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Comitia Centuriata

Comitia Centuriata

Die Römische Republik (res publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten wurde in diesen Körperschaften zum einen Legislative, Jurisdiktion und Wahlrecht kombiniert, zum anderen verfügten sie über die Möglichkeit, Gesetze auch rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war eine beratende Kammer und besaß keine legislative oder richterliche Macht. Die Comitia Centuriata umfassten Patrizier und Plebejer, die in fünf Klassen organisiert (Ritter und Senatoren bildeten die erste Klasse) und auf Abteilungen verteilt waren, die Centurien genannt wurden. Die Gliederung nach Centurien stammt ursprünglich aus dem Heerwesen, die Comitia Centuriata sind also gewissermaßen die Versammlung des römischen Volkes als Heeresversammlung. Entsprechend ihrem Vermögen und dem Beitrag, den sie auf Grund dessen im Heer leisten konnten, waren die Centurien in fünf Klassen für Fußsoldaten, daneben in Abteilungen für Reiter, Handwerker, Musiker sowie alle anderen eingeteilt. In klassischer Zeit sah die Einteilung in Zenturien und Klassen vermutlich wie folgt aus: Die Comitia Centuriata kamen jährlich zusammen, um die Konsuln des nächsten Jahres zu wählen, und in der Regel alle fünf Jahre, um die Censoren zu bestimmen. Darüber hinaus befasste man sich mit Fällen von Hochverrat (perduellio), obwohl diese Funktion außer Gebrauch kam, nachdem Lucius Appuleius Saturninus hier eine Änderung eingeführt hatte (maiestas). Die Stimme eines Bürgers wurde nicht in den Comitia Centuriata direkt abgegeben, sondern innerhalb der Centurie und trug lediglich zum Stimmverhalten der Centurie bei. Bei der eigentlichen Abstimmung hatte jede Centurie 1 Stimme. Da nun die oberen Centurien für reiche Bürger weit weniger Mitglieder hatten als die unteren für ärmere Bürger, verfügten die Mitglieder dieser Centurien - also die Begüterten Ritter und Senatoren - über einen überproportionalen Einfluss auf das Wahlergebnis. Da die Comitia Centuriata ursprünglich eine militärische Versammlung war, musste sie sich außerhalb der Stadtgrenze Roms (Pomerium) auf dem Marsfeld (Campus Martius) treffen und waren außerordentlich schwerfällig einzuberufen und zu leiten. Üblicherweise wurden sie nur genutzt, um die Magistrate des nächsten Jahres zu wählen. Während seines Konsulat 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie von Gesetzen (Leges Corneliae), die die politische Struktur der Republik radikal änderten. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch Senatsbeschluß (senatus consultum) eingebracht worden waren. Sein viertes Gesetz strukturierte die Comitia Centuriata so um, dass die erste Klasse, die Senatoren und die mächtigsten Ritter, fast die Hälfte der Stimmen hatte. Sein fünftes Gesetz entkleidete beide Stammesversammlungen, Concilium Plebis und Comitia Populi Tributa, ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften. Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae ("zur Wiederherstellung des Staates") wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen eine der weitestgehenden Eingriffen in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar. siehe auch: Portal und Themenliste Rom Kategorie:Römische Politik Kategorie:Römische Gesellschaft

Römische Republik

Die Römische Republik (res publica, die „öffentliche Sache“) bezeichnet die Staatsform des römischen Staates in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (wohl nach 500 v. Chr.) und der Errichtung des römischen Kaisertums am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats. Sie lässt sich am ehesten als eine aristokratische Staatsform mit demokratischen Elementen bezeichnen. Im übertragenen Sinne steht der Begriff „Römische Republik“ für die Geschichte des Römischen Reiches in dieser Zeit. Als Römische Republik (Republica Romana) bezeichnete sich auch die aus dem Kirchenstaat gebildete französische Tochterrepublik, die von 1798 bis 1799 existierte, sowie die von Garibaldi und Giuseppe Mazzini nach den Märzrevolutionen des Jahres 1848 geschaffene Republik, die 1849 von französischen Truppen beseitigt wurde.

Verfassung

1849 Die Römische Republik enthielt eine Reihe von Elementen der Gewaltenteilung, die auch heute noch Grundlage vieler Verfassungen sind. Eine regelrechte geschriebene Verfassung existierte allerdings nicht. Für das Regierungssystem der römischen Republik waren drei Prinzipien von besonderer Bedeutung: Zum einen durften alle Ämter immer nur für ein Jahr ausgeübt werden (Annuität). Zum anderen wurden alle Ämter – mit Ausnahme das des Diktators – immer von mindestens zwei Personen gleichzeitig besetzt (Kollegialität) und jeder der Inhaber eines Amtes besaß das Recht der Interzession (Interzessionsrecht), d.h. er konnte Anordnungen des anderen rückgängig machen. Das höchste Amt der Republik war das Konsulat. Die Konsuln waren verantwortlich für die oberste Heeresführung, Rechtsprechung, Finanzwesen sowie Leitung von Senat und Comitien (Volksversammlungen); sie besaßen das so genannte imperium maius und hatten unbeschränkte Amtsgewalt. Um das Konsulat zu bekleiden, musste man vorher den Cursus honorum durchlaufen haben. In aufsteigender Folge waren dies folgende Ämter:
- Quästor: Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs
- Ädil: Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen
- Prätor: Rechtsprechung, imperium minus In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat die Möglichkeit für ein halbes Jahr einen Diktator zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium, d.h. ihm unterstanden alle Ämter mit Ausnahme der Volkstribunen. Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt drei verschiedenen Volksversammlungen. Censoren, Konsul, Prätoren und der Pontifex Maximus wurden von der Comitia Centuriata gewählt. Die unteren Ämter (Ädilen, Quästoren und die vigintisex viri) wählte die Comitia Populi Tributa. Das Concilium Plebis schließlich wählte die Volkstribunen und die plebeischen Ädilen. Kontrolliert wurden die Amtsträger vom Senat und den Volksversammlungen, die auch für die Gesetzgebung zuständig waren. Die Mitglieder des Senats wurden nicht gewählt, sondern von den Censoren ernannt und behielten ihr Amt auf Lebenszeit. Ursprünglich war der Senat nur Patriziern vorbehalten, später konnten aber auch Plebejer dieses Amt ausüben.

Geschichte der Republik

Entstehung der Republik

Ein genaues Datum für die Entstehung der Römischen Republik lässt sich nicht angeben. Livius berichtet, im Jahre 509 v. Chr. sei der letzte römische König Lucius Tarquinius Superbus vertrieben worden und Lucius Tarquinius Collatinus und Lucius Iunius Brutus seien zu den ersten Konsuln gewählt worden (siehe: Liste der römischen Konsuln). Wahrscheinlich wurde die Republik aber erst um 475 v. Chr. gegründet und erlangte im Verlauf der folgenden 200 Jahre ihre „klassische“ Form. Die Königsherrschaft jedenfalls wurde von den Römern nun unisono als Tyrannei empfunden und dementsprechend abgelehnt. Im 5. Jahrhundert v. Chr. stand für den römischen Stadtstaat die Auseinandersetzung mit den Etruskern im Vordergrund. Etwa in der Mitte des 5. Jahrhunderts wurde das für römische Bürger geltende Recht auf zwölf Tafeln aufgezeichnet. Rom hatte wohl schon vor dem 5. Jahrhundert v. Chr. eine bedeutende Rolle in der Landschaft Latium gespielt. Nach der Etablierung der Republik begann man mit einer systematischen Expansionspolitik. Einen schweren Rückschlag erlitt die Republik im Jahre 387 v. Chr., als Rom von den Kelten eingenommen und geplündert wurde. Bald darauf expandierte Rom jedoch nach Süden und Norden. Die Samniten konnten in harten Kämpfen bezwungen werden (so genannte Samnitenkriege zwischen 343 und 290 v. Chr.). In Rom erkämpften sich die Plebejer im Laufe der Zeit immer mehr Rechte und auch Zugang zu den verschiedenen Ämtern. Bezeichnend ist, dass diese Ämter den jeweiligen Personen die Möglichkeit boten, Ansehen zu erwerben, gleichzeitig aber verlangt wurde, die persönlichen Ambitionen in Bahnen zu lenken, die auch dem Gemeinwesen nützlich waren. Der „Hunger nach Ansehen“ vieler Römer kann als ein Merkmal der römischen Republik gelten, was sich vor allem in der Krisenzeit der Republik als schwere Belastung erweisen sollte.

Aufstieg zur Großmacht

In der Zeit nach 340 v. Chr. gelang es den Römern, die meisten Städte in der Region Latium in den Latinerkriegen unter römische Kontrolle zu bringen. Etwa ab 280 v. Chr. unterwarfen die Römer auch Süditalien, wo sich bereits Jahrhunderte zuvor Griechen niedergelassen hatten (siehe auch Tarentinischer Krieg, verbunden mit den Kämpfen gegen den epirotischen König Pyrrhus). Zur Sicherung ihrer Herrschaft legten die Römer mehrere Kolonien an. Des Weiteren etablierte Rom ein Bündnissystem mit mehreren Städten und Stämmen, so auch mit den Samniten, die in harten Kämpfen unterworfen worden waren (siehe oben). So gab es: # römische Vollbürger (aus der Stadt Rom, den Kolonien oder eingegliederten Stämmen) # Gemeinden mit römischen Bürgerrecht, aber ohne Stimmrecht und # Bundesgenossen, die ihre innere Autonomie bewahren konnten. Dieses Bündnissystem wurde zum Eckpfeiler der Republik. In der Zeit zwischen 264 v. Chr. und 146 v. Chr. führte der römische Staat die drei Punischen Kriege, durch die der Stadtstaat schließlich zur Großmacht aufstieg. Der Erste Punische Krieg (264–241 v.Chr.) entstand aufgrund von Interessenskonflikten der Handelsrepublik Karthago mit Rom in Bezug auf die Insel Sizilien. Rom war gezwungen, eine Flotte aufzubauen. 241 v. Chr. vernichteten die Römer die karthagische Flotte bei den Ägatischen Inseln. Karthago zahlte Kriegsentschädigungen und verzichtete auf Sizilien und Sardinien, behielt aber seine Einflusssphäre in Spanien. Hier errichteten die Barkiden ein neues karthagisches Kolonialreich. Der geniale Stratege Hannibal stieß von hier aus 218 v. Chr. im Zweiten Punischen Krieg (218–201 v. Chr) gegen Rom vor. Er überschritt die Alpen und trug den Krieg ins römische Kernland. Nach mehreren Niederlagen der Römern (vor allem 216 v. Chr. bei Cannae) schien es so, als würde Rom fallen. Doch gelang es Hannibal nicht, das römische Bündnissystem aufzubrechen. Auch ein Bündnis mit Philipp V. von Makedonien 215 v. Chr. brachte nicht die erhoffte Entlastung. Die Römer griffen die barkidischen Besitzungen in Hispanien an und landeten 204 v. Chr. in Nordafrika, wo sie 202 v. Chr. das karthagische Heer bei Zama besiegten. Karthago verlor alle Besitzungen und die Flotte. Im Dritten Punischen Krieg (149–146 v. Chr.) wurde auch der karthagische Reststaat beseitigt und die Provinz Africa errichtet. Bereits 200 v. Chr. hatte Rom in Griechenland zu Gunsten der Klein- und Mittelmächte und zum Nachteil von Makedonien interveniert, wo die Nachfahren der Diadochen Alexanders des Großen, die Antigoniden, versucht hatten, eine Hegemonie im griechischen Mutterland zu errichten. 196 v. Chr. wurde Griechenland für frei erklärt, doch blieb Rom Protektoratsmacht. Die weiterhin unruhige Lage zwang die Römer immer wieder zur Intervention. 192–188 v. Chr. kämpfte Rom gegen den Seleukidenkönig Antiochos III. Die Seleukiden wurden aus Kleinasien zurückgedrängt und Pergamon wurde zur römischen Klientelmacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt war Rom die Vormacht im östlichen Mittelmeerraum und kontorllierte dessen westliche Hälfte.

