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Zweischwertertheorie

Zweischwertertheorie

Die Zwei-Schwerter-Theorie (oder: Zweischwerterlehre) beschreibt das Rangverhältnis zwischen kaiserlicher und päpstlicher Macht und Rechtsetzungsbefugnis im frühen Mittelalter.

Vorgeschichte

Nach der Akzeptanz des Christentums als römischer Staatsreligion durch den römischen Kaiser Konstantin I. übten die römischen Kaiser die Funktion als oberste Wächter und Hüter der Staatskirche aus. Als solche hatten sie einen sehr starken Einfluss, auch auf die inhaltliche Entwicklung des Christentums. Alle gesamtkirchlichen Konzilien wurden bis zum 5. Jahrhundert vom römischen Kaiser einberufen und auch persönlich geleitet. Die Bischöfe besaßen den Status kaiserlicher Beamten (daher ist purpur heute noch Farbe der Bischofs- und Kardinals- gewänder) und waren mit umfangreichen Verwaltungsfunktionen betraut. Es galt die Idee "Ein Reich - Ein Kaiser - Eine Kirche". 330 wird Byzanz neue Kaiser- und Hauptstadt des römischen Reiches. Dadurch spitzt sich der bereits vorher schwelende Konflikt zwischen dem Patriarchat Rom (dem Papst) und dem Patriarchat Byzanz' stetig zu, wie auch die ost- und weströmischen Kaiser untereinander nicht ohne Spannung agieren. 451 erklärt das Konzil von Chalkedon die Patriarchen von Rom und Byzanz für ebenbürtig. 476 wird Westrom erobert und Romulus Augustulus als letzter weströmischer Kaiser abgesetzt. Danach wurden die kaiserlichen Rechte selbstverständlich vom oströmischen Kaiser in Konstantinopel wahrgenommen, dessen Einfluss dem römischen Papst auch unter dem Gesichtspunkt der weiter dauernden Auseinandersetzung der Patriarchen um die Vormachtstellung Roms missfallen musste. Die kaiserliche Autorität und Hoheitsgewalt stellte für die stets hochpolitisch agierenden Päpste zudem eine große persönliche Bedrohung dar. Papst Gregor III. ist 731 n.Chr. der letzte Papst, der zu seiner Wahl das Einverständnis des oströmischen Kaisers einholt. Nachdem in der Zeit der Patristik (lat., Wissenschaft von den Schriften u. Lehren der Kirchenväter) durch Augustinus De Civitate Dei eine deutlichere Trennung zwischen geistlicher und natürlicher Welt vollzogen wurde, stellte sich auch für das Christentum immer stärker die Frage nach dem Verhältnis zwischen weltlicher und kirchlicher Rechtsetzungsbefugnis.

Die Theorie

Erstmals offiziell 494 wurde von Papst Gelasius I. in einem Brief an Kaiser Anastasios I. in Konstantinopel die These aufgestellt, Jesus Christus habe zur Regentschaft der Welt an den Papst und den Kaiser zwei Schwerter verliehen, eines dem Kaiser zur Herrschaft und Verwaltung der weltlichen Dinge, das geistliche Schwert aber dem Papst zur Herrschaft über die geistlichen Dinge. Sinnbildlich für die Verleihung von Legitimität und Souveränität an den Papst durch Christus selbst gemeint, beanspruchte der römische Bischof also die Freiheit von jeder autoritativen Einmischung durch den römischen Kaiser.

Die Begründung

Gelasius I. berief sich in der Begründung seiner Theorie auf eine Bibelstelle im Evangelium nach Lukas 22, 38:
- deutsch: Sie sprachen aber: Herr, siehe, hier sind zwei Schwerter. Er aber sprach zu ihnen: Es ist genug
- lateinisch: At illi dixerunt Domine ecce gladii duo hic at ille dixit eis satis est Diese Bibelstelle wäre in ihrer Aussagekraft vermutlich nicht ausreichend, um die kaiserlichen Einflüsse in die Kirchen zu unterbinden. Der päpstliche Anspruch auf eine Trennung von weltlicher und kirchlicher Macht stützte sich auch auf eine stärker werdende philosophische und geistige Strömung, die geistliche und weltliche Dinge voneinander unterschied und der geistlichen Welt die größere Wichtigkeit zuerkannte. Die große Frömmigkeit im zeitlichen Umfeld der Jahrtausendwende stärkte die Kirche zusätzlich auch materiell.

Weitere Entwicklung

Die Zwei-Schwerter-Theorie beschrieb immerhin etwa 600 Jahre lang das Verhältnis zwischen Staat und Kirche. In Abbildungen aus dieser Zeit wurde sie häufig dargestellt, siehe die Abbildungen im Sachsenspiegel. Über das Rangverhältnis der zwei Schwerter untereinander sagte sie noch nichts aus. Nach der Jahrtausendwende wurde sie aber argumentativ derart ausgebaut, dass den Päpsten im jüngsten Gericht die geistliche Verantwortung für die weltlichen Taten der Könige zukomme und daher die Päpste die Verleihung des weltlichen Schwertes auch wieder rückgängig machen könnten. So wandelten christliche Theologen (z.B. Bernhard von Clairvaux) die Zwei-Schwerter-Theorie dergestalt ab, dass Jesus Christus beide Schwerter dem Papst anvertraut, dieser aber das weltliche Schwert an die jeweiligen Fürsten weiterzugeben habe, was schließlich im Dictatus Papae manifestiert wurde. Bonifatius VIII. prägte dabei den Ausspruch "Unam Sanctam" und forderte damit die Unterordnung aller weltlichen Macht unter den Papst. Mit letzterer Argumentation bestritt der Papst bereits die direkte Legitimation kaiserlicher Herrschaft durch Jesus Christus. Da der politische Einfluss des Papstes zu diesem Zeitpunkt bereits seinen Zenit überschritten hatte, schwand die faktische Bedeutung der Zwei-Schwerter-Theorie zum Ausgang des Mittelalters. Das grundsätzliche Problem einer politisch tätigen Kirche und der Verbindungen zwischen Thron und Altar bestand allerdings im weiteren fort. Im Anschluss an die Zwei-Schwerter-Theorie interpretierte der lutherische Protestantismus im Rückgriff auf Schriften und Aussagen Martin Luthers diese neu im Sinne einer Zwei-Reiche-Lehre.

Weblinks


- [http://www.uni-tuebingen.de/mittelalter/personen/schmitz/vl9899/bild-5.htm Uni Tübingen: Gerhard Schmitz, Bildquellen zur Vorlesung: Epochen der mittelalterlichen Geschichte (Bild 1)]
- [http://www.uni-tuebingen.de/mittelalter/personen/schmitz/vl9899/bild-6.htm Uni Tübingen: Gerhard Schmitz, Bildquellen zur Vorlesung: Epochen der mittelalterlichen Geschichte (Bild 2)]
- [http://www.ammermann.de/MAZweischwerterlehre.htm Früh- und Hochmittelalter - Zweischwerterlehre] Kategorie:Mittelalter

Kaiser

Kaiser ist einer der höchsten Adelstitel. Das deutsche Wort Kaiser leitet sich wie auch das russische bzw. slawische Zar von dem lateinischen Eigennamen Caesar - nach dem römischen Staatsmann Gaius Julius Caesar - ab (Caesar wurde in der Antike wie "Kaisar", nicht "Zäsar", ausgesprochen) und bezeichnete in Europa die ranghöchsten Monarchen. Analog dazu wurde der Titel Kaiser später auch auf die Herrscher Persiens, Äthiopiens, Chinas, Japans, Koreas und Annams (Vietnams) angewandt und 1878 auch von den Königen Englands in ihrer Funktion als Herrscher Indiens angenommen. Der Kaisertitel wurde in der Regel nur solchen Monarchen zugestanden, die eine übernationale Herrschaft ausübten.

Die Entwicklung des europäischen Kaisertitels

Indien Der Wandel des Eigennamens Caesar zum Herrschertitel erfolgte in einem fast 100 Jahre dauernden Prozess vom Tod Gaius Julius Caesars 44 v. Chr. bis zum Amtsantritt des Kaisers Claudius im Jahr 41. Zur vollen römischen Herrschertitulatur gehörten seit Augustus die drei Bestandteile Imperator, Caesar und Augustus. Seit Beginn des europäischen Mittelalters wurde, je nach Epoche und Sprachgebiet einer dieser Titel zur Bezeichnung der höchsten Herrscherwürde verwandt. Die meisten germanischen Sprachen übernahmen die griechische Form von Caesar, Kaisaros. Daraus entwickelte sich das deutsche Wort Kaiser. In den romanischen Sprachen bezeichnet dagegen ein von Imperator entlehntes Wort den Kaiser, etwa das italienische imperatore oder das französische empereur, auf das auch das englische emperor zurückgeht. Auch im albanischen Wort mbret für "König" ist noch der Imperator zu erkennen.

Entstehung des Kaisertitels im antiken Rom

Nachdem Gaius Julius Caesar in den Jahren 49-45 v. Chr. im Bürgerkrieg die Alleinherrschaft über Rom errungen hatte, wagte er es nicht, sich den bei den Römern verpönten Königstitel zuzulegen. Da die frühe Römische Republik aber für Notzeiten das außerordentliche Amt des Diktators gekannt hatte, ließ sich Caesar vom Senat zum Dictator perpetuus ("Diktator auf Lebenszeit") wählen. Zudem trug er den Titel Imperator, der sich von dem Begriff imperium herleitete und ursprünglich die militärische Befehlsgewalt über eine Legion bezeichnete. Zur Zeit der Republik konnte jeder Befehlshaber einer Legion von seinen Truppen zum Imperator ausgerufen werden. Später blieb der Titel allein den Kaisern vorbehalten. Er bezeichnete die tatsächliche Quelle ihrer Macht, die Militärgewalt. Als erster Kaiser der Geschichte gilt aber nicht Caesar, sondern sein Großneffe Gaius Octavius, der spätere Augustus. Dieser nahm nach Caesars Ermordung 44 v. Chr. dessen Namen an, da der Diktator ihn testamentarisch adoptiert hatte. Er nannte sich von 42 v. Chr. bis 38 v. Chr. Gaius Iulius divi filius Caesar (also "Sohn des vergöttlichten Gaius Iulius Caesar"), dann bis 27 v. Chr. Imperator Caesar divi filius mit dem Beinamen Octavian. Nachdem auch er alle Konkurrenten um die Macht ausgeschaltet hatte, verschleierte er seine faktisch königsgleiche Stellung durch den bescheiden klingenden Titel princeps, der zuvor als princeps senatuus den "Ersten des Senats", als einen Ersten unter Gleichen bezeichnet hatte, nun aber als "Ersten Bürger" verstanden wurde. Aus diesem Titel gingen der französische und englische prince und das italienische principe hervor, die alle "Fürst" bedeuten, und daraus wiederum das deutsche "Prinz". Für die angebliche "Wiederherstellung der Republik" verlieh der Senat Octavian 27 v. Chr. den Ehrentitel Augustus, der "Erhabene", unter dem er in die Geschichte eingegangen ist. Nicht nur seine Beinamen Caesar und Augustus sowie sein Titel Imperator, sondern auch seine Staatsämter, die höchsten in Rom, wurden in seiner Familie erblich, so dass der Prinzipat de facto eine Monarchie darstellte. Seit Kaiser Claudius wurde der Name Caesar endgültig zum Bestandteil der römischen Herrschertitulatur. In der Spätantike wandelte sich die Bedeutung des Titels Augustus. Seit der Tetrarchie Kaiser Diokletians existierten teils zwei Augusti, also Seniorkaiser, denen jeweils ein eigener Herrschaftsbereich unterstand. Seit Valentinian I. herrschte ein Kaiser im Westen, ein anderer im Osten. Diese Entwicklung wurde nach dem Tod Theodosius' I. endgültig.

Sonderbedeutungen des Titels "Caesar"

Seit der Zeit von Kaiser Hadrian wurde der Titel Caesar auf den designierten Nachfolger des Herrschers angewendet. Die Reichsreform unter Kaiser Diokletian sah eine Vierherrschaft (Tetrarchie) von jeweils zwei Seniorkaiser (Augusti) und zwei diesen untergeordneten Juniorkaisern (Caesares) vor. Valentinian I. erhob seinen Sohn Gratian gleich zum Augustus. Im byzantinischen Reich blieb Caesar Teil der offiziellen Kaisertitulatur bis Justinian II.. Anschließend taucht er weiterhin als besonderer Ehrentitel auf, fast ausschließlich innerhalb der kaiserlichen Familie. Unter Alexios I. Komnenos verliert der Titel diese Bedeutung und wird später zu einem Ehrentitel abgewertet.

