenschaften (c):
a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) befasst sich mit planerischen, organisatorischen und rechentechnischen Entscheidungen in Betrieben und ist dabei funktionsübergreifend und branchenübergreifend ausgerichtet. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre soll Studenten den Überblick über die Wissenschaft der Betriebswirtschaftslehre vermitteln und dabei funktions- sowie branchenübergreifende Zusammenhänge darlegen. Ziel ist es, das fachübergreifende Denken und Entscheiden zu fördern.
b) Spezielle Betriebswirtschaftslehre
In der Vergangenheit wurde die BWL nach Besonderheiten einzelner Betriebe aufgegliedert, so dass die "Institutionelle Spezielle Betriebswirtschaftslehre" (SBWL) einzelner Branchen entstand. Beispiele hierfür sind:
- Industriebetriebslehre
- Bankbetriebslehre bzw. Bankwirtschaft
- Handelsbetriebslehre
- Versicherungsbetriebslehre
- Medienbetriebslehre
- BWL der Genossenschaften
- BWL der Gesundheitsbetriebe
- Verkehrsbetriebslehre
Diese Unterteilung hat sich als unzweckmäßig erwiesen, da in den Branchen immer wieder dieselben funktionellen Probleme auftauchen und somit Dopplungen in Forschung und Lehre vorlagen. Deshalb hat sich in den letzten Jahrzehnten die funktionelle Aufteilung der "Speziellen Betriebswirtschaftslehre" (SBWL) durchgesetzt. Beispiele hierfür sind:
- Absatz und Marketing
- Controlling (Internes Rechnungswesen)
- Finanzen | Finanzwirtschaft (Investition und Finanzierung, Kapitalmärkte)
- Internationale Betriebswirtschaftslehre/Außenhandel
- Logistik
- Organisation
- Personal
- Produktionswirtschaft und Logistik
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung (Externes Rechnungswesen)
- Ökologieorientierte Betriebswirtschaftslehre
- Unternehmensführung und Management
- Konzernmanagement
- Unternehmensgründung/Entrepreneurship
- Wirtschaftsinformatik
- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
An einigen Hochschulen wird die Spezielle BWL auch "Besondere Betriebswirtschaftslehre" (BBWL) genannt.
c) Schnittmengen mit anderen Wissenschaften
Die BWL bildet mit anderen Wissenschaften Schnittmengen. Diese Schnittmengen bilden wiederum eigenständige Lehr- und Forschungsbereiche, können oft aber auch als SBWL bzw. BBWL gewählt werden:
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Wirtschaftsmathematik
- Wirtschaftspädagogik
- Wirtschaftsgeographie
Von diesen Bereichen ist die Wirtschaftspädagogik zumeist den wirtschaftswissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen oder philosophischen Fakultäten der Hochschulen zugeordnet. Die Wirtschaftsinformatik und das Wirtschaftsingenieurwesen ist uneinheitlich entweder den BWL- oder den jeweiligen technischen Fakultäten zugeordnet. Je größer die Auswahl an unterschiedlichen ingenieurwissenschaftlichen Vertiefungen ist, um so eher ist es den BWL-Fakultäten zugeordnet. Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsgeographie befinden sich, i.d.R., in naturwissenschaftlichen Fakultäten, wie z.B. Mathematik- und Geographiefakultäten.
Akademische Ausbildung
Das Studium der Betriebswirtschaftslehre ist an Universitäten und Fachhochschulen möglich und endet mit dem akademischen Grad eines Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kaufmann (FH), Diplom-Wirtschaftswissenschaftler, Diplom-Volkswirt (mit Wahlpflichtfächern im Bereich der BWL) oder Diplom-Ökonom, im Bereich der Wirtschaftspädagogik wird der akademische Grad eines Diplom-Handelslehrers oder eines Diplom-Wirtschaftspädagogen erlangt. An Fachhochschulabsolventen wird der Grad mit dem Zusatz "(FH)" vergeben, wobei der Grad Diplom-Betriebswirt ausschließlich von FHs vergeben wird. Durch die Einführung konsekutiver Studiengänge entstehen vermehrt auch Bachelor- und Masterstudiengänge.
Ein guter universitärer Diplom- und Mastergrad sowie sehr gute Fachhochschulabschlüsse mit entsprechendem fachlichem Bezug sind Zugangsvoraussetzung zur Promotion.
Nichtakademische Ausbildung bzw. betriebswirtschaftliche Weiterbildung
Das Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer staatlich anerkannten Berufsakademie endet mit dem Abschluss als (Diplom-)Betriebswirt (BA), wobei der Abschluss kein akademischer Grad ist.