Die gereizte Weltmacht

Rom nutzte seine Hegemonie nun voll aus. So schaltete es 171–168 v. Chr. Makedonien endgültig als Machtfaktor aus, welches 148 v. Chr. gar römische Provinz wurde; zwei Jahre später wurde auch Griechenland der römischen Provinz Makedonien zugeschlagen (27 v. Chr. in die Provinz Achaia umgewandelt) und Karthago zerstört. Die „gereizte Weltmacht“ (Klaus Bringmann) wurde nach der Vernichtung Karthagos und der Eroberung Griechenlands zum Beherrscher der bekannten westlichen Welt. Im Osten stellte es sich schützend vor das schwache Ägypten der Ptolemäer und hielt die Seleukiden davon ab, deren Schwäche auszunutzen. 133 v. Chr. wurde auf dem Boden des Reiches von Pergamon die Provinz Asia errichtet. Doch zeigte das Fundament erste Risse: 136 v. Chr. begann der Sklavenkrieg auf Sizilien. 113–101 v. Chr. kam es zum Zug der Kimbern und Teutonen, in dessen Verlauf sich der spätere Anführer der Popularen, Marius, einen Namen machte. 111 v. Chr. entbrannten Kämpfe in Numidien. 9189 v. Chr. kam es zum Bundesgenossenkrieg, in dessen Verlauf sich die römischen Bundesgenossen schließlich das volle Bürgerrecht erkämpften. 88 v. Chr. begann der Kampf gegen Mithridates VI. von Pontos, der in einer Nacht mehrere Tausend römische Siedler umbringen ließ (Vesper von Ephesus). Im Osten wurde 64/63 v. Chr. von Pompeius eine Neuordnung vorgenommen: Die Provinz Syria wurde auf dem Boden der Überreste des Seleukidenreiches errichtet, um den Parthern die in Schach halten zu können, die im Osten die seleukidischen Besitzungen erobert hatten. Doch während der Jahre 133 v. Chr. und danach kam es zu einer schweren und andauernden Krise der Republik – der Revolutionszeit und der Zeit der Bürgerkriege.

Krise der Republik und Bürgerkrieg

Der Aufstieg Roms zur Großmacht brachte für den Staat neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Problemen. Als entscheidend erwiesen sich die Agrarfrage und die eng damit verbundene Frage der Militärverfassung. Die Gegensätze mündeten schließlich in ein Jahrhundert der Bürgerkriege, das mit dem Untergang der Republik endete. Das traditionelle Milizsystem, bei dem alle Bürger der Stadt an der Verteidigung und Kriegführung beteiligt waren, erwies sich angesichts der vielen durch die Expansion notwendig gewordenen Feldzüge als nicht mehr praktikabel. Nach Niederlagen im Jugurthinischem Krieg und gegen die Kimbern und Teutonen setzte schließlich der römische Feldherr Marius eine Reform der Militärverfassung durch. Er führte eine Berufsarmee von gut ausgebildeten und länger dienenden Soldaten ein. Die neue Militärverfassung führte zu einer engeren Bindung der Soldaten an ihren jeweiligen Feldherrn. Für die meist besitzlosen Soldaten war der Kriegsdienst nun nicht mehr eine Pflicht neben ihrem normalen Beruf, sondern der einzige Broterwerb. Die Söldner erwarteten deshalb von ihren Feldherrn Beute und darüber hinaus nach ihrer Entlassung eine Versorgung mit Landbesitz. Die Versorgung der Veteranen wurde nun zu einem Thema, das die politische Diskussion in Rom immer wieder beeinflusste. Die enge Bindung der Truppen an einzelne Feldherren erwies sich jedoch auch in einer anderen Hinsicht als schwere Belastung der politischen Verfassung. Denn für die Feldherrn ergab sich nun die Möglichkeit, mit den ihnen ergebenen Truppen eigene Interessen auch gegen den Willen von Senat oder Volksversammlung durchzusetzen. Das Zeitalter der Bürgerkriege ist von diesen "privaten" Armeen ehrgeiziger Politiker geprägt. Zusätzlich ergab sich ein Strukturproblem: Von Römern in Militär oder Staatsdienst wurde eine erfolgreiche Karriere erwartet; gleichzeitig erwartete man aber auch, dass sie sich anschließend wieder in die Hierarchie einreihten, was langfristig nicht funktionierte und spätestens mit der Expansion des Imperiums über den gesamten Mittelmeerraum immer mehr Probleme aufwarf. Bürgerkrieg Etwa ab dem Jahr 133 v. Chr. standen sich in Rom die Optimaten und Popularen gegenüber. Die Popularen wollten die sozialen Gegensätze in Rom durch eine umfassende Agrarreform verändern. Die Versuche von Tiberius Gracchus im Jahre 133 v. Chr. und seinem Bruder Gaius zehn Jahre später scheiterten jedoch (Gracchische Reformen). Marius, der Held der Feldzüge gegen die Kimbern und Teutonen, unternahm 107 v. Chr. eine Heeresreform und wurde infolge der Versorgung seiner Veteranen und der damit verbundenen Landproblematik zu einem Führer der Popularen. Die beiden Parteien standen sich denn auch weiterhin feindlich gegenüber. Nach dem Tod des Marius übernimmt Lucius Cornelius Cinna die Führung, auf der anderen Seite stand der ehrgeizige Sulla, der Konkurrent des Marius und erfolgreiche Befehlshaber im Krieg gegen Mithridates VI., der siegreich blieb und sich zum Diktator aufschwingen konnte (8279 v. Chr.). Er entmachtete die Volkstribune und stärkte die Stellung des Senats und errichtete eine kurzfristige Terrorherrschaft. Nach seinem Tod werden jedoch viele seiner Anordnungen zurückgenommen. In Folge der Krise der späten Republik kam den erfolgreichen Feldherren eine besondere Bedeutung zu. Gnaeus Pompeius Magnus, der in jungen Jahren unter Sulla gedient hatte, errang großen Ruhm in Spanien und im Osten, wo er das Reich der Seleukiden beseitigte und 64/63 v. Chr. die Provinzen neu ordnete. Sein Bündnis mit Gaius Iulius Caesar und Marcus Licinius Crassus (erstes Triumvirat 60 v. Chr.) ist ein deutliches Indiz für die strukturelle Schwäche der späten Republik, deren Institutionen sich der Krise nicht gewachsen zeigten. Die außerordentlichen Imperien (das erste 67 v. Chr.) des Pompeius gaben ihm eine Machtfülle in die Hand, die kein römischer Feldherr vor ihm besessen hatte. In gewisser Weise sollte Augustus an diese Praxis – und nicht die Caesars – anknüpfen. Caesar unterwarf 5851 v. Chr. Gallien und überflügelte damit Pompeius. Nach dem Tod des Crassus standen sich diese beiden Männer nun jedoch im Kampf gegenüber, wobei Pompeius vor allem die konservativen Senatskreise auf seiner Seite hatte, die um "ihre republikanische Freiheit" fürchteten. 49 v. Chr. kam es schließlich zum offenen Krieg und Caesar marschierte auf Rom, welches Pompeius räumte. Pompeius wurde um 48 v. Chr. bei Pharsalos von Caesar geschlagen und bald darauf in Ägypten ermordet. Caesar war nach weiteren Kämpfen gegen die Republikaner in Ägypten und im Westen (in Hispanien und Africa) der de facto alleinige Herrscher des Römischen Reiches. Doch führte dies nur zum Zusammenschluss seiner Feinde, die ihn am 15.3.44 v. Chr. (Iden des März) im Senat ermorden. Doch war die Idee der Neuordnung der Republik nicht gestorben. Caesars enger Vertrauter Marcus Antonius und sein Neffe Octavian schlossen sich zusammen und vernichteten die Republikaner 42 v. Chr. in der Schlacht von Philippi in Griechenland.

Das Ende der Republik und die Begründung des Prinzipats

Nun schien sich die Situation von 49. v. Chr. zu wiederholen: Marcus Antonius und Octavian standen sich gegenüber (der eine im Osten, der andere im Westen). Es kam 40 v. Chr. zum Vertrag von Brundisium, in welchem die Interessensphären geteilt werden (Octavian im Westen, Antonius im Osten). Doch blieben die Spannungen bestehen. Marc Anton und seine neue (und Caesars ehemalige) Geliebte Kleopatra träumten von einem Großreich, dessen Zentrum der Osten sein sollte. Es war schließlich Octavian, der zum Schlag ansetzte und den Senat dazu brachte, Ägypten den Krieg zu erklären. Octavian besiegte Antonius 31 v. Chr. in der Seeschlacht von Actium. Antonius und Cleopatra starben bald darauf in Ägypten. Ägypten selbst wurde als Provinz direkt dem zukünftigen Kaiser unterstellt. Rom beherrscht nun uneingeschränkt das Mittelmeer und in Rom herrschte Octavian. Octavian wurde so zum Alleinherrscher Roms. Er inszenierte die Übergabe der republikanischen Amtsvollmachten auf seine Person und begründet damit den Prinzipat (27 v. Chr.). Er erhielt den Ehrennamen Augustus und wurde so zum Stammvater des römischen Kaiserreiches. Die Illusion einer republikanischen Regierungsform blieb bestehen, doch lag die Macht von nun an nur noch in den Händen des Princeps (Kaisers).