Sakrale Stellung des Kaisertums

Zu den höchsten Staatsämtern im antiken Rom hatte auch das des Oberpriesters, des Pontifex Maximus gehört, das schon Caesar innegehabt hatte. Es verlieh seinen und Augustus' Nachfolgern neben ihrer säkularen auch eine sakrale Würde. Die sakrale Würde des Kaisertum konnte auf eine lange Tradition zurückblicken, die bereits im Alten Orient begonnen hatte. Bereits Caesar war vergöttlicht worden und diese Linie wurde im antiken Rom fortgeführt. Sie gipfelte schließlich in dem rigiden Hofzeremoniell der Spätantike. Nach der Christianisierung unter Konstantin dem Großen wurde zwar der heidnische Titel Pontifex Maximus abgelegt (wenn auch erst unter Gratian und Theodosius I.), die Sakralität der Kaiserwürde blieb davon aber weitgehend unangetastet. Auch die byzantinischen Kaiser, die russischen Zaren und die Kaiser des Heiligen Römischen Reichs leiteten aus den sakralen, zuweilen als Sakrament verstandenen Riten ihrer Krönung eine priestergleiche Stellung ab, sowie den Anspruch, die höchsten weltlichen Würdenträger und dem Papst gleichgestellt zu sein. Dieser Anspruch und die damit verbundenen Eingriffe der Kaiser in den kirchlichen Bereich führten im Abendland im 11. Jahrhundert zu einem schweren Konflikt zwischen dem römisch-deutschen Kaisertum und dem römischen Papsttum, dem Investiturstreit, in dem letzteres sich weitgehend durchsetzte und später gar selbst für sich in Anspruch nahm, über das Kaisertum und sogar die Wahl des Rex Romanorum zu verfügen. Dieser Anspruch wurde jedoch im 14. Jahrhundert endgültig abgewiesen (siehe Goldene Bulle). Aber auch in den anderen abendländischen Königreichen kam es, wenn auch nicht in dieser Härte, zu einem Disput. Im Osten - sowohl in Byzanz als auch in Russland - gelang es den Kaisern und den Zaren dagegen stets, den Vorrang vor den Patriarchen ihrer jeweiligen orthodoxen Kirchen zu wahren.

Der Kaisertitel im Fränkischen Reich

orthodoxen Kirchen Nach dem Untergang des Weströmischen Reichs und der Absetzung seines letzten Kaisers Romulus Augustulus im Jahr 476 riss die Kaisertradition im Westen zunächst ab. Die oströmischen Kaiser erhoben den Anspruch, nunmehr die rechtmäßigen Herrscher des gesamten Römischen Reiches zu sein, und Justinian I. (527-565) vermochte durch die Eroberung von Teilen Italiens, Spaniens und Nordafrikas diesen Anspruch zeitweilig auch machtpolitisch zu untermauern. Im 7. und 8. Jahrhundert jedoch war dieser byzantinische Anspruch im Westen angesichts der erstarkenden germanischen Königreiche der Franken oder Langobarden sowie der islamischen Eroberung Nordafrikas und großer Teile Spaniens nur noch theoretisch. Die Kaiserkrönung des Frankenkönigs Karls des Großen am Weihnachtstag des Jahres 800 in Rom wurde daher als machtpolitisch begründete Wiederherstellung des (West-)Römischen Reichs (restauratio imperii) betrachtet, und 812 erlangte Karl der Große auch die Anerkennung der Gleichrangigkeit seines Kaisertitels vom byzantinischen Kaisertum. Karl der Große nannte sich serenissimus Augustus a deo coronatus magnus, pacificus, imperator romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum, "allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede bringender Kaiser, der das römische Reich regiert, durch Gottes Barmherzigkeit auch König der Franken und Langobarden". Vor allem die Herrschaft über das langobardische (= lombardische) Königreich Italien wurde seither zum machtpolitischen Schlüssel des norditalienischen Kaisertums. Dieses wurde während des 9. Jahrhunderts in verschiedenen Linien der Karolinger weitertradiert, wobei zuletzt zwei ostfränkische (deutsche) Karolinger-Könige - Karl III. (Karl der Dicke, 887-888) und Arnulf von Kärnten (896-899) - zu Kaisern aufstiegen, geriet jedoch mit dem Machtverfall der Karolinger im frühen 10. Jahrhundert in die Hände burgundischer oder norditalienischer Machthaber, um nach 924 für knapp drei Jahrzehnte vollends außer Gebrauch zu kommen.

Die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches

Hauptartikel Römisch-deutscher Kaiser Römisch-deutscher Kaiser in einer Abbildung aus dem „Liber ad honorem Augusti“ des Petrus de Ebulo, 1196]] Nach seiner Eroberung Norditaliens 951/52 war es der römisch-deutsche König Otto I. (Otto der Große), der 962 mit seiner Kaiserkrönung durch den Papst in Rom die Tradition des Römischen und des Karolingerreiches wiederbelebte. Seither betrachteten sich alle deutschen Könige bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806 als einzig berechtigte Nachfolger der römischen Caesaren und als weltliche Oberhäupter der Christenheit. Zur Erlangung der Kaiserkrone war jedoch während des gesamten Mittelalters ein aufwendiger Romzug zur Krönung durch den Papst erforderlich, was entsprechende Geld- und Machtmittel voraussetzte. Dadurch erklärt sich, daß etliche deutsche Könige erst nach Jahren oder Jahrzehnten den Kaisertitel erlangten und daß eine ganze Reihe weiterer Könige diesen Titel niemals erhalten konnte. Insbesondere zwischen 1250 und 1313 und nochmals zwischen 1378 und 1433 gab es jahrzehntelange "kaiserlose" Phasen. Die letzten deutschen Könige, die sich in Rom von Päpsten zu römischen Kaisern krönen ließen, waren 1433 der Luxemburger Sigismund und 1452 der Habsburger Friedrich III., der 1493 verstarb. Dessen Sohn und Nachfolger Maximilian I. gelang hingegen kein Romzug, doch durfte er 1508 mit päpstlicher Genehmigung den Titel "Erwählter Römischer Kaiser" annehmen, den seither sämtliche deutschen Könige bis 1806 ab ihrem königlichen Herrschaftsantritt führten. Maximilians Enkel und Nachfolger Karl V. war der letzte deutsche König, der sich 1530 nochmals von einem Papst zum Kaiser krönen ließ - allerdings nicht mehr in Rom (das er 1527 hatte erobern und plündern lassen), sondern in Bologna - als gezielte Demütigung des Papstes, der dorthin reisen mußte, statt wie bisher Gastgeber des künftigen Kaisers zu sein. Karls Bruder und Nachfolger Ferdinand I. verzichtete bei Herrschaftsantritt 1556 vollends auf eine päpstliche Krönung, sondern führte mit Zustimmung der Kurfürsten fortan als deutscher König automatisch auch den römischen Kaisertitel. Der päpstliche Protest verhallte ungehört, alle Nachfolger Ferdinands I. handelten bis 1806 ebenso. Zwischen ihrer Wahl (siehe dazu auch Wahlmonarchie) und ihrer Krönung zum deutschen König trugen diese Monarchen den Titel Römischer König. Dieser war auch der Titel des gewählten Thronfolgers eines Kaisers, sofern ein solcher schon zu Lebzeiten des Vorgängers gewählt wurde. Auch der Titel Augustus (Erhabener) blieb den Herrschern des Heiligen Römischen Reichs erhalten. Allerdings leitete man im Mittelalter das Wort von seiner ursprünglichen lateinischen Verbform augere (für vermehren, vergrößern) her. Daher wird der Titelbestandteil Semper Augustus der römisch-deutschen Kaiser im Mittelalter in der Regel mit Allzeit Mehrer des Reichs übersetzt, in der Neuzeit auch mit Allzeit erhabener Kaiser.

Deutsche Kaiser

römisch-deutschen Kaiser "Deutscher Kaiser" war ab 1871 der Titel des Königs von Preußen in seiner Eigenschaft als Präsidium des Bundes in der föderal organisierten Erbmonarchie "Deutsches Reich" (siehe auch Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches). Titelträger waren die drei Hohenzollernkaiser Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II. Der Titel erlosch mit der erfolgreichen Ausrufung des Deutschen Reiches zur Republik am 9. November 1918 durch Philipp Scheidemann.

Ausrufung eines "Deutschen Kaisers"

Nach dem Sieg Preußens und seiner deutschen Verbündeten über Frankreich im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurde der "König von Preußen", Wilhelm I., am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses Versailles zum "Deutschen Kaiser" proklamiert. Dies geschah gegen seinen ursprünglichen Willen, denn unmittelbar davor war es darüber zwischen Wilhelm I. und seinem Ministerpräsidenten Otto von Bismarck zu einer schweren Auseinandersetzung um den exakten Titel gekommen. Da der König sich weniger als Deutscher denn als Preuße verstand, hatte er den Kaisertitel ursprünglich ablehnen wollen, bevorzugte aber im Falle seiner Annahme den Titel "Kaiser von Deutschland". Dies hätte allerdings als Anspruch auf nicht zum Reich gehörige deutschsprachige Gebiete - etwa Österreichs, der Schweiz und den (dt.) Gebieten in Norditalien - ausgelegt, aber auch als weitreichender Herrschaftsanspruch gegenüber den übrigen deutschen Bundesfürsten gedeutet werden können. Zudem hätte diese Titulatur angedeutet, dass Deutschland Besitz des Kaisers war. Um dieses Konfliktpotenzial von vornherein auszuschalten, bestand Bismarck auf der Titulatur "Deutscher Kaiser und König von Preußen" und setzte sich schließlich durch. Von vornherein schied der Titel der Revolution von 1848 Kaiser der Deutschen aus, da hier der Aspekt der Volkssouveränität über Gebühr hervorgehoben worden wäre. Beim die Proklamation abschließenden Kaiserhoch der auf Schloss Versailles anwesenden deutschen Souveräne - die damit die Zustimmung einer "Konstituante" wahrnahmen) -, sah sich ihr Sprecher, der Großherzog von Baden, also in einem verfassungsrechtlichen und persönlichen Dilemma. Vermutlich von Bismarck beraten, löste er es, indem er das allgemeine Hoch auf den "Kaiser Wilhelm" ausbrachte.

Macht des Deutschen Kaisers

Da 1871 im Wesentlichen die Verfassung des Norddeutschen Bundes als Reichsverfassung übernommen wurde, hatte der "Deutsche Kaiser" staatsrechtlich nur die Stellung des dortigen "Bundespräsidenten", war also eben nicht "Kaiser von Deutschland", was mit der teilweise beibehaltenen Souveränität der Einzelstaaten (so mit derjenigen der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg und der Republiken Bremen, Lübeck und Hamburg) kollidiert hätte. Der deutsche Kaisertitel war mithin verfassungsrechtlich lediglich ein klingender Name für die eher nüchterne Funktion des preußischen Königs als Präsident des Bundesrates deutscher Fürsten und Freien Städte - dem formell höchsten Verfassungsorgan zunächst ab 1867 des "Norddeutschen Bundes" und ab 1871 des um Süddeutschland erweiterten Deutschen Reiches. Gleichwohl stellte dieser Kaisertitel für den preußischen Monarchen gegenüber den innerdeutschen Königen von Bayern, Sachsen und Württemberg eine Rangerhöhung dar und führte auf internationaler Ebene zu einer Rangangleichung des preußisch-deutschen Monarchen mit den Kaisern von Russland und von Österreich. Ergänzt wurde dieser Titel in dem von Bismarck entworfenen Manifest zur Kaiserproklamation durch einen Rückgriff auf die mittelalterliche Form des "Semper Augustus". Der neue Kaiser wurde darin bezeichnet als Allzeit Mehrer des deutschen Reiches, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung. Alsbald gewann der Titel an öffentlicher Bedeutung durch die sich an ihn knüpfende "Reichsromantik" seit den "Freiheitskriegen" gegen Napoleon I.. Namentlich unter dem propagandistisch begabten letzten Deutschen Kaiser Wilhelm II. (1888-1918) gewann der Kaisertitel gegenüber dem preußischen Königstitel das Übergewicht und wurde zum Symbol der Einheit der Nation. Politisch jedoch war der Deutsche Kaiser als König des weitaus größten Bundesstaates (Preußens) immer mächtiger als staatsrechtlich. Diese Macht erodierte jedoch unter der langen Regierung Wilhelms II. (1888-1918), der 1917 faktisch von der Militärdiktatur Ludendorffs abgelöst wurde.

