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Thurgau
Der Kanton Thurgau ist ein Kanton im Nordosten der Schweiz.
deutsch: Thurgau; französisch: Thurgovie; italienisch: Turgovia; rätoromanisch: Turgovia; englisch: Thurgau (veraltet: Thurgovia); lateinisch: Thurgovia.
Geographie
Der Kanton wird im Norden und Osten durch den Bodensee begrenzt. Im Süden ist der Berg Hörnli die Grenze zu den Kantonen St. Gallen und Zürich.
Die Hauptstadt und Sitz des Regierungsrates sowie des Obergerichts ist Frauenfeld. Sitz des Grossen Rates ist halbjährlich wechselnd Frauenfeld und Weinfelden.
Der Kanton Thurgau bezieht seinen Namen vom Fluss Thur, der ihn von Südosten nach Nordwesten durchquert und weiter westlich im zürcherischen Bezirk Andelfingen in den Rhein mündet.
Rhein
Bevölkerung
Sprachen
Die im Thurgau gesprochenen deutschen Mundarten gehören dem Hochalemannischen und innerhalb dessen dem Nordostschweizerdeutschen an.
Religionen - Konfessionen
Als ehemalige gemeine Herrschaft (gemeinsames Untertanengebiet mehrerer eidgenössischer Orte) ist der Thurgau konfessionell nicht einheitlich. Im grösseren Teil des heutigen Kantons dominiert die reformierte Konfession, doch gibt es mehrere Landstriche, wo die katholische Konfession überwiegt. Nach den Kappeler Religionskriegen im 16. Jh. wurde auf der von den katholischen Ständen dominierten Tagsatzung im zweiten Landfrieden festgehalten, dass die neugeschaffenen religiösen Zustände geschützt sein sollen, dass aber auf Wunsch von drei Gläubigen in einer Kirchgemeinde die katholischen Gottesdienste wieder eingeführt werden müssen und die Pfrundgüter gemeinsam verwaltet werden sollen. Im weiteren wurde meist das Territorialitätsprinzip angewandt, die Grundherren (der Thurgau war in sehr viele lokale Herrschaften aufgeteilt) konnten maßgeblich die Religion der Untertanen beeinflussen, sich aber nicht immer durchsetzen. Interessanterweise bildeten sich auch viele paritätische Kirchgemeinden, in denen die Kirchen von beiden Konfessionen gemeinsam genutzt wurden, dabei ging es allerdings mehr oder weniger friedlich zu. Mit dem vierten Landfrieden von 1712 wurden die Reformierten etwas mehr begünstigt als bisher. Die gemeinsamen Pfrundgüter wurden oft nach der Proportion der Konfessionen aufgeteilt. Manche reformierten Kirchgemeinden so z.B. Scherzingen und Erlen konnten im 18. Jh. neue Kirchen errichten, was ihnen vor 1712 meist verwehrt war. Bis 1798 kam es oft vor, dass katholische Kollatoren in den reformierten Kirchgemeinden die sog. Prädikanten (Pfarrer) bestimmten. Mit der Aufhebung vieler geistlicher Stifte und des Bistums Konstanz fielen diese Kollaturrechte an den Kanton Thurgau, der sie nach 1830 an die einzelnen Kirchgemeinden vergab.
Verfassung und Politik
Die gegenwärtige Verfassung datiert von 1987.
Legislative
Gesetzgebendes Organ ist der Grosse Rat, der 130 Mitglieder zählt und gemäss Verhältniswahlrecht vom Volk auf vier Jahre gewählt wird. Das Volk ist darüber hinaus direkt an der Gesetzgebung beteiligt, indem Verfassungsänderungen dem obligatorischen, Gesetzesänderungen dem fakultativen Referendum (von mindestens 3000 Stimmberechtigten innert dreier Monate verlangt) unterliegen. Zudem kennt das Volk das Recht der Verfassungs- und Gesetzesinitiative (von mindestens 4'000 Stimmberechtigten verlangt), und es kann (mit mindestens 20'000 Unterschriften) die Abberufung des Grossen Rats vor Ablauf der ordentlichen Amtszeit verlangen, worüber dann eine Volksabstimmung anzuordnen ist.
Nach den Wahlen von 2004 haben Sitze (in Klammern Wahl 2000 und Wahl 1996):
- SVP 47 (42 - 38)
- CVP 22 (27 - 25)
- FDP 20 (24 - 25)
- SP 23 (22 - 20)
- GP 13 (8 - 11)
- EVP 4 (5 - 4)
- EDU 1 (1 - 0)
Exekutive
Ausführendes Organ ist der Regierungsrat, der aus fünf Mitgliedern besteht und vom Volk gemäss Mehrheitswahlrecht auf ebenfalls vier Jahre gewählt wird. Das Volk kann (wenn von mindestens 20'000 Stimmberechtigten verlangt) die vorzeitige Abberufung der Regierungsrates beantragen, über die dann eine Volksabstimmung angeordnet werden muss.
Nach den Wahlen von 2004 haben, wie bisher, Sitze:
- SVP 2: Roland Eberle (seit 1994; Finanzen und Soziales) und Hans Peter Ruprecht (seit 1996; Bau und Umwelt)
- CVP 1: Bernhard Koch (seit 2000; Erziehung und Kultur)
- FDP 1: Dr. Kaspar Schläpfer (seit 2003; Inneres und Volkswirtschaft)
- SP 1: Dr. Claudius Graf-Schelling (seit 2000; Justiz und Sicherheit)
Regierungspräsident (2005/2006) ist Roland Eberle, Vizepräsident (2005/2006) ist Dr. Kaspar Schläpfer. Die Staatskanzlei führt Staatsschreiber Dr. Rainer Gonzenbach.
Judikative
Richterliche Behörden sind auf kantonaler Ebene das Obergericht, das Verwaltungsgericht, auf regionaler Ebene acht Bezirksgerichte, auf Kreisebene die zwanzig Friedensrichter.
Parteiensystem
Bezirke und Gemeinden
Der Kanton Thurgau ist in acht Bezirke unterteilt, die Teil der kantonalen Exekutive sind. Organe der örtlichen Selbstverwaltung sind die Politischen Gemeinden.
Der frühere so genannte Gemeindedualismus, der durch eine Nebeneinander von Orts- und Munizipalgemeinden charakterisiert war und aus napoleonischer Zeit stammte, wurde durch die neue Verfassung von 1987 abgeschafft. Weiterhin bestehen aber auch öffentlichrechtlich anerkannte Schul-, Bürger- sowie die evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirchgemeinden.
Siehe: Gemeinden des Kantons Thurgau.
Wirtschaft
Tourismus
Beliebtes Ziel ist die Region vor allem für sogenannte "Blustfahrten", im Frühsommer zur Blütezeit der Obstbaumlandschaften.
Verkehr
Bildung
Geschichte
Siehe Geschichte des Kantons Thurgau.