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom
- Punische Kriege
- Konsulat
- Senat
- Optimaten
- Popularen
- Römische Bürgerkriege
- Cursus honorum
- Hellenismus
- Gracchische Reformen
- Prinzipat

Literatur in Auswahl


- Heinz Bellen: Grundzüge der römischen Geschichte. Von der Königszeit bis zum Übergang der Republik in den Prinzipat, 2. Auflage, Darmstadt 1995.
- Jochen Bleicken: Geschichte der römischen Republik, Oldenbourg Grundriss der Geschichte, 4. Aufl., München 1992. Knappe Darstellung mit Forschungsteil und umfangreicher Bibliographie.
- Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik, 7. Auflage, Paderborn 1995. Standardwerk.
- Klaus Bringmann: Geschichte der römischen Republik, München 2002. Solide und flüssig geschriebene Darstellung
- Karl Christ: Krise und Untergang der römischen Republik, 4. Auflage, Darmstadt 2000. Detailstudie mit zahlreichen weiteren Literaturangaben zur Krise der Republik.
- Harriet I. Flower (Hrsg.): The Cambridge Companion to the Roman Republic, Cambridge 2004.
- Tom Holland: Die Würfel sind gefallen. Der Untergang der Römischen Republik, Berlin 2004. Populärwissenschaftliche, aber sehr gut geschriebene Darstellung des Untergangs der Republik; als Einführung gut geeignet. Republik ja:ローマ共和国

Concilium Plebis

Die Römische Republik (Res Publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten wurde in diesen Körperschaften zum einen Legislative, Jurisdiktion und Wahlrecht kombiniert, zum anderen verfügten sie über die Möglichkeit, Gesetze auch rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war eine beratende Kammer und besaß keine legislative oder richterliche Macht. Das Concilium Plebis war – wie die Comitia Populi Tributa – eine Stammesversammlung, allerdings nur der Plebejer unter Ausschluss aller Patrizier, die auch nicht an den Zusammenkünften teilnehmen durften. Nur die Volkstribunen (Tribuni plebis) konnten das Concilium Plebis einberufen; es traf sich üblicherweise im Comitium auf dem Forum Romanum. Patrizische Senatoren beobachteten die Versammlung häufig von den Stufen der Curia Hostilia aus und versuchten von hier aus, Einfluss auf die Tribunen zu nehmen. Das Concilium Plebis war die bevorzugte Legislative der Republik, obwohl technisch seine Gesetze Plebiszite – Volksabstimmungen – genannt wurden. Es wählte die plebejischen Aedile (plebis) und die Volkstribunen, und führte Gerichtsverhandlungen durch, bis der Diktator Lucius Cornelius Sulla die ständigen Gerichtshöfe etablierte. Der Senat hingegen verabschiedete lediglich senatus consulta, Empfehlungen für Gesetze und Maßnahmen, vergleichbar den Resolutionen der heutigen Vereinten Nationen, und hatte tatsächlich keine Macht, Gesetze zu beschließen – mit Ausnahme im Falle des senatus consultum de republica defendenda, des so genannten ultimativen Dekrets zur Einsetzung eines Diktators, falls die Republik in unmittelbarer Gefahr war. Das Concilium Plebis war an die Empfehlungen des Senats nicht gebunden und konnte sie niederstimmen – so zum Beispiel im Jugurthinischen Krieg, als das senatus consultum erging, die Amtszeit des Quintus Caecilius Metellus Numidicus als kommandierender General zu verlängern, den das Concilium Plebis mit der Ernennung von Gaius Marius verwarf – oder ergänzen: während Caesar durch senatus consultum zum Prokonsul von Gallia cisalpina und Illyricum ernannt wurde, wurde ihm Gallia transalpina durch Plebiszit gegeben. Während seines Konsulat 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie der Leges Corneliae, die die politische Struktur der Republik radikal änderten. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch senatus consultum eingebracht worden waren. Sein viertes Gesetz strukturierte die Comitia Centuriata so um, dass die erste Klasse, die Senatoren und die mächtigsten Ritter, fast die Hälfte der Stimmen hatte. Sein fünftes Gesetz entkleidete beide Stammesversammlungen, Concilium Plebis und Comitia Populi Tributa, ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften. Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen eine der weitestgehenden Eingriffen in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar. siehe auch: Portal und Themenliste Rom Kategorie:Römische Politik Kategorie:Römische Gesellschaft

Jurisdiktion

Rechtsprechung (auch Jurisdiktion oder Judikative, von lateinisch: ius = das Recht + dicere = sprechen) im weiteren Sinn ist die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt (vergleiche Überschrift des IX. Abschnitts des Grundgesetzes (GG) und Art. 92 GG). Dabei handelt es sich um eine der drei Staatsgewalten im Sinne der Gewaltenteilung neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Exekutive (vollziehenden Gewalt) (Art. 20 Abs. 2 GG). Die Rechtsprechung wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht (Art. 93, 94 GG), den Verfassungsgerichten der Länder und von Gerichten des Bundes und der Länder in den verschiedenen Gerichtszweigen (Gerichtsbarkeiten nach Art. 95 GG) ausgeübt. In den Kommunen wird die Rechtsprechung von den Amtsgerichten ausgeübt. Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut (Art. 92 GG). Sie wird durch Berufsrichter und ehrenamtliche Richter ausgeübt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG). Die Rechtsprechung ist Teil der Rechtspflege. In der Europäischen Union wird die Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vom Europäischen Gericht erster Instanz(abgekürzt EuG) ausgeübt. Die Judikative kontrolliert die Exekutive und die Legislative. Die Rechtsprechung (Judikative) ist an Gesetz und Recht gebunden.

Rechtsprechung verschiedener Länder


- In Deutschland
- In Österreich
- In der Schweiz
- In den USA

Rechtsprechung im engeren Sinn

Im engeren Sinn spricht man von Rechtsprechung im Gegensatz zur rechtswissenschaftlichen Literatur oder von der Rechtsprechung der Gerichte auf einem bestimmten Rechtsgebiet oder zu einer bestimmten Rechtsfrage. Die ständige Rechtsprechung bezeichnet den Zustand, wenn eine Rechtsfrage von unterschiedlichen Gerichten über längere Zeit in immer gleicher Weise entschieden wird. Wenn Richter an einem obersten Bundesgericht ihre Ansicht ändern, obwohl kein Fall vorliegt, bei dem es darauf ankommt, nehmen sie in ihr Urteil häufig ein obiter dictum auf. Unter gefestigter Rechtsprechung versteht ein Jurist die feststehende Ansicht der Richter in dem jeweils zuständigen Gerichtszweig, die noch nicht als ständige Rechtsprechung eingestuft werden kann. Eine Klage, die der gefestigten Rechtsprechung nicht entspricht, sondern auf der gegenteiligen Meinung aufbaut, wird daher meist erfolglos bleiben. Aus Haftungsgründen wird ein Anwalt eine solche Klage in der Regel nicht erheben, ohne seinen Mandanten vorher auf die mit der Klage verbundenen Risiken hinzuweisen. Entscheidend ist dabei im Grunde jedoch nur die Ansicht derjenigen Richter, die in der letzten Instanz zuständig sind, da deren Urteile nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden können. Auf die Ansicht der Untergerichte kommt es jedoch dann an, wenn bei geringen Streitwerten wegen der Kosten nicht davon auszugehen ist, dass ein Rechtsmittel eingelegt wird. Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht Kategorie:Politischer Begriff ja:司法 ms:Kehakiman

Römischer Senat

Der römische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Nicht nur der Senat als Gremium war verantwortlich für diese Bedeutung, auch die Senatoren an sich waren stets wichtige und respektierte Personen im Reich. Trotz der eigentlich niemals irgendwo niedergeschriebenen Rechte des Senats und der Rechtskraft eines seiner Beschlüsse wurde bis Augustus die römische Politik durch den Senat bestimmt.

Geschichte des Senats

Der Senat im Königtum

Die Informationen über den Senat in der Zeit, als Rom noch von Königen beherrscht wurde sind sehr spärlich gesät. Vermutlich entsprach das Gremium damals noch einem Kronrat, der den König in dessen Politik beriet, selbst aber keine Handlungsmöglichkeit besaß. Die Behauptung vieler antiker Autoren, dass der legendäre Stadtgründer Romulus den ersten Senat einberief, darf angezweifelt werden. Der Senat, der anfangs circa 100 Mitglieder besessen haben dürfte, setzte sich laut Cicero aus senes, also älteren und erfahrenen Männern, sowie patres, den Oberhäuptern des römischen Adels zusammen. Zusätzlich zu der Beratungsfunktion stellten die Senatoren auch noch den Interrex, das heißt den obersten Verwalter für die Zeit zwischen dem Tode des früheren und der Einberufung eines neuen Königs. Daneben waren die Aufgaben des Senats wahrscheinlich größtenteils sakraler Funktion. Erst etwa unter König Lucius Tarquinius Priscus, der den Senat um hundert Mitglieder erweitern ließ, wurde jene Funktion durch den hellenistischen Einfluss zu jener Zeit allmählich aufgegeben.

Der Senat in der Republik

Nach Ende der Königszeit übernahm der Senat die Rolle von Gesetzgeber und Regierung im noch kleinen Rom. Im folgenden System der Magistrate, das sich bald herauskristallisierte, war der Senat die einzige Institution, die wirklich von Dauer war - schließlich wurden die Beamten jährlich neu gewählt. In Anbetracht der langen Tradition, die der Senat schon zu Beginn der Republik innehatte, fiel ihm die Rolle des kontrollierenden und leitenden Gremiums zu, obwohl diese eigentlichen Gewohnheitsrechte niemals gesetzlich verankert wurden (auctoritas senatus). In den Jahrhunderten der Republik, die nun folgten, regelte der Senat die Außenpolitik, erließ Gesetze und schaffte sie auch ab, ernannte bestimmte Magistraturen, konnte die Beamten auch absetzen und verwaltete die Staatsfinanzen. Verbunden mit der altehrwürdigen Tradition machten diese wichtigen Aufgaben den Senat klar zum Herzen des Staates. Den Senat nicht zu respektieren, hieß für einen einfachen Römer, den Staat nicht zu respektieren. Diese Verbundenheit schlug sich auch in der vielmals beschworenen Formel SPQR, senatus populusque romanus (Der Senat und das römische Volk), nieder. Nach den Standeskämpfen des 4. Jahrhunderts v. Chr. war es zwar auch den einfachen Plebejern möglich, in den Senat einzutreten, doch bis in die hohe Kaiserzeit hinein war der Senat stets fest in der Hand der Nobilität, der patres. Zwar wurde die offizielle Anrede für die Senatoren nach den Standeskämpfen auf patres conscripti (Väter und (Neu) Eingetragene) erweitert, doch die scharfen Kontrollen über den Zugang zum Senat, der bis 313 v. Chr. von den Konsuln, später von den Censoren ausgeübt wurde, machte es einem Nichtadeligen sehr schwer, Senator zu werden. Eine Möglichkeit bestand jedoch für die Plebejer noch in dem cursus honorum, der traditionellen Ämterlaufbahn. Es war nämlich bereits von sehr früh an Tradition, die beiden Konsuln nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Senat aufzunehmen. Dieser Brauch wurde Schritt für Schritt ausgeweitet, bis zuletzt sogar die Quaestoren, die niedrigsten Beamten innerhalb der Karriereleiter, aufgenommen wurden. Doch nicht nur die Herkunft der Kandidaten entschied über den Erfolg seiner Bewerbung: Das Mindestalter für einen Senator, welches für antike Verhältnisse mit 46 recht hoch angesetzt war, die auf 300 festgelegte Höchstanzahl aller Senatoren und nicht zuletzt die Mißgunst des zuständigen Censors konnten entscheidende Hindernisse darstellen. Erst unter Sulla wurde das Mindestalter auf 30 herabgesetzt und der Senat auf 600 Mitglieder erweitert. Später erhöhte Caesar die Anzahl noch einmal auf rund 1000. Auch untereinander hatten die Senatoren eine eigene Hierarchie, die sich nach der Herkunft (so hatten die Patrizier beispielsweise gegenüber den Plebejern ein erweitertes Stimmrecht), dem zuvor ausgeübten Amt und dem Alter orientierte. Zusätzlich wurde derjenige Senator, der sich bei einer Senatstagung als erstes in die Liste eintrug, princeps senatus (Der Erste des Senats) genannt. Den Vorsitz der Tagung jedoch führte stets der Beamte, der den Senat einberufen hatte. Das Recht dazu hatten die Konsuln, die Praetoren und nach den Standeskämpfen auch die Volkstribunen. Wie schon gesagt, übte der Senat seine administrativen Aufgaben nach Gewohnheitsrecht aus. Die wenigen in Gesetze gefassten Aufgaben bestanden unter anderem in der Zuweisung bestimmter Aufgaben an die verschiedenen Feldherren im Krieg. Zusätzlich war der Senat aufgrund seiner langen Tradition und der damit verbundenen Autorität Hüter von Sitte und Ordnung und Bewahrer der Traditionen. Insgesamt stand die Republik ganz im Zeichen der senatorischen Gewalt.