Der Kaisertitel in Byzanz

Byzanz

Im Oströmischen oder Byzantinischen Reich bestand die römische Kaisertradition nach dem Ende der Antike noch rund 1000 Jahre fort - bis zur Eroberung Konstantinopels durch die Türken im Jahre 1453. Unter Kaiser Herakleios (610-641) wurde anstelle des lateinischen Augustus Imperator der griechische Titel Basileus eingeführt, was der stärker werdenden Gräzisierung des Reiches Rechnung trug. Den staatsrechtlich begründeten Anspruch, Rechtsnachfolger der antiken römischen Kaiser zu sein, gab der jeweilige Basileus von Byzanz niemals auf. Mit der seit 812 erweiterten Titulatur Basileus ton Rhomaion, "Herrscher der Römer", machten die Kaiser in Konstantinopel diesen Anspruch noch einmal verstärkt deutlich, vermutlich als besondere Abgrenzung zum durch Karl den Großen im Jahre 800 erneuerten west-römischen Kaisertum (was in der Forschung allerdings strittig ist). Titel der byzantinischen Hauptkaiser war auch Autokrator, während Basileus - namentlich seit dem 10. Jahrhundert - an Mitkaiser vergeben wurde. Während der Kreuzzüge wurde Konstantinopel auf Betreiben Venedigs 1204 von den Kreuzfahrerheeren eingenommen. In Konstantinopel und weiteren von den "Lateinern" (Katholiken) beherrschten Gebieten entstand das sogenannte Lateinische Kaiserreich, ein vom päpstlichen Rom und Venedig abhängiger, vor allem von französischen Adligen regierter Kreuzfahrerstaat. Derselbe sah sich faktisch - sowohl durch erfolgreiche "griechische" Gegenoffensiven als auch durch das Unabhängigkeitsbestreben der eigenen "fränkischen" Vasallen - sehr bald auf die Hauptstadt Konstantinopel beschränkt. Mit deren Rückeroberung durch die griechischen Kaiser von Nikaia 1261 endete das Lateinische Kaiserreich, der letzte Kaiser Balduin II. (1228-1261) verstarb 1273 im Exil. Sein Sohn Philipp von Courtenay hielt jedoch seinen Anspruch auf den Thron als Titular-Kaiser aufrecht (+ 1283), seine Enkelin Katharina II. (+ 1346) vererbte den lateinischen Kaiser-Titel an ihren Sohn Robert von Anjou, den Fürsten von Tarent (+ 1366). Nach dem Aussterben der tarentinischen Anjou 1373 fiel das Titular-Kaisertum an Jakob von Beaux, nach dessen Tod an den französischen Prinzen Ludwig, Herzog von Anjou (+ 1384). Dessen Sohn Ludwig II. von Anjou scheint 1384 als Letzter Anspruch auf den kaiserlichen Titel erhoben zu haben. Dieses jüngere Haus Anjou, das im 14. und 15. Jahrhundert mit wechselndem Erfolg auch Anspruch auf die Königskrone von Sizilien (genauer: auf das Teilreich von Neapel) erhob, starb 1480 mit Graf Rene von der Provence aus, der als Titularkönig von Jerusalem, Sizilien und Aragon auch die Ansprüche auf den lateinischen Kaisertitel geerbt hatte. Diese fielen letztlich - ohne daß sie offensichtlich noch geltend gemacht worden wären - an Renes Erben: die Könige von Frankreich und die Herzöge von Lothringen und Bar, und über diese wiederum das österreichische Kaiserhaus Habsburg-Lothringen.

Nikaia (Nizäa)

Nach der Eroberung Konstantinopels 1204 hatten sich in scharfer Opposition zum Lateinischen Kaiserreich etliche "griechische" (d.h. orthodoxe) Nachfolgestaaten gebildet, unter denen einige den Anspruch auf den vakant gewordenen byzantinischen Kaisertitel erhoben. Der mächtigste Teilstaat war das zuerst von den Laskariden, dann ab 1258/59 von den Palaiologen regierte Kaiserreich von Nikaia (lateinisch auch: Nicäa), dem es schließlich gelang, Konstantinopel 1261 zurückzuerobern und das Byzantinische Reich unter der Dynastie der Palaiologen für nochmals fast zwei Jahrhunderte wieder zu errichten. Der letzte byzantinische Kaiser Konstantin XI. Palaiologos (1449-1453) kam während der Eroberung seiner Hauptstadt durch die Osmanen im Kampf ums Leben. Seitenzweige der Palaiologen-Dynastie überlebten langfristig in Italien (Markgrafen von Montferrat) und bis heute in Frankreich; aus letzterer Linie stammen einflußreiche Personen wie der auch schriftstellerisch begabte Botschafter am Zarenhof Maurice Paléologue (1859-1944), der im Ersten Weltkrieg eine wichtige politische Rolle spielte.

Trapezunt

Weniger erfolgreich waren - trotz besserer dynastischer Ansprüche - die konkurrierenden Staaten von Thessaloniki, dessen Herrscher aus der bis 1204 regierenden byzantinischen Kaiserdynastie der Angeloi stammten und zwischen 1215 bis 1240 ebenfalls Anspruch auf den Kaisertitel erhoben, sowie das im nördlichen Kleinasien gelegene Kaiserreich Trapezunt, das von Nachfahren der bis 1185 in Byzanz regierenden Kaiserdynastie der Komnenen beherrscht wurde. Während Tessaloniki teils von Nikaia erobert wurde, teils in untergeordnete Teilfürstentümer (Despotate) zerfiel, konnte Trapezunt seine Eigenständigkeit sogar länger als das 1453 von den Osmanen eroberte Byzantinische Reich behaupten. Ähnlich wie dieses in seiner Spätzeit war allerdings auch Trapezunt längst zu einem türkischen Vasallenstaat geworden - zuerst abhängig vom kleinasiatischen Sultanat Ikonium (Konya), dann von den Osmanen. Diese erzwangen 1461 die Kapitulation von Trapezunt, setzten den letzten "Großkomnenen" David Komnenos (1458-1461) ab und ermordeten den Exkaiser und seine Familie 1466.

Kaisertitel auf dem Balkan

Bulgarien im Mittelalter

Das byzantinische Vorbild wirkte sich im Hochmittelalter auf größere Reichsbildungen slawischer Völker auf dem Balkan aus, die in offener Konkurrenz zum byzantinischen Kaisertum ebenfalls den Kaiser- bzw. Zarentitel annahmen. Der erste Versuch dieser Art war der des Bulgaren-Chans Simeon I. (+927), der 917 den Titel "Zar der Bulgaren und Griechen" annahm. Dieses bulgarische Kaiserreich wurde jedoch hundert Jahre später (1018) durch die Byzantiner wieder zerstört. Die Dynastie der Aseniden knüpfte an die Zarentradition 1185 wieder an, doch dieses zweite Bulgarische Reich verlor im 14. Jahrhundert an Macht und Bedeutung, längst bevor es 1393 von den Osmanen erobert wurde.

Serbien

Stattdessen wurde damals das Königreich Serbien zum neuen Herausforderer von Byzanz, dessen Herrscher Stefan Duschan (+1355) im Jahre 1346 demonstrativ den Kaisertitel annahm. Dieses Kaiserreich zerfiel jedoch nach dem plötzlichen Tode seines Gründers rasch, schon bevor die Osmanen die Serben ihrer Herrschaft unterwarfen.

Bulgarien in der Neuzeit

Als das seit 1878 autonome Fürstentum Bulgarien 1908 seine Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich erklärte, nahm der bisherige Fürst Ferdinand I. in Anknüpfung an die mittelalterliche Großreich-Tradition den Zarentitel wieder an. Auch Konstantinopel hätten die Bulgaren im Ersten Balkankrieg von 1912/13 beinahe erobert. Diese überzogenen imperialen Ambitionen konnte Bulgarien jedoch angesichts starker konkurrierender Nachbarn niemals umsetzen, und auch international wurde der Zarentitel nicht anerkannt. Stattdessen firmierten die Herrscher Bulgariens von 1908 bis 1946 gegenüber dem Ausland als Könige.

Kaisertitel in Russland

So wie sich zunächst die fränkischen und später die deutschen Könige als Nachfolger der Weströmischen Kaiser sahen, so betrachteten sich die Großfürsten von Moskau seit dem Fall von Konstantinopel als rechtmäßige Erben des oströmischen Kaisertums. Sie waren nun die angesehensten Herrscher orthodoxen Glaubens, und Großfürst Iwan III. hatte 1472 Zoe (russ. Sofia), eine Nichte des letzten Kaisers von Byzanz Konstantin XI. Paläologos geheiratet. Unter Iwan III. wurde die Idee von Moskau als Drittem Rom formuliert und der Titel "Zar" erstmals verwendet. Im Jahr 1547 ließ sich Großfürst Iwan IV. der Schreckliche offiziell zum Zaren von ganz Russland krönen. Zar Peter I. (Peter der Große) nahm 1721 zusätzlich den kaiserlichen Titel "Imperator" bzw. "Kaiserliche Majestät" (Imperatorskoje Welitschestwo) an. Seither wurde den russischen Herrschern auch im westeuropäischen System der Höfe und der Diplomatie der Kaiser-Titel zuerkannt. Beide Titel - Imperator und Zar - trugen die russischen Kaiser bis zum Sturz des letzten Herrschers aus dem Haus Romanow, Nikolaus' II., im Jahr 1917.

Das französische Kaisertum

Nikolaus' II. Frankreich war seit den Tagen der westfränkischen Karolinger und der seit 987 regierenden Kapetinger, von denen alle später regierenden Dynastien bis zu den Bourbonen und den Orleans abstammten, ein Königreich gewesen. Wenn auch ein westfränkischer Karolinger des 9. Jahrhunderts - Karl II. der Kahle - kurzfristig die römische Kaiserkrone getragen hatte und spätere französische Könige wie Franz I., der langjährige Gegner des Habsburgers Karl V. im 16. Jahrhundert, mit deren Erwerb liebäugelten, hatte Frankreich keine Kaiser-Tradition. Dies änderte sich erst mit dem 1792 erfolgten Sturz des französischen Königtums in der Französischen Revolution. Im Jahr 1804 versuchte der damalige Militärdiktator Napoléon Bonaparte, seit seinem Putsch von 1799 der 1. Konsul der Französischen Republik, eine eigene monarchische Tradition zu begründen. Ähnlich wie der Konsuls-Titel auf antike Traditionen der römischen Republik verwies, nahm auch der von Napoleon I. 1804 angenommene Kaisertitel (Empereur) auf die antike römische Tradition des Militär-Kaisertums Bezug. Durch die Verklammerung dieses nach-revolutionären französischen Kaisertums mit der 1805 neugeschaffenen Königskrone von Italien (faktisch Nord- und Mittelitalien) knüpfte Napoleon zugleich an karolingische Traditionen an, zumal die italienische Königskrone die alte Langobardenkrone war, die schon Karl der Große getragen hatte. Indem Napoleon sich 1804 in der Kirche Notre Dame in Paris im Beisein des Papstes Pius VII., der jedoch am eigentlichen Krönungsakt nicht mitwirkte, mit eigener Hand zum "Kaiser der Franzosen" krönte, ging es offensichtlich um eine Synthese aus sakraler Legitimation und individueller Leistungs-Legitimation, wobei allerdings letztere in Form einer "Krönung aus eigener Kraft" überwog. Dieses napoleonische Kaisertum wurde für zahlreiche postrevolutionäre Militärkaisertümer der Folgezeit (siehe Haiti, Mexiko, viel später noch Zentralafrika, bedingt auch Brasilien) vorbildlich. Selbst die schon erwähnte deutsche Kaiserproklamation von 1871 entbehrte - trotz ihrer letztlich anderen Grundlagen der alten preußischen Militärmonarchie und der bundesfürstlichen Antrags-Fiktion - nicht des Nimbus eines großen militärischen Sieges (ausgerechnet über das napoleonisch-kaiserliche Frankreich). Das Kaisertum Napoleons I. basierte auf dem Nimbus des siegreichen, genialen Feldherrn. Sobald Napoleon diese Siege nicht mehr garantieren konnte, erodierte die Legitimität seiner Herrschaft, die 1814/15 zweimal gegen eine gesamteuropäische Koalition zusammenbrach. Napoleons Neffe Louis Napoleon Bonaparte, der sich später Napoléon III. nannte, vermochte nach der Revolution von 1848, welche das "Bürgerkönigtum" der Orleans beseitigt hatte, vom Ruhme seines verstorbenen Onkels zehrend zum Präsidenten der zweiten Französischen Republik gewählt zu werden. 1851 machte er sich durch einen Putsch zum Präsidenten auf Lebenszeit, 1852 proklamierte er am Krönungstag Napoleons I. die Restauration des bonapartistischen Kaisertums. Dieses sogenannte "2. Kaiserreich" basierte auf großzügiger Förderung des bourgeoisen Kapitalismus bei gleichzeitiger plebiszitärer Einbeziehung katholisch-ländlicher Schichten, doch es basierte daneben ähnlich wie das erste Kaiserreich sehr stark auch auf militärischem Erfolg. Folgerichtig endete auch dieses Militärkaisertum des persönlich wenig militärischen Napoleon III. mit einer militärischen Katastrophe - Frankreichs Niederlage bei Sedan im Deutsch-Französischen Krieg von 1870, die den sofortigen Sturz des Kaisers zur Folge hatte.