Städte und Orte
Geschichte des Kantons Thurgau
- Frauenfeld, 21'965 Einwohner (2004)
- Kreuzlingen, 17'441 Einwohner (2004)
- Arbon, 12'817 Einwohner (2004)
- Amriswil, 11'414 Einwohner (2004)
- Weinfelden, 9564 Einwohner (2004)
- Romanshorn, 9186 Einwohner (2004)
- Aadorf, 7329 Einwohner (2004)
- Sirnach, 6552 Einwohner (2004)
- Bischofszell, 5514 Einwohner (2004)
- Münchwilen (TG), 4661 Einwohner (2004)
Weitere Gemeinden des Kantons siehe: Gemeinden des Kantons Thurgau
Bezirke mit Hauptort
Gemeinden des Kantons Thurgau
Die 8 Bezirke mit gleichnamigem Hauptort heissen:
- Arbon
- Bischofszell
- Diessenhofen
- Frauenfeld
- Kreuzlingen
- Münchwilen
- Steckborn
- Weinfelden
Siehe auch: Kefikon
Mostindien
In der Schweiz heisst der Kanton Thurgau volkstümlich auch Mostindien. Der Bestandteil "Most-" ergibt sich aus der Eigenschaft als Apfelanbaugebiet, während die Verbindung mit Indien daher rührt, dass die Form des Kantons der von Indien ähnelt. Aber eigentlich bezieht sich dieser Name auf den Oberthurgau, wo seit dem Spätmittelalter im tiefgründigen Boden ausgedehnte Obstgärten (Äpfel und Birnen) angelegt waren und wo vornehmlich der Most oder Saft (unverfälschte Qualität!) produziert wurde.
Thurgauerlied
Die Hymne des Kantons ist das Thurgauerlied "O Thurgau du Heimat". Melodie von Johannes Wepf, Text von Johann Ulrich Bornhauser.
Weblinks
- [http://www.tg.ch/ Offizielle Website]
- [http://www.thurgau-tourismus.ch Seite des Tourismusverbandes]
- [http://www.swr.de/regionen/bodensee/-/id=3298/nid=3298/did=727210/18pm4m7/index.html Fast schon Schweizer - die deutsche Grenzstadt Konstanz am Bodensee]
Thurgau
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als:Kanton Thurgau
Kanton (Schweiz)
Die 26 Kantone der Schweiz sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Politisches System
Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 200 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat) besteht je nach Kanton aus fünf bis neun Mitgliedern.
Alle Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geordnet werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, teilweise Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, teilweise Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht u. a.). Bei vielen dieser Bereiche hat aber der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, so dass oft ein Kompetenzwirrwarr festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch eine gewisse Autonomie gewähren. Das Ausmass ist jedoch, wie so oft in der Schweiz, von Kanton zu Kanton verschieden.
In zwei Kantonen, Glarus sowie Appenzell Innerrhoden, bestimmt das Volk in Form der Landsgemeinde seine Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen werden Wahlen und Abstimmungen über die Urne abgewickelt.
Siehe auch: Politisches System der Schweiz, Föderalismus in der Schweiz
Geschichte
Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone auch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet.
In der Helvetischen Republik (1798-1803) waren die Kantone blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätten, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona.
Mit der Mediationsverfassung 1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress 1815 auf 22. Die Zugewandten Orte wie z.B. die altfrye Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg, usw., wurden allerdings (teilweise gegen ihren Willen) einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1979 spaltete sich der Kanton Jura vom Kanton Bern ab.
Anzahl und Reihenfolge
Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal aber auch mit 23 angegeben.
Das rührt daher, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Baselland) aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden (bis zur Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 wurde diese Unterscheidung noch vorgenommen). Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt wäre, von 26 Kantonen, aber von 23 Ständen zu sprechen.
Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe untenstehende Liste) ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern als Vororte in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die weiteren Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts.
Liste der Schweizer Kantone mit ihren Eckdaten
In Klammern jeweils der Rang.
Bemerkungen: 1 Stand: 31. Dezember 2004, [http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/bevoelkerung/uebersicht/blank/analysen__berichte/result.html Bundesamt für Statistik], 2 km², 3 Einwohner pro km², Stand 2000 4 Sitz der Regierung und des Parlaments, Sitz der Justiz ist Trogen. 5 Stand: 1. Januar 2005.
8 bis hierher: Die Acht Alten Orte, 13 bis hierher: Die Dreizehn Alten Orte
Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen (Siglen) sind verbreitet, sie werden u.a. bei den Kfz-Kennzeichen verwendet und sind auch in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix "CH-", z.B. CH-SZ für den Kanton Schwyz).
Kantonsnamen in anderen Sprachen
Kanton in allen Schweizer Landessprachen sowie in weiteren Sprachen
Bemerkungen: 1Schweizer Landessprache, 2Wenn es sich von der Sprache oder der Schrift des Hauptortes unterscheidet
Ehemalige Kantone
- Ausserschwyz
- Baden
- Bellinzona
- Fricktal
- Innerschwyz
- Linth
- Lugano
- Oberland
- Säntis
- Waldstätten
Siehe auch
Föderalismus in der Schweiz, Liste der Städte in der Schweiz, Liste der Gemeinden der Schweiz (nach Kantonen und Alphabet), Liste der Bezirke und Distrikte der Schweiz
Weblinks
- [http://www.admin.ch/ch/d/schweiz/kantone/index.html Schweizer Kantone im Internet]
- [http://www.eye.ch/swissgen/kanton-m.htm Informationen über Schweizer Kantone] - viersprachig
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Kategorie:Liste (Geographie)
Kategorie:Politik (Schweiz)
Kategorie:Schweiz
als:Kanton (Schweiz)
ja:スイスの地方行政区画
ko:스위스의 주
simple:Canton
Schweiz
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (franz. Confédération suisse, ital. Confederazione Svizzera, rätoroman. Confederaziun svizra, lat. Confoederatio Helvetica), kurz Schweiz, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde.
Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Alpenrhein und Jura, Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km). Der westliche Nachbar ist Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge.
In Kürze
Frankreich
Die Schweiz ist geprägt von Gebirgen, Seen und Wäldern.
Die Schweizer verstehen sich als «Willensnation» – sie bilden weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl speist sich aus der gemeinsamen Geschichte, den gemeinsamen Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, Volksrechte) und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden.
Der Legende nach wurde die Eidgenossenschaft am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese gegründet. Der 1. August ist deshalb heute Nationalfeiertag.
Die Schweiz in ihrer heutigen Form als föderalistischer Bundesstaat besteht seit 1848. Sie gliedert sich in 26 Kantone.
Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.4 Millionen, davon sind 20.6 % Ausländer.
Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (BFS, 2005).
Offizielle Landessprachen sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch.
41 % der Schweizer Bürger sind römisch-katholisch und 40 % sind evangelisch-reformiert.
Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig.
Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch neutral. Sie ist Mitglied der UNO, der EFTA, des Europarats, der WTO, nicht aber der Europäischen Union.
Das Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für Confœderatio Helvetica, die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.
Geografie
CH
Die Schweiz gliedert sich in fünf geografische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura, das Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite.
38% (14'813 km²) der Schweizer Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Davon sind 30.4% (12'522 km²) Wald. Überbaut sind 5.8% (2418 km²). 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche.
Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.
Geologie
Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer
Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen.
Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura ist ein junges Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.
Berge
Oberrheinische Tiefebene
In der Schweiz gibt es insgesamt 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz; 19 sind an der Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz. Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt.
Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (4107 m) und die Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe.
Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m).
In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich tiefer, nicht desto weniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (2032 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz. Erwähnenswert sind auch die Gebirge im Tessin.
Die grösste Erhebung im Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1718 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich das Chasseral (1607 m). Weitere Berge sind la Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und le Suchet (1588 m).
Siehe auch: Liste der Berge in der Schweiz
Liste der Berge in der Schweiz]]
Seen
Die Schweiz hat aufgrund ihrer topographischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten viele Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen.
Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden).
Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19,28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü.M. den tiefsten Punkt der Schweiz.
Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²).
Siehe auch: Liste der Seen in der Schweiz
Flüsse
Liste der Seen in der Schweiz]]
Zwei der drei grössten Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden.
Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San Bernhardino-Passes an der Grenze zum Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein und dem Österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz, verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (Der grösste Teil des Kantones Schaffhausen und ein Teil des Halbkantons Basel-Stadt befindet sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden bis er schliesslich in die Nordsee mündet.
Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den gesamten Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer.
Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in Rhein oder Rhône.
Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silser- und Silvaplanersee in Richtung Norden und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau.
Der Namensgeber des Kantons Tessin, der Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po.
Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz.
Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss), welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Le Doubs, der in Frankreich entspringt nach Norden fliesst und teils die schweiz/französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Le Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône.
Siehe auch: Liste der Flüsse in der Schweiz
Klima
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran.
Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage.
Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Regenmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr.
Die Regenmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990).
Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. In der Magadinoebene im Tessin liegt der Durchschnittswert etwa 2 bis 3 °C höher. Im Oberengadin ist es rund 10 °C kälter. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987).
Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes Ereignis ist, war deren Intensität in der Periode 1999–2002 vor allem im Emmental, im Laufental wie auch im Toggenburg am höchsten. Es hagelte dort bis zu 60 Minuten im Jahresdurchschnitt. In den anderen Regionen beschränkt sich Hagel auf unter 30 Minuten.
Nebel ist im ganzen Mittelland zu beobachten. Besonders häufig ist der Nebel entlang der Aare, der nördlichen Reuss wie auch im Thurgau, wo er vor allem im Herbst über mehrere Wochen auftreten kann. In den Tälern erscheint der Nebel seltener.
Häufig auftretende Winde in der Schweiz sind der milde Föhn und die kalte Bise. Die höchste je gemessene Windgeschwindigkeit ist 285 km/h (Jungfraujoch, 27. Februar 1990).
Bekannte Formen von Naturkatastrophen in der Schweiz sind Schnee- und Gerölllawinen sowie Überschwemmungen.
Flora und Fauna
30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet.
In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen, Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen- (Bannwald) und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab).
Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwälder.
Im Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle bei der Ernährung der Bevölkerung spielten.
Bevölkerung
Sprachen
Kastanienwälder
Der Artikel 4 der Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.». Im Artikel 701 heisst es zudem: «Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.»
Im Kanton Zürich ist zusätzlich die Gebärdensprache verfassungsmässig anerkannt.
Wegen der oben zitierten Verfassungsbestimmung mit vier anerkannten Landessprachen, nehmen manche Leute irrtümlich an, Schweizer sprächen vier Sprachen, was jedoch nicht der Fall ist. Wirklich viersprachig ist einzig der Bundesstaat als Institution. Bereits auf Kantons- und Gemeindeebene ist es anders: In den meisten Fällen existiert nur eine Amtssprache. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren.
Mit 63.7 % ist Deutsch (hellgrau) die meistverbreitete Sprache. Die Bevölkerung spricht aber gemeinläufig einen der vielen schweizerdeutschen Dialekte. Französisch wird von 20.4 % (blau) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig die Suisse romande oder Romandie genannt. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden wird Italienisch (rot, Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (grün), hat einen Anteil von 0.5 % und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen daneben noch deutsch sprechen. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 % der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbisch-Bosnisch-Kroatische mit 1.5 % am weitesten verbreitet.
Als Fremdsprachen beherrschen die meisten Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch.
Siehe auch: Sprachen in der Schweiz, :Kategorie:Schweizer Sprache
Religionen
:Kategorie:Schweizer Sprache]
Von den Schweizer Bürgern sind 41 % katholisch, 40 % reformiert, 2.5 % in Freikirchen, 5.5 % gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 % sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 % römisch-katholisch, 5 % evangelisch-reformiert, 17 % orthodox, 18 % islamisch, und 2 % ohne Bekenntnis.
Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen zusätzlich die Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind.
Protestantisch dominiert sind der Kanton Bern, Teile von Graubünden und Schaffhausen, Zürich, Basel die meisten Westschweizer Kantone, insbesondere die Calvinstadt Genf. Die Römisch-Katholische Kirche dominiert in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis, Tessin, in den Kantonen der Zentralschweiz und in Teilen der Ostschweiz. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0.33 % ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas.
Siehe auch: Religionen in der Schweiz
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Schweiz.
Nach dem Untergang des Römischen Reiches besiedelten Burgunder und Alamannen das Gebiet der heutigen Schweiz. Bis 746 unterwarfen die Franken beide Völker, deren Territorium Teil des Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei grösstenteils zum Stammesherzogtum Schwaben und zum Königreich Burgund. In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Zähringer, Kyburger, Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Ausserdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von grösster Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg.
Burgund]
Die drei «Urkantone» oder «Waldstätte» (Orte) Uri, Schwyz und Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen KönigsRudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die Begründung der alten Eidgenossenschaft und damit als schweizerischer Nationalfeiertag festgelegt. Beim Bündnis von 1291 ging es jedoch weniger um den Schutz vor dem Haus Habsburg, als vielmehr darum, sich für die Unsicherheiten nach der Wahl eines neuen deutschen Königs abzusichern. Tatsächlich folgte ja auf Rudolf eine eher unsichere Zeit mit schnell wechselnden Herrschern.
Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25.11.1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayer. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wurde als die Acht Alten Orte bezeichnet.
Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie sogar die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450) in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die habsburgischen Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, so dass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11.6.1474 in der «Ewigen Richtung» gezwungen sah, die alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrich III. gegen Karl den Kühnen von Burgund und vernichteten den mächtigen burgundischen Staat. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten.
Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform von Kaiser Maximilian I.. Der Versuch Maximilians, im sogenannten Schwabenkrieg die Eidgenossen gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel mit der faktischen Unabhängigkeit der Schweiz vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von weiteren Kantonen erweiterte sich die Eidgenossenschaft bis 1513 auf Dreizehn Orte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten zugewandten Orte.
zugewandten Orte
Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Tessin und schliesslich sogar von Mailand, über welches sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach einer Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine weitere wirksame Aussenpolitik verhindert und es begann die Phase des "Stillsitzens", was man später Neutralitätspolitik nannte. Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äusseren Konflikten. Die alte Eidgenossenschaft wurde damit faktisch ein französisches Protektorat.
Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus und führte zu grossen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach den religiös begründeten Kappelerkriegen kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden blieben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten.
Am 24. Oktober 1648 erreichte die Schweiz im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität und löste sich damit vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt. Im Gebiet der Schweiz wurde daraufhin nach französischem Vorbild eine Helvetische Republik als Zentralstaat errichtet. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Fünf Jahre später, 1803, verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediationsakte der Schweiz jedoch wieder eine Verfassung, welche zum Prinzip des Föderalismus und damit zu autonomen Kantonen zurückkehrte. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt. Waadt
1815 wurde die «immer währende Neutralität der Schweiz» durch die europäischen Grossmächte am Wiener Kongress anerkannt. Eine neue Verfassung, der «Bundesvertrag», stärkte in der so genannten Restauration die Eigenständigkeit der Kantone, so das die Schweiz wieder zu einem Staatenbund wurde.
Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach der Niederlage der konservativ-katholischen Kantone wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch eine neue Bundesverfassung (1848) eingeschränkt. Bern wurde der Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments. Die Bundesverfassung wurde nur zweimal 1874 und 1999 revidiert.