Der Senat im Kaiserreich

Nach dem "Jahrhundert der Bürgerkriege" hatten die meisten Senatoren akzeptiert, dass die Ära der fast unbeschränkten Senatsmacht vorbei war. Der letzte Versuch, die Republik mit der Ermordung Caesars in ihrer alten Form zu erhalten, endete in einem blutigen Desaster, das für viele Senatoren tödlich endete. Als Oktavian nach seinem Sieg bei Actium 31 v. Chr. eine Neuordnung des römischen Staatensystems durchführte, leisteten nur die wenigsten Senatoren ernsthaften Widerstand. Im nun folgenden System des Prinzipats, das formell die Republik zwar weiterbestehen ließ, viele senatorische Rechte jedoch an den princeps, also den Ersten des Staates übertrug, büßte der Senat nicht nur viel seiner Entscheidungsgewalt ein; auch die Anzahl der Senatoren wurde wieder auf 600 verringert. Unter dem ersten Kaiser Augustus, der sich selbst noch als princeps bezeichnete, konnte der Senat noch ein relativ freundliches Verhältnis zu dem neuen Machthaber aufbauen, was sich auch in der Verleihung des Titels Augustus (etwa: der Erhabene) äußerte. Augustus selbst trachtete stets danach, mit dem Senat in friedlicher Koexistenz zu regieren. Der erste Konflikt kam jedoch schon mit Augustus' Tod im Jahre 14. Weder sein Nachfolger Tiberius noch der Senat wussten mit dieser völlig neuen Situation umzugehen und begegneten einander mit scharfem Misstrauen. Schlussendlich organisierte Tiberius seine Machtübernahme selbst und verzichtete auf die offizielle Huldigung durch den Senat, auch wenn er in den späteren Jahren seiner Herrschaft eng mit dem Senat kooperierte und ihn als nicht nur beratendes, sondern auch entscheidendes Gremium betrachtete. Nach Tiberius versuchte der Senat stets, das ihm weiter anvertraute Recht der Ernennung zum Kaiser für sich zu behalten. Formell wurde eine Kaiserherrschaft eigentlich erst durch einen dementsprechenden Senatsbeschluss, doch gab es in der römischen Geschichte genug Fälle, wo sich neue Kaiser nicht darum scherten und allein mit den sie unterstützenden Legionen im Rücken regierten. Dagegen war der Senat machtlos, auch wenn er versuchte, einen Gegenpol zur ständig wachsenden Einflussnahme der Militärs darzustellen. Den Höhepunkt erreichte diese Auseinandersetzung 238, als der Senat nach dem Tode der beiden Gordianer eigenmächtig mit Pupienus und Balbinus zwei neue Kaiser einsetzte. Nur 99 Tage später wurden die beiden von den Prätorianern ermordet. Das Militär hatte gesiegt. Die Macht des Senats hing im Folgenden stark vom jeweiligen Kaiser ab. Suchten in den ersten Jahrhunderten des Kaiserreichs noch viele Herrscher (wie beispielsweise Vespasian oder auch Trajan), im Einvernehmen mit dem Gremium zu herrschen, wurde der Senat vor allem ab dem 3. Jahrhundert und in der Zeit der Soldatenkaiser mehr und mehr marginal. Die wenigen Bereiche, in denen der Senat mit gesetzlichem Recht entscheiden durfte, waren keinesfalls für die große Politik von Bedeutung. Allein die Gesetzesgebung unterlag weiterhin dem Senat, obwohl der Kaiser auch ohne Zustimmung Gesetze einführen konnte.

Der Senat in der Spätantike

Soldatenkaiser Diokletian gab der Senatscuria ihre heute erhaltene Gestalt. Durch die ständige Abwesenheit der meisten Kaiser in der Spätantike - spätestens seit etwa 400 war Rom keine Kaiserresidenz mehr - war der Senat anfangs bisweilen imstande, sich so selbst wieder einen größeren politischen Freiraum zu schaffen. Dennoch konnte der beständige Niedergang der Senatsbedeutung insgesamt nicht aufgehalten werden; der Senat verlor rasch auch die letzten Reste an realer Macht. Die Kaiser bedurften nicht mehr der Anerkennung durch den Senat, und das Recht auf Gesetzgebung bestand zwar weiter, wurde aber nicht mehr genutzt. Übrig blieb eigentlich nur das Privileg, über Standesgenossen zu richten, wenn diese des Hochverrats angeklagt waren. Allerdings genossen die Senatoren weiterhin enormes Ansehen, und sehr vereinzelt bot die Versammlung zumindest eine Bühne für politische Entscheidungen. Mit der Reichsteilung im Jahre 395 war der Senat faktisch eigentlich nicht mehr viel mehr als der Stadtrat von Rom, denn seit Konstantin saß auch in Konstantinopel ein Senat, der seit Constantius II. die gleichen Privilegien besaß wie der weströmische. Allerdings waren die oströmischen Senatoren offenbar nie so extrem wohlhabend wie ihre italischen "Kollegen", und der römische Senat galt weiterhin als die Verkörperung der Größe Roms. In Ost und West unterteilten sich die Senatoren in die Rangklassen der clarissimi, spectabiles und illustres; als ihre Zahl um 450 zu groß geworden war, nahm man den clarissimi und spectabiles das Recht zur Teilnahme an Senatssitzungen. Damit wurde der Senat faktisch zu einer Versammlung der höchsten aktiven und ehemaligen kaiserlichen Beamten. Ironischerweise war es nicht so, dass mit dem Ende des weströmischen Reiches 476 auch der Senat sein Ende gefunden hätte. Stattdessen bestand der westliche Senat noch das ganze sechste Jahrhundert hindurch weiter, auch wenn seine Bedeutung in der nach dem Reichsende folgenden germanischen Herrschaft unklar ist. Offenbar kooperierte man erfolgreich mit den neuen Herren. Noch unter Odoaker oder Theoderich wurden die Privilegien der Senatoren bestätigt, man prägte Münzen mit der Legende "SC" (Senatus consultum) und es wurden weiterhin Konsuln ernannt - je einer im Osten und einer in Italien. Nach 534 - in diesem Jahr begann der Angriff der oströmischen Truppen auf das Ostgotenreich - ist für den Westen kein Konsul mehr aufgelistet, der Senat jedoch bestand weiter. Allerdings ruinierte der Krieg zwischen den Goten und Ostrom die Senatoren, und als Kaiser Justinian nach seinem Sieg 554 fast alle senatorischen Ämter (nur die Stadtpräfektur blieb erhalten) abschaffte, sank die Bedeutung des Senates rapide, und mit dem Einfall der Langobarden war sein Schicksal endgültig besiegelt. Die letzte sicher bekannte Aktion bestand in der Entsendung zweier Botschafter zum Reichsgericht in Konstantinopel in den Jahren 578 und 580. Auch bei der Erhebung von Papst Gregor dem Großen soll er noch eine Rolle gespielt haben. Seit 542 gab es auch in Konstantinopel keinen Konsul mehr, der Senat im Byzantinischen Reich bestand jedoch noch bis zu dessen Ende weiter - allerdings verschwand auch die oströmische Senatsaristokratie nach der Mitte des 7. Jahrhunderts; sie wurde dann während der Abwehrkämpfe gegen die Araber durch neue Familien ersetzt, die aber nicht mehr über das alte Standesbewußtsein oder die klassische Bildung verfügten, die für die antiken Senatoren typisch gewesen waren.

Senatorische Sonderbefugnisse und Geschäftsordnung

Der Senatsbeschluss

Der Senatsbeschluss (senatus consultum, abgekürzt SC), gelegentlich auch als decretum oder sententia bezeichnet, war eine Anweisung, die der Senat nach erfolgter Diskussion und Abstimmung einem Beamten erteilte. Theoretisch gesehen war ein solcher Beschluss nicht bindend, in den Tagen der Republik wagte es jedoch kaum einer, sich einem solchen Befehl zu widersetzen, da dies eine Auflehnung gegen den expliziten Willen der Nobilität und damit in aller Regel das Karriereende bedeutet hätte. Nach der Abstimmung wurde der Senatsbeschluss niedergeschrieben und im Saturnstempel, in dem auch der Staatsschatz ruhte, archiviert. Weniger wichtige Schriftstücke, beispielsweise Protokolle, nicht sonderlich wichtige Reden und so weiter wurden im Tabularium, einem 78 v. Chr. erbauten Staatsarchiv, aufbewahrt. Zudem waren die Senatoren verpflichtet, ihre Beschlüsse zu veröffentlichen. Seit Caesar wurden die Beschlusslisten auf dem Forum Romanum für die gesamte Öffentlichkeit ausgehängt. Bisweilen kam es vor, dass einem Senatsbeschluss verfassungsmäßige Hindernisse in den Weg gelegt wurden. So konnte es zum Beispiel vorkommen, dass ein Volkstribun sein Veto einlegte. In diesem Fall wurde das Abstimmungsergebnis von einem senatus consultum zu einer senatus auctoritas, also einer Willensabsicht des Senats, herabgestuft und musste erneut zur Abstimmung vorgelegt werden. Seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. existierte zusätzlich ein so genanntes senatus consultum ultimum, also ein außerordentlicher Senatsbeschluss, der bestimmten Beamten für eine gewisse Zeitdauer außerordentliche Rechte verlieh. Mit dieser Maßnahme sollte die Notwendigkeit der Ernennung eines Diktators möglichst selten vorkommen. In der Regel bestand diese Handlung darin, den beiden Konsuln für ihre einjährige Amtszeit uneingeschränkte Macht zu verleihen. Die Rechtmäßigkeit dieses Instrumentes, mit dem sich der Senat offen als die oberste Entscheidungsinstanz präsentierte (während dies ja theoretisch die diversen Volksversammlungen sein sollten), war allerdings stets umstritten. In der Kaiserzeit kamen unabhängig vom Kaiser eingebrachte Gesetzesabstimmungen immer seltener vor; der späteste bekannte Fall dieser Art lag vor, als 178 mit dem senatus consultum Orfitianum (lateinisch: orfanus = Waisenkind) per Gesetz das Vererbungsrecht im Falle des Todes einer Frau zugunsten ihrer Kinder neu geregelt wurde.