Das Kaisertum in Österreich

Deutsch-Französischen Krieg Um zu verhindern, dass Napoleon I. 1804 zu seiner Krönung die Insignien des Heiligen Römischen Reichs benutzte und sich so in dessen altehrwürdige Kaiser-Tradition stellen konnte, hatte der damalige römisch-deutsche Kaiser, der Habsburger Franz II., die Reichskleinodien von Nürnberg nach Wien überführen lassen, wo sie - abgesehen von einer Unterbrechung während der Zeit des Nationalsozialismus, als sie kurzfristig nach Nürnberg zurückkehrten - bis heute in der Schatzkammer der Hofburg aufbewahrt werden. Kaiser Franz II. legte 1806 die Krone des Heiligen Römischen Reiches nieder und erklärte zugleich dieses Reich für erloschen, um eine mögliche Wahl Napoleons zu seinem Nachfolger von vornherein auszuschließen. Da der Habsburger protokollarisch nicht hinter den anderen europäischen Erbkaisern - dem "Emporkömmling" Napoleon, aber auch dem russischen Zaren - zurück stehen wollte, hatte er angesichts des zerfallenden Heiligen Römischen Reiches schon im Jahre 1804 den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich angenommen. Dieser neugeschaffene Kaisertitel, der mit keinerlei Krönungsakt verbunden war, obwohl eine Kaiserkrone existierte, war eigentlich traditionslos, hob jedoch auf die in weiten Bevölkerungskreisen längst gegebene Identifikation des seit dem 15. Jahrhundert fast ununterbrochen von den Habsburgern geführten römischen Kaisertitels mit ihrem Stammland Österreich ab. Für ein Jahrhundert bildete der österreichische Kaisertitel fortan die symbolische Klammer für das zunächst Kaisertum Österreich, ab 1867 Österreich-Ungarn genannte habsburgische Vielvölkerreich; insbesondere der lang regierende Franz Joseph I. (1848-1916) wurde zur Personifizierung des "Kaisers" schlechthin. Dessen Großneffe und Nachfolger Karl I., mußte 1918 auf die Regierung verzichten und ins Exil gehen.

Kaiser außerhalb Europas

Seit der frühen Neuzeit hat es sich in Europa eingebürgert, auch die Herrscher bedeutender außereuropäischer Reiche als "Kaiser" zu bezeichnen: so den chinesischen Sohn des Himmels, den japanischen Tennō, den indischen Großmogul, den Schah von Persien bzw. Iran und den Negus Negest (König der Könige) von Äthiopien. Diese traditionelle Kaiserherrschaft wurde allerdings teils durch äußere, meist durch innere Umwälzungen in Indien 1858, in China 1911/12, in Äthiopien 1974/75 und in Iran 1979 beendet und blieb - mit erheblichem Bedeutungswandel in den 1860er Jahren und erneut 1945 - lediglich in Japan bestehen.

Der Osmanische Sultan

Auch der osmanische Sultan (Osmanisches Reich) konnte spätestens seit dem 15./16. Jahrhundert nicht nur kaiserliche Machtfülle, sondern auch den kaiserlichen Rang beanspruchen. Seit der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1453 betrachteten sich alle osmanischen Sultane auch als Fortsetzer der byzantinischen Reichstradition und Herrschaftsansprüche (was freilich ideell bedingt war und in der Forschung nicht unumstritten ist). In arabisch-persisch-türkisch-mongolischer Misch-Tradition standen zwar im offiziellen Titel der osmanischen Herrscher die Bezeichnungen "Sultan" (auch "Sultan der Sultane"), "Padischah" (Großkönig) oder "Khan" (auch "Khan der Khane") ganz oben, sämtlich orientalische Äquivalente zum europäischen Kaisertitel. Darüber hinaus aber trugen die Osmanen-Herrscher auch den expliziten Titel eines "Kaisers der drei Städte von Konstantinopel, Adrianopel und Bursa". Entsprechend wurde der osmanische Sultan später auch im diplomatischen Verkehr von den europäischen Mächten als "Kaiserliche Majestät" anerkannt, die Prinzen und Prinzessinnen des osmanischen Hauses waren selbstverständlich "Kaiserliche Hoheiten". Der Sturz des osmanischen Sultanats beendete 1922 dieses Kaisertum.

Annam

In Südostasien nahmen ab 1806 die bisher als Könige firmierenden Herrscher von Annam Vietnam den Kaisertitel an - mit Genehmigung der Großmacht China, die traditionell die Oberhoheit über das Gebiet beanspruchte. Die nach 1860 eindringenden französischen Kolonialherren übersetzten jedoch den vietnamesischen Kaisertitel ab 1884 gezielt als "König" und verweigerten ihm damit die Anerkennung. Im Jahre 1945 wurde zugunsten des letzten Kaiser-Königs von Annam, Bao Dai (1926-1945), kurzfristig ein "Kaiserreich Vietnam" proklamiert, das jedoch nach wenigen Wochen in einen kommunistischen Norden und einen republikanischen Süden (zuerst unter französischer, dann unter US-amerikanischer Hegemonie) geteilt wurde. Exkaiser Bao Dai fungierte 1949-1955 als republikanischer Staatschef von Südvietnam, bevor er ins französische Exil ging.

Kaiserreiche der Kolonialzeit

Außerhalb Europas kam es im 19. Jahrhundert zu einer Reihe neugeschaffener, oft aus modernen europäischen Traditionen schöpfender Kaisertümer. Fast alle diese Neuschöpfungen standen im Kontext des europäischen Imperialismus und Kolonialismus.

Indien

Dies gilt vor allem für das 1876/77 von den herrschenden britischen Kolonialherren England neu gegründete "Kaiserreich Indien", wobei der jeweilige König (oder die regierende Königin) von Großbritannien in Personalunion den Titel eines "Kaisers (oder einer Kaiserin) von Indien" führte. Dieser Kaisertitel besaß eine doppelte Funktion: Er sollte innenpolitisch die uneinheitliche (teils direkte, teils indirekte) britische Herrschaft in Indien symbolisch verklammern, und er sollte außenpolitisch die Ranggleichheit des britischen Königreiches gegenüber den europäischen Kaiserreichen Russland, Österreich und Deutschland sicherstellen. Erst im Zuge der Teilung des Kaiserreiches Indien in zwei unabhängige Staaten Indien und Pakistan verzichtete der britische König 1948 auf die Führung dieses indischen Kaisertitels.

Korea

Ebenfalls im imperialistisch-kolonialistischen Kontext steht die 1897 erfolgte Annahme des Kaisertitels durch den König von Korea, obschon diese antikolonialistisch gedacht war. Die koreanischen Könige standen traditionell unter der Oberherrschaft der Kaiser von China, doch der Ausgang des japanisch-chinesischen Krieges zwang China 1895, die Unabhängigkeit Koreas anzuerkennen. Dieser Akt sollte aus japanischer Sicht allerdings nur die Vorstufe zur eigenen Kolonisierung Koreas sein, doch zeitweilig bildeten imperialistische Interessen Russlands ein Gegengewicht. Die Annahme des Kaisertitels durch den bereits seit 1864/73 regierenden König Kwang Mu symbolisierte vor diesem Hintergrund das koreanische Streben nach Gleichrangigkeit mit den Herrschern von Japan und China und den ernsthaften Willen zur Bewahrung der Unabhängigkeit. Als Russland 1904/05 von Japan militärisch besiegt wurde, brach jedoch das dazu erforderliche Mächte-Gleichgewicht zusammen. Der koreanische Kaiser mußte 1905 das "Protektorat" des japanischen Tenno akzeptieren und wurde - als zu eigenwillig - 1907 von den Japanern zur Abdankung gezwungen, 1910 setzten die Japaner auch seinen Sohn und Nachfolger Kaiser Hyung Hui ab und machten der Unabhängigkeit des Landes auch formell ein Ende. Die japanische Kolonialherrschaft in Korea dauerte bis zu Japans Niederlage im Zweiten Weltkrieg 1945. Die beiden Ex-Kaiser, von den Japanern 1910 zu Prinzen herabgestuft, verstarben 1919 bzw. 1926 in Korea, ihre Nachfahren leben in Südkorea.

Mandschukuo

Eine japanische Kolonie war auch der 1932 geschaffene, jedoch international kaum anerkannte Staat "Mandschukuo" (Mandschu-Staat) in der von Japan besetzten chinesischen Provinz der Mandschurei. Dieser Staat, der mit der Niederlage Japans im Zweiten Weltkrieg 1945 endete, wobei die Mandschurei ans kommunistische China fiel, wurde 1934 von den Japanern zum Kaiserreich proklamiert. Der Kaisertitel des Staatsoberhauptes ergab sich aus dessen Person - dem ehemaligen (und letzten) Kaiser von China, Pu Yi, der dort als Kinder-Kaiser (unter der Devise "Hsüan Tung") zwischen 1908 und 1912 "regiert" hatte und 1917 nochmals (vergeblich) von einem General zum Kaiser proklamiert worden war. Pu Yi hatte bereits 1932 das Amt eines "Regenten" von Mandschukuo angetreten, das er als Stammland seiner Vorfahren - der chinesischen Mandschu-Dynastie - und damit als sein legitimes Erbe begriff. Während der Kaiser von Mandschukuo (seine neue Devise lautete: "Kang Te") Wert darauf legte, symbolisch an die chinesische Kaisertradition anzuknüpfen (und damit weiterhin einen Herrschaftsanspruch über ganz China verband), waren die Japaner daran interessiert, das Neuartige des Kaisertums von Mandschukuo herauszustellen. Dieses war faktisch nur eine japanische Marionettenregierung, wenn auch bei einem Staatsbesuch Pu Yis in Japan 1937 Ranggleichheit mit dem japanischen Tenno Hirohito demonstriert wurde. Pu Yi, nach langjähriger sowjetischer und chinesischer Haft zu einem musterhaften Bürger der neuen Volksrepublik China umerzogen, verstarb 1967 in Peking. Seine lesenswerte Autobiografie gab die Vorlage ab für den ebenso bemerkenswerten Bernardo Bertolucci-Film "Der letzte Kaiser". Mit Pu Yis Bruder und früherem Thronfolger Pu Dschieh starb 1987 die engste männliche Linie der Tsching-Dynastie aus, entferntere Angehörige des ehemaligen Kaiserhauses leben jedoch noch heute in China.

Mittelamerikanische Kaiserreiche

In der Karibik und in Lateinamerika entstanden die im 19. Jahrhundert geschaffenen, meist kurzlebigen Kaisertümer zum einen aus antikolonialistischer Haltung, zum anderen in Anlehnung an das post-revolutionäre Militär-Kaisertum Napoleons I. in Frankreich.