Für weitere Informationen zur nichtakademischen Ausbildung, insbesondere nichtakademische Weiterbildung siehe auch den Artikel Betriebswirt.
Organisationen, Verbände und Vereine
bdvb e.V. Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebwirte e.V. (bdvb) - Berufsverband für Wirtschaftsakademiker und Studierende der Wirtschaftswissenschaften
Literatur
- Wöhe, Günter / Döring, Ulrich: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 21. Auflage. München, Verlag Franz Vahlen, 2002, ISBN 3800628651.
- Bestmann, Uwe: Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 10. Auflage. München, R. Oldenburg Verlag München Wien, 2001, ISBN 3486253638
- Albach, Horst: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Auflage, Gabler-Verlag Wiesbaden, 2000, ISBN 3409229353
- Jean-Paul Thommen/Ann-Kristin Achleitner: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Umfassende Einführung aus managementorientierter Sicht, 4. Auflage, Gabler-Verlag Wiesbaden, ISBN 3409430164
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung, Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
- Domschke, Wolfgang / Scholl, Armin: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre - Eine Einführung aus entscheidungsorientierter Sicht, 3. Auflage, Berlin, Heidelberg, New York, Springer-Verlag, 2005. ISBN 3-540-25047-6
Siehe auch
Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaftslehre, Controlling, Rechnungswesen, Treasury,
Wirtschaftsingenieurwesen
- Portal:Wirtschaft
- Wirtschaft
- Managementlehre
- Erich Gutenberg
Weblinks
- [http://www.bdvb.de bdvb] Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.
- [http://www.bwl-studium.org Bwl Portal und Community rund um das Bwl-Studium]
- [http://www.mba-studium.net MBA Portal - Master of Business Administration]
-
ja:ビジネス
th:ธุรกิจ
FranchiseDer Begriff Franchising oder Konzessionsverkauf bezeichnet eine Geschäftsmethode (Vertriebssystem im Einzelhandel), bei der ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die regionale Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung stellt (Weitergabe eines Geschäftskonzepts). Weitere Bedeutungen: Alleinverkaufsrecht, Konzessionserteilung, Lizenzvergabe, Selbstbehalt, Stimmrecht, Verkaufskonzession
Grundlagen
Das Franchising ist als neuere Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch geregelt. Der Franchisenehmer ist stärker in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden, als der bloße Vertragshändler. Franchising wird von Großunternehmen mit einer weit verzweigten Filialstruktur angewendet, um die Filialleiter in eine Scheinselbständigkeit zu überführen. Obwohl völlig vom Zentralunternehmen abhängig, haben diese keinen Arbeitnehmerschutz. Die Angestellten des Franchisenehmers arbeiten durch diese Struktur in einem Kleinbetrieb, was das Geltendmachen von Arbeitnehmerrechten erschwert. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistung zwar rechtlich selbständig, zahlt jedoch Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, eines einheitlichen Namens und Auftretens nach außen, eines Symbols oder zur Nutzung einer Marke und eines einheitlichen Vertriebssystems sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen.
Der Franchisenehmer ist dennoch Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Wortherkunft
Der Begriff „Franchising“ leitet sich aus dem französischen Wort „Kotverschmierung“ ab. „Franchise“ bedeutet im Französischen die Befreiung von Abgaben beziehungsweise Gebühren. Diese Bedeutung kann zu Missverständnissen führen, da Franchising in der heutigen Zeit zwar mit Abgaben und Gebühren in Verbindung gebracht wird, jedoch keine Befreiung, sondern eine Belastung mit Abgaben und Gebühren erfolgt.
Im 17. und 18. Jahrhundert wurde unter „Franchise“ in Frankreich und Großbritannien die Gewährung eines Privilegs verstanden, welches von Königen an zuverlässige Persönlichkeiten vergeben wurde. Diese Persönlichkeiten hatten dann das Recht gegen Entgelt die Produktion oder den Handel mit bestimmten Erzeugnissen zu betreiben. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass „Franchise“ die Nutzung von Rechten gegen Entgelt beinhaltet. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren Absatzsysteme mit Depositären, Konzessionären und Gérants verbreitet, die Vorläufer zu dem heutigen Franchising darstellen.
Vorteile für den Franchise-Nehmer
- Der Eintritt in den Markt wird beschleunigt, weil das System bekannt und etabliert ist.
- Der Franchise-Nehmer hat Gebietsschutz.
- Der Franchise-Geber stellt ein getestetes Geschäfts-Konzept und dazu ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung.
- Der Franchise-Geber hat durch langjähriges Marketing ein gutes Image aufgebaut und pflegt dieses permanent.