Rechtsprechung im Senat

Als Gegenmaßnahme zur schwindenden Macht des Senats unter den Kaisern wurde ab 4 v. Chr. dem Senat das Recht zugebilligt, in Fällen von repetundae (illegale Gelderaneignung durch einen Provinzstatthalter) sowie maiestas (Hochverrat) in entsprechenden Ausschüssen Gericht zu sprechen. Mit dem ersten Fall dieser Art unter Augustus entwickelte sich so ein Gewohnheitsrecht. Eine repetundae kam sehr häufig vor, da die Statthalter einer Provinz praktisch durch keinerlei Gesetz in ihrer Gier gezügelt werden konnten. Am bekanntesten ist hier wohl die von Plinius in seinen Briefen beschriebene Anklage gegen Marcus Priscus, den Statthalter von Africa. Plinius und Tacitus klagten hier gegen den Statthalter und behaupten übereinstimmend, dass der Angeklagte auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten hatte. Das Verfahren wurde nach allgemein gültigen gerichtlichen Linien geführt: Je zwei Senatoren waren für Anklage beziehungsweise Verteidigung zuständig. Nach einem dreitägigen Prozess hielten alle vier Betreffenden ihre Abschlussrede. Danach wurden von den Konsuln und Prokonsuln verschiedene Strafen zur Debatte gestellt. Schlussendlich wurde mit einer Abstimmung über den Angeklagten geurteilt. Die Anklage wegen maiestas ist weniger gut bekannt. Tatsächlich war der Begriff des Hochverrats bei den Römern extrem weit auslegbar; der Senat urteilte nachweislich über Fälle, deren Bandbreite von einem bewaffneten Putsch bis hin zu der Mitnahme einer Münze mit dem kaiserlichen Portrait darauf auf die Toilette reichte. Theoretisch konnte fast jeder wegen Hochverrats angeklagt werden, was unter anderem zu den Schrecken der Hochverratsprozesse unter Tiberius oder Nero führte, bei denen Hunderte umgebracht wurden. In zivilrechtlichen Angelegenheiten hatte der Senat bereits in der Republik gewisse Gerichtsbarkeitsmöglichkeiten, die in der Kaiserzeit lediglich ein wenig erweitert werden konnten. Jedoch ist in der Republik auch ein Fall bekannt, als vor dem Senat ein Hochverratsprozess durchgeführt wurde: Als Catilina mit seinem Putschversuch gescheitert war, wurde im Senat über ihn geurteilt. Verschiedene hohe Politiker prangerten das als unrechtmäßig an, konnten die Hinrichtung der Catilinarier jedoch so nicht verhindern.

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom
- Senator
- Senat
- Curia
- Consulat
- Liste der römischen Konsuln
- Römisches Recht
- Magistratur
- Parlament

Literatur


- Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik, 7. Auflage, Paderborn 1995.
- Arnold H. M. Jones: The Later Roman Empire 284-602. A Social, Economic and Administrative Survey, 3 Bde. durchgehend nummeriert, Oxford 1964 (ND in 2 Bde., Baltimore 1986). Bezüglich des Senats in der Spätantike
- R.J.A. Talbert: The Senate of Imperial Rome, Princeton 1985. Standardwerk Kategorie:Rechtsgeschichte Senat

Patrizier

Patrizier ist die Bezeichnung der Oberschichten im alten Rom und in den deutschen Reichsstädten des Mittelalters.

Im Rom der Antike

Patrizier stellten die Oberklasse in der Frühzeit des antiken Rom dar. Sie waren die Familien berühmter oder einflussreicher Vorfahren. Das Wort Patrizier (patricius) leitet sich vom lateinischen Wort pater,patres (Väter, Vorfahren) ab. Die Patrizier nahmen für sich in Anspruch, die Nachfahren der Gründungsväter Roms zu sein. In der frühen Römischen Republik waren Mischehen zwischen Patriziern und Plebejern, also dem gewöhnlichen Volk, zunächst verboten. Auch der Handel war strikt getrennt. Im Zuge der Ständekämpfe lockerten sich diese Einschränkungen, als sich die Plebejer ihr Recht auf Teilhabe an der politischen Macht erstritten. Ab der Zeit der mittleren Republik bildeten die Patrizier und einige plebejische Familien die politische Führungsschicht Roms. Sowohl patrizische als auch plebeische Familien waren Großgrundbesitzer; die Führungsschicht der hohen und späten Republik, die Nobilität, setzte sich aus Patriziern und Plebejern zusammen. Einige Ämter - besonders das Volkstribunat - waren für Patrizier unzugänglich, während ihnen umgekehrt bis zuletzt bestimmte Priesterämter vorbehalten waren. Patrizier genossen prinzipiell auch noch in der späten Republik besonderes Ansehen und neigten zumeist der politischen Richtung der Optimaten zu. Das hinderte jedoch bekannte Patrizier wie Gaius Iulius Caesar nicht daran, ihr politisches Glück bei den Popularen (oder vielmehr: mit "popularen" Methoden) zu suchen. Bekannte Patrizierfamilien, die auch viele Konsuln und andere hohe Beamte der römischen Republik stellten, waren unter anderem die Cornelier, Valerier, Julier, Claudier, Aemilier, Fabier. Im späteren Römischen Reich führte Kaiser Konstantin der Große den Titel Patrizier (Patricius) als Ehrentitel für Bürger, die sich um das Reich verdient gemacht hatten, wieder ein. Im 5. Jahrhundert wurde er zeitweilig praktisch zum Titel desjenigen Mannes, der die Macht hinter dem Kaiserthron verkörperte, üblicherweise eines Generals der römischen Armee, wie beispielsweise Stilicho, Aetius oder Ricimer. Bis zum Ende der Antike war er als Ehrentitel von Bedeutung (vgl. etwa Petros Patrikios).

In den deutschen Reichsstädten des Mittelalters

In den deutschen Reichsstädten des Mittelalters bildete sich ein Patriziat aus den reich gewordenen Bürgern sowie den in die Bürgerschaft aufgenommenen Rittern und Amtsleuten. Die Patrizier besetzten den Rat und wichtige andere städtische Ämter und versuchten, sich ein ausschließliches Recht auf diese Ämter zu wahren, also die Patrizier zu den alleine ratsfähigen Geschlechtern zu machen. Hierfür schlossen sie sich in Gilden zusammen und setzten ein erbliches Recht auf die begehrten Ämter durch. Die Patrizier gelten als dem landgesessenen Adel ebenbürtig. So nimmt das genealogische Handbuch des Adels unverändert jene Familien auch ohne Adelsprädikat auf, deren Mitglieder nachweislich spätestens im 14. Jahrhundert erbgesessene Ratsgeschlechter in deutschen Reichsstädten waren. Seit dem 13. Jahrhundert kämpften die in Zünften organisierten Handwerker gegen die Vorrechte der Patrizier. In der Regel konnten die Zünfte eine Beteiligung am Stadtrat erlangen. In Köln wurde die gesamte Stadtverfassung auf die Zunftverfassung zugeschnitten, während sich in Nürnberg, Frankfurt und in der Mehrzahl der Hansestädte der Patriziat behaupten konnte.

Patriziat im Übrigen

Auch in Frankreich, Italien und der polnischen Hauptstadt Krakau gab es Patrizierfamilien, die die gesellschaftliche Oberschicht darstellten.

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom
- Geschichte der Stadt Nürnberg
- Patrizier (Schweiz)
- Patrizier (Computerspiel) Kategorie:Römische Geschichte Kategorie:Deutsche Geschichte ----

Eques

Der Ausdruck Eques ("Reiter", von lateinisch equus 'Pferd', Plural equites; oft als 'Ritter' übersetzt) bezeichnete im römischen Reich das Mitglied des ordo equester, eines mit besonderen Vorrechten ausgestatteten Standes. Er kam in der gesellschaftlichen Rangfolge nach dem Senatorenstand (ordo senatorius). In der Frühzeit der Römischen Republik dienten die reichsten Bürger, die sich ein eigenes Pferd und die dazugehörige Ausrüstung leisten konnten, als Reiter im Heer. Ihre militärische Rolle verschwand später, die Equites blieben aber eine politisch herausgehobene Gruppe. In der späten Republik, als die Senatoren offiziell keine Handelsgeschäfte mehr ausüben durften, betätigten sich viele Equites wirtschaftlich, beispielsweise durch die Übernahme von Staatsaufträgen (publicani). Für Equites war es im Gegensatz zu den plebeii einfacher, in politische Ämter zu gelangen, was mit einem Aufstieg in den Senatorenstand verbunden war. Personen, die als erste ihrer Familie in den Rang des Konsul gelangten, wurden homines novi (Singular: homo novus; "neuer Mann") genannt. In der Kaiserzeit seit Augustus wurden die Equites zu einem klar abgegrenzten Stand mit einem Mindestcensus von 400.000 Sesterzen und Standesabzeichen (Ritterring, schmaler Purpursaum an der Tunica; der sogenannte latus angusticlavius). Angehörige des ordo equester übten herausgehobene Tätigkeiten in Verwaltung und Militär aus (nur die Spitzenpositionen blieben in der Regel den Senatoren vorbehalten). Angehörige dieses Standes waren unter anderem: Marcus Tullius Cicero (der als homo novus Konsul wurde), Publius Vergilius Maro, Publius Ovidius Naso. Daneben bestand die rein militärische Bedeutung des Wortes eques fort, das den Reiter einer Hilfstruppeneinheit oder Legion bezeichnen konnte.

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom

Literatur

Zu den equites als Stand:
- Ségolène Demougin (Hrsg.): L'ordre équestre: histoire d'une aristocratie (IIe siècle av. J.-C. - IIIe siècle ap. J.-C.). École Française de Rome, Rom 1999. ISBN 2-7283-0445-9 zum Reiten in römischer Zeit:
- Marcus Junkelmann: Römische Kavallerie - Equites Alae. Die Kampfausrüstung der römischen Reiterei im 1. und 2. Jahrhundert n. Christus. Schriftenreihe des Limesmuseums Aalen (Stuttgart 1989).
- Marcus Junkelmann: Die Reiter Roms. Kulturgeschichte der antiken Welt (Mainz am Rhein 1990 ff.). Zu den einzelnen Bänden siehe [http://junkelmann.de/Publikationen.html hier].

Weblinks


- [http://www.swalin.de/porta/viewtopic.php?p=777 Reiter im römischen Heer]. Diskussionen in der [http://www.porta-praehistorica.de/ Porta praehistorica et antiqua] Kategorie:Römische Gesellschaft Kategorie:Militär im Römischen Reich

Censor

Als Censur (lat. censor; v. censere = begutachten, schätzen) bezeichnet man das Amt oder die Amtstätigkeit des Censors. Der Censor war einer der Beamten der römischen Republik. Zu seinen Aufgaben gehörte die Durchführung von Volkszählungen und Vermögensschätzungen (census) und die Aufsicht über die Sitten der römischen Bürger (regimen morum).