Haiti

Dieser ambivalente Kontext läßt sich zuerst in Haiti beobachten, der bisherigen französischen Kolonie Saint Domingue, die sich in den 1790er Jahren durch einen blutigen Aufstand der bisherigen schwarze Sklaven von der Vorherrschaft der Weißen zu befreien versuchte. Nachdem das revolutionäre Frankreich versucht hatte, Kolonialismus und Sklaverei gewaltsam aufrechtzuerhalten, wurden die Expeditionstruppen Napoleons 1804 letztlich doch zur Kapitulation gezwungen. Der letzte Führer des schwarzen Unabhängigkeitskampfes, Jean-Jacques Dessalines, proklamierte sich - ganz wie sein bisheriger Feind Napoleon I. - im Jahre 1804 zum "Empereur" Jacques I., wurde aber schon 1806 gestürzt und ermordet. Daraufhin spaltete sich Haiti bis 1820 in einen nördlichen und südlichen Teilstaat, wobei der Herrscher des Nordens, Henri Christophe, zwischen 1811 und 1820 als "König Henri I." regierte. Auch in der 1820 vereinigten Republik Haiti nahm einer ihrer Präsidenten, der seit 1847 regierende Faustin Soulouque, den Kaisertitel an und regierte zwischen 1849 und 1859 als Faustin I., bevor er 1859 ins Exil getrieben wurde. Seither ist Haiti eine (nach wie vor sehr instabile) Republik.

Mexiko

Ähnliche antikolonialistisch-bonapartistische Ambivalenzen zeigt die Etablierung eines Kaisertums in Mexiko, das nach langjährigem Bürgerkrieg 1821 seine Unabhängigkeit von Spanien erkämpft hatte. Dort gelang es dem Militärführer Agustín de Iturbide, der erst 1820 auf die Seite der Aufständischen gewechselt war, die er zuvor als spanischer Offizier bekämpft hatte, sich 1822 als Agustín I. zum Kaiser ("Emperador", Imperator) zu proklamieren. Bereits nach zehn Monaten wurde diese Monarchie 1823 beendet. Als der abgedankte und exilierte Iturbide 1824 sein Wort brach und nach Mexiko zurückkehrte, wurde er von republikanischen Truppen erschossen. Das zweite mexikanische Kaiserreich (1863-1867) war die Folge eines Bürgerkrieges zwischen Liberalen und Konservativen und des Bündnisses der letzteren mit einem ausländischen Imperialismus. Im Mai 1863 ließ der französische Kaiser Napoleon III. Mexiko durch seine Truppen besetzen, im Juli 1863 wurde die republikanische Staatsform durch ein Kaiserreich von französischen Gnaden ersetzt. Zum neuen Kaiser wählten die mexikanischen Konservativen 1864 mit Zustimmung Napoleons den österreichischen Erzherzog Maximilian, einen Bruder Franz Josephs I., was die internationale Legitimität des neuen Staates erhöhen und zugleich an die frühere (spanische) Habsburgerherrschaft in Mexiko (bis 1700) erinnern sollte. Da der neue Kaiser kinderlos war, adoptierte er 1865 die Nachfahren seines Vorgängers Iturbide und erklärte dessen Enkel Augustin zum Thronfolger - ein symbolischer Akt der Verschmelzung von alter und neuer Welt. Die gesellschaftliche Basis dieses Kaiserreiches war dennoch viel zu schwach: Als das französische Expeditionskorps 1867 abzog, brach die Herrschaft Maximilians zusammen, die Republik wurde unter Benito Juárez wiederhergestellt, der gefangengenommene Habsburger ebenso wie einst Iturbide standrechtlich erschossen. Der adoptierte Thronfolger, Prinz Agustín de Iturbide y Green, wurde erst 1890 von Präsident Porfirio Díaz verhaftet und enteignet, und verstarb 1925 im US-amerikanischen Exil. Mit ihm erlosch die männliche Linie dieses Kaiserhauses.

Brasilien

Einen interessanten Sonderfall postkolonialen Kaisertums bildet das Kaiserreich Brasilien. Die bisherige portugiesische Kolonie hatte im Unterschied zu den spanischen Nachbarkolonien Lateinamerikas im Zeitalter Napoleons I. eine ganz eigene Entwicklung genommen: Ähnlich wie in Spanien war Napoleon auch in Portugal einmarschiert und hatte dort das politische System der Kolonialmacht erschüttert, doch anders als der spanischen Königsfamilie war dem portugiesischen Hof (mit britischer Hilfe) 1808 die Flucht in die Übersee-Kolonie Brasilien gelungen. Die auch dort aufkeimenden Unabhängigkeitsbestrebungen gingen daher eine Zeit lang mit der Reformbereitschaft der Monarchie konform: 1815 proklamierte der portugiesische Prinzregent (ab 1816: König Johann VI.) Brasilien zum gleichberechtigten Teil-Königreich eines "Vereinigten Königreiches von Portugal, Brasilien und der Algarve". Diese an das britische (unter seinen Teilen ebenfalls keineswegs gleichberechtigte) "Vereinigte Königreich" erinnernde Konstruktion hielt, so lange der königliche Hof in Rio de Janeiro residierte. Doch als König Johann und sein Hof 1821 nach Portugal zurückkehren mussten (wo sie schon lange verlangt wurden), hatte der als Prinzregent in Rio zurückbleibende portugiesisch-brasilianische Kronprinz Peter nur noch die Wahl, von der brasilianischen Unabhängigkeitsbewegung gestürzt zu werden oder sich an deren Spitze zu stellen. Der offenbar durchaus vom südamerikanischen Caudillismo seiner Nachbarstaaten beeinflusste europäische Prinz wählte den zweiten Weg und erklärte sich, indem er seinen Vater absetzte und jede Bindung an Portugal aufhob, als Peter I. zum Kaiser von Brasilien. Insofern war das neue Kaiserreich eine einzigartige Mischung aus bonapartistischer Illegitimität und dynastischer Kontinuität, zumal Peter eine Erzherzogin des ultralegitimistischen Hauses Habsburg heiratete. Noch bemerkenswerter war, dass das Kaiserreich Brasilien sogar den Sturz seines Gründers 1831 überlebte. Peter I. dankte zugunsten seines minderjährigen Sohnes und Thronfolgers Peter II. ab, und auch die Kräfte, die diesen Machtwechsel erzwungen hatten, entschieden sich für den neuen, in Brasilien geborenen Kind-Kaiser als das offenbar beste Symbol staatlicher Einheit und als Mittel zur Bürgerkriegsvermeidung. 1840 übernahm Peter II. persönlich die Regierung, und nur weil er sie klug im Stile eines konstitutionell-liberalen Bürgerpräsidenten zu führen wusste, bestand das Kaiserreich Brasilien ein weiteres halbes Jahrhundert. Der persönlich hochgeachtete Kaiser wurde jedoch alt, seine Tochter und sein französischer Schwiegersohn waren wenig populär, der Fortbestand der Dynastie nach dem Tode des regierenden Kaisers wurde fraglich. Am Ende wurde das brasilianische Kaisertum von den sich zuspitzenden Konflikten zwischen Republikanern und unbeugsamen Konservativen in die Zange genommen, als die in Stellvertretung des abwesenden Kaisers agierende Kronprinzessin Isabella 1888 aus Gewissensgründen die Aufhebung der Sklaverei verfügte und damit einen Keil zwischen Dynastie und konservative Sklavenhalter trieb. Ein Militärputsch zwang Peter II. schon 1889 zur Abdankung und die ganze Dynastie zum Verlassen des Landes. Der Ex-Kaiser starb 1891 im französischen Exil, die von seinem Schwiegersohn abstammende Linie der kaiserlich brasilianischen Prinzen von Orleans-Braganza existiert noch heute.

Die Farce des Zentralafrikanischen Kaiserreichs

Als bizarr anmutender Epilog auf die bonapartistische Kaisertradition des 19. Jahrhunderts erscheint das kurzlebige postkoloniale Kaiserreich in der Zentralafrikanischen Republik. Der dort seit 1966 durch einen Putsch zur Macht gelangte Präsident Jean-Bedel Bokassa, ein früherer Unteroffizier der französischen Kolonialarmee, proklamierte sich 1977 zum "Empereur" und imitierte dabei die Selbstkrönung Napoleons I. mit in Paris hergestellten Krönungsinsignien. Das Kaiserreich dieses Despoten wurde international kaum anerkannt und blieb kurzlebig, bereits 1979 wurde Bokassa gestürzt.

Fortdauer

Das einzige heute noch bestehende Kaiserreich der Welt ist Japan.

Liste der Kaiserreiche

Europäische Kaiserreiche


- Rom
- Byzanz
- Heiliges Römisches Reich deutscher Nation
- Deutsches Reich
- Österreich
- Bulgarien
- Serbien
- Russland
- 1. Französisches Kaiserreich
- 2. Französisches Kaiserreich

Außereuropäische Kaiserreiche


- Osmanisches Reich
- China
- Japan
- Indisches Mogulreich
- Brasilien
- Persien
- Äthiopien
- Haiti
- Annam (heute Vietnam)
- Korea
- Mexiko
- Mandschukuo
- Zentralafrika

Siehe auch


- Herrscher
- Liste der Referenztabellen#Personen
- Monarchie
- Regierungsform
- Römische Kaiser (Portal und Themenliste Rom)
- Zweikaiserproblem

Literatur


- Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, Sp. 851 ff. (zum Kaisertum in Byzanz und im Heiligen Römischen Reic

Macht

Das Wort Macht dürfte von den meisten dem Bedeutungs- oder Wortfeld Herrschaft zugeordnet werden. Wörter wie Machtapparat, Machtergreifung, Machtwechsel, Machthaber legen dieses Verständnis nahe.

Etymologie

Im Althochdeutschen, Altslawischen und Gotischen bedeutete das Wort Macht soviel wie Können, Fähigkeit, Vermögen. Vergleichbar stammt das lateinische Substantiv für "Macht", potentia, von dem Verb posse ab, welches heute mit "können" übersetzt wird. Diese Urbedeutung ist bis heute verbreitet. In der politischen Theorie weicht deren Begriffsbildung allerdings heute von dieser etymologisch-naiven Bedeutung ab. In den meisten Definitionen und Darstellungen der Macht geht es um verschiedene Formen der Einflussnahme innerhalb kleiner oder größerer Gruppen. Dass jemand auch Macht über sich selbst gewinnen kann, dokumentieren Wörter wie Selbstbeherrschung oder Körperbeherrschung. Eine besondere Qualität hat die Macht über den eigenen Körper in der Kunst der indischen Yogi.

Definitionen


- Max Weber: Nach dieser wohl bekanntesten Definition ist Macht "jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht." (Wirtschaft und Gesellschaft) Diese Definition abstrahiert von den Quellen der Macht, sieht also etwa von einer Legitimiertheit der Macht völlig ab.
- Robert A. Dahl: Sein Konzept nennt sich positionelle Macht. Laut Dahl ist Macht "die Fähigkeit von Akteur A einen Akteur B zu einer Handlung zu bewegen, etwas zu tun was Akteur A von ihm verlangt, abzüglich der Wahrscheinlichkeit, dass der Akteur B die von Akteur A gewollte Handlung auch ohne den Einfluß von Akteur A getan hätte." Robert Dahl ist es mit dieser Definition gelungen, Macht in einer mathematischen Formel auszudrücken, die wiederum wie bei Max Weber von der Quelle der Macht abstrahiert und ergebnisbezogen angewendet werden kann.
- John Mearsheimer: Macht ist für ihn rein materieller Natur. Sie wird auch als relationale Macht bezeichnet. Sie ist von Ressourcen abhängig. Als relevante Ressourcen gelten: Territorium, Rohstoffe, Export, Bevölkerungszahlen und Finanzstärke. Die wichtigste Ressource ist die militärische Fähigkeit, sie ist das universelle Machtpotential. Mearsheimers Definition ist eine politische. Sie lässt deutlich seine realismusbehaftete Theorieperspektive erkennen.
- Susan Strange: Sie prägte den Begriff der strukturellen Macht. Für Strange bedeutet er das Machtpotenzial, das Strukturen wie Sicherheit, Kreditkapazitäten, Wissenschaft und die Produktion auf die beteiligten Akteure haben. Akteure sind "mächtig", wenn sie Macht über diese Strukturen besitzen. Mächtig sind Akteure also immer dann, wenn sie in der Lage sind, Strukturen so anpassen zu können, dass es dem eigenen Vorteil gereicht und sich die anderen Konkurrenten/Akteure anpassen müssen. So besitzen sowohl Strukturen selbst als auch alle, die auf sie einwirken können, Macht. Stranges Modell ist sehr vielschichtig und komplex. Es bezieht sich auf globalsoziale Interaktionen und schafft es daher, eine Vielzahl von Größen der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung zu vereinen und in ein machttheoretisches Konzept einzubauen.
- Hannah Arendt: Sie vertritt einen abstrakten Ansatz, der "Macht" als das Zusammenwirken von Menschen definiert, also als etwas potentiell Kurzlebiges und Verortbares. Im Unterschied zu Webers Definition kann Macht nach Arendt nicht gespeichert werden und kann somit begrifflich leicht -- und in der Konsequenz streng -- von Ressourcen und Gewalt unterschieden werden. Dabei setzt Arendt nicht voraus, dass die beteiligten Menschen gemeinsame Meinungen, Prämissen oder Ideologien vertreten (Koalitionsfreiheit).
- Joseph Nye: Von ihm stammt das Modell der weichen Macht (soft power). Dieses Konzept bezeichnet die Fähigkeit, einen Akteur durch bestimmte (meist immaterielle) Mittel dahingehend zu beeinflussen, dass er identische Ziele und Bestrebungen entwickelt, wie der handelnde Akteur sie selbst besitzt. Die Mittel, einen anderen Akteur dazu zu bewegen dasselbe zu wollen, was man selbst will, wird als Soft power ressources bezeichnet. Sie sind die Quelle der Macht. (vgl. "Wen man nicht zum Feinde haben will, den soll man sich zum Freunde machen", auch wenn der Spruch etwas abgewandelt ist). Soft power ist zusammengefasst eine Machtkonzeption, die sich aus positioneller, relationaler und struktureller Macht addiert.
- Marshall B. Rosenberg: Spricht im Kontext seines Modells der Gewaltfreien Kommunikation (GFK) von zwei verschiedenen Formen von Macht: strafender und beschützender Macht. Strafende Machtandwendung hat zum Ziel, Menschen in den Einklang mit moralischen Vorstellungen zurückzuweisen, von denen sie, laut Ansicht der Machtanwender, Abstand genommen haben. Beschützende Anwendung von Macht stellt laut diesem Modell im Konfliktfall den Frieden wieder her und hat zum Ziel, dass die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und gewahrt werden.