Auf Initiative von Henri Dunant erfolgt 1864 in Genf die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Während der beiden Weltkriege bewahrte die Schweiz offiziell ihre Neutralität, die allgemeine Mobilmachung wurde jedoch angeordnet. Die Schweiz nahm im Zweiten Weltkrieg einerseits Flüchtlinge auf, wies aber zeitweise gezielt Juden an den Grenzen ab. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren im Bergier-Berichtes kritisch aufgearbeitet. Unrühmliche Kapitel der neueren Zeit sind einerseits die Verfolgung der Jenischen zwischen 1926 und 1972 durch das «Hilfswerk» Kinder der Landstrasse und anderseits die sechsstellige Zahl an Verdingkindern, welche zwischen 1800 bis in die 1960er und 1970er-Jahren zu Zwangsarbeit auf Bauernhöfen eingesetzt wurden und häufig misshandelt worden sind.
Die Volksrechte wurden seit 1848 immer stärker ausgebaut. 1919 wurde das Proporzwahlverfahren für den Nationalrat eingeführt. 1971 wurde in einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht nach jahrzehntelangen Kampf angenommen. Der von der Regierung angestrebte Beitritt zum EWR scheiterte 1992. Die Schweiz trat nach einer positv ausgegangenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei.
Politik
Hauptartikel: Politisches System der Schweiz
Politisches System
Die Schweiz, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit bildet, ist ein Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
- die direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
- den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
- die Konkordanzdemokratie
- ihre selbstdeklarierte Neutralität
Gewaltenteilung
Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:
- Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
- Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten «Bundesräten» (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
- Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben.
Siehe auch: Liste der Bundespräsidenten der Schweiz, Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates
Parteien
Parteien mit Vertreter im Bundesrat («Bundesratsparteien») sind:
- die Schweizerische Volkspartei (SVP; Stimmenanteil 2003: 26.6%),
- die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP; Stimmenanteil 2003: 23.3%),
- die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP; Stimmenanteil 2003: 17.3%) sowie
- die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; Stimmenanteil 2003: 14.4%).
SP, FDP und SVP haben je zwei Sitze, die CVP hat einen. Diese Verteilung ist neu seit Dezember 2003, davor galt die sogenannte Zauberformel.
Von den übrigen Parteien hat die Grüne Partei der Schweiz den grössten Stimmenanteil (2003: 7.4%).
Siehe auch: Politische Parteien in der Schweiz
Internationale Organisationen
Politische Parteien in der Schweiz
Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten Länder trat die Schweiz 2002 der UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der OSZE, dem Europarat wie auch in der EFTA tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnerschaft für den Frieden der NATO teil und ratifizierte das Kyoto-Protokoll.
Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur Neutralität der Schweiz.
Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen
Politische Strukturen
Kantone
Die Schweiz in den Vereinten Nationen
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen (vor der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999: 23 Kantone, wovon drei in je zwei Halbkantone gegliedert waren). Die Schweiz weist im europäischen Vergleich einen sehr ausgeprägten Föderalismus auf, der die politische und wirtschaftliche Kleinräumigkeit und Fragmentiertheit der Schweiz verstärkt.
Enklaven und Exklaven
Büsingen am Hochrhein wie auch Campione d'Italia sind Enklaven in der Schweiz:
- Die deutsche Gemeinde Büsingen ist nördlich des Rheins vom Kanton Schaffhausen umgeben, südlich davon grenzt sie an die Kantone Zürich und Thurgau.
- Das italienische Campione, bekannt für sein Spielcasino, ist am Luganersee innerhalb des Kantons Tessin.
Weitere Enklaven und Exklaven gehören eher in das Kuriositätenkabinett, so liegt das Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht in russischem Hoheitsgebiet. Deren Fläche beträgt 563 m². Die Schweiz selbst hat innerhalb Liechtensteins eine Exklave. Beide Gebiete sind allerdings nur einige Quadratmeter gross.
Regionen
Schöllenenschlucht
Neben den geologischen und den geografischen Regionen definierte das Bundesamt für Statistik für die Schweiz sieben Grossregionen.
Diese sind die Ostschweiz, Zürich, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, die Espace Mittelland, die Région Lémanique wie auch der Ticino.
In der Umgangssprache wird die Zentralschweiz häufig Innerschweiz genannt. Die Region zwischen Bern und Zürich wird auch als Mittelland bezeichnet und der französischsprachige Teil der Schweiz wird als Romandie, Welschschweiz oder Westschweiz bezeichnet.
Siehe auch: Grossregionen der Schweiz
Städte
Die grösste Schweizer Stadt ist Zürich mit rund 366'000 Einwohnern (Stand 2004). Die Agglomeration umfasst 1'080'000 Einwohner. Weitere Grossstädte mit über 100'000 Einwohnern sind Genf, Basel, die Bundesstadt Bern sowie Lausanne. Die Bevölkerungsdichte ist im flachen Mittelland sehr hoch, im Alpenland und im Jura naturgemäss dünn.
Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden der Schweiz.
Landesverteidigung
Hauptartikel: Schweizer Armee
Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4.6 Milliarden Franken (2004).
Der Auftrag der Armee ist in der Bundesverfassung festgelegt.
- Raumsicherung und Verteidigung zur Behauptung des Schweizer Territorium
- Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung bei Naturkatastrophen oder Grossanlässen
- Friedensförderung, beispielsweise als unbewaffnete Militärbeobachter für die UNO
Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.
Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen Aushebung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis.
Die meisten bestehen die Aushebung, d. h. sind diensttauglich. Die Dienstuntauglichen müssen – von den Behinderten abgesehen – eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit, einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Zur Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5-fache des Militärdienstes angesetzt. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 21 Wochen Dauer ausgebildet.
Mit der Reform Armee XXI, angenommen 2003, wird die Mannschaftsstärke von den 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.
Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. So entstand die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee».
Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Terrestrisch wurde sie auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch B-29 Bomber der USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen. Auch wurde Schaffhausen irrtümlich von der USAF bombardiert und ein weiterer Bomber der USAF, der seinen Verband verloren hatte, entledigte sich seiner explosiven Ladung über Basel.
Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren erfolglos für eine Abschaffung ein. Zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk bisher jedoch deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armee-Einsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.
Sozialversicherungen
Hauptartikel: Schweizer Sozialpolitik
In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind meistens Zwangsversicherungen, das heisst, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung.
- die Krankenversicherung.
- die Mutterschaftsversicherung.
- die Unfallversicherung.
- die Invalidenversicherung (IV), für Personen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen.
Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers.
Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden steuerlich gefördert.
Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei-Säulen-System bezeichnet.
Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, so dass Militärdienstpflichtige während der Ausübung militärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung.
Siehe auch: Sozialversicherung (Schweiz)
Gesundheitswesen
Hauptartikel: Gesundheitswesen Schweiz
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig von seiner Nationalität aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern («Grundversicherung», «obligatorische Krankenpflegeversicherung»). Die Krankenkassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d. h. die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Perso
Französische Sprache
Die französische Sprache (Französisch) gehört zur
romanischen Gruppe der indogermanischen Sprachen. Sie wird gegenwärtig von ca. 77 Millionen Menschen als Muttersprache gesprochen. Zählt man Zweitsprachler hinzu, kommt man auf ca. 130 Millionen Sprecher
(Stand für beide Zahlen 1999).
Der Language Code ist fr bzw. fra oder
fre (nach ISO 639); für Altfranzösisch (842 bis
ca. 1400) ist der Code fro und für Mittelfranzösisch
(ca. 1400 bis 1600) ist der code frm.