Entwicklung der Censur

Die Censur wurde am Anfang des 5. Jahrhunderts v.Chr. (nach Livius im Jahr 443 v. Chr. geschaffen. Zuvor waren die Aufgaben der Censoren von den Konsuln wahrgenommen worden. Anders als das Konsulat war die Censur kein jährlich vergebenes Amt. Ursprünglich wurden die Censoren in unregelmäßigen Abständen gewählt. Später bestimmte man alle fünf Jahre zwei Censoren, die ihre Aufgaben binnen 18 Monaten zu erledigen hatten. Die Wahl erfolgte in den Zenturiatkomitien. Lucius Cornelius Sulla und Gaius Iulius Caesar schafften die Censur zeitweilig ab. In der Kaiserzeit gingen die früheren Aufgaben der Censoren allmählich auf den Kaiser und auf andere Amtsträger über. Im Lauf des 2. Jahrhunderts wurde die Wahl von Censoren unüblich. Das Amt verschwand damit früher als andere republikanische Ämter.

Befugnisse der Censoren

Die wichtigste Aufgabe der Censoren (und diejenige, von der das Amt seinen Namen hat) war der sogenannte census, die Zählung der Bürger und die Feststellung ihres Vermögens. Im Zusammenhang mit dieser Zählung und Vermögensschätzung steht die Befugnis der Censoren zur Zuweisung der Bürger zu Wählerklassen und tribus. Da die Zugehörigkeit zu diesen Untergliederungen der Bürgerschaft über das Gewicht entschied, das die Stimme des einzelnen in der Volksversammlung hatte, war mit der Befugnis, die Zuweisung vorzunehmen, großer politischer Einfluss verbunden. Dies gilt erst recht für die gleichfalls den Censoren obliegende Entscheidung über die Aufnahme in den Ritterstand (recensio equitum) und in den Senat (lectio senatus). Aus diesen Befugnissen erklärt sich, wie die Censoren die Sittenaufsicht (regimen morum) führen konnten. Sie konnten bei moralischen Verfehlungen den Stand des Bürgers mindern, indem sie ihn in eine weniger einflussreiche Wählerklasse oder tribus versetzten oder aus dem Ritter- oder Senatorenstand ausschlossen. In minder schweren Fällen beließen sie es bei einer Ermahnung oder einem förmlichen Tadel (nota censoria), der allerdings in der Bürgerliste vermerkt wurde. Ebenfalls im Zusammenhang mit der Aufgabe der Volkszählung und Vermögensschätzung stehen weitere wirtschaftliche Aufgaben der Censoren. Sie konnten staatliche Einnahmequellen wie Steuern und Schürfrechte verpachten und staatliche Aufträge z.B. zur Erhaltung öffentlicher Gebäude an Unternehmer vergeben. In beiden Fällen war die Laufzeit der Pacht bzw. des Auftrages die Fünfjahresperiode bis zur nächsten Einsetzung von Censoren. Am Ende ihrer Amtszeit vollzogen die Censoren ein großes Reinigungsopfer, das ebenso wie die genannte Fünfjahresperiode als lustrum bezeichnet wurde.

Berühmte Amtsträger

Die Censoren waren sehr einflußreich und genossen hohes Ansehen. Das Amt gehörte - schon wegen der langen Zeiträume zwischen den Wahlen - nicht zu denen, die im Rahmen des cursus honorum regelmäßig durchlaufen wurden. Nur ehemalige Konsuln kamen als Censoren in Betracht. Besonders berühmte Censoren waren:
- Appius Claudius Caecus, Censor 312 v. Chr., Erbauer der Via Appia.
- Marcus Porcius Cato, genannt Censorius oder Cato maior (der ältere Cato), 234 v. Chr.-149 v. Chr., Censor 184 v. Chr., Verteidiger altrömischer Tugenden und Verfasser vieler Schriften, darunter ein Buch De agri cultura (Über die Landwirtschaft).

Heutige Bedeutung der Wörter "Zensur" und "Zensor"

Ausgehend vom regimen morum der Censoren nahm das lateinische Wort censura allgemein die Bedeutung Sittenaufsicht an. Später wurde es insbesondere für die Kontrolle von Publikationen durch kirchliche oder staatliche Stellen gebraucht. Daher erklärt sich die heutige Bedeutung des Wortes Zensur. Als Zensor wird folgerichtig der bezeichnet, der eine Publikation zensiert. Siehe auch: Pressefreiheit, Geschichte der Zensur

Literatur


- Christian Gizewski: Art. Censores. In Hubert Cancik, Helmuth Schneider (Hrsg.): Der Neue Pauly. Bd. 2. Stuttgart, Weimar 1997, ISBN 3-476-01472-X. Sp. 1056-1057.
- Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5. S. 391-471. Kategorie:Römisches Amt

Hochverrat

Hochverrat ist das Unternehmen, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zu zerstören.

Situation in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Hochverrat gegen den Bund oder die Bundesländer unter den Staatsschutzdelikten in den §§ 81 - 83a StGB als Verbrechen geregelt. Als Unternehmensdelikt ist nicht nur der Versuch, sondern auch die Vorbereitung des Hochverrats (§ 83 StGB) unter Strafe gestellt.

Tatbestandsmerkmale

Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Der Bestand umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, die Gebietsintegrität (von Bund und Ländern) und die völkerrechtliche Souveränität (ausschließlich des Bundes) - so genannter "Bestandshochverrat". Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte. Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung. Der Hochverrat ist kein Sonderdelikt, das nur von Deutschen begangen werden kann. Vielmehr ist eine Tatbegehung auch durch Ausländer möglich, die ggf. aber aufgrund von Völkerrecht gerechtfertigt sein könnten. Die Vorbereitung nach § 83 StGB bedarf lediglich einer objektiven Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bundesstaat oder das Bundesland muss zwar noch nicht eingetreten, ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll jedoch nach Auffassung der Literatur notwendig sein.

Tätige Reue

Wegen der besonders hohen Strafdrohung und der Einbeziehung des Vorbereitungsstadiums in den Bereich der Strafbarkeit wird dem Straftäter, der Versuchshandlungen bereits aufgibt, nach § 83a StGB bei tätiger Reue eine goldene Brücke gebaut. Mögliche Konsequenz ist dann das Absehen von Strafe oder die Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB. Notwendig ist jedoch, dass der Täter neben der Aufgabe der Versuchs- und Vorbereitungshandlungen auch aktiv wird, dass die Gefahr der §§ 81 - 83 StGB nicht eintritt.

Situation in Österreich

Der Gesetzestext im Wortlaut: §242 StGB "(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen. (2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor." In Österreich ist, im Gegensatz zu Deutschland, auch der Hochverrat gegen andere Staaten strafbar. Dort ist der Strafrahmen mit sechs Monaten bis fünf Jahre aber geringer, als ein hochverräterisches Unternehmen gegen die Republik Österreich.

Situation in der Schweiz

Der Tatbestand des Hochverrates wird im Schweizer Strafgesetzbuch, Artikel 265, definiert. Dort heisst es, daß jemand, der "eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, mit Gewalt die Verfassung des Bundes oder eines Kantons abzuändern, die verfassungsmässigen Staatsbehörden abzusetzen oder sie ausserstand zu setzen, ihre Gewalt auszuüben, schweizerisches Gebiet von der Eidgenossenschaft oder Gebiet von einem Kanton abzutrennen", mit Zuchthaus oder von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis zu verurteilen ist.

Siehe auch


- Landesverrat, Friedensverrat
- Strafrecht, Verfassung
- Schauprozess wegen angeblichem Hochverrat

Weblinks


- Deutschland:
  - [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/BJNR001270871BJNG003602307.html §§ 81 ff. StGB]
  - [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__49.html § 49 StGB]
- Österreich:
  - [http://www.uni-salzburg.at/ssk/docs/stgb/stgb242_248.htm §§ 242 - 248 StGB]
- Schweiz:
  - [http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a265.html Art. 265. Schweizer Strafgesetzbuch] Kategorie:Besondere Strafrechtslehre th:กบฏ