Machtbezogene Studien in Einzelwissenschaften

Je nach Interesse werden verschiedene Aspekte oder Phänomene der Macht zum Gegenstand der jeweiligen Untersuchung gemacht:
- Psychologische Abhandlungen konzentrieren sich auf das individuelle Verhalten der vom Machtstreben bestimmten oder betroffenen Personen. Ein besonderes Untersuchungsgebiet behandelt die Machtverhältnisse oder Beziehungen in einer (meist kleinen) Gruppe Gruppendynamik.
- Soziologische und politologische Studien untersuchen die Machtverteilung, ihre Ursachen und Auswirkungen in einer Gesamtgesellschaft oder in politisch oder ökonomisch bedeutenden Gruppen (Machteliten).
- Ethnologen unterscheiden z.B. nach dem Grad der Differenzierung der Machtverhältnisse vier gesellschaftliche Organisationsformen: Familienverband, Stamm, Häuptlingsherrschaft, Staat.
- Pädagogen interessieren sich dafür, welcher Unterrichtsstil und welche Methoden den größten Lernerfolg bei den SchülerInnen versprechen.
- Historiker haben vor allem die Generierung von Macht und Herrschaft sowie die Bildung von Machteliten in der Vergangenheit im Blick.
- Literar- und Kunsthistoriker untersuchen unter anderem die Wirkungsgeschichte bestimmter Schriftsteller, Musiker oder bildender Künstler oder aber einzelne ihrer Werke.
- Werbefachleute möchten schließlich wissen, welche Möglichkeiten der Verhaltenssteuerung es gibt, bezogen auf bestimmte Zielgruppen, Werbeträger, Inhalte usw.
- Aus ethischer Sicht ist der Begriff Macht ambivalent. Er hat gewissermaßen eine positive und eine negative Ladung. Positiv zu bewerten sind die konstruktiven Fähigkeiten, negativ die destruktiven. Etwas konkreter und in Anlehnung an Albert Schweitzers Denken und Handeln beweist jemand im positiven Fall durch Rat und Tat Ehrfurcht vor dem Leben, im negativen Fall das Gegenteil. Positive Beispiele sind Zielsetzung und Tätigkeit der NGOs Ärzte ohne Grenzen und Greenpeace. Negativbeispiele sind die ökonomischen, militärischen und politischen Programme und Aktionen, die rücksichtslos auf Profit und Macht aus sind. Die starke Ambivalenz der Macht zeigt sich beispielhaft bei der Triage.
- Die Menschheitsgeschichte lenkt den Blick auf die Entstehung der gegenwärtigen Machtverhältnisse. Die Evolution vom den aufrechten Gang einübenden Vormenschen zum Gegenwartsmenschen verlief nicht geradlinig, sondern vereinfacht gesagt zunächst von der instinktgesteuerten und deutlich sozial strukturierten Horde zum Familienverband der Urgesellschaft, der auf sprachliche Verständigung und Zusammenarbeit angelegt war. Diese erste Phase der Menschwerdung reduzierte die Wirksamkeit der Rangordnung idealiter auf ein Minimum bei optimaler Kooperation. Erst nach Millionen Jahren begann die zweite Phase mit einer Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. Es kam zur Re-Evolution der Rangordnung. Seit dem Sesshaftwerden des Menschen wurde in kürzester Zeit (nach dem Maßstab der Evolution) und in wenigen Schritten (Stammesverband, Häuptlingsherrschaft, Staat) die relativ egalitäre Urgesellschaft durch die extrem hierarchisierte Gesellschaft von heute ersetzt, begleitet von einer Rückkehr der Rangkämpfe. Diese wurden von Jahrtausend zu Jahrtausend verlustreicher und bedrohen inzwischen den Fortbestand der Spezies Homo sapiens. Das macht begreiflich, warum der Historiker Jacob Burckhardt, die Taten der Macht-Eliten vor Augen, zu dem Schluss kam: Und nun ist alle Macht an sich böse, gleichviel wer sie ausübe.

Zitate


- Und nun ist die Macht an sich böse, gleichviel wer sie ausübe. Sie ist kein Beharren, sondern eine Gier und eo ipso unerfüllbar, daher in sich unglücklich und muß also andere unglücklich machen. (Jacob Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen, 1905)
- Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen. (Theodor W. Adorno, Minima Moralia, Erster Teil, 1944)
- Die Macht ist nicht etwas, was man erwirbt, wegnimmt, teilt, was man bewahrt oder verliert; die Macht ist etwas, was sich von unzähligen Punkten aus und im Spiel ungleicher und beweglicher Beziehungen vollzieht. (Michel Foucault, Sexualität und Wahrheit 1983, S. 115)
- Mir ist gegeben alle Macht im Himmel und auf der Erde. (Jesus Christus, Bibel Neues Testament Mt 28,18)

Literatur


- Wieser, Friedrich: Das Gesetz der Macht. Wien: Springer, 1926.
- Arendt, Hannah: Macht und Gewalt. München: Piper, 1960.
- Canetti, Elias, Masse und Macht,
- Kahl, Stefan: Michel Foucaults politische Analytik. Studien zum Verhältnis von Wissen und Macht. Hamburg: Kovac, 2004
- Neuenhaus, Petra: Max Weber und Michel Foucault. Über Macht und Herrschaft in der Moderne. 1993. ISBN 3890858201
- Greene, Robert: Power - die 48 Gesetze der Macht. dtv, 2001.
- Zenkert, Georg: Die Konstitution der Macht. Tübingen: Mohr Siebeck, 2004.
- Hoffmann, Walter: Macht im Management. Ein Tabu wird protokolliert. Mit einem Vorwort von Jean-Francois Bergier, Zürich: vdf, 2003.
- Hoffmann, Walter: Die Kehrseite der Macht, in: io new mamagement, Nr.9/2004
- Paris, Rainer: Normale Macht. Soziologische Essays. UVK, Konstanz 2005
- Popitz, Heinrich: Phänomene der Macht. Tübingen: Mohr Siebeck (2. Aufl.)´, 1992.
- Rosenberg, Marshall B.: Gewaltfreie Kommunikation: Eine Sprache des Lebens Paderborn: Junfermann, 2001.

Siehe auch


- Synonyme und Begriffe mit ähnlicher Bedeutung: Autorität, Einfluss, Fähigkeit, Gewalt, Herrschaft, Kompetenz, Kontrolle, Möglichkeit, Politische Macht, Potenz, Vermögen, Zwang, Machtdistanz
- Antonyme: Anarchie, Ohnmacht, Unvermögen
- Macht (Star Wars)

Weblinks


- detaillierte Arbeit über Michel Foucaults Machtbegriff [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic_id=52&page_id=244] [Foucault spielt in der gegenwärtigen philosophischen Auseinandersetzung in Machtkontexten eine recht bedeutende Rolle]
- [http://www.bruehlmeier.info/macht.htm "Macht und Autorität in der Erziehung", vom Schweizer Pädagogen Arthur Brühlmeier]
- [http://www.naturalchild.com/marshall_rosenberg/protective_use_of_force.html] Kategorie:Herrschaftssoziologie Kategorie:Macht th:อำนาจ

Christentum

Buchstaben Alpha und Omega ]] Das Christentum (auch Christenheit genannt) ist mit etwa 2,0 Milliarden Anhängern vor dem Islam (ca. 1,2 Milliarden) und dem Hinduismus (ca. 900 Millionen) die größte Religion der Erde und eine der fünf Weltreligionen. Der Begriff Christentum (v. griech. christianismós) wird erstmals in einem Brief des syrischen Bischofs Ignatius von Antiochia erwähnt. Die Anhänger des Christentums nennen sich selbst Christen, nach Jesus Christus. Die Apostelgeschichte erzählt, dass die Nachfolger Christi den Namen Christen zuerst von den Ungläubigen der syrischen Stadt Antiochia erhielten, in welche sie nach den ersten Verfolgungen in Palästina geflohen waren. Das Christentum ist eine monotheistische, gestiftete und missionierende Religion. Ihre Wurzeln liegen im Judentum des zweiten Tempels, in Palästina, zur Zeit der römischen Herrschaft vor circa 2.000 Jahren. Das Christentum geht zurück auf die Anhänger eines jüdischen Wanderpredigers namens Jesus von Nazaret. Jesus wird von den Christen als der Christus (der Gesalbte), also der jüdische Messias, verehrt sowie als der Mensch gewordene Sohn Gottes. Der Kern der christlichen Religion rührt nach ihrem Selbstverständnis aus einer Zuwendung Gottes an den Menschen. In dieser Zuwendung, bei der sich Gott offenbart bzw. sich selbst erschließt, wird die Beziehung Mensch-Welt-Gott geklärt. Wie alle Religionen mit Exklusivitätsanspruch versteht sich das Christentum selbst entweder als der alleinige Ort, an dem sich Gott den Menschen zugewandt hat oder zumindest als der Ort, an dem er dies in angemessenster, geklärtester und unüberholbarer Weise getan hat. Nach der ersten Position werden alle anderen Religionen als unzulässige und unmögliche Versuche des Menschen angesehen, mit seinen Anstrengungen und „Werken“ Gott, oder das, was er dafür hält, zu gefallen und sich ihm zu nahen; die andere sieht diese Versuche als unzureichend geklärte an. Diese Klärung, die in Gottes Offenbarung geschieht, ist jedoch für beide dieser Positionen ein Geschenk (Gnade) Gottes, kein aktives Tun des Menschen. Mehrheitlich herrscht im Christentum der Glaube vor, dass Gott sich in Jesus Christus der sündigen Menschheit zugewandt hat. Der Tod Jesu Christi am Kreuz wird dabei als dienende Erlösertat Gottes angesehen. In Jesus sei somit die Schuld und Sünde der gesamten Menschheit aufgehoben. Als Initialzündung des christlichen Glaubens gilt die Erschließung dieser Gewissheit an Ostern, dem dritten Tag nach Jesu Kreuzigung, an dem Gott an Jesus die Auferstehung bzw. Auferweckung als erstem von allen Menschen gewirkt und somit die Botschaft dieses Jesus von Nazareth bestätigt haben soll. Durch diesen Oster- bzw. Auferstehungsglauben entstand die christliche Gemeinschaft („Kirche“). Ein weiteres Kennzeichen des Christentums ist das Bekennen von Jesus von Nazareth als „Christus“, „Sohn Gottes“ etc. (Hoheitstitel). Diesen Glauben versuchte man, zusammen mit der Erinnerung an Jesus von Nazareth als dem Initiator der Gemeinschaft und dem Glauben an Jesus Christus, als dem Verkünder der Botschaft Gottes, im historisch gewachsenen und in mehreren Konsensbewegungen festgelegten neutestamentlichen Kanon authentisch festzuhalten und zu bewahren (Weiterführendes siehe „Christliche Lehre“). „Christliche Lehre“

Verbreitung

„Christliche Lehre“ Die christliche Religion, alle Glaubensrichtungen zusammengenommen, ist die zahlenmäßig bedeutendste Weltreligion; es wird geschätzt, dass ungefähr ein Drittel aller Menschen auf der Welt einer der christlichen Kirchen angehören. Diese Zahlen beruhen jedoch nur auf Schätzungen, da die Definitionen, wer als Christ mitzuzählen sei und wer nicht, auseinandergehen. Die meisten staatlichen Statistiken werden auf Selbstbezeichnungen der einzelnen Staatsbürger oder Hochrechnungen zurückzuführen sein, manchmal auch auf amtliche Listen. Inwieweit andere Christen aufgrund dieser Merkmale in den dort gezählten Personen Christen sehen, kann auf statistischer Basis nicht geschätzt werden, da es meistens auf sehr individuelle Geisteshaltungen geprägt wird. In vielen Ländern der Erde werden Christen auch heute verfolgt, so dass von dort auch nur sehr ungewisse Zahlen vorliegen.