- Die Kreditwürdigkeit ist bei Banken höher, da das unternehmerische Risiko reduziert ist.
- Der FN kann Größenvorteile (z.B. bei Werbeaktionen oder Einkäufen) nutzen.
- Der Franchise-Nehmer ist dennoch selbständiger Unternehmer.
Vorteile für den Franchise-Geber
- Der Franchise-Geber nutzt insbesondere die Bereitschaft des Franchise-Nehmers als selbständiger Unternehmer.
- Wenn ein vorhandener Betrieb als Franchise-Nehmer übernommen wird, kann sofort auf ein laufendes Geschäft und einen festen Kundenstamm zurückgegriffen werden.
- Der Franchise-Geber kann den erheblichen Aufwand eines Filialsystems vermeiden, und ein für sein Unternehmen zugeschnittenes Vertriebsnetz aufbauen.
- Der Franchise-Geber kann sein marktbewährtes System und Know-how mit einem recht geringen Kapitaleinsatz vermarkten.
- direkterer und zugleich mittelfristig Kapital schonenderer Marktzugang
- Rationalisierung, größere Effizienz des Systems am Markt
- steigenden Attraktivität bei den Lieferanten
- schnellere Expansionsmöglichkeiten
- Markt-, Kunden- und Partnernähe
Statistik
Die wichtigsten Franchise-Aktivitäten in Deutschland
- Einzelhandel 32,5 %
- Hotellerie und Gastronomie 8,4 %
- Makeln und Vermitteln 8,3 %
- Schulung und Beratung 7,2 %
- Büroarbeit und Geschäftshilfe 6,5 %
- Personenbetreuung u. -pflege 6,1 %
- Transport und Zustellung 5,1 %
- Reparatur und Renovierung 4,8 %
- Herstellung und Verarbeitung 4,7 %
Quelle: Fachverlag U. Kessler, Erhebung bei 941 Franchise-/Lizenzgebern, (Stand: 8/2002).
Trotz praktischer Vorteile kann es vor allem bei kleineren und markenschwachen Franchisegebern (FG) vorkommen, dass die Systempartnerschaft wenig oder nichts wert ist (Adverse Selection). Fälle, in denen der Franchisenehmer einige dutzend Seiten wertlose Marketingsprüche und die Verpflichtung bei einem bestimmten Großhändler einzukaufen teuer erstehen, kommen immer wieder vor. Im Fall langfristiger Abnahmeverpflichtungen ohne präzise Marketing- und Schulungsleistungen beziehungsweise ohne verbindliche Zusage einer Verwaltungsdienstleistung für den Franchisenehmer kann sich die sonst sinnvolle Idee der Arbeitsteilung und Systempartnerschaft somit auch als wenig seriöse Methode einer Distributionspolitik darstellen, die darüber hinaus i.d.R. noch nicht einmal rechtlich beanstandet werden kann.
Für den FG ist es immer ein gewisses Risiko, dass er nicht den direkten Kontakt zu seinen Kunden hat, sondern auf die Arbeit und den Umgang seiner FN angewiesen ist. Eine schlechte Kundenbetreuung eines FN könnte Auswirkungen auf das gesamte Produkt haben.
- Beispiel: Die "Finger im Salat"-Affäre. Eine Kundin in den USA hatte im Juni 2005 die Restaurantkette "Applebee's" (eine der größten Familienrestaurantketten der USA mit 1700 Filialen) verklagt, weil sie angeblich eine Fingerkuppe nebst Fingernagel in ihrem Salat gefunden hatte. Die Börse reagierte, die Applebee's-Aktie an der Nasdaq rutschte nach bekannt werden prompt um 3,2 Prozent ab. (Quelle: Spiegel Online; http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,362812,00.html 10.07.05 1050 Uhr)
Ein Nachteil für den Franchise-Nehmer ist ebenfalls, dass ihr Unternehmensgewinn durch direkte und indirekte Abgaben geschmälert wird. Auch können die Verträge von den FG zu umfangreich und dauerhaft gestaltet sein, was dann im Falle eines nicht aufgehenden Marketingkonzeptes oder eines ungeeigneten bzw. schlechten Produktes des FG's dem FN schadet.