Lucius Appuleius Saturninus

Lucius Appuleius Saturninus (
- ca.138 v. Chr.;† 10. Dezember 100 v. Chr.) war ein römischer Demagoge. Als Quaestor (104 v. Chr.) überwachte er den Kornimport im Hafen von Ostia, wurde aber durch den Senat abgesetzt (ein unübliches Vorgehen) und durch Marcus Aemilius Scaurus ersetzt, einem der Anführer der Optimaten. Er scheint nicht der Unfähigkeit oder des Missmanagements beschuldigt worden zu sein, so dass wohl die Willkür bei seiner Abberufung ihn in die Arme der Popularen trieb. 103 v. Chr. wurde er zum Tribun gewählt. Er schloss sich Gaius Marius an, und um sich auch die Gunst von dessen Soldaten zu sichern, schlug er vor, jedem seiner Veteranen in Africa 100 Joch Land zu überlassen, und trug damit wesentlich zum vierten Konsulat des Marius im Jahr 102 v. Chr. bei. Eine Gelegenheit, sich am Adel zu rächen, bot sich ihm bei der Ankunft der Botschafter des Königs Mithridates VI. von Pontus im Jahr 101 v. Chr., die große Geldsummen zur Bestechung des Senats mitbrachten. Saturninus machte kompromittierende Enthüllungen, durch die die Gesandten beleidigt wurden. Er wurde wegen Verletzung des Völkerrechts vor Gericht gebracht, und entkam der Verurteilung nur durch einen ad-misericordiam-Appell vor dem Volk. Dem ersten Tribunat des Saturninus ist vermutlich auch sein maiestas-Gesetz zuzuordnen, dessen genaue Vorschriften unbekannt sind, dessen Ziel aber wohl die Stärkung der Macht des Tribuns und des Popularen war: das Gesetz drehte sich um die minuta maiestas (verminderte Autorität) des römischen Volkes, das heißt, um alle Taten, die geeignet waren, die Integrität des Gemeinwesens zu beeinträchtigen, behandelte also Umfassenderes als das moderne Wort Verrat. Hauptziel von Santurninus' Hass war Quintus Caecilius Metellus Numidicus, der sich als Censor vergebens darum bemüht hatte, Saturninus wegen Unmoral aus dem Senat auszuschließen. Um sich beim Volk beliebt zu machen, das weiterhin das Gedenken an die Gracchen pflegte, zeigte sich Saturninus mit Equitius, einem bezahlten Freigelassenen, der von sich behauptete, der Sohn des Tiberius Gracchus zu sein. Obwohl Cornelia, die Mutter der Gracchen, sich weigerte, ihn anzuerkennen, bewarf das Volk Caecilius Metellus mit Steinen, weil dieser Equitius die Bürgerrechte verweigerte. Später wurde Equitius zum Tribun gewählt. Marius, der sich bei seiner Rückkehr nach Rom nach dem Sieg über die Kimbern im Senat isoliert fand, schloss eine Übereinkunft mit Saturninus und seinem Verbündeten Gaius Servilius Glaucia, eine Art Triumvirat, das von den Veteranen des Marius und dem notleidenden einfachen Volk unterstützt wurde. Durch Bestechung und Mord wurde Marius im Jahr 100 v. Chr. zum sechsten Mal zum Konsul gewählt. Saturninus brachte nun ein Agrargesetz in Erweiterung des bereits vorgestellten afrikanischen Gesetzes ein, in dem vorgeschlagen wurde, alles Land nördlich des Padus (Po), das zuvor im Besitz der Kimbern war, einschließlich dem Gebiet der unabhängigen Kelten, die von ihnen zeitweise unterworfen worden waren, für die Verteilung unter den Veteranen des Marius bereitgehalten werden sollte. Kolonien sollten in Sizilien, Achaea und Macedonia gegründet werden, für die das "Tolosanische Gold", der von Quintus Servilius Caepio (Praetor 110 v. Chr.) unterschlagenen Tempelschatz, eingesetzt werden sollte. Des weiteren sollte die italische Bevölkerung zu diesen Kolonien zugelassen werden, und da es sich um Bürgerkolonien handelte, hätten die Rechte dieser Menschen denen der Römer teilweise gleichgestellt werden msüsen. Dieser Teil des Gesetzes wurden von vielen Römern abgelehnt, die anderen nicht gestatten wollten, an ihren Privilegien teilzuhaben. Eine Klausel bestimmte, dass innerhalb fünf Tagen nach dem Beschluss jeder Senator einer Eid ablegen sollte, dass er das Gesetz beachten werde, unter Androhung von schweren Bußgeldern und Ausschluss aus dem Senat. Alle Senatoren legten den Eid ab, bis auf Caecilius Metellus, der deswegen ins Exil ging. Saturninus brachte auch ein Gesetz ein, dessen Ziel es war, das einfache Volk durch Erwerb von Getreide zu einem festgelegten Preis zu unterstützen. Der Quaestor Quintus Servilius Caepio erklärte, dass der Staatsschatz dies nicht aushalte, und Saturninus eigene Kollegen sprachen daraufhin ihr Veto aus. Saturninus befahl dennoch, mit der Abstimmung fortzufahren, so dass Caepio die Versammlung mit Gewalt auflösen musste. Der Senat erklärte das Vorgehen für null und nichtig, weil Donner gehört worden sei; Saturninus antwortete, der Senat solle lieber ruhig bleiben, weil dem Donner ansonsten Hagel folgen würde. Die Gesetzentwürfe (leges Appuleiae) ließ Satunrinus schließlich mit Hilfe der Veteranen des Marius beschließen. Marius, der sich von seinen Kollegen übergangen und durch ihre Exzesse kompromittiert fühlte, dachte ernsthaft daran, mit ihnen zu brechen, und Saturninus und Glaucia sahen ihre einzige Aussicht auf Unversehrtheit in einem weiteren Verbleib im einem öffentlichen Amt. Saturninus wurde für die Amtszeit, die am 10. Dezember 100 v. Chr. begann, zum dritten Mal zum Tribun gewählt, und Glaucia, obwohl bereits Praetor und daher bis zum Ablauf von zwei Jahren nicht wählbar, kandidierte für das Konsulat. Marcus Antonius Orator wurde ohne Gegenkandidaten gewählt, der andere, Gaius Memmius, der die besseren Wahlchancen zu haben schien, durch von Saturninus und Glaucia gedungene Männer während des Wahlgangs erschlagen. Dieser Vorgang erzeugte einen vollständigen Umschwung in der öffentlichen Meinung. Der Senat traf sich am folgenden Tag, erklärte Saturninus und Glaucia zu Staatsfeinden, und forderte Marius auf, die Republik zu verteidigen. Marius hatte keine Alternative als zu gehorchen. Saturninus, in einer Straßenschlacht auf dem Forum am vorigen Tag unterlegen, floh mit seinen Anhängern ins Kapitol, wo sie – die Wasserversorgung war unterbrochen – bald zur Aufgabe gezwungen waren. Marius, der ihnen Verschonung des Lebens versprochen hatte, brachte sie in die Curia Hostilia, in der Absicht, gegen sie gemäß dem Gesetz vorzugehen. Aber die impulsiveren Mitglieder der aristokratischen Partei kletterten aufs Dach, rissen die Dachziegel heraus und steinigten Saturninus und viele andere zu Tode. Glaucia, der in ein Haus geflohen war, stürzte sich daraufhin in sein Schwert.

Bibliographie


- Appianus, Bell. civ. i. 28-33;
- Diodorus Siculus xxxvi 12;
- Plutarch, Marius, 28-30;
- Livius, Epit. 69; Florus iii. 16; Vell. Pat. ii. 12; Auctor ad Herennium i. 21;
- Sextus Aurelius Victor, De viris illustribus, 73;
- Paulus Orosius v. 17;
- Cicero, Pro Balbo, 21, 48, Brutus, 62, De oratore, ii. 49, De haruspicum responsis, 19, Pro Sestio, Pro Rabirio, passim;
- Theodor Mommsen, Römische Geschichte, Buch. iv. Kap. 6;
- G. Long, Decline of the Roman Republic, ii. ch. 10;
- E. Klebs in Pauly-Wissowas Realencyclopädie, ii. 1 (1896). Kategorie:Römer Kategorie:Mann Kategorie:Gestorben 100 v. Chr.

Pomerium

Das Pomerium war in der Antike die heilige Grenze der Stadt Rom. Juristisch gesagt, existierte Rom nur innerhalb des Pomerium und alles außerhalb war einfach Land, das zu Rom gehörte. Der Legende nach wurde das Pomerium von Servius Tullius festgelegt, wobei es allerdings nicht der Linie der Servianischen Mauern folgte, so dass seine Beteiligung daran tatsächlich unwahrscheinlich ist. Das Pomerium blieb bis zur Diktatur von Sulla unverändert. Einige cippi (Grenzsteine), die von Claudius herrühren, wurden in situ gefunden, manche abseits ihrer ursprünglichen Position. Diese Steine markierten die Grenzen und relativen Dimensionen der Ausdehnung des Pomerium durch Claudius, die durch Tacitus aufgezeichnet wurde. Aulus Gellius berichtet über Erweiterungen durch die Kaiser Augustus, Nero, und Trajan, wozu es allerdings keine weiteren geschriebenen oder archäologischen Hinweise gibt. Das Pomerium war keine Mauer, sondern eine gesetzlich und religiös definierte und durch weiße Steine (cippi) markierte Linie, die im übrigen auch nicht das gesamte Gebiet der Hauptstadt umfasste: Der Palatin war innerhalb, das Kapitol und der Aventin außerhalb des Pomerium, die Curia Hostilia und der Comitia-Brunnen auf dem Forum Romanum, zwei besonders wichtige Orte der städtischen Regierung, waren innerhalb, der Tempel der Bellona außerhalb. Religiöse und politische Zwänge verboten gesalbten Herrschern, das Pomerium zu betreten, mit dem Ergebnis, dass bei Staatsbesuchen Peinlichkeiten auftreten mussten; Kleopatra zum Beispiel betrat, als sie Caesar in Rom besuchte, niemals die Stadt. Des Weiteren war es den Promagistraten und Generälen verboten, die Grenze zu überschreiten, so dass sie ihr Imperium unmittelbar bei ihrem Erreichen niederlegten. Demzufolge hatte ein General, der anlässlich der Feier eines Triumphzugs angereist war, außerhalb des Pomerium bis zu dessen Beginn zu warten. Die Comitia Centuriata mussten auf dem Campus Martius außerhalb des Pomerium tagen. Das Theater des Pompeius, in dem Caesar ermordet wurde, war ebenfalls außerhalb und enthielt ein Senatszimmer, wo der Senat einzelne Senatoren treffen konnte, denen es verboten war, das Pomerium zu übertreten, und die man deshalb nicht in der Curia Hostilia sehen konnte.

Weblinks


- [http://www.ukans.edu/history/index/europe/ancient_rome/E/Gazetteer/Places/Europe/Italy/Lazio/Roma/Rome/.Texts/PLATOP
- /Pomerium.html Samuel Ball Platner, A Topographical Dictionary of Ancient Rome]: Pomerium Kategorie:Römische Geschichte

Campus Martius

Der Campus Martius, das "Marsfeld", war ein mehr als 250 Hektar großer Bereich des alten Rom im öffentlichen Besitz. Er war dem römischen Kriegsgott Mars gewidmet und wurde als Schaf- und Pferdeweide benutzt, solange das Militär ihn nicht zu Übungszwecken benötigte. Da er bis zum Bau der Aurelianischen Mauern außerhalb der Stadtmauern lag, war der Campus Martius der natürliche Ort für Empfänge von ausländischen Herrschern und Botschaftern, die die Stadt nicht betreten durften. Fremde Kulte konnten hier ihre Tempel errichten. Der Campus Martius selbst war eine Tiefebene westlich der Via Lata, dem modernen Corso, und der Biegung des Tiber. Der Sage nach war er früher ein Weizenfeld, das dem letzten König Lucius Tarquinius Superbus gehörte und während des Umsturzes, der die Römische Republik etablierte, abgebrannt wurde. Mit einem alten Altar dem Kriegsgott gewidmet, war der Campus Martius eng mit den Soldaten und der Armee verknüpft, die ihn ursprünglich häufig zu Übungen benutzten. Später war er häufig der Ort der römischen Triumphzüge, den Feiern nach Beendigung eines erfolgreichen Feldzuges. Ab der Zeit Sullas wurden Parzellen auf dem Campus Martius an einflussreiche Römer verkauft oder vergeben, die das Gemeindeland zur Errichtung von insulae (große Miethäuser) und Villen missbrauchten. Später wurde es ein Ort für Versammlungen der Bürger und der Miliz. Pompeius ließ 55 v. Chr. auf dem Campus Martius das erste Theater aus Stein errichten, das Theater des Pompeius. Marcus Vipsanius Agrippa gestaltete den sumpfigen Boden mit Teichen und Bädern in einer Umgebung aus Parks und Tempeln um, baute die Porticus Argonautarum und das Laconicum Sudatorium. Im Jahr 33 v. Chr. weihte Octavian (der spätere Augustus) hier die Porticus Octavia, die aus der Beute des Dalmatinischen Kriegs gebaut wurde. Der Campus Martius enthielt auch die Ara Pacis (Friedensaltar), die vom Senat gebaut wurde, um der Friedensstiftung durch Augustus zu gedenken. Der Altar wurde am 30. Januar im Jahre 9 v. Chr. eingeweiht. Er sollte den erfolgreichen Abschluss von Augustus’ Anstrengungen um die Stabilisierung des Reichs symbolisieren. Mit dem Wachstum der Stadt am Ende der Republik und im frühen Prinzipat wurden mehr und mehr Gebäude auf dem Campus Martius errichtet. Bedeutend darunter sind das Augustusmausoleum und das Marcellustheater. Auf dem Marsfeld befand sich auch eine riesige, von Augustus erbaute Sonnenuhr Solarium Augusti. Der Campus war schließlich gefüllt mit einer Vielzahl von Tempeln und öffentlichen Gebäuden, Zirkussen, Theatern, Portiken, Badeanlagen, Monumenten und Obelisken. Am Ende des 2. Jahrhunderts wurde beispielsweise die Mark-Aurel-Säule zu Ehren des Kaisers Marcus Aurelius errichtet. Nachdem die Invasionen der Völkerwanderung die Aquädukte gekappt und damit die Wasserversorgung der Stadt zerstört hatten, verließ die rasch schwindende Bevölkerung die umgebenden Hügel und sammelte sich auf dem Campus Martius – jetzt abhängig vom Wasser des Tiber und Opfer seiner Überschwemmungen. Der Campus Martius umfasste somit den Hauptteil Roms, bis die Stadt als Hauptstadt des wiedervereinigten Italien ab 1870 erneut zu wachsen begann.