Geschichte der französischen Sprache
Die französische Sprache entwickelte sich nach dem Zerfall des Römischen Reiches aus dem Vulgärlatein der gallo-römischen Bevölkerung in der Nordhälfte des heutigen Frankreichs. Allerdings färbte die keltische Bevölkerung die neu entstehende Volkssprache vorwiegend im Klangbild. Einen stärkeren Einfluss übten die Germanen, insbesondere die Franken, aus. Sie eroberten das Gebiet in der Spätantike und prägten den französischen Wortschatz entscheidend mit. Dabei bildeten sich verschiedene Dialekte heraus, die als Langues d'oïl zusammengefasst werden. Die ersten Dokumente, die der französischen Sprache zugeordnet werden, sind die Straßburger Eide, die 842 sowohl auf Altfranzösisch als auch auf Althochdeutsch verfasst wurden.
Unter den Kapetingern kristallisiert sich Paris allmählich als politisches Zentrum Frankreichs heraus, wodurch der dortige Dialekt, das Franzische, zur Hochsprache reift. Aufgrund der zunehmend zentralistischen Politik werden die anderen Dialekte stark zurückgedrängt.
Nachdem 1066 Wilhelm der Eroberer den englischen Thron besteigt, wird das normannische Französisch für zwei Jahrhunderte die Sprache des englischen Adels. In dieser Zeit wurde die englische Sprache sehr stark vom Französischen beeinflusst.
Mit den Albigenserkreuzzügen erreicht Frankreich seine heutige Ausdehnung. Dabei werden die Langues d'oc (siehe unten) zugedrängt und unterdrückt.
Durch den Edikt von Villers-Cotterêts wird 1539 die Französische Sprache als Landessprache Frankreichs festgelegt.
Im Jahre 1634 gründete Kardinal Richelieu die Académie Française, die sich mit der "Vereinheitlichung und Pflege der französischen Sprache" beschäftigt.
Ab dem 17. Jahrhundert wird Französisch die lingua franca des europäischen Adels, zunächst in Mitteleuropa, im 18. und 19. Jahrhundert auch in Osteuropa (Polen, Russland, Rumänien). In dieser Zeit entwickelte sich Frankreich zu einer Kolonialmacht und legte damit den Grundstein für die heutige Verbreitung der französischen Sprache außerhalb Europas und der französischen Kreolsprachen. Das 1830 unabhängig gewordene Belgien erobert ebenfalls Kolonien, wo die französische Sprache eingeführt wird.
Im 18. Jahrhundert übernimmt das Französische als Sprache des Adels die Domäne der internationalen Beziehungen und der Diplomatie (zuvor: Latein). Als Großbritannien im 19. Jahrhundert zur herrschenden Kolonialmacht, und die USA im 20. Jahrhundert zur Weltmacht wurden, ändert sich die Sprachsituation zu Gunsten der englischen Sprache.
Mit der Dezentralisierung in den 1980er Jahren wird den Regionalsprachen sowie den Dialekten in Frankreich mehr Freiraum eingeräumt, wodurch sie eine Renaissance erfahren. 1994 wird in Frankreich das Loi Toubon erlassen, ein Gesetz, das den Schutz der französischen Sprache sichern soll.
Aussprache
Siehe: Aussprache der französischen Sprache
Verbreitung
Amtssprache
Französisch ist allein oder zusammen mit anderen Sprachen Amtssprache in folgenden Staaten (in Klammern die Anzahl der Muttersprachler)
Außerdem ist Französisch eine der Amtssprachen der Europäischen, der Afrikanischen Union, der Organisation Amerikanischer Staaten sowie der Vereinten Nationen.
Sonstige Verwendung
Französisch ist darüber hinaus Verkehrssprache in folgenden Ländern und Regionen:
- Algerien
- Andorra
- Dominica
- Kanalinseln (unter britischer Krone)
- Libanon
- Louisiana (USA)
- Marokko
- Mauretanien
- Tunesien
Zudem bildet Französisch die Grundlage verschiedener Terminologien, z.B. in der gastronomischen Fachsprache und im Ballett.
Sprachvarianten der französischen Sprache
Französisch ist eine indoeuropäische Sprache und gehört zu den galloromanischen Sprachen, die in zwei Gruppen geteilt werden: langues d'oïl im nördlichen Frankreich und Belgien und langues d'oc im Süden Frankreichs. Hierbei ist der Status, was dabei Dialekt und was eigenständige Sprachen ist, umstritten. Meistens spricht man von zwei Sprachen und deren jeweiligen Patois, den französischen Dialekten. Das Französische wird den langues d'oïl zugeordnet und geht auf eine Mundart aus dem Raum Ile de France zurück.
Sie grenzen sich von den langues d'oc ab, die südlich des Flusses Loire verbreitet sind und eine eigene Sprache darstellen. Die Unterscheidung bezieht sich auf die Verwendung des Wortes Ja - Oc im Süden und Oïl im Norden. Zudem ist bei den Langues d'oc, die zusammenfassend auch als Okzitanisch bezeichnet werden, der romanische Charakter stärker ausgeprägt.
Daneben gibt es das Franko-Provenzalische, was mitunter keiner der beiden anderen gallo-romanischen Sprachen zugeordnet wird. Da es allerdings keine Hochsprache entwickelt hat, wird es von manchen als Dialekt der langues d'oc angesehen.
Gallo-romanische Sprachen:
- langues d'oïl (Französisch)
- Gallo, Wallonisch, Picardisch
- Franko-Provenzalisch
- langues d'oc (Okzitanisch)
- Provenzalisch, Languedokisch, Gaskognisch
Aufgrund der internationalen Verbreitung gibt es auch landestypische Eigenheiten der französischen Sprache:
- Belgisches Französisch
- Schweizer Französisch
- Französisch in den USA
- Cajun
- Französisch in Louisiana
- Französisch in Neuengland
- Französisch in Kanada
- Kanadisches oder Quebecer Französisch
- Akadisches Französisch
- Neufundländisches Französisch
- Michif
- Jèrriais
- Französisch geprägte Kreolsprachen
Alle wichtigen Dinge zur Konjugation finden sich unter französische Konjugation
Objekt
Objektpronomen
Welches Objektpronomen ersetzt welches Objekt?
Dieses "de" kann auch ein Teilungsartikel sein.
Welches Objektpronomen steht in welcher Reihenfolge im Satz?
wobei
- [se] für ein eventuelles Reflexivpronomen steht,
Wo stehen die Objektpronomen im Satz?
- Objektpronomen stehen immer vor dem konjugierten Verb.
- Ausnahme bei Infinitivkonstruktionen: Objektpronomen stehen dann vor dem handlungstragenden Infinitiv
Beispiele
Modus Indicatif :
Modus Subjonctif :
Dieses Modus existiert nicht im Deutschen. Er ist mit Konstruktionen mit "que" zu verwenden.
Modus Conditionnel :
Dieses Modus drückt die Bedingung aus.
Außerdem hat die französische Sprache das Modus Impératif, das in Présent und Passé geteilt ist. Diese Teilung gilt auch für die Moden Participe und Infinitif.