Christentum weltweit in Zahlen (2000)

Bevölkerungszahlen der UNO von 1998. Zahlen über Religionszugehörigkeit aus Gebet für die Welt, Ausgabe 2003 (siehe unten). Die Daten stammen aus den Jahren 1998-2000. Die Wachstumsraten betreffen das durchschnittliche Wachstum von 1995-2000, beruhen jedoch zum Teil auf einem Wechsel der Datenbasis.

Zusammenhalt, Organisation und Richtungen


- Chronologie der christlichen Kirchen, Konfessionen und Sondergruppen
- Liste der christlichen Konfessionen
- Ekklesiologie Die gesamte Christenheit wird als „die Kirche“ angesehen, als Leib Christi mit Christus als Kirchenoberhaupt und jeder einzelne Christ stellt ein Glied dieses mystischen Leibes dar. Manche christlichen Theologen unterscheiden zwischen der „unsichtbaren Kirche“, die alle gläubigen Christen aller Konfessionen umfasst, und der oder den sichtbaren Kirchen, deren Mitglieder mehr oder weniger gläubig sein können. Alle christlichen Kirchen und Gemeinden fühlen sich dem Leib Christi zugehörig. Die Meinungen darüber, wer außer der spezifischen Kirche auch noch dem Leib Christi zugehört, sind jedoch sehr unterschiedlich: das Spektrum geht von „alle getauften Mitglieder aller christlichen Kirchen“ über „wir wissen es nicht“ bis zu „nur wer so wie wir glaubt und in unserer Gemeinschaft getauft ist“. Viele Kirchen sind in einer mehr oder weniger lockeren Gemeinschaft mit anderen Kirchen, die in beiderseits anerkannten Lehren begründet ist, ohne deshalb ihre spezifischen Lehren und Bräuche aufzugeben. Beispiele für solche Gemeinschaften sind der Ökumenische Rat der Kirchen, die Evangelische Allianz, die Leuenberger Konkordie. Daneben gibt es auch Kirchengemeinschaften, die die vollständige gegenseitige Anerkennung von Sakramenten, Kirchenmitgliedschaft und Ämtern beinhalten. Beispiele für solche Kirchengemeinschaften sind die anglikanische Kommunion oder die östlich-orthodoxen Kirche oder die evangelischen Unierten Kirchen. Innerhalb des Christentums entstanden bald mehrere Gruppierungen bzw. Strömungen, manchmal durch politische Motive oder geografische Gegebenheiten, aber auch durch abweichende Lehrmeinungen. Grob lassen sich diese Richtungen nach ihren Merkmalen in Konfessionen einteilen. Zu einer Konfession gehören eine oder mehrere Kirchen oder Gemeinden. Der einzelne Christ ist Mitglied einer bestimmten Kirche oder Gemeinde. Neben den Konfessionen gibt es heute auch konfessionsübergreifende theologische Richtungen, beispielsweise liberal, evangelikal, oder charismatisch.

Historische Entwicklung

In der antiken Welt gab es fünf christliche Patriarchate, denen jeweils die lokalen Metropoliten, Erzbischöfe und Bischöfe unterstellt waren: Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem. War über wesentliche Lehrfragen zu entscheiden, wurde ein Konzil (eine Versammlung von Bischöfen) einberufen. Das höchste Ansehen genossen die ökumenischen Konzile, in denen Bischöfe aus allen Patriarchaten zusammenkamen; allerdings hatten auch diese nicht „das letzte Wort“, denn mehreren Konzilen, die sich selbst als „ökumenisch“ betrachteten, wurde dieser Status wegen mangelnder Zustimmung der Bevölkerung später aberkannt. Insgesamt gab es zwischen 321 und 787 sieben ökumenische Konzile, die bis heute von östlich-orthodoxen, katholischen und den meisten evangelischen Kirchen anerkannt werden; viele evangelische Kirchen erkennen allerdings das siebte Konzil nicht an wegen seiner Ikonenlehre. Zu einer ersten Spaltung kam es 451 nach dem ökumenischen Konzil von Chalcedon, das die Natur Christi als sowohl menschlich als auch göttlich definierte. Die Patriarchate einschließlich Rom akzeptierten den Konzilsentscheid. Die henophysitischen Kirchen haben dagegen eine Auslegung gewählt, die nicht mit der des Konzils vereinbar ist. Die Koptische Kirche hält Jesus für fleischgewordenes Wort, d.h. er ist göttlich, jedoch in vollkommen fleischlicher Gestalt. Beide spalteten sich von ihren jeweiligen Patriarchaten Antiochia und Alexandria ab. Die Assyrische Kirche des Ostens vertrat eine dem Henophysitismus entgegengesetzte Position. In den folgenden Jahrhunderten vertiefte sich in der Reichskirche die Entfremdung zwischen der östlichen und westlichen Tradition bis zum definitiven Bruch. Die westliche Tradition entwickelte sich in der Spätantike und im frühen Mittelalter im west-römischen Reich, während die östliche Tradition in Konstantinopel, Kleinasien, Syrien und Ägypten entstand. Die eigentlich dogmatischen Unterschiede bleiben zwar bis heute gering, aber die römische Kirche hatte in dieser Zeit Lehren entwickelt, die nicht von ökumenischen Konzilen abgesegnet worden waren, z.B. bezüglich Primat des Papsttums und Filioque und forderte Jurisdiktion über die übrigen Patriarchate, was diese verweigerten. Weitere Unterschiede bestanden seit langem bezüglich politischer Umgebung, Sprache und theologischen Ansätzen. Die Situation eskalierte und 1054 kam es zu einer gegenseitigen Exkommunikation zwischen dem Papst und dem Patriarchen von Konstantinopel. Auf diesen Anlass wird üblicherweise das Morgenländische Schisma zwischen östlich-orthodoxen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche datiert. Trotz einiger Versöhnungsversuche blieben die Traditionen von da an getrennt. Die westliche Tradition (Römisch-katholische Kirche ohne unierte Ostkirchen) erfuhr durch die Reformation des 16. Jahrhunderts eine neue tief greifende Spaltung. Sie betraf vor allem das Kirchen- und Sakramentsverständnis und die Erlösungslehre. Die reformatorische Bewegung führte zu mehreren parallelen Kirchenbildungen, von denen sich im weiteren Verlauf neue Gruppierungen lösten, die sich aber auch wieder zu Kirchengemeinschaften zusammenfanden. Während die verschiedenen Traditionen sich früher gegenseitig exkommunizierten, sind sie heute bei einer gewissen Akzeptanz und einer unterschiedlich stark ausgeprägten Zusammenarbeit in der Ökumene angelangt und sehen Konfessionen, die die zentralen Elemente der christlichen Lehre ebenfalls bejahen, als christliche Schwesterkirchen, oder zumindest christliche Kirchengemeinschaften (siehe Domine Jesu) an. In der evangelikalen Tradition ist die ökumenische Zusammenarbeit mit Kirchen, die dieser Tradition nicht angehören (z.B. im Weltkirchenrat), umstritten; auch die römisch-katholische Kirche arbeitet nicht in diesem Gremium mit. Das folgende ASCII-Diagramm zeigt die geschichtliche Entwicklung der traditionellen christlichen Gruppen:
                                   /----------------------Evangelische bzw. anglikanische Tradition
Reformation ---------------->     /
               Westliche Tradition -------------------Römisch katholisch (westliche Bräuche)
              /                           /---Griechisch katholisch (östliche Bräuche)
             /    Großes Schisma         /
Urgemeinde  .....................

/

= / \ \ Östliche Tradition -------------Östlich-Orthodoxe Kirche Kontroverse ---------------> von Chalcedon \ -----Nestorianer ) Orientalisch- \-----Henophysiten ) Orthodoxe Kirche

Östliche Tradition

Die Patriarchate von Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem und einige seither neu dazugekommene nationale Kirchen, haben bis heute die gleiche Theologie und Spiritualität, die sich, im Gegensatz zur protestantischen und katholischen Theologie, kaum verändert hat, und sehen sich als Teil der ursprünglichen, von Christus gegründeten Kirche. Allen ist gemeinsam, dass sie Bibel und Liturgie in der jeweiligen Landessprache haben. Die größte orthodoxe Kirche ist heute die Russisch Orthodoxe Kirche. Heute haben die orthodoxen Patriarchate oft auch Kirchen im Ausland, die ihnen unterstellt sind. Es gibt signifikante Unterschiede zwischen den Orthodoxen und den westlichen Kirchen - dazu gehören z.B. die Interpretation der Dreieinigkeit und der Erlösungstat Christi, der Stellenwert der Liturgie, die Heiligungslehre, die Spiritualität, die Bedeutung von Ikonen, oder die Lehre über die Kirche. Die orthodoxen Kirchen haben ihre historischen Schwerpunkte in Osteuropa, im Balkan, im Nahen Osten, in Indien und in Nordostafrika, sind heute als Auswandererkirchen in allen Teilen der Welt zu finden. Römisch-katholische Kirche und orthodoxe Kirchen unterscheiden sich also hauptsächlich darin, dass es in der orthodoxen Kirche keinen Papst gibt (obwohl der Patriarch von Konstantinopel einen Ehrenvorrang innehat) und die Orthodoxie von synodalen Prozessen geleitet wird. In beiden Kirchen gibt es 7 heilige Sakramente (Taufe, Heilige Eucharistie/Kommunion, Salbung bzw. Firmung, Sakrament der Versöhnung/Bußsakrament, Krankensalbung, Priesterweihe, Ehe). In orthodoxen Kirchen werden die Sakramente Taufe, Erstkommunion und Firmung zusammen im Kindesalter gespendet, während dies in der römisch-katholischen Kirche zeitlich abgestuft wurde; in den katholischen Ostkirchen werden Eucharistie und Firmung ebenfalls unmittelbar nach der Taufe gespendet. Der Zölibat wird in der orthodoxen Kirche wie auch in den katholischen Ostkirchen nur für das Bischofsamt und für Ordensleute vorgeschrieben, während er in der westlichen katholischen Kirche für alle Priester vorgeschrieben ist. Die Lehre beider Kirchen basiert auf der Lehre Christi, deren Verständnis in der kirchlichen Tradition unter der Leitung des Heiligen Geistes fortschreiten kann, wobei eine „traditio constitutiva“ (unveränderbar) und eine „traditio divino-apostolica“ die sich in der menschlichen traditiones zeigt (Ausdruck, daher veränderbar) zu unterscheiden ist. Die Orthodoxie beschränkt die „traditio constitutiva“ auf die von ihnen anerkannten ökumenischen Konzilien.