Franchisepartner (Auswahl)
- Hotel- und Gaststättengewerbe: McDonald's, Burger King, Pizza Hut, Subway, Schnitzel, Hooters, Vapiano,
- Bildung: inlingua Sprachschulen,
- Handel: OBI, Goodyear, Aral, Vodafone, Bang & Olufsen, Benetton (Kleidung)
- Hauslieferanten: Eismann
- Musik: Musikschule Fröhlich
- Computer: Vobis
Weblinks
- [http://www.dw-world.de/dw/lesson/0,1620,268560,00.html Deutsche Welle, Wirtschaftsdeutsch, Lektion zum Thema "Franchising" am Beispiel OBI]
Kategorie:Unternehmensform
Kategorie:Planung und Organisation
ja:フランチャイズ
th:แฟรนไชส์
KalkulationUnter Kalkulation (vom lat.: calculare = rechnen ) versteht man im Allgemeinen eine Berechnung, besonders im kaufmännischen Bereich. Im Rechnungswesen ist Kalkulation die Ermittlung der Kosten einer Ware oder Dienstleistung zur Festsetzung des Verkaufspreises. Genaue Kalkulationen erfordern eine detaillierte betriebliche Kostenrechnung.
Die Basis aller weiteren Zuschläge sind erstmal die Selbstkosten d.h. was kostet mich die produzierte Ware oder angebotene Dienstleistung ohne Gewinnzuschlag.
Die Kalkulation eines Verkaufspreises ist (i.d.R.) nicht präzise zu beschreiben, da dies bei fast jedem Unternehmen unterschiedlich berechnet wird. Dies sei an einem Beispiel vorgeführt:
Ausgehend von einem Bruttoeinkaufspreis (FAP = Fabrikabgabepreis) werden u.U. verschiedenste Rabatte abgezogen. Dies können Mengenrabatte, Artikelrabatte, Werbekostenzuschüsse usw. sein. Die Reihe lässt sich beliebig fortsetzen. Es entsteht so in der Folge ein Nettoeinkaufspreis. Dieser stellt den echten Einkaufspreis dar und dient nun als Basis für die Berechnung oder Kalkulation des Verkaufspreises.
Die einfachste Methode ist zu rechnen: Netto + Spanne = Verkaufspreis. In vielen Unternehmen (besonders Filialunternehmen) wird aber abhängig von der Lage, Mitbewerbern usw. der Wert "Spanne" wieder relativiert, indem man diverse Kriterien aufnimmt.
Bei großen Konzernen, bei denen zahlreiche Kostenarten vielen Kostenträgern zugeordnet werden müssen, wird versucht durch den Einsatz von Standardsoftware, wie beispielsweise SAP, diesem Problem beizukommen. Hier zeigt sich aber, dass zwischen der Phantasie eines Unternehmens und den Möglichkeiten einer standardisierten Software oft Welten klaffen. Viele Unternehmen ziehen es daher vor, spezielle Software anzuschaffen, wie z.B. ein Datawarehouse oder ein Produkt wie Hyperion.
Siehe auch: Kostenträgerstückrechnung
Kategorie:Rechnungswesen
Kategorie:Kostenrechnung
ja:計算
Kategorie:HandwerksberufKategorie für die einzelnen Berufe des Handwerks. Allgemeine Begriffe und Tätigkeitsfelder bitte in die :Kategorie:Handwerk
Kategorie:Beruf
Kategorie: Handwerk
Predefinição:PontoMapa
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Muso Shinden-ryu
Muso Shinden-ryu (夢想神伝流 Musō Shinden ryū) is a branch of the discipline iaido which can be traced back to the originator of iaido, a samurai named Hayashizaki Jinsuke Minamoto no Shigenobu. This unique school of swordsmanship (iai) which grew out of the day to day life of the samurai during the Edo period, was preserved in an unbroken line of headmasters through the centuries. It was codified by Master 2 August, 1886-18 July, 1935) was an Irish-American Prohibition gangster and a member of Chicago's North Side Gang.
Born Leland A. Varain, Alterie joined the ranks of the Irish North Side gang of Di
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Royal University of Bhutan
The Royal University of Bhutan, founded on June 3, 2003, is the national university system of Bhutan. It is comprised of 10 member institutions including:
- Sherubtse College in Kanglung, Trashigang, the original college in Bhutan
- The National Institute of Education (NIE) with campuses in
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Battle of Badon
In the Battle of Mount Badon (Latin Mons Badonicus, Welsh Mynydd Baddon) Romano-British and Celts inflicted a severe defeat on an invading Anglo-Saxon army sometime in the decade before or after 500. While it is a major political/military event of the 5th a
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Reconstructing the vowelized Hebrew spelling of the Tetragrammaton
to AD 300), Aramaic (10th century BC to 1 BC) and modern Hebrew scripts.]]The Tetragrammaton (Greek: τετραγράμματον word with four letters) is the usual reference to the Read More... |
Wikipedia:Requests for Mediation
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