Konnektoren
cause (Ursache)
conjonctions:
parce que
puisque,
pour la simple et bonne raison que,
comme,
étant donné que,
du fait que,
attendu que,
considérant que,
vu que,
soit parce que,
sous prétexte que,
ce n'est pas parce que,
car,
en effet,
tellement,
tant,
d'autant plus que,
d'autant moins que,
d'autant mieux que,
surtout que,
à présent que,
maintenant que,
dès l'instant où,
dès lors que,
du moment que
prépositions:
à cause de,
grâce à,
avec,
étant donné,
du fait,
à la lumière de,
attendu que,
eu égard à,
vu,
à la suite de,
par suite de,
sous,
à,
pour,
par,
de,
à force de,
faute de,
par manque de,
à defaut de,
sous prétexte que,
sous couleur de,
sous couvert de
conséquence (Folge)
conjonctions:
si bien que,
de telle manière que,
de telle façon que,
de telle sorte que,
en sorte que,
tel +Nomen +que,
verbe +tellement,
verbe +tant,
si +Adj. +que,
au point que,
tant et si bien que,
tant et tant que,
à telle enseigne que,
pour que,
il s'en faut de ... que,
sans que,
donc,
partant,
par conséquant,
en conséquence,
c'est pourquoi,
voilà pourquoi,
de ce fait,
c'est pour cela que,
alors,
depuis lors,
dès lors,
de cette manière,
ainsi,
aussi,
du coup,
d'où,
de là
but (Ziel)
conjonctions:
pour,
afin de,
pour que,
afin que,
si...c'est pour que,
de manière à,
de façon à,
de manière que,
de façon que,
de sorte que,
de manière à ce que,
de façon à ce que,
de telle manière que,
de telle façon que,
de telle sorte que,
pour ne pas,
afin de ne pas,
de peur de,
de crainte de,
il faut que,
il suffit de
prépositions:
dans le but de,
en vue de,
à dessein de,
histoire de,
question de,
affaire de,
dans/avec l'intention de,
dans la perspective de,
dans le souci de,
avec l'idée de,
dans/avec l'espoir de,
avec l'arrière-pensée de,
dans le seul but de,
à seule fin de,
en vue de,
en perspective de,
dans un souci de
condition (Bedingung)
conjonctions:
à condition que,
à la seule condition que,
à une seule contition, c'est que...,
sous la condition que,
pourvu que,
pour peu que,
si tant est que,
pour autant que,
dans la mesure où
prépositions:
à,
à condition de,
faute de,
à defaut de,
à moins de,
quitte à,
au risque de,
avec,
en das de,
sans,
en l'absence de,
sauf,
sous réserve de
hypothèse (Annahme)
conjonctions:
à supposer que,
en supposant que,
supposé,
une supposition,
en admettant que,
au cas où,
dans le cas où,
pour le cas où,
dans l'hypothèse où,
des fois que,
suivant que,
selon que,
soit que,
...,autrement,
...,sans cela/quoi,
...,faute de quoi,
à moins que
opposition (Gegensatz)
adverbes:
au contraire,
à l'opposé,
inversement,
en revanche,
par contre,
à la place
prépositions:
contrairement à,
au contraire de,
contre,
à l'encontre de,
à/au rebours de,
à l'opposé de,
à l'inverse de,
au détriment de,
face à,
en face de,
à côté de,
auprès de,
au lieu de,
à la place de,
loin de
conjonctions:
et,
alors que,
tandis que,
alors même que,
pendant que,
tandis que,
cependant que,
là où,
autant...autant...,
au lieu que
concession (Einschränkung)
adverbes:
pourtant,
cependant,
nonobstant,
néanmoins,
toutefois,
seulement,
malheureusement,
quand même,
tout de même,
malgré tout
coordonnants:
mais,
or,
et
prépositions:
malgré,
sans,
en dépit de,
au mépris de,
nonobstant,
avec,
pour,
sans,
au risque de,
quitte à
conjonctions:
bien que,
quoique,
sans que,
encore que,
même si,
quand bien même,
tout/pour/si/aussi/quelque +Adj. +que +Subj.,
quoi que ce soit,
quoi qu'il arrive/advienne,
où que,
quel que soit
comparaison (Vergleich)
conjonctions:
comme,
comme pour,
comme quand,
comme lorsque,
aussi +Adj./Adv. +que...,
autant +de +Nominalgruppe +que...,
rien ne...tant que,
ainsi que,
au même titre que,
de même que,
tel que,
tel...,tel...,
autant...,autant...,
plus...que,
rien de plus +Adj...que de +Inf.,
davantage,
meilleur que,
mieux que,
pire que,
pis que,
plutôt que,
à mesure que,
au fur et à mesure que,
tant que,
plus...,plus...,
moins...,moins...,
d'autant plus/moins/mieux...que...
prépositions:
comme,
de,
en
Französische Wendungen im deutschen Sprachgebrauch
- à - je, zu (je), für (je); vor Preisangaben von Waren.
- à bas [a'ba] - "nieder mit".
- a condition - bedingungsweise (Lieferung).
- à deux mains - mit beiden Händen
- à discretion - nach Belieben.
- à fonds perdu - auf Verlustkonto, nichtrückzahlbar.
- à jour - "bis zu dem Tage", auf dem laufenden.
- à la ... - nach Art von ...
- à la bonne heure - ["zur guten Stunde"], sehr gut!, bravo!, ausgezeichnet!
- à la carte [-'kart] - nach der (Speise-)Karte, nach Wahl
- à la mode - nach der Mode, modisch
- à la suite[-'syit] - im Gefolge
- à propos - nebenher bemerkt
- à quatre - zu vieren
- à tout prix - um jeden Preis
- comme il faut - wie es sich gehört
- déjà-vu
- jour-fix
- peut-à-peut
- vis-à-vis
Sprachregulierung
Die Französische Sprache wird reguliert durch:
- Académie française
- Loi Toubon - Gesetz zum Schutz der französischen Sprache
Siehe auch
- Frankophonie
- Sprachen in Frankreich
- Französische Rechtschreibreform
- Französischunterricht
- Argot
- Verlan
- Gérondif
- Gallizismus
Weblinks
- [http://www.academie-francaise.fr/ L'académie française]
- [http://sf.gidoo.de/de/service/rectifications-orthographiques.html Informationen zu den orthografischen Korrekturen (rectifications orthographiques)]
- [http://www.russki-mat.net/frz/Argot.htm Wörterbuch der französischen Umgangssprache]
- [http://www.sprachurlaub.de/service/franzoesisch-lernen.htm Vollständige franzöische Grammatik - sehr anschaulich]
- [http://www.verben.info/ Französische Verben online üben]
-
Kategorie:Indogermanisch
Kategorie:Romanische Sprache
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Bündnerromanisch
Romanisch (rät.rumantsch/romontsch/rumauntsch), auch Rätoromanisch genannt, gehört zur Gruppe der Romanischen Sprachen. Die von einigen Sprachwissenschaftern gelegentlich für Romanisch oder Rätoromanisch verwendete Bezeichnung Bündnerromanisch schafft mehr Probleme, als sie zu lösen vermag (z.B. mangelnde Unterscheidbarkeit von der künstlich geschaffenen Schriftsprache Rumantsch Grischun) und vermochte sich nicht durchzusetzen.
Verbreitung des Romanischen
Rumantsch Grischun
Romanisch wird heute noch in einzelnen Gebieten des schweizerischen Kantons Graubünden gesprochen. Bei der Schweizer Volkszählung von 1990 gaben 66.356 Menschen an, Romanisch regelmäßig zu sprechen, davon 39.632 als Hauptsprache. Im Jahre 2000 gaben nur noch 35.100 Romanisch als Hauptsprache an.