Westliche Tradition

Im weströmischen Reich entwickelte sich eine Lehre, dass der Bischof von Rom (Papst) eine Autorität besitzt, die direkt auf den Apostel Petrus zurückgeführt werden kann und die ihn zum Stellvertreter Christi und damit Inhaber des obersten Jurisdiktions-, Lehr- und Hirtenamts in der christlichen Kirche macht. Diese Entwicklung, die schon unter Irenäus von Lyon angefangen hatte, vollzog sich schrittweise, bis im 1. Vatikanischen Konzil das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit promulgiert wurde. Um die Mitte des zweiten Jahrtausends entwickelte sich an verschiedenen Orten in Europa (Martin Luther und Ulrich Zwingli im deutschen Sprachraum, Johannes Calvin im französischen, und Thomas Cranmer im englischen) aus Protest gegen Missbräuche in der katholischen Kirche die Reformation. Nach der Reformation war die westliche Kirche weiter in eine römische Tradition (die in der Reformation zu Rom hielt) und eine reformatorische Tradition (die sich von Rom löste) gespalten. Im Ersten Vatikanischen Konzil trennten sich dann, unter Führung des Erzbischofs von Utrecht, die Altkatholische Kirche von der römisch-katholischen Kirche; weil ihre historische Tradition zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert mit Rom parallel lief, sie sich aber heute in ihrer Lehre mit der Anglikanischen Kirche, die aus der Reformation hervorging, einig ist, ist ihre Klassifizierung schwierig.

Römische Tradition

Die römisch-katholische Kirche sieht sich – gemeinsam mit der orthodoxen Kirche – als alleinige Verwalterin aller Sakramente, da sie in ihr die Kirche Christi subsistiert sieht (vgl. 2. Vatikanisches Konzil Lumen Gentium so wie Apostolicae Curae und Domine Jesu). Römisch-katholische Kirche und orthodoxe Kirchen unterscheiden sich also hauptsächlich darin, dass es in der orthodoxen Kirche keinen Papst gibt (obwohl der Patriarch von Konstantinopel einen Ehrenvorrang innehat) und die Orthodoxie von synodalen Prozessen geleitet wird. In beiden Kirchen gibt es 7 heilige Sakramente (Taufe, Heilige Eucharistie/Kommunion, Salbung bzw. Firmung, Sakrament der Versöhnung/Bußsakrament, Krankensalbung, Priesterweihe, Ehe). In orthodoxen Kirchen werden die Sakramente Taufe, Erstkommunion und Firmung zusammen im Kindesalter gespendet, während dies in der römisch-katholischen Kirche zeitlich abgestuft wurde; in den katholischen Ostkirchen werden Eucharistie und Firmung ebenfalls unmittelbar nach der Taufe gespendet. Der Zölibat wird in der orthodoxen Kirche wie auch in den katholischen Ostkirchen nur für das Bischofsamt und für Ordensleute vorgeschrieben, während er in der westlichen katholischen Kirche für alle Priester vorgeschrieben ist. Die Lehre beider Kirchen basiert auf der Lehre Christi, deren Verständnis in der kirchlichen Tradition unter der Leitung des Heiligen Geistes fortschreiten kann, wobei eine „traditio constitutiva“ (unveränderbar) und eine „traditio divino-apostolica“ die sich in der menschlichen traditiones zeigt (Ausdruck, daher veränderbar) zu unterscheiden ist. Die Orthodoxie beschränkt die „traditio constitutiva“ auf die von ihnen anerkannten ökumenischen Konzilien. Die römisch-katholische Kirche ist bei weitem die größte christliche Konfession und in regional unterschiedlicher Stärke weltweit vertreten. Die apostolische Sukzession spielt bei ihr, bei den Altkatholiken und bei den Anglikanern eine Rolle bei der Gültigkeit der Weihe von Bischöfen und daran anknüpfend Priestern. Im I. Vatikanischen Konzil trennten sich die Kirchen der römischen Katholiken und die der Altkatholiken; letztere lehnen die Unfehlbarkeit des Papstes ab und ebenso den Pflichtzölibat, während erstere die gegenteilige Position in diesen Fragen hat; die Leitung bei den Altkatholiken obliegt ähnlich der Orthodoxie einer Synode. Römisch-katholische Gottesdienste sind, wie bei anderen Kirchen auch, für alle zugänglich; anders als bei vielen anderen Kirchen ist der Kommunion-Empfang jedoch nur für getaufte Christen, die sich in Einheit mit der römischen Lehre wissen, und auch nur nach Empfang der Erstkommunion möglich. Die Interkommunion ist untersagt und nur in Ausnahmefällen gestattet.

Evangelische Tradition

Die evangelischen Kirchen verstehen sich als aus der biblischen Schrift heraus begründet (Sola Scriptura), während die römisch-katholische Kirche sich durch die Schrift und die Überlieferung begründet sieht. Dennoch erkennen die evangelischen Kirchen die frühen kirchlichen Traditionen, ihre Synode, und die aus ihr stammenden Bekenntnisse (Apostolikum, Nizäisches Glaubensbekenntnis) an. Diese beziehen ihre Autorität jedoch nur aus ihrem Einklang mit dem evangelischen Verständnis der Schrift, und nicht aufgrund der Ämter ihrer Autoren. Die öffentliche Auseinandersetzung Luthers mit der römisch-katholischen Tradition begann – nach einer mehrjährigen theologischen Entwicklung – mit den 95 Thesen; seine Lehre ist in zwei von ihm verfassten Katechismen (Großer und Kleiner Katechismus) u.a. Schriften festgehalten. Luther selbst war noch Verfechter der Kindstaufe, des Bußsakraments und der Marienverehrung. Der als Augustinermönch ausgebildete Theologe verfasste allerdings eine neue, auf Augustin fussende Rechtfertigungslehre, die besagt, der „Glaube allein“ (Sola fide) würde den Menschen „coram Deo“ (vor Gott) gerecht machen und ihn so vor der gerechten Strafe Gottes erretten. Basierend auf dieser Rechtfertigungslehre, sowie dem Prinzip der Sola scriptura, erkennen evangelische Christen als Sakramente nur zwei Handlungen an: die Taufe Jesu, bei der er selbst nicht handelnder gewesen ist, sondern Johannes der Täufer, und das Abendmahl oder Herrenmahl, das Jesus selbst begründete. Für beide Handlungen sind ein Wort und ein Element konstitutiv, die in der biblischen Überlieferung mit dem Gebot Jesu verbunden sind, sie durchzuführen. In der evangelischen Tradition gibt es unterschiedliche Abendmahlsverständnisse, die jedoch in der Leuenberger Konkordie für nicht kirchentrennend gehalten werden. Außerhalb der lutherischen und anglikanischen Kirchen und Gemeinden stellt das Abendmahl in der (überwiegend reformierten Tradition ein rein symbolisches Gedächtnismahl dar (keine Realpräsenz Jesu in Brot und Wein). Es ist weiterhin möglich, die Beichte abzulegen und Absolution zu empfangen, aber dies sei weder notwendig, noch sei es ein Sakrament. In manchen evangelischen Kirchen (nicht jedoch den deutschen Landeskirchen, die in der Evangelische Kirche in Deutschland vereint sind) wurde die Kindstaufe oft durch die Gläubigentaufe ersetzt, da diese Kirchen davon ausgehen, es müsse ein aktiver Glaube zur Errettung vorhanden sein (Sola Fide). Die vielfältigen evangelischen Konfessionen sind institutionell autonom und haben keine offizielle gemeinsame Lehre, die über die Schrift hinaus geht, und kein gemeinsames Oberhaupt außer Christus. Gemeinsam ist den evangelischen Kirchen die „vier Solas“: solus Christus, allein Jesus Christus als Herr der Kirche, sola scriptura allein die Bibel als „regula fidei“ (Regel/Richtschnur des Glaubens), sola gratia Erlösung allein aus Gnade, sola fide Rechtfertigung allein durch den Glauben. Ein besonderer Fall ist die Anglikanische Kirche, die an der apostolischen Sukzession festhält (obwohl die römisch-katholische Kirche an der Gültigkeit der anglikanischen Bischofsweihe zweifelt), und an vielen katholischen Bräuchen in der Liturgie und an eucharistischem Verständnis festhält. Bezüglich Einstellung zur Kirchentradition gibt es alle Zwischenstufen von der Anglikanischen Kirche bis zu den calvinistisch-reformierten Kirchen, die alle Kirchentradition außerhalb der Bibel ablehnen. Über Lehre und Praxis wird in den meisten Konfessionen durch Synoden oder Konferenzen auf internationaler Ebene entschieden, in anderen Konfessionen auf der Ebene der lokalen Kirche. Heute sind die Unterschiede zwischen liberalen und konservativen Flügeln innerhalb einer Konfession oft größer als die Unterschiede zwischen einzelnen Liberalen bzw. zwischen einzelnen Konservativen aus verschiedenen Konfessionen. Während die evangelischen Konfessionen früher sehr stark die Unterschiede betonten, gibt es heute einige Ansätze zur Annäherung: Viele evangelische Konfessionen in Europa haben sich in der Leuenberger Konkordie zusammengeschlossen, konservative Konfessionen arbeiten in der evangelischen Allianz zusammen, in einigen Fällen ist es sogar zu Wiedervereinigungen gekommen (United Church of Canada aus Lutheranern, Methodisten und Presbyterianern; Uniting Church of Australia aus Presbyterianern, Kongregationalisten und Methodisten; United Church of Christ aus sieben Konfessionen). Mit dem Weltkirchenrat gibt es auch ein Gremium der ökumenischen Zusammenarbeit nicht nur zwischen den verschiedenen evangelischen Kirchen, sondern auch mit den orthodoxen Kirchen zusammen.

Andere Konfessionen

Verschiedene andere Konfessionen, für die Jesus Christus ebenfalls eine zentrale Figur ist, sehen sich weder in der orthodoxen, katholischen noch in der evangelischen Tradition. Gruppen die sich selbst so einordnen, sind beispielsweise die Quäker, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage („Mormonen“) die Freien Bibelforscher, die Vereinigungskirche und die Zeugen Jehovas. Diese Neureligiösen Gemeinschaften haben in der Regel sehr spezielle Auslegungen oder Strukturen, welche für Außenstehende oft nur schwer nachvollziehbar sind. Beispielsweise haben sie Ansichten über Dreieinigkeit, die nicht mit den ökumenischen Konzilen übereinstimmen oder gleichwertige Schriften neben der Bibel. Solche Gruppen haben oft die (allerdings unterschiedlich stark ausgeprägte) Tendenz, ihre eigene Sicht des Christentums absolut zu setzen und allen anderen Traditionen das Christsein abzusprechen oder intern undemokratische Strukturen zu etablieren. Die Unitarier bezeichnen sich als Grenzchristen (borderline Christians), da Jesus Christus keine zentrale Rolle in ihrem Glaubenssystem spielt.

Oberhäupter einiger christlicher Konfessionen

Geschichte

Siehe: Christentumsgeschichte

Christentum heute

Christentumsgeschichte Nicht alle Menschen, die sich als Christen verstehen, akzeptieren sämtliche theologischen Positionen, die von ihren jeweiligen Kirchen vertreten werden, und nicht alle Menschen, die Kirchenmitglieder sind, glauben tatsächlich an Gott und haben das Gottesverständnis „ihrer“ Kirche. Die Aufklärung hat das Christentum im 17. und frühen 18. Jahrhundert politisch in erheblichem Maße geschwächt. Der bedeutendste Wandel bestand in der teilweisen Distanzierung von Kirche und Staat. Seither ist es in vielen Staaten möglich, ein freies Mitglied der Gesellschaft zu sein und die Ansichten der jeweiligen Kirche in verschiedenen Bereichen abzulehnen oder sogar ungefährdet aus der Kirche auszutreten. Millionen beschritten diesen Weg und wurden zu Freidenkern und entwickelten komplett eigene Glaubenssysteme wie den Humanismus, Atheismus, Agnostizismus und Deismus oder das New Age; andere gründeten liberale Flügel der evangelischen Theologie. Bei den östlichen und orientalischen Kirchen hinterließ die Aufklärung keinen so starken Eindruck. Heirat zwischen Christen und Nicht-Christen oder zwischen Christen unterschiedlicher Konfessionen (siehe Interkonfessionelle Ehe) wird von jeweils verschiedenen Konfessionen, bzw. auch nur Auslegungstraditionen, unterschiedlich beurteilt. Was das persönliche Glaubensleben betrifft, so kann man feststellen, dass es Länder und Gegenden gibt, in denen ein größerer Anteil von Menschen ihrem Glaubensleben eine große Bedeutung zuschreiben (z.B. USA, Polen, Portugal, Kroatien) und Länder, wo der Glaube bei weniger Menschen eine große Rolle spielt (z.B. Deutschland, Frankreich). Ebenfalls gibt es Länder, bei denen die Kirche und der Staat enger verknüpft sind (z.B. Deutschland/Konkordat, Vatikanstaat, oder