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom

Weblinks


- [http://penelope.uchicago.edu/Thayer/E/Gazetteer/Places/Europe/Italy/Lazio/Roma/Rome/_Texts/PLATOP
- /Campus_Martius.html Artikel Campus Martius im topographischen Lexikon von Platner/Ashby]
- [http://plato.alien.de/artikel-rom-campense.htm Das Iseum Campense auf dem römischen Marsfeld] Kategorie:Rom (Antike Stadt)

Magistrat

Der Magistrat (lat. Magistratus = Obrigkeit) ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt, einer Stadt. Die Bezeichnung wird nur in Bundesländern für Städte verwendet, die eine Magistratsverfassung in ihrer Gemeindeordnung konstituieren. In Gemeinden ohne Stadtrecht lautet die Bezeichnung Gemeindevorstand.

Geschichte

In der Antike war dies auch die Bezeichnung von verschiedenen Ämtern, die in der Regel vom Volk vergeben wurden (Archon, Prätor etc). Für die Magistrate der Römischen Republik: siehe cursus honorum. Im Mittelalter wurde dieser Begriff aufgenommen und diente als Bezeichnung für gewählte städtische Amtsträger.

Wahlen

Für gewöhnlich werden die Mitglieder des Magistrats durch die Legislative (z.B. die Stadtverordnetenversammlung) gewählt. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister werden häufig direkt von der Bevölkerung gewählt.

Bezeichnung

Die Magistratsmitglieder tragen verschiedene Bezeichnungen: Oberbürgermeister (Großstädte), Bürgermeister, Stadtrat. In Großstädten wandelt sich die Bezeichnung von Stadtrat zu Bürgermeister. Der Bezeichnung kann eine Dezernatsbezeichnung vorangestellt werden (z. B. Stadtbaurat). In Gemeinden ohne Stadtrecht bezeichnet man Stadträte als Mitglied des Gemeindevorstandes.

Dezernate

Den Magistratsmitgliedern werden oft einzelne oder mehrere Dezernate zugeordnet. Dies sind meistens:
- Bildung
- Finanzen
- Freizeit
- Gesundheit
- Integration
- Kultur
- Planung
- Sicherheit
- Sport
- Umwelt
- (Wohnungs-)bau Die Zuordnung muss jedoch der Frage Rechnung tragen, ob die Magistratsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Entsprechendes regelt die Hauptsatzung der Gemeinde.

Österreich

In den österreichischen Statutarstädten ist die Gemeindeverwaltung zugleich Bezirksverwaltungsbehörde und wird als Magistrat bezeichnet. In der Regel obliegen ihm diesselben Kompetenzen wie den Bezirkshauptmannschaften in den Bezirken Österreichs. Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Kommunalrecht

Sulla

Lucius Cornelius Sulla Felix (
- um 138/134 v. Chr.; † 78 v. Chr.; manchmal auch Sylla geschrieben) war ein römischer Politiker und Feldherr, der als Diktator die Republik nach seinen Vorstellungen wieder herstellen wollte, durch seine Handlungen aber noch zum Zerfall des Staates beitrug. Republik Sulla stammte aus einer patrizischen Familie, die aber schon lange keine führende Rolle in Rom mehr spielte. Er soll in sehr einfachen Verhältnissen aufgewachsen sein und wurde bekannt, als er während des Krieges gegen Jugurtha durch geschickte Verhandlungen die Auslieferung des numidischen Königs erreichte. Auch im Krieg gegen die Kimbern und Teutonen diente er unter Marius. Zu Beginn des 1. Jahrhunderts v. Chr. war Sulla Statthalter im Osten und führte als erster Römer Verhandlungen mit den Parthern. Im Bundesgenossenkrieg zeichnete er sich aus und wurde für 88 v. Chr. zum Consul gewählt. Noch bevor er den ihm übertragenen Krieg gegen den König Mithridates von Pontus beginnen konnte, kam es zu politischen Unruhen, und als man Sulla den Oberbefehl nehmen und Marius übertragen wollte, wagte er den bis dahin unerhörten Schritt und zog mit seinem Heer in die Stadt Rom ein. Er verjagte seine politischen Gegner, konnte aber nicht verhindern, dass sie in Rom wieder die Macht übernahmen, als Sulla zum Krieg gegen Mithridates aufgebrochen war. In diesem eroberte er zunächst Griechenland zurück (Erstürmung von Athen 86 v. Chr.), schloss dann aber Frieden mit Mithridates, um nach Rom zurückkehren zu können. Nach seiner Landung in Italien 83 v. Chr. setzte sich Sulla in erbitterten Kämpfen gegen seine Gegner durch, zu denen auch die letzten aufständischen Italiker gehörten. Nach dem Sieg im Bürgerkrieg erklärte Sulla tausende Römer für vogelfrei (Proskriptionen); viele seiner Anhänger (z.B. Crassus) bereicherten sich schamlos. Sulla ließ sich 82 v. Chr. zum Diktator ernennen; im Gegensatz zu früheren Diktatoren übte er dieses Notstandsamt ohne zeitliche Befristung aus. Er reformierte die Verfassung grundlegend, um die Rolle des auf 600 Mitglieder erweiterten Senats zu stärken, während die Bedeutung des Volkstribunats stark eingeschränkt wurde. Auch die Besetzung von Gerichtshöfen und die Provinzverwaltung regelte Sulla im konservativen Sinne (siehe Leges Corneliae). 79 v. Chr. legte Sulla überraschend die Diktatur nieder und starb im Jahr darauf, von einer quälenden Krankheit befallen. Sein Ziel, den Staat zu stabilisieren, insbesondere die führende Rolle des Senats wiederherzustellen, hatte er nicht erreicht und den Ausbruch neuer Unruhen und Bürgerkriege nicht verhindert. Sullas Maßnahmen wurden teilweise bereits wenige Jahre später aufgehoben. Das historische Urteil über Sulla ist erwartungsgemäß sehr geteilt. Oft wurde er, nicht nur wegen der Proskriptionen, sondern auch wegen des letztendlichen Scheiterns seiner Reformversuche, sehr negativ beurteilt. Positiver dagegen etwa Theodor Mommsen in seiner Römischen Geschichte Mitte des 19. Jahrhunderts: :"Die Nachwelt hat weder Sulla selbst noch sein Reorganisationswerk richtig zu würdigen verstanden, wie sie denn unbillig zu sein pflegt gegen die Persönlichkeiten, die dem Strom der Zeiten sich entgegenstemmen. In der Tat ist Sulla eine von den wunderbarsten, man darf vielleicht sagen eine einzige Erscheinung in der Geschichte." .

Literatur


- Karl Christ: Sulla. Eine römische Karriere. Beck, München 2002. ISBN 3-406-49285-1
- Theodora Hantos: Res publica constituta. Die Verfassung des Dictators Sulla. Steiner, Stuttgart 1988. (Hermes Einzelschriften, 50) ISBN 3-515-04617-8
- Arthur Keaveney: Sulla. The Last Republican. Croom Helm, London 1982. ISBN 0-7099-1507-1
- Wolfram Letzner: Lucius Cornelius Sulla. Versuch einer Biographie. Lit, Münster [u.a.] 2000. ISBN 3-8258-5041-2 Siehe auch: Portal:Rom, Themenliste Rom

Weblinks


- Sulla, Lucius Cornelius Sulla, Lucius Cornelius Sulla, Lucius Cornelius Sulla, Lucius Cornelius Sulla, Lucius Cornelius Sulla, Lucius Cornelius ja:ルキウス・コルネリウス・スッラ ko:술라

Magistrat

Der Magistrat (lat. Magistratus = Obrigkeit) ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt, einer Stadt. Die Bezeichnung wird nur in Bundesländern für Städte verwendet, die eine Magistratsverfassung in ihrer Gemeindeordnung konstituieren. In Gemeinden ohne Stadtrecht lautet die Bezeichnung Gemeindevorstand.

Geschichte

In der Antike war dies auch die Bezeichnung von verschiedenen Ämtern, die in der Regel vom Volk vergeben wurden (Archon, Prätor etc). Für die Magistrate der Römischen Republik: siehe cursus honorum. Im Mittelalter wurde dieser Begriff aufgenommen und diente als Bezeichnung für gewählte städtische Amtsträger.

Wahlen

Für gewöhnlich werden die Mitglieder des Magistrats durch die Legislative (z.B. die Stadtverordnetenversammlung) gewählt. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister werden häufig direkt von der Bevölkerung gewählt.

Bezeichnung

Die Magistratsmitglieder tragen verschiedene Bezeichnungen: Oberbürgermeister (Großstädte), Bürgermeister, Stadtrat. In Großstädten wandelt sich die Bezeichnung von Stadtrat zu Bürgermeister. Der Bezeichnung kann eine Dezernatsbezeichnung vorangestellt werden (z. B. Stadtbaurat). In Gemeinden ohne Stadtrecht bezeichnet man Stadträte als Mitglied des Gemeindevorstandes.

Dezernate

Den Magistratsmitgliedern werden oft einzelne oder mehrere Dezernate zugeordnet. Dies sind meistens:
- Bildung
- Finanzen
- Freizeit
- Gesundheit
- Integration
- Kultur
- Planung
- Sicherheit
- Sport
- Umwelt
- (Wohnungs-)bau Die Zuordnung muss jedoch der Frage Rechnung tragen, ob die Magistratsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Entsprechendes regelt die Hauptsatzung der Gemeinde.

Österreich

In den österreichischen Statutarstädten ist die Gemeindeverwaltung zugleich Bezirksverwaltungsbehörde und wird als Magistrat bezeichnet. In der Regel obliegen ihm diesselben Kompetenzen wie den Bezirkshauptmannschaften in den Bezirken Österreichs. Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Kommunalrecht

Lucius Cornelius Cinna

Mehrere römische Politiker tragen den Namen Lucius Cornelius Cinna: ---- Lucius Cornelius Cinna war Consul des Jahres 127 v. Chr. ---- Lucius Cornelius Cinna (
- um 130 v. Chr.; † 84 v. Chr. in Ancona) war ein römischer Politiker, bekannt als Vertreter einer popularen Politik, der auch vor Gewalt nicht zurückschreckte, und als Gegner Sullas und der Optimaten. Er war etwa 90 v. Chr. Praetor und kämpfte anschließend im Bundesgenossenkrieg. Als Anhänger des Marius wurde er zum Consul für 87 v. Chr. gewählt und begann in diesem Amt - nach Sullas Abreise für den Krieg gegen Mithridates VI. von Pontos</