Wegen der früheren Abgeschiedenheit vieler Orte und Täler des Kantons Graubünden haben sich verschiedene Idiome des Romanischen entwickelt, die sich in fünf Gruppen unterteilen lassen:
- Surselvisch (Sursilvan) (verbreitet im Vorderrheintal und dessen Seitentälern sowie in Domat/Ems und Rhäzüns (Razén)
- Sutselvisch (Sutsilvan) (in Gebieten des Hinterrheins, nämlich in den Berggemeinden des Domleschgs und des Heinzenbergs sowie im Schams (Schons), und im Val Ferrera)
- Surmeirisch (Surmiran) (verbreitet im Albulatal, in der Gemeinde Vaz/Obervaz und im Oberhalbstein)
- Oberengadinisch (Puter) (im Oberengadin - und in Bergün, das geografisch nicht zum Engadin gehört)
- Unterengadinisch (Vallader) (verbreitet im Unterengadin und im Münstertal (Val Müstair))
Die Aufreihung entspricht der Verbreitung von West nach Ost.
Puter und Vallader werden von den Romanen auch als Rumantsch Ladin zusammengefasst und besungen ("chara lingua da la mamma, tü sonor rumantsch ladin...").
Jedes dieser fünf Idiome hat eine eigene Schriftsprache entwickelt, die allerdings selbst einen Kompromiss zwischen den jeweils verschiedenen Ortsdialekten darstellt. Solche Ortsdialekte sind etwas im Surmeirischen das Suses (gesprochen im Oberhalbstein) und das Sutses (gesprochen u.a. im Ablulatal) sowie im Unterengadinischen das Jauer (gesprochen im Münstertal).
Romanisch als Ganzes ist seit 1938 die vierte Nationalsprache der Schweiz, zunächst allerdings ohne Charakter einer Amtssprache. Durch die neue Bundesverfassung von 1999 erhielt die Sprache den Rang einer Landessprache. Dabei ist jede der fünf Schriftsprachen gleichberechtigt. Mehrere Versuche, eine einheitliche Schriftsprache für alle Bündnerromanen zu schaffen, schlugen lange Zeit fehl, weil der Grossteil der Romanen darin eine Gefahr für die Eigenständigkeit ihrer Idiome erblickt.
Der letzte Versuch, eine Art Hochsprache für alle Bündnerromanen zu schaffen, wurde durch die Lia Rumantscha, welche die Erhaltung des Romanischen zum Ziel hat, in den 1970er Jahren in Angriff genommen. Das Ergebnis trägt den Namen Rumantsch Grischun, auf Deutsch: Bündner Romanisch. Näheres zu dieser Kunst-Schriftsprache siehe unter Rumantsch Grischun.
Allerdings wurde Rumantsch Grischun nicht nur freundlich aufgenommen. Viele Bündner, nicht nur Romanen, befürchten, dass eine Kunstsprache zum Totengräber des Romanischen werden könnte. Andere sind optimistischer und verweisen auf das Beispiel der Deutschen Schriftsprache welcher es auch nicht gelungen ist, die vielfältigen Deutschschweizer Dialekte wesentlich zu beeinflussen.
Im August 2003 beschloss das Bündner Kantonsparlament, dass sämtliche Lehrmittel für die romanischsprachigen Primarschulen (Volksschulen), die bislang in den fünf traditionellen Idiomen herausgegeben worden waren, nach und nach nur noch in Rumantsch Grischun erscheinen sollen. Zudem wird ab jetzt im Münstertal Rumantsch Grischun als offizielle Schulsprache eingeführt - bis dato war Vallader die alltägliche Schriftsprache.
In den letzten 10 Jahren hat das Rätoromanische eine leichte Aufwertung erhalten. Ein Meilenstein ist auch die Herausgabe des Microsoft Office in der rätoromanischen Sprache ab Herbst 2005.
Geschichte des Romanischen
Ursprünglich war das heutige Verbreitungsgebiet des Romanischen von Kelten und, vermutlich nur ganz im Osten Graubündens, von Rätern besiedelt. Was die Zuordnung der Räter und ihrer Sprache angeht, ist man sich unsicher. Man geht aber davon aus, dass die rätische Sprache nicht indogermanisch war. Gesichertere Aussagen lassen sich wegen der bruchstückhaften Überlieferung des Rätischen nicht machen. Eine nähere Verwandtschaft mit dem Etruskischen ist möglich, aber auch angezweifelt.
Diese Völker wurden während des Alpenfeldzuges von 15 v. Chr. von den Römern unterworfen, welche die Lateinische Sprache (hauptsächlich in Form des von der einfachen Bevölkerung und vom Militär gesprochenen Populärlatein) in die unterworfenen Gebiete brachten.
Wie schnell dann die Romanisierung erfolgte, ist unsicher. Auf alle Fälle muss der Prozess, wie auch in anderen abgelegenen Gebieten, Jahrhunderte gedauert haben. Am Ende des Altertums waren nach den jedoch nicht abschliessenden Erkenntnissen der Sprachforschung die ursprünglichen vorrömischen Sprachen scheinbar praktisch ausgestorben und es blieben nur wenige Lehnwörter im Romanischen erhalten. Diese beziehen sich vor allem auf für die Alpen typische Bezeichnungen aus den Gebieten von Flora und Fauna sowie Geländebezeichnungen (z. B. crap "Stein").
Ab dem 8./9. Jahrhundert geriet die Region unter germanischsprachigen Einfluss. Im weiteren Verlauf wurde zunehmend Deutsch zur Amtssprache, Romanisch wurde zu jener Zeit verächtlich als "Bauernsprache" angesehen. Die gelegentlich gehörte Bezeichnung Geröllhaldenlatein ist neueren Datums (mitte 20. Jahrhundert) und nicht verächtlich sondern freundschaftlich/neckisch gemeint.
Die ersten bekannten romanischsprachigen Dokumente waren Übersetzungen lateinischer Predigten. Erst in der Zeit der Reformation entstanden eigentliche Schriftsprachen in den verschiedenen Idiomen.
Der Hauptgrund dafür, dass sich keine einheitliche Schriftsprache für alle Idiome entwickelte und dass das Romanische gegenüber der deutschen Sprache zunehmend an Boden verlor, war das Fehlen eines romanischen geistig-politischen Zentrums. Die Stadt Chur, welche als einzige für eine solche Funktion in Frage gekommen wäre, geriet als Bischofssitz schon früh unter deutschen Einfluss und war ab dem 15. Jahrhundert nur noch deutschsprachig. Erst in jüngster Zeit, d.h. ab Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich, infolge der Auswanderung von Romanen in die Kapitale, hier wieder zunehmend so etwas wie ein Zentrum für die Romanische Sprache und Kultur bilden können, von dem wichtige Impulse in die romanischen Stammlande ausgehen. Diese Entwicklung geht einher mit der zunehmenden Ausprägung eines romanischen Sprachbewussteins, das vor dem 19. Jahrhundert noch weitgehend fehlte.
Der Name Rätoromanisch hat sich erst ca. Mitte des 19. Jahrhunderts eingebürgert. Er geht auf den Namen der römischen Provinz Raetia zurück, die jedoch ein weit grösseres Gebiet umfasste, als den Lebensraum der unterworfenen Räter, welche, gemäss heutigem Forschungsstand, nur ganz im Osten des heutigen Graubündens, nämlich im Unterengadin und im Münstertal, lebten. Die Verbindung des Romanischen mit dem Rätischen dürfte also weitgehend ein Mythos sein. Jedoch ist anzunehmen, dass sich Sprache und Kultur der von den Römern unterworfenen Alpenbewohner, wer immer diese gewesen sein mochten, in irgendeiner, mit den Methoden der Sprachwissenschaft noch nicht erfassbaren, Form im Romanischen erhalten haben. So wenig wie 1500 Jahre Germanisierung das Romanische vollständig zum Verschwinden bringen konnten, so wenig waren gut 600 Jahre (im heutigen Graubünden keineswegs umfassender) römischer Unterwerfung in der Lage, Sprache und Kultur der vorrömischen, vermutlich keltischen, Bevölkerung, vollständig auszulöschen. Das Echo der vorrömischen Sprache und Kultur klingt noch heute im Romanischen weiter und bildet die Grundlage für das Selbstverständnis der Romanen.
Dass die Sprache früher auf einem beträchtlich grösseren Gebiet gesprochen wurde, merkt man an den rätoromanischen Ortsnamen sowie vielen Lehnwörtern in den heute deutschsprachigen Gegenden in den Schweizer Kantonen Glarus und St. Gallen. Sie zeigen, dass noch bis ins Hochmittelalter und z. T. länger die Sprachgrenze im Westen im Gaster bzw. am Walensee (dem "Welschensee") und im Rheintal am Hirschensprung lag; in Österreich waren grosse Teile Vorarlbergs und das westliche Tirol romanisch. Ganz spät (nach dem 11. Jahrhundert) eingedeutscht wurden Gegenden, deren Ortsnamen nicht auf der ersten Silbe betont werden, z. B. Ragaz (heute: Bad Ragaz), Sargans, Vaduz (dieses zu latein. aquaeductus "Wasserleitung"), das Montafon, Tschagguns, Galtür.
Verfassungsmässige Verankerung des Romanischen
Auf Bundesebene ist Romanisch (alle fünf Idiome gleichberechtigt) Landessprache sowie, im Verkehr mit der romanischsprachigen Bevölkerung, Amtssprache. Romanen haben damit die Möglichkeit und das Recht, mit den Bundesbehörden in Sprach und Schrift auf Romanisch zu verkehren. Publikationen des Bundes werden jedoch nicht in den Idiomen, sondern ausschliesslich in Rumantsch Grischun verfasst. [http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a4.html]
Auf Kantonsebene (Graubünden): Romanisch (alle fünf Idiome gleichberechtigt) ist Landes- und Amtssprache. Seit 1992 bedient sich der Kanton Graubünden im Schriftverkehr mit der Romanischen Bevölkerung sowie in Romanischen Verlautbarungen (Gesetzessammlung, Kantonsamtsblatt, etc.) ausschliesslich des Rumantsch Grischun. [http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a70.html]
Auf Gemeindeebene (Gemeinden in Graubünden): Romanisch ist Landessprache. Jede Gemeinde regelt in ihrer Verfassung, ob Romanisch auch Amts- und/oder Schulsprache ist sowie, ggf., welches Idiom. Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit, anstelle eines Idioms, Rumantsch Grischun als Amtssprache zu bezeichnen. [http://www.admin.ch/ch/d/sr/131_226/a3.html]
Zur Sprache
Romanisch kennt - wie fast alle romanischen Sprachen (das Rumänische hat ein Neutrum) - nur zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Die romanischen Kinder, die in der Schule Deutsch lernen, merken sich die "Unzahl" der deutschen Artikel in der Regel mit dem nicht ganz korrekten, aber eingängigen Satz "das die der Teufel hol".
Romanisch hört sich im ersten Moment vielleicht wie Italienisch oder ein italienischer Dialekt an. Bei genauerem Hinhören bzw. hinsehen fallen jedoch bereits Endungen wie "-ziun" oder Buchstabendkombinationen wie "tg" oder "aun"/"eaun" auf, die untypisch fürs Italienische sind. Als wohl markantestes Unterscheidungsmerkmal gilt jedoch die Pluralbildung mit -ls oder -s, die im Italienischen nicht existiert.
Eine Besonderheit in der Aussprache aber auch in der Schreibweise stellen zwei Zischlaute dar, die es sonst weder im romanischen noch im germanischen Sprachraum gibt, dafür aber im Ungarischen und auch in den slawischen Sprachen anzutreffen sind.
Der eine entspricht im Deutschen einer Kombination aus "d" und einem Wert zwischen "j" und Ich-Laut. Er entspricht in der Schriftsprache jenem "g" im Italienischen, was vor "e" oder "i" steht, also wie in "Genova" oder "Gennaio".
Was man im Italienischen also als weiches "dsch" artikuliert, ist im Bündnerromanischen dann ein "dch" oder "dj".
Der zweite Laut ist die entsprechende stimmlose Variante, also ein "t" gefolgt von einem Laut zwischen "j" und dem Ich-Laut.
Bei diesem nun existieren zwei Schreibweisen. Für die Schriftsprachen Surselvisch, Sutselvisch und Surmeirisch ist es ein "tg" - wohl die auffälligste Buchstabenkombination des Rätoromanischen.
Im Oberengadinischen und Unterengadinischen dagegen hat sich das "ch" für diesen Laut eingebürgert. Da aber einerseits der Zischlaut, der unserem deutschen "sch" entspricht, auch durch "sch" dargestellt wird, andererseits aber auch die Kombination aus "s" und "ch" sehr häufig auftritt, wird in Ober- und Unterengadinisch zur Unterscheidung beider Laute in der Schrift mitten im Wort ein Bindestrich gesetzt, was sehr gewöhnungsbedürftig aussieht. Ortsnamen wie "S-chanf" oder "Cinuos-chel" sind also ein Wort und als "Schtjanf" bzw. "Zinuoschtchel" zu artikulieren.
Im Rumantsch Grischun musste hier nun ein Kompromiss geschaffen werden: am Wortanfang findet man für diesen Laut in der Regel ein "ch", innerhalb des Wortes und am Wortende dagegen ein "tg". Bei Ortsnamen allerdings findet aus Rücksicht auf die Historie keine Anpassung der Schreibung statt.
Sprachbeispiele
Surselvisch (Sursilvan)
L'uolp era puspei inagada fomentada. Cheu ha ella viu sin in pegn in tgaper che teneva in toc caschiel en siu bec. Quei gustass a mi, ha ella tertgau, ed ha clamau al tgaper: "Tgei bi che ti eis! Sche tiu cant ei aschi bials sco tia cumparsa, lu eis ti il pli bi utschi da tuts".
Sutselvisch (Sutsilvan)
La vualp eara puspe egn'eada fumantada. Qua â ella vieu sen egn pegn egn corv ca taneva egn toc caschiel ainten sieus pecel. Quegl gustass a mei, â ella tartgieu, ed â clamo agli corv: "Tge beal ca tei es! Scha tieus tgànt e aschi beal sco tia pareta, alura es tei igl ple beal utschi da tuts".
Surmeirisch (Surmiran)
La golp era puspe eneda famantada. Cò ò ella via sen en pegn en corv tgi tigniva en toc caschiel an sies pecal. Chegl am gustess, ò ella panso, ed ò clamo agl corv: "Tge bel tgi te ist! Schi ties cant è schi bel scu tia parentscha, alloura ist te igl pli bel utschel da tots".
Oberengadinisch (Puter)
La vuolp d'eira darcho üna vouta fama | | |